KAV Magazin Ausgabe 1 / 2015

Ausgabe 01/2015
Die Robe
im Wandel
Ordentliche
Mitgliederversammlung
des KAV am 19. Mai 2015
Die neuen
15 Std. FAO Seminare der
KAV Service GmbH
Neues aus den
Ausschüssen und
Arbeitskreisen
Danke
25
Jahre
Wir sagen Danke
für 25 Jahre Treue,
Unterstützung,
Kritik und Lob.
Ihr
RA-MICRO Köln
Team
www.ra-micro-koeln.de
3
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
„Die Gedanken sind frei, wer kann sie
erraten …“ Mit diesem Lied, das seit
seiner Niederschrift im Jahr 1780 Ausdruck
der Sehnsucht nach Freiheit und Unabhängigkeit sowie Protest gegen staatliche
Überwachung und Restriktion ist, schlossen wir gemeinsam die Festveranstaltung
aus Anlass des 125-jährigen Bestehens
unseres Anwaltvereins nicht ahnend,
wie schnell uns die Wirklichkeit einholen
würde! Sicher, in vielen Ländern dieser
Erde sind nicht nur die Freiheit, sondern
allein schon der Gedanke an sie und der
Wunsch nach ihr bedroht, aber doch nicht
bei uns! In unserer westlichen Zivilisation
kann doch jeder sagen, was er will, wie
er es will oder wo er es will! Dachten wir
– doch die Wirklichkeit hat uns eingeholt.
Unsere Gedanken in Wort und Schrift
sollen offensichtlich nicht mehr frei sein
seit eine große, und so mag es scheinen,
seit eine Gruppe verblendeter Fanatiker
in Europa durch Attentate Angst und Schrecken verbreitet.
Als ob diese Bedrohung nicht schon genug
wäre, haben sich Unzufriedene mit der
Politik, Unbelehrbare, ewig Gestrige,
Mitläufer und die, die sowieso immer
gegen alles sind in einem Sammelbecken
Frustrierter zusammengefunden, um Tag
für Tag ihre Halbwahrheiten mit zerstöre-
rischem Nachdruck zu verbreiten, offenbar
nicht wahrnehmen wollend, dass sie all
das können, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung genießen, das nach
ihren Vorstellungen doch eingeschränkt
werden sollte – jedenfalls für Gruppen
politischer, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, die nicht in ihr Konzept passen.
Ihnen wie ihren Gegnern sichern Justiz
und Politik das grundrechtlich geschützte
Recht auf freie Meinungsäußerung, indem
jeder Gruppe die Möglichkeit gesichert
wird, ihre diametral zueinander stehenden
Meinungen auf Transparenten und mit
Worten in ihren regelmäßig stattfindenden
Demonstrationszügen an herausragender
Stelle in der Öffentlichkeit zum Ausdruck
zu bringen.
So verunsichernd und auch Angst einflößend die Bedrohung von außen und die
Konflikte innerhalb Deutschlands auch sein
mögen, die Reaktionen hierauf machen
Mut und stolz. Stellen Sie sich einmal vor,
wir sind inzwischen selbstbewusst genug,
Meinungsäußerungen zuzulassen, die
einem den Atem rauben! Was aber genau
macht Mut und stolz? Es ist die Erkenntnis,
dass wir die Wahrung unserer Interessen
nicht mehr der Politik und der Justiz überlassen dürfen. Dass das gelingen kann,
zeigen die bundesweit organsierten Gegendemonstrationen für Meinungsfreiheit.
Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist
selbstbewusst genug, sich aktiv dagegen
zu stellen und diese unrühmliche Gruppe
Unverbesserlicher nicht nur zum Schweigen, sondern zum Aufgeben bringen.
Chapeau – oder, um es mit den Worten
der im Jahr 1993 gegründeten kölschen
Bewegung „ARSCH HUH; ZÄNG USSENANDER” – zu beschreiben: „…Wie wör
et, wenn mer selver jet dät, wenn mer
de Zäng ens ussenander krät!” … Ja, das
haben all diejenigen, die nicht bereit sind,
Menschen allein wegen ihres Anderseins
zum Sündenbock für eigene Unfähigkeit zu
missbrauchen, getan. Sie haben die Zähne
auseinandergekriegt und ihre Meinung
laut und deutlich zum Ausdruck gebracht.
Laut, deutlich und mit Erfolg hat sich auch
der DAV, lange auch gegen die BRAK,
für die Interessen der Syndikusanwälte
eingesetzt, indem er durch nachhaltiges
Verhandeln und überzeugendes Disku-
tieren mit dem Bundesjustizminister
ein grundlegendes Umdenken bewirkt
hat. Unter Beteiligung aller anwaltlichen
Berufsverbände wird nun ein klarstellendes Berufsrecht geschaffen, wonach auch
Syndici einer anwaltlichen Tätigkeit nachgehen. Der Widerstand der Anwaltschaft
hat auch dazu geführt, dass das Sexualstrafrecht nicht dazu führt, den normalen
Umgang zwischen Erwachsenen und
Minderjährigen zum Alptraum für Familien
werden zu lassen. Gelebte und gezeigte
Warmherzigkeit dürfen nicht schon zum
Anfangsverdacht führen. Wer den Schutz
der Persönlichkeitsrechte sucht, sollte sich
zunächst einmal mit dem Datenschutz beschäftigen, ehe er das Strafrecht bemüht.
Am 19. Mai 2015 findet der 8. Kölner
Anwaltstag im Pullman Cologne Hotel
statt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt
der Veranstaltung auf dem elektronischen Rechtsverkehr, seinen Chancen und
Risiken. Es ist unser Ziel, Sie mit dieser
grundlegenden Neuerung Ihrer zukünftigen Büroorganisation vertraut zu machen,
weil der elektronische Rechtsverkehr
steht nicht zu unserer Disposition steht.
Am Abend desselben Tages findet ab
18.00 Uhr, ebenfalls in den Räumen des
Pullman Cologne Hotels, unsere MITGLIEDERVERSAMMLUNG statt. Hierzu lade ich
Sie alle herzlich ein verbunden mit der
Bitte um Ihr zahlreiches Erscheinen. Ganz
besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen unser gemeinsames Abendessen am
Ende der Mitgliederversammlung. Seien
Sie herzlich eingeladen, im Kreise Ihrer
Kolleginnen und Kollegen bei gutem Essen
und Getränken kurzweilige und für Sie interessante Gespräche zu führen das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden.
Auch in diesem Jahr werden die Vertreter
der Justiz wieder zahlreich vertreten sein;
sie haben ein hohes Interesse daran mit
Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Ich freue mich, Sie an diesem Tag
begrüßen zu dürfen und verbleibe mit
freundlichen und kollegialen Grüßen
RAin Pia Eckertz-Tybussek
Vorsitzende
4
Koste
nfr
Semi eie
nare!
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8. Kölner Anwaltstag
Die Robe im Wandel
am 19. Mai 2015 im
Pullman Cologne Hotel
KAV-Seminare
Ausschüsse &
Arbeitskreise
06 | 8. Kölner Anwaltstag am
19. Mai 2015 - Programm
56 | Ausschuss Bau- und
Architektenrecht
22 | Das neue Seminarprogramm
der KAV Service GmbH
56 | Ausschuss
Familienrecht
24 | Übersicht der Seminare
57 | Ausschuss
Internationales Recht
29 | KAV-Bonus
30 | KAV-Seminare
49 | Frühjahrsseminare,
Herbstseminare und
Jahresendveranstaltungen 2015
(15 Std. FAO)
50 | Veranstaltungsorte
und Parkhinweise
51 | Mit der Bahn zum Seminar
52 | Berufsbegleitende
Zusatzausbildung zum ⁄ r
Fachsekretär ⁄ in im
Familienrecht
54 | Fachanwaltslehrgänge 2015
Aktuelles &
Wissenswertes
60 | KAV Rechtpersönlich:
Interview mit dem Präsidenten
des Landesarbeitsgerichts Köln
Dr. Jürgen vom Stein und dem
Vorstandsmitglied des KAV e.V.
Michael Blenkle
64 | Aktuelles
58 | Ausschuss Junge Anwälte
72 | Personen
58 | Ausschuss
RVG und Kostenrecht
74 | Rechtübersichtlich
59 | Strafrechtsausschuss
59 | Ausschuss Syndikusanwälte,
Ausschuss Steuerrecht,
Arbeitskreis Gesellschaftsrecht
74 | Flurfunk
75 | Neues vom DAV
76 | JurTour
80 | FoodCourt
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18
Ordentliche
Mitgliederversammlung des KAV e.V.
Am Dienstag, den 19. Mai 2015,
Pullman Cologne Hotel
Termine
82 | Rückblick: Abschlussfeier der
Rechtsanwaltsfachangestellten
Winter 2014 ⁄ 2015
KAV intern
18 | Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e.V. am 19. Mai 2015
82 | Save the Date - Ausbildungsgala
Sommer 2015
84 | D
er KAV e.V. sucht eine ⁄ n
neue ⁄ n Geschäftsführerin ⁄
Geschäftsführer
83 | Save the Date - Gala Kölner Juristen
am 20. November 2015
84 | Herzlich willkommen im KAV
83 | Wichtige Termine 2015
83 | Redaktionsschluss 02/2015
Verschiedenes
!
85 | KAV Partnerschaften
88 | Die neue KAV Lounge
88 | Robe vergessen? Kein Problem!
90 | Warum Social Media?
03 | Editorial
05 | Impressum
92 | Annoncen
94 | Teilnahmebedingungen
97 | Anmeldeformular
Seminare
100 | Anmeldeformular Ordentliche
Mitgliederversammlung
101 | Anmeldeformular
8. Kölner Anwaltstag
90 | Rechtzeitig Informiert
Impressum
Herausgeber: Kölner Anwaltverein e.V. und Kölner Anwaltverein Service GmbH | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende |
Redaktion: RA Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e.V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer der Kölner Anwaltverein Service GmbH ) | Adresse und Geschäftsstelle:
Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln | Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.00 - 15.00 Uhr | Telefon: 0221 / 28 56 02 - 0, Fax: 0221 / 44 14 57 |
E-mail: [email protected], Internet: www.koelner-anwaltverein.de | Gestaltung und Layout: e-mediad GmbH | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
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| 8. Kölner Anwaltstag
Koste
nfr
Semi eie
nare!
E inladung zum 8 . K Ö L N E R A N W A L T S T A G
Die Robe im Wandel
Dienstag, 19. Mai 2015 im
Pullman Cologne Hotel
Nach den großen Erfolgen der letzten Jahre freuen
wir uns sehr, Sie auch in diesem Jahr im Vorfeld zur
Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein e.V.
(KAV) zur Teilnahme am 8. Kölner Anwaltstag (KAT)
einladen zu dürfen. Dieser Tag trägt den Titel „Die Robe
im Wandel“ – und wir, der KAV, freuen uns darauf, Sie
begrüßen zu dürfen.
Der KAT bietet Ihnen ein umfangreiches und interessantes Programm. Neben Fachvorträgen und Seminaren, die sich zum einen klassischen Rechtsgebieten
und innovativen Bereichen des heutigen aber auch
zukünftigen Kanzleibetriebs und dem damit verbundenen Anwaltmarketings (on- aber auch offline) widmen
– siehe Programm (Seite 7) – umfasst die diesjährige
Veranstaltung zum anderen Themen für junge Anwälte
sowie europarechtliche Vorträge.
Während den Vortragszeiten und in den Pausen werden
die Besucher der angeschlossenen Fachausstellung vom
KAV und seinen Partnern begrüßt. Hier präsentieren
sich die Partnerunternehmen des Vereins mit ihren
Dienstleistungen und stehen für Fragen und Anregungen mit persönlichen Ansprechpartnern zur Verfügung.
Im Herzen dieser Ausstellung werden alle Mitglieder
die Möglichkeit haben, die „KAV Lawyers Lounge“
zu nutzen. Hier stehen Ihnen Ansprechpartner des KAV
Vorstandes, der insgesamt 25 Ausschüsse und Arbeitskreise sowie der Geschäftsstelle des Vereins für Ihre
persönlichen Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Junge Kolleginnen und Kollegen werden zudem von
Mitgliedern des Ausschusses Junge Anwälte persönlich
begrüßt und vor Ort betreut. Wer bis dato noch kein
Mitglied des KAV ist, sich aber für eine Mitgliedschaft
interessiert, kann sich entsprechend informieren und
die zahlreichen Vorteile, die diese mit sich bringt, vor
Ort kennenlernen.
Unter anderem begrüßen wir folgende Partnerunternehmen in unserer Fachausstellung:
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AnNoText (Wolters Kluwer)
Audi Zentrum Bergisch Gladbach - Stein Gruppe
adesso insurance solutions GmbH
DATEV
Deutsche Bank
DKV
EUROPCAR
FORIS AG
GREVEN MEDIEN Gruppe
Hapag-Lloyd Kreuzfahrten
HDI Versicherungen
8. Kölner Anwaltstag |
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Konica Minolta
Köln | Dialog
Kreissparkasse Köln
RA-MICRO Köln
Roland Prozessfinanz
Signal Iduna
Mercedes Benz Köln / Leverkusen
Sack Mediengruppe
Hans Soldan GmbH
Die Teilnahme am 8. KAT, mit all seinen Programmpunkten ist für
alle Besucher kostenfrei. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der gebotenen Vorträge werden freundlich um rechtzeitige
Anmeldung über das im hinteren Teil dieser Ausgabe befindliche
Anmeldeformular gebeten. Zudem sind alle Seminare und Vorträge
7
auch online, unter www.kav-seminare.de bequem buchbar.
Der 8. KAT und die nachfolgende Mitgliederversammlung des KAV
werden am Dienstag, dem 19. Mai 2015, ab 13.30 Uhr, im Pullman
Cologne Hotel, Helenenstraße 14, 50667 Köln, stattfinden.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des KAT haben zudem die
Möglichkeit, an einer Verlosung attraktiver Preise teilzunehmen.
Hierzu halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAV Teilnahmekarten bereit, die an jedem Stand der ausstellenden Partner
des KAV abgestempelt werden können. Die genaue Spielanleitung
finden Sie auf der entsprechenden Teilnahmekarte angegeben. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden persönlich
benachrichtigt und ihre Namen in der nächsten Ausgabe des KAV
Magazins veröffentlicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
8. Kölner Anwaltstag - ProgrammÜberblick
Sektion A + Foyer
13.00 - 18.00 Uhr
Fachausstellung
Saal A
13.30 Uhr Begrüßung durch Herrn RA Dr. Marcus Werner, Vorstand KAV, Köln
13.35 - 14.30 Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte
Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer:
Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 1)**
Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz
14.30 - 15.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung
15.00 - 16.00 Uhr
Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte
W
orkshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer:
Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 2)**
Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz
16.00 - 16.30 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung
16.30 - 17.30 Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte
Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer:
Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 3)**
Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz
17.30 - 18.00 Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
8
| 8. Kölner Anwaltstag
Saal B
13.30 Uhr
Begrüßung durch RA Dr. Ulrich Prutsch, Vorstand KAV, Köln
13.35 - 14.35 Uhr Bau- und Architektenrecht
Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B*
Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, Köln
14.35 - 15.00 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
15.00 - 16.00 Uhr Miet- und WEG-Recht
Die Mietpreisbremse* Referent: RA Joachim Kleinrahm, Vorstand KAV, Köln
16.00 - 16.30 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
16.30 - 17.30 Uhr Lokales Onlinemarketing der Zukunft
Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing –
aber rechnet sich das auch?**
Referent: Partick Hünemohr, Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe, Köln
17.30 - 18.00 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
8. Kölner Anwaltstag |
9
Saal C
13.30 Uhr
Begrüßung durch Frau RAin Frauke Griesel, Vorstand KAV, Leverkusen
13.35 - 14.35 Uhr Erbrecht / Steuerrecht
Quo vadis zur Erbschaftsteuer?*
Referentin: RAin Susanne Christ, Köln
14.35 - 15.00 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
15.00 - 16.00 Uhr Arbeitsrecht
Nur ganz kurz – oder doch etwa länger? Update zum Befristungsrecht* Referent: RA Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M., Köln
16.00 - 16.30 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
16.30 - 17.30 Uhr RVG UND KOSTENRECHT
Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013**
RA Roger Kühn, Köln
17.30 - 18.00 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
Saal D
13.30 Uhr
Begrüßung durch Frau RAin Elke Orban, Vorstand KAV, Köln
13.35 - 14.35 Uhr Gewerblicher Rechtsschutz
Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel
Deutschland / Niederlande*
Referentinnen: Advocaat Brigitte A.J. Spiegeler, Den Haag,
RAin Franziska Pechtl, Den Haag
14.35 - 15.00 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
15.00 - 16.00 Uhr Zivilrecht
Einstweiliger Rechtsschutz – Rechtsvergleich Deutschland / Niederlande*
Referentinnen: Advocaat Brigitte A.J. Spiegeler, Den Haag,
RAin Franziska Pechtl, Den Haag
16.00 - 16.30 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
16.30 - 17.30 Uhr Familienrecht / Erbrecht
Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht*
Referenten: RAin Kirsten Harenberg und
RA Dr. Johannes Kuhn, Syndikusanwälte der FORIS AG, Bonn
17.30 - 18.00 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
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10 | 8. Kölner Anwaltstag
Saal E
09.55 - 10.00 UhrBegrüßung durch Frau RAin Eckertz-Tybussek / Martin Sampedrano
10.00 - 12.00 Uhr MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT
Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement:
Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil I)**
Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et
Commerciale, Luxemburg
12.00 - 12.15 Uhr
Pause - vor dem Tagungsraum
12.15 - 13.15 Uhr MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT
Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement:
Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil II)**
Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et
Commerciale, Luxemburg.
13.15 - 13.30 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
13.30 - 14.30 Uhr Kanzleimanagement / Onlinemarketing
Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für Rechtsanwälte –
Niemand wartet bis 2030!**
Referent: RA Daniel Levelev, Anwaltonlinemarketing, Köln
14.30 - 15.00 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
15.00 - 16.00 Uhr Kanzleimanagement
Kurzvortrag: Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbundenen
Veränderungen für Ihre Kanzlei**
Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln
16.00 - 16.30 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
16.30 - 17.00 Uhr Kanzleimanagement
Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher!**
Referent: Florian Schwiecker, Vizepräsident und Sales Director von
Speech Processing Solutions, Berlin
17.00 - 18.00 Uhr
Pause - im Rahmen der Fachausstellung
18.00 Uhr
Beginn der Mitgliederversammlung des KAV e.V.
* Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.
** Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.
8. Kölner Anwaltstag | 11
8. Kölner Anwaltstag - Programm
Saal A
13.35 - 17.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-A-1
KANZLEIMANAGEMENT / KANZLEIMARKETING / JUNGE ANWÄLTE
Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer:
Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 1, 2 und 3)**
Referentin: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack – Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare
Wie Sie die richtigen Mandanten finden und durch aktives Empfehlungsmarketing neue Mandanten gewinnen
1.
2.
3.
4.
5.
Zielgruppenorientierung!?
Spezialisierung!?
Wie viel Geld muss (darf) Mandantenakquise kosten?
Zeit für Mandantenakquise?
Welche Wege führen sicher zum Ziel?
Die Referentin, Frau Ilona Cosack ist Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare, berät und
begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Als Autorin in
Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als Referentin für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt
sie wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis.
Saal B
13.35 - 14.35 Uhr
Buchungscode: 8KAT-B-1
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B*
Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Köln
Die Kündigung eines Bauvertrags vor vollständiger Erfüllung des Werks kommt in der baurechtlichen Baupraxis häufiger vor. Im Rahmen
des 8. Kölner Anwaltstags richtet sich dieses Kurzseminar an Kolleginnen und Kollegen, die auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts
tätig sind. Es wird insbesondere auf die Kündigungsmöglichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers nach BGB und VOB/B eingegangen. Dabei findet die obergerichtliche Rechtsprechung und die des BGH besondere Berücksichtigung.
Der Referent, Herr Kollege Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist auf dem Gebiet des privaten Baurechts
und des Anlagenbaus tätig, hält regelmäßig Vorträge, ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Co-Autor des halbjährlich in der NJW
erscheinenden Berichtsaufsatzes zur Entwicklung des privaten Baurechts.
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12 | 8. Kölner Anwaltstag
15.00 - 16.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-B-2
MIET- UND WEG-RECHT
Die Mietpreisbremse*
Referent: RA Joachim Kleinrahm, Vorstand des KAV, Köln
Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs, als „Mietpreisbremse“ bekannt, ist im Entwurf am 01.10.2014 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden mietrechtliche Regelungen geändert; zudem
sollen auch maklerrechtliche Regelungen zugunsten des Mieters angepasst werden. Der Vortrag wird sich allerdings nur mit den mietrechtlichen Fragen befassen. Die neuen Regelungen werden im Einzelnen vorgestellt und besprochen.
Der Referent, Herr Kollege Joachim Kleinrahm ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und langjährig im Mietrecht tätig. Er ist
auch Mitglied des entsprechenden Vorprüfungsausschusses bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Zudem ist er Vorstandsmitglied des KAV e.V.
16.30 - 17.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-B-3
kanzleimanagement / junge Anwälte
Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing –
aber rechnet sich das auch?**
Referent: Patrick Hünemohr, Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe, Köln
Die 5 wichtigsten Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Werbemaßnahmen messbar machen und auf Trab bringen.
Das Internet und der Mobilmarkt entwickeln sich mehr und mehr zu den Leitmedien in Deutschland. 2015 wird im konservativen Fall jeder
vierte – progressiv jeder dritte Werbeeuro ins Online Marketing fließen. Aber rechnet sich diese „digitale“ Investition denn auch wirklich
– zumal ein großer Teil dieser Investitionen nicht auf Erfolgswirksamkeit gemessen wird. Herr Hünemohr erläutert in seinem Vortrag an
Hand von Praxisbeispielen, wie Sie es mit einfachen Mitteln schaffen Ihr Werbebudget optimal auszurichten.
Herr Patrick Hünemohr ist Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe in Köln und verantwortet die Geschäftsbereiche Vertrieb, Marketing
und Neue Medien. Seine Karriere führte ihn vom Produktmanager bei einem europaweiten EDV-Unternehmen zur Deutschen Telekom
Medien GmbH in Frankfurt, wo er die Verantwortung für die Multimedia Verlagsprodukte übernahm und die Sparte äußerst erfolgreich in
neue Vertriebsschienen wie z.B. Retail und Buchhandel einführte. 2001 wechselte er nach Köln zur GREVEN Medien Gruppe und übernahm
die Aufgabe, das Unternehmen „digital“ zu machen und ins 21. Jahrhundert zu führen. Unter seiner Leitung hat sich die GREVEN Medien
Gruppe mittlerweile zum 360-Grad Dienstleister für lokales Marketing fortentwickelt und bietet kleinen und mittleren Unternehmen heute
von der Homepage, über Werbung in Verzeichnismedien, bis hin zur Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing sowie
Social Media alle relevanten Werbeträger.
Saal C
13.35 - 14.35 Uhr Buchungscode: 8KAT-C-1
ERBRECHT / STEUERRECHT
Quo vadis zur Erbschaftsteuer?
Unsichere Rechtslage und drohender rückwirkender Wegfall
von Vergünstigungen dominieren die Beratungspraxis*
Referentin: RAin Susanne Christ, Köln
Auch wenn der Gesetzgeber eine schnelle Reform des Erbschaftsteuerrechts verspricht, wird aller Voraussicht nach nichts daraus. Vielmehr
erwarten Fachleute, dass bis kurz vor Ablauf der vom BVerfG vorgegebenen Frist zum 30.06.2016 über das neue Erbschaftsteuergesetz
politisch gestritten wird und auch erst dann wirklich deutlich wird, was zukünftig und ggf. auch rückwirkend gelten soll. Diese Rechtsun-
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8. Kölner Anwaltstag | 13
sicherheit stellt die Beratungspraxis vor besondere, auch haftungsträchtige Herausforderungen. Zwar gelten die im ErbStG enthaltenen
Vergünstigungen für Betriebsvermögen, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG einzuschränken sind, bis zu einer Neuregelung bzw.
spätestens 30.06.2016 fort, zugleich ist eine rückwirkende Verschärfung der Regelungen nicht auszuschließen. Der Vortrag setzt sich mit
dieser für die Beratungspraxis schwierigen Situation auseinander, gibt einen Überblick über die aktuelle Entwicklung und zeigt Strategien
im Umgang damit, insbesondere mit der drohenden rückwirkenden Verschärfung, auf.
Die Referentin dieses Vortrages, Frau Kollegin Susanne Christ ist Fachanwältin für Steuerrecht und hat sich mit ihrer Kanzlei in Köln auf
Steuer- und Erbrecht spezialisiert. Zuvor arbeitete sie in der Berliner Finanzverwaltung, als Steuerreferentin eines Versicherungskonzerns
und als Steuerfach-Redakteurin. Mit den Themen Steuer- und Erbrecht ist sie bundesweit als Autorin und Referentin tätig. Sie ist Sprecherin
des Erbrechtsausschusses des KAV. Es freut uns sehr, Sie auch im Rahmen dieser Veranstaltung als Referentin ankündigen zu dürfen.
15.00 - 16.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-C-2
ARBEITSRECHT
„Nur ganz kurz – oder doch etwa länger?
Update zum Befristungsrecht“*
Referent: RA Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M., Köln
Über 10% aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland haben ein kurzfristiges Verfallsdatum. Gerade beim erstmaligen Abschluss eines
Arbeitsvertrags mit neuen Mitarbeitern greifen Unternehmen zu befristeten Verträgen. Doch der Teufel steckt wie so häufig im Detail:
Gerade im Befristungsrecht lauern Form- und Fristfallen für die Arbeitgeber, die eine Wirksamkeit der Befristungsabrede in Frage stellen.
Der Vortrag gibt ein Update zu den Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken des Befristungsrechts.
Der Referent, Herr Kollege Dr. Markus J. Goetzmann, berät seit über einem Jahrzehnt in einer großen Kölner Sozietät in einem Team von
über zehn Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Unternehmen und Führungskräfte. Neben der Restrukturierungsberatung
zählt auch die rechtliche Begleitung der betrieblichen Personalarbeit zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit. Er tritt regelmäßig durch Veröffentlichungen und als Referent auf Fachseminaren in Erscheinung und ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht bei der Hochschule Fresenius
in Köln.
16.30 - 17.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-C-3
RVG und Kostenrecht
Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht
seit dem 01.08.2013**
Referent: RA Roger Kühn, Köln
Der Vortrag beinhaltet eine Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts und eine Darstellung der Erfahrungen mit dem neuen Gebührenrecht, insbesondere wie Gerichte und Behörden auf die Änderungen reagiert haben.
Der Referent, Herr Kollege Roger Kühn, seit 1987 Fachanwalt für Sozialrecht, beschäftigt sich seit mehr als 30 Jahren schwerpunktmäßig
mit dem Sozialrecht, insbesondere auch mit dem in diesem Gebiet speziellen Gebührenrecht. Herr Kollege Kühn ist zudem Sprecher des
Ausschusses RVG und Kostenrecht des KAV.
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
14 | 8. Kölner Anwaltstag
SAAL D (DOM 1+2)
13.35 - 14.35 Uhr Buchungscode: 8KAT-D-1
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel Deutschland / Niederlande*
Referentinnen: A dvocaat Brigitte A.J. Spiegeler, LL.M., Den Haag
RAin Franziska Pechtl, LL.M., Den Haag
Besonders im Markt zwischen Benelux und Deutschland treten aufgrund der engen Handelsbeziehungen der Nachbarländer und der Nähe
zum größten Hafen Europas immer häufiger Fälle von Produktpiraterie auf.
Das Seminar bietet einen guten Überblick über die Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes und Möglichkeiten des Marken- und
Designschutzes in den Niederlanden. Es wird die Abmahnpraxis in den Niederlanden erläutert und auf die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechten eingegangen. Dabei werden vor allem die Besonderheiten in der Praxis der Nachbarländer benannt und anhand eines
praktischen Fallbeispiels effektive Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung in den Niederlanden behandelt.
• Überblick über die Regelungen des Gewerblichen Rechtsschutzes in den Beneluxländern
• Praktisches Fallbeispiel zum Vorgehen gegen rechtsverletzende Waren
Frau Kollegin Brigitte Spiegeler ist Partnerin bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande).
Sie hat niederländisches, deutsches und französisches Recht sowie Europastudien studiert. Sie war unter anderem beim niederländischen
Wirtschaftsministerium als Senior Ministeriumsberaterin der Abteilung „Geistiges Eigentum“ tätig, wo sie auch für die Gesetzgebung auf
diesem Gebiet verantwortlich war. Sie ist als Anwältin bei den Anwaltskammern Paris und Den Haag eingetragen.
Frau Kollegin Franziska Pechtl, LL.M., ist deutsche Rechtsanwältin und EU-Advocaat bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER
Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat Rechtswissenschaften in Trier, Köln und Melbourne (Australien) studiert. Vor ihrer Tätigkeit
in den Niederlanden war sie im Justitiariat einer deutschen Fachverlagsgruppe verstärkt zu Fragen des Unternehmensrechts, gewerblichen
Rechtsschutzes und Urheberrechts tätig.
15.00 - 16.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-D-2
Zivilrecht
Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich
Deutschland/Niederlande*
Referentinnen: A dvocaat Brigitte A.J. Spiegeler, LL.M., Den Haag
RAin Franziska Pechtl, LL.M., Den Haag
• Überblick über die Regelungen des einstweiligen Rechtsschutzes in den Niederlanden
• Praktisches Fallbeispiel mit Besonderheiten Deutschland / Niederlande
Der einstweilige Rechtsschutz bietet eine schnelle Möglichkeit, um besonders in wettbewerbs-, namens- oder kennzeichenrechtlichen
Streitfällen effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Das Seminar bietet einen Überblick über die Regelungen des einstweiligen Rechtsschutzes in den Niederlanden. Hierbei soll vor allem der einstweilige Rechtsschutz in Form der einstweiligen Verfügung im Vordergrund stehen.
Es wird die Rechtspraxis in den Niederlanden erläutert und auf die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechten sowie die Unterschiede in der Handhabung der Nachbarländer eingegangen.
Frau Kollegin Brigitte A. J. Spiegeler, LL.M., ist Partnerin der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat niederländisches, deutsches und französisches Recht sowie Europastudien studiert. Frau Spiegeler war unter anderem
beim niederländischen Wirtschaftsministerium als Senior Ministeriumsberaterin der Abteilung cGeistiges Eigentum“ tätig, wo sie auch für die
Gesetzgebung auf diesem Gebiet verantwortlich war. Sie ist als Anwältin bei den Anwaltskammern Paris und Den Haag eingetragen.
Frau Kollegin Franziska Pechtl, LL.M., ist deutsche Rechtsanwältin und EU-advocaat bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER
Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat Rechtswissenschaften in Trier, Köln und Melbourne (Australien) studiert. Vor ihrer Tätigkeit
in den Niederlanden war sie im Justitiariat einer deutschen Fachverlagsgruppe verstärkt zu Fragen des Unternehmensrechts, gewerblichen
Rechtsschutzes und Urheberrechts tätig.
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8. Kölner Anwaltstag | 15
16.30 - 17.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-D-3
FAMILIENRECHT / ERBRECHT
Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht*
Referenten: RAin Kirsten Harenberg, Syndikusanwältin der FORIS AG, Bonn
RA Dr. Johannes Kuhn, Syndikusanwalt der FORIS AG, Bonn
In der anwaltlichen Tätigkeit bieten viele Anwälte Beratung sowohl im Familien- als auch im Erbrecht an. Die Schnittstellen beider Rechtsgebiete sind zahlreich. Vom Zugewinnausgleich im Todesfall bis zum Wegfall des Erbrechts bei Anhängigkeit eines Scheidungsantrages.
Dabei ist der Bedarf an Prozessfinanzierungen in beiden Rechtsgebieten besonders hoch: Oft muss ein Ehegatte seinen Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber seinem vermögenden Ehegatten oder bei dessen Erben einfordern. Oder dem testamentarisch übergangenen
Sohn wird sein Anteil am Nachlass streitig gemacht. Regelmäßig geht es dabei um hohe Forderungen, also hohe Kostenrisiken. Prozessfinanzierung ist daher insbesondere für Familien- und Erbrechtler eine wichtige Option zur finanziellen Absicherung der Mandanten im
Rechtsstreit und für ein vollumfänglich risikoloses Prozessmandat.
Themen des Vortrages:
• Finanzierbare Verfahren: Stufen- und Leistungsklagen im Erbrecht und auf Zugewinnausgleich, Erbenfeststellungsklage, Erbscheinsverfahren, Schiedsklagen, Erbunwürdigkeitsklagen (v.a. auf Beklagtenseite)
• Streit um die Erbfolge: Allein- und Miterbenstellungen, Testierunfähgkeits- und Testamentsanfechtungsfälle, Scheidungsantragsfälle
(§§ 1933, 2077 BGB)
• Ansprüche der Erben: insb. Erbschaftsanspruch (§§ 2018 ff. BGB), § 2287 BGB (analog)
• Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche: Konstellationen des Pflichtteilsverzichts und der Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsergänzung,
Pflichtteilsstufenklage
• Streit über Zugewinnausgleich: Wegen Scheidung oder Todes, Verteidigung gegen Einwand des § 1381 BGB, Bewertung von Unternehmensbeteiligungen
• Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaft: bei Abfindungsansprüchen
• Ansprüche in Prozessstandschaft: insb. „Vollmachtsmissbrauchsfälle“, Verhältnis von Streitwert und Beteiligung des Finanzierers, Hinterlegung als Erfolg der Klage und Folgeauseinandersetzung
Die Referentin, Frau Kollegin Kirsten Harenberg ist seit 2004 zugelassene Rechtsanwältin. Bei der FORIS AG ist sie als Syndikusanwältin
zuständig für die Finanzierungsanfragen im Familien- und Erbrecht. Vor ihrer jetzigen Tätigkeit war sie mehrere Jahre als Anwältin mit
Schwerpunkt Familienrecht tätig.
Der Referent, Herr Kollege Dr. Johannes Kuhn ist Fachanwalt für Erbrecht und Syndikus beim Bonner Prozessfinanzierer FORIS. Dort ist er
für Finanzierungsanfragen im Erbrecht zuständig. Zuvor war er mehrere Jahre in einer mittelständischen Sozietät in Hamm (Westf.) tätig.
Neben seiner Aufgabe bei der FORIS AG und seiner Anwaltstätigkeit in Köln betätigt er sich als Fachautor und Referent.
Saal E
10.00 - 13.15 Uhr Buchungscode: 8KAT-E-1
MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT
Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement:
Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil 1 und 2)**
Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et Commerciale, Luxemburg
Die Mediation in Zivil- und Handelssachen spielt - nicht zuletzt forciert durch die Mediationsrichtlinie von 2008 - eine immer bedeutendere
Rolle in der europäischen Streitbeilegung. Den nationalen Prozessordnungen enthoben ermöglicht sie die nachhaltige, zeit-und kostensparende Lösung von Konflikten und gewinnt angesichts wachsender wirtschaftlich-finanzieller Anforderungen immer mehr an Bedeutung.
Gleichzeitig bietet die in der Mediation angewandte Technik auch außerhalb formeller Mediationsverfahren Möglichkeiten der Optimierung
für das anwaltliche außergerichtliche Verhandeln oder für das Konflikt- und Personalmanagement in der Kanzlei.
Anhand praktischer Situationen sollen die vorgestellten Techniken auch ausprobiert werden.
Der Referent, Herr Dr. Jan Kayser hat deutsches und französisches Recht in Potsdam und Paris studiert, war sechs Jahre als Anwalt tätig
und zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als Rechtsanwalt und beim Barreau de Luxemburg als Avocat à la Cour. Er ist seit
2012 Generalsekretär des luxemburgischen Mediationszentrums für Zivil- und Handelssachen (Centre de Médiation Civile et Commerciale,
CMCC).
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16 | 8. Kölner Anwaltstag
13.30 - 14.30 Uhr Buchungscode: 8KAT-E-2
KANZLEIMARKETING / ONLINEMARKETING
Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Niemand wartet bis 2030!**
Referent: RA Daniel Levelev, AnwaltOnlinemarketing.de, Köln
Wie ist es dazu gekommen, dass Anwaltskanzleien, Behörden und Gerichte bei der technischen Entwicklung im Internet und der Nutzung
moderner Kommunikationsmethoden derart von den Verbrauchern und der Wirtschaft „abgehängt” wurden? Fakt ist, Mandanten werden
nicht bis zum imaginären 2030 warten, bis sich die Anwaltschaft dem Trend angepasst hat. Im Vortrag erfahren die Teilnehmer, wie Vorreiter-Kanzleien schon jetzt das Internet zur Mandantenakquise nutzen und wie man die eigene Kanzlei in kürzester Zeit digital fit macht.
Herr Kollege Daniel Levelev ist Gründer von AnwaltOnlinemarketing.de. Er berät Anwälte zu Fragen der Mandantenakquise und des Vertriebs von Rechtsdienstleistungen über das Internet. Dafür hat sein Unternehmen speziell für Anwälte angepasste Produkte entwickelt.
15.00 - 16.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-E-3
KANZLEIMANAGEMENT / MITARBEITERSEMINAR
Kurzvortrag: Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit
verbundenen Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei **
Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist inzwischen Gesetz, die Papierakte gehört bald der Vergangenheit an! Zu Beginn 2016 erfolgt für
jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), über das zukünftig
die gesamte elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit den Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten abgewickelt wird. Dies
bedeutet, dass die elektronische Aktenführung und -bearbeitung noch mehr an Bedeutung gewinnen wird und bald zur Norm übergeht.
Im Rahmen dieses Kurzvortrages erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen für die elektronische Kanzlei, zum richtigen Scannen und der
elektronischen Verarbeitung im Kanzlei Alltag (elektronische Kommunikation intern mit den Mandanten, Versicherungen und Gerichten).
Sie erhalten Informationen, wie Sie schon jetzt auf eine elektronische Arbeitsweise umstellen und gleichzeitig Kosten und Arbeitszeit
einsparen können, dies wird exemplarisch am RA-MICRO E-Workflow demonstriert. Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte sowie an Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter.
Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-MICRO Köln, Bereich Kanzlei-Beratung, im Vertrieb tätig und daher mit
dem Thema E-Workflow bestens vertraut.
16.30 - 17.00 Uhr Buchungscode: 8KAT-E-4
KANZLEIMANAGEMENT
Digitales Diktat und Spracherkennung 2015:
Schnell, mobil, sicher! **
Referent: Florian Schwiecker, Vizepräsident und Sales Director von Speech Processing Solutions, Berlin
In diesem Vortrag wird der Referent die Neuerungen in der Diktiertechnik aus Sicht des Anwalts präsentieren. Und er weiß wovon er
redet, denn er selbst hat von 2001 bis 2011 als Anwalt praktiziert. Ob es das Diktieren mit dem Smartphone, den Einsatz von Spracherkennung, die Einbindung externer Schreibdienste oder die sichere Nutzung von Cloud-Lösungen betrifft – in dieser Präsentation werden alle
Lösungen auf Herz und Nieren und die wirkliche Verwendbarkeit im anwaltlichen Alltag geprüft.
Der Referent, Herr Florian Schwiecker, ist Vizepräsident und Deutschland-Chef von Speech Processing Solutions, dem Hersteller der Philips
Diktiertechnologie. Zusätzlich verantwortet er den weltweiten Vertrieb des Unternehmens.
Seminare | 17
Am 19.05.2015 präsentiert Konica Minolta auf dem Kölner Anwaltstag
OPTIMALE LÖSUNG FÜR JURISTEN
bizhub LEGAL – einzigartig im Markt
– Neue Funktion speziell für Rechtsanwälte
– Anwenderorientiertes Design
– Einfach in die Kanzlei integrierbar
Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH
Direct Sales Region West 1 . Office Köln-Bonn . Industriestraße 161 . 50999 Köln . Tel.: (02236) - 60 00 . Fax: (02236) - 60 02 99
[email protected] . http://legal.konicaminolta.de
18 | Mitgliederversammlung
Ordentliche Mitgliederversammlung
des KAV am Dienstag, dem 19. Mai 2015,
Pullman Cologne Hotel
Der KAV lädt Sie herzlich ein
zu seiner Ordentlichen Mitgliederversammlung
am Dienstag, dem 19. Mai 2015, 18.00 Uhr,
im Pullman Cologne Hotel, Helenenstraße 14, 50667 Köln.
Auch in diesem Jahr hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kollegen zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können. Wir regen an, die Mitgliederversammlung zu
nutzen, um sich aktiv am Vereinsleben des KAV zu beteiligen. Selbstverständlich laden wir
Sie im Anschluss an die Mitgliederversammlung ein, unser Gast zu sein. Für leckeres Essen
und gute Weine, die Sie beim kollegialen Miteinander begleiten, haben wir gesorgt.
Wir bitten höflich, aber auch nachdrücklich im Sinne einer kostensparenden Kalkulation des
Abendessens und der Schonung der Vereinskasse darum, auf dem auf S. 100 dieser Ausgabe des KAV Magazins beigefügten Formular Ihre Teilnahme am gemeinsamen Abendessen
anzuzeigen. Das Anmeldeformular sieht auch vor, dass Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ankreuzen, was der organisatorischen Erleichterung dienen soll, da die
Bestuhlung des Raums entsprechend der zu erwartenden Mitgliederzahl einzurichten ist.
Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens zum 08.05.2015.
Mitgliederversammlung | 19
Tagesordnung
Die Tagesordnung der Ordentlichen Mitgliederversammlung lautet wie folgt:
1. Jahresbericht der Vorsitzenden
6. Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2015
2. Grußwort eines Vertreters der Justiz
7. Wahlen zum Vorstand
3. Kassenbericht
8. Wahlen von Ausschussmitgliedern
4. Entlastung des Vorstandes
9. Vortrag und Diskussion
5. Beratung und Beschlussfassung über
10. Verschiedenes
Änderungen in der Satzung
Zu TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
Der Vorstand des KAV hat in seiner Sitzung vom 21.01.2015 den
Beschluss gefasst, der Mitgliederversammlung einige Änderungen
der geltenden Satzung vorzuschlagen. Hierbei handelt es sich
sowohl um inhaltliche als auch redaktionelle Änderungen.
§ 1 Ziff. 4 S. 2 soll ersatzlos gestrichen werden, da er den
tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr entspricht.
§ 1 Ziff. 4 soll lauten:
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist berechtigt, sich an Gesellschaften
zu beteiligen, deren Unternehmensgegenstand dem Zweck
des Vereins gleich oder ähnlich ist, solche Gesellschaften zu
gründen, zu erwerben und zu leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung zu beschränken. Der Verein ist berechtigt, seinen Vereinszweck nicht selbst, sondern durch solche
Gesellschaften zu verfolgen und diesen Tätigkeiten des Vereins
ganz oder teilweise zu überlassen.
Eine weitere Änderung betrifft § 2 Ziff. 4. Dessen lit. c) soll wie
folgt geändert werden:
b) …,
c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung in geheimer
Abstimmung, wenn das Mitglied dem Ansehen oder dem
Zweck des Vereins grob zuwider handelt,
d) ….
Da gem. § 8 Ziff. 4 der bisherigen Satzung bei ihrer Abänderung
die Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder erforderlich ist, dieses
Quorum auch bei der von uns erwarteten regen Teilnahme naturgemäß nicht erreicht werden wird, können wir voraussichtlich
in der Ordentlichen Mitgliederversammlung über die Satzungsänderungen, sofern gewünscht, nur diskutieren. Es ist deshalb
gem. § 8 Ziff. 5 der geltenden Satzung (fristgerecht) eine neue
Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf
die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Als Termin dieser Außerordentlichen Mitgliederversammlung
ist Montag, der 17. August 2015, 13.00 Uhr, in Raum 1502/03,
Justizgebäude, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, vorgesehen.
Eine gesonderte Einladung wird Ihnen noch zugehen.
4. Die Mitgliedschaft ordentlicher und außerordentlicher
Mitglieder erlischt unter gleichzeitigem Verlust jeglichen
Anrechts auf das Vereinsvermögen und die Benutzung der
Einrichtungen des Vereins
a) …,
Zu TOP 7 und 8 - Änderungen der Wahlordnungen für Vorstand und Ausschüsse
Der Vorstand des KAV hat in seiner Sitzung vom 08. Dezember
2014 gem. §§ 5 Ziff. 1 Abs. 2 S. 3, 7 Ziff. 3 S. 3 der Satzung des KAV
Änderungen der Wahlordnung zur Vorstandswahl und der Ordnung
zur Wahl der Ausschüsse beschlossen. Hierbei handelt es sich um
redaktionelle Änderungen bzw. Änderungen, die die Praktikabilität
in der Mitgliederversammlung erhöhen. Da die Änderungen in
der Wahlordnung zur Vorstandswahl und der Ordnung für die Wahl
der Ausschüsse sinnentsprechend vorgenommen wurden, sind sie
nachfolgend ausschließlich für die Wahlordnung zur Vorstandswahl
vergleichend zur früheren Fassung dargestellt:
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20 | Mitgliederversammlung
Alte Fassung
4. Ablauf der Wahl in der Mitgliederversammlung
1. Kandidatur
Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht,
für den Vorstand zu kandidieren.
Neue Fassung
…
d) Bekanntgabe des Ergebnisses
Alte Fassung
1. Wählbarkeit
Jedes ordentliche Mitglied kann zum Mitglied
des Vorstandes gewählt werden.
(1) Der Wahlleiter gibt der Versammlung das Ergebnis des
Wahlgangs bekannt und befragt die Kandidaten, ob sie die
Wahl annehmen.
(2) Für den Fall, dass Kandidaten nicht anwesend sind,
muss deren schriftliche Einwilligung zur Annahme der
Wahl zu Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen.
Alte Fassung
2. Vorschlagsrecht
(1) Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht,
einen oder mehrere Kandidaten vorzuschlagen.
Neue Fassung
2. Vorschlagsrecht
(1) Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, sich selbst,
einen oder mehrere Kandidaten vorzuschlagen.
Neue Fassung
(1) Der Wahlleiter gibt der Versammlung das Ergebnis
des Wahlgangs bekannt und befragt die Kandidaten,
ob sie die Wahl annehmen. Nimmt der Kandidat die
Wahl an, dann ist er zum Mitglied des Vorstandes gewählt.
(2) Für den Fall, dass Kandidaten nicht anwesend sind,
muss deren Zustimmung zur Annahme in Textform der
Mitgliederversammlung vorliegen.
Alte Fassung
3. Wahlliste
In der Mitgliederversammlung wird eine Liste der
Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ausgelegt.
Die Änderungen der Wahlordnung für die Wahl der Ausschüsse sind
entsprechend beschlossen worden. Auf eine vergleichende Darstellung insoweit wird daher verzichtet. Die aktuellen Wahlordnungen
können Sie dem Internetauftritt des KAV entnehmen.
Neue Fassung
3. Wahlliste
In der Mitgliederversammlung wird eine Liste der
Kandidaten bekannt gemacht.
Zu TOP 7 - Wahlen zum Vorstand
Die Kolleginnen Pia Eckertz-Tybussek,
Elke Orban, Angelika Töpfer und die
Kollegen Michael Blenkle, Joachim
Kleinrahm, Jürgen Sauren und Klaus
Schlimm stehen zur Wiederwahl an.
Sie haben die satzungsmäßige Höchstgrenze ihrer Amtszeit noch nicht
erreicht und stehen daher für eine
erneute Wahl in den Vorstand wieder
zur Verfügung (zu der geänderten
Wahlordnung zur Vorstandswahl siehe
oben zu TOP 7 und 8).
RAin Pia Eckertz-Tybussek
RAin Elke Orban
RAin Angelika Töpfer
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Mitgliederversammlung | 21
RA Michael Blenkle
RA Joachim Kleinrahm
RA Jürgen Sauren
RA Klaus Schlimm
Zu TOP 8 - Wahlen von Ausschussmitgliedern
Die Amtszeit eines Ausschussmitglieds bestimmt sich nach § 7 Ziff. 4
der Satzung des KAV, danach erfolgt die Neuwahl der Ausschussmitglieder in einer Mitgliederversammlung, die im 3. Kalenderjahr
nach der Wahl stattfindet. Demnach sind die Mitglieder folgender
Ausschüsse von der Mitgliederversammlung zu wählen: Bank- und
Kapitalmarktrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Internationales
Recht sowie Medizinrecht (zu der geänderten Wahlordnung der
Ausschüsse siehe oben zu TOP 7 und 8).
Aufgrund der bisherigen Anregungen stellen sich folgende Kolleginnen und Kollegen zur Wahl:
a) Bank- und Kapitalmarktrecht
c) Internationales Recht
RA Marco Hoffmann
RAin Karin Jezewski
RA Dr. Thomas Klein
RAin Dr. Beate Koch
RAin Ingrid Kühnau
RA Dr. Yorick Ruland
RA Martin Schleicher
RA Ralf E. Schubert M.B.A.
RAin Claudia Stöcker
RA Ralph Tilemann
RA Markus Trude
RA Kourosh Aminyan RA Dr. Adolf Andörfer
RAin Fatma Atasever
RAin Ursula Gudernatsch
RAin Dr. Hanna Kistner-Bahr
RA Zaza Koschuaschwili
RAin Gisela Meißner-Roggen
RA Marc Meyer RAin Beate Wieloch
RA Dr. Ulrich Wiemann
b) Gewerblicher Rechtsschutz
d) Medizinrecht
RAin Christina Arentz
RAin Nicole Grüger
RAin Dr. Johanna Haesemann
RA Prof. Dr. Ralf Höcker
RAin Dr. Verena Hoene
RA Ruben A. Hofmann
RA Dr. Ingo Jung
RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus
RAin Dr. Martina Taxhet (nicht in Mitt 5/2012)
RA Moritz Vohwinkel
RA Christian Weil
RA Dr. Marc Zain
RAin Isabel Bals
RAin Dr. Annette Bäumer
RAin Dr. Kerstin Brixius
RAin Martina Simon
RA Prof. Dr. Bernd Halbe
RA Michael Schroeder
RA Dr. Albrecht Wienke
RA Arno Zurstraßen
22 | Seminare
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Fortbilden und Service genieSSen!
Mineralwasser im Tagungsraum
Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum
Kaffeepausen
Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden
Mittagessen
Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden
Kostenfreie W-LAN Nutzung am Tagungsort
Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende
Seminarbewerbung
Skriptmaterial
Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort
Nutzung des Deutsche Bahn Veranstaltungstickets
Reisen Sie bequem und günstig mit der Deutschen Bahn zu Ihrem KAV Seminar.
Ab h 99,00 inkl. MwSt. (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) deutschlandweit (siehe Seite 49)
Flugbuchung
Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen das
Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen, Johannisstrasse 54, 50668 Köln, zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner stehen unter Telefon: 0221 16012 - 30 Telefax: 0221 16012 - 27 und per
Email: [email protected] sehr gern zur Verfügung.
Seminare | 23
Ein Seminar der KAV Service GmbH ist mehr als eine reine Fortbildung.
Wir bieten Ihnen mit unseren neuen Seminarprodukten an ausgewählten Standorten,
nicht nur interessante Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine Vielzahl
attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie folgende Annehmlichkeiten:
Mietwagenservice
Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.V. attraktive Sonderkonditionen.
Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der
KAV Webseite.
Übernachtungen in Köln
Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen das Luftansa City Center Reisebüro Frenzen jederzeit gern bei der Suche nach einer
Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e.V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in
ausgewählten Hotels der Hilton Gruppe, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Kölner Hyatt Regency Hotel
und Courtyard Köln Hotel. Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich der KAV Webseite.
B
Nutzung des KAV Bonus Systems
Mitglieder des KAV e.V. profitieren vom KAV Bonus System. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und
12. Seminarstunde pro Kalenderjahr vom KAV e.V. übernommen - dies bedeutet eine Einsparmöglichkeit in
Höhe von bis zu h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) pro Kalenderjahr und Mitglied.
Der derzeitige Mitgliedsbeitrag des KAV e.V. liegt bei h 230,00 im Jahr.
Ein attraktives Angebot für junge Mitglieder
In den ersten beiden Jahren nach ihrer Anwaltszulassung bleiben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
die Mitglied des KAV e.V. werden, beitragsfrei (sofern ihre Zulassung innerhalb von fünf Jahren nach dem
Zeitpunkt erfolgt, in dem sie die Befähigung zum Richteramt erlangt haben). In dieser Zeit profitieren junge
Mitglieder bereits vom KAV Bonus System und können alle Angebote und Dienstleistungen der KAV Service
GmbH zu Mitgliederkonditionen in Anspruch nehmen.
24 | Seminare
KAV-Seminare - Übersicht
Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe
geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf
unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter (Seite 90)
sowie in den KAV Magazinen 2-4 des Jahres 2015 erfolgt.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung.
Ihre KAV Magazin Redaktion
Arbeitsrecht
19.05.2015 S.13 | 8. KAT - „Nur ganz kurz – oder doch etwas länger? Update zum Befristungsrecht“
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht
23.-24.10.2015 S.46 |
Bau- und Architektenrecht
13.05.2015 S.37 | Bauplanungsrecht
19.05.2015 S.11 | 8. KAT - Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B
30.-31.10.2015 S.47 |
Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht
Betreuungsrecht
16.04.2015 S.33 | Recht auf Krankheit vs. Handlungsnotwendigkeit des Betreuers
Seminare | 25
Erbrecht
17.04.2015 S.33 | Erbauseinandersetzung leicht gemacht?
19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Quo vadis zur Erbschaftsteuer?
19.05.2015 S.15 | 8. KAT - Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht
22.05.2015 S.37 | Was ändert sich durch die neue EU-Erbrechtsverordnung?
18.06.2015 S.40 | Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht
und Mediation
24.06.2015 S.40 | Banken und Lebensversicherung im Erbfall
02.09.2015 S.42 | Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Erbrecht
Familienrecht
06.05.2015
S.35 | Abrechnung und Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Mandaten
19.05.2015 S.15 | 8. KAT - Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht
18.-19.09.2015
S.45 |
Herbstseminar im Familienrecht
gesellschaftsrecht
18.06.2015
S.40 | Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht
und Mediation
Gewerblicher Rechtsschutz
19.05.2015 S.14 | 8. KAT - Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel
Deutschland / Niederlande
13.-14.11.2015
S.48 | Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 2015
Informationstechnologierecht
03.-04.09.2015
S.42 | 5. NRW IT-Rechtstag
Junge Anwälte
15.04.-06.05.2015
S.32 | Sprachkurs: English for Legal Professionals
19.05.2015 S.11 | 8. KAT - Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer:
Erfolgreiche Mandantenakquise
19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing – aber rechnet sich das auch?
Die 5 wichtigsten Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Werbemaßnahmen messbar
machen und auf Trab bringen.
19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Workshop für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Digitaler Wandel und
Onlinemarketing - Niemand wartet bis 2030!
19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Kurzvortrag: Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die
damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, Mobil, Sicher!
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
26 | Seminare
KAV-Seminare - Übersicht
15.09.2015
16.09.2015
17.09.2015
S.41 | Fit für den elektronischen Rechtsverkehr – Rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft
S.41 | Erfolgreiches Kanzleimarketing – 5 Handlungsfelder für den Kanzleierfolg
S.42 | Weiterempfehlung im Web – Die neue Dimension des Social-Media Marketing
Kanzleimanagement
25.03.2015S.31 | E lektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden
Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
08.05.2015S.36 | B
ewusster Auftritt und Kanzlei-Kommunikation zur Stärkung ihrer persönlichen
Kompetenz
19.05.2015 S.11 | 8. KAT - Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer:
Erfolgreiche Mandantenakquise
19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing – aber rechnet sich das auch?
Die 5 wichtigsten Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Werbemaßnahmen messbar machen und
auf Trab bringen.
19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte – Niemand wartet bis 2030!
19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Kurzvortrag: Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die
damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher!
10.06.2015S.38 | Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbundenen
Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
17.06.2015S.39 | Aktuelle Rechtschreibung – Sicherheit für Ihre tägliche Korrespondenz!
15.09.2015S.43 | Fit für den elektronischen Rechtsverkehr – Rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft
16.09.2015S.44 | Erfolgreiches Kanzleimarketing – 5 Handlungsfelder für den Kanzleierfolg
17.09.2015S.44 | Weiterempfehlung im Web – Die neue Dimension des Social-Media Marketing
MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT
19.05.2015 S.15 | 8. KAT - Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement:
Mediationstechnik & anwaltliche Praxis
18.06.2015S.40 | Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und
Mediation
Medizinrecht
13.04.2015S.32 | Aktuelles zum Versorgungsstärkungsgesetz
23.09.2015S.46 | Neue Rechtsprechung u. Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung
Seminare | 27
Mitarbeiterseminare
25.03.2015S.31 | Elektronische Kanzlei - Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden
Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
08.05.2015S.36 | B
ewusster Auftritt und Kanzlei-Kommunikation zur Stärkung ihrer persönlichen
Kompetenz
19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Kurzvortrag: Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die
damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
19.05.2015 S.16 | 8. KAT - Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, Mobil, Sicher!
10.06.2015S.38 | Elektronische Kanzlei – Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden
Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
17.06.2015S.39 | Aktuelle Rechtschreibung – Sicherheit für Ihre tägliche Korrespondenz!
Miet- und weg-recht
21.04.2015S.34 | Schiedsgerichtsverfahren im Wohnungseigentum
19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Die Mietpreisbremse
27.-28.11.2015S.48 |
Kölner Mietrechtstage 2015
RVG und Kostenrecht
19.05.2015 S.13 | 8. KAT - Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013
27.05.2015S.38 | PKH/VKH & Beratungshilfe – Die Änderungen zum 01.01.2014 in der täglichen Praxis:
Fluch oder Segen?
19.08.2015S.41 | Reden wir mal über´s Honorar- Intensiv-Seminar für Anwälte und engagierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sozialrecht
19.05.2015 S.13 | 8. KAT - Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013
23.09.2015S.46 | Neue Rechtsprechung u. Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung
Sprachkurs
15.04.-06.05.2015S.32 | English for Legal Professionals
Steuerrecht
22.04.2015 S.34 | K
orruption und Tax Compliance im Unternehmen
19.05.2015 S.12 | 8. KAT - Quo vadis zur Erbschaftsteuer?
18.06.2015 S.40 | U
nternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und
Mediation
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
28 | Seminare
Strafrecht
21.03.2015S.31 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
19.09.2015 S.45 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
Urheber- und Medienrecht
04.-05.09.2015
S.43 |
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht
Verkehrsrecht
24. - 25.04.2015
S.35 |
Kölner Verkehrsrechtstage 2015
Versicherungsrecht
06.-07.11.2015
S.47 |
6. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV
Verwaltungsrecht
17.03.2015
13.05.2015
S.30 | Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand
S.37 | Bauplanungsrecht
zivilrecht
19.05.2015
= 10 Std. FAO
S.14 | 8. KAT - Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland/Niederlande*
= 15 Std. FAO
= Basic-Seminare
Seminare | 29
KAV BONUS
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Mitglieder des KAV profitieren vom KAV BONUS. Hierbei
werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde
pro Kalenderjahr und Mitglied vom KAV übernommen.
Unabhängig davon, wie viele Seminarstunden die von
Ihnen ausgewählten Vorträge aus dem Fortbildungsprogramm des KAV aufweisen, Ihr KAV BONUS berücksichtigt die Anrechnung der entsprechenden Stunden
sukzessiv. Sollten Sie zum Beispiel ein Seminar mit einer
Vortragszeit von 2 Stunden im September gebucht haben
und im Oktober ein Weiteres mit 6 Vortragsstunden,
reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag für die Oktoberveranstaltung von 6 auf 4 Stunden (die Kosten der 5. und 6.
Vortragsstunde werden vom KAV getragen). Gleiches gilt,
wenn Sie im Jahr lediglich an einer 10-Stundenveranstaltung teilnehmen. Hier reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag
auf 8 zu zahlende Vortragsstunden.
Nutzen Sie Ihren KAV BONUS – Vorteil und die Möglichkeit, bis zu h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (j 142,80) im
Kalenderjahr an Fortbildungskosten einzusparen.
Bei Anwendung erhalten die Mitglieder eine entsprechend reduzierte Rechnung der Kölner Anwaltverein
Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV
durchführt.
Gern steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen rund um
das Seminarwesen zur Verfügung:
· telefonisch unter 0221 / 28 56 02 0,
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er Email unter [email protected]
· per Fax: 0221 / 28 56 02 21
Ihr Kölner Anwaltverein
30 | Seminare
KAV-Seminare
Verwaltungsrecht
Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand
Referent: RA Martin Hahn, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Verwaltungsrecht
Datum: Dienstag, 17. März 2015
Uhrzeit: 17.00 - 19.00 Uhr
Ort: Landgericht Köln, siehe Seite 50
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Die sog. „Ahlhorn-Rechtsprechung“ des OLG Düsseldorf ist nach der Korrektur durch den
EuGH schon seit mehreren Jahren Geschichte. Doch Grundstücksgeschäfte der öffentlichen
Hand stehen weiterhin im Fokus des Vergaberechts. Sobald Bund, Länder oder Kommunen eigene Grundstücke veräußern und gleichzeitig die spätere Nutzung beeinflussen,
können förmliche Vergabeverfahren eine gewichtige Rolle für die rechtssichere Abwicklung
spielen. Gerade bei bedeutsamen Innenstadtprojekten oder wirtschaftlich interessanten
Standortentwicklungen ist daher Vorsicht geboten: Die Konkurrenz schläft nicht, das in
diesem Bereich immer noch gängige Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ wird immer
riskanter. Wann ein Grundstücksverkauf eine rein fiskalische Angelegenheit ist und wann er
eine vergaberechtlich relevante Beschaffung darstellt, kann sicherlich nicht mit einem Satz
beantwortet werden. Der Vortrag soll daher die grundlegenden Kriterien aufzeigen, an den
für die Praxis interessanten Stellen aber auch vertiefen. Neben den kartellvergaberechtlichen Bezügen wird dabei auch auf haushalts-, beihilfe- und primärrechtliche Vorgaben
eingegangen. Ziel der Veranstaltung ist, bei den Kolleginnen und Kollegen das Bewusstsein
für dieses überaus wichtige Problem zu wecken und Ansatzpunkte für die anwaltliche
Beratung aufzuzeigen.
Der Referent, Herr Kollege Martin Hahn, ist in einer Kölner Kanzlei tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Vergaberecht, das Grundstücks- und Immobilienrecht sowie das zivile
Bau- und Architektenrecht. Er begleitet das noch verhältnismäßig junge Grundstücksvergaberecht seit seinen Anfängen. Dabei berät er sowohl Projektentwickler als auch öffentliche
Auftraggeber und war an drei der sehr seltenen Verfahren hierzu vor den Vergabekammern
und OLG-Senaten beteiligt.
Seminare | 31
Strafrecht
Aktuelles aus der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen
wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit,
sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver
auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige
Veranstaltungen statt. Der nächste diesjährige Termin ist für den 19. September 2015 angedacht. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um
der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden,
die bitte rechtzeitig an die E-Mailadresse [email protected] zu übermitteln sind.
Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt
nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt
und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.
Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach
Es lädt ein: Strafrechtsausschuss
Datum: Samstag, 21. März 2015
Uhrzeit: 10.00 - 14.30 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINARE
Elektronische Kanzlei – Elektronischer
Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden
Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist inzwischen Gesetz, die Papierakte gehört bald
der Vergangenheit an! Zu Beginn 2016 erfolgt für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) über das
zukünftig die gesamte elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit den Gerichten,
Behörden und sonstigen Dritten abgewickelt wird. Dies bedeutet, dass die elektronische
Aktenführung und -bearbeitung noch mehr an Bedeutung gewinnen wird und bald zur
Norm übergeht.
In diesem Kurz-Vortrag erfahren Sie mehr zu:
• Voraussetzungen für die elektronische Kanzlei
• richtiges Scannen
• elektronische Verarbeitung im Kanzlei-Alltag (elektronische Kommunikation intern,
mit den Mandanten, mit den Versicherungen und Gerichten)
Sie erhalten Informationen, wie Sie schon jetzt auf eine elektronische Arbeitsweise umstellen und gleichzeitig Kosten und Arbeitszeit einsparen können. Dies wird exemplarisch am
RA-MICRO E-Workflow demonstriert.
Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie an Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter.
Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-MICRO Köln, Bereich
Kanzlei-Beratung, im Vertrieb tätig und daher mit dem Thema E-Workflow bestens vertraut.
Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln
Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement
Datum: Mittwoch, 25. März 2015
Uhrzeit: 13.00-16.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 105,00 zzgl. 19% MwSt. (h 124,95)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
32 | Seminare
KAV-Seminare
MEDIZINRECHT
Aktuelles aus dem Versorgungsstärkungsgesetz
Referent: RA Dr. Horst Bartels, Düsseldorf
Es lädt ein: Ausschuss Medizinrecht
Datum: Montag, 13. April 2015
Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Es lädt ein: KAV
Datum: Mittwoch,
15. April 2015,
22. April 2015,
29. April 2015,
06. Mai 2015
Uhrzeit: jeweils von 17.45 - 21.15 Uhr
Ort: Berlitz Center Köln, siehe Seite 50
Kosten: h 270,00 zzgl. 19% MwSt. (h 321,30),
die Kursgebühr umfasst 4 Unterrichtsterminen zu
je 4 x 45 Minuten sowie Unterrichtsmaterialien
Info: Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen
limitiert.
Teilnahmebescheinigung: Die Teilnehmer
erhalten im Anschluss an den absolvierten Kurs
eine Teilnahmebescheinigung.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Das Seminar hat die aktuelle Entwicklung des Vertragsarztrechts zum Gegenstand. Dabei soll
auch auf das zu erwartende GKV-VStG eingegangen werden, wobei Fragen des Zulassungsrechts im Vordergrund stehen sollen.
Wir freuen uns sehr, Herrn Kollegen Dr. Horst Bartels als Referenten dieses Vortrages ankündigen zu dürfen. Er studierte in Bochum Rechtswissenschaften und war dort als Assistent am
Lehrstuhl für öffentliches Recht und Sozialrecht tätig. Er promovierte mit einem sozialverwaltungsrechtlichen Thema. Seit 1986 ist er bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Justitiar und leitet seit 1992 die dortige Rechtsabteilung.
SPRACHKURS
English for Legal Professionals
Mithilfe authentischer Beispiele aus dem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht,
Vertragsrecht und Insolvenzrecht trainiert dieses Seminar Ihre Sprachfertigkeit anhand
von juristischen Dokumenten und Sachverhalten. Es macht Sie fit, Rechtsprobleme auf
Englisch zu verstehen, zu klären, schriftlich festzuhalten und Verträge aufzusetzen. Es ist
ideal geeignet für Rechtsanwälte, Kanzleimitarbeiter und Unternehmensberater. Vielfältige
Kommunikationsaufgaben, Diskussionen und Rollenspiele fordern Ihre aktive Mitarbeit.
Sie erwerben damit ein wertvolles Repertoire an Sprach- und Schreibfertigkeiten für die
offizielle Kommunikation
Folgende Inhalte werden thematisiert:
• Unternehmensformen und Fragen der Haftung
• Mitarbeiterverträge, Anstellung und Kündigung, Rechte und Pflichten
• Verträge für Dienstleistungen und Warenverkehr, übliche allgemeine
Geschäftsbedingungen
• Geistiges Eigentum, Urheberrechte, Patente, eingetragene Warenzeichen,
Markenschutz
• Planung einer Fusion, Finanzierung einer Übernahme, Absichtserklärungen
• Risikomanagement und Insolvenz: Gründe und Auswirkungen von Insolvenz,
Kreditorenrecht, persönliche Insolvenz, Abläufe
Seminare | 33
BETREUUNGSRECHT
Recht auf Krankheit vs. Handlungsnotwendigkeit
des Betreuers
Die Gesetzesänderungen in § 1906 BGB und §§ 312 ff. FamFG haben sich zwei Jahre nach
Inkrafttreten in der Praxis „bewährt“. Betreuer und Betreuungsgerichte wie auch die behandelnden Ärzte können inzwischen auf die ersten Erfahrungen und Entscheidungen zurückgreifen. Der Vortrag wird insoweit ärztliche und betreuungsrechtliche Erfahrungen mit
der Handhabe der Praxis wiedergeben, wobei beide Referenten Herr Richter Dodegge und
Herr Prof. Dr. Fritze auch am Entscheidungs- bzw. Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren
und daher ihr ganz persönliches Fazit ziehen können. Mit Blick auf den Titel der Veranstaltung soll neben der betreuungsrechtlichen und ärztlichen Erfahrung auch der strafrechtliche
Aspekt beleuchtet werden, da der Betreuer/die Betreuerin einerseits dem Wunsch des
Betreuten gerecht werden möchte und muss, seine Krankheit „zu leben“, andererseits
die Gefahrenaspekte abwägen muss und – auch abseits von Zwangsunterbringung und
Zwangsmedikation – handeln muss, wie beispielsweise bei notwendiger Heimaufnahme.
Inwieweit und in welchem Maße der Betreuter/die Betreuerin strafrechtlich relevant handelt bzw. insbesondere unterlässt, wird der Referent Herr König, LOStA a. D vortragen.
Der Referent Herr Georg Dodegge ist Richter am Amtsgericht -Betreuungsgericht- Essen
und wurde u.a. zum Gesetzgebungsverfahren betreffend § 1906 BGB/§§ 312 ff. FamFG
vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu zwei Anhörungen als Sachverständiger
hinzugezogen. Der Referent Herr Prof. Dr. Jürgen Fritze, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, ist apl. Professor für Psychiatrie an der Universität Frankfurt a. M. und u.a. ehem.
gesundheitspolitischer Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie
und Nervenheilkunde (DGPPN). Er war u.a. als Sachverständiger für die Entscheidung des
BVerfG v. 23.02.2011 betreffend der Zwangsbehandlung beteiligt. Der Referent Herr Bernd
G. König ist Leitender Oberstaatsanwalt a. D. und war Leiter der Staatsanwaltschaft Bonn.
Er war zudem sowohl im Bundesministerium der Justiz als auch im Justizministerium in
Düsseldorf tätig.
ERBRECHT
Erbauseinandersetzung leicht gemacht?
Praxisprobleme bei der Auseinandersetzung streitiger Erbengemeinschaften und alternative Beratungsansätze:
Eine streitige Erbauseinandersetzung bedeutet meist enormen Ermittlungs- und Arbeitsaufwand und ist im Ergebnis nur selten von Erfolg gekrönt. Meist geben die Beteiligten
im Laufe der Vielzahl von Gerichtsverfahren, die während einer streitigen Auseinandersetzung geführt werden müssen, auf und einigen sich schließlich doch noch, obwohl die
wechselseitige Abneigung während der Verfahren keineswegs kleiner geworden ist. Ob
die Mandanten nach Abschluss einer solchen Auseinandersetzung zufrieden mit der Arbeit
des Rechtsanwaltes sein werden, ist äußerst fraglich, auch wenn er sie noch so gut beraten
hat. Die Referentin Dr. Susanne Sachs, Fachanwältin für Erbrecht, schildert hier zunächst
das "worst-case" Szenario einer streitigen Erbauseinandersetzung, um die damit verbundenen Schwierigkeiten plastisch zu machen. Im Anschluss werden von den Referenten Herrn
Kollegen Lukke Mörschner, Fachanwalt für Erbrecht, und Frau Kollegin Dr. Annette Wittmütz,
Mediatorin, mit dem Schiedsverfahren und der Mediation alternative Lösungsmöglichkeiten
vorgestellt. Schließlich erläutert die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, Fachanwältin
für Steuerrecht und Sprecherin des Erbrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins, die mit
jeder Erbauseinandersetzung - ob streitig oder unstreitig - verbundenen steuerrechtlichen
Besonderheiten.
Referenten:
Richter am AG Georg Dodegge, Essen
Herr Prof. Dr. Jürgen Fritze, Arzt für Neurologie und
Psychiatrie, Universität Frankfurt am Main
Herr Bernd G. König, Leitender OStA a.D.
Es lädt ein: Ausschuss Betreuungsrecht
Datum: Donnerstag, 16. April 2015
Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Referenten:
RAin Susanne Christ, Köln
RAin Dr. Susanne Sachs, Köln
RAin Dr. Annette Wittmütz, Köln
RA Lukke Mörschner, Leverkusen
Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht
Datum: Freitag, 17. April 2015
Uhrzeit: 14.00 - 20.30 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20)
Teilnahmebescheinigung: 6 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
34 | Seminare
KAV-Seminare
Miet- und WEG-Recht
Schiedsgerichtsverfahren im Wohnungseigentum
Referent: RA Wilfried Köhler, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht
Datum: Dienstag, 21. April 2015
Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Das Schiedsgerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen ist nicht allen im Wohnungseigentumsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen bekannt. Eine Schiedsgerichtsklausel in der
Gemeinschaftsordnung wird leicht übersehen. Für die prozessuale Praxis und die Tätigkeit
der rechtsanwaltlichen Vertreter kann eine Schiedsgerichtsklausel aber erhebliche Bedeutung haben und ungeahnte "Minenfelder" bieten.
Das Seminar soll neben den Voraussetzungen eines Schiedsgerichtsverfahrens und der
Zugangssperre zur staatlichen Gerichtsbarkeit auch den Verfahrensablauf beim Deutschen
Ständigen Schiedsgericht für Wohnungseigentum darstellen. Die Risiken vor und bei der
Antragstellung und im Laufe des Verfahrens werden herausgearbeitet, wie auch die Vorteile des Verfahrens, die Zusammensetzung der Schiedsrichter und die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens. Die Rechtsanwaltsvergütung, die bei einem schiedsrichterlichen
Verfahren abgerechnet werden kann, soll ebenso erläutert werden, wie die Vollstreckungsmöglichkeiten aus den Beschlüssen des Schiedsgerichts.
Der Referent, Herr Kollege Wilfried J. Köhler, ist einer der Herausgeber des Anwaltshandbuchs Wohnungseigentumsrecht sowie Verfasser zahlreicher Zeitschriften- und
Buchbeiträge zum Wohnungseigentumsrecht. Für den KAV war er bereits Referent in den
Fachanwaltslehrgängen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie in weiteren Fachseminaren. Er ist als Schiedsrichter in das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentum berufen worden und dort als Vorsitzender oder Beisitzer in Schiedsgerichtsverfahren tätig.
Steuerrecht
Korruption und Tax Compliance im Unternehmen
Referent: RA Dr. Markus Rübenstahl, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Steuerrecht
Datum: Mittwoch, 22. April 2015
Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Materiell-rechtlich sollen hier der Anwendungsbereich des Abzugsverbots des § 4 V Nr.
10 EStG (einschließlich der Meldepflichten) und der damit im Zusammenhang stehenden
Korruptionstatbestände (§§ 299, 331 ff. StGB, IntBestG, EU-BestG usw.) geschildert werden.
Praxisbezogen soll zudem das Erkennen entsprechender Verdachtsfälle und Risikosituationen sowie präventive Compliance-Maßnahmen in der Unternehmenspraxis einschließlich des rechtskonformen Umgangs mit bereits eingetretenen Verdachtsfällen vermittelt
werden. Daneben sollen die Voraussetzungen und Folgen von Benennungsverlangen gem.
§ 160 AO dargestellt werden, sowie der vorbeugende und nachsorgende Umgang mit
Problemfällen (und Benennungsverlangen). Ein weiterer Schwerpunkt wird die Vorbereitung von Betriebsprüfungen oder die Begleitung von (Steuer-) Strafverfahren durch
korruptionsbezogene interne Untersuchungen sein. Hinzu kommen Hinweise zur entsprechenden – steuerlich und strafrechtlich entlastenden - Nachdokumentation von Zweifelsfällen, Remediationsmaßnahmen und Selbstanzeigen (§ 371 AO; unter Berücksichtigung
des neuen Rechts) bzw. Nacherklärungen des Unternehmens gem. § 153 AO in Korruptionsfällen. Abgerundet wird die Darstellung durch eine kurze Einführung in die steuerliche,
steuerstrafrechtliche und korruptionsstrafrechtliche Unternehmensvertretung in (regelmäßig zeitgleich stattfindenden) Besteuerungs- und Strafverfahren in Korruptionsfällen.
Der Referent Herr Kollege Dr. Markus Rübenstahl hat zum Korruptionsstrafrecht promoviert
und arbeitet als Rechtsanwalt in Köln. Er ist seit 2002 im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
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Seminare | 35
tätig und verteidigt und berät Unternehmen wie Privatpersonen in allen Bereichen des
Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts sowie bei Internal Investigations (unternehmensinternen Ermittlungen). Er berät zudem zu Fragen der Criminal und Corporate Compliance. Herr
Kollege Dr. Rübenstahl verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen aus vielen, auch
internationalen, unternehmensinternen Ermittlungen zur Tax Compliance und zu (internationalen) Korruptionsstraftaten. Er ist Mitglied des Vorstands der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., Herausgeber des Handbuchs „Internal Investigations“ sowie Autor
zahlreicher Fachaufsätze, Handbuchbeiträge und Kommentierungen zum Korruptions- und
Steuerstrafrecht.
VERKEHRSRECHT
Kölner Verkehrsrechtstage 2015
Der Ausschuss Verkehrsrecht und die Kölner Anwaltverein Service GmbH freuen sich sehr,
Ihnen in diesem Jahr die Kölner Verkehrsrechtstage im April anbieten zu können. Am
Freitag wird das Sachverständigenbüro Morawski und Hugemann praktische Vorführungen
auf dem Parkplatz des Landgerichts zur Wahrnehmbarkeit von Unfallschäden durchführen
und anschließend zu den Möglichkeiten des Sachverständigenbeweises bei der Unfallflucht
referieren.
Am Samstag befassen sich die Referenten Frau Kollegin Ulrike Dronkovic und Herr Kollege
Carsten Straub mit den Verteidigungsstrategien beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort mit Bezügen zum Verwaltungsrecht und Versicherungsrecht, der Verteidigung älterer
Verkehrsteilnehmer, Maßnahmen beim Führerscheinentzug und aktueller Rechtsprechung.
Bitte beachten Sie, das die Vorträge am Samstag im Stadthotel Am Römerturm erfolgen.
Referenten:
RAin Ulrike Dronkovic, Köln
RA Carsten Straub, Mettmann
Dipl.-Ing. Joachim Morawski, Leverkusen
Dipl.-Ing.Wolfgang Hugemann, Leverkusen
Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 24. April 2015, 14:00 Uhr - 18:15 Uhr
Samstag, 25. April 2015, 09:00 - 16:00 Uhr
Ort: Freitag: Landgericht Köln, siehe S. 50
Samstag: Stadthotel Am Römerturm, siehe S. 50
Kosten: h 300,00 zzgl. 19% MwSt. (h 357,00)
Teilnahmebescheinigung: 10 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
FAMILIENRECHT
Abrechnung und Verfahrenskostenhilfe in
familienrechtlichen Mandaten
Verfahrens- und Gegenstandswerte nach dem FamGKG
insbesondere
• Abrechnung bei Stufenanträgen
• Antrag und Widerantrag
• Rechtsmittelverfahren
• Einstweilige Anordnungsverfahren
• Versorgungsausgleichsverfahren
• Ehewohnungs- und Haushaltssachen
• Besondere Verfahrenswertprobleme bei Unterhaltsverfahren
Beratungshilfe
• Aufhebung der Beratungshilfe
• Umfang der Angelegenheit
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen
• Recht auf Vorschuss
• Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe
• Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf Folgenvereinbarungen (§ 48 Abs. 3 RVG)
• Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe bei sonstigen Mehrwertvergleichen
• Erstattung der Reisekosten (eingeschränkte/uneingeschränkte Beiordnung)
• Haftungsfalle Vergleich
Der Referent, Herr Kollege Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Be-
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Referent: RA Norbert Schneider, Neunkirchen
Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht
Datum: Mittwoch, 06. Mai 2015
Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr
Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 50
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
36 | Seminare
KAV-Seminare
reich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem Gebiet. Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen
RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift AGS (Anwaltsgebühren Spezial) sowie zahlreicher
weiterer Kommentare und Werke zum Gebührenrecht.
KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINARE
Bewusster Auftritt und Kanzlei-Kommunikation zur
Stärkung Ihrer persönlichen Kompetenz
Referentin: Frau Ulrike Seeler, Seeler Consulting
Team, Bonn
Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement
Datum: Freitag, 08. Mai 2015
Uhrzeit: 09.00 - 17.30 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilnahmebescheinigung: 7 Std.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Was erwarten Arbeitgeber und Kollegen, was die Mandanten, wenn man mit Ihnen in der
Kanzlei Kontakt hat? In zunehmendem Maße zählen nicht nur die Leistung oder die Bereitschaft dazu, vielmehr sind Begriffe wie gepflegtes, angemessenes Auftreten, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Höflichkeit im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten von
immer größerer Bedeutung. Es ist derjenige erfolgreicher, der neben der fachlichen auch
seine soziale Kompetenzen entwickelt und ausbaut. Und daher trägt nicht zuletzt die angenehme Atmosphäre in einer Kanzlei zur Mandantenbindung bei. Dieser Kurs richtet sich
an alle, die in Kontakt mit Mandanten stehen. Der sichere Auftritt und eine angenehme
Erscheinungsweise der Personen, die eine Kanzlei und seine Dienstleistungen repräsentieren, können den Geschäftserfolg positiv beeinflussen. Dieses Seminar entlässt Sie sicher
in Alltagsfragen der Etikette. Das Wissen um diese Spielregeln schafft Selbstbewusstsein,
überzeugt Mandanten, Vorgesetzte und Kollegen. Sie erkennen, welchen Einfluss ein
geschickt gewählter Auftritt und passende Kleidung sowie Umgangsformen auf Ihr Umfeld
haben. Alle Inhalte werden in Form von praktischen, erlebnisorientierten Übungen sofort
umgesetzt.
Direkte Kommunikation mit Kollegen und Mandanten:
• Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance
• Was ist bei der Begrüßung zu beachten?
• Persönliches Auftreten als Imagetransporteur
• Körpersprache als Signal
• Wie stellt man sich und andere vor?
• Wie begleite ich einen Mandanten zum Fachberater?
• Wartezeiten mit Small Talk überbrücken
• Bekleidungs- und Accessoires Check: Welche Kleidung unterstreicht
ihre Kompetenz?
Indirekte Kommunikation am Telefon:
• Begrüßung am Telefon
• Aktives Zuhören
• Stimme und Sprachverhalten am Telefon
• Der optimale Gesprächsablauf
• Unworte und Alternativen
• Verbindlichkeit herstellen
• Informationen an Kollegen oder Mandanten weiterleiten
• Ergebnisse schriftlich festhalten und bestätigen
Die Referentin, Frau Ulrike Seeler, ist seit 1997 Trainerin und Beraterin in den Bereichen
Kommunikation, Führung, der persönlichen Präsentation und Außenwirkung. Im Jahr 2006
übernahm sie das heutige Unternehmen als Beraterin in Fragen der Organisations- und
Personalentwicklung.
Seminare | 37
VERWALTUNGSRECHT, BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Bauplanungsrecht
Der Immobilienmarkt, insb. die Entwicklung von Wohnimmobilien ist aufgrund der aktuellen Marktsituation insbesondere in Metropolregionen wie Köln, Bonn und Düsseldorf sehr
attraktiv. Die hier zur Verfügung stehenden Freiflächen sind jedoch begrenzt. Bei diesen
Randbedingungen müssen Investoren und Projektentwickler auf Grundstücke zugreifen, bei
denen im Zuge einer Revitalisierung oder Umnutzung neues Baurecht geschaffen werden
muss. Ebenso müssen Investoren in vielen Großstädten besondere Anforderungen bzgl.
des geförderten Wohnungsbaus beachten. Im Rahmen der Seminarveranstaltung werden
die Grundlagen des Bauplanungsrechts anhand von Praxisbeispielen dargestellt und die
verfahrensrechtlichen Anforderungen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans aufgezeigt.
Ebenso erfolgt ein Überblick über die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträge.
Der Referent Herr Kollege Christopher Küas studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem ersten und zweiten juristischem Staatsexamen arbeitete er als
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre in
Köln. Der Referent berät Unternehmen der Immobilienbranche in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Im Rahmen der juristischen Projektentwicklung begleitet er Bebauungsplanverfahren sowie den Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Darüber hinaus berät
er Unternehmen bei Fragen der Standortsicherung und Standorterweiterung, insbesondere
im Bereich Immissionsschutz. Zudem befasst er sich mit luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren, z.B. im Rahmen von Konversionsvorhaben.
ERBRECHT
Was ändert sich durch die neue
EU-Erbrechtsverordnung?
Ein zivilrechtlicher und erbschaftsteuerlicher Überblick:
Gemäß Art. 83 Abs. 1 findet die ErbVO auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung,
die am 17.08.2015 oder danach verstorben sind. Die Regelungen des EGBGB zum Erbrecht
werden durch die Verordnung ersetzt. Der Berater von internationalen Erbfällen hat sich
demnach in Kürze mit einer Vielzahl neuer Regeln zu beschäftigen. Mit diesem Vortrag Herr
Kollege Mörschner anhand von Praxisfällen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Aufgrund der Zunahme von Erbfällen mit Auslandsberührung ist es für den im Erbrecht
tätigen Rechtsanwalt unerlässlich, sich mit der ErbVO auseinanderzusetzen. Ergänzend gibt
Frau Kollegin Christ einen Überblick über die Besteuerung von Erbfällen mit Auslandsberührung und die mit der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht verbundenen Beratungsrisiken.
Der Referent Herr Kollege Lukke Mörschner ist zudem seit Jahren auf das internationale
Erbrecht spezialisiert. Er ist als Schiedsrichter für die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für
Erbstreitigkeiten e.V. tätig und wird als bundesweit tätiger Schiedsrichter auf der Schiedsrichterliste geführt. Neben dem engagiert er sich seit 2005 im Erbrechtsausschuss des
Kölner Anwaltsvereins und ist seit 2013 ordentliches Mitglied des Vorprüfungsausschusses
Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ,
ist Fachanwältin für Steuerrecht und hat sich mit ihrer Kanzlei in Köln auf Steuer- und
Erbrecht spezialisiert. Zuvor arbeitete sie in der Berliner Finanzverwaltung, als Steuerreferentin eines Versicherungskonzerns und als Steuerfach-Redakteurin. Sie ist Sprecherin des
Ausschusses Erbrecht des KAV. Mit den Themen Steuer- und Erbrecht ist sie bundesweit als
Referentin und Autorin tätig.
Referent: RA Christopher Küas, Köln
Es laden ein: Ausschuss Verwaltungsrecht,
Ausschuss Bau- und Architektenrecht
Datum: Mittwoch, 13. Mai 2015
Uhrzeit: 16.00 - 19.15 Uhr
Ort: Landgericht Köln Saal 1507, siehe Seite 50
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Referenten:
RAin Susanne Christ, Köln
RA Lukke Mörschner, Leverkusen
Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht
Datum: Freitag, 22. Mai 2015
Uhrzeit: 16.00 - 20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
38 | Seminare
KAV-Seminare
RVG UND KOSTENRECHT
Referentin: Frau Karin Scheungrab, Leipzig
Es lädt ein: Ausschuss RVG und Kostenrecht
Datum: Mittwoch, 27. Mai 2015
Uhrzeit: 09.00 - 16.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20)
Teilnahmebescheinigung: 6 Std.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
PKH/VKH & Beratungshilfe – Die Änderungen
zum 01.01.2014 in der täglichen Praxis:
Fluch oder Segen?
Im Rahmen dieses Workshops, welcher sich an Anwältinnen und Anwälte sowie an engagierte Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter richtet werden folgende Themen
umfänglich behandelt:
•
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•
•
•
•
•
•
Neuerungen zum 01.01.2014 und die Folgen bei PKH / VKH
Was tun bei unverhofft doch „reicher Partei“?
Achtung Haftung: Kostenfolgen bei Sieg oder Niederlage der „armen“ Partei
Neuerungen zum 01.01.2014 zur BerH
Alle Änderungen aus dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II
Wirtschaftliche Kanzleiführung bei PKH und Beratungshilfe
Gebührenfragen, Kostenfestsetzung und Kostenerstattung
Übersichten, Rechtsprechung, Checklisten
Die Referentin, Frau Karin Scheungrab ist Diplom-Rechtspflegerin (FH) und war am AG, LG
und OLG München beschäftigt, bevor sie als Office Managerin für eine internationale Sozietät tätig wurde. Ihre Erfahrung aus inzwischen über 20 Jahren bundesweiter Seminarpraxis
zum anwaltlichen Gebührenrecht, Insolvenzrecht, nationaler und internationaler Zwangsvollstreckung und Kanzleimanagement bietet sie mittlerweile als selbständige Trainerin an.
Darüber hinaus ist Frau Scheungrab bekannt als Herausgeberin und Autorin von Fachbüchern und Beiträgen in Fachzeitschriften.
KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINARE
Elektronische Kanzlei – Elektronischer
Rechtsverkehr, beA und die damit verbundenen
Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln
Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement
Datum: Mittwoch, 10. Juni 2015
Uhrzeit: 13.00 - 16.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 105,00 zzgl. 19% MwSt. (h 124,95)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist inzwischen Gesetz, die Papierakte gehört bald
der Vergangenheit an! Zu Beginn 2016 erfolgt für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), über das
zukünftig die gesamte elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit den Gerichten,
Behörden und sonstigen Dritten abgewickelt wird. Dies bedeutet, dass die elektronische
Aktenführung und -bearbeitung noch mehr an Bedeutung gewinnen wird und bald zur
Norm übergeht.
In diesem Kurz-Vortrag erfahren Sie mehr zu:
• Voraussetzungen für die elektronische Kanzlei
• richtigem Scannen
• elektronische Verarbeitung im Kanzlei-Alltag (elektronische Kommunikation intern,
mit den Mandanten, mit den Versicherungen und Gerichten)
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 39
Sie erhalten Informationen, wie Sie schon jetzt auf eine elektronische Arbeitsweise umstellen und gleichzeitig Kosten und Arbeitszeit einsparen können. Dies wird exemplarisch am
RA-MICRO E-Workflow demonstriert.
Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie an Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter.
Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-MICRO Köln, Bereich
Kanzlei-Beratung, im Vertrieb tätig und daher mit dem Thema E-Workflow bestens vertraut.
KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINARE
Aktuelle Rechtschreibung –
Sicherheit für Ihre tägliche Korrespondenz!
In diesem Workshop erfahren die Teilnehmer wichtige Regeln für ihren täglichen Schriftverkehr. Sie lernen diese anhand von konkreten Beispielen kennen und wenden sie in
praktischen Übungen an. Als Abschlusstest ist die Korrektur eines Briefes vorgesehen, bei
dem die Teilnehmer gleich das Gelernte üben können. Der Workshop beinhaltet, neben
den kurzen Erläuterungen der aktuellen Regeln hauptsächlich interessante Übungen, Anwendungsspiele und -aufgaben. Diese Methode ist effektiv und wird von den Teilnehmern
immer wieder als sehr angenehm empfunden. Dies fördert auch die Nachhaltigkeit des
Trainings. Die Inhalte im Überblick:
Laute, Buchstaben, Fremdwörter
• Erklärung der Regel und Praxisbeispiele bei „ß“ / „ss“
• Was passiert beim Zusammentreffen von drei gleichen Buchstaben?
• Vielfach falsch geschriebene Fremdwörter
Getrennt- und Zusammenschreibung
• Welche Regeln sind wichtig für die tägliche Korrespondenz?
• Beispiele aus der Praxis
Änderungen bei der Zeichensetzung
Stolperfallen der Groß- und Kleinschreibung
• Kennzeichen für eine Substantivierung
• Wochentage und Tageszeiten: getrennt oder zusammen, groß oder klein?
• Häufige Fragestellungen: „des weiteren“ oder „des Weiteren“, „folgendes“ oder
„Folgendes“? Wie sieht die richtige Schreibweise bei diesen und ähnlichen Wörtern
aus?
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der intensiven Arbeit im Rahmen dieses Vortrages die
Teilnehmerzahl auf 12 Personen limitiert ist.
Die Referentin Frau Gerda Ezilius verfügt als Kommunikationsberaterin über eine langjährige Berufserfahrung in den Bereichen Vertrieb, Materialwirtschaft und Personalmarketing.
2002 gründete sie das Dienstleistungsunternehmen GES Services in Gangelt. Neben der
Führung ihres Telefonsekretariats spezialisierte sie sich auf Trainings und Coachings für
Universitäten sowie Unternehmen aus Wirtschaft und Verwaltung.
Referentin: Frau Gerda Ezilius, Gangelt
Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement
Datum: Mittwoch, 17. Juni 2015
Uhrzeit: 13.00 - 19.30 Uhr
Ort: Landgericht Köln Raum 1502/03, siehe S. 50
Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20)
Teilnahmebescheinigung: 6 Std.
Anmeldung:Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
40 | Seminare
KAV-Seminare
Referenten:
RAin Dr. Susanne Sachs, Köln
RAin Dr. Kirsten Marx Mediatorin und Wirtschaftsmediatorin, Köln
RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach,
RA Tim Löhrer LL.M., Köln
RA Horst-Michael Ellmer Mediator, Köln
Es laden ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht,
Ausschuss Steuerrecht, Ausschuss Erbrecht,
Ausschuss Mediation und Konfliktmanagement
Datum: Donnerstag, 18. Juni 2015
Uhrzeit: 16.00 - 20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
GESELLS CHAFTSRECHT, STEUERRECHT, ERBRECHT,
MEDIATION
Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von
Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht und Mediation
Unternehmensnachfolge in mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen
ist ein gerade auch für die anwaltliche Tätigkeit interessantes und vor allem komplexes
Geschäftsfeld. Hier sind zahlreiche Lebenssachverhalte betroffen, die diverse Rechtsgebiete
und Lebensbereiche berühren. Unter anderem sind erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche
und steuerrechtliche Problemstellungen zu lösen. Die an die persönlichen Bedürfnisse geknüpfte Frage, an wen wird das Unternehmen übergeben - Familienangehörige, Familienfremde –, wie kann Familienfrieden sichergestellt werden, muss beantwortet werden. Wir
freuen uns sehr, dass sich versierte Kolleginnen und Kollegen mit großer Praxiserfahrung
bereit erklärt haben, in diesem fachübergreifenden Seminar das Thema Unternehmensnachfolge unter verschiedenen juristischen und auch unter mediativen Gesichtspunkten
darzustellen.
Die Referenten werden die unterschiedlichen Themengebiete systematisch abdecken: Frau
Kollegin Dr. Susanne Sachs wird die erbrechtlichen Aspekte, Herr Kollege Tim Löhrer gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte und Herr Kollege Dr. Hartmut Klein die steuerrechtlichen
Probleme aufzeigen und Lösungen darstellen. Frau Kollegin Dr. Kirsten Marx sowie Herr
Kollege Horst-Michael Ellmer nehmen sich der mediativen Bereiche der Unternehmensnachfolge an.
ERBRECHT
Banken und Lebensversicherung im Erbfall
Referent: RA Alexander Knauss, Bonn
Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht
Datum: Mittwoch, 24. Juni 2015
Uhrzeit: 13.00 - 18.30 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 150,00 zzgl. 19% MwSt. (h 178,50)
Teilnahmebescheinigung: 5 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
In nahezu jedem Nachlass kommen Erbrechtspraktiker mit Konten, Depots und Lebensversicherungen in Berührung. Dabei stellen sich eine Vielzahl rechtlicher und praktischer
Fragen, z.B. zur Begünstigung Dritter im Todesfall, aber auch zur Verfügungsbefugnis und
der Zuordnung von Vermögenswerten zum Nachlass (z.B. bei gemeinschaftlichen Konten
und Depots). Für Testamentsvollstrecker stellen sich außerdem Haftungsfragen im Zusammenhang mit Kapitalanlageentscheidungen.
Schwerpunkte:
Die Bank im Erbfall
• Identifikation des Erben gegenüber der Bank
• Anzeigepflichten der Bank im Erbfall
• Kontenarten und ihre erbrechtlichen Auswirkungen
· Einzelkonto
· Gemeinschaftskonto (Und-/Oder-Konto)
· Sparbuch
· Depot
· Schließfach
• Zurechnung von Oder-Konten und Depots, insbes. bei Ehegatten
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 41
• Die Bürgschaft im Erbfall
• Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall
Lebensversicherungen im Erbfall
• Erscheinungsformen
• Rechtsgrundlagen
• Einräumung von Bezugsrechten
• Sonderfall: Kreditsichernde Lebensversicherung
• Pflichtteilsrechtliche Behandlung
Haftung des Testamentsvollstreckers für Kapitalanlageentscheidungen
Der Referent, Herr Kollege Alexander Knauss, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zudem ist er Testamentsvollstrecker
aus Bonn.
RVG UND KOSTENRECHT
Reden wir mal über's Honorar – Intensiv-Seminar
für Anwälte und engagierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
Reden wir mal über’s Honorar – Intensiv-Seminar für Anwältinnen und Anwälte sowie engagierte Kanzleimitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Schwerpunkten:
Gebührenmanagement - Vergütungsvereinbarung - Gesprächsführung
Im Rahmen dieses Intensiv-Seminars, welches sich an Anwältinnen und Anwälte sowie an
engagierte Kanzleimitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet werden folgende Themen umfänglich behandelt:
•
•
•
•
•
•
•
•
Knackpunkte im RVG: Chancen und Möglichkeiten zur Gebührenoptimierung
Richtige Mandatsannahme – Erster Schritt zur Gebührenoptimierung
Vergütungsvereinbarungen: Der rechtliche Rahmen
Erfolgshonorar und Quota Litis
Konkrete Formulierungsvorschläge
Gesprächsführung; Wie sag ich es meinem Mandanten?! Soft Skills und harte Fakten
Vergütungsvereinbarung im PKH- bzw. Berautungshilfe-Mandat
Vergütungsvereinbarung bei Rechtsschutzversicherungen
Die Referentin, Frau Karin Scheungrab ist Diplom-Rechtspflegerin (FH) und war am AG, LG
und OLG München beschäftigt, bevor sie als Office Managerin für eine internationale Sozietät
tätig wurde. Ihre Erfahrung aus inzwischen über 20 Jahren bundesweiter Seminarpraxis zum
anwaltlichen Gebührenrecht, Insolvenzrecht, nationaler und internationaler Zwangsvollstreckung und Kanzleimanagement bietet sie mittlerweile als selbständige Trainerin an. Darüber
hinaus ist Frau Karin Scheungrab bekannt als Herausgeberin und Autorin von Fachbüchern
und Beiträgen in Fachzeitschriften.
Referentin: Frau Karin Scheungrab, Leipzig
Es lädt ein: Ausschuss RVG und Kostenrecht
Datum: Mittwoch, 19. August 2015
Uhrzeit: 09.00 - 16.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20)
Teilnahmebescheinigung: 6 Std.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
42 | Seminare
KAV-Seminare
ERBRECHT
Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Erbrecht
Referentin: RAin Dr. Susanne Sachs, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht
Datum: Mittwoch, 02. September 2015
Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben
Es lädt ein:
Arbeitskreis Informationstechnologierecht
Datum/Uhrzeit: Donnerstag, 03. September
2015, 13.00-20.30 Uhr
Freitag, 04. September 2015, 09.00-18.30 Uhr
Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne,
siehe Seite 50
Kosten:
Komplettbuchung:
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (03.09.2015):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (04.09.2015):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)*
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Obwohl das Erbrecht sich seit über 100 Jahren nur geringfügig geändert hat, treten erstaunlicher Weise immer neue, noch ungelöste Fallgestaltungen auf, die so grundsätzliche
Probleme aufwerfen, dass der Bundesgerichtshof über sie zu entscheiden hat. Für jeden,
der in der Erbrechtspraxis tätig ist, ist die genaue Kenntnis dieser Urteile von entscheidender Bedeutung. Die Referentin Frau Dr. Susanne Sachs stellt die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erbrecht aus der jüngsten Vergangenheit verständlich
und übersichtlich dar.
Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs studierte und promovierte an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist seit Januar 2009 als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des
Erbrechts tätig. Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs ist Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin
für Familienrecht und Mediatorin (DAA). Sie war unter anderem Dozentin des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht des Kölner Anwaltvereins im Jahr 2011 und ist Autorin verschiedener
erbrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften. Seit 2014 ist sie Mitglied des Erbrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins.
INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT
5. NRW IT-Rechtstag
(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)
Save the Date!
Zum 5. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im
Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden auch
in diesem Jahr wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht
anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Erstmals wird der IT-Rechtstag als 7, 8 und 15 Std. Veranstaltung buchbar sein. Bitte beachten Sie hierzu auch die
jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare.
de.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden
in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort
möglich.
Seminare | 43
URHEBER- UND MEDIENRECHT
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht
(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)
Save the Date!
Zum 2. Male bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH ein Herbstseminar an. Beleuchtet werden auch in diesem
Jahr wieder die aktuellen Themen im Urheber- und Medienrecht. Dieses Jahr bekommen
die Teilnehmer die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im
Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare.de.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden
in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort
möglich.
Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben
Es lädt ein:
Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 04. September 2015, 09.00 - 18.30 Uhr
Samstag, 05. September 2015, 09.00 - 17.30 Uhr
Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne,
siehe Seite 50
Kosten:
Komplettbuchung:
h 457,00 zzgl. 19% MwSt. (h 543,83)
Teilbuchung 1 (04.09.2015):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilbuchung 2 (05.09.2015):
h 217,00 zzgl. 19% MwSt. (h 258,23)*
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
KANZLEIMANAGEMENT
Fit für den elektronischen Rechtsverkehr –
Rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft
Zum 01. Januar 2016 wird das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für alle
Anwälte Pflicht.
Bereiten Sie Ihre Kanzlei rechtzeitig vor und stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche
Zukunft.
Aus dem Inhalt:
•
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•
•
•
Von der Papierakte zur elektronischen Akte
Arbeitsabläufe optimieren
Aktenumlauf verringern
Mandantenbetreuung verbessern
Zeit gewinnen
Die Referentin, Frau Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien
ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer.
Als Autorin in Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als
Referentin für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt sie wertvolle Hinweise
zur Umsetzung in die Praxis. Beim Business-Netzwerk XING moderiert sie die Gruppen
Anwaltsmanagement und Kanzleigründung sowie die Gruppe Marketing Club Wirtschaftskanzleien mit über 1900 Teilnehmern.
Referentin: Ilona Cosack, Mainz
Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement
Datum: Dienstag, 15. September 2015
Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
44 | Seminare
KAV-Seminare
Referentin: Ilona Cosack, Mainz
Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement
Datum: Mittwoch, 16. September 2015
Uhrzeit: 15.00 - 20.30 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 150,00 zzgl. 19% MwSt. (h 178,50)
Teilnahmebescheinigung: 5 Std.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Referentin: Ilona Cosack, Mainz
Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement
Datum: Donnerstag, 17. September 2015
Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std.
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
KANZLEIMANAGEMENT
Erfolgreiches Kanzleimarketing –
5 Handlungsfelder für den Kanzleierfolg
Gewinnen Sie Ihre Mandanten durch Anwaltsmarketing mit System. Marketing ist keine
Kopfschmerztablette, die man einwirft und alles ist gut. Anwaltsmarketing fordert die Anwältin und den Anwalt als Unternehmer. Erfahren Sie in komprimierter Form, wie Sie Ihre
Kanzlei zukunftsorientiert aufstellen können.
Präzise - praxisorientiert - passend:
Nischenmarketing, Honorargestaltung, Außenwirkung, Mandanten-Ranking, Turboeffekt,
Netzwerken, Medien-Mix.
Nutzen Sie die Erfolgshebel zur richtigen Kanzleistrategie, zur Mandantenbeziehung mit
Mehrwert, zum aktiven Empfehlungsmarketing und zur Mandantengewinnung.
Wir zeigen Ihnen, wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert.
Die Referentin, Frau Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Als Autorin in Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als Referentin
für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt sie wertvolle Hinweise zur Umsetzung
in die Praxis. Beim Business-Netzwerk XING moderiert sie die Gruppen Anwaltsmanagement und Kanzleigründung sowie die Gruppe Marketing Club Wirtschaftskanzleien mit über
1900 Teilnehmern.
KANZLEIMANAGEMENT
Weiterempfehlung im Web –
Die neue Dimension des Social-Media Marketing
Der moderne Anwalt ist online, das ist im Jahr 2015 keine Frage. Eine Homepage gehört
zum Standard. Wie sieht es aber aus mit den sozialen Medien, die wie Pilze aus dem
Boden schießen? Facebook, Google Plus, YouTube, XING, LinkedIn, Twitter, Pinterest, Instagram, Marktplatz Recht, Jusmeum, B2B, B2C - sind Ihnen diese Begriffe geläufig oder ein
Buch mit sieben Siegeln?
Informieren Sie sich und entscheiden Sie dann, ob Social Media für Ihre Kanzlei Pflicht oder
Kür ist.
Zum Mitreden: Die wichtigsten Begriffe und Anwendungen im Überblick
Zum Mitmachen: Mit XING aus virtuellen Kontakten echte Mandanten gewinnen
Zum Nachdenken: Was Twitter, Facebook & Co. für Rechtsanwälte erreichen können
Sie erhalten eine Handlungsempfehlung, wie Sie Social Media für Ihre Kanzlei sinnvoll
nutzen können.
Die Referentin, Frau Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung
für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als
Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Als Autorin in Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als Referentin für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt sie wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis. Beim
Business-Netzwerk XING moderiert sie die Gruppen Anwaltsmanagement und Kanzleigründung
sowie die Gruppe Marketing Club Wirtschaftskanzleien mit über 1900 Teilnehmern.
Seminare | 45
FAMILIENRECHT
Herbstseminar im Familienrecht
(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)
Das diesjährige Herbstseminar im Familienrecht findet vom 18.-19. September 2015 im
Lindner Hotel Köln City Plaza statt und bietet erstmals die Möglichkeit als Komplettseminar
(15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (Fr. 7, bzw. Sa. 8 Std. FAO) reserviert zu werden.
Den Auftakt der Veranstaltung bilden am Freitag die Vorträge: „Gutachten im Familiengerichtlichen Verfahren“ (Referentin: Dipl.-Psych. Bernadette Näger, Köln) und „Aktuelles
zum Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarungen“ (Referent: RA und Notar Wolfgang
Schwackenberg, Oldenburg).
Am Samstag folgen die Vorträge zur „Mediation für Fachanwälte im Familienrecht“ (Referentin: RAin und Mediatorin Andrea Wegner-Katzenstein, Köln) und „Fallen bei Vergleichen
und Vereinbarungen im Familienrecht (Referentin: Vizepräsidentin des DAV, RAin und Nin
Edith Kindermann, Bremen).
Referenten:
Dipl.-Psych. Bernadette Näger, Köln
RA und Notar Wolfgang Schwackenberg,
Oldenburg
RAin und Mediatorin Andrea Wegner-Katzenstein,
Köln
Vizepräsidentin des DAV,
RAin und Notarin Edith Kindermann, Bremen
Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 18. September 2015, 13.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 19. September 2015, 09.00-18.30 Uhr
Ort: Lindner Hotel Köln City Plaza, siehe Seite 50
Kosten:
Komplettbuchung:
h 457,00 zzgl. 19% MwSt. (h 543,83)
Teilbuchung 1 (04.09.2015):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilbuchung 2 (05.09.2015):
h 217,00 zzgl. 19% MwSt. (h 258,23)*
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
STRAFRECHT
Aktuelles aus der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle
höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch
hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie
im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit
Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben,
um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel
reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden,
die bitte rechtzeitig an die E-Mailadresse [email protected] zu übermitteln sind.
Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen
2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen
und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt
aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches
Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen
seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.
Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach
Es lädt ein: Strafrechtsausschuss
Datum: Samstag, 19. September 2015
Uhrzeit: 10.00 - 14.30 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
46 | Seminare
KAV-Seminare
SOZIALRECHT, MEDIZINRECHT
Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Referent: Vorsitzender Richter am Sozialgericht
Claus Peter Heiland, Gelsenkirchen
Es laden ein: Ausschuss Sozialrecht,
Ausschuss Medizinrecht
Datum: Mittwoch, 23. September 2015
Uhrzeit: 14.30 - 19.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 50
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Referenten:
Werden in Kürze bekanntgegeben
Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 23. Oktober 2015, 13.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 24. Oktober 2015, 09.00-18.30 Uhr
Ort: Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten, siehe
Seite 50
Kosten:
Komplettbuchung:
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (23.10.2015):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (24.10.2015):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)*
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Der Vortrag soll die Teilnehmer mit der neuen Rechtsprechung und Gesetzgebung der
vergangenen 12 Monate vertraut machen, sie im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht auf
den neuesten Stand bringen sowie die Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten auffrischen und
vertiefen.
Es freut uns sehr Herrn Claus-Peter Heiland, Vorsitzender Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen, als Referent dieses Seminars in Köln begrüßen zu dürfen. Seit 1977 ist er bereits
als Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen tätig, übernahm im Jahre 1982 eine Kammer für
Angelegenheiten der Krankenversicherung, die sich seit 1995 in Kombination mit Angelegenheiten der Pflegeversicherung beschäftigt. Beim Deutschen Anwaltsinstitut im Bereich
Kranken- und Pflegeversicherung ist er seit 1992 für die Aus- und Fortbildung der Fachanwälte tätig und leitet darüber hinaus bundesweite Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge bei
weiteren Trägern, Kammern und Verbänden.
ARBEITSRECHT
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht
(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)
Save the Date!
Auch in diesem Jahr wird der Ausschuss Arbeitsrecht im KAV, gemeinsam mit der Kölner
Anwaltverein Service GmbH die Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht ausrichten. Diese
findet am 23.-24. Oktober 2015 im Leonardo Hotel Royal Am Stadtgarten, statt. Dieses Jahr
bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15
FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen
Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare.de.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden
in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort
möglich.
Seminare | 47
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Jahresendveranstaltung im Bau und Architektenrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)
Save the Date!
Auch in diesem Jahr wird der Ausschuss Bau- und Architektenrecht im KAV, gemeinsam mit
der Kölner Anwaltverein Service GmbH die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht ausrichten. Diese findet am 30. - 31. Oktober 2015 im Leonardo Hotel Royal Am
Stadtgarten, statt. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, 7, 8 oder 15
Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte
beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie
online unter www.kav-seminare.de.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden
in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort
möglich.
VERSICHERUNGSRECHT
6. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV
(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)
Save the Date!
In diesem Jahr findet, in Kooperation des Ausschusses Versicherungsrecht im KAV und der
Kölner Anwaltverein Service GmbH, der 6. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV vom 06.07. November 2015 im Leonardo Hotel Royal Am Stadtgarten, statt. Dieses Jahr bekommen
die Teilnehmer die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im
Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kav-seminare.de.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden
in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort
möglich.
Referenten:
Werden in Kürze bekanntgegeben
Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 30. Oktober 2015, 13.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 31. Oktober 2015, 09.00-18.30 Uhr
Ort: Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten, siehe
Seite 50
Kosten:
Komplettbuchung:
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (23.10.2015):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (24.10.2015):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)*
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Referenten:
Werden in Kürze bekanntgegeben
Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 06. November 2015, 13.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 07. November 2015, 09.00-18.30 Uhr
Ort: Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten, siehe
Seite 50
Kosten:
Komplettbuchung:
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (23.10.2015):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (24.10.2015):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)*
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
48 | Seminare
KAV-Seminare
Referenten: Werden in Kürze bekanntgegeben
Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 13. November 2015, 13.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 14. November 2015, 09.00-18.30 Uhr
Ort: Hyatt Regency Hotel Köln, siehe Seite 50
Kosten:
Komplettbuchung:
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (23.10.2015):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (24.10.2015):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)*
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Referenten:
Richter am AG Köln Albert Tabor,
Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch,
RA Thoma Brandt, Köln
RA Stefan Löffland, Köln
Weitere Referenten werden in Kürze
bekanntgegeben
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 2015
(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)
Save the Date!
Das diesjährige Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 13.-14. November
2015 im Hyatt Regency Köln Hotel statt. Es behandelt aktuelle Probleme im Bereich des
Gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber
natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Dieses
Jahr bekommen die Teilnehmer erstmals die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im
Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu
auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten im Anmeldeformular, sowie online unter www.kavseminare.de.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den Referenten werden
in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ab sofort
möglich.
MIET- UND WEG-RECHT
Kölner Mietrechtstage 2015
(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)
Save the Date!
Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 27. November 2015, 13.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 28. November 2015, 09.00 - 18.30 Uhr
Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom, siehe S. 50
Kosten:
Komplettbuchung:
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (23.10.2015):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (24.10.2015):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)*
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 und 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe S.22):
Die diesjährigen Kölner Mietrechtstage finden am 27.-28. November 2015 im MGallery
Hotel Mondial am Dom statt. Erstmals bekommen die Teilnehmer dieser Veranstaltung die
Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieses Seminar
zu buchen. Zum Auftakt werden, unter anderem die Vorträge zur „Aktuellen Kölner Rechtsprechung zur Wohnraummiete“ (Referent: Richter am AG Köln Albert Tabor) sowie „Aktuelle Rechtsprechung zum WEG-Recht“ (RA Thomas Brandt, Köln) erfolgen. Am Samstag
werden, neben weiteren Vorträgen die Themen „Schnittmengen Bauträgervertrag/WEG“
(Referent: Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch) und „Aktuelles zum Betriebskostenrecht“
(Referent: RA Stefan Löffland, Köln), behandelt.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie zu den weiteren Referenten
werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist
ab sofort möglich.
Seminare | 49
Save the Date – Frühjahrsseminare,
Herbstseminare und
Jahresendveranstaltungen 2015 (15 Std. FAO)
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen- und Arbeitskreisen des KAV die Möglichkeit, im
Rahmen der angebotenen Frühjahrs-, Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden nach
§ 15 FAO* in einer Veranstaltung zu absolvieren. Erstmals werden auch Teilbuchungen (je Vortragstag) angeboten:
5. NRW IT-Rechtstag​
03. - 04. September 2015
MGallery Hotel Mondial am Dom
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht
04. - 05. September 2015 ​
MGallery Hotel Mondial am Dom
Herbstseminar im Familienrecht
18. - 19. September 2015
Lindner Hotel City Plaza
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht​
23. - 24. Oktober 2015
Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten
Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht​
30. - 31. Oktober 2015
Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten
6. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV
06. - 07. November 2015
Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 2015
13. - 14. November 2015
Hyatt Regency Hotel Köln
Kölner Mietrechtstage​2015
27. - 28. November 2015
MGallery Hotel Mondial am Dom
6. Kölner Bankrechtstag 2016
04. - 05. März 2016
MGallery Hotel Mondial am Dom
Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar sowie als Teilbuchung (je Vortragstag) angeboten und umfassen alle Service-Leistungen
des neuen KAV Seminarprogramms (siehe Seite 22).
Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in Kürze auf der Online-Buchungsplattform
der Kölner Anwaltverein Service GmbH unter: www.kav-seminare.de sowie in den nachfolgenden Ausgaben des KAV Magazins.
*NEU: § 15 FAO = 15 Std. ab 01.01.2015
50 | Seminare
Veranstaltungsorte und Parkhinweise
Die Vortragsveranstaltungen der Kölner Anwaltverein Service GmbH werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet
durchgeführt. In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten.
Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen!
FH Köln
Claudiusstrasse 1
50678 Köln
Parkhinweis: Es befinden sich zahlreiche
öffentliche Parkplätze in der Umgebung
der FH Köln.
Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20
50672 Köln
Parkhinweis: Eine kostenpflichtige,
öffentliche Tiefgarage mit Zugang zum
Hotel befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.
Hopper Hotel et cetera /
Tagungszentrum
Brüsseler Straße 26
50674 Köln
Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze
im Innenhof sowie in der hauseigenen
Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ
befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz (Unterhalb des Barceló Hotels
- Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.
MGallery Hotel Mondial
am Dom Cologne
Kurt-Hackenberg-Platz 1
50667 Köln
Parkhinweis: Das Hotel verfügt über
eine Parkebene (Selbstzahler), die über
den auf der Rückseite des Hauses befindlichen PKW-Aufzug zu erreichen ist.
Alternativ befindet sich das Parkhaus
Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt
neben dem Hotel.
Köln Marriott Hotel
Johannisstraße 76-80
50668 Köln
Parkhinweis: Das Hotel verfügt über
eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler).
Alternativ befindet sich das Parkhaus
Rhein Triadem direkt gegenüber der
Einfahrt zur Hotelgarage (Selbstzahler).
Stadthotel am Römerturm –
Kolpinghotel am Römerturm GmbH
St. Apern-Str. 32
50667 Köln
Parkhinweis: Das Hotel verfügt über einen Parkplatz. In direkter Nachbarschaft
befindet sich zudem das Pullmann
Cologne Hotel. Dieses verfügt über eine
Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ
befindet sich das Parkhaus des Lindner
City Plaza Hotels auf der Magnusstraße
in Laufnähe (Selbstzahler).
Leonardo Royal Hotel Köln –
Am Stadtwald
Dürener Straße 287
50935 Köln
Parkhinweis: Das Leonardo Royal Hotel
verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler), sowohl Außenstellplätze als
auch Stellplätze in der Tiefgarage sind
vorhanden.
Landgericht Köln /
Geschäftsstelle des KAV
Luxemburger Str. 101
50939 Köln
Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie
der Anwaltsparkplatz befinden sich
hinter dem Gerichtsgebäude und stehen
Ihnen bis 20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach dieser Zeit werden beide
Parkmöglichkeiten geschlossen.
Pullman Cologne Hotel
Helenenstraße 14
50667 Köln
Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage
(Selbstzahler). Alternativ befindet sich
das Parkhaus des Linder City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe
(Selbstzahler).
Berlitz Center Köln
Schildergasse 72
50667 Köln
Parkhinweis: Es befinden sich zahlreiche Parkhäuser (Selbstzahler) in der
Umgebung der Schildergasse / des
Neumarktes.
Neptunbad
Neptunplatz 1
50823 Köln
Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt
über ein eigenes Parkhaus (Selbstzahler). Zudem steht das öffentliche
Parkhaus unterhalb des Neptunplatzes
(Selbstzahler) zur Verfügung.
Seminare | 51
Mit der Bahn zum Seminar
Gut für die Umwelt. Bequem für Sie.
Reisen Sie mit der Bahn deutschlandweit zu Ihrem
KAV Service GmbH Seminar.
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn
Sonderkonditionen für eine entspannte und komfortable An- und Abreise zur Ihrer Veranstaltung an.
Ihre Reise im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit dem Veranstaltungsticket wird mit
100% Ökostrom durchgeführt. Die dafür benötigte Energie wird ausschließlich aus erneuerbaren
Energiequellen bezogen.
Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt1:
Mit Zugbindung
2. Klasse j 99,00
1. Klasse j 159,00
Vollflexibel:
2. Klasse j 139,00
1. Klasse j 199,00
Den Ticketpreis für internationale Verbindungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Das Angebot gilt bis zum 31.12.2015
2
Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49 (0)1806 - 31 11 53 mit dem Stichwort „KAV“ oder bestellen Sie
unter: www.bahn.de/Veranstaltungsticket. Sie werden für die verbindliche Buchung zurückgerufen. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte zur
3
Zahlung bereit.
Ihre Preisvorteile gegenüber dem Normalpreis in der 1. und 2. Klasse4:
z.B. auf der Strecke
(Hin- und Rückfahrt)
1. Klasse – 159 h
2. Klasse – 99 h
Normalpreis
Preisvorteil
Normalpreis
Preisvorteil
München
•–
Köln
474 h
315 h
284 h
185 h
Berlin
•–
Köln
390 h
231 h
234 h
135 h
Hamburg
•–
Köln
324 h
165 h
194 h
95 h
Frankfurt/M.
•–
Köln
238 h
79 h
142 h
43 h
BahnCard-, BahnCard Business- oder bahn.bonus Card Inhaber erhalten auf das Veranstaltungsticket bahn.bonus Punkte.
Weitere Informationen unter www.bahn.de/bahn.bonus
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!
1
E in Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeitpunkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei Tickets mit
Zugbindung beträgt die Vorausbuchungsfrist mindestens 3 Tage, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht.
2
D
ie Hotline ist Montag bis Samstag von 7:00 - 22:00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro
Anruf aus den Mobilfunknetzen.
3
B
eachten Sie bitte, dass für die Bezahlung mittels Kreditkarte ab dem 04.11.2014 ein Zahlungsmittelentgelt entsprechend Beförderungsbedingungen für Personen
durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erhoben wird.
4
Preisänderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.
52 | Seminare
Zusatzausbildung zum ⁄ r
Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht
RAin Carmen Grebe,
Köln
RAin und Mediatorin
Eva Friepörtner, Köln
Jeder im Familienrecht tätige Rechtsanwalt weiß, dass es
sehr viele Arbeitsschritte gibt, die sich ständig wiederholen.
Mit einer guten Anleitung, sind viele Arbeitsschritte auch
vom qualifizierten Personal zu meistern. Zu diesen Dingen
zählen u.a.:
•
•
•
•
•
das Ausfüllen des VKH - Formulars gemeinsam mit
den Mandanten und das Zusammenstellen der dafür
erforderlichen Belege
das Ausfüllen des Formulars für den Versorgungsausgleich und das Übersenden der einzelnen Auskünfte
an die Mandanten
das Vorbereiten und Entwerfen des
Scheidungsantrages
das Vorbereiten von Besprechungsterminen, indem
das Personal die dafür erforderlichen Unterlagen mit
den Mandanten bespricht
usw.
Des Weiteren ist es auch unumgänglich, dass das Personal
über ein Minimum an Kommunikationsgeschick verfügt.
Gerade im Familienrecht haben die Mandanten oft das
Bedürfnis, ihre Sorgen und Nöte und insbesondere aktuelle
Geschehnisse unmittelbar und sofort mit ihrem Anwalt zu
besprechen. Ein oftmals eng gestrickter Zeitplan lässt eine
sofortige Rücksprache mit dem Rechtsanwalt leider oftmals
nicht zu. Geschultes Personal kann hier jedoch eine sinnvolle Brücke zwischen Anwalt und Mandanten bilden. Vielfach
reicht es den Mandanten bereits, ihre Anliegen dem
Personal mitzuteilen. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses
können somit die Mitarbeiter schon zu kompetenten und
zuverlässigen Ansprechpartner für die Mandanten werden.
RA Dr. Ulrich Prutsch,
Köln
Sachstandanfragen und auch Verständnisfragen in Bezug
auf Formulare oder mitzubringende Unterlagen können
ebenfalls vom qualifizierten Personal übernommen werden.
Die Idee des Seminars soll daher an die Besonderheiten des
Familienrechtes unmittelbar anknüpfen. Zum einen soll es
das Personal in den juristischen Dingen schulen, aber auch
auf die sogenannten Softskills, die notwendig sind, damit
die Mandantschaft das Gefühl hat, gut aufgehoben zu sein,
ohne dass diese Leistung ausschließlich von dem Rechtsanwalt erledigt werden muss, eingehen.
Damit wird der Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht entlastet. Zeitraubende Gespräche, in denen die Mandantschaft
immer und immer wieder auf Emotionen eingehen möchte,
können kompetent und qualifiziert vom Sekretariat aufgefangen werden. So wird kein Mandant im Regen stehen gelassen, sondern aufgrund von Kommunikationsgeschick und
Gesprächsführungstechniken, die das Personal beherrscht,
gut aufgefangen.
Die Idee ist daher, den Lehrgang in mehrere Abschnitte aufzuteilen. Neben den juristischen Kenntnissen stehen daher
der Umgang und die Kommunikation mit dem Mandanten
ebenfalls im Vordergrund. Es soll die Mandatsannahme
am Telefon, der Umgang mit schwierigen Mandanten und
auch die selbstständige Überwachung der einzelnen immer
wiederkehrenden Arbeitsabläufe und Schritte eingeübt und
vertieft werden. Dabei sollen die Teilnehmer selbst ausprobieren und für sich schließlich die besten Möglichkeiten
mitnehmen.
Das Seminar richtet sich sowohl an Auszubildende als auch
an langjährige Fachangestellte, die im Bereich des Familienrechtes arbeiten oder aber dahin umsatteln wollen.
Termine und Inhalte
zur Zusatzausbildung:
• Freitag, 08. Mai 2015, 13.00 - 18.30 Uhr
Büroorganisation,
RAin und Mediatorin RAin Carmen Grebe, Köln
• Samstag, 09. Mai 2015, 09.00 - 14.30 Uhr
Kommunikationstraining für den Kanzleialltag,
RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln
• Mittwoch, 24. Juni 2015, 16.30 - 19.15 Uhr
Grundlagen des materiellen Rechts,
RAin Carmen Grebe, Köln
• Mittwoch, 26. August 2015, 16.30-19.15 Uhr
Kostenrecht,
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
Die Teilnehmer dieser Zusatzausbildung bekommen nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Kurseinheiten (insgesamt 15 Zeitstunden) ein entsprechendes
Zertifikat über ihre Teilnahme.
Im Falle eines Kurs-Versäumnisses wird eine Teilnahmebescheinigung über die
absolvierten Kurseinheiten erstellt. Der versäumte Kursinhalt kann im Rahmen einer erneuten, zukünftigen Durchführung dieser Ausbildung nachgeholt
werden.
Kostenbeitrag / Komplettkurs:
h 340,00 zzgl. 19% MwSt. (i 404,60)
inklusive aller vier Kurse und Pausenverpflegung im
Kuppelsaal des Neptunbades und im Landgericht Köln.
Kostenbeitrag / Teilbuchung 1 (08.-09. Mai 2015)
h 250,00 zzgl. 19% MwSt. (i 297,50) im Kuppelsaal des
Neptunbades Köln (Ehrenfeld)
Kostenbeitrag / Teilbuchung 2 (24. Juni 2015)
h 63,00 zzgl. 19% MwSt. (i 74,97) im Landgericht Köln
Kostenbeitrag / Teilbuchung 3 (26. August 2015)
h 63,00 zzgl. 19% MwSt. (i 74,97) im Landgericht Köln
Anmeldung: Online unter www.kav-seminare.de sowie über das auf
Seite 97 hinterlegte Anmeldeformular.
Risiken wagen,
Grenzen erkennen.
54 | Seminare
Fachanwaltslehrgänge 2015 in Kooperation
mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln
Seit dem Frühjahr 2015 bieten die Kölner Anwaltverein Service GmbH und die
DeutscheAnwaltAkademie erstmals gemeinsame Fachanwaltskurse in verschiedenen
Rechtsgebieten in Köln an. Beide Unternehmen bündeln hiermit ihre Kompetenzen
auf dem Kölner Markt um den Vereinsmitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmern ein attraktives und preisleistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.
Folgende Kurse werden im Jahr 2015 in Köln gemeinsam angeboten:
Bereits begonnen:
Start im September 2015…
Fachanwaltslehrgang Familienrecht
Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht
(15. Januar 2015 bis 23. Mai 2015)
(17. September 2015 bis 12. Dezember 2015)
Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: h 1.985,00*
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
NH Hotel Köln Mediapark, Im Media Park 8 B, 50670 Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/Mitglieder der ARGE
Versicherungsrecht/ Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3
Jahre nach Zulassung: h 1.995,00*
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder:h 2.350,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht
(05. Februar 2015 bis 30. Mai 2015)
Leonardo Hotel Köln, Waldeckerstraße 11-15, 51065 Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/ Mitglieder der ARGE
Verkehrsrecht/ Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre
nach Zulassung: h 1.865,00*
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
Fachanwaltslehrgang Sozialrecht
(06. Februar 2015 bis 21. Juni 2015)
Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/Mitglieder FORUM
Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung: h 1.795,00
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.150,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
Fachanwaltslehrgang Strafrecht
(05. März 2015 bis 20. Juni 2015)
Maritim Hotel Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/Mitglieder der ARGE Strafrecht/
Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung:
h 1.865,00*
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren
Wunschkurs in Köln bereits begonnen hat, können zudem einen
Quereinstieg ab dem nächsten Vortragsblock in Köln buchen und die
bereits erfolgten Blöcke im Rahmen eines weiteren Fachanwaltslehrgangs der DeutschenAnwaltAkademie (im jeweiligen Rechtsgebiet)
andernorts nachholen.
Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online, unter
www.kav-seminare.de. In der jeweiligen Kursbeschreibung mit
Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden
Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular.
Das generelle Anmeldeformular für Fachanwaltslehrgänge der DeutschenAnwaltAkademie in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein
Service GmbH finden Sie online in unserem Downloadbereich unter
www.koelner-anwaltverein.de.
Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Seminare | 55
Fachanwaltslehrgänge 2015 - 2016
in Kooperation mit der FH Köln
Ab Herbst 2015 werden wieder zwei Fachanwaltslehrgänge des
KAV in Kooperation mit der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht
der Fachhochschule Köln realisiert. Der Fachanwaltslehrgang
Informationstechnologierecht und der Fachanwaltslehrgang
Urheber- und Medienrecht werden beide im September beginnen. Diese zweisemestrigen Fachanwaltskurse erfolgen jährlich
zum Wintersemester und umfassen die nach § 4 Abs. 1 FAO
erforderlichen Zeitstunden. Sie sind zugleich Module des parallel
an der FH Köln angebotenen Masterstudiengangs „Medienrecht
und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (mit maximal 25 Teilnehmern) und
können unabhängig vom Studiengang belegt werden. Beide Kurse
beinhalten vier Klausuren. Der Kostenbeitrag für die Lehrgänge
beträgt jeweils h 1.750,00 zzgl. h 332,50 MwSt. (h 2.082,50) an
regulären Gebühren. Für Berufsanfänger/innen, die zudem Mitglied
des KAV sind, werden Sonderkonditionen angeboten. Diese können
per Email oder telefonisch angefragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Gestaltung dieser Kurse von der üblichen Ausrichtung der KAV Fachanwaltslehrgänge abweicht. So werden die Teilnehmer gemeinsam mit Studenten unterrichtet, was für
eine sehr gemischte Zuhörerschaft sorgt. Zudem werden die Kurse
nicht in Blockform, sondern einzeln zum Teil vormittags unter der
Woche angeboten, was sich vor allem für Kölner Kolleginnen und
Kollegen eignet.
Die Stundenpläne beider Kurse werden zeitnah über die Webseite
des KAV abrufbereit sein.
Zudem bietet die FH Köln gemeinsam mit dem Zentrum für
akademische Qualifikationen und wissenschaftliche Weiterbildung
(ZaQwW) und der Kölner Anwaltverein Service GmbH ab Herbst
2015 einen Fachanwaltslehrgang im Bereich Gewerblicher
Rechtsschutz an. Dieser Kurs wird am 23. Oktober 2015 beginnen.
Weitere Informationen hierzu werden in Kürze über die Webseite
des KAV veröffentlicht.
Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Katja Magdanz und
Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez, telefonisch unter
0221-285602-12 sowie per Email unter:
[email protected] bzw.
[email protected], sehr gern zur Verfügung.
Eine Anmeldung wird zukünftig online über die Buchungsplattform
www.kav-seminare.de sowie schriftlich möglich sein. Bitte nutzen
Sie hierfür die angegebenen Kontaktdaten:
Kölner Anwaltverein Service GmbH
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Fax: 0221 285602 21
Email: [email protected]
» www.koelner-anwaltverein.de
56 | Ausschüsse & Arbeitskreise
Die Ausschüsse und
Arbeitskreise informieren
AUSSCHUSS BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2015 (15 Std. FAO)
Der Ausschuss Bau- und Architektenrecht des KAV veranstaltet auch
in diesem Jahr, gemeinsam mit der Kölner Anwaltverein Service
GmbH die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht.
Die Veranstaltung findet am 30. - 31. Oktober 2015 in den Räumlichkeiten des Leonardo Royal Hotel Am Stadtgarten, statt. Erstmals
wird diese mit 15 Vortragsstunden (im Sinne des § 15 FAO) als
Komplettbuchung (Fr.-Sa.) aber auch als Teilbuchung (Fr., 7 Std.
oder Sa., 8 Std.) zur Verfügung stehen. Nähere Informationen zu
den Vortragsthemen und Zeiten erhalten Sie in der nächsten
Ausgabe des KAV Magazins sowie im Vorfeld online, unter
»www.kav-seminare.de.
Ausschuss Familienrecht
Neue Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsleitlinien des OLG Köln zum 01.01.2015
Mit Wirkung zum 01.01.2015 wurde die Düsseldorfer Tabelle neugefasst. Dabei sind die Selbstbehalte angepasst worden, um die
Erhöhung der Hartz-IV-Sätze umzusetzen.
A. Kindesunterhalt
Nettoeinkommen des
Barunterhaltspflichtigen
(Anm. 3, 4)
Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 1 BGB)
0-5
6 - 11
12 - 17
Prozentsatz
Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)
ab 18
Alle Beträge in Euro
1.
bis 1.500
317
364
426
488
100
880/1080
2.
1.501 - 1.900
333
383
448
513
105
1.180
3.
1.901 - 2.300
349
401
469
537
110
1.280
4.
2.301 - 2.700
365
419
490
562
115
1.380
5.
2.701 - 3.100
381
437
512
586
120
1.480
6.
3.101 - 3.500
406
466
546
625
128
1.580
7.
3.501 - 3.900
432
496
580
664
136
1.680
8.
3.901 - 4.300
457
525
614
703
144
1.780
9.
4.301 - 4.700
482
554
648
742
152
1.880
10.
4.701 - 5.100
508
583
682
781
160
1.980
ab 5.101
nach den Umständen des Falles
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Ausschüsse & Arbeitskreise | 57
Die Düsseldorfer Tabelle steht, dank der freundlichen Bereitstellung
des OLG Düsseldorf, online auf der Webseite des KAV zum Abruf
bereit:
http://koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/
Ausschuesse-Arbeitskreise/Familienrecht
Die Düsseldorfer Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen
zwischen den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Düsseldorf,
Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine bloße
Richtlinie dar.
Nicht zuletzt mit Blick auf die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle
sind auch die Unterhaltsleitlinien des OLG Köln zum 01.01.2015
angepasst worden. Diese sind ebenfalls, dank der freundlichen Bereitstellung des OLG Köln über die Webseite des KAV abrufbar:
http://koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/
Ausschuesse-Arbeitskreise/Familienrecht
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln verwenden diese
Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen.
Aber auch diese Leitlinien sind nicht bindend. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – das gilt auch für die „TabellenUnterhaltssätze“ – ausdrücklich nicht antasten.
Protokoll zum jährlichen Gedankenaustausch
Am 05.11.2014 fand der jährliche Gedankenaustausch zwischen
Vertretern des Ausschusses Familienrecht, der hiesigen Familiengerichte sowie der zugehörigen Familiensenate statt. Das Protokoll
steht unter
http://koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/
Ausschuesse-Arbeitskreise/Familienrecht
zum Download bereit.
Ausschuss Internationales Recht
Der Ausschuss Internationales Recht informiert
Beim Kölner Anwaltstag im Mai 2014 hat Herr Kollege Dr. Jan
Kayser aus dem Mediationszentrum Luxemburg ein vielbeachtetes Seminar zur Einführung in das Mediatonsrecht vorgestellt.
Hiernach gab es zahlreiche Anfragen aus der Anwaltschaft, ob das
Thema Mediation nicht ausführlicher vorgestellt werden kann. Dem
Ausschuss ist es gelungen, Herrn Kollegen Dr. Jan Kayser für ein
mehrstündiges Seminar zu gewinnen, in dem anhand praktischer
Fälle Mediationstechniken vorgestellt werden.
Das Seminarthema von Herrn Kollegen Dr. Jan Kayser lautet:
„Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement:
Mediationstechnik & anwaltliche Praxis“
und wird im Rahmen des 8. Kölner Anwaltstages am 19.05.2015
vorgestellt werden. Weitere Informationen zu der Veranstaltung
finden Sie ab Seite 15 in diesem Magazin.
Der Ausschuss ist bestrebt der Kollegenschaft weiterhin Seminare
zu organisieren, die europarechtliche Bezüge aufweisen und in der
täglichen Praxis ihre Anwendung finden. Aufgrund der räumlichen
Nähe und dem wirtschaftlichen Austausch zu dem Nachbarland
Niederlande gehen damit viele wachsende grenzüberschreitende
Tätigkeiten der Anwaltschaft einher. Oftmals ist als Anwalt schnelles Handeln gefragt, so dass wenig Zeit für eine vertiefte Einarbeitung in die grenzüberschreitenden rechtlichen Probleme verbleibt.
Um hier einen Einblick in das niederländische Recht gewähren zu
können, werden im Rahmen des Kölner Anwaltstages Frau Kollegin
Brigitte Spiegeler LL.M. und Frau Kollegin Franziska Pechtl aus Den
Haag zu den Themen:
„Rechtsvergleich Deutschland/Niederlande – Durchsetzung von
Rechten im einstweiligen Rechtsschutz“ und „Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland/Niederlande“
referieren. Weitere Informationen zu diesen Vorträgen finden Sie
auf Seite 14.
58 | Ausschüsse & Arbeitskreise
Ausschuss Junge Anwälte
1. Junge Juristen treffen sich
„Junge Juristen treffen sich“ - So lautet der
Name des einmal im Monat erfolgenden
Treffens des Ausschusses Junge Anwälte,
welches in aller Regel an jedem ersten
Donnerstag im Monat, um 19.00 Uhr, im
Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674
Köln (ab Mai 2015 wieder im Cubana, Bar-
barossaplatz 5, 50674 Köln), stattfindet. Die
nächsten Treffen erfolgen am 09.04.2015,
07.05.2015, 11.06.2015, 02.07.2015 und
06.08.2015. Die Mitglieder des Ausschusses
freuen sich darauf, in ungezwungener Atmosphäre gemeinsam mit weiteren jungen
Juristen über deren Fragen, Bedürfnisse
und aktuelle Themen sprechen zu können.
Weitere Informationen zu den Treffen sowie
entsprechende Angaben zu Themen und
Treffpunkten erhalten Sie auf der Webseite
des KAV, unter der Rubrik Ausschüsse und
Arbeitskreise - Junge Anwälte - Ausschussinformationen.
2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen
Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine
Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den
Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen,
unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab
dem Erscheinen dieser Ausgabe bedient
im Monat März 2015 von
Herrn Kollegen Markus Koerentz,
0170 / 577 16 92,
im Monat Mai 2015 von
Herrn Kollegen Alexander Leunig,
0221 / 16 87 20 58,
im Monat April 2015 von
Frau Kollegin Christiane Lanz,
0221 / 64 00 99 44,
im Monat Juni 2015 von
Frau Kollegin Yasmin Melcher,
0221 / 91 65 20.
AUSSCHUSS RVG UND KOSTENRECHT
Verfahrenskostenhilfe für Einigung über nichtanhängige Gegenstände – Keine Verfahrens- und Terminsgebühren aus dem
Mehrwert
Der beigeordnete Rechtsanwalt kann aus
der Staatskasse keine Erstattung der Verfahrensgebühr und Terminsgebühr aus dem
Mehrwert der Einigung verlangen, wenn
die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe
auf einen Vergleichsabschluss (Mehrvergleich) über nicht anhängige Gegenstände
erstreckt wird.
OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2014 –
23 WF 1209/13
Im Falle eines Vergleichsabschlusses sollten
alle in diesem Zusammenhang anfallenden
Gebühren aus der Staatskasse erstattet
werden (Bundestagsdrucksache 17/11471,
270). Das sollte auch für die bei einem mit
Verfahrensauftrag geschlossenen Mehrvergleich anfallende Differenzverfahrensgebühr und bei Verhandlungen zur Einigung
über die verfahrensfremden Gegenstände
auch eine Terminsgebühr nach dem erhöhten Streitwert gelten.
Es handelt sich um die erste obergerichtliche Entscheidung nach in Kraft treten des
zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (2. KostRmoG). Es geht um die Frage,
welche Gebühren für eine Einigung über
nicht im Verfahren anhängige Gegenstände
dem beigeordneten Anwalt aus der Staatskasse zu erstatten sind.
Das OLG Dresden ist anderer Ansicht
(siehe auch OLG Koblenz Beschluss vom
19.05.2014 – 13 WF 369/14). Es geht von
einer gesetzlichen Klarstellung aus, wonach
ausschließlich die Erstattung der Einigungsgebühr für den Mehrvergleich in Betracht
kommt. Diese Ansicht ist falsch.
Nach § 48 Abs. 3 RVG wird die Beiordnung in Ehesachen automatisch auf
den Abschluss einer Vereinbarung über
bestimmte mit der Trennung und Scheidung
zusammenhängende Angelegenheiten
erstreckt. Durch das 2. KostRmoG wird diese
Regelung um den Zusatz ergänzt, dass die
Beiordnung „alle mit der Herbeiführung der
Einigung erforderlichen Tätigkeiten“ erfasst.
Aus der Änderung des § 48 Abs. 3 RVG und
seiner Begründung ergibt sich der ausdrückliche Hinweis, dass weitere Tätigkeiten über
die Einigungsgebühr bei der Erstreckung
der Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrvergleich nach § 55 RVG zu erstatten ist. Dem
Gesetzgeber war die Rechtsprechung in ihrer Argumentation für und gegen eine Beschränkung der für einen Mehrvergleich zu
erstattenden Gebühren bekannt. Es bestand
mehrheitlich kein Unterschied zwischen der
nach § 48 Abs. 3 RVG automatisch eintretenden und der durch Beschluss erfolgten
Beiordnung. Im Übrigen entspricht es nicht
nur der laienhaften Vorstellung, sondern
auch der Rechtsprechung des BGH, dass zu
den Kosten eines Mehrvergleichs sämtliche
durch sie ausgelösten Anwaltsgebühren
gehören (BGH, NJW 2009, 233, Rn. 9f). Bei
dieser Sachlage hätte der Gesetzgeber die
Entstehung zusätzlicher Gebühren mit der
Neuregelung ausdrücklich ausschließen
müssen. Dies ist nicht geschehen.
Die Ansicht des OLG Dresden ist auch nicht
deshalb begründet, weil für die Bewilligung
der Verfahrenskostenhilfe erforderliche
Erfolgsaussicht nicht geprüft werden kann.
Bei Abschluss eines Vergleichs ist die
Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht mehr zu
prüfen. Das gilt auch für den Mehrvergleich
(vgl. Anmerkung Monika Kesske, NJW 2014,
2804 ff.).
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
Mitglied Ausschuss RVG und Kostenrecht
stellv. Vorsitzender des KAV e.V.
Ausschüsse & Arbeitskreise | 59
Strafrechtsausschuss
Optimierung des Notdienstes
in Strafsachen
Der Notdienst in Strafsachen wird über
Jahre hinweg gleichbleibend ca. 150 mal im
Jahr in Anspruch genommen. Die Zahl der
Ingewahrsamsnahmen im Polizeipräsidium
Köln ist etwa 10 mal so hoch.
Der Strafrechtsausschuss des KAV sieht
zur Verbesserung der Durchsetzung der
Rechte von Beschuldigten in Haftsachen die
Notwendigkeit, über den bestehenden Notdienst hinaus eine qualifizierte Erstberatung
der Beschuldigten im PP Köln zu gewährleisten. Auch aus Justizkreisen wurde Kritik
am anwaltlichen Notdienst geübt.
Aus diesem Grunde hat sich der Strafrechtsausschuss veranlasst gesehen, das Konzept
des Notdienstes zu überdenken. Es wurde
folgendes Pilotprojekt ausgearbeitet:
•Tägliche Besetzung durch Fachanwälte für
Strafrecht aus der Liste der bislang für den
telefonischen Notdienst tätigen Rechtsanwälte.
•Dauer: drei Monate
•Präsenz im Gewahrsam /alternativ: in
unmittelbarer Nähe des Polizeipräsidiums
•Präsenz: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Am 28.10.2014 fand ein Gespräch mit dem
Polizeipräsidenten, dem Leiter der Kriminalitätsbekämpfung und dem Leiter des
PSD (polizeilicher Sicherheitsdienst; Leiter
Gewahrsam) im PP Köln statt.
Nach Ansicht der Polizeivertreter ist das
Konzept nicht realisierbar. Maßgeblich sprächen die Gewahrsamsordnung des PP Köln
gegen eine Dauerpräsenz vor Ort; überdies
ließe das Raumkonzept eine entsprechende
Bereitstellung nicht zu. Aus Sicht des Polizeipräsidenten würde die Überlassung eines
Raumes an den Notdienst auch eine unzulässige Privilegierung des KAV darstellen.
Zudem würde schließlich jeder Beschuldigte
ordnungsgemäß belehrt und zum Zwecke
der Kontaktaufnahme ein Telefonbuch
gereicht oder die Nummer des anwaltlichen
Notdienstes genannt. Im Ergebnis ist aus
Sicht des PP Köln eine Veränderung der
aktuellen Praxis nicht notwendig.
Der Strafrechtsausschuss ist zunächst bemüht, ein umfassenderes Meinungsbild als
Grundlage für weitere angedachte Gespräche mit Justizvertretern einzuholen.
Mit Blick auf die vorgenannte Einschätzung
der Polizei fordern wir alle Kolleginnen und
Kollegen auf, ihre eigenen Erfahrungen und
Einschätzungen hierzu mitzuteilen.
Insbesondere sind folgende Fragen von
Interesse:
1. Wird eine Optimierung des Notdienstes für erforderlich gehalten?
2. Welche konkreten Maßnahmen werden für sinnvoll erachtet?
3. Würden Sie vorgenanntes Pilotprojekt
unterstützen?
4. Entspricht es Ihren Erfahrungswerten,
dass Ihre Mandanten regelmäßig und
ordnungsgemäß belehrt werden oder
Ihnen der Kontakt zum Notdienst
eröffnet wird?
Bitte richten Sie Ihre Antworten, unter dem
Stichwort: Optimierung des Notdienstes an
folgende Emailadresse:
[email protected]
Ausschuss Syndikusanwälte, Ausschuss Steuerrecht,
Arbeitskreis Gesellschaftsrecht
Kölner Syndikus-Rechtstag 2015 am 18. September 2015
Die Industrie- und Handelskammer Köln,
die Rechtsanwaltskammer Köln und der
Kölner Anwaltverein laden gemeinsam
mit den Ausschüssen Syndikusanwälte und
Steuerrecht und dem Arbeitskreis Gesell-
schaftsrecht im Kölner Anwaltverein zu
dem Kölner Syndikus-Rechtstag 2015 ein.
Die Veranstaltung findet am 18. September
2015 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den
Räumlichkeiten der Industrie- und Handels-
kammer Köln statt. Weitere Informationen
hierzu finden Sie auf Seite 70.
60 | Aktuelles & Wissenswertes
Aktuelles & Wissenswertes
KAV RechtPersönlich
Interview mit Herrn Präsidenten des LAG Köln
Dr. Jürgen vom Stein und dem Vorstandsmitglied des
KAV e.V. Herrn RA Michael Blenkle
Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an den
Herrn Präsidenten LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein
Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an das Vorstandsmitglied des KAV e.V., Herrn Rechtsanwalt Michael Blenkle
I. Berufliches:
1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die
bahnbrechendste bzw. unerwartete im Laufe Ihrer bisherigen
juristischen Laufbahn?
J.v.S.: Es gab in der Vergangenheit eine Reihe von Entscheidungen,
die ich bemerkenswert fand und in dieser Form nicht erwartet
hatte.
Aus jüngerer Zeit hat mich eine Entscheidung aus dem Spannungsfeld zwischen Gesetzesbindung und Richterrecht überrascht. Die
Entscheidung ist zu § 14 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ergangen. Dort ist geregelt,
dass eine sachgrundlose Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren
I. Berufliches:
1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die
bahnbrechendste bzw. unerwartete im Laufe Ihrer bisherigen
juristischen Laufbahn?
M.B.: Mein erster Fall vor dem BAG in Erfurt aus 2002, in dem es
(u.a.) um die Zulässigkeit der Rücknahme des Auflösungsantrags in
der Revisionsinstanz durch Nichtstellung des Antrags ging – leider
ging der Fall verloren.
2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat;
den Sie bewundern?
M.B.: Da wäre zunächst zu nennen unser (viel zu früh) verstorbe-
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Aktuelles & Wissenswertes | 61
unzulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber „bereits zuvor“ ein
befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. In
der Entscheidung vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09 – NZA 2011, 905)
hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund einer verfassungskonformen Reduktion entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot nicht gegeben ist, wenn das frühere Arbeitsverhältnis
mehr als drei Jahre zurückliegt. Der 2. Senat des BAG hatte im Jahre
2003 im Anschluss an die herrschende Meinung das Wort „zuvor“
als zeitlich unbegrenzt ausgelegt. Noch im Jahre 2009 hatte auch
der 7. Senat in einem Beschluss zu einer Nichtzulassungsbeschwerde in Übereinstimmung mit dem 2. Senat die Auffassung vertreten,
der Wortlaut sei eindeutig. Ich bin gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt, dem die Sache inzwischen vorliegt.
2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat;
die Sie bewundern?
J.v.S.: Ich bewundere den Mut von Juristen, wie etwa Lothar
Kreyssig oder Martin Gauger, die in der Zeit des Nationalsozialismus
unter höchster Gefahr für Leib oder Leben für die Durchsetzung
rechtsstaatlicher Grundsätze eingetreten sind.
Vorbild war für mich immer mein akademischer Lehrer, Prof. Dr. Dr.
h.c. mult. Peter Hanau (Universität Köln), der als Wissenschaftler,
Rektor der Universität zu Köln und als Präsident des Deutschen
Arbeitsgerichtsverbandes seine hohe Professionalität stets für
Vermittlung und die Suche nach Ausgleich und Kompromisslinien
zu nutzen wusste. Ich freue mich sehr, dass der persönliche Kontakt
zu ihm nicht abgerissen ist und Prof. Hanau, der in diesem Jahr 80
Jahre alt wird, weiterhin dem Landesarbeitsgericht und dem von
uns organisierten „Kölner Forum Betriebliche Altersversorgung“
verbunden ist.
3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?
J.v.S.: Unglücklich formulierte Gesetze gibt es sicherlich viele, und
es fällt schwer, ein „Ranking“ vorzunehmen. In der Vergangenheit
sind allerdings in einer Reihe von Fällen insbesondere europäische Regelungen in Deutschland auf wenig Verständnis gestoßen.
Für mich ist es beispielsweise wenig nachvollziehbar, dass nach
Anhang 2 der Richtlinie 2001/110/EG vom 20.12.2001 (in der
Fassung vom 23.06.2014) Honig nur dann in den Verkehr gebracht
werden darf, wenn seine „elektrische Leitfähigkeit“ höchstens 0,8
mS/cm beträgt.
4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie niemals warm werden?
J.v.S.: Als Jurist hat man gelernt, sich mit vielen Rechtsgebieten zu
befassen und sich in die unterschiedlichen Materien einzuarbeiten.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch das, was zunächst als
Last erscheint, im Laufe der Zeit zur Lust werden kann. Allerdings
räume ich ein, dass meine Freude an Rechtsgebieten, die ständigen
gesetzlichen Änderungen unterworfen sind und deren Paragraphen
sich über mehrere Druckseiten erstrecken, verhalten ist.
5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung
nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen?
J.v.S.: Ich denke, das beabsichtigte Gesetz zur Tarifeinheit wird
für viel Aufregung in der Praxis und für so manchen Streit bei
Rechtsanwälten, Richtern und Wissenschaftlern sorgen. Nachdem
das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010
den seit 1957 geltenden Grundsatz der „Tarifeinheit“ aufgegeben
hat, will nun der Gesetzgeber die „Rolle rückwärts“ wagen. Der
vom Bundeskabinett im Dezember vergangenen Jahres vorgelegte
ner Seniorpartner Dietmar Bauer. Aber auch alle Juristen, die sich
trotz Gefahr für Leib und Leben gegen den nationalsozialistischen
Unrechtsstaat gestellt haben, z.B. Dr. Fritz Bauer, Dietrich Güstrow,
die Juristen des Kreisauer Kreises und viele andere.
3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?
M.B.: In den ersten Tagen des Studiums hatte ich eine Vorlesung
zu den Bienenparagraphen (§§ 961-964 BGB). Das fand ich damals
total abgedreht – bis ich selbst mal einen „Bienenfall“ bearbeiten
musste und feststellte, dass auch diese Regelungen sinnvoll sind.
4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie niemals warm werden?
M.B.: Man soll ja niemals „nie“ sagen, aber am wenigsten kann ich
mir eine dauerhafte Tätigkeit im Bereich des Strafrechts vorstellen.
5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung
nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen?
M.B.: Im Bereich des Arbeitsrechts wird sich nach meiner Einschätzung aufgrund des verbreiteten Mangels qualifizierter Arbeitnehmer die Abwerbeproblematik verschärfen. Und die Rechtsprechung
des EuGH ist immer für eine Überraschung gut.
6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz
oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?
M.B.: Kollegialität und offene Kommunikation erleichtern für sich
selbst und für andere den Arbeitsalltag, nützen dem Mandanten
und erhöhen den Spaß an der Arbeit.
7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?
M.B.: Digital und spezialisiert, aber lokal verwurzelt als „Anwalt vor
Ort“. Und hoffentlich noch mit einem freundlichen Sekretariat.
II. Persönliches:
1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer
Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?
M.B.: Mit keinen. Jeder weiß doch, dass Rechtsanwälte sich
allumfassend auskennen, zu Allem etwas zu sagen haben, überall
mitreden und immer das letzte Wort haben müssen … : )
2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?
M.B.: Eindeutig der Gerichtstag des Arbeitsgerichts Siegburg in
Gummersbach.
3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags
abends?
M.B.: Chaos nach überhastetem (da wie immer verspätetem)
Aufbruch.
4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den
Rechtswissenschaften zugewandt hätten?
M.B.: Keine Ahnung, das wüsste ich auch gerne.
5. Welches ist Ihr Lieblingsautor?
M.B.: Egal, Hauptsache spannend. In letzter Zeit höre ich im Auto
oft Hörbücher.
6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?
M.B.: Man muss die Dinge immer bis zum Ende durchdenken!!!
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
62 | Aktuelles & Wissenswertes
Gesetzentwurf zur Herstellung der Tarifeinheit ist bereits jetzt hoch
umstritten. Die darin vorgesehene Begrenzung der Tarifpluralität
wird erhebliche Auswirkungen für die Tarifvertragsparteien und
auf die Arbeitskampfpraxis in unserem Land haben. Es steht zu
erwarten, dass das Gesetz letztlich vom Bundesverfassungsgericht
überprüft werden wird.
III. AbschlieSSende Worte
Recht ist ….
M.B.: Recht ist …. nicht immer perfekt, aber das Beste, was wir
Juristen zu bieten haben.
6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz
oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?
J.v.S.: Die Berufstätigkeit jeder Generation hat eigene Anforderungen und Konditionen. Was allerdings unverändert bleiben sollte ist,
dass Rechtsanwälte und Richter bereits zu Beginn ihrer Laufbahn
darauf Wert legen, einen respektvollen Umgang untereinander zu
pflegen.
Außerdem scheint mir wichtig zu sein, dass junge Kolleginnen
und Kollegen sich der Bedeutung anwaltlicher bzw. richterlicher
Berufsethik bewusst werden. Ich begrüße es daher, dass der DAV
einen Ausschuss für Anwaltsethik und Anwaltskultur gegründet hat
und dieses Themenfeld auf Anwaltstagen und in regelmäßigen Beiträgen im Anwaltsblatt diskutiert wird. Auch im Bereich der Justiz
widmen wir uns dem Thema „richterliche Berufsethik.“
7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?
J.v.S.: Das ist schwer vorauszusehen. Im Moment sieht es so aus,
dass er jedenfalls in einem weitgehend „papierlosen Gericht“ rein
elektronisch arbeiten wird, und dass Videokonferenztechnik für
(virtuelle) Gerichtsverhandlungen oder Besprechungen wesentlich
stärker eingesetzt werden wird.
II. Persönliches:
1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer
Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?
J.v.S.: Häufig hört man, dass Gerichtsverfahren in Deutschland
eigentlich viel zu lange dauern. Ein Blick in statistische Erhebungen
kann Vorurteile zerstreuen. Bei den Arbeitsgerichten in NordrheinWestfalen sind erstinstanzliche Verfahren durchschnittlich innerhalb
von vier bis fünf Monaten abgeschlossen, Berufungsverfahren
beim Landesarbeitsgericht durchschnittlich innerhalb von sechs bis
sieben Monaten.
2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?
J.v.S.: Die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen verfügt über viele
schöne Gerichtsgebäude aus unterschiedlichen Stilepochen; da fällt
ein Vergleich schwer. Jedenfalls bin ich zuversichtlich, dass nach
Abschluss der verschiedenen Sanierungs- und Bauphasen auch das
neue Fachgerichtszentrum in der Blumenthalstraße sehenswert
sein wird.
3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags
abends?
J.v.S.: Es kommt darauf an. Das Amt bringt es mit sich, dass die Wochen unterschiedlich verlaufen. Sind viele Termine wahrzunehmen,
kann schon mal etwas liegenbleiben. Damit der Schreibtisch nicht
überquillt, kommt dann Freitagsabends der „Pilotenkoffer“ zum
Einsatz, der dann den Zeitvertreib am Wochenende gewährleistet.
4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den
Rechtswissenschaften zugewandt hätten?
J.v.S.: Als Schüler wollte ich – wie mein Vater, der Rechtsanwalt war
- immer Jurist werden. Es gab keinen „Plan B“.
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Aktuelles & Wissenswertes | 63
Aus heutiger Sicht könnte ich mir auch andere Berufe vorstellen,
etwa Berufe, bei denen man gestalten kann und/oder mit Bezug
zur Natur (z. B. Gartenarchitekt).
5. Welches ist Ihr Lieblingsautor?
J.v.S.: Palandt – in der Kürze liegt die Würze. Nein, Scherz beiseite:
Einen absoluten Lieblingsautor habe ich nicht. Ich lese „querbeet“.
Gerne nehme ich ein Buch von Eugen Roth zur Hand, aber auch
Bücher mit geschichtlichen oder politischen Themen und hin und
wieder auch Krimis.
6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?
J.v.S.: Suaviter in modo, fortiter in re.
(Verbindlich in der Form, fest in der Sache).
III. AbschlieSSende Worte
Recht ist...
J.v.S.: …noch stärker als das Gesetz (Isokrates, 436 – 338 v. Chr.)
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64 | Aktuelles & Wissenswertes
Aktuelles
Erhebung der Aktenversendungspauschale nur dann,
wenn tatsächlich konkrete Aufwendungen anfallen
Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG
durch das 2. KostRModG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung
von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach
eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben
werden. (amtlicher Leitsatz des OLG Köln,
Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14)
Der 2. Strafsenat des OLG Köln schließt sich
mit dieser Entscheidung dem OLG Koblenz
(vgl.: Beschluss vom 20.03.2014, Az.: 2 Ws
134/14) an. Nach Auffassung des Senats ist
hierbei unerheblich, ob sich das Gerichtsfach in einem anderen Gebäude bzw. an
einem anderen Ort als die aktenführende
Stelle befindet.
Aufgrund des geänderten Wortlautes sowie
des Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens soll mit der Pauschale nicht (mehr)
der justizinterne Verwaltungsaufwand
abgegolten, sondern Ersatz für die mit einer
Aktenversendung angefallenen Auslagen
für Transport und Verpackung erhoben
werden. Ausweislich der Begründung des
Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/13537, S.
268), wonach durch „die Änderung der For-
mulierung… klarer zum Ausdruck kommen
(soll), dass mit der Pauschale der Ersatz
barer Auslagen gemeint ist“, muss durch
die Aktenversendung ein konkreter, grundsätzlich bezifferbarer Geldbetrag verursacht
werden. Der Ansicht des Landgerichts,
dass auf der Grundlage eines natürlichen
Wortverständnisses bei einem nicht näher
ausscheidbaren Anteil an entstandenen
Auslagen nicht mehr von „baren“ Auslagen
eines konkreten Versandvorgangs gesprochen werden kann, schließt sich der Senat
an. Demnach ist eine Aktenversendungspauschale nur dann zu erheben, wenn im
konkreten Akteneinsichtsvorgang im Grundsatz gesondert bezifferbare Geldleistungen
für Transport und Verpackung anfallen, für
die die Justizkasse in Vorleistung tritt.
RA Jürgen Sauren,
Mitglied des Vorstandes KAV e.V.
Auskunft über Drittkonten –
Schuldner nur Verfügungsberechtigter
Wird eine Drittauskunft über Konten des
Schuldners an den Gläubiger übermittelt,
müssen dem Gläubiger auch Konten nur mit
Verfügungsmacht des Schuldners bekannt
gegeben werden. Diese dürfen nicht geschwärzt werden.
LG Ravensburg Beschl. 04.07.2013 - Az. 6 C
33/13
Das seit dem 01.01.2013 bestehende
Auskunftsrecht nach § 802 l Abs. 1 Nr. 2 ZPO
gibt dem Gläubiger das Recht, Kontenstammdaten des Schuldners zu erhalten.
Der Gläubiger erhält durch den Gerichtsvollzieher die Nummer eines Kontos, oder
eines Depots sowie den Tag der Errichtung
und den Tag der Auflösung. Er erhält auch
Informationen zu Namen des Inhabers und
eines Verfügungsberechtigten.
Insbesondere ist die Auskunft bezüglich der
Daten über Konten Dritter mit Verfügungsmacht des Schuldners für Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich und daher nicht
gemäß § 802 l Abs. 2 ZPO zu löschen, auch
wenn die Konten Dritter selbst nicht Gegenstand einer Pfändung sein können.
Die Schuldner nutzen häufig zur Teilnahme
am bargeldlosen Zahlungsverkehr Konten
von nahestehenden Personen und lassen
sich eine Verfügungsberechtigung einräumen. Pfändbar ist bei dieser Konstruktion
ein Herausgabeanspruch des Schuldners
gegen den Dritten nach § 667 BGB auf Herausgabe der auf dem Konto zu Gunsten des
Schuldners eingegangen Gutschriften.
Drittkonten kann der Gläubiger auch im
Rahmen der Abgabe einer Vermögensauskunft in Erfahrung bringen. Das ergibt sich
aus Nr. 14 des amtlichen Vordrucks.
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
stellv. Vorsitzender des KAV e.V.
Aktuelles & Wissenswertes | 65
Videoüberwachung aus Fahrzeugen
I. Einleitung
„Dashcam-Urteil: Gericht billigt Kamera im
Auto“ titelte eine Boulevardzeitung mit
Blick auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach1. Mit diesem Urteil
hat das Verwaltungsgericht einen Bescheid
des Freistaates Bayern, vertreten durch das
Bayerische Landesamt für Datenschutz, aufgehoben. Dem lag folgender Sachverhalt
zugrunde: Der Kläger hatte in seinem Fahrzeug eine Frontscheibenkamera (sogenannte Dashcam) installiert, die den vor dem
Fahrzeug sichtbaren Verkehrsraum erfasste.
Hiermit fertigte der Kläger Bildaufnahmen,
die im Falle eines Verkehrsunfalles oder
-verstoßes zu Beweiszwecken dienen
sollten. Die Bildaufzeichnungen wurden
immer wieder überschrieben und dadurch
gelöscht. Das Landesamt hatte dem Kläger
untersagt, mit der in seinem Fahrzeug eingebauten On-Board-Kamera während der
Autofahrt den von ihm befahrenen öffentlichen Bereich permanent aufzunehmen. Aus
der Aufhebung des Bescheides kann aber
keineswegs gefolgert werden, der Einsatz
von Dashcams sei zulässig. Im Gegenteil:
kennbar sei, dass er sein Verhalten danach
richten könne. Hier sei jedoch die OnBoard-Kamera, auf die sich die Anordnung
beziehe, nicht hinreichend bestimmt, weil
bestimmende Angaben wie Herstellername, Modellbezeichnung oder Fabrikationsnummer fehlten. Für den Kläger sei nicht
klar erkennbar, auf welche On-Board-Kamera sich die Anordnung erstrecke.4
Über diese Auffassung kann man streiten:
Für den Kläger dürfte auch ohne weitere
Angaben eindeutig erkennbar sein, welches
Ziel der Verwaltungsakt verfolgt, nämlich
die beanstandeten Aufnahmen mit jeder
in seinem Fahrzeug installierten Kamera zu
unterlassen. Die nähere Bestimmung der
Kamera beispielsweise durch Benennung
der Seriennummer könnte zu dem Fehlschluss verleiten, mit einer anderen Kamera
seien die beanstandeten Aufnahmen zulässig. Eine solche Sichtweise konterkariert das
Ziel der Behörde, Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer
zu unterbinden.
2. Nach § 38 Abs. 5 BDSG kann die Auf-
sichtsbehörde einschreiten. Das Landesamt
vertrat die Auffassung, bei schwerwiegenden Verstößen handele es sich um einen
Fall intendierten Ermessens. Die Vorschrift
sei nämlich dahin auszulegen, dass sie für
den Regelfall von einer Ermessensausübung
in einem bestimmten Sinne ausgehe,
nämlich einer Anordnung zum Schutz des
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Läge kein vom Regelfall abweichender Sachverhalt vor, verstehe sich das
Ergebnis der Abwägung von selbst.5
Das Verwaltungsgericht teilt dies Auffassung nicht: Es erscheine nicht uneingeschränkt denkbar, dass jeder datenschutzrechtliche Verstoß eine Anordnung nach
§ 35 Abs. 5 BDSG nach sich ziehe, zumal es
sich um eine Generalnorm mit sehr weitem
Anwendungsbereich handele. Da die Behörde sich lediglich damit auseinandergesetzt
habe, ob ein vom Regelfall abweichender
Sachverhalt gegeben sei, der ausnahmsweise eine andere Entscheidung rechtfertige, liege ein Ermessensausfall vor, der zur
Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts führe
(§ 114 VwGO).6
II. Aufhebungsgründe
Das Gericht hat den Bescheid aufgehoben,
weil die Anordnung des Landesamtes zu
unbestimmt und ermessensfehlerhaft
ergangen sei.
1. Das Landesamt hatte seine Untersagungsverfügung auf § 38 Abs. 5 BDSG2
gestützt. Danach kann die Aufsichtsbehörde
bei schwerwiegenden Verstößen gegen das
BDSG, insbesondere solchen, die mit einer
besonderen Gefährdung des Persönlichkeitsrechts verbunden sind, die Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung von Daten
untersagen. Die Anordnung des Landesamtes, „mit Ihrer in Ihrem Fahrzeug eingebauten On-Board-Kamera“ keine Aufnahmen
in der näher bezeichneten Art zu machen,
genügt nach Auffassung des Gerichts nicht
dem Bestimmtheitserfordernis3. Denn
hinreichende Bestimmtheit erfordere, dass
für den Adressaten des Verwaltungsakts
die von der Behörde getroffene Regelung
so vollständig, klar und unzweideutig er1 VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634.
2 Bundesdatenschutzgesetz.
3 Art. 37 Abs. 1 BayVwVerfG: Ein Verwaltungsakt muss
4 VG Ansbach aaO.
5 VG Ansbach aaO.
6 VG Ansbach aaO.
inhaltlich hinreichend bestimmt sei.
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
66 | Aktuelles & Wissenswertes
III. Materielle Beurteilung
Das Gericht hat indes keinen Zweifel gelassen, dass die materiellen Voraussetzungen
der Untersagungsverfügung vorliegen. Der
nach des § 38 Abs. 5 S. 2 BDSG erforderliche schwerwiegende Verstoß setzt voraus,
dass das Bundesdatenschutzgesetz gemäß
§ 27 BDSG Anwendung findet (1.) und die
Videoüberwachung gemäß § 6 b BDSG
unzulässig ist (2.).
1. Das Bundesdatenschutzgesetz findet
nach § 27 BDSG Anwendung, wenn
a) Personenbezogene Daten
b) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder aus nicht automatisierten
Dateien
c) verarbeitet, genutzt oder dafür
erhoben werden
d) durch nicht-öffentliche Stellen
e) nicht ausschließlich für persönliche
oder familiäre Tätigkeiten
a) Personenbezogene Daten sind nach
der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 BDSG
Einzelangaben über persönliche oder
sachliche Verhältnisse einer bestimmten
oder bestimmbaren natürlichen Person
(Betroffener).
Der Kläger hat geltend gemacht, es fehle
an einem Personenbezug. Die Interessen
der Betroffenen seien nicht tangiert. Durch
die fest installierte Frontscheibenkamera
würden im Wesentlichen nur Fahrzeuge von
der Heckseite erfasst. Personen hingegen
würden nur beiläufig aufgenommen, falls
sie zufällig in das Bild liefen. Hierbei seien
die Personen nicht identifizierbar.
Hierzu hat das Verwaltungsgericht ausgeführt: Selbst wenn das Gesicht einer
Person nicht erkennbar ist, reicht es aus,
wenn sich die Bestimmbarkeit aus weiteren Kriterien wie etwa Körperhaltung,
Kleidung oder mitgeführten Gegenständen ergibt oder eine Identifizierung mit
weiteren Hilfsmitteln möglich ist7. Hier
könnten Ort und Zeitpunkt der Aufnahme
oder Fahrzeugaufschriften bereits geeignete Rückschlüsse zulassen8. Das Argument
des Klägers widerspricht im Übrigen auch
der von ihm behaupteten Zielsetzung, die
Aufnahmen zu Beweiszwecken benutzen
zu können.
b) Automatisierte Verarbeitung ist legaldefiniert als die Erhebung, Verarbeitung
oder Nutzung personenbezogener Daten
unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (§ 3 Abs. 2 S. 1 BDSG). Unter einer
nicht automatisierten Datei wird jede nicht
automatisierte Sammlung personenbezogener Daten verstanden, die gleichartig
aufgebaut, nach bestimmten Merkmalen
zugänglich ist und ausgewertet werden
kann § 3 Abs 2 S. 2 BDSG).
Zwar stellt das bloße Aufzeichnen und Abspielen von Videosequenzen keine automatisierte Verarbeitung dar, solange dies nicht
im Rahmen eines automatischen Verarbeitungssystems erfolgt, das zwischen den
Daten verschiedener Personen unterscheiden und darauf aufbauend die Verarbeitung
steuern kann9. Jedoch sind vorliegend die
Anforderungen an eine nicht automatisierte
Datei erfüllt. Der Kläger hatte nämlich seinen Bildaufzeichnungen weitere Informationen wie Uhrzeit und Datum beigefügt.
Außerdem bestand die Möglichkeit, mittels
Internetanschluss Fahrtroutenverlauf und
Standort graphisch anzuzeigen.10
c) Die Daten sind auch verarbeitet, genutzt
und erhoben worden.
Der Kläger hatte eingewandt, es läge keine
Datenverarbeitung vor, weil er die Aufnahmen nicht speichere. Vielmehr würden die
Aufnahmen unverzüglich gelöscht, sofern
nicht irgendein konkreter Verkehrsteilnehmer im Ausnahmefall betroffen sei. Das
Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt.
Verarbeiten ist unter anderem das
Speichern personenbezogener Daten11.
Speichern ist definiert als das Erfassen,
Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger
zum Zwecke ihrer weiteren Verwendung
oder Nutzung12. Unter Nutzen versteht
man jede Verwendung personenbezogener
Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung
handelt13. Erheben ist das Beschaffen von
Daten über den Betroffenen14.
Der Kläger hatte die nach seiner Auffassung relevanten Bildaufnahmen auf einer
7 VG Ansbach aaO unter Hinweis auf Simitis,
9 VG Ansbach unter Hinweis auf Scholz in Simitis,
BDSG, § 6 b Rn.67.
8 VG Ansbach aaO.
BDSG, § 6 b Rn. 18.
10 VG Ansbach aaO.
11 § 3 Abs. 4 S. 1 BDSG.
12 § 3 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 BDSG.
13 § 3 Abs. 5 BDSG.
14 § 3 Abs. 3 BDSG.
Speicherkarte gesichert. Die Vorlage der
Aufnahmen bei Behörden und Gerichten
stellt darüberhinaus eine Nutzung dar. Da
der Kläger die Aufnahmen bewusst und
gewollt herstellte, beschaffte er Daten auch
im Sinne der Legaldefnition.15
d) Der Kläger handelte als Privatperson, die
nicht hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
Damit handelt es sich um eine „nichtöffentliche Stelle“ im Sinne des § 2 Abs. 4
BDSG.
e) Die Verarbeitung, Nutzung und Erhebung
der Daten erfolgt auch nicht ausschließlich
für persönliche und familiäre Tätigkeiten16.
Das ist nur dann anzunehmen, wenn die
personenbezogenen Daten den geschützten persönlichen oder familiären Bereich
grundsätzlich nicht verlassen17. Davon kann
vorliegend aber nicht ausgegangen werden. Denn der Zweck der Datenerhebnung
besteht darin, Beweismittel für Gerichtsoder Verwaltungsverfahren zu gewinnen.
2. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher
Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nach § 6 b
BDSG nur zulässig, soweit sie
a) zur Wahrung berechtigter Interessen
b) für konkret festgelegte Zwecke
c) erforderlich ist und
d) keine Anhaltspunkte bestehen, die
schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen
An der grundsätzlichen Anwendbarkeit von
§ 6 b BDSG besteht vorliegend kein Zweifel:
Bei dem durch die Frontscheibe aufgenommen Straßenraum handelt es sich um
öffentlich zugänglichen Raum im Sinne von
§ 6 b Abs. 1 BDSG.
Eine sogenannte Dashcam stellt eine
optisch elektronische Einrichtung zur Videoüberwachung dar. Nach dem Schutzzweck
der Norm kommt es nicht darauf an, ob die
Kamera fest installiert oder mobil ist18.
Beobachtung ist die Sichtbarmachung von
Peronen und Geschehnissen. Dies setzt eine
optische Erfassung voraus und ist durch
eine gewisse Dauer gekennzeichnet19.
15
16
17
18
VG Ansbach aaO.
§ 27 Abs. 2 BDSG.
VG Ansbach aaO.
VG Ansbach aaO unter Hinweis auf Gola/Schomerus,
BDSG, § 6 b Rn. 13 a.
19 VG Ansbach aaO unter Hinweis auf Scholz in Simitis,
BDSG, § 6 b Rn. 64.
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Aktuelles & Wissenswertes | 67
Wie schon dargelegt, speichert der Kläger
relevante Aufnahmen, um sie in einem
gerichtlichen oder behördlich Verfahren als
Beweismittel verwenden zu können. Daraus
ergibt sich bereits die optische Erfassung
von gewisser Dauer.20
a) Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, es sei wohl als berechtigtes Interesse anzuerkennen, wenn der Kläger die
Aufnahmen als Beweismittel bei einem
Verkehrsunfall vorlegen wolle.
Diese Auffassung erscheint zweifelhaft,
wenn die Videoaufnahmen einem Verwertungsverbot unterliegen. Nach einer
Entscheidung des Amtsgerichts München21
kommt es zur Beantwortung dieser Frage
auf eine Interessenabwägung an. Wenn der
Filmende gegenüber einer zufällig abgebildeten Person keine näheren Absichten
verfolge, bleibe diese anonym und werde
allein durch die Tatsache der Aufnahme
nicht in ihren Rechten betroffen. Eine
Beeinträchtigung der Grundrechte könne
bei solchen Aufnahmen nur vorliegen,
wenn die zufällig gewonnene Aufnahme
gegen den Willen der abgebildeten Person
veröffentlicht werde.22 Im vorliegenden Fall
werden die Bilder jedoch gerade zu dem
Zweck aufgenommen und gespeichert, die
Daten in einem späteren Verfahren als Beweismittel zu nutzen. Deshalb dürfte eine
Abwägung hier zu dem Ergebnis, dass der
Schutz des Persönlichkeitsrechts in seiner
Ausprägung als Recht auf informationelle
Selbstbestimmung höher zu bewerten ist
als der Schutz des Eigentums23. Das gilt erst
recht bei Bagatellunfällen mit reinem Sachschaden. Wenn aber Videoaufnahmen nicht
als Beweismittel verwertet werden dürfen,
besteht auch kein berechtigtes Interesse an
den Aufnahmen.
b) Das Verwaltungsgericht vertritt die
Auffassung, es sei unerheblich, ob der
Verwendungszweck vor oder nach der
Überwachung festgelegt werde.24
Das ist m.E. mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift nicht zu vereinbaren. Die Wahrnehmung berechtigter Interesses für konkret
festgelegte Zwecke ist eine Tatbestandsvoraussetzung, deren Fehlen zur Unzulässigkeit
20 VG Ansbach aaO.
21 AG München, Urteil vom 06.06.2013 - 343 C 4445/13.
22 AG München aaO.
23 Sofern es sich um Leasing- oder sicherungsübereigne-
te Fahrzeuge handelt, kommt der Schutz des Eigentums als Abwägungskriterium kaum in Betracht.
einer Videoüberwachung führt. Eine unzuläsige Videoüberwachung wird nicht dadurch
zulässig, dass nachträglich ein zulässiger
Zweck festgelegt wird.
c) Das Verwaltungsgericht bejaht die
Erforderlichkeit, weil keine milderen Mittel
ersichtlich seien, „die dauerhafte Beobachtung des öffentlichen Raums zu unterbinden“25. Offenbar prüft das Gericht hier das
Auswahlermessen der Aufsichtsbehörde.
Zutreffend muss aber die Erforderlichkeit
der Videoüberwachung als Tatbestandsvoraussetzung des § 6 b BDSG geprüft werden.
Wenn die Überwachung in Wahrnehmung
berechtigter Interessen und für - vorher konkret festgelege Zwecke erfolgt, muss sie
darüberhinaus auch erforderlich sein, um
die Zwecke zu erreichen. Es darf also keine
milderes Mittel zur Erreichung des Zwecks
zur Verfügung stehen. Wenn die Beobachtung schon nicht zur Wahrnehmung
berechtigter Interessen für einen konkreten
Zweck erfolgt, stellt sich die Frage der
Erforderlichkeit nicht. Ansonsten bliebe zu
prüfen, ob nicht etwa eine Photographie
der Unfallstelle ausreicht.
IV. Ergebnis und Ausblick
Soweit mit sogenannten Dashcams in öffentlich zugänglichen Bereichen zum Zweck
einer möglichen Unfalldokumentation
gefilmt wird, ist dies datenschutzrechtlich
unzulässig. Das Recht der Verkehrsteilnehmer, sich in der Öffentlichkeit aufzuhalten,
ohne ungewollt und anlasslos zum Objekt
einer Videoüberwachung gemacht zu werden, überwiegt das Intersse eines einzelnen Autofahrers, für den Fall eines Unfalls
über eine Videoaufnahme als Beweismittel
zu verfügen.27
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Prüfung in jedem Fall angekündigt, in dem die Weitergabe solcher
Videofilme an Polizei oder Versicherung
bekannt wird. Das Landesamt hat in diesem
Zusammenhang auf den Bußgeldrahmen
bis zu h 300.000,00 hingewiesen.28
RA Jörg Allendorf, Hürth
d) Das Verwaltungsgericht hat das Recht
der Betroffenen auf informationelle
Selbstbestimmung und das Interesse des
Klägers auf Beschaffung von Beweismitteln
abgewogen. Zwar müssten Passanten auf
öffentlichen Straßen und Wegen Abbildungen hinnehmen, auf denen sie nur als
„Beiwerk“ des Straßenbildes miterfasst
würden. Wenn es jedoch - wie im entschiedenen Fall - um die gezielte und heimliche
Fertigung von Bildaufnahmen gehe, liege
ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen vor. Durch die
Videoaufnahmen werde nämlich festgehalten, wann ein Betroffener die jeweilige
Straße mit welchem Verkehrsmittel und
gegebenenfalls auch in welcher Begleitung
passiere. Dabei habe es der Kläger selbst
in der Hand, in welcher Intensität er einen
Betroffenen aufnehme und wie lange er
die Daten speichere. Demgegenüber stehe
das Recht des Klägers auf Eigentum und
Ehre. Es bestünden aber keine Anhaltspunkte, dass dieses Recht den Anspruch
der Betroffenen auf Schutz vor anlassloser
Überwachung überwiege.26
24 VG Ansbach aaO.
25 VG Ansbach aaO.
26 VG Ansbach aaO
27 So auch der Beschluss der Aufsichtsbehörden für den
Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014).
28 Pressemitteilung vom 06.10.2014
(www.lda.bayern.de).
68 | Aktuelles & Wissenswertes
Keine Hinweispflicht auf Entgeltlichkeit der Erstberatung
Rechtsanwälte müssen im Rahmen der Erstberatung den Mandanten vor der Beratung
nicht darauf hinweisen, dass die Beratungsleistung nur gegen Geld erbracht wird.
Außerdem muss nicht auf eine bestimmte
Betragshöhe aufmerksam gemacht werden.
Bei Durchführung einer anwaltlichen
Tätigkeit sind die Willenserklärungen nach
§§ 133, 157 BGB grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass der Mandant für die
Tätigkeit ein Entgelt schuldet. Rechtsanwälte stellen sich grundsätzlich nicht zunächst
kostenlos vor und geben dem Mandanten
nicht die Gelegenheit, mehrere Angebote
kostenlos zu vergleichen. Die Entgeltlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit und die
Vergütungshöhe ergeben sich aus dem
Gesetz (BGH Urteil vom 24.05.2007 - Az. IX
ZR 933/06).
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
Gebühren bei Auftreten eines Rechtsassessors in
Untervollmacht
Der Rechtsassessor kann in einem gerichtlichen Termin gemäß § 79 Abs. 2 Nr. 2 ZPO,
§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG nur auftreten, wenn „dies nicht im Zusammenhang
mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht“.
Sein Auftreten in einem gerichtlichen Termin enthält dadurch stets die konkludente
Erklärung, unentgeltlich tätig zu sein und
keine Vergütung in Anspruch zu nehmen.
Dies gilt auch dann, wenn er in sogenannter Untervollmacht für den beigeordneten
Rechtsanwalt auftritt. Für den Rechtsanwalt
entsteht auf Grund des Auftretens des
Rechtsassessors kein Anspruch auf eine Ter-
minsgebühr sowie auf etwaige Fahrkosten,
Abwesenheits- oder Tagegelder.
OLG Zelle Beschluss vom 28.08.2014 - 10
WF 144/14
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
Beauftragt eine am Gerichtsort ansässige
Partei einen Anwalt außerhalb des Gerichtsbezirks, so sind dessen Reisekosten jedenfalls bis zur Höhe der höchstmöglichen
Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu
erstatten.
AG Marbach, Beschl. 6.11.2013 – 3 C 32/12
Nach § 91 Abs. 2 erster Halbsatz ZPO sind
die gesetzlichen Gebühren und Auslagen
des Rechtsanwalts in allen Prozessen zu
erstatten. Dazu gehören auch die Reisekosten des Anwalts. Eine Notwendigkeitsprüfung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die
Partei einen Anwalt beauftragt, der seine
Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk hat. Seine
Reisekosten sind nur zu erstatten, soweit
sie notwendig waren. Das Gericht ist davon
ausgegangen, dass die Beauftragung eines
Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks
nicht notwendig ist. Daher sind seine
vollen Reisekosten nicht erstattungsfähig.
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass
die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk
niedergelassenen Anwalts in voller Höhe
erstattungsfähig gewesen wären. Somit
sind aus Gründen der Gleichbehandlung die
Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts für die
Entfernung von der Grenze des Gerichtsbezirks bis zum Gerichtsort zu ersetzen.
Diese Entscheidung ist zutreffend. Im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
ist dieser Grundsatz schon lange ständige
Rechtsprechung.
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
Aktuelles & Wissenswertes | 69
Stirb langsam –
Die Krawatte und andere Textilien vor Gericht
Zum Thema Textilien in der Justiz gibt es
nur selten etwas zu berichten. Wir haben
keinen Karl Lagerfeld oder einen weniger
berühmten Couturier, der uns alljährlich die
neuen Modekollektionen für den Auftritt
bei Gericht vorführen kann. Es geht ja auch
nicht um Mode, sondern um die aktuelle
Änderung gesetzlicher Grundlage und einer
Tradition der gerichtlichen Kleiderordnung.
Die Robe als Pflichttextil steht dabei nicht
im Mittelpunkt der Diskussion. Vielmehr
sind es die Applikationen, die man sich
gerne oder ungerne an den Hals hängt und
häufig noch Flecken der Essenreste aus der
vorausgegangenen Woche aufweisen. Gemeint ist der weiße Lang- bzw. Querbinder.
Schon im April 2014 hob der Schleswig-Holsteinische Landtag die anwaltliche Pflicht
zum Tragen einer Krawatte in Gerichtssälen
auf. Zum 01.08.2014 trat eine Verordnung
des Baden Württembergischen Justizministeriums in Kraft, wonach die süddeutsche Anwaltschaft vom Krawattenzwang
befreit wird. Nach der § 1 Abs. 1 der bisher
geltenden VO vom 01.07.1976 besteht die
Amtstracht der Anwälte aus einer schwarzen Robe mit einem Besatz. Die Amtstracht
ist ein weißes Hemd mit einem weißen
Langbinder. Anwältinnen tragen eine weiße
Bluse mit einem weißen Schal.
Auch vor den Hamburger Gerichten haben
Rechtsanwälte nach § 2 des Gesetzes zur
Ausführung der Rechtsanwaltsordnung nach
wie vor „in öffentlichen Sitzungen eine
Amtstracht“ zu tragen. Seit 1933 besteht
dort diese „aus einem schwarzen Gewande,
weißer Halsbinde und schwarzem Barett“.
Im Jahre 1955 wurde die Mode dahin angepasst, dass ein schwarzes Amtsgewand mit
weißer Halsbinde ausreicht. Ein schwarzes
Barett war nicht mehr zu tragen.
Eine vergleichbare Regelung für die schneiderischen Anforderungen bei Gericht existiert in NRW nicht. Allerdings wurde durch
die Rechtsprechung die Verpflichtung, eine
entsprechende Kleidung zu tragen „aus ei-
nem seit Reichsgesetzgebung vor mehr als
100 Jahren entwickelten bundeseinheitlichen Gewohnheitsrecht“ hergeleitet. Diese
gewohnheitsrechtlichen Grundsätze sind
durch § 20 BORA abgelöst. Dort ist nur noch
geregelt, dass der Rechtsanwalt vor Gericht
eine Robe trägt. Auf das Tragen anderer
bestimmter Kleidungsstücke wird damit
verzichtet. Nach herrschender Meinung in
der Literatur hat der Bundesgesetzgeber die
Frage der Amtstracht der Rechtsanwälte in
abschließender Weise aus dem Regelungskomplex Gerichtsverfassung und gerichtliches Verfahren und damit aus der entsprechenden Länderzuständigkeit heraus gelöst.
Für die Ableitung einer Pflicht zum Tragen
der Amtstracht aus landesrechtlichen
Vorschriften oder gar aus dem Gewohnheitsrecht nach dieser Meinung neben § 20
BORA besteht kein Raum mehr.
Die Abschaffung des Krawattenzwangs war
von dem Justizminister BaWü frühzeitig
angekündigt. Hintergrund ist ein Urteil des
Landgerichts Mannheim (Mannheimer Krawattenstreit - Urteil vom 17.01.2009 - Az. 4
Qs 52/08). Das LG hat im Jahre 2009 einem
Anwalt Recht gegeben, der als Strafverteidiger wegen fehlender Krawatte von einer
Hauptverhandlung durch einen Amtsrichter ausgeschlossen worden war. Die
Richter hielten die Sanktion zum einen für
übertrieben. Zum anderen äußerten sie zu
Recht Zweifel, ob die mittlerweile 38 Jahre
alte Verordnung des Landes überhaupt noch
gelte oder nicht längst durch den Bekleidungsparagraphen in der Berufsordnung für
Rechtsanwälte § 20 BORA abgelöst wurde.
Die Baden Württembergische Entscheidung verändert nicht die Anwaltswelt. Sie
entspannt die bisherigen immer noch aufflammenden kleinen Debatten bei Beginn
der mündlichen Verhandlung. Es führt zur
Rechtssicherheit in Bekleidungsfragen der
Justiz. Nicht mehr entscheidungsbedürftig
ist, ob nur mit der Krawatte Respekt vor
dem Gericht zum Ausdruck kommt oder das
Tragen der Robe den Mangel der Krawatte
im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips
ausgleicht.
Bei Staatsanwälten und Richtern sieht es
hingegen anders aus. Sie müssen laut der
neuen Verordnung bei einer Verhandlung
im Süd-Westen weiterhin eine weiße
Krawatte auf weißem Hemd tragen. Als
Alternative dürfen Frauen allerdings künftig
auch unter der Robe einen weißen Schal
tragen – Männer eine weiße Fliege. Zudem
gelten die Vorschriften künftig auch für
alle Gerichtsbarkeiten, also auch für die Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte. Diese waren der Amtstrachtverordnung des Landes bislang nicht unterworfen
und hatten ihre eigenen Regeln.
In der Praxis wird die Abschaffung des Krawattenzwanges kaum auffallen. Nur noch
wenige Richter bestehen heute darauf,
dass Anwälte überhaupt eine Krawatte
tragen – schon gar keine weiße auf einem
weißen Hemd, wie das bislang teilweise
vorgeschrieben war. Selbst das Tragen einer
Robe wird nicht überall verlangt. Diese
letzte Bastion einer Kleidervorschrift bei
Gericht sollte jedoch in § 20 BORA verankert bleiben.
Dabei geht es nicht darum, die Spitzbuben
von weitem zu erkennen und sich vor ihnen
zu hüten, wie es der Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. in seiner Kabinettsorder vom
15.12.1726 bei erstmaliger Einführung der
Kleiderordnung für Rechtsanwälte hämisch
formulierte. Die Robe ist in Deutschland und
in weiten Teilen der Welt eine traditionelle
Standestracht juristischer Funktionsträger.
Sie ist der optische Ausdruck gerichtlicher
Würde und ein Abgrenzungsmerkmal zu
den Parteien in der mündlichen Verhandlung. Sie verdeckt die normale Zivilkleidung
und hebt das Ansehen der Person, die
sie trägt. Durch die Einheitlichkeit bringt
die Anwaltsrobe zum Ausdruck, dass alle
Funktionsträger in Robe durch das Gericht
im Prozess gleich behandelt werden.
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
70 | Aktuelles & Wissenswertes
Kölner Syndikus- Rechtstag 2015
am 18. September 2015
Die Industrie- und Handelskammer Köln,
die Rechtsanwaltskammer Köln und der
Kölner Anwaltverein laden gemeinsam
mit den Ausschüssen Syndikusanwälte und
Steuerrecht und der Arbeitsgemeinschaft
Gesellschaftsrecht im Kölner Anwaltverein
zu dem Kölner Syndikus-Rechtstag 2015
ein.
• Steuern ohne Substrat? Unternehmensbesteuerung im virtuellen Markt
RA Lutz Schade
Die Veranstaltung findet am 18. September
2015 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den
Räumlichkeiten der Industrie- und Handelskammer Köln statt.
Folgende Einzelvorträge sind geplant:
• Grunderwerbsteuer durch
gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
Dr. Horst-Dieter Fumi, Vizepräsident des
Finanzgerichts Köln
• Compliance
Herrn Dr. Hilgers, Leiter der Rechtsabteilung, Ford Köln.
• Aktuelles aus dem Rechtsausschuss
Herr Frank Hemig, Geschäftsführer Recht
und Steuern der IHK Köln
• Holding Konstruktionen in der
grenzüberschreitenden
Fallbearbeitung
RA Sebastian Korts
2015 möglich. Bitte richten Sie Ihre Email
mit Angabe des Betreffs: Kölner SyndikusRechtstag an [email protected].
Alternativ steht Ihnen die Anmeldung auf
dem Faxwege unter 0221-285602-21 zur
Verfügung.
Teilnehmer erhalten einen Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO. Die hierfür vorgesehenen Teilnehmerlisten zur Dokumentation liegen am Eingang zum Vortragsraum
bereit.
• Berufsrechtlicher Status des
Syndikus-Anwalt
RA Martin W. Huff, RAK Köln
Diese Veranstaltung wird kostenfrei angeboten. Eine vorherige Anmeldung auf dem
Emailwege unter Angabe Ihres Namens und
Ihrer Anschrift ist bis zum 10. September
Umgehe nie die Umsatzsteuer –
Kein Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit
Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer, dass ein Teil des Werklohnes ohne
Rechnung bezahlt werden soll, ist der
Vertrag insgesamt nichtig. Werklohnansprüche des Auftragnehmers bestehen ebenso
wenig, wie Bereicherungsansprüche und
Ansprüche aus Geschäftsführung ohne
Auftrag.
BGH, Urteil vom 10.04.2014 – VII ZR 241/13
Zum Sachverhalt: Der Auftraggeber lässt
Reihenhäuser errichten. Mit der Ausführung
der Elektroinstallationsarbeiten beauftragte er einen Handwerker. Dessen Angebot
lautet über h 18.800,00 allerdings wird der
Vertrag lediglich über einen Pauschalpreis
von h 13.800,00 abgeschlossen. Die restlichen h 5.000,00 sollen nach einem schriftlichen Vermerk auf dem Angebot „Absprache“ ohne Rechnung bezahlt werden.
Bei der Ausführung der Arbeiten kommt es
zum Streit. Der Auftraggeber zahlt weder
den vollständigen Pauschalpreis noch die
separat vereinbarten h 5.000,00. Als der
Elektriker daraufhin seinen Werklohn ein-
klagt, rechnet der Auftraggeber mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln auf
und erhebt Widerklage. Sowohl die Klage
als auch die Widerklage sind unbegründet.
Der BGH stellt fest, dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen. Der Elektriker
hat mit Billigung des Auftraggebers gegen
die im § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz verstoßen, indem er für
einen Werklohn von h 12.000,00 keine
Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer abgeführt werden sollte. Das führt zur
Gesamtnichtigkeit des Vertrages, da es sich
dabei um ein einheitliches Rechtsgeschäft
handelt. Dieses könnte allenfalls dann als
teilwirksam angesehen werden, wenn die
Parteien den zzgl. Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete Einzelleistungen
zugeordnet hätten.
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Aktuelles & Wissenswertes | 71
Aufgrund der Nichtigkeit des Vertrages
bestehen weder Zahlungsansprüche des
Elektrikers noch Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Ansprüche aus
Geschäftsführung ohne Auftrag stehen
dem Elektriker ebenfalls nicht zu, weil er
seine Aufwendungen im Hinblick auf den
Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz nicht für erforderlich halten
dürfte. Ebenso sind bereicherungsrechtli-
che Ansprüche aufgrund § 117 Satz 2 BGB
ausgeschlossen.
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
Geschäftsverteilungspläne 2015
Folgende aktuelle Geschäftsverteilungspläne sind in der Geschäftsstelle des KAV, Zi. 101, zum Preis von je h 2,50 erhältlich:
Oberlandesgericht Köln
Landgericht Köln
Amtsgericht Köln
Staatsanwaltschaft Köln
Amtsgericht Bergheim
KAV Kulturhinweis
Ausstellung Alibis: Sigmar Polke. Retrospektive
im Museum Ludwig vom 14. März - 5. Juli 2015
Sigmar Polke - 1941 in Oels (Schlesien) geboren und 2010 in Köln gestorben - gehört
zu den bedeutendsten Künstlern der Gegenwart. Die Ausstellung im Museum Ludwig präsentiert Werke von 1963 bis 2010.
Das umfangreiche Schaffen Polkes wurde
zuletzt vor annähernd zwanzig Jahren in
einer Retrospektive vorgestellt – 1997
in der Bundeskunsthalle Bonn und dem
Hamburger Bahnhof in Berlin. Sigmar Polke
hatte sich selbst immer allen kunsthistorischen Einordnungen zu entziehen versucht.
In seiner ersten posthumen Retrospektive,
die nach New York und London vom 14.
März 2015 an im Museum Ludwig in Köln
gezeigt wird, werden daher zum ersten Mal
alle künstlerischen Medien berücksichtigt,
mit denen Polke Zeit seines Lebens intensiv
arbeitete. In rund 250 Werken werden
nicht nur seine Malerei und Zeichnungen,
mit denen Polke bekannt wurde ausgestellt, sondern auch Grafik, Skizzenbücher,
Objekte, Skulpturen, Fotografien, Filme,
Diainstallation und Fotokopierarbeiten. Viele Werke wurden noch nie in Deutschland
gezeigt. Auf diese Weise wird deutlich, wie
Polke die Medien miteinander verknüpfte
und sich gegenseitig durchdringen ließ: In
seinen Gemälden setzte er fotografische
Substanzen ein; ein Raster aus Druckverfah-
ren verwandelte er in Gemälde, Fotografien
wurden durch den manipulierten Entwicklungsprozesse zu Unikaten, seine filmischen
Erkundungen inspirierten sein Gesamtwerk.
Der Titel der Ausstellung spielt auf diesen
neuen Künstlertypus an, der sich allen
Erwartungen widersetzt und entzieht.
» www.museum-ludwig.de
72 | Aktuelles & Wissenswertes
Personen
Verabschiedung von Herrn Johannes Riedel
Der langjährige Präsident des Oberlandesgerichtes Köln, Herr
Johannes Riedel, ist im November 2014 in den Ruhestand getreten. Seit 2005 leitete er das OLG, nachdem er zuvor nach seiner
Tätigkeit als Richter beim Landgericht Bonn bereits von 1985 bis
1994 Richter am Oberlandesgericht Köln war. Zwischenzeitlich war
er als Leitender Ministerialrat und geschäftsführender Vertreter
des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes und ab 2000 als
dessen Präsident in der Verwaltung tätig. Am 15.12.2014 wurde er
vom Minister für Justiz des Landes NRW, Herrn Thomas Kutschaty,
im Rahmen einer Feierstunde aus dem Amt verabschiedet.
Wir danken sehr für die Tätigkeit als Präsident des OLG, aber auch
für die Zusammenarbeit mit dem Kölner Anwaltverein. Wir wünschen Herrn Riedel, seinen Ruhestand gesund lange genießen zu
können.
Neuer Präsident am OLG Köln
Seit dem 01.12.2014 wird das OLG Köln von Herrn Peter Kamp
als dessen Präsident geleitet. Herr Kamp hat das Amt von Herrn
Johannes Riedel übernommen, der in den Ruhestand getreten ist.
Herr Kamp ist seit 1979 als Richter tätig und war am Landgericht
Mönchengladbach in Zivil- und Strafsachen betraut. 1987 wechselte
er in das Justizministerium NRW. Innerhalb dieser Tätigkeit wurde
Herr Kamp nach erfolgreicher Erprobung zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit 2001 leitete er im Justizministerium die
für Haushalt, Bauangelegenheiten und öffentliches Auftragswesen
zuständige Gruppe.
Herr Kamp wurde im Rahmen einer Feierstunde am 15.12.2014
von Herrn Justizminister Kutschaty in das Amt eingeführt. Herr
Kutschaty hob dabei hervor, dass der „leidenschaftliche Kölner“ nun
in der Domstadt ein neues Wirkungsfeld hat und wünschte ihm für
seine Tätigkeit hier viel Erfolg. Diesem Wunsch schließen wir uns
gerne an und heißen Herrn Kamp herzlich willkommen.
Aktuelles & Wissenswertes | 73
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74 | Aktuelles & Wissenswertes
RECHTübersichtlich
Fortbildung rechtzeitig planen!
Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Seit Beginn diesen Jahres gilt eine
erweiterte Fortbildungspflicht für Fachanwälte. Es ist zwar nicht neu, dass sich
Fachanwälte fortbilden müssen. Während
bisher kalenderjährlich min. 10 Stunden
gefordert waren, sind es nun allerdings gemäß § 15 Abs. 3 FAO min. 15 Stunden. Wie
bisher kann diese Verpflichtung auch durch
wissenschaftliche Publikationen erfüllt
werden. Wer die Fortbildung lieber hörend
absolviert, muss jetzt 15 Stunden einplanen. Zwar können 5 von diesen 15 Stunden
im Selbststudium absolviert werden, aber
nur, wenn insofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt, § 15 Abs. 4 FAO.
Das gilt nicht nur für Fachanwälte: Auch
Kolleginnen und Kollegen, die einen
Fachanwaltskurs bestanden haben, aber im
Jahr der Beendung des Kurses noch keinen
entsprechenden Antrag bei der Kammer
eingereicht haben, müssen diese Fortbildung leisten, um damit sozusagen ihre im
Fachanwaltskurs erworbenen Kenntnisse zu
perpetuieren. Denn § 4 Abs. 2 FAO verweist
für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse für diesen Fall auf § 15
FAO.
Ab diesem Jahr fällt also ein höherer Zeitaufwand an, um die Fortbildungspflichten
zu erfüllen. Gegebenenfalls müssen dafür
2 oder 3 Seminare besucht werden. Bei Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildung
gewöhnlich erst im Herbst planen, kann
das zeitlich eng werden. Das gilt erst recht
für diejenige Kolleginnen und Kollegen,
die mehrere Fachanwaltsbezeichnungen
führen und deswegen 30 oder sogar 45
Stunden gegenüber der Kammer nachweisen müssen. Zu empfehlen ist deshalb, sich
schon früh im Jahr um die Fortbildung zu
kümmern. Die Rechtsanwaltskammer wird
jedenfalls zu Beginn des Jahres 2016 ent-
sprechende Nachweise für 2015 erwarten.
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet wie gewohnt umfangreiche Fortbildung
an. Dazu gehören ab diesem Jahr auch
Veranstaltungen, bei denen 15 Stunden
an 2 aufeinander folgenden Tagen als Teilaber auch Komplettbuchung zur Verfügung
stehen. Die Termine dieser Veranstaltung
finden Sie in dieser Ausgabe des KAV Magazins, online unter www.kav-seminare.de
sowie über unseren Newsletter RECHTZEITIG
INFORMIERT.
Nutzen Sie unser Angebot und planen Sie
rechtzeitig! Wir freuen uns, Sie begrüßen
zu dürfen!
RA Joachim Kleinrahm
Mitglied des Vorstandes KAV e.V.
Flurfunk
Der Relaunch der KAV Medien – Ein Jahr danach
Sie halten gerade die Ausgabe 1/2015 des
KAV Magazins in den Händen. Vor einem
Jahr hat das neue Magazin die KAV-Mitteilungen abgelöst. Ungefähr zum selben Zeitpunkt ging auch unsere völlig neugestaltete
Website online.
Mit diesen neuen Medien haben wir -wie
wir meinen – sowohl das Print- wie auch
das online-Medium für Sie, unsere Mitglieder, auf neue, moderne Füße gestellt. Das
betrifft aber nicht nur das Design, sondern
auch inhaltlich sind wir jetzt durch mehr
redaktionelle Beiträge breiter aufgestellt
als früher. Auch die Webseite ist benutzerfreundlicher als früher.
Wie gefällt Ihnen das neue KAV Magazin?
Sind sie mit unserer Website zufrieden?
Schreiben Sie uns! Wir sind gespannt auf
Ihre Meinungen!
[email protected]
Aktuelles & Wissenswertes | 75
Neues vom DAV
66. Deutscher Anwaltstag
Der 66. Deutsche Anwaltstag wird vom 11.
bis 13. Juni 2015 in Hamburg unter dem
Motto „Streitkultur im Wandel - weniger
Recht?“ stattfinden.
Am Vortag des Anwaltstages, am 10. Juni
2015, wird es für Berufseinsteiger, Referendare und Studenten wieder einen „DAT für
Einsteiger“ geben, bevor der Anwaltstag
am Donnerstag, den 11. Juni 2015, um
09.30 Uhr mit einer zentralen Eröffnungsveranstaltung beginnt. Es wird Sie dann
eine Vielzahl von Fortbildungsveranstal-
tungen in den wichtigsten FAO-relevanten
Rechtsgebieten, informative Querschnittsveranstaltungen und wichtige rechtspolitische Diskussionen erwarten.
Veranstaltungsort ist das CCH – Congress
Bei Abschluss einer Mitgliedschaft schenken wir Ihnen eine
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Hamburg.
Informationen zum Programm und den entsprechenden Teilnehmerbeiträgen erhalten
Sie unter » www.anwaltverein.de/dat
76 | Aktuelles & Wissenswertes
JURTour
BRÜSSEL
Brüssel, spannende Hauptstadt Europas,
voller Gegensätze und Charme, und nur
einen Katzensprung von Köln entfernt.
Gleichwohl scheint das, was in Brüssel passiert und auch was Brüssel ausmacht, von
Köln oft viel weiter entfernt, als beispielsweise Berlin. Woran liegt das?
Wenn man an das deutsche Verhältnis zu
Brüssel als den Sitz der Europäischen Institutionen denkt, kommt einem ein Satz von Willi
Brandt in den Sinn: „Mit den Europaverhandlungen ist es wie mit dem Liebesspiel der
Elefanten: Alles spielt sich auf hoher Ebene
ab, wirbelt viel Staub auf - und es dauert
sehr lange, bis etwas dabei herauskommt.“
Mittlerweile passieren Dinge in Brüssel sehr
schnell - mit großen - insofern stimmt das
Bild - wenngleich manchmal erst mittelbar
spürbaren Auswirkungen auf das deutsche
Recht.
Den Einfluss der Anwaltschaft als Organ der
Rechtspflege und Mittler des Zugangs zum
Recht für den Bürger bei den Europäischen
Institutionen deutlich zu machen ist Zweck
des DAV-Büros Brüssels. Seit 1997 unterhält
der DAV diese neben Berlin zweite Geschäftsstelle im Herzen des Europaviertels,
in unmittelbarer Nähe zum Sitz der Kommission und dem europäischen Parlament.
Die Aufgaben des Büros lassen sich auf
die zwei Stichpunkte Interessenvertretung
und Service herunterbrechen. In Zusammenarbeit mit Präsidium, Vorstand und
den Europabeauftragten der beratenden
Fachausschüssen des DAV ist es Aufgabe
des DAV-Büros Brüssel, die Positionen des
Deutschen Anwaltvereins wirkungsvoll in
den Gesetzgebungsprozess einzubringen
und die Stimme der deutschen Anwaltschaft auch in Brüssel deutlich vernehmbar
zu machen. Dies geschieht in Form von
Fachgesprächen, Pressearbeit, täglichem
Monitoring der Entwicklungen der relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie
Vorschlägen für Änderungsanträge. Unter
dem Stichwort Service berichtet das Büro
wöchentlich durch seinen Newsletter „Euro-
pa im Überblick“ und monatlichen Artikeln
im Anwaltsblatt und leistet Hilfestellung bei
fachlichen Anfragen zu europarechtlichen
Fragestellungen unserer Mitglieder und
Fachausschüsse. Last but not least lässt
der DAV seine Stimme nicht nur alleine,
sondern auch gemeinsam mit den anderen
nationalen Anwaltvereinigungen und dem
Europäischen Dachverband CCBE erklingen,
mit dem er sich eine Büroetage teilt. Dieses
Konzert mit den anderen Rechtskulturen,
das Herausarbeiten der europäischen
Kernwerte und Streben nach einer für den
gemeinsamen Rechts- und Wirtschaftsraum
passenden Lösung ist das, was die Arbeit
und auch das Leben in dieser Stadt so
spannend macht.
Auch im Alltag zeigt sich diese Vielfalt
gepaart mit der belgischen Lässigkeit und
dem Savoir Vivre an vielen Stellen dieser
lebens- und besuchenswerten europäischen
Metropole. Es zeigt sich an der kulturellen
wie kulinarischen Vielfalt der Metropole,
die auf einer Größe, vergleichbar mit der
wunderbaren Stadt Köln, alle Vorzüge einer
europäischen Hauptstadt bietet.
RAin Eva Schriever, LL.M.
Geschäftsführerin und Leiterin der Abteilung EU-Angelegenheiten Head of the EU
Department, DAV-Büro Brüssel
Aktuelles & Wissenswertes | 77
Juristische Highlights
der Stadt
Palais de Justice
Der Justizpalast in Brüssel ist das bedeutendste Gerichtsgebäude in Belgien. Im Stil
des Eklektizismus wurde es zwischen den
Jahren 1866 und 1883 nach Plänen des
Architekten Joseph Poelaert errichtet, der
auch als der „schieve architek“ benannt
wurde. Um seine Pläne zu verwirklichen,
musste das gesamte Stadtviertel Bovendael im Jahre 1867 geräumt werden, was
zu großer Verärgerung der dort lebenden
Menschen führte. Der heutige Palais de Justice prägt das Stadtbild nicht nur aufgrund
seiner imposanten Größe, sondern auch
aufgrund seiner exponierten Lage auf dem
Galgenberg am Übergang von der Ober- zur
Unterstadt. Die Grundfläche ist 160 Meter
lang und 150 Meter breit, die Kuppel ist
über 100 Meter hoch und die Innenhöhe
des Kuppelsaals (Salle des pas perdus)
beträgt 97,5 Meter. Das Gebäude enthält
insgesamt acht Höfe, 27 Gerichtssäle und
245 kleinere Räume. Es beherbergt heute
den Kassationshof, das höchste ordentliche
Gericht Belgiens, sowie den Appelationsgerichtshof und das erstinstanzliche Strafgericht von Brüssel. Führungen sind möglich,
Ansprechpartner ist der Conservateur des
Palais, Tel: 0032 2 5086410.
» www.justice.belgium.be
Parlement fédéral belge
Neben dem König ist das Parlement fédéral
belge (Föderales Parlament) das legislative
Organ Belgiens. Es setzt sich aus zwei Kammern zusammen, einem Unterhaus (Ab-
geordnetenkammer) und einem Oberhaus
(Senat). Der Begriff Föderales Parlament ist
keine amtliche Bezeichnung. In der Verfassung des Staates ist unter Art. 36 lediglich
festgehalten: „Die föderale gesetzgebende
Gewalt wird vom König, von der Abgeordnetenkammer und vom Senat gemeinsam
ausgeübt.“ Abgeordnetenkammer und
Senat treten jedoch in manchen Fällen zu
einem einzigen Organ zusammen, das in
der Verfassung als vereinigte Kammern
bezeichnet wird. Sowohl die Abgeordnetenkammer als auch der Senat sind seit
1830 im Palais de la Nation (Palast der
Nation) angesiedelt. Das Gebäude wurde
von den Architekten Barnabé Guimard und
Philippe-Jerôme Sandrié von 1778 - 1783
im neoklassizistischen Stil entworfen und
gebaut.
» http://www.lachambre.be/kvvcr/index.
cfm
Europäisches Parlament
Brüssel ist – neben Standorten wie Straßburg und Luxembug, der Hauptstandort des
Europäischen Parlaments (EP). Das EP repräsentiert die Interessen der 500 Millionen
Bürger, die heute in der Europäischen Union
leben. Zusammen mit der EU-Kommission
und dem Ministerrat der EU beschließen die
Abgeordneten hier EU-Gesetze. Für Besucher werden Führungen angeboten und der
Eintritt ist sogar kostenfrei. Für Einzelbesuche mit Multimediaführer sollte eine
Stunde eingeplant werden. Der Gruppenbesuch dauert ein bis zwei Stunden. Einen
Besuch wert ist auch das Besucherzentrum
„Parlamentarium“ des EP – hier können
junge wie alte Besucher die Geschichte
der europäischen Integration in interaktiven multimedialen Darstellungen erleben.
Tippen Sie in Ihrem Internetbrowser: „Visit
EP“ ein und Sie erhalten alle Informationen
zum Besuch des Parlamentariums,der Plenartagungen (einmal im Monat Mittwoch
und Donnerstag) oder aber Führungen teils
auch mit Abgeordnetengespräch.
» http://www.europarl.europa.eu/visiting/
de/homepage.html
78 | Aktuelles & Wissenswertes
Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Belgiens Hauptstadt
Anreise
Per Zug:
Die Deutsche Bahn sowie der Thalys fahren mehrmals täglich ab
Köln HBF den Bahnhof von Brüssel Midi an.
» www.deutschebahn.de
» www.thalys.com
Hotels
Rocco Forte Hotel Amigo
1522 kaufte der Stadtrat dieses Gebäude, um es als Gefängnis zu
nutzen. Die spanischen Herrscher nahmen fälschlicherweise an, der
flämische Name „Vrunt“ bedeutete „Vriend“ oder „Amigo“ - und so
kam das Hotel zu seinem Namen. 1957 wurde das Haus als Hotel
eröffnet. Heute ist es eines der feinsten 5-Sterne-Hotels Europas.
Ein Ort, wo traditionelle Wandteppiche neben Figuren der belgischen Nationalhelden „Tim und Struppi“ zu finden sind und wo der
Blick auf die alten, mit Kopfstein gepflasterten Straßen der Stadt
einen perfekten Martini genießen lässt.
Elegante Zimmer und Suiten, das elegante Bocconi Restaurant und
die Bar Amigo laden zum Verweilen ein.
Rue de l'Amigo, Brüssel
» www.roccofortehotels.com/Hotel-Amigo
Steigenberger Grandhotel Brüssel
Das Steigenberger Grandhotel wurde schon im frühen 20. Jahrhundert unter dem Namen Wiltcher's & Carlton Hotel betrieben. Das
luxuriöse Hotel mit seinen großen Zimmern und Suiten ist eine
der führenden Adressen der Stadt. Die Loui Lounge & Bar und die
Brasserie Loui sind beliebte Treffpunkte für Gespräche in vertrauter
Runde oder einer kleinen Auszeit von der großen Einkaufstour auf
Brüssels Einkaufsmeile, der Avenue Louise. Mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln sind Sie schnell an den Sehenswürdigkeiten wie
dem Manneken Pis, den Comic-Museen oder auch dem Regierungsviertel der Europäischen Union.
Nuel entworfene Haus ist ein brandneues, gehobenes 4-SterneHotel im Bereich des internationalen Bahnhofs von Brüssel. Nur
5 Minuten mit der U-Bahn oder 15 Minuten zu Fuß vom Altstadtzentrum Brüssels (Grand Place, Sablon, europäische Institutionen,
Viertel Louise) entfernt bietet das Pullman moderne Zimmer, die
unter anderem folgende Annehmlichkeiten bereithalten: kostenfreies W-Lan, iPad Mini, Bose-Dockingstation, Multimedia-System am
TV mit kostenlosen Filmen, Pullman Twin-Betten und Bademantel.
Nespresso-Maschine und eigener Kühlschrank mit 2 Flaschen Wasser sowie 2 Softdrinks.
Place Victor Horta 1, 1060 Brüssel, Belgien
» www.pullmanhotels.com
Restaurants
Comme Chez Soi
In einem eleganten Brüsseler Townhouse gelegen verbindet dieses
kleine und sehr feine Restaurant Art Nouveau Dekor im Stile des
belgischen Jugendstil-Architekten Victor Horta mit kulinarischen
Genüssen des Chefkochs Lionel Rigolet. Das Comme Chez Soi zählt
zu den besten Restaurants der Stadt und ist weit über Brüssel
hinaus ein bekanntes Highlight der Gourmetszene. Darüber hinaus
bietet der Platz Roupe auch einige weitere hervorragende Restaurants, wie das Alexandre. In beiden ist langfristige Reservierung
unerlässlich.
23, Place Rouppe, 1000 Brüssel, Belgien
» www.commechezsoi.be
Le Chou de Bruxelles
Zwischen den berühmten Straßen Avenue Louise und der Rue du
Châtelain befindet sich auf der Rue de Florence das in rot getünchte
Gebäude des „Le Chou de Bruxelles“.
Hier werden typisch belgische Spezialitäten, allen voran köstliche
Muscheln in 30 verschiedenen Variationen serviert. Bei schönem
Wetter lädt der kleine Garten zum Open Air Genuß.
71, Avenue Louise, 1050 Brüssel
» www.steigenberger.com/bruessel
26, Rue de Florence, 1050 Brüssel, Belgien
» www.lechoudebruxelles.be
Pullman Brussels Centre Midi
Eleganter Komfort und modernes Design treffen im Pullman Brussels Centre Midi aufeinander. Das vom Architekten Jean-Philippe
Die besten „Fritten“ der Stadt
Maison Antoine
Hier gelingen die Fritten laut der New York Times am besten. Seit
1948 steht der Pavillon in Mitten des Europaviertels, auf der Place
Jourdan. Hier kehrt auch so mancher Parlamentarier ein, um sich an
den belgischen Fritten zu erfreuen.
Place Jourdan, Brüssel
Frit Flagey
Die Frittenbude auf der trendigen Place Flagey belegt den ersten
Platz in den Top Ten der Brüsseler Frittenbuden, die das Tourist
Office der Stadt herausgibt.
Place Flagey, Brüssel
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Aktuelles & Wissenswertes | 79
Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Belgiens Hauptstadt
Cafés
Le Framboisier Doré
In diesem netten Eiscafé können Sie ganz besondere Geschmacksrichtungen wie zum Beispiel Basilikum-, Lavendel-, Thymian-,
Spekulatiuseis oder Kriek-Sorbet bestellen.
Rue du Bailli 35, Belgien
Planète Chocolat
Ob heißer Kakao, feine Schokoladentorten oder Designerpralinen.
Hier kommen die kleinen Kalorienbomben zum Einsatz. Sonntags
ab 16 Uhr lockt der Schokotempel zum Tanztee.
Le Gaudron
Sehen und gesehen werden - auf Französisch „M-as-tu-vu?“ - sind
auf der Terasse des Gaudron zu kombinieren mit vielen Leckereien,
wie unter anderem Brüssels besten Pralinen von Marcolini. Der
Platz und die darum liegenden Straßen laden ein zum Shopping in
originellen, geschmackvollen Läden und zum Schmökern in schönen
Buchhandlungen.
3 Place G.Brugmann, 1050 Brüssel, Belgien
» www.gaudron.be
Rue du Lombard 24, Belgien
Le Passiflore
Trendy, besonders samstagnachmittags. Schöner (Terrassen-)Blick
auf die Sainte-Trinité, Verkauf von preisgünstigem altem Silber.
Rue du Bailli 97, Belgien
Gewinnen Sie eine Reise nach Brüssel!
Reisen Sie komfortabel im Hochgeschwindigkeitszug Thalys* ab Köln nach Brüssel (Hin- und Rückfahrt) und genießen Sie gemeinsam mit Ihrer Begleitung den Service der 1. Klasse inkl. Verpflegung
am Platze, kostenfreie W-LAN Nutzung, internationale Presseauswahl und natürlich viel Platz.
In Brüssel angekommen übernachten Sie in einem eleganten Doppelzimmer des
Hotel Pullman Brussels Centre Midi und genießen am nächsten Morgen ein
köstliches Frühstücksbüffet.
Beantworten Sie einfach folgende Frage:
Wann wurde das Atomium zur
Weltausstellung in Brüssel eröffnet?
Antwort A: 1960
Antwort B: 1958 Antwort C: 1975 Antwort D: 1955
Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails per Email
([email protected]) zu und mit ein wenig Glück gewinnen
Sie dieses Brüsselerlebnis.
Einsendeschluss ist der 10. Juni 2015. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für die freundliche Unterstützung im Rahmen dieses Gewinnspiels bedanken wir uns recht
herzlich bei Thalys und Belgien Tourismus Wallonie-Brüssel.
» www.thalys.com, » www.belgien-tourismus.de
80 | Aktuelles & Wissenswertes
Foodcourt
Kulinarische Spezialitäten aus der belgisch-französischen
Küche können Sie auch in Köln genießen!
Für alle Daheimgebliebenen stellen wir folgende Adressen hier kurz vor:
Belgischer Hof
Brüsseler Str. 54, 50674 Köln,
T: 0221-54817017
Im Belgischen Hof genießen Sie junge, französische Küche mit raffinierten Fleisch- und
Fischspeisen, knusprigen Flammkuchen und
üppigen Salaten. Darüber hinaus bietet das
Restaurant eine umfangreiche Weinkarte
von ausgesuchten deutschen und französischen Winzern. Das Ambiente ist ebenso
urgemütlich wie vielseitig: Neben der
Brasserie und dem offenen Innenhof, gibt
es noch die „Franz-Bar“ sowie ein Kaminzimmer, das man auch für private Veranstaltungen mit bis zu 40 Personen mieten
kann. Freuen Sie sich auf einen rundum
gelungenen Abend mit ausgezeichnetem
Essen und dem passenden Wein im Herzen
des Belgischen Viertels.
» www.belgischer-hof.de
Limbourg
Limburger Str. 35, 50672 Köln,
T: 0221-2508880
Dem Gastronomen Hajo Hoke ist es mit
dem Limbourg gelungen ein kleines Stück
charmanten belgischen Flairs nach Deutschland zu importieren. Das stimmungsvolle
Ambiente mit Kerzenschein, Kronleuchtern, Barockspiegeln, rotem Mobiliar und
Ziegelmauerwerk eignet sich sowohl für
romantische Dates, Familienfeiern aber
auch für ein entspanntes Abendessen unter
Freunden. Das Küchenkonzept ist auf Menüs
(32,50 Euro) ausgelegt, die von vorzüglicher Qualität kredenzt werden. Aus jeweils
drei Vor-, Haupt- und Nachspeisen stellt
man sein persönliches Menü zusammen,
um es dann einfach nur zu genießen.
» www.limbourg-restaurant.de
Neuhaus Createur Chocolatier
Apostelnstraße 26, 50667 Köln,
Öffnungszeiten: Mo-Sa 10.00-19.00 Uhr
Im Jahre 1912 entwickelte Jean Neuhaus
das Verfahren, Metallförmchen mit flüssiger
Schokolade auszugießen, mit gehackten
Nüssen, Likör und anderem zu füllen
und mit einem Schokoladenplättchen zu
verschließen. Damit gilt er als Erfinder der
Schokoladenpraline. Neuhaus Createur Chocolatier ist der älteste belgische Hersteller
und offizieller Hoflieferant der belgischen
Königsfamilie von Luxus-Schokolade. Das
Sortiment reicht von Schokoladen über
Pralinen, Trüffel und Gebäck bis hin zu
speziellen Kollektionen. Gern stellt Ihnen
das Team des Neuhaus auch nach Ihren
individuellen Wünschen Geschenkkörbe und
individuelle Pralinenboxen, so genannte
„Ballotin“, aus dem Sortiment zusammen.
Ein Fest für Ihre Geschmacksknospen!
» www.neuhaus.be
Gewinnen Sie!
Ein gemütliches 3-Gänge Menü zu
zweit im Restaurant Belgischer Hof
in der Brüsseler Straße in Köln.
Beantworten Sie einfach folgende Frage:
Wie viele Abgeordnete umfasst derzeit
das Europäische Parlament?
Antwort A: 751
Antwort B: 736 Antwort C: 740 Antwort D: 750
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82 | Termine
Veranstaltungen, Termine und Hinweise
Rückblick: 04.02.2015
Rückblick: Abschlussfeier der
Rechtsanwaltsfachangestellten Winter 2014/2015
Am Abend des 04. Februar 2015 stand die Kölner Wolkenburg ganz
im Zeichen der Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreich
bestandener Ausbildung zur/m Rechtanwaltsfachangestellte/n.
Zum zweiten Male wurde diese Veranstaltung nach der Neuorganisation der Ausbildungsangelegenheiten von der KAV Service
GmbH ausgerichtet. In dem Bezirk der RAK Köln haben im Winter
2014/2015 insgesamt 28 Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfung bestanden.
Die Urkunden wurden am Abend in der Wolkenburg überreicht.
Herr Kollege Norbert Bauschert, der Vorsitzende der Abteilung Aus-
bildung im Vorstand der RAK Köln, prämierte die jeweils 3 Besten
aus der Region mit einem Geldgeschenk.
Die glanzvolle Abendveranstaltung wurde in diesem Jahr, mit
freundlicher Unterstützung der Unternehmen RA-MICRO Köln und
HDI ausgerichtet.
Fotos: Coelln Coloer
Termin: 26.06.2015
Save the Date: Ausbildungsgala Sommer 2015
Die diesjährige Sommer Abschlussgala wird am 26. Juni 2015 stattfinden. Nähere Informationen werden in Kürze über die Webseite des
Kölner Anwaltverein bekanntgegeben.
Termine | 83
Termin: 20.11.2015
Save the Date: Gala Kölner Juristen –
20. November 2015 in der Kölner Wolkenburg
Am 20. November 2015 findet zum fünften Mal in Folge die Gala
Kölner Juristen in der Wolkenburg statt. Sie reiht sich damit ein
in eine lange Tradition von Juristenfesten, die von der Kölner Anwaltverein Service GmbH im Auftrag des Kölner Anwaltverein e.V.
organisiert werden.
In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen der letzten vier
Jahre erneut die Wolkenburg für die Gala Kölner Juristen gewählt.
Das traditionelle Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Dekoration
von außen wie auch innen erweckt bereits bei dem Betreten der
alten Klosteranlage das Verlangen auf einen exklusiven Abend.
Freuen Sie sich schon heute auf einen kurzweiligen Abend in
elegantem Ambiente und merken Sie sich den 20. November 2015,
für Ihre Teilnahme an der Gala Kölner Juristen, vor. Weitere Details
zu dieser Veranstaltung werden in Kürze veröffentlicht.
Wir freuen uns auf Sie!
Wichtige Termine 2015
19. Mai 2015
8. Kölner Anwaltstag, Pullman Cologne Hotel
19. Mai 2015
Ordentliche Mitgliederversammlung 2015, Pullman Cologne Hotel
10.-13. Juni 2015Deutscher Anwaltstag, CCH Hamburg
26. Juni 2015 Ausbildungsgala Sommer 2015
18. November 2015
Kammerversammlung 2015
20. November 2015 Gala Kölner Juristen
Termin: 20.04.2015
Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 02/2015
Die Redaktion des KAV Magazins freut sich über die Einsendung
interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und
Berichte.
Der Redaktionsschluss des KAV Magazins, Ausgabe 02/2015 ist
am 10. April 2015.
Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende Emailadresse:
»[email protected]
84 | KAV Intern
KAV Intern
!
Der Kölner Anwaltverein e.V. sucht eine/n neue/n
Geschäftsführerin / Geschäftsführer
(30-Stunden pro Woche)
Der KAV besetzt die Geschäftsführerposition neu. Die Aufgabe der Geschäftführerin / des Geschäftsführers liegt in der laufenden Betreuung aller Aktivitäten, die vom KAV betrieben werden. Kommunikationsfreude und Organisationstalent sind daher besonders gefragt. Durch
Ihre motivierte und professionelle Arbeitsweise sorgen Sie für einen perfekten Auftritt des größten örtlichen Anwaltvereins in Deutschland.
Erforderlich ist eine arbeitstägliche Anwesenheit in der Geschäftsstelle des KAV, jedenfalls bis zur Mittagszeit. Hinzukommt die Betreuung
am Abend stattfindender Veranstaltungen. Die Stelle richtet sich daher idealerweise an engagierte Jungjuristen, die neben der Geschäftsführerposition Interesse an der Selbstständigkeit haben, so z. B. zum Aufbau einer eigenen Kanzlei, oder die in ihrer Berufstätigkeit noch
Freiräume für eine verantwortungsvolle Herausforderung haben.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihres frühestmöglichen
Eintrittstermins sowie Ihre Gehaltsvorstellung an den Kölner Anwaltverein e. V., Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, oder per E-Mail an
[email protected]
Herzlich Willkommen im KAV
Wir freuen uns, seit dem 21. November 2014 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen
und zufriedenen Start!
Neue Mitglieder
RAin Nadine Breuninger, Köln RAin Franziska Bühring, Köln
RAin Mirjam Gebel, Köln
RAin Kirstin Gramß-Siegismund, Bonn
RAin Claudia C. Groher, Wuppertal
RAin Anna Sophie Heuchemer, Köln
RAin Dr. Jacqueline Neumann, Köln
RAin Ulrike Pohle, Köln
RAin Pia Pracht, Köln RA Anwar-Rüdiger Börner, Köln
RA Jürgen René Börner, Köln
RA Dr. Dario Buchholz, Köln
RA Henning Bunte, Köln
RA David Sampath Deutgen, Köln
RA Dr. Hubertus Dieckmann, Köln
RA Thomas Engels, Köln
RA Sebastian Felz, Köln
RA Philipp Grabensee, Düsseldorf
RA Mirko Grüter, Köln
RA Dr. Wolfgang Kräber, Köln
RA Christian Mach, Köln
RA Hajo Meiborg, Köln
RA Babak Miller, Köln
RA Benjamin Neumann, Köln
RA Andreas Oevermann, Köln
RA Ilja Ruvinskij, Köln
RA Oliver Scheunemann, Köln
RA Daniel Schillberg, Köln
RA Dr. Andreas Schmidt, Köln
RA Stefan Schneck, Köln
RA Roland Stangl, Köln
RA Dr. Peter Steinberg, Köln
RA Aslan Türk, Köln
RA Jens von der Thüsen, Köln
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
KAV Intern | 85
Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:
• Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare der Kölner
Anwaltverein Service GmbH
• Preisvorteile bei Seminarbuchungen durch das KAV BONUSSYSTEM (exklusiv für Mitglieder des KAV)
• Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH und der Deutschen
Anwaltakademie veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln
• 25 Fachausschüsse und Arbeitskreise
• Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von
Kontakten
• Vier Ausgaben des KAV Magazins
• Nutzung der KAV Lounge in der KAV Geschäftsstelle
• Online Buchungsportal für Seminare - www.kav-seminare.de
• Online Stellenbörse für Anwälte unter - www.kav-karriere.de
• Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten
• Parkplätze für Anwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justizparkhaus
• Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes
• Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,
• dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung
• Vielfältige Sonderkonditionen mit namhaften Partnerunternehmen der Kölner Anwaltverein Service GmbH
KAV Partnerschaften
KAV - Partnerschaften
Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von
ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im neuen
PARTNER Bereich unserer Webseite näher vorstellen zu können.
Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten:
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Accor Hospitality Hotels & Resorts weltweit
Audi Zentrum Bergisch Gladbach Richard Stein GmbH & Co. KG
Bilderberg Château Holtmühle, Tegelen
car2go Carsharing
Club Med - Premium All Inclusive Resorts weltweit
Courtyard Köln Hotel
GREVEN MEDIEN Gruppe
HOME Schlafen & Wohnen
DATA 2000 GmbH
DKV
e.Consult AG
Hapag-Lloyd Kreuzfahrten
HDI Berufshaftpflichtversicherung
Health City Köln
Hilton Hotels & Resorts
Hyatt Regency Köln
Köln | Dialog
KVB - JOB-Ticket
Mövenpick Hotels & Resorts
Mercedes-Benz Niederlassung Köln / Leverkusen
Neptunbad
Nespresso Deutschland GmbH
RA-MICRO Köln
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Kategorisiert in die Bereiche Automobil, Lifestyle, Reise
Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV
Geschäftsstelle für Fragen und Anregungen, rund um das Partnerangebot des KAV, zur Verfügung.
86 | KAV Intern
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Suchmaschinenoptimierung & Social-Media für
Kölner Anwälte
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Seit 2006 erstellt und optimiert Köln | Dialog erfolgreich Webseiten und betreibt Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwaltskanzleien in Köln und Umgebung. Die erste Visitenkarte, die Ihre
Mandanten sehen, ist Ihre Webseite. Mit Ihrem Internetauftritt
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wunderbarer Ort der Ruhe und Kraft. Ein historisches Kleinod,
das auf 5000 m² alles bietet, um Körper und Seele in Einklang zu
bringen.
Die wunderschöne historische und moderne asiatisch-japanische
Wellnesslandschaft ist eine einzigartige Reise in die Welt der
Sinne. Sechs Saunen, Sento-Pool, Onsen-Bäder, meditativer
Unterwassermusikpool, Hamambereich und der exklusive Massagebereich laden zur Entschleunigung und zum Genießen ein. Der
großzügige Fitnessbereich ist in der wunderschönen 13 m hohen
Kuppelhalle gelegen. Das individuelle Training an Geräten der
neuesten Generation und das attraktive Kursprogramm beleben Körper, Geist und Seele und sorgt dafür verlorene Energien
wieder zu gewinnen.
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und Ihnen zudem enorme Preisvorteile bieten. Selbstverständlich
können Sie Ihre Webseite auch ganz individuell zusammenstellen
und konfigurieren. Auf Wunsch zu günstigen Leasingkonditionen/
Ratenzahlung. http://kav.koeln-dialog.de
Sie haben bereits eine Webseite? KAV-Mitgliedern bietet Köln |
Dialog die Möglichkeit eines kostenfreien Webseitenchecks.
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KAV Mitglieder können sich in Zukunft auf verschiedene
Seminare, Vorträge und Tagungen im Ambiente des historischen
Kuppelsaals des Neptunbades freuen.
Ist Ihre Webseite für mobile Geräte geeignet?
Mit welchen Suchbegriffen wird Ihre Webseite bei Google
bereits gefunden?
Wie ist der technische Aufbau zu bewerten?
Köln | Dialog sagt es Ihnen gern.
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Bonner Straße 271
50968 Köln
» kav.koeln-dialog.de
Ihr Ansprechpartner:
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T. 0221 88 88 77 55
E. [email protected]
Persönlicher Service für KAV e.V. Mitglieder
Mitglieder des KAV erhalten bei Abschluss einer Neumitgliedschaft im Neptunbad ab sofort 1 Std. Personal Training kostenfrei
dazu.
Stichwort: KAV
Neptunbad GmbH & Co. KG
Neptunplatz 1
50823 Köln (Ehrenfeld)
T. 0221 7100 7
F. 0221 7100 7 24
E. [email protected]
W. www.neptunbad.de
Dienstag, 19. Mai 2015 im Pullman Cologne Hotel
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8. Kölner Anwaltstag
Die Robe
im Wandel
• ein attraktives und kostenfreies
Seminar- und Vortragsprogramm
• eine vielfältige Fachausstellung mit
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Partnerunternehmen
• die KAV Lawyers Lounge
• ein attraktives Gewinnspiel
• und vieles mehr!
Umfangreiche Informationen zum 8. KAT finden Sie in dieser Ausgabe ab Seite 6. Eine Anmeldung ist mit dem auf
Seite 101 hinterlegten Anmeldeformular oder online, unter www.kav-seminare.de möglich.
Wir freuen uns, Sie am 19. Mai 2015 begrüßen zu dürfen!
Ihr Kölner Anwaltverein e.V.
Ihre Kölner Anwaltverein Service GmbH
88 | KAV Intern
Die neue KAV Lounge in der Geschäftsstelle
Komfort und Wohlbefinden sind uns allen wichtig. Aus diesem
Grunde hat der KAV das alt ehrwürdige Anwaltzimmer in der Geschäftsstelle neu konzipiert. Nach einer umfangreichen Umgestaltung wurde Mitte Dezember 2014 die neue KAV Lounge eröffnet.
Diese erfreut sich seitdem einer hohen Besucherzahl. Sollten Sie
die neue Lounge noch nicht gesehen haben, laden wir Sie recht
herzlich dazu ein, bei Ihrem nächsten Termin im Justizgebäude auf
der Luxemburger Straße vorbei zu schauen.
Folgende Annehmlichkeiten erwarten Sie:
• Mehr Komfort durch eine neue Raumgestaltung
• Bequeme Sitzgruppen bestehend aus modernen Egg Chairs,
Sofas und weiteren Sitzgelegenheiten
• Nespresso Kaffee und Mineralwasserstation in der Lounge
• Tageszeitungen, Magazine und weitere, nützliche Informationen
• Zukünftig (ab Mitte 2015) W-LAN Dienst für Mitglieder
Die Nutzung der KAV Lounge steht allen Mitgliedern des KAV e.V.
kostenfrei vor, nach oder zwischen einer Verhandlung im Justizgebäude auf der Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vor der Nutzung der Lounge kurz an unserem
Empfang an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Robe vergessen? Kein Problem!
Schnell und in Hektik das Büro verlassen und im Gericht feststellen,
dass die eigene Robe fehlt? Das kann jedem passieren. Der KAV
steht seinen Mitgliedern auch in solchen Fällen natürlich mit Rat
und Tat zur Seite. Im Falle der vergessenen Robe bieten wir Ihnen
den KAV Robenverleih an. Hierfür halten wir kostenfreie Leihroben
in verschiedenen Damen- und Herrengrößen für Sie bereit. Gegen
Vorlage eines Ausweisdokumentes als Deposit (für die Dauer Ihrer
Verhandlung) erhalten Sie von unserer freundlichen Mitarbeiterin,
Frau Sonja Hafner, auf Zimmer 101 in der Geschäftsstelle des KAV,
eine Robe ausgehändigt, die Sie im Anschluss an Ihren Termin
bei uns wieder zurückbringen. Die eleganten Roben werden mit
freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur Verfügung
gestellt.
89
Ihr starker
Partner für
Fachmedien
Ob Datenbank, Fachbuch, Zeitschrift oder Loseblattsammlung: Wir stellen
sicher, dass Ihnen das Fachwissen zur Verfügung steht, das Ihren Einsatz
erfolgreich macht. Lokal vor Ort und bundesweit. Gezielt bieten wir konkrete Lösungen zur Medienverwaltung und Informationssuche.
Individuell, schnell, verlässlich. Wir beraten Sie persönlich. Fragen Sie uns!
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Tel.: 02 21 . 41 30 75, www.sack.de
Sie finden uns auf dem 8. Kölner
Anwaltstag im Ballsaal A
90 | KAV Intern
Warum Social Media?
Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet
sicherlich möglich, doch für die meisten von uns kaum noch
vorstellbar. Immer mehr Unternehmen konzentrieren sich auf das
Onlinegeschäft und kaum eine Institution kann sich dem „Boom“
dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer Eintagsfliege
die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der
Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema
befassen.
Seit nun fast vier Jahren präsentiert sich die Kölner Anwaltverein
Service GmbH mit Profilen auf Facebook, Xing und Twitter. Warum?
Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des
KAV und der KAV Service GmbH mit diesen sozialen Netzwerken
eine weitere Möglichkeit zu geben, sich auszutauschen, interessante Themen zu erörtern, Termine zu erfahren und zu verwalten,
bestehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Nicht
zuletzt die kurzfristige Bewerbung unserer Seminare über Facebook
– eine Art „Reminder“ – sorgt regelmäßig für zahlreiche Onlineanmeldungen. Auch die Kontaktoption, die es den Nutzern erlaubt via
Chatfunktion, Fragen und Anregungen direkt an die KAV Geschäftsstelle zu richten, wird genutzt. Wenn Sie bereits Nutzer eines der
drei Dienste sind oder es zukünftig noch werden wollen, dann
besuchen Sie doch auch unsere Profile und erfahren Sie selbst, wie
der Social-Media Service des KAV funktioniert. Gern stehen Ihnen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit
für mögliche Fragen und Anregungen on- wie auch offline zur
Verfügung.
Unsere Dienste erreichen Sie wie folgt:
Xing
Twitter
Facebook
www.xing.com/net/koelneranwaltverein
www.twitter.com/koelneranwalt
www.facebook.com/KAVerein
oder bequem über die Internetpräsenzen des KAV.
Rechtzeitig informiert
Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit
seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich
erscheinende Emaildienst hält sie stets über die im Folgemonat
stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten
Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere
Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten
zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber
hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Tref-
fen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen
für die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über
die Webseite des KAV für diesen Service registrieren.
Seminarstart am 15. April 2015
English for legal
Professionals
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Mehr Information auf Seite 32 oder unter kav-seminare.de
91
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19. Mai 2015
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3,0
2,5*
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3,5*
1,3 Verfahren
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2 RAe*
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2,8*
1,6 Verfahren
1,2 Termin
4,1*
1,6 Verfahren
1,2 Termin
1,3 Vergleich
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1.000,00
1.500,00
2.000,00
3.000,00
4.000,00
5.000,00
6.000,00
7.000,00
8.000,00
9.000,00
10.000,00
13.000,00
16.000,00
19.000,00
22.000,00
25.000,00
30.000,00
35.000,00
40.000,00
45.000,00
50.000,00
65.000,00
80.000,00
95.000,00
110.000,00
125.000,00
35,00
53,00
71,00
89,00
108,00
127,00
146,00
165,00
184,00
203,00
222,00
241,00
267,00
293,00
319,00
345,00
371,00
406,00
441,00
476,00
511,00
546,00
666,00
786,00
906,00
1.026,00
1.146,00
105,00
159,00
213,00
267,00
324,00
381,00
438,00
495,00
552,00
609,00
666,00
723,00
801,00
879,00
957,00
1.035,00
1.113,00
1.218,00
1.323,00
1.428,00
1.533,00
1.638,00
1.998,00
2.358,00
2.718,00
3.078,00
3.438,00
157,68
261,80
365,93
470,05
621,78
773,50
925,23
1.076,95
1.228,68
1.380,40
1.532,13
1.683,85
1.820,70
1.957,55
2.094,40
2.231,25
2.368,10
2.591,23
2.814,35
3.037,48
3.260,60
3.483,73
3.736,60
3.989,48
4.242,35
4.495,23
4.748,10
211,23
357,00
502,78
648,55
860,97
1.073,38
1.285,80
1.498,21
1.710,63
1.923,04
2.135,46
2.347,87
2.539,46
2.731,05
2.922,64
3.114,23
3.305,82
3.618,20
3.930,57
4.242,95
4.555,32
4.867,70
5.221,72
5.575,75
5.929,77
6.283,80
6.637,82
420,36
682,60
944,86
1.207,10
1.567,56
1.928,00
2.288,46
2.648,90
3.009,36
3.369,80
3.730,26
4.090,70
4.442,40
4.794,10
5.145,80
5.497,50
5.849,20
6.400,46
6.951,70
7.502,96
8.054,20
8.605,46
9.471,20
10.336,96
11.202,70
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290,36
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1.203,33
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2.649,42
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3.898,92
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2.248,62
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2.650,80
3.066,66
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3.898,38
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5.140,66
5.551,20
5.961,74
6.372,28
6.782,84
7.422,64
8.062,44
8.702,24
9.342,04
9.981,84
11.028,28
12.074,72
13.121,16
14.167,60
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629,58
1.036,12
1.442,66
1.849,20
2.405,44
2.961,68
3.517,94
4.074,18
4.630,42
5.186,66
5.742,90
6.299,16
6.845,18
7.391,20
7.937,22
8.483,24
9.029,28
9.882,58
10.735,88
11.589,18
12.442,48
13.295,78
14.664,52
16.033,26
17.402,00
18.770,74
20.139,48
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8.457,20
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92 | Annoncen
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gewerblichen Rechtsschutz. Interesse an Partnerschaft ist ebenso
Voraussetzung wie unternehmerisches Handeln. Kanzlei befindet
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dürfte eher für Berufseinsteiger
geeignet sein. Ein kollegiales
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sollte selbstverständlich sein.
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Ende 2015) das Arbeitsgericht
sind fußläufig zu erreichen. Der
Schwerpunkt der Sozietät liegt im
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im Handels- und Gesellschaftsrecht, privaten Baurecht und WEG
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für die DKV tätigen Vermittler zur Kontaktaufnahme übermittelt und zum Zwecke
der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben,
verarbeitet und genutzt werden.
94
Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot der Kölner Anwaltverein Service GmbH
1. Veranstalter des Fortbildungsangebots
Veranstalter ist die Kölner Anwaltverein Service GmbH,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, RA
Markus Trude und Martin V. Sampedrano Gonzalez,
Luxemburger Str. 101, Justizgebäude, 50939 Köln,
eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Köln, HRB 28395;
Telefon: 0 221 / 28 56 02 - 20 (Montags bis Freitags
9.00 Uhr bis 15.00 Uhr), Fax: 0 221 / 28 56 02 - 21,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH
2. Geltungsbereich
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH führt Seminare,
Fortbildungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge
nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.
3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns
zu Stande
Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten
www.koelner-anwaltverein.de oder www.koelneranwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH,
über unsere Mitgliederzeitschrift „KAV-Magazin“ oder
über einen unserer Flyer Fortbildungsveranstaltungen
anbieten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur
Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon absenden, geben
Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen
Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss. Sofern
Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die
vorgenannten Bestätigung per E-Mail.
4. Annahme der Buchung
Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief,
Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihre wir
Ihnen innerhalb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages über die von Ihnen
gewünschte Fortbildungsveranstaltung annehmen.
5. Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht
zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die
Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer
gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
a) Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
die
Kölner Anwaltverein Service GmbH
Luxemburger Str. 101
Justizgebäude
50939 Köln
Fax: 0221 / 28 56 02 - 21
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung
gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem
die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit
Sämtliche Teilnahmegebühren der von Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Veranstaltungen sind
Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung
fällig.
Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten
Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt
der berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied
des Kölner Anwalt-vereins und weniger als 5 Jahre als
Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch
die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW
mit einem sog. „Bildungsscheck“.
7. Sonderkündigungsrecht
a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren
Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von
Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In
diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte
Teilnahmegebühr.
Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in
Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale
wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass
uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht
oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale
entstanden sind.
b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder
Zusatzausbildungen
Sie können bis zu zwei Monaten vor Beginn des Fachanwaltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen
gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung
kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die
vereinbarte Teilnahmegebühr.
Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in
Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale
wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass
uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht
oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale
entstanden sind.
c) Form der Kündigung
Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail erklären.
8. Programmänderung und Absage von
Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner
Anwaltverein Service GmbH
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn
z.B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch machen, informieren wir Sie von unsere Absage
so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich
stets online über die aktuellen Kursinformationen oder
kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir Ihnen
die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen der Kölner Anwaltverein
Service GmbH.
9. Arbeitsunterlagen
Im Rahmen einer Vielzahl der von der Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass
grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen
besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang
zur jeweiligen Veranstaltung per E-Mail. Zu diesem
Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie ihre E-Mail-Adresse
eintragen können.
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH haftet nicht
für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der
begleitenden Arbeitsunterlagen, es sei denn die Kölner
Anwaltverein Service GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
10. Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht - auch nicht
auszugsweise - ohne Einwilligung des entsprechenden
Referenten und der Kölner Anwaltverein Service GmbH
vervielfältigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv
den Teilnehmern der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung.
11. Datenschutz
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben
und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des
Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns
übermittelten personenbezogenen Daten, wie z.B.
Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur
Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.
Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen
wünsche, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten
Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit,
ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren
dürfen.
12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat
a) Fortbildungsveranstaltungen
Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen
teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an
einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir
Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer
Teilnahmebestätigung interessiert sind, bitten wir Sie
darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung
durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung
nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies
setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die
Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.
Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als
Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.
Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als
Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für
Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer.
b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen
Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines
unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatzausbildungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum
Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten
Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung
interessiert sind, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme
an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift
auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden
Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der
Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie
die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.
13. Haftungsbegrenzung
Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den folgenden
Bestimmungen.
a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von
uns beruhen, haften wir unbeschränkt.
b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten
Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung
einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das
Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts
sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im
Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet
werden muss.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (United Nations Convention on Contracts for
the International Sale of Goods, CISG) an.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile
ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
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97
Anmeldeformular für
Seminare des KAV
Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln
Bitte faxe
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alle 3 Seit
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ummer:
0221 / 28
56 02 - 21
Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihr Daten ein und faxen alle 3 Seiten
an die dort angegebene Faxnummer. Vielen Dank!
Termin Sem.-Nr.
Titel
Kostenbeitrag
14.03.15
KAV1-03-15
Klausurenkurs RVG
h 45,00 (zzgl. MwSt. h 08,55 = h 53,55)
17.03.15
VerwR1-03-15
Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,40 = h 71,40)
21.03.15
KAV2-03-15
Klausurenkurs REWE
h 45,00 (zzgl. MwSt. h 08,55 = h 53,55)
21.03.15
StrafR1-03-15
Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
25.03.15
KAV3-03-15
Elektronische Kanzlei - Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
h 105,00 (zzgl. MwSt. h 19,95 = h 124,95)
13.04.15
MediR1-04-15
Aktuelles zum Versorgungsstärkungsgesetz
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,40 = h 71,40)
15.04.06.05.2015
KAV-ENG-15
Sprachkurs: English für Legal Professionals
h 270,00 (zzgl. MwSt. h 51,30 = h 321,30)
16.04.15
BetreuR1-04-15
Recht auf Krankheit vs. Handlungsnotwendigkeit des Betreuers
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
17.04.15
ErbR1-04-15
Erbauseinandersetzung leicht gemacht?
h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20)
21.04.15
MietR1-04-15
Schiedsgerichtsverfahren im Wohnungseigentum
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,40 = h 71,40)
22.04.15
SteuR1-04-15
Korruption und Tax Compliance im Unternehmen
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,40 = h 71,40)
24.25.04.2015
VerkR1-03-15
Kölner Verkehrsrechtstage 2015 - 10 Std. FAO
h 300,00 (zzgl. MwSt. h 57,00 = h 357,00)
06.05.15
FamR1-05-15
Abrechnung und Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Mandaten
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
08.05.15
KAV1-05-15
Bewusster Auftritt und Kanzlei-Kommunikation zur Stärkung ihrer persönlichen
Kompetenz
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
08.05.26.08.2015
FamR-FS-15-KB
Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht - Komplettbuchung
h 340,00 (zzgl. MwSt. h 64,60 = h 404,60)
08.09.05.2015
FamR-FS-15-2
Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht - Büroorganisation &
Kommunikationstraining für den Kanzleialltag - Teilbuchung 1
h 250,00 (zzgl. MwSt. h 47,50 = h 297,50)
13.05.15
VerwR1-05-15
Bauplanungsrecht
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
22.05.15
ErbR1-05-15
Was ändert sich durch die neue EU-Erbrechtsverordnung
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
27.05.15
RVG1-05-15
PKH/VKH & Beratungshilfe - Die Änderungen zum 01.01.2014 in der täglichen
Praxis: Fluch oder Segen?
h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20)
10.06.15
KAV2-06-15
Elektronische Kanzlei - Elektronischer Rechtsverkehr, beA und die damit verbunden Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei
h 105,00 (zzgl. MwSt. h 19,95 = h 124,95)
17.06.15
KAV1-06-15
Aktuelle Rechtschreibung - Sicherheit für Ihre tägliche Korrespondenz!
h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20)
18.06.15
GesR1-06-15
Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld von Erb-, Gesellschafts-, Steuerrecht
und Mediation
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
24.06.15
FamR-FS-15-T2
Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht - Grundlagen des
Materiellen Rechts - Teilbuchung 2
h 63,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 74,97)
24.06.15
ErbR1-06-15
Banken und Lebensversicherung im Erbfall
h 150,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 178,50)
26.08.15
FamR-FS-15-T3
Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht - Kostenrecht - Teilbuchung 3
h 63,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 74,97)
19.08.15
RVG1-08-15
Reden wir mal über´s Honorar - Intensiv-Seminar für Anwälte und engagierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20)
02.09.15
ErbR1-09-15
Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Erbrecht
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
Fortsetzung und Faxnummer auf der nächsten Seite >>
98
Termin Sem.-Nr.
Titel
Kostenbeitrag
03.04.09.2015
ITR1-09-15-3
5. Kölner IT-Rechtstag - Komplettbuchung - 15 Std. FAO
h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50)
03.09.15
ITR1-09-15
5. Kölner IT-Rechtstag Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
04.09.15
ITR1-09-15-2
5. Kölner IT-Rechtstag Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
04.05.09.2015
UrhebR1-09-15-3
Herbstseminar Urheber- und Medienrecht - Komplettbuchung - 15 Std. FAO
h 457,00 (zzgl. MwSt. h 86,83 = h 543,83)
04.09.15
UrhebR1-09-15
Herbstseminar Urheber- und Medienrecht Teilbuchung 1 - 8 Std. FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
05.09.15
UrhebR1-09-15-2
Herbstseminar Urheber- und Medienrecht Teilbuchung 2 - 7 Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
15.09.15
KAV1-09-15
Fit für den elektronischen Rechtsverkehr - Rechtzeitige Weichenstellung für die
Zukunft
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
16.09.15
KAV2-09-15
Erfolgreiches Kanzleimarketing - 5 Handlungsfelder für den Kanzleierfolg
h 150,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 178,50)
17.09.15
KAV3-09-15
Weiterempfehlung im Web - Die neue Dimension des Social-Media Marketing
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
18.19.09.2015
FamR1-09-15-K
Herbstseminar Familienrecht - Komplettbuchung - 15 Std. FAO
h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50)
18.09.15
FamR1-09-15-1
Herbstseminar Familienrecht - Teilbuchung - 7 Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
19.09.15
FamR1-09-15-T2
Herbstseminar Familienrecht - Teilbuchung - 8 Std. FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
19.09.15
StrafR1-09-15
Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
23.09.15
SozR1-09-15
Neue Rechtsprechung u. Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
23.24.10.2015
ArbR1-10-15
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 2015 - Komplettbuchung - 15 Std. FAO
h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50)
23.10.15
ArbR1-10-15-1
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 2015 - Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
24.10.15
ArbR1-10-15-2
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 2015 - Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
30.31.10.2015
BauR1-10-15-3
Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2015 - Komplettbuchung
- 15 Std. FAO
h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50)
30.10.15
BauR1-10-15
Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2015 - Teilbuchung 1 - 7
Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
31.10.15
BauR1-10-15-2
Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2015 - Teilbuchung 2 - 8
Std FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
06.07.11.2015
VersR1-11-15
6. Kölner Versicherungsrechtstag - Komplettbuchung - 15 Std. FAO
h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50)
06.11.15
VersR1-11-15-1
6. Kölner Versicherungsrechtstag Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
07.11.15
VersR1-11-15-2
6. Kölner Versicherungsrechtstag Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
13.14.11.2015
GR1-11-15
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Komplettbuchung - 15 Std. FAO
h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50)
13.11.15
GR1-11-15-1
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
14.11.15
GR1-11-15-2
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
27.28.11.2015
MietR1-11-15
Kölner Mietrechtstage 2015 Komplettbuchung - 15 Std. FAO
h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50)
27.11.15
MietR1-11-15-1
Kölner Mietrechtstage 2015 Teilbuchung 1 - 7 Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
28.11.15
MietR1-11-15-2
Kölner Mietrechtstage 2015 Teilbuchung 2 - 8 Std. FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
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0221 / 28
56 02 - 21
99
Hinweise der Redaktion
In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen
Newsletter (Seite 90) sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen 2-4 des Jahres 2015 erfolgen.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für
die 5./ 6./ 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV erhalten bei Anwendung des KAV BONUS
SYSTEMS eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt.
Bitte zahlen Sie daher die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.
Bitte faxe
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folgende N
ummer:
0221 / 28
56 02 - 21
Ihre Daten
Fax: 0 221. 28 56 02 - 21
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.
Name
Anschrift
Gerichtsfach-Nr.:
Rechnungs-Adresse, falls abweichend
Telefon, E-Mail
Köln, den
Unterschrift
Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie
eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer.
Vielen Dank!
100
Anmeldeformular zur Ordentlichen
Mitgliederversammlung am 19. Mai 2015
Ort: Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln
Kostenfrei!
Veranstaltungen
19.05.2015
MitgliederversammlungIch nehme teil
Beginn: ca. 18.00 UhrIch nehme nicht teil
19.05.2015
Gemeinsames AbendessenIch nehme teil
Beginn: ca. 20.00 UhrIch nehme nicht teil
Bitte faxe
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diese Seit
e an
folgende N
ummer:
0221 / 44
14 57
Kölner Anwaltverein e.V.
Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln
Bitte faxen Sie diese Seite an folgende Nummer: 0221 / 44 14 57
Aus Gründen der Planungssicherheit, insbesondere für das Abendessen, sind wir für eine Rückmeldung mit diesem Formular bis zum
08.05.2015 dankbar. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.
Name
Anschrift
Gerichtsfach-Nr.:
E-Mail
Köln, den
Telefon
Unterschrift
101
Anmeldeformular für den
8. Kölner Anwaltstag am 19. Mai 2015
Ort: Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln
Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und faxen beide Seiten an die dort angegebene
Faxnummer. Vielen Dank!
Kostenfrei!
Saal A
13.35 - 17.30 Uhr
Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer:
Erfolgreiche Mandantenakquise
8KAT-A-1
Saal B
13.35 - 14.35 UhrBau- und Architektenrecht
Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B
15.00 - 16.00 Uhr
Miet- und WEG-Recht
Die Mietpreisbremse
16.30 - 17.30 UhrLokales Onlinemarketing der Zukunft
Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing Aber rechnet sich das auch?
8KAT-B-1
8KAT-B-2
8KAT-B-3
SAAL C
13.35 - 14.35 UhrErbrecht / Steuerrecht
Quo vadis Erbschaftsteuer?
15.00 - 16.00 Uhr
Arbeitsrecht
Nur ganz kurz - oder doch etwas länger?
Update zum Befristungsrecht
16.30 - 17.30 Uhr
RVG und Kostenrecht
E rfahrungen mit den Änderungen des
RVG im Sozialrecht seit dem 01.08.2013
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
8KAT-C-1
8KAT-C-2
8KAT-C-3
102
SAAL D
13.35 - 14.35 UhrGewerblicher Rechtsschutz / Internationales Recht
Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie
am Beispiel Deutschland / Niederlande 15.00 - 16.00 Uhr
Zivilrecht / Internationales Recht
Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland / Niederlande
16.30 - 17.30 Uhr
Familienrecht / Erbrecht
Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht
8KAT-D-1
8KAT-D-2
8KAT-D-3
SAAL E
10.00 - 13.15 Uhr
Mediation und Konfliktmanagement / Internationales Recht
Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement
13.30 - 14.30 Uhr
Kanzleimanagement / Onlinemarketing
Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – Niemand wartet bis 2030! 15.00 - 16.00 Uhr
Kanzleimanagement / Mitarbeiterseminar
K
urzvortrag: ERV – Der elektronische Rechtsverkehr –
Was kommt auf Ihre Kanzlei zu?
16.30 - 17.00 Uhr
Kanzleimanagement / Mitarbeiterseminar
Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher!
8KAT-E-1
8KAT-E-2
8KAT-E-3
8KAT-E-4
Bitte faxe
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Vorder- un
d Rückseit
e
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e Numme
r:
0221 / 28
56 02 - 21
Kölner Anwaltverein Service GmbH
Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln
Per Fax an: 0221 / 28 56 02 - 21 oder als Emailscan an: [email protected]
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme am 8. Kölner Anwaltstag 2015
an und möchte die angekreuzten Vorträge kostenfrei besuchen.
Name
Anschrift
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