Veranstaltungshinweise Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen von International Offices (IOs) und Akademischen Auslandsämtern (AAAs) aus dem Süddeutschen Raum oder andere Beratende an Hochschulen/Universitäten oder hochschulnahen Einrichtungen (z.B. in zentraler Verwaltung, Studiengängen oder Studierendenwerken) und aktive Studierende in Studierendenverbänden und (verfassten) Studierendenschaften (AStA, StuRa, ...). Die Veranstaltung ist kostenfrei. Für Teilnehmende aus Studierendenschaften können evtl. in Rücksprache mit dem International Office der Universität Ulm Fahrtkosten übernommen werden. Veranstaltungsort Haus der Wissenschaft (Villa Eberhardt) Seminarraum im Untergeschoss Heidenheimer Straße 80 89075 Ulm Anfahrtshinweise Anreise per Zug/öffentliche Verkehrsmittel: Vom Hauptbahnhof Ulm (Haltestelle Ulm-Hauptbahnhof) aus fahren Sie mit der Straßenbahn (Linie 1) in Richtung Donauhalle. An der Haltestelle „Willy-Brandt-Platz“ steigen Sie in die Buslinie 4 Richtung Böfingen um, mit der Sie bis zur Haltestelle „Steinhövelstraße“ fahren. Die Villa Eberhardt liegt nur wenige Meter den Berg hoch (gegenüber der Tankstelle). Anreise per Auto: Man erreicht Ulm über die Autobahn A8 (München, Stuttgart) oder A7 (Würzburg, Kempten). Autobahn aus Richtung Würzburg (A7) oder München (A8): An dem Autobahnkreuz Elchingen fahren Sie Richtung Stuttgart und nehmen danach die Autobahnausfahrt Ulm-Ost. Fahren Sie weiter auf der B19 Richtung Ulm. Etwa 2,5 km nach dem Ortsanfang liegt links unmittelbar gegenüber der Tankstelle die Villa Eberhardt. Autobahn aus Richtung Stuttgart (A8): Verlassen die die Autobahn an der Autobahnausfahrt Ulm-Ost und fahren Sie weiter auf der B19 Richtung Ulm. Etwa 2,5 km nach dem Ortsanfang liegt links unmittelbar gegenüber der Tankstelle die Villa Eberhardt. Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen (Schwerpunkt Studium von Flüchtlingen) Veranstaltung für Beratende (Mitarbeiter*innen der Akademischen Auslandsämter/International Offices, aus Studiengängen, Studierendenwerken und Studierendenschaften) 05. Juni 2015 10 - 15 Uhr Universität Ulm International Office Inhalt Mitarbeiter*innen der Akademischen Auslandsämter bzw. International Offices sowie Berater*innen in Studierendenschaften, Studiengängen und Studierendenwerken spielen eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Beratung ausländischer Hochschulangehöriger, Promovierender und Studierender. In der Fortbildung werden grundsätzliche (aufenthalts-)rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Hochschulangehörige erörtert und aktuelle Entwicklungen aufgezeigt. Durch Krisen in den Herkunftsländern möchten viele Studierende aus Drittstaaten in Deutschland studieren und sich langfristig eine Perspektive in Deutschland aufbauen. Einige haben im Ausland schon studiert oder zumindest angefangen zu studieren, teilweise wurde schon praktisch gearbeitet, doch Abschlüsse sind nicht (vollständig und gleichwertig) anerkannt. Eigentlich ideale Voraussetzungen für ein (weiteres) Studium, doch gibt es häufig praktische Hindernisse: so sind wichtige Dokumente nicht vorhanden und es ist unklar, ob und an welcher Stelle ein Studium aufgenommen werden kann, die Sprache wird noch nicht (ausreichend) beherrscht, das Studium kann nicht finanziert werden. Im Rahmen der Fortbildung sollen bestehende Regelungen erörtert und für Probleme, mit Hilfe der Kenntnisse der Teilnehmenden, mögliche Lösungen erarbeitet aber auch Grenzen der Möglichkeiten aufgezeigt werden. Programm 10.00 Uhr Begrüßung und Problemaufriss Jan Rick (International Office, Flüchtlingsbeauftragter der Universität Ulm) 10.30 Uhr Vortrag: „Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen für ausländische Hochschulangehörige/Studierende - grundlegende Fragestellungen und aktuelle Entwicklungen“ Johannes Glembek (Geschäftsführer des Bundesverbands ausländischer Studierender) 12.00 Uhr Mittagspause 12.30 Uhr Vortrag: „Flüchtlinge im Studium: welche besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Flüchtlinge beachten? Welche Besonderheiten gibt es beim Zugang zum Studium, wie wirken sich die verschiedenen rechtlichen Aufenthaltsstatus beim Zugang und während des Studiums aus? Was ist bei Nebenerwerb und Übergang in den Beruf/Studienabbruch zu beachten? Wie kann ein Zugang/Zulassung zu einem Studium ohne (vollständige) Dokumente erworben werden?“ Johannes Glembek (Geschäftsführer des Bundesverbands ausländischer Studierender) 13.30 Uhr Vortrag: „Finanzierungs(un-)möglichkeiten des Studiums für Flüchtlinge“ Udo Gödersmann (Sozialberatung des AStA der Universität DuisburgEssen) 14.30 Uhr Abschließende Diskussion 15.00 Uhr Ende der Veranstaltung Kontakt und Anmeldung Universität Ulm, International Office; Albert-Einstein-Allee 5; 89081 Ulm Jan RickJohannes Glembek 0731 50 32511 0176 2345 27 07 [email protected]@bas-ev.de Sollten alle Plätze bereits besetzt sein, setzen wir Ihre Anmeldung auf eine Warteliste. Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 01.06.2015 erforderlich. Veranstalter Universität Ulm, International Office http://www.uni-ulm.de/io.html Bundesverband ausländischer Studierender http://bas-ev.de StuVe (Studierendenvertretung) der Universität Ulm https://www.uni-ulm.de/stuve
© Copyright 2024 ExpyDoc