MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Rektorinnen und Rektoren sowie die Präsidenten der Universitäten, der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Pädagogischen Hochschulen, der Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg Stuttgart Durchwahl Telefax E-Mail Gebäude Aktenzeichen 24.04.2015 0711 279-3184 0711 279-3216 [email protected] Mittnachtbau 21-7624.6/33/1 (Bitte bei Antwort angeben) An den Präsidenten der Dualen Hochschule BadenWürttemberg sowie sonstige wissenschaftliche Einrichtungen und Einrichtungen der Flüchtlings- und Sozialarbeit in Baden-Württemberg Ausschreibung Regionale Koordinatoren/-innen für die Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen bezüglich des Studiums in Baden-Württemberg (insbesondere BadenWürttemberg-Programm zur Studienförderung von Flüchtlingen aus Syrien) I. Ausgangslage Um Flüchtlingen aus Syrien die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums im Land zu ermöglichen, hat das Wissenschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) das „Baden-Württemberg-Programm zur Studienförderung von Flüchtlingen aus Syrien“ ausgeschrieben. Vorrangiges Ziel des Programms ist, das Potenzial studienbefähigter Flüchtlinge aus Syrien auszuschöpfen und ihnen eine neue Perspektive zu geben. Mit zunächst 50 Stipendien soll eine Gruppe besonders Begabter gefördert werden. Die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber/-innen wird bei Auswahlgesprächen durch Fachgutachter/innen festgestellt. Königstraße 46, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 279-0, Telefax 0711 279-3080, [email protected], www.mwk.baden-wuerttemberg.de, www.service-bw.de, Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz -2- Über das genannte Programm hinaus möchte das Wissenschaftsministerium dazu beitragen, die Möglichkeiten von Flüchtlingen aus Syrien, aber auch aus anderen Regionen, für ein Studium in Baden-Württemberg zu verbessern. Aus diesem Grund sollen verbesserte Beratungs- und Unterstützungsstrukturen an den Hochschulen und auf regionaler Ebene geschaffen werden. II. Förderziel und Förderdauer Mit dem Ziel, eine landesweite Betreuungsstruktur für Flüchtlinge bzw. Studierende aus Krisengebieten sicherzustellen, stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für die Zeit bis zum 31. Dezember 2016 zusätzliche Mittel für den Einsatz regionaler Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Studienförderung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Wissenschaftsministerium hat bereits die Landeshochschulen gebeten, interne Ansprechpartner/-innen für Flüchtlinge zu benennen. Diese sollen Flüchtlingen bei Fragen der individuellen Studienorganisation sowie des Studienablaufs zur Verfügung stehen und bei auftretenden Problemen an regionale Kompetenztragende verweisen. Um sowohl die Ansprechpartner/-innen für Flüchtlinge an den Hochschulen, das Wissenschaftsministerium als auch studieninteressierte Flüchtlinge und ggf. Betreuende zu unterstützen, soll in jedem Regierungsbezirk des Landes (Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen, Freiburg) jeweils ein/e regionale/r Koordinator/-in zur Verfügung stehen. Die Koordinatoren/-innen sollen in enger Vernetzung mit dem Wissenschaftsministerium, den Hochschulen und den weiteren relevanten Akteuren eine verbesserte Beratung und Unterstützung bei studienbezogenen Fragen von Flüchtlingen in BadenWürttemberg sicher stellen. Das Qualifikationsprofil der regionalen Koordinator/-innen sollte folgende Merkmale umfassen: Qualifikationen im Bereich der Flüchtlingsarbeit und/oder der interkulturellen Beratung; gute Kenntnisse der relevanten hochschul- und ausländerrechtlichen Vorgaben; gute Kenntnisse der Hochschul- und Bildungslandschaft in Baden-Württemberg; -3- gute Kenntnisse von und Vernetzung mit relevanten Akteuren im Bereich der regionalen Flüchtlingsarbeit; Erfahrungen in der psychosozialen Begleitung von Flüchtlingen sind von Vorteil. III. Fördergegenstand Die Koordinatoren/-innen können an Hochschulen, an anderen wissenschaftlichen Einrichtungen oder an Einrichtungen der Flüchtlings- bzw. Sozialarbeit angesiedelt sein. Für die Arbeit der Koordinatoren/-innen weist das Wissenschaftsministerium der ausgewählten Hochschule bzw. Einrichtung auf Antrag Personal- und Sachmittel zu. IV. Förderbedingungen und weitere Auswahlkriterien Das Wissenschaftsministerium entscheidet über die Ansiedlung der Koordinatorenfunktionen auf der Grundlage schriftlicher Anträge. Aus dem jeweiligen Konzept sollte neben der Qualifikation der Koordinatorin bzw. des Koordinators hervorgehen: Vorerfahrung der Einrichtung bzw. Hochschule bei der Betreuung von Flüchtlingen; Expertise der Hochschule bzw. Einrichtung bei der Beratung zu Fragen des badenwürttembergischen Hochschulwesens; Leistungsspektrum, das mithilfe der beantragten Mittel abgedeckt werden soll; Personalkonzept für den Einsatz der oder des regionalen Koordinators/-in. Im Rahmen der Antragstellung ist dem Wissenschaftsministerium ein den inhaltlichen Kriterien entsprechendes Konzept inkl. Kosten- und Finanzplan vorzulegen. Voraussetzung für die Mittelzuweisung ist, dass die Maßnahmen nicht anderweitig finanziert werden können (über Eigenmittel oder Drittmittel). Mittel können für die Jahre 2015 und 2016 beantragt werden. V. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind die staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie die Kunst- und Musikhochschulen und die Duale Hochschule Baden-Württemberg sowie sonstige wissenschaftliche -4- Einrichtungen und Einrichtungen der Flüchtlings- und Sozialarbeit in BadenWürttemberg. Auch private Träger können bei Erfüllung der unter II. und IV. genannten Voraussetzungen Konzepte einreichen. VI. Verfahren Anträge sind postalisch und zugleich elektronisch an das Referat 21 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu senden: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Referat 21 Königstr. 46, 70173 Stuttgart E-Mail: [email protected] Die Anträge können ab sofort, letztmalig zum 31. Mai 2015 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Für den Eingang des jeweiligen Antrages ist der Poststempel ausschlaggebend. Über die Anträge wird innerhalb des Wissenschaftsministeriums anhand der unter II. und IV. genannten Kriterien entschieden. VII. Programmbudget Insgesamt stehen für die regionalen Koordinator/- innen jährlich bis zu 150.000 € zur Verfügung. VIII. Ausgestaltung der Anträge Die Vorhaben müssen in Form eines vollständigen Antrags eingereicht werden. Auf ein standardisiertes Antragsformular wird verzichtet. Der Umfang soll 10 Seiten nicht überschreiten. Ein detaillierter Kostenplan ist dem Antrag als Anlage beizufügen. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Justyna Laskowski (Tel. 0711/279-3184, EMail: [email protected]) zur Verfügung.
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