Einrichtungsordnung - kita

Kindertagesstätte St. Franziskus, Schulstraße 8, 86579 Waidhofen, Tel. 08443 91959-0, E-Mail: [email protected]
Einrichtungsordnung
Träger
Kath. Kirchenstiftung „Mariä Reinigung“
Herr Pfarrer Roy Augustine
Ringstr. 10
86579 Waidhofen
Telefon: 08443/284
Kindergarten
Kindertagesstätte St. Franziskus
Schulstraße 8
Telefon: 08443/919590
Fax: 08443/9195920
[email protected]
www.kita-waidhofen.de
Leitung
Ehrmann Margret
Eulengruppe
Mayr Renate, Erzieherin
Schuh Claudia, Kinderpflegerin
Mäusegruppe
Stegmaier Karin, Sozialpädagogin
Kreitmeier Birgit, Kinderpflegerin
Bärengruppe
Schachtner Greta, Erzieherin
Kaltenegger Andrea, Kinderpflegerin
Grashüpfergruppe
Schäffler Gudrun, Erzieherin
Furthmayr Judith, Kinderpflegerin
Franziska, Böhm, Erzieherin im Anerkennungsjahr
Gruppenübergreifend
Ehrmann Margret, Erzieherin
Ansorge Susi, Erzieherin
Liebe Eltern,
Wir bitten Sie herzlich, diese Ordnung zu lesen, und die
Einverständniserklärung bei uns abzugeben, da die Ordnung
ein wesentlicher Bestandteil des Aufnahmeantrages ist.
Vielen Dank!
Auf eine gute Zusammenarbeit freut sich Ihr
Kita -Team!
ORDNUNG
FÜR DIE
KATH. KINDERTAGESSTÄTTE ST. FRANZISKUS
Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ - Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in 86579 Waidhofen,
erlässt für die katholische Kindertageseinrichtung „St. Franziskus“
die folgende
KINDERTAGESEINRICHTUNGSORDNUNG
Präambel
Die katholische Kindertageseinrichtung „St. Franziskus“ ist eine Einrichtung der katholischen
Kirche. Trägerin ist die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“. Auf dem
Hintergrund des christlichen Menschen- und Weltbildes bietet die Kindertageseinrichtung
einen Raum, in dem Kinder vertrauensvoll in das Leben hineinwachsen können. Sie legt ein
besonderes Augenmerk auf eine wertorientierte Persönlichkeitsentwicklung und religiöse
Erziehung im Sinne einer ganzheitlichen Bildung.
Für deren Eltern und Familien ist die Kindertageseinrichtung Unterstützung und
Bereicherung. Die katholische Kirche leistet hiermit einen Dienst an Familien und gestaltet
langfristig Gesellschaft und Zukunft mit. Als Teil der Pfarrgemeinde wird die Einrichtung von
dieser unterstütz und eröffnet die Möglichkeit, des Hineinwachsens in die
Glaubensgemeinschaft. Die Kindertageseinrichtung „St. Franziskus“ ist offen für Kinder aus
Familien anderer Glaubensüberzeugungen und achtet diese. Von den Eltern wird erwartet,
dass sie die religiöse Prägung der Einrichtung respektieren.
Die Kindertageseinrichtung „St. Franziskus“ wird gemäß den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen,
derzeit
insbesondere
des
Bayerischen
Kinderbildungsund
betreuungsgesetztes (BayKiBiG) und seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), geführt.
§1
[Aufgaben der Kindertageseinrichtung]
Die Kindertageseinrichtung unterstützt, ergänzt und begleitet die Eltern in ihrer
Erziehungsaufgabe und -verantwortung unter Orientierung am bayerischen Bildungs- und
Erziehungsplan. Damit erfüllt sie einen von Gesellschaft, Staat und Kirche anerkannten
Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie vermittelt den Kindern nach Maßgabe
wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse
bestmögliche
Entwicklungsund
Bildungschancen. Dabei berücksichtigt die Kindertageseinrichtung die wachsende Fähigkeit
und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem
Handeln. Er bietet kindgemäße Bildungsmöglichkeiten an, gewährt allgemeine und
individuelle erzieherische Hilfen, fördert die Persönlichkeitsentwicklung sowie soziale
Verhaltensweisen und versucht, Entwicklungsmängel auszugleichen. Er berät die Eltern in
Erziehungsfragen. Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ ist als Trägerin
verantwortlich für die gesamte Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit in der
Kindertageseinrichtung. Leitziel der pädagogischen Arbeit ist der wertorientierte,
gemeinschaftsfähige, schöpferische Mensch, der sein Leben eigenverantwortlich gestalten
und den Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann.
§2
[Aufnahmevoraussetzungen]
(1)
Die im Einzugsbereich der Kindertageseinrichtung wohnhaften Kinder werden
gleichermaßen und ohne Rücksicht der Person oder des religiösen Bekenntnisses in die
Einrichtung aufgenommen, soweit und solange dessen Aufnahmefähigkeit reicht. Kinder, die
ihren Wohnsitz außerhalb der politischen Gemeinde Waidhofen haben, können ergänzend
aufgenommen werden, sofern die Aufenthaltsgemeinde die Förderung übernimmt und die
Sitzgemeinde hierzu ihr Einverständnis erteilt.
(2)
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch die katholische
Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“, die die Entscheidung an die Einrichtungsleitung
delegieren kann.
Sie hat billigem Ermessen zu entsprechen.
(3)
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt in der Regel zum Beginn eines Betreuungsjahres
(§ 3). Ausnahmen sind möglich, soweit und solange noch nicht alle belegbaren Plätze
vergeben sind.
(4)
Die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung erfolgt zunächst auf Probe.
Die Probezeit, in der festgestellt werden soll, ob das Kind für den Besuch der Einrichtung
geeignet ist, beträgt 8 Wochen. In dieser Zeit kann die Vereinbarung ohne Angabe von
Gründen von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt
werden.
§3
[Betreuungsjahr]
Das Betreuungsjahr dauert jeweils vom 1. September bis 31. August des folgenden
Kalenderjahres.
§4
[Öffnungszeiten, Nutzungszeiten]
(1)
Die regelmäßigen Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung werden von der
katholischen Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ nach Anhörung der Einrichtungsleitung
und des Elternbeirats festgelegt. Auch werden Kernzeiten für pädagogisches Arbeiten, in
denen die Kinder in der Einrichtung anwesend sein müssen, festgelegt.
(2)
Die Kindertageseinrichtung ist geöffnet:
Montag bis Donnerstag
Freitag
von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr
von 07.15 Uhr bis 13.30 Uhr
Bringzeit
Abholzeit
von 07.15 Uhr bis 08.30 Uhr
von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr
von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Kernzeit
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(3)
Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ ist berechtigt, die
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung, insbesondere aus betrieblichen oder personellen
Gründen, auch während des laufenden Betreuungsjahres zu ändern. Änderungen während
des laufenden Kindergartenjahres werden den Eltern rechtzeitig, mindestens einen Monat
voraus, schriftlich bekannt gegeben.
(4)
Die Eltern sind verpflichtet, die Kernzeiten einzuhalten. Die Kinder sollen bis
spätestens 08.30 Uhr in die Kindertageseinrichtung gebracht und müssen pünktlich abgeholt
werden. Die individuellen Buchungszeiten sind hier verpflichtend. Im Falle wiederholter,
verspäteter Abholung ist die Kindertageseinrichtung berechtigt, für den hierfür anfallenden
Personaleinsatz Schadensersatz zu verlangen. Im Interesse des Kindes und der
pädagogischen Zielsetzung soll die Kindertageseinrichtung regelmäßig besucht werden.
§5
[Schließzeiten, Ferienordnung]
(1)
Die Tage, an denen die Kindertageseinrichtung geschlossen ist (Schließzeiten),
werden von der katholischen Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ in Absprache mit der
Leitung der Kindertagesstätte „St. Franziskus“ festgelegt und den Eltern zu Beginn eines
jeden Betreuungsjahres schriftlich und durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben.
Schließzeiten sind insbesondere möglich in Ferienzeiten, an kirchlichen Feiertagen sowie
anlässlich von Fortbildungen, Studientagen und Besinnungstagen der Mitarbeiter/innen.
(2)
Die Kindertageseinrichtung ist in der Regel geschlossen während
Weihnachtsschulferien und bis zu vier Wochen während der Sommerschulferien.
der
(3)
Muss
die
katholische
Pfarrkirchenstiftung
„Mariä
Reinigung“
die
Kindertageseinrichtung aus dringenden betrieblichen Gründen vorübergehend schließen,
werden die Eltern unverzüglich informiert. Dringende Gründe liegen vor wenn ein
ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtung nicht gesichert werden kann.
(4)
Ist die Kindertageseinrichtung aus einem der in Abs. 1, 2 oder 3 genannten Gründe
geschlossen, haben die Eltern keinen Anspruch auf Öffnung und können wegen der
Schließung keinen Schadensersatz fordern.
§6
[Elternbeitrag]
(1)
Der Elternbeitrag ist für das gesamte Betreuungsjahr zu bezahlen, auch für die
Schließzeiten sowie bei Abwesenheit des Kindes.
(2)
Der Elternbeitrag wird in 12 monatlichen Beträgen erhoben.
(3)
Der Elternbeitrag ist monatlich im Voraus entsprechend der Anlage 2 zum
Betreuungsvertrag (Elternbeitragsvereinbarung) zu entrichten. Der Beitrag wird durch die
katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ per Lastschriftverfahren von dem Konto
der Eltern abgebucht. Barzahlung ist nicht möglich.
(4)
Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ ist berechtigt, den
Elternbeitrag zu Beginn eines jeden Betreuungsjahres neu festzusetzen. Darüber hinaus
kann eine Anpassung des Kindergartenbeitrages vorgenommen werden, sofern und soweit
die allgemeine Kostenentwicklung dies erfordert. Die Anpassungen werden zu Beginn des
zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Eltern folgt.
(5)
Kosten, die aufgrund zusätzlicher Veranstaltungen wie Ausflügen, Theaterbesuchen,
Kinobesuchen, usw. anfallen, sind im monatlichen Kindergartenbeitrag nicht enthalten und
können zusätzlich anfallen.
§7
[Aufsichtspflicht]
(1)
Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ übernimmt von den (nach §
1631 Abs. 1 BGB gesetzlich aufsichtspflichtigen) Eltern durch den Betreuungsvertrag die
vertragliche Aufsichtspflicht. Es besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für Kinder, für die
kein Betreuungsvertrag geschlossen wurde.
(2)
Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ ist berechtigt, die
übernommene vertragliche Aufsichtspflicht auf die Einrichtungsleitung sowie die weiteren
pädagogischen Mitarbeiter/innen zu übertragen.
(3)
Die Aufsichtspflicht der katholischen Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ bzw. des
pädagogischen Personals erstreckt sich auf die gesamte Zeit des Aufenthaltes in der
Kindertageseinrichtung, einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen und
ähnlichem. Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn das Kind den Bereich der Einrichtung betritt
und von dem pädagogischen Personal übernommen wird. Die Aufsichtspflicht endet mit der
Übergabe des Kindes an die Eltern oder die zur Abholung berechtigte Person. Die
Aufsichtspflicht besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den Eltern beauftragte
Begleitperson das Kind zu einer Veranstaltung der Einrichtung begleiten oder dort mit dem
Kind anwesend sind. Außerhalb der Öffnungszeit kann die Beaufsichtigung der Kinder durch
das pädagogische Personal nicht gewährleistet werden.
(4)
Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zu und von der Einrichtung obliegt den Eltern.
(5)
Die zur Abholung des Kindes berechtigten Personen sind der zuständigen
Gruppenleitung schriftlich und im Voraus zu benennen. Soll das Kind nicht von den Eltern
abgeholt werden, ist eine besondere Benachrichtigung erforderlich. Eine telefonische
Benachrichtigung ist grundsätzlich nicht ausreichend.
§8
[Mitwirkungspflichten der Eltern]
(1)
Eine sinn- und wirkungsvolle pädagogische Arbeit in der Kindertageseinrichtung zum
Wohle des Kindes und dessen geistige, seelische und körperliche Entwicklung ist ohne
partnerschaftliche Mitarbeit der Eltern nicht möglich. Die Einrichtung bietet deshalb
Möglichkeiten des gegenseitigen Kennenlernens und Austausches an. Die Eltern sollen
daher nach Möglichkeit an den Elternveranstaltungen regelmäßig teilnehmen und auch die
angebotenen Gesprächsmöglichkeiten wahrnehmen.
(2)
Um in Notfällen erreichbar zu sein, sind die Eltern verpflichtet, ihre Anschrift und die
(private und dienstliche) Telefonnummer anzugeben, unter der sie während der Öffnungszeit
erreichbar sind. Jede Änderung dieser Angaben ist der Einrichtungsleitung unverzüglich
mitzuteilen.
(3)
Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge unverzüglich
mitzuteilen.
§9
[Krankheitsfälle]
(1)
Erkrankungen des Kindes sind der Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen.
Mitzuteilen sind insbesondere Krankheiten, die nach näherer Maßgabe des Gesetzes zur
Verhütung
und
Bekämpfung
von
Infektionskrankheiten
beim
Menschen
(Infektionsschutzgesetz) der Meldepflicht unterfallen, wie z.B. Botulismus, Cholera, Diphterie,
akute Virushepatitis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Masern, Meningitis sowie
Lausbefall. Auch die Erkrankung eines Familienmitglieds an einer dieser Krankheiten ist der
Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen. Das als Anlage beigefügte Merkblatt
(Belehrung
zum
Infektionsschutzgesetz)
ist
Bestandteil
dieser
Kindertageseinrichtungsordnung.
(2)
Kinder, die krank oder einer der in Absatz 1 genannten Erkrankungen verdächtig
sind, dürfen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Die Wiederzulassung zum Besuch
der
Einrichtung
ist
abhängig
von
der
Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dasselbe gilt bei
Familienmitgliedern.
Vorlage
einer
ärztlichen
ansteckender Erkrankung von
(3)
Besonderheiten bezüglich Gesundheit oder Konstitution des Kindes sind der
Einrichtungsleitung mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Behinderungen, Anfalls- oder
Bluterkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten.
§ 10
[Versicherungsschutz, Mitteilungspflichten, Haftung]
(1) Die Kinder sind nach näherer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in der
gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz besteht für
den direkten Weg zur und von der Kindertageseinrichtung, während des Aufenthaltes in der
Einrichtung sowie während der Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb
deren Grundstücks.
(2)
Für die Teilnahme an Ausflügen und Veranstaltungen der Einrichtung holt die
Einrichtungsleitung die Zustimmung der Eltern ein.
(3)
Jeder Unfall oder sonstige Schadensfall ist der Einrichtungsleitung unverzüglich
mitzuteilen. Alle Unfälle auf dem Weg zur und von der Kindertageseinrichtung sind zu
melden, auch wenn eine ärztliche Behandlung nicht erforderlich ist.
(4)
Für in die Einrichtung mitgebrachte Kleidung, Spielzeug, Schmuck und ähnliches
übernimmt die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ keine Haftung. Dies gilt
insbesondere für den Fall des Verlustes, der Verwechslung oder der Beschädigung.
§ 11
[Datenschutz]
Alle Angaben der Eltern und des Kindes werden nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben
in ihrer jeweils gültigen Fassung streng vertraulich behandelt. Soweit erforderlich wird im
Einzelfall die Zustimmung der Eltern eingeholt.
§ 12
[Inkrafttreten]
Diese Ordnung für Kindertageseinrichtungen tritt mit dem 01.05.2015 in Kraft.
Waidhofen, den
____________________________
Kirchenverwaltungsvorstand
(Siegel)
___________________________
Kirchenpfleger
Erläuterung:
Der in dieser Kindertageseinrichtungsordnung verwendete Begriff der „Eltern“ umfasst alle
Formen
der
Personensorgeberechtigung,
also
alle
Personen,
denen
das
Personensorgerecht für Minderjährige zusteht




Vater und Mutter (§ 1626 Abs. 1, § 1626 a Abs. 1, § 1754 Abs. 1 BGB)
ein Elternteil (§ 1626 a Abs. 2, § 1671 Abs. 1, § 1680 Abs. 1, § 1754 Abs. 2 BGB)
Vormund (§ 1793 BGB)
Pfleger (§ 1915 BGB)
Kindergartenbeitrag
Tagesstunden
Wochenstunden
Beitrag
7 € Spiel + Getränkegeld
4 - 5 Stunden
5 - 6 Stunden
6 - 7 Stunden
7 - 8 Stunden
8 - 9 Stunden
9 - 10Stunden
20 – 25
25 – 30
30 – 35
35 – 40
40 – 45
45 – 50
62,50 €
68,00 €
73,50 €
79,00 €
84,50 €
90,00 €
69,50 €
75,00 €
80,50 €
86,00 €
91,50 €
97,00 €
Krippenbeitrag
Tagesstunden
Wochenstunden
Beitrag
22€ Brotzeit + Spiel +
Getränkegeld
4 – 5 Stunden
5 – 6 Stunden
6 – 7 Stunden
7 – 8 Stunden
8 – 9 Stunden
9 – 10 Stunden
20 – 25
25 – 30
30 – 35
35 – 40
40 – 45
45 – 50
125,00 €
136,00 €
147,00 €
158,00 €
169,00 €
180,00 €
147,00 €
158,00 €
169,00 €
180,00 €
191,00 €
202,00 €
Für ein warmes Mittagessen fallen zusätzlich 10,00€ pro Wochentag/Monat an.
(z. B. Sollte ein Kind immer von Montag bis Mittwoch mitessen, so erhöht sich der zu
zahlende Betrag um 30,00€ pro Monat.)
Besuchen zwei Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so ist der Beitrag
bei dem zweiten Kind um 7,00€ ermäßigt. Besuchen drei Kinder einer Familie
zugleich den Kindergarten, ist das dritte Kind beitragsfrei. Ermäßigung aus sozialen
Gründen kann darüber hinaus auf Antrag beim Jugendamt erfolgen. Das Jugendamt
übernimmt auch ganz oder teilweise die Kosten für den Besuch der Einrichtung.
Antragsformulare erhalten Sie über das Jugendamt.
Gesunde Ernährung / Brotzeit in der
Kindertagesstätte
In unserer Einrichtung ermöglichen wir den Kindern die gemeinsame und gleitende
Brotzeit, d.h. Essen während dem Freispiel.
Ein wichtiger Aspekt bei der gleitenden Brotzeit ist, das Hunger- und
Sättigungsgefühl einzuschätzen, regulieren zu können, und im eigenen Tempo zu
essen. Wichtig ist uns in der Kindertagesstätte eine gesunde und
abwechslungsreiche Brotzeit. Wir achten selbstverständlich auch darauf, dass das
Kind zwischendurch immer wieder genügend Flüssigkeit zu sich nimmt.
Bei Festen und anderen Gelegenheiten essen wir gemeinsam.
Getränke:
Geben Sie Ihrem Kind möglichst keine Getränke mit, wir bieten verschiedene
Saftschorlen, Wasser, Milch sowie Tee an.
Bitte verzichten Sie auf Süßes wie:
Milchschnitte, Kinderpingui, Schokoriegel, Duplo, Hanuta, Kekse, Cornflakes, Nutella,
Gummibärchen und ähnliches.
Gebäck sowie Schokohörnchen, Krapfen, Kuchen, Waffeln, sollten eine Ausnahme
sein. Auch bei gekauften Frucht- und Sahnejoghurt sowie Pudding ist häufig viel
Zucker enthalten.
Alternativen hierzu wären:
Naturjoghurt bzw. Quark mit Obst, kleiner Zwieback, Knäckebrot, Reiswaffel, Kräcker
aus Dinkel oder Vollkorn. Auch Schnittlauch-, Kressebrote und fettarme Dips sind bei
den Kindern beliebt. Und natürlich auch klein geschnittenes Obst und Gemüse.
In der Gruppe steht ein Obst- und Gemüsekorb bereit. Hierfür dürfen Sie jederzeit
frisches Obst und Gemüse von zu Hause mitbringen.
Das Kita- Personal schneidet dieses täglich auf.
Hinweis:

Sehr hilfreich ist es auch, die Brotzeitdosen und Taschen, sowie Jacken,
Schuhe und Turnbeutel Ihrer Kinder mit Namen zu beschriften.

Wenn Ihr Kind Joghurt mitbringt, füllen Sie diesen bitte in schließbare Behälter
um und geben Sie zudem einen Löffel mit.
Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus, Schulstraße 8, 86579 Waidhofen, Tel. 08443/ 91959-0, E-Mail: [email protected]
Kita -ABC
Liebe Eltern, aller Anfang ist schwer – da es bei uns nicht so sein soll – hier ein
kleines Kita-ABC, das Ihrem Kind und Ihnen den Einstieg, bzw. das Weitermachen
erleichtern soll.
A bholen
Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich ab, denn Warten ist für Ihr Kind unangenehm.
Zudem bitten wir Sie, die gebuchten Abholzeiten aus versicherungstechnischen
Gründen einzuhalten. Das bedeutet, dass Sie die Kindertagesstätte zum Ende Ihrer
individuellen Buchungszeit verlassen haben.
A nschlagtafel
Wichtige Mitteilungen und Termine entnehmen Sie den Elternbriefen oder finden Sie
am „Schwarzen Brett“ neben der Turnhalle. Gruppeninterne Infos finden Sie an der
Pinnwand der jeweiligen Gruppe.
A ktionstag
Siehe Anhang
B astelmaterial
Wir freuen uns sehr über kostenloses Material zum Basteln, zum Beispiel große
Käseschachteln, Wolle, Stoffe, Papier, etc.
B ringzeit
Sie können Ihr Kind, ab dem Zeitpunkt in die Kindertagesstätte bringen, wie Ihre
Buchungszeit beginnt. Bitte bringen Sie Ihr Kind bis spätestens 8.30 Uhr in die
Kindertagesstätte, so dass es an allen Angeboten während der Kernzeit teilnehmen
kann.
C hancen
In unserer Einrichtung haben alle Kinder dieselbe Chance, egal aus welchem
sozialen Umfeld sie kommen. Wir stellen für alle Kinder die gleichen Bedingungen für
ihre persönliche und geistige Entwicklung.
D emokratie
In unserer Kindertagesstätte sollen die Kinder demokratische Verhaltensweisen
üben. Wir wollen die Kinder als Partner akzeptieren und ihnen helfen, ihren Platz in
der Gruppe zu finden. Sie lernen andere wahrzunehmen und sich mitzuteilen, die
eigene Meinung einzubringen, sich auseinander zu setzen und manchmal auch
zurück zu stecken.
D anke
Danke sagen möchten wir bereits an dieser Stelle für Ihre Mithilfe und Mitarbeit, für
Anregungen und Rückmeldungen, Ideen und Ihr Feedback.
E lternbriefe
Unsere Elternbriefe erhalten Sie in unregelmäßigen Abständen. Darin sind alle
wichtigen Informationen und Termine, die den Kindergarten betreffen.
E lternarbeit“
„
Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Der Kontakt zu den
Kindergarteneltern hilft uns dabei, die Kinder kennen und verstehen zu lernen. Durch
Veranstaltungen in der Kita bieten sich viele Möglichkeiten zum Gespräch und zum
Kennenlernen. Über zahlreiche Teilnahme freuen wir uns immer. Wir wünschen uns
im Interesse Ihrer und „unserer“ Kinder eine gute und anregende Zusammenarbeit.
E xkursionen
Je nach Jahreszeit und entsprechend unserem jeweiligen Jahresthema bieten wir
verschiedene Exkursionen an. Das Kita- Team kündigt diese (z. B. Theaterbesuch,
Waldtage, …) rechtzeitig an.
F reude
Kinder sollen bei uns Freude erleben und Spaß haben. Die Anregungen zu eigener
Tätigkeit und die Gemeinschaft der anderen Kinder trägt dazu bei.
G arten
Ausreichende Bewegungsmöglichkeiten finden die Kinder in unserem Garten. Hier
können die Kinder toben, Sand spielen, balancieren und vieles mehr.
Dazu stehen ihnen unterschiedliche Spielgeräte zur Verfügung:
Eine Wippe, Schaukel, Karussell, Turm mit Sand- und Wasserröhre, Spielgerät mit
Rutschbahn und Hängebrücke, ein Klettergerüst, ein großer Sandbereich zum
Graben, Bauen und Matschen und eine Wasserpumpe mit dazugehöriger
Spiellandschaft.
In unserer Spielehalle befinden sich weitere Spielmöglichkeiten bzw. ausreichend
Lastwagen und Sandspielzeug, das wir je nach Witterung herausholen und um zwölf
Uhr wieder aufräumen, damit die Kinder, die länger gebucht haben, nicht alleine
aufräumen müssen.
G ruppen
Unsere Kindergartengruppen setzen sich aus bis zu 25 Kindern die alters- und
geschlechtsgemischt sind zusammen. So sind kleinere und größere, ältere und
jüngere Kinder zusammen. Sie lernen, einander zu helfen und Rücksicht zu üben.
Gerade in der heutigen Zeit der Kleinfamilie bieten altersgemischte Gruppen den
Kindern eine Vielzahl von Erlebnissen im Umgang miteinander. In jeder Gruppe ist
jeweils eine Erzieherin, eine Kinderpflegerin und unter teilweise auch eine
Praktikantin beschäftigt.
Unsere Krippengruppe setzt sich aus bis zu 15 Kindern im Alter von sechs Monaten
bis zu drei Jahren zusammen. Die Kinder werden von einer Erzieherin, einer
Kinderpflegerin und einer Praktikantin betreut.
G efühl
Kinder sollen lernen, eigene Gefühle wahrzunehmen und zu äußern. Im Spiel mit
anderen Kindern werden viele Gefühle entdeckt und verarbeitet. Auch Konflikte
gehören zum Lebensalltag, Gefühle des Schmerzes, der Trauer, der Wut, der
Verlassenheit werden erlebt. Hierbei ist es uns wichtig, dass sich die Kinder in allen
Situationen von uns angenommen fühlen.
H unde
Aus hygienischen Gründen und zum Ausschluss von Gefahren dürfen Hunde nicht
mit in die Kindertagesstätte bzw. den Garten gebracht werden. Wir bitten Sie, Ihren
Hund vor der Kindertagesstätte anzubinden, jedoch nicht direkt vor der Eingangstüre.
H ausschuhe
Bitte geben Sie Ihrem Kind feste bzw. geschlossene Hausschuhe mit. Es ist uns eine
große Hilfe, wenn Sie die Hausschuhe mit Namen versehen.
H andtuch
Das Handtuch haben wir durch Papierhandtücher ersetzt. Ihr Kind kann sich nun
nach dem Händewaschen die Hände am Papierhandtuchspender trocknen. Dieser
wird durch uns immer wieder aufgefüllt.
H LL (Würzburger Trainingsprogramm für Vorschulkinder)
Hören – Lauschen – Lernen bieten wir ab Mitte November täglich von 8.30 Uhr bis
8.40 Uhr für unsere Schlauwiener an. Hier lernen die Kinder den Umgang mit
Buchstaben, Wörtern, Sätzen, Reimen, Versen uvm. Es dient als Vorbereitung auf
die Schule und wird zusätzlich im Kindergarten angeboten. Die Teilnahme ist
freiwillig.
I nteresse
Das Interesse und die Neugier von Kindern sind Ursache und Ausgangssituationen
für Lernen überhaupt. Wir beobachten oder besprechen mit den Kindern und
versuchen unsere Angebote nach ihren Interessen auszurichten, um so Ausdauer
und Freude am Lernen zu wecken; oder aber wir schaffen selbst solche Situationen,
die Neugierde wecken und zum Fragen anregen.
K leidung
In unserem Kindergarten ist bequeme Kleidung erwünscht, die auch schmutzig
werden darf, also keine „Schicki-Micki“ – Kleidung. Bitte denken Sie bei schlechtem
Wetter an Regenjacke, Matschhose sowie Gummistiefel und im Winter an warme
Kleidung (Schneeanzug, Handschuhe) sowie im Sommer an eine Kopfbedeckung.
Bei allen Kindern bitten wir Sie, „Ersatzkleidung“ mitzubringen und an der Garderobe
zu lassen. Sollte dennoch etwas „passieren“ (die Kinder nicht rechtzeitig zur Toilette
kommen, sich am Esstisch nass machen, etc.), haben wir Reservekleidung im
Kindergarten.
Für Kleiderspenden (Unterwäsche, Hosen, Socken, etc.) von Seiten der Eltern sind
wir stets dankbar.
L ernen
Im gemeinsamen Leben und Erleben in der Kindergruppe bieten sich den Kindern
vielseitige Lernsituationen und Möglichkeiten. Die Kinder erwerben vielfältige
Kenntnisse und Fähigkeiten, zum Beispiel im Umgang mit der Schere, Stiften und
unterschiedlichen Materialien.
M itarbeiterinnen
In den vier Gruppen arbeiten folgende Mitarbeiterinnen
Eulengruppe
Mayr Renate (Erzieherin)
Schuh Claudia (Kinderpflegerin)
Mäusegruppe
Stegmaier Karin (Erzieherin)
Kreitmeier Birgit (Kinderpflegerin)
Bärengruppe
Schachtner Greta (Erzieherin)
Kaltenegger Andrea (Kinderpflegerin)
Grashüpfergruppe
Schäffler Gudrun (Erzieherin)
Furtmayr Judith (Kinderpflegerin)
Böhm Franziska (Erzieherin im Anerkennungsjahr)
Gruppenübergreifende Fachkräfte
Ehrmann Margret (Erzieherin, Leitung der Kindertagesttätte)
Ansorge Susi (Erzieherin)
N amen
Bitte kennzeichnen Sie die Dinge Ihrer Kinder mit Namen; verloren gegangene
Sachen lassen sich dann leichter wieder zuzuordnen (z. B. Kindergartentasche,
Brotzeitdose, Hausschuhe, etc.).
O rdnung
„Von der äußeren Ordnung zur inneren Ordnung“ – Maria Montessori
Kinder brauchen eine gewisse äußere Ordnung als Orientierungshilfe. Sei es ein
regelmäßiger wiederkehrender Tages- oder Wochenrhythmus oder auch die
Ordnung unserer Spielkästen. Die Kinder erleben, dass Ordnung sinnvoll ist und als
Voraussetzung zum Spiel oder zur Arbeit dient.
O bstkorb
Über das Programm „Schulobst“ bekommen wir wöchentlich Obst und Gemüse aus
biologischer Landwirtschaft geliefert. Zusätzlich können die Kinder Obst und Gemüse
von zuhause mitbringen. Alles zusammen wird in den Obstkörben der einzelnen
Gruppen gesammelt und täglich für die Kinder aufgeschnitten.
P arken
Wir bitten Sie, die Parkplätze vor dem Eingang und den Kindergartenparkplatz zu
benützen. Bitte halten Sie die Parkplätze (Schotter) für das Personal frei.
P robleme
Wenn Probleme auftauchen, die Ihr Kind, Sie selbst, uns Erzieherinnen oder die
Kindergartenarbeit betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an uns – sicher lässt sich
eine Lösung finden.
R äumlichkeiten
Unser Kindergarten besteht aus zwei verlängerten Vormittagsgruppen und einer
Ganztagsgruppe. Jedes Zimmer hat eine Größe von 50 m² und verfügt über einen
zusätzlichen Nebenraum (Intensivraum). Alle Gruppen haben einen direkten Zugang
zu unserem schönen Garten. Zudem verfügt jede Gruppe über einen
Garderobenbereich.
Hier hat jedes Kind seinen eigenen Platz, der mit dem Namen sowie einem Symbol
versehen ist. An der Taschenleiste bzw. am Taschenwagen finden die Kinder Platz
für Ihre Kindergartentasche.
Weiterhin haben wir in unserer Einrichtung zwei große Waschräume mit Toiletten,
eine Küche und ein Personalzimmer. Im unteren Bereich befindet sich unser
Bällebad sowie zwei weitere Material- und Abstellräume.
Im Neubau befindet sich ein großer, heller Turnraum und ein Essensraum für die
Kindergartenkinder.
Die Krippenkinder sind ebenfalls im Neubau untergebracht. Neben dem
Gruppenraum steht ihnen dort ein Essensraum, ein Waschraum und ein Schlafraum
zur Verfügung. Im Flur ist die Garderobe untergebracht, die ausreichend Platz für alle
15 Kinder bietet.
R auchen
Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz ist das Rauchen auf
dem gesamten Kindergartengrundstück nicht gestattet.
S prechstunden
Manchmal ist es gut in Ruhe über Dinge zu sprechen – oft ist das in der Bring- und
Abholzeit nicht möglich. Deshalb bieten wir Ihnen individuelle Sprechzeiten nach
Vereinbarung an. Bei Bedarf und Notwendigkeit werden auch wir auf Sie zukommen.
S elbstständigkeit
„Hilf mir es selbst zu tun“ – Maria Montessori
Für uns ist die Selbstständigkeit der Kinder sehr wichtig. Wir geben den Kindern die
Zeit, um täglich wiederkehrende Aufgaben wie aus- und anziehen, Geschirr spülen
oder auch den Gang zur Toilette selbstständig bewältigen zu können. Die jüngeren
erfahren hierbei Hilfe und Unterstützung durch die älteren Kinder.
T aschentücher / Toilettenpapier
Geben Sie bitte Ihrem Kind am ersten Kindergartentag eine Großpackung
Papiertaschentücher (10er Pack) mit. Diese sind für die Kinder jederzeit griffbereit.
T urnen
Zum Turnen benötigt Ihr Kind:
Bequeme Kleidung (es reicht ein Jogginganzug oder Leggins), Turnschuhe oder
rutschfeste Socken.
Bei uns wird kein Leistungssport betrieben. Es ist uns wichtig, dass die Kinder auf
spielerische Weise die Möglichkeiten des Körpers kennen lernen.
Turntage:
Grashüpfergruppe
Eulengruppe
Mäusegruppe
Bärengruppe
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Diese Turntage sind jedoch unverbindlich und können bei Situationen, wie Festen,
Aufenthalte im Garten, Wanderungen, etc. auch entfallen.
T elefonzeiten
Wir bitten Sie, bei Mitteilungen folgende Telefonzeiten zu beachten:
Vormittags
07.15 – 08.30 Uhr
Nachmittags
12.00 – 16.30 Uhr
Bitte nur in wichtigen Situationen außerhalb dieser Zeiten anrufen, da der
Kindergartenbetrieb sonst gestört wird.
Bitte rufen sie in Ihrer Gruppe an:
Büro
Grashüpfergruppe
Eulengruppe
Mäusegruppe
Bärengruppe
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V orschule
Alle Erziehung vor der Schule, auch die im Elternhaus, bezeichnen wir als
vorschulische Erziehung. Während der gesamten Kindergartenzeit Ihres Kindes
erwirbt es die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es auf die Schule vorbereiten.
Im letzten Jahr vor der Einschulung werden die Kinder an einem festgelegten
Wochentag noch einmal zusätzlich durch gezielte Angebote in Kleingruppen
gefördert. Hinzu kommen spezielle Ausflüge und Aktivitäten, wie z. B. Besuch beim
Zahnarzt, Trau-dich-Kurs (Erste-Hilfe-Kurs für Kinder) u. ä..
W ochenrückblick
Wir arbeiten nach Jahreszeit, Gruppensituation und Bedürfnissen der Kinder.
Zugleich orientieren wir uns am Jahresthema. Dieses begleitet uns von September
bis Juli durch das Kindergartenjahr. Wir hängen dazu einen Wochenrückblick aus,
dem Sie entnehmen können, was in Ihrer Gruppe täglich erarbeitet wurde.
Z usammenarbeit
Zusammenarbeit ist für das positive Gelingen des Aufenthaltes Ihres Kindes
unerlässlich. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit mit
Ihnen.