Flyer "Jung kauft Alt – Altes Haus in neuen Händen"

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JUNG KAUFT ALT
Das Förderprogramm
für den Erwerb eines Altbaus
Werne
an der Lippe
Jung kauft Alt – Altes Haus in neuen Händen
Werne an der Lippe bietet als Wohnort ideale Voraussetzungen zum Arbeiten, Leben und Wohlfühlen
für die ganze Familie. Der historische Stadtkern mit dem Alten Rathaus und Marktplatz sowie
die attraktive Fußgängerzone machen Werne zum zentralen Treffpunkt für Einwohner und Besucher.
Die zahlreichen Märkte, Veranstaltungen und Feste sind ein Anziehungspunkt in der Region.
Mit rund 30.000 Einwohnern liegt Werne zwischen Münsterland und Ruhrgebiet und ist somit ein
optimaler Ausgangsort für Ausflüge in die umliegende Landschaft.
Die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sind ideal. Durch die vielfältige Schullandschaft
können Kinder an ihrem Wohnort zur Schule gehen und ihre sozialen Netzwerke vor Ort mit
Freunden und Sportangeboten aufbauen und pflegen.
Mit dem Projekt „Jung kauft Alt“ bieten wir eine Förderung zum Erwerb von Altbauten, die insbesondere für Familien interessant ist. Auf unterschiedliche Weise möchten wir Ihr Vorhaben unterstützen.
JUNG kauft ALT
Altes Haus in neuen Händen
Ziel der Förderung
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Um die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener
Umgebung durch junge Paare und Familien mit Kindern zu
erleichtern, fördert die Stadt Werne die Erstellung eines
Altbaugutachtens und den Erwerb von Altbauten. Damit wird
ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung
des Ortsbildes geleistet.
Die Förderung kann unabhängig vom Lebensalter und
Familienstand jede natürliche Person beantragen, wenn
folgende Voraussetzungen vorliegen:
Was wird gefördert?
Gefördert werden zum einen die Erstellung eines Gutachtens
über Wert und Sanierungsaufwand eines Altbaus (Altbaugutachten) und zum anderen der Erwerb und die energetische
Sanierung eines Altbaus, welcher bis zum Jahr 1978 errichtet
wurde. Außerdem kann eine einmalige Förderung für den
Gebäudeabbruch eines Altbaus und einen entsprechenden
Ersatzneubau gefördert werden.
 Der (Alt-) Eigentümer ist verkaufsbereit.
 Das Gebäude ist bis zum Jahr 1978 errichtet worden.
 Das anrechenbare Jahresgesamteinkommen des
Haushalts liegt unterhalb von 85.000 €.
 Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses wird
vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt.
Wie hoch ist die Förderung?
Werden die Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Förderung bzw. der Zuschuss
a) für ein Altbaugutachten:
b) für den Erwerb eines Altbaus:
 500 € Grundbetrag,
 3.000 € Grundbetrag,
 250 € Erhöhungsbetrag für jedes der
ersten beiden Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
 1.000 € Erhöhungsbetrag für jedes
der ersten beiden Kinder bis
zum 18. Lebensjahr.
 Der Höchstbetrag für die einmalige
Förderung beträgt 1.000 € pro Altbau.
 Der Höchstbetrag für die einmalige
Förderung beträgt 5.000 €.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren:
Patrick Frescher
02389 71-605
[email protected]
Anne Zimmermann
02389 71-616
[email protected]
Gabriele Stolbrink
02389 71-613
[email protected]
Stadt Werne
Abt. IV.1 Stadtentwicklung/Stadtplanung
Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne
Stadt Werne
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien im Internet unter:
www.o-sp.de/werne
Herausgeber: Stadt Werne
Konzept, Satz, Gestaltung: Werne Marketing GmbH
Fotos: Hans Jürgen Landes, Frank Aussieker, Werne Marketing, Fotolia