Bildungsprogramm 2015 - ver.di

Nord
Nord
Nord
Bildungsprogramm
rogramm
6 2006
Bildungsprogramm
2006
BILDUNGSPROGRAMM
2015
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
JUGEND NORD
Vereinte
Dienstleistungs-
JUGEND NORD
Bildung aus einer Hand: www.verdi-nord-seminare.de
Kalender 2015 mit Ferienzeiten
Januar
1
Februar
2
5
6
7
8
9
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31
18 19
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4
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7
1 8
Fr
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So 3 10
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Mai
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22 29
23 30
24
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September
36 37
Mo
7
Di
1 8
Mi 2 9
Do 3 10
Fr
4 11
Sa 5 12
So 6 13
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April
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48 49
23 30
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29
1
Juni
23
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2
3
4
5
6
7
9
Juli
Oktober
40 41
5
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2 9
3 10
4 11
44 45
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34
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35 36
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29
30
August
November
44
26
27
28
29
30
31
14 15
6
7
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2 9
3 10
4 11
5 12
46
9
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13
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31 32
3
4
5
6
7
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2 9
33
10
11
12
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14
15
16
Dezember
49 50
7
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2 9
3 10
4 11
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6 13
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1
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31
Feiertage 2015
Neujahr: 1. Januar, Karfreitag: 3. April, Ostersonntag: 5. April, Ostermontag: 6. April, Maifeiertag: 1. Mai,
Christi Himmelfahrt: 14. Mai, Pfingstsonntag: 24. Mai, Pfingstmontag: 25. Mai, Tag der Deutschen Einheit:
3. Oktober, Reformationstag (M-V) 31.10., 1. Weihnachtsfeiertag: 25. Dezember, 2. Weihnachtsfeiertag:
26. Dezember
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Land
Weihnachten
2014/2015
Winter
Ostern
Pfingsten
Sommer
Herbst
Weihnachten
2015/2016
SchleswigHolstein
22.12.
bis
06.01.
–
01.04.
bis
17.04.
15.05.
20.07.
bis
29.08
19.10.
bis
31.10.
21.12.
bis
06.01.
MecklenburgVorpommern
22.12.
bis
02.01.
02.02.
bis
14.02.
30.03.
bis
08.04.
22.05.
bis
26.05.
20.07.
bis
29.08.
24.10.
bis
30.10.
21.12.
bis
02.01.
Hamburg
22.12.
bis
06.01.
30.01.
02.03.
bis
13.03.
11.05.
bis
15.05.
16.07.
bis
26.08.
19.10.
bis
30.10.
21.12.
bis
01.01.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
politische Rahmenbedingungen, die wesentlich unser
Leben und die Arbeit prägen, verändern sich ständig.
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von
8,50 € ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch gibt es Ausnahmen, die zum Beispiel
Langzeitarbeitslose und Jugendliche diskriminieren.
Es muss gelingen, dass die Höhe des gesetzlichen
Mindestlohnes schrittweise erhöht wird, damit das
Arbeitsentgelt tatsächlich auch für ein selbstbestimmtes Leben reicht.
In Deutschland waren lange nicht so viele Menschen erwerbstätig, wie gegenwärtig.
Aber was sind das für Arbeitsverhältnisse? Immer mehr Menschen arbeiten in Minijobs,
in befristeten Arbeitsverhältnissen, als LeiharbeitnehmerIn oder in Werkvertragsarbeitsverhältnissen. Darüber hinaus gibt es Soloselbständige und Praktikanten. Viele dieser
Betroffenen können, trotz Mindestlohn, nicht von ihrer Hände Arbeit leben, Altersarmut
ist vorprogrammiert.
Über diese und viele andere Themen wollen wir in unseren Seminaren diskutieren.
Unsere „Leuchtturm-Seminare“ haben sich als Gegengewicht zu den gängigen neoliberalen Erklärungs- und Deutungsmustern bewährt und werden deshalb auch 2015
wieder angeboten. Für unsere Betriebsgruppen stehen wieder zahlreiche Seminare zur
Verfügung.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass es gelungen ist, bereits ab 2014 das
Bildungsfreistellungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern.
Bildung aus einer Hand ist gute Tradition in der Bildungsarbeit im Landesbezirk Nord.
Nach der Betriebsratswahl 2014 bietet unser ver.di-Forum Nord unter dem Stichwort
„Ihr hattet die Wahl“ zahlreiche Qualifikationsangebote für betriebliche Interessenvertretungen an. Sowohl die Bildungs- und Qualifizierungsberatung für Betriebs- und
Personalräte als auch die Möglichkeit Inhouse-Schulungen zu vereinbaren, stehen auch
im Jahr 2015 zur Verfügung.
Wir freuen uns, wenn unsere Angebote zahlreich genutzt werden. Gerne nehmen wir
Anregungen zu unserer Bildungsarbeit und unserem Bildungsprogramm entgegen.
Lübeck im August 2014
Cornelia Töpfer
stellv. Landesbezirksleiterin
1
ver.di Nord
Themenbereich 1
Themenbereich 2
Themenbereich 3
Themenbereich 4
Themenbereich 5
Themenbereich 6
Themenbereich 7
Themenbereich 8
Themenbereich 9
Bereich 1
Bereich 2
Bereich 3
Bereich 4
Bereich 5
Bereich 6
Bereich 7
Bereich 8
Bereich 9
Bereich 10
Bereich 11
Bereich 12
Herausgeberin:ver.di Nord
Referat Schulung und Bildung
Leitung: Peter Junk
Hüxstr. 1
23552 Lübeck
Zentrale (04 51) 8100-6
Durchwahl (04 51) 81 00-811
Telefax (04 51) 81 00-888
e-mail: [email protected]
Satz:
2
Holger Dürkop, artwork-HL.de
Druck:CPI
Birkstr. 10, 25917 Leck
www.cpibooks.de
Titelbild:
© Friedemann Schweiker
Verantwortlich für das Bildungsprogramm
der arbeitgeberfinanzierten Seminare:
ver.di-Forum Nord gGmbH Dänische Str. 3-9 • 24103 Kiel
Geschäftsführer: Thies Bielenberg
Telefon: (04 31) 66 08-128
Telefax: (04 31) 66 08-111
e-mail: [email protected]
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
Impressum
Inhalt
Themenbereiche
Abkürzungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Anmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Übersicht der Seminare Bildungsreferat ver.di Nord. . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Gewerkschaft in Betrieb und Gesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Themenbereich 1
Seminare für Aktive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Kommunikation und Mitgliederorientierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Gesellschaftspolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 3
Geschichte und Zeitgeschehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 8
Studienreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 5
Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8
Tarifpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 9
Leuchtturm-Seminarreihe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 0
Fachbereiche und Gruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Themenbereich 2
Organisatorisches, Teilnahmebedingungen, Profil ver.di-Forum Nord gGmbH . . . . . . 57
Übersicht der Seminare ver.di-Forum Nord gGmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Seminare für Betriebsräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Seminare für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Schwerbehindertenrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Handlungshilfen für erfolgreiche BR-, PR- und MAV-Arbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Tarifrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Kommunikation und Konflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Seminare für die ver.di-Fachbereiche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
JAV-Seminare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
Themenbereich 3
Themenbereich 4
Themenbereich 5
Themenbereich 6
Themenbereich 7
Themenbereich 8
Themenbereich 9
Themenbereich 10
Themenbereich 0
Themenbereich 1
Themenbereich 2
Themenbereich 3
Themenbereich 4
Themenbereich 5
Themenbereich 6
Themenbereich 7
Themenbereich 8
Themenbereich 9
Themenbereich 10
Themenbereich 11
Themenbereich 12
Freistellungen und Musterschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Regularien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
Gesamtübersicht der Seminare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Anmeldeformulare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
E-Mail-Verteiler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
3
ver.di Nord
4
Adressen
ver.di Landesbezirk Nord
Büro Lübeck
Hüxstr. 1
23552 Lübeck
Tel. 0451/81 00 6
Fax 0451/81 00 888
ver.di Landesbezirk Nord
Büro Kiel
Dänische Str. 3 – 9
24103 Kiel
Tel. 0431/66 08 01
Fax 0431/66 08 110
ver.di Bezirk Westküste
Süderstr. 46
25813 Husum
Tel. 04841/89 46 0
Fax 04841/89 46 90
ver.di Bezirk Neubrandenburg
Tilly-Schanzen-Str. 17
17033 Neubrandenburg
Tel. 0395/56 39 88 0
Fax 0395/56 39 88 99
ver.di Bezirk S-H Nordost
Domziegelhof 20 - 22
24837 Schleswig
Tel. 04621/96 96 10
Fax 04621/96 96 19
ver.di Bezirk Pinneberg-Steinburg
Schulstraße 3
25335 Elmshorn
Tel. 04121/42 60 51
Fax 04121/42 60 59
ver.di Bezirk Rostock
August-Bebel-Str. 89
18055 Rostock
Tel. 0381/49 77 960
Fax 0381/49 77 969
ver.di Bezirk Südholstein
Kuhberg 1-3
24534 Neumünster
Tel. 04321/70 76 50
Fax 04321/70 76 525
ver.di Bezirk Schwerin
Dr. Külz-Str. 18
19053 Schwerin
Tel. 0385/ 59 19 00
Fax 0385/59 19 077
ver.di Bezirk Kiel/Plön
Legienstraße 22
24103 Kiel
Tel. 0431/51 952-100
Fax 0431/51 952-200
ver.di Bezirk Lübeck/Ostholstein
Holstentorplatz 1–5
23552 Lübeck
Tel. 0451/79 90 50
Fax 0451/79 90 520
ver.di-Forum Nord gGmbH
Dänische Str. 3 – 9
24103 Kiel
Tel. 0431/66 08-128
Fax. 0431/66 08-111
Abkürzungsverzeichnis
Freistellungshinweise
BU����������������������������� Bildungsurlaubsgesetze der Länder
WBG S-H��������������������� Weiterbildungsgesetz (BU) Schleswig-Holstein
BfG M-V���������������������� Bildungsfreistellungsgesetz (BU) Mecklenburg-Vorpommern
SU������������������������������� § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für
Bundesbeamte(innen) und Richter(innen)
TV�������������������������������� Tarifvertrag
§ 37(6)������������������������ § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 37(7)������������������������ § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 46(6)������������������������ § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
§ 46(7)������������������������ § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
§ 96(4/8)��������������������� § 96 Absätze 4 u. 8 des Sozialgesetzbuches IX
§§§ 19,30 MVG o.v.R.� § 19 u. § 30 MitarbeiterInnenvertretungsgesetz oder
vergleichbare Regelungen
§ 37(1) MBG S-H��������� Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
§ 39(1) PersVG M-V����� Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Personen/Gremien
VL�������������������������������� Vertrauensleute
BR������������������������������� Betriebsräte
GBR����������������������������� Gesamtbetriebsrat
KBR����������������������������� Konzernbetriebsrat
PR�������������������������������� Personalräte
JAV������������������������������ Jugend- und Auszubildendenvertretungen
SBV������������������������������ Schwerbehindertenvertretungen
MAV���������������������������� Mitarbeiter(innen)vertretungen
WA������������������������������ Wirtschaftsausschüsse
AR������������������������������� Aufsichtsräte
5
ver.di Nord
Bildungsreferat ver.di Nord
Herzlich willkommen beim Bildungsreferat des
ver.di-Landesbezirks Nord
Das Bildungsreferat bietet allen interessierten Kolleginnen und Kollegen ein breites Angebot verschiedener
Seminare an, die nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder Schleswig-Holstein (WBG S-H) und
Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) anerkannt sind.
Weitere Freistellungsmöglichkeiten (z.B. Sonderurlaub)
sind entsprechend ausgewiesen.
ver.di Nord
Referat Schulung und Bildung
Leitung: Peter Junk
Hüxstr. 1, 23552 Lübeck
Zentrale (04 51) 8100-6
Durchwahl (04 51) 81 00-811
Telefax (04 51) 81 00-888
e-mail: [email protected]
In der Regel sind unsere Veranstaltungen kostenfrei.
Werden Seminargebühren erhoben, findet sich ein entsprechender Hinweis.
Alle Seminare können auch online
gebucht werden:
www.verdi-nord-seminare.de
Wer kann an den Seminaren teilnehmen?
An unseren Seminaren können alle interessierten Kolleginnen und Kollegen des gesamten
Landesbezirks Nord (Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) teilnehmen.
Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen können den gesonderten Ausschreibungen
entnommen werden.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer sich für die Teilnahme an einem Seminar des Bildungsreferates entschieden hat,
meldet sich mit dem Anmeldeformular auf Seite 197, und wer sich für ein Seminar des
ver.di Forums entschieden hat, mit dem Anmeldeformular auf Seite 196, an.
Für die Anmeldung beim Bildungsreferat bitten wir die Angabe der Bruttobezüge nicht
zu vergessen und bei dieser Gelegenheit zu überprüfen, ob die Beitragshöhe der Satzung
entspricht.
Das Bildungsreferat lädt im Rahmen der verfügbaren Plätze zu den Seminaren ein.
Was ist zu tun, um die Teilnahme zu sichern?
Wer sich zu einem Seminar angemeldet hat, geht die Verpflichtung ein, an diesem Seminar teilzunehmen. Sollte aus zwingenden persönlichen oder beruflichen Gründen eine
Seminarteilnahme nicht möglich sein, bitten wir darum uns unverzüglich zu informieren,
damit noch rechtzeitig andere Bewerber bzw. Bewerberinnen eingeladen werden können.
Spätestens nach Erhalt der Einladung ist bei dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle eine
Arbeits- bzw. Dienstbefreiung zu beantragen. Sollten sich Schwierigkeiten ergeben,
stehen die Bezirke, das Bildungsreferat des Landesbezirkes Nord bzw. das ver.di-Forum
gerne unterstützend zur Verfügung.
ver.di Forum Nord
Bitte die besonderen Teilnahmebedingungen der ver.di-Forum Nord gGmbH auf der
Seite 60/61 beachten!
6
Seminare Bildungsreferat ver.di Nord
Gewerkschaft in Betrieb und Gesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Themenbereich 1
Seminare für Aktive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Kommunikation und Mitgliederorientierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Gesellschaftspolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 3
Geschichte und Zeitgeschehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 8
Studienreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 5
Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8
Tarifpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 9
Leuchtturm-Seminarreihe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 0
Fachbereiche und Gruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Themenbereich 2
Themenbereich 3
Themenbereich 4
Themenbereich 5
Themenbereich 6
Themenbereich 7
Themenbereich 8
Themenbereich 9
Themenbereich 10
Leuchtturm-Seminare
Seit Jahren werden wir mit Schreckensbotschaften zur Wirtschaftsentwicklung überzogen.
Uns erreichen Horrormeldungen über Zusammenbrüche an den internationalen Finanzplätzen, wir hören von Crash-Szenarien durch Zockerpapiere, von Bankenkrisen durch
hochspekulative Finanztransaktionen und von bevorstehendem Staatsbankrott als Folge
von mangelhafter Haushaltsführung der Staatsregierungen.
„Die Märkte reagieren nervös“, „der DAX fällt“, „der Euro ist gefährdet“, „Rettungsschirme müssen her, um den Euro zu schützen“.
Die Bankenkrise wird zur Staatenkrise erhoben und die Bürger dürfen dafür bürgen und
bezahlen. Aber wer durchschaut das Ganze überhaupt noch, wenn selbst der Fondsmanager, Philosoph und Mathematiker Wallwitz erklärt: „…in Wahrheit wissen die
Fondsmanager, Analysten, Makler und Händler in den Tempeln des Casino-Kapitalismus
nichts – außer vielleicht den Kontostand ihrer Spekulationen. Sie sind ständig überfordert, weil sie Zusammenhänge, Volkswirtschaften und Unternehmen analysieren, die viel
zu komplex sind, um jemals für Außenstehende durchschaubar zu sein“.
Ratingagenturen „bewerten“ Staaten. Politische Entscheidungen sollen sich „marktkonform“ verhalten. Die Regierungen handeln wie bestellt mit immer neuen und
verwirrenden Vorschlägen.
Mit unserer „Leuchtturm-Seminarreihe“ wollen wir ein Gegengewicht zu den gängigen neoliberalen Erklärungs- und Deutungsmustern anbieten und Alternativen zum
konservativ-liberalen Denken aufzeigen.
Die Bundesregierung erklärt, dass ihre Politik alternativlos sei – das sehen wir als
Gewerkschaft ganz anders!
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ver.di Nord
Gewerkschaft in Betrieb und Gesellschaft
Betriebsgruppenseminar I
Themenbereich 1
Schwerpunkt der BeGS ist der Ausbau der Fähigkeiten der Betriebsgruppen. Gewerkschaftliche Arbeit, die häufig nur so dahin dümpelt, soll wieder erfolgreich werden und
Spaß machen.
Es kommen in der Regel zwei Gruppen aus zwei Betrieben zusammen. Sie entwickeln im
Seminar Arbeitsprojekte, die sie in ihrem Betrieb umsetzen können. Die Projekte sollen
Spaß machen und realisierbar sein. Für diesen Teil steht ein ganzer Tag zur Verfügung.
Im BeGS werden zwei Ausgangspunkte in den Fokus des Seminars gerückt. Die Ausgangspunkte sind einerseits die Personen und andererseits die Institution: Mensch
und Gewerkschaft oder Kommunikation und Arbeitsorganisation. Wie in einem Reißverschluss werden darum methodisch kommunikative und arbeitsorganisatorische
Bausteine verzahnt. Geübt werden Partnerinterview, Gesprächsführung und freie
Rede im kommunikativen Teil sowie z.B. Zeitmanagement, Aufgabenverteilung und
Arbeitsplanung, um das eigene Projekt für den Betrieb zu entwickeln. Alle im Seminar
angewandten Methoden (z.B. Metaplan, Brainstorming, Moderation) können auch im
Betrieb wieder verwendet werden.
Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU, § 46 (7) BPersVG
■■ Seminartermine:
19.01. – 23.01.2015
01.06. – 05.06.2015
06.07. – 10.07.2015
21.09. – 25.09.2015
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Undeloh
Undeloh
Undeloh
Undeloh
Nord 004/15
Nord 032/15
Nord 041/15
Nord 053/15
Gewerkschaft in Betrieb und Gesellschaft
Betriebsgruppenseminar II
Die Betriebsgruppenseminare von ver.di Nord sind eine Erfolgsstory. Im neuen „BeGS
II“ bieten wir die Voraussetzung, um erfahrenen Betriebsgruppen eine nachhaltige
Weiterentwicklung zu sichern. Aufbauend auf dem bewährten Konzept des BeGS I wird
der Schwerpunkt auf der erfolgreichen Gestaltung von Gruppenprozessen liegen. Dabei
werden Wege erarbeitet, um junge Kolleginnen und Kollegen in gewerkschaftliche
Gremienarbeit zu integrieren. Ziel ist es, die individuellen Stärken zu erkennen und zu
fördern, um dann gemeinsam Ziele im betrieblichen Alltag zu verwirklichen. So werden
im BeGS II viele praxisnahe Methoden der Mitgliederansprache und- Werbung und die
Weiterentwicklung eigener Ideen für eine erfolgreiche gewerkschaftliche Betriebsgruppe
im Vordergrund stehen.
Themenbereich 1
Zielgruppe: Dieses Seminar bietet sich für Gruppen an, die bereits an einem Betriebsgruppen- oder Kerngruppenseminar teilgenommen haben.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU, § 46 (7) BPersVG
■■ Seminartermin:
07.12. – 11.12.2015
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Undeloh Nord 070/15
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ver.di Nord
Seminare für Aktive
Ohne mich läuft nichts!
Themenbereich 2
Was hat die Gewerkschaft mit mir und meinem Betrieb zu tun?
Dieses Seminar bietet mir als Gewerkschaftsmitglied eine erste Orientierung für die
Frage, was gewerkschaftliche und betriebliche Aufgaben miteinander zu tun haben.
Für Mitglieder und Interessierte bietet dieses Seminar die Möglichkeit herauszufinden,
wie handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer und wo stehe ich als ArbeitnehmerIn und
Gewerkschaftsmitglied in unserem Wirtschaftssystem.
Außerdem wollen wir Betätigungsfelder innerhalb der Gewerkschaft aufzeigen, um
aktive Gewerkschaftsarbeit zu betreiben und zu fördern. Das Seminar bietet darüber
hinaus die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben Erfahrungen auszutauschen.
Folgende Schwerpunkte wird das Seminar umfassen:
■■ Wo finde ich mich in ver.di als Mitglied wieder?
■■ Wo liegen die geschichtlichen Wurzeln der Gewerkschaften?
■■ Wie ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestaltet?
■■ Was sind die Grundzusammenhänge unserer Wirtschaft?
■■ Wie sind die Arbeitsbedingungen im Betrieb, in der Dienststelle?
■■ Welche Interessen verfolgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
■■ Welche Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten haben wir im Betrieb oder
in der Dienststelle (Tarifverträge, Vertrauensleutearbeit, Zusammenarbeit mit dem
Betriebs-/Personalrat)
Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, SU
■■ Seminartermin:
30.11. – 04.12.2015
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Undeloh Nord 069/15
Seminare für Aktive
Politik wird gemacht
„Politik interessiert mich nicht!“ oder „Die Politiker machen doch eh, was sie wollen!“
Solche oder ähnliche Aussagen können wir immer wieder hören. Die sogenannte
Politikverdrossenheit wird immer größer. Wir wollen in diesem Seminar herausfinden,
was unsere Gesellschaft zusammen hält und wo Konfliktpotentiale liegen. Wir wollen
überlegen, welche Mitgestaltungsmöglichkeiten jede und jeder von uns hat, sowohl im
betrieblichen Zusammenhang, aber auch darüber hinaus. Wir wollen gewerkschaftspolitische Grundlagen betrachten und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten.
Auch in diesem Seminar besteht die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus
verschiedenen Betrieben Erfahrungen auszutauschen und verschiedene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Folgenden Fragestellungen wollen wir uns im Seminar widmen:
■■ Wie erlebe ich meine Situation als ArbeitnehmerIn oder Erwerbslose/r in der
heutigen Gesellschaft?
■■ Was sind die wirtschaftspolitischen Grundlagen unserer Gesellschaft?
■■ Welche unterschiedlichen Interessen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in
unserem Gesellschaftssystem ?
■■ Welche Strategien verfolgen die Arbeitgeber?
■■ Wie sind die Möglichkeiten von Gewerkschaft und Betriebs- und Personalräten
gestaltet?
■■ Welche Mitgestaltungsmöglichkeiten habe ich, um meine Interessen
durchzusetzen?
■■ Wo finde ich Bündnispartner im Betrieb und der Gesellschaft?
Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, §46 (7) BPersVG, SU
■■ Seminartermin:
31.08. – 04.09.2015
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Themenbereich 2
Undeloh Nord 048/15
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ver.di Nord
Seminare für Aktive
Vertrauensleute EINS
Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten
Themenbereich 2
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Vertrauensmann oder Vertrauensfrau.
Und nun??
Was genau soll ich jetzt eigentlich tun? Diese und andere grundsätzliche Fragen zur
Arbeit der Vertrauensleute soll dieses Seminar beantworten. Welche Aufgaben haben
Vertrauensleute und wie kann ich diese im Betrieb ausführen? Außerdem wollen wir
einen Einblick in die Gewerkschaft bieten, um in Gesprächen mit Kolleginnen und
Kollegen gewerkschaftliche Grundfragen beantworten zu können.
Wir wollen gemeinsam in Arbeitsgruppen und Input-Teilen Ideen für eine aktive Arbeit
vor Ort entwickeln, um neu gewählten Vertrauensleuten einen optimalen Start für die
zukünftige Arbeit zu ermöglichen.
Folgende Themenschwerpunkte sollen bearbeitet werden:
■■ Geschichte der Gewerkschaften
■■ ver.di-Strukturen, wie funktionieren sie?
■■ Klärung der Aufgaben und Ziele der Vertrauensleutearbeit
■■ Informationen über tarif- und arbeitsrechtliche Vorschriften
■■ Schutzbestimmungen der Vertrauensleutearbeit
■■ Vermittlung von Ideen für eine aktive Vertrauensleutearbeit
Zielgruppe: neu gewählte Vertrauensleute, Mitglieder in betrieblichen Interessenvertretungen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU, § 46 (7) BPersVG
■■ Seminartermine:
27.05. – 29.05.2015
14.12. – 16.12.2015
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Undeloh Nord 029/15
Undeloh Nord 071/15
Seminare für Aktive
Vertrauensleute ZWEI
Das ist mein gutes Recht...
Die Vertrauensleutearbeit vor Ort läuft und die Aufgaben und Rechte sind bekannt, aber
immer wieder stehen wir vor Problemen im Betrieb, die nicht gelöst werden können. In
diesem Seminar sollen diese betrieblichen Probleme vorgestellt und anhand von Rollenspielen und unterschiedlicher Handlungsmöglichkeiten lösungsorientiert vorangetrieben
werden. Dabei sollen weitere Beteiligte, sowohl im Betrieb, als auch außerhalb eingebunden werden. Außerdem wollen wir die selbstständige und selbstbewusste Arbeit
der Vertrauensleute stärken, z.B. durch Vorschläge für Arbeitsorganisationen. Neue
Mitglieder in der Gewerkschaft stärken die gewerkschaftliche Arbeit in den Betrieben.
Aber wie kommen neue Mitglieder in die Gewerkschaft und was haben Vertrauensleute
damit zu tun?
Folgende Themenfelder sollen bearbeitet werden:
■■ Zusammenarbeit Betriebs- und Personalräte mit den Vertrauensleuten
■■ Darstellung der betrieblichen Probleme anhand von Rollenspielen
■■ Rollen- und Interessenklärung der Vertrauensleute
■■ Vermittlung von Techniken zur Arbeitsorganisation
■■ Moderationsmethoden
■■ Öffentlichkeitsarbeit
■■ Neue Formen der Mitgliederansprache
Zielgruppe: Vertrauensleute mit Grundlagenkenntnissen, Mitglieder der betrieblichen
Interessenvertretungen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU, § 46 (7) BPersVG
■■ Seminartermin:
12.01. - 14.01.2015
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Themenbereich 2
Undeloh Nord 002/15
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ver.di Nord
Seminare für Aktive
Vertrauensleute DREI
Mitbestimmung im Betrieb
Themenbereich 2
Was bedeutet eigentlich Mitbestimmung? Und was genau tun eigentlich die Betriebsund Personalräte und Mitarbeitervertretungen? Und warum haben wir die betriebliche
Interessenvertretung und die Vertrauensleute, ist das nicht alles ungefähr gleich?
Wir wollen klären, welche Rollen Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen im Betrieb spielen und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ihnen dafür
gegeben sind. Es existiert noch gar keine betriebliche Interessenvertretung? Wie können
solche Gremien aufgebaut werden bzw. wie können Vertrauensleute diesen Aufbau
unterstützen?
Außerdem wollen wir in diesem Seminar überlegen, ob und in wie weit „überbetriebliche“ Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und wie man diese nutzen kann.
Durch den Kontakt zu Vertrauensleuten aus unterschiedlichen Betrieben können nicht
nur Erfahrungen ausgetauscht werden, sondern auch Netzwerke gebildet werden. Welche Möglichkeiten gibt es noch, „Verbündete“ zu finden?
Diese Themen sollen im Seminar besprochen werden:
■■ Grundkenntnisse aus BetrVG/ PersVG/ MBG
■■ Rolle und Möglichkeiten von BR/PR/MAV
■■ Grenzen der Mitbestimmung nach Gesetz
■■ Indirekte Steuerung
■■ Politische Handlungsmöglichkeiten von Vertrauensleuten
■■ Netzwerke und Partner für die Betriebsarbeit
Zielgruppe: Vertrauensleute mit Grundlagenkenntnissen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG
■■ Seminartermin:
31.08. – 02.09.2015
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Undeloh Nord 047/15
Seminare für Aktive
„Mehr Druck durch mehr Freiheit“
Indirekte Steuerung und interessierte Selbstgefährdung
Mit der Managementmethode der „Indirekten Steuerung“ ergeben sich neue Herausforderungen an die Vertrauensleutearbeit.
Durch neue Managementmethoden, insbesondere die sog. Indirekte Steuerung, werden
die unternehmerischen Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen.
Sowohl in den Unternehmen als auch im Öffentlichen Dienst geht es heute darum, die
Leistungsdynamik von Selbständigen und Freiberuflern bei unselbständig Beschäftigten
hervorzurufen. Es wird nicht mehr nur die gesetzlich geschuldete Leistung, sondern der
Erfolg gefordert. Den Beschäftigten werden (betriebswirtschaftliche) Ziele, die Erreichung
von Kennziffern oder auch ein „Mehr“ an Arbeit, z.B. aufgrund von Leistungsverdichtung, auferlegt.
Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die
Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Vielmehr kann der/die
Beschäftigte seine Arbeit weitestgehend selbständig und flexibel gestalten.
Diese Entwicklung wird von vielen Beschäftigten zunächst positiv erlebt, da sie mehr
Autonomie schafft. Allerdings kann sie auch zu einer neuen Form von Belastung führen:
Arbeiten ohne Ende, Stress, psychischer Druck, psychosomatische Symptome – und es
gibt Niemanden mehr, den man dafür verantwortlich machen kann, da man sich den
Druck selbst auferlegt!
Diesen Sachverhalt deutlich zu machen, ist eine große Herausforderung für die Arbeit
der Vertrauensleute im Betrieb.
Themenschwerpunkte:
■■ Neue Steuerungsmethoden in den Betrieben
–– Qualität der Veränderungen
■■ Die Methode der Indirekten Steuerung
■■ Entstehung von Stress und psychischen Belastungen durch mehr „Freiheit“
■■ Auswirkung auf die Beschäftigten
■■ Herausforderung für das betriebliche Gesundheitsmanagement
■■ Gefährdungsbeurteilung
■■ Neue Herausforderungen für die Vertrauensleutearbeit im Betrieb
Zielgruppe: Vertrauensleute
Freistellung: WBG S-H
■■ Seminartermin:
18.05.2015
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Themenbereich 2
Lübeck Nord 026/15
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ver.di Nord
Kommunikation und Mitgliederorientierung
Mobbing geht uns alle an
Themenbereich 3
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu:
Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind
die Folge.
Häufige Ursachen sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie
konkurrenzorientierte Umgangsformen. Wir alle sind gefragt, den Beteiligten hilfreich
zur Seite zu stehen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten.
■■ Was ist Mobbing – was ist es nicht?
■■ Welche Ursachen und Auswirkungen hat Mobbing?
■■ Mobbing ist ein Prozess – wie verläuft er?
■■ Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Zielgruppe: gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder betrieblicher
Interessenvertretungen, interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG
■■ Seminartermin:
02.02. – 06.02.2015
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Undeloh Nord 007/15
Kommunikation und Mitgliederorientierung
Rhetorik – freie Rede Grundlagenseminar
Vielen von uns geht es so: Da will ich meine Meinung ausführlich darlegen, zu dem
Gehörten meinen eigenen Standpunkt vertreten. Zu einem besonderen Anlass etwas
sagen. Ob ich vorbereitet bin oder nicht – ich „verkneife“ es mir. Ich verzichte, weil ich
es mir nicht zutraue, frei zu reden.
Angst vorm Reden – das muss nicht sein!
Dieses Seminar wendet sich an alle, die ihre Rede frei halten möchten, wenn sie eigene
oder gemeinsame Interessen vertreten wollen.
Schwerpunkte dieses Seminars sind u.a.:
■■ Wie gehe ich mit Redehemmungen um?
■■ Der persönliche Sprechausdruck durch Körper – Stimme – Sprache
■■ Denken und sprechen – sprechen und denken
■■ Vorbereiten, gliedern und durchführen einer Rede
Themenbereich 3
Diesen und natürlich euren Fragen wollen wir bei dieser Veranstaltung mit interessierten
Kolleginnen und Kollegen nachgehen und klären, was auf dem Weg zur betrieblichen
Interessenvertretung hier zu beachten ist.
Zielgruppe: gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder in betrieblichen
Interessenvertretungen, Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG
■■ Seminartermin:
09.03. - 13.03.2015
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Undeloh Nord 014/15
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ver.di Nord
Kommunikation und Mitgliederorientierung
Rhetorik Aufbauseminar – Erfolgreich reden und
argumentieren
Themenbereich 3
Wer im Betrieb erfolgreich arbeiten will, muss neben den betrieblichen Kenntnissen auch
die Kunst der freien Rede beherrschen. In der täglichen Praxis ist es erforderlich, bei
verschiedenen Anlässen sich mit eigener Meinung persönlich einbringen zu können. Die
Teilnehmenden lernen, mit Sprache wirkungsvoll umzugehen und diese überzeugend
einzusetzen. Sei es durch Redebeiträge auf Betriebs- oder Personalversammlungen,
bei der Arbeit in Ausschüssen, im Team, in Workshops, bis hin zu Gesprächen mit der
Arbeitgeberseite.
Schwerpunkte dieses Aufbauseminars werden sein:
■■ Rhetorische Kommunikation
■■ Allgemeine Prinzipien des Sprechens vor Publikum
■■ Stichwortkarten oder mind-map-Methode
■■ Vorbereiten eines Redebeitrags
■■ Fünf Schritte zum Aufbau einer Rede
■■ Wesentliche Elemente eines Vortrages
■■ Argumentieren
■■ Diskussion/Pro- und Contra-Debatte
■■ Motivationsrede/Aktivierungsrede
■■ Den Faden verloren, was tun?
■■ Umgang mit Störungen
Voraussetzung: Teilnahme an „Rhetorik Grundlagen“ oder vergleichbarem Seminar.
Zielgruppe: Gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder in betrieblichen
Interessenvertretungen, Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG
■■ Seminartermin:
09.11. – 13.11.2015
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Undeloh Nord 062/15
Kommunikation und Mitgliederorientierung
Diskussions- und Verhandlungsführung
Das Seminar bietet die Möglichkeit zu intensiven Diskussions-, Gesprächs- und Verhandlungsübungen aus der Alltagspraxis der betrieblichen Interessenvertretungen. Das Gelingen von Gesprächen verlangt ebenso engagiertes Argumentieren wie das „Beherrschen“
von Emotionen. Durch gutes Zuhören und Konzentration auf die wesentlichen Punkte
können Diskussionen oft gestrafft werden und effektiver verlaufen.
Schwerpunkte dieses Seminars sind u.a.:
■■ Voraussetzung für das Gelingen von Gesprächen
■■ Klärungsgespräche und Pro-/Kontra-Debatten
■■ Diskussionen führen – leiten – protokollieren
■■ Verhandlungen vorbereiten – Ergebnisse erzielen – auswerten
Zielgruppe: gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder betrieblicher
Interessenvertretungen, interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG
■■ Seminartermin:
23.02. – 27.02.2015
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Themenbereich 3
Undeloh Nord 010/15
19
ver.di Nord
Kommunikation und Mitgliederorientierung
Kommunikationsworkshop
Themenbereich 3
Während die Kommunikationstechnik immer besser, schneller und effektiver wird,
scheint die zwischenmenschliche Kommunikation dahinter zurück zu bleiben. Dabei
ist gerade das Gespräch von Mensch zu Mensch für aktive Gewerkschaftsarbeit im
Betrieb wichtiger denn je. In diesem Seminar werden die Grundlagen einer erfolgreichen
Kommunikation in Theorie und Praxis vermittelt und trainiert. Das Beobachten und
Wahrnehmen von gesprochenem Wort und Körpersprache wird geübt.
Schwerpunkte dieses Seminars sind u.a.
■■ Grundlagen der Kommunikation
■■ Beobachtung und Wahrnehmung
■■ Körpersprache verstehen und deuten
■■ Transaktionsanalyse
■■ Störungen in der Kommunikation und Gegenstrategien
Zielgruppe: Gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder in betrieblichen
Interessenvertretungen, Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG
■■ Seminartermin:
28.09. – 02.10.2015
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Undeloh Nord 055/15
Kommunikation und Mitgliederorientierung
Tue Gutes und sprich drüber!
Neue Wege in der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit
Im Betrieb existiert ein Schwarzes Brett für Veröffentlichungen, doch die letzte Meldung
ist schon 1 Jahr alt? Kaum jemand interessiert sich für Informationen, wenn diese
ausgehängt werden, obwohl die Inhalte spannend für alle sind? Welche Informationen
kommen zu den Menschen im Betrieb und wie? Und wann werden die Informationen
von den Menschen gelesen?
Gewerkschaftliche Informationen sollen bei den Mitgliedern ankommen und auch
diskutiert werden. Eine starke Gewerkschaft ist auch im Betrieb präsent. Mit wenigen
Handgriffen ist gute Öffentlichkeitsarbeit umsetzbar.
Wir wollen uns damit auseinandersetzen, wie Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb aktiv
gestaltet werden kann. Dazu beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
■■ Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit
–– Schwarzes Brett, Zeitung
–– E-Mail, Social Network
■■ Gestaltungsmöglichkeiten
■■ praktische Handlungsempfehlungen
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die in der Gewerkschaftsarbeit
aktiv sind, Vertrauensleute
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V
■■ Seminartermin:
14.09. - 18.09.2015
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Themenbereich
Themenbereich34
Undeloh Nord 051/15
21
ver.di Nord
Kommunikation und Mitgliederorientierung
Konfliktmanagement
Themenbereich 3
Wege zu einer neuen Streitkultur und einem persönlichen Zeitmanagement
Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, unter KollegInnen, mit Kunden und im gesellschaftlichen Raum nehmen zu.
Sie können uns gefangen halten und die Arbeitsatmosphäre vergiften. Die Ursachen
können in den Arbeitsbedingungen und/oder persönlichen Eigenarten liegen. Wie finden wir Wege, um unsere Interessen selbstbewusst zu artikulieren und befriedigende
Lösungen zu erarbeiten?
Schwerpunkte dieses Seminars sind u.a.:
■■ Was sind Konflikte?
■■ Eigene Erfahrungen mit Konflikten
■■ Kommunikatives Handwerkszeug
■■ Analyse von Konflikten
■■ Lösungen von Konflikten
■■ Was nützt persönliches Zeitmanagement?
■■ Konfliktgespräch
Zielgruppe: Gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder in
betrieblichen Interessenvertretungen, Mitglieder und interessierte Kolleginnen und
Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG
■■ Seminartermin:
30.11. – 04.12.2015
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Undeloh Nord 067/15
Gesellschaftspolitik
SGB II Seminar für BeraterInnen, Grundlagen für
ErwerbslosenberaterInnen
Das Seminar soll eine Möglichkeit des fachlichen Austausches von Menschen bieten, die
in der Beratung von Langzeiterwerbslosen tätig sind. Am ersten Tag werden Grundlagen
im SGB II vermittelt. Am zweiten und dritten Tag sollen mitgebrachte Beratungsfälle im
Rahmen einer kollegialen Beratung besprochen und diskutiert werden, ggf. in Arbeitsgruppen. Alternativ werden spezielle Themen, wie z.B. Eingliederungsleistungen nach
dem SGB II/III oder Sanktionen behandelt.
Die TeilnehmerInnen werden aufgefordert, Beratungsfälle mitzubringen und nach Möglichkeit diese bei der Anmeldung kurz zu skizzieren.
Themenbereich 4
Zielgruppe: ErwerbslosenberaterInnen, MitarbeiterInnen von Beratungsstellen,
Beschäftigungsgesellschaften, Trägern und Jobcentern
Freistellung: für Erwerbslose ist eine Freistellung durch die Agentur für Arbeit /
Jobcenter auf vorherigen Antrag möglich.
■■ Seminartermin:
02.03. - 04.03.2015
Undeloh Nord 012/15
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23
ver.di Nord
Gesellschaftspolitik
125 Jahre „Tag der Arbeit“
Themenbereich 4
Auf dem internationalen Sozialistenkongress 1889 in Paris war beschlossen worden,
jährlich am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen, um auf diese Weise die Forderung der
Arbeiter nach dem Achtstundentag zu unterstreichen. Gleichzeitig sollte dieser Tag
„Weltfeiertag der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer“, oder wie es damals hieß
„des Proletariats“ sein.
Der damit international eingeleitete Kampf um eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung
auf acht Stunden am Tag wurde zum zentralen Ereignis des folgenden Jahres, an dem
dieser Tag zum ersten Mal begangen werden sollte.
Wir wollen in dem Seminar untersuchen, wie sich der „Tag der Arbeit“ seit 1890 verändert hat; Welche Entwicklungen Gewerkschaften und die Arbeitszeitverkürzung in den
letzten 125 Jahren gemacht haben. Gern wollen wir überlegen, wie Mitglieder diesen
„Tag der Arbeit“ 2015 und in der Zukunft für sich und ihre Themen nutzen können.
Das Seminar findet im traditionsreichen Kieler Gewerkschaftshaus statt, in dem wir
Theorie und Praxis gut miteinander verknüpfen können.
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU
■■ Seminartermin:
16. - 18.03.2015
24
Kiel Nord 018/15
Gesellschaftspolitik
Streiken um des Friedens Willen
„Der Begriff „Arbeitskampf“ ist doppelsinnig. Zum einen meint er natürlich den aktuellen Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Darunter verstehen wir die
Ausübung von ökonomischem Druck. Hinzu kommt der Aufruf an Dritte zur Verweigerung von Vertragsbeziehungen“, so beschreibt Michael Kittner, Prof. für Wirtschafts-,
Arbeits- und Sozialrecht, verkürzt den Arbeitskampf.
Das hauptsächliche Arbeitskampfmittel von Arbeitnehmern ist die vorübergehende
Verweigerung der Arbeitsleistung zur Durchsetzung eines Kampfzieles.
Arbeitskampfziele können die eigenen Arbeitsbedingungen sein, die Unterstützung der
Beteiligten eines anderen Arbeitskampfes aus Solidarität oder auch die Einflussnahme
auf politische Entscheidungen.
Wir wollen uns in diesem Seminar an folgenden Stichworten orientieren:
■■ Was bedeutet Streik?
■■ Unterschiedliche Formen des Arbeitskampfes
■■ Rechtliche Grundlagen
■■ Tarifeinheit (Chancen / Risiken / Interessenlagen)
■■ Politischer Streik
■■ Streiks in anderen Ländern
Themenbereich 4
Zielgruppe: Dieses Seminar ist gut geeignet für politisch interessierte Kolleginnen und
Kollegen.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU
■■ Seminartermin:
26. - 28.05.2015
Undeloh Nord 028/15
25
ver.di Nord
Gesellschaftspolitik
Wie Väter navigieren –
Erst Sohn, jetzt Vater: Was bedeutet Männlichkeit für mich?
Themenbereich 4
Erlebnistage für Väter und Kinder ab ca. 6 Jahren
Väter wollen heutzutage für ihre Kinder da sein, das Leben mit ihnen teilen, zudem
ihren Mann im Beruf stehen und auf ihre Ressourcen achten. Die Erlebnistage bieten
Begegnungsräume für Väter und Kinder. Mal zusammen, mal getrennt, unter Anleitung,
im freien Spiel, im Wald, auf den Spielfeldern. Am Lagerfeuer genießen Große und Kleine
ein intensives Miteinander.
Vätertagung am Samstag
Wie wollen wir mit uns selbst, untereinander und in unseren Rollen als Väter mit unseren Kindern umgehen? Wer war uns eigentlich dafür Vorbild im Leben? Welche Rolle
spielte der eigene Vater? Wir untersuchen, was Väter im Speziellen und Männer im
Allgemeinen heute für sich im Beruf und Privatleben tun können, um mehr Freude und
Erfüllung zu finden.
Zielgruppe: Interessierte Väter mit ihren Kindern
Veranstalter: Die Erlebnistage und der Väterworkshop werden veranstaltet vom
Nordelbischen Männerforum, dem Osterberg-Institut, ver.di nord sowie Vaeter e.V.
Hamburg.
Kosten: Vom Osterberg-Institut wird eine Teilnahmegebühr von
e 210,– bis 290,– pro Familie inkl. Pensionskosten erhoben.
Nur Väterworkshop: Samstag 28. Juni, 9:00 - 14:30 Uhr, e 45,–
■■ Seminartermin:
29.05. – 31.05.2015
26
Niederkleveez Nord 031/15
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Gesellschaftspolitik
Arm trotz Arbeit – Prekäre Beschäftigung eine
Herausforderung für die Gewerkschaften
Innerhalb eines Jahres von Januar 2003 bis Januar 2004 wurden vier Gesetze verabschiedet, die die Situation der Beschäftigten nachhaltig verschlechterten. Diese Reformen
hatten massive Umstrukturierungen des Arbeitsmarktes mit Ausweitung von Minijobs,
Teilzeit- und Zeitarbeit mit Druck auf Beschäftigte und Reallohneinbußen zur Folge.
Die Dramatik wird deutlich, wenn Mensch sich klar macht, dass heute über 41 Mio.
Beschäftigte gegenüber 26 Mio. 1960 in etwa um dasselbe Arbeitsvolumen konkurrieren müssen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben nicht nur Auswirkungen auf
die konkret Betroffenen; Befristungen und Zeitarbeit verändern auch Arbeitsformen
der Stammbelegschaft und das Betriebsklima. Unsicherheiten im Betrieb und Angst vor
Arbeitsplatzverlust bei allen Beschäftigten nehmen zu.
■■ Zeitarbeit: Änderungen des AÜG: Befristungs-, Synchronisations- und
Wiedereinstellungsverbot sowie Beschränkung der Überlassungsdauer wurden
aufgehoben.
■■ Minijobs: Änderungen in der geringfügigen Beschäftigung: Die Beschränkung 15
Wochenstunden und damit Pflicht zur Sozialversicherung wurde aufgehoben.
■■ Einschränkungen des Arbeitslosengeldes: Restrukturierung und der Umbau der
Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit.
■■ Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau und die
Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.
Themenbereich 4
Die massive Änderung der Beschäftigtenstruktur soll nachvollzogen und nachgewiesen
werden. Auswirkungen auf Erwerbslose, Beschäftigte insgesamt und Gewerkschaften
sollen diskutiert werden, um Schlussfolgerungen für die gewerkschaftliche Arbeit zu
ziehen.
Zielgruppe: interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V
■■ Seminartermin:
01.06. – 05.06.2015
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Undeloh Nord 033/15
27
ver.di Nord
Geschichte und Zeitgeschehen
Keine Atempause:
„Geschichte wird gemacht – es geht voran!“
Themenbereich 5
Wer aus der Vergangenheit lernt, kann Fehler in der Zukunft vermeiden.
In Fortstetzung unseres Seminares „Blickpunkt: Kultur und Geschichte der deutschen
Arbeiterbewegung“ werden wir uns dem Zeitraum ab 1945 zuwenden.
Gewerkschaften haben wesentlich zum Demokratisierungsprozess in der Bundesrepublik
beigetragen, viele politische Umbrüche erlebt und mitgestalten können, also im wahrsten Sinne „Geschichte gemacht“. Das soll auch zukünftig unser Ziel sein.
Wir wollen an folgenden Themenkomplexen diese Geschichte nachzeichnen
und die Chancen für die Zukunft ausloten:
■■ Der Weg zur Einheitsgewerkschaft in der BRD
■■ Unterschiedliche Entwicklungen in BRD und DDR
■■ Unternehmensmitbestimmung
■■ Die „68er“ leiten gesellschaftspolitische Veränderungsprozesse ein
■■ Gewerkschaften und sozial - liberale Koalition
■■ Neoliberalismus und „geistig – moralische Wende“ ab 1982
■■ Der Kampf um Arbeitszeitverkürzungen
■■ Es wird zusammengeführt, was zusammen gehört. Gewerkschaftsbewegung nach
1989
■■ ver.di die Chancengewerkschaft
Zielgruppe: politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU
■■ Seminartermin:
16.02. – 20.02.2015
28
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Undeloh Nord 008/15
Geschichte und Zeitgeschehen
Facetten der NS-Geschichte
Der Zivilisationsbruch, den der deutsche Nationalsozialismus darstellt, die Katastrophe,
die der 2. Weltkrieg für Deutschland, Europa und die Welt bedeutete, beschäftigen uns
immer wieder aufs Neue. Was waren die Bedingungen für das Entstehen der nationalsozialistischen Bewegung und warum konnte sie die Macht in Deutschland gewinnen?
Warum war der Widerstand dagegen so gespalten, unkoordiniert und vereinzelt? Wie
und warum haben sich Einstellungen und Verhalten der Menschen in der Zeit des
Nationalsozialismus verändert? Warum konnten die Nationalsozialisten den 2. Weltkrieg
entfesseln und wie wurden aus ganz normalen Männern Verbrecher?
In diesem Seminar wollen wir uns mit verschiedenen Punkten und Fragen zum Nationalsozialismus auseinandersetzen und uns dabei vor allem mit der Gleichschaltung der
Menschen und Institutionen im damaligen deutschen Reich sowie mit den Tätern und
Mitläufern des NS-Regimes beschäftigen.
Inhalte:
■■ Das Ende der Weimarer Republik und das Handeln der Gewerkschaften
■■ Entstehung, Funktion und Wirkung der NS-Volksgemeinschaft
■■ Appeasement-Politik, Hitler-Stalin-Pakt und der Beginn des 2. Weltkrieges
■■ Der Prozess der Endlösung – Projekttag im Haus der Wannseekonferenz
■■ Zwangsarbeit als Rückrat der NS-Kriegswirtschaft
■■ Wie aus ganz normalen Männern Täter wurden – zur Transformation moralischer
Kategorien in der Diktatur
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, HambBUG, SU
■■ Seminartermin:
20.04. – 24.04.2015
Themenbereich 5
Berlin Nord 021/15
Kooperationsseminar mit dem Landesbezirk Hamburg
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29
ver.di Nord
Geschichte und Zeitgeschehen
„Endlich unserer Kraft zu trauen und ein schönres Leben
aufzubauen“
(Bertholt Brecht)Hoffnungen, Sehnsüchte und politische Vorstellungen zum Mai 1945
Themenbereich 5
30
Mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 war
der Sieg der Anti-Hitler-Koalition entschieden. In West- und Ost-Deutschland sowie
Österreich begann eine politische und gesellschaftliche Neuorientierung. Lange blieb
die Bedeutung des 8. Mai in Westdeutschland umstritten: Niederlage oder Befreiung?
Erst die Rede des Bundespräsidenten von Weizsäcker im Jahr 1985 konnte den Gedanken, dass der 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung vom Faschismus gefeiert werden
muss und nicht als Niederlage betrachtet werden darf, politische und gesellschaftliche
Wirkung entfalten. Denn die militärische Niederlage bedeutete nicht die Niederlage
der Menschen in Deutschland und Österreich, sondern ihre Befreiung von einer der
grausamsten Diktaturen der Menschheitsgeschichte, die Befreiung vor allem der überlebenden Opfer des NS-Terrors und der Menschen insbesondere in den europäischen
Staaten vom Faschismus.
Das Kriegsende brachte in Europa wichtige Grenzverschiebungen v.a. für Deutschland,
Polen und Mitteleuropa, aber auch in Bezug auf die Kolonien. Durch die Besetzung des
reduzierten deutschen Reichsgebiets und Österreichs und die Teilung insbesondere auch
der Hauptstädte in vier Besatzungszonen lag die staatliche Souveränität bis 1955 bei
den Besatzungsmächten.
Wir wollen unsere Blicke zurückwerfen in eine schwierige Zeit, die aber auch bereichert
war mit Hoffnungen, Sehnsüchten und politischen Vorstellungen.
Wie konnte unter dem Einfluss der Besatzungsmächte eine Neuordnung entstehen,
welche die Ursachen und Folgen von Faschismus und Krieg beseitigen würde? Wie
konnte selbständiges politisches Handeln zunächst auf den Ebenen von Kommunen,
Kreisen und Ländern wieder möglich werden? Wie sollte eine effektvolle „Entnazifizierung“ verwirklicht werden? Wie konnte die ökonomische und soziale Situation der
Bevölkerung auf- und ausgebaut werden. Welche politischen und gewerkschaftlichen
Zukunftsentwürfe für eine humane und sozialistische Gesellschaft wurden formuliert
und in den verschiedenen Besatzungszonen ins Werk gesetzt. Welche Bedeutung und
welchen Einfluss hatte der zunehmende Ost-West-Gegensatz? Was bedeutete eine
Regierungspolitik mit Tätern der Vergangenheit wie Globke, Oberländer und Politikern
wie Filbinger sowie den alten reaktionären Kräften in Justiz, Beamtenschaft, Verwaltungen, Universitäten und Schulen?
Wie sah der „Kulturhunger“ der Bevölkerung aus nach den langen Jahren des Verbots
„entarteter Kunst“? Welche Beiträge leisteten die Künste und die Literatur in dieser
Phase möglicher Neuorientierung und gegen das Wiedererstarken konservativer und
faschistischer Kräfte?
Beispielhaft zu nennen sind die Namen von Autoren/innen darunter viele Exilautoren/
innen wie Jean Amery, Ingeborg Bachmann, Bertolt Brecht, Stefan Heym, Erich Maria
Remarque, Jean Paul Sartre, Anna Seghers oder Künstlern wie Carl Hofer und Otto Dix.
Zu betrachten sind auch die Zeitschriften „Ost und West“, „Der Ruf“, die „Frankfurter
Hefte“ sowie „Sinn und Form“ mit ihren Herausgebern und Autoren/innen wie Alfred
Andersch, Peter Huchel, Alfred Kantorowicz und Eugon Kogon.
Beispiele dieser Art und weitere Fragen zu politischen, kulturhistorischen und mentalitätsgeschichtlichen Aspekten wollen wir mit ausgewiesenen Experten/innen diskutieren.
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Geschichte und Zeitgeschehen
Hinweis
Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Nähere Auskünfte sind erhältlich im BBZ Clara
Sahlberg Berlin sowie beim Landesbezirk Nord, Referat Schulung und Bildung.
Am Samstagabend wird die Tagung durch eine musikalisch-politische Revue bereichert.
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen
■■ Seminartermin:
15.05. - 17.05.2015
Kooperationsseminar
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Berlin Nord 025/15
Themenbereich 5
31
ver.di Nord
Geschichte und Zeitgeschehen
Die Frauen von Ravensbrück
Themenbereich 5
Frauenkonzentrationslager Ravensbrück
Das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück ist im Vergleich zu anderen Gedenkstätten
immer noch wenig bekannt. Das wollen wir mit diesem Seminar ändern und uns mit der
Geschichte des Konzentrationslagers, das am 30. April 1945 durch die Rote Armee befreit
wurde, auseinandersetzen. Schwerpunkte werden diesmal u.a. die Erinnerungsarbeit unter
Genderaspekten, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution sowie die Politik der Jugendfürsorge am Beispiel des Jugendkonzentrationslagers Uckermark bei Ravensbrück sein.
Auch die Wahrnehmung der Gedenkstätte im Landkreis heute und die Auseinandersetzung mit rechtsradikalen Tendenzen sind gerade im Jahr 2015, 70 Jahre nach der
Befreiung der Konzentrationslager, von größter Bedeutung.
Dieses Seminar wird in Kooperation mit den ver.di-Frauen Hamburg durchgeführt.
Das Vorbereitungstreffen ist am 20.05.2015 in Hamburg.
Kosten für verdi-Mitglieder 250,- €, Kosten für Nichtmitglieder 350,- €. Im Preis enthalten sind der Anteil an der Seminargebühr, Unterkunft im Doppelzimmer, Vollverpflegung
sowie die Fahrtkosten. Die Teilnehmer(innen)zahl ist begrenzt.
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: HambBUG, WBG S-H und BfG M-V
■■ Seminartermin:
22.06. –26.06.2015
Ravensbrück/Fürstenberg Nord 036/15
Kooperationsseminar mit dem Landesbezirk Hamburg
32
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Geschichte und Zeitgeschehen
Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus heute
Wochenseminar im verdi-Bildungszentrum Berlin
Nach dem Bekanntwerden der Existenz der Verbrechen des NSU muß sich die Zivilgesellschaft in Deutschland verstärkt mit dem Phänomen des Rechtsextremismus beschäftigen
und ihre Abwehrkräfte entwickeln bzw. verstärken. Anliegen des Seminars ist es, die
Teilnehmenden für die Wahrnehmung rassistischer Einstellungen sensibel zu machen,
bei rechtsextremen Verhalten nicht wegzusehen und dieses kleinzureden sondern ein
eigenes Instrumentarium des Argumentierens und Verhaltens gegenüber solchen Äußerungen zu entwickeln. Ebenso soll aber auch die Wahrnehmung rechter Gruppierungen
sowie die Reaktion auf deren Aktivitäten durch staatliche Institutionen überprüft werden. Wir wollen darüber nachdenken, wie die Tätigkeit solcher Instanzen neu justiert
und zukünftig besser kontrolliert werden kann. Und zum Dritten wollen wir die Arbeit
verschiedener NGO’s und Initiativen kennenlernen und darüber diskutieren, warum ihnen
nicht die Beachtung und Förderung zukommen, die sie benötigen um ihre Arbeit in
angemessener Qualität erledigen zu können. Dazu gehört die Frage, warum staatliche
Institutionen nicht die Erkenntnisse und Konsequenzen für ihre Politik aus dieser Arbeit
ziehen und die Medien über dieses Engagement nicht in aller Breite berichten.
Themenbereich 5
Inhalte:
■■ Rechtsextremismus und Gewerkschaften
■■ Verhalten bei rechtsextremen Äußerungen und Handlungen im Betrieb
■■ von den Skinheads zu autonomen Nationalisten – Wandlungen der Rechten in der
Öffentlichkeit
■■ die Bedeutung von Frauen in der rechten Szene
■■ aktuelle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
■■ Vorpommern als Modellregion der Rechten, der NSU und das Versagen von
Verfassungsschutz und Polizei
■■ vom Sinn und Zweck der Extremismus-Klausel – Handlungsmöglichkeiten der
Zivilgesellschaft
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen
Kosten: Dieses Seminar findet in Kooperation mit Arbeit und Leben Berlin statt. Von
dort wird eine Seminargebühr erhoben.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, HambBUG, SU
■■ Seminartermin:
19.07. - 24.07.2015
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Berlin Nord 043/15
33
ver.di Nord
Geschichte und Zeitgeschehen
Buchenwald – 70. Jahrestag der Befreiung
Erinnerung und Mahnung
Themenbereich 5
Am 11. April 1945 gelang es den Häftlingen des Konzentrationslagers Buchenwald sich
mit Unterstützung der anrückenden amerikanischen Alliierten von den Nazis zu befreien.
Nur 21.000 Häftlinge überlebten im Lager den Terror der SS.
Weimar war schon früh eine Basis der NS-Bewegung und sogenannte Hauptstadt des
Gaus Thürin­gen. Viele Weimarer Behörden und Dienststellen waren an der Organisation
des Konzentrationslagers Buchenwald beteiligt. Dabei wurden von Anfang an Häftlinge
zu körperlich schwersten Arbeiten gezwungen und in sogenannten Außenkommandos
systematisch zur Zwangsarbeit eingesetzt. Mit dem Beginn des ‚Totalen Krieges‘ im
Winter 1943 verschärfte sich die Situation, brauchte doch die nationalsozialistische
Kriegswirtschaft immer mehr Arbeitskräfte um die Rüstungsproduktion aufrecht erhalten
zu können.
In diesem Seminar soll die Entwicklung des KZ-Systems anhand von Zwangsarbeit
verdeutlicht werden. Welche Häftlingsgruppen gab es in Buchenwald? Wie waren die
Bedingungen der Häftlinge in den ‚Außenkommandos‘? Welche Firmen profitierten von
der Zwangsarbeit und welche Rolle spielte die SS?
Darüber hinaus werden wir auch die Geschichte der Bundesrepublik nach 1945, als
eine Geschichte der Verweigerung gesellschaftlicher Anerkennung und Ent­schädigung
überlebender Zwangsarbeiter, in den Blick nehmen und diskutieren. Welche gesellschaftlichen Auseinandersetzungen gab es bis heute und welche Rolle spielte dabei das Engagement der Überlebenden? Immer mehr dieser Zeitzeugen sterben. Wie wird, wenn es
keine Zeitzeugen mehr gibt, die geschichtliche Darstellung sein. Welche Verantwortung
tragen hierbei die heutigen Generationen 70 Jahre nach der Befreiung?
Kosten: Mitglieder: 250,– € / Nichtmitglieder: 350,– €
Im Preis enthalten sind Anteile an der Seminargebühr, Unterkunft im Doppelzimmer,
Vollverpflegung sowie Fahrtkosten mit der DB.
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: HambBUG, WBG S-H und BfG M-V
■■ Seminartermin:
30.08. - 05.09.2015
Weimar/Buchenwald Nord 046/15
Kooperationsseminar mit dem Landesbezirk Hamburg
34
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Studienreisen
Studienreise
Leben und Arbeit in Irland
Nordirland und die Schwierigkeiten eines friedlichen Zusammenlebens
1920/1922 erlangt Irland die Unabhängigkeit als Irischer Freistaat und wird zur Republik
Irland. Doch die Nordprovinzen bleiben als Nordirland im Einflussbereich des Vereinigten
Königreiches. Seither existiert ein Identitäts- und Machtkampf zwischen zwei Bevölkerungsgruppen: Auf der einen Seite die englisch- und schottischstämmigen, unionistischen Protestanten und auf der anderen Seite die überwiegend irisch-nationalistischen
Katholiken.
In Nordirland haben die Begriffe „protestantisch“ oder „katholisch“ eine besondere
Bedeutung, denn sie dienen einem Unterscheidungsmerkmal zweier gesellschaftlicher
Gruppen, die seit jeher gegensätzliche soziale, politische, wirtschaftliche und schließlich
auch religiöse Geisteshaltungen pflegen.
Der Kontrast zwischen den alteingesessenen (bäuerlichen, armen, katholischen) Iren und
den kolonialisierenden (wohlhabenden, industriellen, protestantischen) englischen und
schottischen Siedlern prägt schließlich die Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe bis hin zur
Ethnie, was auch in der Siedlungsgeographie sichtbar wird.
In den gewalttätigen Auseinandersetzungen des Nordirlandkonfliktes, den „Troubles“ in
den Jahren 1969 bis 1998 bricht dieser Konflikt erneut auf und beherrscht die nordirische
Politik dieser Jahre.
Beinahe viertausend Menschen verlieren ihr Leben und kaum eine Familie bleibt vom
Leid verschont.
Belfast und Derry sind die Zentren der Auseinandersetzungen.
Seit der Unterzeichnung des Karfreitagabkommens (Friedensabkommen) im Jahre 1998
hat sich, abgesehen von gelegentlichen Rückschlägen, ein Friedensprozess entwickelt,
der heute als stabil betrachtet wird.
Wir werden bei diesem Seminar insbesondere die historischen Orte, Mahnmale und
Museen in Derry und Belfast aufsuchen, mit Gewerkschaftern und Politikern sprechen,
uns die Sozialarbeit von Stadtteilgruppen, die sich um Frieden und Stabilität bemühen,
ansehen und mit Journalisten sowie weiteren sozial engagierten Gruppen sprechen.
Unsere Betrachtung soll sich von der Konfliktentstehung über die Folgen, dem Friedensabkommen, dem Erreichten bis hin zur aktuellen Situation heute erstrecken. Damit
wollen wir uns der Frage zuwenden, was wir hieraus für eine Friedenspolitik für uns und
im Allgemeinen lernen können.
Themenbereich 6
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen. Es wird Deutsch/Englisch
übersetzt.
Kosten: Dieses Seminar findet in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft „Arbeit
und Leben“ Mecklenburg-Vorpommern statt. Von dort wird eine Kostenbeteiligung
von vorr. 550,– € (DZ) erhoben.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V
■■ Seminartermin:
15.03. - 20.03.2015
Derry (Nordirland) Nord 017/15
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35
ver.di Nord
Studienreisen
Studienreise
Barcelona! Leben, Arbeit und Arbeitskämpfe im Spanien der
Krise
Themenbereich 6
Die Bevölkerung in Spanien ist von den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise massiv
betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei über 50%, 800 Tausend Haushalte verfügen über keinerlei Einkünfte, eine halbe Million Familien wurden zwangsgeräumt. Die
spanischen Regierungen haben - auch unter Druck der EU - Privatisierungen, Sozialabbau und Arbeitsmarkt- und Tarifvertragsreformen durchgesetzt, mit denen die Rechte
der Beschäftigten und der Gewerkschaften massiv eingeschränkt wurden. Wir wollen
vor Ort mit Beschäftigten und aktiven Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern ins
Gespräch kommen und erfahren, wie sie mit den neuen Herausforderungen umgehen.
Wir wollen aber auch gemeinsam erörtern, was die Transnationalisierung der Unternehmen für die gewerkschaftlichen Strategien in Europa und Deutschland bedeutet.
Neben den Gewerkschaften haben sich zahlreiche neue Protestbewegungen gebildet,
die gegen Sozialabbau, Privatisierungen und Zwangsräumungen kämpfen. Wir werden
ihre Aktionsformen kennenlernen und die von ihnen neu geschaffenen Orte der Selbstversorgung und solidarischen Unterstützung besuchen.
Mit diesem Bildungsurlaub wollen wir als Gewerkschaft den notwendigen direkten
Austausch der Lohnabhängigen und Gewerkschaftsaktiven innerhalb der EU ausbauen.
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen. Es wird Deutsch/Spanisch
übersetzt.
Kosten: Dieses Seminar findet in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft „Arbeit
und Leben“ Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein statt. Von dort wird
eine Kostenbeteiligung von vorr. 600,– € (DZ) erhoben.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V
■■ Seminartermin:
12.09. – 19.09.2015
36
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Barcelona Nord 050/15
Studienreisen
Studienreise
EU-Seminar in Brüssel/Straßburg
Zunehmend finden die sozialen und politischen Weichenstellungen nicht mehr auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene statt. Nicht selten kommt es dabei zu erheblichen
Auseinandersetzungen, wie am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie beobachtet werden
konnte.
Eine Diskussion über die Europäische Verfassung muss darum fortgeführt werden, damit
politische Maßnahmen und die Forderungen der europäischen Gewerkschaften nach
Gleichheit, Solidarität und Nichtdiskriminierung und weiteren sozialen Zielen in Einklang
gebracht werden können.
■■ Wie aber funktioniert die Europäische Union? Wie sind die Aufgaben verteilt
zwischen dem Europäischen Rat, dem Ministerrat, der Europäischen Kommission
und dem Europäischen Parlament?
■■ Über welche Kompetenzen verfügen der Europäische Gerichtshof und der
Rechnungshof?
■■ Wie sind die Länder, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in Brüssel/Straßburg
vertreten und wie definieren sie ihren Arbeitsauftrag?
Über den Kontakt zu den Institutionen in Brüssel wollen wir versuchen, diese Fragen zu
beantworten und die Arbeit der Akteure vor Ort kennen lernen.
Das Seminar findet in Kooperation mit Arbeit und Leben Mecklenburg-Vorpommern
statt. Es wird eine Seminargebühr von dort erhoben.
Themenbereich 6
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V
Kosten: Kooperationsseminar mit A+L M-V. Von dort wird eine Seminargebühr
erhoben.
■■ Seminartermin:
Herbst 2015 Brüssel/Straßburg Nord 059/15
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37
ver.di Nord
Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen
Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen
Themenbereich 7
Um seine Rechte durchsetzen zu können, muss man seine Rechte kennen.
Viele ArbeitnehmerInnen wissen nichts oder nur sehr wenig über ihre Rechte gegenüber
dem Arbeitgeber.
Dieses Seminar gibt einen ersten Überblick auf grundlegende Themen des Arbeitsrechts
und richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die sich erstmals mit Themen des Arbeitsrechts befassen wollen und nicht Mitglied einer Interessenvertretung (BR/PR/MAV) sind.
Inhalte:
■■ Aufbau des Arbeitsrechtssystems
■■ Das Arbeitsgerichtsverfahren
■■ Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
■■ Der Arbeitsvertrag als Rechtsgrundlage
■■ Befristungen / Teilzeitarbeitsplätze
■■ Abmahnungen
Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen
Freistellung: WBG S-H, § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG
■■ Seminartermin:
06.05.2015
38
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Lübeck Nord 024/15
Tarifpolitik
Tarifpolitik ist machbar
Dieses neue Seminar zur Tarifpolitik ist ein spezielles Qualifizierungsangebot für Aktive
in der Tarifarbeit.
In allen Bereichen der heutigen Arbeitswelt nehmen die Belastungen der Arbeitnehmer
enorm zu. Durch die Angst um den Arbeitsplatz, Rationalisierung betrieblicher Prozesse
gehen die Erwartungen der organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmer in den
gewerkschaftlichen Tarifforderungen oft auseinander.
Durch die Veränderungen der Tarifpolitik werden Öffnungsklauseln, Umsetzungs- und
Verhandlungsvollmachten auf die betriebliche Ebene delegiert. Um gewerkschaftlich
handlungsfähig zu bleiben, ergeben sich neue Anforderungen an die Tarifarbeit.
Unser Angebot richtet sich insbesondere an ehrenamtliche Tarifkommissionsmitglieder
sowie an komplette Tarifkommissionen, aber auch aktive Ehrenamtliche, Fachgruppenmitglieder, Betriebsgruppenmitglieder oder Vertrauensleute, die Tarifauseinandersetzungen unterstützen.
Wir werden uns u.a. mit folgenden Inhalten befassen:
Themenbereich 8
Ziele der Tarifarbeit:
■■ Grundlagen und Aufbau des Tarifsystems in der Bundesrepublik
■■ Was ist ein TV, was kann und wird üblicherweise in einem Tarifvertrag geregelt,
Abgrenzung Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung?
■■ Welche Ziele verfolgen Gewerkschaften mit dem Abschluss von Tarifverträgen?
■■ Aufbau der ver.di Tarifarbeit, interne Regelungen, Satzung, Richtlinien, Aufgaben
von Tarifkommissionen und -kommissionsmitgliedern
■■ Wie entstehen Tarife, wie wird Tarifarbeit organisiert?
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen:
■■ Zusammensetzung und Begründung einer Forderung
■■ Aktuelle Wirtschaftsentwicklung und Tarifpolitik
■■ Interessenlage der ArbeitnehmerInnen
■■ Neoliberale Politiken und deren Einfluss auf Tarifpolitik
Durchsetzung von Tarifverträgen:
■■ Ablauf einer Tarifbewegung (Planspiel)
■■ Arbeitskampfrecht und aktuelle Rechtsprechung
■■ Strategische Arbeitskampfführung
■■ Systematische Mitgliedergewinnung zur Unterstützung einer
Tarifauseinandersetzung
Zielgruppe: Neue Kolleginnen und Kollegen in Tarifkommissionen, interessierte
Kolleginnen und Kollegen in der Tarifarbeit
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V
■■ Seminartermin:
09.03. – 13.03.2015
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Undeloh Nord 015/15
39
ver.di Nord
Leuchtturm-Seminarreihe
Alle Macht den Märkten?
Kritik und Überwindung eines neoliberalen Credos
Themenbereich 9
Individuelles Gewinnstreben und uneingeschränkte Marktkonkurrenz von Gütern und
Menschen führen zu allgemeinem Wohlstand. Der Staat soll sich aus der Wirtschaft
heraus halten, der Arbeitsmarkt soll dereguliert werden, Schutzgesetze sollen fallen.
Das ist das neoliberale Glaubensbekenntnis.
Aber: Der „ungehemmte, freie Markt“ provoziert ökonomische Krisen, hemmt Wachstum und produziert Ungerechtigkeit und Armut. Obwohl dies nachweisbar so ist, predigen Politiker, Medien und Interessengruppen gebetsmühlenartig, dass „der Markt“ es
schon richten wird.
Und die konservativ/liberalen Meinungsmacher haben in den letzten Jahren die Lufthoheit über die Stammtische errungen und sich mit ihren Parolen in vielen Köpfen
festgesetzt.
Vor diesem Hintergrund beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
■ Glaubenssätze und Praxis neoliberaler Politik
■ Vom wirtschaftlichen Glücksversprechen: Neoliberalismus und Wirtschaftstheorien
■ Netzwerke neoliberaler Um-Erziehung (Lobbyorganisationen)
■ Veränderung des Alltagsbewusstseins durch die Macht der „Falschworte“
■ Theorien für eine Welt der Gerechtigkeit
■ Handlungsansätze und politische Durchsetzungsmöglichkeiten für ein
zukunftsfähiges, nachhaltiges Wirtschaften
■ Wirtschaftsdemokratie und gewerkschaftliche Bildung
Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die
Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind
Hinweis: Dieses Seminar ist das erste Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und
veranstalten.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU
■ Seminartermine:
11.01. – 16.01.2015
23.08. – 28.08.2015
40
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Undeloh
Undeloh
Nord 001/15
Nord 045/15
Leuchtturm-Seminarreihe
Reformen im Sozialsystem – wir wollen das anders!
Rente mit 67, Agenda 2010, Kopfpauschale sollen unser soziales System zukunftssicher
machen. In Wahrheit werden Begriffe wie Solidarität, Wohlstand und soziale Sicherheit
mit neuen Inhalten belegt. Unser System sei nicht mehr bezahlbar – individuelle Vorsorge
sei das Gebot der Stunde!
■ Doch was sind die Folgen dieser Politik?
■ Sind schwarze Zahlen im privatisierten Krankenhaus wichtiger als eine optimale
Patientenversorgung?
■ Müssen Rentner immer öfter weiter jobben, um ihre Mieten zahlen zu können?
■ Wie sollen junge Leiharbeitnehmende privat für ihr Alter vorsorgen?
■ Was bringen 5,– Euro für die private Pflegeversicherung?
In diesem Seminar wollen wir uns ausgehend von der geschichtlichen Entwicklung
unseres Sozialversicherungssystems und den von den Arbeitnehmenden erkämpften
Errungenschaften des Sozialstaates mit der politischen Richtung der sogenannten
Reformen, den politischen Akteuren und Interessengruppen, mit durchaus bestehenden
politischen Alternativen und mit der Möglichkeit politischer Teilhabe, Mitbestimmung
und Solidarität beschäftigen.
Themenbereich 9
Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die
Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind
Hinweis: Dieses Seminar ist das zweite Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und
veranstalten.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU
■ Seminartermin:
08.03. – 13.03.2015
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Undeloh
Nord 013/15
41
ver.di Nord
Leuchtturm-Seminarreihe
Kurswechsel: Wirtschaftsdemokratie
Themenbereich 9
Bankencrash, explodierende Finanzmärkte, Weltwirtschaftskrise mit verheerenden Auswirkungen auf Arbeitsplätze und staatliche Finanzen haben eine neue Debatte um die
Grenzen des Wachstums und damit um das „Glaubensbekenntnis“ des Kapitalismus
eröffnet.
Ist diese Wirtschaftsform, bei uns auch „Marktwirtschaft“ genannt, in ihrer neoliberalen
Ausprägung noch geeignet, die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu revidieren?
Gibt es Chancen für eine faire Entwicklung einer Wirtschaftspolitik, die auch die
Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt oder
brauchen wir einen Kurswechsel?
Schwerpunkte des Seminars:
■ Kann eine Marktwirtschaft im Kapitalismus „sozial“ sein?
■ Welche Ziele und Folgen hat die neoliberale Politik?
■ Wem nützt sie? Wer hat die Konseqenzen zu tragen?
■ Welche Rolle soll und darf der Staat in der Wirtschaft spielen?
■ Wie können die Interessen der Arbeitnehmenden geschützt und gewahrt werden?
■ Gibt es einen Zusammenhang zwischen Neoliberalismus und Rechtsextremismus?
■ Welche alternativen Politik- und Systemmodelle gibt es?
Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die
Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind
Hinweis: Dieses Seminar ist das dritte Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und
veranstalten.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU
■ Seminartermin:
26.04. – 01.05.2015
42
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Undeloh
Nord 023/15
Leuchtturm-Seminarreihe
„Mehr Demokratie wagen“
mit diesem Wahlspruch leitete einst Bundeskanzler Willy Brandt einen gesellschaftspolitischen Wandel in der Bundesrepublik ein, der ihm am Ende hohe Anerkennung und
den Friedensnobelpreis einbrachte. Heute sind wir von einem solchen Weg weit entfernt.
Die heutigen Reformen bedeuten in der Regel einen Abbau von demokratischen und
sozialen Rechten. Scheibchenweise werden unter dem Deckmantel ökonomischer Vernunft und merkwürdiger Sicherheitsphantasien soziale Gerechtigkeit und Bürgerrechte
eingeschränkt und dann als zukunftsweisende Reform „verkauft“.
Wir wollen in diesem Seminar untersuchen, was hierzu bereits auf den Weg gebracht
wurde bzw. in Planung ist, um daraus unsere Schlüsse für persönliches und gesellschaftspolitisches Handeln abzuleiten, mit dem Ziel auch wieder „mehr Demokratie zu wagen“.
Es werden uns u.a. folgenden Stichworten in diesem Seminar begegnen:
■ „Gerecht geht anders“, Ausgestaltung und Finanzierung des Gesundheitswesens,
eine auskömmliche gesetzliche Rente, Finanzierung der öffentlichen
Daseinsvorsorge.
■ Kein „Mehr an Sicherheit“ durch Abbau von Freiheitsrechten, wie
Vorratsdatenspeicherung, Gendatenbank, Videoüberwachung, RFID-Technologie,
Volkszählung, biometrische Daten, ...
■ Wer schützt uns vor den Praktiken der Geheimdienste – der gläserne Mensch ist
Realität geworden.
■ Brauchen wir mehr direkte Bürgerbeteiligung, um der Wahlmüdigkeit zu
begegnen?
■ Endet die Demokratie am Betriebstor?
■ Netzwerke zur alternativen Informationsbeschaffung
Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen
Hinweis: Dieses Seminar ist das vierte Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und
veranstalten.
Themenbereich 9
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, §46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG, SU
■ Seminartermin:
08.06. – 12.06.2015
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Undeloh
Nord 035/15
43
ver.di Nord
Leuchtturm-Seminarreihe
Meinungsmache oder „Sie müssen keine Meinung haben,
wir machen das schon für Sie!“
Themenbereich 9
In diesem Seminar wollen wir den Einfluss von Massenmedien und Lobbyisten auf die
persönliche Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in politischen und gesellschaftlichen Prozessen näher untersuchen:
■ Wie entsteht eine Meinung im Kopf?
■ Was sind Massenmedien und wie tragen sie zur Meinungsbildung bei?
■ Presse, Funk und Fernsehen
■ Wie sehen die Eigentumsverhältnisse aus?
■ Gibt es politische Abhängigkeiten und Orientierungen?
■ Wie frei sind Journalisten in der Berichtserstattung?
■ Neue Medien – Chancen und Gefahren
■ Lobbyismus – die unterschätzte Gefahr?
■ Lobbyismus beginnt in der Schule
■ Die vielen „gut gemeinten“ (Lobby-)Initiativen
■ Wie finde ich im Labyrinth der angebotenen Meinungen meinen eigenen Weg?
Wie weit kann ich den Nachrichten trauen?
Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die
Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind
Hinweis: Dieses Seminar ist das fünfte Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und
veranstalten.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU
■ Seminartermin:
19.07. – 24.07.2015
44
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Undeloh
Nord 044/15
Leuchtturm-Seminarreihe
Wir konsumieren uns und die Natur zu Tode
Die Krise ist ja noch bei den anderen und uns geht es doch allen noch zu gut. Doch
wer zahlt für unseren vermeintlichen Wohlstand in Deutschland? Lohndumping, Ausbeutung, Sozialabbau und längere Lebensarbeitszeiten sind eine Seite der Medaille auf
der anderen Seite leben wir als hätten wir 1,4 Planeten zur Ressourcenausbeutung
verfügbar und schmeißen 50% unserer Lebensmittel in den Müll, alles für Wohlstand,
Wachstum und Konsum.
Wie können wir die Politik, die Wirtschaft und unseren Lebensstil verändern, damit wir
unsere Erde, die wir nur einmal haben, nicht zu Tode konsumieren?
Dieser Frage wollen wir in unserem Seminar auf den Grund gehen und exemplarisch
anhand folgender Themen untersuchen:
■ Die Ausbeutung des Menschen und der Natur durch den Menschen
■ Welche Auswirkungen neoliberaler Poltik ergeben sich für den Menschen
■ Auswirkungen rücksichtsloser Politik und Wirtschaft auf natürliche Ressourcen,
Natur und Lebensmittel
■ Alternative Formen einer fairen und ressourcenschonenden Wirtschafts- und
Gesellschaftspolitik
■ Konkrete Handlungsansätze und politische Durchsetzungsmöglichkeiten.
Themenbereich 9
Es wird höchste Zeit, dass wir sowohl mit uns als auch mit unserer Umwelt verantwortungsvoller umgehen und uns nicht weiter unser Konsumverhalten von Lobbyisten
diktieren lassen.
Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die
Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind
Hinweis: Dieses Seminar ist das sechste Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und
veranstalten.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU
■ Seminartermin:
16.11. - 20.11.2015
Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen
Undeloh
Nord 064/15
45
ver.di Nord
Leuchtturm-Seminarreihe
Es geht auch ohne Zocken im Casino!
Themenbereich 9
Wir haben die Alternativen!
In den letzten Jahren erleben wir immer wieder Wochen der Panik, der Schreckensbotschaften, der Crash-Szenarien und Horrormeldungen an den internationalen Finanzmärkten. Erst jubelten die Analysten über das Ende des Schuldenstreites in den USA,
nun verzeichnen vor allen Dingen die riskanten Zockerpapiere dramatische Verluste - weil
es angeblich an der Glaubwürdigkeit der Staatsregierungen mangelt, ihre Haushaltsführung in den Griff zu bekommen.
Das Konzert des Wehklagens wird begleitet von Analystenstimmen auf dem Niveau
von Bauernkalendern. Denn in Wahrheit wissen die Fondsmanager, Analysten, Makler
und Händler in den Tempeln des Casino-Kapitalismus nichts - außer vielleicht den
Kontostand ihrer Spekulationen. Sie sind ständig überfordert, weil sie Zusammenhänge,
Volkswirtschaften und Unternehmen analysieren, „die viel zu komplex sind, um jemals
für Außenstehende durchschaubar zu sein“, bemerkt Georg von Wallwitz, selbst Fondsmanager, Philosoph und Mathematiker.
Wir wollen in diesem Seminar, auch für Laien nachvollziehbar, u.a. folgende
Themenkomplexe näher beleuchten:
■ Rolle und Aufgabe von Staaten und Finanzwirtschaft
■ Ist die Finanzkrise eine Schuldenkrise der Staaten?
■ Sollbruchstellen einer nur an einzelwirtschaftlichen Interessen
orientiertenGesellschaft
■ Sind „Märkte“ vor allem spekulationsgetrieben?
■ Welche Interessen haben Arbeitnehmer in diesem „Spiel“?
■ Alternative Lösungsansätze
Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen
Hinweis: Dieses Seminar ist das siebte Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und
veranstalten.
Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, §46 (7) BPersVG, SU
■ Seminartermin:
18.10. – 23.10.2015
46
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Undeloh
Nord 058/15
Fachbereiche und Gruppen
„Wir sind noch einmal davongekommen.“
Der Norden Deutschlands 1945
Tagung anläßlich der 70. Wiederkehr des Endes des 2. Weltkriegs
Das Zitat in der Überschrift gibt den Titel eines zeitgenössischen Dramas von Thornton
Wilder wieder. Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht (8. Mai 1945) war der
Sieg der Anti-Hitler-Koalition entschieden. Obwohl die hier konzipierte Tagung wie unsere früheren in der Reihe politischer und kulturgeschichtlicher Tagungen wiederum eine
kulturell-künstlerische Situation ins Zentrum rücken soll, wird doch auch die allgemeine
Situation im Norden Deutschlands in den Blick genommen werden müssen.
Nach dem Kriegsende fanden in Europa wichtige Grenzverschiebungen statt (u. a. für
Polen und Deutschland), zugleich die Besetzung des Reichsgebiets und Österreichs und
die Teilung dieser Länder in je vier Besatzungszonen. In Deutschland gab es außerdem
Veränderungen der früheren Bundesstaaten oder Länder: z. B. Auflösung des Landes
Preußen und die Bildung neuer Länder. Der Norden war teils in die britische Zone eingegliedert, teils amerikanisch (nur Bremen). Aus dem Bestand Preußens wurde SchleswigHolstein zu einer selbständigen Einheit; das Land Bremen wurde neu zusammengesetzt;
Niedersachsen ebenfalls. Selbständiges politisches Handeln war zunächst auf den
unteren Ebenen wieder möglich (in Kommune / Kreis / Land / allenfalls in der Zone).
Eine effektvolle ‚Entnazifizierung’ sollte verwirklicht werden, dazu die Demilitarisierung
und Dekartellisierung. Reorganisiert oder neu aufgebaut werden mußten Parteien,
nicht zuletzt auch die Gewerkschaften. Zu den gravierenden innenpolitischen Fragen
zählten: die Versorgung der aus den Konzentrationslagern und Haftanstalten befreiten
Opfer; der Remigrantinnen und Remigranten; der zahlreichen ‚Fremd’arbeiterinnen und
‚Fremd’arbeiter; der Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft; der nach Millionen zählenden Vertriebenen aus den östlichen Provinzen Deutschlands.
Themenbereich 10
Kulturhistorische Themen:
Allgemeiner Gesichtspunkt: Es könnte / sollte apart referiert werden, was in den Nordländern der britischen Besatzungszone geschah und was in Mecklenburg / Vorpommern.
■■ Kulturhistorische Themen mit stark mentalitätsgeschichtlichem Aspekt:
■■ „Kulturhunger“
■■ Lage remigrierender Künstler
■■ die Besonderheit der ‚Exilliteratur’
■■ Situation der während der NS-Zeit im Reich ausharrenden Künstler (‚innere
Emigration’)
■■ Situation von Gewerkschaftlern (u. a. aus dem Exil heimkehrende)
■■ Im engeren: die Künste (nach Sparten):
■■ Import der während der zwölf Jahre unbekannt gebliebenen ausländischen
Kunstwerke, u. a. von Künstlern der Siegermächte (u. a. Hemingway,
amerikanische Dramatiker, Sartre)
■■ Filmproduktion im Norden
■■ Hörspiel (NWDR)
■■ Musik (besonders auch die bisher verbotene; Jazz)
■■ bildende Künste
■■ Theater, Kleinkunstbühnen
■■ Literatur: „Stunde null“? ‚Trümmerliteratur’ (der wichtigste deutsche Dichter nach
dem Krieg war zuerst einmal der Hamburger Wolfgang Borchert).
■■ Seminartermin:
24.10.2015 10.00 – 20.00 Uhr
Lübeck Nord 057/15
Die Tagung findet im Gewerkschaftshaus Lübeck (Holstentorplatz) statt
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ver.di Nord
Fachbereiche und Gruppen
Vertrauensleuteseminar Agentur für Arbeit Kiel
■■ Seminartermin:
Februar
FB 4
Krummbek Nord 006/15
Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung
■■ Seminartermin:
02.02. – 06.02.2015
Undeloh Nord 005/15
Seminar für BildungsmitarbeiterInnen
Baustein Organisationswissen
Themenbereich 10
■■ Seminartermin:
20.02. – 22.02.2015
Undeloh Nord 009/15
Vertrauensleute, Betriebsgruppe der DAK-Gesundheit
■■ Seminartermin:
27.03. – 28.03.2015
FB 4
Undeloh Nord 020/15
Literatur-Tagung
■■ Seminartermin:
15.05. – 17.05.2015
Berlin Nord 025/15
„Wie wollen wir leben?“
Arbeitszeitpolitik der Gewerkschaften gestern und heute
■■ Seminartermin:
19.06. - 20.06.2015
Betriebsgruppenseminar Eins N.N. Nord 037/15
FB 4
Deutsche Rentenversicherung Bund
■■ Seminartermin:
22.06. - 26.06.2015
Vertrauensleute Eins
■■ Seminartermin:
10.10. – 11.10.2015
48
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Undeloh Nord 038/15
FB 4
Undeloh Nord 056/15
Fachbereiche und Gruppen
Seminar für BildungsmitarbeiterInnen
Baustein Gesellschaftspolitik
■■ Seminartermin:
28.10. – 30.10.2015
Undeloh Nord 060/15
Vertrauensleute SW Kiel AG
■■ Seminartermin:
30.10. – 31.10.2015
FB 2
Malente Nord 061/15
Vertrauensleuteseminar
Agentur für Arbeit Bad Oldesloe
■■ Seminartermin:
November
FB 4
Themenbereich 10
Undeloh Nord 063/15
Vertrauensleute DTTS, DT Technik, DTKS, TPG
■■ Seminartermin:
30.11. – 04.12.2015
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Brodten Nord 068/15
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ver.di Nord
Fachbereiche und Gruppen
Interkulturelle Veranstaltungen – Tagungen, Seminare und Kulturveranstaltungen in
Zusammenarbeit mit dem Haus der Kulturen Lübeck, ver.di Migrationsausschuss und
ver.di-Nord.
Anti-Rassismus-Training (A-R-T) und Kulturveranstaltung
Themenbereich 10
„Vielfalt als Chance – Diskriminierung blockiert“
Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus
Im A-R-T wird den einheimischen/weißen TeilnehmerInnen die Möglichkeit gegeben, die
Mechanismen des Rassismus zu entdecken und Wege zu einer Verringerung von Rassismus zu finden. Dabei ist das Aufdecken des möglichen Rassismus auf der persönlichen
und der strukturellen Ebene wichtig.
Gemeinsam werden erste Schritte und Möglichkeiten gesucht, um im Training mit
verschiedenen Medien wie Gespräch, Rollenspiel, Videos und anderem zu arbeiten.
Für die Persönlichkeitsentwicklung und die berufliche Arbeit ist es sinnvoll, sich auf die
Herausforderung von A-R-T einzulassen.
Das A-R-T hilft, die Eingebundenheit der eigenen Persönlichkeit in rassistische Denk- und
Gefühlsmuster zu erkennen und einen Bogen zu schlagen zu der rassistischen Prägung
in der Sozialisation. Das Training will die Selbsterkenntnis stärken, den Kontakt zum
eigenen Ich verstärken und stellt letztendlich die Frage: Wie kann ich wirkungsvoll etwas
gegen Rassismus unternehmen?
■■ Seminartermin:
19.03.2015 um 18.00 Uhr 50
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Lübeck Nord 019/15
Fachbereiche und Gruppen
60 Jahre Einwanderung aus Italien
Historische Entwicklung der Migration
Menschen mit Migrationshintergrund informieren sich gemeinsam mit ver.di – Kolleginnen und Kollegen über aktuelle gewerkschafts- und gesellschaftspolitische Fragestellungen.
Ablauf:
12.3.2015
■■ Entstehung der Industriegesellschaft am Ende des 19. und am Anfang des 20.
Jahrhunderts.
■■ Migration in historischen Epochen:
„Fremdarbeiter“, „Zwangsarbeiter“, „Gastarbeiter“, „Zuwanderer“
■■ Impulsreferate zu den Hintergründen der Migration
■■ Meine persönlichen Erfahrungen und mein Umgang mit dem Thema (Diskussion in
Kleingruppen und im Plenum)
Themenbereich 10
23.4.2015
■■ Die Bedeutung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes
■■ Antidiskriminierung und Antidiskriminierungsnetzwerke
■■ Referate von Ilhan Isözen und Michelle Akyurt
■■ Arbeit in Arbeitsgruppen: Anhand von Fallbeispielen wollen wir Ansätze für
Lösungsmöglichkeiten erarbeiten und anschließend im Plenum beraten.
21.5.2015
■■ Migration gleichberechtigte Teilhabe am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Leben in Deutschland.
■■ Interkulturelle Öffnung
■■ Anforderungen an ein Bildungssystem, das Chancengleichheit ermöglicht und
damit nicht die soziale Herkunft über Bildungsbeteiligung und Bildungserfolg
entscheidet.
■■ Deutschland ist/als eine multikulturelle Gesellschaft
Gewerkschaft und Menschenrechte: Bürgerrechte auch für Menschen mit
Migrationshintergrund durchsetzen. (Diskussion in AG´s anschl. im Plenum)
Ausblick: Wie soll es weiter gehen?
■■ Erarbeitung von möglichen Handlungsoptionen, Checklisten und Netzwerken
■■ Zusammenfassung der Ergebnisse
■■ Seminarende
■■ Seminartermine:
12.03.2015
23.04.2015
21.05.2015
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Lübeck Nord 016/15
Lübeck Nord 022/15
Lübeck Nord 027/15
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ver.di Nord
Fachbereiche und Gruppen
Teilhabe durch Weiterbildung – Bildung mit Engagement
Themenbereich 10
Tagung und Ausstellung
■■ Berufliche Qualifizierung für Menschen mit Einwanderungsgeschichte
■■ Probleme bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
■■ Zuwanderung und prekäre Beschäftigung
Weiterbildung verbessert die Chancen am Arbeitsmarkt. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, insbesondere, wenn sie Wissen und Erfahrungen aus ihren Herkunftsländern
mitgebracht haben, sind interessiert an Weiterbildung....
Hemmschwellen bauen sich am besten durch persönliche Begegnung ab. Deswegen
laden wir Sie ein, eine Bildungseinrichtung zu besuchen, Unterrichtsräume und Werkstätten zu besichtigen, Gespräche mit DozentInnen und TeilnehmerInnen der Kurse zu
führen.
Wir nehmen diese Aktionswoche zum Anlass, um Menschen mit Einwanderungsgeschichte in unserer Region auf das regionale Weiterbildungs- und Kooperationsnetzwerk
aufmerksam zu machen, um über Weiterbildungsangebote zu informieren und um mit
ihnen in den Dialog für ihre Belange rund um die Weiterbildung zu treten.
■■ Seminartermin:
28.05.2015 um 17.00 Uhr 52
Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen
Lübeck Nord 030/15
Fachbereiche und Gruppen
Alle anders – alle gleich
Symposium
Ausstellung und Podiumsdiskussion
Wahlrecht für Alle!
„PARTIZIPATION FÖRDERN – GEMEINSAM GESTALTEN“ lautet der Leitgedanke der
Interkulturellen Wochen Lübeck, an denen sich zahlreiche Organisationen beteiligen.
Uns verbindet das Bestreben, ein friedliches Zusammenleben und das Verständnis der
Kulturen untereinander in unserer Gesellschaft zu fördern.
Die Vielfalt der Kulturen erleben und ein Voneinander-Lernen ist Ziel der Interkulturellen
Wochen.
■■ Seminartermin:
17.09.2015 um 18.00 Uhr
Lübeck
Nord 052/1
Themenbereich 10
Gegen das Vergessen
Informations- und Diskussionsveranstaltung
Ausgrenzung und Diskriminierung in Europa
Die Veranstaltungsreihe „Zeit des Erinnerns“, die in Lübeck seit 1991 stattfindet,
beschäftigt sich mit der Geschichte von Völkermord und Verfolgung Andersdenkender
während der NS-Herrschaft, aber auch mit den Auswirkungen des Nationalsozialismus
bis in die heutige Zeit.
Die Pogrome markieren den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden und
anderer Minderheiten wie Sinti und Roma seit 1933 bis zur systematischen Verfolgung,
die knapp drei Jahre später in den Holocaust an den europäischen Juden im Machtbereich der Nationalsozialisten mündete.
Nie wieder: Deportation, Vertreibung, Vernichtung!
Filmvortrag, Workshops und Informationsgespräch
■■ Seminartermin:
19.11. 2015 um 18.00 Uhr
Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen
Lübeck Nord 065/15
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Forum Nord
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ver.di Forum Nord e.V.
ver.di-Forum Nord gGmbH
ver.di-Forum Nord gGmbH
Dänische Str. 3 – 9, 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 6608-128
Fax: 0431 / 6608-111
[email protected]
Steuernummer 1929476197
Alle Seminare des Bildungsprogramms und
zusätzliche aktuelle Angebote können Sie auch online buchen:
www.verdi-forum.de
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ver.di-Forum Nord gGmbH
Herzlich Willkommen bei der ver.di-Forum Nord gGmbH
Die ver.di-Forum Nord gGmbH ist eine unabhängige und gemeinnützige Bildungseinrichtung. Wir bieten im Auftrag des ver.di Landesbezirks Nord Seminare für die
betrieblichen Interessenvertretungen an.
Pro Jahr nehmen über 5.000 TeilnehmerInnen an über 400 durchgeführten Seminaren teil.
Wir bieten ein professionelles, bedarfsorientiertes und ständig aktualisiertes Themenangebot an.
Das Team der ver.di-Forum Nord gGmbH:
Seminarorganisation:
Geschäftsführung:
Thies Bielenberg
Tel.: 0431 / 66 08-128
[email protected]
Sylvia Füllemann
Tel.: 0431 / 66 08-170
[email protected]
Angebotserstellung/
Bildungsberatung:
Sabine Kaiser
Tel.: 0431 / 66 08-105
[email protected]
Kai Schumacher
Tel.: 0431 / 66 08-150
[email protected]
Margaretha Kaminska
Tel.: 0431 / 66 08-128
[email protected]
Grit van Treeck
Tel.: 0431 / 66 08-140
[email protected]
Buchhaltung:
Bettina Seemann
Tel.: 0431 / 66 08-171
[email protected]
Ariane Stechmann
Tel.: 0431 / 66 08-141
[email protected]
Evelyne Bruschwitz
Tel.: 0431 / 51 952-100
[email protected]
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Kalender 2014 siehe Innenseite Umschlag, Adressen der Tagungshäuser siehe Seite 64/65
ver.di-Forum Nord gGmbH
Inhouse-Schulungen
Wir organisieren maßgeschneiderte Seminare für Ihren aktuellen Schulungsbedarf,
individuell abgestimmt auf Ihre Wünsche, Bedürfnisse und innerbetrieblichen Fragestellungen. So können alle Mitglieder des Betriebsrates, Personalrates oder Mitarbeiter­
vertretungen zeitgleich teilnehmen und erreichen damit den gleichen Wissensstand.
Fachtagungen
Ergänzend zu unserem Angebot für maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen und offene
Seminare bieten wir Fachtagungen an. Aktuelle Themen werden von hochkarätigen
Referenten vorgestellt, neueste Entwicklungen beleuchtet und wichtige Sachverhalte
dargestellt. Die Möglichkeiten zur Diskussion, sowohl mit den Referenten als auch
betriebs- und branchenübergreifend mit allen Teilnehmenden, und die Vernetzung
untereinander machen unsere Fachtagungen so wichtig für die betrieblichen Interessenvertretungen. Gemeinsam die wachsenden Herausforderungen meistern und Strategien
entwickeln, sind weitere Ziele dieser Fachtagungen.
Bildungs- und Qualifizierungsberatung
Sie haben Fragen zur Freistellungsgrundlage für Seminare oder sind sich nicht sicher,
welche Seminare überhaupt und in welcher Reihenfolge für Ihr Gremium richtig sind?
Wir bieten eine kompetente und kostenlose Bildungs- und Qualifizierungsberatung bei
Ihnen vor Ort an.
Bei Interesse oder konkreten Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Sabine Kaiser
Tel.: 0431 / 66 08-105
[email protected]
Kai Schumacher
Tel.: 0431 / 66 08-150
[email protected]
Grit van Treeck
Tel.: 0431 / 66 08-140
[email protected]
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ver.di-Forum Nord gGmbH
Teilnahmebedingungen
(Stand: 7/2013)
Veranstalter: ver.di-Forum Nord gGmbH
1. Teilnahmeberechtigung
Die Seminare stehen grundsätzlich allen interessierten Personen, insbesonders den
gesetzlichen Interessenvertretungen, wie z.B. Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen
offen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist keine Teilnahmevoraussetzung.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme sowie für die Freistellung, Entgeltfortzahlung und
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist die Erforderlichkeit der Schulung (z.B.
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs. 6 BPersVG oder gemäß den entsprechenden
landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen oder gemäß den §§ 19, 30 MVG u. vgl.
Regelungen oder § 96 Abs. 4, 8 SGB IX) sowie der ordnungsgemäße Beschluss des
Betriebs- oder Personalrates oder der MAV. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden
Personen und die Termine rechtzeitig bekannt zu geben.
3. Seminargebühr
Die jeweilige Seminargebühr beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial sowie für Seminarleitung, Seminardurchführung und Seminarorganisation. Die Gebühr ist für alle
Teilnehmenden gleich, unabhängig davon, ob sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind
oder nicht. Die Seminargebühr stellen wir Ihrem Arbeitgeber gegen eine Abtretungserklärung, die Sie vor Ort von dem Referenten erhalten, in Rechnung. Wir berechnen keine
Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind unter Vorbehalt (Irrtum, Änderung).
4. Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für die Tagungspauschale mit Übernachtung und Vollpension bzw. die
Tagungspauschale ohne Übernachtung, Frühstück und Abendessen werden von dem
Tagungshaus direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Alle angegebenen Preise sind
unter Vorbehalt (Irrtum, Änderung). Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen den jeweiligen Teilnehmenden bzw. dem Arbeitgeber und dem Tagungshaus
zustande. Die vorbezeichneten Kosten sowie die Reisekosten sind beim Vorliegen der
oben genannten Teilnahmevoraussetzungen vom Arbeitgeber zu tragen.
60
ver.di-Forum Nord gGmbH
5. Schulungsvertrag
Der Schulungsvertrag wird zwischen der ver.di-Forum Nord gGmbH und der/ dem Teilnehmenden geschlossen. Für jede/n Teilnehmende/n ist eine eigene schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Schulungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung
durch die ver.di-Forum Nord gGmbH zustande.
6. Rücktritt
Ein eventueller Rücktritt durch die/den Teilnehmende/n vom Schulungsvertrag hat
schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt vom Schulungsvertrag bis zu 28 Kalendertage vor
Seminarbeginn werden seitens der ver.di-Forum Nord gGmbH keine Seminargebühren
berechnet.
Bei Stornierung vom 27. bis 14. Kalendertag vor Seminarbeginn berechnen wir eine
Gebühr in Höhe von 50 % des Seminarpreises. Bei kurzfristigerer Stornierung von weniger als 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen zum Seminar ist
die Seminargebühr zu 100 % zu zahlen. Die Berechnung etwaiger Kosten entfällt, wenn
ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
Darüber hinaus können Reservierungsausfallgebühren der Tagungshäuser entstehen, die
von den Tagungshäusern direkt in Rechnung gestellt werden (vgl. Ziff. 4).
7. Programmänderung
Aufgrund des langen Planungszeitraumes behalten wir uns Änderungen vor. Insbesondere behalten wir uns vor, ein Seminar aus wichtigem Grund, z.B. der Erkrankung
einer Referentin/ eines Referenten oder dem Nichterreichen der jeweiligen MindestTeilnehmerzahl, abzusagen. Evtl. Ersatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Etwaige Schadensersatzansprüche können maximal bis zur Höhe der Seminargebühr
geltend gemacht werden. Ferner behalten wir uns vor, geplante Referenten/-innen ggf.
kurzfristig auszutauschen. Ein besonderes Rücktrittsrecht der Teilnehmenden entsteht
hierdurch nicht.
Alle Seminare des Bildungsprogramms und zusätzliche
aktuelle Angebote können Sie auch online buchen:
www.verdi-forum.de
61
ver.di Nord
ver.di-Forum Nord gGmbH
„Dieses Seminar wird nicht genehmigt.“ –
Der Weg ins Seminar
(Beispielhaft für den Betriebsrat)
Beschluss des Betriebsrates
Für die Schulungsteilnahme ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats erforderlich
(Entsendungsbeschluss). Der Beschluss muss sich auf ein konkretes Seminar, einen
bestimmten Termin und den Schulungsteilnehmer beziehen und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Sitzung erfolgen.
Der Arbeitgeber gibt keine Genehmigung zur Schulungsteilnahme
Im Idealfall steht der Schulungsteilnahme nichts im Wege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
■■ Die Erforderlichkeit bzw. Geeignetheit der Veranstaltung i.S. des § 37 Abs. 6 bzw.
Abs. 7 BetrVG liegt vor.
■■ Es wurde ein wirksamer Entsendungsbeschluss über die Schulungsteilnahme
gefasst.
■■ Der Arbeitgeber wurde spätestens ca. zwei bis drei Wochen vor Schulungsbeginn
über die Schulungsteilnahme unterrichtet.
Die Schulungsteilnahme bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Betriebsratsmitglied für die Dauer des
Seminars von der Arbeit freigestellt.
Entscheidung über den Zeitpunkt der Veranstaltung
Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgen soll. Es muss allerdings auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen. Unter besonderen Umständen haben betriebliche Interessen Vorrang vor
einer Schulungsteilnahme.
Nicht jedes betriebliche Interesse steht einer Seminarteilnahme entgegen. Dazu müssen
besondere Umstände vorliegen. Diese sind z.B. gegeben, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied zum Zeitpunkt der Schulung im Betrieb unabkömmlich ist und ansonsten
der Betriebsablauf nicht sichergestellt wäre.
Einwände des Arbeitgebers
Erhebt der Arbeitgeber Einwände gegen eine Schulungsteilnahme, sind zur Klärung der
Streitfrage zwei Verfahrenswege vorgesehen:
Ist der Arbeitgeber der Auffassung, dass der Betriebsrat hinsichtlich der zeitlichen Lage
des Seminars die betrieblichen Notwendigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt hat,
muss er bei Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG die Einigungsstelle anrufen, um
diesen Punkt klären zu lassen.
Richten sich seine Einwände gegen die Erforderlichkeit bzw. Geeignetheit, so ist diese
Frage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu klären.
Häufig bleibt der Arbeitgeber allerdings untätig und lässt es bei der Mitteilung bewenden, dass er die Veranstaltung für nicht erforderlich oder geeignet bzw. die betrieblichen
Notwendigkeiten nicht für ausreichend berücksichtigt hält.
62
Schulungsteilnahme gegen den Willen des Arbeitgebers?
In einigen Fällen stellt sich die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme bzw. die Geeignetheit des Seminars so eindeutig dar, dass das Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnimmt, ohne vorab eine endgültige Klärung herbeizuführen. Macht der Arbeitgeber von
seinen Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch, kommen Betriebsrat und/ oder das betroffene
Betriebsratsmitglied nicht umhin, das Arbeitsgericht anzurufen. Der Arbeitgeber könnte
z.B. die Übernahme der Seminarkosten und die Entgeltfortzahlung verweigern oder
gegen das teilnehmende Betriebsratsmitglied eine Abmahnung aussprechen.
Spätestens in dieser Situation ist es sinnvoll, sachkundigen Rat über die Durchsetzungschancen einschließlich der gerichtlichen Erfolgsaussichten einzuholen. Führt die
Beratung zu dem Ergebnis, dass eine Seminarteilnahme riskiert werden kann, ist der
Ausgang des Konflikts offen: Das entsandte Betriebsratsmitglied nimmt wie geplant
an der Schulung teil. Eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Das Arbeitsgericht wird hinterher entscheiden müssen, ob der Arbeitgeber die
Schulungsteilnahme sanktionieren durfte.
Es ist empfehlenswert vorab eine innerbetriebliche Konfliktlösung zu suchen. Eine
Methode ist z.B., dass der Betriebsrat nochmals über die Schulungsteilnahme berät, sich
mit den Einwänden des Arbeitgebers auseinandersetzt, die Teilnahme erneut beschließt
und dies dem Arbeitgeber mitteilt.
Hierbei sollte der Betriebsrat außer der zeitlichen Lage, des Themas und der Mitteilung
der Seminarteilnehmer schriftlich begründen, warum die Schulungsteilnahme aus seiner
Sicht notwendig ist.
Betriebsräte haben nicht nur ein Recht auf Schulung, sondern auch die Pflicht dazu!
Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die BR-Mitglieder neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere Amtspflichten übernommen. Um
das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll ausführen zu können, sind spezielle
Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht notwendig. Jeder
Betriebsrat hat sich deshalb auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus
diesem Grund nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen
Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR
70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
63
ver.di Nord
Anschriften der Bildungsstätten u. Hotels
ver.di-Bildungszentrum Undeloh
Zur Dorfeiche 14
21274 Undeloh
Tel.: 04189 / 8080
www.verdi-undeloh.de
Hotel am Schloss Ahrensburg
Am alten Markt 17
22926 Ahrensburg
Tel.: 04102 / 8055
www.hotel-am-schloss.de
ver.di-Bildungszentrum Walsrode
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Tel.: 05161 / 9790
www.lust-auf-verdi-in-walsrode.de
Vitalia Seehotel
Am Kurpark 3
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 / 80 28
www.vitaliaseehotel.de
ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg
Koblanckstraße 10
14109 Berlin (Wannsee)
Tel.: 030 / 806713-0
www.bbz.verdi.de
Trend Hotel Banzkow
Plater Str. 1
19079 Banzkow
Tel.: 03861 / 5000
www.trendhotel.de
ARKONA Strandhotel Rügen
Strandpromenade 59
18609 Ostseebad Binz
Tel.: 038393 / 550
www.arkona-strandhotel.de
Seehotel Boltenhagen
Ostseeallee 1
23946 Boltenhagen
Tel.: 038825 / 500
www.seehotel-boltenhagen.de
Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf
Holzhude 2
21029 Hamburg
Tel.: 040 / 72 59 50
www.h-hotels.com
ARCOTEL Hotel Rubin
Steindamm 63
20099 Hamburg
Tel.: 040 / 241 929-0
www.arcotelhotels.com
64
Anschriften der Bildungsstätten u. Hotels
Steigenberger Conti Hansa
Schloßgarten 7
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 5115 0
www.steigenberger.com/kiel
penta hotel Rostock
Schwaansche Str. 6
18055 Rostock
Tel.: 0381 / 4970 0
www.pentahotels.com/de/rostock
Hotel Birke Kiel
Martenshofweg 8
24109 Kiel
Tel.: 0431 / 53310
www.hotel-birke.de
Hotel Waldschlösschen Schleswig
Kolonnenweg 152
24837 Schleswig
Tel.: 04621 / 3830
www.hotel-waldschloesschen.de
InterCityHotel Kiel
Kaistraße 54 – 56
24114 Kiel
Tel.: 0431 / 66430
www.intercityhotel.de
Radisson SAS Hotel
Grünhufer Bogen 18 - 20
18437 Stralsund
Telefon: 03831 / 3773-0
www.hotelinstralsund.de
Maritim Hotel Bellevue Kiel
Bismarckallee 2
24105 Kiel
Tel.: 0431 / 38940
www.maritim.de
arcona Hotel Baltic GmbH
Frankendamm 22
18439 Stralsund
Tel.: 03831 / 20 40
www.baltic.arcona.de
Holiday Inn Lübeck
Travemünder Allee 2
23568 Lübeck
Tel.: 0451 / 37060
www.scandichotels.com
Maritim Strandhotel Travemünde
Trelleborgallee
223570 Lübeck-Travemünde
Tel.: 04502 / 89-0
www.maritim.de
Treff Hotel Lübeck City Centre
Am Bahnhof 12 - 14
23558 Lübeck
Tel.: 0451 / 80 90 90
http://www.ramada.de/hotels/treff-hotelluebeck-city-centre
Hotel Bayside GmbH
Strandallee 130a
23683 Scharbeutz
Tel.: 04503 / 60 900
www.bayside-hotel.de
Seminaris Hotel Lüneburg
Soltauer Str. 3
21335 Lüneburg
Tel.: 04131 / 7130
ww.seminaris.de
Strandhotel Weißenhäuser Strand
Seestraße 1
23758 Weißenhäuser Strand
Tel.: 04361 / 550
www.weissenhaeusserstrand.de
InterCityHotel Rostock
Herweghstr. 51
18055 Rostock
Tel.: 0381 / 4950904
www.intercityhotel.com
65
Themenbereiche
1. Qualifizierung für Betriebsräte
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR I). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR II). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR III). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Betriebsverfassung: Betriebliche Veränderungsprozesse (BR IV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Fehler vermeiden in der Betriebsratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Gesamtbetriebsrat – Zuständigkeit, Aufgabenfelder und Handlungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . 75
Auffrischung und Vertiefung im Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . 76
2. Qualifizierung für Personalräte
Fachtagung Arbeitsrecht für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Bundespersonalvertretungsgesetz I: Einführung und Überblick (BPersVG I). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Bundespersonalvertretungsgesetz II: (BPersVG II). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Wahlvorstandsschulungen Mitbestimmungsgesetz SH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Mitbestimmungsgesetz S-H, Modulreihe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Mitbestimmungsgesetz S-H, Personalentwicklung anstoßen und begleiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Personalvertretungsgesetz M-V, Modulreihe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Fehler vermeiden in der Personalratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Die Zuständigkeiten von ÖPR / GPR / HPR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Themenbereich 0
3. Schwerbehindertenrecht
4. Fachtagung Schwerbehindertenvertretung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Die Pflichtquote allein reicht nicht! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar zu ausgewählten Schwerpunkten (SBV II). . . . . . . . . . . . . . 92
Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar zu ausgewählten Schwerpunkten (SBV III). . . . . . . . . . . . . 93
Schwerbehindertenrecht: Stufenvertretungen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
4. Handlungshilfen für erfolgreiche BR-, PR-Arbeit und MAV-Arbeit
Kompetenzentwicklung für Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und Freigestellte. . . . . . . . . . . 95
Krankheit im Arbeitsverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Protokollführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Der erfolgreiche Betriebsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Verhandlungsführung in der Betriebs-/ Personalratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Befristete Arbeitsverhältnisse, Fremdpersonaleinsatz, Geringfügig Beschäftigte, . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Betriebe ohne Tarifverträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Informationsarbeit in Betriebsrat und Personalrat – Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Datenschutz im PR-/ BR-Büro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
„Das steht doch in der Betriebsvereinbarung…“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Weiter arbeiten oder vorzeitig in Rente gehen? – Gibt es diese Wahlmöglichkeit überhaupt?. . . 106
Alternsgerechte Personalentwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Dienstvereinbarungen formulieren, verhandeln und abschließen für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . 108
Big brother is watching you. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Excel-Tabellenkalkulation in der täglichen Arbeit des BR/ PR oder MAV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Behinderung der Betriebsratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
66
Themenbereiche
5. Arbeitsrecht
5. Norddeutsche Arbeitsrechtstage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Fachtagung Arbeitsrecht im Krankenhaus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Arbeitsrecht I: Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Arbeitsrecht II: Aufbauseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Arbeitsrecht III: Aufbauseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Arbeitsrecht im Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
„Minderleister“ – Was bedeutet das überhaupt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Befristete Beschäftigung und Teilzeitarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
„Das ist zu teuer!“ Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte zum § 40 BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Eingliederungs­managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Rechtswirksames Formulieren in der betriebsrätlichen Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Verfahren vor dem Arbeitsgericht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Arbeitnehmerhaftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Arbeitsverträge auf dem Prüfstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Leiharbeit und Werkverträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Themenbereich 0
6. Tarifrecht
Eingruppierungsrecht gem. TV EntgO Bund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Eingruppierungsrecht nach TVöD (VKA). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Eingruppierungsrecht nach TV-L. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
TVÖD Einführung und Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
7. Arbeitszeit
Arbeitszeitkonten und Wertguthaben (Zeitwertkonten). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des Betriebsrates in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
„Ich muss heute länger machen ..“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Dienstplangestaltung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . 137
Dienstplangestaltung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Aufbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
„Kein Ende in Sicht“ Flexible Arbeitszeiten in der Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Die Rechtsprechung zu Arbeitszeitfragen und deren praktische Anwendung im Betrieb. . . . . . . . 141
8. Wirtschaftliche Angelegenheiten
Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
67
Themenbereiche
9. Kommunikation und Konflikte
Rhetorik Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Rhetorik Aufbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
Mobbing – Grundlagenseminar für die Interessenvertretung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Mobbing in der Praxis – Erleben und verstehen!. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
Mediation – Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
Mediation – Vertiefungsseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
10. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Themenbereich 0
10. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz ver.di Nord. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Modulreihe für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
„Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
„Wie? Sie schaffen ihre Arbeit nicht mehr?“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
Betriebliche Gesundheitsförderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Burnout-Prävention im Betrieb. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
Burnout-Prävention im Betrieb – Aufbauseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
Krankenrückkehrgespräche und BEM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
„Wenn Leistungsverdichtung krank macht…“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Die Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
Der erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Arbeitssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
11. Seminare für die ver.di-Fachbereiche
10. Konferenz für Betriebsräte, Personalräte und Tarifkommissionsmitglieder
der Fähr- und Ausflugsschifffahrt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
12. JAV – Seminare
AV I: Grundlagenschulung nach dem BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
JAV II: Grundlagenschulung nach dem BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
JAV III: Grundlagenschulung nach dem BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
AV I: Grundlagenschulung nach dem BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
AV II: Grundlagenschulung nach dem BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
JAV I: Grundlagenschulung nach dem BPersVG, MBG S-H und PersVG M-V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
68
ver.di-Forum Nord gGmbH
Themenbereiche
Organisatorisches, Teilnahmebedingungen, Profil ver.di-Forum Nord gGmbH . . . . . . 57
Übersicht der Seminare ver.di-Forum Nord gGmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Seminare für Betriebsräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Seminare für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Schwerbehindertenrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Handlungshilfen für erfolgreiche BR-, PR- und MAV-Arbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Tarifrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Kommunikation und Konflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Seminare für die ver.di-Fachbereiche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
JAV-Seminare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
Themenbereich 0
Themenbereich 1
Themenbereich 2
Themenbereich 3
Themenbereich 4
Themenbereich 5
Themenbereich 6
Themenbereich 7
Themenbereich 8
Themenbereich 9
Themenbereich 10
Themenbereich 11
Themenbereich 12
Freistellungen und Musterschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Regularien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
Gesamtübersicht der Seminare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Anmeldeformulare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
E-Mail-Verteiler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
69
Forum Nord
Qualifizierung für Betriebsräte
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR I)
„Aller Anfang ist – gar nicht so schwer!“
Die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es bildet die Basis für die vielen Aufgaben und Möglichkeiten von
Betriebsräten. Diese müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten,
bestehende Probleme zu lösen und Arbeitsbedingungen mitzugestalten.
■■ Die Entwicklung der Betriebsverfassung
■■ Selbstverständnis als Betriebsrat
■■ Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
■■ Aufgaben des Betriebsrates
■■ Umgang mit Gesetzen und Kommentaren für die Betriebsratstätigkeit
■■ Beschlussfassung des Betriebsrates
■■ Informationsbeschaffung und Informationspolitik
■■ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten neben einem ausführlichen Seminarskript je ein
aktuelles Exemplar des Basiskommentars BetrVG und die dtv-Arbeitsgesetze.
Themenbereich 1
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
19.01. – 23.01. Walsrode*
512,50 € /- €100/15
26.01. – 30.01. Stralsund
629,00 € /225,00 €119/15
23.02. – 27.02. Undeloh*
465,69 € /- €139/15
16.03. – 20.03. Schleswig
641,50 € /298,00 €152/15
23.03. – 27.03. Rostock
675,00 € /235,00 €156/15
20.04. – 24.04. Travemünde
702,50 € / 298,50€170/15
18.05. – 22.05. Boltenhagen
799,00 € / 247,00 €198/15
01.06. – 05.06. Hamburg
778,50 € / 282,50 €206/15
22.06. – 26.06. Undeloh*
465,69 € /- €227/15
13.07. – 17.07. Travemünde
742,50 € / 298,50 €245/15
24.08. – 28.08. Stralsund
629,00 € /225,00 €261/15
21.09. – 25.09. Schleswig
641,50 € / 298,00 €284/15
05.10. – 09.10. Weissenhäuser Strand 557,50 € /264,50 €297/15
23.11. – 27.11. Kiel
795,00 € /295,00 €341/15
14.12. – 18.12. Lübeck
691,00 € /257,00 €353/15
11.01. – 15.01.16 Undeloh*
keine Angaben
101/16
*Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
70
Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen
Qualifizierung für Betriebsräte
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR II)
„Mensch geht vor!“
Dieses Seminar (BR II) beschäftigt sich mit den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Mitbestimmung und Mitwirkung in personellen Angelegenheiten, also in
erster Linie mit den §§ 92 – 105 BetrVG. Entsprechende Themenkomplexe (Einstellung,
Versetzung, Eingruppierung und Kündigung) werden vor dem Hintergrund der Beteiligungsmöglichkeit des Betriebsrates behandelt. Um einen möglichen Schaden von
Beschäftigten des Betriebes abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit diesen
grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
■■ Personalplanung und Ausschreibungen von Arbeitsplätzen
■■ Fragen der Berufsbildung
■■ Einstellung und Eingruppierung
■■ Versetzung und Abmahnung
■■ Kündigung
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die bereits das Einführungsseminar „Betriebsverfassung: Einführung und Überblick“ besucht haben.
Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten neben einem ausführlichen Seminarskript je
ein Exemplar: „Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen“ und „Rechte des
Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen“. Bitte die Literatur des BR I-Seminars
mitbringen.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
12.01. – 16.01. Undeloh
465,69 € /- €116/15
26.01. – 30.01. Kiel
761,50 € /281,50 €120/15
09.02. – 13.02. Weissenhäuser Strand 557,50 € /264,50 €101/15
16.02. – 20.02. Lübeck
674,00 € / 250,00 €131/15
16.02. – 20.02. Schleswig
641,50 € /298,00 €132/15
09.03. – 13.03. Stralsund
629,00 € /225,00 €147/15
23.03. – 27.03. Undeloh*
465,69 € /- €157/15
20.04. – 24.04. Lübeck
674,00 € / 250,00 €171/15
04.05. – 08.05. Schleswig 641,50 € /298,00 €187/15
18.05. – 22.05. Rostock
675,00 € /235,00 €199/15
29.06. – 03.07. Travemünde
742,50 € / 298,50 €
225/15
06.07. – 10.07. Walsrode*
512,50 € /- €237/15
20.07. – 24.07. Undeloh*
465,69 € /- €256/15
31.08. – 04.09. Stralsund
629,00 € /225,00 €264/15
28.09. – 02.10. Binz
768,00 € / 356,00 €292/15
12.10. – 16.10. Lübeck
674,00 € / 250,00 €
308/15
02.11. – 06.11. Undeloh*
465,69 € /- €325/15
30.11. – 04.12. Hamburg
778,50 € / 282,50 €
346/15
07.12. – 11.12. Rostock
675,00 € /235,00 €354/15
18.01. – 22.01.16 Undeloh
keine Angaben
102/16
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Themenbereich 1
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen
71
Forum Nord
Qualifizierung für Betriebsräte
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR III)
„Agieren statt reagieren!“
Kein anderer Bereich der Betriebsverfassung bietet dem Betriebsrat so umfangreiche
Möglichkeiten, seine Beteiligungsrechte wahrzunehmen, wie die Mitbestimmung in
sozialen Angelegenheiten. Der Betriebsrat kann in wichtigen betrieblichen Fragen (z.B.
Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung, technische Einrichtungen) initiativ werden und
Betriebsvereinbarungen erzwingen. In diesem Seminar (BR III) werden die einzelnen
Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung im Betrieb behandelt.
■■ Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
■■ Grenzen der Mitbestimmung
■■ Initiativrecht des Betriebsrates
■■ Zusammenarbeit mit der Belegschaft
■■ Abschluss von Betriebsvereinbarungen
■■ Einigungsstelle
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die bereits das Einführungsseminar „Betriebsverfassung: Einführung und Überblick“ besucht haben.
Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten neben einem ausführlichen Seminarskript je
ein Exemplar: „§ 87 BetrVG – Rechtsgrundsätze und Mitbestimmungspraxis“,
Wolfgang Schneider. Bitte die Literatur der BR I- und BR II-Seminare mitbringen.
Themenbereich 1
■■ Termin
Ort
26.01. – 30.01. Travemünde
16.02. – 20.02. Kiel
02.03. – 06.03. Undeloh*
30.03. – 03.04. Binz
13.04. – 17.04. Boltenhagen
18.05. – 22.05. Undeloh*
22.06. – 26.06. Weissenhäuser Strand
06.07. – 10.07. Schwerin
20.07. – 24.07. Schleswig
07.09. – 11.09. Binz
12.10. – 16.10. Weissenhäuser Strand
23.11. – 27.11. Travemünde
14.12. – 18.12. Rostock
25.01. – 29.01.16 Hamburg
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
702,50 € / 298,50 €121/15
761,50 € / 281,50 €133/15
465,69 € / - €102/15
672,00 € / 356,00 €164/15
723,00 € / 247,00 €172/15
465,69 € / - €200/15
557,50 € / 264,50 €226/15
619,64 € / 237,00 €238/15
641,50 € / 298,00 €275/15
768,00 € / 356,00 €270/15
557,50 € / 264,50 €309/15
702,50 € / 298,50 €342/15
675,00 € / 235,00 €359/15
778,50 € / 282,50 €103/16
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
72
Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen
Qualifizierung für Betriebsräte
Betriebsverfassung: Betriebliche Veränderungsprozesse
(BR IV) „Beständig ist allein der Wandel“
Es gibt heutzutage kaum einen Betrieb, in dem nicht umorganisiert wird. Auslagerungen, Teilschließungen oder Betriebsschließungen häufen sich und gefährden tausende
von Arbeitsplätzen. Im betrieblichen Alltag wirken sich größere und kleinere Veränderungen auf Arbeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten aus. In diesem Seminar geht es um Einflussmöglichkeiten und Grenzen
des Betriebsrates bei solchen Veränderungsprozessen. An konkreten Fallbeispielen werden betriebliche Veränderungen bearbeitet. Rechtliche Bestimmungen sind uns dabei
genauso wichtig wie die „richtige“ Strategie.
■■ Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
■■ Betriebsübergang nach § 613a BGB und Umwandlungsgesetz
■■ Betriebsänderung nach § 111 ff. BetrVG
■■ Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsübergang,
Interessensausgleich und Sozialplan
■■ Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
■■ Die wirtschaftliche Mitbestimmung nach dem BetrVG im Überblick
■■ Betriebliche Bildungsmaßnahmen nach §§ 96-98 BetrVG
■■ Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die bereits die drei Grundlagenseminare für
Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten neben einem ausführlichen Seminarskript je
ein Exemplar: „Sozialplan und Interessensausgleich“, Ingo Hamm/ Dr. Rudi Rupp und
eine Entscheidungshilfe bei Personalabbau und Umstrukturierungen. Bitte die Literatur
der BR I – BR III Seminare mitbringen.
Themenbereich 1
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.02. – 20.02. Schleswig
641,50 € /298,00 €134/15
23.03. – 27.03. Walsrode*
512,50 € /- €158/15
20.04. – 24.04. Rostock
675,00 € /235,00 €173/15
08.06. – 12.06. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €214/15
21.09. – 25.09. Undeloh*
465,69 € /- €285/15
23.11. – 27.11. Travemünde
702,50 € / 298,00 €
343/15
25.01. – 29.01.16 Walsrode*
512,50 € /- €104/16
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
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73
Forum Nord
Qualifizierung für Betriebsräte
Fehler vermeiden in der Betriebsratsarbeit –
Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet
Erfahrungsgemäß sind einzelne Bereiche der Betriebsratsarbeit besonders anfällig für
Fehler und Missverständnisse. Sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Betriebsräte
ist es wichtig, die Fehlerquellen zu erkennen und bei der Betriebsratstätigkeit auf die
Vermeidung von Fehlern und Ungenauigkeiten zu achten. Daneben wird im Seminar
auch darauf eingegangen, welche Auswirkungen Fehler in der arbeitsgerichtlichen Praxis
haben können.
Das Seminar soll anhand von praktischen Übungen die wichtigsten Themen behandeln:
■■ Betriebsratsbeschlüsse
■■ Vorbereitung der Betriebsratssitzung
■■ Ladung von Ersatzmitgliedern
■■ Sitzungsprotokoll
■■ Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse oder an den GBR
■■ Formulierung von Widersprüchen gem. § 102 BetrVG
■■ Formulierung von Zustimmungsverweigerungen gem. § 99 BetrVG
■■ Anmeldung von Betriebsratsschulungen
■■ Verfassen von Betriebsvereinbarungen
■■ Stil von schriftlichen Erklärungen/ Konfliktvermeidung
Themenbereich 1
74
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
23.03. – 25.03. Rostock
367,00 € /147,00 €159/15
14.09. – 16.09. Neumünster
396,00 € / 163,00 €277/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen
Qualifizierung für Betriebsräte
Gesamtbetriebsrat – Zuständigkeit, Aufgabenfelder und
Handlungsmöglichkeiten
Immer mehr richtungsweisende Entscheidungen werden auf höchster Unternehmens­
ebene getroffen und damit wachsen die Aufgaben des Gesamtbetriebsrates. Der GBR
ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen
oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb
ihrer Betriebe geregelt werden können.
Oft ist die Grenze der Zuständigkeit nicht einfach zu bestimmen, insbesondere wenn
nur Zweckmäßigkeitsgründe für eine einheitliche Regelung im Unternehmen sprechen.
Die Unterscheidung der gesetzlichen Zuständigkeit und die Möglichkeit der Beauftragung des GBR durch den BR werden in diesem Seminar herausgearbeitet.
■■ Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrates
■■ Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrates
■■ Sitzungen des Gesamtbetriebsrates
■■ Kosten und Sachaufwand
■■ Betriebsräteversammlung
■■ Zuständigkeit des GBR (Verhandlungs- / Abschlussmandat)
■■ GBR – Betriebsvereinbarungen und Öffnungsklauseln
■■ Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
18.05. – 20.05. Hamburg
420,50 € / 172,50 €201/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschale enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
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Themenbereich 1
75
Forum Nord
Qualifizierung für Betriebsräte
Auffrischung und Vertiefung im Betriebsverfassungs- und
Individualarbeitsrecht
Themenbereich 1
Nach ein paar Jahren als Betriebsrat wurden in der Alltagsarbeit viele Praxiserfahrungen
gesammelt. Das in den Grundlagenschulungen für Betriebsräte erworbene Wissen hat
dabei allerdings etwas Staub angesetzt. In diesem Seminar wird das Grundlagenwissen
wieder aufpoliert. Außerdem werden die Kenntnisse auf Grundlage der Gesetzgebung
und Rechtsprechung der letzten Jahre auf den neuesten Stand gebracht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben eine Chance, die sie zu Beginn Ihrer Amtszeit noch
nicht hatten: Sie bringen Ihre Erfahrung und das aktuelle Fachwissen zusammen. Damit
sind sie für die Arbeit noch besser gerüstet!
■■ Zu Beginn ein kurzer Überblick
–– Die wichtigsten Aufgaben u. Beteiligungsrechte
–– Die entscheidenden Begriffe im BetrVG
–– Rechtsquellen und rechtliche Grundbegriffe
■■ Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
–– § 87 BetrVG – Das Herzstück der Mitbestimmung
–– Betriebsvereinbarung
–– Durchsetzen von Beteiligungsrechten; Einigungsstellenverfahren
■■ Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
–– Gestaltung der Rahmenbedingungen
–– Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
–– Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
–– Betriebliches Eingliederungsmanagement
■■ Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag
■■ Was kann der BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten für die Kollegen leisten?
–– Stichwort: Betriebsänderung
–– Stichwort: Interessenausgleich
–– Stichwort: Sozialplan
■■ Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
–– Hinweis auf wichtige Entscheidungen und deren Bedeutung für die Praxis
■■ Zum Abschluss die Frageecke
–– Wie war das noch mal mit...
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.06. – 18.06. Schleswig
354,50 € /184,00 €224/15
Referent: Dr. Ulrich Jancke; Direktor Arbeitsgericht Flensburg
28.09. – 30.09. Lübeck
314,80 € / 142,20 €291/15
Referent: Wolfram Dudda; Rechtsanwalt
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
76
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Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminar mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Fachtagung Arbeitsrecht für Personalräte
Wir haben diese Fachtagung für Personalvertretungen und für Vertrauenspersonen
schwerbehinderter Menschen konzipiert, um personalvertretungsrechtlich innovativ zu
informieren und mit den Referentinnen und Referenten zu diskutieren.
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Konflikte im Gremium, Auseinandersetzungen mit
der Dienststelle, Entscheidungen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte – die Arbeit der
Personalräte wird immer komplexer und zeitaufwendiger.
Unsere Experten referieren zu diesen Themen, zeigen auf wie der Stand der Rechtsprechung ist und wie Personalräte ihre Arbeit erfolgreich gestalten können.
Wir freuen uns, hierzu kompetente Referentinnen und Referenten gewonnen zu haben,
mit denen die Themen nach den Vorträgen noch diskutiert werden können. Außerdem
wird hinreichend Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking bestehen.
Sämtliche Themen vermitteln für die Arbeit der Personalvertretungen erforderliche
Kenntnisse.
Geplante Schwerpunktthemen:
■■ Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte
Dr. Ernst Fischermeier
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht 6. Senat
■■ Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
Olgierd Adolph
Präsident Verwaltungsgericht Ansbach
■■ Tarifeinheit versus Streikrecht
Ein Vortrag zur Dialektik von Recht, Politik und Gewerkschaftspraxis
Dr. Rolf Geffken
Anwalt für Arbeitsrecht, Hamburg
■■ „Das Gesundheitsmanagement in der Dienststelle
Olaf Schwede, DGB Bezirk Nord
Grundsatzfragen Öffentlicher Sektor
■■ Konflikte innerhalb des Personalrats und mit der Dienststellenleitung
Wolfram Brehmer
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler Stiftung
Themenbereich 2
Aufgrund der langen Vorbereitungszeit behalten wir uns Änderungen bei den Themen
und ReferentInnen ausdrücklich vor. Das endgültige Tagungsprogramm wird rechtzeitig
vorab veröffentlicht.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
29.09. – 30.09. Lübeck
206,00 € / 100,00 €163/15
Seminargebühr: 275,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V
und den vgl. Regelungen der anderen Personalvertretungsgesetze
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77
Forum Nord
Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Bundespersonalvertretungsgesetz I: Einführung und Überblick
„Einstieg leicht gemacht“ (BPersVG I)
Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der
Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten, muss sich der
Personalrat über seine Ziele im Klaren sein, seine Möglichkeiten kennen und nutzen.
Dieses Seminar vermittelt in Verbindung mit dem Seminar „Bundespersonalvertretungsgesetz II“ die erforderlichen Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, welche
die Mitglieder des Personalrates als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen.
■■ Rolle und Selbstverständnis des Personalrates
■■ Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
■■ Die Aufgaben des Personalrates
■■ Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
■■ Die Personalversammlung
■■ Informationsbeschaffung und Informationspolitik
■■ Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Personalrates
Themenbereich 2
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.03. – 20.03. Undeloh*
465,69 € /- €153/15
04.05. – 08.05. Husum
708,00 € /272,00 €188/15
13.07. – 17.07. Greifswald
591,00 € / 207,00 €265/15
07.09. – 11.09 Banzkow
359,50 € / 131,50 €363/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 510,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG
Für Personalräte der Bundeswehr erstellen wir auf Anfrage gerne eigene Ausschreibungen.
78
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Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Bundespersonalvertretungsgesetz II:
Geschäftsführung des Personalrates (BPersVG II)
„Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen“
Aufbauend auf das Seminar „Bundespersonalvertretungsgesetz I: Einführung und
Überblick – Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar weitere erforderliche
Kenntnisse vermittelt, welche die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen
der Beschäftigten auch in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten
zu können.
■■ Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
■■ Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
■■ Ausgewählte Aspekte der Mitbestimmung
■■ Geschäftsführung des Personalrates
■■ Stufenvertretung
■■ Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
■■ Das Recht der Dienstvereinbarungen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
20.04. – 24.04. Walsrode*
512,50 € /- €174/15
31.08. – 04.09. Bad Segeberg
558,00 € / 166,00 €364/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 510,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG
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Themenbereich 2
79
Forum Nord
Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminare mit dem ver.di Landesbezirk Nord
Wahlvorstandsschulungen Mitbestimmungsgesetz SchleswigHolstein mit begleitender Telefon-Hotline
Themenbereich 2
Vom 01. März bis zum 31. Mai 2015 finden die Wahlen zum Mitbestimmungsgesetz
Schleswig-Holstein statt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der
Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem eintägigen Seminar können
sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten, um die Wahl rechtskräftig
durchzuführen.
■■ Aufgaben Wahlvorstand, Wählerverzeichnis und Wahlausschreibung, Terminplan
■■ Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der
Sitze auf die Gruppen und nach Geschlecht
■■ Wahlvorschläge (Inhalt, sonstige Erfordernisse und Bekanntgabe) und
Einreichungsfrist, Losentscheid und Fristen
■■ Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel und Wahlhandlung
■■ Schriftliche Stimmabgabe
■■ Feststellung des Wahlergebnisses
■■ Wahlniederschrift
■■ Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber, Bekanntmachung
des Wahlergebnisses
■■ Besondere Vorschriften (Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge
(Verhältniswahl), Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages
(Mehrheitswahl) etc.)
Die Teilnehmenden erhalten je eine CD mit den Schulungsinhalten, Rechtshintergründen
und den Vordrucken zur Wahl.
Alle Teilnehmenden unserer Wahlvorstandsschulungen erhalten den Zugang zu einer
kostenfreien Telefon-Hotline, die von unseren Referentinnen und Referenten betreut
wird. Die Hotline ist vom 05.01. – 29.05.2015 freigeschaltet.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.12.2014Kiel
- € / 65,00 €315/14
10.12.2014Schleswig
- € / 60,00 €328/14
15.12.2014Lübeck
- € / 48,00 €1253/14
08.01.
Neumünster - € / 61,00 €103/15
13.01.
Lübeck - € / 59,00 €115/15
19.01.Schleswig
- € / 70,00 €117/15
22.01.Kiel
- € / 65,00 €118/15
26.01.Lübeck
- € / 59,00 €122/15
03.02.Neumünster
- € / 55,50 €127/15
09.02.Uetersen
- € / 55,00 €362/15
18.02.Lübeck
- € / 59,00 €366/15
23.02.Kiel
- € / 65,00 €367/15
Seminargebühr: 189,00 € zzgl. der o.g. Kosten für die Tagungspauschale (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 17 MBG S-H
80
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Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminare mit dem ver.di Landesbezirk Nord
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Modulreihe
Modul I – Grundlagenseminar
Das MBG S-H ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte.
Um die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, muss sich der Personalrat über seine Ziele im Klaren sein und seine Möglichkeiten kennen und nutzen.
In unseren Grundlagenseminaren, die wir in drei Modulen konzipiert haben, werden
den Personalräten die wichtigsten Grundlagen vermittelt.
Im ersten Grundlagenseminar bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben
und Pflichten des Gesetzes. Ziel ist, dass der Personalrat eine erste Handlungsfähigkeit
erhält und im Sinne des Gesetzes die Interessen der Beschäftigten wahrnehmen kann.
Grundlagen für die erfolgreiche Personalratsarbeit
■■ Rolle und Selbstverständnis des Personalrates, Ehrenamt
■■ Rechte und Pflichten des Personalrates
■■ Schweigepflicht
■■ Aufgaben des Personalrates
■■ Geschäftsführung des Personalrates
■■ Vorstand des Personalrates
■■ Die Personalratssitzung
■■ Rechtsstellung des Personalrates
■■ Umfang der Mitbestimmung
■■ Das Mitbestimmungsverfahren
■■ Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle
■■ Zuständigkeit ÖPR/ GPR/ HPR
Themenbereich 2
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
20.04. – 22.04. Undeloh*
251,59 € /- €175/15
01.06. – 03.06. Bad Segeberg
300,00 € / 104,00 €207/15
29.06. – 01.07. Weissenhäuser Strand 309,00 € / 164,00 €231/15
13.07. – 15.07. Schleswig
354,50 € /184,00 €246/15
02.09. – 04.09. Undeloh*
251,59 € /- €267/15
05.10. – 07.10. Weissenhäuser Strand 309,00 € / 164,00 €298/15
30.11. – 02.12. Kiel
416,50 € / 176,50 €347/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 1 MBG S-H
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81
Forum Nord
Qualifizierung für Personalräte
Modul II – Grundlagenseminar
Im zweiten Modul werden die vorhandenen Kenntnisse vertieft und darauf aufbauend
die Mitbestimmungsrechte des Personalrates aus dem MBG S-H und die sich daraus
ergebenden Handlungsfelder des Personalrates erarbeitet.
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Personalrates
■■ Informationsbeschaffung, Informationsrechte und -pflichten des PR
■■ Umfang der Mitbestimmung, Allzuständigkeit
■■ Das Mitbestimmungsverfahren
■■ Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und
Auszubildendenvertretung
■■ Die Einigungsstelle
■■ Gerichtliche Entscheidungen
■■ Initiativrechte des Personalrates
■■ Dienstvereinbarungen
■■ Durchsetzung von Beschlüssen
Zielgruppe: Personalratsmitglieder, die bereits das Grundlagenseminar Modul I zum
MBG S-H besucht haben. Bitte die Unterlagen aus dem MBG I-Seminar mitbringen.
Themenbereich 2
82
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
15.06. – 17.06. Undeloh*
251,59 € /- €221/15
13.07. – 15.07. Bad Segeberg
300,00 € / 104,00 €247/15
24.08. – 26.08. Walsrode*
266,50 € / - €262/15
12.10. – 14.10. Kiel
446,50 € /176,50 €310/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 1 MBG S-H
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Qualifizierung für Personalräte
Modul III – Grundlagenseminar
Im dritten Modul sind als Schwerpunktthemen der betriebliche Arbeitsschutz und die
Öffentlichkeitsarbeit des Personalrates gewählt worden, um damit das Spektrum der
PR-Aufgaben zu komplettieren. Außerdem wollen wir für die konkreten Fragestellungen
der Teilnehmenden gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten.
Strategisches Handeln des Personalrates
■■ Überblick über die wichtigsten Arbeitsgesetze und Tarifverträge sowie die
Verknüpfung mit dem MBG S-H
■■ Allzuständigkeit des Personalrates
■■ Mitgestaltung bei Organisations- und Personalentwicklung
■■ Arbeitsschutz und Unfallverhütung: Gestaltung und Umsetzung
■■ Öffentlichkeitsarbeit des Personalrates
■■ Die Personalversammlung
■■ Erarbeitung von Lösungsstrategien für komplexe Sachverhalte
Zielgruppe: Personalratsmitglieder, die bereits das Grundlagenseminar (Modul I) und
Aufbauseminar (Modul II) zum MBG S-H besucht haben. Bitte die Unterlagen aus den
MBG I- und MBG II-Seminaren mitbringen.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
19.01. – 21.01. Undeloh*
251,59 € /- €104/15
14.09. – 16.09. Travemünde
384,50 € / 199,50 €278/15
07.12. – 09.12. Kiel
416,50 € / 176,50 €355/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: je Modul 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs.
anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen
enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 1 MBG S-H
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Themenbereich 2
83
Forum Nord
Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminar mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Personalentwicklung anstoßen und begleiten
Themenbereich 2
Demographischer Wandel, Fachkräftemangel, Gesundheitsförderung, Motivation der
Beschäftigten. Dies sind nur einige Schlagworte, die in allen öffentlichen Verwaltungen
diskutiert werden. Personalräte können zum Thema Personalentwicklung wichtige
Impulse geben und einen langfristigen Prozess in Gang bringen, um Lösungen anzustreben, die den Beschäftigten Perspektiven bieten und die Attraktivität des öffentlichen
Dienstes steigern können.
Bei der Vielzahl der komplexen Themen ist es schwierig, einen konkreten Handlungsansatz zu finden. In diesem Seminar stellen wir uns den Fragen und erarbeiten
Lösungsansätze dazu:
■■ Was ist Personalentwicklung?
■■ Welche Möglichkeiten bieten der TVöD/ TV-L und andere gesetzliche Regelungen?
■■ Führung auf Zeit/ Probe
■■ Qualifizierung
■■ Arbeitszeitgestaltung/ Langzeitkonten
■■ Arbeitsschutz und BEM als Grundlage für betriebliche Gesundheitsförderung
■■ Welche Mitbestimmungs-/ Informationsrechte haben Personalräte bei Themen der
Personalentwicklung?
■■ Welche Handlungsmöglichkeiten bietet das MBG Schleswig-Holstein?
■■ Initiativrecht und Dienstvereinbarungen als Motor und Steuerung der Prozesse
■■ Öffentlichkeitsarbeit des Personalrates, um Beschäftigte, Führungskräfte und Politik
zielgruppenspezifisch anzusprechen
■■ Vernetzung von Personalräten
Zielgruppe: Personalratsmitglieder, die bereits das Grundlagenseminar (Modul I) und
die Aufbauseminare (Modul II und Modul III) zum MBG S-H besucht haben. Bitte die
Unterlagen aus den MBG I-, MBG II- und MBG III-Seminaren mitbringen.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.11. – 18.11. Weissenhäuser Strand 309,00 € / 164,00 €337/15
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. der Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten
für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 1 MBG S-H
Referentin: Sabine Müller, Fachreferentin MBG
84
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Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Modulreihe
Modul I – Grundlagenseminar
„Grundlagen für die erfolgreiche Personalratsarbeit“
Im ersten Grundlagenseminar bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Gesetzes und über die Aufgaben, denen sich ein Personalrat stellen muss, so
dass die Mitglieder eine erste Handlungsfähigkeit erhalten.
■■ Rolle und Selbstverständnis des Personalrates
■■ Rechte und Pflichten des Personalrates
■■ Aufgaben des Personalrates
■■ Geschäftsführung des Personalrates
■■ Vorstand des Personalrates
■■ Die Personalratssitzung
■■ Freistellungen des Personalrates
■■ Mitbestimmung und Mitwirkung
■■ Die Personalversammlung
■■ Schweigepflicht
■■ Initiativanträge
■■ Die Dienstvereinbarung
■■ ÖPR/ GPR/ HPR
■■ Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle
■■ Zusammenarbeit mit JAV und SBV
Themenbereich 2
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
07.01. – 09.01. Rostock
283,00 € /111,00 €105/15
23.03. – 25.03. Greifswald
321,00 € / 129,00 €160/15
06.07. – 08.07. Banzkow
197,00 € / 83,00 €239/15
07.09. – 09.09. Rostock
283,00 € /111,00 €271/15
09.11. – 11.11. Stralsund
313,00 € / 141,00 €333/15
18.01. – 20.01.16 Rostock
283,00 € /111,00 €100/16
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 39 Abs. 1 PersVG M-V
aktuelle Angebote können Sie auch online buchen:
www.verdi-forum.de
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85
Forum Nord
Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Modul II – Grundlagenseminar
„Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Personalrates“
Schwerpunkte des zweiten Moduls sind die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
des Personalrates aus dem Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
und die sich daraus ergebenen Handlungsfelder des Personalrates. Anhand von praxisnahen Beispielen werden die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte erarbeitet und
konkrete Handlungsansätze entwickelt.
■■ Informationsbeschaffung, Informationsrechte und Informationspflichten des
Personalrates
■■ Die Beteiligungsrechte des Personalrates
■■ § 68 PersVG M-V Beteiligung in Personalangelegenheiten
■■ § 69 PersVG M-V Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
■■ § 70 PersVG M-V Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
■■ § 67 PersVG M-V Durchführung von Entscheidungen
■■ Das Einigungsstellenverfahren
■■ Das Verwaltungsgerichtsverfahren
Themenbereich 2
86
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.02. – 18.02. Greifswald
321,00 € / 129,00 €135/15
18.05. – 20.05. Banzkow
197,00 € / 83,00 €202/15
28.09. – 30.09. Rostock
283,00 € / 111,00 €286/15
14.12. – 16.12. Schwerin
321,46 € / 148,00 €360/15
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 39 Abs. 1 PersVG M-V
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Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminar mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Modul II – Grundlagenseminar
„Veränderungsprozesse erkennen und begleiten“
Im dritten Modul werden unter anderem das Initiativrecht des Personalrates und der
Abschluss von Dienstvereinbarungen ausführlich behandelt. Ein weiterer Bestandteil
des Seminars ist das Erkennen und Begleiten von Veränderungsprozessen in den
Dienststellen.
■■ Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrates
■■ §§ 82 und 83 PersVG M-V
■■ Abschluss von Dienstvereinbarungen
■■ Das Initiativrecht des Personalrates § 65 PersVG M-V
■■ Schweigepflicht und Datenschutz
■■ Behandlung von Verschlusssachen
■■ Veränderungsprozesse erkennen und begleiten
■■ Beteiligung und Zusammenarbeit von Jugend- und Auszubildenden- sowie
Schwerbehindertenvertretung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.06. – 03.06. Greifswald
321,00 € / 129,00 €208/15
13.07. – 15.07. Rostock
283,00 € /111,00 €248/15
05.10. – 07.10. Stralsund
343,00 € / 141,00 €299/15
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 39 Abs. 1 PersVG M-V
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Themenbereich 2
87
Forum Nord
Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Fehler vermeiden in der Personalratsarbeit –
Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet
Erfahrungsgemäß sind einzelne Bereiche der Personalratsarbeit besonders anfällig für
Fehler und Missverständnisse. Sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Personalräte
ist es wichtig, die Fehlerquellen zu erkennen und bei der Personalratstätigkeit auf die
Vermeidung von Fehlern und Ungenauigkeiten zu achten.
Das Seminar behandelt die wichtigsten Themen anhand von praktischen Übungen:
■■ Personalratsbeschlüsse
■■ Vorbereitung der Personalratssitzung
■■ Ladung von Ersatzmitgliedern
■■ Sitzungsprotokoll
■■ Formulierung von Zustimmungsverweigerungen
■■ Anmeldung von Personalratsschulungen
■■ Abfassen von Dienstvereinbarungen
■■ Stil von schriftlichen Erklärungen/ Konfliktvermeidung
Themenbereich 2
88
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
08.06. – 10.06. Bad Segeberg
300,00 € / 104,00 €215/15
16.11. – 18.11. Banzkow
197,00 € / 83,00 €336/15
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V
und den vgl. Regelungen der anderen Personalvertretungsgesetze
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Qualifizierung für Personalräte
Kooperationsseminar mit dem ver.di-Landesbezirk Nord
Die Zuständigkeiten von ÖPR / GPR / HPR
Viele Personalräte stehen oft vor dem Problem, dass ihnen unklar ist, welcher Personalrat
in Mitbestimmungsangelegenheiten wann zuständig ist. Dieses Tagesseminar hilft, die
Zuständigkeiten der verschiedenen Gremien klar abzugrenzen.
■■ Grundsätzliche Zuständigkeiten von ÖPR/ GPR/ HPR
■■ Hierarchien zwischen den Gremien
■■ Kann die Dienststelle entscheiden, an welches Gremium sie sich wendet?
■■ Gesetzliche Verfahrensweisen bei Nichteinigung in der Dienststelle
■■ Der Weg in die Einigungsstelle
■■ Die Zusammenarbeit außerhalb von Mitbestimmungsverfahren und bei
Dienstvereinbarungen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
29.06.
Lübeck - € / 59,00 €228/15
Seminargebühr: 189,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale (TP). Änderungen
vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den
Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V
und den vgl. Regelungen der anderen Personalvertretungsgesetze
Referent: Rainer Lüthje, Fachreferent BPersVG, MBG S.-H, PersVG M-V
Themenbereich 2
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89
Forum Nord
Schwerbehindertenrecht
4. Fachtagung Schwerbehindertenvertretung
Fachtagung für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten i.S. des SGB IX
und für Betriebsräte, Personalräte und Mitglieder der Mitarbeitervertretungen
„Arbeitsrecht für die SBV und die betrieblichen Interessenvertretungen“
Einstellung, Kündigung, Versetzung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Integrationsamt, die BA, Betriebsarzt,
Medizinische Dienste …
Die Aufgaben der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten sind umfangreich und
komplex und können nur in der Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessenvertretungen, im Sinne der Beschäftigten bearbeitet und gelöst werden. Deshalb haben
wir ExpertInnen des Arbeitsrechts als ReferentInnen gewinnen können, die in dieser
Fachtagung für die Arbeit der SBVen und der betrieblichen Interessenvertretungen
erforderliche Kenntnisse vermitteln.
Prof. Hertha Däubler Gmelin, Prof. Franz-Josef Düwell, Dr. Jancke, Babette Tondorf,
Sebastian Busch, Torsten Gottschall u.v.a, die sich in ihrem Beruf als Anwälte, Richter
oder Freiberufliche Referenten mit der Thematik Menschen mit Behinderung in der
Arbeitswelt beschäftigen, referieren, geben Praxisbeispiele und Rechtsprechung wieder
und gehen auf Fragen und Ideen der TeilnehmerInnen ein.
In fünf Workshops werden spezielle Probleme der SBVen thematisiert, diskutiert und
gemeinsam bearbeitet.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und rege Beteiligung.
Themenbereich 3
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
06.05. – 08.05. Hamburg
428,00 € / 228,00 €194/15
Seminargebühr: 575,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R.
Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei Anmeldung bitte angeben.
Nicht nur die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung haben ein Recht auf Qualifizierung zum Thema Schwerbehindertenrecht: Die Teilnahme des Betriebsrates an einem
Seminar über das Spezialgebiet des Schwerbehindertenrechts ist für die Arbeit des
Betriebsrates erforderlich, wenn Schwerbehinderte im Betrieb beschäftigt werden. Dies
gilt unabhängig davon, ob der Vertrauensmann der Schwerbehinderten dem Betriebsrat
als ordentliches Mitglied angehört. Es ist grundsätzlich erforderlich, dass sich ein weiteres
Betriebsratsmitglied Kenntnisse auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts aneignet
(LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2007, Az. 10 TaBV 34/06).
90
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Schwerbehindertenrecht
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundlagenseminar für Schwerbehindertenvertretungen (SBV I)
Wie kann ich mich für schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen
einsetzen? Wer sind meine Ansprechpartner innerhalb und außerhalb des Betriebes?
Welche Gesetze sind wichtig? Mit diesem Grundlagenseminar schaffen Sie die Basis
für eine erfolgreiche Arbeit als Schwerbehindertenvertreter. Wir beantworten Ihnen alle
wesentlichen Fragen rund um Ihre Rechte und Pflichten im Amt. Ein Seminar nicht nur
für SBV, sondern auch für Betriebs- und Personalräte.
■■ Arbeiten mit dem SGB IX
■■ Praktischer Umgang mit dem Gesetzestext
■■ SGB IX im Überblick
■■ Zu betreuender Personenkreis
■■ Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung
■■ Persönliche Rechtsstellung der SBV
■■ Benachteiligungsverbot und Geheimhaltungspflicht
■■ Besonderer Kündigungs- und Versetzungsschutz
■■ Freistellung und Schulungsanspruch
■■ Organisation der SBV-Arbeit
■■ Räumliche und sachliche Ausstattung, Arbeits- und Zeitmanagement
■■ Schwerbehindertenversammlung und Öffentlichkeitsarbeit
■■ Interne und externe Partner der SBV
■■ Die SBV-Arbeit im Überblick
■■ Bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen mitwirken
■■ Recht auf Anhörung und Mitwirkung wahrnehmen
■■ Stellungnahme im Kündigungsverfahren abgeben
■■ Integrationsvereinbarungen initiieren
■■ Prävention fördern
■■ Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/ Personalrat
Themenbereich 3
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
12.01. – 16.01. Undeloh*
465,69 € /- €106/15
09.02. – 13.02. Undeloh*
465,69 € /- €128/15
13.04. – 17.04. Walsrode*
512,50 € /- €165/15
04.05. – 08.05. Travemünde
702,50 € / 298,50 €189/15
29.06. – 03.07. Schleswig
641,50 € /298,00 €232/15
21.09. – 25.09. Rostock
675,00 € /235,00 €287/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 700,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
(VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich
und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R.
Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben.
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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91
Forum Nord
Schwerbehindertenrecht
Schwerbehindertenrecht:
Aufbauseminar zu ausgewählten Schwerpunkten (SBV II)
Aufbauend auf das Grundlagenseminar für Schwerbehinderte sind in diesem Seminar
folgende Inhalte vorgesehen:
■■ Eingliederung der Schwerbehinderten in die Arbeitswelt
■■ Das Instrument der Integrationsvereinbarung nach der Novellierung des
Schwerbehindertengesetzes
■■ Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen
■■ Einstellung und Versetzung
■■ Aufhebungsvertrag
■■ Abmahnung und Kündigung
■■ Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
■■ Die begleitende Hilfe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes
■■ Gestaltung von Arbeitsplätzen für Behinderte
Themenbereich 3
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
18.05. – 22.05. Schleswig
641,50 € /298,00 €203/15
17.08. – 21.08. Undeloh*
465,69 € /- €260/15
02.11. – 06.11. Rostock
675,00 € /235,00 €326/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 700,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R.
Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben.
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
92
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Schwerbehindertenrecht
Schwerbehindertenrecht:
Aufbauseminar zu ausgewählten Schwerpunkten (SBV III)
Verfahren vor dem Sozialgericht
Das Seminar vermittelt für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte
die Kenntnisse, die erforderlich sind, um die Möglichkeiten aber auch die Grenzen der
gerichtlichen Konfliktregelung und des Vorverfahrens (Widerspruchsverfahren) ermessen
zu können. Sie lernen einzuschätzen, inwieweit der Gang zum Sozialgericht für die
Betriebsparteien, aber auch für einzelne Arbeitnehmer sinnvoll ist.
Im Seminar werden praktische Erfahrungen durch den Besuch von zwei Verhandlungstagen vor dem Sozialgericht vermittelt. Alle entstehenden Fragen werden dann im
Seminar geklärt.
■■ Teilnahme an Verhandlungen bei einem Sozialgericht mit Vor- und
Nachbesprechung
■■ Der Ablauf des Sozialgerichts- und sozialrechtlichen Vorverfahrens
■■ Verfahrensarten, Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere Instanzen und
Fachkammern, Ablauf des Vorverfahrens (Widerspruchsverfahrens)
■■ Wer kann vor dem Sozialgericht auftreten?
■■ Die Einschaltung eines Rechtsanwalts
■■ Erwirken einer einstweiligen Verfügung in Eilfällen
■■ Ausgewählte Probleme, die häufig vor dem Sozialgericht verhandelt werden.
Welches Sozialgericht besucht wird, hängt vom Seminarort ab. I.d.R. wird es sich um
das nächstgelegene Sozialgericht handeln; ggf. ist es aber auch davon abhängig, bei
welchem Gericht gerade in welcher Fachkammer Termine stattfinden, bei denen sich
ein Besuch ganz besonders lohnt.
Themenbereich 3
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
07.09. – 11.09. Lübeck
674,00 € / 250,00 €272/15
Seminargebühr: 700,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R.
Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben.
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen
93
Forum Nord
Schwerbehindertenrecht
Schwerbehindertenrecht:
Stufenvertretungen im Spektrum der Arbeit von Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen in Betrieben und
Dienststellen nach dem SGB IX.
Themenbereich 3
Die Schwerbehindertenvertretung ist die besondere Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb/ in der Dienststelle.
Anders als der Betriebs-/ Personalrat des Betriebs/ der Dienststelle der Interessenvertretung für alle Beschäftigten ist, vertreten die Vertrauenspersonen ausschließlich die
Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Dabei sind sie nicht
nur dem Individualinteresse eines jeden einzelnen, sondern auch dem Gruppeninteresse
der Gesamtheit der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb/ in der Dienststelle
verpflichtet. Die Alltagsarbeit von SBV-Stufenvertretungen steht vor neuen Herausforderungen.
Die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) wurde von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet und ist seit dem 26. März 2009
geltendes Recht in Deutschland. Mit ihrem Kerngedanken der Inklusion ist sie seitdem
ein ganz wesentlicher Bestandteil der Behindertenpolitik und gleichzeitig auch eine
zusätzlichen Kernaufgabe von Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen.
Die UN-BRK gilt als verbindliches Recht in Bund, Ländern, Betrieben und Dienststellen.
Sie begründet für die SBV einen großen Handlungsbedarf. Dazu ist die Novellierung des
Sozialgesetzbuch IX im Gesetzesverfahren nötig.
Seminarziel für die SBV ist es sich diesen Herausforderungen in Zusammenarbeit mit den
vorgesehenen Stufenvertretungen zu stellen.
■■ Aktionspläne des Bundes und der Länder zur Inklusion
■■ Notwendige Novellierung des SGB IX
■■ Inklusionsvereinbarungen
■■ Die örtlichen Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
■■ Die Vertretung von überörtlichen Interessen
■■ Die Zuständigkeiten
■■ Die Gesamtschwerbehindertenvertretung
■■ Die Bezirksschwerbehindertenvertretung in mehrstufigen Betrieben und
Dienststellen mit Mittelbehörden
■■ Die Hauptschwerbehindertenvertretung
■■ Die Konzernschwerbehindertenvertretung in Folge der stetigen
Konzentrationsprozesse in Wirtschaft und Industrie
■■ Die SBV als Ansprechpartner und Berater für Arbeitgeber, Betriebs- und
Personalrat, Integrationsamt und andere Institutionen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
08.06. – 09.06. Undeloh*
142,16 € /- €216/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R.
Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben.
Referent: Rainer Lüthje, Fachreferent
94
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Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Kompetenzentwicklung für Vorsitzende, stellvertretende
Vorsitzende und Freigestellte
Vorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte stehen vor einem zunehmend anspruchsvoller werdenden Aufgabenspektrum im Bereich von Leitung, Zusammenarbeit und
Kommunikation.
Gefragt ist neben dem Organisieren und Strukturieren der Arbeit des Gremiums, das
Einbeziehen und Fördern aller Mitglieder, das Begleiten und Gestalten von Veränderungsprozessen, das Verhandeln mit dem Arbeitgeber, das Leiten von Versammlungen,
das Halten von Reden, ...
Das ver.di-Forum Nord bietet zu vielen dieser Themen Seminare an. Diese Angebote
allein reichen nicht aus, um die Fähigkeiten für die erfolgreiche Erledigung dieser
vielfältigen Aufgaben im BR/ PR/ MAV zu erlernen. Die systematische Ausbildung von
Kompetenzen ist darüber hinaus gefragt.
K 1: Vorsitz als Führungskompetenz:
Die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen wählen sich aus ihrer Mitte
Vorsitz und Stellvertretung. Diese nehmen herausgehobene Aufgaben gegenüber der
Geschäftsführung/ Dienststellenleitung und den Mitarbeitern/-innen wahr. Aber auch
innerhalb des Gremiums kommt ihnen eine Sonderrolle zu: Sie informieren und orientieren das Gremium, leiten die Sitzungen, erarbeiten Beschlussvorlagen und führen das
Gremium. Aber welcher Führungsstil ist am besten geeignet?
Dieses Seminar vermittelt Instrumente und Methoden zu vier verschiedenen Führungsansätzen (Führen mit Vision, Führen durch Motivation, Führen durch Kommunikation
und Führung durch Coaching). Praxisübungen helfen bei der Einübung des jeweils
angemessenen Führungsstils.
K 2: Vorsitz als Managementkompetenz:
Die Arbeit im Gremium wird vielfältiger und effektiver, wenn verschiedene Handlungsfelder arbeitsteilig und damit gleichzeitig bearbeitet werden. Dieses erfordert allerdings
die Fähigkeit und das Know-how mehrere Projektfelder zu koordinieren. Dieses Seminar
führt ein in die Grundlagen, Instrumente und Methoden des Projektmanagements (von
der Projektidee bis zum Projektabschluss; Management- und Realisierungsplanung;
Projektabwicklung und Kontrolle).
Themenbereich 4
K 3: Soziale und kommunikative Kompetenzen:
Bei der Moderation, Beratung und Verhandlung sind sie gefordert. Bei der Betriebsversammlung oder der Arbeit im Gremium auch. Für die Teamfähigkeit sind sie unerlässlich:
Die „soft skills“ (soziale und kommunikative Kompetenzen).
Dieses Seminar vermittelt Grundlagen zur sozialen und kommunikativen Verständigung,
die für jedes BR/ PR/ MAV-Mitglied im Gremium und im Job sehr hilfreich sind. Ein
intensives Training mit Videoauswertung zur Rapportfähigkeit (erkennen, wahrnehmen,
beobachten) gehört ebenso zum Inhalt wie die Anwendung des 360 º- Feedbacks
als Methode der Reflexion und des win-win-Prinzips für kooperative Lösungen mit
Gesprächspartnern.
95
Forum Nord
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
13. Durchgang:
K 1. – Führungskompetenz
04.03. – 06.03. Ahrensburg
291,50 € /159,50 €145/15
K 2. – Managementkompetenz
27.05. – 29.05. Ahrensburg
291,50 € /159,50 €205/15
K 3. – Soziale und kommunikative Kompetenzen
02.09. – 04.09. Ahrensburg
291,50 € /159,50 €
268/15
14. Durchgang:
K 1. – Führungskompetenz
21.09. – 23.09. Hamburg
396,00 € / 182,00 €288/15
K 2. – Managementkompetenz
12.10. – 14.10. Hamburg
396,00 € / 182,00 €312/15
K 3. – Soziale und kommunikative Kompetenzen
14.12. – 16.12. Hamburg
396,00 € / 182,00 €365/15
Die Module können auch unabhängig voneinander gebucht werden.
Themenbereich 4
96
Seminargebühr: Je Kompetenzmodul: 540,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft
und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs.
anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen
enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management),
Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen
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Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Krankheit im Arbeitsverhältnis
Das Thema ist ein wahrer „Dauerbrenner“ in der betrieblichen Praxis, sowohl für Interessenvertretungen und Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Für Betriebs- und
Personalräte ergeben sich vielfältige Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen,
die eine Fülle von Kenntnissen in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts erfordern.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Krankheiten im Arbeitsverhältnis und über die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates/
Personalrates.
Themen sind insbesondere:
■■ Pflichten der ArbeitnehmerInnen bei Erkrankungen (Anzeige- und
Nachweispflichten, Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung,
Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten)
■■ Krankheit im Urlaub
■■ Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und die Berechnung
der Entgelthöhe
■■ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
■■ Ablösung der Kranken- und Rückkehrgespräche durch das betriebliche
Eingliederungsmanagement
■■ Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrates beim betrieblichen
Eingliederungsmanagement
■■ Kündigung wegen Krankheit und hoher Entgeltfortzahlungskosten
■■ Versetzungen/ Umgruppierungen aus Anlass von Erkrankungen
■■ Besonderheiten bei Suchterkrankungen
■■ Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
■■ Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung und des
Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz; Gefährdungsbeurteilungen
■■ Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates/ Personalrates
Themenbereich 4
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
11.02. – 13.02. Schleswig
347,50 € /177,00 €130/15
12.10. – 14.10. Schleswig
347,50 € /177,00 €313/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichtes Flensburg
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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97
Forum Nord
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Protokollführung
Jede Sitzung bzw. Verhandlung des Betriebs- oder Personalrates muss mit einer Sitzungsniederschrift protokolliert werden. Das Protokoll dient als Arbeitsgrundlage und
der Ergebnissicherung der Interessenvertretung und als Nachweis für die ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung (z.B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen) des Betriebsrates/ Personalrates.
■■ Bestellung des Schriftführers/ der Schriftführerin
■■ Funktion des Schriftführers/ der Schriftführerin
■■ Ziel und Zweck der Sitzungsniederschrift
■■ Rechtsvorschriften
■■ Die Sitzungsniederschrift
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
09.03. – 10.03. Rostock
211,00 € /101,00 €148/15
13.07. – 14.07. Kiel
243,00 € /118,00 €249/15
12.10. – 13.10. Neumünster
174,50 € / 102,50 €314/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Themenbereich 4
98
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Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Der erfolgreiche Betriebsausschuss Gemäß § 27 BetrVG wird in Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern ein Betriebsausschuss gebildet. Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Gremiums
und sorgt dafür, dass die Arbeit im Betriebsrat einfacher und effizienter wird. In dieser
Schulung werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsausschusses erläutert
und erarbeitet.
Die Betriebsräte lernen und erfahren wie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und
anderen Ausschüssen durch klare Strukturen und Kompetenzverteilung optimiert und
effizient gestaltet werden kann. Darüber hinaus werden viele praktische Handlungshilfen aufgezeigt, um Entscheidungsprozesse zu verkürzen und die Arbeit des Betriebsrates
zu verbessern und zu erleichtern.
Themenschwerpunkte:
■■ Wahl des Betriebsausschusses
■■ Geschäftsführung
■■ Sitzungen
■■ Beschlussfassung
■■ Informations- und Einblickrechte
■■ Zusammenarbeit im BA
■■ Zusammenarbeit mit anderen Gremien
■■ Strategie und Verhandlungsführung
■■ Praktische Übungen zu BA-Sitzungen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.03. – 20.03. Undeloh*
465,69 € /- €154/15
05.10. – 09.10. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €
300/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 750,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referenten: Dieter Lange, Fachreferent BetrVG,
Wolfgang Arndt, Fachreferent BetrVG
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Themenbereich 4
99
Forum Nord
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Verhandlungsführung in der Betriebs-/ Personalratsarbeit
Im Betriebs-/ Dienststellenalltag gibt es zahlreiche – oft verfahrene – Situationen, in denen
kontroverse Standpunkte zu Spannungen führen, so dass eine gemeinsame Lösung und
damit ein tragfähiges Ergebnis nicht mehr möglich scheint. In diesem Seminar lernen
Sie Vorgehensweisen kennen, die die Starrheit der unterschiedlichen Ausgangspositionen
in flexible Alternativen umzuwandeln vermögen und dabei dennoch für alle Verhandlungsparteien akzeptabel sind. Sie gewinnen einen vertieften Einblick in den »Prozess
des Verhandelns« und können dabei Ihre persönliche Verhandlungsfähigkeit steigern.
■■ Die Verhandlung als wesentlicher Bestandteil der Betriebsrats-/ Personalratstätigkeit
■■ Planung und Vorbereitung von Verhandlungssituationen
■■ Einsatz von Gesprächstechniken
■■ Klare Stellungnahmen als Grundlagen für die Verständigung
■■ Praktische Anwendung in Gruppenarbeit, Übungen, Feedback, Einzelvorträgen und
Diskussionen anhand von Beispielen aus der Betriebsrats-/ Personalratsarbeit der
Teilnehmenden
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
13.04. – 17.04. Lüneburg
740,50 € /350,50 €166/15
05.10. – 09.10. Schleswig
641,50 € /298,00 €301/15
Seminargebühr: 750,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Themenbereich 4
100
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Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Befristete Arbeitsverhältnisse, Fremdpersonaleinsatz,
Geringfügig Beschäftigte, . . .
Befristete Arbeitsverhältnisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Unsicherheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Handlungsmöglichkeiten
sowohl der betroffenen ArbeitnehmerInnen als auch der Betriebs- und Personalräte ist
groß.
Eines der wichtigsten Rechte als betriebliche Interessenvertretung ist das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung. Soll ein Arbeitnehmer befristet beschäftigt werden,
muss der BR/ PR daher prüfen, ob die Befristung rechtmäßig ist oder nicht. Gerade bei
der Befristung von älteren Arbeitnehmern ergeben sich durch die neue Rechtsprechung
erhebliche Änderungen.
Ab und zu tauchen „neue Gesichter“ im Betrieb auf. Oftmals ohne Information oder
Anhörung des Betriebs-/ Personalrates und unter dem Deckmäntelchen, es handele sich
um „externe oder freie Mitarbeiter“. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern und sonstigem
Fremdpersonal erfreut sich bei Arbeitgebern zunehmender Beliebtheit. Insbesondere
können diese Mitarbeiter ohne Komplikationen flexibel eingesetzt und wieder abgesetzt
werden. Dies geschieht oftmals zum Nachteil der Stammbelegschaft. Um die Kollegen
und Kolleginnen vor Schaden durch unberechtigten Einsatz von Fremdpersonal zu
bewahren, hat der Betriebsrat/ Personalrat Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte, vor allem wenn es um Leiharbeit geht.
■■ Grundlagen der Befristung
■■ Befristung mit und ohne Sachgrund
■■ Befristung und Sonderkündigungsschutz
■■ Beendigungsmöglichkeiten bei befristeten Arbeitsverträgen
■■ Unwirksamkeit der Befristung
■■ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des BR/ PR
■■ Mitbestimmung bei Mini- und Midi-Jobs
■■ Fremdpersonaleinsatz – Beteiligungsrechte des BR/ PR
■■ Einsatz von Arbeitnehmern aus fremden Betrieben
■■ Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
■■ Betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Leiharbeitnehmers
■■ Einsichtsrecht des BR/ PR in die Überlassungsverträge
■■ Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
■■ Betriebs- und Dienstvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz
■■ Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen
Themenbereich 4
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
20.04. – 24.04. Undeloh*
465,69 € /- €176/15
16.11. – 20.11. Undeloh*
465,69 € /- €338/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management),
Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen
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101
Forum Nord
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Betriebe ohne Tarifverträge
Themenbereich 4
In immer mehr Bereichen, so auch im Sozial- und Gesundheitsbereich, im Handel, in
der EDV-Branche u.a. gelten Tarifverträge nicht oder nicht mehr oder der Arbeitgeber
beabsichtigt, aus dem Arbeitgeberverband auszutreten. Diese Situation stellt eine besondere Herausforderung für Betriebsräte dar, wobei die Einzelheiten oft nicht ausreichend
bekannt sind.
In Betrieben, in denen ein Tarifvertrag nicht (mehr) gilt, gibt es besondere Fragestellungen
und Unsicherheiten. Vielfach wird nicht gesehen, dass dort die Mitbestimmungsrechte
weiter gehen als in einem Betrieb mit Tarifvertrag.
Die Teilnehmer dieses Seminars sollen in die Lage versetzt werden, in Betrieben ohne
Tarifvertrag die Wirkung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen richtig einzuschätzen.
Außerdem soll darauf eingegangen werden, welche Möglichkeiten Haustarifverträge
bieten.
■■ Wirkung von Tarifverträgen
■■ Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsverhältnis
■■ Beitritt/ Austritt des Arbeitgebers in/ aus dem Arbeitgeberverband
■■ Auswirkungen des Ein- und Austritts in die/ aus der Gewerkschaft
■■ Wann ist eine Arbeitnehmervereinigung tariffähig? CGZP-Entscheidungen
■■ Zukunft von Tarifverträgen; Haustarifverträge
■■ Der Tarifvertrag der Branche als Garant von Mindestbedingungen auch in tariflosen
Betrieben; „Lohnwucher“ und übliche Vergütung
■■ Gestaltungsmöglichkeiten durch den Arbeitsvertrag
■■ Inhaltliche Überprüfung von Arbeitsverträgen als „Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)“ Bezugnahmeklauseln
■■ Wirkung von Betriebsvereinbarungen
■■ Rechtliche Zulässigkeit spezieller betrieblicher Regelungen
■■ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
■■ Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag in
ausgewählten Bereichen, z.B. Entgelt und Arbeitszeit
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
27.04. – 28.04. Schleswig
217,50 € /123,50 € 183/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichtes Flensburg
102
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Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Informationsarbeit in Betriebsrat und Personalrat –
Grundlagenseminar
Das Seminar wendet sich an alle Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, deren Ziel
es ist, die Arbeit des BR/ PR besser und transparenter darzustellen. Information und
Kommunikation sind dabei unverzichtbar. Das gilt insbesondere für die Darstellung der
Betriebs- und Personalratsarbeit innerhalb des Betriebes. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
■■ Rechtliche Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit
■■ Die Sprechstunden
■■ Betriebs-/ Personalversammlungen
■■ Veröffentlichung neuer Betriebs-/ Dienstvereinbarungen
■■ Mitarbeiterinformationen
■■ Betriebsbegehung
■■ Information ist Kommunikation
■■ Den richtigen Ton treffen
■■ Tätigkeitsberichte, die ansprechen
■■ So interessieren Sie Ihre KollegInnen für die Arbeit des BR/ PR
■■ So bereiten Sie Informationen richtig auf
■■ Texte und Nachrichten informativ gestalten
■■ „Trockene“ Zahlen übersichtlich darstellen
■■ Praktische Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebs-/Personalrates
■■ Aushänge/ Bekanntmachungen, die auch gelesen werden
■■ Diese Nachricht kommt von unserem BR/ PR
■■ Gesamt-Erscheinungsbild des BR/ PR
■■ Super, unser BR/ PR! Die Arbeit in der Betriebs-/ Dienstversammlung interessant
vorstellen
■■ Umgang des BR/ PR mit der Presse (bei Bedarf)
■■ Rechtsgrundlagen für Reportergespräche
■■ Informationen an die Presse
Themenbereich 4
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
27.04. – 29.04. Undeloh*
251,59 € /- €184/15
02.11. – 04.11. Undeloh*
251,59 € /- €327/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Wolfgang Nafroth (PR + Kommunikationsberatung)
Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen
103
Forum Nord
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Datenschutz im PR-/ BR-Büro
Die PR und BR sind aufgrund ihrer Stellung autonome Institutionen, die nicht der
Kontrolle des Dienstherrn/ Arbeitgebers unterliegen. Sie treffen jedoch z.T. die gleichen
Pflichten, für deren Einhaltung sie selbst gewähren müssen. Hierzu zählt auch der
Datenschutz. Wie weit der Datenschutz geht und was konkret beachtet werden muss,
ist Inhalt dieses Seminars.
Themenschwerpunkte:
■■ Verschwiegenheitspflichten des BR/ PR
■■ Umgang mit personenbezogenen Daten
■■ Umgang mit Betriebs- / Geschäfts- / Dienstgeheimnissen
■■ Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz (BDSG)
■■ Konsequenzen in Bezug auf die Geschäftsführung
■■ Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.06. – 02.06. Lübeck
206,00 € / 100,00 €209/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BpersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Themenbereich 4
104
Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
„Das steht doch in der Betriebsvereinbarung…“
Betriebsvereinbarungen formulieren, verhandeln und
abschließen
Viele Betriebsräte kennen ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsrecht und wissen
somit, zu welchen Themen sie Betriebsvereinbarungen abschließen können. Häufig
zeigen sich jedoch in der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten. Dieses Seminar zeigt
auf, wie Betriebsvereinbarungen aufgebaut, formuliert, verhandelt und abgeschlossen
werden können. Es dürfen auch gern Betriebsvereinbarungen mitgebracht werden.
■■ Tarifautonomie und Betriebsvereinbarung
■■ Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung
■■ Übersicht über die zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
■■ Aufbau und notwendige Inhalte von Betriebsvereinbarungen
■■ Das Formulieren von Betriebsvereinbarungen
■■ Das Aufstellen von Maximal- und Minimalforderungen
■■ Die Einigungsstelle
■■ Die Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen
■■ Aktuelle Rechtsprechung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
08.06. – 10.06. Kiel
427,00 € /177,00 €217/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Themenbereich 4
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105
Forum Nord
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Weiter arbeiten oder vorzeitig in Rente gehen?
– Gibt es diese Wahlmöglichkeit überhaupt?
Themenbereich 4
Entweder auf eigenen Wunsch oder weil der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses anstrebt, stehen viele ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor der Frage, inwieweit sie den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente aktiv gestalten können.
Lässt sich eine (möglicherweise) altersbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber verhindern? Welche Rechte hat der Betriebsrat? Was ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu beachten? Ab wann und unter welchen Bedingungen ist ein vorgezogener
Rentenbeginn überhaupt möglich? Mit welchen Abschlägen ist zu rechnen? Was tun,
wenn das Geld nicht reicht?
Wer seine Rechte und Pflichten und die mit einer Aufgabe des Arbeitsplatzes verbundenen Risiken kennt, dem fällt es leichter, wohlüberlegte Entscheidungen treffen zu
können. Das Seminar gliedert sich in einen arbeits- und einen sozialrechtlichen Teil und
soll eine Orientierung zu den einschlägigen Regelungen bieten, um den Betriebsrat bei
der Beratung älterer Arbeitnehmer zu unterstützen.
■■ Arbeitsrecht
■■ Arbeitszeitmodelle
■■ Zeit- oder Wertkonten
■■ Kontensicherung nach dem Flexi-Gesetz
■■ Finanzierung durch Entgeltumwandlung
■■ Steuervorteile durch nachgelagerte Besteuerung
■■ Altersteilzeit
■■ Altersteilzeit auch nach 2009
■■ Kündigung
–– Wegen Krankheit oder wegen altersbedingter Leistungsbeeinträchtigung
■■ Ältere Arbeitnehmer in der Sozialauswahl
■■ Kündigungsfristen und tariflich unkündbare Arbeitnehmer
■■ Einschaltung von Transfergesellschaften
■■ Aufhebungsverträge, Gestaltungsmöglichkeiten
■■ Sozialrecht
■■ Arbeitslosigkeit
■■ Längere Ausfallzeiten und Krankenversicherung (Aussteuerung)
■■ Sperrzeiten vermeiden
■■ Begrenztes Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
■■ Rente
■■ Vorgezogene Altersrente, Rentenabschläge und -besteuerung
■■ Rentenleistungen bei geminderter Erwerbsfähigkeit
■■ Hinzuverdienstmöglichkeiten
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
15.06. – 18.06. Ahrensburg
416,50 € /218,50 €222/15
Seminargebühr: 625,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft u. Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referenten: Stephan Wittkuhn; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tabea Meyer; Rechtsanwältin; Fachreferentin Sozialrecht
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
106
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Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Alternsgerechte Personalentwicklung
Demografischer Wandel ist nicht mehr nur ein allgemeingesellschaftlich brennendes Problem. Betriebe sind bereits heute damit konfrontiert: Belegschaften altern und können
nicht einfach durch ausreichenden Nachwuchs verjüngt werden. Dies stellt eine besondere Herausforderung an die Personalentwicklung dar, bietet aber auch Chancen. Die
Beschäftigten sollen dazu befähigt werden, ihre Arbeit trotz zunehmendem Alter erfolgreich und effizient zu bewältigen und sich neuen Herausforderungen stellen zu können.
In diesem Seminar soll der Fokus auf den durch die Altersstruktur bedingten Unterschieden in Lernbedarfen und Lernweisen der Beschäftigtengruppen liegen. Hierfür werden
alternsgerechte Instrumente und Methoden der Personalentwicklung dargestellt, um
Personaleinsatzmöglichkeiten unter Berücksichtigung des natürlichen Alterungsprozesses
anzustreben.
Ziel ist es, den betrieblichen Interessenvertretungen Mitgestaltungs- und Handlungsfelder
bei der beruflichen Fort- und Weiterbildung, Beschäftigungssicherung und der Personalentwicklung aufzuzeigen.
■■ Merkmale der unterschiedlichen Generationen im Betrieb/ Unternehmen
■■ Erfolgreiche Zusammenarbeit im Generationen-Mix
■■ Zukunftsfähigkeit durch lebenslanges Lernen
■■ Ebenen der Lernkompetenz
■■ Wie lernen junge und wie erfahrene Gehirne?
■■ Umsetzungsmöglichkeiten in der betrieblichen Weiterbildung
■■ Handlungsfelder alternsgerechter Personalentwicklung
■■ Mitbestimmungsrahmen und Handlungsmöglichkeiten für BR/ PR
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
29.06. – 03.07. Bad Segeberg
558,00 € / 166,00 €233/15
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V
Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management),
Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen
Themenbereich 4
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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107
Forum Nord
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Kooperationsseminar mit dem ver.di Landesbezirk Nord
Dienstvereinbarungen formulieren, verhandeln und
abschließen für Personalräte
Viele Personalräte kennen ihre Rechte aus den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen
und wissen somit, zu welchen Themen sie Dienstvereinbarungen abschließen können.
Häufig zeigen sich jedoch in der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten. Dieses
Seminar zeigt auf, wie Dienstvereinbarungen aufgebaut, formuliert, verhandelt und
abgeschlossen werden können. Es dürfen auch gern Dienstvereinbarungen mitgebracht
werden.
■■ Tarifautonomie und Dienstvereinbarung
■■ Erzwingbare und freiwillige Dienstvereinbarungen
■■ Der Aufbau und notwendige Inhalte von Dienstvereinbarungen
■■ Das Formulieren von Dienstvereinbarungen
■■ Das Aufstellen von Maximal- und Minimalforderungen
■■ Die Einigungsstelle
■■ Die Wirksamkeit von Dienstvereinbarungen
■■ Aktuelle Rechtsprechung
Themenbereich 4
108
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
06.07. – 08.07. Travemünde
404,50 € / 182,50 €240/15
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V
und den vgl. Regelungen der anderen Personalvertretungsgesetze
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Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Big brother is watching you
Arbeitnehmerüberwachung ohne Grenzen?
Die bekanntgewordenen Bespitzelungsfälle durch die Arbeitgeber sind exemplarisch für
den Alltag in vielen Betrieben. Es werden Kameras installiert, Telefongespräche überwacht, der E-Mail-Verkehr kontrolliert und vieles Weiteres mehr.
Viele Betriebs- und Personalräte wissen von den Machenschaften, sind oft jedoch ratlos
wie sie dem Treiben begegnen sollen. Dieses Seminar zeigt die Grenzen und Bedingungen der Überwachung von ArbeitnehmerInnen auf und vermittelt Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung.
■■ Formen der Arbeitnehmerüberwachung
■■ Videoüberwachung
■■ Mailscanning
■■ Testkäufer
■■ Detektive etc.
■■ Rechtliche Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung
■■ Datenschutz
■■ Persönlichkeitsrechte etc.
■■ Konsequenzen bei Missachtung der Grenzen
■■ Zulässige Arbeitnehmerüberwachung
■■ Mitbestimmungsrechte/ Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates/ Personalrates
und Durchsetzungsmöglichkeiten
■■ Aktuelle Rechtsprechung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
07.09. – 09.09. Kiel
427,00 € /177,00 €273/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BpersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Frank Lehmhagen, Berater betrieblicher Interessenvertretungen
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Themenbereich 4
109
Forum Nord
Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Excel-Tabellenkalkulation in der täglichen Arbeit des BR/ PR
oder MAV
Themenbereich 4
In der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung treten immer wieder Fragen auf, die
mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms effizienter bearbeitet werden können.
Insbesondere wenn Daten analysiert und aufbereitet werden sollen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Fragestellungen stehen. So ist zum Beispiel die Analyse
der wirtschaftlichen Situation des Betriebes ohne Softwareunterstützung nur schwer
möglich.
Weitere Anwendungen bestehen im Bereich der Arbeitszeitauswertungen, der Personalbemessung oder der Schichtplanung.
Die für konkrete Fragestellungen zur Verfügung gestellten Daten zu archivieren und für
spätere Auswertungen bereitzuhalten, ist eine weitere Anwendung eines Tabellenkalkulationsprogramms.
In diesem Seminar werden an praktischen Beispielen aus der Arbeit der betrieblichen
Interessenvertretung Anwendungen erarbeitet und erprobt.
■■ Wirtschaftsausschuss
–– Bilanzanalyse
–– Zeitreihenanalysen
–– Kennziffern
■■ Arbeitszeitanalyse
–– Dienstplananalyse
–– Krankheitsquoten
–– Arbeitszeitreporte und -bilanzierung
■■ Personalplanung
–– Personalfluktuation
–– Demographiebilanz
–– Qualifikationsquoten
–– Befristungsquote
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
21.10. – 25.10. Undeloh*
465,69 € /- €324/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 850,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BpersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Burkhard Janke, Fachreferent EDV
110
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Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit
Behinderung der Betriebsratsarbeit
Darf der Arbeitgeber die Kosten des Betriebsrates in der Betriebsversammlung publik
machen oder ist das eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit?
Liegt eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit vor, wenn Betriebsräte von Fortbildungen, Beförderungen und Höhergruppierungen ausgeschlossen werden?
Was ist, wenn der Arbeitgeber die Post an den Betriebsrat öffnet?
In dieser Schulung wird anhand von Beispielen und aktueller Rechtsprechung aufgezeigt, wann eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit vorliegt. Des weiteren werden
Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten aufgezeigt, mit denen der Betriebsrat gegen
die Behinderung seiner Arbeit vorgehen kann.
Denn: Behinderung von Betriebsratstätigkeit ist kein Kavaliersdelikt!
Themenschwerpunkte:
■■ Gesetzliche Grundlagen
■■ Behinderung der Betriebsratstätigkeit
■■ Unterscheidung von groben und einfachen Verstößen
■■ Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit
■■ Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
■■ Schutz und Unterstützung betroffener Betriebsratsmitglieder
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
12.10.
Lübeck - € / 59,00 €311/15
Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Tagungpauschale (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent: Wolfram Dudda, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Themenbereich 4
aktuelle Angebote können Sie auch online buchen:
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111
Forum Nord
Arbeitsrecht
5. Norddeutsche Arbeitsrechtstage
Themenbereich 5
Auch in diesem Jahr führen wir wieder unsere beliebte Fachtagung zum Thema Arbeitsrecht durch.
Im Herbst 2015 hat die Große Koalition Halbzeit. Ist es der große Wurf für die Beschäftigten, werden dringende Reformen nur verwaltet oder haben sich die Arbeitsbedingungen sogar verschlechtert? Diese Halbzeitbilanz wollen wir mit Politikern, Arbeitgebern,
Gewerkschaftern und mit Euch diskutieren.
Längst ist eine breite Diskussion fällig, wie die Massenarbeitslosigkeit bekämpft werden
kann. Prof. Bontrup wird die Ideen seiner Arbeitsgruppe vorstellen.
Hat der Mindestlohn Hunderttausende von Arbeitsplätzen gekostet, wie Arbeitgeberverbände nicht müde werden zu beteuern? Darauf, und ob 8,50 € die Stunde nicht viel
zu wenig sind, gibt Prof. Stefan Sell Antworten.
Prof. Däubler schaut über den Tellerrand: Was muss sich im Arbeitsrecht verändern und
verbessern, was in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung?
Prof. Franz-Josef Düwell beleuchtet die Mitbestimmungsrechte bei betrieblichen Veränderungsprozessen:
Was ist wenn Sie unseren Betrieb dicht machen, fusionieren, umwandeln oder outsourcen?
Werkverträge, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeits-und Gesundheitsschutz, Europä­
isches Arbeitsrecht sind u.a. Themen die in den Fachforen referiert und diskutiert werden. Dazu konnten wir ExpertInnen des Arbeitsrechts gewinnen wie Prof. Christiane
Brors, Prof. Jens Schubert und viele andere mehr.
Wir freuen uns auf eine spannende Fachtagung und wie immer auf Eure rege Beteiligung.
Aufgrund der langen Vorbereitungszeit behalten wir uns Änderungen bei den Themen
und ReferentInnen ausdrücklich vor. Das endgültige Tagungsprogramm wird rechtzeitig
vorab veröffentlicht.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
02.09. – 04.09. Travemünde
384,50 € / 199,50 €269/15
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referenten: Experten des Arbeitsrechts
112
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Arbeitsrecht
Fachtagung Arbeitsrecht im Krankenhaus
Quo vadis – Gesundheitswesen ?
Die Bevölkerung wird immer älter, der Anteil der Pflegebedürftigen steigt rapide an
und gleichzeitig haben die Kranken- und Altenpflegeschulen größte Probleme, ihre
Ausbildungskurse voll zu bekommen.
Die hohen Ansprüche an die Pflegeberufe stellt auch die betrieblichen Interessenvertretungen vor immer größerer und schwierigere Aufgaben.
Leider ist das „Holen aus dem Frei“ zur betrieblichen Realität geworden.
Der Zeitdruck und die immense Arbeitsbelastung führen zwangsläufig zu Fehlern? Wie
können die BR auf GBR- und KBR-Ebene bestmöglich zusammen arbeiten und die
Strukturen zu ihrem Vorteil nutzen?
Grundlage zahlreicher Rechtsprechungen ist das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ob altersabhängige Urlausregelungen, Bezahlung oder andere Diskriminierungen, das AGG seht immer öfter im Fokus wegweisender Entscheidungen.
Auf alle diese Fragestellungen geben unsere ExpertInnen Antworten, die für die Arbeit
der betrieblichen Interessenvertretung erforderlich sind.
Die konkreten Inhalte werden rechtzeitig bekanntgegeben. Eine detaillierte Ausschreibung senden wir Ihnen gern zu.
Als Referentinnen und Referenten stehen wieder hochkarätige Spezialisten aus Recht
und Wirtschaft zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen interessanten fachlichen Input
und einen regen Austausch mit ReferentInnen und KollegInnen.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.11. – 17.11. Travemünde
225,50 € / 133,00 €339/15
Seminargebühr: 375,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referenten: Experten des Arbeitsrechts
Themenbereich 5
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113
Forum Nord
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht I: Grundlagenseminar
Das Seminar gibt Gelegenheit, die Grundsätze und die wichtigsten Bestimmungen des
Arbeitsrechts kennenzulernen. Es wird Wissen vermittelt und erarbeitet und die Fähigkeit gefördert, Konflikte im Arbeitsleben zu erkennen und an ihrer Lösung mitzuwirken.
Bestandteil des Seminars ist der Besuch eines Arbeitsgerichtes und die Teilnahme an
einem Verhandlungstag.
■■ Wesen und Funktion des Arbeitsrechts
■■ Rechtsquellen und rechtliche Grundbegriffe
■■ Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag
■■ Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
■■ ArbeitnehmerInnenschutzrecht
■■ Tarifvertragsrecht
■■ Rechtliche Bedeutung von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen
■■ Verfahrensrecht
■■ Das Arbeitsgericht und seine Aufgabe
■■ Teilnahme an einer Verhandlung eines Arbeitsgerichtes
Themenbereich 5
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
09.02. – 13.02. Undeloh*
465,69 € /- €129/15
20.04. – 24.04. Lüneburg
740,50 € / 350,00 €177/15
04.05. – 08.05. Schleswig
641,50 € /298,00 €190/15
08.06. – 12.06. Hamburg
721,00 € / 293,00 €218/15
06.07. – 10.07. Rostock
675,00 € /235,00 €242/15
10.08. – 14.08. Lüneburg
740,50 € /350,50 €258/10
14.09. – 18.09. Schleswig
641,50 € /298,00 €279/15
05.10. – 09.10. Lübeck
674,00 € / 250,00 €302/15
02.11. – 06.11. Stralsund
629,00 € / 225,00 €328/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristen
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
114
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht II: Aufbauseminar
Dieses Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte, die bereits über erste arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen.
■■ Arbeitnehmerhaftung (für Schädigungen des Arbeitgebers gegenüber Dritten und
gegenüber Betriebsangehörigen)
■■ Zahlung und Sicherung des Arbeitsentgelts
■■ Arbeitsentgelte ohne Arbeitsleistung
■■ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Grundlagen und Anspruchsvoraussetzung)
■■ Anspruch auf Verringerung/ Erhöhung der Arbeitszeit
■■ Einführung in das Urlaubsrecht
■■ Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter sozialrechtlichen Aspekten
■■ Leistungsorientierte Vergütungssysteme
■■ Arbeitszeitkonten (Langzeit und Lebensarbeitszeitkonten, Insolvenzsicherung)
■■ Personalplanung und Entwicklung
■■ Das AGG
■■ Teilnahme an einer Verhandlung eines Arbeitsgerichtes mit Vor- und
Nachbesprechung
Bitte die Unterlagen aus dem Seminar Arbeitsrecht I mitbringen.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
02.03. – 06.03. Lübeck
674,00 € / 250,00 €143/15
04.05. – 08.05. Lübeck
691,00 € / 257,00 €191/15
01.06. – 05.06. Erfurt
747,50 € / - €210/15
13.07. – 17.07. Lübeck
674,00 € / 250,00 €250/15
21.09. – 25.09. Rostock
675,00 € /235,00 €289/15
05.10. – 09.10. Lübeck
674,00 € / 250,00 €303/15
30.11. – 04.12. Hamburg
721,00 € / 293,00 €348/15
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vglb. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristen
Themenbereich 5
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP:
Certified Disability Management Professional).
aktuelle Angebote können Sie auch online buchen:
www.verdi-forum.de
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115
Forum Nord
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht III: Aufbauseminar
Dieses Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte, die bereits über erste arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen.
■■ Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
■■ Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag
■■ Compliance Richtlinien
■■ Arbeitnehmer-Datenschutz
■■ Tarifvertragsrecht
■■ EU-Arbeitsrecht
■■ Teilzeit- und Befristungsgesetz
■■ Teilnahme an einer Verhandlung des Arbeitsgerichts/ Landesarbeitsgerichts mit
Vor- und Nachbesprechung
Bitte die Unterlagen aus den Seminaren Arbeitsrecht I und II (inkl. Beck-Texte) mitbringen.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
12.10. – 16.10. Lübeck
674,00 € / 250,00 €315/15
14.12. – 18.12. Hamburg
721,00 € / 293,00 €361/15
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristen
Themenbereich 5
116
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht im Krankenhaus
Das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht weist im Krankenhaus verschiedene Besonderheiten auf, die sich aus den dort gegebenen betrieblichen Strukturen und den
Arbeitsabläufen ergeben.
Das Seminar soll die wichtigsten Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsgesetz aus dieser Perspektive darstellen und bearbeiten. Es wird auch ausreichend Raum für eigene Fragen geben.
Themenschwerpunkte:
■■ Begründung des Arbeitsverhältnisses und Einstellungsuntersuchungen
■■ Arbeitsvertragliche Gestaltungen
■■ Teilzeit und Befristung
■■ Einsatz von Fremdpersonal, z. B. Gestellung von Arbeitnehmern, Leiharbeitnehmer,
(Schein-?)Selbstständige
■■ Krankheit und betriebliches Eingliederungsmanagement
■■ Urlaubsfragen
■■ Eltern- und Pflegezeit
■■ Besonderheiten bei Mutterschutz
■■ Haftung von Arbeitnehmern
■■ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
■■ Abmahnung und Kündigung: Besondere Kündigungsgründe im
Krankenhausbereich
■■ Besonderheiten bei der Vergütung: Arbeitsverträge, Tarifverträge
■■ Spezielle Fragen der Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen, sozialen
Angelegenheiten und wirtschaftlichen Fragen
■■ Arbeitszeitrecht
■■ Dienstplangestaltung und diesbezügliche Mitbestimmung des BR
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
19.01. – 23.01. Kiel
795,00 € /295,00 €108/15
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referenten: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg,
Petra Kolberg, Dipl. Wirtschafts- und Arbeitsjuristin,
langjährige Betriebsrätin
Themenbereich 5
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117
Forum Nord
Arbeitsrecht
„Minderleister“ – Was bedeutet das überhaupt?
Ursachen, Indikatoren und Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen
In den letzten Jahren ist das Problem der so genannten „Minderleister“ („low performer“) immer stärker in der Diskussion. Dies mag mit zunehmendem Kostendruck und
Rationalisierung in den Unternehmen zusammenhängen. Der Begriff selbst hat allerdings
eine fragwürdige und etwas abwertende Komponente.
Für Arbeitnehmer ist hiermit die unangenehme Tatsache verbunden, dass Leistung immer
mehr bemessen und beurteilt wird. Bei betroffenen Arbeitnehmern führt dies im Zweifel
dazu, dass eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird, da die gewünschte Leistung durch
den zunehmenden Druck immer weniger erbracht werden kann.
Für Arbeitgeber und manchmal auch Kollegen stellt sich das Problem, dass die Arbeit
nicht zufriedenstellend erledigt wird.
Leistungsminderungen können unterschiedlichste Ursachen haben, denen im Seminar
nachgegangen werden soll.
Die mit der Problemstellung verbundenen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sollen geklärt werden. Hierdurch sollen die Teilnehmer einschätzen
können, welche Handlungsmöglichkeiten es für Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und betroffene Arbeitnehmer gibt.
Themenbereich 5
Themenschwerpunkte:
■■ Ursachen für Leistungsminderung (z.B. Überforderung, Krankheit, Stress, aber auch
fehlende Leistungsbereitschaft, u.a.)
■■ Indikatoren für Leistungsmängel
■■ Leistungsbemessung
■■ Einstellungs- und Mitarbeitergespräche
■■ Einstellungstests
■■ Betriebliche Fortbildung
■■ Arbeitsrechtliche Sanktionen: Abmahnung, Kündigung, Versetzung,
Herabgruppierung
■■ Aufhebungsverträge
■■ Mitwirkungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen
■■ Arbeits- und Gesundheitsschutz
■■ Entlohnungssysteme
■■ Zielvereinbarungen
■■ Beteiligung gemäß § 99 und 102 BetrVG
■■ Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
23.02. – 24.02. Lübeck
206,00 € / 100,00 €140/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg
118
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Arbeitsrecht
Befristete Beschäftigung und Teilzeitarbeit
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) in der
Praxis
Viele Betriebe schließen heute nur noch befristete Arbeitsverträge ab. Bei Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge hat der Arbeitgeber den Betriebsrat/ Personalrat anzuhören. Die Kenntnis des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und seiner richtigen Anwendung
ist unerlässlich für Betriebs- und Personalräte, in deren Betrieben und Dienststellen
befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden und Teilzeitbeschäftigte tätig sind bzw.
Wünsche nach Veränderung der Dauer der Arbeitszeit bestehen.
■■ Befristung von Arbeitsverträgen
■■ Sachgrundlose Befristung
■■ Gesetzliche Sachgründe für zulässige Befristung
■■ Unwirksame Befristungen
■■ Kündigung befristeter Arbeitsverträge
■■ Rechte und Aufgaben des BR/ PR bei Abschluss, Verlängerung und Beendigung
befristeter Arbeitsverträge
■■ Teilzeitarbeit
■■ Grundlagen der Teilzeitarbeit
■■ Diskriminierungsverbot bei Teilzeitarbeit
■■ Beteiligungsrechte des BR/ PR bei Teilzeitarbeit
■■ Aktuelle Rechtsprechung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
09.03. – 10.03. Lübeck
206,00 € / 100,00 €149/15
12.10. – 13.10. Wismar
206,00 € / 94,00 €316/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Sabine Kaiser, Rechtsanwältin
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Themenbereich 5
119
Forum Nord
Arbeitsrecht
„Das ist zu teuer!“
Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte zum § 40 BetrVG
Rechtsprechung zu Sachkosten, Sachverstand und Reisekostenrecht
„Das ist zu teuer!“, „Sie können sich auch mit mehreren ein Buch teilen“, „Wofür
benötigt der Betriebsrat einen PC“, „Das müssen wir dann aus dem allgemeinen Fortbildungskostenbudget bezahlen. Dann bleibt für Ihre Kolleginnen und Kollegen nichts
mehr übrig“...
Diese Aufzählung könnte man unendlich fortführen und fast alle Betriebsräte kennen
die Diskussionen um die Kosten.
Büroausstattung, Fachliteratur oder Schulungskosten – wir sagen Ihnen, welche Geldund Sachmittel dem Betriebsrat zustehen und zwar ohne, dass Sie ein schlechtes
Gewissen haben müssen.
Themenschwerpunkte:
■■ Rechtliche Grundlagen
■■ Erforderlichkeit der Kosten
■■ Reisekosten
■■ Kosten der Rechtsverfolgung
■■ Kosten für Sachverständige und Berater
■■ Kosten für Schulungen nach § 37 Abs.6 BetrVG
■■ Fachliteratur
■■ Büroräume und Büropersonal
■■ Informations- und Kommunikationstechnik
■■ Aktuelle Rechtsprechung
■■ Praxisbeispiele
Themenbereich 5
120
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
23.03.
Lübeck - € / 51,90 €161/15
Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Tagungspauschale (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent: Wolfram Dudda, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht
Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Eingliederungs­
managements (§ 84 SGB IX) und der Kündigung von
schwerbehinderten und langzeiterkrankten Arbeitnehmern
Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat sich zu einem immer wichtigeren
Gestaltungsmittel im Umgang mit Arbeitnehmern, die längere Zeit erkrankt sind,
entwickelt. Hierbei ergeben sich vielfältige Aufgaben auch für Betriebs- und Personalräte. Schließlich haben Arbeitnehmervertretungen die gesetzliche Aufgabe, darüber zu
wachen, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement durchgeführt wird.
Zur Kündigung von schwerbehinderten und langzeiterkrankten Arbeitnehmern gibt es
neue Rechtsprechung, die beachtet werden muss. Dabei geht es auch um die Frage,
welche Auswirkungen ein durchgeführtes oder unterlassenes Eingliederungsmanagement auf eine Kündigung hat.
Das Seminar gibt sowohl für diejenigen einen aktuellen Überblick, bei denen noch kein
betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt wurde oder noch keine Betriebsoder Dienstvereinbarung existiert. Für diejenigen, die bereits über eine Betriebs- oder
Dienstvereinbarung verfügen, gibt das Seminar durch den Überblick über die aktuellen
Entwicklungen eine Orientierung über Verbesserungsmöglichkeiten.
■■ Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
■■ Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung
■■ Grundlagen der krankheitsbedingten Kündigung
■■ Auswirkungen eines unterlassenen Eingliederungsmanagements
■■ Rechtliche Voraussetzungen der Kündigung von schwerbehinderten Menschen
(insbesondere Beachtung von Fristen)
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
26.03.
Kiel - € / 65,00 €162/15
08.10.
Kiel - € / 65,00 €307/15
Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale (TP). Änderungen
vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den
Pauschalen enthalten.
Freistellung: Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1
MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB
IX
Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg
Themenbereich 5
Diese Veranstaltung wird mit 7 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP:
Certified Disability Management Professional).
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121
Forum Nord
Arbeitsrecht
Rechtswirksames Formulieren in der betriebsrätlichen Praxis
Leider sind viele der von Betriebsräten formulierten Beschlüsse rechtlich angreifbar oder
unwirksam. Statistisch gesehen, sollen ca. 40% aller Beschlüsse und 50% aller Widersprüche nicht rechtssicher verfasst sein oder halten die gesetzlichen Fristen nicht ein.
Deshalb bieten wir allen Interessierten ein passgenaues Seminar an. Ziel dieser Schulung
ist die Vermittlung der erforderlichen Rechtssicherheit beim Formulieren von Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen und Schreiben an den Arbeitgeber.
Die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden und ihre konkreten Wünsche werden
aufgegriffen und handlungsorientiert umgesetzt.
■■ Rechtliche Grundlagen
■■ Verfahrensregelungen, Formvorschriften und Fristenberechnung
■■ Formulieren von Einladungen, Tagesordnungen und Beschlüssen
■■ Formulieren von Zustimmungsverweigerungen, Widersprüchen und Einwendungen
■■ Formen, Fristen, Nachwirkungen von Betriebsvereinbarungen
■■ Schreiben an den Arbeitgeber
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
08.06. – 10.06. Hamburg
441,00 € / 177,00 €219/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent: Torsten Hasse, Rechtsanwalt
Themenbereich 5
122
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Arbeitsrecht
Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung
„ ... und raus bist du!“
Das Kündigungsrecht und das Recht der Abmahnung ist für viele BR/ PR ein Buch mit
„sieben Siegeln“ und mit vielen Mythen verbunden. Dieses Seminar gibt einen Überblick
über das Kündigungsschutzrecht und das Abmahnungsrecht.
■■ Abmahnung
■■ Form und Inhalt
■■ Gültigkeit und Häufigkeit
■■ Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung
■■ Außerordentliche Kündigung
■■ Der wichtige Grund
■■ Ausschlussfrist
■■ relevante Einzelfälle
■■ Ordentliche Kündigung
■■ Kündigungsarten
■■ Kündigungsfristen
■■ relevante Einzelfälle
■■ Aktuelle Rechtsprechung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.07. – 03.07. Lübeck
307,80 € / 135,20 €235/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Themenbereich 5
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123
Forum Nord
Arbeitsrecht
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Das Seminar vermittelt für Betriebsräte die Kenntnisse, die erforderlich sind, um die
Möglichkeiten aber auch die Grenzen der gerichtlichen Konfliktregelung ermessen zu
können. Betriebsräte lernen einzuschätzen, inwieweit der Gang zum Arbeitsgericht für
die Betriebsparteien, aber auch für einzelne Arbeitnehmer sinnvoll ist.
Im Seminar werden praktische Erfahrungen durch den Besuch von zwei Verhandlungstagen (Kammerverhandlung und Güteverhandlung) vor dem Arbeitsgericht vermittelt.
Alle entstehenden Fragen werden dann im Seminar geklärt.
Themenschwerpunkte:
■■ Teilnahme an einer Kammerverhandlung und einer Güteverhandlung beim
Arbeitsgericht Flensburg
■■ Der Ablauf des Arbeitsgerichtsverfahrens
■■ Güteverhandlung, Beschlussverfahren und Urteilsverfahren
■■ Wer kann vor dem Arbeitsgericht auftreten?
■■ Die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat
■■ Erwirken einer einstweiligen Verfügung in Eilfällen
■■ Ausgewählte Probleme, die häufig vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden:
–– aus dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere personelle Einzelmaßnahmen,
Schulungsteilnahme von Betriebsratsmitgliedern, Interessenausgleich und
Sozialplan, Einsetzung einer Einigungsstelle
–– aus dem Individualarbeitsrecht, insbesondere der Kündigungsschutzprozess,
Klagen gegen Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Befristungen,
Lohnklagen, Berichtigung von Arbeitszeugnissen
Themenbereich 5
124
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
06.07. – 10.07. Schleswig
641,50 € /298,00 € 243/15
Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg
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Arbeitsrecht
Arbeitnehmerhaftung
Ein altes Sprichwort sagt „Wer viel arbeitet, macht auch Fehler.“ – Wann und in welcher
Form haften ArbeitnehmerInnen für diese? Inwieweit gibt es eine Haftung von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern für Fehler in der Gremienarbeit? Das Seminar gibt
Antworten auf diese Fragen und erläutert anhand von Praxisbeispielen die Rechtslage.
■■ Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
–– Haftet der Arbeitnehmer überhaupt gegenüber dem Arbeitgeber?
–– Ist die Haftung beschränkt?
–– Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers?
–– Haftung gegenüber Arbeitskollegen
–– Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besucher, usw.)
–– Umfang der Schadensersatzpflicht/ Schadensberechnung
–– Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt?
■■ Haftung des Arbeitgebers
■■ Haftung des BR/ PR
–– Fehlerhafte Beratung von Arbeitskollegen
–– Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
–– Kostenverursachung ohne wirksamen BR-/ PR-Beschluss
–– Weitergabe persönlicher Arbeitnehmerdaten
–– Unterlassene Aufgabenwahrnehmung
–– Amtspflichten des BR/ PR
–– Beispiele aus der Rechtsprechung
–– Mögliche Folgen für den BR/ PR
■■ Vermeidung von Amtspflichtverletzungen
–– Häufige Fehlerquellen
–– Vermeiden möglicher Risiken
–– Streitigkeiten zu Haftungsfragen
–– Rechtsweg und Art des Verfahrens
–– Wer trägt welche Kosten?
Themenbereich 5
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
07.09. – 08.09. Ahrensburg
180,50 € /114,50 €274/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Torsten Hasse; Rechtsanwalt
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125
Forum Nord
Arbeitsrecht
Arbeitsverträge auf dem Prüfstand
Arbeitsverträge sind ein wichtiges Gestaltungmittel für die Arbeitsbedingungen.
Sie ergänzen tarifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen. In Betrieben ohne Tarifvertrag werden die Arbeitsbedingungen häufig fast ausschließlich durch Arbeitsverträge
gestaltet.
Arbeitsverträge können nach einer Änderung des BGB seit 2002 inhaltlich rechtlich auf
ihre Wirksamkeit geprüft werden. Jede einzelne Klausel muss der AGB-Kontrolle (AGB=
Allgemeine Geschäftsbedingungen) standhalten.
Es gibt eine umfangreiche aktuelle und immer mehr anschwellende Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts zu verschiedensten Klauseln. Viele Regelungen in Arbeitsverträgen
wurden schon für unwirksam erklärt, andere hatten dagegen Bestand.
Gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrates, darüber
zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Regelungen eingehalten
werden. Hierzu gehören auch die Spielregeln für die Arbeitsverträge.
Das Seminar soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in Arbeitsverträgen
verschaffen, so dass Betriebsräte erkennen können, welche Klauseln beanstandet werden können.
Es geht u.a. um folgende Klauseln: Vertragsstrafen, Schriftformklauseln, Versetzungsklauseln, sowie Widerruf und Freiwilligkeit von Leistungen des Arbeitgebers.
Außer auf Arbeitsverträge wird auch auf andere vorformulierte Schriftstücke eingegangen.
Themenbereich 5
Themen sind u.a.:
■■ Vertragsstrafen
■■ Schriftformklauseln
■■ Versetzungsklauseln
■■ Widerruf und Freiwilligkeit von Leistungen des Arbeitgebers
■■ betriebliche Übung
■■ Klauseln zu Überstunden
■■ Rückzahlungsklauseln bei beruflicher Fortbildung
■■ Aufhebungsvertrag und Ausgleichsquittungen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.09. – 17.09. Schleswig
217,50 € /123,50 €282/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichtes Flensburg
126
Arbeitsrecht
Leiharbeit und Werkverträge
In großem Umfang werden in vielen Unternehmen sowohl Leiharbeiter beschäftigt als
auch Werkverträge mit im Betrieb Beschäftigten abgeschlossen. Das Thema spielt in der
aktuellen arbeitsrechtlichen und politischen Diskussion eine große Rolle.
Während Unternehmen daran die große Flexibilität schätzen, wird von Arbeitnehmern
beklagt, dass diese Form der Arbeit zu einer großen existenziellen Verunsicherung und
einer schlechteren Bezahlung führt. Hierdurch werden auch viele arbeitsrechtliche Probleme bei der konkreten Ausgestaltung berührt.
Das Seminar vermittelt die Grundkenntnisse der Arbeitnehmerüberlassung und der
Unterschiede zwischen einem (echten) Werkvertrag und einem Arbeitsvertrag und die
Möglichkeiten und Grenzen, die betriebliche Interessenvertretungen bei diesem Thema
zu beachten haben.
Themenschwerpunkte:
■■ Arbeitnehmerüberlassung
–– Aktuelle Gesetzeslage und Gesetzesvorhaben
–– was bedeutet „vorübergehend“
–– welche Möglichkeiten bestehen für eine betriebliche Interessenvertretung, die
Einstellung von Leiharbeitnehmern zu verhindern, die nicht nur vorübergehend
oder auf Dauerarbeitsplätzen beschäftigt werden sollen
–– „equal pay“
–– Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Betriebsverfassungsgesetz
–– Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
■■ Werkverträge
–– Abgrenzung von Werkverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung und zu
Arbeitsverträgen
–– Möglichkeiten für betrieblichen Interessenvertretungen
■■ Freie Mitarbeiter
–– Abgrenzung zu Arbeitsverträgen; Problem der Scheinselbstständigkeit
–– Weisungsgebundenheit oder Weisungsfreiheit
–– welche Rechtsmöglichkeiten bestehen für betriebliche Interessenvertretungen
und/ oder den betroffenen Mitarbeiter?
NEU
Themenbereich 5
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
24.09.Kiel
- € / 65,00 €290/15
Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale (TP). Änderungen
vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den
Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37(6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 37 (1) MBG S-H, § 39 (1) PersVG
M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96(4/8) SGB IX
Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg
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127
Forum Nord
Arbeitsrecht
Kooperationsseminar mit dem ver.di Landesbezirk Nord
Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte
Das Arbeitsrecht ist in ständiger Bewegung, denn durch Änderungen in Gesetzen und
durch die Rechtsprechung wird es fortgeschrieben und durch modifizierte Regelungen
ergänzt. Das Seminar soll Personalräte über den aktuellen Stand des Arbeitsrechts informieren, damit die Probleme in der Praxis erkannt und die Mitbestimmung erfolgreich
ausgeübt werden kann.
Auf dieser Tagesschulung sollen die wichtigsten Änderungen herausgearbeitet und hinsichtlich der konkreten Auswirkungen auf die alltägliche Personalratspraxis besprochen
werden. Der Handlungsspielraum von Personalräten wird durch die Entscheidungen der
Arbeits- und Verwaltungsgerichte beeinflusst.
Themen sind u.a.
■■ Kündigungsrecht
■■ Befristung von Arbeitsverträgen
■■ Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen
■■ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
■■ Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum
Personalvertretungsrecht
Themenbereich 5
128
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
08.10.
Neumünster - € / 55,50 €306/15
17.10.Kiel
- € / 65,00 €322/15
Seminargebühr: 189,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale des Tagungshauses (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V;
§ 48 Abs.4 HmbPersVG und der vgl. Regelungen der Personalvertretungsgesetze der
anderen Länder, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Bianka Schlick, Rechtsanwältin
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Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte
Das Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitsrecht insgesamt sind dadurch geprägt,
dass die Gesetze unbestimmte Rechtsbegriffe z.B. „erforderlich“ in § 40 BetrVG, „sozial
gerechtfertigt“ in § 1 KSchG enthalten. Dadurch werden bei der Anwendung in der
Praxis Probleme und Unsicherheiten hervorgerufen.
Der Rechtsprechung kommt die Aufgabe zu, die Gesetze für die Praxis auszulegen.
In dieser Schulung wird, im Anschluss an das gleichnamige Seminar im letzten Jahr, der
praktische Umgang mit den im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen insbesondere
des Bundesarbeitsgerichts und teilweise auch der Instanzgerichte geübt.
Im Vordergrund stehen dabei zum einen mitbestimmungsrelevante Fragestellungen im
Rahmen der §§ 87, 99, 111 ff. BetrVG. Analysiert und herausgearbeitet werden Aufbau,
Inhalt, Argumentationsweise und Ergebnis der jeweiligen Entscheidung. Die konkreten
Auswirkungen der Gerichtsentscheidungen auf die alltägliche Betriebsratsarbeit werden
eingehend erörtert. Des Weiteren wird der Fokus auf das Individualarbeitsrecht gerichtet.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.12.
Kiel - € / 65,00 €351/15
08.12.
Schleswig - € / 70,00 €357/15
Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale des Tagungshauses (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG
Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg
Themenbereich 5
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129
Forum Nord
Tarifrecht
Eingruppierungsrecht gem. TV EntgO Bund
NEU
Rückwirkend zum 01.01.2014 soll der lange verhandelte neue Tarifvertrag zur Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) in Kraft treten. Damit endet die seit 2005 mit
dem Abschluss des TVÖD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag
und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen.
In diesem Seminar werden zunächst die Grundsätze der Eingruppierung anhand der
Tätigkeitsmerkmale vermittelt. Anschließend werden Aufbau und Neuerungen des
TV EntgO Bund ausführlich erörtert. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte sowie die Handlungsmöglichkeiten des Personalrates bei der Eingruppierung und Überleitung erarbeitet und beleuchtet.
■■ Termin
27.04. – 29.04.
14.10. – 16.10.
Ort
Lübeck
Wismar
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
378,00 € / 161,00 €181/15
365,00 € / 141,00 €320/15
Speziell für Beschäftigte der Bundeswehr:
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
27.04. – 29.04. Lübeck
378,00 € / 161,00 €182/15
14.10. – 16.10. Wismar
365,00 € / 141,00 €321/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referenten: Sabine Kaiser, Rechtsanwältin
Rainer Lüthje, Fachreferent
Themenbereich 6
130
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Tarifrecht
Eingruppierungsrecht nach TVöD (VKA)
Bis zum Abschluss einer neuen Entgeltordnung zum TVöD (VKA) erfolgt die Eingruppierung noch immer vorläufig unter Zugrundelegung der Vergütungsordnung BAT bzw.
der Lohngruppenverzeichnisse MTArb / BMT-G. Erst dann wird in eine Entgeltgruppe
nach TVöD (VKA) überführt. Die komplexen Regelungen des BAT zur Eingruppierung
gelten zurzeit weiter und werden voraussichtlich so oder ähnlich in den TVöD (VKA)
aufgenommen werden. Die richtige Bewertung der Tätigkeiten, die maßgeblich für eine
rechtssichere Eingruppierung ist, macht den Beteiligten häufig große Schwierigkeiten.
In diesem Seminar werden zunächst die Grundsätze der Eingruppierung anhand der
Tätigkeitsmerkmale vermittelt. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte sowie die Handlungsmöglichkeiten des BR/ PR bei der Eingruppierung erarbeitet
und beleuchtet.
■■ Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik
■■ Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung
■■ Stellenplan
■■ Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze
■■ Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung
■■ Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge
■■ Tätigkeitsmerkmale
■■ Rückblick Überleitung
■■ Höhergruppierungen, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
gemäß TVöD
■■ Stufenlaufzeiten
■■ Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten
(Sollte nach Redaktionsschluss eine neue Entgeltordnung vereinbart werden, werden die
Seminarinhalte entsprechend angepasst.)
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
27.04. – 29.04. Undeloh*
251,59 € /- €185/15
31.08. – 02.09. Travemünde
404,50 € / 182,50 €266/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Dirk Teichmann, Fachreferent zum BAT und Eingruppierung; Mitglied der
Tarifkommission
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Themenbereich 6
131
Forum Nord
Tarifrecht
Eingruppierungsrecht nach TV-L
Der TV-L ist eine der wichtigsten Rechtsquellen für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Länder und weiteren Anwendern. Nach langjähriger Verhandlung mit den
Arbeitgebern ist zum 01.01.2012 eine neue Entgeltordnung zum TV-L in Kraft getreten.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in den
Tarifvertrag aufgenommen. Um die Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bei
der Einstellung und Eingruppierung wahrnehmen zu können und Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen, ist eine gründliche Kenntnis
der konkreten tariflichen Grundlagen notwendig.
■■ Grundsystematik der Entgeltordnung TV-L
■■ Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik
■■ Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung
■■ Stellenplan
■■ Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze
■■ Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung
■■ Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge
■■ Tätigkeitsmerkmale
■■ Rückblick Überleitung
■■ Höhergruppierungen, Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
gemäß TV-L
■■ Stufenlaufzeiten
■■ Mitbestimmungsrechte
Themenbereich 6
132
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
04.05. – 05.05. Bad Segeberg
169,00 € / 71,00 €192/15
02.11. – 03.11. Banzkow
114,00 € / 57,00 €329/15
Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Dirk Teichmann, Fachreferent zum BAT und Eingruppierung; Mitglied der
Tarifkommission
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Tarifrecht
Kooperationsseminar mit dem ver.di Landesbezirk Nord
TVÖD Einführung und Überblick
Der TVöD ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten
bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Er soll mit neuer Struktur
Einheitlichkeit in die Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes bringen. Hiermit sind
nicht unerhebliche Änderungen im Tarifrecht öD verbunden. U.a. die Gestaltungs- und
Überwachungsaufträge für Betriebs- und Personalräte wurden durch Öffnungsklauseln
deutlich ausgeweitet.
Die Umsetzung und Anwendung des Tarifvertrages setzt die gründliche Kenntnis des
TVöD voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende
und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen
des TVöD unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
■■ Der TVöD – Einführung und Überblick
■■ Struktur und Systematik der Entgelttabelle
■■ Rückblick Überleitungssystematik
■■ Umgruppierung, Höhergruppierung, Stufenlaufzeiten
■■ Einführung in die Arbeitszeitregelungen
■■ Aktuelle Rechtsprechung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
06.07. – 08.07. Lübeck 314,80 € / 142,20 €241/15
07.09. – 09.09. Schleswig
354,50 € /184,00 €368/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Sabine Kaiser, Rechtsanwältin
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Themenbereich 6
133
Forum Nord
Arbeitszeit
Arbeitszeitkonten und Wertguthaben (Zeitwertkonten)
Mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Betrieben werden unterschiedliche Interessen und Erwartungen verknüpft. Die Betriebe verfolgen vorrangig das Interesse einer
bedarfsgerechten Optimierung der Betriebszeiten und damit einer besseren Bewältigung
von Schwankungen des Arbeitsanfalls, während die Beschäftigten daran interessiert
sind, Arbeit und Privatleben abstimmen zu können.
Als wichtiges Instrument der betrieblichen Zeitwirtschaft haben sich Arbeitszeitkonten
erwiesen. Bei einer Einführung von Arbeitszeitkonten ist die Beteiligung der Beschäftigten und die Mitgestaltung der betrieblichen Interessenvertretung unerlässlich. Neben
diesen Arbeitszeitkonten gewinnen aus Sicht der Beschäftigten Ansparmöglichkeiten an
Bedeutung, die ein früheres Ausscheiden oder eine länger andauernde Freistellung zur
Qualifizierung o.ä. ermöglichen.
In diesem Seminar wird die systematische Mitgestaltung und Regelung von Arbeitszeitkonten und Wertguthaben durch die Interessenvertretung vermittelt. Dabei sollen
zunächst Varianten von Arbeitszeitkonten dargestellt und insbesondere Langzeitkonten/
Wertguthaben diskutiert werden. In einem zweiten Abschnitt werden sowohl rechtliche
Handlungsmöglichkeiten der Mitbestimmung als auch Ansatzpunkte für das betriebliche Vorgehen bei der Einführung solcher Arbeitszeitkonten/ Wertguthaben aus Sicht
der Interessenvertretung erörtert sowie Handlungsfelder und Regelungsbedarfe aus
Arbeitnehmersicht untersucht.
Abschließend werden Regelungsbeispiele (Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen) zu
Arbeitszeitkonten analysiert.
Themenbereich 7
Themenschwerpunkte:
■■ Arbeitszeitkonten und Varianten
■■ Kurzzeitkonten
■■ Langzeitkonten
■■ Lebensarbeitszeitkonten
■■ Wertguthaben
■■ Verlagerung des Auszahlungszeitpunktes von Entgelt(-bestandteilen)
■■ Gestaltungsbausteine von Arbeitszeitkonten (z.B. Ampelkonto, Rahmenzeiten,
Servicekonzepte, Spielregeln)
■■ Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitkonten
■■ Aktuelle Rechtsprechung
■■ Problemfelder aus Arbeitnehmersicht: Regelungsbedarf und Regelungsformen
■■ Bausteine für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
23.02. – 25.02. Ahrensburg
298,50 € /166,50 €141/15
07.09. – 09.09. Rostock
367,00 € /147,00 €276/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Norbert Diercks, Fachanwalt für Arbeitsrecht
134
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Arbeitszeit
Das Arbeitszeitrecht
Mitbestimmung des Betriebsrates in der Praxis
Herkömmliche Arbeitszeitregelungen befinden sich im Umbruch. Neue Arbeitszeitmodelle werden entwickelt und eingeführt. Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die ihre Kenntnisse auf diesem Gebiet ausbauen wollen, um ihre Mitbestimmungsrechte sach- und fachgerecht ausüben zu können.
■■ Das Arbeitszeitrecht
–– Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten
–– Regelungen von Pausen und Ruhezeiten
–– Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen
–– Änderungen zur Nacht- und Schichtarbeit
–– Bereitschaftsdienst/ Rufbereitschaft
■■ Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH und des BAG
–– Rechtliche Rahmenbedingungen für Änderungen der betrieblichen Arbeitszeiten
–– Rechtsgrundlagen für die Einführung flexibler Arbeitszeiten
–– Arbeitsrechtliche Fragen
–– Änderung der Arbeitsverträge, Änderungskündigungen
■■ Aktuelle Arbeitszeitmodelle aus der Praxis
–– Gleitzeit, Stundenkonten, Schichtarbeit
–– Praktische Anwendung: Erfahrungen mit bereits eingeführten
Arbeitszeitmodellen
■■ Teilzeit- und Befristungsgesetz
–– Rechtsanspruch des Arbeitnehmers
–– Arbeit auf Abruf/ Job-Sharing
■■ Mitbestimmung des Betriebsrates bei Regelungen der Arbeitszeit
–– Zustimmungspflichtige Maßnahmen
–– Dienstpläne/ Schichtpläne/ Sonderschichten
–– Mehrarbeit und Überstunden
–– Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
■■ Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung
–– Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrates nach § 92a BetrVG
■■ Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
–– Einigungsstelle
–– Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Themenbereich 7
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
04.05. – 06.05. Bad Segeberg
300,00 € / 104,00 €193/15
09.11. – 11.11. Bad Segeberg
300,00 € / 104,00 €334/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG
Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management), Beraterin für betriebliche
Interessenvertretungen
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135
Forum Nord
Arbeitszeit
„Ich muss heute länger machen ..“
Arbeitszeit und Urlaub von Arbeitgebers Gnaden?
Immer mehr ArbeitnehmerInnen machen „freiwillig“ Überstunden, wenn die Vorgesetzten es verlangen. Oft werden diese Überstunden nicht ‚abgebummelt‘ oder ausgezahlt,
sondern sie verfallen. Erholungsurlaub wird vermehrt kurzfristig gewährt, so wie es die
Geschäftslage erlaubt. ArbeitnehmerInnen ohne Tarifbindung bekommen (bestenfalls)
den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieses Seminar gibt einen Überblick über das Arbeitszeit- und Urlaubsrecht, sowie über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema.
■■ Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten nach dem ArbZG
■■ Gibt es eine Pflicht zur Leistung von Überstunden/ Mehrarbeit?
■■ Überblick über das Urlaubsrecht nach dem BurlG
■■ Wer darf wann in den Urlaub?
■■ Wann gilt der Urlaub als genehmigt?
■■ Kann man auf Urlaub verzichten (müssen)?
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
11.05. – 12.05. Ahrensburg
180,50 € /114,50 €195/15
24.08. – 25.08. Travemünde
235,50 € / 124,50 €263/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Themenbereich 7
136
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Arbeitszeit
Grundlagen der Dienstplangestaltung für Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen
Dienstpläne sind in vielen Betrieben und Dienststellen branchenunabhängig eine wichtige Grundlage der Arbeit und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind aber weitere Besonderheiten zu berücksichtigen.
Auf diese Besonderheiten wird in diesem Seminar eingegangen. Es werden die jeweils
aktuellen Urteile und Kommentare zum ArbZG und zum TVöD berücksichtigt und deren
Anwendung auf die Dienstplanung dargestellt. Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen werden auch praktische Übungen zur Umsetzung der Vorschriften Inhalt
der Veranstaltung sein.
■■ Gesetze/ Tarifverträge als Grundlage
■■ Dienst- und Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge
■■ Bedürfnisse der Patienten und Bewohner
■■ Interessen der Beschäftigten
■■ Rahmenbedingungen
■■ Mitbestimmung
■■ Bezugszeiträume
■■ Anzahl der Arbeitstage, Dauer der täglichen Arbeitszeit
■■ Ruhezeiten
■■ Elemente der täglichen Arbeit und Vereinbarkeit mit privaten Interessen
■■ Beginn und Ende der Arbeitszeit = Schichten
■■ Wege- und Umkleidezeiten, Übergabezeiten und Pausenzeiten
■■ Bereitschaftsdienste, Dienstplanmodelle
■■ Überstunden/ Mehrarbeit, Rufbereitschaftsdienste
■■ Ausfall- und Fehlzeiten
■■ Arbeitsunfähigkeit
■■ Urlaub und Arbeitsbefreiung
■■ Moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung
■■ Flexibler Personaleinsatz
■■ Voll- und Teilzeit-Modelle
■■ Gleitzeit auf der Station
■■ Verschiedene Ampelmodelle
Themenbereich 7
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
11.05. – 13.05. Bad Segeberg
300,00 € / 104,00 €196/15
12.10. – 14.10. Lübeck
362,00 € / 150,00 €319/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Petra Kolberg, Dipl. Wirtschafts- und Arbeitsjuristin,
langjährige Betriebsrätin
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137
Forum Nord
Arbeitszeit
Dienstplangestaltung für Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen – Aufbau
In diesem Aufbauseminar geht es vorrangig um die Entwicklung von Arbeitszeitsystemen. Hierzu ist es erforderlich, Daten zu Personalbedarfen zu ermitteln und in Arbeitszeitmodelle zu überführen. Grundlage dafür ist die Ermittlung von Auslastung und
Personalausfall durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Mit diesen Rohdaten werden
anhand der gesetzlichen und tariflichen Grundlagen Ideen zu Arbeitszeitmodellen
modellhaft erprobt und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten diskutiert.
Die erarbeiteten Lösungsansätze werden – auch im Sinne von „Argumentation üben“
– im Plenum vorgestellt und gegen die Kritik der anderen Teilnehmenden „verteidigt“.
■■ Schicht- und Wechselschichtsysteme
■■ Teilzeitplanungen
■■ Wie gehen wir im Betrieb mit neuen Ideen zur Arbeitszeit um?
■■ Problemlösungsstrategien
■■ Partizipationsmodelle
■■ Entwicklung von Umsetzungsstrategien
Materialien wie Tarifverträge, Seminarunterlagen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen
ggf. Musterarbeitsverträge und eigene Dienstplanformulare, soweit möglich Stellenpläne und die betrieblichen Grundlagen zur Personalbemessung (Pflegeschlüssel, Personalbudget, Pflegeanteil am Case-Mix-Index) bitte mitbringen. Die betrieblichen Daten bitte
anonymisieren, so dass keine vertraulichen Daten offengelegt werden.
Themenbereich 7
138
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
02.12. – 04.12. Scharbeutz
379,00 € / 177,00 €352/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Petra Kolberg, Dipl. Wirtschafts- und Arbeitsjuristin,
langjährige Betriebsrätin
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Arbeitszeit
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei Rufbereitschaft
handelt es sich um Ruhezeit, solange die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Die Grenzen zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst können
allerdings sehr eng sein, wie auch die aktuelle Rechtsprechung belegt.
Ziel dieses Seminares ist es, über die geltenden Regelungen im Arbeitszeitgesetz zu
informieren, aktuelle Rechtsprechung zu diskutieren und die Handlungsmöglichkeiten
der Betriebs- und Personalräte zu erarbeiten.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
18.05.
Lübeck - € / 50,00 €204/15
06.10.
Lübeck - € / 50,00 €305/15
Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale (TP). Änderungen
vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den
Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Norbert Diercks, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Themenbereich 7
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139
Forum Nord
Arbeitszeit
„Kein Ende in Sicht“
Flexible Arbeitszeiten in der Praxis
In der heutigen Zeit ist es in vielen Betrieben und Dienststellen selbstverständlich, dass
die Arbeitszeiten nicht mehr starr festgelegt sind, sondern den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Auch die Beschäftigten sehen die positiven Seiten
dieser Arbeitszeitflexibilisierung – sofern hierbei auch ihre Bedürfnisse entsprechende
Berücksichtigung finden. In diesem Seminar werden die Chancen und Risiken der
Arbeitszeitflexibilisierung erläutert und die Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und
Personalrates herausgearbeitet.
■■ Flexible Arbeitszeitmodelle
■■ Überblick und Potenziale
■■ Jahresarbeitszeitmodelle
■■ Gleitzeit und Arbeitszeitkonten
■■ Lebensarbeitszeitmodelle und Langzeitkonten
■■ Vertrauensarbeitszeit
■■ Teilzeit
■■ Arbeit auf Abruf
■■ Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen
■■ Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
■■ Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
■■ Kollektivrechtliche Gestaltungsspielräume
■■ Mitbestimmung des Betriebsrates/ Personalrates
■■ Einführung, Ausgestaltung oder Abschaffung flexibler Arbeitszeitmodelle
■■ Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
■■ Beispiele aus der Praxis
■■ Regelungsfelder einzelner Arbeitszeitmodelle
Themenbereich 7
140
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
06.07. – 08.07. Kiel
427,00 € /177,00 €244/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
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Arbeitszeit
Die Rechtsprechung zu Arbeitszeitfragen
und deren praktische Anwendung im Betrieb
Flexible Arbeitszeitgestaltung bleibt ein kontroverses und schwieriges Feld für Interessenvertretungen. Der praxisorientierte und anwendungsbezogene Umgang von Interessenvertretungen mit der Rechtsprechung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, insbesondere
des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, steht im Mittelpunkt dieses Seminars.
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten für die Auseinandersetzung mit
der Rechtsprechung zu Arbeitszeitfragen. Das konkrete Vorgehen von Interessenvertretungen bei der Einführung und Anwendung neuer Arbeitszeitmodelle, der Überprüfung
vorzulegender Dienstpläne und der Auslegung bestehender Gesetze soll in diesem
Seminar an praxisnahen Beispielen erarbeitet werden.
Im Vordergrund stehen sowohl Urteile, die die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der
Interessenvertretungen präzisieren, als auch solche Urteile, die für einzelne Arbeitszeitmodelle richtungsweisend geworden sind. In kleinen Gruppen soll die Rechtsprechung
für die betriebliche Praxis aufbereitet und konkrete Handlungs-, Problemlösungs- und
Umsetzungsstrategien für aktuelle betriebliche Problemstellungen erarbeitet und präsentiert werden.
■■ Rechtsprechung zu Fragen der Mitbestimmung, u.a.:
–– Auskunftsansprüche der Interessenvertretung
–– Mitbestimmung bei Vollzeitbeschäftigten
–– Mitbestimmung bei Teilzeitbeschäftigten
–– Kontrolle und Durchführung von Arbeitszeitvereinbarungen
■■ Arbeitszeitgesetz und Tarifvertragsrecht, u.a.
–– Ruhepausen
–– Direktionsrecht
■■ Rechtsprechung zu aktuellen Arbeitszeitmodellen
–– Vertrauensarbeitszeit
–– Schichtarbeit
–– Arbeitszeitkonten
–– Überstunden
–– Gleitzeit/ variable Arbeitszeit
–– Bereitschaftsdienst
–– Arbeitsbereitschaft
■■ Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit, u.a.
–– Anspruch auf Arbeitszeitverringerung (§ 8 TzBfG)
–– Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung (§ 9 TzBfG)
■■ Anwendungsmöglichkeiten für die Entwicklung und Durchsetzung von Betriebsund Dienstvereinbarungen
Themenbereich 7
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
14.09. – 16.09. Lübeck
362,00 € /150,00 €280/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Norbert Diercks, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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141
Forum Nord
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
Wirtschaftliche Angelegenheiten bilden die Grundlagen des alltäglichen Handelns des
Betriebsrates auch in Non-Profit-Unternehmen: personelle Maßnahmen, Arbeitszeiten,
Leistungsentgelte und andere Veränderungsprozesse im Unternehmen sind letztlich
immer betriebswirtschaftlich begründet.
Für die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss und die Beratungen mit dem
Arbeitgeber ist es daher hilfreich, wenn Betriebsräte über Kenntnisse wirtschaftlicher
Grundbegriffe und Zusammenhänge verfügen. Das Seminar bietet dazu einen ersten
Überblick:
■■ Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht
■■ Informationspolitik der Geschäftsleitung und Monatsgespräche
■■ Auswertung von Kennzahlen und Controllingdaten
■■ Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
02.03. – 04.03. Wismar
365,00 € / 141,00 €144/15
22.06. – 24.06. Hamburg
432,00 € /162,00 €229/15
23.11. – 25.11. Weissenhäuser Strand 309,00 € / 164,00 €344/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent: Lars Will, Fachreferent
Themenbereich 8
142
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Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar
Interessenvertretung im und mit dem Wirtschaftsausschuss
Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben einen Anspruch auf umfassende Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung und Planung des Unternehmens. Das
Seminar bietet eine Einführung in die Arbeit von Wirtschaftsausschüssen.
■■ Rechtsgrundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
■■ Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
■■ Beratung mit dem Management
■■ Systematische, interessenbezogene Informationsbeschaffung
■■ Auswertung von Personalplanungsdaten mit Kennzahlensystemen
■■ Aussagefähigkeit von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung
■■ Unternehmensstrategie, strategische und operative Unternehmensplanung
■■ Werkzeuge zur Datenverarbeitung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
09.03. – 11.03. Lüneburg
411,50 € /216,50 €150/15
13.07. – 15.07. Kiel
427,00 € /177,00 €251/15
19.10. – 21.10. Walsrode*
266,50 € /- €323/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 580,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referenten: Markus Lubkowitz; Institut für betriebswirtschaftliche
und arbeitnehmerorientierte Beratung, Bremen (Juli, Oktober)
Matthias Winter, Betriebswirtschaftliche Beratung und
Beteiligungsberatung, (März)
Themenbereich 8
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143
Forum Nord
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar
Das betriebswirtschaftliche 1x1 für Betriebsräte
Um bei Umstrukturierungen und anderen Betriebsänderungen die Auswirkungen auf
die Beschäftigten analysieren und bewerten zu können, müssen sich Betriebsräte und
Wirtschaftsausschussmitglieder mit den betrieblichen Daten, den Ergebnissen des
Controllings, der Personalkostenrechnung und der Bilanzierung auseinandersetzen.
Die Beschäftigteninteressen geben ihnen den Auftrag, diese Daten zu beurteilen und
Entscheidungen des Unternehmens argumentativ beeinflussen zu können. Allem geht
die wirksame Durchsetzung der Informationsansprüche voraus.
■■ Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Liquidität und Lagebericht
auch in Non-Profit-Unternehmen
■■ Erarbeiten eines Informationskonzepts für die Interessenvertretung
■■ Durchsetzung der Informationsrechte des Wirtschaftsauschusses
■■ Informationspolitik der Geschäftsleitung
■■ Betriebsvereinbarung „Information des Wirtschaftsausschusses“
■■ Auswertung bzw. Analyse von Kennzahlen und Controllingdaten
■■ Kalkulation und Budgetierung
■■ Investitionsrechnungen
■■ Handlungsmöglichkeiten bei Veränderungen nach § 613 a BGB und
Umwandlungsgesetz
Zielgruppe: Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen, die bereits ein Grundlagenseminar besucht haben oder entsprechende Vorkenntnisse besitzen. Bitte die Unterlagen
aus dem Grundlagenseminar mitbringen.
Themenbereich 8
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
13.04. – 15.04. Lüneburg
411,50 € /216,50 €167/15
30.09. – 02.10. Schleswig
354,50 € /184,00 €296/15
07.12. – 09.12. Lübeck
314,80 € / 142,20 €356/15
Seminargebühr: 580,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referenten: Markus Lubkowitz; Institut für betriebswirtschaftliche
und arbeitnehmerorientierte Beratung, Bremen (Dezember)
Matthias Winter, Betriebswirtschaftliche Beratung
und Beteiligungsberatung, (April, Oktober.)
aktuelle Angebote können Sie auch online buchen:
www.verdi-forum.de
144
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Kommunikation und Konflikte
Mit Erfolg für die BR-/ PR-/ MAV-Arbeit argumentieren
– Rhetorik Grundlagen –
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs- und Personalratsmitglieder, die aufgrund
ihrer Tätigkeit die verschiedensten Redesituationen zu bewältigen haben, ob auf Versammlungen, in den Gremien oder im Arbeitgebergespräch. Auf der Arbeitgeberseite
treffen Sie oftmals auf rhetorisch sehr gut ausgebildete Vertreter, mit denen sie sich
auseinandersetzen müssen.
Wir zeigen, wie Sie den richtigen Ton treffen und Ihre Botschaft präzise und eindrucksvoll
vermitteln. Sie werden mit dem 1 x 1 des Redens vertraut und erfahren, wie Sie den
berühmten Kloß im Hals überwinden und Lampenfieber in den Griff bekommen. Sie
lernen, sich gekonnt auf verschiedene Redesituationen vorzubereiten und werden sich
Ihrer eigenen verbalen und körpersprachlichen Möglichkeiten bewusst. Ein besonderer
Seminarschwerpunkt liegt auf praxisbezogenem Redetraining. Denn: Reden lernt man
nur durch Reden.
■■ Grundlagen des freien Redens
–– Der eigenen Wirkung bewusst werden
–– Körpersprachliche und sprachliche Wirkungsmittel kennen
–– Kontakt zwischen Redner und Zuhörer aufbauen
■■ Das kleine 1x1 des Redens
–– Gedanken in Worte fassen
–– Erstellen eines Stichwortkonzepts, der rote Faden für zielorientierte Reden
–– Argumente wirkungsvoll aufbereiten und darstellen
–– Sich verständlich und prägnant ausdrücken
–– Gliederungsvarianten für verschiedene Redeziele
■■ Selbstsicheres Auftreten
–– Wechselwirkung von innerer und äußerer Haltung erkennen
–– Abbau von Redehemmungen
–– Persönliche Stress-Faktoren identifizieren und abbauen
–– Körpersprache wirkungsvoll einsetzen
■■ Praxisorientierte Vortrags- und Formulierungstechniken
–– Kurze Statements punktgenau formulieren
–– Aufbau eines Informationsbeitrags
–– Gestaltung einer Überzeugungsrede
■■ Praktisches Rhetoriktraining anhand eigener Beispiele der Teilnehmenden
Themenbereich 9
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
02.02. – 06.02. Scharbeutz
695,00 € / 291,00 €126/15
13.04. – 17.04. Rostock 675,00 € / 235,00 € 168/15
15.06. – 19.06. Walsrode*
512,50 € /- €223/15
12.10. – 16.10. Undeloh*
465,69 € /- €317/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 750,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
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145
Forum Nord
Kommunikation und Konflikte
Mit Erfolg für die BR- / PR- / MAV-Arbeit argumentieren
– Rhetorik Aufbau –
Nach dem Seminar Rhetorik-Einführung werden in dieser Rhetorik-Aufbauschulung die
kommunikativen Kenntnisse vertieft und erweitert. Um auch in unvorhergesehenen
Situationen souverän und professionell mit Störungen, Einwänden oder unsachlichen
Angriffen umgehen zu können, zeigen wir Ihnen, wie Sie durch das Zusammenspiel von
Stimme, Mimik und Körpersprache ihre rhetorischen Stärken entwickeln.
Die Übungen werden anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis erfahren und
erarbeitet.
■■ Spontane Wortbeiträge sicher formulieren
■■ Verständlich und anregend sprechen
■■ Statements punktgenau formulieren
■■ Persönliche Ausstrahlung gewinnen
–– Authentisch auftreten und reden
–– Zielgerichteter Einsatz von Stimme und Betonung
–– Persönlichen Stil erarbeiten
■■ Rede- und Präsentationstechniken
–– Erarbeitung eines Stichwortkonzepts
–– Einsatz moderner Medien
–– Der Rote Faden in der Rede
–– Einsatz von Präsentationstechniken
■■ Schlagfertig agieren und reagieren
–– Souveräner Umgang mit Einwänden und Störungen
–– Schwierige Situationen durch gezielte Fragetechnik meistern
–– Adäquate Reaktionen auf Angriffe und Provokationen
–– Humor und Ruhe bewahren in Stresssituationen
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist die Teilnahme an einem Rhetorik
Grundlagenseminar oder vergleichbare Vorkenntnisse. Bitte vorhandene Unterlagen
mitbringen.
Themenbereich 9
146
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
20.04. – 24.04. Walsrode*
512,50 € /- €179/15
30.11. – 04.12. Lübeck
636,00 € / 227,50 e349/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 750,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
(VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich
und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
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Kommunikation und Konflikte
Mobbing –
Grundlagenseminar für die Interessenvertretung
Mobbing ist leider zur betrieblichen Realität geworden. Gemeint sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen bei der Arbeit, sondern die dauerhaften, systematischen
Übergriffe und Verletzungen der Persönlichkeit.
Diese führen bei den Betroffenen häufig zu psychischen Störungen und teilweise sogar
zu schweren und schwersten Erkrankungen.
Das Arbeitsumfeld spielt, gerade in Zeiten von Reorganisation und Rationalisierung, bei
der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle.
Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht, die
Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing erst
durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorgesetzter ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert.
Das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen auf die Betroffenen und
die Betriebe sind Inhalte dieses Seminars. Schwerpunkt ist die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung sowohl im konkreten Fall
als auch als präventive Maßnahme.
■■ Definition und Abgrenzung von Mobbing
■■ Erscheinungsformen und Ursachen
■■ Rolle der Vorgesetzten, Rollenkonflikte sowie strukturelle Gegebenheiten als
Katalysator
■■ Psychische Wirkmechanismen und weitere Auswirkungen auf die Betroffenen und
den Betrieb
■■ Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
■■ Mögliche Rollen anderer betrieblicher Akteurinnen/ Akteure
■■ Möglichkeiten der Prävention
■■ Inhalt und Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
22.06. – 24.06. Travemünde
404,50 € / 182,50 €230/15
28.09. – 30.09. Rostock
367,00 € /147,00 €293/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Torsten Gottschall, Dipl. Sozialarbeiter/ Dipl. Sozialpädagoge, Therapeut,
Gründer und Leiter des Mobbingnetzwerk-Nord
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Themenbereich 9
147
Forum Nord
Kommunikation und Konflikte
Mobbing in der Praxis – Erleben und verstehen!
In diesem Seminar werden sich die Teilnehmenden der Thematik „Mobbing“ einmal auf
andere Art und Weise nähern. So weit weg wie möglich von der Theorie der Mobbingprozesse, hin zu den Umgangsmöglichkeiten in der Praxis.
Häufig sind die betrieblichen Interessenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen
die ersten AnsprechpartnerInnen. Daher müssen sie wissen, wie sie auf einen Menschen
in dieser besonderen Situation unterstützend reagieren können.
Weiterhin ist es wichtig, in einem solchen Prozess selbst gesund zu bleiben.
■■ Zugang zum Begriff „Krisenkommunikation“
■■ Vermittlung der Grundlagen der Kommunikationslehre
■■ Was passiert mit und in einem Menschen in der Krise?
■■ Wie kann sich dies auf die Art und Weise der Kommunikation auswirken?
■■ Aufzeigen der Möglichkeiten wie ein Betriebs-/ Personalrat eine empathische
Kommunikation und eine annehmende Haltung entwickeln kann
■■ Praktische Übungen und kleine Rollenspiele zur Einübung des Gelernten
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
23.11. – 25.11. Travemünde
384,50 € / 182,50 €345/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Torsten Gottschall, Dipl. Sozialarbeiter/ Dipl. Sozialpädagoge, Therapeut,
Gründer und Leiter des Mobbingnetzwerk-Nord
Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
Themenbereich 9
148
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Kommunikation und Konflikte
Mediation Grundlagen: Verständigen statt Streiten
Klagen vor dem Arbeits- und Verwaltungsgericht kosten Zeit, Geld und trüben das
Betriebsklima. Einigungsstellen hinterlassen häufig einen »Verlierer«. Insbesondere in
Konfliktfällen, in denen arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht greifen oder von einem
Mitarbeiter nicht gewollt sind, ist der Betriebsrat/ Personalrat als Vermittler gefragt.
Mediation ist eine seit Jahren bewährte Methode, die Konflikte klärt und tragfähige
Lösungen ermöglicht. Schritt für Schritt führt sie die Konfliktparteien zur Einigung. Durch
Mediation kann bereits im Vorfeld ein gerichtlicher Streit bzw. ein Einigungsstellenverfahren überflüssig werden.
Dieses Seminar führt in die Grundlagen der Mediation ein.
■■ Wirtschaftsmediation als Ziel der betrieblichen Interessenvertretung
■■ Unterschied zwischen Verhandlung, Mediation und Schlichtung
■■ Betriebliche Voraussetzungen zur Installierung einer Mediation
■■ Wie funktioniert Mediation?
■■ Schaffen von »Win-Win-Situationen«
■■ Ergebnissicherung und Lösungsbegleitung
■■ Der Betriebsrat/ Personalrat als Konfliktberater
■■ Konfliktverhalten von Vorgesetzten und typische Konfliktverläufe
■■ Praktische Fallarbeit
■■ Der Betriebsrat/ Personalrat als Förderer innerbetrieblicher Schlichtung durch
Mediation
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.03. – 18.03. Boltenhagen
392,50 € / 154,50 €155/15
13.07. – 15.07. Undeloh*
251,59 € /- €252/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Beate Schwartau, Beraterin, Fachreferentin
Themenbereich 9
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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149
Forum Nord
Kommunikation und Konflikte
Konstruktive Konfliktbearbeitung am Beispiel Mediation –
Vertiefungsseminar
Das Interesse an konstruktiven Konfliktlösungsverfahren nach der Methode der Mediation wächst ständig.
Das Seminar richtet sich an alle Interessenten, die die Grundlagen der konstruktiven Konfliktlösung kennen und an dem Einführungsseminar Mediation I teilgenommen haben.
Aufbauend auf das Einführungsseminar Mediation werden für Interessenten Fähigkeiten erarbeitet, die sich in Ihrem beruflichen Umfeld mit der Regelung und Klärung von
Interessensgegensätzen befassen.
Das Seminar ist so aufgebaut, dass es einen vertiefenden Einblick in die Methode des
Mediationsverfahrens vermittelt. Die einzelnen Phasen des Mediationverfahrens werden
umfassend und vertiefend erklärt. Folgende Bereiche werden u.a. behandelt:
■■ Mediation im Arbeitsleben (Wirtschaftsmediation)
■■ Anwendungsfelder der Mediation
■■ Modelle der Konfliktaustragung im Arbeits- und Wirtschaftsleben
■■ Phasen der Mediation
■■ Konfliktverhalten
Aufbauend auf das Grundlagenseminar zu Mediation liegt der Schwerpunkt dieses
Seminars auf Übungen und Rollenspielen. Die einzelnen Phasen einer Mediation werden
vertieft und in Rollenspielen bis zur Vereinbarung erprobt.
Themenbereich 9
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
02.11. – 04.11. Undeloh*
251,59 € /- €330/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Beate Schwartau, Beraterin, Fachreferentin
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
150
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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
10. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz ver.di Nord
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ver.di Nord wird auch 2015 wieder eine Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz
durchführen. Nach den guten Rückmeldungen zu den ersten acht Fachtagungen wird
die Vorbereitungsgruppe wieder ein interessantes Programm zusammenstellen.
Interessierten senden wir gerne die Dokumentation der letzten Fachtagung zu.
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.07. – 02.07. Damp
216,00 € / 116,00 €236/15
Seminargebühr: 375,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX,· Betriebsarzt/
ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 2 Abs. 3 ASiG)
Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
Themenbereich 10
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151
Forum Nord
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Modulreihe für Betriebsräte, Personalräte und
Mitarbeitervertretungen
Themenbereich 10
152
Arbeit gesund gestalten – Burnout und stressbedingten
Erkrankungen vorbeugen.
Steuerungskompetenzen für die gesetzlichen Interessenvertretungen im Betrieblichen
Gesundheitsmanagement am konkreten betrieblichen Projekt.
Interessenvertretungen bekommen unmittelbar mit, wie viele KollegInnen zunehmend
durch ihre Arbeitssituation belastet bzw. überlastet sind. Das Schlagwort „Burnout“ ist in
aller Munde und die Zahlen sprechen für sich. Die Anzahl von Arbeitsunfähigkeitstagen
und Frühverrentungen aufgrund psychischer Beeinträchtigungen nimmt kontinuierlich
zu. Übersehen wird dabei oft, dass auch viele körperliche Erkrankungen durch arbeitsbedingten Stress (mit-)verursacht werden. Arbeitsverdichtung, Arbeitshetze, erhöhte
Anforderungen bei geringer werdenden Handlungsspielräumen, Entgrenzung von Arbeit
und Freizeit etc. fordern zunehmend ihren Tribut.
Allzu oft wird allein der/ die Beschäftigte verantwortlich gemacht für das eigene Gesundbleiben unter widrigen Arbeitsbedingungen. „Ich bin ja selbst schuld“ – das sagen viele
krank gewordene Beschäftigte von sich. Aber das Thema „Burnout“ hat nicht nur eine
individuelle, sondern auch eine politische und gesellschaftliche Dimension.
Arbeit ist menschengerecht zu gestalten, so schreibt es unter anderem das Arbeitsschutzgesetz vor. Die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Leben und Unversehrtheit,
Bewahrung der Menschenwürde, Raum für die Entfaltung der Persönlichkeit, persönliche
Freiheit und Gleichstellung gelten auch für die Arbeitswelt. Gute Arbeit kann in diesem
Sinne als ein menschliches Grundrecht angesehen werden. Sie fördert die Gesundheit
aller MitarbeiterInnen, gleichgültig ob diese gute gesundheitliche Voraussetzungen mitbringen oder vorbelastet sind.
Manche Betriebe bemühen sich um eine Verbesserung der Gesundheit, doch die oft
rein verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung verstärken den Trend
zur Individualisierung. Angebote zu Stressbewältigung, Entspannung, Sport etc. reichen
nicht aus. Betriebliches Gesundheitsmanagement muss (vor allem auch) an Verhältnisprävention ansetzen und die wirklichen Stellschrauben bewegen: Die Arbeitsbedingungen
müssen systematisch und nachhaltig verbessert werden. Die Zusammenhänge sind
bekannt, die Instrumente und Verfahrensweise auch. Dennoch bleibt die Umsetzung im
Betrieb oft schwierig.
Wollen Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen mehr sein als „Tränentröster“ oder „Feuerwehr“, müssen sie betriebliche Prozesse anstoßen und steuern. Gute
gesetzliche Grundlagen und starke Mitbestimmungsrechte haben sie. Doch wie genau
soll das gehen? Wie kann Mitbestimmung durchgesetzt werden? Welche Kompetenzen, Strategien und langfristigen Planungen sind notwendig, um das Thema „Gesund
arbeiten“ dauerhaft zu implementieren und systematisch weiter zu entwickeln? Wie
kann Vernetzung mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteurinnen und
Akteuren funktionieren?
Diese Modulreihe vermittelt praxisnah das notwendige „Handwerkszeug“, welches
die gesetzlichen Interessenvertretungen im Betrieb brauchen, um Schritt für Schritt zur
Steuerfrau/ zum Steuermann in Sachen Gesundheit im Betrieb zu werden. Erste eigene
Projekte werden innerhalb der Fortbildung entwickelt und erprobt.
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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Modul I – Grundlagen zu Arbeitsbedingungen und Gesundheit
■■ Stress und stressbedingte Erkrankungen (Zahlen, Daten, Fakten)
■■ Veränderungen in der Arbeitswelt: Flexibilisierung, Individualisierung,
Globalisierung und deren Auswirkungen auf Beschäftigte und Betrieb
■■ Menschengerechte Gestaltung von Arbeit
■■ Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Mitbestimmung der
Interessenvertretung, Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen,
Betriebliches Gesundheitsmanagement
■■ Anwendung auf die jeweilige betriebliche Situation
■■ Entwicklung erster Ansätze für ein eigenes betriebliches Projekt
Modul II – Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten
■■ Indirekte Steuerung, Subjektivierung, ArbeitskraftunternehmerInnen, was ist das?
■■ Unterschied von Verhaltensprävention zu Verhältnisprävention
■■ Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung und anderen Formen der Projektgestaltung
■■ Methoden zur Erfassung von psychischen Belastungsfaktoren: Fragebögen,
Interviews, Begehungen, Gesundheitszirkel
■■ Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
■■ Rolle und Aufgaben der anderen Akteure im Betrieb (u.a. Fachkraft für
Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/ Betriebsarzt), DGUV-Vorschrift 2
■■ Bewertung der betrieblichen Situation
■■ Planung der betrieblichen Projekte
Modul III – Betriebsrat, Personalrat und MAV im Dauerdienst für andere
■■ Rolle und Aufgaben der Interessenvertretung im betrieblichen
Gesundheitsmanagement
■■ Belastungen und Ressourcen in der Arbeit des BR/ PR/ der MAV
■■ Die eigene Stresssituation erkennen, innere Antreiber verstehen
■■ Betriebliche Prozesse anstoßen und steuern
■■ Steuerungskompetenzen, was ist damit gemeint?
■■ Welche Kompetenzen brauche ich dafür im Gremium?
■■ Aufbau innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Netzwerke
■■ Betriebs-/ Dienstvereinbarungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
■■ Intensives Bearbeiten der individuellen betrieblichen Projekte
■■ Methoden: Coaching und kollegiale Beratung
Modul IV – Vom Tränentröster zur Steuerfrau/ zum Steuermann
■■ Aktuelle Rechtsprechung zum Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“
■■ Praxisberatung für den betrieblichen Alltag
■■ Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Gesundheit – Rechtliche Grundlagen, Praxisbeispiele
■■ Evaluation der betrieblichen Projekte
■■ Ergebnissicherung
■■ Perspektiven für die weitere Arbeit
Themenbereich 10
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.12.2014Hamburg
Info-Termin 15.00 – 17.00 Uhr(kostenfrei)
142/15
Modul 1
26.01. – 28.01. Undeloh*
251,59 € /- €125/15
Modul 2
09.03. – 11.03. Undeloh*
251,59 € /- €151/15
Modul 3
16.09. – 18.09. Undeloh*
251,59 € /- €283/15
Modul 4
04.11. – 06.11. Undeloh*
251,59 € /- €332/15
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153
Forum Nord
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Hinweis:
*Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer
Diese Fortbildung besteht aus vier Modulen, die nur als vollständige Fortbildungsreihe
gebucht werden kann. Nach dem ersten Modul ist ein Rücktritt von der weiteren Teilnahme möglich.
Die erfolgreiche Teilnahme ist mit weiteren Aufgaben zwischen den einzelnen Modulen
verbunden. Dabei ist ein wesentlicher Bestandteil die Planung und Durchführung eines
eigenen betrieblichen Projektes.
Mit Abschluss der Fortbildung wird ein Zertifikat über den Erwerb der „Steuerungskompetenz im betrieblichen Gesundheitsmanagement für BR/ PR/ MAV“ verliehen.
Die Seminargebühr von 2.500,00 € (gesamt für alle vier Module) beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation und ein
begrenztes Zeitkontingent für die Begleitung der betrieblichen Projekte durch die
Seminarleitung.
Die Rechnungslegung erfolgt jeweils nach Durchführung eines Modules in Höhe von
625,00 € Seminargebühr zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG und vergleichbare
Regelungen der Personalvertretungsgesetze der Länder, § 19/30 MVG u. vgl. R.
Referenten: Michael Gümbel; Sujet Organisationsberatung,
Silke Knuth, Mediatorin, Beraterin, Coach (Knuth Consult),
Hanna Wolz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention
Themenbereich 10
154
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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung
Neue Managementmethoden als Herausforderung an den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Durch neue Managementmethoden, insbesondere die sog. Indirekte Steuerung, werden
die unternehmerischen Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen.
Sowohl in den Unternehmen als auch im öffentlichen Dienst geht es heute darum, die
Leistungsdynamik von Selbständigen und Freiberuflern bei unselbständig Beschäftigten
hervorzurufen. Es wird nicht mehr nur die gesetzlich geschuldete Leistung, sondern der
Erfolg gefordert. Den Beschäftigten werden (betriebswirtschaftliche) Ziele, die Erreichung
von Kennziffern oder auch ein „Mehr“ an Arbeit, z.B. aufgrund von Leistungsverdichtung, auferlegt.
Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die
Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Vielmehr kann der/ die
Beschäftigte seine Arbeit weitestgehend selbständig und flexibel gestalten.
Diese Entwicklung wird von vielen Beschäftigten zunächst positiv erlebt, da sie mehr
Autonomie schafft. Allerdings kann sie auch zu einer neuen Form von Belastung führen:
Arbeiten ohne Ende, Stress, psychischer Druck, psychosomatische Symptome – und es
gibt Niemanden mehr, den man dafür verantwortlich machen kann, da man sich den
Druck selbst auferlegt!
Und die betrieblichen Interessenvertretungen? Diese befinden sich in einer schwierigen
Situation, da ihr Handeln im Interesse der Beschäftigten, insb. das Drängen auf die Einhaltung von Arbeitszeitvereinbarungen und -gesetz, von Kolleginnen und Kollegen nicht
als Hilfe, sondern als zusätzliche Belastung wahrgenommen wird.
Themenschwerpunkte:
■■ Neue Steuerungsmethoden in den Betrieben
–– Qualität der Veränderungen
■■ Die Methode der Indirekten Steuerung
■■ Entstehung von Stress und psychischen Belastungen durch mehr „Freiheit“
■■ Auswirkung auf die Beschäftigten
■■ Herausforderung für das betriebliche Gesundheitsmanagement
■■ Gefährdungsbeurteilung
■■ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen von BR/ PR/ MAV/ SBV
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
04.03. – 05.03. Scharbeutz
219,00 € / 118,00 €146/15
01.06. – 02.06. Lübeck
206,00 € / 100,00 e213/15
05.10. – 06.10. Kiel
243,00 € /118,00 €304/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
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Themenbereich 10
155
Forum Nord
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Wie? Sie schaffen ihre Arbeit nicht mehr?“
Themenbereich 10
Rechte und Pflichten zur Überlastungsanzeige
Wenn KollegInnen, insbesondere aufgrund nicht beeinflussbarer Arbeitsbedingungen
oder organisatorischer Mängel durch den Arbeitgeber, überlastet oder überfordert sind,
kann eine Überlastungsanzeige weiterhelfen.
Ständiger Arbeitsdruck und zunehmende Arbeitsverdichtung erhöhen zudem Fehlerquoten bei den Beschäftigten und lassen das Schadensrisiko für ihn persönlich, aber auch
für sein Arbeitsumfeld steigen. Mancher Arbeitnehmer fühlt sich seinen Aufgaben nicht
mehr gewachsen. Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung hierzu noch fehlt,
hat sich auf Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen die »Überlastungsanzeige«
als Instrument für überfordernde Arbeitssituationen herausgebildet. Gerade bei Mehrarbeit, hohem Krankenstand und wachsendem Arbeitsdruck sowie hieraus ggf. entstehenden Gefahrensituationen ist sie oft der einzige Weg, um auf betriebliche Missstände
aufmerksam zu machen und Hilfe einzufordern.
In diesem Seminar informieren wir über die Grundlagen der Überlastungsanzeige und
über den konkreten Einsatz und Inhalt. Weiter wird gemeinsam erarbeitet, welche
Spielregeln unbedingt beachtet werden müssen, wenn Arbeitnehmer und gesetzliche
Interessenvertretungen auf dieses Instrument zurückgreifen und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Da eine Überlastung der Beschäftigten in den Bereichen Krankenhaus und Pflege besondere Problematiken mit sich bringt, insbesondere da Leben und Gesundheit von Dritten
gefährdet sein können, bieten wir dieses Seminar zusätzlich speziell für Beschäftigte aus
diesen Bereichen an.
■■ Überlastungsanzeige – was ist das?
■■ Die Überlastungsanzeige hat viele Namen
■■ Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern bei Gefährdungen
■■ Inhalt, Aufbau und Ausgestaltung von Überlastungsanzeigen
■■ Möglichkeiten des Einsatzes
■■ Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen
■■ Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen
■■ Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung
■■ Handlungsmöglichkeiten von BR/ PR/ MAV
■■ Eckpunkte einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
18.02.
Hamburg
- € / 61,00 €137/15
13.07.
Lübeck
- € / 51,90 €254/15
Referentin: Sabine Kaiser, Rechtsanwältin
Speziell für Beschäftigte aus den Bereichen Krankenhaus und Pflege:
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
18.02.Hamburg
- € / 61,00 €138/15
13.07.Lübeck
- € / 51,90 €255/15
Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Tagungspauschale (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
156
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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliche Gesundheitsförderung – ein zentrales
Handlungsfeld für die betriebliche Interessenvertretung
Arbeitsverdichtung, lebenslanges Lernen, zunehmende Mobilitätsanforderungen, Umorganisationsprozesse, demografischer Wandel – Herausforderungen, die nur bewältigt
werden können, wenn MitarbeiterInnen gesund sind und dies auch langfristig bleiben.
Was macht Gesundheit aus? Welche Faktoren spielen eine Rolle? Wo endet die Eigenverantwortung der/des Einzelnen? Wie können Arbeitsbedingungen gesund gestaltet
werden? Welche Rolle und welche Möglichkeiten haben BR/ PR/ MAV?
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst heute weit mehr als Einzelmaßnahmen zu Ernährung oder Bewegung, sondern ist in vielen Betrieben Teil eines umfassenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Es geht darum sich als BR/ PR/
MAV im Handlungsfeld Betriebliche Gesundheitsförderung bzw. BGM zu verorten und
dieses (mit) auf- und auszubauen.
Themenschwerpunkte:
■■ zentrale Gesundheitsthemen im Betrieb
■■ der zugrundeliegende Gesundheitsbegriff von BGF und BGM
■■ betriebliche und außerbetriebliche Akteure in BGF und BGM
■■ die Rolle und die Gestaltungsmöglichkeiten von BR, PR und MAV im Rahmen des
Arbeitsschutzgesetzes mit Blick auf ein BGM
■■ Kriterien „menschengerechter Arbeit“ und „guter Arbeit“
■■ Verfahrensschritte innerhalb eines prozesshaften BGM
■■ Auswahl wichtiger Instrumente zur Analyse, Planung und Evaluation von
Maßnahmen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
20.04. – 22.04. Lübeck
378,00 € / 161,00 €180/15
02.11. – 04.11. Rostock
367,00 € /147,00 €331/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1
MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB
IX
Referentin: Hanna Wolz, Diplom-Pädagogin, systemische Beraterin, Betriebliche
Gesundheitsförderung und Suchtprävention
Themenbereich 10
Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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Forum Nord
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Burnout-Prävention im Betrieb
Der extreme Erschöpfungszustand durch langandauernden Stress und Überlastung ist
längst keine Seltenheit mehr und betrifft Beschäftigte in verschiedensten Berufen auf
allen Hierarchieebenen. Kosten entstehen dabei nicht nur den Betroffenen sondern
dem gesamten Kollegium und dem Betrieb. Dennoch sind die Zusammenhänge mit
betrieblichen Faktoren oft nur ein Randthema. Die Betroffenen sollen das Problem selbst
lösen und das möglichst schnell. Es gibt neben den persönlichen eine Reihe betrieblicher
Faktoren, die je nachdem präventiv oder burnoutförderlich wirken können. Das reicht
von der Arbeitsorganisation über Zielvereinbarungen bis hin zur Unterstützung durch
die Führungskräfte und das Betriebsklima. Der Betrieb hat hier großen Einfluss und viel
Verantwortung. Die betriebliche Interessenvertretung kann dabei gestalten, anschieben
und mitbestimmen. Dazu ist es wichtig, Grundwissen über Burnout-Entstehung und
–Prophylaxe zu haben, den eigenen Handlungsrahmen zu kennen und Ideen zur Umsetzung im eigenen Betrieb zu entwickeln.
Themenschwerpunkte:
■■ Burnout: Symptome, Ursachen und Folgen
■■ Präventive Faktoren im Betrieb kennen und stärken
■■ Unterstützung für Betroffene
■■ Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
16.02. – 17.02. Lübeck
206,00 € / 100,00 €136/15
13.07. – 14.07. Travemünde
235,50 € / 124,50 €253/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Michael Gümbel; Sujet Organisationsberatung
Themenbereich 10
158
Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Burnout-Prävention im Betrieb – Aufbauseminar
Ein Handlungsfeld für die betriebliche Interessenvertretung
Das Seminar richtet sich an Mitglieder von Interessensvertretungen, die bereits das
Grundlagenseminar „Burnout-Prävention im Betrieb” besucht und erste Grundlagenkenntnisse erworben haben. Im Seminar geht es um die Vertiefung der erworbenen
Kompetenzen. Im Vordergrund steht dabei die Vermeidung von Burnout durch eine
Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie verbesserte Führung und Zusammenarbeit.
Daneben werden Konzepte des Betrieblichen Eingliederungsmanagement vorgestellt, die
Burnout-Betroffenen einen Wiedereinstieg in die Arbeit erleichtern.
Themenschwerpunkte:
■■ Neue Erkenntnisse zu Burnout in den Betrieben und Dienststellen
■■ Einbeziehung des Arbeitgebers und der Beschäftigten im Betrieb
■■ Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
■■ Anwendung des Instruments „Analyse der gestörten Handlungsepisode”
■■ Einsatz von Befragungsinstrumenten und Workshop-Konzepten
■■ Konzepte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
11.05. – 12.05. Rostock
211,00 € /101,00 €197/15
14.09. – 15.09. Travemünde
225,50 € / 124,50 €281/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Michael Gümbel; Sujet Organisationsberatung
Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
Themenbereich 10
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159
Forum Nord
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Gesundheits- und
Eingliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (abgekürzt BEM) ist eine Aufgabe des
Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder
einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Im Rahmen
von BEM werden u.a. mit den Betroffenen Gespräche geführt. Ziel dieses Gesprächs ist
es, zu ergründen, welche Gründe es für diese Fehlzeiten gibt und ob diese Krankenzeiten
ursächlich mit den Arbeitsbedingungen in Zusammenhang stehen.
Die oftmals vom Arbeitgeber geforderten Krankenrückkehrgespräche genügen den
Anforderungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Regel nicht! Hier
besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten davon abgehalten werden sollen sich überhaupt arbeitsunfähig krankschreiben zu lassen.
BEM ist viel mehr – Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Das richtige Verständnis des § 84 Abs.
2 SGB IX als Grundlage für BEM sowie die Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung zur Gestaltung des betrieblichen (Gesundheits- und) Eingliederungsmanagements werden in diesem Seminar gemeinsam erarbeitet.
■■ Ursachen betrieblicher Krankenstände
■■ Erfahrungen mit Krankenrückkehrgesprächen und Fehlzeitencontrolling
■■ Arbeitsrechtliche Bewertung von Krankheit
■■ Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
■■ Datenschutz im BEM
■■ Praktische Konzepte und Erfolge des BEM
■■ Alternativen zum Fehlzeitencontrolling: Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz,
Gefährdungsanalysen, Prävention, gutes Betriebsklima und Förderung der
Motivation
■■ Anforderungen an die Gesprächsführung
■■ Rechte der SBV und Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten
■■ Mitbestimmungsrechte sowie Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der
betrieblichen Interessenvertretungen
■■ Integrationsvereinbarungen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Themenbereich 10
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
13.04. – 15.04. Hamburg
420,50 € / 172,50 €169/15
28.09. – 30.09. Kiel
446,50 € /176,50 €294/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management), Beraterin für betriebliche
Interessenvertretungen
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
160
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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Wenn Leistungsverdichtung krank macht…“
Entstehungszusammenhänge und Gegenstrategien
In den meisten Betrieben und Dienststellen ist die Arbeit in den letzten Jahren zunehmend verdichtet und intensiviert worden. Die Ursache ist häufig Personalabbau, aber
auch die Einführung von neuen Steuerungssystemen wie Kennzahlensysteme, Zielvorgaben oder leistungsbezogene Entgeltbestandteile. Für die betriebliche Interessensvertretung ist es oft schwer, die Ursachen und Auswirkungen der Veränderungen in einen
direkten Zusammenhang zu stellen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten die Interessensvertretung hat, Leistungsverdichtung zu begrenzen
und die Belastungen für die Beschäftigten zu reduzieren. Im Seminar werden hierzu die
folgenden Themen bearbeitet:
■■ Bestandsaufnahme der Leistungsverdichtung in den Betrieben und Dienststellen
■■ Auswirkungen auf die Beschäftigten: Zusammenhänge von Belastungen,
Beanspruchungen und Erkrankungen
■■ Rechtliche und fachliche Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Gefährdungsbeurteilungen, psychische Belastungen, Gesundheitsmanagement
■■ Mitbestimmungsrechte der Interessensvertretung im Arbeits- und
Gesundheitsschutz und bei betrieblichen Veränderungen
■■ Entwicklung von Handlungsstrategien
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
27.04. – 29.04. Travemünde
384,50 € / 182,50 €186/15
28.09. – 30.09. Rostock 367,00 € /147,00 €
295/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referent: Michael Gümbel; Sujet Organisationsberatung
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
Themenbereich 10
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161
Forum Nord
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung – Bestandteil des modernen
Gesundheitsmanagements in Betrieben und Dienststellen
Das Betriebsverfassungsgesetz wie auch die Personalvertretungsgesetze geben dem
Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit eine besondere Bedeutung bei der Mitbestimmung. Gefährdungsbeurteilungen eines jeden Arbeitsplatzes haben dabei eine zentrale
Aufgabe.
Dieses Seminar soll zeigen, wie sich der Gesundheitsbegriff in den letzten Jahren gewandelt hat und was dies für die Anforderung an eine Gefährdungsbeurteilung bedeutet.
Neben der technischen Ausstattung müssen immer mehr ‚soft skills‘, also sogenannte
weiche Faktoren, in die Beurteilung einfließen. Gerade psychische Belastungen stellen
ein ständig steigendes Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten dar.
In diesem Seminar soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten es zur Erfassung von
psychischen Belastungen gibt und wie sie in die Gefährdungsbeurteilung einfließen
können. Außerdem beschäftigt sich das Seminar mit den sich daraus ergebenden
Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, auch im Kontext mit anderen
(betrieblichen) Akteuren wie Berufsgenossenschaften, Betriebsärzten, Fachkräften für
Arbeitssicherheit, ...
Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz
bzw. die Personalvertretungsgesetze.
Fest steht: Es gibt nicht die Gefährdungsbeurteilung, die dann für alle Betriebe und
Dienststellen passend ist. Vielmehr gilt es zu sensibilisieren und Hilfestellungen zu
erhalten, die dazu dienen, Anforderungen für den jeweiligen Betrieb oder die jeweilige
Dienststelle selbst zu entwickeln.
Themenbereich 10
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
08.06. – 10.06. Kiel
427,00 € /177,00 €220/15
30.11. – 02.12. Hamburg
420,50 € / 172,50 €350/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96Abs. 4 und 8 SGB IX, § 2 Abs. 3
ASiG Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft Arbeitssicherheit
Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management),
Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
162
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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb“
Das geht jeden an: Grundlegendes in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz
Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zählen zu den wesentlichen Handlungsfeldern
der Betriebs- und Personalräte. Gefahrenfreie Arbeitsplätze und ein gesundheitsgerechtes Arbeitsumfeld senken das Unfallrisiko und reduzieren Ausfallkosten. Arbeits- und
Gesundheitsschutz bedeutet: Gefährdungspotentiale erkennen, Arbeitsschutzmaßnahmen planen und kontinuierlich umsetzen. In diesem Grundlagenseminar machen wir
Sie mit den weitreichenden Beteiligungs- und Überwachungsrechten vertraut, die der
Gesetzgeber für diesen Aufgabenbereich vorgesehen hat. Sie erhalten wertvolle Tipps,
wie Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv organisieren und so Ihre Kollegen
schützen.
■■ Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
■■ Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
■■ Ziele des Arbeitsschutzes
■■ Betriebsinterne Organisationen
–– Fachkraft für Arbeitssicherheit
–– Sicherheitsbeauftragte
–– Befähigte Personen
–– Arbeitsschutzausschuss
–– Betriebsarzt
■■ Externe Organisationen
–– Berufsgenossenschaften
–– Staatliche Ämter für Arbeitsschutz
–– Gewerbeaufsicht
■■ Übersicht über die wichtigsten Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
■■ EU-Richtlinien
■■ Gesetze und Verordnungen
■■ Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk
■■ Sonstige Schriften
■■ Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
■■ Aufgaben u. Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
■■ Gefährdungsbeurteilungen
■■ Unterweisung
■■ Praxis-Teil: Untersuchung und Bewertung eines Arbeitsplatzes
Themenbereich 10
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
26.01. – 28.01. Undeloh*
251,59 € /- €123/15
29.06. – 01.07. Rostock
367,00 € /147,00 €234/15
16.11. – 18.11. Kiel
427,00 € /177,00 €340/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft u. Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96Abs. 4 und 8 SGB IX, § 2 Abs. 3
ASiG Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft Arbeitssicherheit
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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163
Forum Nord
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist das zentrale Gremium, in dem alle Themen des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen beraten werden. Der Gesetzgeber
gibt nur wenige grundlegende Regeln für den ASA vor.
Welche Rolle spielen dabei die einzelnen Akteure, besonders der Betriebsrat? Wie wird
ein ASA erfolgreich gestaltet? Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, um dafür zu
sorgen, dass alle betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure ihre vorgegebenen Aufgaben und
Rollen im ASA und im Betrieb erfüllen?
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden Rechts- und Handlungssicherheit, um
den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb durch den ASA zu verbessern.
■■ Gesetzliche Grundlagen
■■ Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
■■ DGUV Vorschrift 2
■■ Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
■■ Zusammenarbeit, Information der Mitglieder, Geschäftsordnung
■■ Betriebsaufgabe und Rechte
■■ Aufgaben der beteiligten Personen
■■ Betriebsvereinbarung
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.06. – 03.06. Rostock
367,00 € /147,00 €212/15
12.10. – 14.10. Hamburg
411,50 € /165,50 €259/15
Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, § 2 Abs. 3 ASiG
Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft Arbeitssicherheit
Referent: Sascha Stockhausen, Dipl. Sozial Ökonom; Fachkraft
Themenbereich 10
164
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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit
Alkohol und Sucht in der Arbeitswelt – Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung
„Der Alkoholiker hört erst dann auf zu trinken, wenn die Not aufgrund des Trinkens
größer wird als die Qual des Nichttrinkens, während die Umgebung erst eingreift, wenn
die Probleme mit dem Abhängigen schlimmer werden als die Angst vor dem Gespräch.“
In der Arbeitswelt sind die Beschäftigten aller gesellschaftlichen Schichten mit einer Vielzahl von Suchtkrankheiten konfrontiert. Sei es, weil sie mit Süchtigen zusammenarbeiten oder weil sie selbst gefährdet oder gar krank sind. Die Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit spielt in vielen Betrieben die größte Rolle. Die betroffenen Arbeitnehmer
fehlen häufiger kurzfristig, sind öfter krank und häufiger in Betriebsunfälle verwickelt
als die übrige Belegschaft. Hinter dieser Zahl stecken meist schwere Einzelschicksale, mit
denen schließlich auch Betriebsräte und Personalräte konfrontiert werden. Dieses Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte, die sich in ihrem Betrieb mit Alkohol- und
Suchtproblemen auseinandersetzen und Handlungsmöglichkeiten suchen.
■■ Alkoholismus – die Symptome
■■ typische Verhaltensweisen
■■ Folgen des Alkoholmissbrauchs
■■ Was ist Co-Alkoholismus?
■■ Gesprächsführung im Unternehmen
■■ Arbeitsgerichtsurteile zum Thema Sucht
■■ Mitbestimmungsrechte des BR/ PR
■■ Betriebliche Alkoholverbote
■■ Einstellungstest – Fragerecht des AG
■■ Vorstellung einer Betriebsvereinbarung
■■ Wesen und Arbeit der großen Selbsthilfegruppen
■■ Umgangsweise mit abstinent lebenden KollegenInnen
■■ Wo bekomme ich weitere externe Hilfe?
■■ Wie trage ich das Thema an die Belegschaft heran?
■■ Argumente um gegenüber dem Arbeitgeber aktiv zu werden
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.06. – 02.06. Kiel
243,00 € /118,00 €211/15
09.11. – 10.11. Lüneburg
244,50 € /147,00 €335/15
Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Referentin: Hanna Wolz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention
Themenbereich 10
Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt
(CDMP: Certified Disability Management Professional).
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165
Forum Nord
Seminare für die ver.di-Fachbereiche
Kooperationsseminar mit ver.di Nord Fachbereich Verkehr (FB 11)
10. Konferenz für Betriebsräte, Personalräte und
Tarifkommissionsmitglieder der Fähr- und Ausflugsschifffahrt
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
26.01. – 29.01. Undeloh*
361,02 € /- €124/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 510,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
(VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich
und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39
Abs. 1 PersVG M-V, § 48 Abs. 4 HmbPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX;
Niedersachsen
Themenbereich 11
166
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JAV-Seminare
Alle JAV-Seminare in Kooperation mit der ver.di-Jugend Nord
JAV I: Grundlagenschulung nach dem BetrVG
Das Seminar vermittelt den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung
(JAV) erste Kenntnisse und einen Überblick über die Rechte und Pflichten, um ihre Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wahrnehmen zu können.
■■ Die Rechte und Pflichten der JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
■■ Die Aufgaben der JAV
■■ Geschäftsführung, Geschäftsordnung und regelmäßige Sitzungen der JAV
■■ Freistellungsmöglichkeiten für die JAV-Arbeit
■■ Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
■■ Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
08.12. – 12.12.14 Berlin
728,00 € / 252,00 €912/14
26.01. – 30.01. Undeloh*
465,69 € /- €900/15
09.02. – 13.02. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €902/15
23.02. – 27.02. Walsrode*
512,50 € /- €903/15
13.04. – 17.04. Undeloh*
465,69 € /- €909/15
01.06. – 05.06. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €912/15
27.07. – 31.07. Walsrode*
512,50 € /- €915/15
07.09. – 11.09. Undeloh*
465,69 € /- €916/15
14.12. – 18.12. Walsrode*
512,50 € /- €920/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG
Themenbereich 12
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167
Forum Nord
JAV-Seminare
JAV II: Grundlagenschulung nach dem BetrVG
Um als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) die Interessen der Jugendlichen
und der Auszubildenden vertreten und gegenüber dem Arbeitgeber kompetent auftreten zu können, muss man entsprechende Gesetze und Spielregeln kennen. Dieses
Seminar vermittelt Kenntnisse für eine erfolgreiche JAV-Tätigkeit.
■■ Schwerpunkte der JAV-Arbeit
■■ Vermittlung von Kenntnissen über die Tarifverträge und die Ausbildungsordnungen
■■ Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
■■ Die Qualität der Ausbildung (Ausbildungsstandkontrolle)
■■ Übernahme der Auszubildenden
■■ Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Zielgruppe: JAV-Mitglieder, die bereits die Grundlagenschulung besucht haben
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
02.03. – 06.03. Walsrode*
512,50 € /- €904/15
16.03. – 20.03. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €905/15
04.05. – 08.05. Undeloh*
465,69 € /- €910/15
10.08. – 14.08. Travemünde
742,50 € / 298,50 €919/15
16.11. – 20.11. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €921/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG
Themenbereich 12
168
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Seminare für die ver.di-Fachbereiche
JAV III: Grundlagenschulung nach dem BetrVG
Dieses Seminar richtet sich an JAV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare JAV I
und JAV II die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen wie auch
methodischen Kompetenzen erweitern wollen. Kommunikation und Interaktion der JAV
stehen im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV ist es nicht nur wichtig,
die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den
Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebsrat strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen. Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wird das
notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne
der Azubis erarbeitet. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, Präsentation und zielorientierter Gesprächs- und
Verhandlungsführung.
Themenschwerpunkte:
■■ Kommunikationsauftrag der JAV
■■ Organisation der eigenen Arbeit/ Geschäftsführung
■■ Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden
■■ Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung
■■ Zuständigkeit des Betriebsrates
■■ Vorbereitung und Präsentation von JAV-Themen
■■ Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
Zielgruppe: JAV-Mitglieder, die bereits die Grundlagenschulungen besucht haben
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
27.07. – 31.07. Berlin*
455,90 e / - €913/15
19.10. – 23.10. Hamburg
721,00 € / 293,00 €918/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Bei Anmeldung bis zum 31.12.2014: 490,00 € zzgl. der
o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP).
Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und
nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 / 46 Abs. 6 BPersVG/ 37 Abs. 1
MBG S-H, § 53 Abs. 3 / 39 Abs. 1 PersVG M-V
Themenbereich 11
169
Forum Nord
JAV-Seminare
AV I: Grundlagenschulung nach dem BetrVG
Für Auszubildendenvertreter bei der DTAG
Um als Auszubildendenvertretung (AV) die Interessen der Auszubildenden bei der Telekom vertreten und gegenüber dem Arbeitgeber kompetent auftreten zu können, muss
man die entsprechenden Gesetze und Spielregeln kennen. Diese Grundlagenschulung
vermittelt Kenntnisse für eine erfolgreiche AV-Tätigkeit.
■■ Die Rechte und Pflichten der AV nach dem BetrVG
■■ Die Aufgaben der AV
■■ Tarifvertrag 122
■■ Einführung ins Arbeitsrecht
■■ Rechtsbegriffe
■■ Rangfolge der Rechtsnormen
■■ Rechtliche Rahmenregelungen der Berufsausbildung
■■ Geschäftsführung, Geschäftsordnung und regelmäßige Sitzungen der AV
■■ Freistellungsmöglichkeiten für die AV-Arbeit
■■ Die Auszubildendenversammlung
■■ Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
01.12. – 05.12.14 Undeloh*
486,75 € / - €902/14
02.03. – 06.03. Walsrode*
512,50 € /- €907/15
20.07. – 24.07. Undeloh*
465,69 € /- €914/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
(VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich
und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG
Themenbereich 12
170
JAV-Seminare
AV II: Grundlagenschulung nach dem BetrVG
Für Auszubildendenvertreter bei der DTAG
Aufbauend auf die AV-Grundlagenschulung bieten wir nachfolgende Inhalte als Aufbauseminar an:
■■ Schwerpunkte der AV-Arbeit
■■ Vermittlung von Kenntnissen über die Tarifverträge und die Ausbildungsordnungen
■■ Die Qualität der Ausbildung (Ausbildungsstandkontrolle)
■■ Das Berufsbildungsgesetz
■■ Übernahme der Auszubildenden
■■ Betriebsvereinbarungen
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
02.02. – 06.02. Undeloh*
465,69 € /- €901/15
01.06. – 05.06. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €911/15
21.09. – 25.09. Undeloh*
465,69 € /- €917/15
* Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und
Teilnehmer.
Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG
Themenbereich 12
171
Forum Nord
JAV-Seminare
JAV I: Grundlagenschulung nach dem BPersVG, MBG S-H und
PersVG M-V
Das Seminar vermittelt den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung
(JAV) erste Kenntnisse und einen Überblick über die Rechte und Pflichten, um ihre Aufgaben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), Mitbestimmungsgesetz
Schleswig-Holstein (MBG SH) und Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG MV) wahrnehmen zu können.
■■ Die Rechte und Pflichten der JAV nach dem BPersVG, MBG S-H und PersVG MV
■■ Die Aufgaben der JAV
■■ Geschäftsführung, Geschäftsordnung und regelmäßige Sitzungen der JAV
■■ Freistellungsmöglichkeiten für die JAV-Arbeit
■■ Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
■■ Die Zusammenarbeit mit dem Personalrat
■■ Termin
Ort
Kosten für VP / TP Seminar-Nr.
09.02. – 13.02. Bad Segeberg
558,00 € / 166,00 €906/15
16.03. – 20.03. Banzkow
359,50 € / 131,50 €908/15
Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für
Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Freistellung: §§ 62 / 46 Abs. 6 BPersVG/§ 37 Abs. 1 MBG S-H, § 53 Abs. 3 / § 39
Abs. 1 PersVG M-V
Themenbereich 12
172
Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V.
Nutzen Sie 2015 Ihr Recht auf Bildungsurlaub!
Mit Arbeit und Leben Schleswig-Holstein.
Lernen Sie auf einem unserer Seminare eine Region Deutschlands kennen, erweitern
Sie Ihren Wissenshorizont auf abwechslungsreiche Weise und treffen Sie interessante
Menschen. Machen Sie daraus ein gemeinsames Erlebnis mit Ihrem/r LieblingskollegIn,
FreundIn oder PartnerIn.
Ab Mitte Dezember können Sie unser Programm für 2015 auf unserer Webseite einsehen und sich anmelden.
In Schleswig-Holstein hat jedeR ArbeitnehmerIn ein Recht auf fünf Tage Bildungsurlaub
pro Jahr zusätzlich zum Erholungsurlaub, um eine Veranstaltung der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung zu besuchen. Natürlich können Sie sich auch für
eines unserer Seminare anmelden, wenn Sie eine andere berufliche Situation haben und
z.B. selbstständig, in Elternzeit, arbeitssuchend oder im Ruhestand sind.
www.arbeitundleben-sh.de
Arbeit und Leben Schleswig-Holstein DGB/VHS e.V.
Legienstraße 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431 / 5195-1666
[email protected]
173
ver.di Nord
Musterschreiben
Muster für den Beschluss des Betriebsrates
Beschluss des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG:
Der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am .................................... beschlossen, das Betriebsratsmitglied ............................................................................... zur Teilnahme am Seminar
...........................................................................................................................................,
das vom ver.di-Forum Nord gGmbH vom ................................ bis zum ..............................
.. in ………...................................... durchgeführt wird, zu entsenden.
Vorsorglich benennt der Betriebsrat das Betriebsratsmitglied ...............................
als Ersatzteilnehmer(in).
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG. Diese Schulung ist für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich.
174
Musterschreiben
Muster für die Mitteilung an den Arbeitgeber (Betriebsrat)
1. Mitteilung an den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 BetrVG:
An die
Geschäftsleitung der Firma .......................................
Betr.:
Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zu einer
Schulungsmaßnahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat hat bei seiner Sitzung am ............................................. den ordnungsgemäßen Beschluss gefasst, Frau/Herrn.................................................... als Betriebsratsmitglied zu dem Seminar .........................................................................................................
.., das vom ver.di-Forum Nord gGmbH durchgeführt wird, zu entsenden.
Das Seminar findet in der Zeit vom ............................... bis zum ......................in ............
........................................................................ statt.
Bei der zeitlichen Lage wurden die betrieblichen Belange berücksichtigt.
Vorsorglich hat der Betriebsrat Frau/Herrn .........................................................als
Ersatzteilnehmer(in) benannt.
Die Schulung ist für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich. Die Inhalte des Seminars
können dem beiliegenden Ausschreibungstext entnommen werden.
Gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Freistellung
zu gewähren, das Gehalt fortzuzahlen und die gesamten Kosten des Seminars und die
Reisekosten zu übernehmen.
....................................................................................................Ort,
Datum
Unterschrift der/s Betriebsratsvorsitzenden
bzw. der/s stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden
175
ver.di Nord
Musterschreiben
Muster für die Mitteilung an den Arbeitgeber (Personalrat)
2. Mitteilung an den Dienstherren/Arbeitgeber
nach § 46 Abs. 6 BPersVG oder
nach § 39 Abs. 1 PersVG M-V
oder
nach § 37 Abs. 1 MBG S-H
Betr.:
Entsendung eines Personalratsmitglieds zu einer Schulungs maßnahme gem. § 46 Abs. 6 BPersVG (oder § 39 Abs. 1 PersVG
M-V oder § 37 Abs. 1 MBG S-H)
Der Personalrat hat bei seiner Sitzung am ........................................den ordnungsgemäßen Beschluss gefasst, Frau/Herrn .................................................
als Personalratsmitglied zu dem Seminar .............................................................................
.........., das vom ver.di-Forum Nord gGmbH durchgeführt wird, zu entsenden.
Das Seminar findet in der Zeit vom ............................... bis zum ...........................in .......
............................................................................. statt.
Bei der zeitlichen Lage wurden die dienstlichen Belange berücksichtigt.
Vorsorglich hat der Personalrat Frau/Herrn ............................................................als
Ersatzteilnehmer(in) benannt.
Die Schulung ist für die Arbeit des Personalrates erforderlich. Die Inhalte des Seminars
können dem beiliegenden Ausschreibungstext entnommen werden.
Gem. § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 BPersVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Freistellung
zu gewähren, das Gehalt fortzuzahlen und die gesamten Kosten des Seminars und die
Reisekosten zu übernehmen
oder
Gem. § 39 Abs. 1 i.V.m. § 35 PersVG M-V ist der Arbeitgeber verpflichtet,
die Freistellung zu gewähren, das Gehalt fortzuzahlen und die Kosten
des Seminars zu übernehmen.
oder
Gem. § 37 Abs. 1 i.V.m. § 34 MBG Schl.-H. ist der Arbeitgeber
verpflichtet, die Freistellung zu gewähren, das Gehalt fortzuzahlen und
die Kosten des Seminars zu übernehmen.
....................................................................................................Ort,
Datum
Unterschrift der/s Personalratsvorsitzenden
176
bzw. der/s stellvertretenden Personalratsvorsitzenden
Regularien
Freistellungsansprüche für die gesetzlichen
Interessenvertretungen
Betriebsverfassungsgesetz:
Betriebsräte:
§ 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 Abs.1 BetrVG.
Jugend- und Auszubildendenvertretung: § 65 Abs.1 BetrVG
Bundespersonalvertretungsgesetz
Personalrat/Jugend- und Auszubildendenvertretung:
§ 46 Abs. 6 BPersVG und § 37 BPersVG in Verbindung mit § 44 Abs. 1
Mitbestimmungsgesetz für Schleswig-Holstein
Personalrat/Jugend- und Auszubildendenvertretung: § 37 Abs. 1 MBG
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Personalrat/Jugend- und Auszubildendenvertretung: § 39 Abs.1 PersVG M-V
Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht
Mitarbeitervertretungsgesetz für Nordelbische Kirche und Diakonisches Werk
Mitarbeitervertretung: § 19 Abs. 3 MVG
Rahmenverordnung für eine Mitarbeitervertretung
der katholischen Kirche
Mitarbeitervertretung:
§ 13 Abs. 10 MAVO in Verbindung mit § 13 Abs. 11 MAVO
Landesverordnung über die Freistellung ehrenamtlicher
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit:
§ 1 Landesverordnung
Nähere Einzelheiten können beim Bezirksjugendsekretariat erfragt werden.
Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch
Schwerbehindertenvertrauensleute:
§ 96 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 96 Abs. 8 SGB IX
Ausführliche Informationen zu den Freistellungsansprüchen
der gesetzlichen Interessenvertretungen erhalten Sie auf unserer
Homepage www.verdi-forum.de unter Recht und
Beratung/Schulungsanspruch.
177
ver.di Nord
Regularien
Hinweise zur Dienst- und Arbeitsbefreiung
Freistellung für gewerkschaftspolitische Seminare (Seiten 7 - 53) unter Fortzahlung von
Lohn/Gehalt bzw. Besoldung ist nach folgenden Vorschriften möglich:
Betriebsverfassungsgesetz
Jedes Betriebsratsmitglied hat nach § 37 Abs. 7 BetrVG Anspruch auf 3 Wochen bezahlte
Freistellung während der regelmäßigen Amtszeit für als geeignet anerkannte Veranstaltungen. Erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf insgesamt 4
Wochen Freistellung.
Diese Regelungen gelten nach § 65 Abs.1 BetrVG auch für Jugend- und Auszubildendenvertrer/innen.
Bundespersonalvertretungsgesetz
Jedes Personalratsmitglied hat für als geeignet anerkannte Veranstaltungen nach § 46 Abs.
7 BPersVG während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf insgesamt 3 Wochen
bezahlte Freistellung. Erstmals gewählte Personalratsmitglieder haben einen Anspruch
auf 4 Wochen Freistellung.
Diese Regelungen gelten nach § 46 Abs. 6 BPersVG auch für Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen.
Mitbestimmungsgesetz für Schleswig-Holstein
Gemäß § 37 (1) MBG sind Mitglieder des Personalrates unter Fortzahlung der Bezüge und
der Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
an bis zu 20 Arbeitstagen je Amtszeit vom Dienst freizustellen, soweit Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit des Personalrates erforderlich sind. Ersatzmitglieder
jeder Wahlvorschlagsliste, entsprechend der von dieser Liste gewählten Anzahl von Personalratsmitgliedern, können unter den gleichen Voraussetzungen bis zu 10 Arbeitstage
vom Dienst freigestellt werden. Nach § 37 (2) MBG ist unbeschadet des Anspruches, der
sich aus § 37 (1) ergibt, eine weitere Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge möglich:
jedes Mitglied des Personalrates hat während seiner regelmäßigen Amtszeit zusätzlich
Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Vergütung für insgesamt
15 Arbeitstage zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, sofern diese
von der Bundeszentrale für politische Bildung oder von der Landeszentrale für politische
Bildung als für die Personalratsarbeit nützlich anerkannt sind. Dies gilt auch für Ersatzmitglieder im Sinne des Abs. 1.
In § 37 (3) ist geregelt, dass Personalratsvorsitzende sowie deren Stellvertreter/innen unter
der Fortzahlung der Bezüge bis zu 5 Arbeitstage in zwei Jahren Anspruch auf Teilnahme an
einer Konferenz (der Gewerkschaft bzw. eines Berufsverbandes) der Personalräte haben.
Eine Anrechnung auf die vorangegangenen Freistellungsmöglichkeiten erfolgt nicht.
Für die Freistellung nach den Absätzen 1-3 ist ein Beschluss herbeizuführen (vergl. § 37
Abs. 4). Die genannten Freistellungsregelungen gelten auch für Jugend- und Ausbildungsvertretungen. Der Freistellungsanspruch nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz für Schleswig-Holstein bleibt von den oben genannten Regelungen unberührt.
178
Regularien
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Nach § 39 (2) PersVG MV hat jedes Mitglied des Personalrates unbeschadet des Absatzes
1 während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter
Fortzahlung der Bezüge für insgesamt 15 Arbeitstage zur Teilnahme an Schulungs- und
Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung oder von der
Landeszentrale für politische Bildung als für die Personalvertretung nützlich anerkannt sind.
Hinsichtlich der Zahl der teilnahmeberechtigten Ersatzmitglieder und des Umfangs der
Freistellung gilt Absatz 1 entsprechend.
Für die Freistellung nach den Absätzen 1 und 2 ist ein Beschluss herbeizuführen (vergl. §
39 (3). Dieser ist der Dienststelle rechtzeitig bekannt zu geben.
Die genannten Freistellungsmöglichkeiten gelten auch für Jugend- und Ausbildungsvertretungen.
Sonderurlaub
Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter im Bundesdienst vom 18.08.1975
(BGBI. I. S. 902); Neufassung (BGBI. I. S. 2075) vom 18.11.1980; Neufassung vom 25.
April 1997 (BGBI. I. S. 978); VMB I 1997 S. 161, gem. § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 8;
Neufassung durch die 4. Verordnung zur Änderung mutterschutz- und urlaubsrechtlicher
Vorschriften vom 17.07.2001 (BGBI. I. S. 1664); zuletzt geändert durch die Neufassung
vom 11.11.2004 aufgrund des Artikels 7 Satz 1 der Fünften Verordnung zur Änderung
mutterschutz- und urlaubsrechtlicher Vorschriften vom 09.11.2004 (BGBI. I. S. 2806).
Diese Freistellungsmöglichkeit sieht in der Regel 3 Arbeitstage, in besonders begründeten
Ausnahmefällen 5 Arbeitstage im Urlaubsjahr nach § 7 Satz 1 Ziff. 3 für förderungswürdige
staatspolitische Bildungsveranstaltungen vor.
Für die Arbeiter/innen und Angestellten des Bundes gelten u.a. ähnliche Freistellungsmöglichkeiten gemäß Rundschreiben des Bundesministers des Inneren vom 27.08.1997,
(BGBI. S. 295).
Die Vorschriften werden auch in einigen Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein
angewandt.
Regelung von Grundsatzfragen der Fortbildung für Beamte, Richter und Arbeitnehmer
des Landes Schleswig-Holstein vom 25.7.1978 (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 497):
Für allgemeine staatsbürgerliche Bildungsveranstaltungen bis zu 2 Arbeitstagen in einem
Jahr und bis zu 5 Tagen in zwei Jahren, wenn für die andere Hälfte der Dienstbefreiung
Urlaub in Anspruch genommen wird.
Gesetz über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der außerschulischen Jugendbildung vom 25.7.1977 (GVBI. Schl.-Holst. S. 190) bis zu 12 Arbeitstagen im Jahr (ohne
Fortzahlung von Lohn/Gehalt bzw. Besoldung).
179
ver.di Nord
Regularien
Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG S-H)
Mit Wirkung vom 1. April wurde das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
(BfQG) für das Land Schleswig-Holstein durch das neue Weiterbildungsgesetz (WBG)
novelliert.
Wie bei dem alten BFQG umfasst der Anspruch auf Bildungsfreistellung fünf Arbeitstage
in einem Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche oder in
Wechselschicht gearbeitet, erhöht sich der Anspruch auf sechs Arbeitstage.
Für die Zeit der Bildungsfreistellung ist das zustehende Arbeitsentgelt ohne Minderung
fortzuzahlen.
Achtung:
■■ Der Anspruch auf Bildungsfreistellung des laufenden Kalenderjahres erlischt
grundsätzlich mit dem Ablauf des Kalenderjahres.
■■ Nur noch ausnahmsweise kann der BFG-Anspruch des laufenden Kalenderjahres
übertragen und zum doppelten des Anspruches Verblockt werden.
■■ Hierzu ist die Erforderlichkeit und die Anerkennung nachzuweisen und dem
Arbeitgeber bis spätestens zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich
mitzuteilen.
■■ Aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen oder bei Urlaubswünschen anderer
KollegInnen kann die Bildungsfreistellung versagt werden. Erfolgt diese Versagung
wiederholt, ist der Anspruch auf das Folgejahr übertragbar.
Wer Genaueres über das WBG wissen möchte, sollte sich an die Bezirksverwaltungen
bzw. an das Bildungsreferat der Landesbezirksverwaltung Nord wenden.
Bildungsfreistellungsgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)
Am 31. Dezember 2013 ist das Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz - BfG M-V) vom 13. Dezember
2013 in Kraft getreten.
Damit sind das Bildungsfreistellungsgesetz vom 7. Mai 2001 und die Verordnung zur
Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 18. Mai 2001 außer Kraft getreten.
Nunmehr haben alle Beschäftigten, deren Arbeits- oder Dienstverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Maßgabe der §§ 2 und 4 des Bildungsfreistellungsgesetzes, einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten
Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes.
Der Anspruch besteht im Unterschied zur früheren Rechtslage unabhängig von einer
etwaigen Erstattung des Arbeitsentgeltes an den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Freistellung zum Zwecke der Weiterbildung besteht für fünf Arbeitstage innerhalb eines
Kalenderjahres (wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so
verringert sich der Anspruch entsprechend.)
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen
des Beschäftigungsverhältnisses.
Für die Weiterbildungsteilnehmer ändert sich das Verfahren der Bildungsfreistellung insoweit, als dass sie nunmehr keine Erstattungsvoranfrage an das Landesamt für Gesundheit
und Soziales mehr stellen brauchen, sondern ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung bei
ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn
180
Regularien
der Veranstaltung, geltend machen müssen. Dabei ist dem Arbeitgeber der Nachweis
über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und
durchführende Einrichtung zu übergeben.
Die für diesen Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden von den Bildungseinrichtungen kostenlos ausgestellt.
Desweiteren sind die Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Arbeitgebern die Teilnahme an
der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung unverzüglich, spätestens eine Woche
nach Beendigung der Veranstaltung, durch Vorlage der Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die Teilnahmebestätigung wird mit der Beendigung der Veranstaltung kostenlos
ausgehändigt.
Das Land erstattet Arbeitgebern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag
im Falle der Freistellung für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung einen pauschalierten Betrag in Höhe von 55 Euro pro Tag der Freistellung und für Veranstaltungen der
politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher
Tätigkeiten einen pauschalierten Betrag in Höhe von 110 Euro pro Tag. Der Antrag auf
Erstattung ist von den Arbeitgebern innerhalt einer Ausschlussfrist von acht Wochen
nach Beendigung der Veranstaltung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf
amtlichem Vordruck zu stellen.
Wer mehr zum BfG M-V wissen möchte, sollte sich an die Bezirksverwaltungen, bzw. an
das Bildungsreferat der Landesbezirksverwaltung Nord wenden.
Hinweise finden sich auch in unserem Flyer „Ich gönne mir Bildung!“ Neues Bildungsfreistellungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ab 2014.
181
ver.di Nord
Regularien
Allgemeine Hinweise
Informationen über weitere Freistellungsansprüche aufgrund anderer gesetzlicher,
tariflicher oder betrieblicher Regelungen bzw. Hilfen im Einzelfall sind durch unsere
Bezirksverwaltungen bzw. durch das Bildungssekretariat des Landesbezirks zu erhalten.
Soweit eine besondere Anerkennung der Seminare für die Freistellung erforderlich ist,
liegt diese vor. Sie wird entweder im Einladungsschreiben mitgeteilt oder die Bescheinigung kann auf Anforderung übersandt werden.
TeilnehmerInnen, die Anspruch nach dem HmbBildUG haben, teilen dieses bitte bei der
Antragstellung mit.
Auch wenn die Dienststellen bzw. die Arbeitgeber die Seminarkosten nicht übernehmen,
entstehen den Seminarteilnehmern und Teilnehmerinnen keine Kosten (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angemerkt ist). Die Fahrtkosten (Deutsche Bahn AG 2. Klasse)
werden dann erstattet.
Schreibmaterial nicht vergessen!
Hinweise zur Kinderbetreuung
Bei einigen Seminaren besteht die Möglichkeit, Kinder mitzubringen. Die Kinder der
SeminarteilnehmerInnen werden während des Seminarzeitraums in der Tagesstätte pädagogisch betreut. Der Name und das Alter des Kindes sind auf dem Anmeldeformular
mit einzutragen.
Im Adolph-Kummernuss-Haus Undeloh kann generell für jedes Seminar eine Kinderbetreuung angeboten werden. Dies muss uns mindestens acht Wochen vor Seminarbeginn bekanntgegeben werden.
In der Regel sollen die Kinder in noch nicht schulpflichtigem Alter, aber mindestens drei
Jahre alt sein. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich.
Die Kinder werden während der Seminarzeiten von ausgebildetem Personal betreut.
Bitte bei der Anmeldung zu Seminaren mit Kinderbetreuung genaue Angaben machen.
182
Beitrittserklärung
Änderungsmitteilung
Mitgliedsnummer
Ich möchte Mitglied werden ab
Titel/Vorname/Name
0 1
Straße
Hausnummer
PLZ
2 0
Geburtsdatum
Wohnort
Geschlecht
Telefon
E-Mail
Beschäftigungsdaten
Arbeiter/in
Beamter/in
freie/r Mitarbeiter/in
weiblich
männlich
Staatsangehörigkeit
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Angestellte/r
Selbständige/r
Erwerbslos
Vollzeit
Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
Straße
PLZ
Azubi-Volontär/in-Referendar/in
bis
Schüler/in-Student/in
bis
Praktikant/in
bis
Altersteilzeit bis
Hausnummer
Ort
Branche
(ohne Arbeitseinkommen)
ausgeübte Tätigkeit
regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst in Euro
ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in
Sonstiges:
monatlicher
Bruttoverdienst
Lohn- / Gehaltsgruppe
o. Besoldungsgruppe
Tätigkeits- / Berufsjahre
o. Lebensalterstufe
€
Ich war Mitglied in der Gewerkschaft
Ich wurde geworben durch:
Name Werber/in
von
Mitgliedsnummer
bis
Monatsbeitrag in Euro
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen
monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
IBAN
BIC
Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb
von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsweise
monatlich
halbjährlich
vierteljährlich
jährlich
W-3272-04-1113
Ort, Datum und Unterschrift
zur Monatsmitte
zum Monatsende
Straße und Hausnummer
PLZ
Ort
Nur für Lohn- und Gehaltsabzug!
Personalnummer
Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen:
Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im
Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich
gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können.
Ort, Datum und Unterschrift
Datenschutz
Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben,
verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und
sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
in der jeweiligen Fassung.
183
ver.di Nord
184
Gesamtübersicht Seminare 2009
Gesamtübersicht Seminare 2015
DatumSeminartitel
Seite
2014
01.12.
01.12.
01.12. – 05.12.
08.12. – 12.12.
10.12.
15.12.
Arbeit gesund gestalten - Modulreihe
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
AV I: BetrVG
JAV I: BetrVG
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
152
80
170
167
80
80
JANUAR
07.01. – 09.01.
08.01.
11.01. – 16.01.
12.01. - 14.01.
12.01. – 16.01.
12.01. – 16.01.
13.01.
19.01.
19.01. – 21.01.
19.01. – 23.01.
19.01. – 23.01.
19.01. – 23.01.
22.01.
26.01.
26.01. – 28.01.
26.01. – 28.01.
26.01. – 29.01.
26.01. – 30.01.
26.01. – 30.01.
26.01. – 30.01.
26.01. – 30.01.
PersVG M-V – Modul I
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
Alle Macht den Märkten? Kritik und Überwindung eines neoliberalen Credos
Vertrauensleute ZWEI – Das ist mein gutes Recht...
BR II
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
MBG S-H Modul III
Betriebsgruppenseminar I
Arbeitsrecht im Krankenhaus
BR I
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
Arbeit gesund gestalten - Modulreihe
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
10. Konferenz für Fähr- und Ausflugsschifffahrt
BR II
BR I
BR III
JAV I: BetrVG
85
80
40
13
71
91
80
80
83
8
117
70
80
80
152
163
166
71
70
72
167
FEBRUAR
Februar
02.02. – 06.02.
02.02. – 06.02.
02.02. – 06.02.
02.02. – 06.02.
03.02.
09.02.
09.02. – 13.02.
09.02. – 13.02.
09.02. – 13.02.
09.02. – 13.02.
09.02. – 13.02.
11.02. – 13.02.
16.02. – 17.02.
16.02. – 18.02.
Vertrauensleuteseminar Agentur für Arbeit Kiel FB 4
Mobbing geht uns alle an
Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung
Rhetorik - Grundlagenseminar
AV II: BetrVG
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
BR II
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Arbeitsrecht I
JAV I: BetrVG
JAV I: BPersVG, MBG S-H und PersVG M-V
Krankheit im Arbeitsverhältnis
Burnout-Prävention im Betrieb
PersVG M-V – Modul II
48
16
48
145
171
80
80
71
91
114
167
172
97
158
86
185
ver.di Nord
Gesamtübersicht Seminare 2015
DatumSeminartitel
186
Seite
16.02. – 20.02.
16.02. – 20.02.
16.02. – 20.02.
16.02. – 20.02.
18.02.
18.02.
20.02. – 22.02.
23.02.
23.02. – 24.02.
23.02. – 25.02.
23.02. – 27.02.
23.02. – 27.02.
23.02. – 27.02.
Keine Atempause: „Geschichte wird gemacht – es geht voran!“
BR II
BR III
BR IV
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
„Wie? Sie schaffen ihre Arbeit nicht mehr?“
Seminar für BildungsmitarbeiterInnen, Baustein Organisationswissen
Wahlvorstandsschulungen MBG S-H
„Minderleister“ – Was bedeutet das überhaupt?
Arbeitszeitkonten und Wertguthaben (Zeitwertkonten)
Diskussions- und Verhandlungsführung
BR I
JAV I: BetrVG
28
71
72
73
80
156
48
80
118
134
19
70
167
MÄRZ
02.03. - 04.03.
02.03. – 04.03.
02.03. – 06.03.
02.03. – 06.03.
02.03. – 06.03.
02.03. – 06.03.
04.03. – 05.03.
04.03. – 06.03.
08.03. – 13.03.
09.03. - 13.03.
09.03. – 10.03.
09.03. – 10.03.
09.03. – 11.03.
09.03. – 11.03.
09.03. – 13.03.
09.03. – 13.03.
12.03.
15.03. - 20.03.
16.03. – 18.03.
16.03. – 20.03.
16.03. – 20.03.
16.03. – 20.03.
16.03. – 20.03.
16.03. – 20.03.
19.03.
23.03.
23.03. – 25.03.
23.03. – 25.03.
23.03. – 27.03.
23.03. – 27.03.
23.03. – 27.03.
SGB II
Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
BR III
Arbeitsrecht II
JAV II: BetrVG
AV I: BetrVG
„Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung
Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte
Reformen im Sozialsystem – wir wollen das anders!
Rhetorik – freie Rede Grundlagenseminar
Protokollführung
Befristete Beschäftigung und Teilzeitarbeit
Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar
Arbeit gesund gestalten - Modulreihe
Tarifpolitik ist machbar
BR II
60 Jahre Einwanderung aus Italien
Studienreise - Leben und Arbeit in Irland
Mediation Grundlagen: Verständigen statt Streiten
BR I
BPersVG I
Der erfolgreiche Betriebsausschuss
JAV II: BetrVG
JAV I: BPersVG, MBG S-H und PersVG M-V
Anti-Rassismus-Training (A-R-T) und Kulturveranstaltung
„Das ist zu teuer!“ Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte zum § 40 BetrVG
Fehler vermeiden in der Betriebsratsarbeit
PersVG M-V – Modul I
BR I
BR II
BR IV
23
142
72
115
168
170
155
96
41
17
98
119
143
152
39
71
51
35
149
70
78
99
168
172
50
120
74
85
70
71
73
Gesamtübersicht Seminare 2015
DatumSeminartitel
Seite
26.03.
Rechtliche Grundlagen des BEM
27.03. – 28.03. Vertrauensleute, Betriebsgruppe der DAK-Gesundheit, FB 4
30.03. – 03.04. BR III
121
48
72
APRIL
13.04. – 15.04.
13.04. – 15.04.
13.04. – 17.04.
13.04. – 17.04.
13.04. – 17.04.
13.04. – 17.04.
13.04. – 17.04.
20.04. – 22.04.
20.04. – 22.04.
20.04. – 24.04.
20.04. – 24.04.
20.04. – 24.04.
20.04. – 24.04.
20.04. – 24.04.
20.04. – 24.04.
20.04. – 24.04.
20.04. – 24.04.
23.04.
26.04. – 01.05.
27.04. – 28.04.
27.04. – 29.04.
27.04. – 29.04.
27.04. – 29.04.
27.04. – 29.04.
Krankenrückkehrgespräche BEM
Wirtschaftsausschuss - Aufbauseminar
BR III
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Verhandlungsführung in der Betriebs-/ Personalratsarbeit
JAV I: BetrVG
Rhetorik - Grundlagenseminar
MBG S-H Modul I
Betriebliche Gesundheitsförderung
Facetten der NS-Geschichte
BR I
BR II
BR IV
BPersVG II
Befristete Arbeitsverhältnisse, Fremdpersonaleinsatz, Geringfügig Beschäftigte, . . .
Arbeitsrecht I
Rhetorik - Aufbauseminar
60 Jahre Einwanderung aus Italien
Kurswechsel: Wirtschaftsdemokratie
Betriebe ohne Tarifverträge
Informationsarbeit in Betriebsrat und Personalrat – Grundlagenseminar
Eingruppierungsrecht gem. TV EntgO Bund
Eingruppierungsrecht nach TVöD (VKA)
„Wenn Leistungsverdichtung krank macht…“
160
144
72
91
100
167
145
81
157
29
70
71
73
79
101
114
146
51
42
102
103
130
131
161
MAI
04.05. – 05.05.
04.05. – 06.05.
04.05. – 08.05.
04.05. – 08.05.
04.05. – 08.05.
04.05. – 08.05.
04.05. – 08.05.
04.05. – 08.05.
06.05.
06.05. – 08.05.
11.05. – 12.05.
11.05. – 12.05.
11.05. – 13.05.
15.05. - 17.05.
15.05. – 17.05.
18.05.
Eingruppierungsrecht nach TV-L
Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des Betriebsrates in der Praxis
BR II
BPersVG I
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Arbeitsrecht I
Arbeitsrecht II
JAV II: BetrVG
Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen
4. Fachtagung Schwerbehindertenvertretung
Arbeitszeit und Urlaub
Burnout-Prävention im Betrieb – Aufbauseminar
Grundlagen der Dienstplangestaltung f. Krankenhäuser u. Pflegeeinrichtungen
„Endlich unserer Kraft zu trauen und ein schönres Leben aufzubauen“
Literatur-Tagung
„Mehr Druck durch mehr Freiheit“
132
135
71
78
91
114
115
168
38
90
136
159
137
31
48
15
187
ver.di Nord
Gesamtübersicht Seminare 2015
DatumSeminartitel
188
Seite
18.05.
18.05. – 20.05.
18.05. – 20.05.
18.05. – 22.05.
18.05. – 22.05.
18.05. – 22.05.
18.05. – 22.05.
21.05.
26. - 28.05.
27.05. – 29.05.
27.05. – 29.05.
28.05.
29.05. – 31.05.
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Gesamtbetriebsrat – Zuständigkeit, Aufgabenfelder u. Handlungsmöglichkeiten
PersVG M-V – Modul II
BR I
BR II
BR III
Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar (SBV II)
60 Jahre Einwanderung aus Italien
125 Jahre „Tag der Arbeit“ – Streiken um des Friedens Willen
Vertrauensleute EINS – Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten
Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte
Teilhabe durch Weiterbildung - Bildung mit Engagement
Wie Väter navigieren – Was bedeutet Männlichkeit für mich?
139
75
86
70
71
72
92
51
25
12
96
52
26
JUN I
01.06. – 02.06.
01.06. – 02.06.
01.06. – 02.06.
01.06. – 03.06.
01.06. – 03.06.
01.06. – 03.06.
01.06. – 05.06.
01.06. – 05.06.
01.06. – 05.06.
01.06. – 05.06.
01.06. – 05.06.
01.06. – 05.06.
08.06. – 09.06.
08.06. – 10.06.
08.06. – 10.06.
08.06. – 10.06.
08.06. – 10.06.
08.06. – 12.06.
08.06. – 12.06.
08.06. – 12.06.
15.06. – 17.06.
15.06. – 18.06.
15.06. – 19.06.
16.06. – 18.06.
19.06. - 20.06.
22.06. – 24.06.
22.06. – 24.06.
22.06. – 26.06.
22.06. – 26.06.
22.06. – 26.06.
22.06. –26.06.
29.06.
Datenschutz im PR-/ BR-Büro
„Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung
Arbeitssicherheit
MBG S-H Modul I
PersVG M-V – Modul III
Der erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss
Betriebsgruppenseminar I
Arm trotz Arbeit – Prekäre Beschäftigung
BR I
Arbeitsrecht II
JAV I: BetrVG
AV II: BetrVG
Schwerbehindertenrecht: Stufenvertretungen nach dem SGB IX.
Fehler vermeiden in der Personalratsarbeit
„Das steht doch in der Betriebsvereinbarung…“
Rechtswirksames Formulieren in der betriebsrätlichen Praxis
Die Gefährdungsbeurteilung
„Mehr Demokratie wagen“
BR IV
Arbeitsrecht I
MBG S-H Modul II
Weiter arbeiten oder vorzeitig in Rente gehen?
Rhetorik - Grundlagenseminar
Auffrischung u. Vertiefung im Betriebsverfassungs- u. Individualarbeitsrecht
„Wie wollen wir leben?“
Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
Mobbing – Grundlagenseminar
Betriebsgruppenseminar Eins, FB 4
BR I
BR III
Die Frauen von Ravensbrück
Die Zuständigkeiten von ÖPR / GPR / HPR
104
155
165
81
87
164
8
27
70
115
167
171
94
88
105
122
162
43
73
114
82
106
145
76
48
142
147
48
70
72
32
89
Gesamtübersicht Seminare 2015
DatumSeminartitel
Seite
29.06. – 01.07.
29.06. – 01.07.
29.06. – 03.07.
29.06. – 03.07.
29.06. – 03.07.
MBG S-H Modul I
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
BR II
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Alternsgerechte Personalentwicklung
81
163
71
91
107
JULI
01.07. – 02.07.
01.07. – 03.07.
06.07. – 08.07.
06.07. – 08.07.
06.07. – 08.07.
06.07. – 08.07.
06.07. – 10.07.
06.07. – 10.07.
06.07. – 10.07.
06.07. – 10.07.
06.07. – 10.07.
13.07.
13.07. – 14.07.
13.07. – 14.07.
13.07. – 15.07.
13.07. – 15.07.
13.07. – 15.07.
13.07. – 15.07.
13.07. – 15.07.
13.07. – 17.07.
13.07. – 17.07.
13.07. – 17.07.
19.07. - 24.07.
19.07. – 24.07.
20.07. – 24.07.
20.07. – 24.07.
20.07. – 24.07.
27.07. – 31.07.
27.07. – 31.07.
10. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz ver.di Nord
Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung
PersVG M-V – Modul I
Dienstvereinbarungen formulieren, verhandeln u. abschließen f. Personalräte
TVÖD Einführung und Überblick
„Kein Ende in Sicht“ Flexible Arbeitszeiten in der Praxis
Betriebsgruppenseminar I
BR II
BR III
Arbeitsrecht I
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
„Wie? Sie schaffen ihre Arbeit nicht mehr?“
Protokollführung
Burnout-Prävention im Betrieb
MBG S-H Modul I
MBG S-H Modul II
PersVG M-V – Modul III
Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar
Mediation Grundlagen: Verständigen statt Streiten
BR I
BPersVG I
Arbeitsrecht II
Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus heute
„Sie müssen keine Meinung haben, wir machen das schon für Sie!“
BR II
BR III
AV I: BetrVG
JAV I: BetrVG
JAV III: BetrVG
151
123
85
108
133
140
8
71
72
114
124
156
98
158
81
82
87
143
149
70
78
115
33
44
71
72
170
167
169
AUGUST
10.08. – 14.08.
10.08. – 14.08.
17.08. – 21.08.
23.08. – 28.08.
24.08. – 25.08.
24.08. – 26.08.
24.08. – 28.08.
30.08. - 05.09.
31.08. – 02.09.
Arbeitsrecht I
114
JAV II: BetrVG
168
Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar (SBV II)
92
Alle Macht den Märkten? Kritik und Überwindung eines neoliberalen Credos 40
Arbeitszeit und Urlaub
136
MBG S-H Modul II
82
BR I
70
Buchenwald – 70. Jahrestag der Befreiung
34
Vertrauensleute DREI –Mitbestimmung im Betrieb
14
189
ver.di Nord
Gesamtübersicht Seminare 2015
DatumSeminartitel
190
Seite
31.08. – 02.09.
31.08. – 04.09.
31.08. – 04.09.
31.08. – 04.09.
Eingruppierungsrecht nach TVöD (VKA)
Politik wird gemacht
BR II
BPersVG II
131
11
71
79
SEPTEMBER
02.09. – 04.09.
02.09. – 04.09.
02.09. – 04.09.
07.09. – 08.09.
07.09. – 09.09.
07.09. – 09.09.
07.09. – 09.09.
07.09. – 09.09.
07.09. – 11.09
07.09. – 11.09.
07.09. – 11.09.
07.09. – 11.09.
12.09. – 19.09.
14.09. – 15.09.
14.09. – 16.09.
14.09. – 16.09.
14.09. – 16.09.
14.09. - 18.09.
14.09. – 18.09.
16.09. – 17.09.
16.09. – 18.09.
17.09.
21.09. – 23.09.
21.09. – 25.09.
21.09. – 25.09.
21.09. – 25.09.
21.09. – 25.09.
21.09. – 25.09.
21.09. – 25.09.
24.09.
28.09. – 02.10.
28.09. – 02.10.
28.09. – 30.09.
28.09. – 30.09.
28.09. – 30.09.
28.09. – 30.09.
28.09. – 30.09.
29.09. – 30.09.
30.09. – 02.10.
MBG S-H Modul I
Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte
5. Norddeutsche Arbeitsrechtstage
Arbeitnehmerhaftung
PersVG M-V – Modul I
Big brother is watching you - Arbeitnehmerüberwachung ohne Grenzen?
TVÖD Einführung und Überblick
Arbeitszeitkonten und Wertguthaben (Zeitwertkonten)
BPersVG I
BR III
Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar (SBV III)
JAV I: BetrVG
Studienreise – Barcelona!
Burnout-Prävention im Betrieb – Aufbauseminar
Fehler vermeiden in der Betriebsratsarbeit
MBG S-H Modul III
Rechtsprechung zu Arbeitszeitfragen
Tue Gutes und sprich drüber!
Arbeitsrecht I
Arbeitsverträge auf dem Prüfstand
Arbeit gesund gestalten - Modulreihe
Alle anders – alle gleich
Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte
Betriebsgruppenseminar I
BR I
BR IV
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Arbeitsrecht II
AV II: BetrVG
Leiharbeit und Werkverträge
Kommunikationsworkshop
BR II
Auffrischung u. Vertiefung im Betriebsverfassungs- u. Individualarbeitsrecht
PersVG M-V – Modul II
Krankenrückkehrgespräche und BEM
„Wenn Leistungsverdichtung krank macht…“
Mobbing – Grundlagenseminar für die Interessenvertretung
Fachtagung Arbeitsrecht für Personalräte
Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar
81
96
112
125
85
109
133
134
78
72
93
167
36
159
74
83
141
21
114
126
152
53
96
8
70
73
91
115
171
127
20
71
76
86
160
161
147
77
144
Gesamtübersicht Seminare 2015
DatumSeminartitel
Seite
OKTOBER
Herbst
05.10. – 06.10.
05.10. – 07.10.
05.10. – 07.10.
05.10. – 09.10.
05.10. – 09.10.
05.10. – 09.10.
05.10. – 09.10.
05.10. – 09.10.
06.10.
08.10.
08.10.
10.10. – 11.10.
12.10.
12.10. – 13.10.
12.10. – 13.10.
12.10. – 14.10.
12.10. – 14.10.
12.10. – 14.10.
12.10. – 14.10.
12.10. – 14.10.
12.10. – 16.10.
12.10. – 16.10.
12.10. – 16.10.
12.10. – 16.10.
14.10. – 16.10.
17.10.
18.10. – 23.10.
19.10. – 21.10.
19.10. – 23.10.
21.10. – 25.10.
24.10.
28.10. – 30.10.
30.10. – 31.10.
Studienreise - Brüssel/Straßburg
„Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung
MBG S-H Modul I
PersVG M-V – Modul III
BR I
Der erfolgreiche Betriebsausschuss
Verhandlungsführung in der Betriebs-/ Personalratsarbeit
Arbeitsrecht I
Arbeitsrecht II
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Rechtliche Grundlagen des BEM (§ 84 SGB IX)
Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte
Vertrauensleute Eins, FB 4
Behinderung der Betriebsratsarbeit
Protokollführung
Befristete Beschäftigung und Teilzeitarbeit
MBG S-H Modul II
Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte
Krankheit im Arbeitsverhältnis
Grundlagen der Dienstplangestaltung f. Krankenhäuser u. Pflegeeinrichtungen
Der erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss
BR II
BR III
Arbeitsrecht III: Aufbauseminar
Rhetorik - Grundlagenseminar
Eingruppierungsrecht gem. TV EntgO Bund
Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte
Es geht auch ohne Zocken im Casino!
Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar
JAV III: BetrVG
Excel-Tabellenkalkulation in der täglichen Arbeit des BR/ PR oder MAV
„Wir sind noch einmal davongekommen.“
Seminar für BildungsmitarbeiterInnen Baustein Gesellschaftspolitik
Vertrauensleute SW Kiel AG, FB 2
37
155
81
87
70
99
100
114
115
139
121
128
48
111
98
119
82
96
97
137
164
71
72
116
145
130
128
46
143
169
110
47
49
49
NOVEMBER
November
02.11. – 03.11.
02.11. – 04.11.
02.11. – 04.11.
02.11. – 04.11.
02.11. – 06.11.
02.11. – 06.11.
02.11. – 06.11.
04.11. – 06.11.
09.11. – 10.11.
Vertrauensleuteseminar Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, FB 4
Eingruppierungsrecht nach TV-L
Informationsarbeit in Betriebsrat und Personalrat – Grundlagenseminar
Konstruktive Konfliktbearbeitung am Beispiel Mediation –Vertiefungsseminar
Betriebliche Gesundheitsförderung
BR II
Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar (SBV II)
Arbeitsrecht I
Arbeit gesund gestalten - Modulreihe
Arbeitssicherheit
49
132
103
150
157
71
92
114
153
165
191
ver.di Nord
Gesamtübersicht Seminare 2015
DatumSeminartitel
192
Seite
09.11. – 11.11.
09.11. – 11.11.
09.11. – 13.11.
16.11. – 17.11.
16.11. – 18.11.
16.11. – 18.11.
16.11. – 18.11.
16.11. - 20.11.
16.11. – 20.11.
16.11. – 20.11.
19.11.
23.11. – 25.11.
23.11. – 25.11.
23.11. – 27.11.
23.11. – 27.11.
23.11. – 27.11.
30.11. – 02.12.
30.11. – 02.12.
30.11. – 04.12.
30.11. – 04.12.
30.11. – 04.12.
30.11. – 04.12.
30.11. – 04.12.
30.11. – 04.12.
PersVG M-V – Modul I
Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des Betriebsrates in der Praxis
Rhetorik Aufbauseminar – Erfolgreich reden und argumentieren
Fachtagung Arbeitsrecht im Krankenhaus
Mitbestimmungsgesetz S-H - Personalentwicklung anstoßen und begleiten
Fehler vermeiden in der Personalratsarbeit
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wir konsumieren uns und die Natur zu Tode
Befristete Arbeitsverhältnisse, Fremdpersonaleinsatz, Geringf. Beschäftigte, . . .
JAV II: BetrVG
Gegen das Vergessen
Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
Mobbing in der Praxis – Erleben und verstehen!
BR I
BR III
BR IV
MBG S-H Modul I
Die Gefährdungsbeurteilung
Ohne mich läuft nichts!
Konfliktmanagement
Vertrauensleute DTTS, DT Technik, DTKS, TPG
BR II
Arbeitsrecht II
Rhetorik - Aufbauseminar
85
135
18
113
84
88
163
45
101
168
53
142
148
70
72
73
81
162
10
22
49
71
115
146
DEZEMBER
01.12.
02.12. – 04.12.
07.12. – 09.12.
07.12. – 09.12.
07.12. – 11.12.
07.12. – 11.12.
08.12.
14.12. – 16.12.
14.12. – 16.12.
14.12. – 16.12.
14.12. – 18.12.
14.12. – 18.12.
14.12. – 18.12.
14.12. – 18.12.
Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte
Dienstplangestaltung f. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Aufbau
MBG S-H Modul III
Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar
Betriebsgruppenseminar II
BR II
Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte
Vertrauensleute EINS – Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten
PersVG M-V – Modul II
Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte
BR I
BR III
Arbeitsrecht III
JAV I: BetrVG
129
138
83
144
9
71
129
12
86
96
70
72
116
167
2016
11.01. – 19.01.
18.01. – 22.01.
25.01. – 29.01.
25.01. – 29.01.
18.01. – 20.01.
BR I
BR II
BR III
BR IV
PersVG M-V – Modul I
70
71
72
73
85
Und das sind die Anmeldebögen!
Bitte heraustrennen
und vollständig ausgefüllt
absenden.
+ Nord
KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE +
ver.di
Seminare der ver.di-Forum Nord gGmbH
Anmeldung für arbeitgeberfinanzierte Seminare nach BetrVG (§ 37 Abs. 6) oder
MBG S-H (§ 37 Abs. 1) oder PersVG M.-V. (§ 39 Abs. 1) oder BPersVG (§ 46 Abs. 6) oder
SGB IX (§ 96 Abs. 4) oder MVG (§ 19/30) u. vglb. R.
Anmeldung für arbeitgeberfinanzierte Seminare
Verbindliche Anmeldung zum Seminar
194
A
Seminartitel __________________________________________________________________________
Nord
/ 1 5
Nr. des Seminars ______________________
von _______________ bis ______________ in _________________________________________
Vor- und Zuname
________________________________________________________________________________
Privatanschrift
________________________________________________________________________________
Beschäftigt bei
________________________________________________________________________________
Firmenanschrift
________________________________________________________________________________
Telefon
Telefax
_______________________________________________________________________________
eMail
________________________________________________________________________________
abweichende Rechnungsanschrift
________________________________________________________________________________
Übernachtung
ja ❏ nein ❏
Anreise am Vortag gewünscht ja ❏ nein ❏
Der ordnungsgemäße Beschluss des BR/PR/MAV wurde in der Sitzung am ______________________
gefasst und dem Arbeitgeber unter Hinweis der Kostenübernahme mitgeteilt.
Ort/Datum
Unterschrift
Anmeldung bitte abschicken an: ver.di-Forum Nord gGmbH
Dänische Straße 3 – 9 · 24103 Kiel
Tel.: 0431/6608-128 · Fax: 0431/6608-111
Die obigen Angaben werden nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 BDSG „zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und der weiteren Bildungsplanung der ver.di-Forum
Nord gGmbH“ mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten.
194
+ KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE ++
NA
Anmeldung zu Seminaren des ver.di Bildungsreferates (nach § 37 Abs. 7 BetrVG oder
§ 37 Abs. 2 MBG S-H oder § 35 LPers VG M-V oder § 46 Abs. 7 BPersVG oder BFQG Sch.-Hol.
oder BFG M-V oder Sonderurlaub für Beamte/Bund, HambBUG)
Ich möchte an dem landesbezirklichen Seminar
_______
Seminartitel _____________________________________________________________________
_
/ 1 5
Nord
Nr. des Seminars ______________________
von __________________ bis __________________ in _______________________ teilnehmen.
Vor- und Zuname
__________________________________________________
geb. am ______________________ ❏ männlich ❏ weiblich
Straße: ____________________________________________
Postleitzahl/Wohnort:
Status im Betrieb:
❏ ArbeiterIn
❏ Angestellte/r
❏ Azubi
❏ Beamter/Beamtin
________________________________________________________________________________
Telefon mit Vorwahl:
eMail
__________________________________________________
Ausgeübte Tätigkeit:
__________________________________________________
Dienststelle/Betrieb:
__________________________________________________
in (Ort/Straße)
__________________________________________________
Beitragspfl. Einkommen: __________________ EUR monatl.
Ich habe meine Arbeitsbefreiung beantragt nach:
❏ § 37 Abs. 7 BetrVG
❏ § 37 Abs. 2 MBG S-H
❏ § 35 PersVG M-V
❏ § 46 Abs. 7 BPersVG
❏ BFQG Schl.-Hol.
❏ BFG M-V
❏ Sonderurlaub für Beamte
❏ HambBUG
vorher organisiert bei: _______________________________
Bitte ausfüllen:
Lohngruppe/-Stufe:
Vergütungsgruppe/-Stufe
Besoldungsgruppe/-Stufe
seit: ________ ver.di-Fb: ________ ver.di-Bezirk: __________
__________ /___________
Gewerkschaftsbeitrag: ____________________ EUR monatl.
Eintritt in die ver.di am: ______________________________
Mir ist bekannt, dass mir bei kurzfristiger Seminarabsage oder unentschuldigtem
Fernbleiben die Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden können.
Ort/Datum
Unterschrift
Die obigen Angaben werden nach § 4 Abs. 1 i.V.m. §
28 Abs. 2 BDSG „zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und der weiteren Bildungsplanung der
ver.di“ mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung
gespeichert und verarbeitet. Bestimmungen zum
Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten.
Anmeldung an:
ver.di Nord, Referat Schulung und Bildung, Hüxstr. 1, 23552 Lübeck
Tel. 0451/81 00-6 · Fax 0451/81 00-895
195
Anmeldung für Seminare des ver.di Bildungsreferates
Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft
195
ver.di-Forum Nord gGmbH
e-Mail-Verteiler
Liebe Betriebs- und Personalräte, liebe Interessierte,
neben unserem Jahresprogramm bieten wir im Laufe des Jahres eine Vielzahl an
zusätzlichen aktuellen Seminaren an. Damit Sie schneller, und nicht mehr zufällig, die
neuesten Informationen zu unseren Seminarangeboten erhalten, nehmen wir Sie gerne
in unseren e-Mail-Verteiler auf.
(Die Angaben werden nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nur zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und der weiteren Bildungsplanung des ver.di-Forums Nord mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert
und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Bestimmungen zum
Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten.)
Vorname, Name Betrieb / Dienststelle
e-Mail-Adresse
o Betriebsrato Personalrato Andere:___________________________________________
Ich möchte in Zukunft gerne Seminarausschreibungen zu folgenden Schwerpunkten per e-Mail erhalten:
oBetriebsverfassungsgesetz (§ 37 Abs. 6 BetrVG)
oBundespersonalvertretungsgesetz (§ 46 Abs. 6 BPersVG)
oMitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (§ 37 Abs. 1 MBG S-H)
oPersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 39 Abs.1 PersVG M-V)
oMitarbeitervertretungsgesetz Kirche (§§§ 19,30 MVG o. v. R.)
oSeminare aus meinem ver.di-Fachbereich ___________
oSeminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
oSeminare für die Schwerbehindertenvertretungen (§ 96 4/8 SGB IX)
oSeminare zu Wirtschaftlichen Angelegenheiten
oSeminare zum Thema Arbeitsrecht
oSeminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung
oGewerkschaftspolitische Seminare für ver.di-Mitglieder
Bitte zurück an: (Fax: 0431 – 6608-111)
ver.di-Forum Nord gGmbH
Dänische Str. 3 – 9
24103 Kiel
197
Zur Dorfeiche 14 • 21274 Undeloh
Tel. 04189 - 808 - 0 • Fax 808-55
[email protected]
www.verdi-undeloh.de
ver.di-Bildungszentrum Undeloh