150507 Antwort BMAS Verpflichtungsermächtigungen

4ß
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Anette Kramme
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages
Frau Brigitte Pothmer
Platz der Republik 1
11O1l Berlin
Mitglied des Deutschen Bundestages
HAUSANScHRTFT Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
PosrANscHRrFr 11017 Berlin
rel
+49 30 18 527-2660
rnx
+49 30 18 527-2664
e-mtL
[email protected]
Bertin, 7.
Schriftliche Frage im April 2015
Arbeitsnummer 206
Sehr geehrte Frau Kollegin,
als Anlage übersende ich lhnen die Antwort auf lhre o. a. Frage
Mit freundlichen Grüßen
u.izots
Anlage
Schriftliche Frage im April 2015
Arbeitsnummer 206
Frage Nr. 206:
ln welchem Umfang hat die Bundesregierung in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018
Mittel der Verpflichtungsermächtigungen (VE) aus dem Titel 1101 68511 für Bundesprogramme (beispielsweise ,,ESF-Programm für langzeitarbeitslose Leistungsbezieher" und
Soziale Teilhabe) einbehalten (bitte jährliche je Programm angeben), und inwieweit ist
sichergestellt, dass in den Jobcentern trotz dieser Vorwegabzüge nach der Zuteilung der
VE in jedem Fälligkeitsjahr mindestens Mittel in Höhe der in den Vorjahren genutzten VE
für ihre längerfristigen Planungen zur Verfügung stehen?
Antwort:
Die Zuteilungen der Verpflichtungsermächtigungen (VE) für Eingliederungsleistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB ll) im Jahr20l5wurden durch Einbehalte für das ,,ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberech-
tigter nach dem SGB ll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ESF-L7A)" und das Bundesprogramm ,,Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Vergleich zum Vorjahr stärker gemin-
dert. Die Verteilung nach Maßnahmen und einzelnen Fälligkeitsjahren ergibt sich aus
nachstehender Tabelle (Abweichungen rundungsbedingt):
Tabelle - VE für
ramme und Eingliederungsmaßnahmen SGB ll
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
ln Mio. Euro
VE Ansatz n. HH-Plan
Vorabzüge insgesamt
1.400 600 150 50
10
5
5
2023
r
5 2.225
34533073233111777
darunter für
653
8203111251
ESF-LZA
216
242
BP Soziale Teilhabe
129
87
1.056
271
77
27
7
4
4
lnanspruchnahme SGB 112014 1.016
217
53
4
1
0
0
40
53
24
23
6
4
4
1.191
570
150
50
10
VE-Budget SGB
2014
2014
 Soll2015/ lst
VE-Budqet
112015
526
55
4
0
4
5
1.449
1.291
158
1.986
Seite 2 von 2
Bundesweit stehen damit immer noch ftrr jedes einzelne Fälligkeitsjahr mehr VE für Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB ll zur Verfügung, als im Jahr 2014 tatsächlich in
Anspruch genommen wurden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch die Bundesprogramme, für deren mehrjährige Finanzierung VE einbehalten wurden, die Eingliederung
von Leistungsberechtigten unterstützen und dadurch die Budgets der Jobcenter entlasten.