Studienplan - Erneuerbare Energien an der Universität Stuttgart

Universität Stuttgart
Studienplan zum
Bachelorstudiengang
Erneuerbare Energien
Auf der Grundlage der
Studien- und Prüfungsordnung
Erneuerbare Energien
vom 09.09.2011
Herausgegeben von der Studienkommission Erneuerbare Energien
21.04.2015
2
Erneuerbare Energien
1 Informationsschriften / Abkürzungen ................................................................... 3 2 Einführung und Studienziele................................................................................ 4 Studienziele ......................................................................................................... 5 3 Aufbau des Studiums .......................................................................................... 7 3.1 Grundstudium .............................................................................................. 7 3.2 Fachstudium ................................................................................................ 7 3.3 Praktische Tätigkeit ..................................................................................... 8 3.4 Schlüsselqualifikationen............................................................................... 8 4 Durchführung des Studiums ................................................................................ 8 4.1 Gliederung des Studiums............................................................................. 8 4.2 Studiendauer ............................................................................................... 8 4.3 Leistungspunkte und Module ....................................................................... 9 4.4 Zeitfolge ....................................................................................................... 9 4.5 Beurlaubung ................................................................................................ 9 4.6 Prüfungsanmeldung / -termine................................................................... 10 5 Grundstudium .................................................................................................... 10 5.1 Vorlesungen............................................................................................... 10 5.2 Prüfungen .................................................................................................. 12 5.2.1 Aufbau der Prüfungen, Orientierungsprüfung, Prüfungsfristen ......... 12 5.2.2 Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zu bestimmten
Modulprüfungen ................................................................................ 13 6 Fachstudium ...................................................................................................... 13 6.1.1 Wahlbereiche .................................................................................... 15 6.1.2 Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit ................................................... 16 6.1.3 Projektarbeit ..................................................................................... 17 6.2 Bachelorprüfung, Bachelorarbeit ............................................................... 17 7 Wiederholung von Prüfungen / Freischuss ........................................................ 18 8 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ........................................... 18 9 Adressen ........................................................................................................... 19 Erneuerbare Energien
3
1 Informationsschriften / Abkürzungen
/1/
"Praktikumsrichtlinie Erneuerbare Energien", erhältlich beim Praktikantenamt
Maschinenwesen, Raum 0.105, Allmandring 35, 70569 Stuttgart.
http://pa-masch.iff.uni-stuttgart.de
/2/
"Vorlesungsverzeichnis" für das aktuelle Semester, ca. 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn.
http://www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/vvz/
/3/
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien erhältlich beim Studienbüro der Fakultäten 4
und 7, Pfaffenwaldring 9, 5. Stock.
http://www.gkm.uni-stuttgart.de/mec/
/4/
"Wegweiser für Studienanfänger/innen", herausgegeben zu jedem Wintersemester. Erhältlich beim Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Keplerstraße 7.
Abkürzungen
P
Prüfung
SWS
Semesterwochenstunden
Ü
Übung
V
Vorlesung
LP
Leistungspunkt(e)
Prakt.
Praktikum
Erneuerbare Energien
4
2 Einführung und Studienziele
Die Nutzung Erneuerbarer Energien und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz sind gefragte Zukunftstechnologien. Der steigende Bedarf an speziell ausgebildeten Fachkräften wird auch in Zukunft anhalten. Der Verein Deutscher Ingenieure
(VDI) schätzt, dass bereits heute jede zehnte Ingenieurstelle mit Erneuerbaren Energien zu tun hat.
Der Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien wurde ins Leben gerufen, um junge
Menschen auf die vielfältigen Tätigkeitsfelder dieser Wachstumsbranche optimal vorzubereiten. Das Forschungs- und Entwicklungspotential in der Region Stuttgart ist in
seiner Konzentration und Vielfalt einzigartig und bietet damit beste Voraussetzungen
für einen derartigen Studiengang. Ausgewiesene Institute erforschen das ganze
Spektrum der erneuerbaren Energien: Windenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse, Wasserkraft und Meeresströmungsenergie, Brennstoffzelle und Wasserstoffwirtschaft. Damit bietet die Universität Stuttgart ein abgestimmtes Studienangebot vom Bachelor über den Master bis zur Promotion.
Der Einsatz von Erneuerbaren Energien umfasst verschiedenste Technologien, denn
jede Form von Energiewandlung z.B. durch einen Solarkollektor oder eine Windenergieanlage, unterliegt spezifischen physikalisch-technischen Prinzipien. Diese
technologische Vielfalt spiegelt sich im interdisziplinären Aufbau des Bachelorstudiengangs wider. So sind 21 Institute aus acht Fakultäten am Studiengang beteiligt.
Das Studium besteht aus einem Grund- und Fachstudium, in dem die Studierenden
zwischen drei Wahlbereichen ihren Interessensschwerpunkt festlegen können:
1. Elektrische Energiesysteme: Photovoltaik, Windenergie plus Zusatzfächer
2. Thermische Energiesysteme: Biomasse, Solarthermie plus Zusatzfächer
3. Kinetische Energiesysteme: Windenergie, Wasserkraft plus Zusatzfächer
Die interdisziplinäre Kombination elementarer Studienfächer aus dem Maschinenbau, der Elektrotechnik und Informatik sowie Luft- und Raumfahrttechnik öffnet den
Zugang zu zahlreichen Kompetenzfeldern.
Individuelle Gestaltungsräume bietet der Wahlbereich, der drei Arten von Erneuerbaren Energien abdeckt. Ergänzende experimentelle Laborübungen, Projektarbeiten
und Exkursionen vermitteln berufliche Perspektiven und Einblicke in die Praxis der
Forschung, der Entwicklung und der Anwendung von Erneuerbaren Energien. Die
erfolgreich abgeschlossene Bachelorarbeit ist schließlich Zeugnis der erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten.
Der Abschluss des Bachelorstudiums nach 6 Semestern ermöglicht ein weiterführendes Studium im Rahmen von Masterstudiengängen von jeweils 4 Semestern:

M.Sc. Energietechnik

M.Sc. Nachhaltige Elektrische Energieversorgung
Weiter bieten die vielfältigen Forschungsgebiete der beteiligten Institute exzellente
Möglichkeiten zur Promotion.
Erneuerbare Energien
5
Studienziele
Die umweltverträgliche, wirtschaftliche und sichere Bereitstellung von Energie in
Form von Elektrizität, Wärme und Transportenergieträgern stellen eine weltumspannende Problematik mit zunehmender politischer und gesellschaftlicher Tragweite dar,
welche sowohl die Industrie- als auch die Schwellen- und Entwicklungsländer betrifft
und nur noch innerhalb des internationalen Energieversorgungssystems gelöst werden kann.
Energiewandlung und –anwendung sind zentrale Themen der Ingenieurwissenschaften. Neben der Schaffung politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen werden
Konzepte und Technologien sowohl für den privaten, industriellen als auch kommunalen Bereich benötigt. Dabei kommt dem Know-how und der Qualifikation der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie den in der Praxis tätigen Ingenieurinnen und Ingenieuren eine entscheidende Rolle zu.
Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Erneuerbare Energien

verstehen die natur- und ingenieurwissenschaftlichen Zusammenhänge und
Konzepte der Energiewandlung Erneuerbarer Energien und verfügen über
grundlegendes Fachwissen auf den Gebieten Energiewandlung und –
anwendung,

können die Bedeutung, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit verschiedener
Erneuerbarer Energien (Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse) und deren Integration in das Energiesystem quantitativ einschätzen (auf Basis eines Überblicks des gesamten Bereichs der Erneuerbaren Energien und einer vertieften Einführung in zwei Formen der Erneuerbaren Energien aus dem Bereich der elektrischen, thermischen oder kinetischen
Energiesysteme),

können verschiedene Anlagen- und Nutzungskonzepte der erneuerbaren und
konventionellen Energietechnik in konstruktiver, energetischer und wirtschaftlicher Hinsicht analysieren und bewerten sowie analytische und modellhafte
Untersuchungen planen und durchführen,

können mit Spezialisten verschiedener Disziplinen kommunizieren und zusammenarbeiten,

verfügen über eine verantwortliche und selbständige wissenschaftliche Arbeitsweise.
Erneuerbare Energien
Übergeordnete Studienziele
6
Lernergebnisse: Kenntnisse,
Fertigkeiten, Kompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen
verstehen die natur- und ingenieurwissenschaftlichen Zusammenhänge …
… und Konzepte der Energiewandlung und –anwendung erneuerbarer
Energien und verfügen über grundlegendes Fachwissen auf den Gebieten Energiewandlung
und -anwendung
... können die Bedeutung, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit
verschiedener Erneuerbarer Energien (Solarthermie, Photovoltaik,
Windenergie, Wasserkraft, Biomasse) und deren Integration in das
Energiesystem einschätzen
...und einer vertieften Einführung in
zwei Formen der Ern. Energien aus
dem Bereich der elektr., therm. oder
kinet. Energiesysteme
Die Studierenden haben vertiefte
Kenntnisse in den Grundlagen der
maschinenbaulichen, verfahrenstechnischen und elektrotechnischen
Ingenieurwissenschaften insbes.
hinsichtlich der Energiewandlung
und –anwendung beim Einsatz
erneuerbarer Energien
Zugeordnete Module
- natur- und ingenieurwissenschaftlichen
Basis- & Kernmodule: Höhere Mathematik
I-III, Technische Mechanik I & II (LRT),
Konstruktionslehre I (EE), Numerische
Grundlagen, Experimentalphysik mit
Physikpraktikum
- maschinenbaul. und verfahrenstechn.
Module: Werkstoffmechanik, Konstruktionslehre II (EE&LRT), Technische Thermodynamik I & II
- elektro- & informationstechn. Module:
Einführung in die Elektrotechnik, Elektrische Energietechnik, Informatik I & II
3.-6. Pflichtmodul des Wahlbereichs
(weitgehend aus dem Bereich Erweiterte
Grundlagen)
- Einführung Erneuerbare Energien
- Informatik I & II
Die Studierenden sind in der Lage
ingenieurwissenschaftliche Methodiken auf Problemstellungen aus dem
Bereich der Erneuerbaren Energien
anzuwenden und kennen die geeigneten Modellierungs-, Simulationsund Optimierungsmethoden
- Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit aus
dem Bereich 1: Energiewandlung & anwendung
- 1. & 2. Pflichtmodul des Wahlbereichs
(Photovoltaik & Windenergie od. Solarthermie & Biomasse od. Windenergie &
Wasserkraft- & bau)
... können zwei verschiedene Anlagen- und Nutzungskonzepte der
erneuerbaren Energietechnik in
konstruktiver, energetischer und
wirtschaftlicher Hinsicht analysieren
und bewerten sowie analytische und
modellhafte Untersuchungen planen
und durchführen,
Die Studierenden verfügen über
grundlegende ingenieurwissenschaftliche Fertigkeiten zur Planung
und zum Betrieb von Anlagen zur
Nutzung von Erneuerbaren Energien
und kennen dabei die nichttechnischen Auswirkungen ihrer
Tätigkeit,
Sie verfügen über die Kompetenzen
zur organisatorischen und verwaltungsmäßigen Umsetzung bei der
Planung von Anlagen zur Nutzung
von zwei Arten von erneuerbaren
Energien.
- Pflichtmodule des Wahlbereich
... können mit Spezialisten verschiedener Disziplinen kommunizieren
und zusammenarbeiten
Die Studierenden können Aufgaben
mit interdisziplinärem Charakter
unter Einbezug der relevanten Akteure bearbeiten und lösen. Sie
bearbeiten Fragestellungen unter
Einbezug wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen. Sie
können Ergebnisse zusammenfassen, deutschsprachige Texte und
Berichte erarbeiten sowie in deutscher Sprache präsentieren und
kommunizieren.
- Praktikum Erneuerbare Energien
Die Studierenden können eigenverantwortlich anspruchsvolle Fragestellungen bearbeiten und auf andere Bereiche übertragen. Sie verfügen über grundlegende wissenschaftliche Methoden bei der grundlagenorientierten Problemlösung
- Praktikum Erneuerbare Energien
... verfügen über Grundlagen einer
verantwortlichen und selbständigen
wissenschaftlichen Arbeitsweisen
- Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit aus
den Bereichen 1. Energiewandlung & anwendung sowie 2. Erw. Grundlangen
z.B. Energie & Umwelt, Energiewirtschaft und -versorgung
- Praktikum Erneuerbare Energien
- Fachübergreifende Projektarbeit
- Fachübergreifendes, nichttechnisches
Wahlfach
- Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit z.B.
Energie & Umwelt, Energiewirtschaft
und -versorgung
- Fachübergreifende Projektarbeit
- Bachelorarbeit einschl. Seminarvortrag
Erneuerbare Energien
7
3 Aufbau des Studiums
Der Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien ist in der Fakultät 4 „Energie-, Verfahrens- und Biotechnik“ verankert. Bei der Ingenieurausbildung wird sie durch Universitätslehrer anderer Fakultäten, insbesondere durch die Fakultäten 5 „Informatik,
Elektrotechnik und Informationstechnik“ und 6 „Luft- und Raumfahrttechnik“, unterstützt.
Die Fakultäten haben die Studienkommission Erneuerbare Energien eingesetzt, um
unter Beachtung des Ziels die geeigneten Inhalte der Ausbildung nach Umfang und
zeitlicher Einordnung auszuwählen. Als Ergebnis liegt der nachstehend beschriebene
Studienplan vor.
3.1
Grundstudium
Damit die Studierenden sich nicht bereits beim Eintritt in das Studium für bestimmte
Fachgebiete fest entscheiden müssen, gründet sich der Studiengang Erneuerbare
Energien auf einen weitgehend einheitlichen ersten Studienabschnitt (4 Semester).
Im Grundstudium des Bachelorstudiengangs Erneuerbare Energien werden mathematisch-naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen gelehrt.
Dies beinhaltet auch Höhere Mathematik, eine Einführung in die Elektrotechnik, in
die elektrische Energietechnik, in die Konstruktionslehre, in die technische Mechanik
und Thermodynamik sowie in Erneuerbare Energien (inklusive Praktikum).
Das Thema der Bachelorarbeit im sechsten Semester wird nur von einer Professorin
bzw. einem Professor vergeben, die Dozentin bzw. Dozent eines Moduls der drei
Wahlbereiche oder des Bereiches Energiewandlung und –anwendung der Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit ist. Somit soll gewährleistet werden, dass das Thema engen Bezug zum Themengebiet der Erneuerbaren Energien hat.
3.2
Fachstudium
Ab dem vierten Semester wählen die Studierenden einen der drei Wahlbereiche
„Elektrische Energiesysteme“, „Thermische Energiesysteme“ oder „Kinetische Energiesysteme“ aus. Der Wahlbereich „Elektrische Energiesysteme“ beinhaltet die Themen Photovoltaik, Windenergie, Leistungselektronik, Regelungstechnik, Elektrische
Energienetze und Elektrische Maschinen. Im Wahlbereich „Thermische Energiesysteme“ werden die Grundlagen der technischen Verbrennungsvorgänge und Wärmeübertragung, die Technische Strömungslehre, Regelungs- und Steuerungstechnik
sowie Solarthermie und Biomassenutzung gelehrt. Der Wahlbereich Kinetische
Energiesysteme beinhaltet die Grundlagen der Windenergie, Wasserkraft und Wasserbau, Technische Strömungslehre, Konstruktionslehre sowie Elektrische Maschinen und Regelungstechnik. Die Inhalte der Wahlbereiche werden ergänzt durch Module, die aus dem Bereich der Ergänzungsmodule zu wählen sind.
Das Fachstudium beinhaltet zusätzliche Schlüsselqualifikationen, eine Projektarbeit
(fachübergreifende Schlüsselqualifikation) sowie 6 LP fachübergreifende Schlüsselqualifikationen aus dem Katalog der Universität Stuttgart (mit Ausnahme des Kompetenzbereichs „Naturwissenschaftlich-technische Grundlagen“).
Erneuerbare Energien
3.3
8
Praktische Tätigkeit
Für die Zulassung zum Studium ist eine praktische Tätigkeit in Form eines Vorpraktikums von 8 Wochen in einem einschlägigen Industriebetrieb der Metallbranche oder
Elektroindustrie erforderlich.
Mindestens drei der folgenden Bereiche müssen behandelt werden: Spanende, umformende und urformende Fertigungsverfahren; Füge- und Trennverfahren; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Elektrotechnische
Komponenten, Programmierung und Anwendung von Rechnern. Das Vorpraktikum
ist zur Einschreibung nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum auf
Antrag spätestens bis zum Ende des 2. Semesters absolviert werden.
3.4
Schlüsselqualifikationen
Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen sind unbenotete Studienleistungen und
werden bei erfolgreicher Teilnahme mit dem Prädikat „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet. Ziel ist es, Denkkategorien außerhalb der Technikwissenschaften und der
ihnen zugeordneten Grundlagenwissenschaften kennen zu lernen. Zu den im Bachelor-Studiengang Erneuerbare Energien geforderten fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen zählen die Projektarbeit sowie ein aus den Kompetenzbereichen 1
– 5 zu wählendes 6 LP-Modul (s. Modulhandbuch unter https://lsf.uni-stuttgart.de/).
Die Anmeldung hierzu erfolgt online, in der Regel im 2. und 5. Fachsemester.
Die Modulbeschreibungen zu den fachaffinen Schlüsselqualifikationen können ebenfalls dem Modulhandbuch des B.Sc.-Studiengangs Erneuerbare Energien entnommen werden.
4 Durchführung des Studiums
Dem Nachstehenden liegt die am 09.09.2011 in Kraft getretene Studien- und Prüfungsordnung Erneuerbare Energien zugrunde.
4.1
Gliederung des Studiums
Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und in das Fachstudium. Es wird mit
dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ abgeschlossen. Zur besseren Übersicht finden Sie auf Seite 20 die Makrostruktur des Studiengangs abgebildet:
4.2
Studiendauer
Die Regelstudienzeit beträgt, einschließlich der Bachelorarbeit, 6 Semester. 4 davon
werden dem Grundstudium und 2 dem Fachstudium zugeordnet. Das Lehrangebot
erstreckt sich über 6 Fachsemester.
Ein "Studiensemester" ist jedes Semester, in dem die Studierenden eingeschrieben
sind. Sie können dabei entweder

in einem Fachsemester ordnungsgemäß studieren oder

im Rahmen der Urlaubsbestimmung beurlaubt sein (siehe Ziffer 4.5).
Erneuerbare Energien
4.3
9
Leistungspunkte und Module
Das Studium gliedert sich in einzelne Module. Je nach Aufwand des Moduls, wird
diesem eine entsprechende Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Ein Leistungspunkt entspricht einem Zeitaufwand von ca. 30 Stunden. Je Semester sind
durchschnittlich 30 Leistungspunkte zu erwerben. Das ergibt einen Arbeitsaufwand
von 900 Stunden. Bis zum Abschluss des Studiums, werden insgesamt 180 Leistungspunkte erreicht.
4.4
Zeitfolge
Für die Fachsemester, vor allem des Grundstudiums, empfiehlt die Studienkommission den Studierenden, sich an die Zeitfolge der in Abb. 1 dargestellten Stundentafel
zu halten. Stundenpläne sowie die Bereitstellung von Arbeitsplätzen in Übungsräumen, Praktika und Seminarübungen werden nach Möglichkeit auf diese Zeitfolge abgestimmt.
Die ungeradzahligen Fachsemester der Stundentafel sind in den Winter gelegt.
Im Übrigen wird die Freiheit der Studierenden in der Anlage ihres Studiums nur insoweit eingeschränkt, als bestimmte Module erst belegt werden dürfen, wenn ihnen
die erfolgreiche Teilnahme an vorbereitenden Lehrveranstaltungen vorausgegangen
ist. Die entsprechenden Hinweise sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
4.5
Beurlaubung
Sollten Studierende aus zwingenden Gründen die Lehrveranstaltungen eines Semesters über längere Zeit hinweg nicht besuchen können, können sie einen Antrag
auf Beurlaubung stellen. Das Universitätsgesetz Baden-Württemberg führt allerdings
die Gründe abschließend auf, die zu einer Beurlaubung führen können. Einen Antrag
auf Beurlaubung kann beim Studiensekretariat gestellt werden, wenn die Studentin /
der Student beispielsweise

an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachenschule studieren will
(Zulassungsbescheid bzw. Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen
Schule ist vorzulegen);

eine berufspraktische Tätigkeit aufnimmt, die dem Studienziel dient (Praktikantenvertrag ist vorzulegen);

wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen kann bzw. an der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen verhindert ist (ärztliches Attest
unter Angabe der Dauer der Erkrankung bzw. Studierunfähigkeit ist beizubringen; die Erkrankung muss im Wesentlichen während der Vorlesungszeit liegen);

zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird (Einberufungsbescheid ist vorzulegen);

ihren/seinen Ehegatten/-in oder eine/n in gerader Linie Verwandte/n oder ersten Grades Verschwägerte/n, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen muss (amtliche oder ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen);
Erneuerbare Energien
10

wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschließenden Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen kann (ärztliches Attest
bzw. Geburtsurkunde ist vorzulegen);

ein Kind unter fünf Jahren betreuen und überwiegend selbst versorgen, das im
selben Haushalt lebt und für das ihnen die Personensorge zusteht;

sonstige wichtige Gründe für eine Beurlaubung geltend machen.
Während der Beurlaubung besteht keine Berechtigung, Lehrveranstaltungen an der
Universität Stuttgart zu besuchen. An Prüfungen, die nicht studienbegleitend in Verbindung mit Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, kann teilgenommen werden.
Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, bleiben aber bei der Berechnung
der Fachsemester außer Betracht.
Weitere Informationen: http://www.unistuttgart.de/studieren/service/admin/beurlaubung/
4.6
Prüfungsanmeldung / -termine
Die Prüfungsanmeldung erfolgt online über das LSF (siehe Link auf der Prüfungsamts-Webseite): http://www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/) während des Anmeldezeitraums. Dieser Zeitraum umfasst gewöhnlich zwei Wochen im November / Dezember bzw. Mai/Juni.
Die Prüfungstermine hängen vor dem Anmeldezeitraum im Prüfungsamt aus und
werden
im
Internet
veröffentlicht
(siehe
http://www.unistuttgart.de/pruefungsamt/pruefungsplan/index.html). Prüfungen finden im Allgemeinen während der vorlesungsfreien Zeit statt.
Ein Rücktritt von Prüfungen ist langfristig möglich, indem ein Formblatt gemäß Anhang beim Prüfungsamt abgegeben wird. Die Regelungen für kurzfristige oder nachträgliche Abmeldungen sind wesentlich restriktiver und können der Prüfungsordnung
entnommen bzw. beim Prüfungsamt erfragt werden.
5 Grundstudium
5.1
Vorlesungen
Abb. 1 zeigt sämtliche zu besuchenden Vorlesungen sowie die zugehörige Anzahl
der Semesterwochenstunden und entsprechenden Leistungspunkte.
11
Erneuerbare Energien
Abb. 1: Studienplan des Bachelor Erneuerbare Energien
P/W
Basismodule
Höhere Mathematik I+II *)
Höhere Mathematik III
Numerische Grundlagen
Experimentalphysik
P
P
P
P
Semester
1
LP
9
2
LP
9
3
LP
4
LP
5
LP
3
mit Physikpraktikum
Prüfung
LP
V
V
BSL
V, USL
S
S
18
6
3
3
(2)
(1)
PL
6
PL
6
9
6
6
LP
6
2
x
Studienleistung
1
(V,
x
US
L)
(USL)
Werkstoffmechanik
P
Einführung in die
Elektrotechnik
Elektrische Energietechnik
Konstruktionslehre (EE)
P
3
3
Kernmodule
3
3
P
P
3
Einführung Erneuerbare
Energien
Technische Mechanik I
(LRT)
Technische Mechanik II
(LRT)
Technische Thermodynamik
I, II
Praktikum
Erneuerbare Energien
P
9
PL
LB
P
PL
P
6
PL
6
PL
3
PL
12
Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 1
Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 2
Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 3
Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit 4
Vertiefungslinie 1, 2 oder 3
W
Informatik I, SQ-a
Informatik II, SQ-a
Projektarbeit, SQ-fü
Fachübergreifende, SQ-fü
Bachelorarbeit
P
P
W
W
P
*) = Orientierungsprüfung
P
4,5
3
V
4,5
3
P
6
P
6
V
3
USL
Ergänzungsmodule
MHB
W
MHB
W
MHB
9
3
PL
6
PL
3
PL
6
W
MHB
PL
6
P
MHB MHB MHB
PL
Σ
36
Schlüsselqualifikationen
3
6
MHB
BSL
PL
BSL
USL
6
MHB
MHB
MHB
3
6
6
6
12
Erneuerbare Energien
12
USL = unbenotete Studienleistung, V = Prüfungsvorleistung, PL = Modulabschlussprüfung,
LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
P = Pflichtmodul, W = Wahlmodul, Vl = Vorlesung, Ü = Übung, SQ = Schlüsselqualifikation: a (affin): fachlich; fü: fachübergreifend; LP = Leistungspunkte; MHB = Modulhandbuch; BSL = benotete Studienleistung
EE = Studiengang Erneuerbare Energien; LRT = Studiengang Luft- und Raumfahrttechnik
Das Grundstudium besteht aus schriftlichen Prüfungen (Prüfungsleistungen und benoteten Studienleistungen) in folgenden Fächern:
Technische Mechanik I (LRT)
Einführung Erneuerbare Energien
Höhere Mathematik I + II;
Konstruktionselemente I
Elektrische Energietechnik I
Werkstoffmechanik
Technische Mechanik II (LRT)
Höhere Mathematik III
Einführung in die Elektrotechnik
Elektrische Energietechnik II
Informatik I
Technische Thermodynamik I, II
Numerische Grundlagen
Informatik II
(2)
Außerdem sind folgende unbenotete Studienleistungen zu erbringen:
Numerische Grundlagen
Experimentalphysik + Physikpraktikum
Praktikum Erneuerbare Energien
Schlüsselqualifikation fachübergreifend
Diese studienbegleitenden Leistungsnachweise werden nur mit dem Prädikat
"mit Erfolg teilgenommen" bewertet. Diese Bewertung geht nicht in die Prüfungsnote ein.
5.2
Prüfungen
5.2.1 Aufbau der Prüfungen, Orientierungsprüfung, Prüfungsfristen
Das Grundstudium besteht aus studienbegleitenden Leistungsnachweisen, der Orientierungsprüfung und den restlichen Modulprüfungen. Mit der Orientierungsprüfung
soll die Studienwahlentscheidung überprüft werden, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitaufwand korrigieren zu können.
13
Erneuerbare Energien
Die Orientierungsprüfung ist erbracht, wenn bis zum Beginn der Vorlesungszeit des
dritten Semesters die Modulprüfung
„Höhere Mathematik I+ II““
erstmals abgelegt und spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters (incl. Wiederholungsprüfungen) abgeschlossen ist .Wer die Orientierungsprüfung
nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, der Prüfling hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten; hierüber entscheidet auf Antrag des Studierenden der
bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Ein Formular hierzu finden Sie im
Anhang.
Ein Modul gilt als erfolgreich bestanden, wenn alle zugehörigen Prüfungsleistungen
(Vorleistungen, unbenotete Leistungsnachweise, lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie die schriftliche oder mündliche Prüfung) erbracht wurden.
5.2.2 Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zu bestimmten Modulprüfungen
Für die Zulassung folgender Prüfungen sind bestimmte Vorleistung nachzuweisen:
Höhere Mathematik I + II
schriftliche Hausaufgaben, Scheinklausur
Höhere Mathematik III
schriftliche Hausaufgaben, Scheinklausur
Einführung in die Elektrotechnik
Praktikum
Technische Thermodynamik I + II
Zulassungsklausuren
Die Zulassungsvoraussetzung für das Physikpraktikum ist die bestandene Abschlussklausur der Vorlesung.
6 Fachstudium
Das Fachstudium besteht aus folgenden Modulen:

Wahlbereich (elektrische, thermische, kinetische Energiesysteme)

Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit aufgeteilt in die Bereiche:
- Energiewandlung und -anwendung
- Erweiterte Grundlagen

Projektarbeit (fachübergreifende Schlüsselqualifikation)

Schlüsselqualifikation fachübergreifend

Bachelorarbeit
Zu Beginn des 4. Semesters sollen sich die Studierenden für einen der drei Wahlbereiche entscheiden. Das Anfertigen der Bachelorarbeit ist für das 6. Semester vorgesehen. Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn
mindestens 120 Leistungspunkte erworben wurden.
Eine detaillierte Aufstellung des Angebotes der Lehrveranstaltungen enthält das
„Modulhandbuch Bachelor Erneuerbare Energien“.
Erneuerbare Energien
14
Zu Beginn des 4. Semesters finden Fachübersichtsvorträge statt, in denen die zuständigen Universitätslehrer einen Überblick über die Lehrinhalte der von ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen für den zweiten Studienabschnitt geben.
15
Erneuerbare Energien
6.1.1 Wahlbereiche
Wahlbereich Elektrische Energiesysteme
P/W
Module
Semester
1
LP
Photovoltaik I
Windenergie I - Grundlagen
Windenergie
Leistungselektronik I
Regelungstechnik I
Elektrische Energienetze I
Elektrische Maschinen I
2
LP
3
LP
P
P
4
LP
Studienleistung
5
LP
LP
PL
PL
6
6
PL
PL
PL
PL
6
6
6
6
Prüfung
LP
6
LP
6
6
P
P
P
P
Prüfung
6
6
6
6
Wahlbereich Thermische Energiesysteme
P/W
Module
Semester
1
LP
Solarthermie I
Einf. i. d. Energie aus Biomasse
Grundlagen technischer
Verbrennungsvorgänge I+II
Technische Strömungslehre
Grundlagen der Wärmeübertragung
Regelungs- und Steuerungstechnik
2
LP
3
LP
4
LP
Studienleistung
5
LP
6
LP
P
P
6
6
PL
PL
6
6
P
6
PL
6
6
PL
PL
6
6
3
PL
6
Prüfung
LP
PL
6
6
PL
PL
PL
6
6
6
6
3
PL
PL
6
6
P
P
6
P
3
Wahlbereich Kinetische Energiesysteme
Module
P/W
Semester
1
LP
Windenergie I - Grundlagen
Windenergie
Wasserkraft und –bau
Technische Strömungslehre
Konstruktionslehre II
(EE+LRT)
Elektrische Maschinen I
Regelungs- und Steuerungstechnik
Abb. 2: Wahlbereiche
2
LP
3
LP
4
LP
P
6
P
P
P
6
P
P
Studienleistung
5
LP
6
3
6
LP
Erneuerbare Energien
16
6.1.2 Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit
Bei den Pflichtmodulen sind folgende Wahlmöglichkeiten gegeben (Details s. Modulhandbuch):
1) Energiewandlung und –anwendung
2) Erweiterte Grundlagen
Module
Energiewirtschaft und –versorgung
Rationelle Wärmeversorgung
Solarthermie I
Grundlagen der Heiz- und Raumlufttechnik
Einführung in die energetische
Nutzung von Biomasse
Energie und Umwelt
LP
6
3
6
6
Module
Leistungselektronik I
Elektrische Energienetze I
Hochspannungstechnik I
Elektrische Maschinen I
Energie- und Umwelttechnik
Wasserkraft und –bau
Windenergie I - Grundlagen Windenergie
Photovoltaik I
Grundl. d. Thermischen Strömungsmaschinen
Hydraulische Strömungsmaschinen in der Wasserkraft
6
6
6
LP
6
6
6
6
6
Halbleitertechnik I
6
3
Automatisierungstechnik 1
Leichtbau
Technische Mechanik III (EE)
Konstruktionslehre II (EE&LRT)
Technische Mechanik IV
6
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Mikroelektronik I
Grundlagen technischer Verbrennungsvorgänge I+II
Technische Strömungslehre
6
6
Grundlagen der Wärmeübertragung
Grundzüge der Angewandten
Chemie
Meteorologie
Umweltsoziologie
Grundlagen d. Betriebswirtschaftslehre
Regelung von Kraftwerken und
Netzen
Digitale Signalverarbeitung
Speichertechnik für elektrische
Energie
Fertigungslehre mit Einführung in
die Fabrikorganisation
Grundl. der BWL
Grundl. der Wirtschaftswissenschaften
6
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3
3
3
3
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3
Abb. 3: Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit
Beachten Sie: Module dürfen nicht zweimal im Studiengang gewählt werden.
1) Genau 21 LP sind zu wählen, davon mindestens 12 LP aus dem Bereich Erweiterte Grundlagen.
Erneuerbare Energien
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2) Für die Wahlbereiche Thermische und Kinetische Energiesysteme ist das Modul
Technische Mechanik III verpflichtend.
3) Ein Modul mit 6 LP kann durch zwei Module mit 3 LP ersetzt werden.
6.1.3 Projektarbeit
Im Rahmen dieses Moduls wird an den beteiligten Instituten ein Projektthema aus
den Teilgebieten der Ingenieurwissenschaften im Team erarbeitet. Die Teamgröße
liegt in der Regel bei 4 - 6 Studierenden. Dabei stehen neben den inhaltlichen die
folgenden generellen Themen im Vordergrund:

praktische arbeitsteilige Projektarbeit/Projektmanagement

Training von Teamarbeit

selbstständige Anwendung erworbenen Wissens auf die Lösung komplexer
praktischer Problemstellungen

eigenständiger Wissenserwerb bei fehlenden Kenntnissen
Es wird zu Beginn des Semesters für alle beteiligten Studierenden eine Einführungsveranstaltung geben, die auf die allgemeinen Themen des Projektmanagements eingeht:

Definition Projekt und Projektmanagement

Organisation und Projektplanung (Projektorganisationsformen, Phasenmodelle)

Methoden des Projektmanagements und der Projektsteuerung (Netzplantechnik, Projektstrukturplan)

Menschen im Projekt (Projektleiter, Projektteam)

Kulturelle Besonderheiten bei internationalen Projekten
Die Anmeldungen zu den Projektarbeiten wird vom Institut für Energieübertragung
und Hochspannungstechnik (IEH) über ILIAS organisiert.
6.2
Bachelorprüfung, Bachelorarbeit
Zum Erreichen des Bachelorgrades sind alle in der Prüfungsordnung genannten Modulprüfungen sowie die Bachelorarbeit zu bestehen.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich Maschinenbau selbständig
nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
darzustellen. Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit beträgt 5 Monate. Mit
der Bachelorarbeit werden 12 Leistungspunkte erworben (=360 Arbeitsstunden). Bestandteil der Bachelorarbeit ist ein Vortrag von 20 - 30 Minuten Dauer über deren
Inhalt. Einzelheiten sind im §25 der Prüfungsordnung nachzulesen.
Laut Beschluss der Gemeinsamen Kommission Maschinenbau sind nachweislich 9
Seminarvorträge während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit zu hören.
Erneuerbare Energien
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Makrostruktur Studiengang B.Sc. Erneuerbare Energien
1. Semester (WS)
2. Semester (SS)
Höhere Mathematik I + II
9 LP
3. Semester (WS)
4. Semester (SS)
Höhere Mathematik III
Numerische Grundlagen
9 LP
6 LP
Elektrische Energietechnik
4,5 LP
Werkstoffmechanik
3 LP
3 LP
Schlüsselqualifikationen
(fachübergreifend) 3LP
Experimentalphysik
mit Physikpraktikum
4,5 LP
9 LP
Technische Mechanik I
(LRT, EE)
6 LP
6 LP
Erneuerbare Energien
Praktikum
3 LP
Informatik 1
3 LP
Summe: 28,5 LP
6 LP
6 LP
Wahlbereich
elektr., therm., kinet.
6 LP
6 LP
Schlüsselqualifikationen
(fachübergreifend)
3 LP
3 LP
Informatik 2
(Programmierung)
Wahlbereich
elektr., therm., kinet.
6 LP
Wahlbereich
elektr., therm., kinet.
6 LP
3 LP
Summe: 29,5 LP
Wahlbereich
elektr., therm., kinet.
6 LP
3 LP
Einführung in die Elektrotechnik
mit
elektrotechnischem Praktikum
3 LP
6 LP
Summe: 32 LP
6 LP
6 LP
Wahlbereich
elektr., therm., kinet.
Wahlbereich
elektr., therm., kinet.
Technische Mechanik II
(EE)
Pflichtmodul
mit Wahlmöglichkeit
3 LP
6 LP
1 LP
3 LP
Pflichtmodul
mit Wahlmöglichkeit
Angewandte Thermodynamik I + II
Konstruktionslehre 1 EE
Einführung
Erneuerbare Energien
6. Semester (SS)
3 LP
Pflichtmodul
mit Wahlmöglichkeit
Pflichtmodul
mit Wahlmöglichkeit
2 LP
5. Semester (WS)
Schlüsselqualifikationen
(fachübergreifend)
(Projektarbeit)
6 LP
Summe: 33 LP
Gesamtzahl der Leistungspunkte = 180 (Die Zahlen bedeuten die Leistungsmodule eines Moduls pro Semester)
Summe: 27 LP
Bachelorarbeit
12 LP
Summe: 30 LP
(Universität Stuttgart, Stand 26.06.2011)
Legende:
´= Basismodule
´= Kernmodule
´= Ergänzungsmodule
(ECTS)
´= Schlüsselqualifikationen (fachübergreifend)
´= Schlüsselqualifikationen (fachaffin)
´= Bachelorarbeit
Abb. 4: Modularer Aufbau des 6-semesterigen Bachelor - Studiengangs „Erneuerbare Energien“ an der Universität Stuttgart. (LP: Leistungspunkte)
7 Wiederholung von Prüfungen / Freischuss
Prüfungen dürfen einmal wiederholt werden. Zweitwiederholungen sind mit Ausnahme der Orientierungsprüfung in drei Fällen möglich. Spätestens anlässlich einer dritten Wiederholungsprüfung ist ein Beratungsgespräch beim Prüfungsausschuss dringend zu empfehlen. Wird eine schriftlichen Prüfung, die Bestandteil der Orientierungsprüfung ist, oder eine zweite Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht
ausreichend“ (5,0) bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang
eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung von etwa 20-30 Minuten
Dauer. Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann in diesem Fall unter Einschluss der mündlichen Nachprüfung nur „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) sein.
Die „Freischussregelung“ bestimmt die Wiederholung von Prüfungen, den so genannten „Freischuss“, eine Möglichkeit für schnell Studierende, Noten zu verbessern
oder eventuell nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen anerkennen zu
lassen. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen sind der Prüfungsordnung,
§ 26 „Freischussregelung“ zu entnehmen.
8 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss
zuständig. Das entsprechende Formular finden Sie unter http://www.unistuttgart.de/studieren/service/infostellen/pav/
oder
unter
http://www.ifk.unistuttgart.de/lehre/PA_EE/.
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Erneuerbare Energien
Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studiengang an einer
Hochschule werden angerechnet, soweit sie gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist
gegeben, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt,
Umfang und in den Anforderungen den des betreffenden Faches nach dieser Ordnung im Wesentlichen entsprechen.
Details sind der Prüfungsordnung, §20 „Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und
Prüfungsleistungen“, zu entnehmen.
9 Adressen
Adressen für weitere
(70569 Stuttgart):
Auskünfte
im
Universitätsbereich
Stuttgart-Vaihingen
Fachschaft Maschinenbau & Co.
Pfaffenwaldring 9, Raum 0.166
Tel. (0711) 685-66541
http://fsmach.uni-stuttgart.de/
Praktikantenamt
Allmandring 35, Raum 0.105
Tel. (0711) 970-1440
http://pa-masch.iff.uni-stuttgart.de/
Prüfungsamt
Pfaffenwaldring 57, NWZ II, EG
Tel. 685-65120
http://www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/
Studienbüro der Gemeinsamen Kommission Maschinenbau der Universität
Stuttgart / Mechanical Engineering Center (MEC)
Dipl.-Ing. Christine dos Santos Costa
Pfaffenwaldring 9 (5. Stock), Raum 5.220
Tel.: (0711) 685-66468 und -66469
http://www.gkm.uni-stuttgart.de/mec
Vorsitzender der Studienkommission Erneuerbare Energien
Prof. Dr.-Ing. Stefan Tenbohlen
Institut für Energieübertragung und Hochspannungstechnik
Universität Stuttgart
Pfaffenwaldring 47 (Raum 0.445)
Tel.: 0711/685-67871
Email: [email protected]
Sprechstunde: Montag, 13:00-14:00
Erneuerbare Energien
Fachstudienberatung Erneuerbare Energien
Dr.-Ing. Ulrich Schärli
Institut für Energieübertragung und Hochspannungstechnik
Universität Stuttgart
Pfaffenwaldring 47
Tel. (0711) 685-67878
Email: [email protected]
Sprechstunden siehe
http://www.uni-stuttgart.de/ieh/institut/mitarbeiter/leitung.html#schaerli
Vorsitzender des Prüfungsausschusses Erneuerbare Energien
Prof. Dr. techn. Günter Scheffknecht
Institut für Feuerungs- und Kraftwerktechnik
Universität Stuttgart
Pfaffenwaldring 23
Tel.: (0711) 685-66472
Email: [email protected]
Dekanat der Fakultät 4, Energie-, Verfahrens- und Biotechnik
Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr. h.c. Michael M. Resch
Nobelstr. 19
Tel.: (0711) 685-87269
E-Mail: [email protected]
http://www.ihr.uni-stuttgart.de/institut/
Studiensekretariat
Universitätsbereich Stadtmitte, Keplerstr. 7
Tel.: (0711) 685-83644
http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/
Zentrale Studienberatung
Geschwister-Scholl-Str. 24 Haus C, Erdgeschoss
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/685-82133
Fax: 0711/685-82256
http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/zsb/
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