Preisblatt Stromrücklieferung ab 01. April 2015

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Haben Sie Fragen zu den Stromrücklieferpreisen? Rufen Sie uns an, oder
schreiben Sie uns: Tel. 032 321 13 00 oder [email protected].
Wir beraten Sie gerne.
Vergütungen und Preise für die Stromrücklieferung
von unabhängigen Produzenten (Rücklieferpreis)
PRIL
AB 1. A
2015
GÜLTIG
Gottstattstrasse 4, rue de Gottstatt, Postfach / CP 4263, 2500 Biel/Bienne 4
Tel. 032 321 12 11, Fax 032 321 12 90, www.esb.ch
GÜLTIG A
B 1. APR
IL
2015
Vergütungen und Preise für die
Stromrücklieferung von unabhängigen
Produzenten an das ESB-Stromnetz (Rücklieferpreis)
Mit Ausnahme der Wasserkraft ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieproduktion in der Schweiz noch bescheiden. Um diesen Anteil zu erhöhen, wurde am 1. Mai 2008 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt. Swissgrid ist dabei die zentrale Ansprechstelle für Sie. Unter www.swissgrid.ch
finden Sie sämtliche Informationen und die Anmeldeformulare für die KEV.
Geltungsbereich unserer Rücklieferpreise
Sofern Ihre Stromproduktion nicht von Swissgrid übernommen wird, vergütet der ESB
die Energie zu nebenstehenden Preisen. Dabei unterscheiden wir zwischen Strom
aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Primärenergien, sowie zwischen regelmässiger und unregelmässiger Rücklieferung.
Für Anlagen mit einer Leistung von 30 kVA und mehr sowie Anlagen, die vom ESB
gesteuert werden können, werden besondere vertragliche Regelungen getroffen.
Anschlussbestimmungen
Es gelten die Anschlussbestimmungen des ESB. Insbesondere ist auf eine frühzeitige
Anmeldung der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage zu achten.
Messung der Energieflüsse
Die Energieflüsse werden separat gemessen. Der ESB legt die Art der Messung und
die dafür notwendige Messeinrichtung fest. Die Kosten für deren Installation und
Montage gehen zu Lasten des Produzenten.
Produktionsart
Erneuerbare Energie mit
regelmässiger Rücklieferung
– Wasserkraft
– Umgebungswärme
– Geothermie
– Klär-und Biogas
– Biomasse
Erneuerbare Energie mit unregelmässiger Rücklieferung
– Photovoltaik
– Windkraft
Nicht erneuerbare Energie
mit regelmässiger Rücklieferung
– Blockheizkraftwerke
– Wärme-Kraft-Kopplungs-
anlagen
Nicht erneuerbare Energie
mit unregelmässiger Rücklieferung
– Notstromanlagen
Erstattung
Rp./kWh
Förderbeitrag ESB
Rp./kWh
Vergütung
Total Rp./kWh
Hochtarif8.0
Hochtarif4.0
Hochtarif12.0
Niedertarif 4.9
Niedertarif 3.1
Niedertarif 8.0
Hochtarif8.0
Hochtarif4.0
Hochtarif12.0
Niedertarif 4.9
Niedertarif 3.1
Niedertarif 8.0
Hochtarif8.0
Hochtarif0.0
Hochtarif8.0
Niedertarif 4.9
Niedertarif 0.0
Niedertarif 4.9
Hier werden gesonderte vertragliche Regelungen getroffen.
Preise für zusätzliche Messeinrichtungen
Anlagen bis 30 kVA
CHF 300.– / Jahr
Anlagen bis 30 kVA
CHF 670.– / Jahr
Hochtarif: 08.00-20.00 Uhr, Montag bis Freitag/Niedertarif übrige Zeit
Mehrwertsteuer
Alle Preise zuzüglich 8% MWST
Neue Hochtarif/Niedertarif-Zeiten
Bisher galt der Hochtarif von 06h00 – 22h00 von Montag – Sonntag; ab dem 1.1.2015
wird der Hochtarif nur noch von 08h00 – 20h00 von Montag – Freitag angewendet.
ANUAR
AB 1.J
2014
GÜLTIG
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen des ESB für den Anschluss und die Nutzung der Verteilnetze und die Lieferung
von Wasser (inkl. Anhang Tarife).