Amtsblatt vom 15.05.2015

Aus dem Inhalt
Ausgabe vom 15. Mai 2015
24. Jahrgang Nr. 8
Seite
Amtlicher Teil
Bekanntmachung von Beschlüssen des
Kreisausschusses
2
Nichtamtlicher Teil
Ausschreibungen
3
VHS sucht Kursleiter für das
Herbstsemester
6
Ausschreibung des
Jugendförderpreises
7
Ratsinfosystem ist online
7
Neue Rad- und Wanderkarte
7
Ein Arbeitsplatz mit Blick
über Ingersleben
8
Senioren, bitte melden: Zur besseren Vorbereitung des diesjährigen
Kreisseniorentages, der am 2. Juli auf
der Insel in Günthersleben-Wechmar
stattfindet, werden die ehrenamtlichen
Seniorenbetreuer in den Städten und
Gemeinden um Rückmeldung der voraussichtlichen Teilnehmerzahl gebeten.
Selbstverständlich können sich auch alle
weiteren rüstigen Interessenten, die nicht
über ehrenamtliche Ansprechpartner
verfügen, schon jetzt für den großen Tag
registrieren lassen. Inge Daniel vom Büro
des Landrates nimmt unter der 03621
214-287 bzw. unter [email protected]
gern jegliche Anmeldungen entgegen
Gesundheitsamt warnt vor Impfmuffelei
Nach Masernfällen: Bewusstsein für Impfungen steigern
Landkreis. Berlin, Erfurt, kürzlich auch das
Burgenland: Nach dem vermehrten Auftreten
der Masern erneuert das Gothaer Kreisgesundheitsamt seine dringliche Empfehlung,
insbesondere Kindern die empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission
(StIKo) verabreichen zu lassen. Im Landkreis
Gotha waren im April elf Masernfälle aufgetreten, zu denen eine nachweisliche Querverbindung in die Erfurter Waldorfschule
bestand. Glücklicherweise ist der Ausbruch
der Krankheit ohne weitere Verbreitung und
ohne drastische Folgen für die Betroffenen
geblieben.
„Impfmuffelei
ist
grobe
Fahrlässigkeit“, sagt Gesundheitsamtsleiterin
Andrea Lein, „und zwar nicht allein gegenüber
den eigenen Kindern, sondern auch
gegenüber anderen.“
In Deutschland kenne man die schrecklichen
Krankheitsbilder, die durch ein Unterlassen auftreten können, dank jahrzehntelanger guter
Durchimpfraten kaum noch. Anders lasse sich
die Bedenkenträgerei nicht erklären, aufgrund
derer Eltern ihre Kinder dem erheblich größeren
Risiko einer Ansteckung aussetzen und dies mit
äußerst unwahrscheinlichen Impfkomplikationen
rechtfertigen. Zudem: Impfmuffel verließen sich
auf den so genannten Herdenschutz, trügen
aber selbst nicht dazu bei. Verbreitete sich diese
Einstellung, könnte das die Rückkehr längst verschwunden geglaubter Erkrankungen nach sich
ziehen.
Gegen die Masern wird Grund-immunisierung in
zwei Dosen vom 11. bis 14. Lebensmonat sowie
möglichst nach vier Wochen empfohlen. Damit
besteht lebenslanger Schutz gegen die Erreger.
Neben den Masern mahnt das Gesundheitsamt
insbesondere Erwachsene an, die Auffrischungsimpfungen nicht zu vernachlässigen.
Für Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie und
Per­tussis (Keuchhusten) wird eine zweifache
Aktualisierung im Kinder- und Jugendalter
sowie eine ab 18 Jahren empfohlen; bei
Polio (Kinderlähmung) rät das Robert-KochInstitut zu einer Wiederholung zwischen dem
9. und 18. Lebensjahr.
– Fortsetzung auf Seite 6 –
Exkursion: Im Rahmen des EU-LIFE+
Projekts „Erhaltung und Entwicklung
der Steppenrasen Thüringens“ findet am
30. Mai auf dem Großen Seeberg bei
Gotha letztmalig eine naturkundliche
Führung statt. Treffpunkt ist in Seebergen
8:30 Uhr am Steinmergel-Keuperaufschluss an der Straße zum Ortszentrum.
Die etwa vierstündige Exkursion führt
zunächst entlang der Straße zum Ortszentrum, wo man bereits einige typische
Steppenrasenarten sehen kann. Der Weg
führt weiter zur „Breiten Trift“. Unterwegs
werden die Besonderheiten der Steppenund Trockenrasen erläutert sowie verschiedene Arten wie die Bienen-Ragwurz
(Foto) gezeigt. Anschließend geht es zum
Südhang des Großen Seebergs. An der
sogenannten „Heiligen Lehne“, ist eine
ganz charakteristische Steppenvegetation,
u. a. mit Walliser Schwingel und Echter
Schwarzwurzel ausgebildet. Der Rückweg
führt über die Frisch- und Feuchtwiesen
des FND „Struthwiesen“ über das ehemalige Militärgelände auf dem Gipfel des
Großen Seebergs zurück nach Seebergen.
Bek anntm achu ng en
Seite
2
Be kan n t ma c h u n g
der Beschlüsse, die in den Sitzungen des
Kreisausschusses gefasst wurden
Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der
üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden.
Am tlicher Teil vom 15. M ai 2015
Kreisausschuss am 02.03.2015
Beschluss KA 05-2015
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der
Sitzung des Kreisausschusses vom 09.02.2015
Der Kreisausschuss beschließt:
001Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 09.02.2015 wird in der vorliegenden
Fassung genehmigt.
Kreisausschuss am 10.11.2014
Beschluss KA 22-2014
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der
Sitzung des Kreisausschusses vom 20.10.2014
Der Kreisausschuss beschließt:
001Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 20.10.2014 wird in der vorliegenden Fassung
genehmigt.
Beschluss KA 23-2014
Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung
Der Kreisausschuss beschließt:
001Für die Haushaltsstelle 01.48100.78800 – Leistungen nach dem
UVG – werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 110.000,00 e
bewilligt.
Kreisausschuss am 01.12.2014
Beschluss KA 25-2014
Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung
Der Kreisausschuss beschließt:
001Für die Haushaltsstelle 02.13000.93540 – Ersatzbeschaffung
Dienstfahrzeug für die Kreisbrandmeister – werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 35.000,00 e bewilligt.
Beschluss KA 27-2014
Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren.
Reinigungsvertrag
Vergabenummer 03 / 33532 / 2014
über die Unterhalts- und Grundreinigung in Verwaltungsgebäuden im
Landkreis Gotha im Zeitraum vom 01.02.2015 bis 31.07.2018
Hier: 18.-März-Str. 50, Emminghausstr. 8, Humboldtstr. 18, Helenenstr. 4,
Mauerstr. 20, Eisenacher Str. 3, Reinhardsbrunner Str. 23
Der Kreisausschuss beschließt:
001Der Auftrag „Unterhalts- und Grundreinigung in Verwaltungsgebäuden des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben: gepe Gebäudedienste Peterhoff GmbH, Postfach 10 15 45,
52315 Düren
002Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu
machen.
Beschluss KA 28-2014
Erteilung des Zuschlags nach einer freihändigen Vergabe nach § 3
Abs. 5 lit. G VOL/A für die Errichtung und die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/ ausländische Flüchtlinge in
Gotha, Kindleber Str. 101
Der Kreisausschuss beschließt:
001Die Errichtung und die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für
Asylbewerber/ ausländische Flüchtlinge wird an folgenden Bieter
vergeben: Campanet GmbH, Steinhalde 79, 79117 Freiburg
002Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat, den Zuschlag an den
im Punkt 001 genannten Bieter zu erteilen und die entsprechende
vertragliche Vereinbarung abzuschließen.
003Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt
zu machen.
Beschluss KA 08-2015
Vergabe von Bauleistungen für die Komplexsanierung der
Staatlichen Grundschule „Christian Ludwig Brehm“ Bahnhofstraße
28, 99894 Leinatal, OT Schönau v. d. W.
Vorlage: KA 02-2015
Der Kreisausschuss beschließt:
001Der Zuschlag für die Durchführung der Rohbauarbeiten – Neubau,
Los 6 wird auf das Angebot der Firma ESP Baugesellschaft mbH,
Fuchsturmweg 8, 07749 Jena zu einem Angebotspreis von
452.614,44 EUR brutto erteilt.
002Dieser Beschluss ist nach erteilter Zuschlagserteilung bekannt
zu machen.
Kreisausschuss am 13.04.2015
Beschluss KA 09-2015
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der
Sitzung des Kreisausschusses vom 02.03.2015
Der Kreisausschuss beschließt:
001Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 02.03.2015 wird in der vorliegenden
Fassung genehmigt.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 22.04.2015
– Ende des Amtlichen Teils –
Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwort­
lich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat
Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt
Gotha, Pressestelle, ­18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel.
03621/214172, Fax 03621/214283, E-Mail: presse­stelle@
kreis-gth.de | Foto: Andreas Morlock/www.pixelio.de (Titel),
H. Wiesbauer (S. 1, unten), Tourismusverband Thür. Wald/
Gothaer Land e. V. (S. 7), C. Möller/TLZ (S.8, unten) Archiv |
Gesamt­pro­duktion: MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe
GmbH & Co. KG, 99867 Gotha | Vertrieb: Werbeverteilung
Blitz, 99867 Gotha | Druck: ORD Oberhessische RollenDruck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte
des Landkreises Gotha. Der Abonnementpreis beträgt bei
Postversand 2,56  inkl. Porto. Einzelbe­zug: 0,51  (bei
Abholung). Das nächste Amtsblatt des Land­kreises
Gotha erscheint vo­raussichtlich am 28.05.2015.
Landratsamt Gotha
Öff e n t l i c h e A u s s c h r e i b u n g
( VO L/ A)
1. Auftraggeber:
Landkreis Gotha, Der Werkleiter
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Seite
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung
annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten
Vertreters
9.Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
des Bewerbers):
Bearbeitungsnummer: KAS 2015-02
2. a) Verfahrensart:Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3
Abs. 2 VOL/A
b)Vertragsart:
3
a) – Eigenerklärung im Sinne des § 6 Abs. 3 VOL/A
– unterschriebener Vertragsentwurf
Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt:
– Erklärung Bietergemeinschaft
Dienstleistungsauftrag
3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:
Gestellung von max. 2,5 m³ Containern beim Benutzungspflichtigen
im Landkreis Gotha, Transport der mit Sperrmüll oder Altholz
(Kategorie A I – AIII) befüllten Container zur Kippstelle (Wertstoffhof
Gotha, Walters-hausen, Ohrdruf oder Wipperoda) und Entladung.
Abholung von Elektro- und Elektronikschrott auf bzw. vor dem
angeschlossenen Grundstück im Landkreis Gotha, Transport zur
Kippstelle (Wertstoffhof Gotha, Waltershausen, Ohrdruf oder
Wipperoda) und Entladung.
b) fachspezifische Nachweise
– Referenzen siehe Vergabeunterlagen
–A
uf Verlangen der Vergabestelle sind die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie der Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und bei vorliegender Eintragung ins
Handelsregister eine Kopie des Handelsregisterauszuges, innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Auszug darf gerechnet
vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, nicht älter als
6 Monate sein
–A
uf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanzen
sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2011 bis 2013 in
Kopie nachzureichen.
–A
uf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten
Frist der Nachweis zur in Kopie nachzureichen.
b)CPV-Nr:
c)Unterteilung in Lose:
nein
(Neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose angeboten
werden)
d)Ausführungsort:
Landkreis Gotha
e)Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
01.01.2016 – 31.12.2019
4. a) Anforderung der Unterlagen:
Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha
Herr Zillmann
An der Hardt 1, 99894 Leinatal OT Wipperoda
Telefon: 036253/311-10
Fax: 036253/311-22
10. Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 31.07.2015
11.Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, bezogen auf den
Preis
12.Nebenangebote/Änderungsvorschläge: Nebenangebote sind
nicht zugelassen
schriftlich
b)Frist:
02.06.2015, 10:00 Uhr
c)Schutzgebühr:
Empfänger
Kontonummer
BLZ
Geldinstitut
Verwendungszweck
nein
5. a) Angebotsfrist:
09.06.2015, 10:00 Uhr
Im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift
„Gestellung von max. 2,5 m³ Containern beim Benutzungspflichtigen im LK Gotha“ KAS 2015- 02“
6.
c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen:
– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen
auf NU/Erklärung des Nachunternehmers
b)Anschrift:
siehe 4.a)
c)Sprache:
Deutsch
13. Sonstige Angaben:
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ), zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG) sowie zum Nachunternehmereinsatz (§§ 12 und 15 ThürVgG), Kontrollen (§ 17 ThürVgG)
und Sanktionen (§ 18 ThürVgG) sind dem Angebot zwingend
als Anlage beizufügen.
Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind die entsprechenden Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§§10,12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG) sowie
zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG) dem Angebot beizufügen. Eigenerklärung zur Zahlung an
die Angestellten von mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn im
Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Kautionen und Sicherheiten: nein
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen
gez. Zillmann
Werkleiter
Wipperoda, 21.04.2015
A u sschrei bu ng en
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 1 5 . Ma i 2015
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4
Nichta m tlicher Teil vo m 15. M ai 2015
Landratsamt Gotha
Landratsamt Gotha
St e l l e n a u s s c h r ei b u n g
S t ellenau ssc h r eib u ng
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet
wegen eines vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung
gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
(TzBfG) vorerst längstens bis zum 30.04.2016 nachfolgende Stelle aus:
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende
Stelle aus:
„Bezirkssozialarbeiter/-in“
im Sachgebiet Allgemeine Soziale Dienste
des Jugendamtes
Die Tätigkeit umfasst die:
Beratung, Betreuung und Unterstützung von Jugendlichen und Eltern zur
Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen nach dem SGB VIII;
– Prüfung, Gewährung und Hilfeplansteuerung von Hilfen zur Erziehung/
Eingliederungshilfen und anderen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen;
– Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und
Sicherung der Garantenpflicht;
– Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgang;
– Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen;
– Steuerung der Rechtewahrnehmung und Wahrnehmung der Pflichten
bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen;
– Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz;
– Öffentlichkeits- und Gemeinwesenarbeit in der zugeordneten Planungsregion in Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Fachbereichen;
– Erstellung und Führung von Hilfestatistiken.
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
– Ausbildung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
mit staatlicher Anerkennung oder als Diplompädagogin/Diplompädagoge
mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen wie Sozialarbeiter/
-innen/Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen;
– Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht;
– Umfassende Kenntnisse im SGB VIII sowie angrenzender Sozialleistungsbestimmungen;
– Berufliche Erfahrungen in Leistungsfeldern der Jugendhilfe und ausgeprägte soziale und analytische Kompetenz sind wünschenswert;
– Psychologisches Einfühlungsvermögen, Gesprächsführungskompetenz,
Koordinierungsvermögen und Flexibilität;
– Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik;
– Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen
Nutzung des privaten PKW.
„Disponent/-in / Rettungsdienst“ im Amt für
Brand-/Katastrophenschutz und Rettungsdienst; Sachgebiet Zentrale Leitstelle
Die Tätigkeit umfasst die:
– Wahrnehmung von Leitstellenaufgaben im Disponierungsbereich
Rettungsdienst;
– Entgegennahme, Meldung und Bearbeitung von eingehenden Notrufen
und anderweitig eingehender Informationen;
– Alarmierung der Rettungsdienst- und Feuerwehreinheit, des Katastrophenschutzstabs der Kreisverwaltung sowie der Katastrophenschutzeinheiten, die örtlich und sachlich zuständig sind;
– Halten der Fernmeldeverbindung zu den eingesetzten Einheiten, zu
anderen Leitstellen, anderen Dienststellen, Organisationen und sonstigen Stellen;
– Koordinierung beteiligter Einsatzkräfte im Rahmen der Informationsvermittlung;
– Dokumentation des Einsatzgeschehens im Rahmen der Führung
von Einsatzjournalen;
– Auskunftserteilung über Bereitschaftsdienste.
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
– Ausbildung als Rettungsassistent/-in gemäß § 30 NotSanG mit einer
mindestens dreijährigen Tätigkeit im Rettungsdienst gemäß § 14
Abs. 4 ThürRettG oder:
– Ausbildung als Notfallsanitäter mit einer mindestens dreijährigen
Tätigkeit im Rettungsdienst gemäß § 14 Abs. 4 ThürRettG
– Kenntnisse im Umgang mit Computer-, Informations- und Nachrichtentechnik;
– Kenntnisse der Rettungsmitteldisponierung im Rettungsdienst- und
Brandschutzbereich;
– BOS-Funkgenehmigung;
– Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie Belastbarkeit;
– Teamfähigkeit und Kundenorientierung;
– Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit;
– Hilfreich sind geographische Kenntnisse über den Landkreises Gotha;
– Bereitschaft zum Einsatz im Schichtsystem und zur ständigen Fortund Weiterbildung
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst in Vollzeit und voraussichtlich ab dem 01.09.2015 in Teilzeit.
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind
bis einschließlich 29.05.2015 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen
ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten
gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen
ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 30 a i. V. m.
§ 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) wird im Einstellungsfall die
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um
Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind
bis einschließlich 29.05.2015 zu richten an das
gez. Gießmann
Landrat
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 06.05.2015
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen
frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon
aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden
nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten.
Gotha, 05.05.2015
Seite
Kreisjugendring Gotha e. V.
Stel l e n a us s c h r ei b u n g
Tätigkeit:
Schulsozialarbeiter/in
Vergütung:
tarifvertragliche Vergütung ist vorgesehen
Arbeitszeit:
20 Wochenarbeitsstunden
Arbeitsort:Schulbezogene Jugendsozialarbeit an der Regelschule Crawinkel
Befristung:
vorerst bis 31.07.2016
Beginn der Tätigkeit: vorzugsweise ab 01.08.2015
Die Finanzierungsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die
Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 27.05.2013 des
Landes Thüringen.
Gefordert werden:
– hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Kreativität im Rahmen der
Tätigkeit am jeweiligen Schulstandort,
– Fähigkeit zur vernetzten Arbeit mit der Leitung und den Pädagogen
am Schulstandort sowie den sozialen Netzwerken des LK Gotha,
– die Einbindung in schulische Abläufe wie Teilnahme am Unterricht,
Klassen- und Schulkonferenzen, Projekttagen u. a.
– sichere Gesprächsführung sowie hohe Belastbarkeit und gutes
Konfliktmanagement
– umfassende Kenntnisse im SGB VIII sowie angrenzender Sozialgesetzgebungen, insbesondere SGB II und XII sowie Thüringer Schulgesetz
– sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC Technik
– Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKW für dienstliche Zwecke
Die Tätigkeit umfasst u. a.:
– Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen
von Mädchen und Jungen
– Entwicklung und Durchführung von individuellen Aktivitäten über das
schulische Angebot hinaus, bei denen Schülerinnen und Schüler ihre
Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können
– Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entfaltung ihrer
Stärken, dem Erschließen ihrer Ressourcen und bei der Entwicklung
von Lebensperspektiven, um der Ausgrenzung und den Risiken des
Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken
– Schülerinnen und Schüler zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit
und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber
Mitmenschen befähigen, um sich vor gefährdenden Einflüssen zu
schützen
– Angebote der sozialpädagogischen Gruppenarbeit
– Beratung von Lehrkräften und Eltern
– Vermittlung zwischen den Sozialisationsinstanzen Jugendhilfe und
Schule
– Angebote von Einzelfallhilfe zur Überwindung sozialer Benachteiligungen
Anforderungsprofil: Abschluss als Dipl.-Sozialarb./-Sozialpädagoge oder
Erziehungswissenschaftler/in oder
Dipl.-Psychologe/in oder
mit vorgenannten Abschlüssen vergleichbare
Bachelor-oder Masterabschlüsse
schriftliche Bewerbungen bitte umgehend an:
Kreisjugendring Gotha e.V.
z. H. Frau Grensemann
Reinhardsbrunner Str. 23
99867 Gotha
5
Möchten Sie Ihre Zeit sinnvoll
nutzen?
–W
issen Sie noch nicht, welche Ausbildung zu Ihnen passt?
– Haben Sie zwischen sechs und 18 Monaten Zeit, in der Sie sich für
das Allgemeinwohl engagieren möchten?
– Finden Sie zurzeit keinen geeigneten Ausbildungs- bzw. Studienplatz
oder müssen noch darauf warten?
– Sind Sie eine Weile aus dem Joballtag ausgestiegen, z. B. wegen
einer Kinderpause, und möchten ohne Druck neue Erfahrungen und
Referenzen sammeln?
– Möchten Sie eine Lern- oder Alltagspause einlegen und diese praktisch füllen?
– Haben Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt?
Werden Sie Freiwillige/-r im
Bundesfreiwilligendie nst,
den n …
–S
ie können wertvolle Erfahrungen sammeln, interessante Menschen
kennenlernen und sich in Ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln!
– Sie legen den ersten Stein für die Zukunft in einem sozialen Beruf,
denn der Bundesfreiwilligendienst kann als Praktikum anerkannt
werden!
– Sie erhalten ein Taschengeld!
und
– Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst
einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, es werden Beiträge für
Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
gezahlt!
Das Landratsamt Gotha sucht für das Schuljahr 2015/2016 Freiwillige
im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) im sozialen
Bereich für die Einsatzstellen in den Regionalen Förderzentren
„Lucas-Cranach-Schule“ und „Regenbogenschule“.
Ihre aussagefähige Bewerbung können Sie ab sofort richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten vom
Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir
nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DINA4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass
Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach
Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß
vernichten.
Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz
(BZRG) i. V. m. § 30a BZRG wird im Falle des Abschlusses einer
Vereinbarung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 17.02.2015
A u sschrei bu ng en
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 1 5 . Ma i 2015
Seite
6
Nichta m tlicher Teil vo m 15. M ai 2015
A u sschrei bu ng en
Landratsamt Gotha
–N
achweis eines aktuellen Auszuges aus dem Verkehrszentralregister
des KBA in Flensburg über den derzeitigen Punktestand
St e l l e na u s s c h r ei b u n g
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet bis
31.12.2015 nachfolgende Stelle aus:
„Mitarbeiter/in DSD / Müllarbeiter“ im Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“ des
Landkreises Gotha
Die Tätigkeit umfasst die:
– Überwachung der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf den DSDStandplätzen des Landkreises Gotha
– Durchführung von saisonal bedingten Räum- und Reinigungsarbeiten an
den DSD-Standplätzen
– Auflesen und Einsammeln von Müll und grobem Unrat auf den DSDStandplätzen
– Abtransport des eingesammelten Mülls zur Deponie Wipperoda
– Vertretungsaufgaben im Bereich Wertstoffhof und Deponie
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
– Eine abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere als RecyclingFachkraft, ist wünschenswert
– Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
– Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und Nachweis einer langjährigen unfallfreien Verkehrsteilnahme
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die
Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 29.05.2015 zu richten an
das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen
frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon
aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden
nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß
vernichten.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 05.05.2015
L a n d kr e i s akt u e l l
Landk reis aktuell
Frauenhaus stellt Arbeit vor
Gotha. Noch bis Ende Mai haben Interessenten die Möglichkeit, in der Raiffeisenbank
Gotha in der Gartenstraße eine Ausstellung
zum Thema Frauenhausarbeit anzuschauen.
Seit 1. April ist dort eine Vitrine zu sehen,
welche die einzelnen Lebensabschnitte einer
Frau darstellt, die den Mut hat, den Weg ins
Frauenhaus zu gehen. Desweiteren gibt es
Infomaterial zum Anschauen und Mitnehmen.
Seit 1992 ist das Frauenhaus Gotha eine
anonyme Einrichtung, welche Frauen und
ihren Kindern Schutz und Sicherheit bietet. Im
vergangen Jahr haben 27 Frauen und 26 Kinder
den Schutz des Frauenhauses in Anspruch
genommen. 2013 waren es 35 Frauen und
38 Kinder, die hier einen Ausweg aus der
gewaltgeprägten Lebenssituation fanden.
Das Frauenhaus wird durch den Trägerverein
„Für Frauen und Kinder in Not“ e. V. unterstützt. Unter den Telefonnummern 03621403209 und 0171-1721441 ist es rund um die
Uhr erreichbar.
VHS sucht Kursleiter fürs Herbstsemester
Gotha. In Vorbereitung des Herbstsemesters
2015 sucht die Kreisvolkshoch­schule Gotha bereits jetzt Lehrkräfte für das Nachholen von
Schulabschlüssen (Hauptschule, Realschule,
Abitur). Eine Unterrichtsbefähigung bzw. pädagogische Erfahrungen sind wünschenswert.
Der Einsatz erfolgt auf Honorarbasis vorrangig in
den Abendstunden. Darüber hinaus werden
Seminarleiter im IT-Bereich gesucht (u. a. für
Android-Systeme,
iPadund
OfficeAnwendungen) sowie Leiter für einen DeutschRumänisch-Kurs. Ansprechpartner in der VHS ist
Jan Heinrich (03621/8230-41 oder per Mail
[email protected]).
In eigener Sache
Landkreis. Der Städte-Verlag E. v. Wagner
& J. Mitterhuber GmbH betreibt gegenwärtig in der Region Anzeigenakquise für eine
Aushangkarte des Landkreises.
Da potenzielle Anzeigenkunden bereits
mehrfach in der Pressestelle des Landratsamtes Gotha nachgefragt haben, ob
das Landratsamt Gotha dieses Projekt veranlasst, unterstützt oder befürwortet, hier
der Hinweis, dass die Erarbeitung dieser
Aushangkarte vom Landratsamt Gotha
weder veranlasst noch unterstützt wird!
Anzeigenbasierte werbliche Aktivitäten
des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit
anderen Partnern wie beispielsweise die
Erstellung von Broschüren oder Karten
werden in jedem Fall vorab im Amtsblatt
angekündigt. Für Rückfragen stehen Ihnen
die Mitarbeiter der Pressestelle unter
03621 214172 zur Verfügung.
Arbeitsbesuch
Landkreis. Der nächste Arbeitsbesuch führt
– Fortsetzung von Seite 1 –
Wer sich unsicher ist über den eigenen Impfstatus
und zu empfohlenen Immunisierungen, kann
sich im Kreisgesundheitsamt kostenfrei und
neutral beraten lassen. Ansprechpartner ist
Thomas Wormbs, Eisenacher Str. 3, Gotha, zu
den üblichen Sprechzeiten des Landratsamtes.
Wer sich informieren möchte:
Hier ist der Verweis zum empfohlenen Impfplan
der StIKo http://www.rki.de/DE/Content/
Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/
Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile.
Landrat Konrad Gießmann am 8. Juni in die Stadt
Waltershausen. Nach Besuchen bei den Unternehmen LT CNC-Technik und Dätwyler Sealing
Technologies Deutschland GmbH steht Landrat
Konrad Gießmann ab 18.30 Uhr in der Bohlenstube des Waltershäuser Rathauses als Gesprächspartner für Bürger zur Verfügung steht.
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7
Ausschreibung des Jugendförderpreises 2015
Der Landkreis Gotha vergibt im Jahr 2015
einen Jugendförderpreis. Gewürdigt werden
Personen, Personengruppen, Vereine und
Initiativen, die sich in besonderer Weise
im
Rahmen
der
Jugendarbeit
und
Jugendsozialarbeit engagieren. Die dabei
erbrachten Leistungen sollen von Dauer und
für die Kinder und Jugendlichen nutzbar
sowie erlebbar sein. Gleichzeitig sollen sie
auf das Areal des Landkreises Gotha Bezug
nehmen.
Der Jugendförderpreis des Landkreises Gotha
ist mit einer Summe in Höhe von 1.500,00
Euro dotiert und wird am Ende des Jahres in
feierlicher Form übergeben. Vorschläge mit
biographischen Daten und einer ausführlichen Begründung können von Einzelpersonen,
Personengruppen
und
kommunalen
Körperschaften eingereicht werden.
Einsendeschluss ist der 30. September
2015. Die Vorschläge sind zu richten an das
Landratsamt Gotha, Jugendamt, Stichwort:
Jugendförderpreis 2015, 18.- März- Str. 50,
99867 Gotha. Die Entscheidung über die
Vergabe des Jugendförderpreises erfolgt
durch eine Jury.
gez. Konrad Gießmann
Landrat
Gotha, 29.04.2015
Neue Rad- und Wanderkarte für den Landkreis
Landkreis. Die Kartographische Verlagsanstalt
Nordhausen hat in Zusammenarbeit mit dem
Tourismusverband Thüringer Wald/Gothaer
Land e. V., dem Landratsamt, mit Kommunen,
Wandervereinen und dem GeoPark Inselsberg –
Drei Gleichen eine neue Rad-und Wanderkarte
für den Landkreis Gotha herausgegeben.
Zudem ermöglicht ein integriertes UTM-Gitter
auch die Orientierung im Gelände mit einem
GPS-Gerät. Die Karte ist für 4,50 e in den
Tourist-Informationen sowie im Buch- und
Zeitschriftenhandel erhältlich
Vier Radfahrzeuge begleiten die Truppe bei
deren Training. Da die Soldatinnen und Soldaten
auch bei Nacht unterwegs sind, werden Jäger zu
besonderer Vorsicht aufgerufen.
Informationen/Anmeldungen: unter Telefon:
03621 8230-49 und auf unserer Webseite:
www.vhs-gotha.de.
Der Landkreis Gotha
gra­t u­­liert nachträglich
Durchschlageübung im West- und Südkreis
Dabei tangieren die Friedensteiner unter anderem die Gemarkungen der Residenzstadt, der
Hörsel-Ortsteile Metebach und Neufrankenroda,
des Waltershäuser Ortsteils Wahlwinkel, des
Friedrichrodaer Stadtteils Finsterbergen sowie
der Stadt Tambach-Dietharz und der Gemeinden
Crawinkel und Günthersleben-Wechmar.
Einzelveranstaltung
Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!
Vegetarisch chinesisch kochen
am 28.05.15, Do, 18:00 – 21:00 Uhr
Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis
21.05.15.
Landkreis. Seit kurzem ist auf der Website des
Landkreises Gotha (www.kreis-gth.de) das
Ratsinformationssystem für den Kreistag
online.
Es bietet allen an der Kreispolitik interessierten
Nutzern die wesentlichen Termine und
Tagesordnungen im Überblick und stellt auch
Beschlüsse des Gremiums bereit.
Für die Kreistagsmitglieder selbst existiert ein
passwortgeschütztes, erweitertes Informations­
angebot.
Komfortabel ist zudem die Übersicht aller gewählten Kreistagsmitglieder sowie die Besetzung
der einzelnen Ausschüsse.
Die Karte (Maßstab 1:50.000) beinhaltet zudem
einen Innenstadtplan von Gotha; Ausflugsziele,
Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen
runden das Angebot ab.
Auf einer Durchschlageübung
streifen vom 18. bis 21. Mai rund 40 Gothaer
Aufklärer durch Feld und Flur im westlichen
und südlichen Landkreis.
Arbeit – Beruf – EDV
Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)
Das Computerportal für aktive Senioren – SCC 2
ab 28.05.15, Do, 08:30 – 12:00 Uhr
Ratsinfosystem online
Sie zeigt das Wander- und Radwegenetz auf
seinem aktuellsten Stand. Erstmals enthalten
sind auch alle 11 GeoPark-Routen.
Gotha.
Kultur – Gestalten – Freizeit
Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)
Ausstrahlung ist eine Sache des Stils
27.05./03.06.15, Mi, 18:00 – 21:15 Uhr
Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die
Gemeinden, das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (03621 214-532) im
Landratsamt Gotha oder das Landeskommando
Thüringen unter der Rufnummer 0361 432-1730
zur Verfügung. Die Schadensregulierung bei
evtl. entstandenen Übungsschäden nimmt
das Service Team des Aufklärungsbataillons 13
in der Friedenstein-Kaserne, Ohrdrufer Straße
93, in 99867 Gotha entgegen.
Ersatz für Übungsschäden sollte möglichst
innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der
betreffenden Übung geltend gemacht werden.
Antragsformulare hierfür sind beim Landratsamt
Gotha im Amt für Brand-, Katastrophenschutz
und Rettungsdienst erhältlich.
zur Diamantenen Hochzeit
Margarete und Helmut Koch
aus Brüheim
am 7. Mai 2015
Doris und Dieter Schubert
aus Remstädt
am 7. Mai 2015
Wir wünschen den Jubilaren viel Ge­sundheit,
persönliches Wohlergehen
und Gottes Segen.
Konrad Gießmann
Landrat
Landk rei s ak tu el l
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 1 5 . Ma i 2015
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Nichta m tlicher Teil vom 15. M ai 2015
Landk rei s ak tu el l
Ei n Ar b ei t s p l a t z m i t B lic k ü b er In ger sleben
Ingersleben. Zu einer Fahrt über die Ingersleber Flur hatten sich Landrat Konrad Gießmann
und die Leiterin des Landwirtschaftsamtes, Anne
Buhlau, Anfang April mit Landwirt Roland
Thörmer und dessen Sohn Steffen verabredet.
Bei frühlingshaftem Wetter ging es bei diesem
vor-Ort-Termin darum, sich einen aktuellen
Überblick über die Situation in der Landwirtschaft
zu verschaffen.
Roland Thörmer hat seinen Pflanzenbaubetrieb
aus Teilen der LPG heraus im Jahr 1991 gegründet und bewirtschaftet seitdem ca. 480 ha
Anbaufläche. Dank eines hohen Mechanisierungsgrades ist das heute zu dritt möglich – in
der Erntezeit können die Thörmers jedoch mit
der Unterstützung ihrer Erntehelfer rechnen.
Sehr hilfreich für ihre Arbeit sei es auch, so betonen Vater und Sohn mehrfach, dass die landwirtschaftlichen Betriebe der Region ein gedeihliches
Miteinander pflegen und auch der Kontakt zur
Gemeindeverwaltung in Neudietendorf ein guter
sei – was vom anwesenden Bürgermeister
Christian Jacob postwendend bestätigt wird.
Dank des kurzen Drahtes zu den Bauern gäbe
es beispielsweise unkomplizierte Hilfe bei der
Gewässerpflege.
Probleme sehen die Landwirte in dem seit 20
Jahre laufenden Verfahren der Flurneuordnung
rund um den Neubau von Straßen und ICEStrecke. Allein wegen dieser Bauprojekte sind
dem Betrieb etwa 90 ha landwirtschaftliche
Seinen „Arbeitsplatz“ hoch über Ingersleben zeigte Landwirt Roland Thörmer dem Landrat gern.
Nutzfläche verlorengegangen. Dieser Verlust
konnte dank neuer Pachtverträge nur teilweise
ausgeglichen werden. Hier sagte Landrat
Gießmann zu, beim Flurneuordnungsamt in
Gotha nach dem Stand des Verfahrens zu fragen,
denn für die Landwirte ist es existenziell wichtig,
für die Flächen, die sie bewirtschaften, langfristi-
ge Pachtverträge zu haben. Dass die Nachfolge
für den Hof geregelt ist, freut Roland Thörmer
sehr. Sohn Steffen entschied nun, nachdem er
erst einen anderen beruflichen Weg eingeschlagen hatte, den väterlichen Betrieb zu übernehmen. Neue Ideen, um weitere Geschäftsfelder zu
erschließen, hat er jedenfalls schon.
Ne ue S el b s t h i l f eg r u p p e biet et T r effen an
Gotha. Die unlängst ins Leben gerufene Selbsthilfegruppe für Menschen mit Sozialphobie bietet
ab sofort regelmäßige Gesprächstermine in geschütztem Raum an. Darauf verweist die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des Kreissozialamts.
Mitglieder der Gruppe sind jeden ersten und
dritten Mittwoch im Monat ab 16 Uhr im Frauenzentrum Gotha, Brühl 4 (im Kleinen Cafe) anzutreffen. Sie stehen für Gespräche und den
Erfahrungsaustausch mit Betroffenen, Angehö-
rigen sowie Interessenten und Fachleuten aus dem
Gesundheits- und Sozialbereich zur Verfü-gung. Die
Kontakte könnten auch anonym erfolgen sowie per
E-Mail unter [email protected] oder über das
Sozialamt (03621 214-870) weitergeleitet werden.
Ne ue s I n s t r u m en t f ü r d ie S po hr -S c hü ler
Gotha. Weil die Mädchen und Jungen der
Kreismusikschule "Louis Spohr" schon seit vielen
Jahren regelmäßig bei den Adventskonzerten des
Ohrdrufer Lionsclubs gastieren, wollten sich die
Vereinsmitglieder um Andreas König (Foto l.) bei
ihnen auf ganz besondere Weise bedanken: mit
einem Bariton-Saxophon für die Musikschule. Das
Konzert der Musikschüler beim Gothardusfest bot
den idealen Rahmen für die Übergabe des
Instruments. Für dieses Geschenk im Wert von ca.
3000 Euro sammelten die Lions Spenden, beispielsweise bei ihrem Frühlingsball. Zudem gelang
es dem Vereinsvorsitzenden Andreas König, die
Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha als
Unterstützer zu gewinnen, weil die Musikschüler
auch immer wieder bei Veranstaltungen der
Regionalstiftung mit ihrem Können überzeugen.
Jörg Krieglstein vom Vorstand der Regionalstiftung
hatte kürzlich bei der Verleihung des
Ehrenamtspreises einen symbolischen Scheck
über 1000 Euro an Andreas König überreicht und
damit tatkräftig zur Finanzierung des Instruments
beigetragen. Herzlichen Dank allen Spendern!
Ganz bestimmt wird ein Spohr-Schüler beim
nächsten Adventskonzert in Ohrdruf auf dem
neuen Bariton-Saxophon spielen.