Sportanglerverein Sand am Main e.V. Merkblatt 2015

Sportanglerverein Sand am Main e.V.
Merkblatt 2015
Verein für Fischwaid und Gewässerschutz
www.angelverein-sand-am-main.de
1.
Aufnahmeanträge
Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich zu stellen. Antragsvordrucke sind bei allen Vorstandsmitgliedern, im Anglerheim und bei Frey Fishing erhältlich. Über die Mitgliedschaft wird durch Vorstandsbeschluss
entschieden.
2.
Aufnahmebeiträge
Erwachsene
- wohnhaft in Sand a. M.
60,- Euro
auswärts wohnhaft
120,- Euro
Jugendliche
- wohnhaft in Sand a. M.
30,- Euro
auswärts wohnhaft
60,- Euro
Jugendlicher ist, wer am 01.01. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
3.
4.
Mitgliedsbeiträge
Erwachsene
- aktiv
78,- Euro
passiv
16,- Euro
Jugendliche
- aktiv
58,- Euro
passiv
8,- Euro
Ehrenmitglieder
- aktiv
62,- Euro
passiv
beitragsfrei
Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied hat im Jahr 8 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Von Arbeitseinsätzen befreit
sind Jugendliche unter 15 Jahre, Erwachsene ab 65 Jahre, Ehrenmitglieder sowie Schwerbehinderte mit
amtlichem Ausweis (mindestens 50 %). Arbeitsstunden sind nur im engsten Familienkreis übertragbar. Für
nicht geleistete Pflichtstunden werden Zusatzbeiträge erhoben.
5.
Zusatzbeiträge
Aktive Mitglieder 15 bis 64 Jahre
6.
15,- Euro
pro nicht geleistete Arbeitsstunde
Beitragszahlung
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge durch Bankeinzug abbuchen zu lassen. Bei Freistellung von
dieser Verpflichtung in besonderen Fällen sind die Beiträge auf das Konto bei der Sparkasse Sand zu
überweisen. IBAN: DE87 7935 1730 0000 5600 78; Gläubiger-ID: DE25 ZZZ0 0000 6535 90
Die Beiträge für passive Mitgliedschaft werden im Januar eingezogen. Aktive Mitglieder zahlen beim Lösen
des Jahreserlaubnisscheins die Beitragsdifferenz (Erwachsene 62,- Euro, Jugendliche 50,-Euro). Die
Zusatzbeiträge werden nach Jahresablauf eingezogen. Die Angelerlaubnis gilt für alle Angelgewässer.
Wer bis 31. März seinen Beitrag für das laufende Jahr nicht bezahlt hat, wird ohne Erinnerung aus dem
Verein ausgeschlossen.
7.
Anschriften- und Bankänderungen
Anschriftenänderungen und Änderungen von Bankverbindungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
Etwaige, durch nicht gemeldete Änderungen entstandene Post- und Bankkosten hat das Mitglied dem
Verein zu erstatten. Änderungen nach Möglichkeit per E-Mail an [email protected] senden
8.
Ehrenmitgliedschaft
Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Sie kann wegen besonderer Verdienste um den
Verein oder wegen langjähriger Mitgliedschaft ausgesprochen werden.
9. Austritte und Ausschlüsse
Austrittserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie wirken zum 31.12. des laufenden Jahres.
Ausschlüsse können durch Vorstandsbeschluß mit sofortiger Wirkung erfolgen. Eine Rückerstattung von
Vereinsbeiträgen ist nicht möglich.
10. Angelerlaubnisgebühren
Tageskarte
für 1 Tag
für 3 Tage
10,25,-
Euro
Euro
Wochenkarte
für 1 Woche
50,-
Euro
10,-
Euro
Bootskarte (nur für aktive Vereinsmitglieder)
Aktive Vereinsmitglieder zahlen keine Angelerlaubnisgebühren (außer Bootskarte).
11. Ausgabestellen für Erlaubnisscheine
Frey Fishing, Obere Länge 22
12. Bootserlaubnis (nur Vereinsmitglieder)
Für Inhaber von Bootskarten gilt die Erlaubnis vom 16.05. bis 31.01. Ab 01.11. ist das Bootsangeln nur
außerhalb des Naturschutzbereiches erlaubt. Bootsnummern müssen vom Ufer aus zu erkennen sein!
Wer bereits eine Bootsnummer besitzt, aber im laufenden Jahr keine Bootserlaubnis löst, muss seine
Bootsnummer wieder abgeben.
13. Nachtangeln (nur Vereinsmitglieder mit Jahreskarte)
In der Zeit vom 16.05. bis 31.01. ist das Nachtangeln in folgenden Bereichen erlaubt:
- An der „Pappelallee“
- Am „Siedler-Spielplatz“
- In allen Altmaingewässern
Das Aufstellen von Zelten, auch ohne Boden, sowie Schirmzelten ist verboten!
14. Angelsperren und Einschränkungen
Hinweisschilder sowie Veröffentlichungen in den Vereinskästen (am Anglerheim und bei Frey Fishing,
Obere Länge 22) über Angelsperren und Einschränkungen sind zu beachten. Gewässer mit ausgelegten
Bojen sind gesperrt. In den Amphibienbiotopen (östlich des Obermains) und in ausgewiesenen
Verbotszonen ist jegliches Angeln untersagt.
15. Raubfischangeln
Das Angeln auf Hecht und Zander ist nur in der Zeit vom 16.05 bis 31.01. erlaubt,
Das Angeln mit dem lebenden Köderfisch ist gesetzlich verboten.
16. Senken
Das Senken von Köderfischen ist in den Altmaingewässern verboten.
17. Mindestmaße und Schonzeiten
Karpfen
Gras-, Silber- und Marmorkarpfen
Schleie
Aal
Aalrutte
Hecht
Zander
Waller
Rapfen
Rotauge/Rotfeder
Mindestmaß
35 cm
28 cm
50 cm
30 cm
70 cm
50 cm
70 cm
40 cm
keine
Schonzeit
keine
ganzjährig in allen Gewässern
keine
keine
keine
01.02. - 15.05.
01.02. - 15.05
keine
01.04. - 31.05.
01.04. - 15.05.
18. Fangbegrenzungen
Pro Woche dürfen 2 Hechte oder Zander und 2 Karpfen oder Schleien und 5 Brassen gefangen werden.
Für alle übrigen Fische gibt es keine Fangbegrenzungen.
19. Verhaltens- und Umweltvorschriften
Die Angelgewässer und ihre Ufer sind sauber zu halten.
Im Altmain- und Naturschutzbereich darf nur auf öffentlichen Wegen und zu den Parkplätzen gefahren
werden.
Die Vorschriften im Naturschutzgebiet sind streng zu beachten.
20. Kontrollen
Die Angler sind verpflichtet, den vom Anglerverein beauftragten Kontrollpersonen Auskünfte über Fänge
zu geben sowie den Erlaubnisschein zur Kontrolle auszuhändigen und Fänge vorzuzeigen.
Ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beauftragte Kontrollpersonen sind
befugt, nicht beaufsichtigte Angeln sowie bei sonstigen Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen und
Fänge zu beschlagnahmen.
21. Gemeinschaftsangeln
Anangeln
am
03.05.15 (So.)
06.00 bis 10.30 Uhr - Obermain
Sommernacht- und Pokalangeln
am
27.06.15 (Sa.)
16.00 bis 21.30 Uhr - Obermain
Königsangeln
am
27.09.15 (So.)
07.00 bis 11.30 Uhr – Matern + kleiner Baggersee
Raubfischangeln
am
08.11.15 (So.)
07.30 bis 11.00 Uhr – Pappelallee bis Maineinlauf
Die Startkartenausgabe erfolgt jeweils 1 Stunde bis spätestens 30min vor Beginn. Abwaage siehe
Startkarte; Siegerehrung findet am Anglerheim statt.
In der Zeit der vereinsinternen Gemeinschaftsangeln und während den Mitgliederversammlungen sind alle
(sonstigen) Gewässer für Vereinsmitglieder gesperrt (Ausnahme Jugendangeln). Für Jugendliche gilt die
Gewässersperre auch während den Jugendgemeinschaftsangeln.
22. Fanglisten
Jeder Fisch, der dem Gewässer entnommen wird, muss in die Fangliste eingetragen werden. Fanglisten
liegen bei den Ausgabestellen aus oder können auf unserer Homepage ausgedruckt werden. Beim Lösen
der Jahreskarte müssen die Fanglisten abgegeben werden. Neue Jahreskarten können nur gelöst werden,
wenn die Fangliste des abgelaufenen Jahres abgegeben wurde.
23. sonstige Veranstaltungen
Schafkopfrennen:
20.02.15 (Fr.) um 19.00 Uhr im Anglerheim.
Anglerflohmarkt:
14.03.15 (Sa.) 9.00 - 14.00 Uhr im Anglerheim.
Fischfest:
30.05. + 31.05.15 (Sa. + So.) am Anglerheim.
Öffentliche Hegefischen:
11./12.04.15
09./10.05.15
12./13.09.15
03./04.10.15
An diesen
Terminen
ist das
Bootsangeln
untersagt!
24. Vorstandschaft
Vorstandsvorsitzender:
Dieter Ackermann, Pfarrgasse 6, 97522 Sand am Main
Tel. 09524 / 63 28
Stellvertretender Vorsitzender
und Technischer Verwalter:
Herbert Reuß, Bergstraße 17, 97522 Sand am Main
Tel. 09524 / 95 81
Finanzverwalter:
Matthias Klauda, Bräuleinsgasse 7, 96151 Breitbrunn
Tel. 09536 / 12 16
Protokollführer:
Detlef Schmitt, Eichendorffstraße 10, 97522 Sand am Main
Tel. 0171 / 79 72 008
Schriftführer und Pressewart:
Elmar Brenner, Bahnhofstraße 19, 96181 Rauhenebrach-Geusfeld
Tel. 09554 / 471
Datenverwalter:
Simon Frey, Laubachstraße 11, 97478 Knetzgau
Tel. 0171 / 41 87 868
Für Datenänderungen: [email protected]
Gewässerwart:
Reinhold Bäuerlein, Bahnhofstraße 3, 96181 Rauhenebrach-Geusfeld
Tel. 09554 / 82 03
Jugendwart:
Fred Weigmann, Georg-Schäfer-Straße 52, 97500 Ebelsbach
Tel. 09522 / 81 26
Adresse am Campingplatz: Straße 21, Platz 5
Stellv. Jugendwart:
Julian Feuerlein, Obere Torstraße 6, 97475 Zeil
Tel. 0151 / 46 42 40 41
Beisitzer:
Roland Geheb, Am Spreubach 7, 96181 Rauhenebrach-Geusfeld
Tel. 09554 / 81 24
Beisitzer:
Klaus Geheb, Dorfstraße 6, 96181 Rauhenebrach-Geusfeld
Tel. 09554 / 55 99 845
Beisitzer:
Helmut Bayer, An der Leiten 17, 96181 Theinheim
Tel. 09554 / 92 52 60
Petri Heil !