E'II{ GTSAFJüf,f* Kum - Ausschreibung für | $. Mäi Motorrad Endura-Rallye ADAC 28t5 Ert. 201 Motorrad Enduro 5 Motorrad Cross Country Grundtage dieser Kun-Ausschreibung ist die Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Gountry 2015. Die Ausschreibung hängt im Veranstalter-Büro zur Einsichtnahme aus. Die Kurz- Ausschreibung nimmt in allen Teilen Bezug auf die Grundausschreibung und die Serienausschreibung. Der Veranstalter regelt mit der Kurz-Ausschreibung die Besonderheiten seiner Veranstaltung. Die Veranstaltung ist ein lizenzpflichtiger Clubsport-Wettbewerb und wird nach den Bestimmungen der SIVO (Ausnahmen regelt die Grundausschreibung, Serienausschreibung), der Grundausschreibung fur Motorrad, Enduro-Rallye, Motorrad Enduro u. Motorrad Cross Country, den DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen für Motorsport, der vom Veranstalter veröffentlichten Kurzausschreibung und den evtl. - insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (2.8. hohere Gewalt) - noch zu erlassenden Ausfuhrungsbestlmmungen organisiert und durchgeführt. Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die Auslegu ng der Ausschreibu ng obliegt jedoch allein dem Sportkomm issar. Diese Kurz-Ausschreibung wurde von der Abteilung ..lugend- & Motor-Sport des ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. unterderReg.-Nr. {S l{5 am 7/" ü"f.20{Sgenehmigt. \"' rrrli /@ Titel der Veranstaltung : 16. ADAC Enduro-Rallye Senne " (.y Termin der Veranstaltung : 21.06.2015 I. ZEITPLAN Datum Uhrzeit von - bis 14.06.15 24:00 16.06.15 20.06.15 Entfällt 17:00 Uhr - 19:00 Nennungsschluss, vorliegend beim Veranstaller Versand der Nennungsbestätigungen (nur bei Papier-Nennung) Uhr Dokumenten-Abnahme (freiwillig) vorrangig Gruppe 1 Technische Abnahme (freiwillig) Dokumenten-Abnahme Uhr nur Gruppe Techn. Abnahme ab 07:00 Uhr 30 Min. v. d. Start Aushang der Liste mit den zum Start zugelassenen Teilnehmern 30 Min. v. d. Start Fahrerbesprechung {Teilnahme ist Pflicht) Start des 1. Teilnehmers ab 09:00 Uhr Eintreffen des 1. Teilnehmers am Ziel ab 11:00 Uhr Zielankunft Rückgabe der Transponder und Lizenzen hinter der Ausfahrt Aushang der Ergebnisse 21 .06.15 30 Min. nach Ziel Bestandteil der Veranstaltung 21.A6.15 30 Min. nach Ziel Siegerehrung 21.06.15 21.06.15 21.06.15 21.06"15 21.06.15 21.06.15 21.06.15 ab 07:00 1 II. ORGANISATION 1 1.'l Art. Veranstalter- Organisation- Kommissare Veranstalter: Fragen zur Veranstaltung: Motor Sport Club Senne e.V. im ADAC Martin Kohlenbrander, Tel. 0'157 35 23 38 1 1, E-Mail: [email protected] Nennungen per Post an: Martin Kohlenbrander, (s. Nennformular, oder Home Page MSC Senne e.V.) Nennungen per E-Mail: Mit dem Nennformular des MSC Senne an: endurosenne20 1 [email protected] Das Rallye-Büro ist bis einschließlich 20.06.2015 täglich (außer Samstag, Sonn- und Feiertag) von 10:00 Uhr bis 1B:00 Uhr unter der o.g. Anschrift und an 21.06.2015 von 07:00 bis 16:45 Uhr erreichbar. 1.2 Organisation Gesamtleiter: Frank Ulinski, Büren Fahrtleiter: Stefan Mann, Schlangen Stellvertr. Fahrtleiter: Andreas Ohmke, Schloß Holte-Stukenbrock Fahrtsekretär: Martin Kohlen brander, Verl Auswertung: Ralf Grote, Leopoldshöhe WP-Leiter: Hans Krell, Paderborn -WP NN .WP NN - wP... ... .... NN Sachrichter: Werden namentlich per Aushang bekannt gegeben 1.3 Sportkommissar: Axel Koch Schiedsgerichttechn.: NN 1.4 Kommissare: Matthias Bartsch, NorbertWitzke, 1.5 Zeitnahme-Kommissar: RalfGrote,Leopoldshöhe III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. I Wertung der Erfolge F. Ridzewsky Die Erfolge dieser Veranstaltung werden gewertet für: X ADAC Enduro Rallye Cup (ADAC München) * X NorddeutscheADAC-Geländemeisterschaft* X *gemäß Motorrad-Enduro-Rallye-Meisterschaft 2015 ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. * deren besonderen Ausschreibungsbestimmungen X weitere div. ADAC - Meisterschaften / Pokalwettbewerbe X Sportabzeichen des ADAC nach deren besonderen Verleihungsbestimmungen. Art.2 Beschreibung der Veranstaltung - Aufgabenstellung Die Veranstaltung findet in 33106 Paderborn, Alte Schanze 29, auf dem Gelände der AV.E, statt GPS Koordinaten: N 51703486, E 8.666825 2.1 Die Veranstaltung ist aufgeteilt in eine Etappe. Sie führt über insgesamt ca. 6 Kilometer. Davon: a) Strecke im Offentlichen Straßenverkehr. Verbindungsstrecken mit vorgeschriebener Strecke über ca. 0 Kilometer. b) Besichtigungsmöglichkeiten über 0 Kilometer. c) Wertungsprüfungen auf Bestzeit über insgesamt ca. 6 Kilometer. (Alle Angaben vorbehaltlich behördlicher Genehmigung) 2.2 AufgabenstellungundBeschreibungderWeftungsprüfungen: Die Durchftthrung erfolgt als 2-Stunden Enduro-Rallye gemäß Punkt 8.10? der Grundausschreibung für ADAC Enduro-Rallye/ADAC Enduro 2A15. Der Wettbewerb wird auf nur einer Wertungsprüfung durchgefuhrt, die über die Dauer von 2 Stunden mehrfach durchfahren wird. Die Strecke führt über ca. 6 Kilometer Wiesen,- Lehm,- Schotter- und Asphalt Untergrund und ist als Rundkurs aufgebaut. Art. 3 Teilnehmer/ Fahrer/ Mannschaften Jeder Fahrer muss im Besitz einer für sein eingesetztes Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein (entfällt bei CC)" Teilnahmeberechtigt entsprechend der Klasseneinteilung (s. Pkt. 5) sind Fahrer mit einer gültigen DMSB-lnter-, B-, oder C-Lizenz (ausgenommen Inter-H-Lizenz). Zudem können auch nicht lizönziärte ausländische Teilnehmer mit gtrltigem DMSB-Veranstaltungsausweis teilnehmen. FahrerlBeifahrer können bis zur Dokumentenabnahme mit Zustimmung des Fahrtleiters ausgetauscht werden. Der Haftungsverzicht ist von dem getauschten Fahrer/Beifahrer zu unterschreiben. Hierbei ist der Fahrerltseifahrer selbst verantwortlich. Eine Mannschaft besteht aus 3 Fahrern, unabhängig von der Klasse. Die Mannschaft wird nur gewertet, wenn alle 3 Teilnehmer in Wertung ins Ziel kommen. Es dürfen nicht mehr als 5 unterschiedliche Fahrer pro Jahr für eine Mannschaft fahren. Art.4 4.1 Nennungen,Nenngeld,Nennungsschluss Einreichung der Nennungen Nennungen-JinO scnriffliöh unter Benutzung des offiziellen Nennformulars des Veranstalters an den Veranstälter einlureicnen oder nach Einsch'reibung zum AERC oder NGM über ywvw,qn4ulo-rallve$ onfine moglich ioei üeränitaltungen parailel zu o'MSg Prädikaten kann eine andere Verfahrensweise zutreffen). siehe Grundausschreibung Weitere Bestimmungen Nenngeld 4.2 Das Nenngeld beträgt Einzelnennung Transponder-Leihgebühr Transponder-Halter (Kauf) Lizenz {Kauf} Bearbeitungsgebtihr 1 0, 00 beiallen Teilnehmern. € 40,00 incl. MwSt. € 10,00 incl. MwSt. € 7,50 incl. MwSt. € s. Lizenzantrag Nur übenrveisung, kein Scheck, kein Bargeld (Bezahlung nurvor Ort) nur bei Transpondereinsatz (Bezahlung nurvor Ort) {Bezahlung nurvor Ort} € inkl. Mwst. bei nicht fristgerechtem Nennung- und Zahlungseingang Das Nenngeld ist zeitgleich mit der !er11qng auf das Konto bei der Sparkasse Bielefeld rgÄNl,-bEis+eosoroio-oi9r7496+ swift Brö: spBtDEBXXX Kennwört: Enduro 2a15 zu überweisen. Fahrers. Fthrer nur eine überweisung mit Klasse und Name der Fahrerin/de-s ilo gitte Bearbeitung der Nennung erfolgt erst nach Zahlungseingang. käine Sammelubärwäi-ungen. Diä siehe Grundausschreibu ng Weitere Bestimmungen Nennungsschluss/Nennu ngsbestätigung Nennungsschluss ist der: 14.06.20{5, vorliegend beim veranstalter Die Teilnehmezahl ist auf 100 pro Lauf begrenzt' 4.3 Gntspreöhend freien Startplätzen) Die Bekanntqabe der Start-Nummern erfolgt nach Nennungschluss durch Bekanntgabe auf der internetseite-des MSC Senne e.V. im ADAC www.msc-senne.de siehe Grundausschreibu ng (gem. Serienausschreibung) Weitere Bestimmungen Art. 5 Klasseneinteilung (Farbe der Startnummernschilder) Enduro-Motorräder, ohne H ubraum beschränkung Klasse ER I offen für DMSB lnter/ B I C Lizenz schwa rze r G ru n d/we ß e Zitl er n; rote r G ru nd/wei ße Zif'f er n; öelber Grund/schw arze Ziffern; weißer Grund/schwarze Ziffern) ( Klasse ER 2 i Enduro-Motorräder, ohne H ubraum beschränkung offenfürDMSBBlCLizenz {weißer G ru nd/schwarze Ziffern) Klasse ER 3 End uro-Motorräder, ohne H ubraumbeschränkung offen für DMSB C Lizenz (weißer Gru nd/schwarze Ziff ern) Klasse ER4 Enduro-Motorräder offen für DMSB lnter / B I C Lizenz Damen (lila Grund/weiße Ziffern) Klasse ER 5 Enduro-MotorräderBauiahr 1989 oder älter offen für DMSB lnter/ B I C Lizenz (blauer Grund/weiße Ziffern) Klasse ER 6 Enduro-Motorräderohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B I C Lizenz Klasse ER 7 Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B I C Lizenz Geburtsiahr 1964 oder älter (grüner örund/weiße Ziffern ) Geburtsiahr 1974 oder älter (grüner örund/weiße Ziffern) Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB lnter / B ! C Lizenz Alter 16 bis 22 Jahre (es gilt das tatsächliche Alter) Eine Klasse, die nicht mindestens 2 Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der nächst hÖheren Klasse Klasse ER 9 zusämmengelegt werden. Klassenverpflichtung, Aufstiegspflicht gem, besonderen Bestimmungen Veroffentlich un g u nter www. en du ro-ra llye. de. Gastfahrer werden den jeweiligen Klassen zugeordnet. 5.{. Die Ausschreibung weiterer Kla-ssen bleibt dem Veranstalter unter Beachtung der Grundausschreibung freigestellt. Diese Klassen werden jedoch nicht für die Serie gewertet (Ausdahme ER8 gem. Serienausschreibung 6.2 und 6.3.) KlasseERS: Quad/ATV offen für DMSB lnter / B I C Lizenz (gelber Grund/schwarze Ziffern) Klasse ER 10 : Enduro-Motorräderohne Hubraumbeschränkunq offen für DMSB C Lizenz Einsteigerklasse Klasse ER 11 : Enduro-Gespanne ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter I B I C Lizenz (gelber Grund/schwa rze Zitf ern) Nur bei Veranstaltungen mit der Durchführungsart,,Mehrstundenenduro" Klasse ER {2: auf abgesperrten Rundkursen. MX Motorräder ohne Hubraumbeschränkung (ER 12a), Quad, ATV (ER 12b) offen für DMSB Inter/ B / C Lizenz Mindestalter der Teilnehmer 16 Jahre Es gelten die technischen Bestimmungen gem. GA CC. Art.6 Techn.Bestimmungen 6.1 Alle eingesetzten Motorräder müssen während des gesamten Verlaufes der Veranstaltung der STVZO entsprechen und mit einer leistungsfähigen Beleuchtungsanlage ausgerüstet sein. Es gelten die Bestimmungen gem. DMSB Motorradsport Handbuch Technik firr Enduro. Abweichend hiervon kann der Veranstalter den Fahrern für die Dauer der Wertungsprüfung die Demontage des Rückspiegels und des Nummernschildes gestatten. Nach Beendigung der Wertungsprlifung müssen diese wieder montiert siehe Grundausschreibung werden. 6.2 Art. 7 Art.8 8.1 weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung Persönliche Schutzausrüstung siehe Gru ndausschreibung Die Fahrer müssen zweckmäßige Schutzkleidung aus Stoff oder Leder tragen, dazu Stiefel und Endurobzw. Moto-Cross-Handschuhe. Das Tragen eines Schutzhelmes ist für die Fahrer während des gesamten Wettbewerbs Pflicht. Es dürfen nur Schützhelme benutzt werden, die der DMSB-schutzhelm-BeEtimmunq entsprech,en q1rq vo[ qMSB zugelassen sowie bei der technischen Abnahme vorgefilhrt und markieil worden sind. FahrerlBeifahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst veiantwortlich. Es wird empfohlen einen Nierengurt, Brust-, Rücken- und Nackenschutzzu tragen. Dokumenten- und Technische Abnahme siehe Grundausschreibu ng Abnahmezeit siehe Zeitplan Durchführung Kennzeichnung der Teilnehmer Zusatz: siehe Grundausschreibung 1.) Es werden keine Brust-/Rücken-Nummerausgegeben. 2.) Die Start-Nummernaufklebersind vor der Techn. Abnahme anzubringen. 8.2 Fahrdisziplin Zusatz: siehe Grundausschreibung 1.) Jegliches Fahren vor dem Start am 21.06.2015 ab 00:00 Uhr, auch auf Parkplätzen, zur Techn. Abnahme und von dort zum Parc Fermö, ist verboten. bei Zuwiderhandlung erfolgt Nichtzulassung zum Start. 2.) Ein V_erlassen der vorgeschriebenen Fahrtstrecken wird mit Wertungsausschuss geahndet. Ein Protest hiergegen ist nicht möglich (s. Bestimmungen der GA) 3.) Nichtanhalten am Stopp-Schild vor Einfahrt in den öffentlichen Straßenverkehrwird mit Wertungsausschluss bestraft . Die Einh.alturlg. {er Punkte 1 - 3 wird durch Beauftragte des Veranstalters überwacht. Die dazu eingeteilten, namentlich nicht genannten Posten, sind Sachrichter. 8.3 Kontrollkarten 8.4 Besichtigungsrunde Die Kontrollkarte ist an der ZR-Ziel abzugeben siehe Grundausschreibung siehe Grundausschreibung 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 Parc Fermd siehe Grundausschreibu ng Start siehe Grundausschreibung Zuverlässigkeitsfahrt siehe Grundausschreibung Wertungsprüfungen siehe Grundausschreibung Kontrollen siehe Grundausschreibung A) B) C) siehe Grundausschreibu ng siehe Grundausschreibu ng siehe Grundausschreibu ng Allgemeine Bestimmungen Durchfahrtskontrollen (DK) Zeitkontrollen (ZK) 8.10 Mehrstunden-Enduro-RallyelCrossCountry 8.11 Tanken und Reparaturen 8.12 FremdeHilfe, Kontaktaufnahme,Begleitung siehe Grundausschreibu ng siehe Grundausschreibung Während des Wettbewerbs darf ein Motorrad nur durch seine Motorkraft, die Muskelkraft des Fahrers oder durch andere natürliche Kräfte fortbewegt werden. Ein Verstoß dagegen gilt als ,,Fremde Hilfe'. lnanspruchnahme,,Fremder Hilfe" wird mit Wertungsausschluss bestraft. 8.13 Schlussabnahme siehe Grundausschreibu ng Art.9 Wertung siehe Grundausschreibung Art. 10 Wertungsstrafen siehe Grundausschreibu ng Nichtzulassung Zusatz: - Fehlender Eintrag in der Kontrollkarte - Fahren zur Techn. Abnahme - Fahren vor dem Start (Art.8.4) (4rt.8.3) (4rt.8.3) Wertungsausschluss Zusatz: - Verlassen.der vorg^e_schriebenen Strecke - Nichtanhalten am STOP-Schild vor Einfahrt in den öffentlichen Straßenverkehr (Art. 8.3) in*. a.gi Art. 11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung siehe Grundausschreibung Art. 12 Versicherungen siehe Grundausschreibu ng Art. {3 Haftungsausschluss siehe Grungausschreibu ng Art. 14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers siehe Grundausschreibu ng Art. 15 Verantworttichkeit, Anderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung siehe Grundausschreibu ng Art. {6 Preise I Siegerehrung siehe Grundausschreibu ng Folgende Preise werden vergeben: a) b) Klassenwe-rtung: bis 30o/o der gestarteten Teilnehmer je 1 Pokal Mannschaftswertung: bis 30% der gestarteten Mannschaft-en je 1 Pokal Die Vergabe zusätzlicher Preise und Pokale bleibt vorbehalten. Preise werden nicht nachgeschickt. Art. 17 Sachrichter/ Sportwarte / Schiedsgericht I Strafen siehe Grundausschreibung Art. 18 Einsprüche siehe Grundausschreibung Art. 19 Besondere Bestimmungen {9.1 umweltbestimmungen siehe Grundausschreibung 19.2 Anti-Doping 19.3 Fahrerbesprechung siehe Grundausschreibung {siehe Zeitplan} Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung wird vom Veranstalter durch Eintrag in die Kontrollkarte bestätigt. Fehlende Eintragung führt zur Nichtzulassung zum Start. 19.4 Verhaltenbeiölunfällen Ölunfalle sind unverzüglich dem Fahrtleiter anzuzeigen. {9.5 Absage / Nichtdurchführung Der Motor Sport Club Senne e.V. im ADAC übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der Veranstaltung und kann somit nicht bei Absage oder Nichtdurchführung für irgendwelche Kösten eines Teilnehmers, die im Zusammenhang mit derVeranstaltung stehen, regresspflichtig gemachtwerden. 19.6 Fahrzeugreifen und -räder Gemäß behördlicher Auflagen sind vor dem Wiedereinfahren in den öffentlichen Verkehrsraum die Fahrzeugreifen und -räder vom Teilnehmer ausreichend zu reinigen. 19.7 Parken Auf Vorfahrtstraßen besteht nach $ 12 Abs. 3 Nr. 8a StVO ein Parkverbot. Darauf sind besonders Begleitpersonen hinzuweisen. Sollten dennoch Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt werden, müssen wir laut behördlicher Auflage die Veranstaltung bis zum Entfernen der Fahrzeuge unterbrechen, was sicherlich auch nicht in lhrem lnteresse sein sollte. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet Ort Datum Schloß Holte-Stukenbrock. tl .// 4 tt ta .t .// t -?t I I t / ,, Yr W tt.// --r ./ /.// a t f Af M0T0Rel$1:,:t,, *rnn, /u U 18.05.2015 Wagnerweg 5 33758 Schloß Holte-Stukenbrock StempelVeranstalter nterschrifi Veranstallungsleiter Unterschriftgesetzl.Vertreterd.Veranstalters Bielefeld _J lt Delbrück 64 i; :i AV.g !iüi*r t \: o r Salzkotten/A44 }[ ll not. PaderbornSchloß Neuhaus tt ll il TI l@l $ *'sa'|zkorten vil Kassel ii. l-tr r,::l . I l
© Copyright 2024 ExpyDoc