Flyer - ifu Leipzig

Ablauf
13:00 Uhr
Begrüßung
13:10 Uhr
Pkw – Fußgänger – Unfälle
aus medizinischer Sicht
Prof. Dr. med. Alfred Du Chesne
13:30 Uhr
Pkw – Fußgänger – Unfälle
aus technischer Sicht
Dipl.-Ing. Michael Rohm
13:50 Uhr
Lichttechnische Untersuchung
bei Pkw – Fußgänger – Unfällen
Dipl.-Ing. Arndt May
14:10 Uhr
Bewertung von Kraftfahrzeugen
im gerichtlichen Auftrag – die
Herausforderung des
Sachverständigen
Dipl.-Ing. (FH) Pierre Kramer und
Kfz-Sachverständiger Andreas Fuchs
14:40 Uhr
Pause
15:10 Uhr
Ladungssicherung – sinken die
Anforderungen?
Dipl.-Ing. Burkhard Walter
15:25 Uhr
Parkplatzunfälle – wer stand, wer
ist gefahren?
Praktische Versuchsdurchführung
einschließlich Auswertung
Dipl.-Ing. (FH) Niclas Augustin
Anmeldung
Wenn Sie an unserem Verkehrssymposium teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte bis spätestens
zum 22.05.2015 eine Nachricht (Name, Adresse,
Anzahl der Teilnehmer und Telefonnummer).
ifu leipzig Jägerstraße 29 04157 Leipzig bild
Tel. 03 41 - 5 94 98 82
Fax 03 41 - 5 94 98 83
E-Mail [email protected]
Veranstaltungsort
5. Leipziger Verkehrssymposium
für Juristen
ZAW – Zentrum für Aus- und Weiterbildung
Gesellschaft der IHK zu Leipzig
Bogislawstraße 20
04315 Leipzig
Tel. 03 41 - 46 86 39-17
Fax 03 41 - 46 86 39-28
Homepage www.zaw-leipzig.de
19.06.2015 – 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Gastreferent - Herr Prof. Dr. med. Alfred Du Chesne
ca. 16:00 Uhr Ende
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Bewertung von Kraftfahrzeugen im gerichtlichen
Auftrag ‒ die Herausforderung des Sachverständigen
Lichttechnische Untersuchung bei
Pkw ‒ Fußgänger ‒ Unfällen
Häufig ist bei der Gutachtenerstellung auch die
Beantwortung der Frage nach dem Wiederbeschaffungsund dem Restwert erforderlich. In den meisten Fällen
liegt das Unfallgeschehen bereits ein oder mehrere Jahre
zurück. Die Wertermittlung eines Fahrzeugs ist aufgrund
der Zeitspanne zwischen Unfall und Gutachtenerstellung
nicht ganz unproblematisch. Eine Stichtagsbewertung
eines Fahrzeugs kann i.d.R. nur erfolgen, wenn selbiges
zum Unfallzeitpunkt maximal 12 Jahre alt war.
Bei der Restwertermittlung lassen sich bspw. nur
aktuelle Daten ermitteln, nicht jedoch rückwirkende. Die
Bezifferung der Reparaturkosten gestaltet sich durch
Änderungen bei Ersatzteilpreisen und Lohnkosten ähnlich
schwierig, da die für den Unfallzeitpunkt relevanten
Zahlen erst mit großem Zeitaufwand recherchiert werden
müssen. Hinzu kommt, dass der zeitliche Arbeitsaufwand
einzelner Arbeitsschritte durch den Hersteller stetig
angepasst wird, was die Transparenz einer eigenen
Nachkalkulation erschwert.
Fahrten bei Dunkelheit stellen trotz moderner
Fahrzeugbeleuchtung und zunehmender Verbreitung von
Fahrerassistenzsystemen ein erhöhtes Unfallrisiko dar.
Häufig stellt sich nach Dunkelheitsunfällen die Frage, ab
wann ein Fahrzeugführer ein auf der Fahrbahn befindliches
Hindernis erkennen konnte. Da zur Beantwortung
dieser Frage in Sachverständigengutachten subjektive
Eindrücke nicht belastbar sind, können lichttechnische
Untersuchungen an der Unfallörtlichkeit fundierten
Aufschluss über die Erkennbarkeit liefern. Welche
technischen Möglichkeiten dafür infrage kommen und
was dabei zu beachten ist, soll anschaulich anhand von
Fallbeispielen gezeigt werden.
Parkplatzunfälle ‒ wer stand, wer ist gefahren?
Ladungssicherung ‒ sinken die Anforderungen?
Im Bereich des Gefahrguttransportes gilt in Europa der
ADR. Hier wurde im Kapitel 7.5.7.1 am Ende ein Satz
hinzugefügt, der hinsichtlich der Ladungssicherung zu
einer Herabsetzung des Anforderungen führt. Es wird
darin auf die DIN EN 12195-1:2010 hingewiesen, welche
in Deutschland von vielen Experten und Behörden bislang
nicht anerkannt wird. Diese Norm führt unter bestimmten
Voraussetzungen zu einer Reduzierung der notwendigen
Sicherungsmittel. Anhand einfacher Beispiele werden die
signifikanten Unterschiede veranschaulicht.
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Es kommt beim Ausparken zweier Fahrzeuge zu einem
Zusammenstoß. Die Fahrer geben sich gegenseitig
die Schuld, da der andere doch gegen das eigene
Fahrzeug gestoßen ist. Man selber habe gestanden
und trage keinerlei Schuld. Bei der anschließenden
Schadensregulierung der Versicherungen fühlen sich
beide Fahrer benachteiligt und klagen. Die Frage, ob
ein Fahrzeug zum Kollisionszeitpunkt gefahren ist
oder gestanden hat, ist daher oft Streitgegenstand im
Gerichtsverfahren. Wenn beide Unfallgegner felsenfest
behaupten, sie hätten vor der Kollision gestanden, wäre
es schließlich zu keinem Unfall gekommen. Die Frage des
Bewegungszustandes unmittelbar vor der Kollision wird
oft an den Sachverständigen weitergegeben. Obwohl es
sich in der Regel um eine Kleinkollision handelt, ist die
Frage nicht immer trivial und eindeutig zu beantworten.
In diesem Vortrag sollen die Möglichkeiten ‒ aber auch
die Grenzen ‒ der Aufklärung des Bewegungszustandes
vorgestellt werden. Im Anschluss an den Vortrag
werden zur Veranschaulichung zwei fast gleiche
Kollisionsversuche durchgeführt: Zuerst mit fahrendem
Fahrzeug, danach mit stehendem Fahrzeug.
Pkw ‒ Fußgänger ‒ Unfälle
Die Kollision eines Fahrzeugs mit einem ungeschützten
Verkehrsteilnehmer ist der verletzungsträchtigste
Unfalltyp. Häufig kommt es zu schweren Verletzungen
mit entsprechend hohen Schadensersatzforderungen.
Trotzdem werden bei derartigen Unfällen Spuren
nur fragmentarisch gesichert oder es entstehen
wenige Anknüpfungspunkte für eine Rekonstruktion.
Weiterhin sind häufig die klassischen Rekonstruktionsmöglichkeiten stark toleranzbehaftet, da die Validierung
mit Fahrzeugen erfolgte, deren Kontur von aktuellen
Pkw differiert.
Deshalb ist es umso wichtiger, sämtliche zur Verfügung
stehenden Aspekte für die Unfallanalyse zu nutzen.
Hierzu gehören neben den technischen Parametern
auch die medizinischen Aspekte. Anhand eines
Beispiels werden zuerst die möglichen medizinischen
und technischen Rekonstruktionsparameter erläutert
und anschließend dargestellt, wie durch die
interdisziplinäre Analyse eine Pkw-FußgängerKollision rekonstruiert werden kann. Als medizinischen
Referenten konnten wir Herrn Prof. Dr. med. A. Du
Chesne gewinnen, der zuletzt im rechtsmedizinischen
Institut der Universität Münster gearbeitet hat, aber
auch viele Jahre in Leipzig tätig war.
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