Erläuterungen - Gemeinde Hölstein

Erläuterungen und Anträge
zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung
vom 16. März 2015
Traktandum 1
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2014
Kurzfassung des Protokolls:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2014.
Zulassung von Bild- und Tonaufnahme an der heutigen Versammlung.
Applaus zu Ehrungen:
- Janosch Kränzle (18): verschiedene Tenniserfolge auf regionaler und nationaler Ebene
- Nicolas Kränzle (16): Schweizer Cupsieger der U16 Mannschaft des FCB und weitere Erfolge
- Tobias Fankhauser (25): dritter Platz an den Handbike-Weltmeisterschaften in den Kategorien
Staffel und Strassenrennen
Kenntnisnahme von Informationen des Gemeinderates über das Thema eines möglichen Asylverfahrenszentrums am Standort Holdenweid.
2. Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2019 der Einwohnergemeinde.
3. Genehmigung des Budgets 2015 der Einwohnergemeinde unter vorgängiger Ablehnung eines Antrages auf Verzicht von Einsparungen bei den Schulnachrichten.
4. Erteilung eines Brutto-Kredits über CHF 224‘000.00 für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Verbundfeuerwehr Frenke.
5. Zustimmung zur Änderung des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung durch die „Mutation
Gefahrenzone Gugen“ mit Erlass des Waldbaulinienplanes Gugen, zur Änderung des Bau- und Strassenlinienplanes Finelen durch die „Mutation Waldbaulinie Kirchrainstrasse“ sowie zur Änderung des
Waldbaulinienplanes Lampenbergerweg durch die „Mutation 2014“.
6. Genehmigung des Generellen Entwässerungsplans der Gemeinde Hölstein.
7. Genehmigung des Reglementes über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund und des
Reglementes über die Parkraumbewirtschaftung unter vorgängiger Zustimmung eines Antrages auf
Befristung auf zwei Jahre Erfahrungszeit.
8. Erteilung eines Brutto-Kredits über CHF 175‘000.00 für den Ausbau des Parkplatzes Kirchmatt unter
vorgängiger Ablehnung eines Antrages auf sofortigen Vollausbau, Ablehnung eines Antrages auf Beschränkung auf einen Mergel- oder Kiesplatz und Ablehnung eines Antrages auf Ausbau-Verzicht.
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9. Mitteilungen unter Verschiedenem:
- Demission von Gemeinderat Michael Tschudin per 30. Juni 2016.
- Einladung zum Neujahrsapéro am Neujahrstag um 16.00 Uhr in der Bürgerstube.
10. Verabschiedungen:
- Jacqueline Schwander als Mitglied des Wahlbüros während zwei Jahren wegen Wegzugs aus der
Gemeinde
11. Wortmeldungen bei der Umfrage:
- Irene Stübi: Zukunft des leerstehenden Polizeipostens.
- Antwort Gemeindepräsidentin: Kanton will die Liegenschaft verkaufen. Ein Verkaufsangebot an
die Gemeinde musste der Gemeinderat wegen fehlendem Bedarf und fehlenden finanziellen Mitteln ablehnen.
Das vollständige Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom ist ab
unter
www.hoelstein.ch/Gemeindeversammlung abrufbar oder kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen
werden.
Antrag
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2014 sei zu genehmigen.
Traktandum 2
Projektierungskredit von CHF 24‘000.00 für die Neugestaltung des Schulhausplatzes Holde
Der Schulhausplatz Holde hat verschiedenen Bedürfnissen zu dienen. Er ist in erster Linie Pausenplatz für
rund 80 Schulkinder. Auf ihm finden aber auch Aktivitäten der Feuerwehr statt und abends wird auf ihm
parkiert.
Der Gemeinderat strebt eine Neugestaltung des Platzes an. Für die Schulkinder soll das heutige Areal mit
Spielgeräten und Sitzelementen aufgewertet werden. Das alte Pausendach muss aus bautechnischen
Gründen ersetzt werden und wird leicht verlängert. Grosse Teile des Platzbelages müssen saniert werden.
Die Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge muss weiterhin jederzeit uneingeschränkt sein. Die Ausfahrt in die
Bennwilerstrasse soll für die Feuerwehrfahrzeuge verbessert werden. Feuerwehrleute im Einsatz müssen
ihre Autos unmittelbar beim Magazin parkieren können. Für andere Automobilisten soll das ganze Areal
aber künftig Tag und Nacht nicht zugänglich sein mit Ausnahme von kurzem Güterumschlag und einer
Parkiermöglichkeit für Gehbehinderte.
Anhand von Ergebnissen aus einer Arbeitsgruppe wurden erste Skizzen mit grober Aufwandschätzung
erstellt. Es muss mit Kosten von CHF 320‘000.00 gerechnet werden. Für die Ausarbeitung eines verbindlichen Projektes mit Kostenvoranschlag wird mit einem Planungsaufwand von CHF 24‘000.00 gerechnet,
wofür jetzt ein Projektierungskredit beantragt wird. Der Baukredit soll dann einer nächsten Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Die Bauarbeiten sind auf die Sommerferien 2016 geplant.
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Die Informationsveranstaltung vom 26. Januar 2015 hat gezeigt, dass ein solches Vorhaben mit seinen
unterschiedlichen Aspekten trotz derzeit finanziell engem Rahmen für die Gemeinde im Interesse von
Schule und Feuerwehr mehrheitsfähig ist.
Die erst im Skizzenstadium vorhandenen Planentwürfe sind ab 5. März 2015 unter www.hoelstein.ch/Gemeindeversammlung abrufbar oder können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Antrag
Es sei für die Planung einer Neugestaltung des Schulhausplatzes Holde ein Projektierungskredit über
CHF 24‘000.00 zu bewilligen.
Traktandum 3
Nachtragskredit über CHF 40‘000.00 zum Projektierungskredit von CHF 30‘000.00 für die Strassensanierung Ribigasse – Stutzweg
Die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2014 hat für die Inangriffnahme der Strassensanierung auf der
Strecke Ribigasse und Stutzweg einen Projektierungskredit über CHF 30‘000.00 genehmigt. Das beauftragte Ingenieurunternehmen rät angesichts der topografischen Verhältnisse und weiterer spezieller Umstände, schon im Projektierungsstadium durch Fachfirmen Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen. Es handelt sich dabei um:
-
geologisch-geotechnische Untersuchungen im Hangbereich
Untersuchung von Belag und Fundationsschicht im Waldabschnitt
Überprüfung eines früheren Altlastenstandortes am Fuss des Hangs
Gemäss eingeholten Offerten ist für diese Untersuchungen mit einem Aufwand von CHF 38‘000.00 zu
rechnen. Bei den Massnahmen handelt es sich nicht um Zusatzleistungen, sondern lediglich um vorgezogene Arbeiten, wie sie spätestens im Rahmen der Ausführung angefallen wären. Im Interesse klarer Fakten
schon bei der Kostenermittlung scheint es sinnvoll, den Baugrund vorgängig zu untersuchen.
Wegen nicht ausreichender Höhe des bewilligten Projektierungskredits wird deshalb heute ein Nachtragskredit gestellt.
Antrag
Es sei zum bestehenden Projektierungskredit über CHF 30'000.00 für die Strassensanierung Ribigasse –
Stutzweg ein Nachtragskredit über CHF 40‘000.00 für Baugrunduntersuchungen zu bewilligen.
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Traktandum 4
Nachtragskredit über CHF 58‘000.00 zum Budget 2015 für eine Netzerweiterung des Wärmeverbundes
Rübmatt
Die private Bauherrschaft für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern am Bündtenweg hat sich für einen
Anschluss am Wärmeverbund der Gemeinde interessiert. Die Berechnung durch ein Fachunternehmen
rechnet mit folgenden Kosten für eine Netzerweiterung:
-
Tiefbau
Rohrbau
Wärmezähler
Planung
Reserve und Rundung
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
20‘700.00
20‘500.00
1‘500.00
7‘000.00
8‘300.00
58‘000.00
Die Tiefbauarbeiten fallen durch die Koordination mit anderen Werkleitungen günstiger aus, als wenn der
Graben allein für die Leitung des Wärmeverbundes erstellt werden müsste. Die Option eines gleichzeitigen Anschlusses von Nachbargrundstücken ist noch nicht spruchreif und deshalb in den Kosten nicht einberechnet.
Den Investitionskosten der Gemeinde stehen Anschlussgebühren von voraussichtlich CHF 31‘500.00
gegenüber sowie die wirtschaftlich interessante Grösse der beiden Objekte in der jährlichen Betriebsrechnung.
Wegen fehlender Budgetmittel wird heute ein Nachtragskredit zum Budget 2015 betreffend den Eigenwirtschaftsbetrieb des Wärmeverbundes beantragt.
Antrag
Es sei zum Budget 2015 ein Nachtragskredit über CHF 58‘000.00 für die Netzerweiterung des Wärmeverbundes Rübmatt zu bewilligen.
Traktandum 5
Änderung von Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft durch die Mutation Weigist
Im Gebiet Weigist zwischen Bennwilerstrasse und Biretenweg ist eine Wohnüberbauung mit elf Wohnungen realisiert worden. Die Garagen und Parkplätze sind entlang der Bennwilerstrasse eingeplant worden.
Aufgrund des vorhandenen Bedarfs sollen zusätzlich Autoabstellplätze geschaffen werden. Aufgrund der
Platzverhältnisse muss dafür angrenzendes Landwirtschaftsland einbezogen werden. Zur Kompensation
wird ein flächengleicher Abtausch mit Bauland im oberen Bereich der Parzelle angestrebt. Eine solche
Änderung ist nur möglich, wenn der Zonenplan Siedlung und der Zonenplan Landschaft angepasst werden. Es geht um eine Fläche von 53.5 m2.
Bei der gleichen Gelegenheit soll die früher im Bereich der heutigen Überbauung bestandene Hecke planerisch aufgehoben und durch eine Neupflanzung am Rand der Bauparzelle ersetzt werden.
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Die Plandokumente lagen im Rahmen des vorgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens
vom 5. bis 19. Februar öffentlich auf. Diese Frist endete nach der Drucklegung der Gemeindeversammlungserläuterungen, so dass hier noch keine Angaben zu allfälligen Eingaben möglich sind. Das zum
Beschluss vorliegende Dokument (Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft, Mutation Weigist)
kann allerdings zusammen mit dem Planungsbericht inkl. Mitwirkungsbericht vorgängig der Gemeindeversammlung eingesehen werden. Nach der Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung unterliegen die Planungsdokumente dem Auflage- und Einspracheverfahren gemäss Raumplanungsund Baugesetz. Es erfolgt eine entsprechende Publikation.
Plan und Bericht sind ab 5. März 2015 unter www.hoelstein.ch/Gemeindeversammlung abrufbar oder
können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Antrag
Der Änderung des Zonenplans Siedlung und des Zonenplans Landschaft durch die Mutation Weigist sei
zu genehmigen.
Hölstein, im Februar 2015
Gemeinderat Hölstein
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