Ausschreibung 16. ADAC Enduro

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Kum
- Ausschreibung für
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Motorrad Endura-Rallye
ADAC
28t5
Ert.
201
Motorrad Enduro
5
Motorrad Cross Country
Grundtage dieser Kun-Ausschreibung ist die Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und
Motorrad Cross Gountry 2015. Die Ausschreibung hängt im Veranstalter-Büro zur Einsichtnahme aus. Die Kurz-
Ausschreibung nimmt
in allen Teilen Bezug auf die Grundausschreibung und die Serienausschreibung.
Der
Veranstalter regelt mit der Kurz-Ausschreibung die Besonderheiten seiner Veranstaltung.
Die Veranstaltung ist ein lizenzpflichtiger Clubsport-Wettbewerb und wird nach den Bestimmungen der SIVO
(Ausnahmen regelt die Grundausschreibung, Serienausschreibung), der Grundausschreibung fur Motorrad,
Enduro-Rallye, Motorrad Enduro u. Motorrad Cross Country, den DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen für
Motorsport, der vom Veranstalter veröffentlichten Kurzausschreibung und den evtl. - insbesondere auf Grund
besonderer Ereignisse (2.8. hohere Gewalt) - noch zu erlassenden Ausfuhrungsbestlmmungen organisiert und
durchgeführt. Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die
Auslegu ng der Ausschreibu ng obliegt jedoch allein dem Sportkomm issar.
Diese Kurz-Ausschreibung wurde von der Abteilung ..lugend- & Motor-Sport des ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.
unterderReg.-Nr.
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7/" ü"f.20{Sgenehmigt.
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Titel der Veranstaltung : 16. ADAC Enduro-Rallye Senne "
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Termin der Veranstaltung : 21.06.2015
I. ZEITPLAN
Datum
Uhrzeit von - bis
14.06.15
24:00
16.06.15
20.06.15
Entfällt
17:00
Uhr
-
19:00
Nennungsschluss, vorliegend beim Veranstaller
Versand der Nennungsbestätigungen (nur bei Papier-Nennung)
Uhr
Dokumenten-Abnahme
(freiwillig)
vorrangig Gruppe
1
Technische Abnahme (freiwillig)
Dokumenten-Abnahme
Uhr
nur Gruppe
Techn. Abnahme
ab 07:00 Uhr
30 Min. v. d. Start Aushang der Liste mit den zum Start zugelassenen Teilnehmern
30 Min. v. d. Start Fahrerbesprechung
{Teilnahme ist Pflicht)
Start des 1. Teilnehmers
ab 09:00 Uhr
Eintreffen des 1. Teilnehmers am Ziel
ab 11:00 Uhr
Zielankunft Rückgabe der Transponder und Lizenzen hinter der Ausfahrt
Aushang der Ergebnisse
21 .06.15 30 Min. nach Ziel
Bestandteil der Veranstaltung
21.A6.15 30 Min. nach Ziel Siegerehrung
21.06.15
21.06.15
21.06.15
21.06"15
21.06.15
21.06.15
21.06.15
ab 07:00
1
II. ORGANISATION
1
1.'l
Art.
Veranstalter- Organisation- Kommissare
Veranstalter:
Fragen zur
Veranstaltung:
Motor Sport Club Senne e.V. im ADAC
Martin Kohlenbrander, Tel. 0'157 35 23 38 1 1, E-Mail: [email protected]
Nennungen per Post an:
Martin Kohlenbrander, (s. Nennformular, oder Home Page MSC Senne e.V.)
Nennungen per E-Mail:
Mit dem Nennformular des MSC Senne an:
endurosenne20 1 [email protected]
Das Rallye-Büro ist
bis einschließlich
20.06.2015 täglich (außer Samstag, Sonn- und Feiertag)
von 10:00 Uhr bis 1B:00 Uhr unter der o.g. Anschrift und
an 21.06.2015 von 07:00 bis 16:45 Uhr erreichbar.
1.2
Organisation
Gesamtleiter:
Frank Ulinski, Büren
Fahrtleiter:
Stefan Mann, Schlangen
Stellvertr. Fahrtleiter:
Andreas Ohmke, Schloß Holte-Stukenbrock
Fahrtsekretär:
Martin Kohlen brander, Verl
Auswertung:
Ralf Grote, Leopoldshöhe
WP-Leiter:
Hans Krell, Paderborn
-WP
NN
.WP
NN
-
wP...
... ....
NN
Sachrichter:
Werden namentlich per Aushang bekannt gegeben
1.3 Sportkommissar:
Axel Koch
Schiedsgerichttechn.:
NN
1.4 Kommissare: Matthias Bartsch, NorbertWitzke,
1.5 Zeitnahme-Kommissar: RalfGrote,Leopoldshöhe
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. I Wertung der Erfolge
F. Ridzewsky
Die Erfolge dieser Veranstaltung werden gewertet für:
X ADAC Enduro Rallye Cup (ADAC München) *
X NorddeutscheADAC-Geländemeisterschaft*
X *gemäß
Motorrad-Enduro-Rallye-Meisterschaft 2015 ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. *
deren besonderen Ausschreibungsbestimmungen
X weitere div. ADAC - Meisterschaften / Pokalwettbewerbe
X Sportabzeichen des ADAC nach deren besonderen Verleihungsbestimmungen.
Art.2
Beschreibung der Veranstaltung - Aufgabenstellung
Die Veranstaltung findet in 33106 Paderborn, Alte Schanze 29, auf dem Gelände der AV.E, statt
GPS Koordinaten: N 51703486, E 8.666825
2.1
Die Veranstaltung ist aufgeteilt in eine Etappe. Sie führt über insgesamt ca. 6 Kilometer.
Davon: a) Strecke im Offentlichen Straßenverkehr. Verbindungsstrecken mit vorgeschriebener
Strecke über ca. 0 Kilometer.
b) Besichtigungsmöglichkeiten über 0 Kilometer.
c) Wertungsprüfungen auf Bestzeit über insgesamt ca.
6
Kilometer.
(Alle Angaben vorbehaltlich behördlicher Genehmigung)
2.2
AufgabenstellungundBeschreibungderWeftungsprüfungen:
Die Durchftthrung erfolgt als 2-Stunden Enduro-Rallye gemäß Punkt 8.10? der Grundausschreibung für
ADAC Enduro-Rallye/ADAC Enduro 2A15. Der Wettbewerb wird auf nur einer Wertungsprüfung
durchgefuhrt, die über die Dauer von 2 Stunden mehrfach durchfahren wird.
Die Strecke führt über ca. 6 Kilometer Wiesen,- Lehm,- Schotter- und Asphalt Untergrund und ist als
Rundkurs aufgebaut.
Art.
3
Teilnehmer/ Fahrer/ Mannschaften
Jeder Fahrer muss im Besitz einer für sein eingesetztes Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein (entfällt bei
CC)" Teilnahmeberechtigt entsprechend der Klasseneinteilung (s. Pkt. 5) sind Fahrer mit einer gültigen
DMSB-lnter-, B-, oder C-Lizenz (ausgenommen Inter-H-Lizenz). Zudem können auch nicht lizönziärte
ausländische Teilnehmer mit gtrltigem DMSB-Veranstaltungsausweis teilnehmen.
FahrerlBeifahrer können bis zur Dokumentenabnahme mit Zustimmung des Fahrtleiters ausgetauscht
werden. Der Haftungsverzicht ist von dem getauschten Fahrer/Beifahrer zu unterschreiben. Hierbei ist der
Fahrerltseifahrer selbst verantwortlich.
Eine Mannschaft besteht aus 3 Fahrern, unabhängig von der Klasse. Die Mannschaft wird nur gewertet,
wenn alle 3 Teilnehmer in Wertung ins Ziel kommen. Es dürfen nicht mehr als 5 unterschiedliche Fahrer pro
Jahr für eine Mannschaft fahren.
Art.4
4.1
Nennungen,Nenngeld,Nennungsschluss
Einreichung der Nennungen
Nennungen-JinO scnriffliöh unter Benutzung des offiziellen Nennformulars des Veranstalters an den
Veranstälter einlureicnen oder nach Einsch'reibung zum AERC oder NGM über ywvw,qn4ulo-rallve$
onfine moglich ioei üeränitaltungen parailel zu o'MSg Prädikaten kann eine andere Verfahrensweise
zutreffen).
siehe Grundausschreibung
Weitere Bestimmungen
Nenngeld
4.2
Das Nenngeld beträgt
Einzelnennung
Transponder-Leihgebühr
Transponder-Halter (Kauf)
Lizenz {Kauf}
Bearbeitungsgebtihr 1 0, 00
beiallen Teilnehmern.
€ 40,00 incl. MwSt.
€ 10,00 incl. MwSt.
€ 7,50 incl. MwSt.
€ s. Lizenzantrag
Nur übenrveisung, kein Scheck, kein Bargeld
(Bezahlung nurvor Ort) nur bei Transpondereinsatz
(Bezahlung nurvor Ort)
{Bezahlung nurvor Ort}
€ inkl. Mwst. bei nicht fristgerechtem
Nennung- und Zahlungseingang
Das Nenngeld ist zeitgleich mit der !er11qng auf das Konto bei der Sparkasse Bielefeld
rgÄNl,-bEis+eosoroio-oi9r7496+ swift Brö: spBtDEBXXX Kennwört: Enduro 2a15 zu überweisen.
Fahrers.
Fthrer nur eine überweisung mit Klasse und Name der Fahrerin/de-s
ilo
gitte
Bearbeitung der Nennung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
käine Sammelubärwäi-ungen. Diä
siehe Grundausschreibu ng
Weitere Bestimmungen
Nennungsschluss/Nennu ngsbestätigung
Nennungsschluss ist der: 14.06.20{5, vorliegend beim veranstalter
Die Teilnehmezahl ist auf 100 pro Lauf begrenzt'
4.3
Gntspreöhend freien Startplätzen)
Die Bekanntqabe der Start-Nummern erfolgt nach Nennungschluss durch Bekanntgabe auf der
internetseite-des MSC Senne e.V. im ADAC www.msc-senne.de
siehe Grundausschreibu ng
(gem. Serienausschreibung)
Weitere Bestimmungen
Art.
5
Klasseneinteilung
(Farbe der Startnummernschilder)
Enduro-Motorräder, ohne H ubraum beschränkung
Klasse ER I
offen für DMSB lnter/ B I C Lizenz
schwa rze r G ru n d/we ß e Zitl er n; rote r G ru nd/wei ße Zif'f er n;
öelber Grund/schw arze Ziffern; weißer Grund/schwarze Ziffern)
(
Klasse ER 2
i
Enduro-Motorräder, ohne
H
ubraum beschränkung
offenfürDMSBBlCLizenz
{weißer
G ru
nd/schwarze Ziffern)
Klasse ER 3
End uro-Motorräder, ohne H ubraumbeschränkung
offen für DMSB C Lizenz
(weißer Gru nd/schwarze Ziff ern)
Klasse ER4
Enduro-Motorräder
offen für DMSB lnter / B I C Lizenz Damen
(lila Grund/weiße Ziffern)
Klasse ER 5
Enduro-MotorräderBauiahr 1989 oder älter offen für DMSB lnter/ B I C Lizenz
(blauer Grund/weiße Ziffern)
Klasse ER 6
Enduro-Motorräderohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B I C Lizenz
Klasse ER 7
Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B I C Lizenz
Geburtsiahr 1964 oder älter
(grüner örund/weiße Ziffern )
Geburtsiahr 1974 oder älter
(grüner örund/weiße Ziffern)
Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB lnter / B ! C Lizenz
Alter 16 bis 22 Jahre (es gilt das tatsächliche Alter)
Eine Klasse, die nicht mindestens 2 Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der nächst hÖheren Klasse
Klasse ER 9
zusämmengelegt werden.
Klassenverpflichtung, Aufstiegspflicht gem, besonderen Bestimmungen
Veroffentlich
un
g u nter www. en
du
ro-ra llye. de.
Gastfahrer werden den jeweiligen Klassen zugeordnet.
5.{.
Die Ausschreibung weiterer Kla-ssen bleibt dem Veranstalter unter Beachtung der Grundausschreibung
freigestellt. Diese Klassen werden jedoch nicht für die Serie gewertet (Ausdahme ER8 gem.
Serienausschreibung 6.2 und 6.3.)
KlasseERS: Quad/ATV
offen für DMSB lnter / B I C Lizenz
(gelber Grund/schwarze Ziffern)
Klasse ER 10 :
Enduro-Motorräderohne Hubraumbeschränkunq
offen für DMSB C Lizenz
Einsteigerklasse
Klasse ER 11
:
Enduro-Gespanne ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter I B I C Lizenz
(gelber Grund/schwa rze Zitf ern)
Nur bei Veranstaltungen mit der Durchführungsart,,Mehrstundenenduro"
Klasse ER {2:
auf abgesperrten Rundkursen.
MX Motorräder ohne Hubraumbeschränkung (ER 12a), Quad, ATV (ER 12b)
offen für DMSB Inter/ B / C Lizenz
Mindestalter der Teilnehmer 16 Jahre
Es gelten die technischen Bestimmungen gem. GA CC.
Art.6
Techn.Bestimmungen
6.1
Alle eingesetzten Motorräder müssen während des gesamten Verlaufes der Veranstaltung der STVZO
entsprechen und mit einer leistungsfähigen Beleuchtungsanlage ausgerüstet sein. Es gelten die
Bestimmungen gem. DMSB Motorradsport Handbuch Technik firr Enduro. Abweichend hiervon kann der
Veranstalter den Fahrern für die Dauer der Wertungsprüfung die Demontage des Rückspiegels und des
Nummernschildes gestatten. Nach Beendigung der Wertungsprlifung müssen diese wieder montiert
siehe Grundausschreibung
werden.
6.2
Art.
7
Art.8
8.1
weitere Bestimmungen
siehe Grundausschreibung
Persönliche Schutzausrüstung
siehe Gru ndausschreibung
Die Fahrer müssen zweckmäßige Schutzkleidung aus Stoff oder Leder tragen, dazu Stiefel und Endurobzw. Moto-Cross-Handschuhe. Das Tragen eines Schutzhelmes ist für die Fahrer während des gesamten
Wettbewerbs Pflicht. Es dürfen nur Schützhelme benutzt werden, die der DMSB-schutzhelm-BeEtimmunq
entsprech,en q1rq vo[ qMSB zugelassen sowie bei der technischen Abnahme vorgefilhrt und markieil
worden sind. FahrerlBeifahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst veiantwortlich. Es wird
empfohlen einen Nierengurt, Brust-, Rücken- und Nackenschutzzu tragen. Dokumenten- und Technische Abnahme
siehe Grundausschreibu ng
Abnahmezeit
siehe Zeitplan
Durchführung
Kennzeichnung der Teilnehmer
Zusatz:
siehe Grundausschreibung
1.) Es werden keine Brust-/Rücken-Nummerausgegeben.
2.) Die Start-Nummernaufklebersind vor der Techn. Abnahme anzubringen.
8.2
Fahrdisziplin
Zusatz:
siehe Grundausschreibung
1.)
Jegliches Fahren vor dem Start am 21.06.2015 ab 00:00 Uhr, auch auf Parkplätzen, zur
Techn. Abnahme und von dort zum Parc Fermö, ist verboten. bei Zuwiderhandlung erfolgt
Nichtzulassung zum Start.
2.)
Ein V_erlassen der vorgeschriebenen Fahrtstrecken wird mit Wertungsausschuss geahndet.
Ein Protest
hiergegen ist nicht möglich (s. Bestimmungen der GA)
3.)
Nichtanhalten am Stopp-Schild vor Einfahrt in den öffentlichen Straßenverkehrwird mit
Wertungsausschluss bestraft
.
Die Einh.alturlg. {er Punkte 1 - 3 wird durch Beauftragte des Veranstalters überwacht. Die dazu eingeteilten,
namentlich nicht genannten Posten, sind Sachrichter.
8.3
Kontrollkarten
8.4
Besichtigungsrunde
Die Kontrollkarte ist an der ZR-Ziel abzugeben
siehe Grundausschreibung
siehe Grundausschreibung
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
Parc Fermd
siehe Grundausschreibu ng
Start
siehe Grundausschreibung
Zuverlässigkeitsfahrt
siehe Grundausschreibung
Wertungsprüfungen
siehe Grundausschreibung
Kontrollen
siehe Grundausschreibung
A)
B)
C)
siehe Grundausschreibu ng
siehe Grundausschreibu ng
siehe Grundausschreibu ng
Allgemeine Bestimmungen
Durchfahrtskontrollen (DK)
Zeitkontrollen (ZK)
8.10 Mehrstunden-Enduro-RallyelCrossCountry
8.11 Tanken und Reparaturen
8.12 FremdeHilfe, Kontaktaufnahme,Begleitung
siehe Grundausschreibu ng
siehe Grundausschreibung
Während des Wettbewerbs darf ein Motorrad nur durch seine Motorkraft, die Muskelkraft des Fahrers
oder durch andere natürliche Kräfte fortbewegt werden. Ein Verstoß dagegen gilt als ,,Fremde Hilfe'.
lnanspruchnahme,,Fremder Hilfe" wird mit Wertungsausschluss bestraft.
8.13
Schlussabnahme
siehe Grundausschreibu ng
Art.9
Wertung
siehe Grundausschreibung
Art. 10 Wertungsstrafen
siehe Grundausschreibu ng
Nichtzulassung
Zusatz:
- Fehlender Eintrag in der Kontrollkarte
- Fahren zur Techn. Abnahme
- Fahren vor dem Start
(Art.8.4)
(4rt.8.3)
(4rt.8.3)
Wertungsausschluss
Zusatz:
- Verlassen.der vorg^e_schriebenen
Strecke
- Nichtanhalten am STOP-Schild vor Einfahrt in den öffentlichen Straßenverkehr
(Art. 8.3)
in*. a.gi
Art. 11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
siehe Grundausschreibung
Art. 12 Versicherungen
siehe Grundausschreibu ng
Art.
{3
Haftungsausschluss
siehe Grungausschreibu ng
Art. 14 Freistellung von Ansprüchen
des Fahrzeugeigentümers
siehe Grundausschreibu ng
Art. 15 Verantworttichkeit, Anderung der Ausschreibung,
Absage der Veranstaltung
siehe Grundausschreibu ng
Art.
{6
Preise I Siegerehrung
siehe Grundausschreibu ng
Folgende Preise werden vergeben:
a)
b)
Klassenwe-rtung:
bis 30o/o der gestarteten Teilnehmer je 1 Pokal
Mannschaftswertung: bis 30% der gestarteten Mannschaft-en je 1 Pokal
Die Vergabe zusätzlicher Preise und Pokale bleibt vorbehalten. Preise werden nicht nachgeschickt.
Art. 17 Sachrichter/ Sportwarte / Schiedsgericht I Strafen siehe Grundausschreibung
Art. 18
Einsprüche
siehe Grundausschreibung
Art. 19 Besondere Bestimmungen
{9.1 umweltbestimmungen
siehe Grundausschreibung
19.2 Anti-Doping
19.3 Fahrerbesprechung
siehe Grundausschreibung
{siehe Zeitplan}
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung wird vom Veranstalter durch Eintrag in die Kontrollkarte
bestätigt. Fehlende Eintragung führt zur Nichtzulassung zum Start.
19.4
Verhaltenbeiölunfällen
Ölunfalle sind unverzüglich dem Fahrtleiter anzuzeigen.
{9.5
Absage / Nichtdurchführung
Der Motor Sport Club Senne e.V. im ADAC übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der
Veranstaltung und kann somit nicht bei Absage oder Nichtdurchführung für irgendwelche Kösten
eines Teilnehmers, die im Zusammenhang mit derVeranstaltung stehen, regresspflichtig gemachtwerden.
19.6 Fahrzeugreifen
und -räder
Gemäß behördlicher Auflagen sind vor dem Wiedereinfahren in den öffentlichen Verkehrsraum die
Fahrzeugreifen und -räder vom Teilnehmer ausreichend zu reinigen.
19.7
Parken
Auf Vorfahrtstraßen besteht nach
$
12 Abs.
3 Nr. 8a StVO ein Parkverbot. Darauf sind besonders
Begleitpersonen hinzuweisen. Sollten dennoch Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt werden, müssen wir
laut behördlicher Auflage die Veranstaltung bis zum Entfernen der Fahrzeuge unterbrechen, was sicherlich
auch nicht in lhrem lnteresse sein sollte.
Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet
Ort
Datum
Schloß Holte-Stukenbrock.
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18.05.2015
Wagnerweg 5
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
StempelVeranstalter
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Unterschriftgesetzl.Vertreterd.Veranstalters
Bielefeld
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Delbrück
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