Landkreis Ostprignitz-Ruppin Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 – 2020 Beginn 13.00 Uhr Stand: 01.04.2015 Referenten: Mitarbeiter des Sachgebietes Landwirtschaft Informationsveranstaltung für Landwirte Neuruppin, den 01.04.2015 Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 - 2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppi Tagesordnung : n 1. Begrüßung; Terminplanung 2. Vorstellung des Sammelantrages auf Agrarförderung 2015 2.1 Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen 2.2 Basisprämie, Greeningprämie (zzgl. Grenningauflagen), Umverteilungsprämie 2.3 Junglandwirteprämie, Kleinerzeugerregelung 2.4 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, KULAP- und Natura2000- Auszahlungsantrag 3. Vorstellung des Antragsprogramms (profil INET und Agro View) 4. Grünlandumwandlungsgenehmigungsverfahren 5. Kürzungen und Sanktionen Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 - 2020 Landkreis 1. Begrüßung; Terminplanung Ostprignitz-Ruppin Termine 1.1. 1.2. Antragstellung online ab 30.03.2015 unter www.agrarantrag-bb.de Versand der Antrags-CD in der KW 15, Achtung: Es werden keine neuen Rasterdaten bereitgestellt, diese wurden mit dem Schreiben vom 07.11.2014 (Disk II Luftbilder) versandt. 1.3. Bereitstellung der Vorjahresdaten online ab dem 30.03.2015 1.4. die Hotline für die programmtechnische Hilfe ist in der Zeit vom 30.03.2015 bis 10.04.2015 und vom 04.05.2015 bis 15.05.2015 unter den Rufnummer (030) 54 708 200 für Fragen zu Profil INET und (089) 121 528 954 für Fragen zu Agro View erreichbar. In der Zeit vom 11.04.2015 bis zum 03.05.2015 ist die Erreichbarkeit auf E-Mail Anfragen eingeschränkt. Die E-Mailadressen sind im jeweiligen Programmteil hinterlegt. Hinweise zur Antragstellung Neuruppin, den 01.04.2015 Schließung der Verwaltung am 15.05.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppi n 2. Vorstellung des Sammelantrages auf Agrarförderung 2015 Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin NEU - Spalte 8 Für den Fall, dass Gesellschafter für weitere Antragstellungen eine eigene BNr-ZD besitzen Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Als Nachweis, dass ein Betrieb nach der EU-Öko-Verordnung wirtschaftet, ist das Zertifikat der Kontrollstelle Ökologischer Landbau (sogenannte Artikel 29Bescheinigung) einzureichen. Die Bescheinigung muss ununterbrochen für das gesamte Antragsjahr gelten. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Die Fragen zur Bewirtschaftung des Betriebes nach den Anforderungen der ökologisch/biologischen Landwirtschaft und zu Dauergrünlandflächen in FFHGebieten stehen im Zusammenhang mit der Beantragung der Basisprämie und Anerkennung der Einhaltung der Greening-Anforderungen (FP 21500) und sind eindeutig zu beantworten. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bei dieser Abfrage handelt es sich um eine Beihilfevoraussetzung und eine subventionserhebliche Tatsache im Sinne § 264 Strafgesetzbuch! Sofern zusätzliche Belege eingereicht werden müssen, um den Status „aktiver Betriebsinhaber“ nachzuweisen, müssen diese Belege ebenfalls zum 15.05.2015 eingegangen sein Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin wenn 1. nicht zu trifft, dann weiter mit 2. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bitte Verweis auf Anlage 4 Tierbestandsnachweis für Pferdehalter beachten! Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Der GVE-Besatz im Zeitraum Januar bis April 2015 darf höchstens 3,0 GVE je ha beihilfefähiger Fläche betragen! der Umrechnungsschlüssel ergibt sich aus Anlage 2 zu §7 Abs. 2 DirektZahlDurchV Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin wenn 2. nicht zu trifft, dann weiter mit 3. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis 2.1 Erstzuweisung Ostprignitz-Ruppin von Zahlungsansprüchen Um Zahlungen im Rahmen der Basisprämienregelung erhalten zu können, muss ein Betriebsinhaber über Zahlungsansprüche verfügen. Die Zahlungsansprüche werden auf Antrag zugewiesen. Dieser einmalig einzureichende Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen ist gemeinsam mit dem Sammelantrag bis zum 15. Mai 2015 zu stellen. Für die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen müssen die beihilfefähigen Hektarflächen, aus deren Umfang sich die Zahl der zuzuweisenden Zahlungsansprüche ergibt, am 15.05.2015 dem Betriebsinhaber zur Verfügung stehen. Es werden nur die Flächen berücksichtigt, die alle Förderkriterien und Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Gewährung der Basisprämie erfüllen. Zahlungsansprüche können ausschließlich nur an sogenannte „aktive Betriebsinhaber“ zugewiesen werden. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Kreuz setzen für eine der beiden Bedingungen: Sollte keine dieser beiden Bedingungen zutreffen, dann bitte weiter über die Sonderfälle Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Grundsätzlich gilt für alle Anträge 2.1.1 bis 2.1.7, dass eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden muss: 1. der Betriebsinhaber hat 2013 Direktzahlungen erhalten 2. der Betriebsinhaber hat 2013 keine Direktzahlungen erhalten, aber am 15.05.2013 Rebflächen bewirtschaftet 3. der Betriebsinhaber hat 2014 Zahlungsansprüche aus der Nationalen Reserve erhalten 4. der Betriebsinhaber hatte niemals Zahlungsansprüche, war aber am 15.05.2013 landwirtschaftlich tätig 5. der Betriebsinhaber hatte betriebliche Veränderungen, wobei der ursprüngliche Betriebsinhaber eine der vorgenannten Bedingungen (Punkt 1 bis 4) erfüllen muss. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neueinsteiger: Neueinsteiger sind Betriebsinhaber, die ihre landwirtschaftliche Tätigkeit in 2013 oder später aufgenommen haben und die spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihre landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben, einen Antrag auf Basisprämie stellen. Neuruppin, den 01.04.2015 Als Nachweise können Bescheinigungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse, der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder z.B. Kauf- oder Pachtverträge dienen. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen muss zusätzlich der Nachweis erbracht werden, dass die natürlichen Personen, die die Kontrolle innehaben, in den 5 Jahren vor Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit weder einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen oder auf eigene Rechnung bewirtschaftet haben, noch dass die natürlichen Personen die Kontrolle über die juristische Person oder Personenvereinigung innehatten. Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis 2.2 Basisprämie, Greeningprämie (zzgl. Grenningauflagen), Umverteilungsprämie Ostprignitz-Ruppi n Die Basisprämie wird Betriebsinhabern gemäß den Artikeln 21 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gewährt, die zum 15.05.2015 - den Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen gestellt haben und - beihilfefähige Fläche im Nutzungsnachweis 2015 nachweisen, - die Anforderungen des „aktiven Betriebsinhabers“ erfüllen und - die sonstigen Voraussetzungen zum Erhalt der Direktzahlungen erfüllen. Mit der Beantragung der Basisprämie verpflichtet sich der Antragsteller zur Einhaltung der GreeningAuflagen. Die Betriebsinhaber erhalten hierfür eine Zahlung für dem Klima-und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, die sogenannte Greening-Prämie. Der Schätzwert (BMEL) 2015 für die bundeseinheitliche Greening-Prämie beträgt 87,10 Euro je Hektar. Die Prämie wird bei Einhaltung der Greening-Anforderungen für alle beihilfefähigen Flächen gezahlt, die Verpflichtung zur Einhaltung gilt jedoch für alle landwirtschaftlichen Flächen, auch für die kleiner 0,3 Hektar. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppi n Maßnahmen: Das Greening umfasst drei - die Anbaudiversifizierung - die Ausweisung einer Fläche im Umweltinteresse (sog. „Ökologische Vorrangflächen“) - die Erhaltung des Dauergrünlands. Greening- Anbaudiversifizierung Folgende Betriebsinhaber sind von den Verpflichtungen zur Anbaudiversifizierung befreit: 1. Betriebe des ökologischen Landbaus, die für das gesamte Antragsjahr über eine Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verfügen 2. Kleinerzeuger 3. Betriebe, mit weniger als 10 Hektar Ackerland 4. Betriebe, mit mehr als 75 % Gras oder anderen Grünfutterpflanzen und Brache (Stilllegung) an der Ackerfläche, wenn der verbleibende Teil der Ackerfläche 30 Hektar nicht übersteigt 5. Betriebe, bei denen mehr als 75 % der beihilfefähigen Fläche Dauergrünland sind, für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden oder einer Kombination dieser Nutzungsmöglichkeiten dienen, sofern das verbleibende Ackerland 30 Hektar nicht überschreitet 6. Betriebe, bei denen mehr als 50 % ihrer als Ackerland angemeldeten Fläche im vergangenen Jahr nicht selbst bewirtschaftet haben, und auf dem gesamten Ackerland in diesem Jahr eine andere Kultur angebaut haben als im vorangegangenen Jahr angebaut wurde. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Befreiungstatbestände Ostprignitz-Ruppin für zertifizierte Öko-Betriebe Bitte das Kreuz nicht vergessen und Abgrenzung a) oder b) vornehmen Nachweis: gültige Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß Art. 29 VO (EG) Nr. 834/2007 ggf. Verzicht auf Befreiung erklären Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Befreiungstatbestand für Betriebe, bei denen mehr als 50 % ihrer als Ackerland angemeldeten Flächen im vergangenen Jahr nicht selbst bewirtschaftet haben, und auf dem gesamten Ackerland in diesem Jahr eine andere Kultur angebaut haben als im vorangegangen Jahr angebaut wurde Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Kann ein Betriebsinhaber Greening-Verpflichtungen wegen Einschränkungen der Bewirtschaftung in NaturaOstprignitz-Ruppin 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) oder Gebieten nach der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen, ist dies im Antrag anzukreuzen und die Anlage 11 mit Angaben zu den betroffenen Schlägen und den Einschränkungen auszufüllen. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Alle anderen Betriebsinhaber unterliegen folgenden Regeln: - Betriebe bis 30 Hektar Ackerland müssen mindestens 2 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen anbauen, die Hauptkultur darf jedoch 75 % nicht überschreiten, - Betriebe über 30 Hektar Ackerland müssen mindestens 3 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen anbauen, die Hauptkultur darf 75 % nicht überschreiten, die beiden größten Kulturen zusammen maximal 95 %. Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen angegeben Kultur zum Ackerland zählt, können Sie das in der Spalte Flächenkategorie in der Nutzcodeliste (H 6) überprüfen. Die botanische Klassifikation ordnet die Pflanzen verschiedenen Pflanzenfamilien zu. Eine Pflanzenfamilie besteht in der Regel aus mehreren „Gattungen“. Jede Gattung kann in verschiedene „Arten“ untergliedert werden. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Relevant für die Berechnung der Anbaudiversifizierung ist die Zuordnung zur „Gattung“ und „Art“. Als landwirtschaftliche Kultur wird u.a. anerkannt: - Gras oder andere Grünfutterpflanzen (Code 5 in der Spalte Systematik der Nutzcodeliste) - Brache/Stilllegung (Code 3 in der Spalte Systematik der Nutzcodeliste) - Mischkulturen (Code 4 in der Spalte Systematik der Nutzcodeliste) - jede Gattung im Rahmen der botanischen Klassifikation, außer Kreuzblütler, Nachtschattengewächse und Kürbisgewächse. Bei diesen drei Pflanzenfamilien werden die Arten als eigenständige Kultur im Rahmen der Anbaudiversifizierung anerkannt. Zum Beispiel zählen Roggen, Hafer, Gerste und Triticale zu jeweils unterschiedlichen Gattungen und werden daher jede als einzelne Kultur gerechnet, wobei hier die Besonderheit ist, dass jeweils Winterund Sommerkulturen als eine einzelne Kultur zählen. So gilt die Kultur Winterroggen als einzelne Kultur und Sommerroggen ebenfalls. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppi n Jede Kultur mit einer eigenen Gliederungsnummer entspricht für die Zwecke der Anbaudiversifizierung einer „landwirtschaftlichen Kultur“. Bei nicht in der Liste aufgeführten Pflanzen ist zunächst zu prüfen, ob sie einer bereits in der Liste enthaltenen Gattung zugeordnet werden können, oder ob eine zusätzliche Gattung in die Liste aufgenommen werden muss. Davon ausgenommen sind Kreuzblütler, Nachtschattengewächse und Kürbisgewächse; hier muss immer nach der Art gesucht werden. Handelt es sich bei der gesuchten Pflanze um eine Futterpflanze, ist zu prüfen, ob sie der landwirtschaftlichen Kultur „Gras oder andere Grünfutterpflanzen“ (Code 5 in der Spalte Systematik der Nutzcodeliste) zuzuordnen ist. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Wenn nach dem 31.12.2014 Dauergrünland in einer anderen Region umgewandelt wurde, ist dies im Antrag anzukreuzen und die Umwandlungsgenehmigung einzureichen. Umwandlungsgenehmigungen für Dauergrünlandflächen in der Region Berlin und Brandenburg sind nicht einzureichen, da diese der zuständigen Bewilligungsbehörde automatisch zur Kenntnis gegeben werden. Dauergrünlanddefinition der EU und deren Umsetzung in Deutschland: Dauergrünland und Dauerweideland" (zusammen "Dauergrünland") sind Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind; es können dort auch andere Pflanzenarten wachsen wie Sträucher und/oder Bäume, die abgeweidet werden können, sofern Gras und andere Grünfutterpflanzen weiterhin vorherrschen; sowie ferner Flächen, die abgeweidet werden können und einen Teil der etablierten lokalen Praktiken darstellen, wo Gras und andere Grünfutterpflanzen traditionell nicht in Weidegebieten vorherrschen. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Wurden bzw. haben Sie kurzzeitige und vorrübergehende nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten/Nutzungen auf den im Antrag auf Agrarförderung 2015 angegebenen Flächen vor der Abgabe des Antrages durchgeführt, wie z.B. Osterfeuer, Parkplatznutzung ist die Anlage 12 auszufüllen. Nach der Antragstellung ist die zuständige Bewilligungsbehörde mindestens drei Tage vor Aufnahme der Tätigkeit unter Verwendung der Anlage 12 zu informieren. Davon ausgenommen sind außerhalb der Vegetationsperiode für Wintersport genutzte landwirtschaftliche Flächen sowie die Lagerung von Holz auf Dauergrünlandflächen. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin NC 051 Mischkulturen im Reihenanbau Die Angabe der Gattung/Art ist bei Flächen mit Mischkulturen in Reihen erforderlich, da für die Greening- Anforderung der Anbaudiversifizierung jede Kultur gesondert berechnet wird, wenn ihr Anteil mindestens 25 % der Fläche beträgt. NC 190 Getreide einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist NC 290 Hülsenfrucht einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist NC 390 Ölfrucht einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist NC 421 Klee (stickstoffbindende Pflanze einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist) NC 429 Futterpflanze einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist NC 430 Futterpflanze einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist (stickstoffbindende Pflanze ÖVF, z.B. Serradella, Esparsette) NC 459 alle anderen Grünlandnutzungen NC 801 Energiepflanze einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist NC 855 Dauerkultur einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist NC 999 Ackerkultur einer Gattung/ Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Bei Verwendung dieser Sammelnutzcodes im Rahmen der Antragstellung werden die Flächen nicht automatisch in die Berechnung zur Anbaudiversifizierung (Greening) einbezogen. Bitte beachten Sie dies bei der Berechnung der Anbaudiversifizierung. Erst nach der Auflösung des Sammelnutzcodes ist die endgültige Berechnung möglich. Bei Verwendung des NC 425, Klee-Luzerne-Gemisch, sind in der Anlage 13 die verwendeten Arten anzugeben, da nicht alle Kleearten als Stickstoffbinder im Sinne des Greening anrechenbar sind. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppi n Die Verwendung von „Sammelnutzungscodes“ in der Anlage 1 sollte ausschließlich dann erfolgen, wenn die von Ihnen angebaute Art/Gattung keinem der angebotenen Nutzungscodes zugeordnet werden kann. Die abschließende Klärung erfolgt dann erst nach Antragseingang. (siehe auch Hinweise Greening-Anbaudiversifizierung) Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Der Anbau von Nutzhanf (Faserhanf) ist im Antrag mit einem Kreuz, der Kennzeichnung der Flächen im Nutzungsnachweis mit NC 701 (Anlage 1) und den verwendeten Sorten bzw. Saatgutmischungen anzugeben (zugelassene Faserhanfsorten siehe H. 7.1) und die Originaletiketten sind einzureichen. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Im Rahmen der GreeningVerpflichtungen müssen Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerland grundsätzlich mind. 5 % ihrer angemeldeten Ackerfläche als im Umweltinteresse genutzte Fläche (ökologische Vorrangfläche ÖVF) ausweisen. Hinweis: Anfrage von Dänemark – bzgl. Schaffung von Umgehungstatbeständen, Diskussion um Auslegungsverfahren in Deutschland zur Einführung einer Obergrenze Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppi Nach § 10 Absatz 1 dern InVeKoS-Verordnung sind Sie verpflichtet, sämtliche landwirtschaftlichen Flächen des Betriebes anzugeben, unabhängig davon, ob Sie eine Beihilfe dafür beantragen können oder nicht. Eine Nichtanmeldung kann sowohl bei den Direktzahlungen als auch bei den flächenbezogenen ELERFördermaßnahmen zur Sanktionierung führen. Anlage 1 zum Antragsformular: Nutzungsnachweis 2015 In die Anlage 1 Nutzungsnachweis (NN) können die online oder auf CD bereitgestellten Flächenvorjahresdaten vorgetragen werden. Die bereitgestellten Flächenangaben berücksichtigen Feststellungen aus den für das Antragsjahr 2014 durchgeführten Verwaltungs- und/oder Vor-Ort-Kontrollen. Sofern Sie bis 31.12.2014 einen Antrag auf Förderung von ELER-Flächen- und Tiermaßnahmen 2015 eingereicht haben, werden diese Flächenangaben ungeprüft bereitgestellt. Änderungen der Schlageinteilung, der FLIK- und Schlagnummerierung sowie aller zugehörigen Angaben sind an den digitalen Schlagskizzen im Programm AgroView vorzunehmen. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Die ökologischen Vorrangflächen, also 1. die auf Ackerflächen genutzten Feldränder, Pufferstreifen und Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern, 2. die auf Dauergrünland genutzten Pufferstreifen sowie 3. die Ufervegetationsstreifen werden dem angrenzenden Ackerschlag zugeordnet. Jeder der vorgenannten ÖVF-Typen muss auch in der Spalte 2 (Schlag/Streifen) mit einer eigenen Streifen-Nummer (neue Zeile im NN) aufgeführt und in Spalte 8 dem anliegenden Ackerschlag zugeordnet werden. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Für jeden Schlag ist die Hauptkultur im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli des Antragsjahres mit dem entsprechenden NC anzugeben. In diesem Zeitraum sind die Anteile der verschiedenen Kulturpflanzen (Greening – Anbaudiversifizierung) zu jeder Zeit einzuhalten (Broschüre des BMEL Absatz 4.3.2., Seite 37 ff., Tz 77-79). Spalte 6 Eine Fläche kann nur dann zur Aktivierung eines Zahlungsanspruchs verwendet werden, wenn sie zum Stichtag 15.05.2015 zur Verfügung steht. Folgende Kennzeichnungen sind zur Aktivierung der Zahlungsansprüche möglich: 0 = keine Aktivierung dieser Fläche für die Basisprämie 1 = Aktivierung der Fläche für die Basisprämie 2 = Flächen zur Anerkennung höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Spalte 7Landkreis Verwenden Sie den vorgegebenen Code für die ökologische Vorrangfläche: Ostprignitz-Ruppi n 1 = Landschaftselement 4 = Alle Arten von Streifen 7 = Leguminosen 2 = Zwischenfrucht/Gründecke 5 = Ufervegetation 8 = Aufforstung 3 = Untersaat 6 = KuP 9 = Brache Alle mit ÖVF gekennzeichneten Flächen erhalten keine Förderung gemäß Richtlinien KULAP 2014, AGZ (Ausnahme: CC-LE und Stickstoffbindende Pflanzen als Hauptkultur), Spreewald und Natura 2000. Spalte 9 Bei ökologischen Vorrangflächen ist in dieser Spalte das Jahr der ersten Beantragung für die Nutzcodes 054-058, 062 anzugeben. In diesem Antragsjahr ist das das Jahr 2015. Diese Angabe dient dem Aufbau des sogenannten EFA-Layers. In den EFA-Layer (ecological focus area = ÖVF) werden ab 01.01.2015 die ökologischen Vorrangflächen aufgenommen, beginnend mit den CC-pflichtigen Landschaftselementen. Bei Verwendung der Nutzungscodes 221, 421-430, 451-454, 458, 458, 480, 492, 591, 592, 912 und 913 ist das Ansaatjahr anzugeben. Auf die Regelung zur Entstehung von Dauergrünland wird verwiesen. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Spalte 10 Es ist die Code-Nummer für die verwendete Sorte beim Anbau von Faserhanf (vgl. Hinweise H 7.1), Kurzumtrieb (H 7.2), Stickstoffbinder bei ÖVF (H 7.3) anzugeben. Spalte 11 Die Kennzeichnungsmöglichkeiten je Schlag und Bindung bzw. Bindungskombination zu Förderanträgen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 siehe H 6. Schläge, die unter Agrarumweltmaßnahmen und Ausgleichszahlungen bewirtschaftet werden (Punkte 2.6 bis 2.10 des Antrages), sind mit den entsprechenden Bindungen zu kennzeichnen. Darüber hinaus sind folgende Kennzeichnungen gemäß der Verwendung der Kulturpflanzen vorzunehmen: Kennzeichnung: "E1"/"E2„ - Kennzeichnung von Energiepflanzen, zur energetischen Nutzung - Unterscheidung in hofeigene ("E1") und in nicht hofeigene ("E2") Verarbeitung unterschieden Diese Flächen werden nicht mit in die Berechnung des mittleren jährlichen Tierbesatzes für bestimmte Förderprogramme einbezogen. "GPS„-Kennzeichnung an Getreide (100-er Codes) bei Nutzung als Ganzpflanzensilage Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Betriebsinhaber, die einen Anspruch auf Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung haben, erhalten auf Antrag eine Umverteilungsprämie je aktiviertem Zahlungsanspruch (ZA) im Umfang von höchstens 46 ZA. Der Betrag je ZA für die ersten 30 und die weiteren 16 berücksichtigungsfähigen ZA wird im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Die Höhe der Prämie ist bundesweit einheitlich. Für den Fall, dass er seinen Betrieb nach dem 18. Oktober 2011 aufgespalten hat oder aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist, hat er zusätzlich zu erklären, dass diese Aufspaltung nicht einzig zu dem Zweck erfolgt ist, um in den Genuss der Umverteilungsprämie zu kommen. Diese Erklärung ist auch dann erforderlich, wenn diese bereits abgegeben wurde. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 2.3 Junglandwirteprämie, Kleinerzeugerregelung Die Junglandwirteprämie wird eingeführt, um die Erstniederlassung von Junglandwirten und die anschließende strukturelle Anpassung ihres Betriebs zu erleichtern. Die Zahlung für Junglandwirte (im Jahr 2015 nicht älter als 40 Jahre) wird je Betriebsinhaber zusätzlich zur Basisprämie für einen Höchstzeitraum von fünf Jahren gewährt. Der Zeitraum verkürzt sich um die Anzahl der Jahre, die zwischen der ersten Niederlassung des Junglandwirts als Betriebsinhaber und der ersten Antragstellung auf Junglandwirteprämie liegt. Die Zahlung wird für max. 90 vom Betriebsinhaber aktivierte Zahlungsansprüche je Jahr auf Antrag gewährt. Der Betrag von ca. 44 € je Hektar wird bundeseinheitlich gewährt und nach dem 01.11. im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Mit dem Antrag auf Junglandwirteprämie (Punkt 2.4.1 des Antrages) muss auch die Anerkennung als Junglandwirt ((Punkt 2.4.2 des Antrages) gemäß Artikel 30 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 beantragt werden. Der Antrag auf Anerkennung als Junglandwirt ist auch zwingend auszufüllen, wenn ein Antrag (2.1) auf die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der Nationalen Reserve für Junglandwirt gestellt wird. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Ist der Antragsteller eine natürliche Person, so ist dies im Antrag anzugeben und das Datum der erstmaligen Niederlassung als Betriebsinhaber sowie die BNR-ZD des Betriebes der erstmaligen Niederlassung (wenn abweichend von BNR-ZD des Antrages). Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. GbR) erhalten unter Ostprignitz-Ruppi n bestimmten Bedingungen Zugang zur Junglandwirteprämie (siehe auch: Broschüre des BMEL zur Umsetzung der EU-Agrarreform 2015, Kapitel 4.5, TZ 11-113). Wichtig ist, dass der Betriebsinhaber (Antragsteller) Anrecht auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung hat und Zahlungsansprüche aktiviert und der Junglandwirt den Betriebsinhaber wirksam und langfristig in Bezug auf Entscheidungen zur Betriebsführung, Gewinnen und finanziellen Risiken kontrolliert. Der Antragsteller erklärt im Antrag, dass er die Voraussetzungen erfüllt und gibt zum Nachweis für die infrage kommenden „Personen“ jeweils Name, Geburtsdatum, BNR-ZD weiterer Betriebe sowie das Datum der ersten Niederlassung an. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppi n Als Nachweis für die durch den Junglandwirt ausgeübte wirksame und langfristige Kontrolle sind die entsprechend der Betriebsform GmbH, GbR/OHG, KG, GmbH & Co.KG, andere aufgeführten Belege einzureichen. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Für die Ostprignitz-Ruppi Teilnahme an nder Kleinerzeugerregelung ist zunächst die Beantragung von Zahlungsansprüchen (Punkt 2.1 des Antrags) und der für Ihren Betrieb zutreffenden einzelnen Direktzahlungen (Anträge 21500 ff.) erforderlich. Mit dem Antrag 21503 erklären Sie einmalig die Teilnahme an der Kleinerzeugerreglung und erhalten entsprechend die Summe der Ansprüche aus den Direktzahlungen-Einzelanträgen, maximal jedoch 1.250 Euro je Jahr. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Da diese Regelung grundsätzlich nur für bestehende Betriebe zugänglich ist, müssen Ostprignitz-Ruppi n Sie im Antrag erklären, dass Sie die Bedingungen zum Erhalt der Kleinerzeugerregelung nicht nach dem 18.10.2011 künstlich, z.B. durch Betriebsteilung, geschaffen haben. Die Teilnahmeerklärung an der Kleinerzeugerregelung ist grundsätzlich nur im Antragsjahr 2015 möglich, in den Folgejahren können Sie diese – einmalig – widerrufen. Nur wenn ein Betriebsinhaber von einem an der Kleinerzeugerregelung teilnehmenden Betriebsinhaber dessen Zahlungsansprüche im Erbfall oder durch vorweggenommene Erbfolge erhält, ist die Erklärung zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung noch nach 2015 möglich. Die Zuweisung der Anzahl der Zahlungsansprüche erfolgt auf der Basis der angemeldeten beihilfefähigen Fläche. Teilnehmer an der Kleinerzeugerregelung unterliegen nicht den Greening- und Cross Compliance- Vorschriften. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis 2.4 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Ostprignitz-Ruppin KULAP- und Natura2000- Auszahlungsantrag Die Ausgleichszulage wird für landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 gewährt. Nur bei Schlägen, die in benachteiligten Gebieten liegen und auf denen eine zuwendungsberechtigte Kultur gemäß Richtlinie zur Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen in benachteiligten Gebieten angebaut wird, ist die Bindung 33 einzutragen. Die zuwendungsberechtigten Kulturarten entnehmen Sie bitte der Tabelle H 6. Innerhalb eines Feldblockes können sowohl benachteiligte als auch nicht benachteiligte Flächen liegen. Für die Gewährung der Ausgleichszulage dürfen ausschließlich benachteiligte Teile eines Feldblockes mit 33 gekennzeichnet werden. Ein für die Gewährung der Ausgleichszulage beantragter Schlag muss vollständig in der Kulisse des benachteiligten Gebietes liegen. Hilfestellung dazu finden Sie im GIS-Teil Ihrer Antrags-CD, in dem Gebietskulisse dargestellt ist. Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Für reine Grünlandbetriebe ist es nicht erforderlich die LVZ anzugeben, bitte nicht vergessen das Kreuz zu machen! Für alle anderen Betriebe ist es erforderlich die LVZ anzugeben und als Nachweis den aktuellen Grundsteuermessbescheid beizufügen. Vorbehaltlich der Genehmigung des EPLR durch die EU-Kommission sowie der Inkraftsetzung der AGZ-Richtlinie gelten für das Antragsjahr 2015 folgende Förderbedingungen: - Wegfall des bisherigen Mindestviehbesatzes sowie des Höchstbetrages je Zuwendungsempfänger (damit entfällt auch der Nachweis betriebsnotwendiger AK) - einheitlicher Fördersatz in Höhe von 25 Euro je Hektar Ackerland bzw. Grünland ab einer Mindestschlaggröße von 0,3 ha (Achtung Bagatellgrenze: 250 Euro) - Zuwendungsempfänger: aktiver Betriebsinhaber im Sinne Art. 9 der VO (EU) Nr. 1307/2013 - Förderung wie bisher ausschließlich für Zuwendungsempfänger mit Betriebssitz in Brandenburg bzw. Berlin und ausschließlich für Flächen in diesen Ländern - Ökologische Vorrangflächen erhalten keine AGZ (CC-LE, Stickstoffbindende Pflanzen als HK) Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 dürfen Schläge nur vollständig beantragt werden, entsprechende Bindungen zur Förderung (11Z bis 53Z) sind im Flächennachweis einzutragen. An den Feldblöcken erhalten Sie Informationen zu potenziellen Fördermaßnahmen gemäß des vorliegenden Agrarförderantrages in Form der Bindungen (Kennzeichnungen). Die tatsächliche Eignung für die Beantragung ist anhand weiterer Informationen zu prüfen (z.B. Art der Hauptbodennutzung, Lage in Natura 2000 Gebieten bzw. NSG). Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Die Kennzeichnung für die Auszahlung erfolgt mit der 8xxBindung für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2015-31.12.2015. Schläge dürfen nur vollständig beantragt werden. Bitte das Kreuz beim entsprechendem Förderprogramm nicht vergessen! Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Antragsteller aus dem EAJ 2010 Ostprignitz-Ruppi n (KULAP 2007) mit den FP 661, 662, 663, 666, 667, 673, 681, 682, die im Herbst 2014 keinen Neuantrag gestellt haben, beantragen noch einmal die Auszahlung. Die Verpflichtung läuft regulär zum 30.06.2015 aus. Die Kennzeichnung zur Auszahlung erfolgt mit den 6xx Bindungen. Alle Änderungen im Verpflichtungszeitraum gegenüber 2014 sind in der Bewilligungsbehörde anzuzeigen. Bitte das Kreuz beim entsprechendem Förderprogramm nicht vergessen! Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bitte die Angabe der Bäume nicht vergessen! Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Sammelantrag auf Agrarförderung 2015 Umsetzung der GAP – Reform 2014 -2020 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bitte Anlage 5a und 5b beachten! Neuruppin, den 01.04.2015 Informationsveranstaltung für Landwirte Landkreis Ostprignitz-Ruppin Virchowstraße 14-16 16816 Neuruppin www.ostprignitz-ruppin.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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