Zeltlager Team Rhauderfehn

Katholische Kirchengemeinde
ST. BONIFATIUS
Westrhauderfehn-Langholt
Zeltlager in Vrees vom 2.08.- 07.08.2015
Fahrtenbrief
Alter: 8 bis 14 Jahre
Teilnehmerbeitrag: 85,- € (bzw. 55,- € für jedes weitere Kind)
In diesem Jahr fahren wir zum Zeltplatz in Vrees. Die Hinfahrt erfolgt, wie in den anderen
Jahren auch, mit dem Fahrrad. Das Zeltlager endet am Freitagabend nach dem „Bunten
Abend“ und die Kinder fahren mit den Eltern zurück.
Das Lager
Der Zeltplatz hat ein festes Gebäude mit einer Küche und Sanitärräumen. Die Kinder schlafen
in Mannschaftszelten, die in der Regel mit 8 Personen belegt werden. Gekocht wird von
unserem bewährten Küchenteam.
Es werden verschiedene Programmpunkte angeboten, wie zum Beispiel ein Waldspiel, eine
Nachtwanderung oder ein Ausflug.
Neben den gemeinsamen Spielen und Aktivitäten besteht in der freien Zeit u.a. Gelegenheit
zum freien Spielen auf dem Zeltplatz. Abends singen wir am Lagerfeuer und halten auch
Nachtwache (bis ca. 1 Uhr).
Am Freitagabend findet ein “Bunter Abend“ statt, an dem die Kinder und Betreuer
unterhaltsame Aufführungen zeigen. Zu diesem Abend sind die Eltern herzlich eingeladen. Das
Zeltlager endet mit dem gemeinsamen Abend.
Unterstützung durch die Eltern
Aufbau des Lagers und die Anreise finden am gleichen Tag statt. Daher benötigen wir
Unterstützung beim Aufbau und der Fahrradbegleitung am Anfahrtstag. Für den Transport der
Materialien suchen wir größere Transportmöglichkeiten (große Anhänger (ca. 1,5to) oder
Transporter).
Die Rückreise gestaltet sich in so, dass das Lager am Freitagabend nach dem Bunten Abend
endet und die Kinder von den Eltern mitgenommen werden. Wir bitten Sie die Abholung (inkl.
Gepäck und Fahrrad) selbst zu organisieren. Es wird die Möglichkeit geben, auf einen zentralen
Fahrradtransport zurückzugreifen. Dieser fährt die Räder vom Zeltplatz zum Pfarrheim.
Für den ersten Tag und den Abschlussabend sind wir auf Kuchen- und Salatspenden
angewiesen. Alle Einzelheiten werden am Vortreffen besprochen.
Termine und Kontakt:
Vortreffen (für Eltern und Kinder): Sonntag, 05.07.2015 um 15:00 Uhr im Pfarrheim in
Langholt/Westrhauderfehn
Emailadresse des Zeltlagerteams: [email protected]
Homepage des Zeltlagerteams: www.zela-team.de
Für Rückfragen zur Anmeldung oder zum Lager nutzen Sie bitte unsere Email-Adresse oder
wenden sich an: Lena Stalljann Tel: 04952-8808
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Hinweise zum Zeltlager:
1) Abfahrt zum Zeltlager:
Tag: Sonntag, der 02. August 2015
Zeit: Treffen und Gepäckabgabe um 11:00 Uhr (gegen 12:00 Uhr Abfahrt)
Ort: Pfarrheim der kath. Pfarrgemeinde St. Bonifatius, Kirchstr. 9-11 in Westrhauderfehn/
Langholt
2) Rückreise vom Zeltlager:
Tag: Freitag, der 07. August 2015, abends
Zeit: Gemeinsames Grillen ab 17:00 Uhr
Beginn „Bunter Abend“ ca. 18:30 Uhr
Ende gegen 20:30 Uhr
Ort: Zeltplatz Vrees
Die genaue Wegbeschreibung folgt mit der Packliste auf dem Vortreffen
3) Besuch am Platz:
Wir bitten Sie höflichst unter der Woche von Besuchen am Platz Abstand zu nehmen, da dies
Heimweh fördern könnte. Zudem nutzen Sie die auf der Packliste (wird am Vortreffen
ausgeteilt) angegebenen Telefonnummern bitte nur im Notfall. Bei Notfällen oder Heimweh
setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
4) Kontoverbindung:
IBAN: DE13 2806 9052 0319 4515 00, BIC: GENODEF1ORF , Raiffeisenbank Strücklingen-Idafehn
Verwendungszweck: Zeltlager 2015 + Name des Teilnehmers
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 15.07.2015, da wir bereits vor dem Zeltlager einige
Ausgaben haben. (Messdiener und/oder Sternsinger aus dem aktuellen Jahr erhalten 10%
Rabatt auf den Teilnehmerbeitrag! Bitte vermerken Sie dies durch Anhaken auf Seite 3.)
Wichtige rechtliche Teilnahmebedingungen!
Nach unserer Auffassung gehört es zu einer guten Vorbereitung, auch alle rechtlichen Fragen vorher
festzulegen. Da unsere Leiter/ Betreuer alle ehrenamtlich tätig sind, können wir Ihnen keine weitgehende
persönliche Haftung auferlegen. Unsere Haftung ist daher wie folgt auf die Versicherungsleistung
beschränkt:
- Die persönliche Haftung der Kirchengemeinde und der Leiter/ Betreuer ist über die Leistung der
vorhandenen Versicherung hinaus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, also ohne
Einschränkung nach § 309 Abs. 1 Ziff. 7 BGB auch für den Fall der Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere,
wenn ein Teilnehmer einen Schaden erleidet oder verursacht, nachdem er eine Weisung der Leitung
unbeachtet gelassen oder sich unerlaubt von der Gemeinschaft entfernt hat.
- Verursacht ein Teilnehmer einen Schaden, für welchen die Kirchengemeinde oder ein Leiter/ Betreuer
des Zeltlagers in Anspruch genommen wird (z.B. aus § 832 BGB), ist dieser Teilnehmer verpflichtet, den
in Anspruch Genommenen von der Haftung freizustellen, soweit keine Versicherung den Schaden
übernimmt.
- Im Zeltlager und auf der Hin- und Rückfahrt werden Fotos vom allgemeinen Lagerleben gemacht, die
auch auf der Internetseite und Werbematerialien des Zeltlagers veröffentlicht werden.
- Weitere Teilnahmebedingungen sind auf der Anmeldung genannt.
Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung:
- Der Fahrtenbrief (Seiten 1 und 2) verbleibt zur Information bei Ihnen, die Anmeldung (Seiten
3,4 und 5) geben Sie uns bitte ab
- Die Anmeldung bitte bei Lena Stalljann, 2. Südwieke 208, Rhauderfehn
oder bekannten Gruppenleitern abgeben.
Mündliche Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Seiten 1 und 2 (Fahrtenbrief) bitte vorsichtig abtrennen und nicht mit abgeben, Danke!
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Anmeldung zum
Zeltlager der Pfarrgemeinde St. Bonifatius
von Sonntag, dem 02.August 2015, bis Freitag, dem 07.August 2015
Alter: 8 bis 14 Jahre
Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind
Name: ...............................................................;Vorname:........................................................
geb.: ...................................................; Alter zu Beginn des Lagers: …………………… Jahre.
an der Freizeit vom Sonntag, dem 02.08.2015, bis Freitag, dem 07.08.2015 in Vrees
teilnimmt.
Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind unter Aufsicht in öffentlichen Schwimmbädern
badet und im Rahmen von organisierten Geländespielen in kleinen Gruppen ohne direkte
Aufsicht durch einen Betreuer im festgelegten Spielgelände unterwegs sein darf.
Unser Kind kann schwimmen:
Ja
Nein
Datum der letzten Tetanusimpfung: ______________________
(Über eine mögliche FSME-Schutzimpfung befragen Sie bitte Ihren Arzt.)
Mein Kind hat ein gesundheitliches Leiden (z.B. Allergie, Asthma, Rückenbeschwerden,
Verhaltensauffälligkeiten).
Ja
Nein
Falls ja, um was handelt es sich? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen? Welche
Medikamente müssen eingenommen werden?
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Krankenkasse des Kindes:…………………………………………………………………………….
Versicherungsnummer: ……………………………………………………………………………….
Mit der Unterschrift der Anmeldung stimmen wir zu, dass das Betreuerteam einer
unaufschiebbaren ärztlichen Maßnahme zustimmen darf, wenn wir nicht zu erreichen sind.
Mein Kind war Sternsinger 2015 oder ist aktiver Messdiener (laut Messdienerplan) und erhält
10% Rabatt auf dem Teilnehmerbeitrag.
Wir können einen großen Anhänger oder Transporter stellen:
Wir können am Anreisetag beim Aufbau helfen:
Wir können am Anreisetag bei der Fahrradtour helfen:
Wir spenden einen Salat
Wir spenden einen Kuchen für Sonntag:
Wir bringen am Freitag einen Salat mit:
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Kontaktdaten der Eltern:
Name der Eltern: ...........................................................................................................
Straße und
Hausnummer:.................................................................................................................
PLZ und Ort: .................................................................................................................
Telefon: .................................................................................................................
Handy:…………………………………………………………………………………….
Email-Adresse der Eltern:
.................................................................@............................................
Falls die Eltern im Urlaub sind, bitte Zusatzadresse angeben:
……………………………………………………………………………….
(Name des Ansprechpartners)
……………………………………………………………………………….
(Adresse)
………………………………………………………………………………
(Telefon/ Handy)
Teilnahmebedingungen:
1. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 85 €; für weitere Geschwisterkinder je 55 €.
2. Die Anmeldung ist verbindlich.
3. Wir haben davon Kenntnis genommen, dass unser Kind bei groben Verstößen gegen die
Anordnung der Betreuer auf eigene Kosten unverzüglich nach Hause geschickt werden kann
bzw. von den Eltern abgeholt werden muss. In diesem Fall werden keine Teilnehmergebühren
erstattet.
4. Uns ist bekannt, dass die Kinder während der Ferienfreizeit auch Freizeit haben, in der sie
selbständig auf dem Zeltplatz unterwegs sein dürfen und sich nicht in Begleitung eines
Betreuers befinden.
5. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Freizeitleitung nicht haftet für abhanden gekommene
oder defekte Gegenstände und auch nicht für die Folgen von selbständigen Unternehmungen
der Kinder, die nicht von den Betreuern angesetzt sind.
6. Wir versichern, dass unser Kind keine ansteckenden Krankheiten hat. Wir unterrichten
umgehend die Kirchengemeinde über eine nach Abgabe der Anmeldung auftretende
(physische oder psychische) Veränderung des Gesundheitszustandes meines Kindes, welche
Auswirkungen auf die Teilnahme haben kann.
7. Wir erlauben, dass unser Kind in dem Pfarrei eigenen Bus und/oder in den Privat- Pkw ´s der
Betreuer (z.B. zum Arzt etc.) mitfahren darf.
8. Die Teilnahme kann aufgrund Ihrer Angaben oder des Gesundheitszustandes des Kindes
verweigert werden.
9. Kinder können i.d.R nicht während des Lagers oder vorzeitig (z.B. wegen Urlaub. Hochzeit,
Fußballturnier) vom Lager abgeholt werden. Ausnahmen bitte vorher abklären.
10. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
11. Wir akzeptieren, dass im Zeltlager und auf der Hin- und Rückfahrt Fotos vom allgemeinen
Lagerleben gemacht werden, die auch auf der Internetseite und auf Werbematerialien des
Zeltlagers veröffentlicht und den Teilnehmern als Erinnerung zur Verfügung gestellt werden.
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Haftungsausschluss
Wir haben/ Ich habe davon Kenntnis genommen, dass mit Rücksicht auf die Ehrenamtlichkeit der
gesamten Leitung die Haftung bei Schäden auf die Versicherung beschränkt ist, also Folgendes als
vereinbart gilt:
- Die persönliche Haftung der Kirchengemeinden, der Leiter/ Betreuer des Zeltlagers, für Schäden,
welche ein Teilnehmer im Rahmen der Freizeit erleidet, ist über die Leistung der abgeschlossenen
Versicherung hinaus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; also auch im Falle der
Fahrlässigkeit. § 309 Abs. 1 Ziff. 7 BGB gilt nicht, da diese Abrede individual erfolgte.
- Verursacht ein Teilnehmer einen Schaden, für welchen die Kirchengemeinde oder ein Leiter/
Betreuer des Zeltlagers in Anspruch genommen wird (z.B. aus § 832 BGB), ist dieser Teilnehmer
verpflichtet, den in Anspruch Genommenen von der Haftung freizustellen, soweit keine
Versicherung den Schaden übernimmt.
Angaben zur Haftpflichtversicherung
Das Kind ist über unsere Familienversicherung bei………………………privat haftpflichtversichert.
Wir haben keine Privathaftpflichtversicherung.
Mit der Unterschrift der Anmeldung erkennen wir die Teilnahmebedingungen vollständig
an und melden unser Kind verbindlich an.
Unterschreibt nur der Vater oder die Mutter, obwohl die elterliche Sorge beiden gemeinsam zusteht,
so versichert der Unterzeichner mit seiner Unterschrift, vom anderen Inhaber des Sorgerechts
hierzu bevollmächtigt zu sein.
……………………………………… ………………………………………..
Unterschrift des Vaters/Unterschrift der Mutter
Die Anmeldung (Seite 3-5) bitte bei Lena Stalljann, 2. Südwieke 208, 26817 Rhauderfehn
oder bekannten Gruppenleitern abgeben.
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