Einladung Handballfest SV Niederbühl 12.

12. - 14. Juni 2015
Eines der größten Turniere in Südbaden
Alle Spiele finden auf Rasen statt!
Spiel und Spaß - denn Tradition verpflichtet !
Freitag - Openingparty
Samstag - 12. Beach Party
DJ Andi
Turnierprogramm
Samstag, 13. Juni
Beginn 10:00 Uhr
Damen
Herren
weibliche A-Jugend
männliche A-Jugend
weibliche B-Jugend
männliche B-Jugend
Sonntag, 14. Juni
(Vorrunde)
(Vorrunde)
(Vorrunde)
(Vorrunde)
(Vorrunde)
(Vorrunde)
Wissenswertes:
Meldegebühren:
• je Seniorenmannschaft 45,- €
• je Jugendmannschaft 35,- €
• pro Verein max. 180,- €
• zzgl. 20,- € Müllgebühren pro Mannschaft,
die sich zum Zelten anmeldet (max. 100,- € / Verein)
• bei Bedarf können Festgarnituren gegen Pfand ausgeliehen werden
Eure Anmeldung können wir nur bei Eingang der Meldegebühr
bis zum 07.06.2015 auf das nachfolgende Konto anerkennen.
☛
Förderverein Niederbühler Aktiven-Handball
Ktnr. 71138801, BLZ 665 623 00 VR-Bank in Mittelbaden
Verwendungszweck: Angabe des Vereinsnamen + Mannschaft
Beginn 10:00 Uhr
Damen
Herren
weibliche A-Jugend
männliche A-Jugend
weibliche B-Jugend
männliche B-Jugend
(Finalrunde)
(Finalrunde)
(Finalrunde)
(Finalrunde)
(Finalrunde)
(Finalrunde)
weibliche C-Jugend
männliche C-Jugend
weibliche D-Jugend
männliche D-Jugend
gemischte (m+w) E-Jugend
gemischte (m+w) F-Jugend
Die Turniere werden in festen
Zeitfenstern ausgetragen, so
dass keine langen Wartezeiten
entstehen !
Altersbeschränkungen:
• bei den Jugendmannschaften dürfen sowohl alte,
als auch neue Jahrgänge mitspielen.
über unsere
e
n
r
e
g
ir
w
ung nehmen
ld
e
m
n
e oder
d
A
l.
e
h
r
e
h
u
I
b
r
e
d
ie
.handball-n
w
w
w
e
g
a
p
e
Hom
gegen.
per Mail ent
Anmeldeschluss: 24.05.2015
Kontaktperson:
Patrick Frank
Tel. +49 (0) 170 7579338
E-mail: [email protected]
www.handball-niederbuehl.de
Veranstalter: Förderverein Niederbühler Aktiven-Handball e.V.
☛
www.facebook.com/
groups/SVN.Handball
- Openingparty
g
a
t
i
Fre
Rahmenprogramm
✔ Zelt- und Duschmöglichkeiten direkt
auf dem Turniergelände
✔ Frühstück am Samstag und Sonntag
✔ Freibad in 500 m Entfernung
✔ Alterskontrolle bei den Abendveranstaltungen
gemäß Jugendschutzgesetz
Baileys
✔ Vorlage Erlaubnisformular für
Disco-und Tanzveranstaltungen
über den Link
http://www.landkreis-rastatt.de/servlet/PB/show/1982356/Jugendpflege_Erlaubnisformular_Disco-Tanzveranstaltungen.pdf
können Sie das Formular downloaden und dem Mannschaftsverantwortlichen mitgeben.
Sonntags:
✔ Kinderschminken
✔ Spaß- und Sportmobil
tag
s
m
a
S
g+
E
a
t
i
2
e
1
Fr ritt:
t
n
a
w
u
o
t
y
t
n
a
i wh
y
a
p
r
t
a
y
P
h
c
a
.Be
COOLE
DRINK –
S
HEIßE
RHYT
HMEN
DJ Andi
Landkreis Rastatt
Polizeidirektion Rastatt
Das Ausfüllen der Rückseite dieses Informationsblattes wird allen Jugendlichen bei
vielen Veranstaltungen helfen den Veranstalter und seinen Aufsichtspersonen sowie
auch der Polizei nachzuweisen, dass die Eltern mit der Anwesenheit ihres Kindes
einverstanden sind.
Bitte bedenken Sie als Verantwortliche beim Erteilen des Erziehungsauftrages:
• Die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein! Er/sie sollte sich
gegenüber anderen ausweisen können.
• Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in der Situation
verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können! Prinzipiell
gilt: Die/der Erziehungsbeauftragte übernimmt auch in rechtlicher Hinsicht die
Verantwortung für Ihr Kind, z.B. die Aufsichtspflicht. Überzeugen Sie sich, ob
sie/er dieser Aufgabe gewachsen ist.
• Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen (z.B. Disco-Besuchen)
die Heimfahrt Ihres Kindes sicher!
• Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung
Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht!
• Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des
Jugendschutzgesetzes Bescheid weiß: Alkoholverbot unter 16 Jahren, keine
Spirituosen, auch keine branntweinhaltigen Getränke (auch keine
branntweinhaltige Mixgetränke) und keine Tabakwaren unter 18 Jahren.
• Wenn Ihr Kind an Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe teilnimmt
(Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Jugendgruppen, Sportvereine usw.)
sind die jeweiligen Veranstalter Erziehungsbeauftragte im Sinne des Gesetzes,
wenn es sich um spezielle Veranstaltungen für Kinder oder Jugendliche handelt
und eine Genehmigung hierfür vorliegt. Eine gesonderte Beauftragung ist dann
nicht notwendig.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 01. April 2003 besteht die
Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen eine "erziehungsbeauftragte
Person" zu benennen.
In Begleitung dieser Person, die ausdrücklich beauftragt sein muss, sind gestattet:
• der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren
• der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter
16 Jahren
• der Besuch von Gaststätten durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
• der Besuch dieser Angebote durch ältere Kinder bzw. Jugendliche
außerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen.
Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form vor. Sie können gerne
das umseitige Formular verwenden, auf dem Sie alle wichtigen Informationen
eintragen können.
Liebe Eltern, künftige Erziehungsbeauftragte, liebe Jugendliche!
Jugendschutz durch Erziehungsbeauftragte
______________________________________________________
(Adresse)
Datum ________________
__________________________ ___________________ ________________
Personensorgeberechtigte Eltern Erziehungsbeauftragte/r Jugendliche/r
Wir bestätigen die Richtigkeit der Beauftragung und haben die Informationen auf
der Rückseite zur Kenntnis genommen.
Unterschriften
telefonisch erreichbar unter ________________________________________
Frau / Herr ______________________________________________________
(Vorname, Name)
wohnhaft ______________________________________________________
(Adresse)
Erziehungsbeauftragte Person ist:
Die Erlaubnis für meine Tochter/meinen Sohn gilt bis um _________ Uhr.
wird beim Kino-/Gaststätten-/Disco-Besuch in der Nacht zum ___.___. 200___
von einer erziehungsbeauftragten Person gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 des
Jugendschutzgesetzes begleitet.
Alter _________________ Jahre
Vorname, Name _________________________________________________
meine Tochter / mein Sohn
telefonisch erreichbar unter _________________________________________
wohnhaft
Frau / Herr ______________________________________________________
(Vorname, Name)
Personensorgeberechtigte / Eltern:
Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz