Internationale 11. ADAC Hanse Historic

Internationale 11. ADAC Hanse Historic
01.– 03. Oktober 2015
Schirmherrschaft:
Bernd Saxe
Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
und Vormann des Hansebundes
Wertungsläufe:
ADAC FIVA Historic Cup
Schleswig-Holsteinische ADAC-Oldtimer-Meisterschaft
ADAC-Sportabzeichen
Veranstalter:
Travenünder Automobilsport-Club e.V. im ADAC
Zeitplan
Samstag, 01. August 2015
Nennungsschluss (Vorliegen der Nennung beim
Veranstalter)
Samstag, 05. September 2015
Versand der Nennbestätigung, Bekanntgabe der
Startnummern
Donnerstag, 01. Oktober 2015
13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dokumentenabnahme im Radisson Blu
Senator Hotel
Technische Abnahme der Fahrzeuge auf dem
Parkplatz der Musik– und Kongresshalle
Ort: Lübeck
12:30 Uhr
Mittagsmahl im Elbetal
Ort: Hitzacker, Landknechtshalle
17:00 Uhr
Zielankunft
Ort: Lübeck, Koberg
20:00 Uhr
Rallyeausklang mit Siegerehrung
Ort: Lübeck, Radisson Blu Senatorhotel
Art. 1 Organisation
Ausrichter der 11. ADAC Hanse Historic, die vom
01.-03. Oktober 2015 stattfindet, ist der Travemünder Automobilsport-Club e.V. im ADAC.
17:00 Uhr
Start zur 1. Etappe über ca. 50 km mit 2
Wertungsprüfungen
Ort: Lübeck, Koberg
Adresse des Veranstalters (bis 30.09.15):
Travemünder ASC e.V. im ADAC, Moristeig 26,
D-23556 Lübeck, Telefon + Fax: + 49 451
497842, eMail: [email protected]
17:45 Uhr
Abendimbiss
Ort: Lübeck, Krempelsdorf
Adresse des Rallyebüros
(vom 01.-03.10.15):
Radisson Blu Senator Hotel, Willy-Brandt-Allee 6,
23554 Lübeck, Telefon: +49 451 1420, Fax: +49
451 1422222, eMail: [email protected]
19:00 Uhr
Nacht Grand Prix auf dem Verkehrsübungsplatz
Ort: Lübeck, Blankensee
19:45 Uhr
Zielankunft 1. Etappe
Ort: Lübeck, Musik– und Kongresshalle
Freitag, 02. Oktober 2015
08:30 Uhr
Start zur 2. Etappe über ca. 275 km mit 6 Wertungsprüfungen
Ort: Lübeck, Musik– und Kongresshalle
12:00 Uhr
Mittagsrast im Kuhstall
Ort: Tostedt
17:00 Uhr
Zielankunft 2. Etappe auf dem Marktplatz
Ort: Schneverdingen
20:00 Uhr
Benzingespräche beim Büffet
Ort: Schneverdingen, Landhotel Schnuck
Samstag, 03. Oktober 2015
08:30 Uhr
Start 3. Etappe über ca. 275 km mit 6 Wertungsprüfungen
Ort: Schneverdingen, Landhotel Schnuck
Offizielle der Veranstaltung:
Rallyeleiter:
Wolfgang Herring, Lübeck
Stellv. Rallyeleiter:
Nico Paulus, Lübeck
Rallyesekretär:
Hans-Joachim Hoops, Lübeck
Technischer Kommissar:
Harri Venzke, Lübeck
Zeitnahme-Kommissar:
Wolfgang Hannemann, Kropp
Auswertung:
Detlef Willmann, Moorrege
Finanzen:
Gabriele Herring, Lübeck
Die Veranstaltung wurde bei der FIVA als B-Event
angemeldet. Die Ausschreibung wurde vom
ADAC Schleswig-Holstein am 20.03.2015 unter
der Reg.-Nr. 06/OLD/15 eingetragen, sportrechtlich geprüft und genehmigt. Die Veranstaltung
wird nach den Bestimmungen dieser Ausschreibung und evtl. zu erlassende Bulletins, der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland (gültig für Fahrzeuge mit
deutscher Zulassung) durchgeführt.
Art. 2 Wertung
Die 11. ADAC Hanse Historic wird gewertet für den
ADAC FIVA Historic Cup, die Schleswig-Holsteinische
ADAC-Oldtimer-Meisterschaft und das ADAC Sportabzeichen.
Art. 3 Beschreibung
Die ADAC Hanse Historic ist eine klassische Wertungsfahrt für historische Automobile. Sie wird als
Veranstaltung der Kategorie S (sportlich) durchgeführt.
Sie erstreckt sich über 3 Tage mit einer Streckenlänge
von ca. 600 km. Bewertet werden der geschickte
Umgang mit dem Fahrzeug, das Auffinden der Strecke
und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen, Neutralisationen, usw.
werden durch die Kontrollkarten und das Streckenbuch
(Road Book) vorgeschrieben. Im Streckenbuch (Road
Book) sind alle erforderlichen Informationen enthalten,
mit denen die vorgeschriebene Strecke korrekt absolviert werden kann (Kreuzungszeichen, Kartenausschnitte, usw.). Eigenes Kartenmaterial ist nicht erforderlich.
Art. 4 Zugelassene Fahrzeuge
Zugelassen sind Automobile, die zum Zeitpunkt der
technischen Abnahme den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für die Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Zugelassen sind
Fahrzeuge mit normaler Zulassung (schwarzes Kennzeichen), mit Oldtimerzulassung (schwarzes Kennzeichen mit H) und mit Oldtimerkennzeichen (rot – 07er
Nummer). Die Fahrzeuge müssen den nachfolgend
aufgeführten Zeiträumen entsprechen.
Veranstaltung führt zum Wertungsverlust.
Art. 5 Zugelassene Teams
Jedes Team besteht mindestens aus dem 1. Fahrer
und 2. Fahrer und höchstens zwei Mitfahrern. Für den
1. Fahrer ist der Besitz eines gültigen Führerscheins
unbedingt erforderlich. Der 2. Fahrer und die Mitfahrer
sind nur fahrberechtigt, sofern sie im Besitz eines
gültigen Führerscheines sind. Für jedes Team kann auf
dem Nennungsformular ein Team-Name angegeben
werden, der in allen offiziellen Veranstaltungspublikationen zusammen mit den Fahrer-namen veröffentlich
wird.
Art. 6 Anmeldungen
Oldtimer-Freunde, die an der Veranstaltung teilnehmen
möchten, senden bitte bis zum Nennungsschluss die
beiliegende Anmeldung und eine Kopie des Überweisungsbeleges bzw. einen Computer-Ausdruck bei
Online-Banking an das Rallyebüro. Die Angaben über
den 2. Fahrer können bis 05. September 2015
(Redaktions-schluss für das Programmheft) oder bei
der Dokumentenabnahme nachgereicht werden.
Der Anmeldung ist bitte ein Foto des Fahrzeuges
beizufügen. Durch Unterzeichnung des Nennformulars
unterwerfen sich alle Fahrer den Bestimmungen der
vorliegenden Ausschreibung.
Mannschaftsnennungen
Mannschaften, bestehend aus 3-5 Teams, können bis
zum 01.10.2015, 16.00 Uhr, benannt werden. Ein
Fahrzeug kann für jeweils nur eine Mannschaft genannt werden.
Gruppe D
Baujahre
- 31.12.1945
Gruppe E
Baujahre
01.01.1946 - 31.12.1960
Gruppe F
Baujahre
01.01.1961 - 31.12.1970
Gruppe G
Baujahre
01.01.1971 - 31.12.1984
Art. 7 Nenngeld
Das Nenngeld ist wie folgt festgelegt:
450,00 € je Automobil (1. + 2. Fahrer)
125,00 € je weiterer Mitfahrer
(unter 14 Jahren frei)
50,00 € Mannschaftsnennung
35,00 € je Gast bei Abendveranstaltung
am Samstag
Gruppe H
Baujahre
01.01.1985 - 31.12.1990
In allen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer
von 19% enthalten.
Der Veranstalter kann Epochen zusammenlegen oder
weitere Unterteilungen vornehmen. Das wird ggf. in
einem Bulletin bekannt gegeben. Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, Nennungen abzulehnen
und/oder den Start zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass diese Bedingungen nicht eingehalten
werden. Einsitzige Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
Für jede Gruppe wird ein gesondertes Ergebnis erstellt. Ein Fahrzeugwechsel während der
Das Nenngeld beinhaltet je Team folgende
Leistungen:
Komplette Veranstaltungsunterlagen wie Road Book,
Rallyeschilder, Startnummern, Programmheft, Time
Cards, Aufkleber,
Abendimbiss am Donnerstagabend*
Mittagsbüffets am Freitag und Samstag*
Büffet am Freitagabend*
Rallye-Dinner am Samstagabend*
Bewachte Parkplätze, Erinnerungsplaketten, Pannenhilfe, Sektempfang im Ziel, Gepäcktransport, Fährkosten, Benutzungsgebühren, Rahmenprogramm,
Veranstaltungspräsent (* exclusive Getränke)
Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck
beizufügen oder zu überweisen an:
Sparkasse zu Lübeck,
IBAN: DE15230501010012254538,
BIC: Nolade21SPL
Bei Ablehnung der Nennung oder Absage der Veranstaltung wird das Nenngeld in voller Höhe zurück
erstattet.
Art. 8 Versicherung - Haftungsverzicht
Gemäß VwV zum § 29 StVO hat der Veranstalter eine
Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen: 5.000.000,- € pauschal für Personen-, Sach– und Vermögensschäden. Eine Unfallversicherung für Sportwarte ist abgeschlossen. Die
Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine MindestHaftpflicht-Versicherung von € 1.000.000 pauschal
besitzen. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe
der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für
Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entstehen, und zwar gegenüber

dem ADAC e.V. und seinen Mitarbeitern,
Geschäftsführern und Mitgliedern

den ADAC Gauen/Regionalclubs und den
ADAC Ortsclubs, deren Mitarbeitern, Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern

den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Mitgliedern und
hauptamtliche Mitarbeiter

dem Oldtimerweltverband FIVA
nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus
jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher
Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, dass der Veranstalter eine Veranstalter
-Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen
abgeschlossen hat. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt.
Freistellung von Ansprüchen des
Fahrzeugeigentümers
Sofern der 1. Fahrer / 2. Fahrer oder eines der Mitfahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die Haftungsverzichtserklärung abgibt.
Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene
Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von
ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach
dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Allgemeines
Fahrer und Mitfahrer verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters, der Rallyeleitung und ihren
Beauftragten zu befolgen. Mit Abgabe der Nennung
geben die Fahrer und Mitfahrer, auch im Namen ihrer
Sponsoren, ihr Einverständnis, dass der Veranstalter
alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten
aufzeichnen und in Rundfunk und Fernsehen oder
anderweitig verbreiten lassen kann, ohne dass daraus
Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden können. Das Copy
den Servicedienstleistern und allen anderen right der gesamten Veranstaltung ist Eigentum des
Personen, die vom ADAC e.V. mit der Erbrin- Veranstalters.
gung von Leistungen im Rahmen der VeranArt. 9 Änderung und Ergänzung der
staltung beauftragt wurden.
Ausschreibung - Absage der Veranstaltung

Den Erfüllungs– und Verrichtungsgehilfen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch
und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor
höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von
genannten Personen und Stellen.
den Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der
oder einzelne Teile abzusagen, falls dies durch außerVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzli- ordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche
Schadenersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und
chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis
Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
geändert werden. Jegliche Änderung oder zusätzliche
Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis.
Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflicht- Bestimmung wird in nummerierten und datierten
verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist Bulletins herausgegeben, die Bestandteile der
vorliegenden Ausschreibung werden. Diese Bulletins
die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe
werden am offiziellen Aushang ausgehängt und/oder
den Teilnehmern direkt bekannt gemacht, die dies
durch Unterschrift bestätigen; ausgenommen im Falle
tatsächlicher Unmöglichkeit während des Ablaufes der
Veranstaltung. Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der
Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während
des Ablaufs der Veranstaltung zuständig. Nur seine
Entscheidungen sind endgültig.
Art. 13 Werbung
Der Veranstalter sieht folgende Werbung an den Fahrzeugen vor: Startnummer = OIL! , Rallyeschild = OIL!,
Aufkleber = OIL! , Aufkleber = Autohaus Reköndt
Art. 14 Abnahme
Jedes teilnehmende Team muss sich am 01. Oktober
2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Abnahme einfinden. Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs,
Art. 10 Startreihenfolge - Rallyeschilder –
Baujahr, Übereinstimmung mit den StraßenverkehrsStartnummern
vorschriften, usw.). Bei der Abnahme werden geprüft:
Der Start zu jeder Etappe erfolgt in Reihenfolge der
Startnummern, die niedrigste startet zuerst. Der Veran- Führerschein des Fahrers, Kraftfahrzeugschein, evtl.
Verzichtserklärung des Fahrzeug-Eigentümers, Versistalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder sowie 2
cherungs-bestätigung, Kennzeichnung der Fahrzeuge:
Startnummern aus. Die Rallyeschilder müssen wähStartnummern, Rallyeschilder.
rend der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorne
und hinten am Fahrzeug angebracht sein und dürfen
auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche
Art. 15 Start
Kennzeichen verdecken. Die vom Veranstalter zur
Die Teams werden in der Reihenfolge der StartnumVerfügung gestellten Startnummern müssen während mern im Minutenabstand gestartet.
der gesamten Rallye auf beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein. Wird im Verlauf der VeranstalArt. 16 Kontrollen - Allgemeine Bestimmungen
tung festgestellt, dass eine Startnummer oder ein
Alle Durchfahrts- und Zeitkontrollen sowie die KontrolRallyeschild fehlt, kann eine Zeitstrafe von 300 Sekun- len der Wertungsprüfungen werden mit Kontrollschilder
den verhängt werden.
gekennzeichnet (siehe Anhang 1). Der Beginn der
Kontrollzone wird durch ein Hinweisschild auf gelbem
Art. 11 Time Cards
Grund angezeigt. In einer Entfernung von ca. 25 m ist
Jedes Team erhält bei der Dokumentenabnahme Time der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches
Cards, auf denen die Fahrzeiten zwischen den ZeitZeichen, jedoch auf rotem Grund, gekennzeichnet. Die
kontrollen angegeben sind. Die Teams sind alleine für Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretidas Vorweisen dieser an den verschiedenen Kontrollen schen Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 15
und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Daher
Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des
ist es Aufgabe des Teams, seine Time Card zur richti- letzten Fahrzeuges geschlossen. Die Teams sind
gen Zeit dem Sportwart vorzulegen und zu kontrollieverpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantren, ob die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der
wortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu
Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die
leisten. Die Kennzeichnung der Sportwarte erfolgt
Zeiten in der Time Card per Hand einzutragen. Jeglidurch Warnwesten und Ausweise.
che Berichtigung oder Änderung der Time Card führt
zum Wertungsverlust, es sei denn, sie wurde von dem Art. 17 Zeitkontrolle (ZK) – Durchfahrtskontrolle
zuständigen Sportwart bestätigt.
(DK) - Stempelkontrolle (SK) - Ausfall
Zeitkontrollen
Art. 12 Verkehrsregeln
Bei den Zeitkontrollen tragen die zuständigen SportWährend der gesamten Veranstaltung müssen die
warte die Zeit, d.h. die jeweils laufende Minute, in das
Fahrer die Straßenverkehrsbestimmungen strikt einhal- Kontrollheft ein, sobald dieses vom Teilnehmer überten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen
geben wird. Jedes Team muss die jeweilige Zeitkonverstößt, wird wie folgt bestraft:
trolle zu einer vorgegebenen Sollzeit absolvieren.
Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Solla) 1. Verstoß = 60 Strafsekunden
Fahrzeit den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu
b) 2. Verstoß = 300 Strafsekunden
diesem Abschnitt.
c) 3. Verstoß = Wertungsverlust
Es ist den Teams unter Androhung des Wertungsausschlusses untersagt, unsportliches Verhalten jeder Art
zu zeigen oder andere Teams absichtlich zu
blockieren.
Beispiel:
Startzeit zum Abschnitt
Soll-Fahrzeit für den Abschnitt
Sollzeit für die Zeitkontrolle
09:30 Uhr
20 min.
09:50 Uhr
In der Sollminute oder der dieser vorangehenden
Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden.
Der Zeiteintrag durch den Sportwart erfolgt unmittelbar
nach Übergabe der Time Card. Bei der gelben Hinweistafel kann die Soll-Ankunftszeit abgewartet werden. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone bereits
betreten. Das Team erhält keine Bestrafung, wenn der
Zeitpunkt des Einfahrens in die Kontrollzone der Idealminute oder der ihr vorangehenden Minute entspricht.
Beispiel:
Sollzeit für die Zeitkontrolle
09:50 Uhr
Einfahren des Fahrzeuges in die Kontrollzone
frühestens bei
09:49 Uhr
Übergabe der Kontrollheft an den Sportwart
zwischen
9:50.00 Uhr und 09:50.59 Uhr
Streckenteile auslässt oder sie nicht regulär beendet,
wird Gelegenheit gegeben, wieder Anschluss an das
Feld zu finden und wieder in die Wertung aufgenommen zu werden. Falls ein Team die Fahrt durch Abweichen von der vorgeschriebenen Strecke unterbricht,
kann es an jeder beliebigen Stelle der Strecke die
Fahrt wieder aufnehmen. Um gewertet zu werden,
muss das Fahrzeug aber in jedem Falle das Etappenziel bzw. Ziel der Veranstaltung anfahren.
Art. 18 Aufgabenstellung
Wertungsprüfungen (WP)
Bei den Wertungsprüfungen handelt es sich um Sollzeitprüfungen. Den Teilnehmern wird die Aufgabe
gestellt, die Prüfungsstrecke in einer vorgegebenen
Zeit zu absolvieren. Zugrunde liegt dabei eine DurchJegliche Abweichung der tatsächlichen Ankunftszeit
schnittsgeschwindigkeit von max. 50 km/h. Im Allgevon der Soll-Ankunftszeit wird wie folgt bestraft:
meinen finden die Wertungsprüfungen auf Straßen und
für Verspätung:
1 Strafsekunde pro Minute bzw. Bruchteil einer Minu- Wegen statt, die für den öffentlichen Verkehr nicht
gesperrt sind. Bei den für den öffentlichen Verkehr
te. Jedes Team hat pro Etappe (Tag) maximal 10
gesperrten Wertungsprüfungen ist es den Teilnehmern
Minuten strafpunktfreie Verspätung zur Verfügung.
untersagt, entgegen der Strecke zu fahren. Zuwiderfür zu frühe Ankunft:
handlungen werden mit Wertungsausschluss bestraft.
3 Strafsekunden pro Minute oder Teil einer Minute
Die von den Teilnehmern gefahrene Zeit wird wie folgt
Für jede nicht angefahrene Zeitkontrolle:
gewertet: Jede 1/100 Sekunde Überschreitung oder
10 Strafsekunden
Unterschreitung der Ideal-/Sollzeit = 0,01 Strafpunkte.
Durchfahrtskontrollen
Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen, deren Standorte im Beispiel:
Vorgeschriebener Schnitt 45 km/h
Streckenbuch angegeben sind, wird überprüft, ob die
Länge der Prüfung 5,1 km
vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer einge- Idealzeit: 6 min. 48 sec.
halten wird. Hier übergibt das Team die Time Card an Gefahrene Zeit: 6 min. 59,10 sec. = 11,10 Strafsekunden
den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stem- Gefahrene Zeit: 6 min. 31,30 sec. = 16,70 Strafsekunden
peleintrag in das dafür vorgesehene Feld bestätigt.
Das Auslassen einer DK wird mit 10 Strafsekunden Für jede nicht gestartete und nicht beendete Wertungsprüfung erhält das Team 10 Strafsekunden.
gewertet.
Für jeden nicht angefahrenen Zeitmesspunkt erhält
Stempelkontrollen
das Team 5 Strafsekunden. Abweichungen von
Mit Hilfe von Stempelkontrollen, deren Standorte im
mehr als 5 Sekunden werden mit maximal 5 SekunStreckenbuch nicht angegeben sind,wird überprüft, ob den bestraft.
die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer
Ablauf einer Wertungsprüfung (WP)
eingehalten wird. Hier übergibt das Team die Time
Start: Vor jeder Wertungsprüfung befindet sich eine
Card an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit
Zeitkontrolle. Nach Absolvierung der ZK zieht das
einem Stempeleintrag in das dafür vorgesehene Feld
Team zur Startkontrolle der WP vor. In der Regel
bestätigt. Kennzeichnung der Stempelkontrolle wie
erfolgt der Start zur WP 3 min. nach der ZK-Zeit. An
Durchfahrtskontrolle. Das Auslassen einer SK wird
der Startkontrolle trägt der Starter der WP die Startzeit
mit 1 Strafsekunde gewertet.
zur WP ein. Die Startzeit ist gleichzeitig auch Startzeit
Pausen
für den nächsten Abschnitt, bestehend aus WP und
Die Pausenzeit kann im vorhergehenden FahrtabVerbindungsetappe bis zur ZK. Das Team wird zur
schnitt inbegriffen sein, so dass sich bei Ankunft am
eingetragenen Zeit gestartet. Bei Rundkursen wird die
Pausenort keine Zeitkontrolle befindet, es wird lediglich tatsächliche Startzeit für die Auswertung der WP allerdas Ende der Pause mit der Abfahrts-Zeitkontrolle
dings erst beim Durchfahren der Lichtschranke genomvorgeschrieben.
men.
Ziel: Der Beginn des Zielbereiches einer WP bzw. der
Ausfall
Bereich einer Zwischenzeitmessung ist durch das
Jeder Fahrer, der aus technischen Gründen
Schild „Karierte Flagge auf gelbem Grund“ markiert.
Vor diesem Schild kann eine Vorzeit abgewartet werden. Die Teilnehmer haben sich dazu äußerst rechts
zu halten. Nach Passieren dieses Schildes darf nicht
mehr angehalten werden, d.h. der Zielbereich ist
fliegend zu durchfahren. Der Zeitmesspunkt befindet
sich ca. 50 m hinter dem gelben Schild und ist durch
das Symbol „Karierte Flagge auf rotem Grund“ gekennzeichnet. Ein Anhalten zwischen dem gelben
und dem roten Hinweisschild ist verboten und wird
mit 5 Sekunden bestraft. Das Ende einer Wertungsprüfung wird durch das grüne Hinweisschild „Ende“
angezeigt.
Art. 19 Wertung
Die Strafen werden in Sekunden ausgedrückt. Die
Gesamtwertung wird durch Addition der verhängten
Strafsekunden errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die
weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Zeitsummen. Die Gruppenwertungen werden auf
dieselbe Art und Weise errechnet. Bei ex-aequo wird
das Team zum Sieger erklärt, das in der ersten Wertungsprüfung die wenigsten Strafpunkte erhalten hat.
Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die
besseren Zeiten der 2., 3., 4., usw. Wertungsprüfung
zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen. Die Regelung kann jederzeit während des
Wettbewerbs angewendet werden.
Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtstrafzeit
nach Addition der drei besten Ergebnisse wird zum
Sieger erklärt.
Art. 20 Preise
Gesamtklassement 1.-3. Platz
Damenwertung
Das bestplatzierte Damenteam im Gesamtklassement
erhält den Damenpokal. Zum Damenpokal werden nur
komplett weibliche Teams gewertet.
Gruppenwertung
40% der gestarteten Teilnehmer erhalten Ehrenpreise
Mannschaftswertung
Die bestplatzierte Mannschaft erhält einen Ehrenpreis
Die Vergabe weiterer Ehren– und Sachpreise, z.B. für
Sonderwertungen, behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
Art. 21 Übernachtungen
Der Veranstalter hat m Park Inn Hotel Lübeck und im
Landhotel Schnuck, Schneverdingen bis zum 01.
August 2015 eine ausreichende Anzahl Zimmer
reserviert. Eine Buchung ist nur über den Veranstalter
möglich.