Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Artikelnummer : Bearbeitungsdatum : pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30 für innen und außen 03310(1,2,4)000 07.05.2015 Version (Überarbeitung) : Druckdatum : 5.3.0 (5.2.0) 07.05.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30 für innen und außen (03310(1,2,4)000) 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Produktkategorien [PC] PC9b - Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton Verwendungsbereiche [SU] SU21 - Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher) SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler) PUFAS Werk KG Straße : Im Schedetal 1 Postleitzahl/Ort : D - 34346 Hann. Münden Telefon : +49 (0)5541 7003-01 Telefax : +49 (0)5541 7003-50 Ansprechpartner für Informationen : E-Mail (fachkundige Person) : [email protected] Webseite : www.pufas.de 1.4 Notrufnummer +49 (0)5541 7003-41/-64 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Keine Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine 2.2 Kennzeichnungselemente 2.3 Sonstige Gefahren Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt 2.4 Zusätzliche Hinweise Keine Das Bindemittel Zement reagiert mit Wasser alkalisch. Bei Einbringung in Gewässer oder Kanalisation Erhöhung des pH-Wertes. Durch die Verwendung von Zement in unserer Rezeptur, der bereits durch den Einsatz von chromatarmen Rohstoffen bei seiner Herstellung weniger als 2ppm (0,0002%) lösliches Chrom VI enthält, entfällt auf unseren Verpackungen das durch die REAChVerordnung 1907/2006/EG, Anhang XVII, 47., geforderte Ablaufdatum. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Beschreibung Bestehend aus: Zement, mineralische Füllstoffe, Dispersionspulver und Hilfsmittel Seite : 1 / 6 ( DE / D ) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Artikelnummer : Bearbeitungsdatum : pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30 für innen und außen 03310(1,2,4)000 07.05.2015 Version (Überarbeitung) : Druckdatum : 5.3.0 (5.2.0) 07.05.2015 Gefährliche Inhaltsstoffe TONERDESCHMELZZEMENT (Allgemeiner Staubgrenzwert) ; EG-Nr. : 266-045-5; CAS-Nr. : 65997-16-2 Gewichtsanteil : 30 - 40 % Einstufung 67/548/EWG : Keine Einstufung 1272/2008 [CLP] : Keine CALCIUMCARBONAT (Allgemeiner Staubgrenzwert) ; REACH-Registrierungsnr. : Annex V,7. ; EG-Nr. : 215-279-6; CAS-Nr. : 1317-65-3 Gewichtsanteil : 20 - 30 % Einstufung 67/548/EWG : Keine Einstufung 1272/2008 [CLP] : Keine POLYVINYLACETATDISPERSIONSPULVER(Allgemeiner Staubgrenzwert) ; REACH-Registrierungsnr. : Art. 2 (9) ; CAS-Nr. : 9003-20-7 Gewichtsanteil : 10 - 15 % Einstufung 67/548/EWG : Keine Einstufung 1272/2008 [CLP] : Keine Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Angaben Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen. Bei Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Unbedingt Arzt hinzuziehen! 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Es liegen keine Informationen vor. Keine ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Verbrennungsprodukte Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Geeignetes Atemschutzgerät benutzen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Staubentwicklung vermeiden. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Seite : 2 / 6 ( DE / D ) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Artikelnummer : Bearbeitungsdatum : 6.2 pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30 für innen und außen 03310(1,2,4)000 07.05.2015 Version (Überarbeitung) : Druckdatum : 5.3.0 (5.2.0) 07.05.2015 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für Reinigung 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Mechanisch aufnehmen. Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen. Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel fernhalten. Brandschutzmaßnahmen Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter dicht geschlossen halten. Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse (TRGS 510) : 13 Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Nicht im Freien lagern. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisung auf dem Gebinde beachten. Nicht aufbewahren bei Temperaturen unter : Abkühlung unter 0°C vermeiden. 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlung Technisches Merkblatt beachten. Branchenlösungen GISBAU - GISCODE für zementhaltige Produkte: ZP1 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte INHALTSSTOFFE mit Allgemeinen Staubgrenzwert Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Parameter : Grenzwert : Version : TRGS 900 ( D ) alveolengängige Fraktion 3 mg/m3 19.09.2013 Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 900 ( D ) Parameter : gemessen als einatembare Fraktion Grenzwert : 10 mg/m3 Version : 19.09.2013 Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D ) Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D ) Grenzwert : nicht relevant Bemerkung Keine 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Augen-/Gesichtsschutz Geeigneter Augenschutz Korbbrille Seite : 3 / 6 ( DE / D ) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Artikelnummer : Bearbeitungsdatum : pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30 für innen und außen 03310(1,2,4)000 07.05.2015 Version (Überarbeitung) : Druckdatum : 5.3.0 (5.2.0) 07.05.2015 Hautschutz Handschutz Bei häufigerem Handkontakt : Gummihandschuhe. PVC (Polyvinylchlorid) Körperschutz Geschlossene Arbeitskleidung tragen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Atemschutz Geeignetes Atemschutzgerät Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Siehe auch Kapitel 6 und 12. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Aggregatzustand : fest: Pulver Farbe : weiß Geruch charakteristisch Sicherheitsrelevante Basisdaten Schmelzpunkt / Schmelzbereich : Siedepunkt / Siedebereich : Flammpunkt : Zündtemperatur : Dichte : Schüttdichte : Wasserlöslichkeit : PH-Wert : 9.2 ( 1013 hPa ) ( 1013 hPa ) ( 20 °C ) ca. ( 20 °C ) ( 20 °C / 50 g/l ) < nicht anwendbar keine/keiner keine/keiner keine/keiner Keine Daten verfügbar 850 teilweise löslich 11,5 Brookfield kg/m3 Sonstige Angaben Keine ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Es liegen keine Informationen vor. 10.2 Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7). 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Es liegen keine Informationen vor. Es liegen keine Informationen vor. Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Bei Reaktionen mit Säuren: Wärmeentwicklung. Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Seite : 4 / 6 ( DE / D ) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Artikelnummer : Bearbeitungsdatum : pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30 für innen und außen 03310(1,2,4)000 07.05.2015 Version (Überarbeitung) : Druckdatum : 5.3.0 (5.2.0) 07.05.2015 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Wirkungen Akute orale Toxizität Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Durch dieses Produkt sind gesundheitsschädliche Wirkungen, unter Beachtung der arbeitshygienischen Maßnahmen, bei sachgemäßem Umgang nicht zu erwarten. Verursacht Hautreizungen. Gefahr ernster Augenschäden. Reizt die Atmungsorgane. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Verhalten in Kläranlagen Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Biologischer Abbau 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Zubereitung aus mineralischen Stoffen, biologisch nicht abbaubar. Es liegen keine Informationen vor. Es liegen keine Informationen vor. Es liegen keine Informationen vor. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Veränderung des pH-Wertes, Beeinflußung aquatischer Lebewesen möglich. 12.7 Weitere ökologische Hinweise Zusätzliche Angaben Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Entsorgung des Produkts/der Verpackung Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen gemäß EAK / AVV Abfallschlüssel Produkt Pulver: 06 02 99 Eingetrocknet bzw. Durchgehärtet: 17 01 01 Abfallbezeichnung Pulver: Abfälle a.n.g Eingetrocknet bzw. Durchgehärtet: Beton Abfallschlüssel Verpackung 15 01 01 beziehungsweise 15 01 05 Abfallbezeichnung Papier und Pappe beziehungsweise Verbundverpackung Seite : 5 / 6 ( DE / D ) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Artikelnummer : Bearbeitungsdatum : pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30 für innen und außen 03310(1,2,4)000 07.05.2015 Version (Überarbeitung) : Druckdatum : 5.3.0 (5.2.0) 07.05.2015 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Keine 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Sonstige EU-Vorschriften Chromatarm gemäß EU-Verordnung 1907/2006, Anhang XVII (47) DecoPaint-Richtlinie(2004/42/EG): - unterliegt nicht dieser Richtlinie Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse (WGK) Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 16.1 Änderungshinweise 07. Zusammenlagerungshinweise - Lagerklasse 16.2 Abkürzungen und Akronyme 16.3 Wichtige Literaturangaben und Datenquellen 16.4 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) 16.5 Schulungshinweise 16.6 Zusätzliche Angaben Keine Keine Keine Keine Keine Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Seite : 6 / 6 ( DE / D )
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