DAfStb-Fachkolloquium 2015 Mögliche Folgen aus dem EuGH-Urteil für den Betonbau Bereits jetzt ist absehbar, dass das Urteil fundamentale Änderungen für das bisher geschlossene System aus europäischen Technischen Spezifikationen und nationalen Restregelungen, die die Verwendbarkeit von Bauprodukten nach harmonisierten Produktnormen sicherstellen, mit sich bringen wird. Auf einer ersten Informationsveranstaltung am 20. März 2015 wurde einer breiten Fachöffentlichkeit durch Vertreter des BMUB sowie durch die Vorsitzenden der Fachkommissionen Bauaufsicht und Bautechnik über die ersten Beratungen mit den Kommissionsdiensten berichtet und mögliche Konsequenzen aus dem Urteil für die Bauregellisten vorgestellt. Nachfolgend stellt das DIBt in seinem Schreiben vom 13. April 2015 zwar heraus, dass für eine kurze Übergangszeit zunächst Rechtssicherheit dadurch gegeben wird, dass die Bauregellisten und die Listen der Technischen Baubestimmungen in ihrer zuletzt bekannt gemachten Fassung zunächst fortgelten, um das bestehende bauaufsichtliche Schutzniveau zu erhalten. Kurzfristig sollen aber bereits durch eine Überarbeitung der Listen unmittelbar verzichtbar gewordene Zusatzanforderungen nach Beratung in den Gremien der Bauministerkonferenz voraussichtlich zum 31.07.2015 ersatzlos entfallen. In einem zweiten Schritt ist geplant, die Bauregelliste B, Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken bis zum 15.10.2016 vollständig aufzuheben. Die weiterhin national für erforderlich gehaltenen Anforderungen sollen spätestens zu diesem Zeitpunkt auf Bauwerksebene (bauwerksbezogene Anforderungen) konkretisiert werden. Ziel dieses Fachkolloquiums ist es, einen Zwischenstand der Beratungen in den Gremien der Bauministerkonferenz und des Bundes sowie mit den Kommissionsdiensten zu präsentieren und die möglichen Konsequenzen aus den geplanten Änderungen für Bauaufsicht, Planer, Baustoffindustrie, Bauwirtschaft und Regelwerksetzung im Bereich des Betonbaus zu diskutieren. Der geplante Perspektivwechsel von der Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Bauproduktes durch Verwendbarkeitsnachweis (ggf. mit zusätzlichem Ü-Zeichen) hin zur vorgesehenen Festlegung von Anforderungen auf Bauwerksebene, die sich aus den 7 Grundanforderungen der BauPVO ableiten, bringt innerhalb eines engen Zeitfensters fundamentale Änderungen für alle Beteiligten mit sich und soll daher ausführlich erläutert werden. Den betroffenen interessierten Kreisen wird Gelegenheit gegeben, ihre Positionen darzulegen. Veranschaulicht werden sollen die möglichen Konsequenzen anhand von 4 Produktbeispielen. Dienstag, 16. Juni 2015 DAfStb-Fachkolloquium zum EuGH-Urteil Eröffnung 10:15 Begrüßung Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schnell (DAfStb, Berlin) Hintergrundinformationen zum EuGH-Urteil und zu dessen Folgen 10:30 Europäische Rahmenbedingungen zur Umsetzung des EuGH-Urteils BDir Dietmar Menzer (BMUB, Referat B I 2, Berlin) 10:45 Vorstellung eines neuen Konzeptes als mögliche Alternative zu Bauregellisten Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann (Vorsitzender der FK Bautechnik, Stuttgart) 11:15 Konsequenzen des Urteils für die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft (Präsident des DIBt, Berlin) Für Mitglieder des DAfStb ist die Teilnahme kostenlos. Teilnahmeentgelt für Nicht-Mitglieder: EUR 70,00. Der Betrag wird mit Rechnungstellung fällig. Alle Teilnehmer erhalten in der Mittagspause einen Imbiss. Anmeldung: Bis 11. Juni 2015 bitte auf rückseitigem Coupon. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es empfiehlt sich daher eine zügige Anmeldung. Anreise: Informationen erhalten Sie unter: http://www.din.de/sixcms_upload/media/2896/DIN%20Lageplan_d_2011.pdf Diskussion, anschließend Imbiss Mögliche Folgen des Urteils für • die Prüfingenieure und die Tragwerksplaner 12:30 Dr.-Ing. Peter Henke (BVPI/VBI, München) bis 13:30 • die Bauwirtschaft Dr.-Ing. Lars Meyer (DBV, Berlin) Mögliche Folgen des Urteils für die Baustoffindustrie – Produktbeispiele und betroffene Regelwerke • Zement (EN 197-1, DIN 1164) Dr.-Ing. Christoph Müller (VDZ gGmbH, Düsseldorf) • Gesteinskörnungen (EN 12620, Alkali-Richtlinie) Dr.-Ing. Olaf Enger (MIRO, Köln) 13:30 • Betonfertigteile (harmonisierte Produktnormen für bis Fertigteile) 15:30 Dipl.-Ing. Mathias Tillmann (FDB, Bonn) • Produkte für die Instandhaltung von Betonbauteilen (Normen-Reihe EN 1504) Dr.-Ing. Udo Wiens (DAfStb, Berlin), Dr.-Ing. Hans-Carsten Kühne (BAM, Berlin) Diskussion 15:30 16:00 FK_EuGH_Urteil_und_Technische_Regeln_im_Betonbau_2015-06-16rev7 (Stand 01.06.2015) Anmeldung und weitere Hinweise Zusammenfassung und weiteres Vorgehen Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schnell (DAfStb, Berlin) Ende der Veranstaltung Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Dr.-Ing. Udo Wiens Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. (DAfStb) Budapester Straße 31 10787 Berlin (Tiergarten) 030 2693–1320 Fax 030 2693–1319 E-Mail: [email protected] http://www.dafstb.de Ulrike Wachtendorf Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. (DAfStb) Budapester Straße 31 10787 Berlin (Tiergarten) 030 2693–1321 Fax 030 2693–1319 E-Mail: [email protected] http://www.dafstb.de Anmeldeformular Ausgangssituation Fachkolloquium 2015 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton Titel ............................................................................................. Vorname, Name ............................................................................................. Institut/Firma ............................................................................................. Straße ............................................................................................. PLZ/Ort ............................................................................................. Telefon ............................................................................................. Fax ............................................................................................. E-Mail ............................................................................................. Ich nehme teil: Ich kann leider nicht teilnehmen: ............................................................................................. Datum/Unterschrift ............................................................................................. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung bis spätestens zum 11. Juni 2015 per Fax an den DAfStb: 030 2693-1319 FK_EuGH_Urteil_und_Technische_Regeln_im_Betonbau_2015-06-16rev7 (Stand 01.06.2015) EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 „Freier Warenverkehr – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der bestimmte Bauprodukte, die mit der Konformitätskennzeichnung „CE“ versehen sind, zusätzlichen nationalen Normen entsprechen müssen“ Die Bundesrepublik Deutschland wurde durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) im Oktober 2014 verklagt. Bei den drei im Verfahren behandelten Produktgruppen a) mineralische Wärmedämmprodukte nach EN 13162:2008, b) Elastomer-Dichtungen nach EN 681-2 für Trinkwasserrohre und Entwässerungssysteme und c) Tore nach EN 13241-1 ist eine zusätzliche bauaufsichtliche Ü-Zeichenregelung nicht rechtens, die sich aus nationalen Restregelungen (DIN-Normen oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) zu harmonisierten Produktnormen ergibt und die in Deutschland ergänzend zum CE-Kennzeichen gefordert wird. Bund und Länder hatten während des Verfahrens das Erfordernis für diese nationalen Restregelungen stets damit begründet, dass die harmonisierten Technischen Spezifikationen nicht alle Leistungsmerkmale und Kriterien zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen nach der deutschen Musterbauordnung (MBO) enthalten. Ungeachtet dieser deutschen Position behindern diese zusätzlichen Anforderungen aus Sicht des EuGH den freien Warenverkehr von Bauprodukten in der Europäischen Union und müssen damit zurückgenommen werden. Das Urteil bezieht sich noch auf die alte Bauproduktenrichtlinie (BPR) aus dem Jahr 1989 (Richtlinie 89/106/EWG), die zum 01. Juli 2013 rechtsverbindlich durch die Bauproduktenverordnung EU-BauPVO (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) abgelöst wurde. Das EuGH-Urteil gilt zunächst nur für die drei genannten Normen und ist nicht grundsätzlich gefällt worden. Als Konsequenz aus dem Urteil wurden bereits Ende 2014 die entsprechenden Anlagen zu den drei Produktnormen aus der Bauregelliste B, Teil 1, außer Vollzug gesetzt. Fachkolloquium 2015 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. in Kooperation mit DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Das EuGH-Urteil C-100/13 – Folgen für die Wertschöpfungskette im Betonbau 16. Juni 2015 Tagungsort DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Raum 909
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