Ausschreibung Regionale Koordinatoren

MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Postfach 10 34 53  70029 Stuttgart
An die Rektorinnen und Rektoren sowie
die Präsidenten der Universitäten,
der Hochschulen für angewandte
Wissenschaften,
der Pädagogischen Hochschulen,
der Kunst- und Musikhochschulen
des Landes Baden-Württemberg
Stuttgart
Durchwahl
Telefax
E-Mail
Gebäude
Aktenzeichen
24.04.2015
0711 279-3184
0711 279-3216
[email protected]
Mittnachtbau
21-7624.6/33/1
(Bitte bei Antwort angeben)
An den
Präsidenten der Dualen Hochschule BadenWürttemberg
sowie sonstige wissenschaftliche Einrichtungen
und Einrichtungen der Flüchtlings- und
Sozialarbeit in Baden-Württemberg
Ausschreibung
Regionale Koordinatoren/-innen für die Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen bezüglich des Studiums in Baden-Württemberg (insbesondere BadenWürttemberg-Programm zur Studienförderung von Flüchtlingen aus Syrien)
I.
Ausgangslage
Um Flüchtlingen aus Syrien die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums im Land
zu ermöglichen, hat das Wissenschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) das „Baden-Württemberg-Programm
zur Studienförderung von Flüchtlingen aus Syrien“ ausgeschrieben. Vorrangiges Ziel
des Programms ist, das Potenzial studienbefähigter Flüchtlinge aus Syrien auszuschöpfen und ihnen eine neue Perspektive zu geben. Mit zunächst 50 Stipendien soll
eine Gruppe besonders Begabter gefördert werden. Die fachliche und persönliche
Eignung der Bewerber/-innen wird bei Auswahlgesprächen durch Fachgutachter/innen festgestellt.
Königstraße 46, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 279-0, Telefax 0711 279-3080, [email protected],
www.mwk.baden-wuerttemberg.de, www.service-bw.de,
Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz
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Über das genannte Programm hinaus möchte das Wissenschaftsministerium dazu
beitragen, die Möglichkeiten von Flüchtlingen aus Syrien, aber auch aus anderen Regionen, für ein Studium in Baden-Württemberg zu verbessern. Aus diesem Grund sollen verbesserte Beratungs- und Unterstützungsstrukturen an den Hochschulen und
auf regionaler Ebene geschaffen werden.
II.
Förderziel und Förderdauer
Mit dem Ziel, eine landesweite Betreuungsstruktur für Flüchtlinge bzw. Studierende
aus Krisengebieten sicherzustellen, stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für die Zeit bis zum 31. Dezember 2016 zusätzliche Mittel für den Einsatz regionaler Koordinatorinnen und Koordinatoren für die
Studienförderung von Flüchtlingen zur Verfügung.
Das Wissenschaftsministerium hat bereits die Landeshochschulen gebeten, interne
Ansprechpartner/-innen für Flüchtlinge zu benennen. Diese sollen Flüchtlingen bei
Fragen der individuellen Studienorganisation sowie des Studienablaufs zur Verfügung
stehen und bei auftretenden Problemen an regionale Kompetenztragende verweisen.
Um sowohl die Ansprechpartner/-innen für Flüchtlinge an den Hochschulen, das Wissenschaftsministerium als auch studieninteressierte Flüchtlinge und ggf. Betreuende
zu unterstützen, soll in jedem Regierungsbezirk des Landes (Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen, Freiburg) jeweils ein/e regionale/r Koordinator/-in zur Verfügung stehen. Die
Koordinatoren/-innen sollen in enger Vernetzung mit dem Wissenschaftsministerium,
den Hochschulen und den weiteren relevanten Akteuren eine verbesserte Beratung
und Unterstützung bei studienbezogenen Fragen von Flüchtlingen in BadenWürttemberg sicher stellen.
Das Qualifikationsprofil der regionalen Koordinator/-innen sollte folgende Merkmale
umfassen:
 Qualifikationen im Bereich der Flüchtlingsarbeit und/oder der interkulturellen Beratung;
 gute Kenntnisse der relevanten hochschul- und ausländerrechtlichen Vorgaben;
 gute Kenntnisse der Hochschul- und Bildungslandschaft in Baden-Württemberg;
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 gute Kenntnisse von und Vernetzung mit relevanten Akteuren im Bereich der regionalen Flüchtlingsarbeit;
 Erfahrungen in der psychosozialen Begleitung von Flüchtlingen sind von Vorteil.
III.
Fördergegenstand
Die Koordinatoren/-innen können an Hochschulen, an anderen wissenschaftlichen
Einrichtungen oder an Einrichtungen der Flüchtlings- bzw. Sozialarbeit angesiedelt
sein. Für die Arbeit der Koordinatoren/-innen weist das Wissenschaftsministerium der
ausgewählten Hochschule bzw. Einrichtung auf Antrag Personal- und Sachmittel zu.
IV.
Förderbedingungen und weitere Auswahlkriterien
Das Wissenschaftsministerium entscheidet über die Ansiedlung der Koordinatorenfunktionen auf der Grundlage schriftlicher Anträge.
Aus dem jeweiligen Konzept sollte neben der Qualifikation der Koordinatorin bzw. des
Koordinators hervorgehen:
 Vorerfahrung der Einrichtung bzw. Hochschule bei der Betreuung von Flüchtlingen;
 Expertise der Hochschule bzw. Einrichtung bei der Beratung zu Fragen des badenwürttembergischen Hochschulwesens;
 Leistungsspektrum, das mithilfe der beantragten Mittel abgedeckt werden soll;
 Personalkonzept für den Einsatz der oder des regionalen Koordinators/-in.
Im Rahmen der Antragstellung ist dem Wissenschaftsministerium ein den inhaltlichen
Kriterien entsprechendes Konzept inkl. Kosten- und Finanzplan vorzulegen. Voraussetzung für die Mittelzuweisung ist, dass die Maßnahmen nicht anderweitig finanziert
werden können (über Eigenmittel oder Drittmittel). Mittel können für die Jahre 2015
und 2016 beantragt werden.
V.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen,
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie die Kunst- und Musikhochschulen und die Duale Hochschule Baden-Württemberg sowie sonstige wissenschaftliche
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Einrichtungen und Einrichtungen der Flüchtlings- und Sozialarbeit in BadenWürttemberg. Auch private Träger können bei Erfüllung der unter II. und IV. genannten Voraussetzungen Konzepte einreichen.
VI.
Verfahren
Anträge sind postalisch und zugleich elektronisch an das Referat 21 des Ministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu senden:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Referat 21
Königstr. 46, 70173 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Die Anträge können ab sofort, letztmalig zum 31. Mai 2015 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Für den Eingang des jeweiligen Antrages ist der Poststempel ausschlaggebend.
Über die Anträge wird innerhalb des Wissenschaftsministeriums anhand der unter II.
und IV. genannten Kriterien entschieden.
VII.
Programmbudget
Insgesamt stehen für die regionalen Koordinator/- innen jährlich bis zu 150.000 € zur
Verfügung.
VIII.
Ausgestaltung der Anträge
Die Vorhaben müssen in Form eines vollständigen Antrags eingereicht werden. Auf
ein standardisiertes Antragsformular wird verzichtet. Der Umfang soll 10 Seiten nicht
überschreiten. Ein detaillierter Kostenplan ist dem Antrag als Anlage beizufügen.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Justyna Laskowski (Tel. 0711/279-3184, EMail: [email protected]) zur Verfügung.