Heft 1/2015 - Schleswig-Holsteinischer Richterverband

info
w w w. r i c h t e r v e r b a n d - s h . d e
1/
IT-Entwicklungen in der Justiz
15
34. Jahrgang / April 2015
Richterrätewahlen 2015
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst
Inhalt
Impressum
editorial
Herausgeber
IT
Schleswig-Holsteinischer Richterverband
Die Welt im Umbruch Mardorf
5
Zum Entwurf eines IT-Gesetzes für die Justiz
Dietz
6
Postanschrift:
Landgericht Kiel
Schützenwall 31-35
24114 Kiel
www.richterverband-sh.de
Konto-Nummer 70227
Normfall – Bald der Normalfall?
Brommann
8
Redaktion
richterrätewahlen
Verantwortlich für den Inhalt dieser Ausgabe
und Redaktionsanschrift:
Dr. Veronika Gärtner,
c/o Landgericht Kiel
Schützenwall 31-35
24114 Kiel
Tel.: 0431/604-1037
E-Mail: [email protected]
Gesamtherstellung und Anzeigenverwaltung
Gebrüder Wilke GmbH, Druckerei und Verlag
Oberallener Weg 1 · 59069 Hamm
Telefon
(0 23 85) 4 62 90 - 0
Telefax (0 23 85) 4 62 90 - 90
[email protected]
Tarifverhandlungen
Einkommensrunde 2015
Schwitzer11
Aufruf zur Wahl
Kellermann
12
Die Richterrätewahlen 2015
Mardorf
13
Wahlvorschlag Hauptrichterrat
14
Wahlvorschlag Bezirksrichterrat
20
Wahlvorschlag Präsidialrat
26
Justizverwaltung
Pebb§y 2014 – war da nicht noch was?
Thomsen
31
PE-Konzept – es geht voran
Bischoff
32
Rundbrief des Bezirksrichterrates für die
ordentliche Gerichtsbarkeit
33
Außensenat OLG
38
Pressemitteilung des MJKE
Interview
Wachwechsel im hohen Norden
Reese39
Aus den Landes- und Ortsverbänden
Hinweise
Die Formulierungen „Richter“ und „Staatsanwalt“
bezeichnen geschlechtsunabhängig den Beruf.
Beiträge mit dem Namen des Verfassers geben
dessen persönliche Meinung wieder und müssen
nicht mit der Position des Verbandes übereinstimmen.
Zuschriften erbeten an die Redaktion.
Stellungnahmen des SH-RV 2014 Fölsch42
Jahresabschlusssitzung
Otten
43
Grünkohl und Justiz – eine dauerhafte Beziehung
Gruber
43
Ausblick
Einladung zur justizöffentlichen Veranstaltung „Justizpersonal“ am
22.04.2015 in der Sparkassenakademie Kiel
45
Holsteiner Landrecht
46
Alle Daten auch im Internet unter:
www.richterverband-sh.de
2
info 1/2015
Editorial
Neuerungen:
Wechsel des Redaktionteams und des Verlages
Liebe Leserinnen und Leser,
papierlosen Gerichten und Staatsanwaltschaften
vielleicht haben Sie schon bemerkt, dass unsere
führen. Und schon vorher, so will es die neue Lan-
Info ein gründliches Facelift erhalten hat. Wir ha-
desverfassung, soll der Bürger alle Anträge, Schrift-
ben nach vielen Jahren die Druckerei gewechselt
sätze und Eingaben an Behörden und Gerichte on-
und lassen von diesem Heft an im Fachverlagshaus
line auf den Weg bringen können. Der Startschuss
Wilke in Hamm arbeiten – die Auffrischung tut gut.
für das ehrgeizige Vorhaben fällt zu Neujahr 2018.
Noch tief greifender sind die Veränderungen in un-
Was kommt im Einzelnen wann auf die Justiz zu?
serem Redaktionsteam, das wir weiblicher aufge-
Beginnend mit diesem Heft werden wir Sie darüber
stellt und rundum verjüngt haben. Nach über zehn
laufend informieren.
Jahren unermüdlicher verbandsjournalistischer Ar-
Dr. Wilfried Kellermann
beit hatte unser Team eine Ablösung mehr als ver-
Schleswig-Holstein gilt als Musterland der Mitbe-
dient. Die Leitung der Redaktion hat unser Kollege
stimmung. Die Amtszeit der zahlreichen Räte und
Dominik Mardorf (Itzehoe) an die Kollegin Dr. Vero-
Gremien beträgt vier Jahre – sie endet in diesem
nika Gärtner (Kiel) abgegeben. Und auch für die
Frühjahr. Am Montag, 4. Mai 2015, wählen Sie, liebe
weiteren langjährigen Redaktionsmitglieder Dietmar
Kolleginnen und Kollegen, die für Sie zuständigen
Wullweber (Itzehoe) und Dr. Reinhard Wrege (Nor-
neuen Räte. Alles Wissenswerte dazu und beson-
derstedt) hat es Auswechslungen gegeben. Als
ders geeignete Kandidatinnen und Kandidaten stel-
„frische“ Redakteure wirken jetzt die Kollegen Vera
len wir Ihnen auf den nächsten Seiten vor.
von Hacht (Flensburg), Andreas Gerber (Lübeck)
und Bijan Nowrousian (StA Kiel) mit. Das neue Team
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr
finden Sie gleich auf der nächsten Seite.
Die digitale Entwicklung wird unsere Justiz in den
nächsten Jahren mit voller Kraft treffen. Parallel
zu neuen Fachverfahren soll die digitale Akte zu
Verabschiedung altes Team
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Übergabe Redaktion
3
Aktuell
das Neue info-redaktionsteam
Leitung der Redaktion
Dr. Veronika Gärtner
Richterin
Landgericht Kiel
Redaktionsmitglied
Bijan Nowrousian
Staatsanwalt
Staatsanwaltschaft Kiel
Redaktionsmitglied
Andreas Gerber
Richter am Landgericht
Landgericht Lübeck
4
info 1/2015
IT
Die Welt im Umbruch
Was tut sich am PC-Arbeitsplatz?
Die beschauliche Zeit, in der man mit alt bekannten
Werkzeugen, MEGA, Word und sonstigen Microsoft
Produkten gearbeitet hat, nähert sich dem Ende zu.
In den nächsten Jahren steht IT-technisch ein
Umbruch vor der Tür. Hierzu ein kurzer Überblick:
forumSTAR
Nachdem in den letzten Jahren und zum Jahreswechsel die Amtsgerichte in den Zivil-, Mobiliarvollstreckungs- und Betreuungsabteilungen mit der
Software forumSTAR ausgerüstet wurden, folgen in
diesem Jahr das Oberlandesgericht und die Landgerichte in Zivilsachen.
Zum 01.03.2015 sind die Landgerichte in Itzehoe
und Flensburg gestartet. Es folgen zum 01.05.2015
das Landgericht Lübeck, zum 01.07.2015 das
Landgericht Kiel und zum 01.09.2015 das Oberlandesgericht.
Daneben werden ab dem 01.06.2015 schrittweise
bis Anfang 2016 auch alle Immobiliarvollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte mit forumSTAR ausgestattet werden.
Nach jetziger Planung wird 2016 das Nachlassmodul von forumSTAR bei den Amtsgerichten, 2016
und 2017 das Familienmodul bei den Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht sowie 2017 das
Strafmodul bei den Amts- und Landgerichten sowie
dem Oberlandesgericht sowie in den letzten beiden
Quartalen das Insolvenzmodul bei den Amtsgerichten ausgerollt. Geplant ist, das Projekt Ende 2017
abzuschließen.
Umstellung auf „+1“
Daneben beginnt für alle der Umzug der IT-Basisinfrastruktur zu Dataport. Obwohl das Gesetz über
den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in der schleswig-holsteinischen Justiz
(Landes-IT-Justizgesetz noch nicht fertig ist, soll als
Erstes der Mailverkehr zu Dataport verlegt werden.
Hintergrund ist, dass die bestehende Mailinfrastruktur der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften aus dem Support von Microsoft genommen wurde und daher wegen sicherheitstechnischer
Bedenken der Umstieg auf ein gepflegtes und
supportestes System notwendig ist. Dabei macht
es aufgrund der Leitentscheidung der Ministerin
bezüglich des Wechsels zu Dataport keinen Sinn
info 1/2015
mehr, jetzt noch ein neues System bei der Justiz
aufzubauen und dieses dann in das spätere Zielsystem zu migrieren. Zuerst soll die Staatsanwaltschaft umziehen. Es bleibt zu hoffen, dass in
diesem Zuge – statt wie bisher gerichtsbezogener
E-Mail-Adressen – eine neue Justiz-Domäne (justiz.
landsh.de) eingerichtet wird, sodass der Wechsel
des E-Mail-Accounts nicht mehr bei jedem Gerichtswechsel notwendig ist.
ERV
Der spätestens zum 01.01.2018 einzuführende
flächendeckende elektronische Rechtsverkehr wird
zumindest am Anfang auf den richterlichen Arbeitsplatz kaum Auswirkungen haben, da damit noch
nicht die Einführung einer elektronischen Akte
verbunden ist. Der Richter bzw. die Richterin wird
sich nur mit der Frage auseinandersetzen müssen,
ob der auf diesem Weg eingereichte Schriftsatz mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach
dem Signaturgesetz versehen (§ 130 a Abs. 1 ZPO)
bzw. alternativ ab den 01.01.2018 über einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des dann geltenden § 130 Abs. 4 ZPO eingereicht worden ist. Als
kleines Schmankerl bietet sich – je nach Ertüchtigung des jeweiligen Fachverfahrens – der Vorteil,
dass elektronisch eingereichte Schriftsätze zur
elektronischen Weiterverarbeitung zur Verfügung
stehen und man sich, wenn man dies will, das
umständliche Scannen und Texterkennungsmaßnahmen spart.
E-Akte
Zurzeit ist noch ungeklärt, wann eine Entscheidung
für ein elektronisches Aktenbearbeitungssystem im
Rechtsprechungsbereich der Justiz in SchleswigHolstein fallen wird. Spätestens wenn alle professionellen Einreicher zum 01.01.2022 verpflichtet sind,
nur noch elektronisch einzureichen, führt für die
Justiz kein Weg an einer elektronischen Akte vorbei.
Zurzeit gibt es drei potenzielle Kandidaten für eine
elektronische Aktenlösung. Einmal die von NRW
entwickelte Elektronische Ergonomische Akte (E²A),
das in Bayern entwickelte Elektronische Integrationsportal (EIP) und schließlich die auf Basis eines
Standardproduktes entwickelte „eAkte als Service“
(eAS) aus Baden-Württemberg. Für die Entwicklung
der eAS auf Basis der VIS-Suite hat das forumSTARLand Baden-Württemberg Ende Januar der Firma
PDV Systeme GmbH nach einer europaweiten
5
Dominik Mardorf
IT
Ausschreibung den Zuschlag erteilt. Der schleswig-holsteinischen Justiz stellt sich nun eine Wahl
zwischen zwei unterschiedlichen eAkten-Ansätzen:
nämlich zwischen EIP und der eAS auf Basis von
VIS. Und was ist mit dem Produkt E²A, das letztlich
in Optik der EIP ähnelt? Dies kommt aus einer
anderen Softwareproduktfamilie und setzt nicht auf
die bereits in Schleswig-Holstein eingesetzte elektronische Kommunikationsplattform auf, sodass
deren Einsatz zurzeit eher unwahrscheinlich ist,
aber auch nicht von vornherein völlig ausgeschlossen werden kann.
Und wann kommt die eAkte nun?
Dies lässt sich schwer beurteilen. Das BMJV hat für
Sommer 2015 einen Kabinettsentwurf des Gesetzes zur elektronischen Akte in Strafverfahren
angekündigt und beabsichtigt wohl ein verpflichtendes Datum zur Einführung der elektronischen
Akte in Strafsachen zum 01.01.2026. Es ist nicht
auszuschließen, dass, wenn dieser Gesetzentwurf
kommt, auch in allen anderen Prozessordnungen
dieses Datum als verpflichtendes Einführungsdatum einer elektronischen Aktenführung aufgenommen werden wird.
Aber, ob dieser Gesetzentwurf jedoch so Realität
wird und die besagte Folgeänderung nach sich
zieht, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die E-Akte
kommt. Welches Produkt auch immer es sein mag;
die Welt wird nicht untergehen, aber sich verändern.
Ihr Dominik Mardorf
Zum Entwurf eines IT-Gesetzes für die Justiz
Dr. Martin Dietz
Mit dem Gesetz über den Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik (IT-Gesetz) für die
Justiz will das Justizministerium die Organisation
und Betreuung der IT der Gerichte und Staatsanwaltschaften regeln. Der fortschreitende Einsatz der
IT (man denke etwa an Forumstar und die Einführung der elektronischen Akte) gebietet die Absicherung der Belange der Justiz. Begrüßenswert war
insofern die Bereitschaft des Justizministeriums,
u. a. die Angehörigen der Justiz über die Verbände
und Räte schon in der Diskussion um den Gesetzesentwurf zu beteiligen. Nach mehrmonatiger Diskussion trafen sich deren Vertreter am 12.02.2015
abschließend in einer Gesprächsrunde mit dem
Staatssekretär Herrn Dr. Schmidt-Elsaeßer und
weiteren Vertretern des MJKE, um nochmals die
Kernpunkte des Entwurfes zu diskutieren.
Auch die Justiz kann sich dem immer stärkeren
Vordringen der IT in ihre Tätigkeitsbereiche nicht
entziehen. Dies ist nicht immer ein Grund zur Freude. Es muss aber zur Kenntnis genommen werden,
dass gerade mit der Entscheidung für die elektronische Akte eine Tatsache geschaffen ist, der man
sich stellen muss. Aus Sicht des S-H RV ging es
daher im Beteiligungsverfahren darum, die Kernprobleme anzusprechen. Das Hauptaugenmerk lag
und liegt dabei darauf, die Funktionsfähigkeit der
Justiz sicherzustellen. Die Zusammenarbeit mit
Dataport (AöR) und möglicherweise anderen externen Dienstleistern wird mehr und mehr in den
6
Vordergrund rücken. Nur wenn die zuständigen
Dezernenten ununterbrochen auf die tätigkeitsrelevanten Daten zugreifen können, ist eine funktionsfähige Justiz überhaupt denkbar. Als problematisch
könnte es sich etwa erweisen, wenn die schleswigholsteinische Justiz Dataport gegenüber nur als ein
„Kunde“ von vielen auftreten und so ggf. bei
„Sicherheitsvorfällen“ 1 Wartezeiten hinnehmen
müsste. Unter anderem aus diesem Grunde
erscheint es sinnvoll, Zentralisierung zu vermeiden,
wo sie vermeidbar ist. Weitere wichtige Punkte
liegen in der zu wahrenden richterlichen Unabhängigkeit und der Unabhängigkeit2 der Justiz allgemein, in der Sicherung der Daten, im Schutz der
Dezernenten vor Dauerbeobachtung, in der Kontrolle der Einsichtnahme in die Justizdaten und
Metadaten und in der Anwenderbetreuung (auch
durch justizeigenes Personal) vor Ort.
Der aus neun Paragrafen bestehende Gesetzesentwurf 3 trifft im Ergebnis zu allen genannten Punkten
Regelungen. In § 2 widmet er sich etwa den besonderen Belangen der Justiz, indem in Absatz 1 die
obersten Landesbehörden4 zur Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit der Justiz und zum Schutz der
Unabhängigkeit der Justiz verpflichtet werden. In
Absatz 2 werden diese Anliegen konkretisiert,
indem eine Trennung der IT-Strukturen der Justiz
und der Landesverwaltung und ein grundsätzliches
Einsichtnahmeverbot in die richterliche, rechtspflegerische und staatsanwaltliche Tätigkeit geregelt
info 1/2015
IT
werden. Letzteres soll insbesondere mittels Zugriffsprotokollierungs- und Mitteilungspflichten sichergestellt werden.
Mit dem neuen Gesetz wird die IT der Gerichte und
Staatsanwaltschaften organisatorisch im MJKE bei
einer noch einzurichtenden Gemeinsamen Stelle für
Informations- und Kommunikationstechnik (GemIT)
aufgehängt (§ 4 Abs. 1 ITGJ). Die GemIT soll die
Rechtsbeziehungen zu externen Dienstleistern
gestalten und überwachen (§ 4 Abs. 2 und 3 ITGJ).
Vorgesehen ist gleichwohl, die Anwender vor Ort
durch eigene dezentrale IT-Stellen zu betreuen (§ 4
Abs. 2 S. 1 ITGJ).
Wichtigstes Instrument der Einflussnahme und
Kontrolle der Justiz selbst wird in der unabhängigen IT-Kontrollkommission (§ 5 ITGJ) liegen. Im
aktuellen Entwurf werden die sechs Mitglieder der
Kommission von den Mitbestimmungsgremien
(Richterräte, Hauptstaatsanwaltsrat und Hauptpersonalrat) aus dem Kreis der Justizangehörigen
benannt (§ 5 Abs. 2 ITGJ). Die Kommission soll
u. a. die Einhaltung des ITGJ und der Verträge mit
den externen IT-Dienstleistern überwachen. Ihr
werden in diesem Zusammenhang Zugriffs- und
Einsichtsrechte zugesprochen, der obersten
Landesbehörde und den externen Dienstleistern
werden Unterrichtungs- und Beteiligungsverpflichtungen zugunsten der Kommission auferlegt (§ 5
Abs. 5 und 6 ITGJ). Sie kann sich außerdem unter
anderem vom Unabhängigen Landeszentrum für
Datenschutz beraten lassen (§ 5 Abs. 7 ITGJ).
Verstöße werden von ihr bemängelt und ggf. beanstandet. Für die Beseitigung der Mängel unterrichtet die Kommission die Aufsichtsbehörde und/oder
den jeweiligen Vertragspartner des externen Dienstleisters (§ 5 Abs. 8 ITGJ). Darüber hinaus kann die
Kommission in beschränktem Maße auch gestalterisch tätig werden (z. B. Anhörung der Kommission
bei Aufgabenverteilung zwischen GemIT und
dezentralen IT-Stellen § 4 Abs. 2 ITGJ und in Fachverfahren § 7 ITGJ, Beteiligung bei der Regelung
justizinterner Zugriffsrechte § 8 ITGJ).
Letztlich nicht überraschend ist es, dass sich bei
den Interessenvertretern an eben der IT-Kontrollkommission die Geister schieden. Einigen Diskussionsteilnehmern ging es im Schwerpunkt um eine
möglichst umfassende Beteiligung der unterschiedlichen
Gerichtszweige. Dies könnte sich aber als problematisch erweisen. Die IT-Kontrollkommission bestünde
dann aus bis zu acht Mitgliedern. Zwar kann das
die einzelnen Verfahrensordnungen betreffende
Spezialwissen auf diese Weise wirksam Einfluss
nehmen. Jedoch würden sich die einzelnen Mitglieder der Kommission dann jeweils nur in geringerem
Umfang mit der Materie beschäftigen können.
Wenn man aber die Kommission in ihren umfangreichen Aufgaben nicht überfordern will, wird man auf
IT-Spezialisten nicht verzichten können. Es erscheint
überdies fraglich, ob ein so großes Gremium optimal arbeiten kann. Der S-H RV machte sich vor dem
Hintergrund dieser Probleme von Anfang an für
eine schlanke Kommission mit maximal drei Mitgliedern stark, die als echte IT-Spezialisten mit angemessener Entlastung die Belange der Justiz sachgerecht vertreten können. So recht folgen mochten
andere Diskussionsteilnehmer diesem Gedanken
nicht. Bleibt zu hoffen, dass die ebenfalls diskutierte Idee, der Kommission über einen „Exekutivausschuss“ aus ein bis drei Mitgliedern Handlungsfähigkeit zu verleihen, beim MJKE oder beim
Gesetzgeber auf fruchtbaren Boden fällt. In diesem
Zusammenhang richtete der S-H RV an den Staatssekretär die Frage, wie die Personalkosten der
IT-Kontrollkommission getragen werden sollen.
Neben der erforderlichen allgemeinen Entlastung
der Mitglieder für das Alltagsgeschäft geht es
dabei auch um dringend erforderliche Fortbildungszeiten. Im aktuellen Entwurf sind in
§ 5 Abs. 3 ITGJ 20 Fortbildungstage für die jeweilige Amtsperiode des entsendenden Rates vorgesehen (also im Durchschnitt fünf Tage im Jahr). Der
Staatssekretär verwies darauf, dass die Mehrbelastung bei Pebb§y abgebildet werde und dass als
positiver Effekt des fortschreitenden Einsatzes der
IT in der Justiz Freiräume entstehen dürften. Angesichts der leeren Landeskassen soll die Justiz also
selbst die Personalkosten tragen. Bedenken äußerten allerdings auch die Vertreter des erweiterten
Hauptpersonalrates, die die berechtigte Frage stellten, ob denn die Freiräume auch eben dort entstehen würden, wo die zusätzliche personelle Belastung durch Abgabe an die IT-Kontrollkommission
deutlich werden wird und auf den bereits bestehenden Stellenabbaupfad hinwiesen.
Dr. Martin Dietz
1
ach dem Gesetzesentwurf sollen solche die Behandlung von und den Informationsfluss bei
N
Gefahren für die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Daten umfassen.
Vgl. hierzu Hessischer Dienstgerichtshof für Richter, Urteil vom 20.04.2010, Az.: DGH 4/08.
3
Stand Februar 2015.
4
Gemeint sind hier die Staatskanzlei und das MJKE.
2
info 1/2015
7
IT
normfall – Bald der Normalfall?
Die elektronische Akte ist ein Schlagwort, dem die
meisten Kolleginnen und Kollegen mit Skepsis und
Besorgnis begegnen. Doch die Umstellung auf eine
elektronische Aktenführung bietet auch Chancen.
Eine dieser neuen Möglichkeiten ist der Einsatz von
Strukturierungswerkzeugen.
Sebastian Brommann
Jeder von den in der Justiz Tätigen erschließt sich
den Inhalt einer Akte auf seine Weise: Gedanklich,
mit Hilfe von Notizen, Relationstabellen („T-Zettel“),
Textmarkern, Klebezetteln, MindMapping etc. Ziel
ist es stets, Ordnung und Struktur in die Akte und
den Sachverhalt zu bringen und gesuchte Informationen möglichst schnell wieder aufzufinden. Hierzu
bietet ein gutes elektronisches Strukturierungsprogramm in Verbindung mit einer digitalisierten Akte
Möglichkeiten, die über das hinausgehen, was mit
Zettel und Stift möglich ist. Ein solches Programm,
der normfall-Manager, wird derzeit landesweit von
interessierten Kolleginnen und Kollegen verschiedener Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften getestet.
Der normfall-Manager geht zurück auf ein Projekt
des Tübinger Rechtsprofessors Fritjof Haft, der sich
seit Langem mit juristischer Methodik und der
Verbindung von Informatik und Rechtswissenschaft
beschäftigt. Nach dem 1990 entstandenen sog.
Normfall-Projekt an der Universität Tübingen wurde
1999 die Normfall GmbH gegründet, die ein
entsprechend gestaltetes Programm entwickelt und
vertreibt (www.normfall.de). Der normfall-Manager
wird schon seit einiger Zeit auch in verschiedenen
Polizei- und Justizbehörden verwendet. Nachdem
beim Landgericht Kiel über einen längeren Zeitraum eine Testversion für den Einsatz in einer Zivilkammer für Bausachen zur Verfügung stand und in
einigen Wirtschaftsstrafkammern mit dem Einsatz
digitalisierter Zweitakten (vgl. den Artikel des Kollegen Gabler in info 2/2014, S. 28) die Voraussetzungen für einen effektiven Einsatz des Managers
geschaffen wurden, hat das MJKE die Organisation
eines größer angelegten Testes übernommen und
insbesondere eine eintägige intensive Schulung
möglich gemacht.
Doch was kann ein solches Programm, was Zettel
und Bleistift nicht können? Auf den ersten Blick
stellt einem das Programm „nur“ die Möglichkeit zur
Verfügung, eine Baumstruktur anzulegen. Es
können also unter einen Oberpunkt, z. B. „Akte“,
verschiedene Unterpunkte, z. B. „Klageschrift“,
8
„Klagerwiderung“, „Replik“, „Gutachten“ o. Ä.
angelegt werden. Die Gliederungspunkte können
völlig frei angelegt werden zu allen Themen, die für
die Erfassung des Falles notwendig sein können,
Personen, Anspruchsgrundlagen, Mängel, Zeugenaussagen etc. Interessant wird es, wenn die einzelnen Gliederungspunkte mit der elektronisch erfassten Akte verknüpft werden. Habe ich z. B. einen
Strukturpunkt „Mangel 1“ angelegt, wird mir, sobald
ich den Strukturpunkt anklicke, eine Liste aller
Fundstellen in der Akte angezeigt, die ich zuvor mit
dem Thema Mangel 1 verknüpft habe. Ein Klick auf
eine dieser Fundstellen öffnet seitengenau in einem
gesonderten Fenster oder idealerweise auf einem
zweiten Monitor die Seite, auf der ich die zu
Mangel 1 gehörende Information gefunden und
markiert hatte.
Zusätzlichen Nutzen kann ich erzielen, wenn ich
eine Fundstelle in der Akte, die nicht nur für den
Mangel 1 relevant ist, auch noch mit anderen Strukturpunkten verbinde. Ist für diesen Mangel z. B.
auch Zeugenbeweis angeboten und ein Sachverständigengutachten vorgelegt worden, kann ich
dieselbe Fundstelle auch mit den Themen „Beweismittel“ verbinden, unterteilt nach Zeugen und Sachverständigen. Oder ein Umstand spielt für mehrere
Mängel eine Rolle, ein Zeuge hat zu verschiedenen
Beschuldigten und Taten Aussagen getätigt. Dann
kann diese Seite mit allen in Betracht kommenden
Themen und Strukturpunkten verknüpft werden und
steht auf kurzem Wege zur Verfügung. Änderungen
werden automatisch bei allen Strukturpunkten, mit
denen das Dokument verbunden ist, aktualisiert.
Weiter über die bisher angewandten Methoden
hinaus geht das Programm dadurch, dass praktisch alle relevanten Dateiformate mit einem Strukturpunkt verknüpft werden können. Zu einer
Zeugenvernehmung, die als Video und als Niederschrift vorliegt, kann damit sowohl der Text als auch
das Video, Tatortfotos, etc. verknüpft werden und
werden auf einfachen Mausklick angezeigt. In
diesem Beispiel könnte zudem ein direkter Link zu
einer Entscheidung bei juris zum Thema Zeugenbelehrung hinzugefügt werden, falls dies relevant ist.
So kann im Laufe der Arbeit mit der Akte ein immer
komplexeres System von Verweisen entstehen, das
es ermöglicht, durch einen kurzen Klick auf einen
angelegten Strukturpunkt alle relevanten Informationen angezeigt zu bekommen. Spätestens an dieser
Stelle ist ein solches elektronisches Werkzeug den
info 1/2015
IT
konventionellen Methoden überlegen. Hinzu kommt,
dass das Programm eine leistungsstarke Suchfunktion beinhaltet, mit der die gesamte Akte und alle
verknüpften Dateien, egal in welchem Format,
durchsucht werden können. Suche ich z. B. nach
Fundstellen, in denen der Name des Beschuldigten
X vorkommt oder die Bitumendickbeschichtung
eines Kellers erwähnt wird, stehen mir diese Informationen in kurzer Zeit zur Verfügung.
Eine besondere Möglichkeit für Zivilrichter hält das
Programm mit dem Relationsmodul vor, in dem die
mit einem Strukturpunkt, z. B. „Mangel 1“ verbundenen Fundstellen und ihr Inhalt durch einfaches
Markieren mit der Maus nicht nur dem „Mangel 1“,
sondern innerhalb dieses Punktes auch z. B. dem
Kläger, Beklagten, Streithelfer, Sachverständigen
etc. zugeordnet werden können und wie auf den
üblichen „T-Zetteln“ in Form einer Tabelle dargestellt werden. Der Text wird hierbei automatisch aus
der markierten Textpassage übernommen. Im
Idealfall kann dann sofort überblickt werden, ob ein
Punkt bestritten ist oder nicht, die Beweisbehauptung kopiert werden und in der ebenfalls enthaltenen Textverarbeitung in den Konjunktiv umformuliert und in das zu schreibende Urteil, den
Beweisbeschluss etc. übernommen werden.
Die zahlreichen Möglichkeiten, das Programm zu
verwenden, und seine bewusst offene Gestaltung,
die es jedem Nutzer ermöglicht, für die einzelne
Akte oder z. B. eine Wissensdatenbank Strukturen
zu schaffen, erscheinen mir nach einigen Monaten
der Nutzung die wesentlichen Punkte, die neue
Nutzer trotz der unbestrittenen Vorteile davon
abschrecken könnten, ein solches Strukturierungswerkzeug einzusetzen. Die Erfahrung zeigt aber
auch, dass man nach einiger Zeit der Einarbeitung
bereits beim ersten Lesen einer Akte damit beginnt,
in anzulegenden Strukturen zu denken und ein
Gefühl dafür zu entwickeln, wie die Gliederung
sinnvoll aussehen sollte. In Verbindung mit der
Möglichkeit, alle angelegten Punkte umzusortieren
und neu zu organisieren sowie Vorlagen für typische Fälle anzulegen, verschwindet das Gefühl der
Unsicherheit dann schnell. Auch insofern ist es gut,
dass eine größere Anzahl von Nutzern Erfahrungen
sammeln und ggf. weitergeben kann.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass mit der Einführung der elektronischen Akte Strukturierungswerkzeuge zur Verfügung gestellt werden sollten, um
einen größtmöglichen Nutzen aus der bevorstehenden Digitalisierung zu ziehen. Ob dies geschieht
und ob es sich hierbei um den normfall-Manager
oder andere Werkzeuge handeln wird, steht zurzeit
noch nicht fest. Es sollte aber darauf gedrängt
werden, möglichst einfach zu bedienende und
gleichzeitig multifunktionale Systeme zu integrieren.
Sebastian Brommann
info 1/2015
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info 1/2015
Tarifverhandlungen
Einkommensrunde 2015
Ein Rückblick auf die abgeschlossenen
Tarifverhandlungen und die Übertragung
des Ergebnisses auf die Besoldung
Dienstherrn vor keine unlösbare Aufgabe. Daher
erwarten wir auch, dass die Forderung einer 1:1
Übernahme auf die Besoldung nicht mit der Begründung abgelehnt wird, dafür sei im Haushalt kein
Geld vorhanden. Der dbb schleswig-holstein hatte
stets kritisiert, dass er die Haushaltsansätze mit 1,5
% für dieses Jahr und geplanten 2 % für nächstes
Jahr zuzüglich jeweils 0,2 % zur Einspeisung in die
Versorgungsrücklage für zu niedrig hält. Eine Tarifvorsorge von 3,9 % (für 24 Monate) würde gerade
einmal den Nachholbedarf aus dem Abschluss des
Jahres 2014 für Bund und Kommunen abdecken.
Und zur Erinnerung: Dieses Tarifergebnis wurde
zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen.
Anke Schwitzer
Vor zwei Jahren haben die Gewerkschaften und
Arbeitgeber wie auch in diesem Jahr in Potsdam für
die Länder verhandelt. Schon damals war die zeitund inhaltsgleiche Übernahme für die Besoldung
Teil unserer gewerkschaftlichen Forderung. Die
harten Auseinandersetzungen mit der Landesregierung und den Regierungsfraktionen sind noch nicht
vergessen. Am Ende konnte zumindest verhindert
werden, dass bei den Inhalten des Tarifabschlusses in Schleswig-Holstein für die Besoldung Abstriche gemacht wurden. Mit der zeitlichen Verzögerung der Übernahme des Tarifergebnisses haben
die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erneut
einen ansehnlichen Beitrag zur Sanierung des
Landeshaushalts und damit zur Einhaltung der
verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse
geleistet. Bereits durch die Einschnitte bei den
Sonderzahlungen liegt der Sanierungsbeitrag inzwischen deutlich über einer Milliarde Euro. Und trotz
dieser ungerechten Kürzungen bei der Bezahlung
leistet der öffentliche Dienst tagtäglich gute Arbeit
für dieses Land. Und das hat sich durchaus für die
Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen hier
ausgezahlt.
Bei dem inzwischen erzielten Tarifabschluss haben
auf Arbeitgeberseite auch die Auswirkungen im
Besoldungsbereich eine nicht unwesentliche Rolle
gespielt. 2,1 % Erhöhung ab 1.3.2015 und 2,3 % ab
1.3.2016 stellen die öffentlichen Arbeitgeber und
info 1/2015
Nicht mehr und nicht weniger erwarten die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter
und die Pensionärinnen und Pensionäre in Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr – in unserer
Einkommensrunde 2015. Wer den öffentlichen
Dienst in Schleswig-Holstein auch weiterhin für
Nachwuchskräfte attraktiv gestalten will, der darf
nicht bei der Bezahlung knausern, nur weil Beamte
und Richter sich ihre Einkommenserhöhungen nicht
erstreiken dürfen (und wollen). Eine angemessene
Beteiligung an der allgemeinen Einkommensentwicklung ist das Mindeste, was die Betroffenen
erwarten können. Und sie können auch erwarten,
dass im Haushalt hierfür genügend Mittel bereitgehalten werden, um dies zu gewährleisten.
Wertschätzung drückt sich nicht nur in warmen
Worten, sondern auch in einer ordentlichen Bezahlung aus. Dies muss mehr als bisher auch in der
Politik ankommen.
Und genau dafür werden wir kämpfen. Vor zwei
Jahren haben eine große Zahl von Menschen aus
allen öffentlichen Bereichen Seite an Seite gestanden, um ihrem Unmut über die ungerechten Besoldungspläne deutlich zu artikulieren. Bei Bedarf
werden wir – gemeinsam mit Ihnen – zu „Wiederholungstätern“. Da bin ich mir ganz sicher!
Anke Schwitzer
Landesbundvorsitzende des dbb Beamtenbund
und Tarifunion Landesbund Schleswig-Holstein e.V.
11
Hinweis der
Redaktion:
Verkündungstermin
BVerfG für
R-Besoldung
am 5. Mai 2015
Richterrätewahlen
Aufruf zur Wahl
Richterrätewahlen am 04. Mai 2015
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
am Montag, dem 4. Mai 2015, wählen Sie unsere
richterlichen Personalvertretungen. Ich bitte Sie, die
Kandidatinnen und Kandidaten des SchleswigHolsteinischen Richterverbandes mit Ihrer Stimme
zu unterstützen.
Dr. Wilfried Kellermann
Nur mithilfe eines starken Berufsverbandes können
wir unsere Interessen auf den verschiedenen
Ebenen der Justizverwaltung sowie der Landesund Bundespolitik wirkungsvoll vertreten. Das
wollen wir mit unserem Landesverband als Dachorganisation unserer örtlichen und fachlichen Richtervereine auch in Zukunft gewährleisten und ausbauen. Unser Verband, dem inzwischen mehr als 700
Kolleginnen und Kollegen angehören, ist die einzige von der Landesregierung anerkannte Spitzenorganisation im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes
(§ 59 MBG), die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein
vertritt. Dieses weitreichende Beteiligungsrecht
unseres Verbandes stärkt zugleich unsere
Mitglieder in den einzelnen Personalvertretungen.
Unser Verband ist breit aufgestellt und mit vielen
Organisationen vernetzt, auch über die Grenzen
Schleswig-Holsteins hinaus. Dies gewährleistet den
nötigen Informationsaustausch und Positionsabstimmungen, ohne die eine wirksame Mitbestimmung
nicht funktionieren kann.
Wir sind auf allen Ebenen der Justiz und auch
ressortübergreifend für den öffentlichen Dienst
aktiv. Unabhängig von einer Mitgliedschaft
bieten wir zum Beispiel jungen
Kolleginnen und Kollegen vielseitige
Hilfestellungen zum Berufseinstieg an
und informieren auf Wunsch alle Richter
und Staatsanwälte landesweit
über die zahlreichen Möglichkei-
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ten von Auslandseinsätzen, Abordnungen und Fortbildungen.
Im Bereich der Justizpolitik und der Mitbestimmung
setzen wir uns für eine noch stärkere Förderung
unserer vielen jungen Kolleginnen und Kollegen
ein. Die Möglichkeiten, berufliches und familiäres
Engagement in Einklang zu bringen, müssen
laufend überprüft und nachgesteuert werden. Hierzu gehören insbesondere eine vorausschauende
Personalplanung und die Chancengleichheit bei
der Vergabe von Funktionen, die der Qualifizierung
dienen oder aus anderen Gründen besonders
begehrt sind. Auch die sogenannte „Durchlässigkeit“ muss weiter gefördert werden. Wir haben
mehrere Initiativen ergriffen, um – ausschließlich auf
freiwilliger Basis – die Fluktuation zwischen Gerichtsebenen, Gerichtsstandorten und Laufbahnen zu
verstärken.
Ganz besonders wichtig ist uns der Kampf um eine
amtsangemessene Besoldung und um Arbeitsbedingungen, die unseren hohen Aufgaben gerecht
werden. Dazu zählen eine Verbesserung der Personalausstattung und eine Arbeitsgestaltung, die uns
dient und nicht belastet. Sehr aufmerksam begleiten wir daher die fortschreitende Digitalisierung der
Justiz, die zweifellos Fortschritte, aber auch viele
Probleme mit sich bringt. Wir werden jede Neuerung kritisch darauf prüfen, ob sie unsere Arbeitsprozesse tatsächlich unterstützt, vereinfacht oder
verbessert. Denn eines ist gewiss: Als Richterinnen
und Richter benötigen wir den Kopf und den
Rücken frei, für nichts anderes als unsere Kernaufgabe, die Rechtsprechung.
Dr. Wilfried Kellermann
info 1/2015
Richterrätewahlen
Die Richterratswahlen 2015
Alles, was sie wissen müssen
Die Richterinnen und Richter wählen am
Montag, 4. Mai 2015,
• die örtlichen Richterräte,
• die Bezirksrichterräte,
• den Hauptrichterrat als höchste Stufenvertretung
und
• den Präsidialrat.
Die einzelnen Gremien
Die örtlichen Richterräte auf der Ebene des jeweiligen
Gerichts, die Bezirksrichterräte auf der Ebene der
Obergerichte und der Hauptrichterrat auf der Ebene
des Justizministeriums bestimmen als Personalräte im
Sinne des Mitbestimmungsgesetzes. Nach dem MBG
wirken sie mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt,
Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken. Das Gleiche gilt, wenn
die Dienststelle Maßnahmen für Personen trifft, die der
Dienststelle nicht angehören, jedoch für sie oder die
ihr angehörenden Beschäftigten tätig sind und sie
innerhalb der Dienststelle beschäftigt werden.
Der Präsidialrat ist vor jeder Einstellung, Anstellung,
Beförderung und Versetzung einer Richterin oder
eines Richters, vor der Entscheidung über die Übernahme einer Richterin oder eines Richters auf Probe
oder kraft Auftrags in das Richterverhältnis auf Lebenszeit und vor der Entlassung einer Richterin oder eines
Richters auf Probe oder kraft Auftrags zu beteiligen. Er
wird gemeinsam für die Gerichte der ordentlichen
Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der
Finanzgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und
der Sozialgerichtsbarkeit gebildet und besteht aus
dem ranghöchsten Richter des jeweiligen Gerichtszweiges als Vorsitzendem (also der Präsidentin und
dem Präsidenten) sowie jeweils einem ständigen und
drei nichtständigen richterlichen Mitgliedern.
Bedeutung
Die Einflussmöglichkeiten der Personalräte sind nicht
zu unterschätzen. So ist das Justizministerium in den
vergangenen Jahren zunehmend dazu übergegangen, wichtige Belange im Einvernehmen mit der Richterschaft zu regeln – und das hieß im Wege von
Dienstvereinbarungen mit dem Hauptrichterrat: so
etwa zur Einführungsphase für Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein oder zur Gestaltung der
IT-Organisation (IT-Betriebs DV). Neben der zwingenden Beteiligung haben die Richterräte vielfache Initiativmöglichkeiten. So hat der Hauptrichterrat die
info 1/2015
Optimierung des Einstellungsverfahrens und Förderung der Durchlässigkeit angestoßen.
Das Wahlverfahren
So wählen Sie richtig
– Damit Ihre Stimme zählt –
Wahl der Bezirksrichterräte
Zu wählen sind drei Richter/-innen als Mitglied des
jeweiligen Bezirksrichterrates beim OLG, OVG und
LSG. Ersatzmitglieder werden im Anschluss an die
Wahl vom Wahlvorstand ermittelt. Es müssen zwei
Richterinnen und ein Richter gewählt werden. Jede/-r
Wahlberechtigte hat drei Stimmen, und zwar höchstens zwei Stimmen für weibliche und höchstens eine
Stimme für männliche Bewerber.
Wahl des Präsidialrates
Zu wählen sind jeweils eine Richterin oder ein Richter
als ständiges Mitglied des Präsidialrates für die einzelnen Gerichtsbarkeiten sowie eine Richterin oder ein
Richter als Stellvertreter/-in, ferner jeweils drei Richterinnen oder Richter als nichtständige Mitglieder des
Präsidialrates des jeweiligen Gerichtszweigs mit je
einem/einer Stellvertreter/-in. Es müssen auch hier in
der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwei Frauen und ein
Mann gewählt werden. Jede/-r Wahlberechtigte hat
eine Stimme für die Wahl des ständigen Mitgliedes
und insgesamt drei Stimmen – nämlich höchstens
zwei für weibliche und höchstens eine für männliche
Bewerber – für die Wahl der nicht ständigen Mitglieder
des Präsidialrates.
Wahl des Hauptrichterrates
Zu wählen sind fünf richterliche Mitglieder des Hauptrichterrates. Jede/-r Wahlberechtigte/-r hat fünf Stimmen, und zwar höchstens zwei Stimmen für weibliche
Bewerberinnen und höchstens drei Stimmen für männliche Bewerber.
Die Superstimme
Neben der individuellen Stimmabgabe ist auch die
„Listenwahl“ möglich (sog. Superstimme). Gemäß
§ 28 Abs. 4 Wahlordnung kann die Wählerin oder der
Wähler einen gesamten Wahlvorschlag unverändert
annehmen. In diesem Fall hat die Wählerin oder der
Wähler auf dem Stimmzettel in einem besonderen Feld
die Vorschlagsliste anzukreuzen, für die sie ihre oder
er seine Stimmen abgeben will. Diese Kennzeichnung
einer Vorschlagliste gilt als Abgabe aller nach
Absatz 3 Satz 3 zu vergebenden Stimmen in der auf
der Vorschlagsliste vorgegebenen Reihenfolge.
Dominik Mardorf
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Dominik Mardorf
Richterrätewahlen
Die vorschlagsliste des Richterverbandes
Hauptrichterrat
oben (von links nach rechts): Evers-Vosgerau, Dr. Grotkopp, Dr. Kehrer, Prätorius;
unten (von links nach rechts): Kruse, Gerber, Mardorf, Gabler, Dr. Welzel, Voß-Güntge
1. Gabler, Andrej MarcVorsitzender Richter am Landgericht Kiel
2. Mardorf, LysannRichterin am Landgericht Itzehoe
3. Grotkopp, Dr. JörgDirektor des Amtsgerichts Bad Segeberg
4. Voß-Güntge, BirgitRichterin am Oberverwaltungsgericht Schleswig
5. Welzel, Dr. MarcelDirektor des Amtsgerichts Oldenburg
6. Evers-Vosgerau, CarlaRichterin am Arbeitsgericht Flensburg
7. Kruse, Renate ChristineRichterin am Sozialgericht Lübeck
8. Gerber, AndreasRichter am Landgericht Lübeck
9. Kehrer, Dr. FranziskaRichterin am Amtsgericht Flensburg
10.Prätorius, AngelikaRichterin am Finanzgericht Kiel
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info 1/2015
Richterrätewahlen
Andrej Marc Gabler
VRiLG Kiel
Vorsitzender des Hauptrichterrates
2011 bis 2015
und Mediationsausbilder. 2007 Abordnung an das
Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Seit
2008 Vorsitzender verschiedener Wirtschaftsstrafkammern beim Landgericht Kiel.
Ich möchte mich auch in der kommenden Wahlperiode weiterhin engagiert und nachdrücklich für
unsere Berufsinteressen einsetzen. Wir stehen vor
tief greifenden Umwälzungen unserer beruflichen
Tätigkeit. Die begonnene Digitalisierung der Justiz
wird unsere Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe radikal verändern.
46 Jahre, Familie, 2 Söhne
Nach anwaltlicher Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit 1998 Richter in SchleswigHolstein. Rechtsprechungsaufgaben in verschiedenen Spruchkörpern beim Land- und Amtsgericht
sowie Verwaltungsreferent für Notarangelegenheiten. Koordinator des Projektes „Gerichtliche Mediation“ beim Landgericht Kiel, Güterichter, Mediator
Lysann Mardorf
Ri’inLG Itzehoe
39 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
info 1/2015
Gerade diese Prozesse müssen durch eine effektive Vertretung unserer Interessen begleitet werden.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine seit
Jahren ansteigende Arbeitsbelastung bei einer
nicht mehr angemessenen Besoldung. Aufgabe
des Hauptrichterrates muss es daher sein, einer
weiteren Arbeitsverdichtung Grenzen zu setzen
und für eine angemessene Personalausstattung zu
kämpfen.
Als Vertreter der gesamten Richterschaft des
Landes gegenüber dem Justizministerium habe ich
in der abgelaufenen Amtsperiode eine besondere
Verantwortung wahrnehmen dürfen. Diese Aufgabe
möchte ich in den kommenden Jahren gerne fortsetzen.
Seit Anfang 2003 bin ich Richterin in SchleswigHolstein, derzeit in Zivilsachen, Mediation und im
Bereitschaftsdienst tätig. Ich besitze Verwaltungserfahrung, u. a. 2007–2010 Pressesprecherin und
Fortbildungsreferentin, bin seit 2007 Mediatorin und
seit 2011 Supervisorin, und habe von 2007–2013
den Proberichter-Workshop im Landgerichtsbezirk
Itzehoe geleitet. In Sachen richterliche Ethik bin ich
landes- und bundesweit aktiv.
In Zeiten knapper Ressourcen dürfen die Rolle und
die Bedürfnisse der Richterinnen und Richter nicht
aus dem Auge verloren werden. Ist bei all den
anstehenden Projekten Rechtsprechung noch
unsere Kernaufgabe? Ich möchte mit Weitblick und
konstruktiv die anstehenden Fragen – Belastung,
Personalentwicklung, eAkte sowie Vereinbarkeit
von Familie und Beruf – mit der Landesjustizverwaltung diskutieren, deren Position kritisch hinterfragen und meine gewonnene Überzeugung engagiert und uneigennützig vertreten. Dabei habe ich
ein offenes Ohr für die Anliegen der Kolleginnen
und Kollegen; Transparenz und intensive Kommunikation liegen mir am Herzen.
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Richterrätewahlen
Dr. Jörg Grotkopp
DirAG Bad Segeberg
50 Jahre alt, zwei Kinder
Birgit Voß-Güntge
Ri’inOVG Schleswig
47 Jahre alt, verheiratet, 1 Tochter
Seit Dezember 1999 bin ich in der schleswigholsteinischen Justiz tätig. Begonnen habe ich als
Staatsanwältin in Flensburg; nach knapp zwei
Jahren wechselte ich zum Verwaltungsgericht.
2008/2009 war ich ein Jahr an das Sozialgericht
Schleswig und im Anschluss daran neun Monate an
das Landessozialgericht abgeordnet. Nach
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Seit 1995 Richter in drei verschiedenen Landgerichtsbezirken, daneben Fortbildungstätigkeit zu
Eildienst, Betreuung, Unterbringung und Abschiebungshaft, von 2003 – 2011 örtlicher Richterrat des
Amtsgerichtes Ratzeburg, seit 2011 Mitglied des
Hauptrichterrates.
Die Mitbestimmung wird in Schleswig-Holstein zu
Recht hochgehalten. Sie verwirklicht in der Justiz
eine Beteiligung der Richterinnen und Richter an
den Entscheidungsprozessen, die nicht nur auf
dem Papier steht, sondern tatsächlich gelebt und
praktiziert wird. Dies betrifft in einem hohen Maße
auch den Hauptrichterrat mit seiner An- und Einbindung in die Entscheidungsprozesse beim MJKE.
Gefordert ist aber niemals ein Gremium an sich. Es
bedarf engagierter und uneigennützig denkender
Mitglieder, um im Interesse aller Kolleginnen und
Kolleginnen sachgerechte Ergebnisse zu erzielen.
Im Bestreben, diesen Ansprüchen zu entsprechen,
möchte ich mich für eine weitere Amtszeit gerne
und uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
anschließendem, erneutem Einsatz am Verwaltungsgericht bin ich am 1. September 2010 zur
Richterin am LSG ernannt worden und am Landessozialgericht tätig gewesen. In der Zeit von März
2010 bis März 2014 war ich zeitgleich mit der Hälfte
meiner Arbeitskraft an das Landesverfassungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet; die damals übernommene Tätigkeit als Pressesprecherin übe ich weiterhin aus. Am 1. Oktober
2014 bin ich zum Oberverwaltungsgericht versetzt
worden.
Verwaltungsaufgaben habe ich sowohl in der
Verwaltungs- als auch in der Sozialgerichtsbarkeit
wahrgenommen. Ich war zunächst Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgerichte. Dieselbe Tätigkeit habe ich später am LSG ausgeübt. Seit Kurzem
bin ich auch Pressesprecherin des OVG.
Vor meinem Eintritt in die Landesjustiz war ich im
gehobenen Dienst des Landes Schleswig-Holstein
tätig; nach der Ausbildung u. a. in verschiedenen
Ministerien war ich fünf Jahre in der Landesvertretung in Bonn beschäftigt und hauptsächlich mit
Personalangelegenheiten betraut.
Gerne würde ich mich im Hauptrichterrat engagieren, wobei mir insbesondere die Belange der Fachgerichtsbarkeiten am Herzen liegen.
info 1/2015
Richterrätewahlen
Dr. Marcel Welzel
DirAG Oldenburg i. H.
46 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
Carla Evers-Vosgerau
Ri‘inArbG Flensburg
51 Jahre alt, verheiratet
info 1/2015
Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt
in Kiel habe ich etwa 10 Jahre als Staatsanwalt in
Lübeck gearbeitet. Während dieser Zeit war ich
auch zum Generalstaatsanwalt und an das Justizministerium abgeordnet. Seit 2010 bin ich Richter,
zunächst kraft Auftrags, dann auf Lebenszeit am
Amtsgericht Oldenburg i. H. Im November 2013
wurde ich zum Direktor gewählt.
Eine gute personelle und sachliche Ausstattung der
Gerichte ist Grundlage für eine unabhängige und
funktionierende Justiz. Dafür möchte ich mich im
Hauptrichterrat engagieren. Dies erscheint mir in
Zeiten knapper Kassen und des digitalen Umbruchs
– man denke nur an forumStar und die elektronische Akte – besonders wichtig. Entscheidend ist,
dass die Richterinnen und Richter durch die EDV
unterstützt und nicht in ihrer Arbeit beeinträchtigt
und faktisch zur Übernahme von Aufgaben anderer
Dienste gezwungen werden.
Seit 1991 bin ich Richterin in Schleswig-Holstein,
zunächst in der Zivilgerichtsbarkeit, seit 1993 in der
Arbeitgerichtsbarkeit. 2013 habe ich eine Ausbildung am OLG zur Gerichtsmediatorin absolviert. Im
Richterverein bin ich seit 1991. Von 2004 bis 2013
war ich Mitglied im Bundespräsidium des DRB. Ich
bin Vorsitzende der Vereinigung der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter des Landes SchleswigHolstein und stellvertretende Vorsitzende des
Bundes der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter
(BRA).
Ich war bereits 3 Jahre im Hauptrichterrat tätig, von
2008 bis 2011. Es ist gute Tradition in SchleswigHolstein, dass Minderheiten einen besonderen
Schutz genießen. Deswegen ist es wichtig, dass die
– kleineren – Fachgerichtsbarkeiten im Hauptrichterrat vertreten sind, um deren Besonderheiten
gerade bei Entscheidungen, die alle Gerichtsbarkeiten betreffen, einzubringen. Das betrifft im
besonderen Maße die anstehenden Aufgaben der
Erarbeitung und Umsetzung eines Personalkonzeptes und der Einführung der elektronischen Akte. Ich
würde gerne meinen Erfahrungsschatz aus meiner
langjährigen Tätigkeit als Richterin, aber auch in
der Verbandsarbeit einbringen.
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Richterrätewahlen
Renate Christine Kruse
Ri’inSG Lübeck
Nach dem 2. Staatsexamen 3 ½ Jahre als Justiziarin bei einem Sozialversicherungsträger in Kiel
tätig; seit Januar 2000 Richterin am Sozialgericht in
Lübeck, unterbrochen durch eine Abordnung zum
Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht
2009/2010; von 2003 bis 2007 Richterrätin des
Sozialgerichts Lübeck; seit Oktober 2010 ständige
Beisitzerin beim Schleswig-Holsteinischen Dienstgerichtshof; ehrenamtliche Mitarbeit bei der Opferhilfsorganisation WEISSER RING.
Ich finde es wichtig, dass auch die Fachgerichtsbarkeiten im Hauptrichterrat vertreten sind. Aus der
Rolle der Sozialrichterin heraus möchte ich mich für
die gesamte Richterschaft engagieren.
46 Jahre alt, verheiratet
Andreas Gerber
RiLG Lübeck
44 Jahre, verheiratet, drei Kinder
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Nach eineinhalbjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt
bin ich seit dem Jahr 2001 Richter in SchleswigHolstein, zunächst im Landgerichtsbezirk Kiel und
seit mehr als zwölf Jahren beim Landgericht
Lübeck, wo ich derzeit in einer Zivilkammer tätig
bin. Im Jahr 2013 war ich für sechs Monate an das
Oberlandesgericht in Schleswig abgeordnet.
Ich möchte mich im Zusammenwirken mit anderen
gerne dafür einsetzen, Verbesserungen für unseren
Arbeitsalltag zu erreichen. Dabei ist mir klar, dass
wir uns als Richterschaft angesichts immer neuer
angeblicher Sachzwänge insbesondere gegenüber
dem Ministerium behaupten müssen. Spannend
finde ich hier vor allem die Fragen, wie auch in
Zukunft noch motivierte Berufsanfänger gewonnen
werden sollen und wie unsere Unabhängigkeit im
Hinblick auf die Gestaltung unserer Arbeit gewahrt
werden soll bei einem immer höheren Maß an Technisierung. Beispielsweise hat es mich einigermaßen
erschreckt, wie unproblematisch man offenbar im
Ministerium unsere Zukunft mit der elektronischen
Akte sieht.
info 1/2015
Richterrätewahlen
Dr. Franziska Kehrer
Ri’in AG Flensburg
Nach richterlicher Tätigkeit seit 2009 bei verschiedenen Gerichten des Landgerichtsbezirks Flensburg bin ich seit 2013 Richterin am Amtsgericht in
Flensburg. Dort bin ich mit einem Zivildezernat, der
Leitung der Zivilarbeitsgemeinschaft für die Referendare sowie der Abteilungsleitung der Zivilabteilung betraut.
Für mich sind Transparenz, sachorientierte Kommunikation sowie ein chancengleiches Beförderungsverfahren besonders wichtig.
38 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder
Angelika Prätorius
Ri’in FG
Seit 1994 bin ich im schleswig-holsteinischen
Justizdienst. Zunächst als Staatsanwältin bei der
Staatsanwaltschaft Kiel mit zwischenzeitlicher
Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft
Schleswig für ein Jahr. Dann seit September 2006
als Richterin am Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht. Im Januar 2008 wurde ich zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt und im Oktober 2011 zur
Vorsitzenden des Landesverbandes des BDFR
(Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter) gewählt.
Ich finde es wichtig, dass auch die Fachgerichtsbarkeiten im Hauptrichterrat vertreten sind. Aus der
Rolle der Finanzrichterin heraus möchte ich mich
für die gesamte Richterschaft engagieren.
57 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
info 1/2015
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Richterrätewahlen
die vorschlagsliste des Richterverbandes
Bezirksrichterrat beim OLG
oben (von links nach rechts): Jensen-Buchholz, Babener, Dr. Klausch,, Haußmann;
unten (von links nach rechts): Hildebrandt, Dr. Schulz, Brandt, Dr. Bracker, Dr. Giesen
1. Brandt, VolkerVorsitzender Richter am Landgericht Lübeck
2. Bracker, Dr. SusanneRichterin am Amtsgericht Plön (stellv. Direktorin)
3. Babener, BirteVorsitzende Richterin am Landgericht Flensburg
4. Schulz, Dr. HolgerRichter am Amtsgericht Meldorf (stellv. Direktor)
5. Hildebrandt, IsabelRichterin am Landgericht Itzehoe
6. Klausch, Dr. SebastianRichter am Amtsgericht Rendsburg
7. Giesen, Dr. ReinhardRichter am Amtsgericht Lübeck
8. Jensen-Buchholz, IngaRichterin am Amtsgericht Ahrensburg
9. Haußmann, HendrikRichter am Amtsgericht Oldenburg
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info 1/2015
Richterrätewahlen
Volker Brandt
VRiLG Lübeck
54 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind
info 1/2015
Nach 3-jähriger Anwaltszeit seit 1993 Richter,
zunächst in Kiel. 6-jährige Probezeit an verschiedenen Amtsgerichten des Lübecker Bezirks. 2002
Abordnung an das OLG. Im Anschluss 2-jährige
Beurlaubung als wissenschaftlicher Referent für
den 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der 15. WP. Seit 2007 VRiLG, zurzeit
Kammer für Handelssachen und Mediation; langjähriges Präsidiumsmitglied. Tätigkeit im Richterwahlausschuss zunächst als Vertreter des ständigen Mitgliedes, seit 2010 des nicht ständigen
Mitgliedes für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Seit
Mai 2011 Vorsitzender des Bezirksrichterrates.
Mitglied des Schl.-Holst. Richterverbandes seit
1995, Mitarbeit im Vorstand des Lübecker Richtervereins seit 2000, mehrjährig auch als Vorsitzender,
seit 2003 stellvertretender Vorsitzender des Schl.Holst. Richterverbandes.
Meine Arbeit der letzten 4 Jahre möchte ich gerne
fortsetzen. Es macht mir Freude, mich für Sie,
meine Kolleginnen und Kollegen, einzusetzen. Viele
von Ihnen habe ich in den letzten Jahren – auch
persönlich – kennengelernt und dadurch zahlreiche
Impulse erhalten. Ich hätte nicht erwartet, dass
ständig so viel Bewegung in der Richterschaft ist,
die im Sinne einer gerechten Arbeitsverteilung
begleitet, ausgeglichen oder durch Neueinstellungen kompensiert werden muss. Hinzu kommen
weiter zu verbessernde Arbeitsplatzbedingungen
und neue Projekte wie die E-Akte, die mit Augenmaß begleitet werden müssen. Anstehende Personalentwicklungskonzepte erfordern Transparenz
und sollten praktikabel und überzeugend sein. Die
Berücksichtigung persönlicher Einsatzwünsche ist
nur mit langfristiger Personalplanung zu verbessern. Im Laufe meines Berufslebens habe ich Justiz
aus verschiedensten Perspektiven kennengelernt.
Durch die Verbandsarbeit, den Richterwahlausschuss und vor allem die letzten 4 Jahre im BZRR
habe ich einen guten Überblick über die gesamte
Richterschaft im Lande und ihre Nöte, Bedürfnisse
und Wünsche gewonnen. Wer dort arbeitet, wo sie/
er sich wohlfühlt, neue Erfahrungen, Entwicklungsmöglichkeiten und Fortbildung für sich realisieren
sowie Familie und Beruf miteinander vereinbaren
kann, wird das anspruchsvolle Tagesgeschäft motiviert erledigt. Zugleich müssen alle Auswahlentscheidungen nachvollziehbar und verlässlich sein.
Daran möchte ich weiter arbeiten.
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Richterrätewahlen
Dr. Susanne Bracker
Ri‘inAG (stvDir‘inAG) Plön
47 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
Birte Babener
VRi’inLG Flensburg
42 Jahre alt, verheiratet
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Seit 1999 Richterin, ab 2003 Richterin am Landgericht Kiel, dort u. a. richterliche Personalreferentin,
seit 2010 stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Plön, dort tätig als Familienrichterin und Mediatorin.
Im Bezirksrichterrat möchte ich dabei mitwirken,
dass die Richterinnen und Richter auch künftig fair
und vorausschauend zwischen den Bezirken verteilt
und Abordnungsentscheidungen nach berechenbaren Kriterien getroffen werden. Da ich den Wechsel vom Landgericht an das Amtsgericht als eine
große Bereicherung empfunden habe, ist es mir
außerdem ein Anliegen, dass Planrichterinnen und
Planrichter weiterhin die Möglichkeit haben, sich
vorübergehend auch an ein anderes Amts-, Landoder Fachgericht abordnen zu lassen, um dort
neue Erfahrungen zu sammeln. Ferner möchte ich
mich dafür einsetzen, dass durch die notwendige
Mitarbeit von Richterinnen und Richtern an Modernisierungsprojekten das Funktionieren des richterlichen „Kerngeschäfts“ vor Ort nicht beeinträchtigt
wird.
Ich bin seit 1999 Richterin in Schleswig-Holstein,
war als richterliche Mediatorin und bin als Supervisorin tätig. Derzeit bin ich Vorsitzende einer Großen
Strafkammer. Ich bin Mitglied des Präsidiums des
Landgerichts Flensburg und gehöre dem Bezirksrichterrat seit 2011 als stellvertretendes Mitglied an.
Ich möchte mich weiterhin für die Interessen aller
Kollegen und Kolleginnen einsetzen. Dabei ist mir
ein ausgeglichener Personaleinsatz im gesamten
Land und die vorausschauende Planung von
Abordnungen und Bezirkswechseln besonders
wichtig. Modernisierungsprojekte, insbesondere
neue (IT-)Fachanwender-Verfahren und die Einführung der elektronischen Akte erfordern die Abordnung von Richtern in Projektgruppen. Hier ist eine
– auch kritische – Begleitung durch Mitbestimmungsgremien erforderlich, um einerseits durch
den Einsatz von Kollegen auf unsere Arbeit abgestimmte und anwenderfreundliche Produkte zu
erhalten. Andererseits muss die Belastung der
Kollegen, die richterliche Kernaufgaben erfüllen, im
Blick behalten werden.
info 1/2015
Richterrätewahlen
Dr. Holger Schulz
RiAG (stvDirAG) Meldorf
43 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
Isabel Hildebrandt
Ri´inLG Itzehoe
Nachdem ich zunächst in den Jahren 1999 bis
2003 bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe als Staatsanwalt tätig war, bin ich seit dem März 2003 gern
bei dem Amtsgericht Meldorf in unterschiedlichen
Abteilungen richterlich tätig. Unterbrochen wurde
diese Tätigkeit lediglich im Jahr 2005 für eine
sechsmonatige Abordnung an das SchleswigHolsteinische Oberlandesgericht. Seit dem Januar
2011 bin ich neben meiner richterlichen Tätigkeit
als stellvertretender Direktor auch mit Verwaltungsangelegenheiten betraut. Seit dem Mai 2013 arbeite ich zudem im Vorstand des Itzehoer Richtervereins mit.
Als Amtsrichter möchte ich die Belange aller Kolleginnen und Kollegen vertreten und mich besonders
für eine gerechte und den jeweiligen Belastungssituationen angemessene Personalausstattung der
Bezirke so einsetzen, dass auch weiterhin allen
Richterinnen und Richtern eine persönliche und
berufliche Weiterentwicklung, beispielsweise durch
Abordnungen oder Bezirkswechsel, ermöglicht
werden kann. Gleichzeitig ist es mir ein Anliegen,
die laufenden und anstehenden Modernisierungsprozesse in der Justiz kritisch und konstruktiv zu
begleiten.
Nach dem 2. Staatsexamen war ich zunächst als
Rechtsanwältin in einer Hamburger Kanzlei tätig. Im
Jahre 1999 wechselte ich in den richterlichen
Dienst und war zunächst am Amtsgericht Kiel
eingesetzt. Noch in der Proberichterzeit wechselte
ich in den Landgerichtsbezirk Itzehoe. Seit 2003 bin
ich am Landgericht Itzehoe tätig, unterbrochen
durch eine Abordnung an das OLG im Jahre 2013.
Aktuell bin ich Mitglied verschiedener Großer Strafkammern.
Ich möchte mich im Bezirksrichterrat engagieren,
um für Fairness, Offenheit und Kommunikation
insbesondere bei Personalentscheidungen in der
Justiz einzutreten, ohne dabei menschliche Aspekte zu vernachlässigen. Hierbei möchte ich meine
langjährigen Erfahrungen als örtliche Richterrätin
einbringen.
44 Jahre alt, 3 Kinder
info 1/2015
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Richterrätewahlen
Dr. Sebastian Klausch
RiAG Rendsburg
38 Jahre, verheiratet, 3 Kinder
Dr. Reinhard Giesen
RiAG Lübeck
41 Jahre, verheiratet, 3 Kinder
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Nach zweijähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt in
einer großen Wirtschaftskanzlei in Hamburg bin ich
seit 2007 Richter in Schleswig-Holstein. Nach Stationen am Amts- und am Landgericht Kiel fühle ich
mich seit 2010 am Amtsgericht Rendsburg wohl.
Seit Beginn des spezialisierten Bereitschaftsdienstes bin ich zudem als Bereitschaftsrichter bei dem
Amtsgericht Kiel eingesetzt. Im Nebenamt engagiere ich mich in der Referendarausbildung und in der
Prüfungstätigkeit im ersten Staatsexamen.
Eine starke Mitbestimmung ist erforderlich, um den
Beruf des Richters – auch im Hinblick auf die
Gewinnung geeigneten Nachwuchses – weiterhin
attraktiv zu halten. Ich möchte bei einer Tätigkeit im
Bezirksrichterrat bei den mitzubestimmenden
Maßnahmen ein besonderes Augenmerk auf die
Vereinbarung von Familie und Beruf legen. Außerdem meine ich, dass die Durchlässigkeit zwischen
Amts- und Landgerichten verbessert werden könnte.
Nach Anstellungen bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für
Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Humboldt-Universität Berlin wurde ich 2007 Richter im Bezirk des
Landgerichts Lübeck. Mit anhaltend großer Freude
am Beruf bin ich heute als Familienrichter in Lübeck
tätig.
Ich möchte mich für die Belange der Richterschaft
und besonders der Richterinnen und Richter auf
Probe einsetzen, deren Recht auf Wahrung der
richterlichen Unabhängigkeit eines verschärften
Blickes bedarf. Kritisch werde ich die Weiterentwicklung von EDV-basierten Anwendungen und die
Verwaltung der Datennetze beobachten. Die
Bewahrung der Unabhängigkeit nach innen und
nach außen ist meiner Überzeugung nach die
Grundbedingung für eine gelingende, die Würde
jedes Menschen achtende Justiz.
info 1/2015
Richterrätewahlen
Inga Jensen-Buchholz
Ri’inAG Ahrensburg
verheiratet, 2 Kinder
Hendrik Haußman
RiAG Oldenburg in Holstein
Nach einem ersten kurzen Ausflug als Rechtsanwältin in Hamburg trat ich 1993 in den richterlichen
Dienst ein. Meine Planstelle in Mölln fiel ebenso wie
die in Bad Oldesloe der Amtsgerichtsstrukturreform
zum Opfer, sodass ich seit Oktober 2009 Richterin
am Amtsgericht in Ahrensburg bin. Seit mittlerweile
16 Jahren bin ich als Familienrichterin tätig und
engagiere mich als Mediatorin für diese Form der
Weiterentwicklung der Justiz. In diesem Zusammenhang ist mir deutlich geworden, dass Zusatzausbildungen, wie z. B. Kommunikationspsychologie für Familienrichter/-innen fast unerlässlich
erscheinen.
Der Erhalt der eigenen Motivation aller Kolleginnen
und Kollegen und die Unterstützung des Engagements innerhalb der Richterschaft haben mich
erneut veranlasst, mich zum Wohle aller Richterinnen und Richter einzubringen und, soweit es
möglich ist, Personalentscheidungen mitzugestalten.
Ich bin seit 2010 Richter in S-H, seit 2014 RiAG.
Nach Stationen am AG Lübeck und am AG
Oldenburg/H. war ich an das BMJV in Berlin abgeordnet und dort in verschiedenen Rechtsgebieten
– nicht zuletzt durch Vertretung der Bundesrepublik
bei Verhandlungen im Rat der EU – tätig. Derzeit
bin ich im Erwachsenenstraf- und Betreuungsrecht
tätig und leite die Betreuungsabteilung am hiesigen
AG; nebenher versehe ich amtsrichterlichen Bereitschaftsdienst.
Neben einem ausgewogenen Personaleinsatz
möchte ich mich für eine angemessene Personalausstattung nebst angemessener Bemessung von
Arbeitspensen einsetzen. Die Zugrundelegung
deutlich veralteter bzw. überholter „Pebb§y“-Zahlen
für aktuelle Verfahren und damit einhergehend
personelle Ausstattungen ist meines Erachtens vielfach unvertretbar.
32 Jahre alt
info 1/2015
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Richterrätewahlen
Die vorschlagsliste des Richterverbandes
Präsidialrat
hinten (von links nach rechts): Dr. Fahl, Dr. Roscheck, Dr. Brunkow, Dr. Bahlmann;
vorne: Wudtke, Peters, Dr. Wiggers, Dr. Wrege
Ständiges Mitglied:
Wiggers, Dr. Frauke Richterin am Oberlandesgericht Schleswig
Bahlmann, Dr. Stephan Richter am Landgericht Lübeck (Vertreter)
Nichtständiges Mitglied:
1. Wrege, Dr. Reinhard Direktor des Amtsgerichts Norderstedt
Peters, Rine Direktorin des Amtgerichts Rendsburg
(Vertreterin)
2. Brunkow, Dr. Gesine Vorsitzende Richterin am Landgericht Lübeck
Fahl, Dr. Holger Richter am Amtsgericht Kiel
(Vertreter)
3. Wudtke, Sabine Direktorin des Amtsgerichts Itzehoe
Roscheck, Dr. Jan Richter am Landgericht Kiel
(Vertreter)
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info 1/2015
Richterrätewahlen
Dr. Frauke Wiggers
Ri’inOLG Schleswig
42 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder
Dr. Stephan Bahlmann
RiLG Lübeck
45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
info 1/2015
Ich bin seit dem Jahr 2000 Richterin in SchleswigHolstein. Nach meiner Zeit zur Richterin auf Probe
im Landgerichtsbezirk Itzehoe wurde ich im Januar
2004 zur Richterin am Amtsgericht in Itzehoe
ernannt. Im Jahr 2008 folgte meine Abordnung an
das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht,
bei dem ich seit Februar 2009 als Planrichterin tätig
bin. Derzeit bin ich Mitglied des 2. Zivilsenats und
des Landwirtschaftssenats.
Dem Präsidialrat gehöre ich seit 2007 als nicht ständiges Mitglied für die ordentliche Gerichtsbarkeit
an. Die Arbeit in diesem Gremium, die ich immer als
sehr konstruktiv und sachorientiert erlebt habe,
würde ich gern als ständiges Mitglied fortsetzen
und weitere Erfahrungen durch die Mitwirkung in
den Präsidialratsitzungen der anderen Gerichtsbarkeiten gewinnen. Für mich ist ein faires und an
Befähigung und Leistung orientiertes Verfahren bei
Personalentscheidungen ein sehr wichtiges Anliegen. Ich möchte mich als Mitglied des Präsidialrats
weiterhin dafür einsetzen, dass für die an den
verschiedenen Gerichten tätigen Kollegen
möglichst einheitliche Beurteilungsmaßstäbe
beachtet werden.
Im Jahr 2000 Berufseinstieg als Rechtsanwalt in
Berlin; 2003 Wechsel in den Richterdienst nach
Schleswig-Holstein, mehrjährige Tätigkeit an
verschiedenen Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Lübeck, seit 2006 am Landgericht Lübeck.
Mediator, Koordinator der Güterichterabteilung, seit
Mitte 2014 richterlicher Personalreferent.
Die Beteiligungsmöglichkeiten, die wir als Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein haben,
sollten wir durch entsprechendes Engagement
nutzen. Die Chance, die Sicht der richterlichen
Praxis und der richterlichen Basis in Stellungnahmen im Zusammenhang mit Personalentscheidungen einzubringen, motiviert mich zur Kandidatur für
den Präsidialrat. Bei inhaltlicher Orientierung an
den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der individuellen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerberinnen und Bewerber, sollte das
Prozedere bei Personalentscheidungen von Wertschätzung und Fairness geprägt sein.
27
Richterrätewahlen
Dr. Reinhard Wrege
DirAG Norderstedt
1996 begann ich meine Richtertätigkeit am AG
Pinneberg. 1999 wechselte ich zum LG Itzehoe.
Nach einer Abordnung an das OLG Schleswig
2004 bin ich seit 2008 Direktor des Amtsgerichts
Norderstedt. Hier bin ich auch als Mediator bzw.
Güterichter tätig.
Ich bin Pressesprecher des Richterverbandes und
war lange Jahre Redakteur der INFO.
Darüber hinaus prüfe ich im zweiten Staatsexamen.
Bereits seit 2007 bin ich stellvertretendes Mitglied
des Präsidialrats.
49 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder
Rine Peters
Dir‘inAG Rendsburg
Die Justiz leistet ihren Dienst in einer modernen
Gesellschaft mit komplexen Herausforderungen.
Kommunikation und Öffentlichkeit gewinnen weiter
an Bedeutung. Diese Entwicklungen müssen wir
gestalten. Die Ausbildung junger Jurist(inn)en und
die Berufsperspektiven der Kolleg(inn)en liegen mir
besonders am Herzen.
Seit 1983 in der schleswig-holsteinischen Justiz.
Zunächst Proberichterin im Landgerichtsbezirk
Itzehoe mit zweijähriger Abordnung an die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Danach Richterin am Amtsgericht Itzehoe. Von 2002 bis 2008 stellvertretende
Direktorin des Amtsgerichts Schleswig, seit 2008
Direktorin des Amtsgerichts Rendsburg.
Mit der Arbeit im Präsidialrat möchte ich mich für
eine chancengleiche Beförderungspraxis der an
den verschiedenen Gerichten tätigen Kolleginnen
und Kollegen einsetzen und mithelfen, dass die
persönliche und fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber genügend zu Gehör gebracht
wird.
59 Jahre alt, verheiratet
28
info 1/2015
Richterrätewahlen
Dr. Gesine Brunkow
VRi’in LG Lübeck
Richterin seit 2001, ab 2008 Richterin am Landgericht Lübeck, dort von 2010 bis 2014 Personalreferentin, seit Juni 2014 Vorsitzende einer Kleinen
Strafkammer.
Ich möchte im Präsidialrat an transparenten Personalentscheidungen mitwirken, die sich an persönlicher Eignung sowie fachlicher Leistung und Befähigung orientieren.
42 Jahre, verheiratet
Dr. Holger Fahl
RiAG Kiel
38 Jahre, verheiratet, 1 Tochter
info 1/2015
Nach dem Referendariat in Lübeck und anderthalb
Jahren als Rechtsanwalt in Düsseldorf bin ich seit
2009 in der schleswig-holsteinischen Justiz tätig.
Ich bin seit November 2014 am AG Kiel verplant
und derzeit als Familienrichter, Bereitschaftsrichter
und Mediator eingesetzt. Für die Interessenvertretung von Richtern und Staatsanwälten engagiere
ich mich seit 2011 als Geschäftsführer im Richterverband.
Entscheidungen über Beförderungen haben oft
weitreichende Auswirkungen für die Bewerber, die
Kollegen und die gesamte Justiz. Beförderungen
setzen Signale. Um die notwendige rechtsstaatliche
Legitimation zu haben und Akzeptanz bei den
Kollegen zu gewinnen, müssen Beförderungsentscheidungen nachvollziehbar sein und sich tatsächlich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber orientieren. Dabei müssen
Beurteilungen bezirksübergreifend vergleichbar
gemacht werden, um eine faire Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Hierfür möchte ich mich bei
meiner Wahl in den Präsidialrichterrat einsetzen.
29
Richterrätewahlen
Sabine Wudtke
Dir‘inAG Itzehoe
Seit 1997 bin ich im Landgerichtsbezirk Itzehoe als
Richterin an verschiedenen Gerichten tätig und
nach meiner Abordnung zum Oberlandesgericht im
Jahr 2007 seit Januar 2009 als Direktorin des Amtsgerichts Itzehoe verantwortlich. Seit vielen Jahren
bin ich als Mediatorin tätig und habe mich auf
Landesebene mit den diversen Stationen der
Entwicklung eines Personalentwicklungskonzeptes
beschäftigt.
Ich möchte gerne dazu beitragen, dass Beförderungsentscheidungen aufgrund eines einheitlichen
und an individueller Befähigung und Leistung orientierten Verfahrens erfolgen.
45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
Dr. Jan Roscheck
RiLG Kiel
Seit 2001 Richter in Schleswig-Holstein, ab 2005
Richter am Landgericht Kiel.
Ich habe mich für eine Bewerbung zum Präsidialrat
entschlossen, um mich für eine transparente Kandidatenauswahl aufgrund persönlicher und fachlicher
Eignung einzusetzen.
44 Jahre alt, ledig
30
info 1/2015
Justizverwaltung
Pebb§y 2014 – war da nicht noch was?
Nachdem im letzten Jahr auch in der schleswigholsteinischen Justiz „Pebb§y 2014“ Thema war,
scheint es ruhig um unser Personalbedarfsberechnungssystem geworden zu sein. Aber der Schein
trügt. Tatsächlich haben im Zeitraum 1.1.2014 bis
30.06.2014 in 14 Bundesländern Arbeitszeitaufschreibungen stattgefunden. Beteiligt waren 6
Oberlandesgerichte, 15 Landgerichte, 33 Amtsgerichte (mit dabei das Amtsgericht Flensburg), 14
Staatsanwaltschaften (darunter die Staatsanwaltschaft Kiel) und 2 Generalstaatsanwaltschaften.
Nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCooper (pwc), welche mit
der Durchführung der Untersuchung beauftragt
worden war, repräsentieren die ausgewählten Erhebungsdienststellen aufgrund einer angemessenen
Streuung der Beschäftigten- und Fallzahlen sowie
gemessen an weiteren struktur- und aufgabenbezogenen Auswahlkriterien hinreichend den gesamten
Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der
Staatsanwaltschaften in Deutschland. pwc sieht
insofern die Untersuchungsergebnisse als repräsentativ an.
Tatsächlich ist die gewonnene Datenmenge riesig.
Auf mehr als 2,3 Millionen Erhebungskarten wurden
info 1/2015
bei den Gerichten über 226 Millionen Bearbeitungsminuten aufgeschrieben. Bei den Staats- und
Generalstaatsanwaltschaften waren es über 87
Millionen Bearbeitungsminuten auf über 1,3 Millionen Erhebungskarten.
Es ist bekannt, dass einzelne Gerichte bzw. einzelne Abteilungen an der freiwilligen Erhebung nicht
teilgenommen haben. Die Zahl soll aber so gering
sein, dass die gewonnenen Daten weiterhin valide
sind.
Nachdem die Erhebungskarten ausgelesen, eine
Fehlerbereinigung der Daten und abschließende
Plausibilisierungsschritte vorgenommen wurden,
die die Überprüfung der Streuung der Werte und
der Standardabweichungen, einen Grobabgleich
anhand der Normarbeitszeit und den Abgleich von
Karten- und Statistikeingängen beinhaltete, hat pwc
am 30.10.2014 dem Lenkungsausschuss einen
Vorentwurf und am 18.11.2014 einen Gutachtenentwurf vorgelegt, der neben einen Hauptband auch
einen Auswertungs- und einen Anlagenband
enthält. Sowohl der Vorentwurf als auch der Entwurf
sind als „streng vertraulich“ gekennzeichnet. Da
das Gutachten zum Zeitpunkt der Verfassung
31
Dr. Kai Thomsen
Justizverwaltung
dieses Aufsatzes noch nicht abgenommen und freigegeben worden ist, kann hier noch keine eingehende Darlegung und inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen erfolgen.
Der Umstand, dass der Lenkungsausschuss, dem
die 14 beteiligten Landesjustizverwaltungen und
neben weiteren Interessenvertretungen auch der
Deutsche Richterbund (DRB) mit einem Mitglied
angehören, in seiner Sitzung Anfang Dezember
2014 das Gutachten nicht abgenommen hat, zeigt,
dass erheblicher Nachfrage- und Klärungsbedarf
am Zahlenwerk besteht. Allein die Arbeitsgruppe
Pebb§y 2014 des DRB hatte über 20 Kritikpunkte
aufgelistet. pwc wurde vom Lenkungsausschuss
gebeten, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu
nehmen und berechtigte Anmerkungen im Gutachten zu berücksichtigen. Mitte Februar 2015 hat pwc
einen 2. Gutachtenentwurf vorgelegt und Stellung
bezogen.
Die Arbeitsgruppe des DRB zu Pebb§y 2014 hat
sich Ende Februar 2015 mit dem neuen Gutachtenentwurf auseinandergesetzt. Die aufgeworfenen
Fragen sind vielfach nicht ausreichend beantwortet
worden. Als Beispiel mag hier dienen, dass pwc in
Familien- und Betreuungssachen nicht auf die in
der Erhebung registrierten Verfahren sondern auf
Statistikdaten zurückgegriffen hat. Dies führt nach
Ansicht der Arbeitsgruppe zu praxisfernen Basiszahlen. Warum diese Methode gewählt worden ist,
hat pwc trotz Nachfragen nur rudimentär und unbefriedigend beantwortet. Hinsichtlich bestimmter
Dienstgruppen stellt sich nunmehr sogar die Frage,
ob pwc seinem Auftrag überhaupt nachgekommen
ist. Aber auch an dieser Stelle kann aufgrund der
fortbestehenden „strengen Vertraulichkeit“ noch
nicht inhaltlich berichtet werden.
Die Arbeitsgruppe des DRB ist einhellig der Auffassung, dass das vorgelegte Gutachten in der
Fassung von Februar 2015 nicht abnahmefähig ist.
Auf der Sitzung des Lenkungsausschusses am
18.03.2015 ist das Gutachten unter dem Vorbehalt
der Mängelbeseitigung und Nachbesserung bis
zum 10.04.2015 abgenommen worden. Die Kritikpunkte des DRB sollen in Teilen berücksichtigt
werden. Es bleibt also spannend.
Dr. Kai Thomsen
PE-Konzept – es geht voran
Monika Bischoff
Das Personalentwicklungskonzept für Richterinnen
und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
nimmt weitere Formen an. Am 4. Februar 2015 hat
das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa zur
konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft I
(AG I) in seine Räumlichkeiten in Kiel eingeladen.
Dort wurden noch einmal die wesentlichen Ziele
des PE-Konzepts formuliert: Erhalt und Steigerung
der Attraktivität der betroffenen Berufsbilder, Stärkung und Verbesserung der fachlichen und sozialen Kompetenzen der Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Sicherung und Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung.
Der Arbeitsauftrag der AG I geht dahin, grundlegende inhaltliche und strukturelle Vorgaben eines
PE-Konzepts in einem Eckpunktepapier zu
beschreiben. Vor allem soll die AG I versuchen,
einen einheitlichen Ansatz des PE-Konzepts für alle
Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft zu
finden. In der ersten konstituierenden Sitzung
wurden Arbeitskleingruppen gebildet und Arbeitsaufträge zu folgenden Themenfeldern verteilt:
Adressatenkreis eines PE-Konzepts; Handlungsund Regelungsschwerpunkte eines PE-Konzepts;
32
Transparenz von PE-Prozessen und -Entscheidungen sowie Bedeutung von Anforderungsprofilen.
Die AG I wird versuchen, sowohl für die Adressaten
von PE-Maßnahmen als auch für diejenigen Ziele zu
formulieren, die mit den Aufgaben der Personalentwicklung betraut sind.
Auf der Grundlage des von der AG I erstellten
Papiers soll das PE-Konzept in einer zweiten
Arbeitsphase, der sich anschließenden AG II,
detailliert ausgestaltet werden. Bis Mai 2015 sind
für die AG I insgesamt vier Sitzungen im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa vorgesehen. In der
letzten Sitzung sollen die Schlussfassung des
Eckpunktepapiers abgestimmt und ein Arbeitsauftrag an die AG II formuliert werden.
Die AG I setzt sich aus 15 Delegierten zusammen:
der Gleichstellungsbeauftragten, dem Hauptvertrauensmann der Schwerbehinderten und Beauftragten aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den
Fachgerichtsbarkeiten, den Staatsanwaltschaften,
den Verbänden, dem Hauptrichterrat, dem Hauptstaatsanwaltschaftsrat und dem Ministerium.
Monika Bischoff
info 1/2015
Justizverwaltung
Rundbrief des Bezirksrichterrates für
die ordentliche Gerichtsbarkeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Jahresbeginn berichten wir Ihnen über die für
uns als Bezirksrichterrat maßgeblichen Ereignisse
und Tätigkeiten aus dem abgelaufenen Jahr 2014.
Ihnen und Ihren Familien an dieser Stelle einen guten
Start und vor allem Gesundheit für 2015!
1. Die Verteilung richterlichen Personals auf
die Bezirke
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bezirksrichterrats
lag entsprechend dem Mitbestimmungsgesetz in
den monatlichen gemeinsamen Besprechungen mit
der Präsidentin und dem Vizepräsidenten sowie dem
Personalreferenten des Oberlandesgerichts in
Schleswig, an denen auch die Gleichstellungsbeauftragte (Ri‘in am OVG Dr. Susanne Rublack bzw. Ri’in
am ArbG Kiel Birgitt Becker) und der Hauptvertrauensmann der schwerbehinderten Richterinnen/Richter, (Ri am AG Niels Berlin, Pinneberg) teilnahmen.
Im Vordergrund stehen dabei konkrete Ersuchen der
Präsidentin des Oberlandesgerichts um Zustimmungen zu Abordnungen an das Oberlandesgericht, zu
Richterwechseln zwischen verschiedenen Bezirken
und zum Einsatz neu eingestellter Proberichter/
-innen. Entscheidungsgrundlage bilden dabei die
bei dem Oberlandesgericht in Abstimmung mit dem
Bezirksrichterrat geführten Bezirksübersichten, die
eine relative Vergleichbarkeit der einzelnen Bezirke
im Hinblick auf ihre aktuelle Belastung, ihre durchschnittliche Belastung in den letzten zwölf Monaten
sowie im Hinblick auf ihre künftig zu erwartenden
Belastungssituationen gewährleisten. Dabei hat die
Aufnahme des 12-Monats-Zeitraumes in die Bezirksübersichten zu größerer Verteilungsgerechtigkeit
geführt. Wir nehmen mittlerweile sowohl die zum
Zeitpunkt unserer Entscheidungen jeweils verfügbaren prognostischen Zahlen als auch die tatsächlichen Zahlen, und zwar über jeweils ein Jahr in den
Blick, um eine möglichst gleichmäßige Ausstattung
des OLG, der LG-Bezirke und der Präsidialamtsgerichte zu erreichen.
Immer deutlicher wurde in diesem Jahr das Erfordernis, neue Kolleg(inn)en, sofern sie nicht erheblichen
lokalen Einschränkungen (zum Beispiel durch den
Arbeitsplatz des Partners, Kinderbetreuung
u. Ä.) unterliegen, gerade auch für solche Standorte
zu gewinnen, die unter häufigen Wechselwünschen
info 1/2015
leiden. Denn für die betroffenen Bezirke ist nicht nur
eine zahlenmäßig gleichmäßige personelle Ausstattung, sondern auch eine personelle Kontinuität wichtig. So ist bei der Entscheidung über den ersten
Einsatz der neuen Kolleg(inn)en besonders die
Balance zwischen individuellen Einsatzwünschen
auf der einen Seite und einer gerechten und längerfristigen Personalverteilung auf der anderen Seite
wichtig. In der Tendenz müssen daher häufiger als
bisher individuelle Einsatzwünsche gegenüber dem
konkreten Bedarf innerhalb der Bezirke zurückstehen. Es hat sich auch gezeigt, dass kurzfristige
personelle Unterbesetzungen nicht ohne Weiteres
durch Neueinstellungen ausgeglichen werden
können. Das liegt nicht etwa daran, dass
weniger Neueinstellungen erfolgt sind. Vielmehr
gerät die allseits bekannte Zahl von 518
Kolleg(inn)en in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
durch eine Häufung paralleler Mutterschutzfälle und
kurzer Elternzeiten zunehmend und spürbar unter
Druck. In diesem Zusammenhang erneut der
Hinweis, dass bei zusammenhängender Elternzeit
ab 6 Monaten + 1 Tag (!) nach Auskunft des MJKE
eine Neueinstellung möglich ist und – für alle entlastend – auch erfolgt. Im Jahr 2014 waren die dargestellten Engpässe so beträchtlich, dass in seltenen
Ausnahmefällen Proberichter(inne)n den Bezirk
wechseln mussten. Sollten Sie Wechselvorstellungen
– z. B. in den Norden – haben, die längerfristiger
Vorbereitung bedürfen, so bitten wir um rechtzeitige
Mitteilung. Dank an dieser Stelle an die Kolleginnen
und Kollegen, die freiwillige Wechselbereitschaft
signalisiert haben. Dank auch an die örtlichen
Richterräte, die sich für die Interessen der
Kolleg(inn)en eingesetzt haben, und die, wie auch
die Betroffenen selbst, Sachargumenten und -zwängen zugänglich waren, die wir z. T. in persönlichen
Gesprächen erläutert haben.
Unter Beachtung dieser Maßstäbe ist es auch im
Jahr 2014 im Wesentlichen gelungen, eine gerechte
Personalverteilung im Lande herzustellen. Natürlich
drängen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch
darauf, den Personalbestand durch Neueinstellungen schnellstmöglich aufzufüllen. Die Zusammenarbeit mit dem Hauptrichterrat, der für die Einstellungsseite als Mitbestimmungsgremium zuständig ist, hat
sich insoweit auch im Jahr 2014 als hilfreich erwiesen.
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info 1/2015
Justizverwaltung
Wie bereits im letzten Rundbrief für das Jahr 2013
angesprochen, konnten wir mit dem Hauptrichterrat
auf eine Verkürzung der Öffnung des sogenannten
PALO-Fensters (Zeitraum für die Meldung der
Belastungszahlen an das MJKE) auf einen Monat
hinwirken. Dadurch konnten wir bei den Bezirksausgleichen zum Jahresende frühzeitig auf die
aktuellen Belastungszahlen zurückgreifen und
unnötige Personalverschiebungen vermeiden.
Auch die Gerichtspräsidien vor Ort hatten es bei
der Jahresgeschäftsverteilung 2015 durch frühzeitige aktuelle Zahlen leichter.
2. A
bordnungen von R1-Richter/-innen an
das Oberlandesgericht
Die von dem Bezirksrichterrat angestrebte Vereinheitlichung der in jedem Landgerichtsbezirk bzw. in
jedem Präsidialamtsgericht geführten Interessenlisten hat sich in der Praxis gut bewährt. Sowohl die
Interessenten, die die Listen jederzeit bei den
jeweiligen Richterräten für den jeweiligen Bezirk
einsehen können, als auch das Oberlandesgericht
und der Bezirkspersonalrat können mittlerweile
über einen längeren Zeitraum überblicken, zu
welchem Zeitpunkt welche Richterin bzw. welcher
Richter aus welchem Bezirk an das Oberlandesgericht abgeordnet werden kann. Beschwerden von
Ihnen haben uns seither nicht mehr erreicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Bekundung des Abordnungsinteresses auch in Bezug auf
den gewünschten Zeitraum möglichst belastbar ist
und nur in begründeten Ausnahmefällen eine anstehende Abordnung seitens der AbordnungsinteressentInnen kurzfristig verschoben wird. Nachrückende
Kolleg(inn)en und das OLG benötigen dringend
angemessene Zeit, um Veränderungen Rechnung
tragen zu können. Der BZRR stimmt – im Sinne der
angestrebten Langzeitplanung – Abordnungen
auch frühzeitiger zu, um Planungssicherheit für alle
Beteiligten zu erreichen.
Um weiterhin vier Abordnungsstellen erhalten zu
können, haben wir uns mit der Präsidentin des
Oberlandesgerichts auf drei feste Abordnungsstellen (je eine in einem Zivilsenat, einem Familiensenat
und dem kombinierten Zivil-/Strafsenat) und eine
weitere flexible Abordnungsstelle in einen Zivil-/
oder Familiensenat verständigt. Das eröffnet für das
OLG neue Einsatzchancen und – soweit durch das
Präsidium des OLG umsetzbar – auch für Sie
Abordnungsmöglichkeiten in spezialisierte Senate.
Vier Abordnungsstellen sind angesichts der engen
Personalausstattung des Oberlandesgerichts im
Übrigen ohne weiteres gerechtfertigt. Es bleibt bei
der bisherigen Praxis, dass die Abordnung insgesamt sechs Monate beträgt und sich automatisch
(also ohne eine weitere Beteiligung der
info 1/2015
Mitbestimmungsgremien) auf sieben Monate
verlängert, wenn der/die Abgeordnete Urlaub von
mindestens zehn Arbeitstagen während der Abordnung nimmt. Urlaub während der Abordnung ist
also nach Absprache mit der/dem Senatsvorsitzenden möglich.
3. A
bordnungen von Lebenszeitrichter/
-innen in anderen Fällen
Abordnungen von Richter/-innen in anderen Fällen
erfordern grundsätzlich einen dienstlichen Anlass,
da die betreffenden Richter/-innen durch den Richterwahlausschuss auf eine bestimmte Planstelle
gewählt wurden und dort als gesetzliche(r) Richter/
-in fungieren. Solche dienstlichen Anlässe können
zum Beispiel dann gegeben sein, wenn ein(e) RichterIn auf eine neue Planstelle in einem anderen
Bezirk gewählt wurde, aus Gründen der Dezernatsabwicklung aber eine kurzzeitige Rückabordnung
zu dem bisherigen Gericht dienstlich sinnvoll
erscheint. Reibungsverluste durch sofortigen
Dienstantritt beim neuen Gericht nach Aushändigung der Urkunde sollen unseres Erachtens vermieden werden. Davon profitieren Kolleg(inn)en und
Rechtsuchende gleichermaßen. Derartige Vorgänge kommen unmittelbar nach Sitzungen des Richterwahlausschusses häufiger vor.
Nach entsprechenden positiven Erfahrungen in der
Vergangenheit kann der dienstliche Anlass einer
solchen „außerordentlichen“ Abordnung aber auch
in der aus dienstlichen Gründen wünschenswerten
Übernahme besonderer Aufgaben in der Verwaltung oder in bestimmten Rechtsgebieten oder auch
unter dem Gesichtspunkt der Personalentwicklung
bestehen. Im Interesse der mit diesen Abordnungen verbundenen Erfahrungswerte für die Richter/
-innen und zur Unterstützung von Veränderungswünschen werden daher aus Sicht des Bezirksrichterrats an die „dienstlichen Gründe“ bei freiwilligen Abordnungen keine allzu hohen Anforderungen
gestellt. Insbesondere bei Abordnungen für
bestimmte Verwaltungsaufgaben wird der Bezirksrichterrat weiterhin darauf hinwirken, dass ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet und klargestellt wird, dass derartige mit Verwaltungsaufgaben
verbundene Abordnungen sinnvollerweise zumindest ein Jahr andauern. Der Bezirksrichterrat hält
insoweit an seiner Praxis fest, derartig begründeten
Abordnungen zunächst für einen Zeitraum von
maximal einem Jahr zuzustimmen und vor Ablauf
dieses Zeitraums bei entsprechend begründeten
Ersuchen eine Verlängerungsmöglichkeit zu prüfen.
Grundsätzlich sollen aber im Hinblick auf die Stellung als gesetzliche(r) Richter/-in derartige Abordnungen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen
länger als zwei Jahre andauern, wenn dies
35
Justizverwaltung
ausnahmsweise notwendig erscheint. Dies betrifft
auch aus der Abordnung entstehende nachhaltige
Wechselwünsche, die dann nur noch über die
Ausschreibung frei werdender oder neu geschaffener Planstellen und entsprechende Entscheidungen des Richterwahlausschusses erfüllt werden
können. Erfreulich ist aus unserer Sicht, dass
zunehmend Lebenszeitkolleg(inn)en sowohl vom
Landgericht zum Amtsgericht als auch umgekehrt
wechseln, um neue Erfahrungen zu sammeln.
Bei Abordnungen außerhalb der Gerichtsbarkeit,
zum Beispiel an das Ministerium für Justiz, Kultur
und Europa oder auch an Bundesministerien und
andere Stellen bleibt der Bezirksrichterrat bei seiner
mit Präsident(inn)en und HRR abgestimmten
Haltung, dass grundsätzlich eine zumindest dreijährige Berufserfahrung im Richterberuf sinnvoll ist,
da die aufnehmende Dienststelle ebenso wie die
Abordnungsinteressenten in der Regel von einer
gewissen richterlichen Erfahrung und entsprechendem Selbstverständnis profitieren sollen. Im Einzelfall müssen Ausnahmen aufgrund persönlicher
Lebensplanung, Zuschnitt und Anforderung der
Abordnungsstelle etc. möglich bleiben.
Hinsichtlich des Projekts forumSTAR sieht sich der
Bezirksrichterrat nicht nur als ausführendes Organ
der beim MJKE angesiedelten Lenkungsgruppe
und des Hauptrichterrates. Deswegen haben wir
uns die Zahl der erforderlichen Abordnungen vom
Projektleiter erläutern lassen, mit Erfolg kritisch
hinterfragt und darauf geachtet, dass die Balance
gehalten wird zwischen einer angemessenen
personellen Ausstattung des Projekts (gerade auch
im Hinblick auf die hier einzubringenden richterlichen Erfahrungswerte) und der Belastung, die für
die Rechtsprechung durch die Abordnung der richterlichen Kolleg(inn)en zum OLG in das Projekt
forumSTAR entsteht. Unseres Erachtens ist im
Rahmen maßvoller Ausstattung eine intensive
Betreuung der Einführung von ForumSTAR durch
Richter/-innen unverzichtbar, um die Qualität dieser
Software, die unsere richterliche Tätigkeit in der
Zukunft prägen wird, zu verbessern. Der Bezirksrichterrat wird auch in Zukunft darauf achten, dass
nur im erforderlichen und angemessenen Umfang
richterliches Personal für das forumSTAR-Projekt
abgeordnet wird. Die forumSTAR-Lenkungsgruppe
beim MJKE hat sich in diesem Zusammenhang
darauf verständigt, grundsätzlich einmal pro Quartal zusammenzukommen, um die Entwicklung des
Projekts eng zu begleiten und stets überprüfen zu
können, ob der prognostizierte Personalbedarf
aktuell jeweils besteht.
36
Auch bei anstehenden neuen Projekten, wie z. B.
der Einführung der elektronischen Akte, sind wir
uns stets darüber im Klaren, dass mit Projektabordnungen verbundene Entlastungen von allen
Richter/-innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
mitfinanziert werden. Auf der einen Seite geht es
insoweit darum, Experten aus den eigenen Reihen
einzubinden, um für uns alle zukünftig bestmögliche Arbeitsbedingungen zu erreichen. Auf der
anderen Seite dürfen die in der Rechtsprechung als
Kernaufgabe verbleibenden Kolleg(inn)en nicht
über Gebühr belastet werden.
An den Auswahlgesprächen beim OLG nimmt der
Bezirksrichterrat ebenso wie Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter teil; bei
Mitbewerber/-innen aus anderen Diensten zusammen mit Vertreter(inne)n des erweiterten Bezirkspersonalrates.
4. Klausuraufsicht als Dienstpflicht?
Dieses Thema ist nun endgültig geklärt und abgeschlossen und zugleich Beleg für gelebte Mitbestimmung. Anordnungen der Gerichtsverwaltungen, Klausuraufsichten im zweiten juristischen
Staatsexamen zu übernehmen, wird es nicht mehr
geben. MJKE und OLG haben sich unserer Rechtsauffassung, dass die Übernahme von Klausuraufsichten, anders als die Referendarausbildung, nicht
zu den Dienstpflichten von Richter(inne)n gehört,
angeschlossen. Es handelt sich vielmehr um
Prüfungsangelegenheiten, die von Richter(inne)n
übernommen werden dürfen, aber nicht auf Anordnung übernommen werden müssen. Freiwillig übernommene Klausuraufsichten werden nunmehr mit
35,00 € je Klausuraufsicht vergütet.
5. Fortbildung
Hinsichtlich der vom Land ausgerichteten Fortbildungen haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt,
dass die Themen im direkten Zusammenhang mit
der richterlichen Sacharbeit stehen. Wenn bei teilnehmerbeschränkten Landesfortbildungen mehr
Bewerber/-innen als Plätze vorhanden waren,
wurden wie schon in den vergangenen Jahren die
Plätze entsprechend der Gesamtzahl der Richter/
-innen anteilig auf die Bezirke verteilt und die Rangfolge innerhalb der einzelnen Bezirke wegen der
größeren
Sachnähe
deren
Fortbildungsreferent(inn)en in Abstimmung mit den örtlichen
Richterräten überlassen.
Bezüglich der Platzverteilung an den Richterakademien war es wiederum unser Bestreben, möglichst
alle Interessent(inn)en zu berücksichtigen. Das ist
auch fast immer erreicht worden, allerdings nicht
immer auf den ersten von den Bewerber(inne)n
info 1/2015
Justizverwaltung
angegebenen Rangplätzen. Ziel war es, möglichst
keinen Platz für Schleswig-Holstein verfallen zu
lassen, damit nicht in den Folgejahren die Zahl der
Plätze für unser Land reduziert wird. Bei stark nachgefragten Tagungen haben wir uns bei den veranstaltenden Ländern um weitere Plätze bemüht, was
des Öfteren erfolgreich war.
Wenn ein besonderer Fortbildungsbedarf besteht
(z. B. bei Dezernatswechsel) oder ein besonderes
dienstliches Fortbildungsinteresse oder die letzte
von Ihnen besuchte Fortbildung längere Zeit
zurückliegt, sollten Sie gerne bei der Anmeldung
darauf hinweisen. Wir versuchen dem bei der
Verteilung nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.
Aus gegebenem Anlass wirken wir darauf hin, dass
die für bestimmte Fortbildungen berücksichtigten
Richter/-innen möglichst frühzeitig über die Teilnahmemöglichkeit informiert werden.
6. Personalentwicklungskonzept
Auf Einladung der Ministerin Spoorendonk fand am
24.11.2014 im Landtag eine Sitzung zum Thema
„PE-Konzept“ für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit 40(!)
Teilnehmer(inne)n statt, die zukünftig als Lenkungsgruppe fungieren soll. Die Ministerin machte auf
kritische Nachfragen deutlich, dass es ihr mit
diesem Thema ernst sei. In einer AG I sollen
zunächst grundlegende Aspekte eines PE-Konzeptes diskutiert und bearbeitet werden. Ergebnis soll
ein einvernehmlich(!) zu verabschiedendes
Eckpunkte-Papier als Grundlage für die Erarbeitung des konkreten Entwurfs eines PE-Konzeptes
durch die AG II sein. Der Bezirksrichterrat wird auf
Vorschlag des MJKE zwei Teilnehmer in die Arbeitsgruppe entsenden. Wir werden Ihre Interessen
bestmöglich einbringen und Sie auf dem Laufenden halten. Dabei wird es darum gehen, die in der
vorgenannten Runde festgelegten Themenbereiche
abzuarbeiten, nämlich: einheitliches Konzept für
alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft;
präzise Formulierung der Zielsetzung; Verantwortung der Richterschaft für die eigene Personalentwicklung (Ministerin Spoorendonk: „Selbstentwicklung und Selbstverpflichtung“); Schwerpunktsetzung
bei der Personalentwicklung im Bereich R1; Formulierung der Qualifizierungsvoraussetzungen für
Beförderungsämter und Schaffung größerer Transparenz; Verhältnis von Beurteiler(inne)n und Richterwahlausschuss im Lichte eines PE-Konzeptes,
etc. Ein sportliches Programm.
des Oberlandesgerichts mit sämtlichen PräsidentInnen, Bezirksrichterrat, Hauptrichterrat, Gleichstellungsbeauftragten sowie dem Hauptvertrauensmann der schwerbehinderten Richter/-innen in Kiel
statt. Diese Sitzungen erleichtern die Personalplanung, die Justizentwicklung und das wechselseitige Verständnis auch für abweichende Positionen.
Für die kommende Sitzung haben wir u. a. folgende
Themen zur Tagesordnung vorgeschlagen: Möglichkeit der Abordnung von Lebenszeitrichter(inne)n
vom Landgericht zum Amtsgericht und umgekehrt
(Erfordernis eines Interessenbekundungsverfahrens); Ablehnung der Erteilung von Versorgungsauskünften (fiktive Festsetzungen) durch das
Finanzministerium wegen Überlast auch für 2015
(Ruhestandsplanung und Altersvorsorge sind u. E.
durch Verweis auf einen Versorgungsrechner aus
NRW nicht hinreichend gewährleistet).
Abschließend danken wir Ihnen für Ihre Mitarbeit,
Ihre Informationen und Ihr Verständnis. Ob es nun
um die Auswirkungen der Einführung von forumSTAR, das Personalentwicklungskonzept, Fortbildungsveranstaltungen, Ihre Arbeit und die Verhältnisse vor Ort, oder um andere Themen geht, die
uns im abgelaufenen Jahr intensiver beschäftigt
haben oder in Zukunft beschäftigen könnten:
Zusatzinformationen und Anregungen sowie Kritik
von Ihrer Seite befruchten unsere Arbeit. Wenden
Sie sich bitte auch bei Fragen und Problemen
weiterhin jederzeit an uns. Aktive Mitbestimmung
lebt von Informationen aus Ihrer Mitte!
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksrichterrat
Volker Brandt
(LG Lübeck)
Reinhard Müller
(AG Rendsburg)
Dr. Ulrich Fieber
(AG Reinbek)
Birte Babener
(LG Flensburg)
Claus Fink
(LG Lübeck)
7. Sonstiges
Seit 2012 findet einmal jährlich, zuletzt wieder am
21. Januar 2015, ein Arbeitstreffen der Präsidentin
info 1/2015
37
Justizverwaltung
Pressemitteilung des Justizministeriums
MedienInformation 20. Februar 2015
Entscheidung über Einrichtung eines Außensenates des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Lübeck
KIEL. In dieser Legislaturperiode wird kein Außensenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Lübeck eingerichtet. Diese Entscheidung hat Justizministerin Anke Spoorendonk am 20.
Februar den justizpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen mitgeteilt. Dazu sagte die Ministerin:
„Die Einrichtung eines OLG-Außensenats in Lübeck
ist eine im Koalitionsvertrag formulierte Forderung.
Deshalb haben wir diese Forderung sehr ausführlich
auch mit der Justiz geprüft. Wir haben alle in
Betracht kommenden Umsetzungsvarianten eingehend beleuchtet. Eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode ist aus verschiedenen Gründen nicht
möglich.“
Um die gewünschte stärkere Präsenz des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Familiensachen vor Ort (Stichwort „Bürgernähe“) dennoch zu
erreichen, sollen zeitnah regelmäßige Gerichtstage
angeboten werden. In Familiensachen soll dadurch
erreicht werden, dass den vom Verfahren betroffenen Kindern und Jugendlichen lange Anfahrtswege
zu Gerichtsterminen am Oberlandesgericht in
Schleswig erspart bleiben. Ein entsprechendes
Gesetz könnte – parlamentarische Unterstützung
unterstellt – bis Mitte des Jahres in Kraft treten. Alle
Varianten zur Einrichtung von Außensenaten hingegen könnten erst deutlich später umgesetzt werden.
Dies gilt insbesondere für die kostengünstigste Variante, die Einrichtung von zwei Außensenaten im
Gebäude des Landgerichts Lübeck. Die entsprechenden Räumlichkeiten stünden wegen laufender
Umbaumaßnahmen nach jetzigem Stand frühestens
ab April 2018 und damit nicht mehr in der laufenden
Legislaturperiode zur Verfügung.
„Mit der Einrichtung von regelmäßigen Gerichtstagen schaffen wir zudem nicht nur eine Lösung für
den Bereich Lübeck, sondern für das ganze Land“,
erklärte Justizministerin Spoorendonk. „Auch Itzehoe
ist bei diesen Überlegungen inbegriffen. An beiden
Standorten könnten Gerichtstage in den Gebäuden
der Landgerichte abgehalten werden, es entstünden
keine zusätzlichen Kosten.“
Durch die Abhaltung von regelmäßigen Gerichtstagen werden zudem alle mit der Einrichtung von
Außensenaten des Oberlandesgerichts verbundenen organisatorischen Schwierigkeiten (z. B. Doppelstrukturen) vermieden. Für Ende 2016 ist eine Evaluation geplant, ob sich die Abhaltung
von Gerichtstagen in der Praxis bewährt
hat oder doch die Einrichtung von
Außensenaten erforderlich ist.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Oliver Breuer, Ministerium für Justiz,
Kultur und Europa
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel
Telefon 0431 988-3706
Telefax 0431 988-3704
E-Mail: [email protected]
Medien-Informationen der
Landesregierung finden Sie aktuell
und archiviert im Internet unter
www.schleswig-holstein.de
Das Ministerium finden Sie im Internet
unter www.mjke.schleswig-holstein.de
38
info 1/2015
Interview
Wachwechsel im hohen Norden
Ik weet eenen Eekboom de steiht an de See de Noordstorm, de bruust in sien Knaest stolt reckt
he de Kroon in´e Hööcht so is dat al dusend Johr west
Text: Fritz Reuter (1810-1874), Musik: W. Bade
in: Wi singet plattdütsch (dort als „Ick weit einen Eikboom“) Schleswig-Holsteinisches Liederbuch (1924)
Interview mit dem scheidenden Präsidenten Dr. Volker Willandsen
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INFO:
Was haben Sie während Ihrer Präsidentschaft als
die größten Herausforderungen empfunden?
Dr. Volker Willandsen:
Größte ständige Herausforderung ist es, das zur
Verfügung stehende Personal möglichst gerecht
und so effizient einzusetzen, dass alle anvertrauten
Gerichte ihre Arbeit im Dienste des Rechts bewältigen können. Dabei muss der Flensburger Bezirk
damit fertig werden, dass ein größerer Teil der ihm
zugewiesenen Richter/-innen auf Probe wieder an
den Studienort Kiel oder in Richtung Hamburg
strebt. Inzwischen ist aber allgemein anerkannt,
dass es zur Vermeidung zu großer Reibungsverluste eine Mindestverweildauer geben muss und nicht
all diejenigen, die aus diesem Bezirk wegstreben,
an unserem Landgericht eingesetzt werden können
.
INFO:
Als besonders bedrohlich haben Sie die von der
vorherigen Landesregierung beabsichtigte Schließung der JVA Flensburg empfunden?
Dr. Volker Willandsen:
Das gehörte zu meiner Sorge, der kleinste Landgerichtsstandort Schleswig-Holsteins könne nicht
allein durch die absehbare demografische
info 1/2015
1970 Abitur
Wehrdienst
Studium in Kiel und Marburg
G raduiertenstipendium der Studienstif
tung des deutschen Volkes
Referendariat in Flensburg und Speyer
8 Jahre Richter im LG-Bezirk Flensburg
Abordnung an das OLG Schleswig
1 990/91 Mitarbeit beim Aufbau des
Justizministeriums Meckl.-Vorp.
Vors. einer Gr. Strafkammer
1997 Vizepräsident LG Flensburg / Vors.
einer Zivilkammer
2002 – 2014 Präsident LG Flensburg
Entwicklung der Region noch kleiner und auf Dauer
zu klein werden.
So war bei der Auflösung des Amtsgerichts Kappeln
zunächst eine Zuordnung zum Amtsgericht Eckernförde und Landgericht Kiel vorgesehen. Damals
gab es aber noch eine Anhörung der Betroffenen
– und das Argument überzeugte, der kleinste Landgerichtsbezirk könne nicht noch kleiner, der größte
nicht noch größer werden.
Anders verhielt es sich mit der landesweiten Zuständigkeit für Berufungs- und Beschwerdeverfahren in
Wohnungseigentumssachen. Die an sich durch
Bundesrecht gegebene Zuständigkeit des Landgerichts Flensburg wurde durch Landesverordnung
mit dem Argument weggenommen, der Standort sei
zu abgelegen. Und das zu einer Zeit, als bereits
ganz selbstverständlich Anwälte aus Hamburg,
Frankfurt und Düsseldorf Termine in Flensburg
wahrnahmen.
Bei der von der letzten Regierung beabsichtigten
Schließung der JVA Flensburg gab es vorher keine
Anhörung der Betroffenen, keine Chance, Sachargumente in die Waagschale zu werfen, etwa die
organisatorischen Probleme, wenn ausnahmsweise
in anderen Anstalten einsitzende Angeklagte anund abtransportiert werden müssen, die sozialen
Aspekte, die der Sicherheit, der Resozialisierung.
39
Interview
Und es bestand aus unserer Sicht die Gefahr, dass
es zu Verschiebungen von Zuständigkeiten kommen
könne, um Transporte und deren Kosten zu minimieren. Das ist ursprünglich von der Regierung
selbst als Möglichkeit genannt worden.
INFO:
Jetzt bleibt nicht nur die JVA, das Landgericht hat
auch Sonderzuständigkeiten erhalten.
Dr. Volker Willandsen:
Die JVA bleibt und hat inzwischen die bisher fehlende Eingangsschleuse, die allen heutigen Sicherheitsanforderungen entspricht, für einen Bruchteil
der Kosten bekommen, die die letzte Regierung
veranschlagt hatte. Und mit Unterstützung der
Präsidentenrunde ist das Landgericht Flensburg im
Zuge der Auseinandersetzung um die JVA landesweit zuständig geworden für Urheber- und seit dem
Jahresbeginn zusätzlich für Designverfahren. Das
läuft an diesem Standort reibungslos, wertet ihn auf
und sichert ihn.
INFO:
Herr Dr. Willandsen, vielen Dank für das Gespräch;
wir wünschen Ihnen für die kommenden Jahre vor
allem Gesundheit und:
Die Jugend ist die Zeit, Weisheit zu lernen.
Das Alter ist die Zeit, sie auszuüben.
Jean-Jacques Rousseau
Interview mit dem (neuen) Präsidenten Christian Blöcker
• 1974 Abitur
• Studium in Kiel und Genf
• 1980/81 LL.M. Studium in Charlottesville/
USA
• Referendariat in Kiel
• 1984 Große Juristische Staatsprüfung
• Danach Richter im LG-Bezirk Kiel
• Zunächst LG Kiel
• 1986 Richter AG Neumünster
• 1992–94 Richter OLG Schleswig
• 1994–2001 Richter am AG Schleswig als
st. Vertreter des Direktors
• 2001–2014 Direktor AG Schleswig
• Ab 01.0.1.2015 Präsident LG Flensburg
INFO:
INFO:
Wie haben Sie sich in den ersten 60 Tagen in Flensburg eingewöhnt?
Wo könnten Sie sich denn vorstellen, eigene Akzente zu setzen:
Christian Blöcker:
Christian Blöcker:
Der Abschied aus Schleswig ist mir nach über 20
Jahren Tätigkeit dort naturgemäß nicht leichtgefallen. Ich habe dort jede Entwicklung der vergangenen 20 Jahre mitgestaltet und bin schon sehr mit
dem Haus verbunden. Man hat mich dort auch sehr
rührend verabschiedet, sodass doch ein wenig
Wehmut sich nicht vermeiden ließ. Hier im Hause
hat man mich dann aber ausgesprochen freundlich
zum Dienstantritt empfangen, und dies hat mich
den Blick dann auch ganz schnell nach vorne richten lassen. Für mich war und ist es nach wie vor
jetzt erst einmal vorrangig, die internen Abläufe im
Hause und die Mitarbeiter kennenzulernen, erst
dann werde ich überhaupt in der Lage sein, eigene
Akzente zu setzen.
Ach wissen Sie, das wird sich von ganz alleine
ergeben, denn Veränderungen, die es zu bewältigen gilt, kommen ja von ganz alleine auf das Haus
zu. Schon im März 2015 werden wir die neue Fachanwendung ForumSTAR hier einführen. Im Sommer
gilt es wegen der Schwammsanierung oberhalb
und in der 4. Etage den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten, was insbesondere die Familienabteilung
des Amtsgerichtes kurzfristig zu einem Umzug in
Wohncontainer zwingen wird. Dies wird zudem
auch große Organisationsprobleme mit dem
Sitzungsbetrieb der Strafkammern bereiten. Das
große Jahrhundertprojekt Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte
steht vor der Tür. Dies alles muss vorbereitet und
organisiert werden.
40
info 1/2015
Interview
INFO:
Stichwort elektronischer Rechtsverkehr? Was für
Probleme erwarten Sie in diesem Bereich?
Christian Blöcker:
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs
und der damit zusammenhängenden elektronischen Akte ist sicherlich ein Projekt, das ähnlich wie
die Einführung der EDV den Arbeitsplatz in der
Justiz massiv verändern wird und enorme Anstrengungen in der Vorbereitung vor allem in personeller
Hinsicht seitens des Ministeriums, aber auch und
vor allem seitens der Gerichte verlangen wird. Hier
werden seitens der Justiz Projektgruppen und
Arbeitsgruppen zu bestücken sein, deren Umfang
noch nicht abzusehen ist. Dies wird zweifellos zu
einer noch größeren Arbeitsverdichtung führen.
Denn jeder nicht in der / bzw. für die Rechtsprechung tätiger Richter, Rechtspfleger oder Servicemitarbeiter fehlt in den Gerichten.
Fiete Reese
INFO:
Kann das Projekt denn unter diesen Bedingungen
gelingen?
Christian Blöcker:
Das glaube ich schon. Es gilt hier nicht so sehr den
Fokus auf die Umstellungsschwierigkeiten als auf
das anzustrebende Ergebnis zu richten. Denn
wenn der elektronische Rechtsverkehr eingeführt
wird und wir die elektronische Akte haben mit einer
ergonomischen Software, die es ermöglicht, große
Akteninhalte auf elektronischem Wege schnell
gegliedert und sachgerecht verindext gut lesbar
zur Verfügung zu haben, ist das schon eine attraktive Vorstellung. Ganz wichtig ist auf dem Weg dorthin allerdings, den Sachverstand aller Beteiligten
einzubinden und die kritischen Anmerkungen im
Umsetzungsprozess aus der Praxis ernst zu
nehmen. Nur dann werden wir ausreichende Akzeptanz in diesem Veränderungsprozess erreichen
können, denn ohne ausreichende Akzeptanz in der
Praxis konnte noch kein Veränderungsprojekt
erfolgreich umgesetzt werden. In der Werbung für
dieses Projekt, aber auch in der Geltendmachung
von konstruktiv kritischen Anmerkungen aus der
Praxis zu diesem Projekt sehe ich auch eine meiner
Aufgaben in der Zukunft.
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Auch Ihnen Herr Blöcker danken wir für das
Gespräch und wünschen Ihnen für die Zukunft eine
besonnene ruhige Hand, um die vor Ihnen liegenden Aufgaben wie von Ihnen gewünscht erledigen
zu können.
Die Interviews führte Fiete Reese, StA Flensburg
info 1/2015
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41
27.03.15 09:2
Aus den Landes- und Ortsverbänden
Stellungnahmen des
Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes 2014
Die Stellungnahmen nehmen einen bedeutenden
Anteil in der Arbeit des Schleswig-Holsteinischen
Richterverbandes ein. 2014 konnten auch wieder
viele Gesetzgebungsverfahren durch über 20 Stellungnahmen aktiv mitgestaltet werden.
Peter Fölsch
Von hervorgehobener Bedeutung aus Verbandssicht waren sicherlich die Stellungnahmen zur
Selbstverwaltung der Justiz. Insbesondere die
Fragen „Welche Grenzen für eine Stärkung der
Selbstverwaltung der Justiz ergeben sich aus
bundesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere
aus dem Grundgesetz, dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Deutschen Richtergesetz?“ und
„Ist es nach derzeit geltendem Landesverfassungsrecht möglich, die Justizverwaltung als oberste
Landesbehörde einzurichten?“, waren zu beantworten. Der Sonderausschuss Verfassungsreform des
Schleswig-Holsteinischen Landtages hat eine
Strukturreform der Justiz letztlich nicht mehr aufgegriffen.
In zwei weiteren Stellungnahmen mit ebenso hoher
Bedeutung hatte sich der Verband mit der Abschaffung des externen Weisungsrechts der Justizministerin gegenüber den Staatsanwaltschaften im
Einzelfall zu befassen. Kernforderung des Deutschen Richterbundes und auch des Landesverbandes ist die Einführung einer gesetzlichen Regelung
folgenden Inhalts: „Die Dienstaufsicht der Justizverwaltungen enthält nicht die Befugnis, Weisungen
zur Sachbehandlung in Einzelfällen zu erteilen.“
Zugleich ist vorgeschlagen, der Justizverwaltung
das Recht auf Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens zum Oberlandesgericht einzuräumen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat zu den Initiativen auch eine mündliche Anhörung durchgeführt
und den Verband als Sachverständigen hierzu
eingeladen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag
hat keine entsprechende Bundesratsinitiative angeregt, stattdessen in einem neuen § 65 AGGVG S.-H.
bestimmt, dass die Justizministerin verpflichtet ist,
eine der Staatsanwaltschaft erteilte Einzelfallanweisung dem Landtagspräsidenten mitzuteilen, sobald
und soweit dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist. Außerdem ist die Justizministerin verpflichtet, erteilte Anweisungen schriftlich zu dokumentieren. Solche Regelungen
verhindern indes nicht, dass der schädliche
42
Anschein bestehen bleibt, dass strafrechtliche
Ermittlungen jederzeit politisch gelenkt werden
können.
Weitere wichtige Stellungnahmen hat der Verband
zum Entwurf eines IT-Gesetzes für die Justiz in
Schleswig-Holstein sowie zum Entwurf eines Gesetzes der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts abgegeben. Die Diskussion um
Richterwahlen ist auch bundesweit aktuell geworden, nachdem die Blockaden durch Konkurrentenklagen nach dem BGH nun auch den BFH und das
BSG erreicht haben. Dabei geht es nicht nur um die
Transparenz von Richterwahlen, vielmehr steht das
Verfahren insgesamt auf dem Prüfstand.
Das Landesjustizverwaltungskostengesetz S.-H. ist
Gegenstand zweier Stellungnahmen des Verbandes gewesen. In Bezug auf den Gesetzesentwurf,
mit dem für weitere Amtshandlungen der Justizbehörden in Notarverwaltungsangelegenheiten eine
Gebührenpflicht vorgeschlagen wurde, hat die Stellungnahme bewirkt, dass der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages eine Ergänzung in der Gesetzesbegründung
verlangte. Den in einem weiteren Gesetzesentwurf
enthaltenen Vorschlag, dass Gebühren für die
Überlassung einer gerichtlichen Entscheidung
nicht erhoben werden, „wenn die Entscheidung zur
Veröffentlichung in einem der Allgemeinheit entgeltfrei zur Verfügung stehenden Medium überlassen
werden soll“, hat der Verband abgelehnt. Auf Bitten
des Innen- und Rechtsausschusses wertet das
MJKE die Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf zurzeit aus.
Mehrere Stellungnahmen haben sich auch mit dem
Betreuungs- und Unterbringungsrecht befasst. Sie
betrafen den Entwurf für ein Landesbetreuungsgesetz und einen Diskussionsentwurf für eine gesetzliche Angehörigenvertretung als Alternative zur
gesetzlichen Vertretung. Von besonderer Wichtigkeit – auch aus richterlicher Sicht – war die Auseinandersetzung mit einer gesetzlichen Verankerung
der ärztlichen Zwangsmaßnahme im PsychKG S.-H.
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu § 1906
Abs. 3, 3a BGB deutet an, wie schwierig eine künftige Handhabung mit der ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 14 Abs. 4–6 PsychKG-E sein wird. In
info 1/2015
Aus den Landes- und Ortsverbänden
seiner Stellungnahme hat sich der Verband nicht
nur mit den Regeln über die ärztliche Zwangsmaßnahme befasst, sondern auch auf eine verfassungsrechtliche Problematik in § 13 Abs. 3 PsychKG
hingewiesen. § 13 Abs. 3 PsychKG stellt zwar die
notwendige Fachaufsicht und das Weisungsrecht
der Aufsichtsbehörde (sachlich-inhaltliche Legitimation) sicher, jedoch fehlt es an der organisatorisch-personellen Legitimation. Ohne eine solche
Legitimation dürften Ärzte, die „im Auftrag“ des
Staates handeln, Eingriffe in die Grundrechte der
Betroffenen, vor allem in die persönliche Freiheit
und die körperliche Unversehrtheit, nicht vornehmen. Der Schleswig-Holsteinische Richterverband
hat hierzu vorgeschlagen, § 13 Abs. 3 PsychKG um
folgenden Satz zu ergänzen: „Die Beschäftigung
von Ärzten und anderen Beschäftigten der nicht
öffentlichen Krankenhausträger, die am Vollzug der
Unterbringung beteiligt sind, bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde im Hinblick auf ihre
fachliche und persönliche Eignung.“ Möglicherweise wird dieser Vorschlag aufgegriffen.
Weitere Stellungnahmen betrafen das Landesbeamtengesetz, die Digitalisierung der Gesellschaft,
das EU-Erbrecht, die Mietrechtsnovelle und die
Aktienrechtsnovelle. Darüber hinaus befasste sich
der Verband mit weiteren Anfragen, die aber nicht
in einer Stellungnahme mündeten. Weiterhin nahm
der Verband als Sachverständiger noch in Bezug
auf Stellungnahmen aus dem Jahr 2013 an mündlichen Anhörungen des Innen- und Rechtsausschusses teil, so insbesondere zu den Entwürfen für ein
Landesversammlungsgesetz.
Mein besonderer Dank ist an alle Kolleginnen und
Kollegen gerichtet, die 2014, in den Jahren davor
und auch jetzt wieder an der Bewertung von Gesetzesvorhaben mitgewirkt haben bzw. mitwirken
werden: Ohne Ihr Fachwissen, Ihre Arbeitskraft und
Ihre Zeit hätte sich der Schleswig-Holsteinische
Richterverband nicht in den verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben einbringen können. Nochmals:
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Seit mehreren Jahren führt der Schleswig-Holsteinische Richterverband in einem Kompetenzpool
Kolleginnen und Kollegen, die sich bereit erklärt
haben, bei einer Stellungnahme mitzuwirken.
Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit? Dann
wenden Sie sich bitte an RiLG Peter Fölsch, LG
Lübeck.
Peter Fölsch
Jahresabschlusssitzung des
Landesverbandes 2014
Die Räume des Hotels „Prisma“ in Neumünster
waren weihnachtlich dekoriert, es gab ein wenig
Schneeregen und zum inoffiziellen Höhepunkt der
Veranstaltung sangen die Anwesenden gemeinsam
– in der Woche vor Heiligabend fand die Weihnachtssitzung des Landesverbandes statt.
Bevor man jedoch in gelöster Stimmung zusammenkam, fand zunächst eine verbandsöffentliche Präsidiumssitzung statt. Das Präsidium tauschte sich
unter Anwesenheit interessierter Verbandsmitglieder
über die Verbandsarbeit im ablaufenden Jahr, aktuelle Themen und die kommenden Arbeitsschwerpunkte aus. Berichtet wurde vor allem über die
Sitzung der Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes im November in Hamburg, der
eine Versammlung der Assessorenvertreter der
einzelnen Landesverbände angeschlossen war. Ein
zweiter Schwerpunkt war die Arbeit der Richterräte.
Vertreter sowohl des Hauptrichterrates, des Bezirksrichterrates als auch des Hauptstaatsanwaltsrates
informierten ausführlich über Aktuelles und
info 1/2015
Erreichtes. Weiteres Thema war das Personalentwicklungskonzept und das diesbezügliche künftige
Vorgehen.
Zum geselligen Teil des Abends konnten als Gäste
Justizministerin Anke Spoorendonk sowie der Vorsitzende des Hamburgischen Landesverbandes
Dr. Marc Tully begrüßt werden, die mit kurzweiligen
Reden nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden
Dr. Wilfried Kellermann in den Abend einführten.
Danach wurde in gemütlicher Atmosphäre gegessen. Das Essen wurde dabei in diesem Jahr zum
ersten Mal in Büfettform gereicht, was sowohl lecker
und ansprechend war, als auch den Austausch mit
den anderen Gästen erleichterte. Das von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Uta Fölster angeregte Weihnachtsliedersingen unter Klavierbegleitung
von Andrej Marc Gabler war daher auch nur ein
Höhepunkt, aber nicht der Abschluss einer interessanten und entspannten Feier.
Dr. Geelke Otten
43
Dr. Geelke Otten
Aus den Landes- und Ortsverbänden
Grünkohl und Justiz –
eine dauerhafte Beziehung
Die hiesige Tradition des gemeinsamen Grünkohlessens ist weit über den deutschen Sprachraum
hinaus aus allgemein zugänglichen Quellen
bekannt. Der geneigte Leser kann sich darüber
sogar in der spanischsprachigen Wikipedia unter
dem Stichwort Grünkohlessen informieren – jedenfalls in der Theorie. Eine Anschauung von der örtlichen Praxis konnte man am 20. Februar im Drathenhof in Molfsee gewinnen. Wie in jedem Jahr
hatten die örtlichen Kieler Vereine der Rechtsanwälte einerseits und der Richter und Staatsanwälte
andererseits zum gemeinsamen Schmaus geladen.
Mit stets dreistelligen Teilnehmerzahlen handelt es
sich für beide Ortsvereine regelmäßig um die größte
Veranstaltung des Jahres. Auch in diesem Jahr
fanden rund 150 hungrige Juristen den Weg zum
Daniel Gruber
Freilichtmuseum Molfsee, wo sich der von Johann
von Drathen zum Ende des 18. Jahrhunderts in den
Elbmarschen errichtete Hof heute befindet. Nach
mehreren Jahren im Molfseer Bärenkrug war die
Veranstaltung bereits 2014 aus Kostengründen einige Kilometer weiter umgezogen.
Die alternierende Federführung lag diesmal bei den
Anwälten, was sich insbesondere darin äußerte,
dass Dr. Jens-Uwe Petersen als neuer Vorsitzender
des Anwaltsvereins den Abend mit launigen Worten
und der Begrüßung prominenter Gäste eröffnete.
Von denen hatten einige sogar den Weg aus
benachbarten Gerichtsbezirken auf sich genommen. Vielleicht waren sie es, die das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen brachten – jedenfalls
passten Gäste und Büfett, anders als noch im
Vorjahr, nicht mehr gemeinsam in den Hauptsaal De
Groote Deel, sodass für das Büfett kurzerhand das
Hochzeitszimmer in Beschlag genommen wurde.
Ob deswegen eine Hochzeit verschoben werden
musste, ist hier nicht bekannt.
Das Angebot an Speisen und Getränken war so
appetitlich wie reichhaltig, aber sicherlich nicht der
Hauptgrund für den guten Zuspruch der Veranstaltung. Der dürfte vielmehr in der Gelegenheit bestehen, in geselliger Runde mit vielen Kollegen auch
von der anderen Seite des Richtertischs ins
Gespräch zu kommen. Diese Gelegenheit ist
ausgiebig genutzt worden. Es gibt deshalb keinen
Anlass zu der Befürchtung, dass man demnächst
den Artikel über die hiesige Tradition des gemeinsamen Grünkohlessens aus der spanischen Wikipedia als obsolet streichen müsste.
Daniel Gruber
44
info 1/2015
Ausblick
Einladung
zu einem justizöffentlichen Themenabend
Justizpersonal
am Mittwoch, 22. April 2015, 18:00 Uhr
in der Sparkassenakademie Kiel, Faluner Weg 2, 24109 Kiel
Mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen
und Staatsanwälten diskutieren auf Einladung des
Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes
Anke Spoorendonk
Ministerin für Justiz, Kultur und Europa
Anke Spoorendonk
Barbara Ostmeier
MdL (CDU), Mitglied des Richterwahlausschusses
Thomas Rother
MdL (SPD), Mitglied des Richterwahlausschusses
Andrej Marc Gabler
Vorsitzender des Hauptrichterrates,
Mitglied des Richterwahlausschusses
folgende Themen:
Einstellungsverfahren
Barbara Ostmeier
Wie werden Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte in Schleswig-Holstein ausgewählt? Sollte das
Verfahren bei der Einstellung geändert werden?
Richterwahlausschuss
Wie arbeitet der Richterwahlausschuss?
Setzt er nur Beurteilungen um oder ist er frei?
Entscheidet er (partei-)politisch?
Haben die Ausschussmitglieder ein bestimmtes Richterbild?
Welche Bedeutung hat die Frauenförderung?
Thomas Rother
Nachwuchsgewinnung
Wie sichern wir uns ein hohes Maß an qualifiziertem
Nachwuchs?
Soll die Justiz für sich werben?
Welche Maßnahmen kommen ggf. in Frage?
Personalausstattung
Wie viel Personal wird unserer Justiz zukünftig zur Verfügung
stehen?
Welche Veränderungen bewirkt die Neuauflage von Pebb§y?
Moderation: B
irgitt Becker und
Dr. Wilfried Kellermann
Andrej Marc Gabler
info 1/2015
Anschließend laden wir ab 20:00 Uhr zu einem Stehempfang ein.
45
Holsteiner Landrecht
„Humor ist Liebe.
Er macht die
Unzulänglichkeiten
Sprachlicher Knock-out!
Schreiben eines Anwalts an den
Richter:
In diesem Sinne:
„Sehr geehrter Herr M.,
Ihren Versuch, meine Fantasie zu
unterstützen, habe ich dankbar
aufgenommen.
Letztlich blieb es bei einem Versuch,
weil Sie mich mit dem Gebrauch des
dreifachen Genitivs sprachlich
massiv überfordern. (…)“
Holsteiner
§§§
etwas zulänglicher.“
Henry Nannen, deutscher Journalist
(1913 – 1996)
Landrecht
Folge 14
Die nachfolgenden „Aktenperlen“
sind authentisch und von den Kollegen verbürgt. Anmerkungen der
Redaktion sind kursiv gedruckt. Wir
wünschen viel Vergnügen bei der
Lektüre!
Ihre Redaktion
Im Knast?
In einer Mietsache entschuldigt sich
der Mieter sehr schön eindeutig zweideutig.
Dabei wollte der Kläger doch
Mäuse …
Ein Beklagter schreibt:
„Ich habe eine Rattenzahlung beantragt.“
§§§
Und dann war da noch …
... der geblitzte Raser, der behauptete, das Gaspedal seines Automatikfahrzeugs habe für 9 Sekunden
geklemmt, nämlich just vor der
Radarfalle, und danach wieder
einwandfrei funktioniert.
100 % (R)Echt.
Diese Verhandlungsführung kann
optimiert werden … (Urteil des
Bundesarbeitsgerichtes vom
12.05.2010 - 2 AZR 544/08):
„Es liegt eine Drohung (…) vor, wenn
ein Vorsitzender Richter im Rahmen
von Vergleichsverhandlungen äußert:
„Gleich werden Sie an die Wand
gestellt und erschossen“, „Ich reiße
Ihnen sonst den Kopf ab“ und:
„Seien Sie vernünftig, sonst müssen
wir Sie zum Vergleich prügeln“ und
sich aus dem Vorbringen der Parteien nicht ergibt, dass der betreffenden Prozesspartei die offenbar häufiger an den Tag gelegte
ungewöhnliche Art des Vorsitzenden
bekannt gewesen wäre oder die
Vergleichsverhandlungen in einer
aufgelockerten Gesprächsatmosphäre geführt worden wären.“
Allen Einsendern vielen Dank!
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Rubrik? Senden Sie diese bitte per
E-Mail an:
[email protected]
§§§
„Mein Anwalt wird sich kurzfristig
dazu und zur Zwangsräumung
äußern, da ich 3 Monate aus justiztechnischen Gründen nicht erreichbar bin ...“
§§§
Endlich Seelenfrieden?
Aus einem Protokoll:
„Zwischen den Parteien ist weiterhin
angedacht, eine außergerichtliche
Erlösung zu finden.“
Grau ist alle Theorie.
Die Beklagte hatte folgende drei
Bücher bestellt und erhalten, aber
nicht bezahlt:
Nein, nein, nein …
Der Angeklagte ließ
sich laut Protokoll
wie folgt ein:
„Bork, Einführung in das Insolvenzrecht
Buch-Heeb, Kapitalmarktrecht,
Tonner, Bankrecht“
„Es trifft zu, dass
ich den Polizeibeamten als „ScheißBulle“, und „dreckiger Wichser“
bezeichnet habe.
(…)
Aber ich wollte ihn
doch nicht beleidigen ...“
Kaufrecht war leider nicht dabei ...
Versuchen kann man es ja mal ...
Schreiben an das Gericht:
„Hiermit möchte ich das Strafverfahren gegen mich einstellen …“
46
info 1/2015
Beitrittserklärung
SCHLESWIGHOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Verband der Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
www.richterverband-sh.de
Beitrittserklärung
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Richterverein
O Flensburg
O Itzehoe
O Kiel
O Lübeck
O Schleswig
im Schleswig-Holsteinischen Richterverband.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 130,-- € (im Beitrittsjahr anteilig). Der darin enthaltene
Bezug der DRiZ erfolgt an meine Dienstanschrift.
Mit der Übermittlung meiner dienstlichen E-Mail-Adresse an das DRB-Forum bin ich
einverstanden.
Name
Vorname
Amtsbezeichnung
Gericht/Dienststelle
Privatanschrift
Ort, Datum
Unterschrift
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den Verein, meinen Mitgliedsbeitrag von folgendem Konto einzuziehen:
IBAN
Kontoinhaber
Kreditinstitut
BIC
Ort, Datum
Unterschrift
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular sowie spätere Änderungsmitteilungen an den/die jeweilige(n)
Vereinsvorsitzende(n), der/die Ihnen auch gern bei Rückfragen zur Verfügung steht. Richterverein
Flensburg: StA Axel Schumann, STA Flensburg. Richterverein Itzehoe: VPräsLG Dietmar Wullweber,
LG Itzehoe. Richterverein Kiel: Ri´inAG Insa Norden, AG Kiel. Richterverein Lübeck:
VRiLG Christian Singelmann, LG Lübeck. Richterverein Schleswig: OStA Prof. Dr. Güntge, GenStA.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.richterverband-sh.de und www.drb.de.
info 1/2015
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Für Ihre
Sicherheit!
Eine der Säulen eines belastbaren Abstammungsgutachtens
ist die sorgfältig dokumentierte Probenentnahme.
Unser zuverlässiger Service für Ihre Gutachten:
Das Institut für Serologie und Genetik organisiert und überwacht
die Probenentnahmetermine und informiert das Gericht bei Änderung des Sachstandes.
Unser Institut nimmt schriftlich Kontakt mit den Beteiligten auf und
• vereinbart in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern/Arztpraxen verbindliche Termine,
• überprüft zeitnah die Einhaltung der Termine,
• informiert zeitnah das Gericht, wenn Termine für Probenentnahmen nicht eingehalten werden.
Wir organisieren und überwachen für Sie die Probenentnahme weltweit
zu vertraglich mit dem jeweiligen Bundesland vereinbarten, fixen Sonderpreisen.
Basis-/ Anfechtungsgutachten 390,- €*: • 17 Systeme / richtlinienkonform Triofall (Kind, Mutter, mögl. Vater)
Komplettgutachten 580,- €*:
Vollgutachten 690,- €*:
• 2 Testkits verschiedener Hersteller / 2 DNA-Isolationen aus 2 Tupfern je Proband
• 17 Systeme / richtlinienkonform (Kind, Mutter, alle in Frage kommenden Männer)
• 2 Testkits verschiedener Hersteller / 2 DNA-Isolationen aus 2 Tupfern je Proband
• 31 Systeme / 3-fach-Analyse / richtlinienkonform Triofall (Kind, Mutter, mögl. Vater)
• 3 versch.Testkits versch. Hersteller / 2 DNA-Isolationen aus 2 Tupfern je Proband
*zzgl. MwSt. und Probenentnahmekosten
Institut für Serologie und Genetik
Dr. med. Detlef Kramer
Prof. Dr. med. Jan Kramer
Dr. rer. nat. Armin Pahl
Sachverständige für gerichtliche Abstammungsgutachten
48
Lauenburger Straße 67 • 21502 Geesthacht • 04152 803-154 • [email protected] • www.abstammung.de