GEMEINDE GEESTE Newsletter 5-I/2015 Neues aus der Ratssitzung Am Mittwoch tagte der Gemeinderat und hatte über 20 verschiedene Punkte auf der Tagesordnung. Vielfältig waren die Themen, zahlreich die Beschlüsse und groß das Interesse der Bürger. Besonders gespannt erwarteten die Zuschauer den Beschluss über die Nutzung der Astrid-Lindgren-Schule in Osterbrock-Siedlung zur Unterbringung von Asylbewerbern. Bürgermeister Helmut Höke berichtete, das bis zum Herbst noch 40 weitere Flüchtlinge erwartet werden. „Wenn möglich, sollen die Flüchtlinge in vorhandene Gebäude untergebracht werden. Der Umbau der Schule wird nachrangig erfolgen“ berichtet der Bürgermeister. „Aus der Schule soll kein klassisches Wohnheim entstehen, sondern zwei Wohnungen“ betont der Bürgermeister. Der Rat beschloss weiterhin die Sanierung der Sporthalle in Geeste-Groß Hesepe. In zwei Bauabschnitten wird die Sanierung vollzogen: In diesem Jahr bezieht sich die Sanierung auf den Außenbereich und im nächsten Jahr soll der Innenbereich der Sporthalle saniert werden. In diesem Jahr werden 86.000,00 € investiert. Auch mit der Sanierung von Rad- und Gehwegen soll in diesem Jahr begonnen werden. „Die Sanierung der Rad- und Gehwege ist ein Mehrjahresprogramm“ berichtet der Bürgermeister und erklärt, dass zuerst mit dem Radweg an der Teglinger Straße begonnen wird. Es folgen der Radweg an der Biener Straße vom Ortskern bis zur Gemeindegrenze sowie der Radweg an der Hermann-Rüter-Straße. Vorgesehen ist eine Gesamtinvestitionssumme von 150.000,00 €. Ebenfalls erneuert werden sollen die Wirtschaftswege Grabenstraße im Ortsteil Klein Hesepe sowie die Dorfstraße im Ortsteil Bramhar. Hierzu erhalten die Anlieger noch eine Einladung zu einer Anliegerversammlung. Beide Straßen sollen nach der Satzung der Gemeinde abgerechnet werden, so dass Ausbaubeträge anfallen. Ausführlich wurde das Beteiligungsverfahren bezüglich der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsverfahren 2010 vom Landkreis Emsland thematisiert. Der Rat begrüßte die Absicht des Landkreises Emsland den vorhandenen Windpark Osterbrock / Bramhar als Vorranggebiet für Windenergie festzusetzen. Hierzu wurde noch vorgeschlagen, den nördlichen Bereich zu erweitern. 1 Im Hinblick auf den geplanten Trassenverlauf der geplanten 380 KV-Leitung fordert der Rat weiterhin einen Verlauf entlang der Autobahn. Der Rat beschloss einstimmig eine von der Verwaltung erarbeiteten Stellungnahme. Besonders freuen durfte sich der Erste Gemeinderat Hans Hanenkamp, der für weitere acht Jahre zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gewählt wurde. Bürgermeister Helmut Höke gratuliert Hans Hanenkamp (2.v.l.) zur Wiederwahl und überreicht eine Flasche „Geester Gold“. Stellvertretender Ratsvorsitzender Meinolf Topphoff (rechts) überreichte einen Blumenstrauß, den der alte und neue Stellvertreter rasch an seine Frau weiterreicht. In der Gemeinde Geeste werden auch im Jahr 2015 wieder Mikrozensusbefragungen durchgeführt Bedeutung des Mikrozensus Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, Kranke, Erwerbslose u.a.m.). Was wird gefragt Gefragt werden im wesentlichen allgemeinen Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Gesundheit und Rauchgewohnheiten sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt. 2 Wie wird ausgewählt Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich. Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen. Keine Befreiung von der Auskunftspflicht Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist. Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet, insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich. Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen. Die hochgerechneten Ergebnisse sollen die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, z. B. der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch geschulte ehrenamtlich tätige Interviewer mit Laptop unterstützt. Die Erhebung wird durch vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. 3 Erste Ausbildungsplatzbörse an der Geschwister-Scholl-Schule in Geeste Zur ersten Ausbildungsplatzbörse der Gemeinde Geeste am Freitag, dem 25. September 2015 von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr in der Geschwister-Scholl-Schule laden die Gemeinde Geeste und die Geschwister-SchollSchule Betriebe und Unternehmen ein. Die Ausbildungsplatzbörse bietet den regionalen Firmen die Möglichkeit, Jugendlichen die jeweiligen Ausbildungsberufe der unterschiedlichen Betriebe näher zu bringen und frühzeitig auf notwendige Qualifikationen, die diese Berufe erfordern, hinzuweisen. Die Betriebe können die Ausbildungsplatzbörse nutzen, um sich vorzustellen und frühzeitig auf vorhandene Ausbildungsplätze hinzuweisen. Neben den Betrieben werden auch die regionalen Berufsfachschulen eingeladen, damit die Schülerinnen und Schüler sich umfassend über Ausbildungsmöglichkeiten informieren können. Allen Betrieben, die sich an der Ausbildungsplatzbörse beteiligen wollen, wird eine Fläche innerhalb oder – wenn gewünscht – auch außerhalb des Schulgebäudes zur Verfügung gestellt, um hier einen Informationsstand zu errichten. Interessierte Unternehmen können sich bis zum 22. Mai direkt bei der GeschwisterScholl-Schule anmelden. Der Geschwister-Scholl-Schule und der Gemeinde Geeste ist es ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit einem geeigneten Ausbildungsplatz gute Zukunftsperspektiven haben. Gleichzeitig leistet die Ausbildungsplatzbörse einen wichtigen Beitrag, um die regionalen Firmen bei der Auswahl adäquater Nachwuchskräfte zu unterstützen. Bauarbeiten in der Antoniusstraße schreiten voran 4 Termine im Mai 08.-10. Mai 2015; Käfertreffen am Geester See 09.-11. Mai 2015; Schützenfest der St. Nikolaus Schützen in Klein Hesepe 12. Mai 2015; Treffen aller Geschichtsinteressierten um 19:00 Uhr in der Ollen Bäckerei in Groß Hesepe 13.-15. Mai 2015; Schützenfest der St. Hubertus Schützen Dalum auf dem Rathausplatz 16.-18. Mai 2015; Schützenfest des Schützenvereins Clusorth Bramhar in Clusorth Bramhar 5
© Copyright 2024 ExpyDoc