Internationale 11. ADAC Hanse Historic 01.– 03. Oktober 2015 Schirmherrschaft: Bernd Saxe Bürgermeister der Hansestadt Lübeck und Vormann des Hansebundes Wertungsläufe: ADAC FIVA Historic Cup Schleswig-Holsteinische ADAC-Oldtimer-Meisterschaft ADAC-Sportabzeichen Veranstalter: Travenünder Automobilsport-Club e.V. im ADAC Zeitplan Samstag, 01. August 2015 Nennungsschluss (Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) Samstag, 05. September 2015 Versand der Nennbestätigung, Bekanntgabe der Startnummern Donnerstag, 01. Oktober 2015 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Dokumentenabnahme im Radisson Blu Senator Hotel Technische Abnahme der Fahrzeuge auf dem Parkplatz der Musik– und Kongresshalle Ort: Lübeck 12:30 Uhr Mittagsmahl im Elbetal Ort: Hitzacker, Landknechtshalle 17:00 Uhr Zielankunft Ort: Lübeck, Koberg 20:00 Uhr Rallyeausklang mit Siegerehrung Ort: Lübeck, Radisson Blu Senatorhotel Art. 1 Organisation Ausrichter der 11. ADAC Hanse Historic, die vom 01.-03. Oktober 2015 stattfindet, ist der Travemünder Automobilsport-Club e.V. im ADAC. 17:00 Uhr Start zur 1. Etappe über ca. 50 km mit 2 Wertungsprüfungen Ort: Lübeck, Koberg Adresse des Veranstalters (bis 30.09.15): Travemünder ASC e.V. im ADAC, Moristeig 26, D-23556 Lübeck, Telefon + Fax: + 49 451 497842, eMail: [email protected] 17:45 Uhr Abendimbiss Ort: Lübeck, Krempelsdorf Adresse des Rallyebüros (vom 01.-03.10.15): Radisson Blu Senator Hotel, Willy-Brandt-Allee 6, 23554 Lübeck, Telefon: +49 451 1420, Fax: +49 451 1422222, eMail: [email protected] 19:00 Uhr Nacht Grand Prix auf dem Verkehrsübungsplatz Ort: Lübeck, Blankensee 19:45 Uhr Zielankunft 1. Etappe Ort: Lübeck, Musik– und Kongresshalle Freitag, 02. Oktober 2015 08:30 Uhr Start zur 2. Etappe über ca. 275 km mit 6 Wertungsprüfungen Ort: Lübeck, Musik– und Kongresshalle 12:00 Uhr Mittagsrast im Kuhstall Ort: Tostedt 17:00 Uhr Zielankunft 2. Etappe auf dem Marktplatz Ort: Schneverdingen 20:00 Uhr Benzingespräche beim Büffet Ort: Schneverdingen, Landhotel Schnuck Samstag, 03. Oktober 2015 08:30 Uhr Start 3. Etappe über ca. 275 km mit 6 Wertungsprüfungen Ort: Schneverdingen, Landhotel Schnuck Offizielle der Veranstaltung: Rallyeleiter: Wolfgang Herring, Lübeck Stellv. Rallyeleiter: Nico Paulus, Lübeck Rallyesekretär: Hans-Joachim Hoops, Lübeck Technischer Kommissar: Harri Venzke, Lübeck Zeitnahme-Kommissar: Wolfgang Hannemann, Kropp Auswertung: Detlef Willmann, Moorrege Finanzen: Gabriele Herring, Lübeck Die Veranstaltung wurde bei der FIVA als B-Event angemeldet. Die Ausschreibung wurde vom ADAC Schleswig-Holstein am 20.03.2015 unter der Reg.-Nr. 06/OLD/15 eingetragen, sportrechtlich geprüft und genehmigt. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen dieser Ausschreibung und evtl. zu erlassende Bulletins, der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland (gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung) durchgeführt. Art. 2 Wertung Die 11. ADAC Hanse Historic wird gewertet für den ADAC FIVA Historic Cup, die Schleswig-Holsteinische ADAC-Oldtimer-Meisterschaft und das ADAC Sportabzeichen. Art. 3 Beschreibung Die ADAC Hanse Historic ist eine klassische Wertungsfahrt für historische Automobile. Sie wird als Veranstaltung der Kategorie S (sportlich) durchgeführt. Sie erstreckt sich über 3 Tage mit einer Streckenlänge von ca. 600 km. Bewertet werden der geschickte Umgang mit dem Fahrzeug, das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen, Neutralisationen, usw. werden durch die Kontrollkarten und das Streckenbuch (Road Book) vorgeschrieben. Im Streckenbuch (Road Book) sind alle erforderlichen Informationen enthalten, mit denen die vorgeschriebene Strecke korrekt absolviert werden kann (Kreuzungszeichen, Kartenausschnitte, usw.). Eigenes Kartenmaterial ist nicht erforderlich. Art. 4 Zugelassene Fahrzeuge Zugelassen sind Automobile, die zum Zeitpunkt der technischen Abnahme den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für die Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Zugelassen sind Fahrzeuge mit normaler Zulassung (schwarzes Kennzeichen), mit Oldtimerzulassung (schwarzes Kennzeichen mit H) und mit Oldtimerkennzeichen (rot – 07er Nummer). Die Fahrzeuge müssen den nachfolgend aufgeführten Zeiträumen entsprechen. Veranstaltung führt zum Wertungsverlust. Art. 5 Zugelassene Teams Jedes Team besteht mindestens aus dem 1. Fahrer und 2. Fahrer und höchstens zwei Mitfahrern. Für den 1. Fahrer ist der Besitz eines gültigen Führerscheins unbedingt erforderlich. Der 2. Fahrer und die Mitfahrer sind nur fahrberechtigt, sofern sie im Besitz eines gültigen Führerscheines sind. Für jedes Team kann auf dem Nennungsformular ein Team-Name angegeben werden, der in allen offiziellen Veranstaltungspublikationen zusammen mit den Fahrer-namen veröffentlich wird. Art. 6 Anmeldungen Oldtimer-Freunde, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, senden bitte bis zum Nennungsschluss die beiliegende Anmeldung und eine Kopie des Überweisungsbeleges bzw. einen Computer-Ausdruck bei Online-Banking an das Rallyebüro. Die Angaben über den 2. Fahrer können bis 05. September 2015 (Redaktions-schluss für das Programmheft) oder bei der Dokumentenabnahme nachgereicht werden. Der Anmeldung ist bitte ein Foto des Fahrzeuges beizufügen. Durch Unterzeichnung des Nennformulars unterwerfen sich alle Fahrer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung. Mannschaftsnennungen Mannschaften, bestehend aus 3-5 Teams, können bis zum 01.10.2015, 16.00 Uhr, benannt werden. Ein Fahrzeug kann für jeweils nur eine Mannschaft genannt werden. Gruppe D Baujahre - 31.12.1945 Gruppe E Baujahre 01.01.1946 - 31.12.1960 Gruppe F Baujahre 01.01.1961 - 31.12.1970 Gruppe G Baujahre 01.01.1971 - 31.12.1984 Art. 7 Nenngeld Das Nenngeld ist wie folgt festgelegt: 450,00 € je Automobil (1. + 2. Fahrer) 125,00 € je weiterer Mitfahrer (unter 14 Jahren frei) 50,00 € Mannschaftsnennung 35,00 € je Gast bei Abendveranstaltung am Samstag Gruppe H Baujahre 01.01.1985 - 31.12.1990 In allen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten. Der Veranstalter kann Epochen zusammenlegen oder weitere Unterteilungen vornehmen. Das wird ggf. in einem Bulletin bekannt gegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen abzulehnen und/oder den Start zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass diese Bedingungen nicht eingehalten werden. Einsitzige Fahrzeuge sind nicht zugelassen. Für jede Gruppe wird ein gesondertes Ergebnis erstellt. Ein Fahrzeugwechsel während der Das Nenngeld beinhaltet je Team folgende Leistungen: Komplette Veranstaltungsunterlagen wie Road Book, Rallyeschilder, Startnummern, Programmheft, Time Cards, Aufkleber, Abendimbiss am Donnerstagabend* Mittagsbüffets am Freitag und Samstag* Büffet am Freitagabend* Rallye-Dinner am Samstagabend* Bewachte Parkplätze, Erinnerungsplaketten, Pannenhilfe, Sektempfang im Ziel, Gepäcktransport, Fährkosten, Benutzungsgebühren, Rahmenprogramm, Veranstaltungspräsent (* exclusive Getränke) Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder zu überweisen an: Sparkasse zu Lübeck, IBAN: DE15230501010012254538, BIC: Nolade21SPL Bei Ablehnung der Nennung oder Absage der Veranstaltung wird das Nenngeld in voller Höhe zurück erstattet. Art. 8 Versicherung - Haftungsverzicht Gemäß VwV zum § 29 StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen: 5.000.000,- € pauschal für Personen-, Sach– und Vermögensschäden. Eine Unfallversicherung für Sportwarte ist abgeschlossen. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine MindestHaftpflicht-Versicherung von € 1.000.000 pauschal besitzen. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber dem ADAC e.V. und seinen Mitarbeitern, Geschäftsführern und Mitgliedern den ADAC Gauen/Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, deren Mitarbeitern, Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Mitgliedern und hauptamtliche Mitarbeiter dem Oldtimerweltverband FIVA nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, dass der Veranstalter eine Veranstalter -Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abgeschlossen hat. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Sofern der 1. Fahrer / 2. Fahrer oder eines der Mitfahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die Haftungsverzichtserklärung abgibt. Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Allgemeines Fahrer und Mitfahrer verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters, der Rallyeleitung und ihren Beauftragten zu befolgen. Mit Abgabe der Nennung geben die Fahrer und Mitfahrer, auch im Namen ihrer Sponsoren, ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk und Fernsehen oder anderweitig verbreiten lassen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden können. Das Copy den Servicedienstleistern und allen anderen right der gesamten Veranstaltung ist Eigentum des Personen, die vom ADAC e.V. mit der Erbrin- Veranstalters. gung von Leistungen im Rahmen der VeranArt. 9 Änderung und Ergänzung der staltung beauftragt wurden. Ausschreibung - Absage der Veranstaltung Den Erfüllungs– und Verrichtungsgehilfen Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von genannten Personen und Stellen. den Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der oder einzelne Teile abzusagen, falls dies durch außerVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzli- ordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen geändert werden. Jegliche Änderung oder zusätzliche Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflicht- Bestimmung wird in nummerierten und datierten verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist Bulletins herausgegeben, die Bestandteile der vorliegenden Ausschreibung werden. Diese Bulletins die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe werden am offiziellen Aushang ausgehängt und/oder den Teilnehmern direkt bekannt gemacht, die dies durch Unterschrift bestätigen; ausgenommen im Falle tatsächlicher Unmöglichkeit während des Ablaufes der Veranstaltung. Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig. Nur seine Entscheidungen sind endgültig. Art. 13 Werbung Der Veranstalter sieht folgende Werbung an den Fahrzeugen vor: Startnummer = OIL! , Rallyeschild = OIL!, Aufkleber = OIL! , Aufkleber = Autohaus Reköndt Art. 14 Abnahme Jedes teilnehmende Team muss sich am 01. Oktober 2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Abnahme einfinden. Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Art. 10 Startreihenfolge - Rallyeschilder – Baujahr, Übereinstimmung mit den StraßenverkehrsStartnummern vorschriften, usw.). Bei der Abnahme werden geprüft: Der Start zu jeder Etappe erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste startet zuerst. Der Veran- Führerschein des Fahrers, Kraftfahrzeugschein, evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeug-Eigentümers, Versistalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder sowie 2 cherungs-bestätigung, Kennzeichnung der Fahrzeuge: Startnummern aus. Die Rallyeschilder müssen wähStartnummern, Rallyeschilder. rend der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein und dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Art. 15 Start Kennzeichen verdecken. Die vom Veranstalter zur Die Teams werden in der Reihenfolge der StartnumVerfügung gestellten Startnummern müssen während mern im Minutenabstand gestartet. der gesamten Rallye auf beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein. Wird im Verlauf der VeranstalArt. 16 Kontrollen - Allgemeine Bestimmungen tung festgestellt, dass eine Startnummer oder ein Alle Durchfahrts- und Zeitkontrollen sowie die KontrolRallyeschild fehlt, kann eine Zeitstrafe von 300 Sekun- len der Wertungsprüfungen werden mit Kontrollschilder den verhängt werden. gekennzeichnet (siehe Anhang 1). Der Beginn der Kontrollzone wird durch ein Hinweisschild auf gelbem Art. 11 Time Cards Grund angezeigt. In einer Entfernung von ca. 25 m ist Jedes Team erhält bei der Dokumentenabnahme Time der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Cards, auf denen die Fahrzeiten zwischen den ZeitZeichen, jedoch auf rotem Grund, gekennzeichnet. Die kontrollen angegeben sind. Die Teams sind alleine für Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretidas Vorweisen dieser an den verschiedenen Kontrollen schen Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 15 und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Daher Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des ist es Aufgabe des Teams, seine Time Card zur richti- letzten Fahrzeuges geschlossen. Die Teams sind gen Zeit dem Sportwart vorzulegen und zu kontrollieverpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantren, ob die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der wortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die leisten. Die Kennzeichnung der Sportwarte erfolgt Zeiten in der Time Card per Hand einzutragen. Jeglidurch Warnwesten und Ausweise. che Berichtigung oder Änderung der Time Card führt zum Wertungsverlust, es sei denn, sie wurde von dem Art. 17 Zeitkontrolle (ZK) – Durchfahrtskontrolle zuständigen Sportwart bestätigt. (DK) - Stempelkontrolle (SK) - Ausfall Zeitkontrollen Art. 12 Verkehrsregeln Bei den Zeitkontrollen tragen die zuständigen SportWährend der gesamten Veranstaltung müssen die warte die Zeit, d.h. die jeweils laufende Minute, in das Fahrer die Straßenverkehrsbestimmungen strikt einhal- Kontrollheft ein, sobald dieses vom Teilnehmer überten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen geben wird. Jedes Team muss die jeweilige Zeitkonverstößt, wird wie folgt bestraft: trolle zu einer vorgegebenen Sollzeit absolvieren. Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Solla) 1. Verstoß = 60 Strafsekunden Fahrzeit den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu b) 2. Verstoß = 300 Strafsekunden diesem Abschnitt. c) 3. Verstoß = Wertungsverlust Es ist den Teams unter Androhung des Wertungsausschlusses untersagt, unsportliches Verhalten jeder Art zu zeigen oder andere Teams absichtlich zu blockieren. Beispiel: Startzeit zum Abschnitt Soll-Fahrzeit für den Abschnitt Sollzeit für die Zeitkontrolle 09:30 Uhr 20 min. 09:50 Uhr In der Sollminute oder der dieser vorangehenden Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag durch den Sportwart erfolgt unmittelbar nach Übergabe der Time Card. Bei der gelben Hinweistafel kann die Soll-Ankunftszeit abgewartet werden. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone bereits betreten. Das Team erhält keine Bestrafung, wenn der Zeitpunkt des Einfahrens in die Kontrollzone der Idealminute oder der ihr vorangehenden Minute entspricht. Beispiel: Sollzeit für die Zeitkontrolle 09:50 Uhr Einfahren des Fahrzeuges in die Kontrollzone frühestens bei 09:49 Uhr Übergabe der Kontrollheft an den Sportwart zwischen 9:50.00 Uhr und 09:50.59 Uhr Streckenteile auslässt oder sie nicht regulär beendet, wird Gelegenheit gegeben, wieder Anschluss an das Feld zu finden und wieder in die Wertung aufgenommen zu werden. Falls ein Team die Fahrt durch Abweichen von der vorgeschriebenen Strecke unterbricht, kann es an jeder beliebigen Stelle der Strecke die Fahrt wieder aufnehmen. Um gewertet zu werden, muss das Fahrzeug aber in jedem Falle das Etappenziel bzw. Ziel der Veranstaltung anfahren. Art. 18 Aufgabenstellung Wertungsprüfungen (WP) Bei den Wertungsprüfungen handelt es sich um Sollzeitprüfungen. Den Teilnehmern wird die Aufgabe gestellt, die Prüfungsstrecke in einer vorgegebenen Zeit zu absolvieren. Zugrunde liegt dabei eine DurchJegliche Abweichung der tatsächlichen Ankunftszeit schnittsgeschwindigkeit von max. 50 km/h. Im Allgevon der Soll-Ankunftszeit wird wie folgt bestraft: meinen finden die Wertungsprüfungen auf Straßen und für Verspätung: 1 Strafsekunde pro Minute bzw. Bruchteil einer Minu- Wegen statt, die für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrt sind. Bei den für den öffentlichen Verkehr te. Jedes Team hat pro Etappe (Tag) maximal 10 gesperrten Wertungsprüfungen ist es den Teilnehmern Minuten strafpunktfreie Verspätung zur Verfügung. untersagt, entgegen der Strecke zu fahren. Zuwiderfür zu frühe Ankunft: handlungen werden mit Wertungsausschluss bestraft. 3 Strafsekunden pro Minute oder Teil einer Minute Die von den Teilnehmern gefahrene Zeit wird wie folgt Für jede nicht angefahrene Zeitkontrolle: gewertet: Jede 1/100 Sekunde Überschreitung oder 10 Strafsekunden Unterschreitung der Ideal-/Sollzeit = 0,01 Strafpunkte. Durchfahrtskontrollen Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen, deren Standorte im Beispiel: Vorgeschriebener Schnitt 45 km/h Streckenbuch angegeben sind, wird überprüft, ob die Länge der Prüfung 5,1 km vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer einge- Idealzeit: 6 min. 48 sec. halten wird. Hier übergibt das Team die Time Card an Gefahrene Zeit: 6 min. 59,10 sec. = 11,10 Strafsekunden den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stem- Gefahrene Zeit: 6 min. 31,30 sec. = 16,70 Strafsekunden peleintrag in das dafür vorgesehene Feld bestätigt. Das Auslassen einer DK wird mit 10 Strafsekunden Für jede nicht gestartete und nicht beendete Wertungsprüfung erhält das Team 10 Strafsekunden. gewertet. Für jeden nicht angefahrenen Zeitmesspunkt erhält Stempelkontrollen das Team 5 Strafsekunden. Abweichungen von Mit Hilfe von Stempelkontrollen, deren Standorte im mehr als 5 Sekunden werden mit maximal 5 SekunStreckenbuch nicht angegeben sind,wird überprüft, ob den bestraft. die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer Ablauf einer Wertungsprüfung (WP) eingehalten wird. Hier übergibt das Team die Time Start: Vor jeder Wertungsprüfung befindet sich eine Card an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit Zeitkontrolle. Nach Absolvierung der ZK zieht das einem Stempeleintrag in das dafür vorgesehene Feld Team zur Startkontrolle der WP vor. In der Regel bestätigt. Kennzeichnung der Stempelkontrolle wie erfolgt der Start zur WP 3 min. nach der ZK-Zeit. An Durchfahrtskontrolle. Das Auslassen einer SK wird der Startkontrolle trägt der Starter der WP die Startzeit mit 1 Strafsekunde gewertet. zur WP ein. Die Startzeit ist gleichzeitig auch Startzeit Pausen für den nächsten Abschnitt, bestehend aus WP und Die Pausenzeit kann im vorhergehenden FahrtabVerbindungsetappe bis zur ZK. Das Team wird zur schnitt inbegriffen sein, so dass sich bei Ankunft am eingetragenen Zeit gestartet. Bei Rundkursen wird die Pausenort keine Zeitkontrolle befindet, es wird lediglich tatsächliche Startzeit für die Auswertung der WP allerdas Ende der Pause mit der Abfahrts-Zeitkontrolle dings erst beim Durchfahren der Lichtschranke genomvorgeschrieben. men. Ziel: Der Beginn des Zielbereiches einer WP bzw. der Ausfall Bereich einer Zwischenzeitmessung ist durch das Jeder Fahrer, der aus technischen Gründen Schild „Karierte Flagge auf gelbem Grund“ markiert. Vor diesem Schild kann eine Vorzeit abgewartet werden. Die Teilnehmer haben sich dazu äußerst rechts zu halten. Nach Passieren dieses Schildes darf nicht mehr angehalten werden, d.h. der Zielbereich ist fliegend zu durchfahren. Der Zeitmesspunkt befindet sich ca. 50 m hinter dem gelben Schild und ist durch das Symbol „Karierte Flagge auf rotem Grund“ gekennzeichnet. Ein Anhalten zwischen dem gelben und dem roten Hinweisschild ist verboten und wird mit 5 Sekunden bestraft. Das Ende einer Wertungsprüfung wird durch das grüne Hinweisschild „Ende“ angezeigt. Art. 19 Wertung Die Strafen werden in Sekunden ausgedrückt. Die Gesamtwertung wird durch Addition der verhängten Strafsekunden errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Zeitsummen. Die Gruppenwertungen werden auf dieselbe Art und Weise errechnet. Bei ex-aequo wird das Team zum Sieger erklärt, das in der ersten Wertungsprüfung die wenigsten Strafpunkte erhalten hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2., 3., 4., usw. Wertungsprüfung zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen. Die Regelung kann jederzeit während des Wettbewerbs angewendet werden. Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtstrafzeit nach Addition der drei besten Ergebnisse wird zum Sieger erklärt. Art. 20 Preise Gesamtklassement 1.-3. Platz Damenwertung Das bestplatzierte Damenteam im Gesamtklassement erhält den Damenpokal. Zum Damenpokal werden nur komplett weibliche Teams gewertet. Gruppenwertung 40% der gestarteten Teilnehmer erhalten Ehrenpreise Mannschaftswertung Die bestplatzierte Mannschaft erhält einen Ehrenpreis Die Vergabe weiterer Ehren– und Sachpreise, z.B. für Sonderwertungen, behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Art. 21 Übernachtungen Der Veranstalter hat m Park Inn Hotel Lübeck und im Landhotel Schnuck, Schneverdingen bis zum 01. August 2015 eine ausreichende Anzahl Zimmer reserviert. Eine Buchung ist nur über den Veranstalter möglich.
© Copyright 2024 ExpyDoc