und Zellstofffabriken durch die Anforderungen der

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Auswirkungen auf den Betrieb von Papier- und Zellstofffabriken durch
die Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie
M. Cordes-Tolle
M Consult GmbH
Bichlmannstraße 1
84174 Eching / Haselfurth
Deutschland
[email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Maria Cordes-Tolle
Informationen zur Vortragenden
Frau Dipl.-Ing. Maria Cordes-Tolle studierte an der Fachhochschule München Technischen Umweltschutz. Sie arbeitete im Bereich des Umweltschutzes überwiegend für die Papierindustrie zunächst
an der PTS, dann freiberuflich mit Dr. Möbius, CM Consult und ist seit 10 Jahren bei der M Consult
GmbH. Frau Cordes-Tolle leitet bei der M Consult GmbH den Bereich Umwelttechnik und hat sich
spezialisiert auf die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren und die damit verbundenen Emissionen sowie Abwassertechnik.
Tätigkeitsschwerpunkte
Durchführung von Genehmigungsverfahren
Beratung bei umweltrelevanten Fragen der Papierindustrie mit Nebeneinrichtungen wie Kraftwerke
und Abwasserreinigungsanlagen, Unterstützung bei der Einhaltung rechtlicher Anforderungen
Behördenmanagement
Beratung von Unternehmen beim Aufbau und der Pflege von Managementsystemen
(Umwelt, Energie)
PTS – WU 1508
02 – A 1
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Auswirkungen auf den Betrieb von Papier- und Zellstofffabriken durch
die Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie
M. Cordes-Tolle
Zusammenfassung
Die Anwendung und Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED – Industrial Emissions Directive) in deutsches Recht hatte und hat weitreichende Auswirkungen auf die Produktionsanlagen der Papier- und Zellstoffindustrie. Neben vielen anderen rechtlichen Vorgaben sind u.a. das
Bundesimmissionsschutzgesetz, dessen Verordnungen, das Wasserhaushaltsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz betroffen.
Wie in der 4. BImSchV vermerkt, unterliegen die Anlagen der Zellstoffherstellung sowie der Papierund Kartonherstellung mit einer Produktionsmenge größer 20 t/d der Industrieemissions-Richtlinie.
Durch die Anpassung der 9. BImSchV ergeben sich weitreichende Änderungen für die Genehmigungsverfahren. Insgesamt haben die BVT-Merkblätter und die BVT-Schlussfolgerungen (BVT =
BAT = Best verfügbare Technik) ein deutlich höheres Gewicht bekommen, so dass Behörden weniger Spielraum haben, um bei der Erteilung von Genehmigungen von den BVT abzuweichen. Die
BVT-Schlussfolgerungen gelten als Referenz bei der Festlegung von Genehmigungsauflagen. Weiterhin ist ein so genannter Ausgangszustandsbericht zu erstellen.
Die BVT-Schlussfolgerungen, die 2014 veröffentlicht wurden, beinhalten neue Anforderungen gegenüber den BVT-Merkblättern des Jahres 2008. Es sind Bereiche wie z.B. Materialwirtschaft, Einführung oder Fortführung von Umweltmanagementsystemen, Lärm, Geruch und bestimmte Techniken zu beachten.
Wesentlich sind die Anforderungen an die BVT-AEL = BVT assoziierte Emissionswerte als Jahresmittelwerte oder Tagesmittelwerte, die im deutschen Recht, z.B. in Anhang 28 der Abwasserverordnung (hier Grenz- und Überwachungswerte) nicht vorkommen. Beim Vergleich von Daten muss
streng auf die unterschiedlichen Bezüge geachtet werden.
Die Umsetzung von BVT-AEL in deutsches Recht muss innerhalb eines Jahres erfolgen also bis
September 2015. Betroffen sind insbesondere Anhang 19 (Zellstofferzeugung) und Anhang 28
(Herstellung von Papier und Pappe) der Abwasserverordnung für die Abwassereinleitwerte sowie
die TA Luft (Technische Anleitung Luft) für die Luftschadstoffe.
Genehmigungsbescheide und deren Auflagen bzw. Nebenbestimmungen umfassen in Zukunft weitere Bereiche, die üblicherweise bisher noch nicht erfasst wurden. Hier sind insbesondere Auflagen
zum Schutz des Bodens, Maßnahmen zur Überwachung und Behandlung der in der Anlage erzeugten Abfälle, Regelungen für die Überprüfung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, Anforderungen an die regelmäßige Wartung, Überwachung der Maßnahmen zur Vermeidung der Verschmutzung von Boden und Grundwasser sowie Überwachung von Boden und Grundwasser hinsichtlich
der verwendeten Stoffe zu nennen. Bestehende Genehmigungen sind anzupassen.
Bei Genehmigungsverfahren für IED-Anlagen ist der Bescheid öffentlich bekannt zu machen (auch
über das Internet) einschließlich des zugehörigen BVT-Merkblatts, aber ohne die Antragsunterlagen
und ohne Ausgangszustandsbericht.
Die IED-Anlagen sind regelmäßig durch Behörden zu überwachen. Wir gehen für die Papier- und
Zellstoffindustrie von Überwachungszeiträumen von 2 Jahren aus, solange keine Verstöße gegen
die Nebenbestimmungen erkannt werden. Der Bericht über die Überwachung wird veröffentlicht.
PTS – WU 1508
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