Sonderausgabe vom 04.04.2015

Sonderausgabe
Amtsblatt
der Stadt Freudenberg
Nachrichten und Informationen
Sonderausgabe. 04. April 2015 . 15. Jahrgang
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg
(Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Freudenberg)
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Kultur und Touristik der Stadt
Freudenberg hat in seinen Sitzungen am 25.11.2014 und 11.02.2015
auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Natur und
Feuerschutz am 25.11.2015 den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Freudenberg) sowie die Begründung hierzu einschl. Umweltbericht und
landschaftspflegerischem Fachbeitrag zum Zwecke der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt. Der Geltungsbereich
der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg
umfasst zwei Teilbereiche (Konzentrationszone A und B).
Die Konzentrationszone A „Knippen“ befindet sich nordwestlich
des Gewerbegebietes Hommeswiese und nordöstlich des Tunnel
Hohenhain, die Konzentrationszone B „Kuhlenberg“ nördlich des
Stadtteiles Dirlenbach und südöstlich des Stadtteiles Freudenberg.
Die beiden Konzentrationszonen (A und B)
sind in dem beigefügten Übersichtsplan des
Stadtgebietes schraffiert dargestellt.
Planungsziel:
Ziel der Planung ist es, den regenativen
Energien im Stadtgebiet von Freudenberg
substantiell Raum zu verschaffen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
geordnete Errichtung von Windparks soll
durch diese Änderung des Flächennutzungsplanes gewährleistet werden.
Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Kultur und Touristik der Stadt Freudenberg vom 25.11.2014 und 11.02.2015 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Freudenberg)
einschließlich der dazugehörenden Begründung
mit Umweltbericht und landschaftspflegerischem Fachbeitrag liegen in der Zeit vom
13.April 2015 bis 13. Mai 2015 einschließlich
in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg, 57258
Freudenberg, Verwaltungsgebäude Mórer Platz
1, Dachgeschoss, Zimmer 317 während der
Dienststunden von montags bis freitags von
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs
von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und donnerstags
von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
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Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aktuell verfügbar:
Art der Umweltinformation/Schutzgut
Quelle
Mensch inkl. Gesundheit
Geräusche,
Schattenwurf,
optisch
bedrängende
Wirkung
Gesundheitsvorsorge
Informationen zu Schutzabständen
Umweltbericht vom
Landschaftsplanungsbüro Dipl.
Ing. Uwe Meyer aus
Erndtebrück, Februar 2015
Informationen zum Infraschall
Informationsbroschüre des
Bayerischen Landesamtes für
Umwelt aus 2014
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Vögel
Fledermäuse
und
Vögel
Informationen zu den Auswirkungen
der Maßnahme auf die
Lebensräume planungsrelevanter
Vogelarten und Fledermäusen
Artenschutzprüfung vom
Landschaftsplanungsbüro Dipl.
Ing. Uwe Meyer aus
Erndtebrück, Februar 2015
Informationen Dritter aus dem
frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
Konzentrationszone A:
Untersuchung der Vogelarten
Avifaunistisches Gutachten der
Planungsgruppe grün aus
Bremen, September 2014
Avifaunistisches Gutachten der
Planungsgruppe grün aus
Bremen, August 2014
Erfassung und Bewertung der
Fledermausfauna vom Büro für
Landschaftsökologie Simon
& Widding aus Marburg vom
Juni 2014
Erfassung und Bewertung der
Fledermausfauna vom Büro für
Landschaftsökologie Simon
& Widding aus Marburg vom
November 2013
Umweltbericht vom
Landschaftsplanungsbüro Dipl.
Ing. Uwe Meyer aus
Erndtebrück, Februar 2015
Stellungnahme des Kreises
Siegen – Wittgenstein vom
19.08.2014
Stellungnahme des
Landkreises Altenkirchen und
Verbandsgemeinde Kirchen
vom 22.07.2014
Stellungnahmen der
Naturschutzverbände (Nabu,
und BUND) vom 08.08.2014,
23.06.2013
Konzentrationszone B
Untersuchung der Vogelarten
Fledermäuse
Konzentrationszone A:
Untersuchung der Fledermausfauna
Konzentrationszone B
Untersuchung der Fledermausfauna
Pflanzen, Biotope
Auswirkungen auf die unmittelbar
angrenzenden Naturschutzgebiete,
Naturdenkmale und geschützten
Landschaftsbestandteile sowie das
Landschaftsschutzgebiet
Freudenberg, Auswirkungen auf
Wald, Berücksichtigung der
Eingriffsregelung
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Boden
Bodenfunktion
Literatur und Kartenhinweise zur
Erfassung und Bewertung von
Böden
Bodenschutz
allgemein
Literatur und Kartenhinweise zur
Erfassung und Bewertung von
Böden
Wasser
Umweltbericht vom
Landschaftsplanungsbüro Dipl.
Ing. Uwe Meyer aus
Erndtebrück Februar 2015
Umweltbericht vom
Landschaftsplanungsbüro Dipl.
Ing. Uwe Meyer aus
Erndtebrück Februar 2015
Schutzgebiete
nach WHG
Überprüfung bestehender
Schutzgebietsausweisungen
Energieatlas des Landes
Nordrhein- Westfalen
Fließgewässer
Informationen zu den Auswirkungen
auf vorhandene Gewässer
Umweltbericht vom
Landschaftsplanungsbüro Dipl.
Ing. Uwe Meyer aus
Erndtebrück, Februar 2015
Landschaft/Landschaftsbild
Landschaftsbild
Informationen über die
Beeinträchtigung in Folge der
Errichtung der Windenergieanlagen
Kultur und sonstige Güter
Baudenkmäler,
Bodendenkmäler,
Kulturerbe
Informationen über die
Auswirkungen der Planung auf
bedeutsame Kulturgüter
Klima – Erneuerbare Energien
Windenergie
Umweltbericht vom
Landschaftsplanungsbüro Dipl.
Ing. Uwe Meyer aus
Erndtebrück, Februar 2015
Schreiben des Kreises Olpe
vom 24.07.2014
Schreiben der Gemeinde
Wenden vom 07.08.2014
Umweltbericht vom
Landschaftsplanungsbüro Dipl.
Ing. Uwe Meyer aus
Erndtebrück, Februar 2015
Stellungnahme des
Landschaftsverbandes
Westfalen - Lippe, Archäologie
für Westfalen vom 18.07.2014
Stellungname des
Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe, Landschaftsund Baukultur vom 06.08.2014
Flächendeckende Untersuchung zur
Darstellung von Vorrangzonen für
Windenergieanlagen im Zuge der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg (alt)
Untersuchung des Bauamtes
der Stadt Freudenberg aus
dem Jahre 1998
Flächendeckende Untersuchung zur
Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im
Zuge der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt
Freudenberg
Untersuchung der Abteilung
Bauen, Wohnen und
Stadtentwicklung der Stadt
Freudenberg aus dem Jahre
2012
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Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung
des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss) nach § 4 a Abs.
6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Stadt Freu denberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes
nicht von Bedeutung ist. Ein Normenkontrollantrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom
19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 13 des
Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I S. 890) ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nach § 7 Abs. 6 dieses
Gesetzes beim Zustandekommen dieser Beschlüsse zur Änderung
des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung einer im Verfahren nachfolgenden Feststellungsbeschlusses nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b)die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht ordnungs gemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt
Freudenberg vorher gerügt und damit die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Freudenberg, den 20.03.2015
Der Bürgermeister
Günther