Wettbewerbsaufruf

EnergieeffizienzUnternehmen.NRW
Gesucht: Innovative Projektideen zur Minderung
von Treibhausgas-Emissionen durch Energieeffizienz
und erneuerbare Energien
Information zum Klimaschutzwettbewerb
Gesucht: Innovative Projektideen zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen durch
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Nordrhein-Westfalen als traditionell starkes
Energieland mit einer gewachsenen Industriestruktur
stellt die notwendige Minderung der TreibhausgasEmissionen eine besondere Herausforderung dar.
Weder unter ökologischen, ökonomischen noch
sozialen Gesichtspunkten ist es sinnvoll, so weiter­
zumachen, wie bisher – „Business as usual“ ist
eine Sackgasse. Die Zukunft gehört vielmehr einer
weitestgehend CO2-neutralen Energieversorgung in
einem durch Effizienz geprägten System. Gleichzeitig
bietet die damit verbundene Entwicklung hin zu einer intelligenteren und ökologischeren Wirtschaftsweise besondere Chancen für den Wirtschafts- und
Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung will das große
Potenzial und den positiven Trend der vergangenen Jahre aufnehmen und die
vielen innovativen Akteure auf unternehmerischer Ebene begleiten und unterstützen, um Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Innovationskraft auch zukünftig zu sichern.
Im Rahmen des NRW/EU Programms – „Investitionen in Wachstum und
Beschäftigung 2014 - 2020“ (EFRE) ruft das Klimaschutzministerium NRW,
in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium NRW und dem Wirtschaftsministerium NRW, daher die drei Förderwettbewerbe „ErneuerbareEnergien.NRW“, „EnergieeffizienzRegion.NRW“ und „EnergieeffizienzUnternehmen.
NRW“ aus. Ergänzt werden diese um den im Herbst 2015 startenden Förderwettbewerb „VirtuelleKraftwerke.NRW“, der dazu beitragen soll, regionale virtuelle Kraftwerksprojekte verstärkt mit intelligenter Netztechnik zu verknüpfen.
Mit den stark anwendungsorientierten Wettbewerben will die Landesregierung
Vorhaben der umsetzungsorientierten Forschung, der experimentellen Entwicklung und der Demonstration durch Pilotvorhaben in und von Unternehmen fördern und damit zur Stärkung technologischer Innovationen sowie innovativer
Dienstleistungen und Geschäftsmodelle beitragen. Hierbei wird besonders der
Transfergedanke aus der anwendungsbezogenen Forschung in die unternehmerische Praxis und das Innovationspotenzial gerade von kleinen und mittleren
Unternehmen angesprochen: Die Antragsteller sind dazu aufgerufen, durch die
Hebung von Energieeffizienzpotenzialen in Produkten und Prozessen, durch eine
Belebung des Energieeffizienzmarktes auf Anbieterseite sowie durch die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien Treibhausgas-Emissionen einzusparen.
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Damit tragen Sie dazu bei, Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter für ein energie­
effizientes sowie klimaschutzorientiertes Wirtschaften zu machen, das sich
unter Nutzung seiner traditionellen Stärken und Strukturen Zukunftsmärkte
erschließt und so zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung beiträgt.
Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen, Ansätze und konkreten Maßnahmen!
Johannes Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung
des Wettbewerbes „EnergieeffizienzUnternehmen.NRW“
im Operationellen Programm NRW 2014 - 2020
für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
„Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
(OP EFRE NRW)
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit
dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes
Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen.
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1.Vorbemerkung
Für die Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat Nordrhein-Westfalen seine Ziele im Operationellen Programm NRW „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW)
festgelegt. Bei der Auswahl der Projekte hat sich in der letzten Förderperiode
gezeigt, dass Wettbewerbsverfahren ein Instrument zur Sicherung einer hohen
Effektivität und Effizienz des Programms darstellen. Sie sind auch in dieser
Förderperiode das zentrale Instrument zur Auswahl von qualitativ hochwertigen, innovativen Fördervorhaben.
Als traditionell starkes Energieland mit einer spezifischen Industriestruktur
stellt die notwendige Minderung der Treibhausgasemissionen (THG) Nord­
rhein-Westfalen vor besondere Herausforderungen. Das Gesetz zur Förderung
des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen gibt hierfür die Leitplanken vor
(Senkung THG bis 2020 um 25% und bis 2050 um 80% gegenüber 1990).
Gleichzeitig beschreibt die EU-Strategie Europa 2020 den Weg zu einer
nachhaltigen, sozialen Marktwirtschaft, mit dem Ziel einer intelligenteren und
ökologischeren Wirtschaft. In Nordrhein-Westfalen bieten sich durch die vielen
innovativen Unternehmen, die ausgeprägten industriellen und städtischen
Strukturen und die gut aufgestellte Forschungsinfrastruktur im Bereich Klimaschutz und Energie besondere Chancen zur Umsetzung dieser ehrgeizigen Ziele.
Ein zentrales Handlungsfeld, neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien
und dem sparsamen Umgang mit Energie, stellt hierbei die Minimierung des
Energieverbrauchs durch die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen dar. Für
eine signifikante Hebung der vorliegenden Energieeffizienzpotenziale stehen
heute neue Technologien bereit. Aus volkswirtschaftlichen wie auch aus klimaschützenden Gesichtspunkten sind Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sinnvoll, weshalb die Landesregierung den Weg der Steigerung der
Energie- und Ressourceneffizienz weiter aktiv gestaltet und unterstützt.
Während die Nutzung der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren in
Deutschland massiv an Bedeutung gewonnen hat, standen Effizienzmaßnahmen lange Zeit nicht im Fokus. Gerade aber die Kombination aus der Minimierung des Energieverbrauchs durch Effizienzsteigerung und einer teilweisen
Bedarfsdeckung über eigenerzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen kann
für Unternehmen von besonderem Interesse sein. Für den langfristigen
Innovationsprozess sind insbesondere Kooperationen zwischen kleinen und
mittleren Unternehmen und der anwendungsorientierten Wissenschaft von
Bedeutung.
Diese zu initiieren und zu unterstützen ist Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs­
aufrufes EnergieeffizienzUnternehmen.NRW. Das Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, will damit Unternehmen einen Anstoß geben, neue und innovative Projektideen zur Steigerung der Energieeffizienz – auch in Kombination
mit dem Einsatz erneuerbarer Energien – zu entwickeln und in die unternehmerische Praxis zu überführen.
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2. Zuwendungszweck
Anreize zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Unternehmen ergeben
sich aus den steigenden Energiepreisen sowie den Verpflichtungen zur Erreichung von Klimaschutzzielen und der Nutzung erneuerbarer Energien. Unternehmen sind aufgerufen, die Initiative zu ergreifen und sich heute hinsichtlich
Preisstabilität, Versorgungssicherheit und ökologischer Belange zukunftsfähig
aufzustellen. Damit stärken sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und etablieren eine
umweltgerechte Produktionsweise. Zugleich bieten sich neue Chancen für
innovative, exportfähige Produkte und Dienstleistungen, die dazu beitragen
sollen, Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter für ein energieeffizientes sowie
klimaschutzorientiertes Wirtschaften zu machen.
Ziel des Wettbewerbs EnergieeffizienzUnternehmen.NRW ist es, innovative
Projektideen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration erneuerbarer Energien in Unternehmen zu unterstützen, um den Ausstoß von THGEmissionen zu reduzieren. Gesucht werden Vorhaben, die dazu wesentliche
Beiträge entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der umsetzungs­
orientierten Forschung über die experimentelle Entwicklung bis hin zur prototypischen Darstellung eines möglichen Produktes oder Produktionsprozesses
liefern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Innovationscharakter und
auf die Praxisorientierung der Projekte gelegt.
Unternehmen sind aufgerufen, Projektideen einzubringen, indem sie ihre
Produktionsprozesse sowie den Einsatz von Querschnittstechnologien nach
energetischen Gesichtspunkten hinterfragen, mögliche Verbesserungspotenziale identifizieren und zusammen mit Partnern aus Forschung & Entwicklung
innovative Lösungen entwickeln. Die Projekte sollen dazu beitragen, neuartige
Produkte zu generieren, Prozesse zu verbessern sowie nachhaltige interne
Strukturen aufzubauen, um damit einen Beitrag zur Senkung des THG-Ausstoßes zu leisten. Eine prototypische oder vorserielle Umsetzung im praktischen
Betrieb soll einen Beitrag dazu leisten, den Energieeinsatz in Unternehmen zu
minimieren, Produktionskosten zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die ökologische Wirtschaftsweise und der aktive
Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele prägen zudem ein positives Image
der Unternehmen und ihrer Produkte.
Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen grundsätzlich schnell in die
praktische Anwendung überführt werden. Daher wird bei der Vorhabenauswahl
besonderer Wert auf Projekte gelegt, in denen Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft mit Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen
kooperieren (Verbundprojekte). Verbundprojekte können auch zwischen
Unternehmen durchgeführt werden. Im Einzelfall können auch innovative
Projekte einzelner Unternehmen gefördert werden.
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3. Gegenstand der Förderung
Gegenstand des Wettbewerbs EnergieeffizienzUnternehmen.NRW sind Vorhaben, die nachweislich zur Verringerung der CO2 –Emissionen und zu Verbesserungen der Energieeffizienz in der Produktion beitragen. Die Projekte sollen
aus der experimentellen Entwicklung heraus die Umsetzung von energieeffi­
zienten Prozessinnovationen, Produktinnovationen, Techniken und Lösungen
sowie die Einbindung erneuerbarer Energien beschleunigen.
In Abgrenzung zum Leitmarktwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW
werden im Wettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW speziell anwendungsnahe und umsetzungsorientierte Vorhaben gefördert, die auf die
Marktreife zugehen. Diese sollen in naheliegenden weiteren Schritten der
Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer
Energien dienen und damit ein signifikantes Potenzial zur Reduzierung der
Treibhausgas­emissionen ermöglichen.
Die Projekte müssen sich durch ihren Innovationsgehalt, ihren messbaren
Beitrag zur Energieeinsparung und THG-Minderung, ihren Modell- bzw.
Anwendungscharakter und ihre Anwendungsnähe auszeichnen.
Maßnahmen zur Marktverbreitung von Produkten und Verfahren sind nicht
Gegenstand der Förderung.
4. Zuwendungsempfänger
Teilnahmeberechtigt sind:
•Unternehmen
Im Verbund mit Unternehmen sind folgende Teilnehmerinnen und Teilnehmer
ebenfalls antragsberechtigt:
• Hochschulen, Forschungs- und Beratungseinrichtungen
•Kammern
• Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände
Kooperationen zwischen Unternehmen sowie Kooperationen von
Unternehmen mit anderen Organisationen sind möglich und erwünscht.
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5.Zuwendungsvoraussetzungen
• Das Projekt muss am Standort in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und
hauptsächlich verwertet werden. Zuwendungsempfänger auch von außerhalb Nordrhein-Westfalens können gefördert werden, wenn sie als Partner
einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 AGVO in einem
Verbundvorhaben für die Durchführung den Erfolg des Verbundvorhabens
erforderlich sind.
• Im Rahmen der Projektskizzen soll dargelegt werden, wie die Projekte
nach Ablauf einer Förderung ohne weitere öffentliche Hilfen finanziert und
weitergeführt werden sollen. Entsprechende Erklärungen der Akteure sind
beizu­fügen.
• Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar
sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen und Marktanalysen noch
nicht begonnen worden sein.
• Vorhaben können nur gefördert werden, wenn sie begründete Aussichten auf
Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg haben und die Gesamtfinanzierung
unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung erkennbar gesichert ist.
• Das jeweilige Vorhaben darf im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeits­
arbeit des Zuwendungsgebers vorgestellt werden. Veröffentlicht werden der
Titel, die Namen der Antragsteller und eine Kurzbeschreibung des Projektes.
• Eine Zuwendungsvoraussetzung ist es, dass sich aus den Fördervorhaben
Produkte und Dienstleistungen ableiten lassen, die die Gleichstellung von
Frauen und Männern gewährleisten und diskriminierungsfrei von allen
Gruppen der Gesellschaft gleichermaßen nutzbar sind. Ein Verstoß gegen
diesen Grundsatz führt zur Abweisung des Projektvorschlags.
• Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
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6. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Art, Umfang und Höhe der Förderung ergeben sich aus den anzuwendenden
Richtlinien. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Vorhaben vorwiegend nach
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm
für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen
progres.nrw – Programmbereich Innovation (progres.nrw Innovation) oder
Folgerichtlinien gefördert werden. Im Einzelfall können Vorhaben auch nach
den anderen unter Pkt. 9 genannten Richtlinien gefördert werden. Die EFRERahmenrichtlinie gilt stets übergeordnet.
Für Vorhaben, die auch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
gefördert werden, werden die daraus erzielten Einnahmen entsprechend
den aktuellen förderrechtlichen Regelungen berücksichtigt.
7.Verfahren
7.1Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig, bestehend aus einer Projektskizze (erste Stufe) und einem anschließenden förmlichen Förderantrag
(zweite Stufe), der nach Aufforderung durch die LeitmarktAgentur.NRW eingereicht werden kann. Interessenten können sich im Rahmen des im Folgenden
beschriebenen Antragsverfahrens bei der
LeitmarktAgentur.NRW
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger ETN
Technologiezentrum Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
bewerben. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Ansprechpartnerin bei der LeitmarktAgentur.NRW ist
Dr. Katharina Tarnacki [email protected]
02461 690 – 770
Sekretariat der LeitmarktAgentur.NRW
02461 690 – 601
Es besteht die Möglichkeit einer Antragskonsultation bei der
LeitmarktAgentur.NRW in Jülich.
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7.2Projektskizzen
In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen in zweifacher Ausfertigung
und digital auf einer Datenträger-CD in deutscher Sprache einzureichen.
Die Projektskizze muss den formellen Mantelbogen mit den Daten der Einreicher und eine Vorhabenbeschreibung mit folgender Gliederung enthalten:
1. Titel des Projektes
2. Geplante Laufzeit
3. Angaben zum Antragsteller/Verbundkoordinator
4. Kurzfassung und Ziele
5. Beabsichtigte klimawirksame Effekte (möglichst quantitativ)
6. Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
7.Arbeitsplan
8. Verwertung der Ergebnisse nach Vorhabenende in wirtschaftlicher
und ggf. wissenschaftlich-technischer Hinsicht
9. Stellungnahmen zum Beitrag des Vorhabens zu den einzelnen
Auswahlkriterien
10. Geschätzter gesamter Zeit- und Mittelaufwand
(vorhabenbezogene Ausgaben) und beantragte Förderung
11. Kurze Information zu Qualifikation und Expertise des Skizzeneinreichers/
der Verbundpartner
12. Angaben zur evtl. Einreichung des Vorhabenvorschlags oder
thematisch eng verwandter Vorhaben in anderen Wettbewerben
oder Förderprogrammen
Bei Verbundpartnern reicht der Koordinator eine gemeinsame Projektskizze
mit einer Vorhabenbeschreibung im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten
(Schriftgrad 11) ein. Bei Einzelvorhaben beträgt die maximale Seitenzahl der
Vorhabenbeschreibung 10 DIN-A4-Seiten.
Darüber hinaus sind folgende Angaben erforderlich:
Tabelle „Abschätzung von Gesamtausgaben und Förderbedarf“, einzeln nach
Verbundpartner.
Es steht den Skizzeneinreichern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs
weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres
Vorschlags von Bedeutung sind.
Die Vorlage einer förmlichen Kooperationsvereinbarung erfolgt in der
zweiten Phase (formeller Antrag), jedoch sollen die Partner in der ersten
Phase konkret darlegen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
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7.3Auswahlkriterien
Die eingegangenen Projektskizzen werden von der LeitmarktAgentur.NRW
und einem unabhängigen Gutachtergremium nach folgenden Auswahlkriterien
bewertet:
Maßnahmenspezifische Kriterien (90 %)
• Beitrag des Vorhabens zur Treibhausgasminderung
(möglichst quantitative Darlegung in t CO2-Äquivalent/Jahr
und qualitative Beschreibung des Potenzials)
(20%)
• Steigerung der Energieeffizienz von Unternehmen
(möglichst quantitative Darlegung der Einsparung im
Endenergieverbrauch (Menge) und qualitative Beschreibung
des Potenzials (Quote))
(15%)
• Wirtschaftliches Anwendungs- bzw. Verwertungspotenzial
(qualitativ darzulegen)
(10%)
• Modellcharakter des Projektes sowie die Übertragbarkeit der
Ergebnisse innerhalb Nordrhein-Westfalens oder darüber hinaus
(qualitativ darzulegen)
(10%)
•
Potenzial für Folgeinvestitionen(5%)
(möglichst quantitativ gemessen in €/Jahr und qualitative
Beschreibung)
• Darstellung des besonderen Innovationsgehalts der Maßnahme (qualitativ darzulegen)
• Nutzung von Synergieeffekten zur Optimierung der
Produktionsprozesse und Senkung der Produktionskosten
(qualitativ darzulegen)
(20%)
(10%)
Beitrag zu den Querschnittszielen (10 %)
• Nachhaltige Entwicklung des Vorhabens unter ökologischen,
ökonomischen und sozialen Aspekten
(5 %)
• Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur
Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen
(5 %)
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7.4Gutachtergremium
Die eingegangenen Projektskizzen werden auf der Basis der o. a. Auswahl­
kriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht
sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.
Auf Grundlage der Wettbewerbsbeiträge (Projektskizzen) schlägt ein unab­
hängiges Gutachtergremium eine Auswahl förderwürdiger Projekte für das
Antragsverfahren vor.
Das Gutachtergremium besteht aus:
Vorsitz:
• Herr Prof. Dr.-Ing. Harald Bradke, Fraunhofer-Institut für System- und
Innovationsforschung ISI, Karlsruhe
Mitglieder:
• Herr Dr. rer. pol. Ulrich Fahl, Universität Stuttgart, Stuttgart
• Herr Prof. Dr. hab. Georg Müller-Christ, Universität Bremen, Bremen
• Herr Dr. Thomas Schlegl, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE,
Freiburg
• Frau Prof. Dr.-Ing. Iris Steinberg, Hochschule Darmstadt, Darmstadt
• Herr Dr.-Ing. Joachim Wünning, WS Wärmeprozesstechnik GmbH, Renningen
Die Zusammensetzung des Gutachtergremiums kann – wenn erforderlich –
geändert werden. Änderungen werden unter www.efre.nrw.de bekannt gegeben.
Die Skizzeneinreicher werden von der LeitmarktAgentur.NRW über das
Ergebnis der Bewertung und über eine mögliche Aufforderung zur formellen
Antragstellung ggf. mit Hinweisen und Auflagen schriftlich informiert. Die
Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Aus
der Vorlage einer Projektskizze und Aufforderung zur Antragstellung kann
kein Rechtsanspruch auf spätere Förderung abgeleitet werden.
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7.5
Vorlage förmlicher Förderanträge,
Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden durch die Interessenten bei positiv
bewerteter Projektskizze förmliche Anträge entsprechend der von der LeitmarktAgentur.NRW schriftlich gegebenen Hinweise (z.B. Art des Antragsformulars) und ggf. der in einer Antragsberatung mit der LeitmarktAgentur.NRW
gegebenen weiteren Hinweise bei der
LeitmarktAgentur.NRW
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger ETN
Technologiezentrum Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
vorgelegt. Über den jeweiligen Antrag wird durch die LeitmarktAgentur.NRW nach
abschließender fachlicher und verwaltungsrechtlicher Prüfung entschieden.
Bewilligende Stelle ist die
LeitmarktAgentur.NRW
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger ETN
Technologiezentrum Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der
gewährten Zuwendung gelten die den zur Anwendung kommenden Richtlinien
zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften (insbesondere die Verwaltungs­
vorschriften zu § 44 LHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)).
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8. Zeitplanung und Fristen
• Veröffentlichung Projektaufruf 01.06.2015
Mit Veröffentlichung dieses Aufrufs beginnt die Bewerbungsphase.
•Einreichfristen
Einreichfrist von Projektskizzen ist der 30.09.2015 um 16:00 Uhr.
Über die Einreichfrist von Anträgen informiert die LeitmarktAgentur.NRW
mit der Aufforderung zur Antragstellung.
• Die Auswahlrunde durch das Gutachtergremium findet voraussichtlich
im Januar/ Februar 2016 statt.
9. Fördergrundlagen
Rechtsgrundlagen sind u.a.:
• §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 4. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 636) geändert worden ist sowie den
dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung
(VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 30. September 2003
(MBl. NRW. S. 1254/ SMBl. NRW. 631),
• Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur
Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1),
(Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)),
• Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember
(Deminimis.-Beihilfen).
Die Förderungen sollen durch Zuwendungen mit Mitteln des Operationellen
Programms EFRE NRW 2014 - 2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und fallabhängig durch ergänzende Landesmittel nach folgenden
Förderrichtlinien erfolgen:
• Übergeordnet gilt in jedem Förderfall die Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE)
in der Förderperiode 2014 – 2020 im Land Nordrhein-Westfalen (EFRERahmenrichtlinie)
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• Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für
rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen
progres.nrw – Programmbereich Innovation (progres.nrw Innovation) oder
Folgerichtlinien
• Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
• Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Forschung, Innovation
und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (FIT) oder Folgerichtlinien
• Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im RessourceneffizienzProgramm des Landes Nordrhein-Westfalen oder Folgerichtlinien
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt ab von der Art der Antragstellerin/
des Antragstellers, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und
den Inhalten des zur Förderung beantragten Vorhabens. Grundlage für ihre
Bemessung sind die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und der
Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die KMU-Definition der Europäischen Kommission
in der jeweils geltenden Fassung.
Für alle Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige
Fassung.
Die Förderrichtlinien und Vorschriften sind unter www.efre.nrw.de abrufbar.
Der Zuwendungsgeber entscheidet über die Förderung auf Basis der o. a.
Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung
erfolgt im Wege der Ausgabenerstattung nach der Vorlage von Belegen für
tatsächlich getätigte Ausgaben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht
nicht.
Akteurinnen und Akteure erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in das öffentliche Verzeichnis der Begünstigten gemäß Art. 6 und
7 der VO EG Nr. 1828/2006 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden
nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen
der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Düsseldorf, den 01.06.2015
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Impressum
LeitmarktAgentur.NRW
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger ETN
Kontaktadresse
LeitmarktAgentur.NRW
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger ETN
Technologiezentrum Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Bildnachweise
© Titelbild: aligator kommunikation GmbH
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf
www.umwelt.nrw.de
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf
www.mweimh.nrw.de
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
www.wissenschaft.nrw.de
www.efre.nrw.de
www.leitmarktagentur.nrw