? Haben Sie Fragen zu den Stromrücklieferpreisen? Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns: Tel. 032 321 13 00 oder [email protected]. Wir beraten Sie gerne. Vergütungen und Preise für die Stromrücklieferung von unabhängigen Produzenten (Rücklieferpreis) PRIL AB 1. A 2015 GÜLTIG Gottstattstrasse 4, rue de Gottstatt, Postfach / CP 4263, 2500 Biel/Bienne 4 Tel. 032 321 12 11, Fax 032 321 12 90, www.esb.ch GÜLTIG A B 1. APR IL 2015 Vergütungen und Preise für die Stromrücklieferung von unabhängigen Produzenten an das ESB-Stromnetz (Rücklieferpreis) Mit Ausnahme der Wasserkraft ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieproduktion in der Schweiz noch bescheiden. Um diesen Anteil zu erhöhen, wurde am 1. Mai 2008 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt. Swissgrid ist dabei die zentrale Ansprechstelle für Sie. Unter www.swissgrid.ch finden Sie sämtliche Informationen und die Anmeldeformulare für die KEV. Geltungsbereich unserer Rücklieferpreise Sofern Ihre Stromproduktion nicht von Swissgrid übernommen wird, vergütet der ESB die Energie zu nebenstehenden Preisen. Dabei unterscheiden wir zwischen Strom aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Primärenergien, sowie zwischen regelmässiger und unregelmässiger Rücklieferung. Für Anlagen mit einer Leistung von 30 kVA und mehr sowie Anlagen, die vom ESB gesteuert werden können, werden besondere vertragliche Regelungen getroffen. Anschlussbestimmungen Es gelten die Anschlussbestimmungen des ESB. Insbesondere ist auf eine frühzeitige Anmeldung der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage zu achten. Messung der Energieflüsse Die Energieflüsse werden separat gemessen. Der ESB legt die Art der Messung und die dafür notwendige Messeinrichtung fest. Die Kosten für deren Installation und Montage gehen zu Lasten des Produzenten. Produktionsart Erneuerbare Energie mit regelmässiger Rücklieferung – Wasserkraft – Umgebungswärme – Geothermie – Klär-und Biogas – Biomasse Erneuerbare Energie mit unregelmässiger Rücklieferung – Photovoltaik – Windkraft Nicht erneuerbare Energie mit regelmässiger Rücklieferung – Blockheizkraftwerke – Wärme-Kraft-Kopplungs- anlagen Nicht erneuerbare Energie mit unregelmässiger Rücklieferung – Notstromanlagen Erstattung Rp./kWh Förderbeitrag ESB Rp./kWh Vergütung Total Rp./kWh Hochtarif8.0 Hochtarif4.0 Hochtarif12.0 Niedertarif 4.9 Niedertarif 3.1 Niedertarif 8.0 Hochtarif8.0 Hochtarif4.0 Hochtarif12.0 Niedertarif 4.9 Niedertarif 3.1 Niedertarif 8.0 Hochtarif8.0 Hochtarif0.0 Hochtarif8.0 Niedertarif 4.9 Niedertarif 0.0 Niedertarif 4.9 Hier werden gesonderte vertragliche Regelungen getroffen. Preise für zusätzliche Messeinrichtungen Anlagen bis 30 kVA CHF 300.– / Jahr Anlagen bis 30 kVA CHF 670.– / Jahr Hochtarif: 08.00-20.00 Uhr, Montag bis Freitag/Niedertarif übrige Zeit Mehrwertsteuer Alle Preise zuzüglich 8% MWST Neue Hochtarif/Niedertarif-Zeiten Bisher galt der Hochtarif von 06h00 – 22h00 von Montag – Sonntag; ab dem 1.1.2015 wird der Hochtarif nur noch von 08h00 – 20h00 von Montag – Freitag angewendet. ANUAR AB 1.J 2014 GÜLTIG Es gelten die Allgemeinen Bedingungen des ESB für den Anschluss und die Nutzung der Verteilnetze und die Lieferung von Wasser (inkl. Anhang Tarife).
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