Fragen und Antworten zu Streiks/Aktionen

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13.04.2015
Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst:
Fragen und Antworten zu Streiks/Aktionen
Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst rufen andere
Gewerkschaften zu diversen Warnstreiks auf. Die komba setzt dieses gewerkschaftliche Mittel noch zurückhaltend ein. Im Interesse einer sachlichen Information haben
wir einige diesbezüglichen Fragen und Antworten zusammengestellt:
Vertritt die komba überhaupt die Interessen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst?
Selbstverständlich. Die laufenden Auseinandersetzungen betreffen die kommunalen
Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die komba ist eine Fachgewerkschaft für kommunale Beschäftigte, also auch für die Kolleginnen und Kollegen im
Sozial- und Erziehungsdienst. Eine Mitgliedschaft in der komba bedeutet vollwertige
gewerkschaftliche Leistungen.
Werden die komba Mitglieder denn auch bei den laufenden Tarifverhandlungen vertreten?
Ja, natürlich. Die komba gehört zum einzigen gewerkschaftlichen Spitzenverband für
den öffentlichen Dienst, dem dbb. Der dbb ist genau wie verdi Tarifvertragspartner
der kommunalen Arbeitgeber. Deshalb sind komba/dbb auch an den Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst beteiligt.
Warum existieren derzeit keine flächendeckenden Streikaufrufe der komba?
Wir halten Streiks im jetzigen Verhandlungsstadium noch nicht für unbedingt erforderlich und sinnvoll. Es ist gelungen, unser Anliegen zum Gegenstand von Verhandlungsterminen zu machen. Als weitere Termine stehen der 16. April, der 20/21. April
sowie der 11./12. Mai an. Wenn sich abzeichnet, dass die Verhandlungen nicht zum
Ziel führen, machen Streiks Sinn. Das ist nach unserer Auffassung zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht der Fall. Deshalb halten wir uns noch mit Streikaufrufen zurück,
auch mit Rücksicht auf die Eltern, die Kinder und die Beschäftigten. Wenn erforderlich, werden aber auch wir noch zu Streiks aufrufen.
Wie sollen sich komba Mitglieder reagieren, wenn andere Gewerkschaften zum
Streik aufrufen?
Trotz alledem - wenn eine Kita bestreikt wird und die komba keinen eigenen Streikaufruf vornimmt, sollten komba-Mitglieder keine Streikbrecher sein. Sie können sich
– soweit sie nicht für Notdienste eingesetzt werden – solidarisch an der Arbeitskampfmaßnahme beteiligen. Es genügt, wenn im Zuge einer solidarischen Streikbeteiligung die Arbeit nicht aufgenommen wird; eine Präsenz bei Aktionen anderer Ge-
werkschaften ist nicht erforderlich. Jedoch unterstützen wir nach Absprache gern eigene Aktionen wie zum Beispiel kurze Mahnwachen vor Ort.
Erhalten komba Mitglieder trotzdem Streikgeld?
Ja, der streikbedingte Gehaltsabzug wird von uns voll erstattet. Die solidarische
Streikteilnahme sollte aber mit der komba abgestimmt und in einer von uns zur Verfügung gestellten Streikerfassungsliste dokumentiert werden.
Wie erfahre ich, ob künftig auch komba/dbb zum Streik aufrufen?
Wenn nicht direkt ein Streikaufruf der komba vorliegt, sollte bei Bekanntwerden weiterer Aktionen Kontakt mit der Landesgeschäftsstelle aufgenommen werden. Dort
wird geklärt, ob ein Streikaufruf und eine Abstimmung mit anderen Gewerkschaften
erfolgt oder eine solidarische Streikteilnahme ermöglicht wird und wie komba/dbb
sich mit Aktionen/Materialien einbringen.
Können eigentlich alle wesentlichen gewerkschaftlichen Ziele durch die Streiks vorangetrieben werden?
Nein. Die Streiks betreffen nicht
- eine Erhöhung der Beträge in der Entgelttabelle,
- das Ziel einer grundlegenden Reform des gesamten kommunalen Eingruppierungsrechts
- Verbesserungen bei Gruppengröße und Ausbildung.
In dieser Auseinandersetzung geht es ausschließlich um die Zuordnung von Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen innerhalb des gesonderten Tarifvertrages für den Sozialund Erziehungsdienst. Dies ist natürlich auch eine wichtige Sache, aber die anderen
Themen dürfen dabei nicht aus dem Blickfeld geraten.