MERKBLATT ZUR BEANTRAGUNG DER FÖRDERUNG FÜR DIE WEITERBILDUNG KINDER- UND JUGENDMEDIZIN RECHTLICHE GRUNDLAGEN ► Richtlinie zur Förderung der ambulanten Weiterbildung für Kinderund Jugendmedizin GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN ► Monatliche Förderhöhe und maximal Förderdauer: - ganztags: 1.000,- € bei mind. 38,5 Stunden/Woche für maximal 6 Monate - dreiviertel Stelle: 750,- € bei mind. 29 Stunden/Woche für maximal 8 Monate - halbtags: 500,- € bei mind. 19,5 Stunden/Woche für maximal 12 Monate ► Monatliche Bruttogehalt für den Arzt in Weiterbildung (AiW) soll nicht unter: - 3.500,- € bei voller Arbeitszeit - 2.625,- € bei 75% der regelmäßigen Arbeitszeit - 1.750,- € bei 50% der regelmäßigen Arbeitszeit liegen VORGEHENSWEISE DER BEANTRAGUNG ► Praxisinhaber stellt Antrag auf Beschäftigung eines AiW bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) (Antrag finden Sie im Downloadbereich) ► Für einen Förderbeginn in der ersten Jahreshälfte (Förderbeginn 01.01.) ist der vollständige Förderantrag bis zum 30.09. des jeweiligen Vorjahres einzureichen ► Für einen Förderbeginn in der zweiten Jahreshälfte (Förderbeginn 01.07.) ist der vollständige Förderantrag bis zum 31.03. desselben Jahres einzureichen ► Im Antrag: „Finanzielle Förderung Kinder- und Jugendmedizin“ ankreuzen KV Hessen Seite 1 von 3 Version: 08.06.15 ► Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: - Kopie der deutschen Approbation des AiW oder vorübergehende Erlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung - Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des AiW - Kopie der Weiterbildungsermächtigung des Praxisinhabers - Kopie des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Arbeitsvertrages zwischen dem Antragsteller und angestellten AiW - Nachweis, dass eine Vorwegentscheidung bei der Landesärztekammer beantragt wurde (im Antrag auf Seite 3 „Vorwegentscheidung beantragt“ ankreuzen) ZUSAGE DER FÖRDERUNG ► Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von der KVH einen Bescheid über die finanzielle Förderung eines AiW ZAHLUNG DER FÖRDERGELDER ► Der Förderbetrag wird von der KVH, unter Voraussetzung der Vorlage der Gehaltsnachweise aller geförderten Monate und der Vorwegentscheidung der Landesärztekammer Hessen, nach Abschluss des entsprechenden Förderzeitraumes gezahlt ► Eine rückwirkende Einreichung der Gehaltsnachweise und der Vorwegentscheidung, später als einen Monat nach Abschluss des Förderzeitraums, ist nicht möglich; in diesen Fällen ist keine Auszahlung mehr möglich ► Aus der Vorwegentscheidung muss ersichtlich sein, dass Weiterbildungszeiten in der Facharztkompetenz Kinder- und Jugendmedizin noch abzuleisten sind und dass der noch abzuleistende Weiterbildungsabschnitt in der Weiterbildungspraxis anerkannt werden kann ► Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich ► Eine Förderung erfolgt ausschließlich für die Zeiträume von ganzen Monaten KV Hessen Seite 2 von 3 Version: 08.06.15 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ► AiW muss empfangene Fördergelder zurückzahlen, wenn er die Weiterbildung zum Facharzt nicht abschließt ► Kann wegen der Begrenztheit der Fördermittel nicht allen Anträgen entsprochen werden, wird nach Ablauf der Einreichungsfristen anhand der in Punkt 3 b der Richtlinie genannten Entscheidungskriterien über die Reihenfolge der Bewilligung der Anträge entschieden ► Darüber hinaus werden, bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, die Anträge im Rahmen eines Losverfahrens ausgewählt Abteilung Qualitätsförderung Tel: 069 79502-972 Fax: 069 79502-8922 E-Mail: [email protected] KV Hessen Seite 3 von 3 Kassenärztliche Vereinigung Hessen Abteilung Qualitätsförderung Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Version: 08.06.15
© Copyright 2024 ExpyDoc