Entgeltordnung Eucf und Theater ab 05032015

Entgeltordnung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen
-Bereich City-Forum/Theater- vom 06.03.2015
Aufgrund § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen vom 15.12.2010 in
der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Euskirchen am 20.05.2014 und 05.03.2015
folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1 Nutzung des Theaters/ City-Forums
Der
Stadtbetrieb
stellt
zur
eigenverantwortlichen
Durchführung
von
Theaterund
Musikveranstaltungen sowie Versammlungen und Vorträge die Räumlichkeiten des Stadttheaters
inklusive der benötigten Nebenräume auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung. Für Messen,
Ausstellungen, Musikveranstaltungen, Feierlichkeiten, Versammlungen, Kulturveranstaltungen,
Seminare, Konferenzen etc. werden die Räumlichkeiten des City-Forums inklusive der benötigten
Nebenräume auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
Die jeweilige Nutzungsüberlassung und die benötigten/gewünschten Zusatzleistungen werden in
einem separaten, veranstaltungsbezogenen Vertrag abschließend zwischen dem Betrieb und dem
Nutzer fixiert.
§ 2 Nutzungsentgelte
a) City-Forum
Der Saal des City-Forums wird inklusive der dazu gehörenden Nebenräume jeweils für einen Zeitraum
überlassen, der ganztägig den Veranstaltungstag sowie am Vortag den Zeitraum von 12.00 Uhr bis
18.00 Uhr und am Tag nach dem Veranstaltungstag den Zeitraum von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
umfasst. Die übrigen Räume werden halbtags (bis zu vier Stunden) oder ganztägig (mehr als vier
Stunden) bereitgestellt. Beginn und Ende der Veranstaltungen (inkl. Vor- und Nachbereitung) werden
in Absprache mit dem Betrieb fixiert. Für die jeweilige Bereitstellung werden folgende Nettoentgelte
erhoben:
Saal inklusive Saalfoyer, Bühne und Bühnennebenräume
Messen, Verkaufsausstellungen etc. gewerblicher Veranstalter
Musik- und Kulturveranstaltungen, Feierlichkeiten, Versammlungen etc.
privater und gewerblicher Anbieter, sofern nicht durch die nachfolgenden
Tarife erfasst
Veranstaltungen nicht ortsansässiger Vereine, Verbände nicht
gewerblicher Organisationen und vergleichbarer Gruppierungen (z.B.
Schülervertretungen)
Veranstaltungen ortsansässiger Vereine, Verbände nicht gewerblicher
Organisationen
und
vergleichbarer
Gruppierungen
(z.B.
Schülervertretungen sowie Benefiz-/Wohltätigkeitsveranstaltung* deren
Erlös außerhalb der Region Euskirchen zur Verwendung kommt
Benefiz-/Wohltätigkeitsveranstaltungen * deren Erlös in der Region
Euskirchen zur Verwendung kommt
Veranstaltungen der Stadt Euskirchen, Versammlungen o.ä. der
Schulen der Stadt Euskirchen (ausgenommen Abschlussfeiern,
Abiturfeiern o.ä.)
2/3 Saal mit Bühne
1/3 Saal ohne Bühne
Zusatzentgelt für Zeiten vor und nach der Veranstaltung je Stunde
Zusatzentgelt für mehrtägige Veranstaltungen
Zusatzentgelt für Veranstaltungen, die einen hohen Grad einer
Verschmutzung zur Folge haben
1
1.000,00 €
825,00 €
650,00 €
500,00 €
250,00 €
175,00 €
2/3 des Grundtarifes,
aufgerundet auf die
nächsten vollen 50 €
1/3 des Grundtarifes,
aufgerundet auf die
nächsten vollen 50 €
10,00 €
1/2 des Grundtarifes
für jeden weiteren Tag
1/3 des Grundtarifes,
mindestens aber
350,00 €
Im Einzelfall kann durch den Bürgermeister ein Nachlass gewährt werden (z.B. wenn die
Veranstaltung in besonderem Maße im Interesse der Stadt Euskirchen liegt), der max. 20% des
Entgeltes nicht übersteigen darf. Vom Nachlass ausgeschlossen ist die Position der
Veranstaltungen der Stadt Euskirchen und der Schulen der Stadt Euskirchen.
Konferenz- und sonstige Räume
Konferenzraum „Disternich“
kostenlos für
Euskirchener Vereine
und Organisationen;
30,00 € halbtägig
60,00 € ganztätig
Konferenzraum „Pavillion“ oder Konferenzraum „Schallenburg“
60,00 € halbtägig,
90,00 € ganztägig
Saalfoyer (ohne Saal und Nebenräume)
125,00 € /Tag
Bistro
125,00 € /Tag
Sofern die Konferenzräume durch einen Nutzer insgesamt mehr als 30 Tage/Jahr genutzt werden
(z.B. VHS), oder die vorübergehend bestehenden Beschränkungen des im Rahmen der
Raumnutzung erfolgenden Zusatzservices die rechtfertigen, kann die Betriebsleitung einen
Nachlass von 25% auf die jeweiligen Tarife gewähren.
b) Theater
Die Räumlichkeiten des Theaters werden inklusive der benötigten Nebenräume (Toiletten,
Künstlergarderoben etc.) jeweils für die Dauer von maximal 10 Zeitstunden/Tag zur Verfügung
gestellt. Beginn und Ende der Veranstaltung (inkl. Vor- und Nachbereitung) werden in Absprache mit
dem Betrieb fixiert. Für die jeweils maximal 10-stündige Bereitstellung werden folgende Nettoentgelte
erhoben:
Für Veranstaltungen privater und gewerblicher Anbieter am 1. Veranstaltungstag
inklusive einer Probe
dto. für jeden weiteren Veranstaltungstag in unmittelbarer Folge
Für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine und Verbände nicht gewerblicher
Organisationen sowie für Benefiz- und Wohltätigkeitsveranstaltungen*, deren Erlös
außerhalb der Region Euskirchen zur Verwendung kommt, am 1. Veranstaltungstag
dto. für jeden weiteren Veranstaltungstag in unmittelbarer Folge
Für Benefiz- und Wohltätigkeitsveranstaltungen*, deren Erlös in der Region
Euskirchen zur Verwendung kommt, am 1. Veranstaltungstag
dto. für jeden weiteren Veranstaltungstag in unmittelbarer Folge
Für Kinderveranstaltungen (Märchen, Kindertheater und Kindertanzen), die an
Vormittagen oder Nachmittagen stattfinden, bis spätestens 17.00 Uhr beginnen und
für die ein Einrittspreis von höchstens 8,00 €/Kind erhoben wird, je Aufführung incl.
einer Probe
Private und gewerbliche Anbieter, die das Stadttheater Euskirchen je Kalenderjahr für
mehr als 5 Veranstaltungen anmieten, erhalten eine Reduzierung des Mietpreises
für den 1. Veranstaltungstag in Höhe von
Die Reduzierung des Mietbetrages wird bei der fünften Belegung des Theaters
rückwirkend gewährt.
Die preisreduzierten Kinderveranstaltungen zählen nicht zu den Veranstaltungen, für
die eine weitere Reduzierung des Mietpreises gewährt wird.
900,00 €
750,00 €
450,00 €
375,00 €
300,00 €
250,00 €
450,00 €
150,00 €
* Voraussetzung für die Anerkennung als derartige Veranstaltung ist, dass die Einnahmen aus der
Durchführung der Veranstaltung gänzlich einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen deren
Ziel die Förderung der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder kirchlicher Zwecke ist. Eine Förderung
der eigenen Zwecke des Veranstalters ist im Rahmen einer Benefizveranstaltung ausgeschlossen.
§ 3 Nutzungsentgelte für weitere Serviceleistungen
Neben der Bereitstellung des Raumes bietet der Stadtbetrieb verschiedene Serviceleistungen an, die
je nach Art und Umfang der Veranstaltung teilweise zwingend in Anspruch zu nehmen sind. Folgende
Serviceleistungen werden angeboten:
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a) Meister für Veranstaltungstechnik
Sofern für die Veranstaltung nach Art und Umfang ein Meister für Veranstaltungstechnik oder eine
vergleichbare Fachkraft erforderlich ist, ist dieser zwingend über den Betrieb zu buchen. Die
Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Einsatz notwendig ist, trifft der Betrieb auf Basis der bis
2 Wochen vor der Veranstaltung vorzulegenden Bühnenanweisung unter Berücksichtigung der
Regelungen der VStätVO.
Gestellung der Fachkraft für einen Prüfungs- und Betreuungsaufwand bis zu einer
Stunde je Veranstaltungstag
dto. für einen Prüfungs- und Betreuungsaufwand bis zu fünf Stunden je
Veranstaltungstag
dto. für einen Prüfungs- und Betreuungsaufwand bis zu zehn Stunden je
Veranstaltungstag
50,00 €
200,00 €
350,00 €
b) Hausmeister und Bühnenhelfer
Der Betrieb stellt für einen Zeitraum von bis zu 5 Stunden/ Veranstaltung einen Hausmeister vor Ort.
Der Hausmeister kann bei Bedarf zusätzlich als Bühnenhelfer eingesetzt werden bis zu einer
maximalen Arbeitszeit von 10 Stunden/Tag.
Darüber hinaus kann der Betrieb im Bedarfsfall Bühnenhelfer mit Zeitkontingenten von jeweils
maximal 6 Stunden/Veranstaltung bereitstellen.
Gestellung des Hausmeisters als Bühnenhelfer parallel zum Hausmeisterdienst je
Veranstaltungstag bis maximal 10 Stunden
Gestellung eines Bühnenhelfers je Veranstaltungstag bis maximal 6 Stunden
150,00 €
150,00 €
c) sonstige Serviceleistungen
Auf Wunsch kann der Betrieb ergänzende Serviceleistungen zur Bewerbung und Abwicklung der
Veranstaltung vor Ort arrangieren. Hierfür werden entsprechende Pauschalen erhoben.
Betreibung der Haus- und Bühnenlichttechnik (Beleuchter) je Veranstaltungstag
Plakatierung (13 Standorte, 30 Plakate)
300,00 €
150,00 €
d) Rettungs-/Brandwache
Der Stadtbetrieb Kultureinrichtungen beauftragt für die gebuchte Veranstaltung im Stadttheater die
Rettungs-/Brandwache. Die entstehenden Kosten werden dem Veranstalter von der Feuerwehr der
Stadt Euskirchen direkt in Rechnung gestellt.
e) ergänzende Bestimmungen
Alle genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und sind
spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen.
Garderobenbesetzung und Catering sind über einen Kooperationspartner des Betriebes in Anspruch
zu nehmen. Der Betrieb wird hier vermittelnd tätig.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 06.03.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung des
Stadtbetriebes City-Forum/Theater Euskirchen vom 01.06.2014 außer Kraft.
Euskirchen, den 06.03.2015
Dr. Uwe Friedl
Bürgermeister
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