6. Ausgabe vom 27.03.15 - Rhabanus-Maurus

RhabaNews Nr. 6
Rhabanus-Maurus-Gymnasium
86941 St. Ottilien, den 27. März 2015
! 08193/71500
Fax: 08193/71509
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ottilien.de
Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,
beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ haben wieder
zahlreiche Schülerinnen und Schüler einen Preis davongetragen. Da die Anmeldung zu diesem Wettbewerb über die privaten Instrumentallehrkräfte und
nicht über die Schule erfolgt, wissen wir nicht, wer
teilnimmt. Leider liegen der Redaktion die entsprechenden Daten deshalb dann nur im Einzelfall vor.
Gestatten Sie bitte, dass deshalb an dieser Stelle
Marius Merkle, 10c, stellvertretend genannt wird.
Marius hat einen 1. Preis gewonnen mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb Bayern. Herzlichen
Glückwunsch!
Erfolgreich waren auch unsere Turnerinnen. Näheres
erfahren Sie im weiteren Verlauf dieser RhabaNews.
Wie stark unsere Gemeinschaft ist, hat sich wieder
einmal am Informationstag zur Neuaufnahme gezeigt. Ich bedanke mich bei allen beteiligten Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften für dieses eindrucksvolle Zeugnis. Wie die Aufnahmegespräche zeigen, wurde das Konzept sehr gut von der
Zielgruppe angenommen.
Was die Einführung von ESIS (Elektronische Schüler- und Elterninformationssystem) angeht, so harrt
alles noch der Auswertung. Gut Ding braucht eben
Weile.
In einem Elternbrief hatten wir unlängst darauf hingewiesen, dass erkrankte Kinder doch bitte zu Hause
bleiben mögen! Dass das von uns aufgegriffene
Thema alles andere als unberechtigt war, zeigt die
Verpflichtung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, die
bei uns dieser Tage eingegangen ist, Sie auf die
Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hinzuweisen, zu der Sie verpflichtet sind. Sie finden das
entsprechende Merkblatt in der Anlage zu dieser
RhabaNews.
Bitte beachten Sie auch, dass unser Sekretariat
während der Osterferien geschlossen ist. Das Direktorat ist ausschließlich am Mittwoch,
01.04.2015, sowie am Mittwoch, 08.04.2015, jeweils in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr besetzt. Ansonsten ist die Schulleitung während der Osterferien
mit den Gesprächen zur Neuaufnahme beschäftigt.
Wir danken für Ihr diesbezügliches Verständnis,
freuen wir uns doch, dass trotz gemeinhin zurückge-
hender Schülerzahlen nach wie vor eine sehr große
Nachfrage nach unseren Schulplätzen besteht.
Am Donnerstag, dem 23.04., findet in der Zeit von
17:00 – 20:00 Uhr der 2. Elternsprechtag in diesem
Schuljahr statt. Bitte beachten Sie, dass Sie einen
Gesprächstermin über Ihre Kinder reservieren lassen
müssen. Den entsprechenden Elternbrief erhalten Sie
über Ihre Kinder am 13. April, also unmittelbar nach
den Osterferien, die Eltern von Schülerinnen und
Schülern der 9. Jahrgangsstufe nach der Politischen Bildungswoche, also am 20. April. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass die Anmeldung zum
Elternsprechtag bis zum Dienstag, dem 21. April,
der Lehrkraft vorliegen muss. Dies dürfte aber kein
Problem sein. Sprechen Sie Ihre Kinder nach der Politischen Bildungswoche bitte auf diesen Elternbrief
an und schicken Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn am
Dienstag zu den entsprechenden Lehrkräften, um einen Termin für den Donnerstag zu vereinbaren.
Im Anschluss an den Elternsprechtag bitten wir die
Eltern unserer Schülerinnen und Schüler, die die 7.
Jahrgangsstufe besuchen, in den Speisesaal des Tagesheims zur Informationsveranstaltung bezüglich der Wahl der 3. Fremdsprache, also der Wahl
des Französischen bzw. des Griechischen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sind selbstverständlich ebenfalls willkommen.
Am Freitag, dem 24. April, beginnt die heurige
Abiturprüfung mit den mündlichen Teilprüfungen
für Schülerinnen und Schüler, die in Englisch bzw.
Französisch eine schriftliche Abiturprüfung ablegen
werden.
Die Initiative „Marsch des Lebens Kaufering/Landsberg – Dachau 2015“ weist auf die
Märsche hin, die im Zeitraum, Freitag, 24. April, bis
Sonntag, 26. April 2015, stattfinden. Kontakt für
Rückfragen [email protected]. Vergleiche
auch www.mdl-bayern.org. Näheres entnehmen sie
bitte dem Flyer, den Sie in der Anlage zu dieser
RhabaNews finden.
Am Donnerstag, dem 30. April, schreiben unsere
Abiturientinnen und Abiturienten ihr Deutschabitur, die schriftliche Abiturprüfung im 3. Fach
findet am Dienstag, dem 05. Mai, die schriftliche
Abiturprüfung im Fach Mathematik am Freitag,
dem 08. Mai, statt.
Bitte beachten Sie, dass am Dienstag, dem 5. Mai,
Frau Hirschvogel und Frau Wagler mit der Verwaltung der Neuaufnahme beschäftigt sind. Übliche Dienstleistungen sind an diesem Tag leider
nicht möglich. Wir danken für Ihr diesbezügliches
Verständnis!
30.04.
30.04.
Am Freitag, dem 08.2015, ist der Sekretariatsbetrieb ebenfalls eingeschränkt, da Frau Stadler und
Frau Wagler an diesem Tag mit der Einschreibung
beschäftigt sind. Auch hier danken wir für Ihr diesbezügliches Verständnis.
05.05.
06.05., 18:00 Uhr
Die nächste Sitzung des Schulforums findet am
Mittwoch, dem 06.05.2015, um 18:00 Uhr statt, unmittelbar danach um 19:30 Uhr trifft sich der Elternbeirat zu seiner nächsten Sitzung.
08.05.
08.05., 14:00 – 16:30
Uhr
09.05./10.05.
10.05.
06.05., 19:30 Uhr
Mögen unsere Gedanken in diesen österlichen Tagen, vor allem auch im Gebet, bei unseren Abiturientinnen und Abiturienten sein! Diesen wünsche
ich alles erdenklich Gute unter dem reichen Segen Gottes für die anstehenden Prüfungen. Ihnen
allen wünsche ich ein frohes, gesegnetes Osterfest.
18.05. – 22.05.
22.05.
23.05. – 07.06.
08.06. – 12.06.
Aus St. Ottilien grüßt Sie herzlich
Ihr
17.07. – 26.07.2015
09. – 11.09.2015
lisch/Französisch
Abitur Deutsch
SBO bei Gedenkfeier
für die Opfer des Nationalsozialismus in der
Welfenkaserne in LL
Abitur 3. Fach
Sitzung des Schulforums
Sitzung des Elternbeirats
Abitur Mathematik
Einschreibung Neuaufnahme 2015/2016
CO-Treffen
Eröffnung Passionsspiele Waal
Abitur Colloquium – 1.
Woche
Firmung 6. Jahrgangsstufe
Pfingstferien
Abitur Colloquium – 2.
Woche
Circus St. Ottilien
Nachprüfungen
Unsere Homepage erreichen Sie übrigens unter
gym.ottilien.de/ bzw. unter ottilien.de/gymnasium
Michael Häußinger
Oberstudiendirektor i. K.
Bitte nutzen Sie grundsätzlich den Terminkalender
im Internet, zu finden unter:
http://www.gym.ottilien.de/service/kalender
Termine (in Auswahl):
14. – 27.03.
21. – 27.03.
21.03.
28.03. – 12.04.2015
12.04. – 17.04.2015
13.04. – 17.04.2015
19.04.
23.04., 17:00 – 20:00
Uhr
23.04., 20:00 Uhr
24.04.
Eine Bitte unserer Hausmeisterin
und unseres Hausmeisters
10. Jgst. Austausch
11. Jgst. Romfahrt
Hl. Benedikt von Nursia
– Todestag
Osterferien
Politische Bildungswoche Kreisau
Politische Bildungswoche Würzburg
Abschlussball Tanzkurs
(Ergänzungs-Kurs)
2. Elternsprechtag
(Hr. Häußinger)
Beim
Ausgang
der
Pausenhalle
wurde
durch
entsprechende
Kanal
nalringe
als Umrandung der Boden bereitet für Neuanpflanzungen. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie
uns entsprechende Pflanzen für die Frühjahrspflanzung spenden könnten. Ganz besonders interessiert
sind wir an größeren Buchsgewächsen. Allen Spenderinnen und Spendern ein herzliches Dankeschön.
Ansprechpartnerin für Sie ist unsere Hausmeisterin,
Elternabend für die 7.
Jahrgangsstufe: Wahl
der 3. Fremdsprache
Beginn der Abiturprüfungen mit mündlicher
Teilprüfung in Eng2
Frau Ingrid Mutter. Für alle Seiten am einfachsten
dürfte es sein, wenn Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn
einen Zettel mitgeben, auf dem die Telefonnummer
steht sowie das, was Sie spenden möchten. Frau
Mutter ruft Sie dann gerne zurück. Sollten Sie direkt
mit ich Kontakt aufnehmen wollen, erreich Sie Frau
Mutter unter der Telefonnummer (08193) 71-521.
Dupré Prof. Norbert Düchtel (Orgel),
Erzabt Wolfgang Öxler OSB (Meditation)
o 15.00 Uhr: Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Wortgottesdienst,
Kreuzverehrung und Kommunionausteilung.
• 5. April: HOCHFEST DER AUFERSTEHUNG
DES HERRN
o DIE FEIER DER OSTERNACHT am
Samstag vor Ostern: 22.00 Uhr: Segnung des Feuers, Prozession, Osterlob
(Exsultet), Wortgottesdienst, Weihe des
Osterwassers und Tauferneuerung, Eucharistiefeier. Nach den Gottesdiensten
werden die mitgebrachten Speisen gesegnet.
o OSTERSONNTAG: Pontifikalamt um
9.15 Uhr ; 17.30 Uhr Pontifikalvesper.
o OSTERMONTAG: Hochamt um 9.15
Uhr; 17.30 Vesper
• Maiandacht: Am 1. Mai um 20.00 Uhr Eröffnung der Maiandachten mit Statio in der Klosterkiche, Lichterprozession zur Waldkapelle
(Blasmusik). An Sonn- und Feiertagen ist um 20
Uhr Maiandacht mit Predigt in der Klosterkirche.
Herzlich willkommen zu all unseren Veranstaltungen und Angeboten, gesegnete Kar- und Ostertage und erholsame Osterferien!
! Tu mal was für DICH!
Informationen / Einladungen /
Termine der Schulpastoral
(P. Theophil Gaus OSB)
Firmvorbereitungstage der 6. Klassen (vgl. eigener
Elternbrief): je 3 Besinnungstage im Block im Ottilienheim (Mo, 8 Uhr – Mi, 13 Uhr)
• 6a 27.-29. April mit P. Theophil und Fr. Wittmann
• 6b 20.-22. April mit Hr. Blaschke und Fr. Moorenweiser
• 6c
13.-15. April mit Hr. Tieschky und Fr.
Lehmann
Sonntagabendmesse: Nächste Abendmesse am 3.
Sonntag des Monats am 19.April um 19 Uhr in St.
Michael!
Jugendvesper: Nächster Termin (1. Freitag des
Monats) erst am 1. Mai um 19.30 Uhr, dieses Mal in
der Schulkirche St. Michael. (Keine Jugendvesper
am 3. April = Karfreitag).
Turnerinnen des RMG äußerst erfolgreich!
KLOSTERFÜHRUNG: Lernen Sie uns Missionsbenediktiner und unser Kloster kennen. Jeden Sonntag um 14.00 Uhr, Treffpunkt: Eingang zur Klosterkirche.
(Hr. Häußinger)
KAMMERKONZERT: 19. April, 15.30 Uhr im
Rittersaal des Exerzitienhauses; "Schubertiade im
Rittersaal" - Werke von F. Schubert, W.A. Mozart,
F. Liszt u.a. Simon Nadasi und Olga Papikian
CHORAL EVENSONG: 9. Mai, 15.30 Uhr in der
Klosterkirche - Das gesungene Abendgebet anglikanischer Tradition; The Munich English Choir, Leitung: Stephen Norton
Gottesdienste unserer Klostergemeinschaft
• 29. März: PALMSONNTAG: 9.00 Uhr Segnung
der Zweige an der Ottilienkapelle, Prozession
zur Abteikirche, Hochamt mit gesungener Passion.
• 2. April: GRÜNDONNERSTAG: 19.00 Uhr:
Messe vom Letzten Abendmahl mit Fußwaschung
• 3. April: KARFREITAG:
o 10.00 Uhr Kreuzweg-Andacht "Le chemin de la croix" (op. 29) von Marcel
3
Wir gratulieren zum 2. Platz(!) im Bezirksfinale, ein
großartiger Erfolg. Ich danke Frau Dietzel für die
Betreuung unserer Mädels.
Eine Bitte der Pfleger unseres
Sammeldrachens
(Stefan Heiserer Q 12, Felix Lichtenstern Q 12,
Florian Rieger Q 12)
Fütterung jeden Donnerstag in der 1. Pause, 09:35
– 09:55 Uhr!
Wie füttert Ihr mich richtig?
WAS IN DIE BOX DARF:
Bunter Melodienreigen mit dem
Schülerblasorchester Sankt Ottilien
sämtliche Handys
sämtliche Lasermodule
sämtliche Tintenmodule
sämtliche Kopierermodule
jeweils unabhängig von
Typ und Art (Original/Refill)
(Br. Wunibald Wörle, OSB)
Das Schülerblasorchester Sankt Ottilien begeisterte
auch heuer mit einem abwechslungsreichen Programm die zahlreichen Zuhörer im Festsaal des
Klosters Sankt Ottilien.
WAS NICHT IN
DIE BOX DARF:
Tonerbehälter
Tintentank
Restabfall
Abfall wie Folien,
Papier, Klebestifte,
Testmarker
Sollten Sie selbst in Ihrer Firma eine
Sammelbox aufstellen wollen, setzen Sie
sich am besten unter
[email protected]
mit Herrn Häußinger in Verbindung oder
Sie melden sich direkt an
http://www.sammeldrache.de/sponsor/
Nach der Begrüßung der Ehrengäste unter ihnen
Staatsminister a.D. Thomas Goppel, Bürgermeister
Josef Loy, Erzabt Wolfgang Öxler und Abt Rhabanus Petri aus Schweiklberg ging die musikalische
Reise des Orchesters unter der Leitung von HansGünter Schwanzer nach New York mit der „New
York Overtüre“ von Kess Vlak. Im vergangen September besuchten die 73 Musikerinnen und Musiker
die Welthauptstadt. „Unter dem Sternenbanner“ von
John Philip Sousa bildete den Abschluss im ersten
Programmteil. Nach der Pause wurde der bunte Melodienreigen mit „Zirkus Renz“ von Peter Gustav
fortgesetzt. Nochmals nahm das Blasorchester die
Besucher mit auf ihre Reise im vergangenen
Jahr „Ich war noch niemals in New York“ von Udo
Jürgens. Der „Ottilien-Marsch“ von Josef Beischer
bildete unter dem Dirigat von Erzabt Wolfgang
Öxler den Abschluss des zweistündigen Konzerts.
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 15.05. Nächste Ausgabe
nur unter http://www.gym.ottilien.de/service/rhabanews
online spätestens am Fr, 22. Mai 2015
Wünschen Sie ein gedrucktes Exemplar, so erhalten Sie selbiges im
Sekretariat.
Selbstverständlich können Sie die RhabaNews auch als E-Mail erhalten
(Anmeldung: Im Internet über die Homepage der Schule). Die Homepage der Schule (www.gym.ottilien.de) enthält diese RhabaNews ebenfalls, dort finden Sie auch die alten RhabaNews.
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Stempel der Einrichtung
GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte
durch Gemeinschaftseinrichtungen
gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich
viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders
leicht ausbreiten.
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem
Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor
ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt
informieren.
1. Gesetzliche Besuchsverbote
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die
Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten
Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht.
Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt.
Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in
diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“
bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung
der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen
dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite).
Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann
zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der
Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite).
Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie
sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen
(z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und
anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin
wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer
Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind
ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot
auszusprechen.
2. Mitteilungspflicht
Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht,
informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit.
Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem
Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen
können.
Seite 1 von 2
Stand: 22.01.2014
3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten
Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über
allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären.
Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine
Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem
Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien.
Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise
auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft
verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können
(z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie
unter: www.impfen-info.de.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei
Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten
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ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
ansteckungsfähige Lungentuberkulose
bakterieller Ruhr (Shigellose)
Cholera
Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC
verursacht wird
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Diphtherie
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Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
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durch Hepatitisviren A oder E verursachte
Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien
verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt
nur für Kinder unter 6 Jahren)
Keuchhusten (Pertussis)
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Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung
noch nicht begonnen wurde)
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Krätze (Skabies)
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Typhus oder Paratyphus
Masern
Meningokokken-Infektionen
Mumps
Pest
Scharlach oder andere Infektionen mit dem
Bakterium Streptococcus pyogenes
Windpocken (Varizellen)
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B.
Ebola)
Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und
Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger
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Cholera-Bakterien
Diphtherie-Bakterien
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Typhus- oder Paratyphus-Bakterien
Shigellenruhr-Bakterien
EHEC-Bakterien
Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an
folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft
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ansteckungsfähige Lungentuberkulose
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Diphtherie
bakterielle Ruhr (Shigellose)
Cholera
Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC
verursacht wird
durch Hepatitisviren A oder E verursachte
Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
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Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Masern
Meningokokken-Infektionen
Mumps
Pest
Typhus oder Paratyphus
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B.
Ebola)
Stand: 22.01.2014