4. Antragsformular

- Einzureichen bei Ihrer zuständigen IHK Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Förderprojekt
„Export Bavaria 3.0 – Go International“
An
BIHK Service GmbH –
Außenwirtschaftszentrum Bayern
Lorenzer Platz 27
90402 Nürnberg
durchgeführt von dem AUSSEWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN und den BAYERISCHEN INDUSTRIE- UND
HANDELSKAMMERN und HANDWERKSKAMMERN, gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft
und Medien, Energie und Technologie und der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
- EFRE).
Aktenzeichen:
-
(wird intern vergeben)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Förderprojekt „Export Bavaria 3.0 – Go International“ nach dem
Merkblatt des Außenwirtschaftszentrum Bayern und den Förderbestimmungen für das Förderprojekt vom April 2015.
Erstantrag
Änderungsantrag
1
1. Persönliche Daten des Antragstellers
Anrede Kontaktperson:
Frau
Vorname:
Herr
Titel :
Name:
Tel.:
E-Mail:
Fax:
2. Angaben zum Unternehmen
Name Firma:
Firmensitz Anschrift:
Straße
PLZ
Branche:
Ort
Beschäftigte:
Umsatz ohne MWSt. im vorhergegangenen Geschäftsjahr 20
EUR:
Bisheriger Exportanteil:
Geplante Außenwirtschaftsaktivität:
Zielland:
Bei dem Zielland handelt es sich um einen neuen Markt
ja
nein
Hinweis: Förderfähig ist die Markterschließung nur wenn es sich um neue Länder handelt. Der Markt darf noch nicht strukturiert
erschlossen sein.
Unser Unternehmen erfüllt alle Definitionskriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Europäischen
Union*)
ja
nein
*KMU-Definition der EU:
• weniger als 250 Mitarbeiter,
• Umsatz nicht mehr als 50 Mio. € pro Jahr oder Bilanzsumme nicht höher als 43 Mio. €
• keine Beteiligung eines Großunternehmens (Nicht - KMU) mit 25% oder mehr.
Unser Unternehmen ist vorsteuerabzugsberechtigt
ja
nein
Es liegt eine offensichtliche Insolvenzgefährdung vor
ja
nein
1
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z.B. Antragsteller/in, verzichtet.
Sämtliche Rollen-Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter
1
3. Maßnahmen- und Kostenplan
3.1 Maßnahmenplan
Förderfähig sind folgende Maßnahmen zur Internationalisierung des Unternehmens
⃞
Maßnahme Nr.1:
Erstmalige Beteiligungen als Aussteller an internationalen Fachmessen im Zielland : Standaufbau,
Standmiete, Ausstellungsfläche inkl. Nebenkosten wie Strom, Wasser oder W-LAN und
Eintragungen/Anzeigen in den Messekatalog)
Name der Messe
Veranstaltungsort
Datum
Bei Messen außerhalb des gewählten Ziellandes ist die Bedeutung für die Erschließung des Ziellandes gesondert
schriftlich zu begründen.
Hiermit wird bestätigt, dass es sich bei der Teilnahme an der/den im Rahmen des Förderprojekts „Export Bavaria 3.0 –
Go International““ eingereichten Messe/n um eine Erstteilnahme/um Erstteilnahmen handelt.
⃞
⃞
⃞
⃞
⃞
Maßnahme Nr.2:
Grafische und textliche Gestaltung von firmen- oder produktspezifischen Publikationen, die der
Internationalisierung dienen: Entwurf, Druck und Übersetzunng von Flyer, Broschüren, Visitenkarten,
Kataloge, Anwenderberichte, Presseberichte, Gebrauchsanweisung/Beipackzettel, Betriebs- oder
Montageanleitungen. Erstellung und Übersetzung von Filmen oder Präsentationen.
Maßnahme Nr.3:
Grafische und textliche Gestaltung /Anpassung und Übersetzung der Homepage
Maßnahme Nr.4:
Grafische und textliche Gestaltung, Inserats- und Übersetzungskosten für Inserate in Online- und Printmedien
Maßnahme Nr.5:
Internationale Mailings: Grafische und textliche Gestaltung, Übersetzungs-, Druck- und Portokosten des
Mailings, sowie Abwicklung und Adresskauf.
Maßnahme Nr.6:
Hinzuziehung bzw. Einsatz von weiteren fach- oder länderspezifischen Beratern (z. B.
Außenwirtschaftsberater, Auslandshandelskammern sowie Steuerberater oder Rechtsanwälte).*
Markteinstiegsberatung: Marktanalyse, Adressrecherche, Standortsuche
Recht & Steuern: Firmengründung, Bonitätsauskünfte, Rechts- und Steuerberatung
Geschäftspartnersuche: Kontaktherstellung, Geschäftstermine, Betreuung
2
⃞
Maßnahme Nr.7:
Externe Personalschulungsmaßnahmen: Sprachkurse, Zollkurse, Kurse und Informationsveranstaltungen die
der Erschließung des Ziellandes dienen (z.B. Chancen und Entwicklungen, Risiken usw.) und Interkulturelle
Kommunikation*
Bezeichnung der Schulung(en):
__________________________________________________________
__________________________________________________________
__________________________________________________________
⃞
Maßnahme Nr.8:
Produktzertifizierung, Normenanmeldung, Markenanmeldung, Patentanmeldung*
Bezeichnung der Produktzertifizierung, Normenanmeldung, Markenanmeldung, Patentanmeldung:
__________________________________________________________
__________________________________________________________
__________________________________________________________
⃞
Maßnahm Nr.9:
Dolmetscher im Zusammenhang mit der Markterschließung*
* Hinweis: Die Maßnahmen sind nur förderfähig soweit die Durchführung (Rechnungsstellung) innerhalb der
EU erfolgt.
Sonderfall: Im Großraum München sind alle Maßnahmen auch außerhalb der EU förderfähig, da Art. 70 Abs.
3 VO (EU) Nr. 1303/2013 aufgrund des Einsatzes bayerischer Fördermittel nicht einschlägig ist.
3.2 Projektbeschreibung:
3.3 Gesamtkosten
Hinweis: Wenn der Antragssteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind hier die Kosten ohne Umsatzsteuer
anzugeben.
Prüfung IHK
Gesamtkosten für das Projekt:
EUR
Zuwendung
EUR
3
Prüfung AWZ
3.4 Zuwendungen
Zu den Gesamtkosten werden hiermit folgende Zuwendungen beantragt
Maßnahme
Nummer
Umsetzungsjahr
Kosten (EUR)
Zuwendung (EUR)
25% 30% 50%
€
Prüfung
IHK
Prüfung
AWZ
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
+
€
=
€ =
€
Gesamtkosten
€
Zuwendungsfähige
Kosten
€
Zuwendung
max. 20.000,- €
Bei 50 % Förderquote sind max. 40.000,- EUR der Gesamtkosten zuwendungsfähig
Bei 30 % Förderquote sind max. 66.667,- EUR der Gesamtkosten zuwendungsfähig
Bei 25 % Förderquote sind max. 80.000,- EUR der Gesamtkosten zuwendungsfähig
3.5 Finanzierung
Prüfung IHK
Zuwendung lt. 3.4:
EUR
Finanzierung (Darlehen, Kredit usw.):
EUR
Eigenmittel:
EUR
Gesamtkosten lt. 3.4:
EUR
4
Prüfung AWZ
Unterstützung bei der Erstellung des Maßnahmen- und Kostenplans durch Berater
Unterstützung bei der Erstellung wird beantragt:
Ja
Nein
Sie können einen Berater zur Unterstützung bei der Erstellung Kosten- und Maßnahmenplans nutzen und sich
diese Maßnahmen auch fördern lassen. Die Kosten sind unter den beantragten Zuwendungen anzugeben (unter
Maßnahme Nr.6).
Berater:
Frau
Herr
Vorname:
Name:____________________________
Beratungsunternehmen/Auslandshandelskammer:
3.6 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben und ggf. Anlagenübersicht (soweit erforderlich, ggf. auf gesondertem Blatt).
4. Erklärung des Antragstellers
Der/die Antragsteller versichert, dass er noch nicht mit der Maßnahmenumsetzung begonnen hat. Mit der
Maßnahmenumsetzung darf erst nach Erhalt eines schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden! Sollten
bereits davor mit der hier beantragten Maßnahme begonnen worden sein, kann keine Förderung für diese
Maßnahme mehr erfolgen.
Der/die Antragsteller versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der im vorliegenden Antrag und in den Anlagen
gemachten Angaben.
Der/die Antragsteller ist/sind unterrichtet, dass die Angaben
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
über den Antragsteller und den Zuwendungsempfänger (insbesondere den Firmensitz),
zur Erfüllung der KMU-Kriterien,
zum Vorliegen einer offensichtlichen Insolvenzgefährdung,
zum Subventionszweck und zum Vorhaben,
zu Kosten und Finanzierung des Projekts, insbesondere auch zu anderen Finanzierungshilfen sowie zu
Zuwendungen Dritter,
zur Verwendung der Zuwendung,
zum Beginn des Vorhabens,
in den Mittelabrufen (also insbesondere, dass die Zuwendung ausschließlich zur Erfüllung des im
Bewilligungsbescheids näher bezeichneten Zuwendungszwecks verwendet und nicht zuwendungsfähiger
Beträge, Rückforderungen und Rückzahlungen abgesetzt wurden),
in den Mitteilungen oder Sachberichten über den Projektstand,
zu den Mitteilungs- und Nachweispflichten nach Nrn. 5 und 6 der dem Zuwendungsbescheid beigefügten
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
zum gewählten Zielland (d.h. ob es sich dabei um einen neuen Markt handelt),
zur Vorsteuerabzugsberechtigung,
der Erstmesseteilnahme,
zur De-minimis-Beihilfe (Seite 8 dieses Antrages)
– über die Gewährung oder die Beantragung von De-minimis-Beihilfen im laufenden und in den
vergangenen beiden Steuerjahren und deren Einzelheiten, insbesondere deren Höhe,
– über die Kombination der beantragten De-minimis-Beihilfe mit anderen Fördermitteln für dieselben
förderbaren Aufwendungen und damit verbundene maximale Förderintensitäten (sofern einschlägig) und
– über die Zugehörigkeit zum Straßentransportsektor
für die Gewährung bzw. Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung und somit subventionserheblich im Sinne
von § 264 Strafgesetzbuch sind. Der/die Antragssteller ist/sind auf die Bestimmungen des Subventionsgesetzes
vom 29.07.1976 (BGBI I 1976, 2034, 2037) in Verbindung mit Art.1 des Bayer. Subventionsgesetzes vom
23.12.1976 (BayRS 453-1-W) hingewiesen worden.
5
Der/die Antragsteller ist/sind weiterhin entsprechend § 4 des Subventionsgesetzes unterrichtet, wonach
insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und
Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das
bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
Dem/den Antragsteller(n) ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie
das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die
Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der im vorliegenden Antrag und in den Anlagen gemachten Angaben wird hiermit
versichert.
Der/die Antragsteller ist/sind verpflichtet, jede Änderung in den gemachten Angaben unverzüglich anzuzeigen.
Der/die Antragsteller bestätigt/bestätigen mit seiner/ihrer Unterschrift, dass parallel zum Förderprojekt „Export
Bavaria 3.0 – Go International“ keine weiteren öffentlichen Fördermittel für denselben oder ähnlichen Zweck in
Anspruch genommen werden oder diese zur Begleichung des Eigenanteils herangezogen werden.
Der/die Antragsteller bestätigt/bestätigen mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie die aktuellen
Förderbestimmungen zu „Export Bavaria 3.0 – Go International“ gelesen haben und diese anerkennen.
Rechtsgrundlage für das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0 – Go International“ sind die Förderbestimmungen zum
Projekt. Diese können im Internet unter www.go-international.de heruntergeladen werden.
________________________________
Ort und Datum
_______________________________________________________
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antrag stellenden
Unternehmens
5. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
1
Projektträger: BIHK Service GmbH
Projektbezeichnung: Export Bavaria 3.0 – Go International
Firma:_______________________________________________________
Name/Vorname:_______________________________________________
Firmensitz:___________________________________________________
Der/Die Zuwendungsempfänger/ -in wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der beantragten
Zuwendung stehenden Daten gespeichert werden.
Mit dem Antrag erklärt sich der/die Zuwendungsempfänger/ -in einverstanden, dass die Daten an die Verwaltungs-,
Prüf-und Bescheinigungsbehörde der für die Förderung zuständigen Ressorts, die Europäische Kommission, den
Europäischen Rechnungshof, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und
Technologie die Regierung von Mittelfranken sowie den Bayerischen Obersten Rechnungshof sowie weitere in die
EU-Förderung eingebundene Stellen (u. a. mit der Evaluierung beauftragte Institute) weitergeben werden können.
Außerdem kann eine Datenweitergabe aufgrund gesetzlicher oder anderer Rechtsvorschriften, z.B. an den
Bayerischen Landtag oder den bayerischen Obersten Rechnungshof, erfolgen.
Dem/Der Zuwendungsempfänger/ -in ist bekannt, dass eine Förderung im Rahmen des Projektes nicht erfolgen
kann, wenn
das Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten verweigert
oder widerrufen wird.
__________________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
1
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in den §§ 3, 4 und 4 a des Bundesdatenschutzgesetzes und Art. 4 und 15 bis 19 des
Bayerischen Datenschutzgesetzes
geregelt.
6
6. Einverständniserklärung: Information über außenwirtschaftliche Veranstaltungen und Themen
(optional):
Der Freistaat Bayern und das Außenwirtschaftszentrum Bayern bieten umfangreiche Informations- und
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Außenwirtschaft an. Sie können sich mit Ihrem Einverständnis über
diese Möglichkeiten informieren lassen.
Ich bin mit der Weitergabe der Firmenadresse und des Länderinteresses an das Bay. Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) zur Verwendung für Einladungen zu
außenwirtschaftlichen Veranstaltungen einverstanden.
Ich bin damit einverstanden, dass die BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern mich über
außenwirtschaftliche Veranstaltungen und Fördermöglichkeiten informiert.
Bitte senden Sie mir den Newsletter des Außenwirtschaftsportals Bayern (www.auwi-bayern.de) an folgende EMail-Adresse zu:
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Aussenwirtschaftsportal Bayern meine Email-Adresse speichert, um
mir den Newsletter zukommen zu lassen.
Ihre Einverständniserklärungen können jederzeit, auch separat, widerrufen werden und sind keine Voraussetzung
für den Erhalt der Förderung.
____________________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
7
7. Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der
i
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
(Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen; Zweifelsfragen sind mit der Bewilligungsbehörde zu klären)
1. Angaben zum Unternehmen
a) Das antragstellende Unternehmen ist im Straßengüterverkehr tätig.
nein
ja
ii
b) Das antragstellende Unternehmen ist ein „einziges Unternehmen“ :
ja
nein
Bitte zur Beantwortung dieser Frage Endnote 2 beachten.
c) Das antragstellende Unternehmen ist innerhalb des laufenden und der letzten beiden Steuerjahre aus einer
Fusion oder Übernahme entstanden.
ja
nein
d) Das antragstellende Unternehmen ist innerhalb des laufenden und der letzten beiden Steuerjahre aus einer
Unternehmensaufspaltung hervorgegangen.
ja
nein
2. Angaben zu bereits erhaltenen oder beantragten weiteren De-minimis-Förderungen
Bei Fusionen und Übernahmen bitte für alle betroffenen Unternehmen angeben; bei Spaltungen ggf. Rücksprache
iii
mit Fördergeber; auf Endnote 3 wird verwiesen .
Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen
iv
Steuerjahren keine De-minimis-Beihilfen nach De-minimis- Verordnungen gewährt.
Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen
Steuerjahren folgende weitere De-minimis-Beihilfen gewährt: (Bescheinigungen beifügen).
Datum des
Bewilligungsbes
cheids/
Vertrags
Beihilfegeber und
Aktenzeichen
Rechtsgrundlage (vgl.
Endnote 4):
De-minimis-VO
DAWI-Deminimis-VO
Fischerei-Deminimis-VO
Agrar-Deminims-VO
Form der Beihilfe
(z.B. Zuschuss,
Bürgschaft, Darlehen)
8
Fördersumme in
EUR
Beihilfebetrag
bzw.
Subventionswe
rt in EUR
Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden folgende weitere De-minimis-Beihilfen beantragt, aber noch
nicht gewährt:
Datum der
Antragstellung
Beihilfegeber
(bitte
Aktenzeichen
angeben,
soweit bekannt)
Rechtsgrundlage (vgl.
Endnote 4):
De-minimis-VO
DAWI-De-minimisVO
Fischerei-Deminimis-VO
Agrar-De-minimisVO
Form der
beantragten Beihilfe
(z.B. Zuschuss,
Bürgschaft,
Darlehen)
Beantragte
Fördersumme in
EUR
Beihilfebetrag bzw.
Subventionswert in
EUR (soweit bekannt)
3. Angaben zur Kombination von Beihilfen
Die hier beantragte De-minimis-Beihilfe wird mit weiteren Förderungen für das gleiche Projekt kombiniert
nein
:
ja, folgende (bitte ausfüllen)…………………………………………..
4. Zusätzliche Unternehmensangaben:
Nur auszufüllen, wenn sich der Antrag auf eine Förderung mittels Bürgschaft oder Darlehen bezieht!
a) Das antragstellende Unternehmen befindet sich weder in einem Insolvenzverfahren, noch sind die
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag eines Gläubigers erfüllt:
trifft zu
trifft nicht zu
b) Das antragstellende Unternehmen ist
ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU)
v
ein großes Unternehmen
Diese Frage ist ggf. mit der Bewilligungsbehörde zu klären.
c) Nur bei großen Unternehmen: Die Bewertung des Antragstellers entspricht mindestens einem Rating von B(banküblichen Nachweis beifügen)
trifft zu
trifft nicht zu
5. Wichtige Hinweise:
a) Die vorstehend gemachten Angaben über
•
•
•
die Unternehmensverhältnisse in 1a) – d) bzw. in 4 a) – c)
die Gewährung oder die Beantragung von De-minimis-Beihilfen im Sinne dieser oder weiterer Deminimis-Verordnungen im laufenden und den vergangenen beiden Steuerjahren und deren
Einzelheiten, insbesondere deren Höhe
die Kombination der beantragten De-minimis-Beihilfe mit anderen Fördermitteln für das gleiche Projekt
sind für die Gewährung bzw. Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung und somit subventionserheblich im
Sinne von § 264 Strafgesetzbuch. Der/die Antragssteller wird/werden auf die Bestimmungen des
Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 (BGBI I 1976, 2034, 2037) in Verbindung mit Art.1 des Bayer.
Subventionsgesetzes vom 23.12.1976 (BayRS 453-1-W) hingewiesen.
9
Der/die Antragsteller ist/sind weiterhin entsprechend § 4 des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 unterrichtet,
wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung
und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das
bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
Dem/den Antragsteller(n) ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie
das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die
Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.
b) Änderungen sind Außenwirtschaftszentrum Bayern vor einer Förderzusage mitzuteilen.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der vorliegenden Erklärung gemachten Angaben wird hiermit
versichert.
Ort und Datum
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
des Antrag stellenden Unternehmens
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt EU L 352, 24.12.2013, S. 1; Deminimis-Verordnung). Für nähere Erläuterungen wird auf die „Häufig gestellten Fragen“ verwiesen.
ii
Bei der De-minimis-Förderung wird nicht ein einzelnes Projekt, sondern das geförderte Unternehmen insgesamt betrachtet. Bei
Unternehmensverbünden oder anderen Beziehungen zwischen Unternehmen stellt sich daher die Frage, welcher
Unternehmensbegriff zugrunde zu legen ist. Für De-minimis-Förderungen trifft Art. 2 Abs. 2 De-minimis-VO n.F. erstmals eine
abschließende Regelung:
(2) Der Begriff „ein einziges Unternehmen“ bezieht für die Zwecke dieser Verordnung alle Unternehmen mit ein, die zueinander in
mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen:
a) Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;
b) ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen
Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;
c) ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in
dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;
d) ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen
Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die
Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus.
Auch Unternehmen, die über ein anderes Unternehmen oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der Beziehungen
gemäß Unterabsatz 1 Buchstaben a bis d stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet.
iii
Bei Fusionen und Übernahmen sowie Spaltungen sieht Art. 3 Abs. 8 und 9 folgendes vor:
(8) Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De- minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen zuvor gewährt
wurden, herangezogen werden, um zu ermitteln, ob eine neue De-minimis-Beihilfe für das neue bzw. das übernehmende
Unternehmen zu einer Überschreitung des einschlägigen Höchstbetrags führt. Die Rechtmäßigkeit von vor der Fusion bzw.
Übernahme rechtmäßig gewährten De-minimis-Beihilfen wird dadurch nicht in Frage gestellt.
(9) Wird ein Unternehmen in zwei oder mehr separate Unternehmen aufgespalten, so werden die De-minimis-Beihilfen, die dem
Unternehmen vor der Aufspaltung gewährt wurden, demjenigen Unternehmen zugewiesen, dem die Beihilfen zugutekommen, also
grundsätzlich dem Unternehmen, das die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist
eine solche Zuweisung nicht möglich, so werden die De-minimis-Beihilfen den neuen Unternehmen auf der Grundlage des
Buchwerts ihres Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung anteilig zugewiesen.
iv
Es handelt sich um folgende weitere De-minimis-Verordnungen:
De-minimis-VO a.F.: Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel
87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis-Beihilfen“
- ab dem 1.07.2014 für neue De-minimis-Beihilfen außer Kraft „DAWI-De-minimis-Verordnung“: Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (ABL EU L 114, 26.04.2012, S.8)
De-minimis-Verordnung im Agrarsektor (ABL EU L 352, 24.12.2013, S. 9)
De-minimis-Verordnung im Fischereisektor (ABL EU L 193, 25.7.2007, S.6)
v
Vgl. Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der
kleinen und mittleren Unternehmen (ABl L 124 vom 20.05.2003, S. 36); sog. KMU-Empfehlung.
10
Von der IHK auszufüllen:
Die beantragte Teilnahme am Projekt „Export Bavaria 3.0 - Go International“ wird gewährt.
Unternehmenszugehörigkeit:
IHK
HWK
Freie Berufe
Stellungnahme:
________________________________
Ort und Datum
_______________________________________________________
Stempel / Unterschrift Industrie- und Handelskammer
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