Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Bekanntmachungen und Ausschreibungen Kurier www.gotha.de Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 5 ⁄ 24. Jahrgang Nichtamtlicher Teil Seniorenseite Vereinsangebote Kinder- und Jugendseite Familienerlebnistag | 28. Mai 2015 12. Gothaer Kulturnacht präsentiert sich vielseitig und mystisch im „Schattenspiel“ zige Tangoklänge des Querflötenquartetts „VerQuer“ im Versicherungsmuseum oder elektronische Folk-Pop Klänge gemischt mit Posaunenmusik des „Interloop Trios“ im Gothaer Tivoli, die die Zuschauer begeistern wird. Goldene Schattenseiten der Swing-Ära werden mit den frechen „Zucchini Sistaz“ im Theatercafe des Kulturhauses dargeboten. Live Performances mit jungen Hip Hop Musikern, DJ´s und Tänzern gibt es in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek „Heinrich Heine“ zu bestaunen. Den Weg durch die Nacht weisen farbige LichtInstallationen vor den bespielten Häusern. Nach Mitternacht wird es eine Abschlussshow geben, bei der mit Feuer und Licht die „Schattenspiele“ ausklingen werden. Mit einem Einlassbändchen für nur zehn Euro können sämtliche Angebote und als Bonus auch der Shuttlebus wahrgenommen werden. Auch hier werden die Besucher musikalisch unterhalten mit luftigen Akkordeonklängen aus aller Herren Länder. Die Einlassbändchen sind in der Tourist-Information am Hauptmarkt 33 erhältlich. Das gesamte Programm und weitere Infos gibt es auf www.kultourstadt.de oder telefonisch unter 03621/510430. Foto: Lutz Ebhardt Abseits der eingetretenen Pfade locken am Freitag, 5. Juni 2015 auch in der 12. Gothaer Kulturnacht hochwertige Kulturdarbietungen und interessante Programmpunkte die Besucher in die Gothaer Innenstadt. Unter dem diesjährigen Thema „Schattenspiele“ können die Besucher individuell zu Fuß, oder wie gewohnt mit dem Kulturnacht-Bus, bis 2 Uhr auf eine nächtliche Reise gehen. An 15 verschiedenen Orten werden Künstler verschiedenster Couleur zu erleben sein, die anspruchsvolle Unterhaltung und so manchen Geheimtipp bieten. Das Motto der Nacht zeigt sich in vielfältigen Variationen an den einzelnen Veranstaltungsorten, die mit den Künstlerdarbietungen zu einem Erlebnis der besonderen Art werden. Sehen Sie unter anderem Sternstunden des Puppenspiels oder Comedy-Shadow-Shows mit dem Parodiekünstler „Phil Shadow“ oder lassen Sie sich inspirieren von Musik zwischen Folklore und Klassik, zärtlichen und ekstatischen Texten in Tönen, mit spanischer Gitarre und Bandeon, von und mit dem Musiker und Geschichtenerzähler Oliver Jaeger. Die Kulturnacht präsentiert eine große Bandbreite an kulturellen Darbietungen: von köstlichem Boogie Woogie im Marstall, über jaz- 3 – 14 Auf ein Wort: „Alle Räder stehen still, wenn Dein starker Arm es will“ jener alte Kampfspruch der deutschen Arbeiterklasse, den man vielleicht sogar schon auf dem Gothaer Parteitag von 1875 prägte, passt wie die Faust aufs Auge in das Frühjahr 2015. Das Leben steht still auf Bahnhöfen, in Kindertagesstätten, aber nicht auf den Baustellen, die auf unseren Straßen wachsen und in jedem Fall fluchen die Betroffenen. Es geht um den Wert der Arbeit, einmal um die Wertschätzung, beim anderen Male um die Werterhaltung. Die Gothaer schätzen den Wert der Arbeit den die Stadtverwaltung leistet und ein Blick in die Langzeitdokumentation „Gotha im Wandel 1990 bis 2012“ öffnet uns die Augen, wie viele verschmutzte Fassaden, kaputte Straßen und Löcher in der Innenstadt bereits verschwunden sind. „Augen auf“ heißt die Devise. Wir sind es nicht mehr gewohnt Einschränkungen hinzunehmen, weil der Stress und die Hektik des Alltages uns prägen. Das ist ein Zustand, der auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nicht aufhört. Alle Räder stehen still, das liegt in Gotha wohl eben auch daran, weil es wenige gute und zu wenig vernetzte Radwege in unserer Stadt gibt. Ganz bewusst hat sich deshalb der Stadtrat entschieden, auch wenn wir wenige Gelder zur freien Verfügung haben, das Radnetz in den nächsten fünf Jahren verstärkt auszubauen, damit kein Rad stillgelegt werden muss, denn in Gotha läuft nicht nur vieles rund, was anderswo holpert, Gotha ist auch eine sportliche Stadt, was Citylauf oder Frauenrundfahrt immer neu unter Beweis stellen. Eine schöne Fahrt in den Frühling! Ihr Die 12. Gothaer Kulturnacht am 5. Juni 2015 präsentiert eine große Bandbreite an kulturellen Darbietungen. Das Programmangebot finden Sie unter www.kultourstadt.de. 17 18 18 20 Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 Nichtamtlicher Teil Gedenkstein erinnert an Gadollas Verhaftungsort zierung der Gedenktafel) realisiert werden. Sie haben dazu beigetragen, dass auch 70 Jahre nach der mutigen Tat die Spuren des „Retters von Gotha“ auffindbar bleiben. Foto: Lutz Ebhardt Der Stadtrat der Stadt Gotha hat auf Initiative des Ortsteilrates Gotha-Boilstädt anlässlich des 70. Todestages Josef Ritter von Gadollas den Beschluss gefasst, einen Gedenkstein für den „Retter von Gotha“ am Ort seiner Verhaftung und des anschließenden Verhörs aufzustellen. Dessen Enthüllung fand am Vorabend des 70. Jahrestages seiner Verhaftung, dem 2. April 2015, durch Oberbürgermeister Knut Kreuch, Ortsteilbürgermeister Jens Wehner und durch Familienangehörige Gadollas, im Beisein zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, statt. Der Gedenkstein und die Gedenktafel neben der Gaststätte „Zum Wiesengrund“ sollen fortan daran erinnern, dass die Parlamentärsfahrt Josef Ritter von Gadollas zur Übergabe Gothas an die Alliierten an jener Stelle endete, bevor er vor einem Standgericht in Weimar zum Tode verurteilt wurde. Die Aufstellung des Gedenksteins und der Gedenktafel konnte durch das Engagement der Bestattungsinstitut Gotha GmbH (Transport und Steinmetzarbeiten), der SPD-Stadtratsfraktion (Finanzierung der Tafel am Gedenkstein) und der CDU-Stadtratsfraktion (Finan- Oberbürgermeister Knut Kreuch, Ortsteilbürgermeister Jens Wehner (3.v.r.), die Familie Leinich und Prof. Johann Trummer (2.v.l.) bei der Gedenkstein-Enthüllung Reaktivierung des Mühlgrabens im Gothaer Heutal Ende April war es soweit. Nach über drei Jahren kontinuierlicher Arbeit ist das Mühlgrabenprojekt soweit gediehen, dass dem Ziel des verbesserten Hochwasserschutzes für die Stadt Gotha wieder ein Stück näher gekommen werden konnte. Der Mühlgraben ist wieder offen, das Wasser kann wieder dauerhaft über den neu hergestellten Gewässerabschnitt in Richtung Flutgraben abfließen. Umfangreiche Baumaßnahmen waren erforderlich um das Projekt zum Erfolg zu führen. Dazu gehörte die Beräumung der Schuttberge, die von der ehemaligen eingestürzten Mühle herrührten und schon seit den 1990-er Jahren den Abfluss im Gewässer verhinderten. Der Umbau eines wichtigen Abwasserkanals, Gewässerausbau und Sohlhöhenanpassungsarbeiten waren erforderlich. Straßenbrückenerneuerung, einschließlich Straßenbelag, die Verlegung von Versorgungsleitungen umfasste der letzte Bauabschnitt. Durch die vielfältigen Koordinierungsbelange mit Versor- v.l.n.r. Uwe Oßwald (Verbandsvorsitzender Gewässerunterhaltungsverband Flößgraben/ Leina), Janette Richter (Verantwortliche für fachliche Betriebsführung im GUV), Jürgen Beese (Mitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes) gern und Grundstückseigentümern war es kein einfaches Projekt. Nach der offiziellen Abnahme der Brücke und des Gewässerausbaus am 24. April 2015 wurde der Verkehr wieder über die Breite Gasse freigegeben und die Umleitung konnte aufgehoben werden. Die Maßnahme wurde vom Land Thüringen über die zuständige Thüringer Aufbaubank zu 70 % gefördert. Das Projekt wurde über den Gewässerunterhaltungsverband „Flößgraben/Leina“ von der Beantragung, über die Planung, Ausschreibung, Bauausführung abgewickelt. Da die Stadt Gotha hier Mitglied ist, wurde der Investitionszuschuss von 30 % von Gotha bereitgestellt. Dank gilt allen am Projekt beteiligten Firmen und Institutionen, wie dem Ingenieurbüro Pöyry aus Erfurt, der Firma Brand aus Günthersleben, der Firma Koppe aus Friedrichroda, der TUG aus Kölleda und der Firma Hobohm & Grünewald aus Gotha. Der Dank gilt auch dem Verständnis bei den Einschränkungen und für die gute Zusammenarbeit mit dem angrenzenden Pflegeheim AZURIT. An Orten, an denen große Baumaßnahmen stattfinden, gibt es immer auch unvermeidbare Einschränkungen für die Anwohner. Nach der erfolgten Fertigstellung können sich nur noch wenige daran erinnern, wie es vor dem Beginn ausgesehen hat. Die unmittelbaren Anlieger und Grundstückseigentümer schätzen den neuen Anblick und sind froh, dass ein städtebaulicher Missstand beseitigt wurde und damit auch die Weichen für eine neue Nutzung der Areale gestellt wurden. Ohne die gute Zusammenarbeit mit den Versorgungsträgern, wie den Stadtwerken Gotha, dem Wasser-, und Abwasserzweckverband Gotha und den beteiligten Behörden des Landratsamtes Gotha und der Thüringer Aufbau- bank in Erfurt wäre die zügige und erfolgreiche Maßnahmedurchführung nicht möglich gewesen. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 960.000 Euro, können aber erst nach der Schlussrechnung exakt beziffert werden. Amtlicher Teil Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Gotha vom 13.04. und 20.04.2015 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. HA 024/15 – B7 Ortslage Gotha, 1. BA/ Los 1 – 5 (VOB-ÖA-66/15/006) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt: 001 den Auftrag an die EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt anteilig für das Los 1 sowie für die Lose 2 und 4 mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 724.666,67 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen. 002 Die Beschlussvorlage Nr. HA 023/15 vom 09.03.2015 wird aufgehoben. HA 025/15 – Zuschlagserteilung für die Nachtragsvereinbarung Nr. 5 zum Vertrag „Kommunale Dienstleistungen“ (VOL-OV-66/10/049) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Nachtragsvereinbarung Nr. 5 zum Gesamtvertrag „Kommunale Dienstleistungen“ und somit der Verlängerung des Vertrages um weitere 4 Jahre, bis zum 30.09.2020, der Preisanpassung für den Gesamtvertrag in Höhe von 3 % für 2015, in Höhe von 3 % für 2017 und 2 % für 2019 an die Stadtwirtschaft Gotha GmbH, Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha zu erteilen. Der Vertrag endet am 30.09.2020 und weitere Preisanpassungen sind ausgeschlossen. Weiterhin wird für die Preisanpassung Salz in Höhe von 7,14 % und Lauge in Höhe von 5,04 % ab den 01.01.2015 der Zuschlag erteilt. HA 026/15 – Mittagessenversorgung in 5 städtischen Kindertageseinrichtungen (VOL-ÖA-51/15/007) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag an die Firma Mahlzeit Catering GbR, Diana und Henry Schütze, Gleichenstraße 56 aus 99867 Gotha mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 2,08 EUR pro Portion Mittagessen (inkl. 19 % MwSt.) für die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für 5 Kindertageseinrichtungen mit einer Laufzeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 mit der Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr zu erteilen Gotha, den 06.05.2015 gez. Kreuch Oberbürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha und aus dem nicht öffentlichen Teil nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitschrakters vom 22.04.2015 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. A 106/15 – Gothaer Resolution – Fraktion Piraten/Bündnis 90/Die Grünen Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt folgende Resolution: Die Stadt Gotha begrüßt, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands sowie seiner Kommunen für die Zukunft gesichert wird. Allerdings birgt das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) sowie das bereits weitgehend ausgehandelte Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) auch Risiken für die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 3 Der Stadtrat der Stadt Gotha appelliert daher an die Kommission der Europäischen Union, das Parlament der Europäischen Union, die Bundesregierung, die Thüringer Landesregierung, sich im Zuge der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), des multinationalen Dienstleistungsabkommens Trade in Services Agreement (TiSA) sowie beim bereits weitgehend verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kulturund Bildungspolitik einzusetzen. Der Stadtrat der Stadt Gotha schließt sich vor diesem Hintergrund vollumfänglich dem gemeinsamen Positionspapier von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag, Deutschem Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband der kommunalen Unternehmen e. V. vom Oktober 2014 zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen an. Insbesondere spricht sich der Stadtrat der Stadt Gotha dafür aus, – dass die öffentliche Daseinsvorsorge im Rahmen einer Positivliste aus dem Freihandelsabkommen TTIP herausgenommen wird und zwar für den Marktzugang wie auch bei der Inländergleichbehandlung, – dass die nach langen Verhandlungen bei den EU-Vergaberichtlinien erreichten Erleichterungen für Inhouse-Vergaben, die interkommunale Zusammenarbeit sowie Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkommens auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden dürfen, – dass auf spezielle Investitionsschutzregelungen für Unternehmen verzichtet wird, da derartige Regelungen zum Investitionsschutz in Freihandelsabkommen mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und ausreichendem Rechtsschutz vor nationalen Gerichten nicht notwendig sind, – dass die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards, insbesondere zum Umwelt- und Verbraucherschutz, auf keinen Fall mit dem vorrangigen Ziel des Abbaus von nichttarifären Handelshemmnissen reduziert werden dürfen, – dass nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Parlamente der 28 EU Mitgliedsstaaten in das Ratifizierungsverfahren der Freihandelsabkommen mit einbezogen werden müssen, da es sich bei TTIP und CETA um sog. gemischte Abkommen handelt, d. h. Abkommen, deren Inhalte über die Kompetenzen der EU hinausgehen und auch in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen, – dass die kommunale Ebene, die auf nationaler Ebene in dem Beirat beim Bundeswirtschaftsminister vertreten ist, insbesondere auch an den bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen beteiligt wird und – dass die vorbenannten Forderungen auch bei zukünftigen Verhandlungen mit anderen Staaten über Freihandelsabkommen berücksichtigt werden. A 107/15 – Umbesetzung Ausschuss – CDU Fraktion Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: (1) Frau Sylvia Schäfer wird als stellvertretendes Mitglied von Herrn Martin Heinze aus dem Bauausschuss abberufen. (2) Herr Sascha John wird als stellvertretendes Mitglied von Herrn Martin Heinze in den Bauausschuss entsandt. B 109/15 – Investitionsbeschluss zum Kauf einer Drehleiter DLA (K) 23/12 für die Feuerwehr Gotha im Jahr 2017 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung des Kaufs einer Drehleiter im Jahr 2017 für die Feuerwehr Gotha nachfolgend aufgeführte Maßnahmen einzuleiten: 1. bis zum 30.06.2015 gegenüber dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, rechtsverbindlich zu erklären, dass mit der Beschaffung der Drehleiter DLA (K) 23/12 noch nicht begonnen wurde und vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird 2. beim Land Thüringen einen Antrag auf Zuwendung gemäß den geltenden Förderrichtlinien i. H. v. 225.000,00 € zu stellen Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 3. beim Landkreis Gotha entsprechend des Stützpunktfeuerwehrkonzeptes einen Zuwendungsantrag i. H. v. 250.000,00 € zu stellen (die Stadtverwaltung Gotha stellt 375.000,00 € Eigenmittel zur Verfügung) 4. in Vorbereitung der Ausschreibung der Drehleiter müssen im Jahr 2016 die finanziellen Mittel für den Haushalt 2017 in Form einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 850.000,00 € in den Haushalt aufgenommen werden 5. mit der Beschaffung des o.g. Fahrzeuges darf nur begonnen werden, wenn alle beantragten Fördermittel zur Verfügung stehen. B 111/15 – Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung des Bürgersaales, Rathaus, Hauptmarkt 1 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 1. Der Bürgersaal im Rathaus, Hauptmarkt 1, kann von Dritten nach Maßgabe folgender Grundsätze benutzt werden: a) Veranstaltungen der Stadt Gotha haben Vorrang. Familienfeiern dürfen nicht durchgeführt werden. Eine Überlassung des Bürgersaales ist ausgeschlossen, wenn für andere Veranstaltungen im Rathaus eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht. b) Die Nutzung für politische Parteien und politische Gruppierungen ist grundsätzlich nicht zulässig. c) Dem Benutzer ist es untersagt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und /oder verbreitet wird. Sei es vom Nutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. d) Für die Nutzung ist ein Entgelt zu erheben. 2. Die näheren Regelungen hierzu treffen die Benutzungsordnung (Anlage 1) und die Entgeltordnung (Anlage 2). 3. Die Beschlüsse des Stadtrates B 108/99 vom 08.12.1999 und B 403/01 vom 30.05.2001 werden nach Inkrafttreten des Beschlusses aufgehoben. Anlagen Anlage 1: Benutzungsordnung Anlage 2: Entgeltordnung B 118/15 – Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung der Kleinen Halle, Rathaus, Hauptmarkt 1 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 1. Die Kleine Halle im Rathaus, Hauptmarkt 1, kann von Dritten nach Maßgabe folgender Grundsätze benutzt werden: a) Veranstaltungen der Stadt Gotha haben Vorrang. Familienfeiern dürfen nicht durchgeführt werden. Eine Überlassung der Kleinen Halle ist ausgeschlossen, wenn für andere Veranstaltungen im Rathaus eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht. b) Die Nutzung für politische Parteien und politische Gruppierungen ist grundsätzlich nicht zulässig. c) Dem Benutzer ist es untersagt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird. Sei es vom Nutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. d) Für die Nutzung ist ein Entgelt zu erheben. 2. Die näheren Regelungen hierzu treffen die Benutzungsordnung (Anlage 1) und die Entgeltordnung (Anlage 2). Anlagen Anlage 1: Benutzungsordnung Anlage 2: Entgeltordnung B 112/15 – Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung des Saales im Erdgeschoss Neues Rathaus, Ekhofplatz 24 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 1. Der Saal im Erdgeschoss Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, kann von Dritten nach Maßgabe folgender Grundsätze benutzt werden: a) Veranstaltungen der Stadt Gotha haben Vorrang. Familienfeiern dürfen nicht durchgeführt werden. Eine Überlassung des Saales im Erdgeschoss ist ausgeschlossen, wenn für andere Veranstal- Amtlicher Teil tungen im Neuen Rathaus eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht. b) Die Nutzung für politische Parteien und politische Gruppierungen ist grundsätzlich nicht zulässig. c) Dem Benutzer ist es untersagt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird. Sei es vom Nutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. d) Für die Nutzung ist ein Entgelt zu erheben. 2. Die näheren Regelungen hierzu treffen die Benutzungsordnung (Anlage 1) und die Entgeltordnung (Anlage 2). Anlagen Anlage 1: Benutzungsordnung Anlage 2: Entgeltordnung B 113/15 – Archivsatzung für das Stadtarchiv der Stadt Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: die als Anlage 1 beigefügte Archivsatzung der Stadt Gotha für das Stadtarchiv der Stadt Gotha. Anlage 1: Archivsatzung der Stadt Gotha B 114/15 – Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha. Anlage 1: Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha B 115/15 – Öffentliche Nutzung und Entgeltordnung des Hanns-Cibulka-Saales in der Stadtbibliothek, Friedrichstr. 2 – 4 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Der Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek, Friedrichstr. 2 – 4, ist eine öffentliche Einrichtung und kann nach Maßgabe folgender Grundsätze benutzt werden: a) Veranstaltungen der Stadt Gotha haben Vorrang. Familienfeiern dürfen nicht durchgeführt werden. Eine Überlassung des HannsCibulka-Saales ist ausgeschlossen, wenn für andere Veranstaltungen im Objekt der Stadt Gotha eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht. b) Die Nutzung für politische Parteien und politische Gruppierungen ist grundsätzlich nicht zulässig. c) Dem Benutzer ist es untersagt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird. Sei es vom Nutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. d) Für die Nutzung ist ein Entgelt zu erheben. 002 Die näheren Regelungen hierzu treffen die Benutzungsordnung (Anlage 1) und die Entgeltordnung (Anlage 2). Anlagen Anlage 1: Benutzungsordnung Anlage 2: Entgeltordnung B 079/15 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Stielerstraße Ecke Enckestraße“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 01 Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (Stand 16.06.2006) soll im Parallelverfahren gem. BauGB § 8 Abs. 3 im Bereich „Stielerstraße Ecke Enckestraße“ geändert werden. Die Änderung erfolgt hinsichtlich der allgemeinen Art der baulichen Nutzung von gemischter Baufläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelmarkt, Fachgeschäfte, Dienstleistungen“. Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“ und hat eine Fläche von 1,2 ha. Amtlicher Teil Der Änderungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Gotha Flur 9: 27/3, 35/1, 49/2, 52/2, 53/1, 58/3, 58/5, 61/2, 61/3, 68/1, 27/33 (teilweise) und 70/14 (teilweise). 02 Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stielerstraße Ecke Enckestraße“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom 24.11.2014 gebilligt und gleichzeitig zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 03 Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden nach BauGB § 4 Abs. 2 zeitgleich beteiligt. Anlage 1: Planzeichnung 4. Änderung des FNP Anlage 2: Begründung und Umweltbericht 4. Änderung des FNP B 104/15 – Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 01 Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“ ist auf Antrag des Vorhabenträgers als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB weiterzuführen. Anlage 1: Lageplan Geltungsbereich B 095/15 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 01 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 02 Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. 03 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 15, Flst. 15 (teilweise), 16/1, 16/2, 16/3, 17/1, 17/2 und 18/1 mit einer Fläche von ca. 0,6 ha. 04 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben. Anlage 1: Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“ B 108/15 – Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 6.1 „Lindemannstraße – Nordseite“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 01 Aus dem Geltungsbereich des aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 6 „Lindemannstraße – Von-Zach-Straße“ wird der in der Anlage 1 beigefügte Planbereich als Bebauungsplan Nr. 6.1 „Lindemannstraße – Nordseite“ bearbeitet. 02 Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. 03 Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Gotha, Flur 19, Flst. 150/374, 150/249 und 150/176 mit einer Fläche von ca. 9.900 m2. 04 Ziel der Planung ist die Nachnutzung einer Brachfläche als Einfamilienhaus-Standort. 05 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich B 100/15 – Einziehung einer straßenbegleitenden Grünfläche im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Sternchen“ in Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: In der Gemarkung Gotha, Flur 19 wird die in der Anlage 1 gekennzeichnete Teilfläche des Flurstückes 150/260 –Straßenbegleitgrün im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Sternchen“- gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 – Thür.GVBl. vom 13.05.1993, Seite 273 – als Straßenbestandteil (nach § 2 (2) Punkt 3 ThürStrG) einer Gemeindestraße eingezogen. Anlage: Lageplan der einzuziehenden, straßenbegleitenden Grünfläche Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 5 B 110/15 – Grundhafter Ausbau der Fahrbahn einschließlich der Gehwege im Kindleber Weg in Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 1. Der grundhafte Ausbau der Fahrbahn einschließlich der Gehwege im Kindleber Weg wird nach beiliegendem Ausbauprogramm ausgeführt. 2. Die Baukosten betragen auf der Grundlage der Kostenschätzung ca. 808.000,00 € brutto, darin enthalten sind Planungskosten von ca. 87.000,00 € brutto. Die Ausführung der Baumaßnahme kann erst erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist. 3. Die Abschnittsbildung wird gem. § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) i. V. m. § 1 Abs. 2.0 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gotha (SABS) beschlossen. Anlage 1: Ausbauprogramm – Lageplan Variante K 4 Regelquerschnitt RQ-K1-03 B 116/15 – Investitionsbeschluss „Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in folgenden Schulen der Stadt Gotha: GS „E. Kästner“, GS „Gotha-Siebleben“, GS/RS „Oststadt“, GS „J. F. Löffler“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: die „Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in folgenden Schulen der Stadt Gotha“ – GS „Erich Kästner“ – Sanierung der Fassade des Hortgebäudes (120.000,00 €) – GS „Gotha-Siebleben“ – Sanierung der Turnhalle (819.000,00 €) – GS/RS „Oststadt Gotha“ – Erneuerung der Heizungs- und Elektroanlage einschließlich baulicher Maßnahmen! (781.000,00 €) – GS „J. F. Löffler“ – Erneuerung der Heizungsanlage (71.400,00 €) Die Gesamtbaukosten betragen 1.791.400,00 € B 117/15 – Investitionsbeschluss „Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in folgenden Kindergärten der Stadt Gotha: Kdg. „Pusteblume“, Kdg. „Fröbel“, Kdg. „Sonnenblume“ und „August-Köhler-Kinderhaus“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: die „Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in folgenden Kindergärten der Stadt Gotha“ Kindergarten „Pusteblume“ – Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen (165.000,00 €) „Fröbel-Kindergarten“ – Sanierung der Außenanlage in 2 Bauabschnitten (176.700,00 €) Kindergarten „Sonnenblume“ – Sanierung westlicher Innenhof 2015 (30.000,00 €) – Sanierung östlicher Innenhof 2016 (110.000,00 €) „August-Köhler-Kinderhaus“ – Sanierung mittlerer Innenhof 2015 (50.000,00 €) – Sanierung östlicher Innenhof 2015 (55.000,00 €) – Sanierung westlicher Innenhof 2016 (120.000,00 €) Die Gesamtbaukosten betragen 706.700,00 €. B 119/15 – Investitionsbeschluss „Neubau eines Sozialgebäudes auf dem Törpesportplatz in Gotha“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt den „Neubau eines Sozialgebäudes auf dem Törpesportplatz der Stadt Gotha“. Die Baukosten auf der Grundlage der Kostenschätzung betragen 367.000,00 €. B 102/15 – Abschluss eines langfristigen Mietvertrages zwischen der Stadt Gotha und dem „art der stadt e.V.“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 1. Dem Abschluss eines langfristigen Mietvertrages zwischen der Stadt Gotha und dem „art der stadt e.V.“ wird zugestimmt. 2. Zur institutionellen Förderung des Vereins „art der Stadt e.V.“ erhält dieser einen jährlichen Zuschuss von 26.231,04 €. 3. Die Gewährung der institutionellen Förderung ist hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins jährlich zu überprüfen. Anlage: Mietvertrag 75-1009-16/Obj. 2 Gotha, den 06.05.2015 gez. Kreuch Oberbürgermeister Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 Öffentliche Abgaben-Mahnung Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 die (Steuer- u. Gebühren-Mahnung) Die Stadtverwaltung Gotha Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2015 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren: Hundesteuer Grundsteuer Straßenreinigung Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2. Quartal 2015 2. Quartal 2015 2. Quartal 2015 2. Quartal 2015 Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schriftliche Mahnung nicht aus. Die Rückstände sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha unter Angabe der gültigen Steuer-/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angaben kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen). Zeitnah werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976 § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben: Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die festgelegten Termine einzuhalten. Stadtkasse Juckel Abteilungsleiterin gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine ca. 0,6 ha große Fläche. Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1) ersichtlich. Die Umgrenzung des Plangebietes und die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht vom 08. Juni 2015 bis 19. Juni 2015 im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr bereit gehalten. Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen. Alle öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter www.gotha.de ➞ Leben in Gotha ➞ Planen, Bauen, Wohnen ➞ Bauleitplanung ➞ öffentliche Auslegungen einzusehen. gez. Kreuch Oberbürgermeister Anlage 1: Lageplan 50 Meter Information der Bürgerinnen und Bürger über geplante Abschaltungen von städtischen Straßenleuchten im Stadtgebiet Gotha und den zugehörigen Ortsteilen Monatliche Bekanntgabe der Bereiche in denen, die gemäß Stadtratsbeschluss B039/14 geplanten Abschaltungen in den Nachtstunden von 1:00 bis 5:00 Uhr, im Juni 2015 umgesetzt werden. Straße Oberstraße Ziegeleigasse Breiter Weg Johannesgasse Backhausgasse Schenkgasse Coburger Platz Abschnitt von bis Edelhofgasse Ziegeleigasse Weimarer Straße Oberstraße komplett Weimarer Straße Oberstraße ausgenommen Treppenanlage komplett komplett komplett außer die Freifläche vor Einkaufszentrum Humboldtstraße (nur der westliche Gehweg) August-Creutzburg-Straße Coburger Platz Gothaer Straße Wendeschleife Gärtnerei Weiter Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Stadt Gotha, unter dem Link http://www.gotha.de/stadtbeleuchtung. Stadt Gotha - Bebauungsplan Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“ 20 Geltungsbereich Städtische Straßenbeleuchtung Gotha 10 Bankverbindung: Kreissparkasse Gotha IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC HELADEF1GTH Gemarkung Gotha Flur 15 € Für jeden angefangen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1(eins) von Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“ Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 7 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange x x x gez. Kreuch Oberbürgermeister x x Anlage 1: Lageplan x x x x x Schallimmissionsprognose x Verkehrsuntersuchung x Umweltbericht x x x x x x x Schlagwortartige Kurzcharakterisierung Wechselwirkungen Themenblöcke nach Schutzgütern Kultur- und Sachgüter Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen. Alle öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter www.gotha.de ➞ Leben in Gotha ➞ Planen, Bauen, Wohnen ➞ Bauleitplanung ➞ öffentliche Auslegungen einzusehen. Art der Umweltinformation Mensch im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr bereit gehalten. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: Landschaftsbild vom 08. Juni 2015 bis 19. Juni 2015 Die öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch in bestimmtem Umfang auf der Internetseite der Stadt Gotha unter www.gotha.de ➞ Leben in Gotha ➞ Planen, Bauen, Wohnen ➞ Bauleitplanung ➞ öffentliche Auslegungen einzusehen. Flora/ Fauna und biologische Vielfalt gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine ca. 9.900 m2 große Fläche. Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1) ersichtlich. Die Umgrenzung des Plangebietes und die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr öffentlich aus. Klima/ Luft Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 „Lindemannstraße-Nordseite“ Wasserhaushalt Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 die Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht liegt zur Einsicht vom 08. Juni 2015 bis 07. Juli 2015 Geologie/ Boden Amtliche Bekanntmachung Hinweis zu Ausgleichsmaßnahmen Untersuchung zur Schallausbreitung vorhandener und entstehender Lärmquellen erforderlich Kampfmittelgefährdung: Sondierung empfohlen Biotopachse Seeberg-SchloßbergKranberg berücksichtigen Informationen zu Gehölzfällungen (bzgl. Brutzeit der Vögel) und Abrissmaßnahmen (bzgl. geschützter Tierarten); Ansiedlung von Fledermäusen prüfen Hinweise zu Bodenschutz und Abfallwirtschaft Hinweise zur Abwasserbeseitigung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Keine Oberflächengewässer vorhanden Meldepflicht von Bodenfunden bzgl. Denkmalpflege und Archäologie Rechnerische Untersuchung zu Lärmeinwirkungen auf die umliegende Bebauung und Maßnahmen zum Schallschutz Verkehrsplanerische Betrachtung des entstehenden Verkehrsaufkommens; Erschließungskonzept x Auseinandersetzung mit allen vorgenannten Themen Stellungnahmen können während dieser Frist mündlich oder schriftlich beim Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet vorgebracht hat, aber hätte geltend machen können. gez. Kreuch Oberbürgermeister Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Stielerstraße Ecke Enckestraße“ Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stielerstraße Ecke Enckestraße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Bekanntmachung von Satzungen Beschluss- und Anzeigevermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 22.04.2015 mit Beschluss-Nr. 113/15 die Archivsatzung für das Stadtarchiv der Stadt Gotha beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30.04.2015, das am 07.05.2015 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. Archivsatzung der Stadt Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung vom 22.04.2015 auf Grund der §§ 19, 20 und 21 Abs. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Seite. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. Seite 82,83) und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunal-abgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. Seite 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. März 2014 (GVBL. Seite 82) und dem Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thür. Archivgesetz-ThürArchivG ) vom 23.04.1992 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.07.2008 (GVBl. Seite 243, 244) wird folgende Archivsatzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Archivsatzung regelt die Benutzung des Stadtarchivs Gotha und den Umgang mit Archivgut und archivischem Sammlungsgut. Die Stadt Gotha unterhält ein Archiv, nachfolgend Stadtarchiv genannt, als öffentliche Einrichtung, das die städtische Fachdienststelle für das kommunale Archivwesen und die Regional- und Lokalgeschichte ist. (1) (2) (3) (4) (5) (6) §2 Begriffsbestimmung Öffentliches Archivgut der Stadt Gotha sind alle archivwürdigen Unterlagen, einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die in der Verwaltung der Stadt Gotha sowie in den kommunalen Eigenbetrieben sowie Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen und bei deren Funktions- und Rechtsvorgängern oder sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen Personen entstanden sind und die vom Stadtarchiv nach Maßgabe dieser Satzung zur dauernden Aufbewahrung übernommen wurden. Archivwürdig sind Unterlagen, die aufgrund ihres rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wertes als Quellen für die Erforschung und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart dienen oder die zur Rechtswahrung sowie aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind. Unterlagen im Sinne dieser Archivsatzung sind insbesondere Urkunden, Akten, Schriftstücke, elektronische Unterlagen, Karten, Pläne sowie Träger von Daten-, Bild-, Film-, Ton-, und sonstigen Aufzeichnungen, Siegelabdrücke, Petschafte und Stempel einschließlich der Hilfsmittel für die Ordnung, Benutzung und Auswertung. Als öffentliches Archivgut gelten auch archivwürdige Unterlagen oder dokumentarische Materialien, die vom Stadtarchiv zur Ergänzung des Archivgutes angelegt, erworben oder übernommen worden sind. Öffentliches Archivgut ist unveräußerlich. Eine Abgabe an andere öffentliche Archive ist zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt und die Grundsätze des ThürArchivG für die Aufbewahrung und Benutzung von öffentlichem Archivgut beachtet werden. Die Archivierung schließt die Erfassung, Übernahme, Bewertung, Erschließung, Erhaltung, Auswertung und Bereitstellung des übernommenen Archivgutes zur Benutzung ein. §3 Stellung und Aufgaben des Stadtarchivs (1) Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, die in der Verwaltung der Stadt Gotha sowie in den kommunalen Eigenbetrieben, Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen und bei deren Funktions- und Rechtsvorgängern anfallenden Unterlagen, die für den laufenden Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden, zu übernehmen, dauerhaft zu sichern, durch Findhilfsmittel zu erschließen und für die Benutzung bereitzustellen. Amtlicher Teil (2) Die Bestimmungen dieser Satzung finden dabei Anwendung, soweit Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit den Registraturbildnern oder Eigentümern nichts anderes bestimmen. (3) Das Stadtarchiv berät und unterstützt die im § 3 Abs. 1 genannten Stellen im Hinblick auf die Schriftgutverwaltung und spätere Archivierung. Das Stadtarchiv erteilt Auskünfte, berät und unterstützt die Archivbenutzer. (4) Im Rahmen der Archivpflege können andere Archivträger bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivgutes beraten und unterstützt werden. (5) Das Stadtarchiv kann auf der Grundlage von Depositalverträgen, Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen Archivgut von kommunalen Verbänden sowie von Privatpersonen, juristischen Personen und Vereinen übernehmen, sofern daran ein öffentliches Interesse besteht. Für dieses Archivgut gilt die Satzung mit der Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere Festlegungen in den letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. Soweit Betroffenen Schutzrechte gegenüber der bisher speichernden Stelle zustehen, richten sich diese nunmehr auch gegen das Stadtarchiv der Stadt Gotha. (6) Das Stadtarchiv wirkt an der Erforschung und Vermittlung der von ihm verwahrten archivalischen Quellen mit. (7) Das Stadtarchiv sammelt und erschließt Dokumente und andere Unterlagen für die archivischen Sammlungen und unterhält eine Archivbibliothek. (8) Das Stadtarchiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der Stadtgeschichte in geeigneter Form. (9) Das Stadtarchiv trifft notwendige Maßnahmen, um die dauernde Aufbewahrung, Erhaltung und Benutzbarkeit des Archivgutes sowie seinen Schutz vor unbefugter Benutzung, Entfremdung, Beschädigung oder Vernichtung sicherzustellen. Es veranlasst Maßnahmen der Konservierung, der Restaurierung sowie der Sicherungsverfilmung/Digitalisierung von wertvollen Archivbeständen. (1) (2) (3) (4) (5) (6) §4 Aussonderung und Anbietung von Archivgut Die Verwaltung der Stadt Gotha, kommunale Eigenbetriebe, Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen sind verpflichtet, alle Unterlagen, einschließlich der Dokumente aus elektronischen Fachverfahren, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich sind und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, auszusondern und dem Stadtarchiv zur Übernahme anzubieten, soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist. Dies sollte spätestens 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen erfolgen. Anzubieten sind auch Unterlagen, die besonderen Rechtsvorschriften über Geheimhaltung oder den Datenschutz unterworfen sind. Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften über die Löschung oder Vernichtung unzulässig erhobener oder verarbeiteter Daten oder Unterlagen. Die Verwaltung der Stadt Gotha darf Unterlagen nur vernichten oder Daten nur löschen, wenn das Stadtarchiv die Übernahme abgelehnt oder nicht innerhalb eines Jahres über die Archivwürdigkeit angebotener Unterlagen entschieden hat. Von dem Anbieten und Vorlegen der Unterlagen kann im Einvernehmen mit dem Stadtarchiv abgesehen werden, wenn diese wegen ihres offensichtlich geringen Quellenwertes nicht archivwürdig sind. Ausgesonderte Unterlagen sind im Regelfall zu vernichten, sofern kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Vernichtung schutzwürdige Belange von Betroffenen beeinträchtigt werden. Die Verwaltung der Stadt Gotha ist verpflichtet, je ein Exemplar der von ihr herausgegebenen Veröffentlichungen und amtlichen Druckschriften dem Stadtarchiv zur Bestandsergänzung anzubieten. §5 Feststellung der Archivwürdigkeit (1) Über die Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen und über die Übernahme in das Stadtarchiv entscheidet das Stadtarchiv im Benehmen mit der anbietenden Stelle. (2) Das Stadtarchiv ist seinerseits berechtigt, Unterlagen mit offensichtlich geringem Quellenwert auszuscheiden, wenn öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse Dritter nicht entgegen steht. Amtlicher Teil (3) Vertretern des Stadtarchivs ist die Einsicht in die zur Archivierung angebotenen Unterlagen und in die Findhilfsmittel der Registraturen zu gewähren. §6 Normiertes Bewertungsverfahren (1) Die Bewertung von gleichförmigen Unterlagen kann nach Vereinbarung zwischen dem Stadtarchiv und der anbietenden Stelle durch ein normiertes Auswahlverfahren erfolgen. Dabei kann von gleichförmigen oder wiederkehrenden Unterlagen, die in großer Zahl anfallen, eine exemplarische Auswahl getroffen werden. (2) Für die Übernahme von automatisiert gespeicherten Informationen sind Auswahlkriterien und technische Kriterien, insbesondere die Form der Übermittlung zwischen den anbietenden öffentlichen Stellen und dem Stadtarchiv festzulegen. (1) (2) (3) (4) (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) §7 Aufbewahrung im Rahmen laufender Fristen Die Verwaltung der Stadt Gotha hat die bei ihr entstehenden Unterlagen im Rahmen der durch Rechts- und Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Aufbewahrungsfristen zu verwahren und zu sichern. Darüber hinaus gehende Festlegungen über die Aufbewahrung sind im Benehmen mit dem Stadtarchiv zu treffen. Archivwürdige Unterlagen können vor Ablauf entsprechender Fristen vom Stadtarchiv übernommen werden. Unabhängig von der Archivwürdigkeit können Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dem Stadtarchiv zur befristeten Aufbewahrung als Zwischenarchivgut angeboten werden. Die Aufbewahrung des Zwischenarchivgutes im Rahmen laufender Fristen erfolgt im Auftrag der abgegebenen Stelle oder ihres Rechtsoder Funktionsnachfolgers, die bzw. der für die Unterlagen weiterhin verantwortlich bleibt und über Benutzung durch Dritte entscheidet. §8 Datenschutz, Sicherung und Erschließung Durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen ist das Archivgut einschließlich der zu seiner Erschließung dienenden Hilfsmittel vor unbefugter Nutzung zu sichern sowie der Schutz personenbezogener Daten oder solcher Unterlagen, die einem solchen besonderen gesetzlichen Geheimnisschutz unterliegen, sicherzustellen. Das Stadtarchiv hat die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die dauernde Aufbewahrung, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Archivgutes sowie seinen Schutz vor Beschädigung oder Vernichtung zu gewährleisten. Das Stadtarchiv ist verpflichtet, die von ihm archivierten Unterlagen als öffentliches Archivgut nach archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen und durch Findhilfsmittel zu erschließen. Zur besseren Erschließung darf das Archivgut mittels elektronischer Datenträger erfasst und gespeichert werden; die Auswertung der gespeicherten Information ist nur zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke zulässig. Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das öffentliche Archiv ist innerhalb der in § 9 genannten Schutzfrist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Zugang zu unzulässig erhobenen Daten wird ausschließlich gewährt, wenn die Benutzung der Rehabilitierung Betroffener, der Wiedergutmachung oder für ein bestimmtes Forschungsvorhaben erforderlich ist und schutzwürdige Belange der betroffenen Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden, oder das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange erheblich überwiegt. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Thüringer Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung unberührt. §9 Schutzfristen (1) Archivgut wird im Regelfall 30 Jahre nach der Schließung der Unterlagen für die Benutzung freigegeben. Unbeschadet dieser allgemei- Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 9 nen Schutzfrist darf Archivgut, das sich auf eine natürliche Person bezieht (personenbezogenes Archivgut), erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur durch hohen Aufwand feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person. (2) Die Schutzfrist nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für solche Unterlagen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren. Außerdem findet sie auf die zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben entstandenen Unterlagen der SED, übriger Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR sowie der mit ihnen verbundenen Organisationen und juristischen Personen, soweit sie bei einem Organisationsteil angefallen sind, der auf staatlicher Ebene Funktionsvorgänger des Landes oder einer kleineren Einheit war sowie der staatlichen Verwaltungsbehörde der ehemaligen DDR, die nicht personenbezogen sind, keine Anwendung. (3) Für das Archivgut des Stadtarchivs gelten die Schutzfristen der §§ 17 und 19 des Thüringer Archivgesetzes. (4) Die Schutzfristen können im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden, wenn es im öffentlichem Interesse liegt. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich an das Stadtarchiv zu richten. § 10 Benutzung des Stadtarchivs (1) Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft macht, hat das Recht auf Benutzung von Archivgut im Stadtarchiv nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und dieser Satzung. (2) Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder Bildungszwecken und zur Wahrung berechtigter persönlicher Belange begehrt wird und schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden bzw. der Zweck der Benutzung schutzwürdiger Belange erheblich überwiegt. (1) (2) (3) (4) § 11 Möglichkeiten der Benutzung Die Benutzung erfolgt in der Regel als Direktbenutzung durch Einsichtnahme in Findhilfsmittel, Archivalien im Original oder in der Reproduktion, in archivisches Sammlungsgut oder Bibliotheksgut in den Räumen des Stadtarchivs. Weiterhin ist eine mündliche oder schriftliche Auskunftserteilung möglich, die eine Vorlage oder Abgabe in Form von Kopien, Abschriften oder anderen Reproduktionen gemäß Gebührensatzung des Stadtarchivs einschließen kann. Die schriftliche oder mündliche Auskunftserteilung kann sich auf den Verweis zu Art, Umfang und Zustand einschlägiger Quellen beschränken. Es besteht kein Anspruch auf inhaltliche Durchforschung der Quellen. Über die Art der Benutzung entscheidet das Stadtarchiv. § 12 Benutzungserlaubnis (1) Der Antrag auf die Benutzung des Stadtarchivs ist bei der Direktbenutzung in Form eines durch das Stadtarchiv vorgegebenen Benutzungsantrages zu stellen (Vergleich Anlage 1). Die Erlaubnis zur Benutzung gilt jeweils für den angegebenen Zweck und den angegebenen Gegenstand und nur für das laufende Kalenderjahr. Die Benutzung kann mit Auflagen verbunden sein. (2) Der Antrag muss genaue Angaben zur Person des Benutzers, über Zweck und Thema der Forschung sowie ggf. über den Auftraggeber enthalten. Die Angaben sind auf Verlangen durch entsprechende Dokumente zu belegen. Das Stadtarchiv kann einen Nachweis des vorgeblich wissenschaftlichen Charakters des Benutzungszweckes verlangen. Der Benutzer ist seitens des Stadtarchivs in geeigneter Form auf seine Pflichten gemäß Archiv- und Gebührensatzung des Stadtarchivs hinzuweisen. Mit der Unterzeichnung des Benutzungsantrages verpflichtet sich der Benutzer zur Beachtung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte und anderer berechtigter Interessen Dritter gem. § 9 dieser Archiv- Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 (3) (4) (5) (6) (7) satzung und erklärt für die schuldhafte Verletzung dieser Rechte einzustehen. Bei schriftlichen Anfragen ist kein Benutzungsantrag zu stellen. Von mitwirkenden Hilfskräften ist ein eigener Benutzungsantrag zu stellen. Der Benutzer ist zur Einhaltung dieser Archivsatzung verpflichtet. Der Benutzer hat sich auf Verlangen auszuweisen und ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Die unaufgeforderte und kostenlose Abgabe von Belegexemplaren an das Stadtarchiv regelt sich gem. § 16 Abs. 4 ThürArchivG. Über die Genehmigung sowie über die Einschränkung oder Versagung der Benutzung von öffentlichem Archivgut entscheidet das Stadtarchiv. § 13 Einschränkung oder Versagung der Benutzung (1) Die Genehmigung zur Benutzung von Archivalien kann gem. § 18 ThürArchivG eingeschränkt oder versagt bzw. nur unter Auflagen erteilt werden. Darüber hinaus kann eine Erteilung der Genehmigung unter Auflagen oder eine Einschränkung oder Versagung der Benutzung erfolgen, wenn: a) der Benutzer gegen die Archivsatzung verstoßen hat oder die Auflagen nicht eingehalten hat, b) der Hauptzweck der Benutzung durch Einsichtnahme in Sekundärquellen erreicht werden kann, c) der Erschließungszustand der Archivalien eine Benutzung nicht zulässt, d) die Archivalien wegen gleichzeitiger dienstlicher oder amtlicher Benutzung nicht verfügbar sind, e) durch die Benutzung ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen würde, f ) der Erhaltungszustand des Archivgutes eine Benutzung nicht zulässt, g) es sich um besonderes wertvolles Archivgut handelt, das durch die Benutzung gefährdet wäre, h) der Ordnungszustand des Archivgutes eine Benutzung nicht zulässt, i) öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen der Stadt entgegenstehen. (2) Die Genehmigung kann nachträglich widerrufen werden, wenn Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Genehmigung geführt hätten. § 14 Modalitäten der Benutzung, Verhalten im Benutzerraum, Vorlage von Archivgut (1) Findhilfsmittel, Archivgut, archivisches Sammlungsgut oder Bücher sind nur im Benutzerraum zu benutzen. (2) Die Benutzung des Archivs hat während der festgelegten Öffnungszeiten zu erfolgen. (3) Die Benutzeraufsicht ist beim Ermitteln und Vorlegen der Findhilfsmittel, Archivalien, Sammlungsstücke oder Bücher behilflich, sie ist nicht zur Unterstützung beim Lesen verpflichtet. (4) Es besteht kein Anspruch des Benutzers zur sofortigen Vorlage der beantragten Archivalien. (5) Der Benutzer hat sich im Benutzerraum so zu verhalten, dass kein anderer behindert oder belästigt wird. Das Rauchen, Essen, Trinken oder Führen lauter Unterhaltungen und Telefonate ist im Benutzerraum untersagt. (6) Aus dienstlichen Gründen kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl von Archivalien, Sammlungsstücken oder Büchern vorgelegt werden. Sie sind zum Ende der Benutzungszeit zurückzugeben und können für eine begrenzte Zeit zur weiteren Benutzung bereitgehalten werden. (7) Die Findhilfsmittel, Archivalien, Sammlungsstücke oder Bücher sind sorgfältig zu behandeln und in demselben Zustand, wie sie vorgelegt wurden, wieder zurückzugeben. Das Anbringen jeglicher Markierung und Bemerkung, das Radieren oder Nachziehen von verblassten Stellen und das Verwenden von Archivalien als Schreibunterlage ist ebenso untersagt, wie die Änderung der inneren Ordnung oder Entnahme einzelner Seiten bei losen Blattsammlungen. Amtlicher Teil (8) Zusätzlich festgestellte Mängel im Ordnungs- und Erhaltungszustand sind der Benutzeraufsicht mitzuteilen. (9) Über die Verwendung technischer Hilfsmittel durch den Besucher im Benutzerraum entscheidet das Stadtarchiv. (10) Der Benutzer haftet für Verluste und Beschädigungen, die bei der Benutzung entstanden sind. (11) Taschen, Mappen, Mäntel, Kameras und der gleichen sind vor Betreten der Benutzerräume in dafür vorgesehene Schließfächer zu verbringen. (1) (2) (3) (4) (5) (6) (1) (2) (3) (4) (5) § 15 Ausleihe und Versendung Im Ausnahmefall können Archivalien, soweit sie in ihrem Erhaltungszustand nicht beeinträchtigt sind, zur wissenschaftlichen Benutzung oder zu Ausstellungszwecken an öffentliche Archive oder Museen ausgeliehen oder versandt werden. Vorher ist genau zu prüfen, ob derselbe Zweck nicht durch Übersendung von Reproduktionen erzielt werden kann. Ein Anspruch auf Ausleihe oder Versendung besteht jedoch nicht. Besonders wertvolle, sperrige, im Erhaltungszustand gefährdete oder häufig benutzte Archivalien können vom Versand ausgeschlossen werden. Die Genehmigung zur Ausleihe oder Versendung erteilt das Stadtarchiv, bei fremdem Archivgut regelt sich die Ausleihe oder Versendung nach Depositalvertrag. Ausleihe an Privatpersonen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine sachgemäße Behandlung, d. h. wirksamer Schutz vor Verlust, Beschädigung oder unbefugter Benutzung ist durch den Leihnehmer zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist zwischen dem Leihgeber und Leihnehmer ein Vertrag abzuschließen, in dem der Leihgeber Auflagen für den Umgang mit Leihgaben erteilen kann. Die Kosten für Versand und Verpackung sowie für die angemessene Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung trägt der Leihnehmer. Aus dienstlichen Gründen können versandte Archivalien jederzeit vom Leihnehmer wieder zurückgefordert werden. Der Versand von Archivalien zur amtlichen Benutzung der Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden erfolgt im Rahmen der Amtshilfe. § 16 Anfertigen von Reproduktionen Die Herstellung von Reproduktionen kann nur nach Maßgabe der §§ 9 und 13 sowie unter Beachtung von Persönlichkeits- und Urheberrechten erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Reproduktionen bedürfen der Zustimmung des Stadtarchivs. Urheberechte verbleiben dem Stadtarchiv. Das Stadtarchiv kann jedoch Nutzungsrechte einräumen. Die Einräumung eines Nutzungsrechtes liegt nur vor, wenn sie schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet wird. Falls kein Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, insbesondere wenn der Grund dafür ist, dass die Stadt das Urheberrecht nicht besitzt oder dieses fraglich ist, haben die Benutzer für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen selbst zu sorgen. Die Herstellung von Reproduktionen aus Archivgut anderer Archive bedarf der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers oder des sonst Berechtigten. Die Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Stadtarchivs zulässig. § 17 Erheben der Gebühren Für die Benutzung des Stadtarchivs werden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha erhoben. § 18 Quellenangabe Bei genehmigten Veröffentlichungen unter Verwendung von Archivalien des Stadtarchivs ist die Quellenangabe folgendermaßen vorzunehmen: Stadtarchiv Gotha, Bestand, Signatur Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 11 Die Angabe des Stadtarchivs, des Bestandes und der Signatur ist hierbei zwingend erforderlich, dasselbe gilt für Zitate aus Archivalien in einem selbstständigen wissenschaftlichem Werk. § 19 Anwendbarkeit des Thüringer Archivgesetzes Weiterführende Bestimmungen gemäß Thüringer Archivgesetz bleiben unberührt. § 20 In-Kraft-Treten Diese Archivsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Archivsatzung vom 06.06.2006 mit allen Änderungen außer Kraft. Zweck der Benutzung 1. ❑ amtlich ❑ wissenschaftlich ❑ privat ❑ gewerblich/beruflich ❑ heimatkundlich 2. ❑ Wahrnehmung öffentlicher Rechte ❑ Wahrnehmung persönlicher Rechte ❑ Heimatkunde/Ortschronik ❑ Hochschulprüfungsarbeit ❑ Publizistik (Presse/Medien) ❑ Edition ❑ Genealogie ❑ Dissertation ❑ Habilitation ❑ Schülerarbeit Ich bin damit einverstanden, dass anderen Benutzern, die dasselbe oder ein ähnliches Thema bearbeiten, von meiner Benutzung Kenntnis gegeben werden kann. ❑ ja ❑ nein Gotha, den 11.05.2015 gez. Kreuch Oberbürgermeister (Siegel) Anlage 1: Antrag auf Benutzungsgenehmigung Antrag auf Benutzungsgenehmigung Eingangsbestätigung (Stempel und Unterschrift) Eingangsdatum: Aktenzeichen: Stadtverwaltung Gotha Abt. 104 Innerbetriebliche Versorgung Stadtarchiv Frau Schlicke Neues Rathaus Ekhofplatz 24, 99867 Gotha Telefon: 03621/222-142 Telefax: 03621/222-146 E-Mail: [email protected] Persönliche Angaben Name: _________________________ Vorname: __________________ Adresse: _________________________________________________ __________________________________________________ Telefon: _______________________ Des Weiteren verpflichte ich mich bei der Auswertung von Erkenntnissen aus Archivalien, für die gemäß Thüringer Archiv Gesetz besondere Schutzvorschriften gelten, Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie andere berechtigte Interessen Dritter zu beachten. Für schuldhafte Verletzung dieser Rechte stehe ich ein. Die bei der Benutzung entstehenden Gebühren gemäß Thüringer Allgemeinen Verwaltungskosten-ordnung mit Verwaltungskostenverzeichnis bin ich bereit zu tragen bzw. die Auslagen zu erstatten. Benutzungshinweise Die Archivsatzung der Stadt Gotha für das Stadtarchiv habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere wurde ich über folgende Gegebenheiten aufgeklärt: • Vor dem Betreten des Benutzerraumes sind Taschen, Mappen, Mäntel, Kameras u.Ä. in die dafür vorgesehenen Schließfächer einzuschließen. Über die Verwendung technischer Hilfsmittel entscheidet das Archiv. • Das Stadtarchiv ist beim Ermitteln und Vorlegen der entsprechenden Archivalien behilflich. Jedoch besteht kein Anspruch auf sofortige Vorlage der entsprechenden Archivalien und das Stadtarchiv ist nicht zur Unterstützung beim Lesen oder Transkribieren verpflichtet. • Die ausgegebenen Archivalien sind in dem Zustand zurückzugeben, wie sie ausgehändigt wurden. Dies bezieht sich u.a. auf die Reihenfolge der einzelnen Bestandteile eines Archivgutes, z.B. losen Blattsammlungen. • Reproduktionen (Kopien, Fotografien, Digitalisate) werden nur durch das Stadtarchiv angefertigt. • Wird ein Druckwerk unter wesentlicher Verwendung von Archivgut des Stadtarchivs Gotha verfasst oder erstellt, so ist der Benutzer zur kostenlosen Überlassung eines Belegexemplars verpflichtet. Staatsangehörigkeit: _______________ Geburtsdatum: ____________ Ort, Datum ______________________ Personalausweis-Passnummer: (nur auf Verlangen) ______________________ Unterschrift __________________________ dienstliche Vermerke Beruf: _________________________________ Arbeitsthema: ______________________________________________ Archivalienbenutzung Datum Bestand/Signatur _____________________________________________ Auftraggeber/Bildungseinrichtung: _____________________________ _____________________________ Veröffentlichung/Vervielfältigung geplant? ❑ ja ❑ nein Erhobene Gebühren/Erstattete Auslagen Datum Dienstleistung Betrag in Euro (ja) Ort der Veröffentlichung: __________________________________ Gotha, den 11.05.2015 (ja) Belegexemplar erhalten (Datum, Unterschrift, Titel): ____________ __________________________________________________________ gez. Kreuch Oberbürgermeister (Siegel) Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 Amtlicher Teil Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung - Archivsatzung für das Stadtarchiv der Stadt Gotha sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch Oberbürgermeister Beschluss- und Anzeigevermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 22.04.2015 mit Beschluss-Nr. 114/15 die Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30.04.2015, das am 07.05.2015 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung, vom 22.04.2015 aufgrund der §§ 19, 20 und 21 Abs. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetztes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) sowie des § 17 der Archivsatzung der Stadt Gotha für das Stadtarchiv der Stadt Gotha vom 11.05.2015 wird die folgende Gebührensatzung beschlossen: §1 Gebührenpflicht Für die Benutzung einschließlich beanspruchter Leistungen des Stadtarchivs im Rahmen der Archivsatzung der Stadt Gotha für das Stadtarchiv der Stadt Gotha werden von der Stadt Gotha Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Entstehen dem Stadtarchiv durch Leistungen Dritter Auslagen, sind diese von dem veranlassten Benutzer zu erstatten. §2 Gebührenschuldner Schuldner der Gebühren und Auslagen ist, wer das Stadtarchiv benutzt, insbesondere wer dessen gebührenpflichtige Leistungen veranlasst oder in Anspruch nimmt. §3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen 1. Gebühren und Auslagen entstehen mit der Gewährung der Nutzungsmöglichkeit, bei beanspruchten Leistungen mit der Vornahme der einzelnen Leistungen. Sie werden mit der Bekanntgabe der Gebühren- und Auslagenfestsetzung fällig. 2. Die Gebühren werden mit dem Tätig werden des Stadtarchivs fällig, unabhängig vom Erfolg der Nachforschung. 3. Die Gebühren und Auslagen sind nach Zahlungsaufforderung bei der Zahlstelle des Stadtarchivs einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen. 4. Gebührenschuldner ist derjenige, der die gebührenpflichtige Nutzung beantragt hat bzw. vornimmt und wer die gebührenpflichtige Handlung beantragt hat. §4 Gebührenfreiheit 1. Gebühren werden nicht erhoben: a) für die Benutzung des Stadtarchivs durch öffentliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen und andere der Allgemeinheit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung Gegenseitigkeit besteht, b) für die Beratung und Auskunftserteilung ohne Hinzuziehung von Archiv- und Sammlungsgut sowie Archivhilfsmitteln, c) für wissenschaftliche, schulische, orts- und heimatgeschichtliche Zwecke, soweit sie nicht privaten Auftraggebern, überwiegend dem eigenen Interesse des Benutzers oder der gewerblichen Nutzung dienen. Ein schriftlicher Auftrag der Bildungseinrichtung bzw. eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins oder einer gemeinnützigen Stiftung ist vorzulegen. Familiengeschichtliche Forschungen gelten nicht als wissenschaftliche oder ortsoder heimatgeschichtliche Forschungen i. S. d. Satzung, d) für Auskünfte und Nachforschungen im Rahmen versorgungsrechtlicher Ansprüche. 2. Im Übrigen richten sich die sachliche und persönliche Gebührenfreiheit nach den §§ 2 – 3 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung. 3. Die Gebührenfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, die Auslagen zu erstatten. §5 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel 1. Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. 3. Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. §6 Gebührenverzeichnis Bemessungsgrundlage Gebühr in € Nr. Gegenstand 1. Benutzung von Archivgut, Sammlungsgut und Archivhilfsmitteln außer Bauakten 1.1 Direktbenutzung Archivgut 7,40 1.2 Fachliche Beratung nach Zeitaufwand s. Pkt. 8 1.3 Zuschlag für die Versendung von Archivgut und archivischem Sammlungsgut außerhalb des Archivs je Sendung 12,60 Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 13 Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr in € 1.3.1 Bei Beschädigung oder Verlust des Archivgutes pro Stück tatsächliche Kosten für die Restaurierung, Ersatzbeschaffung bzw. Begleichung des Wertverlustes 1.4 Erbringung von Sonderleistungen in tatsächlicher Höhe/ nach Zeitaufwand s. Pkt. 8 2. Recherchen am Baubestand 2.1 Bei Benutzung im Stadtarchiv je Akteneinheit 10,00 2.2 Bei schriftlichen Anfragen nach Zeitaufwand s. Pkt. 8 3. Schriftliche Auskünfte 3.1 Schriftliche Auskünfte, Nachforschungen in Archivbeständen und Achivhilfsmitteln nach Zeitaufwand s. Pkt. 8 4. Beglaubigungen 4.1 Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw., die die Behörde selbst hergestellt hat (übrige Fälle nach Thür.AllgVerwKostO) je Urkunde 3,80 5. Schreibauslagen/Reproduktionen von Archivgut Archivgut in schlechtem Erhaltungszustand wird grundsätzlich nicht kopiert oder gescannt 5.1 Abschriften oder Transkriptionen 5.2 Schwer lesbare Vorlagen 6. Nutzungsrechte/Wiedergabe von Archivgut (bei gewerblicher und freiberuflicher Nutzung) 6.1 Wiedergabe in Publikationen im Druck oder auf elektronischen Speichermedien 6.1.1 Auflage bis 500 Exemplare 1501 bis 11000 Exemplare 1001 bis 13000 Exemplare 3001 bis 10000 Exemplare Je weitere angefangene 10000 Exemplare je Reproduktionseinheit je Reproduktionseinheit je Reproduktionseinheit je Reproduktionseinheit je Reproduktionseinheit 16,00 11,00 16,00 30,00 40,00 6.1.2 Neuauflagen wie 6.1.1 wie 6.1.1 6.2 Film-, Fernseh- u. Videoproduktion 6.2.1 Aufnahmen je Reproduktionseinheit 30,00 6.2.2 Wiederholungssendung je Reproduktionseinheit wie 6.2.1 6.3 Einblendung in Onlinedienste je zur Verfügung gestellte Reproduktion/Woche 25,00 je zur Verfügung gestellte Reproduktion/Monat je zur Verfügung gestellte Reproduktion/Jahr nach Zeitaufwand 40,00 je angefangene Seite DIN A4 zzgl. nach Zeitaufwand 6,30 s. Pkt. 8 150,00 7. Bearbeitung von Reproduktionsaufträgen Auslagen sind zusätzlich zu berücksichtigen 8. Gebühren nach Zeitaufwand 8.1 Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer je 15 Minuten 14,50 Übrige Beschäftigte je 15 Minuten 12,00 8.2 s. Pkt. 8 Auslagen 9. Anfertigen von Reproduktionen über Sofortkopierer, Rückvergrößerungen 9.1 Kopien s/w über Sofortkopierer bis Format DIN A3/je Seite bis Format DIN A2/je Seite bis Format DIN A1/je Seite bis Format DIN A0/je Seite Größere Formate/m2 00,50 01,00 02,00 04,00 04,00 9.2 Farbkopien über Sofortkopierer bis Format DIN A3/je Seite bis Format DIN A2/je Seite bis Format DIN A1/je Seite bis Format DIN A0/je Seite Größere Formate/m2 01,50 03,00 06,00 12,00 12,00 9.3 Kopien über Mikrofilmscanner bis DIN A3 je Seite 00,50 Seite 14 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 Amtlicher Teil Bemessungsgrundlage Gebühr in € Digitalisieren analoger Daten bis Format DIN A3/je Seite bis Format DIN A2/je Seite bis Format DIN A1/je Seite bis Format DIN A0/je Seite größere Formate/m2 0,50 1,00 2,00 4,00 4,00 10.2 Brennen einer CD je Datei 4,00 10.3 E-Mailversendung je Versendung u. Datei 6,00 11. Sonderleistungen 11.1 Besonderer Aufwand für Verpackung, Versicherung u. Beförderung Nr. Gegenstand 10. Reproduktionen bei digitalen Verfahren 10.1 Für die Nr. 1.1 bis 1.3, 2.2, 3, 4, 5, 7, 8, 9.1 und 9.3 sowie im Übrigen gilt die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung. §7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gotha, den 11.05.2015 gez. Kreuch Oberbürgermeister (Siegel) Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung in voller Höhe Allgemeinverfügung Einziehung In der Gemarkung Gotha, Flur 19 wird die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche des Flurstückes 150/260 –Straßenbegleitgrün im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Sternchen“- gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 – Thür.GVBl. vom 13.05.1993, Seite 273 – als Straßenbestandteil (nach § 2 (2) Punkt 3 ThürStrG) einer Gemeindestraße eingezogen. Die Einziehung des Straßenbestandteiles hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 22.04.2015 (B 100/15) beschlossen. Auf die Ankündigung der Einziehung (Amtsblatt der Stadt Gotha „Rathaus-Kurier Nr. 10/2014 vom 23.Oktober 2014, S. 6) wird hingewiesen. Anlage: Lageplan des einzuziehenden, straßenbegleitenden Grünfläche Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha „ Rathaus-Kurier“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Tiefbau, Zimmer 421, Ekhofplatz 24 zu erheben. Gotha, 06.05.15 - Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Gotha gez. Kreuch Oberbürgermeister Siegel sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vollständige Verfügung mit Begründung und Lageplan kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha eingesehen werden. Kreuch Oberbürgermeister Nichtamtlicher Teil – Ende des Amtlichen Teils – Zeit, das Richtige zu tun! Öffentliche Bekanntmachung Bundesfreiwilligendienst in der Stadtverwaltung Gotha Am Mittwoch, dem 17. Juni 2015 um 12.30 Uhr findet im Volkspark-Stadion Gotha die 47.Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ statt. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 18 Monaten in gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Derzeitige Grundvoraussetzung der Bewerber/-innen ist eine abgeschlossene Schulausbildung, das Erreichen des 16. Lebensjahres sowie unter 25 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst können Sie auf unserer Homepage der Stadt Gotha www.gotha.de unter der Rubrik Rathaus & Politik-Stadtverwaltung – Personalabteilung entnehmen. Bewerben können sich zum heutigen Zeitpunkt nur Jugendliche unter 25 Jahren. Folgende freie Einsatzstellen sind zu besetzen: Referat für Stadtrat, Ortschaften, Senioren und Statistik, Frauenzentrum Gotha, Stadtarchiv, Schul- und Jugendamt, Staatliche Grundschule „Erich Kästner“ (Schulbibliothek), Kindertagesstätte „Spatzennest“, Kindergarten „Gänseblümchen“, Kinder- und Jugendtreffs der Stadtverwaltung Gotha, Garten-, Park- und Friedhofsamt. Haben Sie Interesse an einem Bundesfreiwilligendienst, dann möchte ich Sie bitten, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen. (03621/222-201) gez. Kreuch Oberbürgermeister Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden 2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 05.11.2014 5. Einbringung der Jahresrechnung 2014 und Beschlussfassung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt 6. Informationen zu den Veranstaltungen 2015 7. Informationen der Geschäftsstelle 8. Sonstiges Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Gotha,den 05.05.2015 gez. K. Gießmann Verbandsvorsitzender Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 ·28. Mai 2015 · Seite 15 Bewerbungen für das Anerkennungspraktikum Die Stadtverwaltung Gotha bietet in ihren städtischen Kindertageseinrichtungen, im Jahr 2016 Praktikumsplätze für Absolventinnen und Absolventen zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in für das Anerkennungspraktikum an. Die Ausschreibung gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes der Stadt Gotha. Wir bitten Interessenten Ihre Bewerbungen bis zum 20.06.2015, an die Stadtverwaltung Go- tha, Abt. Kindertagesstätten und Schulen, z. Hd. Frau Hausotte, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha zu senden. Fragen zum Praktikum beantwortet Frau Hausotte, Fachberaterin für Kindertagesstätten, unter der Tel. 0 36 21/222154. Nähere Informationen zu den kommunalen Kindertageseinrichtungen und ihren Konzeptionen finden Sie auf der Homepage der Stadt Gotha www.gotha.de. Sanierung weiterer Grabmale von Kartografen Auf dem Gothaer Hauptfriedhof befinden sich im gesonderten Bereich der Ehrengräber außer dem Grabmal des verdienstvollen Bürgers der Stadt Gotha, Johann Georg Justus Perthes, weitere Grabmale wichtiger Mitarbeiter des vormaligen Verlages Justus Perthes, welche Dank der Übernahme der Restaurierungskosten in Höhe von rund 2.200 Euro durch Stephan Justus Perthes Ende 2014 fachgerecht saniert werden konnten. Am Hauptweg liegt das Grabmal des berühmten Geografen und Kartografen August Petermann (1822 – 1878). Der Sandstein dieses Grabmals war stark verwittert. Das Grabmal wurde von einer Fachfirma gereinigt, Fehlstellen wurden restauratorisch ergänzt und retuschiert. Ebenfalls auf der Fläche der Ehrengräber neben dem Haupteingang befinden sich die Grabmale der Kartografen Hermann Habenicht (1844 – 1917) und Werner Horn (1903 – 1978). Diese wurden ebenfalls fachgerecht gereinigt und neu aufgestellt. Im Teil II des Hauptfriedhofes hat die Grabanlage der Familie des Kartografen Hermann Haack ihren Standort. Die Grabanlage wurde demontiert, gereinigt und neu gesetzt. Weiterhin wurde die gesamte Schrift nachgezogen. Alle vier Kartografen wirkten in der von Johann Georg Justus Perthes 1785 gegründeten Verlagsbuchhandlung, die später nach ihm benannte „Geographische Anstalt Justus Perthes“, die zunächst durch den „Almanach de Gotha“ sowie später vor allem durch kartographische Publikationen für Schule und Wissenschaft Weltruhm erlangte. An den verdienstvollen Verleger erinnert heute noch die „Justus-Perthes-Straße“, wo sich der Verlag seit Mitte des 19. Jahrhunderts ansiedelte und immer weiter ausdehnte. An gleicher Stelle entstand in den vergangenen Jahren das „PERTHESFORUM“, als zentrales Depot mit wissenschaftlichen Arbeitsräumen. Weitere Informationen bietet z. B. die Website www.perthes.de. Gotha im Wandel Sommerblumen Mehr als 100 Besucher erlebten am 07.05.2015 eine nicht alltägliche Filmpremiere im Gothaer Bürgersaal. Aufgeführt wurde eine Dokumentation über die Entwicklung der Residenzstadt seit der deutschen Wiedervereinigung bis 2012. Es ist einmalig in Deutschland, dass die Entwicklung einer Stadt und seiner Bewohner in einer solch eingreifenden Umbruchsituation und über so einen langen Zeitraum von 22 Jahren beobachtet wurde. Dieser Film ist Teil einer soziologischen Langzeitstudie, geleitet von Prof. Dr. Lothar Bertels vom Institut für Soziologie der Fernuniversität in Hagen und Prof. Dr. Ulfert Herlyn vom Institut für Freiraumentwicklung und planungsbezogener Soziologie der Universität Hannover. Film verpasst? Kein Problem. Über den Link http://fernuni-hagen.de/videostreaming/gotha/ können Sie sich den Film online anschauen. Seit dieser Woche wird die Sommerblumenbepflanzung an der Wasserkunst durchgeführt. Zuvor werden die Flächen für die Pflanzung vorbereitet, die Zwiebelblumen werden ausgegraben, der Boden wird gelockert und die Rasenkanten werden gestochen. In diesem Jahr werden die Flächen mit Blumen in zarten Gelb- und Weißtönen, wie Dahlien, Cosmeen, Buntnessel, Salbei, Duftsteinrich, Gräsern und Süßkartoffel etc. bepflanzt. Insgesamt werden 3.900 Stück Sommerblumen auf den rd. 200 m2 Beetfläche der Wasserkunst erblühen. Hergestellt und geliefert werden die Pflanzen von der Gärtnerei Heyer aus Aschara, ausgeführt und über die gesamten Sommermonate gepflegt werden die Beete von der Firma Zi-Wo Gartenund Landschaftsbau GmbH aus Erfurt. Die Kosten für die Lieferung der Sommerblumen, deren Pflanzung und die Pflege über den gesamten Sommer, betragen 10.000 €. Am Bahnhofsvorplatz werden, wie in den vergangenen Jahren auch, die großen Kübel mit Agaven und Oleandern aufgestellt. Auch das kreisrunde Beet am Bertha-von-Suttner-Platz, die Pflanzgefäße am Brühl, am Busbahnhof und verschiedene Beete werden wieder bepflanzt, jedoch aus Kostengründen mit den überwinterten, buntgemischten Dahlienknollen aus den Pflanzungen der letzten Jahre. Diese Leistungen sowie die gesamte Betreuung der Maßnahmen werden vom Garten-, Parkund Friedhofsamt der Stadt Gotha ausgeführt. v.l.n.r. Prof. Dr. Lothar Bertels, Dr. Friedrich Wilhelm Geiersbach, Prof. Dr. Ulfert Herlyn, OB a.D. Werner Kukulenz, Roland Adlich Siebleber Sommerfest 2015 Siebleber Sommerfest am 13. Juni 2015 ab 15.00 Uhr +++ MOTTO: SIEBLEBER WIESENGAUDI +++ ORT: Festplatz am Feuerwehrhaus +++ Festbühne mit vielseitigem Programm +++ DJ Rene Willing +++ Erscheinen im Dirndl oder in feschen Lederhosen ist ausdrücklich erwünscht +++ Für zünftige Unterhaltung sorgen die Veranstalter +++ Kaffee und Kuchen +++ Leckeres vom Grill, Brezel und Bier +++ Viele Überraschungen +++ Kinderprogramme +++ Auf der großen Tanzfläche beschwingte Disco bis in den Abend +++ Förderverein, Freiwillige Feuerwehr und DRK organisieren in bewährter Zusammenarbeit +++ Eintritt frei +++ „AUF GEHTS ZUR SIEBLEBER WIESENGAUDI“ Mammobil in Gotha Das Mammobil steht zwischen dem 10. Juni bis Ende September 2015 in Gotha (wie auch vor zwei Jahren auf dem Parkplatz am Kaufland, Bürgeraue 2, 99867 Gotha). Frauen mit Wohnsitz in den PLZ-Bereichen 99867 (Stadt Gotha) und 99869 (Kreis Gotha) werden dorthin eingeladen. Näheres können Sie unter www.Screening-Thueringen-NordWest.de oder unter Tel.: 03643/742800 erfahren. Gustav Freytag-Jahr Am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, hatte das Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha-Siebleben zu einer kurzweiligen und amüsanten Theateraufführung unter dem Titel „Gustav Freytag – Bilder aus seinem Leben“ eingeladen. Die Darbietung ist Bestandteil der anlässlich des 200. Geburtstags des Dichters geplanten zahlreichen Veranstaltungen im Rahmen des vom Heimatgeschichtsvereins Siebleben e. V. organisierten und bis zum 16. Juli 2016, andauernden Jubiläumsjahres. Das Stück, das erstmalig zur Namensgebung des Gymnasiums 1992 aufgeführt wurde, entstammt der Feder des damaligen Deutschlehrers Hans-Werner Geiger. Die Darsteller in diesem Jahr waren Teilnehmer des Deutsch-Kurses 11/2 unter Leitung von Frau Heike Ludwig. Musikalische Einlagen grenzten die einzelnen Lebensabschnitte ab. Die zahlreichen Besucher, vor allem Mitglieder des Heimatgeschichtsvereins, aber auch Eltern, Lehrer und Schüler sowie Mitarbeiter der Schule und weitere Gäste, waren von dem Auftritt der Künstler sehr angetan. Als Dankeschön für ihre Leistungen erhielten die Darsteller eine Rose und die mitwirkenden Lehrer einen Blumenstrauß. Groß war die Freude, als der amtierende Vereinsvorsitzende, Dirk Ponick, einen symbolischen Scheck über 50 € an das Gymnasium überreichte. Auf jeden Fall eine rundum gelungene Veranstaltung. Wer sie verpasst hat, kann den Besuch am 30. April 2016 nachholen, dann wird das Stück noch einmal aufgeführt, sicher mit neuen Darstellern. Seite 16 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 ·28. Mai 2015 Graffiti-Projektarbeit der städtischen Jugendarbeit Wie jedes Jahr präsentierte sich auch zum diesjährigen Gothardusfest das Städtische Graffiti-Projekt in der Innenstadt und gestaltete Bilder zu einem bestimmten Thema. Das lautete diesmal: „Wir können auch schön!!“ und bezog sich damit auf den präventiven Charakter des Projektes. Dass Graffiti nicht nur hässliche Schmiererei sein muss, wie die Gothaer gerade zu Ostern in der Eisenacher Straße leidvoll erfahren mussten, sondern durchaus auch künstlerisch wertvolle Gestaltung sein kann, beweist dieses Projekt bereits seit Jahren. Man wolle, so Projektleiter Sven Kerber vom Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, jungen Künstlern eine legale Plattform zum Malen bieten und illegales Sprayen verhindern. Dies werde nicht nur über wöchentliche Projektangebote erreicht, in denen Fähigkeiten vermittelt und über die geltende Rechtslage informiert wird. Vielmehr werden auch spezielle Workshops und Projektwochen, in denen diese Kunstform erklärt und über die illegale Seite des Sprayens informiert werden, angeboten. Außerdem setze man gemeinsam mit Jugendlichen Auftragsarbeiten um, welche das Stadtbild verschönern und den Jugendlichen eine aktive Beteiligung am kulturellen Leben der Stadt ermöglichen. Mit einer Präsentation im öffentlichen Raum, so Sven Kerber weiter, gewänne man überdies Akzeptanz für den Sinn und Perspektiven dieser Kunstform. „Denn die Leute sollen wissen: Wir können auch schön!“ Entfall von Stellplätzen Am 4. Mai 2015 fand in der Blumenbachstraße eine aktuelle Überprüfung der Rettungssituation durch die Feuerwehr statt. Um die Rettungswege für alle Wohnungen gewährleisten zu können, müssen 3 Parkplätze vor der Blumenbachstraße 5 entfallen. Es wird eine entsprechende Markierung (Halteverbots-Schild) durch die Stadtverwaltung bereits in der 20. Kalenderwoche 2015 angebracht werden. Vor der Blumenbachstraße 10 sind ebenfalls 3 Längsparkplätze aus gleichem Grund entfallen. Da die Sanierung der Wohnblocks der Blumenbachstraße 10 bis 16 in den Jahren 2015 und 2016 geplant ist, ist hier künftig mit weiteren Einschränkungen (z.B. Bauzaun, Baustelleneinrichtung) zu rechnen. Die Sanierung rundet die Neubaumaßnahme im Brühl mit einer gemeinsamen Hofgestaltung ab. Wir bitten alle Anwohner um Ihr Verständnis. BÜRGERBÜRO geschlossen Aus innerbetrieblichen Gründen bleibt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gotha am 1. Juni 2015, ab 16.00 Uhr geschlossen. Nichtamtlicher Teil Kindergartenkinder werden Ersthelfer Die vier bis sechsjährigen Kinder der Strolchengruppe aus dem Kindergarten „Gänseblümchen“ absolvierten Ende März einen Kinder-Erste Hilfe Kurs. Frau Köllner von der Johanniter Unfallhilfe vermittelte den Kindern auf spielerische Art und Weise, wie sich Kinder in bestimmten Notfallsituationen verhalten können, wer ihnen helfen kann und welche Telefonnummer in einem Notfall zu wählen ist. An einem weiteren Tag erhielten einige Kinder durch professionelles Schminken kleinere Verletzungen angemalt. Die anderen Kinder durften sich dann am Verband anlegen probieren, um sich um den Verletzten zu kümmern. Ein weiterer Höhepunkt für die Kinder war den Krankenwagen der Johanniter Unfallhilfe auch von innen kennenzulernen. Frau Kramer (Krankenschwester) und ihre Kollegin Frau Zwätz (Rettungsassisten- tin) erläuterten den Kindern, was sich alles in einem Krankenwagen befindet. Mit großem Interesse und kindlichem Forscherdrang wurden das Verbandmaterial, die Krankentrage und auch das Blutdruckmessgerät betrachtet. Sehr beeindruckt waren alle von der hohen Konzentration und dem Wissensdrang der Kindergartenkinder. Alle Strolchenkinder erhielten zum Abschluss eine Ersthelfer Urkunde und waren sehr stolz. Die Pädagogen der Kindereinrichtung Frau Kachel, Frau Zick und die Kinder der Strolchengruppe möchten sich für dieses kindgerechte Angebot eines Ersthelferkurses bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. Wichtig für uns war und ist, dass Kinder schon im Kindergartenalter lernen, anderen hilfebedürftigen Menschen ohne Angst zu helfen. Ferienfreizeit: Horcht mal, wer da hämmert! Schon mal selbst gemauert, gesägt, oder genietet? Noch nicht? Dann kommt jetzt eure große Chance! Unter dem Motto „Handwerk vor Ort im ABZ Bau e.V.“ wird in den Sommerferien eine Handwerkerfreizeit angeboten. Diese neuartige Ferienfreizeit, die in Kooperation des Aus- und Fortbildungszentrums des Baugewerbes mit der Städtischen Jugendarbeit Gotha durchgeführt wird und sich an Jungs im Alter von 11 bis 13 Jahren richtet, geht neue Wege. Denn auf spannende Art und Weise werden hier Handwerk und erlebnisreiche Freizeitgestaltung miteinander verbunden. Die Ferienfreizeit wird vom 27. bis zum 31. Juli auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft sowie im Kinder- und Jugendzentrum Big Palais stattfinden. In den Vormittagsstunden können die Schüler gemäß ihren Interessenlagen und unter professioneller Anleitung Werkstücke fertigen und dabei auch ihrer eigenen Kreativität freien Lauf lassen. Gleichzeitig bietet sich den Jugendlichen damit auch ein guter Einblick in die Arbeitswelt handwerklicher Berufe, was bei der späteren Berufswahl von Vorteil sein wird. Die Nachmittags- und Abendstunden sind mit einem reichhaltigen Freizeitprogramm gefüllt, welches keine Wünsche mehr offen lassen wird. Übernachtet wird in einer Jugendeinrichtung. Wer sich also für abwechslungsreiches Sommerferienprogramm interessiert und schon immer mal ins Handwerk reinschnuppern wollte, der sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen! Weitere Infos sowie Karten für die Handwerkerfreizeit gibt’s ab 10. Juni im Big Palais in der Schäferstraße, Tel. 03621/737180, die Teilnehmergebühr beträgt 45 €. Lesung mit Peter Brandt Willy Brandts ältester Sohn Peter erinnert sich in seinem Buch „Mit anderen Augen – Versuch über den Politiker und Privatmann Willy Brandt“ an seinen Vater als Politiker und Privatmann, der noch in den 1980er Jahren eine der umstrittensten politischen Persönlichkeiten in Deutschland war. So entstand zum 100. Geburtstag von Willy Brandt am 18. Dezember 2013 keine Biographie im herkömmlichen Sinne – sondern ein Essay, der Privates und Politisches gemeinsam deutet und bislang weniger bekannte Züge dieser Jahrhundertgestalt mit kritischer Zuneigung herausarbeitet. Die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen lädt gemeinsam mit dem Förderverein Gothaer Tivoli e.V. ein zu einer Lesung mit Peter Brandt am Donnerstag, 18. Juni 2015, 19.00 Uhr, in den Historischen Saal des Tivoli, Am Tivoli 3. Die Moderation übernimmt Peter ReifSpirek (LZT). Kunterbunte Farbenwelt Die angehenden Erzieher/innen der Fachschule Gobi Gotha, gestalten das Kinderfest im August-Köhler-Kinderhaus in Gotha (Brunnenstraße 40 – 42), am Montag, den 01.06.2015 von 9.00 bis 11.00 Uhr. Gemeinsam mit den Kindern wollen wir durch eine „kunterbunte Farbenwelt“ reisen. Zahlreiche Angebote laden zum Basteln, Spielen und Erleben ein. Die Welt der Farben wird sich in allen Stationen widerspiegeln, so zum Beispiel beim Actionpainting, der Neugestaltung des Gerätehauses, dem Kinderschminken und dem Mixen von Smoothies. Ein Highlight wird die Freiwillige Feuerwehr Gotha Stadtmitte sein, die mit den Kindern auf spielerische Art und Weise Feuerwehraktionen nachstellt. Zusammen mit dem Erzieherteam des Kinderhauses wollen wir einen abenteuerlichen Vormittag durchführen. Begrüßen würden wir, wenn sich Sponsoren finden lassen, die uns tatkräftig mit Sachspenden unterstützen können. Bitte kontaktieren Sie dazu die Fachschule Gobi Gotha: 03621/423112. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe! Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 ·28. Mai 2015 · Seite 17 Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats, besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85. und ab 90. Geburtstag: 01.06. Heidrun Greiling (75), Kurt Stockhausen (75), Elise Widczisk (93); 02.06. Jakob Bittner (80), Peter Schnauß (75), Jürgen Zander (75); 03.06. Ingeborg Bessel (90), Hartmut Bomberg (70), Gerda Förster (70), Elsbeth Heym (80), Ursula Jänsch (75), Margarethe Gerdrut Sowa (92); 04.06. Helga Bätz (70), Heinz Funk (85), Eva Rösler (85); 05.06. Beate Engelhaupt (70), Christine Reinhardt (70); 06.06. Siegfried Hildebrandt (80), Waltraud Hladenky (85), Hildegard Rommel (80), Renate Sommerfeld (80); 07.06. Hans-Georg Pferner (80), Margarete Pick (70), Karin Rasch (80), Hermann Senftleben (80), Heinz Weber (75), Elisabeth Susanne Anton (90), Lorenz Kreibe (85), Frida Faulstich (92); 08.06. Annelies Bombeck (80), Klaus Sagner (75), Hans Ulrich (70), Marlies Döll (75); 09.06. Reinhard Britschin (75), Klaus-Jürgen Krumrich (80), Klaus-Dieter Sopora (70), Ida Hannig (93), Charlotte Kappauf (96); 10.06. Rolf Marx (75), Hubert Meyer (75), Ursula März (85), Rosemarie Ruf (80), Wolfgang Schwab (70), Friedrich Winterberg (70), Ingeborg Baumbach (90), Elisabeth Garthoff (70), Christa Dittmer (80); 11.06. Elfriede Altdörfer (75), Elfriede Arnold (80), Ruth Brandl (80), Dorrith Breitbarth (85), Bärbel Neue (70), Wilfried Vogl (75), Edeltraud Wachsmuth (85), Alexander Winter (85), Else Lerche (101); 12.06. Eleonore Brandl (80), Werner Dünnebeil (70), Rosemarie Gröschner (80), Luzie Kirchner (75), Otto Schwerdt (85), Klaus Thiel (75), Karl-Heinz Weber (70), Johanna Röhl (93); 13.06. Bernd Hein (70), Manfred Heißner (75), Charlotte Storch (80), Edda Sülzner (75), Anton Wieczorek (70), Gertrud Voss (94); 14.06. Dora Biegl (85), Monika Henneberg (75), Gisela Jäger (75), Martin Lehmann (80), Jutta Schreiber (80), Klaus Wolf (75), Frieda Wollenhaupt (93); 15.06. Gerhard Both (90), Udo Grützmacher (75), Brigitte Purschke (70); 16.06. Margrit Lehmann (80), Joachim Ruck (75), Rolf Schmermer (75), Eleonore Weidemüller (85); 17.06. Peter Rüfer (75), Eva Marsteller (97); 18.06. Heinz Debes (90), Christa Metzler (85), Ottomar Metzler (85), Irmgard Neider (75), Annelies Walther (70), Elfriede Richter (91), Waltraud Roth (91); 19.06. Sigrid Hantzsch (80), Marga Karlisch (80), Kurt Klauer (85), Heinz-Dieter Lauterbach (80), Beate Werner (70), Ursula Kaiser (91); 20.06. Hella Dintner (90), Eberhard Ittner (70), Christine Pelczynski (90), Inge Scheermesser (75), Friedrich Schmiedl (92), Friedrich Henker (92), 21.06. Gerald Friedmann (70), Hans-Jürgen Heinrich (80), Claus Hendrich (80), Helga Kühr (70), Annelore Muhs (80), Maria Siebrandt (90), Anneliese Wenzel (75), Florica Constantin (75); 22.06. Irene Kupfer (75), Gudrun Schrickel (80), Brigitte Steinbrück (70), Ingeborg Thiel (80), Gisela Boß (91), Werner Liebetrau (91); 23.06. Günter Fienhold (80), Lothar John (80), Horst Köllner (80), Walter Olbrisch (75), Helgard Laue (70), Hannelore Bellmann (85), Günter Horst Euchler (85); 24.06. Edith Baumbach (90), Rudi Beckert (70), Ingrid Wolf (70), Rainer Herrmann (70); 25.06. Waltraud Brommer (80), Dietrich Ehrhardt (80), Dieter Koch (75), Uwe Schleip (75); 26.06. Detlef Roatzsch (70), Edeltraud Bruncke (75); 27.06. Manfred Dehnke (80), Hans-Jürgen Finn (70), Dorothea Gießler (70), Manfred Richter (80), Helga Rost (75), Erika Schmidt (75), Rosemarie Urban (85), Luise Wallor (85), Rosemarie Bohn (80), Marianne Giesder (101); 28.06. Marianne Birk (75), Charlotte Gräßer (80), Hannelore Kutke (80); Brigitte Matthes (80), Helga Mehr (85), Dieter Spittel (75); 29.06. Manfred Ball (70), Irmgard Brüheim (85), Wilma Kleinschmidt (95), Wolfgang Tröbst (80), Günther Weber (70), Georg Zajitz (75); 30.06. Helene Liebe (95), Ruth Riede (80), Wolfgang Schiller (85), Eberhard Schlott (70), Dieter Stankowitz (80), Walter Ulbrich (70), Johanna Wagner (80), Ruth Wenzel (70), Martha Klöpfel (93) Sprechstunde und Sitzung des Seniorenbeirates Die nächste öffentliche Sprechstunde des Seniorenbeirats der Stadt Gotha findet am Mittwoch, dem 10. Juni 2015 um 14.30 Uhr im Büro des Seniorenbeirats, im Historischen Rathaus, Am Hauptmarkt 1, Zimmer 103, statt. Im Anschluss berät sich der Seniorenbeirat in einer öffentlichen Sitzung ab 15.00 Uhr. Bewerbung um Thüringer Tourismus-Preis 2015 Am 23. April 2015 wurde Oberbürgermeister Knut Kreuch davon unterrichtet, dass sich das Quality Hotel am Tierpark in Gotha und die Michael Marquardt GmbH & Co.KG mit dem Projekt „Tourismus trifft Wirtschaft – Wirtschaft trifft Tourismus“ um den Thüringer Marketing Preis 2015 beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beworben haben. Die seit 23 Jahren am Standort Emleben bestehende Firma Marquardt lädt seit einigen Jahren die Kunden ihrer Werkstudios von Hamburg bis München, für einige Tage in die Werkszentrale nach Emleben ein. Die Kunden erwartet dort ein Wochenende der Extraklasse. Am Produktionsstandort können die Kunden in die gläserne Granithalle eintauchen und ihren Granitblock aussuchen. In der Liveküche werden die modernsten Küchengeräte vorgeführt, ein Gourmetkoch führt in die Geheimnisse der deftigen Thüringer Küche ein. Während des Kochkurses kann der Kunde selbst leckere Speisen zubereiten. Partnerhotel ist das Quality Hotel am Tierpark in Gotha. Im Hotel genießen die Gäste das Flair Thüringer Gastlichkeit und erleben eine Führung in die Historische Altstadt und ins Schloss Friedenstein mit dem „Geist des Baumeisters Wolf Zorn von Plobsheim“, alias Stephan Freitag. „Diese Komposition von Wirtschaft und Tourismus ist wohl einmalig in Thüringen“ lobt Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch die Initiative und Hannelore Neher ergänzt „mindestens 4.000 Menschen haben auf diese Weise in den letzten Jahren Thüringen entdeckt. Die meisten sind länger geblieben“. „Mit einer solchen Firmenphilosophie und Kooperation kann man auf andere Art und Weise Thüringen entdecken“ und Knut Kreuch ermutigte die Macher, nach der Antragstellung ihre Idee weiter zu leben, denn sie ist für ihn schon heute preiswürdig. THÜRINGEN PHILHARMONIE GOTHA „Er singt seinen eigenen Gesang“ Zwei große Romantiker – Robert Schumann und Anton Bruckner – vereint das letzte AAnrechtskonzert der Thüringen Philharmonie Gotha diese Saison, das am 18. Juni 2015 um 20 Uhr in der Gothaer Stadthalle stattfindet. Konzertübersicht A10 „Er singt seinen eigenen Gesang“ Do, 18.06., 20 Uhr Stadthalle Gotha Arvo Pärt Cantus in Memoriam Benjamin Britten Robert Schumann Konzert für Violoncello und Orchester a-Moll op. 129 Anton Bruckner Sinfonie Nr. 4 Es-Dur „Romantische“ Solistin: Judith Ermert, Violoncello Leitung: Michel Tilkin Oberbürgermeister Knut Kreuch, Hannelore Neher (Hotelchefin Qualitiy Hotel“, Heike Helbing (Marquardt GmbH & Co. KG) und Christoph Gösel (Geschäftsführer KulTourStadt Gotha GmbH) Karten für die Thüringen Philharmonie Gotha gibt es in der Tourist-Information in Gotha, Tel. 03621/50 78 57 12, online unter www.proticket.de sowie an der Abendkasse. Weitere Informationen: www.thphil.de Seite 18 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 ·28. Mai 2015 Vereinsangebote Briefmarken-Sammler-Verein Gotha 1890 e.V. Mönchelsstraße 3, 21 97 94 oder 0170/93 01 27 5, [email protected] Tauschveranstaltung jeden 1. Sonntag im Monat 09.30 – 12.00 Uhr „Club Galletti“ Knetschabend jeden 2. Montag im Monat ab 19.00 Uhr „Club Galletti“ Deutscher Philatelistentag 2015: Die „Royal Philatelic Collection“ kommt nach Gotha! Königin Elisabeth II. hat ihre Erlaubnis gegeben, dass Auszüge der Briefmarkensammlung des Britischen Königshauses im Winterpalais Gotha gezeigt werden dürfen. Freunde der Heimatgeschichte Siebleben e.V. Ziegeleigasse 5, Tel. 40 30 40 So., 14.06., 10 – 17 Uhr, Gustav-FreytagPark, Gotha-Siebleben, Weimarer Straße 145, Tag der offenen Gärten und Flohmarkt des Heimatgeschichtsvereins Fr., 26.06., 10.00 Uhr + Sa., 27.06., 09.00 Uhr, Spiegelsaal Schloss Friedenstein Gotha – Wissenschaftliches Symposium „Gustav Freytag als Historiker und Literat“ Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V. Klosterstraße 5 – 7, 74 53 86, [email protected] Klub „Galletti“, Jüdenstraße 44 Do, 04.06., 16.00 Ehrenamt fördern – Alles nur Sonntagsreden? Diskussionsveranstaltung der PARITÄTISCHEN – BuntStiftung in Zusammenarbeit mit der Volkssolidarität Gotha, Anmeldung erbeten (Info erhältlich im Klub „Galletti“); Sa, 13.06., 14.00 Tanz mit Daniel Gläser; Di, 23.06., 14.00 „So sah ich den Jemen“, Vortrag mit Ute Stadelhofer; Sa, 27.06., 14.00 Tanz mit Rudi; Di, 30.06., 14.00 „Geschichte des LütscheDorfes oder Das verjagte Volk“, Vortrag mit Helmut u. Heidemarie Hendrich Nichtamtlicher Teil Angebote Kinder- und Jugendtreffs Städtische Jugendarbeit Gotha, Tel. (036 21) 222-411, Fax (036 21) 222-191, www.gotha.de BIG PAL AI S Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, Schäferstr. 10, 036 21 /73 71 80 Bernhard Krollmann, Ines Nördershäuser, Sven Kerber, Jens Heerda Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 14 – 22 Uhr, Mi 14 – 20.30 Uhr, Sa 12 – 20.30 Uhr PRO JEK TE K I N D ER K LU B Bastelangebote, jeweils mittwochs, ab 15 Uhr Loom Bandz, 03.06. Eis selbst hergestellt, 10.06. Hot Dog-Werkstatt – auch vegetarisch, 17.06. Perlen und Schnüre, 24.06. FI T & FU N Das Spielmobil kommt, am 04., 18. & 25.06., 16 – 18 Uhr DA S G EHT AU C H NO C H … Autorennbahn – 6 Bahnen und 45 m lang! donnerstags ab 17 Uhr CO M P U TER Info-Point/Internet/Hausaufgaben Di, Mi & Fr immer ab 15 Uhr, Do ab 18 Uhr Graffiti an Friedhofsmauer Jobsuche & Bewerbungen Wir helfen euch gern! Sprecht mit uns! Vor dem diesjährigen Osterwochenende wurde die im vergangenen Jahr im Auftrag der Stadt Gotha mit viel Kraft, Engagement und Geld der öffentlichen Hand, frisch sanierte Einfriedungsmauer am ehemaligen Friedhof II in der Eisenacher Straße vollflächig mit Graffiti verunreinigt. Danach wurden die Schmierereien zeitnah im Auftrag der Stadt Gotha wieder für viel Geld entfernt. Nun hat am Wochenende 9./10. Mai ein junger Graffitikünstler unter Beweis gestellt, dass Graffiti auch schön und gewollt sein kann. Der Versorgungskasten, der direkt am historischen Hauptportal steht und an dieser Stelle keinen Zierwert hat, wurde mit Graffiti gestaltet. Der Kasten sieht nun wie die sich dahinter befindende Natursteinmauer aus. VO R A N K ÜNDI G U NG ! Sprechzeit Schiedsstellen Kinder- und Jugendtreff Sundhausen n Am Anger 7, 036 21 /75 87 47 Marina Bechler, Thomas Kühn Öffnungszeiten: Di – Fr 13.30 – 22.00 Uhr Sa 14.00 – 20.00 Uhr K I NDE R K LU B Spielen, Basteln, und viele kreative Möglichkeiten ... jeden Tag ab 16 Uhr DA S G E H T AU C H NO C H … Graffitiworkshop, donnerstags, 15 Uhr (je nach Wetter) am 18. & 25.06. Mädchentreff, samstags ab 15 Uhr am 6. & 20.06. Fahrradselbsthilfewerkstatt, samstags von 15 – 18 Uhr Erlebnispädagogik (Slackline etc.), 19. & 25.06. 15 Uhr Mic Lounge, der Hoppertreff, am 05.06. ab 18 Uhr S CHU LE & B E RU F Die nächste Sprechstunde findet am Mo, 29.06., 17 – 18 Uhr, Hauptmarkt 17, Zi. 213.2 statt. SUNDHAUSEN Familien-Fahrt zum Naturtheater Steinbach-Langenbach am 05.07.2015. Info’s und Anmeldung für Familien oder einzelne Kinder ab 6 Jahren im KJZ „Big Palais“. SIEBLEBEN Gemeinsame Angebote der Städtischen Jugendarbeit und der evangelischen Kirchgemeinde Siebleben Mobile Jugendarbeit im Ortsteil 0 36 21/73 71 80 Jens Heerda & Tino Schimke Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14.00 – 22.00 Uhr A N G EB OTE Open House im Gustav-Freytag-Treff, montags von 14 – 18 Uhr Clara-Zetkin-Str. 31a Fair Play – das Fußballprojekt, donnerstags von 15 – 16.30 Uhr in der Turnhalle am Högernweg Kochecke jeden Tag möglich P RO J E K TE Sagen & Geschichten des Landkreises: am 04.06., 13.45 – 15.45 Uhr Thema: „Die Sage vom Samtärmel“ in Waltershausen und am 25.06. 13.45 – 15.45 Uhr Thema: „Die Klosterruine“ in Georgenthal FIT & FU N Das Spielmobil kommt, am 23.06., 14.30 – 16.30 Uhr VE R A N STA LT U NG E N Kinderfest zum Dorffest in Boilstädt auf dem Sportplatz, am 06.06., 14 – 18 Uhr Kinderfest zum Angerfest in Sundhausen auf dem Anger, 13.06., 14 – 18 Uhr. Kinderfest in Uelleben auf dem Sportplatz, 20.06., 14 – 18 Uhr ZELLE Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Str. 2, 036 21 /70 85 04 Maik Kreutzburg, Rina Kühn Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14.00 – 22.00 Uhr in den Ferien: Mo – Do, 11.00 – 19.00 Uhr Fr, 14.00 – 22.00 Uhr P RO J E K TE Musikprojekt – Erlernen des Umganges mit Medientechnik (nach Absprache), donnerstags, ab 16.30 Uhr Spiel- und Lesenachmittag, am 01.,08.,15., 22. & 29.06., ab 15 Uhr Muttitreff mit Kleinstkindern, dienstags am 02., 09., 16., 23. & 30.06, ab 15 Uhr Gesunde Lebensweise: Marmelade kochen, am 17.06., ab 15 Uhr Graffiti-Projekt: Gestalten von Leinwänden, am 02., 09., 16., 23. & 30.06. ab 15 Uhr K I NDE R K LU B Spielen, Kochen, Basteln, Kinderprojekte: donnerstags ab 15 Uhr Bastelecke, 04.06. Kochen mit Kids, 11.06. Mandalas auf CD gemalt, 18.06. Salat herstellen, 24.06. FIT & FU N Line’s Play, am 02., 09., 16., 23. & 30.06., ab 16 Uhr Das Spielmobil kommt, 10., 17., 24.06., 16 – 18 Uhr DA S G E H T AU C H NO C H ... FU N - FREITAG: Kochen, Spielen, Allerlei, 12.06., ab 18 Uhr Grillabend, 27.06., ab 17.30 Uhr ANZEIGE Rathaus-Kurier Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 · Seite 19 Spannende Erlebnisrundgänge im zweiten Halbjahr Entdecken Sie die ereignisreiche und spannende Geschichte der Residenzstadt auf besondere Art und Weise – und zwar mit den Gothaer Originalen. Neben den beliebten Goth’schen Guschen Hänser & Schluder, dem Barock-Gespenst oder dem zerstreuten Professor Galletti, gibt es in der zweiten Jahreshälfte die Möglichkeit hinter Gothas Fassaden zu schauen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, was hinter den Mauern der alten Häuser steckt? Wir laden Sie auf eine Entdeckungsreise in geheime Hinterhöfe ein. Zu bestaunen gibt es in Gotha einiges. So auch in einem der ältesten Englischen Gärten außerhalb Großbritanniens. Erleben Sie auf einem Spaziergang die Magie des Gothaer Schlossparks und erfahren Sie viel Interessantes über die Geheimbünde des 18. Jahrhunderts und die Geschichte der Gartenkunst. Gotha in einem neuen Licht erleben, das können Sie auf einer abendlichen Laternenführung durch die historische Innenstadt vorbei an bekannten Plätzen und stattlichen Bürgerhäusern. Die Gästeführerin erzählt dabei Altbekanntes sowie manch neue Geschichte. Lernen Sie die Residenzstadt mal aus einer anderen Sicht kennen und gehen Sie mit Cranachs Frau, geborene Brengebier, durch die Gothaer Innenstadt und seien Sie dabei, wenn sie sich an das Gotha vor 500 Jahren und an die Spuren der Cranach-Familie sowie deren Freunde erinnert. Die Residenzstadt hat für die Geschichte der Reformation eine hohe Bedeutung. Sie haben mit einer Führung die Möglichkeit, die „Reformation hautnah“ zu erleben. Die Gästeführerin nimmt Sie mit in Gothas Kirchen und erzählt über Glauben und Reformation, Luther und Myconius aber auch die eine oder andere Episode aus Gothas Kirchengeschichte. Trotz schönem Wetter und sommerlichen Temperaturen – Weihnachten naht und die Terminplanung läuft auf Hochtouren. Entdecken Sie die Residenzstadt zur Weihnachtszeit mit dem Wichtel und erleben Sie Gotha von seiner schönsten Seite. Aber auch mit einer adventlichen Führung durch Gothas Kirchen können Sie sich auf die wohl schönste Zeit im Jahr einstimmen. Die öffentlichen Erlebnisrundgänge finden freitags und samstags statt. Die Karten können für 6,00 bzw. 8,00 € in der Tourist-Information erworben werden. Restkarten sind beim Gästeführer erhältlich. Alle von uns angebotenen Erlebnisrundgänge können individuell für Sie organisiert werden. Der Flyer mit den Terminen für das zweite Halbjahr wird Ende Juni in der Tourist-Information erhältlich sein. Das Team der Tourist-Information Gotha steht Ihnen sehr gern für weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 03621/5 07 85 70 oder per E-Mail mit [email protected] zur Verfügung. 1. JUNI KI N D ER TAG AM IST ... auch im Gothaer Tierpark 10.00 – 18.00 Uhr Es wird gans(z) bunt! Hüpfburg - Kinderschminken - Bastelecke - Pferdekutsche & Ponyreiten Führungen - u.v.m. Töpfleber Weg 2 | Tel.: 03621 / 707731 www.kultourstadt.de Seite 20 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2015 · 28. Mai 2015 Familienerlebnistag „Offene Gärten“ laden am 14. Juni 2015 ein von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Entdeckung ihrer sonst unzugänglichen Gartenwelten einladen und die Freude am Pflanzen, Wachsen und Gedeihen mit den Besuchern teilen möchten. Dabei können interessante Gespräche mit den Gartenbesitzern und Gästen geführt und es kann über Details gefachsimpelt werden. Wer möchte, kann wie in den vergangenen Jahren beim beliebten Gartenrätsel mitmachen, für das Details in den Gärten zu suchen und zu finden sind. Sicherlich wird wieder in einigen Gärten mit Kaffee, Kuchen und Erfrischungsgetränken für das leibliche Wohl gesorgt. mit Orangenblütenfest Am 28.06.2015 findet wieder der Familienerlebnistag rund um die Orangerie, organisiert von der Stadt Gotha und dem Orangeriefreunde Gotha e.V. gemeinsam mit vielen weiteren Einrichtungen, statt. An diesem Tag gibt es, wie der Name schon verspricht, für die ganze Familie viel zu entdecken, besichtigen und erleben und den krönenden Abschluss bildet das Konzert der Kreismusikschule „Louis-Spohr“ in der Orangerie. Alle Informationen im Faltblatt und unter: www.gotha.de. Am Sonntag, den 14. Juni 2015, ist es wieder soweit, die „Open Gardens – Offene Gärten“ locken Interessenten in private Gartenparadiese der Stadt Gotha und des Landkreises. Das Organisationsteam hat zwanzig Gärten ausfindig gemacht, deren Besitzer in der Zeit Seit dem 15. September 2014 tut sich in der Gartenstadtsiedlung „Am Schmalen Rain“ am Geschwister-Scholl-Platz etwas. Die GWG der Eisenbahner saniert hier das Zentralgebäude. Bis zum 30.10.2015 entstehen 17 barriereTag der Offenen Baustelle freie Wohnungen (mit Aufzügen) und eine Arztpraxis im Erdgeschoss. Am Samstag, den 30. Mai 2015, in der Zeit von 10 bis 14 Uhr, führt die GWG dazu einen „Tag der offenen Baustelle“ durch, bei dem Mietinteressenten und einfach nur Neugierigen das Projekt vorgestellt werden soll. Bis zu diesem Termin wird auch eine Musterwohnung beispielhaft fertiggestellt. Ab 1. Juni 2015 beginnt dann die Genossenschaft mit der Vermietung der 17 Wohnungen. Myconius-Medaille 2015 geht an den Organist der Friedlichen Revolution Preisträger der Myconius-Medaille 2015 wurde der geschätzte Kirchenmusikdirektor, Komponist, Organist, Buchautor und Chorleiter Uthmar Scheidig. Im Rahmen des Myconius-Empfangs am 28. April wurde ihm die Auszeichnung durch Oberbürgermeister Knut Kreuch verliehen. Die nächste Stadtratssitzung Impressum Rathaus-Kurier findet am Mittwoch, dem 24.06.2015, um 17.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger sind hierzu eingeladen. Tagesordnung unter www.gotha.de Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptmarkt 1, 99867 Gotha Tel. 0 36 21 / 222-234, Fax 0 36 21 / 222-293 E-Mail: [email protected] Die nächste Ausgabe des Rathaus-Kuriers Gesamtherstellung (inkl. Druck): Druckmedienzentrum Gotha GmbH Cyrusstraße 18, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/7 39 68-0, Fax 0 36 21/7 39 68-17 erscheint voraussichtlich am 2. Juli 2015. Die Eingangsgärten sind diesmal: • Orangerie, Friedrichstraße, 99867 Gotha • Edelhof, Schlossgasse 4, 99869 Brüheim • Garten Köllner, Am Mittelweg (Alte LPG, in der Rosenau), 99894 Friedrichroda Für einen kleinen Unkostenbeitrag sind in den Eingangsgärten die Adresslisten mit allen zu entdeckenden Gärten und eine Wegbeschreibung erhältlich. Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: www.offene-gaerten-thueringen.de Foto: Lutz Ebhardt Tag der Offenen Baustelle Nichtamtlicher Teil Verantwortlich für den Inhalt: Oberbürgermeister Knut Kreuch Auflage: 25.000 Exemplare Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Gotha verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an den Infotheken der Stadtverwaltung und in der GothaInformation kostenlos erhältlich. Einzelbezug und Abonnement über das o. g. Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha gegen Portoerstattung pro Exemplar 0,77 € möglich. Der Rathaus-Kurier ist auch online im pdf-Format abrufbar. www.gotha.de/rathauskurier Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem (chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt.
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