Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege (BANP)

Fachgesellschaften
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Bundesarbeitsgemeinschaft
Nephrologische Pflege (BANP)
Der Dialysestandard 2014 ist da
Lange wurde er erwartet, der Dialysestandard 2014. Anfang Dezember wurde dieser
von der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) auf ihrer Homepage veröffentlicht. Von besonderem Interesse für das nephrologische Pflegepersonal sind
natürlich die Aussagen zur qualitativen und quantitativen Personalbemessung im
nicht ärztlichen Bereich. Die getroffenen Aussagen sind sehr offen formuliert, was
sowohl Segen als auch Fluch für die nephrologische Pflege bedeutet.
Im Folgenden möchten wir Pro und Kontra bzgl. des Dialysestandards 2014 abwägen.
Warum Segen?
Am 05.12.2014 fand im Rahmen des Berliner Dialyseseminars zum wiederholten
Male ein offizielles Arbeitsgruppentreffen, bestehend aus Mitgliedern der DGfN
und der BANP, statt. Die Veröffentlichung
des Dialysestandards war natürlich das
Hauptthema. Besonders das Kapitel A.4
(Anforderungen an die Qualifikation des
Pflegepersonals) gab Anlass zu Diskussionen. In der Arbeitsgruppe herrscht Einigkeit darüber, dass die Aussage zur Bemessung des qualitativen und quantitativen
Personalbedarfs als Anhang zum Dialysestandard 2014 nachgeliefert werden kann
und soll und dass die Pflegeverbände,
vertreten durch die BANP, hierzu die Expertise liefern sollten.
Bis die Daten und Zahlen zur Bemessung
der Qualifikation und Quantität des nephrologischen Pflegepersonals valide und
belastbar vorliegen und somit zu einer
sowohl ökonomisch als auch gesundheitspolitisch sinnvollen und belastbaren
Aussage als Anhang zum Dialysestandard
2014 führen, empfiehlt die BANP, als
Grundlage zur Bemessung der Qualifikation und Quantität des nephrologischen
Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege
Arbeitsgemeinschaft der AfnP e.V. und des fnb e.V.
E-Mail: [email protected], Internet: www.banp.de
Vertretungsberechtigter Vorstand:
• Marion Bundschu
• Kerstin Gerpheide
• Hans-Martin Schröder
Dialyse aktuell 2015; 19 (1): 17
Pflegepersonals weiterhin die „Gemeinsame Empfehlung zur Struktur der Pflege
in nephrologischen Einrichtungen“, publiziert in den „Mitteilungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Klinische
Nephrologie, 1999“, heranzuziehen.
Warum Fluch?
Die BANP befürchtet, dass die Interpretationsfähigkeit der Aussage „Der Personalbedarf bemisst sich auf der Grundlage
der Behandlungsmodalität (Zentrumsdialyse/LC-Dialyse/stationäre Dialyse/Infektionsdialyse/Heimdialyse etc.) unter
Berücksichtigung der klinischen und
pflegerischen Erfordernisse der Patienten und der notwendigen zeitlichen Erreichbarkeit“ dazu führen kann, dass jeder Dialysebetreiber seine eigene
Vorstellung von der Bemessung des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs einführt. In der jetzigen Formulierung kann nicht ausgeschlossen werden,
dass die wirtschaftlichen Interessen eines Dialyseanbieters über die Bedürfnisse der Patienten gestellt werden. Dies
kann nicht in unserem und vor allem
nicht im Interesse der uns allen anvertrauten Patienten sein.
Die derzeitigen Formulierungen zur Bemessung des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs bedürfen der Präzisierung bis hin zur Definition von
verbindlichen Standards, an denen DGfN,
DN e. V. und andere Dialyseanbieter unter
Einbeziehung der KBV und der BANP arbeiten. Die BANP wird weiterhin alles daran setzen, die Chance, welche der Dia­
lysestandard 2014 bietet, zum Wohle der
Patienten zu nutzen. Dafür werden die
BANP und DGfN eine gemeinsame Strategie und Stellungnahme entwickeln.
Für die BANP
Kerstin Gerpheide, München;
Marion Bundschu, Ulm