Entgeltordnung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen -Bereich City-Forum/Theater- vom 06.03.2015 Aufgrund § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen vom 15.12.2010 in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Euskirchen am 20.05.2014 und 05.03.2015 folgende Entgeltordnung beschlossen: § 1 Nutzung des Theaters/ City-Forums Der Stadtbetrieb stellt zur eigenverantwortlichen Durchführung von Theaterund Musikveranstaltungen sowie Versammlungen und Vorträge die Räumlichkeiten des Stadttheaters inklusive der benötigten Nebenräume auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung. Für Messen, Ausstellungen, Musikveranstaltungen, Feierlichkeiten, Versammlungen, Kulturveranstaltungen, Seminare, Konferenzen etc. werden die Räumlichkeiten des City-Forums inklusive der benötigten Nebenräume auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Die jeweilige Nutzungsüberlassung und die benötigten/gewünschten Zusatzleistungen werden in einem separaten, veranstaltungsbezogenen Vertrag abschließend zwischen dem Betrieb und dem Nutzer fixiert. § 2 Nutzungsentgelte a) City-Forum Der Saal des City-Forums wird inklusive der dazu gehörenden Nebenräume jeweils für einen Zeitraum überlassen, der ganztägig den Veranstaltungstag sowie am Vortag den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Tag nach dem Veranstaltungstag den Zeitraum von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr umfasst. Die übrigen Räume werden halbtags (bis zu vier Stunden) oder ganztägig (mehr als vier Stunden) bereitgestellt. Beginn und Ende der Veranstaltungen (inkl. Vor- und Nachbereitung) werden in Absprache mit dem Betrieb fixiert. Für die jeweilige Bereitstellung werden folgende Nettoentgelte erhoben: Saal inklusive Saalfoyer, Bühne und Bühnennebenräume Messen, Verkaufsausstellungen etc. gewerblicher Veranstalter Musik- und Kulturveranstaltungen, Feierlichkeiten, Versammlungen etc. privater und gewerblicher Anbieter, sofern nicht durch die nachfolgenden Tarife erfasst Veranstaltungen nicht ortsansässiger Vereine, Verbände nicht gewerblicher Organisationen und vergleichbarer Gruppierungen (z.B. Schülervertretungen) Veranstaltungen ortsansässiger Vereine, Verbände nicht gewerblicher Organisationen und vergleichbarer Gruppierungen (z.B. Schülervertretungen sowie Benefiz-/Wohltätigkeitsveranstaltung* deren Erlös außerhalb der Region Euskirchen zur Verwendung kommt Benefiz-/Wohltätigkeitsveranstaltungen * deren Erlös in der Region Euskirchen zur Verwendung kommt Veranstaltungen der Stadt Euskirchen, Versammlungen o.ä. der Schulen der Stadt Euskirchen (ausgenommen Abschlussfeiern, Abiturfeiern o.ä.) 2/3 Saal mit Bühne 1/3 Saal ohne Bühne Zusatzentgelt für Zeiten vor und nach der Veranstaltung je Stunde Zusatzentgelt für mehrtägige Veranstaltungen Zusatzentgelt für Veranstaltungen, die einen hohen Grad einer Verschmutzung zur Folge haben 1 1.000,00 € 825,00 € 650,00 € 500,00 € 250,00 € 175,00 € 2/3 des Grundtarifes, aufgerundet auf die nächsten vollen 50 € 1/3 des Grundtarifes, aufgerundet auf die nächsten vollen 50 € 10,00 € 1/2 des Grundtarifes für jeden weiteren Tag 1/3 des Grundtarifes, mindestens aber 350,00 € Im Einzelfall kann durch den Bürgermeister ein Nachlass gewährt werden (z.B. wenn die Veranstaltung in besonderem Maße im Interesse der Stadt Euskirchen liegt), der max. 20% des Entgeltes nicht übersteigen darf. Vom Nachlass ausgeschlossen ist die Position der Veranstaltungen der Stadt Euskirchen und der Schulen der Stadt Euskirchen. Konferenz- und sonstige Räume Konferenzraum „Disternich“ kostenlos für Euskirchener Vereine und Organisationen; 30,00 € halbtägig 60,00 € ganztätig Konferenzraum „Pavillion“ oder Konferenzraum „Schallenburg“ 60,00 € halbtägig, 90,00 € ganztägig Saalfoyer (ohne Saal und Nebenräume) 125,00 € /Tag Bistro 125,00 € /Tag Sofern die Konferenzräume durch einen Nutzer insgesamt mehr als 30 Tage/Jahr genutzt werden (z.B. VHS), oder die vorübergehend bestehenden Beschränkungen des im Rahmen der Raumnutzung erfolgenden Zusatzservices die rechtfertigen, kann die Betriebsleitung einen Nachlass von 25% auf die jeweiligen Tarife gewähren. b) Theater Die Räumlichkeiten des Theaters werden inklusive der benötigten Nebenräume (Toiletten, Künstlergarderoben etc.) jeweils für die Dauer von maximal 10 Zeitstunden/Tag zur Verfügung gestellt. Beginn und Ende der Veranstaltung (inkl. Vor- und Nachbereitung) werden in Absprache mit dem Betrieb fixiert. Für die jeweils maximal 10-stündige Bereitstellung werden folgende Nettoentgelte erhoben: Für Veranstaltungen privater und gewerblicher Anbieter am 1. Veranstaltungstag inklusive einer Probe dto. für jeden weiteren Veranstaltungstag in unmittelbarer Folge Für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine und Verbände nicht gewerblicher Organisationen sowie für Benefiz- und Wohltätigkeitsveranstaltungen*, deren Erlös außerhalb der Region Euskirchen zur Verwendung kommt, am 1. Veranstaltungstag dto. für jeden weiteren Veranstaltungstag in unmittelbarer Folge Für Benefiz- und Wohltätigkeitsveranstaltungen*, deren Erlös in der Region Euskirchen zur Verwendung kommt, am 1. Veranstaltungstag dto. für jeden weiteren Veranstaltungstag in unmittelbarer Folge Für Kinderveranstaltungen (Märchen, Kindertheater und Kindertanzen), die an Vormittagen oder Nachmittagen stattfinden, bis spätestens 17.00 Uhr beginnen und für die ein Einrittspreis von höchstens 8,00 €/Kind erhoben wird, je Aufführung incl. einer Probe Private und gewerbliche Anbieter, die das Stadttheater Euskirchen je Kalenderjahr für mehr als 5 Veranstaltungen anmieten, erhalten eine Reduzierung des Mietpreises für den 1. Veranstaltungstag in Höhe von Die Reduzierung des Mietbetrages wird bei der fünften Belegung des Theaters rückwirkend gewährt. Die preisreduzierten Kinderveranstaltungen zählen nicht zu den Veranstaltungen, für die eine weitere Reduzierung des Mietpreises gewährt wird. 900,00 € 750,00 € 450,00 € 375,00 € 300,00 € 250,00 € 450,00 € 150,00 € * Voraussetzung für die Anerkennung als derartige Veranstaltung ist, dass die Einnahmen aus der Durchführung der Veranstaltung gänzlich einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen deren Ziel die Förderung der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder kirchlicher Zwecke ist. Eine Förderung der eigenen Zwecke des Veranstalters ist im Rahmen einer Benefizveranstaltung ausgeschlossen. § 3 Nutzungsentgelte für weitere Serviceleistungen Neben der Bereitstellung des Raumes bietet der Stadtbetrieb verschiedene Serviceleistungen an, die je nach Art und Umfang der Veranstaltung teilweise zwingend in Anspruch zu nehmen sind. Folgende Serviceleistungen werden angeboten: 2 a) Meister für Veranstaltungstechnik Sofern für die Veranstaltung nach Art und Umfang ein Meister für Veranstaltungstechnik oder eine vergleichbare Fachkraft erforderlich ist, ist dieser zwingend über den Betrieb zu buchen. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Einsatz notwendig ist, trifft der Betrieb auf Basis der bis 2 Wochen vor der Veranstaltung vorzulegenden Bühnenanweisung unter Berücksichtigung der Regelungen der VStätVO. Gestellung der Fachkraft für einen Prüfungs- und Betreuungsaufwand bis zu einer Stunde je Veranstaltungstag dto. für einen Prüfungs- und Betreuungsaufwand bis zu fünf Stunden je Veranstaltungstag dto. für einen Prüfungs- und Betreuungsaufwand bis zu zehn Stunden je Veranstaltungstag 50,00 € 200,00 € 350,00 € b) Hausmeister und Bühnenhelfer Der Betrieb stellt für einen Zeitraum von bis zu 5 Stunden/ Veranstaltung einen Hausmeister vor Ort. Der Hausmeister kann bei Bedarf zusätzlich als Bühnenhelfer eingesetzt werden bis zu einer maximalen Arbeitszeit von 10 Stunden/Tag. Darüber hinaus kann der Betrieb im Bedarfsfall Bühnenhelfer mit Zeitkontingenten von jeweils maximal 6 Stunden/Veranstaltung bereitstellen. Gestellung des Hausmeisters als Bühnenhelfer parallel zum Hausmeisterdienst je Veranstaltungstag bis maximal 10 Stunden Gestellung eines Bühnenhelfers je Veranstaltungstag bis maximal 6 Stunden 150,00 € 150,00 € c) sonstige Serviceleistungen Auf Wunsch kann der Betrieb ergänzende Serviceleistungen zur Bewerbung und Abwicklung der Veranstaltung vor Ort arrangieren. Hierfür werden entsprechende Pauschalen erhoben. Betreibung der Haus- und Bühnenlichttechnik (Beleuchter) je Veranstaltungstag Plakatierung (13 Standorte, 30 Plakate) 300,00 € 150,00 € d) Rettungs-/Brandwache Der Stadtbetrieb Kultureinrichtungen beauftragt für die gebuchte Veranstaltung im Stadttheater die Rettungs-/Brandwache. Die entstehenden Kosten werden dem Veranstalter von der Feuerwehr der Stadt Euskirchen direkt in Rechnung gestellt. e) ergänzende Bestimmungen Alle genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen. Garderobenbesetzung und Catering sind über einen Kooperationspartner des Betriebes in Anspruch zu nehmen. Der Betrieb wird hier vermittelnd tätig. § 4 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 06.03.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung des Stadtbetriebes City-Forum/Theater Euskirchen vom 01.06.2014 außer Kraft. Euskirchen, den 06.03.2015 Dr. Uwe Friedl Bürgermeister 3
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