Aus dem Inhalt Ausgabe vom 15. Mai 2015 24. Jahrgang Nr. 8 Seite Amtlicher Teil Bekanntmachung von Beschlüssen des Kreisausschusses 2 Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen 3 VHS sucht Kursleiter für das Herbstsemester 6 Ausschreibung des Jugendförderpreises 7 Ratsinfosystem ist online 7 Neue Rad- und Wanderkarte 7 Ein Arbeitsplatz mit Blick über Ingersleben 8 Senioren, bitte melden: Zur besseren Vorbereitung des diesjährigen Kreisseniorentages, der am 2. Juli auf der Insel in Günthersleben-Wechmar stattfindet, werden die ehrenamtlichen Seniorenbetreuer in den Städten und Gemeinden um Rückmeldung der voraussichtlichen Teilnehmerzahl gebeten. Selbstverständlich können sich auch alle weiteren rüstigen Interessenten, die nicht über ehrenamtliche Ansprechpartner verfügen, schon jetzt für den großen Tag registrieren lassen. Inge Daniel vom Büro des Landrates nimmt unter der 03621 214-287 bzw. unter [email protected] gern jegliche Anmeldungen entgegen Gesundheitsamt warnt vor Impfmuffelei Nach Masernfällen: Bewusstsein für Impfungen steigern Landkreis. Berlin, Erfurt, kürzlich auch das Burgenland: Nach dem vermehrten Auftreten der Masern erneuert das Gothaer Kreisgesundheitsamt seine dringliche Empfehlung, insbesondere Kindern die empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (StIKo) verabreichen zu lassen. Im Landkreis Gotha waren im April elf Masernfälle aufgetreten, zu denen eine nachweisliche Querverbindung in die Erfurter Waldorfschule bestand. Glücklicherweise ist der Ausbruch der Krankheit ohne weitere Verbreitung und ohne drastische Folgen für die Betroffenen geblieben. „Impfmuffelei ist grobe Fahrlässigkeit“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Andrea Lein, „und zwar nicht allein gegenüber den eigenen Kindern, sondern auch gegenüber anderen.“ In Deutschland kenne man die schrecklichen Krankheitsbilder, die durch ein Unterlassen auftreten können, dank jahrzehntelanger guter Durchimpfraten kaum noch. Anders lasse sich die Bedenkenträgerei nicht erklären, aufgrund derer Eltern ihre Kinder dem erheblich größeren Risiko einer Ansteckung aussetzen und dies mit äußerst unwahrscheinlichen Impfkomplikationen rechtfertigen. Zudem: Impfmuffel verließen sich auf den so genannten Herdenschutz, trügen aber selbst nicht dazu bei. Verbreitete sich diese Einstellung, könnte das die Rückkehr längst verschwunden geglaubter Erkrankungen nach sich ziehen. Gegen die Masern wird Grund-immunisierung in zwei Dosen vom 11. bis 14. Lebensmonat sowie möglichst nach vier Wochen empfohlen. Damit besteht lebenslanger Schutz gegen die Erreger. Neben den Masern mahnt das Gesundheitsamt insbesondere Erwachsene an, die Auffrischungsimpfungen nicht zu vernachlässigen. Für Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie und Pertussis (Keuchhusten) wird eine zweifache Aktualisierung im Kinder- und Jugendalter sowie eine ab 18 Jahren empfohlen; bei Polio (Kinderlähmung) rät das Robert-KochInstitut zu einer Wiederholung zwischen dem 9. und 18. Lebensjahr. – Fortsetzung auf Seite 6 – Exkursion: Im Rahmen des EU-LIFE+ Projekts „Erhaltung und Entwicklung der Steppenrasen Thüringens“ findet am 30. Mai auf dem Großen Seeberg bei Gotha letztmalig eine naturkundliche Führung statt. Treffpunkt ist in Seebergen 8:30 Uhr am Steinmergel-Keuperaufschluss an der Straße zum Ortszentrum. Die etwa vierstündige Exkursion führt zunächst entlang der Straße zum Ortszentrum, wo man bereits einige typische Steppenrasenarten sehen kann. Der Weg führt weiter zur „Breiten Trift“. Unterwegs werden die Besonderheiten der Steppenund Trockenrasen erläutert sowie verschiedene Arten wie die Bienen-Ragwurz (Foto) gezeigt. Anschließend geht es zum Südhang des Großen Seebergs. An der sogenannten „Heiligen Lehne“, ist eine ganz charakteristische Steppenvegetation, u. a. mit Walliser Schwingel und Echter Schwarzwurzel ausgebildet. Der Rückweg führt über die Frisch- und Feuchtwiesen des FND „Struthwiesen“ über das ehemalige Militärgelände auf dem Gipfel des Großen Seebergs zurück nach Seebergen. Bek anntm achu ng en Seite 2 Be kan n t ma c h u n g der Beschlüsse, die in den Sitzungen des Kreisausschusses gefasst wurden Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden. Am tlicher Teil vom 15. M ai 2015 Kreisausschuss am 02.03.2015 Beschluss KA 05-2015 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 09.02.2015 Der Kreisausschuss beschließt: 001Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 09.02.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Kreisausschuss am 10.11.2014 Beschluss KA 22-2014 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 20.10.2014 Der Kreisausschuss beschließt: 001Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 20.10.2014 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss KA 23-2014 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Der Kreisausschuss beschließt: 001Für die Haushaltsstelle 01.48100.78800 – Leistungen nach dem UVG – werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 110.000,00 e bewilligt. Kreisausschuss am 01.12.2014 Beschluss KA 25-2014 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Der Kreisausschuss beschließt: 001Für die Haushaltsstelle 02.13000.93540 – Ersatzbeschaffung Dienstfahrzeug für die Kreisbrandmeister – werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 35.000,00 e bewilligt. Beschluss KA 27-2014 Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren. Reinigungsvertrag Vergabenummer 03 / 33532 / 2014 über die Unterhalts- und Grundreinigung in Verwaltungsgebäuden im Landkreis Gotha im Zeitraum vom 01.02.2015 bis 31.07.2018 Hier: 18.-März-Str. 50, Emminghausstr. 8, Humboldtstr. 18, Helenenstr. 4, Mauerstr. 20, Eisenacher Str. 3, Reinhardsbrunner Str. 23 Der Kreisausschuss beschließt: 001Der Auftrag „Unterhalts- und Grundreinigung in Verwaltungsgebäuden des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben: gepe Gebäudedienste Peterhoff GmbH, Postfach 10 15 45, 52315 Düren 002Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. Beschluss KA 28-2014 Erteilung des Zuschlags nach einer freihändigen Vergabe nach § 3 Abs. 5 lit. G VOL/A für die Errichtung und die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/ ausländische Flüchtlinge in Gotha, Kindleber Str. 101 Der Kreisausschuss beschließt: 001Die Errichtung und die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/ ausländische Flüchtlinge wird an folgenden Bieter vergeben: Campanet GmbH, Steinhalde 79, 79117 Freiburg 002Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat, den Zuschlag an den im Punkt 001 genannten Bieter zu erteilen und die entsprechende vertragliche Vereinbarung abzuschließen. 003Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. Beschluss KA 08-2015 Vergabe von Bauleistungen für die Komplexsanierung der Staatlichen Grundschule „Christian Ludwig Brehm“ Bahnhofstraße 28, 99894 Leinatal, OT Schönau v. d. W. Vorlage: KA 02-2015 Der Kreisausschuss beschließt: 001Der Zuschlag für die Durchführung der Rohbauarbeiten – Neubau, Los 6 wird auf das Angebot der Firma ESP Baugesellschaft mbH, Fuchsturmweg 8, 07749 Jena zu einem Angebotspreis von 452.614,44 EUR brutto erteilt. 002Dieser Beschluss ist nach erteilter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. Kreisausschuss am 13.04.2015 Beschluss KA 09-2015 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 02.03.2015 Der Kreisausschuss beschließt: 001Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 02.03.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. gez. Gießmann Landrat Gotha, 22.04.2015 – Ende des Amtlichen Teils – Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwort lich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214283, E-Mail: pressestelle@ kreis-gth.de | Foto: Andreas Morlock/www.pixelio.de (Titel), H. Wiesbauer (S. 1, unten), Tourismusverband Thür. Wald/ Gothaer Land e. V. (S. 7), C. Möller/TLZ (S.8, unten) Archiv | Gesamtproduktion: MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, 99867 Gotha | Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 Gotha | Druck: ORD Oberhessische RollenDruck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises Gotha. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51 (bei Abholung). Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 28.05.2015. Landratsamt Gotha Öff e n t l i c h e A u s s c h r e i b u n g ( VO L/ A) 1. Auftraggeber: Landkreis Gotha, Der Werkleiter 18.-März-Str. 50 99867 Gotha Seite 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters 9.Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): Bearbeitungsnummer: KAS 2015-02 2. a) Verfahrensart:Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 2 VOL/A b)Vertragsart: 3 a) – Eigenerklärung im Sinne des § 6 Abs. 3 VOL/A – unterschriebener Vertragsentwurf Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt: – Erklärung Bietergemeinschaft Dienstleistungsauftrag 3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung: Gestellung von max. 2,5 m³ Containern beim Benutzungspflichtigen im Landkreis Gotha, Transport der mit Sperrmüll oder Altholz (Kategorie A I – AIII) befüllten Container zur Kippstelle (Wertstoffhof Gotha, Walters-hausen, Ohrdruf oder Wipperoda) und Entladung. Abholung von Elektro- und Elektronikschrott auf bzw. vor dem angeschlossenen Grundstück im Landkreis Gotha, Transport zur Kippstelle (Wertstoffhof Gotha, Waltershausen, Ohrdruf oder Wipperoda) und Entladung. b) fachspezifische Nachweise – Referenzen siehe Vergabeunterlagen –A uf Verlangen der Vergabestelle sind die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und bei vorliegender Eintragung ins Handelsregister eine Kopie des Handelsregisterauszuges, innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Auszug darf gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein –A uf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2011 bis 2013 in Kopie nachzureichen. –A uf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis zur in Kopie nachzureichen. b)CPV-Nr: c)Unterteilung in Lose: nein (Neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose angeboten werden) d)Ausführungsort: Landkreis Gotha e)Bestimmungen über die Ausführungsfrist: 01.01.2016 – 31.12.2019 4. a) Anforderung der Unterlagen: Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha Herr Zillmann An der Hardt 1, 99894 Leinatal OT Wipperoda Telefon: 036253/311-10 Fax: 036253/311-22 10. Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 31.07.2015 11.Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, bezogen auf den Preis 12.Nebenangebote/Änderungsvorschläge: Nebenangebote sind nicht zugelassen schriftlich b)Frist: 02.06.2015, 10:00 Uhr c)Schutzgebühr: Empfänger Kontonummer BLZ Geldinstitut Verwendungszweck nein 5. a) Angebotsfrist: 09.06.2015, 10:00 Uhr Im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift „Gestellung von max. 2,5 m³ Containern beim Benutzungspflichtigen im LK Gotha“ KAS 2015- 02“ 6. c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen: – Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU/Erklärung des Nachunternehmers b)Anschrift: siehe 4.a) c)Sprache: Deutsch 13. Sonstige Angaben: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ), zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG) sowie zum Nachunternehmereinsatz (§§ 12 und 15 ThürVgG), Kontrollen (§ 17 ThürVgG) und Sanktionen (§ 18 ThürVgG) sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen. Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind die entsprechenden Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§10,12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG) sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) dem Angebot beizufügen. Eigenerklärung zur Zahlung an die Angestellten von mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Kautionen und Sicherheiten: nein 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen gez. Zillmann Werkleiter Wipperoda, 21.04.2015 A u sschrei bu ng en N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 1 5 . Ma i 2015 A u sschrei bu ng en Seite 4 Nichta m tlicher Teil vo m 15. M ai 2015 Landratsamt Gotha Landratsamt Gotha St e l l e n a u s s c h r ei b u n g S t ellenau ssc h r eib u ng Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet wegen eines vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vorerst längstens bis zum 30.04.2016 nachfolgende Stelle aus: Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: „Bezirkssozialarbeiter/-in“ im Sachgebiet Allgemeine Soziale Dienste des Jugendamtes Die Tätigkeit umfasst die: Beratung, Betreuung und Unterstützung von Jugendlichen und Eltern zur Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen nach dem SGB VIII; – Prüfung, Gewährung und Hilfeplansteuerung von Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfen und anderen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen; – Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und Sicherung der Garantenpflicht; – Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgang; – Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen; – Steuerung der Rechtewahrnehmung und Wahrnehmung der Pflichten bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen; – Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz; – Öffentlichkeits- und Gemeinwesenarbeit in der zugeordneten Planungsregion in Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Fachbereichen; – Erstellung und Führung von Hilfestatistiken. Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: – Ausbildung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung oder als Diplompädagogin/Diplompädagoge mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen wie Sozialarbeiter/ -innen/Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen; – Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht; – Umfassende Kenntnisse im SGB VIII sowie angrenzender Sozialleistungsbestimmungen; – Berufliche Erfahrungen in Leistungsfeldern der Jugendhilfe und ausgeprägte soziale und analytische Kompetenz sind wünschenswert; – Psychologisches Einfühlungsvermögen, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität; – Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik; – Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW. „Disponent/-in / Rettungsdienst“ im Amt für Brand-/Katastrophenschutz und Rettungsdienst; Sachgebiet Zentrale Leitstelle Die Tätigkeit umfasst die: – Wahrnehmung von Leitstellenaufgaben im Disponierungsbereich Rettungsdienst; – Entgegennahme, Meldung und Bearbeitung von eingehenden Notrufen und anderweitig eingehender Informationen; – Alarmierung der Rettungsdienst- und Feuerwehreinheit, des Katastrophenschutzstabs der Kreisverwaltung sowie der Katastrophenschutzeinheiten, die örtlich und sachlich zuständig sind; – Halten der Fernmeldeverbindung zu den eingesetzten Einheiten, zu anderen Leitstellen, anderen Dienststellen, Organisationen und sonstigen Stellen; – Koordinierung beteiligter Einsatzkräfte im Rahmen der Informationsvermittlung; – Dokumentation des Einsatzgeschehens im Rahmen der Führung von Einsatzjournalen; – Auskunftserteilung über Bereitschaftsdienste. Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: – Ausbildung als Rettungsassistent/-in gemäß § 30 NotSanG mit einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Rettungsdienst gemäß § 14 Abs. 4 ThürRettG oder: – Ausbildung als Notfallsanitäter mit einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Rettungsdienst gemäß § 14 Abs. 4 ThürRettG – Kenntnisse im Umgang mit Computer-, Informations- und Nachrichtentechnik; – Kenntnisse der Rettungsmitteldisponierung im Rettungsdienst- und Brandschutzbereich; – BOS-Funkgenehmigung; – Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie Belastbarkeit; – Teamfähigkeit und Kundenorientierung; – Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit; – Hilfreich sind geographische Kenntnisse über den Landkreises Gotha; – Bereitschaft zum Einsatz im Schichtsystem und zur ständigen Fortund Weiterbildung Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst in Vollzeit und voraussichtlich ab dem 01.09.2015 in Teilzeit. Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 29.05.2015 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 30 a i. V. m. § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 29.05.2015 zu richten an das gez. Gießmann Landrat gez. Gießmann Landrat Gotha, 06.05.2015 Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten. Gotha, 05.05.2015 Seite Kreisjugendring Gotha e. V. Stel l e n a us s c h r ei b u n g Tätigkeit: Schulsozialarbeiter/in Vergütung: tarifvertragliche Vergütung ist vorgesehen Arbeitszeit: 20 Wochenarbeitsstunden Arbeitsort:Schulbezogene Jugendsozialarbeit an der Regelschule Crawinkel Befristung: vorerst bis 31.07.2016 Beginn der Tätigkeit: vorzugsweise ab 01.08.2015 Die Finanzierungsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 27.05.2013 des Landes Thüringen. Gefordert werden: – hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Kreativität im Rahmen der Tätigkeit am jeweiligen Schulstandort, – Fähigkeit zur vernetzten Arbeit mit der Leitung und den Pädagogen am Schulstandort sowie den sozialen Netzwerken des LK Gotha, – die Einbindung in schulische Abläufe wie Teilnahme am Unterricht, Klassen- und Schulkonferenzen, Projekttagen u. a. – sichere Gesprächsführung sowie hohe Belastbarkeit und gutes Konfliktmanagement – umfassende Kenntnisse im SGB VIII sowie angrenzender Sozialgesetzgebungen, insbesondere SGB II und XII sowie Thüringer Schulgesetz – sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC Technik – Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKW für dienstliche Zwecke Die Tätigkeit umfasst u. a.: – Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen – Entwicklung und Durchführung von individuellen Aktivitäten über das schulische Angebot hinaus, bei denen Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können – Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entfaltung ihrer Stärken, dem Erschließen ihrer Ressourcen und bei der Entwicklung von Lebensperspektiven, um der Ausgrenzung und den Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken – Schülerinnen und Schüler zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber Mitmenschen befähigen, um sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen – Angebote der sozialpädagogischen Gruppenarbeit – Beratung von Lehrkräften und Eltern – Vermittlung zwischen den Sozialisationsinstanzen Jugendhilfe und Schule – Angebote von Einzelfallhilfe zur Überwindung sozialer Benachteiligungen Anforderungsprofil: Abschluss als Dipl.-Sozialarb./-Sozialpädagoge oder Erziehungswissenschaftler/in oder Dipl.-Psychologe/in oder mit vorgenannten Abschlüssen vergleichbare Bachelor-oder Masterabschlüsse schriftliche Bewerbungen bitte umgehend an: Kreisjugendring Gotha e.V. z. H. Frau Grensemann Reinhardsbrunner Str. 23 99867 Gotha 5 Möchten Sie Ihre Zeit sinnvoll nutzen? –W issen Sie noch nicht, welche Ausbildung zu Ihnen passt? – Haben Sie zwischen sechs und 18 Monaten Zeit, in der Sie sich für das Allgemeinwohl engagieren möchten? – Finden Sie zurzeit keinen geeigneten Ausbildungs- bzw. Studienplatz oder müssen noch darauf warten? – Sind Sie eine Weile aus dem Joballtag ausgestiegen, z. B. wegen einer Kinderpause, und möchten ohne Druck neue Erfahrungen und Referenzen sammeln? – Möchten Sie eine Lern- oder Alltagspause einlegen und diese praktisch füllen? – Haben Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt? Werden Sie Freiwillige/-r im Bundesfreiwilligendie nst, den n … –S ie können wertvolle Erfahrungen sammeln, interessante Menschen kennenlernen und sich in Ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln! – Sie legen den ersten Stein für die Zukunft in einem sozialen Beruf, denn der Bundesfreiwilligendienst kann als Praktikum anerkannt werden! – Sie erhalten ein Taschengeld! und – Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, es werden Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt! Das Landratsamt Gotha sucht für das Schuljahr 2015/2016 Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) im sozialen Bereich für die Einsatzstellen in den Regionalen Förderzentren „Lucas-Cranach-Schule“ und „Regenbogenschule“. Ihre aussagefähige Bewerbung können Sie ab sofort richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DINA4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. m. § 30a BZRG wird im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert. gez. Gießmann Landrat Gotha, 17.02.2015 A u sschrei bu ng en N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 1 5 . Ma i 2015 Seite 6 Nichta m tlicher Teil vo m 15. M ai 2015 A u sschrei bu ng en Landratsamt Gotha –N achweis eines aktuellen Auszuges aus dem Verkehrszentralregister des KBA in Flensburg über den derzeitigen Punktestand St e l l e na u s s c h r ei b u n g Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet bis 31.12.2015 nachfolgende Stelle aus: „Mitarbeiter/in DSD / Müllarbeiter“ im Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“ des Landkreises Gotha Die Tätigkeit umfasst die: – Überwachung der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf den DSDStandplätzen des Landkreises Gotha – Durchführung von saisonal bedingten Räum- und Reinigungsarbeiten an den DSD-Standplätzen – Auflesen und Einsammeln von Müll und grobem Unrat auf den DSDStandplätzen – Abtransport des eingesammelten Mülls zur Deponie Wipperoda – Vertretungsaufgaben im Bereich Wertstoffhof und Deponie Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: – Eine abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere als RecyclingFachkraft, ist wünschenswert – Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit – Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und Nachweis einer langjährigen unfallfreien Verkehrsteilnahme Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 29.05.2015 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 05.05.2015 L a n d kr e i s akt u e l l Landk reis aktuell Frauenhaus stellt Arbeit vor Gotha. Noch bis Ende Mai haben Interessenten die Möglichkeit, in der Raiffeisenbank Gotha in der Gartenstraße eine Ausstellung zum Thema Frauenhausarbeit anzuschauen. Seit 1. April ist dort eine Vitrine zu sehen, welche die einzelnen Lebensabschnitte einer Frau darstellt, die den Mut hat, den Weg ins Frauenhaus zu gehen. Desweiteren gibt es Infomaterial zum Anschauen und Mitnehmen. Seit 1992 ist das Frauenhaus Gotha eine anonyme Einrichtung, welche Frauen und ihren Kindern Schutz und Sicherheit bietet. Im vergangen Jahr haben 27 Frauen und 26 Kinder den Schutz des Frauenhauses in Anspruch genommen. 2013 waren es 35 Frauen und 38 Kinder, die hier einen Ausweg aus der gewaltgeprägten Lebenssituation fanden. Das Frauenhaus wird durch den Trägerverein „Für Frauen und Kinder in Not“ e. V. unterstützt. Unter den Telefonnummern 03621403209 und 0171-1721441 ist es rund um die Uhr erreichbar. VHS sucht Kursleiter fürs Herbstsemester Gotha. In Vorbereitung des Herbstsemesters 2015 sucht die Kreisvolkshochschule Gotha bereits jetzt Lehrkräfte für das Nachholen von Schulabschlüssen (Hauptschule, Realschule, Abitur). Eine Unterrichtsbefähigung bzw. pädagogische Erfahrungen sind wünschenswert. Der Einsatz erfolgt auf Honorarbasis vorrangig in den Abendstunden. Darüber hinaus werden Seminarleiter im IT-Bereich gesucht (u. a. für Android-Systeme, iPadund OfficeAnwendungen) sowie Leiter für einen DeutschRumänisch-Kurs. Ansprechpartner in der VHS ist Jan Heinrich (03621/8230-41 oder per Mail [email protected]). In eigener Sache Landkreis. Der Städte-Verlag E. v. Wagner & J. Mitterhuber GmbH betreibt gegenwärtig in der Region Anzeigenakquise für eine Aushangkarte des Landkreises. Da potenzielle Anzeigenkunden bereits mehrfach in der Pressestelle des Landratsamtes Gotha nachgefragt haben, ob das Landratsamt Gotha dieses Projekt veranlasst, unterstützt oder befürwortet, hier der Hinweis, dass die Erarbeitung dieser Aushangkarte vom Landratsamt Gotha weder veranlasst noch unterstützt wird! Anzeigenbasierte werbliche Aktivitäten des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit anderen Partnern wie beispielsweise die Erstellung von Broschüren oder Karten werden in jedem Fall vorab im Amtsblatt angekündigt. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Pressestelle unter 03621 214172 zur Verfügung. Arbeitsbesuch Landkreis. Der nächste Arbeitsbesuch führt – Fortsetzung von Seite 1 – Wer sich unsicher ist über den eigenen Impfstatus und zu empfohlenen Immunisierungen, kann sich im Kreisgesundheitsamt kostenfrei und neutral beraten lassen. Ansprechpartner ist Thomas Wormbs, Eisenacher Str. 3, Gotha, zu den üblichen Sprechzeiten des Landratsamtes. Wer sich informieren möchte: Hier ist der Verweis zum empfohlenen Impfplan der StIKo http://www.rki.de/DE/Content/ Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/ Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile. Landrat Konrad Gießmann am 8. Juni in die Stadt Waltershausen. Nach Besuchen bei den Unternehmen LT CNC-Technik und Dätwyler Sealing Technologies Deutschland GmbH steht Landrat Konrad Gießmann ab 18.30 Uhr in der Bohlenstube des Waltershäuser Rathauses als Gesprächspartner für Bürger zur Verfügung steht. Seite 7 Ausschreibung des Jugendförderpreises 2015 Der Landkreis Gotha vergibt im Jahr 2015 einen Jugendförderpreis. Gewürdigt werden Personen, Personengruppen, Vereine und Initiativen, die sich in besonderer Weise im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit engagieren. Die dabei erbrachten Leistungen sollen von Dauer und für die Kinder und Jugendlichen nutzbar sowie erlebbar sein. Gleichzeitig sollen sie auf das Areal des Landkreises Gotha Bezug nehmen. Der Jugendförderpreis des Landkreises Gotha ist mit einer Summe in Höhe von 1.500,00 Euro dotiert und wird am Ende des Jahres in feierlicher Form übergeben. Vorschläge mit biographischen Daten und einer ausführlichen Begründung können von Einzelpersonen, Personengruppen und kommunalen Körperschaften eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 30. September 2015. Die Vorschläge sind zu richten an das Landratsamt Gotha, Jugendamt, Stichwort: Jugendförderpreis 2015, 18.- März- Str. 50, 99867 Gotha. Die Entscheidung über die Vergabe des Jugendförderpreises erfolgt durch eine Jury. gez. Konrad Gießmann Landrat Gotha, 29.04.2015 Neue Rad- und Wanderkarte für den Landkreis Landkreis. Die Kartographische Verlagsanstalt Nordhausen hat in Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Thüringer Wald/Gothaer Land e. V., dem Landratsamt, mit Kommunen, Wandervereinen und dem GeoPark Inselsberg – Drei Gleichen eine neue Rad-und Wanderkarte für den Landkreis Gotha herausgegeben. Zudem ermöglicht ein integriertes UTM-Gitter auch die Orientierung im Gelände mit einem GPS-Gerät. Die Karte ist für 4,50 e in den Tourist-Informationen sowie im Buch- und Zeitschriftenhandel erhältlich Vier Radfahrzeuge begleiten die Truppe bei deren Training. Da die Soldatinnen und Soldaten auch bei Nacht unterwegs sind, werden Jäger zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Informationen/Anmeldungen: unter Telefon: 03621 8230-49 und auf unserer Webseite: www.vhs-gotha.de. Der Landkreis Gotha grat uliert nachträglich Durchschlageübung im West- und Südkreis Dabei tangieren die Friedensteiner unter anderem die Gemarkungen der Residenzstadt, der Hörsel-Ortsteile Metebach und Neufrankenroda, des Waltershäuser Ortsteils Wahlwinkel, des Friedrichrodaer Stadtteils Finsterbergen sowie der Stadt Tambach-Dietharz und der Gemeinden Crawinkel und Günthersleben-Wechmar. Einzelveranstaltung Wir bitten um verbindliche Voranmeldung! Vegetarisch chinesisch kochen am 28.05.15, Do, 18:00 – 21:00 Uhr Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis 21.05.15. Landkreis. Seit kurzem ist auf der Website des Landkreises Gotha (www.kreis-gth.de) das Ratsinformationssystem für den Kreistag online. Es bietet allen an der Kreispolitik interessierten Nutzern die wesentlichen Termine und Tagesordnungen im Überblick und stellt auch Beschlüsse des Gremiums bereit. Für die Kreistagsmitglieder selbst existiert ein passwortgeschütztes, erweitertes Informations angebot. Komfortabel ist zudem die Übersicht aller gewählten Kreistagsmitglieder sowie die Besetzung der einzelnen Ausschüsse. Die Karte (Maßstab 1:50.000) beinhaltet zudem einen Innenstadtplan von Gotha; Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen runden das Angebot ab. Auf einer Durchschlageübung streifen vom 18. bis 21. Mai rund 40 Gothaer Aufklärer durch Feld und Flur im westlichen und südlichen Landkreis. Arbeit – Beruf – EDV Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41) Das Computerportal für aktive Senioren – SCC 2 ab 28.05.15, Do, 08:30 – 12:00 Uhr Ratsinfosystem online Sie zeigt das Wander- und Radwegenetz auf seinem aktuellsten Stand. Erstmals enthalten sind auch alle 11 GeoPark-Routen. Gotha. Kultur – Gestalten – Freizeit Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41) Ausstrahlung ist eine Sache des Stils 27.05./03.06.15, Mi, 18:00 – 21:15 Uhr Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (03621 214-532) im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 432-1730 zur Verfügung. Die Schadensregulierung bei evtl. entstandenen Übungsschäden nimmt das Service Team des Aufklärungsbataillons 13 in der Friedenstein-Kaserne, Ohrdrufer Straße 93, in 99867 Gotha entgegen. Ersatz für Übungsschäden sollte möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der betreffenden Übung geltend gemacht werden. Antragsformulare hierfür sind beim Landratsamt Gotha im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst erhältlich. zur Diamantenen Hochzeit Margarete und Helmut Koch aus Brüheim am 7. Mai 2015 Doris und Dieter Schubert aus Remstädt am 7. Mai 2015 Wir wünschen den Jubilaren viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen. Konrad Gießmann Landrat Landk rei s ak tu el l N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 1 5 . Ma i 2015 Seite 8 Nichta m tlicher Teil vom 15. M ai 2015 Landk rei s ak tu el l Ei n Ar b ei t s p l a t z m i t B lic k ü b er In ger sleben Ingersleben. Zu einer Fahrt über die Ingersleber Flur hatten sich Landrat Konrad Gießmann und die Leiterin des Landwirtschaftsamtes, Anne Buhlau, Anfang April mit Landwirt Roland Thörmer und dessen Sohn Steffen verabredet. Bei frühlingshaftem Wetter ging es bei diesem vor-Ort-Termin darum, sich einen aktuellen Überblick über die Situation in der Landwirtschaft zu verschaffen. Roland Thörmer hat seinen Pflanzenbaubetrieb aus Teilen der LPG heraus im Jahr 1991 gegründet und bewirtschaftet seitdem ca. 480 ha Anbaufläche. Dank eines hohen Mechanisierungsgrades ist das heute zu dritt möglich – in der Erntezeit können die Thörmers jedoch mit der Unterstützung ihrer Erntehelfer rechnen. Sehr hilfreich für ihre Arbeit sei es auch, so betonen Vater und Sohn mehrfach, dass die landwirtschaftlichen Betriebe der Region ein gedeihliches Miteinander pflegen und auch der Kontakt zur Gemeindeverwaltung in Neudietendorf ein guter sei – was vom anwesenden Bürgermeister Christian Jacob postwendend bestätigt wird. Dank des kurzen Drahtes zu den Bauern gäbe es beispielsweise unkomplizierte Hilfe bei der Gewässerpflege. Probleme sehen die Landwirte in dem seit 20 Jahre laufenden Verfahren der Flurneuordnung rund um den Neubau von Straßen und ICEStrecke. Allein wegen dieser Bauprojekte sind dem Betrieb etwa 90 ha landwirtschaftliche Seinen „Arbeitsplatz“ hoch über Ingersleben zeigte Landwirt Roland Thörmer dem Landrat gern. Nutzfläche verlorengegangen. Dieser Verlust konnte dank neuer Pachtverträge nur teilweise ausgeglichen werden. Hier sagte Landrat Gießmann zu, beim Flurneuordnungsamt in Gotha nach dem Stand des Verfahrens zu fragen, denn für die Landwirte ist es existenziell wichtig, für die Flächen, die sie bewirtschaften, langfristi- ge Pachtverträge zu haben. Dass die Nachfolge für den Hof geregelt ist, freut Roland Thörmer sehr. Sohn Steffen entschied nun, nachdem er erst einen anderen beruflichen Weg eingeschlagen hatte, den väterlichen Betrieb zu übernehmen. Neue Ideen, um weitere Geschäftsfelder zu erschließen, hat er jedenfalls schon. Ne ue S el b s t h i l f eg r u p p e biet et T r effen an Gotha. Die unlängst ins Leben gerufene Selbsthilfegruppe für Menschen mit Sozialphobie bietet ab sofort regelmäßige Gesprächstermine in geschütztem Raum an. Darauf verweist die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des Kreissozialamts. Mitglieder der Gruppe sind jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat ab 16 Uhr im Frauenzentrum Gotha, Brühl 4 (im Kleinen Cafe) anzutreffen. Sie stehen für Gespräche und den Erfahrungsaustausch mit Betroffenen, Angehö- rigen sowie Interessenten und Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zur Verfü-gung. Die Kontakte könnten auch anonym erfolgen sowie per E-Mail unter [email protected] oder über das Sozialamt (03621 214-870) weitergeleitet werden. Ne ue s I n s t r u m en t f ü r d ie S po hr -S c hü ler Gotha. Weil die Mädchen und Jungen der Kreismusikschule "Louis Spohr" schon seit vielen Jahren regelmäßig bei den Adventskonzerten des Ohrdrufer Lionsclubs gastieren, wollten sich die Vereinsmitglieder um Andreas König (Foto l.) bei ihnen auf ganz besondere Weise bedanken: mit einem Bariton-Saxophon für die Musikschule. Das Konzert der Musikschüler beim Gothardusfest bot den idealen Rahmen für die Übergabe des Instruments. Für dieses Geschenk im Wert von ca. 3000 Euro sammelten die Lions Spenden, beispielsweise bei ihrem Frühlingsball. Zudem gelang es dem Vereinsvorsitzenden Andreas König, die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha als Unterstützer zu gewinnen, weil die Musikschüler auch immer wieder bei Veranstaltungen der Regionalstiftung mit ihrem Können überzeugen. Jörg Krieglstein vom Vorstand der Regionalstiftung hatte kürzlich bei der Verleihung des Ehrenamtspreises einen symbolischen Scheck über 1000 Euro an Andreas König überreicht und damit tatkräftig zur Finanzierung des Instruments beigetragen. Herzlichen Dank allen Spendern! Ganz bestimmt wird ein Spohr-Schüler beim nächsten Adventskonzert in Ohrdruf auf dem neuen Bariton-Saxophon spielen.
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