AUSSCHREIBUNG

 AUSSCHREIBUNG Artikel 1: Veranstalter des Thüringer TourenWagen Cup 2015 ist der „Thüringer Motorsport Bund e.V.“ (ThMSB) eingetragen beim Amtsgericht Erfurt unter VR 1618, Geschäftsstelle: Liebensteiner Str. 4a in 36448 Steinbach gemeinsam mit dem ADMV LV Thür. e.V. Wintersteiner Strasse 15, in 99880 Langenhain Ansprechpartner: Cup Chef Wolfgang Finke Tel: 03622 208217 / Fax: 03622 208220 / Funk: 0174 9256029 / Email: w-­‐finke@t-­‐online.de Artikel 2: Allgemeine Bestimmungen Grundlagen des Thüringer TourenWagen Cup (TTWC) sind: 2.1. das Internationale Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen 2.2 die DMSB Rahmen-­‐Ausschreibung für Rundstrecken-­‐Serien im Automobilsport, Rechts-­‐ und Verfahrensordnung des DMSB 2.3 die Ausschreibung des German Touren Wagen Cup (GTWC) 2.4 die Ausschreibung des T TWC des ThMSB, auch wenn diese vom Reglement des DMSB abweicht, sowie das Reglement der Landesmeisterschaften im ThMSB 2.5 Antidopingbestimmungen der NADA jeweils in der aktuellen Fassung Voraussetzungen für die Wertung in der TTWC sind: 2.6 die Bestätigung der Einschreibung durch die ausschreibende Stelle Seite 1 von 4 Artikel 3: Einschreibung A -­‐ Starter die im German Tourenwagen Cup eingeschrieben sind, gelten gleichzeitig als eingeschrieben im Thüringer Touren Wagen Cup, ohne zusätzliche Kosten. Die Nennung erfolgt schriftlich auf dem Nennformular des GTWC mit dem Hinweis auf den Thüringer Touren Wagen Cup 2015, jeweils für einen Bewerber. Das Einschreibeformular ist auf der Website www.gtwc.de aufrufbar. Die Abgabe der Einschreibung sollte vorzugsweise auf elektronischem Wege erfolgen. Nennschluß ist der 30. März 2015, 24.00 Uhr. Das Nenngeld für die 8 Pflichttrainings a. 20 Minuten und 8 Wertungsläufe a. 30 Minuten beträgt 3100.00 € Das Nenngeld muss auf das Konto des ADMV LV Thür. e.V. überwiesen werden. ADMV Landesverband Thür. e.V. IBAN: DE36 8206 4038 0000 0245 89 BIC: GENODEF1MU2 Artikel 4: Wertungsläufe der TTWC Es werden 4 Veranstaltungen (je 2 Läufe) im TTWC gewertet. Pflichtläufe sind 2 Wertungsläufe in Oschersleben, 2 Wertungsläufe auf dem Eurospeedway Lausitz, weitere 2 Veranstaltungen a. 2 Wertungsläufen können vom Teilnehmer frei gewählt werden. Termine unter www.gtwc.de Bei Ausfall einer Veranstaltung wird Ersatz benannt. 4.1 Termine der Pflichtveranstaltungen Veranstaltungen: 08. -­‐ 09 .Mai 2015 Wertungslauf Oschersleben Preis der Stadt Magdeburg 14. -­‐ 15. August 2015 Wertungslauf Eurospeedway Lausitz Raceweekend Artikel 5: Wertung und Punktevergabe Die Wertung des TTWC erfolgt auf der Grundlage der offiziellen Ergebnislisten des GTWC zu den einzelnen Veranstaltungen. Die Wertung in des TTWC erfolgt ab dem Tag der Einschreibung, wenn das vollständig ausgefüllte Nennformular beim ADMV LV Thür. vorliegt und das Startgeld vollständig eingezahlt wurde. Der Tag der Nennung für den TTWC ist auf der Bestätigung der Nennung vermerkt. Der Wechsel des Fahrers ist erlaubt, wenn der Bewerber vor dem Beginn des Pflichttrainings dies der Cupleitung und dem Rennleiter angezeigt hat. Seite 2 von 4 Die Wertungspunkte werden nach folgender Staffelung vergeben: 1.Platz 25 Punkte 2. Platz 22 Punkte 3.Platz 20 Punkte bis Platz 10 2-­‐Punkte Differenz Platz 11 bis 15 1-­‐Punkte Differenz Die Summe der Wertungspunkte aus den 6 Wertungsläufen ergibt die Gesamtpunktzahl, die für die Titelvergabe THÜRINGER TOURENWAGEN CUP SIEGER 2015 entscheidet. Bei Punktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis im 6. Lauf. Das Prädikat “Thüringer Tourenwagen Cup” wird in den 4 Divisionen Division 1: Fahrzeuge über 3400 ccm Division 2: Fahrzeuge über 3000 ccm bis 3400 ccm Division 3: Fahrzeuge über 2000 ccm bis 3000 ccm Division 4: Fahrzeuge bis 2000 ccm der Fahrzeuge nach DMSB Reglement Gruppe H und FIA-­‐Gruppen E1, E2-­‐SH und E2-­‐SC ausgeschrieben und nach Punktzahl an den Gesamtsieger als CUPSIEGER vergeben. Artikel 6: Strafen Jede Bestrafung durch den DMSB, sowie Verstöße gegen die Ausschreibung des TTWC sowie des GTWC können mit Punktabzug oder Ausschluss von der Meisterschaft bestraft werden. Artikel 7: Einsprüche Einsprüche sind an die Sportkommissare der jeweiligen Veranstalter zu richten. Das jeweilige Ergebnis ist nach Ablauf der Einspruchsfrist offiziell. Der weitere Rechtsweg ist ausgeschlossen. Artikel 8: Informationen Ergebnisse, Mitteilungen, Termine und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dem TTWC werden im Internet auf www.gtwc.de und www.thueringer-­‐motorsport.de veröffentlicht. Die schriftliche Kommunikation sollte weitestgehend per E-­‐ Mail unter w-­‐finke@t-­‐online.de erfolgen. Seite 3 von 4 Artikel 9: Preise „CUP Sieger“ ist der Bewerber / Fahrer mit der höchsten Punktzahl des offiziellen Endergebnisses des TTWC. Die weitere Reihenfolge ergibt sich aus der jeweils niedrigeren Punktzahl. Pokale werden im Thüringer Tourenwagen CUP bis zum 3. Platz vergeben. Preise werden ausschließlich bei der Siegerehrung vergeben, danach erlischt jeder Anspruch. Der ThMSB behält sich das Recht vor weitere Geld-­‐, Sach-­‐, und Ehrenpreise in Abhängigkeit von eventuellen Sponsorengeldern auszuloben. Artikel 11: Siegerehrung Die Siegerehrung erfolgt im Rahmen der Meisterehrung des GTWC am 28.11.2015. Die Teilnahme ist verbindlich. Pokale und Preise werden nicht nachgesandt. Artikel 12: Haftungsausschluss Die Teilnehmer des TTWC erklären mit der Abgabe der Einschreibung (Zahlung des Nenngeldes ) einen Haftungsausschluss gegenüber dem ThMSB als Veranstalter und den mit der Durchführung und Organisation beauftragten Personen. 1. Seite 4 von 4