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des Zweckverbandes
„Kulturraum Vogtland-Zwickau“
Ortsübliche Bekanntgabe
Gemäß § 77 Absatz 1 in Verbindung mit § 76 Absatz 1 Satz 3
der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird der Entwurf der Nachtragssatzung des Kulturraumes Vogtland-Zwickau für das Jahr 2015 in der Zeit vom
04. 05. 2015 bis 12. 05. 2015 im Kultursekretariat/Regionalbüro Vogtland, Reichenbacher Straße 34, 08527 Plauen
zu den bekannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Plauen öffentlich ausgelegt. Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Absatz 1 Satz 4 SächsGemO bis
zum 22. 05. 2015 Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Zwickau, 07. 04. 2015
Dr. C. Scheurer
Vorsitzender des Kulturkonventes
Jugendamt bietet breites Hilfs-Spektrum an
„Ungeboren und nicht gewollt“
Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen
im Vogtlandkreis sowie vertrauliche Geburt
Ein Kind zur Welt zu bringen ist für die meisten Familien ein freudiges und aufregendes Ereignis. Natürlich gibt es auch Situationen, wo die Schwangerschaft alles andere als für die werdende
Mutter erfreulich ist oder erscheint.
Die Ursachen sind vielfältig und basieren oftmals auf bestehenden schwierigen Lebensumständen und sozialen Belangen.
Wenn werdende Mütter in schwierigen Lebenslagen Beratung und
Unterstützung bei den Fachkräften der genannten Einrichtungen
suchen, werden sie dort Rat, Beistand und Hilfe finden, so zum Beispiel zu einer gesunden Schwangerschaft, zu finanziellen Unterstützungen, zu Risiken und Konsequenzen eines Abbruchs, zur Verfahrensweise bei einer vertraulichen Geburt, die Vermittlung von Angeboten der Frühen Hilfen, zum Beispiel die Inanspruchnahme von
Familienhebammen und zur Vermittlung zum zuständigem Jugendamt bei Wunsch auf Hilfen zur Erziehung zu Pflegschaft und/oder
Adoption.
In solch einer Situation ist es ganz wichtig, vertrauensvolle Menschen an der Seite zu wissen. Es ist besorgniserregend, sein Kind
einer ungewissen Zukunft aussetzen zu müssen und keine Möglichkeit einer gemeinsamen Zukunft zu sehen. Manchmal erwachsen aus
der bestehenden oder empfundenen Not nicht mehr rückgängig zu
machende Entscheidungen. All jene Verantwortung für das ungeborene Kind und dementsprechend auch alle Konsequenzen liegen
allein bei der werdenden Mutter, macht Jugendamtsleiter Dr. Berthold Geier auf die Entscheidungen aufmerksam, vor denen eine werdende Mutter steht.
Um jederzeit Hilfe und Unterstützung anzubieten, sind in erster Linie Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte vertrauensvolle Ansprechpartner, ebenso wie für die vertrauliche Geburt, die seit dem 1. Mai 2014 über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen
Geburt – SchwHiAusbauG – in jeder Geburtsklinik möglich ist. Zusätzlich gibt es das Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im
Vogtlandkreis. Dies sichert die notwendige medizinische Versorgung
für Mutter und Kind, ohne dass man seinen Namen oder persönliche Daten preisgeben muss.
Dieser Rahmen gibt den Weg frei, zu einem guten Zeitpunkt einander als leibliche Familie kennen zu lernen und etwas später zueinanderzufinden. Werdende Eltern haben somit die Möglichkeit, trotz der
schwierigen Entscheidung ihr Kind gut ins Leben zu bringen.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Gesundheitsamt des Vogtlandkreises:
Eigene Fürsorglichkeit und
Impfung bieten Schutz
Einstufung als Zecken-Risikogebiet mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet
#Beginn des Frühlings und der wärmeren Jahreszeit werden allmählich auch die Zecken wieder aktiv. Im vergangenen Jahr wurde das
Vogtland erstmalig zum FSME-Risikogebiet für die von Zecken
übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis erklärt. Der Vogtlandkreis war dabei neben Dresden einer der beiden „Spitzenreiter“.
In beiden sächsischen Land- bzw. Stadtkreisen wurden zwischen
2001 und 2013 jeweils 12 FSME-Erkrankungen registriert. Mindestens 5 Fälle im genannten Zeitraum wurden jeweils in Bautzen und
Meißen gemeldet, und in Leipzig waren es 4 Fälle. Im Jahr 2014
wurden im Vogtlandkreis 8 Fälle gemeldet.
Mit der Einstufung in ein Risikogebiet greift damit Impfempfehlung, sich gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis impfen zu lassen. Die Gesundheitsämter beobachten die Situation mit besonderer Aufmerksamkeit, teilt Kerstin Zenker, Amtsärztin und Amtsleiterin des Gesundheitsamtes im Vogtlandkreis mit.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine Virusinfektion, die durch den gemeinen Holzbock – die in Deutschland häufigste Zeckenart – auf den Menschen übertragen wird. Zwar läuft
die Infektion in der Mehrzahl der Fälle mit einer grippeähnlichen
Symptomatik glimpflich ab, es gibt aber auch schwere Verläufe mit
Virusbefall von Hirnhäuten, Gehirn und Rückenmark. Die ausgelösten Entzündungsreaktionen können zu bleibenden Lähmungen,
Gleichgewichtsstörungen sowie Sprach- und Schluckstörungen führen, erklärt die Amtsärztin.
Mit der erfolgten Einstufung des Vogtlandes als FSME-Risikogebiet hat sich die Situation weiter verschärft. Bewohnern so genannter FSME-Risikogebiete wird eine Impfung unbedingt empfohlen.
Wird ein Mensch von einer Zecke gebissen, die das FSME-Virus
trägt, gelangt der Erreger aus der Speicheldrüse der Zecke direkt
in den Körper. Und ist die Krankheit erst einmal ausgebrochen,
können mit Medikamenten nur noch die Beschwerden gelindert
– jedoch nicht die Erkrankung selbst bekämpft werden. Antibiotika sind gegen das FSME-Virus wirkungslos. Doch eine entsprechende Impfung bietet eine zuverlässige Prophylaxe.
Schutz vor einem Zeckenbiss bietet das Tragen heller, langer Kleidung. Grundsätzlich sollte jeder, der sich länger in der freien Natur aufhält, anschließend den Körper gründlich nach Zecken absuchen, die neben FSME auch Borreliose übertragen können. Auf der
Suche nach einer geeigneten Einstichstelle krabbeln die winzigen
Parasiten auf dem ganzen Körper herum. Zeckenstiche können an
nahezu jeder Körperstelle vorkommen. Gehäuft treten sie in den
Kniekehlen, im Genitalbereich und an Brust und Bauch auf. Bei Kindern ist zusätzlich der Kopf betroffen. Um die Zecke zu entfernen,
sollte sie möglichst hautnah gegriffen und langsam herausgezogen
werden.
Mehr Informationen zu Thema Zeckenbiss im Gesundheitsamt
unter 03741 392 -3530.
Delikte und Strafverfahren Jugendlicher
und Heranwachsender gesunken
An die Jugendlichen
ranzukommen wird immer
schwieriger
Obwohl die Anzahl der Delikte und Strafverfahren Jugendlicher
und Heranwachsender im Vergleich von 702 im Jahr 2013 auf 583
Schwangerenkonfliktberatungsstellen, die im Vogtlandkreis zu im Jahr 2014 gesunken ist, wird es immer schwieriger, junge
Menschen zu motivieren, an ihrem Strafverfahren aktiv mitzuwirvertraulichen Geburt beraten:
Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach (Auerbach, Klingen- ken. Zu dieser Einschätzung kommt Jugendamtsleiter Dr. Berthold Geier im Ergebnis eines Berichtes der Jugendgerichtshilfe
thal): Frau Enderweit/Fachberatung,
für das Jahr 2014.
Tel. 037467 599211
Ein Grund sind teilweise die sehr komplexen Probleme und wenig
individuellen bzw. familiären Ressourcen der Betroffenen. Häufig
reichen auch richterliche Sanktionsandrohungen nicht mehr aus, die
jungen Menschen zu einer fristgerechten Erfüllung der gerichtlichen
Weisungen und Auflagen zu bewegen, so Jugendamtsleiter Dr. Berthold Geier.
Landratsamt/Gesundheitsamt (Plauen, Rodewisch):
Die Jugendgerichtshilfe des Vogtlandkreises hat im Jahr 2014 in insFrau Schumann, Tel. 03741 3923558
gesamt 1045 Verfahren jugendliche bzw. heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter begleitet. Betreut werden junge Menschen,
Weitere Informationen unter:
die in ein Strafverfahren involviert sind und zum Tatzeitpunkt zwiTel. 0800 40 40 020
schen 14 und 21 Jahre alt waren. Dabei setzt das Jugendstrafrecht
www.geburt-vertraulich.de
vorrangig auf erzieherische Maßnahmen und möchte den gestrau(kostenfrei mit Dolmetscherdienst für Gebärdensprache)
https://geburt-vertraulich.de/ home.html (kostenfreies Informati- chelten jungen Menschen Perspektiven aufzeigen. Somit zielt die
Arbeit der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe darauf, Entwicklunonsmaterial zum bestellen)
AWO Plauen e. V.(Plauen): Frau Franke, Frau Schmidt, Tel. 03741
136137
AWO Vogtland – Bereich Reichenbach e. V.(Reichenbach): Herr
Günther, Frau Ulbricht, Tel. 03765 555053
KJ 4/2015
gen zu ermöglichen und negative Verhaltensmuster durch Förderung
sozialer Kompetenzen zu begegnen. Die Jugendgerichtshilfe nimmt
häufig schon mit Bekanntwerden einer Straftat Kontakt zu den jungen Menschen sowie deren Familien auf und begleitet diese während des Verfahrens bis zu dessen Abschluss. Die Mitarbeiter nehmen weiterhin an Hauptverhandlungen teil, erarbeiten Stellungnahmen mit, schlagen erzieherische Maßnahmen vor. Dazu zählen beispielsweise Verkehrserziehungskurse, soziale Trainingskurse, AntiGewaltkurse, Betreuungsweisungen, die Durchführung von TäterOpfer-Ausgleichen oder gemeinnützigen Arbeitsstunden, macht
Geier auf die Bandbreite der erzieherischen Möglichkeiten aufmerksam.
2014 wurden insgesamt 518 dieser sozialpädagogischen Maßnahmen in der Jugendgerichtshilfe durchgeführt. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr bei 372 sozialpädagogischen Maßnahmen einem
Anstieg von beinahe 40 Prozent. Dieser hohe Anteil lasse sich nur
im engen Kontakt mit den freien Trägern, dem Diakonisches Werk
im Kirchenbezirk Auerbach e. V. und dem Brücke Plauen e. V., wie
auch Suchtberatungsstellen, Berufsberatern und anderen Hilfeleistern im Vogtlandkreis und teilweise darüber hinaus umsetzen, sagt
Geier.
Mit Blick auf die Täterstrukturen 2014 zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit der Straftaten von männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wird.
Zu den häufigsten Deliktarten von insgesamt 583 in 2014 zählen
die Eigentumsdelikte mit einem Anteil von 48,2 Prozent, gefolgt von
Gewaltdelikten mit 17 Prozent. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nehmen 2014 einen Anteil von 6,8 Prozent mit einem
leichten Anstieg im Vergleich zum Jahr 2013 (5 Prozent) ein. Der
Bestandteil an Verkehrsstraftaten mit 4,3 Prozent in 2014 ist im Vergleich zu 2013 in Höhe von 6,1 Prozent gesunken. Ein nicht unerheblicher Anstieg von 3 Prozent in 2013 auf 8,9 Prozent in 2014
ist in den Ordnungswidrigkeiten Schule zu verzeichnen. Jene Erhöhung ist die Auswirkung der konsequenten Umsetzung von
„Schulversäumnissen“.
Stellenausschreibung
Im Amt für Wirtschaft, Bildung, Innovation, Sachgebiet Forstbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet als Elternzeitvertretung bis voraussichtlich Ende Februar 2016, in der Dienststelle Plauen die Stelle
einer/eines
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
Waldschutz/Forstvermehrungsgut/
Ordnungswidrigkeiten
im Umfang von 20 Wochenstunden, zu besetzten.
Schwerpunktaufgaben:
- Überwachung des Waldes zum Schutz vor Schäden durch tierische und pflanzliche Forstschädlinge;
- Organisation von Monitoringmaßnahmen und Schadensinventuren insbesondere Insekten und Wild;
- Vorsorgemaßnahmen für außergewöhnliche Naturereignisse
z. B. Sturm oder Insektenkalamitäten;
- Durchführung von Standardüberwachungsverfahren für spezielle Schaderreger;
- Beratung zum Waldschutz im Sachgebiet und für Waldbesitzer;
- Führen des landeseinheitlichen und internetbasierten Forstschutzkontrollbuches (FSKB);
- Umsetzung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften im Wald
und Anordnung von Bekämpfungsmaßnahmen im Wald nach
pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben;
- Überwachung der forstlich bedeutsamen Quarantäneschaderreger;
- Zuständige Landesstelle nach dem Forstvermehrungsgutgesetz;
- Mitarbeit bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten/Erstellung von Bescheiden;
- Führen des elektronischen Waldbesitzerverzeichnisses (WBV).
Voraussetzung hierfür ist ein erfolgreicher Abschluss einer Fachhochschulausbildung im Bereich Forstwirtschaft und die Befähigung für den gehobenen Forstdienst.
Wünschenswert sind praktische Erfahrungen im Revierdienst sowie Verwaltungserfahrung.
Es werden erwartet:
- Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Erfahrungen im Umgang mit moderner Büro- und Kommunikationstechnik
- PKW-Führerschein mit entsprechender Fahrpraxis
Die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses richten sich
nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Die
Vergütung entspricht der Entgeltgruppe E 9 TVöD.
Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden
Sie bitte bis 05. Mai 2015 an das Landratsamt Vogtlandkreis,
Haupt- und Personalamt, Neundorfer Str. 94/96, 08523 Plauen.
Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden
nicht berücksichtigte Unterlagen nach drei Monaten vernichtet.
Im Internet finden Sie uns unter www.vogtlandkreis.de.