RhabaNews Nr. 6 Rhabanus-Maurus-Gymnasium 86941 St. Ottilien, den 27. März 2015 ! 08193/71500 Fax: 08193/71509 E-Mail: [email protected] Internet: www.ottilien.de Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler, beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ haben wieder zahlreiche Schülerinnen und Schüler einen Preis davongetragen. Da die Anmeldung zu diesem Wettbewerb über die privaten Instrumentallehrkräfte und nicht über die Schule erfolgt, wissen wir nicht, wer teilnimmt. Leider liegen der Redaktion die entsprechenden Daten deshalb dann nur im Einzelfall vor. Gestatten Sie bitte, dass deshalb an dieser Stelle Marius Merkle, 10c, stellvertretend genannt wird. Marius hat einen 1. Preis gewonnen mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb Bayern. Herzlichen Glückwunsch! Erfolgreich waren auch unsere Turnerinnen. Näheres erfahren Sie im weiteren Verlauf dieser RhabaNews. Wie stark unsere Gemeinschaft ist, hat sich wieder einmal am Informationstag zur Neuaufnahme gezeigt. Ich bedanke mich bei allen beteiligten Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften für dieses eindrucksvolle Zeugnis. Wie die Aufnahmegespräche zeigen, wurde das Konzept sehr gut von der Zielgruppe angenommen. Was die Einführung von ESIS (Elektronische Schüler- und Elterninformationssystem) angeht, so harrt alles noch der Auswertung. Gut Ding braucht eben Weile. In einem Elternbrief hatten wir unlängst darauf hingewiesen, dass erkrankte Kinder doch bitte zu Hause bleiben mögen! Dass das von uns aufgegriffene Thema alles andere als unberechtigt war, zeigt die Verpflichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, die bei uns dieser Tage eingegangen ist, Sie auf die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hinzuweisen, zu der Sie verpflichtet sind. Sie finden das entsprechende Merkblatt in der Anlage zu dieser RhabaNews. Bitte beachten Sie auch, dass unser Sekretariat während der Osterferien geschlossen ist. Das Direktorat ist ausschließlich am Mittwoch, 01.04.2015, sowie am Mittwoch, 08.04.2015, jeweils in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr besetzt. Ansonsten ist die Schulleitung während der Osterferien mit den Gesprächen zur Neuaufnahme beschäftigt. Wir danken für Ihr diesbezügliches Verständnis, freuen wir uns doch, dass trotz gemeinhin zurückge- hender Schülerzahlen nach wie vor eine sehr große Nachfrage nach unseren Schulplätzen besteht. Am Donnerstag, dem 23.04., findet in der Zeit von 17:00 – 20:00 Uhr der 2. Elternsprechtag in diesem Schuljahr statt. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Gesprächstermin über Ihre Kinder reservieren lassen müssen. Den entsprechenden Elternbrief erhalten Sie über Ihre Kinder am 13. April, also unmittelbar nach den Osterferien, die Eltern von Schülerinnen und Schülern der 9. Jahrgangsstufe nach der Politischen Bildungswoche, also am 20. April. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass die Anmeldung zum Elternsprechtag bis zum Dienstag, dem 21. April, der Lehrkraft vorliegen muss. Dies dürfte aber kein Problem sein. Sprechen Sie Ihre Kinder nach der Politischen Bildungswoche bitte auf diesen Elternbrief an und schicken Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn am Dienstag zu den entsprechenden Lehrkräften, um einen Termin für den Donnerstag zu vereinbaren. Im Anschluss an den Elternsprechtag bitten wir die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler, die die 7. Jahrgangsstufe besuchen, in den Speisesaal des Tagesheims zur Informationsveranstaltung bezüglich der Wahl der 3. Fremdsprache, also der Wahl des Französischen bzw. des Griechischen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sind selbstverständlich ebenfalls willkommen. Am Freitag, dem 24. April, beginnt die heurige Abiturprüfung mit den mündlichen Teilprüfungen für Schülerinnen und Schüler, die in Englisch bzw. Französisch eine schriftliche Abiturprüfung ablegen werden. Die Initiative „Marsch des Lebens Kaufering/Landsberg – Dachau 2015“ weist auf die Märsche hin, die im Zeitraum, Freitag, 24. April, bis Sonntag, 26. April 2015, stattfinden. Kontakt für Rückfragen [email protected]. Vergleiche auch www.mdl-bayern.org. Näheres entnehmen sie bitte dem Flyer, den Sie in der Anlage zu dieser RhabaNews finden. Am Donnerstag, dem 30. April, schreiben unsere Abiturientinnen und Abiturienten ihr Deutschabitur, die schriftliche Abiturprüfung im 3. Fach findet am Dienstag, dem 05. Mai, die schriftliche Abiturprüfung im Fach Mathematik am Freitag, dem 08. Mai, statt. Bitte beachten Sie, dass am Dienstag, dem 5. Mai, Frau Hirschvogel und Frau Wagler mit der Verwaltung der Neuaufnahme beschäftigt sind. Übliche Dienstleistungen sind an diesem Tag leider nicht möglich. Wir danken für Ihr diesbezügliches Verständnis! 30.04. 30.04. Am Freitag, dem 08.2015, ist der Sekretariatsbetrieb ebenfalls eingeschränkt, da Frau Stadler und Frau Wagler an diesem Tag mit der Einschreibung beschäftigt sind. Auch hier danken wir für Ihr diesbezügliches Verständnis. 05.05. 06.05., 18:00 Uhr Die nächste Sitzung des Schulforums findet am Mittwoch, dem 06.05.2015, um 18:00 Uhr statt, unmittelbar danach um 19:30 Uhr trifft sich der Elternbeirat zu seiner nächsten Sitzung. 08.05. 08.05., 14:00 – 16:30 Uhr 09.05./10.05. 10.05. 06.05., 19:30 Uhr Mögen unsere Gedanken in diesen österlichen Tagen, vor allem auch im Gebet, bei unseren Abiturientinnen und Abiturienten sein! Diesen wünsche ich alles erdenklich Gute unter dem reichen Segen Gottes für die anstehenden Prüfungen. Ihnen allen wünsche ich ein frohes, gesegnetes Osterfest. 18.05. – 22.05. 22.05. 23.05. – 07.06. 08.06. – 12.06. Aus St. Ottilien grüßt Sie herzlich Ihr 17.07. – 26.07.2015 09. – 11.09.2015 lisch/Französisch Abitur Deutsch SBO bei Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus in der Welfenkaserne in LL Abitur 3. Fach Sitzung des Schulforums Sitzung des Elternbeirats Abitur Mathematik Einschreibung Neuaufnahme 2015/2016 CO-Treffen Eröffnung Passionsspiele Waal Abitur Colloquium – 1. Woche Firmung 6. Jahrgangsstufe Pfingstferien Abitur Colloquium – 2. Woche Circus St. Ottilien Nachprüfungen Unsere Homepage erreichen Sie übrigens unter gym.ottilien.de/ bzw. unter ottilien.de/gymnasium Michael Häußinger Oberstudiendirektor i. K. Bitte nutzen Sie grundsätzlich den Terminkalender im Internet, zu finden unter: http://www.gym.ottilien.de/service/kalender Termine (in Auswahl): 14. – 27.03. 21. – 27.03. 21.03. 28.03. – 12.04.2015 12.04. – 17.04.2015 13.04. – 17.04.2015 19.04. 23.04., 17:00 – 20:00 Uhr 23.04., 20:00 Uhr 24.04. Eine Bitte unserer Hausmeisterin und unseres Hausmeisters 10. Jgst. Austausch 11. Jgst. Romfahrt Hl. Benedikt von Nursia – Todestag Osterferien Politische Bildungswoche Kreisau Politische Bildungswoche Würzburg Abschlussball Tanzkurs (Ergänzungs-Kurs) 2. Elternsprechtag (Hr. Häußinger) Beim Ausgang der Pausenhalle wurde durch entsprechende Kanal nalringe als Umrandung der Boden bereitet für Neuanpflanzungen. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns entsprechende Pflanzen für die Frühjahrspflanzung spenden könnten. Ganz besonders interessiert sind wir an größeren Buchsgewächsen. Allen Spenderinnen und Spendern ein herzliches Dankeschön. Ansprechpartnerin für Sie ist unsere Hausmeisterin, Elternabend für die 7. Jahrgangsstufe: Wahl der 3. Fremdsprache Beginn der Abiturprüfungen mit mündlicher Teilprüfung in Eng2 Frau Ingrid Mutter. Für alle Seiten am einfachsten dürfte es sein, wenn Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn einen Zettel mitgeben, auf dem die Telefonnummer steht sowie das, was Sie spenden möchten. Frau Mutter ruft Sie dann gerne zurück. Sollten Sie direkt mit ich Kontakt aufnehmen wollen, erreich Sie Frau Mutter unter der Telefonnummer (08193) 71-521. Dupré Prof. Norbert Düchtel (Orgel), Erzabt Wolfgang Öxler OSB (Meditation) o 15.00 Uhr: Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Wortgottesdienst, Kreuzverehrung und Kommunionausteilung. • 5. April: HOCHFEST DER AUFERSTEHUNG DES HERRN o DIE FEIER DER OSTERNACHT am Samstag vor Ostern: 22.00 Uhr: Segnung des Feuers, Prozession, Osterlob (Exsultet), Wortgottesdienst, Weihe des Osterwassers und Tauferneuerung, Eucharistiefeier. Nach den Gottesdiensten werden die mitgebrachten Speisen gesegnet. o OSTERSONNTAG: Pontifikalamt um 9.15 Uhr ; 17.30 Uhr Pontifikalvesper. o OSTERMONTAG: Hochamt um 9.15 Uhr; 17.30 Vesper • Maiandacht: Am 1. Mai um 20.00 Uhr Eröffnung der Maiandachten mit Statio in der Klosterkiche, Lichterprozession zur Waldkapelle (Blasmusik). An Sonn- und Feiertagen ist um 20 Uhr Maiandacht mit Predigt in der Klosterkirche. Herzlich willkommen zu all unseren Veranstaltungen und Angeboten, gesegnete Kar- und Ostertage und erholsame Osterferien! ! Tu mal was für DICH! Informationen / Einladungen / Termine der Schulpastoral (P. Theophil Gaus OSB) Firmvorbereitungstage der 6. Klassen (vgl. eigener Elternbrief): je 3 Besinnungstage im Block im Ottilienheim (Mo, 8 Uhr – Mi, 13 Uhr) • 6a 27.-29. April mit P. Theophil und Fr. Wittmann • 6b 20.-22. April mit Hr. Blaschke und Fr. Moorenweiser • 6c 13.-15. April mit Hr. Tieschky und Fr. Lehmann Sonntagabendmesse: Nächste Abendmesse am 3. Sonntag des Monats am 19.April um 19 Uhr in St. Michael! Jugendvesper: Nächster Termin (1. Freitag des Monats) erst am 1. Mai um 19.30 Uhr, dieses Mal in der Schulkirche St. Michael. (Keine Jugendvesper am 3. April = Karfreitag). Turnerinnen des RMG äußerst erfolgreich! KLOSTERFÜHRUNG: Lernen Sie uns Missionsbenediktiner und unser Kloster kennen. Jeden Sonntag um 14.00 Uhr, Treffpunkt: Eingang zur Klosterkirche. (Hr. Häußinger) KAMMERKONZERT: 19. April, 15.30 Uhr im Rittersaal des Exerzitienhauses; "Schubertiade im Rittersaal" - Werke von F. Schubert, W.A. Mozart, F. Liszt u.a. Simon Nadasi und Olga Papikian CHORAL EVENSONG: 9. Mai, 15.30 Uhr in der Klosterkirche - Das gesungene Abendgebet anglikanischer Tradition; The Munich English Choir, Leitung: Stephen Norton Gottesdienste unserer Klostergemeinschaft • 29. März: PALMSONNTAG: 9.00 Uhr Segnung der Zweige an der Ottilienkapelle, Prozession zur Abteikirche, Hochamt mit gesungener Passion. • 2. April: GRÜNDONNERSTAG: 19.00 Uhr: Messe vom Letzten Abendmahl mit Fußwaschung • 3. April: KARFREITAG: o 10.00 Uhr Kreuzweg-Andacht "Le chemin de la croix" (op. 29) von Marcel 3 Wir gratulieren zum 2. Platz(!) im Bezirksfinale, ein großartiger Erfolg. Ich danke Frau Dietzel für die Betreuung unserer Mädels. Eine Bitte der Pfleger unseres Sammeldrachens (Stefan Heiserer Q 12, Felix Lichtenstern Q 12, Florian Rieger Q 12) Fütterung jeden Donnerstag in der 1. Pause, 09:35 – 09:55 Uhr! Wie füttert Ihr mich richtig? WAS IN DIE BOX DARF: Bunter Melodienreigen mit dem Schülerblasorchester Sankt Ottilien sämtliche Handys sämtliche Lasermodule sämtliche Tintenmodule sämtliche Kopierermodule jeweils unabhängig von Typ und Art (Original/Refill) (Br. Wunibald Wörle, OSB) Das Schülerblasorchester Sankt Ottilien begeisterte auch heuer mit einem abwechslungsreichen Programm die zahlreichen Zuhörer im Festsaal des Klosters Sankt Ottilien. WAS NICHT IN DIE BOX DARF: Tonerbehälter Tintentank Restabfall Abfall wie Folien, Papier, Klebestifte, Testmarker Sollten Sie selbst in Ihrer Firma eine Sammelbox aufstellen wollen, setzen Sie sich am besten unter [email protected] mit Herrn Häußinger in Verbindung oder Sie melden sich direkt an http://www.sammeldrache.de/sponsor/ Nach der Begrüßung der Ehrengäste unter ihnen Staatsminister a.D. Thomas Goppel, Bürgermeister Josef Loy, Erzabt Wolfgang Öxler und Abt Rhabanus Petri aus Schweiklberg ging die musikalische Reise des Orchesters unter der Leitung von HansGünter Schwanzer nach New York mit der „New York Overtüre“ von Kess Vlak. Im vergangen September besuchten die 73 Musikerinnen und Musiker die Welthauptstadt. „Unter dem Sternenbanner“ von John Philip Sousa bildete den Abschluss im ersten Programmteil. Nach der Pause wurde der bunte Melodienreigen mit „Zirkus Renz“ von Peter Gustav fortgesetzt. Nochmals nahm das Blasorchester die Besucher mit auf ihre Reise im vergangenen Jahr „Ich war noch niemals in New York“ von Udo Jürgens. Der „Ottilien-Marsch“ von Josef Beischer bildete unter dem Dirigat von Erzabt Wolfgang Öxler den Abschluss des zweistündigen Konzerts. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 15.05. Nächste Ausgabe nur unter http://www.gym.ottilien.de/service/rhabanews online spätestens am Fr, 22. Mai 2015 Wünschen Sie ein gedrucktes Exemplar, so erhalten Sie selbiges im Sekretariat. Selbstverständlich können Sie die RhabaNews auch als E-Mail erhalten (Anmeldung: Im Internet über die Homepage der Schule). Die Homepage der Schule (www.gym.ottilien.de) enthält diese RhabaNews ebenfalls, dort finden Sie auch die alten RhabaNews. 4 Stempel der Einrichtung GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 1. Gesetzliche Besuchsverbote Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite). Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. 2. Mitteilungspflicht Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. Seite 1 von 2 Stand: 22.01.2014 3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-info.de. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • • • • • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird • • Diphtherie • • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) • • Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde) • • • • • • Krätze (Skabies) • • • Typhus oder Paratyphus Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • • • Cholera-Bakterien Diphtherie-Bakterien • • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien Shigellenruhr-Bakterien EHEC-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • • • • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • • Diphtherie bakterielle Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Seite 2 von 2 • • • • • • • • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien Kinderlähmung (Poliomyelitis) Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Pest Typhus oder Paratyphus virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Stand: 22.01.2014
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