MITTEILUNGEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN 04 2 0 1 5 SPITALSÄRZTE Verhandlungen in Dauerschleife KAV Ärztekammer muss Pakt zustimmen WELTFRAUENTAG GESUCHT: DR. PRIMUS VORBILD Mit Stichtag 1. September 2016 müssen alle Ärztinnen und Ärzte die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Das DFP-Diplom ist dafür die beste Bestätigung. Foto: Tuned_In/iStock P.b.b. Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, Erscheinungsort Wien/GZ 02Z032618 M Postaufgabenummer: 04 Ärztinnen stoßen an gläserne Decke ▸ Tagungsmappe ▸ Unterlagen ▸ Experten-Runde ▸ Nachlese auf medONLINE Alzheimer-Demenz 30. Mai 2015 9.00 –13.15 Uhr Veranstaltungsort: Courtyard Marriott Wien Messe Programm Trabrennstraße 4, 1020 Wien ▸ Demenz & Depression – Differenzialdiagnostik und Therapieoptionen ▸ Diagnose-Check der Demenz ▸ Richtiger Umgang mit Verhaltensstörungen ▸ Demenzversorgung in Wien ▸ Der akute Verwirrtheitszustand ▸ Meet the Experts-Runde Information und Anmeldung unter: www.medizin-akademie.at Teilnahmegebühr pro Veranstaltung € 30 ,–, Frühbucher-Bonus online verfügbar! Anmeldung erforderlich, limitierte Teilnehmerzahl! MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON: BRIEF DES PRÄSIDENTEN IN EIGENER SACHE Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege! Vereinbarung abgelehnt Ź Fast 90 Prozent der KAV-Ärzte haben eine Vereinbarung mit der Stadt Wien, die seitens der Ärztekammer zur Urabstimmung vorgelegt wurde, abgelehnt. Diese Vereinbarung hat, neben einer neuen Gehaltsstaffel, die Umsetzung von Rahmenbedingungen vorgesehen, unter denen eine Reduktion von Nachtdiensten möglich gewesen wäre. Diese Reduktion der Dienste wurde von der Stadt Wien in Vollzeitäquivalente, die besagten 382 Stellen, umgerechnet. Grundvoraussetzung für die Reduktionen war immer, und so wurde es auch schriftlich vereinbart, davor Strukturmaßnahmen umzusetzen. Der Krankenanstaltenverbund hat allerdings kurz nach Abschluss der Vereinbarung nicht, wie vereinbart, mit Organisations- und Strukturmaßnahmen zur Entlastung der Ärzteschaft begonnen, sondern Nachtdienstreduktionen und Personalkürzungen initiiert. Ein Beraterteam ist in die Häuser ausgeschwärmt und hat, schlecht informiert, die Abteilungsleiter gedrängt, auf Dienste und Stellen zu verzichten. Dabei wussten die Berater gar nicht, wie viele Mitarbeiter an den einzelnen Abteilungen tätig sind. Sie hatten keinerlei Information hinsichtlich der Leistungszahlen, es existierte keine umfassende Leistungsdokumentation, keine Leistungsplanung und auch keine Personalplanung. Auch die ärztliche Arbeitszeit war nicht im ausreichenden Maße dokumentiert. Darüber hinaus blieben Qualifikation des in der Nacht eingesetzten Personals (Facharzt, Turnusarzt) unberücksichtigt. Fehlzeiten wurden im Ausmaß von 15 Prozent zu niedrig angenommen, und bei der Berechnung der ärztlichen Präsenzzeiten in der Nacht wurden die Abteilungsleiter fälschlicherweise mitberücksichtigt. Die Stadt Wien hat die Vereinbarung gebrochen Foto: Stefan Seelig Meine Unterschrift erfolgte unter einem sogenannten Gremialvorbehalt, was auch im Verhandlungspapier klar vermerkt ist. Das bedeutet, dass die Unterschrift selbst nur bei Zustimmung durch die Gremien gilt – was in weiterer Folge nicht erfolgt ist. Es ist evident, dass bei reduzierter ärztlicher Arbeitszeit und Reduktion der Nachtdienste sowie Reduktion von Stellen die Leistungen nicht gleich bleiben können. Allerdings wurde eine Leistungsreduktion seitens des Krankenanstaltenverbunds und der Stadt Wien immer in Abrede gestellt. In allen anderen Bundesländern ist es notwendig, mehr Personal zu beschäftigen, um das Leistungsspektrum beizubehalten. Vereinbart war weiters die Möglichkeit verschiedener Dienstzeitmodelle nach Abstimmung an den Abteilungen und Zustimmung durch die Personalvertretung. Die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbunds hat dies fundamental missverstanden und ist bei ihrer Tour durch die Häuser mit der Vorgabe gegangen, 12,5-Stunden-Nachtdienste und damit verbunden auch 12,5-Stunden-Tagdienste einzuführen. Dieses Dienstzeitmodell macht an einigen Abteilungen, wie Notfalleinrichtungen, Sinn, allerdings nicht flächendeckend. Es ist offensichtlich der Generaldirektion und den Beratern entgangen, dass man bei einer Reduktion der Nachtdienstdauer mehr Personal benötigt (mindestens acht Mitarbeiter pro Dienstrad). Sie alle werden meine Enttäuschung ob des Vorgehens der Stadt Wien und des Wiener Krankenanstaltenverbunds sicherlich teilen. Es muss gelingen, gemeinsam mit den Mitarbeitern und nicht gegen die Interessen von fast 90 Prozent der KAV-Ärzte zu agieren. Besuchen Sie auch meinen Blog: blog.szekeres.at. Herzlichst, Ihr Thomas Szekeres 04_2015 doktor in wien 3 >> 5. Österreichischer Pankreastag >> Konsensus-Statement „Erkrankungen des Pankreas“ >> Wissenschaftliches Komitee: > Ahmed Ba-Ssalamah > Peter Götzinger > Friedrich Längle > Klaus Markstaller > Andreas Püspök > Werner Scheithauer > Maximilian Schöniger-Hekele > Felix Sedlmayer > Judith Stift > Michael Trauner > Barbara Tribl > Roman Ullrich > Friedrich Wrba > Christoph Zielinski Illustration: American Society of Clinical Oncology >> Veranstalter: Medizinische Universität Wien >> Organisation: Michael Gnant Gabriela Kornek Martin Schindl >> Zeit: Samstag, 5.9.2015, 900–1400 Uhr >> Ort: Campus Altes AKH, Hörsaal C1, Hof 2 >> Anmeldung unter www.medizin-akademie.at >> Mit freundlicher Unterstützung von: Abbott, Celgene, Covidien, Takeda Stand bei Drucklegung Die Teilnahme ist kostenlos >> In Kooperation mit Information: Medizin Medien Austria | Medizin Akademie Christine Kreibich Grünbergstraße 15, 1120 Wien Tel.: +43/1/546 00 550 Fax: +43/1/546 00 50 550 Mail: offi[email protected] Internet: www.medizin-akademie.at Österreichische Krebshilfe Österreichische Krebshilfe Wien Österreichische Gesellscha für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin Österreichische Gesellscha für chirurgische Onkologie Österreichische Gesellsach für Gastroenterologie und Hepatologie Österreichische Gesellscha für Chirurgie EDITORIAL INHALT 3 Inhalt Editorial In eigener Sache Revolution „Ruckartige Nachholung verhinderter Entwicklungen.“ So definierte Karl Marx Revolutionen, und ich glaube, dass man bei den Geschehnissen der letzten Monate durchaus von einer Revolution sprechen kann. Intern 6 Leserbriefe 7 Ausschreibungen 8 News Nicht nur in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds ringt man seit Wochen um eine zufriedenstellende Lösung für ein neues Arbeitszeitmodell. Auch alle anderen Wiener Spitäler kämpfen für bessere Rahmenbedingungen ihrer Ärztinnen und Ärzte. 12 News Hermann Leitner, Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, über die Verhandlungen mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund sowie zur Frage, warum sich die Ärztekammer entschlossen hat, ihre Proteste auf die Straße zu verlagern. 16 News Alle Jahre wieder: der internationale Frauentag. Brauchen wir ihn wirklich? Was nützt er den Frauen? Oder besser gesagt: Was wollen Frauen eigentlich? Sie dürfen studieren, sie dürfen in akademischen Berufen arbeiten, sie sind top ausgebildet, und trotzdem stoßen sie beruflich an eine gläserne Decke. 18 Kammerbereich 22 Gesundheit und Politik Coverstory 24 Gesucht: Dr. Primus Vorbild Mit Stichtag 1. September 2016 müssen alle Ärztinnen und Ärzte die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Das DFP-Diplom ist dafür die beste Bestätigung. Foto: Stefan Seelig Service 28 Fortbildung Vorträge, Tagungen, Symposien 30 Medizin 37 Chronik 38 Steuer Angestellte Ärztinnen und Ärzte können durch Geltendmachung von Absetzposten vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung erhalten. In bestimmten Fällen besteht die Verpflichtung, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. 40 Diensthabende Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde 41 Kommentar Bernhard Schmid über die medizinische Versorgung intellektuell und mehrfach beeinträchtigter Patienten. 42 Kleinanzeigen IMPRESSUM Herausgeber und Medieninhaber: Ärztekammer für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten, 1010 Wien, Weihburggasse 10–12, T 01/515 01, F 01/515 01-1289, Mail: [email protected]. Redaktionsvorsitz: Dr. Stefan Ferenci. Stellvertreter: Dr. Franz Mayrhofer. Redaktion: Dr. Hans-Peter Petutschnig (Chef vom Dienst), Mag. Petra Lindermuth, Bakk., Mag. Susanne Schönmayr, Mag. Elisa Cavalieri, Alexandra Wolffinger (Sekretariat, Fotos). Verleger: Medizin Medien Austria GmbH, Forum Schönbrunn, 1120 Wien, Grünbergstraße 15, Stg. 1, T 01/54 600-0, F DW 50 531, Mail: offi[email protected]. Aboverwaltung: Alexandra Wolffinger, T 01/515 01-1223, Mail: wolffi[email protected]. Anzeigenleitung: Reinhard Rosenberger, T 01/54 600-510. Anzeigenverkauf: Bernhard Mitterhauser, T 01/54 600-531. Anzeigensekretariat: Sylvia Saurer, T 01/54 600-512, Mail: [email protected]. Druck: Friedrich VDV, 4020 Linz. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: www.aekwien.at/media/Offenlegung_DIW.pdf Eine Großkundgebung im Museumsquartier, das Entstehen einer selbsternannten Ärztegewerkschaft, eine in der österreichischen Sozialpartnerschaft historische fast 90-prozentige Ablehnung eines Verhandlungsergebnisses und schließlich eine Großdemonstration in der Wiener Innenstadt: Noch nie haben Wiens Spitalärzte so deutlich und öffentlich ihre Unzufriedenheit über ihre Arbeitsbedingungen kundgetan wie in den letzten Monaten. Wir Spitalsärzte arbeiten in einem System, das in der Nachkriegszeit aus finanzieller Not heraus geboren wurde. Ein System, das durch veränderte Strukturen im niedergelassenen Bereich, veränderte Patientenströme und veränderte/verbesserte diagnostische und therapeutische Möglichkeiten längst obsolet geworden ist Doch was nun? Nein sagen ist immer leichter als eine für die breite Masse tragbare Lösung zu finden. Was wollen wir? Diese Frage zu beantworten ist scheinbar unmöglich. Obwohl an vielen Abteilungen in Wiens Spitälern aufgrund der Arbeitsbelastung 25-Stunden-Dienste einfach nicht zu verantworten sind (und meiner Meinung nach an allen anderen auch nicht; dieses Relikt aus dem 19. Jahrhundert gehört endlich abgeschafft), ist eine zentrale Forderung einer beträchtlichen Anzahl von Kolleginnen und Kollegen, diese beizubehalten. Wir fordern Gehälter wie in Deutschland (ein Blick auf die Gehaltstabellen des Marburger Bunds zeigt uns, dass wir da nicht so weit entfernt liegen), vergessen aber, dass dort Nebenbeschäftigungsverbote, Rufbereitschaften und Schichtdienst die Regel sind – alles in Wien nicht anzusprechende Tabuthemen. Man gewinnt fast den Eindruck, dass momentan Wiens Ärztinnen und Ärzte für ein System kämpfen, welches längst überholt ist und in keinem der oft zum Vergleich herangezogenen Länder auch nur annähernd praktiziert wird. Aber Wien ist anders. Hier gibt es scheinbar Revolutionen, um das Nachholen überfälliger Entwicklungen zu verhindern. Herzlichst, Ihr Stefan Ferenci 04_2015 doktor in wien 5 INTERN LESERBRIEFE [email protected] Greißlersterben: Ich betreue bis zu vier Is‘ mir egal – KAff-Song Generationen einer Familie, kenne die Egal, egal, is‘ mir egal, egal Situation in- und auswendig, und alle Keine Ärzte im Spital haben Angst, was nach mir kommen Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal wird. Glaubt wirklich irgendjemand im Armes Kind, ganz allein Ernst, dass PHC-Zentren die Hausbe- Wird die Mama Ärztin sein suche bei meinen 85- bis 100-jährigen Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal Patienten übernehmen werden? Lauf schnell fort, in die Schweiz Ich habe vor zu arbeiten, solange ich Denn in Österreich herrscht Geiz kann, aber es stößt mir schon sehr sau- Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal er auf, dass all das, was ich geschaffen Stirb‘ alleine im Spital habe – und das bei einer sittenwid- Die Besetzung ist zu schmal rigen und beschämenden Bezahlung Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal vor allem seitens der Wiener Gebiets- Gut geschlafen in der Nacht? krankenkasse –, den Bach hinunter Hast wohl wieder Dienst gemacht gehen soll. Von der Aufwertung des Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal Hausarztes höre ich nun seit 1976, Flüchten Irre vom Spital bemerkt habe ich davon aber nichts. Ist egal, ist egal Ganz im Gegenteil: Es werden uns im- Bringen sie jedoch wen um mer mehr Probleme bereitet, teilweise Das wär dumm sinnlos, teilweise nicht durchführbar Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal (AUVA, Arbeitsinspektorat, Hygiene- Didl-dumm, didl-dei verordnung). Ich kann nur jedem jun- Ausbildung wozu – lei lei! gen Menschen vom Medizinstudium Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal abraten, und falls er es doch absolviert, Den Apendix heute Nacht dringend raten, ins Ausland zu gehen. Hat der Turnusarzt gemacht Das ist ein trauriges Resümee nach 39 Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal Jahren Berufstätigkeit. Für die Hirn-, Darm-, Herzoperation Fachärzte? Wer braucht die schon Dr. Edith Kafka, E-Mail Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal Holznarkose mit dem Schuh Spitalsärzte Vom auszubildenden Arzt schnell dazu Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal Zur aktuellen Debatte rund die Arbeits- Und so sparen wir in Wien zeiten und den schwierigen Rahmenbe- Schau gut zu – alles wird hin Egal, is‘ mir egal, is‘ mir egal dingungen in den Spitälern Niederlassung Zu den schwierigen Rahmenbedingungen in Ordinationen Ein trauriges Resümee Ich bin 66 Jahre, arbeite an die 60 Stunden pro Woche und mache es erstaunlicherweise allen Widerwärtigkeiten zum Trotz noch immer gern. Der Grund dafür ist offensichtlich ein ausgeprägtes Helfersyndrom, denn die immer schlechter werden Rahmenbedingungen können es ja nicht sein. Ich habe 1985 eine nicht lebensfähige „Pimperlordination” im Nachkriegszustand übernommen. Dass ich eine nicht unbeträchtliche Ablöse gezahlt habe, versteht sich von selbst. Auf die diversen Restaurierungsarbeiten gehe ich gar nicht ein. Ich habe durch überdurchschnittliches Engagement in 30 Jahren die Patientenzahlen und damit den Umsatz mehr als verzwölffacht. Vor mehr als zwölf Jahren sah ich mich schließlich gezwungen, die damalige Gemeindebauordination zu verlassen, da die Situation dort für mich nicht mehr tragbar war: Mit 53 Jahren startete ich also völlig neu durch und konnte eine Räumlichkeit in bester Hietzinger Lage akquirieren. Neuerlich musste ich eine völlig devastierte Wohnung auf einen zeitgemäßen Standard bringen. Eine Zeit lang hätte eine meiner Töchter Interesse gehabt, eines Tages meine Ordination zu übernehmen. Dann sind aber auch schon die Tendenzen entstanden, Übergaben innerhalb der Familie zu verunmöglichen. Also habe ich ihr zugeredet, im Spital zu bleiben. Und wir sind alle froh darüber, obwohl das, was sich in den Spitälern heute abspielt, ja auch jeder Beschreibung spottet. Warum lassen wir uns das alles bieten und Leute über uns bestimmen, die keine Ahnung von der Materie, dem Arbeitsaufwand, der Verantwortung, der überbordenden Bürokratie et cetera haben? Die Situation ist heute so, dass mich die Patienten anflehen, nicht in Pension zu gehen, da sie alle wissen – und ich sage es auch allen –, dass ich ein Auslaufmodell bin. Es ist wie beim ehemaligen 6 doktor in wien 04_2015 Wollen Sie uns etwas mitteilen? Weihburggasse 10-12, 1010 Wien. Kennwort Leserservice oder pressestelle @aekwien.at. Kein roter Teppich mehr Ich wäre dafür, alle Politiker und Funktionäre (= Nomenklatura), die sich jedes Mal im öffentlichen Gesundheitssystem einen roten Teppich (= Beziehungen) legen lassen, um rasch für Diagnosen und Therapien vorgereiht zu werden, einmal genau so in die Reihen des „normalen“ Patienten einzureihen, die sich stundenlang in der Ambulanz anstellen oder Wochen bis Monate auf einen Untersuchungstermin warten müssen. Würden alle Spitalsärzte Wiens gegenüber diesen „Edelttertiär“-Patienten so auftreten, würden diese endlich ihr kaputtes System zur Kenntnis nehmen müssen. N.N. (Name der Redaktion bekannt) (Musikalische Vorlage: „Is‘ mir egal“ von Kazim Akboga; https://www.youtube. com/watch?v=ob0l82NNS28) Christian Deininger, E-Mail Kampagne Zur Kampagne der Ärztekammer „Ihr Vertrauensarzt. Ihr Best Point of Service.“ (doktorinwien 2/2015) Wir müssen alle ausweichen Mit Empörung muss ich feststellen, dass nach einer Plakataktion zum Thema „Hausarzt“ nun auch noch eine Inseratenaktion beworben wird. LESERBRIEFE / AUSSCHREIBUNGEN INTERN Dazu muss ich feststellen, dass in meiner Wohngegend in Wien 22. Tokiostraße seit längerer Zeit kein Hausarzt, wie von Ihnen plakatiert und annonciert, für die Bewohner zur Verfügung steht. Wir müssen alle ausweichen. Auch eine Unterschriftenaktion in unserer Donaufelder Apotheke hat keine Lösung des offenen Problems gebracht. Es ist uns unverständlich, dass in einer Gegend, in der andauernd neue Wohnhäuser gebaut werden, keine Lösung für die ärztliche Versorgung durch einen, wie von Ihnen so beworbenen, Vertrauensarzt = Hausarzt gefunden wird. Gitta Jindra, E-Mail Seit Jahren tritt die Ärztekammer für mehr niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Kassenverträgen ein. Die Wiener Gebietskrankenkasse reduziert hingegen laufend die Zahl der Kassenplanstellen. Gerade aufgrund dieser Unterversorgung in vielen Regionen Wiens hat die Ärztekammer die Kampagne gestartet Red. Ausschreibung von Vertragsarztstellen Ausschreibung von Gruppenpraxisstellen Die Wiener § 2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 7 der Richtlinie für die Auswahl und Invertragnahme von Vertragsärzten für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzten iVm § 6 Abs. 1 Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien folgende Vertragsarztstellen aus: Die Wiener § 2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 7 der Richtlinie für die Auswahl und Invertragnahme von Gesellschaftern von Vertragsgruppenpraxen iVm § 9 Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sowie der Krankenfürsorgeanstalt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien folgende Gruppenpraxisstellen aus: Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Berufssitz in Wien 11. (Stelle nach Dr. Abed Yanni) Gruppenpraxisneugründung Fach: Innere Medizin Ort: Wien 8. (Dr. Michael Jung) Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Berufssitz in Wien 12. (Stelle nach MR Dr. Anita Karlas-Pichler) Gruppenpraxisneugründung Fach: Orthopädie und orthopädische Chirurgie Ort: Wien 19. (Dr. Karl Michael Riedl) Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Berufssitz in Wien 14. (Stelle nach Dr. Eveline Weber-Rech) Medien Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Berufssitz in Wien 16. (Stelle nach Dr. Ruth Michael) Zur neuen Publikation der Ärztekammer: Standpunkte Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Berufssitz in Wien 22. (Stelle nach Dr. Peter Szöllesi) Nicht mehr zu bewältigen Die Flut von Zeitschriften ist nicht mehr zu bewältigen. Wieso kann nicht in doktorinwien veröffentlicht werden, was wichtig ist? Dr. Achim Armin Aslan, E-Mail Veranstaltung Zum Vortrag von Konrad Paul Liessmann am 11. März 2015 im Palais Lobkowitz Dank an die Ärztekammer Ich bin sehr beeindruckt vom Abend mit Konrad Paul Liessmann im Rahmen von „Perspektiven & Impulse“. Die Bemühungen der Ärztekammer, uns das Leben zu „verschönern“, sind wirklich außerordentlich. Vielen Dank dafür. Univ.-Prof. Dr. Susanne Kircher, E-Mail Besten Dank für die hervorragend gelungene Veranstaltung mit Paul Liessmann. Univ.-Prof. Dr. Werner Zitterl, E-Mail Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen. Facharzt/Fachärztin für Chirurgie Berufssitz in Wien 10. (neue Kassenplanstelle) Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde Berufssitz in Wien 17. (Stelle nach Dr. Helmuth Ferner) Bewerbungen sind bis zum 30. April 2015 zu richten an: Sekretariat der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin: Otto Baidinger 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Tel.: 515 01/1222 DW E-Mail: [email protected] Sekretariat der Sektion Fachärzte: Angela Rupprecht 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Tel.: 515 01/1259 DW E-Mail: [email protected] Gruppenpraxiserweiterung Fach: Pathologie Ort: Wien 9. (Dr. Kosak & Partner FÄ Pathologie GmbH) Bewerbungen sind bis zum 30. April 2015 zu richten an: Sekretariat der Sektion Fachärzte: Angela Rupprecht 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Tel.: 515 01/1259 DW E-Mail: [email protected] Die Ärztekammer für Wien und die Wiener Gebietskrankenkasse treffen gemeinsam die Entscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Vertragsarztstellen. Die ausschreibenden Institutionen weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß den Bestimmungen des Gruppenpraxengesamtvertrags die ausgeschriebenen Gruppenpraxisstellen nur an jene Bewerber vergeben werden können, die bei der Punktebewertung nach den geltenden Richtlinien eine Quote von mindestens 80 Prozent der Punkte des bestgereihten Bewerbers erreichen. Die Ärztekammer für Wien und die Sozialversicherungsträger treffen gemeinsam die Entscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Vertragsarztstellen. Der Gesellschaftsvertrag ist nicht Gegenstand der Ausschreibung – die rechtlichen Beziehungen (das heißt: die Bedingungen des Gesellschaftsvertrags, insbesondere die Gesellschaftsanteile) sind zwischen den Bewerbern und dem Ordinationsinhaber beziehungsweise den Gesellschaftern der bestehenden Gruppenpraxis zu vereinbaren. Die Besetzung der Vertragsarztstellen erfolgt frühestens nach rechtskräftiger Beendigung des Einzelvertragsverhältnisses des Planstellenvorgängers beziehungsweise bei neuen Planstellen zum ehest möglichen Zeitpunkt. Mit der Bewerbung um die ausgeschriebenen Gruppenpraxisstellen entsteht kein Rechtsanspruch der Bewerber auf den Erwerb eines Gesellschaftsanteils an der ausgeschriebenen Gruppenpraxis. 04_2015 doktor in wien 7 INTERN NEWS Spitalsärzte Verhandlungen in Dauerschleife Nicht nur in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds ringt man seit Wochen um eine zufriedenstellende Lösung für ein neues Arbeitszeitmodell. Auch alle anderen Wiener Spitäler kämpfen für bessere Rahmenbedingungen ihrer Ärztinnen und Ärzte. Ź Die Ärztekammer verhandelt mit den Krankenhausträgern, Personalvertretern und der Gewerkschaft nahezu im Stundentakt – doch Ergebnisse stehen an allen Fronten nach wie vor aus. Sehen Sie hier einen Überblick. MedUni Wien Im AHK laufen aktuell Verhandlungen auf mehreren Ebenen. Für die Ärztegehälter ist das Ministerium verantwortlich. Auf einer zweiten Ebene, jener des nicht medizinischen Personals, deren Finanzierung der Stadt Wien obliegt, fordert der Betriebsrat in etwa 70 neue Stellen (30 Pfleger und 40 Stationssekretäre). Darüber hinaus Die Verhandlungen mit dem Rektorat der MedUni Wien laufen weiter, eine Einigung ist antwortlichen Tätigkeitsbereichs sowie der Umsetzung und Implementierung der neuen Ärzteausbildungsordnung und der Novelle des KrankenanstaltenArbeitszeitgesetzes geklärt werden. Auch die zukünftige Entwicklung des Universitätsbetriebs war Diskussionsthema. Während der Versammlung lief das gesamte Krankenhaus nur im Notbetrieb, was glücklicherweise zu keinen Problemen geführt hat. Ambulanzen waren für dringende Fälle geöffnet und planbare Untersuchungen beziehungsweise Therapien konnten bereits im Vorfeld verschoben werden. Die Verhandlungen mit dem Rektorat laufen seitdem weiter. Eine Einigung ist noch nicht absehbar. tiert. Eine wesentliche Forderung ist die Umstellung der Abrechnung auf eine korrekte Entlohnung pro geleistete Arbeitsstunde und eine daraus resultierende korrekte und transparente Abrechnung von Überstunden. Zudem soll die Wertigkeit der Nacht- und Wochenendarbeit ausreichend dargestellt werden. Die Ordensspitäler behandeln in Wien in etwa 20 Prozent aller Spitalspatienten, beschäftigen 780 Ärztinnen und Ärzte und werden durch die öffentliche Hand finanziert. Die Interessengemeinschaft der Ordensspitäler hat errechnet, dass die neue Arbeitszeitregelung 2015 zu einem Mehraufwand von 11 Millionen Euro und 2016 zu einer zusätzlichen Belastung von insgesamt 9,9 Millionen Euro führen wird. In einer Pressekonferenz am 24. März 2015 wurde festgehalten, dass die zu erwartenden Mehrausgaben nur dann finanzierbar sind, wenn diese von der Stadt Wien abgedeckt würden. wird mit dem Rektorat die Höhe der Gehaltsanpassungen, die Umsetzung der 48-Stunden für den klinischen Bereich sowie dringend notwendige Strukturreformen, insbesondere der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich, verhandelt. Um über die neuen Modelle ausreichend zu informieren und die Kolleginnen und Kollegen in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen, hat der Betriebsrat in den letzten Wochen regelmäßig Betriebsversammlungen durchgeführt. Zuletzt traten am 11. März 2015 bei einer ausgedehnten Betriebsversammlung, die parallel zu jener an der MedUni Innsbruck stattfand, 600 AKH-Ärzte zusammen. Es sollten Unklarheiten hinsichtlich des mitver8 doktor in wien 04_2015 noch nicht absehbar. Ähnlich ist die Situation auch in den anderen Spitälern Wiens. Ordensspitäler Für die acht Ordensspitäler in Wien ist es vor Kurzem gelungen, eine starke Verhandlungsgemeinschaft, bestehend aus der Gewerkschaft vida, ärztlichen Personalvertreten sämtlicher Ordenshäuser sowie der Wiener Ärztekammer, zu gründen. In dieser Konstellation traf man einander Ende März erstmals in großer Runde mit den Dienstgebern. Vorab wurde ein Forderungskatalog übermittelt, der sich in den Eckpfeilern am Krankenanstaltenverbund sowie den Gehaltsregelungen des Landes Niederösterreich, wo für die Spitäler bereits vor Jahren ein entsprechendes Paket zur Umsetzung der neuen Arbeitszeitbestimmungen geschnürt wurde, orien- Als Sozialversicherungsträger nimmt das Hanusch-Krankenhaus im Vergleich zu den anderen Wiener Spitälern hinsichtlich der Gehalts- und Dienstzeitverhandlungen eine Sonderstellung ein. Die Verhandlungen finden auf mehreren Ebenen statt. Im März wurde die Verhandlungsrunde mit der Wiener Gebietskrankenkasse auf Kollektivvertragsebene delegiert. Derzeit laufen die Verhandlungen im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in konstruktiver Atmosphäre. Man hofft auf ein Verhandlungsergebnis bis spätestens 22. April 2015. Konkrete Verhandlungsinhalte könnten erst nach Abschluss der Verhandlungen bekannt gegeben werden, hieß es seitens der Ärztevertreter. Stand: 31. März 2015. Foto: portarefortuna/iStock Hanusch-Krankenhaus NEWS INTERN Urabstimmung: Ärztekammer steht hinter dem Nein Das neue Arbeitszeitmodell im Krankenanstaltenverbund, das zwischen der Gemeinde Wien, der Gewerkschaft, dem Personalgruppenausschuss sowie der Ärztekammer ausverhandelt worden ist, wurde von den Ärztinnen und Ärzten Anfang März im Rahmen einer Urabstimmung mit großer Mehrheit (87,44 Prozent) abgelehnt. Ein Hauptgrund für das negative Votum war die Sorge der Kollegenschaft, dass die geplante Reduktion von Nachtdiensträdern und die damit einhergehende Personalreduktion von 382 Stellen auch ohne nachhaltige Strukturveränderungen erfolgen könnten. Die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien hat sich diesem Ergebnis angeschlossen und entsprechend ihre Ablehnung ausgesprochen. „Wir stehen voll hinter dem Nein und den berechtigten Forderungen unserer Kolleginnen und Kollegen“, betonte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. 87,44 Prozent Ablehnung seien ein Votum, an dem in einer Demokratie niemand vorbeikönne. „Ich habe meine Unterschrift unter Gremialvorbehalt unter diesen Vertrag gesetzt. Da ihn die Gremien abgelehnt haben, gibt es meinerseits keine Zustimmung mehr“, so Szekeres weiter (siehe dazu auch Seiten 4f). Die Ärztekammer hatte im Rahmen des Verhandlungsergebnisses mit der Stadtregierung diverse Strukturänderungen vereinbart – wie zum Beispiel die Auslagerung von Spitalsleistungen in den niedergelassenen Bereich, die Aufwertung der Notfallaufnahmen sowie des Ärztefunkdienstes, die Übernahme von Tätigkeiten durch die Pflege sowie die fachliche Schwerpunktsetzung in der Akutversorgung in der Nacht. Diese Maßnahmen seien die „Grundvoraussetzung“ für eine mögliche Reduktion von Nachtdiensten, verlautete aus der Ärztekammer. Szekeres hielt im Rahmen einer Pressekonferenz fest, dass mit der Umsetzung dieser Maßnahmen im KAV bisher noch nicht einmal ansatzweise begonnen wurde. Stattdessen wurden bereits erste Schritte für eine Umstrukturierung gesetzt, ohne die dafür notwendigen konkreten Ideen vorzuweisen. „Die größte Vermessenheit ist jedoch, dass mit Zahlen jongliert wird, die jeglicher Realität widersprechen“, so Szekeres. Die Spitzenvertreter des Krankenanstaltenverbunds seien weder über den tatsächlichen Personalstand an den jeweiligen Abteilungen informiert Offener Antwortbrief gegen Vorwürfe der Politik Die Ärztekammern wehren sich gegen Vorwürfe der Politik, im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitkonflikt der Spitalsärzte die Patienten zu verunsichern. In einem offenen Brief bezeichnen es ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger und die Präsidenten der Landesärztekammern als „nicht hilfreich“, gegen die Ärzteschaft diesen Vorwurf zu erheben, wenn sie „auf nachweisbare Fakten hinweisen“. Die Ärztekammern beantworten damit einen offenen Brief, in dem mehrere Minister, führende Landespolitiker und Vertreter der Sozialversicherungen den ÖÄK-Präsidenten aufgerufen haben, die Interessen der Ärztinnen und Ärzte „verantwortungsvoll“ zu vertreten. Mit ihren Warnungen vor Leistungseinschränkungen und Versorgungsengpässen würden die Ärzte den Menschen das Gefühl geben, dass das sehr gute Gesundheitssystem in Gefahr sei. Wechselberger und die Landespräsidenten weisen das entschieden zurück: „Wir verweh- ren uns gegen Ermahnungen und Schuldzuweisungen öffentlicher Verantwortungsträger, die Frustrationen bei den ohnedies bis an die Grenzen des Möglichen arbeitenden Ärztinnen und Ärzten auslösen.“ Es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht einer ärztlichen Standesvertretung, auf drohende Leistungseinschränkungen und auf eine potenzielle Verschlechterung in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung rechtzeitig hinzuweisen, beharrt die Spitze der Ärztekammer auf ihrer Kritik. „Für diesen Weg stand und steht die österreichische Ärzteschaft. Das setzt aber voraus, der Realität ins Auge zu sehen, kritikfähig zu sein und offen liegende Probleme nicht schönzureden.“ Die Ärztekammer sieht sich „im Einklang mit der österreichischen Bevölkerung“ und will „in deren Interesse auch in Zukunft an der Sicherung des hohen Standards der Versorgung konstruktiv mitarbeiten“. noch würden sie zwischen verschiedenen Expertisen unterscheiden. Ebenfalls gebe es keine umfassende Leistungsdokumentation und keine Leistungs- und Personaleinsatzplanung. „Es ist mir unverständlich, wie die Spitalsbetreiber Nachtdiensträder reduzieren und Arztstellen streichen wollen, wenn sie nicht über die entsprechende Erfassung der Arbeitszeit verfügen“, zeigte sich Szekeres verärgert. Ein von der Kurie eingesetztes und dem Präsidenten berichtendes fraktionsübergreifendes Verhandlungsteam unter der Leitung von Kurienobmann und Vizepräsident Hermann Leitner führt seit Mitte März Gespräche mit der Gesundheitsstadträtin, den KAVVerantwortlichen sowie der Gewerkschaft, um das KAV-Arbeitszeitmodell nachzuschärfen. Dabei sollen vor allem Forderungen wie eine dezidierte Ablehnung der Personalreduktion, die Beibehaltung der 25-Stunden-Dienste, die Gehaltserhöhung rückwirkend mit 1. Jänner 2015, kein Opt-out zum jetzigen Zeitpunkt sowie finanzielle Anreize für Sonn- und Feiertags- beziehungsweise Nachtdienste im Vergleich zur Normalarbeitszeit durchgesetzt werden. Bereits vor 150 Jahren: Wiener Spitalsärzte waren unzufrieden Die Medizinische Wochenschrift schreibt: „Im Rudolphs-Spitale will es noch nicht recht vorwärts gehen. Die Wärterinnen sind mit der neuen Einrichtung, dass sie geringeren Gehalt als im allgemeinen Krankenhaus, dafür aber die volle Kost bekommen, nicht recht zufrieden, und machen Miene, ihren Dienst zu verlassen. Die Wärterinnen können mit 6 Gulden monatlich nicht bestehen. Auch einige Secundarärzte wollen den Dienst verlassen, und die Ventilation scheint ganz den Dienst zu versagen.“ Neue Freie Presse vom 3. März 1865 Das Rudolfsspital wurde von Kaiser Franz Joseph 1858 anlässlich der Geburt seines erstes Sohnes, Kronprinz Rudolf, gestiftet. Es wurde nach achtjähriger Bauzeit fertig und vor 150 Jahren eröffnet. Offensichtlich gab es beträchtliche Anlaufschwierigkeiten. Quelle: Günther Haller, www.diepresse.com (gekürzt) 04_2015 doktor in wien 11 INTERN NEWS Interview „Kein Pakt ohne unsere Zustimmung“ Hermann Leitner, Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, über die Verhandlungen mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund sowie zur Frage, warum sich die Ärztekammer entschlossen hat, ihre Proteste auf die Straße zu verlagern. Von Petra Lindermuth dann dazu führen, dass da und dort auf einzelne Nachdienstdiensträder verzichtet werden kann, andernorts aber mehr Personal benötigt wird. Leitner: „Unsere Gesundheitsversorgung läuft Gefahr, nach unten nivelliert zu werden“ doktorinwien: An der Demonstration nahmen besonders viele Kolleginnen und Kollegen aus den KAV-Häusern teil. Warum ist hier die Unzufriedenheit besonders groß? Leitner: Eine Umstrukturierung, die immer mit Ängsten bei den Beschäftigten verbunden ist, kann nicht, wie erfolgt, mit Einsparungen an Diensträdern primär kommuniziert werden. Das kann nur das Ergebnis von Leistungsplanung und Zeiten der Leistungserbringung sein, die transparent und nachvollziehbar sein müssen. Dazu kommt noch die strikte Einhaltung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Das kann doktorinwien: Ein von der Kurie eingesetztes fraktionsübergreifendes Verhandlungsteam unter Ihrer Leitung hat das KAV-Ergebnis im Rahmen mehrerer Gesprächstermine mit der Gemeinde Wien, den KAV-Verantwortlichen und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Ende März nachverhandelt – mit welchem Ergebnis? Leitner: Erfreulicherweise wurde ein Konsens hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit erreicht. Wir konnten gegenüber der Stadt nochmals klarstellen, dass es zu keinerlei Personalreduktionen und Streichungen von Nachtdiensträdern kommen darf, solange nicht die notwendigen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise zentrale Notaufnahmen, umgesetzt sind. Eine gemeinsame Kommission, vertreten durch die Stadt Wien, die Gewerkschaft und die Ärztekammer, wird überwachen, ob diese Strukturveränderungen im ausreichenden Ausmaß er- Der weiße Block marschiert Sternspritzer statt brennende Mistkübel: Dass Ärztedemonstrationen weniger Krawallpotenzial in sich bergen als so manche andere Kundgebung, hat sich am 23. März 2015 beim Protestzug der Spitalsärzte gezeigt. Zwischenfälle wurden nicht gemeldet. Aufgeheizt war die Stimmung aber sehr wohl. Laut Polizei taten mehr als 2000 Ärztinnen und Ärzte ihren Unmut über die geplante Reduktion von Dienstposten kund. „Das ist fast wie Woodstock“, kommentierte eine Ärztin den Aufmarsch. Der Umzug fand seinen Höhepunkt am Maria-Theresien-Platz. Dort fand am Abend die Schlusskundgebung statt. Ausgangspunkt der Demonstration war die MedUni Wien in der Spitalgasse. 12 doktor in wien 04_2015 Fotos: Stefan Seelig doktorinwien: Am 23. März haben 2000 Ärztinnen und Ärzte bei einer Großdemonstration für bessere Rahmenbedingungen in Wiens Spitälern protestiert. Es war der bereits dritte Protest in Folge. Warum reißt die Protestwelle nicht ab? Leitner: Den Spitalsbetreibern und der verantwortlichen Politik ist immer noch nicht ganz klar, dass reduzierte Arbeitszeiten zu enormen Leistungseinschränkungen in den Krankenhäusern führen werden. Bereits jetzt beklagen die Kolleginnen und Kollegen in den Ambulanzen lange Wartezeiten, und immer häufiger werden Operationen verschoben. Seit Wochen wird verhandelt. Aber ein zufriedenstellendes Ergebnis steht bei allen Trägern immer noch aus. Um den Druck auf die Verhandlungspartner zu erhöhen, war es notwendig, den Protest auf eine neue Ebene zu heben. Die Teilnahme einer so großen Zahl von Ärztinnen und Ärzten hat einmal mehr verdeutlicht, wie sehr unsere Gesundheitsversorgung Gefahr läuft, nach unten nivelliert zu werden, wenn nicht endlich eine Lösung für alle Spitäler auf den Tisch kommt. NEWS INTERN folgt sind. Ebenfalls konnten wir erwirken, dass es an einzelnen Abteilungen zu einer Personalvermehrung kommen wird. Bei den Arbeitszeiten wurde klargestellt, dass es zukünftig keine flächendeckenden Schichtdienste geben wird. Zudem wird die maximale Zahl der Nachtdienste auf 5,5 pro Monat in einem Durchrechnungszeitraum von sechs Monaten begrenzt. Überall dort, wo es der Dienstbetrieb zulässt, soll es alle zwei Wochen ein freies Wochenende von Freitagnachmittag bis Montagfrüh geben. doktorinwien: Wo gibt es noch Differenzen? Leitner: Bei der Bezahlung. Wir konnten uns zwar darauf verständigen, dass es künftig Funktionszulagen geben wird und jenen Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund der Personalsituation freiwillig ein Opt-out zum Arbeitszeitgesetz unterschreiben, ein finanzieller Anreiz geboten wird. Doch hinsichtlich einer besseren Entlohnung der Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste gibt es nach wie vor keine Annäherung. Den Beschluss des Landtags mit den neuen Gehaltstabellen, die höhere Grundgehälter bringen, nehmen wir daher zur Kenntnis. doktorinwien: Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise der Ärztekammer? Leitner: Der erzielte Konsens einerseits und die Diskrepanzen anderseits werden der Kurie im April vorgelegt, und in Abhängigkeit eines Beschlusses wäre es möglich, den Verhandlungsprozess über finanzielle Diskrepanzen weiterzuführen. Ich hoffe aber, dass am Verhandlungstisch noch eine Übereinkunft erzielt werden kann und ein für beide Seiten tragbares Ergebnis herauskommt. Andernfalls müssen wir mit einem längeren Konflikt rechnen. doktorinwien: Sehen Sie einen Rückhalt bei den Patienten? Leitner: Eine aktuelle Umfrage eines renommierten Meinungsforschungsinstituts (siehe Beitrag rechts, Anm.) hat ergeben, dass die Wiener Bevölkerung besorgt ist über die gesundheitspolitische Entwicklung in der Bundeshauptstadt. Auch sind wir mit unserer Kritik am Vorgehen der Stadt im Zusammenhang mit dem Spitalsärztekonflikt nicht allein: Satte 80 Prozent der Befragten haben bei der Umfrage angegeben, für die Ablehnung des neuen Arbeitszeitmodells durch die Ärzteschaft Verständnis zu haben. Zwei Drittel befürworten sogar persönlich die Gegenwehr der Spitalsärzte. Die verantwortlichen Gesundheitspolitiker sind also aufgerufen, die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen. doktorinwien: Trotzdem sind die meisten Patienten grundsätzlich zufrieden mit der medizinischen Versorgung in Österreich. Leitner: Das ist richtig. Aber in etwa ein Drittel der Befragten registrierte in den letzten zwei bis drei Jahren auch Einbußen. Es ist also ein rascher Handlungsbedarf gegeben, um die Spitalsärzte zu entlasten, denn sonst werden die Befürchtungen der Patienten auch tatsächlich und in deutlich stärkerer Art und Weise eintreten. Höchstmaß an Verständnis für Spitalsärzte aus der Wiener Bevölkerung Im Zuge einer von der Wiener Ärztekammer in Auftrag gegebenen Umfrage des oberösterreichischen Meinungsforschungsinstituts Market wurden vom 17. bis 19. März 2015 600 Personen aus der Wiener Bevölkerung im Alter von 16 bis 65 Jahren mittels einer Kombination aus Online- und Telefonerhebung befragt. Hier die wichtigsten Ergebnisse: In Summe fällt die Zufriedenheit der Wiener mit der Gesundheitsversorgung ausreichend aus, allerdings hält sich gleichzeitig eine wirkliche Begeisterung in Grenzen – diese findet man nur in etwa bei jedem Siebten. Etwas stärkere Kritik kommt dabei von den Jüngeren bis 29 Jahre. Während man das Angebot bei den Allgemeinmedizinern am besten bewertet, liegen auf Gesamtebene Fachärzte und Spitäler knapp dahinter (für die übrigen Bereiche fehlt es hingegen stärker an Berührungspunkten). Geht man in die einzelnen Segmente, dann ergeben sich vor allem für die Angebote im Spitalsbereich gewisse Ansatzpunkte. Zum einen fallen hier wiederum die Jüngeren stärker vom Schnitt ab, zum anderen gibt es auch bei den allgemeinen Systemkritikern die größten Diskrepanzen zwischen Zufriedenen und Unzufriedenen. Verglichen mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zeigen sich für Spitäler deutlichere Zufriedenheitspotenziale für die Zukunft. Damit einher geht wiederum auch die Bewertung der jeweils letzten Inanspruchnahme, die bei ambulanten Spitalsaufenthalten durchgehend am zurückhaltendsten ausfällt. Etwas ernüchternd ist die Erkenntnis, dass in etwa ein Drittel der Wiener Bevölkerung im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung in der Stadt eher Verschlechterungen in dem doch eher kurzen Zeitraum der letzten zwei bis drei Jahre wahrgenommen haben will. Dabei zeigt sich vor allem eine sehr hohe Korrelation mit einem allgemeinen Unmut an der Versorgung, womit letztlich in diesem Aspekt ein Auslöser für die generelle Kritik festgemacht werden kann. In etwa die Hälfte aller Befragten gibt an, die aktuellen Diskussionen um die Wiener Spitalsärzte zumindest teilweise mitzuverfolgen. „Hardcore“-Interessierte bilden dabei allerdings eher die Ausnahme. In der Folge überrascht es auch nicht, dass mehr als 80 Prozent von ihnen von der Ablehnung des neuen KAV-Modells wissen. Dabei lässt sich sagen, dass die breite Mehrheit der Bevölkerung hinter dem Vorgehen der Wiener Ärztinnen und Ärzte steht. Ungefähr 80 Prozent können die Kritik gegenüber dem Modell zumindest nachvollziehen, davon mehr als die Hälfte „auf jeden Fall“. Zudem befürworten auch zwei Drittel aller Befragten explizit persönlich diese Gegenwehr, vor allem jene, denen die aktuelle Gesundheitsversorgung ein größerer Dorn im Auge ist. Ein ähnlich hoher Anteil von zwei Drittel geht auch so weit, Verständnis für mögliche Protestmaßnahmen der Ärzteschaft gegen das Modell aufzubringen. 04_2015 doktor in wien 13 INTERN NEWS Ärzte schlagen Alarm: Hausbesuche in Gefahr immer mehr zurückgefahren, wodurch viele Patienten in den niedergelassenen Bereich ausweichen. Diese zusätzliche „Welle von Patienten“ mache es für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte schlechterdings unmöglich, gleichzeitig auch noch Hausbesuche wie bisher durchzuführen“, warnt Steinhart. Keinesfalls liege das am „Nicht-Wollen“, sondern schlicht am „Nicht-Mehr-Können“. Schon derzeit arbeiteten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vielfach wesentlich mehr, als an Stunden in ihren Kassenverträgen vorgesehen ist. Steinhart: „Zuletzt berichteten zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen aus dem AKH von einer notgedrungenen Reduktion ihres Leistungsumfangs.“ Besonders betroffen ELGA-Verzögerung: Ärztekammer sieht Warnungen bestätigt Ärztekammer zu Impfdebatte: Gegen Pflicht, aber für Aufklärung Die Verschiebung der Einführung des Elektronischen Gesundheitsakts (ELGA) bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kommt für die Ärztekammer nicht unerwartet. Wie der Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart, in einer Aussendung betonte, habe man über Jahre vor erheblichen Unzulänglichkeiten und Mängeln beim geplanten Projekt gewarnt. Die Ärztinnen und Ärzte seien darauf angewiesen, dass das ELGA-System in einer Behandlungssituation unverzüglich punktgenaue Informationen liefere. Das wäre laut Steinhart zum ursprünglich vorgesehenen Einführungszeitpunkt von ELGA noch nicht möglich gewesen. Steinhart erwartet nun eine „interaktive Revision“ des ELGA-Projekts, die unter voller Einbindung ärztlicher Expertise auf den Nutzen für Ärztinnen und Ärzte auf Basis von Datensicherheit, Datenschutz, technischer Machbarkeit und Praktikabilität abstellt. Im Zuge der aktuellen Impfdebatte spricht sich die Österreichische Ärztekammer gegen eine Impfpflicht aus. „Gleichzeitig nehmen wir wahr, dass vor allem Kinderärzte und Allgemeinmediziner mit dem zunehmenden Bedürfnis von Patienten nach detaillierter Aufklärung konfrontiert sind“, erklärte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger in einer Aussendung. Völlig verzerrend sei der medial oft vermittelte Eindruck, die Ärzteschaft in Österreich teile sich gleichmäßig in Impfbefürworter und Impfkritiker auf. „Wenn in den Medien immer wieder ein Impfkritiker einem Befürworter gegenübergestellt wird, entspricht das einfach nicht der Realität“, so Wechselberger. „Aus Sicht der evidenzbasierten Medizin gehören Impfungen generell zu den wirkungsvollsten Formen der Krankheitsprävention, die wir kennen.“ In seltenen Einzelfällen könne es zwar zu Impfschäden kommen, doch deren Zahl stehe in keinem Verhältnis zu den Vorteilen von Impfungen für den Einzelnen und die Gesamtbevölkerung. 14 doktor in wien 04_2015 von den Folgen der Arbeitszeitverkürzung seien die Ambulanzen, was in der Folge zu einem regelrechten zusätzlichen „Ansturm“ auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte führe. Würden die Spitalsambulanzen ihren Leistungsumfang um nur 20 Prozent reduzieren, bedeute dies einen regelrechten „Kollaps im niedergelassenen Bereich“. Steinhart: „Das ist praktisch nicht mehr zu bewältigen und geht unvermeidlich auch auf Kosten der persönlichen Patientenbetreuung.“ Einmal mehr betont Steinhart die von der Ärztekammer geforderten Akutmaßnahmen gegen die sich abbildende Versorgungskrise im niedergelassenen Bereich: „Wir brauchen in Wien dringend 300 zusätzliche Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag. Außerdem gehören die zeitaufwendige und unsinnige Chefarztpflicht beziehungsweise das elektronische Arzneimittelbewilligungssystem abgeschafft, der bürokratische Aufwand und die Zettelflut in den Ordinationen deutlich reduziert sowie die Deckelung von Leistungen durch die Krankenkassen ausgesetzt.“ Letztere produziere lediglich „sinnlose Leistungsengpässe“. Lehrpraxisförderung 2015 Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, wird der jeweiligen Landesärztekammer vom Gesundheitsministerium ein bestimmtes Förderkontingent pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder reichen aber bei Weitem nicht aus, um alle eingehenden Förderanträge bedienen zu können. Für das Jahr 2015 wurde der Wiener Ärztekammer neuerlich ein um die Hälfte des Vorjahresbudgets reduziertes Kontingent von 57 Monaten zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einer Förderbarkeit von nicht einmal zehn Lehrpraxisverhältnissen zu jeweils sechs Monaten. Begründet wurde dieser Schritt mit Hinweis auf die bekannt angespannte Budgetlage. Zur Frage, ob und vor allem wann beziehungsweise in welchem Ausmaß mit einer Erhöhung des Jahresbudgets 2015 zu rechnen ist, hält sich das Gesundheitsministerium immer noch bedeckt. Die bislang vorhandenen Fördermittel (das Teilkontingent 2015) wurden bereits zur Gänze ausgeschöpft. Die Wiener Ärztekammer ist mit aller Intensität darum bemüht, die noch fehlenden restlichen Fördermonate so rasch wie möglich zu akquirieren. Foto: jgroup/iStock Die Ärztekammer erreichen immer häufiger Klagen von niedergelassenen Allgemeinmedizinern, dass es angesichts ihrer zeitlichen Überbelastung immer schwieriger werde, Hausbesuche zu absolvieren. Auf diesen besorgniserregenden Umstand macht der Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart, aufmerksam. Dabei gehörten Hausbesuche bei kranken Patienten zu den „ureigensten Agenden“ der niedergelassenen Allgemeinmediziner. Derzeit absolvieren Allgemeinmediziner in Wien jedes Jahr mehr als eine halbe Million Visiten im häuslichen Bereich oder in Heimen. Dieser maßgebliche Beitrag zur Gesundheitsversorgung, so Steinhart, sei bereits in den vergangenen Jahren angesichts der zunehmenden und zeitraubenden bürokratischen Belastungen in den Ordinationen immer schwieriger zu bewältigen gewesen. Durch die krisenhaften Entwicklungen im Zuge der Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes in den Spitäler werden allerdings die stationären und ambulanten Leistungen INTERN NEWS Der niedergelassene kassenärztliche Bereich ist in ganz Österreich derzeit noch zu zwei Drittel männlich dominiert. Die Zukunft sieht aber anders aus: Immer mehr Frauen werden auch hier medizinische Aufgaben übernehmen. Allgemeinmedizinerinnen wandern derzeit oft in die Wahlarztpraxis ab, weil dort sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patienten akzeptable Bedingungen herrschen. Weltfrauentag „Wir stoßen an eine gläserne Decke“ Alle Jahre wieder: der internationale Frauentag. Brauchen wir ihn wirklich? Was nützt er den Frauen? Oder besser gesagt: Was wollen Frauen eigentlich? Sie dürfen studieren, sie dürfen in akademischen Berufen arbeiten, sie sind top ausgebildet, und trotzdem stoßen sie beruflich an eine gläserne Decke. Ź Mehr als die Hälfte (53 Prozent), der ausschließlich im Spital tätigen Ärzte sind weiblich. Von den aktuell in Österreich tätigen Turnusärzten sind sogar 60 Prozent weiblich, aber nur sehr wenige, nämlich sehr bescheidene 14 Prozent der Primariate sind von Frauen besetzt. Frauen führen lediglich 34 Prozent der Hausarztpraxen und weniger als ein Drittel aller Facharztordinationen (Quelle: Österreichische Ärztekammer, 2014). Wie in den Krankenhäusern und Ordinationen sieht es auch an den Universitäten aus: Die akademischen Karrieren von Frauen sind durch eine hohe vertikale Segregation gekennzeichnet. Beim wissenschaftlichen Personal der Universitäten sind Frauen auf der untersten Ebene (Assistentinnen) zu 41 Prozent vertreten, auf der mittleren Ebene (Dozentinnen) zu 21 Prozent und auf der obersten Ebene (Professorinnen) nur mehr zu 18 Prozent (detaillierte Daten aus Österreich zu 16 doktor in wien 04_2015 KARRIEREVERLÄUFE VON FRAUEN ... an österreichischen Universitäten Frauen (%) Männer (%) Studierende Erstabschlüsse Zweitabschlüsse Drittmittelfinanzierte Mitarbeiter Assistenten Dozenten Professoren 53,4 67,4 46,6 44,3 40,6 20,7 17,7 46,6 32,6 53,4 55,7 59,3 79,8 82,3 Daten aus 2009 ENTWICKLUNG DES PROFESSORINNENANTEILS ... an den medizinischen Universitäten in Österreich (%) MedUni Wien MedUni Graz MedUni Innsbruck 2009 13,8 12,9 10,3 2008 14,4 12,5 9,4 2007 13,0 11,6 10,8 2006 10,0 9,7 10,4 2005 8,8 7,7 10,6 finden auf dem datawarehouse des Wissenschaftsministeriums). Entlang den universitären Karrierestufen gibt es hohe Verlustraten von unten nach oben. Frauen „versickern“ auf den Karrierewegen wie Wasser in „leaky-pipelines“. Ganz deutlich zeigt das auch die Entwicklung des Professorenanteils an den medizinischen Universitäten in Österreich (Quelle: Frauen in Führungspositionen. Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt Österreich, Ilse König). In die Funktion des Rektors wurde in Österreich überhaupt noch nie eine Frau gewählt. An der MedUni Wien sind magere 14 Prozent aller Professoren weiblich. Es gibt für Österreich keine Daten, wie viele von den Frauen, die es „geschafft haben“, gleichzeitig auch Mütter sind, aber es ist anzunehmen, dass die „maternal wall“ gerade auch für diese Frauen gilt. „Maternal wall“ bezeichnet die beruflichen Hemmnisse, die sich Foto: UygarGeographic/iStock Von Cornelia Hieber und Maria-Christina Walter NEWS INTERN durch Mutterschaft, aber auch durch die Betreuung nahestehender Angehöriger, ergeben. Keine Änderung in Sicht Neben den klingenden Ausdrücken wie “leaky pipeline“, und „maternal wall“ für die gebremsten Karriereverläufe von Frauen gibt es die wohlbekannte und eingangs erwähnte gläsernen Decke. Der Glass-Ceiling-Index ist ein Indikator, der die relative Chance von Frauen gegenüber Männern misst, eine Topposition zu erreichen. Für Österreich hat das Wissenschaftsministerium einen eigenen Glasdeckenindex für Universitäten eingeführt. Dieser misst den Professorinnenanteil in Relation zum Frauenanteil des gesamten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals von Universitäten. Ein Index von 1 bedeutet, dass die Aufstiegschancen von Frauen und Männern auf Professuren genau gleich sind; je mehr der Wert gegen Null geht, desto geringer sind die Aufstiegschancen, desto dicker ist die gläserne Decke. Der Glasdeckenindex für alle Universitäten in Österreich im Jahr 2009 betrug 0,55, für die medizinischen Universitäten dürfte er weit geringer sein (Quelle: Frauen in Führungspositionen. Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt Österreich, Ilse König). Was für Frauen in Führungspositionen in Krankenhäusern und Universitäten gilt, ist in Bezug auf leitende Kammerfunktionen innerhalb der Ärztekammern noch eklatanter. Eine Ärztekammerpräsidentin hat es weder in den Bundesländern noch innerhalb der Österreichischen Ärztekammer bis dato gegeben, obwohl Frauen seit dem 20. Jahrhundert nach anfänglichen Hürden zunehmend in den ärztlichen Beruf drängen. Die gesellschaftlichen Strukturen der Kammern (und nicht nur die der Ärztekammer) sind weit und breit von Männern dominiert. Das war anfangs – historisch gewachsen – schon so, und es zeichnet sich ab, dass dies auch bis auf Weiteres so bleiben wird. Eine Änderung ist in absehbarer Zeit leider nicht in Sicht. Politische Entscheidungen werden nach wie vor von Männern für Männer getroffen, und das, obwohl es mittler- weile in den letzten Jahren mehr Medizinerinnen als Mediziner gibt und Frauen die 50-Prozent-Marke in der Ärzteschaft längst überschritten haben. In Zeiten, in denen um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verhandelt wird, werden Frauen, vor allem Mütter schulpflichtiger Kinder, zunehmend Gefahr laufen, wieder „durch die Finger zu schauen“. Die geplanten Schichtdienste von 7.00 bis 19.00 Uhr erschweren jede wie auch immer geartete Kinderbetreuungsmöglichkeit und machen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Spießrutenlauf. Manchem Mann kann das egal oder vielleicht sogar recht sein. Weibliche Konkurrenz kann so, fast wie von selbst, „wunderbar“ aus dem Weg geschafft werden. Aus all diesen Zahlen und Fakten ergibt sich, wie wichtig und bedeutend nach wie vor ein Frauentag ist, und deshalb bleiben unsere Forderungen auch 2015 dieselben. Unsere Forderungen Wir fordern Wertschätzung von Frauen und im speziellen von Ärztinnen als integrativen Bestandteil der medizinischen Versorgung in Österreich. Wir fordern, dass Arbeitgeber auf die unterschiedlichen Situationen Berufstätiger, die durch Elternschaft und Familie resultieren, Rücksicht nehmen und wollen flexible und zeitgemäße Dienstzeitmodelle, wie es sie in Skandinavien seit Längerem gibt. Wir fordern mehr Frauen in Füh rungspositionen und mächtigen Entscheidungsgremien. Denn erst wenn auch dort die anzustrebende 50-Prozent-Marke erreicht sein wird, repräsentiert dies die tatsächlichen Verhältnisse unserer Gesellschaft und garantiert, dass auch weibliche Bedürfnisse genügend berücksichtigt werden. Wir ermuntern daher unsere Kolleginnen im nächsten und den kommenden Jahren, gemeinsam mit uns und allen anderen Ärztinnen und Kammerfunktionärinnen sich für die gemeinsamen Belange stark zu machen. Internationaler Frauentag: Ja, wir brauchen ihn! Cornelia Hieber und Maria-Christina Walter sind Mandatarinnen der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien. „MEDIZINISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGEN IN ÖSTERREICH” Die 6. Auflage des praktischen Handbuchs „Medizinische Forschungsförderungen, Preise, Stipendien”. Aus dem Verlag der Ärztekammer für Wien. Österreichweite und länderspezifische Forschungsförderungen Übersichtlich aufgelistet nach durchführenden Stellen Zusätzliches Namensregister und nach Fachgebieten geordnet BESTELLEN SIE JETZT IHR PERSÖNLICHES EXEMPLAR: Verlag der Ärztekammer für Wien Alexandra Wolffinger Tel.: (01) 515 01/1223 DW Fax: (01) 512 60 23/1223 DW E-Mail: [email protected] Internet: Zusätzlich kann die Broschüre unter www.aekwien.at/media/forschf.pdf downgeloadet werden. Die Broschüre und der Versand sind kostenlos. Eine Serviceleistung der Ärztekammer für Wien. 04_2015 doktor in wien 17 INTERN MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH ERNENNUNGEN Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Behringer, Innere Medizin Prim. Dr. Martin Burian, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Dr. Christina Forstner, Innere Medizin Dr. Klaus M. Hohenstein, Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation Dr. Peter Magdics, Allgemeinmedizin Prim. Dr. Gerald Ohrenberger, Innere Medizin Univ.-Prof. Dr. Walter Antonius Pirker, Neurologie und Psychiatrie Dr. Reinhard Ramsebner, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten MR Dr. Albert Rauscha, Allgemeinmedizin Univ.-Prof. Dr. Sebastian Roka, Chirurgie Dr. Charlotte Rottensteiner-Grohsmann, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Dr Christoph Schukro, Innere Medizin Priv.-Doz. Dr. Carl Christian Seitz, Urologie Dr. Ursula Stanger, Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation Dr. Kurt Stastka, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin Dr. Franz Zdrahal, Anästhesiologie und Intensivmedizin Primarius im SMZ Floridsdorf (Abteilung für Notfallmedizin) Universitätsprofessor Privatdozentin Primarius im Pflegewohnhaus Baumgarten Medizinalrat Ärztlicher Leiter im Haus der Barmherzigkeit Primarius im Wilhelminenspital (Neurologische Abteilung) Privatdozent Obermedizinalrat Primarius im Hanusch-Krankenhaus (Chirurgische Abteilung) Primaria im SMZ-Ost/Donauspital (HNO-Abteilung) Privatdozent Stellvertretender Vorstand der Universitätsklinik für Urologie Medizinalrätin Primarius im SMZ-Süd/Kaiser-Franz-Josef-Spital (Psychiatrische Abteilung) Ärztlicher Leiter bei der Caritas NAMENSÄNDERUNGEN Dr. Romana Altenhuber-Müller Dr. Samir Helmy Prim. Dr. Christine Martha Tretter 1180, Schumanngasse 42/2 1190, Heiligenstädter Straße 46-48 1090, Hebragasse 5 Dr. Romana Altenhuber Dr. Samir Helmy-Bader Prim. Dr. Christine Tretter PRAXISERÖFFNUNGEN Allgemeinmedizin Dr. Monika Berr 1030, Landstraßer Hauptstraße 71 ** Dr. Ulrike Blecha-Thalhammer 1090, Grünentorgasse 10/3 Priv.-Doz. Dr. Ruxandra Ciovica 1020, Raimundgasse 1/1/2 ** Dr. Belinda Da Costa 1190, Ruthgasse 1 Dr. Susanna Dorner-Schulmeister 1090, Garnisongasse 10 Mag. DDr. Stephanie Fritz-Grössinger 1120, Erlgasse 20 Dr. Daniela Kasparek 1160, Thaliastraße 102-104 Dr. Ursula Keller 1040, Favoritenstraße 27 A ** Dr. Ida Kubik 1220, Rudolf-Hausner-Gasse 13 Dr. Sabine Maier 1120, Schönbrunner Straße 153/6/21 Dr. Sabine Maier 1190, Heiligenstädter Straße 46-48 ** Dr. Ivana Molnar 1020, Untere Augartenstraße 1-3 Dr. Katharina Mraz 1140, Breitenseer Straße 13 Dr. Gerald Sighardt 1190, Kreilplatz 1/3/Top Gym Dr. Michael Stierschneider 1180, Hans-Sachs-Gasse 29 Ching-Ling Tan-Bleinroth 1010, Mölker Bastei 5 Augenheilkunde und Optometrie Priv.-Doz. Dr. Roman Dunavölgyi 1090, Währinger Straße 3/16-17 Dr. Danja Horak-Neuberger 1030, Landstraßer Hauptstraße 71/2A Chirurgie Prim. Priv.-Doz. Dr. Christoph Ausch 1030, Weißgerberlände 44-46 ** Priv.-Doz. Dr. Ruxandra Ciovica 1020, Raimundgasse 1/1/2 ** Dr. Kornelia Hirsch 1060, Stumpergasse 12 Dr. Kornelia Hirsch 1010, Rotenturmstraße 17 ** Dr. Peter Landowski 1020, Fanny-Mintz-Gasse 3 Priv.-Doz. Dr. Alexander M. Prusa 1220, Kaisermühlenstraße 26/3/311 Dr. Gerald Sighardt 1190, Kreilplatz 1/3/Top Gym Dr. Natascha Tykalsky 1060, Rahlgasse 1 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. Regina Novak 1020, Vorgartenstraße 206C Dr. Nazira Pitsinis 1180, Kreuzgasse 73 Dr. Marcella-Sigrid Schamp 1220, Siebenbürgerstraße 4/15/1 Dr. Dejan Stanisavljevic 1150, Johnstraße 4/Top B9/4 Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Univ.-Prof. Dr. Verena Niederberger-Leppin 1180, Währinger Straße 91/19 ** Dr. Barbara Zeitlinger 1210, Stammersdorfer Straße 128/11 Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. Christine Bangert 1010, Trattnerhof 2 Dr. Ulrike Blecha-Thalhammer 1090, Grünentorgasse 10/3 Innere Medizin Univ.-Prof. Dr. Clemens Dejaco 1180, Colloredogasse 61/13 ** Dr. Nikolaus Fiegl 1140, Pappelstraße 1 Univ.-Prof. Dr. Stefan Winkler 1010, Operngasse 6 Univ.-Prof. Dr. Christoph Zielinski 1190, Ohmanngasse 26 Neurochirurgie Dr. Ronald Sabitzer 1140, Hütteldorfer Straße 112/2/38 ** Neurologie Dr. Maryan Czarnecki De Czarnce 1010, Salzgries 15/12 ** Dr. Peter Felix Ledwon 1130, Kupelwiesergasse 5/3 ** Dr. Nikolaus Steinhoff 1170, Hernalser Hauptstraße 15 Univ.-Doz. Dr. Friedrich Zimprich 1190, Billrothstraße 78 Orthopädie und orthopädische Chirurgie Dr. Matthias Brenner 1010, Opernring 4/1/3 Dr. Peter Eisenhardt 1080, Alser Straße 69 ** Dr. Elisabeth Komarek 1010, Dominikanerbastei 3 Dr. Ronald Sabitzer 1140, Hütteldorfer Straße 112/2/38 ** Dr. Daniel Staribacher 1040, Brahmsplatz 7/8 Psychiatrie Dr. Maryan Czarnecki De Czarnce 1010, Salzgries 15/12 ** Dr. Thomas Leopold Hartl 1060, Windmühlgasse 15/2/4 Dr. Nicole Weber 1230, Kellerberggasse 55-57/1/3 Dr. Michaela Wieland 1050, Wiedner Hauptstraße 105/3/8 Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin Dr. Dagmar Kogoj 1040, Brahmsplatz 7/8 Dr. Beate Wally 1220, Eßlinger Hauptstraße 89/1/1/4 Dr. Nicole Weber 1230, Kellerberggasse 55-57/1/3 Dr. Reinhard Zeyringer 1120, Arndtstraße 98/8 > 18 doktor in wien 04_2015 INTERN MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH PRAXISERÖFFNUNGEN (FORTS.) Radiologie Dr. Peter Bukal 1060, Stumpergasse 14/15 Dr. Christian Neumann 1180, Gersthofer Straße 14 ** Priv.-Doz. Dr. Michael Töpker 1100, Am Hauptbahnhof 2 Univ.-Doz. Dr. Patrick Wunderbaldinger 1100, Am Hauptbahnhof 2 Dr. Gerhard Zier 1030, Klimschgasse 16 Unfallchirurgie Dr. Daniel Staribacher 1040, Brahmsplatz 7/8 Urologie Dr. Badereddin Mohamad Al-Ali 1210, Brünner Straße 120 Zahnärzte/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dr. Andrea Bias 1190, Sieveringer Straße 18/5 Dr. Thomas Hartmann 1130, Altgasse 25A/3/1/4 DDr. Veronika Pohl 1090, Lazarettgasse 19/DG Dr. Barbara Reichelt 1160, Schuhmeierplatz 14 Dr. Krisztian Schuder 1120, Wilhelmstraße 1c/2/5 Dr. Krisztian Schuder 1090, Gussenbauergasse 5-7/9/36 ** Dr. Michael Sobczyk 1100, Otto-Probst-Straße 25/13/3 Priv.-Doz. Dr. Georg Strbac 1130, Altgasse 23/5 Dr. Jozsef Vincze 1040, Südtiroler Platz 5 (** Zweitpraxis) PRAXISVERLEGUNGEN Allgemeinmedizin Dr. Meral Saglam 1180, Canongasse 13/1 Dr. Monika Gabriele Sommerlechner 1020, Vorgartenstraße 206C/BIZ 2 Augenheilkunde und Optometrie Dr. Sheila Fous 1010, Trattnerhof 2 Chirurgie Univ.-Prof. Dr. Michael Stierer 1060, Joanelligasse 10 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. Milan Markovic 1210, Oswald-Redlich-Straße 25/5 Dr. Daniela Scheichl 1190, Heiligenstädter Straße 46-48 Dr. Monika Gabriele Sommerlechner 1020, Vorgartenstraße 206C/BIZ 2 Innere Medizin Dr. Eva Forberg-Wittmann 1030, Jacquingasse 41 Dr. Gernot Paul 1190, Gatterburggasse 6 Dr. Silvia Strommer-Michelitsch 1160, Seeböckgasse 30A Lungenkrankheiten Dr. Angelika Monarth 1130, Schließmanngasse 9/1 Neurologie Dr. Helmut Rauschka 1010, Volksgartenstraße 3 Neurologie und Psychiatrie Prim. Univ.-Doz. Dr. Wilfried Lang 1090, Lazarettgasse 16-18 Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin Dr. Luiza Olajossy-Hilkesberger 1090, Sechsschimmelgasse 12 Dr. Romana Wimmer 1140, Rettichgasse 16a/1 Radiologie Dr. Oliver Altenhuber 1110, Simmeringer Hauptstraße 147/1 Radiologie (ÄAO 1989) Dr. Ingrid Mazevski-Lobner 1110, Simmeringer Hauptstraße 147/1 Dr. Volker Paral 1190, Reithlegasse 11 Prim. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Schwaighofer 1180, Bastiengasse 79/2 Univ.-Doz. Dr. Karl Turetschek 1100 Buchengasse 87 Zahnärzte/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DDr. Rita Eberhardt 1140, Zehetnergasse 28/3/2 t 1080, Piaristengasse 4-2/2 t 1220, Colerusgasse 32/5/1 t 1010, Tuchlauben 7a/4. Stock/9 t 1190, Krottenbachstraße 1 t 1090, Spitalgasse 1A t 1090, Garnisongasse 7 t 1220, Colerusgasse 32/5/1 t 1010, Gonzagagasse 14/25 t 1010, Postgasse 11/19 t 1130, Schrutkagasse 63 t 1130, Hietzinger Kai 169/102 t 1220, Stadlauer Straße 62/2.OG t 1090, Lazarettgasse 25/2.OG/11 t 1090, Nußdorfer Straße 61/11 t 1160, Kendlerstraße 41/5/10 t 1110, Simmeringer Hauptstraße 101-103/1 t 1110, Simmeringer Hauptstraße 101-103/1 t 1190, Kahlenberger Straße 82 t 1030, Klimschgasse 16 t 1100, Am Hauptbahnhof 2 t 1140, Hütteldorfer Straße 315/1 PRAXISABMELDUNGEN Allgemeinmedizin OMR Dr. Mouhamed Huda Azem Dr. Doris Doppelbauer Prim. MR Dr. Günter Gal Dr. Claudia Hadrigan Dr. Angelika Jüttner Dr. Iwan Kowatschew Dr. Astrid Pangerl Dr. Ilse Pokorny Dr. Thomas Quinton 20 doktor in wien 04_2015 1020 ** 1140 ** 1020 1020 ** 1060 1220 1070 1010 ** 1030 ** Dr. Mathias Rohla MR Dr. Günther Schleining Dr. Birgitta Schuler Dr. Ulrike Maria Suppan Dr. Daniela Themmer Dr. Alexandru Vicas Dr. Hildegund Wilflinger Dr. Jaleh Zarza Dr. Reinhard Zeyringer Dr. Dorota Zielinski 1090 ** 1190 ** 1220 ** 1010 1190 ** 1180 1230 1090 1120 1090 Augenheilkunde und Optometrie Univ.-Prof. Dr. Guido Dorner Prim. Prof. MR Dr. Paul Drobec Univ.-Doz. Dr. Christian Prünte Dr. Nicole Rybiczka Dr. Günther Wohlmuth Chirurgie Dr. Edgar Hruby OMR Dr. Adolf Fritz Langer Dr. Natascha Tykalsky 1130 ** 1010 1180 1170 ** 1210 ** 1190 1100 1010 MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH INTERN PRAXISABMELDUNGEN (FORTS.) Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. Michaela Bitschnau 1090 Dr. Ines Lubich-Dobrovits 1140 ** Dr. Silvia Hirsch-Schneider 1090 Dr. Mathias Rohla 1090 ** Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Dr. Nedim Pipic 1070 ** Dr. Stefan Marcel Pok 1180 Univ.-Prof. Dr. Dietmar Thurnher 1080 Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. Hajnalka Kiprov 1010 ** Innere Medizin Univ.-Doz. Dr. Martin Bischof 1030 w.OR Dr. Roland Brehm 1070 Dr. Ulla Flegel 1090 ** Dr. Gudrun Hauptner-Cichini 1190 ** Dr. Uriel Landesmann 1190 Dr. Thomas Quinton 1030 ** Dr. Hoseyn Selahzadeh 1020 Dr. Engelbert Zawadil 1130 ** Lungenkrankheiten Dr. Karl Heller 1030 Neurochirurgie Dr. Franz Marhold 1130 Neurologie Dr. Hannes Christian Blazicek 1140 Dr. Doris Doppelbauer 1140 ** Dr. Robert Fitger 1120 ** Dr. Andrea Imhof 1190 ** Neurologie und Psychiatrie Dr. Werner Gradner 1090 Dr. Werner Klöpfer 1100 ** Prim. Univ.-Doz. Dr. Wilfried Lang 1010 ** Orthopädie und orthopädische Chirurgie Dr. Ulrike Doppelbauer 1010 Dr. Peter Erlacher 1010 Dr. Grete Klare 1180 Dr. Janos Koczor 1100 Hans-Christian Rehak 1220 Dr. Christian Schiller 1080 ** Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation Prim. MR Dr. Günter Gal 1020 ** Dr. Iwan Kowatschew 1220 Dr. Birgitta Schuler 1220 ** Psychiatrie Dr. Reinhard Zeyringer 1120 Psychiatrie und Neurologie Dr. Wolfgang Jezek 1010 ** Dr. Ekkart Schwaiger 1040 ** Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin Univ.-Doz. Dr. Harald Aschauer 1090 Dr. Katharina Weissenböck 1010 ** Urologie Univ.-Prof. Dr. Johann Michael Marberger 1180 Zahnärzte/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dr. Abdussalam Tayeb 1100 MR Dr. Marianne Vondra 1160 (** Zweitpraxis) GEBURTSTAGE MUDr. Zdenek Brodecky, Dr. Ina Etlinger-Dress, Dr. Zahra Farazandeh-Pour, Dr. Barbara Faryniak, Dr. Anton Felleitner, Dr. Arnold Glatt, Dr. Helmke Gussenbauer, Dr. Elisabeth Hofmann, Dr. Margareta Innerkofler, Dr. Rudolf Karazman, Dr. Allan Krupka, Dr. Gabriele Leibl, Dr. Paul Leyen, Dr. Sibylle Marina Okresek, Dr. Gerd Parigger, Dr. Fedor Psorn, Dr. Wolfgang Richter, Dr. Beatrix Schmidgruber, Dr. Irene Slavc, Dr. Dumitru Trifina, Univ.-Doz. Dr. Ludwig Wagner, Dr. Christian Wagner, Dr. Gerhard Wallner, Dr. Susanna Walter, Dr. Slawomir Wasilewicz, Dr. Sylvia Anna Wintersperger (alle 60) Dr. Ecaterina Bertalan-Fenyö, Dr. Livia Birtalan-Martos, MR Univ.-Prof. Dr. Christian Dadak, Dr. Anneliese Forstner, Dr. Ingrid Frühauf, ObstA. OMR Dr. Günther Fuchssteiner, Dr. Rudolf Hanbauer, Dr. Sami Hanna, Dr. Jasmin Hock, MR Dr. Karl Jurik, Dr. Maria-Chr. Kaindlstorfer, Dr. Renate Kielhauser, Dr. Eva Maria Knaur-Pscheidt, Dr. Peter Lachner, Univ.-Prof. Dr. Mahmood Manavi, Dr. Joachim Karl Mehler, Dr. Reinhard Meyer, Dr. Albert Pötsch, Dr. Hans Paul Reisinger, Prof. MR Dr. Raimund Saam, MR Dr. Franz Stauber, Univ.-Doz. Dr. Manfred Weninger (alle 65) Dr. Maria Drobil-Rusnov, Dr. Nikolaus Epp, Univ.-Prof. Dr. Max Hermann Friedrich, Dr. Werner Heindl, Dr. Klaus Nierlich, Dr. Isolde Prskavec, Dr. Artur Sonntag, Dr. Helmut Steininger, Dr. Wolfgang Wagner, Dr. Joanna Wolff (alle 70) Univ.-Prof. Dr. Johann Georg Bröll, Univ.-Prof. Dr. Jürgen Holle, Dr. Ilse Kravogel, Dr. Grazyna Nowicki, MR Dr. Gudrun Nowotny, Stadtphys. Dr. Ingrid Pilz, Dr. Ewa Schestag, Dr. Edda Slany, MR Dr. Reimer Timmel, Dr. Julia Anna Törzsök (alle 75) Dr. Margherita Enk, Dr. Rene Edgar Levett, Dr. Miriam Rothbacher (alle 80) MR Dr. Hans Andresek, Dr. Erika Sinn (beide 85) OMR Dr. Roman Freiding, Dr. Friederike Griess, Dr. Arno Kummerer, Dr. Erwin Salvaberger, OMR Dr. Elisabeth Schmidt (alle 90) Dr. Zdenka Jauk, Dr. Herta Pirker, MR Dr. Johannes Riehs, HR Dr. Erwin Stoklaska (alle 91) MR Dr. Otto Jorda, MR Dr. Friedrich Pejrimovsky, MR Dr. Gottfried Schimpp, Dr. Erich Schlinke, Pol.Ob.San.Rat Dr. Robert Schöbel, Dr. Waltraut Stanek (alle 92) MR DDr. Dorothea Hübner, Univ.-Prof. Dr. Fritz Kaindl, Dr. Gertrude Seyss (alle 93) Dr. Eleonore Kristen (95) Dr. Wilfried Nell (97) Dr. Martha Kyrle (98) TODESFÄLLE R.I.P. Dr. Karl Bastel Dr. Ottilie Dannemeyer Dr. Werner Gradner Dr. Katalin Hajas MR Dr. Johann Kienast Univ.-Prof. Dr. Walter Kobinger Dr. Margarethe Koch Dr. Heinrich Kudrnac OMR Dr. Alfred Leimer MR Dr. Herbert Liegle Univ.-Prof. Dr. Herbert Lochs OR Dr. Walter Mezgolich à 19.11.1950 à 30.11.1919 à 06.02.1948 à 12.09.1947 à 21.01.1919 à 15.11.1927 à 19.05.1927 à 02.07.1950 à 06.07.1918 à 12.11.1921 à 20.10.1946 à 22.07.1939 g 31.01.2015 g 12.01.2015 g 20.02.2015 g 15.11.2014 g 26.12.2014 g 28.11.2014 g 21.02.2015 g 08.01.2015 g 24.02.2015 g 13.01.2015 g 10.02.2015 g 21.01.2015 Univ.-Prof. Dr. Franz Muhar MR Dr. Bruno Müller Dr. Herbert Pexa MR Dr. Ingrid Reichsthaler MR Dr. Richard Schmid Dr. Susanne Schreiber Dr. Helene Schulha Dr. Beate Stark OMR Dr. Ludwig Steiner Prim.a.D. Univ.-Doz. Dr. Kurt Summer Dr. Hermann Wöhry Dr. Leopoldine Zimmermann à 21.12.1920 à 20.06.1924 à 12.12.1927 à 01.07.1942 à 02.04.1924 à 24.03.1957 à 30.03.1924 à 08.01.1949 à 14.11.1928 à 15.07.1928 à 10.05.1950 à 15.06.1919 g 07.02.2015 g 31.01.2015 g 07.01.2015 g 17.01.2015 g 12.03.2015 g 12.02.2015 g 26.01.2015 g 16.01.2015 g 23.12.2014 g 07.01.2015 g 07.01.2015 g 09.03.2015 04_2015 doktor in wien 21 INTERN GESUNDHEIT UND POLITIK Kostensteigerung durch „ungelenkte Patienten“ In Österreich hat jeder Krankenversicherte die Möglichkeit, bei Gesundheitsproblemen „ungelenkt“ einen Hausarzt, niedergelassenen Facharzt, eine beliebige Spitalsambulanz oder gar eine Universitätsklinik zu frequentieren. Das ist laut einer neuen Studie der Abteilung für Allgemeinmedizin des Zentrums für Public Health der MedUni Wien teurer für das Gesundheitswesen und risikobehaftet für die Patienten. „Wir haben für unsere repräsentative Studie eine Stichprobe von 3500 Personen im Alter ab 16 Jahren in allen Bundesländern befragen lassen. Die Umfrage wurde so gestaltet, dass man die Ergebnisse mit ähnlichen Untersuchungen, zum Beispiel in den USA, vergleichen kann“, sagte der Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin des Zentrums für Public Health der MedUni Wien, Manfred Maier, gegenüber der Austria Presse Agentur. Die Ergebnisse zeigen laut Maier und dem Erstautor und Studienleiter Otto Pichlhöfer, dass die in Österreich laut deren Auffassung fälschlicherweise unter dem Begriff „freie Arztwahl“ etablierte Situation, wonach Patienten mit allen Gesundheitsbeschwerden (nicht nur bei Notfällen) sofort und direkt jede Ebene des Versorgungssystems – vom Hausarzt über einen Facharzt, eine Spitalsambulanz oder gar eine Universitätsklinik – „ungelenkt“ ansteuern können, deutlich negative Effekte aufweist. Die Daten aus der Umfrage verdeutlichen das: Von 1000 Österreichern über 16 Jahre berichteten 646 von Gesundheitsproblemen. 460 hatten im vorangegangenen Monat medizinische Hilfe gesucht. Nur 336 Personen waren deshalb beim Hausarzt, 206 gingen hingegen gleich zu einem Facharzt „ihrer Wahl“. 78 Personen besuchten eine Spitalsambulanz, fast die Hälfte davon (35) wurden stationär aufgenommen. Drei von 1000 Personen waren gar in eine Universitätsklinik aufgenommen worden. „International versteht man unter ‚freier Arztwahl‘ die Wahl des Arztes in der ersten Versorgungsebene. In Österreich können die Patienten auch frei die Ebene der Versorgung wählen, also die Erstversorgungsebene beim Hausarzt oder auch die dritte Ebene der Krankenhäuser“, so die Autoren. Dies führe dazu, dass „teure Spitalsambulanzen, Spitalsbetten und gar Universitätskliniken“ in Österreich vermehrt in Anspruch genommen würden. Maier fügte hinzu: „Wir haben in der Studie für Österreich eine zweifach höhere Inanspruchnahme von niedergelassenen Fachärzten als in einer vergleichbaren Studie aus den USA und eine 2,3-fach häufigere Inanspruchnahme einer Spitalsambulanz registriert.“ Für die Experten haben diese Ergebnisse zwei Konsequenzen: Einerseits würden in Österreich durch den ungelenkten Zugang der Patienten zu den verschiedenen medizinischen Versorgungsebenen die Spitäler und Kliniken über Gebühr belastet. Zweitens schwächt die Situation – so die Autoren – auch die medizinische Primärversorgung beim niedergelassenen Hausarzt: „Wenn die Hausärzte weniger Aufgaben und Verantwortung haben, werden sie für Patienten und das Gesundheitssystem auch weniger koordinieren, steuern und leisten können. Der Wiener Stadtrechnungshof sorgt sich um die Restfinanzierung des Krankenhauses Nord. Denn obwohl die Prüfung der bisherigen Gebarung bei den Finanzen des Megaprojekts keine Unstimmigkeiten ergeben hat, liegt derzeit eine Strategie für den Liquiditätsbedarf ab 2015 noch nicht vor, wie der am 14. Jänner 2015 veröffentlichte Bericht bemängelte. Eröffnet werden soll das Krankenhaus 2016. Grundsätzlich kümmern sich die Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbunds und die Finanzverwaltung der Stadt Wien (Magistratsabteilung 5) um die Sicherstellung der Finanzierung des Bauvorhabens. Der Gesamtmittelbedarf für das Krankenhaus Nord beträgt mit Stand 30. Juni 2014 957,6 Millionen Euro. Nicht enthalten sind in dieser Summe die Investitionskosten des „fremderrichteten und fremdbetriebenen“ Bauteils Mars sowie die Finanzierungskosten. Der Stadt-Rechnungshof bekrittelte allerdings, dass in den Aufstellungen des KAV 22 doktor in wien 04_2015 noch bis ins Jahr 2013 mit den nicht indexangepassten Summen auf einer Preisbasis von Jänner 2009 gearbeitet wurde und deshalb nur von einer Kostenobergrenze von ungefähr 825 Millionen Euro ausgegangen wurde. Aus „Gründen der Steuerung und der Transparenz“ sollen die jeweils valorisierten Gesamterrichtungskosten dargestellt werden, wie die Behörde meinte. Im Investitionsplan des Jahres 2014 wurde dieses Manko vom KAV allerdings bereits behoben. Noch nicht klar ist jedoch, woher die ungefähr 30 Prozent beziehungsweise 299,1 Millionen Euro, die zur Ausfinanzierung noch fehlen, kommen sollen. „Eine schriftliche Finanzierungsstrategie zur Deckung dieses Liquiditätsbedarfs konnte nicht vorgelegt werden“, hieß es in dem Bericht. Der StadtRechnungshof empfahl „in Anbetracht der zeitlichen Nähe“ nicht nur eine Klärung der Restfinanzierung ab 2015, sondern machte auch gleich eigene Vorschläge. So soll der KAV – wie in den Jahren 2011 bis 2015 – auch für 2016 beziehungsweise 2017 einen Antrag beim Wiener Gesundheitsfonds auf einen Zuschuss einbringen. Zudem verwies der Stadt-Rechnungshof in Sachen Finanzierung auch auf eine – bereits bekannte – Prognose der begleitenden Kontrolle, nach der im „best case“ eine Überschreitung der ursprünglich angenommenen Gesamterrichtungskosten um ungefähr 1,5 Prozent sowie im „worst case“ eine von 5,8 Prozent zu erwarten sei. Diese solle ebenfalls berücksichtigt werden. Grundsätzlich stellte der Stadt-Rechnungshof der Kontrolle des Megaprojekts aber ein positives Zeugnis aus: Es stünden „grundsätzlich ausreichende öffentliche und interne Kontrolleinrichtungen zur Verfügung, um eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Gebarung im Bereich der Stadt Wien und des Krankenanstaltenverbunds sicherstellen zu können“, hieß es in dem Bericht. Foto: AlexRaths/iStock Krankenhaus Nord: Unklare Restfinanzierung PREISE INTERN STATUTEN DES THEODOR-BILLROTH-PREISES DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN Artikel I 1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten stiftet die Ärztekammer für Wien den „Theodor-Billroth-Preis der Ärztekammer für Wien“. 2. Der „Theodor-Billroth-Preis“ wird alljährlich verliehen und ist mit 7500 Euro dotiert. Er ist maximal in drei Teile teilbar. 3. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund einer fehlenden Empfehlung seitens der Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung des Preises Verwendung finden. Artikel II Um die Verleihung dieses Förderungspreises können sich alle Angehörigen der Ärztekammer für Wien bewerben. Da der „Theodor-BillrothPreis der Ärztekammer für Wien“ sowohl der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als auch der Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit in der freien Praxis dienen soll, sind Klinik-, Abteilungs- und Institutsvorstände (ausgenommen als Co-Autoren) von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher kommen nur Erstautoren in Frage, die in den vorhergehenden fünf Jahren vor der Einreichung nicht Preisträger des „Theodor-Billroth-Preises“ oder des „Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“ waren. Artikel III 1. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alljährlich in den „Mitteilungen der Ärztekammer für Wien“. Für die Einreichung der Arbeiten ist jeweils als Schlusstermin der 31. Mai festzusetzen. 2. Die Arbeiten sind beim Präsidium der Ärztekammer für Wien, Wien 1., Weihburggasse 10-12, in würdiger und druckreifer Form einzureichen. Sie sind in vierfacher Ausfertigung vorzulegen plus in elektronischer Form (PDF oder ähnliches Format). Bei fremdsprachigen Publikationen ist die Einreichung einer deutschen Übersetzung erforderlich (Arbeiten können in englischer Sprache eingereicht werden). Artikel IV Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des Vorjahres in schriftlicher Form veröffentlicht noch für einen anderen Preis eingereicht worden sein. Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Tätigkeiten beziehungsweise experimenteller Untersuchungen aus einem Fachgebiet der Medizin zum Gegenstand haben. Habilitationsschriften können nicht eingereicht werden. Von der Einreichung ebenfalls ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, die zum überwiegenden Teil im Rahmen eines Auslandsaufenthalts durchgeführt und von dieser ausländischen Institution publiziert werden. Artikel V 1. Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand der Ärztekammer für Wien eine ärztliche Jury eingesetzt. 2. Zur Beurteilung der Arbeiten können beliebig viele (Fach-)Referenten herangezogen werden. Artikel VI 1. Für die Verleihung des Preises oder dessen Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren erforderlich. 2. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form durch das Präsidium der Ärztekammer für Wien. 3. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel zulässig. Artikel VII Eine Abänderung dieser Statuten kann nur über Beschluss des Vorstands der Ärztekammer für Wien erfolgen. STATUTEN DES FORSCHUNGSFÖRDERUNGSPREISES DER ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG Artikel I 1. Zur Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit der Ärzte in Wien stiftet die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG einen Preis. 2. Der Preis trägt den Namen „Forschungsförderungspreis der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“. 3. Der „Forschungsförderungspreis der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“ wird alljährlich verliehen und ist mit 7500 Euro dotiert. Er ist maximal in drei Teile teilbar. 4. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund einer fehlenden Empfehlung seitens der Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung des Preises Verwendung finden. Artikel II Um die Verleihung dieses Förderungspreises können sich alle im Bereich Wien tätigen Ärzte bewerben. Dies gilt auch für promovierte Mediziner, die nicht Mitglied der Ärztekammer sind. Da der „Forschungsförderungspreis der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“ sowohl der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als auch der Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit in der freien Praxis dienen soll, sind Klinik-, Abteilungs- und Insti- tutsvorstände (ausgenommen als Co-Autoren) von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher kommen nur Erstautoren in Frage, die in den vorhergehenden fünf Jahren vor der Einreichung nicht Preisträger des „Theodor-BillrothPreises“ oder des „Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“ waren. Artikel III 1. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alljährlich in den „Mitteilungen der Ärztekammer für Wien“. Für die Einreichung der Arbeiten ist jeweils als Schlusstermin der 31. Mai festzusetzen. 2. Die Arbeiten sind beim Präsidium der Ärztekammer für Wien, Wien 1., Weihburggasse 10-12, in würdiger und druckreifer Form einzureichen. Sie sind in vierfacher Ausfertigung vorzulegen plus in elektronischer Form (PDF oder ähnliches Format). Bei fremdsprachigen Publikationen ist die Einreichung einer deutschen Übersetzung erforderlich (Arbeiten können in englischer Sprache eingereicht werden). Artikel IV Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des Vorjahrs in schriftlicher Form veröffentlicht noch für einen anderen Preis eingereicht worden sein. Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaft- licher Tätigkeit beziehungsweise experimenteller Untersuchungen aus einem Fachgebiet der Medizin zum Gegenstand haben. Habilitationsschriften können nicht eingereicht werden. Von der Einreichung ebenfalls ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, die zum überwiegenden Teil im Rahmen eines Auslandsaufenthalts durchgeführt und von dieser ausländischen Institution publiziert werden. Artikel V 1. Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand der Ärztekammer für Wien eine ärztliche Jury eingesetzt. 2. Zur Beurteilung der Arbeiten können beliebig viele (Fach-)Referenten herangezogen werden. Artikel VI 1. Für die Verleihung des Preises oder dessen Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren erforderlich. 2. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher Form durch die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG in Wien. 3. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel zulässig. Artikel VII Eine Abänderung dieser Statuten kann nur über Beschluss des Vorstands der Ärztekammer für Wien erfolgen. 04_2015 doktor in wien 23 AM PULS COVERSTORY DFP Gesucht: Dr. Primus Vorbild Mit Stichtag 1. September 2016 müssen alle Ärztinnen und Ärzte die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Das DFP-Diplom ist dafür die beste Bestätigung. Ź Am 25. Februar 2015 hat der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer die „Grundsätze der Vollziehung der Glaubhaftmachung der Fortbildung gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz iVm der Verordnung über ärztliche Fortbildung beschlossen. Rechtliche Ausgangslage 1. Betroffene Ärztegruppen Alle Ärztinnen und Ärzte, die in die Ärzteliste bis inklusive 31. August 2013 mit einem ius practicandi als approbierter Arzt, Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen waren und am 1. September 2016 in die Ärzteliste eingetragen sind, müssen gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz ihre Fortbildung gegenüber der Österreichischen Ärztekammer glaubhaft machen. Ärztinnen und Ärzte, die nach dem 31. August 2013 in die Ärzteliste eingetragen wurden, können noch keinen dreijährigen Fortbildungszeitraum gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz nachweisen, weshalb die Glaubhaftmachung für sie nicht zum Tragen kommt. Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1. September 2013 aus dem Ausland mit Berufsberechtigung nach Österreich migriert sind (unabhängig davon ob sie Österreicher oder Ausländer sind), müssen die Glaubhaftmachung nicht nachweisen, da die Glaubhaftmachung einer ausreichenden Fortbildung gemäß §§ 4 und 27 Ärztegesetz keine Voraussetzung für die Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer ist. t Ergebnis: Die Glaubhaftmachung der Fortbildung ist nur für jene Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, die bis inklusive 31. August 2013 in die Ärzteliste als Ärztinnen und Ärzte mit selbstständiger Berufsberechtigung als ordentliche Mitglieder eingetragen wurden. 24 doktor in wien 04_2015 Die Glaubhaftmachung der Fortbildung ist nur für jene Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, die bis inklusive 31. August 2013 in die Ärzteliste als Ärztinnen und Ärzte mit selbstständiger Berufsberechtigung als ordentliche Mitglieder eingetragen wurden. 2. Fortbildungszeitraum Bei Ärztinnen und Ärzten, die ein DFPDiplom besitzen und ihre Fortbildung am 1. September 2016 über ein DFPDiplom nachweisen, verändert sich der Fortbildungszeitraum für das DFPDiplom gemäß Verordnung über ärztliche Fortbildung nicht. Bei Ärztinnen und Ärzten, die zum Stichtag 1. September 2016 kein DFPDiplom haben, ist der Fortbildungszeitraum gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz mit 1. September 2013 bis 31. August 2016 rechtlich festgelegt. Weiters können Ärztinnen und Ärzte den Fortbildungszeitraum durch Beantragung eines DFP-Diploms individuell festlegen, wenn sie im Zuge der Glaubhaftmachung nachweisen, dass sie maximal drei Jahre rückwirkend zum Stichtag 1. September 2016 ein DFPDiplom ausgestellt bekommen hätten, wenn sie es beantragt hätten (maximal zulässiger Fortbildungszeitraum: 1. September 2010 bis 31. August 2013). t Ergebnis: Individuelle DFP-Fortbildungszeiträume verändern sich nicht. Für Ärztinnen und Ärzte, die am 1. September 2016 kein DFP-Diplom haben, ist ein Fortbildungszeitraum von drei Jahren ab 1. September 2013 bis 31. August 2016 vorgegeben. Individuelle Fortbildungszeiträume können festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein DFPDiplom maximal im Zeitraum zwischen dem 1. September 2013 und 1. September 2016 ausgestellt hätte werden können. 3. Verlängerung des Fortbildungszeitraums Die Aussagen zur Verlängerung des Fortbildungszeitraums im Falle einer Unterbrechung der Berufsausübung gelten generell für das DFP-Diplom und in Ermangelung gesetzlicher Regelungen im Besonderen für die Frage der Glaubhaftmachung zum 1. September 2016. § 9 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Fortbildung lautet: „Im Falle von Zeiten der Unterbrechung der Berufsausübung kann auf Antrag des Arztes eine Verlängerung des DFP-Fortbildungszeitraums erfolgen.“ In § 9 (7) DFP-Verordnung sind die Gründe der Unterbrechung der Berufsausübung nicht näher definiert. Das heißt: Jeglicher Unterbrechungsgrund der Berufsausübung führt in gleicher Weise zur Verlängerung des Fortbildungszeitraums. Grundsätzlich sollten für die Frage der Unterbrechung der Berufsausübung Daten aus der Ärzteliste herangezogen werden. Jede Unterbrechung der Berufsausübung gilt als Verlängerung des DFP-Fortbildungszeitraums und hemmt auch den Fristenlauf bei der Glaubhaftmachung. Ist die Unterbrechung in der Ärzte liste vermerkt, so sind die Daten aus der Ärzteliste heranzuziehen. Ist in der Ärzteliste nichts vermerkt, so kann die Unterbrechung durch entsprechende Unterlagen (Dienstgeberbestätigung, Bestätigung über Ordinationsschließung, ärztliche Atteste, Bestätigung Wohlfahrtsfonds et cetera) nachgewiesen werden. Die Art des Nachweises muss so gestaltet sein, dass die Unterbrechung glaubhaft gemacht werden kann. Die Beantragung der Unterbrechung ist bei den Landesärztekammern einzubringen und von diesen an die Österreichische Ärztekammer / Akademie der Ärzte zur Entscheidung weiterzuleiten. Da die erfüllte Fortbildung keine Eintragungsvoraussetzung in die Ärzteliste ist, gelten auch Auslandsaufenthalte als Unterbrechung der Berufsausübung, unabhängig davon, ob der Auslandsaufenthalt mit oder ohne ärztliche Tätigkeit verbunden war. Es besteht allerdings in allen Fällen die Möglichkeit, die ausländischen Fortbildungen für das DFP-Diplom anrechnen zu lassen oder zum Beleg der Glaubhaftmachung zu verwenden. t Ergebnis: Für die Unterbrechung der Berufsausübung gibt es keine spezifischen Gründe, auch ein Auslandsaufenthalt mit oder ohne ärztliche Tätigkeit gilt als Unterbrechung. Die Daten aus der Ärzteliste können für die Unterbrechung herangezogen werden, sind allerdings nicht allein maßgeblich, wenn weitere nicht in der Ärzteliste vermerkte Unterbrechungsgründe glaubhaft gemacht werden können. Nachdem es im Vollzug undenkbar ist, einzelne Tage nicht ärztlicher Tätigkeit herauszurechnen, ist eine Mindestdauer der Unterbrechung festzulegen. Das Ärztegesetz kennt eine Frist, die für die Unterbrechung der Berufsausübung herangezogen werden kann: Gemäß § 59 Abs. 1 Z. 3 Ärztegesetz erlischt die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs erst „aufgrund einer länger als sechs Monate dauernden Einstellung der Berufsausübung.“ Foto: Tuned_In/iStoc t Ergebnis: Die Mindestdauer der Unterbrechung der Berufsausübung muss zumindest durchgehend sechs Monate betragen, damit sie als Unterbrechung der Fortbildung gemäß § 9 Abs. 7 DFPVerordnung gewertet werden kann. Die durchgehenden sechs Monate wurden auch im DFP-Ausschuss vom 25. Oktober 2014 gemäß § 31 DFPVerordnung als praktikable Lösung empfohlen. Andererseits ist auch während einer kürzeren Unterbrechung der Berufsausübung eine Teilnahme an Fortbildungsaktivitäten, zum Beispiel an Online-Fortbildungen, weiterhin zumutbar. Im Falle einer Unterbrechung verlängert sich der Fortbildungszeitraum im Ausmaß der Dauer der Unterbrechung. t Ergebnis: Nur durchgehende Unterbrechungen zwischen sechs Monaten und drei Jahren müssen über einen entsprechenden Antrag administriert werden. Fortbildungen, die während dieser Unterbrechungszeit (Karenz et cetera) absolviert wurden, sind auf das DFP-Diplom beziehungsweise die Glaubhaftmachung anrechenbar. Beispiel: Ein Arzt war im Ausland bei „Ärzte ohne Grenzen“ tätig und kehrt nach Österreich zurück. Es liegt kein DFPDiplom vor. Wie sieht es in diesem Fall nach der Rückkehr mit der Verpflichtung zur ärztlichen Fortbildung aus? Antwort: 1. Wenn der Arzt drei Jahre oder länger im Ausland war, dann beginnt mit der Rückkehr ein neuer Fortbildungszeitraum. 2. War der Arzt weniger als sechs Monate im Ausland, so unterbricht dies nicht den Fortbildungszeitraum. 3. Dauerte der Auslandsaufenthalt zwischen sechs Monaten und maximal drei Jahren, so verlängert der Auslandsaufenthalt den Fortbildungszeitraum, gerechnet von seinem letzten DFP-Diplom. Fortbildungen, die während Unterbrechungszeiten (Karenz et cetera) absolviert wurden, sind auf das DFPDiplom beziehungsweise die Glaubhaftmachung anrechenbar. 4. Dauerte der Auslandsaufenthalt zwischen sechs Monaten und maximal drei Jahren, so verlängert der Auslandsaufenthalt den Fortbildungszeitraum ab 1. September 2013, wenn kein DFPDiplom vorliegt (sonst Antwort 3). Alle diese Varianten gelten sinngemäß für Ärztinnen und Ärzte, die am 1. September 2016 kein DFP-Diplom haben, mit der Maßgabe, dass ein Fortbildungszeitraum von 1. September 2013 bis 31. August 2016 angenommen wird. Exkurs Turnusärzte – Unterbrechung der Berufsausübung: Erst ab dem Zeitpunkt der Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung besteht die Pflicht, sich fortzubilden. Das heißt: Der erste Tag, an dem man ein DFP-Diplom oder eine Fortbildung im entsprechenden Umfang nachweisen muss, ist gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz erst drei Jahre nach Ende der Ausbildung. Die Unterbrechungsgründe und -fristen bei Erstausstellungen nach Ende der Ausbildung sind analog zu den Ärztinnen und Ärzten mit ius practicandi, auch dann, wenn der Unterbrechungsgrund in der Turnuszeit lag. Glaubhaftmachung 1. Stichtag Die Akademie der Ärzte wertet mit Stichtag 1. September 2016 aus, welche Ärztinnen und Ärzte über ein gültiges DFP-Diplom beziehungsweise über 150 DFP-Punkte auf dem individuellen DFP-Konto verfügen. > 04_2015 doktor in wien 25 AM PULS COVERSTORY > 2. Erste Information Ärztinnen und Ärzte, die die Glaubhaftmachung erfüllen, erhalten von der Österreichischen Ärztekammer / Akademie der Ärzte eine Information. Die Landesärztekammern werden informiert, welche Mitglieder die Glaubhaftmachung der Fortbildung erfüllen. Ärztinnen und Ärzten, die kein DFPDiplom haben, aber am DFP-Konto die erforderlichen Punkte besitzen, ist gemäß § 28 Abs. 7 DFP-Verordnung ein DFP-Diplom mit 1. September 2016 für die Periode von 1. September 2013 bis 31. August 2016 auszustellen. Die Landesärztekammern können ihre Mitglieder informieren beziehungsweise an diese herantreten, die Fortbildung glaubhaft zu machen. 3. Erste Mahnung Ärztinnen und Ärzte, die die Glaubhaftmachung nicht erfüllen, werden per Schreiben der Österreichischen Ärztekammer / Akademie der Ärzte gemäß § 28 Abs. 4 DFP-Verordnung über den Mangel informiert. Die Landesärztekammern werden über diese Schreiben informiert. Gemäß § 49 Abs. 2c Ärztegesetz ist nach Ende des jeweiligen Fortbildungszeitraums eine Mahnfrist von drei Monaten vorgesehen. Der Fortbildungszeitraum für Ärztinnen und Ärzte, die kein DFP26 doktor in wien 04_2015 Verweigern Ärztinnen und Ärzte beharrlich die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht, können sie durch Disziplinarentscheid aus der Ärzteliste gestrichen werden. Diplom oder keine 150 Punkte am DFPKonto haben, endet grundsätzlich am 1. September 2016. Die offiziellen Briefe der Österreichischen Ärztekammer / Akademie der Ärzte werden im Laufe des Septembers 2016 versandt, mit einer Nachfrist von drei Monaten bis maximal 31. Dezember 2016. Das heißt: Ärztinnen und Ärzte haben bis maximal Ende Dezember 2016 Zeit, die 150 DFP-Punkte in der erforderlichen Zusammensetzung nachzuweisen. Der Fortbildungszeitraum verschiebt sich dadurch parallel, je nachdem, welchen Zeitraum der Arzt innerhalb der Frist 1. September bis maximal Ende Dezember 2016 für die Erfüllung der Fortbildungspflicht angibt (Beispiel: Ein Arzt weist nach, im Zeitraum von 1. November 2013 bis 31. Oktober 2016 die notwendigen Punkte gesammelt zu haben; diesfalls wird sein DFP-Diplom mit 1. November 2016 ausgestellt). 4. Zweite Mahnung Im Laufe des Jänners 2017 erfolgt wiederum durch die Österreichische Ärztekammer / Akademie der Ärzte eine zweite Mahnung, mit einer letzten Fristsetzung bis maximal Ende April 2017 und unter Ankündigung juristischer Schritte in dem Sinne, dass bei Nichtvorliegen eines DFP-Diploms oder von 150 DFP-Punkten in der erforderlichen Zusammensetzung in drei Jahren sowohl der Disziplinaranwalt eingeschaltet wird als auch, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed) hinsichtlich einer allfälligen Aberkennung des Qualitätssicherungszertifikats informiert wird. Verstreicht auch diese Frist und wird keine Glaubhaftmachung vorgelegt, erstattet die Österreichische Ärztekammer / Akademie der Ärzte von sich aus eine Disziplinaranzeige gegen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte. Die Österreichische Ärztekammer / Akademie der Ärzte und die Landesärztekammern informieren sich regelmäßig gegenseitig über die entsprechenden Maßnahmen und die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Fortbildungsnachweise besitzen beziehungsweise sich aus der Ärzteliste streichen lassen. Die Landesärztekammern werden während des Mahnverfahrens von der Österreichischen Ärztekammer zeitnahe über den Stand in ihrem Bundesland informiert und können die Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise die Österreichische Ärztekammer / Akademie der Ärzte unterstützen. 5. Disziplinarverfahren Die Korrespondenz mit den Ärztinnen und Ärzten, eine regelmäßige revolvierende Drei-Monats-Nachfristsetzung sowie die Information der Landesärztekammer bleiben auch während des Disziplinarverfahrens aufrecht, da Ärztinnen und Ärzte ja weiterhin ihre Fortbildungsverpflichtung erfüllen müssen. Verweigern Ärztinnen und Ärzte beharrlich die Erfüllung dieser Pflicht, können sie durch Disziplinarentscheid aus der Ärzteliste gestrichen werden; diese Entscheidung obliegt aber den Disziplinarorganen. Bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten läuft parallel ein Prozess in der ÖQMed in Zusammenhang mit einem Qualitätsmangel. Darüber hinaus kommt bei einer beharrlichen Verweigerung, dieser Berufspflicht nachzukommen, ein Berufsverbot nach erfolgter Prüfung der Vertrauenswürdigkeit in Frage. Service: Alle Details zur DFP-Verordnung und wie Sie am schnellsten zu Ihrem DFP-Diplom kommen, finden Sie auf www.meindfp.at. COVERSTORY AM PULS Interview „So gut wie möglich unterstützen“ Ruth Jilch, Leiterin des Referats Ärztliche Fortbildung der Ärztekammer für Wien, über ihre Gründe, die Frist des Fortbildungsnachweises am 1. September 2016 positiv zu sehen, sowie die Vielzahl an Serviceleistungen, die ihr Referat der Kollegenschaft hinsichtlich der Erreichung des Fortbildungsdiploms anbietet. Von Susanne Schönmayr doktorinwien: Wie zuversichtlich sind Sie, dass bis zum Stichtag des Fortbildungsnachweises am 1. September 2016 der Großteil der Kolleginnen und Kollegen über ein DFP-Diplom verfügen wird? Jilch: Da bin ich sehr zuversichtlich. Derzeit haben in Wien bereits 55 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte ein DFP-Diplom ausgestellt bekommen. Kein anderes Bundesland in Österreich hat dazu bessere Zahlen. Allein seit Ende 2014 konnten wir diesen Wert um 3 Prozent steigern, und ich erwarte, dass Ende 2015 bereits mehr als 65 Prozent aller Wiener Ärztinnen und Ärzte ein DFP-Diplom vorweisen können. Foto: Stefan Seelig doktorinwien: Welche Maßnahmen hat das Fortbildungsreferat gesetzt, um diese Entwicklung voranzutreiben? Jilch: Es ist uns bewusst, wie aufwendig es ist, jährlich 50 Stunden an ärztlicher Fortbildung zu absolvieren. Daher haben wir eine Reihe von Serviceangeboten initiiert, die von den Kolleginnen und Kollegen auch sehr gerne in Anspruch genommen werden. Ich denke hier zum Beispiel an den Umstand, dass seit 1. Jänner 2015 in Wien Anträge nur mehr online eingereicht werden. Was haben wir gemacht? Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass jede Ärztin und jeder Arzt unsere Mitarbeiterinnen im Fortbildungsreferat mittels Einverständniserklärung ermächtigen kann, für sie die wichtigsten Schritte einzuleiten. Zudem bieten wir nun auch in den Spitälern eigene Sprechstunden zum Thema an. doktorinwien: Was genau ist denn der Inhalt dieser Sprechstunden? Jilch: Es geht in erster Linie darum, den Kolleginnen und Kollegen den Weg in die Ärztekammer zu ersparen. Unsere Mitarbeiterinnen nehmen im Rahmen der Sprechstunden die Fortbildungszeugnisse und Anträge für die Diplome sowie die Einverständniserklärungen entgegen. Anschließend werden die DFP-Punkte im System eingebucht und die Anträge für die Diplome an die Österreichische Ärztekammer übermittelt. doktorinwien: Gibt es auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, dieses Service in Anspruch zu nehmen? Jilch: Ja selbstverständlich. Die Einverständniserklärung kann im Fortbildungsreferat beantragt und dort auch gemeinsam mit den Fortbildungszeugnissen abgegeben werden. Dann kümmern sich die Mitarbeiterinnen genauso um die Buchungen und die Einreichung des DFP-Diploms. Jilch: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass am 1. September 2016 der Großteil aller Wiener Ärztinnen und Ärzte über ein DFP-Diplom verfügen wird.“ doktorinwien: Wieso ist es so wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte tatsächlich ein DFP-Diplom beantragen und nicht nur die ausreichende Anzahl an DFP-Punkten erreichen? Jilch: Im Zuge des Fortbildungsnachweises ist von allen Ärztinnen und Ärzten mit Stichtag 1. September 2016 verpflichtend nachzuweisen, dass der gesetzlichen Fortbildungspflicht nachgekommen wurde. Das DFP-Diplom ist die einfachste Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen. Daher rät die Österreichische Ärztekammer aus- Kontakt Sabine Stastny, Tel.: 515 01/1281 DW, Fax: 512 60 23/1281 DW, E-Mail: [email protected] Bernadette Butzendobler, Tel.: 515 01/1243 DW, Fax: 512 60 23/1243 DW, E-Mail: [email protected] Katharina Luckerbauer, Tel.: 515 01/1246 DW, Fax: 512 60 23/1246 DW, E-Mail: [email protected] drücklich dazu, so früh wie möglich ein DFP-Diplom zu beantragen. Darüber hinaus ist das DFP-Diplom auch für die regelmäßig stattfindende Ordinationsevaluierung gemäß Qualitätssicherungsverordnung 2012 relevant. Im Zuge dieser Evaluierungen wird geprüft, ob die Ordinationsinhaber über ein DFP-Diplom verfügen. doktorinwien: Sie haben selbst angesprochen, dass es viel Aufwand ist, ärztliche Fortbildungen im Umfang von 50 Stunden jährlich zu absolvieren. Was raten Sie Kolleginnen und Kollegen, denen die Zeit fehlt, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, oder Eltern, die für diese Zeit eine Kinderbetreuung organisieren müssen? Jilch: Für alle Ärztinnen und Ärzte gibt es die Möglichkeit, einen beträchtlichen Teil der geforderten Fortbildungsstunden im Rahmen eines Online-Literaturstudiums von zu Hause aus zu absolvieren. Alle Mitglieder der Wiener Ärztekammer erhalten eine kostenfreie Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Ärzte für ein halbes Jahr. So können die Kolleginnen und Kollegen mehr als 1000 Artikel für das Online-Literaturstudium in Anspruch nehmen. Außerdem bieten wir zwei unserer Großveranstaltungen, Medizin im Museum und Med Monday, online an. Insgesamt können sogar zwei Drittel aller DFP-Punkte in Form eines Literaturstudiums absolviert werden. Für Mütter und Väter gibt es zusätzlich ein ganz spezielles Service bei unseren Großveranstaltungen Giftiger Samstag, Open Air Lunge, Collegium Publicum und Medizin im Museum: Alle vorab angemeldeten Kinder werden kostenlos während dieser Veranstaltungen von einem eigenen Team im Rahmen unserer Kindebetreuung umsorgt. 04_2015 doktor in wien 27 SERVICE KONGRESSE APRIL 2015 ZAFI – ZAHNÄRZTLICHE FORTBILDUNG Update Schmerztherapie 2015 Ort: Universitätsklinik für Notfallmedizin 1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20 Termin: 21.4.2015 Wissenschaftliche Leitung: Dr. Christian Wallmüller Veranstalter: Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien, Universitätsklinik für Notfallmedizin, CEMIC-Excellenzzentrum Information: Universitätsklinik für Notfallmedizin Gabriela Hess, Cornelia Gaudmann 1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20 Tel.: +43/1/40 400-39530 DW E-Mail: [email protected], www.cemic.at ZAFI – Zahnärztliche Fortbildung der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorferstraße 83/4, Tel.:+43/1/597 33 57/10-12 DW, Fax: 13 DW, E-Mail: spitzhuetl@zafi.at, schramm@zafi.at Seminar Kontrastmittelsonographie „CEUS bei Leber, Niere, Milz, Prostata, Lymphknoten, Gefäßen, Herz – Neue Guidelines“ Ort: St. Josef-Krankenhaus, 1130 Wien, Auhofstraße 189 Termin: 22.4.2015 Wissenschaftliche Leitung: Dr. Christian Aiginger Veranstalter: Collegium acad. für Ultraschalldiagnostik inklusive kontrastverstärkter Sonographie Information und Anmeldung: Collegium acad. für Ultraschalldiagnostik inklusive kontrastverstärkter Sonographie, 1130 Wien, Auhofstraße 118/3, Tel.: +43/650/913 91 30, Fax: +43/1/253 3033-4911 DW, www.kontrastmittelsonographie.at 6th AOCMF „Course-Advances in Operative Techniques in Oral and Maxillofacial Surgery (with Anatomical Specimens)“ Ort: Medizinische Universität Wien, Anatomisches Institut, 1090 Wien, Währinger Straße 13 Termin: 22. – 24.4.2015 Wissenschaftliche Leitung: Prof. DDr. Christos Perisanidis Veranstalter: Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien, Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Information und Anmeldung: AO Course Sekretariat Sylvia Reischl, E-Mail: [email protected] Einzelmittelhomöopathie aus der Praxis für die Praxis Ort: Hotel IBIS Wien Mariahilf 1060 Wien, Mariahilfer Gürtel 22-24 Termin: 23. – 26.4.2015 Themen: Entzündungen, Husten, Bronchitis, Grippale Infekte, Infektanfälligkeit, Angina, Rhinitis, Sinusitis, Otitis, Schwangerschaft, Geburt, Kindheit, Asthma Bronchiale, Neurodermitis, Hauterscheinungen, Psychisches Trauma, Praktische Anwendung der Konstitution und Diathese Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Marktl Veranstalter: Wiener Internationale Akademie für Ganzheitsmedizin Information und Anmeldung: Eunike Prosl, Tel.: +43/1/616 26 44-78 DW, E-Mail: [email protected], www.gamed.or.at BITTE BEACHTEN SIE Das gesamte Programm der Gesellschaft der Ärzte in Wien können Sie auf www.billrothhaus.at nachlesen. 28 doktor in wien 04_2015 Moderne Kieferorthopädie: Qualität und Effizienz Dr. Guido Sampermans 26. – 27.4., 31.5. – 1.6., 28. – 29.6., 13. – 14.9., 18. – 19.10., 15. – 16.11., 20. – 21.12.2015, 17. – 18.1., 21. – 22.2., 20. – 21.3.2016 Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen mit Kochbuch zur vorhersehbaren ästhetischen Schichtung Dr. Stephan Höfer 08.5.2015 Endodontie 2015 Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, DDr. Markus Laky, Dr. Christoph Kurzmann 29.5.2015 Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde 2015 Prof. Dr. Jürgen Manhart und Team 29. – 30.5., 12. – 14.6., 3. – 4.7., 4. – 5.9., 30. – 31.10., 4. – 5.12.2015 Blut als Infektionsüberträger Univ.-Prof. DDr. Apostolos Georgopoulos 30.5.2015 Kieferorthopädie für Fortgeschrittene Prof. Dr. Martin Baxmann 31.5. – 1.6., 20. – 21.9., 18. – 19.10., 8. – 9.11., 22. – 23.11.2015 Röntgen (Seminar für Assistenten) Univ.-Prof. Dr. Ales Celar 13.6.2015 ZAFI Curriculum - Implantologie 2015 Implantologie Live OP – Kurse – Planungs-Jour-fixe Dr. Christian Schober, Wien, Univ.-Prof. DDr. Raoul Polansky, Prof. DDr. Rudolf Seemann, DDr. Cornelia Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM Tom Vaskovich Kursserie 1: 19. – 20.6.2015 Kursserie 2: 18. – 19.9., 23. – 24.10., 20. – 21.11.2015 Sommerakademie – Digitale Zahnheilkunde Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, Dr. Christoph Kurzmann, Dr. Rinet Dauti, Dr. Birgit Nawrath, ZTM Tom Vaskovich, Univ.-Prof. Dr. Rainer Hahn, Dr. Stefan Seckler 26. – 27.6.2015 Aufbereitung zahnärztlicher Medizinprodukte (Seminar für Assistenten) Prof. Dr. Martin Baxmann 3.9., 11.9., 17.9.2015 Administration – Verwaltung (Seminar für Assistenten) Dr. Johanna Treer 4.9.2015 Assistenz in der selbstligierenden Multibrackettechnik (Seminar für Assistenten) Prof. Dr. Martin Baxmann 7.9.2015 Fotodokumentation (Seminar für Assistenten) Dr. Gerhard Schager 12.9.2015 Notfallkoffer und Bereitschaftsapotheke bzgl. § 37 ZÄG Dr. Werner Deutschmann 12.9.2015 Intensivkurs Endodontie Dr. Johannes Reichsthaler 18. – 19.9.2015 KONGRESSE SERVICE 35th EUROPEAN WORKSHOP ON CEREBRAL REVASCULARIZATION MAI BIS OKTOBER 2015 Ort: Medizinische Universität Wien, 1090 Wien, Spitalgasse 23 Termin: 23. – 25.4.2015 Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Andreas Gruber Veranstalter: Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien AKH, Universitätsklinik für Neurochirurgie Sekretariat: Alice Haindl, E-Mail: [email protected] 11. Fachtagung der Österreichischen Balintgesellschaft „Sensibilität im Umgang mit Patienten“ Ort: Ärztekammer für Salzburg 5020 Salzburg, Faberstraße 10 Termin: 9.5.2015 Veranstalter: Österreichische Ballintgesellschaft Information und Anmeldung: Ärztekammer für Salzburg Edith Trausnitz, 5020 Salzburg, Bergstraße 14 Tel.: +43/662/871 327-117 DW E-Mail: [email protected], www.balintgesellschaft.at Teilnahmegebühr: EUR 60,- (ermäßigt EUR 30,-) EUROPEAN TRAUMA COURSE Ort: Europahaus Wien – Schloss Miller Aichholz, 1140 Wien, Linzer Straße 429 Termin: 24. – 26.4.2015 Wissenschaftliche Leitung: Dr. Michael Hüpfl Veranstalter: Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien AKH, Universitätsklinik für Anästhesie, Allgemeine Intensivmedizin und Schmerztherapie Sekretariat: Florian Trummer, E-Mail: [email protected] „MANN UND GESUNDHEIT“ 2. Interdisziplinärer Kongress zum Thema Männergesundheit Ort: Hotel Park Royal Palace Vienna, 1140 Wien, Schloßallee 8 Termin: 25.4.2015 Themen: Männliche Depression, Lebensstilmodifikation, Sport und Herz, Sport und Hormone, Prostata und Sexualität, Sequenztherapie des Prostatakarzinoms Wissenschaftliche Leitung: Dr. Michael Eisenmenger Veranstalter: Österreichische Gesellschaft für Mann und Gesundheit Organisation und Anmeldung: MEDahead Gesellschaft für medizinische Information mbH, 1070 Wien, Seidengasse 9/Top 1.3., Tel.: +43/1/607 02 33-69 DW E-Mail: [email protected], www.mann-und-gesundheit.at 12. KREMSER TAGE „Schmerz lass nach … – Eine interdisziplinäre Herausforderung“ Ort: Donau-Universität Krems, Audimax 3500 Krems an der Donau, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30 Termin: 5. – 6.6.2015 Veranstalter: Donau-Universität Krems, Department für Psychotherapie und Biopsychosoziale Gesundheit Information und Anmeldung: Donau-Universität Krems, Margit Dirnberger, 3500 Krems an der Donau, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, Tel.: +43/2732/893 26 39, E-Mail: [email protected], www.donau-uni.ac.at/psymed/kremsertage KARDIOLOGIE IM ZENTRUM Ort: Design Center Linz, Europlatz 1, 4020 Linz Termin: 9. – 10.10.2015 Organisation: Prim. Priv.-Doz. Dr. Clemens Steinwender, Dr. Simon Hönig Information: Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft 1200 Wien, Engerthstraße 128, Tel.: +43/1/536 63-32 DW, E-Mail: [email protected] 16. JAHRESTAGUNG DER ÖSTERREICHISCHEN ADIPOSITAS GESELLSCHAFT „Adipositas 2015, Vision & Wirklichkeit“ Ort: Tagungszentrum Schönbrunn, 1130 Wien, Schönbrunner Straße 47 Termin: 23. – 24.10.2015 Wissenschaftliche Leitung: Prim. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Ludvik Information und Anmeldung: Österreichische Adipositas Gesellschaft 1090 Wien, Währinger Straße 76/13 Simone Posch, MA, Tel.: +43/650/770 33 78, E-Mail: offi[email protected] Fachtag Praktische Psychopharmakologie „Indikationen und Interaktionen – Von der Evidenz zur Eminenz“ Ort: Casino Baumgarten, 1140 Wien, Linzer Straße 297 Termin: 9.5.2015 Wissenschaftliche Leitung: Prim. Dr. Andreas Walter, Prim. Dr. Christa Rados Veranstalter: BE Perfect Eagle GmbH Information und Anmeldung: BE Perfect Eagle GmbH E-Mail: offi[email protected] www.praktische-psychopharmakologie.at/ Nutrition 2015 - „Ernährung – Quelle des Lebens“ Ort: Bregenzer Festspiel- und Kongresshaus 6900 Bregenz, Platz der Wiener Symphoniker 1 Termin: 28. – 30.5.2015 Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Wilfred Druml Veranstalter: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Ernährung, Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin, Gesellschaft für Klinische Ernährung der Schweiz Information und Anmeldung: AKE-Geschäftsstelle 1090 Wien, Höfergasse 13/5, Tel.: +43/1/969 04 87, E-Mail: [email protected], www.nutrition-congress.org 59. Österreichischer HNO-Kongress 2015 „Wissenschaft und Innovation für unsere Patienten“ Ort: Congress Innsbruck, 6020 Innsbruck, Rennweg 3 Termin: 16. – 19.9.2015 Kongresspräsident: Univ.-Prof. Dr. Herbert Riechelmann Co-Präsident: Univ.-Prof. Dr. Parick Zorowka Veranstalter: Österreichische Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie Kongresssekretariat: Mondial Congress & Events Tel.: +43/1/588 04 -0, E-Mail: [email protected] www.mondial-congress.com/hno2015 Grundkurs Abdomensonographie Ort: Austria Trend Hotel Donauzentrum 1220 Wien, Wagramer Straße 83-85 Termin: 9. – 10.10.2015 Leitung: Univ.-Prof. Dr. Gebhard Mathis Anmeldung: Berufsverband Österreichischer Internisten Sekretariat, 1200 Wien, Treustraße 43/4/4 Tel.: +43/1/270 24 57, E-Mail: [email protected], www.boei.or.at 04_2015 doktor in wien 29 SERVICE MEDIZIN HPV-Impfung Österreich ist Vorreiter in Europa Viele Jahre haben in Österreich die Diskussionen rund um die prophylaktische Impfung gegen Human Papilloma Viren gedauert. 2014 ist die Immunisierung in das kostenfreie Impfprogramm für Mädchen und Buben aufgenommen worden. Mit der Berücksichtigung aller Neun- bis Zwölfjährigen ist Österreich dabei nunmehr ein Vorreiter in Europa. Ź Human Papilloma Viren (HPV) führenden Krebsabstrichen eine gute sind kleine DNA-Viren, welche Früherkennungsmethode, doch eine die Epithelzellen der Haut und Prävention von Anfang an stellt das Schleimhaut infizieren können. HPVnicht dar. Infektionen des Genitaltrakts sind die In Österreich gibt es laut Schätzungen häufigsten sexuell übertragenen Virus- Derzeit jährlich 700 vermeidbare Krebsfälle, infektionen weltweit. 40 der mittler- sind zwei die durch HPV ausgelöst werden. Daweile 170 identifizierten HPV-Typen HPV-Impfzu kommen 3000 verhinderbare Opekönnen Infektionen in der Ano-Genirationen wegen Krebsvorstufen am talregion hervorrufen. Die HPV-In- stofftypen in Gebärmutterhals sowie 15.000 Fälle fektionen sind zumeist nur vorüberge- Österreich an Genitalwarzen. Zwischen 50.000 hend und ohne Symptome, stellten zugelassen. und 60.000 Frauen in Österreich beExperten des Departments für Virolokommen pro Jahr nach einem Krebsgie der MedUni Wien fest. KREBS DURCH HPV-INFEKTIONEN Allerdings: Anhaltende Infektionen sind mit der EntKarzinome, die vermutlich auf Infektionen mit Papillomastehung von gutartigen und Viren (HPV) zurückzuführen sind, Österreich 2009 bösartigen Gewebeverändedavon durch Virentypen HPV 16 bzw. 18, die durch rungen assoziiert. Zu letzteGeschlechtsverkehr übertragen werden, Schätzung ren gehören Genitalwarzen, Todesfälle Erkrankungen zu ersteren Karzinome im 901 400 Genitalbereich oder beiFrauen 477 203 spielsweise auch im HNOBereich. Sogenannte High394 161 davon Krebs der risk-Typen von HPV sind Gebärmutter 295 120 für fast alle Gebärmutterhalskarzinome verantwort958 382 Männer lich. Allein die HPV-Typen 269 103 16 und 18 verursachen 70 Prozent dieser Karzinome. Grafik: © APA, Quelle: APA/Gesundheitsministerium Die nunmehr entwickelte breiter wirkende Impfung mit Antigenen gegen fünf weitere Viabstrich beim Gynäkologen einen verrusvarianten (HPV 31, 33, 45, 52 und 58) Sie schützen dächtigen Befund, was Vorstufen zu erhöht diese Schutzrate auf ungefähr 90 gegen zwei Gebärmutterhalskrebs oder eine evenProzent. tuelle Erkrankung betrifft. Das könnte (HPV 16, durch die Impfung deutlich verringert 700 vermeidbare Krebsfälle 18) oder vier werden. „Das Zervixkarzinom ist nach dem Virusvarian- Derzeit sind zwei HPV-Impfstofftypen zugelassen. Sie schützen gegen zwei Mammakarzinom (weltweit, Anm.) das ten (16, 18, (HPV 16, 18) oder vier Virusvarianten zweithäufigste Malignom bei Frauen: (16, 18, 6, 11). Die Vakzine mit dem In der EU werden jährlich ungefähr 6, 11). breiteren Spektrum soll auch Genital33.000 Fälle von Zervixkarzinomen warzen verhindern. Die Impfstoffe beverzeichnet und etwa 15.000 dadurch stehen aus DNA-freien virusähnlichen bedingte Todesfälle registriert“, so die Partikeln („virus like particles“, VLP), Wiener Experten. Zwar gibt es für diese die das gentechnisch hergestellte ProteKrebserkrankung mit jährlich durchzu30 doktor in wien 04_2015 in L1 enthalten, welches einen Teil der Hülle rund um die Viruserbsubstanz bildet. Das führt zu einer Abwehrreaktion gegen die Viren. Alle zugelassenen Impfstoffe sind in groß angelegten Studien erprobt worden. Sie sind laut den Wiener Virologen „sicher, gut verträglich und hoch immunogen“. Zwei Teilimpfungen Im Rahmen des von der öffentlichen Hand finanzierten Programms ist die Impfung jetzt für alle Kinder in Österreich zwischen neun und zwölf Jahren kostenlos. Vom zwölften bis zum 15. Lebensjahr gibt es die Vakzine zu einem vergünstigten Selbstkostenpreis. Es sind zwei Teilimpfungen vorgesehen. Die Immunisierung für Buben und Mädchen wird 2015 in den Schulen so organisiert, dass die HPV-Impfserie (zwei Teilimpfungen) noch im selben Schuljahr abgeschlossen werden kann. Zusätzlich wird die Immunisierung in den öffentlichen Impfstellen der Bundesländer für Kinder ab dem vollendeten neunten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr kostenlos angeboten. Als Zeitpunkt für die Inanspruchnahme gilt der Zeitpunkt der ersten Teilimpfung. Auch Kinder der vierten Schulstufe können diese Impfung an den genannten Stellen in Anspruch nehmen. Zusätzlich bieten die Bundesländer für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Catch-up-Impfungen zu einem vergünstigten Selbstkostenpreis an. Bei einer Pressekonferenz ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die HPV-Kinderimpfungen in jenen Bundesländern am besten etabliert werden konnten, wo es diese sowohl via öffentliche Stellen als auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gibt. APA/ New England Journal MEDIZIN SERVICE Neue Vakzine schützt zu 90 Prozent vor Gebärmutterhalskrebs Masernimpfstoff wirkt modifiziert auch gegen das Chikungunya-Virus Eine neue Vakzine schützt zu 90 Prozent gegen Gebärmutterhalskrebs. Das hat eine Wirksamkeitsstudie für diesen Impfstoff gegen Zervixkarzinome und andere durch Human Papilloma Viren verursachte Krankheiten ergeben. Federführend war dabei Elmar Joura von der Wiener Universitätsklinik für Frauenheilkunde. In den USA ist die Vakzine bereits zugelassen, in der EU soll das im Verlauf dieses Jahres der Fall sein. „Die bisher erhältlichen HPV-Impfstoffe schützen zu 70 Prozent gegen Gebärmutterhalskrebs. Mit dem neuen Impfstoff steigt die Schutzrate auf 90 Prozent“, sagte Joura gegenüber der Austria Presse Agentur. Joura und die Co-Autoren impften ungefähr die Hälfte von 14.215 Frauen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren je dreimal (Tag eins, nach zwei und nach sechs Monaten) entweder mit der Vierfach-Vakzine oder mit der neuen Vakzine mit neun verschiedenen Antigenen. „Zunächst zeigte sich, dass beide Vakzine gleich gut sind, was die Verhinderung von Krebs und Krebsvorstufen durch HPV 16 und HPV 18 betrifft“, beschrieb Joura seine Erkenntnisse. Der Vorteil der neuen Vakzine Ein modifizierter Masernimpfstoff gegen Masern hat das Potenzial, gegen das Chikungunya-Virus zu wirken. Das ist das Ergebnis einer Studie, die unter anderem an der Wiener Universitätsklinik für Klinische Pharmakologie durchgeführt wurde. Das Chikungunya-Virus verursacht eine fiebrige Erkrankung, die tödlich enden kann und vor allem in Lateinamerika und in der Karibik auftritt. Es gibt dagegen weder einen Impfstoff noch wirksame Medikamente. Den Wissenschaftern der MedUni Wien unter Leitung von Bernd Jilma, des Instituts Pasteur in Paris, des Walter Reed Army Institute of Research in den USA sowie der Wiener Biotechfirma Themis Bioscience GmbH ist es gelungen, winzige Oberflächenpartikel des ChikungunyaVirus mithilfe des Masernimpfstoffs in den menschlichen Körper zu bringen und deren Wirksamkeit nachzuweisen. „Das modifizierte Masernvirus wird wie ein trojanisches Pferd in den Menschen eingeschleust und produziert dort die entsprechenden Oberflächenpartikel des Chikungunya-Virus“, erläuterte Jilma. Dies geschieht in so geringer Konzentration, dass keine Krankheitssymptome auftreten. Die Chikungunya-Partikel sind dennoch in der Lage, das lymphatische System anzuregen und eine Antikörperproduktion auszulösen. Diese Antikörper stehen dann für jenen Zeitpunkt bereit, wenn wirklich eine Ansteckung mit dem Chikungunya-Virus erfolgt. Damit kann die Erkrankung nicht ausbrechen. Die Technologie wurde am Institut Pasteur entwickelt, von Themis Bioscience GmbH umgesetzt und nun an der MedUni Wien an 42 Probanden klinisch getestet. Das modifizierte Virus verstärkt laut MedUni Wien auch die Immunität gegen die klassische Maserninfektion. „Wenn der Impfstoff entsprechend verändert ist, könnte er auch gegen Dengue-Fieber oder andere Viren wirksam sein“, erklärte Jilma. Die Erkenntnisse müssen nun in Phase II- und Phase III-Studien klinisch evaluiert werden, ein Einsatz in der Praxis sei in drei bis fünf Jahren denkbar, so die Wissenschafter. In Österreich gab es im vergangenen Jahr 20 Fälle von Chikungunya-Fieber. Es verursacht unter anderem Muskel- und starke Gelenkschmerzen, die Monate bestehen bleiben können. The Lancet Infectious Diseases liegt aber in der breiteren Abdeckung von Human Papilloma Virusvarianten. „Insgesamt entwickelten 31 Frauen durch HPV 31, 33, 45, 52 und 58 hervorgerufene Krebsvorstufen an Gebärmutterhals, Vulva und Vagina, davon nur eine einzige, die mit dem neunvalenten Impfstoff immunisiert worden war“, stellten die Wissenschafter fest. „Damit lag die Schutzrate bei 96,7 Prozent. Die durchschnittliche Beobachtungszeit für die Studie betrug dreieinhalb Jahre“, fasste der Wiener Spezialist die Ergebnisse zusammen. APA Foto: David Marchal/iStock Unabhängiger Wiener Impftag zum zweiten Mal im Rathaus An die 600 Teilnehmer haben am 12. Februar 2015 den zweiten unabhängigen Wiener Impftag im Festsaal des Wiener Rathauses besucht. Der unabhängige Impftag wird ohne Unterstützung der Industrie veranstaltet und bietet eine neutrale Plattform für alle Interessierten im Gesundheitsbereich. Präsentiert wurden unter anderem das kostenlose Wiener Impfprogramm, erste Ergebnisse der HPVImpfung sowie der aktuelle Stand zu Impfen in der Frauenheilkunde und Impfen im Alter. Das bundesweite Kinderimpfprogramm mit Finanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherung bietet ein niederschwelliges, kostenloses Impfangebot für Kinder. Die Länder tragen, neben dem Bund, die Hauptlast bei der Umsetzung. Die Stadt Wien gibt hierfür jährlich ungefähr drei Millionen Euro aus. Mit mittlerweile ungefähr 500 Ärztinnen und Ärzten, die in Wien für das Kinderimpfprogramm tätig sind, bietet Wien damit eine breite und niederschwellige Impfmöglichkeit für die Bevölkerung. 300 Ärztinnen und Ärzte aus dem niedergelassenen Bereich und ungefähr 200 Ärztinnen und Ärzte der MA 15 – Gesundheitsdienst führen jährlich in etwa 230.000 Impfungen durch. Die meisten Impfungen werden noch im Vorschulalter mit ungefähr 170.000 Impfungen bei den Kinderärzten durchgeführt. Das Kinderimpfprogramm umfasst mittlerweile acht Impfungen gegen 13 impfpräventable Krankheiten, wie Masern, Mumps, Röteln und seit 2012 auch Meningokokken und Pneumokokken. Mit der Aufnahme der HPV-Impfung im Februar 2014 ist das Kinderimpfprogramm stark erweitert worden. Referat Impf- und Schulärzte 04_2015 doktor in wien 31 SERVICE MEDIZIN Gentests könnten Brustkrebstherapie genauer machen Darmkrebs: Zu wenig Früherkennung in Österreich Der Nutzen der Darmspiegelung zur Früherkennung von Karzinomen und deren Vorstufen übersteigt laut dem Wiener Onkologen Heinz Ludwig andere Krebsfrüherkennungsmaßnahmen. Doch nur 11 Prozent der Menschen über 50 Jahren nehmen in Österreich die angebotenen Untersuchungen in Anspruch. Ludwig, seit vielen Jahren in Sachen Krebsfrüherkennung aktiv, in einem Plädoyer für die Koloskopie: „6 Prozent der Bevölkerung sind im Laufe ihres Lebens mit dem Problem Darmkrebs konfrontiert. 2011 wurden in Österreich 4348 Darmkrebserkrankungen registriert, 2175 Menschen starben an der Krankheit. Dabei ist die Mortalitätsrate in den vergangenen 20 Jahren um 20 Prozent gesunken.“ Eine ab dem 50. Lebensjahr alle sieben bis zehn Jahre durchgeführte „sanfte“ Koloskopie erlaubt die Frühdiagnose und Beseitigung von Karzinomvorstufen oder eines Karzinoms im zu 90 Prozent heilbaren APA frühen Stadium. 32 doktor in wien 04_2015 diesem Weg keine genaue Risikoabschätzung möglich. „Man weiß, dass nicht alle Frauen mit intermediärem Risiko unbedingt eine Chemotherapie benötigen. Aber die Entscheidung fällt im Einzelfall oftmals schwer, und daher wird sicherheitshalber häufig – das heißt zu häufig – zugunsten einer Chemotherapie entschieden“, erklärte Angelika Reiner, Pathologin und Präsidentin der ÖGS. Genexpressionsuntersuchungen im Tumorgewebe ermöglichen demnach präzise Einschätzungen des Rückfallrisikos und werden in vielen Ländern, wie den USA, Großbritannien oder Deutschland, von den Krankenkassen bezahlt. „In einem standardisierten Verfahren können hier Patientinnen identifiziert werden, die eine sehr gute Prognose haben und somit auf eine Chemotherapie verzichten können. Diese momentan noch sehr teuren Tests machen vor allem bei jenen Patientinnen Sinn, deren Risiko wir nach herkömmlichen Testungen als intermediär einstufen“, so Ruth Exner von der Wiener Universitätsklinik für Chirurgie. Da unnötigerweise durchgeführte Chemotherapien sowohl massives Leid bei den betroffenen Patientinnen als auch sehr hohe Kosten für das Gesundheitssystem verursachen, fordert die ÖGS die Krankenkassen dazu auf, die Kosten für Genexpressionstest bei Patientinnen mit intermediärem Risiko zu übernehmen. Christian Singer, Leiter der Abteilung für Senologie der Wiener Universitätsklinik für Frauenklinik, schätzt die Zahl der Frauen, denen durch eine präzisere Risikoeinschätzung mittels Genexpressionstests künftig eine Chemotherapie erspart werden könnte, auf jährlich bis zu 1000. „Wenn man bedenkt, dass ein einziger von bis zu acht pro Patientin notwendigen Chemotherapiezyklen bereits mehr kostet als die gesamte Durchführung eines Genexpressionstests, so erscheint es schon allein aus finanziellen Überlegungen widersinnig, dass die Krankenkassen bis heute kein Geld für diese Untersuchung aufbringen. APA Neue Medikamente verbessern das Überleben beim Myelom Beim Multiplen Myelom haben sich neue Medikamente mit einer Steigerung der Überlebensdauer der Patienten um Dutzende Monate ausgewirkt. Johannes Drach und die Co-Autoren der Studie von der Klinischen Abteilung für Onkologie der Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin I haben ihre Ergebnisse aus der Analyse der Daten von 200 Patienten mit Multiplem Myelom aus den Jahren 1993 bis 2008 vor Kurzem publiziert. Die Fachleute: „Zusätzlich zur konventionellen Chemotherapie und der autologen Stammzelltransplantation gehören die sogenannten neuen Substanzen (Thalidomid, Bortezomib, Lenalidomid) nun zur Standardtherapie in der Behandlung des Multiplen Myeloms. Um den Nutzen gegenüber der alleinigen Chemotherapie zu untersuchen, haben wir die Patienten mit Multiplen Myelom an unserer Institution vor und seit der Einführung der neuen Substanzen evaluiert.“ Bei den „neuen Substanzen“ handelte es sich um Thalidomid (der als Krebsmedikament mittlerweile als hoch wirksam angesehene Wirkstoff von „Contergan“, der nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen verwendet werden darf), um eine Weiterentwicklung dieser Substanz (Lenalidomide) und um Bortezomib. Die Ergebnisse der Wissenschafter sind ziemlich eindeutig. „Das mediane Gesamtüberleben für Patienten unter konventioneller Chemotherapie betrug 45,2 Monate gegenüber 74,6 Monate bei Behandlung inklusive neuer Substanzen.“ Bei Patienten, die nach einer Behandlung zur Beseitigung des eigenen Blutbildungssystems (Chemotherapie plus Strahlentherapie) und einer Transplantation eigenen Knochenmarks einen Rückfall erlitten, stieg diese Lebenserwartung von 35,2 Monaten auf 72,7 Monate im Vergleich der Patienten vor dem Jahr 2000 und nach dem Jahr 2000. Wiener klinische Wochenschrift Fotos: Evgeny Terentev/iStock, Sergey Nivens/iStock/Thinkstock Genexpressionstests sind laut Brustkrebsspezialisten seit Jahren international anerkannt und ermöglichen eine präzise Bestimmung des Rückfallrisikos nach Brustkrebsoperationen. In Österreich könnten – so eine Aussendung der Gesellschaft für Senologie (ÖGS) – jährlich bis zu 1000 unnötige Chemotherapien verhindert werden. Die Experten verlangen die Bezahlung der Tests durch die Krankenkassen. Sehr viele Frauen werden nach einer Brustkrebsoperation vorsorglich mit einer Chemotherapie behandelt, um das Rückfallrisiko zu minimieren. Die üblichen in der Pathologie eingesetzten Methoden sowie die Informationen, die bei der Operation gewonnen werden können (Befall von Lymphkonten et cetera), führen bei etwa der Hälfte der Patientinnen zur Klassifizierung in ein hohes oder in ein niedriges Risiko. Bei der anderen Hälfte mit intermediärem Risiko ist jedoch auf MEDIZIN SERVICE Fortschreitende Lungenvernarbung oft zu spät erkannt Die bis vor Kurzem trotz verschiedenster Versuche kaum beeinflussbare fortschreitende Vernarbung der Lunge – die idiopathische Lungenfibrose (IPF) – kann nun erstmals wirksam behandelt werden. Doch sie wird häufig viel zu spät diagnostiziert. Darauf wiesen Spezialisten bei einem Hintergrundgespräch am 16. Februar 2015 in Wien hin. „Die idiopathische pulmonale Fibrose ist eine chronische, fortschreitende Erkrankung. Sie trifft zumeist ältere Erwachsene. Die Erkrankung ist auf die Lunge beschränkt“, sagte Hubert Koller von der 1. Lungeninternen Abteilung im SMZ Baumgartner Höhe/ Otto-Wagner Spital. Die genaue Ursache der Erkrankung wird noch nicht wirklich verstanden. Die IPF betrifft in der EU in etwa 125.000 Patienten. Pro Jahr wird die Diagnose bis zu 35.000 Mal gestellt. Dies erfolgt vor allem durch Ausschluss anderer Ursachen für die zunehmende Umwandlung des für den Gasaustausch verantwortlichen Lungengewebes in Bindegewebe. In Österreich gibt es pro Jahr 400 bis 600 neue Patienten, bis zu 1700 Menschen leben mit der Erkrankung. Das Problem liegt darin, dass die durchschnittliche Überlebensdauer nur zwischen zwei und fünf Jahren (nach fünf Jahren leben nur noch 30 Prozent) beträgt. Bei den Krebsleiden zeigen nur Lungen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs eine noch schlechtere Prognose. „Ein weiteres Problem liegt darin, dass die Krankheit zu spät diagnostiziert wird. Es gibt Patienten, die zwei bis vier Jahre mit der Erkrankung ‚herumlaufen‘. Eine verzögerte Diagnose ist ungünstig“, sagte Koller. Oft werde falsch auf eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung getippt. Manche IPF-Patienten verlieren langsam an Atemkapazität, bei einer zweiten Gruppe geschieht das schub- weise, die dritte Gruppe zeigt einen schnell progredienten Verlauf. Die Diagnose wird laut Koller und Helmut Prosch von der Wiener Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin über die klinischen Symptome und in der Computertomografie ziemlich markante Veränderungen gestellt. Eine Schwierigkeit besteht teilweise darin, dass es sich bei der IPF-Diagnose immer auch um eine „Ausschlussdiagnose“ zu ungefähr 250 anderen und zum Teil ähnlichen Lungenerkrankungen handelt. Die frühe Diagnose wäre jedenfalls auch für die nun erstmals vorhandenen Therapiemöglichkeiten wichtig. Im Frühjahr 2014 wurden zwei Studien publiziert, die belegen, dass die Substanz Pirfenidone sowie das in der zielgerichteten Krebstherapie eingesetzte Nintedanib diesen Effekt haben. Die Mittel greifen verschiedene Zielpunkte an, die für die Entwicklung der Vernarbung wichtig sind. Pirfenidone wird in Österreich von den Krankenkassen bezahlt, Nintedanib für die Anwendung bei der Lungenfibrose noch nicht. Letzteres ist für diese Anwendung in der EU auch noch nicht zugelassen. APA/New England Journal of Medicine Situation der Schmerzmedizin in Österreich wird immer prekärer Raiffeisen Immobilien 27. und 28. Februar 2015 fand in Wien das 19. Internationale Schmerzsymposium statt. Während andere Länder, zum Beispiel Belgien, die Versorgung der Schmerzpatienten hochfahren, wird die Situation in Österreich durch Einsparungen „immer prekärer“, betonte am 27. Februar 2015 bei einer Pressekonferenz der Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesie und Schmerztherapie der Wiener Universitätsklinik für Anästhesie, Allgemeine Intensivmedizin und Schmerztherapie sowie Organisator des Symposiums, Hans Georg Kress. Kress schilderte die Lage der Schmerzmedizin in Österreich dramatisch: „Es ist ein Statement zur prekären und immer prekärer werdenden Situation der Schmerzmedizin zu machen. Der finanzielle Druck und die Einsparungsbemühungen im Gesundheitssystem nehmen selbstverständlich die Schmerzmedizin und die Versorgung der Schmerzpatienten nicht aus.“ Quality Living beim Liesinger Platzl Eine Studie der MedUni Graz hat dazu vergangenes Jahr harte Daten geliefert. Kress: „Uns hat das Ergebnis bestürzt und betroffen gemacht. Von den ehemals 44 Schmerzambulanzen in Österreich sind zehn geschlossen worden. Die Personalknappheit steht im Vordergrund.“ Die Lage könne von den Politikern nicht mehr „schöngeredet“ werden, die „strukturellen Defizite“ würden derzeit aufbrechen. Ein eigenes Kapitel ist laut Kress die Situation an Österreichs größtem Spital und „der“ Spitzenklinik des Landes, dem Wiener AKH. „Seit Jänner 2014 ist an der größten medizinischen Universität des Landes eines APA von zwei Schmerzdiensträdern ersatzlos gestrichen worden.“ 23., Perchtoldsdorfer Straße 7 21 Eigentumswohnungen 3 Reihenhaus-Wohnungen 2 Wohnungsgrößen 53 bis 132 m Balkone, Terrassen, Eigengärten hochwertige Gesamtausstattung sehr gut für Vorsorgezwecke geeignet provisionsfrei für den Käufer www.perchtoldsdorferstrasse7.at Tel. 0517 517-75 [email protected] HWB 36,72 kwha © www.oln.at 04_2015 doktor in wien 33 Österreichische Mediziner beseitigen Symptome bei Schuppenflechte Migration und Gesundheit: Individuelle Betreuung ist notwendig Indem sie einen Botenstoff des Immunsystems neutralisierten, konnten österreichische Mediziner mit einem internationalen Team die Symptome bei Schuppenflechte von Probanden komplett eliminieren. Der dazu verwendete Antikörper wurde in einer klinischen Studie auch gut vertragen. Schuppenflechte ist eine nicht ansteckende, entzündliche Hautkrankheit, bei der das Immunsystem körpereigenes Gewebe angreift. Daran ist unter anderem Interleukin-23 beteiligt, ein Botenstoff des Immunsystems, der auch bei rheumatoider Arthritis, multipler Sklerose und Morbus Crohn eine Rolle spielt. Ein Team um Tamara Kopp vom Juvenis Ärztezentrum in Wien sowie Elisabeth In Österreich leben 1,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Nach ihrer Herkunft und ihrem Schicksal stellen sie eine unerhört heterogene Gruppe dar. Dazu gehören auch ihre gesundheitlichen Charakteristika. Die Sucht macht aber offenbar die Menschen in Österreich gleich, sagten Experten am 26. Februar bei einer Veranstaltung zum Thema „Migration – Epidemiologische und medizinische Aspekte“ in der Wiener Ärztekammer. Soziale Stellung, Herkunftsregion und vor allem der Grund für die Einwanderung nach Österreich spielen die entscheidende Rolle auch in den persönlichen Gesundheitsaspekten. Bernhard Ludvik von der Klinischen Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel der Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III: „17 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund kommen aus der Türkei, 33 Prozent aus EU-Staaten und ebenfalls 33 Prozent aus dem ehemaligen Jugoslawien.“ Man müsse auch unterscheiden, ob die Menschen als junge und gesunde Personen nach Österreich gekommen und sich kulturell angepasst hätten oder ob sie Flüchtlinge mit chronischen Erkrankungen oder Traumata seien. Aus Studien lassen sich aber bestimmte Fakten ableiten. „Migranten sind häufiger chronisch krank. Frauen mit Migrationshintergrund haben ein 3,4-fach höheres Diabetesrisiko als in Österreich Geborene. Dass die Übersiedelung nach Österreich nicht zu einem gesünderen Lebensstil führt beziehungsweise führen muss, beweist eine von Ludvik und seinem Team durchgeführte Vergleichsstudie mit Diabetikern aus Ex-Jugoslawien im AKH und in einer Klinik in Banja Luka in Bosnien. Dabei zeigte sich, dass die im AKH betreuten Patienten deutlich mehr Übergewicht und schlechtere Blutzuckerwerte (HbA1c-Wert im Blut) aufwiesen. Dafür ernährten sich die bosnischen Zuckerkranken gesünder, hatten aber wiederum eine schlechtere Diabetesschulung. In einer anderen Untersuchung verglichen die Wissenschafter 442 ursprünglich aus der Türkei stammende Diabetikerinnen aus Ordinationen mit in Österreich geborenen Diabetikerinnen. Hier wiesen die Migrantinnen mit einem durchschnittlichen BMI von 29,8 fast durchwegs beinahe Adipositas auf. Bei den „Einheimischen“ war der BMI-Wert mit 25,9 deutlich geringer, der HbA1-Pegel etwas niedriger. APA Riedl und Christine Bangert von der Wiener Universitätsklinik für Dermatologie testete nun, ob die Verabreichung eines Antikörpers, der Interleukin-23 außer Schach setzt, gegen Psoriasis hilft. In einer klinischen Phase-I Studie injizierten sie insgesamt 77 Patienten (darunter 27 Österreicher) mit mittleren bis schweren Symptomen unterschiedliche Mengen des Antikörpers „Tildrakizumab“ oder Placebo. „Schon die niedrigen Dosen des Antikörpers wirkten viel besser als das Plazebo“, sagte Bangert im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. Mit den hohen Dosen habe man teilweise sogar erreicht, dass die Haut der Patienten zu 100 Prozenten erscheinungsfrei war, erklärte sie. „Tildrakizumab wurde bis zu den höchsten, verwendeten Dosen gut vertragen“, schrieben die Forscher in dem Artikel. Die Studie habe gezeigt, dass Interleukin-23 maßgeblich an Entstehung und Entwicklung der Schuppenflechte beteiligt ist und es eine vielversprechende Therapiemöglichkeit sei, diesen Botenstoff gezielt auszuschalten. Nature „Seltene Erkrankungen“: Allianz fordert spezielle Expertisezentren Am 28. Februar 2015 wurde der „Internationale Tag der seltenen Erkrankungen“ begangen. Gar so selten sind sie aber gar nicht. In Österreich sind immerhin in etwa 400.000 Menschen von diesen Leiden betroffen. Das Gesundheitsministerium hat dazu nun einen „Nationalen Aktionsplan“ erarbeitet. Von seltenen Erkrankungen spricht man, wenn weniger als eine Person von 2000 Menschen daran leidet. Weil es aber 6000 bis 8000 dieser verschiedenen Leiden gibt, ist der betroffene Personenkreis relativ groß. „Patienten mit seltenen Erkrankungen müssen sich enormen Herausforderungen stellen“, hieß es in einer Aussendung der Allianz „Pro Rare Austria“. Deren Forderungen: die Abbildung der Besonderheiten seltener Erkrankungen im österreichischen Gesundheitswesen, Verbesserung von Diagnostik 34 doktor in wien 04_2015 und Versorgung durch Errichtung beziehungsweise Auswahl von Expertisezentren sowie die Förderung der Grundlagen- und klinischen Forschung. Diese Forderungen finden sich auch im „Nationalen Aktionsplan für seltene Erkrankungen“ des Gesundheitsministeriums, der jetzt veröffentlicht wurde. Der Plan wurde Ende 2013 fertiggestellt und steht nun – nach den Ratifizierungen durch Gesundheits-, Sozial- und Wissenschaftsministerium – an der Schwelle zu Umsetzung. Oft klaffen bei seltenen Erkrankungen der Zeitpunkt des Auftretens erster Symptome und der einer verlässlichen Diagnose weit auseinander. Das liegt an der Vielzahl der Erkrankungen und der somit insgesamt diffizilen Situation. Die Latenzzeit bis zur richtigen Diagnose beträgt im Durchschnitt drei Jahre. APA Foto: Jodi Jacobson/iStock SERVICE MEDIZIN CHRONIK SERVICE App für Kranke mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung Das Smartphone kann auch ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens von chronisch Kranken sein. Experten der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) haben in Zusammenarbeit mit Betroffenen eine App entwickelt, die den Alltag von COPDPatienten erleichtert und ihre Lebensqualität erhöhen soll. Der digitale Assistent steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Das Projekt entstand in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfegruppe Österreichische Lungenunion. Die Applikation „COPD HELP“ bietet praktische Hilfe, assistiert, begleitet und strukturiert den Alltag von Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung. Die verordnete Medikamenteneinnahme und der Terminplan werden überwacht, an Fälligkeiten (zum Beispiel der nächste Arztbe- such oder Impfungen) wird erinnert. Ein COPD-Ausweis beinhaltet die wichtigsten Eckdaten zum Krankheitsstatus. „Um Menschen mit chronischen Erkrankungen wie COPD eine gute Lebensqualität zu ermöglichen, ist ein umfassendes Versorgungsmodell erforderlich. Ein solches Betreuungsmodell muss die medizinischen, psychischen und sozialen Rahmenbedingungen der Patienten berücksichtigen“, erläutert Georg Christian Funk, ÖGP-Generalsekretär, die Zielsetzungen. In Österreich leiden ungefähr 1,1 Millionen Menschen an COPD. Davon nutzen mittlerweile etwa 25 Prozent ein Smartphone. CODE HELP steht im Google Playstore und im Apples App Store zum kostenlosen Download bereit. Diplomarbeit über Stress im humanmedizinischen Bereich Im Zuge einer Diplomarbeit an der Universität Wien im Studienfach Psychologie werden Teilnehmer für eine wissenschaftliche Studie zum Thema „Stresserleben und Stressverarbeitung im humanmedizinischen Bereich“ gesucht. Im Fokus der Studie stehen der Umgang mit Stress, persönliche Grundeinstellungen wie Optimismus, Introversion oder Selbstregulierungsstrategien sowie das tägliche Arbeitsumfeld in den Berufsgruppen Humanmediziner, Sanitäter und diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger. Wer Interesse hat, an der Studie teilzunehmen, kann dies online tun: https://www. soscisurvey.de/DA-2014-Stress/. Seitens der Diplomanden wird die vertrauensvolle Behandlung aller Daten zugesichert. Da weder nach dem derzeitigen noch nach vergangenen Arbeitgebern gefragt wird und anhand der Antworten keinerlei Rückschlüsse auf diese gezogen werden können, ist absolute Anonymität garantiert. Helfen Sie helfen! 36. Sportweltspiele der Medizin und Gesundheit vom 18. bis 25. Juli 2015 in Limerick Im Westen Irlands wird die Universitätsstadt Limerick in diesem Jahr der Austragungsort der 36. Sportweltspiele der Medizin und Gesundheit vom 18. bis 25. Juli sein. Die wichtigsten Neuerungen: Extra-Medigames für Kinder, die neue Sportart Tag-Rugby sowie gemeinsames Wohnen im olympischen Dorf. Zu den alljährlich stattfindenden Sportweltspielen der Hobbysportler werden aller Voraussicht nach wieder 2500 sportbegeisterte Ärztinnen und Ärzte, Apotheker und Kolleginnen und Kollegen aus den gesundheitlichen und pflegenden Berufen mit Freunden und Familien aus mehr als 50 Ländern eintreffen. Die akkreditierten Freizeitsportler starten in 25 Einzel- und Mannschaftsdisziplinen, wovon die meisten in Altersklassen eingeteilt sind: Von Tennis und Golf über Leichtathletik und Schwimmen bis hin zu Radrennen und Fußball reicht die Liste der Disziplinen, bei denen auch Freunde und Angehörige der Teilnehmer ohne Wertung mitstarten können. Neben den sportlichen Wettkämpfen bieten die Sportweltspiele auch einen internationalen Kongress für Sportmedizin. Teilnahmebedingungen und Anmeldemöglichkeiten finden sich online unter www.sportweltspiele.de. Anmeldungen werden bis zum 15. Juli 2015 entgegengenommen. Ein gesundheitliches Attest ist Voraussetzung für die Teilnahme. ! http://www.fraubock.at/spenden Ute Bock ist die erste und letzte Anlaufstelle für jene AsylwerberInnen, die nicht mehr weiter wissen. Sie braucht Ihre finanzielle Hilfe um Menschen, für die sich sonst niemand zuständig fühlt, mit dem Notwendigsten zu versorgen. Ihre Spende wird sowohl für Nahrung, Kleidung und Medikamente als auch für Wohnungen, Bildung und Beratung dringend benötigt. Ziel der Arbeit ist es Rechte und Kompetenzen von Flüchtlingen zu stärken, sowie Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen. Die Finanzierung wird fast zur Gänze durch Spenden gewährleistet. Seit 1. Jänner 2009 sind Spenden an den Verein Ute Bock von der Steuer absetzbar. 04_2015 doktor in wien 37 SERVICE STEUER Absetzposten Steuererklärungen bei Spitalsärzten Angestellte Ärztinnen und Ärzte können durch Geltendmachung von Absetzposten vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung erhalten. In bestimmten Fällen besteht die Verpflichtung, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Ź Die Verpflichtung einer Steuer- erklärung besteht unter anderem, wenn Nebeneinkünfte (beispielsweise aus Sonderklassegelder) von mehr als 730 Euro im Jahr neben dem Gehalt vorliegen, oder mehrere Dienstverhältnisse (Gehäl ter) gleichzeitig bestanden haben, oder steuerpflichtige Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengelder), Insolvenzausfallgelder oder Bezüge gemäß Heeresgebührengesetz zugeflossen sind, oder Pflichtbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung zurückgezahlt wurden, oder nicht zustehende Freibeträge berück sichtigt wurden, oder der Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag gewährt wurde, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen, oder eine unrichtige Erklärung hinsicht lich Pendlerpauschale oder steuerabsetzbarer Kinderbetreuungskosten vorliegt, oder ab 1. April 2012 Kapitaleinkünfte oh ne Kapitalertragsteuerabzug erzielt wurden, oder Leonhart: „Heben Sie alle Originalbelege und sonstigen Buchhaltungsunterlagen für den Fall einer späteren Anfrage oder Prüfung sieben Jahre lang auf “ ab 1. April 2012 Einkünfte aus privaten Grundstücksverkäufen ohne Abzug der Immobilienertragsteuer vorliegen. In all diesen Fällen ist man verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen, bei der dann aber selbstverständlich auch alle Freibeträge beantragt werden können. Hinweis: Die Rückzahlung von Wohlfahrtsfondsbeiträgen wird seitens der Standesvertretung beim Finanzamt gemeldet und führt bei angestellten Ärztinnen und Ärzten immer zu einer Pflichtveranlagung. Steuerbescheide beachten Aufgrund der Steuererklärungen erlässt das Finanzamt Steuerbescheide, diese weisen den endgültigen Jahressteuerbetrag aus. Im Falle einer Nachzahlung ist diese ungefähr ein Monat später fällig, ein Guthaben kann man rückerstatten lassen. Eine ungerechtfertigte Abweichung von der Steuererklärung (wie Nichtanerkennung von Betriebsausgaben) kann durch Berufung innerhalb der einmonatigen Frist nach Bescheiderhalt bekämpft werden. Die Berufungsfrist kann durch Verlängerungsansuchen auch erstreckt werden. Welche Termine man einhalten muss Innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Jahres können Sie die Arbeitnehmer veranlagung (Formular „L1“) beim Finanzamt einreichen. Wenn Sie hingegen verpflichtet sind, eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen (zum Beispiel, wenn mehrere Dienstverhältnisse vorliegen), muss dies bis 30. September des nächsten Jahres erfolgen. Spitalsärzte, die wegen anderer Einkünfte, wie zusätzlicher Klassegelder, ohnehin einkommensteuer pflichtig sind, müssen die Einkommensteuererklärung (Formular „E1“) unaufgefordert abgeben. Hier gilt der 30. April des folgenden Jahres als Stichtag. Wenn die Steuererklärung über FinanzOnline eingereicht wird, verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni. Wer mehr Zeit benötigt, kann beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung einbringen. 38 doktor in wien 04_2015 Kommt es bei der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Nachzahlung infolge mehrerer nicht selbstständiger Bezüge oder bei anderen (selbstständigen) Einkünften von mehr als 730 Euro, schreibt das Finanzamt vierteljährlich Vorauszahlungen vor. Die Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mehr als 300 Euro jährlich betragen. Sie sind je zu einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten und werden bei der nächsten Veranlagung angerechnet. Die Nichtabgabe sowie Abgabe falscher Steuererklärungen können ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen. Hinweis: Einzelne Finanzämter fordern von den Krankenhäusern im Zuge der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht jährlich Listen mit den zur Auszahlung gelangenden Klassegeldern an. Diese Listen werden regelmäßig mit den abgegebenen Steuererklärungen verglichen. Bei Nichtabgabe von Steuererklärungen können Finanzstrafverfahren eingeleitet werden. Weiters ist allgemein bekannt, dass die Finanzämter bei Ärztinnen und Ärzten allfällige an Kolleginnen und Kollegen bezahlte Fotos: AEK Wien, ManuWe/iStock Von Wolfgang Leonhart STEUER SERVICE Assistenz- und Vertretungshonorare sammeln und zu Kontrollzwecken weiterleiten. Erstellung der Steuererklärungen Die Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie des Gewinns erfolgt auf dem Formular „E1a“. In dem darin enthaltenen Raster müssen die Einnahmen und Ausgaben eingesetzt werden. Der solchermaßen berechnete „Gewinn aus selbstständiger Arbeit“ wird im Einkommensteuererklärungsformular „E1“ unter der Rubrik „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ eingetragen. Daneben soll bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die Angabe aller übrigen Einkünfte, insbesondere das Vorliegen von Einkünften aus dem Dienstverhältnis mit der Krankenanstalt, nicht vergessen werden. Wenn lediglich eine Arbeitnehmerveranlagung erfolgt, genügt es, die Werbungskosten kategorienweise in die vorgesehenen Felder im Formular „L1“ einzutragen. Die Einkünfte von Ärztinnen und Ärzten sind von der Umsatzsteuer unecht befreit. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte für die ausgeführten Leistungen keine Umsatzsteuer bezahlen müssen, sich aber gleichzeitig auch keine Vorsteuer abziehen dürfen. Aus ausschließlich formalen Gründen muss jedoch auch von Ärztinnen und Ärzten mit selbstständigen Einkünften eine Umsatzsteuerjahreserklärung („U1“) abgegeben werden, in der allerdings die Umsätze aus ärztlicher Tätigkeit unter den umsatzsteuerfreien Umsätzen auszuweisen sind. Unter die umsatzsteuerfreie Tätigkeit als Arzt fällt nur die Ausübung der Heilkunde (inklusive gewisser medizinischer Gutachten). Umsatzsteuerpflichtige Gutachten sind laut Finanzministerium: Vaterschaftstests, Pharmauntersuchungen, Berufsberatungen, Bescheinigungen laut Kriegsopfergesetz, Gutachten für zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen, Gutachten über ärztliche Kunstfehler, Gutachten hinsichtlich des Anspruchs auf Invaliditätspension sowie Gerichtsgutachten, außer diese dienen dem Schutz der Gesundheit des Betreffenden, wie etwa Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit. Gleichfalls ist Umsatzsteuer zu zahlen für sonstige Tätigkeiten, wie beispielsweise Arbeitsmedizin, Vortragstätigkeit, Lehrtätigkeit, schriftstellerische Tätigkeit, Konsulententätigkeit sowie Lieferung von Medikamenten oder Hilfsmitteln. Dabei sollte die „Kleinunternehmergrenze“ von 30.000 Euro beachtet werden. Wenn Sie als Spitalsarzt daher Klassegelder oder andere ärztliche Nebeneinkünfte, wie etwa Vertretungshonorare, beziehen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob nicht der Fall einer „Pflichtveranlagung“ gegeben ist. Hinweis: Es genügt, die ausgefüllten Formulare dem Finanzamt ohne Belege zu übermitteln. Heben Sie aber alle Originalbelege und sonstigen Buchhaltungsunterlagen für den Fall einer späteren Anfrage oder Prüfung gut auf (Belegaufbewahrungsfrist: sieben Jahre). Vor Abgabe der Steuererklärung vergessen Sie bitte nicht, eine Kopie anzufertigen. Ärztliche Nebeneinkünfte Klassegelder sind dann nicht erklärungspflichtig, wenn diese aufgrund landesgesetzlicher oder besonderer Die Rückzahlung von Wohlfahrtsfondsbeiträgen wird seitens der Standesvertretung beim Finanzamt gemeldet und führt bei angestellten Ärztinnen und Ärzten immer zu einer Pflichtveranlagung. krankenhausinterner Regelungen in die monatliche Gehaltsverrechnung einbezogen sind und davon Lohnsteuer einbehalten wurde. Ob die Ihnen ausbezahlten Klassegelder bereits versteuert wurden, zeigt ein Blick auf die monatlichen Gehaltsabrechnungen: Wenn die Klassegelder unter den steuerpflichtigen Bruttobezügen aufscheinen, sind diese nicht nochmals separat in der Steuererklärung anzuführen. In Wien erfolgt aufgrund der krankenanstaltenrechtlichen Regelungen bei den Klassegeldern normalerweise kein Lohnsteuerabzug, folglich sind diese Beträge allenfalls gesondert zu versteuern. Die neben Klassegeldern anfallenden Nebeneinkünfte wie Vertretungshonorare, Vortragshonorare (zum Beispiel an Elternschulen) sowie Assistenzen in Privatspitälern fallen ebenso wie Einkünfte aus einer regulär laufenden Privatordination praktisch immer unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die aus dem Dienstverhältnis zum Spital resultierenden Gehaltszahlungen gehören im Gegensatz dazu zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Eine Zusammenstellung der wichtigsten für Spitalsärzte in Betracht kommenden Steuerabsetzposten finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer für Wien unter www.aekwien.at/aekmedia/abcdersteuerabsetzposten.pdf Wolfgang Leonhart ist Steuerberater in Wien 7. und Verfasser des im Verlag der Österreichischen Ärztekammer erschienenen Buches „Arzt und Steuern“. Steuererklärung per Internet Sie können auch den aktuellen Stand Ihres Steuerkontos per Internet abfragen sowie Anträge zum Steuerkonto, wie etwa Rückzahlungsanträge, stellen oder auch fällige Abgaben bezahlen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, durch (einmalige) Auswahl sich für die ausschließliche rechtskräftige elektronische Zustellung aller Steuerbescheide und sonstigen Zusendungen des Finanzamts in Ihre „Databox“ zu entscheiden. SAVE THE DATE 05.05.2015 WIEN Toshiba Medical Systems präsentiert am Dienstag, 5. Mai 2015 von 14.00 bis 20.00 Uhr LIVE die Neuheiten 2015 aus dem Bereich der Ultraschalldiagnostik. Lassen Sie sich überraschen und besuchen Sie uns im DO&CO, Haas Haus. Mehr Informationen unter: www.toshiba-medical.at 04_2015 doktor in wien 39 ANZEIGE Sowohl die Arbeitnehmerveranlagung (Formular „L1“) als auch die allgemeine Veranlagung (Formular „E1“) können per Internet über Finanz Online (www.bmf.gv.at) übermittelt werden. Auch Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Änderungen von personen- oder unternehmensbezogenen Grunddaten können elektronisch durchgeführt werden. SERVICE NOTDIENSTE DIENSTHABENDE FACHÄRZTE FÜR ZAHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE MAI 2015 (VON 20.00 – 1.00 UHR FRÜH) 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Dr. Belk Otto Dr. Vogel Christa d-r Reiter-Vasilcin Marija Dr. Hamid Abdul Dr. Puchstein Ursula Dr. Perkovic Ekaterina Dr. Kilbertus Elke Verena Dr. Schwehr Anca DDr. Haider Emir Dr. Albu Horia-Dan Dr. Hertlein-Ransmayr Susanne DDr. Stary Otto-Felix DDr. Bandila Rodica-Florica Dr. Matejka Barbara Dr. Blindhofer Reinhard Dr. Emara Gad Dr. Nemetz Barbara Dr. Novak Mladen Dr. Scharnagl-Lesnik Michaela Dr. Aigner Michael Priv.-Doz. DDr. Wanschitz Felix Dr. Mohamad Moustafa Dr. Harik Petra DDr. Aoid Masen Dr. Kunz Sibylle Dr. Gerschenson Alexander Dr. Raabe Gerd Dr. Sas Katharina Dr. Biowski Rainer Dr.-medic stom. Aktaa Ghazwan Dr. Wichlas Sandra 893 43 51 332 71 46 269 06 16 257 44 88 406 33 80 470 33 74 985 75 73 214 31 68 985 19 09 523 71 38 332 15 56 492 03 04 479 29 00 526 31 50 330 86 40 408 32 07 712 24 55 813 95 65 369 69 63 405 54 22 523 93 58 604 22 64 597 31 34 914 75 62 486 03 61 505 33 41 602 33 07 815 05 50 292 12 45 586 62 92 544 73 16 15., Mariahilfer Straße 139/5-6 20., Adalbert Stifter Straße 35/6/1 22., Bellegardegasse 24 21., Jerusalemgasse 30 16., Neulerchenfelder Straße 21/4 18., Anton-Frank-Gasse 4/11 15., Wurzbachgasse 20/3/6 02., Taborstraße 76/3 15., Preysinggasse 44/5 07., Neustiftgasse 104/6 20., Stromstraße 36/14/1/5 16., Richard-Wagner-Platz 3/1 18., Hockegasse 17/Top B01 07., Kirchengasse 12/2 20., Engerthstraße 56/4/2 17., Geblergasse 67/3 03., Barichgasse 2 12., Vivenotgasse 17/12 19., Heiligenstädter Straße 9 08., Lerchenfelder Straße 18-24/19 07., Schottenfeldgasse 39/2/6 10., Absberggasse 21/1/9 06., Kurzgasse 1/1 14., Ameisgasse 55/2/1 17., Hernalser Hauptstraße 97 04., Resselgasse 5/14 10., Senefeldergasse 49/7 12., Steinbauergasse 34 21., Brünner Straße 133-137/1/1 04., Wiedner Hauptstraße 64/2 05., Hartmanngasse 10/20 WOCHENEND- BZW. FEIERTAGSDIENST (SAMSTAG, SONN- UND FEIERTAG VON 9.00 – 18.00 UHR) MAI 2015 01. – 03. Mai 2015 Dr. Schöberl Rainer Dr. Harik Petra Dr. Kniewasser Wolfgang Dr. Haselbauer Kristina Irene * 09. – 10. Mai 2015 Dr. Emara Gad DDr. Slezak Ellen Dr. Höhsl Stephan 14. – 17. Mai 2015 Dr.-medic stom. Dumitru Doina Dr. Gataiantu Alexandra-Ioana Dr. Iacob Ovidiu Dr. Pokornik Svitlana ** 23. – 25. Mai 2015 Dr. Aigner Alla Dr. Goharkhay-Hartl Stephanie Dr. Nicolae Raluca-Elena Dr. Lilaj Bledar * 30. – 31. Mai 2015 Dr. Gorea Pastorel Dr. Sarukhanyan Roman d-r Reiter-Vasilcin Marija 216 11 33 597 31 34 479 73 74 0650/925 52 57 02., Engerthstraße 150/10/5 06., Kurzgasse 1/1 18., Gymnasiumstraße 28 22., Leonard-Bernstein-Straße 8/1/6 408 32 07 317 52 22 667 22 19 17., Geblergasse 67/3 20., Brigittenauer Lände 156/5/2 23., Schwarzenhaidestraße 15 596 17 15 688 30 47 332 75 10 310 24 40 06., Gumpendorfer Straße 115 10., Ada-Christen-Gasse 2/E/9A-10 20., Raffaelgasse 1/9 09., Porzellangasse 27/7A 600 39 64 406 51 86 270 59 59 406 07 97 10., Laxenburger Straße 83/3-4 17., Jörgerstraße 24/3/15 21., Schloßhofer Straße 13-15/2 09., Mariannengasse 24/2/5 604 51 03 486 02 83 269 06 16 10., Reumannplatz 17/2/10 16., Wurlitzergasse 13/10+11 22., Bellegardegasse 24 * nur privat ** keine Gebiets- und Betriebskrankenkassen, nur SVA, KFA 40 doktor in wien 04_2015 MEINUNG SCHLUSSPUNKT Kommentar von außen „Keiner darf ausgeschlossen sein“ Menschen mit intellektueller und mehrfacher Beeinträchtigung werden medizinisch nicht immer ausreichend versorgt. Dabei gäbe es vieles, was Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik, zur Verbesserung der Situation beitragen könnten – denn keiner darf von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen sein. Ź Menschen mit intellektueller und mehrfacher Beein- trächtigung und deren Bezugspersonen sind im österreichischen Gesundheitssystem immer wieder mit schwierigen Situationen und negativen Erfahrungen konfrontiert. Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine schwere intellektuelle und mehrfache Beeinträchtigung. Sie verstehen das Geschehen um sich herum nur sehr eingeschränkt, können sich kaum verständlich machen. In Ihrer gewohnten Umgebung haben Sie sich zwar eingelebt, Sie werden von wohlwollenden Menschen umsorgt. Wie jeder Mensch werden Sie ab und zu krank und Ihre Bezugsperson fährt mit Ihnen zum Arzt oder in eine Krankenhausambulanz. Sie müssen lange in einer fremden Umgebung warten. Endlich werden Sie einem Arzt vorgestellt. Dieser stellt viele Fragen – er spricht nicht mit Ihnen, sondern mit der Bezugsperson, Sie verstehen kein Wort. Der Arzt nähert sich Ihnen mit einem furchteinflößenden Apparat, Sie wehren sich mit allen Kräften gegen jede körperliche Berührung. Daraufhin gibt Ihnen der Arzt ein Beruhi- „Wir haben die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Beeinträchtigung uneingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem haben.“ gungsmittel und schickt Sie wieder fort, zu einem Kollegen … Leider sind solche und ähnliche Erfahrungen keine Einzelfälle. Nicht selten werden bestimmte Krankheitssymptome als Ausdruck der Beeinträchtigung missinterpretiert. Es wird nicht ausreichend auf Menschen mit Behinderung eingegangen. Neben der Zeit und der Erfahrung fehlt es dem medizinischen Personal oft auch an Fachwissen, um Wechselwirkungen zwischen bestimmten Formen von Beeinträchtigungen und häufig damit verbundenen Krankheiten zu erkennen und richtig behandeln zu können. In Spitälern kommt hinzu, dass das ganze System funktionieren muss, was schon dem „Normalpatienten“ ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit und Toleranz abverlangt. Die Folge: Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen sind in akuter Gefahr, medizinisch unterversorgt zu sein. Foto: AEK Wien Was Ärztinnen und Ärzte tun können Neben einer umfangreichen Anamnese ist es für Ärztinnen und Ärzte eine wichtige Hilfestellung, vorab von den Betreuungspersonen Zusatzinformationen über die zu untersuchende Person mit Beeinträchtigung einzuholen: Was sind ihre persönlichen Vorlieben und Abneigungen, welche besonderen, auch herausfordernden Verhaltensweisen zeigt die Person unter bestimmten Umständen? Ein Erstbesuch beim Arzt oder im Spital nur zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Vertrautmachen mit der Umgebung ist für den Patienten hilfreich. Ist erst einmal eine gewisse Vertrauensbasis geschaffen, sind gegenseitige Berührungsängste reduziert und eine möglichst angenehme Atmosphäre hergestellt, kann die eigentliche Untersuchung beziehungsweise Behandlung beginnen. Wichtige Gebote dabei sind: Zeit, Geduld, Einfühlungsvermögen und Ruhe. Ist der Patient der Sprache mächtig, sind einfache, kurze Sätze ohne Gebrauch von Fremdwörtern zu verwenden. Ein klarer Blickkontakt und deutliche Mimik und Gestik, die gar nicht übertrieben werden können, erhöhen das Verständnis. Ist eine sprachliche Verständigung nur schwer oder gar nicht möglich, helfen Zeichnungen, Symbole und Fotos. Die Begleitperson sollte nur zur Unterstützung angesprochen werden, die Hauptperson ist der Patient. Wenn der Mensch mit Behinderung die Untersuchung oder Behandlung trotz allem verweigert, können unkonventionelle Methoden zum Ziel führen, zum Beispiel ein EKG im Stehen, oder der Patient darf sein Bett selbst in den OP-Raum führen. Eine Narkose auch bei einfachen Untersuchungen sollte als letztes Mittel bei entsprechender Verträglichkeit möglich sein. Bernhard Schmid ist Generalsekretär der Lebenshilfe Wien und Präsidiumsmitglied der Lebenshilfe Österreich. Was das Spital und die Politik tun können Ein Spital sollte die eingangs angeführten Umgangsformen seinem medizinischen und pflegerischen Personal vermitteln und Ressourcen für eine gelingende Umsetzung bereitstellen. Damit Menschen mit intellektuellen und mehrfachen Beeinträchtigungen gut versorgt sind, bedarf es aber auch einer fachlich kompetenten Anlaufstelle mit behindertenpsychiatrisch-neurologischem Schwerpunkt. Diese Anlaufstelle hat besondere Kenntnisse in beeinträchtigungsspezifischen Krankheitsbildern und stellt diese Kompetenz auch in Kooperation mit anderen Ärztinnen und Ärzten/Abteilungen zur Verfügung. Besonders wichtig ist das rechtzeitige und umfassende Entlassungsmanagement in Abstimmung mit den Angehörigen beziehungsweise den Betreuern. Und die Politik? Wir von der Lebenshilfe haben die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Beeinträchtigung uneingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem haben. Diese Vision soll zur gesetzlichen Realität werden – auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 25, 26 und 31), die Österreich 2008 ratifiziert hat. Daher sind die nötigen finanziellen Mittel für Ausbildung und Information der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und des Spitalspersonals sowie entsprechende organisatorische Strukturen in den Spitälern sicherzustellen. Die hier getätigten Äußerungen stellen ausschließlich die Meinung des Autors/der Autorin dar und müssen sich weder in rechtlicher noch in inhaltlicher Hinsicht mit der Meinung der Ärztekammer für Wien decken. 04_2015 doktor in wien 41 KONTAKT KLEINANZEIGEN Gebrauchte Ultraschallgeräte von Siemens, Philips, Toshiba, Samsung/ Sonoace und anderen Herstellern günstig anzubieten. Verschiedene Applikationen. Nähere Information: Hr. Kundi, Tel.: 0676/786 57 46. Klavierstimmaktion € 90,– in Wien/€ 100,– außerhalb. Alles inkl. Erfahrener Fachmann besucht Sie! Tel.: 0676/686 61 62. Internet: www.pianoservice.at, E-Mail: [email protected]. Grinzinger Allee 19 . Bez, Nähe Rudolfinerhaus Raum 15 m2 gänzlich zu vermieten, Arbeitsfläche, Wasser usw. vorhanden, hell, freundlich, Blick in einen Garten, ebenerdig, behindertengerecht ... weitere Infrastrukturen zur Benutzung ... Preisvorstellung: € 1.200,–, bzw. nach Vereinbarung. Kontakt: 0664/243 12 62. Ordinationsassistentin für physikal. Institut Vollzeit gesucht. E-Mail: [email protected]. med14.at, Ordinationsraum für stunden- oder tageweise Benutzung zu mieten. Bei Interesse E-Mail an: [email protected]. ÄRZTEZENTRUM-HIETZING Gediegene Ordinationsräume in Toplage im Zentrum von Hietzing, modernst ausgestattet, voll ausgestatteter EINGRIFFSRAUM, günstige all-inclusive Preise ohne MWST, in time-sharing zu vermieten. Kontakt: offi[email protected], www.aezh.at, Tel.: 0664/120 32 38. Therapieräume in Gesundheitspraxis Lindengasse zu vermieten. Tel.: 01/586 17 30. 42 doktor in wien 04_2015 WERDEN SIE ARBEITSMEDIZINER/IN BEI IBG! Einsatzort: Wien Beginn: ab sofort Dienstverhältnis: Anstellung oder Werkvertragsbasis Ab 10 Wochenstunden, individuell zu vereinbaren Nähere Details finden Sie unter www.ibg.co.at/karriere Kontakt Bei Interesse senden Sie uns bitte Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Foto an Frau Julia Tomita, [email protected]. www.ibg.co.at ORDINATIONSEINMIETUNG. Einmietung in unsere Privatordination in 1010 Wien. Tel.: 0699/111 100 91. KLEINANZEIGEN KONTAKT Wir bieten wohnungslosen Menschen Obdach und medizinische Versorgung. Die medizinischen Leistungen bieten wir kombiniert mit sozialarbeiterischer Beratung an. Wir werden vom Fonds Soziales Wien gefördert und haben einen aufrechten Vertrag mit der WGKK. Unterstützen Sie uns als AllgemeinmedizinerIn (Teilzeit 7,5 WoSt., ab Mai 2015) Aufgaben: med. Betreuung obdachloser Menschen in einer vom neunerhaus betriebenen Ordination, fallbezogenes Schnittstellenmgt ins Gesundheits- und Sozialsystem, fachl. Vernetzung mit diversen Berufsgruppen. Anforderungen: mehrj. Erfahrung im niedergelassenen Bereich, Erfahrung im Wundmgt, Substitutionsausbildung, Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, EDV-Kenntnisse. Angebot: verantwortungsvolle Tätigkeit an der Schnittstelle von Gesundheits- und Sozialwesen, festes Dienstverhältnis, Gehalt für 7,5 WoSt. monatl. € 874,55 btto. Bewerbungen bitte bis 19. April 2015 an [email protected]. www.neunerhaus.at Fachkurzinformation ABILIFY MAINTENA 300mg/400 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Depot-Injektionssuspension. ATC-Code: N05AX12. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Durchstechflasche enthält 300 mg bzw. 400mg Aripiprazol. Nach der Rekonstitution enthält jeder ml Suspension 200 mg Aripiprazol. Sonstige Bestandteile: Pulver: Carmellose-Natrium, Mannitol (Ph. Eur.), Natriumdihydrogenphosphat 1 H2O, Natriumhydroxid; Lösungsmittel: Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: ABILIFY MAINTENA wird für die Erhaltungstherapie von Schizophrenie bei erwachsenen Patienten, die stabil mit oralem Aripiprazol eingestellt wurden, angewendet. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Inhaber der Zulassung: Otsuka Pharmaceutical Europe Ltd.; Gallions, Wexham Springs, Framewood Road, Wexham, SL3 6PJ - Vereinigtes Königreich. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Gewöhnungseffekte sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. Stand der Information: 12/2014. Astec 35 (52,5; 70) Mikrogramm/h Transdermales Pflaster. Zusammensetzung: Ein transdermales Pflaster enthält 20 (30; 40) mg Buprenorphin. Wirkstoffhaltige Fläche: 25 (37,5; 50) cm2. Nominale Abgaberate: 35 (52,5; 70) Mikrogramm Buprenorphin pro Stunde. Hilfsstoffe: Sojaöl. Adhäsive Matrix mit Wirkstoff: Styren-Butadien-Styren (SBS) und Styren-Butadien Blockcopolymer, Kolophonium Harz, Antioxidans (2,4-Bis(1,1-Dimethylethyl)phenyl phosphit (3:1); Tris(2,4-Di-Tert-Butylphenyl)phosphate), Aloe Vera Blätterextrakt Öl (enthält auch raffiniertes Sojaöl und all-rac-D-Tocopherolacetat (Ph.Eur.)). Trägerschicht: Pigmentiertes Polyethylen, thermoplastisches Harz und aluminiumbedampftes überzogenes Polyester, blaue Beschriftungstinte. Abziehfolie mit Abziehhilfe: Polyesterfilm, einseitig silikonisiert (wird vor dem Aufkleben abgezogen). Anwendungsgebiete: Mäßig starke bis starke Tumorschmerzen und starke Schmerzen bei ungenügender Wirksamkeit nicht-opioider Schmerzmittel. Astec ist für die Behandlung von akuten Schmerzen nicht geeignet. Gegenanzeigen: Astec darf nicht angewendet werden: • bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Buprenorphin, Soja, Erdnuss oder einen der sonstigen Bestandteile • bei opioidabhängigen Patienten und zur Behandlung bei Drogensubstitution • bei Krankheitszuständen, bei denen eine schwergradige Störung des Atemzentrums und der Atemfunktion vorliegt oder sich entwickeln kann • bei Patienten, die MAO-Hemmer erhalten oder innerhalb der letzten 2 Wochen erhalten haben • bei Patienten mit Myasthenia gravis • bei Patienten mit Delirium tremens • in der Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Opioide, Oripavin-Derivate. ATC-Code: N02AE01. Packungsgrößen: Die Packungen enthalten 4, 5, 8, 10, 16 oder 24 (6x4) einzeln versiegelte transdermale Pflaster. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht. Abgabe: Suchtgift, Abgabe nur auf Suchtgiftrezept, apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green-Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Juni 2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Colidimin 200 mg - Filmtabletten. Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: Rifaximin 200 mg. Hilfsstoffe: CarboxymethylstärkeNatrium, Glycerol(mono/di/tri)(palmitat/stearat), hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum, mikrokristalline Cellulose, Hypromellose, Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172). Anwendungsgebiete: • Kausale Behandlung von Erkrankungen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch Rifaximin-sensitive Bakterien im Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw. mitverursacht werden, wie: – unkomplizierte Divertikelerkrankungen. – hepatische Encephalopathie, – pseudomembranöse Kolitis durch Clostridium difficile, – bakterielles Überwucherungs-Syndrom, – Reisediarrhoe verursacht durch nicht-invasive enteropathogene Bakterien, • Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen. Gegenanzeigen: Colidimin 200 mg - Filmtabletten dürfen nicht angewendet werden: Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Rifaximin und andere Rifamycin-Derivate sowie einen der sonstigen Bestandteile des Präparates. Pharmakotherapeutische Gruppe: Intestinale Antibiotika, Antibiotika (Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen: 12 Stück, 36 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Kassenstatus: 12 Stück: Green Box, OP II verschreibbar. 36 Stück: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2010. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Durotiv 20 (40) mg magensaftresistente Tabletten. Zusammensetzung: Jede Tablette enthält 20 (40) mg Esomeprazol (als Magnesiumtrihydrat). Hilfsstoffe: 28 (40) mg Saccarose, Glycerolmonostearat, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Magnesiumstearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum, Titandioxid (E171), Triethylcitrat, Eisenoxid, rot-braun (E172). 20 mg: Eisenoxid, gelb (E172). Anwendungsgebiete: Esomeprazol Tabletten sind indiziert bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis, Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung des Wiederauftretens der Erkrankung, Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD); zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination mit einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni, Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus; bei Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie, zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; zur weiterführenden Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Esomeprazol, substituierte Benzimidazole oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf, ebenso wie andere Protonenpumpeninhibitoren, nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blisterpackungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 17. Juni 2013. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665. 'LHIQI/DQGHVNUDQNHQKlXVHU9RUDUOEHUJVYHUSÀLFKWHQVLFK IU 3DWLHQWHQ MlKUOLFK PHGL]LQLVFKH /HLVWXQJHQ DXI K|FKVWHP1LYHDXXQGSURIHVVLRQHOOH6HUYLFHTXDOLWlWDQ]XELHWHQ0LWDUEHLWHUJHEHQGDIULKU%HVWHV Wir suchen in Voll- oder Teilzeit eine/n OBER- BZW. FACHÄRZTIN/-ARZT FÜR PHYSIKALISCHE MEDIZIN UND REHABILITATION Department für interdisziplinäre Remobilisation und Nachsorge Landeskrankenhaus Rankweil Aufgabenbereich - Versorgung der Station zur Akut-Nachbehandlung von überwiegend orthopädischen und unfallchirurgischen Patienten mit 28 Betten - konsiliarische Versorgung von Patienten mit physikalischmedizinischen Fragestellungen im Landeskrankenhaus Rankweil und im nahen Schwerpunktkrankenhaus Feldkirch Ihre Kompetenzen - Fachärztin/Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation - Bereitschaft zum selbständigen Arbeiten und zugleich Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen - umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - geregelte Dienstzeit (Montag bis Freitag, keine Nachtdienste) - Entlohnung nach dem Landesbedienstetengesetz 2000 Jahresbruttogehalt von mindestens € 68.600,-(nach sechs Ausbildungsjahren, ohne Überstunden) - Unterstützung bei Übersiedlung und Wohnraumbeschaffung - Kinderbetreuung und weitere interessante Sozialleistungen Interesse geweckt? Bitte bewerben Sie sich online unter http://karriere.vlkh.net oder senden Sie Ihre Bewerbung an die Personalabteilung des Landeskrankenhauses Rankweil, Valdunastraße 16, 6830 Rankweil, [email protected] Fragen zur ausgeschriebenen Position beantwortet Ihnen Dep.Ltg. Dr. Oschepp Maria, T +43 (0)5522 403-4801. 04_2015 doktor in wien 43 Lernen Sie jetzt, was Sie noch nicht wissen! „Von der ÖGAM empfohlen: Ein Test um Wissenslücken zu entdecken und gleich zu beseitigen. Sehr praxisorientiert, ohne Prüfungscharakter, zur Selbsteinschätzung und gezielteren Wissensbereicherung gedacht.“ Dr. Christoph Dachs Präsident der ÖGAM Machen Sie jetzt den Hippokratest! www.hippokrate.st Bonus 10 sofort aufgebuchte DFP-Punkte Bonus 12 Monats-Abo exakt passende DFP-Fortbildungsangebote ... macht Fortbildung effi zient. Eine Zusammenarbeit von Österreichische Akademie der Ärzte, ÖGAM und medONLINE.at
© Copyright 2025 ExpyDoc