02 Auswirkungen auf den Betrieb von Papier- und Zellstofffabriken durch die Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie M. Cordes-Tolle M Consult GmbH Bichlmannstraße 1 84174 Eching / Haselfurth Deutschland [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Maria Cordes-Tolle Informationen zur Vortragenden Frau Dipl.-Ing. Maria Cordes-Tolle studierte an der Fachhochschule München Technischen Umweltschutz. Sie arbeitete im Bereich des Umweltschutzes überwiegend für die Papierindustrie zunächst an der PTS, dann freiberuflich mit Dr. Möbius, CM Consult und ist seit 10 Jahren bei der M Consult GmbH. Frau Cordes-Tolle leitet bei der M Consult GmbH den Bereich Umwelttechnik und hat sich spezialisiert auf die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren und die damit verbundenen Emissionen sowie Abwassertechnik. Tätigkeitsschwerpunkte Durchführung von Genehmigungsverfahren Beratung bei umweltrelevanten Fragen der Papierindustrie mit Nebeneinrichtungen wie Kraftwerke und Abwasserreinigungsanlagen, Unterstützung bei der Einhaltung rechtlicher Anforderungen Behördenmanagement Beratung von Unternehmen beim Aufbau und der Pflege von Managementsystemen (Umwelt, Energie) PTS – WU 1508 02 – A 1 02 Auswirkungen auf den Betrieb von Papier- und Zellstofffabriken durch die Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie M. Cordes-Tolle Zusammenfassung Die Anwendung und Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED – Industrial Emissions Directive) in deutsches Recht hatte und hat weitreichende Auswirkungen auf die Produktionsanlagen der Papier- und Zellstoffindustrie. Neben vielen anderen rechtlichen Vorgaben sind u.a. das Bundesimmissionsschutzgesetz, dessen Verordnungen, das Wasserhaushaltsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz betroffen. Wie in der 4. BImSchV vermerkt, unterliegen die Anlagen der Zellstoffherstellung sowie der Papierund Kartonherstellung mit einer Produktionsmenge größer 20 t/d der Industrieemissions-Richtlinie. Durch die Anpassung der 9. BImSchV ergeben sich weitreichende Änderungen für die Genehmigungsverfahren. Insgesamt haben die BVT-Merkblätter und die BVT-Schlussfolgerungen (BVT = BAT = Best verfügbare Technik) ein deutlich höheres Gewicht bekommen, so dass Behörden weniger Spielraum haben, um bei der Erteilung von Genehmigungen von den BVT abzuweichen. Die BVT-Schlussfolgerungen gelten als Referenz bei der Festlegung von Genehmigungsauflagen. Weiterhin ist ein so genannter Ausgangszustandsbericht zu erstellen. Die BVT-Schlussfolgerungen, die 2014 veröffentlicht wurden, beinhalten neue Anforderungen gegenüber den BVT-Merkblättern des Jahres 2008. Es sind Bereiche wie z.B. Materialwirtschaft, Einführung oder Fortführung von Umweltmanagementsystemen, Lärm, Geruch und bestimmte Techniken zu beachten. Wesentlich sind die Anforderungen an die BVT-AEL = BVT assoziierte Emissionswerte als Jahresmittelwerte oder Tagesmittelwerte, die im deutschen Recht, z.B. in Anhang 28 der Abwasserverordnung (hier Grenz- und Überwachungswerte) nicht vorkommen. Beim Vergleich von Daten muss streng auf die unterschiedlichen Bezüge geachtet werden. Die Umsetzung von BVT-AEL in deutsches Recht muss innerhalb eines Jahres erfolgen also bis September 2015. Betroffen sind insbesondere Anhang 19 (Zellstofferzeugung) und Anhang 28 (Herstellung von Papier und Pappe) der Abwasserverordnung für die Abwassereinleitwerte sowie die TA Luft (Technische Anleitung Luft) für die Luftschadstoffe. Genehmigungsbescheide und deren Auflagen bzw. Nebenbestimmungen umfassen in Zukunft weitere Bereiche, die üblicherweise bisher noch nicht erfasst wurden. Hier sind insbesondere Auflagen zum Schutz des Bodens, Maßnahmen zur Überwachung und Behandlung der in der Anlage erzeugten Abfälle, Regelungen für die Überprüfung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, Anforderungen an die regelmäßige Wartung, Überwachung der Maßnahmen zur Vermeidung der Verschmutzung von Boden und Grundwasser sowie Überwachung von Boden und Grundwasser hinsichtlich der verwendeten Stoffe zu nennen. Bestehende Genehmigungen sind anzupassen. Bei Genehmigungsverfahren für IED-Anlagen ist der Bescheid öffentlich bekannt zu machen (auch über das Internet) einschließlich des zugehörigen BVT-Merkblatts, aber ohne die Antragsunterlagen und ohne Ausgangszustandsbericht. Die IED-Anlagen sind regelmäßig durch Behörden zu überwachen. Wir gehen für die Papier- und Zellstoffindustrie von Überwachungszeiträumen von 2 Jahren aus, solange keine Verstöße gegen die Nebenbestimmungen erkannt werden. Der Bericht über die Überwachung wird veröffentlicht. PTS – WU 1508 02 – A 2
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