Durchführungsbestimmungen für 10.04.2015 die Qualifikationsturniere der Jugend 2015 - im Bezirk Rems-Stuttgart zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016 Die Richtlinien für SR, ZN und SK für die Qualifikationsturniere der Jugend zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016 sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Vorbemerkung: Die Qualifikationsturniere sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW durchzuführen. Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen Handballregeln durchgeführt. Die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs obliegt dem Verbandsausschuss Spieltechnik auf Verbandsebene. Spielleitende Stellen i.S. des § 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Bezirksspielwarte der männlichen Jugend und der weiblichen Jugend soweit die Durchführungsbestimmungen im Einzelfall keine abweichende Bestimmung treffen. Der ausrichtende Verein hat rechtzeitig vor Turnierbeginn der Spielleitenden Stelle einen Turnierbeauftragten zu benennen, der für sämtliche dem Ausrichter übertragenen Aufgaben die Verantwortung trägt und für Rückfragen zur Verfügung steht. § 1. Ansetzung von Spielen Die Spielpläne müssen eingehalten werden. Ist eine Mannschaft oder der/die SR zum festgesetzten Zeitpunkt nicht angetreten, so haben die anwesenden Mannschaften und SR 15 Minuten zu warten. Folgende Spiele können von der Spielleitenden Stelle kurzfristig angesetzt werden: a. Entscheidungsspiele b. Ausscheidungsspiele Sämtliche unter Ziffer 1 aufgeführten Spiele können von der Spielleitenden Stelle auf einen Wochentag angesetzt werden. § 2. Spielzeit Die Spielzeit beträgt für A-Jugend: 2 x 15 Min. + 5 Minuten Halbzeitpause, ohne Team-Time-out B-Jugend: 2 x 15 Min. + 5 Minuten Halbzeitpause, ohne Team-Time-out C-Jugend: 1 x 25 Min. mit einem Team-Time-out pro Mannschaft §3 Anzahl der Spieler (Regel 4:1 IHF): Jede Mannschaft besteht aus bis zu 14 Spielern. § 4. Spielwertung und Anspiel Die Spiele werden in Turnierform (einfache Runde) ausgetragen. Der erstgenannte Verein hat Anspiel bzw. Heimrecht. Nach Beendigung aller Gruppenspiele ist eine Tabelle zu erstellen. Sind zwei oder mehr Mannschaften punktgleich, so wird - um eine Entscheidung herbeizuführen - wie folgt gewertet: 1. a. Sind zwei Mannschaften betroffen, gilt das Spiel der betroffenen Mannschaften untereinander, zuerst nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren (direkter Vergleich). b. Sind zwei Mannschaften betroffen, weil das Gruppenspiel der beiden Mannschaften unentschieden endete, so wird - im Anschluss an das letzte Gruppenspiel - ein 7-m-Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen). Seite 1 von 19 2. a. Sind drei und mehr Mannschaften betroffen, so ist nur unter den betroffenen Mannschaften eine Tabelle zu erstellen (der direkte Vergleich ist nicht mehr möglich). Gewertet wird zuerst nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren. Ist auch dann noch keine Entscheidung möglich, dann zählt die höhere Zahl der erzielten Tore. b. Ist auch dann noch keine Entscheidung möglich, so wird im Anschluss an das letzte Gruppenspiel ein 7-m-Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen für das 7mWerfen). Bei drei Mannschaften wird gelost. Eine Mannschaft erhält ein Freilos. Der Gewinner des 7m-Werfens der beiden verbleibenden Mannschaften tritt gegen den Gewinner des Freiloses an. Bei vier Mannschaften wird ebenfalls gelost. Je zwei Teams treten gegeneinander an. Die beiden Gewinner treten erneut gegeneinander an. Sofern der 3. Platz in der Gruppe zu einer besseren Qualifikation gegenüber dem 4. Platz berechtigt, müssen auch die Verlierer gegeneinander antreten. Platzierungsspiele: Ist ein Platzierungsspiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, wird ein 7-m-Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen für das 7m-Werfen). §5 Altersklassen A-Jugend: ab dem 01.01.1997 bis zum 31.12.1998 geboren B-Jugend: ab dem 01.01.1999 bis zum 31.12.2000 geboren C-Jugend: ab dem 01.01.2001 bis zum 31.12.2002 geboren §6 Spielverlegungen Terminliche Spielverlegungen sind nicht zulässig. Machen Nutzungsmöglichkeiten von Sportstätten Veränderungen von Spielplänen notwendig, dann entscheidet allein die Spielleitende Stelle über die Verlegung. §7 Mannschaftsverantwortlicher / Mannschaftsoffizieller Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielbericht unter der Rubrik „Offizieller A(MV)“ als erste Person aufgeführt. Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben im Verbandsspielbetrieb der Jugend analog der Eintragung im Spielbericht die Buchstaben A bis D deutlich sichtbar zu tragen (Satz 2 gilt nur bei Verwendung von SpielberichtOnline – siehe § 12). Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem Spielbericht), so übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor Spielbeginn in der Rubrik „Offizieller A(MV)“ einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) muss bei Jugendmannschaften das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen. Farben, die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt. §8 Zeitnehmer und Sekretär Beide Vereine stellen Zeitnehmer und Sekretär als Gehilfen der SR. In der Regel stellt der erstgenannte Verein den ZN, der Gastverein den SK. Bei Qualifikationsturnieren kann der anreisende Verein auf die Besetzung des Zeitnehmertisches verzichten, muss jedoch den ausrichtenden Verein spätestens einen Tag vor dem Spieltermin davon unterrichten. In diesem Fall stellt der Ausrichter einen adäquaten Ersatz. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht eingeteilt werden; Ausnahme: SR mit gültigem Ausweis. Der Ausrichter hat dem Zeitnehmer oder Sekretär zwei Spielbälle gemäß IHF-Regel 3, eine Stoppuhr, die offiziellen DIN-A-4-Vordrucke für Zeitstrafen in Papierform (kein abwischbarer Folienvordruck) und ausreichender Anzahl, eine Pfeife, zwei grüne DIN-A5-Karten (Team-Time-out-Karten; jeweils ca. 15 x 20 cm) eine Aufstellvorrichtung für die Team-Time-out-Karten und zwei Aufstellvorrichtungen für Zeitstrafen sowie Schreibzeug zur Verfügung zu stellen. Seite 2 von 19 Die Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage ist wünschenswert. Sie darf allerdings nur benutzt werden, wenn sie vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen ist. Sonst bedient sich der Zeitnehmer einer Tischstoppuhr (Zifferblatt soll einen Mindestdurchmesser von 11 cm haben), einer Tischtimer-Großstoppuhr oder einem vom DHB zugelassenen Handball-Timer. Die Uhren sind möglichst vorwärts laufen zu lassen (0:00 60:00 min. bzw. pro Halbzeit 0:00 30:00 min.). Die Reserveuhr soll unter dem Zeitnehmertisch stehen. Erst wenn sie benötigt wird, steht sie auf dem Tisch. Sind die Unterlagen am Zeitnehmertisch nicht komplett vorhanden, so sind die Schiedsrichter verpflichtet, dies unter Angabe der fehlenden Ausrüstungsgegenstände im Spielprotokoll zu vermerken. Bei Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage muss das automatische Horn eingeschaltet sein. Die Richtlinien für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär (siehe Anhang) sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen und zu beachten! §9 Schiedsrichtereinteilung Die Einteilung der SR erfolgt durch die Zuordnung der HVW-Geschäftsstelle über die Bezirkskommission Schiedsrichterwesen. Beim Ausbleiben der eingeteilten SR gelten die Bestimmungen des § 77 Abs. (1), (2), (5) und (6) SpO DHB. Die Vereine müssen sich auf einen anwesenden SR einigen. SR, die in einer anderen Funktion für ihren Verein anwesend sind, (z.B. als Spieler, Betreuer, Trainer), müssen die Leitung des Spiels nicht übernehmen. Die Qualifikationsspiele müssen in jedem Fall durchgeführt werden; hier gilt § 21 Abs. (2) SpO DHB. Im Übrigen ist die Leitung von Spielen durch SR ohne offiziellen Auftrag untersagt. Auch ist es dem/den SR nicht gestattet, einen Spielauftrag ohne triftigen Grund zurückzuweisen oder ihn – ohne vorherige Verständigung und Zustimmung des zuständigen SR-Einteilers – an einen anderen, nicht eingeteilten SR abzugeben. Werden zur Leitung von Spielen Schiedsrichter-Neulinge eingeteilt, so erfolgt eine Betreuung durch Schiedsrichter-Paten. Diese Schiedsrichter-Paten werden von der zuständigen Bezirks-SR-Kommission vorgeschlagen und durch den Bezirksvorstand berufen. Der Schiedsrichter-Pate ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Durchführung des Spieles zweckdienlich sind. Die Anwesenheit eines Schiedsrichter-Paten ist vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken. Der Bericht des Schiedsrichter-Paten ist innerhalb von drei Tagen an den zuständigen (Paten-) Einteiler zu senden. Aufgaben und Pflichten der SR sind in den „Richtlinien für SR, ZN und SK für die Qualifikationsturniere der Jugend zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016“ festgelegt. § 10 Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihren Verpflegungsmehraufwand und für die Spielleitungsentschädigung (SLE) haftet in jedem Fall der Veranstalter. Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen und auf 50 Prozent der angeführten Entschädigung als Kostenersatz. Je Qualifikationsturnier werden die Kosten für SR auf die beteiligten Vereine umgelegt. Für die korrekte Umlage ist der Ausrichter verantwortlich, sonst übernimmt dieser die angefallenen Kosten. Die anteiligen SR-Kosten sind von den beteiligten Vereinen spätestens vor dem letzten Spiel vor Ort an den ausrichtenden Verein gegen Quittung zu bezahlen (reisende Mannschaften bitte ausreichend Geld mitnehmen!). Jugend SLE Spielklassen Turniere u. Jugend-Spieltage Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand 7,50 €/Stunde (Abwesenheit vom Wohnort) 0,32 €/km / Team 0,30 €/km / Einzel 12,00 € ab 8 Stunden Seite 3 von 19 § 11 Spielfläche Die Spielfläche für Qualifikationsspiele der A-, B- und C-Jugend ist ein Rechteck von mindestens 40 m Länge und mindestens 20 m Breite. Im Übrigen wird auf Regel 1:1 IHF-Regeln (inkl. Abbildungen) und die Richtlinien für Spielfläche, Tore, Auswechselbereich und Sicherheitszonen des DHB verwiesen. Jeder Mannschaft sind im Auswechselbereich jeweils zwei Langbänke oder ersatzweise 15 Stühle zur Verfügung zu stellen, die in Form und Design identisch sein müssen. Sondergenehmigungen sind von den Vereinen rechtzeitig beim Verbandsausschuss Spieltechnik zu beantragen. § 12 Spielberichtsbogen Der Ausrichter stellt die Spielberichtsbögen für alle Spiele. Für jedes Spiel sind ausnahmslos die aktuellen Spielberichtsbögen (Auflage 2013) in 5-facher Ausfertigung zu verwenden. Der Spielberichtsbogen ist spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vom Heimverein in Druckbuchstaben ausgefüllt an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 20 Minuten vor Spielbeginn, ebenfalls in Druckschrift ausgefüllt, an die SR zu übergeben. Die Spielernamen sind nach den Trikotnummern aufsteigend einzutragen. Einer der Mannschaftsoffiziellen/Vereinsvertreter hat die Kenntnisnahme aller im SR- und Spielberichtsbogen vermerkten Eintragungen in Gegenwart der/des SR bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in der Schiedsrichterkabine unterschriftlich zu bestätigen. Die Originale der Spielberichtsbögen sind innerhalb von zwei Tagen vom eingeteilten Schiedsrichter weiterzuleiten an: (siehe Anlage 1 der Durchführungsbestimmungen „Staffelleiter HVW Quali 2015) Der Ausrichter stellt ausreichend frankierte Briefumschläge zur Verfügung. Für die Versendung der ersten Kopie der Spielberichtsbögen an den betr. SR-Einteiler ist der eingeteilte Schiedsrichter verantwortlich. (an Herbert Leide) § 13 Spielausweise Spielausweise sind Eigentum des HVW. Änderungen oder Eintragungen sind unzulässig. Die SR haben Spielausweise, deren Eintragungen fehlerhaft oder verändert sind, einzubehalten und an die Spielleitende Stelle zu senden. Außerdem sind sie verpflichtet, die Daten im Spielausweis zu prüfen und mit den Eintragungen im Spielprotokoll zu vergleichen (siehe § 81 (2) SpO DHB). Besonderheiten sind im Spielprotokoll zu vermerken. Bei fehlenden Stempeln ist lediglich ein Vermerk auf dem Spielbericht vorzunehmen. § 14 Ausrüstung Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung tragen. Es müssen auf der Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe und auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm hohe sichtbare Ziffern vorhanden sein. Bei Trikotgleichheit ist die Gastmannschaft zum Wechseln des Trikots verpflichtet. Gemäß Regelwerk bleibt die Farbe „schwarz“ den Schiedsrichtern vorbehalten. Jede Mannschaft hat vor Spielbeginn ein Überziehleibchen, in der Farbe identisch mit dem Torhütertrikot, für den 7. Feldspieler vorzulegen. Der Ausrichter hat mindestens eine Person als „Wischer“ zur Verfügung zu stellen, welche nicht als Spieler, Offizieller, Zeitnehmer, Sekretär oder Hallensprecher fungiert. § 15 Ergebnismeldung Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis nach Spielende per SMS weiterzuleiten. Bei der Übermittlung ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetseite des HVW erforderlich. Danach kann jeder angemeldete Vereinsmitarbeiter/Spieler das Spielergebnis melden. Detaillierte Informationen hierzu sind im geschützten Bereich auf der Homepage zu finden. Ergebnismeldung per SMS für alle Spiele: SMS an: 0173 – 786 17 73 Seite 4 von 19 Die Ergebnisse aller Spiele, die an einem Samstag bis 16:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 18:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Alle anderen Wochentag- und Samstagspiele müssen bis spätestens 23:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Sonn- und Feiertagspiele, die zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 16:00 Uhr durchgegeben werden. Sonn- und Feiertagspiele, die nach 14:00 Uhr beginnen, sind grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten nach Spielende zu melden. Unabhängig sind die Ergebnisse generell zusätzlich mit der vorliegenden Ergebnismeldeliste per E-Mail in denselben Fristen an folgende Mailanschrift zu senden: Spielwart Jugend Otto Ziegler E-Mail: [email protected] § 16 Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten Verstößt ein Verein gegen die Nutzungsbestimmungen, die der Eigentümer der Wettkampfstätte erlassen hat und die bekannt gegeben worden sind (insbesondere Haftmittelverbote), so hat er die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen und ist zusätzlich entsprechend § 6 RO HVW von der Spielleitenden Stelle Recht zu bestrafen. Rechts- oder Regressansprüche, auch im Hinblick auf Vandalismus, gehen zu Lasten des verursachenden Vereins. Die Haftmittelverbote – absolut oder eingeschränkt – werden im aktuellen Hallenverzeichnis auf der Homepage veröffentlicht und sind bindend. Ist nur ein bestimmtes Haftmittel erlaubt, hat der Ausrichter dieses allen Mannschaften für die Verwendung vor Ort zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der Nutzungsbestimmungen/insbesondere Haftmittelverbote ist vom Verein umgehend der Geschäftsstelle des HVW unter Vorlage der Bescheinigung des Halleneigentümers schriftlich anzuzeigen. Die Änderung wird erst mit Eingang der Änderungsanzeige bei der Geschäftsstelle des HVW wirksam. Das Anbringen von Haftmitteldepots an Schuhen, Armen, u.a. ist generell nicht gestattet! Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die durch eigene Wahrnehmung festgestellte Verwendung von Haftmitteln unter Angabe der dies betreffenden Mannschaft im Spielbericht zu dokumentieren. Nicht erlaubt ist auch die Verwendung von verstärkten (pneumatisch, elektrisch, etc.) Lärminstrumenten und Zusatzmikrofonen im Zuschauerbereich. § 17 Hallensprecher Der Hallensprecher darf nicht im Bereich des Zeitnehmertisches, der Auswechselzonen und der Coachingzone Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR, Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen (Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer Spiele, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen, etc.) zu beschränken. Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen, zum Verhalten und zu den Leistungen einzelner Spieler, aufputschende und anfeuernde Äußerungen, sowie Musikeinspielungen (u.a. Fanfaren, Trompetensoli, etc.) während des laufenden Spieles mit Ausnahme des Zeitrahmens zwischen einem Torerfolg und dem Wiederanpfiff durch den Schiedsrichter. Die Missachtung dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung durch die Schiedsrichter und mit einer Bestrafung gemäß § 25 Abs. 4 RO DHB in Höhe bis zu 5 000,00 € geahndet werden. § 18 Sanitätsdienst Der Ausrichter muss dafür Sorge tragen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person bei den Spielen anwesend ist. § 19 Getränke/Umkleideraum für Schiedsrichter Der Heimverein stellt den SR rechtzeitig vor Spielbeginn einen separaten, abschließbaren Umkleideraum mit Tisch und Sitzgelegenheit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung. Den Mannschaften müssen keine Getränke zur Verfügung gestellt werden. Seite 5 von 19 § 20 Einschränkung bei der Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Vereins an den Qualifikationsspielen Zulassung von Mannschaften Die Zulassung zu den Qualifikationsspielen ist für mehrere Mannschaften eines Vereins begrenzt. Dabei ist es unerheblich, ob die einzelnen Mannschaften an den BWOL-/JBLH-Quali oder nur an der HVW-Qualifikation teilnehmen: Männliche A-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL/JBLH und HVW-Quali Männliche B-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL- und HVW-Quali Weibliche A-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL/JBLH und HVW-Quali. Qualifiziert sich jedoch eine Mannschaft nicht für die Spiele in der BWOL, kann die zweite Mannschaft nicht in der Württemberg-Liga spielen und wird in den Bezirk zurückgestuft. Ist bereits zum Meldetermin bekannt, dass eine über den Bezirk qualifizierte Mannschaft nicht teilnehmen kann, dann kann der Bezirk die nachfolgend platzierte Mannschaft melden. Weibliche B-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL- und HVW-Quali Ergänzung zu § 55 SpO DHB – Festspielen 1. Die Qualifikationsspiele auf Bezirks- und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften der Verbandsklasse bzw. der BW-Oberliga/mA-Jugend Bundesliga Handball bilden eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde. Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen vom 1. Qualifikationsspiel auf Bezirksebene bis zum letzten Spiel der letzten Runde der Qualifikation auf Verbandsebene/HBW- oder DHB-Ebene in entsprechender Anwendung des § 55.1-5,7-12 SpO DHB eingeschränkt. Die Mannschaften sind von den Vereinen bzw. Spielgemeinschaften als 1., 2., 3., n-te Mannschaft zu bezeichnen (§ 7 Ziffer 2 SpO HVW). Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer ist gegenüber der Mannschaft mit der höheren Ziffer jeweils die höhere Mannschaft i. S. des § 55 SpO DHB. 2. Nach Beendigung der Qualifikationsrunde (Ziffer 1.) beginnen die Meisterschaftsspiele im Sinne des § 9 SpO DHB. Sie bilden wiederum eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde (Meisterschaftsrunde). Für Vereine bzw. Spielgemeinschaften mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen gem. § 55 SpO DHB eingeschränkt. Es gilt Ziffer 1. Absatz 2, Satz 2 und 3. Nur gültig für die C-Jugend: Bei zwei Mannschaften eines Vereines bzw. einer Spielgemeinschaft wird die Mannschaft, die nach Beendigung der Spiele der Verbandsklasse und Aufteilung in WürttembergOberliga und Landesliga die höhere Spielklasse erreicht, unabhängig davon, ob sie ursprünglich als 1. oder 2. Mannschaft bezeichnet worden war, in jedem Fall gegenüber der anderen Mannschaft des Vereins bzw. der Spielgemeinschaft die höhere Mannschaft; sie ist als 1. Mannschaft zu bezeichnen. § 21 Auswahlspieler/-spielerinnen im Spielbetrieb (zu § 82, Ziff. (8), DHB-SPO) Am Tag eines Lehrgangsbeginns dürfen Auswahlspieler-/innen in keinem Spiel ihres Vereins zum Einsatz kommen. Am Tag eines Lehrgangsendes kann die Freigabe für den Einsatz über den zuständigen Landestrainer eingeholt werden. § 22 Spielmodi der HVW- Qualifikation Für die HVW-Qualifikation können die Bezirke in den einzelnen Altersklassen folgende Mannschaftszahlen melden: A-Jugend weiblich: 2 Teilnehmer A-Jugend männlich: 3 Teilnehmer B-Jugend weiblich: 2 Teilnehmer B-Jugend männlich: 3 Teilnehmer C-Jugend: 4 Teilnehmer Seite 6 von 19 HVW-Qualifikation der männlichen Jugend A 1. HVW-Qualifikationsebene Die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der Teilnehmer an der Württemberg-Oberliga an. Es wird in maximal sechs Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Aus den Gruppen 1 - 6 spielen die Erst- und Zweitplatzierten ab September in der Württemberg-Oberliga. Die Drittplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-WOL-Qualifikationsebene. Die Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück. 2. HVW-WOL-Qualifikationsebene Es wird in zwei Gruppen à drei Mannschaften gespielt. Je nach Anzahl der Rückkehrer aus der mA-Jugend Bundesliga Handball qualifizieren sich bis zu sechs weitere Mannschaften für die Württemberg-Oberliga. HVW-WL-Qualifikation der männlichen Jugend B 1. HVW-WL-Qualifikationsebene Die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der Teilnehmer an der Württemberg-Oberliga an. Es wird in maximal sechs Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Aus den Gruppen 1 - 6 spielen die Erst- und Zweitplatzierten ab September in der Württemberg-Liga. Die Drittplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-WL-Qualifikationsebene. Die Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück. 2. HVW-WL-Qualifikationsebene Es wird in zwei Gruppen à drei Mannschaften gespielt. Je nach Anzahl der Rückkehrer aus der HBWBWOL-Qualifikation qualifizieren sich keine bzw. bis zu fünf weitere Mannschaften für die Württemberg-Liga. HVW-WL-Qualifikation der weiblichen Jugend A 1. HVW-WL-Qualifikationsebene Die Erst- und Zweitplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der Teilnehmer an der Württemberg-Liga an. Es wird in maximal vier Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Aus den Gruppen 1 - 4 spielen die Erstplatzierten ab September in der Württemberg-Liga. Die Zweitplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-WL-Qualifikationsebene. Die Dritt- und Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück. 2. HVW-WL-Qualifikationsebene Es wird in einer Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Je nach Anzahl der Rückkehrer aus der HBWBWOL-Qualifikation qualifizieren sich keine bzw. bis zu vier weitere Mannschaften für die Württemberg-Liga. Deshalb wird eine Platzierung ausgespielt. HVW-WL-Qualifikation der weiblichen Jugend B 1. HVW-WL-Qualifikationsebene Die Erst- und Zweitplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der Teilnehmer an der Württemberg-Liga an. Es wird in maximal vier Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Aus den Gruppen 1 - 4 spielen die Erst- und Zweitplatzierten ab September in der Württemberg-Liga. Die Drittplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-WL-Qualifikationsebene. Die Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück. Seite 7 von 19 2. HVW-WL-Qualifikationsebene Es wird in einer Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Je nach Anzahl der Rückkehrer aus der HBWBWOL-Qualifikation qualifizieren sich zwei bis vier weitere Mannschaften für die Württemberg-Liga. HVW-Verbandsklassen-Qualifikation der männlichen und weiblichen Jugend C 1. HVW-Verbandsklassen-Qualifikationsebene Die Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der Teilnehmer an der Verbandsklasse an. Es wird in acht Gruppen à vier Mannschaften gespielt. In vier Gruppen treten die Erst- und Zweitplatzierten (Gruppen 1 - 4), in weiteren vier Gruppen die Dritt- und Viertplatzierten (Gruppen 5 - 8) gegeneinander an. Aus den Gruppen 1 - 4 spielen die Erst- und Zweitplatzierten ab September in der Verbandsklasse. Die Drittund Viertplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-VK-Qualifikationsebene. Aus den Gruppen 5 - 8 qualifizieren sich die Erst- und Zweitplatzierten für die 2. HVW-VKQualifikationsebene. Die Dritt- und Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück. 2. HVW-Verbandsklassen-Qualifikationsebene Es wird in vier Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten spielen ab September in der HVW-Verbandsklasse, die Viertplatzierten gehen in den Bezirk zurück. § 23 Ausrichter eines Qualifikationsturniers auf Verbandsebene Alle Vereine, die sich für die HVW-Qualifikation auf Verbandsebene qualifiziert haben, können sich als Ausrichter eines Turniers bewerben. In den Altersklassen A- und B-Jugend werden nach Möglichkeit Hallen ausgewählt, in denen kein absolutes Haftmittelverbot besteht. Die Unterlagen hierzu sind über den Bezirk erhältlich, die Meldung kann mit dem entsprechenden Formular direkt an Andrea Schiele (HVW-Geschäftsstelle) per Fax (0711) 2 80 77-524 oder per E-Mail [email protected] erfolgen. An der 2. Qualifikationsrunde beteiligte Mannschaften, die ein Turnier dieser Runde ausrichten wollen, müssen umgehend montags nach der 1. Runde bis 12:00 Uhr die verbindliche schriftliche Meldung (Meldebogen über den Bezirk erhältlich) an Andrea Schiele (HVW-Geschäftsstelle) per Fax (0711) 2 80 77-524 oder per E-Mail [email protected] schicken. § 24. Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und gemäß § 6 RO HVW zu ahnden. Insbesondere gilt dies für die im Hallenverzeichnis bekannt gegebenen Haftmittelverbote bzw. -einschränkungen. Die Vereine haben die daraus resultierenden zivilrechtlichen Folgen zu tragen. § 25. Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Verbandsausschuss Spieltechnik unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. gez. Horst Keppler Vorsitzender Verbandsausschuss Spieltechnik gez. Otto Ziegler Verbandsspielwart männliche Jugend gez. Thomas Hettler Verbandsspielwart weibliche Jugend Seite 8 von 19 Richtlinien für Hallenspiele für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär für die Qualifikationsturniere der Jugend zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016 Für Schiedsrichter/Sekretär/Zeitnehmer gelten die Internationalen Hallenhandball-Spielregeln (Ausgabe 2010) sowie die Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere der Jugend zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016. Im Bereich des HVW und seiner Bezirke werden Sekretär (S) und Zeitnehmer (Z) von den beteiligten Vereinen gestellt. Der Heimverein stellt in der Regel den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär (siehe auch Ziffer 5. der Durchführungsbestimmungen). Dabei ist dafür zu sorgen, dass die eingesetzten Sportfreunde mit ihren Aufgaben vertraut und sich ihrer Verantwortung als Gehilfen der Schiedsrichter bewusst sind. Sich nicht neutral oder sich unsportlich verhaltende Zeitnehmer und Sekretäre werden ihrer Aufgaben entbunden und der Spielleitenden Stelle Recht gemeldet. Der Verein muss mit dem Einsatz Neutraler Zeitnehmer/Sekretäre auf seine Kosten rechnen. Handball-Spielbericht - SpielberichtOnline (SBO) (aktuell beim Bezirk Rems-Stuttgart nicht) (1) In den Verbandsspielklassen und in den Bezirksligen (Frauen/Männer) wird SpielberichtOnline (SBO) eingesetzt (siehe Durchführungsbestimmungen Ziffer 10). (2) 30 Minuten vor dem Spiel ist eine Kontrolle des Spielberichts durch die Schiedsrichter und den Sekretär durchzuführen. Die entsprechend frühzeitige Anwesenheit aller Beteiligten ist deshalb erforderlich. Die Spielausweiskontrolle wird nur durch die Schiedsrichter durchgeführt. Die Bezirke können für die Spielklassen unterhalb der Bezirksliga (Frauen/Männer) eine abweichende Zeitvorgabe festlegen. Beide Vereine stellen Zeitnehmer und Sekretär als Gehilfen der Schiedsrichter. In der Regel stellt der Heimverein den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. Im Rahmen der Technischen Besprechung kann in Absprache mit den Schiedsrichtern ein Wechsel der Funktion von Zeitnehmer und Sekretär vereinbart werden. Nach Ende der 1. HZ und nach Spielende gehen die Schiedsrichter direkt in die Kabine, um dort mit dem Sekretär dessen Eintragungen mit den eigenen Aufzeichnungen zu vergleichen. Eine Kontrolle hat grundsätzlich nur in der Schiedsrichterkabine zu erfolgen. Das gleiche gilt auch nach Spielende. (3) Die Schiedsrichter haben im Spielbericht nur noch Wahrnehmungen zu schildern, die sie jeweils veranlasst haben, Disqualifikationen nach Regel 8:6 und 8:10 auszusprechen. (4) Die Schiedsrichter tragen die Verantwortung, dass der SBO ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie kontrollieren die Eingaben des Sekretärs und ergänzen ggfls. den Spielbericht. Die Unterschriften/PINEingabe beider Vereine, Schiedsrichter und der Aufsicht müssen in beiderseitiger Anwesenheit und in Anwesenheit von Zeitnehmer und Sekretär bis spätestens 20 Minuten nach Spielende erfolgen. Dabei werden auch Einspruchsgründe der Vereine auf deren Verlangen eingetragen. Weitere Eintragungen sind nun nicht mehr zulässig! Spielregel 18 - Der Zeitnehmer und der Sekretär (5) Der Sekretär ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung des SBO, das Eintreten von Spielern, die nach Spielbeginn ankommen und das Eintreten von nicht teilnahmeberechtigten Spielern. Streichungen von eingetragenen Spielern/Offiziellen sind nach Spielbeginn nicht mehr möglich. Er verwaltet den SBO mit den dazu erforderlichen Angaben (Tore, Torschützen, Spielstand, 7-m, Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen und Reduzierungen einer Mannschaft). (6) Der Zeitnehmer hat die Hauptverantwortung für die Spielzeit, das Time-out/Team-Time-out und die Hinausstellungszeit hinausgestellter Spieler. Andere Aufgaben, wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum sowie das Aus- und Eintreten von Auswechselspielern gelten als gemeinsame Verantwortung. Nur der Zeitnehmer darf alle notwendigen Spielunterbrechungen vornehmen ( siehe auch IHF-Erl. 7 zu dem korrekten Verfahren beim Eingreifen von Zeitnehmer / Sekretär). Wenn die öffentliche Zeitmessanlage mit automatischem Signal ausfällt oder das eingeschaltete Signal kaum zu hören ist, übernimmt der Zeitnehmer die Verantwortung für das Auslösen des Schlusssignals zur Halbzeit Seite 9 von 19 bzw. zum Spielende. Die Einstellung „Automatisches Signal“ hat jedoch absolute Priorität bei Verwendung der öffentlichen Zeitmessanlage. Zusammenarbeit Zeitnehmer / Sekretär (7) 30 Minuten vor Beginn des Spieles sprechen sich die Schiedsrichter mit Zeitnehmer und Sekretär über jene Aufgaben ab, die eine unbedingte Zusammenarbeit unumgänglich machen und welche ohne vorherige Abstimmung einfach nicht richtig lösbar sind. Hierzu gehören u.a. Handhabung des Team-Time-out, fehlerhaftes Wechseln, Kommunikation mit den Schiedsrichtern (Zeichengebung), Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen, Reduzierungen einer Mannschaft und die Führung des (elektronischen) Spielberichts. Nach dem Spiel bleiben Zeitnehmer und Sekretär solange in der Schiedsrichter-Kabine, bis der Spielbericht von allen Beteiligten mit der PIN-Eingabe abgeschlossen ist. Erfolgt die Spielunterbrechung durch ein Signal des Zeitnehmers (2:8b-c >TTO, Wechselfehler, Rückfragen, usw.) muss der Zeitnehmer die Uhr sofort, ohne Bestätigung durch die Schiedsrichter, anhalten. Bei Vergehen im Auswechselraum ist das Spiel nicht zu unterbrechen (IHF-Erl. Nr. 7). Die Schiedsrichter alleine entscheiden, wann sie gegen Personen im Auswechselraum einschreiten. In Ausnahmefällen (z. B. mangelhafte Sicht auf das Spielgeschehen durch stehende Spieler oder Offizielle die auf entsprechende Hinweise von Zeitnehmer oder Sekretär nicht reagieren; etc.) können sich Zeitnehmer oder Sekretär bei der nächsten Spielunterbrechung bei den Schiedsrichtern bemerkbar machen. (8) Zeitnehmer und Sekretär nehmen allein am Zeitnehmertisch Platz. Bei Einsatz einer Spielaufsicht (gem. DHB-SPO §80) sitzt diese nicht am Zeitnehmertisch sondern ausnahmslos auf der Tribüne. Bei Einsatz eines Technischen Delegierten (gem. DHB SPO §80) sitzt dieser am Zeitnehmertisch direkt neben dem Zeitnehmer. Der Tisch muss nahe der Mittellinie (mind. 50 cm Abstand von der Seitenlinie) zwischen den Auswechselbänken stehen. Diese sollten, wenn möglich, räumlich nach hinten versetzt sein (Figur 1 und Figur 3 der IHF-Regeln). (9) Die Auswechselräume sind an der Mittellinie mit einem Abstand von je 4,5 m nach links und rechts durch eine 15 cm lange Linie nach innen und eine 15 cm lange Hilfslinie nach außen markiert (1:9 und Figur 3). 3,5m von der Mittellinie beginnen die Auswechselsitzplätze. Bis mindestens 8m von der Mittellinie dürfen sich dabei keinerlei Gegenstände ( z.B. Bälle, Getränkekästen und -flaschen etc.) vor den Auswechselsitzplätzen befinden. Die gedachte Coachingzone endet 7m von der Torauslinie entfernt. Sie kann durch eine von außen an die Seitenlinie anschließende Markierung (50 cm lange und 5 cm breite Linie) gekennzeichnet werden. Der Bereich der Coachingzone darf nicht überschritten werden. (10) Wichtig für die Zusammenarbeit zwischen Zeitnehmer, Sekretär und den Schiedsrichtern ist die Blickverbindung und deutliche Zeichengebung. Durch deutliches Handzeichen gibt der Sekretär bzw. der Zeitnehmer zu erkennen, dass er das Anzeigen bzw. die Entscheidungen der Schiedsrichter richtig erkannt hat. Bei Problemen/Unklarheiten sollten sich der Zeitnehmer bzw. der Sekretär zusätzlich durch Erheben bemerkbar machen. (11) Verwarnung eines Spielers oder eines Offiziellen (12) (13) Wenn von den Schiedsrichtern ein Spieler oder Offizieller verwarnt wird, muss dies für den Sekretär deutlich sichtbar durch Zeigen der „Gelben Karte“ geschehen. Der Sekretär bestätigt diese Verwarnung sitzend mit deutlichen Handzeichen und überträgt sie in den SBO. Gegen die Offiziellen einer Mannschaft sollte nur eine Verwarnung ausgesprochen werden. Ein Spieler soll nur einmal die „Gelbe Karte“ erhalten, insgesamt sollen pro Mannschaft nur drei Verwarnungen ausgesprochen werden; gegen die Offiziellen einer Mannschaft soll nur eine Verwarnung ausgesprochen werden. Von den höchstens vier Offiziellen (im Falle einer Disqualifikation kann keine Person ersetzt werden) ist einer als Mannschaftsverantwortlicher (Offizieller A) im Spielbericht einzutragen. Er allein (ausgenommen zur Beantragung des Team-Time-out) ist berechtigt, Sekretär und Zeitnehmer anzusprechen. Sekretär und Zeitnehmer haben sich an den Mannschaftsverantwortlichen zu wenden, wenn ihrerseits die Mannschaft anzusprechen ist. Hinausstellung eines Spielers oder Offiziellen - Reduzierung der Mannschaft Die Schiedsrichter müssen eine Hinausstellung dem fehlbaren Spieler oder dem Offiziellen sowie dem Zeitnehmer und Sekretär durch Hochhalten eines gestreckten Armes mit zwei erhobenen Fingern deutlich anzeigen. Der Sekretär bestätigt die Hinausstellung sitzend mit deutlichem Handzeichen und trägt diese in den Spielbericht ein. Seite 10 von 19 Besondere Ausnahmen führen jedoch dazu, dass eine Mannschaft auf der Spielfläche für 4 Minuten reduziert wird, wenn ein Spieler, welcher gerade eine Hinausstellung oder eine Disqualifikation bekommen hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportliches Verhalten begeht oder sich grob unsportlich verhält. Soweit es sich bei der zusätzlichen Hinausstellung um die zweite oder dritte handelt, bedeutet dies, dass der Spieler persönlich bestraft ist. Beispiel (einfache H): Beispiel (2’+2’) Beginn der H-Zeit 18:20 Beginn der 1.H-Zeit 09:00 Ende der H-Zeit 20:20 Beginn der 2.H-Zeit 09:00 Ende der H-Zeit: 13:00 Eine weitere Hinausstellung wird als Reduzierung der Mannschaft bezeichnet und ist im Spielbericht unter dieser Rubrik - ohne Spielernummer - nur mit der exakten Zeit, wie bei einer Hinausstellung, einzutragen. Beispiel: 3. Hinausstellung eines Spielers: 22:30 Reduzierung der Mannschaft: 22:30 Mannschaftsergänzung: 26:30 So ist automatisch nachvollziehbar, wer Verursacher der Reduzierung war. Die Hinausstellung eines Offiziellen wird im Spielbericht eingegeben, wenngleich er nur Verursacher ist und er seine Funktion weiter ausübt. Gegen die Offiziellen einer Mannschaft sollte nur eine Hinausstellung gegeben werden. Persönliche Strafen (Verwarnungen, Hinausstellungen und Disqualifikationen), die von den Schiedsrichtern gegen Spieler oder Offizielle während der Halbzeitpause (einschließlich eventueller Verlängerungen) ausgesprochen worden sind, sind vor Wiederaufnahme des Spiels den beiden Mannschaftsverantwortlichen sowie Zeitnehmer und Sekretär mitzuteilen. Der Sekretär nimmt noch vor Wiederaufnahme des Spiels die notwendigen Eintragungen im Spielbericht vor. (14) Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen gemäß Regel 8:5 bzw. 8:9 (15) Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen gemäß Regel 8:6 bzw. 8:10 (16) Die Schiedsrichter müssen diese Disqualifikation dem Fehlbaren (Spieler oder Offiziellen) und Sekretär und Zeitnehmer durch Zeigen der „Roten Karte“ anzeigen. Der Sekretär bestätigt diese Disqualifikation sitzend mit deutlichem Handzeichen und trägt sie in den Spielbericht ein. Die Schiedsrichter müssen diese Disqualifikation dem Fehlbaren (Spieler oder Offiziellen) und Sekretär und Zeitnehmer durch Zeigen der „Roten Karte“ anzeigen. Der Sekretär bestätigt diese Disqualifikation sitzend mit deutlichem Handzeichen und trägt ihn in den Spielbericht ein. Ferner informieren die Schiedsrichter, beide Mannschaftsverantwortlichen sowie Zeitnehmer und Sekretär unmittelbar über den Umstand, dass bei Disqualifikationen nach Regel 8:6 bzw. 8:10 ein schriftlicher Bericht folgt. Der Sekretär nimmt daraufhin an der dafür vorgesehenen Stelle im Spielbericht einen entsprechenden zusätzlichen Vermerk (Ankreuzen an der entsprechenden Stelle in der Spalte „Bericht“) vor. Die Spielzeit Die Spielzeit endet mit dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder mit dem Schlusssignal des Zeitnehmers, wobei nicht die Länge des Signals, sondern dessen Beginn maßgebend ist. Die Schiedsrichter allein entscheiden, ob die Spielzeit unterbrochen werden muss (Ausnahme: Pfiff durch Zeitnehmer) und wann sie fortgesetzt wird. Sie geben dem Zeitnehmer das Zeichen zum Anhalten (Time-out) mit drei kurzen Pfiffen und Weiterlaufen der Uhr durch Wiederanpfiff. Die öffentliche Zeitmessanlage ist vom Zeitnehmer beim Zeichen der Schiedsrichter zur Spielzeitunterbrechung anzuhalten und beim Pfiff zur Wiederaufnahme des Spiels erneut in Gang zu setzen. Der Zeitnehmer gibt sitzend zu verstehen, dass er die Entscheidung erkannt hat. Seite 11 von 19 Im Spielbericht wird in der betreffenden Halbzeit bei einem Team-Time-out die gespielte Zeit bei der beantragenden Mannschaft eingetragen. Bei Fehlen einer öffentlichen Zeitmessanlage (also bei Verwendung der Tischstoppuhr) ist nach einer Spielzeitunterbrechung beiden Mannschaftsverantwortlichen die gespielte Zeit bekannt zu geben. Ertönt das Schlusssignal bei einem 7-m-Wurf oder direkten Freiwurf oder während der Ausführung oder in der Flugphase des Balles, muss dieser Wurf wiederholt werden. Das unmittelbare Ergebnis dieses Wurfs ist abzuwarten, bevor die Schiedsrichter (nicht der Zeitnehmer) das Spiel beenden. (17) Der Zeitnehmer zeigt einen erzielten Treffer nach Anerkennung durch die Schiedsrichter sofort an der Anzeigetafel an und der Sekretär notiert unmittelbar danach diesen Treffer. Eine Person hat damit stets Blickkontakt zu den Schiedsrichtern, die selbst sofort die Anzeigetafel kontrollieren müssen. Fehler sind umgehend zu korrigieren, da Spielzeit und Spielergebnis stets korrekt angezeigt sein müssen, um Irritationen zu vermeiden. Im notwendigen Fall muss das Spiel schnellstmöglich unterbrochen werden. (18) Zwingendes Time-out bei einer Hinausstellung oder einer Disqualifikation Bei einer Hinausstellung oder einer Disqualifikation haben die Schiedsrichter Time-out anzuzeigen. Der Zeitnehmer hält die Spielzeituhr an, wenn ein Schiedsrichter dies durch drei kurze Pfiffe und Handzeichen 15 anzeigt. Er setzt die Uhr in Gang, wenn ein Schiedsrichter das Spiel wieder anpfeift. Der Zeitnehmer gibt sitzend zu verstehen, dass er die Entscheidungen erkannt hat. (19) Die ordnungsgemäße Besetzung der Auswechselbank Im Auswechselraum dürfen nur die Auswechsel- und hinausgestellten Spieler sowie maximal vier Offizielle anwesend sein. Die Verantwortung hierfür trägt nach Spielbeginn der Mannschaftsverantwortliche. Zeitnehmer und Sekretär haben die Schiedsrichter ab Spielbeginn bei der nächstmöglichen Unterbrechung über nicht ordnungsgemäße Besetzungen der Auswechselbank zu informieren. Bei Spielbeginn dürfen, wenn sieben Spieler auf der Spielfläche sind, pro Mannschaft höchstens elf Personen auf der Auswechselbank Platz nehmen: sieben Spieler und vier Offizielle. Es ist nicht möglich, diese Anzahl zugunsten von Spielern oder Offiziellen zu verschieben. Während des Spiels kann sich die Anzahl der Spieler aufgrund von Hinausstellungen erhöhen und um die disqualifizierten Spieler oder Offiziellen verringern. Disqualifizierte haben den Auswechselraum zu verlassen und dürfen in keiner Form mehr Kontakt zur Mannschaft haben. (20) Die Erteilung der Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt ist, wer beim Anpfiff anwesend und im Spielbericht eingetragen ist. Nach Spielbeginn eintreffende Spieler müssen von Zeitnehmer oder Sekretär die Teilnahmeberechtigung erhalten, nachträglich eintreffende Spieler und Offizielle müssen im Spielbericht nachgetragen werden. Der Mannschaftsverantwortliche meldet solche Ergänzungen beim Sekretär an. Der Sekretär muss nunmehr umgehend alle Eintragungen im Spielbericht vornehmen. Hierzu legt der Mannschaftsverantwortliche bei Spielern den Spielausweis vor und gibt die Trikotnummer bekannt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Teilnahmeberechtigung erteilt werden. Sollte kein Spielausweis vorliegen, bestätigt der Mannschaftsverantwortliche die Spielberechtigung mit der Unterschrift/Pin-Eingabe nach dem Spiel. Greift ein nichtteilnahmeberechtigter Spieler von der Auswechselbank aus ins Spiel ein, muss der Zeitnehmer sofort pfeifen und selbstständig die Uhr anhalten. Anschließend werden die Schiedsrichter über den Grund der Unterbrechung informiert. Der Sekretär trägt diesen Spieler im Spielbericht nach, sofern die maximal zulässige Anzahl von 14 Spielern zuvor nicht bereits erreicht war. (21) Das Ein- und Austreten der Auswechselspieler Das Wechseln von Spielern darf nur vom eigenen Auswechselraum, bis 4,5 m in die eigene Spielfeldhälfte von der Mittellinie aus (Auswechsellinie), erfolgen. Auswechselspieler dürfen während des Spiels jederzeit und wiederholt eingesetzt werden, sofern die zu ersetzenden Spieler die Spielfläche verlassen haben. Dies gilt auch für den Torwartwechsel. Ein Spieler muss immer als Torwart erkennbar sein. Die als Torwart eingesetzten Spieler einer Mannschaft müssen sich in der Kleidung farblich und im Design von der eigenen, der gegnerischen Mannschaft und den gegnerischen Torwarten unterscheiden. Dies trifft auch auf das zusätzlich übergezogene Trikot zu (die Schiedsrichter haben dies vor Spielbeginn zu kontrollieren). Seite 12 von 19 Zieht ein (Feld-) Spieler ein zusätzliches Trikot über, so muss seine im Spielbericht eingetragene Nummer sichtbar sein (z.B. übergezogenes Trikot durchsichtig oder ausgeschnitten und in der gleichen Farbe wie die beiden TW-Trikots dieser Mannschaft). Hier haben Zeitnehmer und Sekretär besonders auf den korrekten Wechselvorgang zu achten! Fehlerhaftes Wechseln gilt bei Spielunterbrechung und Spielzeitunterbrechung gleichermaßen. Bei Verletzungen können die Schiedsrichter ausnahmsweise zwei teilnahmeberechtigten Personen der betroffenen Mannschaft die Erlaubnis erteilen, die Spielfläche bei einem Time-out zu betreten (Handzeichen 15 und 16), ausschließlich um verletzte Spieler ihrer Mannschaft zu versorgen. Bei fehlerhaftem Ein- und Austreten der Auswechselspieler (gilt also auch für Spieler mit falscher/fehlerhafter Trikotfarbe) hat der Zeitnehmer das Spiel sofort durch einen (lauten) Pfiff, sitzend und mit beiden Armen deutlich winkend zu unterbrechen. Außerdem hält er sofort die Spielzeituhr an. Bei einer Freiwurfentscheidung mit dem Schlusssignal darf nur die Mannschaft, für die der jetzt direkt auszuführende Freiwurf entschieden wurde, einen Spieler auswechseln. Für die abwehrende Mannschaft besteht Wechselverbot. Der Versuch, einzuwechseln, ist als Wechselfehler mit Nennung der Nummer des fehlbaren Spielers den Schiedsrichtern anzuzeigen. Nur ein verletzungsbedingt nicht mehr spielfähiger Torwart der verteidigenden Mannschaft darf nach ausdrücklicher Erlaubnis der Schiedsrichter ausgewechselt werden. In dieser Situation ist höchste Aufmerksamkeit von Zeitnehmer und Sekretär gefordert. Das kurzzeitige Verlassen der Spielfläche ohne Wechselabsicht (z.B. zum Trinken, Handtuch benutzen, etc.) bleibt auch außerhalb der Wechselmarkierung straffrei. (22) Das Eintreten von nicht berechtigten Spielern oder Offiziellen Bei Spielern, die während einer Hinausstellungszeit zu früh eintreten, beim Eintreten nichtteilnahmeberechtigter oder zusätzlicher Spieler, sowie bei unberechtigtem provozierenden Betreten der Spielfläche durch Offizielle hat der Zeitnehmer das Spiel sofort durch einen (lauten) Pfiff, sitzend und mit beiden Armen deutlich winkend zu unterbrechen. Außerdem hält er sofort die Spielzeituhr an. Sofern der Mannschaftsverantwortliche in den drei letzten Fällen seine Mannschaft auf dem Spielfeld nicht entsprechend reduziert, bestimmen die Schiedsrichter einen Spieler, der das Spielfeld zu verlassen hat. Solche Spieler dürfen jedoch auch während der Hinausstellungszeit eingewechselt werden, und die Hinausstellungszeit wird im Spielbericht nur bei dem fehlbaren Spieler eingetragen. Sofern Trikotnummern im Spielbericht falsch eingetragen sind, erfolgt lediglich eine Berichtigung und keinerlei Bestrafung durch die Schiedsrichter. (23) Die Zeit der hinausgestellten Spieler Zeitnehmer und Sekretär müssen die aktuelle Spielzeit bei einer Hinausstellung von der angehaltenen Uhr ablesen. Beispiel (einfache H.): Beispiel (2`+2`) Beginn der H-Zeit 18:20 Beginn der 1.H-Zeit 09:00 Ende der H-Zeit 20:20 Beginn der 2.H-Zeit 09:00 Ende der H-Zeit: 13:00 Sofern die Zeitmessanlage nicht auch für die Anzeige von mindestens zwei Hinausstellungszeiten pro Mannschaft, mit Anzeigen der betreffenden Spielernummer, eingerichtet ist, trägt der Zeitnehmer die Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des hinausgestellten Spielers (bzw. bei Mannschaftsreduzierung gem. Punkt 16) auf einem Zettel ein (auch wenn aufgrund des nahen Spielendes keine Ergänzung mehr möglich ist), der für beide Mannschaften deutlich sichtbar über eine Vorrichtung auf dem Zeitnehmertisch auf der Seite des fehlbaren Spielers bzw. seiner Mannschaft aufgestellt wird. Der Sekretär prüft vor dem Aufhängen die Eintragung. Dieser Zettel wird nach Ablauf der Hinausstellungszeit wieder entfernt (die Zettel sind allerdings bis nach dem Ende des Spiels durch Zeitnehmer und Sekretär aufzubewahren). Beide Möglichkeiten (Zeitmessanlage und allgemein einsehbarer Zettel) dürfen nicht parallel oder wechselnd angewendet werden. Bei ei- Seite 13 von 19 ner „2´+2´-Strafe“ kann die öffentliche Zeitmessanlage nur dann verwendet werden, wenn dies entsprechend (s. obiges Beispiel) eingegeben werden kann. Die Mannschaft ergänzt sich in eigener Verantwortung ohne zusätzliche Aufforderung oder Erlaubnis durch den Zeitnehmer. Dieser kontrolliert die Hinausstellungszeit und mit dem Sekretär das korrekte Eintreten. Bei zu frühen Eintreten bzw. Ergänzen muss der Zeitnehmer sofort pfeifen und die Uhr anhalten. Offensichtliche formelle Fehler des Sekretärs sind nach Signal des Zeitnehmers mit den Schiedsrichtern zu korrigieren (fehlerhaft ausgefüllte Zettel nicht während des laufenden Spiels ändern, da dies zu Missverständnissen führen kann). (24) Team-Time-out je Mannschaft pro Halbzeit der regulären Spielzeit (hier ist die Spielzeit §2 der Durchführungsbestimmungen zu beachten) Jede Mannschaft hat das Recht, pro Halbzeit der regulären Spielzeit (ohne eventuelle Verlängerungen) ein Team-Time-out von je einer Minute zu beantragen. Ein Mannschaftsoffizieller, der ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte“ vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen / ihm übergeben. Bei Anwesenheit einer amtlichen Aufsicht kann die „Grüne Karte“ auch ihm ausgehändigt werden. Hierzu wird eine „Grüne Karte“ (ca. 15 x 20 cm) verwendet, die Sekretär oder Zeitnehmer zu Beginn jeder Halbzeit den Mannschaftsverantwortlichen aushändigen und am Ende jeder Halbzeit der regulären Spielzeit einsammeln. Die „Grüne Karte“ wird vom Zeitnehmer bzw. Sekretär am Tisch auf der Seite der beantragenden Mannschaft aufgestellt und bleibt dort für die Dauer des Team-Time-out. Eine Mannschaft kann ihr Team-Time-out nur beantragen, wenn sie in Ballbesitz ist (Ball im Spiel oder bei Spielunterbrechung). Unter der Voraussetzung, dass die Mannschaft den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle wird die Grüne Karte der Mannschaft zurückgegeben), wird der Mannschaft das Team-Time-out umgehend gewährt. Der Zeitnehmer unterbricht nach Feststellung des korrekten Ballbesitzes sitzend, durch ein (lautes) akustisches Signal das Spiel und stoppt die Uhr. Dann hält er die „Grüne Karte“ hoch und deutet mit gestrecktem Arm zur beantragenden Mannschaft. Er wartet nicht mehr das Time-out der Schiedsrichter ab. Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out (ausgestreckter Arm zeigt zur beantragenden Mannschaft). Erst dann startet der Zeitnehmer eine separate Stoppuhr zur Kontrolle des Team-Timeout, und der Sekretär trägt dieses im Spielbericht bei der beantragenden Mannschaft in der jeweiligen Halbzeit ein. Während des Team-Time-outs halten sich die Mannschaften und Offiziellen in Höhe ihrer Auswechselräume auf, innerhalb und/oder außerhalb des Spielfeldes. Die Schiedsrichter befinden sich in der Spielfeldmitte, einer geht zur Abstimmung kurzfristig an den Zeitnehmertisch. Vergehen während des Team-Time-outs haben die gleichen Folgen wie Vergehen während der Spielzeit (IHF-Erl. 3 zu den Spielregeln). Es ist ohne Bedeutung, ob sich die Spieler auf der Spielfläche befinden oder außerhalb; bei unsportlichem Verhalten ist eine Hinausstellung möglich. Nach 50 Sekunden zeigt der Zeitnehmer durch ein akustisches Signal an, dass das Spiel in 10 Sekunden fortzusetzen ist (IHF-Erl. 3). Das Spiel wird entweder mit dem Wurf wieder aufgenommen, welcher der Situation bei Gewährung des Team-Time-out entspricht, oder - wenn der Ball im Spiel war - mit einem Freiwurf für die beantragende Mannschaft an der Stelle, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand. Mit dem Anpfiff des Schiedsrichters setzt der Zeitnehmer die Spielzeituhr in Gang. Von diesen Richtlinien abweichende Regelungen sind nicht zulässig! gez. Kurt Ostwald Vorsitzender Verbandsausschuss Schiedsrichter Seite 14 von 19 Anlage Zu Regel 2 der Internationalen Hallenhandballregeln und nur gültig für den Bereich des DHB: Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen Am 7-m-Werfen dürfen hinausgestellte oder disqualifizierte Spieler nicht teilnehmen (beachte auch Regel 4:1 Abs.4).Jede Mannschaft benennt fünf Spieler: Diese Spieler führen im Wechsel mit den Spielern der anderen Mannschaft je einen Wurf aus. Die Reihenfolge der Werfer ist den Mannschaften freigestellt. Die Torwarte dürfen frei gewählt und gegen einen andern zur Teilnahme berechtigten Spieler ausgewechselt werden. Spieler dürfen sowohl als Werfer als auch als Torwart eingesetzt werden. Die Schiedsrichter bestimmen da Tor, auf das geworfen wird. Die Mannschaft, die das Losen gewinnt, entscheidet, ob sie oder die andere Mannschaft mit dem Werfen beginnt. Bei Gleichstand nach dem ersten Durchgang beginnt die andere Mannschaft mit der Fortsetzung des 7-mWerfens. Für diese Fortsetzung benennt jede Mannschaft wiederum fünf Spieler. Hierbei dürfen dieselben Spieler wie beim ersten Durchgang benannt werden, auch ein Wechsel einzelner oder aller Spieler ist möglich. Diese Regelung ist bis zur endgültigen Entscheidung anzuwenden. Ein Sieger steht jedoch bereits fest, wenn eine Mannschaft nach einem Wurfwechsel in Führung liegt. Spieler können von er Teilnahme wegen besonderer oder wiederholter Unsportlichkeit disqualifiziert werden (16:6e). Handelt es sich hierbei um einen der fünf benannten Spieler, kann die Mannschaft einen anderen Spieler benennen. § 26. Spielmodus zur Durchführung der Bezirksqualifikation Rems-Stuttgart Es wird in zwei Quali-Runden wie folgt gespielt. Für die männliche Jugend A werden die Qualifikationsturniere wie folgt durchgeführt: 1. Runde: Mit allen Mannschaften werden drei Staffeln à 3/4 Mannschaften gebildet. Jede Staffel spielt ein Turnier, in dem Jeder einmal gegen Jeden spielt. Die Turniere finden am 02.Mai 2015 statt. Die dritt und viertplatzierten der Spieltage scheiden aus der Qualifikationsrunde 2015 aus. 2. Runde: Die erst und zweitplatzierten der Staffeln spielen am 09.Mai 2015 in zwei 3er Staffel jeder gegen jeden Anschließend spielen die erstplatzierten Platz 1 und 2 aus und die zweitplatzierten Platz 3 und 4. Plätze 1 bis 3 sind für die HVW Runde qualifiziert. Für die männliche Jugend B werden die Qualifikationsturniere wie folgt durchgeführt: 1. Runde: Mit allen Mannschaften werden zwei Staffeln à 3/4 Mannschaften gebildet. Jede Staffel spielt ein Turnier, in dem Jeder einmal gegen Jeden spielt. Die Turniere finden am 01.Mai 2015 statt. Die dritt und viertplatzierten der Spieltage scheiden aus der Qualifikationsrunde 2015 aus. 2. Runde: Die erst und zweitplatzierten der Staffeln spielen am 10.Mai 2015 in einer 4er Staffel jeder gegen jeden wobei die Ergebnisse von der 1. Runde übernommen werden und spielen Platz 1 bis 4 aus. Plätze 1 bis 3 sind für die HVW Runde qualifiziert. Für die männliche Jugend C werden die Qualifikationsturniere wie folgt durchgeführt: 1. Runde: Mit allen Mannschaften werden zwei Staffeln à 3 Mannschaften gebildet. Jede Staffel spielt ein Turnier, in dem Jeder einmal gegen Jeden spielt. Die Turniere finden am 02.Mai 2015 statt. Der drittplatzierte der Spieltage scheiden aus der Qualifikationsrunde 2015 aus. Seite 15 von 19 2. Runde: Die erstplatzierten der Staffeln spielen am 09.Mai 2015 die Plätze 1 und 2. Die zweit- und drittplatzierten der Staffeln spielen am 09.Mai 2015 in einer 4er Staffel jeder gegen jeden, die Plätze 3 bis 6 aus. Die Plätze 1 bis 4 sind für die HVW Runde qualifiziert, wobei die Ergebnisse vom 02.05.15 übernommen werden. Für die weibliche Jugend A werden die Qualifikationsturniere wie folgt durchgeführt: 1. Runde: Mit allen Mannschaften wird eine Staffeln à 4 Mannschaften gebildet. Jede Staffel spielt ein Turnier, in dem Jeder einmal gegen Jeden spielt. Die Turniere finden am 03.Mai 2015 statt. Der dritt und viertplatzierte des Spieltages scheidet aus der Qualifikationsrunde 2015 aus. 2. Runde: entfällt !!! Plätze 1 und 2 sind für die HVW Runde qualifiziert. Für die weibliche Jugend B werden die Qualifikationsturniere wie folgt durchgeführt: 1. Runde: Mit allen Mannschaften wird eine Staffel a` 3 Mannschaften gebildet. Die Staffel spielt ein Turnier in dem Jeder einmal gegen Jeden spielt. Das Turnier findet am 02 Mai 2015 statt. 2.Runde: entfällt !!!!! Plätze 1 und 2 sind für die HVW Runde qualifiziert. Für die weibliche Jugend C wird das Qualifikationsturnier wie folgt durchgeführt: 1. Runde: Mit allen Mannschaften werden zwei Staffeln à 3/4 Mannschaften gebildet. Jede Staffel spielt ein Turnier, in dem Jeder einmal gegen Jeden spielt. Die Turniere finden am 02.Mai 2015 statt. 2. Runde: Die erstplatzierten der Staffeln spielen am 14.Mai 2015 (Feiertag) die Plätze 1 und 2. Die zweit- und drittplatzierten der Staffeln spielen am 14.Mai 2015 in einer 4er Staffel jeder gegen jeden, die Plätze 3 bis 6 aus. Die Plätze 1 bis 4 sind für die HVW Runde qualifiziert, wobei die Ergebnisse vom 02.05.15 übernommen werden. . gez. Otto Ziegler Spielwart Jugend Bezirk Rems-Stuttgart Als Anlage 1 wird die Anschriftenliste der Staffelleiter beigefügt. Als Anlage 2 und 3 wird die Staffeleinteilung männlich und weiblich beigefügt. Die Ausrichter für die zweite Runde sind festgelegt, sollte sich der Verein nicht qualifizieren, wird ein teilnehmender Verein für die Ausrichtung festgelegt. Seite 16 von 19 Anlage 1 STAFFELLEITER Qualifikationsrunde 2015 Bezirk Rems-Stuttgart zu den HVW – Leistungsligen männliche Jugend A Wolfgang Junker männliche Jugend B Uwe Schneider männliche Jugend C Markus Beirle weibliche Jugend A Dietmar Haug weibliche Jugend B Ina Herrmann weibliche Jugend C Nicole Klunzinger Spielwart Jugend Otto Ziegler 17 Anlage 2 STAFFELEINTEILUNG männliche Jugend zur HVW Qualifikation 2015 mJA 10.04.15 3 HVW Plätze 2 Bundesliga Quali Plätze (Bittenfeld;Schm/Oeff) Staffel 1 Staffel 2 (3 Spiele) (6 Spiele) Spielzeit 2x15 min Staffel 3 (6 Spiele) VfL Waiblingen TV Bittenfeld 2 SG Weinstadt SV Remshalden JSG Hohen-Neu SV Fellbach SG Schorndorf EK Winnenden Hbi Weil/Feuer JSG Alfdorf-Lorch HSC Schmiden/Oeffingen 2 Spieltag am 02.05. in Waiblingen Spieltag am 02.05. in Hohenacker Spieltag am 02.05. in Fellbach 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Platzierungsspiele am (1 Spielort 2x3) 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr (6 Spiele + 2 Spiele) am 09.05. in Scho/Fellb/ Lorch 13.00 – 19.00 Uhr mJB 3 HVW Plätze / 4 BWOL Plätze (Bittenfeld;Schm/Oeff; Remshalden; Korb) Staffel 1 Spielzeit 2x15 min Staffel 2 (3 Spiele) SF Schwaikheim SG Schorndorf Hbi Weil/Feuer EK Winnenden SV Fellbach SG Weinstadt (6 Spiele) VfL Waiblingen Spieltag am 01.05. in Feuerbach Spieltag am 01.05. in Waiblingen 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Der Tabellenerste und zweite spielt in einer Endrunde am 10.05. um die Plätze 1 bis 4 Platz 1 bis 3 ist für die HVW Quali Runde qualifiziert. am 10.05. in Feuerbach/Winnenden/Endersbach 13.00 – 18.00 Uhr mJC 4 HVW Plätze Staffel 1 Spielzeit 1x25 min Staffel 2 (3 Spiele) (3 Spiele) TV Bittenfeld HSC Schmiden/Oeffingen SG Weinstadt SG Schorndorf TV Stetten SF Schwaikheim Spieltag am 02.05. in Stetten Spieltag am 02.05. in Schwaikheim 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2 Mannschaften (Staffelsieger) die Plätze 1 und 2 (1 Spiel) 2x2 Mannschaften (Staffelzweite und dritte) spielen in einer 4 er Staffel um Platz 3 und 4 (Ergebnisse werden mitgenommen) am 09.05. in Endersbach 13.30 – 17.30 Uhr (4 Spiele) Änderungen vorbehalten !!!! 18 Anlage 3 STAFFELEINTEILUNG weibliche Jugend zur HVW Qualifikation 2015 wJA 10.04.15 2 HVW Plätze ; 3 BWOL Quali Plätze (Remshalden, Schwaikheim, JSG Hohen-Neu) Spielzeit 2x15 min Staffel 1 (6 Spiele) SG Schorndorf HSC Schmiden/Oeffingen SG Weinstadt SV Winnenden Spieltag am 03.05. in Schorndorf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 1 Staffel, 4 Mannschaften Rangliste Platz 1 und 2 ist für die HVW Quali Runde qualifiziert. wJB 2 HVW Plätze ; 2 BWOL Plätze (Remshalden, Schwaikheim) Staffel 1 Spielzeit 2x15 min (3 Spiele) JSG Hohen-Neu SG Weinstadt SG Schorndorf Spieltag am 02.05. in Endersbach 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr 1 Staffel, 3 Mannschaften Rangliste wJC Platz 1 und 2 ist für die HVW Quali Runde qualifiziert. 4 HVW Plätze Staffel 1 Spielzeit 1x25 min Staffel 2 (3 Spiele) SV Remshalden SG Weinstadt WSG Lorch/Waldhausen HSG Wint/Weiler SG Schorndorf SF Schwaikheim (6 Spiele) VfL Waiblingen Spieltag am 01.05. in Schorndorf 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Spieltag am 01.05. in Winterbach 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr 2 Mannschaften (Staffelsieger) die Plätze 1 und 2 (1 Spiel) 2x2 Mannschaften (Staffelzweite und dritte) spielen in einer 4 er Staffel um Platz 3 und 4 (Ergebnisse werden mitgenommen) am 14.05. (Feiertag) (4 Spiele) in Lorch 13.30 – 17.30 Uhr Änderungen vorbehalten !!!! 19
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