12. Gothaer Kulturnacht präsentiert sich vielseitig und mystisch im

Aus dem Inhalt
Amtlicher Teil
Bekanntmachungen und
Ausschreibungen
Kurier
www.gotha.de
Amtsblatt der Stadt Gotha
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Nr. 5 ⁄ 24. Jahrgang
Nichtamtlicher Teil
Seniorenseite
Vereinsangebote
Kinder- und Jugendseite
Familienerlebnistag
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28. Mai 2015
12. Gothaer Kulturnacht präsentiert sich
vielseitig und mystisch im „Schattenspiel“
zige Tangoklänge des Querflötenquartetts
„VerQuer“ im Versicherungsmuseum oder
elektronische Folk-Pop Klänge gemischt mit
Posaunenmusik des „Interloop Trios“ im Gothaer Tivoli, die die Zuschauer begeistern wird.
Goldene Schattenseiten der Swing-Ära werden
mit den frechen „Zucchini Sistaz“ im Theatercafe des Kulturhauses dargeboten. Live Performances mit jungen Hip Hop Musikern, DJ´s und
Tänzern gibt es in den Räumlichkeiten der
Stadtbibliothek „Heinrich Heine“ zu bestaunen.
Den Weg durch die Nacht weisen farbige LichtInstallationen vor den bespielten Häusern.
Nach Mitternacht wird es eine Abschlussshow
geben, bei der mit Feuer und Licht die „Schattenspiele“ ausklingen werden.
Mit einem Einlassbändchen für nur zehn Euro
können sämtliche Angebote und als Bonus
auch der Shuttlebus wahrgenommen werden.
Auch hier werden die Besucher musikalisch
unterhalten mit luftigen Akkordeonklängen
aus aller Herren Länder.
Die Einlassbändchen sind in der Tourist-Information am Hauptmarkt 33 erhältlich. Das gesamte Programm und weitere Infos gibt es auf
www.kultourstadt.de oder telefonisch unter
03621/510430.
Foto: Lutz Ebhardt
Abseits der eingetretenen Pfade locken am
Freitag, 5. Juni 2015 auch in der 12. Gothaer
Kulturnacht hochwertige Kulturdarbietungen
und interessante Programmpunkte die Besucher in die Gothaer Innenstadt. Unter dem
diesjährigen Thema „Schattenspiele“ können
die Besucher individuell zu Fuß, oder wie gewohnt mit dem Kulturnacht-Bus, bis 2 Uhr auf
eine nächtliche Reise gehen. An 15 verschiedenen Orten werden Künstler verschiedenster
Couleur zu erleben sein, die anspruchsvolle
Unterhaltung und so manchen Geheimtipp
bieten.
Das Motto der Nacht zeigt sich in vielfältigen
Variationen an den einzelnen Veranstaltungsorten, die mit den Künstlerdarbietungen zu
einem Erlebnis der besonderen Art werden.
Sehen Sie unter anderem Sternstunden des
Puppenspiels oder Comedy-Shadow-Shows
mit dem Parodiekünstler „Phil Shadow“ oder
lassen Sie sich inspirieren von Musik zwischen
Folklore und Klassik, zärtlichen und ekstatischen Texten in Tönen, mit spanischer Gitarre und Bandeon, von und mit dem Musiker und
Geschichtenerzähler Oliver Jaeger.
Die Kulturnacht präsentiert eine große Bandbreite an kulturellen Darbietungen: von köstlichem Boogie Woogie im Marstall, über jaz-
3 – 14
Auf ein Wort:
„Alle Räder stehen still, wenn Dein
starker Arm es will“ jener alte Kampfspruch der deutschen Arbeiterklasse,
den man vielleicht sogar schon auf dem
Gothaer Parteitag von 1875 prägte, passt
wie die Faust aufs Auge in das Frühjahr
2015. Das Leben steht still auf Bahnhöfen, in Kindertagesstätten, aber nicht auf
den Baustellen, die auf unseren Straßen
wachsen und in jedem Fall fluchen die Betroffenen. Es geht um den Wert der Arbeit, einmal um die Wertschätzung, beim
anderen Male um die Werterhaltung. Die
Gothaer schätzen den Wert der Arbeit
den die Stadtverwaltung leistet und ein
Blick in die Langzeitdokumentation „Gotha im Wandel 1990 bis 2012“ öffnet uns
die Augen, wie viele verschmutzte Fassaden, kaputte Straßen und Löcher in der
Innenstadt bereits verschwunden sind.
„Augen auf“ heißt die Devise. Wir sind es
nicht mehr gewohnt Einschränkungen
hinzunehmen, weil der Stress und die
Hektik des Alltages uns prägen. Das ist
ein Zustand, der auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nicht aufhört. Alle Räder stehen still, das liegt in
Gotha wohl eben auch daran, weil es wenige gute und zu wenig vernetzte Radwege in unserer Stadt gibt. Ganz bewusst
hat sich deshalb der Stadtrat entschieden, auch wenn wir wenige Gelder zur
freien Verfügung haben, das Radnetz in
den nächsten fünf Jahren verstärkt auszubauen, damit kein Rad stillgelegt werden muss, denn in Gotha läuft nicht nur
vieles rund, was anderswo holpert, Gotha ist auch eine sportliche Stadt, was
Citylauf oder Frauenrundfahrt immer neu
unter Beweis stellen. Eine schöne Fahrt in
den Frühling!
Ihr
Die 12. Gothaer Kulturnacht am 5. Juni 2015 präsentiert eine große Bandbreite an kulturellen Darbietungen. Das Programmangebot finden Sie unter www.kultourstadt.de.
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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015
Nichtamtlicher Teil
Gedenkstein erinnert an Gadollas Verhaftungsort
zierung der Gedenktafel) realisiert werden. Sie
haben dazu beigetragen, dass auch 70 Jahre
nach der mutigen Tat die Spuren des „Retters
von Gotha“ auffindbar bleiben.
Foto: Lutz Ebhardt
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat auf Initiative des Ortsteilrates Gotha-Boilstädt anlässlich des 70. Todestages Josef Ritter von Gadollas den Beschluss gefasst, einen Gedenkstein für den „Retter von Gotha“ am Ort seiner Verhaftung und des anschließenden
Verhörs aufzustellen. Dessen Enthüllung
fand am Vorabend des 70. Jahrestages seiner
Verhaftung, dem 2. April 2015, durch Oberbürgermeister Knut Kreuch, Ortsteilbürgermeister Jens Wehner und durch Familienangehörige Gadollas, im Beisein zahlreicher
Bürgerinnen und Bürger, statt. Der Gedenkstein und die Gedenktafel neben der Gaststätte „Zum Wiesengrund“ sollen fortan daran erinnern, dass die Parlamentärsfahrt
Josef Ritter von Gadollas zur Übergabe Gothas an die Alliierten an jener Stelle endete,
bevor er vor einem Standgericht in Weimar
zum Tode verurteilt wurde.
Die Aufstellung des Gedenksteins und der Gedenktafel konnte durch das Engagement der
Bestattungsinstitut Gotha GmbH (Transport
und Steinmetzarbeiten), der SPD-Stadtratsfraktion (Finanzierung der Tafel am Gedenkstein) und der CDU-Stadtratsfraktion (Finan-
Oberbürgermeister Knut Kreuch, Ortsteilbürgermeister Jens Wehner (3.v.r.), die Familie Leinich
und Prof. Johann Trummer (2.v.l.) bei der Gedenkstein-Enthüllung
Reaktivierung des Mühlgrabens im Gothaer Heutal
Ende April war es soweit. Nach über drei Jahren
kontinuierlicher Arbeit ist das Mühlgrabenprojekt soweit gediehen, dass dem Ziel des verbesserten Hochwasserschutzes für die Stadt
Gotha wieder ein Stück näher gekommen werden konnte. Der Mühlgraben ist wieder offen,
das Wasser kann wieder dauerhaft über den
neu hergestellten Gewässerabschnitt in Richtung Flutgraben abfließen.
Umfangreiche Baumaßnahmen waren erforderlich um das Projekt zum Erfolg zu führen.
Dazu gehörte die Beräumung der Schuttberge,
die von der ehemaligen eingestürzten Mühle
herrührten und schon seit den 1990-er Jahren
den Abfluss im Gewässer verhinderten. Der
Umbau eines wichtigen Abwasserkanals, Gewässerausbau und Sohlhöhenanpassungsarbeiten waren erforderlich. Straßenbrückenerneuerung, einschließlich Straßenbelag, die
Verlegung von Versorgungsleitungen umfasste der letzte Bauabschnitt. Durch die vielfältigen Koordinierungsbelange mit Versor-
v.l.n.r. Uwe Oßwald (Verbandsvorsitzender
Gewässerunterhaltungsverband Flößgraben/
Leina), Janette Richter (Verantwortliche für
fachliche Betriebsführung im GUV), Jürgen
Beese (Mitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes)
gern und Grundstückseigentümern war es kein
einfaches Projekt. Nach der offiziellen Abnahme der Brücke und des Gewässerausbaus am
24. April 2015 wurde der Verkehr wieder über
die Breite Gasse freigegeben und die Umleitung konnte aufgehoben werden.
Die Maßnahme wurde vom Land Thüringen
über die zuständige Thüringer Aufbaubank
zu 70 % gefördert. Das Projekt wurde über
den Gewässerunterhaltungsverband „Flößgraben/Leina“ von der Beantragung, über die
Planung, Ausschreibung, Bauausführung abgewickelt. Da die Stadt Gotha hier Mitglied ist,
wurde der Investitionszuschuss von 30 % von
Gotha bereitgestellt.
Dank gilt allen am Projekt beteiligten Firmen
und Institutionen, wie dem Ingenieurbüro Pöyry aus Erfurt, der Firma Brand aus Günthersleben, der Firma Koppe aus Friedrichroda, der
TUG aus Kölleda und der Firma Hobohm & Grünewald aus Gotha. Der Dank gilt auch dem Verständnis bei den Einschränkungen und für die
gute Zusammenarbeit mit dem angrenzenden
Pflegeheim AZURIT.
An Orten, an denen große Baumaßnahmen
stattfinden, gibt es immer auch unvermeidbare Einschränkungen für die Anwohner. Nach
der erfolgten Fertigstellung können sich nur
noch wenige daran erinnern, wie es vor dem
Beginn ausgesehen hat. Die unmittelbaren Anlieger und Grundstückseigentümer schätzen
den neuen Anblick und sind froh, dass ein
städtebaulicher Missstand beseitigt wurde
und damit auch die Weichen für eine neue Nutzung der Areale gestellt wurden.
Ohne die gute Zusammenarbeit mit den Versorgungsträgern, wie den Stadtwerken Gotha,
dem Wasser-, und Abwasserzweckverband Gotha und den beteiligten Behörden des Landratsamtes Gotha und der Thüringer Aufbau-
bank in Erfurt wäre die zügige und erfolgreiche
Maßnahmedurchführung nicht möglich gewesen. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 960.000
Euro, können aber erst nach der Schlussrechnung exakt beziffert werden.
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der Beschlüsse
aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses
der Stadt Gotha vom 13.04. und 20.04.2015
Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind,
während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen
Fachamt eingesehen werden können.
HA 024/15 – B7 Ortslage Gotha, 1. BA/ Los 1 – 5 (VOB-ÖA-66/15/006)
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt:
001 den Auftrag an die EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt anteilig für das Los 1 sowie
für die Lose 2 und 4 mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe
von 724.666,67 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.
002 Die Beschlussvorlage Nr. HA 023/15 vom 09.03.2015 wird aufgehoben.
HA 025/15 – Zuschlagserteilung für die Nachtragsvereinbarung Nr. 5
zum Vertrag „Kommunale Dienstleistungen“ (VOL-OV-66/10/049)
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Nachtragsvereinbarung Nr. 5 zum Gesamtvertrag „Kommunale Dienstleistungen“ und somit der Verlängerung des Vertrages
um weitere 4 Jahre, bis zum 30.09.2020, der Preisanpassung für den Gesamtvertrag in Höhe von 3 % für 2015, in Höhe von 3 % für 2017 und 2 %
für 2019 an die Stadtwirtschaft Gotha GmbH, Kindleber Str. 188 in 99867
Gotha zu erteilen.
Der Vertrag endet am 30.09.2020 und weitere Preisanpassungen sind
ausgeschlossen.
Weiterhin wird für die Preisanpassung Salz in Höhe von 7,14 % und Lauge in Höhe von 5,04 % ab den 01.01.2015 der Zuschlag erteilt.
HA 026/15 – Mittagessenversorgung in 5 städtischen Kindertageseinrichtungen (VOL-ÖA-51/15/007)
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag an die Firma Mahlzeit Catering GbR, Diana und Henry Schütze,
Gleichenstraße 56 aus 99867 Gotha mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 2,08 EUR pro Portion Mittagessen (inkl. 19 % MwSt.) für
die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für 5 Kindertageseinrichtungen mit einer Laufzeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 mit der Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr zu erteilen
Gotha, den 06.05.2015
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Bekanntmachung der Beschlüsse
aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der
Stadt Gotha und aus dem nicht öffentlichen Teil nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitschrakters vom 22.04.2015
Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind,
während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen
Fachamt eingesehen werden können.
A 106/15 – Gothaer Resolution – Fraktion Piraten/Bündnis 90/Die
Grünen
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt folgende Resolution:
Die Stadt Gotha begrüßt, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA weiter ausgebaut werden soll und damit
auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands sowie seiner Kommunen
für die Zukunft gesichert wird. Allerdings birgt das derzeit verhandelte
Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment
Partnership – TTIP) sowie das bereits weitgehend ausgehandelte Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement –
CETA) auch Risiken für die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere
im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 3
Der Stadtrat der Stadt Gotha appelliert daher an
die Kommission der Europäischen Union,
das Parlament der Europäischen Union,
die Bundesregierung,
die Thüringer Landesregierung,
sich im Zuge der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen mit den
USA (TTIP), des multinationalen Dienstleistungsabkommens Trade in
Services Agreement (TiSA) sowie beim bereits weitgehend verhandelten
Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kulturund Bildungspolitik einzusetzen.
Der Stadtrat der Stadt Gotha schließt sich vor diesem Hintergrund vollumfänglich dem gemeinsamen Positionspapier von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag, Deutschem Städte- und Gemeindebund
sowie dem Verband der kommunalen Unternehmen e. V. vom Oktober
2014 zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen an.
Insbesondere spricht sich der Stadtrat der Stadt Gotha dafür aus,
– dass die öffentliche Daseinsvorsorge im Rahmen einer Positivliste aus
dem Freihandelsabkommen TTIP herausgenommen wird und zwar für
den Marktzugang wie auch bei der Inländergleichbehandlung,
– dass die nach langen Verhandlungen bei den EU-Vergaberichtlinien erreichten Erleichterungen für Inhouse-Vergaben, die interkommunale
Zusammenarbeit sowie Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und
die Wasserwirtschaft nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkommens auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden dürfen,
– dass auf spezielle Investitionsschutzregelungen für Unternehmen verzichtet wird, da derartige Regelungen zum Investitionsschutz in Freihandelsabkommen mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und
ausreichendem Rechtsschutz vor nationalen Gerichten nicht notwendig sind,
– dass die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards, insbesondere zum Umwelt- und Verbraucherschutz, auf keinen Fall mit
dem vorrangigen Ziel des Abbaus von nichttarifären Handelshemmnissen reduziert werden dürfen,
– dass nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Parlamente der 28 EU Mitgliedsstaaten in das Ratifizierungsverfahren der
Freihandelsabkommen mit einbezogen werden müssen, da es sich bei
TTIP und CETA um sog. gemischte Abkommen handelt, d. h. Abkommen, deren Inhalte über die Kompetenzen der EU hinausgehen und
auch in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen,
– dass die kommunale Ebene, die auf nationaler Ebene in dem Beirat
beim Bundeswirtschaftsminister vertreten ist, insbesondere auch an
den bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen beteiligt
wird und
– dass die vorbenannten Forderungen auch bei zukünftigen Verhandlungen mit anderen Staaten über Freihandelsabkommen berücksichtigt werden.
A 107/15 – Umbesetzung Ausschuss – CDU Fraktion
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
(1) Frau Sylvia Schäfer wird als stellvertretendes Mitglied von Herrn
Martin Heinze aus dem Bauausschuss abberufen.
(2) Herr Sascha John wird als stellvertretendes Mitglied von Herrn
Martin Heinze in den Bauausschuss entsandt.
B 109/15 – Investitionsbeschluss zum Kauf einer Drehleiter DLA (K)
23/12 für die Feuerwehr Gotha im Jahr 2017
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung des Kaufs einer
Drehleiter im Jahr 2017 für die Feuerwehr Gotha nachfolgend aufgeführte Maßnahmen einzuleiten:
1. bis zum 30.06.2015 gegenüber dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, rechtsverbindlich zu erklären, dass mit der Beschaffung der Drehleiter DLA (K) 23/12 noch nicht begonnen wurde
und vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen
wird
2. beim Land Thüringen einen Antrag auf Zuwendung gemäß den
geltenden Förderrichtlinien i. H. v. 225.000,00 € zu stellen
Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015
3. beim Landkreis Gotha entsprechend des Stützpunktfeuerwehrkonzeptes einen Zuwendungsantrag i. H. v. 250.000,00 € zu stellen (die Stadtverwaltung Gotha stellt 375.000,00 € Eigenmittel
zur Verfügung)
4. in Vorbereitung der Ausschreibung der Drehleiter müssen im Jahr
2016 die finanziellen Mittel für den Haushalt 2017 in Form einer
Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 850.000,00 € in den Haushalt
aufgenommen werden
5. mit der Beschaffung des o.g. Fahrzeuges darf nur begonnen werden, wenn alle beantragten Fördermittel zur Verfügung stehen.
B 111/15 – Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung des
Bürgersaales, Rathaus, Hauptmarkt 1
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
1. Der Bürgersaal im Rathaus, Hauptmarkt 1, kann von Dritten nach
Maßgabe folgender Grundsätze benutzt werden:
a) Veranstaltungen der Stadt Gotha haben Vorrang. Familienfeiern
dürfen nicht durchgeführt werden. Eine Überlassung des Bürgersaales ist ausgeschlossen, wenn für andere Veranstaltungen im
Rathaus eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.
b) Die Nutzung für politische Parteien und politische Gruppierungen
ist grundsätzlich nicht zulässig.
c) Dem Benutzer ist es untersagt, die Mieträume zur Durchführung
von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut
dargestellt und /oder verbreitet wird. Sei es vom Nutzer selbst
oder von Besuchern der Veranstaltung.
d) Für die Nutzung ist ein Entgelt zu erheben.
2. Die näheren Regelungen hierzu treffen die Benutzungsordnung (Anlage 1) und die Entgeltordnung (Anlage 2).
3. Die Beschlüsse des Stadtrates B 108/99 vom 08.12.1999 und
B 403/01 vom 30.05.2001 werden nach Inkrafttreten des Beschlusses aufgehoben.
Anlagen
Anlage 1: Benutzungsordnung
Anlage 2: Entgeltordnung
B 118/15 – Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung der
Kleinen Halle, Rathaus, Hauptmarkt 1
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
1. Die Kleine Halle im Rathaus, Hauptmarkt 1, kann von Dritten nach
Maßgabe folgender Grundsätze benutzt werden:
a) Veranstaltungen der Stadt Gotha haben Vorrang. Familienfeiern
dürfen nicht durchgeführt werden. Eine Überlassung der Kleinen
Halle ist ausgeschlossen, wenn für andere Veranstaltungen im
Rathaus eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.
b) Die Nutzung für politische Parteien und politische Gruppierungen
ist grundsätzlich nicht zulässig.
c) Dem Benutzer ist es untersagt, die Mieträume zur Durchführung
von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut
dargestellt und/oder verbreitet wird. Sei es vom Nutzer selbst
oder von Besuchern der Veranstaltung.
d) Für die Nutzung ist ein Entgelt zu erheben.
2. Die näheren Regelungen hierzu treffen die Benutzungsordnung (Anlage 1) und die Entgeltordnung (Anlage 2).
Anlagen
Anlage 1: Benutzungsordnung
Anlage 2: Entgeltordnung
B 112/15 – Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung des
Saales im Erdgeschoss Neues Rathaus, Ekhofplatz 24
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
1. Der Saal im Erdgeschoss Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, kann von
Dritten nach Maßgabe folgender Grundsätze benutzt werden:
a) Veranstaltungen der Stadt Gotha haben Vorrang. Familienfeiern
dürfen nicht durchgeführt werden. Eine Überlassung des Saales
im Erdgeschoss ist ausgeschlossen, wenn für andere Veranstal-
Amtlicher Teil
tungen im Neuen Rathaus eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.
b) Die Nutzung für politische Parteien und politische Gruppierungen
ist grundsätzlich nicht zulässig.
c) Dem Benutzer ist es untersagt, die Mieträume zur Durchführung
von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut
dargestellt und/oder verbreitet wird. Sei es vom Nutzer selbst
oder von Besuchern der Veranstaltung.
d) Für die Nutzung ist ein Entgelt zu erheben.
2. Die näheren Regelungen hierzu treffen die Benutzungsordnung (Anlage 1) und die Entgeltordnung (Anlage 2).
Anlagen
Anlage 1: Benutzungsordnung
Anlage 2: Entgeltordnung
B 113/15 – Archivsatzung für das Stadtarchiv der Stadt Gotha
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
die als Anlage 1 beigefügte Archivsatzung der Stadt Gotha für das Stadtarchiv der Stadt Gotha.
Anlage 1: Archivsatzung der Stadt Gotha
B 114/15 – Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt
Gotha.
Anlage 1: Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha
B 115/15 – Öffentliche Nutzung und Entgeltordnung des Hanns-Cibulka-Saales in der Stadtbibliothek, Friedrichstr. 2 – 4
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
001 Der Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek, Friedrichstr. 2 – 4, ist
eine öffentliche Einrichtung und kann nach Maßgabe folgender
Grundsätze benutzt werden:
a) Veranstaltungen der Stadt Gotha haben Vorrang. Familienfeiern
dürfen nicht durchgeführt werden. Eine Überlassung des HannsCibulka-Saales ist ausgeschlossen, wenn für andere Veranstaltungen im Objekt der Stadt Gotha eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.
b) Die Nutzung für politische Parteien und politische Gruppierungen ist grundsätzlich nicht zulässig.
c) Dem Benutzer ist es untersagt, die Mieträume zur Durchführung
von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird. Sei es vom Nutzer
selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.
d) Für die Nutzung ist ein Entgelt zu erheben.
002 Die näheren Regelungen hierzu treffen die Benutzungsordnung
(Anlage 1) und die Entgeltordnung (Anlage 2).
Anlagen
Anlage 1: Benutzungsordnung
Anlage 2: Entgeltordnung
B 079/15 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Stielerstraße Ecke Enckestraße“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
01 Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (Stand 16.06.2006) soll im
Parallelverfahren gem. BauGB § 8 Abs. 3 im Bereich „Stielerstraße
Ecke Enckestraße“ geändert werden.
Die Änderung erfolgt hinsichtlich der allgemeinen Art der baulichen
Nutzung von gemischter Baufläche in Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelmarkt,
Fachgeschäfte, Dienstleistungen“.
Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße
Ecke Enckestraße“ und hat eine Fläche von 1,2 ha.
Amtlicher Teil
Der Änderungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung
Gotha Flur 9: 27/3, 35/1, 49/2, 52/2, 53/1, 58/3, 58/5, 61/2, 61/3,
68/1, 27/33 (teilweise) und 70/14 (teilweise).
02 Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
„Stielerstraße Ecke Enckestraße“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom 24.11.2014 gebilligt und gleichzeitig zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
03 Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden nach BauGB § 4 Abs. 2 zeitgleich beteiligt.
Anlage 1: Planzeichnung 4. Änderung des FNP
Anlage 2: Begründung und Umweltbericht 4. Änderung des FNP
B 104/15 – Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet
Stielerstraße Ecke Enckestraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
01 Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“ ist auf Antrag des Vorhabenträgers
als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB weiterzuführen.
Anlage 1: Lageplan Geltungsbereich
B 095/15 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
01 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnen
hinter der Reinhardsbrunner Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
02 Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
03 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha,
Flur 15, Flst. 15 (teilweise), 16/1, 16/2, 16/3, 17/1, 17/2 und 18/1
mit einer Fläche von ca. 0,6 ha.
04 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.
Anlage 1: Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 58 „Wohnen
hinter der Reinhardsbrunner Straße“
B 108/15 – Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 6.1 „Lindemannstraße – Nordseite“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
01 Aus dem Geltungsbereich des aufgestellten Bebauungsplanes
Nr. 6 „Lindemannstraße – Von-Zach-Straße“ wird der in der Anlage 1 beigefügte Planbereich als Bebauungsplan Nr. 6.1 „Lindemannstraße – Nordseite“ bearbeitet.
02 Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
aufgestellt.
03 Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Gotha,
Flur 19, Flst. 150/374, 150/249 und 150/176 mit einer Fläche von
ca. 9.900 m2.
04 Ziel der Planung ist die Nachnutzung einer Brachfläche als Einfamilienhaus-Standort.
05 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich
B 100/15 – Einziehung einer straßenbegleitenden Grünfläche im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Sternchen“ in Gotha
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
In der Gemarkung Gotha, Flur 19 wird die in der Anlage 1 gekennzeichnete Teilfläche des Flurstückes 150/260 –Straßenbegleitgrün im Bereich
der ehemaligen Gaststätte „Sternchen“- gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 – Thür.GVBl. vom 13.05.1993, Seite
273 – als Straßenbestandteil (nach § 2 (2) Punkt 3 ThürStrG) einer Gemeindestraße eingezogen.
Anlage: Lageplan der einzuziehenden, straßenbegleitenden Grünfläche
Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 5
B 110/15 – Grundhafter Ausbau der Fahrbahn einschließlich der Gehwege im Kindleber Weg in Gotha
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
1. Der grundhafte Ausbau der Fahrbahn einschließlich der Gehwege
im Kindleber Weg wird nach beiliegendem Ausbauprogramm ausgeführt.
2. Die Baukosten betragen auf der Grundlage der Kostenschätzung
ca. 808.000,00 € brutto, darin enthalten sind Planungskosten von
ca. 87.000,00 € brutto. Die Ausführung der Baumaßnahme kann
erst erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist.
3. Die Abschnittsbildung wird gem. § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) i. V. m. § 1 Abs. 2.0 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gotha (SABS) beschlossen.
Anlage 1: Ausbauprogramm – Lageplan Variante K 4
Regelquerschnitt RQ-K1-03
B 116/15 – Investitionsbeschluss „Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in folgenden Schulen der Stadt Gotha: GS „E. Kästner“, GS
„Gotha-Siebleben“, GS/RS „Oststadt“, GS „J. F. Löffler“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
die „Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in folgenden Schulen der
Stadt Gotha“
– GS „Erich Kästner“ –
Sanierung der Fassade des Hortgebäudes
(120.000,00 €)
– GS „Gotha-Siebleben“ – Sanierung der Turnhalle
(819.000,00 €)
– GS/RS „Oststadt Gotha“ – Erneuerung der Heizungs- und
Elektroanlage einschließlich baulicher Maßnahmen! (781.000,00 €)
– GS „J. F. Löffler“ – Erneuerung der Heizungsanlage
(71.400,00 €)
Die Gesamtbaukosten betragen
1.791.400,00 €
B 117/15 – Investitionsbeschluss „Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in folgenden Kindergärten der Stadt Gotha: Kdg. „Pusteblume“,
Kdg. „Fröbel“, Kdg. „Sonnenblume“ und „August-Köhler-Kinderhaus“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
die „Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in folgenden Kindergärten
der Stadt Gotha“
Kindergarten „Pusteblume“
– Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen
(165.000,00 €)
„Fröbel-Kindergarten“
– Sanierung der Außenanlage in 2 Bauabschnitten
(176.700,00 €)
Kindergarten „Sonnenblume“
– Sanierung westlicher Innenhof 2015
(30.000,00 €)
– Sanierung östlicher Innenhof 2016
(110.000,00 €)
„August-Köhler-Kinderhaus“
– Sanierung mittlerer Innenhof 2015
(50.000,00 €)
– Sanierung östlicher Innenhof 2015
(55.000,00 €)
– Sanierung westlicher Innenhof 2016
(120.000,00 €)
Die Gesamtbaukosten betragen
706.700,00 €.
B 119/15 – Investitionsbeschluss „Neubau eines Sozialgebäudes auf
dem Törpesportplatz in Gotha“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt
den „Neubau eines Sozialgebäudes auf dem Törpesportplatz der Stadt
Gotha“. Die Baukosten auf der Grundlage der Kostenschätzung betragen 367.000,00 €.
B 102/15 – Abschluss eines langfristigen Mietvertrages zwischen der
Stadt Gotha und dem „art der stadt e.V.“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
1. Dem Abschluss eines langfristigen Mietvertrages zwischen der Stadt
Gotha und dem „art der stadt e.V.“ wird zugestimmt.
2. Zur institutionellen Förderung des Vereins „art der Stadt e.V.“ erhält
dieser einen jährlichen Zuschuss von 26.231,04 €.
3. Die Gewährung der institutionellen Förderung ist hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins jährlich zu überprüfen.
Anlage: Mietvertrag 75-1009-16/Obj. 2
Gotha, den 06.05.2015
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015
Öffentliche Abgaben-Mahnung
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 die
(Steuer- u. Gebühren-Mahnung)
Die Stadtverwaltung Gotha Stadtkasse macht darauf aufmerksam,
dass am 15. Mai 2015 folgende Steuern- und Gebühren
fällig waren:
Hundesteuer
Grundsteuer
Straßenreinigung
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
2. Quartal 2015
2. Quartal 2015
2. Quartal 2015
2. Quartal 2015
Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich
gemahnt.
Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schriftliche
Mahnung nicht aus.
Die Rückstände sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha unter
Angabe der gültigen Steuer-/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angaben kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen
kommen).
Zeitnah werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen
zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO)
vom 16.03.1976 § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die festgelegten Termine einzuhalten.
Stadtkasse
Juckel
Abteilungsleiterin
gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung aufgestellt.
Das Plangebiet umfasst eine ca. 0,6 ha große Fläche. Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.
Die Umgrenzung des Plangebietes und die Unterlagen, aus denen sich
die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen
Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht
vom 08. Juni 2015 bis 19. Juni 2015
im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307
Montag, Dienstag, Mittwoch
von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Donnerstag
von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Freitag
von 9 – 12 Uhr
bereit gehalten.
Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen
dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.
Alle öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite
der Stadt Gotha unter www.gotha.de ➞ Leben in Gotha ➞ Planen, Bauen, Wohnen ➞ Bauleitplanung ➞ öffentliche Auslegungen einzusehen.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Anlage 1: Lageplan
50 Meter
Information der Bürgerinnen und Bürger über geplante Abschaltungen
von städtischen Straßenleuchten im Stadtgebiet Gotha und den zugehörigen Ortsteilen
Monatliche Bekanntgabe der Bereiche in denen, die gemäß Stadtratsbeschluss B039/14 geplanten Abschaltungen in den Nachtstunden von
1:00 bis 5:00 Uhr, im Juni 2015 umgesetzt werden.
Straße
Oberstraße
Ziegeleigasse
Breiter Weg
Johannesgasse
Backhausgasse
Schenkgasse
Coburger Platz
Abschnitt
von
bis
Edelhofgasse
Ziegeleigasse
Weimarer Straße
Oberstraße
komplett
Weimarer Straße
Oberstraße
ausgenommen Treppenanlage
komplett
komplett
komplett außer die Freifläche vor Einkaufszentrum
Humboldtstraße (nur der
westliche Gehweg)
August-Creutzburg-Straße Coburger Platz
Gothaer Straße
Wendeschleife
Gärtnerei
Weiter Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der
Stadt Gotha, unter dem Link http://www.gotha.de/stadtbeleuchtung.
Stadt Gotha - Bebauungsplan Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“
20
Geltungsbereich
Städtische
Straßenbeleuchtung Gotha
10
Bankverbindung: Kreissparkasse Gotha
IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00
BIC HELADEF1GTH
Gemarkung Gotha
Flur 15
€
Für jeden angefangen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet
1(eins) von Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58
„Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 7
Stellungnahmen von
Behörden und
sonstigen Trägern
öffentlicher Belange
x
x
x
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
x
x
Anlage 1: Lageplan
x
x
x
x
x
Schallimmissionsprognose
x
Verkehrsuntersuchung
x
Umweltbericht
x
x
x
x
x
x
x
Schlagwortartige
Kurzcharakterisierung
Wechselwirkungen
Themenblöcke nach Schutzgütern
Kultur- und Sachgüter
Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen
dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.
Alle öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite
der Stadt Gotha unter www.gotha.de ➞ Leben in Gotha ➞ Planen, Bauen, Wohnen ➞ Bauleitplanung ➞ öffentliche Auslegungen einzusehen.
Art der
Umweltinformation
Mensch
im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307
Montag, Dienstag, Mittwoch
von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Donnerstag
von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Freitag
von 9 – 12 Uhr
bereit gehalten.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Landschaftsbild
vom 08. Juni 2015 bis 19. Juni 2015
Die öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch in bestimmtem Umfang auf der Internetseite der Stadt Gotha unter www.gotha.de ➞ Leben
in Gotha ➞ Planen, Bauen, Wohnen ➞ Bauleitplanung ➞ öffentliche
Auslegungen einzusehen.
Flora/ Fauna und biologische Vielfalt
gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung aufgestellt.
Das Plangebiet umfasst eine ca. 9.900 m2 große Fläche. Die Umgrenzung
des Plangebietes ist aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.
Die Umgrenzung des Plangebietes und die Unterlagen, aus denen sich
die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen
Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht
im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307
Montag, Dienstag, Mittwoch
von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Donnerstag
von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Freitag
von 9 – 12 Uhr
öffentlich aus.
Klima/ Luft
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.1
„Lindemannstraße-Nordseite“
Wasserhaushalt
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 die
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend
aus der Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht liegt zur
Einsicht
vom 08. Juni 2015 bis 07. Juli 2015
Geologie/ Boden
Amtliche Bekanntmachung
Hinweis zu Ausgleichsmaßnahmen
Untersuchung zur Schallausbreitung
vorhandener und entstehender
Lärmquellen erforderlich
Kampfmittelgefährdung: Sondierung
empfohlen
Biotopachse Seeberg-SchloßbergKranberg berücksichtigen
Informationen zu Gehölzfällungen (bzgl.
Brutzeit der Vögel) und Abrissmaßnahmen (bzgl. geschützter Tierarten);
Ansiedlung von Fledermäusen prüfen
Hinweise zu Bodenschutz und
Abfallwirtschaft
Hinweise zur Abwasserbeseitigung und
dem Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
Keine Oberflächengewässer vorhanden
Meldepflicht von Bodenfunden bzgl.
Denkmalpflege und Archäologie
Rechnerische Untersuchung zu
Lärmeinwirkungen auf die umliegende
Bebauung und Maßnahmen zum
Schallschutz
Verkehrsplanerische Betrachtung des
entstehenden Verkehrsaufkommens;
Erschließungskonzept
x Auseinandersetzung mit allen
vorgenannten Themen
Stellungnahmen können während dieser Frist mündlich oder schriftlich
beim Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen,
dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet vorgebracht hat, aber hätte geltend machen
können.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich
„Stielerstraße Ecke Enckestraße“
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 den
Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stielerstraße Ecke Enckestraße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Bekanntmachung von Satzungen
Beschluss- und Anzeigevermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 22.04.2015 mit Beschluss-Nr.
113/15 die Archivsatzung für das Stadtarchiv der Stadt Gotha beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30.04.2015, das am
07.05.2015 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die
Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
Archivsatzung der Stadt Gotha
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung vom 22.04.2015 auf
Grund der §§ 19, 20 und 21 Abs. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Seite. 41), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. Seite 82,83) und der §§ 1, 2, 11 und
12 des Thüringer Kommunal-abgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. Seite 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. März 2014 (GVBL. Seite 82) und dem Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thür. Archivgesetz-ThürArchivG ) vom 23.04.1992 zuletzt geändert durch Artikel
4 des Gesetzes vom 16.07.2008 (GVBl. Seite 243, 244) wird folgende Archivsatzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Archivsatzung regelt die Benutzung des Stadtarchivs Gotha und
den Umgang mit Archivgut und archivischem Sammlungsgut.
Die Stadt Gotha unterhält ein Archiv, nachfolgend Stadtarchiv genannt,
als öffentliche Einrichtung, das die städtische Fachdienststelle für das
kommunale Archivwesen und die Regional- und Lokalgeschichte ist.
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
§2
Begriffsbestimmung
Öffentliches Archivgut der Stadt Gotha sind alle archivwürdigen
Unterlagen, einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die in
der Verwaltung der Stadt Gotha sowie in den kommunalen Eigenbetrieben sowie Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen und
bei deren Funktions- und Rechtsvorgängern oder sonstigen
öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen Personen entstanden sind und die vom Stadtarchiv nach Maßgabe
dieser Satzung zur dauernden Aufbewahrung übernommen wurden.
Archivwürdig sind Unterlagen, die aufgrund ihres rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wertes als Quellen für die Erforschung und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart dienen oder die zur Rechtswahrung sowie aufgrund von
Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind.
Unterlagen im Sinne dieser Archivsatzung sind insbesondere Urkunden, Akten, Schriftstücke, elektronische Unterlagen, Karten,
Pläne sowie Träger von Daten-, Bild-, Film-, Ton-, und sonstigen Aufzeichnungen, Siegelabdrücke, Petschafte und Stempel einschließlich der Hilfsmittel für die Ordnung, Benutzung und Auswertung.
Als öffentliches Archivgut gelten auch archivwürdige Unterlagen
oder dokumentarische Materialien, die vom Stadtarchiv zur Ergänzung des Archivgutes angelegt, erworben oder übernommen worden sind.
Öffentliches Archivgut ist unveräußerlich. Eine Abgabe an andere
öffentliche Archive ist zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse
liegt und die Grundsätze des ThürArchivG für die Aufbewahrung und
Benutzung von öffentlichem Archivgut beachtet werden.
Die Archivierung schließt die Erfassung, Übernahme, Bewertung,
Erschließung, Erhaltung, Auswertung und Bereitstellung des übernommenen Archivgutes zur Benutzung ein.
§3
Stellung und Aufgaben des Stadtarchivs
(1) Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, die in der Verwaltung der Stadt Gotha sowie in den kommunalen Eigenbetrieben, Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen und bei deren Funktions- und Rechtsvorgängern anfallenden Unterlagen, die für den laufenden Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden, zu übernehmen, dauerhaft zu sichern, durch Findhilfsmittel zu erschließen und für die Benutzung
bereitzustellen.
Amtlicher Teil
(2) Die Bestimmungen dieser Satzung finden dabei Anwendung, soweit Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit den Registraturbildnern oder Eigentümern nichts anderes bestimmen.
(3) Das Stadtarchiv berät und unterstützt die im § 3 Abs. 1 genannten
Stellen im Hinblick auf die Schriftgutverwaltung und spätere Archivierung. Das Stadtarchiv erteilt Auskünfte, berät und unterstützt die
Archivbenutzer.
(4) Im Rahmen der Archivpflege können andere Archivträger bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivgutes beraten und unterstützt werden.
(5) Das Stadtarchiv kann auf der Grundlage von Depositalverträgen,
Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen Archivgut von kommunalen Verbänden sowie von Privatpersonen, juristischen Personen und Vereinen übernehmen, sofern daran ein öffentliches Interesse besteht.
Für dieses Archivgut gilt die Satzung mit der Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere Festlegungen in den letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. Soweit
Betroffenen Schutzrechte gegenüber der bisher speichernden Stelle zustehen, richten sich diese nunmehr auch gegen das Stadtarchiv
der Stadt Gotha.
(6) Das Stadtarchiv wirkt an der Erforschung und Vermittlung der von
ihm verwahrten archivalischen Quellen mit.
(7) Das Stadtarchiv sammelt und erschließt Dokumente und andere
Unterlagen für die archivischen Sammlungen und unterhält eine Archivbibliothek.
(8) Das Stadtarchiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der Stadtgeschichte in geeigneter Form.
(9) Das Stadtarchiv trifft notwendige Maßnahmen, um die dauernde
Aufbewahrung, Erhaltung und Benutzbarkeit des Archivgutes sowie
seinen Schutz vor unbefugter Benutzung, Entfremdung, Beschädigung oder Vernichtung sicherzustellen. Es veranlasst Maßnahmen
der Konservierung, der Restaurierung sowie der Sicherungsverfilmung/Digitalisierung von wertvollen Archivbeständen.
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
§4
Aussonderung und Anbietung von Archivgut
Die Verwaltung der Stadt Gotha, kommunale Eigenbetriebe, Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen sind verpflichtet, alle Unterlagen, einschließlich der Dokumente aus elektronischen Fachverfahren, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich sind
und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, auszusondern
und dem Stadtarchiv zur Übernahme anzubieten, soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist. Dies sollte spätestens 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen erfolgen. Anzubieten sind auch
Unterlagen, die besonderen Rechtsvorschriften über Geheimhaltung oder den Datenschutz unterworfen sind.
Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften über die Löschung oder
Vernichtung unzulässig erhobener oder verarbeiteter Daten oder
Unterlagen.
Die Verwaltung der Stadt Gotha darf Unterlagen nur vernichten oder
Daten nur löschen, wenn das Stadtarchiv die Übernahme abgelehnt
oder nicht innerhalb eines Jahres über die Archivwürdigkeit angebotener Unterlagen entschieden hat.
Von dem Anbieten und Vorlegen der Unterlagen kann im Einvernehmen mit dem Stadtarchiv abgesehen werden, wenn diese wegen
ihres offensichtlich geringen Quellenwertes nicht archivwürdig sind.
Ausgesonderte Unterlagen sind im Regelfall zu vernichten, sofern
kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Vernichtung
schutzwürdige Belange von Betroffenen beeinträchtigt werden.
Die Verwaltung der Stadt Gotha ist verpflichtet, je ein Exemplar der
von ihr herausgegebenen Veröffentlichungen und amtlichen Druckschriften dem Stadtarchiv zur Bestandsergänzung anzubieten.
§5
Feststellung der Archivwürdigkeit
(1) Über die Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen und über
die Übernahme in das Stadtarchiv entscheidet das Stadtarchiv im
Benehmen mit der anbietenden Stelle.
(2) Das Stadtarchiv ist seinerseits berechtigt, Unterlagen mit offensichtlich geringem Quellenwert auszuscheiden, wenn öffentliches
Interesse oder berechtigtes Interesse Dritter nicht entgegen steht.
Amtlicher Teil
(3) Vertretern des Stadtarchivs ist die Einsicht in die zur Archivierung
angebotenen Unterlagen und in die Findhilfsmittel der Registraturen zu gewähren.
§6
Normiertes Bewertungsverfahren
(1) Die Bewertung von gleichförmigen Unterlagen kann nach Vereinbarung zwischen dem Stadtarchiv und der anbietenden Stelle durch
ein normiertes Auswahlverfahren erfolgen. Dabei kann von gleichförmigen oder wiederkehrenden Unterlagen, die in großer Zahl anfallen, eine exemplarische Auswahl getroffen werden.
(2) Für die Übernahme von automatisiert gespeicherten Informationen
sind Auswahlkriterien und technische Kriterien, insbesondere die
Form der Übermittlung zwischen den anbietenden öffentlichen Stellen und dem Stadtarchiv festzulegen.
(1)
(2)
(3)
(4)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
§7
Aufbewahrung im Rahmen laufender Fristen
Die Verwaltung der Stadt Gotha hat die bei ihr entstehenden Unterlagen im Rahmen der durch Rechts- und Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Aufbewahrungsfristen zu verwahren und zu sichern. Darüber hinaus gehende Festlegungen über die Aufbewahrung sind im
Benehmen mit dem Stadtarchiv zu treffen.
Archivwürdige Unterlagen können vor Ablauf entsprechender Fristen vom Stadtarchiv übernommen werden.
Unabhängig von der Archivwürdigkeit können Unterlagen, deren
Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dem Stadtarchiv zur
befristeten Aufbewahrung als Zwischenarchivgut angeboten werden.
Die Aufbewahrung des Zwischenarchivgutes im Rahmen laufender
Fristen erfolgt im Auftrag der abgegebenen Stelle oder ihres Rechtsoder Funktionsnachfolgers, die bzw. der für die Unterlagen weiterhin verantwortlich bleibt und über Benutzung durch Dritte entscheidet.
§8
Datenschutz, Sicherung und Erschließung
Durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen ist
das Archivgut einschließlich der zu seiner Erschließung dienenden
Hilfsmittel vor unbefugter Nutzung zu sichern sowie der Schutz personenbezogener Daten oder solcher Unterlagen, die einem solchen
besonderen gesetzlichen Geheimnisschutz unterliegen, sicherzustellen.
Das Stadtarchiv hat die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um
die dauernde Aufbewahrung, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Archivgutes sowie seinen Schutz vor Beschädigung oder Vernichtung
zu gewährleisten.
Das Stadtarchiv ist verpflichtet, die von ihm archivierten Unterlagen
als öffentliches Archivgut nach archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen und durch Findhilfsmittel zu erschließen.
Zur besseren Erschließung darf das Archivgut mittels elektronischer
Datenträger erfasst und gespeichert werden; die Auswertung der
gespeicherten Information ist nur zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke zulässig.
Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das öffentliche
Archiv ist innerhalb der in § 9 genannten Schutzfrist nur zulässig,
wenn schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter
nicht beeinträchtigt werden.
Der Zugang zu unzulässig erhobenen Daten wird ausschließlich gewährt, wenn die Benutzung der Rehabilitierung Betroffener, der
Wiedergutmachung oder für ein bestimmtes Forschungsvorhaben
erforderlich ist und schutzwürdige Belange der betroffenen Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden, oder das öffentliche
Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die
schutzwürdigen Belange erheblich überwiegt.
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Thüringer Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung unberührt.
§9
Schutzfristen
(1) Archivgut wird im Regelfall 30 Jahre nach der Schließung der Unterlagen für die Benutzung freigegeben. Unbeschadet dieser allgemei-
Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 9
nen Schutzfrist darf Archivgut, das sich auf eine natürliche Person
bezieht (personenbezogenes Archivgut), erst 10 Jahre nach dem Tod
der betreffenden Person benutzt werden.
Ist das Todesjahr nicht oder nur durch hohen Aufwand feststellbar,
endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person.
(2) Die Schutzfrist nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für solche Unterlagen,
die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren.
Außerdem findet sie auf die zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
entstandenen Unterlagen der SED, übriger Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR sowie der mit ihnen verbundenen Organisationen und juristischen Personen, soweit sie bei
einem Organisationsteil angefallen sind, der auf staatlicher Ebene
Funktionsvorgänger des Landes oder einer kleineren Einheit war sowie der staatlichen Verwaltungsbehörde der ehemaligen DDR, die
nicht personenbezogen sind, keine Anwendung.
(3) Für das Archivgut des Stadtarchivs gelten die Schutzfristen der §§
17 und 19 des Thüringer Archivgesetzes.
(4) Die Schutzfristen können im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden,
wenn es im öffentlichem Interesse liegt. Ein entsprechender Antrag
ist schriftlich an das Stadtarchiv zu richten.
§ 10
Benutzung des Stadtarchivs
(1) Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft
macht, hat das Recht auf Benutzung von Archivgut im Stadtarchiv
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und dieser Satzung.
(2) Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder Bildungszwecken
und zur Wahrung berechtigter persönlicher Belange begehrt wird
und schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter nicht
beeinträchtigt werden bzw. der Zweck der Benutzung schutzwürdiger Belange erheblich überwiegt.
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 11
Möglichkeiten der Benutzung
Die Benutzung erfolgt in der Regel als Direktbenutzung durch Einsichtnahme in Findhilfsmittel, Archivalien im Original oder in der Reproduktion, in archivisches Sammlungsgut oder Bibliotheksgut in
den Räumen des Stadtarchivs.
Weiterhin ist eine mündliche oder schriftliche Auskunftserteilung
möglich, die eine Vorlage oder Abgabe in Form von Kopien, Abschriften oder anderen Reproduktionen gemäß Gebührensatzung des
Stadtarchivs einschließen kann.
Die schriftliche oder mündliche Auskunftserteilung kann sich auf
den Verweis zu Art, Umfang und Zustand einschlägiger Quellen beschränken. Es besteht kein Anspruch auf inhaltliche Durchforschung der Quellen.
Über die Art der Benutzung entscheidet das Stadtarchiv.
§ 12
Benutzungserlaubnis
(1) Der Antrag auf die Benutzung des Stadtarchivs ist bei der Direktbenutzung in Form eines durch das Stadtarchiv vorgegebenen Benutzungsantrages zu stellen (Vergleich Anlage 1).
Die Erlaubnis zur Benutzung gilt jeweils für den angegebenen
Zweck und den angegebenen Gegenstand und nur für das laufende Kalenderjahr. Die Benutzung kann mit Auflagen verbunden
sein.
(2) Der Antrag muss genaue Angaben zur Person des Benutzers, über
Zweck und Thema der Forschung sowie ggf. über den Auftraggeber
enthalten. Die Angaben sind auf Verlangen durch entsprechende
Dokumente zu belegen. Das Stadtarchiv kann einen Nachweis des
vorgeblich wissenschaftlichen Charakters des Benutzungszweckes
verlangen.
Der Benutzer ist seitens des Stadtarchivs in geeigneter Form auf seine Pflichten gemäß Archiv- und Gebührensatzung des Stadtarchivs
hinzuweisen.
Mit der Unterzeichnung des Benutzungsantrages verpflichtet sich
der Benutzer zur Beachtung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte
und anderer berechtigter Interessen Dritter gem. § 9 dieser Archiv-
Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
satzung und erklärt für die schuldhafte Verletzung dieser Rechte
einzustehen.
Bei schriftlichen Anfragen ist kein Benutzungsantrag zu stellen.
Von mitwirkenden Hilfskräften ist ein eigener Benutzungsantrag zu
stellen.
Der Benutzer ist zur Einhaltung dieser Archivsatzung verpflichtet.
Der Benutzer hat sich auf Verlangen auszuweisen und ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
Die unaufgeforderte und kostenlose Abgabe von Belegexemplaren
an das Stadtarchiv regelt sich gem. § 16 Abs. 4 ThürArchivG.
Über die Genehmigung sowie über die Einschränkung oder Versagung der Benutzung von öffentlichem Archivgut entscheidet das
Stadtarchiv.
§ 13
Einschränkung oder Versagung der Benutzung
(1) Die Genehmigung zur Benutzung von Archivalien kann gem. § 18
ThürArchivG eingeschränkt oder versagt bzw. nur unter Auflagen erteilt werden. Darüber hinaus kann eine Erteilung der Genehmigung
unter Auflagen oder eine Einschränkung oder Versagung der Benutzung erfolgen, wenn:
a) der Benutzer gegen die Archivsatzung verstoßen hat oder die
Auflagen nicht eingehalten hat,
b) der Hauptzweck der Benutzung durch Einsichtnahme in Sekundärquellen erreicht werden kann,
c) der Erschließungszustand der Archivalien eine Benutzung
nicht zulässt,
d) die Archivalien wegen gleichzeitiger dienstlicher oder amtlicher Benutzung nicht verfügbar sind,
e) durch die Benutzung ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen würde,
f ) der Erhaltungszustand des Archivgutes eine Benutzung nicht
zulässt,
g) es sich um besonderes wertvolles Archivgut handelt, das durch
die Benutzung gefährdet wäre,
h) der Ordnungszustand des Archivgutes eine Benutzung nicht
zulässt,
i) öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen der
Stadt entgegenstehen.
(2) Die Genehmigung kann nachträglich widerrufen werden, wenn
Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Genehmigung geführt hätten.
§ 14
Modalitäten der Benutzung, Verhalten im Benutzerraum, Vorlage
von Archivgut
(1) Findhilfsmittel, Archivgut, archivisches Sammlungsgut oder Bücher
sind nur im Benutzerraum zu benutzen.
(2) Die Benutzung des Archivs hat während der festgelegten Öffnungszeiten zu erfolgen.
(3) Die Benutzeraufsicht ist beim Ermitteln und Vorlegen der Findhilfsmittel, Archivalien, Sammlungsstücke oder Bücher behilflich, sie ist
nicht zur Unterstützung beim Lesen verpflichtet.
(4) Es besteht kein Anspruch des Benutzers zur sofortigen Vorlage der
beantragten Archivalien.
(5) Der Benutzer hat sich im Benutzerraum so zu verhalten, dass kein
anderer behindert oder belästigt wird. Das Rauchen, Essen, Trinken
oder Führen lauter Unterhaltungen und Telefonate ist im Benutzerraum untersagt.
(6) Aus dienstlichen Gründen kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl
von Archivalien, Sammlungsstücken oder Büchern vorgelegt werden. Sie sind zum Ende der Benutzungszeit zurückzugeben und können für eine begrenzte Zeit zur weiteren Benutzung bereitgehalten
werden.
(7) Die Findhilfsmittel, Archivalien, Sammlungsstücke oder Bücher sind
sorgfältig zu behandeln und in demselben Zustand, wie sie vorgelegt wurden, wieder zurückzugeben.
Das Anbringen jeglicher Markierung und Bemerkung, das Radieren
oder Nachziehen von verblassten Stellen und das Verwenden von
Archivalien als Schreibunterlage ist ebenso untersagt, wie die Änderung der inneren Ordnung oder Entnahme einzelner Seiten bei losen Blattsammlungen.
Amtlicher Teil
(8) Zusätzlich festgestellte Mängel im Ordnungs- und Erhaltungszustand sind der Benutzeraufsicht mitzuteilen.
(9) Über die Verwendung technischer Hilfsmittel durch den Besucher
im Benutzerraum entscheidet das Stadtarchiv.
(10) Der Benutzer haftet für Verluste und Beschädigungen, die bei der
Benutzung entstanden sind.
(11) Taschen, Mappen, Mäntel, Kameras und der gleichen sind vor Betreten der Benutzerräume in dafür vorgesehene Schließfächer zu
verbringen.
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
§ 15
Ausleihe und Versendung
Im Ausnahmefall können Archivalien, soweit sie in ihrem Erhaltungszustand nicht beeinträchtigt sind, zur wissenschaftlichen Benutzung oder zu Ausstellungszwecken an öffentliche Archive oder
Museen ausgeliehen oder versandt werden. Vorher ist genau zu
prüfen, ob derselbe Zweck nicht durch Übersendung von Reproduktionen erzielt werden kann. Ein Anspruch auf Ausleihe oder Versendung besteht jedoch nicht.
Besonders wertvolle, sperrige, im Erhaltungszustand gefährdete
oder häufig benutzte Archivalien können vom Versand ausgeschlossen werden.
Die Genehmigung zur Ausleihe oder Versendung erteilt das Stadtarchiv, bei fremdem Archivgut regelt sich die Ausleihe oder Versendung nach Depositalvertrag. Ausleihe an Privatpersonen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine sachgemäße Behandlung, d. h. wirksamer Schutz vor Verlust,
Beschädigung oder unbefugter Benutzung ist durch den Leihnehmer zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist zwischen dem Leihgeber und Leihnehmer ein Vertrag abzuschließen, in dem der Leihgeber Auflagen für den Umgang mit Leihgaben erteilen kann.
Die Kosten für Versand und Verpackung sowie für die angemessene
Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung trägt der Leihnehmer. Aus dienstlichen Gründen können versandte Archivalien jederzeit vom Leihnehmer wieder zurückgefordert werden.
Der Versand von Archivalien zur amtlichen Benutzung der Bundes-,
Landes- oder Kommunalbehörden erfolgt im Rahmen der Amtshilfe.
§ 16
Anfertigen von Reproduktionen
Die Herstellung von Reproduktionen kann nur nach Maßgabe der
§§ 9 und 13 sowie unter Beachtung von Persönlichkeits- und Urheberrechten erfolgen.
Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Reproduktionen bedürfen der Zustimmung des Stadtarchivs.
Urheberechte verbleiben dem Stadtarchiv. Das Stadtarchiv kann jedoch Nutzungsrechte einräumen. Die Einräumung eines Nutzungsrechtes liegt nur vor, wenn sie schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet wird. Falls kein Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, insbesondere wenn der Grund dafür ist, dass die Stadt das Urheberrecht nicht besitzt oder dieses fraglich ist, haben die Benutzer für
die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen selbst zu sorgen.
Die Herstellung von Reproduktionen aus Archivgut anderer Archive
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers oder des
sonst Berechtigten.
Die Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Stadtarchivs zulässig.
§ 17
Erheben der Gebühren
Für die Benutzung des Stadtarchivs werden Gebühren und Auslagen
nach Maßgabe der Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha
erhoben.
§ 18
Quellenangabe
Bei genehmigten Veröffentlichungen unter Verwendung von Archivalien
des Stadtarchivs ist die Quellenangabe folgendermaßen vorzunehmen:
Stadtarchiv Gotha, Bestand, Signatur
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 11
Die Angabe des Stadtarchivs, des Bestandes und der Signatur ist hierbei zwingend erforderlich, dasselbe gilt für Zitate aus Archivalien in
einem selbstständigen wissenschaftlichem Werk.
§ 19
Anwendbarkeit des Thüringer Archivgesetzes
Weiterführende Bestimmungen gemäß Thüringer Archivgesetz bleiben
unberührt.
§ 20
In-Kraft-Treten
Diese Archivsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Archivsatzung vom 06.06.2006 mit allen Änderungen außer Kraft.
Zweck der Benutzung
1.
❑ amtlich ❑ wissenschaftlich ❑ privat ❑ gewerblich/beruflich
❑ heimatkundlich
2. ❑ Wahrnehmung öffentlicher Rechte
❑ Wahrnehmung persönlicher Rechte
❑ Heimatkunde/Ortschronik
❑ Hochschulprüfungsarbeit
❑ Publizistik (Presse/Medien)
❑ Edition
❑ Genealogie
❑ Dissertation
❑ Habilitation
❑ Schülerarbeit
Ich bin damit einverstanden, dass anderen Benutzern, die dasselbe oder
ein ähnliches Thema bearbeiten, von meiner Benutzung Kenntnis gegeben werden kann. ❑ ja
❑ nein
Gotha, den 11.05.2015
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
(Siegel)
Anlage 1: Antrag auf Benutzungsgenehmigung
Antrag auf Benutzungsgenehmigung
Eingangsbestätigung
(Stempel und Unterschrift)
Eingangsdatum:
Aktenzeichen:
Stadtverwaltung Gotha
Abt. 104 Innerbetriebliche
Versorgung
Stadtarchiv
Frau Schlicke
Neues Rathaus
Ekhofplatz 24, 99867 Gotha
Telefon: 03621/222-142
Telefax: 03621/222-146
E-Mail: [email protected]
Persönliche Angaben
Name: _________________________ Vorname: __________________
Adresse: _________________________________________________
__________________________________________________
Telefon: _______________________
Des Weiteren verpflichte ich mich bei der Auswertung von Erkenntnissen aus Archivalien, für die gemäß Thüringer Archiv Gesetz besondere
Schutzvorschriften gelten, Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie
andere berechtigte Interessen Dritter zu beachten. Für schuldhafte Verletzung dieser Rechte stehe ich ein.
Die bei der Benutzung entstehenden Gebühren gemäß Thüringer Allgemeinen Verwaltungskosten-ordnung mit Verwaltungskostenverzeichnis
bin ich bereit zu tragen bzw. die Auslagen zu erstatten.
Benutzungshinweise
Die Archivsatzung der Stadt Gotha für das Stadtarchiv habe ich zur
Kenntnis genommen.
Insbesondere wurde ich über folgende Gegebenheiten aufgeklärt:
• Vor dem Betreten des Benutzerraumes sind Taschen, Mappen, Mäntel, Kameras u.Ä. in die dafür vorgesehenen Schließfächer einzuschließen.
Über die Verwendung technischer Hilfsmittel entscheidet das Archiv.
• Das Stadtarchiv ist beim Ermitteln und Vorlegen der entsprechenden
Archivalien behilflich. Jedoch besteht kein Anspruch auf sofortige
Vorlage der entsprechenden Archivalien und das Stadtarchiv ist nicht
zur Unterstützung beim Lesen oder Transkribieren verpflichtet.
• Die ausgegebenen Archivalien sind in dem Zustand zurückzugeben,
wie sie ausgehändigt wurden. Dies bezieht sich u.a. auf die Reihenfolge der einzelnen Bestandteile eines Archivgutes, z.B. losen Blattsammlungen.
• Reproduktionen (Kopien, Fotografien, Digitalisate) werden nur durch
das Stadtarchiv angefertigt.
• Wird ein Druckwerk unter wesentlicher Verwendung von Archivgut des
Stadtarchivs Gotha verfasst oder erstellt, so ist der Benutzer zur kostenlosen Überlassung eines Belegexemplars verpflichtet.
Staatsangehörigkeit: _______________ Geburtsdatum: ____________
Ort, Datum
______________________
Personalausweis-Passnummer:
(nur auf Verlangen) ______________________
Unterschrift
__________________________
dienstliche Vermerke
Beruf: _________________________________
Arbeitsthema: ______________________________________________
Archivalienbenutzung
Datum
Bestand/Signatur
_____________________________________________
Auftraggeber/Bildungseinrichtung: _____________________________
_____________________________
Veröffentlichung/Vervielfältigung geplant?
❑ ja
❑ nein
Erhobene Gebühren/Erstattete Auslagen
Datum
Dienstleistung
Betrag in Euro
(ja) Ort der Veröffentlichung: __________________________________
Gotha, den 11.05.2015
(ja) Belegexemplar erhalten (Datum, Unterschrift, Titel): ____________
__________________________________________________________
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
(Siegel)
Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015
Amtlicher Teil
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende Satzung
- Archivsatzung für das Stadtarchiv der Stadt Gotha
sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Kreuch
Oberbürgermeister
Beschluss- und Anzeigevermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 22.04.2015 mit Beschluss-Nr.
114/15 die Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30.04.2015, das am
07.05.2015 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die
Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
Gebührensatzung des Stadtarchivs
der Stadt Gotha
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung, vom 22.04.2015 aufgrund der §§ 19, 20 und 21 Abs. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) und der §§ 1, 2, 11 und 12 des
Thüringer Kommunalabgabengesetztes (ThürKAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) sowie des § 17 der Archivsatzung der Stadt Gotha für das Stadtarchiv der Stadt Gotha vom 11.05.2015
wird die folgende Gebührensatzung beschlossen:
§1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung einschließlich beanspruchter Leistungen des Stadtarchivs im Rahmen der Archivsatzung der Stadt Gotha für das Stadtarchiv der Stadt Gotha werden von der Stadt Gotha Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.
Entstehen dem Stadtarchiv durch Leistungen Dritter Auslagen, sind diese von dem veranlassten Benutzer zu erstatten.
§2
Gebührenschuldner
Schuldner der Gebühren und Auslagen ist, wer das Stadtarchiv benutzt,
insbesondere wer dessen gebührenpflichtige Leistungen veranlasst
oder in Anspruch nimmt.
§3
Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen
1. Gebühren und Auslagen entstehen mit der Gewährung der Nutzungsmöglichkeit, bei beanspruchten Leistungen mit der Vornahme
der einzelnen Leistungen. Sie werden mit der Bekanntgabe der Gebühren- und Auslagenfestsetzung fällig.
2. Die Gebühren werden mit dem Tätig werden des Stadtarchivs fällig,
unabhängig vom Erfolg der Nachforschung.
3. Die Gebühren und Auslagen sind nach Zahlungsaufforderung bei
der Zahlstelle des Stadtarchivs einzuzahlen oder auf ein in der
schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen.
4. Gebührenschuldner ist derjenige, der die gebührenpflichtige Nutzung beantragt hat bzw. vornimmt und wer die gebührenpflichtige
Handlung beantragt hat.
§4
Gebührenfreiheit
1. Gebühren werden nicht erhoben:
a) für die Benutzung des Stadtarchivs durch öffentliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen und andere der Allgemeinheit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung Gegenseitigkeit besteht,
b) für die Beratung und Auskunftserteilung ohne Hinzuziehung
von Archiv- und Sammlungsgut sowie Archivhilfsmitteln,
c) für wissenschaftliche, schulische, orts- und heimatgeschichtliche Zwecke, soweit sie nicht privaten Auftraggebern, überwiegend dem eigenen Interesse des Benutzers oder der gewerblichen Nutzung dienen. Ein schriftlicher Auftrag der Bildungseinrichtung bzw. eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins oder
einer gemeinnützigen Stiftung ist vorzulegen. Familiengeschichtliche Forschungen gelten nicht als wissenschaftliche oder ortsoder heimatgeschichtliche Forschungen i. S. d. Satzung,
d) für Auskünfte und Nachforschungen im Rahmen versorgungsrechtlicher Ansprüche.
2. Im Übrigen richten sich die sachliche und persönliche Gebührenfreiheit nach den §§ 2 – 3 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes in
der jeweils gültigen Fassung.
3. Die Gebührenfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, die Auslagen zu erstatten.
§5
Rechtsbehelfe/Zwangsmittel
1. Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
2. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung
zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung
zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.
3. Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung
erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
§6
Gebührenverzeichnis
Bemessungsgrundlage
Gebühr in €
Nr.
Gegenstand
1.
Benutzung von Archivgut, Sammlungsgut und Archivhilfsmitteln außer Bauakten
1.1
Direktbenutzung
Archivgut
7,40
1.2
Fachliche Beratung
nach Zeitaufwand
s. Pkt. 8
1.3
Zuschlag für die Versendung von Archivgut und archivischem Sammlungsgut außerhalb des Archivs
je Sendung
12,60
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 13
Nr.
Gegenstand
Bemessungsgrundlage
Gebühr in €
1.3.1
Bei Beschädigung oder Verlust des Archivgutes
pro Stück
tatsächliche
Kosten für die Restaurierung, Ersatzbeschaffung
bzw. Begleichung
des Wertverlustes
1.4
Erbringung von Sonderleistungen
in tatsächlicher Höhe/
nach Zeitaufwand
s. Pkt. 8
2.
Recherchen am Baubestand
2.1
Bei Benutzung im Stadtarchiv
je Akteneinheit
10,00
2.2
Bei schriftlichen Anfragen
nach Zeitaufwand
s. Pkt. 8
3.
Schriftliche Auskünfte
3.1
Schriftliche Auskünfte, Nachforschungen in Archivbeständen
und Achivhilfsmitteln
nach Zeitaufwand
s. Pkt. 8
4.
Beglaubigungen
4.1
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw., die die Behörde
selbst hergestellt hat (übrige Fälle nach Thür.AllgVerwKostO)
je Urkunde
3,80
5.
Schreibauslagen/Reproduktionen von Archivgut
Archivgut in schlechtem Erhaltungszustand wird grundsätzlich nicht kopiert oder gescannt
5.1
Abschriften oder Transkriptionen
5.2
Schwer lesbare Vorlagen
6.
Nutzungsrechte/Wiedergabe von Archivgut
(bei gewerblicher und freiberuflicher Nutzung)
6.1
Wiedergabe in Publikationen im Druck oder auf elektronischen Speichermedien
6.1.1
Auflage bis 500 Exemplare
1501 bis 11000 Exemplare
1001 bis 13000 Exemplare
3001 bis 10000 Exemplare
Je weitere angefangene 10000 Exemplare
je Reproduktionseinheit
je Reproduktionseinheit
je Reproduktionseinheit
je Reproduktionseinheit
je Reproduktionseinheit
16,00
11,00
16,00
30,00
40,00
6.1.2
Neuauflagen
wie 6.1.1
wie 6.1.1
6.2
Film-, Fernseh- u. Videoproduktion
6.2.1
Aufnahmen
je Reproduktionseinheit
30,00
6.2.2
Wiederholungssendung
je Reproduktionseinheit
wie 6.2.1
6.3
Einblendung in Onlinedienste
je zur Verfügung gestellte Reproduktion/Woche
25,00
je zur Verfügung gestellte Reproduktion/Monat
je zur Verfügung gestellte Reproduktion/Jahr
nach Zeitaufwand
40,00
je angefangene Seite DIN A4 zzgl.
nach Zeitaufwand
6,30
s. Pkt. 8
150,00
7.
Bearbeitung von Reproduktionsaufträgen
Auslagen sind zusätzlich zu berücksichtigen
8.
Gebühren nach Zeitaufwand
8.1
Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer
je 15 Minuten
14,50
Übrige Beschäftigte
je 15 Minuten
12,00
8.2
s. Pkt. 8
Auslagen
9.
Anfertigen von Reproduktionen über Sofortkopierer, Rückvergrößerungen
9.1
Kopien s/w über Sofortkopierer
bis Format DIN A3/je Seite
bis Format DIN A2/je Seite
bis Format DIN A1/je Seite
bis Format DIN A0/je Seite
Größere Formate/m2
00,50
01,00
02,00
04,00
04,00
9.2
Farbkopien über Sofortkopierer
bis Format DIN A3/je Seite
bis Format DIN A2/je Seite
bis Format DIN A1/je Seite
bis Format DIN A0/je Seite
Größere Formate/m2
01,50
03,00
06,00
12,00
12,00
9.3
Kopien über Mikrofilmscanner
bis DIN A3 je Seite
00,50
Seite 14 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015
Amtlicher Teil
Bemessungsgrundlage
Gebühr in €
Digitalisieren analoger Daten
bis Format DIN A3/je Seite
bis Format DIN A2/je Seite
bis Format DIN A1/je Seite
bis Format DIN A0/je Seite
größere Formate/m2
0,50
1,00
2,00
4,00
4,00
10.2
Brennen einer CD
je Datei
4,00
10.3
E-Mailversendung
je Versendung u. Datei
6,00
11.
Sonderleistungen
11.1
Besonderer Aufwand für Verpackung, Versicherung u. Beförderung
Nr.
Gegenstand
10.
Reproduktionen bei digitalen Verfahren
10.1
Für die Nr. 1.1 bis 1.3, 2.2, 3, 4, 5, 7, 8, 9.1 und 9.3 sowie im Übrigen gilt
die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
§7
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gotha, den 11.05.2015
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
(Siegel)
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende Satzung
in voller Höhe
Allgemeinverfügung
Einziehung
In der Gemarkung Gotha, Flur 19 wird die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche des Flurstückes 150/260 –Straßenbegleitgrün im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Sternchen“- gemäß § 8 Thüringer
Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 – Thür.GVBl. vom
13.05.1993, Seite 273 – als Straßenbestandteil (nach § 2 (2) Punkt 3
ThürStrG) einer Gemeindestraße eingezogen.
Die Einziehung des Straßenbestandteiles hat der Stadtrat der Stadt
Gotha in seiner Sitzung am 22.04.2015 (B 100/15) beschlossen.
Auf die Ankündigung der Einziehung (Amtsblatt der Stadt Gotha „Rathaus-Kurier Nr. 10/2014 vom 23.Oktober 2014, S. 6) wird hingewiesen.
Anlage: Lageplan des einzuziehenden, straßenbegleitenden Grünfläche
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher
Bekanntmachung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha „ Rathaus-Kurier“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Tiefbau, Zimmer 421, Ekhofplatz
24 zu erheben.
Gotha, 06.05.15
- Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha
gez. Kreuch
Oberbürgermeister Siegel
sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die vollständige Verfügung mit Begründung und Lageplan kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt,
Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha eingesehen werden.
Kreuch
Oberbürgermeister
Nichtamtlicher Teil
– Ende des Amtlichen Teils –
Zeit, das Richtige zu tun!
Öffentliche Bekanntmachung
Bundesfreiwilligendienst in der Stadtverwaltung Gotha
Am Mittwoch, dem 17. Juni 2015 um 12.30 Uhr findet im Volkspark-Stadion Gotha die 47.Verbandsversammlung des Zweckverbandes
„Volkspark-Stadion Gotha“ statt.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf
und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 18 Monaten in gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Derzeitige Grundvoraussetzung der Bewerber/-innen ist eine abgeschlossene Schulausbildung, das Erreichen des 16. Lebensjahres sowie unter 25 Jahre.
Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst können Sie auf unserer Homepage der Stadt Gotha www.gotha.de unter der Rubrik Rathaus & Politik-Stadtverwaltung – Personalabteilung entnehmen.
Bewerben können sich zum heutigen Zeitpunkt nur Jugendliche unter
25 Jahren. Folgende freie Einsatzstellen sind zu besetzen: Referat für
Stadtrat, Ortschaften, Senioren und Statistik, Frauenzentrum Gotha,
Stadtarchiv, Schul- und Jugendamt, Staatliche Grundschule „Erich Kästner“ (Schulbibliothek), Kindertagesstätte „Spatzennest“, Kindergarten
„Gänseblümchen“, Kinder- und Jugendtreffs der Stadtverwaltung Gotha, Garten-, Park- und Friedhofsamt.
Haben Sie Interesse an einem Bundesfreiwilligendienst, dann möchte
ich Sie bitten, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen.
(03621/222-201)
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden
2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
05.11.2014
5. Einbringung der Jahresrechnung 2014 und Beschlussfassung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
6. Informationen zu den Veranstaltungen 2015
7. Informationen der Geschäftsstelle
8. Sonstiges
Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gotha,den 05.05.2015
gez. K. Gießmann
Verbandsvorsitzender
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 ·28. Mai 2015 · Seite 15
Bewerbungen für das Anerkennungspraktikum
Die Stadtverwaltung Gotha bietet in ihren städtischen Kindertageseinrichtungen, im Jahr 2016
Praktikumsplätze für Absolventinnen und Absolventen zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in für das Anerkennungspraktikum an. Die
Ausschreibung gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes der Stadt Gotha.
Wir bitten Interessenten Ihre Bewerbungen bis
zum 20.06.2015, an die Stadtverwaltung Go-
tha, Abt. Kindertagesstätten und Schulen,
z. Hd. Frau Hausotte, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha zu senden. Fragen zum Praktikum beantwortet Frau Hausotte, Fachberaterin für Kindertagesstätten, unter der Tel. 0 36 21/222154. Nähere Informationen zu den kommunalen Kindertageseinrichtungen und ihren
Konzeptionen finden Sie auf der Homepage
der Stadt Gotha www.gotha.de.
Sanierung weiterer Grabmale von Kartografen
Auf dem Gothaer Hauptfriedhof befinden sich
im gesonderten Bereich der Ehrengräber außer dem Grabmal des verdienstvollen Bürgers
der Stadt Gotha, Johann Georg Justus Perthes,
weitere Grabmale wichtiger Mitarbeiter des
vormaligen Verlages Justus Perthes, welche
Dank der Übernahme der Restaurierungskosten in Höhe von rund 2.200 Euro durch Stephan Justus Perthes Ende 2014 fachgerecht saniert werden konnten.
Am Hauptweg liegt das Grabmal des berühmten
Geografen und Kartografen August Petermann
(1822 – 1878). Der Sandstein dieses Grabmals
war stark verwittert. Das Grabmal wurde von einer Fachfirma gereinigt, Fehlstellen wurden restauratorisch ergänzt und retuschiert.
Ebenfalls auf der Fläche der Ehrengräber neben dem Haupteingang befinden sich die
Grabmale der Kartografen Hermann Habenicht (1844 – 1917) und Werner Horn
(1903 – 1978). Diese wurden ebenfalls fachgerecht gereinigt und neu aufgestellt. Im Teil II
des Hauptfriedhofes hat die Grabanlage der
Familie des Kartografen Hermann Haack ihren
Standort. Die Grabanlage wurde demontiert,
gereinigt und neu gesetzt. Weiterhin wurde
die gesamte Schrift nachgezogen.
Alle vier Kartografen wirkten in der von Johann
Georg Justus Perthes 1785 gegründeten Verlagsbuchhandlung, die später nach ihm benannte „Geographische Anstalt Justus Perthes“, die zunächst durch den „Almanach de
Gotha“ sowie später vor allem durch kartographische Publikationen für Schule und Wissenschaft Weltruhm erlangte. An den verdienstvollen Verleger erinnert heute noch die „Justus-Perthes-Straße“, wo sich der Verlag seit
Mitte des 19. Jahrhunderts ansiedelte und immer weiter ausdehnte. An gleicher Stelle entstand in den vergangenen Jahren das „PERTHESFORUM“, als zentrales Depot mit wissenschaftlichen Arbeitsräumen.
Weitere Informationen bietet z. B. die Website
www.perthes.de.
Gotha im Wandel
Sommerblumen
Mehr als 100 Besucher erlebten am 07.05.2015
eine nicht alltägliche Filmpremiere im Gothaer
Bürgersaal. Aufgeführt wurde eine Dokumentation über die Entwicklung der Residenzstadt seit
der deutschen Wiedervereinigung bis 2012. Es
ist einmalig in Deutschland, dass die Entwicklung einer Stadt und seiner Bewohner in einer
solch eingreifenden Umbruchsituation und über
so einen langen Zeitraum von 22 Jahren beobachtet wurde. Dieser Film ist Teil einer soziologischen Langzeitstudie, geleitet von Prof. Dr. Lothar Bertels vom Institut für Soziologie der Fernuniversität in Hagen und Prof. Dr. Ulfert Herlyn
vom Institut für Freiraumentwicklung und planungsbezogener Soziologie der Universität
Hannover. Film verpasst? Kein Problem. Über
den Link http://fernuni-hagen.de/videostreaming/gotha/ können Sie sich den Film online
anschauen.
Seit dieser Woche wird die Sommerblumenbepflanzung an der Wasserkunst durchgeführt.
Zuvor werden die Flächen für die Pflanzung vorbereitet, die Zwiebelblumen werden ausgegraben, der Boden wird gelockert und die Rasenkanten werden gestochen. In diesem Jahr werden die Flächen mit Blumen in zarten Gelb- und
Weißtönen, wie Dahlien, Cosmeen, Buntnessel, Salbei, Duftsteinrich, Gräsern und Süßkartoffel etc. bepflanzt. Insgesamt werden
3.900 Stück Sommerblumen auf den rd. 200 m2
Beetfläche der Wasserkunst erblühen. Hergestellt und geliefert werden die Pflanzen von der
Gärtnerei Heyer aus Aschara, ausgeführt und
über die gesamten Sommermonate gepflegt
werden die Beete von der Firma Zi-Wo Gartenund Landschaftsbau GmbH aus Erfurt. Die
Kosten für die Lieferung der Sommerblumen,
deren Pflanzung und die Pflege über den gesamten Sommer, betragen 10.000 €.
Am Bahnhofsvorplatz werden, wie in den vergangenen Jahren auch, die großen Kübel mit
Agaven und Oleandern aufgestellt. Auch das
kreisrunde Beet am Bertha-von-Suttner-Platz,
die Pflanzgefäße am Brühl, am Busbahnhof
und verschiedene Beete werden wieder bepflanzt, jedoch aus Kostengründen mit den
überwinterten, buntgemischten Dahlienknollen aus den Pflanzungen der letzten Jahre. Diese Leistungen sowie die gesamte Betreuung
der Maßnahmen werden vom Garten-, Parkund Friedhofsamt der Stadt Gotha ausgeführt.
v.l.n.r. Prof. Dr. Lothar Bertels, Dr. Friedrich
Wilhelm Geiersbach, Prof. Dr. Ulfert Herlyn,
OB a.D. Werner Kukulenz, Roland Adlich
Siebleber
Sommerfest 2015
Siebleber Sommerfest am 13. Juni 2015 ab
15.00 Uhr +++ MOTTO: SIEBLEBER WIESENGAUDI +++ ORT: Festplatz am Feuerwehrhaus
+++ Festbühne mit vielseitigem Programm +++
DJ Rene Willing +++ Erscheinen im Dirndl oder
in feschen Lederhosen ist ausdrücklich erwünscht +++ Für zünftige Unterhaltung sorgen
die Veranstalter +++ Kaffee und Kuchen +++
Leckeres vom Grill, Brezel und Bier +++ Viele
Überraschungen +++ Kinderprogramme +++
Auf der großen Tanzfläche beschwingte Disco
bis in den Abend +++ Förderverein, Freiwillige
Feuerwehr und DRK organisieren in bewährter
Zusammenarbeit +++ Eintritt frei +++
„AUF GEHTS ZUR SIEBLEBER WIESENGAUDI“
Mammobil in Gotha
Das Mammobil steht zwischen dem 10. Juni bis
Ende September 2015 in Gotha (wie auch vor
zwei Jahren auf dem Parkplatz am Kaufland,
Bürgeraue 2, 99867 Gotha). Frauen mit Wohnsitz in den PLZ-Bereichen 99867 (Stadt Gotha)
und 99869 (Kreis Gotha) werden dorthin
eingeladen. Näheres können Sie unter
www.Screening-Thueringen-NordWest.de
oder unter Tel.: 03643/742800 erfahren.
Gustav Freytag-Jahr
Am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, hatte das
Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha-Siebleben zu einer kurzweiligen und amüsanten
Theateraufführung unter dem Titel „Gustav
Freytag – Bilder aus seinem Leben“ eingeladen. Die Darbietung ist Bestandteil der anlässlich des 200. Geburtstags des Dichters
geplanten zahlreichen Veranstaltungen im
Rahmen des vom Heimatgeschichtsvereins
Siebleben e. V. organisierten und bis zum 16.
Juli 2016, andauernden Jubiläumsjahres.
Das Stück, das erstmalig zur Namensgebung
des Gymnasiums 1992 aufgeführt wurde,
entstammt der Feder des damaligen
Deutschlehrers Hans-Werner Geiger. Die
Darsteller in diesem Jahr waren Teilnehmer
des Deutsch-Kurses 11/2 unter Leitung von
Frau Heike Ludwig. Musikalische Einlagen
grenzten die einzelnen Lebensabschnitte ab.
Die zahlreichen Besucher, vor allem Mitglieder des Heimatgeschichtsvereins, aber auch
Eltern, Lehrer und Schüler sowie Mitarbeiter
der Schule und weitere Gäste, waren von
dem Auftritt der Künstler sehr angetan. Als
Dankeschön für ihre Leistungen erhielten
die Darsteller eine Rose und die mitwirkenden Lehrer einen Blumenstrauß. Groß
war die Freude, als der amtierende Vereinsvorsitzende, Dirk Ponick, einen symbolischen Scheck über 50 € an das Gymnasium
überreichte. Auf jeden Fall eine rundum gelungene Veranstaltung. Wer sie verpasst hat,
kann den Besuch am 30. April 2016 nachholen, dann wird das Stück noch einmal aufgeführt, sicher mit neuen Darstellern.
Seite 16 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 ·28. Mai 2015
Graffiti-Projektarbeit der
städtischen Jugendarbeit
Wie jedes Jahr präsentierte sich auch zum
diesjährigen Gothardusfest das Städtische
Graffiti-Projekt in der Innenstadt und gestaltete Bilder zu einem bestimmten Thema. Das lautete diesmal: „Wir können auch
schön!!“ und bezog sich damit auf den präventiven Charakter des Projektes.
Dass Graffiti nicht nur hässliche Schmiererei sein muss, wie die Gothaer gerade zu
Ostern in der Eisenacher Straße leidvoll erfahren mussten, sondern durchaus auch
künstlerisch wertvolle Gestaltung sein
kann, beweist dieses Projekt bereits seit
Jahren. Man wolle, so Projektleiter Sven
Kerber vom Kinder- und Jugendzentrum Big
Palais, jungen Künstlern eine legale Plattform zum Malen bieten und illegales Sprayen verhindern. Dies werde nicht nur über
wöchentliche Projektangebote erreicht, in
denen Fähigkeiten vermittelt und über die
geltende Rechtslage informiert wird. Vielmehr werden auch spezielle Workshops
und Projektwochen, in denen diese Kunstform erklärt und über die illegale Seite des
Sprayens informiert werden, angeboten.
Außerdem setze man gemeinsam mit Jugendlichen Auftragsarbeiten um, welche
das Stadtbild verschönern und den Jugendlichen eine aktive Beteiligung am kulturellen Leben der Stadt ermöglichen. Mit einer
Präsentation im öffentlichen Raum, so Sven
Kerber weiter, gewänne man überdies Akzeptanz für den Sinn und Perspektiven dieser Kunstform. „Denn die Leute sollen wissen: Wir können auch schön!“
Entfall von Stellplätzen
Am 4. Mai 2015 fand in der Blumenbachstraße eine aktuelle Überprüfung der Rettungssituation durch die Feuerwehr statt. Um die
Rettungswege für alle Wohnungen gewährleisten zu können, müssen 3 Parkplätze vor
der Blumenbachstraße 5 entfallen. Es wird
eine entsprechende Markierung (Halteverbots-Schild) durch die Stadtverwaltung bereits in der 20. Kalenderwoche 2015 angebracht werden. Vor der Blumenbachstraße
10 sind ebenfalls 3 Längsparkplätze aus
gleichem Grund entfallen. Da die Sanierung
der Wohnblocks der Blumenbachstraße 10
bis 16 in den Jahren 2015 und 2016 geplant
ist, ist hier künftig mit weiteren Einschränkungen (z.B. Bauzaun, Baustelleneinrichtung) zu rechnen. Die Sanierung rundet die
Neubaumaßnahme im Brühl mit einer gemeinsamen Hofgestaltung ab. Wir bitten alle Anwohner um Ihr Verständnis.
BÜRGERBÜRO
geschlossen
Aus innerbetrieblichen Gründen bleibt das
Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gotha am
1. Juni 2015, ab 16.00 Uhr geschlossen.
Nichtamtlicher Teil
Kindergartenkinder werden Ersthelfer
Die vier bis sechsjährigen Kinder der Strolchengruppe aus dem Kindergarten „Gänseblümchen“ absolvierten Ende März einen
Kinder-Erste Hilfe Kurs. Frau Köllner von der
Johanniter Unfallhilfe vermittelte den Kindern auf spielerische Art und Weise, wie sich
Kinder in bestimmten Notfallsituationen verhalten können, wer ihnen helfen kann und
welche Telefonnummer in einem Notfall zu
wählen ist. An einem weiteren Tag erhielten
einige Kinder durch professionelles Schminken kleinere Verletzungen angemalt. Die anderen Kinder durften sich dann am Verband
anlegen probieren, um sich um den Verletzten zu kümmern. Ein weiterer Höhepunkt für
die Kinder war den Krankenwagen der Johanniter Unfallhilfe auch von innen kennenzulernen. Frau Kramer (Krankenschwester) und
ihre Kollegin Frau Zwätz (Rettungsassisten-
tin) erläuterten den Kindern, was sich alles
in einem Krankenwagen befindet. Mit großem Interesse und kindlichem Forscherdrang
wurden das Verbandmaterial, die Krankentrage und auch das Blutdruckmessgerät betrachtet. Sehr beeindruckt waren alle von
der hohen Konzentration und dem Wissensdrang der Kindergartenkinder. Alle Strolchenkinder erhielten zum Abschluss eine
Ersthelfer Urkunde und waren sehr stolz. Die
Pädagogen der Kindereinrichtung Frau Kachel, Frau Zick und die Kinder der Strolchengruppe möchten sich für dieses kindgerechte Angebot eines Ersthelferkurses bei
allen Beteiligten recht herzlich bedanken.
Wichtig für uns war und ist, dass Kinder
schon im Kindergartenalter lernen, anderen
hilfebedürftigen Menschen ohne Angst zu
helfen.
Ferienfreizeit: Horcht mal, wer da hämmert!
Schon mal selbst gemauert, gesägt, oder genietet? Noch nicht? Dann kommt jetzt eure
große Chance! Unter dem Motto „Handwerk
vor Ort im ABZ Bau e.V.“ wird in den Sommerferien eine Handwerkerfreizeit angeboten.
Diese neuartige Ferienfreizeit, die in Kooperation des Aus- und Fortbildungszentrums des
Baugewerbes mit der Städtischen Jugendarbeit Gotha durchgeführt wird und sich an
Jungs im Alter von 11 bis 13 Jahren richtet, geht
neue Wege. Denn auf spannende Art und Weise werden hier Handwerk und erlebnisreiche
Freizeitgestaltung miteinander verbunden.
Die Ferienfreizeit wird vom 27. bis zum 31. Juli
auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft
sowie im Kinder- und Jugendzentrum Big Palais
stattfinden. In den Vormittagsstunden können
die Schüler gemäß ihren Interessenlagen und
unter professioneller Anleitung Werkstücke fertigen und dabei auch ihrer eigenen Kreativität
freien Lauf lassen. Gleichzeitig bietet sich den
Jugendlichen damit auch ein guter Einblick in
die Arbeitswelt handwerklicher Berufe, was bei
der späteren Berufswahl von Vorteil sein wird.
Die Nachmittags- und Abendstunden sind mit
einem reichhaltigen Freizeitprogramm gefüllt,
welches keine Wünsche mehr offen lassen wird.
Übernachtet wird in einer Jugendeinrichtung.
Wer sich also für abwechslungsreiches Sommerferienprogramm interessiert und schon immer mal ins Handwerk reinschnuppern wollte,
der sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen! Weitere Infos sowie Karten für die
Handwerkerfreizeit gibt’s ab 10. Juni im Big Palais in der Schäferstraße, Tel. 03621/737180,
die Teilnehmergebühr beträgt 45 €.
Lesung mit Peter Brandt
Willy Brandts ältester Sohn Peter erinnert sich
in seinem Buch „Mit anderen Augen – Versuch
über den Politiker und Privatmann Willy
Brandt“ an seinen Vater als Politiker und Privatmann, der noch in den 1980er Jahren eine
der umstrittensten politischen Persönlichkeiten in Deutschland war. So entstand zum
100. Geburtstag von Willy Brandt am 18. Dezember 2013 keine Biographie im herkömmlichen Sinne – sondern ein Essay, der Privates
und Politisches gemeinsam deutet und bislang
weniger bekannte Züge dieser Jahrhundertgestalt mit kritischer Zuneigung herausarbeitet.
Die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen lädt gemeinsam mit dem Förderverein
Gothaer Tivoli e.V. ein zu einer Lesung mit Peter Brandt am Donnerstag, 18. Juni 2015, 19.00
Uhr, in den Historischen Saal des Tivoli, Am Tivoli 3. Die Moderation übernimmt Peter ReifSpirek (LZT).
Kunterbunte Farbenwelt
Die angehenden Erzieher/innen der Fachschule Gobi Gotha, gestalten das Kinderfest im August-Köhler-Kinderhaus in Gotha (Brunnenstraße 40 – 42), am Montag, den 01.06.2015
von 9.00 bis 11.00 Uhr. Gemeinsam mit den
Kindern wollen wir durch eine „kunterbunte
Farbenwelt“ reisen. Zahlreiche Angebote laden zum Basteln, Spielen und Erleben ein.
Die Welt der Farben wird sich in allen Stationen
widerspiegeln, so zum Beispiel beim Actionpainting, der Neugestaltung des Gerätehauses, dem Kinderschminken und dem Mixen
von Smoothies. Ein Highlight wird die Freiwillige Feuerwehr Gotha Stadtmitte sein, die mit
den Kindern auf spielerische Art und Weise
Feuerwehraktionen nachstellt. Zusammen mit
dem Erzieherteam des Kinderhauses wollen
wir einen abenteuerlichen Vormittag durchführen. Begrüßen würden wir, wenn sich Sponsoren finden lassen, die uns tatkräftig mit
Sachspenden unterstützen können. Bitte kontaktieren Sie dazu die Fachschule Gobi Gotha:
03621/423112. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 ·28. Mai 2015 · Seite 17
Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats,
besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85. und ab 90. Geburtstag:
01.06. Heidrun Greiling (75), Kurt Stockhausen
(75), Elise Widczisk (93); 02.06. Jakob Bittner
(80), Peter Schnauß (75), Jürgen Zander (75);
03.06. Ingeborg Bessel (90), Hartmut Bomberg
(70), Gerda Förster (70), Elsbeth Heym (80), Ursula Jänsch (75), Margarethe Gerdrut Sowa
(92); 04.06. Helga Bätz (70), Heinz Funk (85),
Eva Rösler (85); 05.06. Beate Engelhaupt (70),
Christine Reinhardt (70); 06.06. Siegfried Hildebrandt (80), Waltraud Hladenky (85), Hildegard Rommel (80), Renate Sommerfeld (80);
07.06. Hans-Georg Pferner (80), Margarete Pick
(70), Karin Rasch (80), Hermann Senftleben
(80), Heinz Weber (75), Elisabeth Susanne Anton (90), Lorenz Kreibe (85), Frida Faulstich
(92); 08.06. Annelies Bombeck (80), Klaus Sagner (75), Hans Ulrich (70), Marlies Döll (75);
09.06. Reinhard Britschin (75), Klaus-Jürgen
Krumrich (80), Klaus-Dieter Sopora (70), Ida
Hannig (93), Charlotte Kappauf (96); 10.06.
Rolf Marx (75), Hubert Meyer (75), Ursula März
(85), Rosemarie Ruf (80), Wolfgang Schwab
(70), Friedrich Winterberg (70), Ingeborg Baumbach (90), Elisabeth Garthoff (70), Christa Dittmer (80); 11.06. Elfriede Altdörfer (75), Elfriede
Arnold (80), Ruth Brandl (80), Dorrith Breitbarth (85), Bärbel Neue (70), Wilfried Vogl (75),
Edeltraud Wachsmuth (85), Alexander Winter
(85), Else Lerche (101); 12.06. Eleonore Brandl
(80), Werner Dünnebeil (70), Rosemarie
Gröschner (80), Luzie Kirchner (75), Otto
Schwerdt (85), Klaus Thiel (75), Karl-Heinz Weber (70), Johanna Röhl (93); 13.06. Bernd Hein
(70), Manfred Heißner (75), Charlotte Storch
(80), Edda Sülzner (75), Anton Wieczorek (70),
Gertrud Voss (94); 14.06. Dora Biegl (85), Monika Henneberg (75), Gisela Jäger (75), Martin
Lehmann (80), Jutta Schreiber (80), Klaus Wolf
(75), Frieda Wollenhaupt (93); 15.06. Gerhard
Both (90), Udo Grützmacher (75), Brigitte Purschke (70); 16.06. Margrit Lehmann (80), Joachim Ruck (75), Rolf Schmermer (75), Eleonore
Weidemüller (85); 17.06. Peter Rüfer (75), Eva
Marsteller (97); 18.06. Heinz Debes (90), Christa Metzler (85), Ottomar Metzler (85), Irmgard
Neider (75), Annelies Walther (70), Elfriede
Richter (91), Waltraud Roth (91); 19.06. Sigrid
Hantzsch (80), Marga Karlisch (80), Kurt Klauer
(85), Heinz-Dieter Lauterbach (80), Beate
Werner (70), Ursula Kaiser (91); 20.06. Hella
Dintner (90), Eberhard Ittner (70), Christine Pelczynski (90), Inge Scheermesser (75), Friedrich
Schmiedl (92), Friedrich Henker (92), 21.06.
Gerald Friedmann (70), Hans-Jürgen Heinrich
(80), Claus Hendrich (80), Helga Kühr (70), Annelore Muhs (80), Maria Siebrandt (90), Anneliese Wenzel (75), Florica Constantin (75);
22.06. Irene Kupfer (75), Gudrun Schrickel (80),
Brigitte Steinbrück (70), Ingeborg Thiel (80), Gisela Boß (91), Werner Liebetrau (91); 23.06.
Günter Fienhold (80), Lothar John (80), Horst
Köllner (80), Walter Olbrisch (75), Helgard Laue
(70), Hannelore Bellmann (85), Günter Horst
Euchler (85); 24.06. Edith Baumbach (90), Rudi Beckert (70), Ingrid Wolf (70), Rainer Herrmann (70); 25.06. Waltraud Brommer (80),
Dietrich Ehrhardt (80), Dieter Koch (75), Uwe
Schleip (75); 26.06. Detlef Roatzsch (70), Edeltraud Bruncke (75); 27.06. Manfred Dehnke
(80), Hans-Jürgen Finn (70), Dorothea Gießler
(70), Manfred Richter (80), Helga Rost (75), Erika Schmidt (75), Rosemarie Urban (85), Luise
Wallor (85), Rosemarie Bohn (80), Marianne
Giesder (101); 28.06. Marianne Birk (75), Charlotte Gräßer (80), Hannelore Kutke (80); Brigitte Matthes (80), Helga Mehr (85), Dieter
Spittel (75); 29.06. Manfred Ball (70), Irmgard
Brüheim (85), Wilma Kleinschmidt (95), Wolfgang Tröbst (80), Günther Weber (70), Georg
Zajitz (75); 30.06. Helene Liebe (95), Ruth Riede (80), Wolfgang Schiller (85), Eberhard
Schlott (70), Dieter Stankowitz (80), Walter Ulbrich (70), Johanna Wagner (80), Ruth Wenzel
(70), Martha Klöpfel (93)
Sprechstunde und Sitzung
des Seniorenbeirates
Die nächste öffentliche Sprechstunde
des Seniorenbeirats der Stadt Gotha findet am Mittwoch, dem 10. Juni 2015 um
14.30 Uhr im Büro des Seniorenbeirats,
im Historischen Rathaus, Am Hauptmarkt
1, Zimmer 103, statt. Im Anschluss berät
sich der Seniorenbeirat in einer öffentlichen Sitzung ab 15.00 Uhr.
Bewerbung um Thüringer Tourismus-Preis 2015
Am 23. April 2015 wurde Oberbürgermeister
Knut Kreuch davon unterrichtet, dass sich das
Quality Hotel am Tierpark in Gotha und die Michael Marquardt GmbH & Co.KG mit dem Projekt „Tourismus trifft Wirtschaft – Wirtschaft
trifft Tourismus“ um den Thüringer Marketing
Preis 2015 beim Thüringer Ministerium für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beworben haben.
Die seit 23 Jahren am Standort Emleben bestehende Firma Marquardt lädt seit einigen Jahren
die Kunden ihrer Werkstudios von Hamburg bis
München, für einige Tage in die Werkszentrale
nach Emleben ein. Die Kunden erwartet dort
ein Wochenende der Extraklasse. Am Produktionsstandort können die Kunden in die gläserne
Granithalle eintauchen und ihren Granitblock
aussuchen. In der Liveküche werden die modernsten Küchengeräte vorgeführt, ein Gourmetkoch führt in die Geheimnisse der deftigen
Thüringer Küche ein. Während des Kochkurses
kann der Kunde selbst leckere Speisen zubereiten. Partnerhotel ist das Quality Hotel am Tierpark in Gotha. Im Hotel genießen die Gäste das
Flair Thüringer Gastlichkeit und erleben eine
Führung in die Historische Altstadt und ins
Schloss Friedenstein mit dem „Geist des Baumeisters Wolf Zorn von Plobsheim“, alias Stephan Freitag. „Diese Komposition von Wirtschaft und Tourismus ist wohl einmalig in Thüringen“ lobt Gothas Oberbürgermeister Knut
Kreuch die Initiative und Hannelore Neher ergänzt „mindestens 4.000 Menschen haben auf
diese Weise in den letzten Jahren Thüringen
entdeckt. Die meisten sind länger geblieben“.
„Mit einer solchen Firmenphilosophie und Kooperation kann man auf andere Art und Weise
Thüringen entdecken“ und Knut Kreuch ermutigte die Macher, nach der Antragstellung ihre
Idee weiter zu leben, denn sie ist für ihn schon
heute preiswürdig.
THÜRINGEN PHILHARMONIE
GOTHA
„Er singt seinen eigenen Gesang“
Zwei große Romantiker – Robert Schumann
und Anton Bruckner – vereint das letzte AAnrechtskonzert der Thüringen Philharmonie Gotha diese Saison, das am 18. Juni
2015 um 20 Uhr in der Gothaer Stadthalle
stattfindet.
Konzertübersicht
A10 „Er singt seinen eigenen Gesang“
Do, 18.06., 20 Uhr Stadthalle Gotha
Arvo Pärt
Cantus in Memoriam Benjamin Britten
Robert Schumann
Konzert für Violoncello und Orchester
a-Moll op. 129
Anton Bruckner
Sinfonie Nr. 4 Es-Dur „Romantische“
Solistin: Judith Ermert, Violoncello
Leitung: Michel Tilkin
Oberbürgermeister Knut Kreuch, Hannelore
Neher (Hotelchefin Qualitiy Hotel“, Heike
Helbing (Marquardt GmbH & Co. KG) und
Christoph Gösel (Geschäftsführer KulTourStadt
Gotha GmbH)
Karten für die Thüringen Philharmonie Gotha gibt es in der Tourist-Information in
Gotha, Tel. 03621/50 78 57 12, online unter www.proticket.de sowie an der Abendkasse. Weitere Informationen:
www.thphil.de
Seite 18 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 ·28. Mai 2015
Vereinsangebote
Briefmarken-Sammler-Verein
Gotha 1890 e.V.
Mönchelsstraße 3, 21 97 94 oder
0170/93 01 27 5, [email protected]
Tauschveranstaltung jeden 1. Sonntag im
Monat 09.30 – 12.00 Uhr „Club Galletti“
Knetschabend jeden 2. Montag im Monat
ab 19.00 Uhr „Club Galletti“
Deutscher Philatelistentag 2015: Die „Royal Philatelic Collection“ kommt nach Gotha! Königin Elisabeth II. hat ihre Erlaubnis
gegeben, dass Auszüge der Briefmarkensammlung des Britischen Königshauses im
Winterpalais Gotha gezeigt werden dürfen.
Freunde der Heimatgeschichte Siebleben e.V.
Ziegeleigasse 5, Tel. 40 30 40
So., 14.06., 10 – 17 Uhr, Gustav-FreytagPark, Gotha-Siebleben, Weimarer Straße
145, Tag der offenen Gärten und Flohmarkt
des Heimatgeschichtsvereins
Fr., 26.06., 10.00 Uhr + Sa., 27.06.,
09.00 Uhr, Spiegelsaal Schloss Friedenstein
Gotha – Wissenschaftliches Symposium
„Gustav Freytag als Historiker und Literat“
Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V.
Klosterstraße 5 – 7, 74 53 86,
[email protected]
Klub „Galletti“, Jüdenstraße 44
Do, 04.06., 16.00 Ehrenamt fördern – Alles
nur Sonntagsreden? Diskussionsveranstaltung der PARITÄTISCHEN – BuntStiftung in
Zusammenarbeit mit der Volkssolidarität
Gotha, Anmeldung erbeten (Info erhältlich
im Klub „Galletti“); Sa, 13.06., 14.00 Tanz
mit Daniel Gläser; Di, 23.06., 14.00 „So sah
ich den Jemen“, Vortrag mit Ute Stadelhofer; Sa, 27.06., 14.00 Tanz mit Rudi; Di,
30.06., 14.00 „Geschichte des LütscheDorfes oder Das verjagte Volk“, Vortrag mit
Helmut u. Heidemarie Hendrich
Nichtamtlicher Teil
Angebote Kinder- und Jugendtreffs
Städtische Jugendarbeit Gotha, Tel. (036 21) 222-411, Fax (036 21) 222-191, www.gotha.de
BIG PAL AI S
Kinder- und Jugendzentrum
Big Palais, Schäferstr. 10,
036 21 /73 71 80
Bernhard Krollmann, Ines Nördershäuser,
Sven Kerber, Jens Heerda
Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 14 – 22 Uhr,
Mi 14 – 20.30 Uhr, Sa 12 – 20.30 Uhr
PRO JEK TE
K I N D ER K LU B
Bastelangebote, jeweils mittwochs,
ab 15 Uhr
Loom Bandz, 03.06.
Eis selbst hergestellt, 10.06.
Hot Dog-Werkstatt –
auch vegetarisch, 17.06.
Perlen und Schnüre, 24.06.
FI T & FU N
Das Spielmobil kommt,
am 04., 18. & 25.06., 16 – 18 Uhr
DA S G EHT AU C H NO C H …
Autorennbahn – 6 Bahnen und 45 m lang!
donnerstags ab 17 Uhr
CO M P U TER
Info-Point/Internet/Hausaufgaben
Di, Mi & Fr immer ab 15 Uhr, Do ab 18 Uhr
Graffiti an Friedhofsmauer
Jobsuche & Bewerbungen
Wir helfen euch gern! Sprecht mit uns!
Vor dem diesjährigen Osterwochenende wurde
die im vergangenen Jahr im Auftrag der Stadt
Gotha mit viel Kraft, Engagement und Geld der
öffentlichen Hand, frisch sanierte Einfriedungsmauer am ehemaligen Friedhof II in der Eisenacher Straße vollflächig mit Graffiti verunreinigt. Danach wurden die Schmierereien zeitnah
im Auftrag der Stadt Gotha wieder für viel Geld
entfernt. Nun hat am Wochenende 9./10. Mai
ein junger Graffitikünstler unter Beweis gestellt, dass Graffiti auch schön und gewollt sein
kann. Der Versorgungskasten, der direkt am historischen Hauptportal steht und an dieser
Stelle keinen Zierwert hat, wurde mit Graffiti
gestaltet. Der Kasten sieht nun wie die sich dahinter befindende Natursteinmauer aus.
VO R A N K ÜNDI G U NG !
Sprechzeit Schiedsstellen
Kinder- und Jugendtreff Sundhausen
n
Am Anger 7, 036 21 /75 87 47
Marina Bechler, Thomas Kühn
Öffnungszeiten: Di – Fr 13.30 – 22.00 Uhr
Sa 14.00 – 20.00 Uhr
K I NDE R K LU B
Spielen, Basteln, und viele kreative Möglichkeiten ... jeden Tag ab 16 Uhr
DA S G E H T AU C H NO C H …
Graffitiworkshop, donnerstags, 15 Uhr
(je nach Wetter) am 18. & 25.06.
Mädchentreff, samstags ab 15 Uhr
am 6. & 20.06.
Fahrradselbsthilfewerkstatt,
samstags von 15 – 18 Uhr
Erlebnispädagogik (Slackline etc.),
19. & 25.06. 15 Uhr
Mic Lounge, der Hoppertreff,
am 05.06. ab 18 Uhr
S CHU LE & B E RU F
Die nächste Sprechstunde findet am Mo,
29.06., 17 – 18 Uhr, Hauptmarkt 17, Zi.
213.2 statt.
SUNDHAUSEN
Familien-Fahrt zum Naturtheater Steinbach-Langenbach am 05.07.2015.
Info’s und Anmeldung für Familien oder einzelne Kinder ab 6 Jahren im KJZ „Big Palais“.
SIEBLEBEN
Gemeinsame Angebote der Städtischen
Jugendarbeit und der evangelischen
Kirchgemeinde Siebleben
Mobile Jugendarbeit im Ortsteil
0 36 21/73 71 80
Jens Heerda & Tino Schimke
Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14.00 – 22.00 Uhr
A N G EB OTE
Open House im Gustav-Freytag-Treff,
montags von 14 – 18 Uhr
Clara-Zetkin-Str. 31a
Fair Play – das Fußballprojekt,
donnerstags von 15 – 16.30 Uhr in der Turnhalle am Högernweg
Kochecke jeden Tag möglich
P RO J E K TE
Sagen & Geschichten des Landkreises:
am 04.06., 13.45 – 15.45 Uhr
Thema: „Die Sage vom Samtärmel“
in Waltershausen
und am 25.06. 13.45 – 15.45 Uhr
Thema: „Die Klosterruine“ in Georgenthal
FIT & FU N
Das Spielmobil kommt, am 23.06.,
14.30 – 16.30 Uhr
VE R A N STA LT U NG E N
Kinderfest zum Dorffest in Boilstädt auf
dem Sportplatz, am 06.06., 14 – 18 Uhr
Kinderfest zum Angerfest in Sundhausen
auf dem Anger, 13.06., 14 – 18 Uhr.
Kinderfest in Uelleben auf dem Sportplatz,
20.06., 14 – 18 Uhr
ZELLE
Kinder- und Jugendtreff Zelle
Werner-Sylten-Str. 2, 036 21 /70 85 04
Maik Kreutzburg, Rina Kühn
Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14.00 – 22.00 Uhr
in den Ferien: Mo – Do, 11.00 – 19.00 Uhr
Fr, 14.00 – 22.00 Uhr
P RO J E K TE
Musikprojekt – Erlernen des Umganges mit
Medientechnik (nach Absprache), donnerstags, ab 16.30 Uhr
Spiel- und Lesenachmittag, am 01.,08.,15.,
22. & 29.06., ab 15 Uhr
Muttitreff mit Kleinstkindern, dienstags am
02., 09., 16., 23. & 30.06, ab 15 Uhr
Gesunde Lebensweise:
Marmelade kochen, am 17.06., ab 15 Uhr
Graffiti-Projekt: Gestalten von Leinwänden, am 02., 09., 16., 23. & 30.06. ab 15 Uhr
K I NDE R K LU B
Spielen, Kochen, Basteln, Kinderprojekte:
donnerstags ab 15 Uhr
Bastelecke, 04.06.
Kochen mit Kids, 11.06.
Mandalas auf CD gemalt, 18.06.
Salat herstellen, 24.06.
FIT & FU N
Line’s Play, am 02., 09., 16., 23. & 30.06.,
ab 16 Uhr
Das Spielmobil kommt, 10., 17., 24.06.,
16 – 18 Uhr
DA S G E H T AU C H NO C H ... FU N - FREITAG:
Kochen, Spielen, Allerlei, 12.06., ab 18 Uhr
Grillabend, 27.06., ab 17.30 Uhr
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Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 19
Spannende Erlebnisrundgänge im zweiten Halbjahr
Entdecken Sie die ereignisreiche und spannende Geschichte der Residenzstadt auf besondere Art und Weise – und zwar mit den Gothaer Originalen.
Neben den beliebten Goth’schen Guschen Hänser & Schluder, dem Barock-Gespenst oder dem zerstreuten Professor Galletti, gibt es in der
zweiten Jahreshälfte die Möglichkeit hinter Gothas Fassaden zu schauen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, was hinter den Mauern der alten Häuser steckt? Wir laden Sie auf eine Entdeckungsreise in geheime
Hinterhöfe ein.
Zu bestaunen gibt es in Gotha einiges. So auch in einem der ältesten
Englischen Gärten außerhalb Großbritanniens. Erleben Sie auf einem
Spaziergang die Magie des Gothaer Schlossparks und erfahren Sie viel
Interessantes über die Geheimbünde des 18. Jahrhunderts und die Geschichte der Gartenkunst.
Gotha in einem neuen Licht erleben, das können Sie auf einer abendlichen Laternenführung durch die historische Innenstadt vorbei an bekannten Plätzen und stattlichen Bürgerhäusern. Die Gästeführerin erzählt dabei Altbekanntes sowie manch neue Geschichte.
Lernen Sie die Residenzstadt mal aus einer anderen Sicht kennen und
gehen Sie mit Cranachs Frau, geborene Brengebier, durch die Gothaer
Innenstadt und seien Sie dabei, wenn sie sich an das Gotha vor 500 Jahren und an die Spuren der Cranach-Familie sowie deren Freunde erinnert.
Die Residenzstadt hat für die Geschichte der Reformation eine hohe Bedeutung. Sie haben mit einer Führung die Möglichkeit, die „Reformation hautnah“ zu erleben. Die Gästeführerin nimmt Sie mit in Gothas Kirchen und erzählt über Glauben und Reformation, Luther und Myconius
aber auch die eine oder andere Episode aus Gothas Kirchengeschichte.
Trotz schönem Wetter und sommerlichen Temperaturen – Weihnachten
naht und die Terminplanung läuft auf Hochtouren. Entdecken Sie die Residenzstadt zur Weihnachtszeit mit dem Wichtel und erleben Sie Gotha
von seiner schönsten Seite. Aber auch mit einer adventlichen Führung
durch Gothas Kirchen können Sie sich auf die wohl schönste Zeit im Jahr
einstimmen.
Die öffentlichen Erlebnisrundgänge finden freitags und samstags statt.
Die Karten können für 6,00 bzw. 8,00 € in der Tourist-Information erworben werden. Restkarten sind beim Gästeführer erhältlich. Alle von uns
angebotenen Erlebnisrundgänge können individuell für Sie organisiert
werden. Der Flyer mit den Terminen für das zweite Halbjahr wird Ende
Juni in der Tourist-Information erhältlich sein.
Das Team der Tourist-Information Gotha steht Ihnen sehr gern für
weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 03621/5 07 85 70 oder per
E-Mail mit [email protected] zur Verfügung.
1. JUNI
KI N D ER TAG
AM
IST
... auch im Gothaer Tierpark
10.00 – 18.00 Uhr
Es wird gans(z) bunt!
Hüpfburg - Kinderschminken - Bastelecke
- Pferdekutsche & Ponyreiten Führungen - u.v.m.
Töpfleber Weg 2 | Tel.: 03621 / 707731
www.kultourstadt.de
Seite 20 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015
Familienerlebnistag
„Offene Gärten“ laden am 14. Juni 2015 ein
von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Entdeckung ihrer sonst unzugänglichen Gartenwelten einladen und die Freude am Pflanzen, Wachsen und
Gedeihen mit den Besuchern teilen möchten.
Dabei können interessante Gespräche mit den
Gartenbesitzern und Gästen geführt und es
kann über Details gefachsimpelt werden. Wer
möchte, kann wie in den vergangenen Jahren
beim beliebten Gartenrätsel mitmachen, für
das Details in den Gärten zu suchen und zu finden sind. Sicherlich wird wieder in einigen Gärten mit Kaffee, Kuchen und Erfrischungsgetränken für das leibliche Wohl gesorgt.
mit Orangenblütenfest
Am 28.06.2015 findet wieder der Familienerlebnistag rund um die Orangerie, organisiert von der Stadt Gotha und dem Orangeriefreunde Gotha e.V. gemeinsam mit vielen
weiteren Einrichtungen, statt. An diesem
Tag gibt es, wie der Name schon verspricht,
für die ganze Familie viel zu entdecken, besichtigen und erleben und den krönenden
Abschluss bildet das Konzert der Kreismusikschule „Louis-Spohr“ in der Orangerie.
Alle Informationen im Faltblatt und unter:
www.gotha.de.
Am Sonntag, den 14. Juni 2015, ist es wieder
soweit, die „Open Gardens – Offene Gärten“
locken Interessenten in private Gartenparadiese der Stadt Gotha und des Landkreises.
Das Organisationsteam hat zwanzig Gärten
ausfindig gemacht, deren Besitzer in der Zeit
Seit dem 15. September 2014 tut sich
in der Gartenstadtsiedlung „Am Schmalen Rain“ am Geschwister-Scholl-Platz
etwas. Die GWG der Eisenbahner saniert
hier das Zentralgebäude.
Bis zum 30.10.2015 entstehen 17 barriereTag
der Offenen Baustelle
freie Wohnungen (mit Aufzügen) und eine
Arztpraxis im Erdgeschoss. Am Samstag,
den 30. Mai 2015, in der Zeit von 10 bis 14
Uhr, führt die GWG dazu einen „Tag der offenen Baustelle“ durch, bei dem Mietinteressenten und einfach nur Neugierigen
das Projekt vorgestellt werden soll. Bis
zu diesem Termin wird auch eine Musterwohnung beispielhaft fertiggestellt. Ab
1. Juni 2015 beginnt dann die Genossenschaft mit der Vermietung der 17 Wohnungen.
Myconius-Medaille 2015 geht an den
Organist der Friedlichen Revolution
Preisträger der Myconius-Medaille 2015 wurde der geschätzte Kirchenmusikdirektor, Komponist,
Organist, Buchautor und Chorleiter Uthmar Scheidig. Im Rahmen des Myconius-Empfangs am
28. April wurde ihm die Auszeichnung durch Oberbürgermeister Knut Kreuch verliehen.
Die nächste Stadtratssitzung
Impressum Rathaus-Kurier
findet am Mittwoch, dem 24.06.2015, um
17.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses
statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger
sind hierzu eingeladen.
Tagesordnung unter www.gotha.de
Herausgegeben von der Stadtverwaltung
Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hauptmarkt 1, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21 / 222-234, Fax 0 36 21 / 222-293
E-Mail: [email protected]
Die nächste Ausgabe
des Rathaus-Kuriers
Gesamtherstellung (inkl. Druck):
Druckmedienzentrum Gotha GmbH
Cyrusstraße 18, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/7 39 68-0, Fax 0 36 21/7 39 68-17
erscheint voraussichtlich
am 2. Juli 2015.
Die Eingangsgärten sind diesmal:
• Orangerie, Friedrichstraße, 99867 Gotha
• Edelhof, Schlossgasse 4, 99869 Brüheim
• Garten Köllner, Am Mittelweg (Alte LPG, in
der Rosenau), 99894 Friedrichroda
Für einen kleinen Unkostenbeitrag sind in den
Eingangsgärten die Adresslisten mit allen zu
entdeckenden Gärten und eine Wegbeschreibung erhältlich. Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter:
www.offene-gaerten-thueringen.de
Foto: Lutz Ebhardt
Tag der
Offenen Baustelle
Nichtamtlicher Teil
Verantwortlich für den Inhalt:
Oberbürgermeister Knut Kreuch
Auflage: 25.000 Exemplare
Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich und
wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Gotha
verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an den
Infotheken der Stadtverwaltung und in der GothaInformation kostenlos erhältlich. Einzelbezug und
Abonnement über das o. g. Büro für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha gegen Portoerstattung pro Exemplar 0,77 € möglich. Der Rathaus-Kurier ist auch online im pdf-Format abrufbar.
www.gotha.de/rathauskurier
Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem
(chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt.