BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MÖDLING Fachgebiet Verkehr 2340 Mödling, Bahnstraße 2 Bezirkshauptmannschaft Mödling, 2340 KARL SEIDL Bau Ges.m.b.H. Feldstraße 26 2345 Brunn am Gebirge Beilagen MDS1-V-0626/009 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) - Bezug E-Mail: [email protected] Fax: 02236/9025-34311 Internet: http://www.noe.gv.at Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0024741 Bearbeiter (0 22 36) 9025 Durchwahl Datum Markus Wildeis 34320 30. März 2015 Betrifft IZ NÖ-Süd, Gemeindegebiete Wiener Neudorf, Guntramsdorf und Laxenburg, Arbeiten auf oder neben der Straße, KARL SEIDL Bau Ges.m.b.H., Bewilligung Berichtigungsbescheid Bescheid Die Bezirkshauptmannschaft Mödling berichtigt den Bescheid vom 30.03.2015, Zl. MDS1V-0626/009 dahingehend, dass es sich beim Tag an welchem die Bewilligung ausläuft nicht wie unter Punkt I, Zeitraum angeführt, um den 13.12.2015, sondern richtig um den 31.12.2015 handelt. Rechtsgrundlage: § 62 Abs.4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) Begründung Mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30.03.2015, Zl. MDS1-V0626/009 wurde als Datum des Auslaufens der Bewilligung irrtümlich der 13.12.2015 anstatt richtig der 31.12.2015 angeführt. Es handelt sich um einen Schreibfehler. Gemäß § 62 Abs.4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen die Berichtigung von Schreib- und Rechungsfehlern oder anderen offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten in Bescheiden vornehmen. -2- Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Sie haben das Recht gegen diesen Bescheid Beschwerde zu erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder in jeder anderen technisch möglichen Weise bei uns einzubringen. Sie hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, und die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, zu bezeichnen. Weiters hat die Beschwerde die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren und die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden, Wiedereinsetzungsanträge und Wiederaufnahmeanträge (samt Beilagen) beträgt 30,00 Euro. Hinweise: Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten. Als Verwendungszweck ist das Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben. Der Eingabe ist - als Nachweis der Entrichtung der Gebühr - der Zahlungsbeleg oder ein Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung anzuschließen. Für jede gebührenpflichtige Eingabe ist vom Beschwerdeführer (Antragsteller) ein gesonderter Beleg vorzulegen. Ergeht an: 6. Marktgemeinde Guntramsdorf z. H. des Bürgermeisters, Rathaus Viertel 1/1, 2353 Guntramsdorf -----------------------------------------------1. Polizeiinspektion Wiener Neudorf, Hauptstraße 64, 2351 Wiener Neudorf mit dem Auftrag zur Überwachung der Anbringung und Entfernung der vorgeschriebenen Straßenverkehrszeichen für den jeweiligen Arbeitsbereich und Veranlassung der unverzüglichen Entfernung derselben, falls diese nicht sofort nach Wegfall des Erfordernisses entfernt werden sollten. Darüber hinaus ist die Baustelle im Rahmen des normalen Verkehrsüberwachungsdienstes stichprobenweise auf die vorschriftsmäßige Aufstellung der Straßenverkehrszeichen entsprechend der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen und entsprechend den Bescheidauflagen zu überprüfen. Bei festgestellten Mängeln ist deren unverzügliche Behebung zu veranlassen, darüber sofort der Bezirkshauptmannschaft zu berichten und gegen den Verantwortlichen Anzeige zu erstatten. 2. Polizeiinspektion Guntramsdorf, Kirchengasse 2, 2353 Guntramsdorf 3. Polizeiinspektion Laxenburg, Guntramsdorfer Straße 7, 2361 Laxenburg -34. Bundesminister für Verkehr Innovation und Technologie p.A. BMVIT, Abteilung IV/ST5 - Rechtsbereich Straßenverkehr, Radetzkystraße 2, 1030 Wien unter Hinweis auf Art. 132 Abs 1 B-VG übermittelt 5. Marktgemeinde Wiener Neudorf z. H. des Bürgermeisters, Europaplatz 2, 2351 Wiener Neudorf 7. Marktgemeinde Laxenburg z. H. des Bürgermeisters, Schloßplatz 7-8, 2361 Laxenburg 8. ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, IZ NÖ-Süd, Straße 3, 2355 Wiener Neudorf 9. EVN Wärme GmbH, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf Für den Bezirkshauptmann Wildeis Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur
© Copyright 2025 ExpyDoc