GESUCHT: DR. PRIMUS VORBILD

MITTEILUNGEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN
04 2 0 1 5
SPITALSÄRZTE
Verhandlungen
in Dauerschleife
KAV
Ärztekammer muss
Pakt zustimmen
WELTFRAUENTAG
GESUCHT:
DR. PRIMUS VORBILD
Mit Stichtag 1. September 2016 müssen alle Ärztinnen und
Ärzte die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nachweisen.
Das DFP-Diplom ist dafür die beste Bestätigung.
Foto: Tuned_In/iStock
P.b.b. Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, Erscheinungsort Wien/GZ 02Z032618 M Postaufgabenummer: 04
Ärztinnen stoßen
an gläserne Decke
▸ Tagungsmappe
▸ Unterlagen
▸ Experten-Runde
▸ Nachlese auf medONLINE
Alzheimer-Demenz
30. Mai 2015
9.00 –13.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Courtyard Marriott Wien Messe
Programm
Trabrennstraße 4, 1020 Wien
▸ Demenz & Depression – Differenzialdiagnostik und Therapieoptionen
▸ Diagnose-Check der Demenz
▸ Richtiger Umgang mit Verhaltensstörungen
▸ Demenzversorgung in Wien
▸ Der akute Verwirrtheitszustand
▸ Meet the Experts-Runde
Information und Anmeldung unter:
www.medizin-akademie.at
Teilnahmegebühr pro Veranstaltung € 30 ,–, Frühbucher-Bonus online verfügbar!
Anmeldung erforderlich, limitierte Teilnehmerzahl!
MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON:
BRIEF DES PRÄSIDENTEN IN EIGENER SACHE
Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege!
Vereinbarung abgelehnt
Ź Fast 90 Prozent der KAV-Ärzte haben eine Vereinbarung mit der Stadt Wien, die seitens
der Ärztekammer zur Urabstimmung vorgelegt wurde, abgelehnt. Diese Vereinbarung
hat, neben einer neuen Gehaltsstaffel, die Umsetzung von Rahmenbedingungen vorgesehen,
unter denen eine Reduktion von Nachtdiensten möglich gewesen wäre. Diese Reduktion der
Dienste wurde von der Stadt Wien in Vollzeitäquivalente, die besagten 382 Stellen, umgerechnet. Grundvoraussetzung für die Reduktionen war immer, und so wurde es auch schriftlich
vereinbart, davor Strukturmaßnahmen umzusetzen.
Der Krankenanstaltenverbund hat allerdings kurz nach Abschluss der Vereinbarung nicht,
wie vereinbart, mit Organisations- und Strukturmaßnahmen zur Entlastung der Ärzteschaft
begonnen, sondern Nachtdienstreduktionen und Personalkürzungen initiiert. Ein Beraterteam ist in die Häuser ausgeschwärmt und hat, schlecht informiert, die Abteilungsleiter
gedrängt, auf Dienste und Stellen zu verzichten. Dabei wussten die Berater gar nicht, wie
viele Mitarbeiter an den einzelnen Abteilungen tätig sind. Sie hatten keinerlei Information
hinsichtlich der Leistungszahlen, es existierte keine umfassende Leistungsdokumentation,
keine Leistungsplanung und auch keine Personalplanung. Auch die ärztliche Arbeitszeit war
nicht im ausreichenden Maße dokumentiert. Darüber hinaus blieben Qualifikation des in
der Nacht eingesetzten Personals (Facharzt, Turnusarzt) unberücksichtigt. Fehlzeiten wurden
im Ausmaß von 15 Prozent zu niedrig angenommen, und bei der Berechnung der ärztlichen
Präsenzzeiten in der Nacht wurden die Abteilungsleiter fälschlicherweise mitberücksichtigt.
Die Stadt Wien hat die Vereinbarung gebrochen
Foto: Stefan Seelig
Meine Unterschrift erfolgte unter einem sogenannten Gremialvorbehalt, was auch im Verhandlungspapier klar vermerkt ist. Das bedeutet,
dass die Unterschrift selbst nur bei Zustimmung durch die Gremien gilt
– was in weiterer Folge nicht erfolgt ist.
Es ist evident, dass bei reduzierter ärztlicher Arbeitszeit und Reduktion
der Nachtdienste sowie Reduktion von Stellen die Leistungen nicht
gleich bleiben können. Allerdings wurde eine Leistungsreduktion
seitens des Krankenanstaltenverbunds und der Stadt Wien immer in
Abrede gestellt. In allen anderen Bundesländern ist es notwendig, mehr
Personal zu beschäftigen, um das Leistungsspektrum beizubehalten.
Vereinbart war weiters die Möglichkeit verschiedener Dienstzeitmodelle
nach Abstimmung an den Abteilungen und Zustimmung durch die
Personalvertretung. Die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbunds hat dies fundamental missverstanden und ist bei ihrer Tour durch
die Häuser mit der Vorgabe gegangen, 12,5-Stunden-Nachtdienste und
damit verbunden auch 12,5-Stunden-Tagdienste einzuführen. Dieses Dienstzeitmodell macht
an einigen Abteilungen, wie Notfalleinrichtungen, Sinn, allerdings nicht flächendeckend. Es ist
offensichtlich der Generaldirektion und den Beratern entgangen, dass man bei einer Reduktion
der Nachtdienstdauer mehr Personal benötigt (mindestens acht Mitarbeiter pro Dienstrad).
Sie alle werden meine Enttäuschung ob des Vorgehens der Stadt Wien und des Wiener
Krankenanstaltenverbunds sicherlich teilen. Es muss gelingen, gemeinsam mit den Mitarbeitern und nicht gegen die Interessen von fast 90 Prozent der KAV-Ärzte zu agieren.
Besuchen Sie auch meinen Blog:
blog.szekeres.at.
Herzlichst,
Ihr Thomas Szekeres
04_2015 doktor in wien
3
>> 5. Österreichischer
Pankreastag
>> Konsensus-Statement
„Erkrankungen des Pankreas“
>> Wissenschaftliches
Komitee:
> Ahmed Ba-Ssalamah
> Peter Götzinger
> Friedrich Längle
> Klaus Markstaller
> Andreas Püspök
> Werner Scheithauer
> Maximilian
Schöniger-Hekele
> Felix Sedlmayer
> Judith Stift
> Michael Trauner
> Barbara Tribl
> Roman Ullrich
> Friedrich Wrba
> Christoph Zielinski
Illustration: American Society of Clinical Oncology
>> Veranstalter:
Medizinische
Universität Wien
>> Organisation:
Michael Gnant
Gabriela Kornek
Martin Schindl
>> Zeit: Samstag, 5.9.2015, 900–1400 Uhr
>> Ort: Campus Altes AKH, Hörsaal C1, Hof 2
>> Anmeldung unter
www.medizin-akademie.at
>> Mit freundlicher Unterstützung von:
Abbott, Celgene, Covidien, Takeda
Stand bei Drucklegung
Die Teilnahme ist kostenlos
>> In Kooperation mit
Information:
Medizin Medien Austria | Medizin Akademie
Christine Kreibich
Grünbergstraße 15, 1120 Wien
Tel.: +43/1/546 00 550
Fax: +43/1/546 00 50 550
Mail: offi[email protected]
Internet: www.medizin-akademie.at
Österreichische Krebshilfe
Österreichische Krebshilfe Wien
Österreichische Gesellscha für Anästhesiologie,
Reanimation und Intensivmedizin
Österreichische Gesellscha für chirurgische Onkologie
Österreichische Gesellsach für Gastroenterologie und
Hepatologie
Österreichische Gesellscha für Chirurgie
EDITORIAL INHALT
3
Inhalt
Editorial
In eigener Sache
Revolution
„Ruckartige Nachholung
verhinderter Entwicklungen.“ So definierte
Karl Marx Revolutionen,
und ich glaube, dass man
bei den Geschehnissen
der letzten Monate
durchaus von einer Revolution sprechen kann.
Intern
6
Leserbriefe
7
Ausschreibungen
8
News
Nicht nur in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds ringt man seit Wochen
um eine zufriedenstellende Lösung für ein neues Arbeitszeitmodell. Auch alle anderen Wiener
Spitäler kämpfen für bessere Rahmenbedingungen ihrer Ärztinnen und Ärzte.
12
News
Hermann Leitner, Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer
für Wien, über die Verhandlungen mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund sowie zur Frage, warum sich die Ärztekammer entschlossen hat, ihre Proteste auf die Straße zu verlagern.
16
News
Alle Jahre wieder: der internationale Frauentag. Brauchen wir ihn wirklich? Was nützt er
den Frauen? Oder besser gesagt: Was wollen Frauen eigentlich? Sie dürfen studieren,
sie dürfen in akademischen Berufen arbeiten, sie sind top ausgebildet, und trotzdem stoßen sie
beruflich an eine gläserne Decke.
18
Kammerbereich
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Gesundheit und Politik
Coverstory
24
Gesucht: Dr. Primus Vorbild
Mit Stichtag 1. September 2016 müssen alle Ärztinnen und Ärzte die Erfüllung der
Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Das DFP-Diplom ist dafür die beste Bestätigung.
Foto: Stefan Seelig
Service
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Fortbildung
Vorträge, Tagungen, Symposien
30
Medizin
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Chronik
38
Steuer
Angestellte Ärztinnen und Ärzte können durch Geltendmachung von Absetzposten vom
Finanzamt eine Steuerrückerstattung erhalten. In bestimmten Fällen besteht die Verpflichtung,
eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
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Diensthabende Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
41
Kommentar
Bernhard Schmid über die medizinische Versorgung intellektuell und mehrfach beeinträchtigter
Patienten.
42
Kleinanzeigen
IMPRESSUM Herausgeber und Medieninhaber: Ärztekammer für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den
Präsidenten, 1010 Wien, Weihburggasse 10–12, T 01/515 01, F 01/515 01-1289, Mail: [email protected]. Redaktionsvorsitz:
Dr. Stefan Ferenci. Stellvertreter: Dr. Franz Mayrhofer. Redaktion: Dr. Hans-Peter Petutschnig (Chef vom Dienst), Mag. Petra Lindermuth,
Bakk., Mag. Susanne Schönmayr, Mag. Elisa Cavalieri, Alexandra Wolffinger (Sekretariat, Fotos). Verleger: Medizin Medien Austria
GmbH, Forum Schönbrunn, 1120 Wien, Grünbergstraße 15, Stg. 1, T 01/54 600-0, F DW 50 531, Mail: offi[email protected].
Aboverwaltung: Alexandra Wolffinger, T 01/515 01-1223, Mail: wolffi[email protected]. Anzeigenleitung: Reinhard Rosenberger,
T 01/54 600-510. Anzeigenverkauf: Bernhard Mitterhauser, T 01/54 600-531. Anzeigensekretariat: Sylvia Saurer, T 01/54 600-512,
Mail: [email protected]. Druck: Friedrich VDV, 4020 Linz.
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: www.aekwien.at/media/Offenlegung_DIW.pdf
Eine Großkundgebung im Museumsquartier, das Entstehen einer selbsternannten
Ärztegewerkschaft, eine in der österreichischen Sozialpartnerschaft historische fast
90-prozentige Ablehnung eines Verhandlungsergebnisses und schließlich eine
Großdemonstration in der Wiener Innenstadt: Noch nie haben Wiens Spitalärzte so
deutlich und öffentlich ihre Unzufriedenheit
über ihre Arbeitsbedingungen kundgetan
wie in den letzten Monaten. Wir Spitalsärzte arbeiten in einem System, das in der
Nachkriegszeit aus finanzieller Not heraus
geboren wurde. Ein System, das durch
veränderte Strukturen im niedergelassenen
Bereich, veränderte Patientenströme und
veränderte/verbesserte diagnostische und
therapeutische Möglichkeiten längst obsolet geworden ist
Doch was nun? Nein sagen ist immer
leichter als eine für die breite Masse tragbare Lösung zu finden. Was wollen wir?
Diese Frage zu beantworten ist scheinbar
unmöglich. Obwohl an vielen Abteilungen
in Wiens Spitälern aufgrund der Arbeitsbelastung 25-Stunden-Dienste einfach nicht
zu verantworten sind (und meiner Meinung
nach an allen anderen auch nicht; dieses Relikt aus dem 19. Jahrhundert gehört endlich
abgeschafft), ist eine zentrale Forderung
einer beträchtlichen Anzahl von Kolleginnen
und Kollegen, diese beizubehalten.
Wir fordern Gehälter wie in Deutschland
(ein Blick auf die Gehaltstabellen des Marburger Bunds zeigt uns, dass wir da nicht
so weit entfernt liegen), vergessen aber,
dass dort Nebenbeschäftigungsverbote,
Rufbereitschaften und Schichtdienst die
Regel sind – alles in Wien nicht anzusprechende Tabuthemen. Man gewinnt fast den
Eindruck, dass momentan Wiens Ärztinnen
und Ärzte für ein System kämpfen, welches
längst überholt ist und in keinem der oft
zum Vergleich herangezogenen Länder auch
nur annähernd praktiziert wird.
Aber Wien ist anders. Hier gibt es scheinbar
Revolutionen, um das Nachholen überfälliger Entwicklungen zu verhindern.
Herzlichst, Ihr
Stefan Ferenci
04_2015 doktor in wien 5
INTERN LESERBRIEFE
[email protected]
Greißlersterben: Ich betreue bis zu vier Is‘ mir egal – KAff-Song
Generationen einer Familie, kenne die Egal, egal, is‘ mir egal, egal
Situation in- und auswendig, und alle Keine Ärzte im Spital
haben Angst, was nach mir kommen Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
wird. Glaubt wirklich irgendjemand im Armes Kind, ganz allein
Ernst, dass PHC-Zentren die Hausbe- Wird die Mama Ärztin sein
suche bei meinen 85- bis 100-jährigen Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
Patienten übernehmen werden?
Lauf schnell fort, in die Schweiz
Ich habe vor zu arbeiten, solange ich Denn in Österreich herrscht Geiz
kann, aber es stößt mir schon sehr sau- Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
er auf, dass all das, was ich geschaffen Stirb‘ alleine im Spital
habe – und das bei einer sittenwid- Die Besetzung ist zu schmal
rigen und beschämenden Bezahlung Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
vor allem seitens der Wiener Gebiets- Gut geschlafen in der Nacht?
krankenkasse –, den Bach hinunter Hast wohl wieder Dienst gemacht
gehen soll. Von der Aufwertung des Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
Hausarztes höre ich nun seit 1976, Flüchten Irre vom Spital
bemerkt habe ich davon aber nichts. Ist egal, ist egal
Ganz im Gegenteil: Es werden uns im- Bringen sie jedoch wen um
mer mehr Probleme bereitet, teilweise Das wär dumm
sinnlos, teilweise nicht durchführbar Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
(AUVA, Arbeitsinspektorat, Hygiene- Didl-dumm, didl-dei
verordnung). Ich kann nur jedem jun- Ausbildung wozu – lei lei!
gen Menschen vom Medizinstudium Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
abraten, und falls er es doch absolviert, Den Apendix heute Nacht
dringend raten, ins Ausland zu gehen. Hat der Turnusarzt gemacht
Das ist ein trauriges Resümee nach 39 Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
Jahren Berufstätigkeit.
Für die Hirn-, Darm-, Herzoperation
Fachärzte? Wer braucht die schon
Dr. Edith Kafka, E-Mail
Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
Holznarkose mit dem Schuh
Spitalsärzte
Vom auszubildenden Arzt schnell dazu
Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
Zur aktuellen Debatte rund die Arbeits- Und so sparen wir in Wien
zeiten und den schwierigen Rahmenbe- Schau gut zu – alles wird hin
Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal
dingungen in den Spitälern
Niederlassung
Zu den schwierigen Rahmenbedingungen
in Ordinationen
Ein trauriges Resümee
Ich bin 66 Jahre, arbeite an die 60
Stunden pro Woche und mache es
erstaunlicherweise allen Widerwärtigkeiten zum Trotz noch immer gern.
Der Grund dafür ist offensichtlich ein
ausgeprägtes Helfersyndrom, denn die
immer schlechter werden Rahmenbedingungen können es ja nicht sein.
Ich habe 1985 eine nicht lebensfähige
„Pimperlordination” im Nachkriegszustand übernommen. Dass ich eine
nicht unbeträchtliche Ablöse gezahlt
habe, versteht sich von selbst. Auf die
diversen Restaurierungsarbeiten gehe
ich gar nicht ein. Ich habe durch überdurchschnittliches Engagement in 30
Jahren die Patientenzahlen und damit
den Umsatz mehr als verzwölffacht.
Vor mehr als zwölf Jahren sah ich mich
schließlich gezwungen, die damalige
Gemeindebauordination zu verlassen,
da die Situation dort für mich nicht
mehr tragbar war: Mit 53 Jahren startete ich also völlig neu durch und konnte eine Räumlichkeit in bester Hietzinger Lage akquirieren. Neuerlich musste
ich eine völlig devastierte Wohnung auf
einen zeitgemäßen Standard bringen.
Eine Zeit lang hätte eine meiner Töchter Interesse gehabt, eines Tages meine Ordination zu übernehmen. Dann
sind aber auch schon die Tendenzen
entstanden, Übergaben innerhalb der
Familie zu verunmöglichen. Also habe
ich ihr zugeredet, im Spital zu bleiben.
Und wir sind alle froh darüber, obwohl
das, was sich in den Spitälern heute
abspielt, ja auch jeder Beschreibung
spottet. Warum lassen wir uns das alles
bieten und Leute über uns bestimmen,
die keine Ahnung von der Materie,
dem Arbeitsaufwand, der Verantwortung, der überbordenden Bürokratie et
cetera haben?
Die Situation ist heute so, dass mich die
Patienten anflehen, nicht in Pension zu
gehen, da sie alle wissen – und ich sage
es auch allen –, dass ich ein Auslaufmodell bin. Es ist wie beim ehemaligen
6
doktor in wien 04_2015
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Weihburggasse 10-12,
1010 Wien.
Kennwort
Leserservice
oder
pressestelle
@aekwien.at.
Kein roter Teppich mehr
Ich wäre dafür, alle Politiker und Funktionäre (= Nomenklatura), die sich jedes
Mal im öffentlichen Gesundheitssystem
einen roten Teppich (= Beziehungen)
legen lassen, um rasch für Diagnosen
und Therapien vorgereiht zu werden,
einmal genau so in die Reihen des „normalen“ Patienten einzureihen, die sich
stundenlang in der Ambulanz anstellen oder Wochen bis Monate auf einen
Untersuchungstermin warten müssen.
Würden alle Spitalsärzte Wiens gegenüber diesen „Edelttertiär“-Patienten
so auftreten, würden diese endlich ihr
kaputtes System zur Kenntnis nehmen
müssen.
N.N. (Name der Redaktion bekannt)
(Musikalische Vorlage: „Is‘ mir egal“ von
Kazim Akboga; https://www.youtube.
com/watch?v=ob0l82NNS28)
Christian Deininger, E-Mail
Kampagne
Zur Kampagne der Ärztekammer „Ihr
Vertrauensarzt. Ihr Best Point of Service.“
(doktorinwien 2/2015)
Wir müssen alle ausweichen
Mit Empörung muss ich feststellen,
dass nach einer Plakataktion zum Thema „Hausarzt“ nun auch noch eine Inseratenaktion beworben wird.
LESERBRIEFE / AUSSCHREIBUNGEN INTERN
Dazu muss ich feststellen, dass in meiner Wohngegend in Wien 22. Tokiostraße seit längerer Zeit kein Hausarzt,
wie von Ihnen plakatiert und annonciert, für die Bewohner zur Verfügung
steht. Wir müssen alle ausweichen.
Auch eine Unterschriftenaktion in unserer Donaufelder Apotheke hat keine
Lösung des offenen Problems gebracht.
Es ist uns unverständlich, dass in einer
Gegend, in der andauernd neue Wohnhäuser gebaut werden, keine Lösung für
die ärztliche Versorgung durch einen,
wie von Ihnen so beworbenen, Vertrauensarzt = Hausarzt gefunden wird.
Gitta Jindra, E-Mail
Seit Jahren tritt die Ärztekammer für mehr
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit
Kassenverträgen ein. Die Wiener Gebietskrankenkasse reduziert hingegen
laufend die Zahl der Kassenplanstellen.
Gerade aufgrund dieser Unterversorgung
in vielen Regionen Wiens hat die Ärztekammer die Kampagne gestartet
Red.
Ausschreibung von
Vertragsarztstellen
Ausschreibung von
Gruppenpraxisstellen
Die Wiener § 2-Krankenversicherungsträger
schreiben gemäß § 7 der Richtlinie für die Auswahl und Invertragnahme von Vertragsärzten
für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzten
iVm § 6 Abs. 1 Gesamtvertrag vom 1. Jänner
2011 gemeinsam mit der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter (BVA), der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
(VAEB), der Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft (SVA) sowie der
Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA
Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer
für Wien folgende Vertragsarztstellen aus:
Die Wiener § 2-Krankenversicherungsträger
schreiben gemäß § 7 der Richtlinie für die
Auswahl und Invertragnahme von Gesellschaftern von Vertragsgruppenpraxen iVm §
9 Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner
2011 gemeinsam mit der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter (BVA), der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
(VAEB), der Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft (SVA) sowie der
Krankenfürsorgeanstalt Wien (KFA Wien) im
Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien
folgende Gruppenpraxisstellen aus:
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 11. (Stelle nach Dr. Abed
Yanni)
Gruppenpraxisneugründung
Fach: Innere Medizin
Ort: Wien 8. (Dr. Michael Jung)
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 12. (Stelle nach MR Dr.
Anita Karlas-Pichler)
Gruppenpraxisneugründung
Fach: Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Ort: Wien 19. (Dr. Karl Michael Riedl)
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 14. (Stelle nach Dr. Eveline
Weber-Rech)
Medien
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 16. (Stelle nach Dr. Ruth
Michael)
Zur neuen Publikation der Ärztekammer:
Standpunkte
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 22. (Stelle nach Dr. Peter
Szöllesi)
Nicht mehr zu bewältigen
Die Flut von Zeitschriften ist nicht
mehr zu bewältigen. Wieso kann nicht
in doktorinwien veröffentlicht werden,
was wichtig ist?
Dr. Achim Armin Aslan, E-Mail
Veranstaltung
Zum Vortrag von Konrad Paul Liessmann
am 11. März 2015 im Palais Lobkowitz
Dank an die Ärztekammer
Ich bin sehr beeindruckt vom Abend
mit Konrad Paul Liessmann im Rahmen
von „Perspektiven & Impulse“. Die Bemühungen der Ärztekammer, uns das
Leben zu „verschönern“, sind wirklich
außerordentlich. Vielen Dank dafür.
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kircher, E-Mail
Besten Dank für die hervorragend gelungene Veranstaltung mit Paul Liessmann.
Univ.-Prof. Dr. Werner Zitterl, E-Mail
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe
zu kürzen.
Facharzt/Fachärztin für Chirurgie
Berufssitz in Wien 10. (neue Kassenplanstelle)
Facharzt/Fachärztin für Kinder- und
Jugendheilkunde
Berufssitz in Wien 17. (Stelle nach Dr. Helmuth Ferner)
Bewerbungen sind bis zum 30. April 2015 zu
richten an:
Sekretariat der Sektion
Ärzte für Allgemeinmedizin:
Otto Baidinger
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel.: 515 01/1222 DW
E-Mail: [email protected]
Sekretariat der Sektion Fachärzte:
Angela Rupprecht
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel.: 515 01/1259 DW
E-Mail: [email protected]
Gruppenpraxiserweiterung
Fach: Pathologie
Ort: Wien 9. (Dr. Kosak & Partner FÄ Pathologie GmbH)
Bewerbungen sind bis zum 30. April 2015 zu
richten an:
Sekretariat der Sektion Fachärzte:
Angela Rupprecht
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel.: 515 01/1259 DW
E-Mail: [email protected]
Die Ärztekammer für Wien und die Wiener
Gebietskrankenkasse treffen gemeinsam die
Entscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Vertragsarztstellen.
Die ausschreibenden Institutionen weisen
ausdrücklich darauf hin, dass gemäß den
Bestimmungen des Gruppenpraxengesamtvertrags die ausgeschriebenen Gruppenpraxisstellen nur an jene Bewerber vergeben
werden können, die bei der Punktebewertung
nach den geltenden Richtlinien eine Quote
von mindestens 80 Prozent der Punkte des
bestgereihten Bewerbers erreichen.
Die Ärztekammer für Wien und die Sozialversicherungsträger treffen gemeinsam
die Entscheidung über die Besetzung der
ausgeschriebenen Vertragsarztstellen.
Der Gesellschaftsvertrag ist nicht Gegenstand der Ausschreibung – die rechtlichen
Beziehungen (das heißt: die Bedingungen
des Gesellschaftsvertrags, insbesondere die
Gesellschaftsanteile) sind zwischen den
Bewerbern und dem Ordinationsinhaber
beziehungsweise den Gesellschaftern der
bestehenden Gruppenpraxis zu vereinbaren.
Die Besetzung der Vertragsarztstellen erfolgt
frühestens nach rechtskräftiger Beendigung
des Einzelvertragsverhältnisses des Planstellenvorgängers beziehungsweise bei neuen
Planstellen zum ehest möglichen Zeitpunkt.
Mit der Bewerbung um die ausgeschriebenen
Gruppenpraxisstellen entsteht kein Rechtsanspruch der Bewerber auf den Erwerb eines
Gesellschaftsanteils an der ausgeschriebenen
Gruppenpraxis.
04_2015 doktor in wien
7
INTERN NEWS
Spitalsärzte
Verhandlungen in Dauerschleife
Nicht nur in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds ringt man seit Wochen
um eine zufriedenstellende Lösung für ein neues Arbeitszeitmodell. Auch alle anderen
Wiener Spitäler kämpfen für bessere Rahmenbedingungen ihrer Ärztinnen und Ärzte.
Ź Die
Ärztekammer verhandelt
mit den Krankenhausträgern,
Personalvertretern und der Gewerkschaft nahezu im Stundentakt – doch
Ergebnisse stehen an allen Fronten
nach wie vor aus. Sehen Sie hier einen
Überblick.
MedUni Wien
Im AHK laufen aktuell Verhandlungen
auf mehreren Ebenen.
Für die Ärztegehälter ist das Ministerium verantwortlich. Auf einer zweiten
Ebene, jener des nicht medizinischen
Personals, deren Finanzierung der Stadt
Wien obliegt, fordert der Betriebsrat in
etwa 70 neue Stellen (30 Pfleger und
40 Stationssekretäre). Darüber hinaus
Die Verhandlungen
mit dem
Rektorat der
MedUni
Wien laufen
weiter, eine
Einigung ist
antwortlichen Tätigkeitsbereichs sowie
der Umsetzung und Implementierung
der neuen Ärzteausbildungsordnung
und der Novelle des KrankenanstaltenArbeitszeitgesetzes geklärt werden.
Auch die zukünftige Entwicklung des
Universitätsbetriebs war Diskussionsthema. Während der Versammlung lief
das gesamte Krankenhaus nur im Notbetrieb, was glücklicherweise zu keinen
Problemen geführt hat. Ambulanzen
waren für dringende Fälle geöffnet und
planbare Untersuchungen beziehungsweise Therapien konnten bereits im
Vorfeld verschoben werden.
Die Verhandlungen mit dem Rektorat
laufen seitdem weiter. Eine Einigung ist
noch nicht absehbar.
tiert. Eine wesentliche Forderung ist die
Umstellung der Abrechnung auf eine
korrekte Entlohnung pro geleistete Arbeitsstunde und eine daraus resultierende korrekte und transparente Abrechnung von Überstunden. Zudem soll die
Wertigkeit der Nacht- und Wochenendarbeit ausreichend dargestellt werden.
Die Ordensspitäler behandeln in Wien
in etwa 20 Prozent aller Spitalspatienten, beschäftigen 780 Ärztinnen und
Ärzte und werden durch die öffentliche
Hand finanziert. Die Interessengemeinschaft der Ordensspitäler hat errechnet, dass die neue Arbeitszeitregelung 2015 zu einem Mehraufwand von
11 Millionen Euro und 2016 zu einer
zusätzlichen Belastung von insgesamt
9,9 Millionen Euro führen wird. In einer Pressekonferenz am 24. März 2015
wurde festgehalten, dass die zu erwartenden Mehrausgaben nur dann finanzierbar sind, wenn diese von der Stadt
Wien abgedeckt würden.
wird mit dem Rektorat die Höhe der
Gehaltsanpassungen, die Umsetzung
der 48-Stunden für den klinischen
Bereich sowie dringend notwendige
Strukturreformen, insbesondere der
mitverantwortliche Tätigkeitsbereich,
verhandelt.
Um über die neuen Modelle ausreichend zu informieren und die Kolleginnen und Kollegen in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen, hat
der Betriebsrat in den letzten Wochen
regelmäßig
Betriebsversammlungen
durchgeführt. Zuletzt traten am 11.
März 2015 bei einer ausgedehnten
Betriebsversammlung, die parallel zu jener an der MedUni Innsbruck stattfand,
600 AKH-Ärzte zusammen. Es sollten
Unklarheiten hinsichtlich des mitver8
doktor in wien 04_2015
noch nicht
absehbar.
Ähnlich ist
die Situation auch in
den anderen
Spitälern
Wiens.
Ordensspitäler
Für die acht Ordensspitäler in Wien
ist es vor Kurzem gelungen, eine starke
Verhandlungsgemeinschaft, bestehend
aus der Gewerkschaft vida, ärztlichen
Personalvertreten sämtlicher Ordenshäuser sowie der Wiener Ärztekammer,
zu gründen. In dieser Konstellation traf
man einander Ende März erstmals in
großer Runde mit den Dienstgebern.
Vorab wurde ein Forderungskatalog
übermittelt, der sich in den Eckpfeilern
am Krankenanstaltenverbund sowie den
Gehaltsregelungen des Landes Niederösterreich, wo für die Spitäler bereits
vor Jahren ein entsprechendes Paket zur
Umsetzung der neuen Arbeitszeitbestimmungen geschnürt wurde, orien-
Als Sozialversicherungsträger nimmt
das Hanusch-Krankenhaus im Vergleich zu den anderen Wiener Spitälern hinsichtlich der Gehalts- und
Dienstzeitverhandlungen eine Sonderstellung ein.
Die Verhandlungen finden auf mehreren Ebenen statt. Im März wurde die
Verhandlungsrunde mit der Wiener
Gebietskrankenkasse auf Kollektivvertragsebene delegiert.
Derzeit laufen die Verhandlungen im
Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger in konstruktiver Atmosphäre. Man hofft auf ein
Verhandlungsergebnis bis spätestens
22. April 2015. Konkrete Verhandlungsinhalte könnten erst nach Abschluss
der Verhandlungen bekannt gegeben
werden, hieß es seitens der Ärztevertreter. …
Stand: 31. März 2015.
Foto: portarefortuna/iStock
Hanusch-Krankenhaus
NEWS INTERN
Urabstimmung: Ärztekammer steht hinter dem Nein
Das neue Arbeitszeitmodell im Krankenanstaltenverbund, das zwischen der Gemeinde
Wien, der Gewerkschaft, dem Personalgruppenausschuss sowie der Ärztekammer ausverhandelt worden ist, wurde von den Ärztinnen
und Ärzten Anfang März im Rahmen einer
Urabstimmung mit großer Mehrheit (87,44
Prozent) abgelehnt. Ein Hauptgrund für das
negative Votum war die Sorge der Kollegenschaft, dass die geplante Reduktion von
Nachtdiensträdern und die damit einhergehende Personalreduktion von 382 Stellen auch
ohne nachhaltige Strukturveränderungen
erfolgen könnten.
Die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer
für Wien hat sich diesem Ergebnis angeschlossen und entsprechend ihre Ablehnung
ausgesprochen. „Wir stehen voll hinter dem
Nein und den berechtigten Forderungen
unserer Kolleginnen und Kollegen“, betonte
Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.
87,44 Prozent Ablehnung seien ein Votum, an
dem in einer Demokratie niemand vorbeikönne. „Ich habe meine Unterschrift unter
Gremialvorbehalt unter diesen Vertrag gesetzt.
Da ihn die Gremien abgelehnt haben, gibt
es meinerseits keine Zustimmung mehr“, so
Szekeres weiter (siehe dazu auch Seiten 4f).
Die Ärztekammer hatte im Rahmen des Verhandlungsergebnisses mit der Stadtregierung
diverse Strukturänderungen vereinbart – wie
zum Beispiel die Auslagerung von Spitalsleistungen in den niedergelassenen Bereich,
die Aufwertung der Notfallaufnahmen sowie
des Ärztefunkdienstes, die Übernahme von
Tätigkeiten durch die Pflege sowie die fachliche Schwerpunktsetzung in der Akutversorgung in der Nacht. Diese Maßnahmen seien
die „Grundvoraussetzung“ für eine mögliche
Reduktion von Nachtdiensten, verlautete aus
der Ärztekammer.
Szekeres hielt im Rahmen einer Pressekonferenz fest, dass mit der Umsetzung dieser
Maßnahmen im KAV bisher noch nicht
einmal ansatzweise begonnen wurde. Stattdessen wurden bereits erste Schritte für eine
Umstrukturierung gesetzt, ohne die dafür
notwendigen konkreten Ideen vorzuweisen.
„Die größte Vermessenheit ist jedoch, dass
mit Zahlen jongliert wird, die jeglicher Realität widersprechen“, so Szekeres. Die Spitzenvertreter des Krankenanstaltenverbunds seien
weder über den tatsächlichen Personalstand
an den jeweiligen Abteilungen informiert
Offener Antwortbrief gegen
Vorwürfe der Politik
Die Ärztekammern wehren sich gegen Vorwürfe der Politik, im Zusammenhang mit dem
Arbeitszeitkonflikt der Spitalsärzte die Patienten zu verunsichern. In einem offenen Brief
bezeichnen es ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger und die Präsidenten der Landesärztekammern als „nicht hilfreich“, gegen die
Ärzteschaft diesen Vorwurf zu erheben, wenn
sie „auf nachweisbare Fakten hinweisen“.
Die Ärztekammern beantworten damit einen
offenen Brief, in dem mehrere Minister,
führende Landespolitiker und Vertreter der
Sozialversicherungen den ÖÄK-Präsidenten
aufgerufen haben, die Interessen der Ärztinnen
und Ärzte „verantwortungsvoll“ zu vertreten.
Mit ihren Warnungen vor Leistungseinschränkungen und Versorgungsengpässen würden die
Ärzte den Menschen das Gefühl geben, dass
das sehr gute Gesundheitssystem in Gefahr sei.
Wechselberger und die Landespräsidenten
weisen das entschieden zurück: „Wir verweh-
ren uns gegen Ermahnungen und Schuldzuweisungen öffentlicher Verantwortungsträger,
die Frustrationen bei den ohnedies bis an die
Grenzen des Möglichen arbeitenden Ärztinnen und Ärzten auslösen.“
Es ist nicht nur das Recht, sondern die
Pflicht einer ärztlichen Standesvertretung,
auf drohende Leistungseinschränkungen
und auf eine potenzielle Verschlechterung in
der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung
rechtzeitig hinzuweisen, beharrt die Spitze
der Ärztekammer auf ihrer Kritik. „Für diesen
Weg stand und steht die österreichische
Ärzteschaft. Das setzt aber voraus, der Realität
ins Auge zu sehen, kritikfähig zu sein und
offen liegende Probleme nicht schönzureden.“
Die Ärztekammer sieht sich „im Einklang mit
der österreichischen Bevölkerung“ und will
„in deren Interesse auch in Zukunft an der
Sicherung des hohen Standards der Versorgung konstruktiv mitarbeiten“. …
noch würden sie zwischen verschiedenen
Expertisen unterscheiden. Ebenfalls gebe es
keine umfassende Leistungsdokumentation
und keine Leistungs- und Personaleinsatzplanung. „Es ist mir unverständlich, wie die
Spitalsbetreiber Nachtdiensträder reduzieren
und Arztstellen streichen wollen, wenn sie
nicht über die entsprechende Erfassung der
Arbeitszeit verfügen“, zeigte sich Szekeres
verärgert.
Ein von der Kurie eingesetztes und dem Präsidenten berichtendes fraktionsübergreifendes
Verhandlungsteam unter der Leitung von
Kurienobmann und Vizepräsident Hermann
Leitner führt seit Mitte März Gespräche
mit der Gesundheitsstadträtin, den KAVVerantwortlichen sowie der Gewerkschaft, um
das KAV-Arbeitszeitmodell nachzuschärfen.
Dabei sollen vor allem Forderungen wie eine
dezidierte Ablehnung der Personalreduktion,
die Beibehaltung der 25-Stunden-Dienste, die
Gehaltserhöhung rückwirkend mit 1. Jänner
2015, kein Opt-out zum jetzigen Zeitpunkt
sowie finanzielle Anreize für Sonn- und
Feiertags- beziehungsweise Nachtdienste im
Vergleich zur Normalarbeitszeit durchgesetzt
werden. …
Bereits vor 150 Jahren:
Wiener Spitalsärzte
waren unzufrieden
Die Medizinische Wochenschrift schreibt: „Im
Rudolphs-Spitale will es noch nicht recht
vorwärts gehen. Die Wärterinnen sind mit
der neuen Einrichtung, dass sie geringeren
Gehalt als im allgemeinen Krankenhaus,
dafür aber die volle Kost bekommen, nicht
recht zufrieden, und machen Miene, ihren
Dienst zu verlassen. Die Wärterinnen
können mit 6 Gulden monatlich nicht
bestehen. Auch einige Secundarärzte wollen
den Dienst verlassen, und die Ventilation
scheint ganz den Dienst zu versagen.“
Neue Freie Presse vom 3. März 1865
Das Rudolfsspital wurde von Kaiser Franz
Joseph 1858 anlässlich der Geburt seines
erstes Sohnes, Kronprinz Rudolf, gestiftet.
Es wurde nach achtjähriger Bauzeit fertig
und vor 150 Jahren eröffnet. Offensichtlich
gab es beträchtliche Anlaufschwierigkeiten.
Quelle: Günther Haller, www.diepresse.com
(gekürzt)
04_2015 doktor in wien
11
INTERN NEWS
Interview
„Kein Pakt ohne unsere Zustimmung“
Hermann Leitner, Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer
für Wien, über die Verhandlungen mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund sowie zur Frage,
warum sich die Ärztekammer entschlossen hat, ihre Proteste auf die Straße zu verlagern.
Von Petra Lindermuth
dann dazu führen, dass da und dort auf
einzelne Nachdienstdiensträder verzichtet werden kann, andernorts aber
mehr Personal benötigt wird.
Leitner: „Unsere
Gesundheitsversorgung läuft Gefahr,
nach unten nivelliert
zu werden“
doktorinwien: An der Demonstration nahmen besonders viele Kolleginnen
und Kollegen aus den KAV-Häusern teil.
Warum ist hier die Unzufriedenheit besonders groß?
Leitner: Eine Umstrukturierung, die
immer mit Ängsten bei den Beschäftigten verbunden ist, kann nicht, wie erfolgt, mit Einsparungen an Diensträdern
primär kommuniziert werden. Das kann
nur das Ergebnis von Leistungsplanung
und Zeiten der Leistungserbringung
sein, die transparent und nachvollziehbar sein müssen. Dazu kommt noch die
strikte Einhaltung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Das kann
doktorinwien: Ein von der Kurie eingesetztes fraktionsübergreifendes Verhandlungsteam unter Ihrer Leitung hat
das KAV-Ergebnis im Rahmen mehrerer
Gesprächstermine mit der Gemeinde
Wien, den KAV-Verantwortlichen und
der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Ende März nachverhandelt – mit
welchem Ergebnis?
Leitner: Erfreulicherweise wurde ein
Konsens hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit erreicht. Wir
konnten gegenüber der Stadt nochmals
klarstellen, dass es zu keinerlei Personalreduktionen und Streichungen
von Nachtdiensträdern kommen darf,
solange nicht die notwendigen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise
zentrale Notaufnahmen, umgesetzt
sind. Eine gemeinsame Kommission,
vertreten durch die Stadt Wien, die Gewerkschaft und die Ärztekammer, wird
überwachen, ob diese Strukturveränderungen im ausreichenden Ausmaß er-
Der weiße Block marschiert
Sternspritzer statt brennende Mistkübel: Dass
Ärztedemonstrationen weniger Krawallpotenzial
in sich bergen als so manche andere Kundgebung,
hat sich am 23. März 2015 beim Protestzug der Spitalsärzte gezeigt. Zwischenfälle wurden nicht gemeldet.
Aufgeheizt war die Stimmung aber sehr wohl. Laut Polizei
taten mehr als 2000 Ärztinnen und Ärzte ihren Unmut
über die geplante Reduktion von Dienstposten kund.
„Das ist fast wie Woodstock“, kommentierte eine
Ärztin den Aufmarsch. Der Umzug fand seinen Höhepunkt am Maria-Theresien-Platz. Dort fand am Abend
die Schlusskundgebung statt. Ausgangspunkt der
Demonstration war die MedUni Wien in der Spitalgasse.
12
doktor in wien 04_2015
Fotos: Stefan Seelig
doktorinwien: Am 23. März haben
2000 Ärztinnen und Ärzte bei einer
Großdemonstration für bessere Rahmenbedingungen in Wiens Spitälern
protestiert. Es war der bereits dritte Protest in Folge. Warum reißt die Protestwelle nicht ab?
Leitner: Den Spitalsbetreibern und
der verantwortlichen Politik ist immer
noch nicht ganz klar, dass reduzierte
Arbeitszeiten zu enormen Leistungseinschränkungen in den Krankenhäusern führen werden. Bereits jetzt beklagen die Kolleginnen und Kollegen
in den Ambulanzen lange Wartezeiten,
und immer häufiger werden Operationen verschoben. Seit Wochen wird
verhandelt. Aber ein zufriedenstellendes Ergebnis steht bei allen Trägern
immer noch aus. Um den Druck auf die
Verhandlungspartner zu erhöhen, war
es notwendig, den Protest auf eine neue
Ebene zu heben. Die Teilnahme einer so
großen Zahl von Ärztinnen und Ärzten
hat einmal mehr verdeutlicht, wie sehr
unsere Gesundheitsversorgung Gefahr
läuft, nach unten nivelliert zu werden,
wenn nicht endlich eine Lösung für alle
Spitäler auf den Tisch kommt.
NEWS INTERN
folgt sind. Ebenfalls konnten wir erwirken, dass es an einzelnen Abteilungen
zu einer Personalvermehrung kommen
wird. Bei den Arbeitszeiten wurde klargestellt, dass es zukünftig keine flächendeckenden Schichtdienste geben
wird. Zudem wird die maximale Zahl
der Nachtdienste auf 5,5 pro Monat in
einem Durchrechnungszeitraum von
sechs Monaten begrenzt. Überall dort,
wo es der Dienstbetrieb zulässt, soll es
alle zwei Wochen ein freies Wochenende von Freitagnachmittag bis Montagfrüh geben.
doktorinwien: Wo gibt es noch Differenzen?
Leitner: Bei der Bezahlung. Wir
konnten uns zwar darauf verständigen, dass es künftig Funktionszulagen
geben wird und jenen Kolleginnen
und Kollegen, die aufgrund der Personalsituation freiwillig ein Opt-out
zum Arbeitszeitgesetz unterschreiben, ein finanzieller Anreiz geboten
wird. Doch hinsichtlich einer besseren
Entlohnung der Nacht-, Sonn- und
Feiertagsdienste gibt es nach wie vor
keine Annäherung. Den Beschluss des
Landtags mit den neuen Gehaltstabellen, die höhere Grundgehälter bringen, nehmen wir daher zur Kenntnis.
doktorinwien: Wie ist jetzt die weitere
Vorgehensweise der Ärztekammer?
Leitner: Der erzielte Konsens einerseits und die Diskrepanzen anderseits
werden der Kurie im April vorgelegt,
und in Abhängigkeit eines Beschlusses
wäre es möglich, den Verhandlungsprozess über finanzielle Diskrepanzen
weiterzuführen. Ich hoffe aber, dass am
Verhandlungstisch noch eine Übereinkunft erzielt werden kann und ein für
beide Seiten tragbares Ergebnis herauskommt. Andernfalls müssen wir mit
einem längeren Konflikt rechnen.
doktorinwien: Sehen Sie einen Rückhalt bei den Patienten?
Leitner: Eine aktuelle Umfrage eines
renommierten Meinungsforschungsinstituts (siehe Beitrag rechts, Anm.)
hat ergeben, dass die Wiener Bevölkerung besorgt ist über die gesundheitspolitische Entwicklung in der
Bundeshauptstadt. Auch sind wir mit
unserer Kritik am Vorgehen der Stadt
im Zusammenhang mit dem Spitalsärztekonflikt nicht allein: Satte 80
Prozent der Befragten haben bei der
Umfrage angegeben, für die Ablehnung des neuen Arbeitszeitmodells
durch die Ärzteschaft Verständnis zu
haben. Zwei Drittel befürworten sogar
persönlich die Gegenwehr der Spitalsärzte. Die verantwortlichen Gesundheitspolitiker sind also aufgerufen, die
Sorgen und Ängste der Bevölkerung
ernst zu nehmen.
doktorinwien: Trotzdem sind die meisten Patienten grundsätzlich zufrieden
mit der medizinischen Versorgung in
Österreich.
Leitner: Das ist richtig. Aber in etwa
ein Drittel der Befragten registrierte in den letzten zwei bis drei Jahren
auch Einbußen. Es ist also ein rascher
Handlungsbedarf gegeben, um die
Spitalsärzte zu entlasten, denn sonst
werden die Befürchtungen der Patienten auch tatsächlich und in deutlich
stärkerer Art und Weise eintreten. …
Höchstmaß an Verständnis
für Spitalsärzte aus der
Wiener Bevölkerung
Im Zuge einer von der Wiener Ärztekammer in Auftrag
gegebenen Umfrage des oberösterreichischen Meinungsforschungsinstituts Market wurden vom 17. bis 19.
März 2015 600 Personen aus der Wiener Bevölkerung
im Alter von 16 bis 65 Jahren mittels einer Kombination aus Online- und Telefonerhebung befragt. Hier die
wichtigsten Ergebnisse:
In Summe fällt die Zufriedenheit der Wiener mit der Gesundheitsversorgung ausreichend aus, allerdings hält sich
gleichzeitig eine wirkliche Begeisterung in Grenzen – diese findet man nur in etwa bei jedem Siebten. Etwas stärkere Kritik kommt dabei von den Jüngeren bis 29 Jahre.
Während man das Angebot bei den Allgemeinmedizinern
am besten bewertet, liegen auf Gesamtebene Fachärzte
und Spitäler knapp dahinter (für die übrigen Bereiche
fehlt es hingegen stärker an Berührungspunkten).
Geht man in die einzelnen Segmente, dann ergeben sich
vor allem für die Angebote im Spitalsbereich gewisse Ansatzpunkte. Zum einen fallen hier wiederum die Jüngeren
stärker vom Schnitt ab, zum anderen gibt es auch bei den
allgemeinen Systemkritikern die größten Diskrepanzen
zwischen Zufriedenen und Unzufriedenen. Verglichen
mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zeigen
sich für Spitäler deutlichere Zufriedenheitspotenziale
für die Zukunft. Damit einher geht wiederum auch die
Bewertung der jeweils letzten Inanspruchnahme, die
bei ambulanten Spitalsaufenthalten durchgehend am
zurückhaltendsten ausfällt.
Etwas ernüchternd ist die Erkenntnis, dass in etwa ein
Drittel der Wiener Bevölkerung im Zusammenhang mit
der medizinischen Versorgung in der Stadt eher Verschlechterungen in dem doch eher kurzen Zeitraum der
letzten zwei bis drei Jahre wahrgenommen haben will.
Dabei zeigt sich vor allem eine sehr hohe Korrelation mit
einem allgemeinen Unmut an der Versorgung, womit
letztlich in diesem Aspekt ein Auslöser für die generelle
Kritik festgemacht werden kann.
In etwa die Hälfte aller Befragten gibt an, die aktuellen
Diskussionen um die Wiener Spitalsärzte zumindest
teilweise mitzuverfolgen. „Hardcore“-Interessierte bilden
dabei allerdings eher die Ausnahme. In der Folge überrascht es auch nicht, dass mehr als 80 Prozent von ihnen
von der Ablehnung des neuen KAV-Modells wissen.
Dabei lässt sich sagen, dass die breite Mehrheit der
Bevölkerung hinter dem Vorgehen der Wiener Ärztinnen und Ärzte steht. Ungefähr 80 Prozent können die
Kritik gegenüber dem Modell zumindest nachvollziehen, davon mehr als die Hälfte „auf jeden Fall“. Zudem
befürworten auch zwei Drittel aller Befragten explizit
persönlich diese Gegenwehr, vor allem jene, denen die
aktuelle Gesundheitsversorgung ein größerer Dorn im
Auge ist. Ein ähnlich hoher Anteil von zwei Drittel geht
auch so weit, Verständnis für mögliche Protestmaßnahmen der Ärzteschaft gegen das Modell aufzubringen. …
04_2015 doktor in wien
13
INTERN NEWS
Ärzte schlagen Alarm: Hausbesuche in Gefahr
immer mehr zurückgefahren, wodurch viele
Patienten in den niedergelassenen Bereich
ausweichen. Diese zusätzliche „Welle von
Patienten“ mache es für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte schlechterdings unmöglich,
gleichzeitig auch noch Hausbesuche wie
bisher durchzuführen“, warnt Steinhart.
Keinesfalls liege das am „Nicht-Wollen“,
sondern schlicht am „Nicht-Mehr-Können“.
Schon derzeit arbeiteten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vielfach wesentlich mehr, als
an Stunden in ihren Kassenverträgen vorgesehen ist. Steinhart: „Zuletzt berichteten zum
Beispiel Kolleginnen und Kollegen aus dem
AKH von einer notgedrungenen Reduktion
ihres Leistungsumfangs.“ Besonders betroffen
ELGA-Verzögerung:
Ärztekammer sieht
Warnungen bestätigt
Ärztekammer zu Impfdebatte: Gegen Pflicht,
aber für Aufklärung
Die Verschiebung der Einführung des Elektronischen Gesundheitsakts (ELGA)
bei den niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten kommt für die Ärztekammer nicht
unerwartet. Wie der Obmann der Kurie
niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der
Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart,
in einer Aussendung betonte, habe man über
Jahre vor erheblichen Unzulänglichkeiten und
Mängeln beim geplanten Projekt gewarnt.
Die Ärztinnen und Ärzte seien darauf
angewiesen, dass das ELGA-System in einer
Behandlungssituation unverzüglich punktgenaue Informationen liefere. Das wäre laut
Steinhart zum ursprünglich vorgesehenen
Einführungszeitpunkt von ELGA noch nicht
möglich gewesen.
Steinhart erwartet nun eine „interaktive
Revision“ des ELGA-Projekts, die unter voller
Einbindung ärztlicher Expertise auf den
Nutzen für Ärztinnen und Ärzte auf Basis von
Datensicherheit, Datenschutz, technischer
Machbarkeit und Praktikabilität abstellt. …
Im Zuge der aktuellen Impfdebatte spricht
sich die Österreichische Ärztekammer gegen
eine Impfpflicht aus. „Gleichzeitig nehmen wir
wahr, dass vor allem Kinderärzte und Allgemeinmediziner mit dem zunehmenden Bedürfnis von Patienten nach detaillierter Aufklärung konfrontiert sind“, erklärte ÖÄK-Präsident
Artur Wechselberger in einer Aussendung.
Völlig verzerrend sei der medial oft vermittelte Eindruck, die Ärzteschaft in Österreich
teile sich gleichmäßig in Impfbefürworter
und Impfkritiker auf. „Wenn in den Medien
immer wieder ein Impfkritiker einem Befürworter gegenübergestellt wird, entspricht das
einfach nicht der Realität“, so Wechselberger.
„Aus Sicht der evidenzbasierten Medizin
gehören Impfungen generell zu den wirkungsvollsten Formen der Krankheitsprävention, die wir kennen.“ In seltenen Einzelfällen
könne es zwar zu Impfschäden kommen, doch
deren Zahl stehe in keinem Verhältnis zu den
Vorteilen von Impfungen für den Einzelnen
und die Gesamtbevölkerung. …
14
doktor in wien 04_2015
von den Folgen der Arbeitszeitverkürzung seien
die Ambulanzen, was in der Folge zu einem
regelrechten zusätzlichen „Ansturm“ auf die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte führe.
Würden die Spitalsambulanzen ihren Leistungsumfang um nur 20 Prozent reduzieren,
bedeute dies einen regelrechten „Kollaps im
niedergelassenen Bereich“. Steinhart: „Das ist
praktisch nicht mehr zu bewältigen und geht
unvermeidlich auch auf Kosten der persönlichen Patientenbetreuung.“
Einmal mehr betont Steinhart die von der
Ärztekammer geforderten Akutmaßnahmen
gegen die sich abbildende Versorgungskrise im
niedergelassenen Bereich: „Wir brauchen in
Wien dringend 300 zusätzliche Ärztinnen und
Ärzte mit Kassenvertrag. Außerdem gehören
die zeitaufwendige und unsinnige Chefarztpflicht beziehungsweise das elektronische
Arzneimittelbewilligungssystem abgeschafft,
der bürokratische Aufwand und die Zettelflut
in den Ordinationen deutlich reduziert sowie
die Deckelung von Leistungen durch die Krankenkassen ausgesetzt.“ Letztere produziere
lediglich „sinnlose Leistungsengpässe“. …
Lehrpraxisförderung 2015
Wie bereits in den Vorjahren praktiziert,
wird der jeweiligen Landesärztekammer
vom Gesundheitsministerium ein bestimmtes Förderkontingent pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder reichen aber
bei Weitem nicht aus, um alle eingehenden
Förderanträge bedienen zu können.
Für das Jahr 2015 wurde der Wiener Ärztekammer neuerlich ein um die Hälfte des
Vorjahresbudgets reduziertes Kontingent von
57 Monaten zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einer Förderbarkeit von nicht einmal
zehn Lehrpraxisverhältnissen zu jeweils sechs
Monaten.
Begründet wurde dieser Schritt mit Hinweis
auf die bekannt angespannte Budgetlage.
Zur Frage, ob und vor allem wann beziehungsweise in welchem Ausmaß mit einer
Erhöhung des Jahresbudgets 2015 zu
rechnen ist, hält sich das Gesundheitsministerium immer noch bedeckt.
Die bislang vorhandenen Fördermittel (das
Teilkontingent 2015) wurden bereits zur
Gänze ausgeschöpft. Die Wiener Ärztekammer ist mit aller Intensität darum bemüht,
die noch fehlenden restlichen Fördermonate
so rasch wie möglich zu akquirieren.
Foto: jgroup/iStock
Die Ärztekammer erreichen immer häufiger
Klagen von niedergelassenen Allgemeinmedizinern, dass es angesichts ihrer zeitlichen
Überbelastung immer schwieriger werde,
Hausbesuche zu absolvieren. Auf diesen
besorgniserregenden Umstand macht der
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und
Vizepräsident der Ärztekammer für Wien,
Johannes Steinhart, aufmerksam. Dabei
gehörten Hausbesuche bei kranken Patienten
zu den „ureigensten Agenden“ der niedergelassenen Allgemeinmediziner.
Derzeit absolvieren Allgemeinmediziner in
Wien jedes Jahr mehr als eine halbe Million Visiten im häuslichen Bereich oder in
Heimen. Dieser maßgebliche Beitrag zur
Gesundheitsversorgung, so Steinhart, sei
bereits in den vergangenen Jahren angesichts
der zunehmenden und zeitraubenden bürokratischen Belastungen in den Ordinationen
immer schwieriger zu bewältigen gewesen.
Durch die krisenhaften Entwicklungen im
Zuge der Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes in den Spitäler werden allerdings
die stationären und ambulanten Leistungen
INTERN NEWS
Der niedergelassene kassenärztliche Bereich
ist in ganz Österreich derzeit noch zu zwei
Drittel männlich dominiert. Die Zukunft sieht
aber anders aus: Immer mehr Frauen werden
auch hier medizinische Aufgaben übernehmen.
Allgemeinmedizinerinnen wandern derzeit oft
in die Wahlarztpraxis ab, weil dort sowohl für
Ärztinnen und Ärzte als auch für Patienten
akzeptable Bedingungen herrschen.
Weltfrauentag
„Wir stoßen an eine gläserne Decke“
Alle Jahre wieder: der internationale Frauentag. Brauchen wir ihn wirklich?
Was nützt er den Frauen? Oder besser gesagt: Was wollen Frauen eigentlich?
Sie dürfen studieren, sie dürfen in akademischen Berufen arbeiten, sie sind top
ausgebildet, und trotzdem stoßen sie beruflich an eine gläserne Decke.
Ź Mehr als die Hälfte (53 Prozent),
der ausschließlich im Spital tätigen Ärzte sind weiblich. Von den aktuell
in Österreich tätigen Turnusärzten sind
sogar 60 Prozent weiblich, aber nur sehr
wenige, nämlich sehr bescheidene 14
Prozent der Primariate sind von Frauen
besetzt.
Frauen führen lediglich 34 Prozent
der Hausarztpraxen und weniger als
ein Drittel aller Facharztordinationen
(Quelle: Österreichische Ärztekammer,
2014).
Wie in den Krankenhäusern und Ordinationen sieht es auch an den Universitäten aus: Die akademischen Karrieren von Frauen sind durch eine hohe
vertikale Segregation gekennzeichnet.
Beim wissenschaftlichen Personal der
Universitäten sind Frauen auf der untersten Ebene (Assistentinnen) zu 41
Prozent vertreten, auf der mittleren
Ebene (Dozentinnen) zu 21 Prozent
und auf der obersten Ebene (Professorinnen) nur mehr zu 18 Prozent
(detaillierte Daten aus Österreich zu
16
doktor in wien 04_2015
KARRIEREVERLÄUFE VON FRAUEN
... an österreichischen Universitäten
Frauen (%) Männer (%)
Studierende
Erstabschlüsse
Zweitabschlüsse
Drittmittelfinanzierte Mitarbeiter
Assistenten
Dozenten
Professoren
53,4
67,4
46,6
44,3
40,6
20,7
17,7
46,6
32,6
53,4
55,7
59,3
79,8
82,3
Daten aus 2009
ENTWICKLUNG DES PROFESSORINNENANTEILS
... an den medizinischen
Universitäten in Österreich (%)
MedUni Wien
MedUni Graz
MedUni Innsbruck
2009
13,8
12,9
10,3
2008
14,4
12,5
9,4
2007
13,0
11,6
10,8
2006
10,0
9,7
10,4
2005
8,8
7,7
10,6
finden auf dem datawarehouse des
Wissenschaftsministeriums).
Entlang den universitären Karrierestufen gibt es hohe Verlustraten von
unten nach oben. Frauen „versickern“
auf den Karrierewegen wie Wasser in
„leaky-pipelines“. Ganz deutlich zeigt
das auch die Entwicklung des Professorenanteils an den medizinischen
Universitäten in Österreich (Quelle:
Frauen in Führungspositionen. Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt
Österreich, Ilse König).
In die Funktion des Rektors wurde in
Österreich überhaupt noch nie eine
Frau gewählt.
An der MedUni Wien sind magere
14 Prozent aller Professoren weiblich.
Es gibt für Österreich keine Daten,
wie viele von den Frauen, die es „geschafft haben“, gleichzeitig auch Mütter
sind, aber es ist anzunehmen, dass die
„maternal wall“ gerade auch für diese
Frauen gilt. „Maternal wall“ bezeichnet
die beruflichen Hemmnisse, die sich
Foto: UygarGeographic/iStock
Von Cornelia Hieber und Maria-Christina Walter
NEWS INTERN
durch Mutterschaft, aber auch durch
die Betreuung nahestehender Angehöriger, ergeben.
Keine Änderung in Sicht
Neben den klingenden Ausdrücken wie
“leaky pipeline“, und „maternal wall“
für die gebremsten Karriereverläufe von
Frauen gibt es die wohlbekannte und
eingangs erwähnte gläsernen Decke.
Der Glass-Ceiling-Index ist ein Indikator, der die relative Chance von Frauen
gegenüber Männern misst, eine Topposition zu erreichen.
Für Österreich hat das Wissenschaftsministerium einen eigenen
Glasdeckenindex für Universitäten
eingeführt. Dieser misst den Professorinnenanteil in Relation zum Frauenanteil des gesamten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
von Universitäten. Ein Index von 1 bedeutet, dass die Aufstiegschancen von
Frauen und Männern auf Professuren
genau gleich sind; je mehr der Wert
gegen Null geht, desto geringer sind
die Aufstiegschancen, desto dicker ist
die gläserne Decke.
Der Glasdeckenindex für alle Universitäten in Österreich im Jahr 2009 betrug
0,55, für die medizinischen Universitäten dürfte er weit geringer sein (Quelle: Frauen in Führungspositionen. Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt
Österreich, Ilse König).
Was für Frauen in Führungspositionen in Krankenhäusern und Universitäten gilt, ist in Bezug auf leitende
Kammerfunktionen innerhalb der
Ärztekammern noch eklatanter. Eine
Ärztekammerpräsidentin hat es weder
in den Bundesländern noch innerhalb
der Österreichischen Ärztekammer
bis dato gegeben, obwohl Frauen seit
dem 20. Jahrhundert nach anfänglichen Hürden zunehmend in den ärztlichen Beruf drängen.
Die gesellschaftlichen Strukturen der
Kammern (und nicht nur die der Ärztekammer) sind weit und breit von Männern dominiert. Das war anfangs – historisch gewachsen – schon so, und es
zeichnet sich ab, dass dies auch bis auf
Weiteres so bleiben wird. Eine Änderung ist in absehbarer Zeit leider nicht
in Sicht.
Politische Entscheidungen werden
nach wie vor von Männern für Männer
getroffen, und das, obwohl es mittler-
weile in den letzten Jahren mehr Medizinerinnen als Mediziner gibt und
Frauen die 50-Prozent-Marke in der
Ärzteschaft längst überschritten haben.
In Zeiten, in denen um die Einhaltung
des Arbeitszeitgesetzes verhandelt wird,
werden Frauen, vor allem Mütter schulpflichtiger Kinder, zunehmend Gefahr
laufen, wieder „durch die Finger zu
schauen“. Die geplanten Schichtdienste
von 7.00 bis 19.00 Uhr erschweren jede
wie auch immer geartete Kinderbetreuungsmöglichkeit und machen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum
Spießrutenlauf.
Manchem Mann kann das egal oder
vielleicht sogar recht sein. Weibliche
Konkurrenz kann so, fast wie von selbst,
„wunderbar“ aus dem Weg geschafft
werden.
Aus all diesen Zahlen und Fakten ergibt
sich, wie wichtig und bedeutend nach
wie vor ein Frauentag ist, und deshalb
bleiben unsere Forderungen auch 2015
dieselben.
Unsere Forderungen
ƒ
Wir fordern Wertschätzung von
Frauen und im speziellen von Ärztinnen als integrativen Bestandteil
der medizinischen Versorgung in Österreich.
ƒ
Wir fordern, dass Arbeitgeber auf
die unterschiedlichen Situationen
Berufstätiger, die durch Elternschaft
und Familie resultieren, Rücksicht
nehmen und wollen flexible und zeitgemäße Dienstzeitmodelle, wie es sie
in Skandinavien seit Längerem gibt.
ƒ
Wir fordern mehr Frauen in Füh
rungspositionen und mächtigen Entscheidungsgremien. Denn erst wenn
auch dort die anzustrebende 50-Prozent-Marke erreicht sein wird, repräsentiert dies die tatsächlichen Verhältnisse unserer Gesellschaft und garantiert, dass auch weibliche Bedürfnisse
genügend berücksichtigt werden.
Wir ermuntern daher unsere Kolleginnen im nächsten und den kommenden Jahren, gemeinsam mit uns und
allen anderen Ärztinnen und Kammerfunktionärinnen sich für die gemeinsamen Belange stark zu machen.
Internationaler Frauentag: Ja, wir brauchen ihn! …
Cornelia Hieber und Maria-Christina
Walter sind Mandatarinnen der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien.
„MEDIZINISCHE
FORSCHUNGSFÖRDERUNGEN
IN ÖSTERREICH”
Die 6. Auflage des praktischen Handbuchs „Medizinische Forschungsförderungen, Preise, Stipendien”.
Aus dem Verlag der
Ärztekammer für Wien.
„ Österreichweite und länderspezifische Forschungsförderungen
„ Übersichtlich aufgelistet
nach durchführenden Stellen
„ Zusätzliches Namensregister und
nach Fachgebieten geordnet
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Ärztekammer für Wien
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Zusätzlich kann die Broschüre unter
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downgeloadet werden.
Die Broschüre und der
Versand sind kostenlos.
Eine Serviceleistung der
Ärztekammer für Wien.
04_2015 doktor in wien 17
INTERN MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH
ERNENNUNGEN
Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Behringer, Innere Medizin
Prim. Dr. Martin Burian, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
Dr. Christina Forstner, Innere Medizin
Dr. Klaus M. Hohenstein, Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation
Dr. Peter Magdics, Allgemeinmedizin
Prim. Dr. Gerald Ohrenberger, Innere Medizin
Univ.-Prof. Dr. Walter Antonius Pirker, Neurologie und Psychiatrie
Dr. Reinhard Ramsebner, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
MR Dr. Albert Rauscha, Allgemeinmedizin
Univ.-Prof. Dr. Sebastian Roka, Chirurgie
Dr. Charlotte Rottensteiner-Grohsmann, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
Dr Christoph Schukro, Innere Medizin
Priv.-Doz. Dr. Carl Christian Seitz, Urologie
Dr. Ursula Stanger, Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation
Dr. Kurt Stastka, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Dr. Franz Zdrahal, Anästhesiologie und Intensivmedizin
Primarius im SMZ Floridsdorf (Abteilung für Notfallmedizin)
Universitätsprofessor
Privatdozentin
Primarius im Pflegewohnhaus Baumgarten
Medizinalrat
Ärztlicher Leiter im Haus der Barmherzigkeit
Primarius im Wilhelminenspital (Neurologische Abteilung)
Privatdozent
Obermedizinalrat
Primarius im Hanusch-Krankenhaus (Chirurgische Abteilung)
Primaria im SMZ-Ost/Donauspital (HNO-Abteilung)
Privatdozent
Stellvertretender Vorstand der Universitätsklinik für Urologie
Medizinalrätin
Primarius im SMZ-Süd/Kaiser-Franz-Josef-Spital (Psychiatrische Abteilung)
Ärztlicher Leiter bei der Caritas
NAMENSÄNDERUNGEN
Dr. Romana Altenhuber-Müller
Dr. Samir Helmy
Prim. Dr. Christine Martha Tretter
1180, Schumanngasse 42/2
1190, Heiligenstädter Straße 46-48
1090, Hebragasse 5
Dr. Romana Altenhuber
Dr. Samir Helmy-Bader
Prim. Dr. Christine Tretter
PRAXISERÖFFNUNGEN
Allgemeinmedizin
Dr. Monika Berr
1030, Landstraßer Hauptstraße 71 **
Dr. Ulrike Blecha-Thalhammer
1090, Grünentorgasse 10/3
Priv.-Doz. Dr. Ruxandra Ciovica
1020, Raimundgasse 1/1/2 **
Dr. Belinda Da Costa
1190, Ruthgasse 1
Dr. Susanna Dorner-Schulmeister 1090, Garnisongasse 10
Mag. DDr. Stephanie Fritz-Grössinger
1120, Erlgasse 20
Dr. Daniela Kasparek
1160, Thaliastraße 102-104
Dr. Ursula Keller
1040, Favoritenstraße 27 A **
Dr. Ida Kubik
1220, Rudolf-Hausner-Gasse 13
Dr. Sabine Maier
1120, Schönbrunner Straße 153/6/21
Dr. Sabine Maier
1190, Heiligenstädter Straße 46-48 **
Dr. Ivana Molnar
1020, Untere Augartenstraße 1-3
Dr. Katharina Mraz
1140, Breitenseer Straße 13
Dr. Gerald Sighardt
1190, Kreilplatz 1/3/Top Gym
Dr. Michael Stierschneider
1180, Hans-Sachs-Gasse 29
Ching-Ling Tan-Bleinroth
1010, Mölker Bastei 5
Augenheilkunde und Optometrie
Priv.-Doz. Dr. Roman Dunavölgyi
1090, Währinger Straße 3/16-17
Dr. Danja Horak-Neuberger
1030, Landstraßer Hauptstraße 71/2A
Chirurgie
Prim. Priv.-Doz. Dr. Christoph Ausch 1030, Weißgerberlände 44-46 **
Priv.-Doz. Dr. Ruxandra Ciovica
1020, Raimundgasse 1/1/2 **
Dr. Kornelia Hirsch
1060, Stumpergasse 12
Dr. Kornelia Hirsch
1010, Rotenturmstraße 17 **
Dr. Peter Landowski
1020, Fanny-Mintz-Gasse 3
Priv.-Doz. Dr. Alexander M. Prusa 1220, Kaisermühlenstraße 26/3/311
Dr. Gerald Sighardt
1190, Kreilplatz 1/3/Top Gym
Dr. Natascha Tykalsky
1060, Rahlgasse 1
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dr. Regina Novak
1020, Vorgartenstraße 206C
Dr. Nazira Pitsinis
1180, Kreuzgasse 73
Dr. Marcella-Sigrid Schamp
1220, Siebenbürgerstraße 4/15/1
Dr. Dejan Stanisavljevic
1150, Johnstraße 4/Top B9/4
Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
Univ.-Prof. Dr. Verena Niederberger-Leppin
1180, Währinger Straße 91/19 **
Dr. Barbara Zeitlinger
1210, Stammersdorfer Straße 128/11
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Dr. Christine Bangert
1010, Trattnerhof 2
Dr. Ulrike Blecha-Thalhammer
1090, Grünentorgasse 10/3
Innere Medizin
Univ.-Prof. Dr. Clemens Dejaco
1180, Colloredogasse 61/13 **
Dr. Nikolaus Fiegl
1140, Pappelstraße 1
Univ.-Prof. Dr. Stefan Winkler
1010, Operngasse 6
Univ.-Prof. Dr. Christoph Zielinski 1190, Ohmanngasse 26
Neurochirurgie
Dr. Ronald Sabitzer
1140, Hütteldorfer Straße 112/2/38 **
Neurologie
Dr. Maryan Czarnecki De Czarnce 1010, Salzgries 15/12 **
Dr. Peter Felix Ledwon
1130, Kupelwiesergasse 5/3 **
Dr. Nikolaus Steinhoff
1170, Hernalser Hauptstraße 15
Univ.-Doz. Dr. Friedrich Zimprich
1190, Billrothstraße 78
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Dr. Matthias Brenner
1010, Opernring 4/1/3
Dr. Peter Eisenhardt
1080, Alser Straße 69 **
Dr. Elisabeth Komarek
1010, Dominikanerbastei 3
Dr. Ronald Sabitzer
1140, Hütteldorfer Straße 112/2/38 **
Dr. Daniel Staribacher
1040, Brahmsplatz 7/8
Psychiatrie
Dr. Maryan Czarnecki De Czarnce 1010, Salzgries 15/12 **
Dr. Thomas Leopold Hartl
1060, Windmühlgasse 15/2/4
Dr. Nicole Weber
1230, Kellerberggasse 55-57/1/3
Dr. Michaela Wieland
1050, Wiedner Hauptstraße 105/3/8
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Dr. Dagmar Kogoj
1040, Brahmsplatz 7/8
Dr. Beate Wally
1220, Eßlinger Hauptstraße 89/1/1/4
Dr. Nicole Weber
1230, Kellerberggasse 55-57/1/3
Dr. Reinhard Zeyringer
1120, Arndtstraße 98/8
>
18
doktor in wien 04_2015
INTERN MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH
PRAXISERÖFFNUNGEN (FORTS.)
Radiologie
Dr. Peter Bukal
1060, Stumpergasse 14/15
Dr. Christian Neumann
1180, Gersthofer Straße 14 **
Priv.-Doz. Dr. Michael Töpker
1100, Am Hauptbahnhof 2
Univ.-Doz. Dr. Patrick Wunderbaldinger
1100, Am Hauptbahnhof 2
Dr. Gerhard Zier
1030, Klimschgasse 16
Unfallchirurgie
Dr. Daniel Staribacher
1040, Brahmsplatz 7/8
Urologie
Dr. Badereddin Mohamad Al-Ali
1210, Brünner Straße 120
Zahnärzte/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Dr. Andrea Bias
1190, Sieveringer Straße 18/5
Dr. Thomas Hartmann
1130, Altgasse 25A/3/1/4
DDr. Veronika Pohl
1090, Lazarettgasse 19/DG
Dr. Barbara Reichelt
1160, Schuhmeierplatz 14
Dr. Krisztian Schuder
1120, Wilhelmstraße 1c/2/5
Dr. Krisztian Schuder
1090, Gussenbauergasse 5-7/9/36 **
Dr. Michael Sobczyk
1100, Otto-Probst-Straße 25/13/3
Priv.-Doz. Dr. Georg Strbac
1130, Altgasse 23/5
Dr. Jozsef Vincze
1040, Südtiroler Platz 5
(** Zweitpraxis)
PRAXISVERLEGUNGEN
Allgemeinmedizin
Dr. Meral Saglam
1180, Canongasse 13/1
Dr. Monika Gabriele Sommerlechner
1020, Vorgartenstraße 206C/BIZ 2
Augenheilkunde und Optometrie
Dr. Sheila Fous
1010, Trattnerhof 2
Chirurgie
Univ.-Prof. Dr. Michael Stierer
1060, Joanelligasse 10
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dr. Milan Markovic
1210, Oswald-Redlich-Straße 25/5
Dr. Daniela Scheichl
1190, Heiligenstädter Straße 46-48
Dr. Monika Gabriele Sommerlechner
1020, Vorgartenstraße 206C/BIZ 2
Innere Medizin
Dr. Eva Forberg-Wittmann
1030, Jacquingasse 41
Dr. Gernot Paul
1190, Gatterburggasse 6
Dr. Silvia Strommer-Michelitsch
1160, Seeböckgasse 30A
Lungenkrankheiten
Dr. Angelika Monarth
1130, Schließmanngasse 9/1
Neurologie
Dr. Helmut Rauschka
1010, Volksgartenstraße 3
Neurologie und Psychiatrie
Prim. Univ.-Doz. Dr. Wilfried Lang
1090, Lazarettgasse 16-18
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Dr. Luiza Olajossy-Hilkesberger
1090, Sechsschimmelgasse 12
Dr. Romana Wimmer
1140, Rettichgasse 16a/1
Radiologie
Dr. Oliver Altenhuber
1110, Simmeringer Hauptstraße 147/1
Radiologie (ÄAO 1989)
Dr. Ingrid Mazevski-Lobner
1110, Simmeringer Hauptstraße 147/1
Dr. Volker Paral
1190, Reithlegasse 11
Prim. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Schwaighofer
1180, Bastiengasse 79/2
Univ.-Doz. Dr. Karl Turetschek
1100 Buchengasse 87
Zahnärzte/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
DDr. Rita Eberhardt
1140, Zehetnergasse 28/3/2
t 1080, Piaristengasse 4-2/2
t 1220, Colerusgasse 32/5/1
t 1010, Tuchlauben 7a/4. Stock/9
t 1190, Krottenbachstraße 1
t 1090, Spitalgasse 1A
t 1090, Garnisongasse 7
t 1220, Colerusgasse 32/5/1
t 1010, Gonzagagasse 14/25
t 1010, Postgasse 11/19
t 1130, Schrutkagasse 63
t 1130, Hietzinger Kai 169/102
t 1220, Stadlauer Straße 62/2.OG
t 1090, Lazarettgasse 25/2.OG/11
t 1090, Nußdorfer Straße 61/11
t 1160, Kendlerstraße 41/5/10
t 1110, Simmeringer Hauptstraße 101-103/1
t 1110, Simmeringer Hauptstraße 101-103/1
t 1190, Kahlenberger Straße 82
t 1030, Klimschgasse 16
t 1100, Am Hauptbahnhof 2
t 1140, Hütteldorfer Straße 315/1
PRAXISABMELDUNGEN
Allgemeinmedizin
OMR Dr. Mouhamed Huda Azem
Dr. Doris Doppelbauer
Prim. MR Dr. Günter Gal
Dr. Claudia Hadrigan
Dr. Angelika Jüttner
Dr. Iwan Kowatschew
Dr. Astrid Pangerl
Dr. Ilse Pokorny
Dr. Thomas Quinton
20
doktor in wien 04_2015
1020 **
1140 **
1020
1020 **
1060
1220
1070
1010 **
1030 **
Dr. Mathias Rohla
MR Dr. Günther Schleining
Dr. Birgitta Schuler
Dr. Ulrike Maria Suppan
Dr. Daniela Themmer
Dr. Alexandru Vicas
Dr. Hildegund Wilflinger
Dr. Jaleh Zarza
Dr. Reinhard Zeyringer
Dr. Dorota Zielinski
1090 **
1190 **
1220 **
1010
1190 **
1180
1230
1090
1120
1090
Augenheilkunde und Optometrie
Univ.-Prof. Dr. Guido Dorner
Prim. Prof. MR Dr. Paul Drobec
Univ.-Doz. Dr. Christian Prünte
Dr. Nicole Rybiczka
Dr. Günther Wohlmuth
Chirurgie
Dr. Edgar Hruby
OMR Dr. Adolf Fritz Langer
Dr. Natascha Tykalsky
1130 **
1010
1180
1170 **
1210 **
1190
1100
1010
MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH INTERN
PRAXISABMELDUNGEN (FORTS.)
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dr. Michaela Bitschnau
1090
Dr. Ines Lubich-Dobrovits
1140 **
Dr. Silvia Hirsch-Schneider
1090
Dr. Mathias Rohla
1090 **
Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
Dr. Nedim Pipic
1070 **
Dr. Stefan Marcel Pok
1180
Univ.-Prof. Dr. Dietmar Thurnher
1080
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Dr. Hajnalka Kiprov
1010 **
Innere Medizin
Univ.-Doz. Dr. Martin Bischof
1030
w.OR Dr. Roland Brehm
1070
Dr. Ulla Flegel
1090 **
Dr. Gudrun Hauptner-Cichini
1190 **
Dr. Uriel Landesmann
1190
Dr. Thomas Quinton
1030 **
Dr. Hoseyn Selahzadeh
1020
Dr. Engelbert Zawadil
1130 **
Lungenkrankheiten
Dr. Karl Heller
1030
Neurochirurgie
Dr. Franz Marhold
1130
Neurologie
Dr. Hannes Christian Blazicek
1140
Dr. Doris Doppelbauer
1140 **
Dr. Robert Fitger
1120 **
Dr. Andrea Imhof
1190 **
Neurologie und Psychiatrie
Dr. Werner Gradner
1090
Dr. Werner Klöpfer
1100 **
Prim. Univ.-Doz. Dr. Wilfried Lang
1010 **
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Dr. Ulrike Doppelbauer
1010
Dr. Peter Erlacher
1010
Dr. Grete Klare
1180
Dr. Janos Koczor
1100
Hans-Christian Rehak
1220
Dr. Christian Schiller
1080 **
Physikalische Medizin und allgemeine
Rehabilitation
Prim. MR Dr. Günter Gal
1020 **
Dr. Iwan Kowatschew
1220
Dr. Birgitta Schuler
1220 **
Psychiatrie
Dr. Reinhard Zeyringer
1120
Psychiatrie und Neurologie
Dr. Wolfgang Jezek
1010 **
Dr. Ekkart Schwaiger
1040 **
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Univ.-Doz. Dr. Harald Aschauer
1090
Dr. Katharina Weissenböck
1010 **
Urologie
Univ.-Prof. Dr. Johann Michael Marberger 1180
Zahnärzte/Fachärzte für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde
Dr. Abdussalam Tayeb
1100
MR Dr. Marianne Vondra
1160
(** Zweitpraxis)
GEBURTSTAGE
MUDr. Zdenek Brodecky, Dr. Ina Etlinger-Dress, Dr. Zahra Farazandeh-Pour, Dr. Barbara Faryniak, Dr. Anton Felleitner, Dr. Arnold Glatt, Dr. Helmke
Gussenbauer, Dr. Elisabeth Hofmann, Dr. Margareta Innerkofler, Dr. Rudolf Karazman, Dr. Allan Krupka, Dr. Gabriele Leibl, Dr. Paul Leyen, Dr. Sibylle
Marina Okresek, Dr. Gerd Parigger, Dr. Fedor Psorn, Dr. Wolfgang Richter, Dr. Beatrix Schmidgruber, Dr. Irene Slavc, Dr. Dumitru Trifina, Univ.-Doz.
Dr. Ludwig Wagner, Dr. Christian Wagner, Dr. Gerhard Wallner, Dr. Susanna Walter, Dr. Slawomir Wasilewicz, Dr. Sylvia Anna Wintersperger (alle 60)
Dr. Ecaterina Bertalan-Fenyö, Dr. Livia Birtalan-Martos, MR Univ.-Prof. Dr. Christian Dadak, Dr. Anneliese Forstner, Dr. Ingrid Frühauf, ObstA.
OMR Dr. Günther Fuchssteiner, Dr. Rudolf Hanbauer, Dr. Sami Hanna, Dr. Jasmin Hock, MR Dr. Karl Jurik, Dr. Maria-Chr. Kaindlstorfer, Dr. Renate
Kielhauser, Dr. Eva Maria Knaur-Pscheidt, Dr. Peter Lachner, Univ.-Prof. Dr. Mahmood Manavi, Dr. Joachim Karl Mehler, Dr. Reinhard Meyer,
Dr. Albert Pötsch, Dr. Hans Paul Reisinger, Prof. MR Dr. Raimund Saam, MR Dr. Franz Stauber, Univ.-Doz. Dr. Manfred Weninger (alle 65)
Dr. Maria Drobil-Rusnov, Dr. Nikolaus Epp, Univ.-Prof. Dr. Max Hermann Friedrich, Dr. Werner Heindl, Dr. Klaus Nierlich, Dr. Isolde Prskavec, Dr. Artur
Sonntag, Dr. Helmut Steininger, Dr. Wolfgang Wagner, Dr. Joanna Wolff (alle 70)
Univ.-Prof. Dr. Johann Georg Bröll, Univ.-Prof. Dr. Jürgen Holle, Dr. Ilse Kravogel, Dr. Grazyna Nowicki, MR Dr. Gudrun Nowotny, Stadtphys. Dr. Ingrid
Pilz, Dr. Ewa Schestag, Dr. Edda Slany, MR Dr. Reimer Timmel, Dr. Julia Anna Törzsök (alle 75)
Dr. Margherita Enk, Dr. Rene Edgar Levett, Dr. Miriam Rothbacher (alle 80)
MR Dr. Hans Andresek, Dr. Erika Sinn (beide 85)
OMR Dr. Roman Freiding, Dr. Friederike Griess, Dr. Arno Kummerer, Dr. Erwin Salvaberger, OMR Dr. Elisabeth Schmidt (alle 90)
Dr. Zdenka Jauk, Dr. Herta Pirker, MR Dr. Johannes Riehs, HR Dr. Erwin Stoklaska (alle 91)
MR Dr. Otto Jorda, MR Dr. Friedrich Pejrimovsky, MR Dr. Gottfried Schimpp, Dr. Erich Schlinke, Pol.Ob.San.Rat Dr. Robert Schöbel, Dr. Waltraut
Stanek (alle 92)
MR DDr. Dorothea Hübner, Univ.-Prof. Dr. Fritz Kaindl, Dr. Gertrude Seyss (alle 93)
Dr. Eleonore Kristen (95)
Dr. Wilfried Nell (97)
Dr. Martha Kyrle (98)
TODESFÄLLE R.I.P.
Dr. Karl Bastel
Dr. Ottilie Dannemeyer
Dr. Werner Gradner
Dr. Katalin Hajas
MR Dr. Johann Kienast
Univ.-Prof. Dr. Walter Kobinger
Dr. Margarethe Koch
Dr. Heinrich Kudrnac
OMR Dr. Alfred Leimer
MR Dr. Herbert Liegle
Univ.-Prof. Dr. Herbert Lochs
OR Dr. Walter Mezgolich
Ã
19.11.1950
Ã
30.11.1919
Ã
06.02.1948
Ã
12.09.1947
Ã
21.01.1919
Ã
15.11.1927
Ã
19.05.1927
Ã
02.07.1950
Ã
06.07.1918
Ã
12.11.1921
Ã
20.10.1946
Ã
22.07.1939
g 31.01.2015
g 12.01.2015
g 20.02.2015
g 15.11.2014
g 26.12.2014
g 28.11.2014
g 21.02.2015
g 08.01.2015
g 24.02.2015
g 13.01.2015
g 10.02.2015
g 21.01.2015
Univ.-Prof. Dr. Franz Muhar
MR Dr. Bruno Müller
Dr. Herbert Pexa
MR Dr. Ingrid Reichsthaler
MR Dr. Richard Schmid
Dr. Susanne Schreiber
Dr. Helene Schulha
Dr. Beate Stark
OMR Dr. Ludwig Steiner
Prim.a.D. Univ.-Doz. Dr. Kurt Summer
Dr. Hermann Wöhry
Dr. Leopoldine Zimmermann
Ã
21.12.1920
Ã
20.06.1924
Ã
12.12.1927
Ã
01.07.1942
Ã
02.04.1924
Ã
24.03.1957
Ã
30.03.1924
Ã
08.01.1949
Ã
14.11.1928
Ã
15.07.1928
Ã
10.05.1950
Ã
15.06.1919
g 07.02.2015
g 31.01.2015
g 07.01.2015
g 17.01.2015
g 12.03.2015
g 12.02.2015
g 26.01.2015
g 16.01.2015
g 23.12.2014
g 07.01.2015
g 07.01.2015
g 09.03.2015
04_2015 doktor in wien
21
INTERN GESUNDHEIT UND POLITIK
Kostensteigerung durch „ungelenkte Patienten“
In Österreich hat jeder Krankenversicherte
die Möglichkeit, bei Gesundheitsproblemen
„ungelenkt“ einen Hausarzt, niedergelassenen
Facharzt, eine beliebige Spitalsambulanz
oder gar eine Universitätsklinik zu frequentieren. Das ist laut einer neuen Studie der
Abteilung für Allgemeinmedizin des Zentrums für Public Health der MedUni Wien
teurer für das Gesundheitswesen und risikobehaftet für die Patienten. „Wir haben für unsere repräsentative Studie eine Stichprobe von
3500 Personen im Alter ab 16 Jahren in allen
Bundesländern befragen lassen. Die Umfrage
wurde so gestaltet, dass man die Ergebnisse
mit ähnlichen Untersuchungen, zum Beispiel
in den USA, vergleichen kann“, sagte der
Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin
des Zentrums für Public Health der MedUni
Wien, Manfred Maier, gegenüber der Austria
Presse Agentur.
Die Ergebnisse zeigen laut Maier und dem
Erstautor und Studienleiter Otto Pichlhöfer,
dass die in Österreich laut deren Auffassung
fälschlicherweise unter dem Begriff „freie Arztwahl“ etablierte Situation, wonach Patienten
mit allen Gesundheitsbeschwerden (nicht nur
bei Notfällen) sofort und direkt jede Ebene
des Versorgungssystems – vom Hausarzt über
einen Facharzt, eine Spitalsambulanz oder gar
eine Universitätsklinik – „ungelenkt“ ansteuern
können, deutlich negative Effekte aufweist.
Die Daten aus der Umfrage verdeutlichen das:
Von 1000 Österreichern über 16 Jahre berichteten 646 von Gesundheitsproblemen. 460
hatten im vorangegangenen Monat medizinische Hilfe gesucht. Nur 336 Personen waren
deshalb beim Hausarzt, 206 gingen hingegen
gleich zu einem Facharzt „ihrer Wahl“. 78
Personen besuchten eine Spitalsambulanz,
fast die Hälfte davon (35) wurden stationär
aufgenommen. Drei von 1000 Personen
waren gar in eine Universitätsklinik aufgenommen worden.
„International versteht man unter ‚freier
Arztwahl‘ die Wahl des Arztes in der ersten
Versorgungsebene. In Österreich können die
Patienten auch frei die Ebene der Versorgung
wählen, also die Erstversorgungsebene beim
Hausarzt oder auch die dritte Ebene der Krankenhäuser“, so die Autoren. Dies führe dazu,
dass „teure Spitalsambulanzen, Spitalsbetten
und gar Universitätskliniken“ in Österreich
vermehrt in Anspruch genommen würden.
Maier fügte hinzu: „Wir haben in der Studie
für Österreich eine zweifach höhere Inanspruchnahme von niedergelassenen Fachärzten
als in einer vergleichbaren Studie aus den USA
und eine 2,3-fach häufigere Inanspruchnahme
einer Spitalsambulanz registriert.“
Für die Experten haben diese Ergebnisse
zwei Konsequenzen: Einerseits würden in
Österreich durch den ungelenkten Zugang
der Patienten zu den verschiedenen medizinischen Versorgungsebenen die Spitäler
und Kliniken über Gebühr belastet. Zweitens
schwächt die Situation – so die Autoren –
auch die medizinische Primärversorgung
beim niedergelassenen Hausarzt: „Wenn die
Hausärzte weniger Aufgaben und Verantwortung haben, werden sie für Patienten und
das Gesundheitssystem auch weniger koordinieren, steuern und leisten können. …
Der Wiener Stadtrechnungshof sorgt sich um
die Restfinanzierung des Krankenhauses Nord.
Denn obwohl die Prüfung der bisherigen
Gebarung bei den Finanzen des Megaprojekts
keine Unstimmigkeiten ergeben hat, liegt
derzeit eine Strategie für den Liquiditätsbedarf
ab 2015 noch nicht vor, wie der am 14. Jänner
2015 veröffentlichte Bericht bemängelte. Eröffnet werden soll das Krankenhaus 2016.
Grundsätzlich kümmern sich die Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbunds und die Finanzverwaltung der
Stadt Wien (Magistratsabteilung 5) um die
Sicherstellung der Finanzierung des Bauvorhabens. Der Gesamtmittelbedarf für das
Krankenhaus Nord beträgt mit Stand 30. Juni
2014 957,6 Millionen Euro. Nicht enthalten
sind in dieser Summe die Investitionskosten
des „fremderrichteten und fremdbetriebenen“
Bauteils Mars sowie die Finanzierungskosten.
Der Stadt-Rechnungshof bekrittelte allerdings, dass in den Aufstellungen des KAV
22
doktor in wien 04_2015
noch bis ins Jahr 2013 mit den nicht indexangepassten Summen auf einer Preisbasis von
Jänner 2009 gearbeitet wurde und deshalb
nur von einer Kostenobergrenze von ungefähr
825 Millionen Euro ausgegangen wurde. Aus
„Gründen der Steuerung und der Transparenz“ sollen die jeweils valorisierten Gesamterrichtungskosten dargestellt werden, wie
die Behörde meinte. Im Investitionsplan des
Jahres 2014 wurde dieses Manko vom KAV
allerdings bereits behoben.
Noch nicht klar ist jedoch, woher die ungefähr
30 Prozent beziehungsweise 299,1 Millionen Euro, die zur Ausfinanzierung noch
fehlen, kommen sollen. „Eine schriftliche
Finanzierungsstrategie zur Deckung dieses
Liquiditätsbedarfs konnte nicht vorgelegt
werden“, hieß es in dem Bericht. Der StadtRechnungshof empfahl „in Anbetracht der
zeitlichen Nähe“ nicht nur eine Klärung der
Restfinanzierung ab 2015, sondern machte
auch gleich eigene Vorschläge. So soll der
KAV – wie in den Jahren 2011 bis 2015 – auch
für 2016 beziehungsweise 2017 einen Antrag
beim Wiener Gesundheitsfonds auf einen
Zuschuss einbringen.
Zudem verwies der Stadt-Rechnungshof in
Sachen Finanzierung auch auf eine – bereits
bekannte – Prognose der begleitenden Kontrolle, nach der im „best case“ eine Überschreitung der ursprünglich angenommenen
Gesamterrichtungskosten um ungefähr 1,5
Prozent sowie im „worst case“ eine von 5,8
Prozent zu erwarten sei. Diese solle ebenfalls
berücksichtigt werden.
Grundsätzlich stellte der Stadt-Rechnungshof
der Kontrolle des Megaprojekts aber ein
positives Zeugnis aus: Es stünden „grundsätzlich ausreichende öffentliche und interne
Kontrolleinrichtungen zur Verfügung, um
eine Überprüfung der ordnungsgemäßen
Gebarung im Bereich der Stadt Wien und des
Krankenanstaltenverbunds sicherstellen zu
können“, hieß es in dem Bericht. …
Foto: AlexRaths/iStock
Krankenhaus Nord: Unklare Restfinanzierung
PREISE INTERN
STATUTEN DES THEODOR-BILLROTH-PREISES DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN
Artikel I
1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
stiftet die Ärztekammer für Wien den „Theodor-Billroth-Preis der Ärztekammer für Wien“.
2. Der „Theodor-Billroth-Preis“ wird alljährlich
verliehen und ist mit 7500 Euro dotiert. Er ist
maximal in drei Teile teilbar.
3. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund einer fehlenden Empfehlung seitens der
Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in
einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung
des Preises Verwendung finden.
Artikel II
Um die Verleihung dieses Förderungspreises
können sich alle Angehörigen der Ärztekammer
für Wien bewerben. Da der „Theodor-BillrothPreis der Ärztekammer für Wien“ sowohl der
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
als auch der Förderung der wissenschaftlichen
Tätigkeit in der freien Praxis dienen soll, sind
Klinik-, Abteilungs- und Institutsvorstände
(ausgenommen als Co-Autoren) von der
Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher
kommen nur Erstautoren in Frage, die in den
vorhergehenden fünf Jahren vor der Einreichung
nicht Preisträger des „Theodor-Billroth-Preises“
oder des „Forschungsförderungspreises der
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen
AG“ waren.
Artikel III
1. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alljährlich in den „Mitteilungen der Ärztekammer
für Wien“. Für die Einreichung der Arbeiten
ist jeweils als Schlusstermin der 31. Mai festzusetzen.
2. Die Arbeiten sind beim Präsidium der Ärztekammer für Wien, Wien 1., Weihburggasse
10-12, in würdiger und druckreifer Form einzureichen. Sie sind in vierfacher Ausfertigung
vorzulegen plus in elektronischer Form (PDF
oder ähnliches Format). Bei fremdsprachigen
Publikationen ist die Einreichung einer deutschen Übersetzung erforderlich (Arbeiten können in englischer Sprache eingereicht werden).
Artikel IV
Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des
Vorjahres in schriftlicher Form veröffentlicht
noch für einen anderen Preis eingereicht worden
sein. Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Tätigkeiten beziehungsweise experimenteller Untersuchungen aus einem Fachgebiet
der Medizin zum Gegenstand haben. Habilitationsschriften können nicht eingereicht werden.
Von der Einreichung ebenfalls ausgeschlossen
sind wissenschaftliche Arbeiten, die zum überwiegenden Teil im Rahmen eines Auslandsaufenthalts durchgeführt und von dieser ausländischen Institution publiziert werden.
Artikel V
1. Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand der Ärztekammer für Wien eine ärztliche
Jury eingesetzt.
2. Zur Beurteilung der Arbeiten können beliebig
viele (Fach-)Referenten herangezogen werden.
Artikel VI
1. Für die Verleihung des Preises oder dessen Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren erforderlich.
2. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher
Form durch das Präsidium der Ärztekammer
für Wien.
3. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein
Rechtsmittel zulässig.
Artikel VII
Eine Abänderung dieser Statuten kann nur über
Beschluss des Vorstands der Ärztekammer für
Wien erfolgen.
STATUTEN DES FORSCHUNGSFÖRDERUNGSPREISES DER ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG
Artikel I
1. Zur Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit
der Ärzte in Wien stiftet die Erste Bank der
oesterreichischen Sparkassen AG einen Preis.
2. Der Preis trägt den Namen „Forschungsförderungspreis der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“.
3. Der „Forschungsförderungspreis der Erste
Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“
wird alljährlich verliehen und ist mit 7500 Euro
dotiert. Er ist maximal in drei Teile teilbar.
4. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund einer fehlenden Empfehlung seitens der
Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in
einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung
des Preises Verwendung finden.
Artikel II
Um die Verleihung dieses Förderungspreises
können sich alle im Bereich Wien tätigen Ärzte
bewerben. Dies gilt auch für promovierte Mediziner, die nicht Mitglied der Ärztekammer sind.
Da der „Forschungsförderungspreis der Erste
Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“ sowohl der Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses als auch der Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit in der freien Praxis
dienen soll, sind Klinik-, Abteilungs- und Insti-
tutsvorstände (ausgenommen als Co-Autoren)
von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher kommen nur Erstautoren in Frage, die in
den vorhergehenden fünf Jahren vor der Einreichung nicht Preisträger des „Theodor-BillrothPreises“ oder des „Forschungsförderungspreises
der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen
AG“ waren.
Artikel III
1. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alljährlich in den „Mitteilungen der Ärztekammer
für Wien“. Für die Einreichung der Arbeiten
ist jeweils als Schlusstermin der 31. Mai festzusetzen.
2. Die Arbeiten sind beim Präsidium der Ärztekammer für Wien, Wien 1., Weihburggasse
10-12, in würdiger und druckreifer Form einzureichen. Sie sind in vierfacher Ausfertigung
vorzulegen plus in elektronischer Form (PDF
oder ähnliches Format). Bei fremdsprachigen
Publikationen ist die Einreichung einer deutschen Übersetzung erforderlich (Arbeiten können in englischer Sprache eingereicht werden).
Artikel IV
Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des
Vorjahrs in schriftlicher Form veröffentlicht noch
für einen anderen Preis eingereicht worden sein.
Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaft-
licher Tätigkeit beziehungsweise experimenteller
Untersuchungen aus einem Fachgebiet der Medizin zum Gegenstand haben. Habilitationsschriften können nicht eingereicht werden. Von der
Einreichung ebenfalls ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, die zum überwiegenden
Teil im Rahmen eines Auslandsaufenthalts
durchgeführt und von dieser ausländischen Institution publiziert werden.
Artikel V
1. Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand der Ärztekammer für Wien eine ärztliche
Jury eingesetzt.
2. Zur Beurteilung der Arbeiten können beliebig
viele (Fach-)Referenten herangezogen werden.
Artikel VI
1. Für die Verleihung des Preises oder dessen Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren erforderlich.
2. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher
Form durch die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG in Wien.
3. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein
Rechtsmittel zulässig.
Artikel VII
Eine Abänderung dieser Statuten kann nur über
Beschluss des Vorstands der Ärztekammer für
Wien erfolgen.
04_2015 doktor in wien
23
AM PULS COVERSTORY
DFP
Gesucht: Dr. Primus Vorbild
Mit Stichtag 1. September 2016 müssen alle Ärztinnen und Ärzte die Erfüllung der
Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Das DFP-Diplom ist dafür die beste Bestätigung.
Ź Am 25. Februar 2015 hat der
Vorstand der Österreichischen
Ärztekammer die „Grundsätze der Vollziehung der Glaubhaftmachung der
Fortbildung gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz iVm der Verordnung über ärztliche Fortbildung beschlossen.
Rechtliche Ausgangslage
1. Betroffene Ärztegruppen
ƒ
Alle Ärztinnen und Ärzte, die in die
Ärzteliste bis inklusive 31. August
2013 mit einem ius practicandi als
approbierter Arzt, Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt in die
Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen waren und am
1. September 2016 in die Ärzteliste
eingetragen sind, müssen gemäß § 49
Abs. 2c Ärztegesetz ihre Fortbildung
gegenüber der Österreichischen Ärztekammer glaubhaft machen.
ƒ
Ärztinnen und Ärzte, die nach dem
31. August 2013 in die Ärzteliste eingetragen wurden, können noch keinen dreijährigen Fortbildungszeitraum gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz
nachweisen, weshalb die Glaubhaftmachung für sie nicht zum Tragen
kommt.
ƒ
Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1.
September 2013 aus dem Ausland mit
Berufsberechtigung nach Österreich
migriert sind (unabhängig davon
ob sie Österreicher oder Ausländer
sind), müssen die Glaubhaftmachung
nicht nachweisen, da die Glaubhaftmachung einer ausreichenden Fortbildung gemäß §§ 4 und 27 Ärztegesetz keine Voraussetzung für die
Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer ist.
t Ergebnis: Die Glaubhaftmachung der
Fortbildung ist nur für jene Ärztinnen
und Ärzte verpflichtend, die bis inklusive
31. August 2013 in die Ärzteliste als Ärztinnen und Ärzte mit selbstständiger Berufsberechtigung als ordentliche Mitglieder eingetragen wurden.
24
doktor in wien 04_2015
Die Glaubhaftmachung der
Fortbildung
ist nur für
jene Ärztinnen
und Ärzte
verpflichtend, die bis
inklusive 31.
August 2013
in die Ärzteliste als Ärztinnen und
Ärzte mit
selbstständiger Berufsberechtigung als
ordentliche
Mitglieder
eingetragen
wurden.
2. Fortbildungszeitraum
Bei Ärztinnen und Ärzten, die ein DFPDiplom besitzen und ihre Fortbildung
am 1. September 2016 über ein DFPDiplom nachweisen, verändert sich
der Fortbildungszeitraum für das DFPDiplom gemäß Verordnung über ärztliche Fortbildung nicht.
Bei Ärztinnen und Ärzten, die zum
Stichtag 1. September 2016 kein DFPDiplom haben, ist der Fortbildungszeitraum gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz mit 1. September 2013 bis 31.
August 2016 rechtlich festgelegt.
Weiters können Ärztinnen und Ärzte
den Fortbildungszeitraum durch Beantragung eines DFP-Diploms individuell
festlegen, wenn sie im Zuge der Glaubhaftmachung nachweisen, dass sie
maximal drei Jahre rückwirkend zum
Stichtag 1. September 2016 ein DFPDiplom ausgestellt bekommen hätten,
wenn sie es beantragt hätten (maximal
zulässiger Fortbildungszeitraum: 1. September 2010 bis 31. August 2013).
t Ergebnis: Individuelle DFP-Fortbildungszeiträume verändern sich nicht.
Für Ärztinnen und Ärzte, die am 1. September 2016 kein DFP-Diplom haben, ist
ein Fortbildungszeitraum von drei Jahren
ab 1. September 2013 bis 31. August 2016
vorgegeben. Individuelle Fortbildungszeiträume können festgelegt werden,
wenn nachgewiesen wird, dass ein DFPDiplom maximal im Zeitraum zwischen
dem 1. September 2013 und 1. September
2016 ausgestellt hätte werden können.
3. Verlängerung des
Fortbildungszeitraums
Die Aussagen zur Verlängerung des
Fortbildungszeitraums im Falle einer
Unterbrechung der Berufsausübung gelten generell für das DFP-Diplom und in
Ermangelung gesetzlicher Regelungen
im Besonderen für die Frage der Glaubhaftmachung zum 1. September 2016.
§ 9 Abs. 7 Verordnung über ärztliche
Fortbildung lautet: „Im Falle von Zeiten
der Unterbrechung der Berufsausübung kann auf Antrag des Arztes eine
Verlängerung des DFP-Fortbildungszeitraums erfolgen.“
In § 9 (7) DFP-Verordnung sind die
Gründe der Unterbrechung der Berufsausübung nicht näher definiert. Das
heißt: Jeglicher Unterbrechungsgrund
der Berufsausübung führt in gleicher
Weise zur Verlängerung des Fortbildungszeitraums.
Grundsätzlich sollten für die Frage der
Unterbrechung der Berufsausübung
Daten aus der Ärzteliste herangezogen werden. Jede Unterbrechung der
Berufsausübung gilt als Verlängerung
des DFP-Fortbildungszeitraums und
hemmt auch den Fristenlauf bei der
Glaubhaftmachung.
ƒ
Ist die Unterbrechung in der Ärzte
liste vermerkt, so sind die Daten aus
der Ärzteliste heranzuziehen.
ƒ
Ist in der Ärzteliste nichts vermerkt,
so kann die Unterbrechung durch
entsprechende Unterlagen (Dienstgeberbestätigung, Bestätigung über
Ordinationsschließung, ärztliche Atteste, Bestätigung Wohlfahrtsfonds et
cetera) nachgewiesen werden. Die Art
des Nachweises muss so gestaltet sein,
dass die Unterbrechung glaubhaft gemacht werden kann.
ƒ
Die Beantragung der Unterbrechung
ist bei den Landesärztekammern
einzubringen und von diesen an die
Österreichische Ärztekammer / Akademie der Ärzte zur Entscheidung
weiterzuleiten.
Da die erfüllte Fortbildung keine Eintragungsvoraussetzung in die Ärzteliste
ist, gelten auch Auslandsaufenthalte als
Unterbrechung der Berufsausübung,
unabhängig davon, ob der Auslandsaufenthalt mit oder ohne ärztliche
Tätigkeit verbunden war. Es besteht
allerdings in allen Fällen die Möglichkeit, die ausländischen Fortbildungen
für das DFP-Diplom anrechnen zu
lassen oder zum Beleg der Glaubhaftmachung zu verwenden.
t Ergebnis: Für die Unterbrechung der
Berufsausübung gibt es keine spezifischen Gründe, auch ein Auslandsaufenthalt mit oder ohne ärztliche Tätigkeit
gilt als Unterbrechung. Die Daten aus
der Ärzteliste können für die Unterbrechung herangezogen werden, sind allerdings nicht allein maßgeblich, wenn
weitere nicht in der Ärzteliste vermerkte
Unterbrechungsgründe glaubhaft gemacht werden können.
Nachdem es im Vollzug undenkbar ist,
einzelne Tage nicht ärztlicher Tätigkeit
herauszurechnen, ist eine Mindestdauer der Unterbrechung festzulegen.
Das Ärztegesetz kennt eine Frist, die
für die Unterbrechung der Berufsausübung herangezogen werden kann:
Gemäß § 59 Abs. 1 Z. 3 Ärztegesetz erlischt die Berechtigung zur Ausübung
des ärztlichen Berufs erst „aufgrund einer länger als sechs Monate dauernden
Einstellung der Berufsausübung.“
Foto: Tuned_In/iStoc
t Ergebnis: Die Mindestdauer der Unterbrechung der Berufsausübung muss
zumindest durchgehend sechs Monate
betragen, damit sie als Unterbrechung
der Fortbildung gemäß § 9 Abs. 7 DFPVerordnung gewertet werden kann.
Die durchgehenden sechs Monate
wurden auch im DFP-Ausschuss vom
25. Oktober 2014 gemäß § 31 DFPVerordnung als praktikable Lösung
empfohlen. Andererseits ist auch während einer kürzeren Unterbrechung
der Berufsausübung eine Teilnahme an
Fortbildungsaktivitäten, zum Beispiel
an Online-Fortbildungen, weiterhin
zumutbar.
Im Falle einer Unterbrechung verlängert sich der Fortbildungszeitraum im
Ausmaß der Dauer der Unterbrechung.
t Ergebnis: Nur durchgehende Unterbrechungen zwischen sechs Monaten und
drei Jahren müssen über einen entsprechenden Antrag administriert werden.
Fortbildungen, die während dieser Unterbrechungszeit (Karenz et cetera) absolviert wurden, sind auf das DFP-Diplom
beziehungsweise die Glaubhaftmachung
anrechenbar.
Beispiel:
Ein Arzt war im Ausland bei „Ärzte
ohne Grenzen“ tätig und kehrt nach
Österreich zurück. Es liegt kein DFPDiplom vor. Wie sieht es in diesem Fall
nach der Rückkehr mit der Verpflichtung zur ärztlichen Fortbildung aus?
Antwort:
1. Wenn der Arzt drei Jahre oder länger
im Ausland war, dann beginnt mit der
Rückkehr ein neuer Fortbildungszeitraum.
2. War der Arzt weniger als sechs Monate im Ausland, so unterbricht dies
nicht den Fortbildungszeitraum.
3. Dauerte der Auslandsaufenthalt zwischen sechs Monaten und maximal drei
Jahren, so verlängert der Auslandsaufenthalt den Fortbildungszeitraum, gerechnet von seinem letzten DFP-Diplom.
Fortbildungen, die
während
Unterbrechungszeiten
(Karenz et
cetera) absolviert wurden, sind auf
das DFPDiplom
beziehungsweise die
Glaubhaftmachung
anrechenbar.
4. Dauerte der Auslandsaufenthalt zwischen sechs Monaten und maximal drei
Jahren, so verlängert der Auslandsaufenthalt den Fortbildungszeitraum ab
1. September 2013, wenn kein DFPDiplom vorliegt (sonst Antwort 3).
Alle diese Varianten gelten sinngemäß
für Ärztinnen und Ärzte, die am 1. September 2016 kein DFP-Diplom haben,
mit der Maßgabe, dass ein Fortbildungszeitraum von 1. September 2013
bis 31. August 2016 angenommen wird.
Exkurs Turnusärzte – Unterbrechung der
Berufsausübung: Erst ab dem Zeitpunkt
der Berechtigung zur selbstständigen
Berufsausübung besteht die Pflicht, sich
fortzubilden. Das heißt: Der erste Tag,
an dem man ein DFP-Diplom oder eine
Fortbildung im entsprechenden Umfang
nachweisen muss, ist gemäß § 49 Abs. 2c
Ärztegesetz erst drei Jahre nach Ende der
Ausbildung.
Die Unterbrechungsgründe und -fristen bei Erstausstellungen nach Ende
der Ausbildung sind analog zu den Ärztinnen und Ärzten mit ius practicandi,
auch dann, wenn der Unterbrechungsgrund in der Turnuszeit lag.
Glaubhaftmachung
1. Stichtag
Die Akademie der Ärzte wertet mit
Stichtag 1. September 2016 aus, welche
Ärztinnen und Ärzte über ein gültiges
DFP-Diplom beziehungsweise über
150 DFP-Punkte auf dem individuellen
DFP-Konto verfügen.
>
04_2015 doktor in wien 25
AM PULS COVERSTORY
> 2. Erste Information
Ärztinnen und Ärzte, die die Glaubhaftmachung erfüllen, erhalten von der
Österreichischen Ärztekammer / Akademie der Ärzte eine Information.
Die Landesärztekammern werden informiert, welche Mitglieder die Glaubhaftmachung der Fortbildung erfüllen.
Ärztinnen und Ärzten, die kein DFPDiplom haben, aber am DFP-Konto die
erforderlichen Punkte besitzen, ist gemäß § 28 Abs. 7 DFP-Verordnung ein
DFP-Diplom mit 1. September 2016 für
die Periode von 1. September 2013 bis
31. August 2016 auszustellen.
Die Landesärztekammern können ihre
Mitglieder informieren beziehungsweise an diese herantreten, die Fortbildung glaubhaft zu machen.
3. Erste Mahnung
Ärztinnen und Ärzte, die die Glaubhaftmachung nicht erfüllen, werden
per Schreiben der Österreichischen
Ärztekammer / Akademie der Ärzte gemäß § 28 Abs. 4 DFP-Verordnung über
den Mangel informiert. Die Landesärztekammern werden über diese
Schreiben informiert.
Gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz ist
nach Ende des jeweiligen Fortbildungszeitraums eine Mahnfrist von drei Monaten vorgesehen.
Der Fortbildungszeitraum für Ärztinnen und Ärzte, die kein DFP26
doktor in wien 04_2015
Verweigern
Ärztinnen
und Ärzte
beharrlich die
Erfüllung
ihrer Fortbildungspflicht,
können
sie durch
Disziplinarentscheid
aus der
Ärzteliste
gestrichen
werden.
Diplom oder keine 150 Punkte am DFPKonto haben, endet grundsätzlich am
1. September 2016.
Die offiziellen Briefe der Österreichischen Ärztekammer / Akademie der
Ärzte werden im Laufe des Septembers
2016 versandt, mit einer Nachfrist von
drei Monaten bis maximal 31. Dezember 2016. Das heißt: Ärztinnen und
Ärzte haben bis maximal Ende Dezember 2016 Zeit, die 150 DFP-Punkte in
der erforderlichen Zusammensetzung
nachzuweisen. Der Fortbildungszeitraum verschiebt sich dadurch parallel,
je nachdem, welchen Zeitraum der Arzt
innerhalb der Frist 1. September bis
maximal Ende Dezember 2016 für die
Erfüllung der Fortbildungspflicht angibt (Beispiel: Ein Arzt weist nach, im
Zeitraum von 1. November 2013 bis 31.
Oktober 2016 die notwendigen Punkte
gesammelt zu haben; diesfalls wird sein
DFP-Diplom mit 1. November 2016
ausgestellt).
4. Zweite Mahnung
Im Laufe des Jänners 2017 erfolgt wiederum durch die Österreichische Ärztekammer / Akademie der Ärzte eine
zweite Mahnung, mit einer letzten Fristsetzung bis maximal Ende April 2017
und unter Ankündigung juristischer
Schritte in dem Sinne, dass bei Nichtvorliegen eines DFP-Diploms oder von
150 DFP-Punkten in der erforderlichen
Zusammensetzung in drei Jahren sowohl der Disziplinaranwalt eingeschaltet wird als auch, bei niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten, die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der
Medizin (ÖQMed) hinsichtlich einer
allfälligen Aberkennung des Qualitätssicherungszertifikats informiert wird.
Verstreicht auch diese Frist und wird
keine Glaubhaftmachung vorgelegt,
erstattet die Österreichische Ärztekammer / Akademie der Ärzte von sich aus
eine Disziplinaranzeige gegen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte.
Die Österreichische Ärztekammer /
Akademie der Ärzte und die Landesärztekammern informieren sich regelmäßig gegenseitig über die entsprechenden Maßnahmen und die Zahl der
Ärztinnen und Ärzte, die Fortbildungsnachweise besitzen beziehungsweise
sich aus der Ärzteliste streichen lassen.
Die Landesärztekammern werden während des Mahnverfahrens von der Österreichischen Ärztekammer zeitnahe
über den Stand in ihrem Bundesland
informiert und können die Ärztinnen
und Ärzte beziehungsweise die Österreichische Ärztekammer / Akademie
der Ärzte unterstützen.
5. Disziplinarverfahren
Die Korrespondenz mit den Ärztinnen
und Ärzten, eine regelmäßige revolvierende Drei-Monats-Nachfristsetzung
sowie die Information der Landesärztekammer bleiben auch während des
Disziplinarverfahrens aufrecht, da Ärztinnen und Ärzte ja weiterhin ihre Fortbildungsverpflichtung erfüllen müssen.
Verweigern Ärztinnen und Ärzte beharrlich die Erfüllung dieser Pflicht, können sie durch Disziplinarentscheid aus
der Ärzteliste gestrichen werden; diese
Entscheidung obliegt aber den Disziplinarorganen. Bei niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten läuft parallel ein
Prozess in der ÖQMed in Zusammenhang mit einem Qualitätsmangel.
Darüber hinaus kommt bei einer beharrlichen Verweigerung, dieser Berufspflicht nachzukommen, ein Berufsverbot nach erfolgter Prüfung der
Vertrauenswürdigkeit in Frage. …
Service: Alle Details zur DFP-Verordnung und wie Sie am schnellsten zu
Ihrem DFP-Diplom kommen, finden Sie
auf www.meindfp.at.
COVERSTORY AM PULS
Interview
„So gut wie möglich unterstützen“
Ruth Jilch, Leiterin des Referats Ärztliche Fortbildung der Ärztekammer für Wien,
über ihre Gründe, die Frist des Fortbildungsnachweises am 1. September 2016 positiv
zu sehen, sowie die Vielzahl an Serviceleistungen, die ihr Referat der Kollegenschaft
hinsichtlich der Erreichung des Fortbildungsdiploms anbietet.
Von Susanne Schönmayr
doktorinwien: Wie zuversichtlich sind
Sie, dass bis zum Stichtag des Fortbildungsnachweises am 1. September 2016
der Großteil der Kolleginnen und Kollegen über ein DFP-Diplom verfügen wird?
Jilch: Da bin ich sehr zuversichtlich.
Derzeit haben in Wien bereits 55 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte ein
DFP-Diplom ausgestellt bekommen.
Kein anderes Bundesland in Österreich
hat dazu bessere Zahlen. Allein seit
Ende 2014 konnten wir diesen Wert
um 3 Prozent steigern, und ich erwarte,
dass Ende 2015 bereits mehr als 65 Prozent aller Wiener Ärztinnen und Ärzte
ein DFP-Diplom vorweisen können.
Foto: Stefan Seelig
doktorinwien: Welche Maßnahmen
hat das Fortbildungsreferat gesetzt, um
diese Entwicklung voranzutreiben?
Jilch: Es ist uns bewusst, wie aufwendig es ist, jährlich 50 Stunden an ärztlicher Fortbildung zu absolvieren. Daher
haben wir eine Reihe von Serviceangeboten initiiert, die von den Kolleginnen
und Kollegen auch sehr gerne in Anspruch genommen werden. Ich denke
hier zum Beispiel an den Umstand,
dass seit 1. Jänner 2015 in Wien Anträge nur mehr online eingereicht werden.
Was haben wir gemacht? Wir haben
die Möglichkeit geschaffen, dass jede
Ärztin und jeder Arzt unsere Mitarbeiterinnen im Fortbildungsreferat mittels
Einverständniserklärung ermächtigen
kann, für sie die wichtigsten Schritte einzuleiten. Zudem bieten wir nun
auch in den Spitälern eigene Sprechstunden zum Thema an.
doktorinwien: Was genau ist denn der
Inhalt dieser Sprechstunden?
Jilch: Es geht in erster Linie darum, den
Kolleginnen und Kollegen den Weg in
die Ärztekammer zu ersparen. Unsere
Mitarbeiterinnen nehmen im Rahmen
der Sprechstunden die Fortbildungszeugnisse und Anträge für die Diplome
sowie die Einverständniserklärungen
entgegen. Anschließend werden die
DFP-Punkte im System eingebucht und
die Anträge für die Diplome an die Österreichische Ärztekammer übermittelt.
doktorinwien: Gibt es auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die
Möglichkeit, dieses Service in Anspruch
zu nehmen?
Jilch: Ja selbstverständlich. Die Einverständniserklärung kann im Fortbildungsreferat beantragt und dort auch
gemeinsam mit den Fortbildungszeugnissen abgegeben werden. Dann
kümmern sich die Mitarbeiterinnen
genauso um die Buchungen und die
Einreichung des DFP-Diploms.
Jilch: „Ich bin sehr
zuversichtlich, dass
am 1. September
2016 der Großteil aller Wiener
Ärztinnen und Ärzte
über ein DFP-Diplom
verfügen wird.“
doktorinwien: Wieso ist es so wichtig,
dass Ärztinnen und Ärzte tatsächlich ein
DFP-Diplom beantragen und nicht nur
die ausreichende Anzahl an DFP-Punkten erreichen?
Jilch: Im Zuge des Fortbildungsnachweises ist von allen Ärztinnen und
Ärzten mit Stichtag 1. September 2016
verpflichtend nachzuweisen, dass der
gesetzlichen Fortbildungspflicht nachgekommen wurde. Das DFP-Diplom
ist die einfachste Möglichkeit, diesen
Nachweis zu erbringen. Daher rät die
Österreichische Ärztekammer aus-
Kontakt
Sabine Stastny, Tel.: 515 01/1281 DW, Fax: 512 60 23/1281
DW, E-Mail: [email protected]
Bernadette Butzendobler, Tel.: 515 01/1243 DW, Fax: 512
60 23/1243 DW, E-Mail: [email protected]
Katharina Luckerbauer, Tel.: 515 01/1246 DW, Fax: 512 60
23/1246 DW, E-Mail: [email protected]
drücklich dazu, so früh wie möglich ein
DFP-Diplom zu beantragen. Darüber
hinaus ist das DFP-Diplom auch für
die regelmäßig stattfindende Ordinationsevaluierung gemäß Qualitätssicherungsverordnung 2012 relevant.
Im Zuge dieser Evaluierungen wird geprüft, ob die Ordinationsinhaber über
ein DFP-Diplom verfügen.
doktorinwien: Sie haben selbst angesprochen, dass es viel Aufwand ist,
ärztliche Fortbildungen im Umfang von
50 Stunden jährlich zu absolvieren. Was
raten Sie Kolleginnen und Kollegen, denen die Zeit fehlt, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, oder Eltern, die für
diese Zeit eine Kinderbetreuung organisieren müssen?
Jilch: Für alle Ärztinnen und Ärzte
gibt es die Möglichkeit, einen beträchtlichen Teil der geforderten Fortbildungsstunden im Rahmen eines
Online-Literaturstudiums von zu Hause aus zu absolvieren. Alle Mitglieder
der Wiener Ärztekammer erhalten
eine kostenfreie Mitgliedschaft in der
Gesellschaft der Ärzte für ein halbes
Jahr. So können die Kolleginnen und
Kollegen mehr als 1000 Artikel für das
Online-Literaturstudium in Anspruch
nehmen. Außerdem bieten wir zwei
unserer Großveranstaltungen, Medizin
im Museum und Med Monday, online an. Insgesamt können sogar zwei
Drittel aller DFP-Punkte in Form eines
Literaturstudiums absolviert werden.
Für Mütter und Väter gibt es zusätzlich
ein ganz spezielles Service bei unseren
Großveranstaltungen Giftiger Samstag,
Open Air Lunge, Collegium Publicum
und Medizin im Museum: Alle vorab
angemeldeten Kinder werden kostenlos
während dieser Veranstaltungen von
einem eigenen Team im Rahmen unserer Kindebetreuung umsorgt. …
04_2015 doktor in wien
27
SERVICE KONGRESSE
APRIL 2015
ZAFI – ZAHNÄRZTLICHE FORTBILDUNG
Update Schmerztherapie 2015
Ort: Universitätsklinik für Notfallmedizin
1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20
Termin: 21.4.2015
Wissenschaftliche Leitung: Dr. Christian Wallmüller
Veranstalter: Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien, Universitätsklinik für Notfallmedizin, CEMIC-Excellenzzentrum
Information: Universitätsklinik für Notfallmedizin
Gabriela Hess, Cornelia Gaudmann
1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20
Tel.: +43/1/40 400-39530 DW
E-Mail: [email protected], www.cemic.at
ZAFI – Zahnärztliche Fortbildung der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorferstraße 83/4, Tel.:+43/1/597 33 57/10-12 DW,
Fax: 13 DW, E-Mail: spitzhuetl@zafi.at, schramm@zafi.at
Seminar Kontrastmittelsonographie
„CEUS bei Leber, Niere, Milz, Prostata, Lymphknoten,
Gefäßen, Herz – Neue Guidelines“
Ort: St. Josef-Krankenhaus, 1130 Wien, Auhofstraße 189
Termin: 22.4.2015
Wissenschaftliche Leitung: Dr. Christian Aiginger
Veranstalter: Collegium acad. für Ultraschalldiagnostik
inklusive kontrastverstärkter Sonographie
Information und Anmeldung: Collegium acad. für Ultraschalldiagnostik inklusive kontrastverstärkter Sonographie, 1130
Wien, Auhofstraße 118/3, Tel.: +43/650/913 91 30, Fax:
+43/1/253 3033-4911 DW, www.kontrastmittelsonographie.at
6th AOCMF
„Course-Advances in Operative Techniques in Oral and
Maxillofacial Surgery (with Anatomical Specimens)“
Ort: Medizinische Universität Wien, Anatomisches
Institut, 1090 Wien, Währinger Straße 13
Termin: 22. – 24.4.2015
Wissenschaftliche Leitung: Prof. DDr. Christos Perisanidis
Veranstalter: Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien,
Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Information und Anmeldung: AO Course Sekretariat
Sylvia Reischl, E-Mail: [email protected]
Einzelmittelhomöopathie aus der Praxis für
die Praxis
Ort: Hotel IBIS Wien Mariahilf
1060 Wien, Mariahilfer Gürtel 22-24
Termin: 23. – 26.4.2015
Themen: Entzündungen, Husten, Bronchitis, Grippale Infekte, Infektanfälligkeit, Angina, Rhinitis, Sinusitis, Otitis,
Schwangerschaft, Geburt, Kindheit, Asthma Bronchiale,
Neurodermitis, Hauterscheinungen, Psychisches Trauma,
Praktische Anwendung der Konstitution und Diathese
Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Marktl
Veranstalter: Wiener Internationale Akademie für Ganzheitsmedizin
Information und Anmeldung: Eunike Prosl, Tel.: +43/1/616
26 44-78 DW, E-Mail: [email protected], www.gamed.or.at
BITTE BEACHTEN SIE
Das gesamte Programm der Gesellschaft der Ärzte in Wien
können Sie auf www.billrothhaus.at nachlesen.
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doktor in wien 04_2015
Moderne Kieferorthopädie: Qualität und Effizienz
Dr. Guido Sampermans
26. – 27.4., 31.5. – 1.6., 28. – 29.6., 13. – 14.9., 18. – 19.10., 15. – 16.11.,
20. – 21.12.2015, 17. – 18.1., 21. – 22.2., 20. – 21.3.2016
Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen mit Kochbuch zur
vorhersehbaren ästhetischen Schichtung
Dr. Stephan Höfer
08.5.2015
Endodontie 2015
Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, DDr. Markus Laky, Dr. Christoph Kurzmann
29.5.2015
Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde 2015
Prof. Dr. Jürgen Manhart und Team
29. – 30.5., 12. – 14.6., 3. – 4.7., 4. – 5.9., 30. – 31.10., 4. – 5.12.2015
Blut als Infektionsüberträger
Univ.-Prof. DDr. Apostolos Georgopoulos
30.5.2015
Kieferorthopädie für Fortgeschrittene
Prof. Dr. Martin Baxmann
31.5. – 1.6., 20. – 21.9., 18. – 19.10., 8. – 9.11., 22. – 23.11.2015
Röntgen (Seminar für Assistenten)
Univ.-Prof. Dr. Ales Celar
13.6.2015
ZAFI Curriculum - Implantologie 2015
Implantologie Live OP – Kurse – Planungs-Jour-fixe
Dr. Christian Schober, Wien, Univ.-Prof. DDr. Raoul Polansky, Prof. DDr. Rudolf
Seemann,
DDr. Cornelia Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM Tom Vaskovich
Kursserie 1: 19. – 20.6.2015
Kursserie 2: 18. – 19.9., 23. – 24.10., 20. – 21.11.2015
Sommerakademie – Digitale Zahnheilkunde
Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, Dr. Christoph Kurzmann, Dr. Rinet Dauti,
Dr. Birgit Nawrath, ZTM Tom Vaskovich, Univ.-Prof. Dr. Rainer Hahn, Dr. Stefan
Seckler
26. – 27.6.2015
Aufbereitung zahnärztlicher Medizinprodukte (Seminar für Assistenten)
Prof. Dr. Martin Baxmann
3.9., 11.9., 17.9.2015
Administration – Verwaltung (Seminar für Assistenten)
Dr. Johanna Treer
4.9.2015
Assistenz in der selbstligierenden Multibrackettechnik (Seminar für
Assistenten)
Prof. Dr. Martin Baxmann
7.9.2015
Fotodokumentation (Seminar für Assistenten)
Dr. Gerhard Schager
12.9.2015
Notfallkoffer und Bereitschaftsapotheke bzgl. § 37 ZÄG
Dr. Werner Deutschmann
12.9.2015
Intensivkurs Endodontie
Dr. Johannes Reichsthaler
18. – 19.9.2015
KONGRESSE SERVICE
35th EUROPEAN WORKSHOP ON CEREBRAL REVASCULARIZATION
MAI BIS OKTOBER 2015
Ort: Medizinische Universität Wien, 1090 Wien, Spitalgasse 23
Termin: 23. – 25.4.2015
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Andreas Gruber
Veranstalter: Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien AKH, Universitätsklinik für
Neurochirurgie
Sekretariat: Alice Haindl, E-Mail: [email protected]
11. Fachtagung der Österreichischen
Balintgesellschaft
„Sensibilität im Umgang mit Patienten“
Ort: Ärztekammer für Salzburg
5020 Salzburg, Faberstraße 10
Termin: 9.5.2015
Veranstalter: Österreichische Ballintgesellschaft
Information und Anmeldung: Ärztekammer für Salzburg
Edith Trausnitz, 5020 Salzburg, Bergstraße 14
Tel.: +43/662/871 327-117 DW
E-Mail: [email protected], www.balintgesellschaft.at
Teilnahmegebühr: EUR 60,- (ermäßigt EUR 30,-)
EUROPEAN TRAUMA COURSE
Ort: Europahaus Wien – Schloss Miller Aichholz, 1140 Wien, Linzer Straße 429
Termin: 24. – 26.4.2015
Wissenschaftliche Leitung: Dr. Michael Hüpfl
Veranstalter: Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien AKH, Universitätsklinik für
Anästhesie, Allgemeine Intensivmedizin und Schmerztherapie
Sekretariat: Florian Trummer, E-Mail: [email protected]
„MANN UND GESUNDHEIT“
2. Interdisziplinärer Kongress zum Thema Männergesundheit
Ort: Hotel Park Royal Palace Vienna, 1140 Wien, Schloßallee 8
Termin: 25.4.2015
Themen: Männliche Depression, Lebensstilmodifikation, Sport und Herz, Sport
und Hormone, Prostata und Sexualität, Sequenztherapie des Prostatakarzinoms
Wissenschaftliche Leitung: Dr. Michael Eisenmenger
Veranstalter: Österreichische Gesellschaft für Mann und Gesundheit
Organisation und Anmeldung: MEDahead Gesellschaft für medizinische Information
mbH, 1070 Wien, Seidengasse 9/Top 1.3., Tel.: +43/1/607 02 33-69 DW
E-Mail: [email protected], www.mann-und-gesundheit.at
12. KREMSER TAGE
„Schmerz lass nach … – Eine interdisziplinäre Herausforderung“
Ort: Donau-Universität Krems, Audimax
3500 Krems an der Donau, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
Termin: 5. – 6.6.2015
Veranstalter: Donau-Universität Krems, Department für Psychotherapie und
Biopsychosoziale Gesundheit
Information und Anmeldung: Donau-Universität Krems, Margit Dirnberger, 3500
Krems an der Donau, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, Tel.: +43/2732/893 26 39, E-Mail:
[email protected], www.donau-uni.ac.at/psymed/kremsertage
KARDIOLOGIE IM ZENTRUM
Ort: Design Center Linz, Europlatz 1, 4020 Linz
Termin: 9. – 10.10.2015
Organisation: Prim. Priv.-Doz. Dr. Clemens Steinwender, Dr. Simon Hönig
Information: Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft
1200 Wien, Engerthstraße 128, Tel.: +43/1/536 63-32 DW, E-Mail: [email protected]
16. JAHRESTAGUNG DER ÖSTERREICHISCHEN ADIPOSITAS GESELLSCHAFT
„Adipositas 2015, Vision & Wirklichkeit“
Ort: Tagungszentrum Schönbrunn, 1130 Wien, Schönbrunner Straße 47
Termin: 23. – 24.10.2015
Wissenschaftliche Leitung: Prim. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Ludvik
Information und Anmeldung: Österreichische Adipositas Gesellschaft
1090 Wien, Währinger Straße 76/13
Simone Posch, MA, Tel.: +43/650/770 33 78, E-Mail: offi[email protected]
Fachtag Praktische Psychopharmakologie
„Indikationen und Interaktionen – Von der Evidenz zur
Eminenz“
Ort: Casino Baumgarten, 1140 Wien, Linzer Straße 297
Termin: 9.5.2015
Wissenschaftliche Leitung: Prim. Dr. Andreas Walter,
Prim. Dr. Christa Rados
Veranstalter: BE Perfect Eagle GmbH
Information und Anmeldung: BE Perfect Eagle GmbH
E-Mail: offi[email protected]
www.praktische-psychopharmakologie.at/
Nutrition 2015 - „Ernährung – Quelle des
Lebens“
Ort: Bregenzer Festspiel- und Kongresshaus
6900 Bregenz, Platz der Wiener Symphoniker 1
Termin: 28. – 30.5.2015
Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Wilfred Druml
Veranstalter: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Ernährung, Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin, Gesellschaft für Klinische Ernährung der Schweiz
Information und Anmeldung: AKE-Geschäftsstelle
1090 Wien, Höfergasse 13/5, Tel.: +43/1/969 04 87, E-Mail:
[email protected], www.nutrition-congress.org
59. Österreichischer HNO-Kongress 2015
„Wissenschaft und Innovation für unsere Patienten“
Ort: Congress Innsbruck, 6020 Innsbruck, Rennweg 3
Termin: 16. – 19.9.2015
Kongresspräsident: Univ.-Prof. Dr. Herbert Riechelmann
Co-Präsident: Univ.-Prof. Dr. Parick Zorowka
Veranstalter: Österreichische Gesellschaft für Hals-,
Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie
Kongresssekretariat: Mondial Congress & Events
Tel.: +43/1/588 04 -0, E-Mail: [email protected]
www.mondial-congress.com/hno2015
Grundkurs Abdomensonographie
Ort: Austria Trend Hotel Donauzentrum
1220 Wien, Wagramer Straße 83-85
Termin: 9. – 10.10.2015
Leitung: Univ.-Prof. Dr. Gebhard Mathis
Anmeldung: Berufsverband Österreichischer Internisten
Sekretariat, 1200 Wien, Treustraße 43/4/4
Tel.: +43/1/270 24 57, E-Mail: [email protected], www.boei.or.at
04_2015 doktor in wien
29
SERVICE MEDIZIN
HPV-Impfung
Österreich ist Vorreiter in Europa
Viele Jahre haben in Österreich die Diskussionen rund um die prophylaktische Impfung
gegen Human Papilloma Viren gedauert. 2014 ist die Immunisierung in das kostenfreie
Impfprogramm für Mädchen und Buben aufgenommen worden. Mit der Berücksichtigung
aller Neun- bis Zwölfjährigen ist Österreich dabei nunmehr ein Vorreiter in Europa.
Ź Human Papilloma Viren (HPV)
führenden Krebsabstrichen eine gute
sind kleine DNA-Viren, welche
Früherkennungsmethode, doch eine
die Epithelzellen der Haut und
Prävention von Anfang an stellt das
Schleimhaut infizieren können. HPVnicht dar.
Infektionen des Genitaltrakts sind die
In Österreich gibt es laut Schätzungen
häufigsten sexuell übertragenen Virus- Derzeit
jährlich 700 vermeidbare Krebsfälle,
infektionen weltweit. 40 der mittler- sind zwei
die durch HPV ausgelöst werden. Daweile 170 identifizierten HPV-Typen HPV-Impfzu kommen 3000 verhinderbare Opekönnen Infektionen in der Ano-Genirationen wegen Krebsvorstufen am
talregion hervorrufen. Die HPV-In- stofftypen in
Gebärmutterhals sowie 15.000 Fälle
fektionen sind zumeist nur vorüberge- Österreich
an Genitalwarzen. Zwischen 50.000
hend und ohne Symptome, stellten zugelassen.
und 60.000 Frauen in Österreich beExperten des Departments für Virolokommen pro Jahr nach einem Krebsgie der MedUni Wien fest.
KREBS DURCH HPV-INFEKTIONEN
Allerdings: Anhaltende Infektionen sind mit der EntKarzinome, die vermutlich auf Infektionen mit Papillomastehung von gutartigen und
Viren (HPV) zurückzuführen sind, Österreich 2009
bösartigen Gewebeverändedavon durch Virentypen HPV 16 bzw. 18, die durch
rungen assoziiert. Zu letzteGeschlechtsverkehr übertragen werden, Schätzung
ren gehören Genitalwarzen,
Todesfälle
Erkrankungen
zu ersteren Karzinome im
901
400
Genitalbereich oder beiFrauen
477
203
spielsweise auch im HNOBereich. Sogenannte High394
161
davon Krebs der
risk-Typen von HPV sind
Gebärmutter
295
120
für fast alle Gebärmutterhalskarzinome verantwort958
382
Männer
lich. Allein die HPV-Typen
269
103
16 und 18 verursachen 70
Prozent dieser Karzinome.
Grafik: © APA, Quelle: APA/Gesundheitsministerium
Die nunmehr entwickelte
breiter wirkende Impfung
mit Antigenen gegen fünf weitere Viabstrich beim Gynäkologen einen verrusvarianten (HPV 31, 33, 45, 52 und 58) Sie schützen
dächtigen Befund, was Vorstufen zu
erhöht diese Schutzrate auf ungefähr 90 gegen zwei
Gebärmutterhalskrebs oder eine evenProzent.
tuelle Erkrankung betrifft. Das könnte
(HPV 16,
durch die Impfung deutlich verringert
700 vermeidbare Krebsfälle
18) oder vier werden.
„Das Zervixkarzinom ist nach dem Virusvarian- Derzeit sind zwei HPV-Impfstofftypen
zugelassen. Sie schützen gegen zwei
Mammakarzinom (weltweit, Anm.) das ten (16, 18,
(HPV 16, 18) oder vier Virusvarianten
zweithäufigste Malignom bei Frauen:
(16, 18, 6, 11). Die Vakzine mit dem
In der EU werden jährlich ungefähr 6, 11).
breiteren Spektrum soll auch Genital33.000 Fälle von Zervixkarzinomen
warzen verhindern. Die Impfstoffe beverzeichnet und etwa 15.000 dadurch
stehen aus DNA-freien virusähnlichen
bedingte Todesfälle registriert“, so die
Partikeln („virus like particles“, VLP),
Wiener Experten. Zwar gibt es für diese
die das gentechnisch hergestellte ProteKrebserkrankung mit jährlich durchzu30 doktor in wien 04_2015
in L1 enthalten, welches einen Teil der
Hülle rund um die Viruserbsubstanz
bildet. Das führt zu einer Abwehrreaktion gegen die Viren.
Alle zugelassenen Impfstoffe sind in
groß angelegten Studien erprobt worden. Sie sind laut den Wiener Virologen „sicher, gut verträglich und hoch
immunogen“.
Zwei Teilimpfungen
Im Rahmen des von der öffentlichen
Hand finanzierten Programms ist die
Impfung jetzt für alle Kinder in Österreich zwischen neun und zwölf Jahren
kostenlos. Vom zwölften bis zum 15.
Lebensjahr gibt es die Vakzine zu einem
vergünstigten Selbstkostenpreis. Es
sind zwei Teilimpfungen vorgesehen.
Die Immunisierung für Buben und
Mädchen wird 2015 in den Schulen so
organisiert, dass die HPV-Impfserie
(zwei Teilimpfungen) noch im selben
Schuljahr abgeschlossen werden kann.
Zusätzlich wird die Immunisierung in
den öffentlichen Impfstellen der Bundesländer für Kinder ab dem vollendeten neunten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr kostenlos
angeboten. Als Zeitpunkt für die Inanspruchnahme gilt der Zeitpunkt der
ersten Teilimpfung. Auch Kinder der
vierten Schulstufe können diese Impfung an den genannten Stellen in Anspruch nehmen.
Zusätzlich bieten die Bundesländer
für Kinder bis zum vollendeten 15.
Lebensjahr Catch-up-Impfungen zu
einem vergünstigten Selbstkostenpreis
an. Bei einer Pressekonferenz ist bereits darauf hingewiesen worden, dass
die HPV-Kinderimpfungen in jenen
Bundesländern am besten etabliert
werden konnten, wo es diese sowohl
via öffentliche Stellen als auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
gibt. …
APA/ New England Journal
MEDIZIN SERVICE
Neue Vakzine schützt zu 90 Prozent vor Gebärmutterhalskrebs
Masernimpfstoff wirkt
modifiziert auch gegen
das Chikungunya-Virus
Eine neue Vakzine schützt zu 90 Prozent
gegen Gebärmutterhalskrebs. Das hat eine
Wirksamkeitsstudie für diesen Impfstoff
gegen Zervixkarzinome und andere durch
Human Papilloma Viren verursachte Krankheiten ergeben. Federführend war dabei Elmar Joura von der Wiener Universitätsklinik
für Frauenheilkunde.
In den USA ist die Vakzine bereits zugelassen,
in der EU soll das im Verlauf dieses Jahres der
Fall sein. „Die bisher erhältlichen HPV-Impfstoffe schützen zu 70 Prozent gegen Gebärmutterhalskrebs. Mit dem neuen Impfstoff
steigt die Schutzrate auf 90 Prozent“, sagte
Joura gegenüber der Austria Presse Agentur.
Joura und die Co-Autoren impften ungefähr
die Hälfte von 14.215 Frauen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren je dreimal (Tag eins,
nach zwei und nach sechs Monaten) entweder
mit der Vierfach-Vakzine oder mit der neuen
Vakzine mit neun verschiedenen Antigenen.
„Zunächst zeigte sich, dass beide Vakzine
gleich gut sind, was die Verhinderung von
Krebs und Krebsvorstufen durch HPV 16
und HPV 18 betrifft“, beschrieb Joura seine
Erkenntnisse. Der Vorteil der neuen Vakzine
Ein modifizierter Masernimpfstoff gegen Masern hat das Potenzial, gegen das
Chikungunya-Virus zu wirken. Das ist das
Ergebnis einer Studie, die unter anderem an
der Wiener Universitätsklinik für Klinische
Pharmakologie durchgeführt wurde.
Das Chikungunya-Virus verursacht eine
fiebrige Erkrankung, die tödlich enden
kann und vor allem in Lateinamerika und in
der Karibik auftritt. Es gibt dagegen weder
einen Impfstoff noch wirksame Medikamente. Den Wissenschaftern der MedUni
Wien unter Leitung von Bernd Jilma, des
Instituts Pasteur in Paris, des Walter Reed
Army Institute of Research in den USA
sowie der Wiener Biotechfirma Themis
Bioscience GmbH ist es gelungen, winzige
Oberflächenpartikel des ChikungunyaVirus mithilfe des Masernimpfstoffs in den
menschlichen Körper zu bringen und deren
Wirksamkeit nachzuweisen.
„Das modifizierte Masernvirus wird wie
ein trojanisches Pferd in den Menschen
eingeschleust und produziert dort die
entsprechenden Oberflächenpartikel des
Chikungunya-Virus“, erläuterte Jilma. Dies
geschieht in so geringer Konzentration, dass
keine Krankheitssymptome auftreten. Die
Chikungunya-Partikel sind dennoch in der
Lage, das lymphatische System anzuregen
und eine Antikörperproduktion auszulösen.
Diese Antikörper stehen dann für jenen
Zeitpunkt bereit, wenn wirklich eine Ansteckung mit dem Chikungunya-Virus erfolgt.
Damit kann die Erkrankung nicht ausbrechen. Die Technologie wurde am Institut
Pasteur entwickelt, von Themis Bioscience
GmbH umgesetzt und nun an der MedUni
Wien an 42 Probanden klinisch getestet.
Das modifizierte Virus verstärkt laut
MedUni Wien auch die Immunität gegen
die klassische Maserninfektion. „Wenn der
Impfstoff entsprechend verändert ist, könnte
er auch gegen Dengue-Fieber oder andere
Viren wirksam sein“, erklärte Jilma. Die
Erkenntnisse müssen nun in Phase II- und
Phase III-Studien klinisch evaluiert werden,
ein Einsatz in der Praxis sei in drei bis fünf
Jahren denkbar, so die Wissenschafter.
In Österreich gab es im vergangenen Jahr 20
Fälle von Chikungunya-Fieber. Es verursacht
unter anderem Muskel- und starke Gelenkschmerzen, die Monate bestehen bleiben
können. …
The Lancet Infectious Diseases
liegt aber in der breiteren Abdeckung von
Human Papilloma Virusvarianten. „Insgesamt
entwickelten 31 Frauen durch HPV 31, 33,
45, 52 und 58 hervorgerufene Krebsvorstufen an Gebärmutterhals, Vulva und Vagina,
davon nur eine einzige, die mit dem neunvalenten Impfstoff immunisiert worden war“,
stellten die Wissenschafter fest. „Damit lag
die Schutzrate bei 96,7 Prozent. Die durchschnittliche Beobachtungszeit für die Studie
betrug dreieinhalb Jahre“, fasste der Wiener
Spezialist die Ergebnisse zusammen. … APA
Foto: David Marchal/iStock
Unabhängiger Wiener Impftag
zum zweiten Mal im Rathaus
An die 600 Teilnehmer haben am 12. Februar
2015 den zweiten unabhängigen Wiener
Impftag im Festsaal des Wiener Rathauses
besucht. Der unabhängige Impftag wird ohne
Unterstützung der Industrie veranstaltet und
bietet eine neutrale Plattform für alle Interessierten im Gesundheitsbereich. Präsentiert
wurden unter anderem das kostenlose Wiener
Impfprogramm, erste Ergebnisse der HPVImpfung sowie der aktuelle Stand zu Impfen
in der Frauenheilkunde und Impfen im Alter.
Das bundesweite Kinderimpfprogramm mit
Finanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherung bietet ein niederschwelliges,
kostenloses Impfangebot für Kinder. Die Länder tragen, neben dem Bund, die Hauptlast
bei der Umsetzung. Die Stadt Wien gibt hierfür jährlich ungefähr drei Millionen Euro aus.
Mit mittlerweile ungefähr 500 Ärztinnen und
Ärzten, die in Wien für das Kinderimpfprogramm tätig sind, bietet Wien damit eine
breite und niederschwellige Impfmöglichkeit
für die Bevölkerung.
300 Ärztinnen und Ärzte aus dem niedergelassenen Bereich und ungefähr 200
Ärztinnen und Ärzte der MA 15 – Gesundheitsdienst führen jährlich in etwa 230.000
Impfungen durch. Die meisten Impfungen
werden noch im Vorschulalter mit ungefähr
170.000 Impfungen bei den Kinderärzten
durchgeführt. Das Kinderimpfprogramm
umfasst mittlerweile acht Impfungen gegen
13 impfpräventable Krankheiten, wie Masern,
Mumps, Röteln und seit 2012 auch Meningokokken und Pneumokokken. Mit der Aufnahme der HPV-Impfung im Februar 2014
ist das Kinderimpfprogramm stark erweitert
worden. …
Referat Impf- und Schulärzte
04_2015 doktor in wien
31
SERVICE MEDIZIN
Gentests könnten Brustkrebstherapie genauer machen
Darmkrebs:
Zu wenig Früherkennung in Österreich
Der Nutzen der Darmspiegelung zur
Früherkennung von Karzinomen und deren
Vorstufen übersteigt laut dem Wiener Onkologen Heinz Ludwig andere Krebsfrüherkennungsmaßnahmen. Doch nur 11 Prozent
der Menschen über 50 Jahren nehmen in
Österreich die angebotenen Untersuchungen
in Anspruch.
Ludwig, seit vielen Jahren in Sachen Krebsfrüherkennung aktiv, in einem Plädoyer für
die Koloskopie: „6 Prozent der Bevölkerung
sind im Laufe ihres Lebens mit dem Problem
Darmkrebs konfrontiert. 2011 wurden in
Österreich 4348 Darmkrebserkrankungen
registriert, 2175 Menschen starben an der
Krankheit. Dabei ist die Mortalitätsrate in
den vergangenen 20 Jahren um 20 Prozent
gesunken.“ Eine ab dem 50. Lebensjahr alle
sieben bis zehn Jahre durchgeführte „sanfte“
Koloskopie erlaubt die Frühdiagnose und
Beseitigung von Karzinomvorstufen oder
eines Karzinoms im zu 90 Prozent heilbaren
APA
frühen Stadium.
32
doktor in wien 04_2015
diesem Weg keine genaue Risikoabschätzung möglich.
„Man weiß, dass nicht alle Frauen
mit intermediärem Risiko unbedingt
eine Chemotherapie benötigen. Aber
die Entscheidung fällt im Einzelfall
oftmals schwer, und daher wird sicherheitshalber häufig – das heißt zu
häufig – zugunsten einer Chemotherapie entschieden“, erklärte Angelika
Reiner, Pathologin und Präsidentin
der ÖGS.
Genexpressionsuntersuchungen im
Tumorgewebe ermöglichen demnach
präzise Einschätzungen des Rückfallrisikos und werden in vielen Ländern,
wie den USA, Großbritannien oder
Deutschland, von den Krankenkassen
bezahlt. „In einem standardisierten
Verfahren können hier Patientinnen
identifiziert werden, die eine sehr
gute Prognose haben und somit
auf eine Chemotherapie verzichten
können. Diese momentan noch
sehr teuren Tests machen vor allem
bei jenen Patientinnen Sinn, deren
Risiko wir nach herkömmlichen Testungen
als intermediär einstufen“, so Ruth Exner von
der Wiener Universitätsklinik für Chirurgie.
Da unnötigerweise durchgeführte Chemotherapien sowohl massives Leid bei den
betroffenen Patientinnen als auch sehr hohe
Kosten für das Gesundheitssystem verursachen, fordert die ÖGS die Krankenkassen
dazu auf, die Kosten für Genexpressionstest
bei Patientinnen mit intermediärem Risiko
zu übernehmen.
Christian Singer, Leiter der Abteilung für
Senologie der Wiener Universitätsklinik für
Frauenklinik, schätzt die Zahl der Frauen,
denen durch eine präzisere Risikoeinschätzung mittels Genexpressionstests künftig eine
Chemotherapie erspart werden könnte, auf
jährlich bis zu 1000. „Wenn man bedenkt,
dass ein einziger von bis zu acht pro Patientin
notwendigen Chemotherapiezyklen bereits
mehr kostet als die gesamte Durchführung
eines Genexpressionstests, so erscheint es
schon allein aus finanziellen Überlegungen
widersinnig, dass die Krankenkassen bis
heute kein Geld für diese Untersuchung
aufbringen. …
APA
Neue Medikamente verbessern
das Überleben beim Myelom
Beim Multiplen Myelom haben sich neue
Medikamente mit einer Steigerung der
Überlebensdauer der Patienten um Dutzende
Monate ausgewirkt.
Johannes Drach und die Co-Autoren der
Studie von der Klinischen Abteilung für
Onkologie der Wiener Universitätsklinik für
Innere Medizin I haben ihre Ergebnisse aus
der Analyse der Daten von 200 Patienten
mit Multiplem Myelom aus den Jahren
1993 bis 2008 vor Kurzem publiziert. Die
Fachleute: „Zusätzlich zur konventionellen
Chemotherapie und der autologen Stammzelltransplantation gehören die sogenannten
neuen Substanzen (Thalidomid, Bortezomib,
Lenalidomid) nun zur Standardtherapie in
der Behandlung des Multiplen Myeloms. Um
den Nutzen gegenüber der alleinigen Chemotherapie zu untersuchen, haben wir die
Patienten mit Multiplen Myelom an unserer
Institution vor und seit der Einführung der
neuen Substanzen evaluiert.“
Bei den „neuen Substanzen“ handelte es sich
um Thalidomid (der als Krebsmedikament
mittlerweile als hoch wirksam angesehene
Wirkstoff von „Contergan“, der nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen verwendet
werden darf), um eine Weiterentwicklung
dieser Substanz (Lenalidomide) und um
Bortezomib.
Die Ergebnisse der Wissenschafter sind
ziemlich eindeutig. „Das mediane Gesamtüberleben für Patienten unter konventioneller
Chemotherapie betrug 45,2 Monate gegenüber 74,6 Monate bei Behandlung inklusive
neuer Substanzen.“ Bei Patienten, die nach
einer Behandlung zur Beseitigung des eigenen
Blutbildungssystems (Chemotherapie plus
Strahlentherapie) und einer Transplantation eigenen Knochenmarks einen Rückfall
erlitten, stieg diese Lebenserwartung von 35,2
Monaten auf 72,7 Monate im Vergleich der
Patienten vor dem Jahr 2000 und nach dem
Jahr 2000. …
Wiener klinische Wochenschrift
Fotos: Evgeny Terentev/iStock, Sergey Nivens/iStock/Thinkstock
Genexpressionstests sind laut
Brustkrebsspezialisten seit Jahren
international anerkannt und ermöglichen eine präzise Bestimmung des
Rückfallrisikos nach Brustkrebsoperationen. In Österreich könnten –
so eine Aussendung der Gesellschaft
für Senologie (ÖGS) – jährlich bis
zu 1000 unnötige Chemotherapien
verhindert werden. Die Experten
verlangen die Bezahlung der Tests
durch die Krankenkassen.
Sehr viele Frauen werden nach
einer Brustkrebsoperation vorsorglich mit einer Chemotherapie
behandelt, um das Rückfallrisiko
zu minimieren. Die üblichen in der
Pathologie eingesetzten Methoden
sowie die Informationen, die bei
der Operation gewonnen werden
können (Befall von Lymphkonten et
cetera), führen bei etwa der Hälfte
der Patientinnen zur Klassifizierung
in ein hohes oder in ein niedriges
Risiko. Bei der anderen Hälfte mit
intermediärem Risiko ist jedoch auf
MEDIZIN SERVICE
Fortschreitende Lungenvernarbung oft zu spät erkannt
Die bis vor Kurzem trotz verschiedenster
Versuche kaum beeinflussbare fortschreitende Vernarbung der Lunge – die idiopathische
Lungenfibrose (IPF) – kann nun erstmals
wirksam behandelt werden. Doch sie wird
häufig viel zu spät diagnostiziert. Darauf
wiesen Spezialisten bei einem Hintergrundgespräch am 16. Februar 2015 in Wien hin.
„Die idiopathische pulmonale Fibrose ist
eine chronische, fortschreitende Erkrankung.
Sie trifft zumeist ältere Erwachsene. Die
Erkrankung ist auf die Lunge beschränkt“,
sagte Hubert Koller von der 1. Lungeninternen Abteilung im SMZ Baumgartner Höhe/
Otto-Wagner Spital. Die genaue Ursache
der Erkrankung wird noch nicht wirklich
verstanden.
Die IPF betrifft in der EU in etwa 125.000
Patienten. Pro Jahr wird die Diagnose bis zu
35.000 Mal gestellt. Dies erfolgt vor allem
durch Ausschluss anderer Ursachen für die
zunehmende Umwandlung des für den Gasaustausch verantwortlichen Lungengewebes
in Bindegewebe. In Österreich gibt es pro
Jahr 400 bis 600 neue Patienten, bis zu 1700
Menschen leben mit der Erkrankung. Das
Problem liegt darin, dass die durchschnittliche Überlebensdauer nur zwischen zwei
und fünf Jahren (nach fünf Jahren leben nur
noch 30 Prozent) beträgt. Bei den Krebsleiden
zeigen nur Lungen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs eine noch schlechtere Prognose.
„Ein weiteres Problem liegt darin, dass die
Krankheit zu spät diagnostiziert wird. Es
gibt Patienten, die zwei bis vier Jahre mit der
Erkrankung ‚herumlaufen‘. Eine verzögerte
Diagnose ist ungünstig“, sagte Koller. Oft
werde falsch auf eine chronisch obstruktive
Lungenerkrankung getippt. Manche IPF-Patienten verlieren langsam an Atemkapazität, bei
einer zweiten Gruppe geschieht das schub-
weise, die dritte Gruppe zeigt einen schnell
progredienten Verlauf.
Die Diagnose wird laut Koller und Helmut
Prosch von der Wiener Universitätsklinik für
Radiologie und Nuklearmedizin über die klinischen Symptome und in der Computertomografie ziemlich markante Veränderungen
gestellt. Eine Schwierigkeit besteht teilweise
darin, dass es sich bei der IPF-Diagnose
immer auch um eine „Ausschlussdiagnose“ zu
ungefähr 250 anderen und zum Teil ähnlichen Lungenerkrankungen handelt.
Die frühe Diagnose wäre jedenfalls auch für
die nun erstmals vorhandenen Therapiemöglichkeiten wichtig. Im Frühjahr 2014 wurden
zwei Studien publiziert, die belegen, dass die
Substanz Pirfenidone sowie das in der zielgerichteten Krebstherapie eingesetzte Nintedanib
diesen Effekt haben. Die Mittel greifen verschiedene Zielpunkte an, die für die Entwicklung der Vernarbung wichtig sind. Pirfenidone
wird in Österreich von den Krankenkassen
bezahlt, Nintedanib für die Anwendung bei
der Lungenfibrose noch nicht. Letzteres ist für
diese Anwendung in der EU auch noch nicht
zugelassen. … APA/New England Journal of Medicine
Situation der Schmerzmedizin in
Österreich wird immer prekärer
Raiffeisen
Immobilien
27. und 28. Februar 2015 fand in Wien das 19. Internationale Schmerzsymposium statt. Während andere Länder, zum Beispiel Belgien, die
Versorgung der Schmerzpatienten hochfahren, wird die Situation in
Österreich durch Einsparungen „immer prekärer“, betonte am
27. Februar 2015 bei einer Pressekonferenz der Leiter der Klinischen
Abteilung für Spezielle Anästhesie und Schmerztherapie der Wiener
Universitätsklinik für Anästhesie, Allgemeine Intensivmedizin und
Schmerztherapie sowie Organisator des Symposiums, Hans Georg Kress.
Kress schilderte die Lage der Schmerzmedizin in Österreich dramatisch:
„Es ist ein Statement zur prekären und immer prekärer werdenden
Situation der Schmerzmedizin zu machen. Der finanzielle Druck und
die Einsparungsbemühungen im Gesundheitssystem nehmen selbstverständlich die Schmerzmedizin und die Versorgung der Schmerzpatienten nicht aus.“
Quality Living
beim Liesinger Platzl
Eine Studie der MedUni Graz hat dazu vergangenes Jahr harte Daten
geliefert. Kress: „Uns hat das Ergebnis bestürzt und betroffen gemacht.
Von den ehemals 44 Schmerzambulanzen in Österreich sind zehn
geschlossen worden. Die Personalknappheit steht im Vordergrund.“ Die
Lage könne von den Politikern nicht mehr „schöngeredet“ werden, die
„strukturellen Defizite“ würden derzeit aufbrechen.
Ein eigenes Kapitel ist laut Kress die Situation an Österreichs größtem
Spital und „der“ Spitzenklinik des Landes, dem Wiener AKH. „Seit Jänner 2014 ist an der größten medizinischen Universität des Landes eines
APA
von zwei Schmerzdiensträdern ersatzlos gestrichen worden.“
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04_2015 doktor in wien
33
Österreichische Mediziner beseitigen Symptome bei Schuppenflechte
Migration und Gesundheit: Individuelle Betreuung ist notwendig
Indem sie einen Botenstoff
des Immunsystems neutralisierten, konnten
österreichische Mediziner mit einem internationalen Team
die Symptome bei
Schuppenflechte
von Probanden
komplett eliminieren. Der dazu
verwendete Antikörper wurde in einer
klinischen Studie auch
gut vertragen.
Schuppenflechte ist eine
nicht ansteckende, entzündliche Hautkrankheit, bei der das Immunsystem körpereigenes Gewebe angreift.
Daran ist unter anderem Interleukin-23
beteiligt, ein Botenstoff des Immunsystems,
der auch bei rheumatoider Arthritis, multipler Sklerose und Morbus Crohn eine Rolle
spielt. Ein Team um Tamara Kopp vom Juvenis Ärztezentrum in Wien sowie Elisabeth
In Österreich leben 1,5 Millionen Menschen
mit Migrationshintergrund. Nach ihrer Herkunft und ihrem Schicksal stellen sie eine unerhört heterogene Gruppe dar. Dazu gehören
auch ihre gesundheitlichen Charakteristika.
Die Sucht macht aber offenbar die Menschen
in Österreich gleich, sagten Experten am 26.
Februar bei einer Veranstaltung zum Thema
„Migration – Epidemiologische und medizinische Aspekte“ in der Wiener Ärztekammer.
Soziale Stellung, Herkunftsregion und vor
allem der Grund für die Einwanderung nach
Österreich spielen die entscheidende Rolle
auch in den persönlichen Gesundheitsaspekten. Bernhard Ludvik von der Klinischen
Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel
der Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III: „17 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund kommen aus der Türkei, 33
Prozent aus EU-Staaten und ebenfalls 33 Prozent aus dem ehemaligen Jugoslawien.“ Man
müsse auch unterscheiden, ob die Menschen
als junge und gesunde Personen nach Österreich gekommen und sich kulturell angepasst
hätten oder ob sie Flüchtlinge mit chronischen
Erkrankungen oder Traumata seien.
Aus Studien lassen sich aber bestimmte
Fakten ableiten. „Migranten sind häufiger
chronisch krank. Frauen mit Migrationshintergrund haben ein 3,4-fach höheres
Diabetesrisiko als in Österreich Geborene.
Dass die Übersiedelung nach Österreich
nicht zu einem gesünderen Lebensstil führt
beziehungsweise führen muss, beweist
eine von Ludvik und seinem Team durchgeführte Vergleichsstudie mit Diabetikern
aus Ex-Jugoslawien im AKH und in einer
Klinik in Banja Luka in Bosnien. Dabei zeigte
sich, dass die im AKH betreuten Patienten
deutlich mehr Übergewicht und schlechtere
Blutzuckerwerte (HbA1c-Wert im Blut) aufwiesen. Dafür ernährten sich die bosnischen
Zuckerkranken gesünder, hatten aber wiederum eine schlechtere Diabetesschulung.
In einer anderen Untersuchung verglichen
die Wissenschafter 442 ursprünglich aus der
Türkei stammende Diabetikerinnen aus Ordinationen mit in Österreich geborenen Diabetikerinnen. Hier wiesen die Migrantinnen
mit einem durchschnittlichen BMI von 29,8
fast durchwegs beinahe Adipositas auf. Bei
den „Einheimischen“ war der BMI-Wert mit
25,9 deutlich geringer, der HbA1-Pegel etwas
niedriger. …
APA
Riedl und Christine Bangert von der Wiener
Universitätsklinik für Dermatologie testete
nun, ob die Verabreichung eines Antikörpers,
der Interleukin-23 außer Schach setzt, gegen
Psoriasis hilft.
In einer klinischen Phase-I Studie injizierten sie insgesamt 77 Patienten (darunter
27 Österreicher) mit mittleren bis schweren
Symptomen unterschiedliche Mengen des
Antikörpers „Tildrakizumab“ oder Placebo.
„Schon die niedrigen Dosen des Antikörpers
wirkten viel besser als das Plazebo“, sagte
Bangert im Gespräch mit der Austria Presse
Agentur. Mit den hohen Dosen habe man
teilweise sogar erreicht, dass die Haut der
Patienten zu 100 Prozenten erscheinungsfrei
war, erklärte sie.
„Tildrakizumab wurde bis zu den höchsten,
verwendeten Dosen gut vertragen“, schrieben
die Forscher in dem Artikel. Die Studie habe
gezeigt, dass Interleukin-23 maßgeblich an
Entstehung und Entwicklung der Schuppenflechte beteiligt ist und es eine vielversprechende Therapiemöglichkeit sei, diesen
Botenstoff gezielt auszuschalten. …
Nature
„Seltene Erkrankungen“: Allianz
fordert spezielle Expertisezentren
Am 28. Februar 2015 wurde der „Internationale Tag der seltenen Erkrankungen“
begangen. Gar so selten sind sie aber gar
nicht. In Österreich sind immerhin in etwa
400.000 Menschen von diesen Leiden
betroffen. Das Gesundheitsministerium hat
dazu nun einen „Nationalen Aktionsplan“
erarbeitet.
Von seltenen Erkrankungen spricht man,
wenn weniger als eine Person von 2000
Menschen daran leidet. Weil es aber 6000
bis 8000 dieser verschiedenen Leiden gibt,
ist der betroffene Personenkreis relativ
groß. „Patienten mit seltenen Erkrankungen
müssen sich enormen Herausforderungen
stellen“, hieß es in einer Aussendung der Allianz „Pro Rare Austria“. Deren Forderungen:
die Abbildung der Besonderheiten seltener
Erkrankungen im österreichischen Gesundheitswesen, Verbesserung von Diagnostik
34 doktor in wien 04_2015
und Versorgung durch Errichtung beziehungsweise Auswahl von Expertisezentren
sowie die Förderung der Grundlagen- und
klinischen Forschung.
Diese Forderungen finden sich auch im
„Nationalen Aktionsplan für seltene Erkrankungen“ des Gesundheitsministeriums, der
jetzt veröffentlicht wurde. Der Plan wurde
Ende 2013 fertiggestellt und steht nun – nach
den Ratifizierungen durch Gesundheits-,
Sozial- und Wissenschaftsministerium – an
der Schwelle zu Umsetzung.
Oft klaffen bei seltenen Erkrankungen der
Zeitpunkt des Auftretens erster Symptome
und der einer verlässlichen Diagnose weit
auseinander. Das liegt an der Vielzahl der
Erkrankungen und der somit insgesamt diffizilen Situation.
Die Latenzzeit bis zur richtigen Diagnose
beträgt im Durchschnitt drei Jahre. …
APA
Foto: Jodi Jacobson/iStock
SERVICE MEDIZIN
CHRONIK SERVICE
App für Kranke mit chronisch
obstruktiver Lungenerkrankung
Das Smartphone kann
auch ein wichtiger Bestandteil des täglichen
Lebens von chronisch
Kranken sein. Experten
der Österreichischen
Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) haben
in Zusammenarbeit mit Betroffenen eine
App entwickelt, die den Alltag von COPDPatienten erleichtert und ihre Lebensqualität
erhöhen soll. Der digitale Assistent steht zum
kostenlosen Download zur Verfügung.
Das Projekt entstand in Zusammenarbeit mit
der Selbsthilfegruppe Österreichische Lungenunion. Die Applikation „COPD HELP“
bietet praktische Hilfe, assistiert, begleitet
und strukturiert den Alltag von Patienten mit
chronisch obstruktiver Lungenerkrankung.
Die verordnete Medikamenteneinnahme
und der Terminplan werden überwacht, an
Fälligkeiten (zum Beispiel der nächste Arztbe-
such oder Impfungen)
wird erinnert. Ein
COPD-Ausweis
beinhaltet die wichtigsten Eckdaten zum
Krankheitsstatus.
„Um Menschen mit
chronischen Erkrankungen wie COPD eine gute Lebensqualität
zu ermöglichen, ist ein umfassendes Versorgungsmodell erforderlich. Ein solches Betreuungsmodell muss die medizinischen, psychischen und sozialen Rahmenbedingungen der
Patienten berücksichtigen“, erläutert Georg
Christian Funk, ÖGP-Generalsekretär, die
Zielsetzungen. In Österreich leiden ungefähr
1,1 Millionen Menschen an COPD. Davon
nutzen mittlerweile etwa 25 Prozent ein
Smartphone.
CODE HELP steht im Google Playstore und
im Apples App Store zum kostenlosen Download bereit. …
Diplomarbeit über
Stress im humanmedizinischen Bereich
Im Zuge einer Diplomarbeit an der Universität Wien im Studienfach Psychologie
werden Teilnehmer für eine wissenschaftliche Studie zum Thema „Stresserleben und
Stressverarbeitung im humanmedizinischen
Bereich“ gesucht. Im Fokus der Studie stehen
der Umgang mit Stress, persönliche Grundeinstellungen wie Optimismus, Introversion
oder Selbstregulierungsstrategien sowie das
tägliche Arbeitsumfeld in den Berufsgruppen
Humanmediziner, Sanitäter und diplomierte
Gesundheits- und Krankenpfleger.
Wer Interesse hat, an der Studie teilzunehmen, kann dies online tun: https://www.
soscisurvey.de/DA-2014-Stress/.
Seitens der Diplomanden wird die vertrauensvolle Behandlung aller Daten zugesichert.
Da weder nach dem derzeitigen noch nach
vergangenen Arbeitgebern gefragt wird und
anhand der Antworten keinerlei Rückschlüsse
auf diese gezogen werden können, ist absolute
Anonymität garantiert. …
Helfen
Sie
helfen!
36. Sportweltspiele der Medizin
und Gesundheit vom
18. bis 25. Juli 2015 in Limerick
Im Westen Irlands wird die Universitätsstadt Limerick in
diesem Jahr der Austragungsort der 36. Sportweltspiele
der Medizin und Gesundheit vom 18. bis 25. Juli sein. Die
wichtigsten Neuerungen: Extra-Medigames für Kinder, die
neue Sportart Tag-Rugby sowie gemeinsames Wohnen im
olympischen Dorf. Zu den alljährlich stattfindenden Sportweltspielen der Hobbysportler werden aller Voraussicht nach
wieder 2500 sportbegeisterte Ärztinnen und Ärzte, Apotheker und Kolleginnen und Kollegen aus den gesundheitlichen
und pflegenden Berufen mit Freunden und Familien aus mehr
als 50 Ländern eintreffen.
Die akkreditierten Freizeitsportler starten in 25 Einzel- und
Mannschaftsdisziplinen, wovon die meisten in Altersklassen eingeteilt sind: Von Tennis und Golf über Leichtathletik und Schwimmen bis hin zu Radrennen und Fußball
reicht die Liste der Disziplinen, bei denen auch Freunde
und Angehörige der Teilnehmer ohne Wertung mitstarten
können. Neben den sportlichen Wettkämpfen bieten die
Sportweltspiele auch einen internationalen Kongress für
Sportmedizin.
Teilnahmebedingungen und Anmeldemöglichkeiten finden
sich online unter www.sportweltspiele.de. Anmeldungen
werden bis zum 15. Juli 2015 entgegengenommen. Ein gesundheitliches Attest ist Voraussetzung für die Teilnahme.
!
http://www.fraubock.at/spenden
Ute Bock ist die erste und letzte Anlaufstelle für jene AsylwerberInnen, die nicht mehr weiter wissen. Sie braucht Ihre
finanzielle Hilfe um Menschen, für die sich sonst niemand
zuständig fühlt, mit dem Notwendigsten zu versorgen. Ihre
Spende wird sowohl für Nahrung, Kleidung und Medikamente als auch für Wohnungen, Bildung und Beratung dringend
benötigt. Ziel der Arbeit ist es Rechte und Kompetenzen von
Flüchtlingen zu stärken, sowie Rassismus und Diskriminierung
zu bekämpfen. Die Finanzierung wird fast zur Gänze durch
Spenden gewährleistet.
Seit 1. Jänner 2009 sind
Spenden an den Verein Ute Bock
von der Steuer absetzbar.
04_2015 doktor in wien
37
SERVICE STEUER
Absetzposten
Steuererklärungen bei Spitalsärzten
Angestellte Ärztinnen und Ärzte können durch Geltendmachung von Absetzposten
vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung erhalten. In bestimmten Fällen besteht
die Verpflichtung, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
Ź Die Verpflichtung einer Steuer-
erklärung besteht unter anderem, wenn
ƒ
Nebeneinkünfte (beispielsweise aus
Sonderklassegelder) von mehr als 730
Euro im Jahr neben dem Gehalt vorliegen, oder
ƒ
mehrere Dienstverhältnisse (Gehäl
ter) gleichzeitig bestanden haben,
oder
ƒ
steuerpflichtige Bezüge aus einer
gesetzlichen
Krankenversicherung
(Krankengelder), Insolvenzausfallgelder oder Bezüge gemäß Heeresgebührengesetz zugeflossen sind, oder
ƒ
Pflichtbeiträge aus der gesetzlichen
Sozialversicherung
zurückgezahlt
wurden, oder
ƒ
nicht zustehende Freibeträge berück
sichtigt wurden, oder
ƒ
der Alleinverdiener- beziehungsweise
Alleinerzieherabsetzbetrag gewährt
wurde, obwohl die Voraussetzungen
nicht vorlagen, oder
ƒ
eine unrichtige Erklärung hinsicht
lich Pendlerpauschale oder steuerabsetzbarer Kinderbetreuungskosten
vorliegt, oder
ƒ
ab 1. April 2012 Kapitaleinkünfte oh
ne Kapitalertragsteuerabzug erzielt
wurden, oder
Leonhart: „Heben
Sie alle Originalbelege und sonstigen
Buchhaltungsunterlagen für den Fall einer späteren Anfrage
oder Prüfung sieben
Jahre lang auf “
ƒ
ab 1. April 2012 Einkünfte aus privaten
Grundstücksverkäufen ohne Abzug der
Immobilienertragsteuer vorliegen.
In all diesen Fällen ist man verpflichtet,
beim Finanzamt eine Steuererklärung
einzureichen, bei der dann aber selbstverständlich auch alle Freibeträge beantragt werden können.
Hinweis: Die Rückzahlung von Wohlfahrtsfondsbeiträgen wird seitens der
Standesvertretung beim Finanzamt
gemeldet und führt bei angestellten
Ärztinnen und Ärzten immer zu einer
Pflichtveranlagung.
Steuerbescheide beachten
Aufgrund der Steuererklärungen erlässt
das Finanzamt Steuerbescheide, diese
weisen den endgültigen Jahressteuerbetrag aus. Im Falle einer Nachzahlung
ist diese ungefähr ein Monat später fällig, ein Guthaben kann man rückerstatten lassen.
Eine ungerechtfertigte Abweichung von
der Steuererklärung (wie Nichtanerkennung von Betriebsausgaben) kann
durch Berufung innerhalb der einmonatigen Frist nach Bescheiderhalt
bekämpft werden. Die Berufungsfrist
kann durch Verlängerungsansuchen
auch erstreckt werden.
Welche Termine man einhalten muss
ƒ
Innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Jahres können Sie die Arbeitnehmer
veranlagung (Formular „L1“) beim Finanzamt einreichen.
ƒ
Wenn Sie hingegen verpflichtet sind, eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen (zum Beispiel, wenn
mehrere Dienstverhältnisse vorliegen), muss dies bis 30. September des nächsten Jahres erfolgen.
ƒ
Spitalsärzte, die wegen anderer Einkünfte, wie zusätzlicher Klassegelder, ohnehin einkommensteuer
pflichtig sind, müssen die Einkommensteuererklärung (Formular „E1“) unaufgefordert abgeben.
Hier gilt der 30. April des folgenden Jahres als Stichtag.
Wenn die Steuererklärung über FinanzOnline eingereicht wird, verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni.
Wer mehr Zeit benötigt, kann beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung
einbringen.
38 doktor in wien 04_2015
Kommt es bei der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Nachzahlung infolge
mehrerer nicht selbstständiger Bezüge oder bei anderen (selbstständigen)
Einkünften von mehr als 730 Euro,
schreibt das Finanzamt vierteljährlich
Vorauszahlungen vor. Die Vorauszahlungen werden nur festgesetzt,
wenn sie mehr als 300 Euro jährlich
betragen. Sie sind je zu einem Viertel
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15. November zu leisten und werden
bei der nächsten Veranlagung angerechnet.
Die Nichtabgabe sowie Abgabe falscher
Steuererklärungen können ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen.
Hinweis: Einzelne Finanzämter fordern von den Krankenhäusern im
Zuge der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht jährlich Listen mit den
zur Auszahlung gelangenden Klassegeldern an. Diese Listen werden
regelmäßig mit den abgegebenen
Steuererklärungen verglichen. Bei
Nichtabgabe von Steuererklärungen
können Finanzstrafverfahren eingeleitet werden. Weiters ist allgemein
bekannt, dass die Finanzämter bei
Ärztinnen und Ärzten allfällige an
Kolleginnen und Kollegen bezahlte
Fotos: AEK Wien, ManuWe/iStock
Von Wolfgang Leonhart
STEUER SERVICE
Assistenz- und Vertretungshonorare
sammeln und zu Kontrollzwecken
weiterleiten.
Erstellung der Steuererklärungen
Die Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie des Gewinns
erfolgt auf dem Formular „E1a“. In dem
darin enthaltenen Raster müssen die
Einnahmen und Ausgaben eingesetzt
werden. Der solchermaßen berechnete „Gewinn aus selbstständiger Arbeit“ wird im Einkommensteuererklärungsformular „E1“ unter der Rubrik
„Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“
eingetragen. Daneben soll bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die Angabe aller übrigen Einkünfte, insbesondere das Vorliegen von
Einkünften aus dem Dienstverhältnis
mit der Krankenanstalt, nicht vergessen
werden.
Wenn lediglich eine Arbeitnehmerveranlagung erfolgt, genügt es, die Werbungskosten kategorienweise in die
vorgesehenen Felder im Formular „L1“
einzutragen.
Die Einkünfte von Ärztinnen und
Ärzten sind von der Umsatzsteuer unecht befreit. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte für die ausgeführten
Leistungen keine Umsatzsteuer bezahlen müssen, sich aber gleichzeitig auch
keine Vorsteuer abziehen dürfen. Aus
ausschließlich formalen Gründen muss
jedoch auch von Ärztinnen und Ärzten
mit selbstständigen Einkünften eine
Umsatzsteuerjahreserklärung
(„U1“)
abgegeben werden, in der allerdings die
Umsätze aus ärztlicher Tätigkeit unter
den umsatzsteuerfreien Umsätzen auszuweisen sind.
Unter die umsatzsteuerfreie Tätigkeit als Arzt fällt nur die Ausübung
der Heilkunde (inklusive gewisser
medizinischer Gutachten). Umsatzsteuerpflichtige Gutachten sind laut
Finanzministerium: Vaterschaftstests,
Pharmauntersuchungen, Berufsberatungen, Bescheinigungen laut Kriegsopfergesetz, Gutachten für zivil- und
strafrechtliche Haftungsfragen, Gutachten über ärztliche Kunstfehler,
Gutachten hinsichtlich des Anspruchs
auf Invaliditätspension sowie Gerichtsgutachten, außer diese dienen dem
Schutz der Gesundheit des Betreffenden, wie etwa Gutachten über die
Verhandlungsfähigkeit. Gleichfalls ist
Umsatzsteuer zu zahlen für sonstige
Tätigkeiten, wie beispielsweise Arbeitsmedizin, Vortragstätigkeit, Lehrtätigkeit, schriftstellerische Tätigkeit, Konsulententätigkeit sowie Lieferung von
Medikamenten oder Hilfsmitteln. Dabei sollte die „Kleinunternehmergrenze“ von 30.000 Euro beachtet werden.
Wenn Sie als Spitalsarzt daher Klassegelder oder andere ärztliche Nebeneinkünfte, wie etwa Vertretungshonorare,
beziehen, sollten Sie unbedingt prüfen,
ob nicht der Fall einer „Pflichtveranlagung“ gegeben ist.
Hinweis: Es genügt, die ausgefüllten
Formulare dem Finanzamt ohne Belege zu übermitteln. Heben Sie aber alle
Originalbelege und sonstigen Buchhaltungsunterlagen für den Fall einer
späteren Anfrage oder Prüfung gut auf
(Belegaufbewahrungsfrist: sieben Jahre). Vor Abgabe der Steuererklärung
vergessen Sie bitte nicht, eine Kopie anzufertigen.
Ärztliche Nebeneinkünfte
Klassegelder sind dann nicht erklärungspflichtig, wenn diese aufgrund
landesgesetzlicher oder besonderer
Die Rückzahlung von
Wohlfahrtsfondsbeiträgen wird
seitens der
Standesvertretung beim
Finanzamt
gemeldet
und führt
bei angestellten
Ärztinnen
und Ärzten
immer zu einer Pflichtveranlagung.
krankenhausinterner Regelungen in die
monatliche Gehaltsverrechnung einbezogen sind und davon Lohnsteuer einbehalten wurde. Ob die Ihnen ausbezahlten Klassegelder bereits versteuert
wurden, zeigt ein Blick auf die monatlichen Gehaltsabrechnungen: Wenn die
Klassegelder unter den steuerpflichtigen Bruttobezügen aufscheinen, sind
diese nicht nochmals separat in der
Steuererklärung anzuführen.
In Wien erfolgt aufgrund der krankenanstaltenrechtlichen Regelungen
bei den Klassegeldern normalerweise
kein Lohnsteuerabzug, folglich sind
diese Beträge allenfalls gesondert zu
versteuern.
Die neben Klassegeldern anfallenden
Nebeneinkünfte wie Vertretungshonorare, Vortragshonorare (zum Beispiel
an Elternschulen) sowie Assistenzen
in Privatspitälern fallen ebenso wie
Einkünfte aus einer regulär laufenden
Privatordination praktisch immer unter die Einkünfte aus selbstständiger
Arbeit.
Die aus dem Dienstverhältnis zum Spital resultierenden Gehaltszahlungen
gehören im Gegensatz dazu zu den
Einkünften aus nicht selbstständiger
Arbeit. …
Eine Zusammenstellung der wichtigsten
für Spitalsärzte in Betracht kommenden
Steuerabsetzposten finden Sie auf der
Homepage der Ärztekammer für Wien
unter
www.aekwien.at/aekmedia/abcdersteuerabsetzposten.pdf
Wolfgang Leonhart ist Steuerberater in
Wien 7. und Verfasser des im Verlag der
Österreichischen Ärztekammer erschienenen Buches „Arzt und Steuern“.
Steuererklärung per Internet
Sie können auch den aktuellen Stand Ihres Steuerkontos per Internet
abfragen sowie Anträge zum Steuerkonto, wie etwa Rückzahlungsanträge, stellen oder auch fällige Abgaben bezahlen. Weiters haben Sie
die Möglichkeit, durch (einmalige) Auswahl sich für die ausschließliche
rechtskräftige elektronische Zustellung aller Steuerbescheide und sonstigen Zusendungen des Finanzamts in Ihre „Databox“ zu entscheiden.
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Sowohl die Arbeitnehmerveranlagung (Formular „L1“) als auch die allgemeine Veranlagung (Formular „E1“) können per Internet über Finanz
Online (www.bmf.gv.at) übermittelt werden. Auch Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Änderungen von personen- oder unternehmensbezogenen Grunddaten können elektronisch durchgeführt werden.
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332 71 46
269 06 16
257 44 88
406 33 80
470 33 74
985 75 73
214 31 68
985 19 09
523 71 38
332 15 56
492 03 04
479 29 00
526 31 50
330 86 40
408 32 07
712 24 55
813 95 65
369 69 63
405 54 22
523 93 58
604 22 64
597 31 34
914 75 62
486 03 61
505 33 41
602 33 07
815 05 50
292 12 45
586 62 92
544 73 16
15., Mariahilfer Straße 139/5-6
20., Adalbert Stifter Straße 35/6/1
22., Bellegardegasse 24
21., Jerusalemgasse 30
16., Neulerchenfelder Straße 21/4
18., Anton-Frank-Gasse 4/11
15., Wurzbachgasse 20/3/6
02., Taborstraße 76/3
15., Preysinggasse 44/5
07., Neustiftgasse 104/6
20., Stromstraße 36/14/1/5
16., Richard-Wagner-Platz 3/1
18., Hockegasse 17/Top B01
07., Kirchengasse 12/2
20., Engerthstraße 56/4/2
17., Geblergasse 67/3
03., Barichgasse 2
12., Vivenotgasse 17/12
19., Heiligenstädter Straße 9
08., Lerchenfelder Straße 18-24/19
07., Schottenfeldgasse 39/2/6
10., Absberggasse 21/1/9
06., Kurzgasse 1/1
14., Ameisgasse 55/2/1
17., Hernalser Hauptstraße 97
04., Resselgasse 5/14
10., Senefeldergasse 49/7
12., Steinbauergasse 34
21., Brünner Straße 133-137/1/1
04., Wiedner Hauptstraße 64/2
05., Hartmanngasse 10/20
WOCHENEND- BZW. FEIERTAGSDIENST (SAMSTAG, SONN- UND FEIERTAG VON 9.00 – 18.00 UHR) MAI 2015
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216 11 33
597 31 34
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0650/925 52 57
02., Engerthstraße 150/10/5
06., Kurzgasse 1/1
18., Gymnasiumstraße 28
22., Leonard-Bernstein-Straße 8/1/6
408 32 07
317 52 22
667 22 19
17., Geblergasse 67/3
20., Brigittenauer Lände 156/5/2
23., Schwarzenhaidestraße 15
596 17 15
688 30 47
332 75 10
310 24 40
06., Gumpendorfer Straße 115
10., Ada-Christen-Gasse 2/E/9A-10
20., Raffaelgasse 1/9
09., Porzellangasse 27/7A
600 39 64
406 51 86
270 59 59
406 07 97
10., Laxenburger Straße 83/3-4
17., Jörgerstraße 24/3/15
21., Schloßhofer Straße 13-15/2
09., Mariannengasse 24/2/5
604 51 03
486 02 83
269 06 16
10., Reumannplatz 17/2/10
16., Wurlitzergasse 13/10+11
22., Bellegardegasse 24
* nur privat ** keine Gebiets- und Betriebskrankenkassen, nur SVA, KFA
40 doktor in wien 04_2015
MEINUNG SCHLUSSPUNKT
Kommentar von außen
„Keiner darf ausgeschlossen sein“
Menschen mit intellektueller und mehrfacher Beeinträchtigung werden medizinisch
nicht immer ausreichend versorgt. Dabei gäbe es vieles, was Ärztinnen und Ärzte, aber
auch die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik, zur Verbesserung der Situation beitragen
könnten – denn keiner darf von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen sein.
Ź Menschen mit intellektueller und mehrfacher Beein-
trächtigung und deren Bezugspersonen sind im österreichischen Gesundheitssystem immer wieder mit schwierigen Situationen und negativen Erfahrungen konfrontiert.
Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine schwere intellektuelle und
mehrfache Beeinträchtigung. Sie verstehen das Geschehen
um sich herum nur sehr eingeschränkt, können sich kaum
verständlich machen. In Ihrer gewohnten Umgebung haben Sie sich zwar eingelebt, Sie werden von wohlwollenden
Menschen umsorgt. Wie jeder Mensch werden Sie ab und zu
krank und Ihre Bezugsperson fährt mit Ihnen zum Arzt oder
in eine Krankenhausambulanz. Sie müssen lange in einer
fremden Umgebung warten. Endlich werden Sie einem Arzt
vorgestellt. Dieser stellt viele Fragen – er spricht nicht mit Ihnen, sondern mit der Bezugsperson, Sie verstehen kein Wort.
Der Arzt nähert sich Ihnen mit einem furchteinflößenden
Apparat, Sie wehren sich mit allen Kräften gegen jede körperliche Berührung. Daraufhin gibt Ihnen der Arzt ein Beruhi-
„Wir haben die Vision einer inklusiven
Gesellschaft, in der Menschen mit Beeinträchtigung uneingeschränkten Zugang zum
Gesundheitssystem haben.“
gungsmittel und schickt Sie wieder fort, zu einem Kollegen …
Leider sind solche und ähnliche Erfahrungen keine Einzelfälle. Nicht selten werden bestimmte Krankheitssymptome
als Ausdruck der Beeinträchtigung missinterpretiert. Es
wird nicht ausreichend auf Menschen mit Behinderung eingegangen. Neben der Zeit und der Erfahrung fehlt es dem
medizinischen Personal oft auch an Fachwissen, um Wechselwirkungen zwischen bestimmten Formen von Beeinträchtigungen und häufig damit verbundenen Krankheiten
zu erkennen und richtig behandeln zu können. In Spitälern
kommt hinzu, dass das ganze System funktionieren muss,
was schon dem „Normalpatienten“ ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit und Toleranz abverlangt. Die Folge: Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen sind in akuter
Gefahr, medizinisch unterversorgt zu sein.
Foto: AEK Wien
Was Ärztinnen und Ärzte tun können
Neben einer umfangreichen Anamnese ist es für Ärztinnen
und Ärzte eine wichtige Hilfestellung, vorab von den Betreuungspersonen Zusatzinformationen über die zu untersuchende Person mit Beeinträchtigung einzuholen: Was
sind ihre persönlichen Vorlieben und Abneigungen, welche
besonderen, auch herausfordernden Verhaltensweisen zeigt
die Person unter bestimmten Umständen? Ein Erstbesuch
beim Arzt oder im Spital nur zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Vertrautmachen mit der Umgebung ist für den
Patienten hilfreich.
Ist erst einmal eine gewisse Vertrauensbasis geschaffen, sind
gegenseitige Berührungsängste reduziert und eine möglichst
angenehme Atmosphäre hergestellt, kann die eigentliche
Untersuchung beziehungsweise Behandlung beginnen.
Wichtige Gebote dabei sind: Zeit, Geduld, Einfühlungsvermögen und Ruhe. Ist der Patient der Sprache mächtig, sind
einfache, kurze Sätze ohne Gebrauch von Fremdwörtern zu
verwenden. Ein klarer Blickkontakt und deutliche Mimik
und Gestik, die gar nicht übertrieben werden können, erhöhen das Verständnis. Ist eine sprachliche Verständigung nur
schwer oder gar nicht möglich, helfen Zeichnungen, Symbole
und Fotos. Die Begleitperson sollte nur zur Unterstützung
angesprochen werden, die Hauptperson ist der Patient.
Wenn der Mensch mit Behinderung die Untersuchung oder
Behandlung trotz allem verweigert, können unkonventionelle
Methoden zum Ziel führen, zum Beispiel ein EKG im Stehen,
oder der Patient darf sein Bett selbst in den OP-Raum führen.
Eine Narkose auch bei einfachen Untersuchungen sollte als
letztes Mittel bei entsprechender Verträglichkeit möglich sein.
Bernhard Schmid
ist Generalsekretär
der Lebenshilfe Wien
und Präsidiumsmitglied der Lebenshilfe
Österreich.
Was das Spital und die Politik tun können
Ein Spital sollte die eingangs angeführten Umgangsformen
seinem medizinischen und pflegerischen Personal vermitteln
und Ressourcen für eine gelingende Umsetzung bereitstellen.
Damit Menschen mit intellektuellen und mehrfachen Beeinträchtigungen gut versorgt sind, bedarf es aber auch einer
fachlich kompetenten Anlaufstelle mit behindertenpsychiatrisch-neurologischem Schwerpunkt. Diese Anlaufstelle
hat besondere Kenntnisse in beeinträchtigungsspezifischen
Krankheitsbildern und stellt diese Kompetenz auch in Kooperation mit anderen Ärztinnen und Ärzten/Abteilungen zur
Verfügung. Besonders wichtig ist das rechtzeitige und umfassende Entlassungsmanagement in Abstimmung mit den
Angehörigen beziehungsweise den Betreuern.
Und die Politik? Wir von der Lebenshilfe haben die Vision
einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Beeinträchtigung uneingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem haben. Diese Vision soll zur gesetzlichen Realität werden – auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention
(Art. 25, 26 und 31), die Österreich 2008 ratifiziert hat. Daher sind die nötigen finanziellen Mittel für Ausbildung und
Information der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und
des Spitalspersonals sowie entsprechende organisatorische
Strukturen in den Spitälern sicherzustellen. …
Die hier getätigten
Äußerungen stellen
ausschließlich
die Meinung des
Autors/der Autorin
dar und müssen
sich weder in
rechtlicher noch in
inhaltlicher Hinsicht
mit der Meinung
der Ärztekammer
für Wien decken.
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Fachkurzinformation
ABILIFY MAINTENA 300mg/400 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Depot-Injektionssuspension. ATC-Code:
N05AX12. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Durchstechflasche enthält 300 mg bzw. 400mg Aripiprazol. Nach
der Rekonstitution enthält jeder ml Suspension 200 mg Aripiprazol. Sonstige Bestandteile: Pulver: Carmellose-Natrium, Mannitol (Ph.
Eur.), Natriumdihydrogenphosphat 1 H2O, Natriumhydroxid; Lösungsmittel: Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: ABILIFY MAINTENA wird für die Erhaltungstherapie von Schizophrenie bei erwachsenen Patienten, die stabil mit oralem Aripiprazol eingestellt wurden, angewendet. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Inhaber
der Zulassung: Otsuka Pharmaceutical Europe Ltd.; Gallions, Wexham Springs, Framewood Road, Wexham, SL3 6PJ - Vereinigtes
Königreich. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu Nebenwirkungen,
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Gewöhnungseffekte sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. Stand der Information: 12/2014.
Astec 35 (52,5; 70) Mikrogramm/h Transdermales Pflaster. Zusammensetzung: Ein transdermales Pflaster enthält 20 (30; 40)
mg Buprenorphin. Wirkstoffhaltige Fläche: 25 (37,5; 50) cm2. Nominale Abgaberate: 35 (52,5; 70) Mikrogramm Buprenorphin
pro Stunde. Hilfsstoffe: Sojaöl. Adhäsive Matrix mit Wirkstoff: Styren-Butadien-Styren (SBS) und Styren-Butadien Blockcopolymer,
Kolophonium Harz, Antioxidans (2,4-Bis(1,1-Dimethylethyl)phenyl phosphit (3:1); Tris(2,4-Di-Tert-Butylphenyl)phosphate), Aloe Vera
Blätterextrakt Öl (enthält auch raffiniertes Sojaöl und all-rac-D-Tocopherolacetat (Ph.Eur.)). Trägerschicht: Pigmentiertes Polyethylen,
thermoplastisches Harz und aluminiumbedampftes überzogenes Polyester, blaue Beschriftungstinte. Abziehfolie mit Abziehhilfe: Polyesterfilm, einseitig silikonisiert (wird vor dem Aufkleben abgezogen). Anwendungsgebiete: Mäßig starke bis starke Tumorschmerzen und starke Schmerzen bei ungenügender Wirksamkeit nicht-opioider Schmerzmittel. Astec ist für die Behandlung von akuten
Schmerzen nicht geeignet. Gegenanzeigen: Astec darf nicht angewendet werden: • bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
Buprenorphin, Soja, Erdnuss oder einen der sonstigen Bestandteile • bei opioidabhängigen Patienten und zur Behandlung bei Drogensubstitution • bei Krankheitszuständen, bei denen eine schwergradige Störung des Atemzentrums und der Atemfunktion vorliegt oder
sich entwickeln kann • bei Patienten, die MAO-Hemmer erhalten oder innerhalb der letzten 2 Wochen erhalten haben • bei Patienten
mit Myasthenia gravis • bei Patienten mit Delirium tremens • in der Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Opioide,
Oripavin-Derivate. ATC-Code: N02AE01. Packungsgrößen: Die Packungen enthalten 4, 5, 8, 10, 16 oder 24 (6x4) einzeln versiegelte
transdermale Pflaster. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht. Abgabe: Suchtgift, Abgabe nur
auf Suchtgiftrezept, apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green-Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn.
Stand der Fachkurzinformation: Juni 2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und
Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Colidimin 200 mg - Filmtabletten. Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: Rifaximin 200 mg. Hilfsstoffe: CarboxymethylstärkeNatrium, Glycerol(mono/di/tri)(palmitat/stearat), hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum, mikrokristalline Cellulose, Hypromellose, Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172). Anwendungsgebiete: • Kausale Behandlung von Erkrankungen
bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch Rifaximin-sensitive Bakterien im Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw.
mitverursacht werden, wie: – unkomplizierte Divertikelerkrankungen. – hepatische Encephalopathie, – pseudomembranöse Kolitis
durch Clostridium difficile, – bakterielles Überwucherungs-Syndrom, – Reisediarrhoe verursacht durch nicht-invasive enteropathogene Bakterien, • Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen. Gegenanzeigen: Colidimin 200 mg - Filmtabletten dürfen nicht angewendet werden: Bei
bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Rifaximin und andere Rifamycin-Derivate sowie einen der sonstigen Bestandteile
des Präparates. Pharmakotherapeutische Gruppe: Intestinale Antibiotika, Antibiotika (Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen: 12 Stück, 36 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Kassenstatus: 12 Stück: Green
Box, OP II verschreibbar. 36 Stück: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2010. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen
sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Durotiv 20 (40) mg magensaftresistente Tabletten. Zusammensetzung: Jede Tablette enthält 20 (40) mg Esomeprazol (als Magnesiumtrihydrat). Hilfsstoffe: 28 (40) mg Saccarose, Glycerolmonostearat, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Magnesiumstearat,
Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat
80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum, Titandioxid (E171), Triethylcitrat,
Eisenoxid, rot-braun (E172). 20 mg: Eisenoxid, gelb (E172). Anwendungsgebiete: Esomeprazol Tabletten sind indiziert bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis, Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter
Ösophagitis zur Verhinderung des Wiederauftretens der Erkrankung, Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD); zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination mit einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung
von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni, Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit
Helicobacter pylori verbundenem Ulcus; bei Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im
Zusammenhang mit NSAID Therapie, zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie
bei Risikopatienten; zur weiterführenden Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Esomeprazol,
substituierte Benzimidazole oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf, ebenso wie andere
Protonenpumpeninhibitoren, nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer,
ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blisterpackungen zu 7, 14, 30 Stück.
Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 17. Juni
2013. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen
Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
*Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665.
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Wir suchen in Voll- oder Teilzeit eine/n
OBER- BZW. FACHÄRZTIN/-ARZT FÜR
PHYSIKALISCHE MEDIZIN UND
REHABILITATION
Department für interdisziplinäre Remobilisation
und Nachsorge
Landeskrankenhaus Rankweil
Aufgabenbereich
- Versorgung der Station zur Akut-Nachbehandlung von
überwiegend orthopädischen und unfallchirurgischen
Patienten mit 28 Betten
- konsiliarische Versorgung von Patienten mit physikalischmedizinischen Fragestellungen im Landeskrankenhaus
Rankweil und im nahen Schwerpunktkrankenhaus Feldkirch
Ihre Kompetenzen
- Fachärztin/Facharzt für Physikalische Medizin und
Rehabilitation
- Bereitschaft zum selbständigen Arbeiten und zugleich
Teamfähigkeit
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- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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(Montag bis Freitag, keine Nachtdienste)
- Entlohnung nach dem Landesbedienstetengesetz 2000 Jahresbruttogehalt von mindestens € 68.600,-(nach sechs Ausbildungsjahren, ohne Überstunden)
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des Landeskrankenhauses Rankweil, Valdunastraße 16, 6830
Rankweil, [email protected]
Fragen zur ausgeschriebenen Position beantwortet Ihnen
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