Sicherheitsdaten

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Artikelnummer :
Bearbeitungsdatum :
pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30
für innen und außen
03310(1,2,4)000
07.05.2015
Version (Überarbeitung) :
Druckdatum :
5.3.0 (5.2.0)
07.05.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
pufaplast Flächen- und Fleckspachtel V30
für innen und außen (03310(1,2,4)000)
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Produktkategorien [PC]
PC9b - Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton
Verwendungsbereiche [SU]
SU21 - Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher)
SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler)
PUFAS Werk KG
Straße : Im Schedetal 1
Postleitzahl/Ort : D - 34346 Hann. Münden
Telefon : +49 (0)5541 7003-01
Telefax : +49 (0)5541 7003-50
Ansprechpartner für Informationen : E-Mail (fachkundige Person) : [email protected]
Webseite : www.pufas.de
1.4
Notrufnummer
+49 (0)5541 7003-41/-64
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Keine
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Keine
2.2
Kennzeichnungselemente
2.3
Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt
2.4
Zusätzliche Hinweise
Keine
Das Bindemittel Zement reagiert mit Wasser alkalisch. Bei Einbringung in Gewässer oder Kanalisation Erhöhung des pH-Wertes.
Durch die Verwendung von Zement in unserer Rezeptur, der bereits durch den Einsatz von chromatarmen Rohstoffen bei seiner
Herstellung weniger als 2ppm (0,0002%) lösliches Chrom VI enthält, entfällt auf unseren Verpackungen das durch die REAChVerordnung 1907/2006/EG, Anhang XVII, 47., geforderte Ablaufdatum.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Beschreibung
Bestehend aus: Zement, mineralische Füllstoffe, Dispersionspulver und Hilfsmittel
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07.05.2015
Gefährliche Inhaltsstoffe
TONERDESCHMELZZEMENT (Allgemeiner Staubgrenzwert) ; EG-Nr. : 266-045-5; CAS-Nr. : 65997-16-2
Gewichtsanteil :
30 - 40 %
Einstufung 67/548/EWG :
Keine
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Keine
CALCIUMCARBONAT (Allgemeiner Staubgrenzwert) ; REACH-Registrierungsnr. : Annex V,7. ; EG-Nr. : 215-279-6; CAS-Nr. : 1317-65-3
Gewichtsanteil :
20 - 30 %
Einstufung 67/548/EWG :
Keine
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Keine
POLYVINYLACETATDISPERSIONSPULVER(Allgemeiner Staubgrenzwert) ; REACH-Registrierungsnr. : Art. 2 (9) ; CAS-Nr. : 9003-20-7
Gewichtsanteil :
10 - 15 %
Einstufung 67/548/EWG :
Keine
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Keine
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Unbedingt Arzt hinzuziehen!
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Geeignetes Atemschutzgerät benutzen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Staubentwicklung vermeiden. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
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Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Reinigung
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Mechanisch aufnehmen. Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. Berührung mit der Haut und den Augen
vermeiden. Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel fernhalten.
Brandschutzmaßnahmen
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter dicht geschlossen halten.
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse (TRGS 510) : 13
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Nicht im Freien lagern. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisung auf dem Gebinde beachten.
Nicht aufbewahren bei Temperaturen unter : Abkühlung unter 0°C vermeiden.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Empfehlung
Technisches Merkblatt beachten.
Branchenlösungen
GISBAU - GISCODE für zementhaltige Produkte: ZP1
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
INHALTSSTOFFE mit Allgemeinen Staubgrenzwert
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Parameter :
Grenzwert :
Version :
TRGS 900 ( D )
alveolengängige Fraktion
3 mg/m3
19.09.2013
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Parameter :
gemessen als einatembare Fraktion
Grenzwert :
10 mg/m3
Version :
19.09.2013
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
nicht relevant
Bemerkung
Keine
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Geeigneter Augenschutz
Korbbrille
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Hautschutz
Handschutz
Bei häufigerem Handkontakt : Gummihandschuhe. PVC (Polyvinylchlorid)
Körperschutz
Geschlossene Arbeitskleidung tragen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen.
Atemschutz
Geeignetes Atemschutzgerät
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände
waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe auch Kapitel 6 und 12.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand : fest: Pulver
Farbe : weiß
Geruch
charakteristisch
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Schmelzpunkt / Schmelzbereich :
Siedepunkt / Siedebereich :
Flammpunkt :
Zündtemperatur :
Dichte :
Schüttdichte :
Wasserlöslichkeit :
PH-Wert :
9.2
( 1013 hPa )
( 1013 hPa )
( 20 °C )
ca.
( 20 °C )
( 20 °C / 50 g/l )
<
nicht anwendbar
keine/keiner
keine/keiner
keine/keiner
Keine Daten verfügbar
850
teilweise löslich
11,5
Brookfield
kg/m3
Sonstige Angaben
Keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2
Chemische Stabilität
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7).
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
10.5
Unverträgliche Materialien
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Bei Reaktionen mit Säuren: Wärmeentwicklung.
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Wirkungen
Akute orale Toxizität
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen
Durch dieses Produkt sind gesundheitsschädliche Wirkungen, unter Beachtung der arbeitshygienischen Maßnahmen, bei
sachgemäßem Umgang nicht zu erwarten. Verursacht Hautreizungen. Gefahr ernster Augenschäden. Reizt die Atmungsorgane.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Verhalten in Kläranlagen
Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von
Belebtschlamm nicht zu erwarten.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Biologischer Abbau
12.3
Bioakkumulationspotenzial
12.4
Mobilität im Boden
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Zubereitung aus mineralischen Stoffen, biologisch nicht abbaubar.
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Veränderung des pH-Wertes, Beeinflußung aquatischer Lebewesen möglich.
12.7
Weitere ökologische Hinweise
Zusätzliche Angaben
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen gemäß EAK / AVV
Abfallschlüssel Produkt
Pulver:
06 02 99
Eingetrocknet bzw. Durchgehärtet:
17 01 01
Abfallbezeichnung
Pulver:
Abfälle a.n.g
Eingetrocknet bzw. Durchgehärtet:
Beton
Abfallschlüssel Verpackung
15 01 01
beziehungsweise
15 01 05
Abfallbezeichnung
Papier und Pappe
beziehungsweise
Verbundverpackung
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5.3.0 (5.2.0)
07.05.2015
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Keine
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Sonstige EU-Vorschriften
Chromatarm gemäß EU-Verordnung 1907/2006, Anhang XVII (47)
DecoPaint-Richtlinie(2004/42/EG):
- unterliegt nicht dieser Richtlinie
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1
Änderungshinweise
07. Zusammenlagerungshinweise - Lagerklasse
16.2
Abkürzungen und Akronyme
16.3
Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
16.4
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
16.5
Schulungshinweise
16.6
Zusätzliche Angaben
Keine
Keine
Keine
Keine
Keine
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen
sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung,
Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien
vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt,
soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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