Verkehr: Fernwärmeleitung 1 - Guntramsdorf Bürgerservice

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MÖDLING
Fachgebiet Verkehr
2340 Mödling, Bahnstraße 2
Bezirkshauptmannschaft Mödling, 2340
KARL SEIDL Bau Ges.m.b.H.
Feldstraße 26
2345 Brunn am Gebirge
Beilagen
MDS1-V-0626/009
Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)
-
Bezug
E-Mail: [email protected]
Fax: 02236/9025-34311
Internet: http://www.noe.gv.at
Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0024741
Bearbeiter
(0 22 36) 9025
Durchwahl
Datum
Markus Wildeis
34320
30. März 2015
Betrifft
IZ NÖ-Süd, Gemeindegebiete Wiener Neudorf, Guntramsdorf und Laxenburg, Arbeiten auf
oder neben der Straße, KARL SEIDL Bau Ges.m.b.H., Bewilligung Berichtigungsbescheid
Bescheid
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling berichtigt den Bescheid vom 30.03.2015, Zl. MDS1V-0626/009 dahingehend, dass es sich beim Tag an welchem die Bewilligung ausläuft
nicht wie unter Punkt I, Zeitraum angeführt, um den 13.12.2015, sondern richtig um den
31.12.2015 handelt.
Rechtsgrundlage:
§ 62 Abs.4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)
Begründung
Mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30.03.2015, Zl. MDS1-V0626/009 wurde als Datum des Auslaufens der Bewilligung irrtümlich
der 13.12.2015 anstatt richtig der 31.12.2015 angeführt.
Es handelt sich um einen Schreibfehler.
Gemäß § 62 Abs.4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen die Berichtigung von
Schreib- und Rechungsfehlern oder anderen offenbar auf einem Versehen beruhenden
Unrichtigkeiten in Bescheiden vornehmen.
-2-
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Rechtsmittelbelehrung
Sie haben das Recht gegen diesen Bescheid Beschwerde zu erheben.
Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides
schriftlich oder in jeder anderen technisch möglichen Weise bei uns einzubringen.
Sie hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, und die Behörde, die den Bescheid
erlassen hat, zu bezeichnen. Weiters hat die Beschwerde die Gründe, auf die sich die
Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren und die Angaben, die erforderlich
sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten.
Die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden, Wiedereinsetzungsanträge und
Wiederaufnahmeanträge (samt Beilagen) beträgt 30,00 Euro.
Hinweise:
Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrssteuern und
Glücksspiel (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten. Als
Verwendungszweck ist das Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides)
anzugeben.
Der Eingabe ist - als Nachweis der Entrichtung der Gebühr - der Zahlungsbeleg oder ein
Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung anzuschließen. Für jede
gebührenpflichtige Eingabe ist vom Beschwerdeführer (Antragsteller) ein gesonderter
Beleg vorzulegen.
Ergeht an:
6. Marktgemeinde Guntramsdorf z. H. des Bürgermeisters, Rathaus Viertel 1/1, 2353
Guntramsdorf
-----------------------------------------------1. Polizeiinspektion Wiener Neudorf, Hauptstraße 64, 2351 Wiener Neudorf
mit dem Auftrag zur Überwachung der Anbringung und Entfernung der
vorgeschriebenen Straßenverkehrszeichen für den jeweiligen Arbeitsbereich und
Veranlassung der unverzüglichen Entfernung derselben, falls diese nicht sofort nach
Wegfall des Erfordernisses entfernt werden sollten.
Darüber hinaus ist die Baustelle im Rahmen des normalen
Verkehrsüberwachungsdienstes stichprobenweise auf die vorschriftsmäßige
Aufstellung der Straßenverkehrszeichen entsprechend der straßenverkehrsrechtlichen
Bestimmungen und entsprechend den Bescheidauflagen zu überprüfen. Bei
festgestellten Mängeln ist deren unverzügliche Behebung zu veranlassen, darüber
sofort der Bezirkshauptmannschaft zu berichten und gegen den Verantwortlichen
Anzeige zu erstatten.
2. Polizeiinspektion Guntramsdorf, Kirchengasse 2, 2353 Guntramsdorf
3. Polizeiinspektion Laxenburg, Guntramsdorfer Straße 7, 2361 Laxenburg
-34. Bundesminister für Verkehr Innovation und Technologie p.A. BMVIT, Abteilung IV/ST5
- Rechtsbereich Straßenverkehr, Radetzkystraße 2, 1030 Wien
unter Hinweis auf Art. 132 Abs 1 B-VG übermittelt
5. Marktgemeinde Wiener Neudorf z. H. des Bürgermeisters, Europaplatz 2, 2351 Wiener
Neudorf
7. Marktgemeinde Laxenburg z. H. des Bürgermeisters, Schloßplatz 7-8, 2361 Laxenburg
8. ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, IZ NÖ-Süd, Straße 3, 2355
Wiener Neudorf
9. EVN Wärme GmbH, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf
Für den Bezirkshauptmann
Wildeis
Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.
Hinweise finden Sie unter:
www.noe.gv.at/amtssignatur