Sportanglerverein Sand am Main e.V. Merkblatt 2015 Verein für Fischwaid und Gewässerschutz www.angelverein-sand-am-main.de 1. Aufnahmeanträge Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich zu stellen. Antragsvordrucke sind bei allen Vorstandsmitgliedern, im Anglerheim und bei Frey Fishing erhältlich. Über die Mitgliedschaft wird durch Vorstandsbeschluss entschieden. 2. Aufnahmebeiträge Erwachsene - wohnhaft in Sand a. M. 60,- Euro auswärts wohnhaft 120,- Euro Jugendliche - wohnhaft in Sand a. M. 30,- Euro auswärts wohnhaft 60,- Euro Jugendlicher ist, wer am 01.01. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 3. 4. Mitgliedsbeiträge Erwachsene - aktiv 78,- Euro passiv 16,- Euro Jugendliche - aktiv 58,- Euro passiv 8,- Euro Ehrenmitglieder - aktiv 62,- Euro passiv beitragsfrei Arbeitsstunden Jedes aktive Mitglied hat im Jahr 8 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Von Arbeitseinsätzen befreit sind Jugendliche unter 15 Jahre, Erwachsene ab 65 Jahre, Ehrenmitglieder sowie Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis (mindestens 50 %). Arbeitsstunden sind nur im engsten Familienkreis übertragbar. Für nicht geleistete Pflichtstunden werden Zusatzbeiträge erhoben. 5. Zusatzbeiträge Aktive Mitglieder 15 bis 64 Jahre 6. 15,- Euro pro nicht geleistete Arbeitsstunde Beitragszahlung Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge durch Bankeinzug abbuchen zu lassen. Bei Freistellung von dieser Verpflichtung in besonderen Fällen sind die Beiträge auf das Konto bei der Sparkasse Sand zu überweisen. IBAN: DE87 7935 1730 0000 5600 78; Gläubiger-ID: DE25 ZZZ0 0000 6535 90 Die Beiträge für passive Mitgliedschaft werden im Januar eingezogen. Aktive Mitglieder zahlen beim Lösen des Jahreserlaubnisscheins die Beitragsdifferenz (Erwachsene 62,- Euro, Jugendliche 50,-Euro). Die Zusatzbeiträge werden nach Jahresablauf eingezogen. Die Angelerlaubnis gilt für alle Angelgewässer. Wer bis 31. März seinen Beitrag für das laufende Jahr nicht bezahlt hat, wird ohne Erinnerung aus dem Verein ausgeschlossen. 7. Anschriften- und Bankänderungen Anschriftenänderungen und Änderungen von Bankverbindungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen. Etwaige, durch nicht gemeldete Änderungen entstandene Post- und Bankkosten hat das Mitglied dem Verein zu erstatten. Änderungen nach Möglichkeit per E-Mail an [email protected] senden 8. Ehrenmitgliedschaft Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Sie kann wegen besonderer Verdienste um den Verein oder wegen langjähriger Mitgliedschaft ausgesprochen werden. 9. Austritte und Ausschlüsse Austrittserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie wirken zum 31.12. des laufenden Jahres. Ausschlüsse können durch Vorstandsbeschluß mit sofortiger Wirkung erfolgen. Eine Rückerstattung von Vereinsbeiträgen ist nicht möglich. 10. Angelerlaubnisgebühren Tageskarte für 1 Tag für 3 Tage 10,25,- Euro Euro Wochenkarte für 1 Woche 50,- Euro 10,- Euro Bootskarte (nur für aktive Vereinsmitglieder) Aktive Vereinsmitglieder zahlen keine Angelerlaubnisgebühren (außer Bootskarte). 11. Ausgabestellen für Erlaubnisscheine Frey Fishing, Obere Länge 22 12. Bootserlaubnis (nur Vereinsmitglieder) Für Inhaber von Bootskarten gilt die Erlaubnis vom 16.05. bis 31.01. Ab 01.11. ist das Bootsangeln nur außerhalb des Naturschutzbereiches erlaubt. Bootsnummern müssen vom Ufer aus zu erkennen sein! Wer bereits eine Bootsnummer besitzt, aber im laufenden Jahr keine Bootserlaubnis löst, muss seine Bootsnummer wieder abgeben. 13. Nachtangeln (nur Vereinsmitglieder mit Jahreskarte) In der Zeit vom 16.05. bis 31.01. ist das Nachtangeln in folgenden Bereichen erlaubt: - An der „Pappelallee“ - Am „Siedler-Spielplatz“ - In allen Altmaingewässern Das Aufstellen von Zelten, auch ohne Boden, sowie Schirmzelten ist verboten! 14. Angelsperren und Einschränkungen Hinweisschilder sowie Veröffentlichungen in den Vereinskästen (am Anglerheim und bei Frey Fishing, Obere Länge 22) über Angelsperren und Einschränkungen sind zu beachten. Gewässer mit ausgelegten Bojen sind gesperrt. In den Amphibienbiotopen (östlich des Obermains) und in ausgewiesenen Verbotszonen ist jegliches Angeln untersagt. 15. Raubfischangeln Das Angeln auf Hecht und Zander ist nur in der Zeit vom 16.05 bis 31.01. erlaubt, Das Angeln mit dem lebenden Köderfisch ist gesetzlich verboten. 16. Senken Das Senken von Köderfischen ist in den Altmaingewässern verboten. 17. Mindestmaße und Schonzeiten Karpfen Gras-, Silber- und Marmorkarpfen Schleie Aal Aalrutte Hecht Zander Waller Rapfen Rotauge/Rotfeder Mindestmaß 35 cm 28 cm 50 cm 30 cm 70 cm 50 cm 70 cm 40 cm keine Schonzeit keine ganzjährig in allen Gewässern keine keine keine 01.02. - 15.05. 01.02. - 15.05 keine 01.04. - 31.05. 01.04. - 15.05. 18. Fangbegrenzungen Pro Woche dürfen 2 Hechte oder Zander und 2 Karpfen oder Schleien und 5 Brassen gefangen werden. Für alle übrigen Fische gibt es keine Fangbegrenzungen. 19. Verhaltens- und Umweltvorschriften Die Angelgewässer und ihre Ufer sind sauber zu halten. Im Altmain- und Naturschutzbereich darf nur auf öffentlichen Wegen und zu den Parkplätzen gefahren werden. Die Vorschriften im Naturschutzgebiet sind streng zu beachten. 20. Kontrollen Die Angler sind verpflichtet, den vom Anglerverein beauftragten Kontrollpersonen Auskünfte über Fänge zu geben sowie den Erlaubnisschein zur Kontrolle auszuhändigen und Fänge vorzuzeigen. Ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beauftragte Kontrollpersonen sind befugt, nicht beaufsichtigte Angeln sowie bei sonstigen Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen und Fänge zu beschlagnahmen. 21. Gemeinschaftsangeln Anangeln am 03.05.15 (So.) 06.00 bis 10.30 Uhr - Obermain Sommernacht- und Pokalangeln am 27.06.15 (Sa.) 16.00 bis 21.30 Uhr - Obermain Königsangeln am 27.09.15 (So.) 07.00 bis 11.30 Uhr – Matern + kleiner Baggersee Raubfischangeln am 08.11.15 (So.) 07.30 bis 11.00 Uhr – Pappelallee bis Maineinlauf Die Startkartenausgabe erfolgt jeweils 1 Stunde bis spätestens 30min vor Beginn. Abwaage siehe Startkarte; Siegerehrung findet am Anglerheim statt. In der Zeit der vereinsinternen Gemeinschaftsangeln und während den Mitgliederversammlungen sind alle (sonstigen) Gewässer für Vereinsmitglieder gesperrt (Ausnahme Jugendangeln). Für Jugendliche gilt die Gewässersperre auch während den Jugendgemeinschaftsangeln. 22. Fanglisten Jeder Fisch, der dem Gewässer entnommen wird, muss in die Fangliste eingetragen werden. Fanglisten liegen bei den Ausgabestellen aus oder können auf unserer Homepage ausgedruckt werden. Beim Lösen der Jahreskarte müssen die Fanglisten abgegeben werden. Neue Jahreskarten können nur gelöst werden, wenn die Fangliste des abgelaufenen Jahres abgegeben wurde. 23. sonstige Veranstaltungen Schafkopfrennen: 20.02.15 (Fr.) um 19.00 Uhr im Anglerheim. Anglerflohmarkt: 14.03.15 (Sa.) 9.00 - 14.00 Uhr im Anglerheim. Fischfest: 30.05. + 31.05.15 (Sa. + So.) am Anglerheim. Öffentliche Hegefischen: 11./12.04.15 09./10.05.15 12./13.09.15 03./04.10.15 An diesen Terminen ist das Bootsangeln untersagt! 24. Vorstandschaft Vorstandsvorsitzender: Dieter Ackermann, Pfarrgasse 6, 97522 Sand am Main Tel. 09524 / 63 28 Stellvertretender Vorsitzender und Technischer Verwalter: Herbert Reuß, Bergstraße 17, 97522 Sand am Main Tel. 09524 / 95 81 Finanzverwalter: Matthias Klauda, Bräuleinsgasse 7, 96151 Breitbrunn Tel. 09536 / 12 16 Protokollführer: Detlef Schmitt, Eichendorffstraße 10, 97522 Sand am Main Tel. 0171 / 79 72 008 Schriftführer und Pressewart: Elmar Brenner, Bahnhofstraße 19, 96181 Rauhenebrach-Geusfeld Tel. 09554 / 471 Datenverwalter: Simon Frey, Laubachstraße 11, 97478 Knetzgau Tel. 0171 / 41 87 868 Für Datenänderungen: [email protected] Gewässerwart: Reinhold Bäuerlein, Bahnhofstraße 3, 96181 Rauhenebrach-Geusfeld Tel. 09554 / 82 03 Jugendwart: Fred Weigmann, Georg-Schäfer-Straße 52, 97500 Ebelsbach Tel. 09522 / 81 26 Adresse am Campingplatz: Straße 21, Platz 5 Stellv. Jugendwart: Julian Feuerlein, Obere Torstraße 6, 97475 Zeil Tel. 0151 / 46 42 40 41 Beisitzer: Roland Geheb, Am Spreubach 7, 96181 Rauhenebrach-Geusfeld Tel. 09554 / 81 24 Beisitzer: Klaus Geheb, Dorfstraße 6, 96181 Rauhenebrach-Geusfeld Tel. 09554 / 55 99 845 Beisitzer: Helmut Bayer, An der Leiten 17, 96181 Theinheim Tel. 09554 / 92 52 60 Petri Heil !
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