12. - 14. Juni 2015 Eines der größten Turniere in Südbaden Alle Spiele finden auf Rasen statt! Spiel und Spaß - denn Tradition verpflichtet ! Freitag - Openingparty Samstag - 12. Beach Party DJ Andi Turnierprogramm Samstag, 13. Juni Beginn 10:00 Uhr Damen Herren weibliche A-Jugend männliche A-Jugend weibliche B-Jugend männliche B-Jugend Sonntag, 14. Juni (Vorrunde) (Vorrunde) (Vorrunde) (Vorrunde) (Vorrunde) (Vorrunde) Wissenswertes: Meldegebühren: • je Seniorenmannschaft 45,- € • je Jugendmannschaft 35,- € • pro Verein max. 180,- € • zzgl. 20,- € Müllgebühren pro Mannschaft, die sich zum Zelten anmeldet (max. 100,- € / Verein) • bei Bedarf können Festgarnituren gegen Pfand ausgeliehen werden Eure Anmeldung können wir nur bei Eingang der Meldegebühr bis zum 07.06.2015 auf das nachfolgende Konto anerkennen. ☛ Förderverein Niederbühler Aktiven-Handball Ktnr. 71138801, BLZ 665 623 00 VR-Bank in Mittelbaden Verwendungszweck: Angabe des Vereinsnamen + Mannschaft Beginn 10:00 Uhr Damen Herren weibliche A-Jugend männliche A-Jugend weibliche B-Jugend männliche B-Jugend (Finalrunde) (Finalrunde) (Finalrunde) (Finalrunde) (Finalrunde) (Finalrunde) weibliche C-Jugend männliche C-Jugend weibliche D-Jugend männliche D-Jugend gemischte (m+w) E-Jugend gemischte (m+w) F-Jugend Die Turniere werden in festen Zeitfenstern ausgetragen, so dass keine langen Wartezeiten entstehen ! Altersbeschränkungen: • bei den Jugendmannschaften dürfen sowohl alte, als auch neue Jahrgänge mitspielen. über unsere e n r e g ir w ung nehmen ld e m n e oder d A l. e h r e h u I b r e d ie .handball-n w w w e g a p e Hom gegen. per Mail ent Anmeldeschluss: 24.05.2015 Kontaktperson: Patrick Frank Tel. +49 (0) 170 7579338 E-mail: [email protected] www.handball-niederbuehl.de Veranstalter: Förderverein Niederbühler Aktiven-Handball e.V. ☛ www.facebook.com/ groups/SVN.Handball - Openingparty g a t i Fre Rahmenprogramm ✔ Zelt- und Duschmöglichkeiten direkt auf dem Turniergelände ✔ Frühstück am Samstag und Sonntag ✔ Freibad in 500 m Entfernung ✔ Alterskontrolle bei den Abendveranstaltungen gemäß Jugendschutzgesetz Baileys ✔ Vorlage Erlaubnisformular für Disco-und Tanzveranstaltungen über den Link http://www.landkreis-rastatt.de/servlet/PB/show/1982356/Jugendpflege_Erlaubnisformular_Disco-Tanzveranstaltungen.pdf können Sie das Formular downloaden und dem Mannschaftsverantwortlichen mitgeben. Sonntags: ✔ Kinderschminken ✔ Spaß- und Sportmobil tag s m a S g+ E a t i 2 e 1 Fr ritt: t n a w u o t y t n a i wh y a p r t a y P h c a .Be COOLE DRINK – S HEIßE RHYT HMEN DJ Andi Landkreis Rastatt Polizeidirektion Rastatt Das Ausfüllen der Rückseite dieses Informationsblattes wird allen Jugendlichen bei vielen Veranstaltungen helfen den Veranstalter und seinen Aufsichtspersonen sowie auch der Polizei nachzuweisen, dass die Eltern mit der Anwesenheit ihres Kindes einverstanden sind. Bitte bedenken Sie als Verantwortliche beim Erteilen des Erziehungsauftrages: • Die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein! Er/sie sollte sich gegenüber anderen ausweisen können. • Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können! Prinzipiell gilt: Die/der Erziehungsbeauftragte übernimmt auch in rechtlicher Hinsicht die Verantwortung für Ihr Kind, z.B. die Aufsichtspflicht. Überzeugen Sie sich, ob sie/er dieser Aufgabe gewachsen ist. • Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen (z.B. Disco-Besuchen) die Heimfahrt Ihres Kindes sicher! • Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht! • Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes Bescheid weiß: Alkoholverbot unter 16 Jahren, keine Spirituosen, auch keine branntweinhaltigen Getränke (auch keine branntweinhaltige Mixgetränke) und keine Tabakwaren unter 18 Jahren. • Wenn Ihr Kind an Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe teilnimmt (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Jugendgruppen, Sportvereine usw.) sind die jeweiligen Veranstalter Erziehungsbeauftragte im Sinne des Gesetzes, wenn es sich um spezielle Veranstaltungen für Kinder oder Jugendliche handelt und eine Genehmigung hierfür vorliegt. Eine gesonderte Beauftragung ist dann nicht notwendig. Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 01. April 2003 besteht die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen eine "erziehungsbeauftragte Person" zu benennen. In Begleitung dieser Person, die ausdrücklich beauftragt sein muss, sind gestattet: • der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren • der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren • der Besuch von Gaststätten durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren • der Besuch dieser Angebote durch ältere Kinder bzw. Jugendliche außerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen. Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form vor. Sie können gerne das umseitige Formular verwenden, auf dem Sie alle wichtigen Informationen eintragen können. Liebe Eltern, künftige Erziehungsbeauftragte, liebe Jugendliche! Jugendschutz durch Erziehungsbeauftragte ______________________________________________________ (Adresse) Datum ________________ __________________________ ___________________ ________________ Personensorgeberechtigte Eltern Erziehungsbeauftragte/r Jugendliche/r Wir bestätigen die Richtigkeit der Beauftragung und haben die Informationen auf der Rückseite zur Kenntnis genommen. Unterschriften telefonisch erreichbar unter ________________________________________ Frau / Herr ______________________________________________________ (Vorname, Name) wohnhaft ______________________________________________________ (Adresse) Erziehungsbeauftragte Person ist: Die Erlaubnis für meine Tochter/meinen Sohn gilt bis um _________ Uhr. wird beim Kino-/Gaststätten-/Disco-Besuch in der Nacht zum ___.___. 200___ von einer erziehungsbeauftragten Person gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes begleitet. Alter _________________ Jahre Vorname, Name _________________________________________________ meine Tochter / mein Sohn telefonisch erreichbar unter _________________________________________ wohnhaft Frau / Herr ______________________________________________________ (Vorname, Name) Personensorgeberechtigte / Eltern: Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz
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