Sonderausgabe Amtsblatt der Stadt Freudenberg Nachrichten und Informationen Sonderausgabe. 04. April 2015 . 15. Jahrgang 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Freudenberg) - Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Kultur und Touristik der Stadt Freudenberg hat in seinen Sitzungen am 25.11.2014 und 11.02.2015 auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Natur und Feuerschutz am 25.11.2015 den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Freudenberg) sowie die Begründung hierzu einschl. Umweltbericht und landschaftspflegerischem Fachbeitrag zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt. Der Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg umfasst zwei Teilbereiche (Konzentrationszone A und B). Die Konzentrationszone A „Knippen“ befindet sich nordwestlich des Gewerbegebietes Hommeswiese und nordöstlich des Tunnel Hohenhain, die Konzentrationszone B „Kuhlenberg“ nördlich des Stadtteiles Dirlenbach und südöstlich des Stadtteiles Freudenberg. Die beiden Konzentrationszonen (A und B) sind in dem beigefügten Übersichtsplan des Stadtgebietes schraffiert dargestellt. Planungsziel: Ziel der Planung ist es, den regenativen Energien im Stadtgebiet von Freudenberg substantiell Raum zu verschaffen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Errichtung von Windparks soll durch diese Änderung des Flächennutzungsplanes gewährleistet werden. Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Kultur und Touristik der Stadt Freudenberg vom 25.11.2014 und 11.02.2015 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Freudenberg) einschließlich der dazugehörenden Begründung mit Umweltbericht und landschaftspflegerischem Fachbeitrag liegen in der Zeit vom 13.April 2015 bis 13. Mai 2015 einschließlich in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg, 57258 Freudenberg, Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1, Dachgeschoss, Zimmer 317 während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus. Seite 2 04. April 2015 Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aktuell verfügbar: Art der Umweltinformation/Schutzgut Quelle Mensch inkl. Gesundheit Geräusche, Schattenwurf, optisch bedrängende Wirkung Gesundheitsvorsorge Informationen zu Schutzabständen Umweltbericht vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer aus Erndtebrück, Februar 2015 Informationen zum Infraschall Informationsbroschüre des Bayerischen Landesamtes für Umwelt aus 2014 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Vögel Fledermäuse und Vögel Informationen zu den Auswirkungen der Maßnahme auf die Lebensräume planungsrelevanter Vogelarten und Fledermäusen Artenschutzprüfung vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer aus Erndtebrück, Februar 2015 Informationen Dritter aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren Konzentrationszone A: Untersuchung der Vogelarten Avifaunistisches Gutachten der Planungsgruppe grün aus Bremen, September 2014 Avifaunistisches Gutachten der Planungsgruppe grün aus Bremen, August 2014 Erfassung und Bewertung der Fledermausfauna vom Büro für Landschaftsökologie Simon & Widding aus Marburg vom Juni 2014 Erfassung und Bewertung der Fledermausfauna vom Büro für Landschaftsökologie Simon & Widding aus Marburg vom November 2013 Umweltbericht vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer aus Erndtebrück, Februar 2015 Stellungnahme des Kreises Siegen – Wittgenstein vom 19.08.2014 Stellungnahme des Landkreises Altenkirchen und Verbandsgemeinde Kirchen vom 22.07.2014 Stellungnahmen der Naturschutzverbände (Nabu, und BUND) vom 08.08.2014, 23.06.2013 Konzentrationszone B Untersuchung der Vogelarten Fledermäuse Konzentrationszone A: Untersuchung der Fledermausfauna Konzentrationszone B Untersuchung der Fledermausfauna Pflanzen, Biotope Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile sowie das Landschaftsschutzgebiet Freudenberg, Auswirkungen auf Wald, Berücksichtigung der Eingriffsregelung Seite 3 04. April 2015 Boden Bodenfunktion Literatur und Kartenhinweise zur Erfassung und Bewertung von Böden Bodenschutz allgemein Literatur und Kartenhinweise zur Erfassung und Bewertung von Böden Wasser Umweltbericht vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer aus Erndtebrück Februar 2015 Umweltbericht vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer aus Erndtebrück Februar 2015 Schutzgebiete nach WHG Überprüfung bestehender Schutzgebietsausweisungen Energieatlas des Landes Nordrhein- Westfalen Fließgewässer Informationen zu den Auswirkungen auf vorhandene Gewässer Umweltbericht vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer aus Erndtebrück, Februar 2015 Landschaft/Landschaftsbild Landschaftsbild Informationen über die Beeinträchtigung in Folge der Errichtung der Windenergieanlagen Kultur und sonstige Güter Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Kulturerbe Informationen über die Auswirkungen der Planung auf bedeutsame Kulturgüter Klima – Erneuerbare Energien Windenergie Umweltbericht vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer aus Erndtebrück, Februar 2015 Schreiben des Kreises Olpe vom 24.07.2014 Schreiben der Gemeinde Wenden vom 07.08.2014 Umweltbericht vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer aus Erndtebrück, Februar 2015 Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen - Lippe, Archäologie für Westfalen vom 18.07.2014 Stellungname des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Landschaftsund Baukultur vom 06.08.2014 Flächendeckende Untersuchung zur Darstellung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen im Zuge der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg (alt) Untersuchung des Bauamtes der Stadt Freudenberg aus dem Jahre 1998 Flächendeckende Untersuchung zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Zuge der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg Untersuchung der Abteilung Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der Stadt Freudenberg aus dem Jahre 2012 04. April 2015 Seite 4 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, - dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss) nach § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Stadt Freu denberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I S. 890) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. - dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nach § 7 Abs. 6 dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung einer im Verfahren nachfolgenden Feststellungsbeschlusses nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b)die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht ordnungs gemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Freudenberg vorher gerügt und damit die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Freudenberg, den 20.03.2015 Der Bürgermeister Günther
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