3. Fall

Pflichtübung aus Zivilrecht
SS 2015
Univ.-Prof. Dr. C. Fischer-Czermak
zivilrecht.univie.ac.at
Fall 3
(Mo, 23.03.2015)
An einem schönen Frühlingstag mietet der Wiener Tourist Edmund für die ganze Familie bei
der Boote-Blahovec-GmbH, die in Bregenz am Bodensee einen Bootshandel und eine
Vermietung betreibt, ein Motorboot für einen Tagesausflug am See. Auch Vitus aus
Innsbruck ist mit seinem neuen Schnellboot auf dem Bodensee unterwegs. In einer
unübersichtlichen Bucht übersieht Vitus wegen seiner zu hohen Geschwindigkeit das
wesentlich kleinere Motorboot und die beiden stoßen zusammen. Das gemietete Boot wird an
der Bordwand leicht beschädigt und Edmund erleidet aufgrund des plötzlichen Aufpralls
Verletzungen und muss ins Spital gebracht werden. Deshalb verpassen er und seine Ehefrau
Toni die abendliche „Aida“ Vorstellung der Bregenzer-Festspiele. Beim Unfall fällt auch
Toni´s Handtasche ins Wasser und geht unwiederbringlich unter. Darin befand sich ein
Perlenarmband (Wert € 2.000,-), das Toni schon vor einer Woche unter Errichtung eines
Notariatsaktes ihrer Tochter Hanni geschenkt hat. Toni hat Hanni das Perlenarmband jedoch
noch nicht übergeben.
Da Edmund die Karten für die Oper nur mit Mühe besorgen konnte, möchte er den Kaufpreis
der Festspielkarten (€ 500,-) von Vitus ersetzt bekommen. Auch Hanni will dafür entschädigt
werden, dass das Perlenarmband nun auf Nimmerwiedersehen am Grund des Bodensees liegt.
Zudem ist Edmund wegen seiner Verletzungen für drei Wochen im Krankenstand, wobei
sein Arbeitgeber Albert den Lohn an Edmund trotz fehlender Arbeitsleistung – wie
gesetzlich vorgesehen – weiter bezahlen muss.
In der Zwischenzeit drängt die Yacht-AG, ein Zulieferer der Boote-Blahovec-GmbH,
gegenüber dieser auf die Bezahlung einer noch ausständigen Forderung in Höhe von
€ 60.000,-. Die Boote-Blahovec-GmbH verfügt im Moment jedoch nicht über genügend
Barmittel. Zufälligerweise schuldet Vitus dieser aus dem Kaufvertrag über sein neues
Schnellboot jedoch ebenfalls noch € 60.000,-. Die Yacht-AG ist mit einer Abtretung dieser
Forderung, die auch schon fällig ist, an Stelle der Zahlung durch die Boote-Blahovec-GmbH
einverstanden, sollte Vitus auch tatsächlich leisten.
Da sich die finanzielle Situation der Boote-Blahovec-GmbH zunehmend verschlechtert,
nimmt sie bei der Kredit-AG ein Darlehen über € 60.000,- auf und zediert zur Sicherheit
ebenfalls die Forderung aus dem Schnellbootverkauf gegen Vitus. Vitus wird ausschließlich
von dieser Zession informiert und bezahlt an die Kredit-AG. Kurze Zeit später wendet sich
die Yacht-AG an Vitus, um den Kaufpreis für das Schnellboot einzufordern.
Wie ist die Rechtslage?