Nord Nord Nord Bildungsprogramm rogramm 6 2006 Bildungsprogramm 2006 BILDUNGSPROGRAMM 2015 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft JUGEND NORD Vereinte Dienstleistungs- JUGEND NORD Bildung aus einer Hand: www.verdi-nord-seminare.de Kalender 2015 mit Ferienzeiten Januar 1 Februar 2 5 6 7 8 9 10 11 3 12 13 14 15 16 17 18 4 19 20 21 22 23 24 25 5 26 27 28 29 30 31 18 19 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 1 8 Fr Sa 2 9 So 3 10 20 11 12 13 14 15 16 17 21 18 19 20 21 22 23 24 22 25 26 27 28 29 30 31 38 14 15 16 17 18 19 20 39 21 22 23 24 25 26 27 40 28 29 30 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 1 Mai März 6 2 3 4 5 6 7 8 7 9 10 11 12 13 14 15 8 16 17 18 19 20 21 22 9 23 24 25 26 27 28 24 8 9 10 11 12 13 14 25 15 16 17 18 19 20 21 26 27 22 29 23 30 24 25 26 27 28 September 36 37 Mo 7 Di 1 8 Mi 2 9 Do 3 10 Fr 4 11 Sa 5 12 So 6 13 42 12 13 14 15 16 17 18 43 19 20 21 22 23 24 25 April 10 2 3 4 5 6 7 8 11 9 10 11 12 13 14 15 12 16 17 18 19 20 21 22 13 14 23 30 24 31 25 26 27 28 29 27 28 6 7 1 8 2 9 3 10 4 11 5 12 29 13 14 15 16 17 18 19 30 20 21 22 23 24 25 26 31 27 28 29 30 31 47 16 17 18 19 20 21 22 48 49 23 30 24 25 26 27 28 29 1 Juni 23 1 2 3 4 5 6 7 9 Juli Oktober 40 41 5 6 7 1 8 2 9 3 10 4 11 44 45 2 3 4 5 6 7 1 8 16 13 14 15 16 17 18 19 17 20 21 22 23 24 25 26 18 27 28 29 30 34 17 18 19 20 21 22 23 35 36 24 31 25 26 27 28 29 30 August November 44 26 27 28 29 30 31 14 15 6 7 1 8 2 9 3 10 4 11 5 12 46 9 10 11 12 13 14 15 31 32 3 4 5 6 7 1 8 2 9 33 10 11 12 13 14 15 16 Dezember 49 50 7 1 8 2 9 3 10 4 11 5 12 6 13 51 14 15 16 17 18 19 20 52 21 22 23 24 25 26 27 1 28 29 30 31 Feiertage 2015 Neujahr: 1. Januar, Karfreitag: 3. April, Ostersonntag: 5. April, Ostermontag: 6. April, Maifeiertag: 1. Mai, Christi Himmelfahrt: 14. Mai, Pfingstsonntag: 24. Mai, Pfingstmontag: 25. Mai, Tag der Deutschen Einheit: 3. Oktober, Reformationstag (M-V) 31.10., 1. Weihnachtsfeiertag: 25. Dezember, 2. Weihnachtsfeiertag: 26. Dezember (Alle Angaben ohne Gewähr) Land Weihnachten 2014/2015 Winter Ostern Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten 2015/2016 SchleswigHolstein 22.12. bis 06.01. – 01.04. bis 17.04. 15.05. 20.07. bis 29.08 19.10. bis 31.10. 21.12. bis 06.01. MecklenburgVorpommern 22.12. bis 02.01. 02.02. bis 14.02. 30.03. bis 08.04. 22.05. bis 26.05. 20.07. bis 29.08. 24.10. bis 30.10. 21.12. bis 02.01. Hamburg 22.12. bis 06.01. 30.01. 02.03. bis 13.03. 11.05. bis 15.05. 16.07. bis 26.08. 19.10. bis 30.10. 21.12. bis 01.01. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, politische Rahmenbedingungen, die wesentlich unser Leben und die Arbeit prägen, verändern sich ständig. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 € ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch gibt es Ausnahmen, die zum Beispiel Langzeitarbeitslose und Jugendliche diskriminieren. Es muss gelingen, dass die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes schrittweise erhöht wird, damit das Arbeitsentgelt tatsächlich auch für ein selbstbestimmtes Leben reicht. In Deutschland waren lange nicht so viele Menschen erwerbstätig, wie gegenwärtig. Aber was sind das für Arbeitsverhältnisse? Immer mehr Menschen arbeiten in Minijobs, in befristeten Arbeitsverhältnissen, als LeiharbeitnehmerIn oder in Werkvertragsarbeitsverhältnissen. Darüber hinaus gibt es Soloselbständige und Praktikanten. Viele dieser Betroffenen können, trotz Mindestlohn, nicht von ihrer Hände Arbeit leben, Altersarmut ist vorprogrammiert. Über diese und viele andere Themen wollen wir in unseren Seminaren diskutieren. Unsere „Leuchtturm-Seminare“ haben sich als Gegengewicht zu den gängigen neoliberalen Erklärungs- und Deutungsmustern bewährt und werden deshalb auch 2015 wieder angeboten. Für unsere Betriebsgruppen stehen wieder zahlreiche Seminare zur Verfügung. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass es gelungen ist, bereits ab 2014 das Bildungsfreistellungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Bildung aus einer Hand ist gute Tradition in der Bildungsarbeit im Landesbezirk Nord. Nach der Betriebsratswahl 2014 bietet unser ver.di-Forum Nord unter dem Stichwort „Ihr hattet die Wahl“ zahlreiche Qualifikationsangebote für betriebliche Interessenvertretungen an. Sowohl die Bildungs- und Qualifizierungsberatung für Betriebs- und Personalräte als auch die Möglichkeit Inhouse-Schulungen zu vereinbaren, stehen auch im Jahr 2015 zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn unsere Angebote zahlreich genutzt werden. Gerne nehmen wir Anregungen zu unserer Bildungsarbeit und unserem Bildungsprogramm entgegen. Lübeck im August 2014 Cornelia Töpfer stellv. Landesbezirksleiterin 1 ver.di Nord Themenbereich 1 Themenbereich 2 Themenbereich 3 Themenbereich 4 Themenbereich 5 Themenbereich 6 Themenbereich 7 Themenbereich 8 Themenbereich 9 Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 Bereich 5 Bereich 6 Bereich 7 Bereich 8 Bereich 9 Bereich 10 Bereich 11 Bereich 12 Herausgeberin:ver.di Nord Referat Schulung und Bildung Leitung: Peter Junk Hüxstr. 1 23552 Lübeck Zentrale (04 51) 8100-6 Durchwahl (04 51) 81 00-811 Telefax (04 51) 81 00-888 e-mail: [email protected] Satz: 2 Holger Dürkop, artwork-HL.de Druck:CPI Birkstr. 10, 25917 Leck www.cpibooks.de Titelbild: © Friedemann Schweiker Verantwortlich für das Bildungsprogramm der arbeitgeberfinanzierten Seminare: ver.di-Forum Nord gGmbH Dänische Str. 3-9 • 24103 Kiel Geschäftsführer: Thies Bielenberg Telefon: (04 31) 66 08-128 Telefax: (04 31) 66 08-111 e-mail: [email protected] Gedruckt auf 100% Recyclingpapier Impressum Inhalt Themenbereiche Abkürzungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Anmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Übersicht der Seminare Bildungsreferat ver.di Nord. . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Gewerkschaft in Betrieb und Gesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Themenbereich 1 Seminare für Aktive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kommunikation und Mitgliederorientierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Gesellschaftspolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 3 Geschichte und Zeitgeschehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 8 Studienreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 5 Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8 Tarifpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 9 Leuchtturm-Seminarreihe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 0 Fachbereiche und Gruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Themenbereich 2 Organisatorisches, Teilnahmebedingungen, Profil ver.di-Forum Nord gGmbH . . . . . . 57 Übersicht der Seminare ver.di-Forum Nord gGmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Seminare für Betriebsräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Seminare für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Schwerbehindertenrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Handlungshilfen für erfolgreiche BR-, PR- und MAV-Arbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Tarifrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Kommunikation und Konflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Seminare für die ver.di-Fachbereiche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 JAV-Seminare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 Themenbereich 3 Themenbereich 4 Themenbereich 5 Themenbereich 6 Themenbereich 7 Themenbereich 8 Themenbereich 9 Themenbereich 10 Themenbereich 0 Themenbereich 1 Themenbereich 2 Themenbereich 3 Themenbereich 4 Themenbereich 5 Themenbereich 6 Themenbereich 7 Themenbereich 8 Themenbereich 9 Themenbereich 10 Themenbereich 11 Themenbereich 12 Freistellungen und Musterschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Regularien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Gesamtübersicht der Seminare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Anmeldeformulare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 E-Mail-Verteiler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 3 ver.di Nord 4 Adressen ver.di Landesbezirk Nord Büro Lübeck Hüxstr. 1 23552 Lübeck Tel. 0451/81 00 6 Fax 0451/81 00 888 ver.di Landesbezirk Nord Büro Kiel Dänische Str. 3 – 9 24103 Kiel Tel. 0431/66 08 01 Fax 0431/66 08 110 ver.di Bezirk Westküste Süderstr. 46 25813 Husum Tel. 04841/89 46 0 Fax 04841/89 46 90 ver.di Bezirk Neubrandenburg Tilly-Schanzen-Str. 17 17033 Neubrandenburg Tel. 0395/56 39 88 0 Fax 0395/56 39 88 99 ver.di Bezirk S-H Nordost Domziegelhof 20 - 22 24837 Schleswig Tel. 04621/96 96 10 Fax 04621/96 96 19 ver.di Bezirk Pinneberg-Steinburg Schulstraße 3 25335 Elmshorn Tel. 04121/42 60 51 Fax 04121/42 60 59 ver.di Bezirk Rostock August-Bebel-Str. 89 18055 Rostock Tel. 0381/49 77 960 Fax 0381/49 77 969 ver.di Bezirk Südholstein Kuhberg 1-3 24534 Neumünster Tel. 04321/70 76 50 Fax 04321/70 76 525 ver.di Bezirk Schwerin Dr. Külz-Str. 18 19053 Schwerin Tel. 0385/ 59 19 00 Fax 0385/59 19 077 ver.di Bezirk Kiel/Plön Legienstraße 22 24103 Kiel Tel. 0431/51 952-100 Fax 0431/51 952-200 ver.di Bezirk Lübeck/Ostholstein Holstentorplatz 1–5 23552 Lübeck Tel. 0451/79 90 50 Fax 0451/79 90 520 ver.di-Forum Nord gGmbH Dänische Str. 3 – 9 24103 Kiel Tel. 0431/66 08-128 Fax. 0431/66 08-111 Abkürzungsverzeichnis Freistellungshinweise BU����������������������������� Bildungsurlaubsgesetze der Länder WBG S-H��������������������� Weiterbildungsgesetz (BU) Schleswig-Holstein BfG M-V���������������������� Bildungsfreistellungsgesetz (BU) Mecklenburg-Vorpommern SU������������������������������� § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte(innen) und Richter(innen) TV�������������������������������� Tarifvertrag § 37(6)������������������������ § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 37(7)������������������������ § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 46(6)������������������������ § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) § 46(7)������������������������ § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) § 96(4/8)��������������������� § 96 Absätze 4 u. 8 des Sozialgesetzbuches IX §§§ 19,30 MVG o.v.R.� § 19 u. § 30 MitarbeiterInnenvertretungsgesetz oder vergleichbare Regelungen § 37(1) MBG S-H��������� Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein § 39(1) PersVG M-V����� Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Personen/Gremien VL�������������������������������� Vertrauensleute BR������������������������������� Betriebsräte GBR����������������������������� Gesamtbetriebsrat KBR����������������������������� Konzernbetriebsrat PR�������������������������������� Personalräte JAV������������������������������ Jugend- und Auszubildendenvertretungen SBV������������������������������ Schwerbehindertenvertretungen MAV���������������������������� Mitarbeiter(innen)vertretungen WA������������������������������ Wirtschaftsausschüsse AR������������������������������� Aufsichtsräte 5 ver.di Nord Bildungsreferat ver.di Nord Herzlich willkommen beim Bildungsreferat des ver.di-Landesbezirks Nord Das Bildungsreferat bietet allen interessierten Kolleginnen und Kollegen ein breites Angebot verschiedener Seminare an, die nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder Schleswig-Holstein (WBG S-H) und Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) anerkannt sind. Weitere Freistellungsmöglichkeiten (z.B. Sonderurlaub) sind entsprechend ausgewiesen. ver.di Nord Referat Schulung und Bildung Leitung: Peter Junk Hüxstr. 1, 23552 Lübeck Zentrale (04 51) 8100-6 Durchwahl (04 51) 81 00-811 Telefax (04 51) 81 00-888 e-mail: [email protected] In der Regel sind unsere Veranstaltungen kostenfrei. Werden Seminargebühren erhoben, findet sich ein entsprechender Hinweis. Alle Seminare können auch online gebucht werden: www.verdi-nord-seminare.de Wer kann an den Seminaren teilnehmen? An unseren Seminaren können alle interessierten Kolleginnen und Kollegen des gesamten Landesbezirks Nord (Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) teilnehmen. Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen können den gesonderten Ausschreibungen entnommen werden. Wie erfolgt die Anmeldung? Wer sich für die Teilnahme an einem Seminar des Bildungsreferates entschieden hat, meldet sich mit dem Anmeldeformular auf Seite 197, und wer sich für ein Seminar des ver.di Forums entschieden hat, mit dem Anmeldeformular auf Seite 196, an. Für die Anmeldung beim Bildungsreferat bitten wir die Angabe der Bruttobezüge nicht zu vergessen und bei dieser Gelegenheit zu überprüfen, ob die Beitragshöhe der Satzung entspricht. Das Bildungsreferat lädt im Rahmen der verfügbaren Plätze zu den Seminaren ein. Was ist zu tun, um die Teilnahme zu sichern? Wer sich zu einem Seminar angemeldet hat, geht die Verpflichtung ein, an diesem Seminar teilzunehmen. Sollte aus zwingenden persönlichen oder beruflichen Gründen eine Seminarteilnahme nicht möglich sein, bitten wir darum uns unverzüglich zu informieren, damit noch rechtzeitig andere Bewerber bzw. Bewerberinnen eingeladen werden können. Spätestens nach Erhalt der Einladung ist bei dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle eine Arbeits- bzw. Dienstbefreiung zu beantragen. Sollten sich Schwierigkeiten ergeben, stehen die Bezirke, das Bildungsreferat des Landesbezirkes Nord bzw. das ver.di-Forum gerne unterstützend zur Verfügung. ver.di Forum Nord Bitte die besonderen Teilnahmebedingungen der ver.di-Forum Nord gGmbH auf der Seite 60/61 beachten! 6 Seminare Bildungsreferat ver.di Nord Gewerkschaft in Betrieb und Gesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Themenbereich 1 Seminare für Aktive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kommunikation und Mitgliederorientierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Gesellschaftspolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 3 Geschichte und Zeitgeschehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 8 Studienreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 5 Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8 Tarifpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 9 Leuchtturm-Seminarreihe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 0 Fachbereiche und Gruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Themenbereich 2 Themenbereich 3 Themenbereich 4 Themenbereich 5 Themenbereich 6 Themenbereich 7 Themenbereich 8 Themenbereich 9 Themenbereich 10 Leuchtturm-Seminare Seit Jahren werden wir mit Schreckensbotschaften zur Wirtschaftsentwicklung überzogen. Uns erreichen Horrormeldungen über Zusammenbrüche an den internationalen Finanzplätzen, wir hören von Crash-Szenarien durch Zockerpapiere, von Bankenkrisen durch hochspekulative Finanztransaktionen und von bevorstehendem Staatsbankrott als Folge von mangelhafter Haushaltsführung der Staatsregierungen. „Die Märkte reagieren nervös“, „der DAX fällt“, „der Euro ist gefährdet“, „Rettungsschirme müssen her, um den Euro zu schützen“. Die Bankenkrise wird zur Staatenkrise erhoben und die Bürger dürfen dafür bürgen und bezahlen. Aber wer durchschaut das Ganze überhaupt noch, wenn selbst der Fondsmanager, Philosoph und Mathematiker Wallwitz erklärt: „…in Wahrheit wissen die Fondsmanager, Analysten, Makler und Händler in den Tempeln des Casino-Kapitalismus nichts – außer vielleicht den Kontostand ihrer Spekulationen. Sie sind ständig überfordert, weil sie Zusammenhänge, Volkswirtschaften und Unternehmen analysieren, die viel zu komplex sind, um jemals für Außenstehende durchschaubar zu sein“. Ratingagenturen „bewerten“ Staaten. Politische Entscheidungen sollen sich „marktkonform“ verhalten. Die Regierungen handeln wie bestellt mit immer neuen und verwirrenden Vorschlägen. Mit unserer „Leuchtturm-Seminarreihe“ wollen wir ein Gegengewicht zu den gängigen neoliberalen Erklärungs- und Deutungsmustern anbieten und Alternativen zum konservativ-liberalen Denken aufzeigen. Die Bundesregierung erklärt, dass ihre Politik alternativlos sei – das sehen wir als Gewerkschaft ganz anders! 7 ver.di Nord Gewerkschaft in Betrieb und Gesellschaft Betriebsgruppenseminar I Themenbereich 1 Schwerpunkt der BeGS ist der Ausbau der Fähigkeiten der Betriebsgruppen. Gewerkschaftliche Arbeit, die häufig nur so dahin dümpelt, soll wieder erfolgreich werden und Spaß machen. Es kommen in der Regel zwei Gruppen aus zwei Betrieben zusammen. Sie entwickeln im Seminar Arbeitsprojekte, die sie in ihrem Betrieb umsetzen können. Die Projekte sollen Spaß machen und realisierbar sein. Für diesen Teil steht ein ganzer Tag zur Verfügung. Im BeGS werden zwei Ausgangspunkte in den Fokus des Seminars gerückt. Die Ausgangspunkte sind einerseits die Personen und andererseits die Institution: Mensch und Gewerkschaft oder Kommunikation und Arbeitsorganisation. Wie in einem Reißverschluss werden darum methodisch kommunikative und arbeitsorganisatorische Bausteine verzahnt. Geübt werden Partnerinterview, Gesprächsführung und freie Rede im kommunikativen Teil sowie z.B. Zeitmanagement, Aufgabenverteilung und Arbeitsplanung, um das eigene Projekt für den Betrieb zu entwickeln. Alle im Seminar angewandten Methoden (z.B. Metaplan, Brainstorming, Moderation) können auch im Betrieb wieder verwendet werden. Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU, § 46 (7) BPersVG ■■ Seminartermine: 19.01. – 23.01.2015 01.06. – 05.06.2015 06.07. – 10.07.2015 21.09. – 25.09.2015 8 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Undeloh Undeloh Undeloh Nord 004/15 Nord 032/15 Nord 041/15 Nord 053/15 Gewerkschaft in Betrieb und Gesellschaft Betriebsgruppenseminar II Die Betriebsgruppenseminare von ver.di Nord sind eine Erfolgsstory. Im neuen „BeGS II“ bieten wir die Voraussetzung, um erfahrenen Betriebsgruppen eine nachhaltige Weiterentwicklung zu sichern. Aufbauend auf dem bewährten Konzept des BeGS I wird der Schwerpunkt auf der erfolgreichen Gestaltung von Gruppenprozessen liegen. Dabei werden Wege erarbeitet, um junge Kolleginnen und Kollegen in gewerkschaftliche Gremienarbeit zu integrieren. Ziel ist es, die individuellen Stärken zu erkennen und zu fördern, um dann gemeinsam Ziele im betrieblichen Alltag zu verwirklichen. So werden im BeGS II viele praxisnahe Methoden der Mitgliederansprache und- Werbung und die Weiterentwicklung eigener Ideen für eine erfolgreiche gewerkschaftliche Betriebsgruppe im Vordergrund stehen. Themenbereich 1 Zielgruppe: Dieses Seminar bietet sich für Gruppen an, die bereits an einem Betriebsgruppen- oder Kerngruppenseminar teilgenommen haben. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU, § 46 (7) BPersVG ■■ Seminartermin: 07.12. – 11.12.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 070/15 9 ver.di Nord Seminare für Aktive Ohne mich läuft nichts! Themenbereich 2 Was hat die Gewerkschaft mit mir und meinem Betrieb zu tun? Dieses Seminar bietet mir als Gewerkschaftsmitglied eine erste Orientierung für die Frage, was gewerkschaftliche und betriebliche Aufgaben miteinander zu tun haben. Für Mitglieder und Interessierte bietet dieses Seminar die Möglichkeit herauszufinden, wie handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer und wo stehe ich als ArbeitnehmerIn und Gewerkschaftsmitglied in unserem Wirtschaftssystem. Außerdem wollen wir Betätigungsfelder innerhalb der Gewerkschaft aufzeigen, um aktive Gewerkschaftsarbeit zu betreiben und zu fördern. Das Seminar bietet darüber hinaus die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben Erfahrungen auszutauschen. Folgende Schwerpunkte wird das Seminar umfassen: ■■ Wo finde ich mich in ver.di als Mitglied wieder? ■■ Wo liegen die geschichtlichen Wurzeln der Gewerkschaften? ■■ Wie ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestaltet? ■■ Was sind die Grundzusammenhänge unserer Wirtschaft? ■■ Wie sind die Arbeitsbedingungen im Betrieb, in der Dienststelle? ■■ Welche Interessen verfolgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? ■■ Welche Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten haben wir im Betrieb oder in der Dienststelle (Tarifverträge, Vertrauensleutearbeit, Zusammenarbeit mit dem Betriebs-/Personalrat) Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, SU ■■ Seminartermin: 30.11. – 04.12.2015 10 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 069/15 Seminare für Aktive Politik wird gemacht „Politik interessiert mich nicht!“ oder „Die Politiker machen doch eh, was sie wollen!“ Solche oder ähnliche Aussagen können wir immer wieder hören. Die sogenannte Politikverdrossenheit wird immer größer. Wir wollen in diesem Seminar herausfinden, was unsere Gesellschaft zusammen hält und wo Konfliktpotentiale liegen. Wir wollen überlegen, welche Mitgestaltungsmöglichkeiten jede und jeder von uns hat, sowohl im betrieblichen Zusammenhang, aber auch darüber hinaus. Wir wollen gewerkschaftspolitische Grundlagen betrachten und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten. Auch in diesem Seminar besteht die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Betrieben Erfahrungen auszutauschen und verschiedene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Folgenden Fragestellungen wollen wir uns im Seminar widmen: ■■ Wie erlebe ich meine Situation als ArbeitnehmerIn oder Erwerbslose/r in der heutigen Gesellschaft? ■■ Was sind die wirtschaftspolitischen Grundlagen unserer Gesellschaft? ■■ Welche unterschiedlichen Interessen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unserem Gesellschaftssystem ? ■■ Welche Strategien verfolgen die Arbeitgeber? ■■ Wie sind die Möglichkeiten von Gewerkschaft und Betriebs- und Personalräten gestaltet? ■■ Welche Mitgestaltungsmöglichkeiten habe ich, um meine Interessen durchzusetzen? ■■ Wo finde ich Bündnispartner im Betrieb und der Gesellschaft? Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, §46 (7) BPersVG, SU ■■ Seminartermin: 31.08. – 04.09.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Themenbereich 2 Undeloh Nord 048/15 11 ver.di Nord Seminare für Aktive Vertrauensleute EINS Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten Themenbereich 2 Herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Vertrauensmann oder Vertrauensfrau. Und nun?? Was genau soll ich jetzt eigentlich tun? Diese und andere grundsätzliche Fragen zur Arbeit der Vertrauensleute soll dieses Seminar beantworten. Welche Aufgaben haben Vertrauensleute und wie kann ich diese im Betrieb ausführen? Außerdem wollen wir einen Einblick in die Gewerkschaft bieten, um in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen gewerkschaftliche Grundfragen beantworten zu können. Wir wollen gemeinsam in Arbeitsgruppen und Input-Teilen Ideen für eine aktive Arbeit vor Ort entwickeln, um neu gewählten Vertrauensleuten einen optimalen Start für die zukünftige Arbeit zu ermöglichen. Folgende Themenschwerpunkte sollen bearbeitet werden: ■■ Geschichte der Gewerkschaften ■■ ver.di-Strukturen, wie funktionieren sie? ■■ Klärung der Aufgaben und Ziele der Vertrauensleutearbeit ■■ Informationen über tarif- und arbeitsrechtliche Vorschriften ■■ Schutzbestimmungen der Vertrauensleutearbeit ■■ Vermittlung von Ideen für eine aktive Vertrauensleutearbeit Zielgruppe: neu gewählte Vertrauensleute, Mitglieder in betrieblichen Interessenvertretungen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU, § 46 (7) BPersVG ■■ Seminartermine: 27.05. – 29.05.2015 14.12. – 16.12.2015 12 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 029/15 Undeloh Nord 071/15 Seminare für Aktive Vertrauensleute ZWEI Das ist mein gutes Recht... Die Vertrauensleutearbeit vor Ort läuft und die Aufgaben und Rechte sind bekannt, aber immer wieder stehen wir vor Problemen im Betrieb, die nicht gelöst werden können. In diesem Seminar sollen diese betrieblichen Probleme vorgestellt und anhand von Rollenspielen und unterschiedlicher Handlungsmöglichkeiten lösungsorientiert vorangetrieben werden. Dabei sollen weitere Beteiligte, sowohl im Betrieb, als auch außerhalb eingebunden werden. Außerdem wollen wir die selbstständige und selbstbewusste Arbeit der Vertrauensleute stärken, z.B. durch Vorschläge für Arbeitsorganisationen. Neue Mitglieder in der Gewerkschaft stärken die gewerkschaftliche Arbeit in den Betrieben. Aber wie kommen neue Mitglieder in die Gewerkschaft und was haben Vertrauensleute damit zu tun? Folgende Themenfelder sollen bearbeitet werden: ■■ Zusammenarbeit Betriebs- und Personalräte mit den Vertrauensleuten ■■ Darstellung der betrieblichen Probleme anhand von Rollenspielen ■■ Rollen- und Interessenklärung der Vertrauensleute ■■ Vermittlung von Techniken zur Arbeitsorganisation ■■ Moderationsmethoden ■■ Öffentlichkeitsarbeit ■■ Neue Formen der Mitgliederansprache Zielgruppe: Vertrauensleute mit Grundlagenkenntnissen, Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU, § 46 (7) BPersVG ■■ Seminartermin: 12.01. - 14.01.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Themenbereich 2 Undeloh Nord 002/15 13 ver.di Nord Seminare für Aktive Vertrauensleute DREI Mitbestimmung im Betrieb Themenbereich 2 Was bedeutet eigentlich Mitbestimmung? Und was genau tun eigentlich die Betriebsund Personalräte und Mitarbeitervertretungen? Und warum haben wir die betriebliche Interessenvertretung und die Vertrauensleute, ist das nicht alles ungefähr gleich? Wir wollen klären, welche Rollen Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen im Betrieb spielen und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ihnen dafür gegeben sind. Es existiert noch gar keine betriebliche Interessenvertretung? Wie können solche Gremien aufgebaut werden bzw. wie können Vertrauensleute diesen Aufbau unterstützen? Außerdem wollen wir in diesem Seminar überlegen, ob und in wie weit „überbetriebliche“ Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und wie man diese nutzen kann. Durch den Kontakt zu Vertrauensleuten aus unterschiedlichen Betrieben können nicht nur Erfahrungen ausgetauscht werden, sondern auch Netzwerke gebildet werden. Welche Möglichkeiten gibt es noch, „Verbündete“ zu finden? Diese Themen sollen im Seminar besprochen werden: ■■ Grundkenntnisse aus BetrVG/ PersVG/ MBG ■■ Rolle und Möglichkeiten von BR/PR/MAV ■■ Grenzen der Mitbestimmung nach Gesetz ■■ Indirekte Steuerung ■■ Politische Handlungsmöglichkeiten von Vertrauensleuten ■■ Netzwerke und Partner für die Betriebsarbeit Zielgruppe: Vertrauensleute mit Grundlagenkenntnissen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG ■■ Seminartermin: 31.08. – 02.09.2015 14 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 047/15 Seminare für Aktive „Mehr Druck durch mehr Freiheit“ Indirekte Steuerung und interessierte Selbstgefährdung Mit der Managementmethode der „Indirekten Steuerung“ ergeben sich neue Herausforderungen an die Vertrauensleutearbeit. Durch neue Managementmethoden, insbesondere die sog. Indirekte Steuerung, werden die unternehmerischen Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. Sowohl in den Unternehmen als auch im Öffentlichen Dienst geht es heute darum, die Leistungsdynamik von Selbständigen und Freiberuflern bei unselbständig Beschäftigten hervorzurufen. Es wird nicht mehr nur die gesetzlich geschuldete Leistung, sondern der Erfolg gefordert. Den Beschäftigten werden (betriebswirtschaftliche) Ziele, die Erreichung von Kennziffern oder auch ein „Mehr“ an Arbeit, z.B. aufgrund von Leistungsverdichtung, auferlegt. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Vielmehr kann der/die Beschäftigte seine Arbeit weitestgehend selbständig und flexibel gestalten. Diese Entwicklung wird von vielen Beschäftigten zunächst positiv erlebt, da sie mehr Autonomie schafft. Allerdings kann sie auch zu einer neuen Form von Belastung führen: Arbeiten ohne Ende, Stress, psychischer Druck, psychosomatische Symptome – und es gibt Niemanden mehr, den man dafür verantwortlich machen kann, da man sich den Druck selbst auferlegt! Diesen Sachverhalt deutlich zu machen, ist eine große Herausforderung für die Arbeit der Vertrauensleute im Betrieb. Themenschwerpunkte: ■■ Neue Steuerungsmethoden in den Betrieben –– Qualität der Veränderungen ■■ Die Methode der Indirekten Steuerung ■■ Entstehung von Stress und psychischen Belastungen durch mehr „Freiheit“ ■■ Auswirkung auf die Beschäftigten ■■ Herausforderung für das betriebliche Gesundheitsmanagement ■■ Gefährdungsbeurteilung ■■ Neue Herausforderungen für die Vertrauensleutearbeit im Betrieb Zielgruppe: Vertrauensleute Freistellung: WBG S-H ■■ Seminartermin: 18.05.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Themenbereich 2 Lübeck Nord 026/15 15 ver.di Nord Kommunikation und Mitgliederorientierung Mobbing geht uns alle an Themenbereich 3 Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Wir alle sind gefragt, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten. ■■ Was ist Mobbing – was ist es nicht? ■■ Welche Ursachen und Auswirkungen hat Mobbing? ■■ Mobbing ist ein Prozess – wie verläuft er? ■■ Möglichkeiten der Hilfe und Prävention Zielgruppe: gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen, interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG ■■ Seminartermin: 02.02. – 06.02.2015 16 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 007/15 Kommunikation und Mitgliederorientierung Rhetorik – freie Rede Grundlagenseminar Vielen von uns geht es so: Da will ich meine Meinung ausführlich darlegen, zu dem Gehörten meinen eigenen Standpunkt vertreten. Zu einem besonderen Anlass etwas sagen. Ob ich vorbereitet bin oder nicht – ich „verkneife“ es mir. Ich verzichte, weil ich es mir nicht zutraue, frei zu reden. Angst vorm Reden – das muss nicht sein! Dieses Seminar wendet sich an alle, die ihre Rede frei halten möchten, wenn sie eigene oder gemeinsame Interessen vertreten wollen. Schwerpunkte dieses Seminars sind u.a.: ■■ Wie gehe ich mit Redehemmungen um? ■■ Der persönliche Sprechausdruck durch Körper – Stimme – Sprache ■■ Denken und sprechen – sprechen und denken ■■ Vorbereiten, gliedern und durchführen einer Rede Themenbereich 3 Diesen und natürlich euren Fragen wollen wir bei dieser Veranstaltung mit interessierten Kolleginnen und Kollegen nachgehen und klären, was auf dem Weg zur betrieblichen Interessenvertretung hier zu beachten ist. Zielgruppe: gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder in betrieblichen Interessenvertretungen, Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG ■■ Seminartermin: 09.03. - 13.03.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 014/15 17 ver.di Nord Kommunikation und Mitgliederorientierung Rhetorik Aufbauseminar – Erfolgreich reden und argumentieren Themenbereich 3 Wer im Betrieb erfolgreich arbeiten will, muss neben den betrieblichen Kenntnissen auch die Kunst der freien Rede beherrschen. In der täglichen Praxis ist es erforderlich, bei verschiedenen Anlässen sich mit eigener Meinung persönlich einbringen zu können. Die Teilnehmenden lernen, mit Sprache wirkungsvoll umzugehen und diese überzeugend einzusetzen. Sei es durch Redebeiträge auf Betriebs- oder Personalversammlungen, bei der Arbeit in Ausschüssen, im Team, in Workshops, bis hin zu Gesprächen mit der Arbeitgeberseite. Schwerpunkte dieses Aufbauseminars werden sein: ■■ Rhetorische Kommunikation ■■ Allgemeine Prinzipien des Sprechens vor Publikum ■■ Stichwortkarten oder mind-map-Methode ■■ Vorbereiten eines Redebeitrags ■■ Fünf Schritte zum Aufbau einer Rede ■■ Wesentliche Elemente eines Vortrages ■■ Argumentieren ■■ Diskussion/Pro- und Contra-Debatte ■■ Motivationsrede/Aktivierungsrede ■■ Den Faden verloren, was tun? ■■ Umgang mit Störungen Voraussetzung: Teilnahme an „Rhetorik Grundlagen“ oder vergleichbarem Seminar. Zielgruppe: Gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder in betrieblichen Interessenvertretungen, Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG ■■ Seminartermin: 09.11. – 13.11.2015 18 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 062/15 Kommunikation und Mitgliederorientierung Diskussions- und Verhandlungsführung Das Seminar bietet die Möglichkeit zu intensiven Diskussions-, Gesprächs- und Verhandlungsübungen aus der Alltagspraxis der betrieblichen Interessenvertretungen. Das Gelingen von Gesprächen verlangt ebenso engagiertes Argumentieren wie das „Beherrschen“ von Emotionen. Durch gutes Zuhören und Konzentration auf die wesentlichen Punkte können Diskussionen oft gestrafft werden und effektiver verlaufen. Schwerpunkte dieses Seminars sind u.a.: ■■ Voraussetzung für das Gelingen von Gesprächen ■■ Klärungsgespräche und Pro-/Kontra-Debatten ■■ Diskussionen führen – leiten – protokollieren ■■ Verhandlungen vorbereiten – Ergebnisse erzielen – auswerten Zielgruppe: gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen, interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG ■■ Seminartermin: 23.02. – 27.02.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Themenbereich 3 Undeloh Nord 010/15 19 ver.di Nord Kommunikation und Mitgliederorientierung Kommunikationsworkshop Themenbereich 3 Während die Kommunikationstechnik immer besser, schneller und effektiver wird, scheint die zwischenmenschliche Kommunikation dahinter zurück zu bleiben. Dabei ist gerade das Gespräch von Mensch zu Mensch für aktive Gewerkschaftsarbeit im Betrieb wichtiger denn je. In diesem Seminar werden die Grundlagen einer erfolgreichen Kommunikation in Theorie und Praxis vermittelt und trainiert. Das Beobachten und Wahrnehmen von gesprochenem Wort und Körpersprache wird geübt. Schwerpunkte dieses Seminars sind u.a. ■■ Grundlagen der Kommunikation ■■ Beobachtung und Wahrnehmung ■■ Körpersprache verstehen und deuten ■■ Transaktionsanalyse ■■ Störungen in der Kommunikation und Gegenstrategien Zielgruppe: Gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder in betrieblichen Interessenvertretungen, Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG ■■ Seminartermin: 28.09. – 02.10.2015 20 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 055/15 Kommunikation und Mitgliederorientierung Tue Gutes und sprich drüber! Neue Wege in der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit Im Betrieb existiert ein Schwarzes Brett für Veröffentlichungen, doch die letzte Meldung ist schon 1 Jahr alt? Kaum jemand interessiert sich für Informationen, wenn diese ausgehängt werden, obwohl die Inhalte spannend für alle sind? Welche Informationen kommen zu den Menschen im Betrieb und wie? Und wann werden die Informationen von den Menschen gelesen? Gewerkschaftliche Informationen sollen bei den Mitgliedern ankommen und auch diskutiert werden. Eine starke Gewerkschaft ist auch im Betrieb präsent. Mit wenigen Handgriffen ist gute Öffentlichkeitsarbeit umsetzbar. Wir wollen uns damit auseinandersetzen, wie Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb aktiv gestaltet werden kann. Dazu beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: ■■ Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit –– Schwarzes Brett, Zeitung –– E-Mail, Social Network ■■ Gestaltungsmöglichkeiten ■■ praktische Handlungsempfehlungen Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die in der Gewerkschaftsarbeit aktiv sind, Vertrauensleute Freistellung: WBG S-H, BfG M-V ■■ Seminartermin: 14.09. - 18.09.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Themenbereich Themenbereich34 Undeloh Nord 051/15 21 ver.di Nord Kommunikation und Mitgliederorientierung Konfliktmanagement Themenbereich 3 Wege zu einer neuen Streitkultur und einem persönlichen Zeitmanagement Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, unter KollegInnen, mit Kunden und im gesellschaftlichen Raum nehmen zu. Sie können uns gefangen halten und die Arbeitsatmosphäre vergiften. Die Ursachen können in den Arbeitsbedingungen und/oder persönlichen Eigenarten liegen. Wie finden wir Wege, um unsere Interessen selbstbewusst zu artikulieren und befriedigende Lösungen zu erarbeiten? Schwerpunkte dieses Seminars sind u.a.: ■■ Was sind Konflikte? ■■ Eigene Erfahrungen mit Konflikten ■■ Kommunikatives Handwerkszeug ■■ Analyse von Konflikten ■■ Lösungen von Konflikten ■■ Was nützt persönliches Zeitmanagement? ■■ Konfliktgespräch Zielgruppe: Gewerkschaftliche FunktionsträgerInnen, Mitglieder in betrieblichen Interessenvertretungen, Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, § 46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG ■■ Seminartermin: 30.11. – 04.12.2015 22 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 067/15 Gesellschaftspolitik SGB II Seminar für BeraterInnen, Grundlagen für ErwerbslosenberaterInnen Das Seminar soll eine Möglichkeit des fachlichen Austausches von Menschen bieten, die in der Beratung von Langzeiterwerbslosen tätig sind. Am ersten Tag werden Grundlagen im SGB II vermittelt. Am zweiten und dritten Tag sollen mitgebrachte Beratungsfälle im Rahmen einer kollegialen Beratung besprochen und diskutiert werden, ggf. in Arbeitsgruppen. Alternativ werden spezielle Themen, wie z.B. Eingliederungsleistungen nach dem SGB II/III oder Sanktionen behandelt. Die TeilnehmerInnen werden aufgefordert, Beratungsfälle mitzubringen und nach Möglichkeit diese bei der Anmeldung kurz zu skizzieren. Themenbereich 4 Zielgruppe: ErwerbslosenberaterInnen, MitarbeiterInnen von Beratungsstellen, Beschäftigungsgesellschaften, Trägern und Jobcentern Freistellung: für Erwerbslose ist eine Freistellung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter auf vorherigen Antrag möglich. ■■ Seminartermin: 02.03. - 04.03.2015 Undeloh Nord 012/15 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen 23 ver.di Nord Gesellschaftspolitik 125 Jahre „Tag der Arbeit“ Themenbereich 4 Auf dem internationalen Sozialistenkongress 1889 in Paris war beschlossen worden, jährlich am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen, um auf diese Weise die Forderung der Arbeiter nach dem Achtstundentag zu unterstreichen. Gleichzeitig sollte dieser Tag „Weltfeiertag der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer“, oder wie es damals hieß „des Proletariats“ sein. Der damit international eingeleitete Kampf um eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf acht Stunden am Tag wurde zum zentralen Ereignis des folgenden Jahres, an dem dieser Tag zum ersten Mal begangen werden sollte. Wir wollen in dem Seminar untersuchen, wie sich der „Tag der Arbeit“ seit 1890 verändert hat; Welche Entwicklungen Gewerkschaften und die Arbeitszeitverkürzung in den letzten 125 Jahren gemacht haben. Gern wollen wir überlegen, wie Mitglieder diesen „Tag der Arbeit“ 2015 und in der Zukunft für sich und ihre Themen nutzen können. Das Seminar findet im traditionsreichen Kieler Gewerkschaftshaus statt, in dem wir Theorie und Praxis gut miteinander verknüpfen können. Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU ■■ Seminartermin: 16. - 18.03.2015 24 Kiel Nord 018/15 Gesellschaftspolitik Streiken um des Friedens Willen „Der Begriff „Arbeitskampf“ ist doppelsinnig. Zum einen meint er natürlich den aktuellen Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Darunter verstehen wir die Ausübung von ökonomischem Druck. Hinzu kommt der Aufruf an Dritte zur Verweigerung von Vertragsbeziehungen“, so beschreibt Michael Kittner, Prof. für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht, verkürzt den Arbeitskampf. Das hauptsächliche Arbeitskampfmittel von Arbeitnehmern ist die vorübergehende Verweigerung der Arbeitsleistung zur Durchsetzung eines Kampfzieles. Arbeitskampfziele können die eigenen Arbeitsbedingungen sein, die Unterstützung der Beteiligten eines anderen Arbeitskampfes aus Solidarität oder auch die Einflussnahme auf politische Entscheidungen. Wir wollen uns in diesem Seminar an folgenden Stichworten orientieren: ■■ Was bedeutet Streik? ■■ Unterschiedliche Formen des Arbeitskampfes ■■ Rechtliche Grundlagen ■■ Tarifeinheit (Chancen / Risiken / Interessenlagen) ■■ Politischer Streik ■■ Streiks in anderen Ländern Themenbereich 4 Zielgruppe: Dieses Seminar ist gut geeignet für politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU ■■ Seminartermin: 26. - 28.05.2015 Undeloh Nord 028/15 25 ver.di Nord Gesellschaftspolitik Wie Väter navigieren – Erst Sohn, jetzt Vater: Was bedeutet Männlichkeit für mich? Themenbereich 4 Erlebnistage für Väter und Kinder ab ca. 6 Jahren Väter wollen heutzutage für ihre Kinder da sein, das Leben mit ihnen teilen, zudem ihren Mann im Beruf stehen und auf ihre Ressourcen achten. Die Erlebnistage bieten Begegnungsräume für Väter und Kinder. Mal zusammen, mal getrennt, unter Anleitung, im freien Spiel, im Wald, auf den Spielfeldern. Am Lagerfeuer genießen Große und Kleine ein intensives Miteinander. Vätertagung am Samstag Wie wollen wir mit uns selbst, untereinander und in unseren Rollen als Väter mit unseren Kindern umgehen? Wer war uns eigentlich dafür Vorbild im Leben? Welche Rolle spielte der eigene Vater? Wir untersuchen, was Väter im Speziellen und Männer im Allgemeinen heute für sich im Beruf und Privatleben tun können, um mehr Freude und Erfüllung zu finden. Zielgruppe: Interessierte Väter mit ihren Kindern Veranstalter: Die Erlebnistage und der Väterworkshop werden veranstaltet vom Nordelbischen Männerforum, dem Osterberg-Institut, ver.di nord sowie Vaeter e.V. Hamburg. Kosten: Vom Osterberg-Institut wird eine Teilnahmegebühr von e 210,– bis 290,– pro Familie inkl. Pensionskosten erhoben. Nur Väterworkshop: Samstag 28. Juni, 9:00 - 14:30 Uhr, e 45,– ■■ Seminartermin: 29.05. – 31.05.2015 26 Niederkleveez Nord 031/15 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Gesellschaftspolitik Arm trotz Arbeit – Prekäre Beschäftigung eine Herausforderung für die Gewerkschaften Innerhalb eines Jahres von Januar 2003 bis Januar 2004 wurden vier Gesetze verabschiedet, die die Situation der Beschäftigten nachhaltig verschlechterten. Diese Reformen hatten massive Umstrukturierungen des Arbeitsmarktes mit Ausweitung von Minijobs, Teilzeit- und Zeitarbeit mit Druck auf Beschäftigte und Reallohneinbußen zur Folge. Die Dramatik wird deutlich, wenn Mensch sich klar macht, dass heute über 41 Mio. Beschäftigte gegenüber 26 Mio. 1960 in etwa um dasselbe Arbeitsvolumen konkurrieren müssen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben nicht nur Auswirkungen auf die konkret Betroffenen; Befristungen und Zeitarbeit verändern auch Arbeitsformen der Stammbelegschaft und das Betriebsklima. Unsicherheiten im Betrieb und Angst vor Arbeitsplatzverlust bei allen Beschäftigten nehmen zu. ■■ Zeitarbeit: Änderungen des AÜG: Befristungs-, Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot sowie Beschränkung der Überlassungsdauer wurden aufgehoben. ■■ Minijobs: Änderungen in der geringfügigen Beschäftigung: Die Beschränkung 15 Wochenstunden und damit Pflicht zur Sozialversicherung wurde aufgehoben. ■■ Einschränkungen des Arbeitslosengeldes: Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit. ■■ Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau und die Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Themenbereich 4 Die massive Änderung der Beschäftigtenstruktur soll nachvollzogen und nachgewiesen werden. Auswirkungen auf Erwerbslose, Beschäftigte insgesamt und Gewerkschaften sollen diskutiert werden, um Schlussfolgerungen für die gewerkschaftliche Arbeit zu ziehen. Zielgruppe: interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V ■■ Seminartermin: 01.06. – 05.06.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 033/15 27 ver.di Nord Geschichte und Zeitgeschehen Keine Atempause: „Geschichte wird gemacht – es geht voran!“ Themenbereich 5 Wer aus der Vergangenheit lernt, kann Fehler in der Zukunft vermeiden. In Fortstetzung unseres Seminares „Blickpunkt: Kultur und Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ werden wir uns dem Zeitraum ab 1945 zuwenden. Gewerkschaften haben wesentlich zum Demokratisierungsprozess in der Bundesrepublik beigetragen, viele politische Umbrüche erlebt und mitgestalten können, also im wahrsten Sinne „Geschichte gemacht“. Das soll auch zukünftig unser Ziel sein. Wir wollen an folgenden Themenkomplexen diese Geschichte nachzeichnen und die Chancen für die Zukunft ausloten: ■■ Der Weg zur Einheitsgewerkschaft in der BRD ■■ Unterschiedliche Entwicklungen in BRD und DDR ■■ Unternehmensmitbestimmung ■■ Die „68er“ leiten gesellschaftspolitische Veränderungsprozesse ein ■■ Gewerkschaften und sozial - liberale Koalition ■■ Neoliberalismus und „geistig – moralische Wende“ ab 1982 ■■ Der Kampf um Arbeitszeitverkürzungen ■■ Es wird zusammengeführt, was zusammen gehört. Gewerkschaftsbewegung nach 1989 ■■ ver.di die Chancengewerkschaft Zielgruppe: politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU ■■ Seminartermin: 16.02. – 20.02.2015 28 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 008/15 Geschichte und Zeitgeschehen Facetten der NS-Geschichte Der Zivilisationsbruch, den der deutsche Nationalsozialismus darstellt, die Katastrophe, die der 2. Weltkrieg für Deutschland, Europa und die Welt bedeutete, beschäftigen uns immer wieder aufs Neue. Was waren die Bedingungen für das Entstehen der nationalsozialistischen Bewegung und warum konnte sie die Macht in Deutschland gewinnen? Warum war der Widerstand dagegen so gespalten, unkoordiniert und vereinzelt? Wie und warum haben sich Einstellungen und Verhalten der Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus verändert? Warum konnten die Nationalsozialisten den 2. Weltkrieg entfesseln und wie wurden aus ganz normalen Männern Verbrecher? In diesem Seminar wollen wir uns mit verschiedenen Punkten und Fragen zum Nationalsozialismus auseinandersetzen und uns dabei vor allem mit der Gleichschaltung der Menschen und Institutionen im damaligen deutschen Reich sowie mit den Tätern und Mitläufern des NS-Regimes beschäftigen. Inhalte: ■■ Das Ende der Weimarer Republik und das Handeln der Gewerkschaften ■■ Entstehung, Funktion und Wirkung der NS-Volksgemeinschaft ■■ Appeasement-Politik, Hitler-Stalin-Pakt und der Beginn des 2. Weltkrieges ■■ Der Prozess der Endlösung – Projekttag im Haus der Wannseekonferenz ■■ Zwangsarbeit als Rückrat der NS-Kriegswirtschaft ■■ Wie aus ganz normalen Männern Täter wurden – zur Transformation moralischer Kategorien in der Diktatur Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, HambBUG, SU ■■ Seminartermin: 20.04. – 24.04.2015 Themenbereich 5 Berlin Nord 021/15 Kooperationsseminar mit dem Landesbezirk Hamburg Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen 29 ver.di Nord Geschichte und Zeitgeschehen „Endlich unserer Kraft zu trauen und ein schönres Leben aufzubauen“ (Bertholt Brecht)Hoffnungen, Sehnsüchte und politische Vorstellungen zum Mai 1945 Themenbereich 5 30 Mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 war der Sieg der Anti-Hitler-Koalition entschieden. In West- und Ost-Deutschland sowie Österreich begann eine politische und gesellschaftliche Neuorientierung. Lange blieb die Bedeutung des 8. Mai in Westdeutschland umstritten: Niederlage oder Befreiung? Erst die Rede des Bundespräsidenten von Weizsäcker im Jahr 1985 konnte den Gedanken, dass der 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung vom Faschismus gefeiert werden muss und nicht als Niederlage betrachtet werden darf, politische und gesellschaftliche Wirkung entfalten. Denn die militärische Niederlage bedeutete nicht die Niederlage der Menschen in Deutschland und Österreich, sondern ihre Befreiung von einer der grausamsten Diktaturen der Menschheitsgeschichte, die Befreiung vor allem der überlebenden Opfer des NS-Terrors und der Menschen insbesondere in den europäischen Staaten vom Faschismus. Das Kriegsende brachte in Europa wichtige Grenzverschiebungen v.a. für Deutschland, Polen und Mitteleuropa, aber auch in Bezug auf die Kolonien. Durch die Besetzung des reduzierten deutschen Reichsgebiets und Österreichs und die Teilung insbesondere auch der Hauptstädte in vier Besatzungszonen lag die staatliche Souveränität bis 1955 bei den Besatzungsmächten. Wir wollen unsere Blicke zurückwerfen in eine schwierige Zeit, die aber auch bereichert war mit Hoffnungen, Sehnsüchten und politischen Vorstellungen. Wie konnte unter dem Einfluss der Besatzungsmächte eine Neuordnung entstehen, welche die Ursachen und Folgen von Faschismus und Krieg beseitigen würde? Wie konnte selbständiges politisches Handeln zunächst auf den Ebenen von Kommunen, Kreisen und Ländern wieder möglich werden? Wie sollte eine effektvolle „Entnazifizierung“ verwirklicht werden? Wie konnte die ökonomische und soziale Situation der Bevölkerung auf- und ausgebaut werden. Welche politischen und gewerkschaftlichen Zukunftsentwürfe für eine humane und sozialistische Gesellschaft wurden formuliert und in den verschiedenen Besatzungszonen ins Werk gesetzt. Welche Bedeutung und welchen Einfluss hatte der zunehmende Ost-West-Gegensatz? Was bedeutete eine Regierungspolitik mit Tätern der Vergangenheit wie Globke, Oberländer und Politikern wie Filbinger sowie den alten reaktionären Kräften in Justiz, Beamtenschaft, Verwaltungen, Universitäten und Schulen? Wie sah der „Kulturhunger“ der Bevölkerung aus nach den langen Jahren des Verbots „entarteter Kunst“? Welche Beiträge leisteten die Künste und die Literatur in dieser Phase möglicher Neuorientierung und gegen das Wiedererstarken konservativer und faschistischer Kräfte? Beispielhaft zu nennen sind die Namen von Autoren/innen darunter viele Exilautoren/ innen wie Jean Amery, Ingeborg Bachmann, Bertolt Brecht, Stefan Heym, Erich Maria Remarque, Jean Paul Sartre, Anna Seghers oder Künstlern wie Carl Hofer und Otto Dix. Zu betrachten sind auch die Zeitschriften „Ost und West“, „Der Ruf“, die „Frankfurter Hefte“ sowie „Sinn und Form“ mit ihren Herausgebern und Autoren/innen wie Alfred Andersch, Peter Huchel, Alfred Kantorowicz und Eugon Kogon. Beispiele dieser Art und weitere Fragen zu politischen, kulturhistorischen und mentalitätsgeschichtlichen Aspekten wollen wir mit ausgewiesenen Experten/innen diskutieren. Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Geschichte und Zeitgeschehen Hinweis Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Nähere Auskünfte sind erhältlich im BBZ Clara Sahlberg Berlin sowie beim Landesbezirk Nord, Referat Schulung und Bildung. Am Samstagabend wird die Tagung durch eine musikalisch-politische Revue bereichert. Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen ■■ Seminartermin: 15.05. - 17.05.2015 Kooperationsseminar Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Berlin Nord 025/15 Themenbereich 5 31 ver.di Nord Geschichte und Zeitgeschehen Die Frauen von Ravensbrück Themenbereich 5 Frauenkonzentrationslager Ravensbrück Das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück ist im Vergleich zu anderen Gedenkstätten immer noch wenig bekannt. Das wollen wir mit diesem Seminar ändern und uns mit der Geschichte des Konzentrationslagers, das am 30. April 1945 durch die Rote Armee befreit wurde, auseinandersetzen. Schwerpunkte werden diesmal u.a. die Erinnerungsarbeit unter Genderaspekten, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution sowie die Politik der Jugendfürsorge am Beispiel des Jugendkonzentrationslagers Uckermark bei Ravensbrück sein. Auch die Wahrnehmung der Gedenkstätte im Landkreis heute und die Auseinandersetzung mit rechtsradikalen Tendenzen sind gerade im Jahr 2015, 70 Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager, von größter Bedeutung. Dieses Seminar wird in Kooperation mit den ver.di-Frauen Hamburg durchgeführt. Das Vorbereitungstreffen ist am 20.05.2015 in Hamburg. Kosten für verdi-Mitglieder 250,- €, Kosten für Nichtmitglieder 350,- €. Im Preis enthalten sind der Anteil an der Seminargebühr, Unterkunft im Doppelzimmer, Vollverpflegung sowie die Fahrtkosten. Die Teilnehmer(innen)zahl ist begrenzt. Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: HambBUG, WBG S-H und BfG M-V ■■ Seminartermin: 22.06. –26.06.2015 Ravensbrück/Fürstenberg Nord 036/15 Kooperationsseminar mit dem Landesbezirk Hamburg 32 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Geschichte und Zeitgeschehen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus heute Wochenseminar im verdi-Bildungszentrum Berlin Nach dem Bekanntwerden der Existenz der Verbrechen des NSU muß sich die Zivilgesellschaft in Deutschland verstärkt mit dem Phänomen des Rechtsextremismus beschäftigen und ihre Abwehrkräfte entwickeln bzw. verstärken. Anliegen des Seminars ist es, die Teilnehmenden für die Wahrnehmung rassistischer Einstellungen sensibel zu machen, bei rechtsextremen Verhalten nicht wegzusehen und dieses kleinzureden sondern ein eigenes Instrumentarium des Argumentierens und Verhaltens gegenüber solchen Äußerungen zu entwickeln. Ebenso soll aber auch die Wahrnehmung rechter Gruppierungen sowie die Reaktion auf deren Aktivitäten durch staatliche Institutionen überprüft werden. Wir wollen darüber nachdenken, wie die Tätigkeit solcher Instanzen neu justiert und zukünftig besser kontrolliert werden kann. Und zum Dritten wollen wir die Arbeit verschiedener NGO’s und Initiativen kennenlernen und darüber diskutieren, warum ihnen nicht die Beachtung und Förderung zukommen, die sie benötigen um ihre Arbeit in angemessener Qualität erledigen zu können. Dazu gehört die Frage, warum staatliche Institutionen nicht die Erkenntnisse und Konsequenzen für ihre Politik aus dieser Arbeit ziehen und die Medien über dieses Engagement nicht in aller Breite berichten. Themenbereich 5 Inhalte: ■■ Rechtsextremismus und Gewerkschaften ■■ Verhalten bei rechtsextremen Äußerungen und Handlungen im Betrieb ■■ von den Skinheads zu autonomen Nationalisten – Wandlungen der Rechten in der Öffentlichkeit ■■ die Bedeutung von Frauen in der rechten Szene ■■ aktuelle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ■■ Vorpommern als Modellregion der Rechten, der NSU und das Versagen von Verfassungsschutz und Polizei ■■ vom Sinn und Zweck der Extremismus-Klausel – Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen Kosten: Dieses Seminar findet in Kooperation mit Arbeit und Leben Berlin statt. Von dort wird eine Seminargebühr erhoben. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, HambBUG, SU ■■ Seminartermin: 19.07. - 24.07.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Berlin Nord 043/15 33 ver.di Nord Geschichte und Zeitgeschehen Buchenwald – 70. Jahrestag der Befreiung Erinnerung und Mahnung Themenbereich 5 Am 11. April 1945 gelang es den Häftlingen des Konzentrationslagers Buchenwald sich mit Unterstützung der anrückenden amerikanischen Alliierten von den Nazis zu befreien. Nur 21.000 Häftlinge überlebten im Lager den Terror der SS. Weimar war schon früh eine Basis der NS-Bewegung und sogenannte Hauptstadt des Gaus Thüringen. Viele Weimarer Behörden und Dienststellen waren an der Organisation des Konzentrationslagers Buchenwald beteiligt. Dabei wurden von Anfang an Häftlinge zu körperlich schwersten Arbeiten gezwungen und in sogenannten Außenkommandos systematisch zur Zwangsarbeit eingesetzt. Mit dem Beginn des ‚Totalen Krieges‘ im Winter 1943 verschärfte sich die Situation, brauchte doch die nationalsozialistische Kriegswirtschaft immer mehr Arbeitskräfte um die Rüstungsproduktion aufrecht erhalten zu können. In diesem Seminar soll die Entwicklung des KZ-Systems anhand von Zwangsarbeit verdeutlicht werden. Welche Häftlingsgruppen gab es in Buchenwald? Wie waren die Bedingungen der Häftlinge in den ‚Außenkommandos‘? Welche Firmen profitierten von der Zwangsarbeit und welche Rolle spielte die SS? Darüber hinaus werden wir auch die Geschichte der Bundesrepublik nach 1945, als eine Geschichte der Verweigerung gesellschaftlicher Anerkennung und Entschädigung überlebender Zwangsarbeiter, in den Blick nehmen und diskutieren. Welche gesellschaftlichen Auseinandersetzungen gab es bis heute und welche Rolle spielte dabei das Engagement der Überlebenden? Immer mehr dieser Zeitzeugen sterben. Wie wird, wenn es keine Zeitzeugen mehr gibt, die geschichtliche Darstellung sein. Welche Verantwortung tragen hierbei die heutigen Generationen 70 Jahre nach der Befreiung? Kosten: Mitglieder: 250,– € / Nichtmitglieder: 350,– € Im Preis enthalten sind Anteile an der Seminargebühr, Unterkunft im Doppelzimmer, Vollverpflegung sowie Fahrtkosten mit der DB. Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: HambBUG, WBG S-H und BfG M-V ■■ Seminartermin: 30.08. - 05.09.2015 Weimar/Buchenwald Nord 046/15 Kooperationsseminar mit dem Landesbezirk Hamburg 34 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Studienreisen Studienreise Leben und Arbeit in Irland Nordirland und die Schwierigkeiten eines friedlichen Zusammenlebens 1920/1922 erlangt Irland die Unabhängigkeit als Irischer Freistaat und wird zur Republik Irland. Doch die Nordprovinzen bleiben als Nordirland im Einflussbereich des Vereinigten Königreiches. Seither existiert ein Identitäts- und Machtkampf zwischen zwei Bevölkerungsgruppen: Auf der einen Seite die englisch- und schottischstämmigen, unionistischen Protestanten und auf der anderen Seite die überwiegend irisch-nationalistischen Katholiken. In Nordirland haben die Begriffe „protestantisch“ oder „katholisch“ eine besondere Bedeutung, denn sie dienen einem Unterscheidungsmerkmal zweier gesellschaftlicher Gruppen, die seit jeher gegensätzliche soziale, politische, wirtschaftliche und schließlich auch religiöse Geisteshaltungen pflegen. Der Kontrast zwischen den alteingesessenen (bäuerlichen, armen, katholischen) Iren und den kolonialisierenden (wohlhabenden, industriellen, protestantischen) englischen und schottischen Siedlern prägt schließlich die Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe bis hin zur Ethnie, was auch in der Siedlungsgeographie sichtbar wird. In den gewalttätigen Auseinandersetzungen des Nordirlandkonfliktes, den „Troubles“ in den Jahren 1969 bis 1998 bricht dieser Konflikt erneut auf und beherrscht die nordirische Politik dieser Jahre. Beinahe viertausend Menschen verlieren ihr Leben und kaum eine Familie bleibt vom Leid verschont. Belfast und Derry sind die Zentren der Auseinandersetzungen. Seit der Unterzeichnung des Karfreitagabkommens (Friedensabkommen) im Jahre 1998 hat sich, abgesehen von gelegentlichen Rückschlägen, ein Friedensprozess entwickelt, der heute als stabil betrachtet wird. Wir werden bei diesem Seminar insbesondere die historischen Orte, Mahnmale und Museen in Derry und Belfast aufsuchen, mit Gewerkschaftern und Politikern sprechen, uns die Sozialarbeit von Stadtteilgruppen, die sich um Frieden und Stabilität bemühen, ansehen und mit Journalisten sowie weiteren sozial engagierten Gruppen sprechen. Unsere Betrachtung soll sich von der Konfliktentstehung über die Folgen, dem Friedensabkommen, dem Erreichten bis hin zur aktuellen Situation heute erstrecken. Damit wollen wir uns der Frage zuwenden, was wir hieraus für eine Friedenspolitik für uns und im Allgemeinen lernen können. Themenbereich 6 Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen. Es wird Deutsch/Englisch übersetzt. Kosten: Dieses Seminar findet in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben“ Mecklenburg-Vorpommern statt. Von dort wird eine Kostenbeteiligung von vorr. 550,– € (DZ) erhoben. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V ■■ Seminartermin: 15.03. - 20.03.2015 Derry (Nordirland) Nord 017/15 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen 35 ver.di Nord Studienreisen Studienreise Barcelona! Leben, Arbeit und Arbeitskämpfe im Spanien der Krise Themenbereich 6 Die Bevölkerung in Spanien ist von den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise massiv betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei über 50%, 800 Tausend Haushalte verfügen über keinerlei Einkünfte, eine halbe Million Familien wurden zwangsgeräumt. Die spanischen Regierungen haben - auch unter Druck der EU - Privatisierungen, Sozialabbau und Arbeitsmarkt- und Tarifvertragsreformen durchgesetzt, mit denen die Rechte der Beschäftigten und der Gewerkschaften massiv eingeschränkt wurden. Wir wollen vor Ort mit Beschäftigten und aktiven Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern ins Gespräch kommen und erfahren, wie sie mit den neuen Herausforderungen umgehen. Wir wollen aber auch gemeinsam erörtern, was die Transnationalisierung der Unternehmen für die gewerkschaftlichen Strategien in Europa und Deutschland bedeutet. Neben den Gewerkschaften haben sich zahlreiche neue Protestbewegungen gebildet, die gegen Sozialabbau, Privatisierungen und Zwangsräumungen kämpfen. Wir werden ihre Aktionsformen kennenlernen und die von ihnen neu geschaffenen Orte der Selbstversorgung und solidarischen Unterstützung besuchen. Mit diesem Bildungsurlaub wollen wir als Gewerkschaft den notwendigen direkten Austausch der Lohnabhängigen und Gewerkschaftsaktiven innerhalb der EU ausbauen. Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen. Es wird Deutsch/Spanisch übersetzt. Kosten: Dieses Seminar findet in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben“ Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein statt. Von dort wird eine Kostenbeteiligung von vorr. 600,– € (DZ) erhoben. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V ■■ Seminartermin: 12.09. – 19.09.2015 36 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Barcelona Nord 050/15 Studienreisen Studienreise EU-Seminar in Brüssel/Straßburg Zunehmend finden die sozialen und politischen Weichenstellungen nicht mehr auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene statt. Nicht selten kommt es dabei zu erheblichen Auseinandersetzungen, wie am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie beobachtet werden konnte. Eine Diskussion über die Europäische Verfassung muss darum fortgeführt werden, damit politische Maßnahmen und die Forderungen der europäischen Gewerkschaften nach Gleichheit, Solidarität und Nichtdiskriminierung und weiteren sozialen Zielen in Einklang gebracht werden können. ■■ Wie aber funktioniert die Europäische Union? Wie sind die Aufgaben verteilt zwischen dem Europäischen Rat, dem Ministerrat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament? ■■ Über welche Kompetenzen verfügen der Europäische Gerichtshof und der Rechnungshof? ■■ Wie sind die Länder, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in Brüssel/Straßburg vertreten und wie definieren sie ihren Arbeitsauftrag? Über den Kontakt zu den Institutionen in Brüssel wollen wir versuchen, diese Fragen zu beantworten und die Arbeit der Akteure vor Ort kennen lernen. Das Seminar findet in Kooperation mit Arbeit und Leben Mecklenburg-Vorpommern statt. Es wird eine Seminargebühr von dort erhoben. Themenbereich 6 Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, BfG M-V Kosten: Kooperationsseminar mit A+L M-V. Von dort wird eine Seminargebühr erhoben. ■■ Seminartermin: Herbst 2015 Brüssel/Straßburg Nord 059/15 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen 37 ver.di Nord Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen Themenbereich 7 Um seine Rechte durchsetzen zu können, muss man seine Rechte kennen. Viele ArbeitnehmerInnen wissen nichts oder nur sehr wenig über ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses Seminar gibt einen ersten Überblick auf grundlegende Themen des Arbeitsrechts und richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die sich erstmals mit Themen des Arbeitsrechts befassen wollen und nicht Mitglied einer Interessenvertretung (BR/PR/MAV) sind. Inhalte: ■■ Aufbau des Arbeitsrechtssystems ■■ Das Arbeitsgerichtsverfahren ■■ Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis ■■ Der Arbeitsvertrag als Rechtsgrundlage ■■ Befristungen / Teilzeitarbeitsplätze ■■ Abmahnungen Zielgruppe: Interessierte Kolleginnen und Kollegen Freistellung: WBG S-H, § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG ■■ Seminartermin: 06.05.2015 38 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Lübeck Nord 024/15 Tarifpolitik Tarifpolitik ist machbar Dieses neue Seminar zur Tarifpolitik ist ein spezielles Qualifizierungsangebot für Aktive in der Tarifarbeit. In allen Bereichen der heutigen Arbeitswelt nehmen die Belastungen der Arbeitnehmer enorm zu. Durch die Angst um den Arbeitsplatz, Rationalisierung betrieblicher Prozesse gehen die Erwartungen der organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmer in den gewerkschaftlichen Tarifforderungen oft auseinander. Durch die Veränderungen der Tarifpolitik werden Öffnungsklauseln, Umsetzungs- und Verhandlungsvollmachten auf die betriebliche Ebene delegiert. Um gewerkschaftlich handlungsfähig zu bleiben, ergeben sich neue Anforderungen an die Tarifarbeit. Unser Angebot richtet sich insbesondere an ehrenamtliche Tarifkommissionsmitglieder sowie an komplette Tarifkommissionen, aber auch aktive Ehrenamtliche, Fachgruppenmitglieder, Betriebsgruppenmitglieder oder Vertrauensleute, die Tarifauseinandersetzungen unterstützen. Wir werden uns u.a. mit folgenden Inhalten befassen: Themenbereich 8 Ziele der Tarifarbeit: ■■ Grundlagen und Aufbau des Tarifsystems in der Bundesrepublik ■■ Was ist ein TV, was kann und wird üblicherweise in einem Tarifvertrag geregelt, Abgrenzung Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung? ■■ Welche Ziele verfolgen Gewerkschaften mit dem Abschluss von Tarifverträgen? ■■ Aufbau der ver.di Tarifarbeit, interne Regelungen, Satzung, Richtlinien, Aufgaben von Tarifkommissionen und -kommissionsmitgliedern ■■ Wie entstehen Tarife, wie wird Tarifarbeit organisiert? Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: ■■ Zusammensetzung und Begründung einer Forderung ■■ Aktuelle Wirtschaftsentwicklung und Tarifpolitik ■■ Interessenlage der ArbeitnehmerInnen ■■ Neoliberale Politiken und deren Einfluss auf Tarifpolitik Durchsetzung von Tarifverträgen: ■■ Ablauf einer Tarifbewegung (Planspiel) ■■ Arbeitskampfrecht und aktuelle Rechtsprechung ■■ Strategische Arbeitskampfführung ■■ Systematische Mitgliedergewinnung zur Unterstützung einer Tarifauseinandersetzung Zielgruppe: Neue Kolleginnen und Kollegen in Tarifkommissionen, interessierte Kolleginnen und Kollegen in der Tarifarbeit Freistellung: WBG S-H, BfG M-V ■■ Seminartermin: 09.03. – 13.03.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 015/15 39 ver.di Nord Leuchtturm-Seminarreihe Alle Macht den Märkten? Kritik und Überwindung eines neoliberalen Credos Themenbereich 9 Individuelles Gewinnstreben und uneingeschränkte Marktkonkurrenz von Gütern und Menschen führen zu allgemeinem Wohlstand. Der Staat soll sich aus der Wirtschaft heraus halten, der Arbeitsmarkt soll dereguliert werden, Schutzgesetze sollen fallen. Das ist das neoliberale Glaubensbekenntnis. Aber: Der „ungehemmte, freie Markt“ provoziert ökonomische Krisen, hemmt Wachstum und produziert Ungerechtigkeit und Armut. Obwohl dies nachweisbar so ist, predigen Politiker, Medien und Interessengruppen gebetsmühlenartig, dass „der Markt“ es schon richten wird. Und die konservativ/liberalen Meinungsmacher haben in den letzten Jahren die Lufthoheit über die Stammtische errungen und sich mit ihren Parolen in vielen Köpfen festgesetzt. Vor diesem Hintergrund beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: ■ Glaubenssätze und Praxis neoliberaler Politik ■ Vom wirtschaftlichen Glücksversprechen: Neoliberalismus und Wirtschaftstheorien ■ Netzwerke neoliberaler Um-Erziehung (Lobbyorganisationen) ■ Veränderung des Alltagsbewusstseins durch die Macht der „Falschworte“ ■ Theorien für eine Welt der Gerechtigkeit ■ Handlungsansätze und politische Durchsetzungsmöglichkeiten für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Wirtschaften ■ Wirtschaftsdemokratie und gewerkschaftliche Bildung Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind Hinweis: Dieses Seminar ist das erste Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und veranstalten. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU ■ Seminartermine: 11.01. – 16.01.2015 23.08. – 28.08.2015 40 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Undeloh Nord 001/15 Nord 045/15 Leuchtturm-Seminarreihe Reformen im Sozialsystem – wir wollen das anders! Rente mit 67, Agenda 2010, Kopfpauschale sollen unser soziales System zukunftssicher machen. In Wahrheit werden Begriffe wie Solidarität, Wohlstand und soziale Sicherheit mit neuen Inhalten belegt. Unser System sei nicht mehr bezahlbar – individuelle Vorsorge sei das Gebot der Stunde! ■ Doch was sind die Folgen dieser Politik? ■ Sind schwarze Zahlen im privatisierten Krankenhaus wichtiger als eine optimale Patientenversorgung? ■ Müssen Rentner immer öfter weiter jobben, um ihre Mieten zahlen zu können? ■ Wie sollen junge Leiharbeitnehmende privat für ihr Alter vorsorgen? ■ Was bringen 5,– Euro für die private Pflegeversicherung? In diesem Seminar wollen wir uns ausgehend von der geschichtlichen Entwicklung unseres Sozialversicherungssystems und den von den Arbeitnehmenden erkämpften Errungenschaften des Sozialstaates mit der politischen Richtung der sogenannten Reformen, den politischen Akteuren und Interessengruppen, mit durchaus bestehenden politischen Alternativen und mit der Möglichkeit politischer Teilhabe, Mitbestimmung und Solidarität beschäftigen. Themenbereich 9 Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind Hinweis: Dieses Seminar ist das zweite Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und veranstalten. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU ■ Seminartermin: 08.03. – 13.03.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 013/15 41 ver.di Nord Leuchtturm-Seminarreihe Kurswechsel: Wirtschaftsdemokratie Themenbereich 9 Bankencrash, explodierende Finanzmärkte, Weltwirtschaftskrise mit verheerenden Auswirkungen auf Arbeitsplätze und staatliche Finanzen haben eine neue Debatte um die Grenzen des Wachstums und damit um das „Glaubensbekenntnis“ des Kapitalismus eröffnet. Ist diese Wirtschaftsform, bei uns auch „Marktwirtschaft“ genannt, in ihrer neoliberalen Ausprägung noch geeignet, die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu revidieren? Gibt es Chancen für eine faire Entwicklung einer Wirtschaftspolitik, die auch die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt oder brauchen wir einen Kurswechsel? Schwerpunkte des Seminars: ■ Kann eine Marktwirtschaft im Kapitalismus „sozial“ sein? ■ Welche Ziele und Folgen hat die neoliberale Politik? ■ Wem nützt sie? Wer hat die Konseqenzen zu tragen? ■ Welche Rolle soll und darf der Staat in der Wirtschaft spielen? ■ Wie können die Interessen der Arbeitnehmenden geschützt und gewahrt werden? ■ Gibt es einen Zusammenhang zwischen Neoliberalismus und Rechtsextremismus? ■ Welche alternativen Politik- und Systemmodelle gibt es? Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind Hinweis: Dieses Seminar ist das dritte Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und veranstalten. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU ■ Seminartermin: 26.04. – 01.05.2015 42 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 023/15 Leuchtturm-Seminarreihe „Mehr Demokratie wagen“ mit diesem Wahlspruch leitete einst Bundeskanzler Willy Brandt einen gesellschaftspolitischen Wandel in der Bundesrepublik ein, der ihm am Ende hohe Anerkennung und den Friedensnobelpreis einbrachte. Heute sind wir von einem solchen Weg weit entfernt. Die heutigen Reformen bedeuten in der Regel einen Abbau von demokratischen und sozialen Rechten. Scheibchenweise werden unter dem Deckmantel ökonomischer Vernunft und merkwürdiger Sicherheitsphantasien soziale Gerechtigkeit und Bürgerrechte eingeschränkt und dann als zukunftsweisende Reform „verkauft“. Wir wollen in diesem Seminar untersuchen, was hierzu bereits auf den Weg gebracht wurde bzw. in Planung ist, um daraus unsere Schlüsse für persönliches und gesellschaftspolitisches Handeln abzuleiten, mit dem Ziel auch wieder „mehr Demokratie zu wagen“. Es werden uns u.a. folgenden Stichworten in diesem Seminar begegnen: ■ „Gerecht geht anders“, Ausgestaltung und Finanzierung des Gesundheitswesens, eine auskömmliche gesetzliche Rente, Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. ■ Kein „Mehr an Sicherheit“ durch Abbau von Freiheitsrechten, wie Vorratsdatenspeicherung, Gendatenbank, Videoüberwachung, RFID-Technologie, Volkszählung, biometrische Daten, ... ■ Wer schützt uns vor den Praktiken der Geheimdienste – der gläserne Mensch ist Realität geworden. ■ Brauchen wir mehr direkte Bürgerbeteiligung, um der Wahlmüdigkeit zu begegnen? ■ Endet die Demokratie am Betriebstor? ■ Netzwerke zur alternativen Informationsbeschaffung Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Hinweis: Dieses Seminar ist das vierte Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und veranstalten. Themenbereich 9 Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, §46 (7) BPersVG, § 37 (7) BetrVG, SU ■ Seminartermin: 08.06. – 12.06.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 035/15 43 ver.di Nord Leuchtturm-Seminarreihe Meinungsmache oder „Sie müssen keine Meinung haben, wir machen das schon für Sie!“ Themenbereich 9 In diesem Seminar wollen wir den Einfluss von Massenmedien und Lobbyisten auf die persönliche Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in politischen und gesellschaftlichen Prozessen näher untersuchen: ■ Wie entsteht eine Meinung im Kopf? ■ Was sind Massenmedien und wie tragen sie zur Meinungsbildung bei? ■ Presse, Funk und Fernsehen ■ Wie sehen die Eigentumsverhältnisse aus? ■ Gibt es politische Abhängigkeiten und Orientierungen? ■ Wie frei sind Journalisten in der Berichtserstattung? ■ Neue Medien – Chancen und Gefahren ■ Lobbyismus – die unterschätzte Gefahr? ■ Lobbyismus beginnt in der Schule ■ Die vielen „gut gemeinten“ (Lobby-)Initiativen ■ Wie finde ich im Labyrinth der angebotenen Meinungen meinen eigenen Weg? Wie weit kann ich den Nachrichten trauen? Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind Hinweis: Dieses Seminar ist das fünfte Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und veranstalten. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU ■ Seminartermin: 19.07. – 24.07.2015 44 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 044/15 Leuchtturm-Seminarreihe Wir konsumieren uns und die Natur zu Tode Die Krise ist ja noch bei den anderen und uns geht es doch allen noch zu gut. Doch wer zahlt für unseren vermeintlichen Wohlstand in Deutschland? Lohndumping, Ausbeutung, Sozialabbau und längere Lebensarbeitszeiten sind eine Seite der Medaille auf der anderen Seite leben wir als hätten wir 1,4 Planeten zur Ressourcenausbeutung verfügbar und schmeißen 50% unserer Lebensmittel in den Müll, alles für Wohlstand, Wachstum und Konsum. Wie können wir die Politik, die Wirtschaft und unseren Lebensstil verändern, damit wir unsere Erde, die wir nur einmal haben, nicht zu Tode konsumieren? Dieser Frage wollen wir in unserem Seminar auf den Grund gehen und exemplarisch anhand folgender Themen untersuchen: ■ Die Ausbeutung des Menschen und der Natur durch den Menschen ■ Welche Auswirkungen neoliberaler Poltik ergeben sich für den Menschen ■ Auswirkungen rücksichtsloser Politik und Wirtschaft auf natürliche Ressourcen, Natur und Lebensmittel ■ Alternative Formen einer fairen und ressourcenschonenden Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik ■ Konkrete Handlungsansätze und politische Durchsetzungsmöglichkeiten. Themenbereich 9 Es wird höchste Zeit, dass wir sowohl mit uns als auch mit unserer Umwelt verantwortungsvoller umgehen und uns nicht weiter unser Konsumverhalten von Lobbyisten diktieren lassen. Zielgruppe: Politisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in die Gewerkschaftsarbeit eingebunden sind Hinweis: Dieses Seminar ist das sechste Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und veranstalten. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, SU ■ Seminartermin: 16.11. - 20.11.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 064/15 45 ver.di Nord Leuchtturm-Seminarreihe Es geht auch ohne Zocken im Casino! Themenbereich 9 Wir haben die Alternativen! In den letzten Jahren erleben wir immer wieder Wochen der Panik, der Schreckensbotschaften, der Crash-Szenarien und Horrormeldungen an den internationalen Finanzmärkten. Erst jubelten die Analysten über das Ende des Schuldenstreites in den USA, nun verzeichnen vor allen Dingen die riskanten Zockerpapiere dramatische Verluste - weil es angeblich an der Glaubwürdigkeit der Staatsregierungen mangelt, ihre Haushaltsführung in den Griff zu bekommen. Das Konzert des Wehklagens wird begleitet von Analystenstimmen auf dem Niveau von Bauernkalendern. Denn in Wahrheit wissen die Fondsmanager, Analysten, Makler und Händler in den Tempeln des Casino-Kapitalismus nichts - außer vielleicht den Kontostand ihrer Spekulationen. Sie sind ständig überfordert, weil sie Zusammenhänge, Volkswirtschaften und Unternehmen analysieren, „die viel zu komplex sind, um jemals für Außenstehende durchschaubar zu sein“, bemerkt Georg von Wallwitz, selbst Fondsmanager, Philosoph und Mathematiker. Wir wollen in diesem Seminar, auch für Laien nachvollziehbar, u.a. folgende Themenkomplexe näher beleuchten: ■ Rolle und Aufgabe von Staaten und Finanzwirtschaft ■ Ist die Finanzkrise eine Schuldenkrise der Staaten? ■ Sollbruchstellen einer nur an einzelwirtschaftlichen Interessen orientiertenGesellschaft ■ Sind „Märkte“ vor allem spekulationsgetrieben? ■ Welche Interessen haben Arbeitnehmer in diesem „Spiel“? ■ Alternative Lösungsansätze Zielgruppe: Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen Hinweis: Dieses Seminar ist das siebte Modul der siebenteiligen LeuchtturmSeminarreihe, die wir in Kooperation mit der Bildungsstätte Undeloh und veranstalten. Freistellung: WBG S-H, BfG M-V, §46 (7) BPersVG, SU ■ Seminartermin: 18.10. – 23.10.2015 46 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 058/15 Fachbereiche und Gruppen „Wir sind noch einmal davongekommen.“ Der Norden Deutschlands 1945 Tagung anläßlich der 70. Wiederkehr des Endes des 2. Weltkriegs Das Zitat in der Überschrift gibt den Titel eines zeitgenössischen Dramas von Thornton Wilder wieder. Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht (8. Mai 1945) war der Sieg der Anti-Hitler-Koalition entschieden. Obwohl die hier konzipierte Tagung wie unsere früheren in der Reihe politischer und kulturgeschichtlicher Tagungen wiederum eine kulturell-künstlerische Situation ins Zentrum rücken soll, wird doch auch die allgemeine Situation im Norden Deutschlands in den Blick genommen werden müssen. Nach dem Kriegsende fanden in Europa wichtige Grenzverschiebungen statt (u. a. für Polen und Deutschland), zugleich die Besetzung des Reichsgebiets und Österreichs und die Teilung dieser Länder in je vier Besatzungszonen. In Deutschland gab es außerdem Veränderungen der früheren Bundesstaaten oder Länder: z. B. Auflösung des Landes Preußen und die Bildung neuer Länder. Der Norden war teils in die britische Zone eingegliedert, teils amerikanisch (nur Bremen). Aus dem Bestand Preußens wurde SchleswigHolstein zu einer selbständigen Einheit; das Land Bremen wurde neu zusammengesetzt; Niedersachsen ebenfalls. Selbständiges politisches Handeln war zunächst auf den unteren Ebenen wieder möglich (in Kommune / Kreis / Land / allenfalls in der Zone). Eine effektvolle ‚Entnazifizierung’ sollte verwirklicht werden, dazu die Demilitarisierung und Dekartellisierung. Reorganisiert oder neu aufgebaut werden mußten Parteien, nicht zuletzt auch die Gewerkschaften. Zu den gravierenden innenpolitischen Fragen zählten: die Versorgung der aus den Konzentrationslagern und Haftanstalten befreiten Opfer; der Remigrantinnen und Remigranten; der zahlreichen ‚Fremd’arbeiterinnen und ‚Fremd’arbeiter; der Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft; der nach Millionen zählenden Vertriebenen aus den östlichen Provinzen Deutschlands. Themenbereich 10 Kulturhistorische Themen: Allgemeiner Gesichtspunkt: Es könnte / sollte apart referiert werden, was in den Nordländern der britischen Besatzungszone geschah und was in Mecklenburg / Vorpommern. ■■ Kulturhistorische Themen mit stark mentalitätsgeschichtlichem Aspekt: ■■ „Kulturhunger“ ■■ Lage remigrierender Künstler ■■ die Besonderheit der ‚Exilliteratur’ ■■ Situation der während der NS-Zeit im Reich ausharrenden Künstler (‚innere Emigration’) ■■ Situation von Gewerkschaftlern (u. a. aus dem Exil heimkehrende) ■■ Im engeren: die Künste (nach Sparten): ■■ Import der während der zwölf Jahre unbekannt gebliebenen ausländischen Kunstwerke, u. a. von Künstlern der Siegermächte (u. a. Hemingway, amerikanische Dramatiker, Sartre) ■■ Filmproduktion im Norden ■■ Hörspiel (NWDR) ■■ Musik (besonders auch die bisher verbotene; Jazz) ■■ bildende Künste ■■ Theater, Kleinkunstbühnen ■■ Literatur: „Stunde null“? ‚Trümmerliteratur’ (der wichtigste deutsche Dichter nach dem Krieg war zuerst einmal der Hamburger Wolfgang Borchert). ■■ Seminartermin: 24.10.2015 10.00 – 20.00 Uhr Lübeck Nord 057/15 Die Tagung findet im Gewerkschaftshaus Lübeck (Holstentorplatz) statt Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen 47 ver.di Nord Fachbereiche und Gruppen Vertrauensleuteseminar Agentur für Arbeit Kiel ■■ Seminartermin: Februar FB 4 Krummbek Nord 006/15 Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung ■■ Seminartermin: 02.02. – 06.02.2015 Undeloh Nord 005/15 Seminar für BildungsmitarbeiterInnen Baustein Organisationswissen Themenbereich 10 ■■ Seminartermin: 20.02. – 22.02.2015 Undeloh Nord 009/15 Vertrauensleute, Betriebsgruppe der DAK-Gesundheit ■■ Seminartermin: 27.03. – 28.03.2015 FB 4 Undeloh Nord 020/15 Literatur-Tagung ■■ Seminartermin: 15.05. – 17.05.2015 Berlin Nord 025/15 „Wie wollen wir leben?“ Arbeitszeitpolitik der Gewerkschaften gestern und heute ■■ Seminartermin: 19.06. - 20.06.2015 Betriebsgruppenseminar Eins N.N. Nord 037/15 FB 4 Deutsche Rentenversicherung Bund ■■ Seminartermin: 22.06. - 26.06.2015 Vertrauensleute Eins ■■ Seminartermin: 10.10. – 11.10.2015 48 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Undeloh Nord 038/15 FB 4 Undeloh Nord 056/15 Fachbereiche und Gruppen Seminar für BildungsmitarbeiterInnen Baustein Gesellschaftspolitik ■■ Seminartermin: 28.10. – 30.10.2015 Undeloh Nord 060/15 Vertrauensleute SW Kiel AG ■■ Seminartermin: 30.10. – 31.10.2015 FB 2 Malente Nord 061/15 Vertrauensleuteseminar Agentur für Arbeit Bad Oldesloe ■■ Seminartermin: November FB 4 Themenbereich 10 Undeloh Nord 063/15 Vertrauensleute DTTS, DT Technik, DTKS, TPG ■■ Seminartermin: 30.11. – 04.12.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Brodten Nord 068/15 49 ver.di Nord Fachbereiche und Gruppen Interkulturelle Veranstaltungen – Tagungen, Seminare und Kulturveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Haus der Kulturen Lübeck, ver.di Migrationsausschuss und ver.di-Nord. Anti-Rassismus-Training (A-R-T) und Kulturveranstaltung Themenbereich 10 „Vielfalt als Chance – Diskriminierung blockiert“ Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus Im A-R-T wird den einheimischen/weißen TeilnehmerInnen die Möglichkeit gegeben, die Mechanismen des Rassismus zu entdecken und Wege zu einer Verringerung von Rassismus zu finden. Dabei ist das Aufdecken des möglichen Rassismus auf der persönlichen und der strukturellen Ebene wichtig. Gemeinsam werden erste Schritte und Möglichkeiten gesucht, um im Training mit verschiedenen Medien wie Gespräch, Rollenspiel, Videos und anderem zu arbeiten. Für die Persönlichkeitsentwicklung und die berufliche Arbeit ist es sinnvoll, sich auf die Herausforderung von A-R-T einzulassen. Das A-R-T hilft, die Eingebundenheit der eigenen Persönlichkeit in rassistische Denk- und Gefühlsmuster zu erkennen und einen Bogen zu schlagen zu der rassistischen Prägung in der Sozialisation. Das Training will die Selbsterkenntnis stärken, den Kontakt zum eigenen Ich verstärken und stellt letztendlich die Frage: Wie kann ich wirkungsvoll etwas gegen Rassismus unternehmen? ■■ Seminartermin: 19.03.2015 um 18.00 Uhr 50 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Lübeck Nord 019/15 Fachbereiche und Gruppen 60 Jahre Einwanderung aus Italien Historische Entwicklung der Migration Menschen mit Migrationshintergrund informieren sich gemeinsam mit ver.di – Kolleginnen und Kollegen über aktuelle gewerkschafts- und gesellschaftspolitische Fragestellungen. Ablauf: 12.3.2015 ■■ Entstehung der Industriegesellschaft am Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts. ■■ Migration in historischen Epochen: „Fremdarbeiter“, „Zwangsarbeiter“, „Gastarbeiter“, „Zuwanderer“ ■■ Impulsreferate zu den Hintergründen der Migration ■■ Meine persönlichen Erfahrungen und mein Umgang mit dem Thema (Diskussion in Kleingruppen und im Plenum) Themenbereich 10 23.4.2015 ■■ Die Bedeutung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes ■■ Antidiskriminierung und Antidiskriminierungsnetzwerke ■■ Referate von Ilhan Isözen und Michelle Akyurt ■■ Arbeit in Arbeitsgruppen: Anhand von Fallbeispielen wollen wir Ansätze für Lösungsmöglichkeiten erarbeiten und anschließend im Plenum beraten. 21.5.2015 ■■ Migration gleichberechtigte Teilhabe am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland. ■■ Interkulturelle Öffnung ■■ Anforderungen an ein Bildungssystem, das Chancengleichheit ermöglicht und damit nicht die soziale Herkunft über Bildungsbeteiligung und Bildungserfolg entscheidet. ■■ Deutschland ist/als eine multikulturelle Gesellschaft Gewerkschaft und Menschenrechte: Bürgerrechte auch für Menschen mit Migrationshintergrund durchsetzen. (Diskussion in AG´s anschl. im Plenum) Ausblick: Wie soll es weiter gehen? ■■ Erarbeitung von möglichen Handlungsoptionen, Checklisten und Netzwerken ■■ Zusammenfassung der Ergebnisse ■■ Seminarende ■■ Seminartermine: 12.03.2015 23.04.2015 21.05.2015 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Lübeck Nord 016/15 Lübeck Nord 022/15 Lübeck Nord 027/15 51 ver.di Nord Fachbereiche und Gruppen Teilhabe durch Weiterbildung – Bildung mit Engagement Themenbereich 10 Tagung und Ausstellung ■■ Berufliche Qualifizierung für Menschen mit Einwanderungsgeschichte ■■ Probleme bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ■■ Zuwanderung und prekäre Beschäftigung Weiterbildung verbessert die Chancen am Arbeitsmarkt. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, insbesondere, wenn sie Wissen und Erfahrungen aus ihren Herkunftsländern mitgebracht haben, sind interessiert an Weiterbildung.... Hemmschwellen bauen sich am besten durch persönliche Begegnung ab. Deswegen laden wir Sie ein, eine Bildungseinrichtung zu besuchen, Unterrichtsräume und Werkstätten zu besichtigen, Gespräche mit DozentInnen und TeilnehmerInnen der Kurse zu führen. Wir nehmen diese Aktionswoche zum Anlass, um Menschen mit Einwanderungsgeschichte in unserer Region auf das regionale Weiterbildungs- und Kooperationsnetzwerk aufmerksam zu machen, um über Weiterbildungsangebote zu informieren und um mit ihnen in den Dialog für ihre Belange rund um die Weiterbildung zu treten. ■■ Seminartermin: 28.05.2015 um 17.00 Uhr 52 Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Lübeck Nord 030/15 Fachbereiche und Gruppen Alle anders – alle gleich Symposium Ausstellung und Podiumsdiskussion Wahlrecht für Alle! „PARTIZIPATION FÖRDERN – GEMEINSAM GESTALTEN“ lautet der Leitgedanke der Interkulturellen Wochen Lübeck, an denen sich zahlreiche Organisationen beteiligen. Uns verbindet das Bestreben, ein friedliches Zusammenleben und das Verständnis der Kulturen untereinander in unserer Gesellschaft zu fördern. Die Vielfalt der Kulturen erleben und ein Voneinander-Lernen ist Ziel der Interkulturellen Wochen. ■■ Seminartermin: 17.09.2015 um 18.00 Uhr Lübeck Nord 052/1 Themenbereich 10 Gegen das Vergessen Informations- und Diskussionsveranstaltung Ausgrenzung und Diskriminierung in Europa Die Veranstaltungsreihe „Zeit des Erinnerns“, die in Lübeck seit 1991 stattfindet, beschäftigt sich mit der Geschichte von Völkermord und Verfolgung Andersdenkender während der NS-Herrschaft, aber auch mit den Auswirkungen des Nationalsozialismus bis in die heutige Zeit. Die Pogrome markieren den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden und anderer Minderheiten wie Sinti und Roma seit 1933 bis zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre später in den Holocaust an den europäischen Juden im Machtbereich der Nationalsozialisten mündete. Nie wieder: Deportation, Vertreibung, Vernichtung! Filmvortrag, Workshops und Informationsgespräch ■■ Seminartermin: 19.11. 2015 um 18.00 Uhr Bitte Anmeldeformular auf Seite 195 benutzen Lübeck Nord 065/15 53 JETZT NEU g n u m m i t s e b it M Das Magazin r e t t le s w e N li a M als E immung.de st e b it -m n zi a g a ww.m Bestellen unter: w 55 MiT14/ve Zehnmal im Jahr it bekommen Sie m r dem Erscheinen de e aktuellen Ausgab nks eine E-Mail mit Li enzu unserem Them den schwerpunkt und eftes. Highlights des H e sich Zudem können Si eft als das komplette H n. PDF herunterlade Forum Nord 56 ver.di Forum Nord e.V. ver.di-Forum Nord gGmbH ver.di-Forum Nord gGmbH Dänische Str. 3 – 9, 24103 Kiel Tel.: 0431 / 6608-128 Fax: 0431 / 6608-111 [email protected] Steuernummer 1929476197 Alle Seminare des Bildungsprogramms und zusätzliche aktuelle Angebote können Sie auch online buchen: www.verdi-forum.de 57 ver.di-Forum Nord gGmbH Herzlich Willkommen bei der ver.di-Forum Nord gGmbH Die ver.di-Forum Nord gGmbH ist eine unabhängige und gemeinnützige Bildungseinrichtung. Wir bieten im Auftrag des ver.di Landesbezirks Nord Seminare für die betrieblichen Interessenvertretungen an. Pro Jahr nehmen über 5.000 TeilnehmerInnen an über 400 durchgeführten Seminaren teil. Wir bieten ein professionelles, bedarfsorientiertes und ständig aktualisiertes Themenangebot an. Das Team der ver.di-Forum Nord gGmbH: Seminarorganisation: Geschäftsführung: Thies Bielenberg Tel.: 0431 / 66 08-128 [email protected] Sylvia Füllemann Tel.: 0431 / 66 08-170 [email protected] Angebotserstellung/ Bildungsberatung: Sabine Kaiser Tel.: 0431 / 66 08-105 [email protected] Kai Schumacher Tel.: 0431 / 66 08-150 [email protected] Margaretha Kaminska Tel.: 0431 / 66 08-128 [email protected] Grit van Treeck Tel.: 0431 / 66 08-140 [email protected] Buchhaltung: Bettina Seemann Tel.: 0431 / 66 08-171 [email protected] Ariane Stechmann Tel.: 0431 / 66 08-141 [email protected] Evelyne Bruschwitz Tel.: 0431 / 51 952-100 [email protected] 58 Kalender 2014 siehe Innenseite Umschlag, Adressen der Tagungshäuser siehe Seite 64/65 ver.di-Forum Nord gGmbH Inhouse-Schulungen Wir organisieren maßgeschneiderte Seminare für Ihren aktuellen Schulungsbedarf, individuell abgestimmt auf Ihre Wünsche, Bedürfnisse und innerbetrieblichen Fragestellungen. So können alle Mitglieder des Betriebsrates, Personalrates oder Mitarbeiter vertretungen zeitgleich teilnehmen und erreichen damit den gleichen Wissensstand. Fachtagungen Ergänzend zu unserem Angebot für maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen und offene Seminare bieten wir Fachtagungen an. Aktuelle Themen werden von hochkarätigen Referenten vorgestellt, neueste Entwicklungen beleuchtet und wichtige Sachverhalte dargestellt. Die Möglichkeiten zur Diskussion, sowohl mit den Referenten als auch betriebs- und branchenübergreifend mit allen Teilnehmenden, und die Vernetzung untereinander machen unsere Fachtagungen so wichtig für die betrieblichen Interessenvertretungen. Gemeinsam die wachsenden Herausforderungen meistern und Strategien entwickeln, sind weitere Ziele dieser Fachtagungen. Bildungs- und Qualifizierungsberatung Sie haben Fragen zur Freistellungsgrundlage für Seminare oder sind sich nicht sicher, welche Seminare überhaupt und in welcher Reihenfolge für Ihr Gremium richtig sind? Wir bieten eine kompetente und kostenlose Bildungs- und Qualifizierungsberatung bei Ihnen vor Ort an. Bei Interesse oder konkreten Anfragen wenden Sie sich bitte an: Sabine Kaiser Tel.: 0431 / 66 08-105 [email protected] Kai Schumacher Tel.: 0431 / 66 08-150 [email protected] Grit van Treeck Tel.: 0431 / 66 08-140 [email protected] 59 ver.di-Forum Nord gGmbH Teilnahmebedingungen (Stand: 7/2013) Veranstalter: ver.di-Forum Nord gGmbH 1. Teilnahmeberechtigung Die Seminare stehen grundsätzlich allen interessierten Personen, insbesonders den gesetzlichen Interessenvertretungen, wie z.B. Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen offen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist keine Teilnahmevoraussetzung. 2. Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme sowie für die Freistellung, Entgeltfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist die Erforderlichkeit der Schulung (z.B. gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs. 6 BPersVG oder gemäß den entsprechenden landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen oder gemäß den §§ 19, 30 MVG u. vgl. Regelungen oder § 96 Abs. 4, 8 SGB IX) sowie der ordnungsgemäße Beschluss des Betriebs- oder Personalrates oder der MAV. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Personen und die Termine rechtzeitig bekannt zu geben. 3. Seminargebühr Die jeweilige Seminargebühr beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial sowie für Seminarleitung, Seminardurchführung und Seminarorganisation. Die Gebühr ist für alle Teilnehmenden gleich, unabhängig davon, ob sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind oder nicht. Die Seminargebühr stellen wir Ihrem Arbeitgeber gegen eine Abtretungserklärung, die Sie vor Ort von dem Referenten erhalten, in Rechnung. Wir berechnen keine Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind unter Vorbehalt (Irrtum, Änderung). 4. Unterkunft und Verpflegung Die Kosten für die Tagungspauschale mit Übernachtung und Vollpension bzw. die Tagungspauschale ohne Übernachtung, Frühstück und Abendessen werden von dem Tagungshaus direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Alle angegebenen Preise sind unter Vorbehalt (Irrtum, Änderung). Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen den jeweiligen Teilnehmenden bzw. dem Arbeitgeber und dem Tagungshaus zustande. Die vorbezeichneten Kosten sowie die Reisekosten sind beim Vorliegen der oben genannten Teilnahmevoraussetzungen vom Arbeitgeber zu tragen. 60 ver.di-Forum Nord gGmbH 5. Schulungsvertrag Der Schulungsvertrag wird zwischen der ver.di-Forum Nord gGmbH und der/ dem Teilnehmenden geschlossen. Für jede/n Teilnehmende/n ist eine eigene schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Schulungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch die ver.di-Forum Nord gGmbH zustande. 6. Rücktritt Ein eventueller Rücktritt durch die/den Teilnehmende/n vom Schulungsvertrag hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt vom Schulungsvertrag bis zu 28 Kalendertage vor Seminarbeginn werden seitens der ver.di-Forum Nord gGmbH keine Seminargebühren berechnet. Bei Stornierung vom 27. bis 14. Kalendertag vor Seminarbeginn berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 50 % des Seminarpreises. Bei kurzfristigerer Stornierung von weniger als 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen zum Seminar ist die Seminargebühr zu 100 % zu zahlen. Die Berechnung etwaiger Kosten entfällt, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Darüber hinaus können Reservierungsausfallgebühren der Tagungshäuser entstehen, die von den Tagungshäusern direkt in Rechnung gestellt werden (vgl. Ziff. 4). 7. Programmänderung Aufgrund des langen Planungszeitraumes behalten wir uns Änderungen vor. Insbesondere behalten wir uns vor, ein Seminar aus wichtigem Grund, z.B. der Erkrankung einer Referentin/ eines Referenten oder dem Nichterreichen der jeweiligen MindestTeilnehmerzahl, abzusagen. Evtl. Ersatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Etwaige Schadensersatzansprüche können maximal bis zur Höhe der Seminargebühr geltend gemacht werden. Ferner behalten wir uns vor, geplante Referenten/-innen ggf. kurzfristig auszutauschen. Ein besonderes Rücktrittsrecht der Teilnehmenden entsteht hierdurch nicht. Alle Seminare des Bildungsprogramms und zusätzliche aktuelle Angebote können Sie auch online buchen: www.verdi-forum.de 61 ver.di Nord ver.di-Forum Nord gGmbH „Dieses Seminar wird nicht genehmigt.“ – Der Weg ins Seminar (Beispielhaft für den Betriebsrat) Beschluss des Betriebsrates Für die Schulungsteilnahme ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats erforderlich (Entsendungsbeschluss). Der Beschluss muss sich auf ein konkretes Seminar, einen bestimmten Termin und den Schulungsteilnehmer beziehen und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Sitzung erfolgen. Der Arbeitgeber gibt keine Genehmigung zur Schulungsteilnahme Im Idealfall steht der Schulungsteilnahme nichts im Wege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: ■■ Die Erforderlichkeit bzw. Geeignetheit der Veranstaltung i.S. des § 37 Abs. 6 bzw. Abs. 7 BetrVG liegt vor. ■■ Es wurde ein wirksamer Entsendungsbeschluss über die Schulungsteilnahme gefasst. ■■ Der Arbeitgeber wurde spätestens ca. zwei bis drei Wochen vor Schulungsbeginn über die Schulungsteilnahme unterrichtet. Die Schulungsteilnahme bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Betriebsratsmitglied für die Dauer des Seminars von der Arbeit freigestellt. Entscheidung über den Zeitpunkt der Veranstaltung Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgen soll. Es muss allerdings auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen. Unter besonderen Umständen haben betriebliche Interessen Vorrang vor einer Schulungsteilnahme. Nicht jedes betriebliche Interesse steht einer Seminarteilnahme entgegen. Dazu müssen besondere Umstände vorliegen. Diese sind z.B. gegeben, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied zum Zeitpunkt der Schulung im Betrieb unabkömmlich ist und ansonsten der Betriebsablauf nicht sichergestellt wäre. Einwände des Arbeitgebers Erhebt der Arbeitgeber Einwände gegen eine Schulungsteilnahme, sind zur Klärung der Streitfrage zwei Verfahrenswege vorgesehen: Ist der Arbeitgeber der Auffassung, dass der Betriebsrat hinsichtlich der zeitlichen Lage des Seminars die betrieblichen Notwendigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt hat, muss er bei Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG die Einigungsstelle anrufen, um diesen Punkt klären zu lassen. Richten sich seine Einwände gegen die Erforderlichkeit bzw. Geeignetheit, so ist diese Frage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu klären. Häufig bleibt der Arbeitgeber allerdings untätig und lässt es bei der Mitteilung bewenden, dass er die Veranstaltung für nicht erforderlich oder geeignet bzw. die betrieblichen Notwendigkeiten nicht für ausreichend berücksichtigt hält. 62 Schulungsteilnahme gegen den Willen des Arbeitgebers? In einigen Fällen stellt sich die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme bzw. die Geeignetheit des Seminars so eindeutig dar, dass das Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnimmt, ohne vorab eine endgültige Klärung herbeizuführen. Macht der Arbeitgeber von seinen Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch, kommen Betriebsrat und/ oder das betroffene Betriebsratsmitglied nicht umhin, das Arbeitsgericht anzurufen. Der Arbeitgeber könnte z.B. die Übernahme der Seminarkosten und die Entgeltfortzahlung verweigern oder gegen das teilnehmende Betriebsratsmitglied eine Abmahnung aussprechen. Spätestens in dieser Situation ist es sinnvoll, sachkundigen Rat über die Durchsetzungschancen einschließlich der gerichtlichen Erfolgsaussichten einzuholen. Führt die Beratung zu dem Ergebnis, dass eine Seminarteilnahme riskiert werden kann, ist der Ausgang des Konflikts offen: Das entsandte Betriebsratsmitglied nimmt wie geplant an der Schulung teil. Eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Das Arbeitsgericht wird hinterher entscheiden müssen, ob der Arbeitgeber die Schulungsteilnahme sanktionieren durfte. Es ist empfehlenswert vorab eine innerbetriebliche Konfliktlösung zu suchen. Eine Methode ist z.B., dass der Betriebsrat nochmals über die Schulungsteilnahme berät, sich mit den Einwänden des Arbeitgebers auseinandersetzt, die Teilnahme erneut beschließt und dies dem Arbeitgeber mitteilt. Hierbei sollte der Betriebsrat außer der zeitlichen Lage, des Themas und der Mitteilung der Seminarteilnehmer schriftlich begründen, warum die Schulungsteilnahme aus seiner Sicht notwendig ist. Betriebsräte haben nicht nur ein Recht auf Schulung, sondern auch die Pflicht dazu! Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die BR-Mitglieder neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll ausführen zu können, sind spezielle Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich deshalb auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79). 63 ver.di Nord Anschriften der Bildungsstätten u. Hotels ver.di-Bildungszentrum Undeloh Zur Dorfeiche 14 21274 Undeloh Tel.: 04189 / 8080 www.verdi-undeloh.de Hotel am Schloss Ahrensburg Am alten Markt 17 22926 Ahrensburg Tel.: 04102 / 8055 www.hotel-am-schloss.de ver.di-Bildungszentrum Walsrode Sunderstr. 77 29664 Walsrode Tel.: 05161 / 9790 www.lust-auf-verdi-in-walsrode.de Vitalia Seehotel Am Kurpark 3 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 / 80 28 www.vitaliaseehotel.de ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Koblanckstraße 10 14109 Berlin (Wannsee) Tel.: 030 / 806713-0 www.bbz.verdi.de Trend Hotel Banzkow Plater Str. 1 19079 Banzkow Tel.: 03861 / 5000 www.trendhotel.de ARKONA Strandhotel Rügen Strandpromenade 59 18609 Ostseebad Binz Tel.: 038393 / 550 www.arkona-strandhotel.de Seehotel Boltenhagen Ostseeallee 1 23946 Boltenhagen Tel.: 038825 / 500 www.seehotel-boltenhagen.de Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Holzhude 2 21029 Hamburg Tel.: 040 / 72 59 50 www.h-hotels.com ARCOTEL Hotel Rubin Steindamm 63 20099 Hamburg Tel.: 040 / 241 929-0 www.arcotelhotels.com 64 Anschriften der Bildungsstätten u. Hotels Steigenberger Conti Hansa Schloßgarten 7 24103 Kiel Tel.: 0431 / 5115 0 www.steigenberger.com/kiel penta hotel Rostock Schwaansche Str. 6 18055 Rostock Tel.: 0381 / 4970 0 www.pentahotels.com/de/rostock Hotel Birke Kiel Martenshofweg 8 24109 Kiel Tel.: 0431 / 53310 www.hotel-birke.de Hotel Waldschlösschen Schleswig Kolonnenweg 152 24837 Schleswig Tel.: 04621 / 3830 www.hotel-waldschloesschen.de InterCityHotel Kiel Kaistraße 54 – 56 24114 Kiel Tel.: 0431 / 66430 www.intercityhotel.de Radisson SAS Hotel Grünhufer Bogen 18 - 20 18437 Stralsund Telefon: 03831 / 3773-0 www.hotelinstralsund.de Maritim Hotel Bellevue Kiel Bismarckallee 2 24105 Kiel Tel.: 0431 / 38940 www.maritim.de arcona Hotel Baltic GmbH Frankendamm 22 18439 Stralsund Tel.: 03831 / 20 40 www.baltic.arcona.de Holiday Inn Lübeck Travemünder Allee 2 23568 Lübeck Tel.: 0451 / 37060 www.scandichotels.com Maritim Strandhotel Travemünde Trelleborgallee 223570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502 / 89-0 www.maritim.de Treff Hotel Lübeck City Centre Am Bahnhof 12 - 14 23558 Lübeck Tel.: 0451 / 80 90 90 http://www.ramada.de/hotels/treff-hotelluebeck-city-centre Hotel Bayside GmbH Strandallee 130a 23683 Scharbeutz Tel.: 04503 / 60 900 www.bayside-hotel.de Seminaris Hotel Lüneburg Soltauer Str. 3 21335 Lüneburg Tel.: 04131 / 7130 ww.seminaris.de Strandhotel Weißenhäuser Strand Seestraße 1 23758 Weißenhäuser Strand Tel.: 04361 / 550 www.weissenhaeusserstrand.de InterCityHotel Rostock Herweghstr. 51 18055 Rostock Tel.: 0381 / 4950904 www.intercityhotel.com 65 Themenbereiche 1. Qualifizierung für Betriebsräte Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR I). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR II). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR III). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Betriebsverfassung: Betriebliche Veränderungsprozesse (BR IV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Fehler vermeiden in der Betriebsratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Gesamtbetriebsrat – Zuständigkeit, Aufgabenfelder und Handlungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . 75 Auffrischung und Vertiefung im Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . 76 2. Qualifizierung für Personalräte Fachtagung Arbeitsrecht für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Bundespersonalvertretungsgesetz I: Einführung und Überblick (BPersVG I). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Bundespersonalvertretungsgesetz II: (BPersVG II). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Wahlvorstandsschulungen Mitbestimmungsgesetz SH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Mitbestimmungsgesetz S-H, Modulreihe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Mitbestimmungsgesetz S-H, Personalentwicklung anstoßen und begleiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Personalvertretungsgesetz M-V, Modulreihe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Fehler vermeiden in der Personalratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Die Zuständigkeiten von ÖPR / GPR / HPR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Themenbereich 0 3. Schwerbehindertenrecht 4. Fachtagung Schwerbehindertenvertretung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Die Pflichtquote allein reicht nicht! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar zu ausgewählten Schwerpunkten (SBV II). . . . . . . . . . . . . . 92 Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar zu ausgewählten Schwerpunkten (SBV III). . . . . . . . . . . . . 93 Schwerbehindertenrecht: Stufenvertretungen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 4. Handlungshilfen für erfolgreiche BR-, PR-Arbeit und MAV-Arbeit Kompetenzentwicklung für Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und Freigestellte. . . . . . . . . . . 95 Krankheit im Arbeitsverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Protokollführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Der erfolgreiche Betriebsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Verhandlungsführung in der Betriebs-/ Personalratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Befristete Arbeitsverhältnisse, Fremdpersonaleinsatz, Geringfügig Beschäftigte, . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Betriebe ohne Tarifverträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Informationsarbeit in Betriebsrat und Personalrat – Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Datenschutz im PR-/ BR-Büro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 „Das steht doch in der Betriebsvereinbarung…“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Weiter arbeiten oder vorzeitig in Rente gehen? – Gibt es diese Wahlmöglichkeit überhaupt?. . . 106 Alternsgerechte Personalentwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Dienstvereinbarungen formulieren, verhandeln und abschließen für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . 108 Big brother is watching you. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Excel-Tabellenkalkulation in der täglichen Arbeit des BR/ PR oder MAV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Behinderung der Betriebsratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 66 Themenbereiche 5. Arbeitsrecht 5. Norddeutsche Arbeitsrechtstage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Fachtagung Arbeitsrecht im Krankenhaus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Arbeitsrecht I: Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Arbeitsrecht II: Aufbauseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Arbeitsrecht III: Aufbauseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Arbeitsrecht im Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 „Minderleister“ – Was bedeutet das überhaupt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Befristete Beschäftigung und Teilzeitarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 „Das ist zu teuer!“ Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte zum § 40 BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Rechtswirksames Formulieren in der betriebsrätlichen Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Verfahren vor dem Arbeitsgericht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Arbeitnehmerhaftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Arbeitsverträge auf dem Prüfstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Leiharbeit und Werkverträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Themenbereich 0 6. Tarifrecht Eingruppierungsrecht gem. TV EntgO Bund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Eingruppierungsrecht nach TVöD (VKA). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Eingruppierungsrecht nach TV-L. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 TVÖD Einführung und Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 7. Arbeitszeit Arbeitszeitkonten und Wertguthaben (Zeitwertkonten). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des Betriebsrates in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 „Ich muss heute länger machen ..“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Dienstplangestaltung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . 137 Dienstplangestaltung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Aufbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 „Kein Ende in Sicht“ Flexible Arbeitszeiten in der Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Die Rechtsprechung zu Arbeitszeitfragen und deren praktische Anwendung im Betrieb. . . . . . . . 141 8. Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 67 Themenbereiche 9. Kommunikation und Konflikte Rhetorik Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Rhetorik Aufbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Mobbing – Grundlagenseminar für die Interessenvertretung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Mobbing in der Praxis – Erleben und verstehen!. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Mediation – Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 Mediation – Vertiefungsseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 10. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Themenbereich 0 10. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz ver.di Nord. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Modulreihe für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 „Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 „Wie? Sie schaffen ihre Arbeit nicht mehr?“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 Betriebliche Gesundheitsförderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Burnout-Prävention im Betrieb. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 Burnout-Prävention im Betrieb – Aufbauseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Krankenrückkehrgespräche und BEM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 „Wenn Leistungsverdichtung krank macht…“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Die Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 Der erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Arbeitssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 11. Seminare für die ver.di-Fachbereiche 10. Konferenz für Betriebsräte, Personalräte und Tarifkommissionsmitglieder der Fähr- und Ausflugsschifffahrt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 12. JAV – Seminare AV I: Grundlagenschulung nach dem BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 JAV II: Grundlagenschulung nach dem BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 JAV III: Grundlagenschulung nach dem BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 AV I: Grundlagenschulung nach dem BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 AV II: Grundlagenschulung nach dem BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 JAV I: Grundlagenschulung nach dem BPersVG, MBG S-H und PersVG M-V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 68 ver.di-Forum Nord gGmbH Themenbereiche Organisatorisches, Teilnahmebedingungen, Profil ver.di-Forum Nord gGmbH . . . . . . 57 Übersicht der Seminare ver.di-Forum Nord gGmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Seminare für Betriebsräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Seminare für Personalräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Schwerbehindertenrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Handlungshilfen für erfolgreiche BR-, PR- und MAV-Arbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Tarifrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Kommunikation und Konflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Seminare für die ver.di-Fachbereiche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 JAV-Seminare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 Themenbereich 0 Themenbereich 1 Themenbereich 2 Themenbereich 3 Themenbereich 4 Themenbereich 5 Themenbereich 6 Themenbereich 7 Themenbereich 8 Themenbereich 9 Themenbereich 10 Themenbereich 11 Themenbereich 12 Freistellungen und Musterschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Regularien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Gesamtübersicht der Seminare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Anmeldeformulare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 E-Mail-Verteiler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 69 Forum Nord Qualifizierung für Betriebsräte Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR I) „Aller Anfang ist – gar nicht so schwer!“ Die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es bildet die Basis für die vielen Aufgaben und Möglichkeiten von Betriebsräten. Diese müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, bestehende Probleme zu lösen und Arbeitsbedingungen mitzugestalten. ■■ Die Entwicklung der Betriebsverfassung ■■ Selbstverständnis als Betriebsrat ■■ Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen ■■ Aufgaben des Betriebsrates ■■ Umgang mit Gesetzen und Kommentaren für die Betriebsratstätigkeit ■■ Beschlussfassung des Betriebsrates ■■ Informationsbeschaffung und Informationspolitik ■■ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten neben einem ausführlichen Seminarskript je ein aktuelles Exemplar des Basiskommentars BetrVG und die dtv-Arbeitsgesetze. Themenbereich 1 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 19.01. – 23.01. Walsrode* 512,50 € /- €100/15 26.01. – 30.01. Stralsund 629,00 € /225,00 €119/15 23.02. – 27.02. Undeloh* 465,69 € /- €139/15 16.03. – 20.03. Schleswig 641,50 € /298,00 €152/15 23.03. – 27.03. Rostock 675,00 € /235,00 €156/15 20.04. – 24.04. Travemünde 702,50 € / 298,50€170/15 18.05. – 22.05. Boltenhagen 799,00 € / 247,00 €198/15 01.06. – 05.06. Hamburg 778,50 € / 282,50 €206/15 22.06. – 26.06. Undeloh* 465,69 € /- €227/15 13.07. – 17.07. Travemünde 742,50 € / 298,50 €245/15 24.08. – 28.08. Stralsund 629,00 € /225,00 €261/15 21.09. – 25.09. Schleswig 641,50 € / 298,00 €284/15 05.10. – 09.10. Weissenhäuser Strand 557,50 € /264,50 €297/15 23.11. – 27.11. Kiel 795,00 € /295,00 €341/15 14.12. – 18.12. Lübeck 691,00 € /257,00 €353/15 11.01. – 15.01.16 Undeloh* keine Angaben 101/16 *Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG 70 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Betriebsräte Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR II) „Mensch geht vor!“ Dieses Seminar (BR II) beschäftigt sich mit den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Mitbestimmung und Mitwirkung in personellen Angelegenheiten, also in erster Linie mit den §§ 92 – 105 BetrVG. Entsprechende Themenkomplexe (Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Kündigung) werden vor dem Hintergrund der Beteiligungsmöglichkeit des Betriebsrates behandelt. Um einen möglichen Schaden von Beschäftigten des Betriebes abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit diesen grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. ■■ Personalplanung und Ausschreibungen von Arbeitsplätzen ■■ Fragen der Berufsbildung ■■ Einstellung und Eingruppierung ■■ Versetzung und Abmahnung ■■ Kündigung Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die bereits das Einführungsseminar „Betriebsverfassung: Einführung und Überblick“ besucht haben. Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten neben einem ausführlichen Seminarskript je ein Exemplar: „Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen“ und „Rechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen“. Bitte die Literatur des BR I-Seminars mitbringen. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 12.01. – 16.01. Undeloh 465,69 € /- €116/15 26.01. – 30.01. Kiel 761,50 € /281,50 €120/15 09.02. – 13.02. Weissenhäuser Strand 557,50 € /264,50 €101/15 16.02. – 20.02. Lübeck 674,00 € / 250,00 €131/15 16.02. – 20.02. Schleswig 641,50 € /298,00 €132/15 09.03. – 13.03. Stralsund 629,00 € /225,00 €147/15 23.03. – 27.03. Undeloh* 465,69 € /- €157/15 20.04. – 24.04. Lübeck 674,00 € / 250,00 €171/15 04.05. – 08.05. Schleswig 641,50 € /298,00 €187/15 18.05. – 22.05. Rostock 675,00 € /235,00 €199/15 29.06. – 03.07. Travemünde 742,50 € / 298,50 € 225/15 06.07. – 10.07. Walsrode* 512,50 € /- €237/15 20.07. – 24.07. Undeloh* 465,69 € /- €256/15 31.08. – 04.09. Stralsund 629,00 € /225,00 €264/15 28.09. – 02.10. Binz 768,00 € / 356,00 €292/15 12.10. – 16.10. Lübeck 674,00 € / 250,00 € 308/15 02.11. – 06.11. Undeloh* 465,69 € /- €325/15 30.11. – 04.12. Hamburg 778,50 € / 282,50 € 346/15 07.12. – 11.12. Rostock 675,00 € /235,00 €354/15 18.01. – 22.01.16 Undeloh keine Angaben 102/16 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Themenbereich 1 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 71 Forum Nord Qualifizierung für Betriebsräte Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR III) „Agieren statt reagieren!“ Kein anderer Bereich der Betriebsverfassung bietet dem Betriebsrat so umfangreiche Möglichkeiten, seine Beteiligungsrechte wahrzunehmen, wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Der Betriebsrat kann in wichtigen betrieblichen Fragen (z.B. Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung, technische Einrichtungen) initiativ werden und Betriebsvereinbarungen erzwingen. In diesem Seminar (BR III) werden die einzelnen Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung im Betrieb behandelt. ■■ Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte des Betriebsrates ■■ Grenzen der Mitbestimmung ■■ Initiativrecht des Betriebsrates ■■ Zusammenarbeit mit der Belegschaft ■■ Abschluss von Betriebsvereinbarungen ■■ Einigungsstelle Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die bereits das Einführungsseminar „Betriebsverfassung: Einführung und Überblick“ besucht haben. Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten neben einem ausführlichen Seminarskript je ein Exemplar: „§ 87 BetrVG – Rechtsgrundsätze und Mitbestimmungspraxis“, Wolfgang Schneider. Bitte die Literatur der BR I- und BR II-Seminare mitbringen. Themenbereich 1 ■■ Termin Ort 26.01. – 30.01. Travemünde 16.02. – 20.02. Kiel 02.03. – 06.03. Undeloh* 30.03. – 03.04. Binz 13.04. – 17.04. Boltenhagen 18.05. – 22.05. Undeloh* 22.06. – 26.06. Weissenhäuser Strand 06.07. – 10.07. Schwerin 20.07. – 24.07. Schleswig 07.09. – 11.09. Binz 12.10. – 16.10. Weissenhäuser Strand 23.11. – 27.11. Travemünde 14.12. – 18.12. Rostock 25.01. – 29.01.16 Hamburg Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 702,50 € / 298,50 €121/15 761,50 € / 281,50 €133/15 465,69 € / - €102/15 672,00 € / 356,00 €164/15 723,00 € / 247,00 €172/15 465,69 € / - €200/15 557,50 € / 264,50 €226/15 619,64 € / 237,00 €238/15 641,50 € / 298,00 €275/15 768,00 € / 356,00 €270/15 557,50 € / 264,50 €309/15 702,50 € / 298,50 €342/15 675,00 € / 235,00 €359/15 778,50 € / 282,50 €103/16 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG 72 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Betriebsräte Betriebsverfassung: Betriebliche Veränderungsprozesse (BR IV) „Beständig ist allein der Wandel“ Es gibt heutzutage kaum einen Betrieb, in dem nicht umorganisiert wird. Auslagerungen, Teilschließungen oder Betriebsschließungen häufen sich und gefährden tausende von Arbeitsplätzen. Im betrieblichen Alltag wirken sich größere und kleinere Veränderungen auf Arbeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus. In diesem Seminar geht es um Einflussmöglichkeiten und Grenzen des Betriebsrates bei solchen Veränderungsprozessen. An konkreten Fallbeispielen werden betriebliche Veränderungen bearbeitet. Rechtliche Bestimmungen sind uns dabei genauso wichtig wie die „richtige“ Strategie. ■■ Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen ■■ Betriebsübergang nach § 613a BGB und Umwandlungsgesetz ■■ Betriebsänderung nach § 111 ff. BetrVG ■■ Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsübergang, Interessensausgleich und Sozialplan ■■ Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG ■■ Die wirtschaftliche Mitbestimmung nach dem BetrVG im Überblick ■■ Betriebliche Bildungsmaßnahmen nach §§ 96-98 BetrVG ■■ Aktuelle Rechtsprechung Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die bereits die drei Grundlagenseminare für Betriebsratsmitglieder besucht haben. Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten neben einem ausführlichen Seminarskript je ein Exemplar: „Sozialplan und Interessensausgleich“, Ingo Hamm/ Dr. Rudi Rupp und eine Entscheidungshilfe bei Personalabbau und Umstrukturierungen. Bitte die Literatur der BR I – BR III Seminare mitbringen. Themenbereich 1 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.02. – 20.02. Schleswig 641,50 € /298,00 €134/15 23.03. – 27.03. Walsrode* 512,50 € /- €158/15 20.04. – 24.04. Rostock 675,00 € /235,00 €173/15 08.06. – 12.06. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €214/15 21.09. – 25.09. Undeloh* 465,69 € /- €285/15 23.11. – 27.11. Travemünde 702,50 € / 298,00 € 343/15 25.01. – 29.01.16 Walsrode* 512,50 € /- €104/16 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 73 Forum Nord Qualifizierung für Betriebsräte Fehler vermeiden in der Betriebsratsarbeit – Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet Erfahrungsgemäß sind einzelne Bereiche der Betriebsratsarbeit besonders anfällig für Fehler und Missverständnisse. Sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Betriebsräte ist es wichtig, die Fehlerquellen zu erkennen und bei der Betriebsratstätigkeit auf die Vermeidung von Fehlern und Ungenauigkeiten zu achten. Daneben wird im Seminar auch darauf eingegangen, welche Auswirkungen Fehler in der arbeitsgerichtlichen Praxis haben können. Das Seminar soll anhand von praktischen Übungen die wichtigsten Themen behandeln: ■■ Betriebsratsbeschlüsse ■■ Vorbereitung der Betriebsratssitzung ■■ Ladung von Ersatzmitgliedern ■■ Sitzungsprotokoll ■■ Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse oder an den GBR ■■ Formulierung von Widersprüchen gem. § 102 BetrVG ■■ Formulierung von Zustimmungsverweigerungen gem. § 99 BetrVG ■■ Anmeldung von Betriebsratsschulungen ■■ Verfassen von Betriebsvereinbarungen ■■ Stil von schriftlichen Erklärungen/ Konfliktvermeidung Themenbereich 1 74 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 23.03. – 25.03. Rostock 367,00 € /147,00 €159/15 14.09. – 16.09. Neumünster 396,00 € / 163,00 €277/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Betriebsräte Gesamtbetriebsrat – Zuständigkeit, Aufgabenfelder und Handlungsmöglichkeiten Immer mehr richtungsweisende Entscheidungen werden auf höchster Unternehmens ebene getroffen und damit wachsen die Aufgaben des Gesamtbetriebsrates. Der GBR ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Oft ist die Grenze der Zuständigkeit nicht einfach zu bestimmen, insbesondere wenn nur Zweckmäßigkeitsgründe für eine einheitliche Regelung im Unternehmen sprechen. Die Unterscheidung der gesetzlichen Zuständigkeit und die Möglichkeit der Beauftragung des GBR durch den BR werden in diesem Seminar herausgearbeitet. ■■ Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrates ■■ Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrates ■■ Sitzungen des Gesamtbetriebsrates ■■ Kosten und Sachaufwand ■■ Betriebsräteversammlung ■■ Zuständigkeit des GBR (Verhandlungs- / Abschlussmandat) ■■ GBR – Betriebsvereinbarungen und Öffnungsklauseln ■■ Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 18.05. – 20.05. Hamburg 420,50 € / 172,50 €201/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschale enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 1 75 Forum Nord Qualifizierung für Betriebsräte Auffrischung und Vertiefung im Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht Themenbereich 1 Nach ein paar Jahren als Betriebsrat wurden in der Alltagsarbeit viele Praxiserfahrungen gesammelt. Das in den Grundlagenschulungen für Betriebsräte erworbene Wissen hat dabei allerdings etwas Staub angesetzt. In diesem Seminar wird das Grundlagenwissen wieder aufpoliert. Außerdem werden die Kenntnisse auf Grundlage der Gesetzgebung und Rechtsprechung der letzten Jahre auf den neuesten Stand gebracht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben eine Chance, die sie zu Beginn Ihrer Amtszeit noch nicht hatten: Sie bringen Ihre Erfahrung und das aktuelle Fachwissen zusammen. Damit sind sie für die Arbeit noch besser gerüstet! ■■ Zu Beginn ein kurzer Überblick –– Die wichtigsten Aufgaben u. Beteiligungsrechte –– Die entscheidenden Begriffe im BetrVG –– Rechtsquellen und rechtliche Grundbegriffe ■■ Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten –– § 87 BetrVG – Das Herzstück der Mitbestimmung –– Betriebsvereinbarung –– Durchsetzen von Beteiligungsrechten; Einigungsstellenverfahren ■■ Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten –– Gestaltung der Rahmenbedingungen –– Einstellung, Versetzung, Eingruppierung –– Beendigung eines Arbeitsverhältnisses –– Betriebliches Eingliederungsmanagement ■■ Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag ■■ Was kann der BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten für die Kollegen leisten? –– Stichwort: Betriebsänderung –– Stichwort: Interessenausgleich –– Stichwort: Sozialplan ■■ Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG –– Hinweis auf wichtige Entscheidungen und deren Bedeutung für die Praxis ■■ Zum Abschluss die Frageecke –– Wie war das noch mal mit... ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.06. – 18.06. Schleswig 354,50 € /184,00 €224/15 Referent: Dr. Ulrich Jancke; Direktor Arbeitsgericht Flensburg 28.09. – 30.09. Lübeck 314,80 € / 142,20 €291/15 Referent: Wolfram Dudda; Rechtsanwalt Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). 76 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminar mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Fachtagung Arbeitsrecht für Personalräte Wir haben diese Fachtagung für Personalvertretungen und für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen konzipiert, um personalvertretungsrechtlich innovativ zu informieren und mit den Referentinnen und Referenten zu diskutieren. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Konflikte im Gremium, Auseinandersetzungen mit der Dienststelle, Entscheidungen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte – die Arbeit der Personalräte wird immer komplexer und zeitaufwendiger. Unsere Experten referieren zu diesen Themen, zeigen auf wie der Stand der Rechtsprechung ist und wie Personalräte ihre Arbeit erfolgreich gestalten können. Wir freuen uns, hierzu kompetente Referentinnen und Referenten gewonnen zu haben, mit denen die Themen nach den Vorträgen noch diskutiert werden können. Außerdem wird hinreichend Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking bestehen. Sämtliche Themen vermitteln für die Arbeit der Personalvertretungen erforderliche Kenntnisse. Geplante Schwerpunktthemen: ■■ Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte Dr. Ernst Fischermeier Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht 6. Senat ■■ Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren Olgierd Adolph Präsident Verwaltungsgericht Ansbach ■■ Tarifeinheit versus Streikrecht Ein Vortrag zur Dialektik von Recht, Politik und Gewerkschaftspraxis Dr. Rolf Geffken Anwalt für Arbeitsrecht, Hamburg ■■ „Das Gesundheitsmanagement in der Dienststelle Olaf Schwede, DGB Bezirk Nord Grundsatzfragen Öffentlicher Sektor ■■ Konflikte innerhalb des Personalrats und mit der Dienststellenleitung Wolfram Brehmer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler Stiftung Themenbereich 2 Aufgrund der langen Vorbereitungszeit behalten wir uns Änderungen bei den Themen und ReferentInnen ausdrücklich vor. Das endgültige Tagungsprogramm wird rechtzeitig vorab veröffentlicht. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 29.09. – 30.09. Lübeck 206,00 € / 100,00 €163/15 Seminargebühr: 275,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V und den vgl. Regelungen der anderen Personalvertretungsgesetze Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 77 Forum Nord Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Bundespersonalvertretungsgesetz I: Einführung und Überblick „Einstieg leicht gemacht“ (BPersVG I) Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten, muss sich der Personalrat über seine Ziele im Klaren sein, seine Möglichkeiten kennen und nutzen. Dieses Seminar vermittelt in Verbindung mit dem Seminar „Bundespersonalvertretungsgesetz II“ die erforderlichen Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, welche die Mitglieder des Personalrates als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen. ■■ Rolle und Selbstverständnis des Personalrates ■■ Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen ■■ Die Aufgaben des Personalrates ■■ Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle ■■ Die Personalversammlung ■■ Informationsbeschaffung und Informationspolitik ■■ Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Personalrates Themenbereich 2 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.03. – 20.03. Undeloh* 465,69 € /- €153/15 04.05. – 08.05. Husum 708,00 € /272,00 €188/15 13.07. – 17.07. Greifswald 591,00 € / 207,00 €265/15 07.09. – 11.09 Banzkow 359,50 € / 131,50 €363/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 510,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG Für Personalräte der Bundeswehr erstellen wir auf Anfrage gerne eigene Ausschreibungen. 78 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Bundespersonalvertretungsgesetz II: Geschäftsführung des Personalrates (BPersVG II) „Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen“ Aufbauend auf das Seminar „Bundespersonalvertretungsgesetz I: Einführung und Überblick – Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar weitere erforderliche Kenntnisse vermittelt, welche die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten auch in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. ■■ Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung ■■ Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten ■■ Ausgewählte Aspekte der Mitbestimmung ■■ Geschäftsführung des Personalrates ■■ Stufenvertretung ■■ Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht ■■ Das Recht der Dienstvereinbarungen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 20.04. – 24.04. Walsrode* 512,50 € /- €174/15 31.08. – 04.09. Bad Segeberg 558,00 € / 166,00 €364/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 510,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 2 79 Forum Nord Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminare mit dem ver.di Landesbezirk Nord Wahlvorstandsschulungen Mitbestimmungsgesetz SchleswigHolstein mit begleitender Telefon-Hotline Themenbereich 2 Vom 01. März bis zum 31. Mai 2015 finden die Wahlen zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein statt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem eintägigen Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten, um die Wahl rechtskräftig durchzuführen. ■■ Aufgaben Wahlvorstand, Wählerverzeichnis und Wahlausschreibung, Terminplan ■■ Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen und nach Geschlecht ■■ Wahlvorschläge (Inhalt, sonstige Erfordernisse und Bekanntgabe) und Einreichungsfrist, Losentscheid und Fristen ■■ Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel und Wahlhandlung ■■ Schriftliche Stimmabgabe ■■ Feststellung des Wahlergebnisses ■■ Wahlniederschrift ■■ Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber, Bekanntmachung des Wahlergebnisses ■■ Besondere Vorschriften (Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl), Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Mehrheitswahl) etc.) Die Teilnehmenden erhalten je eine CD mit den Schulungsinhalten, Rechtshintergründen und den Vordrucken zur Wahl. Alle Teilnehmenden unserer Wahlvorstandsschulungen erhalten den Zugang zu einer kostenfreien Telefon-Hotline, die von unseren Referentinnen und Referenten betreut wird. Die Hotline ist vom 05.01. – 29.05.2015 freigeschaltet. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.12.2014Kiel - € / 65,00 €315/14 10.12.2014Schleswig - € / 60,00 €328/14 15.12.2014Lübeck - € / 48,00 €1253/14 08.01. Neumünster - € / 61,00 €103/15 13.01. Lübeck - € / 59,00 €115/15 19.01.Schleswig - € / 70,00 €117/15 22.01.Kiel - € / 65,00 €118/15 26.01.Lübeck - € / 59,00 €122/15 03.02.Neumünster - € / 55,50 €127/15 09.02.Uetersen - € / 55,00 €362/15 18.02.Lübeck - € / 59,00 €366/15 23.02.Kiel - € / 65,00 €367/15 Seminargebühr: 189,00 € zzgl. der o.g. Kosten für die Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 17 MBG S-H 80 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminare mit dem ver.di Landesbezirk Nord Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein Modulreihe Modul I – Grundlagenseminar Das MBG S-H ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, muss sich der Personalrat über seine Ziele im Klaren sein und seine Möglichkeiten kennen und nutzen. In unseren Grundlagenseminaren, die wir in drei Modulen konzipiert haben, werden den Personalräten die wichtigsten Grundlagen vermittelt. Im ersten Grundlagenseminar bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Pflichten des Gesetzes. Ziel ist, dass der Personalrat eine erste Handlungsfähigkeit erhält und im Sinne des Gesetzes die Interessen der Beschäftigten wahrnehmen kann. Grundlagen für die erfolgreiche Personalratsarbeit ■■ Rolle und Selbstverständnis des Personalrates, Ehrenamt ■■ Rechte und Pflichten des Personalrates ■■ Schweigepflicht ■■ Aufgaben des Personalrates ■■ Geschäftsführung des Personalrates ■■ Vorstand des Personalrates ■■ Die Personalratssitzung ■■ Rechtsstellung des Personalrates ■■ Umfang der Mitbestimmung ■■ Das Mitbestimmungsverfahren ■■ Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle ■■ Zuständigkeit ÖPR/ GPR/ HPR Themenbereich 2 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 20.04. – 22.04. Undeloh* 251,59 € /- €175/15 01.06. – 03.06. Bad Segeberg 300,00 € / 104,00 €207/15 29.06. – 01.07. Weissenhäuser Strand 309,00 € / 164,00 €231/15 13.07. – 15.07. Schleswig 354,50 € /184,00 €246/15 02.09. – 04.09. Undeloh* 251,59 € /- €267/15 05.10. – 07.10. Weissenhäuser Strand 309,00 € / 164,00 €298/15 30.11. – 02.12. Kiel 416,50 € / 176,50 €347/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 1 MBG S-H Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 81 Forum Nord Qualifizierung für Personalräte Modul II – Grundlagenseminar Im zweiten Modul werden die vorhandenen Kenntnisse vertieft und darauf aufbauend die Mitbestimmungsrechte des Personalrates aus dem MBG S-H und die sich daraus ergebenden Handlungsfelder des Personalrates erarbeitet. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Personalrates ■■ Informationsbeschaffung, Informationsrechte und -pflichten des PR ■■ Umfang der Mitbestimmung, Allzuständigkeit ■■ Das Mitbestimmungsverfahren ■■ Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung ■■ Die Einigungsstelle ■■ Gerichtliche Entscheidungen ■■ Initiativrechte des Personalrates ■■ Dienstvereinbarungen ■■ Durchsetzung von Beschlüssen Zielgruppe: Personalratsmitglieder, die bereits das Grundlagenseminar Modul I zum MBG S-H besucht haben. Bitte die Unterlagen aus dem MBG I-Seminar mitbringen. Themenbereich 2 82 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 15.06. – 17.06. Undeloh* 251,59 € /- €221/15 13.07. – 15.07. Bad Segeberg 300,00 € / 104,00 €247/15 24.08. – 26.08. Walsrode* 266,50 € / - €262/15 12.10. – 14.10. Kiel 446,50 € /176,50 €310/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 1 MBG S-H Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Personalräte Modul III – Grundlagenseminar Im dritten Modul sind als Schwerpunktthemen der betriebliche Arbeitsschutz und die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrates gewählt worden, um damit das Spektrum der PR-Aufgaben zu komplettieren. Außerdem wollen wir für die konkreten Fragestellungen der Teilnehmenden gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten. Strategisches Handeln des Personalrates ■■ Überblick über die wichtigsten Arbeitsgesetze und Tarifverträge sowie die Verknüpfung mit dem MBG S-H ■■ Allzuständigkeit des Personalrates ■■ Mitgestaltung bei Organisations- und Personalentwicklung ■■ Arbeitsschutz und Unfallverhütung: Gestaltung und Umsetzung ■■ Öffentlichkeitsarbeit des Personalrates ■■ Die Personalversammlung ■■ Erarbeitung von Lösungsstrategien für komplexe Sachverhalte Zielgruppe: Personalratsmitglieder, die bereits das Grundlagenseminar (Modul I) und Aufbauseminar (Modul II) zum MBG S-H besucht haben. Bitte die Unterlagen aus den MBG I- und MBG II-Seminaren mitbringen. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 19.01. – 21.01. Undeloh* 251,59 € /- €104/15 14.09. – 16.09. Travemünde 384,50 € / 199,50 €278/15 07.12. – 09.12. Kiel 416,50 € / 176,50 €355/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: je Modul 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 1 MBG S-H Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 2 83 Forum Nord Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminar mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein Personalentwicklung anstoßen und begleiten Themenbereich 2 Demographischer Wandel, Fachkräftemangel, Gesundheitsförderung, Motivation der Beschäftigten. Dies sind nur einige Schlagworte, die in allen öffentlichen Verwaltungen diskutiert werden. Personalräte können zum Thema Personalentwicklung wichtige Impulse geben und einen langfristigen Prozess in Gang bringen, um Lösungen anzustreben, die den Beschäftigten Perspektiven bieten und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern können. Bei der Vielzahl der komplexen Themen ist es schwierig, einen konkreten Handlungsansatz zu finden. In diesem Seminar stellen wir uns den Fragen und erarbeiten Lösungsansätze dazu: ■■ Was ist Personalentwicklung? ■■ Welche Möglichkeiten bieten der TVöD/ TV-L und andere gesetzliche Regelungen? ■■ Führung auf Zeit/ Probe ■■ Qualifizierung ■■ Arbeitszeitgestaltung/ Langzeitkonten ■■ Arbeitsschutz und BEM als Grundlage für betriebliche Gesundheitsförderung ■■ Welche Mitbestimmungs-/ Informationsrechte haben Personalräte bei Themen der Personalentwicklung? ■■ Welche Handlungsmöglichkeiten bietet das MBG Schleswig-Holstein? ■■ Initiativrecht und Dienstvereinbarungen als Motor und Steuerung der Prozesse ■■ Öffentlichkeitsarbeit des Personalrates, um Beschäftigte, Führungskräfte und Politik zielgruppenspezifisch anzusprechen ■■ Vernetzung von Personalräten Zielgruppe: Personalratsmitglieder, die bereits das Grundlagenseminar (Modul I) und die Aufbauseminare (Modul II und Modul III) zum MBG S-H besucht haben. Bitte die Unterlagen aus den MBG I-, MBG II- und MBG III-Seminaren mitbringen. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.11. – 18.11. Weissenhäuser Strand 309,00 € / 164,00 €337/15 Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. der Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 1 MBG S-H Referentin: Sabine Müller, Fachreferentin MBG 84 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Modulreihe Modul I – Grundlagenseminar „Grundlagen für die erfolgreiche Personalratsarbeit“ Im ersten Grundlagenseminar bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Gesetzes und über die Aufgaben, denen sich ein Personalrat stellen muss, so dass die Mitglieder eine erste Handlungsfähigkeit erhalten. ■■ Rolle und Selbstverständnis des Personalrates ■■ Rechte und Pflichten des Personalrates ■■ Aufgaben des Personalrates ■■ Geschäftsführung des Personalrates ■■ Vorstand des Personalrates ■■ Die Personalratssitzung ■■ Freistellungen des Personalrates ■■ Mitbestimmung und Mitwirkung ■■ Die Personalversammlung ■■ Schweigepflicht ■■ Initiativanträge ■■ Die Dienstvereinbarung ■■ ÖPR/ GPR/ HPR ■■ Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle ■■ Zusammenarbeit mit JAV und SBV Themenbereich 2 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 07.01. – 09.01. Rostock 283,00 € /111,00 €105/15 23.03. – 25.03. Greifswald 321,00 € / 129,00 €160/15 06.07. – 08.07. Banzkow 197,00 € / 83,00 €239/15 07.09. – 09.09. Rostock 283,00 € /111,00 €271/15 09.11. – 11.11. Stralsund 313,00 € / 141,00 €333/15 18.01. – 20.01.16 Rostock 283,00 € /111,00 €100/16 Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 39 Abs. 1 PersVG M-V aktuelle Angebote können Sie auch online buchen: www.verdi-forum.de Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 85 Forum Nord Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Modul II – Grundlagenseminar „Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Personalrates“ Schwerpunkte des zweiten Moduls sind die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Personalrates aus dem Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und die sich daraus ergebenen Handlungsfelder des Personalrates. Anhand von praxisnahen Beispielen werden die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte erarbeitet und konkrete Handlungsansätze entwickelt. ■■ Informationsbeschaffung, Informationsrechte und Informationspflichten des Personalrates ■■ Die Beteiligungsrechte des Personalrates ■■ § 68 PersVG M-V Beteiligung in Personalangelegenheiten ■■ § 69 PersVG M-V Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ■■ § 70 PersVG M-V Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten ■■ § 67 PersVG M-V Durchführung von Entscheidungen ■■ Das Einigungsstellenverfahren ■■ Das Verwaltungsgerichtsverfahren Themenbereich 2 86 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.02. – 18.02. Greifswald 321,00 € / 129,00 €135/15 18.05. – 20.05. Banzkow 197,00 € / 83,00 €202/15 28.09. – 30.09. Rostock 283,00 € / 111,00 €286/15 14.12. – 16.12. Schwerin 321,46 € / 148,00 €360/15 Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 39 Abs. 1 PersVG M-V Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminar mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Modul II – Grundlagenseminar „Veränderungsprozesse erkennen und begleiten“ Im dritten Modul werden unter anderem das Initiativrecht des Personalrates und der Abschluss von Dienstvereinbarungen ausführlich behandelt. Ein weiterer Bestandteil des Seminars ist das Erkennen und Begleiten von Veränderungsprozessen in den Dienststellen. ■■ Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrates ■■ §§ 82 und 83 PersVG M-V ■■ Abschluss von Dienstvereinbarungen ■■ Das Initiativrecht des Personalrates § 65 PersVG M-V ■■ Schweigepflicht und Datenschutz ■■ Behandlung von Verschlusssachen ■■ Veränderungsprozesse erkennen und begleiten ■■ Beteiligung und Zusammenarbeit von Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.06. – 03.06. Greifswald 321,00 € / 129,00 €208/15 13.07. – 15.07. Rostock 283,00 € /111,00 €248/15 05.10. – 07.10. Stralsund 343,00 € / 141,00 €299/15 Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 39 Abs. 1 PersVG M-V Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 2 87 Forum Nord Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminare mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Fehler vermeiden in der Personalratsarbeit – Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet Erfahrungsgemäß sind einzelne Bereiche der Personalratsarbeit besonders anfällig für Fehler und Missverständnisse. Sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Personalräte ist es wichtig, die Fehlerquellen zu erkennen und bei der Personalratstätigkeit auf die Vermeidung von Fehlern und Ungenauigkeiten zu achten. Das Seminar behandelt die wichtigsten Themen anhand von praktischen Übungen: ■■ Personalratsbeschlüsse ■■ Vorbereitung der Personalratssitzung ■■ Ladung von Ersatzmitgliedern ■■ Sitzungsprotokoll ■■ Formulierung von Zustimmungsverweigerungen ■■ Anmeldung von Personalratsschulungen ■■ Abfassen von Dienstvereinbarungen ■■ Stil von schriftlichen Erklärungen/ Konfliktvermeidung Themenbereich 2 88 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 08.06. – 10.06. Bad Segeberg 300,00 € / 104,00 €215/15 16.11. – 18.11. Banzkow 197,00 € / 83,00 €336/15 Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V und den vgl. Regelungen der anderen Personalvertretungsgesetze Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Qualifizierung für Personalräte Kooperationsseminar mit dem ver.di-Landesbezirk Nord Die Zuständigkeiten von ÖPR / GPR / HPR Viele Personalräte stehen oft vor dem Problem, dass ihnen unklar ist, welcher Personalrat in Mitbestimmungsangelegenheiten wann zuständig ist. Dieses Tagesseminar hilft, die Zuständigkeiten der verschiedenen Gremien klar abzugrenzen. ■■ Grundsätzliche Zuständigkeiten von ÖPR/ GPR/ HPR ■■ Hierarchien zwischen den Gremien ■■ Kann die Dienststelle entscheiden, an welches Gremium sie sich wendet? ■■ Gesetzliche Verfahrensweisen bei Nichteinigung in der Dienststelle ■■ Der Weg in die Einigungsstelle ■■ Die Zusammenarbeit außerhalb von Mitbestimmungsverfahren und bei Dienstvereinbarungen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 29.06. Lübeck - € / 59,00 €228/15 Seminargebühr: 189,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V und den vgl. Regelungen der anderen Personalvertretungsgesetze Referent: Rainer Lüthje, Fachreferent BPersVG, MBG S.-H, PersVG M-V Themenbereich 2 aktuelle Angebote können Sie auch online buchen: www.verdi-forum.de Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 89 Forum Nord Schwerbehindertenrecht 4. Fachtagung Schwerbehindertenvertretung Fachtagung für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten i.S. des SGB IX und für Betriebsräte, Personalräte und Mitglieder der Mitarbeitervertretungen „Arbeitsrecht für die SBV und die betrieblichen Interessenvertretungen“ Einstellung, Kündigung, Versetzung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Integrationsamt, die BA, Betriebsarzt, Medizinische Dienste … Die Aufgaben der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten sind umfangreich und komplex und können nur in der Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessenvertretungen, im Sinne der Beschäftigten bearbeitet und gelöst werden. Deshalb haben wir ExpertInnen des Arbeitsrechts als ReferentInnen gewinnen können, die in dieser Fachtagung für die Arbeit der SBVen und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln. Prof. Hertha Däubler Gmelin, Prof. Franz-Josef Düwell, Dr. Jancke, Babette Tondorf, Sebastian Busch, Torsten Gottschall u.v.a, die sich in ihrem Beruf als Anwälte, Richter oder Freiberufliche Referenten mit der Thematik Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt beschäftigen, referieren, geben Praxisbeispiele und Rechtsprechung wieder und gehen auf Fragen und Ideen der TeilnehmerInnen ein. In fünf Workshops werden spezielle Probleme der SBVen thematisiert, diskutiert und gemeinsam bearbeitet. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und rege Beteiligung. Themenbereich 3 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 06.05. – 08.05. Hamburg 428,00 € / 228,00 €194/15 Seminargebühr: 575,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R. Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei Anmeldung bitte angeben. Nicht nur die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung haben ein Recht auf Qualifizierung zum Thema Schwerbehindertenrecht: Die Teilnahme des Betriebsrates an einem Seminar über das Spezialgebiet des Schwerbehindertenrechts ist für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich, wenn Schwerbehinderte im Betrieb beschäftigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrauensmann der Schwerbehinderten dem Betriebsrat als ordentliches Mitglied angehört. Es ist grundsätzlich erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts aneignet (LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2007, Az. 10 TaBV 34/06). 90 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Schwerbehindertenrecht Die Pflichtquote allein reicht nicht! Grundlagenseminar für Schwerbehindertenvertretungen (SBV I) Wie kann ich mich für schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen einsetzen? Wer sind meine Ansprechpartner innerhalb und außerhalb des Betriebes? Welche Gesetze sind wichtig? Mit diesem Grundlagenseminar schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Arbeit als Schwerbehindertenvertreter. Wir beantworten Ihnen alle wesentlichen Fragen rund um Ihre Rechte und Pflichten im Amt. Ein Seminar nicht nur für SBV, sondern auch für Betriebs- und Personalräte. ■■ Arbeiten mit dem SGB IX ■■ Praktischer Umgang mit dem Gesetzestext ■■ SGB IX im Überblick ■■ Zu betreuender Personenkreis ■■ Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung ■■ Persönliche Rechtsstellung der SBV ■■ Benachteiligungsverbot und Geheimhaltungspflicht ■■ Besonderer Kündigungs- und Versetzungsschutz ■■ Freistellung und Schulungsanspruch ■■ Organisation der SBV-Arbeit ■■ Räumliche und sachliche Ausstattung, Arbeits- und Zeitmanagement ■■ Schwerbehindertenversammlung und Öffentlichkeitsarbeit ■■ Interne und externe Partner der SBV ■■ Die SBV-Arbeit im Überblick ■■ Bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen mitwirken ■■ Recht auf Anhörung und Mitwirkung wahrnehmen ■■ Stellungnahme im Kündigungsverfahren abgeben ■■ Integrationsvereinbarungen initiieren ■■ Prävention fördern ■■ Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/ Personalrat Themenbereich 3 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 12.01. – 16.01. Undeloh* 465,69 € /- €106/15 09.02. – 13.02. Undeloh* 465,69 € /- €128/15 13.04. – 17.04. Walsrode* 512,50 € /- €165/15 04.05. – 08.05. Travemünde 702,50 € / 298,50 €189/15 29.06. – 03.07. Schleswig 641,50 € /298,00 €232/15 21.09. – 25.09. Rostock 675,00 € /235,00 €287/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 700,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R. Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben. Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 91 Forum Nord Schwerbehindertenrecht Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar zu ausgewählten Schwerpunkten (SBV II) Aufbauend auf das Grundlagenseminar für Schwerbehinderte sind in diesem Seminar folgende Inhalte vorgesehen: ■■ Eingliederung der Schwerbehinderten in die Arbeitswelt ■■ Das Instrument der Integrationsvereinbarung nach der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes ■■ Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen ■■ Einstellung und Versetzung ■■ Aufhebungsvertrag ■■ Abmahnung und Kündigung ■■ Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte ■■ Die begleitende Hilfe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes ■■ Gestaltung von Arbeitsplätzen für Behinderte Themenbereich 3 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 18.05. – 22.05. Schleswig 641,50 € /298,00 €203/15 17.08. – 21.08. Undeloh* 465,69 € /- €260/15 02.11. – 06.11. Rostock 675,00 € /235,00 €326/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 700,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R. Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben. Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). 92 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Schwerbehindertenrecht Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar zu ausgewählten Schwerpunkten (SBV III) Verfahren vor dem Sozialgericht Das Seminar vermittelt für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte die Kenntnisse, die erforderlich sind, um die Möglichkeiten aber auch die Grenzen der gerichtlichen Konfliktregelung und des Vorverfahrens (Widerspruchsverfahren) ermessen zu können. Sie lernen einzuschätzen, inwieweit der Gang zum Sozialgericht für die Betriebsparteien, aber auch für einzelne Arbeitnehmer sinnvoll ist. Im Seminar werden praktische Erfahrungen durch den Besuch von zwei Verhandlungstagen vor dem Sozialgericht vermittelt. Alle entstehenden Fragen werden dann im Seminar geklärt. ■■ Teilnahme an Verhandlungen bei einem Sozialgericht mit Vor- und Nachbesprechung ■■ Der Ablauf des Sozialgerichts- und sozialrechtlichen Vorverfahrens ■■ Verfahrensarten, Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere Instanzen und Fachkammern, Ablauf des Vorverfahrens (Widerspruchsverfahrens) ■■ Wer kann vor dem Sozialgericht auftreten? ■■ Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ■■ Erwirken einer einstweiligen Verfügung in Eilfällen ■■ Ausgewählte Probleme, die häufig vor dem Sozialgericht verhandelt werden. Welches Sozialgericht besucht wird, hängt vom Seminarort ab. I.d.R. wird es sich um das nächstgelegene Sozialgericht handeln; ggf. ist es aber auch davon abhängig, bei welchem Gericht gerade in welcher Fachkammer Termine stattfinden, bei denen sich ein Besuch ganz besonders lohnt. Themenbereich 3 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 07.09. – 11.09. Lübeck 674,00 € / 250,00 €272/15 Seminargebühr: 700,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R. Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben. Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 93 Forum Nord Schwerbehindertenrecht Schwerbehindertenrecht: Stufenvertretungen im Spektrum der Arbeit von Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen in Betrieben und Dienststellen nach dem SGB IX. Themenbereich 3 Die Schwerbehindertenvertretung ist die besondere Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb/ in der Dienststelle. Anders als der Betriebs-/ Personalrat des Betriebs/ der Dienststelle der Interessenvertretung für alle Beschäftigten ist, vertreten die Vertrauenspersonen ausschließlich die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Dabei sind sie nicht nur dem Individualinteresse eines jeden einzelnen, sondern auch dem Gruppeninteresse der Gesamtheit der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb/ in der Dienststelle verpflichtet. Die Alltagsarbeit von SBV-Stufenvertretungen steht vor neuen Herausforderungen. Die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet und ist seit dem 26. März 2009 geltendes Recht in Deutschland. Mit ihrem Kerngedanken der Inklusion ist sie seitdem ein ganz wesentlicher Bestandteil der Behindertenpolitik und gleichzeitig auch eine zusätzlichen Kernaufgabe von Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen. Die UN-BRK gilt als verbindliches Recht in Bund, Ländern, Betrieben und Dienststellen. Sie begründet für die SBV einen großen Handlungsbedarf. Dazu ist die Novellierung des Sozialgesetzbuch IX im Gesetzesverfahren nötig. Seminarziel für die SBV ist es sich diesen Herausforderungen in Zusammenarbeit mit den vorgesehenen Stufenvertretungen zu stellen. ■■ Aktionspläne des Bundes und der Länder zur Inklusion ■■ Notwendige Novellierung des SGB IX ■■ Inklusionsvereinbarungen ■■ Die örtlichen Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen ■■ Die Vertretung von überörtlichen Interessen ■■ Die Zuständigkeiten ■■ Die Gesamtschwerbehindertenvertretung ■■ Die Bezirksschwerbehindertenvertretung in mehrstufigen Betrieben und Dienststellen mit Mittelbehörden ■■ Die Hauptschwerbehindertenvertretung ■■ Die Konzernschwerbehindertenvertretung in Folge der stetigen Konzentrationsprozesse in Wirtschaft und Industrie ■■ Die SBV als Ansprechpartner und Berater für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalrat, Integrationsamt und andere Institutionen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 08.06. – 09.06. Undeloh* 142,16 € /- €216/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 96Abs. 4 und 8 SGB IX; § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R. Hinweis: Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben. Referent: Rainer Lüthje, Fachreferent 94 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Kompetenzentwicklung für Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und Freigestellte Vorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte stehen vor einem zunehmend anspruchsvoller werdenden Aufgabenspektrum im Bereich von Leitung, Zusammenarbeit und Kommunikation. Gefragt ist neben dem Organisieren und Strukturieren der Arbeit des Gremiums, das Einbeziehen und Fördern aller Mitglieder, das Begleiten und Gestalten von Veränderungsprozessen, das Verhandeln mit dem Arbeitgeber, das Leiten von Versammlungen, das Halten von Reden, ... Das ver.di-Forum Nord bietet zu vielen dieser Themen Seminare an. Diese Angebote allein reichen nicht aus, um die Fähigkeiten für die erfolgreiche Erledigung dieser vielfältigen Aufgaben im BR/ PR/ MAV zu erlernen. Die systematische Ausbildung von Kompetenzen ist darüber hinaus gefragt. K 1: Vorsitz als Führungskompetenz: Die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen wählen sich aus ihrer Mitte Vorsitz und Stellvertretung. Diese nehmen herausgehobene Aufgaben gegenüber der Geschäftsführung/ Dienststellenleitung und den Mitarbeitern/-innen wahr. Aber auch innerhalb des Gremiums kommt ihnen eine Sonderrolle zu: Sie informieren und orientieren das Gremium, leiten die Sitzungen, erarbeiten Beschlussvorlagen und führen das Gremium. Aber welcher Führungsstil ist am besten geeignet? Dieses Seminar vermittelt Instrumente und Methoden zu vier verschiedenen Führungsansätzen (Führen mit Vision, Führen durch Motivation, Führen durch Kommunikation und Führung durch Coaching). Praxisübungen helfen bei der Einübung des jeweils angemessenen Führungsstils. K 2: Vorsitz als Managementkompetenz: Die Arbeit im Gremium wird vielfältiger und effektiver, wenn verschiedene Handlungsfelder arbeitsteilig und damit gleichzeitig bearbeitet werden. Dieses erfordert allerdings die Fähigkeit und das Know-how mehrere Projektfelder zu koordinieren. Dieses Seminar führt ein in die Grundlagen, Instrumente und Methoden des Projektmanagements (von der Projektidee bis zum Projektabschluss; Management- und Realisierungsplanung; Projektabwicklung und Kontrolle). Themenbereich 4 K 3: Soziale und kommunikative Kompetenzen: Bei der Moderation, Beratung und Verhandlung sind sie gefordert. Bei der Betriebsversammlung oder der Arbeit im Gremium auch. Für die Teamfähigkeit sind sie unerlässlich: Die „soft skills“ (soziale und kommunikative Kompetenzen). Dieses Seminar vermittelt Grundlagen zur sozialen und kommunikativen Verständigung, die für jedes BR/ PR/ MAV-Mitglied im Gremium und im Job sehr hilfreich sind. Ein intensives Training mit Videoauswertung zur Rapportfähigkeit (erkennen, wahrnehmen, beobachten) gehört ebenso zum Inhalt wie die Anwendung des 360 º- Feedbacks als Methode der Reflexion und des win-win-Prinzips für kooperative Lösungen mit Gesprächspartnern. 95 Forum Nord Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 13. Durchgang: K 1. – Führungskompetenz 04.03. – 06.03. Ahrensburg 291,50 € /159,50 €145/15 K 2. – Managementkompetenz 27.05. – 29.05. Ahrensburg 291,50 € /159,50 €205/15 K 3. – Soziale und kommunikative Kompetenzen 02.09. – 04.09. Ahrensburg 291,50 € /159,50 € 268/15 14. Durchgang: K 1. – Führungskompetenz 21.09. – 23.09. Hamburg 396,00 € / 182,00 €288/15 K 2. – Managementkompetenz 12.10. – 14.10. Hamburg 396,00 € / 182,00 €312/15 K 3. – Soziale und kommunikative Kompetenzen 14.12. – 16.12. Hamburg 396,00 € / 182,00 €365/15 Die Module können auch unabhängig voneinander gebucht werden. Themenbereich 4 96 Seminargebühr: Je Kompetenzmodul: 540,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management), Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Krankheit im Arbeitsverhältnis Das Thema ist ein wahrer „Dauerbrenner“ in der betrieblichen Praxis, sowohl für Interessenvertretungen und Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Für Betriebs- und Personalräte ergeben sich vielfältige Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen, die eine Fülle von Kenntnissen in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts erfordern. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Krankheiten im Arbeitsverhältnis und über die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates/ Personalrates. Themen sind insbesondere: ■■ Pflichten der ArbeitnehmerInnen bei Erkrankungen (Anzeige- und Nachweispflichten, Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten) ■■ Krankheit im Urlaub ■■ Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und die Berechnung der Entgelthöhe ■■ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ■■ Ablösung der Kranken- und Rückkehrgespräche durch das betriebliche Eingliederungsmanagement ■■ Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrates beim betrieblichen Eingliederungsmanagement ■■ Kündigung wegen Krankheit und hoher Entgeltfortzahlungskosten ■■ Versetzungen/ Umgruppierungen aus Anlass von Erkrankungen ■■ Besonderheiten bei Suchterkrankungen ■■ Schwerbehinderung und Kündigungsschutz ■■ Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz; Gefährdungsbeurteilungen ■■ Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates/ Personalrates Themenbereich 4 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 11.02. – 13.02. Schleswig 347,50 € /177,00 €130/15 12.10. – 14.10. Schleswig 347,50 € /177,00 €313/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichtes Flensburg Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 97 Forum Nord Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Protokollführung Jede Sitzung bzw. Verhandlung des Betriebs- oder Personalrates muss mit einer Sitzungsniederschrift protokolliert werden. Das Protokoll dient als Arbeitsgrundlage und der Ergebnissicherung der Interessenvertretung und als Nachweis für die ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung (z.B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen) des Betriebsrates/ Personalrates. ■■ Bestellung des Schriftführers/ der Schriftführerin ■■ Funktion des Schriftführers/ der Schriftführerin ■■ Ziel und Zweck der Sitzungsniederschrift ■■ Rechtsvorschriften ■■ Die Sitzungsniederschrift ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 09.03. – 10.03. Rostock 211,00 € /101,00 €148/15 13.07. – 14.07. Kiel 243,00 € /118,00 €249/15 12.10. – 13.10. Neumünster 174,50 € / 102,50 €314/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Themenbereich 4 98 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Der erfolgreiche Betriebsausschuss Gemäß § 27 BetrVG wird in Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern ein Betriebsausschuss gebildet. Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Gremiums und sorgt dafür, dass die Arbeit im Betriebsrat einfacher und effizienter wird. In dieser Schulung werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsausschusses erläutert und erarbeitet. Die Betriebsräte lernen und erfahren wie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und anderen Ausschüssen durch klare Strukturen und Kompetenzverteilung optimiert und effizient gestaltet werden kann. Darüber hinaus werden viele praktische Handlungshilfen aufgezeigt, um Entscheidungsprozesse zu verkürzen und die Arbeit des Betriebsrates zu verbessern und zu erleichtern. Themenschwerpunkte: ■■ Wahl des Betriebsausschusses ■■ Geschäftsführung ■■ Sitzungen ■■ Beschlussfassung ■■ Informations- und Einblickrechte ■■ Zusammenarbeit im BA ■■ Zusammenarbeit mit anderen Gremien ■■ Strategie und Verhandlungsführung ■■ Praktische Übungen zu BA-Sitzungen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.03. – 20.03. Undeloh* 465,69 € /- €154/15 05.10. – 09.10. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 € 300/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 750,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referenten: Dieter Lange, Fachreferent BetrVG, Wolfgang Arndt, Fachreferent BetrVG Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 4 99 Forum Nord Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Verhandlungsführung in der Betriebs-/ Personalratsarbeit Im Betriebs-/ Dienststellenalltag gibt es zahlreiche – oft verfahrene – Situationen, in denen kontroverse Standpunkte zu Spannungen führen, so dass eine gemeinsame Lösung und damit ein tragfähiges Ergebnis nicht mehr möglich scheint. In diesem Seminar lernen Sie Vorgehensweisen kennen, die die Starrheit der unterschiedlichen Ausgangspositionen in flexible Alternativen umzuwandeln vermögen und dabei dennoch für alle Verhandlungsparteien akzeptabel sind. Sie gewinnen einen vertieften Einblick in den »Prozess des Verhandelns« und können dabei Ihre persönliche Verhandlungsfähigkeit steigern. ■■ Die Verhandlung als wesentlicher Bestandteil der Betriebsrats-/ Personalratstätigkeit ■■ Planung und Vorbereitung von Verhandlungssituationen ■■ Einsatz von Gesprächstechniken ■■ Klare Stellungnahmen als Grundlagen für die Verständigung ■■ Praktische Anwendung in Gruppenarbeit, Übungen, Feedback, Einzelvorträgen und Diskussionen anhand von Beispielen aus der Betriebsrats-/ Personalratsarbeit der Teilnehmenden ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 13.04. – 17.04. Lüneburg 740,50 € /350,50 €166/15 05.10. – 09.10. Schleswig 641,50 € /298,00 €301/15 Seminargebühr: 750,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Themenbereich 4 100 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Befristete Arbeitsverhältnisse, Fremdpersonaleinsatz, Geringfügig Beschäftigte, . . . Befristete Arbeitsverhältnisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Unsicherheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Handlungsmöglichkeiten sowohl der betroffenen ArbeitnehmerInnen als auch der Betriebs- und Personalräte ist groß. Eines der wichtigsten Rechte als betriebliche Interessenvertretung ist das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung. Soll ein Arbeitnehmer befristet beschäftigt werden, muss der BR/ PR daher prüfen, ob die Befristung rechtmäßig ist oder nicht. Gerade bei der Befristung von älteren Arbeitnehmern ergeben sich durch die neue Rechtsprechung erhebliche Änderungen. Ab und zu tauchen „neue Gesichter“ im Betrieb auf. Oftmals ohne Information oder Anhörung des Betriebs-/ Personalrates und unter dem Deckmäntelchen, es handele sich um „externe oder freie Mitarbeiter“. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern und sonstigem Fremdpersonal erfreut sich bei Arbeitgebern zunehmender Beliebtheit. Insbesondere können diese Mitarbeiter ohne Komplikationen flexibel eingesetzt und wieder abgesetzt werden. Dies geschieht oftmals zum Nachteil der Stammbelegschaft. Um die Kollegen und Kolleginnen vor Schaden durch unberechtigten Einsatz von Fremdpersonal zu bewahren, hat der Betriebsrat/ Personalrat Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte, vor allem wenn es um Leiharbeit geht. ■■ Grundlagen der Befristung ■■ Befristung mit und ohne Sachgrund ■■ Befristung und Sonderkündigungsschutz ■■ Beendigungsmöglichkeiten bei befristeten Arbeitsverträgen ■■ Unwirksamkeit der Befristung ■■ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des BR/ PR ■■ Mitbestimmung bei Mini- und Midi-Jobs ■■ Fremdpersonaleinsatz – Beteiligungsrechte des BR/ PR ■■ Einsatz von Arbeitnehmern aus fremden Betrieben ■■ Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen ■■ Betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Leiharbeitnehmers ■■ Einsichtsrecht des BR/ PR in die Überlassungsverträge ■■ Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb ■■ Betriebs- und Dienstvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz ■■ Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen Themenbereich 4 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 20.04. – 24.04. Undeloh* 465,69 € /- €176/15 16.11. – 20.11. Undeloh* 465,69 € /- €338/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management), Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 101 Forum Nord Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Betriebe ohne Tarifverträge Themenbereich 4 In immer mehr Bereichen, so auch im Sozial- und Gesundheitsbereich, im Handel, in der EDV-Branche u.a. gelten Tarifverträge nicht oder nicht mehr oder der Arbeitgeber beabsichtigt, aus dem Arbeitgeberverband auszutreten. Diese Situation stellt eine besondere Herausforderung für Betriebsräte dar, wobei die Einzelheiten oft nicht ausreichend bekannt sind. In Betrieben, in denen ein Tarifvertrag nicht (mehr) gilt, gibt es besondere Fragestellungen und Unsicherheiten. Vielfach wird nicht gesehen, dass dort die Mitbestimmungsrechte weiter gehen als in einem Betrieb mit Tarifvertrag. Die Teilnehmer dieses Seminars sollen in die Lage versetzt werden, in Betrieben ohne Tarifvertrag die Wirkung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen richtig einzuschätzen. Außerdem soll darauf eingegangen werden, welche Möglichkeiten Haustarifverträge bieten. ■■ Wirkung von Tarifverträgen ■■ Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsverhältnis ■■ Beitritt/ Austritt des Arbeitgebers in/ aus dem Arbeitgeberverband ■■ Auswirkungen des Ein- und Austritts in die/ aus der Gewerkschaft ■■ Wann ist eine Arbeitnehmervereinigung tariffähig? CGZP-Entscheidungen ■■ Zukunft von Tarifverträgen; Haustarifverträge ■■ Der Tarifvertrag der Branche als Garant von Mindestbedingungen auch in tariflosen Betrieben; „Lohnwucher“ und übliche Vergütung ■■ Gestaltungsmöglichkeiten durch den Arbeitsvertrag ■■ Inhaltliche Überprüfung von Arbeitsverträgen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)“ Bezugnahmeklauseln ■■ Wirkung von Betriebsvereinbarungen ■■ Rechtliche Zulässigkeit spezieller betrieblicher Regelungen ■■ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates ■■ Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag in ausgewählten Bereichen, z.B. Entgelt und Arbeitszeit ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 27.04. – 28.04. Schleswig 217,50 € /123,50 € 183/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichtes Flensburg 102 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Informationsarbeit in Betriebsrat und Personalrat – Grundlagenseminar Das Seminar wendet sich an alle Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, deren Ziel es ist, die Arbeit des BR/ PR besser und transparenter darzustellen. Information und Kommunikation sind dabei unverzichtbar. Das gilt insbesondere für die Darstellung der Betriebs- und Personalratsarbeit innerhalb des Betriebes. Wir zeigen Ihnen, wie es geht. ■■ Rechtliche Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit ■■ Die Sprechstunden ■■ Betriebs-/ Personalversammlungen ■■ Veröffentlichung neuer Betriebs-/ Dienstvereinbarungen ■■ Mitarbeiterinformationen ■■ Betriebsbegehung ■■ Information ist Kommunikation ■■ Den richtigen Ton treffen ■■ Tätigkeitsberichte, die ansprechen ■■ So interessieren Sie Ihre KollegInnen für die Arbeit des BR/ PR ■■ So bereiten Sie Informationen richtig auf ■■ Texte und Nachrichten informativ gestalten ■■ „Trockene“ Zahlen übersichtlich darstellen ■■ Praktische Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebs-/Personalrates ■■ Aushänge/ Bekanntmachungen, die auch gelesen werden ■■ Diese Nachricht kommt von unserem BR/ PR ■■ Gesamt-Erscheinungsbild des BR/ PR ■■ Super, unser BR/ PR! Die Arbeit in der Betriebs-/ Dienstversammlung interessant vorstellen ■■ Umgang des BR/ PR mit der Presse (bei Bedarf) ■■ Rechtsgrundlagen für Reportergespräche ■■ Informationen an die Presse Themenbereich 4 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 27.04. – 29.04. Undeloh* 251,59 € /- €184/15 02.11. – 04.11. Undeloh* 251,59 € /- €327/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Wolfgang Nafroth (PR + Kommunikationsberatung) Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 103 Forum Nord Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Datenschutz im PR-/ BR-Büro Die PR und BR sind aufgrund ihrer Stellung autonome Institutionen, die nicht der Kontrolle des Dienstherrn/ Arbeitgebers unterliegen. Sie treffen jedoch z.T. die gleichen Pflichten, für deren Einhaltung sie selbst gewähren müssen. Hierzu zählt auch der Datenschutz. Wie weit der Datenschutz geht und was konkret beachtet werden muss, ist Inhalt dieses Seminars. Themenschwerpunkte: ■■ Verschwiegenheitspflichten des BR/ PR ■■ Umgang mit personenbezogenen Daten ■■ Umgang mit Betriebs- / Geschäfts- / Dienstgeheimnissen ■■ Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz (BDSG) ■■ Konsequenzen in Bezug auf die Geschäftsführung ■■ Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.06. – 02.06. Lübeck 206,00 € / 100,00 €209/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BpersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Themenbereich 4 104 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit „Das steht doch in der Betriebsvereinbarung…“ Betriebsvereinbarungen formulieren, verhandeln und abschließen Viele Betriebsräte kennen ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsrecht und wissen somit, zu welchen Themen sie Betriebsvereinbarungen abschließen können. Häufig zeigen sich jedoch in der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten. Dieses Seminar zeigt auf, wie Betriebsvereinbarungen aufgebaut, formuliert, verhandelt und abgeschlossen werden können. Es dürfen auch gern Betriebsvereinbarungen mitgebracht werden. ■■ Tarifautonomie und Betriebsvereinbarung ■■ Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung ■■ Übersicht über die zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ■■ Aufbau und notwendige Inhalte von Betriebsvereinbarungen ■■ Das Formulieren von Betriebsvereinbarungen ■■ Das Aufstellen von Maximal- und Minimalforderungen ■■ Die Einigungsstelle ■■ Die Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen ■■ Aktuelle Rechtsprechung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 08.06. – 10.06. Kiel 427,00 € /177,00 €217/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Themenbereich 4 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 105 Forum Nord Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Weiter arbeiten oder vorzeitig in Rente gehen? – Gibt es diese Wahlmöglichkeit überhaupt? Themenbereich 4 Entweder auf eigenen Wunsch oder weil der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses anstrebt, stehen viele ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor der Frage, inwieweit sie den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente aktiv gestalten können. Lässt sich eine (möglicherweise) altersbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber verhindern? Welche Rechte hat der Betriebsrat? Was ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu beachten? Ab wann und unter welchen Bedingungen ist ein vorgezogener Rentenbeginn überhaupt möglich? Mit welchen Abschlägen ist zu rechnen? Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wer seine Rechte und Pflichten und die mit einer Aufgabe des Arbeitsplatzes verbundenen Risiken kennt, dem fällt es leichter, wohlüberlegte Entscheidungen treffen zu können. Das Seminar gliedert sich in einen arbeits- und einen sozialrechtlichen Teil und soll eine Orientierung zu den einschlägigen Regelungen bieten, um den Betriebsrat bei der Beratung älterer Arbeitnehmer zu unterstützen. ■■ Arbeitsrecht ■■ Arbeitszeitmodelle ■■ Zeit- oder Wertkonten ■■ Kontensicherung nach dem Flexi-Gesetz ■■ Finanzierung durch Entgeltumwandlung ■■ Steuervorteile durch nachgelagerte Besteuerung ■■ Altersteilzeit ■■ Altersteilzeit auch nach 2009 ■■ Kündigung –– Wegen Krankheit oder wegen altersbedingter Leistungsbeeinträchtigung ■■ Ältere Arbeitnehmer in der Sozialauswahl ■■ Kündigungsfristen und tariflich unkündbare Arbeitnehmer ■■ Einschaltung von Transfergesellschaften ■■ Aufhebungsverträge, Gestaltungsmöglichkeiten ■■ Sozialrecht ■■ Arbeitslosigkeit ■■ Längere Ausfallzeiten und Krankenversicherung (Aussteuerung) ■■ Sperrzeiten vermeiden ■■ Begrenztes Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ■■ Rente ■■ Vorgezogene Altersrente, Rentenabschläge und -besteuerung ■■ Rentenleistungen bei geminderter Erwerbsfähigkeit ■■ Hinzuverdienstmöglichkeiten ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 15.06. – 18.06. Ahrensburg 416,50 € /218,50 €222/15 Seminargebühr: 625,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft u. Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referenten: Stephan Wittkuhn; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Tabea Meyer; Rechtsanwältin; Fachreferentin Sozialrecht Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). 106 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Alternsgerechte Personalentwicklung Demografischer Wandel ist nicht mehr nur ein allgemeingesellschaftlich brennendes Problem. Betriebe sind bereits heute damit konfrontiert: Belegschaften altern und können nicht einfach durch ausreichenden Nachwuchs verjüngt werden. Dies stellt eine besondere Herausforderung an die Personalentwicklung dar, bietet aber auch Chancen. Die Beschäftigten sollen dazu befähigt werden, ihre Arbeit trotz zunehmendem Alter erfolgreich und effizient zu bewältigen und sich neuen Herausforderungen stellen zu können. In diesem Seminar soll der Fokus auf den durch die Altersstruktur bedingten Unterschieden in Lernbedarfen und Lernweisen der Beschäftigtengruppen liegen. Hierfür werden alternsgerechte Instrumente und Methoden der Personalentwicklung dargestellt, um Personaleinsatzmöglichkeiten unter Berücksichtigung des natürlichen Alterungsprozesses anzustreben. Ziel ist es, den betrieblichen Interessenvertretungen Mitgestaltungs- und Handlungsfelder bei der beruflichen Fort- und Weiterbildung, Beschäftigungssicherung und der Personalentwicklung aufzuzeigen. ■■ Merkmale der unterschiedlichen Generationen im Betrieb/ Unternehmen ■■ Erfolgreiche Zusammenarbeit im Generationen-Mix ■■ Zukunftsfähigkeit durch lebenslanges Lernen ■■ Ebenen der Lernkompetenz ■■ Wie lernen junge und wie erfahrene Gehirne? ■■ Umsetzungsmöglichkeiten in der betrieblichen Weiterbildung ■■ Handlungsfelder alternsgerechter Personalentwicklung ■■ Mitbestimmungsrahmen und Handlungsmöglichkeiten für BR/ PR ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 29.06. – 03.07. Bad Segeberg 558,00 € / 166,00 €233/15 Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management), Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen Themenbereich 4 Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 107 Forum Nord Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Kooperationsseminar mit dem ver.di Landesbezirk Nord Dienstvereinbarungen formulieren, verhandeln und abschließen für Personalräte Viele Personalräte kennen ihre Rechte aus den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen und wissen somit, zu welchen Themen sie Dienstvereinbarungen abschließen können. Häufig zeigen sich jedoch in der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten. Dieses Seminar zeigt auf, wie Dienstvereinbarungen aufgebaut, formuliert, verhandelt und abgeschlossen werden können. Es dürfen auch gern Dienstvereinbarungen mitgebracht werden. ■■ Tarifautonomie und Dienstvereinbarung ■■ Erzwingbare und freiwillige Dienstvereinbarungen ■■ Der Aufbau und notwendige Inhalte von Dienstvereinbarungen ■■ Das Formulieren von Dienstvereinbarungen ■■ Das Aufstellen von Maximal- und Minimalforderungen ■■ Die Einigungsstelle ■■ Die Wirksamkeit von Dienstvereinbarungen ■■ Aktuelle Rechtsprechung Themenbereich 4 108 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 06.07. – 08.07. Travemünde 404,50 € / 182,50 €240/15 Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V und den vgl. Regelungen der anderen Personalvertretungsgesetze Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Big brother is watching you Arbeitnehmerüberwachung ohne Grenzen? Die bekanntgewordenen Bespitzelungsfälle durch die Arbeitgeber sind exemplarisch für den Alltag in vielen Betrieben. Es werden Kameras installiert, Telefongespräche überwacht, der E-Mail-Verkehr kontrolliert und vieles Weiteres mehr. Viele Betriebs- und Personalräte wissen von den Machenschaften, sind oft jedoch ratlos wie sie dem Treiben begegnen sollen. Dieses Seminar zeigt die Grenzen und Bedingungen der Überwachung von ArbeitnehmerInnen auf und vermittelt Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung. ■■ Formen der Arbeitnehmerüberwachung ■■ Videoüberwachung ■■ Mailscanning ■■ Testkäufer ■■ Detektive etc. ■■ Rechtliche Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung ■■ Datenschutz ■■ Persönlichkeitsrechte etc. ■■ Konsequenzen bei Missachtung der Grenzen ■■ Zulässige Arbeitnehmerüberwachung ■■ Mitbestimmungsrechte/ Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates/ Personalrates und Durchsetzungsmöglichkeiten ■■ Aktuelle Rechtsprechung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 07.09. – 09.09. Kiel 427,00 € /177,00 €273/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BpersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Frank Lehmhagen, Berater betrieblicher Interessenvertretungen Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 4 109 Forum Nord Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Excel-Tabellenkalkulation in der täglichen Arbeit des BR/ PR oder MAV Themenbereich 4 In der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung treten immer wieder Fragen auf, die mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms effizienter bearbeitet werden können. Insbesondere wenn Daten analysiert und aufbereitet werden sollen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Fragestellungen stehen. So ist zum Beispiel die Analyse der wirtschaftlichen Situation des Betriebes ohne Softwareunterstützung nur schwer möglich. Weitere Anwendungen bestehen im Bereich der Arbeitszeitauswertungen, der Personalbemessung oder der Schichtplanung. Die für konkrete Fragestellungen zur Verfügung gestellten Daten zu archivieren und für spätere Auswertungen bereitzuhalten, ist eine weitere Anwendung eines Tabellenkalkulationsprogramms. In diesem Seminar werden an praktischen Beispielen aus der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung Anwendungen erarbeitet und erprobt. ■■ Wirtschaftsausschuss –– Bilanzanalyse –– Zeitreihenanalysen –– Kennziffern ■■ Arbeitszeitanalyse –– Dienstplananalyse –– Krankheitsquoten –– Arbeitszeitreporte und -bilanzierung ■■ Personalplanung –– Personalfluktuation –– Demographiebilanz –– Qualifikationsquoten –– Befristungsquote ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 21.10. – 25.10. Undeloh* 465,69 € /- €324/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 850,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BpersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Burkhard Janke, Fachreferent EDV 110 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Erfolgreiche Betriebs- und Personalratsarbeit Behinderung der Betriebsratsarbeit Darf der Arbeitgeber die Kosten des Betriebsrates in der Betriebsversammlung publik machen oder ist das eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit? Liegt eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit vor, wenn Betriebsräte von Fortbildungen, Beförderungen und Höhergruppierungen ausgeschlossen werden? Was ist, wenn der Arbeitgeber die Post an den Betriebsrat öffnet? In dieser Schulung wird anhand von Beispielen und aktueller Rechtsprechung aufgezeigt, wann eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit vorliegt. Des weiteren werden Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten aufgezeigt, mit denen der Betriebsrat gegen die Behinderung seiner Arbeit vorgehen kann. Denn: Behinderung von Betriebsratstätigkeit ist kein Kavaliersdelikt! Themenschwerpunkte: ■■ Gesetzliche Grundlagen ■■ Behinderung der Betriebsratstätigkeit ■■ Unterscheidung von groben und einfachen Verstößen ■■ Störungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ■■ Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrates ■■ Schutz und Unterstützung betroffener Betriebsratsmitglieder ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 12.10. Lübeck - € / 59,00 €311/15 Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Tagungpauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referent: Wolfram Dudda, Fachanwalt für Arbeitsrecht Themenbereich 4 aktuelle Angebote können Sie auch online buchen: www.verdi-forum.de Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 111 Forum Nord Arbeitsrecht 5. Norddeutsche Arbeitsrechtstage Themenbereich 5 Auch in diesem Jahr führen wir wieder unsere beliebte Fachtagung zum Thema Arbeitsrecht durch. Im Herbst 2015 hat die Große Koalition Halbzeit. Ist es der große Wurf für die Beschäftigten, werden dringende Reformen nur verwaltet oder haben sich die Arbeitsbedingungen sogar verschlechtert? Diese Halbzeitbilanz wollen wir mit Politikern, Arbeitgebern, Gewerkschaftern und mit Euch diskutieren. Längst ist eine breite Diskussion fällig, wie die Massenarbeitslosigkeit bekämpft werden kann. Prof. Bontrup wird die Ideen seiner Arbeitsgruppe vorstellen. Hat der Mindestlohn Hunderttausende von Arbeitsplätzen gekostet, wie Arbeitgeberverbände nicht müde werden zu beteuern? Darauf, und ob 8,50 € die Stunde nicht viel zu wenig sind, gibt Prof. Stefan Sell Antworten. Prof. Däubler schaut über den Tellerrand: Was muss sich im Arbeitsrecht verändern und verbessern, was in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung? Prof. Franz-Josef Düwell beleuchtet die Mitbestimmungsrechte bei betrieblichen Veränderungsprozessen: Was ist wenn Sie unseren Betrieb dicht machen, fusionieren, umwandeln oder outsourcen? Werkverträge, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeits-und Gesundheitsschutz, Europä isches Arbeitsrecht sind u.a. Themen die in den Fachforen referiert und diskutiert werden. Dazu konnten wir ExpertInnen des Arbeitsrechts gewinnen wie Prof. Christiane Brors, Prof. Jens Schubert und viele andere mehr. Wir freuen uns auf eine spannende Fachtagung und wie immer auf Eure rege Beteiligung. Aufgrund der langen Vorbereitungszeit behalten wir uns Änderungen bei den Themen und ReferentInnen ausdrücklich vor. Das endgültige Tagungsprogramm wird rechtzeitig vorab veröffentlicht. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 02.09. – 04.09. Travemünde 384,50 € / 199,50 €269/15 Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referenten: Experten des Arbeitsrechts 112 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitsrecht Fachtagung Arbeitsrecht im Krankenhaus Quo vadis – Gesundheitswesen ? Die Bevölkerung wird immer älter, der Anteil der Pflegebedürftigen steigt rapide an und gleichzeitig haben die Kranken- und Altenpflegeschulen größte Probleme, ihre Ausbildungskurse voll zu bekommen. Die hohen Ansprüche an die Pflegeberufe stellt auch die betrieblichen Interessenvertretungen vor immer größerer und schwierigere Aufgaben. Leider ist das „Holen aus dem Frei“ zur betrieblichen Realität geworden. Der Zeitdruck und die immense Arbeitsbelastung führen zwangsläufig zu Fehlern? Wie können die BR auf GBR- und KBR-Ebene bestmöglich zusammen arbeiten und die Strukturen zu ihrem Vorteil nutzen? Grundlage zahlreicher Rechtsprechungen ist das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ob altersabhängige Urlausregelungen, Bezahlung oder andere Diskriminierungen, das AGG seht immer öfter im Fokus wegweisender Entscheidungen. Auf alle diese Fragestellungen geben unsere ExpertInnen Antworten, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung erforderlich sind. Die konkreten Inhalte werden rechtzeitig bekanntgegeben. Eine detaillierte Ausschreibung senden wir Ihnen gern zu. Als Referentinnen und Referenten stehen wieder hochkarätige Spezialisten aus Recht und Wirtschaft zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen interessanten fachlichen Input und einen regen Austausch mit ReferentInnen und KollegInnen. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.11. – 17.11. Travemünde 225,50 € / 133,00 €339/15 Seminargebühr: 375,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referenten: Experten des Arbeitsrechts Themenbereich 5 aktuelle Angebote können Sie auch online buchen: www.verdi-forum.de Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 113 Forum Nord Arbeitsrecht Arbeitsrecht I: Grundlagenseminar Das Seminar gibt Gelegenheit, die Grundsätze und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts kennenzulernen. Es wird Wissen vermittelt und erarbeitet und die Fähigkeit gefördert, Konflikte im Arbeitsleben zu erkennen und an ihrer Lösung mitzuwirken. Bestandteil des Seminars ist der Besuch eines Arbeitsgerichtes und die Teilnahme an einem Verhandlungstag. ■■ Wesen und Funktion des Arbeitsrechts ■■ Rechtsquellen und rechtliche Grundbegriffe ■■ Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag ■■ Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses ■■ ArbeitnehmerInnenschutzrecht ■■ Tarifvertragsrecht ■■ Rechtliche Bedeutung von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen ■■ Verfahrensrecht ■■ Das Arbeitsgericht und seine Aufgabe ■■ Teilnahme an einer Verhandlung eines Arbeitsgerichtes Themenbereich 5 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 09.02. – 13.02. Undeloh* 465,69 € /- €129/15 20.04. – 24.04. Lüneburg 740,50 € / 350,00 €177/15 04.05. – 08.05. Schleswig 641,50 € /298,00 €190/15 08.06. – 12.06. Hamburg 721,00 € / 293,00 €218/15 06.07. – 10.07. Rostock 675,00 € /235,00 €242/15 10.08. – 14.08. Lüneburg 740,50 € /350,50 €258/10 14.09. – 18.09. Schleswig 641,50 € /298,00 €279/15 05.10. – 09.10. Lübeck 674,00 € / 250,00 €302/15 02.11. – 06.11. Stralsund 629,00 € / 225,00 €328/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristen Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). 114 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitsrecht Arbeitsrecht II: Aufbauseminar Dieses Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte, die bereits über erste arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen. ■■ Arbeitnehmerhaftung (für Schädigungen des Arbeitgebers gegenüber Dritten und gegenüber Betriebsangehörigen) ■■ Zahlung und Sicherung des Arbeitsentgelts ■■ Arbeitsentgelte ohne Arbeitsleistung ■■ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Grundlagen und Anspruchsvoraussetzung) ■■ Anspruch auf Verringerung/ Erhöhung der Arbeitszeit ■■ Einführung in das Urlaubsrecht ■■ Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter sozialrechtlichen Aspekten ■■ Leistungsorientierte Vergütungssysteme ■■ Arbeitszeitkonten (Langzeit und Lebensarbeitszeitkonten, Insolvenzsicherung) ■■ Personalplanung und Entwicklung ■■ Das AGG ■■ Teilnahme an einer Verhandlung eines Arbeitsgerichtes mit Vor- und Nachbesprechung Bitte die Unterlagen aus dem Seminar Arbeitsrecht I mitbringen. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 02.03. – 06.03. Lübeck 674,00 € / 250,00 €143/15 04.05. – 08.05. Lübeck 691,00 € / 257,00 €191/15 01.06. – 05.06. Erfurt 747,50 € / - €210/15 13.07. – 17.07. Lübeck 674,00 € / 250,00 €250/15 21.09. – 25.09. Rostock 675,00 € /235,00 €289/15 05.10. – 09.10. Lübeck 674,00 € / 250,00 €303/15 30.11. – 04.12. Hamburg 721,00 € / 293,00 €348/15 Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vglb. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristen Themenbereich 5 Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). aktuelle Angebote können Sie auch online buchen: www.verdi-forum.de Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 115 Forum Nord Arbeitsrecht Arbeitsrecht III: Aufbauseminar Dieses Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte, die bereits über erste arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen. ■■ Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ■■ Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag ■■ Compliance Richtlinien ■■ Arbeitnehmer-Datenschutz ■■ Tarifvertragsrecht ■■ EU-Arbeitsrecht ■■ Teilzeit- und Befristungsgesetz ■■ Teilnahme an einer Verhandlung des Arbeitsgerichts/ Landesarbeitsgerichts mit Vor- und Nachbesprechung Bitte die Unterlagen aus den Seminaren Arbeitsrecht I und II (inkl. Beck-Texte) mitbringen. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 12.10. – 16.10. Lübeck 674,00 € / 250,00 €315/15 14.12. – 18.12. Hamburg 721,00 € / 293,00 €361/15 Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristen Themenbereich 5 116 Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitsrecht Arbeitsrecht im Krankenhaus Das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht weist im Krankenhaus verschiedene Besonderheiten auf, die sich aus den dort gegebenen betrieblichen Strukturen und den Arbeitsabläufen ergeben. Das Seminar soll die wichtigsten Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsgesetz aus dieser Perspektive darstellen und bearbeiten. Es wird auch ausreichend Raum für eigene Fragen geben. Themenschwerpunkte: ■■ Begründung des Arbeitsverhältnisses und Einstellungsuntersuchungen ■■ Arbeitsvertragliche Gestaltungen ■■ Teilzeit und Befristung ■■ Einsatz von Fremdpersonal, z. B. Gestellung von Arbeitnehmern, Leiharbeitnehmer, (Schein-?)Selbstständige ■■ Krankheit und betriebliches Eingliederungsmanagement ■■ Urlaubsfragen ■■ Eltern- und Pflegezeit ■■ Besonderheiten bei Mutterschutz ■■ Haftung von Arbeitnehmern ■■ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ■■ Abmahnung und Kündigung: Besondere Kündigungsgründe im Krankenhausbereich ■■ Besonderheiten bei der Vergütung: Arbeitsverträge, Tarifverträge ■■ Spezielle Fragen der Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen, sozialen Angelegenheiten und wirtschaftlichen Fragen ■■ Arbeitszeitrecht ■■ Dienstplangestaltung und diesbezügliche Mitbestimmung des BR ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 19.01. – 23.01. Kiel 795,00 € /295,00 €108/15 Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referenten: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg, Petra Kolberg, Dipl. Wirtschafts- und Arbeitsjuristin, langjährige Betriebsrätin Themenbereich 5 Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 117 Forum Nord Arbeitsrecht „Minderleister“ – Was bedeutet das überhaupt? Ursachen, Indikatoren und Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen In den letzten Jahren ist das Problem der so genannten „Minderleister“ („low performer“) immer stärker in der Diskussion. Dies mag mit zunehmendem Kostendruck und Rationalisierung in den Unternehmen zusammenhängen. Der Begriff selbst hat allerdings eine fragwürdige und etwas abwertende Komponente. Für Arbeitnehmer ist hiermit die unangenehme Tatsache verbunden, dass Leistung immer mehr bemessen und beurteilt wird. Bei betroffenen Arbeitnehmern führt dies im Zweifel dazu, dass eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird, da die gewünschte Leistung durch den zunehmenden Druck immer weniger erbracht werden kann. Für Arbeitgeber und manchmal auch Kollegen stellt sich das Problem, dass die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt wird. Leistungsminderungen können unterschiedlichste Ursachen haben, denen im Seminar nachgegangen werden soll. Die mit der Problemstellung verbundenen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sollen geklärt werden. Hierdurch sollen die Teilnehmer einschätzen können, welche Handlungsmöglichkeiten es für Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und betroffene Arbeitnehmer gibt. Themenbereich 5 Themenschwerpunkte: ■■ Ursachen für Leistungsminderung (z.B. Überforderung, Krankheit, Stress, aber auch fehlende Leistungsbereitschaft, u.a.) ■■ Indikatoren für Leistungsmängel ■■ Leistungsbemessung ■■ Einstellungs- und Mitarbeitergespräche ■■ Einstellungstests ■■ Betriebliche Fortbildung ■■ Arbeitsrechtliche Sanktionen: Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Herabgruppierung ■■ Aufhebungsverträge ■■ Mitwirkungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen ■■ Arbeits- und Gesundheitsschutz ■■ Entlohnungssysteme ■■ Zielvereinbarungen ■■ Beteiligung gemäß § 99 und 102 BetrVG ■■ Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 23.02. – 24.02. Lübeck 206,00 € / 100,00 €140/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg 118 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitsrecht Befristete Beschäftigung und Teilzeitarbeit Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) in der Praxis Viele Betriebe schließen heute nur noch befristete Arbeitsverträge ab. Bei Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge hat der Arbeitgeber den Betriebsrat/ Personalrat anzuhören. Die Kenntnis des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und seiner richtigen Anwendung ist unerlässlich für Betriebs- und Personalräte, in deren Betrieben und Dienststellen befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden und Teilzeitbeschäftigte tätig sind bzw. Wünsche nach Veränderung der Dauer der Arbeitszeit bestehen. ■■ Befristung von Arbeitsverträgen ■■ Sachgrundlose Befristung ■■ Gesetzliche Sachgründe für zulässige Befristung ■■ Unwirksame Befristungen ■■ Kündigung befristeter Arbeitsverträge ■■ Rechte und Aufgaben des BR/ PR bei Abschluss, Verlängerung und Beendigung befristeter Arbeitsverträge ■■ Teilzeitarbeit ■■ Grundlagen der Teilzeitarbeit ■■ Diskriminierungsverbot bei Teilzeitarbeit ■■ Beteiligungsrechte des BR/ PR bei Teilzeitarbeit ■■ Aktuelle Rechtsprechung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 09.03. – 10.03. Lübeck 206,00 € / 100,00 €149/15 12.10. – 13.10. Wismar 206,00 € / 94,00 €316/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Sabine Kaiser, Rechtsanwältin Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 5 119 Forum Nord Arbeitsrecht „Das ist zu teuer!“ Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte zum § 40 BetrVG Rechtsprechung zu Sachkosten, Sachverstand und Reisekostenrecht „Das ist zu teuer!“, „Sie können sich auch mit mehreren ein Buch teilen“, „Wofür benötigt der Betriebsrat einen PC“, „Das müssen wir dann aus dem allgemeinen Fortbildungskostenbudget bezahlen. Dann bleibt für Ihre Kolleginnen und Kollegen nichts mehr übrig“... Diese Aufzählung könnte man unendlich fortführen und fast alle Betriebsräte kennen die Diskussionen um die Kosten. Büroausstattung, Fachliteratur oder Schulungskosten – wir sagen Ihnen, welche Geldund Sachmittel dem Betriebsrat zustehen und zwar ohne, dass Sie ein schlechtes Gewissen haben müssen. Themenschwerpunkte: ■■ Rechtliche Grundlagen ■■ Erforderlichkeit der Kosten ■■ Reisekosten ■■ Kosten der Rechtsverfolgung ■■ Kosten für Sachverständige und Berater ■■ Kosten für Schulungen nach § 37 Abs.6 BetrVG ■■ Fachliteratur ■■ Büroräume und Büropersonal ■■ Informations- und Kommunikationstechnik ■■ Aktuelle Rechtsprechung ■■ Praxisbeispiele Themenbereich 5 120 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 23.03. Lübeck - € / 51,90 €161/15 Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referent: Wolfram Dudda, Fachanwalt für Arbeitsrecht Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitsrecht Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Eingliederungs managements (§ 84 SGB IX) und der Kündigung von schwerbehinderten und langzeiterkrankten Arbeitnehmern Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat sich zu einem immer wichtigeren Gestaltungsmittel im Umgang mit Arbeitnehmern, die längere Zeit erkrankt sind, entwickelt. Hierbei ergeben sich vielfältige Aufgaben auch für Betriebs- und Personalräte. Schließlich haben Arbeitnehmervertretungen die gesetzliche Aufgabe, darüber zu wachen, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement durchgeführt wird. Zur Kündigung von schwerbehinderten und langzeiterkrankten Arbeitnehmern gibt es neue Rechtsprechung, die beachtet werden muss. Dabei geht es auch um die Frage, welche Auswirkungen ein durchgeführtes oder unterlassenes Eingliederungsmanagement auf eine Kündigung hat. Das Seminar gibt sowohl für diejenigen einen aktuellen Überblick, bei denen noch kein betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt wurde oder noch keine Betriebsoder Dienstvereinbarung existiert. Für diejenigen, die bereits über eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung verfügen, gibt das Seminar durch den Überblick über die aktuellen Entwicklungen eine Orientierung über Verbesserungsmöglichkeiten. ■■ Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements ■■ Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung ■■ Grundlagen der krankheitsbedingten Kündigung ■■ Auswirkungen eines unterlassenen Eingliederungsmanagements ■■ Rechtliche Voraussetzungen der Kündigung von schwerbehinderten Menschen (insbesondere Beachtung von Fristen) ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 26.03. Kiel - € / 65,00 €162/15 08.10. Kiel - € / 65,00 €307/15 Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg Themenbereich 5 Diese Veranstaltung wird mit 7 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 121 Forum Nord Arbeitsrecht Rechtswirksames Formulieren in der betriebsrätlichen Praxis Leider sind viele der von Betriebsräten formulierten Beschlüsse rechtlich angreifbar oder unwirksam. Statistisch gesehen, sollen ca. 40% aller Beschlüsse und 50% aller Widersprüche nicht rechtssicher verfasst sein oder halten die gesetzlichen Fristen nicht ein. Deshalb bieten wir allen Interessierten ein passgenaues Seminar an. Ziel dieser Schulung ist die Vermittlung der erforderlichen Rechtssicherheit beim Formulieren von Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen und Schreiben an den Arbeitgeber. Die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden und ihre konkreten Wünsche werden aufgegriffen und handlungsorientiert umgesetzt. ■■ Rechtliche Grundlagen ■■ Verfahrensregelungen, Formvorschriften und Fristenberechnung ■■ Formulieren von Einladungen, Tagesordnungen und Beschlüssen ■■ Formulieren von Zustimmungsverweigerungen, Widersprüchen und Einwendungen ■■ Formen, Fristen, Nachwirkungen von Betriebsvereinbarungen ■■ Schreiben an den Arbeitgeber ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 08.06. – 10.06. Hamburg 441,00 € / 177,00 €219/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referent: Torsten Hasse, Rechtsanwalt Themenbereich 5 122 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitsrecht Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung „ ... und raus bist du!“ Das Kündigungsrecht und das Recht der Abmahnung ist für viele BR/ PR ein Buch mit „sieben Siegeln“ und mit vielen Mythen verbunden. Dieses Seminar gibt einen Überblick über das Kündigungsschutzrecht und das Abmahnungsrecht. ■■ Abmahnung ■■ Form und Inhalt ■■ Gültigkeit und Häufigkeit ■■ Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung ■■ Außerordentliche Kündigung ■■ Der wichtige Grund ■■ Ausschlussfrist ■■ relevante Einzelfälle ■■ Ordentliche Kündigung ■■ Kündigungsarten ■■ Kündigungsfristen ■■ relevante Einzelfälle ■■ Aktuelle Rechtsprechung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.07. – 03.07. Lübeck 307,80 € / 135,20 €235/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Themenbereich 5 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 123 Forum Nord Arbeitsrecht Verfahren vor dem Arbeitsgericht Das Seminar vermittelt für Betriebsräte die Kenntnisse, die erforderlich sind, um die Möglichkeiten aber auch die Grenzen der gerichtlichen Konfliktregelung ermessen zu können. Betriebsräte lernen einzuschätzen, inwieweit der Gang zum Arbeitsgericht für die Betriebsparteien, aber auch für einzelne Arbeitnehmer sinnvoll ist. Im Seminar werden praktische Erfahrungen durch den Besuch von zwei Verhandlungstagen (Kammerverhandlung und Güteverhandlung) vor dem Arbeitsgericht vermittelt. Alle entstehenden Fragen werden dann im Seminar geklärt. Themenschwerpunkte: ■■ Teilnahme an einer Kammerverhandlung und einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht Flensburg ■■ Der Ablauf des Arbeitsgerichtsverfahrens ■■ Güteverhandlung, Beschlussverfahren und Urteilsverfahren ■■ Wer kann vor dem Arbeitsgericht auftreten? ■■ Die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat ■■ Erwirken einer einstweiligen Verfügung in Eilfällen ■■ Ausgewählte Probleme, die häufig vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden: –– aus dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere personelle Einzelmaßnahmen, Schulungsteilnahme von Betriebsratsmitgliedern, Interessenausgleich und Sozialplan, Einsetzung einer Einigungsstelle –– aus dem Individualarbeitsrecht, insbesondere der Kündigungsschutzprozess, Klagen gegen Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Befristungen, Lohnklagen, Berichtigung von Arbeitszeugnissen Themenbereich 5 124 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 06.07. – 10.07. Schleswig 641,50 € /298,00 € 243/15 Seminargebühr: 790,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitsrecht Arbeitnehmerhaftung Ein altes Sprichwort sagt „Wer viel arbeitet, macht auch Fehler.“ – Wann und in welcher Form haften ArbeitnehmerInnen für diese? Inwieweit gibt es eine Haftung von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern für Fehler in der Gremienarbeit? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert anhand von Praxisbeispielen die Rechtslage. ■■ Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung –– Haftet der Arbeitnehmer überhaupt gegenüber dem Arbeitgeber? –– Ist die Haftung beschränkt? –– Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers? –– Haftung gegenüber Arbeitskollegen –– Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besucher, usw.) –– Umfang der Schadensersatzpflicht/ Schadensberechnung –– Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt? ■■ Haftung des Arbeitgebers ■■ Haftung des BR/ PR –– Fehlerhafte Beratung von Arbeitskollegen –– Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen –– Kostenverursachung ohne wirksamen BR-/ PR-Beschluss –– Weitergabe persönlicher Arbeitnehmerdaten –– Unterlassene Aufgabenwahrnehmung –– Amtspflichten des BR/ PR –– Beispiele aus der Rechtsprechung –– Mögliche Folgen für den BR/ PR ■■ Vermeidung von Amtspflichtverletzungen –– Häufige Fehlerquellen –– Vermeiden möglicher Risiken –– Streitigkeiten zu Haftungsfragen –– Rechtsweg und Art des Verfahrens –– Wer trägt welche Kosten? Themenbereich 5 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 07.09. – 08.09. Ahrensburg 180,50 € /114,50 €274/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Torsten Hasse; Rechtsanwalt Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 125 Forum Nord Arbeitsrecht Arbeitsverträge auf dem Prüfstand Arbeitsverträge sind ein wichtiges Gestaltungmittel für die Arbeitsbedingungen. Sie ergänzen tarifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen. In Betrieben ohne Tarifvertrag werden die Arbeitsbedingungen häufig fast ausschließlich durch Arbeitsverträge gestaltet. Arbeitsverträge können nach einer Änderung des BGB seit 2002 inhaltlich rechtlich auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Jede einzelne Klausel muss der AGB-Kontrolle (AGB= Allgemeine Geschäftsbedingungen) standhalten. Es gibt eine umfangreiche aktuelle und immer mehr anschwellende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu verschiedensten Klauseln. Viele Regelungen in Arbeitsverträgen wurden schon für unwirksam erklärt, andere hatten dagegen Bestand. Gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrates, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Regelungen eingehalten werden. Hierzu gehören auch die Spielregeln für die Arbeitsverträge. Das Seminar soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in Arbeitsverträgen verschaffen, so dass Betriebsräte erkennen können, welche Klauseln beanstandet werden können. Es geht u.a. um folgende Klauseln: Vertragsstrafen, Schriftformklauseln, Versetzungsklauseln, sowie Widerruf und Freiwilligkeit von Leistungen des Arbeitgebers. Außer auf Arbeitsverträge wird auch auf andere vorformulierte Schriftstücke eingegangen. Themenbereich 5 Themen sind u.a.: ■■ Vertragsstrafen ■■ Schriftformklauseln ■■ Versetzungsklauseln ■■ Widerruf und Freiwilligkeit von Leistungen des Arbeitgebers ■■ betriebliche Übung ■■ Klauseln zu Überstunden ■■ Rückzahlungsklauseln bei beruflicher Fortbildung ■■ Aufhebungsvertrag und Ausgleichsquittungen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.09. – 17.09. Schleswig 217,50 € /123,50 €282/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichtes Flensburg 126 Arbeitsrecht Leiharbeit und Werkverträge In großem Umfang werden in vielen Unternehmen sowohl Leiharbeiter beschäftigt als auch Werkverträge mit im Betrieb Beschäftigten abgeschlossen. Das Thema spielt in der aktuellen arbeitsrechtlichen und politischen Diskussion eine große Rolle. Während Unternehmen daran die große Flexibilität schätzen, wird von Arbeitnehmern beklagt, dass diese Form der Arbeit zu einer großen existenziellen Verunsicherung und einer schlechteren Bezahlung führt. Hierdurch werden auch viele arbeitsrechtliche Probleme bei der konkreten Ausgestaltung berührt. Das Seminar vermittelt die Grundkenntnisse der Arbeitnehmerüberlassung und der Unterschiede zwischen einem (echten) Werkvertrag und einem Arbeitsvertrag und die Möglichkeiten und Grenzen, die betriebliche Interessenvertretungen bei diesem Thema zu beachten haben. Themenschwerpunkte: ■■ Arbeitnehmerüberlassung –– Aktuelle Gesetzeslage und Gesetzesvorhaben –– was bedeutet „vorübergehend“ –– welche Möglichkeiten bestehen für eine betriebliche Interessenvertretung, die Einstellung von Leiharbeitnehmern zu verhindern, die nicht nur vorübergehend oder auf Dauerarbeitsplätzen beschäftigt werden sollen –– „equal pay“ –– Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Betriebsverfassungsgesetz –– Arbeitnehmerüberlassung im Konzern ■■ Werkverträge –– Abgrenzung von Werkverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung und zu Arbeitsverträgen –– Möglichkeiten für betrieblichen Interessenvertretungen ■■ Freie Mitarbeiter –– Abgrenzung zu Arbeitsverträgen; Problem der Scheinselbstständigkeit –– Weisungsgebundenheit oder Weisungsfreiheit –– welche Rechtsmöglichkeiten bestehen für betriebliche Interessenvertretungen und/ oder den betroffenen Mitarbeiter? NEU Themenbereich 5 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 24.09.Kiel - € / 65,00 €290/15 Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37(6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 37 (1) MBG S-H, § 39 (1) PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96(4/8) SGB IX Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 127 Forum Nord Arbeitsrecht Kooperationsseminar mit dem ver.di Landesbezirk Nord Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte Das Arbeitsrecht ist in ständiger Bewegung, denn durch Änderungen in Gesetzen und durch die Rechtsprechung wird es fortgeschrieben und durch modifizierte Regelungen ergänzt. Das Seminar soll Personalräte über den aktuellen Stand des Arbeitsrechts informieren, damit die Probleme in der Praxis erkannt und die Mitbestimmung erfolgreich ausgeübt werden kann. Auf dieser Tagesschulung sollen die wichtigsten Änderungen herausgearbeitet und hinsichtlich der konkreten Auswirkungen auf die alltägliche Personalratspraxis besprochen werden. Der Handlungsspielraum von Personalräten wird durch die Entscheidungen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte beeinflusst. Themen sind u.a. ■■ Kündigungsrecht ■■ Befristung von Arbeitsverträgen ■■ Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen ■■ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ■■ Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Personalvertretungsrecht Themenbereich 5 128 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 08.10. Neumünster - € / 55,50 €306/15 17.10.Kiel - € / 65,00 €322/15 Seminargebühr: 189,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale des Tagungshauses (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V; § 48 Abs.4 HmbPersVG und der vgl. Regelungen der Personalvertretungsgesetze der anderen Länder, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Bianka Schlick, Rechtsanwältin Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte Das Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitsrecht insgesamt sind dadurch geprägt, dass die Gesetze unbestimmte Rechtsbegriffe z.B. „erforderlich“ in § 40 BetrVG, „sozial gerechtfertigt“ in § 1 KSchG enthalten. Dadurch werden bei der Anwendung in der Praxis Probleme und Unsicherheiten hervorgerufen. Der Rechtsprechung kommt die Aufgabe zu, die Gesetze für die Praxis auszulegen. In dieser Schulung wird, im Anschluss an das gleichnamige Seminar im letzten Jahr, der praktische Umgang mit den im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen insbesondere des Bundesarbeitsgerichts und teilweise auch der Instanzgerichte geübt. Im Vordergrund stehen dabei zum einen mitbestimmungsrelevante Fragestellungen im Rahmen der §§ 87, 99, 111 ff. BetrVG. Analysiert und herausgearbeitet werden Aufbau, Inhalt, Argumentationsweise und Ergebnis der jeweiligen Entscheidung. Die konkreten Auswirkungen der Gerichtsentscheidungen auf die alltägliche Betriebsratsarbeit werden eingehend erörtert. Des Weiteren wird der Fokus auf das Individualarbeitsrecht gerichtet. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.12. Kiel - € / 65,00 €351/15 08.12. Schleswig - € / 70,00 €357/15 Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale des Tagungshauses (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG Referent: Dr. Ulrich Jancke, Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg Themenbereich 5 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 129 Forum Nord Tarifrecht Eingruppierungsrecht gem. TV EntgO Bund NEU Rückwirkend zum 01.01.2014 soll der lange verhandelte neue Tarifvertrag zur Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) in Kraft treten. Damit endet die seit 2005 mit dem Abschluss des TVÖD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen. In diesem Seminar werden zunächst die Grundsätze der Eingruppierung anhand der Tätigkeitsmerkmale vermittelt. Anschließend werden Aufbau und Neuerungen des TV EntgO Bund ausführlich erörtert. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte sowie die Handlungsmöglichkeiten des Personalrates bei der Eingruppierung und Überleitung erarbeitet und beleuchtet. ■■ Termin 27.04. – 29.04. 14.10. – 16.10. Ort Lübeck Wismar Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 378,00 € / 161,00 €181/15 365,00 € / 141,00 €320/15 Speziell für Beschäftigte der Bundeswehr: ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 27.04. – 29.04. Lübeck 378,00 € / 161,00 €182/15 14.10. – 16.10. Wismar 365,00 € / 141,00 €321/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referenten: Sabine Kaiser, Rechtsanwältin Rainer Lüthje, Fachreferent Themenbereich 6 130 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Tarifrecht Eingruppierungsrecht nach TVöD (VKA) Bis zum Abschluss einer neuen Entgeltordnung zum TVöD (VKA) erfolgt die Eingruppierung noch immer vorläufig unter Zugrundelegung der Vergütungsordnung BAT bzw. der Lohngruppenverzeichnisse MTArb / BMT-G. Erst dann wird in eine Entgeltgruppe nach TVöD (VKA) überführt. Die komplexen Regelungen des BAT zur Eingruppierung gelten zurzeit weiter und werden voraussichtlich so oder ähnlich in den TVöD (VKA) aufgenommen werden. Die richtige Bewertung der Tätigkeiten, die maßgeblich für eine rechtssichere Eingruppierung ist, macht den Beteiligten häufig große Schwierigkeiten. In diesem Seminar werden zunächst die Grundsätze der Eingruppierung anhand der Tätigkeitsmerkmale vermittelt. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte sowie die Handlungsmöglichkeiten des BR/ PR bei der Eingruppierung erarbeitet und beleuchtet. ■■ Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik ■■ Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung ■■ Stellenplan ■■ Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze ■■ Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung ■■ Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge ■■ Tätigkeitsmerkmale ■■ Rückblick Überleitung ■■ Höhergruppierungen, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß TVöD ■■ Stufenlaufzeiten ■■ Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten (Sollte nach Redaktionsschluss eine neue Entgeltordnung vereinbart werden, werden die Seminarinhalte entsprechend angepasst.) ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 27.04. – 29.04. Undeloh* 251,59 € /- €185/15 31.08. – 02.09. Travemünde 404,50 € / 182,50 €266/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Dirk Teichmann, Fachreferent zum BAT und Eingruppierung; Mitglied der Tarifkommission Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 6 131 Forum Nord Tarifrecht Eingruppierungsrecht nach TV-L Der TV-L ist eine der wichtigsten Rechtsquellen für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Länder und weiteren Anwendern. Nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern ist zum 01.01.2012 eine neue Entgeltordnung zum TV-L in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in den Tarifvertrag aufgenommen. Um die Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bei der Einstellung und Eingruppierung wahrnehmen zu können und Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen, ist eine gründliche Kenntnis der konkreten tariflichen Grundlagen notwendig. ■■ Grundsystematik der Entgeltordnung TV-L ■■ Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik ■■ Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung ■■ Stellenplan ■■ Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze ■■ Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung ■■ Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge ■■ Tätigkeitsmerkmale ■■ Rückblick Überleitung ■■ Höhergruppierungen, Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß TV-L ■■ Stufenlaufzeiten ■■ Mitbestimmungsrechte Themenbereich 6 132 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 04.05. – 05.05. Bad Segeberg 169,00 € / 71,00 €192/15 02.11. – 03.11. Banzkow 114,00 € / 57,00 €329/15 Seminargebühr: 355,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Dirk Teichmann, Fachreferent zum BAT und Eingruppierung; Mitglied der Tarifkommission Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Tarifrecht Kooperationsseminar mit dem ver.di Landesbezirk Nord TVÖD Einführung und Überblick Der TVöD ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Er soll mit neuer Struktur Einheitlichkeit in die Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes bringen. Hiermit sind nicht unerhebliche Änderungen im Tarifrecht öD verbunden. U.a. die Gestaltungs- und Überwachungsaufträge für Betriebs- und Personalräte wurden durch Öffnungsklauseln deutlich ausgeweitet. Die Umsetzung und Anwendung des Tarifvertrages setzt die gründliche Kenntnis des TVöD voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. ■■ Der TVöD – Einführung und Überblick ■■ Struktur und Systematik der Entgelttabelle ■■ Rückblick Überleitungssystematik ■■ Umgruppierung, Höhergruppierung, Stufenlaufzeiten ■■ Einführung in die Arbeitszeitregelungen ■■ Aktuelle Rechtsprechung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 06.07. – 08.07. Lübeck 314,80 € / 142,20 €241/15 07.09. – 09.09. Schleswig 354,50 € /184,00 €368/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Sabine Kaiser, Rechtsanwältin Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 6 133 Forum Nord Arbeitszeit Arbeitszeitkonten und Wertguthaben (Zeitwertkonten) Mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Betrieben werden unterschiedliche Interessen und Erwartungen verknüpft. Die Betriebe verfolgen vorrangig das Interesse einer bedarfsgerechten Optimierung der Betriebszeiten und damit einer besseren Bewältigung von Schwankungen des Arbeitsanfalls, während die Beschäftigten daran interessiert sind, Arbeit und Privatleben abstimmen zu können. Als wichtiges Instrument der betrieblichen Zeitwirtschaft haben sich Arbeitszeitkonten erwiesen. Bei einer Einführung von Arbeitszeitkonten ist die Beteiligung der Beschäftigten und die Mitgestaltung der betrieblichen Interessenvertretung unerlässlich. Neben diesen Arbeitszeitkonten gewinnen aus Sicht der Beschäftigten Ansparmöglichkeiten an Bedeutung, die ein früheres Ausscheiden oder eine länger andauernde Freistellung zur Qualifizierung o.ä. ermöglichen. In diesem Seminar wird die systematische Mitgestaltung und Regelung von Arbeitszeitkonten und Wertguthaben durch die Interessenvertretung vermittelt. Dabei sollen zunächst Varianten von Arbeitszeitkonten dargestellt und insbesondere Langzeitkonten/ Wertguthaben diskutiert werden. In einem zweiten Abschnitt werden sowohl rechtliche Handlungsmöglichkeiten der Mitbestimmung als auch Ansatzpunkte für das betriebliche Vorgehen bei der Einführung solcher Arbeitszeitkonten/ Wertguthaben aus Sicht der Interessenvertretung erörtert sowie Handlungsfelder und Regelungsbedarfe aus Arbeitnehmersicht untersucht. Abschließend werden Regelungsbeispiele (Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen) zu Arbeitszeitkonten analysiert. Themenbereich 7 Themenschwerpunkte: ■■ Arbeitszeitkonten und Varianten ■■ Kurzzeitkonten ■■ Langzeitkonten ■■ Lebensarbeitszeitkonten ■■ Wertguthaben ■■ Verlagerung des Auszahlungszeitpunktes von Entgelt(-bestandteilen) ■■ Gestaltungsbausteine von Arbeitszeitkonten (z.B. Ampelkonto, Rahmenzeiten, Servicekonzepte, Spielregeln) ■■ Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitkonten ■■ Aktuelle Rechtsprechung ■■ Problemfelder aus Arbeitnehmersicht: Regelungsbedarf und Regelungsformen ■■ Bausteine für Betriebs- und Dienstvereinbarungen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 23.02. – 25.02. Ahrensburg 298,50 € /166,50 €141/15 07.09. – 09.09. Rostock 367,00 € /147,00 €276/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Norbert Diercks, Fachanwalt für Arbeitsrecht 134 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitszeit Das Arbeitszeitrecht Mitbestimmung des Betriebsrates in der Praxis Herkömmliche Arbeitszeitregelungen befinden sich im Umbruch. Neue Arbeitszeitmodelle werden entwickelt und eingeführt. Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die ihre Kenntnisse auf diesem Gebiet ausbauen wollen, um ihre Mitbestimmungsrechte sach- und fachgerecht ausüben zu können. ■■ Das Arbeitszeitrecht –– Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten –– Regelungen von Pausen und Ruhezeiten –– Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen –– Änderungen zur Nacht- und Schichtarbeit –– Bereitschaftsdienst/ Rufbereitschaft ■■ Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH und des BAG –– Rechtliche Rahmenbedingungen für Änderungen der betrieblichen Arbeitszeiten –– Rechtsgrundlagen für die Einführung flexibler Arbeitszeiten –– Arbeitsrechtliche Fragen –– Änderung der Arbeitsverträge, Änderungskündigungen ■■ Aktuelle Arbeitszeitmodelle aus der Praxis –– Gleitzeit, Stundenkonten, Schichtarbeit –– Praktische Anwendung: Erfahrungen mit bereits eingeführten Arbeitszeitmodellen ■■ Teilzeit- und Befristungsgesetz –– Rechtsanspruch des Arbeitnehmers –– Arbeit auf Abruf/ Job-Sharing ■■ Mitbestimmung des Betriebsrates bei Regelungen der Arbeitszeit –– Zustimmungspflichtige Maßnahmen –– Dienstpläne/ Schichtpläne/ Sonderschichten –– Mehrarbeit und Überstunden –– Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede ■■ Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung –– Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrates nach § 92a BetrVG ■■ Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat –– Einigungsstelle –– Verfahren vor dem Arbeitsgericht Themenbereich 7 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 04.05. – 06.05. Bad Segeberg 300,00 € / 104,00 €193/15 09.11. – 11.11. Bad Segeberg 300,00 € / 104,00 €334/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management), Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 135 Forum Nord Arbeitszeit „Ich muss heute länger machen ..“ Arbeitszeit und Urlaub von Arbeitgebers Gnaden? Immer mehr ArbeitnehmerInnen machen „freiwillig“ Überstunden, wenn die Vorgesetzten es verlangen. Oft werden diese Überstunden nicht ‚abgebummelt‘ oder ausgezahlt, sondern sie verfallen. Erholungsurlaub wird vermehrt kurzfristig gewährt, so wie es die Geschäftslage erlaubt. ArbeitnehmerInnen ohne Tarifbindung bekommen (bestenfalls) den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieses Seminar gibt einen Überblick über das Arbeitszeit- und Urlaubsrecht, sowie über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema. ■■ Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten nach dem ArbZG ■■ Gibt es eine Pflicht zur Leistung von Überstunden/ Mehrarbeit? ■■ Überblick über das Urlaubsrecht nach dem BurlG ■■ Wer darf wann in den Urlaub? ■■ Wann gilt der Urlaub als genehmigt? ■■ Kann man auf Urlaub verzichten (müssen)? ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 11.05. – 12.05. Ahrensburg 180,50 € /114,50 €195/15 24.08. – 25.08. Travemünde 235,50 € / 124,50 €263/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Themenbereich 7 136 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitszeit Grundlagen der Dienstplangestaltung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Dienstpläne sind in vielen Betrieben und Dienststellen branchenunabhängig eine wichtige Grundlage der Arbeit und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind aber weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. Auf diese Besonderheiten wird in diesem Seminar eingegangen. Es werden die jeweils aktuellen Urteile und Kommentare zum ArbZG und zum TVöD berücksichtigt und deren Anwendung auf die Dienstplanung dargestellt. Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen werden auch praktische Übungen zur Umsetzung der Vorschriften Inhalt der Veranstaltung sein. ■■ Gesetze/ Tarifverträge als Grundlage ■■ Dienst- und Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge ■■ Bedürfnisse der Patienten und Bewohner ■■ Interessen der Beschäftigten ■■ Rahmenbedingungen ■■ Mitbestimmung ■■ Bezugszeiträume ■■ Anzahl der Arbeitstage, Dauer der täglichen Arbeitszeit ■■ Ruhezeiten ■■ Elemente der täglichen Arbeit und Vereinbarkeit mit privaten Interessen ■■ Beginn und Ende der Arbeitszeit = Schichten ■■ Wege- und Umkleidezeiten, Übergabezeiten und Pausenzeiten ■■ Bereitschaftsdienste, Dienstplanmodelle ■■ Überstunden/ Mehrarbeit, Rufbereitschaftsdienste ■■ Ausfall- und Fehlzeiten ■■ Arbeitsunfähigkeit ■■ Urlaub und Arbeitsbefreiung ■■ Moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung ■■ Flexibler Personaleinsatz ■■ Voll- und Teilzeit-Modelle ■■ Gleitzeit auf der Station ■■ Verschiedene Ampelmodelle Themenbereich 7 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 11.05. – 13.05. Bad Segeberg 300,00 € / 104,00 €196/15 12.10. – 14.10. Lübeck 362,00 € / 150,00 €319/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Petra Kolberg, Dipl. Wirtschafts- und Arbeitsjuristin, langjährige Betriebsrätin Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 137 Forum Nord Arbeitszeit Dienstplangestaltung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Aufbau In diesem Aufbauseminar geht es vorrangig um die Entwicklung von Arbeitszeitsystemen. Hierzu ist es erforderlich, Daten zu Personalbedarfen zu ermitteln und in Arbeitszeitmodelle zu überführen. Grundlage dafür ist die Ermittlung von Auslastung und Personalausfall durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Mit diesen Rohdaten werden anhand der gesetzlichen und tariflichen Grundlagen Ideen zu Arbeitszeitmodellen modellhaft erprobt und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten diskutiert. Die erarbeiteten Lösungsansätze werden – auch im Sinne von „Argumentation üben“ – im Plenum vorgestellt und gegen die Kritik der anderen Teilnehmenden „verteidigt“. ■■ Schicht- und Wechselschichtsysteme ■■ Teilzeitplanungen ■■ Wie gehen wir im Betrieb mit neuen Ideen zur Arbeitszeit um? ■■ Problemlösungsstrategien ■■ Partizipationsmodelle ■■ Entwicklung von Umsetzungsstrategien Materialien wie Tarifverträge, Seminarunterlagen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen ggf. Musterarbeitsverträge und eigene Dienstplanformulare, soweit möglich Stellenpläne und die betrieblichen Grundlagen zur Personalbemessung (Pflegeschlüssel, Personalbudget, Pflegeanteil am Case-Mix-Index) bitte mitbringen. Die betrieblichen Daten bitte anonymisieren, so dass keine vertraulichen Daten offengelegt werden. Themenbereich 7 138 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 02.12. – 04.12. Scharbeutz 379,00 € / 177,00 €352/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Petra Kolberg, Dipl. Wirtschafts- und Arbeitsjuristin, langjährige Betriebsrätin Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitszeit Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei Rufbereitschaft handelt es sich um Ruhezeit, solange die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Die Grenzen zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst können allerdings sehr eng sein, wie auch die aktuelle Rechtsprechung belegt. Ziel dieses Seminares ist es, über die geltenden Regelungen im Arbeitszeitgesetz zu informieren, aktuelle Rechtsprechung zu diskutieren und die Handlungsmöglichkeiten der Betriebs- und Personalräte zu erarbeiten. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 18.05. Lübeck - € / 50,00 €204/15 06.10. Lübeck - € / 50,00 €305/15 Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Norbert Diercks, Fachanwalt für Arbeitsrecht Themenbereich 7 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 139 Forum Nord Arbeitszeit „Kein Ende in Sicht“ Flexible Arbeitszeiten in der Praxis In der heutigen Zeit ist es in vielen Betrieben und Dienststellen selbstverständlich, dass die Arbeitszeiten nicht mehr starr festgelegt sind, sondern den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Auch die Beschäftigten sehen die positiven Seiten dieser Arbeitszeitflexibilisierung – sofern hierbei auch ihre Bedürfnisse entsprechende Berücksichtigung finden. In diesem Seminar werden die Chancen und Risiken der Arbeitszeitflexibilisierung erläutert und die Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrates herausgearbeitet. ■■ Flexible Arbeitszeitmodelle ■■ Überblick und Potenziale ■■ Jahresarbeitszeitmodelle ■■ Gleitzeit und Arbeitszeitkonten ■■ Lebensarbeitszeitmodelle und Langzeitkonten ■■ Vertrauensarbeitszeit ■■ Teilzeit ■■ Arbeit auf Abruf ■■ Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen ■■ Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ■■ Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ■■ Kollektivrechtliche Gestaltungsspielräume ■■ Mitbestimmung des Betriebsrates/ Personalrates ■■ Einführung, Ausgestaltung oder Abschaffung flexibler Arbeitszeitmodelle ■■ Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen ■■ Beispiele aus der Praxis ■■ Regelungsfelder einzelner Arbeitszeitmodelle Themenbereich 7 140 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 06.07. – 08.07. Kiel 427,00 € /177,00 €244/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Arbeitszeit Die Rechtsprechung zu Arbeitszeitfragen und deren praktische Anwendung im Betrieb Flexible Arbeitszeitgestaltung bleibt ein kontroverses und schwieriges Feld für Interessenvertretungen. Der praxisorientierte und anwendungsbezogene Umgang von Interessenvertretungen mit der Rechtsprechung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten für die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu Arbeitszeitfragen. Das konkrete Vorgehen von Interessenvertretungen bei der Einführung und Anwendung neuer Arbeitszeitmodelle, der Überprüfung vorzulegender Dienstpläne und der Auslegung bestehender Gesetze soll in diesem Seminar an praxisnahen Beispielen erarbeitet werden. Im Vordergrund stehen sowohl Urteile, die die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen präzisieren, als auch solche Urteile, die für einzelne Arbeitszeitmodelle richtungsweisend geworden sind. In kleinen Gruppen soll die Rechtsprechung für die betriebliche Praxis aufbereitet und konkrete Handlungs-, Problemlösungs- und Umsetzungsstrategien für aktuelle betriebliche Problemstellungen erarbeitet und präsentiert werden. ■■ Rechtsprechung zu Fragen der Mitbestimmung, u.a.: –– Auskunftsansprüche der Interessenvertretung –– Mitbestimmung bei Vollzeitbeschäftigten –– Mitbestimmung bei Teilzeitbeschäftigten –– Kontrolle und Durchführung von Arbeitszeitvereinbarungen ■■ Arbeitszeitgesetz und Tarifvertragsrecht, u.a. –– Ruhepausen –– Direktionsrecht ■■ Rechtsprechung zu aktuellen Arbeitszeitmodellen –– Vertrauensarbeitszeit –– Schichtarbeit –– Arbeitszeitkonten –– Überstunden –– Gleitzeit/ variable Arbeitszeit –– Bereitschaftsdienst –– Arbeitsbereitschaft ■■ Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit, u.a. –– Anspruch auf Arbeitszeitverringerung (§ 8 TzBfG) –– Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung (§ 9 TzBfG) ■■ Anwendungsmöglichkeiten für die Entwicklung und Durchsetzung von Betriebsund Dienstvereinbarungen Themenbereich 7 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 14.09. – 16.09. Lübeck 362,00 € /150,00 €280/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Norbert Diercks, Fachanwalt für Arbeitsrecht Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 141 Forum Nord Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Wirtschaftliche Angelegenheiten bilden die Grundlagen des alltäglichen Handelns des Betriebsrates auch in Non-Profit-Unternehmen: personelle Maßnahmen, Arbeitszeiten, Leistungsentgelte und andere Veränderungsprozesse im Unternehmen sind letztlich immer betriebswirtschaftlich begründet. Für die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss und die Beratungen mit dem Arbeitgeber ist es daher hilfreich, wenn Betriebsräte über Kenntnisse wirtschaftlicher Grundbegriffe und Zusammenhänge verfügen. Das Seminar bietet dazu einen ersten Überblick: ■■ Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht ■■ Informationspolitik der Geschäftsleitung und Monatsgespräche ■■ Auswertung von Kennzahlen und Controllingdaten ■■ Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 02.03. – 04.03. Wismar 365,00 € / 141,00 €144/15 22.06. – 24.06. Hamburg 432,00 € /162,00 €229/15 23.11. – 25.11. Weissenhäuser Strand 309,00 € / 164,00 €344/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referent: Lars Will, Fachreferent Themenbereich 8 142 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Wirtschaftliche Angelegenheiten Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar Interessenvertretung im und mit dem Wirtschaftsausschuss Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben einen Anspruch auf umfassende Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung und Planung des Unternehmens. Das Seminar bietet eine Einführung in die Arbeit von Wirtschaftsausschüssen. ■■ Rechtsgrundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses ■■ Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat ■■ Beratung mit dem Management ■■ Systematische, interessenbezogene Informationsbeschaffung ■■ Auswertung von Personalplanungsdaten mit Kennzahlensystemen ■■ Aussagefähigkeit von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung ■■ Unternehmensstrategie, strategische und operative Unternehmensplanung ■■ Werkzeuge zur Datenverarbeitung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 09.03. – 11.03. Lüneburg 411,50 € /216,50 €150/15 13.07. – 15.07. Kiel 427,00 € /177,00 €251/15 19.10. – 21.10. Walsrode* 266,50 € /- €323/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 580,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referenten: Markus Lubkowitz; Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitnehmerorientierte Beratung, Bremen (Juli, Oktober) Matthias Winter, Betriebswirtschaftliche Beratung und Beteiligungsberatung, (März) Themenbereich 8 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 143 Forum Nord Wirtschaftliche Angelegenheiten Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar Das betriebswirtschaftliche 1x1 für Betriebsräte Um bei Umstrukturierungen und anderen Betriebsänderungen die Auswirkungen auf die Beschäftigten analysieren und bewerten zu können, müssen sich Betriebsräte und Wirtschaftsausschussmitglieder mit den betrieblichen Daten, den Ergebnissen des Controllings, der Personalkostenrechnung und der Bilanzierung auseinandersetzen. Die Beschäftigteninteressen geben ihnen den Auftrag, diese Daten zu beurteilen und Entscheidungen des Unternehmens argumentativ beeinflussen zu können. Allem geht die wirksame Durchsetzung der Informationsansprüche voraus. ■■ Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Liquidität und Lagebericht auch in Non-Profit-Unternehmen ■■ Erarbeiten eines Informationskonzepts für die Interessenvertretung ■■ Durchsetzung der Informationsrechte des Wirtschaftsauschusses ■■ Informationspolitik der Geschäftsleitung ■■ Betriebsvereinbarung „Information des Wirtschaftsausschusses“ ■■ Auswertung bzw. Analyse von Kennzahlen und Controllingdaten ■■ Kalkulation und Budgetierung ■■ Investitionsrechnungen ■■ Handlungsmöglichkeiten bei Veränderungen nach § 613 a BGB und Umwandlungsgesetz Zielgruppe: Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen, die bereits ein Grundlagenseminar besucht haben oder entsprechende Vorkenntnisse besitzen. Bitte die Unterlagen aus dem Grundlagenseminar mitbringen. Themenbereich 8 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 13.04. – 15.04. Lüneburg 411,50 € /216,50 €167/15 30.09. – 02.10. Schleswig 354,50 € /184,00 €296/15 07.12. – 09.12. Lübeck 314,80 € / 142,20 €356/15 Seminargebühr: 580,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referenten: Markus Lubkowitz; Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitnehmerorientierte Beratung, Bremen (Dezember) Matthias Winter, Betriebswirtschaftliche Beratung und Beteiligungsberatung, (April, Oktober.) aktuelle Angebote können Sie auch online buchen: www.verdi-forum.de 144 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Kommunikation und Konflikte Mit Erfolg für die BR-/ PR-/ MAV-Arbeit argumentieren – Rhetorik Grundlagen – Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs- und Personalratsmitglieder, die aufgrund ihrer Tätigkeit die verschiedensten Redesituationen zu bewältigen haben, ob auf Versammlungen, in den Gremien oder im Arbeitgebergespräch. Auf der Arbeitgeberseite treffen Sie oftmals auf rhetorisch sehr gut ausgebildete Vertreter, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Wir zeigen, wie Sie den richtigen Ton treffen und Ihre Botschaft präzise und eindrucksvoll vermitteln. Sie werden mit dem 1 x 1 des Redens vertraut und erfahren, wie Sie den berühmten Kloß im Hals überwinden und Lampenfieber in den Griff bekommen. Sie lernen, sich gekonnt auf verschiedene Redesituationen vorzubereiten und werden sich Ihrer eigenen verbalen und körpersprachlichen Möglichkeiten bewusst. Ein besonderer Seminarschwerpunkt liegt auf praxisbezogenem Redetraining. Denn: Reden lernt man nur durch Reden. ■■ Grundlagen des freien Redens –– Der eigenen Wirkung bewusst werden –– Körpersprachliche und sprachliche Wirkungsmittel kennen –– Kontakt zwischen Redner und Zuhörer aufbauen ■■ Das kleine 1x1 des Redens –– Gedanken in Worte fassen –– Erstellen eines Stichwortkonzepts, der rote Faden für zielorientierte Reden –– Argumente wirkungsvoll aufbereiten und darstellen –– Sich verständlich und prägnant ausdrücken –– Gliederungsvarianten für verschiedene Redeziele ■■ Selbstsicheres Auftreten –– Wechselwirkung von innerer und äußerer Haltung erkennen –– Abbau von Redehemmungen –– Persönliche Stress-Faktoren identifizieren und abbauen –– Körpersprache wirkungsvoll einsetzen ■■ Praxisorientierte Vortrags- und Formulierungstechniken –– Kurze Statements punktgenau formulieren –– Aufbau eines Informationsbeitrags –– Gestaltung einer Überzeugungsrede ■■ Praktisches Rhetoriktraining anhand eigener Beispiele der Teilnehmenden Themenbereich 9 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 02.02. – 06.02. Scharbeutz 695,00 € / 291,00 €126/15 13.04. – 17.04. Rostock 675,00 € / 235,00 € 168/15 15.06. – 19.06. Walsrode* 512,50 € /- €223/15 12.10. – 16.10. Undeloh* 465,69 € /- €317/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 750,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 145 Forum Nord Kommunikation und Konflikte Mit Erfolg für die BR- / PR- / MAV-Arbeit argumentieren – Rhetorik Aufbau – Nach dem Seminar Rhetorik-Einführung werden in dieser Rhetorik-Aufbauschulung die kommunikativen Kenntnisse vertieft und erweitert. Um auch in unvorhergesehenen Situationen souverän und professionell mit Störungen, Einwänden oder unsachlichen Angriffen umgehen zu können, zeigen wir Ihnen, wie Sie durch das Zusammenspiel von Stimme, Mimik und Körpersprache ihre rhetorischen Stärken entwickeln. Die Übungen werden anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis erfahren und erarbeitet. ■■ Spontane Wortbeiträge sicher formulieren ■■ Verständlich und anregend sprechen ■■ Statements punktgenau formulieren ■■ Persönliche Ausstrahlung gewinnen –– Authentisch auftreten und reden –– Zielgerichteter Einsatz von Stimme und Betonung –– Persönlichen Stil erarbeiten ■■ Rede- und Präsentationstechniken –– Erarbeitung eines Stichwortkonzepts –– Einsatz moderner Medien –– Der Rote Faden in der Rede –– Einsatz von Präsentationstechniken ■■ Schlagfertig agieren und reagieren –– Souveräner Umgang mit Einwänden und Störungen –– Schwierige Situationen durch gezielte Fragetechnik meistern –– Adäquate Reaktionen auf Angriffe und Provokationen –– Humor und Ruhe bewahren in Stresssituationen Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist die Teilnahme an einem Rhetorik Grundlagenseminar oder vergleichbare Vorkenntnisse. Bitte vorhandene Unterlagen mitbringen. Themenbereich 9 146 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 20.04. – 24.04. Walsrode* 512,50 € /- €179/15 30.11. – 04.12. Lübeck 636,00 € / 227,50 e349/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 750,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Kommunikation und Konflikte Mobbing – Grundlagenseminar für die Interessenvertretung Mobbing ist leider zur betrieblichen Realität geworden. Gemeint sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen bei der Arbeit, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verletzungen der Persönlichkeit. Diese führen bei den Betroffenen häufig zu psychischen Störungen und teilweise sogar zu schweren und schwersten Erkrankungen. Das Arbeitsumfeld spielt, gerade in Zeiten von Reorganisation und Rationalisierung, bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle. Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht, die Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorgesetzter ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert. Das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen auf die Betroffenen und die Betriebe sind Inhalte dieses Seminars. Schwerpunkt ist die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maßnahme. ■■ Definition und Abgrenzung von Mobbing ■■ Erscheinungsformen und Ursachen ■■ Rolle der Vorgesetzten, Rollenkonflikte sowie strukturelle Gegebenheiten als Katalysator ■■ Psychische Wirkmechanismen und weitere Auswirkungen auf die Betroffenen und den Betrieb ■■ Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung ■■ Mögliche Rollen anderer betrieblicher Akteurinnen/ Akteure ■■ Möglichkeiten der Prävention ■■ Inhalt und Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 22.06. – 24.06. Travemünde 404,50 € / 182,50 €230/15 28.09. – 30.09. Rostock 367,00 € /147,00 €293/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Torsten Gottschall, Dipl. Sozialarbeiter/ Dipl. Sozialpädagoge, Therapeut, Gründer und Leiter des Mobbingnetzwerk-Nord Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 9 147 Forum Nord Kommunikation und Konflikte Mobbing in der Praxis – Erleben und verstehen! In diesem Seminar werden sich die Teilnehmenden der Thematik „Mobbing“ einmal auf andere Art und Weise nähern. So weit weg wie möglich von der Theorie der Mobbingprozesse, hin zu den Umgangsmöglichkeiten in der Praxis. Häufig sind die betrieblichen Interessenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen die ersten AnsprechpartnerInnen. Daher müssen sie wissen, wie sie auf einen Menschen in dieser besonderen Situation unterstützend reagieren können. Weiterhin ist es wichtig, in einem solchen Prozess selbst gesund zu bleiben. ■■ Zugang zum Begriff „Krisenkommunikation“ ■■ Vermittlung der Grundlagen der Kommunikationslehre ■■ Was passiert mit und in einem Menschen in der Krise? ■■ Wie kann sich dies auf die Art und Weise der Kommunikation auswirken? ■■ Aufzeigen der Möglichkeiten wie ein Betriebs-/ Personalrat eine empathische Kommunikation und eine annehmende Haltung entwickeln kann ■■ Praktische Übungen und kleine Rollenspiele zur Einübung des Gelernten ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 23.11. – 25.11. Travemünde 384,50 € / 182,50 €345/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Torsten Gottschall, Dipl. Sozialarbeiter/ Dipl. Sozialpädagoge, Therapeut, Gründer und Leiter des Mobbingnetzwerk-Nord Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Themenbereich 9 148 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Kommunikation und Konflikte Mediation Grundlagen: Verständigen statt Streiten Klagen vor dem Arbeits- und Verwaltungsgericht kosten Zeit, Geld und trüben das Betriebsklima. Einigungsstellen hinterlassen häufig einen »Verlierer«. Insbesondere in Konfliktfällen, in denen arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht greifen oder von einem Mitarbeiter nicht gewollt sind, ist der Betriebsrat/ Personalrat als Vermittler gefragt. Mediation ist eine seit Jahren bewährte Methode, die Konflikte klärt und tragfähige Lösungen ermöglicht. Schritt für Schritt führt sie die Konfliktparteien zur Einigung. Durch Mediation kann bereits im Vorfeld ein gerichtlicher Streit bzw. ein Einigungsstellenverfahren überflüssig werden. Dieses Seminar führt in die Grundlagen der Mediation ein. ■■ Wirtschaftsmediation als Ziel der betrieblichen Interessenvertretung ■■ Unterschied zwischen Verhandlung, Mediation und Schlichtung ■■ Betriebliche Voraussetzungen zur Installierung einer Mediation ■■ Wie funktioniert Mediation? ■■ Schaffen von »Win-Win-Situationen« ■■ Ergebnissicherung und Lösungsbegleitung ■■ Der Betriebsrat/ Personalrat als Konfliktberater ■■ Konfliktverhalten von Vorgesetzten und typische Konfliktverläufe ■■ Praktische Fallarbeit ■■ Der Betriebsrat/ Personalrat als Förderer innerbetrieblicher Schlichtung durch Mediation ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.03. – 18.03. Boltenhagen 392,50 € / 154,50 €155/15 13.07. – 15.07. Undeloh* 251,59 € /- €252/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Beate Schwartau, Beraterin, Fachreferentin Themenbereich 9 Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 149 Forum Nord Kommunikation und Konflikte Konstruktive Konfliktbearbeitung am Beispiel Mediation – Vertiefungsseminar Das Interesse an konstruktiven Konfliktlösungsverfahren nach der Methode der Mediation wächst ständig. Das Seminar richtet sich an alle Interessenten, die die Grundlagen der konstruktiven Konfliktlösung kennen und an dem Einführungsseminar Mediation I teilgenommen haben. Aufbauend auf das Einführungsseminar Mediation werden für Interessenten Fähigkeiten erarbeitet, die sich in Ihrem beruflichen Umfeld mit der Regelung und Klärung von Interessensgegensätzen befassen. Das Seminar ist so aufgebaut, dass es einen vertiefenden Einblick in die Methode des Mediationsverfahrens vermittelt. Die einzelnen Phasen des Mediationverfahrens werden umfassend und vertiefend erklärt. Folgende Bereiche werden u.a. behandelt: ■■ Mediation im Arbeitsleben (Wirtschaftsmediation) ■■ Anwendungsfelder der Mediation ■■ Modelle der Konfliktaustragung im Arbeits- und Wirtschaftsleben ■■ Phasen der Mediation ■■ Konfliktverhalten Aufbauend auf das Grundlagenseminar zu Mediation liegt der Schwerpunkt dieses Seminars auf Übungen und Rollenspielen. Die einzelnen Phasen einer Mediation werden vertieft und in Rollenspielen bis zur Vereinbarung erprobt. Themenbereich 9 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 02.11. – 04.11. Undeloh* 251,59 € /- €330/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, §§ 19,30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Beate Schwartau, Beraterin, Fachreferentin Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). 150 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 10. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz ver.di Nord Liebe Kolleginnen und Kollegen, ver.di Nord wird auch 2015 wieder eine Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz durchführen. Nach den guten Rückmeldungen zu den ersten acht Fachtagungen wird die Vorbereitungsgruppe wieder ein interessantes Programm zusammenstellen. Interessierten senden wir gerne die Dokumentation der letzten Fachtagung zu. ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.07. – 02.07. Damp 216,00 € / 116,00 €236/15 Seminargebühr: 375,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX,· Betriebsarzt/ ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 2 Abs. 3 ASiG) Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Themenbereich 10 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 151 Forum Nord Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Modulreihe für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Themenbereich 10 152 Arbeit gesund gestalten – Burnout und stressbedingten Erkrankungen vorbeugen. Steuerungskompetenzen für die gesetzlichen Interessenvertretungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement am konkreten betrieblichen Projekt. Interessenvertretungen bekommen unmittelbar mit, wie viele KollegInnen zunehmend durch ihre Arbeitssituation belastet bzw. überlastet sind. Das Schlagwort „Burnout“ ist in aller Munde und die Zahlen sprechen für sich. Die Anzahl von Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühverrentungen aufgrund psychischer Beeinträchtigungen nimmt kontinuierlich zu. Übersehen wird dabei oft, dass auch viele körperliche Erkrankungen durch arbeitsbedingten Stress (mit-)verursacht werden. Arbeitsverdichtung, Arbeitshetze, erhöhte Anforderungen bei geringer werdenden Handlungsspielräumen, Entgrenzung von Arbeit und Freizeit etc. fordern zunehmend ihren Tribut. Allzu oft wird allein der/ die Beschäftigte verantwortlich gemacht für das eigene Gesundbleiben unter widrigen Arbeitsbedingungen. „Ich bin ja selbst schuld“ – das sagen viele krank gewordene Beschäftigte von sich. Aber das Thema „Burnout“ hat nicht nur eine individuelle, sondern auch eine politische und gesellschaftliche Dimension. Arbeit ist menschengerecht zu gestalten, so schreibt es unter anderem das Arbeitsschutzgesetz vor. Die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Leben und Unversehrtheit, Bewahrung der Menschenwürde, Raum für die Entfaltung der Persönlichkeit, persönliche Freiheit und Gleichstellung gelten auch für die Arbeitswelt. Gute Arbeit kann in diesem Sinne als ein menschliches Grundrecht angesehen werden. Sie fördert die Gesundheit aller MitarbeiterInnen, gleichgültig ob diese gute gesundheitliche Voraussetzungen mitbringen oder vorbelastet sind. Manche Betriebe bemühen sich um eine Verbesserung der Gesundheit, doch die oft rein verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung verstärken den Trend zur Individualisierung. Angebote zu Stressbewältigung, Entspannung, Sport etc. reichen nicht aus. Betriebliches Gesundheitsmanagement muss (vor allem auch) an Verhältnisprävention ansetzen und die wirklichen Stellschrauben bewegen: Die Arbeitsbedingungen müssen systematisch und nachhaltig verbessert werden. Die Zusammenhänge sind bekannt, die Instrumente und Verfahrensweise auch. Dennoch bleibt die Umsetzung im Betrieb oft schwierig. Wollen Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen mehr sein als „Tränentröster“ oder „Feuerwehr“, müssen sie betriebliche Prozesse anstoßen und steuern. Gute gesetzliche Grundlagen und starke Mitbestimmungsrechte haben sie. Doch wie genau soll das gehen? Wie kann Mitbestimmung durchgesetzt werden? Welche Kompetenzen, Strategien und langfristigen Planungen sind notwendig, um das Thema „Gesund arbeiten“ dauerhaft zu implementieren und systematisch weiter zu entwickeln? Wie kann Vernetzung mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteurinnen und Akteuren funktionieren? Diese Modulreihe vermittelt praxisnah das notwendige „Handwerkszeug“, welches die gesetzlichen Interessenvertretungen im Betrieb brauchen, um Schritt für Schritt zur Steuerfrau/ zum Steuermann in Sachen Gesundheit im Betrieb zu werden. Erste eigene Projekte werden innerhalb der Fortbildung entwickelt und erprobt. Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Modul I – Grundlagen zu Arbeitsbedingungen und Gesundheit ■■ Stress und stressbedingte Erkrankungen (Zahlen, Daten, Fakten) ■■ Veränderungen in der Arbeitswelt: Flexibilisierung, Individualisierung, Globalisierung und deren Auswirkungen auf Beschäftigte und Betrieb ■■ Menschengerechte Gestaltung von Arbeit ■■ Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Mitbestimmung der Interessenvertretung, Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement ■■ Anwendung auf die jeweilige betriebliche Situation ■■ Entwicklung erster Ansätze für ein eigenes betriebliches Projekt Modul II – Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten ■■ Indirekte Steuerung, Subjektivierung, ArbeitskraftunternehmerInnen, was ist das? ■■ Unterschied von Verhaltensprävention zu Verhältnisprävention ■■ Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung und anderen Formen der Projektgestaltung ■■ Methoden zur Erfassung von psychischen Belastungsfaktoren: Fragebögen, Interviews, Begehungen, Gesundheitszirkel ■■ Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ■■ Rolle und Aufgaben der anderen Akteure im Betrieb (u.a. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/ Betriebsarzt), DGUV-Vorschrift 2 ■■ Bewertung der betrieblichen Situation ■■ Planung der betrieblichen Projekte Modul III – Betriebsrat, Personalrat und MAV im Dauerdienst für andere ■■ Rolle und Aufgaben der Interessenvertretung im betrieblichen Gesundheitsmanagement ■■ Belastungen und Ressourcen in der Arbeit des BR/ PR/ der MAV ■■ Die eigene Stresssituation erkennen, innere Antreiber verstehen ■■ Betriebliche Prozesse anstoßen und steuern ■■ Steuerungskompetenzen, was ist damit gemeint? ■■ Welche Kompetenzen brauche ich dafür im Gremium? ■■ Aufbau innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Netzwerke ■■ Betriebs-/ Dienstvereinbarungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement ■■ Intensives Bearbeiten der individuellen betrieblichen Projekte ■■ Methoden: Coaching und kollegiale Beratung Modul IV – Vom Tränentröster zur Steuerfrau/ zum Steuermann ■■ Aktuelle Rechtsprechung zum Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ ■■ Praxisberatung für den betrieblichen Alltag ■■ Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Gesundheit – Rechtliche Grundlagen, Praxisbeispiele ■■ Evaluation der betrieblichen Projekte ■■ Ergebnissicherung ■■ Perspektiven für die weitere Arbeit Themenbereich 10 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.12.2014Hamburg Info-Termin 15.00 – 17.00 Uhr(kostenfrei) 142/15 Modul 1 26.01. – 28.01. Undeloh* 251,59 € /- €125/15 Modul 2 09.03. – 11.03. Undeloh* 251,59 € /- €151/15 Modul 3 16.09. – 18.09. Undeloh* 251,59 € /- €283/15 Modul 4 04.11. – 06.11. Undeloh* 251,59 € /- €332/15 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 153 Forum Nord Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Hinweis: *Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer Diese Fortbildung besteht aus vier Modulen, die nur als vollständige Fortbildungsreihe gebucht werden kann. Nach dem ersten Modul ist ein Rücktritt von der weiteren Teilnahme möglich. Die erfolgreiche Teilnahme ist mit weiteren Aufgaben zwischen den einzelnen Modulen verbunden. Dabei ist ein wesentlicher Bestandteil die Planung und Durchführung eines eigenen betrieblichen Projektes. Mit Abschluss der Fortbildung wird ein Zertifikat über den Erwerb der „Steuerungskompetenz im betrieblichen Gesundheitsmanagement für BR/ PR/ MAV“ verliehen. Die Seminargebühr von 2.500,00 € (gesamt für alle vier Module) beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation und ein begrenztes Zeitkontingent für die Begleitung der betrieblichen Projekte durch die Seminarleitung. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils nach Durchführung eines Modules in Höhe von 625,00 € Seminargebühr zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung. * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG und vergleichbare Regelungen der Personalvertretungsgesetze der Länder, § 19/30 MVG u. vgl. R. Referenten: Michael Gümbel; Sujet Organisationsberatung, Silke Knuth, Mediatorin, Beraterin, Coach (Knuth Consult), Hanna Wolz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention Themenbereich 10 154 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz „Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung Neue Managementmethoden als Herausforderung an den Arbeits- und Gesundheitsschutz Durch neue Managementmethoden, insbesondere die sog. Indirekte Steuerung, werden die unternehmerischen Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. Sowohl in den Unternehmen als auch im öffentlichen Dienst geht es heute darum, die Leistungsdynamik von Selbständigen und Freiberuflern bei unselbständig Beschäftigten hervorzurufen. Es wird nicht mehr nur die gesetzlich geschuldete Leistung, sondern der Erfolg gefordert. Den Beschäftigten werden (betriebswirtschaftliche) Ziele, die Erreichung von Kennziffern oder auch ein „Mehr“ an Arbeit, z.B. aufgrund von Leistungsverdichtung, auferlegt. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Vielmehr kann der/ die Beschäftigte seine Arbeit weitestgehend selbständig und flexibel gestalten. Diese Entwicklung wird von vielen Beschäftigten zunächst positiv erlebt, da sie mehr Autonomie schafft. Allerdings kann sie auch zu einer neuen Form von Belastung führen: Arbeiten ohne Ende, Stress, psychischer Druck, psychosomatische Symptome – und es gibt Niemanden mehr, den man dafür verantwortlich machen kann, da man sich den Druck selbst auferlegt! Und die betrieblichen Interessenvertretungen? Diese befinden sich in einer schwierigen Situation, da ihr Handeln im Interesse der Beschäftigten, insb. das Drängen auf die Einhaltung von Arbeitszeitvereinbarungen und -gesetz, von Kolleginnen und Kollegen nicht als Hilfe, sondern als zusätzliche Belastung wahrgenommen wird. Themenschwerpunkte: ■■ Neue Steuerungsmethoden in den Betrieben –– Qualität der Veränderungen ■■ Die Methode der Indirekten Steuerung ■■ Entstehung von Stress und psychischen Belastungen durch mehr „Freiheit“ ■■ Auswirkung auf die Beschäftigten ■■ Herausforderung für das betriebliche Gesundheitsmanagement ■■ Gefährdungsbeurteilung ■■ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen von BR/ PR/ MAV/ SBV ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 04.03. – 05.03. Scharbeutz 219,00 € / 118,00 €146/15 01.06. – 02.06. Lübeck 206,00 € / 100,00 e213/15 05.10. – 06.10. Kiel 243,00 € /118,00 €304/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Themenbereich 10 155 Forum Nord Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz „Wie? Sie schaffen ihre Arbeit nicht mehr?“ Themenbereich 10 Rechte und Pflichten zur Überlastungsanzeige Wenn KollegInnen, insbesondere aufgrund nicht beeinflussbarer Arbeitsbedingungen oder organisatorischer Mängel durch den Arbeitgeber, überlastet oder überfordert sind, kann eine Überlastungsanzeige weiterhelfen. Ständiger Arbeitsdruck und zunehmende Arbeitsverdichtung erhöhen zudem Fehlerquoten bei den Beschäftigten und lassen das Schadensrisiko für ihn persönlich, aber auch für sein Arbeitsumfeld steigen. Mancher Arbeitnehmer fühlt sich seinen Aufgaben nicht mehr gewachsen. Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung hierzu noch fehlt, hat sich auf Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen die »Überlastungsanzeige« als Instrument für überfordernde Arbeitssituationen herausgebildet. Gerade bei Mehrarbeit, hohem Krankenstand und wachsendem Arbeitsdruck sowie hieraus ggf. entstehenden Gefahrensituationen ist sie oft der einzige Weg, um auf betriebliche Missstände aufmerksam zu machen und Hilfe einzufordern. In diesem Seminar informieren wir über die Grundlagen der Überlastungsanzeige und über den konkreten Einsatz und Inhalt. Weiter wird gemeinsam erarbeitet, welche Spielregeln unbedingt beachtet werden müssen, wenn Arbeitnehmer und gesetzliche Interessenvertretungen auf dieses Instrument zurückgreifen und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Da eine Überlastung der Beschäftigten in den Bereichen Krankenhaus und Pflege besondere Problematiken mit sich bringt, insbesondere da Leben und Gesundheit von Dritten gefährdet sein können, bieten wir dieses Seminar zusätzlich speziell für Beschäftigte aus diesen Bereichen an. ■■ Überlastungsanzeige – was ist das? ■■ Die Überlastungsanzeige hat viele Namen ■■ Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern bei Gefährdungen ■■ Inhalt, Aufbau und Ausgestaltung von Überlastungsanzeigen ■■ Möglichkeiten des Einsatzes ■■ Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen ■■ Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen ■■ Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung ■■ Handlungsmöglichkeiten von BR/ PR/ MAV ■■ Eckpunkte einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 18.02. Hamburg - € / 61,00 €137/15 13.07. Lübeck - € / 51,90 €254/15 Referentin: Sabine Kaiser, Rechtsanwältin Speziell für Beschäftigte aus den Bereichen Krankenhaus und Pflege: ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 18.02.Hamburg - € / 61,00 €138/15 13.07.Lübeck - € / 51,90 €255/15 Seminargebühr: 220,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX 156 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliche Gesundheitsförderung – ein zentrales Handlungsfeld für die betriebliche Interessenvertretung Arbeitsverdichtung, lebenslanges Lernen, zunehmende Mobilitätsanforderungen, Umorganisationsprozesse, demografischer Wandel – Herausforderungen, die nur bewältigt werden können, wenn MitarbeiterInnen gesund sind und dies auch langfristig bleiben. Was macht Gesundheit aus? Welche Faktoren spielen eine Rolle? Wo endet die Eigenverantwortung der/des Einzelnen? Wie können Arbeitsbedingungen gesund gestaltet werden? Welche Rolle und welche Möglichkeiten haben BR/ PR/ MAV? Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst heute weit mehr als Einzelmaßnahmen zu Ernährung oder Bewegung, sondern ist in vielen Betrieben Teil eines umfassenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Es geht darum sich als BR/ PR/ MAV im Handlungsfeld Betriebliche Gesundheitsförderung bzw. BGM zu verorten und dieses (mit) auf- und auszubauen. Themenschwerpunkte: ■■ zentrale Gesundheitsthemen im Betrieb ■■ der zugrundeliegende Gesundheitsbegriff von BGF und BGM ■■ betriebliche und außerbetriebliche Akteure in BGF und BGM ■■ die Rolle und die Gestaltungsmöglichkeiten von BR, PR und MAV im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes mit Blick auf ein BGM ■■ Kriterien „menschengerechter Arbeit“ und „guter Arbeit“ ■■ Verfahrensschritte innerhalb eines prozesshaften BGM ■■ Auswahl wichtiger Instrumente zur Analyse, Planung und Evaluation von Maßnahmen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 20.04. – 22.04. Lübeck 378,00 € / 161,00 €180/15 02.11. – 04.11. Rostock 367,00 € /147,00 €331/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Hanna Wolz, Diplom-Pädagogin, systemische Beraterin, Betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention Themenbereich 10 Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 157 Forum Nord Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Burnout-Prävention im Betrieb Der extreme Erschöpfungszustand durch langandauernden Stress und Überlastung ist längst keine Seltenheit mehr und betrifft Beschäftigte in verschiedensten Berufen auf allen Hierarchieebenen. Kosten entstehen dabei nicht nur den Betroffenen sondern dem gesamten Kollegium und dem Betrieb. Dennoch sind die Zusammenhänge mit betrieblichen Faktoren oft nur ein Randthema. Die Betroffenen sollen das Problem selbst lösen und das möglichst schnell. Es gibt neben den persönlichen eine Reihe betrieblicher Faktoren, die je nachdem präventiv oder burnoutförderlich wirken können. Das reicht von der Arbeitsorganisation über Zielvereinbarungen bis hin zur Unterstützung durch die Führungskräfte und das Betriebsklima. Der Betrieb hat hier großen Einfluss und viel Verantwortung. Die betriebliche Interessenvertretung kann dabei gestalten, anschieben und mitbestimmen. Dazu ist es wichtig, Grundwissen über Burnout-Entstehung und –Prophylaxe zu haben, den eigenen Handlungsrahmen zu kennen und Ideen zur Umsetzung im eigenen Betrieb zu entwickeln. Themenschwerpunkte: ■■ Burnout: Symptome, Ursachen und Folgen ■■ Präventive Faktoren im Betrieb kennen und stärken ■■ Unterstützung für Betroffene ■■ Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 16.02. – 17.02. Lübeck 206,00 € / 100,00 €136/15 13.07. – 14.07. Travemünde 235,50 € / 124,50 €253/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Michael Gümbel; Sujet Organisationsberatung Themenbereich 10 158 Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Burnout-Prävention im Betrieb – Aufbauseminar Ein Handlungsfeld für die betriebliche Interessenvertretung Das Seminar richtet sich an Mitglieder von Interessensvertretungen, die bereits das Grundlagenseminar „Burnout-Prävention im Betrieb” besucht und erste Grundlagenkenntnisse erworben haben. Im Seminar geht es um die Vertiefung der erworbenen Kompetenzen. Im Vordergrund steht dabei die Vermeidung von Burnout durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie verbesserte Führung und Zusammenarbeit. Daneben werden Konzepte des Betrieblichen Eingliederungsmanagement vorgestellt, die Burnout-Betroffenen einen Wiedereinstieg in die Arbeit erleichtern. Themenschwerpunkte: ■■ Neue Erkenntnisse zu Burnout in den Betrieben und Dienststellen ■■ Einbeziehung des Arbeitgebers und der Beschäftigten im Betrieb ■■ Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte ■■ Anwendung des Instruments „Analyse der gestörten Handlungsepisode” ■■ Einsatz von Befragungsinstrumenten und Workshop-Konzepten ■■ Konzepte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 11.05. – 12.05. Rostock 211,00 € /101,00 €197/15 14.09. – 15.09. Travemünde 225,50 € / 124,50 €281/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Michael Gümbel; Sujet Organisationsberatung Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Themenbereich 10 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 159 Forum Nord Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement (BEM) Das betriebliche Eingliederungsmanagement (abgekürzt BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Im Rahmen von BEM werden u.a. mit den Betroffenen Gespräche geführt. Ziel dieses Gesprächs ist es, zu ergründen, welche Gründe es für diese Fehlzeiten gibt und ob diese Krankenzeiten ursächlich mit den Arbeitsbedingungen in Zusammenhang stehen. Die oftmals vom Arbeitgeber geforderten Krankenrückkehrgespräche genügen den Anforderungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Regel nicht! Hier besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten davon abgehalten werden sollen sich überhaupt arbeitsunfähig krankschreiben zu lassen. BEM ist viel mehr – Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Das richtige Verständnis des § 84 Abs. 2 SGB IX als Grundlage für BEM sowie die Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung zur Gestaltung des betrieblichen (Gesundheits- und) Eingliederungsmanagements werden in diesem Seminar gemeinsam erarbeitet. ■■ Ursachen betrieblicher Krankenstände ■■ Erfahrungen mit Krankenrückkehrgesprächen und Fehlzeitencontrolling ■■ Arbeitsrechtliche Bewertung von Krankheit ■■ Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ■■ Datenschutz im BEM ■■ Praktische Konzepte und Erfolge des BEM ■■ Alternativen zum Fehlzeitencontrolling: Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz, Gefährdungsanalysen, Prävention, gutes Betriebsklima und Förderung der Motivation ■■ Anforderungen an die Gesprächsführung ■■ Rechte der SBV und Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten ■■ Mitbestimmungsrechte sowie Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen ■■ Integrationsvereinbarungen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen Themenbereich 10 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 13.04. – 15.04. Hamburg 420,50 € / 172,50 €169/15 28.09. – 30.09. Kiel 446,50 € /176,50 €294/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management), Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). 160 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz „Wenn Leistungsverdichtung krank macht…“ Entstehungszusammenhänge und Gegenstrategien In den meisten Betrieben und Dienststellen ist die Arbeit in den letzten Jahren zunehmend verdichtet und intensiviert worden. Die Ursache ist häufig Personalabbau, aber auch die Einführung von neuen Steuerungssystemen wie Kennzahlensysteme, Zielvorgaben oder leistungsbezogene Entgeltbestandteile. Für die betriebliche Interessensvertretung ist es oft schwer, die Ursachen und Auswirkungen der Veränderungen in einen direkten Zusammenhang zu stellen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten die Interessensvertretung hat, Leistungsverdichtung zu begrenzen und die Belastungen für die Beschäftigten zu reduzieren. Im Seminar werden hierzu die folgenden Themen bearbeitet: ■■ Bestandsaufnahme der Leistungsverdichtung in den Betrieben und Dienststellen ■■ Auswirkungen auf die Beschäftigten: Zusammenhänge von Belastungen, Beanspruchungen und Erkrankungen ■■ Rechtliche und fachliche Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsbeurteilungen, psychische Belastungen, Gesundheitsmanagement ■■ Mitbestimmungsrechte der Interessensvertretung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei betrieblichen Veränderungen ■■ Entwicklung von Handlungsstrategien ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 27.04. – 29.04. Travemünde 384,50 € / 182,50 €186/15 28.09. – 30.09. Rostock 367,00 € /147,00 € 295/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referent: Michael Gümbel; Sujet Organisationsberatung Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Themenbereich 10 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 161 Forum Nord Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Gefährdungsbeurteilung – Bestandteil des modernen Gesundheitsmanagements in Betrieben und Dienststellen Das Betriebsverfassungsgesetz wie auch die Personalvertretungsgesetze geben dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit eine besondere Bedeutung bei der Mitbestimmung. Gefährdungsbeurteilungen eines jeden Arbeitsplatzes haben dabei eine zentrale Aufgabe. Dieses Seminar soll zeigen, wie sich der Gesundheitsbegriff in den letzten Jahren gewandelt hat und was dies für die Anforderung an eine Gefährdungsbeurteilung bedeutet. Neben der technischen Ausstattung müssen immer mehr ‚soft skills‘, also sogenannte weiche Faktoren, in die Beurteilung einfließen. Gerade psychische Belastungen stellen ein ständig steigendes Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten dar. In diesem Seminar soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten es zur Erfassung von psychischen Belastungen gibt und wie sie in die Gefährdungsbeurteilung einfließen können. Außerdem beschäftigt sich das Seminar mit den sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, auch im Kontext mit anderen (betrieblichen) Akteuren wie Berufsgenossenschaften, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, ... Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz bzw. die Personalvertretungsgesetze. Fest steht: Es gibt nicht die Gefährdungsbeurteilung, die dann für alle Betriebe und Dienststellen passend ist. Vielmehr gilt es zu sensibilisieren und Hilfestellungen zu erhalten, die dazu dienen, Anforderungen für den jeweiligen Betrieb oder die jeweilige Dienststelle selbst zu entwickeln. Themenbereich 10 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 08.06. – 10.06. Kiel 427,00 € /177,00 €220/15 30.11. – 02.12. Hamburg 420,50 € / 172,50 €350/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96Abs. 4 und 8 SGB IX, § 2 Abs. 3 ASiG Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft Arbeitssicherheit Referentin: Silke Huneke, M.A., Master sc. (Management), Beraterin für betriebliche Interessenvertretungen Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). 162 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz „Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb“ Das geht jeden an: Grundlegendes in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zählen zu den wesentlichen Handlungsfeldern der Betriebs- und Personalräte. Gefahrenfreie Arbeitsplätze und ein gesundheitsgerechtes Arbeitsumfeld senken das Unfallrisiko und reduzieren Ausfallkosten. Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet: Gefährdungspotentiale erkennen, Arbeitsschutzmaßnahmen planen und kontinuierlich umsetzen. In diesem Grundlagenseminar machen wir Sie mit den weitreichenden Beteiligungs- und Überwachungsrechten vertraut, die der Gesetzgeber für diesen Aufgabenbereich vorgesehen hat. Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv organisieren und so Ihre Kollegen schützen. ■■ Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ■■ Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ■■ Ziele des Arbeitsschutzes ■■ Betriebsinterne Organisationen –– Fachkraft für Arbeitssicherheit –– Sicherheitsbeauftragte –– Befähigte Personen –– Arbeitsschutzausschuss –– Betriebsarzt ■■ Externe Organisationen –– Berufsgenossenschaften –– Staatliche Ämter für Arbeitsschutz –– Gewerbeaufsicht ■■ Übersicht über die wichtigsten Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz ■■ EU-Richtlinien ■■ Gesetze und Verordnungen ■■ Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk ■■ Sonstige Schriften ■■ Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz ■■ Aufgaben u. Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ■■ Gefährdungsbeurteilungen ■■ Unterweisung ■■ Praxis-Teil: Untersuchung und Bewertung eines Arbeitsplatzes Themenbereich 10 ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 26.01. – 28.01. Undeloh* 251,59 € /- €123/15 29.06. – 01.07. Rostock 367,00 € /147,00 €234/15 16.11. – 18.11. Kiel 427,00 € /177,00 €340/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft u. Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96Abs. 4 und 8 SGB IX, § 2 Abs. 3 ASiG Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft Arbeitssicherheit Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 163 Forum Nord Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Der erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist das zentrale Gremium, in dem alle Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen beraten werden. Der Gesetzgeber gibt nur wenige grundlegende Regeln für den ASA vor. Welche Rolle spielen dabei die einzelnen Akteure, besonders der Betriebsrat? Wie wird ein ASA erfolgreich gestaltet? Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, um dafür zu sorgen, dass alle betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure ihre vorgegebenen Aufgaben und Rollen im ASA und im Betrieb erfüllen? In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden Rechts- und Handlungssicherheit, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb durch den ASA zu verbessern. ■■ Gesetzliche Grundlagen ■■ Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ■■ DGUV Vorschrift 2 ■■ Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses ■■ Zusammenarbeit, Information der Mitglieder, Geschäftsordnung ■■ Betriebsaufgabe und Rechte ■■ Aufgaben der beteiligten Personen ■■ Betriebsvereinbarung ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.06. – 03.06. Rostock 367,00 € /147,00 €212/15 12.10. – 14.10. Hamburg 411,50 € /165,50 €259/15 Seminargebühr: 475,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, § 2 Abs. 3 ASiG Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft Arbeitssicherheit Referent: Sascha Stockhausen, Dipl. Sozial Ökonom; Fachkraft Themenbereich 10 164 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitssicherheit Alkohol und Sucht in der Arbeitswelt – Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung „Der Alkoholiker hört erst dann auf zu trinken, wenn die Not aufgrund des Trinkens größer wird als die Qual des Nichttrinkens, während die Umgebung erst eingreift, wenn die Probleme mit dem Abhängigen schlimmer werden als die Angst vor dem Gespräch.“ In der Arbeitswelt sind die Beschäftigten aller gesellschaftlichen Schichten mit einer Vielzahl von Suchtkrankheiten konfrontiert. Sei es, weil sie mit Süchtigen zusammenarbeiten oder weil sie selbst gefährdet oder gar krank sind. Die Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit spielt in vielen Betrieben die größte Rolle. Die betroffenen Arbeitnehmer fehlen häufiger kurzfristig, sind öfter krank und häufiger in Betriebsunfälle verwickelt als die übrige Belegschaft. Hinter dieser Zahl stecken meist schwere Einzelschicksale, mit denen schließlich auch Betriebsräte und Personalräte konfrontiert werden. Dieses Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte, die sich in ihrem Betrieb mit Alkohol- und Suchtproblemen auseinandersetzen und Handlungsmöglichkeiten suchen. ■■ Alkoholismus – die Symptome ■■ typische Verhaltensweisen ■■ Folgen des Alkoholmissbrauchs ■■ Was ist Co-Alkoholismus? ■■ Gesprächsführung im Unternehmen ■■ Arbeitsgerichtsurteile zum Thema Sucht ■■ Mitbestimmungsrechte des BR/ PR ■■ Betriebliche Alkoholverbote ■■ Einstellungstest – Fragerecht des AG ■■ Vorstellung einer Betriebsvereinbarung ■■ Wesen und Arbeit der großen Selbsthilfegruppen ■■ Umgangsweise mit abstinent lebenden KollegenInnen ■■ Wo bekomme ich weitere externe Hilfe? ■■ Wie trage ich das Thema an die Belegschaft heran? ■■ Argumente um gegenüber dem Arbeitgeber aktiv zu werden ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.06. – 02.06. Kiel 243,00 € /118,00 €211/15 09.11. – 10.11. Lüneburg 244,50 € /147,00 €335/15 Seminargebühr: 325,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 19/30 MVG u. vgl. R., § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Referentin: Hanna Wolz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention Themenbereich 10 Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 165 Forum Nord Seminare für die ver.di-Fachbereiche Kooperationsseminar mit ver.di Nord Fachbereich Verkehr (FB 11) 10. Konferenz für Betriebsräte, Personalräte und Tarifkommissionsmitglieder der Fähr- und Ausflugsschifffahrt ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 26.01. – 29.01. Undeloh* 361,02 € /- €124/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 510,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 1 MBG S-H, § 39 Abs. 1 PersVG M-V, § 48 Abs. 4 HmbPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX; Niedersachsen Themenbereich 11 166 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen JAV-Seminare Alle JAV-Seminare in Kooperation mit der ver.di-Jugend Nord JAV I: Grundlagenschulung nach dem BetrVG Das Seminar vermittelt den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) erste Kenntnisse und einen Überblick über die Rechte und Pflichten, um ihre Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wahrnehmen zu können. ■■ Die Rechte und Pflichten der JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ■■ Die Aufgaben der JAV ■■ Geschäftsführung, Geschäftsordnung und regelmäßige Sitzungen der JAV ■■ Freistellungsmöglichkeiten für die JAV-Arbeit ■■ Die Jugend- und Auszubildendenversammlung ■■ Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 08.12. – 12.12.14 Berlin 728,00 € / 252,00 €912/14 26.01. – 30.01. Undeloh* 465,69 € /- €900/15 09.02. – 13.02. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €902/15 23.02. – 27.02. Walsrode* 512,50 € /- €903/15 13.04. – 17.04. Undeloh* 465,69 € /- €909/15 01.06. – 05.06. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €912/15 27.07. – 31.07. Walsrode* 512,50 € /- €915/15 07.09. – 11.09. Undeloh* 465,69 € /- €916/15 14.12. – 18.12. Walsrode* 512,50 € /- €920/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG Themenbereich 12 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen 167 Forum Nord JAV-Seminare JAV II: Grundlagenschulung nach dem BetrVG Um als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) die Interessen der Jugendlichen und der Auszubildenden vertreten und gegenüber dem Arbeitgeber kompetent auftreten zu können, muss man entsprechende Gesetze und Spielregeln kennen. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse für eine erfolgreiche JAV-Tätigkeit. ■■ Schwerpunkte der JAV-Arbeit ■■ Vermittlung von Kenntnissen über die Tarifverträge und die Ausbildungsordnungen ■■ Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG ■■ Die Qualität der Ausbildung (Ausbildungsstandkontrolle) ■■ Übernahme der Auszubildenden ■■ Dienst- und Betriebsvereinbarungen Zielgruppe: JAV-Mitglieder, die bereits die Grundlagenschulung besucht haben ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 02.03. – 06.03. Walsrode* 512,50 € /- €904/15 16.03. – 20.03. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €905/15 04.05. – 08.05. Undeloh* 465,69 € /- €910/15 10.08. – 14.08. Travemünde 742,50 € / 298,50 €919/15 16.11. – 20.11. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €921/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG Themenbereich 12 168 Bitte Anmeldeformular auf Seite 194 für arbeitgeberfinanzierte Seminare benutzen Seminare für die ver.di-Fachbereiche JAV III: Grundlagenschulung nach dem BetrVG Dieses Seminar richtet sich an JAV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare JAV I und JAV II die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen wie auch methodischen Kompetenzen erweitern wollen. Kommunikation und Interaktion der JAV stehen im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebsrat strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen. Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wird das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne der Azubis erarbeitet. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, Präsentation und zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung. Themenschwerpunkte: ■■ Kommunikationsauftrag der JAV ■■ Organisation der eigenen Arbeit/ Geschäftsführung ■■ Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden ■■ Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung ■■ Zuständigkeit des Betriebsrates ■■ Vorbereitung und Präsentation von JAV-Themen ■■ Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen Zielgruppe: JAV-Mitglieder, die bereits die Grundlagenschulungen besucht haben ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 27.07. – 31.07. Berlin* 455,90 e / - €913/15 19.10. – 23.10. Hamburg 721,00 € / 293,00 €918/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Bei Anmeldung bis zum 31.12.2014: 490,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 / 46 Abs. 6 BPersVG/ 37 Abs. 1 MBG S-H, § 53 Abs. 3 / 39 Abs. 1 PersVG M-V Themenbereich 11 169 Forum Nord JAV-Seminare AV I: Grundlagenschulung nach dem BetrVG Für Auszubildendenvertreter bei der DTAG Um als Auszubildendenvertretung (AV) die Interessen der Auszubildenden bei der Telekom vertreten und gegenüber dem Arbeitgeber kompetent auftreten zu können, muss man die entsprechenden Gesetze und Spielregeln kennen. Diese Grundlagenschulung vermittelt Kenntnisse für eine erfolgreiche AV-Tätigkeit. ■■ Die Rechte und Pflichten der AV nach dem BetrVG ■■ Die Aufgaben der AV ■■ Tarifvertrag 122 ■■ Einführung ins Arbeitsrecht ■■ Rechtsbegriffe ■■ Rangfolge der Rechtsnormen ■■ Rechtliche Rahmenregelungen der Berufsausbildung ■■ Geschäftsführung, Geschäftsordnung und regelmäßige Sitzungen der AV ■■ Freistellungsmöglichkeiten für die AV-Arbeit ■■ Die Auszubildendenversammlung ■■ Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 01.12. – 05.12.14 Undeloh* 486,75 € / - €902/14 02.03. – 06.03. Walsrode* 512,50 € /- €907/15 20.07. – 24.07. Undeloh* 465,69 € /- €914/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG Themenbereich 12 170 JAV-Seminare AV II: Grundlagenschulung nach dem BetrVG Für Auszubildendenvertreter bei der DTAG Aufbauend auf die AV-Grundlagenschulung bieten wir nachfolgende Inhalte als Aufbauseminar an: ■■ Schwerpunkte der AV-Arbeit ■■ Vermittlung von Kenntnissen über die Tarifverträge und die Ausbildungsordnungen ■■ Die Qualität der Ausbildung (Ausbildungsstandkontrolle) ■■ Das Berufsbildungsgesetz ■■ Übernahme der Auszubildenden ■■ Betriebsvereinbarungen ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 02.02. – 06.02. Undeloh* 465,69 € /- €901/15 01.06. – 05.06. Weissenhäuser Strand 557,50 € / 264,50 €911/15 21.09. – 25.09. Undeloh* 465,69 € /- €917/15 * Kosten für VP zuzüglich Seminarausstattungspauschale 17,85 € pro Tag und Teilnehmer. Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: § 65 Abs. 1 / § 37 Abs. 6 BetrVG Themenbereich 12 171 Forum Nord JAV-Seminare JAV I: Grundlagenschulung nach dem BPersVG, MBG S-H und PersVG M-V Das Seminar vermittelt den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) erste Kenntnisse und einen Überblick über die Rechte und Pflichten, um ihre Aufgaben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG SH) und Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG MV) wahrnehmen zu können. ■■ Die Rechte und Pflichten der JAV nach dem BPersVG, MBG S-H und PersVG MV ■■ Die Aufgaben der JAV ■■ Geschäftsführung, Geschäftsordnung und regelmäßige Sitzungen der JAV ■■ Freistellungsmöglichkeiten für die JAV-Arbeit ■■ Die Jugend- und Auszubildendenversammlung ■■ Die Zusammenarbeit mit dem Personalrat ■■ Termin Ort Kosten für VP / TP Seminar-Nr. 09.02. – 13.02. Bad Segeberg 558,00 € / 166,00 €906/15 16.03. – 20.03. Banzkow 359,50 € / 131,50 €908/15 Seminargebühr: 560,00 € zzgl. der o.g. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (VP) bzw. Tagungspauschale (TP). Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten. Freistellung: §§ 62 / 46 Abs. 6 BPersVG/§ 37 Abs. 1 MBG S-H, § 53 Abs. 3 / § 39 Abs. 1 PersVG M-V Themenbereich 12 172 Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V. Nutzen Sie 2015 Ihr Recht auf Bildungsurlaub! Mit Arbeit und Leben Schleswig-Holstein. Lernen Sie auf einem unserer Seminare eine Region Deutschlands kennen, erweitern Sie Ihren Wissenshorizont auf abwechslungsreiche Weise und treffen Sie interessante Menschen. Machen Sie daraus ein gemeinsames Erlebnis mit Ihrem/r LieblingskollegIn, FreundIn oder PartnerIn. Ab Mitte Dezember können Sie unser Programm für 2015 auf unserer Webseite einsehen und sich anmelden. In Schleswig-Holstein hat jedeR ArbeitnehmerIn ein Recht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zusätzlich zum Erholungsurlaub, um eine Veranstaltung der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung zu besuchen. Natürlich können Sie sich auch für eines unserer Seminare anmelden, wenn Sie eine andere berufliche Situation haben und z.B. selbstständig, in Elternzeit, arbeitssuchend oder im Ruhestand sind. www.arbeitundleben-sh.de Arbeit und Leben Schleswig-Holstein DGB/VHS e.V. Legienstraße 22, 24103 Kiel Tel.: 0431 / 5195-1666 [email protected] 173 ver.di Nord Musterschreiben Muster für den Beschluss des Betriebsrates Beschluss des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG: Der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am .................................... beschlossen, das Betriebsratsmitglied ............................................................................... zur Teilnahme am Seminar ..........................................................................................................................................., das vom ver.di-Forum Nord gGmbH vom ................................ bis zum .............................. .. in ………...................................... durchgeführt wird, zu entsenden. Vorsorglich benennt der Betriebsrat das Betriebsratsmitglied ............................... als Ersatzteilnehmer(in). Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG. Diese Schulung ist für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich. 174 Musterschreiben Muster für die Mitteilung an den Arbeitgeber (Betriebsrat) 1. Mitteilung an den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 BetrVG: An die Geschäftsleitung der Firma ....................................... Betr.: Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zu einer Schulungsmaßnahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat hat bei seiner Sitzung am ............................................. den ordnungsgemäßen Beschluss gefasst, Frau/Herrn.................................................... als Betriebsratsmitglied zu dem Seminar ......................................................................................................... .., das vom ver.di-Forum Nord gGmbH durchgeführt wird, zu entsenden. Das Seminar findet in der Zeit vom ............................... bis zum ......................in ............ ........................................................................ statt. Bei der zeitlichen Lage wurden die betrieblichen Belange berücksichtigt. Vorsorglich hat der Betriebsrat Frau/Herrn .........................................................als Ersatzteilnehmer(in) benannt. Die Schulung ist für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich. Die Inhalte des Seminars können dem beiliegenden Ausschreibungstext entnommen werden. Gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Freistellung zu gewähren, das Gehalt fortzuzahlen und die gesamten Kosten des Seminars und die Reisekosten zu übernehmen. ....................................................................................................Ort, Datum Unterschrift der/s Betriebsratsvorsitzenden bzw. der/s stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden 175 ver.di Nord Musterschreiben Muster für die Mitteilung an den Arbeitgeber (Personalrat) 2. Mitteilung an den Dienstherren/Arbeitgeber nach § 46 Abs. 6 BPersVG oder nach § 39 Abs. 1 PersVG M-V oder nach § 37 Abs. 1 MBG S-H Betr.: Entsendung eines Personalratsmitglieds zu einer Schulungs maßnahme gem. § 46 Abs. 6 BPersVG (oder § 39 Abs. 1 PersVG M-V oder § 37 Abs. 1 MBG S-H) Der Personalrat hat bei seiner Sitzung am ........................................den ordnungsgemäßen Beschluss gefasst, Frau/Herrn ................................................. als Personalratsmitglied zu dem Seminar ............................................................................. .........., das vom ver.di-Forum Nord gGmbH durchgeführt wird, zu entsenden. Das Seminar findet in der Zeit vom ............................... bis zum ...........................in ....... ............................................................................. statt. Bei der zeitlichen Lage wurden die dienstlichen Belange berücksichtigt. Vorsorglich hat der Personalrat Frau/Herrn ............................................................als Ersatzteilnehmer(in) benannt. Die Schulung ist für die Arbeit des Personalrates erforderlich. Die Inhalte des Seminars können dem beiliegenden Ausschreibungstext entnommen werden. Gem. § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 BPersVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Freistellung zu gewähren, das Gehalt fortzuzahlen und die gesamten Kosten des Seminars und die Reisekosten zu übernehmen oder Gem. § 39 Abs. 1 i.V.m. § 35 PersVG M-V ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Freistellung zu gewähren, das Gehalt fortzuzahlen und die Kosten des Seminars zu übernehmen. oder Gem. § 37 Abs. 1 i.V.m. § 34 MBG Schl.-H. ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Freistellung zu gewähren, das Gehalt fortzuzahlen und die Kosten des Seminars zu übernehmen. ....................................................................................................Ort, Datum Unterschrift der/s Personalratsvorsitzenden 176 bzw. der/s stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Regularien Freistellungsansprüche für die gesetzlichen Interessenvertretungen Betriebsverfassungsgesetz: Betriebsräte: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 Abs.1 BetrVG. Jugend- und Auszubildendenvertretung: § 65 Abs.1 BetrVG Bundespersonalvertretungsgesetz Personalrat/Jugend- und Auszubildendenvertretung: § 46 Abs. 6 BPersVG und § 37 BPersVG in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz für Schleswig-Holstein Personalrat/Jugend- und Auszubildendenvertretung: § 37 Abs. 1 MBG Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern Personalrat/Jugend- und Auszubildendenvertretung: § 39 Abs.1 PersVG M-V Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht Mitarbeitervertretungsgesetz für Nordelbische Kirche und Diakonisches Werk Mitarbeitervertretung: § 19 Abs. 3 MVG Rahmenverordnung für eine Mitarbeitervertretung der katholischen Kirche Mitarbeitervertretung: § 13 Abs. 10 MAVO in Verbindung mit § 13 Abs. 11 MAVO Landesverordnung über die Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit: § 1 Landesverordnung Nähere Einzelheiten können beim Bezirksjugendsekretariat erfragt werden. Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch Schwerbehindertenvertrauensleute: § 96 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 96 Abs. 8 SGB IX Ausführliche Informationen zu den Freistellungsansprüchen der gesetzlichen Interessenvertretungen erhalten Sie auf unserer Homepage www.verdi-forum.de unter Recht und Beratung/Schulungsanspruch. 177 ver.di Nord Regularien Hinweise zur Dienst- und Arbeitsbefreiung Freistellung für gewerkschaftspolitische Seminare (Seiten 7 - 53) unter Fortzahlung von Lohn/Gehalt bzw. Besoldung ist nach folgenden Vorschriften möglich: Betriebsverfassungsgesetz Jedes Betriebsratsmitglied hat nach § 37 Abs. 7 BetrVG Anspruch auf 3 Wochen bezahlte Freistellung während der regelmäßigen Amtszeit für als geeignet anerkannte Veranstaltungen. Erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf insgesamt 4 Wochen Freistellung. Diese Regelungen gelten nach § 65 Abs.1 BetrVG auch für Jugend- und Auszubildendenvertrer/innen. Bundespersonalvertretungsgesetz Jedes Personalratsmitglied hat für als geeignet anerkannte Veranstaltungen nach § 46 Abs. 7 BPersVG während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf insgesamt 3 Wochen bezahlte Freistellung. Erstmals gewählte Personalratsmitglieder haben einen Anspruch auf 4 Wochen Freistellung. Diese Regelungen gelten nach § 46 Abs. 6 BPersVG auch für Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen. Mitbestimmungsgesetz für Schleswig-Holstein Gemäß § 37 (1) MBG sind Mitglieder des Personalrates unter Fortzahlung der Bezüge und der Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen an bis zu 20 Arbeitstagen je Amtszeit vom Dienst freizustellen, soweit Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit des Personalrates erforderlich sind. Ersatzmitglieder jeder Wahlvorschlagsliste, entsprechend der von dieser Liste gewählten Anzahl von Personalratsmitgliedern, können unter den gleichen Voraussetzungen bis zu 10 Arbeitstage vom Dienst freigestellt werden. Nach § 37 (2) MBG ist unbeschadet des Anspruches, der sich aus § 37 (1) ergibt, eine weitere Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge möglich: jedes Mitglied des Personalrates hat während seiner regelmäßigen Amtszeit zusätzlich Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Vergütung für insgesamt 15 Arbeitstage zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, sofern diese von der Bundeszentrale für politische Bildung oder von der Landeszentrale für politische Bildung als für die Personalratsarbeit nützlich anerkannt sind. Dies gilt auch für Ersatzmitglieder im Sinne des Abs. 1. In § 37 (3) ist geregelt, dass Personalratsvorsitzende sowie deren Stellvertreter/innen unter der Fortzahlung der Bezüge bis zu 5 Arbeitstage in zwei Jahren Anspruch auf Teilnahme an einer Konferenz (der Gewerkschaft bzw. eines Berufsverbandes) der Personalräte haben. Eine Anrechnung auf die vorangegangenen Freistellungsmöglichkeiten erfolgt nicht. Für die Freistellung nach den Absätzen 1-3 ist ein Beschluss herbeizuführen (vergl. § 37 Abs. 4). Die genannten Freistellungsregelungen gelten auch für Jugend- und Ausbildungsvertretungen. Der Freistellungsanspruch nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz für Schleswig-Holstein bleibt von den oben genannten Regelungen unberührt. 178 Regularien Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern Nach § 39 (2) PersVG MV hat jedes Mitglied des Personalrates unbeschadet des Absatzes 1 während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für insgesamt 15 Arbeitstage zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung oder von der Landeszentrale für politische Bildung als für die Personalvertretung nützlich anerkannt sind. Hinsichtlich der Zahl der teilnahmeberechtigten Ersatzmitglieder und des Umfangs der Freistellung gilt Absatz 1 entsprechend. Für die Freistellung nach den Absätzen 1 und 2 ist ein Beschluss herbeizuführen (vergl. § 39 (3). Dieser ist der Dienststelle rechtzeitig bekannt zu geben. Die genannten Freistellungsmöglichkeiten gelten auch für Jugend- und Ausbildungsvertretungen. Sonderurlaub Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter im Bundesdienst vom 18.08.1975 (BGBI. I. S. 902); Neufassung (BGBI. I. S. 2075) vom 18.11.1980; Neufassung vom 25. April 1997 (BGBI. I. S. 978); VMB I 1997 S. 161, gem. § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 8; Neufassung durch die 4. Verordnung zur Änderung mutterschutz- und urlaubsrechtlicher Vorschriften vom 17.07.2001 (BGBI. I. S. 1664); zuletzt geändert durch die Neufassung vom 11.11.2004 aufgrund des Artikels 7 Satz 1 der Fünften Verordnung zur Änderung mutterschutz- und urlaubsrechtlicher Vorschriften vom 09.11.2004 (BGBI. I. S. 2806). Diese Freistellungsmöglichkeit sieht in der Regel 3 Arbeitstage, in besonders begründeten Ausnahmefällen 5 Arbeitstage im Urlaubsjahr nach § 7 Satz 1 Ziff. 3 für förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltungen vor. Für die Arbeiter/innen und Angestellten des Bundes gelten u.a. ähnliche Freistellungsmöglichkeiten gemäß Rundschreiben des Bundesministers des Inneren vom 27.08.1997, (BGBI. S. 295). Die Vorschriften werden auch in einigen Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein angewandt. Regelung von Grundsatzfragen der Fortbildung für Beamte, Richter und Arbeitnehmer des Landes Schleswig-Holstein vom 25.7.1978 (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 497): Für allgemeine staatsbürgerliche Bildungsveranstaltungen bis zu 2 Arbeitstagen in einem Jahr und bis zu 5 Tagen in zwei Jahren, wenn für die andere Hälfte der Dienstbefreiung Urlaub in Anspruch genommen wird. Gesetz über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der außerschulischen Jugendbildung vom 25.7.1977 (GVBI. Schl.-Holst. S. 190) bis zu 12 Arbeitstagen im Jahr (ohne Fortzahlung von Lohn/Gehalt bzw. Besoldung). 179 ver.di Nord Regularien Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG S-H) Mit Wirkung vom 1. April wurde das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BfQG) für das Land Schleswig-Holstein durch das neue Weiterbildungsgesetz (WBG) novelliert. Wie bei dem alten BFQG umfasst der Anspruch auf Bildungsfreistellung fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche oder in Wechselschicht gearbeitet, erhöht sich der Anspruch auf sechs Arbeitstage. Für die Zeit der Bildungsfreistellung ist das zustehende Arbeitsentgelt ohne Minderung fortzuzahlen. Achtung: ■■ Der Anspruch auf Bildungsfreistellung des laufenden Kalenderjahres erlischt grundsätzlich mit dem Ablauf des Kalenderjahres. ■■ Nur noch ausnahmsweise kann der BFG-Anspruch des laufenden Kalenderjahres übertragen und zum doppelten des Anspruches Verblockt werden. ■■ Hierzu ist die Erforderlichkeit und die Anerkennung nachzuweisen und dem Arbeitgeber bis spätestens zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich mitzuteilen. ■■ Aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen oder bei Urlaubswünschen anderer KollegInnen kann die Bildungsfreistellung versagt werden. Erfolgt diese Versagung wiederholt, ist der Anspruch auf das Folgejahr übertragbar. Wer Genaueres über das WBG wissen möchte, sollte sich an die Bezirksverwaltungen bzw. an das Bildungsreferat der Landesbezirksverwaltung Nord wenden. Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) Am 31. Dezember 2013 ist das Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz - BfG M-V) vom 13. Dezember 2013 in Kraft getreten. Damit sind das Bildungsfreistellungsgesetz vom 7. Mai 2001 und die Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 18. Mai 2001 außer Kraft getreten. Nunmehr haben alle Beschäftigten, deren Arbeits- oder Dienstverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Maßgabe der §§ 2 und 4 des Bildungsfreistellungsgesetzes, einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes. Der Anspruch besteht im Unterschied zur früheren Rechtslage unabhängig von einer etwaigen Erstattung des Arbeitsentgeltes an den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Freistellung zum Zwecke der Weiterbildung besteht für fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres (wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend.) Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Für die Weiterbildungsteilnehmer ändert sich das Verfahren der Bildungsfreistellung insoweit, als dass sie nunmehr keine Erstattungsvoranfrage an das Landesamt für Gesundheit und Soziales mehr stellen brauchen, sondern ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung bei ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn 180 Regularien der Veranstaltung, geltend machen müssen. Dabei ist dem Arbeitgeber der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung zu übergeben. Die für diesen Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden von den Bildungseinrichtungen kostenlos ausgestellt. Desweiteren sind die Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Arbeitgebern die Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung, durch Vorlage der Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die Teilnahmebestätigung wird mit der Beendigung der Veranstaltung kostenlos ausgehändigt. Das Land erstattet Arbeitgebern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag im Falle der Freistellung für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung einen pauschalierten Betrag in Höhe von 55 Euro pro Tag der Freistellung und für Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten einen pauschalierten Betrag in Höhe von 110 Euro pro Tag. Der Antrag auf Erstattung ist von den Arbeitgebern innerhalt einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf amtlichem Vordruck zu stellen. Wer mehr zum BfG M-V wissen möchte, sollte sich an die Bezirksverwaltungen, bzw. an das Bildungsreferat der Landesbezirksverwaltung Nord wenden. Hinweise finden sich auch in unserem Flyer „Ich gönne mir Bildung!“ Neues Bildungsfreistellungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ab 2014. 181 ver.di Nord Regularien Allgemeine Hinweise Informationen über weitere Freistellungsansprüche aufgrund anderer gesetzlicher, tariflicher oder betrieblicher Regelungen bzw. Hilfen im Einzelfall sind durch unsere Bezirksverwaltungen bzw. durch das Bildungssekretariat des Landesbezirks zu erhalten. Soweit eine besondere Anerkennung der Seminare für die Freistellung erforderlich ist, liegt diese vor. Sie wird entweder im Einladungsschreiben mitgeteilt oder die Bescheinigung kann auf Anforderung übersandt werden. TeilnehmerInnen, die Anspruch nach dem HmbBildUG haben, teilen dieses bitte bei der Antragstellung mit. Auch wenn die Dienststellen bzw. die Arbeitgeber die Seminarkosten nicht übernehmen, entstehen den Seminarteilnehmern und Teilnehmerinnen keine Kosten (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angemerkt ist). Die Fahrtkosten (Deutsche Bahn AG 2. Klasse) werden dann erstattet. Schreibmaterial nicht vergessen! Hinweise zur Kinderbetreuung Bei einigen Seminaren besteht die Möglichkeit, Kinder mitzubringen. Die Kinder der SeminarteilnehmerInnen werden während des Seminarzeitraums in der Tagesstätte pädagogisch betreut. Der Name und das Alter des Kindes sind auf dem Anmeldeformular mit einzutragen. Im Adolph-Kummernuss-Haus Undeloh kann generell für jedes Seminar eine Kinderbetreuung angeboten werden. Dies muss uns mindestens acht Wochen vor Seminarbeginn bekanntgegeben werden. In der Regel sollen die Kinder in noch nicht schulpflichtigem Alter, aber mindestens drei Jahre alt sein. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich. Die Kinder werden während der Seminarzeiten von ausgebildetem Personal betreut. Bitte bei der Anmeldung zu Seminaren mit Kinderbetreuung genaue Angaben machen. 182 Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Ich möchte Mitglied werden ab Titel/Vorname/Name 0 1 Straße Hausnummer PLZ 2 0 Geburtsdatum Wohnort Geschlecht Telefon E-Mail Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in weiblich männlich Staatsangehörigkeit Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Straße PLZ Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis Praktikant/in bis Altersteilzeit bis Hausnummer Ort Branche (ohne Arbeitseinkommen) ausgeübte Tätigkeit regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst in Euro ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Sonstiges: monatlicher Bruttoverdienst Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Ich wurde geworben durch: Name Werber/in von Mitgliedsnummer bis Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. IBAN BIC Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich W-3272-04-1113 Ort, Datum und Unterschrift zur Monatsmitte zum Monatsende Straße und Hausnummer PLZ Ort Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. 183 ver.di Nord 184 Gesamtübersicht Seminare 2009 Gesamtübersicht Seminare 2015 DatumSeminartitel Seite 2014 01.12. 01.12. 01.12. – 05.12. 08.12. – 12.12. 10.12. 15.12. Arbeit gesund gestalten - Modulreihe Wahlvorstandsschulungen MBG S-H AV I: BetrVG JAV I: BetrVG Wahlvorstandsschulungen MBG S-H Wahlvorstandsschulungen MBG S-H 152 80 170 167 80 80 JANUAR 07.01. – 09.01. 08.01. 11.01. – 16.01. 12.01. - 14.01. 12.01. – 16.01. 12.01. – 16.01. 13.01. 19.01. 19.01. – 21.01. 19.01. – 23.01. 19.01. – 23.01. 19.01. – 23.01. 22.01. 26.01. 26.01. – 28.01. 26.01. – 28.01. 26.01. – 29.01. 26.01. – 30.01. 26.01. – 30.01. 26.01. – 30.01. 26.01. – 30.01. PersVG M-V – Modul I Wahlvorstandsschulungen MBG S-H Alle Macht den Märkten? Kritik und Überwindung eines neoliberalen Credos Vertrauensleute ZWEI – Das ist mein gutes Recht... BR II Die Pflichtquote allein reicht nicht! Wahlvorstandsschulungen MBG S-H Wahlvorstandsschulungen MBG S-H MBG S-H Modul III Betriebsgruppenseminar I Arbeitsrecht im Krankenhaus BR I Wahlvorstandsschulungen MBG S-H Wahlvorstandsschulungen MBG S-H Arbeit gesund gestalten - Modulreihe Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz 10. Konferenz für Fähr- und Ausflugsschifffahrt BR II BR I BR III JAV I: BetrVG 85 80 40 13 71 91 80 80 83 8 117 70 80 80 152 163 166 71 70 72 167 FEBRUAR Februar 02.02. – 06.02. 02.02. – 06.02. 02.02. – 06.02. 02.02. – 06.02. 03.02. 09.02. 09.02. – 13.02. 09.02. – 13.02. 09.02. – 13.02. 09.02. – 13.02. 09.02. – 13.02. 11.02. – 13.02. 16.02. – 17.02. 16.02. – 18.02. Vertrauensleuteseminar Agentur für Arbeit Kiel FB 4 Mobbing geht uns alle an Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung Rhetorik - Grundlagenseminar AV II: BetrVG Wahlvorstandsschulungen MBG S-H Wahlvorstandsschulungen MBG S-H BR II Die Pflichtquote allein reicht nicht! Arbeitsrecht I JAV I: BetrVG JAV I: BPersVG, MBG S-H und PersVG M-V Krankheit im Arbeitsverhältnis Burnout-Prävention im Betrieb PersVG M-V – Modul II 48 16 48 145 171 80 80 71 91 114 167 172 97 158 86 185 ver.di Nord Gesamtübersicht Seminare 2015 DatumSeminartitel 186 Seite 16.02. – 20.02. 16.02. – 20.02. 16.02. – 20.02. 16.02. – 20.02. 18.02. 18.02. 20.02. – 22.02. 23.02. 23.02. – 24.02. 23.02. – 25.02. 23.02. – 27.02. 23.02. – 27.02. 23.02. – 27.02. Keine Atempause: „Geschichte wird gemacht – es geht voran!“ BR II BR III BR IV Wahlvorstandsschulungen MBG S-H „Wie? Sie schaffen ihre Arbeit nicht mehr?“ Seminar für BildungsmitarbeiterInnen, Baustein Organisationswissen Wahlvorstandsschulungen MBG S-H „Minderleister“ – Was bedeutet das überhaupt? Arbeitszeitkonten und Wertguthaben (Zeitwertkonten) Diskussions- und Verhandlungsführung BR I JAV I: BetrVG 28 71 72 73 80 156 48 80 118 134 19 70 167 MÄRZ 02.03. - 04.03. 02.03. – 04.03. 02.03. – 06.03. 02.03. – 06.03. 02.03. – 06.03. 02.03. – 06.03. 04.03. – 05.03. 04.03. – 06.03. 08.03. – 13.03. 09.03. - 13.03. 09.03. – 10.03. 09.03. – 10.03. 09.03. – 11.03. 09.03. – 11.03. 09.03. – 13.03. 09.03. – 13.03. 12.03. 15.03. - 20.03. 16.03. – 18.03. 16.03. – 20.03. 16.03. – 20.03. 16.03. – 20.03. 16.03. – 20.03. 16.03. – 20.03. 19.03. 23.03. 23.03. – 25.03. 23.03. – 25.03. 23.03. – 27.03. 23.03. – 27.03. 23.03. – 27.03. SGB II Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte BR III Arbeitsrecht II JAV II: BetrVG AV I: BetrVG „Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte Reformen im Sozialsystem – wir wollen das anders! Rhetorik – freie Rede Grundlagenseminar Protokollführung Befristete Beschäftigung und Teilzeitarbeit Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar Arbeit gesund gestalten - Modulreihe Tarifpolitik ist machbar BR II 60 Jahre Einwanderung aus Italien Studienreise - Leben und Arbeit in Irland Mediation Grundlagen: Verständigen statt Streiten BR I BPersVG I Der erfolgreiche Betriebsausschuss JAV II: BetrVG JAV I: BPersVG, MBG S-H und PersVG M-V Anti-Rassismus-Training (A-R-T) und Kulturveranstaltung „Das ist zu teuer!“ Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte zum § 40 BetrVG Fehler vermeiden in der Betriebsratsarbeit PersVG M-V – Modul I BR I BR II BR IV 23 142 72 115 168 170 155 96 41 17 98 119 143 152 39 71 51 35 149 70 78 99 168 172 50 120 74 85 70 71 73 Gesamtübersicht Seminare 2015 DatumSeminartitel Seite 26.03. Rechtliche Grundlagen des BEM 27.03. – 28.03. Vertrauensleute, Betriebsgruppe der DAK-Gesundheit, FB 4 30.03. – 03.04. BR III 121 48 72 APRIL 13.04. – 15.04. 13.04. – 15.04. 13.04. – 17.04. 13.04. – 17.04. 13.04. – 17.04. 13.04. – 17.04. 13.04. – 17.04. 20.04. – 22.04. 20.04. – 22.04. 20.04. – 24.04. 20.04. – 24.04. 20.04. – 24.04. 20.04. – 24.04. 20.04. – 24.04. 20.04. – 24.04. 20.04. – 24.04. 20.04. – 24.04. 23.04. 26.04. – 01.05. 27.04. – 28.04. 27.04. – 29.04. 27.04. – 29.04. 27.04. – 29.04. 27.04. – 29.04. Krankenrückkehrgespräche BEM Wirtschaftsausschuss - Aufbauseminar BR III Die Pflichtquote allein reicht nicht! Verhandlungsführung in der Betriebs-/ Personalratsarbeit JAV I: BetrVG Rhetorik - Grundlagenseminar MBG S-H Modul I Betriebliche Gesundheitsförderung Facetten der NS-Geschichte BR I BR II BR IV BPersVG II Befristete Arbeitsverhältnisse, Fremdpersonaleinsatz, Geringfügig Beschäftigte, . . . Arbeitsrecht I Rhetorik - Aufbauseminar 60 Jahre Einwanderung aus Italien Kurswechsel: Wirtschaftsdemokratie Betriebe ohne Tarifverträge Informationsarbeit in Betriebsrat und Personalrat – Grundlagenseminar Eingruppierungsrecht gem. TV EntgO Bund Eingruppierungsrecht nach TVöD (VKA) „Wenn Leistungsverdichtung krank macht…“ 160 144 72 91 100 167 145 81 157 29 70 71 73 79 101 114 146 51 42 102 103 130 131 161 MAI 04.05. – 05.05. 04.05. – 06.05. 04.05. – 08.05. 04.05. – 08.05. 04.05. – 08.05. 04.05. – 08.05. 04.05. – 08.05. 04.05. – 08.05. 06.05. 06.05. – 08.05. 11.05. – 12.05. 11.05. – 12.05. 11.05. – 13.05. 15.05. - 17.05. 15.05. – 17.05. 18.05. Eingruppierungsrecht nach TV-L Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des Betriebsrates in der Praxis BR II BPersVG I Die Pflichtquote allein reicht nicht! Arbeitsrecht I Arbeitsrecht II JAV II: BetrVG Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen 4. Fachtagung Schwerbehindertenvertretung Arbeitszeit und Urlaub Burnout-Prävention im Betrieb – Aufbauseminar Grundlagen der Dienstplangestaltung f. Krankenhäuser u. Pflegeeinrichtungen „Endlich unserer Kraft zu trauen und ein schönres Leben aufzubauen“ Literatur-Tagung „Mehr Druck durch mehr Freiheit“ 132 135 71 78 91 114 115 168 38 90 136 159 137 31 48 15 187 ver.di Nord Gesamtübersicht Seminare 2015 DatumSeminartitel 188 Seite 18.05. 18.05. – 20.05. 18.05. – 20.05. 18.05. – 22.05. 18.05. – 22.05. 18.05. – 22.05. 18.05. – 22.05. 21.05. 26. - 28.05. 27.05. – 29.05. 27.05. – 29.05. 28.05. 29.05. – 31.05. Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst Gesamtbetriebsrat – Zuständigkeit, Aufgabenfelder u. Handlungsmöglichkeiten PersVG M-V – Modul II BR I BR II BR III Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar (SBV II) 60 Jahre Einwanderung aus Italien 125 Jahre „Tag der Arbeit“ – Streiken um des Friedens Willen Vertrauensleute EINS – Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte Teilhabe durch Weiterbildung - Bildung mit Engagement Wie Väter navigieren – Was bedeutet Männlichkeit für mich? 139 75 86 70 71 72 92 51 25 12 96 52 26 JUN I 01.06. – 02.06. 01.06. – 02.06. 01.06. – 02.06. 01.06. – 03.06. 01.06. – 03.06. 01.06. – 03.06. 01.06. – 05.06. 01.06. – 05.06. 01.06. – 05.06. 01.06. – 05.06. 01.06. – 05.06. 01.06. – 05.06. 08.06. – 09.06. 08.06. – 10.06. 08.06. – 10.06. 08.06. – 10.06. 08.06. – 10.06. 08.06. – 12.06. 08.06. – 12.06. 08.06. – 12.06. 15.06. – 17.06. 15.06. – 18.06. 15.06. – 19.06. 16.06. – 18.06. 19.06. - 20.06. 22.06. – 24.06. 22.06. – 24.06. 22.06. – 26.06. 22.06. – 26.06. 22.06. – 26.06. 22.06. –26.06. 29.06. Datenschutz im PR-/ BR-Büro „Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung Arbeitssicherheit MBG S-H Modul I PersVG M-V – Modul III Der erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss Betriebsgruppenseminar I Arm trotz Arbeit – Prekäre Beschäftigung BR I Arbeitsrecht II JAV I: BetrVG AV II: BetrVG Schwerbehindertenrecht: Stufenvertretungen nach dem SGB IX. Fehler vermeiden in der Personalratsarbeit „Das steht doch in der Betriebsvereinbarung…“ Rechtswirksames Formulieren in der betriebsrätlichen Praxis Die Gefährdungsbeurteilung „Mehr Demokratie wagen“ BR IV Arbeitsrecht I MBG S-H Modul II Weiter arbeiten oder vorzeitig in Rente gehen? Rhetorik - Grundlagenseminar Auffrischung u. Vertiefung im Betriebsverfassungs- u. Individualarbeitsrecht „Wie wollen wir leben?“ Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Mobbing – Grundlagenseminar Betriebsgruppenseminar Eins, FB 4 BR I BR III Die Frauen von Ravensbrück Die Zuständigkeiten von ÖPR / GPR / HPR 104 155 165 81 87 164 8 27 70 115 167 171 94 88 105 122 162 43 73 114 82 106 145 76 48 142 147 48 70 72 32 89 Gesamtübersicht Seminare 2015 DatumSeminartitel Seite 29.06. – 01.07. 29.06. – 01.07. 29.06. – 03.07. 29.06. – 03.07. 29.06. – 03.07. MBG S-H Modul I Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz BR II Die Pflichtquote allein reicht nicht! Alternsgerechte Personalentwicklung 81 163 71 91 107 JULI 01.07. – 02.07. 01.07. – 03.07. 06.07. – 08.07. 06.07. – 08.07. 06.07. – 08.07. 06.07. – 08.07. 06.07. – 10.07. 06.07. – 10.07. 06.07. – 10.07. 06.07. – 10.07. 06.07. – 10.07. 13.07. 13.07. – 14.07. 13.07. – 14.07. 13.07. – 15.07. 13.07. – 15.07. 13.07. – 15.07. 13.07. – 15.07. 13.07. – 15.07. 13.07. – 17.07. 13.07. – 17.07. 13.07. – 17.07. 19.07. - 24.07. 19.07. – 24.07. 20.07. – 24.07. 20.07. – 24.07. 20.07. – 24.07. 27.07. – 31.07. 27.07. – 31.07. 10. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz ver.di Nord Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung PersVG M-V – Modul I Dienstvereinbarungen formulieren, verhandeln u. abschließen f. Personalräte TVÖD Einführung und Überblick „Kein Ende in Sicht“ Flexible Arbeitszeiten in der Praxis Betriebsgruppenseminar I BR II BR III Arbeitsrecht I Verfahren vor dem Arbeitsgericht „Wie? Sie schaffen ihre Arbeit nicht mehr?“ Protokollführung Burnout-Prävention im Betrieb MBG S-H Modul I MBG S-H Modul II PersVG M-V – Modul III Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar Mediation Grundlagen: Verständigen statt Streiten BR I BPersVG I Arbeitsrecht II Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus heute „Sie müssen keine Meinung haben, wir machen das schon für Sie!“ BR II BR III AV I: BetrVG JAV I: BetrVG JAV III: BetrVG 151 123 85 108 133 140 8 71 72 114 124 156 98 158 81 82 87 143 149 70 78 115 33 44 71 72 170 167 169 AUGUST 10.08. – 14.08. 10.08. – 14.08. 17.08. – 21.08. 23.08. – 28.08. 24.08. – 25.08. 24.08. – 26.08. 24.08. – 28.08. 30.08. - 05.09. 31.08. – 02.09. Arbeitsrecht I 114 JAV II: BetrVG 168 Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar (SBV II) 92 Alle Macht den Märkten? Kritik und Überwindung eines neoliberalen Credos 40 Arbeitszeit und Urlaub 136 MBG S-H Modul II 82 BR I 70 Buchenwald – 70. Jahrestag der Befreiung 34 Vertrauensleute DREI –Mitbestimmung im Betrieb 14 189 ver.di Nord Gesamtübersicht Seminare 2015 DatumSeminartitel 190 Seite 31.08. – 02.09. 31.08. – 04.09. 31.08. – 04.09. 31.08. – 04.09. Eingruppierungsrecht nach TVöD (VKA) Politik wird gemacht BR II BPersVG II 131 11 71 79 SEPTEMBER 02.09. – 04.09. 02.09. – 04.09. 02.09. – 04.09. 07.09. – 08.09. 07.09. – 09.09. 07.09. – 09.09. 07.09. – 09.09. 07.09. – 09.09. 07.09. – 11.09 07.09. – 11.09. 07.09. – 11.09. 07.09. – 11.09. 12.09. – 19.09. 14.09. – 15.09. 14.09. – 16.09. 14.09. – 16.09. 14.09. – 16.09. 14.09. - 18.09. 14.09. – 18.09. 16.09. – 17.09. 16.09. – 18.09. 17.09. 21.09. – 23.09. 21.09. – 25.09. 21.09. – 25.09. 21.09. – 25.09. 21.09. – 25.09. 21.09. – 25.09. 21.09. – 25.09. 24.09. 28.09. – 02.10. 28.09. – 02.10. 28.09. – 30.09. 28.09. – 30.09. 28.09. – 30.09. 28.09. – 30.09. 28.09. – 30.09. 29.09. – 30.09. 30.09. – 02.10. MBG S-H Modul I Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte 5. Norddeutsche Arbeitsrechtstage Arbeitnehmerhaftung PersVG M-V – Modul I Big brother is watching you - Arbeitnehmerüberwachung ohne Grenzen? TVÖD Einführung und Überblick Arbeitszeitkonten und Wertguthaben (Zeitwertkonten) BPersVG I BR III Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar (SBV III) JAV I: BetrVG Studienreise – Barcelona! Burnout-Prävention im Betrieb – Aufbauseminar Fehler vermeiden in der Betriebsratsarbeit MBG S-H Modul III Rechtsprechung zu Arbeitszeitfragen Tue Gutes und sprich drüber! Arbeitsrecht I Arbeitsverträge auf dem Prüfstand Arbeit gesund gestalten - Modulreihe Alle anders – alle gleich Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte Betriebsgruppenseminar I BR I BR IV Die Pflichtquote allein reicht nicht! Arbeitsrecht II AV II: BetrVG Leiharbeit und Werkverträge Kommunikationsworkshop BR II Auffrischung u. Vertiefung im Betriebsverfassungs- u. Individualarbeitsrecht PersVG M-V – Modul II Krankenrückkehrgespräche und BEM „Wenn Leistungsverdichtung krank macht…“ Mobbing – Grundlagenseminar für die Interessenvertretung Fachtagung Arbeitsrecht für Personalräte Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar 81 96 112 125 85 109 133 134 78 72 93 167 36 159 74 83 141 21 114 126 152 53 96 8 70 73 91 115 171 127 20 71 76 86 160 161 147 77 144 Gesamtübersicht Seminare 2015 DatumSeminartitel Seite OKTOBER Herbst 05.10. – 06.10. 05.10. – 07.10. 05.10. – 07.10. 05.10. – 09.10. 05.10. – 09.10. 05.10. – 09.10. 05.10. – 09.10. 05.10. – 09.10. 06.10. 08.10. 08.10. 10.10. – 11.10. 12.10. 12.10. – 13.10. 12.10. – 13.10. 12.10. – 14.10. 12.10. – 14.10. 12.10. – 14.10. 12.10. – 14.10. 12.10. – 14.10. 12.10. – 16.10. 12.10. – 16.10. 12.10. – 16.10. 12.10. – 16.10. 14.10. – 16.10. 17.10. 18.10. – 23.10. 19.10. – 21.10. 19.10. – 23.10. 21.10. – 25.10. 24.10. 28.10. – 30.10. 30.10. – 31.10. Studienreise - Brüssel/Straßburg „Wenn mehr Freiheit krank macht“ – Indirekte Steuerung MBG S-H Modul I PersVG M-V – Modul III BR I Der erfolgreiche Betriebsausschuss Verhandlungsführung in der Betriebs-/ Personalratsarbeit Arbeitsrecht I Arbeitsrecht II Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst Rechtliche Grundlagen des BEM (§ 84 SGB IX) Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte Vertrauensleute Eins, FB 4 Behinderung der Betriebsratsarbeit Protokollführung Befristete Beschäftigung und Teilzeitarbeit MBG S-H Modul II Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte Krankheit im Arbeitsverhältnis Grundlagen der Dienstplangestaltung f. Krankenhäuser u. Pflegeeinrichtungen Der erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss BR II BR III Arbeitsrecht III: Aufbauseminar Rhetorik - Grundlagenseminar Eingruppierungsrecht gem. TV EntgO Bund Aktuelle Rechtsprechung für Personalräte Es geht auch ohne Zocken im Casino! Wirtschaftsausschuss – Grundlagenseminar JAV III: BetrVG Excel-Tabellenkalkulation in der täglichen Arbeit des BR/ PR oder MAV „Wir sind noch einmal davongekommen.“ Seminar für BildungsmitarbeiterInnen Baustein Gesellschaftspolitik Vertrauensleute SW Kiel AG, FB 2 37 155 81 87 70 99 100 114 115 139 121 128 48 111 98 119 82 96 97 137 164 71 72 116 145 130 128 46 143 169 110 47 49 49 NOVEMBER November 02.11. – 03.11. 02.11. – 04.11. 02.11. – 04.11. 02.11. – 04.11. 02.11. – 06.11. 02.11. – 06.11. 02.11. – 06.11. 04.11. – 06.11. 09.11. – 10.11. Vertrauensleuteseminar Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, FB 4 Eingruppierungsrecht nach TV-L Informationsarbeit in Betriebsrat und Personalrat – Grundlagenseminar Konstruktive Konfliktbearbeitung am Beispiel Mediation –Vertiefungsseminar Betriebliche Gesundheitsförderung BR II Schwerbehindertenrecht: Aufbauseminar (SBV II) Arbeitsrecht I Arbeit gesund gestalten - Modulreihe Arbeitssicherheit 49 132 103 150 157 71 92 114 153 165 191 ver.di Nord Gesamtübersicht Seminare 2015 DatumSeminartitel 192 Seite 09.11. – 11.11. 09.11. – 11.11. 09.11. – 13.11. 16.11. – 17.11. 16.11. – 18.11. 16.11. – 18.11. 16.11. – 18.11. 16.11. - 20.11. 16.11. – 20.11. 16.11. – 20.11. 19.11. 23.11. – 25.11. 23.11. – 25.11. 23.11. – 27.11. 23.11. – 27.11. 23.11. – 27.11. 30.11. – 02.12. 30.11. – 02.12. 30.11. – 04.12. 30.11. – 04.12. 30.11. – 04.12. 30.11. – 04.12. 30.11. – 04.12. 30.11. – 04.12. PersVG M-V – Modul I Das Arbeitszeitrecht - Mitbestimmung des Betriebsrates in der Praxis Rhetorik Aufbauseminar – Erfolgreich reden und argumentieren Fachtagung Arbeitsrecht im Krankenhaus Mitbestimmungsgesetz S-H - Personalentwicklung anstoßen und begleiten Fehler vermeiden in der Personalratsarbeit Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz Wir konsumieren uns und die Natur zu Tode Befristete Arbeitsverhältnisse, Fremdpersonaleinsatz, Geringf. Beschäftigte, . . . JAV II: BetrVG Gegen das Vergessen Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Mobbing in der Praxis – Erleben und verstehen! BR I BR III BR IV MBG S-H Modul I Die Gefährdungsbeurteilung Ohne mich läuft nichts! Konfliktmanagement Vertrauensleute DTTS, DT Technik, DTKS, TPG BR II Arbeitsrecht II Rhetorik - Aufbauseminar 85 135 18 113 84 88 163 45 101 168 53 142 148 70 72 73 81 162 10 22 49 71 115 146 DEZEMBER 01.12. 02.12. – 04.12. 07.12. – 09.12. 07.12. – 09.12. 07.12. – 11.12. 07.12. – 11.12. 08.12. 14.12. – 16.12. 14.12. – 16.12. 14.12. – 16.12. 14.12. – 18.12. 14.12. – 18.12. 14.12. – 18.12. 14.12. – 18.12. Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte Dienstplangestaltung f. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Aufbau MBG S-H Modul III Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar Betriebsgruppenseminar II BR II Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte Vertrauensleute EINS – Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten PersVG M-V – Modul II Kompetenzentwicklung f. Vorsitzende, stellv. Vorsitzende u. Freigestellte BR I BR III Arbeitsrecht III JAV I: BetrVG 129 138 83 144 9 71 129 12 86 96 70 72 116 167 2016 11.01. – 19.01. 18.01. – 22.01. 25.01. – 29.01. 25.01. – 29.01. 18.01. – 20.01. BR I BR II BR III BR IV PersVG M-V – Modul I 70 71 72 73 85 Und das sind die Anmeldebögen! Bitte heraustrennen und vollständig ausgefüllt absenden. + Nord KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE + ver.di Seminare der ver.di-Forum Nord gGmbH Anmeldung für arbeitgeberfinanzierte Seminare nach BetrVG (§ 37 Abs. 6) oder MBG S-H (§ 37 Abs. 1) oder PersVG M.-V. (§ 39 Abs. 1) oder BPersVG (§ 46 Abs. 6) oder SGB IX (§ 96 Abs. 4) oder MVG (§ 19/30) u. vglb. R. Anmeldung für arbeitgeberfinanzierte Seminare Verbindliche Anmeldung zum Seminar 194 A Seminartitel __________________________________________________________________________ Nord / 1 5 Nr. des Seminars ______________________ von _______________ bis ______________ in _________________________________________ Vor- und Zuname ________________________________________________________________________________ Privatanschrift ________________________________________________________________________________ Beschäftigt bei ________________________________________________________________________________ Firmenanschrift ________________________________________________________________________________ Telefon Telefax _______________________________________________________________________________ eMail ________________________________________________________________________________ abweichende Rechnungsanschrift ________________________________________________________________________________ Übernachtung ja ❏ nein ❏ Anreise am Vortag gewünscht ja ❏ nein ❏ Der ordnungsgemäße Beschluss des BR/PR/MAV wurde in der Sitzung am ______________________ gefasst und dem Arbeitgeber unter Hinweis der Kostenübernahme mitgeteilt. Ort/Datum Unterschrift Anmeldung bitte abschicken an: ver.di-Forum Nord gGmbH Dänische Straße 3 – 9 · 24103 Kiel Tel.: 0431/6608-128 · Fax: 0431/6608-111 Die obigen Angaben werden nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 BDSG „zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und der weiteren Bildungsplanung der ver.di-Forum Nord gGmbH“ mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten. 194 + KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE ++ KOPIERVORLAGE ++ NA Anmeldung zu Seminaren des ver.di Bildungsreferates (nach § 37 Abs. 7 BetrVG oder § 37 Abs. 2 MBG S-H oder § 35 LPers VG M-V oder § 46 Abs. 7 BPersVG oder BFQG Sch.-Hol. oder BFG M-V oder Sonderurlaub für Beamte/Bund, HambBUG) Ich möchte an dem landesbezirklichen Seminar _______ Seminartitel _____________________________________________________________________ _ / 1 5 Nord Nr. des Seminars ______________________ von __________________ bis __________________ in _______________________ teilnehmen. Vor- und Zuname __________________________________________________ geb. am ______________________ ❏ männlich ❏ weiblich Straße: ____________________________________________ Postleitzahl/Wohnort: Status im Betrieb: ❏ ArbeiterIn ❏ Angestellte/r ❏ Azubi ❏ Beamter/Beamtin ________________________________________________________________________________ Telefon mit Vorwahl: eMail __________________________________________________ Ausgeübte Tätigkeit: __________________________________________________ Dienststelle/Betrieb: __________________________________________________ in (Ort/Straße) __________________________________________________ Beitragspfl. Einkommen: __________________ EUR monatl. Ich habe meine Arbeitsbefreiung beantragt nach: ❏ § 37 Abs. 7 BetrVG ❏ § 37 Abs. 2 MBG S-H ❏ § 35 PersVG M-V ❏ § 46 Abs. 7 BPersVG ❏ BFQG Schl.-Hol. ❏ BFG M-V ❏ Sonderurlaub für Beamte ❏ HambBUG vorher organisiert bei: _______________________________ Bitte ausfüllen: Lohngruppe/-Stufe: Vergütungsgruppe/-Stufe Besoldungsgruppe/-Stufe seit: ________ ver.di-Fb: ________ ver.di-Bezirk: __________ __________ /___________ Gewerkschaftsbeitrag: ____________________ EUR monatl. Eintritt in die ver.di am: ______________________________ Mir ist bekannt, dass mir bei kurzfristiger Seminarabsage oder unentschuldigtem Fernbleiben die Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden können. Ort/Datum Unterschrift Die obigen Angaben werden nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 BDSG „zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und der weiteren Bildungsplanung der ver.di“ mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten. Anmeldung an: ver.di Nord, Referat Schulung und Bildung, Hüxstr. 1, 23552 Lübeck Tel. 0451/81 00-6 · Fax 0451/81 00-895 195 Anmeldung für Seminare des ver.di Bildungsreferates Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft 195 ver.di-Forum Nord gGmbH e-Mail-Verteiler Liebe Betriebs- und Personalräte, liebe Interessierte, neben unserem Jahresprogramm bieten wir im Laufe des Jahres eine Vielzahl an zusätzlichen aktuellen Seminaren an. Damit Sie schneller, und nicht mehr zufällig, die neuesten Informationen zu unseren Seminarangeboten erhalten, nehmen wir Sie gerne in unseren e-Mail-Verteiler auf. (Die Angaben werden nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nur zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und der weiteren Bildungsplanung des ver.di-Forums Nord mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten.) Vorname, Name Betrieb / Dienststelle e-Mail-Adresse o Betriebsrato Personalrato Andere:___________________________________________ Ich möchte in Zukunft gerne Seminarausschreibungen zu folgenden Schwerpunkten per e-Mail erhalten: oBetriebsverfassungsgesetz (§ 37 Abs. 6 BetrVG) oBundespersonalvertretungsgesetz (§ 46 Abs. 6 BPersVG) oMitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (§ 37 Abs. 1 MBG S-H) oPersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 39 Abs.1 PersVG M-V) oMitarbeitervertretungsgesetz Kirche (§§§ 19,30 MVG o. v. R.) oSeminare aus meinem ver.di-Fachbereich ___________ oSeminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oSeminare für die Schwerbehindertenvertretungen (§ 96 4/8 SGB IX) oSeminare zu Wirtschaftlichen Angelegenheiten oSeminare zum Thema Arbeitsrecht oSeminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung oGewerkschaftspolitische Seminare für ver.di-Mitglieder Bitte zurück an: (Fax: 0431 – 6608-111) ver.di-Forum Nord gGmbH Dänische Str. 3 – 9 24103 Kiel 197 Zur Dorfeiche 14 • 21274 Undeloh Tel. 04189 - 808 - 0 • Fax 808-55 [email protected] www.verdi-undeloh.de ver.di-Bildungszentrum Undeloh
© Copyright 2024 ExpyDoc