info w w w. r i c h t e r v e r b a n d - s h . d e 1/ IT-Entwicklungen in der Justiz 15 34. Jahrgang / April 2015 Richterrätewahlen 2015 Tarifabschluss im öffentlichen Dienst Inhalt Impressum editorial Herausgeber IT Schleswig-Holsteinischer Richterverband Die Welt im Umbruch Mardorf 5 Zum Entwurf eines IT-Gesetzes für die Justiz Dietz 6 Postanschrift: Landgericht Kiel Schützenwall 31-35 24114 Kiel www.richterverband-sh.de Konto-Nummer 70227 Normfall – Bald der Normalfall? Brommann 8 Redaktion richterrätewahlen Verantwortlich für den Inhalt dieser Ausgabe und Redaktionsanschrift: Dr. Veronika Gärtner, c/o Landgericht Kiel Schützenwall 31-35 24114 Kiel Tel.: 0431/604-1037 E-Mail: [email protected] Gesamtherstellung und Anzeigenverwaltung Gebrüder Wilke GmbH, Druckerei und Verlag Oberallener Weg 1 · 59069 Hamm Telefon (0 23 85) 4 62 90 - 0 Telefax (0 23 85) 4 62 90 - 90 [email protected] Tarifverhandlungen Einkommensrunde 2015 Schwitzer11 Aufruf zur Wahl Kellermann 12 Die Richterrätewahlen 2015 Mardorf 13 Wahlvorschlag Hauptrichterrat 14 Wahlvorschlag Bezirksrichterrat 20 Wahlvorschlag Präsidialrat 26 Justizverwaltung Pebb§y 2014 – war da nicht noch was? Thomsen 31 PE-Konzept – es geht voran Bischoff 32 Rundbrief des Bezirksrichterrates für die ordentliche Gerichtsbarkeit 33 Außensenat OLG 38 Pressemitteilung des MJKE Interview Wachwechsel im hohen Norden Reese39 Aus den Landes- und Ortsverbänden Hinweise Die Formulierungen „Richter“ und „Staatsanwalt“ bezeichnen geschlechtsunabhängig den Beruf. Beiträge mit dem Namen des Verfassers geben dessen persönliche Meinung wieder und müssen nicht mit der Position des Verbandes übereinstimmen. Zuschriften erbeten an die Redaktion. Stellungnahmen des SH-RV 2014 Fölsch42 Jahresabschlusssitzung Otten 43 Grünkohl und Justiz – eine dauerhafte Beziehung Gruber 43 Ausblick Einladung zur justizöffentlichen Veranstaltung „Justizpersonal“ am 22.04.2015 in der Sparkassenakademie Kiel 45 Holsteiner Landrecht 46 Alle Daten auch im Internet unter: www.richterverband-sh.de 2 info 1/2015 Editorial Neuerungen: Wechsel des Redaktionteams und des Verlages Liebe Leserinnen und Leser, papierlosen Gerichten und Staatsanwaltschaften vielleicht haben Sie schon bemerkt, dass unsere führen. Und schon vorher, so will es die neue Lan- Info ein gründliches Facelift erhalten hat. Wir ha- desverfassung, soll der Bürger alle Anträge, Schrift- ben nach vielen Jahren die Druckerei gewechselt sätze und Eingaben an Behörden und Gerichte on- und lassen von diesem Heft an im Fachverlagshaus line auf den Weg bringen können. Der Startschuss Wilke in Hamm arbeiten – die Auffrischung tut gut. für das ehrgeizige Vorhaben fällt zu Neujahr 2018. Noch tief greifender sind die Veränderungen in un- Was kommt im Einzelnen wann auf die Justiz zu? serem Redaktionsteam, das wir weiblicher aufge- Beginnend mit diesem Heft werden wir Sie darüber stellt und rundum verjüngt haben. Nach über zehn laufend informieren. Jahren unermüdlicher verbandsjournalistischer Ar- Dr. Wilfried Kellermann beit hatte unser Team eine Ablösung mehr als ver- Schleswig-Holstein gilt als Musterland der Mitbe- dient. Die Leitung der Redaktion hat unser Kollege stimmung. Die Amtszeit der zahlreichen Räte und Dominik Mardorf (Itzehoe) an die Kollegin Dr. Vero- Gremien beträgt vier Jahre – sie endet in diesem nika Gärtner (Kiel) abgegeben. Und auch für die Frühjahr. Am Montag, 4. Mai 2015, wählen Sie, liebe weiteren langjährigen Redaktionsmitglieder Dietmar Kolleginnen und Kollegen, die für Sie zuständigen Wullweber (Itzehoe) und Dr. Reinhard Wrege (Nor- neuen Räte. Alles Wissenswerte dazu und beson- derstedt) hat es Auswechslungen gegeben. Als ders geeignete Kandidatinnen und Kandidaten stel- „frische“ Redakteure wirken jetzt die Kollegen Vera len wir Ihnen auf den nächsten Seiten vor. von Hacht (Flensburg), Andreas Gerber (Lübeck) und Bijan Nowrousian (StA Kiel) mit. Das neue Team Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr finden Sie gleich auf der nächsten Seite. Die digitale Entwicklung wird unsere Justiz in den nächsten Jahren mit voller Kraft treffen. Parallel zu neuen Fachverfahren soll die digitale Akte zu Verabschiedung altes Team info 1/2015 Übergabe Redaktion 3 Aktuell das Neue info-redaktionsteam Leitung der Redaktion Dr. Veronika Gärtner Richterin Landgericht Kiel Redaktionsmitglied Bijan Nowrousian Staatsanwalt Staatsanwaltschaft Kiel Redaktionsmitglied Andreas Gerber Richter am Landgericht Landgericht Lübeck 4 info 1/2015 IT Die Welt im Umbruch Was tut sich am PC-Arbeitsplatz? Die beschauliche Zeit, in der man mit alt bekannten Werkzeugen, MEGA, Word und sonstigen Microsoft Produkten gearbeitet hat, nähert sich dem Ende zu. In den nächsten Jahren steht IT-technisch ein Umbruch vor der Tür. Hierzu ein kurzer Überblick: forumSTAR Nachdem in den letzten Jahren und zum Jahreswechsel die Amtsgerichte in den Zivil-, Mobiliarvollstreckungs- und Betreuungsabteilungen mit der Software forumSTAR ausgerüstet wurden, folgen in diesem Jahr das Oberlandesgericht und die Landgerichte in Zivilsachen. Zum 01.03.2015 sind die Landgerichte in Itzehoe und Flensburg gestartet. Es folgen zum 01.05.2015 das Landgericht Lübeck, zum 01.07.2015 das Landgericht Kiel und zum 01.09.2015 das Oberlandesgericht. Daneben werden ab dem 01.06.2015 schrittweise bis Anfang 2016 auch alle Immobiliarvollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte mit forumSTAR ausgestattet werden. Nach jetziger Planung wird 2016 das Nachlassmodul von forumSTAR bei den Amtsgerichten, 2016 und 2017 das Familienmodul bei den Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht sowie 2017 das Strafmodul bei den Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht sowie in den letzten beiden Quartalen das Insolvenzmodul bei den Amtsgerichten ausgerollt. Geplant ist, das Projekt Ende 2017 abzuschließen. Umstellung auf „+1“ Daneben beginnt für alle der Umzug der IT-Basisinfrastruktur zu Dataport. Obwohl das Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in der schleswig-holsteinischen Justiz (Landes-IT-Justizgesetz noch nicht fertig ist, soll als Erstes der Mailverkehr zu Dataport verlegt werden. Hintergrund ist, dass die bestehende Mailinfrastruktur der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften aus dem Support von Microsoft genommen wurde und daher wegen sicherheitstechnischer Bedenken der Umstieg auf ein gepflegtes und supportestes System notwendig ist. Dabei macht es aufgrund der Leitentscheidung der Ministerin bezüglich des Wechsels zu Dataport keinen Sinn info 1/2015 mehr, jetzt noch ein neues System bei der Justiz aufzubauen und dieses dann in das spätere Zielsystem zu migrieren. Zuerst soll die Staatsanwaltschaft umziehen. Es bleibt zu hoffen, dass in diesem Zuge – statt wie bisher gerichtsbezogener E-Mail-Adressen – eine neue Justiz-Domäne (justiz. landsh.de) eingerichtet wird, sodass der Wechsel des E-Mail-Accounts nicht mehr bei jedem Gerichtswechsel notwendig ist. ERV Der spätestens zum 01.01.2018 einzuführende flächendeckende elektronische Rechtsverkehr wird zumindest am Anfang auf den richterlichen Arbeitsplatz kaum Auswirkungen haben, da damit noch nicht die Einführung einer elektronischen Akte verbunden ist. Der Richter bzw. die Richterin wird sich nur mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der auf diesem Weg eingereichte Schriftsatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen (§ 130 a Abs. 1 ZPO) bzw. alternativ ab den 01.01.2018 über einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des dann geltenden § 130 Abs. 4 ZPO eingereicht worden ist. Als kleines Schmankerl bietet sich – je nach Ertüchtigung des jeweiligen Fachverfahrens – der Vorteil, dass elektronisch eingereichte Schriftsätze zur elektronischen Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen und man sich, wenn man dies will, das umständliche Scannen und Texterkennungsmaßnahmen spart. E-Akte Zurzeit ist noch ungeklärt, wann eine Entscheidung für ein elektronisches Aktenbearbeitungssystem im Rechtsprechungsbereich der Justiz in SchleswigHolstein fallen wird. Spätestens wenn alle professionellen Einreicher zum 01.01.2022 verpflichtet sind, nur noch elektronisch einzureichen, führt für die Justiz kein Weg an einer elektronischen Akte vorbei. Zurzeit gibt es drei potenzielle Kandidaten für eine elektronische Aktenlösung. Einmal die von NRW entwickelte Elektronische Ergonomische Akte (E²A), das in Bayern entwickelte Elektronische Integrationsportal (EIP) und schließlich die auf Basis eines Standardproduktes entwickelte „eAkte als Service“ (eAS) aus Baden-Württemberg. Für die Entwicklung der eAS auf Basis der VIS-Suite hat das forumSTARLand Baden-Württemberg Ende Januar der Firma PDV Systeme GmbH nach einer europaweiten 5 Dominik Mardorf IT Ausschreibung den Zuschlag erteilt. Der schleswig-holsteinischen Justiz stellt sich nun eine Wahl zwischen zwei unterschiedlichen eAkten-Ansätzen: nämlich zwischen EIP und der eAS auf Basis von VIS. Und was ist mit dem Produkt E²A, das letztlich in Optik der EIP ähnelt? Dies kommt aus einer anderen Softwareproduktfamilie und setzt nicht auf die bereits in Schleswig-Holstein eingesetzte elektronische Kommunikationsplattform auf, sodass deren Einsatz zurzeit eher unwahrscheinlich ist, aber auch nicht von vornherein völlig ausgeschlossen werden kann. Und wann kommt die eAkte nun? Dies lässt sich schwer beurteilen. Das BMJV hat für Sommer 2015 einen Kabinettsentwurf des Gesetzes zur elektronischen Akte in Strafverfahren angekündigt und beabsichtigt wohl ein verpflichtendes Datum zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen zum 01.01.2026. Es ist nicht auszuschließen, dass, wenn dieser Gesetzentwurf kommt, auch in allen anderen Prozessordnungen dieses Datum als verpflichtendes Einführungsdatum einer elektronischen Aktenführung aufgenommen werden wird. Aber, ob dieser Gesetzentwurf jedoch so Realität wird und die besagte Folgeänderung nach sich zieht, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die E-Akte kommt. Welches Produkt auch immer es sein mag; die Welt wird nicht untergehen, aber sich verändern. Ihr Dominik Mardorf Zum Entwurf eines IT-Gesetzes für die Justiz Dr. Martin Dietz Mit dem Gesetz über den Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik (IT-Gesetz) für die Justiz will das Justizministerium die Organisation und Betreuung der IT der Gerichte und Staatsanwaltschaften regeln. Der fortschreitende Einsatz der IT (man denke etwa an Forumstar und die Einführung der elektronischen Akte) gebietet die Absicherung der Belange der Justiz. Begrüßenswert war insofern die Bereitschaft des Justizministeriums, u. a. die Angehörigen der Justiz über die Verbände und Räte schon in der Diskussion um den Gesetzesentwurf zu beteiligen. Nach mehrmonatiger Diskussion trafen sich deren Vertreter am 12.02.2015 abschließend in einer Gesprächsrunde mit dem Staatssekretär Herrn Dr. Schmidt-Elsaeßer und weiteren Vertretern des MJKE, um nochmals die Kernpunkte des Entwurfes zu diskutieren. Auch die Justiz kann sich dem immer stärkeren Vordringen der IT in ihre Tätigkeitsbereiche nicht entziehen. Dies ist nicht immer ein Grund zur Freude. Es muss aber zur Kenntnis genommen werden, dass gerade mit der Entscheidung für die elektronische Akte eine Tatsache geschaffen ist, der man sich stellen muss. Aus Sicht des S-H RV ging es daher im Beteiligungsverfahren darum, die Kernprobleme anzusprechen. Das Hauptaugenmerk lag und liegt dabei darauf, die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherzustellen. Die Zusammenarbeit mit Dataport (AöR) und möglicherweise anderen externen Dienstleistern wird mehr und mehr in den 6 Vordergrund rücken. Nur wenn die zuständigen Dezernenten ununterbrochen auf die tätigkeitsrelevanten Daten zugreifen können, ist eine funktionsfähige Justiz überhaupt denkbar. Als problematisch könnte es sich etwa erweisen, wenn die schleswigholsteinische Justiz Dataport gegenüber nur als ein „Kunde“ von vielen auftreten und so ggf. bei „Sicherheitsvorfällen“ 1 Wartezeiten hinnehmen müsste. Unter anderem aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll, Zentralisierung zu vermeiden, wo sie vermeidbar ist. Weitere wichtige Punkte liegen in der zu wahrenden richterlichen Unabhängigkeit und der Unabhängigkeit2 der Justiz allgemein, in der Sicherung der Daten, im Schutz der Dezernenten vor Dauerbeobachtung, in der Kontrolle der Einsichtnahme in die Justizdaten und Metadaten und in der Anwenderbetreuung (auch durch justizeigenes Personal) vor Ort. Der aus neun Paragrafen bestehende Gesetzesentwurf 3 trifft im Ergebnis zu allen genannten Punkten Regelungen. In § 2 widmet er sich etwa den besonderen Belangen der Justiz, indem in Absatz 1 die obersten Landesbehörden4 zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Justiz und zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz verpflichtet werden. In Absatz 2 werden diese Anliegen konkretisiert, indem eine Trennung der IT-Strukturen der Justiz und der Landesverwaltung und ein grundsätzliches Einsichtnahmeverbot in die richterliche, rechtspflegerische und staatsanwaltliche Tätigkeit geregelt info 1/2015 IT werden. Letzteres soll insbesondere mittels Zugriffsprotokollierungs- und Mitteilungspflichten sichergestellt werden. Mit dem neuen Gesetz wird die IT der Gerichte und Staatsanwaltschaften organisatorisch im MJKE bei einer noch einzurichtenden Gemeinsamen Stelle für Informations- und Kommunikationstechnik (GemIT) aufgehängt (§ 4 Abs. 1 ITGJ). Die GemIT soll die Rechtsbeziehungen zu externen Dienstleistern gestalten und überwachen (§ 4 Abs. 2 und 3 ITGJ). Vorgesehen ist gleichwohl, die Anwender vor Ort durch eigene dezentrale IT-Stellen zu betreuen (§ 4 Abs. 2 S. 1 ITGJ). Wichtigstes Instrument der Einflussnahme und Kontrolle der Justiz selbst wird in der unabhängigen IT-Kontrollkommission (§ 5 ITGJ) liegen. Im aktuellen Entwurf werden die sechs Mitglieder der Kommission von den Mitbestimmungsgremien (Richterräte, Hauptstaatsanwaltsrat und Hauptpersonalrat) aus dem Kreis der Justizangehörigen benannt (§ 5 Abs. 2 ITGJ). Die Kommission soll u. a. die Einhaltung des ITGJ und der Verträge mit den externen IT-Dienstleistern überwachen. Ihr werden in diesem Zusammenhang Zugriffs- und Einsichtsrechte zugesprochen, der obersten Landesbehörde und den externen Dienstleistern werden Unterrichtungs- und Beteiligungsverpflichtungen zugunsten der Kommission auferlegt (§ 5 Abs. 5 und 6 ITGJ). Sie kann sich außerdem unter anderem vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz beraten lassen (§ 5 Abs. 7 ITGJ). Verstöße werden von ihr bemängelt und ggf. beanstandet. Für die Beseitigung der Mängel unterrichtet die Kommission die Aufsichtsbehörde und/oder den jeweiligen Vertragspartner des externen Dienstleisters (§ 5 Abs. 8 ITGJ). Darüber hinaus kann die Kommission in beschränktem Maße auch gestalterisch tätig werden (z. B. Anhörung der Kommission bei Aufgabenverteilung zwischen GemIT und dezentralen IT-Stellen § 4 Abs. 2 ITGJ und in Fachverfahren § 7 ITGJ, Beteiligung bei der Regelung justizinterner Zugriffsrechte § 8 ITGJ). Letztlich nicht überraschend ist es, dass sich bei den Interessenvertretern an eben der IT-Kontrollkommission die Geister schieden. Einigen Diskussionsteilnehmern ging es im Schwerpunkt um eine möglichst umfassende Beteiligung der unterschiedlichen Gerichtszweige. Dies könnte sich aber als problematisch erweisen. Die IT-Kontrollkommission bestünde dann aus bis zu acht Mitgliedern. Zwar kann das die einzelnen Verfahrensordnungen betreffende Spezialwissen auf diese Weise wirksam Einfluss nehmen. Jedoch würden sich die einzelnen Mitglieder der Kommission dann jeweils nur in geringerem Umfang mit der Materie beschäftigen können. Wenn man aber die Kommission in ihren umfangreichen Aufgaben nicht überfordern will, wird man auf IT-Spezialisten nicht verzichten können. Es erscheint überdies fraglich, ob ein so großes Gremium optimal arbeiten kann. Der S-H RV machte sich vor dem Hintergrund dieser Probleme von Anfang an für eine schlanke Kommission mit maximal drei Mitgliedern stark, die als echte IT-Spezialisten mit angemessener Entlastung die Belange der Justiz sachgerecht vertreten können. So recht folgen mochten andere Diskussionsteilnehmer diesem Gedanken nicht. Bleibt zu hoffen, dass die ebenfalls diskutierte Idee, der Kommission über einen „Exekutivausschuss“ aus ein bis drei Mitgliedern Handlungsfähigkeit zu verleihen, beim MJKE oder beim Gesetzgeber auf fruchtbaren Boden fällt. In diesem Zusammenhang richtete der S-H RV an den Staatssekretär die Frage, wie die Personalkosten der IT-Kontrollkommission getragen werden sollen. Neben der erforderlichen allgemeinen Entlastung der Mitglieder für das Alltagsgeschäft geht es dabei auch um dringend erforderliche Fortbildungszeiten. Im aktuellen Entwurf sind in § 5 Abs. 3 ITGJ 20 Fortbildungstage für die jeweilige Amtsperiode des entsendenden Rates vorgesehen (also im Durchschnitt fünf Tage im Jahr). Der Staatssekretär verwies darauf, dass die Mehrbelastung bei Pebb§y abgebildet werde und dass als positiver Effekt des fortschreitenden Einsatzes der IT in der Justiz Freiräume entstehen dürften. Angesichts der leeren Landeskassen soll die Justiz also selbst die Personalkosten tragen. Bedenken äußerten allerdings auch die Vertreter des erweiterten Hauptpersonalrates, die die berechtigte Frage stellten, ob denn die Freiräume auch eben dort entstehen würden, wo die zusätzliche personelle Belastung durch Abgabe an die IT-Kontrollkommission deutlich werden wird und auf den bereits bestehenden Stellenabbaupfad hinwiesen. Dr. Martin Dietz 1 ach dem Gesetzesentwurf sollen solche die Behandlung von und den Informationsfluss bei N Gefahren für die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Daten umfassen. Vgl. hierzu Hessischer Dienstgerichtshof für Richter, Urteil vom 20.04.2010, Az.: DGH 4/08. 3 Stand Februar 2015. 4 Gemeint sind hier die Staatskanzlei und das MJKE. 2 info 1/2015 7 IT normfall – Bald der Normalfall? Die elektronische Akte ist ein Schlagwort, dem die meisten Kolleginnen und Kollegen mit Skepsis und Besorgnis begegnen. Doch die Umstellung auf eine elektronische Aktenführung bietet auch Chancen. Eine dieser neuen Möglichkeiten ist der Einsatz von Strukturierungswerkzeugen. Sebastian Brommann Jeder von den in der Justiz Tätigen erschließt sich den Inhalt einer Akte auf seine Weise: Gedanklich, mit Hilfe von Notizen, Relationstabellen („T-Zettel“), Textmarkern, Klebezetteln, MindMapping etc. Ziel ist es stets, Ordnung und Struktur in die Akte und den Sachverhalt zu bringen und gesuchte Informationen möglichst schnell wieder aufzufinden. Hierzu bietet ein gutes elektronisches Strukturierungsprogramm in Verbindung mit einer digitalisierten Akte Möglichkeiten, die über das hinausgehen, was mit Zettel und Stift möglich ist. Ein solches Programm, der normfall-Manager, wird derzeit landesweit von interessierten Kolleginnen und Kollegen verschiedener Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften getestet. Der normfall-Manager geht zurück auf ein Projekt des Tübinger Rechtsprofessors Fritjof Haft, der sich seit Langem mit juristischer Methodik und der Verbindung von Informatik und Rechtswissenschaft beschäftigt. Nach dem 1990 entstandenen sog. Normfall-Projekt an der Universität Tübingen wurde 1999 die Normfall GmbH gegründet, die ein entsprechend gestaltetes Programm entwickelt und vertreibt (www.normfall.de). Der normfall-Manager wird schon seit einiger Zeit auch in verschiedenen Polizei- und Justizbehörden verwendet. Nachdem beim Landgericht Kiel über einen längeren Zeitraum eine Testversion für den Einsatz in einer Zivilkammer für Bausachen zur Verfügung stand und in einigen Wirtschaftsstrafkammern mit dem Einsatz digitalisierter Zweitakten (vgl. den Artikel des Kollegen Gabler in info 2/2014, S. 28) die Voraussetzungen für einen effektiven Einsatz des Managers geschaffen wurden, hat das MJKE die Organisation eines größer angelegten Testes übernommen und insbesondere eine eintägige intensive Schulung möglich gemacht. Doch was kann ein solches Programm, was Zettel und Bleistift nicht können? Auf den ersten Blick stellt einem das Programm „nur“ die Möglichkeit zur Verfügung, eine Baumstruktur anzulegen. Es können also unter einen Oberpunkt, z. B. „Akte“, verschiedene Unterpunkte, z. B. „Klageschrift“, 8 „Klagerwiderung“, „Replik“, „Gutachten“ o. Ä. angelegt werden. Die Gliederungspunkte können völlig frei angelegt werden zu allen Themen, die für die Erfassung des Falles notwendig sein können, Personen, Anspruchsgrundlagen, Mängel, Zeugenaussagen etc. Interessant wird es, wenn die einzelnen Gliederungspunkte mit der elektronisch erfassten Akte verknüpft werden. Habe ich z. B. einen Strukturpunkt „Mangel 1“ angelegt, wird mir, sobald ich den Strukturpunkt anklicke, eine Liste aller Fundstellen in der Akte angezeigt, die ich zuvor mit dem Thema Mangel 1 verknüpft habe. Ein Klick auf eine dieser Fundstellen öffnet seitengenau in einem gesonderten Fenster oder idealerweise auf einem zweiten Monitor die Seite, auf der ich die zu Mangel 1 gehörende Information gefunden und markiert hatte. Zusätzlichen Nutzen kann ich erzielen, wenn ich eine Fundstelle in der Akte, die nicht nur für den Mangel 1 relevant ist, auch noch mit anderen Strukturpunkten verbinde. Ist für diesen Mangel z. B. auch Zeugenbeweis angeboten und ein Sachverständigengutachten vorgelegt worden, kann ich dieselbe Fundstelle auch mit den Themen „Beweismittel“ verbinden, unterteilt nach Zeugen und Sachverständigen. Oder ein Umstand spielt für mehrere Mängel eine Rolle, ein Zeuge hat zu verschiedenen Beschuldigten und Taten Aussagen getätigt. Dann kann diese Seite mit allen in Betracht kommenden Themen und Strukturpunkten verknüpft werden und steht auf kurzem Wege zur Verfügung. Änderungen werden automatisch bei allen Strukturpunkten, mit denen das Dokument verbunden ist, aktualisiert. Weiter über die bisher angewandten Methoden hinaus geht das Programm dadurch, dass praktisch alle relevanten Dateiformate mit einem Strukturpunkt verknüpft werden können. Zu einer Zeugenvernehmung, die als Video und als Niederschrift vorliegt, kann damit sowohl der Text als auch das Video, Tatortfotos, etc. verknüpft werden und werden auf einfachen Mausklick angezeigt. In diesem Beispiel könnte zudem ein direkter Link zu einer Entscheidung bei juris zum Thema Zeugenbelehrung hinzugefügt werden, falls dies relevant ist. So kann im Laufe der Arbeit mit der Akte ein immer komplexeres System von Verweisen entstehen, das es ermöglicht, durch einen kurzen Klick auf einen angelegten Strukturpunkt alle relevanten Informationen angezeigt zu bekommen. Spätestens an dieser Stelle ist ein solches elektronisches Werkzeug den info 1/2015 IT konventionellen Methoden überlegen. Hinzu kommt, dass das Programm eine leistungsstarke Suchfunktion beinhaltet, mit der die gesamte Akte und alle verknüpften Dateien, egal in welchem Format, durchsucht werden können. Suche ich z. B. nach Fundstellen, in denen der Name des Beschuldigten X vorkommt oder die Bitumendickbeschichtung eines Kellers erwähnt wird, stehen mir diese Informationen in kurzer Zeit zur Verfügung. Eine besondere Möglichkeit für Zivilrichter hält das Programm mit dem Relationsmodul vor, in dem die mit einem Strukturpunkt, z. B. „Mangel 1“ verbundenen Fundstellen und ihr Inhalt durch einfaches Markieren mit der Maus nicht nur dem „Mangel 1“, sondern innerhalb dieses Punktes auch z. B. dem Kläger, Beklagten, Streithelfer, Sachverständigen etc. zugeordnet werden können und wie auf den üblichen „T-Zetteln“ in Form einer Tabelle dargestellt werden. Der Text wird hierbei automatisch aus der markierten Textpassage übernommen. Im Idealfall kann dann sofort überblickt werden, ob ein Punkt bestritten ist oder nicht, die Beweisbehauptung kopiert werden und in der ebenfalls enthaltenen Textverarbeitung in den Konjunktiv umformuliert und in das zu schreibende Urteil, den Beweisbeschluss etc. übernommen werden. Die zahlreichen Möglichkeiten, das Programm zu verwenden, und seine bewusst offene Gestaltung, die es jedem Nutzer ermöglicht, für die einzelne Akte oder z. B. eine Wissensdatenbank Strukturen zu schaffen, erscheinen mir nach einigen Monaten der Nutzung die wesentlichen Punkte, die neue Nutzer trotz der unbestrittenen Vorteile davon abschrecken könnten, ein solches Strukturierungswerkzeug einzusetzen. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass man nach einiger Zeit der Einarbeitung bereits beim ersten Lesen einer Akte damit beginnt, in anzulegenden Strukturen zu denken und ein Gefühl dafür zu entwickeln, wie die Gliederung sinnvoll aussehen sollte. In Verbindung mit der Möglichkeit, alle angelegten Punkte umzusortieren und neu zu organisieren sowie Vorlagen für typische Fälle anzulegen, verschwindet das Gefühl der Unsicherheit dann schnell. Auch insofern ist es gut, dass eine größere Anzahl von Nutzern Erfahrungen sammeln und ggf. weitergeben kann. Als Fazit lässt sich festhalten, dass mit der Einführung der elektronischen Akte Strukturierungswerkzeuge zur Verfügung gestellt werden sollten, um einen größtmöglichen Nutzen aus der bevorstehenden Digitalisierung zu ziehen. Ob dies geschieht und ob es sich hierbei um den normfall-Manager oder andere Werkzeuge handeln wird, steht zurzeit noch nicht fest. Es sollte aber darauf gedrängt werden, möglichst einfach zu bedienende und gleichzeitig multifunktionale Systeme zu integrieren. Sebastian Brommann info 1/2015 9 Bundesweit für Sie da: Mit Direktbank und wachsendem Filialnetz. Für uns: das kostenfreie Bezügekonto 1) 1) Voraussetzung: Bezügekonto; Genossenschaftsanteil von 15,– Euro/Mitglied Banken gibt es viele. Aber die BBBank ist die einzige bundesweit tätige genossenschaftliche Privatkundenbank, die Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes einzigartige Angebote macht. Zum Beispiel das Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung.1) Vorteil für dbb-Mitglieder: • 30,– Euro Startguthaben über das dbb vorsorgewerk Informieren Sie sich jetzt über die vielen speziellen Vorteile Ihres neuen Kontos für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Tel. 0 800/40 60 40 160 (kostenfrei) oder www.bezuegekonto.de 150x242_Verwaltungsbeamte_Bezuegekonto_dbb_schwarz_UND_HKS_47.indd 1 10 19.02.15 13:49 info 1/2015 Tarifverhandlungen Einkommensrunde 2015 Ein Rückblick auf die abgeschlossenen Tarifverhandlungen und die Übertragung des Ergebnisses auf die Besoldung Dienstherrn vor keine unlösbare Aufgabe. Daher erwarten wir auch, dass die Forderung einer 1:1 Übernahme auf die Besoldung nicht mit der Begründung abgelehnt wird, dafür sei im Haushalt kein Geld vorhanden. Der dbb schleswig-holstein hatte stets kritisiert, dass er die Haushaltsansätze mit 1,5 % für dieses Jahr und geplanten 2 % für nächstes Jahr zuzüglich jeweils 0,2 % zur Einspeisung in die Versorgungsrücklage für zu niedrig hält. Eine Tarifvorsorge von 3,9 % (für 24 Monate) würde gerade einmal den Nachholbedarf aus dem Abschluss des Jahres 2014 für Bund und Kommunen abdecken. Und zur Erinnerung: Dieses Tarifergebnis wurde zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen. Anke Schwitzer Vor zwei Jahren haben die Gewerkschaften und Arbeitgeber wie auch in diesem Jahr in Potsdam für die Länder verhandelt. Schon damals war die zeitund inhaltsgleiche Übernahme für die Besoldung Teil unserer gewerkschaftlichen Forderung. Die harten Auseinandersetzungen mit der Landesregierung und den Regierungsfraktionen sind noch nicht vergessen. Am Ende konnte zumindest verhindert werden, dass bei den Inhalten des Tarifabschlusses in Schleswig-Holstein für die Besoldung Abstriche gemacht wurden. Mit der zeitlichen Verzögerung der Übernahme des Tarifergebnisses haben die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erneut einen ansehnlichen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts und damit zur Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse geleistet. Bereits durch die Einschnitte bei den Sonderzahlungen liegt der Sanierungsbeitrag inzwischen deutlich über einer Milliarde Euro. Und trotz dieser ungerechten Kürzungen bei der Bezahlung leistet der öffentliche Dienst tagtäglich gute Arbeit für dieses Land. Und das hat sich durchaus für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen hier ausgezahlt. Bei dem inzwischen erzielten Tarifabschluss haben auf Arbeitgeberseite auch die Auswirkungen im Besoldungsbereich eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. 2,1 % Erhöhung ab 1.3.2015 und 2,3 % ab 1.3.2016 stellen die öffentlichen Arbeitgeber und info 1/2015 Nicht mehr und nicht weniger erwarten die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter und die Pensionärinnen und Pensionäre in Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr – in unserer Einkommensrunde 2015. Wer den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein auch weiterhin für Nachwuchskräfte attraktiv gestalten will, der darf nicht bei der Bezahlung knausern, nur weil Beamte und Richter sich ihre Einkommenserhöhungen nicht erstreiken dürfen (und wollen). Eine angemessene Beteiligung an der allgemeinen Einkommensentwicklung ist das Mindeste, was die Betroffenen erwarten können. Und sie können auch erwarten, dass im Haushalt hierfür genügend Mittel bereitgehalten werden, um dies zu gewährleisten. Wertschätzung drückt sich nicht nur in warmen Worten, sondern auch in einer ordentlichen Bezahlung aus. Dies muss mehr als bisher auch in der Politik ankommen. Und genau dafür werden wir kämpfen. Vor zwei Jahren haben eine große Zahl von Menschen aus allen öffentlichen Bereichen Seite an Seite gestanden, um ihrem Unmut über die ungerechten Besoldungspläne deutlich zu artikulieren. Bei Bedarf werden wir – gemeinsam mit Ihnen – zu „Wiederholungstätern“. Da bin ich mir ganz sicher! Anke Schwitzer Landesbundvorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Schleswig-Holstein e.V. 11 Hinweis der Redaktion: Verkündungstermin BVerfG für R-Besoldung am 5. Mai 2015 Richterrätewahlen Aufruf zur Wahl Richterrätewahlen am 04. Mai 2015 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, am Montag, dem 4. Mai 2015, wählen Sie unsere richterlichen Personalvertretungen. Ich bitte Sie, die Kandidatinnen und Kandidaten des SchleswigHolsteinischen Richterverbandes mit Ihrer Stimme zu unterstützen. Dr. Wilfried Kellermann Nur mithilfe eines starken Berufsverbandes können wir unsere Interessen auf den verschiedenen Ebenen der Justizverwaltung sowie der Landesund Bundespolitik wirkungsvoll vertreten. Das wollen wir mit unserem Landesverband als Dachorganisation unserer örtlichen und fachlichen Richtervereine auch in Zukunft gewährleisten und ausbauen. Unser Verband, dem inzwischen mehr als 700 Kolleginnen und Kollegen angehören, ist die einzige von der Landesregierung anerkannte Spitzenorganisation im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes (§ 59 MBG), die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein vertritt. Dieses weitreichende Beteiligungsrecht unseres Verbandes stärkt zugleich unsere Mitglieder in den einzelnen Personalvertretungen. Unser Verband ist breit aufgestellt und mit vielen Organisationen vernetzt, auch über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus. Dies gewährleistet den nötigen Informationsaustausch und Positionsabstimmungen, ohne die eine wirksame Mitbestimmung nicht funktionieren kann. Wir sind auf allen Ebenen der Justiz und auch ressortübergreifend für den öffentlichen Dienst aktiv. Unabhängig von einer Mitgliedschaft bieten wir zum Beispiel jungen Kolleginnen und Kollegen vielseitige Hilfestellungen zum Berufseinstieg an und informieren auf Wunsch alle Richter und Staatsanwälte landesweit über die zahlreichen Möglichkei- 12 ten von Auslandseinsätzen, Abordnungen und Fortbildungen. Im Bereich der Justizpolitik und der Mitbestimmung setzen wir uns für eine noch stärkere Förderung unserer vielen jungen Kolleginnen und Kollegen ein. Die Möglichkeiten, berufliches und familiäres Engagement in Einklang zu bringen, müssen laufend überprüft und nachgesteuert werden. Hierzu gehören insbesondere eine vorausschauende Personalplanung und die Chancengleichheit bei der Vergabe von Funktionen, die der Qualifizierung dienen oder aus anderen Gründen besonders begehrt sind. Auch die sogenannte „Durchlässigkeit“ muss weiter gefördert werden. Wir haben mehrere Initiativen ergriffen, um – ausschließlich auf freiwilliger Basis – die Fluktuation zwischen Gerichtsebenen, Gerichtsstandorten und Laufbahnen zu verstärken. Ganz besonders wichtig ist uns der Kampf um eine amtsangemessene Besoldung und um Arbeitsbedingungen, die unseren hohen Aufgaben gerecht werden. Dazu zählen eine Verbesserung der Personalausstattung und eine Arbeitsgestaltung, die uns dient und nicht belastet. Sehr aufmerksam begleiten wir daher die fortschreitende Digitalisierung der Justiz, die zweifellos Fortschritte, aber auch viele Probleme mit sich bringt. Wir werden jede Neuerung kritisch darauf prüfen, ob sie unsere Arbeitsprozesse tatsächlich unterstützt, vereinfacht oder verbessert. Denn eines ist gewiss: Als Richterinnen und Richter benötigen wir den Kopf und den Rücken frei, für nichts anderes als unsere Kernaufgabe, die Rechtsprechung. Dr. Wilfried Kellermann info 1/2015 Richterrätewahlen Die Richterratswahlen 2015 Alles, was sie wissen müssen Die Richterinnen und Richter wählen am Montag, 4. Mai 2015, • die örtlichen Richterräte, • die Bezirksrichterräte, • den Hauptrichterrat als höchste Stufenvertretung und • den Präsidialrat. Die einzelnen Gremien Die örtlichen Richterräte auf der Ebene des jeweiligen Gerichts, die Bezirksrichterräte auf der Ebene der Obergerichte und der Hauptrichterrat auf der Ebene des Justizministeriums bestimmen als Personalräte im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes. Nach dem MBG wirken sie mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken. Das Gleiche gilt, wenn die Dienststelle Maßnahmen für Personen trifft, die der Dienststelle nicht angehören, jedoch für sie oder die ihr angehörenden Beschäftigten tätig sind und sie innerhalb der Dienststelle beschäftigt werden. Der Präsidialrat ist vor jeder Einstellung, Anstellung, Beförderung und Versetzung einer Richterin oder eines Richters, vor der Entscheidung über die Übernahme einer Richterin oder eines Richters auf Probe oder kraft Auftrags in das Richterverhältnis auf Lebenszeit und vor der Entlassung einer Richterin oder eines Richters auf Probe oder kraft Auftrags zu beteiligen. Er wird gemeinsam für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit gebildet und besteht aus dem ranghöchsten Richter des jeweiligen Gerichtszweiges als Vorsitzendem (also der Präsidentin und dem Präsidenten) sowie jeweils einem ständigen und drei nichtständigen richterlichen Mitgliedern. Bedeutung Die Einflussmöglichkeiten der Personalräte sind nicht zu unterschätzen. So ist das Justizministerium in den vergangenen Jahren zunehmend dazu übergegangen, wichtige Belange im Einvernehmen mit der Richterschaft zu regeln – und das hieß im Wege von Dienstvereinbarungen mit dem Hauptrichterrat: so etwa zur Einführungsphase für Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein oder zur Gestaltung der IT-Organisation (IT-Betriebs DV). Neben der zwingenden Beteiligung haben die Richterräte vielfache Initiativmöglichkeiten. So hat der Hauptrichterrat die info 1/2015 Optimierung des Einstellungsverfahrens und Förderung der Durchlässigkeit angestoßen. Das Wahlverfahren So wählen Sie richtig – Damit Ihre Stimme zählt – Wahl der Bezirksrichterräte Zu wählen sind drei Richter/-innen als Mitglied des jeweiligen Bezirksrichterrates beim OLG, OVG und LSG. Ersatzmitglieder werden im Anschluss an die Wahl vom Wahlvorstand ermittelt. Es müssen zwei Richterinnen und ein Richter gewählt werden. Jede/-r Wahlberechtigte hat drei Stimmen, und zwar höchstens zwei Stimmen für weibliche und höchstens eine Stimme für männliche Bewerber. Wahl des Präsidialrates Zu wählen sind jeweils eine Richterin oder ein Richter als ständiges Mitglied des Präsidialrates für die einzelnen Gerichtsbarkeiten sowie eine Richterin oder ein Richter als Stellvertreter/-in, ferner jeweils drei Richterinnen oder Richter als nichtständige Mitglieder des Präsidialrates des jeweiligen Gerichtszweigs mit je einem/einer Stellvertreter/-in. Es müssen auch hier in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwei Frauen und ein Mann gewählt werden. Jede/-r Wahlberechtigte hat eine Stimme für die Wahl des ständigen Mitgliedes und insgesamt drei Stimmen – nämlich höchstens zwei für weibliche und höchstens eine für männliche Bewerber – für die Wahl der nicht ständigen Mitglieder des Präsidialrates. Wahl des Hauptrichterrates Zu wählen sind fünf richterliche Mitglieder des Hauptrichterrates. Jede/-r Wahlberechtigte/-r hat fünf Stimmen, und zwar höchstens zwei Stimmen für weibliche Bewerberinnen und höchstens drei Stimmen für männliche Bewerber. Die Superstimme Neben der individuellen Stimmabgabe ist auch die „Listenwahl“ möglich (sog. Superstimme). Gemäß § 28 Abs. 4 Wahlordnung kann die Wählerin oder der Wähler einen gesamten Wahlvorschlag unverändert annehmen. In diesem Fall hat die Wählerin oder der Wähler auf dem Stimmzettel in einem besonderen Feld die Vorschlagsliste anzukreuzen, für die sie ihre oder er seine Stimmen abgeben will. Diese Kennzeichnung einer Vorschlagliste gilt als Abgabe aller nach Absatz 3 Satz 3 zu vergebenden Stimmen in der auf der Vorschlagsliste vorgegebenen Reihenfolge. Dominik Mardorf 13 Dominik Mardorf Richterrätewahlen Die vorschlagsliste des Richterverbandes Hauptrichterrat oben (von links nach rechts): Evers-Vosgerau, Dr. Grotkopp, Dr. Kehrer, Prätorius; unten (von links nach rechts): Kruse, Gerber, Mardorf, Gabler, Dr. Welzel, Voß-Güntge 1. Gabler, Andrej MarcVorsitzender Richter am Landgericht Kiel 2. Mardorf, LysannRichterin am Landgericht Itzehoe 3. Grotkopp, Dr. JörgDirektor des Amtsgerichts Bad Segeberg 4. Voß-Güntge, BirgitRichterin am Oberverwaltungsgericht Schleswig 5. Welzel, Dr. MarcelDirektor des Amtsgerichts Oldenburg 6. Evers-Vosgerau, CarlaRichterin am Arbeitsgericht Flensburg 7. Kruse, Renate ChristineRichterin am Sozialgericht Lübeck 8. Gerber, AndreasRichter am Landgericht Lübeck 9. Kehrer, Dr. FranziskaRichterin am Amtsgericht Flensburg 10.Prätorius, AngelikaRichterin am Finanzgericht Kiel 14 info 1/2015 Richterrätewahlen Andrej Marc Gabler VRiLG Kiel Vorsitzender des Hauptrichterrates 2011 bis 2015 und Mediationsausbilder. 2007 Abordnung an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Seit 2008 Vorsitzender verschiedener Wirtschaftsstrafkammern beim Landgericht Kiel. Ich möchte mich auch in der kommenden Wahlperiode weiterhin engagiert und nachdrücklich für unsere Berufsinteressen einsetzen. Wir stehen vor tief greifenden Umwälzungen unserer beruflichen Tätigkeit. Die begonnene Digitalisierung der Justiz wird unsere Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe radikal verändern. 46 Jahre, Familie, 2 Söhne Nach anwaltlicher Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit 1998 Richter in SchleswigHolstein. Rechtsprechungsaufgaben in verschiedenen Spruchkörpern beim Land- und Amtsgericht sowie Verwaltungsreferent für Notarangelegenheiten. Koordinator des Projektes „Gerichtliche Mediation“ beim Landgericht Kiel, Güterichter, Mediator Lysann Mardorf Ri’inLG Itzehoe 39 Jahre, verheiratet, 2 Kinder info 1/2015 Gerade diese Prozesse müssen durch eine effektive Vertretung unserer Interessen begleitet werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine seit Jahren ansteigende Arbeitsbelastung bei einer nicht mehr angemessenen Besoldung. Aufgabe des Hauptrichterrates muss es daher sein, einer weiteren Arbeitsverdichtung Grenzen zu setzen und für eine angemessene Personalausstattung zu kämpfen. Als Vertreter der gesamten Richterschaft des Landes gegenüber dem Justizministerium habe ich in der abgelaufenen Amtsperiode eine besondere Verantwortung wahrnehmen dürfen. Diese Aufgabe möchte ich in den kommenden Jahren gerne fortsetzen. Seit Anfang 2003 bin ich Richterin in SchleswigHolstein, derzeit in Zivilsachen, Mediation und im Bereitschaftsdienst tätig. Ich besitze Verwaltungserfahrung, u. a. 2007–2010 Pressesprecherin und Fortbildungsreferentin, bin seit 2007 Mediatorin und seit 2011 Supervisorin, und habe von 2007–2013 den Proberichter-Workshop im Landgerichtsbezirk Itzehoe geleitet. In Sachen richterliche Ethik bin ich landes- und bundesweit aktiv. In Zeiten knapper Ressourcen dürfen die Rolle und die Bedürfnisse der Richterinnen und Richter nicht aus dem Auge verloren werden. Ist bei all den anstehenden Projekten Rechtsprechung noch unsere Kernaufgabe? Ich möchte mit Weitblick und konstruktiv die anstehenden Fragen – Belastung, Personalentwicklung, eAkte sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf – mit der Landesjustizverwaltung diskutieren, deren Position kritisch hinterfragen und meine gewonnene Überzeugung engagiert und uneigennützig vertreten. Dabei habe ich ein offenes Ohr für die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen; Transparenz und intensive Kommunikation liegen mir am Herzen. 15 Richterrätewahlen Dr. Jörg Grotkopp DirAG Bad Segeberg 50 Jahre alt, zwei Kinder Birgit Voß-Güntge Ri’inOVG Schleswig 47 Jahre alt, verheiratet, 1 Tochter Seit Dezember 1999 bin ich in der schleswigholsteinischen Justiz tätig. Begonnen habe ich als Staatsanwältin in Flensburg; nach knapp zwei Jahren wechselte ich zum Verwaltungsgericht. 2008/2009 war ich ein Jahr an das Sozialgericht Schleswig und im Anschluss daran neun Monate an das Landessozialgericht abgeordnet. Nach 16 Seit 1995 Richter in drei verschiedenen Landgerichtsbezirken, daneben Fortbildungstätigkeit zu Eildienst, Betreuung, Unterbringung und Abschiebungshaft, von 2003 – 2011 örtlicher Richterrat des Amtsgerichtes Ratzeburg, seit 2011 Mitglied des Hauptrichterrates. Die Mitbestimmung wird in Schleswig-Holstein zu Recht hochgehalten. Sie verwirklicht in der Justiz eine Beteiligung der Richterinnen und Richter an den Entscheidungsprozessen, die nicht nur auf dem Papier steht, sondern tatsächlich gelebt und praktiziert wird. Dies betrifft in einem hohen Maße auch den Hauptrichterrat mit seiner An- und Einbindung in die Entscheidungsprozesse beim MJKE. Gefordert ist aber niemals ein Gremium an sich. Es bedarf engagierter und uneigennützig denkender Mitglieder, um im Interesse aller Kolleginnen und Kolleginnen sachgerechte Ergebnisse zu erzielen. Im Bestreben, diesen Ansprüchen zu entsprechen, möchte ich mich für eine weitere Amtszeit gerne und uneingeschränkt zur Verfügung stellen. anschließendem, erneutem Einsatz am Verwaltungsgericht bin ich am 1. September 2010 zur Richterin am LSG ernannt worden und am Landessozialgericht tätig gewesen. In der Zeit von März 2010 bis März 2014 war ich zeitgleich mit der Hälfte meiner Arbeitskraft an das Landesverfassungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet; die damals übernommene Tätigkeit als Pressesprecherin übe ich weiterhin aus. Am 1. Oktober 2014 bin ich zum Oberverwaltungsgericht versetzt worden. Verwaltungsaufgaben habe ich sowohl in der Verwaltungs- als auch in der Sozialgerichtsbarkeit wahrgenommen. Ich war zunächst Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgerichte. Dieselbe Tätigkeit habe ich später am LSG ausgeübt. Seit Kurzem bin ich auch Pressesprecherin des OVG. Vor meinem Eintritt in die Landesjustiz war ich im gehobenen Dienst des Landes Schleswig-Holstein tätig; nach der Ausbildung u. a. in verschiedenen Ministerien war ich fünf Jahre in der Landesvertretung in Bonn beschäftigt und hauptsächlich mit Personalangelegenheiten betraut. Gerne würde ich mich im Hauptrichterrat engagieren, wobei mir insbesondere die Belange der Fachgerichtsbarkeiten am Herzen liegen. info 1/2015 Richterrätewahlen Dr. Marcel Welzel DirAG Oldenburg i. H. 46 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Carla Evers-Vosgerau Ri‘inArbG Flensburg 51 Jahre alt, verheiratet info 1/2015 Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in Kiel habe ich etwa 10 Jahre als Staatsanwalt in Lübeck gearbeitet. Während dieser Zeit war ich auch zum Generalstaatsanwalt und an das Justizministerium abgeordnet. Seit 2010 bin ich Richter, zunächst kraft Auftrags, dann auf Lebenszeit am Amtsgericht Oldenburg i. H. Im November 2013 wurde ich zum Direktor gewählt. Eine gute personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte ist Grundlage für eine unabhängige und funktionierende Justiz. Dafür möchte ich mich im Hauptrichterrat engagieren. Dies erscheint mir in Zeiten knapper Kassen und des digitalen Umbruchs – man denke nur an forumStar und die elektronische Akte – besonders wichtig. Entscheidend ist, dass die Richterinnen und Richter durch die EDV unterstützt und nicht in ihrer Arbeit beeinträchtigt und faktisch zur Übernahme von Aufgaben anderer Dienste gezwungen werden. Seit 1991 bin ich Richterin in Schleswig-Holstein, zunächst in der Zivilgerichtsbarkeit, seit 1993 in der Arbeitgerichtsbarkeit. 2013 habe ich eine Ausbildung am OLG zur Gerichtsmediatorin absolviert. Im Richterverein bin ich seit 1991. Von 2004 bis 2013 war ich Mitglied im Bundespräsidium des DRB. Ich bin Vorsitzende der Vereinigung der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter des Landes SchleswigHolstein und stellvertretende Vorsitzende des Bundes der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter (BRA). Ich war bereits 3 Jahre im Hauptrichterrat tätig, von 2008 bis 2011. Es ist gute Tradition in SchleswigHolstein, dass Minderheiten einen besonderen Schutz genießen. Deswegen ist es wichtig, dass die – kleineren – Fachgerichtsbarkeiten im Hauptrichterrat vertreten sind, um deren Besonderheiten gerade bei Entscheidungen, die alle Gerichtsbarkeiten betreffen, einzubringen. Das betrifft im besonderen Maße die anstehenden Aufgaben der Erarbeitung und Umsetzung eines Personalkonzeptes und der Einführung der elektronischen Akte. Ich würde gerne meinen Erfahrungsschatz aus meiner langjährigen Tätigkeit als Richterin, aber auch in der Verbandsarbeit einbringen. 17 Richterrätewahlen Renate Christine Kruse Ri’inSG Lübeck Nach dem 2. Staatsexamen 3 ½ Jahre als Justiziarin bei einem Sozialversicherungsträger in Kiel tätig; seit Januar 2000 Richterin am Sozialgericht in Lübeck, unterbrochen durch eine Abordnung zum Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht 2009/2010; von 2003 bis 2007 Richterrätin des Sozialgerichts Lübeck; seit Oktober 2010 ständige Beisitzerin beim Schleswig-Holsteinischen Dienstgerichtshof; ehrenamtliche Mitarbeit bei der Opferhilfsorganisation WEISSER RING. Ich finde es wichtig, dass auch die Fachgerichtsbarkeiten im Hauptrichterrat vertreten sind. Aus der Rolle der Sozialrichterin heraus möchte ich mich für die gesamte Richterschaft engagieren. 46 Jahre alt, verheiratet Andreas Gerber RiLG Lübeck 44 Jahre, verheiratet, drei Kinder 18 Nach eineinhalbjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt bin ich seit dem Jahr 2001 Richter in SchleswigHolstein, zunächst im Landgerichtsbezirk Kiel und seit mehr als zwölf Jahren beim Landgericht Lübeck, wo ich derzeit in einer Zivilkammer tätig bin. Im Jahr 2013 war ich für sechs Monate an das Oberlandesgericht in Schleswig abgeordnet. Ich möchte mich im Zusammenwirken mit anderen gerne dafür einsetzen, Verbesserungen für unseren Arbeitsalltag zu erreichen. Dabei ist mir klar, dass wir uns als Richterschaft angesichts immer neuer angeblicher Sachzwänge insbesondere gegenüber dem Ministerium behaupten müssen. Spannend finde ich hier vor allem die Fragen, wie auch in Zukunft noch motivierte Berufsanfänger gewonnen werden sollen und wie unsere Unabhängigkeit im Hinblick auf die Gestaltung unserer Arbeit gewahrt werden soll bei einem immer höheren Maß an Technisierung. Beispielsweise hat es mich einigermaßen erschreckt, wie unproblematisch man offenbar im Ministerium unsere Zukunft mit der elektronischen Akte sieht. info 1/2015 Richterrätewahlen Dr. Franziska Kehrer Ri’in AG Flensburg Nach richterlicher Tätigkeit seit 2009 bei verschiedenen Gerichten des Landgerichtsbezirks Flensburg bin ich seit 2013 Richterin am Amtsgericht in Flensburg. Dort bin ich mit einem Zivildezernat, der Leitung der Zivilarbeitsgemeinschaft für die Referendare sowie der Abteilungsleitung der Zivilabteilung betraut. Für mich sind Transparenz, sachorientierte Kommunikation sowie ein chancengleiches Beförderungsverfahren besonders wichtig. 38 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder Angelika Prätorius Ri’in FG Seit 1994 bin ich im schleswig-holsteinischen Justizdienst. Zunächst als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kiel mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig für ein Jahr. Dann seit September 2006 als Richterin am Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht. Im Januar 2008 wurde ich zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt und im Oktober 2011 zur Vorsitzenden des Landesverbandes des BDFR (Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter) gewählt. Ich finde es wichtig, dass auch die Fachgerichtsbarkeiten im Hauptrichterrat vertreten sind. Aus der Rolle der Finanzrichterin heraus möchte ich mich für die gesamte Richterschaft engagieren. 57 Jahre, verheiratet, 2 Kinder info 1/2015 19 Richterrätewahlen die vorschlagsliste des Richterverbandes Bezirksrichterrat beim OLG oben (von links nach rechts): Jensen-Buchholz, Babener, Dr. Klausch,, Haußmann; unten (von links nach rechts): Hildebrandt, Dr. Schulz, Brandt, Dr. Bracker, Dr. Giesen 1. Brandt, VolkerVorsitzender Richter am Landgericht Lübeck 2. Bracker, Dr. SusanneRichterin am Amtsgericht Plön (stellv. Direktorin) 3. Babener, BirteVorsitzende Richterin am Landgericht Flensburg 4. Schulz, Dr. HolgerRichter am Amtsgericht Meldorf (stellv. Direktor) 5. Hildebrandt, IsabelRichterin am Landgericht Itzehoe 6. Klausch, Dr. SebastianRichter am Amtsgericht Rendsburg 7. Giesen, Dr. ReinhardRichter am Amtsgericht Lübeck 8. Jensen-Buchholz, IngaRichterin am Amtsgericht Ahrensburg 9. Haußmann, HendrikRichter am Amtsgericht Oldenburg 20 info 1/2015 Richterrätewahlen Volker Brandt VRiLG Lübeck 54 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind info 1/2015 Nach 3-jähriger Anwaltszeit seit 1993 Richter, zunächst in Kiel. 6-jährige Probezeit an verschiedenen Amtsgerichten des Lübecker Bezirks. 2002 Abordnung an das OLG. Im Anschluss 2-jährige Beurlaubung als wissenschaftlicher Referent für den 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der 15. WP. Seit 2007 VRiLG, zurzeit Kammer für Handelssachen und Mediation; langjähriges Präsidiumsmitglied. Tätigkeit im Richterwahlausschuss zunächst als Vertreter des ständigen Mitgliedes, seit 2010 des nicht ständigen Mitgliedes für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Seit Mai 2011 Vorsitzender des Bezirksrichterrates. Mitglied des Schl.-Holst. Richterverbandes seit 1995, Mitarbeit im Vorstand des Lübecker Richtervereins seit 2000, mehrjährig auch als Vorsitzender, seit 2003 stellvertretender Vorsitzender des Schl.Holst. Richterverbandes. Meine Arbeit der letzten 4 Jahre möchte ich gerne fortsetzen. Es macht mir Freude, mich für Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, einzusetzen. Viele von Ihnen habe ich in den letzten Jahren – auch persönlich – kennengelernt und dadurch zahlreiche Impulse erhalten. Ich hätte nicht erwartet, dass ständig so viel Bewegung in der Richterschaft ist, die im Sinne einer gerechten Arbeitsverteilung begleitet, ausgeglichen oder durch Neueinstellungen kompensiert werden muss. Hinzu kommen weiter zu verbessernde Arbeitsplatzbedingungen und neue Projekte wie die E-Akte, die mit Augenmaß begleitet werden müssen. Anstehende Personalentwicklungskonzepte erfordern Transparenz und sollten praktikabel und überzeugend sein. Die Berücksichtigung persönlicher Einsatzwünsche ist nur mit langfristiger Personalplanung zu verbessern. Im Laufe meines Berufslebens habe ich Justiz aus verschiedensten Perspektiven kennengelernt. Durch die Verbandsarbeit, den Richterwahlausschuss und vor allem die letzten 4 Jahre im BZRR habe ich einen guten Überblick über die gesamte Richterschaft im Lande und ihre Nöte, Bedürfnisse und Wünsche gewonnen. Wer dort arbeitet, wo sie/ er sich wohlfühlt, neue Erfahrungen, Entwicklungsmöglichkeiten und Fortbildung für sich realisieren sowie Familie und Beruf miteinander vereinbaren kann, wird das anspruchsvolle Tagesgeschäft motiviert erledigt. Zugleich müssen alle Auswahlentscheidungen nachvollziehbar und verlässlich sein. Daran möchte ich weiter arbeiten. 21 Richterrätewahlen Dr. Susanne Bracker Ri‘inAG (stvDir‘inAG) Plön 47 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Birte Babener VRi’inLG Flensburg 42 Jahre alt, verheiratet 22 Seit 1999 Richterin, ab 2003 Richterin am Landgericht Kiel, dort u. a. richterliche Personalreferentin, seit 2010 stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Plön, dort tätig als Familienrichterin und Mediatorin. Im Bezirksrichterrat möchte ich dabei mitwirken, dass die Richterinnen und Richter auch künftig fair und vorausschauend zwischen den Bezirken verteilt und Abordnungsentscheidungen nach berechenbaren Kriterien getroffen werden. Da ich den Wechsel vom Landgericht an das Amtsgericht als eine große Bereicherung empfunden habe, ist es mir außerdem ein Anliegen, dass Planrichterinnen und Planrichter weiterhin die Möglichkeit haben, sich vorübergehend auch an ein anderes Amts-, Landoder Fachgericht abordnen zu lassen, um dort neue Erfahrungen zu sammeln. Ferner möchte ich mich dafür einsetzen, dass durch die notwendige Mitarbeit von Richterinnen und Richtern an Modernisierungsprojekten das Funktionieren des richterlichen „Kerngeschäfts“ vor Ort nicht beeinträchtigt wird. Ich bin seit 1999 Richterin in Schleswig-Holstein, war als richterliche Mediatorin und bin als Supervisorin tätig. Derzeit bin ich Vorsitzende einer Großen Strafkammer. Ich bin Mitglied des Präsidiums des Landgerichts Flensburg und gehöre dem Bezirksrichterrat seit 2011 als stellvertretendes Mitglied an. Ich möchte mich weiterhin für die Interessen aller Kollegen und Kolleginnen einsetzen. Dabei ist mir ein ausgeglichener Personaleinsatz im gesamten Land und die vorausschauende Planung von Abordnungen und Bezirkswechseln besonders wichtig. Modernisierungsprojekte, insbesondere neue (IT-)Fachanwender-Verfahren und die Einführung der elektronischen Akte erfordern die Abordnung von Richtern in Projektgruppen. Hier ist eine – auch kritische – Begleitung durch Mitbestimmungsgremien erforderlich, um einerseits durch den Einsatz von Kollegen auf unsere Arbeit abgestimmte und anwenderfreundliche Produkte zu erhalten. Andererseits muss die Belastung der Kollegen, die richterliche Kernaufgaben erfüllen, im Blick behalten werden. info 1/2015 Richterrätewahlen Dr. Holger Schulz RiAG (stvDirAG) Meldorf 43 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Isabel Hildebrandt Ri´inLG Itzehoe Nachdem ich zunächst in den Jahren 1999 bis 2003 bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe als Staatsanwalt tätig war, bin ich seit dem März 2003 gern bei dem Amtsgericht Meldorf in unterschiedlichen Abteilungen richterlich tätig. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit lediglich im Jahr 2005 für eine sechsmonatige Abordnung an das SchleswigHolsteinische Oberlandesgericht. Seit dem Januar 2011 bin ich neben meiner richterlichen Tätigkeit als stellvertretender Direktor auch mit Verwaltungsangelegenheiten betraut. Seit dem Mai 2013 arbeite ich zudem im Vorstand des Itzehoer Richtervereins mit. Als Amtsrichter möchte ich die Belange aller Kolleginnen und Kollegen vertreten und mich besonders für eine gerechte und den jeweiligen Belastungssituationen angemessene Personalausstattung der Bezirke so einsetzen, dass auch weiterhin allen Richterinnen und Richtern eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung, beispielsweise durch Abordnungen oder Bezirkswechsel, ermöglicht werden kann. Gleichzeitig ist es mir ein Anliegen, die laufenden und anstehenden Modernisierungsprozesse in der Justiz kritisch und konstruktiv zu begleiten. Nach dem 2. Staatsexamen war ich zunächst als Rechtsanwältin in einer Hamburger Kanzlei tätig. Im Jahre 1999 wechselte ich in den richterlichen Dienst und war zunächst am Amtsgericht Kiel eingesetzt. Noch in der Proberichterzeit wechselte ich in den Landgerichtsbezirk Itzehoe. Seit 2003 bin ich am Landgericht Itzehoe tätig, unterbrochen durch eine Abordnung an das OLG im Jahre 2013. Aktuell bin ich Mitglied verschiedener Großer Strafkammern. Ich möchte mich im Bezirksrichterrat engagieren, um für Fairness, Offenheit und Kommunikation insbesondere bei Personalentscheidungen in der Justiz einzutreten, ohne dabei menschliche Aspekte zu vernachlässigen. Hierbei möchte ich meine langjährigen Erfahrungen als örtliche Richterrätin einbringen. 44 Jahre alt, 3 Kinder info 1/2015 23 Richterrätewahlen Dr. Sebastian Klausch RiAG Rendsburg 38 Jahre, verheiratet, 3 Kinder Dr. Reinhard Giesen RiAG Lübeck 41 Jahre, verheiratet, 3 Kinder 24 Nach zweijähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei in Hamburg bin ich seit 2007 Richter in Schleswig-Holstein. Nach Stationen am Amts- und am Landgericht Kiel fühle ich mich seit 2010 am Amtsgericht Rendsburg wohl. Seit Beginn des spezialisierten Bereitschaftsdienstes bin ich zudem als Bereitschaftsrichter bei dem Amtsgericht Kiel eingesetzt. Im Nebenamt engagiere ich mich in der Referendarausbildung und in der Prüfungstätigkeit im ersten Staatsexamen. Eine starke Mitbestimmung ist erforderlich, um den Beruf des Richters – auch im Hinblick auf die Gewinnung geeigneten Nachwuchses – weiterhin attraktiv zu halten. Ich möchte bei einer Tätigkeit im Bezirksrichterrat bei den mitzubestimmenden Maßnahmen ein besonderes Augenmerk auf die Vereinbarung von Familie und Beruf legen. Außerdem meine ich, dass die Durchlässigkeit zwischen Amts- und Landgerichten verbessert werden könnte. Nach Anstellungen bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Humboldt-Universität Berlin wurde ich 2007 Richter im Bezirk des Landgerichts Lübeck. Mit anhaltend großer Freude am Beruf bin ich heute als Familienrichter in Lübeck tätig. Ich möchte mich für die Belange der Richterschaft und besonders der Richterinnen und Richter auf Probe einsetzen, deren Recht auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit eines verschärften Blickes bedarf. Kritisch werde ich die Weiterentwicklung von EDV-basierten Anwendungen und die Verwaltung der Datennetze beobachten. Die Bewahrung der Unabhängigkeit nach innen und nach außen ist meiner Überzeugung nach die Grundbedingung für eine gelingende, die Würde jedes Menschen achtende Justiz. info 1/2015 Richterrätewahlen Inga Jensen-Buchholz Ri’inAG Ahrensburg verheiratet, 2 Kinder Hendrik Haußman RiAG Oldenburg in Holstein Nach einem ersten kurzen Ausflug als Rechtsanwältin in Hamburg trat ich 1993 in den richterlichen Dienst ein. Meine Planstelle in Mölln fiel ebenso wie die in Bad Oldesloe der Amtsgerichtsstrukturreform zum Opfer, sodass ich seit Oktober 2009 Richterin am Amtsgericht in Ahrensburg bin. Seit mittlerweile 16 Jahren bin ich als Familienrichterin tätig und engagiere mich als Mediatorin für diese Form der Weiterentwicklung der Justiz. In diesem Zusammenhang ist mir deutlich geworden, dass Zusatzausbildungen, wie z. B. Kommunikationspsychologie für Familienrichter/-innen fast unerlässlich erscheinen. Der Erhalt der eigenen Motivation aller Kolleginnen und Kollegen und die Unterstützung des Engagements innerhalb der Richterschaft haben mich erneut veranlasst, mich zum Wohle aller Richterinnen und Richter einzubringen und, soweit es möglich ist, Personalentscheidungen mitzugestalten. Ich bin seit 2010 Richter in S-H, seit 2014 RiAG. Nach Stationen am AG Lübeck und am AG Oldenburg/H. war ich an das BMJV in Berlin abgeordnet und dort in verschiedenen Rechtsgebieten – nicht zuletzt durch Vertretung der Bundesrepublik bei Verhandlungen im Rat der EU – tätig. Derzeit bin ich im Erwachsenenstraf- und Betreuungsrecht tätig und leite die Betreuungsabteilung am hiesigen AG; nebenher versehe ich amtsrichterlichen Bereitschaftsdienst. Neben einem ausgewogenen Personaleinsatz möchte ich mich für eine angemessene Personalausstattung nebst angemessener Bemessung von Arbeitspensen einsetzen. Die Zugrundelegung deutlich veralteter bzw. überholter „Pebb§y“-Zahlen für aktuelle Verfahren und damit einhergehend personelle Ausstattungen ist meines Erachtens vielfach unvertretbar. 32 Jahre alt info 1/2015 25 Richterrätewahlen Die vorschlagsliste des Richterverbandes Präsidialrat hinten (von links nach rechts): Dr. Fahl, Dr. Roscheck, Dr. Brunkow, Dr. Bahlmann; vorne: Wudtke, Peters, Dr. Wiggers, Dr. Wrege Ständiges Mitglied: Wiggers, Dr. Frauke Richterin am Oberlandesgericht Schleswig Bahlmann, Dr. Stephan Richter am Landgericht Lübeck (Vertreter) Nichtständiges Mitglied: 1. Wrege, Dr. Reinhard Direktor des Amtsgerichts Norderstedt Peters, Rine Direktorin des Amtgerichts Rendsburg (Vertreterin) 2. Brunkow, Dr. Gesine Vorsitzende Richterin am Landgericht Lübeck Fahl, Dr. Holger Richter am Amtsgericht Kiel (Vertreter) 3. Wudtke, Sabine Direktorin des Amtsgerichts Itzehoe Roscheck, Dr. Jan Richter am Landgericht Kiel (Vertreter) 26 info 1/2015 Richterrätewahlen Dr. Frauke Wiggers Ri’inOLG Schleswig 42 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder Dr. Stephan Bahlmann RiLG Lübeck 45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder info 1/2015 Ich bin seit dem Jahr 2000 Richterin in SchleswigHolstein. Nach meiner Zeit zur Richterin auf Probe im Landgerichtsbezirk Itzehoe wurde ich im Januar 2004 zur Richterin am Amtsgericht in Itzehoe ernannt. Im Jahr 2008 folgte meine Abordnung an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, bei dem ich seit Februar 2009 als Planrichterin tätig bin. Derzeit bin ich Mitglied des 2. Zivilsenats und des Landwirtschaftssenats. Dem Präsidialrat gehöre ich seit 2007 als nicht ständiges Mitglied für die ordentliche Gerichtsbarkeit an. Die Arbeit in diesem Gremium, die ich immer als sehr konstruktiv und sachorientiert erlebt habe, würde ich gern als ständiges Mitglied fortsetzen und weitere Erfahrungen durch die Mitwirkung in den Präsidialratsitzungen der anderen Gerichtsbarkeiten gewinnen. Für mich ist ein faires und an Befähigung und Leistung orientiertes Verfahren bei Personalentscheidungen ein sehr wichtiges Anliegen. Ich möchte mich als Mitglied des Präsidialrats weiterhin dafür einsetzen, dass für die an den verschiedenen Gerichten tätigen Kollegen möglichst einheitliche Beurteilungsmaßstäbe beachtet werden. Im Jahr 2000 Berufseinstieg als Rechtsanwalt in Berlin; 2003 Wechsel in den Richterdienst nach Schleswig-Holstein, mehrjährige Tätigkeit an verschiedenen Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Lübeck, seit 2006 am Landgericht Lübeck. Mediator, Koordinator der Güterichterabteilung, seit Mitte 2014 richterlicher Personalreferent. Die Beteiligungsmöglichkeiten, die wir als Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein haben, sollten wir durch entsprechendes Engagement nutzen. Die Chance, die Sicht der richterlichen Praxis und der richterlichen Basis in Stellungnahmen im Zusammenhang mit Personalentscheidungen einzubringen, motiviert mich zur Kandidatur für den Präsidialrat. Bei inhaltlicher Orientierung an den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der individuellen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerberinnen und Bewerber, sollte das Prozedere bei Personalentscheidungen von Wertschätzung und Fairness geprägt sein. 27 Richterrätewahlen Dr. Reinhard Wrege DirAG Norderstedt 1996 begann ich meine Richtertätigkeit am AG Pinneberg. 1999 wechselte ich zum LG Itzehoe. Nach einer Abordnung an das OLG Schleswig 2004 bin ich seit 2008 Direktor des Amtsgerichts Norderstedt. Hier bin ich auch als Mediator bzw. Güterichter tätig. Ich bin Pressesprecher des Richterverbandes und war lange Jahre Redakteur der INFO. Darüber hinaus prüfe ich im zweiten Staatsexamen. Bereits seit 2007 bin ich stellvertretendes Mitglied des Präsidialrats. 49 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder Rine Peters Dir‘inAG Rendsburg Die Justiz leistet ihren Dienst in einer modernen Gesellschaft mit komplexen Herausforderungen. Kommunikation und Öffentlichkeit gewinnen weiter an Bedeutung. Diese Entwicklungen müssen wir gestalten. Die Ausbildung junger Jurist(inn)en und die Berufsperspektiven der Kolleg(inn)en liegen mir besonders am Herzen. Seit 1983 in der schleswig-holsteinischen Justiz. Zunächst Proberichterin im Landgerichtsbezirk Itzehoe mit zweijähriger Abordnung an die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Danach Richterin am Amtsgericht Itzehoe. Von 2002 bis 2008 stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Schleswig, seit 2008 Direktorin des Amtsgerichts Rendsburg. Mit der Arbeit im Präsidialrat möchte ich mich für eine chancengleiche Beförderungspraxis der an den verschiedenen Gerichten tätigen Kolleginnen und Kollegen einsetzen und mithelfen, dass die persönliche und fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber genügend zu Gehör gebracht wird. 59 Jahre alt, verheiratet 28 info 1/2015 Richterrätewahlen Dr. Gesine Brunkow VRi’in LG Lübeck Richterin seit 2001, ab 2008 Richterin am Landgericht Lübeck, dort von 2010 bis 2014 Personalreferentin, seit Juni 2014 Vorsitzende einer Kleinen Strafkammer. Ich möchte im Präsidialrat an transparenten Personalentscheidungen mitwirken, die sich an persönlicher Eignung sowie fachlicher Leistung und Befähigung orientieren. 42 Jahre, verheiratet Dr. Holger Fahl RiAG Kiel 38 Jahre, verheiratet, 1 Tochter info 1/2015 Nach dem Referendariat in Lübeck und anderthalb Jahren als Rechtsanwalt in Düsseldorf bin ich seit 2009 in der schleswig-holsteinischen Justiz tätig. Ich bin seit November 2014 am AG Kiel verplant und derzeit als Familienrichter, Bereitschaftsrichter und Mediator eingesetzt. Für die Interessenvertretung von Richtern und Staatsanwälten engagiere ich mich seit 2011 als Geschäftsführer im Richterverband. Entscheidungen über Beförderungen haben oft weitreichende Auswirkungen für die Bewerber, die Kollegen und die gesamte Justiz. Beförderungen setzen Signale. Um die notwendige rechtsstaatliche Legitimation zu haben und Akzeptanz bei den Kollegen zu gewinnen, müssen Beförderungsentscheidungen nachvollziehbar sein und sich tatsächlich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber orientieren. Dabei müssen Beurteilungen bezirksübergreifend vergleichbar gemacht werden, um eine faire Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Hierfür möchte ich mich bei meiner Wahl in den Präsidialrichterrat einsetzen. 29 Richterrätewahlen Sabine Wudtke Dir‘inAG Itzehoe Seit 1997 bin ich im Landgerichtsbezirk Itzehoe als Richterin an verschiedenen Gerichten tätig und nach meiner Abordnung zum Oberlandesgericht im Jahr 2007 seit Januar 2009 als Direktorin des Amtsgerichts Itzehoe verantwortlich. Seit vielen Jahren bin ich als Mediatorin tätig und habe mich auf Landesebene mit den diversen Stationen der Entwicklung eines Personalentwicklungskonzeptes beschäftigt. Ich möchte gerne dazu beitragen, dass Beförderungsentscheidungen aufgrund eines einheitlichen und an individueller Befähigung und Leistung orientierten Verfahrens erfolgen. 45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Dr. Jan Roscheck RiLG Kiel Seit 2001 Richter in Schleswig-Holstein, ab 2005 Richter am Landgericht Kiel. Ich habe mich für eine Bewerbung zum Präsidialrat entschlossen, um mich für eine transparente Kandidatenauswahl aufgrund persönlicher und fachlicher Eignung einzusetzen. 44 Jahre alt, ledig 30 info 1/2015 Justizverwaltung Pebb§y 2014 – war da nicht noch was? Nachdem im letzten Jahr auch in der schleswigholsteinischen Justiz „Pebb§y 2014“ Thema war, scheint es ruhig um unser Personalbedarfsberechnungssystem geworden zu sein. Aber der Schein trügt. Tatsächlich haben im Zeitraum 1.1.2014 bis 30.06.2014 in 14 Bundesländern Arbeitszeitaufschreibungen stattgefunden. Beteiligt waren 6 Oberlandesgerichte, 15 Landgerichte, 33 Amtsgerichte (mit dabei das Amtsgericht Flensburg), 14 Staatsanwaltschaften (darunter die Staatsanwaltschaft Kiel) und 2 Generalstaatsanwaltschaften. Nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCooper (pwc), welche mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt worden war, repräsentieren die ausgewählten Erhebungsdienststellen aufgrund einer angemessenen Streuung der Beschäftigten- und Fallzahlen sowie gemessen an weiteren struktur- und aufgabenbezogenen Auswahlkriterien hinreichend den gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften in Deutschland. pwc sieht insofern die Untersuchungsergebnisse als repräsentativ an. Tatsächlich ist die gewonnene Datenmenge riesig. Auf mehr als 2,3 Millionen Erhebungskarten wurden info 1/2015 bei den Gerichten über 226 Millionen Bearbeitungsminuten aufgeschrieben. Bei den Staats- und Generalstaatsanwaltschaften waren es über 87 Millionen Bearbeitungsminuten auf über 1,3 Millionen Erhebungskarten. Es ist bekannt, dass einzelne Gerichte bzw. einzelne Abteilungen an der freiwilligen Erhebung nicht teilgenommen haben. Die Zahl soll aber so gering sein, dass die gewonnenen Daten weiterhin valide sind. Nachdem die Erhebungskarten ausgelesen, eine Fehlerbereinigung der Daten und abschließende Plausibilisierungsschritte vorgenommen wurden, die die Überprüfung der Streuung der Werte und der Standardabweichungen, einen Grobabgleich anhand der Normarbeitszeit und den Abgleich von Karten- und Statistikeingängen beinhaltete, hat pwc am 30.10.2014 dem Lenkungsausschuss einen Vorentwurf und am 18.11.2014 einen Gutachtenentwurf vorgelegt, der neben einen Hauptband auch einen Auswertungs- und einen Anlagenband enthält. Sowohl der Vorentwurf als auch der Entwurf sind als „streng vertraulich“ gekennzeichnet. Da das Gutachten zum Zeitpunkt der Verfassung 31 Dr. Kai Thomsen Justizverwaltung dieses Aufsatzes noch nicht abgenommen und freigegeben worden ist, kann hier noch keine eingehende Darlegung und inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen erfolgen. Der Umstand, dass der Lenkungsausschuss, dem die 14 beteiligten Landesjustizverwaltungen und neben weiteren Interessenvertretungen auch der Deutsche Richterbund (DRB) mit einem Mitglied angehören, in seiner Sitzung Anfang Dezember 2014 das Gutachten nicht abgenommen hat, zeigt, dass erheblicher Nachfrage- und Klärungsbedarf am Zahlenwerk besteht. Allein die Arbeitsgruppe Pebb§y 2014 des DRB hatte über 20 Kritikpunkte aufgelistet. pwc wurde vom Lenkungsausschuss gebeten, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen und berechtigte Anmerkungen im Gutachten zu berücksichtigen. Mitte Februar 2015 hat pwc einen 2. Gutachtenentwurf vorgelegt und Stellung bezogen. Die Arbeitsgruppe des DRB zu Pebb§y 2014 hat sich Ende Februar 2015 mit dem neuen Gutachtenentwurf auseinandergesetzt. Die aufgeworfenen Fragen sind vielfach nicht ausreichend beantwortet worden. Als Beispiel mag hier dienen, dass pwc in Familien- und Betreuungssachen nicht auf die in der Erhebung registrierten Verfahren sondern auf Statistikdaten zurückgegriffen hat. Dies führt nach Ansicht der Arbeitsgruppe zu praxisfernen Basiszahlen. Warum diese Methode gewählt worden ist, hat pwc trotz Nachfragen nur rudimentär und unbefriedigend beantwortet. Hinsichtlich bestimmter Dienstgruppen stellt sich nunmehr sogar die Frage, ob pwc seinem Auftrag überhaupt nachgekommen ist. Aber auch an dieser Stelle kann aufgrund der fortbestehenden „strengen Vertraulichkeit“ noch nicht inhaltlich berichtet werden. Die Arbeitsgruppe des DRB ist einhellig der Auffassung, dass das vorgelegte Gutachten in der Fassung von Februar 2015 nicht abnahmefähig ist. Auf der Sitzung des Lenkungsausschusses am 18.03.2015 ist das Gutachten unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung und Nachbesserung bis zum 10.04.2015 abgenommen worden. Die Kritikpunkte des DRB sollen in Teilen berücksichtigt werden. Es bleibt also spannend. Dr. Kai Thomsen PE-Konzept – es geht voran Monika Bischoff Das Personalentwicklungskonzept für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nimmt weitere Formen an. Am 4. Februar 2015 hat das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa zur konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft I (AG I) in seine Räumlichkeiten in Kiel eingeladen. Dort wurden noch einmal die wesentlichen Ziele des PE-Konzepts formuliert: Erhalt und Steigerung der Attraktivität der betroffenen Berufsbilder, Stärkung und Verbesserung der fachlichen und sozialen Kompetenzen der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Sicherung und Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung. Der Arbeitsauftrag der AG I geht dahin, grundlegende inhaltliche und strukturelle Vorgaben eines PE-Konzepts in einem Eckpunktepapier zu beschreiben. Vor allem soll die AG I versuchen, einen einheitlichen Ansatz des PE-Konzepts für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft zu finden. In der ersten konstituierenden Sitzung wurden Arbeitskleingruppen gebildet und Arbeitsaufträge zu folgenden Themenfeldern verteilt: Adressatenkreis eines PE-Konzepts; Handlungsund Regelungsschwerpunkte eines PE-Konzepts; 32 Transparenz von PE-Prozessen und -Entscheidungen sowie Bedeutung von Anforderungsprofilen. Die AG I wird versuchen, sowohl für die Adressaten von PE-Maßnahmen als auch für diejenigen Ziele zu formulieren, die mit den Aufgaben der Personalentwicklung betraut sind. Auf der Grundlage des von der AG I erstellten Papiers soll das PE-Konzept in einer zweiten Arbeitsphase, der sich anschließenden AG II, detailliert ausgestaltet werden. Bis Mai 2015 sind für die AG I insgesamt vier Sitzungen im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa vorgesehen. In der letzten Sitzung sollen die Schlussfassung des Eckpunktepapiers abgestimmt und ein Arbeitsauftrag an die AG II formuliert werden. Die AG I setzt sich aus 15 Delegierten zusammen: der Gleichstellungsbeauftragten, dem Hauptvertrauensmann der Schwerbehinderten und Beauftragten aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Fachgerichtsbarkeiten, den Staatsanwaltschaften, den Verbänden, dem Hauptrichterrat, dem Hauptstaatsanwaltschaftsrat und dem Ministerium. Monika Bischoff info 1/2015 Justizverwaltung Rundbrief des Bezirksrichterrates für die ordentliche Gerichtsbarkeit Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Jahresbeginn berichten wir Ihnen über die für uns als Bezirksrichterrat maßgeblichen Ereignisse und Tätigkeiten aus dem abgelaufenen Jahr 2014. Ihnen und Ihren Familien an dieser Stelle einen guten Start und vor allem Gesundheit für 2015! 1. Die Verteilung richterlichen Personals auf die Bezirke Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bezirksrichterrats lag entsprechend dem Mitbestimmungsgesetz in den monatlichen gemeinsamen Besprechungen mit der Präsidentin und dem Vizepräsidenten sowie dem Personalreferenten des Oberlandesgerichts in Schleswig, an denen auch die Gleichstellungsbeauftragte (Ri‘in am OVG Dr. Susanne Rublack bzw. Ri’in am ArbG Kiel Birgitt Becker) und der Hauptvertrauensmann der schwerbehinderten Richterinnen/Richter, (Ri am AG Niels Berlin, Pinneberg) teilnahmen. Im Vordergrund stehen dabei konkrete Ersuchen der Präsidentin des Oberlandesgerichts um Zustimmungen zu Abordnungen an das Oberlandesgericht, zu Richterwechseln zwischen verschiedenen Bezirken und zum Einsatz neu eingestellter Proberichter/ -innen. Entscheidungsgrundlage bilden dabei die bei dem Oberlandesgericht in Abstimmung mit dem Bezirksrichterrat geführten Bezirksübersichten, die eine relative Vergleichbarkeit der einzelnen Bezirke im Hinblick auf ihre aktuelle Belastung, ihre durchschnittliche Belastung in den letzten zwölf Monaten sowie im Hinblick auf ihre künftig zu erwartenden Belastungssituationen gewährleisten. Dabei hat die Aufnahme des 12-Monats-Zeitraumes in die Bezirksübersichten zu größerer Verteilungsgerechtigkeit geführt. Wir nehmen mittlerweile sowohl die zum Zeitpunkt unserer Entscheidungen jeweils verfügbaren prognostischen Zahlen als auch die tatsächlichen Zahlen, und zwar über jeweils ein Jahr in den Blick, um eine möglichst gleichmäßige Ausstattung des OLG, der LG-Bezirke und der Präsidialamtsgerichte zu erreichen. Immer deutlicher wurde in diesem Jahr das Erfordernis, neue Kolleg(inn)en, sofern sie nicht erheblichen lokalen Einschränkungen (zum Beispiel durch den Arbeitsplatz des Partners, Kinderbetreuung u. Ä.) unterliegen, gerade auch für solche Standorte zu gewinnen, die unter häufigen Wechselwünschen info 1/2015 leiden. Denn für die betroffenen Bezirke ist nicht nur eine zahlenmäßig gleichmäßige personelle Ausstattung, sondern auch eine personelle Kontinuität wichtig. So ist bei der Entscheidung über den ersten Einsatz der neuen Kolleg(inn)en besonders die Balance zwischen individuellen Einsatzwünschen auf der einen Seite und einer gerechten und längerfristigen Personalverteilung auf der anderen Seite wichtig. In der Tendenz müssen daher häufiger als bisher individuelle Einsatzwünsche gegenüber dem konkreten Bedarf innerhalb der Bezirke zurückstehen. Es hat sich auch gezeigt, dass kurzfristige personelle Unterbesetzungen nicht ohne Weiteres durch Neueinstellungen ausgeglichen werden können. Das liegt nicht etwa daran, dass weniger Neueinstellungen erfolgt sind. Vielmehr gerät die allseits bekannte Zahl von 518 Kolleg(inn)en in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch eine Häufung paralleler Mutterschutzfälle und kurzer Elternzeiten zunehmend und spürbar unter Druck. In diesem Zusammenhang erneut der Hinweis, dass bei zusammenhängender Elternzeit ab 6 Monaten + 1 Tag (!) nach Auskunft des MJKE eine Neueinstellung möglich ist und – für alle entlastend – auch erfolgt. Im Jahr 2014 waren die dargestellten Engpässe so beträchtlich, dass in seltenen Ausnahmefällen Proberichter(inne)n den Bezirk wechseln mussten. Sollten Sie Wechselvorstellungen – z. B. in den Norden – haben, die längerfristiger Vorbereitung bedürfen, so bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dank an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen, die freiwillige Wechselbereitschaft signalisiert haben. Dank auch an die örtlichen Richterräte, die sich für die Interessen der Kolleg(inn)en eingesetzt haben, und die, wie auch die Betroffenen selbst, Sachargumenten und -zwängen zugänglich waren, die wir z. T. in persönlichen Gesprächen erläutert haben. Unter Beachtung dieser Maßstäbe ist es auch im Jahr 2014 im Wesentlichen gelungen, eine gerechte Personalverteilung im Lande herzustellen. Natürlich drängen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch darauf, den Personalbestand durch Neueinstellungen schnellstmöglich aufzufüllen. Die Zusammenarbeit mit dem Hauptrichterrat, der für die Einstellungsseite als Mitbestimmungsgremium zuständig ist, hat sich insoweit auch im Jahr 2014 als hilfreich erwiesen. 33 Wir haben für jede Situation das Richtige für Sie Kommen Sie zur HUK-COBURG. Ob für Ihr Auto, Ihre Gesundheit oder für mehr Rente: Hier stimmt der Preis. Sie erhalten ausgezeichnete Leistungen und einen kompletten Service für wenig Geld. Fragen Sie einfach! Wir beraten Sie gerne. Kundendienstbüros Sabine Henning Tel. 0451 45056123 Fackenburger Allee 9 23554 Lübeck Norbert Schwengers Tel. 0451 8104184 Krempelsdorfer Allee 42–44 23556 Lübeck Heidi Orminski Tel. 0451 5821370 Ratzeburger Allee 111–125 23562 Lübeck Daniela Bievor Tel. 0451 66902 Arnimstr. 12 B 23566 Lübeck Jutta Peters Tel. 04521 7900883 Lübecker Str. 44 23701 Eutin 34 Sandra Rebenstorf Tel. 0431 35531 Holtenauer Str. 352 24106 Kiel Birgit Vermehren Tel. 0431 726677 Schönberger Str. 24 24148 Kiel Anke Feldes Tel. 04351 667755 Langebrückstr. 26 24340 Eckernförde Jutta Grimmelsmann Tel. 04321 2720 Hauptstr. 30 24536 Neumünster Thomas Korsch Tel. 04331 22927 Friedrichstädter Str. 50 24768 Rendsburg Anke Feldes Tel. 04621 27627 Am Lornsenpark 6 24837 Schleswig Andreas Beu Tel. 0461 9403111 Ochsenweg 17 24941 Flensburg Bettina Tempich-Braunhart Tel. 0461 13093 Bismarckstr. 40 24943 Flensburg Ulrich Markowsky Tel. 04841 6622900 Einhorn Passage Markt 10–12 25813 Husum Klaus Kellermann Tel. 0481 78769126 Bahnhofstr. 22a 25746 Heide info 1/2015 Justizverwaltung Wie bereits im letzten Rundbrief für das Jahr 2013 angesprochen, konnten wir mit dem Hauptrichterrat auf eine Verkürzung der Öffnung des sogenannten PALO-Fensters (Zeitraum für die Meldung der Belastungszahlen an das MJKE) auf einen Monat hinwirken. Dadurch konnten wir bei den Bezirksausgleichen zum Jahresende frühzeitig auf die aktuellen Belastungszahlen zurückgreifen und unnötige Personalverschiebungen vermeiden. Auch die Gerichtspräsidien vor Ort hatten es bei der Jahresgeschäftsverteilung 2015 durch frühzeitige aktuelle Zahlen leichter. 2. A bordnungen von R1-Richter/-innen an das Oberlandesgericht Die von dem Bezirksrichterrat angestrebte Vereinheitlichung der in jedem Landgerichtsbezirk bzw. in jedem Präsidialamtsgericht geführten Interessenlisten hat sich in der Praxis gut bewährt. Sowohl die Interessenten, die die Listen jederzeit bei den jeweiligen Richterräten für den jeweiligen Bezirk einsehen können, als auch das Oberlandesgericht und der Bezirkspersonalrat können mittlerweile über einen längeren Zeitraum überblicken, zu welchem Zeitpunkt welche Richterin bzw. welcher Richter aus welchem Bezirk an das Oberlandesgericht abgeordnet werden kann. Beschwerden von Ihnen haben uns seither nicht mehr erreicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Bekundung des Abordnungsinteresses auch in Bezug auf den gewünschten Zeitraum möglichst belastbar ist und nur in begründeten Ausnahmefällen eine anstehende Abordnung seitens der AbordnungsinteressentInnen kurzfristig verschoben wird. Nachrückende Kolleg(inn)en und das OLG benötigen dringend angemessene Zeit, um Veränderungen Rechnung tragen zu können. Der BZRR stimmt – im Sinne der angestrebten Langzeitplanung – Abordnungen auch frühzeitiger zu, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen. Um weiterhin vier Abordnungsstellen erhalten zu können, haben wir uns mit der Präsidentin des Oberlandesgerichts auf drei feste Abordnungsstellen (je eine in einem Zivilsenat, einem Familiensenat und dem kombinierten Zivil-/Strafsenat) und eine weitere flexible Abordnungsstelle in einen Zivil-/ oder Familiensenat verständigt. Das eröffnet für das OLG neue Einsatzchancen und – soweit durch das Präsidium des OLG umsetzbar – auch für Sie Abordnungsmöglichkeiten in spezialisierte Senate. Vier Abordnungsstellen sind angesichts der engen Personalausstattung des Oberlandesgerichts im Übrigen ohne weiteres gerechtfertigt. Es bleibt bei der bisherigen Praxis, dass die Abordnung insgesamt sechs Monate beträgt und sich automatisch (also ohne eine weitere Beteiligung der info 1/2015 Mitbestimmungsgremien) auf sieben Monate verlängert, wenn der/die Abgeordnete Urlaub von mindestens zehn Arbeitstagen während der Abordnung nimmt. Urlaub während der Abordnung ist also nach Absprache mit der/dem Senatsvorsitzenden möglich. 3. A bordnungen von Lebenszeitrichter/ -innen in anderen Fällen Abordnungen von Richter/-innen in anderen Fällen erfordern grundsätzlich einen dienstlichen Anlass, da die betreffenden Richter/-innen durch den Richterwahlausschuss auf eine bestimmte Planstelle gewählt wurden und dort als gesetzliche(r) Richter/ -in fungieren. Solche dienstlichen Anlässe können zum Beispiel dann gegeben sein, wenn ein(e) RichterIn auf eine neue Planstelle in einem anderen Bezirk gewählt wurde, aus Gründen der Dezernatsabwicklung aber eine kurzzeitige Rückabordnung zu dem bisherigen Gericht dienstlich sinnvoll erscheint. Reibungsverluste durch sofortigen Dienstantritt beim neuen Gericht nach Aushändigung der Urkunde sollen unseres Erachtens vermieden werden. Davon profitieren Kolleg(inn)en und Rechtsuchende gleichermaßen. Derartige Vorgänge kommen unmittelbar nach Sitzungen des Richterwahlausschusses häufiger vor. Nach entsprechenden positiven Erfahrungen in der Vergangenheit kann der dienstliche Anlass einer solchen „außerordentlichen“ Abordnung aber auch in der aus dienstlichen Gründen wünschenswerten Übernahme besonderer Aufgaben in der Verwaltung oder in bestimmten Rechtsgebieten oder auch unter dem Gesichtspunkt der Personalentwicklung bestehen. Im Interesse der mit diesen Abordnungen verbundenen Erfahrungswerte für die Richter/ -innen und zur Unterstützung von Veränderungswünschen werden daher aus Sicht des Bezirksrichterrats an die „dienstlichen Gründe“ bei freiwilligen Abordnungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt. Insbesondere bei Abordnungen für bestimmte Verwaltungsaufgaben wird der Bezirksrichterrat weiterhin darauf hinwirken, dass ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet und klargestellt wird, dass derartige mit Verwaltungsaufgaben verbundene Abordnungen sinnvollerweise zumindest ein Jahr andauern. Der Bezirksrichterrat hält insoweit an seiner Praxis fest, derartig begründeten Abordnungen zunächst für einen Zeitraum von maximal einem Jahr zuzustimmen und vor Ablauf dieses Zeitraums bei entsprechend begründeten Ersuchen eine Verlängerungsmöglichkeit zu prüfen. Grundsätzlich sollen aber im Hinblick auf die Stellung als gesetzliche(r) Richter/-in derartige Abordnungen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen länger als zwei Jahre andauern, wenn dies 35 Justizverwaltung ausnahmsweise notwendig erscheint. Dies betrifft auch aus der Abordnung entstehende nachhaltige Wechselwünsche, die dann nur noch über die Ausschreibung frei werdender oder neu geschaffener Planstellen und entsprechende Entscheidungen des Richterwahlausschusses erfüllt werden können. Erfreulich ist aus unserer Sicht, dass zunehmend Lebenszeitkolleg(inn)en sowohl vom Landgericht zum Amtsgericht als auch umgekehrt wechseln, um neue Erfahrungen zu sammeln. Bei Abordnungen außerhalb der Gerichtsbarkeit, zum Beispiel an das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa oder auch an Bundesministerien und andere Stellen bleibt der Bezirksrichterrat bei seiner mit Präsident(inn)en und HRR abgestimmten Haltung, dass grundsätzlich eine zumindest dreijährige Berufserfahrung im Richterberuf sinnvoll ist, da die aufnehmende Dienststelle ebenso wie die Abordnungsinteressenten in der Regel von einer gewissen richterlichen Erfahrung und entsprechendem Selbstverständnis profitieren sollen. Im Einzelfall müssen Ausnahmen aufgrund persönlicher Lebensplanung, Zuschnitt und Anforderung der Abordnungsstelle etc. möglich bleiben. Hinsichtlich des Projekts forumSTAR sieht sich der Bezirksrichterrat nicht nur als ausführendes Organ der beim MJKE angesiedelten Lenkungsgruppe und des Hauptrichterrates. Deswegen haben wir uns die Zahl der erforderlichen Abordnungen vom Projektleiter erläutern lassen, mit Erfolg kritisch hinterfragt und darauf geachtet, dass die Balance gehalten wird zwischen einer angemessenen personellen Ausstattung des Projekts (gerade auch im Hinblick auf die hier einzubringenden richterlichen Erfahrungswerte) und der Belastung, die für die Rechtsprechung durch die Abordnung der richterlichen Kolleg(inn)en zum OLG in das Projekt forumSTAR entsteht. Unseres Erachtens ist im Rahmen maßvoller Ausstattung eine intensive Betreuung der Einführung von ForumSTAR durch Richter/-innen unverzichtbar, um die Qualität dieser Software, die unsere richterliche Tätigkeit in der Zukunft prägen wird, zu verbessern. Der Bezirksrichterrat wird auch in Zukunft darauf achten, dass nur im erforderlichen und angemessenen Umfang richterliches Personal für das forumSTAR-Projekt abgeordnet wird. Die forumSTAR-Lenkungsgruppe beim MJKE hat sich in diesem Zusammenhang darauf verständigt, grundsätzlich einmal pro Quartal zusammenzukommen, um die Entwicklung des Projekts eng zu begleiten und stets überprüfen zu können, ob der prognostizierte Personalbedarf aktuell jeweils besteht. 36 Auch bei anstehenden neuen Projekten, wie z. B. der Einführung der elektronischen Akte, sind wir uns stets darüber im Klaren, dass mit Projektabordnungen verbundene Entlastungen von allen Richter/-innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit mitfinanziert werden. Auf der einen Seite geht es insoweit darum, Experten aus den eigenen Reihen einzubinden, um für uns alle zukünftig bestmögliche Arbeitsbedingungen zu erreichen. Auf der anderen Seite dürfen die in der Rechtsprechung als Kernaufgabe verbleibenden Kolleg(inn)en nicht über Gebühr belastet werden. An den Auswahlgesprächen beim OLG nimmt der Bezirksrichterrat ebenso wie Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter teil; bei Mitbewerber/-innen aus anderen Diensten zusammen mit Vertreter(inne)n des erweiterten Bezirkspersonalrates. 4. Klausuraufsicht als Dienstpflicht? Dieses Thema ist nun endgültig geklärt und abgeschlossen und zugleich Beleg für gelebte Mitbestimmung. Anordnungen der Gerichtsverwaltungen, Klausuraufsichten im zweiten juristischen Staatsexamen zu übernehmen, wird es nicht mehr geben. MJKE und OLG haben sich unserer Rechtsauffassung, dass die Übernahme von Klausuraufsichten, anders als die Referendarausbildung, nicht zu den Dienstpflichten von Richter(inne)n gehört, angeschlossen. Es handelt sich vielmehr um Prüfungsangelegenheiten, die von Richter(inne)n übernommen werden dürfen, aber nicht auf Anordnung übernommen werden müssen. Freiwillig übernommene Klausuraufsichten werden nunmehr mit 35,00 € je Klausuraufsicht vergütet. 5. Fortbildung Hinsichtlich der vom Land ausgerichteten Fortbildungen haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Themen im direkten Zusammenhang mit der richterlichen Sacharbeit stehen. Wenn bei teilnehmerbeschränkten Landesfortbildungen mehr Bewerber/-innen als Plätze vorhanden waren, wurden wie schon in den vergangenen Jahren die Plätze entsprechend der Gesamtzahl der Richter/ -innen anteilig auf die Bezirke verteilt und die Rangfolge innerhalb der einzelnen Bezirke wegen der größeren Sachnähe deren Fortbildungsreferent(inn)en in Abstimmung mit den örtlichen Richterräten überlassen. Bezüglich der Platzverteilung an den Richterakademien war es wiederum unser Bestreben, möglichst alle Interessent(inn)en zu berücksichtigen. Das ist auch fast immer erreicht worden, allerdings nicht immer auf den ersten von den Bewerber(inne)n info 1/2015 Justizverwaltung angegebenen Rangplätzen. Ziel war es, möglichst keinen Platz für Schleswig-Holstein verfallen zu lassen, damit nicht in den Folgejahren die Zahl der Plätze für unser Land reduziert wird. Bei stark nachgefragten Tagungen haben wir uns bei den veranstaltenden Ländern um weitere Plätze bemüht, was des Öfteren erfolgreich war. Wenn ein besonderer Fortbildungsbedarf besteht (z. B. bei Dezernatswechsel) oder ein besonderes dienstliches Fortbildungsinteresse oder die letzte von Ihnen besuchte Fortbildung längere Zeit zurückliegt, sollten Sie gerne bei der Anmeldung darauf hinweisen. Wir versuchen dem bei der Verteilung nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Aus gegebenem Anlass wirken wir darauf hin, dass die für bestimmte Fortbildungen berücksichtigten Richter/-innen möglichst frühzeitig über die Teilnahmemöglichkeit informiert werden. 6. Personalentwicklungskonzept Auf Einladung der Ministerin Spoorendonk fand am 24.11.2014 im Landtag eine Sitzung zum Thema „PE-Konzept“ für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit 40(!) Teilnehmer(inne)n statt, die zukünftig als Lenkungsgruppe fungieren soll. Die Ministerin machte auf kritische Nachfragen deutlich, dass es ihr mit diesem Thema ernst sei. In einer AG I sollen zunächst grundlegende Aspekte eines PE-Konzeptes diskutiert und bearbeitet werden. Ergebnis soll ein einvernehmlich(!) zu verabschiedendes Eckpunkte-Papier als Grundlage für die Erarbeitung des konkreten Entwurfs eines PE-Konzeptes durch die AG II sein. Der Bezirksrichterrat wird auf Vorschlag des MJKE zwei Teilnehmer in die Arbeitsgruppe entsenden. Wir werden Ihre Interessen bestmöglich einbringen und Sie auf dem Laufenden halten. Dabei wird es darum gehen, die in der vorgenannten Runde festgelegten Themenbereiche abzuarbeiten, nämlich: einheitliches Konzept für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft; präzise Formulierung der Zielsetzung; Verantwortung der Richterschaft für die eigene Personalentwicklung (Ministerin Spoorendonk: „Selbstentwicklung und Selbstverpflichtung“); Schwerpunktsetzung bei der Personalentwicklung im Bereich R1; Formulierung der Qualifizierungsvoraussetzungen für Beförderungsämter und Schaffung größerer Transparenz; Verhältnis von Beurteiler(inne)n und Richterwahlausschuss im Lichte eines PE-Konzeptes, etc. Ein sportliches Programm. des Oberlandesgerichts mit sämtlichen PräsidentInnen, Bezirksrichterrat, Hauptrichterrat, Gleichstellungsbeauftragten sowie dem Hauptvertrauensmann der schwerbehinderten Richter/-innen in Kiel statt. Diese Sitzungen erleichtern die Personalplanung, die Justizentwicklung und das wechselseitige Verständnis auch für abweichende Positionen. Für die kommende Sitzung haben wir u. a. folgende Themen zur Tagesordnung vorgeschlagen: Möglichkeit der Abordnung von Lebenszeitrichter(inne)n vom Landgericht zum Amtsgericht und umgekehrt (Erfordernis eines Interessenbekundungsverfahrens); Ablehnung der Erteilung von Versorgungsauskünften (fiktive Festsetzungen) durch das Finanzministerium wegen Überlast auch für 2015 (Ruhestandsplanung und Altersvorsorge sind u. E. durch Verweis auf einen Versorgungsrechner aus NRW nicht hinreichend gewährleistet). Abschließend danken wir Ihnen für Ihre Mitarbeit, Ihre Informationen und Ihr Verständnis. Ob es nun um die Auswirkungen der Einführung von forumSTAR, das Personalentwicklungskonzept, Fortbildungsveranstaltungen, Ihre Arbeit und die Verhältnisse vor Ort, oder um andere Themen geht, die uns im abgelaufenen Jahr intensiver beschäftigt haben oder in Zukunft beschäftigen könnten: Zusatzinformationen und Anregungen sowie Kritik von Ihrer Seite befruchten unsere Arbeit. Wenden Sie sich bitte auch bei Fragen und Problemen weiterhin jederzeit an uns. Aktive Mitbestimmung lebt von Informationen aus Ihrer Mitte! Mit freundlichen Grüßen Der Bezirksrichterrat Volker Brandt (LG Lübeck) Reinhard Müller (AG Rendsburg) Dr. Ulrich Fieber (AG Reinbek) Birte Babener (LG Flensburg) Claus Fink (LG Lübeck) 7. Sonstiges Seit 2012 findet einmal jährlich, zuletzt wieder am 21. Januar 2015, ein Arbeitstreffen der Präsidentin info 1/2015 37 Justizverwaltung Pressemitteilung des Justizministeriums MedienInformation 20. Februar 2015 Entscheidung über Einrichtung eines Außensenates des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Lübeck KIEL. In dieser Legislaturperiode wird kein Außensenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Lübeck eingerichtet. Diese Entscheidung hat Justizministerin Anke Spoorendonk am 20. Februar den justizpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen mitgeteilt. Dazu sagte die Ministerin: „Die Einrichtung eines OLG-Außensenats in Lübeck ist eine im Koalitionsvertrag formulierte Forderung. Deshalb haben wir diese Forderung sehr ausführlich auch mit der Justiz geprüft. Wir haben alle in Betracht kommenden Umsetzungsvarianten eingehend beleuchtet. Eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.“ Um die gewünschte stärkere Präsenz des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Familiensachen vor Ort (Stichwort „Bürgernähe“) dennoch zu erreichen, sollen zeitnah regelmäßige Gerichtstage angeboten werden. In Familiensachen soll dadurch erreicht werden, dass den vom Verfahren betroffenen Kindern und Jugendlichen lange Anfahrtswege zu Gerichtsterminen am Oberlandesgericht in Schleswig erspart bleiben. Ein entsprechendes Gesetz könnte – parlamentarische Unterstützung unterstellt – bis Mitte des Jahres in Kraft treten. Alle Varianten zur Einrichtung von Außensenaten hingegen könnten erst deutlich später umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die kostengünstigste Variante, die Einrichtung von zwei Außensenaten im Gebäude des Landgerichts Lübeck. Die entsprechenden Räumlichkeiten stünden wegen laufender Umbaumaßnahmen nach jetzigem Stand frühestens ab April 2018 und damit nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zur Verfügung. „Mit der Einrichtung von regelmäßigen Gerichtstagen schaffen wir zudem nicht nur eine Lösung für den Bereich Lübeck, sondern für das ganze Land“, erklärte Justizministerin Spoorendonk. „Auch Itzehoe ist bei diesen Überlegungen inbegriffen. An beiden Standorten könnten Gerichtstage in den Gebäuden der Landgerichte abgehalten werden, es entstünden keine zusätzlichen Kosten.“ Durch die Abhaltung von regelmäßigen Gerichtstagen werden zudem alle mit der Einrichtung von Außensenaten des Oberlandesgerichts verbundenen organisatorischen Schwierigkeiten (z. B. Doppelstrukturen) vermieden. Für Ende 2016 ist eine Evaluation geplant, ob sich die Abhaltung von Gerichtstagen in der Praxis bewährt hat oder doch die Einrichtung von Außensenaten erforderlich ist. Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Lorentzendamm 35, 24103 Kiel Telefon 0431 988-3706 Telefax 0431 988-3704 E-Mail: [email protected] Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mjke.schleswig-holstein.de 38 info 1/2015 Interview Wachwechsel im hohen Norden Ik weet eenen Eekboom de steiht an de See de Noordstorm, de bruust in sien Knaest stolt reckt he de Kroon in´e Hööcht so is dat al dusend Johr west Text: Fritz Reuter (1810-1874), Musik: W. Bade in: Wi singet plattdütsch (dort als „Ick weit einen Eikboom“) Schleswig-Holsteinisches Liederbuch (1924) Interview mit dem scheidenden Präsidenten Dr. Volker Willandsen • • • • • • • • • • • INFO: Was haben Sie während Ihrer Präsidentschaft als die größten Herausforderungen empfunden? Dr. Volker Willandsen: Größte ständige Herausforderung ist es, das zur Verfügung stehende Personal möglichst gerecht und so effizient einzusetzen, dass alle anvertrauten Gerichte ihre Arbeit im Dienste des Rechts bewältigen können. Dabei muss der Flensburger Bezirk damit fertig werden, dass ein größerer Teil der ihm zugewiesenen Richter/-innen auf Probe wieder an den Studienort Kiel oder in Richtung Hamburg strebt. Inzwischen ist aber allgemein anerkannt, dass es zur Vermeidung zu großer Reibungsverluste eine Mindestverweildauer geben muss und nicht all diejenigen, die aus diesem Bezirk wegstreben, an unserem Landgericht eingesetzt werden können . INFO: Als besonders bedrohlich haben Sie die von der vorherigen Landesregierung beabsichtigte Schließung der JVA Flensburg empfunden? Dr. Volker Willandsen: Das gehörte zu meiner Sorge, der kleinste Landgerichtsstandort Schleswig-Holsteins könne nicht allein durch die absehbare demografische info 1/2015 1970 Abitur Wehrdienst Studium in Kiel und Marburg G raduiertenstipendium der Studienstif tung des deutschen Volkes Referendariat in Flensburg und Speyer 8 Jahre Richter im LG-Bezirk Flensburg Abordnung an das OLG Schleswig 1 990/91 Mitarbeit beim Aufbau des Justizministeriums Meckl.-Vorp. Vors. einer Gr. Strafkammer 1997 Vizepräsident LG Flensburg / Vors. einer Zivilkammer 2002 – 2014 Präsident LG Flensburg Entwicklung der Region noch kleiner und auf Dauer zu klein werden. So war bei der Auflösung des Amtsgerichts Kappeln zunächst eine Zuordnung zum Amtsgericht Eckernförde und Landgericht Kiel vorgesehen. Damals gab es aber noch eine Anhörung der Betroffenen – und das Argument überzeugte, der kleinste Landgerichtsbezirk könne nicht noch kleiner, der größte nicht noch größer werden. Anders verhielt es sich mit der landesweiten Zuständigkeit für Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen. Die an sich durch Bundesrecht gegebene Zuständigkeit des Landgerichts Flensburg wurde durch Landesverordnung mit dem Argument weggenommen, der Standort sei zu abgelegen. Und das zu einer Zeit, als bereits ganz selbstverständlich Anwälte aus Hamburg, Frankfurt und Düsseldorf Termine in Flensburg wahrnahmen. Bei der von der letzten Regierung beabsichtigten Schließung der JVA Flensburg gab es vorher keine Anhörung der Betroffenen, keine Chance, Sachargumente in die Waagschale zu werfen, etwa die organisatorischen Probleme, wenn ausnahmsweise in anderen Anstalten einsitzende Angeklagte anund abtransportiert werden müssen, die sozialen Aspekte, die der Sicherheit, der Resozialisierung. 39 Interview Und es bestand aus unserer Sicht die Gefahr, dass es zu Verschiebungen von Zuständigkeiten kommen könne, um Transporte und deren Kosten zu minimieren. Das ist ursprünglich von der Regierung selbst als Möglichkeit genannt worden. INFO: Jetzt bleibt nicht nur die JVA, das Landgericht hat auch Sonderzuständigkeiten erhalten. Dr. Volker Willandsen: Die JVA bleibt und hat inzwischen die bisher fehlende Eingangsschleuse, die allen heutigen Sicherheitsanforderungen entspricht, für einen Bruchteil der Kosten bekommen, die die letzte Regierung veranschlagt hatte. Und mit Unterstützung der Präsidentenrunde ist das Landgericht Flensburg im Zuge der Auseinandersetzung um die JVA landesweit zuständig geworden für Urheber- und seit dem Jahresbeginn zusätzlich für Designverfahren. Das läuft an diesem Standort reibungslos, wertet ihn auf und sichert ihn. INFO: Herr Dr. Willandsen, vielen Dank für das Gespräch; wir wünschen Ihnen für die kommenden Jahre vor allem Gesundheit und: Die Jugend ist die Zeit, Weisheit zu lernen. Das Alter ist die Zeit, sie auszuüben. Jean-Jacques Rousseau Interview mit dem (neuen) Präsidenten Christian Blöcker • 1974 Abitur • Studium in Kiel und Genf • 1980/81 LL.M. Studium in Charlottesville/ USA • Referendariat in Kiel • 1984 Große Juristische Staatsprüfung • Danach Richter im LG-Bezirk Kiel • Zunächst LG Kiel • 1986 Richter AG Neumünster • 1992–94 Richter OLG Schleswig • 1994–2001 Richter am AG Schleswig als st. Vertreter des Direktors • 2001–2014 Direktor AG Schleswig • Ab 01.0.1.2015 Präsident LG Flensburg INFO: INFO: Wie haben Sie sich in den ersten 60 Tagen in Flensburg eingewöhnt? Wo könnten Sie sich denn vorstellen, eigene Akzente zu setzen: Christian Blöcker: Christian Blöcker: Der Abschied aus Schleswig ist mir nach über 20 Jahren Tätigkeit dort naturgemäß nicht leichtgefallen. Ich habe dort jede Entwicklung der vergangenen 20 Jahre mitgestaltet und bin schon sehr mit dem Haus verbunden. Man hat mich dort auch sehr rührend verabschiedet, sodass doch ein wenig Wehmut sich nicht vermeiden ließ. Hier im Hause hat man mich dann aber ausgesprochen freundlich zum Dienstantritt empfangen, und dies hat mich den Blick dann auch ganz schnell nach vorne richten lassen. Für mich war und ist es nach wie vor jetzt erst einmal vorrangig, die internen Abläufe im Hause und die Mitarbeiter kennenzulernen, erst dann werde ich überhaupt in der Lage sein, eigene Akzente zu setzen. Ach wissen Sie, das wird sich von ganz alleine ergeben, denn Veränderungen, die es zu bewältigen gilt, kommen ja von ganz alleine auf das Haus zu. Schon im März 2015 werden wir die neue Fachanwendung ForumSTAR hier einführen. Im Sommer gilt es wegen der Schwammsanierung oberhalb und in der 4. Etage den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten, was insbesondere die Familienabteilung des Amtsgerichtes kurzfristig zu einem Umzug in Wohncontainer zwingen wird. Dies wird zudem auch große Organisationsprobleme mit dem Sitzungsbetrieb der Strafkammern bereiten. Das große Jahrhundertprojekt Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte steht vor der Tür. Dies alles muss vorbereitet und organisiert werden. 40 info 1/2015 Interview INFO: Stichwort elektronischer Rechtsverkehr? Was für Probleme erwarten Sie in diesem Bereich? Christian Blöcker: Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der damit zusammenhängenden elektronischen Akte ist sicherlich ein Projekt, das ähnlich wie die Einführung der EDV den Arbeitsplatz in der Justiz massiv verändern wird und enorme Anstrengungen in der Vorbereitung vor allem in personeller Hinsicht seitens des Ministeriums, aber auch und vor allem seitens der Gerichte verlangen wird. Hier werden seitens der Justiz Projektgruppen und Arbeitsgruppen zu bestücken sein, deren Umfang noch nicht abzusehen ist. Dies wird zweifellos zu einer noch größeren Arbeitsverdichtung führen. Denn jeder nicht in der / bzw. für die Rechtsprechung tätiger Richter, Rechtspfleger oder Servicemitarbeiter fehlt in den Gerichten. Fiete Reese INFO: Kann das Projekt denn unter diesen Bedingungen gelingen? Christian Blöcker: Das glaube ich schon. Es gilt hier nicht so sehr den Fokus auf die Umstellungsschwierigkeiten als auf das anzustrebende Ergebnis zu richten. Denn wenn der elektronische Rechtsverkehr eingeführt wird und wir die elektronische Akte haben mit einer ergonomischen Software, die es ermöglicht, große Akteninhalte auf elektronischem Wege schnell gegliedert und sachgerecht verindext gut lesbar zur Verfügung zu haben, ist das schon eine attraktive Vorstellung. Ganz wichtig ist auf dem Weg dorthin allerdings, den Sachverstand aller Beteiligten einzubinden und die kritischen Anmerkungen im Umsetzungsprozess aus der Praxis ernst zu nehmen. Nur dann werden wir ausreichende Akzeptanz in diesem Veränderungsprozess erreichen können, denn ohne ausreichende Akzeptanz in der Praxis konnte noch kein Veränderungsprojekt erfolgreich umgesetzt werden. In der Werbung für dieses Projekt, aber auch in der Geltendmachung von konstruktiv kritischen Anmerkungen aus der Praxis zu diesem Projekt sehe ich auch eine meiner Aufgaben in der Zukunft. Wir richten uns nicht nach den Maßstäben einer modernen Rechtsschutz-Versicherung. Wir definieren sie. ROLAND. Der Rechtsschutz-Versicherer. Die beste Problemlösung in allen rechtlichen Angelegenheiten! ROLAND bietet Ihnen das vollständige Leistungsspektrum. Von Prävention über Rechtsschutz bis zur Mediation. Von der Prozessfinanzierung bis zu Assistance-Leistungen. Für Privat- INFO: Auch Ihnen Herr Blöcker danken wir für das Gespräch und wünschen Ihnen für die Zukunft eine besonnene ruhige Hand, um die vor Ihnen liegenden Aufgaben wie von Ihnen gewünscht erledigen zu können. Die Interviews führte Fiete Reese, StA Flensburg info 1/2015 Was erwarten Sie von Ihrer Rechtsschutz-Versicherung? RIA_dbb_105x148+5_4c_11-2013.indd 1 kunden und Unternehmen – wir kämpfen für Ihr gutes Recht. Seit 1957 unser Versprechen. www.roland-gruppe.de RECHTSSCHUTZ | PROZESSFINANZ | ASSISTANCE Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie bei Ihrem persönlichen AXA DBV Betreuer ganz in Ihrer Nähe. 41 27.03.15 09:2 Aus den Landes- und Ortsverbänden Stellungnahmen des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes 2014 Die Stellungnahmen nehmen einen bedeutenden Anteil in der Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes ein. 2014 konnten auch wieder viele Gesetzgebungsverfahren durch über 20 Stellungnahmen aktiv mitgestaltet werden. Peter Fölsch Von hervorgehobener Bedeutung aus Verbandssicht waren sicherlich die Stellungnahmen zur Selbstverwaltung der Justiz. Insbesondere die Fragen „Welche Grenzen für eine Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz ergeben sich aus bundesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere aus dem Grundgesetz, dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Deutschen Richtergesetz?“ und „Ist es nach derzeit geltendem Landesverfassungsrecht möglich, die Justizverwaltung als oberste Landesbehörde einzurichten?“, waren zu beantworten. Der Sonderausschuss Verfassungsreform des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat eine Strukturreform der Justiz letztlich nicht mehr aufgegriffen. In zwei weiteren Stellungnahmen mit ebenso hoher Bedeutung hatte sich der Verband mit der Abschaffung des externen Weisungsrechts der Justizministerin gegenüber den Staatsanwaltschaften im Einzelfall zu befassen. Kernforderung des Deutschen Richterbundes und auch des Landesverbandes ist die Einführung einer gesetzlichen Regelung folgenden Inhalts: „Die Dienstaufsicht der Justizverwaltungen enthält nicht die Befugnis, Weisungen zur Sachbehandlung in Einzelfällen zu erteilen.“ Zugleich ist vorgeschlagen, der Justizverwaltung das Recht auf Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens zum Oberlandesgericht einzuräumen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat zu den Initiativen auch eine mündliche Anhörung durchgeführt und den Verband als Sachverständigen hierzu eingeladen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat keine entsprechende Bundesratsinitiative angeregt, stattdessen in einem neuen § 65 AGGVG S.-H. bestimmt, dass die Justizministerin verpflichtet ist, eine der Staatsanwaltschaft erteilte Einzelfallanweisung dem Landtagspräsidenten mitzuteilen, sobald und soweit dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist. Außerdem ist die Justizministerin verpflichtet, erteilte Anweisungen schriftlich zu dokumentieren. Solche Regelungen verhindern indes nicht, dass der schädliche 42 Anschein bestehen bleibt, dass strafrechtliche Ermittlungen jederzeit politisch gelenkt werden können. Weitere wichtige Stellungnahmen hat der Verband zum Entwurf eines IT-Gesetzes für die Justiz in Schleswig-Holstein sowie zum Entwurf eines Gesetzes der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts abgegeben. Die Diskussion um Richterwahlen ist auch bundesweit aktuell geworden, nachdem die Blockaden durch Konkurrentenklagen nach dem BGH nun auch den BFH und das BSG erreicht haben. Dabei geht es nicht nur um die Transparenz von Richterwahlen, vielmehr steht das Verfahren insgesamt auf dem Prüfstand. Das Landesjustizverwaltungskostengesetz S.-H. ist Gegenstand zweier Stellungnahmen des Verbandes gewesen. In Bezug auf den Gesetzesentwurf, mit dem für weitere Amtshandlungen der Justizbehörden in Notarverwaltungsangelegenheiten eine Gebührenpflicht vorgeschlagen wurde, hat die Stellungnahme bewirkt, dass der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages eine Ergänzung in der Gesetzesbegründung verlangte. Den in einem weiteren Gesetzesentwurf enthaltenen Vorschlag, dass Gebühren für die Überlassung einer gerichtlichen Entscheidung nicht erhoben werden, „wenn die Entscheidung zur Veröffentlichung in einem der Allgemeinheit entgeltfrei zur Verfügung stehenden Medium überlassen werden soll“, hat der Verband abgelehnt. Auf Bitten des Innen- und Rechtsausschusses wertet das MJKE die Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf zurzeit aus. Mehrere Stellungnahmen haben sich auch mit dem Betreuungs- und Unterbringungsrecht befasst. Sie betrafen den Entwurf für ein Landesbetreuungsgesetz und einen Diskussionsentwurf für eine gesetzliche Angehörigenvertretung als Alternative zur gesetzlichen Vertretung. Von besonderer Wichtigkeit – auch aus richterlicher Sicht – war die Auseinandersetzung mit einer gesetzlichen Verankerung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im PsychKG S.-H. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu § 1906 Abs. 3, 3a BGB deutet an, wie schwierig eine künftige Handhabung mit der ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 14 Abs. 4–6 PsychKG-E sein wird. In info 1/2015 Aus den Landes- und Ortsverbänden seiner Stellungnahme hat sich der Verband nicht nur mit den Regeln über die ärztliche Zwangsmaßnahme befasst, sondern auch auf eine verfassungsrechtliche Problematik in § 13 Abs. 3 PsychKG hingewiesen. § 13 Abs. 3 PsychKG stellt zwar die notwendige Fachaufsicht und das Weisungsrecht der Aufsichtsbehörde (sachlich-inhaltliche Legitimation) sicher, jedoch fehlt es an der organisatorisch-personellen Legitimation. Ohne eine solche Legitimation dürften Ärzte, die „im Auftrag“ des Staates handeln, Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen, vor allem in die persönliche Freiheit und die körperliche Unversehrtheit, nicht vornehmen. Der Schleswig-Holsteinische Richterverband hat hierzu vorgeschlagen, § 13 Abs. 3 PsychKG um folgenden Satz zu ergänzen: „Die Beschäftigung von Ärzten und anderen Beschäftigten der nicht öffentlichen Krankenhausträger, die am Vollzug der Unterbringung beteiligt sind, bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde im Hinblick auf ihre fachliche und persönliche Eignung.“ Möglicherweise wird dieser Vorschlag aufgegriffen. Weitere Stellungnahmen betrafen das Landesbeamtengesetz, die Digitalisierung der Gesellschaft, das EU-Erbrecht, die Mietrechtsnovelle und die Aktienrechtsnovelle. Darüber hinaus befasste sich der Verband mit weiteren Anfragen, die aber nicht in einer Stellungnahme mündeten. Weiterhin nahm der Verband als Sachverständiger noch in Bezug auf Stellungnahmen aus dem Jahr 2013 an mündlichen Anhörungen des Innen- und Rechtsausschusses teil, so insbesondere zu den Entwürfen für ein Landesversammlungsgesetz. Mein besonderer Dank ist an alle Kolleginnen und Kollegen gerichtet, die 2014, in den Jahren davor und auch jetzt wieder an der Bewertung von Gesetzesvorhaben mitgewirkt haben bzw. mitwirken werden: Ohne Ihr Fachwissen, Ihre Arbeitskraft und Ihre Zeit hätte sich der Schleswig-Holsteinische Richterverband nicht in den verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben einbringen können. Nochmals: Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Seit mehreren Jahren führt der Schleswig-Holsteinische Richterverband in einem Kompetenzpool Kolleginnen und Kollegen, die sich bereit erklärt haben, bei einer Stellungnahme mitzuwirken. Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit? Dann wenden Sie sich bitte an RiLG Peter Fölsch, LG Lübeck. Peter Fölsch Jahresabschlusssitzung des Landesverbandes 2014 Die Räume des Hotels „Prisma“ in Neumünster waren weihnachtlich dekoriert, es gab ein wenig Schneeregen und zum inoffiziellen Höhepunkt der Veranstaltung sangen die Anwesenden gemeinsam – in der Woche vor Heiligabend fand die Weihnachtssitzung des Landesverbandes statt. Bevor man jedoch in gelöster Stimmung zusammenkam, fand zunächst eine verbandsöffentliche Präsidiumssitzung statt. Das Präsidium tauschte sich unter Anwesenheit interessierter Verbandsmitglieder über die Verbandsarbeit im ablaufenden Jahr, aktuelle Themen und die kommenden Arbeitsschwerpunkte aus. Berichtet wurde vor allem über die Sitzung der Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes im November in Hamburg, der eine Versammlung der Assessorenvertreter der einzelnen Landesverbände angeschlossen war. Ein zweiter Schwerpunkt war die Arbeit der Richterräte. Vertreter sowohl des Hauptrichterrates, des Bezirksrichterrates als auch des Hauptstaatsanwaltsrates informierten ausführlich über Aktuelles und info 1/2015 Erreichtes. Weiteres Thema war das Personalentwicklungskonzept und das diesbezügliche künftige Vorgehen. Zum geselligen Teil des Abends konnten als Gäste Justizministerin Anke Spoorendonk sowie der Vorsitzende des Hamburgischen Landesverbandes Dr. Marc Tully begrüßt werden, die mit kurzweiligen Reden nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Dr. Wilfried Kellermann in den Abend einführten. Danach wurde in gemütlicher Atmosphäre gegessen. Das Essen wurde dabei in diesem Jahr zum ersten Mal in Büfettform gereicht, was sowohl lecker und ansprechend war, als auch den Austausch mit den anderen Gästen erleichterte. Das von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Uta Fölster angeregte Weihnachtsliedersingen unter Klavierbegleitung von Andrej Marc Gabler war daher auch nur ein Höhepunkt, aber nicht der Abschluss einer interessanten und entspannten Feier. Dr. Geelke Otten 43 Dr. Geelke Otten Aus den Landes- und Ortsverbänden Grünkohl und Justiz – eine dauerhafte Beziehung Die hiesige Tradition des gemeinsamen Grünkohlessens ist weit über den deutschen Sprachraum hinaus aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt. Der geneigte Leser kann sich darüber sogar in der spanischsprachigen Wikipedia unter dem Stichwort Grünkohlessen informieren – jedenfalls in der Theorie. Eine Anschauung von der örtlichen Praxis konnte man am 20. Februar im Drathenhof in Molfsee gewinnen. Wie in jedem Jahr hatten die örtlichen Kieler Vereine der Rechtsanwälte einerseits und der Richter und Staatsanwälte andererseits zum gemeinsamen Schmaus geladen. Mit stets dreistelligen Teilnehmerzahlen handelt es sich für beide Ortsvereine regelmäßig um die größte Veranstaltung des Jahres. Auch in diesem Jahr fanden rund 150 hungrige Juristen den Weg zum Daniel Gruber Freilichtmuseum Molfsee, wo sich der von Johann von Drathen zum Ende des 18. Jahrhunderts in den Elbmarschen errichtete Hof heute befindet. Nach mehreren Jahren im Molfseer Bärenkrug war die Veranstaltung bereits 2014 aus Kostengründen einige Kilometer weiter umgezogen. Die alternierende Federführung lag diesmal bei den Anwälten, was sich insbesondere darin äußerte, dass Dr. Jens-Uwe Petersen als neuer Vorsitzender des Anwaltsvereins den Abend mit launigen Worten und der Begrüßung prominenter Gäste eröffnete. Von denen hatten einige sogar den Weg aus benachbarten Gerichtsbezirken auf sich genommen. Vielleicht waren sie es, die das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen brachten – jedenfalls passten Gäste und Büfett, anders als noch im Vorjahr, nicht mehr gemeinsam in den Hauptsaal De Groote Deel, sodass für das Büfett kurzerhand das Hochzeitszimmer in Beschlag genommen wurde. Ob deswegen eine Hochzeit verschoben werden musste, ist hier nicht bekannt. Das Angebot an Speisen und Getränken war so appetitlich wie reichhaltig, aber sicherlich nicht der Hauptgrund für den guten Zuspruch der Veranstaltung. Der dürfte vielmehr in der Gelegenheit bestehen, in geselliger Runde mit vielen Kollegen auch von der anderen Seite des Richtertischs ins Gespräch zu kommen. Diese Gelegenheit ist ausgiebig genutzt worden. Es gibt deshalb keinen Anlass zu der Befürchtung, dass man demnächst den Artikel über die hiesige Tradition des gemeinsamen Grünkohlessens aus der spanischen Wikipedia als obsolet streichen müsste. Daniel Gruber 44 info 1/2015 Ausblick Einladung zu einem justizöffentlichen Themenabend Justizpersonal am Mittwoch, 22. April 2015, 18:00 Uhr in der Sparkassenakademie Kiel, Faluner Weg 2, 24109 Kiel Mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten diskutieren auf Einladung des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Anke Spoorendonk Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Anke Spoorendonk Barbara Ostmeier MdL (CDU), Mitglied des Richterwahlausschusses Thomas Rother MdL (SPD), Mitglied des Richterwahlausschusses Andrej Marc Gabler Vorsitzender des Hauptrichterrates, Mitglied des Richterwahlausschusses folgende Themen: Einstellungsverfahren Barbara Ostmeier Wie werden Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein ausgewählt? Sollte das Verfahren bei der Einstellung geändert werden? Richterwahlausschuss Wie arbeitet der Richterwahlausschuss? Setzt er nur Beurteilungen um oder ist er frei? Entscheidet er (partei-)politisch? Haben die Ausschussmitglieder ein bestimmtes Richterbild? Welche Bedeutung hat die Frauenförderung? Thomas Rother Nachwuchsgewinnung Wie sichern wir uns ein hohes Maß an qualifiziertem Nachwuchs? Soll die Justiz für sich werben? Welche Maßnahmen kommen ggf. in Frage? Personalausstattung Wie viel Personal wird unserer Justiz zukünftig zur Verfügung stehen? Welche Veränderungen bewirkt die Neuauflage von Pebb§y? Moderation: B irgitt Becker und Dr. Wilfried Kellermann Andrej Marc Gabler info 1/2015 Anschließend laden wir ab 20:00 Uhr zu einem Stehempfang ein. 45 Holsteiner Landrecht „Humor ist Liebe. Er macht die Unzulänglichkeiten Sprachlicher Knock-out! Schreiben eines Anwalts an den Richter: In diesem Sinne: „Sehr geehrter Herr M., Ihren Versuch, meine Fantasie zu unterstützen, habe ich dankbar aufgenommen. Letztlich blieb es bei einem Versuch, weil Sie mich mit dem Gebrauch des dreifachen Genitivs sprachlich massiv überfordern. (…)“ Holsteiner §§§ etwas zulänglicher.“ Henry Nannen, deutscher Journalist (1913 – 1996) Landrecht Folge 14 Die nachfolgenden „Aktenperlen“ sind authentisch und von den Kollegen verbürgt. Anmerkungen der Redaktion sind kursiv gedruckt. Wir wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre! Ihre Redaktion Im Knast? In einer Mietsache entschuldigt sich der Mieter sehr schön eindeutig zweideutig. Dabei wollte der Kläger doch Mäuse … Ein Beklagter schreibt: „Ich habe eine Rattenzahlung beantragt.“ §§§ Und dann war da noch … ... der geblitzte Raser, der behauptete, das Gaspedal seines Automatikfahrzeugs habe für 9 Sekunden geklemmt, nämlich just vor der Radarfalle, und danach wieder einwandfrei funktioniert. 100 % (R)Echt. Diese Verhandlungsführung kann optimiert werden … (Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.05.2010 - 2 AZR 544/08): „Es liegt eine Drohung (…) vor, wenn ein Vorsitzender Richter im Rahmen von Vergleichsverhandlungen äußert: „Gleich werden Sie an die Wand gestellt und erschossen“, „Ich reiße Ihnen sonst den Kopf ab“ und: „Seien Sie vernünftig, sonst müssen wir Sie zum Vergleich prügeln“ und sich aus dem Vorbringen der Parteien nicht ergibt, dass der betreffenden Prozesspartei die offenbar häufiger an den Tag gelegte ungewöhnliche Art des Vorsitzenden bekannt gewesen wäre oder die Vergleichsverhandlungen in einer aufgelockerten Gesprächsatmosphäre geführt worden wären.“ Allen Einsendern vielen Dank! Haben auch Sie Beiträge zu dieser Rubrik? Senden Sie diese bitte per E-Mail an: [email protected] §§§ „Mein Anwalt wird sich kurzfristig dazu und zur Zwangsräumung äußern, da ich 3 Monate aus justiztechnischen Gründen nicht erreichbar bin ...“ §§§ Endlich Seelenfrieden? Aus einem Protokoll: „Zwischen den Parteien ist weiterhin angedacht, eine außergerichtliche Erlösung zu finden.“ Grau ist alle Theorie. Die Beklagte hatte folgende drei Bücher bestellt und erhalten, aber nicht bezahlt: Nein, nein, nein … Der Angeklagte ließ sich laut Protokoll wie folgt ein: „Bork, Einführung in das Insolvenzrecht Buch-Heeb, Kapitalmarktrecht, Tonner, Bankrecht“ „Es trifft zu, dass ich den Polizeibeamten als „ScheißBulle“, und „dreckiger Wichser“ bezeichnet habe. (…) Aber ich wollte ihn doch nicht beleidigen ...“ Kaufrecht war leider nicht dabei ... Versuchen kann man es ja mal ... Schreiben an das Gericht: „Hiermit möchte ich das Strafverfahren gegen mich einstellen …“ 46 info 1/2015 Beitrittserklärung SCHLESWIGHOLSTEINISCHER RICHTERVERBAND Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte www.richterverband-sh.de Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Richterverein O Flensburg O Itzehoe O Kiel O Lübeck O Schleswig im Schleswig-Holsteinischen Richterverband. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 130,-- € (im Beitrittsjahr anteilig). Der darin enthaltene Bezug der DRiZ erfolgt an meine Dienstanschrift. Mit der Übermittlung meiner dienstlichen E-Mail-Adresse an das DRB-Forum bin ich einverstanden. Name Vorname Amtsbezeichnung Gericht/Dienststelle Privatanschrift Ort, Datum Unterschrift Einzugsermächtigung Ich ermächtige den Verein, meinen Mitgliedsbeitrag von folgendem Konto einzuziehen: IBAN Kontoinhaber Kreditinstitut BIC Ort, Datum Unterschrift Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular sowie spätere Änderungsmitteilungen an den/die jeweilige(n) Vereinsvorsitzende(n), der/die Ihnen auch gern bei Rückfragen zur Verfügung steht. Richterverein Flensburg: StA Axel Schumann, STA Flensburg. Richterverein Itzehoe: VPräsLG Dietmar Wullweber, LG Itzehoe. Richterverein Kiel: Ri´inAG Insa Norden, AG Kiel. Richterverein Lübeck: VRiLG Christian Singelmann, LG Lübeck. Richterverein Schleswig: OStA Prof. Dr. Güntge, GenStA. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.richterverband-sh.de und www.drb.de. info 1/2015 47 Für Ihre Sicherheit! Eine der Säulen eines belastbaren Abstammungsgutachtens ist die sorgfältig dokumentierte Probenentnahme. 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