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MERKBLATT ZUR BEANTRAGUNG DER FÖRDERUNG FÜR DIE
WEITERBILDUNG KINDER- UND JUGENDMEDIZIN
RECHTLICHE
GRUNDLAGEN
► Richtlinie zur Förderung der ambulanten Weiterbildung für Kinderund Jugendmedizin
GRUNDSÄTZLICHE
INFORMATIONEN
► Monatliche Förderhöhe und maximal Förderdauer:
- ganztags: 1.000,- € bei mind. 38,5 Stunden/Woche für
maximal 6 Monate
- dreiviertel Stelle: 750,- € bei mind. 29 Stunden/Woche für
maximal 8 Monate
- halbtags: 500,- € bei mind. 19,5 Stunden/Woche für
maximal 12 Monate
► Monatliche Bruttogehalt für den Arzt in Weiterbildung (AiW) soll
nicht unter:
- 3.500,- € bei voller Arbeitszeit
- 2.625,- € bei 75% der regelmäßigen Arbeitszeit
- 1.750,- € bei 50% der regelmäßigen Arbeitszeit
liegen
VORGEHENSWEISE DER
BEANTRAGUNG
► Praxisinhaber stellt Antrag auf Beschäftigung eines AiW bei der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) (Antrag finden Sie im
Downloadbereich)
► Für einen Förderbeginn in der ersten Jahreshälfte (Förderbeginn
01.01.) ist der vollständige Förderantrag bis zum 30.09. des
jeweiligen Vorjahres einzureichen
► Für einen Förderbeginn in der zweiten Jahreshälfte (Förderbeginn
01.07.) ist der vollständige Förderantrag bis zum 31.03. desselben
Jahres einzureichen
► Im Antrag: „Finanzielle Förderung Kinder- und Jugendmedizin“
ankreuzen
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► Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Kopie der deutschen Approbation des AiW oder vorübergehende
Erlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des AiW
- Kopie der Weiterbildungsermächtigung des Praxisinhabers
- Kopie des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
Arbeitsvertrages zwischen dem Antragsteller und angestellten
AiW
- Nachweis, dass eine Vorwegentscheidung bei der
Landesärztekammer beantragt wurde (im Antrag auf Seite 3
„Vorwegentscheidung beantragt“ ankreuzen)
ZUSAGE DER
FÖRDERUNG
► Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von der KVH einen
Bescheid über die finanzielle Förderung eines AiW
ZAHLUNG DER
FÖRDERGELDER
► Der Förderbetrag wird von der KVH, unter Voraussetzung der
Vorlage der Gehaltsnachweise aller geförderten Monate und der
Vorwegentscheidung der Landesärztekammer Hessen, nach
Abschluss des entsprechenden Förderzeitraumes gezahlt
► Eine rückwirkende Einreichung der Gehaltsnachweise und der
Vorwegentscheidung, später als einen Monat nach Abschluss des
Förderzeitraums, ist nicht möglich; in diesen Fällen ist keine
Auszahlung mehr möglich
► Aus der Vorwegentscheidung muss ersichtlich sein, dass
Weiterbildungszeiten in der Facharztkompetenz Kinder- und
Jugendmedizin noch abzuleisten sind und dass der noch
abzuleistende Weiterbildungsabschnitt in der Weiterbildungspraxis
anerkannt werden kann
► Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich
► Eine Förderung erfolgt ausschließlich für die Zeiträume von ganzen
Monaten
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ZUSÄTZLICHE
INFORMATIONEN
► AiW muss empfangene Fördergelder zurückzahlen, wenn er die
Weiterbildung zum Facharzt nicht abschließt
► Kann wegen der Begrenztheit der Fördermittel nicht allen Anträgen
entsprochen werden, wird nach Ablauf der Einreichungsfristen
anhand der in Punkt 3 b der Richtlinie genannten
Entscheidungskriterien über die Reihenfolge der Bewilligung der
Anträge entschieden
► Darüber hinaus werden, bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung
stehenden Fördermittel, die Anträge im Rahmen eines
Losverfahrens ausgewählt
Abteilung Qualitätsförderung
Tel: 069 79502-972
Fax: 069 79502-8922
E-Mail: [email protected]
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Abteilung Qualitätsförderung
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt
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