EnergieeffizienzUnternehmen.NRW Gesucht: Innovative Projektideen zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien Information zum Klimaschutzwettbewerb Gesucht: Innovative Projektideen zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien Sehr geehrte Damen und Herren, für Nordrhein-Westfalen als traditionell starkes Energieland mit einer gewachsenen Industriestruktur stellt die notwendige Minderung der TreibhausgasEmissionen eine besondere Herausforderung dar. Weder unter ökologischen, ökonomischen noch sozialen Gesichtspunkten ist es sinnvoll, so weiter zumachen, wie bisher – „Business as usual“ ist eine Sackgasse. Die Zukunft gehört vielmehr einer weitestgehend CO2-neutralen Energieversorgung in einem durch Effizienz geprägten System. Gleichzeitig bietet die damit verbundene Entwicklung hin zu einer intelligenteren und ökologischeren Wirtschaftsweise besondere Chancen für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung will das große Potenzial und den positiven Trend der vergangenen Jahre aufnehmen und die vielen innovativen Akteure auf unternehmerischer Ebene begleiten und unterstützen, um Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Innovationskraft auch zukünftig zu sichern. Im Rahmen des NRW/EU Programms – „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014 - 2020“ (EFRE) ruft das Klimaschutzministerium NRW, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium NRW und dem Wirtschaftsministerium NRW, daher die drei Förderwettbewerbe „ErneuerbareEnergien.NRW“, „EnergieeffizienzRegion.NRW“ und „EnergieeffizienzUnternehmen. NRW“ aus. Ergänzt werden diese um den im Herbst 2015 startenden Förderwettbewerb „VirtuelleKraftwerke.NRW“, der dazu beitragen soll, regionale virtuelle Kraftwerksprojekte verstärkt mit intelligenter Netztechnik zu verknüpfen. Mit den stark anwendungsorientierten Wettbewerben will die Landesregierung Vorhaben der umsetzungsorientierten Forschung, der experimentellen Entwicklung und der Demonstration durch Pilotvorhaben in und von Unternehmen fördern und damit zur Stärkung technologischer Innovationen sowie innovativer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle beitragen. Hierbei wird besonders der Transfergedanke aus der anwendungsbezogenen Forschung in die unternehmerische Praxis und das Innovationspotenzial gerade von kleinen und mittleren Unternehmen angesprochen: Die Antragsteller sind dazu aufgerufen, durch die Hebung von Energieeffizienzpotenzialen in Produkten und Prozessen, durch eine Belebung des Energieeffizienzmarktes auf Anbieterseite sowie durch die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien Treibhausgas-Emissionen einzusparen. 3 Damit tragen Sie dazu bei, Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter für ein energie effizientes sowie klimaschutzorientiertes Wirtschaften zu machen, das sich unter Nutzung seiner traditionellen Stärken und Strukturen Zukunftsmärkte erschließt und so zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung beiträgt. Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen, Ansätze und konkreten Maßnahmen! Johannes Remmel Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 4 Bekanntmachung des Wettbewerbes „EnergieeffizienzUnternehmen.NRW“ im Operationellen Programm NRW 2014 - 2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen. 5 1.Vorbemerkung Für die Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat Nordrhein-Westfalen seine Ziele im Operationellen Programm NRW „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW) festgelegt. Bei der Auswahl der Projekte hat sich in der letzten Förderperiode gezeigt, dass Wettbewerbsverfahren ein Instrument zur Sicherung einer hohen Effektivität und Effizienz des Programms darstellen. Sie sind auch in dieser Förderperiode das zentrale Instrument zur Auswahl von qualitativ hochwertigen, innovativen Fördervorhaben. Als traditionell starkes Energieland mit einer spezifischen Industriestruktur stellt die notwendige Minderung der Treibhausgasemissionen (THG) Nord rhein-Westfalen vor besondere Herausforderungen. Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen gibt hierfür die Leitplanken vor (Senkung THG bis 2020 um 25% und bis 2050 um 80% gegenüber 1990). Gleichzeitig beschreibt die EU-Strategie Europa 2020 den Weg zu einer nachhaltigen, sozialen Marktwirtschaft, mit dem Ziel einer intelligenteren und ökologischeren Wirtschaft. In Nordrhein-Westfalen bieten sich durch die vielen innovativen Unternehmen, die ausgeprägten industriellen und städtischen Strukturen und die gut aufgestellte Forschungsinfrastruktur im Bereich Klimaschutz und Energie besondere Chancen zur Umsetzung dieser ehrgeizigen Ziele. Ein zentrales Handlungsfeld, neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem sparsamen Umgang mit Energie, stellt hierbei die Minimierung des Energieverbrauchs durch die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen dar. Für eine signifikante Hebung der vorliegenden Energieeffizienzpotenziale stehen heute neue Technologien bereit. Aus volkswirtschaftlichen wie auch aus klimaschützenden Gesichtspunkten sind Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sinnvoll, weshalb die Landesregierung den Weg der Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz weiter aktiv gestaltet und unterstützt. Während die Nutzung der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren in Deutschland massiv an Bedeutung gewonnen hat, standen Effizienzmaßnahmen lange Zeit nicht im Fokus. Gerade aber die Kombination aus der Minimierung des Energieverbrauchs durch Effizienzsteigerung und einer teilweisen Bedarfsdeckung über eigenerzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen kann für Unternehmen von besonderem Interesse sein. Für den langfristigen Innovationsprozess sind insbesondere Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und der anwendungsorientierten Wissenschaft von Bedeutung. Diese zu initiieren und zu unterstützen ist Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs aufrufes EnergieeffizienzUnternehmen.NRW. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, will damit Unternehmen einen Anstoß geben, neue und innovative Projektideen zur Steigerung der Energieeffizienz – auch in Kombination mit dem Einsatz erneuerbarer Energien – zu entwickeln und in die unternehmerische Praxis zu überführen. 6 2. Zuwendungszweck Anreize zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Unternehmen ergeben sich aus den steigenden Energiepreisen sowie den Verpflichtungen zur Erreichung von Klimaschutzzielen und der Nutzung erneuerbarer Energien. Unternehmen sind aufgerufen, die Initiative zu ergreifen und sich heute hinsichtlich Preisstabilität, Versorgungssicherheit und ökologischer Belange zukunftsfähig aufzustellen. Damit stärken sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und etablieren eine umweltgerechte Produktionsweise. Zugleich bieten sich neue Chancen für innovative, exportfähige Produkte und Dienstleistungen, die dazu beitragen sollen, Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter für ein energieeffizientes sowie klimaschutzorientiertes Wirtschaften zu machen. Ziel des Wettbewerbs EnergieeffizienzUnternehmen.NRW ist es, innovative Projektideen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration erneuerbarer Energien in Unternehmen zu unterstützen, um den Ausstoß von THGEmissionen zu reduzieren. Gesucht werden Vorhaben, die dazu wesentliche Beiträge entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der umsetzungs orientierten Forschung über die experimentelle Entwicklung bis hin zur prototypischen Darstellung eines möglichen Produktes oder Produktionsprozesses liefern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Innovationscharakter und auf die Praxisorientierung der Projekte gelegt. Unternehmen sind aufgerufen, Projektideen einzubringen, indem sie ihre Produktionsprozesse sowie den Einsatz von Querschnittstechnologien nach energetischen Gesichtspunkten hinterfragen, mögliche Verbesserungspotenziale identifizieren und zusammen mit Partnern aus Forschung & Entwicklung innovative Lösungen entwickeln. Die Projekte sollen dazu beitragen, neuartige Produkte zu generieren, Prozesse zu verbessern sowie nachhaltige interne Strukturen aufzubauen, um damit einen Beitrag zur Senkung des THG-Ausstoßes zu leisten. Eine prototypische oder vorserielle Umsetzung im praktischen Betrieb soll einen Beitrag dazu leisten, den Energieeinsatz in Unternehmen zu minimieren, Produktionskosten zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die ökologische Wirtschaftsweise und der aktive Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele prägen zudem ein positives Image der Unternehmen und ihrer Produkte. Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen grundsätzlich schnell in die praktische Anwendung überführt werden. Daher wird bei der Vorhabenauswahl besonderer Wert auf Projekte gelegt, in denen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren (Verbundprojekte). Verbundprojekte können auch zwischen Unternehmen durchgeführt werden. Im Einzelfall können auch innovative Projekte einzelner Unternehmen gefördert werden. 7 3. Gegenstand der Förderung Gegenstand des Wettbewerbs EnergieeffizienzUnternehmen.NRW sind Vorhaben, die nachweislich zur Verringerung der CO2 –Emissionen und zu Verbesserungen der Energieeffizienz in der Produktion beitragen. Die Projekte sollen aus der experimentellen Entwicklung heraus die Umsetzung von energieeffi zienten Prozessinnovationen, Produktinnovationen, Techniken und Lösungen sowie die Einbindung erneuerbarer Energien beschleunigen. In Abgrenzung zum Leitmarktwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW werden im Wettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW speziell anwendungsnahe und umsetzungsorientierte Vorhaben gefördert, die auf die Marktreife zugehen. Diese sollen in naheliegenden weiteren Schritten der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien dienen und damit ein signifikantes Potenzial zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ermöglichen. Die Projekte müssen sich durch ihren Innovationsgehalt, ihren messbaren Beitrag zur Energieeinsparung und THG-Minderung, ihren Modell- bzw. Anwendungscharakter und ihre Anwendungsnähe auszeichnen. Maßnahmen zur Marktverbreitung von Produkten und Verfahren sind nicht Gegenstand der Förderung. 4. Zuwendungsempfänger Teilnahmeberechtigt sind: •Unternehmen Im Verbund mit Unternehmen sind folgende Teilnehmerinnen und Teilnehmer ebenfalls antragsberechtigt: • Hochschulen, Forschungs- und Beratungseinrichtungen •Kammern • Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände Kooperationen zwischen Unternehmen sowie Kooperationen von Unternehmen mit anderen Organisationen sind möglich und erwünscht. 8 5.Zuwendungsvoraussetzungen • Das Projekt muss am Standort in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und hauptsächlich verwertet werden. Zuwendungsempfänger auch von außerhalb Nordrhein-Westfalens können gefördert werden, wenn sie als Partner einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 AGVO in einem Verbundvorhaben für die Durchführung den Erfolg des Verbundvorhabens erforderlich sind. • Im Rahmen der Projektskizzen soll dargelegt werden, wie die Projekte nach Ablauf einer Förderung ohne weitere öffentliche Hilfen finanziert und weitergeführt werden sollen. Entsprechende Erklärungen der Akteure sind beizufügen. • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen und Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein. • Vorhaben können nur gefördert werden, wenn sie begründete Aussichten auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg haben und die Gesamtfinanzierung unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung erkennbar gesichert ist. • Das jeweilige Vorhaben darf im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeits arbeit des Zuwendungsgebers vorgestellt werden. Veröffentlicht werden der Titel, die Namen der Antragsteller und eine Kurzbeschreibung des Projektes. • Eine Zuwendungsvoraussetzung ist es, dass sich aus den Fördervorhaben Produkte und Dienstleistungen ableiten lassen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleisten und diskriminierungsfrei von allen Gruppen der Gesellschaft gleichermaßen nutzbar sind. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zur Abweisung des Projektvorschlags. • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten. 9 6. Art, Umfang und Höhe der Förderung Art, Umfang und Höhe der Förderung ergeben sich aus den anzuwendenden Richtlinien. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Vorhaben vorwiegend nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw – Programmbereich Innovation (progres.nrw Innovation) oder Folgerichtlinien gefördert werden. Im Einzelfall können Vorhaben auch nach den anderen unter Pkt. 9 genannten Richtlinien gefördert werden. Die EFRERahmenrichtlinie gilt stets übergeordnet. Für Vorhaben, die auch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, werden die daraus erzielten Einnahmen entsprechend den aktuellen förderrechtlichen Regelungen berücksichtigt. 7.Verfahren 7.1Antragsverfahren Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig, bestehend aus einer Projektskizze (erste Stufe) und einem anschließenden förmlichen Förderantrag (zweite Stufe), der nach Aufforderung durch die LeitmarktAgentur.NRW eingereicht werden kann. Interessenten können sich im Rahmen des im Folgenden beschriebenen Antragsverfahrens bei der LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich bewerben. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Ansprechpartnerin bei der LeitmarktAgentur.NRW ist Dr. Katharina Tarnacki [email protected] 02461 690 – 770 Sekretariat der LeitmarktAgentur.NRW 02461 690 – 601 Es besteht die Möglichkeit einer Antragskonsultation bei der LeitmarktAgentur.NRW in Jülich. 10 7.2Projektskizzen In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen in zweifacher Ausfertigung und digital auf einer Datenträger-CD in deutscher Sprache einzureichen. Die Projektskizze muss den formellen Mantelbogen mit den Daten der Einreicher und eine Vorhabenbeschreibung mit folgender Gliederung enthalten: 1. Titel des Projektes 2. Geplante Laufzeit 3. Angaben zum Antragsteller/Verbundkoordinator 4. Kurzfassung und Ziele 5. Beabsichtigte klimawirksame Effekte (möglichst quantitativ) 6. Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik 7.Arbeitsplan 8. Verwertung der Ergebnisse nach Vorhabenende in wirtschaftlicher und ggf. wissenschaftlich-technischer Hinsicht 9. Stellungnahmen zum Beitrag des Vorhabens zu den einzelnen Auswahlkriterien 10. Geschätzter gesamter Zeit- und Mittelaufwand (vorhabenbezogene Ausgaben) und beantragte Förderung 11. Kurze Information zu Qualifikation und Expertise des Skizzeneinreichers/ der Verbundpartner 12. Angaben zur evtl. Einreichung des Vorhabenvorschlags oder thematisch eng verwandter Vorhaben in anderen Wettbewerben oder Förderprogrammen Bei Verbundpartnern reicht der Koordinator eine gemeinsame Projektskizze mit einer Vorhabenbeschreibung im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftgrad 11) ein. Bei Einzelvorhaben beträgt die maximale Seitenzahl der Vorhabenbeschreibung 10 DIN-A4-Seiten. Darüber hinaus sind folgende Angaben erforderlich: Tabelle „Abschätzung von Gesamtausgaben und Förderbedarf“, einzeln nach Verbundpartner. Es steht den Skizzeneinreichern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Die Vorlage einer förmlichen Kooperationsvereinbarung erfolgt in der zweiten Phase (formeller Antrag), jedoch sollen die Partner in der ersten Phase konkret darlegen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. 11 7.3Auswahlkriterien Die eingegangenen Projektskizzen werden von der LeitmarktAgentur.NRW und einem unabhängigen Gutachtergremium nach folgenden Auswahlkriterien bewertet: Maßnahmenspezifische Kriterien (90 %) • Beitrag des Vorhabens zur Treibhausgasminderung (möglichst quantitative Darlegung in t CO2-Äquivalent/Jahr und qualitative Beschreibung des Potenzials) (20%) • Steigerung der Energieeffizienz von Unternehmen (möglichst quantitative Darlegung der Einsparung im Endenergieverbrauch (Menge) und qualitative Beschreibung des Potenzials (Quote)) (15%) • Wirtschaftliches Anwendungs- bzw. Verwertungspotenzial (qualitativ darzulegen) (10%) • Modellcharakter des Projektes sowie die Übertragbarkeit der Ergebnisse innerhalb Nordrhein-Westfalens oder darüber hinaus (qualitativ darzulegen) (10%) • Potenzial für Folgeinvestitionen(5%) (möglichst quantitativ gemessen in €/Jahr und qualitative Beschreibung) • Darstellung des besonderen Innovationsgehalts der Maßnahme (qualitativ darzulegen) • Nutzung von Synergieeffekten zur Optimierung der Produktionsprozesse und Senkung der Produktionskosten (qualitativ darzulegen) (20%) (10%) Beitrag zu den Querschnittszielen (10 %) • Nachhaltige Entwicklung des Vorhabens unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten (5 %) • Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen (5 %) 12 7.4Gutachtergremium Die eingegangenen Projektskizzen werden auf der Basis der o. a. Auswahl kriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Auf Grundlage der Wettbewerbsbeiträge (Projektskizzen) schlägt ein unab hängiges Gutachtergremium eine Auswahl förderwürdiger Projekte für das Antragsverfahren vor. Das Gutachtergremium besteht aus: Vorsitz: • Herr Prof. Dr.-Ing. Harald Bradke, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe Mitglieder: • Herr Dr. rer. pol. Ulrich Fahl, Universität Stuttgart, Stuttgart • Herr Prof. Dr. hab. Georg Müller-Christ, Universität Bremen, Bremen • Herr Dr. Thomas Schlegl, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Freiburg • Frau Prof. Dr.-Ing. Iris Steinberg, Hochschule Darmstadt, Darmstadt • Herr Dr.-Ing. Joachim Wünning, WS Wärmeprozesstechnik GmbH, Renningen Die Zusammensetzung des Gutachtergremiums kann – wenn erforderlich – geändert werden. Änderungen werden unter www.efre.nrw.de bekannt gegeben. Die Skizzeneinreicher werden von der LeitmarktAgentur.NRW über das Ergebnis der Bewertung und über eine mögliche Aufforderung zur formellen Antragstellung ggf. mit Hinweisen und Auflagen schriftlich informiert. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Aus der Vorlage einer Projektskizze und Aufforderung zur Antragstellung kann kein Rechtsanspruch auf spätere Förderung abgeleitet werden. 13 7.5 Vorlage förmlicher Förderanträge, Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden durch die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze förmliche Anträge entsprechend der von der LeitmarktAgentur.NRW schriftlich gegebenen Hinweise (z.B. Art des Antragsformulars) und ggf. der in einer Antragsberatung mit der LeitmarktAgentur.NRW gegebenen weiteren Hinweise bei der LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich vorgelegt. Über den jeweiligen Antrag wird durch die LeitmarktAgentur.NRW nach abschließender fachlicher und verwaltungsrechtlicher Prüfung entschieden. Bewilligende Stelle ist die LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die den zur Anwendung kommenden Richtlinien zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften (insbesondere die Verwaltungs vorschriften zu § 44 LHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)). 14 8. Zeitplanung und Fristen • Veröffentlichung Projektaufruf 01.06.2015 Mit Veröffentlichung dieses Aufrufs beginnt die Bewerbungsphase. •Einreichfristen Einreichfrist von Projektskizzen ist der 30.09.2015 um 16:00 Uhr. Über die Einreichfrist von Anträgen informiert die LeitmarktAgentur.NRW mit der Aufforderung zur Antragstellung. • Die Auswahlrunde durch das Gutachtergremium findet voraussichtlich im Januar/ Februar 2016 statt. 9. Fördergrundlagen Rechtsgrundlagen sind u.a.: • §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 636) geändert worden ist sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254/ SMBl. NRW. 631), • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1), (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)), • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember (Deminimis.-Beihilfen). Die Förderungen sollen durch Zuwendungen mit Mitteln des Operationellen Programms EFRE NRW 2014 - 2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und fallabhängig durch ergänzende Landesmittel nach folgenden Förderrichtlinien erfolgen: • Übergeordnet gilt in jedem Förderfall die Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE) in der Förderperiode 2014 – 2020 im Land Nordrhein-Westfalen (EFRERahmenrichtlinie) 15 • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw – Programmbereich Innovation (progres.nrw Innovation) oder Folgerichtlinien • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Forschung, Innovation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (FIT) oder Folgerichtlinien • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im RessourceneffizienzProgramm des Landes Nordrhein-Westfalen oder Folgerichtlinien Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt ab von der Art der Antragstellerin/ des Antragstellers, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und den Inhalten des zur Förderung beantragten Vorhabens. Grundlage für ihre Bemessung sind die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die KMU-Definition der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung. Für alle Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Förderrichtlinien und Vorschriften sind unter www.efre.nrw.de abrufbar. Der Zuwendungsgeber entscheidet über die Förderung auf Basis der o. a. Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt im Wege der Ausgabenerstattung nach der Vorlage von Belegen für tatsächlich getätigte Ausgaben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Akteurinnen und Akteure erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in das öffentliche Verzeichnis der Begünstigten gemäß Art. 6 und 7 der VO EG Nr. 1828/2006 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt. Düsseldorf, den 01.06.2015 16 Impressum LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Kontaktadresse LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich Bildnachweise © Titelbild: aligator kommunikation GmbH Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf www.umwelt.nrw.de Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf www.mweimh.nrw.de Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf www.wissenschaft.nrw.de www.efre.nrw.de www.leitmarktagentur.nrw
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