Universität Stuttgart Studienplan zum Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien Auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung Erneuerbare Energien vom 09.09.2011 Herausgegeben von der Studienkommission Erneuerbare Energien 21.04.2015 2 Erneuerbare Energien 1 Informationsschriften / Abkürzungen ................................................................... 3 2 Einführung und Studienziele................................................................................ 4 Studienziele ......................................................................................................... 5 3 Aufbau des Studiums .......................................................................................... 7 3.1 Grundstudium .............................................................................................. 7 3.2 Fachstudium ................................................................................................ 7 3.3 Praktische Tätigkeit ..................................................................................... 8 3.4 Schlüsselqualifikationen............................................................................... 8 4 Durchführung des Studiums ................................................................................ 8 4.1 Gliederung des Studiums............................................................................. 8 4.2 Studiendauer ............................................................................................... 8 4.3 Leistungspunkte und Module ....................................................................... 9 4.4 Zeitfolge ....................................................................................................... 9 4.5 Beurlaubung ................................................................................................ 9 4.6 Prüfungsanmeldung / -termine................................................................... 10 5 Grundstudium .................................................................................................... 10 5.1 Vorlesungen............................................................................................... 10 5.2 Prüfungen .................................................................................................. 12 5.2.1 Aufbau der Prüfungen, Orientierungsprüfung, Prüfungsfristen ......... 12 5.2.2 Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zu bestimmten Modulprüfungen ................................................................................ 13 6 Fachstudium ...................................................................................................... 13 6.1.1 Wahlbereiche .................................................................................... 15 6.1.2 Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit ................................................... 16 6.1.3 Projektarbeit ..................................................................................... 17 6.2 Bachelorprüfung, Bachelorarbeit ............................................................... 17 7 Wiederholung von Prüfungen / Freischuss ........................................................ 18 8 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ........................................... 18 9 Adressen ........................................................................................................... 19 Erneuerbare Energien 3 1 Informationsschriften / Abkürzungen /1/ "Praktikumsrichtlinie Erneuerbare Energien", erhältlich beim Praktikantenamt Maschinenwesen, Raum 0.105, Allmandring 35, 70569 Stuttgart. http://pa-masch.iff.uni-stuttgart.de /2/ "Vorlesungsverzeichnis" für das aktuelle Semester, ca. 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn. http://www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/vvz/ /3/ Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien erhältlich beim Studienbüro der Fakultäten 4 und 7, Pfaffenwaldring 9, 5. Stock. http://www.gkm.uni-stuttgart.de/mec/ /4/ "Wegweiser für Studienanfänger/innen", herausgegeben zu jedem Wintersemester. Erhältlich beim Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Keplerstraße 7. Abkürzungen P Prüfung SWS Semesterwochenstunden Ü Übung V Vorlesung LP Leistungspunkt(e) Prakt. Praktikum Erneuerbare Energien 4 2 Einführung und Studienziele Die Nutzung Erneuerbarer Energien und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz sind gefragte Zukunftstechnologien. Der steigende Bedarf an speziell ausgebildeten Fachkräften wird auch in Zukunft anhalten. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) schätzt, dass bereits heute jede zehnte Ingenieurstelle mit Erneuerbaren Energien zu tun hat. Der Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien wurde ins Leben gerufen, um junge Menschen auf die vielfältigen Tätigkeitsfelder dieser Wachstumsbranche optimal vorzubereiten. Das Forschungs- und Entwicklungspotential in der Region Stuttgart ist in seiner Konzentration und Vielfalt einzigartig und bietet damit beste Voraussetzungen für einen derartigen Studiengang. Ausgewiesene Institute erforschen das ganze Spektrum der erneuerbaren Energien: Windenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse, Wasserkraft und Meeresströmungsenergie, Brennstoffzelle und Wasserstoffwirtschaft. Damit bietet die Universität Stuttgart ein abgestimmtes Studienangebot vom Bachelor über den Master bis zur Promotion. Der Einsatz von Erneuerbaren Energien umfasst verschiedenste Technologien, denn jede Form von Energiewandlung z.B. durch einen Solarkollektor oder eine Windenergieanlage, unterliegt spezifischen physikalisch-technischen Prinzipien. Diese technologische Vielfalt spiegelt sich im interdisziplinären Aufbau des Bachelorstudiengangs wider. So sind 21 Institute aus acht Fakultäten am Studiengang beteiligt. Das Studium besteht aus einem Grund- und Fachstudium, in dem die Studierenden zwischen drei Wahlbereichen ihren Interessensschwerpunkt festlegen können: 1. Elektrische Energiesysteme: Photovoltaik, Windenergie plus Zusatzfächer 2. Thermische Energiesysteme: Biomasse, Solarthermie plus Zusatzfächer 3. Kinetische Energiesysteme: Windenergie, Wasserkraft plus Zusatzfächer Die interdisziplinäre Kombination elementarer Studienfächer aus dem Maschinenbau, der Elektrotechnik und Informatik sowie Luft- und Raumfahrttechnik öffnet den Zugang zu zahlreichen Kompetenzfeldern. Individuelle Gestaltungsräume bietet der Wahlbereich, der drei Arten von Erneuerbaren Energien abdeckt. Ergänzende experimentelle Laborübungen, Projektarbeiten und Exkursionen vermitteln berufliche Perspektiven und Einblicke in die Praxis der Forschung, der Entwicklung und der Anwendung von Erneuerbaren Energien. Die erfolgreich abgeschlossene Bachelorarbeit ist schließlich Zeugnis der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Abschluss des Bachelorstudiums nach 6 Semestern ermöglicht ein weiterführendes Studium im Rahmen von Masterstudiengängen von jeweils 4 Semestern: M.Sc. Energietechnik M.Sc. Nachhaltige Elektrische Energieversorgung Weiter bieten die vielfältigen Forschungsgebiete der beteiligten Institute exzellente Möglichkeiten zur Promotion. Erneuerbare Energien 5 Studienziele Die umweltverträgliche, wirtschaftliche und sichere Bereitstellung von Energie in Form von Elektrizität, Wärme und Transportenergieträgern stellen eine weltumspannende Problematik mit zunehmender politischer und gesellschaftlicher Tragweite dar, welche sowohl die Industrie- als auch die Schwellen- und Entwicklungsländer betrifft und nur noch innerhalb des internationalen Energieversorgungssystems gelöst werden kann. Energiewandlung und –anwendung sind zentrale Themen der Ingenieurwissenschaften. Neben der Schaffung politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen werden Konzepte und Technologien sowohl für den privaten, industriellen als auch kommunalen Bereich benötigt. Dabei kommt dem Know-how und der Qualifikation der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie den in der Praxis tätigen Ingenieurinnen und Ingenieuren eine entscheidende Rolle zu. Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Erneuerbare Energien verstehen die natur- und ingenieurwissenschaftlichen Zusammenhänge und Konzepte der Energiewandlung Erneuerbarer Energien und verfügen über grundlegendes Fachwissen auf den Gebieten Energiewandlung und – anwendung, können die Bedeutung, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Erneuerbarer Energien (Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse) und deren Integration in das Energiesystem quantitativ einschätzen (auf Basis eines Überblicks des gesamten Bereichs der Erneuerbaren Energien und einer vertieften Einführung in zwei Formen der Erneuerbaren Energien aus dem Bereich der elektrischen, thermischen oder kinetischen Energiesysteme), können verschiedene Anlagen- und Nutzungskonzepte der erneuerbaren und konventionellen Energietechnik in konstruktiver, energetischer und wirtschaftlicher Hinsicht analysieren und bewerten sowie analytische und modellhafte Untersuchungen planen und durchführen, können mit Spezialisten verschiedener Disziplinen kommunizieren und zusammenarbeiten, verfügen über eine verantwortliche und selbständige wissenschaftliche Arbeitsweise. Erneuerbare Energien Übergeordnete Studienziele 6 Lernergebnisse: Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die natur- und ingenieurwissenschaftlichen Zusammenhänge … … und Konzepte der Energiewandlung und –anwendung erneuerbarer Energien und verfügen über grundlegendes Fachwissen auf den Gebieten Energiewandlung und -anwendung ... können die Bedeutung, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Erneuerbarer Energien (Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse) und deren Integration in das Energiesystem einschätzen ...und einer vertieften Einführung in zwei Formen der Ern. Energien aus dem Bereich der elektr., therm. oder kinet. Energiesysteme Die Studierenden haben vertiefte Kenntnisse in den Grundlagen der maschinenbaulichen, verfahrenstechnischen und elektrotechnischen Ingenieurwissenschaften insbes. hinsichtlich der Energiewandlung und –anwendung beim Einsatz erneuerbarer Energien Zugeordnete Module - natur- und ingenieurwissenschaftlichen Basis- & Kernmodule: Höhere Mathematik I-III, Technische Mechanik I & II (LRT), Konstruktionslehre I (EE), Numerische Grundlagen, Experimentalphysik mit Physikpraktikum - maschinenbaul. und verfahrenstechn. Module: Werkstoffmechanik, Konstruktionslehre II (EE&LRT), Technische Thermodynamik I & II - elektro- & informationstechn. Module: Einführung in die Elektrotechnik, Elektrische Energietechnik, Informatik I & II 3.-6. Pflichtmodul des Wahlbereichs (weitgehend aus dem Bereich Erweiterte Grundlagen) - Einführung Erneuerbare Energien - Informatik I & II Die Studierenden sind in der Lage ingenieurwissenschaftliche Methodiken auf Problemstellungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien anzuwenden und kennen die geeigneten Modellierungs-, Simulationsund Optimierungsmethoden - Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit aus dem Bereich 1: Energiewandlung & anwendung - 1. & 2. Pflichtmodul des Wahlbereichs (Photovoltaik & Windenergie od. Solarthermie & Biomasse od. Windenergie & Wasserkraft- & bau) ... können zwei verschiedene Anlagen- und Nutzungskonzepte der erneuerbaren Energietechnik in konstruktiver, energetischer und wirtschaftlicher Hinsicht analysieren und bewerten sowie analytische und modellhafte Untersuchungen planen und durchführen, Die Studierenden verfügen über grundlegende ingenieurwissenschaftliche Fertigkeiten zur Planung und zum Betrieb von Anlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien und kennen dabei die nichttechnischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit, Sie verfügen über die Kompetenzen zur organisatorischen und verwaltungsmäßigen Umsetzung bei der Planung von Anlagen zur Nutzung von zwei Arten von erneuerbaren Energien. - Pflichtmodule des Wahlbereich ... können mit Spezialisten verschiedener Disziplinen kommunizieren und zusammenarbeiten Die Studierenden können Aufgaben mit interdisziplinärem Charakter unter Einbezug der relevanten Akteure bearbeiten und lösen. Sie bearbeiten Fragestellungen unter Einbezug wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen. Sie können Ergebnisse zusammenfassen, deutschsprachige Texte und Berichte erarbeiten sowie in deutscher Sprache präsentieren und kommunizieren. - Praktikum Erneuerbare Energien Die Studierenden können eigenverantwortlich anspruchsvolle Fragestellungen bearbeiten und auf andere Bereiche übertragen. Sie verfügen über grundlegende wissenschaftliche Methoden bei der grundlagenorientierten Problemlösung - Praktikum Erneuerbare Energien ... verfügen über Grundlagen einer verantwortlichen und selbständigen wissenschaftlichen Arbeitsweisen - Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit aus den Bereichen 1. Energiewandlung & anwendung sowie 2. Erw. Grundlangen z.B. Energie & Umwelt, Energiewirtschaft und -versorgung - Praktikum Erneuerbare Energien - Fachübergreifende Projektarbeit - Fachübergreifendes, nichttechnisches Wahlfach - Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit z.B. Energie & Umwelt, Energiewirtschaft und -versorgung - Fachübergreifende Projektarbeit - Bachelorarbeit einschl. Seminarvortrag Erneuerbare Energien 7 3 Aufbau des Studiums Der Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien ist in der Fakultät 4 „Energie-, Verfahrens- und Biotechnik“ verankert. Bei der Ingenieurausbildung wird sie durch Universitätslehrer anderer Fakultäten, insbesondere durch die Fakultäten 5 „Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik“ und 6 „Luft- und Raumfahrttechnik“, unterstützt. Die Fakultäten haben die Studienkommission Erneuerbare Energien eingesetzt, um unter Beachtung des Ziels die geeigneten Inhalte der Ausbildung nach Umfang und zeitlicher Einordnung auszuwählen. Als Ergebnis liegt der nachstehend beschriebene Studienplan vor. 3.1 Grundstudium Damit die Studierenden sich nicht bereits beim Eintritt in das Studium für bestimmte Fachgebiete fest entscheiden müssen, gründet sich der Studiengang Erneuerbare Energien auf einen weitgehend einheitlichen ersten Studienabschnitt (4 Semester). Im Grundstudium des Bachelorstudiengangs Erneuerbare Energien werden mathematisch-naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen gelehrt. Dies beinhaltet auch Höhere Mathematik, eine Einführung in die Elektrotechnik, in die elektrische Energietechnik, in die Konstruktionslehre, in die technische Mechanik und Thermodynamik sowie in Erneuerbare Energien (inklusive Praktikum). Das Thema der Bachelorarbeit im sechsten Semester wird nur von einer Professorin bzw. einem Professor vergeben, die Dozentin bzw. Dozent eines Moduls der drei Wahlbereiche oder des Bereiches Energiewandlung und –anwendung der Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit ist. Somit soll gewährleistet werden, dass das Thema engen Bezug zum Themengebiet der Erneuerbaren Energien hat. 3.2 Fachstudium Ab dem vierten Semester wählen die Studierenden einen der drei Wahlbereiche „Elektrische Energiesysteme“, „Thermische Energiesysteme“ oder „Kinetische Energiesysteme“ aus. Der Wahlbereich „Elektrische Energiesysteme“ beinhaltet die Themen Photovoltaik, Windenergie, Leistungselektronik, Regelungstechnik, Elektrische Energienetze und Elektrische Maschinen. Im Wahlbereich „Thermische Energiesysteme“ werden die Grundlagen der technischen Verbrennungsvorgänge und Wärmeübertragung, die Technische Strömungslehre, Regelungs- und Steuerungstechnik sowie Solarthermie und Biomassenutzung gelehrt. Der Wahlbereich Kinetische Energiesysteme beinhaltet die Grundlagen der Windenergie, Wasserkraft und Wasserbau, Technische Strömungslehre, Konstruktionslehre sowie Elektrische Maschinen und Regelungstechnik. Die Inhalte der Wahlbereiche werden ergänzt durch Module, die aus dem Bereich der Ergänzungsmodule zu wählen sind. Das Fachstudium beinhaltet zusätzliche Schlüsselqualifikationen, eine Projektarbeit (fachübergreifende Schlüsselqualifikation) sowie 6 LP fachübergreifende Schlüsselqualifikationen aus dem Katalog der Universität Stuttgart (mit Ausnahme des Kompetenzbereichs „Naturwissenschaftlich-technische Grundlagen“). Erneuerbare Energien 3.3 8 Praktische Tätigkeit Für die Zulassung zum Studium ist eine praktische Tätigkeit in Form eines Vorpraktikums von 8 Wochen in einem einschlägigen Industriebetrieb der Metallbranche oder Elektroindustrie erforderlich. Mindestens drei der folgenden Bereiche müssen behandelt werden: Spanende, umformende und urformende Fertigungsverfahren; Füge- und Trennverfahren; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Elektrotechnische Komponenten, Programmierung und Anwendung von Rechnern. Das Vorpraktikum ist zur Einschreibung nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum auf Antrag spätestens bis zum Ende des 2. Semesters absolviert werden. 3.4 Schlüsselqualifikationen Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen sind unbenotete Studienleistungen und werden bei erfolgreicher Teilnahme mit dem Prädikat „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet. Ziel ist es, Denkkategorien außerhalb der Technikwissenschaften und der ihnen zugeordneten Grundlagenwissenschaften kennen zu lernen. Zu den im Bachelor-Studiengang Erneuerbare Energien geforderten fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen zählen die Projektarbeit sowie ein aus den Kompetenzbereichen 1 – 5 zu wählendes 6 LP-Modul (s. Modulhandbuch unter https://lsf.uni-stuttgart.de/). Die Anmeldung hierzu erfolgt online, in der Regel im 2. und 5. Fachsemester. Die Modulbeschreibungen zu den fachaffinen Schlüsselqualifikationen können ebenfalls dem Modulhandbuch des B.Sc.-Studiengangs Erneuerbare Energien entnommen werden. 4 Durchführung des Studiums Dem Nachstehenden liegt die am 09.09.2011 in Kraft getretene Studien- und Prüfungsordnung Erneuerbare Energien zugrunde. 4.1 Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und in das Fachstudium. Es wird mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ abgeschlossen. Zur besseren Übersicht finden Sie auf Seite 20 die Makrostruktur des Studiengangs abgebildet: 4.2 Studiendauer Die Regelstudienzeit beträgt, einschließlich der Bachelorarbeit, 6 Semester. 4 davon werden dem Grundstudium und 2 dem Fachstudium zugeordnet. Das Lehrangebot erstreckt sich über 6 Fachsemester. Ein "Studiensemester" ist jedes Semester, in dem die Studierenden eingeschrieben sind. Sie können dabei entweder in einem Fachsemester ordnungsgemäß studieren oder im Rahmen der Urlaubsbestimmung beurlaubt sein (siehe Ziffer 4.5). Erneuerbare Energien 4.3 9 Leistungspunkte und Module Das Studium gliedert sich in einzelne Module. Je nach Aufwand des Moduls, wird diesem eine entsprechende Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Ein Leistungspunkt entspricht einem Zeitaufwand von ca. 30 Stunden. Je Semester sind durchschnittlich 30 Leistungspunkte zu erwerben. Das ergibt einen Arbeitsaufwand von 900 Stunden. Bis zum Abschluss des Studiums, werden insgesamt 180 Leistungspunkte erreicht. 4.4 Zeitfolge Für die Fachsemester, vor allem des Grundstudiums, empfiehlt die Studienkommission den Studierenden, sich an die Zeitfolge der in Abb. 1 dargestellten Stundentafel zu halten. Stundenpläne sowie die Bereitstellung von Arbeitsplätzen in Übungsräumen, Praktika und Seminarübungen werden nach Möglichkeit auf diese Zeitfolge abgestimmt. Die ungeradzahligen Fachsemester der Stundentafel sind in den Winter gelegt. Im Übrigen wird die Freiheit der Studierenden in der Anlage ihres Studiums nur insoweit eingeschränkt, als bestimmte Module erst belegt werden dürfen, wenn ihnen die erfolgreiche Teilnahme an vorbereitenden Lehrveranstaltungen vorausgegangen ist. Die entsprechenden Hinweise sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. 4.5 Beurlaubung Sollten Studierende aus zwingenden Gründen die Lehrveranstaltungen eines Semesters über längere Zeit hinweg nicht besuchen können, können sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Das Universitätsgesetz Baden-Württemberg führt allerdings die Gründe abschließend auf, die zu einer Beurlaubung führen können. Einen Antrag auf Beurlaubung kann beim Studiensekretariat gestellt werden, wenn die Studentin / der Student beispielsweise an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachenschule studieren will (Zulassungsbescheid bzw. Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Schule ist vorzulegen); eine berufspraktische Tätigkeit aufnimmt, die dem Studienziel dient (Praktikantenvertrag ist vorzulegen); wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen kann bzw. an der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen verhindert ist (ärztliches Attest unter Angabe der Dauer der Erkrankung bzw. Studierunfähigkeit ist beizubringen; die Erkrankung muss im Wesentlichen während der Vorlesungszeit liegen); zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird (Einberufungsbescheid ist vorzulegen); ihren/seinen Ehegatten/-in oder eine/n in gerader Linie Verwandte/n oder ersten Grades Verschwägerte/n, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen muss (amtliche oder ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen); Erneuerbare Energien 10 wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschließenden Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen kann (ärztliches Attest bzw. Geburtsurkunde ist vorzulegen); ein Kind unter fünf Jahren betreuen und überwiegend selbst versorgen, das im selben Haushalt lebt und für das ihnen die Personensorge zusteht; sonstige wichtige Gründe für eine Beurlaubung geltend machen. Während der Beurlaubung besteht keine Berechtigung, Lehrveranstaltungen an der Universität Stuttgart zu besuchen. An Prüfungen, die nicht studienbegleitend in Verbindung mit Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, kann teilgenommen werden. Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, bleiben aber bei der Berechnung der Fachsemester außer Betracht. Weitere Informationen: http://www.unistuttgart.de/studieren/service/admin/beurlaubung/ 4.6 Prüfungsanmeldung / -termine Die Prüfungsanmeldung erfolgt online über das LSF (siehe Link auf der Prüfungsamts-Webseite): http://www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/) während des Anmeldezeitraums. Dieser Zeitraum umfasst gewöhnlich zwei Wochen im November / Dezember bzw. Mai/Juni. Die Prüfungstermine hängen vor dem Anmeldezeitraum im Prüfungsamt aus und werden im Internet veröffentlicht (siehe http://www.unistuttgart.de/pruefungsamt/pruefungsplan/index.html). Prüfungen finden im Allgemeinen während der vorlesungsfreien Zeit statt. Ein Rücktritt von Prüfungen ist langfristig möglich, indem ein Formblatt gemäß Anhang beim Prüfungsamt abgegeben wird. Die Regelungen für kurzfristige oder nachträgliche Abmeldungen sind wesentlich restriktiver und können der Prüfungsordnung entnommen bzw. beim Prüfungsamt erfragt werden. 5 Grundstudium 5.1 Vorlesungen Abb. 1 zeigt sämtliche zu besuchenden Vorlesungen sowie die zugehörige Anzahl der Semesterwochenstunden und entsprechenden Leistungspunkte. 11 Erneuerbare Energien Abb. 1: Studienplan des Bachelor Erneuerbare Energien P/W Basismodule Höhere Mathematik I+II *) Höhere Mathematik III Numerische Grundlagen Experimentalphysik P P P P Semester 1 LP 9 2 LP 9 3 LP 4 LP 5 LP 3 mit Physikpraktikum Prüfung LP V V BSL V, USL S S 18 6 3 3 (2) (1) PL 6 PL 6 9 6 6 LP 6 2 x Studienleistung 1 (V, x US L) (USL) Werkstoffmechanik P Einführung in die Elektrotechnik Elektrische Energietechnik Konstruktionslehre (EE) P 3 3 Kernmodule 3 3 P P 3 Einführung Erneuerbare Energien Technische Mechanik I (LRT) Technische Mechanik II (LRT) Technische Thermodynamik I, II Praktikum Erneuerbare Energien P 9 PL LB P PL P 6 PL 6 PL 3 PL 12 Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 1 Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 2 Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 3 Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 4 Vertiefungslinie 1, 2 oder 3 W Informatik I, SQ-a Informatik II, SQ-a Projektarbeit, SQ-fü Fachübergreifende, SQ-fü Bachelorarbeit P P W W P *) = Orientierungsprüfung P 4,5 3 V 4,5 3 P 6 P 6 V 3 USL Ergänzungsmodule MHB W MHB W MHB 9 3 PL 6 PL 3 PL 6 W MHB PL 6 P MHB MHB MHB PL Σ 36 Schlüsselqualifikationen 3 6 MHB BSL PL BSL USL 6 MHB MHB MHB 3 6 6 6 12 Erneuerbare Energien 12 USL = unbenotete Studienleistung, V = Prüfungsvorleistung, PL = Modulabschlussprüfung, LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung P = Pflichtmodul, W = Wahlmodul, Vl = Vorlesung, Ü = Übung, SQ = Schlüsselqualifikation: a (affin): fachlich; fü: fachübergreifend; LP = Leistungspunkte; MHB = Modulhandbuch; BSL = benotete Studienleistung EE = Studiengang Erneuerbare Energien; LRT = Studiengang Luft- und Raumfahrttechnik Das Grundstudium besteht aus schriftlichen Prüfungen (Prüfungsleistungen und benoteten Studienleistungen) in folgenden Fächern: Technische Mechanik I (LRT) Einführung Erneuerbare Energien Höhere Mathematik I + II; Konstruktionselemente I Elektrische Energietechnik I Werkstoffmechanik Technische Mechanik II (LRT) Höhere Mathematik III Einführung in die Elektrotechnik Elektrische Energietechnik II Informatik I Technische Thermodynamik I, II Numerische Grundlagen Informatik II (2) Außerdem sind folgende unbenotete Studienleistungen zu erbringen: Numerische Grundlagen Experimentalphysik + Physikpraktikum Praktikum Erneuerbare Energien Schlüsselqualifikation fachübergreifend Diese studienbegleitenden Leistungsnachweise werden nur mit dem Prädikat "mit Erfolg teilgenommen" bewertet. Diese Bewertung geht nicht in die Prüfungsnote ein. 5.2 Prüfungen 5.2.1 Aufbau der Prüfungen, Orientierungsprüfung, Prüfungsfristen Das Grundstudium besteht aus studienbegleitenden Leistungsnachweisen, der Orientierungsprüfung und den restlichen Modulprüfungen. Mit der Orientierungsprüfung soll die Studienwahlentscheidung überprüft werden, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitaufwand korrigieren zu können. 13 Erneuerbare Energien Die Orientierungsprüfung ist erbracht, wenn bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters die Modulprüfung „Höhere Mathematik I+ II““ erstmals abgelegt und spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters (incl. Wiederholungsprüfungen) abgeschlossen ist .Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, der Prüfling hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten; hierüber entscheidet auf Antrag des Studierenden der bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Ein Formular hierzu finden Sie im Anhang. Ein Modul gilt als erfolgreich bestanden, wenn alle zugehörigen Prüfungsleistungen (Vorleistungen, unbenotete Leistungsnachweise, lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie die schriftliche oder mündliche Prüfung) erbracht wurden. 5.2.2 Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zu bestimmten Modulprüfungen Für die Zulassung folgender Prüfungen sind bestimmte Vorleistung nachzuweisen: Höhere Mathematik I + II schriftliche Hausaufgaben, Scheinklausur Höhere Mathematik III schriftliche Hausaufgaben, Scheinklausur Einführung in die Elektrotechnik Praktikum Technische Thermodynamik I + II Zulassungsklausuren Die Zulassungsvoraussetzung für das Physikpraktikum ist die bestandene Abschlussklausur der Vorlesung. 6 Fachstudium Das Fachstudium besteht aus folgenden Modulen: Wahlbereich (elektrische, thermische, kinetische Energiesysteme) Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit aufgeteilt in die Bereiche: - Energiewandlung und -anwendung - Erweiterte Grundlagen Projektarbeit (fachübergreifende Schlüsselqualifikation) Schlüsselqualifikation fachübergreifend Bachelorarbeit Zu Beginn des 4. Semesters sollen sich die Studierenden für einen der drei Wahlbereiche entscheiden. Das Anfertigen der Bachelorarbeit ist für das 6. Semester vorgesehen. Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 120 Leistungspunkte erworben wurden. Eine detaillierte Aufstellung des Angebotes der Lehrveranstaltungen enthält das „Modulhandbuch Bachelor Erneuerbare Energien“. Erneuerbare Energien 14 Zu Beginn des 4. Semesters finden Fachübersichtsvorträge statt, in denen die zuständigen Universitätslehrer einen Überblick über die Lehrinhalte der von ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen für den zweiten Studienabschnitt geben. 15 Erneuerbare Energien 6.1.1 Wahlbereiche Wahlbereich Elektrische Energiesysteme P/W Module Semester 1 LP Photovoltaik I Windenergie I - Grundlagen Windenergie Leistungselektronik I Regelungstechnik I Elektrische Energienetze I Elektrische Maschinen I 2 LP 3 LP P P 4 LP Studienleistung 5 LP LP PL PL 6 6 PL PL PL PL 6 6 6 6 Prüfung LP 6 LP 6 6 P P P P Prüfung 6 6 6 6 Wahlbereich Thermische Energiesysteme P/W Module Semester 1 LP Solarthermie I Einf. i. d. Energie aus Biomasse Grundlagen technischer Verbrennungsvorgänge I+II Technische Strömungslehre Grundlagen der Wärmeübertragung Regelungs- und Steuerungstechnik 2 LP 3 LP 4 LP Studienleistung 5 LP 6 LP P P 6 6 PL PL 6 6 P 6 PL 6 6 PL PL 6 6 3 PL 6 Prüfung LP PL 6 6 PL PL PL 6 6 6 6 3 PL PL 6 6 P P 6 P 3 Wahlbereich Kinetische Energiesysteme Module P/W Semester 1 LP Windenergie I - Grundlagen Windenergie Wasserkraft und –bau Technische Strömungslehre Konstruktionslehre II (EE+LRT) Elektrische Maschinen I Regelungs- und Steuerungstechnik Abb. 2: Wahlbereiche 2 LP 3 LP 4 LP P 6 P P P 6 P P Studienleistung 5 LP 6 3 6 LP Erneuerbare Energien 16 6.1.2 Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit Bei den Pflichtmodulen sind folgende Wahlmöglichkeiten gegeben (Details s. Modulhandbuch): 1) Energiewandlung und –anwendung 2) Erweiterte Grundlagen Module Energiewirtschaft und –versorgung Rationelle Wärmeversorgung Solarthermie I Grundlagen der Heiz- und Raumlufttechnik Einführung in die energetische Nutzung von Biomasse Energie und Umwelt LP 6 3 6 6 Module Leistungselektronik I Elektrische Energienetze I Hochspannungstechnik I Elektrische Maschinen I Energie- und Umwelttechnik Wasserkraft und –bau Windenergie I - Grundlagen Windenergie Photovoltaik I Grundl. d. Thermischen Strömungsmaschinen Hydraulische Strömungsmaschinen in der Wasserkraft 6 6 6 LP 6 6 6 6 6 Halbleitertechnik I 6 3 Automatisierungstechnik 1 Leichtbau Technische Mechanik III (EE) Konstruktionslehre II (EE&LRT) Technische Mechanik IV 6 6 6 6 6 Mikroelektronik I Grundlagen technischer Verbrennungsvorgänge I+II Technische Strömungslehre 6 6 Grundlagen der Wärmeübertragung Grundzüge der Angewandten Chemie Meteorologie Umweltsoziologie Grundlagen d. Betriebswirtschaftslehre Regelung von Kraftwerken und Netzen Digitale Signalverarbeitung Speichertechnik für elektrische Energie Fertigungslehre mit Einführung in die Fabrikorganisation Grundl. der BWL Grundl. der Wirtschaftswissenschaften 6 6 6 6 6 3 3 3 3 6 6 6 3 3 3 Abb. 3: Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit Beachten Sie: Module dürfen nicht zweimal im Studiengang gewählt werden. 1) Genau 21 LP sind zu wählen, davon mindestens 12 LP aus dem Bereich Erweiterte Grundlagen. Erneuerbare Energien 17 2) Für die Wahlbereiche Thermische und Kinetische Energiesysteme ist das Modul Technische Mechanik III verpflichtend. 3) Ein Modul mit 6 LP kann durch zwei Module mit 3 LP ersetzt werden. 6.1.3 Projektarbeit Im Rahmen dieses Moduls wird an den beteiligten Instituten ein Projektthema aus den Teilgebieten der Ingenieurwissenschaften im Team erarbeitet. Die Teamgröße liegt in der Regel bei 4 - 6 Studierenden. Dabei stehen neben den inhaltlichen die folgenden generellen Themen im Vordergrund: praktische arbeitsteilige Projektarbeit/Projektmanagement Training von Teamarbeit selbstständige Anwendung erworbenen Wissens auf die Lösung komplexer praktischer Problemstellungen eigenständiger Wissenserwerb bei fehlenden Kenntnissen Es wird zu Beginn des Semesters für alle beteiligten Studierenden eine Einführungsveranstaltung geben, die auf die allgemeinen Themen des Projektmanagements eingeht: Definition Projekt und Projektmanagement Organisation und Projektplanung (Projektorganisationsformen, Phasenmodelle) Methoden des Projektmanagements und der Projektsteuerung (Netzplantechnik, Projektstrukturplan) Menschen im Projekt (Projektleiter, Projektteam) Kulturelle Besonderheiten bei internationalen Projekten Die Anmeldungen zu den Projektarbeiten wird vom Institut für Energieübertragung und Hochspannungstechnik (IEH) über ILIAS organisiert. 6.2 Bachelorprüfung, Bachelorarbeit Zum Erreichen des Bachelorgrades sind alle in der Prüfungsordnung genannten Modulprüfungen sowie die Bachelorarbeit zu bestehen. Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich Maschinenbau selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit beträgt 5 Monate. Mit der Bachelorarbeit werden 12 Leistungspunkte erworben (=360 Arbeitsstunden). Bestandteil der Bachelorarbeit ist ein Vortrag von 20 - 30 Minuten Dauer über deren Inhalt. Einzelheiten sind im §25 der Prüfungsordnung nachzulesen. Laut Beschluss der Gemeinsamen Kommission Maschinenbau sind nachweislich 9 Seminarvorträge während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit zu hören. Erneuerbare Energien 18 Makrostruktur Studiengang B.Sc. Erneuerbare Energien 1. Semester (WS) 2. Semester (SS) Höhere Mathematik I + II 9 LP 3. Semester (WS) 4. Semester (SS) Höhere Mathematik III Numerische Grundlagen 9 LP 6 LP Elektrische Energietechnik 4,5 LP Werkstoffmechanik 3 LP 3 LP Schlüsselqualifikationen (fachübergreifend) 3LP Experimentalphysik mit Physikpraktikum 4,5 LP 9 LP Technische Mechanik I (LRT, EE) 6 LP 6 LP Erneuerbare Energien Praktikum 3 LP Informatik 1 3 LP Summe: 28,5 LP 6 LP 6 LP Wahlbereich elektr., therm., kinet. 6 LP 6 LP Schlüsselqualifikationen (fachübergreifend) 3 LP 3 LP Informatik 2 (Programmierung) Wahlbereich elektr., therm., kinet. 6 LP Wahlbereich elektr., therm., kinet. 6 LP 3 LP Summe: 29,5 LP Wahlbereich elektr., therm., kinet. 6 LP 3 LP Einführung in die Elektrotechnik mit elektrotechnischem Praktikum 3 LP 6 LP Summe: 32 LP 6 LP 6 LP Wahlbereich elektr., therm., kinet. Wahlbereich elektr., therm., kinet. Technische Mechanik II (EE) Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 3 LP 6 LP 1 LP 3 LP Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit Angewandte Thermodynamik I + II Konstruktionslehre 1 EE Einführung Erneuerbare Energien 6. Semester (SS) 3 LP Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 2 LP 5. Semester (WS) Schlüsselqualifikationen (fachübergreifend) (Projektarbeit) 6 LP Summe: 33 LP Gesamtzahl der Leistungspunkte = 180 (Die Zahlen bedeuten die Leistungsmodule eines Moduls pro Semester) Summe: 27 LP Bachelorarbeit 12 LP Summe: 30 LP (Universität Stuttgart, Stand 26.06.2011) Legende: ´= Basismodule ´= Kernmodule ´= Ergänzungsmodule (ECTS) ´= Schlüsselqualifikationen (fachübergreifend) ´= Schlüsselqualifikationen (fachaffin) ´= Bachelorarbeit Abb. 4: Modularer Aufbau des 6-semesterigen Bachelor - Studiengangs „Erneuerbare Energien“ an der Universität Stuttgart. (LP: Leistungspunkte) 7 Wiederholung von Prüfungen / Freischuss Prüfungen dürfen einmal wiederholt werden. Zweitwiederholungen sind mit Ausnahme der Orientierungsprüfung in drei Fällen möglich. Spätestens anlässlich einer dritten Wiederholungsprüfung ist ein Beratungsgespräch beim Prüfungsausschuss dringend zu empfehlen. Wird eine schriftlichen Prüfung, die Bestandteil der Orientierungsprüfung ist, oder eine zweite Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung von etwa 20-30 Minuten Dauer. Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann in diesem Fall unter Einschluss der mündlichen Nachprüfung nur „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) sein. Die „Freischussregelung“ bestimmt die Wiederholung von Prüfungen, den so genannten „Freischuss“, eine Möglichkeit für schnell Studierende, Noten zu verbessern oder eventuell nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen anerkennen zu lassen. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen sind der Prüfungsordnung, § 26 „Freischussregelung“ zu entnehmen. 8 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Das entsprechende Formular finden Sie unter http://www.unistuttgart.de/studieren/service/infostellen/pav/ oder unter http://www.ifk.unistuttgart.de/lehre/PA_EE/. 19 Erneuerbare Energien Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studiengang an einer Hochschule werden angerechnet, soweit sie gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen den des betreffenden Faches nach dieser Ordnung im Wesentlichen entsprechen. Details sind der Prüfungsordnung, §20 „Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen“, zu entnehmen. 9 Adressen Adressen für weitere (70569 Stuttgart): Auskünfte im Universitätsbereich Stuttgart-Vaihingen Fachschaft Maschinenbau & Co. Pfaffenwaldring 9, Raum 0.166 Tel. (0711) 685-66541 http://fsmach.uni-stuttgart.de/ Praktikantenamt Allmandring 35, Raum 0.105 Tel. (0711) 970-1440 http://pa-masch.iff.uni-stuttgart.de/ Prüfungsamt Pfaffenwaldring 57, NWZ II, EG Tel. 685-65120 http://www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/ Studienbüro der Gemeinsamen Kommission Maschinenbau der Universität Stuttgart / Mechanical Engineering Center (MEC) Dipl.-Ing. Christine dos Santos Costa Pfaffenwaldring 9 (5. Stock), Raum 5.220 Tel.: (0711) 685-66468 und -66469 http://www.gkm.uni-stuttgart.de/mec Vorsitzender der Studienkommission Erneuerbare Energien Prof. Dr.-Ing. Stefan Tenbohlen Institut für Energieübertragung und Hochspannungstechnik Universität Stuttgart Pfaffenwaldring 47 (Raum 0.445) Tel.: 0711/685-67871 Email: [email protected] Sprechstunde: Montag, 13:00-14:00 Erneuerbare Energien Fachstudienberatung Erneuerbare Energien Dr.-Ing. Ulrich Schärli Institut für Energieübertragung und Hochspannungstechnik Universität Stuttgart Pfaffenwaldring 47 Tel. (0711) 685-67878 Email: [email protected] Sprechstunden siehe http://www.uni-stuttgart.de/ieh/institut/mitarbeiter/leitung.html#schaerli Vorsitzender des Prüfungsausschusses Erneuerbare Energien Prof. Dr. techn. Günter Scheffknecht Institut für Feuerungs- und Kraftwerktechnik Universität Stuttgart Pfaffenwaldring 23 Tel.: (0711) 685-66472 Email: [email protected] Dekanat der Fakultät 4, Energie-, Verfahrens- und Biotechnik Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr. h.c. Michael M. Resch Nobelstr. 19 Tel.: (0711) 685-87269 E-Mail: [email protected] http://www.ihr.uni-stuttgart.de/institut/ Studiensekretariat Universitätsbereich Stadtmitte, Keplerstr. 7 Tel.: (0711) 685-83644 http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/ Zentrale Studienberatung Geschwister-Scholl-Str. 24 Haus C, Erdgeschoss 70174 Stuttgart Tel.: 0711/685-82133 Fax: 0711/685-82256 http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/zsb/ 20
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