Snowcamp Flyer - ICF Karlsruhe

04. ApRiL 2015
30. MäRZ 2015 iM SALZBURGERHOF
LOFER iN ÖSTE
RREiCH
Karlsruhe
ICF Karlsruhe
Zeppelinstr. 7c
D-76185 Karlsruhe
Telefon +49 (0)721 830 7777
[email protected]
www.icf-karlsruhe.de
it´s SNOWTIME
Im Loferer Talbecken, weit weg von Stress und Hektik - umrahmt von den mächtigen Gebirgszügen der Lofer-, Reitherund Leoganger und Unkener Steinbergen - befindet sich unser Hotel Salzburgerhof.
10 Seilbahnen und Lifte sowie 46 Pistenkilometer - in der Almenwelt Lofer macht der Winter Spaß!
Ob Skifahren oder Snowboarden, Langlaufen oder Eisstockschießen, Eislaufen, Rodeln, Winterwandern oder Schneeschuhwandern - hier wird es euch sicher nicht langweilig! Hervorragend präparierte Pisten, leichte und schwere Abfahrten - für Jeden ist etwas dabei. Das Skigebiet auf der Loferer Alm ist die ideale, familienfreundliche Skiregion.
Wir freuen uns auf dich! Dein Snowcampteam
START: Montag 30.03.2015
ENDE: Samstag 04.04.2015
Ort: Lofer liegt in Österreich, ca. 434 km von Karlsruhe entfernt
Unterkunft: Hotel Gasthof Salzburgerhof, Vollverpflegung, www.hotel-salzburgerhof.at
An-/Abreise:
Montag, 30.03.2015 mit dem eigenen PKW von 16:00 – 18:00 Uhr
Samstag 04.04.2015 bis 10:00 Uhr
Skigruppen:
Anfänger I ab 13 Jahren (noch nie auf Ski gestanden)
Anfänger II ab 13 Jahren (schon mal auf Ski gestanden, jedoch unsicher)
Wir unterstützen Eltern bei der eigenverantwortlichen Bildung von Kinderskigruppen
Für alle anderen stehen freie Interessensgruppen zur Verfügung
Kosten:
Kinder bis 6 Jahre: 169 Euro
Jugendliche bis 16 Jahre: 229 Euro
Erwachsene ab 16 Jahre: 299 Euro
Versicherung:
ist Sache des Teilnehmers. Eine Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen!
Eltern haften für ihre Kinder.
Programm:
Lounge, Input, Abendprogramm
Anmeldung:
über www.icf-karlsruhe.de, Anmeldeschluss ist der 19. Januar 2015. Nach der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen versandt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Bei Abmeldungen bis zum 19.01.2015 werden 50 Euro von der Teilnehmergebühr einbehalten,
ab dem 20.01.2015 die Hälfte, ab dem 20.03.2015 der volle Betrag.