ams-Ratgeber 05/15 - AOK

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Ratgeber
05/15
UNTERSUCHUNGEN, ARZNEIMITTEL & CO.
■■ MIT
FAKTENBOXEN NUTZEN UND RISIKEN BESSER ABWÄGEN 2
KALTES EIS-VERGNÜGEN
■■ DER
SOMMER SCHMECKT BESSER MIT VANILLE UND SCHOKO 4
AMS-FOTO
■■ KÜHLE
KÖSTLICHKEITEN
7
GERISSEN ODER GEDEHNT?
■■ VERLETZUNGEN
AM SPRUNGGELENK ERKENNEN
8
INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
■■ ZEIT
FÜR DIE ENTSCHEIDUNG NEHMEN
11
AMS-SERIE „FRAUENGESUNDHEIT“ (5)
■■ VORSORGETERMINE
GEBEN SCHWANGEREN SICHERHEIT
13
■■ KURZMELDUNGEN
15
■■ GESUNDHEITSTAGE
16
AOK-Radio-Service
Ab Mittwoch, 27. Mai 2015, finden Sie im
AOK-Radio-Service im Internet einen Beitrag zum Thema
„Sommerhitze: An heißen Tagen kühlen Kopf bewahren“.
Der direkte Klick:
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Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes, Berlin
Redaktion: AOK-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin
Gabriele Hauser-Allgaier, Claudia Schmid (beide verantwortlich),
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
Untersuchungen, Arzneimittel & Co.
Mit Faktenboxen können Patienten
Nutzen und Risiken besser abwägen
26.05.15 (ams). Kann mir zusätzliches Selen helfen, Krebs zu vermeiden? Nützt es
oder schadet es womöglich, wenn ich Vitamin D gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen
einnehme? Jeder muss täglich Entscheidungen rund um die eigene Gesundheit oder
die seiner Familie treffen. „Versicherte brauchen dafür zuverlässige Informationen auf
dem neuesten Stand der Wissenschaft, die man ohne Medizinstudium versteht. Deshalb
haben wir gemeinsam mit unabhängigen Experten die AOK-Faktenboxen entwickelt“,
sagte Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, anlässlich
der Vorstellung am 26. Mai 2015.
Für die Faktenboxen arbeitet der AOK-Bundesverband mit ausgewiesenen
Experten in Sachen Patientenorientierung zusammen: Prof. Dr. Gerd Gigerenzer ist Direktor des Harding-Zentrums für Risikokompetenz am Max-PlanckInstitut für Bildungsforschung in Berlin. Das Zentrum entwickelt die Faktenboxen. Prof. Dr. Attila Altiner ist als Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin
der Universitätsmedizin Rostock für das Auswerten der wissenschaftlichen
Studien zuständig.
Die Boxen sind jeweils dreigeteilt: Auf Fragen rund um Nutzen und Risiken
von Behandlungen, Untersuchungen, Früherkennungstests und Arzneimitteln
folgt die Bewertung des Nutzens und des Schadens beziehungsweise der
möglichen Nebenwirkungen. Die Ergebnisse sind mit Grafiken und leicht
verständlichen Texten aufbereitet. Wer tiefer einsteigen will, findet dazu weitere Erläuterungen genauso wie Links zu den Quellen. Manche Boxen liefern
Patienten zusätzlich praktische Tipps für den Umgang mit Arzt und Apotheker
oder erklären den Versicherten, wie sie die Leistungen ihrer Krankenkasse in
Anspruch nehmen können.
In der ersten Runde entstanden so zunächst elf Faktenboxen:
• vier Faktenboxen zu den Nahrungsergänzungsmitteln Vitamin D und
Selen: Dabei geht es um Nutzen und Risiken im Hinblick auf Krebs,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei Vitamin D zusätzlich im Hinblick auf Knochenbrüche.
• Zwei zum Thema Impfen: eine zur Influenza-, eine zur Masern-MumpsRöteln-Impfung.
• Jeweils eine Faktenbox gibt es zum jährlichen Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs, zum Röntgen bei allgemeinen Schmerzen im
unteren Rücken, zur Behandlung eines Tennisarms mit Stoßwellen.
• Schließlich gibt es noch zwei Boxen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen mit den Themen Kinderkrankengeld und kieferorthopädische
Behandlungen.
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
Wer die Faktenboxen im Alltag nutzt, kann sicher sein, auf dem neuesten
wissenschaftlichen Stand zu sein: Was ist nachweislich wirksam, was nicht?
Von dieser Frage geleitet, listen die Boxen Nutzen, Risiken sowie mögliche
Schäden und Nebenwirkungen auf.
Dazu einige Beispiele rund um die frei verkäuflichen Nahrungsergänzungsmittel: In einer der beiden Vitamin-D-Boxen erfährt der Leser innerhalb weniger
Augenblicke, dass zusätzlich eingenommenes Vitamin D weder Krebs noch
Herz-Kreislauf-Erkrankungen verhindern – aber in Kombination mit Kalzium
zu mehr Magen-Darm-Erkrankungen führen kann. Die Antwort auf die häufig
gestellte Frage, ob Vitamin D vor Knochenbrüchen schützen kann, lautet:
Nur in Kombination mit Kalzium hilft es geringfügig. Im Gegenzug ist aber mit
mehr Magen-Darm-Erkrankungen zu rechnen.
Beim Thema Selen und Krebs zeigen die wissenschaftlichen Daten genauso
wie bei Selen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Es verhindert beides nicht.
Bei Männern über 50 Jahren zeigte sich, dass sie sowohl mit als auch ohne
Selen gleichermaßen von Prostatakrebs, Herz-Kreislauf-Vorfällen und Tod
betroffen waren.
Grundlage für persönliche Entscheidung
Ganz bewusst sprechen die Wissenschaftler in den Boxen allerdings keine
Empfehlungen aus. Der Leser soll Nutzen und Risiken selbst abwägen und
auf dieser Grundlage für sich persönlich eine Entscheidung treffen – oder gut
informiert ins Gespräch mit dem Arzt gehen.
Wie wichtig in Deutschland diese Form der Wissensaufbereitung ist, zeigte
erst kürzlich wieder eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK: In
einer bundesweiten repräsentativen Befragung zur Gesundheitskompetenz
zeigte sich, dass mehr als die Hälfte der GKV-Versicherten Schwierigkeiten
hat, gesundheitsrelevante Informationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und umzusetzen. Zudem schneiden die Deutschen im Vergleich zu
ihren europäischen Nachbarn unterdurchschnittlich ab. Nur etwas mehr als
vier von zehn Versicherten haben eine ausreichende oder ausgezeichnete
Gesundheitskompetenz, während es im EU-Durchschnitt mehr als fünf sind.
Dabei ist der Gewinn durch Gesundheitskompetenz groß: Wer gut über gesundheitliche Zusammenhänge Bescheid weiß, kommt beispielsweise seltener ins Krankenhaus, lebt gesundheitsbewusster, hält sich eher an die Behandlungsempfehlungen des Arztes – und hat ein geringeres Risiko, früh zu
sterben. Der AOK-Bundesverband arbeitet bereits an weiteren Faktenboxen.
Weitere Informationen unter:
www.aok.de/faktenboxen
www.aok-bv.de > Gesundheit > Gesundheitskompetenz
www.wido.de > Publikationen > WIdOmonitor > Gesundheitskompetenz
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
Kaltes Eis-Vergnügen
Mit Vanille und Schoko
schmeckt der Sommer noch besser
26.05.15 (ams). Sommerzeit ist Speiseeis-Zeit. Der jährliche Eisverbrauch in Deutschland liegt bei knapp acht Litern pro Kopf. Ob aus der Waffel, am Stiel oder im Becher: Vanille und Schoko sind die beliebtesten Eissorten – so der Bundesverband der Deutschen
Süßwarenhersteller und die Union der italienischen Speiseeishersteller. Vorn mit dabei
sind auch weitere Geschmacksklassiker wie Erdbeer-, Stracciatella-, Haselnuss- und
Joghurt-Eis. Und was es sonst noch Wissenswertes rund ums eiskalte Sommervergnügen
gibt, erklären AOK-Ernährungswissenschaftlerin Anita Zilliken und Thomas Ebel, Arzt im
AOK-Bundesverband.
Stimmt es, dass Eis eine Kalorienbombe ist?
Das kommt darauf an, für welches Eis man sich entscheidet. „Wenn Sie auf
den Kalorienverbrauch achten wollen, nehmen Sie am besten Wassereis.
Das ist auch noch dazu schön erfrischend“, sagt Anita Zilliken. Je nach
Größe sind es bei einem kleinen Wassereis nur zwischen 50 und knapp 100
Kalorien. Ein mittelgroßes Milchspeiseeis am Stiel oder in der Waffel bringt
es schon auf 130 bis 200 Kalorien.
Ich habe Diabetes – darf ich überhaupt Eis essen?
Die Zeiten, dass Diabetiker gar nicht oder nur Diabetiker-Produkte naschen
dürfen, sind vorbei. Genuss ist Lebensqualität, deshalb ist auch Eis erlaubt.
„Allerdings müssen Diabetiker den Nährwertgehalt einschätzen und auf ihren sonstigen Speiseplan abstimmen“, sagt AOK-Arzt Ebel. Wassereis lässt
den Blutzucker schneller ansteigen als Milcheis. Insulinpflichtige Diabetiker
können für die Kohlenhydrate Insulin spritzen. Aufpassen muss man beim
Berechnen mit der Menge des Eises bei Kugeln, denn sie sind sehr unterschiedlich groß. So hat eine Kugel normalerweise eine bis 1,5 Broteinheiten
(BE) oder Kohlenhydrateinheiten (KE). Bei einer großen Kugel können es aber
auch mal zwei BE sein. Wenn der Eisbecher noch Soßen oder das Sahnehäubchen oben drauf hat, müssen diese auch mit berechnet werden. Wem
das Einschätzen zu riskant ist, ist besser bedient mit Eis am Stiel oder aus
der Packung. Durch die Angaben zu den Kohlenhydraten auf der Verpackung
kann man sich mit Hilfe von BE-/KE-Tabellen gut orientieren.
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
Hygiene: Worauf muss ich beim Eis achten?
In Deutschland sind die Hygienestandards für Lebensmittel insgesamt sehr
hoch. Eisdielen müssen Hygienezertifikate vorweisen und werden kontrolliert.
Ob alles sauber zugeht, sehen Käufer auch daran, dass der Portionierer in
sauberem Wasser steht und nicht in einer dreckigen Brühe. Eis im Supermarkt muss bei mindestens minus 18 Grad Celsius gekühlt sein. „Packen
Sie Eis zuletzt in den Einkaufswagen und dann sofort in eine Kühltasche“,
sagt Zilliken. Auf dem Weg nach Hause sollte Eis ebenfalls in einer Kühl­
tasche transportiert werden, um die Kühlkette nicht zu unterbrechen. Ist das
Eis angetaut, ist es nämlich ein idealer Nährboden für Bakterien. Dasselbe
gilt auch für zu Hause angetautes Eis – es sollte nicht wieder eingefroren
werden. Zwar hält sich Eis in einer Kühltruhe zu Hause sehr lange, aber es
schmeckt nach einer Weile nicht mehr und bekommt eine gummiartige Konsistenz. Deshalb sollte man es rasch verzehren und keine großen Vorräte
anlegen.
Allergien: Worauf muss ich achten?
Allergiker sind es gewöhnt, die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln genau zu
prüfen. Und das gilt auch für den Eisgenuss. Manchmal verstecken sich im
Schokoeis beispielsweise auch Spuren von Nüssen. Die Verpackung von industriell gefertigtem Eis muss Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen
enthalten. Bei losem Eis sollte man den Verkäufer fragen. „Wer auf Nummer
sicher gehen will, bereitet sich sein Eis am besten selbst zu. Das macht nicht
nur Spaß, sondern sorgt für Sicherheit bei den Inhaltsstoffen und lässt sich
oft kalorienärmer gestalten als gekauftes Eis“, so Zilliken. Auch für Diabetiker
ist das sinnvoll, weil sie die Inhaltsstoffe gezielt aussuchen können.
Kalorienarm, lecker, lustig: Machen Sie Ihr eigenes Eis
Erdbeer-Vanille-Eis
Sie brauchen: 250 Gramm reife Erdbeeren, eine Orange, einen Esslöffel
Honig, eine halbe Vanilleschote, 200 Gramm Vollmilchjoghurt.
Waschen und säubern Sie die Erdbeeren gründlich. Anschließend die Orange
auspressen, die Vanilleschote längs aufschlitzen, das Mark herauskratzen.
Die Erdbeeren mit Orangensaft, Honig und Vanillemark im Mixer pürieren.
Den Joghurt zufügen und alles durchmixen. Die Masse in Eisförmchen geben. Mindestens drei Stunden ins Gefrierfach stellen. Noch besser geht’s
in der Eismaschine – eine gute Alternative für alle, die häufig ihr eigenes Eis
kreieren wollen.
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
Nährwerte:
Eine Portion enthält etwa 72 kcal, 2 g Eiweiß, 2 g Fett und 10 g anrechnungspflichtige Kohlenhydrate (0,8 BE/1 KE, Kohlenhydrateinheiten-Faktor).
Weitere Informationen :
www.aok.de > Gesundheit > Behandlung
> Programme für chronisch Kranke > Diabetes mellitus Typ 2
www.aok.de > Gesundheit > Behandlung
> Programme für chronisch Kranke > Diabetes mellitus Typ 1
www.aok.de > Gesundheit > Essen und Trinken
> Kalorienrechner > Eis
www.aok-mediathek.de > Video suchen
> Eis selbst gemacht
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Ausgabe 05 / 26.05.2015
Kühle Köstlichkeiten
Ob im Becher, am Stiel oder aus der Waffel: Bei fast acht Litern Eis liegt der
jährliche Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland. Schoko, Vanille, Haselnuss, Erdbeer –
die Geschmacksklassiker sind die beliebtesten Eissorten. Was so alles im Eis
steckt, darüber gibt entweder die Verpackung Auskunft oder der Verkäufer. Wer
auf Nummer sicher gehen will, kann sich sein Eis auch selbst zubereiten.
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
Gerissen oder gedehnt?
Verletzungen am Sprunggelenk
richtig erkennen und behandeln
26.05.15 (ams). Beim Joggen über eine Wurzel gestolpert, beim Springen im Volleyballspiel unglücklich gelandet – schon ist man mit dem Fuß umgeknickt. Vielleicht ist das
Sprunggelenk nur verstaucht, vielleicht ist aber ein Band gerissen. Woran Sie beides
erkennen, warum manche Menschen sich leichter den Knöchel verletzen als andere und
wie Sie schnell richtig handeln, erklärt Dr. Julian Bleek, Arzt im AOK- Bundesverband.
Das Sprunggelenk besteht aus vielen einzelnen Knochen, die wiederum von
Bändern gehalten werden. Es sorgt dafür, dass der Fuß schön beweglich
ist und sich gut in alle Richtungen bewegen kann. Die Kehrseite dieser Beweglichkeit: Knickt man um, werden die Bänder überdehnt, bei zu heftigem
Umknicken reißen sie auch.
Einteilung in Schweregrade
Dementsprechend unterteilen Ärzte das, was wir landläufig als „verstaucht“
bezeichnen, in mehrere Schweregrade:
1. Die Bänder sind nur überdehnt, aber nicht gerissen. Das Fußgelenk ist
weiterhin stabil. Dabei handelt es sich um eine sehr häufige, trotz oft
starker Schmerzen aber harmlose Verletzung. Viele Menschen sprechen
hier auch von Bänderzerrung.
2. Ein Band oder mehrere Bänder sind angerissen. Das Gelenk ist dadurch
schon etwas instabil geworden.
3. Ein Band oder mehrere Bänder sind gerissen. Das Gelenk ist dadurch
instabil geworden. Manche Leute hören dabei sogar so etwas wie einen
Knall, wenn das Band reißt.
Außenbänder häufiger verletzt als Innenbänder
Da die Füße sich leichter nach innen als nach außen drehen lassen, knickt
man auch häufiger nach innen um. Deshalb sind die Außenbänder auch
häufiger verletzt als die Innenbänder. Und tatsächlich gibt es Menschen, die
sich schneller als andere den Knöchel verstauchen. „Nicht jeder hat gleich
starke Bänder. Auch Menschen, die nach einer schweren Verstauchung eine Instabilität entwickeln, sind häufiger betroffen“, sagt Bleek. Zudem trifft
es Sportler besonders häufig: Etwa jede vierte Sportverletzung betrifft das
Sprunggelenk, so die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin.
Sportarten wie Fußball, Basketball oder Squash sind besonders prädestiniert
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
fürs Umknicken. Ob leicht oder stark umgeknickt, Verstauchungen bereiten
immer ziemlich starke Schmerzen. Oft stellt sich dann die Frage, ob man
zum Arzt muss oder nicht. Für Betroffene ist es nämlich zumeist kaum möglich, zwischen einem Riss und einer Dehnung (Zerrung) zu unterscheiden.
Die Stärke der Schmerzen sagt nicht unbedingt etwas über die Schwere der
Verletzung aus. Wer sich unsicher ist, ist beim Arzt grundsätzlich am besten
aufgehoben. Folgendes kann auf eine Dehnung beziehungsweise einen Riss
hindeuten:
• Dehnung: Das Gelenk tut weh und das umgebende Gewebe schwillt an.
Aber: Das Gelenk bleibt stabil. In der Regel kann man den Fuß nach ein
paar Tagen schon wieder normal bewegen. Bessern sich die Beschwerden nach ein paar Tagen nicht deutlich, ist vielleicht doch ein Band
gerissen.
• Riss: Wie bei der Überdehnung schwillt das Gelenk an und tut weh. Es
wird zudem instabil. Das heißt, man kann nicht mehr richtig gehen und
stehen und fühlt sich auf dem betroffenen Fuß unsicher. Ob ein Außenband gerissen ist, testet der Arzt unter anderem mit dem sogenannten
Aufklapptest. Lässt sich der hintere Teil des Fußes nach innen kippen,
deutet das auf ein gerissenes Außenband hin. Möglicherweise macht
er auch eine Magnetresonanztomografie (MRT) oder ein Ultraschall, um
seine Diagnose abzusichern.
Schnell handeln mit der PECH-Regel
Egal, ob der Verdacht auf Dehnung oder Riss lautet, wenn jemand umknickt,
sollte schnellstmöglich richtig gehandelt werden. Und zwar nach der sogenannten PECH-Regel. Die Abkürzung steht für:
• Pause
• Eis
• Compression, also Anlegen eines Druckverbands
• Hochlagerung
Ist nur ein Band gedehnt, werden die Beschwerden nach wenigen Tagen
in der Regel wieder vergessen sein. Eine Sportpause sollte man aber auf
jeden Fall einlegen, damit sich das Bein wieder erholen und der Fuß abschwellen kann. Verschwinden die Beschwerden nicht wieder, ist natürlich
der Gang zum Arzt nötig. Ist ein Band gerissen, wird selbst dies meist ohne Operation, sondern lediglich mit einer Schiene behandelt. Dadurch soll
das Band geschont werden, damit es wieder zusammenwachsen kann.
Verletzung gut auskurieren
Ob leicht gestaucht oder schwer verstaucht mit Bänderriss: Es ist auf jeden
Fall wichtig, die Verletzung gut auszukurieren. Denn gerade nach schweren
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
Verstauchungen ist die Gefahr größer, dass das Gelenk instabil bleibt und
man sich umso leichter wieder verletzt. Um einer erneuten Verstauchung
vorzubeugen, sind Kräftigungs- und Koordinationsübungen sinnvoll, die man
zum Beispiel mit einem Balancebrett machen kann.
Weitere Informationen unter:
www.aok.de > Gesundheit > Gesundheitsinfos > Medizinische Informationen
> Beschwerden nach Körperregion > Bewegungsapparat
> Verrenkung, Verstauchung des Sprunggelenks
www.aok-mediathek.de > Meistgesehen
> Übungen für die Sprunggelenke
www.gesundheitsinformation.de > Themen von A bis Z
> Verstauchung des Sprunggelenks
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Ausgabe 05 / 26.05.2015
Individuelle Gesundheitsleistungen?
Patienten sollten sich Zeit
für die Entscheidung nehmen
26.05.15 (ams). Jeder dritte gesetzlich Versicherte hat im vergangenen Jahr mindestens
ein Angebot für eine sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erhalten. Die
IGeL-Quote stieg von 29,9 Prozent im Jahr 2012 auf mittlerweile 33,3 Prozent. Im Jahr
2001 waren es noch 8,9 Prozent. Das zeigt die aktuelle Versichertenbefragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). „Wägen Sie bei den angebotenen Leistungen
Nutzen, Risiko und Kosten ab“, rät Klaus Zok, Autor des WIdOmonitors.
Etwa 20 Millionen gesetzlich Versicherte haben im vergangenen Jahr Erfahrung mit privaten Zusatzleistungen gemacht. Die aktuelle Versichertenbefragung (WIdOmonitor) basiert auf einer bundesweit repräsentativen Erhebung
unter gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren, die in der Zeit vom 9. Januar bis
18. Februar 2015 telefonisch befragt wurden. „IGeL sind ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Serviceleistungen, die medizinisch
nicht notwendig sind und deshalb nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören“, erklärt der WIdO-Wissenschaftler Zok. „Die
Patienten müssen sie daher selbst bezahlen.“
Wichtige Ergebnisse der Befragung: IGeL werden Frauen wesentlich häufiger
angeboten als Männern. Die Initiative geht in der Mehrzahl der Fälle von den
Ärzten aus (72,6 Prozent). Hauptzielgruppe für IGeL-Angebote sind einkommensstarke und gebildete Versicherte.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Am häufigsten bieten niedergelassene Ärzte Ultraschalluntersuchungen
(24,8 Prozent), im Wesentlichen zur Krebsfrüherkennung bei Frauen, und
Leistungen zur Glaukom-Früherkennung (17,6 Prozent) an. Rund elf Prozent
der Angebote entfallen auf Medikamente, Heil- und Hilfsmittel (11,4 Prozent) sowie Blutuntersuchungen und Laborleistungen (11,2 Prozent). In 8,2
Prozent der Fälle werden Frauen weitere ergänzende Krebsfrüherkennungen
angeboten.
Spitzenreiter bei den IGeL sind Frauenärzte: Auf sie entfallen rund 30,1
Prozent der privatärztlichen Leistungen. Augenärzte haben einen Anteil von
20,5 Prozent, Praktische Ärzte und Allgemeinmedizin von 19,1 Prozent und
Orthopäden von 10,9 Prozent. Danach folgen Hautärzte mit 5,7 Prozent und
Urologen mit 4,6 Prozent. „Gemessen an der Größe der einzelnen Arztgruppen zeigt sich, dass Fachärzte deutlich häufiger private Zusatzleistungen
anbieten als Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner“, resümiert Zok. Au-
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
genärzte bieten hochgerechnet im Durchschnitt pro Jahr mehr als sieben Mal
so häufig IGeL an wie Allgemeinmediziner. Frauenärzte erreichen das Fünffache. Orthopäden, Hautärzte und Urologen liegen beim Drei- bis Vierfachen.
Nicht immer halten sich Ärzte beim Umgang mit privaten Zusatzleistungen an
rechtliche Vorgaben. Lediglich bei 44,5 Prozent der befragten IGeL-Patienten
gab es vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und
Patient, obwohl dies so vorgeschrieben ist. Mehr als jeder zehnte befragte
Patient (11,8 Prozent) erhielt keine Rechnung über die erbrachte Leistung.
Tipps zum Umgang mit IGeL
„Private Zusatzleistungen sind nie dringend“, betont WIdOmonitor-Autor Zok.
Zum Umgang mit IGeL gibt er gesetzlich Versicherten folgende Tipps:
• Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausführlich über den
Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung aufklären.
• Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Beratung und Behandlung
sollten nicht am gleichen Tag stattfinden.
• Informieren Sie sich umfassend. Sie können auch bei Ihrer AOK nachfragen.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf die Behandlung nur privat in Rechnung stellen, wenn er Sie vorher auf die Pflicht zur Kostenübernahme hingewiesen
hat und Sie schriftlich zugestimmt haben. In dem Vertrag sollte jede einzelne Leistung und die voraussichtliche Honorarhöhe genannt werden.
• Nach der Behandlung sollten Sie eine Rechnung erhalten, in der die einzelnen Leistungen aufgelistet sind. Pauschale Honorare sind unzulässig,
genauso wie Barzahlungen ohne Beleg.
Mehr Informationen zum Thema:
www.wido.de
www.aok-igelratgeber.de
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Ausgabe 05 / 26.05.2015
ams-Serie „Frauengesundheit“ (5)
Alles in Ordnung? Vorsorgetermine
geben Schwangeren Sicherheit
26.05.15 (ams). Ein Baby ist unterwegs – das ist für künftige Eltern eine aufregende Zeit.
Wichtig ist, dass Schwangere Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen. „Ziel
dieser Termine ist es, Risiken für Mutter und Kind frühzeitig zu erkennen“, sagt Dr. Eike
Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband.
Schwangere haben Anspruch auf
ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Kosten
dafür übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen. Die regelmäßigen
Untersuchungen dienen dazu, die
Entwicklung des Kindes und die
Gesundheit der Mutter zu kontrollieren. Werdende Mütter sollten sie
auch dann nutzen, wenn sie sich
gesund fühlen.
Bei einem normalen Verlauf der
Schwangerschaft ist in der Regel Regelmäßige Checks in der Schwangerschaft sind wichtig.
Dieses Foto aus der Rubrik „Prävention/Vorsorge“ können Sie bei
alle vier Wochen ein Check vorge- Quellen­angabe „AOK-Mediendienst“ kostenfrei verwenden. Weitere Fotos
sehen, in den letzten zwei Mona- auch zu anderen Themen: www.aok-bv.de > Presse > AOK-Bilderservice
ten vor der Geburt alle 14 Tage.
Bei einer Risikoschwangerschaft
kommen weitere Untersuchungstermine dazu. Übrigens: Wer berufstätig ist,
kann sich für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freistellen
lassen, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht.
Die Vorsorge beginnt, sobald die Schwangerschaft festgestellt ist. Bei diesem
Termin erhalten Frauen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt einen Mutterpass,
in den alle Untersuchungsergebnisse und Befunde eingetragen werden.
Schwangere sollten ihn zu jedem Arzttermin mitbringen. Der Mutterpass ist
ein persönliches Dokument. Arbeitgeber und Behörden dürfen eine Einsichtnahme nicht verlangen.
Bei allen Vorsorgeterminen wird die Schwangere beraten und untersucht.
Der Arzt oder die Hebamme notieren beispielsweise den Blutdruck und das
Gewicht, analysieren den Urin und ertasten den Stand der Gebärmutter. Die
Lage des Kindes und seine Herztöne überprüfen sie ebenfalls. Zudem wird
das Blut der werdenden Mutter auf Infektionen untersucht. Dabei wird auch
geprüft, ob sie ausreichend Antikörper gegen Röteln hat. Die Schwangere
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Ratgeber
Ausgabe 05 / 26.05.2015
bekommt die Empfehlung, einen freiwilligen HIV-Test zu machen. Weiterhin
werden die Blutgruppe und der Rhesus-Faktor bestimmt, um mögliche Unverträglichkeiten zwischen Mutter und Kind zu erkennen.
Zur Schwangerschaftsvorsorge gehören auch drei Ultraschalluntersuchungen. Bei Auffälligkeiten kommen weitere Untersuchungen dazu, deren Kosten
die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls übernehmen.
Schwangere sollten auch die Möglichkeit nutzen, sich ausführlich beraten
zu lassen. So sollten Frauen mit Kinderwunsch bereits vor einer Schwangerschaft Folsäure einnehmen und die Einnahme in den ersten Schwangerschaftswochen fortsetzen. Der Arzt oder die Hebamme können werdenden
Müttern auch erklären, wie sie ausreichend Jod zu sich nehmen und durch
eine richtige Mundhygiene Karies bei ihrem Kind vorbeugen können. Während der Schwangerschaft sollten sie weder rauchen noch Alkohol trinken.
Empfehlenswert sind eine ausgewogene Ernährung und Sport in Maßen. In
Kursen zur Geburtsvorbereitung und Schwangerschaftsgymnastik können
sich Frauen auf die Entbindung vorbereiten.
Zwei Nachsorgetermine nach der Entbindung
Empfehlenswert ist es auch, dass Frauen die beiden Nachsorgetermine
wahrnehmen. Sie stehen in der ersten Woche und zwischen der sechsten
und achten Woche nach der Geburt des Kindes an.
Werdende Eltern wünschen sich ein gesundes Kind – deshalb nehmen auch
gesunde Schwangere zusätzliche Leistungen in Anspruch, die ihr Frauenarzt
ihnen anbietet. Da diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen
(IGeL) nicht medizinisch notwendig sind, müssen die Versicherten sie selbst
bezahlen. Sinnvoll ist es, sich genau zu erkundigen welchen Nutzen und
welche Risiken die angebotenen Leistungen haben. Das gilt besonders für
Untersuchungen zur Pränataldiagnostik, bei denen Entwicklungsstörungen
und Behinderungen des Kindes erkannt werden sollen. Informationen über
individuelle Gesundheitsleistungen enthält auch der Beitrag auf den Seiten
11 und 12 dieser Ausgabe.
Weitere Informationen zum Thema:
www.aok.de > Gesundheit > Vorsorge > Gesundheitsvorsorge für Schwangere
www.aok.de/familie > Schwangerschaft und Geburt
www.g-ba.de > Richtlinien > Mutterschafts-Richtlinie
www.familienplanung.de > Schwangerschaft > Schwangerschaftsvorsorge
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Ausgabe 05 / 26.05.2015
Kurzmeldungen
So viele teure neue Medikamente wie nie zuvor
26.05.15 (ams) Nie zuvor kamen so viele neue Arzneistoffe auf den deutschen Markt und nie waren so viele teure Medikamente darunter. Das geht
aus der aktuellen Arzneimittelklassifikation des GKV-Arzneimittelindexes
hervor, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) im Mai 2015
veröffentlicht hat. Mit den 45 neu eingeführten Wirkstoffen ist 2014 das
Niveau der Vorjahre deutlich übertroffen worden. So wurden 2013 nur 26
neue Arzneimittel eingeführt, im bisherigen Spitzenjahr 2009 waren es 36.
Mit 14 Medikamenten befinden sich unter den Neueinführungen ungewöhnlich viele sogenannte Orphan Drugs, also Arzneimittel, die für die Behandlung seltener Erkrankungen zugelassen und nur für sehr wenige Patienten
nutzbar sind. Gleichzeitig gab es unter den neuen Arzneimitteln noch nie so
viele teure Packungen. Bei den 45 Neueinführungen hatten acht verordnete
Wirkstoffe mindestens eine Packung mit einem Preis über 10.000 Euro.
Weitere Informationen:
www.wido.de > Aktuelles
Ausgezeichnete AOKs
26.05.15 (ams). Im Wettbewerb „TOP SERVICE Deutschland 2015“erreichte die AOK Hessen Platz eins. Zusätzlich bekam sie einen Sonderpreis
in der Kategorie „Krankenkassen“. Damit wurden Serviceaktivitäten der
AOK Hessen zum achten Mal hintereinander prämiert. Grundlage hierfür
ist eine persönliche Befragung von 100 ausgewählten Kunden sowie eine
empirische Analyse, wie die Wertschöpfung des Unternehmens in sieben
relevanten Dimensionen vom Kunden wahrgenommen wird. Die AOK Plus
in Sachsen und Thüringen ist von der Deutschen Gesellschaft für Qualität
und der forum!Marktforschung GmbH als „Kundenchampion 2015“ ausgezeichnet worden. Punkten konnte die AOK PLUS besonders beim Image
und bei der Kundenzufriedenheit. Der Wettbewerb „Deutschlands Kundenchampions“ basiert auf einer wissenschaftlich fundierten Studie, die das
Kundenbeziehungsmanagement von Unternehmen anhand einer repräsentativen Kundenbefragung analysiert und im Rahmen eines bundesweiten
Benchmarkings vergleicht.
Weitere Informationen:
www.aok.de/hessen > Presse
www.aokplus-online.de > Presse > Pressemitteilungen
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Ausgabe 05 / 26.05.2015
Unser Service für Sie
Gesundheitstage 2015
2. Juni 2015: Aktionstag gegen den Schmerz
Rund acht Millionen Menschen in Deutschland haben laut der Deutschen
Schmerzgesellschaft (DGSS, www.dgss.org) chronische Schmerzen. Deshalb setzt sich die Deutsche Schmerzgesellschaft dafür ein, mehr Bewusstsein für das Leiden zu schaffen, die Forschung voranzutreiben und die Aus- und
Weiterbildung sowie die Versorgung zu verbessern. Mit dem Aktionstag gegen
den Schmerz will die DGSS Schmerzpatienten und ihren Angehörigen die
Möglichkeit geben, sich über Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten zu
informieren und beraten zu lassen.
5. Juni 2015: Internationaler Tag der Umwelt
Trotz unbestreitbarer Fortschritte in der Umweltpolitik sind negative Umwelteinflüsse nach wie vor mit dafür verantwortlich, dass Kinder an Asthma, Allergien oder Neurodermitis erkranken. Nach Angaben des Aktionsprogramms
Um­welt und Gesundheit (www.apug.de) hat sich der Gesundheitszustand von
Kindern und Jugendlichen in den vergangenen 20 Jahren deutlich verschlechtert. In Erinnerung an die Eröffnung der UN-Konferenz zum Schutz der Umwelt
am 5. Juni 1972 in Stockholm haben die Vereinten Nationen diesen Tag zum
jährlichen „Tag der Umwelt“ erklärt. Die deutsche Bund-Länder-Konferenz der
Umweltminister hat sich 1976 diesem Datum angeschlossen. Ansprechpartner für die deutsche Kampagne ist das Umweltbundesamt
(www.umweltbundesamt.de).
6. Juni 2015: Sehbehindertentag
Mit dem sogenannten Sehbehindertentag haben es sich die Initiatoren des
Gesundheitstages zum Ziel gemacht, Menschen mit und ohne Sehbehinderung zueinander zu bringen. Sie sollen aufeinander zugehen und diesen Tag
gemeinsam gestalten. Ins Leben gerufen und organisiert wird der Tag vom
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV, www.dbsv.org), der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD, www.ekd.de) und der Arbeitsstelle
Pastoral für Menschen mit Behinderung der Deutschen Bischofskonferenz
(www.behindertenpastoral-dbk.de).
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Ausgabe 05 / 26.05.2015
6. Juni 2015: Tag der Organspende
Obwohl laut Umfragen rund 70 Prozent der Deutschen nichts gegen eine
Organentnahme nach ihrem Tod hätten, stehen etwa 11.000 Patienten in
Deutschland auf der Warteliste, weil es nicht genügend Spender gibt. Jährlich
sterben fast 1.100 Menschen, weil es zu wenig Spenderorgane gibt.
Seit dem 1. November 2012 gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Demnach werden alle Bürger in einem geregelten Verfahren über die Organspende
informiert und regelmäßig zu einer persönlichen Erklärung aufgefordert, ob
sie einer Organspende zustimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklären
möchten. Zuvor war mit der sogenannten erweiterten Zustimmungslösung
eine Organspende nach dem Tod nur möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen im Todesfall zugestimmt haben.
So legte es das Transplantationsgesetz von 1997 fest.
Für die meisten Menschen ist es schwierig, sich für oder gegen eine Organspende am Ende des Lebens zu entscheiden. Deshalb hat die AOK eine Entscheidungshilfe entwickelt, die beim Abwägen der Argumente unterstützen
kann (www.aok.de > Gesundheit > Gesundheitsinfos > Medizinische Entscheidungshilfen). Mit dem Tag der Organspende wollen Selbsthilfeverbände,
Dialyse- und Transplantationszentren Angst und Vorurteile zum Thema abbauen
und über Organspende aufklären. Die AOK unterstützt den Organspendetag
finanziell im Rahmen der Selbsthilfeförderung. Der Tag der Organspende
wurde 1983 von verschiedenen Patientenverbänden und Organisationen ins
Leben gerufen und auf den ersten Samstag im Juni gelegt. Ansprechpartner
für den Aktionstag sind unter anderem der Bundesverband Niere (www.bundesverband-niere.de), der Bundesverband der Organtransplantierten (www.
bdo-ev.de) und die Initiative der Deutschen Stiftung Organtransplantation
(www.fuers-leben.de). Weitere Infos zur Organspende gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.organspende-info.de).
10. Juni 2015: Kindersicherheitstag
Schätzungen zufolge müssen jährlich rund 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Deutschland wegen eines Unfalls ärztlich behandelt werden. Damit
gehören Unfälle zu den höchsten Gesundheitsrisiken von Kindern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“ (www.kindersicherheit.
de) hat es sich mit dem Kindersicherheitstag zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit hierauf aufmerksam zu machen und Maßnahmen zur Verhütung
von Kinderunfällen zu entwickeln. Viele Unfälle sind vermeidbar. Um die Eltern
umfassend über Unfallrisiken aufzuklären, geben die gesetzlichen Krankenkassen mit weiteren Partnern die „Merkblätter Kinder­unfälle“ heraus. Um
Kinder zu mehr körperlicher Aktivität zu motivieren, hat die AOK Rheinland/
Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Schulministerium Nordrhein-Westfalen
und der Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg die Initiative „Fit
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Ausgabe 05 / 26.05.2015
durch die Schule“ (www.fitdurchdieschule.de) gegründet. So können Kinder und Jugendliche in Schulen und Vereinen zunächst mit altersgerechten
Übungen ihre Koordination, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Kraft
verbessern. Ein ähnliches Ziel verfolgt die AOK mit ihrer Initiative „Gesunde
Kinder – gesunde Zukunft“ (www.aok.de/familie). Die Kampagne vereint eine
Vielzahl unterschiedlicher Präventionsprojekte, die ein gesundes Heranwachsen von Kindern fördern.
13. bis 21. Juni 2015: Aktionswoche Alkohol
Ob auf Partys, bei Geburtstagen oder in der Kneipe: Alkohol ist in Deutschland
allgegenwärtig. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen
(www.dhs.de) sind 1,77 Millionen Männer und Frauen im Alter zwischen 18
und 64 Jahren alkoholabhängig. Jährlich sterben etwa 74.000 Menschen aufgrund eines riskanten Alkoholkonsums oder durch den kombinierten Konsum
von Alkohol und Tabak. Erwachsene und Jugendliche für einen maßvollen
Alkoholkonsum zu gewinnen, ist deshalb das Hauptziel der bundesweiten
Aktionswoche „Alkohol? Weniger ist besser!“ (www.aktionswoche-alkohol.de),
die alle zwei Jahre stattfindet.
21. Juni 2015: Deutscher Lebensmittel-Allergietag
Immer mehr Menschen in Deutschland leiden an einer Allergie. Dabei werden
Lebensmittel-Unverträglichkeiten immer bedeutender: Die Zahl der behandlungsbedürftigen Nahrungsmittelallergiker wird auf fünf bis sieben Prozent
geschätzt. Häufig sind gerade die als gesund eingestuften Lebensmittel Auslöser der Beschwerden, die sich durch Blähungen, Durchfall, Hautausschlag,
Asthma oder Kreislaufversagen bemerkbar machen. Weitere Infos zum Thema
gibt es beim Deutschen Allergie- und Asthmabund e. V. (www.daab.de).
26. Juni 2015: Internationaler Anti-Drogentag
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind weltweit etwa 25 Millionen
Menschen drogenabhängig. Jedes Jahr sterben 200.000 Menschen daran. Zu
den verbotenen Drogen kommt das Problem des stetig steigenden Konsums
legaler Drogen wie Alkohol und Tabak. 1987 haben die Vereinten Nationen (UN)
den 26. Juni zum weltweiten Anti-Drogentag erklärt. Ziel der UN ist neben
der Suchtprävention auch der Kampf gegen die Produzenten von Schlafmohn
und Kokain. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sterben in Deutschland jedes Jahr mindestens 110.000 Men-
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Ausgabe 05 / 26.05.2015
schen an den Folgen des Tabakkonsums, weitere 40.000 Todesfälle gehen
auf das Konto des schädlichen Alkoholkonsums. Die gesundheitlichen und
volkswirtschaftlichen Schäden durch Suchtmittelkonsum sind beträchtlich.
In Deutschland leben nach Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)
14,7 Millionen Raucher. Etwa 1,8 Millionen Menschen haben laut den BMGZahlen eine Alkoholsucht, rund 600.000 weisen einen problematischen Konsum von Cannabis und anderen illegalen Drogen auf. Laut Schätzungen sind
2,3 Millionen Menschen von Medikamenten abhängig. 500.000 Menschen
zeigen ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten und
Schätzungen zufolge gelten 560.000 Menschen als internetabhängig. Laut
dem Drogen- und Suchtbericht 2014 stellt bei den synthetischen Substanzen die zunehmende Verbreitung von Methamphetamin – bekannt als „Crystal
Meth“ – ein Problem dar. Aufgrund illegaler Drogen starben im Jahr 2013
1.002 Menschen. Damit ist die Zahl nach einem jahrelangen Rückgang wieder leicht angestiegen. 2012 waren es 944 Tote. Auch die AOK macht sich
in der Suchtprävention stark. Zum Beispiel engagiert sich die AOK besonders
gegen das Rauchen – sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen. Sie
bietet deshalb regionale und internetbasierte Kurse zur Raucherentwöhnung
(www.ich-werde-nichtraucher.de) und Kampagnen für Jugendliche an, wie das
Programm „Be Smart – Dont´t Start“ (www.besmart.info) in Zusammenarbeit
mit vielen Schulen. Einige Angebote der AOK zur Suchtprävention richten sich
auch direkt an Eltern (www.starke-eltern.de) und bieten ihnen Unterstützung.
Die Gesundheitstage werden laufend aktualisiert. Mehr zu den Terminen 2015,
Links zu Texten sowie Bilder und O-Töne zu einzelnen Gesundheitstagen unter:
www.aok-presse.de > Gesundheitstage
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