Ausgabe 01/2015 Die Robe im Wandel Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV am 19. Mai 2015 Die neuen 15 Std. FAO Seminare der KAV Service GmbH Neues aus den Ausschüssen und Arbeitskreisen Danke 25 Jahre Wir sagen Danke für 25 Jahre Treue, Unterstützung, Kritik und Lob. Ihr RA-MICRO Köln Team www.ra-micro-koeln.de 3 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, „Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten …“ Mit diesem Lied, das seit seiner Niederschrift im Jahr 1780 Ausdruck der Sehnsucht nach Freiheit und Unabhängigkeit sowie Protest gegen staatliche Überwachung und Restriktion ist, schlossen wir gemeinsam die Festveranstaltung aus Anlass des 125-jährigen Bestehens unseres Anwaltvereins nicht ahnend, wie schnell uns die Wirklichkeit einholen würde! Sicher, in vielen Ländern dieser Erde sind nicht nur die Freiheit, sondern allein schon der Gedanke an sie und der Wunsch nach ihr bedroht, aber doch nicht bei uns! In unserer westlichen Zivilisation kann doch jeder sagen, was er will, wie er es will oder wo er es will! Dachten wir – doch die Wirklichkeit hat uns eingeholt. Unsere Gedanken in Wort und Schrift sollen offensichtlich nicht mehr frei sein seit eine große, und so mag es scheinen, seit eine Gruppe verblendeter Fanatiker in Europa durch Attentate Angst und Schrecken verbreitet. Als ob diese Bedrohung nicht schon genug wäre, haben sich Unzufriedene mit der Politik, Unbelehrbare, ewig Gestrige, Mitläufer und die, die sowieso immer gegen alles sind in einem Sammelbecken Frustrierter zusammengefunden, um Tag für Tag ihre Halbwahrheiten mit zerstöre- rischem Nachdruck zu verbreiten, offenbar nicht wahrnehmen wollend, dass sie all das können, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung genießen, das nach ihren Vorstellungen doch eingeschränkt werden sollte – jedenfalls für Gruppen politischer, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, die nicht in ihr Konzept passen. Ihnen wie ihren Gegnern sichern Justiz und Politik das grundrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung, indem jeder Gruppe die Möglichkeit gesichert wird, ihre diametral zueinander stehenden Meinungen auf Transparenten und mit Worten in ihren regelmäßig stattfindenden Demonstrationszügen an herausragender Stelle in der Öffentlichkeit zum Ausdruck zu bringen. So verunsichernd und auch Angst einflößend die Bedrohung von außen und die Konflikte innerhalb Deutschlands auch sein mögen, die Reaktionen hierauf machen Mut und stolz. Stellen Sie sich einmal vor, wir sind inzwischen selbstbewusst genug, Meinungsäußerungen zuzulassen, die einem den Atem rauben! Was aber genau macht Mut und stolz? Es ist die Erkenntnis, dass wir die Wahrung unserer Interessen nicht mehr der Politik und der Justiz überlassen dürfen. Dass das gelingen kann, zeigen die bundesweit organsierten Gegendemonstrationen für Meinungsfreiheit. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist selbstbewusst genug, sich aktiv dagegen zu stellen und diese unrühmliche Gruppe Unverbesserlicher nicht nur zum Schweigen, sondern zum Aufgeben bringen. Chapeau – oder, um es mit den Worten der im Jahr 1993 gegründeten kölschen Bewegung „ARSCH HUH; ZÄNG USSENANDER” – zu beschreiben: „…Wie wör et, wenn mer selver jet dät, wenn mer de Zäng ens ussenander krät!” … Ja, das haben all diejenigen, die nicht bereit sind, Menschen allein wegen ihres Anderseins zum Sündenbock für eigene Unfähigkeit zu missbrauchen, getan. Sie haben die Zähne auseinandergekriegt und ihre Meinung laut und deutlich zum Ausdruck gebracht. Laut, deutlich und mit Erfolg hat sich auch der DAV, lange auch gegen die BRAK, für die Interessen der Syndikusanwälte eingesetzt, indem er durch nachhaltiges Verhandeln und überzeugendes Disku- tieren mit dem Bundesjustizminister ein grundlegendes Umdenken bewirkt hat. Unter Beteiligung aller anwaltlichen Berufsverbände wird nun ein klarstellendes Berufsrecht geschaffen, wonach auch Syndici einer anwaltlichen Tätigkeit nachgehen. Der Widerstand der Anwaltschaft hat auch dazu geführt, dass das Sexualstrafrecht nicht dazu führt, den normalen Umgang zwischen Erwachsenen und Minderjährigen zum Alptraum für Familien werden zu lassen. Gelebte und gezeigte Warmherzigkeit dürfen nicht schon zum Anfangsverdacht führen. Wer den Schutz der Persönlichkeitsrechte sucht, sollte sich zunächst einmal mit dem Datenschutz beschäftigen, ehe er das Strafrecht bemüht. Am 19. Mai 2015 findet der 8. Kölner Anwaltstag im Pullman Cologne Hotel statt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem elektronischen Rechtsverkehr, seinen Chancen und Risiken. Es ist unser Ziel, Sie mit dieser grundlegenden Neuerung Ihrer zukünftigen Büroorganisation vertraut zu machen, weil der elektronische Rechtsverkehr steht nicht zu unserer Disposition steht. Am Abend desselben Tages findet ab 18.00 Uhr, ebenfalls in den Räumen des Pullman Cologne Hotels, unsere MITGLIEDERVERSAMMLUNG statt. Hierzu lade ich Sie alle herzlich ein verbunden mit der Bitte um Ihr zahlreiches Erscheinen. Ganz besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen unser gemeinsames Abendessen am Ende der Mitgliederversammlung. Seien Sie herzlich eingeladen, im Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen bei gutem Essen und Getränken kurzweilige und für Sie interessante Gespräche zu führen das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Auch in diesem Jahr werden die Vertreter der Justiz wieder zahlreich vertreten sein; sie haben ein hohes Interesse daran mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Ich freue mich, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen und verbleibe mit freundlichen und kollegialen Grüßen RAin Pia Eckertz-Tybussek Vorsitzende 4 Koste nfr Semi eie nare! 6 8. Kölner Anwaltstag Die Robe im Wandel am 19. Mai 2015 im Pullman Cologne Hotel KAV-Seminare Ausschüsse & Arbeitskreise 06 | 8. Kölner Anwaltstag am 19. Mai 2015 - Programm 56 | Ausschuss Bau- und Architektenrecht 22 | Das neue Seminarprogramm der KAV Service GmbH 56 | Ausschuss Familienrecht 24 | Übersicht der Seminare 57 | Ausschuss Internationales Recht 29 | KAV-Bonus 30 | KAV-Seminare 49 | Frühjahrsseminare, Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2015 (15 Std. FAO) 50 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise 51 | Mit der Bahn zum Seminar 52 | Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum ⁄ r Fachsekretär ⁄ in im Familienrecht 54 | Fachanwaltslehrgänge 2015 Aktuelles & Wissenswertes 60 | KAV Rechtpersönlich: Interview mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln Dr. Jürgen vom Stein und dem Vorstandsmitglied des KAV e.V. Michael Blenkle 64 | Aktuelles 58 | Ausschuss Junge Anwälte 72 | Personen 58 | Ausschuss RVG und Kostenrecht 74 | Rechtübersichtlich 59 | Strafrechtsausschuss 59 | Ausschuss Syndikusanwälte, Ausschuss Steuerrecht, Arbeitskreis Gesellschaftsrecht 74 | Flurfunk 75 | Neues vom DAV 76 | JurTour 80 | FoodCourt 5 18 Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e.V. Am Dienstag, den 19. Mai 2015, Pullman Cologne Hotel Termine 82 | Rückblick: Abschlussfeier der Rechtsanwaltsfachangestellten Winter 2014 ⁄ 2015 KAV intern 18 | Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e.V. am 19. Mai 2015 82 | Save the Date - Ausbildungsgala Sommer 2015 84 | D er KAV e.V. sucht eine ⁄ n neue ⁄ n Geschäftsführerin ⁄ Geschäftsführer 83 | Save the Date - Gala Kölner Juristen am 20. November 2015 84 | Herzlich willkommen im KAV 83 | Wichtige Termine 2015 83 | Redaktionsschluss 02/2015 Verschiedenes ! 85 | KAV Partnerschaften 88 | Die neue KAV Lounge 88 | Robe vergessen? Kein Problem! 90 | Warum Social Media? 03 | Editorial 05 | Impressum 92 | Annoncen 94 | Teilnahmebedingungen 97 | Anmeldeformular Seminare 100 | Anmeldeformular Ordentliche Mitgliederversammlung 101 | Anmeldeformular 8. Kölner Anwaltstag 90 | Rechtzeitig Informiert Impressum Herausgeber: Kölner Anwaltverein e.V. und Kölner Anwaltverein Service GmbH | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende | Redaktion: RA Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e.V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer der Kölner Anwaltverein Service GmbH ) | Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln | Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.00 - 15.00 Uhr | Telefon: 0221 / 28 56 02 - 0, Fax: 0221 / 44 14 57 | E-mail: [email protected], Internet: www.koelner-anwaltverein.de | Gestaltung und Layout: e-mediad GmbH | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. 6 | 8. Kölner Anwaltstag Koste nfr Semi eie nare! E inladung zum 8 . K Ö L N E R A N W A L T S T A G Die Robe im Wandel Dienstag, 19. Mai 2015 im Pullman Cologne Hotel Nach den großen Erfolgen der letzten Jahre freuen wir uns sehr, Sie auch in diesem Jahr im Vorfeld zur Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) zur Teilnahme am 8. Kölner Anwaltstag (KAT) einladen zu dürfen. Dieser Tag trägt den Titel „Die Robe im Wandel“ – und wir, der KAV, freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen. Der KAT bietet Ihnen ein umfangreiches und interessantes Programm. Neben Fachvorträgen und Seminaren, die sich zum einen klassischen Rechtsgebieten und innovativen Bereichen des heutigen aber auch zukünftigen Kanzleibetriebs und dem damit verbundenen Anwaltmarketings (on- aber auch offline) widmen – siehe Programm (Seite 7) – umfasst die diesjährige Veranstaltung zum anderen Themen für junge Anwälte sowie europarechtliche Vorträge. Während den Vortragszeiten und in den Pausen werden die Besucher der angeschlossenen Fachausstellung vom KAV und seinen Partnern begrüßt. Hier präsentieren sich die Partnerunternehmen des Vereins mit ihren Dienstleistungen und stehen für Fragen und Anregungen mit persönlichen Ansprechpartnern zur Verfügung. Im Herzen dieser Ausstellung werden alle Mitglieder die Möglichkeit haben, die „KAV Lawyers Lounge“ zu nutzen. Hier stehen Ihnen Ansprechpartner des KAV Vorstandes, der insgesamt 25 Ausschüsse und Arbeitskreise sowie der Geschäftsstelle des Vereins für Ihre persönlichen Fragen und Anregungen zur Verfügung. Junge Kolleginnen und Kollegen werden zudem von Mitgliedern des Ausschusses Junge Anwälte persönlich begrüßt und vor Ort betreut. Wer bis dato noch kein Mitglied des KAV ist, sich aber für eine Mitgliedschaft interessiert, kann sich entsprechend informieren und die zahlreichen Vorteile, die diese mit sich bringt, vor Ort kennenlernen. Unter anderem begrüßen wir folgende Partnerunternehmen in unserer Fachausstellung: • • • • • • • • • • • AnNoText (Wolters Kluwer) Audi Zentrum Bergisch Gladbach - Stein Gruppe adesso insurance solutions GmbH DATEV Deutsche Bank DKV EUROPCAR FORIS AG GREVEN MEDIEN Gruppe Hapag-Lloyd Kreuzfahrten HDI Versicherungen 8. Kölner Anwaltstag | • • • • • • • • • Konica Minolta Köln | Dialog Kreissparkasse Köln RA-MICRO Köln Roland Prozessfinanz Signal Iduna Mercedes Benz Köln / Leverkusen Sack Mediengruppe Hans Soldan GmbH Die Teilnahme am 8. KAT, mit all seinen Programmpunkten ist für alle Besucher kostenfrei. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der gebotenen Vorträge werden freundlich um rechtzeitige Anmeldung über das im hinteren Teil dieser Ausgabe befindliche Anmeldeformular gebeten. Zudem sind alle Seminare und Vorträge 7 auch online, unter www.kav-seminare.de bequem buchbar. Der 8. KAT und die nachfolgende Mitgliederversammlung des KAV werden am Dienstag, dem 19. Mai 2015, ab 13.30 Uhr, im Pullman Cologne Hotel, Helenenstraße 14, 50667 Köln, stattfinden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des KAT haben zudem die Möglichkeit, an einer Verlosung attraktiver Preise teilzunehmen. Hierzu halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAV Teilnahmekarten bereit, die an jedem Stand der ausstellenden Partner des KAV abgestempelt werden können. Die genaue Spielanleitung finden Sie auf der entsprechenden Teilnahmekarte angegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt und ihre Namen in der nächsten Ausgabe des KAV Magazins veröffentlicht. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 8. Kölner Anwaltstag - ProgrammÜberblick Sektion A + Foyer 13.00 - 18.00 Uhr Fachausstellung Saal A 13.30 Uhr Begrüßung durch Herrn RA Dr. Marcus Werner, Vorstand KAV, Köln 13.35 - 14.30 Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 1)** Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz 14.30 - 15.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 15.00 - 16.00 Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte W orkshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 2)** Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz 16.00 - 16.30 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 16.30 - 17.30 Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 3)** Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz 17.30 - 18.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Fortsetzung auf der nächsten Seite » 8 | 8. Kölner Anwaltstag Saal B 13.30 Uhr Begrüßung durch RA Dr. Ulrich Prutsch, Vorstand KAV, Köln 13.35 - 14.35 Uhr Bau- und Architektenrecht Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B* Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, Köln 14.35 - 15.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 15.00 - 16.00 Uhr Miet- und WEG-Recht Die Mietpreisbremse* Referent: RA Joachim Kleinrahm, Vorstand KAV, Köln 16.00 - 16.30 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 16.30 - 17.30 Uhr Lokales Onlinemarketing der Zukunft Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing – aber rechnet sich das auch?** Referent: Partick Hünemohr, Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe, Köln 17.30 - 18.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 8. Kölner Anwaltstag | 9 Saal C 13.30 Uhr Begrüßung durch Frau RAin Frauke Griesel, Vorstand KAV, Leverkusen 13.35 - 14.35 Uhr Erbrecht / Steuerrecht Quo vadis zur Erbschaftsteuer?* Referentin: RAin Susanne Christ, Köln 14.35 - 15.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 15.00 - 16.00 Uhr Arbeitsrecht Nur ganz kurz – oder doch etwa länger? Update zum Befristungsrecht* Referent: RA Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M., Köln 16.00 - 16.30 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 16.30 - 17.30 Uhr RVG UND KOSTENRECHT Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013** RA Roger Kühn, Köln 17.30 - 18.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Saal D 13.30 Uhr Begrüßung durch Frau RAin Elke Orban, Vorstand KAV, Köln 13.35 - 14.35 Uhr Gewerblicher Rechtsschutz Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel Deutschland / Niederlande* Referentinnen: Advocaat Brigitte A.J. Spiegeler, Den Haag, RAin Franziska Pechtl, Den Haag 14.35 - 15.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 15.00 - 16.00 Uhr Zivilrecht Einstweiliger Rechtsschutz – Rechtsvergleich Deutschland / Niederlande* Referentinnen: Advocaat Brigitte A.J. Spiegeler, Den Haag, RAin Franziska Pechtl, Den Haag 16.00 - 16.30 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 16.30 - 17.30 Uhr Familienrecht / Erbrecht Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht* Referenten: RAin Kirsten Harenberg und RA Dr. Johannes Kuhn, Syndikusanwälte der FORIS AG, Bonn 17.30 - 18.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Fortsetzung auf der nächsten Seite » 10 | 8. Kölner Anwaltstag Saal E 09.55 - 10.00 UhrBegrüßung durch Frau RAin Eckertz-Tybussek / Martin Sampedrano 10.00 - 12.00 Uhr MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil I)** Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et Commerciale, Luxemburg 12.00 - 12.15 Uhr Pause - vor dem Tagungsraum 12.15 - 13.15 Uhr MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil II)** Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et Commerciale, Luxemburg. 13.15 - 13.30 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 13.30 - 14.30 Uhr Kanzleimanagement / Onlinemarketing Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für Rechtsanwälte – Niemand wartet bis 2030!** Referent: RA Daniel Levelev, Anwaltonlinemarketing, Köln 14.30 - 15.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 15.00 - 16.00 Uhr Kanzleimanagement Kurzvortrag: Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbundenen Veränderungen für Ihre Kanzlei** Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln 16.00 - 16.30 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 16.30 - 17.00 Uhr Kanzleimanagement Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher!** Referent: Florian Schwiecker, Vizepräsident und Sales Director von Speech Processing Solutions, Berlin 17.00 - 18.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung 18.00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung des KAV e.V. * Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt. ** Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt. 8. Kölner Anwaltstag | 11 8. Kölner Anwaltstag - Programm Saal A 13.35 - 17.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-A-1 KANZLEIMANAGEMENT / KANZLEIMARKETING / JUNGE ANWÄLTE Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 1, 2 und 3)** Referentin: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack – Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare Wie Sie die richtigen Mandanten finden und durch aktives Empfehlungsmarketing neue Mandanten gewinnen 1. 2. 3. 4. 5. Zielgruppenorientierung!? Spezialisierung!? Wie viel Geld muss (darf) Mandantenakquise kosten? Zeit für Mandantenakquise? Welche Wege führen sicher zum Ziel? Die Referentin, Frau Ilona Cosack ist Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Als Autorin in Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als Referentin für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt sie wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis. Saal B 13.35 - 14.35 Uhr Buchungscode: 8KAT-B-1 BAU- UND ARCHITEKTENRECHT Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B* Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Köln Die Kündigung eines Bauvertrags vor vollständiger Erfüllung des Werks kommt in der baurechtlichen Baupraxis häufiger vor. Im Rahmen des 8. Kölner Anwaltstags richtet sich dieses Kurzseminar an Kolleginnen und Kollegen, die auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig sind. Es wird insbesondere auf die Kündigungsmöglichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers nach BGB und VOB/B eingegangen. Dabei findet die obergerichtliche Rechtsprechung und die des BGH besondere Berücksichtigung. Der Referent, Herr Kollege Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist auf dem Gebiet des privaten Baurechts und des Anlagenbaus tätig, hält regelmäßig Vorträge, ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Co-Autor des halbjährlich in der NJW erscheinenden Berichtsaufsatzes zur Entwicklung des privaten Baurechts. Fortsetzung auf der nächsten Seite » 12 | 8. Kölner Anwaltstag 15.00 - 16.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-B-2 MIET- UND WEG-RECHT Die Mietpreisbremse* Referent: RA Joachim Kleinrahm, Vorstand des KAV, Köln Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs, als „Mietpreisbremse“ bekannt, ist im Entwurf am 01.10.2014 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden mietrechtliche Regelungen geändert; zudem sollen auch maklerrechtliche Regelungen zugunsten des Mieters angepasst werden. Der Vortrag wird sich allerdings nur mit den mietrechtlichen Fragen befassen. Die neuen Regelungen werden im Einzelnen vorgestellt und besprochen. Der Referent, Herr Kollege Joachim Kleinrahm ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und langjährig im Mietrecht tätig. Er ist auch Mitglied des entsprechenden Vorprüfungsausschusses bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Zudem ist er Vorstandsmitglied des KAV e.V. 16.30 - 17.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-B-3 kanzleimanagement / junge Anwälte Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing – aber rechnet sich das auch?** Referent: Patrick Hünemohr, Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe, Köln Die 5 wichtigsten Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Werbemaßnahmen messbar machen und auf Trab bringen. Das Internet und der Mobilmarkt entwickeln sich mehr und mehr zu den Leitmedien in Deutschland. 2015 wird im konservativen Fall jeder vierte – progressiv jeder dritte Werbeeuro ins Online Marketing fließen. Aber rechnet sich diese „digitale“ Investition denn auch wirklich – zumal ein großer Teil dieser Investitionen nicht auf Erfolgswirksamkeit gemessen wird. Herr Hünemohr erläutert in seinem Vortrag an Hand von Praxisbeispielen, wie Sie es mit einfachen Mitteln schaffen Ihr Werbebudget optimal auszurichten. Herr Patrick Hünemohr ist Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe in Köln und verantwortet die Geschäftsbereiche Vertrieb, Marketing und Neue Medien. Seine Karriere führte ihn vom Produktmanager bei einem europaweiten EDV-Unternehmen zur Deutschen Telekom Medien GmbH in Frankfurt, wo er die Verantwortung für die Multimedia Verlagsprodukte übernahm und die Sparte äußerst erfolgreich in neue Vertriebsschienen wie z.B. Retail und Buchhandel einführte. 2001 wechselte er nach Köln zur GREVEN Medien Gruppe und übernahm die Aufgabe, das Unternehmen „digital“ zu machen und ins 21. Jahrhundert zu führen. Unter seiner Leitung hat sich die GREVEN Medien Gruppe mittlerweile zum 360-Grad Dienstleister für lokales Marketing fortentwickelt und bietet kleinen und mittleren Unternehmen heute von der Homepage, über Werbung in Verzeichnismedien, bis hin zur Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing sowie Social Media alle relevanten Werbeträger. Saal C 13.35 - 14.35 Uhr Buchungscode: 8KAT-C-1 ERBRECHT / STEUERRECHT Quo vadis zur Erbschaftsteuer? Unsichere Rechtslage und drohender rückwirkender Wegfall von Vergünstigungen dominieren die Beratungspraxis* Referentin: RAin Susanne Christ, Köln Auch wenn der Gesetzgeber eine schnelle Reform des Erbschaftsteuerrechts verspricht, wird aller Voraussicht nach nichts daraus. Vielmehr erwarten Fachleute, dass bis kurz vor Ablauf der vom BVerfG vorgegebenen Frist zum 30.06.2016 über das neue Erbschaftsteuergesetz politisch gestritten wird und auch erst dann wirklich deutlich wird, was zukünftig und ggf. auch rückwirkend gelten soll. Diese Rechtsun- Fortsetzung auf der nächsten Seite » 8. Kölner Anwaltstag | 13 sicherheit stellt die Beratungspraxis vor besondere, auch haftungsträchtige Herausforderungen. Zwar gelten die im ErbStG enthaltenen Vergünstigungen für Betriebsvermögen, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG einzuschränken sind, bis zu einer Neuregelung bzw. spätestens 30.06.2016 fort, zugleich ist eine rückwirkende Verschärfung der Regelungen nicht auszuschließen. Der Vortrag setzt sich mit dieser für die Beratungspraxis schwierigen Situation auseinander, gibt einen Überblick über die aktuelle Entwicklung und zeigt Strategien im Umgang damit, insbesondere mit der drohenden rückwirkenden Verschärfung, auf. Die Referentin dieses Vortrages, Frau Kollegin Susanne Christ ist Fachanwältin für Steuerrecht und hat sich mit ihrer Kanzlei in Köln auf Steuer- und Erbrecht spezialisiert. Zuvor arbeitete sie in der Berliner Finanzverwaltung, als Steuerreferentin eines Versicherungskonzerns und als Steuerfach-Redakteurin. Mit den Themen Steuer- und Erbrecht ist sie bundesweit als Autorin und Referentin tätig. Sie ist Sprecherin des Erbrechtsausschusses des KAV. Es freut uns sehr, Sie auch im Rahmen dieser Veranstaltung als Referentin ankündigen zu dürfen. 15.00 - 16.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-C-2 ARBEITSRECHT „Nur ganz kurz – oder doch etwa länger? Update zum Befristungsrecht“* Referent: RA Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M., Köln Über 10% aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland haben ein kurzfristiges Verfallsdatum. Gerade beim erstmaligen Abschluss eines Arbeitsvertrags mit neuen Mitarbeitern greifen Unternehmen zu befristeten Verträgen. Doch der Teufel steckt wie so häufig im Detail: Gerade im Befristungsrecht lauern Form- und Fristfallen für die Arbeitgeber, die eine Wirksamkeit der Befristungsabrede in Frage stellen. Der Vortrag gibt ein Update zu den Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken des Befristungsrechts. Der Referent, Herr Kollege Dr. Markus J. Goetzmann, berät seit über einem Jahrzehnt in einer großen Kölner Sozietät in einem Team von über zehn Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Unternehmen und Führungskräfte. Neben der Restrukturierungsberatung zählt auch die rechtliche Begleitung der betrieblichen Personalarbeit zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit. Er tritt regelmäßig durch Veröffentlichungen und als Referent auf Fachseminaren in Erscheinung und ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht bei der Hochschule Fresenius in Köln. 16.30 - 17.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-C-3 RVG und Kostenrecht Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013** Referent: RA Roger Kühn, Köln Der Vortrag beinhaltet eine Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts und eine Darstellung der Erfahrungen mit dem neuen Gebührenrecht, insbesondere wie Gerichte und Behörden auf die Änderungen reagiert haben. Der Referent, Herr Kollege Roger Kühn, seit 1987 Fachanwalt für Sozialrecht, beschäftigt sich seit mehr als 30 Jahren schwerpunktmäßig mit dem Sozialrecht, insbesondere auch mit dem in diesem Gebiet speziellen Gebührenrecht. Herr Kollege Kühn ist zudem Sprecher des Ausschusses RVG und Kostenrecht des KAV. Fortsetzung auf der nächsten Seite » 14 | 8. Kölner Anwaltstag SAAL D (DOM 1+2) 13.35 - 14.35 Uhr Buchungscode: 8KAT-D-1 GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel Deutschland / Niederlande* Referentinnen: A dvocaat Brigitte A.J. Spiegeler, LL.M., Den Haag RAin Franziska Pechtl, LL.M., Den Haag Besonders im Markt zwischen Benelux und Deutschland treten aufgrund der engen Handelsbeziehungen der Nachbarländer und der Nähe zum größten Hafen Europas immer häufiger Fälle von Produktpiraterie auf. Das Seminar bietet einen guten Überblick über die Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes und Möglichkeiten des Marken- und Designschutzes in den Niederlanden. Es wird die Abmahnpraxis in den Niederlanden erläutert und auf die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechten eingegangen. Dabei werden vor allem die Besonderheiten in der Praxis der Nachbarländer benannt und anhand eines praktischen Fallbeispiels effektive Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung in den Niederlanden behandelt. • Überblick über die Regelungen des Gewerblichen Rechtsschutzes in den Beneluxländern • Praktisches Fallbeispiel zum Vorgehen gegen rechtsverletzende Waren Frau Kollegin Brigitte Spiegeler ist Partnerin bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat niederländisches, deutsches und französisches Recht sowie Europastudien studiert. Sie war unter anderem beim niederländischen Wirtschaftsministerium als Senior Ministeriumsberaterin der Abteilung „Geistiges Eigentum“ tätig, wo sie auch für die Gesetzgebung auf diesem Gebiet verantwortlich war. Sie ist als Anwältin bei den Anwaltskammern Paris und Den Haag eingetragen. Frau Kollegin Franziska Pechtl, LL.M., ist deutsche Rechtsanwältin und EU-Advocaat bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat Rechtswissenschaften in Trier, Köln und Melbourne (Australien) studiert. Vor ihrer Tätigkeit in den Niederlanden war sie im Justitiariat einer deutschen Fachverlagsgruppe verstärkt zu Fragen des Unternehmensrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts tätig. 15.00 - 16.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-D-2 Zivilrecht Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland/Niederlande* Referentinnen: A dvocaat Brigitte A.J. Spiegeler, LL.M., Den Haag RAin Franziska Pechtl, LL.M., Den Haag • Überblick über die Regelungen des einstweiligen Rechtsschutzes in den Niederlanden • Praktisches Fallbeispiel mit Besonderheiten Deutschland / Niederlande Der einstweilige Rechtsschutz bietet eine schnelle Möglichkeit, um besonders in wettbewerbs-, namens- oder kennzeichenrechtlichen Streitfällen effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Das Seminar bietet einen Überblick über die Regelungen des einstweiligen Rechtsschutzes in den Niederlanden. Hierbei soll vor allem der einstweilige Rechtsschutz in Form der einstweiligen Verfügung im Vordergrund stehen. Es wird die Rechtspraxis in den Niederlanden erläutert und auf die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechten sowie die Unterschiede in der Handhabung der Nachbarländer eingegangen. Frau Kollegin Brigitte A. J. Spiegeler, LL.M., ist Partnerin der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat niederländisches, deutsches und französisches Recht sowie Europastudien studiert. Frau Spiegeler war unter anderem beim niederländischen Wirtschaftsministerium als Senior Ministeriumsberaterin der Abteilung cGeistiges Eigentum“ tätig, wo sie auch für die Gesetzgebung auf diesem Gebiet verantwortlich war. Sie ist als Anwältin bei den Anwaltskammern Paris und Den Haag eingetragen. Frau Kollegin Franziska Pechtl, LL.M., ist deutsche Rechtsanwältin und EU-advocaat bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat Rechtswissenschaften in Trier, Köln und Melbourne (Australien) studiert. Vor ihrer Tätigkeit in den Niederlanden war sie im Justitiariat einer deutschen Fachverlagsgruppe verstärkt zu Fragen des Unternehmensrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts tätig. Fortsetzung auf der nächsten Seite » 8. Kölner Anwaltstag | 15 16.30 - 17.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-D-3 FAMILIENRECHT / ERBRECHT Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht* Referenten: RAin Kirsten Harenberg, Syndikusanwältin der FORIS AG, Bonn RA Dr. Johannes Kuhn, Syndikusanwalt der FORIS AG, Bonn In der anwaltlichen Tätigkeit bieten viele Anwälte Beratung sowohl im Familien- als auch im Erbrecht an. Die Schnittstellen beider Rechtsgebiete sind zahlreich. Vom Zugewinnausgleich im Todesfall bis zum Wegfall des Erbrechts bei Anhängigkeit eines Scheidungsantrages. Dabei ist der Bedarf an Prozessfinanzierungen in beiden Rechtsgebieten besonders hoch: Oft muss ein Ehegatte seinen Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber seinem vermögenden Ehegatten oder bei dessen Erben einfordern. Oder dem testamentarisch übergangenen Sohn wird sein Anteil am Nachlass streitig gemacht. Regelmäßig geht es dabei um hohe Forderungen, also hohe Kostenrisiken. Prozessfinanzierung ist daher insbesondere für Familien- und Erbrechtler eine wichtige Option zur finanziellen Absicherung der Mandanten im Rechtsstreit und für ein vollumfänglich risikoloses Prozessmandat. Themen des Vortrages: • Finanzierbare Verfahren: Stufen- und Leistungsklagen im Erbrecht und auf Zugewinnausgleich, Erbenfeststellungsklage, Erbscheinsverfahren, Schiedsklagen, Erbunwürdigkeitsklagen (v.a. auf Beklagtenseite) • Streit um die Erbfolge: Allein- und Miterbenstellungen, Testierunfähgkeits- und Testamentsanfechtungsfälle, Scheidungsantragsfälle (§§ 1933, 2077 BGB) • Ansprüche der Erben: insb. Erbschaftsanspruch (§§ 2018 ff. BGB), § 2287 BGB (analog) • Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche: Konstellationen des Pflichtteilsverzichts und der Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsstufenklage • Streit über Zugewinnausgleich: Wegen Scheidung oder Todes, Verteidigung gegen Einwand des § 1381 BGB, Bewertung von Unternehmensbeteiligungen • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaft: bei Abfindungsansprüchen • Ansprüche in Prozessstandschaft: insb. „Vollmachtsmissbrauchsfälle“, Verhältnis von Streitwert und Beteiligung des Finanzierers, Hinterlegung als Erfolg der Klage und Folgeauseinandersetzung Die Referentin, Frau Kollegin Kirsten Harenberg ist seit 2004 zugelassene Rechtsanwältin. Bei der FORIS AG ist sie als Syndikusanwältin zuständig für die Finanzierungsanfragen im Familien- und Erbrecht. Vor ihrer jetzigen Tätigkeit war sie mehrere Jahre als Anwältin mit Schwerpunkt Familienrecht tätig. Der Referent, Herr Kollege Dr. Johannes Kuhn ist Fachanwalt für Erbrecht und Syndikus beim Bonner Prozessfinanzierer FORIS. Dort ist er für Finanzierungsanfragen im Erbrecht zuständig. Zuvor war er mehrere Jahre in einer mittelständischen Sozietät in Hamm (Westf.) tätig. Neben seiner Aufgabe bei der FORIS AG und seiner Anwaltstätigkeit in Köln betätigt er sich als Fachautor und Referent. Saal E 10.00 - 13.15 Uhr Buchungscode: 8KAT-E-1 MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil 1 und 2)** Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et Commerciale, Luxemburg Die Mediation in Zivil- und Handelssachen spielt - nicht zuletzt forciert durch die Mediationsrichtlinie von 2008 - eine immer bedeutendere Rolle in der europäischen Streitbeilegung. Den nationalen Prozessordnungen enthoben ermöglicht sie die nachhaltige, zeit-und kostensparende Lösung von Konflikten und gewinnt angesichts wachsender wirtschaftlich-finanzieller Anforderungen immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig bietet die in der Mediation angewandte Technik auch außerhalb formeller Mediationsverfahren Möglichkeiten der Optimierung für das anwaltliche außergerichtliche Verhandeln oder für das Konflikt- und Personalmanagement in der Kanzlei. Anhand praktischer Situationen sollen die vorgestellten Techniken auch ausprobiert werden. Der Referent, Herr Dr. Jan Kayser hat deutsches und französisches Recht in Potsdam und Paris studiert, war sechs Jahre als Anwalt tätig und zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als Rechtsanwalt und beim Barreau de Luxemburg als Avocat à la Cour. Er ist seit 2012 Generalsekretär des luxemburgischen Mediationszentrums für Zivil- und Handelssachen (Centre de Médiation Civile et Commerciale, CMCC). Fortsetzung auf der nächsten Seite » 16 | 8. Kölner Anwaltstag 13.30 - 14.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-E-2 KANZLEIMARKETING / ONLINEMARKETING Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Niemand wartet bis 2030!** Referent: RA Daniel Levelev, AnwaltOnlinemarketing.de, Köln Wie ist es dazu gekommen, dass Anwaltskanzleien, Behörden und Gerichte bei der technischen Entwicklung im Internet und der Nutzung moderner Kommunikationsmethoden derart von den Verbrauchern und der Wirtschaft „abgehängt” wurden? Fakt ist, Mandanten werden nicht bis zum imaginären 2030 warten, bis sich die Anwaltschaft dem Trend angepasst hat. Im Vortrag erfahren die Teilnehmer, wie Vorreiter-Kanzleien schon jetzt das Internet zur Mandantenakquise nutzen und wie man die eigene Kanzlei in kürzester Zeit digital fit macht. Herr Kollege Daniel Levelev ist Gründer von AnwaltOnlinemarketing.de. Er berät Anwälte zu Fragen der Mandantenakquise und des Vertriebs von Rechtsdienstleistungen über das Internet. Dafür hat sein Unternehmen speziell für Anwälte angepasste Produkte entwickelt. 15.00 - 16.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-E-3 KANZLEIMANAGEMENT / MITARBEITERSEMINAR Kurzvortrag: Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbundenen Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei ** Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist inzwischen Gesetz, die Papierakte gehört bald der Vergangenheit an! Zu Beginn 2016 erfolgt für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), über das zukünftig die gesamte elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit den Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten abgewickelt wird. Dies bedeutet, dass die elektronische Aktenführung und -bearbeitung noch mehr an Bedeutung gewinnen wird und bald zur Norm übergeht. Im Rahmen dieses Kurzvortrages erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen für die elektronische Kanzlei, zum richtigen Scannen und der elektronischen Verarbeitung im Kanzlei Alltag (elektronische Kommunikation intern mit den Mandanten, Versicherungen und Gerichten). Sie erhalten Informationen, wie Sie schon jetzt auf eine elektronische Arbeitsweise umstellen und gleichzeitig Kosten und Arbeitszeit einsparen können, dies wird exemplarisch am RA-MICRO E-Workflow demonstriert. Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie an Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter. Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-MICRO Köln, Bereich Kanzlei-Beratung, im Vertrieb tätig und daher mit dem Thema E-Workflow bestens vertraut. 16.30 - 17.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-E-4 KANZLEIMANAGEMENT Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher! ** Referent: Florian Schwiecker, Vizepräsident und Sales Director von Speech Processing Solutions, Berlin In diesem Vortrag wird der Referent die Neuerungen in der Diktiertechnik aus Sicht des Anwalts präsentieren. Und er weiß wovon er redet, denn er selbst hat von 2001 bis 2011 als Anwalt praktiziert. Ob es das Diktieren mit dem Smartphone, den Einsatz von Spracherkennung, die Einbindung externer Schreibdienste oder die sichere Nutzung von Cloud-Lösungen betrifft – in dieser Präsentation werden alle Lösungen auf Herz und Nieren und die wirkliche Verwendbarkeit im anwaltlichen Alltag geprüft. Der Referent, Herr Florian Schwiecker, ist Vizepräsident und Deutschland-Chef von Speech Processing Solutions, dem Hersteller der Philips Diktiertechnologie. Zusätzlich verantwortet er den weltweiten Vertrieb des Unternehmens. Seminare | 17 Am 19.05.2015 präsentiert Konica Minolta auf dem Kölner Anwaltstag OPTIMALE LÖSUNG FÜR JURISTEN bizhub LEGAL – einzigartig im Markt – Neue Funktion speziell für Rechtsanwälte – Anwenderorientiertes Design – Einfach in die Kanzlei integrierbar Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH Direct Sales Region West 1 . Office Köln-Bonn . Industriestraße 161 . 50999 Köln . Tel.: (02236) - 60 00 . Fax: (02236) - 60 02 99 [email protected] . http://legal.konicaminolta.de 18 | Mitgliederversammlung Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV am Dienstag, dem 19. Mai 2015, Pullman Cologne Hotel Der KAV lädt Sie herzlich ein zu seiner Ordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 19. Mai 2015, 18.00 Uhr, im Pullman Cologne Hotel, Helenenstraße 14, 50667 Köln. Auch in diesem Jahr hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kollegen zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können. Wir regen an, die Mitgliederversammlung zu nutzen, um sich aktiv am Vereinsleben des KAV zu beteiligen. Selbstverständlich laden wir Sie im Anschluss an die Mitgliederversammlung ein, unser Gast zu sein. Für leckeres Essen und gute Weine, die Sie beim kollegialen Miteinander begleiten, haben wir gesorgt. Wir bitten höflich, aber auch nachdrücklich im Sinne einer kostensparenden Kalkulation des Abendessens und der Schonung der Vereinskasse darum, auf dem auf S. 100 dieser Ausgabe des KAV Magazins beigefügten Formular Ihre Teilnahme am gemeinsamen Abendessen anzuzeigen. Das Anmeldeformular sieht auch vor, dass Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ankreuzen, was der organisatorischen Erleichterung dienen soll, da die Bestuhlung des Raums entsprechend der zu erwartenden Mitgliederzahl einzurichten ist. Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens zum 08.05.2015. Mitgliederversammlung | 19 Tagesordnung Die Tagesordnung der Ordentlichen Mitgliederversammlung lautet wie folgt: 1. Jahresbericht der Vorsitzenden 6. Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2015 2. Grußwort eines Vertreters der Justiz 7. Wahlen zum Vorstand 3. Kassenbericht 8. Wahlen von Ausschussmitgliedern 4. Entlastung des Vorstandes 9. Vortrag und Diskussion 5. Beratung und Beschlussfassung über 10. Verschiedenes Änderungen in der Satzung Zu TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Satzung Der Vorstand des KAV hat in seiner Sitzung vom 21.01.2015 den Beschluss gefasst, der Mitgliederversammlung einige Änderungen der geltenden Satzung vorzuschlagen. Hierbei handelt es sich sowohl um inhaltliche als auch redaktionelle Änderungen. § 1 Ziff. 4 S. 2 soll ersatzlos gestrichen werden, da er den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr entspricht. § 1 Ziff. 4 soll lauten: 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist berechtigt, sich an Gesellschaften zu beteiligen, deren Unternehmensgegenstand dem Zweck des Vereins gleich oder ähnlich ist, solche Gesellschaften zu gründen, zu erwerben und zu leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung zu beschränken. Der Verein ist berechtigt, seinen Vereinszweck nicht selbst, sondern durch solche Gesellschaften zu verfolgen und diesen Tätigkeiten des Vereins ganz oder teilweise zu überlassen. Eine weitere Änderung betrifft § 2 Ziff. 4. Dessen lit. c) soll wie folgt geändert werden: b) …, c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung, wenn das Mitglied dem Ansehen oder dem Zweck des Vereins grob zuwider handelt, d) …. Da gem. § 8 Ziff. 4 der bisherigen Satzung bei ihrer Abänderung die Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder erforderlich ist, dieses Quorum auch bei der von uns erwarteten regen Teilnahme naturgemäß nicht erreicht werden wird, können wir voraussichtlich in der Ordentlichen Mitgliederversammlung über die Satzungsänderungen, sofern gewünscht, nur diskutieren. Es ist deshalb gem. § 8 Ziff. 5 der geltenden Satzung (fristgerecht) eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Als Termin dieser Außerordentlichen Mitgliederversammlung ist Montag, der 17. August 2015, 13.00 Uhr, in Raum 1502/03, Justizgebäude, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, vorgesehen. Eine gesonderte Einladung wird Ihnen noch zugehen. 4. Die Mitgliedschaft ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder erlischt unter gleichzeitigem Verlust jeglichen Anrechts auf das Vereinsvermögen und die Benutzung der Einrichtungen des Vereins a) …, Zu TOP 7 und 8 - Änderungen der Wahlordnungen für Vorstand und Ausschüsse Der Vorstand des KAV hat in seiner Sitzung vom 08. Dezember 2014 gem. §§ 5 Ziff. 1 Abs. 2 S. 3, 7 Ziff. 3 S. 3 der Satzung des KAV Änderungen der Wahlordnung zur Vorstandswahl und der Ordnung zur Wahl der Ausschüsse beschlossen. Hierbei handelt es sich um redaktionelle Änderungen bzw. Änderungen, die die Praktikabilität in der Mitgliederversammlung erhöhen. Da die Änderungen in der Wahlordnung zur Vorstandswahl und der Ordnung für die Wahl der Ausschüsse sinnentsprechend vorgenommen wurden, sind sie nachfolgend ausschließlich für die Wahlordnung zur Vorstandswahl vergleichend zur früheren Fassung dargestellt: Fortsetzung auf der nächsten Seite » 20 | Mitgliederversammlung Alte Fassung 4. Ablauf der Wahl in der Mitgliederversammlung 1. Kandidatur Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, für den Vorstand zu kandidieren. Neue Fassung … d) Bekanntgabe des Ergebnisses Alte Fassung 1. Wählbarkeit Jedes ordentliche Mitglied kann zum Mitglied des Vorstandes gewählt werden. (1) Der Wahlleiter gibt der Versammlung das Ergebnis des Wahlgangs bekannt und befragt die Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. (2) Für den Fall, dass Kandidaten nicht anwesend sind, muss deren schriftliche Einwilligung zur Annahme der Wahl zu Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Alte Fassung 2. Vorschlagsrecht (1) Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, einen oder mehrere Kandidaten vorzuschlagen. Neue Fassung 2. Vorschlagsrecht (1) Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, sich selbst, einen oder mehrere Kandidaten vorzuschlagen. Neue Fassung (1) Der Wahlleiter gibt der Versammlung das Ergebnis des Wahlgangs bekannt und befragt die Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt der Kandidat die Wahl an, dann ist er zum Mitglied des Vorstandes gewählt. (2) Für den Fall, dass Kandidaten nicht anwesend sind, muss deren Zustimmung zur Annahme in Textform der Mitgliederversammlung vorliegen. Alte Fassung 3. Wahlliste In der Mitgliederversammlung wird eine Liste der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ausgelegt. Die Änderungen der Wahlordnung für die Wahl der Ausschüsse sind entsprechend beschlossen worden. Auf eine vergleichende Darstellung insoweit wird daher verzichtet. Die aktuellen Wahlordnungen können Sie dem Internetauftritt des KAV entnehmen. Neue Fassung 3. Wahlliste In der Mitgliederversammlung wird eine Liste der Kandidaten bekannt gemacht. Zu TOP 7 - Wahlen zum Vorstand Die Kolleginnen Pia Eckertz-Tybussek, Elke Orban, Angelika Töpfer und die Kollegen Michael Blenkle, Joachim Kleinrahm, Jürgen Sauren und Klaus Schlimm stehen zur Wiederwahl an. Sie haben die satzungsmäßige Höchstgrenze ihrer Amtszeit noch nicht erreicht und stehen daher für eine erneute Wahl in den Vorstand wieder zur Verfügung (zu der geänderten Wahlordnung zur Vorstandswahl siehe oben zu TOP 7 und 8). RAin Pia Eckertz-Tybussek RAin Elke Orban RAin Angelika Töpfer Fortsetzung auf der nächsten Seite » Mitgliederversammlung | 21 RA Michael Blenkle RA Joachim Kleinrahm RA Jürgen Sauren RA Klaus Schlimm Zu TOP 8 - Wahlen von Ausschussmitgliedern Die Amtszeit eines Ausschussmitglieds bestimmt sich nach § 7 Ziff. 4 der Satzung des KAV, danach erfolgt die Neuwahl der Ausschussmitglieder in einer Mitgliederversammlung, die im 3. Kalenderjahr nach der Wahl stattfindet. Demnach sind die Mitglieder folgender Ausschüsse von der Mitgliederversammlung zu wählen: Bank- und Kapitalmarktrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Internationales Recht sowie Medizinrecht (zu der geänderten Wahlordnung der Ausschüsse siehe oben zu TOP 7 und 8). Aufgrund der bisherigen Anregungen stellen sich folgende Kolleginnen und Kollegen zur Wahl: a) Bank- und Kapitalmarktrecht c) Internationales Recht RA Marco Hoffmann RAin Karin Jezewski RA Dr. Thomas Klein RAin Dr. Beate Koch RAin Ingrid Kühnau RA Dr. Yorick Ruland RA Martin Schleicher RA Ralf E. Schubert M.B.A. RAin Claudia Stöcker RA Ralph Tilemann RA Markus Trude RA Kourosh Aminyan RA Dr. Adolf Andörfer RAin Fatma Atasever RAin Ursula Gudernatsch RAin Dr. Hanna Kistner-Bahr RA Zaza Koschuaschwili RAin Gisela Meißner-Roggen RA Marc Meyer RAin Beate Wieloch RA Dr. Ulrich Wiemann b) Gewerblicher Rechtsschutz d) Medizinrecht RAin Christina Arentz RAin Nicole Grüger RAin Dr. Johanna Haesemann RA Prof. Dr. Ralf Höcker RAin Dr. Verena Hoene RA Ruben A. Hofmann RA Dr. Ingo Jung RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus RAin Dr. Martina Taxhet (nicht in Mitt 5/2012) RA Moritz Vohwinkel RA Christian Weil RA Dr. Marc Zain RAin Isabel Bals RAin Dr. Annette Bäumer RAin Dr. Kerstin Brixius RAin Martina Simon RA Prof. Dr. Bernd Halbe RA Michael Schroeder RA Dr. Albrecht Wienke RA Arno Zurstraßen 22 | Seminare Mehr In fos unter www.Ko e Anwaltv lnererein.de Fortbilden und Service genieSSen! Mineralwasser im Tagungsraum Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum Kaffeepausen Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden Mittagessen Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden Kostenfreie W-LAN Nutzung am Tagungsort Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung Skriptmaterial Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort Nutzung des Deutsche Bahn Veranstaltungstickets Reisen Sie bequem und günstig mit der Deutschen Bahn zu Ihrem KAV Seminar. Ab h 99,00 inkl. MwSt. (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) deutschlandweit (siehe Seite 49) Flugbuchung Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen das Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen, Johannisstrasse 54, 50668 Köln, zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner stehen unter Telefon: 0221 16012 - 30 Telefax: 0221 16012 - 27 und per Email: [email protected] sehr gern zur Verfügung. Seminare | 23 Ein Seminar der KAV Service GmbH ist mehr als eine reine Fortbildung. Wir bieten Ihnen mit unseren neuen Seminarprodukten an ausgewählten Standorten, nicht nur interessante Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie folgende Annehmlichkeiten: Mietwagenservice Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.V. attraktive Sonderkonditionen. Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Webseite. Übernachtungen in Köln Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen das Luftansa City Center Reisebüro Frenzen jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e.V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Hilton Gruppe, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Kölner Hyatt Regency Hotel und Courtyard Köln Hotel. Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich der KAV Webseite. B Nutzung des KAV Bonus Systems Mitglieder des KAV e.V. profitieren vom KAV Bonus System. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr vom KAV e.V. übernommen - dies bedeutet eine Einsparmöglichkeit in Höhe von bis zu h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) pro Kalenderjahr und Mitglied. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag des KAV e.V. liegt bei h 230,00 im Jahr. Ein attraktives Angebot für junge Mitglieder In den ersten beiden Jahren nach ihrer Anwaltszulassung bleiben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied des KAV e.V. werden, beitragsfrei (sofern ihre Zulassung innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie die Befähigung zum Richteramt erlangt haben). In dieser Zeit profitieren junge Mitglieder bereits vom KAV Bonus System und können alle Angebote und Dienstleistungen der KAV Service GmbH zu Mitgliederkonditionen in Anspruch nehmen. 24 | Seminare KAV-Seminare - Übersicht Liebe Leserinnen und Leser, in dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter (Seite 90) sowie in den KAV Magazinen 2-4 des Jahres 2015 erfolgt. Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Ihre KAV Magazin Redaktion Arbeitsrecht 19.05.2015 S.13 | 8. KAT - „Nur ganz kurz – oder doch etwas länger? Update zum Befristungsrecht“ Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 23.-24.10.2015 S.46 | Bau- und Architektenrecht 13.05.2015 S.37 | Bauplanungsrecht 19.05.2015 S.11 | 8. KAT - Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B 30.-31.10.2015 S.47 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht Betreuungsrecht 16.04.2015 S.33 | Recht auf Krankheit vs. Handlungsnotwendigkeit des Betreuers Seminare | 25 Erbrecht 17.04.2015 S.33 | Erbauseinandersetzung leicht gemacht? 19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Quo vadis zur Erbschaftsteuer? 19.05.2015 S.15 | 8. KAT - Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht 22.05.2015 S.37 | Was ändert sich durch die neue EU-Erbrechtsverordnung? 18.06.2015 S.40 | Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und Mediation 24.06.2015 S.40 | Banken und Lebensversicherung im Erbfall 02.09.2015 S.42 | Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Erbrecht Familienrecht 06.05.2015 S.35 | Abrechnung und Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Mandaten 19.05.2015 S.15 | 8. KAT - Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht 18.-19.09.2015 S.45 | Herbstseminar im Familienrecht gesellschaftsrecht 18.06.2015 S.40 | Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und Mediation Gewerblicher Rechtsschutz 19.05.2015 S.14 | 8. KAT - Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel Deutschland / Niederlande 13.-14.11.2015 S.48 | Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 2015 Informationstechnologierecht 03.-04.09.2015 S.42 | 5. NRW IT-Rechtstag Junge Anwälte 15.04.-06.05.2015 S.32 | Sprachkurs: English for Legal Professionals 19.05.2015 S.11 | 8. KAT - Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise 19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing – aber rechnet sich das auch? Die 5 wichtigsten Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Werbemaßnahmen messbar machen und auf Trab bringen. 19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Workshop für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Digitaler Wandel und Onlinemarketing - Niemand wartet bis 2030! 19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Kurzvortrag: Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei 19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, Mobil, Sicher! Fortsetzung auf der nächsten Seite » 26 | Seminare KAV-Seminare - Übersicht 15.09.2015 16.09.2015 17.09.2015 S.41 | Fit für den elektronischen Rechtsverkehr – Rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft S.41 | Erfolgreiches Kanzleimarketing – 5 Handlungsfelder für den Kanzleierfolg S.42 | Weiterempfehlung im Web – Die neue Dimension des Social-Media Marketing Kanzleimanagement 25.03.2015S.31 | E lektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei 08.05.2015S.36 | B ewusster Auftritt und Kanzlei-Kommunikation zur Stärkung ihrer persönlichen Kompetenz 19.05.2015 S.11 | 8. KAT - Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise 19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing – aber rechnet sich das auch? Die 5 wichtigsten Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Werbemaßnahmen messbar machen und auf Trab bringen. 19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – Niemand wartet bis 2030! 19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Kurzvortrag: Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei 19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher! 10.06.2015S.38 | Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbundenen Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei 17.06.2015S.39 | Aktuelle Rechtschreibung – Sicherheit für Ihre tägliche Korrespondenz! 15.09.2015S.43 | Fit für den elektronischen Rechtsverkehr – Rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft 16.09.2015S.44 | Erfolgreiches Kanzleimarketing – 5 Handlungsfelder für den Kanzleierfolg 17.09.2015S.44 | Weiterempfehlung im Web – Die neue Dimension des Social-Media Marketing MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT 19.05.2015 S.15 | 8. KAT - Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik & anwaltliche Praxis 18.06.2015S.40 | Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und Mediation Medizinrecht 13.04.2015S.32 | Aktuelles zum Versorgungsstärkungsgesetz 23.09.2015S.46 | Neue Rechtsprechung u. Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Seminare | 27 Mitarbeiterseminare 25.03.2015S.31 | Elektronische Kanzlei - Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei 08.05.2015S.36 | B ewusster Auftritt und Kanzlei-Kommunikation zur Stärkung ihrer persönlichen Kompetenz 19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Kurzvortrag: Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei 19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, Mobil, Sicher! 10.06.2015S.38 | Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei 17.06.2015S.39 | Aktuelle Rechtschreibung – Sicherheit für Ihre tägliche Korrespondenz! Miet- und weg-recht 21.04.2015S.34 | Schiedsgerichtsverfahren im Wohnungseigentum 19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Die Mietpreisbremse 27.-28.11.2015S.48 | Kölner Mietrechtstage 2015 RVG und Kostenrecht 19.05.2015 S.13 | 8. KAT - Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013 27.05.2015S.38 | PKH/VKH & Beratungshilfe – Die Änderungen zum 01.01.2014 in der täglichen Praxis: Fluch oder Segen? 19.08.2015S.41 | Reden wir mal über´s Honorar- Intensiv-Seminar für Anwälte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sozialrecht 19.05.2015 S.13 | 8. KAT - Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013 23.09.2015S.46 | Neue Rechtsprechung u. Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Sprachkurs 15.04.-06.05.2015S.32 | English for Legal Professionals Steuerrecht 22.04.2015 S.34 | K orruption und Tax Compliance im Unternehmen 19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Quo vadis zur Erbschaftsteuer? 18.06.2015 S.40 | U nternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und Mediation Fortsetzung auf der nächsten Seite » 28 | Seminare Strafrecht 21.03.2015S.31 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht 19.09.2015 S.45 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Urheber- und Medienrecht 04.-05.09.2015 S.43 | Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht Verkehrsrecht 24. - 25.04.2015 S.35 | Kölner Verkehrsrechtstage 2015 Versicherungsrecht 06.-07.11.2015 S.47 | 6. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV Verwaltungsrecht 17.03.2015 13.05.2015 S.30 | Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand S.37 | Bauplanungsrecht zivilrecht 19.05.2015 = 10 Std. FAO S.14 | 8. KAT - Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland/Niederlande* = 15 Std. FAO = Basic-Seminare Seminare | 29 KAV BONUS Sparen Sie als Mitg lied bei den Semina ren! Mitglieder des KAV profitieren vom KAV BONUS. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied vom KAV übernommen. Unabhängig davon, wie viele Seminarstunden die von Ihnen ausgewählten Vorträge aus dem Fortbildungsprogramm des KAV aufweisen, Ihr KAV BONUS berücksichtigt die Anrechnung der entsprechenden Stunden sukzessiv. Sollten Sie zum Beispiel ein Seminar mit einer Vortragszeit von 2 Stunden im September gebucht haben und im Oktober ein Weiteres mit 6 Vortragsstunden, reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag für die Oktoberveranstaltung von 6 auf 4 Stunden (die Kosten der 5. und 6. Vortragsstunde werden vom KAV getragen). Gleiches gilt, wenn Sie im Jahr lediglich an einer 10-Stundenveranstaltung teilnehmen. Hier reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag auf 8 zu zahlende Vortragsstunden. Nutzen Sie Ihren KAV BONUS – Vorteil und die Möglichkeit, bis zu h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (j 142,80) im Kalenderjahr an Fortbildungskosten einzusparen. Bei Anwendung erhalten die Mitglieder eine entsprechend reduzierte Rechnung der Kölner Anwaltverein Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Gern steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen rund um das Seminarwesen zur Verfügung: · telefonisch unter 0221 / 28 56 02 0, ·p er Email unter [email protected] · per Fax: 0221 / 28 56 02 21 Ihr Kölner Anwaltverein 30 | Seminare KAV-Seminare Verwaltungsrecht Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand Referent: RA Martin Hahn, Köln Es lädt ein: Ausschuss Verwaltungsrecht Datum: Dienstag, 17. März 2015 Uhrzeit: 17.00 - 19.00 Uhr Ort: Landgericht Köln, siehe Seite 50 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Die sog. „Ahlhorn-Rechtsprechung“ des OLG Düsseldorf ist nach der Korrektur durch den EuGH schon seit mehreren Jahren Geschichte. Doch Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand stehen weiterhin im Fokus des Vergaberechts. Sobald Bund, Länder oder Kommunen eigene Grundstücke veräußern und gleichzeitig die spätere Nutzung beeinflussen, können förmliche Vergabeverfahren eine gewichtige Rolle für die rechtssichere Abwicklung spielen. Gerade bei bedeutsamen Innenstadtprojekten oder wirtschaftlich interessanten Standortentwicklungen ist daher Vorsicht geboten: Die Konkurrenz schläft nicht, das in diesem Bereich immer noch gängige Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ wird immer riskanter. Wann ein Grundstücksverkauf eine rein fiskalische Angelegenheit ist und wann er eine vergaberechtlich relevante Beschaffung darstellt, kann sicherlich nicht mit einem Satz beantwortet werden. Der Vortrag soll daher die grundlegenden Kriterien aufzeigen, an den für die Praxis interessanten Stellen aber auch vertiefen. Neben den kartellvergaberechtlichen Bezügen wird dabei auch auf haushalts-, beihilfe- und primärrechtliche Vorgaben eingegangen. Ziel der Veranstaltung ist, bei den Kolleginnen und Kollegen das Bewusstsein für dieses überaus wichtige Problem zu wecken und Ansatzpunkte für die anwaltliche Beratung aufzuzeigen. Der Referent, Herr Kollege Martin Hahn, ist in einer Kölner Kanzlei tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Vergaberecht, das Grundstücks- und Immobilienrecht sowie das zivile Bau- und Architektenrecht. Er begleitet das noch verhältnismäßig junge Grundstücksvergaberecht seit seinen Anfängen. Dabei berät er sowohl Projektentwickler als auch öffentliche Auftraggeber und war an drei der sehr seltenen Verfahren hierzu vor den Vergabekammern und OLG-Senaten beteiligt. Seminare | 31 Strafrecht Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Der nächste diesjährige Termin ist für den 19. September 2015 angedacht. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mailadresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt. Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach Es lädt ein: Strafrechtsausschuss Datum: Samstag, 21. März 2015 Uhrzeit: 10.00 - 14.30 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINARE Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist inzwischen Gesetz, die Papierakte gehört bald der Vergangenheit an! Zu Beginn 2016 erfolgt für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) über das zukünftig die gesamte elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit den Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten abgewickelt wird. Dies bedeutet, dass die elektronische Aktenführung und -bearbeitung noch mehr an Bedeutung gewinnen wird und bald zur Norm übergeht. In diesem Kurz-Vortrag erfahren Sie mehr zu: • Voraussetzungen für die elektronische Kanzlei • richtiges Scannen • elektronische Verarbeitung im Kanzlei-Alltag (elektronische Kommunikation intern, mit den Mandanten, mit den Versicherungen und Gerichten) Sie erhalten Informationen, wie Sie schon jetzt auf eine elektronische Arbeitsweise umstellen und gleichzeitig Kosten und Arbeitszeit einsparen können. Dies wird exemplarisch am RA-MICRO E-Workflow demonstriert. Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie an Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter. Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-MICRO Köln, Bereich Kanzlei-Beratung, im Vertrieb tätig und daher mit dem Thema E-Workflow bestens vertraut. Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement Datum: Mittwoch, 25. März 2015 Uhrzeit: 13.00-16.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 105,00 zzgl. 19% MwSt. (h 124,95) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 32 | Seminare KAV-Seminare MEDIZINRECHT Aktuelles aus dem Versorgungsstärkungsgesetz Referent: RA Dr. Horst Bartels, Düsseldorf Es lädt ein: Ausschuss Medizinrecht Datum: Montag, 13. April 2015 Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Es lädt ein: KAV Datum: Mittwoch, 15. April 2015, 22. April 2015, 29. April 2015, 06. Mai 2015 Uhrzeit: jeweils von 17.45 - 21.15 Uhr Ort: Berlitz Center Köln, siehe Seite 50 Kosten: h 270,00 zzgl. 19% MwSt. (h 321,30), die Kursgebühr umfasst 4 Unterrichtsterminen zu je 4 x 45 Minuten sowie Unterrichtsmaterialien Info: Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen limitiert. Teilnahmebescheinigung: Die Teilnehmer erhalten im Anschluss an den absolvierten Kurs eine Teilnahmebescheinigung. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Das Seminar hat die aktuelle Entwicklung des Vertragsarztrechts zum Gegenstand. Dabei soll auch auf das zu erwartende GKV-VStG eingegangen werden, wobei Fragen des Zulassungsrechts im Vordergrund stehen sollen. Wir freuen uns sehr, Herrn Kollegen Dr. Horst Bartels als Referenten dieses Vortrages ankündigen zu dürfen. Er studierte in Bochum Rechtswissenschaften und war dort als Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Sozialrecht tätig. Er promovierte mit einem sozialverwaltungsrechtlichen Thema. Seit 1986 ist er bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Justitiar und leitet seit 1992 die dortige Rechtsabteilung. SPRACHKURS English for Legal Professionals Mithilfe authentischer Beispiele aus dem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht und Insolvenzrecht trainiert dieses Seminar Ihre Sprachfertigkeit anhand von juristischen Dokumenten und Sachverhalten. Es macht Sie fit, Rechtsprobleme auf Englisch zu verstehen, zu klären, schriftlich festzuhalten und Verträge aufzusetzen. Es ist ideal geeignet für Rechtsanwälte, Kanzleimitarbeiter und Unternehmensberater. Vielfältige Kommunikationsaufgaben, Diskussionen und Rollenspiele fordern Ihre aktive Mitarbeit. Sie erwerben damit ein wertvolles Repertoire an Sprach- und Schreibfertigkeiten für die offizielle Kommunikation Folgende Inhalte werden thematisiert: • Unternehmensformen und Fragen der Haftung • Mitarbeiterverträge, Anstellung und Kündigung, Rechte und Pflichten • Verträge für Dienstleistungen und Warenverkehr, übliche allgemeine Geschäftsbedingungen • Geistiges Eigentum, Urheberrechte, Patente, eingetragene Warenzeichen, Markenschutz • Planung einer Fusion, Finanzierung einer Übernahme, Absichtserklärungen • Risikomanagement und Insolvenz: Gründe und Auswirkungen von Insolvenz, Kreditorenrecht, persönliche Insolvenz, Abläufe Seminare | 33 BETREUUNGSRECHT Recht auf Krankheit vs. Handlungsnotwendigkeit des Betreuers Die Gesetzesänderungen in § 1906 BGB und §§ 312 ff. FamFG haben sich zwei Jahre nach Inkrafttreten in der Praxis „bewährt“. Betreuer und Betreuungsgerichte wie auch die behandelnden Ärzte können inzwischen auf die ersten Erfahrungen und Entscheidungen zurückgreifen. Der Vortrag wird insoweit ärztliche und betreuungsrechtliche Erfahrungen mit der Handhabe der Praxis wiedergeben, wobei beide Referenten Herr Richter Dodegge und Herr Prof. Dr. Fritze auch am Entscheidungs- bzw. Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren und daher ihr ganz persönliches Fazit ziehen können. Mit Blick auf den Titel der Veranstaltung soll neben der betreuungsrechtlichen und ärztlichen Erfahrung auch der strafrechtliche Aspekt beleuchtet werden, da der Betreuer/die Betreuerin einerseits dem Wunsch des Betreuten gerecht werden möchte und muss, seine Krankheit „zu leben“, andererseits die Gefahrenaspekte abwägen muss und – auch abseits von Zwangsunterbringung und Zwangsmedikation – handeln muss, wie beispielsweise bei notwendiger Heimaufnahme. Inwieweit und in welchem Maße der Betreuter/die Betreuerin strafrechtlich relevant handelt bzw. insbesondere unterlässt, wird der Referent Herr König, LOStA a. D vortragen. Der Referent Herr Georg Dodegge ist Richter am Amtsgericht -Betreuungsgericht- Essen und wurde u.a. zum Gesetzgebungsverfahren betreffend § 1906 BGB/§§ 312 ff. FamFG vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu zwei Anhörungen als Sachverständiger hinzugezogen. Der Referent Herr Prof. Dr. Jürgen Fritze, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, ist apl. Professor für Psychiatrie an der Universität Frankfurt a. M. und u.a. ehem. gesundheitspolitischer Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN). Er war u.a. als Sachverständiger für die Entscheidung des BVerfG v. 23.02.2011 betreffend der Zwangsbehandlung beteiligt. Der Referent Herr Bernd G. König ist Leitender Oberstaatsanwalt a. D. und war Leiter der Staatsanwaltschaft Bonn. Er war zudem sowohl im Bundesministerium der Justiz als auch im Justizministerium in Düsseldorf tätig. ERBRECHT Erbauseinandersetzung leicht gemacht? Praxisprobleme bei der Auseinandersetzung streitiger Erbengemeinschaften und alternative Beratungsansätze: Eine streitige Erbauseinandersetzung bedeutet meist enormen Ermittlungs- und Arbeitsaufwand und ist im Ergebnis nur selten von Erfolg gekrönt. Meist geben die Beteiligten im Laufe der Vielzahl von Gerichtsverfahren, die während einer streitigen Auseinandersetzung geführt werden müssen, auf und einigen sich schließlich doch noch, obwohl die wechselseitige Abneigung während der Verfahren keineswegs kleiner geworden ist. Ob die Mandanten nach Abschluss einer solchen Auseinandersetzung zufrieden mit der Arbeit des Rechtsanwaltes sein werden, ist äußerst fraglich, auch wenn er sie noch so gut beraten hat. Die Referentin Dr. Susanne Sachs, Fachanwältin für Erbrecht, schildert hier zunächst das "worst-case" Szenario einer streitigen Erbauseinandersetzung, um die damit verbundenen Schwierigkeiten plastisch zu machen. Im Anschluss werden von den Referenten Herrn Kollegen Lukke Mörschner, Fachanwalt für Erbrecht, und Frau Kollegin Dr. Annette Wittmütz, Mediatorin, mit dem Schiedsverfahren und der Mediation alternative Lösungsmöglichkeiten vorgestellt. Schließlich erläutert die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, Fachanwältin für Steuerrecht und Sprecherin des Erbrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins, die mit jeder Erbauseinandersetzung - ob streitig oder unstreitig - verbundenen steuerrechtlichen Besonderheiten. Referenten: Richter am AG Georg Dodegge, Essen Herr Prof. Dr. Jürgen Fritze, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Universität Frankfurt am Main Herr Bernd G. König, Leitender OStA a.D. Es lädt ein: Ausschuss Betreuungsrecht Datum: Donnerstag, 16. April 2015 Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Referenten: RAin Susanne Christ, Köln RAin Dr. Susanne Sachs, Köln RAin Dr. Annette Wittmütz, Köln RA Lukke Mörschner, Leverkusen Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht Datum: Freitag, 17. April 2015 Uhrzeit: 14.00 - 20.30 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20) Teilnahmebescheinigung: 6 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 34 | Seminare KAV-Seminare Miet- und WEG-Recht Schiedsgerichtsverfahren im Wohnungseigentum Referent: RA Wilfried Köhler, Köln Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum: Dienstag, 21. April 2015 Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Das Schiedsgerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen ist nicht allen im Wohnungseigentumsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen bekannt. Eine Schiedsgerichtsklausel in der Gemeinschaftsordnung wird leicht übersehen. Für die prozessuale Praxis und die Tätigkeit der rechtsanwaltlichen Vertreter kann eine Schiedsgerichtsklausel aber erhebliche Bedeutung haben und ungeahnte "Minenfelder" bieten. Das Seminar soll neben den Voraussetzungen eines Schiedsgerichtsverfahrens und der Zugangssperre zur staatlichen Gerichtsbarkeit auch den Verfahrensablauf beim Deutschen Ständigen Schiedsgericht für Wohnungseigentum darstellen. Die Risiken vor und bei der Antragstellung und im Laufe des Verfahrens werden herausgearbeitet, wie auch die Vorteile des Verfahrens, die Zusammensetzung der Schiedsrichter und die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens. Die Rechtsanwaltsvergütung, die bei einem schiedsrichterlichen Verfahren abgerechnet werden kann, soll ebenso erläutert werden, wie die Vollstreckungsmöglichkeiten aus den Beschlüssen des Schiedsgerichts. Der Referent, Herr Kollege Wilfried J. Köhler, ist einer der Herausgeber des Anwaltshandbuchs Wohnungseigentumsrecht sowie Verfasser zahlreicher Zeitschriften- und Buchbeiträge zum Wohnungseigentumsrecht. Für den KAV war er bereits Referent in den Fachanwaltslehrgängen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie in weiteren Fachseminaren. Er ist als Schiedsrichter in das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentum berufen worden und dort als Vorsitzender oder Beisitzer in Schiedsgerichtsverfahren tätig. Steuerrecht Korruption und Tax Compliance im Unternehmen Referent: RA Dr. Markus Rübenstahl, Köln Es lädt ein: Ausschuss Steuerrecht Datum: Mittwoch, 22. April 2015 Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Materiell-rechtlich sollen hier der Anwendungsbereich des Abzugsverbots des § 4 V Nr. 10 EStG (einschließlich der Meldepflichten) und der damit im Zusammenhang stehenden Korruptionstatbestände (§§ 299, 331 ff. StGB, IntBestG, EU-BestG usw.) geschildert werden. Praxisbezogen soll zudem das Erkennen entsprechender Verdachtsfälle und Risikosituationen sowie präventive Compliance-Maßnahmen in der Unternehmenspraxis einschließlich des rechtskonformen Umgangs mit bereits eingetretenen Verdachtsfällen vermittelt werden. Daneben sollen die Voraussetzungen und Folgen von Benennungsverlangen gem. § 160 AO dargestellt werden, sowie der vorbeugende und nachsorgende Umgang mit Problemfällen (und Benennungsverlangen). Ein weiterer Schwerpunkt wird die Vorbereitung von Betriebsprüfungen oder die Begleitung von (Steuer-) Strafverfahren durch korruptionsbezogene interne Untersuchungen sein. Hinzu kommen Hinweise zur entsprechenden – steuerlich und strafrechtlich entlastenden - Nachdokumentation von Zweifelsfällen, Remediationsmaßnahmen und Selbstanzeigen (§ 371 AO; unter Berücksichtigung des neuen Rechts) bzw. Nacherklärungen des Unternehmens gem. § 153 AO in Korruptionsfällen. Abgerundet wird die Darstellung durch eine kurze Einführung in die steuerliche, steuerstrafrechtliche und korruptionsstrafrechtliche Unternehmensvertretung in (regelmäßig zeitgleich stattfindenden) Besteuerungs- und Strafverfahren in Korruptionsfällen. Der Referent Herr Kollege Dr. Markus Rübenstahl hat zum Korruptionsstrafrecht promoviert und arbeitet als Rechtsanwalt in Köln. Er ist seit 2002 im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht Fortsetzung auf der nächsten Seite » Seminare | 35 tätig und verteidigt und berät Unternehmen wie Privatpersonen in allen Bereichen des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts sowie bei Internal Investigations (unternehmensinternen Ermittlungen). Er berät zudem zu Fragen der Criminal und Corporate Compliance. Herr Kollege Dr. Rübenstahl verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen aus vielen, auch internationalen, unternehmensinternen Ermittlungen zur Tax Compliance und zu (internationalen) Korruptionsstraftaten. Er ist Mitglied des Vorstands der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., Herausgeber des Handbuchs „Internal Investigations“ sowie Autor zahlreicher Fachaufsätze, Handbuchbeiträge und Kommentierungen zum Korruptions- und Steuerstrafrecht. VERKEHRSRECHT Kölner Verkehrsrechtstage 2015 Der Ausschuss Verkehrsrecht und die Kölner Anwaltverein Service GmbH freuen sich sehr, Ihnen in diesem Jahr die Kölner Verkehrsrechtstage im April anbieten zu können. Am Freitag wird das Sachverständigenbüro Morawski und Hugemann praktische Vorführungen auf dem Parkplatz des Landgerichts zur Wahrnehmbarkeit von Unfallschäden durchführen und anschließend zu den Möglichkeiten des Sachverständigenbeweises bei der Unfallflucht referieren. Am Samstag befassen sich die Referenten Frau Kollegin Ulrike Dronkovic und Herr Kollege Carsten Straub mit den Verteidigungsstrategien beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort mit Bezügen zum Verwaltungsrecht und Versicherungsrecht, der Verteidigung älterer Verkehrsteilnehmer, Maßnahmen beim Führerscheinentzug und aktueller Rechtsprechung. Bitte beachten Sie, das die Vorträge am Samstag im Stadthotel Am Römerturm erfolgen. Referenten: RAin Ulrike Dronkovic, Köln RA Carsten Straub, Mettmann Dipl.-Ing. Joachim Morawski, Leverkusen Dipl.-Ing.Wolfgang Hugemann, Leverkusen Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 24. April 2015, 14:00 Uhr - 18:15 Uhr Samstag, 25. April 2015, 09:00 - 16:00 Uhr Ort: Freitag: Landgericht Köln, siehe S. 50 Samstag: Stadthotel Am Römerturm, siehe S. 50 Kosten: h 300,00 zzgl. 19% MwSt. (h 357,00) Teilnahmebescheinigung: 10 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): FAMILIENRECHT Abrechnung und Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Mandaten Verfahrens- und Gegenstandswerte nach dem FamGKG insbesondere • Abrechnung bei Stufenanträgen • Antrag und Widerantrag • Rechtsmittelverfahren • Einstweilige Anordnungsverfahren • Versorgungsausgleichsverfahren • Ehewohnungs- und Haushaltssachen • Besondere Verfahrenswertprobleme bei Unterhaltsverfahren Beratungshilfe • Aufhebung der Beratungshilfe • Umfang der Angelegenheit Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen • Recht auf Vorschuss • Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe • Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf Folgenvereinbarungen (§ 48 Abs. 3 RVG) • Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe bei sonstigen Mehrwertvergleichen • Erstattung der Reisekosten (eingeschränkte/uneingeschränkte Beiordnung) • Haftungsfalle Vergleich Der Referent, Herr Kollege Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Be- Fortsetzung auf der nächsten Seite » Referent: RA Norbert Schneider, Neunkirchen Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Mittwoch, 06. Mai 2015 Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 50 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 36 | Seminare KAV-Seminare reich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem Gebiet. Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift AGS (Anwaltsgebühren Spezial) sowie zahlreicher weiterer Kommentare und Werke zum Gebührenrecht. KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINARE Bewusster Auftritt und Kanzlei-Kommunikation zur Stärkung Ihrer persönlichen Kompetenz Referentin: Frau Ulrike Seeler, Seeler Consulting Team, Bonn Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement Datum: Freitag, 08. Mai 2015 Uhrzeit: 09.00 - 17.30 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilnahmebescheinigung: 7 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Was erwarten Arbeitgeber und Kollegen, was die Mandanten, wenn man mit Ihnen in der Kanzlei Kontakt hat? In zunehmendem Maße zählen nicht nur die Leistung oder die Bereitschaft dazu, vielmehr sind Begriffe wie gepflegtes, angemessenes Auftreten, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Höflichkeit im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten von immer größerer Bedeutung. Es ist derjenige erfolgreicher, der neben der fachlichen auch seine soziale Kompetenzen entwickelt und ausbaut. Und daher trägt nicht zuletzt die angenehme Atmosphäre in einer Kanzlei zur Mandantenbindung bei. Dieser Kurs richtet sich an alle, die in Kontakt mit Mandanten stehen. Der sichere Auftritt und eine angenehme Erscheinungsweise der Personen, die eine Kanzlei und seine Dienstleistungen repräsentieren, können den Geschäftserfolg positiv beeinflussen. Dieses Seminar entlässt Sie sicher in Alltagsfragen der Etikette. Das Wissen um diese Spielregeln schafft Selbstbewusstsein, überzeugt Mandanten, Vorgesetzte und Kollegen. Sie erkennen, welchen Einfluss ein geschickt gewählter Auftritt und passende Kleidung sowie Umgangsformen auf Ihr Umfeld haben. Alle Inhalte werden in Form von praktischen, erlebnisorientierten Übungen sofort umgesetzt. Direkte Kommunikation mit Kollegen und Mandanten: • Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance • Was ist bei der Begrüßung zu beachten? • Persönliches Auftreten als Imagetransporteur • Körpersprache als Signal • Wie stellt man sich und andere vor? • Wie begleite ich einen Mandanten zum Fachberater? • Wartezeiten mit Small Talk überbrücken • Bekleidungs- und Accessoires Check: Welche Kleidung unterstreicht ihre Kompetenz? Indirekte Kommunikation am Telefon: • Begrüßung am Telefon • Aktives Zuhören • Stimme und Sprachverhalten am Telefon • Der optimale Gesprächsablauf • Unworte und Alternativen • Verbindlichkeit herstellen • Informationen an Kollegen oder Mandanten weiterleiten • Ergebnisse schriftlich festhalten und bestätigen Die Referentin, Frau Ulrike Seeler, ist seit 1997 Trainerin und Beraterin in den Bereichen Kommunikation, Führung, der persönlichen Präsentation und Außenwirkung. Im Jahr 2006 übernahm sie das heutige Unternehmen als Beraterin in Fragen der Organisations- und Personalentwicklung. Seminare | 37 VERWALTUNGSRECHT, BAU- UND ARCHITEKTENRECHT Bauplanungsrecht Der Immobilienmarkt, insb. die Entwicklung von Wohnimmobilien ist aufgrund der aktuellen Marktsituation insbesondere in Metropolregionen wie Köln, Bonn und Düsseldorf sehr attraktiv. Die hier zur Verfügung stehenden Freiflächen sind jedoch begrenzt. Bei diesen Randbedingungen müssen Investoren und Projektentwickler auf Grundstücke zugreifen, bei denen im Zuge einer Revitalisierung oder Umnutzung neues Baurecht geschaffen werden muss. Ebenso müssen Investoren in vielen Großstädten besondere Anforderungen bzgl. des geförderten Wohnungsbaus beachten. Im Rahmen der Seminarveranstaltung werden die Grundlagen des Bauplanungsrechts anhand von Praxisbeispielen dargestellt und die verfahrensrechtlichen Anforderungen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans aufgezeigt. Ebenso erfolgt ein Überblick über die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträge. Der Referent Herr Kollege Christopher Küas studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem ersten und zweiten juristischem Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre in Köln. Der Referent berät Unternehmen der Immobilienbranche in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Im Rahmen der juristischen Projektentwicklung begleitet er Bebauungsplanverfahren sowie den Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Darüber hinaus berät er Unternehmen bei Fragen der Standortsicherung und Standorterweiterung, insbesondere im Bereich Immissionsschutz. Zudem befasst er sich mit luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren, z.B. im Rahmen von Konversionsvorhaben. ERBRECHT Was ändert sich durch die neue EU-Erbrechtsverordnung? Ein zivilrechtlicher und erbschaftsteuerlicher Überblick: Gemäß Art. 83 Abs. 1 findet die ErbVO auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17.08.2015 oder danach verstorben sind. Die Regelungen des EGBGB zum Erbrecht werden durch die Verordnung ersetzt. Der Berater von internationalen Erbfällen hat sich demnach in Kürze mit einer Vielzahl neuer Regeln zu beschäftigen. Mit diesem Vortrag Herr Kollege Mörschner anhand von Praxisfällen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Aufgrund der Zunahme von Erbfällen mit Auslandsberührung ist es für den im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt unerlässlich, sich mit der ErbVO auseinanderzusetzen. Ergänzend gibt Frau Kollegin Christ einen Überblick über die Besteuerung von Erbfällen mit Auslandsberührung und die mit der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht verbundenen Beratungsrisiken. Der Referent Herr Kollege Lukke Mörschner ist zudem seit Jahren auf das internationale Erbrecht spezialisiert. Er ist als Schiedsrichter für die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. tätig und wird als bundesweit tätiger Schiedsrichter auf der Schiedsrichterliste geführt. Neben dem engagiert er sich seit 2005 im Erbrechtsausschuss des Kölner Anwaltsvereins und ist seit 2013 ordentliches Mitglied des Vorprüfungsausschusses Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin für Steuerrecht und hat sich mit ihrer Kanzlei in Köln auf Steuer- und Erbrecht spezialisiert. Zuvor arbeitete sie in der Berliner Finanzverwaltung, als Steuerreferentin eines Versicherungskonzerns und als Steuerfach-Redakteurin. Sie ist Sprecherin des Ausschusses Erbrecht des KAV. Mit den Themen Steuer- und Erbrecht ist sie bundesweit als Referentin und Autorin tätig. Referent: RA Christopher Küas, Köln Es laden ein: Ausschuss Verwaltungsrecht, Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum: Mittwoch, 13. Mai 2015 Uhrzeit: 16.00 - 19.15 Uhr Ort: Landgericht Köln Saal 1507, siehe Seite 50 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Referenten: RAin Susanne Christ, Köln RA Lukke Mörschner, Leverkusen Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht Datum: Freitag, 22. Mai 2015 Uhrzeit: 16.00 - 20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 38 | Seminare KAV-Seminare RVG UND KOSTENRECHT Referentin: Frau Karin Scheungrab, Leipzig Es lädt ein: Ausschuss RVG und Kostenrecht Datum: Mittwoch, 27. Mai 2015 Uhrzeit: 09.00 - 16.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20) Teilnahmebescheinigung: 6 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): PKH/VKH & Beratungshilfe – Die Änderungen zum 01.01.2014 in der täglichen Praxis: Fluch oder Segen? Im Rahmen dieses Workshops, welcher sich an Anwältinnen und Anwälte sowie an engagierte Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter richtet werden folgende Themen umfänglich behandelt: • • • • • • • • Neuerungen zum 01.01.2014 und die Folgen bei PKH / VKH Was tun bei unverhofft doch „reicher Partei“? Achtung Haftung: Kostenfolgen bei Sieg oder Niederlage der „armen“ Partei Neuerungen zum 01.01.2014 zur BerH Alle Änderungen aus dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II Wirtschaftliche Kanzleiführung bei PKH und Beratungshilfe Gebührenfragen, Kostenfestsetzung und Kostenerstattung Übersichten, Rechtsprechung, Checklisten Die Referentin, Frau Karin Scheungrab ist Diplom-Rechtspflegerin (FH) und war am AG, LG und OLG München beschäftigt, bevor sie als Office Managerin für eine internationale Sozietät tätig wurde. Ihre Erfahrung aus inzwischen über 20 Jahren bundesweiter Seminarpraxis zum anwaltlichen Gebührenrecht, Insolvenzrecht, nationaler und internationaler Zwangsvollstreckung und Kanzleimanagement bietet sie mittlerweile als selbständige Trainerin an. Darüber hinaus ist Frau Scheungrab bekannt als Herausgeberin und Autorin von Fachbüchern und Beiträgen in Fachzeitschriften. KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINARE Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbundenen Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement Datum: Mittwoch, 10. Juni 2015 Uhrzeit: 13.00 - 16.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 105,00 zzgl. 19% MwSt. (h 124,95) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist inzwischen Gesetz, die Papierakte gehört bald der Vergangenheit an! Zu Beginn 2016 erfolgt für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), über das zukünftig die gesamte elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit den Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten abgewickelt wird. Dies bedeutet, dass die elektronische Aktenführung und -bearbeitung noch mehr an Bedeutung gewinnen wird und bald zur Norm übergeht. In diesem Kurz-Vortrag erfahren Sie mehr zu: • Voraussetzungen für die elektronische Kanzlei • richtigem Scannen • elektronische Verarbeitung im Kanzlei-Alltag (elektronische Kommunikation intern, mit den Mandanten, mit den Versicherungen und Gerichten) Fortsetzung auf der nächsten Seite » Seminare | 39 Sie erhalten Informationen, wie Sie schon jetzt auf eine elektronische Arbeitsweise umstellen und gleichzeitig Kosten und Arbeitszeit einsparen können. Dies wird exemplarisch am RA-MICRO E-Workflow demonstriert. Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie an Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter. Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-MICRO Köln, Bereich Kanzlei-Beratung, im Vertrieb tätig und daher mit dem Thema E-Workflow bestens vertraut. KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINARE Aktuelle Rechtschreibung – Sicherheit für Ihre tägliche Korrespondenz! In diesem Workshop erfahren die Teilnehmer wichtige Regeln für ihren täglichen Schriftverkehr. Sie lernen diese anhand von konkreten Beispielen kennen und wenden sie in praktischen Übungen an. Als Abschlusstest ist die Korrektur eines Briefes vorgesehen, bei dem die Teilnehmer gleich das Gelernte üben können. Der Workshop beinhaltet, neben den kurzen Erläuterungen der aktuellen Regeln hauptsächlich interessante Übungen, Anwendungsspiele und -aufgaben. Diese Methode ist effektiv und wird von den Teilnehmern immer wieder als sehr angenehm empfunden. Dies fördert auch die Nachhaltigkeit des Trainings. Die Inhalte im Überblick: Laute, Buchstaben, Fremdwörter • Erklärung der Regel und Praxisbeispiele bei „ß“ / „ss“ • Was passiert beim Zusammentreffen von drei gleichen Buchstaben? • Vielfach falsch geschriebene Fremdwörter Getrennt- und Zusammenschreibung • Welche Regeln sind wichtig für die tägliche Korrespondenz? • Beispiele aus der Praxis Änderungen bei der Zeichensetzung Stolperfallen der Groß- und Kleinschreibung • Kennzeichen für eine Substantivierung • Wochentage und Tageszeiten: getrennt oder zusammen, groß oder klein? • Häufige Fragestellungen: „des weiteren“ oder „des Weiteren“, „folgendes“ oder „Folgendes“? Wie sieht die richtige Schreibweise bei diesen und ähnlichen Wörtern aus? Bitte beachten Sie, dass aufgrund der intensiven Arbeit im Rahmen dieses Vortrages die Teilnehmerzahl auf 12 Personen limitiert ist. Die Referentin Frau Gerda Ezilius verfügt als Kommunikationsberaterin über eine langjährige Berufserfahrung in den Bereichen Vertrieb, Materialwirtschaft und Personalmarketing. 2002 gründete sie das Dienstleistungsunternehmen GES Services in Gangelt. Neben der Führung ihres Telefonsekretariats spezialisierte sie sich auf Trainings und Coachings für Universitäten sowie Unternehmen aus Wirtschaft und Verwaltung. Referentin: Frau Gerda Ezilius, Gangelt Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement Datum: Mittwoch, 17. Juni 2015 Uhrzeit: 13.00 - 19.30 Uhr Ort: Landgericht Köln Raum 1502/03, siehe S. 50 Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20) Teilnahmebescheinigung: 6 Std. Anmeldung:Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 40 | Seminare KAV-Seminare Referenten: RAin Dr. Susanne Sachs, Köln RAin Dr. Kirsten Marx Mediatorin und Wirtschaftsmediatorin, Köln RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach, RA Tim Löhrer LL.M., Köln RA Horst-Michael Ellmer Mediator, Köln Es laden ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht, Ausschuss Steuerrecht, Ausschuss Erbrecht, Ausschuss Mediation und Konfliktmanagement Datum: Donnerstag, 18. Juni 2015 Uhrzeit: 16.00 - 20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): GESELLS CHAFTSRECHT, STEUERRECHT, ERBRECHT, MEDIATION Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und Mediation Unternehmensnachfolge in mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen ist ein gerade auch für die anwaltliche Tätigkeit interessantes und vor allem komplexes Geschäftsfeld. Hier sind zahlreiche Lebenssachverhalte betroffen, die diverse Rechtsgebiete und Lebensbereiche berühren. Unter anderem sind erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Problemstellungen zu lösen. Die an die persönlichen Bedürfnisse geknüpfte Frage, an wen wird das Unternehmen übergeben - Familienangehörige, Familienfremde –, wie kann Familienfrieden sichergestellt werden, muss beantwortet werden. Wir freuen uns sehr, dass sich versierte Kolleginnen und Kollegen mit großer Praxiserfahrung bereit erklärt haben, in diesem fachübergreifenden Seminar das Thema Unternehmensnachfolge unter verschiedenen juristischen und auch unter mediativen Gesichtspunkten darzustellen. Die Referenten werden die unterschiedlichen Themengebiete systematisch abdecken: Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs wird die erbrechtlichen Aspekte, Herr Kollege Tim Löhrer gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte und Herr Kollege Dr. Hartmut Klein die steuerrechtlichen Probleme aufzeigen und Lösungen darstellen. Frau Kollegin Dr. Kirsten Marx sowie Herr Kollege Horst-Michael Ellmer nehmen sich der mediativen Bereiche der Unternehmensnachfolge an. ERBRECHT Banken und Lebensversicherung im Erbfall Referent: RA Alexander Knauss, Bonn Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht Datum: Mittwoch, 24. Juni 2015 Uhrzeit: 13.00 - 18.30 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 150,00 zzgl. 19% MwSt. (h 178,50) Teilnahmebescheinigung: 5 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): In nahezu jedem Nachlass kommen Erbrechtspraktiker mit Konten, Depots und Lebensversicherungen in Berührung. Dabei stellen sich eine Vielzahl rechtlicher und praktischer Fragen, z.B. zur Begünstigung Dritter im Todesfall, aber auch zur Verfügungsbefugnis und der Zuordnung von Vermögenswerten zum Nachlass (z.B. bei gemeinschaftlichen Konten und Depots). Für Testamentsvollstrecker stellen sich außerdem Haftungsfragen im Zusammenhang mit Kapitalanlageentscheidungen. Schwerpunkte: Die Bank im Erbfall • Identifikation des Erben gegenüber der Bank • Anzeigepflichten der Bank im Erbfall • Kontenarten und ihre erbrechtlichen Auswirkungen · Einzelkonto · Gemeinschaftskonto (Und-/Oder-Konto) · Sparbuch · Depot · Schließfach • Zurechnung von Oder-Konten und Depots, insbes. bei Ehegatten Fortsetzung auf der nächsten Seite » Seminare | 41 • Die Bürgschaft im Erbfall • Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall Lebensversicherungen im Erbfall • Erscheinungsformen • Rechtsgrundlagen • Einräumung von Bezugsrechten • Sonderfall: Kreditsichernde Lebensversicherung • Pflichtteilsrechtliche Behandlung Haftung des Testamentsvollstreckers für Kapitalanlageentscheidungen Der Referent, Herr Kollege Alexander Knauss, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zudem ist er Testamentsvollstrecker aus Bonn. RVG UND KOSTENRECHT Reden wir mal über's Honorar – Intensiv-Seminar für Anwälte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Reden wir mal über’s Honorar – Intensiv-Seminar für Anwältinnen und Anwälte sowie engagierte Kanzleimitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Schwerpunkten: Gebührenmanagement - Vergütungsvereinbarung - Gesprächsführung Im Rahmen dieses Intensiv-Seminars, welches sich an Anwältinnen und Anwälte sowie an engagierte Kanzleimitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet werden folgende Themen umfänglich behandelt: • • • • • • • • Knackpunkte im RVG: Chancen und Möglichkeiten zur Gebührenoptimierung Richtige Mandatsannahme – Erster Schritt zur Gebührenoptimierung Vergütungsvereinbarungen: Der rechtliche Rahmen Erfolgshonorar und Quota Litis Konkrete Formulierungsvorschläge Gesprächsführung; Wie sag ich es meinem Mandanten?! Soft Skills und harte Fakten Vergütungsvereinbarung im PKH- bzw. Berautungshilfe-Mandat Vergütungsvereinbarung bei Rechtsschutzversicherungen Die Referentin, Frau Karin Scheungrab ist Diplom-Rechtspflegerin (FH) und war am AG, LG und OLG München beschäftigt, bevor sie als Office Managerin für eine internationale Sozietät tätig wurde. Ihre Erfahrung aus inzwischen über 20 Jahren bundesweiter Seminarpraxis zum anwaltlichen Gebührenrecht, Insolvenzrecht, nationaler und internationaler Zwangsvollstreckung und Kanzleimanagement bietet sie mittlerweile als selbständige Trainerin an. Darüber hinaus ist Frau Karin Scheungrab bekannt als Herausgeberin und Autorin von Fachbüchern und Beiträgen in Fachzeitschriften. Referentin: Frau Karin Scheungrab, Leipzig Es lädt ein: Ausschuss RVG und Kostenrecht Datum: Mittwoch, 19. August 2015 Uhrzeit: 09.00 - 16.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20) Teilnahmebescheinigung: 6 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 42 | Seminare KAV-Seminare ERBRECHT Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Erbrecht Referentin: RAin Dr. Susanne Sachs, Köln Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht Datum: Mittwoch, 02. September 2015 Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben Es lädt ein: Arbeitskreis Informationstechnologierecht Datum/Uhrzeit: Donnerstag, 03. September 2015, 13.00-20.30 Uhr Freitag, 04. September 2015, 09.00-18.30 Uhr Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe Seite 50 Kosten: Komplettbuchung: h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (03.09.2015): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (04.09.2015): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Obwohl das Erbrecht sich seit über 100 Jahren nur geringfügig geändert hat, treten erstaunlicher Weise immer neue, noch ungelöste Fallgestaltungen auf, die so grundsätzliche Probleme aufwerfen, dass der Bundesgerichtshof über sie zu entscheiden hat. Für jeden, der in der Erbrechtspraxis tätig ist, ist die genaue Kenntnis dieser Urteile von entscheidender Bedeutung. Die Referentin Frau Dr. Susanne Sachs stellt die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erbrecht aus der jüngsten Vergangenheit verständlich und übersichtlich dar. Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs studierte und promovierte an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist seit Januar 2009 als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs ist Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (DAA). Sie war unter anderem Dozentin des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht des Kölner Anwaltvereins im Jahr 2011 und ist Autorin verschiedener erbrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften. Seit 2014 ist sie Mitglied des Erbrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins. INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT 5. NRW IT-Rechtstag (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Save the Date! Zum 5. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden auch in diesem Jahr wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Erstmals wird der IT-Rechtstag als 7, 8 und 15 Std. Veranstaltung buchbar sein. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare. de. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort möglich. Seminare | 43 URHEBER- UND MEDIENRECHT Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Save the Date! Zum 2. Male bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH ein Herbstseminar an. Beleuchtet werden auch in diesem Jahr wieder die aktuellen Themen im Urheber- und Medienrecht. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare.de. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort möglich. Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben Es lädt ein: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 04. September 2015, 09.00 - 18.30 Uhr Samstag, 05. September 2015, 09.00 - 17.30 Uhr Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe Seite 50 Kosten: Komplettbuchung: h 457,00 zzgl. 19% MwSt. (h 543,83) Teilbuchung 1 (04.09.2015): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilbuchung 2 (05.09.2015): h 217,00 zzgl. 19% MwSt. (h 258,23)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): KANZLEIMANAGEMENT Fit für den elektronischen Rechtsverkehr – Rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft Zum 01. Januar 2016 wird das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für alle Anwälte Pflicht. Bereiten Sie Ihre Kanzlei rechtzeitig vor und stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft. Aus dem Inhalt: • • • • • Von der Papierakte zur elektronischen Akte Arbeitsabläufe optimieren Aktenumlauf verringern Mandantenbetreuung verbessern Zeit gewinnen Die Referentin, Frau Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Als Autorin in Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als Referentin für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt sie wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis. Beim Business-Netzwerk XING moderiert sie die Gruppen Anwaltsmanagement und Kanzleigründung sowie die Gruppe Marketing Club Wirtschaftskanzleien mit über 1900 Teilnehmern. Referentin: Ilona Cosack, Mainz Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement Datum: Dienstag, 15. September 2015 Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 44 | Seminare KAV-Seminare Referentin: Ilona Cosack, Mainz Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement Datum: Mittwoch, 16. September 2015 Uhrzeit: 15.00 - 20.30 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 150,00 zzgl. 19% MwSt. (h 178,50) Teilnahmebescheinigung: 5 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Referentin: Ilona Cosack, Mainz Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement Datum: Donnerstag, 17. September 2015 Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): KANZLEIMANAGEMENT Erfolgreiches Kanzleimarketing – 5 Handlungsfelder für den Kanzleierfolg Gewinnen Sie Ihre Mandanten durch Anwaltsmarketing mit System. Marketing ist keine Kopfschmerztablette, die man einwirft und alles ist gut. Anwaltsmarketing fordert die Anwältin und den Anwalt als Unternehmer. Erfahren Sie in komprimierter Form, wie Sie Ihre Kanzlei zukunftsorientiert aufstellen können. Präzise - praxisorientiert - passend: Nischenmarketing, Honorargestaltung, Außenwirkung, Mandanten-Ranking, Turboeffekt, Netzwerken, Medien-Mix. Nutzen Sie die Erfolgshebel zur richtigen Kanzleistrategie, zur Mandantenbeziehung mit Mehrwert, zum aktiven Empfehlungsmarketing und zur Mandantengewinnung. Wir zeigen Ihnen, wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert. Die Referentin, Frau Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Als Autorin in Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als Referentin für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt sie wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis. Beim Business-Netzwerk XING moderiert sie die Gruppen Anwaltsmanagement und Kanzleigründung sowie die Gruppe Marketing Club Wirtschaftskanzleien mit über 1900 Teilnehmern. KANZLEIMANAGEMENT Weiterempfehlung im Web – Die neue Dimension des Social-Media Marketing Der moderne Anwalt ist online, das ist im Jahr 2015 keine Frage. Eine Homepage gehört zum Standard. Wie sieht es aber aus mit den sozialen Medien, die wie Pilze aus dem Boden schießen? Facebook, Google Plus, YouTube, XING, LinkedIn, Twitter, Pinterest, Instagram, Marktplatz Recht, Jusmeum, B2B, B2C - sind Ihnen diese Begriffe geläufig oder ein Buch mit sieben Siegeln? Informieren Sie sich und entscheiden Sie dann, ob Social Media für Ihre Kanzlei Pflicht oder Kür ist. Zum Mitreden: Die wichtigsten Begriffe und Anwendungen im Überblick Zum Mitmachen: Mit XING aus virtuellen Kontakten echte Mandanten gewinnen Zum Nachdenken: Was Twitter, Facebook & Co. für Rechtsanwälte erreichen können Sie erhalten eine Handlungsempfehlung, wie Sie Social Media für Ihre Kanzlei sinnvoll nutzen können. Die Referentin, Frau Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Als Autorin in Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als Referentin für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt sie wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis. Beim Business-Netzwerk XING moderiert sie die Gruppen Anwaltsmanagement und Kanzleigründung sowie die Gruppe Marketing Club Wirtschaftskanzleien mit über 1900 Teilnehmern. Seminare | 45 FAMILIENRECHT Herbstseminar im Familienrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Das diesjährige Herbstseminar im Familienrecht findet vom 18.-19. September 2015 im Lindner Hotel Köln City Plaza statt und bietet erstmals die Möglichkeit als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (Fr. 7, bzw. Sa. 8 Std. FAO) reserviert zu werden. Den Auftakt der Veranstaltung bilden am Freitag die Vorträge: „Gutachten im Familiengerichtlichen Verfahren“ (Referentin: Dipl.-Psych. Bernadette Näger, Köln) und „Aktuelles zum Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarungen“ (Referent: RA und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg). Am Samstag folgen die Vorträge zur „Mediation für Fachanwälte im Familienrecht“ (Referentin: RAin und Mediatorin Andrea Wegner-Katzenstein, Köln) und „Fallen bei Vergleichen und Vereinbarungen im Familienrecht (Referentin: Vizepräsidentin des DAV, RAin und Nin Edith Kindermann, Bremen). Referenten: Dipl.-Psych. Bernadette Näger, Köln RA und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg RAin und Mediatorin Andrea Wegner-Katzenstein, Köln Vizepräsidentin des DAV, RAin und Notarin Edith Kindermann, Bremen Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 18. September 2015, 13.00 - 20.30 Uhr Samstag, 19. September 2015, 09.00-18.30 Uhr Ort: Lindner Hotel Köln City Plaza, siehe Seite 50 Kosten: Komplettbuchung: h 457,00 zzgl. 19% MwSt. (h 543,83) Teilbuchung 1 (04.09.2015): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilbuchung 2 (05.09.2015): h 217,00 zzgl. 19% MwSt. (h 258,23)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): STRAFRECHT Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mailadresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt. Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach Es lädt ein: Strafrechtsausschuss Datum: Samstag, 19. September 2015 Uhrzeit: 10.00 - 14.30 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 46 | Seminare KAV-Seminare SOZIALRECHT, MEDIZINRECHT Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Referent: Vorsitzender Richter am Sozialgericht Claus Peter Heiland, Gelsenkirchen Es laden ein: Ausschuss Sozialrecht, Ausschuss Medizinrecht Datum: Mittwoch, 23. September 2015 Uhrzeit: 14.30 - 19.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 23. Oktober 2015, 13.00 - 20.30 Uhr Samstag, 24. Oktober 2015, 09.00-18.30 Uhr Ort: Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten, siehe Seite 50 Kosten: Komplettbuchung: h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (23.10.2015): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (24.10.2015): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Der Vortrag soll die Teilnehmer mit der neuen Rechtsprechung und Gesetzgebung der vergangenen 12 Monate vertraut machen, sie im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht auf den neuesten Stand bringen sowie die Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten auffrischen und vertiefen. Es freut uns sehr Herrn Claus-Peter Heiland, Vorsitzender Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen, als Referent dieses Seminars in Köln begrüßen zu dürfen. Seit 1977 ist er bereits als Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen tätig, übernahm im Jahre 1982 eine Kammer für Angelegenheiten der Krankenversicherung, die sich seit 1995 in Kombination mit Angelegenheiten der Pflegeversicherung beschäftigt. Beim Deutschen Anwaltsinstitut im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung ist er seit 1992 für die Aus- und Fortbildung der Fachanwälte tätig und leitet darüber hinaus bundesweite Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge bei weiteren Trägern, Kammern und Verbänden. ARBEITSRECHT Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Save the Date! Auch in diesem Jahr wird der Ausschuss Arbeitsrecht im KAV, gemeinsam mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH die Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht ausrichten. Diese findet am 23.-24. Oktober 2015 im Leonardo Hotel Royal Am Stadtgarten, statt. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare.de. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort möglich. Seminare | 47 BAU- UND ARCHITEKTENRECHT Jahresendveranstaltung im Bau und Architektenrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Save the Date! Auch in diesem Jahr wird der Ausschuss Bau- und Architektenrecht im KAV, gemeinsam mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht ausrichten. Diese findet am 30. - 31. Oktober 2015 im Leonardo Hotel Royal Am Stadtgarten, statt. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare.de. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort möglich. VERSICHERUNGSRECHT 6. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Save the Date! In diesem Jahr findet, in Kooperation des Ausschusses Versicherungsrecht im KAV und der Kölner Anwaltverein Service GmbH, der 6. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV vom 06.07. November 2015 im Leonardo Hotel Royal Am Stadtgarten, statt. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare.de. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort möglich. Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 30. Oktober 2015, 13.00 - 20.30 Uhr Samstag, 31. Oktober 2015, 09.00-18.30 Uhr Ort: Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten, siehe Seite 50 Kosten: Komplettbuchung: h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (23.10.2015): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (24.10.2015): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 06. November 2015, 13.00 - 20.30 Uhr Samstag, 07. November 2015, 09.00-18.30 Uhr Ort: Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten, siehe Seite 50 Kosten: Komplettbuchung: h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (23.10.2015): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (24.10.2015): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): 48 | Seminare KAV-Seminare Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz Datum/Uhrzeit: Freitag, 13. November 2015, 13.00 - 20.30 Uhr Samstag, 14. November 2015, 09.00-18.30 Uhr Ort: Hyatt Regency Hotel Köln, siehe Seite 50 Kosten: Komplettbuchung: h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (23.10.2015): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (24.10.2015): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Referenten: Richter am AG Köln Albert Tabor, Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch, RA Thoma Brandt, Köln RA Stefan Löffland, Köln Weitere Referenten werden in Kürze bekanntgegeben GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 2015 (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Save the Date! Das diesjährige Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 13.-14. November 2015 im Hyatt Regency Köln Hotel statt. Es behandelt aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer erstmals die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kavseminare.de. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort möglich. MIET- UND WEG-RECHT Kölner Mietrechtstage 2015 (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Save the Date! Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum/Uhrzeit: Freitag, 27. November 2015, 13.00 - 20.30 Uhr Samstag, 28. November 2015, 09.00 - 18.30 Uhr Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom, siehe S. 50 Kosten: Komplettbuchung: h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (23.10.2015): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (24.10.2015): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe S.22): Die diesjährigen Kölner Mietrechtstage finden am 27.-28. November 2015 im MGallery Hotel Mondial am Dom statt. Erstmals bekommen die Teilnehmer dieser Veranstaltung die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieses Seminar zu buchen. Zum Auftakt werden, unter anderem die Vorträge zur „Aktuellen Kölner Rechtsprechung zur Wohnraummiete“ (Referent: Richter am AG Köln Albert Tabor) sowie „Aktuelle Rechtsprechung zum WEG-Recht“ (RA Thomas Brandt, Köln) erfolgen. Am Samstag werden, neben weiteren Vorträgen die Themen „Schnittmengen Bauträgervertrag/WEG“ (Referent: Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch) und „Aktuelles zum Betriebskostenrecht“ (Referent: RA Stefan Löffland, Köln), behandelt. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den weiteren Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort möglich. Seminare | 49 Save the Date – Frühjahrsseminare, Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2015 (15 Std. FAO) Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen- und Arbeitskreisen des KAV die Möglichkeit, im Rahmen der angebotenen Frühjahrs-, Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO* in einer Veranstaltung zu absolvieren. Erstmals werden auch Teilbuchungen (je Vortragstag) angeboten: 5. NRW IT-Rechtstag 03. - 04. September 2015 MGallery Hotel Mondial am Dom Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 04. - 05. September 2015 MGallery Hotel Mondial am Dom Herbstseminar im Familienrecht 18. - 19. September 2015 Lindner Hotel City Plaza Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 23. - 24. Oktober 2015 Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 30. - 31. Oktober 2015 Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten 6. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV 06. - 07. November 2015 Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 2015 13. - 14. November 2015 Hyatt Regency Hotel Köln Kölner Mietrechtstage2015 27. - 28. November 2015 MGallery Hotel Mondial am Dom 6. Kölner Bankrechtstag 2016 04. - 05. März 2016 MGallery Hotel Mondial am Dom Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar sowie als Teilbuchung (je Vortragstag) angeboten und umfassen alle Service-Leistungen des neuen KAV Seminarprogramms (siehe Seite 22). Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in Kürze auf der Online-Buchungsplattform der Kölner Anwaltverein Service GmbH unter: www.kav-seminare.de sowie in den nachfolgenden Ausgaben des KAV Magazins. *NEU: § 15 FAO = 15 Std. ab 01.01.2015 50 | Seminare Veranstaltungsorte und Parkhinweise Die Vortragsveranstaltungen der Kölner Anwaltverein Service GmbH werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen! FH Köln Claudiusstrasse 1 50678 Köln Parkhinweis: Es befinden sich zahlreiche öffentliche Parkplätze in der Umgebung der FH Köln. Lindner Hotel City Plaza Magnusstraße 20 50672 Köln Parkhinweis: Eine kostenpflichtige, öffentliche Tiefgarage mit Zugang zum Hotel befindet sich im Gesamtgebäudekomplex. Hopper Hotel et cetera / Tagungszentrum Brüsseler Straße 26 50674 Köln Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze im Innenhof sowie in der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz (Unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite. MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne Kurt-Hackenberg-Platz 1 50667 Köln Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Parkebene (Selbstzahler), die über den auf der Rückseite des Hauses befindlichen PKW-Aufzug zu erreichen ist. Alternativ befindet sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel. Köln Marriott Hotel Johannisstraße 76-80 50668 Köln Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgarage (Selbstzahler). Stadthotel am Römerturm – Kolpinghotel am Römerturm GmbH St. Apern-Str. 32 50667 Köln Parkhinweis: Das Hotel verfügt über einen Parkplatz. In direkter Nachbarschaft befindet sich zudem das Pullmann Cologne Hotel. Dieses verfügt über eine Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus des Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler). Leonardo Royal Hotel Köln – Am Stadtwald Dürener Straße 287 50935 Köln Parkhinweis: Das Leonardo Royal Hotel verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler), sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze in der Tiefgarage sind vorhanden. Landgericht Köln / Geschäftsstelle des KAV Luxemburger Str. 101 50939 Köln Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis 20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten geschlossen. Pullman Cologne Hotel Helenenstraße 14 50667 Köln Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus des Linder City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler). Berlitz Center Köln Schildergasse 72 50667 Köln Parkhinweis: Es befinden sich zahlreiche Parkhäuser (Selbstzahler) in der Umgebung der Schildergasse / des Neumarktes. Neptunbad Neptunplatz 1 50823 Köln Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über ein eigenes Parkhaus (Selbstzahler). Zudem steht das öffentliche Parkhaus unterhalb des Neptunplatzes (Selbstzahler) zur Verfügung. Seminare | 51 Mit der Bahn zum Seminar Gut für die Umwelt. Bequem für Sie. Reisen Sie mit der Bahn deutschlandweit zu Ihrem KAV Service GmbH Seminar. Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn Sonderkonditionen für eine entspannte und komfortable An- und Abreise zur Ihrer Veranstaltung an. Ihre Reise im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit dem Veranstaltungsticket wird mit 100% Ökostrom durchgeführt. Die dafür benötigte Energie wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen bezogen. Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt1: Mit Zugbindung 2. Klasse j 99,00 1. Klasse j 159,00 Vollflexibel: 2. Klasse j 139,00 1. Klasse j 199,00 Den Ticketpreis für internationale Verbindungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Das Angebot gilt bis zum 31.12.2015 2 Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49 (0)1806 - 31 11 53 mit dem Stichwort „KAV“ oder bestellen Sie unter: www.bahn.de/Veranstaltungsticket. Sie werden für die verbindliche Buchung zurückgerufen. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte zur 3 Zahlung bereit. Ihre Preisvorteile gegenüber dem Normalpreis in der 1. und 2. Klasse4: z.B. auf der Strecke (Hin- und Rückfahrt) 1. Klasse – 159 h 2. Klasse – 99 h Normalpreis Preisvorteil Normalpreis Preisvorteil München Köln 474 h 315 h 284 h 185 h Berlin Köln 390 h 231 h 234 h 135 h Hamburg Köln 324 h 165 h 194 h 95 h Frankfurt/M. Köln 238 h 79 h 142 h 43 h BahnCard-, BahnCard Business- oder bahn.bonus Card Inhaber erhalten auf das Veranstaltungsticket bahn.bonus Punkte. Weitere Informationen unter www.bahn.de/bahn.bonus Wir wünschen Ihnen eine gute Reise! 1 E in Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeitpunkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei Tickets mit Zugbindung beträgt die Vorausbuchungsfrist mindestens 3 Tage, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht. 2 D ie Hotline ist Montag bis Samstag von 7:00 - 22:00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen. 3 B eachten Sie bitte, dass für die Bezahlung mittels Kreditkarte ab dem 04.11.2014 ein Zahlungsmittelentgelt entsprechend Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erhoben wird. 4 Preisänderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr. 52 | Seminare Zusatzausbildung zum ⁄ r Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht RAin Carmen Grebe, Köln RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln Jeder im Familienrecht tätige Rechtsanwalt weiß, dass es sehr viele Arbeitsschritte gibt, die sich ständig wiederholen. Mit einer guten Anleitung, sind viele Arbeitsschritte auch vom qualifizierten Personal zu meistern. Zu diesen Dingen zählen u.a.: • • • • • das Ausfüllen des VKH - Formulars gemeinsam mit den Mandanten und das Zusammenstellen der dafür erforderlichen Belege das Ausfüllen des Formulars für den Versorgungsausgleich und das Übersenden der einzelnen Auskünfte an die Mandanten das Vorbereiten und Entwerfen des Scheidungsantrages das Vorbereiten von Besprechungsterminen, indem das Personal die dafür erforderlichen Unterlagen mit den Mandanten bespricht usw. Des Weiteren ist es auch unumgänglich, dass das Personal über ein Minimum an Kommunikationsgeschick verfügt. Gerade im Familienrecht haben die Mandanten oft das Bedürfnis, ihre Sorgen und Nöte und insbesondere aktuelle Geschehnisse unmittelbar und sofort mit ihrem Anwalt zu besprechen. Ein oftmals eng gestrickter Zeitplan lässt eine sofortige Rücksprache mit dem Rechtsanwalt leider oftmals nicht zu. Geschultes Personal kann hier jedoch eine sinnvolle Brücke zwischen Anwalt und Mandanten bilden. Vielfach reicht es den Mandanten bereits, ihre Anliegen dem Personal mitzuteilen. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses können somit die Mitarbeiter schon zu kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner für die Mandanten werden. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Sachstandanfragen und auch Verständnisfragen in Bezug auf Formulare oder mitzubringende Unterlagen können ebenfalls vom qualifizierten Personal übernommen werden. Die Idee des Seminars soll daher an die Besonderheiten des Familienrechtes unmittelbar anknüpfen. Zum einen soll es das Personal in den juristischen Dingen schulen, aber auch auf die sogenannten Softskills, die notwendig sind, damit die Mandantschaft das Gefühl hat, gut aufgehoben zu sein, ohne dass diese Leistung ausschließlich von dem Rechtsanwalt erledigt werden muss, eingehen. Damit wird der Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht entlastet. Zeitraubende Gespräche, in denen die Mandantschaft immer und immer wieder auf Emotionen eingehen möchte, können kompetent und qualifiziert vom Sekretariat aufgefangen werden. So wird kein Mandant im Regen stehen gelassen, sondern aufgrund von Kommunikationsgeschick und Gesprächsführungstechniken, die das Personal beherrscht, gut aufgefangen. Die Idee ist daher, den Lehrgang in mehrere Abschnitte aufzuteilen. Neben den juristischen Kenntnissen stehen daher der Umgang und die Kommunikation mit dem Mandanten ebenfalls im Vordergrund. Es soll die Mandatsannahme am Telefon, der Umgang mit schwierigen Mandanten und auch die selbstständige Überwachung der einzelnen immer wiederkehrenden Arbeitsabläufe und Schritte eingeübt und vertieft werden. Dabei sollen die Teilnehmer selbst ausprobieren und für sich schließlich die besten Möglichkeiten mitnehmen. Das Seminar richtet sich sowohl an Auszubildende als auch an langjährige Fachangestellte, die im Bereich des Familienrechtes arbeiten oder aber dahin umsatteln wollen. Termine und Inhalte zur Zusatzausbildung: • Freitag, 08. Mai 2015, 13.00 - 18.30 Uhr Büroorganisation, RAin und Mediatorin RAin Carmen Grebe, Köln • Samstag, 09. Mai 2015, 09.00 - 14.30 Uhr Kommunikationstraining für den Kanzleialltag, RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln • Mittwoch, 24. Juni 2015, 16.30 - 19.15 Uhr Grundlagen des materiellen Rechts, RAin Carmen Grebe, Köln • Mittwoch, 26. August 2015, 16.30-19.15 Uhr Kostenrecht, RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Die Teilnehmer dieser Zusatzausbildung bekommen nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Kurseinheiten (insgesamt 15 Zeitstunden) ein entsprechendes Zertifikat über ihre Teilnahme. Im Falle eines Kurs-Versäumnisses wird eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Kurseinheiten erstellt. Der versäumte Kursinhalt kann im Rahmen einer erneuten, zukünftigen Durchführung dieser Ausbildung nachgeholt werden. Kostenbeitrag / Komplettkurs: h 340,00 zzgl. 19% MwSt. (i 404,60) inklusive aller vier Kurse und Pausenverpflegung im Kuppelsaal des Neptunbades und im Landgericht Köln. Kostenbeitrag / Teilbuchung 1 (08.-09. Mai 2015) h 250,00 zzgl. 19% MwSt. (i 297,50) im Kuppelsaal des Neptunbades Köln (Ehrenfeld) Kostenbeitrag / Teilbuchung 2 (24. Juni 2015) h 63,00 zzgl. 19% MwSt. (i 74,97) im Landgericht Köln Kostenbeitrag / Teilbuchung 3 (26. August 2015) h 63,00 zzgl. 19% MwSt. (i 74,97) im Landgericht Köln Anmeldung: Online unter www.kav-seminare.de sowie über das auf Seite 97 hinterlegte Anmeldeformular. Risiken wagen, Grenzen erkennen. 54 | Seminare Fachanwaltslehrgänge 2015 in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln Seit dem Frühjahr 2015 bieten die Kölner Anwaltverein Service GmbH und die DeutscheAnwaltAkademie erstmals gemeinsame Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Unternehmen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt um den Vereinsmitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmern ein attraktives und preisleistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren. Folgende Kurse werden im Jahr 2015 in Köln gemeinsam angeboten: Bereits begonnen: Start im September 2015… Fachanwaltslehrgang Familienrecht Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht (15. Januar 2015 bis 23. Mai 2015) (17. September 2015 bis 12. Dezember 2015) Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: h 1.985,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* NH Hotel Köln Mediapark, Im Media Park 8 B, 50670 Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/Mitglieder der ARGE Versicherungsrecht/ Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung: h 1.995,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder:h 2.350,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht (05. Februar 2015 bis 30. Mai 2015) Leonardo Hotel Köln, Waldeckerstraße 11-15, 51065 Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/ Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht/ Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung: h 1.865,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* Fachanwaltslehrgang Sozialrecht (06. Februar 2015 bis 21. Juni 2015) Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung: h 1.795,00 Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.150,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* Fachanwaltslehrgang Strafrecht (05. März 2015 bis 20. Juni 2015) Maritim Hotel Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/Mitglieder der ARGE Strafrecht/ Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung: h 1.865,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Wunschkurs in Köln bereits begonnen hat, können zudem einen Quereinstieg ab dem nächsten Vortragsblock in Köln buchen und die bereits erfolgten Blöcke im Rahmen eines weiteren Fachanwaltslehrgangs der DeutschenAnwaltAkademie (im jeweiligen Rechtsgebiet) andernorts nachholen. Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online, unter www.kav-seminare.de. In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular. Das generelle Anmeldeformular für Fachanwaltslehrgänge der DeutschenAnwaltAkademie in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH finden Sie online in unserem Downloadbereich unter www.koelner-anwaltverein.de. Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung. Seminare | 55 Fachanwaltslehrgänge 2015 - 2016 in Kooperation mit der FH Köln Ab Herbst 2015 werden wieder zwei Fachanwaltslehrgänge des KAV in Kooperation mit der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln realisiert. Der Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht und der Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht werden beide im September beginnen. Diese zweisemestrigen Fachanwaltskurse erfolgen jährlich zum Wintersemester und umfassen die nach § 4 Abs. 1 FAO erforderlichen Zeitstunden. Sie sind zugleich Module des parallel an der FH Köln angebotenen Masterstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (mit maximal 25 Teilnehmern) und können unabhängig vom Studiengang belegt werden. Beide Kurse beinhalten vier Klausuren. Der Kostenbeitrag für die Lehrgänge beträgt jeweils h 1.750,00 zzgl. h 332,50 MwSt. (h 2.082,50) an regulären Gebühren. Für Berufsanfänger/innen, die zudem Mitglied des KAV sind, werden Sonderkonditionen angeboten. Diese können per Email oder telefonisch angefragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Gestaltung dieser Kurse von der üblichen Ausrichtung der KAV Fachanwaltslehrgänge abweicht. So werden die Teilnehmer gemeinsam mit Studenten unterrichtet, was für eine sehr gemischte Zuhörerschaft sorgt. Zudem werden die Kurse nicht in Blockform, sondern einzeln zum Teil vormittags unter der Woche angeboten, was sich vor allem für Kölner Kolleginnen und Kollegen eignet. Die Stundenpläne beider Kurse werden zeitnah über die Webseite des KAV abrufbereit sein. Zudem bietet die FH Köln gemeinsam mit dem Zentrum für akademische Qualifikationen und wissenschaftliche Weiterbildung (ZaQwW) und der Kölner Anwaltverein Service GmbH ab Herbst 2015 einen Fachanwaltslehrgang im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an. Dieser Kurs wird am 23. Oktober 2015 beginnen. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze über die Webseite des KAV veröffentlicht. Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Katja Magdanz und Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez, telefonisch unter 0221-285602-12 sowie per Email unter: [email protected] bzw. [email protected], sehr gern zur Verfügung. Eine Anmeldung wird zukünftig online über die Buchungsplattform www.kav-seminare.de sowie schriftlich möglich sein. Bitte nutzen Sie hierfür die angegebenen Kontaktdaten: Kölner Anwaltverein Service GmbH Luxemburger Straße 101 50939 Köln Fax: 0221 285602 21 Email: [email protected] » www.koelner-anwaltverein.de 56 | Ausschüsse & Arbeitskreise Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren AUSSCHUSS BAU- UND ARCHITEKTENRECHT Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2015 (15 Std. FAO) Der Ausschuss Bau- und Architektenrecht des KAV veranstaltet auch in diesem Jahr, gemeinsam mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht. Die Veranstaltung findet am 30. - 31. Oktober 2015 in den Räumlichkeiten des Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten, statt. Erstmals wird diese mit 15 Vortragsstunden (im Sinne des § 15 FAO) als Komplettbuchung (Fr.-Sa.) aber auch als Teilbuchung (Fr., 7 Std. oder Sa., 8 Std.) zur Verfügung stehen. Nähere Informationen zu den Vortragsthemen und Zeiten erhalten Sie in der nächsten Ausgabe des KAV Magazins sowie im Vorfeld online, unter »www.kav-seminare.de. Ausschuss Familienrecht Neue Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsleitlinien des OLG Köln zum 01.01.2015 Mit Wirkung zum 01.01.2015 wurde die Düsseldorfer Tabelle neugefasst. Dabei sind die Selbstbehalte angepasst worden, um die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze umzusetzen. A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren (§ 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6 - 11 12 - 17 Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) ab 18 Alle Beträge in Euro 1. bis 1.500 317 364 426 488 100 880/1080 2. 1.501 - 1.900 333 383 448 513 105 1.180 3. 1.901 - 2.300 349 401 469 537 110 1.280 4. 2.301 - 2.700 365 419 490 562 115 1.380 5. 2.701 - 3.100 381 437 512 586 120 1.480 6. 3.101 - 3.500 406 466 546 625 128 1.580 7. 3.501 - 3.900 432 496 580 664 136 1.680 8. 3.901 - 4.300 457 525 614 703 144 1.780 9. 4.301 - 4.700 482 554 648 742 152 1.880 10. 4.701 - 5.100 508 583 682 781 160 1.980 ab 5.101 nach den Umständen des Falles Fortsetzung auf der nächsten Seite » Ausschüsse & Arbeitskreise | 57 Die Düsseldorfer Tabelle steht, dank der freundlichen Bereitstellung des OLG Düsseldorf, online auf der Webseite des KAV zum Abruf bereit: http://koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/ Ausschuesse-Arbeitskreise/Familienrecht Die Düsseldorfer Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine bloße Richtlinie dar. Nicht zuletzt mit Blick auf die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle sind auch die Unterhaltsleitlinien des OLG Köln zum 01.01.2015 angepasst worden. Diese sind ebenfalls, dank der freundlichen Bereitstellung des OLG Köln über die Webseite des KAV abrufbar: http://koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/ Ausschuesse-Arbeitskreise/Familienrecht Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Aber auch diese Leitlinien sind nicht bindend. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – das gilt auch für die „TabellenUnterhaltssätze“ – ausdrücklich nicht antasten. Protokoll zum jährlichen Gedankenaustausch Am 05.11.2014 fand der jährliche Gedankenaustausch zwischen Vertretern des Ausschusses Familienrecht, der hiesigen Familiengerichte sowie der zugehörigen Familiensenate statt. Das Protokoll steht unter http://koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/ Ausschuesse-Arbeitskreise/Familienrecht zum Download bereit. Ausschuss Internationales Recht Der Ausschuss Internationales Recht informiert Beim Kölner Anwaltstag im Mai 2014 hat Herr Kollege Dr. Jan Kayser aus dem Mediationszentrum Luxemburg ein vielbeachtetes Seminar zur Einführung in das Mediatonsrecht vorgestellt. Hiernach gab es zahlreiche Anfragen aus der Anwaltschaft, ob das Thema Mediation nicht ausführlicher vorgestellt werden kann. Dem Ausschuss ist es gelungen, Herrn Kollegen Dr. Jan Kayser für ein mehrstündiges Seminar zu gewinnen, in dem anhand praktischer Fälle Mediationstechniken vorgestellt werden. Das Seminarthema von Herrn Kollegen Dr. Jan Kayser lautet: „Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik & anwaltliche Praxis“ und wird im Rahmen des 8. Kölner Anwaltstages am 19.05.2015 vorgestellt werden. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie ab Seite 15 in diesem Magazin. Der Ausschuss ist bestrebt der Kollegenschaft weiterhin Seminare zu organisieren, die europarechtliche Bezüge aufweisen und in der täglichen Praxis ihre Anwendung finden. Aufgrund der räumlichen Nähe und dem wirtschaftlichen Austausch zu dem Nachbarland Niederlande gehen damit viele wachsende grenzüberschreitende Tätigkeiten der Anwaltschaft einher. Oftmals ist als Anwalt schnelles Handeln gefragt, so dass wenig Zeit für eine vertiefte Einarbeitung in die grenzüberschreitenden rechtlichen Probleme verbleibt. Um hier einen Einblick in das niederländische Recht gewähren zu können, werden im Rahmen des Kölner Anwaltstages Frau Kollegin Brigitte Spiegeler LL.M. und Frau Kollegin Franziska Pechtl aus Den Haag zu den Themen: „Rechtsvergleich Deutschland/Niederlande – Durchsetzung von Rechten im einstweiligen Rechtsschutz“ und „Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland/Niederlande“ referieren. Weitere Informationen zu diesen Vorträgen finden Sie auf Seite 14. 58 | Ausschüsse & Arbeitskreise Ausschuss Junge Anwälte 1. Junge Juristen treffen sich „Junge Juristen treffen sich“ - So lautet der Name des einmal im Monat erfolgenden Treffens des Ausschusses Junge Anwälte, welches in aller Regel an jedem ersten Donnerstag im Monat, um 19.00 Uhr, im Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln (ab Mai 2015 wieder im Cubana, Bar- barossaplatz 5, 50674 Köln), stattfindet. Die nächsten Treffen erfolgen am 09.04.2015, 07.05.2015, 11.06.2015, 02.07.2015 und 06.08.2015. Die Mitglieder des Ausschusses freuen sich darauf, in ungezwungener Atmosphäre gemeinsam mit weiteren jungen Juristen über deren Fragen, Bedürfnisse und aktuelle Themen sprechen zu können. Weitere Informationen zu den Treffen sowie entsprechende Angaben zu Themen und Treffpunkten erhalten Sie auf der Webseite des KAV, unter der Rubrik Ausschüsse und Arbeitskreise - Junge Anwälte - Ausschussinformationen. 2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Ausgabe bedient im Monat März 2015 von Herrn Kollegen Markus Koerentz, 0170 / 577 16 92, im Monat Mai 2015 von Herrn Kollegen Alexander Leunig, 0221 / 16 87 20 58, im Monat April 2015 von Frau Kollegin Christiane Lanz, 0221 / 64 00 99 44, im Monat Juni 2015 von Frau Kollegin Yasmin Melcher, 0221 / 91 65 20. AUSSCHUSS RVG UND KOSTENRECHT Verfahrenskostenhilfe für Einigung über nichtanhängige Gegenstände – Keine Verfahrens- und Terminsgebühren aus dem Mehrwert Der beigeordnete Rechtsanwalt kann aus der Staatskasse keine Erstattung der Verfahrensgebühr und Terminsgebühr aus dem Mehrwert der Einigung verlangen, wenn die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf einen Vergleichsabschluss (Mehrvergleich) über nicht anhängige Gegenstände erstreckt wird. OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2014 – 23 WF 1209/13 Im Falle eines Vergleichsabschlusses sollten alle in diesem Zusammenhang anfallenden Gebühren aus der Staatskasse erstattet werden (Bundestagsdrucksache 17/11471, 270). Das sollte auch für die bei einem mit Verfahrensauftrag geschlossenen Mehrvergleich anfallende Differenzverfahrensgebühr und bei Verhandlungen zur Einigung über die verfahrensfremden Gegenstände auch eine Terminsgebühr nach dem erhöhten Streitwert gelten. Es handelt sich um die erste obergerichtliche Entscheidung nach in Kraft treten des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (2. KostRmoG). Es geht um die Frage, welche Gebühren für eine Einigung über nicht im Verfahren anhängige Gegenstände dem beigeordneten Anwalt aus der Staatskasse zu erstatten sind. Das OLG Dresden ist anderer Ansicht (siehe auch OLG Koblenz Beschluss vom 19.05.2014 – 13 WF 369/14). Es geht von einer gesetzlichen Klarstellung aus, wonach ausschließlich die Erstattung der Einigungsgebühr für den Mehrvergleich in Betracht kommt. Diese Ansicht ist falsch. Nach § 48 Abs. 3 RVG wird die Beiordnung in Ehesachen automatisch auf den Abschluss einer Vereinbarung über bestimmte mit der Trennung und Scheidung zusammenhängende Angelegenheiten erstreckt. Durch das 2. KostRmoG wird diese Regelung um den Zusatz ergänzt, dass die Beiordnung „alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten“ erfasst. Aus der Änderung des § 48 Abs. 3 RVG und seiner Begründung ergibt sich der ausdrückliche Hinweis, dass weitere Tätigkeiten über die Einigungsgebühr bei der Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrvergleich nach § 55 RVG zu erstatten ist. Dem Gesetzgeber war die Rechtsprechung in ihrer Argumentation für und gegen eine Beschränkung der für einen Mehrvergleich zu erstattenden Gebühren bekannt. Es bestand mehrheitlich kein Unterschied zwischen der nach § 48 Abs. 3 RVG automatisch eintretenden und der durch Beschluss erfolgten Beiordnung. Im Übrigen entspricht es nicht nur der laienhaften Vorstellung, sondern auch der Rechtsprechung des BGH, dass zu den Kosten eines Mehrvergleichs sämtliche durch sie ausgelösten Anwaltsgebühren gehören (BGH, NJW 2009, 233, Rn. 9f). Bei dieser Sachlage hätte der Gesetzgeber die Entstehung zusätzlicher Gebühren mit der Neuregelung ausdrücklich ausschließen müssen. Dies ist nicht geschehen. Die Ansicht des OLG Dresden ist auch nicht deshalb begründet, weil für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe erforderliche Erfolgsaussicht nicht geprüft werden kann. Bei Abschluss eines Vergleichs ist die Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht mehr zu prüfen. Das gilt auch für den Mehrvergleich (vgl. Anmerkung Monika Kesske, NJW 2014, 2804 ff.). RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Mitglied Ausschuss RVG und Kostenrecht stellv. Vorsitzender des KAV e.V. Ausschüsse & Arbeitskreise | 59 Strafrechtsausschuss Optimierung des Notdienstes in Strafsachen Der Notdienst in Strafsachen wird über Jahre hinweg gleichbleibend ca. 150 mal im Jahr in Anspruch genommen. Die Zahl der Ingewahrsamsnahmen im Polizeipräsidium Köln ist etwa 10 mal so hoch. Der Strafrechtsausschuss des KAV sieht zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte von Beschuldigten in Haftsachen die Notwendigkeit, über den bestehenden Notdienst hinaus eine qualifizierte Erstberatung der Beschuldigten im PP Köln zu gewährleisten. Auch aus Justizkreisen wurde Kritik am anwaltlichen Notdienst geübt. Aus diesem Grunde hat sich der Strafrechtsausschuss veranlasst gesehen, das Konzept des Notdienstes zu überdenken. Es wurde folgendes Pilotprojekt ausgearbeitet: •Tägliche Besetzung durch Fachanwälte für Strafrecht aus der Liste der bislang für den telefonischen Notdienst tätigen Rechtsanwälte. •Dauer: drei Monate •Präsenz im Gewahrsam /alternativ: in unmittelbarer Nähe des Polizeipräsidiums •Präsenz: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr Am 28.10.2014 fand ein Gespräch mit dem Polizeipräsidenten, dem Leiter der Kriminalitätsbekämpfung und dem Leiter des PSD (polizeilicher Sicherheitsdienst; Leiter Gewahrsam) im PP Köln statt. Nach Ansicht der Polizeivertreter ist das Konzept nicht realisierbar. Maßgeblich sprächen die Gewahrsamsordnung des PP Köln gegen eine Dauerpräsenz vor Ort; überdies ließe das Raumkonzept eine entsprechende Bereitstellung nicht zu. Aus Sicht des Polizeipräsidenten würde die Überlassung eines Raumes an den Notdienst auch eine unzulässige Privilegierung des KAV darstellen. Zudem würde schließlich jeder Beschuldigte ordnungsgemäß belehrt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme ein Telefonbuch gereicht oder die Nummer des anwaltlichen Notdienstes genannt. Im Ergebnis ist aus Sicht des PP Köln eine Veränderung der aktuellen Praxis nicht notwendig. Der Strafrechtsausschuss ist zunächst bemüht, ein umfassenderes Meinungsbild als Grundlage für weitere angedachte Gespräche mit Justizvertretern einzuholen. Mit Blick auf die vorgenannte Einschätzung der Polizei fordern wir alle Kolleginnen und Kollegen auf, ihre eigenen Erfahrungen und Einschätzungen hierzu mitzuteilen. Insbesondere sind folgende Fragen von Interesse: 1. Wird eine Optimierung des Notdienstes für erforderlich gehalten? 2. Welche konkreten Maßnahmen werden für sinnvoll erachtet? 3. Würden Sie vorgenanntes Pilotprojekt unterstützen? 4. Entspricht es Ihren Erfahrungswerten, dass Ihre Mandanten regelmäßig und ordnungsgemäß belehrt werden oder Ihnen der Kontakt zum Notdienst eröffnet wird? Bitte richten Sie Ihre Antworten, unter dem Stichwort: Optimierung des Notdienstes an folgende Emailadresse: [email protected] Ausschuss Syndikusanwälte, Ausschuss Steuerrecht, Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Kölner Syndikus-Rechtstag 2015 am 18. September 2015 Die Industrie- und Handelskammer Köln, die Rechtsanwaltskammer Köln und der Kölner Anwaltverein laden gemeinsam mit den Ausschüssen Syndikusanwälte und Steuerrecht und dem Arbeitskreis Gesell- schaftsrecht im Kölner Anwaltverein zu dem Kölner Syndikus-Rechtstag 2015 ein. Die Veranstaltung findet am 18. September 2015 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Industrie- und Handels- kammer Köln statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 70. 60 | Aktuelles & Wissenswertes Aktuelles & Wissenswertes KAV RechtPersönlich Interview mit Herrn Präsidenten des LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein und dem Vorstandsmitglied des KAV e.V. Herrn RA Michael Blenkle Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an den Herrn Präsidenten LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an das Vorstandsmitglied des KAV e.V., Herrn Rechtsanwalt Michael Blenkle I. Berufliches: 1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwartete im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn? J.v.S.: Es gab in der Vergangenheit eine Reihe von Entscheidungen, die ich bemerkenswert fand und in dieser Form nicht erwartet hatte. Aus jüngerer Zeit hat mich eine Entscheidung aus dem Spannungsfeld zwischen Gesetzesbindung und Richterrecht überrascht. Die Entscheidung ist zu § 14 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ergangen. Dort ist geregelt, dass eine sachgrundlose Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren I. Berufliches: 1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwartete im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn? M.B.: Mein erster Fall vor dem BAG in Erfurt aus 2002, in dem es (u.a.) um die Zulässigkeit der Rücknahme des Auflösungsantrags in der Revisionsinstanz durch Nichtstellung des Antrags ging – leider ging der Fall verloren. 2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat; den Sie bewundern? M.B.: Da wäre zunächst zu nennen unser (viel zu früh) verstorbe- Fortsetzung auf der nächsten Seite » Aktuelles & Wissenswertes | 61 unzulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber „bereits zuvor“ ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. In der Entscheidung vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09 – NZA 2011, 905) hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund einer verfassungskonformen Reduktion entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot nicht gegeben ist, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Der 2. Senat des BAG hatte im Jahre 2003 im Anschluss an die herrschende Meinung das Wort „zuvor“ als zeitlich unbegrenzt ausgelegt. Noch im Jahre 2009 hatte auch der 7. Senat in einem Beschluss zu einer Nichtzulassungsbeschwerde in Übereinstimmung mit dem 2. Senat die Auffassung vertreten, der Wortlaut sei eindeutig. Ich bin gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt, dem die Sache inzwischen vorliegt. 2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat; die Sie bewundern? J.v.S.: Ich bewundere den Mut von Juristen, wie etwa Lothar Kreyssig oder Martin Gauger, die in der Zeit des Nationalsozialismus unter höchster Gefahr für Leib oder Leben für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Grundsätze eingetreten sind. Vorbild war für mich immer mein akademischer Lehrer, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Hanau (Universität Köln), der als Wissenschaftler, Rektor der Universität zu Köln und als Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes seine hohe Professionalität stets für Vermittlung und die Suche nach Ausgleich und Kompromisslinien zu nutzen wusste. Ich freue mich sehr, dass der persönliche Kontakt zu ihm nicht abgerissen ist und Prof. Hanau, der in diesem Jahr 80 Jahre alt wird, weiterhin dem Landesarbeitsgericht und dem von uns organisierten „Kölner Forum Betriebliche Altersversorgung“ verbunden ist. 3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste? J.v.S.: Unglücklich formulierte Gesetze gibt es sicherlich viele, und es fällt schwer, ein „Ranking“ vorzunehmen. In der Vergangenheit sind allerdings in einer Reihe von Fällen insbesondere europäische Regelungen in Deutschland auf wenig Verständnis gestoßen. Für mich ist es beispielsweise wenig nachvollziehbar, dass nach Anhang 2 der Richtlinie 2001/110/EG vom 20.12.2001 (in der Fassung vom 23.06.2014) Honig nur dann in den Verkehr gebracht werden darf, wenn seine „elektrische Leitfähigkeit“ höchstens 0,8 mS/cm beträgt. 4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie niemals warm werden? J.v.S.: Als Jurist hat man gelernt, sich mit vielen Rechtsgebieten zu befassen und sich in die unterschiedlichen Materien einzuarbeiten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch das, was zunächst als Last erscheint, im Laufe der Zeit zur Lust werden kann. Allerdings räume ich ein, dass meine Freude an Rechtsgebieten, die ständigen gesetzlichen Änderungen unterworfen sind und deren Paragraphen sich über mehrere Druckseiten erstrecken, verhalten ist. 5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen? J.v.S.: Ich denke, das beabsichtigte Gesetz zur Tarifeinheit wird für viel Aufregung in der Praxis und für so manchen Streit bei Rechtsanwälten, Richtern und Wissenschaftlern sorgen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 den seit 1957 geltenden Grundsatz der „Tarifeinheit“ aufgegeben hat, will nun der Gesetzgeber die „Rolle rückwärts“ wagen. Der vom Bundeskabinett im Dezember vergangenen Jahres vorgelegte ner Seniorpartner Dietmar Bauer. Aber auch alle Juristen, die sich trotz Gefahr für Leib und Leben gegen den nationalsozialistischen Unrechtsstaat gestellt haben, z.B. Dr. Fritz Bauer, Dietrich Güstrow, die Juristen des Kreisauer Kreises und viele andere. 3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste? M.B.: In den ersten Tagen des Studiums hatte ich eine Vorlesung zu den Bienenparagraphen (§§ 961-964 BGB). Das fand ich damals total abgedreht – bis ich selbst mal einen „Bienenfall“ bearbeiten musste und feststellte, dass auch diese Regelungen sinnvoll sind. 4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie niemals warm werden? M.B.: Man soll ja niemals „nie“ sagen, aber am wenigsten kann ich mir eine dauerhafte Tätigkeit im Bereich des Strafrechts vorstellen. 5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen? M.B.: Im Bereich des Arbeitsrechts wird sich nach meiner Einschätzung aufgrund des verbreiteten Mangels qualifizierter Arbeitnehmer die Abwerbeproblematik verschärfen. Und die Rechtsprechung des EuGH ist immer für eine Überraschung gut. 6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen? M.B.: Kollegialität und offene Kommunikation erleichtern für sich selbst und für andere den Arbeitsalltag, nützen dem Mandanten und erhöhen den Spaß an der Arbeit. 7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030? M.B.: Digital und spezialisiert, aber lokal verwurzelt als „Anwalt vor Ort“. Und hoffentlich noch mit einem freundlichen Sekretariat. II. Persönliches: 1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen? M.B.: Mit keinen. Jeder weiß doch, dass Rechtsanwälte sich allumfassend auskennen, zu Allem etwas zu sagen haben, überall mitreden und immer das letzte Wort haben müssen … : ) 2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)? M.B.: Eindeutig der Gerichtstag des Arbeitsgerichts Siegburg in Gummersbach. 3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags abends? M.B.: Chaos nach überhastetem (da wie immer verspätetem) Aufbruch. 4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten? M.B.: Keine Ahnung, das wüsste ich auch gerne. 5. Welches ist Ihr Lieblingsautor? M.B.: Egal, Hauptsache spannend. In letzter Zeit höre ich im Auto oft Hörbücher. 6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit? M.B.: Man muss die Dinge immer bis zum Ende durchdenken!!! Fortsetzung auf der nächsten Seite » 62 | Aktuelles & Wissenswertes Gesetzentwurf zur Herstellung der Tarifeinheit ist bereits jetzt hoch umstritten. Die darin vorgesehene Begrenzung der Tarifpluralität wird erhebliche Auswirkungen für die Tarifvertragsparteien und auf die Arbeitskampfpraxis in unserem Land haben. Es steht zu erwarten, dass das Gesetz letztlich vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden wird. III. AbschlieSSende Worte Recht ist …. M.B.: Recht ist …. nicht immer perfekt, aber das Beste, was wir Juristen zu bieten haben. 6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen? J.v.S.: Die Berufstätigkeit jeder Generation hat eigene Anforderungen und Konditionen. Was allerdings unverändert bleiben sollte ist, dass Rechtsanwälte und Richter bereits zu Beginn ihrer Laufbahn darauf Wert legen, einen respektvollen Umgang untereinander zu pflegen. Außerdem scheint mir wichtig zu sein, dass junge Kolleginnen und Kollegen sich der Bedeutung anwaltlicher bzw. richterlicher Berufsethik bewusst werden. Ich begrüße es daher, dass der DAV einen Ausschuss für Anwaltsethik und Anwaltskultur gegründet hat und dieses Themenfeld auf Anwaltstagen und in regelmäßigen Beiträgen im Anwaltsblatt diskutiert wird. Auch im Bereich der Justiz widmen wir uns dem Thema „richterliche Berufsethik.“ 7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030? J.v.S.: Das ist schwer vorauszusehen. Im Moment sieht es so aus, dass er jedenfalls in einem weitgehend „papierlosen Gericht“ rein elektronisch arbeiten wird, und dass Videokonferenztechnik für (virtuelle) Gerichtsverhandlungen oder Besprechungen wesentlich stärker eingesetzt werden wird. II. Persönliches: 1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen? J.v.S.: Häufig hört man, dass Gerichtsverfahren in Deutschland eigentlich viel zu lange dauern. Ein Blick in statistische Erhebungen kann Vorurteile zerstreuen. Bei den Arbeitsgerichten in NordrheinWestfalen sind erstinstanzliche Verfahren durchschnittlich innerhalb von vier bis fünf Monaten abgeschlossen, Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht durchschnittlich innerhalb von sechs bis sieben Monaten. 2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)? J.v.S.: Die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen verfügt über viele schöne Gerichtsgebäude aus unterschiedlichen Stilepochen; da fällt ein Vergleich schwer. Jedenfalls bin ich zuversichtlich, dass nach Abschluss der verschiedenen Sanierungs- und Bauphasen auch das neue Fachgerichtszentrum in der Blumenthalstraße sehenswert sein wird. 3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags abends? J.v.S.: Es kommt darauf an. Das Amt bringt es mit sich, dass die Wochen unterschiedlich verlaufen. Sind viele Termine wahrzunehmen, kann schon mal etwas liegenbleiben. Damit der Schreibtisch nicht überquillt, kommt dann Freitagsabends der „Pilotenkoffer“ zum Einsatz, der dann den Zeitvertreib am Wochenende gewährleistet. 4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten? J.v.S.: Als Schüler wollte ich – wie mein Vater, der Rechtsanwalt war - immer Jurist werden. Es gab keinen „Plan B“. Fortsetzung auf der nächsten Seite » KAV Magazin auch online unter www.koelneranwaltverein.de Aktuelles & Wissenswertes | 63 Aus heutiger Sicht könnte ich mir auch andere Berufe vorstellen, etwa Berufe, bei denen man gestalten kann und/oder mit Bezug zur Natur (z. B. Gartenarchitekt). 5. Welches ist Ihr Lieblingsautor? J.v.S.: Palandt – in der Kürze liegt die Würze. Nein, Scherz beiseite: Einen absoluten Lieblingsautor habe ich nicht. Ich lese „querbeet“. Gerne nehme ich ein Buch von Eugen Roth zur Hand, aber auch Bücher mit geschichtlichen oder politischen Themen und hin und wieder auch Krimis. 6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit? J.v.S.: Suaviter in modo, fortiter in re. (Verbindlich in der Form, fest in der Sache). III. AbschlieSSende Worte Recht ist... J.v.S.: …noch stärker als das Gesetz (Isokrates, 436 – 338 v. Chr.) GEFALLEN IHNEN DAS KAV MAGAZIN UND DIE WEBSITE DES KAV ? Gerne entwickeln wir auch gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie für Web und Print. 0221-94969350 [email protected] e-mediad GmbH . Herwarthstr. 4 . 50672 Köln . T +49-221-94 96 93 50 . www.e-mediad.de . [email protected] 64 | Aktuelles & Wissenswertes Aktuelles Erhebung der Aktenversendungspauschale nur dann, wenn tatsächlich konkrete Aufwendungen anfallen Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRModG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden. (amtlicher Leitsatz des OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14) Der 2. Strafsenat des OLG Köln schließt sich mit dieser Entscheidung dem OLG Koblenz (vgl.: Beschluss vom 20.03.2014, Az.: 2 Ws 134/14) an. Nach Auffassung des Senats ist hierbei unerheblich, ob sich das Gerichtsfach in einem anderen Gebäude bzw. an einem anderen Ort als die aktenführende Stelle befindet. Aufgrund des geänderten Wortlautes sowie des Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens soll mit der Pauschale nicht (mehr) der justizinterne Verwaltungsaufwand abgegolten, sondern Ersatz für die mit einer Aktenversendung angefallenen Auslagen für Transport und Verpackung erhoben werden. Ausweislich der Begründung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/13537, S. 268), wonach durch „die Änderung der For- mulierung… klarer zum Ausdruck kommen (soll), dass mit der Pauschale der Ersatz barer Auslagen gemeint ist“, muss durch die Aktenversendung ein konkreter, grundsätzlich bezifferbarer Geldbetrag verursacht werden. Der Ansicht des Landgerichts, dass auf der Grundlage eines natürlichen Wortverständnisses bei einem nicht näher ausscheidbaren Anteil an entstandenen Auslagen nicht mehr von „baren“ Auslagen eines konkreten Versandvorgangs gesprochen werden kann, schließt sich der Senat an. Demnach ist eine Aktenversendungspauschale nur dann zu erheben, wenn im konkreten Akteneinsichtsvorgang im Grundsatz gesondert bezifferbare Geldleistungen für Transport und Verpackung anfallen, für die die Justizkasse in Vorleistung tritt. RA Jürgen Sauren, Mitglied des Vorstandes KAV e.V. Auskunft über Drittkonten – Schuldner nur Verfügungsberechtigter Wird eine Drittauskunft über Konten des Schuldners an den Gläubiger übermittelt, müssen dem Gläubiger auch Konten nur mit Verfügungsmacht des Schuldners bekannt gegeben werden. Diese dürfen nicht geschwärzt werden. LG Ravensburg Beschl. 04.07.2013 - Az. 6 C 33/13 Das seit dem 01.01.2013 bestehende Auskunftsrecht nach § 802 l Abs. 1 Nr. 2 ZPO gibt dem Gläubiger das Recht, Kontenstammdaten des Schuldners zu erhalten. Der Gläubiger erhält durch den Gerichtsvollzieher die Nummer eines Kontos, oder eines Depots sowie den Tag der Errichtung und den Tag der Auflösung. Er erhält auch Informationen zu Namen des Inhabers und eines Verfügungsberechtigten. Insbesondere ist die Auskunft bezüglich der Daten über Konten Dritter mit Verfügungsmacht des Schuldners für Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich und daher nicht gemäß § 802 l Abs. 2 ZPO zu löschen, auch wenn die Konten Dritter selbst nicht Gegenstand einer Pfändung sein können. Die Schuldner nutzen häufig zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr Konten von nahestehenden Personen und lassen sich eine Verfügungsberechtigung einräumen. Pfändbar ist bei dieser Konstruktion ein Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten nach § 667 BGB auf Herausgabe der auf dem Konto zu Gunsten des Schuldners eingegangen Gutschriften. Drittkonten kann der Gläubiger auch im Rahmen der Abgabe einer Vermögensauskunft in Erfahrung bringen. Das ergibt sich aus Nr. 14 des amtlichen Vordrucks. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln stellv. Vorsitzender des KAV e.V. Aktuelles & Wissenswertes | 65 Videoüberwachung aus Fahrzeugen I. Einleitung „Dashcam-Urteil: Gericht billigt Kamera im Auto“ titelte eine Boulevardzeitung mit Blick auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach1. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht einen Bescheid des Freistaates Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Datenschutz, aufgehoben. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte in seinem Fahrzeug eine Frontscheibenkamera (sogenannte Dashcam) installiert, die den vor dem Fahrzeug sichtbaren Verkehrsraum erfasste. Hiermit fertigte der Kläger Bildaufnahmen, die im Falle eines Verkehrsunfalles oder -verstoßes zu Beweiszwecken dienen sollten. Die Bildaufzeichnungen wurden immer wieder überschrieben und dadurch gelöscht. Das Landesamt hatte dem Kläger untersagt, mit der in seinem Fahrzeug eingebauten On-Board-Kamera während der Autofahrt den von ihm befahrenen öffentlichen Bereich permanent aufzunehmen. Aus der Aufhebung des Bescheides kann aber keineswegs gefolgert werden, der Einsatz von Dashcams sei zulässig. Im Gegenteil: kennbar sei, dass er sein Verhalten danach richten könne. Hier sei jedoch die OnBoard-Kamera, auf die sich die Anordnung beziehe, nicht hinreichend bestimmt, weil bestimmende Angaben wie Herstellername, Modellbezeichnung oder Fabrikationsnummer fehlten. Für den Kläger sei nicht klar erkennbar, auf welche On-Board-Kamera sich die Anordnung erstrecke.4 Über diese Auffassung kann man streiten: Für den Kläger dürfte auch ohne weitere Angaben eindeutig erkennbar sein, welches Ziel der Verwaltungsakt verfolgt, nämlich die beanstandeten Aufnahmen mit jeder in seinem Fahrzeug installierten Kamera zu unterlassen. Die nähere Bestimmung der Kamera beispielsweise durch Benennung der Seriennummer könnte zu dem Fehlschluss verleiten, mit einer anderen Kamera seien die beanstandeten Aufnahmen zulässig. Eine solche Sichtweise konterkariert das Ziel der Behörde, Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer zu unterbinden. 2. Nach § 38 Abs. 5 BDSG kann die Auf- sichtsbehörde einschreiten. Das Landesamt vertrat die Auffassung, bei schwerwiegenden Verstößen handele es sich um einen Fall intendierten Ermessens. Die Vorschrift sei nämlich dahin auszulegen, dass sie für den Regelfall von einer Ermessensausübung in einem bestimmten Sinne ausgehe, nämlich einer Anordnung zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Läge kein vom Regelfall abweichender Sachverhalt vor, verstehe sich das Ergebnis der Abwägung von selbst.5 Das Verwaltungsgericht teilt dies Auffassung nicht: Es erscheine nicht uneingeschränkt denkbar, dass jeder datenschutzrechtliche Verstoß eine Anordnung nach § 35 Abs. 5 BDSG nach sich ziehe, zumal es sich um eine Generalnorm mit sehr weitem Anwendungsbereich handele. Da die Behörde sich lediglich damit auseinandergesetzt habe, ob ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt gegeben sei, der ausnahmsweise eine andere Entscheidung rechtfertige, liege ein Ermessensausfall vor, der zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts führe (§ 114 VwGO).6 II. Aufhebungsgründe Das Gericht hat den Bescheid aufgehoben, weil die Anordnung des Landesamtes zu unbestimmt und ermessensfehlerhaft ergangen sei. 1. Das Landesamt hatte seine Untersagungsverfügung auf § 38 Abs. 5 BDSG2 gestützt. Danach kann die Aufsichtsbehörde bei schwerwiegenden Verstößen gegen das BDSG, insbesondere solchen, die mit einer besonderen Gefährdung des Persönlichkeitsrechts verbunden sind, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten untersagen. Die Anordnung des Landesamtes, „mit Ihrer in Ihrem Fahrzeug eingebauten On-Board-Kamera“ keine Aufnahmen in der näher bezeichneten Art zu machen, genügt nach Auffassung des Gerichts nicht dem Bestimmtheitserfordernis3. Denn hinreichende Bestimmtheit erfordere, dass für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig er1 VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634. 2 Bundesdatenschutzgesetz. 3 Art. 37 Abs. 1 BayVwVerfG: Ein Verwaltungsakt muss 4 VG Ansbach aaO. 5 VG Ansbach aaO. 6 VG Ansbach aaO. inhaltlich hinreichend bestimmt sei. Fortsetzung auf der nächsten Seite » 66 | Aktuelles & Wissenswertes III. Materielle Beurteilung Das Gericht hat indes keinen Zweifel gelassen, dass die materiellen Voraussetzungen der Untersagungsverfügung vorliegen. Der nach des § 38 Abs. 5 S. 2 BDSG erforderliche schwerwiegende Verstoß setzt voraus, dass das Bundesdatenschutzgesetz gemäß § 27 BDSG Anwendung findet (1.) und die Videoüberwachung gemäß § 6 b BDSG unzulässig ist (2.). 1. Das Bundesdatenschutzgesetz findet nach § 27 BDSG Anwendung, wenn a) Personenbezogene Daten b) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder aus nicht automatisierten Dateien c) verarbeitet, genutzt oder dafür erhoben werden d) durch nicht-öffentliche Stellen e) nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten a) Personenbezogene Daten sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Der Kläger hat geltend gemacht, es fehle an einem Personenbezug. Die Interessen der Betroffenen seien nicht tangiert. Durch die fest installierte Frontscheibenkamera würden im Wesentlichen nur Fahrzeuge von der Heckseite erfasst. Personen hingegen würden nur beiläufig aufgenommen, falls sie zufällig in das Bild liefen. Hierbei seien die Personen nicht identifizierbar. Hierzu hat das Verwaltungsgericht ausgeführt: Selbst wenn das Gesicht einer Person nicht erkennbar ist, reicht es aus, wenn sich die Bestimmbarkeit aus weiteren Kriterien wie etwa Körperhaltung, Kleidung oder mitgeführten Gegenständen ergibt oder eine Identifizierung mit weiteren Hilfsmitteln möglich ist7. Hier könnten Ort und Zeitpunkt der Aufnahme oder Fahrzeugaufschriften bereits geeignete Rückschlüsse zulassen8. Das Argument des Klägers widerspricht im Übrigen auch der von ihm behaupteten Zielsetzung, die Aufnahmen zu Beweiszwecken benutzen zu können. b) Automatisierte Verarbeitung ist legaldefiniert als die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (§ 3 Abs. 2 S. 1 BDSG). Unter einer nicht automatisierten Datei wird jede nicht automatisierte Sammlung personenbezogener Daten verstanden, die gleichartig aufgebaut, nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann § 3 Abs 2 S. 2 BDSG). Zwar stellt das bloße Aufzeichnen und Abspielen von Videosequenzen keine automatisierte Verarbeitung dar, solange dies nicht im Rahmen eines automatischen Verarbeitungssystems erfolgt, das zwischen den Daten verschiedener Personen unterscheiden und darauf aufbauend die Verarbeitung steuern kann9. Jedoch sind vorliegend die Anforderungen an eine nicht automatisierte Datei erfüllt. Der Kläger hatte nämlich seinen Bildaufzeichnungen weitere Informationen wie Uhrzeit und Datum beigefügt. Außerdem bestand die Möglichkeit, mittels Internetanschluss Fahrtroutenverlauf und Standort graphisch anzuzeigen.10 c) Die Daten sind auch verarbeitet, genutzt und erhoben worden. Der Kläger hatte eingewandt, es läge keine Datenverarbeitung vor, weil er die Aufnahmen nicht speichere. Vielmehr würden die Aufnahmen unverzüglich gelöscht, sofern nicht irgendein konkreter Verkehrsteilnehmer im Ausnahmefall betroffen sei. Das Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Verarbeiten ist unter anderem das Speichern personenbezogener Daten11. Speichern ist definiert als das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verwendung oder Nutzung12. Unter Nutzen versteht man jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt13. Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen14. Der Kläger hatte die nach seiner Auffassung relevanten Bildaufnahmen auf einer 7 VG Ansbach aaO unter Hinweis auf Simitis, 9 VG Ansbach unter Hinweis auf Scholz in Simitis, BDSG, § 6 b Rn.67. 8 VG Ansbach aaO. BDSG, § 6 b Rn. 18. 10 VG Ansbach aaO. 11 § 3 Abs. 4 S. 1 BDSG. 12 § 3 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 BDSG. 13 § 3 Abs. 5 BDSG. 14 § 3 Abs. 3 BDSG. Speicherkarte gesichert. Die Vorlage der Aufnahmen bei Behörden und Gerichten stellt darüberhinaus eine Nutzung dar. Da der Kläger die Aufnahmen bewusst und gewollt herstellte, beschaffte er Daten auch im Sinne der Legaldefnition.15 d) Der Kläger handelte als Privatperson, die nicht hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Damit handelt es sich um eine „nichtöffentliche Stelle“ im Sinne des § 2 Abs. 4 BDSG. e) Die Verarbeitung, Nutzung und Erhebung der Daten erfolgt auch nicht ausschließlich für persönliche und familiäre Tätigkeiten16. Das ist nur dann anzunehmen, wenn die personenbezogenen Daten den geschützten persönlichen oder familiären Bereich grundsätzlich nicht verlassen17. Davon kann vorliegend aber nicht ausgegangen werden. Denn der Zweck der Datenerhebnung besteht darin, Beweismittel für Gerichtsoder Verwaltungsverfahren zu gewinnen. 2. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nach § 6 b BDSG nur zulässig, soweit sie a) zur Wahrung berechtigter Interessen b) für konkret festgelegte Zwecke c) erforderlich ist und d) keine Anhaltspunkte bestehen, die schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen An der grundsätzlichen Anwendbarkeit von § 6 b BDSG besteht vorliegend kein Zweifel: Bei dem durch die Frontscheibe aufgenommen Straßenraum handelt es sich um öffentlich zugänglichen Raum im Sinne von § 6 b Abs. 1 BDSG. Eine sogenannte Dashcam stellt eine optisch elektronische Einrichtung zur Videoüberwachung dar. Nach dem Schutzzweck der Norm kommt es nicht darauf an, ob die Kamera fest installiert oder mobil ist18. Beobachtung ist die Sichtbarmachung von Peronen und Geschehnissen. Dies setzt eine optische Erfassung voraus und ist durch eine gewisse Dauer gekennzeichnet19. 15 16 17 18 VG Ansbach aaO. § 27 Abs. 2 BDSG. VG Ansbach aaO. VG Ansbach aaO unter Hinweis auf Gola/Schomerus, BDSG, § 6 b Rn. 13 a. 19 VG Ansbach aaO unter Hinweis auf Scholz in Simitis, BDSG, § 6 b Rn. 64. Fortsetzung auf der nächsten Seite » Aktuelles & Wissenswertes | 67 Wie schon dargelegt, speichert der Kläger relevante Aufnahmen, um sie in einem gerichtlichen oder behördlich Verfahren als Beweismittel verwenden zu können. Daraus ergibt sich bereits die optische Erfassung von gewisser Dauer.20 a) Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, es sei wohl als berechtigtes Interesse anzuerkennen, wenn der Kläger die Aufnahmen als Beweismittel bei einem Verkehrsunfall vorlegen wolle. Diese Auffassung erscheint zweifelhaft, wenn die Videoaufnahmen einem Verwertungsverbot unterliegen. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München21 kommt es zur Beantwortung dieser Frage auf eine Interessenabwägung an. Wenn der Filmende gegenüber einer zufällig abgebildeten Person keine näheren Absichten verfolge, bleibe diese anonym und werde allein durch die Tatsache der Aufnahme nicht in ihren Rechten betroffen. Eine Beeinträchtigung der Grundrechte könne bei solchen Aufnahmen nur vorliegen, wenn die zufällig gewonnene Aufnahme gegen den Willen der abgebildeten Person veröffentlicht werde.22 Im vorliegenden Fall werden die Bilder jedoch gerade zu dem Zweck aufgenommen und gespeichert, die Daten in einem späteren Verfahren als Beweismittel zu nutzen. Deshalb dürfte eine Abwägung hier zu dem Ergebnis, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung höher zu bewerten ist als der Schutz des Eigentums23. Das gilt erst recht bei Bagatellunfällen mit reinem Sachschaden. Wenn aber Videoaufnahmen nicht als Beweismittel verwertet werden dürfen, besteht auch kein berechtigtes Interesse an den Aufnahmen. b) Das Verwaltungsgericht vertritt die Auffassung, es sei unerheblich, ob der Verwendungszweck vor oder nach der Überwachung festgelegt werde.24 Das ist m.E. mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift nicht zu vereinbaren. Die Wahrnehmung berechtigter Interesses für konkret festgelegte Zwecke ist eine Tatbestandsvoraussetzung, deren Fehlen zur Unzulässigkeit 20 VG Ansbach aaO. 21 AG München, Urteil vom 06.06.2013 - 343 C 4445/13. 22 AG München aaO. 23 Sofern es sich um Leasing- oder sicherungsübereigne- te Fahrzeuge handelt, kommt der Schutz des Eigentums als Abwägungskriterium kaum in Betracht. einer Videoüberwachung führt. Eine unzuläsige Videoüberwachung wird nicht dadurch zulässig, dass nachträglich ein zulässiger Zweck festgelegt wird. c) Das Verwaltungsgericht bejaht die Erforderlichkeit, weil keine milderen Mittel ersichtlich seien, „die dauerhafte Beobachtung des öffentlichen Raums zu unterbinden“25. Offenbar prüft das Gericht hier das Auswahlermessen der Aufsichtsbehörde. Zutreffend muss aber die Erforderlichkeit der Videoüberwachung als Tatbestandsvoraussetzung des § 6 b BDSG geprüft werden. Wenn die Überwachung in Wahrnehmung berechtigter Interessen und für - vorher konkret festgelege Zwecke erfolgt, muss sie darüberhinaus auch erforderlich sein, um die Zwecke zu erreichen. Es darf also keine milderes Mittel zur Erreichung des Zwecks zur Verfügung stehen. Wenn die Beobachtung schon nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für einen konkreten Zweck erfolgt, stellt sich die Frage der Erforderlichkeit nicht. Ansonsten bliebe zu prüfen, ob nicht etwa eine Photographie der Unfallstelle ausreicht. IV. Ergebnis und Ausblick Soweit mit sogenannten Dashcams in öffentlich zugänglichen Bereichen zum Zweck einer möglichen Unfalldokumentation gefilmt wird, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig. Das Recht der Verkehrsteilnehmer, sich in der Öffentlichkeit aufzuhalten, ohne ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden, überwiegt das Intersse eines einzelnen Autofahrers, für den Fall eines Unfalls über eine Videoaufnahme als Beweismittel zu verfügen.27 Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Prüfung in jedem Fall angekündigt, in dem die Weitergabe solcher Videofilme an Polizei oder Versicherung bekannt wird. Das Landesamt hat in diesem Zusammenhang auf den Bußgeldrahmen bis zu h 300.000,00 hingewiesen.28 RA Jörg Allendorf, Hürth d) Das Verwaltungsgericht hat das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und das Interesse des Klägers auf Beschaffung von Beweismitteln abgewogen. Zwar müssten Passanten auf öffentlichen Straßen und Wegen Abbildungen hinnehmen, auf denen sie nur als „Beiwerk“ des Straßenbildes miterfasst würden. Wenn es jedoch - wie im entschiedenen Fall - um die gezielte und heimliche Fertigung von Bildaufnahmen gehe, liege ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen vor. Durch die Videoaufnahmen werde nämlich festgehalten, wann ein Betroffener die jeweilige Straße mit welchem Verkehrsmittel und gegebenenfalls auch in welcher Begleitung passiere. Dabei habe es der Kläger selbst in der Hand, in welcher Intensität er einen Betroffenen aufnehme und wie lange er die Daten speichere. Demgegenüber stehe das Recht des Klägers auf Eigentum und Ehre. Es bestünden aber keine Anhaltspunkte, dass dieses Recht den Anspruch der Betroffenen auf Schutz vor anlassloser Überwachung überwiege.26 24 VG Ansbach aaO. 25 VG Ansbach aaO. 26 VG Ansbach aaO 27 So auch der Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014). 28 Pressemitteilung vom 06.10.2014 (www.lda.bayern.de). 68 | Aktuelles & Wissenswertes Keine Hinweispflicht auf Entgeltlichkeit der Erstberatung Rechtsanwälte müssen im Rahmen der Erstberatung den Mandanten vor der Beratung nicht darauf hinweisen, dass die Beratungsleistung nur gegen Geld erbracht wird. Außerdem muss nicht auf eine bestimmte Betragshöhe aufmerksam gemacht werden. Bei Durchführung einer anwaltlichen Tätigkeit sind die Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass der Mandant für die Tätigkeit ein Entgelt schuldet. Rechtsanwälte stellen sich grundsätzlich nicht zunächst kostenlos vor und geben dem Mandanten nicht die Gelegenheit, mehrere Angebote kostenlos zu vergleichen. Die Entgeltlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit und die Vergütungshöhe ergeben sich aus dem Gesetz (BGH Urteil vom 24.05.2007 - Az. IX ZR 933/06). RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Gebühren bei Auftreten eines Rechtsassessors in Untervollmacht Der Rechtsassessor kann in einem gerichtlichen Termin gemäß § 79 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG nur auftreten, wenn „dies nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht“. Sein Auftreten in einem gerichtlichen Termin enthält dadurch stets die konkludente Erklärung, unentgeltlich tätig zu sein und keine Vergütung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn er in sogenannter Untervollmacht für den beigeordneten Rechtsanwalt auftritt. Für den Rechtsanwalt entsteht auf Grund des Auftretens des Rechtsassessors kein Anspruch auf eine Ter- minsgebühr sowie auf etwaige Fahrkosten, Abwesenheits- oder Tagegelder. OLG Zelle Beschluss vom 28.08.2014 - 10 WF 144/14 RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts Beauftragt eine am Gerichtsort ansässige Partei einen Anwalt außerhalb des Gerichtsbezirks, so sind dessen Reisekosten jedenfalls bis zur Höhe der höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. AG Marbach, Beschl. 6.11.2013 – 3 C 32/12 Nach § 91 Abs. 2 erster Halbsatz ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts in allen Prozessen zu erstatten. Dazu gehören auch die Reisekosten des Anwalts. Eine Notwendigkeitsprüfung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Partei einen Anwalt beauftragt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk hat. Seine Reisekosten sind nur zu erstatten, soweit sie notwendig waren. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die Beauftragung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks nicht notwendig ist. Daher sind seine vollen Reisekosten nicht erstattungsfähig. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts in voller Höhe erstattungsfähig gewesen wären. Somit sind aus Gründen der Gleichbehandlung die Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts für die Entfernung von der Grenze des Gerichtsbezirks bis zum Gerichtsort zu ersetzen. Diese Entscheidung ist zutreffend. Im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist dieser Grundsatz schon lange ständige Rechtsprechung. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Aktuelles & Wissenswertes | 69 Stirb langsam – Die Krawatte und andere Textilien vor Gericht Zum Thema Textilien in der Justiz gibt es nur selten etwas zu berichten. Wir haben keinen Karl Lagerfeld oder einen weniger berühmten Couturier, der uns alljährlich die neuen Modekollektionen für den Auftritt bei Gericht vorführen kann. Es geht ja auch nicht um Mode, sondern um die aktuelle Änderung gesetzlicher Grundlage und einer Tradition der gerichtlichen Kleiderordnung. Die Robe als Pflichttextil steht dabei nicht im Mittelpunkt der Diskussion. Vielmehr sind es die Applikationen, die man sich gerne oder ungerne an den Hals hängt und häufig noch Flecken der Essenreste aus der vorausgegangenen Woche aufweisen. Gemeint ist der weiße Lang- bzw. Querbinder. Schon im April 2014 hob der Schleswig-Holsteinische Landtag die anwaltliche Pflicht zum Tragen einer Krawatte in Gerichtssälen auf. Zum 01.08.2014 trat eine Verordnung des Baden Württembergischen Justizministeriums in Kraft, wonach die süddeutsche Anwaltschaft vom Krawattenzwang befreit wird. Nach der § 1 Abs. 1 der bisher geltenden VO vom 01.07.1976 besteht die Amtstracht der Anwälte aus einer schwarzen Robe mit einem Besatz. Die Amtstracht ist ein weißes Hemd mit einem weißen Langbinder. Anwältinnen tragen eine weiße Bluse mit einem weißen Schal. Auch vor den Hamburger Gerichten haben Rechtsanwälte nach § 2 des Gesetzes zur Ausführung der Rechtsanwaltsordnung nach wie vor „in öffentlichen Sitzungen eine Amtstracht“ zu tragen. Seit 1933 besteht dort diese „aus einem schwarzen Gewande, weißer Halsbinde und schwarzem Barett“. Im Jahre 1955 wurde die Mode dahin angepasst, dass ein schwarzes Amtsgewand mit weißer Halsbinde ausreicht. Ein schwarzes Barett war nicht mehr zu tragen. Eine vergleichbare Regelung für die schneiderischen Anforderungen bei Gericht existiert in NRW nicht. Allerdings wurde durch die Rechtsprechung die Verpflichtung, eine entsprechende Kleidung zu tragen „aus ei- nem seit Reichsgesetzgebung vor mehr als 100 Jahren entwickelten bundeseinheitlichen Gewohnheitsrecht“ hergeleitet. Diese gewohnheitsrechtlichen Grundsätze sind durch § 20 BORA abgelöst. Dort ist nur noch geregelt, dass der Rechtsanwalt vor Gericht eine Robe trägt. Auf das Tragen anderer bestimmter Kleidungsstücke wird damit verzichtet. Nach herrschender Meinung in der Literatur hat der Bundesgesetzgeber die Frage der Amtstracht der Rechtsanwälte in abschließender Weise aus dem Regelungskomplex Gerichtsverfassung und gerichtliches Verfahren und damit aus der entsprechenden Länderzuständigkeit heraus gelöst. Für die Ableitung einer Pflicht zum Tragen der Amtstracht aus landesrechtlichen Vorschriften oder gar aus dem Gewohnheitsrecht nach dieser Meinung neben § 20 BORA besteht kein Raum mehr. Die Abschaffung des Krawattenzwangs war von dem Justizminister BaWü frühzeitig angekündigt. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Mannheim (Mannheimer Krawattenstreit - Urteil vom 17.01.2009 - Az. 4 Qs 52/08). Das LG hat im Jahre 2009 einem Anwalt Recht gegeben, der als Strafverteidiger wegen fehlender Krawatte von einer Hauptverhandlung durch einen Amtsrichter ausgeschlossen worden war. Die Richter hielten die Sanktion zum einen für übertrieben. Zum anderen äußerten sie zu Recht Zweifel, ob die mittlerweile 38 Jahre alte Verordnung des Landes überhaupt noch gelte oder nicht längst durch den Bekleidungsparagraphen in der Berufsordnung für Rechtsanwälte § 20 BORA abgelöst wurde. Die Baden Württembergische Entscheidung verändert nicht die Anwaltswelt. Sie entspannt die bisherigen immer noch aufflammenden kleinen Debatten bei Beginn der mündlichen Verhandlung. Es führt zur Rechtssicherheit in Bekleidungsfragen der Justiz. Nicht mehr entscheidungsbedürftig ist, ob nur mit der Krawatte Respekt vor dem Gericht zum Ausdruck kommt oder das Tragen der Robe den Mangel der Krawatte im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips ausgleicht. Bei Staatsanwälten und Richtern sieht es hingegen anders aus. Sie müssen laut der neuen Verordnung bei einer Verhandlung im Süd-Westen weiterhin eine weiße Krawatte auf weißem Hemd tragen. Als Alternative dürfen Frauen allerdings künftig auch unter der Robe einen weißen Schal tragen – Männer eine weiße Fliege. Zudem gelten die Vorschriften künftig auch für alle Gerichtsbarkeiten, also auch für die Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte. Diese waren der Amtstrachtverordnung des Landes bislang nicht unterworfen und hatten ihre eigenen Regeln. In der Praxis wird die Abschaffung des Krawattenzwanges kaum auffallen. Nur noch wenige Richter bestehen heute darauf, dass Anwälte überhaupt eine Krawatte tragen – schon gar keine weiße auf einem weißen Hemd, wie das bislang teilweise vorgeschrieben war. Selbst das Tragen einer Robe wird nicht überall verlangt. Diese letzte Bastion einer Kleidervorschrift bei Gericht sollte jedoch in § 20 BORA verankert bleiben. Dabei geht es nicht darum, die Spitzbuben von weitem zu erkennen und sich vor ihnen zu hüten, wie es der Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. in seiner Kabinettsorder vom 15.12.1726 bei erstmaliger Einführung der Kleiderordnung für Rechtsanwälte hämisch formulierte. Die Robe ist in Deutschland und in weiten Teilen der Welt eine traditionelle Standestracht juristischer Funktionsträger. Sie ist der optische Ausdruck gerichtlicher Würde und ein Abgrenzungsmerkmal zu den Parteien in der mündlichen Verhandlung. Sie verdeckt die normale Zivilkleidung und hebt das Ansehen der Person, die sie trägt. Durch die Einheitlichkeit bringt die Anwaltsrobe zum Ausdruck, dass alle Funktionsträger in Robe durch das Gericht im Prozess gleich behandelt werden. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln 70 | Aktuelles & Wissenswertes Kölner Syndikus- Rechtstag 2015 am 18. September 2015 Die Industrie- und Handelskammer Köln, die Rechtsanwaltskammer Köln und der Kölner Anwaltverein laden gemeinsam mit den Ausschüssen Syndikusanwälte und Steuerrecht und der Arbeitsgemeinschaft Gesellschaftsrecht im Kölner Anwaltverein zu dem Kölner Syndikus-Rechtstag 2015 ein. • Steuern ohne Substrat? Unternehmensbesteuerung im virtuellen Markt RA Lutz Schade Die Veranstaltung findet am 18. September 2015 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Industrie- und Handelskammer Köln statt. Folgende Einzelvorträge sind geplant: • Grunderwerbsteuer durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen Dr. Horst-Dieter Fumi, Vizepräsident des Finanzgerichts Köln • Compliance Herrn Dr. Hilgers, Leiter der Rechtsabteilung, Ford Köln. • Aktuelles aus dem Rechtsausschuss Herr Frank Hemig, Geschäftsführer Recht und Steuern der IHK Köln • Holding Konstruktionen in der grenzüberschreitenden Fallbearbeitung RA Sebastian Korts 2015 möglich. Bitte richten Sie Ihre Email mit Angabe des Betreffs: Kölner SyndikusRechtstag an [email protected]. Alternativ steht Ihnen die Anmeldung auf dem Faxwege unter 0221-285602-21 zur Verfügung. Teilnehmer erhalten einen Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO. Die hierfür vorgesehenen Teilnehmerlisten zur Dokumentation liegen am Eingang zum Vortragsraum bereit. • Berufsrechtlicher Status des Syndikus-Anwalt RA Martin W. Huff, RAK Köln Diese Veranstaltung wird kostenfrei angeboten. Eine vorherige Anmeldung auf dem Emailwege unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift ist bis zum 10. September Umgehe nie die Umsatzsteuer – Kein Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer, dass ein Teil des Werklohnes ohne Rechnung bezahlt werden soll, ist der Vertrag insgesamt nichtig. Werklohnansprüche des Auftragnehmers bestehen ebenso wenig, wie Bereicherungsansprüche und Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag. BGH, Urteil vom 10.04.2014 – VII ZR 241/13 Zum Sachverhalt: Der Auftraggeber lässt Reihenhäuser errichten. Mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten beauftragte er einen Handwerker. Dessen Angebot lautet über h 18.800,00 allerdings wird der Vertrag lediglich über einen Pauschalpreis von h 13.800,00 abgeschlossen. Die restlichen h 5.000,00 sollen nach einem schriftlichen Vermerk auf dem Angebot „Absprache“ ohne Rechnung bezahlt werden. Bei der Ausführung der Arbeiten kommt es zum Streit. Der Auftraggeber zahlt weder den vollständigen Pauschalpreis noch die separat vereinbarten h 5.000,00. Als der Elektriker daraufhin seinen Werklohn ein- klagt, rechnet der Auftraggeber mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln auf und erhebt Widerklage. Sowohl die Klage als auch die Widerklage sind unbegründet. Der BGH stellt fest, dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen. Der Elektriker hat mit Billigung des Auftraggebers gegen die im § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz verstoßen, indem er für einen Werklohn von h 12.000,00 keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer abgeführt werden sollte. Das führt zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages, da es sich dabei um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt. Dieses könnte allenfalls dann als teilwirksam angesehen werden, wenn die Parteien den zzgl. Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete Einzelleistungen zugeordnet hätten. Fortsetzung auf der nächsten Seite » Aktuelles & Wissenswertes | 71 Aufgrund der Nichtigkeit des Vertrages bestehen weder Zahlungsansprüche des Elektrikers noch Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag stehen dem Elektriker ebenfalls nicht zu, weil er seine Aufwendungen im Hinblick auf den Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz nicht für erforderlich halten dürfte. Ebenso sind bereicherungsrechtli- che Ansprüche aufgrund § 117 Satz 2 BGB ausgeschlossen. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Geschäftsverteilungspläne 2015 Folgende aktuelle Geschäftsverteilungspläne sind in der Geschäftsstelle des KAV, Zi. 101, zum Preis von je h 2,50 erhältlich: Oberlandesgericht Köln Landgericht Köln Amtsgericht Köln Staatsanwaltschaft Köln Amtsgericht Bergheim KAV Kulturhinweis Ausstellung Alibis: Sigmar Polke. Retrospektive im Museum Ludwig vom 14. März - 5. Juli 2015 Sigmar Polke - 1941 in Oels (Schlesien) geboren und 2010 in Köln gestorben - gehört zu den bedeutendsten Künstlern der Gegenwart. Die Ausstellung im Museum Ludwig präsentiert Werke von 1963 bis 2010. Das umfangreiche Schaffen Polkes wurde zuletzt vor annähernd zwanzig Jahren in einer Retrospektive vorgestellt – 1997 in der Bundeskunsthalle Bonn und dem Hamburger Bahnhof in Berlin. Sigmar Polke hatte sich selbst immer allen kunsthistorischen Einordnungen zu entziehen versucht. In seiner ersten posthumen Retrospektive, die nach New York und London vom 14. März 2015 an im Museum Ludwig in Köln gezeigt wird, werden daher zum ersten Mal alle künstlerischen Medien berücksichtigt, mit denen Polke Zeit seines Lebens intensiv arbeitete. In rund 250 Werken werden nicht nur seine Malerei und Zeichnungen, mit denen Polke bekannt wurde ausgestellt, sondern auch Grafik, Skizzenbücher, Objekte, Skulpturen, Fotografien, Filme, Diainstallation und Fotokopierarbeiten. Viele Werke wurden noch nie in Deutschland gezeigt. Auf diese Weise wird deutlich, wie Polke die Medien miteinander verknüpfte und sich gegenseitig durchdringen ließ: In seinen Gemälden setzte er fotografische Substanzen ein; ein Raster aus Druckverfah- ren verwandelte er in Gemälde, Fotografien wurden durch den manipulierten Entwicklungsprozesse zu Unikaten, seine filmischen Erkundungen inspirierten sein Gesamtwerk. Der Titel der Ausstellung spielt auf diesen neuen Künstlertypus an, der sich allen Erwartungen widersetzt und entzieht. » www.museum-ludwig.de 72 | Aktuelles & Wissenswertes Personen Verabschiedung von Herrn Johannes Riedel Der langjährige Präsident des Oberlandesgerichtes Köln, Herr Johannes Riedel, ist im November 2014 in den Ruhestand getreten. Seit 2005 leitete er das OLG, nachdem er zuvor nach seiner Tätigkeit als Richter beim Landgericht Bonn bereits von 1985 bis 1994 Richter am Oberlandesgericht Köln war. Zwischenzeitlich war er als Leitender Ministerialrat und geschäftsführender Vertreter des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes und ab 2000 als dessen Präsident in der Verwaltung tätig. Am 15.12.2014 wurde er vom Minister für Justiz des Landes NRW, Herrn Thomas Kutschaty, im Rahmen einer Feierstunde aus dem Amt verabschiedet. Wir danken sehr für die Tätigkeit als Präsident des OLG, aber auch für die Zusammenarbeit mit dem Kölner Anwaltverein. Wir wünschen Herrn Riedel, seinen Ruhestand gesund lange genießen zu können. Neuer Präsident am OLG Köln Seit dem 01.12.2014 wird das OLG Köln von Herrn Peter Kamp als dessen Präsident geleitet. Herr Kamp hat das Amt von Herrn Johannes Riedel übernommen, der in den Ruhestand getreten ist. Herr Kamp ist seit 1979 als Richter tätig und war am Landgericht Mönchengladbach in Zivil- und Strafsachen betraut. 1987 wechselte er in das Justizministerium NRW. Innerhalb dieser Tätigkeit wurde Herr Kamp nach erfolgreicher Erprobung zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit 2001 leitete er im Justizministerium die für Haushalt, Bauangelegenheiten und öffentliches Auftragswesen zuständige Gruppe. Herr Kamp wurde im Rahmen einer Feierstunde am 15.12.2014 von Herrn Justizminister Kutschaty in das Amt eingeführt. Herr Kutschaty hob dabei hervor, dass der „leidenschaftliche Kölner“ nun in der Domstadt ein neues Wirkungsfeld hat und wünschte ihm für seine Tätigkeit hier viel Erfolg. Diesem Wunsch schließen wir uns gerne an und heißen Herrn Kamp herzlich willkommen. Aktuelles & Wissenswertes | 73 ZU FERIEN VERURTEILT! LERNN E N N KE OTE ANGEB st Budpe e g a T z. B. 4 rava osta B C r e d o 9.– EUR 19 n rso pro Pe Der perfekte Urlaub: So sein, wie man ist, Neues entdecken und liebgewonnene Gewohnheiten pflegen. In individuellen und exklusiven Hapimag Apartmentresorts. 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Während bisher kalenderjährlich min. 10 Stunden gefordert waren, sind es nun allerdings gemäß § 15 Abs. 3 FAO min. 15 Stunden. Wie bisher kann diese Verpflichtung auch durch wissenschaftliche Publikationen erfüllt werden. Wer die Fortbildung lieber hörend absolviert, muss jetzt 15 Stunden einplanen. Zwar können 5 von diesen 15 Stunden im Selbststudium absolviert werden, aber nur, wenn insofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt, § 15 Abs. 4 FAO. Das gilt nicht nur für Fachanwälte: Auch Kolleginnen und Kollegen, die einen Fachanwaltskurs bestanden haben, aber im Jahr der Beendung des Kurses noch keinen entsprechenden Antrag bei der Kammer eingereicht haben, müssen diese Fortbildung leisten, um damit sozusagen ihre im Fachanwaltskurs erworbenen Kenntnisse zu perpetuieren. Denn § 4 Abs. 2 FAO verweist für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse für diesen Fall auf § 15 FAO. Ab diesem Jahr fällt also ein höherer Zeitaufwand an, um die Fortbildungspflichten zu erfüllen. Gegebenenfalls müssen dafür 2 oder 3 Seminare besucht werden. Bei Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildung gewöhnlich erst im Herbst planen, kann das zeitlich eng werden. Das gilt erst recht für diejenige Kolleginnen und Kollegen, die mehrere Fachanwaltsbezeichnungen führen und deswegen 30 oder sogar 45 Stunden gegenüber der Kammer nachweisen müssen. Zu empfehlen ist deshalb, sich schon früh im Jahr um die Fortbildung zu kümmern. Die Rechtsanwaltskammer wird jedenfalls zu Beginn des Jahres 2016 ent- sprechende Nachweise für 2015 erwarten. Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet wie gewohnt umfangreiche Fortbildung an. Dazu gehören ab diesem Jahr auch Veranstaltungen, bei denen 15 Stunden an 2 aufeinander folgenden Tagen als Teilaber auch Komplettbuchung zur Verfügung stehen. Die Termine dieser Veranstaltung finden Sie in dieser Ausgabe des KAV Magazins, online unter www.kav-seminare.de sowie über unseren Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Nutzen Sie unser Angebot und planen Sie rechtzeitig! Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen! RA Joachim Kleinrahm Mitglied des Vorstandes KAV e.V. Flurfunk Der Relaunch der KAV Medien – Ein Jahr danach Sie halten gerade die Ausgabe 1/2015 des KAV Magazins in den Händen. Vor einem Jahr hat das neue Magazin die KAV-Mitteilungen abgelöst. Ungefähr zum selben Zeitpunkt ging auch unsere völlig neugestaltete Website online. Mit diesen neuen Medien haben wir -wie wir meinen – sowohl das Print- wie auch das online-Medium für Sie, unsere Mitglieder, auf neue, moderne Füße gestellt. Das betrifft aber nicht nur das Design, sondern auch inhaltlich sind wir jetzt durch mehr redaktionelle Beiträge breiter aufgestellt als früher. Auch die Webseite ist benutzerfreundlicher als früher. Wie gefällt Ihnen das neue KAV Magazin? Sind sie mit unserer Website zufrieden? Schreiben Sie uns! Wir sind gespannt auf Ihre Meinungen! [email protected] Aktuelles & Wissenswertes | 75 Neues vom DAV 66. Deutscher Anwaltstag Der 66. Deutsche Anwaltstag wird vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg unter dem Motto „Streitkultur im Wandel - weniger Recht?“ stattfinden. Am Vortag des Anwaltstages, am 10. Juni 2015, wird es für Berufseinsteiger, Referendare und Studenten wieder einen „DAT für Einsteiger“ geben, bevor der Anwaltstag am Donnerstag, den 11. Juni 2015, um 09.30 Uhr mit einer zentralen Eröffnungsveranstaltung beginnt. Es wird Sie dann eine Vielzahl von Fortbildungsveranstal- tungen in den wichtigsten FAO-relevanten Rechtsgebieten, informative Querschnittsveranstaltungen und wichtige rechtspolitische Diskussionen erwarten. Veranstaltungsort ist das CCH – Congress Bei Abschluss einer Mitgliedschaft schenken wir Ihnen eine Stunde One II One Personal Training. Jetzt unverbindlich Beratungstermin vereinbaren: 0221.71007899 www.neptunbad.de Stilvoll trainieren … und entspannen im Herzen von Köln Center Hamburg, Tiergartenstraße 2, 20355 Hamburg. Informationen zum Programm und den entsprechenden Teilnehmerbeiträgen erhalten Sie unter » www.anwaltverein.de/dat 76 | Aktuelles & Wissenswertes JURTour BRÜSSEL Brüssel, spannende Hauptstadt Europas, voller Gegensätze und Charme, und nur einen Katzensprung von Köln entfernt. Gleichwohl scheint das, was in Brüssel passiert und auch was Brüssel ausmacht, von Köln oft viel weiter entfernt, als beispielsweise Berlin. Woran liegt das? Wenn man an das deutsche Verhältnis zu Brüssel als den Sitz der Europäischen Institutionen denkt, kommt einem ein Satz von Willi Brandt in den Sinn: „Mit den Europaverhandlungen ist es wie mit dem Liebesspiel der Elefanten: Alles spielt sich auf hoher Ebene ab, wirbelt viel Staub auf - und es dauert sehr lange, bis etwas dabei herauskommt.“ Mittlerweile passieren Dinge in Brüssel sehr schnell - mit großen - insofern stimmt das Bild - wenngleich manchmal erst mittelbar spürbaren Auswirkungen auf das deutsche Recht. Den Einfluss der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und Mittler des Zugangs zum Recht für den Bürger bei den Europäischen Institutionen deutlich zu machen ist Zweck des DAV-Büros Brüssels. Seit 1997 unterhält der DAV diese neben Berlin zweite Geschäftsstelle im Herzen des Europaviertels, in unmittelbarer Nähe zum Sitz der Kommission und dem europäischen Parlament. Die Aufgaben des Büros lassen sich auf die zwei Stichpunkte Interessenvertretung und Service herunterbrechen. In Zusammenarbeit mit Präsidium, Vorstand und den Europabeauftragten der beratenden Fachausschüssen des DAV ist es Aufgabe des DAV-Büros Brüssel, die Positionen des Deutschen Anwaltvereins wirkungsvoll in den Gesetzgebungsprozess einzubringen und die Stimme der deutschen Anwaltschaft auch in Brüssel deutlich vernehmbar zu machen. Dies geschieht in Form von Fachgesprächen, Pressearbeit, täglichem Monitoring der Entwicklungen der relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie Vorschlägen für Änderungsanträge. Unter dem Stichwort Service berichtet das Büro wöchentlich durch seinen Newsletter „Euro- pa im Überblick“ und monatlichen Artikeln im Anwaltsblatt und leistet Hilfestellung bei fachlichen Anfragen zu europarechtlichen Fragestellungen unserer Mitglieder und Fachausschüsse. Last but not least lässt der DAV seine Stimme nicht nur alleine, sondern auch gemeinsam mit den anderen nationalen Anwaltvereinigungen und dem Europäischen Dachverband CCBE erklingen, mit dem er sich eine Büroetage teilt. Dieses Konzert mit den anderen Rechtskulturen, das Herausarbeiten der europäischen Kernwerte und Streben nach einer für den gemeinsamen Rechts- und Wirtschaftsraum passenden Lösung ist das, was die Arbeit und auch das Leben in dieser Stadt so spannend macht. Auch im Alltag zeigt sich diese Vielfalt gepaart mit der belgischen Lässigkeit und dem Savoir Vivre an vielen Stellen dieser lebens- und besuchenswerten europäischen Metropole. Es zeigt sich an der kulturellen wie kulinarischen Vielfalt der Metropole, die auf einer Größe, vergleichbar mit der wunderbaren Stadt Köln, alle Vorzüge einer europäischen Hauptstadt bietet. RAin Eva Schriever, LL.M. Geschäftsführerin und Leiterin der Abteilung EU-Angelegenheiten Head of the EU Department, DAV-Büro Brüssel Aktuelles & Wissenswertes | 77 Juristische Highlights der Stadt Palais de Justice Der Justizpalast in Brüssel ist das bedeutendste Gerichtsgebäude in Belgien. Im Stil des Eklektizismus wurde es zwischen den Jahren 1866 und 1883 nach Plänen des Architekten Joseph Poelaert errichtet, der auch als der „schieve architek“ benannt wurde. Um seine Pläne zu verwirklichen, musste das gesamte Stadtviertel Bovendael im Jahre 1867 geräumt werden, was zu großer Verärgerung der dort lebenden Menschen führte. Der heutige Palais de Justice prägt das Stadtbild nicht nur aufgrund seiner imposanten Größe, sondern auch aufgrund seiner exponierten Lage auf dem Galgenberg am Übergang von der Ober- zur Unterstadt. Die Grundfläche ist 160 Meter lang und 150 Meter breit, die Kuppel ist über 100 Meter hoch und die Innenhöhe des Kuppelsaals (Salle des pas perdus) beträgt 97,5 Meter. Das Gebäude enthält insgesamt acht Höfe, 27 Gerichtssäle und 245 kleinere Räume. Es beherbergt heute den Kassationshof, das höchste ordentliche Gericht Belgiens, sowie den Appelationsgerichtshof und das erstinstanzliche Strafgericht von Brüssel. Führungen sind möglich, Ansprechpartner ist der Conservateur des Palais, Tel: 0032 2 5086410. » www.justice.belgium.be Parlement fédéral belge Neben dem König ist das Parlement fédéral belge (Föderales Parlament) das legislative Organ Belgiens. Es setzt sich aus zwei Kammern zusammen, einem Unterhaus (Ab- geordnetenkammer) und einem Oberhaus (Senat). Der Begriff Föderales Parlament ist keine amtliche Bezeichnung. In der Verfassung des Staates ist unter Art. 36 lediglich festgehalten: „Die föderale gesetzgebende Gewalt wird vom König, von der Abgeordnetenkammer und vom Senat gemeinsam ausgeübt.“ Abgeordnetenkammer und Senat treten jedoch in manchen Fällen zu einem einzigen Organ zusammen, das in der Verfassung als vereinigte Kammern bezeichnet wird. Sowohl die Abgeordnetenkammer als auch der Senat sind seit 1830 im Palais de la Nation (Palast der Nation) angesiedelt. Das Gebäude wurde von den Architekten Barnabé Guimard und Philippe-Jerôme Sandrié von 1778 - 1783 im neoklassizistischen Stil entworfen und gebaut. » http://www.lachambre.be/kvvcr/index. cfm Europäisches Parlament Brüssel ist – neben Standorten wie Straßburg und Luxembug, der Hauptstandort des Europäischen Parlaments (EP). Das EP repräsentiert die Interessen der 500 Millionen Bürger, die heute in der Europäischen Union leben. Zusammen mit der EU-Kommission und dem Ministerrat der EU beschließen die Abgeordneten hier EU-Gesetze. Für Besucher werden Führungen angeboten und der Eintritt ist sogar kostenfrei. Für Einzelbesuche mit Multimediaführer sollte eine Stunde eingeplant werden. Der Gruppenbesuch dauert ein bis zwei Stunden. Einen Besuch wert ist auch das Besucherzentrum „Parlamentarium“ des EP – hier können junge wie alte Besucher die Geschichte der europäischen Integration in interaktiven multimedialen Darstellungen erleben. Tippen Sie in Ihrem Internetbrowser: „Visit EP“ ein und Sie erhalten alle Informationen zum Besuch des Parlamentariums,der Plenartagungen (einmal im Monat Mittwoch und Donnerstag) oder aber Führungen teils auch mit Abgeordnetengespräch. » http://www.europarl.europa.eu/visiting/ de/homepage.html 78 | Aktuelles & Wissenswertes Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Belgiens Hauptstadt Anreise Per Zug: Die Deutsche Bahn sowie der Thalys fahren mehrmals täglich ab Köln HBF den Bahnhof von Brüssel Midi an. » www.deutschebahn.de » www.thalys.com Hotels Rocco Forte Hotel Amigo 1522 kaufte der Stadtrat dieses Gebäude, um es als Gefängnis zu nutzen. Die spanischen Herrscher nahmen fälschlicherweise an, der flämische Name „Vrunt“ bedeutete „Vriend“ oder „Amigo“ - und so kam das Hotel zu seinem Namen. 1957 wurde das Haus als Hotel eröffnet. Heute ist es eines der feinsten 5-Sterne-Hotels Europas. Ein Ort, wo traditionelle Wandteppiche neben Figuren der belgischen Nationalhelden „Tim und Struppi“ zu finden sind und wo der Blick auf die alten, mit Kopfstein gepflasterten Straßen der Stadt einen perfekten Martini genießen lässt. Elegante Zimmer und Suiten, das elegante Bocconi Restaurant und die Bar Amigo laden zum Verweilen ein. Rue de l'Amigo, Brüssel » www.roccofortehotels.com/Hotel-Amigo Steigenberger Grandhotel Brüssel Das Steigenberger Grandhotel wurde schon im frühen 20. Jahrhundert unter dem Namen Wiltcher's & Carlton Hotel betrieben. Das luxuriöse Hotel mit seinen großen Zimmern und Suiten ist eine der führenden Adressen der Stadt. Die Loui Lounge & Bar und die Brasserie Loui sind beliebte Treffpunkte für Gespräche in vertrauter Runde oder einer kleinen Auszeit von der großen Einkaufstour auf Brüssels Einkaufsmeile, der Avenue Louise. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind Sie schnell an den Sehenswürdigkeiten wie dem Manneken Pis, den Comic-Museen oder auch dem Regierungsviertel der Europäischen Union. Nuel entworfene Haus ist ein brandneues, gehobenes 4-SterneHotel im Bereich des internationalen Bahnhofs von Brüssel. Nur 5 Minuten mit der U-Bahn oder 15 Minuten zu Fuß vom Altstadtzentrum Brüssels (Grand Place, Sablon, europäische Institutionen, Viertel Louise) entfernt bietet das Pullman moderne Zimmer, die unter anderem folgende Annehmlichkeiten bereithalten: kostenfreies W-Lan, iPad Mini, Bose-Dockingstation, Multimedia-System am TV mit kostenlosen Filmen, Pullman Twin-Betten und Bademantel. Nespresso-Maschine und eigener Kühlschrank mit 2 Flaschen Wasser sowie 2 Softdrinks. Place Victor Horta 1, 1060 Brüssel, Belgien » www.pullmanhotels.com Restaurants Comme Chez Soi In einem eleganten Brüsseler Townhouse gelegen verbindet dieses kleine und sehr feine Restaurant Art Nouveau Dekor im Stile des belgischen Jugendstil-Architekten Victor Horta mit kulinarischen Genüssen des Chefkochs Lionel Rigolet. Das Comme Chez Soi zählt zu den besten Restaurants der Stadt und ist weit über Brüssel hinaus ein bekanntes Highlight der Gourmetszene. Darüber hinaus bietet der Platz Roupe auch einige weitere hervorragende Restaurants, wie das Alexandre. In beiden ist langfristige Reservierung unerlässlich. 23, Place Rouppe, 1000 Brüssel, Belgien » www.commechezsoi.be Le Chou de Bruxelles Zwischen den berühmten Straßen Avenue Louise und der Rue du Châtelain befindet sich auf der Rue de Florence das in rot getünchte Gebäude des „Le Chou de Bruxelles“. Hier werden typisch belgische Spezialitäten, allen voran köstliche Muscheln in 30 verschiedenen Variationen serviert. Bei schönem Wetter lädt der kleine Garten zum Open Air Genuß. 71, Avenue Louise, 1050 Brüssel » www.steigenberger.com/bruessel 26, Rue de Florence, 1050 Brüssel, Belgien » www.lechoudebruxelles.be Pullman Brussels Centre Midi Eleganter Komfort und modernes Design treffen im Pullman Brussels Centre Midi aufeinander. Das vom Architekten Jean-Philippe Die besten „Fritten“ der Stadt Maison Antoine Hier gelingen die Fritten laut der New York Times am besten. Seit 1948 steht der Pavillon in Mitten des Europaviertels, auf der Place Jourdan. Hier kehrt auch so mancher Parlamentarier ein, um sich an den belgischen Fritten zu erfreuen. Place Jourdan, Brüssel Frit Flagey Die Frittenbude auf der trendigen Place Flagey belegt den ersten Platz in den Top Ten der Brüsseler Frittenbuden, die das Tourist Office der Stadt herausgibt. Place Flagey, Brüssel Fortsetzung auf der nächsten Seite » Aktuelles & Wissenswertes | 79 Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Belgiens Hauptstadt Cafés Le Framboisier Doré In diesem netten Eiscafé können Sie ganz besondere Geschmacksrichtungen wie zum Beispiel Basilikum-, Lavendel-, Thymian-, Spekulatiuseis oder Kriek-Sorbet bestellen. Rue du Bailli 35, Belgien Planète Chocolat Ob heißer Kakao, feine Schokoladentorten oder Designerpralinen. Hier kommen die kleinen Kalorienbomben zum Einsatz. Sonntags ab 16 Uhr lockt der Schokotempel zum Tanztee. Le Gaudron Sehen und gesehen werden - auf Französisch „M-as-tu-vu?“ - sind auf der Terasse des Gaudron zu kombinieren mit vielen Leckereien, wie unter anderem Brüssels besten Pralinen von Marcolini. Der Platz und die darum liegenden Straßen laden ein zum Shopping in originellen, geschmackvollen Läden und zum Schmökern in schönen Buchhandlungen. 3 Place G.Brugmann, 1050 Brüssel, Belgien » www.gaudron.be Rue du Lombard 24, Belgien Le Passiflore Trendy, besonders samstagnachmittags. Schöner (Terrassen-)Blick auf die Sainte-Trinité, Verkauf von preisgünstigem altem Silber. Rue du Bailli 97, Belgien Gewinnen Sie eine Reise nach Brüssel! Reisen Sie komfortabel im Hochgeschwindigkeitszug Thalys* ab Köln nach Brüssel (Hin- und Rückfahrt) und genießen Sie gemeinsam mit Ihrer Begleitung den Service der 1. Klasse inkl. Verpflegung am Platze, kostenfreie W-LAN Nutzung, internationale Presseauswahl und natürlich viel Platz. In Brüssel angekommen übernachten Sie in einem eleganten Doppelzimmer des Hotel Pullman Brussels Centre Midi und genießen am nächsten Morgen ein köstliches Frühstücksbüffet. Beantworten Sie einfach folgende Frage: Wann wurde das Atomium zur Weltausstellung in Brüssel eröffnet? Antwort A: 1960 Antwort B: 1958 Antwort C: 1975 Antwort D: 1955 Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails per Email ([email protected]) zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses Brüsselerlebnis. Einsendeschluss ist der 10. Juni 2015. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die freundliche Unterstützung im Rahmen dieses Gewinnspiels bedanken wir uns recht herzlich bei Thalys und Belgien Tourismus Wallonie-Brüssel. » www.thalys.com, » www.belgien-tourismus.de 80 | Aktuelles & Wissenswertes Foodcourt Kulinarische Spezialitäten aus der belgisch-französischen Küche können Sie auch in Köln genießen! Für alle Daheimgebliebenen stellen wir folgende Adressen hier kurz vor: Belgischer Hof Brüsseler Str. 54, 50674 Köln, T: 0221-54817017 Im Belgischen Hof genießen Sie junge, französische Küche mit raffinierten Fleisch- und Fischspeisen, knusprigen Flammkuchen und üppigen Salaten. Darüber hinaus bietet das Restaurant eine umfangreiche Weinkarte von ausgesuchten deutschen und französischen Winzern. Das Ambiente ist ebenso urgemütlich wie vielseitig: Neben der Brasserie und dem offenen Innenhof, gibt es noch die „Franz-Bar“ sowie ein Kaminzimmer, das man auch für private Veranstaltungen mit bis zu 40 Personen mieten kann. Freuen Sie sich auf einen rundum gelungenen Abend mit ausgezeichnetem Essen und dem passenden Wein im Herzen des Belgischen Viertels. » www.belgischer-hof.de Limbourg Limburger Str. 35, 50672 Köln, T: 0221-2508880 Dem Gastronomen Hajo Hoke ist es mit dem Limbourg gelungen ein kleines Stück charmanten belgischen Flairs nach Deutschland zu importieren. Das stimmungsvolle Ambiente mit Kerzenschein, Kronleuchtern, Barockspiegeln, rotem Mobiliar und Ziegelmauerwerk eignet sich sowohl für romantische Dates, Familienfeiern aber auch für ein entspanntes Abendessen unter Freunden. Das Küchenkonzept ist auf Menüs (32,50 Euro) ausgelegt, die von vorzüglicher Qualität kredenzt werden. Aus jeweils drei Vor-, Haupt- und Nachspeisen stellt man sein persönliches Menü zusammen, um es dann einfach nur zu genießen. » www.limbourg-restaurant.de Neuhaus Createur Chocolatier Apostelnstraße 26, 50667 Köln, Öffnungszeiten: Mo-Sa 10.00-19.00 Uhr Im Jahre 1912 entwickelte Jean Neuhaus das Verfahren, Metallförmchen mit flüssiger Schokolade auszugießen, mit gehackten Nüssen, Likör und anderem zu füllen und mit einem Schokoladenplättchen zu verschließen. Damit gilt er als Erfinder der Schokoladenpraline. Neuhaus Createur Chocolatier ist der älteste belgische Hersteller und offizieller Hoflieferant der belgischen Königsfamilie von Luxus-Schokolade. Das Sortiment reicht von Schokoladen über Pralinen, Trüffel und Gebäck bis hin zu speziellen Kollektionen. Gern stellt Ihnen das Team des Neuhaus auch nach Ihren individuellen Wünschen Geschenkkörbe und individuelle Pralinenboxen, so genannte „Ballotin“, aus dem Sortiment zusammen. Ein Fest für Ihre Geschmacksknospen! » www.neuhaus.be Gewinnen Sie! Ein gemütliches 3-Gänge Menü zu zweit im Restaurant Belgischer Hof in der Brüsseler Straße in Köln. Beantworten Sie einfach folgende Frage: Wie viele Abgeordnete umfasst derzeit das Europäische Parlament? Antwort A: 751 Antwort B: 736 Antwort C: 740 Antwort D: 750 Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails per Email ([email protected]) zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie ein 3-Gang Menü mit Weinbegleitung. Einsendeschluss ist der 10. Juni 2015. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit freundlicher Unterstützung des Restaurants Belgischer Hof. Anzeige Diktieren Sie zu Recht. 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In dem Bezirk der RAK Köln haben im Winter 2014/2015 insgesamt 28 Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfung bestanden. Die Urkunden wurden am Abend in der Wolkenburg überreicht. Herr Kollege Norbert Bauschert, der Vorsitzende der Abteilung Aus- bildung im Vorstand der RAK Köln, prämierte die jeweils 3 Besten aus der Region mit einem Geldgeschenk. Die glanzvolle Abendveranstaltung wurde in diesem Jahr, mit freundlicher Unterstützung der Unternehmen RA-MICRO Köln und HDI ausgerichtet. Fotos: Coelln Coloer Termin: 26.06.2015 Save the Date: Ausbildungsgala Sommer 2015 Die diesjährige Sommer Abschlussgala wird am 26. Juni 2015 stattfinden. Nähere Informationen werden in Kürze über die Webseite des Kölner Anwaltverein bekanntgegeben. Termine | 83 Termin: 20.11.2015 Save the Date: Gala Kölner Juristen – 20. November 2015 in der Kölner Wolkenburg Am 20. November 2015 findet zum fünften Mal in Folge die Gala Kölner Juristen in der Wolkenburg statt. Sie reiht sich damit ein in eine lange Tradition von Juristenfesten, die von der Kölner Anwaltverein Service GmbH im Auftrag des Kölner Anwaltverein e.V. organisiert werden. In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen der letzten vier Jahre erneut die Wolkenburg für die Gala Kölner Juristen gewählt. Das traditionelle Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Dekoration von außen wie auch innen erweckt bereits bei dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen auf einen exklusiven Abend. Freuen Sie sich schon heute auf einen kurzweiligen Abend in elegantem Ambiente und merken Sie sich den 20. November 2015, für Ihre Teilnahme an der Gala Kölner Juristen, vor. Weitere Details zu dieser Veranstaltung werden in Kürze veröffentlicht. Wir freuen uns auf Sie! Wichtige Termine 2015 19. Mai 2015 8. Kölner Anwaltstag, Pullman Cologne Hotel 19. Mai 2015 Ordentliche Mitgliederversammlung 2015, Pullman Cologne Hotel 10.-13. Juni 2015Deutscher Anwaltstag, CCH Hamburg 26. Juni 2015 Ausbildungsgala Sommer 2015 18. November 2015 Kammerversammlung 2015 20. November 2015 Gala Kölner Juristen Termin: 20.04.2015 Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 02/2015 Die Redaktion des KAV Magazins freut sich über die Einsendung interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte. Der Redaktionsschluss des KAV Magazins, Ausgabe 02/2015 ist am 10. April 2015. Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende Emailadresse: »[email protected] 84 | KAV Intern KAV Intern ! Der Kölner Anwaltverein e.V. sucht eine/n neue/n Geschäftsführerin / Geschäftsführer (30-Stunden pro Woche) Der KAV besetzt die Geschäftsführerposition neu. Die Aufgabe der Geschäftführerin / des Geschäftsführers liegt in der laufenden Betreuung aller Aktivitäten, die vom KAV betrieben werden. Kommunikationsfreude und Organisationstalent sind daher besonders gefragt. Durch Ihre motivierte und professionelle Arbeitsweise sorgen Sie für einen perfekten Auftritt des größten örtlichen Anwaltvereins in Deutschland. Erforderlich ist eine arbeitstägliche Anwesenheit in der Geschäftsstelle des KAV, jedenfalls bis zur Mittagszeit. Hinzukommt die Betreuung am Abend stattfindender Veranstaltungen. Die Stelle richtet sich daher idealerweise an engagierte Jungjuristen, die neben der Geschäftsführerposition Interesse an der Selbstständigkeit haben, so z. B. zum Aufbau einer eigenen Kanzlei, oder die in ihrer Berufstätigkeit noch Freiräume für eine verantwortungsvolle Herausforderung haben. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins sowie Ihre Gehaltsvorstellung an den Kölner Anwaltverein e. V., Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, oder per E-Mail an [email protected] Herzlich Willkommen im KAV Wir freuen uns, seit dem 21. November 2014 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start! Neue Mitglieder RAin Nadine Breuninger, Köln RAin Franziska Bühring, Köln RAin Mirjam Gebel, Köln RAin Kirstin Gramß-Siegismund, Bonn RAin Claudia C. Groher, Wuppertal RAin Anna Sophie Heuchemer, Köln RAin Dr. Jacqueline Neumann, Köln RAin Ulrike Pohle, Köln RAin Pia Pracht, Köln RA Anwar-Rüdiger Börner, Köln RA Jürgen René Börner, Köln RA Dr. Dario Buchholz, Köln RA Henning Bunte, Köln RA David Sampath Deutgen, Köln RA Dr. Hubertus Dieckmann, Köln RA Thomas Engels, Köln RA Sebastian Felz, Köln RA Philipp Grabensee, Düsseldorf RA Mirko Grüter, Köln RA Dr. Wolfgang Kräber, Köln RA Christian Mach, Köln RA Hajo Meiborg, Köln RA Babak Miller, Köln RA Benjamin Neumann, Köln RA Andreas Oevermann, Köln RA Ilja Ruvinskij, Köln RA Oliver Scheunemann, Köln RA Daniel Schillberg, Köln RA Dr. Andreas Schmidt, Köln RA Stefan Schneck, Köln RA Roland Stangl, Köln RA Dr. Peter Steinberg, Köln RA Aslan Türk, Köln RA Jens von der Thüsen, Köln Fortsetzung auf der nächsten Seite » KAV Intern | 85 Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten: • Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare der Kölner Anwaltverein Service GmbH • Preisvorteile bei Seminarbuchungen durch das KAV BONUSSYSTEM (exklusiv für Mitglieder des KAV) • Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH und der Deutschen Anwaltakademie veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln • 25 Fachausschüsse und Arbeitskreise • Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von Kontakten • Vier Ausgaben des KAV Magazins • Nutzung der KAV Lounge in der KAV Geschäftsstelle • Online Buchungsportal für Seminare - www.kav-seminare.de • Online Stellenbörse für Anwälte unter - www.kav-karriere.de • Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten • Parkplätze für Anwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justizparkhaus • Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes • Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen, • dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung • Vielfältige Sonderkonditionen mit namhaften Partnerunternehmen der Kölner Anwaltverein Service GmbH KAV Partnerschaften KAV - Partnerschaften Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im neuen PARTNER Bereich unserer Webseite näher vorstellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Accor Hospitality Hotels & Resorts weltweit Audi Zentrum Bergisch Gladbach Richard Stein GmbH & Co. KG Bilderberg Château Holtmühle, Tegelen car2go Carsharing Club Med - Premium All Inclusive Resorts weltweit Courtyard Köln Hotel GREVEN MEDIEN Gruppe HOME Schlafen & Wohnen DATA 2000 GmbH DKV e.Consult AG Hapag-Lloyd Kreuzfahrten HDI Berufshaftpflichtversicherung Health City Köln Hilton Hotels & Resorts Hyatt Regency Köln Köln | Dialog KVB - JOB-Ticket Mövenpick Hotels & Resorts Mercedes-Benz Niederlassung Köln / Leverkusen Neptunbad Nespresso Deutschland GmbH RA-MICRO Köln Telego Kategorisiert in die Bereiche Automobil, Lifestyle, Reise Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Geschäftsstelle für Fragen und Anregungen, rund um das Partnerangebot des KAV, zur Verfügung. 86 | KAV Intern Köln | Dialog - Webseiten, Suchmaschinenoptimierung & Social-Media für Kölner Anwälte Neptunbad – Premium Club - Sports - Spa Seit 2006 erstellt und optimiert Köln | Dialog erfolgreich Webseiten und betreibt Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwaltskanzleien in Köln und Umgebung. 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Das individuelle Training an Geräten der neuesten Generation und das attraktive Kursprogramm beleben Körper, Geist und Seele und sorgt dafür verlorene Energien wieder zu gewinnen. • • • • • Maßgeschneiderte, ansprechende Webseiten Suchmaschinenoptimerung - damit Sie auch gefunden werden Social-Media-Marketing (Facebook & Co.) Werbemaßnahmen (Adwords & Co.) Auf Wunsch auch im Leasing oder mit Ratenzahlung Tagen im Neptunbad Als KAV-Mitglied profitieren Sie von ganz besonderen Angeboten. Köln | Dialog hat verschiedene Pakete für die Mitglieder des KAV geschnürt, die passend auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihnen zudem enorme Preisvorteile bieten. Selbstverständlich können Sie Ihre Webseite auch ganz individuell zusammenstellen und konfigurieren. Auf Wunsch zu günstigen Leasingkonditionen/ Ratenzahlung. http://kav.koeln-dialog.de Sie haben bereits eine Webseite? KAV-Mitgliedern bietet Köln | Dialog die Möglichkeit eines kostenfreien Webseitenchecks. • • • KAV Mitglieder können sich in Zukunft auf verschiedene Seminare, Vorträge und Tagungen im Ambiente des historischen Kuppelsaals des Neptunbades freuen. Ist Ihre Webseite für mobile Geräte geeignet? Mit welchen Suchbegriffen wird Ihre Webseite bei Google bereits gefunden? Wie ist der technische Aufbau zu bewerten? Köln | Dialog sagt es Ihnen gern. Köln | Dialog Claudius Langen Online-Marketing Bonner Straße 271 50968 Köln » kav.koeln-dialog.de Ihr Ansprechpartner: Claudius Langen T. 0221 88 88 77 55 E. [email protected] Persönlicher Service für KAV e.V. Mitglieder Mitglieder des KAV erhalten bei Abschluss einer Neumitgliedschaft im Neptunbad ab sofort 1 Std. Personal Training kostenfrei dazu. Stichwort: KAV Neptunbad GmbH & Co. KG Neptunplatz 1 50823 Köln (Ehrenfeld) T. 0221 7100 7 F. 0221 7100 7 24 E. [email protected] W. www.neptunbad.de Dienstag, 19. Mai 2015 im Pullman Cologne Hotel Koste nfr Semi eie nare! 8. Kölner Anwaltstag Die Robe im Wandel • ein attraktives und kostenfreies Seminar- und Vortragsprogramm • eine vielfältige Fachausstellung mit persönlichen Ansprechpartnern unserer Partnerunternehmen • die KAV Lawyers Lounge • ein attraktives Gewinnspiel • und vieles mehr! Umfangreiche Informationen zum 8. KAT finden Sie in dieser Ausgabe ab Seite 6. Eine Anmeldung ist mit dem auf Seite 101 hinterlegten Anmeldeformular oder online, unter www.kav-seminare.de möglich. Wir freuen uns, Sie am 19. Mai 2015 begrüßen zu dürfen! Ihr Kölner Anwaltverein e.V. Ihre Kölner Anwaltverein Service GmbH 88 | KAV Intern Die neue KAV Lounge in der Geschäftsstelle Komfort und Wohlbefinden sind uns allen wichtig. Aus diesem Grunde hat der KAV das alt ehrwürdige Anwaltzimmer in der Geschäftsstelle neu konzipiert. Nach einer umfangreichen Umgestaltung wurde Mitte Dezember 2014 die neue KAV Lounge eröffnet. Diese erfreut sich seitdem einer hohen Besucherzahl. Sollten Sie die neue Lounge noch nicht gesehen haben, laden wir Sie recht herzlich dazu ein, bei Ihrem nächsten Termin im Justizgebäude auf der Luxemburger Straße vorbei zu schauen. Folgende Annehmlichkeiten erwarten Sie: • Mehr Komfort durch eine neue Raumgestaltung • Bequeme Sitzgruppen bestehend aus modernen Egg Chairs, Sofas und weiteren Sitzgelegenheiten • Nespresso Kaffee und Mineralwasserstation in der Lounge • Tageszeitungen, Magazine und weitere, nützliche Informationen • Zukünftig (ab Mitte 2015) W-LAN Dienst für Mitglieder Die Nutzung der KAV Lounge steht allen Mitgliedern des KAV e.V. kostenfrei vor, nach oder zwischen einer Verhandlung im Justizgebäude auf der Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vor der Nutzung der Lounge kurz an unserem Empfang an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Robe vergessen? Kein Problem! Schnell und in Hektik das Büro verlassen und im Gericht feststellen, dass die eigene Robe fehlt? Das kann jedem passieren. Der KAV steht seinen Mitgliedern auch in solchen Fällen natürlich mit Rat und Tat zur Seite. Im Falle der vergessenen Robe bieten wir Ihnen den KAV Robenverleih an. Hierfür halten wir kostenfreie Leihroben in verschiedenen Damen- und Herrengrößen für Sie bereit. Gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes als Deposit (für die Dauer Ihrer Verhandlung) erhalten Sie von unserer freundlichen Mitarbeiterin, Frau Sonja Hafner, auf Zimmer 101 in der Geschäftsstelle des KAV, eine Robe ausgehändigt, die Sie im Anschluss an Ihren Termin bei uns wieder zurückbringen. Die eleganten Roben werden mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur Verfügung gestellt. 89 Ihr starker Partner für Fachmedien Ob Datenbank, Fachbuch, Zeitschrift oder Loseblattsammlung: Wir stellen sicher, dass Ihnen das Fachwissen zur Verfügung steht, das Ihren Einsatz erfolgreich macht. Lokal vor Ort und bundesweit. Gezielt bieten wir konkrete Lösungen zur Medienverwaltung und Informationssuche. Individuell, schnell, verlässlich. Wir beraten Sie persönlich. Fragen Sie uns! Sack Mediengruppe Fachbuchhandlung Sack Am Justizzentrum 3, 50939 Köln Tel.: 02 21 . 41 30 75, www.sack.de Sie finden uns auf dem 8. Kölner Anwaltstag im Ballsaal A 90 | KAV Intern Warum Social Media? Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet sicherlich möglich, doch für die meisten von uns kaum noch vorstellbar. Immer mehr Unternehmen konzentrieren sich auf das Onlinegeschäft und kaum eine Institution kann sich dem „Boom“ dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer Eintagsfliege die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema befassen. Seit nun fast vier Jahren präsentiert sich die Kölner Anwaltverein Service GmbH mit Profilen auf Facebook, Xing und Twitter. Warum? Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des KAV und der KAV Service GmbH mit diesen sozialen Netzwerken eine weitere Möglichkeit zu geben, sich auszutauschen, interessante Themen zu erörtern, Termine zu erfahren und zu verwalten, bestehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Nicht zuletzt die kurzfristige Bewerbung unserer Seminare über Facebook – eine Art „Reminder“ – sorgt regelmäßig für zahlreiche Onlineanmeldungen. Auch die Kontaktoption, die es den Nutzern erlaubt via Chatfunktion, Fragen und Anregungen direkt an die KAV Geschäftsstelle zu richten, wird genutzt. Wenn Sie bereits Nutzer eines der drei Dienste sind oder es zukünftig noch werden wollen, dann besuchen Sie doch auch unsere Profile und erfahren Sie selbst, wie der Social-Media Service des KAV funktioniert. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit für mögliche Fragen und Anregungen on- wie auch offline zur Verfügung. Unsere Dienste erreichen Sie wie folgt: Xing Twitter Facebook www.xing.com/net/koelneranwaltverein www.twitter.com/koelneranwalt www.facebook.com/KAVerein oder bequem über die Internetpräsenzen des KAV. Rechtzeitig informiert Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende Emaildienst hält sie stets über die im Folgemonat stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Tref- fen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über die Webseite des KAV für diesen Service registrieren. Seminarstart am 15. April 2015 English for legal Professionals Jetzt anmelden ! Mehr Information auf Seite 32 oder unter kav-seminare.de 91 zierung FORIS Prozessfinan Anwaltstag auf dem 8. Kölner 19. Mai 2015 Klagen ohne Kostenrisiko – FORIS Prozessfinanzierung Jahr für Jahr verzichten Tausende von Mandanten auf ihr gutes Recht, weil sie das Risiko eines Gerichtsprozesses und die finanzielle Belastung der Vorleistung scheuen. Die Prozessfinanzierung mit der FORIS schaltet jedes Kostenrisiko aus – ob für Ihren Mandanten oder Sie als Anwalt: Denn mit FORIS erhalten Sie volle finanzielle Rückdeckung und somit ein vollumfänglich risikoloses Prozessmandat – mit freien Kräften für eine siegreiche Durchsetzung. Sprechen wir darüber Schildern Sie uns Ihren Fall – und wir besprechen mit Ihnen Ihre Fragen. Zum Beispiel auf dem 8. Kölner Anwaltstag in unserem Vortrag oder an unserem Stand in der begleitenden Ausstellung. Wir freuen uns auf Sie. 3 x Prozesskosten-Rechner Ihre Services von FORIS Informationen und Links auf foris-prozessfinanzierung.de FORIS-Prozesskostenübersicht Streitwert Mobil App für iPhone & ANDROID Gerichtskosten 1. Instanz 2. KostRMo G Revision Gesamtrisiko bis … EURO 1,0 3,0 2,5* 1,3 Verfahren 1,2 Termin 3,5* 1,3 Verfahren 1,2 Termin 1,0 Vergleich Prozesskosten 1. Instanz 2 RAe* + 3,0 GK 2,8* 1,6 Verfahren 1,2 Termin 4,1* 1,6 Verfahren 1,2 Termin 1,3 Vergleich Prozesskosten 2. Instanz 2 RAe* + 4,0 GK Prozesskosten 3. Instanz 2 RAe* + 5,0 GK 3 Instanzen 2 RAe* + 12,0 GK 500,00 1.000,00 1.500,00 2.000,00 3.000,00 4.000,00 5.000,00 6.000,00 7.000,00 8.000,00 9.000,00 10.000,00 13.000,00 16.000,00 19.000,00 22.000,00 25.000,00 30.000,00 35.000,00 40.000,00 45.000,00 50.000,00 65.000,00 80.000,00 95.000,00 110.000,00 125.000,00 35,00 53,00 71,00 89,00 108,00 127,00 146,00 165,00 184,00 203,00 222,00 241,00 267,00 293,00 319,00 345,00 371,00 406,00 441,00 476,00 511,00 546,00 666,00 786,00 906,00 1.026,00 1.146,00 105,00 159,00 213,00 267,00 324,00 381,00 438,00 495,00 552,00 609,00 666,00 723,00 801,00 879,00 957,00 1.035,00 1.113,00 1.218,00 1.323,00 1.428,00 1.533,00 1.638,00 1.998,00 2.358,00 2.718,00 3.078,00 3.438,00 157,68 261,80 365,93 470,05 621,78 773,50 925,23 1.076,95 1.228,68 1.380,40 1.532,13 1.683,85 1.820,70 1.957,55 2.094,40 2.231,25 2.368,10 2.591,23 2.814,35 3.037,48 3.260,60 3.483,73 3.736,60 3.989,48 4.242,35 4.495,23 4.748,10 211,23 357,00 502,78 648,55 860,97 1.073,38 1.285,80 1.498,21 1.710,63 1.923,04 2.135,46 2.347,87 2.539,46 2.731,05 2.922,64 3.114,23 3.305,82 3.618,20 3.930,57 4.242,95 4.555,32 4.867,70 5.221,72 5.575,75 5.929,77 6.283,80 6.637,82 420,36 682,60 944,86 1.207,10 1.567,56 1.928,00 2.288,46 2.648,90 3.009,36 3.369,80 3.730,26 4.090,70 4.442,40 4.794,10 5.145,80 5.497,50 5.849,20 6.400,46 6.951,70 7.502,96 8.054,20 8.605,46 9.471,20 10.336,96 11.202,70 12.068,46 12.934,20 173,74 290,36 406,98 523,60 693,53 863,46 1.033,40 1.203,33 1.373,26 1.543,19 1.713,12 1.883,06 2.036,33 2.189,60 2.342,87 2.496,14 2.649,42 2.899,32 3.149,22 3.399,12 3.649,02 3.898,92 4.182,14 4.465,36 4.748,58 5.031,80 5.315,02 243,36 414,12 584,89 755,65 1.004,48 1.253,31 1.502,14 1.750,97 1.999,80 2.248,62 2.497,45 2.746,28 2.970,72 3.195,15 3.419,58 3.644,02 3.868,45 4.234,38 4.600,30 4.966,23 5.332,15 5.698,08 6.112,79 6.527,51 6.942,22 7.356,94 7.771,65 487,48 792,72 1.097,96 1.403,20 1.819,06 2.234,92 2.650,80 3.066,66 3.482,52 3.898,38 4.314,24 4.730,12 5.140,66 5.551,20 5.961,74 6.372,28 6.782,84 7.422,64 8.062,44 8.702,24 9.342,04 9.981,84 11.028,28 12.074,72 13.121,16 14.167,60 15.214,04 629,58 1.036,12 1.442,66 1.849,20 2.405,44 2.961,68 3.517,94 4.074,18 4.630,42 5.186,66 5.742,90 6.299,16 6.845,18 7.391,20 7.937,22 8.483,24 9.029,28 9.882,58 10.735,88 11.589,18 12.442,48 13.295,78 14.664,52 16.033,26 17.402,00 18.770,74 20.139,48 1.537,42 2.511,44 3.485,48 4.459,50 5.792,06 7.124,60 8.457,20 9.789,74 11.122,30 12.454,84 13.787,40 15.119,98 16.428,24 17.736,50 19.044,76 20.353,02 21.661,32 23.705,68 25.750,02 27.794,38 29.838,72 31.883,08 35.164,00 38.444,94 41.725,86 45.006,80 48.287,72 Gedruckt Prozesskostenübersicht * Alle Werte inklusive 20,00 EURO Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. | 2. Instanz Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 08/2013. | Online Prozesskostenrechner Übersicht nachbestellen? foris-prozessfinanzierung.de/Prozesskostenuebersicht FORIS AG | Kurt-Schumacher-Str. 18 – 20 | 53113 Bonn | Telefon: +49 228 95750-50 | Telefax: +49 228 95750-57 | [email protected] FORIS AG Kurt-Schumacher-Str. 18 – 20 53113 Bonn Telefon +49 228 95750-50 Telefax +49 228 95750-57 [email protected] foris-prozessfinanzierung.de 92 | Annoncen Annoncen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte „Kanzleigründung mit Sicherheitsnetz“: Etablierte zivil- u. wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei in Brühl sucht RA/RAin – gerne mit erster Berufserfahrung – zur Anstellung u. weitgehend eigenständigen Kanzleiführung. Die Erschließung neuer Mandantenkreise u. verwandter Rechtsgebiete ist ausdrücklich Bürogemeinschaft Langjährig bestehende Kanzlei in zentraler Lage von Berg. Gladbach mit Blick auf Rathaus, Marktplatz u. Villa Zanders, bietet Büroräume für bis zu drei weiteren Kolleginnen und Kollegen (gerne auch Gemeinschaften mit Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern) zur Vergrößerung der Bürogemeinschaft. Sämtliche Bürodienstleistungen wie Sekretariats- u. Telefonservice, Fotokopierer usw. können nach Vereinbarung mitgenutzt werden. Auch die ausschließliche Nutzung der angebotenen Büroräume ist möglich. Das Angebot richtet sich sowohl an erfahrene Kolleginnen u. Kollegen wie auch an Berufsanfänger. Anfragen an: RA Hans Josef Klever, Tel.: 02202/33066 Mitarbeiter/ Referendare Erfahrene/-er ReNoFachangestellte/-er: Etablierte Vermietung/ Verkauf 135 qm großzügige Kanzleiräume im 1. OG Beethovenstr. 4, 50674 Köln, zu verkaufen. Zu der Eigentumseinheit gehören erwünscht. Wir bieten ein hohes Maß an Entscheidungsspielraum bei leistungsgerechter Vergütung u. Erfolgsbeteiligung. Spätere Sozietätsaufnahme nicht ausgeschlossen. Anfragen an: Email: [email protected] Partner gesucht! Wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei sucht erfahrene(n) Kollegen/Kollegin mit eigenem Mandantenstamm zur Komplettierung ihres BÜROGEMEINSCHAFT in Köln-Sülz für RAe und StB, Weißhausstr., Nähe ADAC, ARGE. Anzumieten sind ein Raum mit ca. 20 qm bis zu fünf Räume mit insgesamt ca. 200 qm. Mitbenutzung von Räumen, Kanzleimobiliar u. Bürokommunikation nach Absprache möglich. Anfragen an: Tel.: 0221/9440220 E-Mail: [email protected] Arbeits- u. zivilrechtlich ausgerichtete Sozietät sucht für Bürogemeinschaft kurzfristig erfahrene(n) Kollegin/Kollegen. Geboten wird ab sofort eine Teilzeitmitarbeit für Sozietät u. angestrebt: ein konkreter Einstieg in die Sozietät. Anfragen an: [email protected] Leistungsportfolios. Ideal wären Beratungsschwerpunkte im Handels- u. GesellschaftsR, IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz. Interesse an Partnerschaft ist ebenso Voraussetzung wie unternehmerisches Handeln. Kanzlei befindet sich in bester Ringlage. Anfragen an: HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte, Tel.: 0221/2921920, E-Mail: [email protected] Berufserfahrung, in ungekündigtem Arbeitsverhältnis in mittelgr. Kanzlei (20 RAe), sehr umsatzstark, FA f. FamR, aufgeschlossen für andere Rechtsgebiete, FA-Lehrgang ArbR erfolgreich abgeschlossen, sucht neue Herausforderung in Kanzlei im KölnBonner-Raum (linksrheinisch) in Teilzeit (20-30 Std/Wo.) Anfragen schriftlich an: KAV1-2015-1 Rechtsanwältin, 49 J., 20 Jahre Kollegen mit „homeoffice“ Bürogemeinschaft bestehend aus zwei Anwälten bietet im Kölner Süden Kanzleiadresse mit Kanzleischild, Postannahme, Nutzung Empfangsbereich bzw. Wartezimmer, Konferenzraum (ca 30 qm, neu u. modern eingerichtet, großer Tisch mit acht Stühlen u. weiteren Sitzgelegenheiten, Flipchart, Beamer, Parkett, schöne Aussicht über Köln) h 200,00 pro Monat. Anfragen an: Tel.: 0162 7470940 schützten, repräsentativen Altbau zur Auswahl. U-Bahn-Haltestelle in unmittelbarer Nähe. Die Mitbenutzung der Infrastruktur (Wartezimmer, Büroküche, Telefonanlage, Kopier- und Faxgerät) sowie des qualifizierten Fachpersonals ist gegen weitere Kostenbeteiligung selbstverständlich möglich. Anfragen an: E-Mail: [email protected], Tel.: 0221/7200624 Übernahme einer Rechtsanwaltschaft in Köln gesucht, Übergangszeit möglich, aber nicht zwingend, gerne auch erste Zusammenarbeit u. spätere Übernahme Anfragen schriftlich an: KAV1-2015-2 Ideal für Zweigniederlassungen/ RA/in für Bürogemeinschaft oder als Untermieter gesucht, gerne ab sofort. Nach 25jähriger Bürogemeinschaft suchen wir für unsere Kanzlei in Köln-Nippes, Neusser Straße, Nähe Kaufhof, 1-2 neue Kollegen/Kolleginnen. Es erwarten Sie ein freundliches Team & verschieden große Büroräume von 15 – 21 m² im denkmalge- zivil-u. wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei in Brühl sucht erfahrene/-nen Mitarbeiter/-in zur weitgehend eigenständigen Dezernatsführung u. Büroorganisation. Berufserfahrung zwingend erforderlich. Freundlichkeit, Loyalität u. selbständige, gewissenhafte Arbeitsweise werden erwartet. Wir bieten einen großen eigenen Wirkungsbereich in einem jungen Team bei leistungsgerechter Be- zahlung u. Erfolgsbeteiligung. Anfragen an: E-Mail: [email protected] ein überdachter Stellplatz im gepflasterten Innenhof der Wohnungseigentumsanlage sowie ein Kellerraum. Die Räumlichkeiten sind 18 Jahre als Anwaltskanzlei genutzt worden. Die Justizgebäude an der Luxemburger Str. sind in wenigen Minuten Fahrzeit zu erreichen. Der Kaufpreis beträgt h 337.500,00 einschließlich Stellplatz. Anfragen an: RA Lothar Spatz, Unter Linden 125, 50859 Köln, Tel.: 0221/9215680, Handy: 0179/5089319 Büro in seit 1999 bestehender Kanzlei in unmittelbarer Nähe des LG Köln zu vermieten ab dem 01.01.2015. Kostenbeteiligung inkl. aller Neben-u. Betriebskosten h 375,00 pauschal. Mitbenutzung der vorhandenen Bürotechnik gegen Beteiligung am Verbrauchsmaterial möglich. Vorhandene Möblierung kann auf Wunsch genutzt werden. Ergänzende Ausrichtung Familien- und Sozialrecht wäre sinnvoll, ist aber keine Voraussetzung. Der Raum dürfte eher für Berufseinsteiger geeignet sein. Ein kollegiales Miteinander mit gegenseitigen Termins- u. Urlaubsvertretungen sollte selbstverständlich sein. Anfragen an: 0221/9411360 oder 0172/2419831 Anfragen an: E-Mail: [email protected] Nebenleistungen) ca. h 540,00. Anfragen schriftlich an: KAV1-2015-3 Archivräume (ab ca. 7 m²) in Köln Zollstock ab sofort preiswert zu vermieten. Anfragen an: RA Bernd Runkel, Tel.: 02205/929750 Büroräume in Fachanwaltskanzlei (Agnesviertel) Wir sind eine Sozietät, bestehend aus acht Anwälten/-innen mit Kanzleiräumen in einem schönen Altbau im Kölner Agnesviertel. OLG, LAG und (voraussichtl. ab Ende 2015) das Arbeitsgericht sind fußläufig zu erreichen. Der Schwerpunkt der Sozietät liegt im Arbeitsrecht, außerdem sind wir im Handels- und Gesellschaftsrecht, privaten Baurecht und WEG sowie im Familienrecht tätig. Für einen hellen Büroraum mit hohen Decken (ca. 20 qm) suchen RA-Kanzlei (2 RAe, 1 Sekr.) vermietet schönen Büroraum (16 m²) in zentraler Lage (mit Rheinblick). Mitnutzung Sekretariat und Besprechungsraum nach Absprache. Ein Schwerpunkt im WirtschaftsR oder ArbR wäre vorteilhaft, weitergehende Zusammenarbeit nicht ausgeschlossen. Monatl. Miete (ohne Schöner, heller Büroraum in schön und hochwertig eingerichteter Rechtsanwaltskanzlei unmittelbar am Neumarkt ca. 20m² zu vermieten an einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin wir eine Kollegin oder einen Kollegen mit eigenem Mandantenstamm. Es besteht die Möglichkeit, ein eigenes Sekretariat mit separatem ISDN-/DSL-Anschluss einzurichten. Die Büroraummiete inklusive Betriebskostenvorauszahlung beträgt - einschließlich anteiliger Miete eines repräsentativen Besprechungsraums, Küche, Sanitäranlagen etc. ca. h 500,00 zzgl. USt. (mit Sekretariatsarbeitsplatz ca. h 700,00 zzgl. USt.). Die Räumlichkeiten sind ab April 2015 verfügbar. Anfragen an: RA Dr. Jens Lüpkes Tel.: 0221/3557370 Schaltung von Annoncen im KAV Magazin Für Mitglieder des KAV e.V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen im KAV Magazin kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu h 30,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir h 61,88 inkl. 19 % MwSt. Gestalten Sie als Rechtsanwalt Ihre Gesundheitsvorsorge und die Ihrer Familie jetzt noch effektiver. Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die günstigen Konditionen des Gruppenversicherungsvertrages mit Ihrem Kölner Anwaltverein e.V.: ATTRAKTIVE BEITRÄGE, KONTRAHIERUNGSZWANG*, SOFORTIGER VERSICHERUNGSSCHUTZ OHNE WARTEZEITEN BEI TARIFEN MIT GESUNDHEITSFRAGEN. Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Rechtsanwälte. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen Einfach ausschneiden und faxen: 02 21 / 5 78 21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 50594 Köln. Telefon: 02 21 / 5 78 45 85 Internet: www.dkv.com/rechtsanwaelte, E-Mail: [email protected] Name Straße auf Ihren s n u n e u nd Wir fre erem Sta s n u n a g B e s u ch nwaltsta A r e ln ö beim K ai 2 0 1 5 ! am 19. M Ich vertrau der DKV PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift angestellt selbstständig 180066182.KAT15 *) Gemäß 3.1 der Ergänzungen zu den AVB-G: Im Gegensatz zur Einzelversicherung kann der Versicherer aufgrund des bestehenden Gruppenversicherungsvertrages einzelne Personen gesetzlich nicht von der Versicherbarkeit ausschließen. Bei risikoerheblichen Vorerkrankungen kann der Versicherer den Versicherungsumfang einschränken oder ggf. einen nennenswerten, medizinisch bedingten Beitragszuschlag erheben. AUF DER EINEN SEITE ATTRAKTIV AUF DER ANDEREN EXKLUSIV. DIE PRIVATE GRUPPENVERSICHERUNG FÜR RECHTSANWÄLTE. für die DKV tätigen Vermittler zur Kontaktaufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. 94 Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot der Kölner Anwaltverein Service GmbH 1. Veranstalter des Fortbildungsangebots Veranstalter ist die Kölner Anwaltverein Service GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, RA Markus Trude und Martin V. Sampedrano Gonzalez, Luxemburger Str. 101, Justizgebäude, 50939 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, HRB 28395; Telefon: 0 221 / 28 56 02 - 20 (Montags bis Freitags 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr), Fax: 0 221 / 28 56 02 - 21, E-Mail: [email protected], Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH 2. Geltungsbereich Die Kölner Anwaltverein Service GmbH führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch. 3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zu Stande Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten www.koelner-anwaltverein.de oder www.koelneranwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH, über unsere Mitgliederzeitschrift „KAV-Magazin“ oder über einen unserer Flyer Fortbildungsveranstaltungen anbieten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss. Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die vorgenannten Bestätigung per E-Mail. 4. Annahme der Buchung Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief, Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihre wir Ihnen innerhalb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte Fortbildungsveranstaltung annehmen. 5. Widerrufsrecht Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. a) Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Kölner Anwaltverein Service GmbH Luxemburger Str. 101 Justizgebäude 50939 Köln Fax: 0221 / 28 56 02 - 21 E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. b) Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit Sämtliche Teilnahmegebühren der von Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig. Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des Kölner Anwalt-vereins und weniger als 5 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit einem sog. „Bildungsscheck“. 7. Sonderkündigungsrecht a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind. b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder Zusatzausbildungen Sie können bis zu zwei Monaten vor Beginn des Fachanwaltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind. c) Form der Kündigung Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklären. 8. Programmänderung und Absage von Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner Anwaltverein Service GmbH Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn z.B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch machen, informieren wir Sie von unsere Absage so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich stets online über die aktuellen Kursinformationen oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Kölner Anwaltverein Service GmbH. 9. Arbeitsunterlagen Im Rahmen einer Vielzahl der von der Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie ihre E-Mail-Adresse eintragen können. Die Kölner Anwaltverein Service GmbH haftet nicht für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, es sei denn die Kölner Anwaltverein Service GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 10. Urheberrecht Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung des entsprechenden Referenten und der Kölner Anwaltverein Service GmbH vervielfältigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung. 11. Datenschutz Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns übermittelten personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung. Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen wünsche, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren dürfen. 12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat a) Fortbildungsveranstaltungen Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sind, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet. Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer. b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatzausbildungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sind, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. 13. Haftungsbegrenzung Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, haften wir unbeschränkt. b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss. 14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) an. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. M itg Be l f – iede riste jet r zt des te S o ve rlä Köln nde ng er rak er t b Anw tion is a f 30 ltve ür .0 6. rein 20 e 15 .V. Berufsunfähigkeitsschutz EGO Top BU-Absicherung www.hdi.de/produkte ILFT FEST IM LEBEN ZU STEHEN. Als Rechtsanwalt sind Sie Mitglied eines leistungsstarken berufsständischen Versorgungswerks, das im Extremfall bereits nach dem dritten bezahlten Beitrag eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt. Damit haben Sie deutliche Vorteile gegenüber den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung. Optimale Ergänzung zum Versorgungswerk Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – sei es durch Krankheit oder Unfall. Viele Betroffene sind sogar jünger als 50 Jahre. Der Verlust der Arbeitskraft bedeutet meist große soziale Einbußen. Nach und nach werden aus Einschränkungen bei Urlaub und Lifestyle schnell Rückgriffe auf Erspartes und Immobilien. Wer dabei allein auf die Leistungen gesetzlicher Versorgungssysteme baut, kann schnell eine böse Überraschung erleben. So besteht ein Leistungsanspruch beispielsweise nur, wenn der Rechtsanwalt weniger als 3 Stunden pro Tag anwaltlich tätig sein kann oder seine Anwaltstätigkeit einstellt. Mit der EGO Top BU-Absicherung von HDI profitieren die KAV-Mitglieder besonders: • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet unabhängig vom Versorgungswerk. • Keine Gesundheitsfragen bei Antragstellung für BU-Renten in Höhe von max. 1.200 Euro bis zum 30.06.2015. Es muss lediglich eine Dienstfähigkeitserklärung abgegeben werden, mit der Sie mitteilen, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht länger als 2 Wochen durchgehend arbeitsunfähig waren. • Gilt bis zu einem Eintrittsalter von 50 Jahren • Sonderkonditionen des Kölner Anwaltverein e.V. • Als Rechtsanwalt werden Sie in die günstigste Risikoklasse eingestuft. • Eine der höchsten Leistungsquoten unter Deutschlands BU-Versicherern. Überzeugen Sie sich selbst! • Sicher: Eine garantierte monatliche Rente (ab dem 1. Tag) wird gezahlt, wenn Sie zu mindestens 50 % außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben. • Rechtsverbindlich: Transparente und kundenfreundliche Aussagen zu konkreten Leistungsvoraussetzungen und -ansprüchen. • Vielfältig: Berufsunfähigkeit durch Demenz und bei Pflegebedürftigkeit ist abgesichert. • Sicherheit ohne Wenn und Aber: Keine Verweisung auf andere Berufe bei Eintritt des Versicherungsfalls, egal ob Sie einen anderen Beruf ausüben könnten oder einen anderen Beruf konkret ausüben. • Professionelle Hilfe: Wir bieten ausgezeichneten Service im Leistungsfall, z.B. Vor-Ort-Kundenservice auf Wunsch • Leistungsversprechen: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen und Sie sich wieder „gesund“ fühlen und wieder arbeiten können, müssen Sie sich trotzdem nicht bei uns melden. • Planungssicherheit: Bei Selbstständigen sind die Kriterien im Hinblick auf eine mögliche Umorganisation transparent beschrieben. Bei Rechts- und Patentanwälten verzichten wir sogar auf eine Prüfung der Umorganisation, sofern der Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigt. Sie möchten mehr wissen zur EGO Top BU-Absicherung? Ihr HDI Ansprechpartner berät Sie gern: HDI Vertriebs AG Regionaldirektion Köln West Götz Runge Christophstr. 2-12 50670 Köln Telefon 0221 144-4733 Telefax 0511 645-1150956 [email protected] www.hdi.de 7010190120-201501 Wenn das Einkommen ausfällt. DIE GROSSE FREIHEIT: Unendlich viel Platz, um sich ganz nah zu sein. Istanbul Ausgezeichnet mit der Höchstnote 5-Sterne-plus!* An Bord der EUROPA 2 erwarten Sie: ∙ Überlegenes Platzangebot – maximal 500 Gäste · Ausschließlich Suiten ab 35 m 2 – alle mit eigener Veranda · 1.000 m 2 Spa- und Fitnessbereich mit Meerblick · Sieben Gourmetrestaurants – alle ohne Aufpreis und mit flexiblen Tischzeiten An traumhaften Stränden die Seele baumeln lassen, faszinierende historische Bauwerke entdecken oder in urigen Tavernen mediterrane Gastfreundschaft genießen: erleben Sie mit der EUROPA 2 unvergessliche Urlaubsmomente. ISTANBUL - PIRÄUS (ATHEN) Piräus Kusadasi Samos Antalya Mykonos Simi Rhodos Chrysochou Bay Reise: EUX1528 Paphos 21.09. – 03.10.2015 | 12 Tage | Reise EUX1528 pro Person ab € 6.650 Thessaloniki PIR ÄUS (ATHEN) - KUSADASI 03.10. – 10.10.2015 | 7 Tage | Reise EUX1529 pro Person ab € 4.410 jeweils in einer Garantie-Veranda/Ocean Suite. Seereise inkl. An-/Abreisepaket (Doppelbelegung) Volos Lesbos Inousses Chios Piräus Kusadasi Fethiye Reise: EUX1529 * lt . B erlitz Cru i s e Gu i d e 2015 Persönliche Beratung und Buchung bei bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH, Ballindamm 25, 20095 Hamburg unter Tel.: 040 3070 3070 [email protected], /hl.kreuzfahrten tes Verlänger ! Vergnügen ese Sie di en er ni bi Kom der jeweils Reisen mit den Reise en lg fo darauf aren sp ie S und 0! p. P. € 40 w w w. m se u ropa 2 .de 97 Anmeldeformular für Seminare des KAV Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln Bitte faxe n Sie alle 3 Seit en an folgende N ummer: 0221 / 28 56 02 - 21 Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihr Daten ein und faxen alle 3 Seiten an die dort angegebene Faxnummer. Vielen Dank! Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag 14.03.15 KAV1-03-15 Klausurenkurs RVG h 45,00 (zzgl. MwSt. h 08,55 = h 53,55) 17.03.15 VerwR1-03-15 Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,40 = h 71,40) 21.03.15 KAV2-03-15 Klausurenkurs REWE h 45,00 (zzgl. MwSt. h 08,55 = h 53,55) 21.03.15 StrafR1-03-15 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 25.03.15 KAV3-03-15 Elektronische Kanzlei - Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei h 105,00 (zzgl. MwSt. h 19,95 = h 124,95) 13.04.15 MediR1-04-15 Aktuelles zum Versorgungsstärkungsgesetz h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,40 = h 71,40) 15.04.06.05.2015 KAV-ENG-15 Sprachkurs: English für Legal Professionals h 270,00 (zzgl. MwSt. h 51,30 = h 321,30) 16.04.15 BetreuR1-04-15 Recht auf Krankheit vs. Handlungsnotwendigkeit des Betreuers h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 17.04.15 ErbR1-04-15 Erbauseinandersetzung leicht gemacht? h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20) 21.04.15 MietR1-04-15 Schiedsgerichtsverfahren im Wohnungseigentum h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,40 = h 71,40) 22.04.15 SteuR1-04-15 Korruption und Tax Compliance im Unternehmen h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,40 = h 71,40) 24.25.04.2015 VerkR1-03-15 Kölner Verkehrsrechtstage 2015 - 10 Std. FAO h 300,00 (zzgl. MwSt. h 57,00 = h 357,00) 06.05.15 FamR1-05-15 Abrechnung und Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Mandaten h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 08.05.15 KAV1-05-15 Bewusster Auftritt und Kanzlei-Kommunikation zur Stärkung ihrer persönlichen Kompetenz h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 08.05.26.08.2015 FamR-FS-15-KB Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht - Komplettbuchung h 340,00 (zzgl. MwSt. h 64,60 = h 404,60) 08.09.05.2015 FamR-FS-15-2 Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht - Büroorganisation & Kommunikationstraining für den Kanzleialltag - Teilbuchung 1 h 250,00 (zzgl. MwSt. h 47,50 = h 297,50) 13.05.15 VerwR1-05-15 Bauplanungsrecht h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 22.05.15 ErbR1-05-15 Was ändert sich durch die neue EU-Erbrechtsverordnung h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 27.05.15 RVG1-05-15 PKH/VKH & Beratungshilfe - Die Änderungen zum 01.01.2014 in der täglichen Praxis: Fluch oder Segen? h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20) 10.06.15 KAV2-06-15 Elektronische Kanzlei - Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei h 105,00 (zzgl. MwSt. h 19,95 = h 124,95) 17.06.15 KAV1-06-15 Aktuelle Rechtschreibung - Sicherheit für Ihre tägliche Korrespondenz! h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20) 18.06.15 GesR1-06-15 Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und Mediation h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 24.06.15 FamR-FS-15-T2 Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht - Grundlagen des Materiellen Rechts - Teilbuchung 2 h 63,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 74,97) 24.06.15 ErbR1-06-15 Banken und Lebensversicherung im Erbfall h 150,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 178,50) 26.08.15 FamR-FS-15-T3 Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht - Kostenrecht - Teilbuchung 3 h 63,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 74,97) 19.08.15 RVG1-08-15 Reden wir mal über´s Honorar - Intensiv-Seminar für Anwälte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20) 02.09.15 ErbR1-09-15 Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Erbrecht h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) Fortsetzung und Faxnummer auf der nächsten Seite >> 98 Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag 03.04.09.2015 ITR1-09-15-3 5. Kölner IT-Rechtstag - Komplettbuchung - 15 Std. FAO h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50) 03.09.15 ITR1-09-15 5. Kölner IT-Rechtstag Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 04.09.15 ITR1-09-15-2 5. Kölner IT-Rechtstag Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) 04.05.09.2015 UrhebR1-09-15-3 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht - Komplettbuchung - 15 Std. FAO h 457,00 (zzgl. MwSt. h 86,83 = h 543,83) 04.09.15 UrhebR1-09-15 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht Teilbuchung 1 - 8 Std. FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) 05.09.15 UrhebR1-09-15-2 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht Teilbuchung 2 - 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 15.09.15 KAV1-09-15 Fit für den elektronischen Rechtsverkehr - Rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 16.09.15 KAV2-09-15 Erfolgreiches Kanzleimarketing - 5 Handlungsfelder für den Kanzleierfolg h 150,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 178,50) 17.09.15 KAV3-09-15 Weiterempfehlung im Web - Die neue Dimension des Social-Media Marketing h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 18.19.09.2015 FamR1-09-15-K Herbstseminar Familienrecht - Komplettbuchung - 15 Std. FAO h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50) 18.09.15 FamR1-09-15-1 Herbstseminar Familienrecht - Teilbuchung - 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 19.09.15 FamR1-09-15-T2 Herbstseminar Familienrecht - Teilbuchung - 8 Std. FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) 19.09.15 StrafR1-09-15 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 23.09.15 SozR1-09-15 Neue Rechtsprechung u. Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 23.24.10.2015 ArbR1-10-15 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 2015 - Komplettbuchung - 15 Std. FAO h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50) 23.10.15 ArbR1-10-15-1 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 2015 - Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 24.10.15 ArbR1-10-15-2 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 2015 - Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) 30.31.10.2015 BauR1-10-15-3 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2015 - Komplettbuchung - 15 Std. FAO h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50) 30.10.15 BauR1-10-15 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2015 - Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 31.10.15 BauR1-10-15-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2015 - Teilbuchung 2 - 8 Std FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) 06.07.11.2015 VersR1-11-15 6. Kölner Versicherungsrechtstag - Komplettbuchung - 15 Std. FAO h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50) 06.11.15 VersR1-11-15-1 6. Kölner Versicherungsrechtstag Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 07.11.15 VersR1-11-15-2 6. Kölner Versicherungsrechtstag Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) 13.14.11.2015 GR1-11-15 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Komplettbuchung - 15 Std. FAO h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50) 13.11.15 GR1-11-15-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 14.11.15 GR1-11-15-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) 27.28.11.2015 MietR1-11-15 Kölner Mietrechtstage 2015 Komplettbuchung - 15 Std. FAO h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50) 27.11.15 MietR1-11-15-1 Kölner Mietrechtstage 2015 Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 28.11.15 MietR1-11-15-2 Kölner Mietrechtstage 2015 Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) Bitte faxe n Sie alle 3 Seit en an folgende N ummer: 0221 / 28 56 02 - 21 99 Hinweise der Redaktion In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter (Seite 90) sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen 2-4 des Jahres 2015 erfolgen. Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5./ 6./ 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV erhalten bei Anwendung des KAV BONUS SYSTEMS eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung. Bitte faxe n Sie alle 3 Seit en an folgende N ummer: 0221 / 28 56 02 - 21 Ihre Daten Fax: 0 221. 28 56 02 - 21 Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de. Name Anschrift Gerichtsfach-Nr.: Rechnungs-Adresse, falls abweichend Telefon, E-Mail Köln, den Unterschrift Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer. Vielen Dank! 100 Anmeldeformular zur Ordentlichen Mitgliederversammlung am 19. Mai 2015 Ort: Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln Kostenfrei! Veranstaltungen 19.05.2015 MitgliederversammlungIch nehme teil Beginn: ca. 18.00 UhrIch nehme nicht teil 19.05.2015 Gemeinsames AbendessenIch nehme teil Beginn: ca. 20.00 UhrIch nehme nicht teil Bitte faxe n Sie diese Seit e an folgende N ummer: 0221 / 44 14 57 Kölner Anwaltverein e.V. Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln Bitte faxen Sie diese Seite an folgende Nummer: 0221 / 44 14 57 Aus Gründen der Planungssicherheit, insbesondere für das Abendessen, sind wir für eine Rückmeldung mit diesem Formular bis zum 08.05.2015 dankbar. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Name Anschrift Gerichtsfach-Nr.: E-Mail Köln, den Telefon Unterschrift 101 Anmeldeformular für den 8. Kölner Anwaltstag am 19. Mai 2015 Ort: Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und faxen beide Seiten an die dort angegebene Faxnummer. Vielen Dank! Kostenfrei! Saal A 13.35 - 17.30 Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise 8KAT-A-1 Saal B 13.35 - 14.35 UhrBau- und Architektenrecht Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B 15.00 - 16.00 Uhr Miet- und WEG-Recht Die Mietpreisbremse 16.30 - 17.30 UhrLokales Onlinemarketing der Zukunft Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing Aber rechnet sich das auch? 8KAT-B-1 8KAT-B-2 8KAT-B-3 SAAL C 13.35 - 14.35 UhrErbrecht / Steuerrecht Quo vadis Erbschaftsteuer? 15.00 - 16.00 Uhr Arbeitsrecht Nur ganz kurz - oder doch etwas länger? Update zum Befristungsrecht 16.30 - 17.30 Uhr RVG und Kostenrecht E rfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013 Fortsetzung auf der nächsten Seite » 8KAT-C-1 8KAT-C-2 8KAT-C-3 102 SAAL D 13.35 - 14.35 UhrGewerblicher Rechtsschutz / Internationales Recht Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel Deutschland / Niederlande 15.00 - 16.00 Uhr Zivilrecht / Internationales Recht Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland / Niederlande 16.30 - 17.30 Uhr Familienrecht / Erbrecht Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht 8KAT-D-1 8KAT-D-2 8KAT-D-3 SAAL E 10.00 - 13.15 Uhr Mediation und Konfliktmanagement / Internationales Recht Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement 13.30 - 14.30 Uhr Kanzleimanagement / Onlinemarketing Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – Niemand wartet bis 2030! 15.00 - 16.00 Uhr Kanzleimanagement / Mitarbeiterseminar K urzvortrag: ERV – Der elektronische Rechtsverkehr – Was kommt auf Ihre Kanzlei zu? 16.30 - 17.00 Uhr Kanzleimanagement / Mitarbeiterseminar Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher! 8KAT-E-1 8KAT-E-2 8KAT-E-3 8KAT-E-4 Bitte faxe n Sie Vorder- un d Rückseit e an folgend e Numme r: 0221 / 28 56 02 - 21 Kölner Anwaltverein Service GmbH Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln Per Fax an: 0221 / 28 56 02 - 21 oder als Emailscan an: [email protected] Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme am 8. Kölner Anwaltstag 2015 an und möchte die angekreuzten Vorträge kostenfrei besuchen. Name Anschrift Telefon E-Mail Telefax Ort, Datum Unterschrift Als Anwältin liebe ich es, Prozesse zu gewinnen. Auch die internen. DATEV Anwalt classic pro ist jeden Tag ein Gewinn. Denn das Kanzleisystem unterstützt Ihre internen Prozesse und ist damit die perfekte Basis für Ihren Kanzleierfolg. Natürlich alles in bewährter DATEV-Qualität – schon ab 49 Euro monatlich. Mehr Infos unter Tel. 0800 3283872. www.datev.de/anwalt www.ksk-koeln.de mit 3 Räuberhauptmann mit 5 Sparschwein-Hüter mit 12 Kassenwart mit 19 die erste Geschäftsidee mit 28 Freiberufler mit 34 angekommen t zum Tipp: Jetz eck! Zeit, h C z n a n i F stiert ist. e v n i t u g die und jetzt geht’s weiter. s - re i ng e ru ab rg -K ac Etab li e ln Grü n ng du hs Beratu n ervice für F re W dS Ü be Das s-Finanzkonzept. Unsere ganzheitliche Beratung, z.B. für Steuerberater und Juristen. un fler e ru ib m tu g Sie machen als Freiberufler Ihren Weg. Wir gehen mit. Ein Leben lang. ss p a r k a sse K ö Wir freuen uns auf sie! Einfach und individuell: Unsere Freiberufler-Beratung. Unabhängig davon, ob Sie vor einer Existenzgründung stehen oder ob Sie bereits etabliert sind: Es sind die Spezialisten der Kreissparkasse Köln, die sich in finanziellen Fragen der beratenden Berufe auskennen. Sie geben Ihnen, z.B. als Steuerberater oder Jurist, individuelle Antworten. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Wenn’s um Geld geht – s-Kreissparkasse Köln.
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