Belegung - Beuth Hochschule für Technik Berlin

Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Informationsveranstaltung des Fachbereichs
Informatik und Medien
für Erstsemester
im Rahmen der Orientierungseinheiten
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Zielsetzung der Veranstaltung
 Einführung in die wichtigsten Abläufe und
Regelungen des Studiums
 Klärung von Fragen
 Vermittlung von Strategien zur Durchführung des
Studiums
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Restlicher Semesterablauf SoSe 2015
 01.05.2015: frühester Beginn Prüfungsrücktritt / Belegrücktritt
 Letzten Wochen vor Vorlesungsende: Klausuren etc.
 01.08.2015: (voraussichtl.) Ende Rückmeldefrist für WS 15/16
 01.08.2015: Vorlesungsende
 10.09.2015: letzte Rücktrittsmöglichkeit von Belegung SoSe 2015
 16.09.2015 – 30.09.2015: 2. Prüfungszeitraum SoSe 2015
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Typischer Semesterablauf WiSe 15/16
 Voraussichtlich 15.09.2015 – 15.10.2015 Belegfrist
 01.10.2015: Vorlesungsbeginn
 01.11.2015: frühester Beginn Prüfungsrücktritt
 Letzten Wochen vor Vorlesungsende (Jan., Febr. 2015):
Klausuren etc.
 13.02.2016: Ende Rückmeldefrist für SoSe 2016
 13.02.2016: Vorlesungsende
 10.03.2016: letzte Rücktrittsmöglichkeit von Belegung WS 15/16
 16.03.2016 – 30.03.2016: 2. Prüfungszeitraum WS 15/16
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Belegung
 Was belege ich?
 Wie belege ich?
 Was, wenn ich keinen Platz erhalten habe?
 Worauf muss ich sonst achten?
 Welche Verpflichtungen gehe ich mit Belegung ein?
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Belegung: Was belege ich?
Typischerweise belegt man die Module des entsprechenden
Fachsemesters des Studienplans (Anlage der Studienordnung):
Studienplan- SU
Ü
Noten- P / Servicegebender
semester
SWS SWS Credits gewicht WP Cluster
Modul
Modulname
B01
Mathematik I
1
4
B02
Formale Grundlagen
der Informatik
1
4
1
2
1
3
1
4
B03
B04
B05
B06
Mediendesign I
Technische
Grundlagen der
Informatik
Programmierung I
(Konzepte)
Programmierung I
(Praxis)
1
2
5
6
P
FB II M
5
5
P
FB VI
2
5
5
P
FB VI
1
5
5
P
FB VI
5
5
P
FB VI
5
5
P
FB VI
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Belegung: Wie belege ich?
Mit Hilfe des allg. Stundenplans stellt man sich im OnlineBelegsystem seinen individuellen Stundenplan zusammen
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Musterfrau, Erika
Individueller Stundeplan / Belegplan
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Studiere
Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Musterfrau, Erika, 123456
Individuelle Belegliste
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Belegung: Was, wenn ich keinen Platz erhalten habe?
 Sofern man sich im richtigen Fachsemester und im richtigen
Zug befindet, hat man einen Platzanspruch;
diesen sollte man insbesondere bei den Übungen durch
Anwesenheit bei dem / den ersten Termin/en geltend machen!
 Studierende mit Kindern, Behinderungen, etc.: Lehrkräfte
ansprechen, um in geeignete Lehrveranstaltungen zu kommen
 Falls es nicht genügend Plätze gibt: Lehrkräfte oder
Studiendekan (Prof. Dr. von Löwis) oder Dekanin ansprechen
 Studium Generale: für erfolgreiche Belegung ist es notwendig
zum ersten Termin zu erscheinen; dort wird über Vergabe von
Plätzen entschieden
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Belegung: Worauf muss ich noch achten?
 In der Regel muss SU und Ü eines Moduls separat belegt
werden
 Keine Parallelveranstaltungen desselben Semesters belegen;
dies ist unzulässig!
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Belegung: Welche Verpflichtungen gehe ich ein?
 Belegung ohne Rücktritt im Rahmen der Belegzeit bedeutet
Prüfungsanmeldung; Achtung: analog zur Belegung muss /
kann Rücktritt für SU und Ü getrennt durchgeführt werden
 Rücktritt von der Belegung/Prüfungsanmeldung außerhalb der
Belegfrist ist nur bis zum 10. September (SoSe) bzw. 10. März
(WS) möglich;
 Pro Unit (SU oder Ü) ist nur ein Prüfungsrücktritt im
Studienverlauf möglich
 Ein Prüfungsversuch in einer Unit gilt als verbraucht, wenn der /
die Studierenden an mindestens einem Teilleistungsnachweis
teilnimmt (muss explizit von der Lehrkraft angekündigt worden
sein)
 Eine Nichtteilnahme an Prüfungsleistungen ohne fristgerechten
Rücktritt führt zur Beurteilung „nicht ausreichend“
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
 Belegung und Prüfung
 Es gibt keine Mindestbeleg- bzw. Mindestprüfungspflicht
 Dennoch sollte zur Hälfte der Regelstudienzeit wenigstens
ein Drittel der Studienziele erreicht sein;
Studienverlaufsvereinbarung mit Verpflichtung der
Erreichung bestimmter Studienziele
 Achten Sie darauf, dass zur Zulassung zur
Abschlussprüfung außer den Modulen des
Abschlusssemesters in der Regel nur ein Modul aus den
anderen Semestern fehlen darf - Nicht absolvierte Module
eines Fachsemesters möglichst schnell nachholen; Details
siehe RSPO + studiengangsspezifische Ordnungen
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Erfolgreicher Studienverlauf
 Module in der Regelstudienzeit absolvieren
 Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung beachten:
 i.d.R. darf nur ein Modul aus den Semestern 1 – 5
bzw. 1 – 6 fehlen
 beachten Sie unbedingt die Sto/Pro + die RSPO 2012
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Durchführen eines Moduls
Informieren Sie sich im Modulhandbuch über
 Lernziele
 Prüfungsformen
 Empfehlung über Voraussetzungen
 Inhalte
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Beispiel Modulhandbuch Bachelor Druck- und Medientechnik
Modulnummer
B07
Titel
Interactive Media / Interactive Media
Credits
5 Cr
Präsenzzeit
4 SWS (2 SWS SU + 2 SWS Ü)
Workload
SU: ~ 36 h
Ü: ~ 36 h
Selbstlernzeit: ~ 78 h
Lerngebiet
Lernziele / Kompetenzen
Fachspezifische Grundlagen
Die Studierenden kennen im Ansatz von Crossmedia und Multi-Device
Szenarien unterschiedliche aktuelle mediale Ausgabeplattformen,
Devices sowie deren wesentliche Betriebssysteme ….. …
Voraussetzungen
Keine
Niveaustufe
2. Studienplansemester
Lernform
Seminaristischer Unterricht, Übungen, Projekt
Status
Pflichtmodul
Häufigkeit des Angebotes
jedes Semester
Prüfungsform
Die Prüfungsmodalitäten werden von der Lehrenden innerhalb der
Belegzeit nachvollziehbar / schriftlich mitgeteilt.
SU: 50%
Ermittlung der Modulnote
Übung: 50%
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Beispiel Modulhandbuch Bachelor Druck- und Medientechnik
Inhalte
Im seminaristischen Unterricht
Grundlagen von Computernetzwerken und
wesentlich Protokolle
Grundlage der Funktionsweise des Internets
und des WWW
…
In der Übung
In den Übungen werden die Seminarinhalte
praktisch vertieft
…
Literatur
…
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 Im Studiengang Medieninformatik (Bachelor und Master) sind
die genauen Prüfungsformen in einem separaten Dokument
ausgelagert worden
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Durchführen eines Moduls
 Sprechen Sie eine Lehrkraft bei starken Abweichungen vom
Modulhandbuch an!
 Prüfungsmodalitäten sollen innerhalb der Belegzeit
nachvollziehbar, schriftlich bekannt gegeben werden
 Bekanntgabe der Prüfungstermine für 1. und 2.
Prüfungszeitraum: innerhalb der Belegfrist
 Termine finden Sie im Portal mit Prüfungsterminen
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 Webseite des Fachbereichs unter:
http://fb6.beuth-hochschule.de
 Unsere Lehrkraftnews für wichtige Informationen (z. B.
Verlegung von Lehrveranstaltungen, Dekanatsinfos, Ausfälle
von Lehrveranstaltungen u. ä.) sind unter folgendem Link zu
finden:
http://fb6.beuth-hochschule.de/lehrkraftnews/
 Aktuelle Informationen über die Klausurtermine sind unter
folgendem Link zu finden:
http://fb6.beuth-hochschule.de/lehrkraftnews/exam/
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Lehrkraftnews
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Lehrkraftnews: Nachrichten
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Studiere Zukunft! Beuth Hochschule für Technik
Lehrkraftnews
Fachbereich VI,
Informatik und Medien (FB)
„Informatik und Medien“,
Allgemeine Infos (LU)
beinhalten Informationen über…
beinhalten Informationen über…
• gesonderte Öffnungszeiten oder
Sprechstunden des Dekanats
• Hinweise auf Veranstaltungen und
Vortragsreihen (auch extern)
• Verschiebung der Sprechzeiten
der Verwaltungsleiterin
• Weitere Informationen, die im
Interesse der Studierenden sein
könnten
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Lehrkraftnews: Prüfungstermine
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Prüfungen
 Es gibt zwei Prüfungszeiträume (PZ), Ausnahme: Übungen
 1. PZ: Letzten Wochen der Vorlesungszeit
 2. PZ: 16. – 31. März (WS), 16. – 30. September (SoSe)
 Prüfungszeitraum ist frei wählbar
 Bei nicht erfolgreicher Prüfung im 1. PZ, kann sofort im 2. PZ
wiederholt werden
 Bei erfolgreicher Prüfung ist keine Wiederholung zur Verbesserung
der Note möglich
 Bekanntgabe der Note durch die Lehrkraft  Klausureinsicht
(spätestens 8 Tage nach Prüfungszeitraum)
 Nutzen Sie die Klausureinsicht / Klausurrückgabe
 Beachten Sie Einspruchsfristen (ein Monat nach Bekanntgabe des
Prüfungsergebnis an Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
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Prüfungen
 Insgesamt sind maximal 3 Prüfungsversuche möglich
(Ausnahme Abschlussprüfung)
 Bei einem 3. erfolglosen Prüfungsversuch ist 2. Lehrkraft als
Gutachter/in hinzuzuziehen
 Abschlussprüfung: maximal 2 Prüfungsversuche
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Hinweise Durchführung Prüfung
 Teilnehmenden sollten Identitätsnachweis mit Lichtbild
mitnehmen
 Technische Geräte, insbesondere mit denen
Datenübertragung möglich ist, vollständig abschalten
 Bereithalten und / oder Benutzung nicht erlaubter Hilfsmittel 
Täuschungsversuch, Prüfung „nicht ausreichend“
 Schwerwiegende oder wiederholte Täuschungsversuche 
Exmatrikulation
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Studiendokumentation
 Studiendokumentation soll bis sechs Wochen nach dem Ende
des Semesters an das elektronische Postfach geschickt
worden sein
 Überprüfen Sie die mitgeteilten Prüfungsergebnisse in der
Studiendokumentation; Einspruchsfrist gegen Eintrag bis Ende
des Semesters, in dem der Eintrag erstmalig erschienen ist
 Bei Unstimmigkeiten: erst Klärung mit der Lehrkraft, ob diese
die Note richtig eingetragen hat; dann Klärung im FB VI –
Dekanat
 Achten Sie auch auf fehlende Einträge
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Musterfrau, Erika
123456
01.01.1995
Frau
Erika Musterfrau
Musterstr. 1
10000 Berlin
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NT – nicht
teilgenommen; zählt
die Anzahl Versuche
hoch
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Belegrücktritt:
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 Rückmeldung:
 Die Rückmeldeunterlagen werden Ihnen zu Beginn der
Rückmeldefrist per Post zugesandt.
 Bitte Rückmeldefristen beachten – Säumnisgebühren!
 Beurlaubung vom Studium:
 Aus wichtigem Grund für das laufende Semester
grundsätzlich bis 8 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit
schriftlich in der Studienverwaltung zu beantragen.
 Im ersten Semester soll der/die Studierende nicht
beurlaubt werden.
 Während des Urlaubssemesters dürfen Studierende nicht
an Prüfungen teilnehmen!
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Rechtsgrundlagen:
 RSPO 2012 (Rahmenprüfungs- und –studienordnung 2012)
 Studiengangsspezifische Prüfungsordnung
 Studiengangsspezifische Studienordnung (mit
Modulhandbuch)
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Rechtsgrundlagen
Was regelt die RSPO 2012 noch?
 Regelungen zu den Abschlussprüfungen
 Regelungen zur Anrechnung von Studienleistungen
 Regelungen zum Nachteilsausgleich (Studierende mit
Kindern, Studierende mit Behinderungen oder chronischen
Krankheiten, etc.)
 Beurlaubung
 …
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Rechtsgrundlagen
Was regeln die studiengangsspezifischen Ordnungen?
 Studienplan, Studienziele
 Von der Rahmenordnung abweichende Regelungen (z.B. zur
Zulassung zur Abschlussprüfung)
 Regelungen zum Vorpraktikum
 …
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Rechtsgrundlagen
Wichtiger Hinweis:
die noch in den Studienordnungen erscheinenden Module, die
nach zwei Semestern absolviert sein müssen, haben keine
Relevanz mehr! Sehen Sie diese nicht mehr gültige Regelung
aber bitte als Empfehlung an!
Beispiel Bachelor Druck- und Medientechnik:
Nicht mehr gültig!
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Rechtsgrundlagen
Empfehlung:
Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit den Rechtsgrundlagen, die
eine Basis für ein erfolgreiches Studium bilden
Beachten Sie Termine und Fristen
Die entsprechenden Informationen finden Sie als Amtliche
Mitteilungen und zusätzlich auf den Webseiten der Studiengänge
sowie http://www.beuth-hochschule.de/ordnungen
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Nutzen Sie Beratungsstellen / -möglichkeiten, wie z.B.:
 Studienfachberatung
 Mentoren
 Bafög-Beauftragter:
Herr Prof. Dr. Böhler
 Auslandsbeauftragter:
Herr Prof. Dr. Kreutel
 Praktikumsbeauftragte:
 Herr Prof. Dr. Schimkat
 Frau Prof. Umstätter
 Herr. Prof. Dr. Voß
 Druck- u. Medientechnik: Prof. Dr. Peschke
 Zentrale Studienberatung
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Fragen?
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Für weitere studiengangsspezifische Fragen
stehen Ihnen die Studiengangsleitungen direkt
im Anschluss zur Verfügung
Für Studenten der Technischen Informatik
Master steht Herr Prof. Dr. Sommer am
Donnerstag, den 30.04.2015 in der Zeit von
15:00 – 16:00 Uhr gerne zur Verfügung.
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