3-2015 Jugendliche im interkulturellen Dialog Friedenspolitik mitgestalten Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst EGO SuE: Stereotype waren gestern Was macht der Personalrat? K 5141 67. Jahrgang März 2015 ISSN 0720-9673 DIE ZEITSCHRIFT DER Bildungsgewerkschaft Spielt doch keine Rolle? FachlehrerInnen an Förderschulen Warnstreiks der angestellten LehrerInnen Lautstark auf die Straße! Megafone, Fahnen, Trommeln, Plakate – Schulen in allen fünf NRW-Regierungsbezirken wurden an drei aufeinanderfolgenden Tagen Anfang März 2015 von angestellten Lehrkräften und ihren UnterstützerInnen bestreikt. Den lautstarken Abschluss der Warnstreiks im öffentlichen Dienst machte die zentrale Demonstration in Düsseldorf am 12. März. „Für alle, die Tag für Tag ihren guten Job machen: Tarifbeschäftigte LehrerInnen dürfen nicht länger Lehrkräfte zweiter Klasse sein“, forderte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Der stellvertretende GEWLandesvorsitzende Sebastian Krebs, selber Tarifbeschäftigter, erklärte in Bielefeld: „Es darf nicht länger sein, dass das Land NRW uns willkürlich um bis zu zwei Entgeltgruppen schlechter bezahlt als andere Länder.“ Auf der Streikversammlung im Gewerkschaftshaus in Bonn verlangte Maike Finnern, stellvertretende GEW-Landesvorsitzende: „Unser Streik ist eine gute Sache. Der L-EGO-Tarifvertrag muss kommen.“ An die Tarifgemeinschaft der Länder gewandt mahnte sie: „Finger weg von der betrieblichen Altersversorgung VBL!“ Insgesamt 5.000 TeilnehmerInnen zogen bei den dezentralen Warnstreiks durch die Innenstädte, beim zentralen Streik waren 20.000 Streikende dem Aufruf der Gewerkschaften gefolgt. Die Bildungsgewerkschaft fordert ein deutliches Signal der Arbeitgeber: „Wir wertschätzen euch und eure Arbeit, wir bezahlen euch anständig und angemessen“, so müsse es heißen, bekräftigte Dorothea Schäfer.krü Foto aus Duisburg: P. Bongertz; Fotos aus Bochum und Düsseldorf: J. Briese; Fotos aus Dortmund, Köln und Wuppertal: Haifischbaby nds 3-2015 3 Die Quote beschleunigt den Wandel Gewerkschaften sind demokratische Organisationen, die den Anspruch haben, dass ihre Mitglieder an den Entscheidungsstrukturen teilhaben. In der Zusammensetzung der Gremien und unter den InhaberInnen höherer Positionen müssen daher relevante Personengruppen adäquat vertreten sein. Der Unterrepräsentation von Frauen mit einer Quote entgegenwirken Trotz dieser prinzipiellen Ausrichtung waren Frauen in der Vergangenheit in gewerkschaftlichen Gremien und Positionen – sowie in den Führungsetagen der Wirtschaft und einem Teil der Gewerkschaften auch heute noch – in der Regel deutlich unterrepräsentiert. Die Gründe sind hier wie dort im Wesentlichen die gleichen: Die Organisationskultur mit all ihren Begleiterscheinungen ist eine vorwiegend männliche. Frauen sind durch unbezahlte Sorgearbeit belastet. Wahrnehmungen, Strategien und Argumentation der Akteure sind von Klischees der Geschlechterrollen beeinflusst. Da unverbindliche Satzungsregelungen in der überwiegenden Zahl der Fälle – wie auch aktuell in der nordrhein-westfälischen GEW – nicht zur adäquaten Vertretung von Frauen in den Entscheidungsstrukturen führten, engagierten sich Frauen in mehreren Gewerkschaften für Frauenquoten, die verpflichtend einzuhalten sind. Und damit waren sie häufig erfolgreich: Heute hat die Hälfte der Gewerkschaften in Deutschland und Österreich eine Frauenquote. Sie legt fest, dass Frauen in den Gremien entsprechend ihrem Anteil an den Mitgliedern vertreten sein müssen. Die Frauenquoten in den deutschen und österreichischen Gewerkschaften funktionieren: Der Frauenanteil in den Gremien entspricht dem Frauenanteil der Mitglieder im jeweiligen Bereich, nur vereinzelte Gremien liegen etwas darunter. Die Erfahrungen zeigen, dass der Beschluss der Frauenquote alleine nicht ausreicht, um die beabsichtigte Wirkung zu erzielen. Unbedingt notwendig ist ein funktionierender Kontrollmechanismus mit wirksamen Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass die Quote nicht eingehalten wird. Wie die Umsetzung der Quote gelingt Damit die Umsetzung der Quote sinnvoll erfolgen kann, muss sie von Maßnahmen begleitet sein, die gewährleisten, dass genug geeignete Frauen für die zu besetzenden Positionen vorhanden sind. Dafür wird in den Gewerkschaften eine Palette von Maßnahmen eingesetzt. Die direkte und persönliche Ansprache von potenziell geeigneten Frauen ist dabei die wichtigste. Beispiele für weitere Maßnahmen sind die gezielte Aus- und Weiterbildung von Frauen sowie Mentoringprogramme. Aber auch Änderungen der Sitzungskultur, die Frauen eine Teilnahme erleichtern, unterstützen die Gleichberechtigung. Da die Mitglieder der Betriebs- und Personalräte – insbesondere die Vorsitzenden – ein Reservoir darstellen, aus dem die Ehrenamtlichen der Gewerkschaften kommen, müssen die Gewerkschaften bereits auf der Ebene der Betriebe und Dienststellen aktiv auf eine Steigerung der Teilhabe von Frauen hinwirken. Eine erfolgreiche Umsetzung der Quote setzt voraus, dass sich etwas verändert. Immer noch vorherrschende traditionelle Rollenklischees müssen dafür abgebaut werden. Die vermehrte Präsenz von Frauen in den Entscheidungsstrukturen und in Führungspositionen als Folge der Quote beschleunigt dann den Wandel der Organisationen und des Bewusstseins ihrer Mitglieder. Sabine Blaschke Univ.Prof.in Dr.in Sabine Blaschke Institut für Wirtschaftssoziologie, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Universität Wien Forschungsschwerpunkte unter anderem: Frauen und Gewerkschaften sowie Geschlecht und Organisation 4 inhalt Thema Spielt doch keine Rolle? Stereotype durchbrechen: Bildung ohne Geschlecht?! 14 Equal Pay Day: Geteilte Verantwortung, gleiche Bezahlung 16 Mentoring für Frauen: Nachwuchs für die Schulleitung 18 Frauen in der Führungsetage: Die Chancen einer Quote 20 S. 14 S. 8 Bildung Dialoggruppen für Jugendliche: Vertrauensräume schaffen Friedenspolitische Fachtagung: Konflikte gewaltfrei lösen Inklusion in der beruflichen Bildung: Schulische Unterstützung ist zwingend notwendig 8 10 12 nds 3-2015 5 Arbeitsplatz S. 22 Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Wir sind MehrWert! 22 EGO SuE: Geschlechterstereotype waren gestern 24 FachlehrerInnen an Förderschulen: Gute Zeiten, schlechte Zeiten 26 Schnupperseminare für Personalräte: Den Beschäftigten eine Stimme geben 28 Fortbildung der jungen GEW NRW: Senkrechtstart in den Beruf 29 Anerkennung einer Schwerbehinderung: Gutes Recht 30 GEW vor Ort: Aktuelles aus den Untergliederungen 31 Dabei sein: Studienfahrt 2015 der GEW-RuheständlerInnen 32 S. 24 Immer im Heft nachrichten6 gewinnspiel13 buchtipps21 jubilare32 infothek34 weiterbildung37 S. 10 termine38 impressum39 6 nachrichten Gleichstellung in Vorständen noch nicht in Sicht Headline Frauenanteil der AufsichtsAufmacher räte börsennotierter* Unternehmen in 2014 25,2 % Frauenanteil in den Vorständen börsennotierter* Unternehmen in 2014 5,5 % Frauen 14,7 % Arbeitnehmerbank Kapitalseite Männer 94,5 % 2014 2014 Auf den Chefetagen der deutschen Wirtschaft hat sich in Sachen Gleichstellung bis Ende 2014 noch wenig getan: Weibliche Führungskräfte seien in großen Konzernen nach wie vor ausgesprochen selten, stellte die Mitbestimmungsexpertin der Hans-Böckler-Stiftung Marion Weckes in ihrer Untersuchung fest. Ihrer Auswertung zufolge ist insbesondere der Anteil der weiblichen Vorstände „erschreckend gering“, in den vergangenen zehn Jahren habe es kaum Fortschritte gegeben. Deutlich mehr Frauen haben es in die Aufsichtsräte geschafft – jedes fünfte Aufsichtsratsmandat ist Ende 2014 weiblich besetzt. 2005 lag der Frauenanteil unter den Vorständen bei zwei Prozent, ab 2010 war ein positiver Trend festzustellen, der Ende letzten Jahres aber zurückging: Er sank von 6,2 auf 5,5 Prozent. Nur ein Fünftel der 160 untersuchten Unternehmen kann überhaupt mit einem weiblichen Vorstandsmitglied aufwarten, in drei Vorständen gibt es zwei Frauen, in keinem einzigen mehr als zwei. Unter den aktuell 36 Vorständinnen hat keine einen Posten als Vorsitzende. 25 Prozent der Unternehmen haben immer noch krü / böckler.de rein männlich besetzte Aufsichtsratsgremien. *160 DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen Quelle: Böckler Impuls 04/2015 Begreifen zum Eingreifen Bildung macht Zukunft www. 58 Millionen Kinder und 63 Millionen Jugendliche weltweit können immer noch nicht zur Schule gehen. Deswegen dreht sich auch bei Weltklasse! 2015 alles um die Bedeutung von Bildung. Broschüren, Poster, Postkarten und Stifte können kostenfrei bestellt werden. Demokratie im Visier www. Die meisten Deutschen wünschen sich eine sozial ausgewogene und dem Frieden verpflichtete Politik. Doch diese gerät in eine immer bedenklichere Schieflage. Die NachDenkSeiten sprachen mit Hermann Ploppa über transatlantische Netzwerke und wie diese die Demokratie in Deutschland unterwandern. Ausgeschlafen? www. „Schlafmangel wirkt sich massiv auf Gesundheit und Lernfähigkeit von Jugendlichen aus. Das belegen neue Studien. Der Unterrichtsbeginn in Mittel- und Oberstufe sollte endlich den biologischen Rhythmen angepasst werden“, verlangt FAZ-Autor Peter Spork in seinem Beitrag. Tarifbindung Stichprobe Unterrichtsausfall Laut einer WSI-Untersuchung liegt der Bruttostundenlohn von Männern bei Tarifbindung im Durchschnitt bei 23,60 Euro, ohne Tarif bei 18,90 Euro. Bei Frauen liegen diese Werte mit 17,70 Euro und 13,90 Euro niedriger. Bei der Gegenüberstellung der Geschlechter mit gleichem Beruf und vergleichbarer Tätigkeit zeigt sich, dass Männer zu Tarifkonditionen einen Verdienstvorteil von 6,6 Prozent haben, Frauen jedoch 9,2 Prozent. www. tinyurl.com/Tarifbindungkrü Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) meldete nach Hochrechnung seiner Stichprobe zum Unterrichtsausfall, dass 1,7 Prozent der Schulstunden in NRW ersatzlos ausfallen – zwar 0,7 Prozent weniger als bei der letzten Erhebung im Schuljahr 2009/2010, aber immerhin noch 1,8 Millionen Stunden. Parallel hat der Anteil des Vertretungsunterricht von 5,6 auf 7,5 Prozent zugenommen. Zudem definiert das MSW auch fachfremden Ersatzunterricht sowie das eigenständige Lernen als Unterricht laut Stundenplan. Die Förderschulen schneiden mit einem Prozent am besten, die Realschulen mit 2,9 Prozent am schlechtesten ab. Die Stichprobenerhebung erfolgte vom 15. bis 26. September 2014. „Eine schulscharfe Erhebung – wie von der Opposition gefordert – lehnen wir ab. Die Stichprobe ist sinnvoll, wenn ihr endlich Konsequenzen folgen. Die Schulen brauchen eine mindestens siebenprozentige Vertretungsreserve, Mehrarbeit muss deutlich reduziert werden“, fordert Dorothea Schäfer, Landesvorsitzende der GEW NRW. krü Schülerzahlen Im Schnitt 27 Lehrerbildung 1,95 Millionen SchülerInnen besuchen im laufenden Schuljahr eine allgemeinbildende Schule in NRW. Damit ist die Schülerzahl um 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Hauptschulen müssen das höchste Minus mit 14,6 Prozent Rückgang verkraften, die Sekundarschulen können sich über 83 Prozent Zuwachs freuen. Ein Drittel aller SchülerInnen besuchen eine Grundschule, bei den weiterführenden Schulen ist das Gymnasium am beliebtesten. krü Ab dem Schuljahr 2015/2016 soll die Schülerzahl pro Klasse im sechsten Schuljahr sinken. Der neue Klassenfrequenzwert 27 gilt dann für Gymnasien, Real- und Gesamtschulen. Die Klassengröße darf damit zwischen 25 und 29 SchülerInnen liegen, nur in Ausnahmefällen werden 30 oder mehr SchülerInnen genehmigt. Diese Maßnahme ist der nächste Schritt der Verabredung aus dem Schulkonsens, 250 Lehrerstellen werden so gesichert. krü Im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ haben sich in der ersten Bewilligungsrunde drei lehrerausbildende Hochschulen in NRW durchgesetzt: Die Hochschulen in Aachen, Köln und Wuppertal dürfen sich über Fördermittel des Bundes freuen. Deutschlandweit werden 19 Projekte gefördert. Die NRW-Hochschulen rücken den Umgang mit Vielfalt und Inklusion sowie die Weiterentwicklung der Fachdidaktik in den Fokus.krü nds 3-2015 7 Verhandlungsauftakt EGO SuE Den Auftakt zu den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) am 25. Februar 2015 in Hannover hat die GEW als zäh bewertet. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verhandeln mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) über einen Eingruppierungstarifvertrag für die kommunalen Beschäftigten im SuE. „Die gesellschaftlichen Erwartungen an diese Berufsgruppe sind in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Damit sind auch die Anforderungen an Qualifikation und Arbeit der Beschäftigten in den Kinderund Jugendhilfeeinrichtungen gestiegen. Diese Entwicklung muss sich endlich in einer deutlich besseren Bezahlung der KollegInnen widerspiegeln“, so Norbert Hocke, verantwortlich für Jugendhilfe und Sozialarbeit bei der GEW und Mitglied der Verhandlungskommission. Die VKA hat die Forderungen der Gewerkschaften entgegengenommen, aber kein Angebot vorgelegt. Die Forderungen haben ein Gesamtvolumen, nach dem die Gehälter der Beschäftigten im Durchschnitt um zehn Prozent steigen. Die Gewerkschaften hatten die Entgeltordnung (EGO) für den SuE Ende 2014 gekündigt. Die Verhandlungen werden am 23. März und am 9. April 2015 fortgesetzt. Mehr dazu ab Seite 24.gew.de Das verdienen Beschäftigte im SuE Gehalt nach acht Jahren im Beruf Forderung 3532,70 2877,40 2528,98 Kinderpflegerin Erzieherin Angaben in Euro 2779,41 +9,9 % 3813,09 (+7,94 %) 3308,42 +14,98 % Leiterin einer Kita (70 bis 99 Plätze) Quelle: ver.di, Grafik: Süddeutsche Zeitung vom 25.02.2015 Rahmenkodex „Gute Arbeit“ Nachdem schon kurz vor Weihnachten 2014 UnirektorInnen und -kanzlerInnen mit der „Dortmunder Erklärung“ die anderen Parteien des Verhandlungsprozesses für einen „Rahmenkodex gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ düpierten, ist jetzt erst einmal eine schöpferische Pause im Wissenschaftsministerium (MIWF) angesagt: Die VertreterInnen der Hochschulleitungen haben verkündigt, den vorliegenden Textentwurf für den Rahmenkodex nicht weiter verhandeln zu wollen, da er für sie nicht tragbar sei. Vereinbart wurde eine Denkpause, um die weiteren Perspektiven für einen Rahmenkodex auszuloten: Ein neuer konsensfähiger Text muss her! Die Landespersonalrätekonferenzen und die Gewerkschaften ver.di und GEW drängen gemeinsam mit dem DGB auf eine Vereinbarung im Interesse der Beschäftigten – aber nicht um jeden Preis. Grundlagen der Gewerkschaften für den weiteren Verhandlungsprozess sind unter anderem Eckpunkte, die teils auch in der GEW-Initiative für ein neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz wiederzufinden sind, wie zum Beispiel die Einschränkung sachgrundloser Befristungen, Mindestbeschäftigungszeiten für Promotionen oder die zeitliche Koppelung von Fristverträgen an die Laufzeit von Drittmittelprojekten. Beim Arbeitsplatzwechsel von Hochschule zu Hochschule ist der Ausschluss jeglicher Nachteile für die Tarifbeschäftigten unabdingbar.bp Hochschulreferent der GEW NRW Berthold Paschert (links) und Staatssekretär Dr. Thomas Grünerwald (rechts) bei der Hochschulkonferenz. Foto: D. Bieber Hochschulkonferenz der GEW NRW Eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Hochschulzukunftsgesetzes zogen GEW-Fachgruppe, PersonalrätInnen, Gleichstellungsbeauftragte und andere ExpertInnen auf der Hochschulkonferenz der GEW NRW am 6. Februar 2015 in Düsseldorf. Staatssekretär Dr. Thomas Grünewald erläuterte die Intention des Landes und den Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP): „Der Einführung dieses Planungsinstruments liegt ein ganz einfacher Tatbestand zugrunde: Die addierten Einzelinteressen der NRW-Hochschulen ergeben in Summe nicht automatisch das Beste für den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen insgesamt. Die Landesregierung ist aber dem Hochschulstandort als Ganzes verpflichtet. Der LHEP ermöglicht es deshalb dem Land, seiner übergreifenden Verantwortung für die Hochschulen noch wirksamer nachzukommen.“ Die GEW NRW begrüßt den LHEP, fordert jedoch auch Beteiligung.bp Arbeitskampfbilanz 2014 Warnstreikwellen im öffentlichen Dienst sowie die anhaltenden Auseinandersetzungen bei Amazon, Deutsche Bahn und Lufthansa prägten das Arbeitskampfgeschehen in 2014. Während sich die Gesamtzahl der Konflikte kaum veränderte, gingen das Streikvolumen und die -bereitschaft im Vergleich zu 2013 deutlich zurück. Insgesamt registrierte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut 214 Tarifkonflikte mit Arbeitsniederlegungen. Damit liegt die Arbeitskampfhäufigkeit auf Vorjahresniveau (218). Das Arbeitskampfvolumen sank um 25 Prozent, da sich viele Konflikte auf einzelne Unternehmen beschränkten, und die krü / WSI Anzahl der Streikenden sank um fast zwei Drittel. Streikende und arbeitskampfbedingte Ausfalltage, 2010–2014 1.200 1.003 Streikende (in 1.000) Ausfalltage (in 1.000) 630 550 345 304 120 173 2010 392 182 2011 2012 Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Arbeitskampfbilanz 2014 2013 2014 8 bildung Dialoggruppen für Jugendliche Vertrauensräume schaffen In vielen schulischen- und außerschulischen Bildungseinrichtungen unserer Migrationsgesellschaft fehlen Entwicklungsräume, in denen junge Menschen über das reden können, was sie bewegt, ohne bewertet oder verurteilt zu werden. Das Essener Jugenddialogprojekt zeigt, warum bewertungsfreie Räume einen Unterschied machen. Ursprünglich als Pilotmaßnahme zur Prävention von Islamismus und seinen terroristischen Auswüchsen gedacht, starteten die Essener Dialoggruppen als eine lokale Reaktion auf den Auftritt eines sogenannten „Kofferbombers“ in einer Essener Moschee im Jahre 2006. Vor diesem Hintergrund qualifizierte die damalige RAA/Büro für interkulturelle Arbeit – heute Kommunales Integrationszentrum – die ersten von bis dato 40 DialogbegleiterInnen. In Kooperation mit lokalen Partnern wie Schulen, Jugendeinrichtungen und Moscheen wurden zunächst acht Gruppen mit je maximal zehn Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren eingerichtet, die sich wöchentlich für je zwei Stunden treffen. Schon in den ersten Monaten des Projekts zeigte sich, dass das Thema „Islamismus“ nicht die Bedeutung für die Jugendlichen hat, die ihm zu Beginn von den Initiatoren aufgrund der gesellschaftlichen Ereignisse zugeschrieben wurde. Und so wurde gleich zu Projektbeginn ein Paradigmenwechsel vollzogen, der sich auch in einem neuen Projekttitel äußerte: „Interkultureller Dialog zur Aktivierung und Partizipation von Jugendlichen in der Einwanderungsgesellschaft“. Themen aus der eigenen Lebenswelt Auch heute – angesichts der aktuellen Syrienkrise und des IS-Terrors – nimmt Extremismus einen Teil der Themenvielfalt in den Gruppen ein. Zwar werden religiöser und politischer Extremismus immer wieder von den Jugendlichen selbst als Themen in die Gruppen eingebracht, was sie allerdings bewegt, ist der Bezug zu ihrem konkreten Alltag. Wie gehen wir mit Verschiedenheit in der Gruppe um? Wie begegnen wir Vielfalt in der Einwanderungsgesellschaft? Wo erfahren wir im Alltag Diskriminierung und Mobbing? Die DialogbegleiterInnen sind meist Studierende, die zu 90 Prozent einen Migrationshintergrund haben und darin geschult sind, brisante Themen auf grundsätzliche Fragen nach Wertevorstellungen, Lebenskonzepten und persönlichen Erfahrungen herunterzubrechen. Sie gestalten die Jugenddialoge, anfangs stark moderierend, später mehr begleitend. Sie sorgen für einen bewertungsfreien Vertrauensraum, in dem sich die Jugendlichen für ein Miteinander öffnen können. Die Jugendlichen lernen dadurch im Kleinen, sich als Teil einer größeren Gesellschaft zu erfahren, eine – so hat das Projekt gezeigt – Grundvoraussetzung Immer wieder neu wagen wir uns drei Schritte nach vorn, einen Schritt zurück, sind verwirrt, verletzt, beleidigt und wieder gespannt, neugierig, hellhörig – ob der Vertrauensraum hält? Wir setzen jedes Mal vorsichtig Kieselsteine in die löchrigen Wände. Hin und wieder ein Erdbeben, Aussagen wie: „Selber schuld, dass ihnen das passiert, wenn sie den Propheten beleidigen. Wie kannst du nur so denken? Wie kann man nur so unmenschlich sein?“ Schweigen. Es folgen Fragen, Vorwürfe, Überredungsversuche. Schweigen. Fragen, innehalten, nachdenken, fühlen. Schweigen. Fragen echten Interesses, verwundbare Offenheit, Angst vor Bewertung: „Hast du die Karikaturen überhaupt gesehen? Kann man nicht anders sagen, dass man die scheiße findet?“ – „Ja vielleicht, keine Ahnung. Immer spucken die auf den Islam.“ Spiralförmig spulen sich diese Szenerien ständig neu ab, jedes Mal ein Hauch mehr innere Bewegung. Ich warte und trage mit, mache mir bewusst, dass Offenheit sich zu äußern, sich zu zeigen, sich zu entwickeln und zu verändern nur im bewertungsfreien Raum möglich ist. aus dem Bericht einer Dialogbegleiterin dafür, dass sie aus eigenem Willen aktiv werden. Das wöchentlich über die Dauer von drei Jahren stattfindende dialogische Gespräch ermöglicht dabei persönliche Entwicklung in Beziehung zum Eigenen, Anderen und zum Fremden. Die Arbeit in der Gruppe führt die Jugendlichen von einer schnellen, kompetitiven, meinungsverhärtenden Diskussionskultur hin zu einer verlangsamten, ermutigenden, offenen Gesprächskultur auf Augenhöhe. Sicherheit in der Unsicherheit Die Dialogtheorie basiert – gestützt durch Hirnforschung und Neurobiologie – auf Erkennt- nds 3-2015 9 Es geht nicht mehr um Leben und Tod, unterschiedliche Meinungen dürfen stehenbleiben, werden nicht abgeschossen. Zusammen staunen wir, wie sie sich von selbst ein Stück verändern, ohne dass wir den Halt verlieren: „Wenn jeder mit einer Knarre rumläuft, hätten wir ständig Tote. Aber die PolitikerInnen machen doch selber ständig Krieg. Vielleicht wissen die zu wenig über den Islam.“ Aktuell treffen sich 15 Gruppen in fünf Essener Stadtteilen regelmäßig zum Dialog: schulische Gruppen wie in der Hauptschule Bochold (o.) und außerschulische wie in der Fatih-Moschee in Katernberg (übrige Fotos). Fotos: A. Etges, Y. Sarikaya nissen der Kommunikations-, Bewusstseins- und Bildungsforschung, wie sich Persönlichkeitsentwicklung vollzieht und wie wichtig wertschätzende zwischenmenschliche Interaktion ist. Nach dem sogenannten sozialen oder emotionalen Konstruktivismus ist es eigentlich ein Wunder, wenn Menschen einander tatsächlich verstehen, weil vollständiges Verstehen des anderen fast unmöglich ist. Der dialogpraktische Ansatz schafft deshalb Begegnungsräume, in denen überhaupt erst sichtbar und spürbar wird, dass alle Menschen unterschiedliche Wirklichkeitskonstruktionen in sich tragen. Dass deren Ursprung beispielsweise in der Sozialisation oder der individuellen Biografie liegt, ist den meisten nicht bewusst. Genau hier setzen die Dialoggruppen an: Sie fordern die Vorstellung von nur einer Wahrheit, einer Meinung, einem Sinn heraus und schaffen allmählich im Gespräch und im Bewusstsein Platz für andere Wahrheiten, Meinungen und Bedeutungen. Nirgends wird so deutlich spürbar, warum das Festhalten an den eigenen Wahrheiten, und Weltsichten so wichtig sein kann, wie in der Arbeit mit Jugendlichen, die auf der Suche nach Orientierung, Sinn und Identität sind. DialogpraktikerInnen regen dazu an, angstfreie Räume zu schaffen, in denen kein Identitätsverlust gefürchtet werden muss, wenn sich Ansichten ändern. In denen auch gleichzeitig Neugier geweckt werden kann für eigene Potenziale, neue Möglichkeiten und inneres Wachstum. Echte Begegnungen statt Realityshows Mit dem Essener Dialogprojekt, das in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Essen durchgeführt wird, wurden bisher fast 1.000 Jugendliche erreicht. Aktuell nehmen durchschnittlich 130 Jugendliche in fünf verschiedenen Stadtteilen an 15 Dialoggruppen teil. Neben sieben schulischen Gruppen gibt es acht außerschulische in Kooperation mit Jugendeinrichtungen, Migrantenorganisationen und auch mit Moscheen. In den außerschulischen Gruppen kommen Jugendliche aus unterschiedlichen Schulformen zusammen. In Schulen findet die Dialoggruppe meist im Wahlpflichtprogramm des Schulcurriculums Platz. Sie wäre jedoch auch im nachmittäglichen Bereich von Ganztagsschulen denkbar. aus dem Bericht einer Dialogbegleiterin, einige Wochen später Jede circa 90-minütige Dialogsitzung beginnt mit einem kleinen Imbiss, erste lockere Gespräche schaffen Vertrauen. Die DialogbegleiterInnen geben lediglich eine Sitzungsstruktur vor: Befindlichkeitsrunde, News-Runde zur Themenfindung, Dialoge, Feedback. Alles andere wird von den Jugendlichen selbst mit Leben gefüllt. Oft muss die Nutzung eines offenen Raumes lange Zeit geübt werden. Der Prozess steht im Vordergrund und ist das Ziel, weil anhand konkreter Situationen, aktueller Befindlichkeiten und Themen echte Begegnung geübt werden kann. Immer wieder neu. Veränderungen im Denken und Fühlen brauchen Wochen, Monate, Jahre. Im wertschätzenden Miteinander sind sie tiefgreifend und nachhaltig. Nicht nur in politisch unruhigen Zeiten braucht es dialogische Begegnungsund Entwicklungsräume. Halima Zaghdoud, Hala Zhour Stadt Essen: Interkulturelle Dialoggruppen www. Halima Zaghdoud Projektleiterin „Interkultureller Dialog“ Hala Zhour Ausbilderin für Dialogprozessbegleitung 10 bildung Friedenspolitische Fachtagung von DGB und GEW NRW Syrien, Ukraine, Gaza – Konflikte gewaltfrei lösen „Die Gewerkschaften müssen politischer werden“, betonte der DGB-Landesvorsitzende Andreas Meyer-Lauber. Seine Forderung war Ausgangspunkt der Friedenspolitischen Fachtagung des DGB-Bildungswerks NRW, zu der DGB und GEW NRW am 5. und 6. Februar 2015 in Duisburg eingeladen hatten. Die GEW tritt für bessere Arbeitsbedingungen und eine sinnvolle Ausrichtung der Arbeit ein. Die mit über 50 TeilnehmerInnen gut besuchte friedenspolitische Tagung sah sich in besonderer Weise diesem Anspruch verpflichtet. Angesichts der schweren Krisen, in denen kriegerische Mittel zunehmend das Handeln bestimmen, ging es den TeilnehmerInnen darum, die Hintergründe zu verstehen und Handlungsmöglichkeiten für die pädagogische und politische Arbeit zu erörtern. Die Relevanz der Deutungshoheit über Konflikte arbeitete Hajo Schmidt, emeritierter wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Frieden und Demokratie an der Fernuni Hagen, heraus, indem er zunächst die beiden dominanten Narrative über den Ukrainekonflikt erläuterte. Einerseits: Russland sei Agressor, der versuche eine Freiheitsbewegung in der Ukraine zu unterdrücken und völkerrechtwidrig die Krim annektiert habe. Der Westen müsse deshalb reagieren, Druck auf Russland ausüben und die ukrainische Regierung – notfalls auch mit Waffen – unterstützen. Andererseits: Die NATO kessele trotz anderer Absprachen Russland zunehmend ein und habe dafür in der Ukraine eine faschistische Regierung an die Macht geputscht, gegen die Russland die russisch-stämmige Bevölkerung verteidigen müsse. Vor allem wer im jeweiligen Narrativ als Akteur vorkomme und wer nur reagiere, sei entscheidend für die Legitimierung einer von Erpressung – etwa durch Sanktionen – und kriegerischen Aktionen geprägten Außenpolitik, die fast immer mit der Durchsetzung hoch umstrittener, innenpolitischer Interessen einhergehe. Sabine Jaberg, Dozentin für Politologie an der Führungsakademie der Bundeswehr, beschrieb in ihrem Workshop die bewegte Micha Brumlik, Erziehungswissenschaftler Hajo Schmidt, Friedensforscher Ukraine: zwei Narrative und die Bedeutung der Aufklärung ukrainische Geschichte und zeigte, wie das unabhängige Land in einer Gemengelage von Regierungswechseln, Korruption und sozialen Widersprüchen in einen Strudel der Gewalt geriet. Vielfältige Interessen stießen dabei innen- und außenpolitisch aufeinander und es seien kaum noch Partner für Ideen einer gewaltfreien „sozialen Verteidigung“ zu finden. Hinsichtlich der Beziehungen Deutschlands und der EU zu Russland sei es wichtig, friedliche Konfliktlösungen zu unterstützen und Verbindendes herauszustellen statt einseitig Partei zu ergreifen. Syrien: weitere Waffenlieferungen sind abwegig Andreas Zumach, Journalist und Publizist, machte die Ursprünge der Gewalt zum Ausgangspunkt für seinen Input zur Lage in Syrien: Entscheidender Grund für die religiöse Fanatisierung der Konflikte sei nicht nur der Irakkrieg, sondern vor allem die Politik nach seinem formalen Ende, die Konflikte zwischen verschiedenen islamischen Strömungen systematisch geschürt habe. Diese religiöse Fanatisierung der Konflikte stehe Rationalität und damit jeder Lösung entgegen. Angesichts dessen sei es falsch, weiter Waffen in die Region zu bringen. Nicht nur weil diese Waffen nach kurzer Zeit ohnehin den Falschen in die Hände fielen, sondern vor allem weil die Gewalt die Menschen dort kaputtmache – vor allem die, auf die für eine Zivilisierung zu setzen wäre. Sabine Jaberg, Dozentin für Politologie nds 3-2015 11 Ursachen von Krisen und Konflikten verstehen und Handlungsmöglichkeiten für die politische und pädagogische Arbeit entwickeln – das war das Ziel der lebendigen und ermutigenden Tagung. Fotos: M. Lässig Der Islamische Staat (IS) erfahre derzeit so großen Zulauf, weil den Menschen in der Region seit Jahrhunderten durch die (ehemaligen) Kolonialherren verwehrt worden sei, irgendeine gesellschaftliche oder wirtschaftliche Perspektive aufzubauen. Vor allem wurde vor diesem Hintergrund diskutiert, wie Entwicklungshilfe im Verhältnis zur fortgesetzten imperialen Politik steht, die sich zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien ausdrückt, das maßgebliche Stütze des IS ist. Für GewerkschafterInnen und Friedensbewegte – so die Plenumsdiskussion – müsse es darum gehen, „falschen Politiken“, zum Beispiel Kriegs-, Agrar- und Handelspolitiken der eigenen Regierung entgegenzutreten. Naher Osten: Ein- oder Zweistaatenlösung Dass es darauf ankomme, „falschen Politiken“ entschieden zu begegnen, war auch Teil der Diskussion über die Lage im Nahen Osten. Zuvor hatte Micha Brumlik, Erziehungswissenschaftler und Publizist, seinen Vortrag über die Geschichte dieses Konflikts mit der These beendet, es müsse Druck auf die in den letzten Jahren stark nach rechts gerückte israelische Regierung ausgeübt werden, damit diese wieder an linke, gewerkschaftliche Tradierungen anknüpfe. Eine These, die auf große Skepsis stieß, denn unklar blieb: Wer kann diesen Druck ausüben? Und hätten die entsprechenden Akteure nicht sogar ein Interesse am Fortbestehen des Konflikts? Zur Überwindung der Dauerkrise im Nahen Osten seien so viel Vernunft und Aufklärung notwendig, dass es abwegig sei, dass zwei religiöse Staaten das Ergebnis sein könnten, so Brumlik. Doch warum wurde von linker, aufgeklärter Seite nicht schon immer auf eine säkular-föderale Einstaatenlösung gesetzt? Angesichts der Geschichte des Nahen Ostens sei die Prämisse aufgeklärter Zionisten wie Theodor Herzl immer gewesen, dass der Antisemitismus eine in näherer Zukunft unüberwindbare „Naturtatsache“ sei, weswegen ein jüdischer Staat als sichere Rückzugsmöglichkeit nötig sei. Folglich – so das Diskussionsergebnis – müsse bewiesen werden, dass Antisemitismus keine „Naturtatsache“ ist. Die Friedensforscherin Dr. Christiane Fröhlich vom Hamburger Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik berichtete sehr persönlich über ihre Besuche in Israel, den palästinensischen Gebieten und Jordanien. Immer mehr dominiere der Sicherheitsdiskurs in Israel alle politischen Fragen und zeige sich auch im alltäglichen Leben der Menschen. Der Machtasymmetrie könne man wohl nur Berührungspunkte im Zusammenleben entgegensetzen, die sich auf die Regelung der zahlreichen Sachprobleme wie Wasserversorgung, Grenzöffnungen, Bewegungsfreiheit beziehen. Was ist unsere Rolle? Welche Rolle spielen Gewerkschaften auf dem Weg zu einer Politik des Friedens? Das war die Kernfrage des Abschlussplenums mit Hajo Schmidt, Rolf Mützenich – stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig für Abrüstung und Friedenssicherung – und Dorothea Schäfer. Teil des gewerkschaftlichen Friedensengagements sei, so die GEW-Landesvorsitzende, die deutschen Rüstungsexporte zu stoppen. Dafür müssten Gewerkschaften weiterhin gesellschaftlich und mit der eigenen Bildungsarbeit auf Aufklärung setzen. Außerdem sei der Konflikt um diese Frage mit Teilen der IG Metall und anderen Gewerkschaften entschieden zu führen. Andreas Meyer-Lauber ergänzte, dass eine wichtige Aufgabe darin bestehe, die Konversion von Rüstungsbetrieben voranzubringen. Konkret wolle er sich für die Konversion der beiden größten Rüstungsschmieden NRWs – Rheinmetall in Düsseldorf und ThyssenKrupp in Essen – einsetzen. Andreas Zumach, Journalist und Publizist, (o.) und Christiane Fröhlich, Friedensforscherin (u.) Klar war schon auf der sehr lebendigen und ermutigenden Tagung, dass es weitergeht: Es ist richtig, gemeinsam die Entwicklung für eine friedliche Welt in die Hand zu nehmen. Und es ist richtig, dass Friedensarbeit nicht nur Bonusprogramm ist, sondern integraler Bestandteil sowohl gewerkschaftlicher Arbeit als auch des eigenen Lebens. Stefan Brackertz, Manfred Diekenbrock Stefan Brackertz nds-Redaktion Manfred Diekenbrock Referat Gewerkschaftliche Bildung der GEW NRW Inklusion in der beruflichen Bildung Schulische Unterstützung ist zwingend notwendig Foto: besjunior / fotolia.com 12 bildung In seinem Gutachten „Junge Erwachsene mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Berufskollegs“ empfiehlt Prof. Klaus Klemm, das System der Stellenzuweisung für Inklusion auch für Berufskollegs anzuwenden. Die Jugendlichen seien auf eine kontinuierliche Begleitung angewiesen, den LehrerInnen müsse dafür ausreichend Zeit bleiben, betont der Bildungswissenschaftler im nds-Interview. nds: Was war der Gegenstand Ihres Gutachtens für das Schulministerium? Klaus Klemm: Zum einen geht es in dem Gutachten um eine bildungsstatistische Analyse der Situation der SchülerInnen an Berufskollegs, bei denen Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung diagnostiziert wurde. Zum anderen geht es um Empfehlungen für eine auf Inklusion abzielende Förderung dieser jungen Erwachsenen. Wie sehen die Kernergebnisse Ihrer Untersuchung aus? Zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurde an allgemeinen Berufskollegs und an den Förderschulen Berufskolleg in NRW bei etwa 4.500 jungen Erwachsenen Förderbedarf in einem der beiden Schwerpunkte diagnostiziert. Aus dieser Gruppe erlernten mit knapp 280 SchülerInnen sechs Prozent eine vollwertige Berufsausbildung. Weitere rund 1.800 SchülerInnen – also etwa 39 Prozent – erlernten Berufe mit reduzierten Ausbildungsinhalten gemäß der Paragrafen 66 Berufsbildungsgesetz und 42 Handwerksordnung (HwO). Dazu zählt unter anderem der Beruf FachpraktikerIn im Verkauf – eine Ausbildung, die dem Ausbildungsberuf VerkäuferIn zugeordnet ist. Die überwiegende Mehrheit mit gut 2.440 SchülerInnen, immerhin 54 Prozent, lernte im Übergangssystem, jenem Teil des Berufsbildungssystems, der nicht auf den Abschluss irgendeiner Ausbildung vorbereitet. Mehr als die Hälfte aus dieser Gruppe wird innerhalb der allgemeinen Berufskollegs und in den Förderschulen Berufskolleg exklusiv unterrichtet. Die jungen Erwachsenen mit Förderbedarf bleiben also unter sich oder lernen gemeinsam mit anderen Jugendlichen ohne Berufsausbildung. Inklusion findet dabei zumeist in der Exklusion statt. Welche Schlussfolgerungen sind aus dem Gutachten zu ziehen? In NRW sind 2013 auf dem Ausbildungsmarkt insgesamt knapp 24.000 Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle erfolglos geblieben. Es muss davon ausgegangen werden, dass SchülerInnen, die im günstigsten Fall über einen schwachen Hauptschulabschluss verfügen, auch in Zukunft keinen Ausbildungsplatz finden können. Eine auf Inklusion auch im Berufsbildungsbereich abzielende Politik sollte sich daher verstärkt auf den Artikel 27 der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beziehen. Dieser Artikel garantiert einen wirksamen Zugang zu Berufsausbildung und Weiterbildung. Ich empfehle in meinem Gutachten, die anspruchsreduzierten Ausbildungsangebote nach Paragraf 66 BBiG und § 42 HwO auszubauen und so zu entwickeln, dass sie anschlussfähiger an Vollausbildung werden. Dafür müssen die Berufskollegs personell gestärkt werden. Die von mir präferierte Personalvariante geht von einer erforderlichen Stellenzuweisung im Umfang von etwa 700 Stellen aus – Stellen, die für die zusätzliche schulische Unterstützung eingesetzt werden sollten. Die Fragen für die nds stellte Roswitha Lauber. Klaus Klemm: Junge Erwachsene mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Berufskollegs des Landes NRW – Bildungsstatistische Analysen und Empfehlungen Bildungsforscher Klaus Klemm Fachtagung des DGB NRW und der GEW NRW Was gibt’s Neues am Berufskolleg? Am 21. April startet um 13.00 Uhr die Ausgabe 2015 der traditionellen Fachtagung „Was gibt‘s Neues am Berufskolleg?“ mit der Anmeldung und dem Stehcafé. Hauptreferent in diesem Jahr ist Bildungsforscher Klaus Klemm. 13.30 Uhr Begrüßung durch Sebastian Krebs, stellvertretender Vorsitzender der GEW NRW 13.35 Uhr Die neue APO-BK – Vorstellung mit anschließender Diskussion mit den Referenten Dietrich Mau, GEW NRW, und Klaus Manegold, RobertBosch-Berufskolleg in Dortmund, sowie Moderator Klemens Lüchtefeld, GEW NRW 14.45 Uhr Kaffeepause 15.00 Uhr Vorstellung des Gutachtens „Junge Erwachsene mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Berufskollegs des Landes Nordrhein-Westfalen – Bildungsstatistische Analysen und Empfehlungen“ mit Referent und Gutachter Prof. em. Dr. Klaus Klemm, Essen 15.30 UhrDiskussionsrunde mit Prof. em. Dr. Klaus Klemm, Essen, Detlef Zeich, Schulleiter am Berufskolleg Mönchengladbach, Dr. Ilse FührerLehner, GEW NRW, und Norbert Wichmann, DGB NRW, sowie Moderatorin Roswitha Lauber, GEW NRW Termin:21.04.2015 Leitung: Dr. Ilse Führer-Lehner, GEW NRW, und Norbert Wichmann, DGB Bezirk NRW Ort: DASA Dortmund, Friedrich-Henkel-Weg 1–25 Zielgruppe:LehrerInnen am Berufskolleg, Mitglieder in Berufsbildung, Prüfungsausschüssen und Schulkonferenzen sowie Jugendbildungs- referentInnen und Gewerkschaftssekretäre Kosten: 10,- Euro (Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft), 20,- Euro (Nichtmitglieder) PDF Anmeldeschluss ist der 14. April 2015. Die Anmeldung geht schriftlich an Hannelore Kobus, GEW NRW, [email protected]. nds 3-2015 13 te. us o v z e „Tête-à-tê d n e sR e h c s i t a Ein dram ich“ e r k n a r F mit 1. Mai bis 14. J uni 2015 za smina Re a Autorin Y Unter dem Motto „Tête-à-tête. Ein dramatisches Rendezvous mit Frankreich“ blicken die Ruhrfestspiele vom 1. Mai bis 14. Juni 2015 auf die Literatur und Dramatik Frankreichs. Im Fokus des Programms stehen neben Klassikern wie Molière, Eugène Labiche, Gustave Flaubert und Émile Zola auch zeitgenössische AutorInnen à la Bernard-Marie Koltès, Yasmina Reza, Joël Pommerat, Olivier Py, Fabrice Melquiot und Florian Zeller. Renommierte Theater aus Frankreich wie das Théâtre de la Manufacture aus Nancy und das Festival d´Avignon sind in diesem Jahr bei den Ruhrfestspielen zu erleben. Und wer könnte die Theaterkunst Frankreichs auf der Bühne besser verkörpern als hochkarätige französische Schauspielgrößen wie Juliette Binoche, Michel Piccoli, Hervé Pierre und André Marcon. Darüber hinaus sind gefeierte internationale wie nationale SchauspielerInnen wie Jane Birkin, Isabella Rossellini, Ute Lemper, Nina Hoss, Corinna Harfouch und Wolfram Koch auf der Ruhrfestspielbühne zu erleben. Auch die prominent besetzte Lesereihe widmet sich fast ausschließlich dem Frankreich-Schwerpunkt. Darüber hinaus zeigt sich die Glasfassade des Ruhrfestspielhauses während der Festspielzeit in neuem Gewand – durch die schöpferische Hand des französischen Malers und Bildhauers Daniel Buren. Das diesjährige FRiNGE Festival entführt die BesucherInnen parallel zum Programm der Ruhrfestspiele vom 12. Mai bis 6. Juni 2015 in eine Welt jenseits des Alltäglichen. Schräg, schrill, rasant und experimentierfreudig geht es dabei zu, wenn 25 Ensembles aus elf Ländern ihre innovative Kunst präsentieren, die von Pantomime und Figurentheater über Artistik und Clownerie bis hin zu Percussion und Jazz reicht. Mehr Infos unter www.ruhrfestspiele.de. Wolfram Koch Fotos: P. Victor / ArtComArt (l.), B. Kostohryz (r.), artspace / fotolia.com (u.) in „Die Nashö rner“ Mitraten und Tickets gewinnen! Gewinnen Sie mit der GEW NRW und der nds-Redaktion zwei von 20 Freikarten für die Ruhrfestspiele 2015! Beantworten Sie dafür einfach folgende Frage: Unter welchem Motto stehen die diesjährigen Ruhrfestspiele? Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir Tickets für „Ich Ich Ich“ von Eugène Labiche, Yasmina Rezas „Bella Figura“ und Eugène Ionescos „Die Nashörner“. Senden Sie die Lösung per Post oder per E-Mail an: GEW NRW / nds-Redaktion, Stichwort: Ruhrfestspiele Nünningstraße 11, 45141 Essen E-Mail: [email protected] ss chlu s e d sen Ein is t der 015 ril 2 p A 14. Ermäßigte Tickets für GEW-Mitglieder Gewerkschaftsmitglieder erhalten Preisermäßigungen von bis zu 20 Prozent gegenüber dem Freiverkaufspreis. Nutzen Sie die Ermäßigungspreise! Kartenstelle der Ruhrfestspiele Telefon02361-92180 Fax02361-921818 [email protected] Öffnungszeiten Mo–Fr: 9.00–19.00 Uhr Sa: 10.00–14.00 Uhr Foto: Sunny studio / fotolia.com 14 thema Geschlechterrollen: Stereotype durchbrechen Bildung ohne Geschlecht?! Bei der Debatte um Inklusion in der Schule steht meist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung im Fokus. Andere Kategorien für menschliche Verschiedenheit wie Ethnizität, Geschlecht oder soziale Herkunft werden schnell vergessen, obwohl sie in Bildungseinrichtungen auf die eine oder andere Weise immer wieder für Fragen und Herausforderungen sorgen. Deshalb zeichnet sich pädagogische Professionalität durch den kritischen und reflektierten Umgang mit sozialer Ungleichheit aus. In bildungspolitischen Debatten hat die Frage nach Geschlecht in Erziehung und Unterricht zunehmend an Bedeutung verloren. Im 19. Jahrhundert wurde von der ersten Frauenbewegung noch um die Teilhabe an Schulbildung gekämpft. Als eine Lösung, um das Recht auf Bildung durchzusetzen, wurde auch die Einrichtung von monoedukativen Mädchenschulen für „höhere Töchter“ gesehen. Im Zuge der Bildungsreform in den 1960er Jahren wurden dann schließlich fast alle Schulen für beide Geschlechter geöffnet und auch an Realschulen und Gymnasien Koedukation flächendeckend durchgesetzt. Mit Blick auf die Bildungsbeteiligung der Gesamtbevölkerung war diese Neuerung allerdings wenig einschneidend. Denn Grundschulen waren für alle Kinder offen und auch an Volksschulen, wo die deutliche Mehrheit der Jugendlichen ihre Schulzeit verbrachte, wurden Jungen und Mädchen von jeher gemeinsam unterrichtet. Macht Schule Mädchen dumm? Die bildungspolitische Zielsetzung der Chancengleichheit jenseits von Geschlecht und Herkunft schien sich mit der Auflösung des monoedukativen Schulwesens und der Einrichtung von Gesamtschulen endlich durchzusetzen. Doch in der Reformeuphorie wurden schnell kritische, zumeist feministische Stim men laut. Erziehungswissenschaftliche Studien deckten die Benachteiligungen von Mädchen und den alltäglichen Sexismus in Kindergärten, Schulen und Universitäten auf, die besonders für Pädagoginnen Fragen aufwarfen und in Buchveröffentlichungen wie „Macht die Schule Mädchen dumm?“ und „Zurück zur Mädchenschule?!“ mündeten. Sind heute die Jungen benachteiligt? Nach der Jahrtausendwende wurde es keineswegs ruhig in der Debatte um die Bildung der Geschlechter, allerdings gab es einen grundlegenden Wandel. In der medialen Öf- fentlichkeit, aber auch in populärwissenschaftlichen Texten wurden nämlich plötzlich Jungen in den Fokus gerückt. Das schlechte Abschneiden von Jungen im Vergleich zu Mädchen bei Bildungsabschlüssen und Schulvergleichsstudien wie PISA führte dabei zu einigen verkürzten Schlussfolgerungen. Zunächst wird oft verschwiegen, dass teilweise erst die verbesserten Schulleistungen von Mädchen die gleichbleibenden Ergebnisse von Jungen schlechter erscheinen lassen. Doch Mädchen nehmen ihren schulischen Vorsprung keineswegs mit in den Beruf und Frauen werden trotz besserer Bildungsabschlüsse nach wie vor auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Eine differenzierte Betrachtung der empirischen Forschungsergebnisse zu Bildungsbeteiligung und -erfolg zeigt, dass Geschlecht kaum unabhängig von anderen Faktoren wie Schichtzugehörigkeit und Ethnizität betrachtet werden kann. Die Panikmache um Jungen als Bildungsverlierer entfaltet ihre politische Wirkung besonders in dem Vorwurf, dass gerade Lehrerinnen nicht die Bedürfnisse von Jungen in der Schule berücksichtigen würden. Mit kritischem Blick auf die Feminisierung von Bildung wird nicht nur die pädagogische Professionalität von weiblichen Lehrkräften angezweifelt, sondern auch die Forderung nach mehr männlichem Personal in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen laut. Es ist erstaunlich, mit welcher Leichtigkeit bei solchen Forderungen pädago- nds 3-2015 15 gische Kompetenz mit Zugehörigkeit zu einem Geschlecht gleichgesetzt wird. Außerdem wird auch nicht mitgedacht, dass selbst in Grundschulen Leitungsfunktionen und damit auch eine bessere Bezahlung weiterhin meistens in männlicher Hand bleiben. Mädchen sind anders, Jungen auch Eine Erziehung und Bildung ohne Geschlecht liegt aber ohnehin in weiter Ferne. So interessiert doch schon vor der Geburt eines Kindes die meisten, was es denn wird. Spätestens mit dem Eintritt in die Welt setzt sich die stereotype Zuordnungsmaschinerie in Gang: blaue Babydeckchen, Ritterburgen und Capt’n Sharky für die einen und rosa Haarspangen, Pferdchen und Prinzessin Lillifee für die anderen Kinder. In der pädagogischen Praxis lässt sich folgerichtig die sozial konstruierte Verschiedenheit der beiden Geschlechter kaum ignorieren und wird oft – wenn auch unbewusst – aufgegriffen. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen sehr eindrücklich, dass Lehrkräfte im Umgang mit Kindern geschlechtsbezogen differenzieren, auch wenn diese PädagogInnen von sich selbst glauben, keine Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen zu machen. Auffallend ist, dass es in pädagogischen Kontexten aktuell wieder zu einer stärkeren Betonung von Unterschieden zwischen Jungen und Mädchen kommt. Die Differenzierung nach zwei Geschlechtern tritt dabei nicht nur im Spielwarenangebot hervor. Auch die Nachgefragt Rita Hundt-Meyring Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, Mitglied im Landesfrauenausschuss der GEW NRW und ehemalige Personalrätin nds: Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich unabhängig von Rollenklischees frei zu entfalten. Werden in der Umsetzung Fortschritte gemacht? Lebensmittelindustrie hat inzwischen Zweigeschlechtlichkeit als Verkaufsstrategie entdeckt, sodass neben Überraschungseiern und Teesorten für Jungen und Mädchen auch Chips für Männer und Frauen in Supermarktregalen zu finden sind. Selbst bei Schul- und Unterrichtsmaterialien ist die wachsende Geschlechterdifferenzierung nicht zu übersehen. So hat der PONS-Verlag mit der Begründung, auf die geschlechtsspezifischen Interessen von Kindern eingehen zu wollen, Aufsatzübungen und mathematische Textaufgaben explizit für Mädchen und Jungen herausgegeben. Bei den „100 Aufgaben, die Mädchen wirklich begeistern“ wird mit Tieren und Blumen gerechnet und gebastelt. Auf dem Buchcover ist die Erklärung „weil Mädchen anders lernen“ in einem rosa Button zu lesen. Bei den „Rechenübungen für Jungs“ steht nicht nur Sport thematisch im Vordergrund, sondern das aktive „Ballwurfrechnen“ wird als Lösungsweg für die mathematische Aufgabe angeboten. Bildung mit vielen Geschlechtern Im erziehungswissenschaftlichen Diskurs und in der pädagogischen Praxis galt es lange als unstrittig, solche geschlechtsbezogenen Festlegungen und Stereotypisierungen zu vermeiden. Die neuen Tendenzen der Vereindeutigung von Jungen und Mädchen sind gefährlich, denn sie schränken den Entwicklungsspielraum von jungen Menschen erheblich ein und können auch zu geschlechtsbezogenen Benachteiligungen und Diskriminierungen führen. Es könnte mit mehr Zeitbudget, Entlastung des engagierten Personals – das heißt mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung – und vor allen Dingen dem gewollten Genderbewusstsein in der Politik gelingen. Auch die einzelne Lehrkraft muss für das Thema Geschlechtergerechtigkeit sensibilisiert sein, um nicht ungewollt Rollenklischees zu verstärken. Welche Voraussetzungen müssen Lehrkräfte mitbringen, um dabei professionell zu handeln? Rita Hundt-Meyring: Fortschritte machen wir nur langsam, weil eine grundlegende Sensibilisierung an Hochschulen, in Ausbildungsseminaren für LehramtsanwärterInnen, Schulbuchverlagen und beim Übergang von Schule in den Beruf nur schleppend stattfindet. Die Gleichstellungsfrage in letzter Konsequenz nimmt hier noch keinen selbstverständlichen Stellenwert ein. Spätestens in den Ausbildungsseminaren, besser vorher an den Hochschulen und weit davor in der Schule, sollte die Genderthematik eine wesentliche Rolle spielen. Hier schließt sich der Kreis: Nur so können junge Menschen auf die Gleichstellungspolitik vorbereitet und für sie ausgebildet werden, um sie später in der eigenen Berufswelt den SchülerInnen mit Überzeugung vorbildhaft vermitteln zu können. Das beginnt übrigens mit dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch: Es gibt Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer. Geschlechtergerechte Bildung setzt voraus, dass von Schule ein Bewusstsein für Geschlechterfragen entwickelt wird. Kann das unter den institutionellen Rahmenbedingungen gelingen? Das Thema „Geschlechtergerechte Bildung“ wird häufig im Zuständigkeitsbereich der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen gesehen. Wie weit kann ihr Engagement gehen? Stereotype Zuordnungen und Zuschreibung von zwei Geschlechtern halten sich auch deshalb so hartnäckig, weil Menschen immer wieder als Mädchen und Jungen adressiert werden und Geschlechtlichkeit damit überbetont und verallgemeinert wird. Die pädagogische Kunst liegt darin, Geschlechtstypiken nicht zu verstärken und zu dramatisieren, aber gleichzeitig den Handlungsbedarf in Bezug auf die soziale Ungleichheit von Geschlecht nicht zu verleugnen. Heranwachsende brauchen zum Lernen vielfältige Lebens- und Geschlechtermodelle, damit sie für die Gestaltung ihres Lebens und der gesellschaftlichen Verhältnisse handlungsfähig gemacht werden. Da es eine Bildung ohne Geschlecht vielleicht nie geben wird, lohnt sich vielleicht das Bildungsziel einer Vielfalt von Geschlecht. Ilke Glockentöger ZEITmagazin Nr. 49/2014, Sibylle Trost: Horrorspiele Universität Paderborn: Infos zu und Forschungsprojekte des Zentrums für Geschlechterstudien www. www. Ilke Glockentöger Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Geschlechterstudien/Gender Studies am Institut für Erziehungswissenschaft an der Universität Paderborn Das Engagement kann sehr weit gehen, soweit die diese Rolle von der Schulleitung und dem Kollegium akzeptiert und eine entsprechende Entlastung gewährt wird. Die Aufgaben können vielfältig sein: Im schulscharfen Einstellungsverfahren sollte die Schule schon in der Ausschreibung einer Stelle unter anderem den Fokus auf geschlechtergerechte Bildung setzen – das ist nur ein Beispiel aus den Empfehlungen des MSW zur Gleichstellung. Dieser Aspekt sollte sowohl im Schulprogramm verankert sein als auch in den Auswahlgesprächen eine Rolle spielen. Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen können eine Fülle von Aufgaben wahrnehmen, dies jedoch nur mit einer entsprechenden Entlastung. Da sie laut Gesetz eine beratende Rolle der Schulleitung gegenüber einnehmen, darf die Entlastung meines Erachtens nicht zu Lasten des Kollegiums führen. Die Fragen für die nds stellte Jutta Britze. Der Landesfrauenausschuss der GEW NRW bedankt sich für die langjährige und engagierte Mitarbeit von Rita Hundt-Meyring, insbesondere für ihren Einsatz in der Fortbildungsinitiative „Fit für die Gleichstellung“, und wünscht für den bevorstehenden Ruhestand alles Gute! Foto: Sergey Nivens / fotolia.com 16 thema Equal Pay Day Geteilte Verantwortung, gleiche Bezahlung Mehr als 100 Jahre nach dem ersten internationalen Frauentag und im dritten Jahrtausend ist die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts nach wie vor präsent: Im Berufsleben, in der Bezahlung und bei der Rente ist die Schere zwischen Frauen und Männern lange nicht geschlossen. Nicht nur am 8. März, dem Weltfrauentag, oder am 20. März 2015, dem Equal Pay Day, sollte es heißen: „Heute für morgen Zeichen setzen“. Kontinuierlich müssen Politik und Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit Sorge tragen. Das Motto der DGB-Kampagne zum internationalen Frauentag am 8. März setzt auch in 2015 heute für morgen Zeichen. Der Tag steht traditionell für den Kampf der Frauen gegen Benachteiligung wegen ihres Geschlechts. Frauen haben viel erreicht und sind noch lange nicht am Ziel. Das zeigt sich zum Beispiel in den Diskussionen zur Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen, an dem im Rentenreport des DGB NRW nachgewiesenen Rückstand bei der Altersversorgung und dem immer noch in einer Höhe von rund 22 Prozent existierenden Gender Pay Gap in Deutschland. Frauen übernehmen Verantwortung – im Job und für die Familie Der Equal Pay Day weist auf die bestehende Ungleichheit bei der Entlohnung von Frauen und Männern hin. Er prangert den unhaltbaren Zustand jedes Jahr aufs Neue an. Es ist der Tag, an dem Männer anfangen müssten zu arbeiten, um das gleiche Bruttogehalt am Ende des Jahres in der Tasche zu haben wie Frauen, die bereits ab 1. Januar arbeiten. Oder: Frauen arbeiten bis zu diesem Tag gratis, wenn beide gleichzeitig anfangen zu arbeiten. In diesem Jahr ist der Equal Pay Day am 20. März und damit einen Tag früher als zuletzt. Fortschritt? Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern hat unterschiedliche Ursachen. Sie ist bedingt durch eine schlechtere Bezahlung von Berufen, in denen überwiegend Frauen arbeiten. Sie ist bedingt durch das Fehlen von Frauen in gut bezahlten Berufen und Branchen, durch häufigere und längere familienbedingte Erwerbspausen, durch den hohen Anteil von Frauen in Teilzeit sowie durch die fehlende Präsenz von Frauen in den Führungsetagen. Weiterhin arbeiten etwa doppelt so viele Frauen wie Männer in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, insbesondere in Minijobs. Durch intransparente Gehaltsverhandlungen – gerade in den gehobenen Positionen – erreichen Frauen zudem, wenn sie eine Führungsposition innehaben, nicht das gleiche Gehalt wie Männer. Alle genannten Ursachen haben zumindest indirekt damit zu tun, auf welche Rolle Frauen auch heute häufig noch festgelegt werden: Die Verantwortung für Familie, Erziehung, Bildung, Pflege und Hausarbeit liegt in der Regel bei ihnen. Frauen wollen selbstbestimmt leben – in der Erwerbstätigkeit und in der Rente Der Gehaltsunterschied hat verheerende Folgen für den Verdienst von Frauen während des Arbeitslebens und insbesondere für deren Altersversorgung. Der Rentenreport des DGB Bezirk NRW von August 2014 weist nach, dass Männer, die 2013 in Nordrhein-Westfalen in Rente gegangen sind, im Schnitt eine doppelt so hohe Rente beziehen wie Frauen. Die meisten Männer bekommen zwischen 950,und 1.100,- Euro, die überwiegende Zahl der Frauen lediglich zwischen 450,- und 550,Euro pro Monat und damit deutlich weniger als die Grundsicherung. Die gravierende Differenz verdeutlicht umso mehr, dass die Bekämpfung des Gender Pay Gaps eine dringliche und wichtige Aufgabe ist, wenn Frauen selbstbestimmt von ihrem Gehalt und im Alter von ihrer Rente leben sollen. Dabei ist die Einführung des Mindestlohns ein wichtiger Schritt – er darf allerdings nicht der einzige bleiben. Der Gender Pay Gap wird in Deutschland besonders spürbar nach dem 30. Lebensjahr, wenn Frauen verstärkt Erziehungsarbeit leisten. Das bedeutet, dass auch heute Frauen durch die Wahrnehmung von Aufgaben in der Familie beruflich benachteiligt sind und Auszeiten oder Arbeitszeitreduzierung für die Familie ihr Leben lang teuer bezahlen. Zu den familienbedingten Erwerbspausen gehören zunehmend auch diejenigen, die durch Pflege naher Angehöriger verursacht werden. Frauen fordern Entgeltgleichheit – ein gesellschaftlicher Konsens ist die Basis Es wird Zeit, dass Frauen die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen erhalten. Es wird Zeit, dass ihre Gehälter und ihre Renten Frauen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und sie vor ungewollter Abhängigkeit schützen. Dazu braucht es ein Rückkehrrecht aus Teil- in Vollzeit, damit ihnen ein Ausweg aus der sogenannten Teilzeitfalle offensteht. Und es braucht einen gesellschaftlichen Konsens zu Arbeitszeiten und dem Rollenverständnis in Familien. Trotz der gestiegenen Anzahl berufstätiger Frauen erledigen sie immer noch parallel den Hauptteil der anfallenden Arbeit zu Hause. Eine 30- beziehungsweise 32-Stunden-Woche, mit der zugleich die Arbeits- und Erziehungszeit gerechter verteilt wird, trägt dazu bei, dass nds 3-2015 17 Frauen von ihrem Verdienst leben können und Männer stärker in die Erziehungs- und Hausarbeit eingebunden sind. Es entsteht die Chance für eine geteilte Verantwortung. Familienministerin Manuela Schwesig plant ein Entgeltgleichheitsgesetz – dies wäre ein Schritt, den Heide Pfarr, damals Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen In stituts, schon 2011 vorschlug. Das Gesetz müsse für alle Bereiche von Beschäftigung in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und für die Tarifparteien gelten, forderte sie. Geschäftsführungen und Betriebsräte sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind in der Pflicht, auf die Herstellung von Entgeltgleichheit zu achten. Es hat sich bislang gezeigt, dass dies nicht freiwillig passiert, also sind ein Gesetz und damit verbunden bestimmte Verfahren notwendig, damit die Akteure zum Handeln bewegt werden. Frauen wollen aufsteigen – wacklige Brücken sind keine Lösung Eine zentrale Rolle spielt die Aufwertung von Berufen, die in der Mehrzahl von Frauen ausgeübt werden. In diesen Branchen wird im Schnitt deutlich weniger bezahlt als in männlich geprägten Branchen. Die Aufwertung von Arbeit – zum Beispiel im Bildungs- und Erziehungsbereich – kann nur auf zwei Ebenen stattfinden: Auf der einen Seite braucht es eine höhere gesellschaftliche Anerkennung und auf der anderen Seite höhere Gehälter sowie bessere Aufstiegschancen. Für die Berufe im Bildungs- und Erziehungswesen bedeutet das eine Angleichung im Grundschulbereich und im Bereich der Sekundarstufe I. Die Bezahlung der Beschäftigten muss an jene in der Sekundarstufe II an Gesamtschulen und Gymnasien angeglichen werden. Jede Schule muss ihren Beschäftigten Beförderungsmöglichkeiten eröffnen. Für den Sozial- und Erziehungsdienst läuft aktuell eine Tarifrunde, in der die GEW eine deutliche finanzielle Aufwertung der Berufe durch eine verbesserte Eingruppierung fordert und damit mehr Anerkennung. Mit dem Verdienst steigt nun mal auch die gesellschaftliche Anerkennung. Hier hinkt Deutschland anderen Ländern hinterher. Solange gilt: „Kleine Kinder, kleine(re)s Geld“ sind Frauen systemisch benachteiligt. Geringfügig Beschäftigte sind in der überwiegenden Mehrheit Frauen. Die Minijobs – insgesamt fast 7.000.000 Beschäftigte – sind keine Brücke in eine reguläre Beschäftigung. Sie sind insofern direkt für Altersarmut bei Frauen mitverantwortlich, als durch sie nur ein verschwindend geringer Anspruch auf Rente erworben wird und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das Konstrukt der Minijobs trägt zu einer Verfestigung des Gender Pay Gaps bei und damit direkt zu einer Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben. Frauen sind besser qualifiziert – eine Frauenquote dennoch notwendig Wenn es um die Besetzung von leitenden Funktionen in Betrieben geht, dann erfahren viele Frauen häufig zum ersten Mal Benachteiligung im Beruf sowie die Konsequenz von Eltern- und Teilzeit. Während sie ganz oder teilweise zu Hause waren, haben ihre männlichen Kollegen Berufserfahrung gesammelt, sich fortgebildet und waren verfügbar. So gleichen Männer in dieser Phase Nachteile aus und ziehen an den häufig besser qualifizierten Frauen vorbei. Daher ist es notwendig, eine Frauenquote einzuführen, die die Beteiligung von Frauen an den entscheidenden Stellen der Unternehmen verbessert. Das ist der richtige Schritt, um Bewegung in den Prozess zu bringen, auch wenn der Gesetzesentwurf zur Frauenquote im Detail noch verändert und praktikabel werden muss. Landesfrauenkonferenz Der Landesfrauenausschuss lädt ein zur Landesfrauenkonferenz. Termin: 23.04.2015 9.00–16.00 Uhr Ort: Mercure Hotel Massenbergstraße 19–21 44787 Bochum Wichtige Tagesordnungspunkte ◆◆ Antonia Kühn, DGB NRW: Prekäre Beschäftigung im Bildungsbereich am Beispiel Hochschule – Auswirkungen auf die Qualität der Lehre ◆◆ N. N.: Feminisierung im Schulbereich Arbeitsgruppen ◆◆ AG 1: Prekäre Beschäftigung in der Hochschule, Moderatorinnen: Antonia Kühn, DGB NRW, und Jutta Britze, GEW NRW ◆◆ AG 2: Was gibt’s Neues für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen? Moderatorinnen: Hannelore Gieseker, GEW NRW, und Nina Linou, GEW NRW ◆◆ AG 3: Feminisierung im Schulbereich, Moderatorinnen: Anke Böhm, GEW NRW, und Dr. Ilse Führer-Lehner, GEW NRW Die Delegierten der Landesdelegiertenkonferenz vom März 2014 haben ein gültiges Mandat. Die Meldung der Delegierten wird erbeten an [email protected]. Gäste sind herzlich eingeladen. Auch wenn die Fakten bekannt und die Forderungen sinnvoll sind: Leider sind sie weder allgemein anerkannt noch umgesetzt. Ansonsten würde der Equal Pay Day am 1. Januar jeden Jahres und nicht erst am 20. März stattfinden. Wenn es gelingt, den Gender Pay Gap merklich zu reduzieren, dann gelingt es, einen weiteren spürbaren Schritt hin zur Geschlechtergerechtigkeit zu beschreiten. Eine Durchbrechung stereotyper Rollenzuweisungen in Gesellschaft, Familie und Beruf ist möglich Maike Finnern und notwendig! Bruttomonatsverdienste in Euro von Frauen und Männern im Vergleich Beruf Frauen Männer Differenz in Prozent Equal Pay Day: Infos und Material Bankkauffrau-/mann 3.290 4.055 19 DGB NRW: Rentenreport 2014 BautechnikerIn 2.620 3.223 19 DGB: Internationaler Frauentag 2015 ChemikerIn 4.291 5.237 18 ErzieherIn 2.509 2.667 6 GEW NRW: Frauenpolitik www. PDF www. www. FilialleiterIn 2.574 3.227 20 GrafikdesignerIn 2.733 3.140 13 Maike Finnern Köchin/Koch 1.805 2.179 17 SozialarbeiterIn 2.808 3.326 16 Stellvertretende Vorsitzende der GEW NRW Versicherungskauffrau-/mann 3.012 4.160 28 Quelle: www.frauenlohnspiegel.de, WSI-Befragung 2014 18 thema Mentoring für Frauen Nachwuchs für die Schulleitung An Schulleitung interessierte Lehrerinnen motivieren, sie unterstützen und begleiten bis in die Führungsetage einer Schule – das ist Ziel des Mentoringprogramms für Frauen als Personalentwicklungsinstrument im Bezirk Arnsberg. Für das Projekt wurden die ersten Planungsschritte im Frühjahr 2014 gemacht. Anna Wiegers ist Fachberaterin für Gleichstellungsfragen in der Schulabteilung der Bezirksregierung Arnsberg. Die nds sprach mit ihr über das Pilotprojekt, den Entwicklungsprozess und die Ziele. nds: Was ist die Zielsetzung des Mentoringprojekts für Lehrerinnen im Bezirk Arnsberg? Anna Wiegers: Bei dem Personalentwicklungsprojekt geht es um Frauenförderung im Zusammenhang mit der Förderung des Schulleitungsnachwuchses. Insbesondere in Führungspositionen sind Frauen unterdurchschnittlich vertreten, wobei es an Schulen der Sekundarstufe II eine sehr deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in der Schulleitung gibt. Die Bezirksregierung wird in diesem Pilotprojekt aber alle Schulformen einbeziehen. Warum ist ein spezielles Mentoring für Frauen nötig? Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) müssen spezielle Maßnahmen ergriffen werden, damit Frauen auch in Beförderungsämtern und höheren Vergütungsgruppen entsprechend vertreten sind. Dabei legt die Bewerbungsstatistik des Frauenförderplans offen, dass sich Frauen signifikant weniger auf Beförderungsstellen bewerben als Männer. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen: Die Lebensläufe von Frauen sind eher weniger stringent, Frauen sehen und erfahren Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ihre Karrierewünsche sind häufig immer noch gesellschaftlich negativ besetzt, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Durch individuelle Unterstützung und flexible Zeitplanung im Mentoringprozess können die Bedürfnisse von Frauen besonders berücksichtigt werden. Wie ist die Durchführung geplant? Beim Mentoring geht es um die Begleitung einer Lehrerin, die an einer Führungsposition interessiert ist – sie ist die Mentee. Eine erfah- rene Schulleitung von einer anderen Schule oder auch anderen Schulform ist die oder der MentorIn. Die Beziehung zwischen MentorIn und Mentee ist sehr persönlich, die konkrete Gestaltung ist am Bedarf der Nachwuchskraft ausgerichtet und praxisbezogen. Es soll eine Beziehung auf Augenhöhe sein, ohne Abhängigkeit und Konkurrenz innerhalb derselben Schule. Im Mentoringprozess können die persönlichen Stärken hervorgehoben werden. Es findet eine Orientierung an den individuellen Zielvorstellungen und den konkreten Bedürfnissen der Mentee statt sowie eine Ermutigung zur beruflichen Weiterentwicklung. Darüber hinaus werden die Tandemtreffen durch Fortbildungen für Mentees, aber auch Qualifizierungen für MentorInnen ergänzt. „Durch individuelle Unterstützungund flexible Zeitplanung im Mentoringprozess können die Bedürfnisse von Frauen besonders berücksichtigt werden.“ Anna Wiegers Wer wählt die MentorInnen und die Mentees aus? Für das Mentoringprogramm werden sowohl weibliche als auch männliche Schulleitungen angesprochen, die bereit sind, sich über die Schulter gucken zu lassen und ihre Zeit zur Verfügung stellen, um ihre Erfahrung weiterzugeben. Die Ansprache erfolgt über die Gleichstellungsbeauftragten in Absprache mit ihren KollegInnen aus den jeweiligen Foto: Sunny studio / fotolia.com schulfachlichen Dezernaten. Eine externe professionelle Beraterin führt mit den ausgewählten Schulleitungen ein Interview, um auf dieser Grundlage ein passendes Tandem zu finden. Wer hat das Projekt ins Leben gerufen? Es ist gerade die passende Zeit, Mentoring im Zusammenhang mit vielen Bemühungen um Frauenförderung und Schulleitungsnachwuchs zu nutzen, auch wenn ich Mentoring schon vor Jahren in Hessen kennengelernt und es als effektives Instrument der Personalförderung gerade für Frauen angeregt habe. Seit November 2013 gibt es eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus allen Bezirksregierungen zum konstruktiven Gesprächsaustausch über Möglichkeiten der Einführung von Mentoring im Schulbereich. Zusammen mit diesen Impulsen hat die neue Schulabteilungsdirektorin Susanne Blasberg-Bense aktiv die Entwicklung eines Pilotprojekts in Arnsberg vorangetrieben. Gibt es vergleichbare Projekte in NordrheinWestfalen? Die gibt es, wenn auch noch nicht im schulischen Bereich, zum Beispiel in der Handwerkskammer, in Unternehmen, an Universitäten. In Hessen gibt es Mentoring im Schulbereich schon länger, auch Hamburg und Bremen sind nachgezogen. Und auch andere Bezirksregierungen planen Mentoringvorhaben. Sind während der Projektplanung Probleme aufgetreten? Das Problem bestand darin, Mentoring als Instrument der Personalentwicklung mit erheblichen Fortbildungsanteilen in der Bezirksregierung zu verankern. Hierzu hat eine Arbeitsgruppe mit den Gleichstellungsbeauftragten aller Schulformen und Fachleitungen nds 3-2015 19 Perspektive für die Zukunft Frauenanteil in der Schulleitung und in den Schulen insgesamt (in Prozent) Schulform Hessen, Hamburg und Bremen setzen Mentoring im Schulbereich bereits erfolgreich ein – in Hessen besetzen 70 Prozent der Mentees inzwischen eine Schulleitungsstelle. Währenddessen muss dieses Instrument in Nordrhein-Westfalen erst erprobt werden. Die Schulabteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat beschlossen, dieses Pilotprojekt zu starten mit dem längerfristigen Ziel, Mentoring als Personalentwicklungsinstrument für Schulleitungsnachwuchs nicht nur zu implementieren, sondern nach gesicherter Erprobung und Erhöhung der Schulleitungsquote von Frauen bei Bedarf auch für andere Personengruppen zu öffnen. Schulleiterin Stellv. Schulleiterin Entwicklung 2009 2012 2009 2012 2009 2012 Grundschule 64 72 79 83 89 90 Förderschule 41 50 50 57 75 75 Hauptschule 37 42 36 43 60 64 Realschule 67 37 44 41 45 66 Gemeinschaftsschule – 75 – 25 – Sekundarschule – 39 – 46 – Gesamtschule 23 27 20 15 57 60 Gymnasium 22 25 17 23 50 56 Weiterbildungskolleg 10 18 33 36 49 55 Berufskolleg 18 25 13 16 42 46 Für die Mentees wird unter anderem eine Fortbildung zum Umgang mit Ambivalenzen entwickelt. Die MentorInnen erhalten eine Qualifizierung zu den Methoden im Mentoring – dazu gehören das Feedback, das Coaching und das sogenannte Shadowing, in dem die Mentee die Schulleitung im Alltagsgeschäft begleitet. Im Pilotprojekt werden neben ModeratorInnen aus den Fortbildungsbereichen Gleichstellung und Schulleitung externe ReferentInnen engagiert, die bereits professionelle Erfahrungen mit Mentoring außerhalb von Schule aufweisen. Die Fragen für die nds stellte Anke Böhm. Bezirksregierung Arnsberg: Frauenförderplan 2013–2016 Bezirksregierung Arnsberg: Gleichstellungsangelegenheiten im schulischen Bereich Freie Hansestadt Bremen: Führungskräftenachwuchsförderung PDF www. www. 69 Quelle: Frauenförderplan 2013–2016 für die öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg aus dem Fortbildungsdezernat unter Beteiligung des Personaldezernats Möglichkeiten der Kooperation innerhalb der Schulabteilung entwickelt. Es mussten Projektanträge für die Mitbestimmungsgremien aller Schulformen vorbereitet werden, wobei hier bereits im Vorfeld durch frühzeitige Information und Transparenz Zustimmung signalisiert wurde. Die eigentliche Pionierarbeit besteht jedoch in der Übertragung von Mentoring vom außerschulischen auf den schulischen Bereich in einem „Unternehmen“ mit fast 40.000 Lehrkräften. Welche Unterstützung erfahren die MentorInnen und Mentees in der Zeit des Programms? Lehrerinnen gesamt Fortbildung für Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in der Schule Fit für die Gleichstellung Anna Wiegers, Fachberaterin für Gleichstellungsfragen Mentees gesucht! Das Mentoringprogramm der Bezirksregierung Arnsberg dauert ein Jahr. Ab Februar 2015 können sich interessierte Lehrerinnen bewerben. Ausdrücklich erwünscht ist die Teilnahme von Frauen mit familiären Betreuungspflichten oder die an einem Punkt der Neuorientierung ihrer Karriereplanung stehen oder mit Migrationshintergrund. Anhand einer Checkliste zur Selbstprüfung können interessierte Lehrerinnen abwägen, ob sie die organisatorischen Anforderungen für die Teilnahme erfüllen und ob Mentoring für sie eine Entscheidungshilfe auf dem Weg zur Schulleitung ist. Im Mai 2015 finden Interviews statt, um die Mentees geeigneten MentorInnen zuzuordnen (Matching). Anfang September 2015 werden alle Beteiligten auf das Programm vorbereitet und Ende September wird der offizielle Auftakt stattfinden. Danach vereinbaren die Mentees mit den Schulleitungen sechs bis acht individuelle Tandemtreffen. Pro Halbjahr wird je eine Fortbildung angeboten. Im Herbst 2016 wird der erste Durchgang abgeschlossen. Infos und Bewerbung bis zum 27. März 2015 www.tinyurl.com / Mentoring-Infos Projektleitung: Anna Wiegers, Bezirksregierung Arnsberg, Tel.: 02931-823150, E-Mail: anna.wiegers @bra.nrw.de Die Fortbildungsveranstaltung thematisiert die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen nach dem NRW-Landesgleichstellungsgesetz und dem Schulgesetz. In der Vorstellung und der sich daran anschließenden Diskussion werden die Aufgaben und Rechte der Ansprechpartnerinnen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule eine zentrale Rolle spielen. Im Anschluss an die Einführungsphase im Plenum wird die Arbeit mit Themenschwerpunkten fortgesetzt, die den Ansprechpartnerinnen auf den Nägeln brennen. Dazu gehören: ◆◆ die erweiterten Aufgaben in der eigenverantwortlichen Schule ◆◆ die Rolle in der Auswahlkommission ◆◆ die Unterstützung und Beratung der Teilzeitkräfte im Kollegium Die Teilnehmerinnen können sich in Arbeitsgruppen aktiv in die Diskussion einbringen, Erfahrungen austauschen und sich weiterqualifizieren. Die Tagungsleitung übernimmt Jutta Britze, Referentin ist Hannelore Gieseker, beide Landesfrauenausschuss der GEW NRW. Termin:02.06.2015, 10.00–16.00 Uhr Ort: Beitrag: Bochum, der genaue Veranstaltungs- ort wird noch bekannt gegeben. 20,- Euro für GEW-Mitglieder, sonst 50,- Euro (inklusive Verpflegung) Anmeldung bis zum 19.05.2015 schriftlich an GEW NRW, Bettina Beeftink, Nünningstraße 11, 45141 Essen, Fax: 0201-2940334, E-Mail: [email protected] specnaz7 / fotolia.com Mentoring in anderen Bundesländern 20 thema Frauen in der Führungsetage Die Chancen einer Quote Laut der Umfrage der Hays AG unter 550 Führungskräften der deutschen Wirtschaft sind 63 Prozent der Meinung, dass Beruf und Familie nicht vereinbar seien. Davon sehen 56 Prozent die Ursache bei den klassischen Rollenbildern. 46 Prozent stellen fest, dass die notwendige Kinderbetreuung und 33 Prozent, dass die Unterstützung durch das Unternehmen fehlt. Für einige verbindlich, für andere flexibel Nach langen Diskussionen hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll im April 2015 im Bundestag verabschiedet werden. Vorausgegangen war eine monatelange kontrovers zwischen SPD und CDU geführte Debatte. Viel Kritik kam auch aus Teilen der Wirtschaft: Der Entwurf sieht vor, dass die 108 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen einen Frauenanteil von 30 Prozent in ihren Aufsichtsräten sicherstellen müssen. Die Vorgabe gilt für Neubesetzungen ab Januar 2016. Wird die Quote nicht erfüllt, muss der Posten unbesetzt bleiben. Weitere 3.500 mittelgroße Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen Zielvorgaben über den Frauenanteil in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen und regelmäßig über den Stand informieren. Diese „Flexi-Quote“ soll nicht nachträglich korrigiert werden dürfen. 2015 müssen die Unternehmen eine Frist festlegen, bis wann sie ihr Ziel erreicht haben wollen. Strafen sind allerdings nicht vorgesehen. Der Erfolg muss messbar werden Der DGB und seine Einzelgewerkschaften haben sowohl die Einführung einer Quote gefordert als auch den Gesetzentwurf begrüßt. Der DGB begründet in seiner Stellungnahme: „Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft ist über zehn Jahre nicht vorangekommen: zu weich, zu unverbindlich, zu wenig zwingend. Aber auch zwanzig Jahre Gleichberechtigungs-, Frauenförder- beziehungsweise Gleichstellungs- und Bundesgremienbesetzungsgesetz haben im öffentlichen Dienst des Bundes keine durchschlagenden Erfolge erzielt.“ In NRW sieht die Situation trotz Landesgleichstellungsgesetz auch nicht besser aus. Selbst im Schulbereich, in dem Lehrerinnen deutlich die Mehrheit stellen, dominieren männliche Kollegen jene Positionen mit Besoldungsgruppe ab A 14. Mehr Kreativität und Modernität Frauen in Führungspositionen erzeugen, so neuere Studien, mehr Kreativität in den Entscheidungsebenen, Modernität in der Außendarstellung und signifikant positivere Effekte in Unternehmen mit Fokus auf Privatkunden und hohem Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft. Die Frauenquote bewirkt aber noch weit mehr: Wenn mehr Frauen in Führungspositionen arbeiten, steigen auch die Beförderungschancen von weiblichen Beschäftigten auf den unteren Hierarchieebenen und zwar keineswegs nur in „typisch weiblichen“ Branchen oder Tätigkeitsfeldern. Die Wissenschaftlerinnen Astrid Kunze und Amalia Miller gehen in ihrer Studie davon aus, Foto: dubova / fotolia.com Nur wenige talentierte junge Frauen mit exzellenten Abschlüssen werden Chefinnen. Die Ergebnisse einer aktuellen Studie der Hays AG zeigen, wie traditionelle Rollenklischees nach wie vor wirken und wie unverzichtbar eine verbindliche Frauenquote ist. Sie verspricht nicht nur eine zwischen Männern und Frauen verbesserte Verteilung von Macht und Einkommen, sondern auch positive Effekte für die Wirtschaft. dass sogenannte „Spillover-Effekte“ ausschlaggebend dafür seien: Weibliche Führungskräfte steigern die Aufstiegschancen anderer Frauen im Unternehmen nicht nur durch aktive Beförderungsentscheidungen, sondern zusätzlich durch ihre Funktion als Vorbilder und Mentorinnen. Durch politische Zielvorgaben, wie einer Frauenquote für Führungspositionen, ließe sich demnach tatsächlich eine größere Chancengleichheit weiblicher Arbeitnehmer erreichen. Die gesetzliche Quote für mehr Frauen in Führungspositionen zeigt also bereits Wirkung für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Flankierende Maßnahmen, wie mehr Genderkompetenz in der Bildung und Erziehung, würden weitere positive Effekte auf diesem Weg erzeugen. Ilse Führer-Lehner Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW: Dritter Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in der Landesverwaltung NRW Verband Deutscher Unternehmerinnen: Mitten im Markt. Unternehmerinnenumfrage, Frühjahr 2013 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frauen in Führungspositionen. Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg PDF PDF PDF Dr. Ilse Führer-Lehner Referentin für Bildungspolitik und Frauenpolitik der GEW NRW nds 3-2015 21 buchtipps Der LesePeter ist eine Auszeichnung der Arbeitsgemeinschaft Jugendliteratur und Medien (AJuM) der GEW. Er wird monatlich vergeben für ein herausragendes, aktuelles Kinder-, Jugend- oder Bilderbuch. Rezensionen mit Hinweisen auf pädagogische Einsatzmöglichkeiten sind im Internet zu finden: www.ajum.de (LesePeter) Im Januar erhielt den LesePeter das Kinderbuch: Antje Leser, Sabine Rixen Unterm Gras DIX Verlag Bonn, 2013, 224 Seiten, ISBN: 978-3-941651-92-0, 11,90 Euro Es sollten ein paar nette Urlaubstage auf einem Hausboot in Amsterdam werden; es wird jedoch eine spannende Kulturreise durch ganz Amsterdam und ein Kriminalfall mit spektakulärem Kunstraub. Hauptakteure sind die Kinder Joris und Finja. Im Februar erhielt den LesePeter das Jugendbuch: Brigitte van Aken Alles Liebe, deine Lise Mixtvision München, 2014, 247 Seiten, ISBN: 978-3-944572-13-0, 16,90 Euro Nach einer Abtreibung wendet sich Lise aus dem Internat an ihre Großmutter, der ein ähnliches Schicksal ereilte, damals aber mit niemandem darüber reden konnte. Dieser moderne Oma-Enkelin-Briefroman zeigt, was man erreichen kann, wenn man seine Sorgen zur Sprache bringt. Im März erhält den LesePeter das Sachbuch: Marko Simsa und Silke Brix Klassik-Hits für Kinder Jumbo Verlag Hamburg, 2014, 55 Seiten, ISBN: 978-3-8337-3308-6, 24,99 Euro Das Buch mit dazugehöriger CD ist eine Zeitreise durch die klassische Musik vom 17. bis ins 20. Jahrhundert mit Werken von namhaften Komponisten wie Mozart, Bach, Vivaldi oder Strauss in Text und Ton. Sibylle Plogstedt Christopher Stark Mit vereinten Kräften. Die Gleichstellungsarbeit der DGB-Frauen in Ost und West (1990–2010). Neoliberalyse. Über die Ökonomisierung unseres Alltags. Psychosozial-Verlag Gießen, 2015, 364 Seiten, ISBN: 978-3-8379-2319-3 Die Geschichte des DGB nach 1990 wurde von der Wiedervereinigung geprägt: Millionen von ArbeitnehmerInnen strömten in die westlichen Gewerkschaften. Doch ihre Erwartung, der DGB könne etwas gegen die wachsende Arbeitslosigkeit unternehmen, wurde nicht erfüllt. Als Folge ging ein Großteil des Zuwachses wieder verloren. Nachdem sich die Frauen in den Vorständen der DGB-Gewerkschaften anfänglich vor allem um die strukturellen Folgen der Wiedervereinigung kümmerten, standen später Themen wie Gleichstellung, Frauenquote, Frauen in die Aufsichtsräte, aber auch Kinderbetreuung und Mindestlohn im Mittelpunkt. Sibylle Plogstedt beleuchtet die Kämpfe der Gewerkschafterinnen anhand von Biografien, internen Protokollen und Interviews. Das Ergebnis ist eine spannende Sozialgeschichte der Frauen nach der Wiedervereinigung und des Anteils, den die Gewerkschafterinnen daran hatten. krü Catrin Siedenbiedel und Caroline Theurer (Hrsg.) Grundlagen inklusiver Bildung. Teil 1 und 2 Prolog-Verlag Immenhausen, 2015, 297 / 341 Seiten, ISBN: 978-3-934575-81-3 / 978-3-934575-82-0 Die beiden Bände zu den Grundlagen inklusiver Bildung – Inklusive Unterrichtspraxis und -entwicklung sowie Entwicklung zur inklusiven Schule und Konsequenzen für die Lehrerbildung – stellen eine Einheit dar und stellen die wesentlichen Themenkomplexe in Theorie, Forschung und Praxis dar. Kontroversen werden nicht ausgespart, sondern es wird sehr deutlich thematisiert, welche Voraussetzungen für eine gelingende inklusive Bildung notwendig sind, aber auch wann Inklusion nicht gelingen kann. krü Mandelbaum Verlag Wien, 2014, 348 Seiten, ISBN: 978385476-635-3 Der Autor analysiert die Auswirkungen eines „real existierenden Neoliberalismus“ in Alltag und Gesellschaft. Aus medialen Auszügen, Werbebotschaften und Zitaten werden zentrale Aussagen herausgegriffen und kritisch und prägnant beleuchtet. Chistopher Stark macht auf eine bedenkliche Entwicklung aufmerksam und will dazu beitragen, das gesellschaftlich vorherrschende ökonomistische Denken und Handeln – auch außerhalb des Wirtschaftssystems – zu überwinden. Ein Buch wider die Ökonomisierung aller Lebensbereiche, in Opposition zu einem System, das die Menschen der Wirtschaft unterordnet, die Freiheit dem Wettbewerb und die Interessen der Bevölkerungsmehrheit einer kleinen Elite. krü Welttierschutzgesellschaft e. V. Unterrichtsmaterial KUH+DU Kostenloses Lernset für zwei bis drei Unterrichtsstunden für Klasse 5 und 6 zu bestellen unter: www.kuhplusdu.de Von Schokomilch bis Joghurt sind Milchprodukte aus dem Schulalltag nicht wegzudenken. Der Rückbezug zur Kuh und das Wissen über die Milchgewinnung fehlen jedoch den SchülerInnen. Obwohl besonders Kinder ein großes Interesse an Tieren haben, ist Tierschutz in den Schulen zu selten ein Thema. Das möchte die Welttierschutzgesellschaft mit dem Projekt „KUH+DU macht Schule“ ändern und die Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Milchkühen in Deutschland in den Unterricht bringen. Ziel des Schulprojektes und der Kampagne ist die Einführung einer Haltungsverordnung für Milchkühe sowie mehr Transparenz für den Verbraucher. krü 22 arbeitsplatz Tarifrunde im öffentlichen Dienst Wir sind MehrWert! Nachdem der erste Verhandlungstermin zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst am 16. Februar 2015 erfolglos zu Ende gegangen ist, startete die GEW NRW eine konzertierte Offensive. Mit einem Aktionstag und tausenden KollegInnen, die bei Warnstreiks im ganzen Land auf die Straße gingen, setzte sie die Arbeitgeber unter Druck. In der ersten Verhandlungsrunde über den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder zeigten die Arbeitgeber klare Kante: Ein Angebot für eine Gehaltserhöhung gebe es nur dann, wenn die Gewerkschaften sich auf Einschnitte bei der Zusatzversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) einlassen. Die Forderung nach 5,5 Prozent, mindestens aber 175,- Euro mehr bezeichneten die Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) als „realitätsfremd“. Die GEW NRW antwortete Der Aktionstag am 24. Februar begann mit einer Pendleraktion am Duisburger Hauptbahnhof (o.). In der abschließenden Tarifkonferenz ging es vor allem um die Mobilisierung vor Ort (u.). Fotos: M. Schulte auf diesen ernüchternden Einstieg in die Verhandlungen mit einem Aktionstag am 24. Februar und flächendeckenden Warnstreiks. Aktionstag – Tarif rund um die Uhr Den Auftakt machten am frühen Morgen die KollegInnen vom Stadtverband Duisburg mit einer gelungenen Aktion am Duisburger Hauptbahnhof: Mitten in der Rushhour verteilten die GewerkschafterInnen „Lohntüten“ mit Informationen zur Tarifrunde und zu den Forderungen der GEW an die vorbeieilenden PendlerInnen. Trotz der morgendlichen Hektik stieß die Aktion auf Zuspruch und mehr als 500 Lohntüten konnten überreicht werden. Am Mittag luden die Gewerkschaften zu einer Landespressekonferenz ein. GEWLandesvorsitzende Dorothea Schäfer, GEWVerhandlungsführer Andreas Gehrke und Uli Dettmann, stellvetretender ver.di-Landesbezirksleiter, standen den überregionalen MedienvertreterInnen Rede und Antwort. „Die GEW will 5,5 Prozent mehr Gehalt für alle Beschäftigten. Außerdem muss über die konkrete Ausgestaltung des Tarifvertrages für Lehrkräfte jetzt in dieser Tarifrunde verhandelt und entschieden werden“, erklärte Andreas Gehrke. Dorothea Schäfer erinnerte daran, dass die GEW bereits einige Zugeständnisse in den seit September 2014 laufenden Verhandlungen zu einer Lehrkräfte-Entgeltordnung (LEGO) gemacht hat. „Es gibt keinen Grund für eine weitere Blockade!“ Der Aktionstag endete mit einer Tarifkonferenz, zu der über 100 KollegInnen aus den Untergliederungen der GEW ins Düsseldorfer Elly-Heuss-Knapp-Berufskolleg kamen. Hier kamen vor allem sie zu Wort und stellten die Aktionen ihrer Stadtverbände zur Tarifrunde vor. Eines wurde dabei ganz deutlich: An kreativen und neuen Ideen zur Mobilisierung fehlt es wirklich nicht! Provokation der Arbeitgeber Am 26. und 27. Februar gingen die Verhandlungen mit der TdL weiter. Was in der ersten Verhandlungsrunde noch als sachorientierter Einstieg bewertet wurde, musste in diesem zweiten Termin rasch korrigiert werden: Die Arbeitgeber provozierten, indem sie die von der GEW geforderte „Paralleltabelle“ als nicht verhandelbar erklärten. Sie beharrten auf ihrem Entwurf einer L-EGO, der für die Beschäftigten keine bessere Bezahlung und zum Teil sogar Verschlechterungen bedeutet hätte. Auch die Zusatzversorgung kam in der zweiten Verhandlungsrunde erneut auf den Tisch: Die Mehrkosten durch die steigende Lebenserwartung sollen die Beschäftigten künftig über Kürzungen ihrer Betriebsrente selbst tragen. Für neu eingestellte Beschäftigte würde das im Schnitt eine Kürzung von monatlich 70,- Euro bedeuten. Die durchschnittliche VBLRente, die 350,- Euro beträgt, würde demnach um 20 Prozent gekürzt werden. Am 10. März wird die Zusatzversorgung in einem eigenen Termin verhandelt. Neben den Länderarbeitgebern werden dabei auch VertreterInnen von Bund und Kommunen anwesend sein, denn die Zusatzversorgung wird von allen drei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes getragen. 20.000 Tarifbeschäftigte gingen beim zentralen Warnstreik am 12. März 2015 in Düsseldorf für ihre Forderungen auf die Straße, unter ihnen rund 5.000 LehrerInnen. Fotos: J. Briese Das machen wir nicht mit! Tarif geht alle an Nachdem die Arbeitgeber sich kein Stück in Richtung unserer Forderungen bewegt haben, war klar: Wir gehen in den Warnstreik! Mit ersten dezentralen Aktionen und Streiks machte der Regierungsbezirk Düsseldorf am 3. März den Anfang, Detmold und Köln legten am 4. März nach, Arnsberg und Münster gingen einen Tag später in den Ausstand. Rund 5.000 streikende GEW-KollegInnen machten vielerorts deutlich: „Gerecht geht anders. Bildung ist MehrWert. Wir sind MehrWert!“ Mit aufsehenerregenden, kreativen Aktionen bewiesen die Tarifbeschäftigten Kampfgeist. Beim zentralen Warnstreik am 12. März in Düsseldorf – unter Beteiligung der GEW, ver.di, der Gewerkschaft der Polizei und des Deutschen Beamtenbundes – traten rund 20.000 Beschäftigte für ihre gerechten Forderungen, darunter 5.000 Lehrkräfte. Der Kampf um eine bessere Bezahlung im öffentlichen Dienst erreichte eine enorme Medienpräsenz. Wenn die Arbeitgeber weitere Streiks der Beschäftigten ausschließen wollen, müssen sie nun endlich handeln und vernünftige Angebote auf den Tisch legen. Spätestens seit die von der Landesregierung angestrebte Nullrunde als verfassungswidrig eingestuft wurde, ist allen BeamtInnen klar: Ihre Besoldungserhöhungen orientieren sich an dem Tarifergebnis, das die angestellten KollegInnen durch ihre Streiks und Aktionen erkämpfen. Deshalb sind BeamtInnen in der Pflicht, die Tarifbeschäftigten in ihren Forderungen zu unterstützen – durch die Teilnahme an Aktionen oder Demonstrationen außerhalb der Unterrichtszeit oder indem sie keinen Vertretungsunterricht für streikende KollegInnen geben. Auch wenn sie selbst nicht in den Ausstand treten dürfen – im Schulterschluss mit den Tarifbeschäftigten können BeamtInnen sich trotzdem starkmachen für eine gerechte Bezahlung aller Beschäftigten. Joyce Abebrese Joyce Abebrese Referentin für Tarifpolitik der GEW NRW Wie geht es weiter? Am 16. und 17. März 2015 gehen die Tarifverhandlungen in die dritte Runde. Sollte es bei diesem Termin immer noch zu keinem einigungsfähigen Ergebnis kommen, werden wir weiter streiken müssen, um die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Wer brandaktuell über die Verhandlungen informiert werden möchte, abonniert das Tariftelegramm der GEW: www.gew.de/Laender-Tariftelegramm.html. GEW: Länder starten Erpressungsmanöver (Tarifinfo Nr. 2) PDF GEW NRW: – Warnstreik in Wuppertal (03.03.2015) – Warnstreik in Köln (04.03.2015) – Warnstreik in Dortmund (05.03.2015) – zentraler Warnstreik in Düsseldorf (12.03.2015) tagesschau.de: Tarifstreit im öffentlichen Dienst. Lehrer streiken als erste (inkl. Videointerview mit Dorothea Schäfer) www. Foto: Andrey Bandurenko / fotolia.com 24 arbeitsplatz Neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst Geschlechterstereotype waren gestern Der Sozial- und Erziehungsdienst ist ein von Frauen dominiertes Berufsfeld – im Kitabereich liegt ihr Anteil bei 96 Prozent. Bezahlt werden sie nach einer Entgeltordnung, die in weiten Teilen auf Arbeitsrealitäten und Rollenbildern der 1970er Jahre basiert. Höchste Zeit für eine Entgeltordnung, die die modernen Aufgaben und Anforderungen im Sozial- und Erziehungsdienst widerspiegelt und die Einkommenshöhe festlegt. Höchste Zeit für gutes Geld für gute Arbeit – für Frauen wie für Männer. Am 25. Februar 2015 starteten die Tarifverhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern zur Entgeltordnung (EGO) im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Die EGO legt auf Grundlage der Aufgaben der Beschäftigten deren Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe (EG) fest und entscheidet so, welche Arbeit in Kita oder Sozialarbeit wie bezahlt wird. Die derzeitige Entgeltordnung beruht auf den Arbeitsbewertungen und -beschreibungen der 1970er Jahre. Den pädagogischen Entwicklungen hinkt sie seit Langem hinterher. Neue Arbeitsformen in der frühkindlichen Bildung und in der Inklusion verändern berufliche Tätigkeiten und stellen neue Anforderungen an Qualifikationen. Diese Tätigkeiten müssen in der EGO SuE abgebildet und bezahlt werden. Die Erwartungen der größtenteils weiblichen Beschäftigten an eine Verbesserung der Eingruppierung sind entsprechend groß. Auf eigenen Beinen stehen Die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen hängt eng mit ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben und mit der Bezahlung zusammen. Geschlechtergerechte Entgeltpraxis und faire (Arbeits-)Bedingungen oder „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ lauten die gewerkschaftlichen Forderungen. Die Höhe des individuell erzielten Einkommens entscheidet darüber, ob Frauen aus eigener Kraft ihre Existenz sichern können – unabhängig von der Haushaltskonstellation, in der sie leben. Existenzsicherung ist dabei mehr, als den unmittelbaren Bedarf zu decken. Zur langfristigen Existenzsicherung gehört auch, in einer Familienphase von vollzeitnaher Teilzeit leben zu können und über die Sozialversicherungssysteme Ansprüche zu erwerben, um auch in Phasen ohne eigene Erwerbstätigkeit wirtschaftlich unabhängig zu sein. Die Erwerbskonstellationen von Frauen und Männern in Partnerschaften ändern sich, weg von der (in Westdeutschland) traditionellen Ernährer- und Zuverdienstehe hin zu einem Modell, bei dem grundsätzlich beide ihren eigenen Beitrag zur Existenzsicherung leisten. Das Einkommen von Frauen ist heute längst unverzichtbarer Bestandteil für Familien geworden. Frauen sind Familienernährerinnen (circa 23 Prozent), Mitverdienerinnen (circa 52 Prozent) und Gleichverdienerinnen (circa 25 Prozent). Als Familienernährerinnen gelten Frauen, die in Mehrpersonenhaushalten mindestens zwei Drittel des Haushaltseinkommens erwirtschaften und damit die finanzielle Verantwortung für sich und mindestens ein weiteres Haushaltsmitglied übernehmen – ob alleinerziehend oder mit Partner, als Akademikerin oder auf der Grundlage einer Berufsausbildung. Frauen übernehmen Verantwortung trotz geringer Gehälter in frauendominierten Berufen und Branchen, trotz der häufigen und oft unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung und der großen Entgeltlücken. Familienernährerinnen sind überwiegend in frauentypischen Berufszweigen – beispielsweise im Gesundheits- und Sozialwesen, in Erziehung und Unterricht sowie im Einzelhandel – beschäftigt. Viele Berufe und Branchen mit einem hohen Frauenanteil wurden jedoch für Zuverdienerinnen konzipiert. Die Tarifrunde EGO SuE muss also auch einen Beitrag dazu leisten, dass sich das Einkommen von weiblichen Hauptverdienerinnen dem ihrer männlichen Kollegen annähert. Mit alten Rollenbildern brechen Die Berufswahl ist die zentrale Weichenstellung, mit der junge Frauen auf dem Arbeitsmarkt ihre Position und damit ihre Möglichkeiten zur eigenständigen Existenzsicherung nachhaltig beeinflussen. Dabei geht es um Einkommen, Aufstiegs- und die Anschlussqualifikationen und um Arbeitszeiten, die es ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren und auch eigenen Interessen nachzugehen. Branchenabhängig unterscheidet sich die Bezahlung gravierend, obwohl die Voraussetzungen, zum Beispiel eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein einschlägiges Studium, oft gleich sind. Doch Berufsfelder, in denen es um die Verantwortung für Menschen geht – wie in Erziehung, Gesundheit oder Bildung – werden weniger wertgeschätzt als Verantwortung für Technik oder Geld. Auch dieses Ungleichgewicht resultiert aus Geschlechterstereotypen von gestern. In der neuen Entgeltordnung für den Sozialund Erziehungsdienst geht es um die Anerkennung der Leistung, der Fachkenntnisse, der Berufserfahrung und des Könnens, die Frauen und auch Männer in diesem Berufsfeld nds 3-2015 25 Aktiv werden Die Ursachen der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern sind inzwischen vielfältig wissenschaftlich erforscht. Nur bleiben die Erkenntnisse noch zu oft ohne Wirkung. Wo Tarifverträge gelten und Betriebs- oder Personalräte mitbestimmen, schrumpft die Entgeltlücke. Die Herausforderungen der mittelbaren Entgeltdiskriminierung sind nach wie vor groß und liegen unter anderem in der unterschiedlichen Bewertung von Tätigkeiten. In der Tarifrunde zur EGO SuE geht es also darum, hierfür ein diskriminierungsfreies Regelwerk zu schaffen. Die GEW will in den Tarifverhandlungen erreichen, dass die Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst aufgewertet und die Bezahlung insgesamt angehoben werden. Gute Bildung und Erziehung gibt es, weil die Beschäftigten gute Arbeit leisten. Noch liegen die Gehälter von ErzieherInnen in Deutschland unter dem Durchschnittseinkommen. Arbeitgeber in Kommunen, bei Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern müssen diese qualifizierte und gesellschaftlich so wichtige Arbeit endlich angemessen bezahlen. Wer Leitungsfunktionen übernimmt, muss auch dafür bezahlt werden und nicht wie bisher ausschließlich nach der Zahl der regelmäßig belegbaren Kitaplätze. Leitungsaufgaben erfordern große Sachkompetenz und Verantwortung und sind mit Personalverantwortung verbunden. Bei der Bewertung dieser Tätigkeit müssen daher neben der Anzahl der Kitaplätze auch die Anzahl der MitarbeiterInnen berücksichtigt werden. „Aktiv werden lohnt sich und ist dringend nötig, damit die GEW ihren Forderungskatalog durchsetzen kann. Wir brauchen die volle Unterstützung aller Mitglieder und Beschäftigten.“ Frauke Gützkow Wer von einer Jugendhilfeeinrichtung zu einer anderen wechseln will, wird zurzeit bestraft und nicht gefördert. Neue Arbeitgeber erkennen die zuvor erworbene Berufserfahrung bei der Eingruppierung nicht ausreichend an. Das kann zu deutlichen Gehaltseinbußen führen und muss dringend neu geregelt werden. Das sozialpädagogische Berufsfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt, eine Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale ist überfällig. Neue Berufe, neue berufliche Qualifikationen – wie der Bachelor of Arts in Kindheitspädagogik –, neue Berufsbilder und Arbeitsbereiche von der Fachberatung bis zur Schulsozialarbeit sind in der Entgeltordnung abzubilden und sie sind angemessen zu bezahlen. Frauke Gützkow Finanzierung einer EGO SuE Jetzt in Zukunft investieren! Die unterdurchschnittliche Bezahlung bei stetig steigenden Anforderungen sorgt dafür, dass der Sozial- und Erziehungsdienst als Berufsfeld an Attraktivität verliert. Bund und Länder müssen jetzt investieren, um qualifiziertes Personal für die Zukunft zu gewinnen und zu halten! Das Durchschnittsgehalt von ErzieherInnen in der Entgeltgruppe S 6 liegt derzeit bei 2.811,61 Euro und damit mehr als 600 Euro unter dem vom Statistischen Bundesamt für 2013 ermittelten Durchschnittsgehalt aller vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen (3.449,- Euro). Ein Fachkräftemangel herrscht bereits heute: Nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit fehlen derzeit allein im Bereich der ErzieherInnen 20.000 Fachkräfte. Eine bessere Bezahlung und eine gerechte Eingruppierung müssen die Attraktivität der sozialen Berufe wieder steigern. Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (EGO SuE), die für 1,15 Millionen Beschäftigte gilt, wird Geld kosten, das ist klar. Doch dieses Geld ist da – entgegen der immer gleich klingenden Argumente der Arbeitgeber. Allein im Januar 2015 flossen durch Steuereinnahmen des Bundes und der Länder rund 43 Milliarden Euro in die Kassen und damit rund vier Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Im gesamten Jahr 2014 verzeichneten Bund und Länder Steuereinnahmen von gut 593 Milliarden Euro, so viel wie nie zuvor! Weitere wirtschaftliche Rahmendaten sprechen auch dafür, dass eine bessere Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst möglich ist: Laut einer Prognose des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung wird das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2015 um 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Gute Bildung gibt es nicht zum Nulltarif und deswegen ist es an der Zeit, das Geld gerecht zu verteilen und endlich eine Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe zu erreichen – notfalls auch durch Streiks der Beschäftigten! Joyce Abebrese GEW: aktuelle Infos und Materialien zur EGO SuE www. DGB: Infos und Materialien des Projekts „Familienernährerinnen“ www. Der GEW-Kita-Film: ErzieherInnen für ein besseres Gehalt in der Kita Foto: PeopleImages / istockphoto.com einsetzen. Die gestiegenen Anforderungen an die Beschäftigten in Kitas, Schulen, Jugendämtern oder heilpädagogischen Einrichtungen spiegeln sich in den Einkommen nicht wider. Erzieher oder Sozialarbeiterinnen leisten aber gesellschaftlich wichtige Arbeit und das mit hoher Kompetenz, hohem Einsatz und großer Verantwortung. Die GEW fordert deshalb eine deutliche Aufwertung des Berufsfeldes durch eine bessere Bezahlung und eine adäquate Eingruppierung. GEW: Anmeldung zum Tariftelegramm TVöD www. Frauke Gützkow Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der GEW, Arbeitsbereich Frauenpolitik Foto: peogeo / fotolia.com 26 arbeitsplatz FachlehrerInnen an Förderschulen Gute Zeiten, schlechte Zeiten Inklusion ist in aller Munde und viele weiterführende Regelschulen arbeiten bereits mit integrativen Lerngruppen. FachlehrerInnen an Förderschulen könnten hier als ExpertInnen wertvolle Erfahrung beisteuern – bisher bleibt ihnen dieser Weg jedoch verschlossen, während ihr Arbeitsfeld sich durch Abordnungen ins Gemeinsame Lernen immer mehr verändert. Wo haben die hoch qualifizierten KollegInnen weiterhin ihren Platz? Und wie werden sie vergütet? sich aus den jeweiligen Vorgaben des Förderschwerpunktes oder durch den Ganztagsbetrieb ergeben, tätig.“ Bleibt zu hoffen, dass es sich hier nicht um ein bloßes Lippenbekenntnis handelt. Seit Jahrzehnten arbeiten neben SonderpädagogInnen nahezu gleichberechtigt FachlehrerInnen an Förderschulen für Geistige Entwicklung, an Förderschulen für Körperliche und motorische Entwicklung sowie in der Frühförderung der Sinnesgeschädigten. Durch ihre beruflichen Qualifikationen haben sie dazu beigetragen, dass eine hohe Qualität der individuellen Förderung dieser Schülerschaft gewährleistet ist. In der Umsetzung ist dies nur möglich, weil sich FachlehrerInnen ihrem Auftrag des Schulministeriums entsprechend und oft über das normale Maß hinaus in Unterricht und allen anderen Bereichen engagieren – zum Beispiel in der Förderpflege, im lebenspraktischen Training, bei der Freizeitgestaltung, in der Förderplanung, beim Erstellen der Zeugnisse. Das neunte Schulrechtsänderungsgesetz sieht in den Paragrafen 19 und 20 Änderungen in Bezug auf die sonderpädagogische Förderung vor, die für die Zukunft von Förderschulen und der dort Beschäftigten gravierende Folgen haben dürften. Besteht ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, schlägt die Schulaufsicht gemäß Paragraf 19 Absatz 5 „den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist“. Durch diesen neuen Rechtsanspruch werden künftig vermehrt FörderschülerInnen in Regelschulen abwandern. Hierdurch verändert sich nicht nur die Schülerschaft an Regelschulen, auch auf die Klassenzusammensetzung in den Förderschulen hat dies massive Auswirkungen. Soll die Förderschule zur „Restschule“ für verhaltensauffällige und schwerstmehrfachbehinderte SchülerInnen werden? Orte der sonderpädagogischen Förderung sind gemäß Paragraf 20 Absatz 1: 1. die allgemeinen Schulen 2. die Förderschulen 3. die Schulen für Kranke Absatz 2 ergänzt: „Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemein- Von bewährten Modellen profitieren Die Qualität der Förderung der SchülerInnen wurde bisher durch ein multiprofessionelles Team von Sonderschul- und FachlehrerInnen im Förderschulbereich erfolgreich gesichert. Viele Beschäftigte können sich darum vorstellen, dass die Arbeit im multiprofessionellen Team ins Gemeinsame Lernen übertragen werden kann. Einige FachlehrerInnen wünschen sich einen Arbeitsplatz im Regelschulbereich – aber nicht um jeden Preis. Mit einer aussagekräftigen Arbeitsplatzbeschreibung für alle Betroffenen könnte die hohe Qualität, die an Förderschulen erreicht wird, übertragen werden. Die Qualifikationen der FachlehrerInnen an Förderschulen sind vom Schulministerium im Gemeinsamen Lernen offensichtlich nicht erwünscht. Die regelmäßig abgeordneten Son derpädagogInnen hingegen hinterlassen eine Lücke in den Förderschulen. Wer soll sie schließen? Sind hier wieder allein die FachlehrerInnen gefragt, die dann noch weitere Unterrichtsbedarfe abdecken sollen? FachlehrerInnen in Ausbildung müssen bei Unterrichtsbesuchen und in Prüfungsstunden vorhabenorientierten Unterricht zeigen, der wie selbstverständlich alle Fächer abdeckt. Soll damit das Problem der Abwanderung von SonderpädagogInnen aus dem Förderschulbereich ins Gemeinsame Lernen kostengünstig gelöst werden? Immerhin versicherte Schulministerin Sylvia Löhrmann im April 2011 in einem Schreiben an den Arbeitskreis FachlehrerInnen der GEW Bielefeld: „Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind schwerpunktmäßig im Rahmen der Mitarbeit, bei der Durchführung von Unterricht oder bei der Wahrnehmung besonderer erzieherischer und pflegerischer Aufgaben, die Förderschule als „Restschule“? nds 3-2015 27 bildenden Schule statt. Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.“ Suggeriert wird hier eine Rangfolge, die Eltern vermitteln könnte, dass die allgemeinbildende Schule die bessere für ihr Kind ist, die Förderschule hingegen lediglich eine schlechtere Alternative darstellt. BewerberInnen für die FachlehrerInnenausbildung müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung – zum Beispiel als ErzieherIn, KrankenpflegerIn, Ergo- oder PhysiotherapeutIn – vorweisen und erlangen erst nach mindestens 18 Monaten praktischer Tätigkeit in einer Förderschule die Zulassung zur Ausbildung, ausgenommen von dieser Regelung sind HandwerksmeisterInnen. Nach einer Ausbildungsdauer von weiteren 18 Monaten und dem Bestehen der Abschlussprüfung arbeiten FachlehrerInnen als Angestellte und BeamtInnen. Aktuell werden sie bezahlt nach TV-L 9 oder A 9. Trotz der umfassenden Kompetenzen, die diese Beschäftigtengruppe mitbringt, gibt es jedoch seit Jahrzehnten keine positive Veränderung in ihrer Besoldung und Eingruppierung. Auch dem Antrag auf Beförderung wird so gut wie nie entsprochen. Immer wieder wird argumentiert, dass die Haushaltslage dies nicht zulässt. Betroffene werden wiederholt in Unterrichtsstunden beurteilt und haben trotz bester Eignung und Befähigung keine Aussicht auf eine Beförderung, weil nur eine geringe Anzahl an Beförderungsstellen zur Verfügung steht. So bleibt eine den Leistungen entsprechende Bezahlung ein „Wunschtraum“. Carola Meyer-Bel Hadj, Sonja Ruhl GEW Bielefeld: Infos und Termine des Arbeitskreises FachlehrerInnen Foto: lolostock / istockphoto.comcom Foto: peogeo / fotolia.com Hoch qualifiziert – niedrig bezahlt FachlehrerInnen an Förderschulen ExpertInnen für SchülerInnen mit Förderbedarf Anders als ihr Name es vermuten lässt, sind FachlehrerInnen an Förderschulen keine Lehrkräfte für ein bestimmtes Fach. Im Gegenteil: Ihre Berufspraxis umfasst ein breites Spektrum und macht sie zu wichtigen Fachkräften für FörderschülerInnen, auch in der Inklusion. Ihre Bezahlung jedoch bleibt dahinter weit zurück. FachlehrerInnen an Förderschulen arbeiten im Schulbereich mit geistig oder körperlich behinderten SchülerInnen sowie in der vorschulischen Erziehung von seh- oder hörgeschädigten Kindern. Sie blicken bereits auf eine oder mehrere Ausbildungen und Berufsjahre als ErzieherIn, ErgotherapeutIn, DiplomSozialpädagogeIn, HandwerksmeisterIn, Krankenschwester oder -pfleger zurück. Zusätzlich haben sie eine Berufsausbildung zur Fachlehrerin beziehungsweise zum Fachlehrer an Sonderschulen absolviert. Die Ausbildung www. Carola Meyer-Bel Hadj GEW-Arbeitskreis FachlehrerInnen Bielefeld Die FachlehrerInnenausbildung findet sowohl im Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik, im Seminar für SchulpraktikantInnen als auch an einer entsprechenden Förderschule statt. Sie dauert eineinhalb Jahre, besteht aus praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalten und endet mit einer schriftlichen, einer praktischen und einer theoretischen Prüfung. Die Ausbildung ist speziell auf die Förderbereiche Geistige sowie Körperliche und motorische Entwicklung zugeschnitten. Deshalb können FachlehrerInnen ausschließlich in diesen Bereichen tätig sein. Sonja Ruhl Die Aufgaben GEW-Arbeitskreis FachlehrerInnen Bielefeld Die Tätigkeit von FachlehrerInnen an Förderschulen für Geistige sowie Körperliche und motorische Entwicklung beinhaltet: ◆◆ selbstständigen Unterricht (einschließlich Planung und Reflexion) ◆◆ Fachunterricht in kleinen Gruppen und im Klassenverband ◆◆ Ausarbeitung der Förderpläne und Zeugnisse ◆◆ Erstellung von Lehrplanungen ◆◆ Förderunterricht ◆◆ Arbeitsgemeinschaften ◆◆ pflegerische Tätigkeit ◆◆ Elternarbeit ◆◆ Teambesprechungen ◆◆ Mentorenarbeit für FachlehrerInnen und PraktikantInnen ◆◆ Kooperation mit außerschulischen Institutionen Die Forderungen FachlehrerInnen an Förderschulen sind hoch- und mehrfachqualifizierte PädagogInnen, die nahezu gleichberechtigt mit SonderpädagogInnen zusammenarbeiten. Eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 des TV-L oder Beamtenbesoldung nach A 9 wird ihren Ausbildungen, Fähigkeiten und Leistungen nicht gerecht. Der Arbeitskreis FachlehrerInnen der GEW in Bielefeld fordert deshalb ◆◆ eine Bezahlung nach Besoldungsgruppe A 10 sowie TV-L-Entgeltgruppe 10 für alle FachlehrerInnen an Förderschulen. ◆◆ gleiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Lehrkräfte an Förderschulen. ◆◆ die Möglichkeit eines sonderpädagogischen Aufbaustudiums (auch berufsbegleitend) ohne Zulassungsbeschränkungen. 28 arbeitsplatz Schnupperseminare für Personalräte Foto: jakkapan21 / istockphoto.com Den Beschäftigten eine Stimme geben Im Ministerium, in den Bezirksregierungen und in den Schulämtern sind hunderte LehrerInnen als Personalräte tätig. Hand aufs Herz, liebe Leserin, lieber Leser, hast du eine Vorstellung, was die dort machen? Die Schnupperseminare der Gewerkschaftlichen Bildung setzen genau dort an: Lerne die Personalratsarbeit kennen und gehe damit neue Wege im Berufsleben. Klar, am Schwarzen Brett siehst du regelmäßig Aushänge mit Informationen aus dem Personalrat. Vielleicht ist aus deinem Kollegium auch jemand im Personalrat tätig oder du hast selbst einmal die Unterstützung des Personalrats benötigt. Du hast eine Vorstellung, dass im Personalrat die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Behörde vertreten werden. Doch was heißt das konkret? Wie sieht es aus, wenn Personalrat und Behördenvertretung verhandeln? Bestimmt geht es da sehr juristisch und formal zu. Das klingt nicht nach einer spannenden Aufgabe, magst du vielleicht denken. Gegen Widerstände durchsetzen Hast du dich mal gefragt, ob das nicht eine Tätigkeit für dich wäre, eine Möglichkeit, den Berufsalltag zu verändern und neben dem Unterrichten etwas Neues auszuprobieren? Genau um diese Frage geht es in den Schnupperseminaren, die die Gewerkschaftliche Bildung anbietet, um neue Mitglieder für die Personalratsarbeit zu gewinnen. Denn da gibt es keinen Automatismus und geheimnisvoll ist an dieser Tätigkeit nichts. Mittwoch, 1. Oktober 2014: In einem Raum des DGB in Düsseldorf haben sich zwölf LehrerInnen eingefunden, weil sie mehr über den Personalratsjob erfahren möchten. Zum zweiten Mal hat die Fachgruppe Gesamtschule der GEW NRW zu einer solchen Veranstaltung eingeladen. Mit Irene Pasternak und Werner Balfer sind zwei erfahrene Haupt- und Bezirkspersonalräte gekommen, um sich allen Fragen zu stellen. Der Moderator will wissen, was ihnen persönlich die Tätigkeit als Personalrat einbringt. Auch wenn man andere vertritt, ist es doch legitim über den eigenen Nutzen zu sprechen, oder? Werner Balfer muss nicht lange nachdenken: Als Mitglied des Personalrats bekommst du einen anderen Blick auf das System Schule. Aus „anonymen Kräften“ werden konkrete Personen. Du verstehst besser, „wie der Hase läuft“, gewinnst Selbstbewusstsein im Umgang mit Autoritäten. Befriedigend seien, so Irene Pasternak, auch die konkreten Erfolge: Du kannst zum Beispiel den Versetzungswunsch einer Kollegin gegen heftige Widerstände ermöglichen, erfährst Zuspruch und auch Dankbarkeit für deine Arbeit. Etwas Neues wagen Und nun geht es richtig los: Kann ich diese Tätigkeit mit meiner Teilzeitarbeit und meiner Familie vereinbaren? Muss ich Konflikte in meiner Schule fürchten? Was mache ich, wenn ich in Beratungen eine Frage nicht beantworten kann? Wer qualifiziert mich? Im Schnupperseminar kommt alles auf den Prüfstand: Es geht um deine Möglichkeiten für ein ehrenamtliches Engagement, um Erwartungen der Gewerkschaft und der Beschäftigten an ihre Personalvertretungen, um die mit einer Kandidatur verbundenen demokratischen Abstimmungswege. Stephan Kosmahl ist Lehrer an einer Sekundarschule. Er weiß schon etwas über die Aufgaben des Personalrats. Ihm geht es heute darum, dass auch die Sekundarschulen eine Stimme im Personalrat finden. Er möchte herausfinden, ob der Weg zur Personalratswahl für ihn selbst infrage kommt. Das wird natürlich nicht im Schnupperseminar entschieden. Aber dort werden Kontakte hergestellt, nächste Schritte vereinbart. Denn der Gewerkschaft geht es darum, vor allem auch junge KollegInnen für die Mitarbeit in den Personalräten zu gewinnen. Einarbeiten kann sich jede und jeder, denn Teamwork ist Standard in allen GEW-Personalratsfraktionen. Die Schnupperseminare sollen Mut machen, im Beruf etwas Neues zu wagen. Die Teilnahme ist unverbindlich und setzt keine Spezialkenntnisse voraus. Ganz im Sinne der Leitfrage: Mitarbeit im Personalrat – ist das was für mich? Manfred Diekenbrock GEW NRW: Personalräte, Infos und Kontakte Manfred Diekenbrock Referat Gewerkschaftliche Bildung der GEW NRW www. nds 3-2015 29 Fortbildungstag für LehramtsanwärterInnen und JunglehrerInnen Senkrechtstart in den Beruf Nicht allein der Vorbereitungsdienst, sondern auch der Berufseinstieg stellt vielfältige Anforderungen an junge LehrerInnen in Nordrhein-Westfalen: Stimme und Körpersprache im Unterricht erfolgreich einsetzen, auf Klassenfahrten die Augen überall haben, mit Störenfrieden richtig umgehen, Elterngespräche kompetent führen. Diese und andere Themen packte die junge GEW NRW beim Fortbildungstag „Senkrechtstart“ an. Zum vierten Mal veranstaltete die junge GEW NRW den Fortbildungstag „Senkrechtstart“ für den pädagogischen Nachwuchs an den Schulen. Mit dem Angebot soll jungen KollegInnen der Berufseinstieg erleichtert und mögliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden. In diesem Jahr fand der Senkrechtstart mit 70 motivierten TeilnehmerInnen im Gewerkschaftshaus in Essen statt. Die TeilnehmerInnen konnten im Vorfeld aus einem vielfältigen Workshopangebot zwei Themen auswählen. Die Angebote orientierten sich dabei an den unterschiedlichen Alltagssituationen von Lehr‑ kräften und waren insbesondere auf die Bedürf‑ nisse der jungen KollegInnen zugeschnitten. Neben Stoppstrategien gegen Unterrichtsstörungen, Tipps für die erfolgreiche Gesprächsführung sowie Techniken für Stimme und Körpersprache gab es auch Wissenswertes zum Thema Schulgesetz. Erfahrene ReferentInnen aus der Praxis führten in die Themen ein. Migrationspädagogische Öffnung in Schule und Unterricht Erstmals gab es in diesem Jahr einen Workshop zum Thema interkulturelle Kompetenzen für den Schulalltag. Die freiberufliche Bildunterschrift In den Workshops hatten die TeilnehmerInnen in kleinen Gruppen die Möglichkeit, ihre Fragen loszuwerden. Von Erfahrungen profitieren Der Workshop zu Stimme und Körpersprache war ein sehr guter Wegweiser. Er hat mir echt geholfen und mir die große Bedeutung von beidem verdeutlicht. Eren aus Bielefeld, Lehramtsstudent Referentin Miriam Remy ist überzeugt, dass der Umgang mit sprachlicher und kultureller Vielfalt an vielen Schulen mittlerweile zum Berufsalltag gehört: „LehrerInnen und pädagogische Fachkräfte nehmen in der migrationspädagogischen Öffnung der Bildungsinstitutionen eine Schlüsselrolle ein.“ Deshalb ist es wichtig, den pädagogischen Nachwuchs darin zu unterstützen, die eigenen interkulturellen Kompetenzen auszubauen und eine diversitätsbewusste Haltung auszubilden. „Sie ist die Grundlage für eine Kultur der Wertschätzung sowohl auf der Unterrichtsebene als auch im Rahmen der Elternbeteiligung. Sie fördert die Teilhabeund Bildungschancen aller SchülerInnen“, erklärt Miriam Remy. LehrerInnen müssen so viele Gesetze beachten. Für den Workshop zum Thema Schulgesetz hätte ich daher gerne mehr Zeit gehabt. Ich fand die Vorstellung der jungen GEW NRW super. Jetzt weiß ich, welche Möglichkeiten zur Partizipation es gibt. Ich bin froh, hier gewesen zu sein und kann wirklich etwas mitnehmen. Fotos: M. Meier Sema aus Essen, Referendarin Im Verlauf des Tages wurde nicht nur in den Workshops intensiv diskutiert. Auch in den Pausen nutzten die TeilnehmerInnen die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen. Viele Lehramtsstudierende holten sich Tipps von TeilnehmerInnen, die bereits den Vorbereitungsdienst absolvieren, und diese konnten wiederum von den Erfahrungen der ausgebildeten JunglehrerInnen profitieren. Der Senkrechtstart war nicht meine erste GEWFortbildung und wird sicher auch nicht meine letzte gewesen sein: Man lernt von Profis mit viel Erfahrung. Und man lernt Dinge, die weder im Seminar noch im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung behandelt werden. Felix aus Soest, Referendar Die junge GEW NRW nutzte die Möglichkeit, ihre eigene Arbeit vorzustellen und für Mitarbeit und gewerkschaftliches Engagement zu werben. Der Senkrechtstart erfreut sich von Jahr zu Jahr größerer Beliebtheit. Die junge GEW NRW hat mit ihrem Fortbildungsangebot den Nerv der jungen KollegInnen getroffen. Der Zulauf für den ersten Senkrechtstart in 2015 war besonders hoch. Nur gut, dass ein zweiter Termin schon jetzt fest eingeplant ist. Der nächste Senkrechtstart wird Anfang September in Düsseldorf stattfinden. Julia Löhr Julia Löhr Jugendbildungsreferentin der GEW NRW 30 arbeitsplatz Anerkennung einer Schwerbehinderung Gutes Recht Einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen, ist grundsätzlich freiwillig und eine rein private Angelegenheit. Selbst wenn die Schwerbehinderung anerkannt wurde, kann man immer noch entscheiden, ob man die damit verbundenen Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte. Foto: brat82 / fotolia.com Grundsätzlich sagt eine Schwerbehinderung nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit aus. Die Kriterien für die Anerkennung beziehen sich nur auf die Auswirkungen von Behinderungen bei der selbstständigen Bewältigung des Alltags sowie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer als schwerbehindert gilt, ist in Deutschland im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) definiert: Menschen sind demnach behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent und mehr gelten als schwerbehindert. Keine Angst vor Nachteilen Im öffentlichen Dienst hat man keine Nachteile, wenn man einen Schwerbehindertenausweis vorlegt. Er ist nur das Signal, dass man Rechte in Anspruch nimmt. Dazu gehören ◆◆ der behinderungsgerechte Einsatz in der Schule (BASS 21-06 Nr. 1) ◆◆ der Erhalt der Dienstfähigkeit durch Arbeitsplatzausstattungen ◆◆ erhöhte Einstellungschancen durch Einladung zu Vorstellungsgesprächen sowie Begleitung und Beratung durch die Schwerbehindertenvertretungen ◆◆ die Förderung der Beschäftigung durch besondere Pflichten des Arbeitgebers (Prävention, Benachteiligungsverbot) ◆◆ eine Ermäßigung der Pflichtstunden bei Lehrkräften (BASS 11-11 Nr. 1) ◆◆ Beratung und Begleitung bei Beförderungen ◆◆ die Möglichkeit einer früheren Pensionierung oder Verrentung durch Inanspruch- nahme der Antragsaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen, frühestens ab dem 60. Lebensjahr ◆◆ die Herabsetzung der Altersgrenze für abschlagsfreie Pensionierung und Verrentung, frühestens ab dem 63. Lebensjahr ◆◆ berufsbegleitende Integrationsfachdienste ◆◆ besonderer Kündigungsschutz Diese Rechte kann nur in Anspruch nehmen, wer eine Kopie des Schwerbehindertenausweises auf dem Dienstweg an die Personalakten führende Stelle geschickt hat. Der Antrag – kein Hexenwerk Die Antragsformulare erhält man bei der Kommune seines Wohnortes, die diese Aufgaben von den früheren Versorgungsämtern übernommen hat. Im Antrag gibt man die gesundheitlichen Einschränkungen an, zum Beispiel „Rückenbeschwerden mit leichten Lähmungserscheinungen im linken Bein“. Medizinische Fachbegriffe zu verwenden, ist nicht förderlich. Medikamentös gut eingestellten Bluthochdruck oder die durch die Lesebrille behobene Sehbehinderung trägt man nicht ein. Es ist zu empfehlen, die behandelnden Ärzte über die Antragstellung zu informieren. Angelika Meinhold AG der Schwerbehindertenvertretungen der GEW NRW LVR: Broschüre „Behinderung und Ausweis“ ELSA.NRW: elektronischer Schwerbehindertenantrag www. PDF www. Angelika Meinhold Sprecherin der AG der Schwerbehindertenvertretungen der GEW NRW AG der Schwerbehindertenvertretungen Der Bedarf wächst Im November 2014 wurden bundesweit die Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Auf Bezirksregierungsebene hat die Zahl der StellvertreterInnen in allen Schulformen zugenommen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, hat die GEW NRW eine neue Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. An der vom Landesvorstand gewählten Arbeitsgruppe der Schwerbehindertenvertretungen sind VertreterInnen aller Schulformen und Regierungsbezirke beteiligt. Die AG will vor allem die neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen, nicht nur die Vertrauenspersonen, sondern auch deren StellvertreterInnen unterstützen und vernetzen. Geplant sind schulformübergreifende Bezirkskonferenzen nach den Osterferien. Auf der Agenda stehen die Planung der nächsten Telefon-Sprechstunde, die Aktualisierung der Infos für LehramtsanwärterInnen und Neueingestellte, aber auch der Austausch über Schulungsbedarf und die Vorbereitung von Fortbildungsmodulen für Lehrerratsschulungen. Komm vorbei oder melde dich bei uns! Wer die AG persönlich kennenlernen möchte, hat die Gelegenheit beim Gesundheitstag der GEW NRW am 7. Mai 2015 in Duisburg. Infos und Anmeldung: www.gesundheit.gew-nrw.de. Zum Weiterlesen GEW NRW Schwerbehinderte Lehrkräfte im Schuldienst NDS Verlag 6. Auflage 2014 104 Seiten 8,80 Euro Mitglieder der GEW NRW können Einzelbroschüren kostenlos bestellen: www.tinyurl.com/GEWSchwerbehinderung nds 3-2015 31 GEW Bochum: Vorstandsklausur Vor Ort zählt Im Stadtverband liegt der Kern gewerkschaftlicher Arbeit. Beratung und politisches Engagement haben hier ihren Ursprung und ihre Basis. Mit einer Vorstandsklausur hat der Stadtverband Bochum einen Fahrplan für die erfolgreiche Arbeit vor Ort entwickelt. Der Vorstand der GEW Bochum startet nach der Vorstandsklausur motiviert in neue Projekte. Foto: U. Riemer-Becker Erreichen wir unsere Mitglieder? Wie können wir sie aktivieren und die Vertrauensleutearbeit verbessern? Wie können wir helfen und beraten? Wie lässt sich eine effektive Aufgabenverteilung im Vorstand organisieren? Das sind die Hauptfragen der Arbeit im Stadtverband. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der GEW Bochum erstmals vor vier Jahren mit Unterstützung des Referats K (Gewerkschaftliche Bildung) der GEW NRW eine Klausurtagung durchgeführt und ein Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre festgelegt. Mit Erfolg: Mit einem klaren Fahrplan vor Augen lebte die Arbeit im Stadtverband wieder auf. Nach vier Jahren wurde es nun Zeit, kritisch zurückzublicken und neue Ziele zu stecken. Auf der Tagesordnung standen neben einer Bestandsaufnahme des bisher Erreichten die Verbesserung der Binnenorganisation sowie die Verteilung der Vorstandsaufgaben und Arbeitsvorhaben. Auch die Profilschärfung war ein wichtiges Thema: Was ist das Besondere an unserem Stadtverband? Das einhellige Votum: In der Stadt Bochum ist die Ruhr-Universität der größte Arbeitgeber. Gerade hier liegt eine Menge Potenzial für gewerkschaftliches Engagement, denn die Beschäftigten in Hochschule und Forschung arbeiten größtenteils unter prekären Bedingungen. Hier wird künftig einer der Arbeitsschwerpunkte des Stadtverbands liegen, denn die GEW ist nicht nur LehrerInnengewerkschaft, sondern organisiert auch KollegInnen im Hochschulbereich, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen in der Weiterbildung und in Kitas. Zudem sollen in Bochum mit Methoden des Organizings die Strukturen Mit dem Vorstand durchstarten Braucht eure Stadtverbandsarbeit neuen Antrieb? Wollt ihr neue Ziele stecken und eure Arbeit als Vorstand effizienter organisieren? Das Referat K unterstützt euch mit Moderations- und Methodenwissen. Kontakt: [email protected] der Vertrauensleutearbeit und die Mitgliederaktivierung verbessert werden. Nach sechs Stunden fand Moderator Uwe Riemer–Becker vom Referat K, der die Vorstandsklausur humorvoll und zielstrebig zugleich leitete, die richtigen Worte: „Ich bin jetzt zwar kaputt, aber wir haben eine Menge geschafft.“ Das war die richtige Ansprache, um motiviert in die Zukunft blicken zu können. Jochen Bauer, GEW Bochum GEW Köln: Diskussionsreihe Gute Arbeit an der Hochschule Prekäre Beschäftigung in Lehre, Forschung, Lehrerbildung und Wissenschaftsmangement – in ihrer Diskussionsreihe nimmt die Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Köln die Situation an Kölner Hochschulen in den Blick. ◆◆ Es braucht mehr Informationstransparenz Es betrifft Fachhochschulen, Universitäten und Forschungsinstitute gleichermaßen: Festangestelltes wissenschaftliches Personal, das an den Gremien der Mitbestimmung teilnehmen und die Institutionskultur mitgestalten kann, gibt es selten. Doch es gint kaum Dauerarbeitsverhältnisse. Auch Forschergeist und eine qualitativ hochwertige Lehre sind schwer zu gewährleis-ten angesichts dieser prekären Arbeitsbedingungen. Für die Betroffenen ist die Unsicherheit eine auf Dauer untragbare Belastung. Ob in Forschung oder Lehre, mit einem Vertrag nach Wissenschaftszeitvertragsoder Teilzeitbefristungsgesetz: ArbeitnehmerInnenschutz und -rechte bleiben auf der Strecke! ◆◆ Für den Mittelbau müssen Strukturpläne Nach einer Veranstaltung über die allgemeine Arbeitssituation an Hochschulen im November 2014 organisierte die Kölner GEW-Fachgruppe Hochschule und Forschung zwei zielgruppenspezifische Veranstaltungen: Am 22. Januar 2015 stand die Situation der Lehrkräfte für besondere Aufgaben und LektorInnen (LfbA) im Fokus, eine Woche später die Lage der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. In den kleinen, interdisziplinären Runden wurden Infos zum Hochschulzukunftsgesetz, zur geplanten Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und zum „Kodex Gute Arbeit“ ausgetauscht. Über die zentralen Forderungen waren die KollegInnen einig: und stärkere Vernetzung. ◆◆ Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen geschaffen werden, insbesondere für LfbAs. erstellt und Daueraufgaben identifiziert werden. ◆◆ Rahmenbedingungen und Sicherheiten müssen zusammen mit den MittelbauvertreterInnen und Personalräten diskutiert und im „Kodex Gute Arbeit“, der Teil der universitären Grundordnung sein sollte, festgelegt werden. Um prekäre Beschäftigung in Wissenschaft und Forschung einzudämmen, braucht es verbindliche Vorgaben, die möglichst auf Landesebene beschlossen werden und für alle Hochschulen verbindlich sein sollten. Klaus Herrmann und Anne Klein, Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Köln 32 arbeitsplatz Studienfahrt der RuheständlerInnen der GEW NRW Vorläufiges Programm Auf nach Wroclaw! Alle Blicke richten sich 2016 nach Wroclaw, denn das frühere Breslau wird europäische Kulturhauptstadt sein. Die RuheständlerInnen der GEW NRW haben die Chance, die Stadt vor diesem Event kennenzulernen: Die Studienfahrt 2015 mit dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk e. V. geht nach Polen! Breslau war früher eine der größten und bedeutendsten deutschen Städte als Hauptstadt von Schlesien. Zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Stadt zur Festung verdammt und sehr stark zerstört. Fast alle Deutschen mussten die Stadt verlassen. Heute ist die Stadt wieder restauriert und mit rund 600.000 EinwohnerInnen zur Großstadt angewachsen. 100.000 Studierende besuchen die Universität. Die jüdische Geschichte hat nach ihrer Auslöschung in der NS-Zeit wieder einen Neuanfang gewagt und manifestiert sich in der wunderschön renovierten Synagoge „Zum weißen Storch“. Das jüdisch-katholische Erbe symbolisiert Edith Stein, deren Elternhaus heute ein Bildungs- und Begegnungszentrum ist. Die deutsche Vergangenheit war lange ein Tabuthema, aber gerade im europäischen Kulturhauptstadtjahr soll sie ein Schwerpunkt sein. Die Unterkunft der GEW-Reisegruppe liegt auf der Dominsel mit vielen Kirchen und katholischen Einrichtungen direkt an der Oder. Termin: Sonntag, 30.08. bis Freitag, 04.09.2015 Preis: 570,- Euro für Busfahrt, Unter kunft im Bildungszentrum (Zimmer mit DU/WC), Halbpension, Programm, IBB- und örtliche Reise leitung. Einzelzimmerzuschlag: 75,- Euro. Der Preis gilt bei Teil nahme von etwa 25 Personen. Infos und Anmeldung bei IBB e. V., Heiko Hamer, Tel.: 0231-9520964, E-Mail: hamer@ ibb-d.de, www.ibb-d.de Die GEW gratuliert zum Geburtstag 101 Jahre Irene Textor, Nümbrecht 94 Jahre Gerd Steinmetzer, Frechen 90 Jahre Lieselotte Schröder, Altena Gerhard Kallweit, Bottrop Charlotte Mörs, Bad Salzuflen Ilse Jansen, Remscheid Regina Rammelt, Neuss 89 Jahre Manfred Grafahrend, Simmerath Werner Finkemeier, Oldenburg 88 Jahre Wolfgang Rackwitz, Leverkusen Annemarie Hertel, Kreuztal Gertrude Friedland, Altena Anneliese Siegmund, Dortmund Gert Ziegler, Minden 87 Jahre Ruth Herden, Bad Salzuflen 86 Jahre Marita Berg, Brühl Willi Untiet, Ladbergen Erika Ballnus, Bochum Hans Ludes, Köln 85 Jahre Gottfried Merkelbach, Birnbach Ingrid Schulte, Hamm Hans Seidel, Oerlinghausen Erika Wirths, Solingen Renate Sueltemeier, Detmold 84 Jahre Christiane Baumbach, Köln Rose-Marie Wilsenack, Lippstadt Sigrid von Lintig, Voerde 83 Jahre Marianne Grothe, Oberhausen Helmut Triebel, Dinslaken Magdalene Schulz, Unna 82 Jahre Alfred Buehne, Wetter Gisela Hensiek, Bielefeld Hans-Adolf Esser, Ratingen Ingrid Stange, Gelsenkirchen Anita Kuckhoff, Düsseldorf Elisabeth Tegtmeier, Schieder-Schwalenberg 81 Jahre Christian Wagner, Duisburg Werner Stehr, Overath Irene Seidel, Steinhagen Heinrich Barg, Vrees Peter Kuhn, Herzogenrath Fritz Priesmann, Troisdorf Christel Schrage, Bochum Erwin Stellmach, Oberhausen 80 Jahre Wilfriede Molis, Essen Ingeburg Zimmermann, Duisburg Helga Merx, Bonn Gisela Laimer, Köln Gerhard Hebel, Bad Salzuflen Erika Kasparbauer, Herne Waltraud Turkowski, Herne Sigrid Schumacher, Euskirchen Heinrich Bahne, Bottrop Christel Friebe, Bochum 79 Jahre Magdalena Kramer, Aldenhoven Gertraud Greiling, Münster Walter Freitag, Reken Erhard Poltermann, Nörvenich Ute Rimkus, Siegen 30.08.2015 Fahrt ab Duisburg um 8.00 Uhr mit Aufenthalt in Görlitz und Besuch des Schlesischen Museums 31.08.2015 ◆◆ Stadtführung unter anderem mit: Besichtigung der barocken Universitätsaula ◆◆ Stadtrundfahrt mit Sehenswürdigkeiten außerhalb des Zentrums 01.09.2015 ◆◆ Kennenlernen des kirchlich-protestantische Wroclaw (Breslau) ◆◆ Besuch der deutschen Minderheit ◆◆ Besuch des Edith-Stein-Begegnungszentrums 02.09.2015 Exkursion nach Schweidnitz (Gnadenkirche) und Gut Kreisau (ehemals zur NS-Zeit Ort des Widerstandes, heute Bildungs- und Begegnungszentrum) 03.09.2015 ◆◆ Jüdische Kultur in Wroclaw (Breslau) ◆◆ Wroclaw während des europäischen Kulturhauptstadtjahres 2016 04.09.2015 Rückfahrt durch Niederschlesien mit Programmhalt März 2015 Unsere Glückwünsche gehen an die folgenden Kolleginnen und Kollegen: Diethelm von Legat, Soest Walter Loefke, Dortmund Alfred Lübking, Minden Heinz-Hermann Rehmann, Mülheim Elke Bouchouchi, Düsseldorf Klaus-Dieter Friedrich, Gütersloh 78 Jahre Erika Fahrenkamp, Düsseldorf Ingrid Moehlmann, Porta Westfalica Renate Uecker, Gladbeck Albert Schimanski, Dortmund Annerose Bauer, Bad Laasphe Karl Buschmann, Herne Maria Härting, Köln Edith Boes, Osteel Hermann Windhorn, Reichshof Landolf Mauelshagen, Bonn Christel Berger, Oberhausen 76 Jahre Martha Heller, Köln Karl-Heinz Rinke, Wetter Ingeborg Heimlich, Neuwied Karl-Ludwig Buesing, Köln Renate Wiegen, Alfter Barbara Nolte, Bielefeld Manfred Michael, Oberhausen Martina Weitfeld-Kollmetz, Köln Walter Bitterberg, Bonn Henning Mehnert, Bonn Michael Schuler, Tecklenburg Wolfgang Lesch, Brühl Stefanos Koukothakis, Iserlohn Edeltraud Etneo, Everswinkel Friedhelm Hense, Hünxe Sigrid Schuchardt, Hattingen 75 Jahre Ingrid Faehland, Porta Westfalica Barbara Büsching, Essen Werner Bellmann, Krefeld Karola Latzel, Herdecke Jochen Wolf, Unna Walter Kunz, Lemgo Helgard Holtermann, Essen Gisbert Baranski, Castrop-Rauxel Elfriede Verwoert, Geilenkirchen Peter Lentzsch, Königswinter Margot Kuhlmann, Oberhausen Wolfgang Seeck, Köln Manfred Böcker, Augustdorf Werner Wiese, Bad Oeynhausen Hermann Welters, Mönchengladbach Fritz Neubauer, Bielefeld Bärbel Wengenroth, Halver Hermann Alfert, Dörzbach 77 Jahre Eckehardt Poggel, Lüdenscheid Siegfried Hinterkausen, Troisdorf Gerold Winkel, Wenden Heino Harloff, Voerde Horst Bremer, Wuppertal Margret Riechmann, Essen Ulrich Schäfer, Remscheid Christel Semmler, Dortmund Doris Harting, Hamm Rolf Buntenbach, Leichlingen Barbara Schwittmann-Schmidt, Berlin Gertraude Heisig, Mülheim Ingrid Kötter, Hagen Jutta Kroening, Leverkusen Klaus Bücker, Bochum Werner Rost, Erkrath Bernd Strangfeld, Kierspe Betty Deicke, Charlotte Schweizer, Aachen Brunhilde Thomas, Arbach Vorsitzende des Ausschusses für RuheständlerInnen n g e b ote A e l l e u t k A e büro s I h re s Re is SERVICE. ...REISEN Kennen Sie schon den Reiseservice der GEW NRW? Die GdP-Service-GmbH NRW ist das Reisebüro der GEW NRW. Wir bieten den GEW-Mitgliedern sowie deren Angehörigen die Möglichkeit, Reisen zu günstigen Preisen mit unserem bewährten Service zu buchen. Wir arbeiten mit nahezu allen namhaften Reiseveranstaltern in Deutschland zusammen (z. B. Studiosus, GeBeCo/Dr.Tigges – Wikinger – TUI – Meiers-Weltreisen – Thomas Cook – Jahn – ITS – Tjaerborg – AIDA – DERTOUR – Nickotours – FTI – Schauinslandreisen – Costa), sodass wir Ihnen eine breite Produktpalette anbieten können. Sie haben spezielle Vorstellungen oder Wünsche? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Urlaubswünsche. Informieren Sie sich bitte auch über unsere Sonderreisen im Internet. Hotline: (0211) 29101-44/45/63 + 64 Noch Fragen? Unser Reisebüro ist von Montag bis Freitag, 9.00–18.00 Uhr telefonisch, persönlich bis 17.00 Uhr erreichbar. Reise-Tipps aus den Katalogen der Reiseveranstalter * Ameropa Bahn Erlebnisreisen* (208420) Japan – Rundreise durch das Land des Lächelns 11-tägige geführte Reise mit dem Shinkansen Superexpress Reisen wie viele JapanerInnen reisen! Erleben Sie eine besondere Art des Bahnfahrens: Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt über 200 Stundenkilometer, die Spitzengeschwindigkeit 300. Der Shinkansen Superexpress garantiert dabei hundertprozentige Pünktlichkeit. Genießen Sie die Fahrt im Großraumabteil. Ihr Gepäck wird von Tokio nach Hiroshima transportiert. Reiseverlauf: 1. Tag Linienflug von Frankfurt nach Tokio mit Lufthansa 2. Tag Mittags Ankunft in Tokio, Transfer zum Hotel 3. Tag Sie entdecken das vielseitige Tokio: den Roppongi Hill Mori Tower, den Kannon-Tempel, den Kaiser- palast und die Ginza die vornehmste Einkaufs straße der Stadt 4. Tag Tokio auf eigene Faust erleben, fakultativ: Busaus flug zum Nikko Nationalpark 5. Tag Fahrt von Tokio nach Kamakura (Hasadera Tempel) und Weiterreise zum Fuji-Hakone Nationalpark 6. Tag Fuji Hakone Nationalpark – Himeji – Hiroshima: Ab Shin-Fuji fahren Sie mit dem Shinkansen Su- perexpress nach Hiroshima. Beim Stopp in Himeji besichtigen Sie die „Burg des weißen Reihers“. Abends Ankunft in Hiroshima 7. Tag Hiroshima und Insel Miyajima: Besichtigung der Gedenkstätten des ersten Atombombenabwurfs 8. Tag Hiroshima – Nara – Kyoto: Bus-/Bahnfahrt nach Nara, Japans Hauptstadt im 8. Jahrhundert und „Wiege der japanischen Kultur“. Besichtigung des Todaiji-Tempels. Weiterfahrt nach Kyoto 9. Tag Kyoto: Entdecken Sie die schönsten Tempel und Zen-Gärten der ehemaligen Kaiserstadt 10. TagKyoto: Tag zur freien Verfügung oder fakultati- vem Ausflug 11. Tag Transfer zum Flughafen Osaka und Rückflug nach Frankfurt (Ankunft nachmittags) Leistungen: – Linienflug mit Lufthansa Frankfurt – Tokio / Osaka – Frankfurt (Economy Class) inkl. Steuern und Gebühren – 9 Nächten in guten Mittelklasse Hotels – 8 x Frühstück – Fahrt mit dem Shinkansen Superexpress – Besichtigungen per Bus, mit öffentlichen Verkehrs mitteln und Spaziergänge inkl. Eintrittsgeldern laut Programm – Gepäcktransport Tokio – Hiroshima – Transfer bei An- und Abreise in Japan – örtliche, deutschsprachige Reiseleitung von Tag 3 bis 10 – Reisedokumentation Reisetermin z. B.: 27.07.–5.08.2015 ab/bis Frankfurt Reisepreis pro Person/DZ ab 2849,00 Euro Jahn Reisen* St. Johann in Tirol / Österreich LTI Alpenhotel Kaiserfels**** (AT1T07) Die herrliche Tiroler Bergwelt und ein großes Freizeitangebot zeichnen die Kitzbüheler Alpen aus. Wanderer finden perfekte Bedingungen mit über 200 Kilometer Wanderwegen. Weitere Aktivitäten wie Radfahren, Mountainbiken, Golfen, Baden und vieles mehr bieten reichliche Abwechslung. Am Ortsrand und am Fuße des Kitzbüheler Horns liegt das Hotel Kaiserfels. Es verfügt über 130 Zimmer und verbindet traditionelle, natürliche Elemente mit designorientierter Architektur. Außerdem gibt es eine Lobby und Rezeption, Lobbybar, das Hauptrestaurant „Kaiserfels“ sowie das à-la-carte-Restaurant „Edelweiss Stube“, die Tiroler Bar mit Sonnenterrasse und Bergblick, eine Sport-Boutique mit Leihfahrrädern, Fahrradraum, Lift. Wohlfühlen und entspannen inklusive: Hallenbad (15x7 Meter), Finnische Sauna, Kräutersauna, Biosauna, Dampfbad und Ruheraum. Alle Zimmer sind rauchfrei mit Telefon, Radio, Flat-SatTV, Dusche/WC, Föhn und Balkon. Reisetermin z.B.: 4.–11.07.2015 Reisepreis pro Person/DZ/VP+ ab 420,00 Euro Neckermann* Novo Sancti Petri / Costa de la Luz Hotel Valentin Sancti Petri**** (17661) Das im Kolonialstil erbaute Komforthotel liegt direkt am feinen Sandstrand Playa la Barrosa, nur wenige Gehminuten von einem kleinen Einkaufszentrum. Nach Chiclana sind es etwa acht Kilometer. Das Haus verfügt über 549 Zimmer auf drei Etagen, eine Lobby, Rezeption, Lifts, WLAN, diverse Restaurants, Bars, Souvenirshop. In der weitläufigen, gepflegten Gartenanlage befinden sich zwei Pools mit Sonnenterrasse und Pool-/Snackbar. Die komfortablen Zimmer sind mit Bad/WC, Föhn, Telefon, Sat-TV, Minibar (gegen Gebühr), Klimaanlage und Balkon oder Terrasse eingerichtet. Reisetermin z.B.: 18.–25.5.2015 ab/bis Düsseldorf Reisepreis pro Person/DZ/HP ab 562,00 Euro Foto: Photocreo Bednarek / Fotolia.com Zwischenverkauf vorbehalten GdP-Service-GmbH NRW Gudastraße 9 • 40625 Düsseldorf Tel. 0211/29101-44/45/63/64 Fax 0211/29101-15 • www.gdp-reiseservice.de 34 infothek Wissenswertes f ü r A n g e s t e l l t e un Schulbusbegleitung Tarifliche Vergütung zugesprochen Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Düsseldorf hat entschieden, dass einer Schulbusbegleiterin für Busfahrten von geistig und körperlich behinderten SchülerInnen eine tarifliche Vergütung zusteht. Die Klägerin war bei einem Busunternehmen vom 10. Februar bis zum 31. Oktober 2012 als Busbegleitung beschäftigt. Ihre Aufgabe bestand darin, während einer morgendlichen Tour gemeinsam mit einer Busfahrerin geistig und körperlich behinderte SchülerInnen an verschiedenen Zustiegspunkten abzuholen und zur Schule zu bringen, sie nach Schulschluss wieder abzuholen und nach Hause zu fahren. Die Klägerin erhielt hierfür pro Arbeitstag zwei Tourpauschalen in Höhe von jeweils 7,50 Euro. Das Entgelt erhielt sie nur bei erbrachter Arbeitsleistung. Entgeltfortzahlung für Feiertage und Arbeitsunfähigkeit erhielt sie nicht, bezahlter Erholungsurlaub wurde nicht gewährt. Die Klägerin verlangt eine Vergütung gemäß dem Tarifstundenlohn für das private Omnibusgewerbe in Nordrhein-Westfalen von 9,76 Euro brutto, weil die ihr gezahlte Vergütung sittenwidrig sei. Das Urteil Das LAG Düsseldorf hat der Klägerin weitere 3.982,12 Euro brutto an Vergütung und 369,- Euro brutto Urlaubsabgeltung zugesprochen. Der der Klägerin gezahlte Lohn von 15,- Euro pro Arbeitstag war sittenwidrig niedrig, weil die Klägerin täglich eine Arbeitsleistung von vier Stunden und 25 Minuten erbrachte. Die Arbeitszeit erfasste die Zeit ab der Abholung von der Wohnung und der Rückkehr dorthin sowie die Standzeiten an der Schule, welche für eine geordnete Übergabe und Aufnahme der beförderten SchülerInnen erforderlich waren. Der tatsächliche Stundenverdienst der Klägerin lag damit bei nur 3,40 Euro. Der objektive Wert der Arbeitsleistung hingegen betrug 9,76 Euro brutto pro Stunde. Maßgeblich hierfür ist der Tarifstundenlohn des privaten Omnibusgewerbes in NRW, weil mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber im tarifschließenden Arbeitgeberverband organisiert sind (Arbeitsgericht Essen: 3 Ca 2940/12, Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 8 Sa 764/13). Mindestlohn – Hoffnungen und Unklarheiten Es besteht Hoffnung, dass es derartige Verfahren in Zukunft nicht mehr geben muss, da seit dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt. Dennoch müssen Beschäftigte und Personalvertretungen aufpassen: ZeitungsausträgerInnen, PraktikantInnen oder Langzeitarbeitslose haben (noch) keinen Anspruch auf Mindestlohn. Unklar ist außerdem, in welchem Umfang Zuschläge, Gratifikationen und Jubiläumsgelder in den Mindestlohn einzurechnen sind. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Arbeitgeber mittels solcher Ausnahmen und Unklarheiten den Mindestlohn zu umgehen versuchen. Ute Lorenz / Landesarbeitsgericht Düsseldorf Verantwortung des Dienstherrn Sicherheitsschuhe für Lehrkräfte Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg urteilt, dass die Länder als Dienstherren der BeamtInnen Arbeitgeber und damit für die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zuständig sind. Ein Technischer Lehrer benötigt für seinen Unterricht in der Holzwerkstatt der Schule Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen. Das Land als Dienstherr und Kläger und die Gemeinde als Schulträgerin und Beklagte streiten darüber, wer die Kosten für diese Schuhe tragen muss. Das Urteil Der VGH hat einen (Ersatz-)Anspruch des Landes gegenüber der Gemeinde abgelehnt. Das Land sei mit der Anschaffung der Schuhe seiner Pflicht als Arbeitgeber und damit seiner bestehenden Fürsorgepflicht nachgekommen. Nicht die beklagte Gemeinde ist Arbeitgeber des im Landesdienst stehenden Lehrers. Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit sei das Land (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 9 S 778/04). Land, die Verantwortung auf die jeweilige Kommune abzuwälzen. Diese sind finanziell jedoch nicht immer in der Lage, auch die jeweiligen notwendigen Kosten für z.B. Instandhaltung, Schimmelpilzbeseitigung oder bessere Räumlichkeiten zu stemmen. Daher werden notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen häufig nicht umgesetzt. Gerade im Zuge der massiven Veränderungen der Schullandschaft werden derzeit gesundheitliche Belastungen weiter erhöht. Diese zu beseitigen liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, für Lehrkräfte ist es das Land NRW und nicht die Kommune. Ute Lorenz / www.gew.de 3. Gesundheitstag der GEW NRW Die Tagung nimmt den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Schule in den Blick. Diesjähriges Schwerpunktthema: Veränderungen brauchen gesunde Beschäftigte und gute Arbeits-bedingungen – Strukturveränderungen, Inklusion, Qualität. Termin:07.052015, 9.00–17.00 Uhr Was heißt das für NRW? Ort: Auch in NRW ist die Frage der Verantwortlichkeit des Landes als Dienstherrn immer wieder ein Problem bei der Durchsetzung des gesetzlich verankerten Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Allzu oft versucht das Anmeldeschluss ist der 15. April 2015. Mercatorhalle, Duisburg Infos und Anmeldung: www.gesundheit.gew-nrw.de Foto: Nastco / istockphoto.com nds 3-2015 35 d Beamte rund um den Arbeitsplatz Schadensersatz wegen Mobbings Keine Verwirkung Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings können verwirkt werden. Hierfür reicht es aber nicht aus, dass längere Zeit vergangen ist, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun klarstellte. Der Kläger macht gegen seinen früheren Vorgesetzten einen Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung der Gesundheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von mindestens 10.000 Euro geltend. Er stützt sich dabei auf Vorfälle in den Jahren 2006 bis 2008, die er als Isolierung, Herabwürdigung und Schikane wertet. Der letzte Vorgang soll am 8. Februar 2008 stattgefunden haben. Der Kläger war 2007 an 52 Tagen, 2008 an 216 Tagen und 2009 durchgängig bis August arbeitsunfähig, unter anderem wegen Depression. Die Klage ging Ende Dezember 2010 bei Gericht ein. Das Landesarbeitsgericht hat einen möglichen Schmerzensgeldanspruch allein wegen Verwirkung abgelehnt. Eine Verwirkung, die nur unter ganz besonderen Umständen zu bejahen ist, scheidet hier aus. Entgegen der Auffassung des Gerichts ist ein bloßes Zuwarten nicht als „treuwidrig“ anzusehen. Ein Unterlassen begründet nur dann ein Umstandsmoment, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten aufseiten des Anspruchsgegners abgestellt werden. Das durch Richterrecht geschaffene Instrument der Verwirkung darf in seiner Anwendung nicht dazu führen, dass die gesetzliche Verjährung unterlaufen wird (Bundesarbeitsgericht: 8 AZR 838/13). Ute Lorenz / Quelle: Bundesarbeitsgericht Personalvertretung Personalrat über Leitfaden informieren Ein Leitfaden zum Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten MitarbeiterInnen gehört zu den Angelegenheiten, die die Aufgaben des Personalrats nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Hessen betreffen. Daher steht dem Personalrat das Recht zu, über einen solchen Leitfaden unterrichtet zu werden. Er kann auch verlangen, dass der Leitfaden in einer gemeinsamen Besprechung erörtert wird. Quelle: DGB, einblick 19/14 Überlange Gerichtsverfahren Eine Entschädigung ist fällig Nach dem Gesetz wird entschädigt, wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet. Hat ein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht und gegebenenfalls dem Landessozialgericht aus Sicht des Rechtsschutzsuchenden zu lange gedauert, muss das für den Entschädigungsanspruch zuständige Landessozialgericht in jedem Einzelfall ermitteln, welche Gründe zu dieser Laufzeit geführt haben. Die Dauer allein reicht als Maßstab nicht (Bundessozialgericht: B 10 ÜG 12/13 R, B 10 ÜG 9/13 R). Quelle: DGB, einblick 17/14 Die Wissensecke Abordnung Abordnungen sind alle Maßnahmen, bei denen Lehrkräfte mit einer festen Stundenzahl mindestens an einer weiteren Schule (Teilabordnung) oder mit ihrer kompletten Stundenzahl an einer anderen Schule (Vollabordnung) unterrichten. Die Abordnung von BeamtInnen ist geregelt in § 24 LBG, für Tarifbeschäftigte gilt § 4 Abs. 1 TV-L. Laut Allgemeiner Dienstordnung kann die Dienstelle Lehrkräfte, die eine Stelle an einer Schule innehaben, „durch Teilabordnung verpflichten, an mehreren Schulen der eigenen oder einer anderen Schulform zu unterrichten“ (§ 12 Abs. 5 ADO). Eine Abordnung ist kein endgültiges Ausscheiden aus der Dienststelle. Die Stelle an der bisherigen Schule bleibt erhalten. Mitbestimmung – ja oder nein? Der Personalrat darf nicht mitbestimmen, wenn die Abordnung im Rahmen einer Kooperation von Schulen bis zu einem Schulhalbjahr andauert (§ 72 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 91 Abs. 1,3 LPVG). Alle anderen Abordnungen unterloegen der Mitbestimmung. Der Personalrat kann also auch eine Abordnung verhindern, wenn sie zum Beispiel von der Lehrkraft nicht gewollt ist. Fahrtkosten bei Abordnung Lehrkräfte, die im Rahmen der im Hauptamt zu leistenden Pflichtstunden zum Zwecke der Erteilung von Unterricht an verschiedenen Schulen Dienstgänge zurücklegen müssen (§ 2 Abs. 2 Landesreisekostengesetz/LRKG – SGV. NRW. 20320), haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach den §§ 5 oder 6 LRKG (BASS 21 – 24 Nr. 1). Das heißt, dass bei Abordnungen, die ja vorübergehend sind und bei denen die ursprüngliche Schule die Hauptdienststellebleibt, für die Fahrten zur Abordnungsschule Fahrtkosten beantragt werden können. Erstattet wird ein Kilometergeld von 0,30 Euro bei Benutzung eines PKW oder die Erstattung der Fahrkarte – es sei denn, die Lehrkraft besitzt eine Zeitkarte. Wer eine Zeitkarte besitzt und mit dem ÖPNV zur Abordnungsschule fährt, ist amtlich verpflichtet, dieses Ticket zu benutzen. Aber Achtung: Die Erstattung der Fahrtkosten ist spätestens nach sechs Monaten zu beantragen. Wahlrecht für Personalratswahlen Bei einer Abordnung in eine andere Schulform oder Bezirksregierung tritt die Wahlberechtigung für die Personalratswahl in der neuen Schulform nach sechsmonatiger Tätigkeit ein (§ 10 Abs. 2 LPVG). Bei Teilabordnungen besteht eine Wahlberechtigung für beide Schulform-Personalräte. Weitere Infos im Schullexikon auf www.gew-bildungsmacher.de und bei der GEW-Wuppertal unter tinyurl.com/FahrtkostenAbordnung. 36 infothek Wissenswertes zum Schulrecht Unterrichtsausfall: Stichprobe 2014/2015 Schulzeitverkürzung: Runder Tisch G8 / G9 Nach längerer politischer Auseinandersetzung hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung im Schuljahr 2014/2015 erneut eine Untersuchung zum Unterrichtsausfall durchgeführt. Die Erhebung „Unterrichtserteilung/Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II. Ergebnis der Stichprobe für das Schuljahr 2014/2015 und Hochrechnung auf die Unterrichtssituation in Nordrhein-Westfalen“ zeigt, dass der Unterrichtsausfall im Vergleich zum Jahr 2010 von 2,4 Prozent auf nun 1,7 Prozent reduziert wurde. Am 3. November 2014 wurden die Empfehlungen des Runden Tisches zu G8 / G9 an die Landespolitik in NRW beschlossen. Das Schulministerium war in der Pflicht, die Umsetzung auf den Weg zu bringen und dabei vor allem Entwürfe für die erforderlichen schulrechtlichen Änderungen zeitnah vorzulegen. Stichprobe zum Unterrichtsausfall Webcode: 233854 Erhebungsbogen 2014/2015 Webcode: 233856 Erhebungsbogen 2009/2010 Webcode: 233857 Pressemitteilung des MSW Webcode: 233855 Entwurf zur Änderung der APO-WbK Das Schulministerium legt einen Entwurf zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK) vor: „Es ist beabsichtigt, zum 1. August 2015 die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg zu ändern. Grundlage der notwendigen Änderungen der Verordnung ist im Wesentlichen die Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 11. September 2014 über die neuen Aufnahmevoraussetzungen an Abendrealschulen, da andernfalls nach der Ankündigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Studierende an Abendrealschulen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr nach dem BAföG gefördert werden sollen. Zu diesem Zweck ist eine entsprechende Änderungsverordnung erarbeitet worden.“ Entwurf zur Änderung der APO-WbK Webcode: 233840 SonderpädagogInnen als Vertretungsreserve? Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Piraten verleitet die Landesregierung dazu, letztlich Aussagen zum missbräuchlichen Einsatz von SonderpädagogInnen als Vertretungsreserve zu tätigen: „Wie die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung konkret eingesetzt werden, entscheidet die Schulleitung auf der Basis des schulischen Konzeptes der Schule. Dies findet meist in Form von Doppelbesetzungen oder äußeren Differenzierungen statt. Da Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung neben ihren sonderpädagogischen Fachrichtungen aber auch Unterrichtsfächer studiert haben, können und sollen sie durchaus auch Unterricht in Klassen des Gemeinsamen Lernens für alle SchülerInnen geben. Ob in Situationen, in denen Vertretungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgen müssen, auch Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung aus ansonsten praktizierten Doppelbesetzungen herausgenommen werden, entscheidet die Schulleitung (...). Aus Sicht der Landesregierung sollte dabei darauf geachtet werden, dass die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung dann möglichst auch in Klassen mit Gemeinsamen Lernen eingesetzt werden.“ Antwort auf Kleine Anfrage Webcode: 233873 Verkürzter Bildungsgang an Gymnasien Die FDP hat im Schulausschuss den Tagesordnungspunkt „Geplante rechtliche Änderungen für den verkürzten gymnasialen Bildungsgang an Gymnasien“ beantragt und um einen Bericht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) zum Thema gebeten. Das MSW erläutert: „Nach der Bitte der antragstellenden Fraktion soll der Bericht eine Auflistung der Verordnungen und Erlasse mit Änderungsbedarf, eine zusammenfassende Darstellung der Gegenstände der geplanten Änderungen und Informationen zu dem Zeitplan enthalten.“ Den Bericht, dem als Anlage zur umfassenden Information auch „eine Darstellung der geplanten Änderungen von Verwaltungsvorschriften zu Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (Synopse) sowie ein Entwurf zur Zusammenfassung mehrerer Runderlasse beigefügt sind (...)“, übersendet das MSW an die Ausschussmitglieder. Bericht des MSW Webcode: 233859 Entwurf zur Änderung der APO-S I Das Schulministerium legt einen Entwurf für eine erneute Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) vor: „Die vorliegende Änderungsverordnung nimmt die jetzt möglichen notwendigen Änderungen der APO-S I vor, die aus den Empfehlungen des ‚Runden Tisches zu G8 / G9‘ folgen. Diese betreffen in der Folge nicht nur das Gymnasium, sondern zum Teil auch die übrigen Schulformen. Weitere Änderungen der APO-S I werden dort vorgenommen, wo dies zur Umsetzung von Voten der Schulentwicklungskonferenz oder aus redaktionellen Gründen erforderlich ist.“ Entwurf zur Änderung der APO-S I Webcode: 233869 Unterrichtsbeginn, Hausaufgaben, Verwaltungsvorschriften Dem Landtag wurde ein neu gefasster Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ sowie Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I und der gymnasialen Oberstufe vorgelegt. Neufassung des Erlasses Webcode: 233870 p us www.nds.gew-nrw.de Um auf geschützte Dokumente zugreifen zu können, müssen Sie unter www.gew-nrw.de angemeldet sein und in der rechten Spalte den Webcode des gewünschten Dokuments eingeben. Benutzername: Ihr Nachname Passwort: Ihre GEW-Mitgliedsnummer nds 3-2015 37 G E W E R K S C H A F T L I C H E B I L D U N G W E I T E R B I L D U N G S A N G E B O T E Bewerbungstraining: Selbstpräsentation im Auswahlgespräch WBG 15-153 – Kompaktkurs Schulleitungsqualifizierung Tagungsort: Bochum (Tagungsstätte wird nach der Anmeldung angegeben) Termin: 09.05.2015, 10.00–16.00 Uhr Referentinnen: Carolin Sponheuer; Antje Schipper Teilnahmebeitrag: 15,- Euro für GEW-Mitglieder, sonst 40,- Euro (inkl. Verpflegung) Tagungsort: Termine: Trainerteam: Kosten: Zielgruppe: Anregungen und Tipps für erfolgreiche Gesprächsstrategien: Wie kann man sich auf das Auswahlgespräch optimal vorbereiten? Welche Fragen werden gestellt? Was gehört zu einer authentischen und kompetenten Selbstpräsentation? „Jetzt seid doch mal ruhig!“ – Störungsprävention im Unterricht Tagungsort: Bochum (Tagungsort wird nach der Anmeldung angegeben) Termin: 13.06.2015, 10.00–16.00 Uhr Referentinnen: Carolin Sponheuer, Barbara Inhoff Teilnahmebeitrag: 15,- Euro für GEW-Mitglieder, sonst 40,- Euro (inkl. Verpflegung) Inhalt: Ursachen von Unterrichtstörungen, Reflektion des eigenen Lehrerverhaltens, eindeutig kommunizieren, nonverbale Interventionen, Regeln und Rituale, Umgang mit Machtkämpfen, Stringenz im Unterricht und andere Strategien zur Störungsprävention Methoden: Kurzvorträge, Fallarbeit an von den TeilnehmerInnen ausgewählten Praxisbeispielen und Unterrichtssimulation Zielorientierte Gesprächsführung, effektive Sitzungen und Verhandlungen, Konfliktmanagement Tagungsort: Hotel Mercure, Bochum (direkt am Hauptbahnhof) Termine: 1: 13.11.2015, 10.00 Uhr, bis 14.11.2015, 14.00 Uhr 2: 22.01.2016, 10.00 Uhr, bis 23.01.2016, 14.00 Uhr 3: 11.03.2016, 10.00 Uhr, bis 12.03.2016, 16.00 Uhr Trainer: Dr. Siegfried Rosner, Rosner Consult Partnerschaft, München Kosten pro Baustein: 150,- Euro pro Baustein (Einzelzahlung bei Bestätigung) Mengenrabatt: 360,- Euro für alle drei Bausteine (inkl. Unterkunft und Verpflegung) Das Seminar richtet sich an Funktions- und MandatsträgerInnen in der GEW (Vorsitzende, VorstandssprecherInnen, Mitglieder von Leitungsteams, Gremienleitungen, PersonalrätInnen etc.) und weitere MultiplikatorInnen, die ihre kommunikativen Kompetenzen systematisch weiterentwickeln und für die GEW effektiv und nutzbringend einbringen wollen. 1. Baustein: Wirkungsvolle Gesprächsführung – Grundlagen gelingender Kommunikation 2. Baustein: Professionelle Verhandlungsführung und Besprechungsleitung 3. Baustein: Umgang mit Konflikten Da zum Teil in Arbeitsgruppen gearbeitet wird, haben die TeilnehmerInnen Gelegenheit, sich aktiv in die Diskussion einzubringen. Sie können sich über Neuerungen informieren, Erfahrungen austauschen und sich weiterqualifizieren. Teilnahme an allen drei Bausteinen ist erwünscht! (Teil-)Übernahme der Kosten durch die jeweilige Untergliederung/entsendendes Gremium sollte möglich sein. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldung: GEW NRW, Bettina Beeftink, Nünningstraße 11, 45141 Essen, Fax: 020129403 34, E-Mail: [email protected] (Wichtig: Bei Anmeldung per E-Mail bitte die vollständige Adresse angeben.) Circa vier Wochen vor dem jeweiligen Seminar wird eine Anmel debestätigung verschickt. Schnellstmögliche Anmeldung erforderlich! Essen Tage 1–3: 04.06.–06.06.2015, 9.00–16.30 Uhr Tage 4–8: 29.6.–03.07.2015, 9.00–16.30 Uhr Tage 9–13: 06.7.–10.07.2015, 9.00–16.30 Uhr Susanne Döbler-Eschbach (Kursleiterin), Heidemarie Schäfers, Michael Schulte 690,- Euro für GEW-Mitglieder, sonst 1.090,- Euro LehrerInnen in NRW, die sich auf Schulleitungsaufgaben und auf die Übernahme des Amtes als SchulleiterIn vorbereiten Mit der Teilnahme an diesem Kompaktkurs erfüllen Sie die formale Voraussetzung für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren und sind professionell auf die zukünftigen Leitungsaufgaben vorbereitet. Das Fortbildungsangebot entspricht dem SLQ-Erlass des Schulministeriums NRW. Die formale Anerkennung als Zugangsvoraussetzung zum EFV ist Mitte Oktober 2013 erfolgt. Anmeldung: Anzeigen negativ Balken 2015 05.12.14 11:21 Seite 1 Preise inkl. Verpflegung, Seminarmaterial. Schriftliche Anmeldungen an: DGB-Bildungswerk NRW e. V., c/o GEW NRW, Nünningstraße 11, 45141 Essen, Tel.: 0201-29403 26, Fax: 0201-29403 34; E-Mail: weiterbildung@ gew-nrw.de; www.weiterbildung.gew-nrw.de – Für Planung und Durchführung der Seminare ist das DGB-Bildungswerk NRW e. V. verantwortlich. Das Original: schulfahrt.de Alle Veranstaltungen finden jeweils von 9.00 bis 16.30 Uhr statt. Weitere regionale Angebote werden in den nächsten Ausgaben der nds ausgeschrieben. Anmeldung: GEW NRW, Svenja Tafel, E-Mail: [email protected] oder Fax: 0201-29403 45. Aktuelle Infos: www.lehrerrat-online.de 94x32mm GEW Gesamt Basisqualifizierungen ◆ RV Aachen ◆ StV Leverkusen ◆ StV Wuppertal 22. April 2015 22. April 2015 27. April 2015 Nr. 2 – Mitbestimmung bei Mehrarbeit ◆ StV Bochum 22. April 2015 Das Original: schulfahrt.de Nr. 3 – Systematisch, rechtssicher und erfolgreich als Lehrerrat arbeiten ◆ KV Lippe in Detmold 23. April 2015 ◆ KV Kleve in Uedem 23. April 2015 Nr. 4 – Kooperation und Konflikt – Zusammenarbeit des Lehrerrates mit schulischen Akteuren ◆ KVg Minden/Lübbecke 5. Mai 2015 Nr. 5 – Gesund bleiben am Arbeitsplatz Schule – Welche Rechte und Pflichten hat der Lehrerrat? ◆ Rhein-SiegGEW in Siegburg 95x32mm Brandenburg Nr. 6 – Schulen verändern sich – der Lehrerrat greift ein! ◆ StV Mülheim a.d. Ruhr ◆ KVg Siegen 27. April 2015 21. April 2015 5. Mai 2015 Anzeige Das Original: schulfahrt.de 89x32mm GEW Mec-Vorpommern 38 termine GEW Düsseldorf: Honorarkräfte und Mitbestimmung Der GEW-Stadtverband Düsseldorf lädt unter dem Titel „Aufgeklärt im Ungewissen“ ein zu einem Kurzvortrag von Dr. Sabine Jambon mit anschließender Diskussion. Bei der Veranstaltung mit der Autorin der Studie „Betriebsnahe Selbstständigkeit als Gegenstand betrieblicher Mitbestimmung” dreht sich alles um Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, Honorarkräfte und FreiberuflerInnen im Bildungsbereich. Termin: 17.04.2015, 18.00–20.00 Uhr Ort: DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Str. 34–38, 40210 Düsseldorf Kosten: keine, um Anmeldung wird gebeten Anmeldung per Telefon: 0211-363902, Fax: 0211-6009147 oder E-Mail: geschaeftsstelle@ gew-duesseldorf.de Jahrestagung der GEW-Sportkommission Zu ihrer Jahrestagung 2015 lädt die Sportkommission des GEW-Hauptvorstandes (schul-)sportlich interessierte KollegInnen ein. Die Sportkommission versteht sich als Netzwerk aller an diesen Fragen arbeitenden Personen in der GEW. Im Rahmen der alljährlichen Tagung werden sowohl aktuelle als auch grundlegende Fragen im Zusammenhang von (Schul-)Sport und Bildungspolitik erörtert und gewerkschaftliche Positionen beschlossen. Termin: 08.05.2015, 15.00 Uhr bis 09.05.2015, 13.00 Uhr Eden Hotel Göttingen Ort: Reinhäuser Landstraße 22a 37083 Göttingen Wichtige Tagesordnungspunkte ◆◆Sport im Ganztagsbetrieb – Billiglösungen oder qualifizierte Angebote für Bewegung, Sport und Spiel? ◆◆Was hat die GEW, insbesondere die Sportkommission, mit einer deutschen OlympiaBewerbung zu tun? ◆◆Wie kann die sport- und bildungspolitische Position der GEW konkretisiert werden? ◆◆Wie können Aktionen im Schulsport die GEW-Stiftung „Fair Childhood“ unterstützen? Infos und Anmeldungen: norbert.baumann@ gew-sportkommission.de. Anmeldeschluss ist der 27. April 2015. Brennpunkt Syrien Nach jahrzehntelanger Unterdrückung durch das arabisch-nationalistische BaathRegime gelang es der in Syrien lebenden kurdischen Bevölkerung im Windschatten des Aufstands gegen das Regime 2012, den Großteil ihrer Siedlungsgebiete zu übernehmen. Seither entwickelt sich in den drei kurdischen Enklaven im Norden Syriens nach der Etablierung der Region Kurdistan im Irak ein zweiter kurdischer Para-Staat. Mit der Entwicklung des Aufstandes zum Bürgerkrieg, dem wachsenden Einfluss jihadistischer Gruppen und dem Kampf gegen den „Islamischen Staat“ ist jedoch die Sicherheitslage in Syrisch-Kurdistan zunehmend prekär geworden. Der Politikwissenschaftler Dr. Thomas Schmidinger von der Universität Wien ermöglicht einen Einblick in die aktuelle Situation einer Region zwischen Revolution und Bürgerkrieg. Im Anschluss werden Möglichkeiten diskutiert, das Thema in der politischen Bildung und im Schulunterricht aufzugreifen. Die Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, (Sozial-) PädagogInnen, Studierende und Interessierte und ist eine Kooperation des DGB-Bildungswerks NRW e. V. mit dem StAVV der Universität zu Köln und dem Netzwerk für politische Bildung, Kultur und Kommunikation. Termin: 21.05.2015, 18.15–20.45 Uhr Ort: Universität zu Köln Kosten: keine, um Anmeldung wird gebeten Anmeldung und Infos: www.dgb-bildungswerk-nrw.de DAPF: Fortbildungen für Leitungsaufgaben Die Deutsche Akademie für Pädagogische Führungskräfte (DAPF) der Technischen Universität Dortmund hat ihr neues Fortbildungsprogramm für den Zeitraum Frühjahr/Sommer 2015 zusammengestellt, darunter Themen wie „Projektmanagement“, „Strategische Personalentwicklung“ und „Professionelle Lerngemeinschaften“. Die Fortbildungen richten sich an (stellvertretende) SchulleiterInnen, Schulleitungsmitglieder sowie LehrerInnen mit Interesse an Leitungsaufgaben. Aktuelle Termine Ganztagsschule – was brauchen die Lehrkräfte? Wie entwickelt man eine Ganztagsschule mit gesunden Arbeitsbedingungen? Termin:16.04.2015 Kosten: 145,- Euro (inkl. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Mittagsimbiss) Steuergruppen – Praxisaustausch und Problemanalysen Termin:06.05.2015 Kosten: 145,- Euro (inkl. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Mittagsimbiss) Feedback in der Leitungsgruppe Termin:10.06.2015 Kosten: 145,- Euro (inkl. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Mittagsimbiss) Aktuelles Fortbildungsprogramm mit Hinweisen zu Inhalten, Organisation und Anmeldung: www.dapf.tu-dortmund.de PEGIDA in Schule und Unterricht: „Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!“ PEGIDA und ähnliche rechtspopulistische Bewegungen sind „ein niedrigschwelliges Angebot gegen Asylsuchende“ und Muslime, das sich „öffentlichkeitswirksam als die seriösere und erklärtermaßen gewaltfreie Alternative“ zu „Hooligans gegen Salafisten“ präsentiert, so Rechtsextremismusforscher Alexander Häusler von der Fachhochschule Düsseldorf. Gemeinsam mit Adelheid Schmitz (Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus, FH Düsseldorf) setzt er sich in der Veranstaltung mit dem Kampfbegriff „Islamisierung“ der PEGIDA-Bewegung und ihrer UnterstützerInnen auseinander und fragt: „Was wird gesagt – was ist gemeint?“ Im Anschluss werden Handlungsperspektiven für die Schule zur Diskussion gestellt. Die Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, sozialpädagogische Fachkräfte und Studierende. Termin: 27.04.2015, 16.00–19.30 Uhr Kosten: keine, um Anmeldung wird gebeten Ort: DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Str. 34–38, Anmeldung und Infos: 40210 Düsseldorf www.dgb-bildungswerk-nrw.de/gew FORENA FORSCHUNGSSCHWERPUNKT RECHTSEXTREMISMUS / NEONAZISMUS FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF nds 3-2015 39 Studienfahrt: Jüdisches Leben damals und heute Das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk e. V. (IBB) bietet eine Studienfahrt „Jüdisches Leben damals und heute im Dreiländereck Elsass, Deutschland, Schweiz“ an. Zwei Nächte verbringen die Reisenden in Obernai an der elsässischen Weinstraße und erkunden von dort aus das jüdische Leben, unter anderem mit einem Besuch im jüdischen Museum in Bouxwiller und einer Exkursion nach Straßburg. Die zweite Unterkunft ist in Lörrach, wo die dortige jüdische Gemeinde besucht wird sowie das jüdische Museum mit Synagoge in Basel. Termin:14.–17.05.2015 Kosten: 450,- Euro für Busfahrt, Unterkunft im DZ mit Halbpension, Programm (EZ-Zuschlag: 45,- Euro) Anmeldung und Infos: IBB e. V., Bornstr. 66, 44145 Dortmund, Tel.: 0231-952096-0, EMail: [email protected], www.ibb-d.de Demokratie im Betrieb Die Auszeichnung „Demokratie im Betrieb“ wird 2015 zum vierten Mal von Arbeit und Leben NRW vergeben. Ausgezeichnet werden Initiativen, Projekte, Personen oder Aktionen, die in Betrieben und Verwaltungen Beteiligung und Demokratie gefördert haben. Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2015 unter dem Stichwort „Preis Demokratie im Betrieb 2015“ eingereicht werden bei: Arbeit und Leben DGB/VHS NW, Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf, Tel.: 0211-9380011, [email protected]. Weitere Infos unter: www.tinyurl.com/Preis-Demokratie-imBetrieb GEW: MaiMeeting 2015 Das MaiMeeting ist die zentrale Bildungsveranstaltung der GEW für ihre Mitglieder und ganz besonders für ihre FunktionärInnen. Gerade der Austausch über die Grenzen von Landesverbänden, Berufsfeldern und Organisationsbereichen hinweg wird von den Teilnehmenden sehr geschätzt. In diesem Jahr lädt die GEW nach Oberbayern ein. Neben den anspruchsvollen Workshops mit versierten TrainerInnen werden kulturelle Highlights und politische Abendveranstaltungen geboten. Veranstaltungsort ist das ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg. Die tolle Bildungsstätte liegt am Fuße des Wendelsteinmassivs inmitten der Natur der oberbayerischen Voralpen. Termin:14.–17.05.2015 Ort:ver.di-Bildungszentrum Schrofenstraße 32 83098 Brannenburg Workshops ◆◆In Bewegung kommen – ein theaterpädagogischer Workshop ◆◆Aufklärung und Ideologiekritik heute – neue Anforderungen und alte Grenzen ◆◆Geschichte der Arbeiterbewegung ◆◆Jugendkulturen zwischen Islam und Islamismus. Zum Umgang mit Fragen von Religion und Identität in der Präventionsarbeit. ◆◆Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz – wie geht das? ◆◆Grundlagen kritischer Bildungsarbeit Infos zum Programm, zu den Teilnahmebedingungen und zur Anmeldung: www.gew.de/ Maimeeting_2015.html. Anmeldeschluss ist der 19. April 2015. Kontakt für Nachfragen: Nicole Lund, GEW-Hauptvorstand, Tel.: 06978973209, E-Mail: [email protected] TANZPÄDAGOGE/IN Zusatzqualifikation für Interessierte aus pädagogischen und sozialen Berufen, Start: 17.04.2015 TANZIMPULSE – Institut für Tanzpädagogik, 0221-683691 [email protected], www.tanzimpulse-koeln.de Beamtendarlehen ab 10.000 € - 120.000 € Extra günstig vom Spezialisten Umschuldung: Raten bis 50% senken Baufinanzierungen günstig bis 120% 0800 - 1000 500 Wer vergleicht, kommt zu uns, Seit über 35 Jahren. Free Call Foto: ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg neue deutsche schule – ISSN 0720-9673 Begründet von Erwin Klatt Herausgeber Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen Nünningstraße 11, 45141 Essen nds-Redaktion Anja Heifel (Tel. 02 01/2 94 03 55), Sherin Krüger, Fritz Junkers (verantwortlich), Stefan Brackertz, Sabine Flögel, Tanja Junkers, Klaus D. Lange, Carmen Tiemann Freie Mitarbeit: Bert Butzke Layout: Birte Prpitsch E-Mail: [email protected] GEW-Landesgeschäftsstelle und Kassenverwaltung Nünningstraße 11, 45141 Essen Tel. 02 01/2 94 03 01, Fax 02 01/2 94 03 51 E-Mail: [email protected] Referat Rechtsschutz Durchwahl 02 01/2 94 03 41 Redaktion und Verlag Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH Nünningstraße 11, 45141 Essen Tel. 02 01/2 94 03 06, Fax 02 01/2 94 03 14 Geschäftsführer: Hartmut Reich E-Mail Verlag: [email protected] nds-Anzeigen PIC Crossmedia GmbH Heinrich-Hertz-Straße 9 40699 Erkrath Tel. 0211/2102 7273 Fax 0211/1578 6578 E-Mail: [email protected] Herstellung Basis-Druck GmbH, Springwall 4, 47051 Duisburg Die neue deutsche schule erscheint monatlich. Gültig ist Anzeigenpreisliste Nr. 51 (November 2014). Für Mitglieder der GEW ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nichtmitglieder können die Zeitschrift beim Verlag zum jährlichen Abonnementpreis von 35,- Euro (einschl. Porto) bestellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen. Mit Namen gekennzeichnete Artikel müssen nicht mit der Meinung der GEW oder der Redaktion übereinstimmen. Die Redaktion behält sich bei allen Veröffentlichungen Kürzungen vor. Die Einsendung von Beiträgen muss vorher mit der Redaktion verabredet werden. Unverlangt eingesandte Bücher und Beiträge werden nur zurückgesandt, wenn dies gewünscht wird. nds-Titelfoto: earlysummer/photocase.de; Fotos im Inhaltsverzeichnis: A. Etges; J. Briese; dejanristovski / istockphoto.com; adam121 / fotolia.com; ekir.de nds-Zeitschrift und NDS-Verlag im Internet: www.nds.gew-nrw.de, www.nds-verlag.de GEW im Internet: www.gew-nrw.de Deutschlands günstiger Autokredit 3,14% effektiver Jahreszins 5.000 € bis 50.000 € Laufzeit 36 bis 120 Monate Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV: 30.000 €, Lfz. 36 Monate, 3,14% eff. 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Flüchtlings- und Zuwanderungskinder in internationalen Förderklassen in NRW Foto: ovokuro / photocase.de Fachtagung der GEW NRW am 9. Mai 2015, 9.00–15.00 Uhr iM DGB-HAUS in Düsseldorf im Programm Auswahl aus den workshops ◆◆ Begrüßung ◆◆ Anerkennung durch Dorothea Schäfer, GEW NRW ◆◆ Referat und Diskussion: Geflüchtet nach Deutschland – Geflüchtete und Einwanderer im deutschen Bildungssystem mit Referentin Monika Gessat, Bundesausschuss der GEW für Migration, Diversity, Antidiskriminierung ◆◆ Podiumsdiskussion mit Christiane Bainski, Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren, Volker Maibaum, GEW-Stadtverband Dortmund, und Erden Ankay-Nachtwein, Fachgruppe Grundschule der GEW NRW, sowie Morderator Sebatian Krebs, GEW NRW Anmeldeschluss ist der 13. April 2015 Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Anmeldung und zu weiteren Workshops online unter Veranstaltungen: www.gew-nrw.de von im Ausland erworbener Lehrbefähigung. Eingruppierung von HSU-Lehrkräften je nach Einsatz in unterschiedlichen Schulformen und Schulstufen mit Referent Cetin Mogultay, GEW NRW ◆◆ Best practice in Internationalen Förderklassen mit Referentin Helena Rohm, Willy-Brandt-Gesamtschule, Köln ◆◆ Bildungsberatung für neu zugereiste SchülerInnen mit den Referentinnen Irmgard Heitkemper-Nießen, Anja Weier und Phyllis Paul, Dienstleistungszentrum Bildung der Stadt Dortmund
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