in s u a H s Alte en! d n ä H n neue JUNG KAUFT ALT Das Förderprogramm für den Erwerb eines Altbaus Werne an der Lippe Jung kauft Alt – Altes Haus in neuen Händen Werne an der Lippe bietet als Wohnort ideale Voraussetzungen zum Arbeiten, Leben und Wohlfühlen für die ganze Familie. Der historische Stadtkern mit dem Alten Rathaus und Marktplatz sowie die attraktive Fußgängerzone machen Werne zum zentralen Treffpunkt für Einwohner und Besucher. Die zahlreichen Märkte, Veranstaltungen und Feste sind ein Anziehungspunkt in der Region. Mit rund 30.000 Einwohnern liegt Werne zwischen Münsterland und Ruhrgebiet und ist somit ein optimaler Ausgangsort für Ausflüge in die umliegende Landschaft. Die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sind ideal. Durch die vielfältige Schullandschaft können Kinder an ihrem Wohnort zur Schule gehen und ihre sozialen Netzwerke vor Ort mit Freunden und Sportangeboten aufbauen und pflegen. Mit dem Projekt „Jung kauft Alt“ bieten wir eine Förderung zum Erwerb von Altbauten, die insbesondere für Familien interessant ist. Auf unterschiedliche Weise möchten wir Ihr Vorhaben unterstützen. JUNG kauft ALT Altes Haus in neuen Händen Ziel der Förderung Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Um die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung durch junge Paare und Familien mit Kindern zu erleichtern, fördert die Stadt Werne die Erstellung eines Altbaugutachtens und den Erwerb von Altbauten. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes geleistet. Die Förderung kann unabhängig vom Lebensalter und Familienstand jede natürliche Person beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Was wird gefördert? Gefördert werden zum einen die Erstellung eines Gutachtens über Wert und Sanierungsaufwand eines Altbaus (Altbaugutachten) und zum anderen der Erwerb und die energetische Sanierung eines Altbaus, welcher bis zum Jahr 1978 errichtet wurde. Außerdem kann eine einmalige Förderung für den Gebäudeabbruch eines Altbaus und einen entsprechenden Ersatzneubau gefördert werden. Der (Alt-) Eigentümer ist verkaufsbereit. Das Gebäude ist bis zum Jahr 1978 errichtet worden. Das anrechenbare Jahresgesamteinkommen des Haushalts liegt unterhalb von 85.000 €. Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses wird vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt. Wie hoch ist die Förderung? Werden die Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Förderung bzw. der Zuschuss a) für ein Altbaugutachten: b) für den Erwerb eines Altbaus: 500 € Grundbetrag, 3.000 € Grundbetrag, 250 € Erhöhungsbetrag für jedes der ersten beiden Kinder bis zum 18. Lebensjahr. 1.000 € Erhöhungsbetrag für jedes der ersten beiden Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt 1.000 € pro Altbau. Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt 5.000 €. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren: Patrick Frescher 02389 71-605 [email protected] Anne Zimmermann 02389 71-616 [email protected] Gabriele Stolbrink 02389 71-613 [email protected] Stadt Werne Abt. IV.1 Stadtentwicklung/Stadtplanung Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne Stadt Werne Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien im Internet unter: www.o-sp.de/werne Herausgeber: Stadt Werne Konzept, Satz, Gestaltung: Werne Marketing GmbH Fotos: Hans Jürgen Landes, Frank Aussieker, Werne Marketing, Fotolia
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