Antrag auf Teilzeit in Form eines Sabbaticals

41.1.4
10/2011
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Personalstelle
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form eines Sabbaticals
Antragsteller
Nachname
Vorname
Amtsbezeichnung
Name und Anschrift der Schule
Beantragter Zeitraum ab
bis Datum
Schwerbehinderung
 nein
Beantragte Anzahl von Jahren1)





zwei Jahre
drei Jahre
vier Jahre
fünf Jahre
sechs Jahre
Freistellungsphase2)





Jahr
 zwölf Jahre
 dreizehn Jahre
 vierzehn Jahre
Jahr
 vom 01.02.
Datum
sieben Jahre
acht Jahre
neun Jahre
zehn Jahre
elf Jahre
Grad der Behinderung in Prozent
 ja
 vom 01.08.
Jahr
Jahr
 bis 31.01.
 bis 31.07.
Unterschrift der Lehrkraft
Stellungnahme der Schulleitung
Der Antrag wird
Datum
 befürwortet
Unterschrift der Schulleitung
 nicht befürwortet
Begründung bei Ablehnung
wird vom Staatlichen Schulamt ausgefüllt
Bearbeitungsvermerke Personalstelle
Eintritt in den Ruhestand am Die Voraussetzungen für die Genehmigung des Sabbaticals sind
 erfüllt
Freistellung vom
 nicht erfüllt
bis
geprüft am
 von 26
 erfolgen
Arbeitsphase vom
Anzahl LWS für die Gesamtdauer der Bewilligung
 von 25
Die Genehmigung der Gesamtdauer kann
aufgestellt am

 nicht erfolgen
bis
Handzeichen Sachbearbeitung Personal
von 27
Unterschrift Leitende Sachbearbeitung Personal
Stellungnahme örtlich zuständige Schulaufsicht
Der Antrag wird
 befürwortet
Datum
Handzeichen örtlich zuständige Schulaufsicht
Datum
Handzeichen
 nicht befürwortet
Begründung bei Ablehnung
Entscheidung des Leiters
Der Antrag wird
 genehmigt
 nicht genehmigt
Bearbeitung Personalstelle
Bescheid erstellt (Datum/Handzeichen)
Datenerfassung in APSIS (Datum/Handzeichen)
Meldung an die ZBB Cottbus (Datum/Handzeichen) Aktualisierung der P-Akte (Datum/Handzeichen)
1)Teilzeitbeamte:
2)Die
Aktualisierung Planung (Datum/Handzeichen)
Kopie an Schwerbehindertenvertretung
Die Teilzeitbeschäftigung während des Sabbaticals darf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit nicht überschreiten.
ununterbrochene Freistellungsphase von einem Jahr/von zwei Jahren darf nur am Ende des Bewilligungszeitraumes in Anspruch genommen werden.