Investorenpräsentation Deutsch - Wirtschafts

Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Hessen
Investoren-Präsentation April 2015
© 2015 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
2.
Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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1. Einbindung in die Helaba
SGVHT
68,85%
 Sparkassen-Verband Westfalen Lippe
 Rheinischer
Sparkassen- und Giroverband
 Treuhänder der regionalen
Sparkassenstützungsfonds 1)
 Treuhänder der Sicherungsreserve der
Landesbanken 2)
Freistaat
Thüringen
19,0%
4,05%
Land
Hessen
100% Staatsgarantie
(Gewährträgerhaftung)
8,1%
Helaba
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ist gemäß Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Hessen – Gesetz 3) eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, rechtlich unselbstständige Anstalt
des öffentlichen Rechts in der Helaba.
Der Jahresabschluss der WIBank ist vollständig im Jahresabschluss der Helaba konsolidiert (siehe
Geschäftsbericht der Helaba).
1)
FIDES Alpha GmbH, vertreten durch den DSGV
2)
FIDES Beta GmbH, vertreten durch den DSGV
3)
Artikel 1) gemäß Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16. Juli 2009 „(GVBI. I S. 256)“
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1. Die WIBank im Überblick
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

agiert als rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt in der
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale – Helaba („AidA“).

nimmt das monetäre Fördergeschäft des Landes Hessen wahr und ist Förderinstitut i. S. d. „Brüsseler
Verständigung II“, d.h. strikte Trennung von Fördergeschäft zum Wettbewerbsgeschäft der Helaba und damit
Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU.

hat den staatlichen Auftrag zur Förderung der Wirtschaft, der Infrastruktur, des sozialen Wohnungswesens
und Städtebaus, der Landwirtschaft sowie der Bildung und Beschäftigung.

verfügt über die Gewährträgerhaftung sowie die unmittelbare Garantie des Landes Hessen:

o
Demnach haftet das Land Hessen unbedingt, unbefristet und unwiderruflich für alle aufgenommenen
Verbindlichkeiten.
o
Die Zahlung erfolgt auf erstes Anfordern durch das Land Hessen, somit ist ein Zahlungsverzug
ausgeschlossen.
o
daraus resultiert das Risikogewicht von 0 gemäß CRR (vormals „Solva-0-Status“); einschließlich der von
der WIBank begebenen Titel:
o
keine Eigenkapitalanrechnung
o
keine Anrechnung auf Großkreditgrenzen
arbeitet wettbewerbsneutral und ist von der Ertragssteuer befreit.
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1. Rating-Übersicht
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Emittenten-Rating von Standard & Poor’s (Stand: 27.10.2014):
o
Langfrist-Rating: „AA“
o
Kurzfrist-Rating: „A-1+“
o
Der Ausblick ist stabil.
Das Land Hessen als Garantiegeber

Emittenten-Rating von Standard & Poor’s (Stand: 06.03.2015):
o
Langfrist-Rating: „AA“
o
Kurzfrist-Rating: „A-1+“
o
Der Ausblick ist stabil.
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1. Rating-Übersicht
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

verfügt über ein „imug Nachhaltigkeitsrating von Bankanleihen“.

erreicht die Bewertung „positiv“.

schneidet „überdurchschnittlich“ ab:

o
von 126 nationalen und internationalen Emittenten von Bankanleihen
o
von zwölf bewerteten nationalen und internationalen Förder- und Entwicklungsbanken
o
von sechs bewerteten nationalen Förderbanken
Die Bewertung erfolgte anhand vorab festgelegter Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales,
Governance, Produkte und kontroverse Geschäftstätigkeiten.
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1. Gewährträgerhaftung durch das Land Hessen
„Für die Verbindlichkeiten der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen haftet das Land als
Gewährträger unbeschränkt, soweit die Befriedigung
aus dem Vermögen der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen nicht möglich ist
(Gewährträgerhaftung).“
„Das Land haftet unmittelbar für die von der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
aufgenommenen Darlehen und die von der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen begebenen
Schuldverschreibungen, ...“
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1. Gewährträgerhaftung durch das Land Hessen
„Im Rahmen der Haftung zahlt das Land Hessen auf
erstes Anfordern. Und somit ist ein
Zahlungsverzug ausgeschlossen.“
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1. Risikogewicht von 0 gemäß CRR
Unter Risikogesichtspunkten kein Unterschied zwischen
den Zahlungsverpflichtungen der WIBank und des
Landes Hessen.
Die Voraussetzungen des Art. 116 Abs. 4 CRR zur
Bemessung der von der Gewährträgerhaftung erfassten
Forderungen gegenüber der WIBank mit dem
Risikogewicht des Landes Hessen werden als
gegeben angesehen.
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Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
2.
Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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2. Geschäftsumfang
Jahr
Bilanzsumme netto
Neugeschäft
Zahl der Mitarbeiter
2014
15,9 Mrd. €
2,2 Mrd. €
411
2013
14,5 Mrd. €
4,1 Mrd. €
415
2012
10,7 Mrd. €
2,1 Mrd. €
415
2011
9,2 Mrd. €
1,9 Mrd. €
420
Neugeschäft in
Mrd. €
Zahl der
Mitarbeiter
Bilanzsumme in
Mrd. €
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
4,5
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
2011
2012
2013
2014
500
450
400
350
300
2011
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2012
2013
2014
2011 2012 2013 2014
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2. Geschäftsfelder der WIBank
Wirtschaft
Kleine,
Mittelständische
Unternehmen
• GuW-Hessen
Gründung und
Wachstum
• Bürgschaft,
Beteiligung und
Garantie
• Filmförderung
• Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
Infrastruktur
Kommunale Gebietskörperschaften
u. Unternehmen
• Kommunalfinanzierung /
Investitionen in
Projekte
kommunaler
Daseinsvorsorge
•
Kommunaler
Schutzschirm
Hessen (KSH)
•
Breitbandausbau
• JEREMIE – Fonds für
Kleinunternehmen
•
Krankenhausfinanzierung
• Hessen Mikrodarlehen
•
Refinanzierung
von Investitionen
Bauen und
Wohnen
Privatpersonen und
Wohnungsbaugesellschaften
• Wohneigentum
• Mietwohnungen
 Neubau
 Modernisierung
 Energieeffizient
Bauen + Sanieren
Landwirtschaft
Bildung und
Beschäftigung
Landwirtschaftliche
Betriebe
Unternehmen,
Vereine
• Agrarinvestitionen
• Marktstrukturverbesserungen
• Agrarumwelt
• Stadtentwicklung
• Landwirtschaftliche
Flächenförderung
• JESSICA –
Stadtentwicklungsfonds Hessen
• Dorferneuerung und
Regionalentwicklung
(DERE)
• Qualifizierungsoffensive
• Ausbildungsvorbereitung
• Ausbildungsprogramme
• Kinderbetreuung in
KMU u. Hochschulen
• Qualifizierung von
Beschäftigten
• Regionalfonds
Fluglärmschutz
Fördermittelempfänger
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2. Segmentierung des Neugeschäftes
Volumen in 2014 bei 2.224,3 Mio. €:
3.000,0
2.895,1
2.750,0
2.500,0
2.250,0
2.000,0
in Mio. €
1.750,0
1.500,0
1.250,0
1.247,2
1.009,1
1.000,0
750,0
558,3
447,0
500,0
334,2
285,3
250,0
237,2
294,3
225,0
63,3
75,9
300,1 298,0
100,9
0,0
Infrastruktur
Wirtschaftsförderung
in 2014
Summe 2.224,3 in Mio. €
Wohnungs- und Städtebau
in 2013
Summe 4.066,6 in Mio. €
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Europäischer Strukturfonds
Landwirtschaftsförderung
in 2012
Summe 2.080,0 in Mio. €
13
2. Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)

Auf Grundlage des Kommunalen Schutzschirmgesetzes1) sowie der Schutzschirmverordnung löst die WIBank
in den Jahren 2013 bis 2016 kommunale Investitions- und Kassenkredite von 100 hessischen
Kommunen ab.
(Vereinbarung zwischen Land Hessen <> Kommunalen Spitzenverbänden)

Ziel ist es, konsolidierungsbedürftigen Kommunen durch die Übernahme von Altschulden (2,8 Mrd. €) und
Zinsanteilen (0,4 Mrd. €) zu ermöglichen, dass sie ihren Ergebnishaushalt schnellstmöglich und
nachhaltig ausgleichen können.

Im Gegenzug verpflichten sich die Kommunen, eine Konsolidierungsvereinbarung mit tragfähigen
Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs zu unterzeichnen.

WIBank finanziert den Kommunalen Schutzschirm in Höhe von bis zu 2,8 Mrd. € (monetäre Abwicklung).

Zahlungen des Landes erfolgen aufgrund eines vereinbarten Zahlungsplanes direkt an die WIBank.

Auszahlungsentwicklung:
Jahr
2013
2015
Volumen
Jahr
Volumen
1.989.307.564 € 2014
393.382.024 €
266.205.173 € 2016
123.792.404 €
Gesamt
2.772.687.165 €
1) Schutzschirmgesetz
(SchuSG) vom 14. Mai 2012 (GVBI. S.128) i.V. Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes
(SchuSV) vom 21. Juni 2012 „(GVBI. S. 183)“
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2. Breitband – Finanzierung von Hochleistungsnetzen

Ziel: Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur Breitbandversorgung der hessischen
Bevölkerung und der hessischen Wirtschaft in unterversorgten Gebieten mit NGA-Netzen („Next Generation
Access“).

Antragsberechtigt zur Erstellung der passiven Infrastruktur (Bereitstellung von Leerrohren mit und ohne
Kabel) sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich in
öffentlicher Eigentümerschaft befinden (100%).

Wirtschaftlichkeit: die Förderung erfolgt in unterversorgten Gebieten, die Wirtschaftlichkeit des Projektes
ist entsprechend nachzuweisen; Projektlaufzeiten ca. 15-20 Jahre.

Beitrag des Landes: das Förderprogramm ist zu 100% vom Land Hessen garantiert; entsprechende
Refinanzierungsvorteile werden an die Projektgesellschaften weitergereicht.

Zustimmung: Die Genehmigung zur Gewährung eines Investitionsdarlehen erfolgt durch das Land Hessen
vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen und das Hessische Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL).
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2. Refinanzierung von Kreditinstituten für
Investitionen im öffentlichen Interesse

Darlehensnehmer: Kreditinstitute mit guter Bonität

Investitionen in Projekte mit öffentlichem Interesse in Hessen (bis zu 100% der Investitionskosten)

Risikoträger der Vorhabens-Finanzierung ist das zu refinanzierende Kreditinstitut

Refinanzierungsangebot der WIBank muss in der öffentlichen Ausschreibung des Projektes bekannt gemacht
werden
Beispiele:
o
PPP-Maßnahmen (z.B.: Bau- und Betrieb von Schulen und Verwaltungseinrichtungen)
o
Leasingfinanzierung von ÖPNV-Fahrzeugen
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Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
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Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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3. Bilanz nach HGB
Aktivseite
31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Passivseite
Forderungen an Kreditinstitute
6.381,2
5.633,0
4.020,9
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Forderungen an Kunden
8.760,5
8.149,7
5.924,7
Verbindlichkeiten ggü. Kunden
Anleihen und Schuldverschreibungen
24,1
18,9
18,9
Verbriefte Verbindlichkeiten
Beteiligungen und Anteile an verb. Unternehmen
0,4
0,4
0,9
Treuhandverbindlichkeiten
674,9
682,2
696,5
20,3
20,4
26,0
Treuhandvermögen
Sonstige Aktiva
10.961,2
10.166,2
7.001,6
640,0
578,4
435,3
1.530,7
1.024,5
500,6
674,9
682,2
696,5
Sonstige Passiva
20,9
26,4
32,2
Rückstellungen
75,5
71,2
68,5
1.920,0
1.920,0
1.920,0
Fonds für allgemeine Bankrisiken
0,3
0,3
0,3
Eigenkapital
37,9
35,4
32,9
Barwerte der Verwaltungsvermögen
Summe der Aktiva
15.861,4 14.504,6 10.687,9
31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Summe der Passiva
Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche
Kreditzusagen
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15.861,4 14.504,6 10.687,9
578,0
662,2
635,1
18
3. Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
31.12.2014
Mio. €
31.12.2013
Mio. €
31.12.2012
Mio. €
Zinsüberschuss
49,8
49,6
46,4
Provisionsüberschuss
37,7
33,8
32,0
Sonstiges betriebliches Ergebnis
-7,1
-5,0
-4,1
-66,8
-59,9
-59,1
Risikovorsorge und Bewertungsergebnis
-0,1
-5,0
-2,0
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
13,5
13,5
13,2
Außerordentliches Ergebnis
-1,1
-1,1
-1,1
Steuern
-0,1
-0,1
-0,1
12,3
12,3
12,0
Verwaltungsaufwendungen
Jahresüberschuss
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3. Qualität des Kreditportfolios
Kreditportfolio nach Adressausfallrisiken, Gesamtbetrag 15,2 Mrd. € 1) zum 31.12.2014:

Der größte Anteil des Kreditportfolios beinhaltet Kredite ohne unmittelbares Ausfallrisiko
gemäß CRR. Die RWA belaufen sich insgesamt auf 1,2 Mrd. €.

Alle Adressrisiken werden durch die Helaba übernommen (Risikoabtretung gegen Vergütung).
Kredite mit Ausfallrisiko
(Risikoabtretung)
13%
Kredite aus dem
Sondervermögen
(revolvierender Fonds;
Risikoträger Helaba)
6%
Kredite ohne
unmittelbares
Ausfallrisiko gemäß CRR
81%
1)
Gesamtkreditvolumen exclusive Auszahlungsverpflichtungen, Treuhandvermögen und Sonstige Vermögensgegenstände
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Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
2.
Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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4. Das Land Hessen als Gewährträger
Hessen weist ein überdurchschnittliches Wohlstandsniveau auf und ist mit der
hessischen Industrie international eng verflochten.
Ausgewählte Kennzahlen:
Fläche (in km2)
Einwohner (Zensus basiert in Mio., 2013)
BIP (nominal, in Mrd. €, 2013)
BIP pro Einwohner* (in €, 2013)
BIP pro Erwerbstätigen (in €, 2013)
Arbeitslosenquote (in %, Ø Jan.-Nov. 2014)
*2013)
Einwohnerzahl: Fortschreibung auf Basis der Vor-Zensus-Daten
Deutschland
Hessen
Relation
357.124
80,8
2.738
33.400
65.400
6,7%
21.115
6,0
236
38.500
72.600
5,8%
5,9%
7,4%
8,6%
115,3%
111,0%
86,6%
Quellen: Statistische Landesämter, Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research
Hessische Industrie international eng verflochten:
 Bedeutender Standort der chemischen und pharmazeutischen Industrie mit fast 32% Exportanteil.
 Wichtigste Handelspartner: Innerhalb der EU: Frankreich. Außerhalb der EU: USA.
 Wichtige Außenhandelsgüter in 2014: Chemische und pharmazeutische Industrie 31,4% bzw.
Automobilindustrie 12,2 % des hessischen Exportvolumens.
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4. Das Land Hessen als Gewährträger
Hessen verfügt über ein solides Fundament durch eine breit diversifizierte
Wirtschaftsstruktur mit Dienstleistungsfokus.
 Das Finanzzentrum in Kontinentaleuropa mit über 325 Banken, Sitz der EZB und der Bundesbank, der
Frankfurter Wertpapierbörse und der European Exchange (EUREX); 75.000 Menschen arbeiten im
Finanzgewerbe in Frankfurt.
 Internationaler Flughafen Frankfurt Rhein-Main (größte Arbeitsstelle Deutschlands mit mehr als 70.000
Arbeitsplätzen: ca. 20% aller Flugbewegungen, 56% aller Fracht und 28% aller Passagiere in Deutschland, 53 Mio.
Fluggäste, weltweit Platz 9 im Passagierverkehr)
 Bedeutender Standort für Werbung, Public Relation, Presse und Film: 37.000 Unternehmen mit 130.000
Beschäftigten, 21 Mrd. € Umsatz.
 Die Messe Frankfurt ist der älteste Messeplatz Deutschlands mit einem der größten Messegelände der Welt und
gehört mit ca. 100 internationalen Veranstaltungen pro Jahr zu den größten Messegesellschaften weltweit.
 Aufgrund guter Verkehrsanbindung und zentraler Lage ist Hessen einer der bedeutendsten Standorte für
Logistikdienstleistungen.
 Satelliten-Kontrollzentrum der Europäischen Weltraumorganisation ESA.
 Gut und solide aufgestellte Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) mit 8,1% Anteil des Landes.
 Hessen ist klimaaktiv: im Jahr 2030 soll die Landesverwaltung CO2-neutral arbeiten.
 Strategie zur Realisierung einer CO2-Neutralität im Hinblick auf Minimierung, Substitution und Kompensation von
CO2-Emissionen.
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4. Das Land Hessen als Gewährträger
Das Land Hessen verfügt mit einem Langfrist - Rating von Standard & Poor‘s mit AA (stabil) über eine
ausgezeichnete Bonität.
Landesbudget: Haushaltsvolumen 2015: 33,1 Mrd. €
 Hohe Steuereinnahmen: Mit 3.113 € pro Einwohner hatte 2014 das Land Hessen vor Durchführung des
Länderfinanzausgleichs eine Steuerkraft, die um 8,2% über dem Durchschnitt aller Länder lag.
 Schuldenstand: 41,04 Mrd. € per 31.12.2014 am Kapitalmarkt bei Betrachtung nach Kalenderjahr.
 Pro-Kopf-Verschuldung: Mit einem Schuldenstand von 6.788 € je Einwohner am 31.12.2014 weist Hessen eine
niedrige Pro-Kopf-Verschuldung im Vergleich der Länder aus.
 Hessen hat als erstes Flächenland die doppelte Buchführung in allen Bereichen der Landesverwaltung eingeführt.
Der Geschäftsbericht 2013 ist unter www.bilanz.hessen.de veröffentlicht.
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4. Das Land Hessen als Gewährträger
Das Land Hessen als Emittent:

Refinanzierungsbedarf für 2015: 5,82 Mrd. €

Der genaue Zeitablauf der Mittelaufnahme richtet sich nach der Liquiditäts- und Haushaltslage sowie den
aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt.

Hauptverschuldungswährung ist der Euro

Interessanter Yield-Pickup zum Bund, diversifizierte Benchmarkkurve
-8
Stand: 21.04.2015
in Bp vs. Swapmitte
-10
-12
-14
-16
-18
-20
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Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
2.
Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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5. Refinanzierungsstruktur
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten / Kunden sowie Verbriefte Verbindlichkeiten
in Höhe von 13,1 Mrd. € zum 31.12.2014:
Institutionelle
und sonstige
Investoren
19%
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
(KfW)
36%
Refinanzierungsadressen:


National:
o
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
insbesondere aus deren Förderprogrammen
o
Landwirtschaftliche Rentenbank, für
Investitionen im ländlichen Raum
o
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
o
NRW.Bank
International – Andere Förderinstitute:
o
Council of Europe Development Bank – CEB
o
Europäische Investitionsbank – EIB
Andere
Förderinstitute
4%
NRW.BANK
8%
Landwirtschaftliche
Rentenbank
8%
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Landesbank
HessenThüringen
Girozentrale 1)
25%
1) davon
19%-Punkte
zur Neutralisierung von
Zinsänderungsrisiken
27
5. Ausbau des Kapitalmarktauftritts

möglichst fristenkongruente Refinanzierung des Neugeschäfts

weiterer Ausbau der Investorenbasis angestrebt
Refinanzierungsvolumen
Refinanzierungsvolumen
2014 2014
Ist
Ist
Bis
2015
2015
15.04.
Ist Ist
(per 15.04.2015)
1,5€ Mrd. €0,4 Mrd.
Mrd.
1,5 Mrd.
€€
Plan Plan
Instrumente
20162016
Plan
Plan
1,5 Mrd. €1,5 Mrd.
1,5€Mrd. €
 Globaldarlehen mit anderen Förderinstituten
 Schuldschein, Namensschuldverschreibung,
Inhaberschuldverschreibung
(punktuell für PPs ansprechbar)
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Für Ihre Fragen und weitere Rücksprachen wenden Sie sich bitte an:
Leiter Treasury-Fördergeschäft
Philipp Kaufmann
Tel: +49 (0)69 9132-4487
E-Mail: [email protected]
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Neue Mainzer Straße 52-58
60311 Frankfurt am Main
www.wibank.de/de/Investor-Relations
Geschäftsleitung der WIBank:
Gottfried Milde
Eckhard Hassebrock
Dr. Michael Reckhard
Tel: +49 (0)69 9132-2526
Tel: +49 (0)69 9132-2901
Tel: +49 (0)69 9132-4086
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
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Die Ausarbeitung wurde von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und
verwendet indikative, nicht bindende Marktdaten und Preise.
Sie beinhaltet keine Anlageberatung und ersetzt nicht eine eigene Analyse. Vertretene Ansichten sind solche des
Publikationsdatums und können sich ohne weiteren Hinweis ändern. Jedwede Transaktion erfolgt ausschließlich auf Risiko des
Anwenders!
Die Ausarbeitung beruht auf Informationen und Prozessen, die wir für zutreffend und adäquat halten. Gleichwohl übernehmen
wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit von enthaltenen Informationen, Resultaten und Meinungen keine Haftung. Frühere
Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung dar.
(§4 Abs. 7 WpDVerOV)
Keine vom Anwender auf der Basis der Ausarbeitung umgesetzte Strategie ist risikofrei; unerwartete Zins- und/oder
Preisschwankungen können – abhängig vom Zeitpunkt und Ausmaß – zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den
Anwender führen.
Diese Hinweise können – aufgrund der persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Kunden – die steuerliche Beratung im
Einzelfall nicht ersetzen. Potenziellen Käufern des Finanzinstruments wird empfohlen, wegen der steuerlichen Folgen des
Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung des Finanzinstruments ihre rechtlichen und steuerlichen Berater zu konsultieren. Die
steuerliche Behandlung kann zukünftigen Änderungen unterworfen sein. (§4 Abs. 8 WpDVerOV)
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen übernimmt keinerlei Beratungstätigkeit in Bezug auf steuerliche, bilanzielle
und/oder rechtliche Fragestellungen. Derartige Fragen sind vom Anwender mit unabhängigen Beratern vor Abschluss von
Transaktionen zu klären.
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