Reglement zum Gewinnspiel

Reglement zur „Maturalotterie 2015“
Veranstalter:
EXclusiv Club
Lana
Meranerstr. 52
I- 39011 Lana
Tel.: +39 3355728628 | 347 7497521
Bezeichnung:
„Maturalotterie 2015“
Dauer: 5 Stunden
Beginn: 16.04.2015
Ende: 17.04.2015
Der EXclusiv Club Lana, mit Sitz in 39011 Lana, Meranerstr. 52, bewirbt auf seiner Facebook
Seite EXclusiv Club Lana, sowie auf der Event Seite
https://www.facebook.com/events/818915091529542/ das Gewinnspiel „Maturalotterie 2015“, und
zeigt sich für dessen Organisation und Durchführung verantwortlich. Die Teilnahme an diesem
Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen:
§ 1 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel wird vom 16.04 – 17.04.2015 abgehalten.
(2) Der Teilnehmer/in nimmt am Gewinnspiel teil, in dem er im Vorhinein, bis zum 14. April, auf
einer Liste der angemeldeten Maturaklasse steht.
Am Abend der Verlosung, bestätigt jeder angemeldete Teilnehmer/in, durch seine Anwesenheit
und entsprechende Deutlichmachung seiner Person (Identitätskarte), sowie durch die
Bestätigung, dass er Teil einer Maturaklasse ist, seine Teilnahme an der Verlosung.
Die Teilnahme ist dabei kostenlos.
§ 2 Teilnehmer
(1) Austragungsort des Gewinnspiels ist der EXclusiv Club Lana. Zum Gewinnspiel zugelassen
sind ausschließlich Schüler einer angemeldeten Maturaklasse. Der Organisator haftet dabei nicht
für die Teilnahme von Minderjährigen.
(2) Zur anschließenden Gewinnausschüttung ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche
Personenangaben, der Person sowie der entsprechenden Schule, im Anschluss an die Verlosung
abgegeben werden.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter des Organisators und den beteiligten Partnern und deren Angehörige sind von der
Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Organisator das
Recht vor, die Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich
anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen
auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert bzw. Schadensersatzansprüche
eingefordert werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels obliegt dem Organisator.
(2) Der Gewinner wird am Abend der Verlosung anhand des Ausrufens seines Namens, ermittelt
und dadurch bekannt gegeben. Sollte ein Teilnehmer dabei nicht innerhalb von ca. 10 Sek.
reagieren, wird ein weiterer Namen gezogen.
(3) Pro Teilnehmer und Klasse, ist nur ein Gewinn möglich. Es werden insgesamt drei Gewinner,
für die dementsprechenden, drei Preise ermittelt.
(4) Die Gewinner erhalten: 1.) 1000€ Scheck für die Klassenkasse, 2.) Maturaessen im
Restaurant Castel Herrnhof, 3.) Gutschein für ein Klassentreffen mit Getränke in der Abu Dhabi
Suite im Exclusiv Club (Wert 400€)
(5) Der Gewinn ist nicht übertragbar und eine Barauszahlung des entsprechenden Wertes ist
nicht möglich.
(6) Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt durch Ihn selbst, in dem sie/er sich bei der
Verlesung ihrer/seines Namens, durch handheben anwesend zeigt und durch vorzeigen seiner
Identitätskarte als Gewinner ausweist.
Geschieht dies nicht, im Rahmen der durch den Veranstalter vorgegebenen Zeit, verfällt der
Anspruch.
(7) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung
des Gewinnspiels (also ab 21.04.2015) schriftlich an den Organisator, zu richten. Fernmündlich
mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Der Organisator behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung
abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Organisator insbesondere dann
Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (Manipulation oder Fehler bei der Ausgabe) oder aus
rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet
werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers
verursacht wurde, kann der Organisator von dieser Person den entstandenen Schaden geltend
machen.
§ 7 Haftung
(1) Der Organisator und dessen Partner werden mit der Aushändigung des Gewinns von allen
Verpflichtungen frei.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern
und dem Organisator unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Organisator ohne gesonderte
Benachrichtigung geändert werden.