Kindertagesstätte St. Franziskus, Schulstraße 8, 86579 Waidhofen, Tel. 08443 91959-0, E-Mail: [email protected] Einrichtungsordnung Träger Kath. Kirchenstiftung „Mariä Reinigung“ Herr Pfarrer Roy Augustine Ringstr. 10 86579 Waidhofen Telefon: 08443/284 Kindergarten Kindertagesstätte St. Franziskus Schulstraße 8 Telefon: 08443/919590 Fax: 08443/9195920 [email protected] www.kita-waidhofen.de Leitung Ehrmann Margret Eulengruppe Mayr Renate, Erzieherin Schuh Claudia, Kinderpflegerin Mäusegruppe Stegmaier Karin, Sozialpädagogin Kreitmeier Birgit, Kinderpflegerin Bärengruppe Schachtner Greta, Erzieherin Kaltenegger Andrea, Kinderpflegerin Grashüpfergruppe Schäffler Gudrun, Erzieherin Furthmayr Judith, Kinderpflegerin Franziska, Böhm, Erzieherin im Anerkennungsjahr Gruppenübergreifend Ehrmann Margret, Erzieherin Ansorge Susi, Erzieherin Liebe Eltern, Wir bitten Sie herzlich, diese Ordnung zu lesen, und die Einverständniserklärung bei uns abzugeben, da die Ordnung ein wesentlicher Bestandteil des Aufnahmeantrages ist. Vielen Dank! Auf eine gute Zusammenarbeit freut sich Ihr Kita -Team! ORDNUNG FÜR DIE KATH. KINDERTAGESSTÄTTE ST. FRANZISKUS Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ - Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in 86579 Waidhofen, erlässt für die katholische Kindertageseinrichtung „St. Franziskus“ die folgende KINDERTAGESEINRICHTUNGSORDNUNG Präambel Die katholische Kindertageseinrichtung „St. Franziskus“ ist eine Einrichtung der katholischen Kirche. Trägerin ist die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“. Auf dem Hintergrund des christlichen Menschen- und Weltbildes bietet die Kindertageseinrichtung einen Raum, in dem Kinder vertrauensvoll in das Leben hineinwachsen können. Sie legt ein besonderes Augenmerk auf eine wertorientierte Persönlichkeitsentwicklung und religiöse Erziehung im Sinne einer ganzheitlichen Bildung. Für deren Eltern und Familien ist die Kindertageseinrichtung Unterstützung und Bereicherung. Die katholische Kirche leistet hiermit einen Dienst an Familien und gestaltet langfristig Gesellschaft und Zukunft mit. Als Teil der Pfarrgemeinde wird die Einrichtung von dieser unterstütz und eröffnet die Möglichkeit, des Hineinwachsens in die Glaubensgemeinschaft. Die Kindertageseinrichtung „St. Franziskus“ ist offen für Kinder aus Familien anderer Glaubensüberzeugungen und achtet diese. Von den Eltern wird erwartet, dass sie die religiöse Prägung der Einrichtung respektieren. Die Kindertageseinrichtung „St. Franziskus“ wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, derzeit insbesondere des Bayerischen Kinderbildungsund betreuungsgesetztes (BayKiBiG) und seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), geführt. §1 [Aufgaben der Kindertageseinrichtung] Die Kindertageseinrichtung unterstützt, ergänzt und begleitet die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe und -verantwortung unter Orientierung am bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Damit erfüllt sie einen von Gesellschaft, Staat und Kirche anerkannten Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie vermittelt den Kindern nach Maßgabe wissenschaftlicher Forschungsergebnisse bestmögliche Entwicklungsund Bildungschancen. Dabei berücksichtigt die Kindertageseinrichtung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln. Er bietet kindgemäße Bildungsmöglichkeiten an, gewährt allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen, fördert die Persönlichkeitsentwicklung sowie soziale Verhaltensweisen und versucht, Entwicklungsmängel auszugleichen. Er berät die Eltern in Erziehungsfragen. Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ ist als Trägerin verantwortlich für die gesamte Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Kindertageseinrichtung. Leitziel der pädagogischen Arbeit ist der wertorientierte, gemeinschaftsfähige, schöpferische Mensch, der sein Leben eigenverantwortlich gestalten und den Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann. §2 [Aufnahmevoraussetzungen] (1) Die im Einzugsbereich der Kindertageseinrichtung wohnhaften Kinder werden gleichermaßen und ohne Rücksicht der Person oder des religiösen Bekenntnisses in die Einrichtung aufgenommen, soweit und solange dessen Aufnahmefähigkeit reicht. Kinder, die ihren Wohnsitz außerhalb der politischen Gemeinde Waidhofen haben, können ergänzend aufgenommen werden, sofern die Aufenthaltsgemeinde die Förderung übernimmt und die Sitzgemeinde hierzu ihr Einverständnis erteilt. (2) Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“, die die Entscheidung an die Einrichtungsleitung delegieren kann. Sie hat billigem Ermessen zu entsprechen. (3) Die Aufnahme eines Kindes erfolgt in der Regel zum Beginn eines Betreuungsjahres (§ 3). Ausnahmen sind möglich, soweit und solange noch nicht alle belegbaren Plätze vergeben sind. (4) Die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit, in der festgestellt werden soll, ob das Kind für den Besuch der Einrichtung geeignet ist, beträgt 8 Wochen. In dieser Zeit kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. §3 [Betreuungsjahr] Das Betreuungsjahr dauert jeweils vom 1. September bis 31. August des folgenden Kalenderjahres. §4 [Öffnungszeiten, Nutzungszeiten] (1) Die regelmäßigen Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung werden von der katholischen Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ nach Anhörung der Einrichtungsleitung und des Elternbeirats festgelegt. Auch werden Kernzeiten für pädagogisches Arbeiten, in denen die Kinder in der Einrichtung anwesend sein müssen, festgelegt. (2) Die Kindertageseinrichtung ist geöffnet: Montag bis Donnerstag Freitag von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr von 07.15 Uhr bis 13.30 Uhr Bringzeit Abholzeit von 07.15 Uhr bis 08.30 Uhr von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Kernzeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr (3) Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ ist berechtigt, die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung, insbesondere aus betrieblichen oder personellen Gründen, auch während des laufenden Betreuungsjahres zu ändern. Änderungen während des laufenden Kindergartenjahres werden den Eltern rechtzeitig, mindestens einen Monat voraus, schriftlich bekannt gegeben. (4) Die Eltern sind verpflichtet, die Kernzeiten einzuhalten. Die Kinder sollen bis spätestens 08.30 Uhr in die Kindertageseinrichtung gebracht und müssen pünktlich abgeholt werden. Die individuellen Buchungszeiten sind hier verpflichtend. Im Falle wiederholter, verspäteter Abholung ist die Kindertageseinrichtung berechtigt, für den hierfür anfallenden Personaleinsatz Schadensersatz zu verlangen. Im Interesse des Kindes und der pädagogischen Zielsetzung soll die Kindertageseinrichtung regelmäßig besucht werden. §5 [Schließzeiten, Ferienordnung] (1) Die Tage, an denen die Kindertageseinrichtung geschlossen ist (Schließzeiten), werden von der katholischen Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ in Absprache mit der Leitung der Kindertagesstätte „St. Franziskus“ festgelegt und den Eltern zu Beginn eines jeden Betreuungsjahres schriftlich und durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben. Schließzeiten sind insbesondere möglich in Ferienzeiten, an kirchlichen Feiertagen sowie anlässlich von Fortbildungen, Studientagen und Besinnungstagen der Mitarbeiter/innen. (2) Die Kindertageseinrichtung ist in der Regel geschlossen während Weihnachtsschulferien und bis zu vier Wochen während der Sommerschulferien. der (3) Muss die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ die Kindertageseinrichtung aus dringenden betrieblichen Gründen vorübergehend schließen, werden die Eltern unverzüglich informiert. Dringende Gründe liegen vor wenn ein ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtung nicht gesichert werden kann. (4) Ist die Kindertageseinrichtung aus einem der in Abs. 1, 2 oder 3 genannten Gründe geschlossen, haben die Eltern keinen Anspruch auf Öffnung und können wegen der Schließung keinen Schadensersatz fordern. §6 [Elternbeitrag] (1) Der Elternbeitrag ist für das gesamte Betreuungsjahr zu bezahlen, auch für die Schließzeiten sowie bei Abwesenheit des Kindes. (2) Der Elternbeitrag wird in 12 monatlichen Beträgen erhoben. (3) Der Elternbeitrag ist monatlich im Voraus entsprechend der Anlage 2 zum Betreuungsvertrag (Elternbeitragsvereinbarung) zu entrichten. Der Beitrag wird durch die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ per Lastschriftverfahren von dem Konto der Eltern abgebucht. Barzahlung ist nicht möglich. (4) Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ ist berechtigt, den Elternbeitrag zu Beginn eines jeden Betreuungsjahres neu festzusetzen. Darüber hinaus kann eine Anpassung des Kindergartenbeitrages vorgenommen werden, sofern und soweit die allgemeine Kostenentwicklung dies erfordert. Die Anpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Eltern folgt. (5) Kosten, die aufgrund zusätzlicher Veranstaltungen wie Ausflügen, Theaterbesuchen, Kinobesuchen, usw. anfallen, sind im monatlichen Kindergartenbeitrag nicht enthalten und können zusätzlich anfallen. §7 [Aufsichtspflicht] (1) Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ übernimmt von den (nach § 1631 Abs. 1 BGB gesetzlich aufsichtspflichtigen) Eltern durch den Betreuungsvertrag die vertragliche Aufsichtspflicht. Es besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für Kinder, für die kein Betreuungsvertrag geschlossen wurde. (2) Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ ist berechtigt, die übernommene vertragliche Aufsichtspflicht auf die Einrichtungsleitung sowie die weiteren pädagogischen Mitarbeiter/innen zu übertragen. (3) Die Aufsichtspflicht der katholischen Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ bzw. des pädagogischen Personals erstreckt sich auf die gesamte Zeit des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung, einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen und ähnlichem. Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn das Kind den Bereich der Einrichtung betritt und von dem pädagogischen Personal übernommen wird. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern oder die zur Abholung berechtigte Person. Die Aufsichtspflicht besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den Eltern beauftragte Begleitperson das Kind zu einer Veranstaltung der Einrichtung begleiten oder dort mit dem Kind anwesend sind. Außerhalb der Öffnungszeit kann die Beaufsichtigung der Kinder durch das pädagogische Personal nicht gewährleistet werden. (4) Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zu und von der Einrichtung obliegt den Eltern. (5) Die zur Abholung des Kindes berechtigten Personen sind der zuständigen Gruppenleitung schriftlich und im Voraus zu benennen. Soll das Kind nicht von den Eltern abgeholt werden, ist eine besondere Benachrichtigung erforderlich. Eine telefonische Benachrichtigung ist grundsätzlich nicht ausreichend. §8 [Mitwirkungspflichten der Eltern] (1) Eine sinn- und wirkungsvolle pädagogische Arbeit in der Kindertageseinrichtung zum Wohle des Kindes und dessen geistige, seelische und körperliche Entwicklung ist ohne partnerschaftliche Mitarbeit der Eltern nicht möglich. Die Einrichtung bietet deshalb Möglichkeiten des gegenseitigen Kennenlernens und Austausches an. Die Eltern sollen daher nach Möglichkeit an den Elternveranstaltungen regelmäßig teilnehmen und auch die angebotenen Gesprächsmöglichkeiten wahrnehmen. (2) Um in Notfällen erreichbar zu sein, sind die Eltern verpflichtet, ihre Anschrift und die (private und dienstliche) Telefonnummer anzugeben, unter der sie während der Öffnungszeit erreichbar sind. Jede Änderung dieser Angaben ist der Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen. (3) Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge unverzüglich mitzuteilen. §9 [Krankheitsfälle] (1) Erkrankungen des Kindes sind der Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Krankheiten, die nach näherer Maßgabe des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) der Meldepflicht unterfallen, wie z.B. Botulismus, Cholera, Diphterie, akute Virushepatitis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Masern, Meningitis sowie Lausbefall. Auch die Erkrankung eines Familienmitglieds an einer dieser Krankheiten ist der Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen. Das als Anlage beigefügte Merkblatt (Belehrung zum Infektionsschutzgesetz) ist Bestandteil dieser Kindertageseinrichtungsordnung. (2) Kinder, die krank oder einer der in Absatz 1 genannten Erkrankungen verdächtig sind, dürfen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Die Wiederzulassung zum Besuch der Einrichtung ist abhängig von der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dasselbe gilt bei Familienmitgliedern. Vorlage einer ärztlichen ansteckender Erkrankung von (3) Besonderheiten bezüglich Gesundheit oder Konstitution des Kindes sind der Einrichtungsleitung mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Behinderungen, Anfalls- oder Bluterkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten. § 10 [Versicherungsschutz, Mitteilungspflichten, Haftung] (1) Die Kinder sind nach näherer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz besteht für den direkten Weg zur und von der Kindertageseinrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung sowie während der Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb deren Grundstücks. (2) Für die Teilnahme an Ausflügen und Veranstaltungen der Einrichtung holt die Einrichtungsleitung die Zustimmung der Eltern ein. (3) Jeder Unfall oder sonstige Schadensfall ist der Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen. Alle Unfälle auf dem Weg zur und von der Kindertageseinrichtung sind zu melden, auch wenn eine ärztliche Behandlung nicht erforderlich ist. (4) Für in die Einrichtung mitgebrachte Kleidung, Spielzeug, Schmuck und ähnliches übernimmt die katholische Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ keine Haftung. Dies gilt insbesondere für den Fall des Verlustes, der Verwechslung oder der Beschädigung. § 11 [Datenschutz] Alle Angaben der Eltern und des Kindes werden nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben in ihrer jeweils gültigen Fassung streng vertraulich behandelt. Soweit erforderlich wird im Einzelfall die Zustimmung der Eltern eingeholt. § 12 [Inkrafttreten] Diese Ordnung für Kindertageseinrichtungen tritt mit dem 01.05.2015 in Kraft. Waidhofen, den ____________________________ Kirchenverwaltungsvorstand (Siegel) ___________________________ Kirchenpfleger Erläuterung: Der in dieser Kindertageseinrichtungsordnung verwendete Begriff der „Eltern“ umfasst alle Formen der Personensorgeberechtigung, also alle Personen, denen das Personensorgerecht für Minderjährige zusteht Vater und Mutter (§ 1626 Abs. 1, § 1626 a Abs. 1, § 1754 Abs. 1 BGB) ein Elternteil (§ 1626 a Abs. 2, § 1671 Abs. 1, § 1680 Abs. 1, § 1754 Abs. 2 BGB) Vormund (§ 1793 BGB) Pfleger (§ 1915 BGB) Kindergartenbeitrag Tagesstunden Wochenstunden Beitrag 7 € Spiel + Getränkegeld 4 - 5 Stunden 5 - 6 Stunden 6 - 7 Stunden 7 - 8 Stunden 8 - 9 Stunden 9 - 10Stunden 20 – 25 25 – 30 30 – 35 35 – 40 40 – 45 45 – 50 62,50 € 68,00 € 73,50 € 79,00 € 84,50 € 90,00 € 69,50 € 75,00 € 80,50 € 86,00 € 91,50 € 97,00 € Krippenbeitrag Tagesstunden Wochenstunden Beitrag 22€ Brotzeit + Spiel + Getränkegeld 4 – 5 Stunden 5 – 6 Stunden 6 – 7 Stunden 7 – 8 Stunden 8 – 9 Stunden 9 – 10 Stunden 20 – 25 25 – 30 30 – 35 35 – 40 40 – 45 45 – 50 125,00 € 136,00 € 147,00 € 158,00 € 169,00 € 180,00 € 147,00 € 158,00 € 169,00 € 180,00 € 191,00 € 202,00 € Für ein warmes Mittagessen fallen zusätzlich 10,00€ pro Wochentag/Monat an. (z. B. Sollte ein Kind immer von Montag bis Mittwoch mitessen, so erhöht sich der zu zahlende Betrag um 30,00€ pro Monat.) Besuchen zwei Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so ist der Beitrag bei dem zweiten Kind um 7,00€ ermäßigt. Besuchen drei Kinder einer Familie zugleich den Kindergarten, ist das dritte Kind beitragsfrei. Ermäßigung aus sozialen Gründen kann darüber hinaus auf Antrag beim Jugendamt erfolgen. Das Jugendamt übernimmt auch ganz oder teilweise die Kosten für den Besuch der Einrichtung. Antragsformulare erhalten Sie über das Jugendamt. Gesunde Ernährung / Brotzeit in der Kindertagesstätte In unserer Einrichtung ermöglichen wir den Kindern die gemeinsame und gleitende Brotzeit, d.h. Essen während dem Freispiel. Ein wichtiger Aspekt bei der gleitenden Brotzeit ist, das Hunger- und Sättigungsgefühl einzuschätzen, regulieren zu können, und im eigenen Tempo zu essen. Wichtig ist uns in der Kindertagesstätte eine gesunde und abwechslungsreiche Brotzeit. Wir achten selbstverständlich auch darauf, dass das Kind zwischendurch immer wieder genügend Flüssigkeit zu sich nimmt. Bei Festen und anderen Gelegenheiten essen wir gemeinsam. Getränke: Geben Sie Ihrem Kind möglichst keine Getränke mit, wir bieten verschiedene Saftschorlen, Wasser, Milch sowie Tee an. Bitte verzichten Sie auf Süßes wie: Milchschnitte, Kinderpingui, Schokoriegel, Duplo, Hanuta, Kekse, Cornflakes, Nutella, Gummibärchen und ähnliches. Gebäck sowie Schokohörnchen, Krapfen, Kuchen, Waffeln, sollten eine Ausnahme sein. Auch bei gekauften Frucht- und Sahnejoghurt sowie Pudding ist häufig viel Zucker enthalten. Alternativen hierzu wären: Naturjoghurt bzw. Quark mit Obst, kleiner Zwieback, Knäckebrot, Reiswaffel, Kräcker aus Dinkel oder Vollkorn. Auch Schnittlauch-, Kressebrote und fettarme Dips sind bei den Kindern beliebt. Und natürlich auch klein geschnittenes Obst und Gemüse. In der Gruppe steht ein Obst- und Gemüsekorb bereit. Hierfür dürfen Sie jederzeit frisches Obst und Gemüse von zu Hause mitbringen. Das Kita- Personal schneidet dieses täglich auf. Hinweis: Sehr hilfreich ist es auch, die Brotzeitdosen und Taschen, sowie Jacken, Schuhe und Turnbeutel Ihrer Kinder mit Namen zu beschriften. Wenn Ihr Kind Joghurt mitbringt, füllen Sie diesen bitte in schließbare Behälter um und geben Sie zudem einen Löffel mit. Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus, Schulstraße 8, 86579 Waidhofen, Tel. 08443/ 91959-0, E-Mail: [email protected] Kita -ABC Liebe Eltern, aller Anfang ist schwer – da es bei uns nicht so sein soll – hier ein kleines Kita-ABC, das Ihrem Kind und Ihnen den Einstieg, bzw. das Weitermachen erleichtern soll. A bholen Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich ab, denn Warten ist für Ihr Kind unangenehm. Zudem bitten wir Sie, die gebuchten Abholzeiten aus versicherungstechnischen Gründen einzuhalten. Das bedeutet, dass Sie die Kindertagesstätte zum Ende Ihrer individuellen Buchungszeit verlassen haben. A nschlagtafel Wichtige Mitteilungen und Termine entnehmen Sie den Elternbriefen oder finden Sie am „Schwarzen Brett“ neben der Turnhalle. Gruppeninterne Infos finden Sie an der Pinnwand der jeweiligen Gruppe. A ktionstag Siehe Anhang B astelmaterial Wir freuen uns sehr über kostenloses Material zum Basteln, zum Beispiel große Käseschachteln, Wolle, Stoffe, Papier, etc. B ringzeit Sie können Ihr Kind, ab dem Zeitpunkt in die Kindertagesstätte bringen, wie Ihre Buchungszeit beginnt. Bitte bringen Sie Ihr Kind bis spätestens 8.30 Uhr in die Kindertagesstätte, so dass es an allen Angeboten während der Kernzeit teilnehmen kann. C hancen In unserer Einrichtung haben alle Kinder dieselbe Chance, egal aus welchem sozialen Umfeld sie kommen. Wir stellen für alle Kinder die gleichen Bedingungen für ihre persönliche und geistige Entwicklung. D emokratie In unserer Kindertagesstätte sollen die Kinder demokratische Verhaltensweisen üben. Wir wollen die Kinder als Partner akzeptieren und ihnen helfen, ihren Platz in der Gruppe zu finden. Sie lernen andere wahrzunehmen und sich mitzuteilen, die eigene Meinung einzubringen, sich auseinander zu setzen und manchmal auch zurück zu stecken. D anke Danke sagen möchten wir bereits an dieser Stelle für Ihre Mithilfe und Mitarbeit, für Anregungen und Rückmeldungen, Ideen und Ihr Feedback. E lternbriefe Unsere Elternbriefe erhalten Sie in unregelmäßigen Abständen. Darin sind alle wichtigen Informationen und Termine, die den Kindergarten betreffen. E lternarbeit“ „ Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Der Kontakt zu den Kindergarteneltern hilft uns dabei, die Kinder kennen und verstehen zu lernen. Durch Veranstaltungen in der Kita bieten sich viele Möglichkeiten zum Gespräch und zum Kennenlernen. Über zahlreiche Teilnahme freuen wir uns immer. Wir wünschen uns im Interesse Ihrer und „unserer“ Kinder eine gute und anregende Zusammenarbeit. E xkursionen Je nach Jahreszeit und entsprechend unserem jeweiligen Jahresthema bieten wir verschiedene Exkursionen an. Das Kita- Team kündigt diese (z. B. Theaterbesuch, Waldtage, …) rechtzeitig an. F reude Kinder sollen bei uns Freude erleben und Spaß haben. Die Anregungen zu eigener Tätigkeit und die Gemeinschaft der anderen Kinder trägt dazu bei. G arten Ausreichende Bewegungsmöglichkeiten finden die Kinder in unserem Garten. Hier können die Kinder toben, Sand spielen, balancieren und vieles mehr. Dazu stehen ihnen unterschiedliche Spielgeräte zur Verfügung: Eine Wippe, Schaukel, Karussell, Turm mit Sand- und Wasserröhre, Spielgerät mit Rutschbahn und Hängebrücke, ein Klettergerüst, ein großer Sandbereich zum Graben, Bauen und Matschen und eine Wasserpumpe mit dazugehöriger Spiellandschaft. In unserer Spielehalle befinden sich weitere Spielmöglichkeiten bzw. ausreichend Lastwagen und Sandspielzeug, das wir je nach Witterung herausholen und um zwölf Uhr wieder aufräumen, damit die Kinder, die länger gebucht haben, nicht alleine aufräumen müssen. G ruppen Unsere Kindergartengruppen setzen sich aus bis zu 25 Kindern die alters- und geschlechtsgemischt sind zusammen. So sind kleinere und größere, ältere und jüngere Kinder zusammen. Sie lernen, einander zu helfen und Rücksicht zu üben. Gerade in der heutigen Zeit der Kleinfamilie bieten altersgemischte Gruppen den Kindern eine Vielzahl von Erlebnissen im Umgang miteinander. In jeder Gruppe ist jeweils eine Erzieherin, eine Kinderpflegerin und unter teilweise auch eine Praktikantin beschäftigt. Unsere Krippengruppe setzt sich aus bis zu 15 Kindern im Alter von sechs Monaten bis zu drei Jahren zusammen. Die Kinder werden von einer Erzieherin, einer Kinderpflegerin und einer Praktikantin betreut. G efühl Kinder sollen lernen, eigene Gefühle wahrzunehmen und zu äußern. Im Spiel mit anderen Kindern werden viele Gefühle entdeckt und verarbeitet. Auch Konflikte gehören zum Lebensalltag, Gefühle des Schmerzes, der Trauer, der Wut, der Verlassenheit werden erlebt. Hierbei ist es uns wichtig, dass sich die Kinder in allen Situationen von uns angenommen fühlen. H unde Aus hygienischen Gründen und zum Ausschluss von Gefahren dürfen Hunde nicht mit in die Kindertagesstätte bzw. den Garten gebracht werden. Wir bitten Sie, Ihren Hund vor der Kindertagesstätte anzubinden, jedoch nicht direkt vor der Eingangstüre. H ausschuhe Bitte geben Sie Ihrem Kind feste bzw. geschlossene Hausschuhe mit. Es ist uns eine große Hilfe, wenn Sie die Hausschuhe mit Namen versehen. H andtuch Das Handtuch haben wir durch Papierhandtücher ersetzt. Ihr Kind kann sich nun nach dem Händewaschen die Hände am Papierhandtuchspender trocknen. Dieser wird durch uns immer wieder aufgefüllt. H LL (Würzburger Trainingsprogramm für Vorschulkinder) Hören – Lauschen – Lernen bieten wir ab Mitte November täglich von 8.30 Uhr bis 8.40 Uhr für unsere Schlauwiener an. Hier lernen die Kinder den Umgang mit Buchstaben, Wörtern, Sätzen, Reimen, Versen uvm. Es dient als Vorbereitung auf die Schule und wird zusätzlich im Kindergarten angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig. I nteresse Das Interesse und die Neugier von Kindern sind Ursache und Ausgangssituationen für Lernen überhaupt. Wir beobachten oder besprechen mit den Kindern und versuchen unsere Angebote nach ihren Interessen auszurichten, um so Ausdauer und Freude am Lernen zu wecken; oder aber wir schaffen selbst solche Situationen, die Neugierde wecken und zum Fragen anregen. K leidung In unserem Kindergarten ist bequeme Kleidung erwünscht, die auch schmutzig werden darf, also keine „Schicki-Micki“ – Kleidung. Bitte denken Sie bei schlechtem Wetter an Regenjacke, Matschhose sowie Gummistiefel und im Winter an warme Kleidung (Schneeanzug, Handschuhe) sowie im Sommer an eine Kopfbedeckung. Bei allen Kindern bitten wir Sie, „Ersatzkleidung“ mitzubringen und an der Garderobe zu lassen. Sollte dennoch etwas „passieren“ (die Kinder nicht rechtzeitig zur Toilette kommen, sich am Esstisch nass machen, etc.), haben wir Reservekleidung im Kindergarten. Für Kleiderspenden (Unterwäsche, Hosen, Socken, etc.) von Seiten der Eltern sind wir stets dankbar. L ernen Im gemeinsamen Leben und Erleben in der Kindergruppe bieten sich den Kindern vielseitige Lernsituationen und Möglichkeiten. Die Kinder erwerben vielfältige Kenntnisse und Fähigkeiten, zum Beispiel im Umgang mit der Schere, Stiften und unterschiedlichen Materialien. M itarbeiterinnen In den vier Gruppen arbeiten folgende Mitarbeiterinnen Eulengruppe Mayr Renate (Erzieherin) Schuh Claudia (Kinderpflegerin) Mäusegruppe Stegmaier Karin (Erzieherin) Kreitmeier Birgit (Kinderpflegerin) Bärengruppe Schachtner Greta (Erzieherin) Kaltenegger Andrea (Kinderpflegerin) Grashüpfergruppe Schäffler Gudrun (Erzieherin) Furtmayr Judith (Kinderpflegerin) Böhm Franziska (Erzieherin im Anerkennungsjahr) Gruppenübergreifende Fachkräfte Ehrmann Margret (Erzieherin, Leitung der Kindertagesttätte) Ansorge Susi (Erzieherin) N amen Bitte kennzeichnen Sie die Dinge Ihrer Kinder mit Namen; verloren gegangene Sachen lassen sich dann leichter wieder zuzuordnen (z. B. Kindergartentasche, Brotzeitdose, Hausschuhe, etc.). O rdnung „Von der äußeren Ordnung zur inneren Ordnung“ – Maria Montessori Kinder brauchen eine gewisse äußere Ordnung als Orientierungshilfe. Sei es ein regelmäßiger wiederkehrender Tages- oder Wochenrhythmus oder auch die Ordnung unserer Spielkästen. Die Kinder erleben, dass Ordnung sinnvoll ist und als Voraussetzung zum Spiel oder zur Arbeit dient. O bstkorb Über das Programm „Schulobst“ bekommen wir wöchentlich Obst und Gemüse aus biologischer Landwirtschaft geliefert. Zusätzlich können die Kinder Obst und Gemüse von zuhause mitbringen. Alles zusammen wird in den Obstkörben der einzelnen Gruppen gesammelt und täglich für die Kinder aufgeschnitten. P arken Wir bitten Sie, die Parkplätze vor dem Eingang und den Kindergartenparkplatz zu benützen. Bitte halten Sie die Parkplätze (Schotter) für das Personal frei. P robleme Wenn Probleme auftauchen, die Ihr Kind, Sie selbst, uns Erzieherinnen oder die Kindergartenarbeit betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an uns – sicher lässt sich eine Lösung finden. R äumlichkeiten Unser Kindergarten besteht aus zwei verlängerten Vormittagsgruppen und einer Ganztagsgruppe. Jedes Zimmer hat eine Größe von 50 m² und verfügt über einen zusätzlichen Nebenraum (Intensivraum). Alle Gruppen haben einen direkten Zugang zu unserem schönen Garten. Zudem verfügt jede Gruppe über einen Garderobenbereich. Hier hat jedes Kind seinen eigenen Platz, der mit dem Namen sowie einem Symbol versehen ist. An der Taschenleiste bzw. am Taschenwagen finden die Kinder Platz für Ihre Kindergartentasche. Weiterhin haben wir in unserer Einrichtung zwei große Waschräume mit Toiletten, eine Küche und ein Personalzimmer. Im unteren Bereich befindet sich unser Bällebad sowie zwei weitere Material- und Abstellräume. Im Neubau befindet sich ein großer, heller Turnraum und ein Essensraum für die Kindergartenkinder. Die Krippenkinder sind ebenfalls im Neubau untergebracht. Neben dem Gruppenraum steht ihnen dort ein Essensraum, ein Waschraum und ein Schlafraum zur Verfügung. Im Flur ist die Garderobe untergebracht, die ausreichend Platz für alle 15 Kinder bietet. R auchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz ist das Rauchen auf dem gesamten Kindergartengrundstück nicht gestattet. S prechstunden Manchmal ist es gut in Ruhe über Dinge zu sprechen – oft ist das in der Bring- und Abholzeit nicht möglich. Deshalb bieten wir Ihnen individuelle Sprechzeiten nach Vereinbarung an. Bei Bedarf und Notwendigkeit werden auch wir auf Sie zukommen. S elbstständigkeit „Hilf mir es selbst zu tun“ – Maria Montessori Für uns ist die Selbstständigkeit der Kinder sehr wichtig. Wir geben den Kindern die Zeit, um täglich wiederkehrende Aufgaben wie aus- und anziehen, Geschirr spülen oder auch den Gang zur Toilette selbstständig bewältigen zu können. Die jüngeren erfahren hierbei Hilfe und Unterstützung durch die älteren Kinder. T aschentücher / Toilettenpapier Geben Sie bitte Ihrem Kind am ersten Kindergartentag eine Großpackung Papiertaschentücher (10er Pack) mit. Diese sind für die Kinder jederzeit griffbereit. T urnen Zum Turnen benötigt Ihr Kind: Bequeme Kleidung (es reicht ein Jogginganzug oder Leggins), Turnschuhe oder rutschfeste Socken. Bei uns wird kein Leistungssport betrieben. Es ist uns wichtig, dass die Kinder auf spielerische Weise die Möglichkeiten des Körpers kennen lernen. Turntage: Grashüpfergruppe Eulengruppe Mäusegruppe Bärengruppe Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Diese Turntage sind jedoch unverbindlich und können bei Situationen, wie Festen, Aufenthalte im Garten, Wanderungen, etc. auch entfallen. T elefonzeiten Wir bitten Sie, bei Mitteilungen folgende Telefonzeiten zu beachten: Vormittags 07.15 – 08.30 Uhr Nachmittags 12.00 – 16.30 Uhr Bitte nur in wichtigen Situationen außerhalb dieser Zeiten anrufen, da der Kindergartenbetrieb sonst gestört wird. Bitte rufen sie in Ihrer Gruppe an: Büro Grashüpfergruppe Eulengruppe Mäusegruppe Bärengruppe (08443) 91959 – 0 (08443) 91959 – 11 (08443) 91959 – 12 (08443) 91959 – 13 (08443) 91959 – 14 V orschule Alle Erziehung vor der Schule, auch die im Elternhaus, bezeichnen wir als vorschulische Erziehung. Während der gesamten Kindergartenzeit Ihres Kindes erwirbt es die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es auf die Schule vorbereiten. Im letzten Jahr vor der Einschulung werden die Kinder an einem festgelegten Wochentag noch einmal zusätzlich durch gezielte Angebote in Kleingruppen gefördert. Hinzu kommen spezielle Ausflüge und Aktivitäten, wie z. B. Besuch beim Zahnarzt, Trau-dich-Kurs (Erste-Hilfe-Kurs für Kinder) u. ä.. W ochenrückblick Wir arbeiten nach Jahreszeit, Gruppensituation und Bedürfnissen der Kinder. Zugleich orientieren wir uns am Jahresthema. Dieses begleitet uns von September bis Juli durch das Kindergartenjahr. Wir hängen dazu einen Wochenrückblick aus, dem Sie entnehmen können, was in Ihrer Gruppe täglich erarbeitet wurde. Z usammenarbeit Zusammenarbeit ist für das positive Gelingen des Aufenthaltes Ihres Kindes unerlässlich. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
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