Version 2015-2-17 Neubau Pavillon Bernstrasse Botschaft zuhanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Biberist vom 26. März 2015 Inhaltsverzeichnis Die Vorlage in Kürze - Abstimmungsmodus ........................................................................... 2 1. Vorwort des Gemeindepräsidenten................................................................................. 3 2. Ausgangslage ................................................................................................................. 4 2. Projektbeschrieb ............................................................................................................. 5 3. Finanzen ......................................................................................................................... 8 4. Anträge ........................................................................................................................... 9 5. Häufig gestellte Fragen ................................................................................................. 10 Die Vorlage in Kürze - Abstimmungsmodus Ausgehend von einer umfassenden Planung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen, einer Optimierung des bestehenden Schulraumangebotes und den finanziellen Möglichkeiten ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass der Bau eines Schulpavillons auf dem Afeg-Areal (vis-a-vis Gemeindehaus) für die Schule unumgänglich ist. Im Rahmen des Vorprojektes werden die Kosten für den Pavillon bei einer Kostengenauigkeit von 15% auf knapp CHF 2.0 Mio. geschätzt. Bei Investitionen ab CHF 2.0 Mio. sieht unsere Gemeindeordnung zwingend eine Urnenabstimmung vor. Aus diesem Grund gibt es ein zweistufiges Beschlussverfahren. An der Gemeindeversammlung vom 26. März 2015 entscheiden Sie, ob es am 14. Juni 2015 zu einer Urnenabstimmung über den Neubau eines Schulpavillons an der Bernstrasse kommt. Tritt die Gemeindeversammlung auf das Geschäft ein, wird im Rahmen der Detailberatung über die einzelnen Anträge des Gemeinderates befunden. Die Schlussabstimmung über die bereinigte Vorlage erfolgt an der Urne. An der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2015 wird definitiv über den Rahmenkredit für den Neubau eines Pavillons entschieden. 2/10 1. Vorwort des Gemeindepräsidenten Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner Im Jahr 2004 nahm die Kommission „Schulentwicklung“ ihre Arbeit auf. Ihre Aufträge lauteten: 1. Im Hinblick auf die Schulreform Sek-I sind die Schulstrukturen anzupassen. 2. Die Sanierung der Schulbauten ist an die Hand zu nehmen und der Bau von zusätzlichem Sporthallenraum ist zu prüfen. In einem ersten Schritt hat man sich die Frage gestellt, warum in den vergangenen Jahrzehnten keine grossen Schulprojekte verwirklicht werden konnten. Man kam zu folgendem Schluss: Die Projekte waren allesamt überladen und wurden vom Souverän ausnahmlos verworfen. Es wurde dargelegt, dass sämtliche Schulbauten mittel- bis längerfristig einer Sanierung zu unterziehen sind. Zudem sollte die Gelegenheit genutzt werden, je einen Campus für die Oberstufe (Bernstrasse) und einen Campus für die Unterstufe (Bleichematt) zu bilden. Stets war klar, dass bei allen Vorhaben die Regeln der Vernunft, des Machbaren und Bezahlbaren anzuwenden sind. Jedes Projekt soll in sich geschlossen sein und separat beurteilt und genehmigt oder verworfen werden können. Bis heute wurden das Schulhaus Mühlematt und das Obere Schulhaus saniert und die Sporthalle gebaut. Bei sämtlichen Projekten wurden die gewährten Kredite unterschritten. Im Januar 2014 hat der Gemeinderat die Legislaturziele definiert. Im Zusammenhang mit der Schulraumsanierung standen ihm Empfehlungen der Finanzkommission zur Verfügung. Der Gemeinderat hat sich von den finanziellen Möglichkeiten leiten lassen und nicht von irgendwelchem Wunschbedarf. Für die Sanierung der Schulanlagen stehen uns ca. CHF 2 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Aufgrund dieser Information hat die Schulleitung Vorschläge für die Reihenfolge der weiteren Aktivitäten entworfen. Mit diesem Vorgehen bzw. diesem „Schlüssel“ zu den weiteren Sanierungsarbeiten wurde quasi der gordische Knoten gelöst. Heute ist klar in welcher Reihenfolge die Arbeiten sinnvoll und finanzierbar fortgeführt und einem Abschluss zugeführt werden können. Vorgesehen sind die Arbeiten in einem Zeitraum von acht Jahren in folgender Reihenfolge: Pavillon Bernstrasse (2015/16), Werkhofschulhaus und Alte Turnhalle (2016), Bezirksschulhaus (2017), Bleichemattschulhaus (2018-2021), Unteres Schulhaus (2022). Wir sind bestrebt, Ihr Vertrauen in unsere Schulraumplanung auch weiterhin zu rechtfertigen und danken Ihnen, wenn Sie uns unterstützen, sinnvoll und finanziell verträglich in unsere Schul-Infrastruktur zu investieren. Martin Blaser, Gemeindepräsident 3/10 2. Ausgangslage Strategische Grundsätze Die Schulraumplanung folgt seit mehreren Jahren drei strategischen Grundsätzen: 1. Die Oberstufe wird im Gebiet Bernstrasse (Bezirksschulhaus, Oberes Schulhaus, Werkhofschulhaus) zusammengefasst, die Primarschule im Gebiet Mühlematt und Bleichematt (Campus). 2. Die Renovation und Umnutzung der Schulanlagen soll schrittweise und in einer sinnvollen Reihenfolge vollzogen werden. 3. Sämtliche Projekte sind auf das Notwendige zu beschränken und unter dem Gesichtspunkt des vom Gemeinderat bestimmten Finanzrahmens zu beurteilen. Aktuelle Situation Sowohl der Oberstufe als auch der Primarschule fehlen Räume für den Unterricht. Die Primarschule braucht dringend zusätzliche Räume für den Sprachunterricht. Den fünf Klassen der 3. Sek. stehen im Werkhofschulhaus lediglich vier Schulzimmer zur Verfügung. Der Oberstufe fehlen Räume für Gruppen- oder Projektarbeiten und den Naturwissenschaftsunterricht. Im Weiteren sind einzelne Spezialräume örtlich falsch angesiedelt. So findet der Hauswirtschaftsunterricht der Kreisschule im Schulhaus Bleichematt statt, der Werkunterricht im Unteren Schulhaus. Mit den Räumen für den Hauswirtschaftsunterricht werden im Schulhaus Bleichematt Räume für den Unterricht an der Oberstufe belegt, welche die Primarschule zum Beispiel für den Sprachunterricht dringend benötigen würde. Ebenso fehlt ein geeigneter Raum für die Tagesstrukturen (Schülerinnen- und Schülerhort). Mit dem Bau eines Pavillons können verschiedene Bedürfnisse erfüllt werden, indem einerseits die Konzentration der einzelnen Schultypen weiter vorangetrieben werden kann und andererseits dringend notwendige zusätzliche Schulräume geschaffen werden können. 4/10 2. Projektbeschrieb Standort Im Rahmen der Ausarbeitung der Vorprojektstudie wurden verschiedene Standorte evaluiert. Schliesslich hat sich der Standort östlich des Oberen Schulhauses als einziger als geeignet erwiesen. Die bestehenden architektonisch wertvollen Gebäude sollen für sich wirken können. Aus diesem Grund wird ein entsprechender Abstand zum Oberen Schulhaus gewahrt. Eine Unterschreitung des Gebäudeabstandes würde den roten Pausenplatz beeinträchtigen. Zudem würden durch Rückbaumassnahmen zusätzliche Kosten entstehen. Das soll vermieden werden. Aufgrund des Terrainabsatzes erscheint der Pavillon aus der Sicht des Oberen Schulhaus eingeschossig. Formatiert: Hervorhebung, Rechtschreibung und Grammatik prüfen 5/10 Architektur Per Definition gilt ein „Pavillon“ als selbstständiger Bau, welcher zu einem grösseren Komplex gehört. Im Campus Bernstrasse soll ein eigenständiges, kleineres Bauwerk entstehen, welches sich von den übrigen Gebäuden dank seiner reduzierten Form sowie einer eigenen zeitgemässen und ökologischen Architektur abhebt. Die Bezeichnung Pavillon ist für dieses Bauwerk somit sehr treffend und naheliegend. Nutzung und Bauvolumen Veränderte pädagogische Anforderungen haben räumlichen Mehrbedarf zur Folge und das individuelle Lernen und Arbeiten erfordert spezifische Konzepte an die räumliche Anordnung. Das Bauvolumen für den Pavillon wurde auf ein absolutes Minimum reduziert. Trotzdem ist die notwendige Flexibilität und eine breite Nutzung gewährleistet. Die in den Skizzen dargestellte Raumordnung stellt einen möglichen Vorschlag dar und kann im Rahmen der weiteren Planung noch angepasst werden. Erdgeschoss Im Erdgeschoss befindet sich eine Schulküche mit sechs Kochinseln und optischer Raumtrennung für Essen, Vorräte, Wäsche und Aufbewahrung sowie Anschauungsmaterial. Ergänzt mit einem Lehrerzimmer im Eingangsbereich, dem Lift und der normierten barrierefreien WC-Anlage werden auf diesem Geschoss die verschiedenen Bedürfnisse auf wenigen Quadratmetern optimal abgedeckt. 6/10 Untergeschoss Neben den Räumlichkeiten für den naturwissenschaftlichen Unterricht und des Technik- und Hauswartraumes, werden im Untergeschoss multifunktionale Unterrichtsräume (keine Schulzimmer) entstehen. 7/10 3. Finanzen Gemäss Kostenermittlung nach Baukostenplan ist von folgenden Kosten auszugehen: BKP Arbeitsgattung 0 Grundstück (Erschliessung durch Leitungen) 38‘500.00 1 Vorbereitungsarbeiten 54‘000.00 2 Gebäude 3 Betriebseinrichtungen 4 Umgebungsarbeiten 5 Baunebenkosten und Übergangskosten 9 Ausstattung Total Anlagenkosten Kostengenauigkeit 15% Total (Kreditantrag) Kosten in CHF 1‘441‘500.00 210‘000.00 50‘000.00 126‘000.00 70‘000.00 1‘990‘000.00 310‘000.00 2‘300‘000.00 Die Kostenermittlung nach Baukostenplan basiert auf Erfahrungswerten. Diese systematisch nach Arbeitsgattung gegliederten Kostendaten erlauben eine Genauigkeit von 15%. Ein detaillierter Kostenvoranschlag (Bauprojekt) mit einer Genauigkeit von 10% hätte zusätzliche Kosten im Umfang von CHF 30‘000.00 verursacht. Aus diesem Grund wurde darauf verzichtet. Das Projekt Neubau Pavillon Bernstrasse ist im Finanzplan 2015 – 2019 berücksichtigt. Die gesamten Investitionskosten von CHF 2.3 Mio. gemäss Baukostenplan setzen sich zusammen aus der Kostenschätzung von CHF 1.99 Mio. zuzüglich einer Reserve von 15%. Die Investition fällt im Zeitraum 2015 – 2016 an. Gemäss Finanzplanung beträgt der Selbstfinanzierungsgrad in der Finanzplanperiode 2015 – 2019 weniger als 40%. Somit ist die Finanzierung mittels Aufnahme von zusätzlichen Darlehen unumgänglich. In den kommenden Jahren wirkt sich die Investition auf die Laufende Rechnung im Durchschnitt wie folgt aus: - Lineare Abschreibung über 33 Jahre nach HRM2 CHF 70'000.00 - Zins (1,75 %) CHF 35'000.00 - Betriebskosten (2 % der Investitionssumme) CHF 46'000.00 Total jährlich CHF 151'000.00 Die Laufende Rechnung wird somit mit etwas weniger als einem Steuerpunkt belastet. 8/10 4. Anträge Der Gemeinderat befürwortet den Neubau eines Pavillons an der Bernstrasse. Anträge an die Gemeindeversammlung vom 26. März 2015 1. 2. 3. Auf das Geschäft "Neubau Pavillon Bernstrasse" ist einzutreten. Die Botschaft "Pavillon Bernstrasse" ist für die Urnenabstimmung freizugeben. Folgende Abstimmungsfragen werden dem Stimmvolk anlässlich der Urnenabstimmung unterbreitet: Antwort Wollen Sie dem Neubau eines Pavillons Bernstrasse im Sinne der Botschaft zustimmen und den Kredit von CHF 2‘300‘000.00 bewilligen? 4. Im Falle eines positiven Urnenentscheides wird der Gemeinderat ermächtigt, zur Finanzierung des Neubaus des Pavillons die notwendigen Darlehen aufzunehmen. 5. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die zufolge Teuerung allfällig erforderlichen Nachtragskredite zu bewilligen (Preisstand 1. April 2014 = 102.3 Punkte, Basis 1. April 2010 = 100.0 Punkte, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Die Schlussabstimmung über die bereinigte Vorlage erfolgt am 14. Juni 2015 an der Urne. Biberist, 26. Januar 2015 Im Namen des Gemeinderates Biberist Der Gemeindepräsident: Martin Blaser Der Verwaltungsleiter: Stefan Hug-Portmann 9/10 5. Häufig gestellte Fragen Warum braucht es eine Urnenabstimmung? Gemäss § 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegen Sachgeschäfte, die für die Gemeinde eine einmalige Aufwendung von mehr als 2 Millionen Franken zur Folge haben, der Urnenabstimmung. Die Kostenermittlung gemäss Baukostenplan von 1,99 Millionen Franken basiert auf Erfahrungswerten für solche Bauten, mit einer Genauigkeit von +/- 15 %. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betrag schlussendlich über 2 Millionen Franken liegt. Aus Gründen der Fairness und Transparenz gegenüber den Steuerzahlenden wird das Projekt an die Urne gebracht. Warum wird der Kredit nicht einfach auf 1.9 Mio. Franken beschränkt? Das Projekt wurde auf ein absolutes Minimum reduziert. Eine weitere Senkung des Kostendachs ist unter diesen Umständen nicht möglich. Warum wird uns nicht ein fertiges Projekt vorgelegt? Die Ausarbeitung eines fertigen Bauprojektes würde rund CHF 30‘000.00 Franken kosten. Dieser Betrag wäre verloren, wenn der Souverän dem Bau nicht zustimmt. Können mit diesem Projekt die räumlichen Bedürfnisse der Oberstufe abgedeckt werden? Bereits 2004 wies die erste Planung die notwendigen Zusatzräume für die Oberstufe an der Bernstrasse aus. Mit dem Bau des Pavillons kann quasi ein gordischer Knoten gelöst werden, indem der nötige Raum geschaffen wird, der weitere Sanierungen/Umnutzungen und die Zusammenführung der Oberstufe an der Bernstrasse überhaupt möglich macht. Ist der Neubau Pavillon auf Grund der Entwicklung der Schülerzahlen notwendig? Der geplante Pavillon deckt den Raumbedarf der Oberstufe ab. Berücksichtigt sind auch die Auswirkungen der Sek-I-Reform (Bedarf Räume für Projektarbeit, Lernatelier, etc.), die Fachbereiche im Lehrplan 21, die Entwicklung der Klassenzahlen nach dem Übertritt in die Sek-I sowie die aktuelle Belegung der bestehenden Räume und die Möglichkeiten für die Organisation des Schulbetriebes. Da die Schülerzahlen in den kommenden 8-10 Jahren stark schwanken können, ist man von einer durchschnittlichen Klassenzahl ausgegangen. Gemäss diesen Planungsgrundlagen ist der Bau des Pavillons notwendig. Warum können die Schulküchen im Bleichemattschulhaus nicht weiter genutzt werden? Auf Grund der geplanten Zusammenführung aller Fachbereiche der Oberstufe an der Bernstrasse soll die Hauswirtschaft in den Campus integriert werden. Die Sanierung der Küchen wurde deswegen seit längerer Zeit hinausgeschoben. Nun werden die Schulküchen in den zu erstellenden Pavillon integriert und im Bleichemattschulhaus teilweise rückgebaut. Wie viele Parkplätze gehen auf dem AFEG-Areal verloren? Total gehen 9 von 64 Parkplätzen verloren. Welches wären die Folgen, wenn das Projekt abgelehnt würde? Wir hätten weiterhin zu wenige Schulräume. Die Zusammenführung der Oberstufe an der Bernstrasse könnte nicht konsequent realisiert und der Unterricht könnte nicht in der verlangten Qualität erbracht werden. Vorgaben und Empfehlungen des Kantons könnten nicht umgesetzt werden. 10/10
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