Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen

Veranstaltungshinweise
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen von International Offices
(IOs) und Akademischen Auslandsämtern (AAAs) aus dem Süddeutschen
Raum oder andere Beratende an Hochschulen/Universitäten oder hochschulnahen Einrichtungen (z.B. in zentraler Verwaltung, Studiengängen oder
Studierendenwerken) und aktive Studierende in Studierendenverbänden und
(verfassten) Studierendenschaften (AStA, StuRa, ...).
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Für Teilnehmende aus Studierendenschaften können evtl. in Rücksprache
mit dem International Office der Universität Ulm Fahrtkosten übernommen
werden.
Veranstaltungsort
Haus der Wissenschaft (Villa Eberhardt)
Seminarraum im Untergeschoss
Heidenheimer Straße 80
89075 Ulm
Anfahrtshinweise
Anreise per Zug/öffentliche Verkehrsmittel: Vom Hauptbahnhof Ulm (Haltestelle Ulm-Hauptbahnhof) aus fahren Sie mit der Straßenbahn (Linie 1)
in Richtung Donauhalle. An der Haltestelle „Willy-Brandt-Platz“ steigen
Sie in die Buslinie 4 Richtung Böfingen um, mit der Sie bis zur Haltestelle „Steinhövelstraße“ fahren. Die Villa Eberhardt liegt nur wenige Meter den
Berg hoch (gegenüber der Tankstelle).
Anreise per Auto: Man erreicht Ulm über die Autobahn A8 (München, Stuttgart) oder A7 (Würzburg, Kempten).
Autobahn aus Richtung Würzburg (A7) oder München (A8):
An dem Autobahnkreuz Elchingen fahren Sie Richtung Stuttgart und nehmen
danach die Autobahnausfahrt Ulm-Ost. Fahren Sie weiter auf der B19 Richtung Ulm. Etwa 2,5 km nach dem Ortsanfang liegt links unmittelbar gegenüber
der Tankstelle die Villa Eberhardt.
Autobahn aus Richtung Stuttgart (A8):
Verlassen die die Autobahn an der Autobahnausfahrt Ulm-Ost und fahren Sie
weiter auf der B19 Richtung Ulm. Etwa 2,5 km nach dem Ortsanfang liegt
links unmittelbar gegenüber der Tankstelle die Villa Eberhardt.
Fortbildung im Bereich
Aufenthaltsrecht und
Hochschulen (Schwerpunkt
Studium von Flüchtlingen)
Veranstaltung für Beratende
(Mitarbeiter*innen der Akademischen Auslandsämter/International Offices, aus Studiengängen, Studierendenwerken
und Studierendenschaften)
05. Juni 2015
10 - 15 Uhr
Universität Ulm
International
Office
Inhalt
Mitarbeiter*innen der Akademischen Auslandsämter bzw. International
Offices sowie Berater*innen in Studierendenschaften, Studiengängen und
Studierendenwerken spielen eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen
Beratung ausländischer Hochschulangehöriger, Promovierender und Studierender.
In der Fortbildung werden grundsätzliche (aufenthalts-)rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Hochschulangehörige erörtert und aktuelle
Entwicklungen aufgezeigt.
Durch Krisen in den Herkunftsländern möchten viele Studierende aus Drittstaaten in Deutschland studieren und sich langfristig eine Perspektive in
Deutschland aufbauen. Einige haben im Ausland schon studiert oder zumindest angefangen zu studieren, teilweise wurde schon praktisch gearbeitet,
doch Abschlüsse sind nicht (vollständig und gleichwertig) anerkannt. Eigentlich ideale Voraussetzungen für ein (weiteres) Studium, doch gibt es häufig
praktische Hindernisse: so sind wichtige Dokumente nicht vorhanden und
es ist unklar, ob und an welcher Stelle ein Studium aufgenommen werden
kann, die Sprache wird noch nicht (ausreichend) beherrscht, das Studium
kann nicht finanziert werden. Im Rahmen der Fortbildung sollen bestehende
Regelungen erörtert und für Probleme, mit Hilfe der Kenntnisse der Teilnehmenden, mögliche Lösungen erarbeitet aber auch Grenzen der Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Programm
10.00 Uhr
Begrüßung und Problemaufriss
Jan Rick (International Office, Flüchtlingsbeauftragter
der Universität Ulm)
10.30 Uhr
Vortrag:
„Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen für ausländische Hochschulangehörige/Studierende - grundlegende Fragestellungen und aktuelle Entwicklungen“
Johannes Glembek
(Geschäftsführer des Bundesverbands ausländischer
Studierender)
12.00 Uhr
Mittagspause
12.30 Uhr
Vortrag:
„Flüchtlinge im Studium: welche besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Flüchtlinge
beachten? Welche Besonderheiten gibt es beim Zugang zum Studium, wie wirken sich die verschiedenen rechtlichen Aufenthaltsstatus beim Zugang und
während des Studiums aus? Was ist bei Nebenerwerb und Übergang in den Beruf/Studienabbruch zu
beachten? Wie kann ein Zugang/Zulassung zu einem
Studium ohne (vollständige) Dokumente erworben
werden?“
Johannes Glembek
(Geschäftsführer des Bundesverbands ausländischer
Studierender)
13.30 Uhr
Vortrag:
„Finanzierungs(un-)möglichkeiten des Studiums für
Flüchtlinge“
Udo Gödersmann
(Sozialberatung des AStA der Universität DuisburgEssen)
14.30 Uhr
Abschließende Diskussion
15.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Kontakt und Anmeldung
Universität Ulm, International Office; Albert-Einstein-Allee 5; 89081 Ulm
Jan RickJohannes Glembek
0731 50 32511
0176 2345 27 07
[email protected]@bas-ev.de
Sollten alle Plätze bereits besetzt sein, setzen wir Ihre Anmeldung auf eine
Warteliste. Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 01.06.2015 erforderlich.
Veranstalter
Universität Ulm, International Office
http://www.uni-ulm.de/io.html
Bundesverband ausländischer Studierender
http://bas-ev.de
StuVe (Studierendenvertretung) der Universität Ulm
https://www.uni-ulm.de/stuve