Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. März 2015 Traktandum 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2014 Kurzfassung des Protokolls: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2014. Zulassung von Bild- und Tonaufnahme an der heutigen Versammlung. Applaus zu Ehrungen: - Janosch Kränzle (18): verschiedene Tenniserfolge auf regionaler und nationaler Ebene - Nicolas Kränzle (16): Schweizer Cupsieger der U16 Mannschaft des FCB und weitere Erfolge - Tobias Fankhauser (25): dritter Platz an den Handbike-Weltmeisterschaften in den Kategorien Staffel und Strassenrennen Kenntnisnahme von Informationen des Gemeinderates über das Thema eines möglichen Asylverfahrenszentrums am Standort Holdenweid. 2. Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2019 der Einwohnergemeinde. 3. Genehmigung des Budgets 2015 der Einwohnergemeinde unter vorgängiger Ablehnung eines Antrages auf Verzicht von Einsparungen bei den Schulnachrichten. 4. Erteilung eines Brutto-Kredits über CHF 224‘000.00 für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Verbundfeuerwehr Frenke. 5. Zustimmung zur Änderung des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung durch die „Mutation Gefahrenzone Gugen“ mit Erlass des Waldbaulinienplanes Gugen, zur Änderung des Bau- und Strassenlinienplanes Finelen durch die „Mutation Waldbaulinie Kirchrainstrasse“ sowie zur Änderung des Waldbaulinienplanes Lampenbergerweg durch die „Mutation 2014“. 6. Genehmigung des Generellen Entwässerungsplans der Gemeinde Hölstein. 7. Genehmigung des Reglementes über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund und des Reglementes über die Parkraumbewirtschaftung unter vorgängiger Zustimmung eines Antrages auf Befristung auf zwei Jahre Erfahrungszeit. 8. Erteilung eines Brutto-Kredits über CHF 175‘000.00 für den Ausbau des Parkplatzes Kirchmatt unter vorgängiger Ablehnung eines Antrages auf sofortigen Vollausbau, Ablehnung eines Antrages auf Beschränkung auf einen Mergel- oder Kiesplatz und Ablehnung eines Antrages auf Ausbau-Verzicht. Hölstein – eine aktive Gemeinde im Waldenburgertal GEMEINDE HÖLSTEIN Seite 2 9. Mitteilungen unter Verschiedenem: - Demission von Gemeinderat Michael Tschudin per 30. Juni 2016. - Einladung zum Neujahrsapéro am Neujahrstag um 16.00 Uhr in der Bürgerstube. 10. Verabschiedungen: - Jacqueline Schwander als Mitglied des Wahlbüros während zwei Jahren wegen Wegzugs aus der Gemeinde 11. Wortmeldungen bei der Umfrage: - Irene Stübi: Zukunft des leerstehenden Polizeipostens. - Antwort Gemeindepräsidentin: Kanton will die Liegenschaft verkaufen. Ein Verkaufsangebot an die Gemeinde musste der Gemeinderat wegen fehlendem Bedarf und fehlenden finanziellen Mitteln ablehnen. Das vollständige Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom ist ab unter www.hoelstein.ch/Gemeindeversammlung abrufbar oder kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Antrag Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2014 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Projektierungskredit von CHF 24‘000.00 für die Neugestaltung des Schulhausplatzes Holde Der Schulhausplatz Holde hat verschiedenen Bedürfnissen zu dienen. Er ist in erster Linie Pausenplatz für rund 80 Schulkinder. Auf ihm finden aber auch Aktivitäten der Feuerwehr statt und abends wird auf ihm parkiert. Der Gemeinderat strebt eine Neugestaltung des Platzes an. Für die Schulkinder soll das heutige Areal mit Spielgeräten und Sitzelementen aufgewertet werden. Das alte Pausendach muss aus bautechnischen Gründen ersetzt werden und wird leicht verlängert. Grosse Teile des Platzbelages müssen saniert werden. Die Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge muss weiterhin jederzeit uneingeschränkt sein. Die Ausfahrt in die Bennwilerstrasse soll für die Feuerwehrfahrzeuge verbessert werden. Feuerwehrleute im Einsatz müssen ihre Autos unmittelbar beim Magazin parkieren können. Für andere Automobilisten soll das ganze Areal aber künftig Tag und Nacht nicht zugänglich sein mit Ausnahme von kurzem Güterumschlag und einer Parkiermöglichkeit für Gehbehinderte. Anhand von Ergebnissen aus einer Arbeitsgruppe wurden erste Skizzen mit grober Aufwandschätzung erstellt. Es muss mit Kosten von CHF 320‘000.00 gerechnet werden. Für die Ausarbeitung eines verbindlichen Projektes mit Kostenvoranschlag wird mit einem Planungsaufwand von CHF 24‘000.00 gerechnet, wofür jetzt ein Projektierungskredit beantragt wird. Der Baukredit soll dann einer nächsten Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Die Bauarbeiten sind auf die Sommerferien 2016 geplant. Hölstein – eine aktive Gemeinde im Waldenburgertal GEMEINDE HÖLSTEIN Seite 3 Die Informationsveranstaltung vom 26. Januar 2015 hat gezeigt, dass ein solches Vorhaben mit seinen unterschiedlichen Aspekten trotz derzeit finanziell engem Rahmen für die Gemeinde im Interesse von Schule und Feuerwehr mehrheitsfähig ist. Die erst im Skizzenstadium vorhandenen Planentwürfe sind ab 5. März 2015 unter www.hoelstein.ch/Gemeindeversammlung abrufbar oder können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Antrag Es sei für die Planung einer Neugestaltung des Schulhausplatzes Holde ein Projektierungskredit über CHF 24‘000.00 zu bewilligen. Traktandum 3 Nachtragskredit über CHF 40‘000.00 zum Projektierungskredit von CHF 30‘000.00 für die Strassensanierung Ribigasse – Stutzweg Die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2014 hat für die Inangriffnahme der Strassensanierung auf der Strecke Ribigasse und Stutzweg einen Projektierungskredit über CHF 30‘000.00 genehmigt. Das beauftragte Ingenieurunternehmen rät angesichts der topografischen Verhältnisse und weiterer spezieller Umstände, schon im Projektierungsstadium durch Fachfirmen Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen. Es handelt sich dabei um: - geologisch-geotechnische Untersuchungen im Hangbereich Untersuchung von Belag und Fundationsschicht im Waldabschnitt Überprüfung eines früheren Altlastenstandortes am Fuss des Hangs Gemäss eingeholten Offerten ist für diese Untersuchungen mit einem Aufwand von CHF 38‘000.00 zu rechnen. Bei den Massnahmen handelt es sich nicht um Zusatzleistungen, sondern lediglich um vorgezogene Arbeiten, wie sie spätestens im Rahmen der Ausführung angefallen wären. Im Interesse klarer Fakten schon bei der Kostenermittlung scheint es sinnvoll, den Baugrund vorgängig zu untersuchen. Wegen nicht ausreichender Höhe des bewilligten Projektierungskredits wird deshalb heute ein Nachtragskredit gestellt. Antrag Es sei zum bestehenden Projektierungskredit über CHF 30'000.00 für die Strassensanierung Ribigasse – Stutzweg ein Nachtragskredit über CHF 40‘000.00 für Baugrunduntersuchungen zu bewilligen. Hölstein – eine aktive Gemeinde im Waldenburgertal GEMEINDE HÖLSTEIN Seite 4 Traktandum 4 Nachtragskredit über CHF 58‘000.00 zum Budget 2015 für eine Netzerweiterung des Wärmeverbundes Rübmatt Die private Bauherrschaft für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern am Bündtenweg hat sich für einen Anschluss am Wärmeverbund der Gemeinde interessiert. Die Berechnung durch ein Fachunternehmen rechnet mit folgenden Kosten für eine Netzerweiterung: - Tiefbau Rohrbau Wärmezähler Planung Reserve und Rundung CHF CHF CHF CHF CHF CHF 20‘700.00 20‘500.00 1‘500.00 7‘000.00 8‘300.00 58‘000.00 Die Tiefbauarbeiten fallen durch die Koordination mit anderen Werkleitungen günstiger aus, als wenn der Graben allein für die Leitung des Wärmeverbundes erstellt werden müsste. Die Option eines gleichzeitigen Anschlusses von Nachbargrundstücken ist noch nicht spruchreif und deshalb in den Kosten nicht einberechnet. Den Investitionskosten der Gemeinde stehen Anschlussgebühren von voraussichtlich CHF 31‘500.00 gegenüber sowie die wirtschaftlich interessante Grösse der beiden Objekte in der jährlichen Betriebsrechnung. Wegen fehlender Budgetmittel wird heute ein Nachtragskredit zum Budget 2015 betreffend den Eigenwirtschaftsbetrieb des Wärmeverbundes beantragt. Antrag Es sei zum Budget 2015 ein Nachtragskredit über CHF 58‘000.00 für die Netzerweiterung des Wärmeverbundes Rübmatt zu bewilligen. Traktandum 5 Änderung von Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft durch die Mutation Weigist Im Gebiet Weigist zwischen Bennwilerstrasse und Biretenweg ist eine Wohnüberbauung mit elf Wohnungen realisiert worden. Die Garagen und Parkplätze sind entlang der Bennwilerstrasse eingeplant worden. Aufgrund des vorhandenen Bedarfs sollen zusätzlich Autoabstellplätze geschaffen werden. Aufgrund der Platzverhältnisse muss dafür angrenzendes Landwirtschaftsland einbezogen werden. Zur Kompensation wird ein flächengleicher Abtausch mit Bauland im oberen Bereich der Parzelle angestrebt. Eine solche Änderung ist nur möglich, wenn der Zonenplan Siedlung und der Zonenplan Landschaft angepasst werden. Es geht um eine Fläche von 53.5 m2. Bei der gleichen Gelegenheit soll die früher im Bereich der heutigen Überbauung bestandene Hecke planerisch aufgehoben und durch eine Neupflanzung am Rand der Bauparzelle ersetzt werden. Hölstein – eine aktive Gemeinde im Waldenburgertal GEMEINDE HÖLSTEIN Seite 5 Die Plandokumente lagen im Rahmen des vorgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens vom 5. bis 19. Februar öffentlich auf. Diese Frist endete nach der Drucklegung der Gemeindeversammlungserläuterungen, so dass hier noch keine Angaben zu allfälligen Eingaben möglich sind. Das zum Beschluss vorliegende Dokument (Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft, Mutation Weigist) kann allerdings zusammen mit dem Planungsbericht inkl. Mitwirkungsbericht vorgängig der Gemeindeversammlung eingesehen werden. Nach der Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung unterliegen die Planungsdokumente dem Auflage- und Einspracheverfahren gemäss Raumplanungsund Baugesetz. Es erfolgt eine entsprechende Publikation. Plan und Bericht sind ab 5. März 2015 unter www.hoelstein.ch/Gemeindeversammlung abrufbar oder können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Antrag Der Änderung des Zonenplans Siedlung und des Zonenplans Landschaft durch die Mutation Weigist sei zu genehmigen. Hölstein, im Februar 2015 Gemeinderat Hölstein Hölstein – eine aktive Gemeinde im Waldenburgertal
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