Spielt doch keine Rolle? - GEW Publikationen: Start

3-2015
Jugendliche im interkulturellen Dialog
Friedenspolitik mitgestalten
Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst
EGO SuE: Stereotype waren gestern
Was macht der Personalrat?
K 5141
67. Jahrgang März 2015 ISSN 0720-9673
DIE ZEITSCHRIFT DER Bildungsgewerkschaft
Spielt doch
keine Rolle?
FachlehrerInnen an Förderschulen
Warnstreiks der angestellten LehrerInnen
Lautstark auf die Straße!
Megafone, Fahnen, Trommeln, Plakate – Schulen in allen fünf NRW-Regierungsbezirken wurden an drei aufeinanderfolgenden Tagen Anfang
März 2015 von angestellten Lehrkräften und ihren UnterstützerInnen
bestreikt. Den lautstarken Abschluss der Warnstreiks im öffentlichen
Dienst machte die zentrale Demonstration in Düsseldorf am 12. März.
„Für alle, die Tag für Tag ihren guten Job machen: Tarifbeschäftigte LehrerInnen dürfen nicht länger Lehrkräfte zweiter Klasse sein“, forderte
GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Der stellvertretende GEWLandesvorsitzende Sebastian Krebs, selber Tarifbeschäftigter, erklärte in
Bielefeld: „Es darf nicht länger sein, dass das Land NRW uns willkürlich
um bis zu zwei Entgeltgruppen schlechter bezahlt als andere Länder.“ Auf
der Streikversammlung im Gewerkschaftshaus in Bonn verlangte Maike
Finnern, stellvertretende GEW-Landesvorsitzende: „Unser Streik ist eine
gute Sache. Der L-EGO-Tarifvertrag muss kommen.“ An die Tarifgemeinschaft der Länder gewandt mahnte sie: „Finger weg von der betrieblichen
Altersversorgung VBL!“ Insgesamt 5.000 TeilnehmerInnen zogen bei den
dezentralen Warnstreiks durch die Innenstädte, beim zentralen Streik
waren 20.000 Streikende dem Aufruf der Gewerkschaften gefolgt. Die
Bildungsgewerkschaft fordert ein deutliches Signal der Arbeitgeber: „Wir
wertschätzen euch und eure Arbeit, wir bezahlen euch anständig und
angemessen“, so müsse es heißen, bekräftigte Dorothea Schäfer.krü
Foto aus Duisburg: P. Bongertz; Fotos aus Bochum und Düsseldorf: J. Briese;
Fotos aus Dortmund, Köln und Wuppertal: Haifischbaby
nds 3-2015 3
Die Quote beschleunigt
den Wandel
Gewerkschaften sind demokratische Organisationen, die den Anspruch haben, dass ihre Mitglieder an den Entscheidungsstrukturen teilhaben. In der Zusammensetzung der Gremien und
unter den InhaberInnen höherer Positionen müssen daher relevante Personengruppen adäquat
vertreten sein.
Der Unterrepräsentation von Frauen mit einer Quote entgegenwirken
Trotz dieser prinzipiellen Ausrichtung waren Frauen in der Vergangenheit in gewerkschaftlichen Gremien und Positionen – sowie in den Führungsetagen der Wirtschaft und einem Teil der
Gewerkschaften auch heute noch – in der Regel deutlich unterrepräsentiert. Die Gründe sind
hier wie dort im Wesentlichen die gleichen: Die Organisationskultur mit all ihren Begleiterscheinungen ist eine vorwiegend männliche. Frauen sind durch unbezahlte Sorgearbeit belastet.
Wahrnehmungen, Strategien und Argumentation der Akteure sind von Klischees der Geschlechterrollen beeinflusst.
Da unverbindliche Satzungsregelungen in der überwiegenden Zahl der Fälle – wie auch
aktuell in der nordrhein-westfälischen GEW – nicht zur adäquaten Vertretung von Frauen in
den Entscheidungsstrukturen führten, engagierten sich Frauen in mehreren Gewerkschaften
für Frauenquoten, die verpflichtend einzuhalten sind. Und damit waren sie häufig erfolgreich:
Heute hat die Hälfte der Gewerkschaften in Deutschland und Österreich eine Frauenquote. Sie
legt fest, dass Frauen in den Gremien entsprechend ihrem Anteil an den Mitgliedern vertreten
sein müssen.
Die Frauenquoten in den deutschen und österreichischen Gewerkschaften funktionieren: Der
Frauenanteil in den Gremien entspricht dem Frauenanteil der Mitglieder im jeweiligen Bereich,
nur vereinzelte Gremien liegen etwas darunter. Die Erfahrungen zeigen, dass der Beschluss der
Frauenquote alleine nicht ausreicht, um die beabsichtigte Wirkung zu erzielen. Unbedingt notwendig ist ein funktionierender Kontrollmechanismus mit wirksamen Sanktionsmöglichkeiten
für den Fall, dass die Quote nicht eingehalten wird.
Wie die Umsetzung der Quote gelingt
Damit die Umsetzung der Quote sinnvoll erfolgen kann, muss sie von Maßnahmen begleitet
sein, die gewährleisten, dass genug geeignete Frauen für die zu besetzenden Positionen vorhanden sind. Dafür wird in den Gewerkschaften eine Palette von Maßnahmen eingesetzt. Die
direkte und persönliche Ansprache von potenziell geeigneten Frauen ist dabei die wichtigste.
Beispiele für weitere Maßnahmen sind die gezielte Aus- und Weiterbildung von Frauen sowie
Mentoringprogramme. Aber auch Änderungen der Sitzungskultur, die Frauen eine Teilnahme
erleichtern, unterstützen die Gleichberechtigung.
Da die Mitglieder der Betriebs- und Personalräte – insbesondere die Vorsitzenden – ein Reservoir darstellen, aus dem die Ehrenamtlichen der Gewerkschaften kommen, müssen die Gewerkschaften bereits auf der Ebene der Betriebe und Dienststellen aktiv auf eine Steigerung der
Teilhabe von Frauen hinwirken.
Eine erfolgreiche Umsetzung der Quote setzt voraus, dass sich etwas verändert. Immer noch
vorherrschende traditionelle Rollenklischees müssen dafür abgebaut werden. Die vermehrte
Präsenz von Frauen in den Entscheidungsstrukturen und in Führungspositionen als Folge der
Quote beschleunigt dann den Wandel der Organisationen und des Bewusstseins ihrer Mitglieder.
Sabine Blaschke
Univ.Prof.in Dr.in
Sabine Blaschke
Institut für Wirtschaftssoziologie, Fakultät für
Wirtschaftswissenschaften,
Universität Wien
Forschungsschwerpunkte
unter anderem: Frauen und
Gewerkschaften sowie Geschlecht und Organisation
4 inhalt
Thema
Spielt doch keine Rolle?
Stereotype durchbrechen:
Bildung ohne Geschlecht?!
14
Equal Pay Day: Geteilte Verantwortung, gleiche Bezahlung
16
Mentoring für Frauen:
Nachwuchs für die Schulleitung 18
Frauen in der Führungsetage:
Die Chancen einer Quote
20
S. 14
S. 8
Bildung
Dialoggruppen für Jugendliche:
Vertrauensräume schaffen
Friedenspolitische Fachtagung:
Konflikte gewaltfrei lösen Inklusion in der beruflichen Bildung: Schulische
Unterstützung ist zwingend notwendig 8
10
12
nds 3-2015 5
Arbeitsplatz
S. 22
Tarifrunde im öffentlichen Dienst:
Wir sind MehrWert!
22
EGO SuE: Geschlechterstereotype waren gestern 24
FachlehrerInnen an
Förderschulen: Gute Zeiten,
schlechte Zeiten 26
Schnupperseminare für
Personalräte: Den Beschäftigten
eine Stimme geben 28
Fortbildung der jungen
GEW NRW: Senkrechtstart
in den Beruf
29
Anerkennung einer Schwerbehinderung: Gutes Recht 30
GEW vor Ort: Aktuelles aus den
Untergliederungen 31
Dabei sein: Studienfahrt 2015
der GEW-RuheständlerInnen 32
S. 24
Immer im Heft
nachrichten6
gewinnspiel13
buchtipps21
jubilare32
infothek34
weiterbildung37
S. 10
termine38
impressum39
6 nachrichten
Gleichstellung in Vorständen noch nicht in Sicht
Headline
Frauenanteil der AufsichtsAufmacher
räte börsennotierter*
Unternehmen in 2014
25,2 %
Frauenanteil in den Vorständen börsennotierter*
Unternehmen in 2014
5,5 %
Frauen
14,7 %
Arbeitnehmerbank
Kapitalseite
Männer
94,5 %
2014
2014
Auf den Chefetagen der deutschen Wirtschaft hat sich in Sachen
Gleichstellung bis Ende 2014 noch wenig getan: Weibliche Führungskräfte seien in großen Konzernen nach wie vor ausgesprochen selten,
stellte die Mitbestimmungsexpertin der Hans-Böckler-Stiftung Marion
Weckes in ihrer Untersuchung fest. Ihrer Auswertung zufolge ist insbesondere der Anteil der weiblichen Vorstände „erschreckend gering“, in
den vergangenen zehn Jahren habe es kaum Fortschritte gegeben. Deutlich mehr Frauen haben es in die Aufsichtsräte geschafft – jedes fünfte Aufsichtsratsmandat ist Ende 2014 weiblich besetzt. 2005 lag der
Frauenanteil unter den Vorständen bei zwei Prozent, ab 2010 war ein
positiver Trend festzustellen, der Ende letzten Jahres aber zurückging:
Er sank von 6,2 auf 5,5 Prozent. Nur ein Fünftel der 160 untersuchten
Unternehmen kann überhaupt mit einem weiblichen Vorstandsmitglied
aufwarten, in drei Vorständen gibt es zwei Frauen, in keinem einzigen
mehr als zwei. Unter den aktuell 36 Vorständinnen hat keine einen Posten als Vorsitzende. 25 Prozent der Unternehmen haben immer noch
krü / böckler.de
rein männlich besetzte Aufsichtsratsgremien.
*160 DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen
Quelle: Böckler Impuls 04/2015
Begreifen
zum Eingreifen
Bildung macht Zukunft
www.
58 Millionen Kinder und 63
Millionen Jugendliche weltweit
können immer noch nicht zur
Schule gehen. Deswegen dreht
sich auch bei Weltklasse! 2015
alles um die Bedeutung von
Bildung. Broschüren, Poster,
Postkarten und Stifte können
kostenfrei bestellt werden.
Demokratie im Visier
www.
Die meisten Deutschen wünschen sich eine sozial ausgewogene und dem Frieden verpflichtete Politik. Doch diese gerät
in eine immer bedenklichere
Schieflage. Die NachDenkSeiten
sprachen mit Hermann Ploppa
über transatlantische Netzwerke
und wie diese die Demokratie in
Deutschland unterwandern.
Ausgeschlafen?
www.
„Schlafmangel wirkt sich massiv
auf Gesundheit und Lernfähigkeit von Jugendlichen aus.
Das belegen neue Studien. Der
Unterrichtsbeginn in Mittel- und
Oberstufe sollte endlich den biologischen Rhythmen angepasst
werden“, verlangt FAZ-Autor
Peter Spork in seinem Beitrag.
Tarifbindung
Stichprobe Unterrichtsausfall
Laut einer WSI-Untersuchung
liegt der Bruttostundenlohn von
Männern bei Tarifbindung im
Durchschnitt bei 23,60 Euro,
ohne Tarif bei 18,90 Euro. Bei
Frauen liegen diese Werte mit
17,70 Euro und 13,90 Euro niedriger. Bei der Gegenüberstellung
der Geschlechter mit gleichem
Beruf und vergleichbarer Tätigkeit zeigt sich, dass Männer zu
Tarifkonditionen einen Verdienstvorteil von 6,6 Prozent haben,
Frauen jedoch 9,2 Prozent. www.
tinyurl.com/Tarifbindungkrü
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) meldete nach
Hochrechnung seiner Stichprobe zum Unterrichtsausfall, dass 1,7 Prozent der Schulstunden in NRW ersatzlos ausfallen – zwar 0,7 Prozent
weniger als bei der letzten Erhebung im Schuljahr 2009/2010, aber
immerhin noch 1,8 Millionen Stunden. Parallel hat der Anteil des Vertretungsunterricht von 5,6 auf 7,5 Prozent zugenommen. Zudem definiert
das MSW auch fachfremden Ersatzunterricht sowie das eigenständige
Lernen als Unterricht laut Stundenplan. Die Förderschulen schneiden
mit einem Prozent am besten, die Realschulen mit 2,9 Prozent am
schlechtesten ab. Die Stichprobenerhebung erfolgte vom 15. bis 26.
September 2014. „Eine schulscharfe Erhebung – wie von der Opposition
gefordert – lehnen wir ab. Die Stichprobe ist sinnvoll, wenn ihr endlich
Konsequenzen folgen. Die Schulen brauchen eine mindestens siebenprozentige Vertretungsreserve, Mehrarbeit muss deutlich reduziert werden“, fordert Dorothea Schäfer, Landesvorsitzende der GEW NRW. krü
Schülerzahlen
Im Schnitt 27
Lehrerbildung
1,95 Millionen SchülerInnen
besuchen im laufenden Schuljahr
eine allgemeinbildende Schule in
NRW. Damit ist die Schülerzahl
um 1,3 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr gesunken. Die Hauptschulen müssen das höchste Minus mit
14,6 Prozent Rückgang verkraften,
die Sekundarschulen können sich
über 83 Prozent Zuwachs freuen.
Ein Drittel aller SchülerInnen besuchen eine Grundschule, bei den
weiterführenden Schulen ist das
Gymnasium am beliebtesten. krü
Ab dem Schuljahr 2015/2016
soll die Schülerzahl pro Klasse im
sechsten Schuljahr sinken. Der
neue Klassenfrequenzwert 27 gilt
dann für Gymnasien, Real- und
Gesamtschulen. Die Klassengröße darf damit zwischen 25 und
29 SchülerInnen liegen, nur in
Ausnahmefällen werden 30 oder
mehr SchülerInnen genehmigt.
Diese Maßnahme ist der nächste
Schritt der Verabredung aus dem
Schulkonsens, 250 Lehrerstellen
werden so gesichert.
krü
Im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ haben
sich in der ersten Bewilligungsrunde drei lehrerausbildende Hochschulen in NRW durchgesetzt:
Die Hochschulen in Aachen, Köln
und Wuppertal dürfen sich über
Fördermittel des Bundes freuen.
Deutschlandweit werden 19 Projekte gefördert. Die NRW-Hochschulen rücken den Umgang
mit Vielfalt und Inklusion sowie
die Weiterentwicklung der Fachdidaktik in den Fokus.krü
nds 3-2015 7
Verhandlungsauftakt EGO SuE
Den Auftakt zu den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) am 25. Februar 2015 in Hannover hat die GEW als zäh
bewertet. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verhandeln mit
der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) über einen
Eingruppierungstarifvertrag für die kommunalen Beschäftigten im SuE.
„Die gesellschaftlichen Erwartungen an diese Berufsgruppe sind in den
vergangenen Jahren enorm gewachsen. Damit sind auch die Anforderungen an Qualifikation und Arbeit der Beschäftigten in den Kinderund Jugendhilfeeinrichtungen gestiegen. Diese Entwicklung muss sich
endlich in einer deutlich besseren Bezahlung der KollegInnen widerspiegeln“, so Norbert Hocke, verantwortlich für Jugendhilfe und Sozialarbeit
bei der GEW und Mitglied der Verhandlungskommission. Die VKA hat
die Forderungen der Gewerkschaften entgegengenommen, aber kein
Angebot vorgelegt. Die Forderungen haben ein Gesamtvolumen, nach
dem die Gehälter der Beschäftigten im Durchschnitt um zehn Prozent
steigen. Die Gewerkschaften hatten die Entgeltordnung (EGO) für den
SuE Ende 2014 gekündigt. Die Verhandlungen werden am 23. März
und am 9. April 2015 fortgesetzt. Mehr dazu ab Seite 24.gew.de
Das verdienen Beschäftigte im SuE
Gehalt nach acht Jahren im Beruf
Forderung
3532,70
2877,40
2528,98
Kinderpflegerin
Erzieherin
Angaben in Euro
2779,41
+9,9 %
3813,09
(+7,94 %)
3308,42
+14,98 %
Leiterin einer Kita (70 bis 99 Plätze)
Quelle: ver.di, Grafik: Süddeutsche Zeitung vom 25.02.2015
Rahmenkodex „Gute Arbeit“
Nachdem schon kurz vor Weihnachten 2014 UnirektorInnen und
-kanzlerInnen mit der „Dortmunder Erklärung“ die anderen Parteien
des Verhandlungsprozesses für einen „Rahmenkodex gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ düpierten, ist jetzt erst
einmal eine schöpferische Pause im Wissenschaftsministerium (MIWF)
angesagt: Die VertreterInnen der Hochschulleitungen haben verkündigt, den vorliegenden Textentwurf für den Rahmenkodex nicht weiter
verhandeln zu wollen, da er für sie nicht tragbar sei. Vereinbart wurde
eine Denkpause, um die weiteren Perspektiven für einen Rahmenkodex
auszuloten: Ein neuer konsensfähiger Text muss her! Die Landespersonalrätekonferenzen und die Gewerkschaften ver.di und GEW drängen
gemeinsam mit dem DGB auf eine Vereinbarung im Interesse der
Beschäftigten – aber nicht um jeden Preis. Grundlagen der Gewerkschaften für den weiteren Verhandlungsprozess sind unter anderem
Eckpunkte, die teils auch in der GEW-Initiative für ein neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz wiederzufinden sind, wie zum Beispiel die Einschränkung sachgrundloser Befristungen, Mindestbeschäftigungszeiten
für Promotionen oder die zeitliche Koppelung von Fristverträgen an die
Laufzeit von Drittmittelprojekten. Beim Arbeitsplatzwechsel von Hochschule zu Hochschule ist der Ausschluss jeglicher Nachteile für die Tarifbeschäftigten unabdingbar.bp
Hochschulreferent der GEW NRW Berthold Paschert (links) und Staatssekretär Dr.
Thomas Grünerwald (rechts) bei der Hochschulkonferenz.
Foto: D. Bieber
Hochschulkonferenz der GEW NRW
Eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Hochschulzukunftsgesetzes
zogen GEW-Fachgruppe, PersonalrätInnen, Gleichstellungsbeauftragte
und andere ExpertInnen auf der Hochschulkonferenz der GEW NRW am
6. Februar 2015 in Düsseldorf. Staatssekretär Dr. Thomas Grünewald
erläuterte die Intention des Landes und den Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP): „Der Einführung dieses Planungsinstruments liegt
ein ganz einfacher Tatbestand zugrunde: Die addierten Einzelinteressen der NRW-Hochschulen ergeben in Summe nicht automatisch das
Beste für den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen insgesamt. Die
Landesregierung ist aber dem Hochschulstandort als Ganzes verpflichtet. Der LHEP ermöglicht es deshalb dem Land, seiner übergreifenden
Verantwortung für die Hochschulen noch wirksamer nachzukommen.“
Die GEW NRW begrüßt den LHEP, fordert jedoch auch Beteiligung.bp
Arbeitskampfbilanz 2014
Warnstreikwellen im öffentlichen Dienst sowie die anhaltenden Auseinandersetzungen bei Amazon, Deutsche Bahn und Lufthansa prägten
das Arbeitskampfgeschehen in 2014. Während sich die Gesamtzahl der
Konflikte kaum veränderte, gingen das Streikvolumen und die -bereitschaft im Vergleich zu 2013 deutlich zurück. Insgesamt registrierte das
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut 214 Tarifkonflikte mit
Arbeitsniederlegungen. Damit liegt die Arbeitskampfhäufigkeit auf Vorjahresniveau (218). Das Arbeitskampfvolumen sank um 25 Prozent, da
sich viele Konflikte auf einzelne Unternehmen beschränkten, und die
krü / WSI
Anzahl der Streikenden sank um fast zwei Drittel.
Streikende und arbeitskampfbedingte Ausfalltage, 2010–2014
1.200
1.003
Streikende (in 1.000)
Ausfalltage (in 1.000)
630
550
345
304
120
173
2010
392
182
2011
2012
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Arbeitskampfbilanz 2014
2013
2014
8 bildung
Dialoggruppen für Jugendliche
Vertrauensräume schaffen
In vielen schulischen- und außerschulischen Bildungseinrichtungen unserer Migrationsgesellschaft fehlen Entwicklungsräume, in denen junge Menschen über
das reden können, was sie bewegt, ohne bewertet oder verurteilt zu werden.
Das Essener Jugenddialogprojekt zeigt, warum bewertungsfreie Räume einen
Unterschied machen.
Ursprünglich als Pilotmaßnahme zur Prävention von Islamismus und seinen terroristischen Auswüchsen gedacht, starteten die
Essener Dialoggruppen als eine lokale Reaktion auf den Auftritt eines sogenannten „Kofferbombers“ in einer Essener Moschee im Jahre
2006. Vor diesem Hintergrund qualifizierte die
damalige RAA/Büro für interkulturelle Arbeit
– heute Kommunales Integrationszentrum – die
ersten von bis dato 40 DialogbegleiterInnen.
In Kooperation mit lokalen Partnern wie Schulen, Jugendeinrichtungen und Moscheen wurden zunächst acht Gruppen mit je maximal
zehn Jugendlichen im Alter zwischen 14 und
16 Jahren eingerichtet, die sich wöchentlich
für je zwei Stunden treffen.
Schon in den ersten Monaten des Projekts
zeigte sich, dass das Thema „Islamismus“ nicht
die Bedeutung für die Jugendlichen hat, die
ihm zu Beginn von den Initiatoren aufgrund
der gesellschaftlichen Ereignisse zugeschrieben wurde. Und so wurde gleich zu Projektbeginn ein Paradigmenwechsel vollzogen, der
sich auch in einem neuen Projekttitel äußerte:
„Interkultureller Dialog zur Aktivierung und
Partizipation von Jugendlichen in der Einwanderungsgesellschaft“.
Themen aus der eigenen Lebenswelt
Auch heute – angesichts der aktuellen
Syrienkrise und des IS-Terrors – nimmt Extremismus einen Teil der Themenvielfalt in den
Gruppen ein. Zwar werden religiöser und politischer Extremismus immer wieder von den Jugendlichen selbst als Themen in die Gruppen
eingebracht, was sie allerdings bewegt, ist der
Bezug zu ihrem konkreten Alltag. Wie gehen
wir mit Verschiedenheit in der Gruppe um?
Wie begegnen wir Vielfalt in der Einwanderungsgesellschaft? Wo erfahren wir im Alltag
Diskriminierung und Mobbing?
Die DialogbegleiterInnen sind meist Studierende, die zu 90 Prozent einen Migrationshintergrund haben und darin geschult sind, brisante Themen auf grundsätzliche Fragen nach
Wertevorstellungen, Lebenskonzepten und
persönlichen Erfahrungen herunterzubrechen.
Sie gestalten die Jugenddialoge, anfangs
stark moderierend, später mehr begleitend.
Sie sorgen für einen bewertungsfreien Vertrauensraum, in dem sich die Jugendlichen für ein
Miteinander öffnen können. Die Jugendlichen
lernen dadurch im Kleinen, sich als Teil einer
größeren Gesellschaft zu erfahren, eine – so
hat das Projekt gezeigt – Grundvoraussetzung
Immer wieder neu wagen wir uns drei Schritte
nach vorn, einen Schritt zurück, sind verwirrt,
verletzt, beleidigt und wieder gespannt, neugierig, hellhörig – ob der Vertrauensraum hält? Wir
setzen jedes Mal vorsichtig Kieselsteine in die
löchrigen Wände. Hin und wieder ein Erdbeben,
Aussagen wie: „Selber schuld, dass ihnen das
passiert, wenn sie den Propheten beleidigen.
Wie kannst du nur so denken? Wie kann man
nur so unmenschlich sein?“ Schweigen. Es folgen Fragen, Vorwürfe, Überredungsversuche.
Schweigen. Fragen, innehalten, nachdenken,
fühlen. Schweigen. Fragen echten Interesses,
verwundbare Offenheit, Angst vor Bewertung:
„Hast du die Karikaturen überhaupt gesehen?
Kann man nicht anders sagen, dass man die
scheiße findet?“ – „Ja vielleicht, keine Ahnung.
Immer spucken die auf den Islam.“ Spiralförmig
spulen sich diese Szenerien ständig neu ab, jedes Mal ein Hauch mehr innere Bewegung. Ich
warte und trage mit, mache mir bewusst, dass
Offenheit sich zu äußern, sich zu zeigen, sich
zu entwickeln und zu verändern nur im bewertungsfreien Raum möglich ist.
aus dem Bericht
einer Dialogbegleiterin
dafür, dass sie aus eigenem Willen aktiv werden. Das wöchentlich über die Dauer von drei
Jahren stattfindende dialogische Gespräch
ermöglicht dabei persönliche Entwicklung in
Beziehung zum Eigenen, Anderen und zum
Fremden. Die Arbeit in der Gruppe führt die Jugendlichen von einer schnellen, kompetitiven,
meinungsverhärtenden Diskussionskultur hin
zu einer verlangsamten, ermutigenden, offenen Gesprächskultur auf Augenhöhe.
Sicherheit in der Unsicherheit
Die Dialogtheorie basiert – gestützt durch
Hirnforschung und Neurobiologie – auf Erkennt-
nds 3-2015 9
Es geht nicht mehr um Leben und Tod, unterschiedliche Meinungen dürfen stehenbleiben,
werden nicht abgeschossen. Zusammen staunen
wir, wie sie sich von selbst ein Stück verändern,
ohne dass wir den Halt verlieren: „Wenn jeder
mit einer Knarre rumläuft, hätten wir ständig
Tote. Aber die PolitikerInnen machen doch selber ständig Krieg. Vielleicht wissen die zu wenig
über den Islam.“
Aktuell treffen sich 15 Gruppen in fünf Essener Stadtteilen regelmäßig zum Dialog: schulische Gruppen wie in der
Hauptschule Bochold (o.) und außerschulische wie in der
Fatih-Moschee in Katernberg (übrige Fotos).
Fotos: A. Etges, Y. Sarikaya
nissen der Kommunikations-, Bewusstseins- und
Bildungsforschung, wie sich Persönlichkeitsentwicklung vollzieht und wie wichtig wertschätzende zwischenmenschliche Interaktion ist.
Nach dem sogenannten sozialen oder emotionalen Konstruktivismus ist es eigentlich ein
Wunder, wenn Menschen einander tatsächlich
verstehen, weil vollständiges Verstehen des anderen fast unmöglich ist.
Der dialogpraktische Ansatz schafft deshalb Begegnungsräume, in denen überhaupt
erst sichtbar und spürbar wird, dass alle Menschen unterschiedliche Wirklichkeitskonstruktionen in sich tragen. Dass deren Ursprung
beispielsweise in der Sozialisation oder der
individuellen Biografie liegt, ist den meisten
nicht bewusst. Genau hier setzen die Dialoggruppen an: Sie fordern die Vorstellung von
nur einer Wahrheit, einer Meinung, einem
Sinn heraus und schaffen allmählich im Gespräch und im Bewusstsein Platz für andere
Wahrheiten, Meinungen und Bedeutungen.
Nirgends wird so deutlich spürbar, warum
das Festhalten an den eigenen Wahrheiten,
und Weltsichten so wichtig sein kann, wie in der
Arbeit mit Jugendlichen, die auf der Suche nach
Orientierung, Sinn und Identität sind. DialogpraktikerInnen regen dazu an, angstfreie Räume zu schaffen, in denen kein Identitätsverlust
gefürchtet werden muss, wenn sich Ansichten
ändern. In denen auch gleichzeitig Neugier geweckt werden kann für eigene Potenziale, neue
Möglichkeiten und inneres Wachstum.
Echte Begegnungen statt Realityshows
Mit dem Essener Dialogprojekt, das in
Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt
Essen durchgeführt wird, wurden bisher fast
1.000 Jugendliche erreicht. Aktuell nehmen
durchschnittlich 130 Jugendliche in fünf verschiedenen Stadtteilen an 15 Dialoggruppen
teil. Neben sieben schulischen Gruppen gibt
es acht außerschulische in Kooperation mit Jugendeinrichtungen, Migrantenorganisationen
und auch mit Moscheen. In den außerschulischen Gruppen kommen Jugendliche aus
unterschiedlichen Schulformen zusammen.
In Schulen findet die Dialoggruppe meist im
Wahlpflichtprogramm des Schulcurriculums
Platz. Sie wäre jedoch auch im nachmittäglichen Bereich von Ganztagsschulen denkbar.
aus dem Bericht einer Dialogbegleiterin,
einige Wochen später
Jede circa 90-minütige Dialogsitzung beginnt mit einem kleinen Imbiss, erste lockere
Gespräche schaffen Vertrauen. Die DialogbegleiterInnen geben lediglich eine Sitzungsstruktur vor: Befindlichkeitsrunde, News-Runde
zur Themenfindung, Dialoge, Feedback. Alles
andere wird von den Jugendlichen selbst mit
Leben gefüllt. Oft muss die Nutzung eines offenen Raumes lange Zeit geübt werden. Der
Prozess steht im Vordergrund und ist das Ziel,
weil anhand konkreter Situationen, aktueller
Befindlichkeiten und Themen echte Begegnung geübt werden kann. Immer wieder neu.
Veränderungen im Denken und Fühlen brauchen Wochen, Monate, Jahre. Im wertschätzenden Miteinander sind sie tiefgreifend und
nachhaltig. Nicht nur in politisch unruhigen
Zeiten braucht es dialogische Begegnungsund Entwicklungsräume.
Halima Zaghdoud, Hala Zhour
Stadt Essen: Interkulturelle Dialoggruppen
www.
Halima Zaghdoud
Projektleiterin „Interkultureller
Dialog“
Hala Zhour
Ausbilderin für Dialogprozessbegleitung
10 bildung
Friedenspolitische Fachtagung von DGB und GEW NRW
Syrien, Ukraine, Gaza –
Konflikte gewaltfrei lösen
„Die Gewerkschaften müssen politischer werden“, betonte der DGB-Landesvorsitzende Andreas Meyer-Lauber. Seine Forderung war Ausgangspunkt der
Friedenspolitischen Fachtagung des DGB-Bildungswerks NRW, zu der DGB und
GEW NRW am 5. und 6. Februar 2015 in Duisburg eingeladen hatten.
Die GEW tritt für bessere Arbeitsbedingungen und eine sinnvolle Ausrichtung der Arbeit
ein. Die mit über 50 TeilnehmerInnen gut besuchte friedenspolitische Tagung sah sich in
besonderer Weise diesem Anspruch verpflichtet. Angesichts der schweren Krisen, in denen
kriegerische Mittel zunehmend das Handeln
bestimmen, ging es den TeilnehmerInnen darum, die Hintergründe zu verstehen und Handlungsmöglichkeiten für die pädagogische und
politische Arbeit zu erörtern.
Die Relevanz der Deutungshoheit über
Konflikte arbeitete Hajo Schmidt, emeritierter
wissenschaftlicher Direktor des Instituts für
Frieden und Demokratie an der Fernuni Hagen,
heraus, indem er zunächst die beiden dominanten Narrative über den Ukrainekonflikt
erläuterte. Einerseits: Russland sei Agressor,
der versuche eine Freiheitsbewegung in der
Ukraine zu unterdrücken und völkerrechtwidrig
die Krim annektiert habe. Der Westen müsse
deshalb reagieren, Druck auf Russland ausüben und die ukrainische Regierung – notfalls
auch mit Waffen – unterstützen. Andererseits:
Die NATO kessele trotz anderer Absprachen
Russland zunehmend ein und habe dafür in
der Ukraine eine faschistische Regierung an
die Macht geputscht, gegen die Russland die
russisch-stämmige Bevölkerung verteidigen
müsse. Vor allem wer im jeweiligen Narrativ als
Akteur vorkomme und wer nur reagiere, sei
entscheidend für die Legitimierung einer von
Erpressung – etwa durch Sanktionen – und kriegerischen Aktionen geprägten Außenpolitik, die
fast immer mit der Durchsetzung hoch umstrittener, innenpolitischer Interessen einhergehe.
Sabine Jaberg, Dozentin für Politologie
an der Führungsakademie der Bundeswehr,
beschrieb in ihrem Workshop die bewegte
Micha Brumlik, Erziehungswissenschaftler
Hajo Schmidt, Friedensforscher
Ukraine: zwei Narrative und die Bedeutung der Aufklärung
ukrainische Geschichte und zeigte, wie das
unabhängige Land in einer Gemengelage von
Regierungswechseln, Korruption und sozialen
Widersprüchen in einen Strudel der Gewalt
geriet. Vielfältige Interessen stießen dabei
innen- und außenpolitisch aufeinander und es
seien kaum noch Partner für Ideen einer gewaltfreien „sozialen Verteidigung“ zu finden.
Hinsichtlich der Beziehungen Deutschlands
und der EU zu Russland sei es wichtig, friedliche Konfliktlösungen zu unterstützen und
Verbindendes herauszustellen statt einseitig
Partei zu ergreifen.
Syrien: weitere Waffenlieferungen
sind abwegig
Andreas Zumach, Journalist und Publizist,
machte die Ursprünge der Gewalt zum Ausgangspunkt für seinen Input zur Lage in Syrien:
Entscheidender Grund für die religiöse Fanatisierung der Konflikte sei nicht nur der Irakkrieg,
sondern vor allem die Politik nach seinem formalen Ende, die Konflikte zwischen verschiedenen islamischen Strömungen systematisch
geschürt habe. Diese religiöse Fanatisierung
der Konflikte stehe Rationalität und damit
jeder Lösung entgegen. Angesichts dessen
sei es falsch, weiter Waffen in die Region zu
bringen. Nicht nur weil diese Waffen nach kurzer Zeit ohnehin den Falschen in die Hände
fielen, sondern vor allem weil die Gewalt die
Menschen dort kaputtmache – vor allem die,
auf die für eine Zivilisierung zu setzen wäre.
Sabine Jaberg, Dozentin für Politologie
nds 3-2015 11
Ursachen von Krisen und Konflikten verstehen und Handlungsmöglichkeiten für die politische und pädagogische
Arbeit entwickeln – das war das Ziel der lebendigen und ermutigenden Tagung.
Fotos: M. Lässig
Der Islamische Staat (IS) erfahre derzeit
so großen Zulauf, weil den Menschen in der
Region seit Jahrhunderten durch die (ehemaligen) Kolonialherren verwehrt worden sei,
irgendeine gesellschaftliche oder wirtschaftliche Perspektive aufzubauen. Vor allem wurde
vor diesem Hintergrund diskutiert, wie Entwicklungshilfe im Verhältnis zur fortgesetzten
imperialen Politik steht, die sich zum Beispiel
in der Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien
ausdrückt, das maßgebliche Stütze des IS
ist. Für GewerkschafterInnen und Friedensbewegte – so die Plenumsdiskussion – müsse
es darum gehen, „falschen Politiken“, zum Beispiel Kriegs-, Agrar- und Handelspolitiken der
eigenen Regierung entgegenzutreten.
Naher Osten: Ein- oder
Zweistaatenlösung
Dass es darauf ankomme, „falschen Politiken“ entschieden zu begegnen, war auch Teil
der Diskussion über die Lage im Nahen Osten.
Zuvor hatte Micha Brumlik, Erziehungswissenschaftler und Publizist, seinen Vortrag über die
Geschichte dieses Konflikts mit der These beendet, es müsse Druck auf die in den letzten
Jahren stark nach rechts gerückte israelische
Regierung ausgeübt werden, damit diese wieder an linke, gewerkschaftliche Tradierungen
anknüpfe. Eine These, die auf große Skepsis
stieß, denn unklar blieb: Wer kann diesen
Druck ausüben? Und hätten die entsprechenden Akteure nicht sogar ein Interesse am
Fortbestehen des Konflikts?
Zur Überwindung der Dauerkrise im Nahen
Osten seien so viel Vernunft und Aufklärung
notwendig, dass es abwegig sei, dass zwei
religiöse Staaten das Ergebnis sein könnten,
so Brumlik. Doch warum wurde von linker,
aufgeklärter Seite nicht schon immer auf eine
säkular-föderale Einstaatenlösung gesetzt?
Angesichts der Geschichte des Nahen Ostens
sei die Prämisse aufgeklärter Zionisten wie
Theodor Herzl immer gewesen, dass der Antisemitismus eine in näherer Zukunft unüberwindbare „Naturtatsache“ sei, weswegen ein
jüdischer Staat als sichere Rückzugsmöglichkeit nötig sei. Folglich – so das Diskussionsergebnis – müsse bewiesen werden, dass
Antisemitismus keine „Naturtatsache“ ist.
Die Friedensforscherin Dr. Christiane Fröhlich
vom Hamburger Institut für Friedensforschung
und Sicherheitspolitik berichtete sehr persönlich über ihre Besuche in Israel, den palästinensischen Gebieten und Jordanien. Immer mehr
dominiere der Sicherheitsdiskurs in Israel alle
politischen Fragen und zeige sich auch im alltäglichen Leben der Menschen. Der Machtasymmetrie könne man wohl nur Berührungspunkte
im Zusammenleben entgegensetzen, die sich
auf die Regelung der zahlreichen Sachprobleme
wie Wasserversorgung, Grenzöffnungen, Bewegungsfreiheit beziehen.
Was ist unsere Rolle?
Welche Rolle spielen Gewerkschaften auf
dem Weg zu einer Politik des Friedens? Das war
die Kernfrage des Abschlussplenums mit Hajo
Schmidt, Rolf Mützenich – stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig für Abrüstung und Friedenssicherung – und
Dorothea Schäfer. Teil des gewerkschaftlichen
Friedensengagements sei, so die GEW-Landesvorsitzende, die deutschen Rüstungsexporte
zu stoppen. Dafür müssten Gewerkschaften
weiterhin gesellschaftlich und mit der eigenen
Bildungsarbeit auf Aufklärung setzen. Außerdem sei der Konflikt um diese Frage mit Teilen
der IG Metall und anderen Gewerkschaften
entschieden zu führen. Andreas Meyer-Lauber
ergänzte, dass eine wichtige Aufgabe darin
bestehe, die Konversion von Rüstungsbetrieben voranzubringen. Konkret wolle er sich für
die Konversion der beiden größten Rüstungsschmieden NRWs – Rheinmetall in Düsseldorf
und ThyssenKrupp in Essen – einsetzen.
Andreas Zumach, Journalist und Publizist, (o.) und
Christiane Fröhlich, Friedensforscherin (u.)
Klar war schon auf der sehr lebendigen und
ermutigenden Tagung, dass es weitergeht: Es
ist richtig, gemeinsam die Entwicklung für
eine friedliche Welt in die Hand zu nehmen.
Und es ist richtig, dass Friedensarbeit nicht
nur Bonusprogramm ist, sondern integraler
Bestandteil sowohl gewerkschaftlicher Arbeit
als auch des eigenen Lebens.
Stefan Brackertz, Manfred Diekenbrock
Stefan Brackertz
nds-Redaktion
Manfred Diekenbrock
Referat Gewerkschaftliche
Bildung der GEW NRW
Inklusion in der beruflichen Bildung
Schulische Unterstützung
ist zwingend notwendig
Foto: besjunior / fotolia.com
12 bildung
In seinem Gutachten „Junge Erwachsene mit sonderpädagogischem Förderbedarf
in den Berufskollegs“ empfiehlt Prof. Klaus Klemm, das System der Stellenzuweisung für Inklusion auch für Berufskollegs anzu­wenden. Die Jugendlichen seien
auf eine kontinuierliche Begleitung angewiesen, den LehrerInnen müsse dafür
ausreichend Zeit bleiben, betont der Bildungswissenschaftler im nds-Interview.
nds: Was war der Gegenstand Ihres Gutachtens für das Schulministerium?
Klaus Klemm: Zum einen geht es in dem
Gutachten um eine bildungsstatistische
Analyse der Situation der SchülerInnen an
Berufskollegs, bei denen Förderbedarf in den
Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und
soziale Entwicklung diagnostiziert wurde. Zum
anderen geht es um Empfehlungen für eine
auf Inklusion abzielende Förderung dieser jungen Erwachsenen.
Wie sehen die Kernergebnisse Ihrer Untersuchung aus?
Zu Beginn des Schuljahres 2012/2013
wurde an allgemeinen Berufskollegs und an
den Förderschulen Berufskolleg in NRW bei
etwa 4.500 jungen Erwachsenen Förderbedarf in einem der beiden Schwerpunkte diagnostiziert. Aus dieser Gruppe erlernten mit
knapp 280 SchülerInnen sechs Prozent eine
vollwertige Berufsausbildung. Weitere rund
1.800 SchülerInnen – also etwa 39 Prozent –
erlernten Berufe mit reduzierten Ausbildungsinhalten gemäß der Paragrafen 66 Berufsbildungsgesetz und 42 Handwerksordnung
(HwO). Dazu zählt unter anderem der Beruf
FachpraktikerIn im Verkauf – eine Ausbildung,
die dem Ausbildungsberuf VerkäuferIn zugeordnet ist. Die überwiegende Mehrheit mit
gut 2.440 SchülerInnen, immerhin 54 Prozent, lernte im Übergangssystem, jenem Teil
des Berufsbildungssystems, der nicht auf den
Abschluss irgendeiner Ausbildung vorbereitet.
Mehr als die Hälfte aus dieser Gruppe wird
innerhalb der allgemeinen Berufskollegs und
in den Förderschulen Berufskolleg exklusiv
unterrichtet. Die jungen Erwachsenen mit Förderbedarf bleiben also unter sich oder lernen
gemeinsam mit anderen Jugendlichen ohne
Berufsausbildung. Inklusion findet dabei zumeist in der Exklusion statt.
Welche Schlussfolgerungen sind aus dem
Gutachten zu ziehen?
In NRW sind 2013 auf dem Ausbildungsmarkt insgesamt knapp 24.000 Bewerbungen
um eine Ausbildungsstelle erfolglos geblieben.
Es muss davon ausgegangen werden, dass
SchülerInnen, die im günstigsten Fall über
einen schwachen Hauptschulabschluss verfügen, auch in Zukunft keinen Ausbildungsplatz
finden können. Eine auf Inklusion auch im Berufsbildungsbereich abzielende Politik sollte
sich daher verstärkt auf den Artikel 27 der UNKonvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen beziehen. Dieser Artikel
garantiert einen wirksamen Zugang zu Berufsausbildung und Weiterbildung. Ich empfehle
in meinem Gutachten, die anspruchsreduzierten Ausbildungsangebote nach Paragraf
66 BBiG und § 42 HwO auszubauen und so
zu entwickeln, dass sie anschlussfähiger an
Vollausbildung werden. Dafür müssen die
Berufskollegs personell gestärkt werden. Die
von mir präferierte Personalvariante geht von
einer erforderlichen Stellenzuweisung im Umfang von etwa 700 Stellen aus – Stellen, die
für die zusätzliche schulische Unterstützung
eingesetzt werden sollten.
Die Fragen für die nds stellte Roswitha Lauber.
Klaus Klemm: Junge Erwachsene
mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Berufskollegs des
Landes NRW – Bildungsstatistische
Analysen und Empfehlungen
Bildungsforscher Klaus Klemm
Fachtagung des DGB NRW und der
GEW NRW
Was gibt’s Neues am
Berufskolleg?
Am 21. April startet um 13.00 Uhr die Ausgabe
2015 der traditionellen Fachtagung „Was gibt‘s
Neues am Berufskolleg?“ mit der Anmeldung
und dem Stehcafé. Hauptreferent in diesem Jahr
ist Bildungsforscher Klaus Klemm.
13.30 Uhr Begrüßung durch Sebastian Krebs, stellvertretender Vorsitzender der GEW NRW
13.35 Uhr Die neue APO-BK – Vorstellung mit anschließender Diskussion mit den Referenten Dietrich Mau, GEW NRW, und Klaus Manegold, RobertBosch-Berufskolleg in Dortmund, sowie Moderator
Klemens Lüchtefeld, GEW NRW
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Vorstellung des Gutachtens „Junge Erwachsene mit sonderpädagogischem Förderbedarf
in den Berufskollegs des Landes Nordrhein-Westfalen – Bildungsstatistische Analysen und Empfehlungen“ mit Referent und Gutachter Prof. em. Dr.
Klaus Klemm, Essen
15.30 UhrDiskussionsrunde mit Prof. em. Dr.
Klaus Klemm, Essen, Detlef Zeich, Schulleiter am
Berufskolleg Mönchengladbach, Dr. Ilse FührerLehner, GEW NRW, und Norbert Wichmann, DGB
NRW, sowie Moderatorin Roswitha Lauber, GEW
NRW
Termin:21.04.2015
Leitung:
Dr. Ilse Führer-Lehner, GEW NRW, und
Norbert Wichmann, DGB Bezirk NRW
Ort: DASA Dortmund,
Friedrich-Henkel-Weg 1–25
Zielgruppe:LehrerInnen am Berufskolleg,
Mitglieder in Berufsbildung,
Prüfungsausschüssen und
Schulkonferenzen sowie Jugendbildungs-
referentInnen und Gewerkschaftssekretäre
Kosten: 10,- Euro
(Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft), 20,- Euro
(Nichtmitglieder)
PDF
Anmeldeschluss ist der 14. April 2015. Die Anmeldung geht schriftlich an Hannelore Kobus,
GEW NRW, [email protected].
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Unter dem Motto „Tête-à-tête. Ein dramatisches Rendezvous
mit Frankreich“ blicken die Ruhrfestspiele vom 1. Mai bis
14. Juni 2015 auf die Literatur und Dramatik Frankreichs.
Im Fokus des Programms stehen neben Klassikern wie Molière, Eugène
Labiche, Gustave Flaubert und Émile Zola auch zeitgenössische AutorInnen à la Bernard-Marie Koltès, Yasmina Reza, Joël Pommerat, Olivier
Py, Fabrice Melquiot und Florian Zeller. Renommierte Theater aus Frankreich wie das Théâtre de la Manufacture aus Nancy und das Festival
d´Avignon sind in diesem Jahr bei den Ruhrfestspielen zu erleben. Und
wer könnte die Theaterkunst Frankreichs auf der Bühne besser verkörpern als hochkarätige französische Schauspielgrößen wie Juliette
Binoche, Michel Piccoli, Hervé Pierre und André Marcon. Darüber
hinaus sind gefeierte internationale wie nationale SchauspielerInnen
wie Jane Birkin, Isabella Rossellini, Ute Lemper, Nina Hoss, Corinna
Harfouch und Wolfram Koch auf der Ruhrfestspielbühne zu erleben.
Auch die prominent besetzte Lesereihe widmet sich fast ausschließlich
dem Frankreich-Schwerpunkt. Darüber hinaus zeigt sich die Glasfassade
des Ruhrfestspielhauses während der Festspielzeit in neuem Gewand –
durch die schöpferische Hand des französischen Malers und Bildhauers
Daniel Buren.
Das diesjährige FRiNGE Festival entführt die BesucherInnen parallel
zum Programm der Ruhrfestspiele vom 12. Mai bis 6. Juni 2015 in eine
Welt jenseits des Alltäglichen. Schräg, schrill, rasant und experimentierfreudig geht es dabei zu, wenn 25 Ensembles aus elf Ländern ihre
innovative Kunst präsentieren, die von Pantomime und Figurentheater über Artistik und Clownerie bis hin zu Percussion und
Jazz reicht. Mehr Infos unter www.ruhrfestspiele.de.
Wolfram Koch
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14 thema
Geschlechterrollen: Stereotype durchbrechen
Bildung ohne Geschlecht?!
Bei der Debatte um Inklusion in der Schule steht meist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung im Fokus. Andere Kategorien für
menschliche Verschiedenheit wie Ethnizität, Geschlecht oder soziale Herkunft
werden schnell vergessen, obwohl sie in Bildungseinrichtungen auf die eine
oder andere Weise immer wieder für Fragen und Herausforderungen sorgen.
Deshalb zeichnet sich pädagogische Professionalität durch den kritischen und
reflektierten Umgang mit sozialer Ungleichheit aus.
In bildungspolitischen Debatten hat die
Frage nach Geschlecht in Erziehung und Unterricht zunehmend an Bedeutung verloren. Im
19. Jahrhundert wurde von der ersten Frauenbewegung noch um die Teilhabe an Schulbildung gekämpft. Als eine Lösung, um das
Recht auf Bildung durchzusetzen, wurde auch
die Einrichtung von monoedukativen Mädchenschulen für „höhere Töchter“ gesehen.
Im Zuge der Bildungsreform in den 1960er
Jahren wurden dann schließlich fast alle Schulen für beide Geschlechter geöffnet und auch
an Realschulen und Gymnasien Koedukation
flächendeckend durchgesetzt. Mit Blick auf
die Bildungsbeteiligung der Gesamtbevölkerung war diese Neuerung allerdings wenig
einschneidend. Denn Grundschulen waren für
alle Kinder offen und auch an Volksschulen,
wo die deutliche Mehrheit der Jugendlichen
ihre Schulzeit verbrachte, wurden Jungen und
Mädchen von jeher gemeinsam unterrichtet.
Macht Schule Mädchen dumm?
Die bildungspolitische Zielsetzung der
Chancengleichheit jenseits von Geschlecht
und Herkunft schien sich mit der Auflösung
des monoedukativen Schulwesens und der
Einrichtung von Gesamtschulen endlich durchzusetzen. Doch in der Reformeuphorie wurden
schnell kritische, zumeist feministische Stim­
men laut. Erziehungswissenschaftliche Studien
deckten die Benachteiligungen von Mädchen
und den alltäglichen Sexismus in Kindergärten,
Schulen und Universitäten auf, die besonders
für Pädagoginnen Fragen aufwarfen und in
Buchveröffentlichungen wie „Macht die Schule
Mädchen dumm?“ und „Zurück zur Mädchenschule?!“ mündeten.
Sind heute die Jungen benachteiligt?
Nach der Jahrtausendwende wurde es keineswegs ruhig in der Debatte um die Bildung
der Geschlechter, allerdings gab es einen
grundlegenden Wandel. In der medialen Öf-
fentlichkeit, aber auch in populärwissenschaftlichen Texten wurden nämlich plötzlich Jungen
in den Fokus gerückt.
Das schlechte Abschneiden von Jungen im
Vergleich zu Mädchen bei Bildungsabschlüssen und Schulvergleichsstudien wie PISA
führte dabei zu einigen verkürzten Schlussfolgerungen. Zunächst wird oft verschwiegen,
dass teilweise erst die verbesserten Schulleistungen von Mädchen die gleichbleibenden
Ergebnisse von Jungen schlechter erscheinen
lassen. Doch Mädchen nehmen ihren schulischen Vorsprung keineswegs mit in den Beruf
und Frauen werden trotz besserer Bildungsabschlüsse nach wie vor auf dem Arbeitsmarkt
benachteiligt.
Eine differenzierte Betrachtung der empirischen Forschungsergebnisse zu Bildungsbeteiligung und -erfolg zeigt, dass Geschlecht
kaum unabhängig von anderen Faktoren wie
Schichtzugehörigkeit und Ethnizität betrachtet werden kann.
Die Panikmache um Jungen als Bildungsverlierer entfaltet ihre politische Wirkung besonders in dem Vorwurf, dass gerade Lehrerinnen
nicht die Bedürfnisse von Jungen in der Schule
berücksichtigen würden. Mit kritischem Blick
auf die Feminisierung von Bildung wird nicht
nur die pädagogische Professionalität von
weiblichen Lehrkräften angezweifelt, sondern
auch die Forderung nach mehr männlichem
Personal in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen laut. Es ist erstaunlich, mit welcher
Leichtigkeit bei solchen Forderungen pädago-
nds 3-2015 15
gische Kompetenz mit Zugehörigkeit zu einem
Geschlecht gleichgesetzt wird. Außerdem wird
auch nicht mitgedacht, dass selbst in Grundschulen Leitungsfunktionen und damit auch
eine bessere Bezahlung weiterhin meistens in
männlicher Hand bleiben.
Mädchen sind anders, Jungen auch
Eine Erziehung und Bildung ohne Geschlecht liegt aber ohnehin in weiter Ferne. So
interessiert doch schon vor der Geburt eines
Kindes die meisten, was es denn wird. Spätestens mit dem Eintritt in die Welt setzt sich die
stereotype Zuordnungsmaschinerie in Gang:
blaue Babydeckchen, Ritterburgen und Capt’n
Sharky für die einen und rosa Haarspangen,
Pferdchen und Prinzessin Lillifee für die anderen Kinder.
In der pädagogischen Praxis lässt sich folgerichtig die sozial konstruierte Verschiedenheit
der beiden Geschlechter kaum ignorieren und
wird oft – wenn auch unbewusst – aufgegriffen.
Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen
zeigen sehr eindrücklich, dass Lehrkräfte im
Umgang mit Kindern geschlechtsbezogen differenzieren, auch wenn diese PädagogInnen
von sich selbst glauben, keine Unterschiede
zwischen Jungen und Mädchen zu machen.
Auffallend ist, dass es in pädagogischen
Kontexten aktuell wieder zu einer stärkeren
Betonung von Unterschieden zwischen Jungen
und Mädchen kommt. Die Differenzierung
nach zwei Geschlechtern tritt dabei nicht
nur im Spielwarenangebot hervor. Auch die
Nachgefragt
Rita Hundt-Meyring
Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, Mitglied im Landesfrauenausschuss der GEW NRW
und ehemalige Personalrätin
nds: Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich
unabhängig von Rollenklischees frei zu entfalten.
Werden in der Umsetzung Fortschritte gemacht?
Lebensmittelindustrie hat inzwischen Zweigeschlechtlichkeit als Verkaufsstrategie entdeckt, sodass neben Überraschungseiern und
Teesorten für Jungen und Mädchen auch
Chips für Männer und Frauen in Supermarktregalen zu finden sind. Selbst bei Schul- und
Unterrichtsmaterialien ist die wachsende Geschlechterdifferenzierung nicht zu übersehen.
So hat der PONS-Verlag mit der Begründung,
auf die geschlechtsspezifischen Interessen von
Kindern eingehen zu wollen, Aufsatzübungen
und mathematische Textaufgaben explizit für
Mädchen und Jungen herausgegeben. Bei den
„100 Aufgaben, die Mädchen wirklich begeistern“ wird mit Tieren und Blumen gerechnet
und gebastelt. Auf dem Buchcover ist die
Erklärung „weil Mädchen anders lernen“ in
einem rosa Button zu lesen. Bei den „Rechenübungen für Jungs“ steht nicht nur Sport thematisch im Vordergrund, sondern das aktive
„Ballwurfrechnen“ wird als Lösungsweg für die
mathematische Aufgabe angeboten.
Bildung mit vielen Geschlechtern
Im erziehungswissenschaftlichen Diskurs
und in der pädagogischen Praxis galt es lange
als unstrittig, solche geschlechtsbezogenen
Festlegungen und Stereotypisierungen zu vermeiden. Die neuen Tendenzen der Vereindeutigung von Jungen und Mädchen sind gefährlich,
denn sie schränken den Entwicklungsspielraum
von jungen Menschen erheblich ein und können auch zu geschlechtsbezogenen Benachteiligungen und Diskriminierungen führen.
Es könnte mit mehr Zeitbudget, Entlastung des engagierten Personals – das heißt mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Schule und
Weiterbildung – und vor allen Dingen dem gewollten
Genderbewusstsein in der Politik gelingen.
Auch die einzelne Lehrkraft muss für das Thema
Geschlechtergerechtigkeit sensibilisiert sein, um
nicht ungewollt Rollenklischees zu verstärken.
Welche Voraussetzungen müssen Lehrkräfte mitbringen, um dabei professionell zu handeln?
Rita Hundt-Meyring: Fortschritte machen wir nur
langsam, weil eine grundlegende Sensibilisierung
an Hochschulen, in Ausbildungsseminaren für LehramtsanwärterInnen, Schulbuchverlagen und beim
Übergang von Schule in den Beruf nur schleppend
stattfindet. Die Gleichstellungsfrage in letzter Konsequenz nimmt hier noch keinen selbstverständlichen Stellenwert ein.
Spätestens in den Ausbildungsseminaren, besser
vorher an den Hochschulen und weit davor in der
Schule, sollte die Genderthematik eine wesentliche
Rolle spielen. Hier schließt sich der Kreis: Nur so können junge Menschen auf die Gleichstellungspolitik
vorbereitet und für sie ausgebildet werden, um sie
später in der eigenen Berufswelt den SchülerInnen
mit Überzeugung vorbildhaft vermitteln zu können.
Das beginnt übrigens mit dem geschlechtergerechten
Sprachgebrauch: Es gibt Schülerinnen und Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer.
Geschlechtergerechte Bildung setzt voraus, dass
von Schule ein Bewusstsein für Geschlechterfragen entwickelt wird. Kann das unter den institutionellen Rahmenbedingungen gelingen?
Das Thema „Geschlechtergerechte Bildung“ wird
häufig im Zuständigkeitsbereich der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen gesehen.
Wie weit kann ihr Engagement gehen?
Stereotype Zuordnungen und Zuschreibung
von zwei Geschlechtern halten sich auch deshalb so hartnäckig, weil Menschen immer wieder als Mädchen und Jungen adressiert werden und Geschlechtlichkeit damit überbetont
und verallgemeinert wird. Die pädagogische
Kunst liegt darin, Geschlechtstypiken nicht zu
verstärken und zu dramatisieren, aber gleichzeitig den Handlungsbedarf in Bezug auf die
soziale Ungleichheit von Geschlecht nicht zu
verleugnen.
Heranwachsende brauchen zum Lernen
vielfältige Lebens- und Geschlechtermodelle,
damit sie für die Gestaltung ihres Lebens
und der gesellschaftlichen Verhältnisse handlungsfähig gemacht werden. Da es eine Bildung ohne Geschlecht vielleicht nie geben
wird, lohnt sich vielleicht das Bildungsziel einer Vielfalt von Geschlecht. Ilke Glockentöger
ZEITmagazin Nr. 49/2014, Sibylle
Trost: Horrorspiele
Universität Paderborn: Infos zu
und Forschungsprojekte des Zentrums für Geschlechterstudien
www.
www.
Ilke Glockentöger
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
am Zentrum für Geschlechterstudien/Gender Studies am Institut
für Erziehungswissenschaft an der
Universität Paderborn
Das Engagement kann sehr weit gehen, soweit die
diese Rolle von der Schulleitung und dem Kollegium
akzeptiert und eine entsprechende Entlastung gewährt wird. Die Aufgaben können vielfältig sein: Im
schulscharfen Einstellungsverfahren sollte die Schule
schon in der Ausschreibung einer Stelle unter anderem den Fokus auf geschlechtergerechte Bildung setzen – das ist nur ein Beispiel aus den Empfehlungen
des MSW zur Gleichstellung. Dieser Aspekt sollte
sowohl im Schulprogramm verankert sein als auch in
den Auswahlgesprächen eine Rolle spielen.
Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen können eine Fülle von Aufgaben wahrnehmen, dies jedoch nur mit einer entsprechenden Entlastung. Da
sie laut Gesetz eine beratende Rolle der Schulleitung
gegenüber einnehmen, darf die Entlastung meines Erachtens nicht zu Lasten des Kollegiums führen.
Die Fragen für die nds stellte Jutta Britze.
Der Landesfrauenausschuss der GEW NRW bedankt
sich für die langjährige und engagierte Mitarbeit
von Rita Hundt-Meyring, insbesondere für ihren Einsatz in der Fortbildungsinitiative „Fit für die Gleichstellung“, und wünscht für den bevorstehenden
Ruhestand alles Gute!
Foto: Sergey Nivens / fotolia.com
16 thema
Equal Pay Day
Geteilte Verantwortung,
gleiche Bezahlung
Mehr als 100 Jahre nach dem ersten internationalen Frauentag und im dritten
Jahrtausend ist die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts nach wie vor
präsent: Im Berufsleben, in der Bezahlung und bei der Rente ist die Schere zwischen Frauen und Männern lange nicht geschlossen. Nicht nur am 8. März, dem
Weltfrauentag, oder am 20. März 2015, dem Equal Pay Day, sollte es heißen:
„Heute für morgen Zeichen setzen“. Kontinuierlich müssen Politik und Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit Sorge tragen.
Das Motto der DGB-Kampagne zum internationalen Frauentag am 8. März setzt auch
in 2015 heute für morgen Zeichen. Der Tag
steht traditionell für den Kampf der Frauen gegen Benachteiligung wegen ihres Geschlechts.
Frauen haben viel erreicht und sind noch lange nicht am Ziel. Das zeigt sich zum Beispiel in
den Diskussionen zur Repräsentanz von Frauen
in Führungspositionen, an dem im Rentenreport des DGB NRW nachgewiesenen Rückstand bei der Altersversorgung und dem immer noch in einer Höhe von rund 22 Prozent
existierenden Gender Pay Gap in Deutschland.
Frauen übernehmen Verantwortung –
im Job und für die Familie
Der Equal Pay Day weist auf die bestehende
Ungleichheit bei der Entlohnung von Frauen
und Männern hin. Er prangert den unhaltbaren
Zustand jedes Jahr aufs Neue an. Es ist der
Tag, an dem Männer anfangen müssten zu arbeiten, um das gleiche Bruttogehalt am Ende
des Jahres in der Tasche zu haben wie Frauen,
die bereits ab 1. Januar arbeiten. Oder: Frauen
arbeiten bis zu diesem Tag gratis, wenn beide
gleichzeitig anfangen zu arbeiten. In diesem
Jahr ist der Equal Pay Day am 20. März und
damit einen Tag früher als zuletzt. Fortschritt?
Die Entgeltlücke zwischen Frauen und
Männern hat unterschiedliche Ursachen. Sie
ist bedingt durch eine schlechtere Bezahlung
von Berufen, in denen überwiegend Frauen
arbeiten. Sie ist bedingt durch das Fehlen von
Frauen in gut bezahlten Berufen und Branchen, durch häufigere und längere familienbedingte Erwerbspausen, durch den hohen
Anteil von Frauen in Teilzeit sowie durch die
fehlende Präsenz von Frauen in den Führungsetagen. Weiterhin arbeiten etwa doppelt so
viele Frauen wie Männer in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, insbesondere
in Minijobs. Durch intransparente Gehaltsverhandlungen – gerade in den gehobenen
Positionen – erreichen Frauen zudem, wenn
sie eine Führungsposition innehaben, nicht
das gleiche Gehalt wie Männer. Alle genannten Ursachen haben zumindest indirekt damit
zu tun, auf welche Rolle Frauen auch heute
häufig noch festgelegt werden: Die Verantwortung für Familie, Erziehung, Bildung, Pflege
und Hausarbeit liegt in der Regel bei ihnen.
Frauen wollen selbstbestimmt leben –
in der Erwerbstätigkeit und in der Rente
Der Gehaltsunterschied hat verheerende
Folgen für den Verdienst von Frauen während
des Arbeitslebens und insbesondere für deren
Altersversorgung. Der Rentenreport des DGB
Bezirk NRW von August 2014 weist nach, dass
Männer, die 2013 in Nordrhein-Westfalen in
Rente gegangen sind, im Schnitt eine doppelt so hohe Rente beziehen wie Frauen. Die
meisten Männer bekommen zwischen 950,und 1.100,- Euro, die überwiegende Zahl der
Frauen lediglich zwischen 450,- und 550,Euro pro Monat und damit deutlich weniger als
die Grundsicherung. Die gravierende Differenz
verdeutlicht umso mehr, dass die Bekämpfung
des Gender Pay Gaps eine dringliche und wichtige Aufgabe ist, wenn Frauen selbstbestimmt
von ihrem Gehalt und im Alter von ihrer Rente leben sollen. Dabei ist die Einführung des
Mindestlohns ein wichtiger Schritt – er darf
allerdings nicht der einzige bleiben.
Der Gender Pay Gap wird in Deutschland
besonders spürbar nach dem 30. Lebensjahr,
wenn Frauen verstärkt Erziehungsarbeit leisten. Das bedeutet, dass auch heute Frauen
durch die Wahrnehmung von Aufgaben in
der Familie beruflich benachteiligt sind und
Auszeiten oder Arbeitszeitreduzierung für die
Familie ihr Leben lang teuer bezahlen. Zu den
familienbedingten Erwerbspausen gehören zunehmend auch diejenigen, die durch Pflege
naher Angehöriger verursacht werden.
Frauen fordern Entgeltgleichheit – ein
gesellschaftlicher Konsens ist die Basis
Es wird Zeit, dass Frauen die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen erhalten. Es
wird Zeit, dass ihre Gehälter und ihre Renten
Frauen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und sie vor ungewollter Abhängigkeit
schützen. Dazu braucht es ein Rückkehrrecht
aus Teil- in Vollzeit, damit ihnen ein Ausweg aus
der sogenannten Teilzeitfalle offensteht. Und
es braucht einen gesellschaftlichen Konsens zu
Arbeitszeiten und dem Rollenverständnis in Familien. Trotz der gestiegenen Anzahl berufstätiger Frauen erledigen sie immer noch parallel
den Hauptteil der anfallenden Arbeit zu Hause.
Eine 30- beziehungsweise 32-Stunden-Woche,
mit der zugleich die Arbeits- und Erziehungszeit gerechter verteilt wird, trägt dazu bei, dass
nds 3-2015 17
Frauen von ihrem Verdienst leben können und
Männer stärker in die Erziehungs- und Hausarbeit eingebunden sind. Es entsteht die Chance
für eine geteilte Verantwortung.
Familienministerin Manuela Schwesig plant
ein Entgeltgleichheitsgesetz – dies wäre ein
Schritt, den Heide Pfarr, damals Direktorin des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen In­
stituts, schon 2011 vorschlug. Das Gesetz müsse für alle Bereiche von Beschäftigung in der
Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und
für die Tarifparteien gelten, forderte sie. Geschäftsführungen und Betriebsräte sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind
in der Pflicht, auf die Herstellung von Entgeltgleichheit zu achten. Es hat sich bislang
gezeigt, dass dies nicht freiwillig passiert, also
sind ein Gesetz und damit verbunden bestimmte Verfahren notwendig, damit die Akteure zum Handeln bewegt werden.
Frauen wollen aufsteigen –
wacklige Brücken sind keine Lösung
Eine zentrale Rolle spielt die Aufwertung
von Berufen, die in der Mehrzahl von Frauen
ausgeübt werden. In diesen Branchen wird im
Schnitt deutlich weniger bezahlt als in männlich geprägten Branchen. Die Aufwertung von
Arbeit – zum Beispiel im Bildungs- und Erziehungsbereich – kann nur auf zwei Ebenen
stattfinden: Auf der einen Seite braucht es eine
höhere gesellschaftliche Anerkennung und
auf der anderen Seite höhere Gehälter sowie
bessere Aufstiegschancen. Für die Berufe im
Bildungs- und Erziehungswesen bedeutet das
eine Angleichung im Grundschulbereich und
im Bereich der Sekundarstufe I. Die Bezahlung
der Beschäftigten muss an jene in der Sekundarstufe II an Gesamtschulen und Gymnasien
angeglichen werden. Jede Schule muss ihren
Beschäftigten Beförderungsmöglichkeiten eröffnen. Für den Sozial- und Erziehungsdienst
läuft aktuell eine Tarifrunde, in der die GEW
eine deutliche finanzielle Aufwertung der Berufe durch eine verbesserte Eingruppierung
fordert und damit mehr Anerkennung. Mit
dem Verdienst steigt nun mal auch die gesellschaftliche Anerkennung. Hier hinkt Deutschland anderen Ländern hinterher. Solange gilt:
„Kleine Kinder, kleine(re)s Geld“ sind Frauen
systemisch benachteiligt.
Geringfügig Beschäftigte sind in der überwiegenden Mehrheit Frauen. Die Minijobs –
insgesamt fast 7.000.000 Beschäftigte – sind
keine Brücke in eine reguläre Beschäftigung.
Sie sind insofern direkt für Altersarmut bei
Frauen mitverantwortlich, als durch sie nur ein
verschwindend geringer Anspruch auf Rente
erworben wird und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das Konstrukt der Minijobs
trägt zu einer Verfestigung des Gender Pay
Gaps bei und damit direkt zu einer Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben.
Frauen sind besser qualifiziert –
eine Frauenquote dennoch notwendig
Wenn es um die Besetzung von leitenden
Funktionen in Betrieben geht, dann erfahren
viele Frauen häufig zum ersten Mal Benachteiligung im Beruf sowie die Konsequenz von
Eltern- und Teilzeit. Während sie ganz oder
teilweise zu Hause waren, haben ihre männlichen Kollegen Berufserfahrung gesammelt,
sich fortgebildet und waren verfügbar. So gleichen Männer in dieser Phase Nachteile aus
und ziehen an den häufig besser qualifizierten
Frauen vorbei. Daher ist es notwendig, eine
Frauenquote einzuführen, die die Beteiligung
von Frauen an den entscheidenden Stellen
der Unternehmen verbessert. Das ist der richtige Schritt, um Bewegung in den Prozess zu
bringen, auch wenn der Gesetzesentwurf zur
Frauenquote im Detail noch verändert und
praktikabel werden muss.
Landesfrauenkonferenz
Der Landesfrauenausschuss lädt ein zur Landesfrauenkonferenz.
Termin: 23.04.2015
9.00–16.00 Uhr
Ort: Mercure Hotel
Massenbergstraße 19–21
44787 Bochum
Wichtige Tagesordnungspunkte
◆◆ Antonia Kühn, DGB NRW: Prekäre Beschäftigung
im Bildungsbereich am Beispiel Hochschule –
Auswirkungen auf die Qualität der Lehre
◆◆ N. N.: Feminisierung im Schulbereich
Arbeitsgruppen
◆◆ AG 1: Prekäre Beschäftigung in der Hochschule,
Moderatorinnen: Antonia Kühn, DGB NRW, und
Jutta Britze, GEW NRW
◆◆ AG 2: Was gibt’s Neues für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen? Moderatorinnen: Hannelore Gieseker, GEW NRW, und
Nina Linou, GEW NRW
◆◆ AG 3: Feminisierung im Schulbereich, Moderatorinnen: Anke Böhm, GEW NRW, und Dr. Ilse
Führer-Lehner, GEW NRW
Die Delegierten der Landesdelegiertenkonferenz
vom März 2014 haben ein gültiges Mandat. Die
Meldung der Delegierten wird erbeten an [email protected]. Gäste sind herzlich
eingeladen.
Auch wenn die Fakten bekannt und die Forderungen sinnvoll sind: Leider sind sie weder
allgemein anerkannt noch umgesetzt. Ansonsten würde der Equal Pay Day am 1. Januar
jeden Jahres und nicht erst am 20. März stattfinden. Wenn es gelingt, den Gender Pay Gap
merklich zu reduzieren, dann gelingt es, einen
weiteren spürbaren Schritt hin zur Geschlechtergerechtigkeit zu beschreiten. Eine Durchbrechung stereotyper Rollenzuweisungen in
Gesellschaft, Familie und Beruf ist möglich
Maike Finnern
und notwendig!
Bruttomonatsverdienste in Euro von Frauen und Männern im Vergleich
Beruf
Frauen
Männer
Differenz in Prozent
Equal Pay Day: Infos und Material
Bankkauffrau-/mann
3.290
4.055
19
DGB NRW: Rentenreport 2014
BautechnikerIn
2.620
3.223
19
DGB: Internationaler Frauentag
2015
ChemikerIn
4.291
5.237
18
ErzieherIn
2.509
2.667
6
GEW NRW: Frauenpolitik
www.
PDF
www.
www.
FilialleiterIn
2.574
3.227
20
GrafikdesignerIn
2.733
3.140
13
Maike Finnern
Köchin/Koch
1.805
2.179
17
SozialarbeiterIn
2.808
3.326
16
Stellvertretende Vorsitzende der
GEW NRW
Versicherungskauffrau-/mann
3.012
4.160
28
Quelle: www.frauenlohnspiegel.de, WSI-Befragung 2014
18 thema
Mentoring für Frauen
Nachwuchs für die Schulleitung
An Schulleitung interessierte Lehrerinnen motivieren, sie
unterstützen und begleiten bis in die Führungsetage einer
Schule – das ist Ziel des Mentoringprogramms für Frauen als
Personalentwicklungsinstrument im Bezirk Arnsberg. Für
das Projekt wurden die ersten Planungsschritte im Frühjahr
2014 gemacht. Anna Wiegers ist Fachberaterin für Gleichstellungsfragen in der Schulabteilung der Bezirksregierung
Arnsberg. Die nds sprach mit ihr über das Pilotprojekt, den
Entwicklungsprozess und die Ziele.
nds: Was ist die Zielsetzung des Mentoringprojekts für Lehrerinnen im Bezirk Arnsberg?
Anna Wiegers: Bei dem Personalentwicklungsprojekt geht es um Frauenförderung
im Zusammenhang mit der Förderung des
Schulleitungsnachwuchses. Insbesondere in
Führungspositionen sind Frauen unterdurchschnittlich vertreten, wobei es an Schulen der
Sekundarstufe II eine sehr deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in der Schulleitung
gibt. Die Bezirksregierung wird in diesem Pilotprojekt aber alle Schulformen einbeziehen.
Warum ist ein spezielles Mentoring für
Frauen nötig?
Nach dem Landesgleichstellungsgesetz
NRW (LGG) müssen spezielle Maßnahmen
ergriffen werden, damit Frauen auch in Beförderungsämtern und höheren Vergütungsgruppen entsprechend vertreten sind. Dabei
legt die Bewerbungsstatistik des Frauenförderplans offen, dass sich Frauen signifikant
weniger auf Beförderungsstellen bewerben
als Männer. Dafür gibt es eine ganze Reihe
von Gründen: Die Lebensläufe von Frauen
sind eher weniger stringent, Frauen sehen und
erfahren Probleme bei der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Ihre Karrierewünsche sind
häufig immer noch gesellschaftlich negativ
besetzt, sowohl im beruflichen als auch im
privaten Bereich. Durch individuelle Unterstützung und flexible Zeitplanung im Mentoringprozess können die Bedürfnisse von Frauen
besonders berücksichtigt werden.
Wie ist die Durchführung geplant?
Beim Mentoring geht es um die Begleitung
einer Lehrerin, die an einer Führungsposition
interessiert ist – sie ist die Mentee. Eine erfah-
rene Schulleitung von einer anderen Schule
oder auch anderen Schulform ist die oder der
MentorIn. Die Beziehung zwischen MentorIn
und Mentee ist sehr persönlich, die konkrete
Gestaltung ist am Bedarf der Nachwuchskraft
ausgerichtet und praxisbezogen. Es soll eine
Beziehung auf Augenhöhe sein, ohne Abhängigkeit und Konkurrenz innerhalb derselben Schule. Im Mentoringprozess können die
persönlichen Stärken hervorgehoben werden.
Es findet eine Orientierung an den individuellen Zielvorstellungen und den konkreten
Bedürfnissen der Mentee statt sowie eine Ermutigung zur beruflichen Weiterentwicklung.
Darüber hinaus werden die Tandemtreffen
durch Fortbildungen für Mentees, aber auch
Qualifizierungen für MentorInnen ergänzt.
„Durch individuelle
Unterstützungund flexible
Zeitplanung im Mentoringprozess können die Bedürfnisse
von Frauen besonders
berücksichtigt werden.“
Anna Wiegers
Wer wählt die MentorInnen und die Mentees aus?
Für das Mentoringprogramm werden sowohl weibliche als auch männliche Schulleitungen angesprochen, die bereit sind, sich
über die Schulter gucken zu lassen und ihre
Zeit zur Verfügung stellen, um ihre Erfahrung
weiterzugeben. Die Ansprache erfolgt über
die Gleichstellungsbeauftragten in Absprache
mit ihren KollegInnen aus den jeweiligen
Foto: Sunny studio / fotolia.com
schulfachlichen Dezernaten. Eine externe professionelle Beraterin führt mit den ausgewählten Schulleitungen ein Interview, um auf dieser
Grundlage ein passendes Tandem zu finden.
Wer hat das Projekt ins Leben gerufen?
Es ist gerade die passende Zeit, Mentoring
im Zusammenhang mit vielen Bemühungen
um Frauenförderung und Schulleitungsnachwuchs zu nutzen, auch wenn ich Mentoring
schon vor Jahren in Hessen kennengelernt und
es als effektives Instrument der Personalförderung gerade für Frauen angeregt habe. Seit
November 2013 gibt es eine Arbeitsgruppe
mit Mitgliedern aus allen Bezirksregierungen
zum konstruktiven Gesprächsaustausch über
Möglichkeiten der Einführung von Mentoring
im Schulbereich. Zusammen mit diesen Impulsen hat die neue Schulabteilungsdirektorin
Susanne Blasberg-Bense aktiv die Entwicklung
eines Pilotprojekts in Arnsberg vorangetrieben.
Gibt es vergleichbare Projekte in NordrheinWestfalen?
Die gibt es, wenn auch noch nicht im schulischen Bereich, zum Beispiel in der Handwerkskammer, in Unternehmen, an Universitäten.
In Hessen gibt es Mentoring im Schulbereich
schon länger, auch Hamburg und Bremen sind
nachgezogen. Und auch andere Bezirksregierungen planen Mentoringvorhaben.
Sind während der Projektplanung Probleme
aufgetreten?
Das Problem bestand darin, Mentoring als
Instrument der Personalentwicklung mit erheblichen Fortbildungsanteilen in der Bezirksregierung zu verankern. Hierzu hat eine
Arbeitsgruppe mit den Gleichstellungsbeauftragten aller Schulformen und Fachleitungen
nds 3-2015 19
Perspektive für
die Zukunft
Frauenanteil in der Schulleitung und in den Schulen insgesamt (in Prozent)
Schulform
Hessen, Hamburg und Bremen setzen Mentoring
im Schulbereich bereits erfolgreich ein – in Hessen
besetzen 70 Prozent der Mentees inzwischen eine
Schulleitungsstelle. Währenddessen muss dieses
Instrument in Nordrhein-Westfalen erst erprobt
werden. Die Schulabteilung der Bezirksregierung
Arnsberg hat beschlossen, dieses Pilotprojekt zu
starten mit dem längerfristigen Ziel, Mentoring als
Personalentwicklungsinstrument für Schulleitungsnachwuchs nicht nur zu implementieren, sondern
nach gesicherter Erprobung und Erhöhung der
Schulleitungsquote von Frauen bei Bedarf auch für
andere Personengruppen zu öffnen.
Schulleiterin
Stellv. Schulleiterin
Entwicklung
2009
2012
2009
2012
2009
2012
Grundschule
64
72
79
83
89
90
Förderschule
41
50
50
57
75
75
Hauptschule
37
42
36
43
60
64
Realschule
67
37
44
41
45
66
Gemeinschaftsschule
–
75
–
25
–
Sekundarschule
–
39
–
46
–
Gesamtschule
23
27
20
15
57
60
Gymnasium
22
25
17
23
50
56
Weiterbildungskolleg
10
18
33
36
49
55
Berufskolleg
18
25
13
16
42
46
Für die Mentees wird unter anderem eine
Fortbildung zum Umgang mit Ambivalenzen
entwickelt. Die MentorInnen erhalten eine
Qualifizierung zu den Methoden im Mentoring
– dazu gehören das Feedback, das Coaching
und das sogenannte Shadowing, in dem die
Mentee die Schulleitung im Alltagsgeschäft
begleitet. Im Pilotprojekt werden neben ModeratorInnen aus den Fortbildungsbereichen
Gleichstellung und Schulleitung externe ReferentInnen engagiert, die bereits professionelle
Erfahrungen mit Mentoring außerhalb von
Schule aufweisen.
Die Fragen für die nds stellte Anke Böhm.
Bezirksregierung Arnsberg: Frauenförderplan 2013–2016
Bezirksregierung Arnsberg:
Gleichstellungsangelegenheiten
im schulischen Bereich
Freie Hansestadt Bremen: Führungskräftenachwuchsförderung
PDF
www.
www.
69
Quelle: Frauenförderplan 2013–2016 für die öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg
aus dem Fortbildungsdezernat unter Beteiligung des Personaldezernats Möglichkeiten
der Kooperation innerhalb der Schulabteilung
entwickelt. Es mussten Projektanträge für die
Mitbestimmungsgremien aller Schulformen
vorbereitet werden, wobei hier bereits im Vorfeld durch frühzeitige Information und Transparenz Zustimmung signalisiert wurde. Die
eigentliche Pionierarbeit besteht jedoch in der
Übertragung von Mentoring vom außerschulischen auf den schulischen Bereich in einem
„Unternehmen“ mit fast 40.000 Lehrkräften.
Welche Unterstützung erfahren die MentorInnen und Mentees in der Zeit des
Programms?
Lehrerinnen gesamt
Fortbildung für Ansprechpartnerinnen
für Gleichstellungsfragen in der
Schule
Fit für die
Gleichstellung
Anna Wiegers, Fachberaterin für Gleichstellungsfragen
Mentees gesucht!
Das Mentoringprogramm der Bezirksregierung
Arnsberg dauert ein Jahr. Ab Februar 2015 können sich interessierte Lehrerinnen bewerben.
Ausdrücklich erwünscht ist die Teilnahme von
Frauen mit familiären Betreuungspflichten oder die
an einem Punkt der Neuorientierung ihrer Karriereplanung stehen oder mit Migrationshintergrund.
Anhand einer Checkliste zur Selbstprüfung können interessierte Lehrerinnen abwägen, ob sie die
organisatorischen Anforderungen für die Teilnahme erfüllen und ob Mentoring für sie eine Entscheidungshilfe auf dem Weg zur Schulleitung ist.
Im Mai 2015 finden Interviews statt, um die
Mentees geeigneten MentorInnen zuzuordnen
(Matching). Anfang September 2015 werden alle
Beteiligten auf das Programm vorbereitet und Ende
September wird der offizielle Auftakt stattfinden.
Danach vereinbaren die Mentees mit den Schulleitungen sechs bis acht individuelle Tandemtreffen.
Pro Halbjahr wird je eine Fortbildung angeboten.
Im Herbst 2016 wird der erste Durchgang abgeschlossen.
Infos und Bewerbung bis zum 27. März 2015
www.tinyurl.com / Mentoring-Infos
Projektleitung: Anna Wiegers, Bezirksregierung
Arnsberg, Tel.: 02931-823150, E-Mail: anna.wiegers
@bra.nrw.de
Die Fortbildungsveranstaltung thematisiert die
rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen nach dem
NRW-Landesgleichstellungsgesetz und dem Schulgesetz. In der Vorstellung und der sich daran anschließenden Diskussion werden die Aufgaben und
Rechte der Ansprechpartnerinnen im Rahmen der
eigenverantwortlichen Schule eine zentrale Rolle
spielen. Im Anschluss an die Einführungsphase
im Plenum wird die Arbeit mit Themenschwerpunkten fortgesetzt, die den Ansprechpartnerinnen auf den Nägeln brennen.
Dazu gehören:
◆◆ die erweiterten Aufgaben in der eigenverantwortlichen Schule
◆◆ die Rolle in der Auswahlkommission
◆◆ die Unterstützung und Beratung der Teilzeitkräfte im Kollegium
Die Teilnehmerinnen können sich in Arbeitsgruppen aktiv in die Diskussion einbringen, Erfahrungen
austauschen und sich weiterqualifizieren. Die Tagungsleitung übernimmt Jutta Britze, Referentin
ist Hannelore Gieseker, beide Landesfrauenausschuss der GEW NRW.
Termin:02.06.2015,
10.00–16.00 Uhr
Ort:
Beitrag:
Bochum, der genaue Veranstaltungs-
ort wird noch bekannt gegeben.
20,- Euro für GEW-Mitglieder,
sonst 50,- Euro (inklusive Verpflegung)
Anmeldung bis zum 19.05.2015 schriftlich an
GEW NRW, Bettina Beeftink,
Nünningstraße 11, 45141 Essen,
Fax: 0201-2940334,
E-Mail: [email protected]
specnaz7 / fotolia.com
Mentoring in anderen Bundesländern
20 thema
Frauen in der Führungsetage
Die Chancen einer Quote
Laut der Umfrage der Hays AG unter 550
Führungskräften der deutschen Wirtschaft
sind 63 Prozent der Meinung, dass Beruf und
Familie nicht vereinbar seien. Davon sehen 56
Prozent die Ursache bei den klassischen Rollenbildern. 46 Prozent stellen fest, dass die
notwendige Kinderbetreuung und 33 Prozent,
dass die Unterstützung durch das Unternehmen fehlt.
Für einige verbindlich,
für andere flexibel
Nach langen Diskussionen hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für eine
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf den
Weg gebracht. Das Gesetz soll im April 2015
im Bundestag verabschiedet werden. Vorausgegangen war eine monatelange kontrovers
zwischen SPD und CDU geführte Debatte.
Viel Kritik kam auch aus Teilen der Wirtschaft: Der Entwurf sieht vor, dass die 108
börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen einen Frauenanteil
von 30 Prozent in ihren Aufsichtsräten sicherstellen müssen. Die Vorgabe gilt für Neubesetzungen ab Januar 2016. Wird die Quote nicht
erfüllt, muss der Posten unbesetzt bleiben.
Weitere 3.500 mittelgroße Unternehmen,
die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen Zielvorgaben über den Frauenanteil in Vorstand, Aufsichtsrat und den
obersten zwei Managementebenen setzen und
regelmäßig über den Stand informieren. Diese
„Flexi-Quote“ soll nicht nachträglich korrigiert
werden dürfen. 2015 müssen die Unternehmen
eine Frist festlegen, bis wann sie ihr Ziel erreicht haben wollen. Strafen sind allerdings
nicht vorgesehen.
Der Erfolg muss messbar werden
Der DGB und seine Einzelgewerkschaften
haben sowohl die Einführung einer Quote
gefordert als auch den Gesetzentwurf begrüßt. Der DGB begründet in seiner Stellungnahme: „Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der deutschen Wirtschaft zur
Förderung der Chancengleichheit von Frauen
und Männern in der Privatwirtschaft ist über
zehn Jahre nicht vorangekommen: zu weich, zu
unverbindlich, zu wenig zwingend. Aber auch
zwanzig Jahre Gleichberechtigungs-, Frauenförder- beziehungsweise Gleichstellungs- und
Bundesgremienbesetzungsgesetz haben im
öffentlichen Dienst des Bundes keine durchschlagenden Erfolge erzielt.“
In NRW sieht die Situation trotz Landesgleichstellungsgesetz auch nicht besser aus.
Selbst im Schulbereich, in dem Lehrerinnen
deutlich die Mehrheit stellen, dominieren
männliche Kollegen jene Positionen mit Besoldungsgruppe ab A 14.
Mehr Kreativität und Modernität
Frauen in Führungspositionen erzeugen, so
neuere Studien, mehr Kreativität in den Entscheidungsebenen, Modernität in der Außendarstellung und signifikant positivere Effekte
in Unternehmen mit Fokus auf Privatkunden
und hohem Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft. Die Frauenquote bewirkt aber noch
weit mehr: Wenn mehr Frauen in Führungspositionen arbeiten, steigen auch die Beförderungschancen von weiblichen Beschäftigten
auf den unteren Hierarchieebenen und zwar
keineswegs nur in „typisch weiblichen“ Branchen oder Tätigkeitsfeldern.
Die Wissenschaftlerinnen Astrid Kunze und
Amalia Miller gehen in ihrer Studie davon aus,
Foto: dubova / fotolia.com
Nur wenige talentierte junge Frauen mit exzellenten Abschlüssen werden Chefinnen. Die Ergebnisse einer aktuellen
Studie der Hays AG zeigen, wie traditionelle Rollenklischees
nach wie vor wirken und wie unverzichtbar eine verbindliche
Frauenquote ist. Sie verspricht nicht nur eine zwischen Männern und Frauen verbesserte Verteilung von Macht und Einkommen, sondern auch positive Effekte für die Wirtschaft.
dass sogenannte „Spillover-Effekte“ ausschlaggebend dafür seien: Weibliche Führungskräfte
steigern die Aufstiegschancen anderer Frauen
im Unternehmen nicht nur durch aktive Beförderungsentscheidungen, sondern zusätzlich
durch ihre Funktion als Vorbilder und Mentorinnen. Durch politische Zielvorgaben, wie
einer Frauenquote für Führungspositionen,
ließe sich demnach tatsächlich eine größere
Chancengleichheit weiblicher Arbeitnehmer
erreichen.
Die gesetzliche Quote für mehr Frauen in
Führungspositionen zeigt also bereits Wirkung
für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Flankierende Maßnahmen, wie mehr Genderkompetenz
in der Bildung und Erziehung, würden weitere
positive Effekte auf diesem Weg erzeugen.
Ilse Führer-Lehner
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW:
Dritter Bericht zur Umsetzung des
Landesgleichstellungsgesetzes in
der Landesverwaltung NRW
Verband Deutscher Unternehmerinnen: Mitten im Markt. Unternehmerinnenumfrage, Frühjahr
2013
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:
Frauen in Führungspositionen.
Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg
PDF
PDF
PDF
Dr. Ilse Führer-Lehner
Referentin für Bildungspolitik und
Frauenpolitik der GEW NRW
nds 3-2015 21
buchtipps
Der LesePeter ist eine Auszeichnung der
Arbeitsgemeinschaft Jugendliteratur und
Medien (AJuM) der GEW. Er wird monatlich
vergeben für ein herausragendes, aktuelles
Kinder-, Jugend- oder Bilderbuch. Rezensionen mit Hinweisen auf pädagogische
Einsatzmöglichkeiten sind im Internet zu
finden: www.ajum.de (LesePeter)
Im Januar erhielt den LesePeter das Kinderbuch:
Antje Leser, Sabine Rixen
Unterm Gras
DIX Verlag Bonn, 2013, 224 Seiten,
ISBN: 978-3-941651-92-0, 11,90 Euro
Es sollten ein paar nette Urlaubstage auf
einem Hausboot in Amsterdam werden; es
wird jedoch eine spannende Kulturreise durch
ganz Amsterdam und ein Kriminalfall mit spektakulärem Kunstraub. Hauptakteure sind die
Kinder Joris und Finja.
Im Februar erhielt den LesePeter das Jugendbuch:
Brigitte van Aken
Alles Liebe, deine Lise
Mixtvision München, 2014, 247 Seiten,
ISBN: 978-3-944572-13-0, 16,90 Euro
Nach einer Abtreibung wendet sich Lise
aus dem Internat an ihre Großmutter, der ein
ähnliches Schicksal ereilte, damals aber mit
niemandem darüber reden konnte. Dieser moderne Oma-Enkelin-Briefroman zeigt, was man
erreichen kann, wenn man seine Sorgen zur
Sprache bringt.
Im März erhält den LesePeter das Sachbuch:
Marko Simsa und Silke Brix
Klassik-Hits für Kinder
Jumbo Verlag Hamburg, 2014, 55 Seiten,
ISBN: 978-3-8337-3308-6, 24,99 Euro
Das Buch mit dazugehöriger CD ist eine
Zeitreise durch die klassische Musik vom 17. bis
ins 20. Jahrhundert mit Werken von namhaften
Komponisten wie Mozart, Bach, Vivaldi oder
Strauss in Text und Ton.
Sibylle Plogstedt
Christopher Stark
Mit vereinten Kräften. Die
Gleichstellungsarbeit der
DGB-Frauen in Ost und West
(1990–2010).
Neoliberalyse. Über die Ökonomisierung unseres Alltags.
Psychosozial-Verlag Gießen, 2015, 364
Seiten, ISBN: 978-3-8379-2319-3
Die Geschichte des
DGB nach 1990 wurde von der Wiedervereinigung geprägt:
Millionen von ArbeitnehmerInnen strömten in die westlichen
Gewerkschaften. Doch
ihre Erwartung, der
DGB könne etwas
gegen die wachsende Arbeitslosigkeit unternehmen, wurde nicht erfüllt. Als Folge ging
ein Großteil des Zuwachses wieder verloren.
Nachdem sich die Frauen in den Vorständen
der DGB-Gewerkschaften anfänglich vor allem
um die strukturellen Folgen der Wiedervereinigung kümmerten, standen später Themen
wie Gleichstellung, Frauenquote, Frauen in die
Aufsichtsräte, aber auch Kinderbetreuung und
Mindestlohn im Mittelpunkt. Sibylle Plogstedt
beleuchtet die Kämpfe der Gewerkschafterinnen anhand von Biografien, internen Protokollen und Interviews. Das Ergebnis ist eine
spannende Sozialgeschichte der Frauen nach
der Wiedervereinigung und des Anteils, den
die Gewerkschafterinnen daran hatten. krü
Catrin Siedenbiedel und
Caroline Theurer (Hrsg.)
Grundlagen inklusiver
Bildung. Teil 1 und 2
Prolog-Verlag Immenhausen, 2015,
297 / 341 Seiten, ISBN:
978-3-934575-81-3 / 978-3-934575-82-0
Die beiden Bände zu den Grundlagen inklusiver Bildung – Inklusive Unterrichtspraxis und -entwicklung sowie Entwicklung zur
inklusiven Schule und Konsequenzen für die
Lehrerbildung – stellen eine Einheit dar und
stellen die wesentlichen Themenkomplexe in
Theorie, Forschung und Praxis dar. Kontroversen werden nicht ausgespart, sondern es wird
sehr deutlich thematisiert, welche Voraussetzungen für eine gelingende inklusive Bildung
notwendig sind, aber auch wann Inklusion
nicht gelingen kann.
krü
Mandelbaum Verlag Wien, 2014, 348 Seiten, ISBN: 978385476-635-3
Der Autor analysiert die Auswirkungen eines „real
existierenden Neoliberalismus“ in Alltag und
Gesellschaft. Aus medialen Auszügen, Werbebotschaften
und
Zitaten werden zentrale Aussagen herausgegriffen und kritisch und prägnant beleuchtet.
Chistopher Stark macht auf eine bedenkliche
Entwicklung aufmerksam und will dazu beitragen, das gesellschaftlich vorherrschende
ökonomistische Denken und Handeln – auch
außerhalb des Wirtschaftssys­tems – zu überwinden. Ein Buch wider die Ökonomisierung
aller Lebensbereiche, in Opposition zu einem
System, das die Menschen der Wirtschaft unterordnet, die Freiheit dem Wettbewerb und die
Interessen der Bevölkerungsmehrheit einer
kleinen Elite.
krü
Welttierschutzgesellschaft e. V.
Unterrichtsmaterial KUH+DU
Kostenloses Lernset für zwei bis drei
Unterrichtsstunden für Klasse 5 und 6 zu
bestellen unter: www.kuhplusdu.de
Von Schokomilch
bis Joghurt sind
Milchprodukte
aus
dem Schulalltag nicht
wegzudenken.
Der
Rückbezug zur Kuh
und das Wissen über
die Milchgewinnung
fehlen jedoch den
SchülerInnen. Obwohl
besonders Kinder ein großes Interesse an Tieren haben, ist Tierschutz in den Schulen zu
selten ein Thema. Das möchte die Welttierschutzgesellschaft mit dem Projekt „KUH+DU
macht Schule“ ändern und die Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Milchkühen in
Deutschland in den Unterricht bringen. Ziel des
Schulprojektes und der Kampagne ist die
Einführung einer Haltungsverordnung für
Milchkühe sowie mehr Transparenz für den
Verbraucher.
krü
22 arbeitsplatz
Tarifrunde im öffentlichen Dienst
Wir sind MehrWert!
Nachdem der erste Verhandlungstermin zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst
am 16. Februar 2015 erfolglos zu Ende gegangen ist, startete die GEW NRW
eine konzertierte Offensive. Mit einem Aktionstag und tausenden KollegInnen,
die bei Warnstreiks im ganzen Land auf die Straße gingen, setzte sie die Arbeitgeber unter Druck.
In der ersten Verhandlungsrunde über den
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder zeigten die Arbeitgeber klare Kante: Ein
Angebot für eine Gehaltserhöhung gebe es
nur dann, wenn die Gewerkschaften sich auf
Einschnitte bei der Zusatzversorgung durch
die Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder (VBL) einlassen. Die Forderung nach
5,5 Prozent, mindestens aber 175,- Euro mehr
bezeichneten die Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) als
„realitätsfremd“. Die GEW NRW antwortete
Der Aktionstag am 24. Februar begann mit einer Pendleraktion am Duisburger Hauptbahnhof (o.). In der
abschließenden Tarifkonferenz ging es vor allem um die
Mobilisierung vor Ort (u.).
Fotos: M. Schulte
auf diesen ernüchternden Einstieg in die
Verhandlungen mit einem Aktionstag am
24. Februar und flächendeckenden Warnstreiks.
Aktionstag – Tarif rund um die Uhr
Den Auftakt machten am frühen Morgen
die KollegInnen vom Stadtverband Duisburg
mit einer gelungenen Aktion am Duisburger
Hauptbahnhof: Mitten in der Rushhour verteilten die GewerkschafterInnen „Lohntüten“
mit Informationen zur Tarifrunde und zu den
Forderungen der GEW an die vorbeieilenden
PendlerInnen. Trotz der morgendlichen Hektik
stieß die Aktion auf Zuspruch und mehr als
500 Lohntüten konnten überreicht werden.
Am Mittag luden die Gewerkschaften
zu einer Landespressekonferenz ein. GEWLandesvorsitzende Dorothea Schäfer, GEWVerhandlungsführer Andreas Gehrke und Uli
Dettmann, stellvetretender ver.di-Landesbezirksleiter, standen den überregionalen MedienvertreterInnen Rede und Antwort. „Die
GEW will 5,5 Prozent mehr Gehalt für alle
Beschäftigten. Außerdem muss über die konkrete Ausgestaltung des Tarifvertrages für
Lehrkräfte jetzt in dieser Tarifrunde verhandelt
und entschieden werden“, erklärte Andreas
Gehrke. Dorothea Schäfer erinnerte daran,
dass die GEW bereits einige Zugeständnisse in
den seit September 2014 laufenden Verhandlungen zu einer Lehrkräfte-Entgeltordnung (LEGO) gemacht hat. „Es gibt keinen Grund für
eine weitere Blockade!“
Der Aktionstag endete mit einer Tarifkonferenz, zu der über 100 KollegInnen aus den
Untergliederungen der GEW ins Düsseldorfer
Elly-Heuss-Knapp-Berufskolleg kamen. Hier
kamen vor allem sie zu Wort und stellten die
Aktionen ihrer Stadtverbände zur Tarifrunde
vor. Eines wurde dabei ganz deutlich: An kreativen und neuen Ideen zur Mobilisierung fehlt
es wirklich nicht!
Provokation der Arbeitgeber
Am 26. und 27. Februar gingen die Verhandlungen mit der TdL weiter. Was in der
ersten Verhandlungsrunde noch als sachorientierter Einstieg bewertet wurde, musste in
diesem zweiten Termin rasch korrigiert werden: Die Arbeitgeber provozierten, indem sie
die von der GEW geforderte „Paralleltabelle“
als nicht verhandelbar erklärten. Sie beharrten
auf ihrem Entwurf einer L-EGO, der für die Beschäftigten keine bessere Bezahlung und zum
Teil sogar Verschlechterungen bedeutet hätte.
Auch die Zusatzversorgung kam in der zweiten Verhandlungsrunde erneut auf den Tisch:
Die Mehrkosten durch die steigende Lebenserwartung sollen die Beschäftigten künftig
über Kürzungen ihrer Betriebsrente selbst tragen. Für neu eingestellte Beschäftigte würde
das im Schnitt eine Kürzung von monatlich
70,- Euro bedeuten. Die durchschnittliche VBLRente, die 350,- Euro beträgt, würde demnach
um 20 Prozent gekürzt werden. Am 10. März
wird die Zusatzversorgung in einem eigenen
Termin verhandelt. Neben den Länderarbeitgebern werden dabei auch VertreterInnen von
Bund und Kommunen anwesend sein, denn
die Zusatzversorgung wird von allen drei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes getragen.
20.000 Tarifbeschäftigte gingen beim zentralen Warnstreik am 12. März 2015 in Düsseldorf für ihre Forderungen auf die
Straße, unter ihnen rund 5.000 LehrerInnen. Fotos: J. Briese
Das machen wir nicht mit!
Tarif geht alle an
Nachdem die Arbeitgeber sich kein Stück in
Richtung unserer Forderungen bewegt haben,
war klar: Wir gehen in den Warnstreik! Mit ersten dezentralen Aktionen und Streiks machte
der Regierungsbezirk Düsseldorf am 3. März
den Anfang, Detmold und Köln legten am 4.
März nach, Arnsberg und Münster gingen einen Tag später in den Ausstand. Rund 5.000
streikende GEW-KollegInnen machten vielerorts deutlich: „Gerecht geht anders. Bildung
ist MehrWert. Wir sind MehrWert!“ Mit aufsehenerregenden, kreativen Aktionen bewiesen
die Tarifbeschäftigten Kampfgeist.
Beim zentralen Warnstreik am 12. März in
Düsseldorf – unter Beteiligung der GEW, ver.di,
der Gewerkschaft der Polizei und des Deutschen Beamtenbundes – traten rund 20.000
Beschäftigte für ihre gerechten Forderungen,
darunter 5.000 Lehrkräfte. Der Kampf um
eine bessere Bezahlung im öffentlichen Dienst
erreichte eine enorme Medienpräsenz. Wenn
die Arbeitgeber weitere Streiks der Beschäftigten ausschließen wollen, müssen sie nun
endlich handeln und vernünftige Angebote
auf den Tisch legen.
Spätestens seit die von der Landesregierung
angestrebte Nullrunde als verfassungswidrig
eingestuft wurde, ist allen BeamtInnen klar:
Ihre Besoldungserhöhungen orientieren sich
an dem Tarifergebnis, das die angestellten
KollegInnen durch ihre Streiks und Aktionen
erkämpfen. Deshalb sind BeamtInnen in der
Pflicht, die Tarifbeschäftigten in ihren Forderungen zu unterstützen – durch die Teilnahme
an Aktionen oder Demonstrationen außerhalb
der Unterrichtszeit oder indem sie keinen Vertretungsunterricht für streikende KollegInnen
geben. Auch wenn sie selbst nicht in den Ausstand treten dürfen – im Schulterschluss mit
den Tarifbeschäftigten können BeamtInnen
sich trotzdem starkmachen für eine gerechte
Bezahlung aller Beschäftigten. Joyce Abebrese
Joyce Abebrese
Referentin für Tarifpolitik
der GEW NRW
Wie geht es weiter?
Am 16. und 17. März 2015 gehen die Tarifverhandlungen in die dritte Runde.
Sollte es bei diesem Termin immer noch zu keinem
einigungsfähigen Ergebnis kommen, werden wir
weiter streiken müssen, um die Arbeitgeber in die
Pflicht zu nehmen.
Wer brandaktuell über die Verhandlungen informiert werden möchte, abonniert das Tariftelegramm der GEW: www.gew.de/Laender-Tariftelegramm.html.
GEW: Länder starten Erpressungsmanöver (Tarifinfo Nr. 2)
PDF
GEW NRW:
– Warnstreik in Wuppertal
(03.03.2015)
– Warnstreik in Köln
(04.03.2015)
– Warnstreik in Dortmund
(05.03.2015)
– zentraler Warnstreik in
Düsseldorf (12.03.2015)
tagesschau.de: Tarifstreit im öffentlichen Dienst. Lehrer streiken
als erste (inkl. Videointerview mit
Dorothea Schäfer)
www.
Foto: Andrey Bandurenko / fotolia.com
24 arbeitsplatz
Neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Geschlechterstereotype
waren gestern
Der Sozial- und Erziehungsdienst ist
ein von Frauen dominiertes Berufsfeld – im Kitabereich liegt ihr Anteil
bei 96 Prozent. Bezahlt werden sie
nach einer Entgeltordnung, die in
weiten Teilen auf Arbeitsrealitäten
und Rollenbildern der 1970er Jahre
basiert. Höchste Zeit für eine Entgeltordnung, die die modernen Aufgaben
und Anforderungen im Sozial- und
Erziehungsdienst widerspiegelt und
die Einkommenshöhe festlegt. Höchste
Zeit für gutes Geld für gute Arbeit –
für Frauen wie für Männer.
Am 25. Februar 2015 starteten die Tarifverhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern zur Entgeltordnung (EGO) im Sozial- und
Erziehungsdienst (SuE). Die EGO legt auf
Grundlage der Aufgaben der Beschäftigten deren Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe (EG) fest und entscheidet so, welche
Arbeit in Kita oder Sozialarbeit wie bezahlt
wird. Die derzeitige Entgeltordnung beruht
auf den Arbeitsbewertungen und -beschreibungen der 1970er Jahre. Den pädagogischen
Entwicklungen hinkt sie seit Langem hinterher.
Neue Arbeitsformen in der frühkindlichen Bildung und in der Inklusion verändern berufliche
Tätigkeiten und stellen neue Anforderungen
an Qualifikationen. Diese Tätigkeiten müssen
in der EGO SuE abgebildet und bezahlt werden. Die Erwartungen der größtenteils weiblichen Beschäftigten an eine Verbesserung der
Eingruppierung sind entsprechend groß.
Auf eigenen Beinen stehen
Die wirtschaftliche Unabhängigkeit von
Frauen hängt eng mit ihrer gleichberechtigten
Teilhabe am Erwerbsleben und mit der Bezahlung zusammen. Geschlechtergerechte Entgeltpraxis und faire (Arbeits-)Bedingungen oder
„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ lauten die gewerkschaftlichen Forderungen. Die
Höhe des individuell erzielten Einkommens
entscheidet darüber, ob Frauen aus eigener
Kraft ihre Existenz sichern können – unabhängig von der Haushaltskonstellation, in der
sie leben. Existenzsicherung ist dabei mehr,
als den unmittelbaren Bedarf zu decken. Zur
langfristigen Existenzsicherung gehört auch,
in einer Familienphase von vollzeitnaher
Teilzeit leben zu können und über die Sozialversicherungssysteme Ansprüche zu erwerben,
um auch in Phasen ohne eigene Erwerbstätigkeit wirtschaftlich unabhängig zu sein.
Die Erwerbskonstellationen von Frauen und
Männern in Partnerschaften ändern sich, weg
von der (in Westdeutschland) traditionellen
Ernährer- und Zuverdienstehe hin zu einem Modell, bei dem grundsätzlich beide ihren eigenen Beitrag zur Existenzsicherung leisten. Das
Einkommen von Frauen ist heute längst unverzichtbarer Bestandteil für Familien geworden.
Frauen sind Familienernährerinnen (circa 23
Prozent), Mitverdienerinnen (circa 52 Prozent)
und Gleichverdienerinnen (circa 25 Prozent).
Als Familienernährerinnen gelten Frauen, die
in Mehrpersonenhaushalten mindestens zwei
Drittel des Haushaltseinkommens erwirtschaften und damit die finanzielle Verantwortung
für sich und mindestens ein weiteres Haushaltsmitglied übernehmen – ob alleinerziehend
oder mit Partner, als Akademikerin oder auf
der Grundlage einer Berufsausbildung.
Frauen übernehmen Verantwortung trotz
geringer Gehälter in frauendominierten Berufen und Branchen, trotz der häufigen und oft
unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung und der
großen Entgeltlücken. Familienernährerinnen
sind überwiegend in frauentypischen Berufszweigen – beispielsweise im Gesundheits- und
Sozialwesen, in Erziehung und Unterricht sowie im Einzelhandel – beschäftigt. Viele Berufe
und Branchen mit einem hohen Frauenanteil
wurden jedoch für Zuverdienerinnen konzipiert. Die Tarifrunde EGO SuE muss also auch
einen Beitrag dazu leisten, dass sich das Einkommen von weiblichen Hauptverdienerinnen
dem ihrer männlichen Kollegen annähert.
Mit alten Rollenbildern brechen
Die Berufswahl ist die zentrale Weichenstellung, mit der junge Frauen auf dem Arbeitsmarkt ihre Position und damit ihre Möglichkeiten zur eigenständigen Existenzsicherung
nachhaltig beeinflussen. Dabei geht es um
Einkommen, Aufstiegs- und die Anschlussqualifikationen und um Arbeitszeiten, die es ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren und
auch eigenen Interessen nachzugehen.
Branchenabhängig unterscheidet sich die
Bezahlung gravierend, obwohl die Voraussetzungen, zum Beispiel eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein einschlägiges Studium, oft gleich sind. Doch Berufsfelder, in denen
es um die Verantwortung für Menschen geht
– wie in Erziehung, Gesundheit oder Bildung
– werden weniger wertgeschätzt als Verantwortung für Technik oder Geld. Auch dieses
Ungleichgewicht resultiert aus Geschlechterstereotypen von gestern.
In der neuen Entgeltordnung für den Sozialund Erziehungsdienst geht es um die Anerkennung der Leistung, der Fachkenntnisse,
der Berufserfahrung und des Könnens, die
Frauen und auch Männer in diesem Berufsfeld
nds 3-2015 25
Aktiv werden
Die Ursachen der Entgeltlücke zwischen
Frauen und Männern sind inzwischen vielfältig wissenschaftlich erforscht. Nur bleiben
die Erkenntnisse noch zu oft ohne Wirkung.
Wo Tarifverträge gelten und Betriebs- oder
Personalräte mitbestimmen, schrumpft die
Entgeltlücke. Die Herausforderungen der mittelbaren Entgeltdiskriminierung sind nach
wie vor groß und liegen unter anderem in der
unterschiedlichen Bewertung von Tätigkeiten.
In der Tarifrunde zur EGO SuE geht es also
darum, hierfür ein diskriminierungsfreies Regelwerk zu schaffen.
Die GEW will in den Tarifverhandlungen
erreichen, dass die Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst aufgewertet und die Bezahlung
insgesamt angehoben werden. Gute Bildung
und Erziehung gibt es, weil die Beschäftigten
gute Arbeit leisten. Noch liegen die Gehälter von ErzieherInnen in Deutschland unter
dem Durchschnittseinkommen. Arbeitgeber in
Kommunen, bei Wohlfahrtsverbänden und
freien Trägern müssen diese qualifizierte und
gesellschaftlich so wichtige Arbeit endlich angemessen bezahlen.
Wer Leitungsfunktionen übernimmt, muss
auch dafür bezahlt werden und nicht wie bisher ausschließlich nach der Zahl der regelmäßig belegbaren Kitaplätze. Leitungsaufgaben
erfordern große Sachkompetenz und Verantwortung und sind mit Personalverantwortung
verbunden. Bei der Bewertung dieser Tätigkeit
müssen daher neben der Anzahl der Kitaplätze auch die Anzahl der MitarbeiterInnen
berücksichtigt werden.
„Aktiv werden lohnt sich und ist
dringend nötig, damit die GEW
ihren Forderungskatalog durchsetzen kann. Wir brauchen die
volle Unterstützung aller Mitglieder und Beschäftigten.“
Frauke Gützkow
Wer von einer Jugendhilfeeinrichtung zu einer anderen wechseln will, wird zurzeit bestraft
und nicht gefördert. Neue Arbeitgeber erkennen die zuvor erworbene Berufserfahrung bei
der Eingruppierung nicht ausreichend an. Das
kann zu deutlichen Gehaltseinbußen führen
und muss dringend neu geregelt werden.
Das sozialpädagogische Berufsfeld hat sich
in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt, eine Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale ist überfällig. Neue Berufe, neue berufliche
Qualifikationen – wie der Bachelor of Arts in
Kindheitspädagogik –, neue Berufsbilder und
Arbeitsbereiche von der Fachberatung bis zur
Schulsozialarbeit sind in der Entgeltordnung abzubilden und sie sind angemessen zu bezahlen.
Frauke Gützkow
Finanzierung einer EGO SuE
Jetzt in Zukunft
investieren!
Die unterdurchschnittliche Bezahlung bei stetig
steigenden Anforderungen sorgt dafür, dass der
Sozial- und Erziehungsdienst als Berufsfeld an
Attraktivität verliert. Bund und Länder müssen
jetzt investieren, um qualifiziertes Personal für
die Zukunft zu gewinnen und zu halten!
Das Durchschnittsgehalt von ErzieherInnen in der
Entgeltgruppe S 6 liegt derzeit bei 2.811,61 Euro
und damit mehr als 600 Euro unter dem vom Statistischen Bundesamt für 2013 ermittelten Durchschnittsgehalt aller vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen (3.449,- Euro). Ein Fachkräftemangel
herrscht bereits heute: Nach Schätzungen der
Bundesagentur für Arbeit fehlen derzeit allein im
Bereich der ErzieherInnen 20.000 Fachkräfte. Eine
bessere Bezahlung und eine gerechte Eingruppierung müssen die Attraktivität der sozialen Berufe
wieder steigern.
Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (EGO SuE), die für 1,15 Millionen Beschäftigte gilt, wird Geld kosten, das ist klar. Doch
dieses Geld ist da – entgegen der immer gleich
klingenden Argumente der Arbeitgeber. Allein im
Januar 2015 flossen durch Steuereinnahmen des
Bundes und der Länder rund 43 Milliarden Euro in
die Kassen und damit rund vier Prozent mehr als
noch vor einem Jahr. Im gesamten Jahr 2014 verzeichneten Bund und Länder Steuereinnahmen von
gut 593 Milliarden Euro, so viel wie nie zuvor! Weitere wirtschaftliche Rahmendaten sprechen auch
dafür, dass eine bessere Bezahlung im Sozial- und
Erziehungsdienst möglich ist: Laut einer Prognose
des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung
wird das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2015 um
1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen.
Gute Bildung gibt es nicht zum Nulltarif und deswegen ist es an der Zeit, das Geld gerecht zu verteilen und endlich eine Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe zu erreichen – notfalls auch durch
Streiks der Beschäftigten!
Joyce Abebrese
GEW: aktuelle Infos und Materialien zur EGO SuE
www.
DGB: Infos und Materialien des
Projekts „Familienernährerinnen“
www.
Der GEW-Kita-Film: ErzieherInnen
für ein besseres Gehalt in der Kita
Foto: PeopleImages / istockphoto.com
einsetzen. Die gestiegenen Anforderungen an
die Beschäftigten in Kitas, Schulen, Jugendämtern oder heilpädagogischen Einrichtungen
spiegeln sich in den Einkommen nicht wider.
Erzieher oder Sozialarbeiterinnen leisten aber
gesellschaftlich wichtige Arbeit und das mit
hoher Kompetenz, hohem Einsatz und großer
Verantwortung. Die GEW fordert deshalb eine
deutliche Aufwertung des Berufsfeldes durch
eine bessere Bezahlung und eine adäquate
Eingruppierung.
GEW: Anmeldung zum Tariftelegramm TVöD
www.
Frauke Gützkow
Mitglied des geschäftsführenden
Vorstands der GEW, Arbeitsbereich Frauenpolitik
Foto: peogeo / fotolia.com
26 arbeitsplatz
FachlehrerInnen an Förderschulen
Gute Zeiten, schlechte Zeiten
Inklusion ist in aller Munde und viele weiterführende Regelschulen arbeiten bereits mit integrativen Lerngruppen. FachlehrerInnen an Förderschulen könnten
hier als ExpertInnen wertvolle Erfahrung beisteuern – bisher bleibt ihnen dieser
Weg jedoch verschlossen, während ihr Arbeitsfeld sich durch Abordnungen ins
Gemeinsame Lernen immer mehr verändert. Wo haben die hoch qualifizierten
KollegInnen weiterhin ihren Platz? Und wie werden sie vergütet?
sich aus den jeweiligen Vorgaben des Förderschwerpunktes oder durch den Ganztagsbetrieb ergeben, tätig.“ Bleibt zu hoffen, dass es
sich hier nicht um ein bloßes Lippenbekenntnis handelt.
Seit Jahrzehnten arbeiten neben SonderpädagogInnen nahezu gleichberechtigt FachlehrerInnen an Förderschulen für Geistige Entwicklung, an Förderschulen für Körperliche und
motorische Entwicklung sowie in der Frühförderung der Sinnesgeschädigten. Durch ihre beruflichen Qualifikationen haben sie dazu beigetragen, dass eine hohe Qualität der individuellen
Förderung dieser Schülerschaft gewährleistet
ist. In der Umsetzung ist dies nur möglich, weil
sich FachlehrerInnen ihrem Auftrag des Schulministeriums entsprechend und oft über das
normale Maß hinaus in Unterricht und allen
anderen Bereichen engagieren – zum Beispiel
in der Förderpflege, im lebenspraktischen Training, bei der Freizeitgestaltung, in der Förderplanung, beim Erstellen der Zeugnisse.
Das neunte Schulrechtsänderungsgesetz
sieht in den Paragrafen 19 und 20 Änderungen
in Bezug auf die sonderpädagogische Förderung vor, die für die Zukunft von Förderschulen
und der dort Beschäftigten gravierende Folgen haben dürften.
Besteht ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, schlägt die Schulaufsicht
gemäß Paragraf 19 Absatz 5 „den Eltern mit
Zustimmung des Schulträgers mindestens eine
allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum
Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist“. Durch
diesen neuen Rechtsanspruch werden künftig
vermehrt FörderschülerInnen in Regelschulen
abwandern. Hierdurch verändert sich nicht
nur die Schülerschaft an Regelschulen, auch
auf die Klassenzusammensetzung in den Förderschulen hat dies massive Auswirkungen.
Soll die Förderschule zur „Restschule“ für verhaltensauffällige und schwerstmehrfachbehinderte SchülerInnen werden?
Orte der sonderpädagogischen Förderung
sind gemäß Paragraf 20 Absatz 1:
1. die allgemeinen Schulen
2. die Förderschulen
3. die Schulen für Kranke
Absatz 2 ergänzt: „Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemein-
Von bewährten Modellen profitieren
Die Qualität der Förderung der SchülerInnen
wurde bisher durch ein multiprofessionelles
Team von Sonderschul- und FachlehrerInnen im
Förderschulbereich erfolgreich gesichert. Viele
Beschäftigte können sich darum vorstellen, dass
die Arbeit im multiprofessionellen Team ins
Gemeinsame Lernen übertragen werden kann.
Einige FachlehrerInnen wünschen sich einen
Arbeitsplatz im Regelschulbereich – aber nicht
um jeden Preis. Mit einer aussagekräftigen
Arbeitsplatzbeschreibung für alle Betroffenen
könnte die hohe Qualität, die an Förderschulen erreicht wird, übertragen werden.
Die Qualifikationen der FachlehrerInnen
an Förderschulen sind vom Schulministerium
im Gemeinsamen Lernen offensichtlich nicht
erwünscht. Die regelmäßig abgeordneten Son­
derpädagogInnen hingegen hinterlassen eine
Lücke in den Förderschulen. Wer soll sie schließen? Sind hier wieder allein die FachlehrerInnen
gefragt, die dann noch weitere Unterrichtsbedarfe abdecken sollen? FachlehrerInnen in
Ausbildung müssen bei Unterrichtsbesuchen
und in Prüfungsstunden vorhabenorientierten
Unterricht zeigen, der wie selbstverständlich
alle Fächer abdeckt. Soll damit das Problem
der Abwanderung von SonderpädagogInnen
aus dem Förderschulbereich ins Gemeinsame
Lernen kostengünstig gelöst werden?
Immerhin versicherte Schulministerin Sylvia
Löhrmann im April 2011 in einem Schreiben
an den Arbeitskreis FachlehrerInnen der GEW
Bielefeld: „Fachlehrerinnen und Fachlehrer
sind schwerpunktmäßig im Rahmen der Mitarbeit, bei der Durchführung von Unterricht
oder bei der Wahrnehmung besonderer erzieherischer und pflegerischer Aufgaben, die
Förderschule als „Restschule“?
nds 3-2015 27
bildenden Schule statt. Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.“
Suggeriert wird hier eine Rangfolge, die Eltern
vermitteln könnte, dass die allgemeinbildende
Schule die bessere für ihr Kind ist, die Förderschule hingegen lediglich eine schlechtere
Alternative darstellt.
BewerberInnen für die FachlehrerInnenausbildung müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung – zum Beispiel als ErzieherIn,
KrankenpflegerIn, Ergo- oder PhysiotherapeutIn – vorweisen und erlangen erst nach
mindestens 18 Monaten praktischer Tätigkeit
in einer Förderschule die Zulassung zur Ausbildung, ausgenommen von dieser Regelung
sind HandwerksmeisterInnen. Nach einer Ausbildungsdauer von weiteren 18 Monaten und
dem Bestehen der Abschlussprüfung arbeiten
FachlehrerInnen als Angestellte und BeamtInnen. Aktuell werden sie bezahlt nach TV-L
9 oder A 9.
Trotz der umfassenden Kompetenzen, die
diese Beschäftigtengruppe mitbringt, gibt es
jedoch seit Jahrzehnten keine positive Veränderung in ihrer Besoldung und Eingruppierung. Auch dem Antrag auf Beförderung wird
so gut wie nie entsprochen. Immer wieder wird
argumentiert, dass die Haushaltslage dies
nicht zulässt. Betroffene werden wiederholt
in Unterrichtsstunden beurteilt und haben
trotz bester Eignung und Befähigung keine
Aussicht auf eine Beförderung, weil nur eine
geringe Anzahl an Beförderungsstellen zur
Verfügung steht. So bleibt eine den Leistungen entsprechende Bezahlung ein „Wunschtraum“. Carola Meyer-Bel Hadj, Sonja Ruhl
GEW Bielefeld: Infos und Termine
des Arbeitskreises FachlehrerInnen
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Hoch qualifiziert – niedrig bezahlt
FachlehrerInnen an Förderschulen
ExpertInnen für SchülerInnen mit Förderbedarf
Anders als ihr Name es vermuten lässt, sind FachlehrerInnen an Förderschulen keine Lehrkräfte für ein
bestimmtes Fach. Im Gegenteil: Ihre Berufspraxis umfasst ein breites Spektrum und macht sie zu wichtigen
Fachkräften für FörderschülerInnen, auch in der Inklusion. Ihre Bezahlung jedoch bleibt dahinter weit zurück.
FachlehrerInnen an Förderschulen arbeiten im Schulbereich mit geistig oder körperlich behinderten
SchülerInnen sowie in der vorschulischen Erziehung
von seh- oder hörgeschädigten Kindern. Sie blicken
bereits auf eine oder mehrere Ausbildungen und
Berufsjahre als ErzieherIn, ErgotherapeutIn, DiplomSozialpädagogeIn, HandwerksmeisterIn, Krankenschwester oder -pfleger zurück. Zusätzlich haben sie
eine Berufsausbildung zur Fachlehrerin beziehungsweise zum Fachlehrer an Sonderschulen absolviert.
Die Ausbildung
www.
Carola Meyer-Bel Hadj
GEW-Arbeitskreis FachlehrerInnen
Bielefeld
Die FachlehrerInnenausbildung findet sowohl im
Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik, im Seminar für SchulpraktikantInnen als auch an
einer entsprechenden Förderschule statt. Sie dauert
eineinhalb Jahre, besteht aus praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalten und endet mit einer
schriftlichen, einer praktischen und einer theoretischen
Prüfung. Die Ausbildung ist speziell auf die Förderbereiche Geistige sowie Körperliche und motorische Entwicklung zugeschnitten. Deshalb können FachlehrerInnen ausschließlich in diesen Bereichen tätig sein.
Sonja Ruhl
Die Aufgaben
GEW-Arbeitskreis FachlehrerInnen
Bielefeld
Die Tätigkeit von FachlehrerInnen an Förderschulen
für Geistige sowie Körperliche und motorische Entwicklung beinhaltet:
◆◆ selbstständigen Unterricht (einschließlich Planung und Reflexion)
◆◆ Fachunterricht in kleinen Gruppen und im Klassenverband
◆◆ Ausarbeitung der Förderpläne und Zeugnisse
◆◆ Erstellung von Lehrplanungen
◆◆ Förderunterricht
◆◆ Arbeitsgemeinschaften
◆◆ pflegerische Tätigkeit
◆◆ Elternarbeit
◆◆ Teambesprechungen
◆◆ Mentorenarbeit für FachlehrerInnen und PraktikantInnen
◆◆ Kooperation mit außerschulischen Institutionen
Die Forderungen
FachlehrerInnen an Förderschulen sind hoch- und
mehrfachqualifizierte PädagogInnen, die nahezu
gleichberechtigt mit SonderpädagogInnen zusammenarbeiten. Eine Eingruppierung in Entgeltgruppe
9 des TV-L oder Beamtenbesoldung nach A 9 wird
ihren Ausbildungen, Fähigkeiten und Leistungen
nicht gerecht. Der Arbeitskreis FachlehrerInnen der
GEW in Bielefeld fordert deshalb
◆◆ eine Bezahlung nach Besoldungsgruppe A 10
sowie TV-L-Entgeltgruppe 10 für alle FachlehrerInnen an Förderschulen.
◆◆ gleiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
für alle Lehrkräfte an Förderschulen.
◆◆ die Möglichkeit eines sonderpädagogischen
Aufbaustudiums (auch berufsbegleitend) ohne
Zulassungsbeschränkungen.
28 arbeitsplatz
Schnupperseminare für Personalräte
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Den Beschäftigten
eine Stimme geben
Im Ministerium, in den Bezirksregierungen und in den Schulämtern sind hunderte LehrerInnen als Personalräte tätig.
Hand aufs Herz, liebe Leserin, lieber Leser, hast du eine Vorstellung, was die dort machen? Die Schnupperseminare der
Gewerkschaftlichen Bildung setzen genau dort an: Lerne
die Personalratsarbeit kennen und gehe damit neue Wege
im Berufsleben.
Klar, am Schwarzen Brett siehst du regelmäßig Aushänge mit Informationen aus dem
Personalrat. Vielleicht ist aus deinem Kollegium auch jemand im Personalrat tätig oder
du hast selbst einmal die Unterstützung des
Personalrats benötigt. Du hast eine Vorstellung, dass im Personalrat die Interessen der
Beschäftigten gegenüber der Behörde vertreten werden. Doch was heißt das konkret? Wie
sieht es aus, wenn Personalrat und Behördenvertretung verhandeln? Bestimmt geht es da
sehr juristisch und formal zu. Das klingt nicht
nach einer spannenden Aufgabe, magst du
vielleicht denken.
Gegen Widerstände durchsetzen
Hast du dich mal gefragt, ob das nicht eine
Tätigkeit für dich wäre, eine Möglichkeit, den
Berufsalltag zu verändern und neben dem
Unterrichten etwas Neues auszuprobieren? Genau um diese Frage geht es in den Schnupperseminaren, die die Gewerkschaftliche Bildung
anbietet, um neue Mitglieder für die Personalratsarbeit zu gewinnen. Denn da gibt es keinen Automatismus und geheimnisvoll ist an
dieser Tätigkeit nichts.
Mittwoch, 1. Oktober 2014: In einem Raum
des DGB in Düsseldorf haben sich zwölf LehrerInnen eingefunden, weil sie mehr über den
Personalratsjob erfahren möchten. Zum zweiten Mal hat die Fachgruppe Gesamtschule
der GEW NRW zu einer solchen Veranstaltung
eingeladen. Mit Irene Pasternak und Werner
Balfer sind zwei erfahrene Haupt- und Bezirkspersonalräte gekommen, um sich allen Fragen
zu stellen. Der Moderator will wissen, was
ihnen persönlich die Tätigkeit als Personalrat
einbringt. Auch wenn man andere vertritt, ist
es doch legitim über den eigenen Nutzen zu
sprechen, oder? Werner Balfer muss nicht lange nachdenken: Als Mitglied des Personalrats
bekommst du einen anderen Blick auf das System Schule. Aus „anonymen Kräften“ werden
konkrete Personen. Du verstehst besser, „wie
der Hase läuft“, gewinnst Selbstbewusstsein
im Umgang mit Autoritäten. Befriedigend
seien, so Irene Pasternak, auch die konkreten
Erfolge: Du kannst zum Beispiel den Versetzungswunsch einer Kollegin gegen heftige Widerstände ermöglichen, erfährst Zuspruch und
auch Dankbarkeit für deine Arbeit.
Etwas Neues wagen
Und nun geht es richtig los: Kann ich diese
Tätigkeit mit meiner Teilzeitarbeit und meiner
Familie vereinbaren? Muss ich Konflikte in
meiner Schule fürchten? Was mache ich, wenn
ich in Beratungen eine Frage nicht beantworten kann? Wer qualifiziert mich?
Im Schnupperseminar kommt alles auf den
Prüfstand: Es geht um deine Möglichkeiten für
ein ehrenamtliches Engagement, um Erwartungen der Gewerkschaft und der Beschäftigten an ihre Personalvertretungen, um die
mit einer Kandidatur verbundenen demokratischen Abstimmungswege.
Stephan Kosmahl ist Lehrer an einer Sekundarschule. Er weiß schon etwas über die
Aufgaben des Personalrats. Ihm geht es heute
darum, dass auch die Sekundarschulen eine
Stimme im Personalrat finden. Er möchte herausfinden, ob der Weg zur Personalratswahl
für ihn selbst infrage kommt. Das wird natürlich nicht im Schnupperseminar entschieden.
Aber dort werden Kontakte hergestellt, nächste Schritte vereinbart. Denn der Gewerkschaft
geht es darum, vor allem auch junge KollegInnen für die Mitarbeit in den Personalräten
zu gewinnen. Einarbeiten kann sich jede und
jeder, denn Teamwork ist Standard in allen
GEW-Personalratsfraktionen. Die Schnupperseminare sollen Mut machen, im Beruf etwas
Neues zu wagen. Die Teilnahme ist unverbindlich und setzt keine Spezialkenntnisse voraus.
Ganz im Sinne der Leitfrage: Mitarbeit im Personalrat – ist das was für mich?
Manfred Diekenbrock
GEW NRW: Personalräte, Infos
und Kontakte
Manfred Diekenbrock
Referat Gewerkschaftliche
Bildung der GEW NRW
www.
nds 3-2015 29
Fortbildungstag für LehramtsanwärterInnen und JunglehrerInnen
Senkrechtstart in den Beruf
Nicht allein der Vorbereitungsdienst,
sondern auch der Berufseinstieg stellt
vielfältige Anforderungen an junge
LehrerInnen in Nordrhein-Westfalen:
Stimme und Körpersprache im Unterricht erfolgreich einsetzen, auf Klassenfahrten die Augen überall haben,
mit Störenfrieden richtig umgehen,
Elterngespräche kompetent führen.
Diese und andere Themen packte die
junge GEW NRW beim Fortbildungstag „Senkrechtstart“ an.
Zum vierten Mal veranstaltete die junge
GEW NRW den Fortbildungstag „Senkrechtstart“ für den pädagogischen Nachwuchs an
den Schulen. Mit dem Angebot soll jungen
KollegInnen der Berufseinstieg erleichtert und
mögliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt
werden.
In diesem Jahr fand der Senkrechtstart mit
70 motivierten TeilnehmerInnen im Gewerkschaftshaus in Essen statt. Die TeilnehmerInnen konnten im Vorfeld aus einem vielfältigen
Workshopangebot zwei Themen auswählen.
Die Angebote orientierten sich dabei an den
unterschiedlichen Alltagssituationen von Lehr‑
kräften und waren insbesondere auf die Bedürf‑
nisse der jungen KollegInnen zugeschnitten.
Neben Stoppstrategien gegen Unterrichtsstörungen, Tipps für die erfolgreiche Gesprächsführung sowie Techniken für Stimme und
Körpersprache gab es auch Wissenswertes zum
Thema Schulgesetz. Erfahrene ReferentInnen
aus der Praxis führten in die Themen ein.
Migrationspädagogische Öffnung in
Schule und Unterricht
Erstmals gab es in diesem Jahr einen
Workshop zum Thema interkulturelle Kompetenzen für den Schulalltag. Die freiberufliche
Bildunterschrift
In den Workshops hatten die TeilnehmerInnen in kleinen Gruppen die Möglichkeit, ihre Fragen loszuwerden.
Von Erfahrungen profitieren
Der Workshop zu Stimme und Körpersprache
war ein sehr guter Wegweiser. Er hat mir echt
geholfen und mir die große Bedeutung von beidem verdeutlicht.
Eren aus Bielefeld, Lehramtsstudent
Referentin Miriam Remy ist überzeugt, dass
der Umgang mit sprachlicher und kultureller Vielfalt an vielen Schulen mittlerweile
zum Berufsalltag gehört: „LehrerInnen und
pädagogische Fachkräfte nehmen in der
migrationspädagogischen Öffnung der Bildungsinstitutionen eine Schlüsselrolle ein.“
Deshalb ist es wichtig, den pädagogischen
Nachwuchs darin zu unterstützen, die eigenen interkulturellen Kompetenzen auszubauen und eine diversitätsbewusste Haltung
auszubilden. „Sie ist die Grundlage für eine
Kultur der Wertschätzung sowohl auf der
Unterrichtsebene als auch im Rahmen der
Elternbeteiligung. Sie fördert die Teilhabeund Bildungschancen aller SchülerInnen“,
erklärt Miriam Remy.
LehrerInnen müssen so viele Gesetze beachten. Für den Workshop zum Thema Schulgesetz hätte ich daher gerne mehr Zeit gehabt.
Ich fand die Vorstellung der jungen GEW NRW
super. Jetzt weiß ich, welche Möglichkeiten zur
Partizipation es gibt. Ich bin froh, hier gewesen
zu sein und kann wirklich etwas mitnehmen.
Fotos: M. Meier
Sema aus Essen, Referendarin
Im Verlauf des Tages wurde nicht nur in den
Workshops intensiv diskutiert. Auch in den
Pausen nutzten die TeilnehmerInnen die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen.
Viele Lehramtsstudierende holten sich Tipps
von TeilnehmerInnen, die bereits den Vorbereitungsdienst absolvieren, und diese konnten
wiederum von den Erfahrungen der ausgebildeten JunglehrerInnen profitieren.
Der Senkrechtstart war nicht meine erste GEWFortbildung und wird sicher auch nicht meine
letzte gewesen sein: Man lernt von Profis mit
viel Erfahrung. Und man lernt Dinge, die weder im Seminar noch im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung behandelt werden.
Felix aus Soest, Referendar
Die junge GEW NRW nutzte die Möglichkeit, ihre eigene Arbeit vorzustellen und für
Mitarbeit und gewerkschaftliches Engagement
zu werben. Der Senkrechtstart erfreut sich von
Jahr zu Jahr größerer Beliebtheit. Die junge
GEW NRW hat mit ihrem Fortbildungsangebot
den Nerv der jungen KollegInnen getroffen.
Der Zulauf für den ersten Senkrechtstart in
2015 war besonders hoch. Nur gut, dass ein
zweiter Termin schon jetzt fest eingeplant ist.
Der nächste Senkrechtstart wird Anfang September in Düsseldorf stattfinden. Julia Löhr
Julia Löhr
Jugendbildungsreferentin der
GEW NRW
30 arbeitsplatz
Anerkennung einer Schwerbehinderung
Gutes Recht
Einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung
zu stellen, ist grundsätzlich freiwillig und eine rein private
Angelegenheit. Selbst wenn die Schwerbehinderung anerkannt wurde, kann man immer noch entscheiden, ob man
die damit verbundenen Rechte und Nachteilsausgleiche in
Anspruch nehmen möchte.
Foto: brat82 / fotolia.com
Grundsätzlich sagt eine Schwerbehinderung nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit aus. Die Kriterien für die Anerkennung
beziehen sich nur auf die Auswirkungen von
Behinderungen bei der selbstständigen Bewältigung des Alltags sowie bei der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben.
Wer als schwerbehindert gilt, ist in Deutschland im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX)
definiert: Menschen sind demnach behindert,
wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate
von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Personen mit einem Grad der Behinderung
(GdB) von 50 Prozent und mehr gelten als
schwerbehindert.
Keine Angst vor Nachteilen
Im öffentlichen Dienst hat man keine Nachteile, wenn man einen Schwerbehindertenausweis vorlegt. Er ist nur das Signal, dass man
Rechte in Anspruch nimmt. Dazu gehören
◆◆ der behinderungsgerechte Einsatz in der
Schule (BASS 21-06 Nr. 1)
◆◆ der Erhalt der Dienstfähigkeit durch Arbeitsplatzausstattungen
◆◆ erhöhte Einstellungschancen durch Einladung zu Vorstellungsgesprächen sowie
Begleitung und Beratung durch die Schwerbehindertenvertretungen
◆◆ die Förderung der Beschäftigung durch
besondere Pflichten des Arbeitgebers (Prävention, Benachteiligungsverbot)
◆◆ eine Ermäßigung der Pflichtstunden bei
Lehrkräften (BASS 11-11 Nr. 1)
◆◆ Beratung und Begleitung bei Beförderungen
◆◆ die Möglichkeit einer früheren Pensionierung oder Verrentung durch Inanspruch-
nahme der Antragsaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen,
frühestens ab dem 60. Lebensjahr
◆◆ die Herabsetzung der Altersgrenze für
abschlagsfreie Pensionierung und Verrentung, frühestens ab dem 63. Lebensjahr
◆◆ berufsbegleitende Integrationsfachdienste
◆◆ besonderer Kündigungsschutz
Diese Rechte kann nur in Anspruch nehmen,
wer eine Kopie des Schwerbehindertenausweises auf dem Dienstweg an die Personalakten führende Stelle geschickt hat.
Der Antrag – kein Hexenwerk
Die Antragsformulare erhält man bei der
Kommune seines Wohnortes, die diese Aufgaben von den früheren Versorgungsämtern
übernommen hat. Im Antrag gibt man die
gesundheitlichen Einschränkungen an, zum
Beispiel „Rückenbeschwerden mit leichten
Lähmungserscheinungen im linken Bein“. Medizinische Fachbegriffe zu verwenden, ist nicht
förderlich. Medikamentös gut eingestellten
Bluthochdruck oder die durch die Lesebrille behobene Sehbehinderung trägt man nicht ein.
Es ist zu empfehlen, die behandelnden Ärzte
über die Antragstellung zu informieren.
Angelika Meinhold
AG der Schwerbehindertenvertretungen der GEW NRW
LVR: Broschüre „Behinderung und
Ausweis“
ELSA.NRW: elektronischer Schwerbehindertenantrag
www.
PDF
www.
Angelika Meinhold
Sprecherin der AG der
Schwerbehindertenvertretungen
der GEW NRW
AG der Schwerbehindertenvertretungen
Der Bedarf wächst
Im November 2014 wurden bundesweit die
Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Auf
Bezirksregierungsebene hat die Zahl der StellvertreterInnen in allen Schulformen zugenommen.
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, hat
die GEW NRW eine neue Arbeitsgruppe ins Leben
gerufen.
An der vom Landesvorstand gewählten Arbeitsgruppe der Schwerbehindertenvertretungen sind
VertreterInnen aller Schulformen und Regierungsbezirke beteiligt. Die AG will vor allem die neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen, nicht nur
die Vertrauenspersonen, sondern auch deren StellvertreterInnen unterstützen und vernetzen. Geplant
sind schulformübergreifende Bezirkskonferenzen
nach den Osterferien. Auf der Agenda stehen die
Planung der nächsten Telefon-Sprechstunde, die Aktualisierung der Infos für LehramtsanwärterInnen
und Neueingestellte, aber auch der Austausch über
Schulungsbedarf und die Vorbereitung von Fortbildungsmodulen für Lehrerratsschulungen.
Komm vorbei oder melde dich bei uns!
Wer die AG persönlich kennenlernen möchte, hat
die Gelegenheit beim Gesundheitstag der GEW
NRW am 7. Mai 2015 in Duisburg. Infos und Anmeldung: www.gesundheit.gew-nrw.de.
Zum Weiterlesen
GEW NRW
Schwerbehinderte Lehrkräfte
im Schuldienst
NDS Verlag
6. Auflage 2014
104 Seiten
8,80 Euro
Mitglieder der GEW NRW
können Einzelbroschüren
kostenlos bestellen:
www.tinyurl.com/GEWSchwerbehinderung
nds 3-2015 31
GEW Bochum: Vorstandsklausur
Vor Ort zählt
Im Stadtverband liegt der Kern gewerkschaftlicher Arbeit. Beratung und
politisches Engagement haben hier ihren Ursprung und ihre Basis. Mit einer
Vorstandsklausur hat der Stadtverband Bochum einen Fahrplan für die
erfolgreiche Arbeit vor Ort entwickelt.
Der Vorstand der GEW Bochum startet nach der Vorstandsklausur motiviert in neue Projekte. Foto: U. Riemer-Becker
Erreichen wir unsere Mitglieder? Wie können
wir sie aktivieren und die Vertrauensleutearbeit verbessern? Wie können wir helfen und beraten? Wie lässt sich eine effektive Aufgabenverteilung im Vorstand orga­nisieren? Das sind
die Hauptfragen der Arbeit im Stadtverband.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der
GEW Bochum erstmals vor vier Jahren mit Unterstützung des Referats K (Gewerkschaftliche
Bildung) der GEW NRW eine Klausurtagung
durchgeführt und ein Arbeitsprogramm für
die nächsten Jahre festgelegt. Mit Erfolg: Mit
einem klaren Fahrplan vor Augen lebte die Arbeit im Stadtverband wieder auf.
Nach vier Jahren wurde es nun Zeit, kritisch
zurückzublicken und neue Ziele zu stecken.
Auf der Tagesordnung standen neben einer
Bestandsaufnahme des bisher Erreichten die
Verbesserung der Binnenorganisation sowie
die Verteilung der Vorstandsaufgaben und Arbeitsvorhaben. Auch die Profilschärfung war
ein wichtiges Thema: Was ist das Besondere
an unserem Stadtverband? Das einhellige Votum: In der Stadt Bochum ist die Ruhr-Universität der größte Arbeitgeber. Gerade hier liegt
eine Menge Potenzial für gewerkschaftliches
Engagement, denn die Beschäftigten in Hochschule und Forschung arbeiten größtenteils
unter prekären Bedingungen. Hier wird künftig einer der Arbeitsschwerpunkte des Stadtverbands liegen, denn die GEW ist nicht nur
LehrerInnengewerkschaft, sondern organisiert
auch KollegInnen im Hochschulbereich, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen in der Weiterbildung und in Kitas. Zudem sollen in Bochum
mit Methoden des Organizings die Strukturen
Mit dem Vorstand
durchstarten
Braucht eure Stadtverbandsarbeit neuen Antrieb?
Wollt ihr neue Ziele stecken und eure Arbeit als Vorstand effizienter organisieren? Das Referat K unterstützt euch mit Moderations- und Methodenwissen.
Kontakt: [email protected]
der Vertrauensleutearbeit und die Mitgliederaktivierung verbessert werden.
Nach sechs Stunden fand Moderator Uwe
Riemer–Becker vom Referat K, der die Vorstandsklausur humorvoll und zielstrebig zugleich
leitete, die richtigen Worte: „Ich bin jetzt zwar
kaputt, aber wir haben eine Menge geschafft.“
Das war die richtige Ansprache, um motiviert
in die Zukunft blicken zu können.
Jochen Bauer, GEW Bochum
GEW Köln: Diskussionsreihe
Gute Arbeit an der Hochschule
Prekäre Beschäftigung in Lehre, Forschung, Lehrerbildung und Wissenschaftsmangement – in ihrer Diskussionsreihe nimmt die Fachgruppe Hochschule und
Forschung der GEW Köln die Situation an Kölner Hochschulen in den Blick.
◆◆ Es braucht mehr Informationstransparenz
Es betrifft Fachhochschulen, Universitäten
und Forschungsinstitute gleichermaßen: Festangestelltes wissenschaftliches Personal, das
an den Gremien der Mitbestimmung teilnehmen und die Institutionskultur mitgestalten
kann, gibt es selten. Doch es gint kaum Dauerarbeitsverhältnisse. Auch Forschergeist und
eine qualitativ hochwertige Lehre sind schwer
zu gewährleis-ten angesichts dieser prekären
Arbeitsbedingungen. Für die Betroffenen ist
die Unsicherheit eine auf Dauer untragbare
Belastung. Ob in Forschung oder Lehre, mit
einem Vertrag nach Wissenschaftszeitvertragsoder Teilzeitbefristungsgesetz: ArbeitnehmerInnenschutz und -rechte bleiben auf der Strecke!
◆◆ Für den Mittelbau müssen Strukturpläne
Nach einer Veranstaltung über die allgemeine Arbeitssituation an Hochschulen
im November 2014 organisierte die Kölner
GEW-Fachgruppe Hochschule und Forschung
zwei zielgruppenspezifische Veranstaltungen:
Am 22. Januar 2015 stand die Situation der
Lehrkräfte für besondere Aufgaben und LektorInnen (LfbA) im Fokus, eine Woche später die
Lage der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.
In den kleinen, interdisziplinären Runden wurden Infos zum Hochschulzukunftsgesetz, zur
geplanten Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und zum „Kodex Gute Arbeit“
ausgetauscht. Über die zentralen Forderungen
waren die KollegInnen einig:
und stärkere Vernetzung.
◆◆ Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen
geschaffen werden, insbesondere für LfbAs.
erstellt und Daueraufgaben identifiziert
werden.
◆◆ Rahmenbedingungen und Sicherheiten
müssen zusammen mit den MittelbauvertreterInnen und Personalräten diskutiert
und im „Kodex Gute Arbeit“, der Teil der
universitären Grundordnung sein sollte,
festgelegt werden.
Um prekäre Beschäftigung in Wissenschaft
und Forschung einzudämmen, braucht es verbindliche Vorgaben, die möglichst auf Landesebene beschlossen werden und für alle Hochschulen verbindlich sein sollten.
Klaus Herrmann und Anne Klein, Fachgruppe
Hochschule und Forschung der GEW Köln
32 arbeitsplatz
Studienfahrt der RuheständlerInnen der GEW NRW
Vorläufiges
Programm
Auf nach Wroclaw!
Alle Blicke richten sich 2016 nach Wroclaw, denn das frühere Breslau wird europäische Kulturhauptstadt sein. Die RuheständlerInnen der GEW NRW haben
die Chance, die Stadt vor diesem Event kennenzulernen: Die Studienfahrt 2015
mit dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk e. V. geht nach Polen!
Breslau war früher eine der größten und
bedeutendsten deutschen Städte als Hauptstadt von Schlesien. Zum Ende des Zweiten
Weltkrieges wurde die Stadt zur Festung
verdammt und sehr stark zerstört. Fast alle
Deutschen mussten die Stadt verlassen. Heute
ist die Stadt wieder restauriert und mit rund
600.000 EinwohnerInnen zur Großstadt angewachsen. 100.000 Studierende besuchen die
Universität. Die jüdische Geschichte hat nach
ihrer Auslöschung in der NS-Zeit wieder einen
Neuanfang gewagt und manifestiert sich in
der wunderschön renovierten Synagoge „Zum
weißen Storch“. Das jüdisch-katholische Erbe
symbolisiert Edith Stein, deren Elternhaus
heute ein Bildungs- und Begegnungszentrum
ist. Die deutsche Vergangenheit war lange
ein Tabuthema, aber gerade im europäischen
Kulturhauptstadtjahr soll sie ein Schwerpunkt
sein. Die Unterkunft der GEW-Reisegruppe
liegt auf der Dominsel mit vielen Kirchen und
katholischen Einrichtungen direkt an der Oder.
Termin: Sonntag, 30.08. bis
Freitag, 04.09.2015
Preis: 570,- Euro für Busfahrt, Unter
kunft im Bildungszentrum (Zimmer
mit DU/WC), Halbpension, Programm, IBB- und örtliche Reise
leitung. Einzelzimmerzuschlag:
75,- Euro. Der Preis gilt bei Teil
nahme von etwa 25 Personen.
Infos und Anmeldung bei IBB e. V., Heiko
Hamer, Tel.: 0231-9520964, E-Mail: hamer@
ibb-d.de, www.ibb-d.de
Die GEW gratuliert zum Geburtstag
101 Jahre
Irene Textor, Nümbrecht
94 Jahre
Gerd Steinmetzer, Frechen
90 Jahre
Lieselotte Schröder, Altena
Gerhard Kallweit, Bottrop
Charlotte Mörs, Bad Salzuflen
Ilse Jansen, Remscheid
Regina Rammelt, Neuss
89 Jahre
Manfred Grafahrend, Simmerath
Werner Finkemeier, Oldenburg
88 Jahre
Wolfgang Rackwitz, Leverkusen
Annemarie Hertel, Kreuztal
Gertrude Friedland, Altena
Anneliese Siegmund, Dortmund
Gert Ziegler, Minden
87 Jahre
Ruth Herden, Bad Salzuflen
86 Jahre
Marita Berg, Brühl
Willi Untiet, Ladbergen
Erika Ballnus, Bochum
Hans Ludes, Köln
85 Jahre
Gottfried Merkelbach, Birnbach
Ingrid Schulte, Hamm
Hans Seidel, Oerlinghausen
Erika Wirths, Solingen
Renate Sueltemeier, Detmold
84 Jahre
Christiane Baumbach, Köln
Rose-­Marie Wilsenack, Lippstadt
Sigrid von Lintig, Voerde
83 Jahre
Marianne Grothe, Oberhausen
Helmut Triebel, Dinslaken
Magdalene Schulz, Unna
82 Jahre
Alfred Buehne, Wetter
Gisela Hensiek, Bielefeld
Hans-­Adolf Esser, Ratingen
Ingrid Stange, Gelsenkirchen
Anita Kuckhoff, Düsseldorf
Elisabeth Tegtmeier, Schieder-­Schwalenberg
81 Jahre
Christian Wagner, Duisburg
Werner Stehr, Overath
Irene Seidel, Steinhagen
Heinrich Barg, Vrees
Peter Kuhn, Herzogenrath
Fritz Priesmann, Troisdorf
Christel Schrage, Bochum
Erwin Stellmach, Oberhausen
80 Jahre
Wilfriede Molis, Essen
Ingeburg Zimmermann, Duisburg
Helga Merx, Bonn
Gisela Laimer, Köln
Gerhard Hebel, Bad Salzuflen
Erika Kasparbauer, Herne
Waltraud Turkowski, Herne
Sigrid Schumacher, Euskirchen
Heinrich Bahne, Bottrop
Christel Friebe, Bochum
79 Jahre
Magdalena Kramer, Aldenhoven
Gertraud Greiling, Münster
Walter Freitag, Reken
Erhard Poltermann, Nörvenich
Ute Rimkus, Siegen
30.08.2015
Fahrt ab Duisburg um 8.00 Uhr mit Aufenthalt in
Görlitz und Besuch des Schlesischen Museums
31.08.2015
◆◆ Stadtführung unter anderem mit: Besichtigung
der barocken Universitätsaula
◆◆ Stadtrundfahrt mit Sehenswürdigkeiten außerhalb des Zentrums
01.09.2015
◆◆ Kennenlernen des kirchlich-protestantische
Wroclaw (Breslau)
◆◆ Besuch der deutschen Minderheit
◆◆ Besuch des Edith-Stein-Begegnungszentrums
02.09.2015
Exkursion nach Schweidnitz (Gnadenkirche) und
Gut Kreisau (ehemals zur NS-Zeit Ort des Widerstandes, heute Bildungs- und Begegnungszentrum)
03.09.2015
◆◆ Jüdische Kultur in Wroclaw (Breslau)
◆◆ Wroclaw während des europäischen Kulturhauptstadtjahres 2016
04.09.2015
Rückfahrt durch Niederschlesien mit Programmhalt
März 2015
Unsere Glückwünsche gehen an die folgenden Kolleginnen und Kollegen:
Diethelm von Legat, Soest
Walter Loefke, Dortmund
Alfred Lübking, Minden
Heinz-Hermann Rehmann, Mülheim
Elke Bouchouchi, Düsseldorf
Klaus-­Dieter Friedrich, Gütersloh
78 Jahre
Erika Fahrenkamp, Düsseldorf
Ingrid Moehlmann, Porta Westfalica
Renate Uecker, Gladbeck
Albert Schimanski, Dortmund
Annerose Bauer, Bad Laasphe
Karl Buschmann, Herne
Maria Härting, Köln
Edith Boes, Osteel
Hermann Windhorn, Reichshof
Landolf Mauelshagen, Bonn
Christel Berger, Oberhausen
76 Jahre
Martha Heller, Köln
Karl-­Heinz Rinke, Wetter
Ingeborg Heimlich, Neuwied
Karl-­Ludwig Buesing, Köln
Renate Wiegen, Alfter
Barbara Nolte, Bielefeld
Manfred Michael, Oberhausen
Martina Weitfeld-­Kollmetz, Köln
Walter Bitterberg, Bonn
Henning Mehnert, Bonn
Michael Schuler, Tecklenburg
Wolfgang Lesch, Brühl
Stefanos Koukothakis, Iserlohn
Edeltraud Etneo, Everswinkel
Friedhelm Hense, Hünxe
Sigrid Schuchardt, Hattingen
75 Jahre
Ingrid Faehland, Porta Westfalica
Barbara Büsching, Essen
Werner Bellmann, Krefeld
Karola Latzel, Herdecke
Jochen Wolf, Unna
Walter Kunz, Lemgo
Helgard Holtermann, Essen
Gisbert Baranski, Castrop-Rauxel
Elfriede Verwoert, Geilenkirchen
Peter Lentzsch, Königswinter
Margot Kuhlmann, Oberhausen
Wolfgang Seeck, Köln
Manfred Böcker, Augustdorf
Werner Wiese, Bad Oeynhausen
Hermann Welters, Mönchengladbach
Fritz Neubauer, Bielefeld
Bärbel Wengenroth, Halver
Hermann Alfert, Dörzbach
77 Jahre
Eckehardt Poggel, Lüdenscheid
Siegfried Hinterkausen, Troisdorf
Gerold Winkel, Wenden
Heino Harloff, Voerde
Horst Bremer, Wuppertal
Margret Riechmann, Essen
Ulrich Schäfer, Remscheid
Christel Semmler, Dortmund
Doris Harting, Hamm
Rolf Buntenbach, Leichlingen
Barbara Schwittmann-­Schmidt, Berlin
Gertraude Heisig, Mülheim
Ingrid Kötter, Hagen
Jutta Kroening, Leverkusen
Klaus Bücker, Bochum
Werner Rost, Erkrath
Bernd Strangfeld, Kierspe
Betty Deicke,
Charlotte Schweizer, Aachen
Brunhilde Thomas, Arbach
Vorsitzende des Ausschusses für RuheständlerInnen
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8. Tag Hiroshima – Nara – Kyoto: Bus-/Bahnfahrt nach
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Todaiji-Tempels. Weiterfahrt nach Kyoto
9. Tag Kyoto: Entdecken Sie die schönsten Tempel und
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34 infothek
Wissenswertes
f ü r A n g e s t e l l t e un
Schulbusbegleitung
Tarifliche Vergütung zugesprochen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Düsseldorf hat entschieden, dass
einer Schulbusbegleiterin für Busfahrten von geistig und körperlich
behinderten SchülerInnen eine tarifliche Vergütung zusteht.
Die Klägerin war bei einem Busunternehmen vom 10. Februar bis
zum 31. Oktober 2012 als Busbegleitung beschäftigt. Ihre Aufgabe bestand darin, während einer morgendlichen Tour gemeinsam mit einer
Busfahrerin geistig und körperlich behinderte SchülerInnen an verschiedenen Zustiegspunkten abzuholen und zur Schule zu bringen, sie nach
Schulschluss wieder abzuholen und nach Hause zu fahren. Die Klägerin
erhielt hierfür pro Arbeitstag zwei Tourpauschalen in Höhe von jeweils
7,50 Euro. Das Entgelt erhielt sie nur bei erbrachter Arbeitsleistung. Entgeltfortzahlung für Feiertage und Arbeitsunfähigkeit erhielt sie nicht,
bezahlter Erholungsurlaub wurde nicht gewährt. Die Klägerin verlangt
eine Vergütung gemäß dem Tarifstundenlohn für das private Omnibusgewerbe in Nordrhein-Westfalen von 9,76 Euro brutto, weil die ihr gezahlte Vergütung sittenwidrig sei.
Das Urteil
Das LAG Düsseldorf hat der Klägerin weitere 3.982,12 Euro brutto
an Vergütung und 369,- Euro brutto Urlaubsabgeltung zugesprochen.
Der der Klägerin gezahlte Lohn von 15,- Euro pro Arbeitstag war sittenwidrig niedrig, weil die Klägerin täglich eine Arbeitsleistung von vier
Stunden und 25 Minuten erbrachte. Die Arbeitszeit erfasste die Zeit
ab der Abholung von der Wohnung und der Rückkehr dorthin sowie
die Standzeiten an der Schule, welche für eine geordnete Übergabe
und Aufnahme der beförderten SchülerInnen erforderlich waren. Der
tatsächliche Stundenverdienst der Klägerin lag damit bei nur 3,40 Euro.
Der objektive Wert der Arbeitsleistung hingegen betrug 9,76 Euro brutto pro Stunde. Maßgeblich hierfür ist der Tarifstundenlohn des privaten
Omnibusgewerbes in NRW, weil mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber im
tarifschließenden Arbeitgeberverband organisiert sind (Arbeitsgericht
Essen: 3 Ca 2940/12, Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 8 Sa 764/13).
Mindestlohn – Hoffnungen und Unklarheiten
Es besteht Hoffnung, dass es derartige Verfahren in Zukunft nicht
mehr geben muss, da seit dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50
Euro gilt. Dennoch müssen Beschäftigte und Personalvertretungen aufpassen: ZeitungsausträgerInnen, PraktikantInnen oder Langzeitarbeitslose
haben (noch) keinen Anspruch auf Mindestlohn. Unklar ist außerdem,
in welchem Umfang Zuschläge, Gratifikationen und Jubiläumsgelder in
den Mindestlohn einzurechnen sind. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass
Arbeitgeber mittels solcher Ausnahmen und Unklarheiten den Mindestlohn zu umgehen versuchen.
Ute Lorenz / Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Verantwortung des Dienstherrn
Sicherheitsschuhe für Lehrkräfte
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg urteilt, dass
die Länder als Dienstherren der BeamtInnen Arbeitgeber und damit
für die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zuständig sind.
Ein Technischer Lehrer benötigt für seinen Unterricht in der Holzwerkstatt der Schule Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen. Das Land als
Dienstherr und Kläger und die Gemeinde als Schulträgerin und Beklagte streiten darüber, wer die Kosten für diese Schuhe tragen muss.
Das Urteil
Der VGH hat einen (Ersatz-)Anspruch des Landes gegenüber der
Gemeinde abgelehnt. Das Land sei mit der Anschaffung der Schuhe
seiner Pflicht als Arbeitgeber und damit seiner bestehenden Fürsorgepflicht nachgekommen. Nicht die beklagte Gemeinde ist Arbeitgeber
des im Landesdienst stehenden Lehrers. Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
bei der Arbeit sei das Land (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 9 S 778/04).
Land, die Verantwortung auf die jeweilige Kommune abzuwälzen. Diese sind finanziell jedoch nicht immer in der Lage, auch die jeweiligen
notwendigen Kosten für z.B. Instandhaltung, Schimmelpilzbeseitigung
oder bessere Räumlichkeiten zu stemmen. Daher werden notwendige
Arbeitsschutzmaßnahmen häufig nicht umgesetzt. Gerade im Zuge der
massiven Veränderungen der Schullandschaft werden derzeit gesundheitliche Belastungen weiter erhöht. Diese zu beseitigen liegt in der
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, für Lehrkräfte ist es das Land NRW
und nicht die Kommune.
Ute Lorenz / www.gew.de
3. Gesundheitstag der GEW NRW
Die Tagung nimmt den Arbeits- und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz Schule in den Blick. Diesjähriges Schwerpunktthema: Veränderungen
brauchen gesunde Beschäftigte und gute
Arbeits-bedingungen – Strukturveränderungen, Inklusion, Qualität.
Termin:07.052015, 9.00–17.00 Uhr
Was heißt das für NRW?
Ort: Auch in NRW ist die Frage der Verantwortlichkeit des Landes als
Dienstherrn immer wieder ein Problem bei der Durchsetzung des gesetzlich verankerten Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Allzu oft versucht das
Anmeldeschluss ist der 15. April 2015.
Mercatorhalle, Duisburg
Infos und Anmeldung:
www.gesundheit.gew-nrw.de
Foto: Nastco / istockphoto.com
nds 3-2015 35
d Beamte rund um den Arbeitsplatz
Schadensersatz wegen Mobbings
Keine Verwirkung
Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings können verwirkt werden. Hierfür reicht es aber nicht aus, dass längere Zeit vergangen
ist, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun klarstellte.
Der Kläger macht gegen seinen früheren Vorgesetzten einen Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung der Gesundheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von mindestens 10.000 Euro geltend.
Er stützt sich dabei auf Vorfälle in den Jahren 2006 bis 2008, die er als
Isolierung, Herabwürdigung und Schikane wertet. Der letzte Vorgang
soll am 8. Februar 2008 stattgefunden haben. Der Kläger war 2007
an 52 Tagen, 2008 an 216 Tagen und 2009 durchgängig bis August
arbeitsunfähig, unter anderem wegen Depression. Die Klage ging Ende
Dezember 2010 bei Gericht ein.
Das Landesarbeitsgericht hat einen möglichen Schmerzensgeldanspruch allein wegen Verwirkung abgelehnt. Eine Verwirkung, die nur
unter ganz besonderen Umständen zu bejahen ist, scheidet hier aus.
Entgegen der Auffassung des Gerichts ist ein bloßes Zuwarten nicht als
„treuwidrig“ anzusehen. Ein Unterlassen begründet nur dann ein Umstandsmoment, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine
Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden
Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten aufseiten des Anspruchsgegners abgestellt werden. Das durch Richterrecht
geschaffene Instrument der Verwirkung darf in seiner Anwendung nicht
dazu führen, dass die gesetzliche Verjährung unterlaufen wird (Bundesarbeitsgericht: 8 AZR 838/13).
Ute Lorenz / Quelle: Bundesarbeitsgericht
Personalvertretung
Personalrat über Leitfaden informieren
Ein Leitfaden zum Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten MitarbeiterInnen gehört zu den Angelegenheiten, die die Aufgaben des
Personalrats nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Hessen betreffen. Daher steht dem Personalrat das Recht zu, über einen solchen
Leitfaden unterrichtet zu werden. Er kann auch verlangen, dass der Leitfaden in einer gemeinsamen Besprechung erörtert wird.
Quelle: DGB, einblick 19/14
Überlange Gerichtsverfahren
Eine Entschädigung ist fällig
Nach dem Gesetz wird entschädigt, wer infolge unangemessener
Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil
erleidet. Hat ein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht und gegebenenfalls dem Landessozialgericht aus Sicht des Rechtsschutzsuchenden
zu lange gedauert, muss das für den Entschädigungsanspruch zuständige Landessozialgericht in jedem Einzelfall ermitteln, welche Gründe
zu dieser Laufzeit geführt haben. Die Dauer allein reicht als Maßstab
nicht (Bundessozialgericht: B 10 ÜG 12/13 R, B 10 ÜG 9/13 R).
Quelle: DGB, einblick 17/14
Die
Wissensecke
Abordnung
Abordnungen sind alle Maßnahmen, bei denen Lehrkräfte mit
einer festen Stundenzahl mindestens an einer weiteren Schule
(Teilabordnung) oder mit ihrer kompletten Stundenzahl an einer
anderen Schule (Vollabordnung) unterrichten.
Die Abordnung von BeamtInnen ist geregelt in § 24 LBG, für
Tarifbeschäftigte gilt § 4 Abs. 1 TV-L. Laut Allgemeiner Dienstordnung kann die Dienstelle Lehrkräfte, die eine Stelle an einer Schule
innehaben, „durch Teilabordnung verpflichten, an mehreren Schulen
der eigenen oder einer anderen Schulform zu unterrichten“ (§ 12
Abs. 5 ADO). Eine Abordnung ist kein endgültiges Ausscheiden aus
der Dienststelle. Die Stelle an der bisherigen Schule bleibt erhalten.
Mitbestimmung – ja oder nein?
Der Personalrat darf nicht mitbestimmen, wenn die Abordnung
im Rahmen einer Kooperation von Schulen bis zu einem Schulhalbjahr andauert (§ 72 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 91 Abs. 1,3
LPVG). Alle anderen Abordnungen unterloegen der Mitbestimmung. Der Personalrat kann also auch eine Abordnung verhindern,
wenn sie zum Beispiel von der Lehrkraft nicht gewollt ist.
Fahrtkosten bei Abordnung
Lehrkräfte, die im Rahmen der im Hauptamt zu leistenden Pflichtstunden zum Zwecke der Erteilung von Unterricht an verschiedenen
Schulen Dienstgänge zurücklegen müssen (§ 2 Abs. 2 Landesreisekostengesetz/LRKG – SGV. NRW. 20320), haben Anspruch auf
Ersatz der Aufwendungen nach den §§ 5 oder 6 LRKG (BASS 21
– 24 Nr. 1). Das heißt, dass bei Abordnungen, die ja vorübergehend
sind und bei denen die ursprüngliche Schule die Hauptdienststellebleibt, für die Fahrten zur Abordnungsschule Fahrtkosten beantragt
werden können. Erstattet wird ein Kilometergeld von 0,30 Euro bei
Benutzung eines PKW oder die Erstattung der Fahrkarte – es sei
denn, die Lehrkraft besitzt eine Zeitkarte. Wer eine Zeitkarte besitzt
und mit dem ÖPNV zur Abordnungsschule fährt, ist amtlich verpflichtet, dieses Ticket zu benutzen. Aber Achtung: Die Erstattung
der Fahrtkosten ist spätestens nach sechs Monaten zu beantragen.
Wahlrecht für Personalratswahlen
Bei einer Abordnung in eine andere Schulform oder Bezirksregierung tritt die Wahlberechtigung für die Personalratswahl in der
neuen Schulform nach sechsmonatiger Tätigkeit ein (§ 10 Abs. 2
LPVG). Bei Teilabordnungen besteht eine Wahlberechtigung für beide Schulform-Personalräte.
Weitere Infos im Schullexikon auf www.gew-bildungsmacher.de
und bei der GEW-Wuppertal unter tinyurl.com/FahrtkostenAbordnung.
36 infothek
Wissenswertes
zum Schulrecht
Unterrichtsausfall: Stichprobe 2014/2015
Schulzeitverkürzung: Runder Tisch G8 / G9
Nach längerer politischer Auseinandersetzung hat das Ministerium
für Schule und Weiterbildung im Schuljahr 2014/2015 erneut eine
Untersuchung zum Unterrichtsausfall durchgeführt. Die Erhebung „Unterrichtserteilung/Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II. Ergebnis der Stichprobe für das
Schuljahr 2014/2015 und Hochrechnung auf die Unterrichtssituation
in Nordrhein-Westfalen“ zeigt, dass der Unterrichtsausfall im Vergleich
zum Jahr 2010 von 2,4 Prozent auf nun 1,7 Prozent reduziert wurde.
Am 3. November 2014 wurden die Empfehlungen des Runden Tisches
zu G8 / G9 an die Landespolitik in NRW beschlossen. Das Schulministerium war in der Pflicht, die Umsetzung auf den Weg zu bringen und
dabei vor allem Entwürfe für die erforderlichen schulrechtlichen Änderungen zeitnah vorzulegen.
Stichprobe zum Unterrichtsausfall
Webcode: 233854
Erhebungsbogen 2014/2015
Webcode: 233856
Erhebungsbogen 2009/2010
Webcode: 233857
Pressemitteilung des MSW
Webcode: 233855
Entwurf zur Änderung der APO-WbK
Das Schulministerium legt einen Entwurf zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK) vor: „Es
ist beabsichtigt, zum 1. August 2015 die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg zu ändern. Grundlage der notwendigen
Änderungen der Verordnung ist im Wesentlichen die Umsetzung des
Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 11. September 2014 über
die neuen Aufnahmevoraussetzungen an Abendrealschulen, da andernfalls nach der Ankündigung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung, Studierende an Abendrealschulen in Nordrhein-Westfalen
nicht mehr nach dem BAföG gefördert werden sollen. Zu diesem Zweck
ist eine entsprechende Änderungsverordnung erarbeitet worden.“
Entwurf zur Änderung der APO-WbK
Webcode: 233840
SonderpädagogInnen als Vertretungsreserve?
Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Piraten verleitet die
Landesregierung dazu, letztlich Aussagen zum missbräuchlichen Einsatz von SonderpädagogInnen als Vertretungsreserve zu tätigen: „Wie
die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung konkret eingesetzt
werden, entscheidet die Schulleitung auf der Basis des schulischen Konzeptes der Schule. Dies findet meist in Form von Doppelbesetzungen
oder äußeren Differenzierungen statt. Da Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung neben ihren sonderpädagogischen Fachrichtungen
aber auch Unterrichtsfächer studiert haben, können und sollen sie
durchaus auch Unterricht in Klassen des Gemeinsamen Lernens für alle
SchülerInnen geben. Ob in Situationen, in denen Vertretungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgen müssen, auch Lehrkräfte
für sonderpädagogische Förderung aus ansonsten praktizierten Doppelbesetzungen herausgenommen werden, entscheidet die Schulleitung
(...). Aus Sicht der Landesregierung sollte dabei darauf geachtet werden,
dass die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung dann möglichst
auch in Klassen mit Gemeinsamen Lernen eingesetzt werden.“
Antwort auf Kleine Anfrage
Webcode: 233873
Verkürzter Bildungsgang an Gymnasien
Die FDP hat im Schulausschuss den Tagesordnungspunkt „Geplante
rechtliche Änderungen für den verkürzten gymnasialen Bildungsgang
an Gymnasien“ beantragt und um einen Bericht des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung (MSW) zum Thema gebeten. Das MSW erläutert: „Nach der Bitte der antragstellenden Fraktion soll der Bericht
eine Auflistung der Verordnungen und Erlasse mit Änderungsbedarf,
eine zusammenfassende Darstellung der Gegenstände der geplanten
Änderungen und Informationen zu dem Zeitplan enthalten.“ Den Bericht, dem als Anlage zur umfassenden Information auch „eine Darstellung der geplanten Änderungen von Verwaltungsvorschriften zu
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (Synopse) sowie ein Entwurf zur
Zusammenfassung mehrerer Runderlasse beigefügt sind (...)“, übersendet das MSW an die Ausschussmitglieder.
Bericht des MSW
Webcode: 233859
Entwurf zur Änderung der APO-S I
Das Schulministerium legt einen Entwurf für eine erneute Änderung
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) vor:
„Die vorliegende Änderungsverordnung nimmt die jetzt möglichen notwendigen Änderungen der APO-S I vor, die aus den Empfehlungen des
‚Runden Tisches zu G8 / G9‘ folgen. Diese betreffen in der Folge nicht
nur das Gymnasium, sondern zum Teil auch die übrigen Schulformen.
Weitere Änderungen der APO-S I werden dort vorgenommen, wo dies
zur Umsetzung von Voten der Schulentwicklungskonferenz oder aus redaktionellen Gründen erforderlich ist.“
Entwurf zur Änderung der APO-S I
Webcode: 233869
Unterrichtsbeginn, Hausaufgaben, Verwaltungsvorschriften
Dem Landtag wurde ein neu gefasster Erlass „Unterrichtsbeginn,
Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und
Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ sowie Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I
und der gymnasialen Oberstufe vorgelegt.
Neufassung des Erlasses
Webcode: 233870
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nds 3-2015 37
G E W E R K S C H A F T L I C H E
B I L D U N G
W E I T E R B I L D U N G S A N G E B O T E
Bewerbungstraining: Selbstpräsentation im Auswahlgespräch
WBG 15-153 – Kompaktkurs Schulleitungsqualifizierung
Tagungsort:
Bochum (Tagungsstätte wird nach der Anmeldung angegeben)
Termin: 09.05.2015, 10.00–16.00 Uhr
Referentinnen:
Carolin Sponheuer; Antje Schipper
Teilnahmebeitrag:
15,- Euro für GEW-Mitglieder, sonst 40,- Euro
(inkl. Verpflegung)
Tagungsort:
Termine: Trainerteam:
Kosten:
Zielgruppe:
Anregungen und Tipps für erfolgreiche Gesprächsstrategien: Wie kann man sich
auf das Auswahlgespräch optimal vorbereiten? Welche Fragen werden gestellt?
Was gehört zu einer authentischen und kompetenten Selbstpräsentation?
„Jetzt seid doch mal ruhig!“ – Störungsprävention im Unterricht
Tagungsort:
Bochum (Tagungsort wird nach der Anmeldung angegeben)
Termin: 13.06.2015, 10.00–16.00 Uhr
Referentinnen:
Carolin Sponheuer, Barbara Inhoff
Teilnahmebeitrag:
15,- Euro für GEW-Mitglieder, sonst 40,- Euro
(inkl. Verpflegung)
Inhalt: Ursachen von Unterrichtstörungen, Reflektion des eigenen Lehrerverhaltens, eindeutig kommunizieren, nonverbale Interventionen, Regeln und Rituale,
Umgang mit Machtkämpfen, Stringenz im Unterricht und andere Strategien zur
Störungsprävention
Methoden: Kurzvorträge, Fallarbeit an von den TeilnehmerInnen ausgewählten
Praxisbeispielen und Unterrichtssimulation
Zielorientierte Gesprächsführung, effektive Sitzungen
und Verhandlungen, Konfliktmanagement
Tagungsort:
Hotel Mercure, Bochum (direkt am Hauptbahnhof)
Termine: 1: 13.11.2015, 10.00 Uhr, bis 14.11.2015, 14.00 Uhr
2: 22.01.2016, 10.00 Uhr, bis 23.01.2016, 14.00 Uhr
3: 11.03.2016, 10.00 Uhr, bis 12.03.2016, 16.00 Uhr
Trainer:
Dr. Siegfried Rosner, Rosner Consult Partnerschaft,
München
Kosten pro Baustein: 150,- Euro pro Baustein (Einzelzahlung bei Bestätigung)
Mengenrabatt:
360,- Euro für alle drei Bausteine (inkl. Unterkunft und
Verpflegung)
Das Seminar richtet sich an Funktions- und MandatsträgerInnen in der GEW
(Vorsitzende, VorstandssprecherInnen, Mitglieder von Leitungsteams, Gremienleitungen, PersonalrätInnen etc.) und weitere MultiplikatorInnen, die ihre kommunikativen Kompetenzen systematisch weiterentwickeln und für die GEW effektiv und
nutzbringend einbringen wollen.
1. Baustein: Wirkungsvolle Gesprächsführung – Grundlagen gelingender
Kommunikation
2. Baustein: Professionelle Verhandlungsführung und Besprechungsleitung
3. Baustein: Umgang mit Konflikten
Da zum Teil in Arbeitsgruppen gearbeitet wird, haben die TeilnehmerInnen Gelegenheit, sich aktiv in die Diskussion einzubringen. Sie können sich über Neuerungen informieren, Erfahrungen austauschen und sich weiterqualifizieren.
Teilnahme an allen drei Bausteinen ist erwünscht! (Teil-)Übernahme der Kosten
durch die jeweilige Untergliederung/entsendendes Gremium sollte möglich sein.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Anmeldung:
GEW NRW, Bettina Beeftink, Nünningstraße 11, 45141 Essen, Fax: 020129403 34, E-Mail: [email protected] (Wichtig: Bei Anmeldung per E-Mail bitte die vollständige Adresse angeben.)
Circa vier Wochen vor dem jeweiligen Seminar wird eine Anmel
debestätigung verschickt. Schnellstmögliche Anmeldung erforderlich!
Essen
Tage 1–3: 04.06.–06.06.2015, 9.00–16.30 Uhr
Tage 4–8: 29.6.–03.07.2015, 9.00–16.30 Uhr
Tage 9–13: 06.7.–10.07.2015, 9.00–16.30 Uhr
Susanne Döbler-Eschbach (Kursleiterin),
Heidemarie Schäfers, Michael Schulte
690,- Euro für GEW-Mitglieder, sonst 1.090,- Euro
LehrerInnen in NRW, die sich auf Schulleitungsaufgaben und
auf die Übernahme des Amtes als SchulleiterIn vorbereiten
Mit der Teilnahme an diesem Kompaktkurs erfüllen Sie die formale Voraussetzung für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren und sind professionell
auf die zukünftigen Leitungsaufgaben vorbereitet. Das Fortbildungsangebot entspricht dem SLQ-Erlass des Schulministeriums NRW. Die formale Anerkennung als
Zugangsvoraussetzung zum EFV ist Mitte Oktober 2013 erfolgt.
Anmeldung:
Anzeigen
negativ Balken 2015 05.12.14 11:21 Seite 1
Preise inkl. Verpflegung, Seminarmaterial. Schriftliche Anmeldungen an:
DGB-Bildungswerk NRW e. V., c/o GEW NRW, Nünningstraße 11, 45141 Essen, Tel.:
0201-29403 26, Fax: 0201-29403 34; E-Mail: weiterbildung@
gew-nrw.de; www.weiterbildung.gew-nrw.de – Für Planung und
Durchführung der Seminare ist das DGB-Bildungswerk NRW
e. V. verantwortlich.
Das Original:
schulfahrt.de
Alle Veranstaltungen finden jeweils von 9.00 bis 16.30 Uhr statt. Weitere regionale Angebote werden in den nächsten Ausgaben der nds ausgeschrieben.
Anmeldung: GEW NRW, Svenja Tafel, E-Mail: [email protected] oder
Fax: 0201-29403 45. Aktuelle Infos: www.lehrerrat-online.de
94x32mm GEW Gesamt
Basisqualifizierungen
◆ RV Aachen
◆ StV Leverkusen
◆ StV Wuppertal
22. April 2015
22. April 2015
27. April 2015
Nr. 2 – Mitbestimmung bei Mehrarbeit
◆ StV Bochum
22. April 2015
Das Original:
schulfahrt.de
Nr. 3 – Systematisch, rechtssicher und erfolgreich als Lehrerrat arbeiten
◆ KV Lippe in Detmold
23. April 2015
◆ KV Kleve in Uedem
23. April 2015
Nr. 4 – Kooperation und Konflikt – Zusammenarbeit des Lehrerrates
mit schulischen Akteuren
◆ KVg Minden/Lübbecke
5. Mai 2015
Nr. 5 – Gesund bleiben am Arbeitsplatz Schule –
Welche Rechte und Pflichten hat der Lehrerrat?
◆ Rhein-SiegGEW
in Siegburg
95x32mm
Brandenburg
Nr. 6 – Schulen verändern sich – der Lehrerrat greift ein!
◆ StV Mülheim a.d. Ruhr
◆ KVg Siegen
27. April 2015
21. April 2015
5. Mai 2015
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Das Original:
schulfahrt.de
89x32mm GEW Mec-Vorpommern
38 termine
GEW Düsseldorf: Honorarkräfte
und Mitbestimmung
Der GEW-Stadtverband Düsseldorf lädt
unter dem Titel „Aufgeklärt im Ungewissen“
ein zu einem Kurzvortrag von Dr. Sabine Jambon mit anschließender Diskussion. Bei der
Veranstaltung mit der Autorin der Studie „Betriebsnahe Selbstständigkeit als Gegenstand
betrieblicher Mitbestimmung” dreht sich alles
um Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und
Personalräte, Honorarkräfte und FreiberuflerInnen im Bildungsbereich.
Termin: 17.04.2015, 18.00–20.00 Uhr
Ort:
DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Str. 34–38,
40210 Düsseldorf
Kosten: keine, um Anmeldung wird gebeten
Anmeldung per Telefon: 0211-363902, Fax:
0211-6009147 oder E-Mail: geschaeftsstelle@
gew-duesseldorf.de
Jahrestagung der
GEW-Sportkommission
Zu ihrer Jahrestagung 2015 lädt die
Sportkommission des GEW-Hauptvorstandes
(schul-)sportlich interessierte KollegInnen
ein. Die Sportkommission versteht sich als
Netzwerk aller an diesen Fragen arbeitenden Personen in der GEW. Im Rahmen der
alljährlichen Tagung werden sowohl aktuelle
als auch grundlegende Fragen im Zusammenhang von (Schul-)Sport und Bildungspolitik
erörtert und gewerkschaftliche Positionen beschlossen.
Termin: 08.05.2015, 15.00 Uhr bis
09.05.2015, 13.00 Uhr
Eden Hotel Göttingen
Ort:
Reinhäuser Landstraße 22a
37083 Göttingen
Wichtige Tagesordnungspunkte
◆◆Sport im Ganztagsbetrieb – Billiglösungen
oder qualifizierte Angebote für Bewegung,
Sport und Spiel?
◆◆Was hat die GEW, insbesondere die Sportkommission, mit einer deutschen OlympiaBewerbung zu tun?
◆◆Wie kann die sport- und bildungspolitische
Position der GEW konkretisiert werden?
◆◆Wie können Aktionen im Schulsport die
GEW-Stiftung „Fair Childhood“ unterstützen?
Infos und Anmeldungen: norbert.baumann@
gew-sportkommission.de. Anmeldeschluss ist
der 27. April 2015.
Brennpunkt Syrien
Nach jahrzehntelanger Unterdrückung
durch das arabisch-nationalistische BaathRegime gelang es der in Syrien lebenden
kurdischen Bevölkerung im Windschatten des
Aufstands gegen das Regime 2012, den Großteil ihrer Siedlungsgebiete zu übernehmen.
Seither entwickelt sich in den drei kurdischen
Enklaven im Norden Syriens nach der Etablierung der Region Kurdistan im Irak ein zweiter
kurdischer Para-Staat. Mit der Entwicklung
des Aufstandes zum Bürgerkrieg, dem wachsenden Einfluss jihadistischer Gruppen und
dem Kampf gegen den „Islamischen Staat“ ist
jedoch die Sicherheitslage in Syrisch-Kurdistan
zunehmend prekär geworden. Der Politikwissenschaftler Dr. Thomas Schmidinger von der
Universität Wien ermöglicht einen Einblick in
die aktuelle Situation einer Region zwischen
Revolution und Bürgerkrieg. Im Anschluss
werden Möglichkeiten diskutiert, das Thema
in der politischen Bildung und im Schulunterricht aufzugreifen. Die Veranstaltung richtet
sich an Lehrkräfte aller Schulformen, (Sozial-)
PädagogInnen, Studierende und Interessierte
und ist eine Kooperation des DGB-Bildungswerks NRW e. V. mit dem StAVV der Universität zu Köln und dem Netzwerk für politische
Bildung, Kultur und Kommunikation.
Termin: 21.05.2015, 18.15–20.45 Uhr
Ort: Universität zu Köln
Kosten: keine, um Anmeldung wird gebeten
Anmeldung und Infos:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
DAPF: Fortbildungen für
Leitungsaufgaben
Die Deutsche Akademie für Pädagogische
Führungskräfte (DAPF) der Technischen Universität Dortmund hat ihr neues Fortbildungsprogramm für den Zeitraum Frühjahr/Sommer
2015 zusammengestellt, darunter Themen wie
„Projektmanagement“, „Strategische Personalentwicklung“ und „Professionelle Lerngemeinschaften“. Die Fortbildungen richten sich an
(stellvertretende) SchulleiterInnen, Schulleitungsmitglieder sowie LehrerInnen mit Interesse an Leitungsaufgaben.
Aktuelle Termine
Ganztagsschule – was brauchen die Lehrkräfte? Wie entwickelt man eine Ganztagsschule mit gesunden Arbeitsbedingungen?
Termin:16.04.2015
Kosten: 145,- Euro (inkl. Seminarunterlagen,
Pausenverpflegung, Mittagsimbiss)
Steuergruppen – Praxisaustausch und
Problemanalysen
Termin:06.05.2015
Kosten: 145,- Euro (inkl. Seminarunterlagen,
Pausenverpflegung, Mittagsimbiss)
Feedback in der Leitungsgruppe
Termin:10.06.2015
Kosten: 145,- Euro (inkl. Seminarunterlagen,
Pausenverpflegung, Mittagsimbiss)
Aktuelles Fortbildungsprogramm mit Hinweisen zu Inhalten, Organisation und Anmeldung:
www.dapf.tu-dortmund.de
PEGIDA in Schule und Unterricht:
„Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!“
PEGIDA und ähnliche rechtspopulistische Bewegungen sind „ein niedrigschwelliges Angebot gegen Asylsuchende“ und Muslime, das sich „öffentlichkeitswirksam als die seriösere und
erklärtermaßen gewaltfreie Alternative“ zu „Hooligans gegen Salafisten“ präsentiert, so Rechtsextremismusforscher Alexander Häusler von der Fachhochschule Düsseldorf. Gemeinsam mit
Adelheid Schmitz (Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus, FH Düsseldorf)
setzt er sich in der Veranstaltung mit dem Kampfbegriff „Islamisierung“ der PEGIDA-Bewegung
und ihrer UnterstützerInnen auseinander und fragt: „Was wird gesagt – was ist gemeint?“ Im Anschluss werden Handlungsperspektiven für die Schule zur Diskussion gestellt. Die Veranstaltung
richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, sozialpädagogische Fachkräfte und Studierende.
Termin: 27.04.2015, 16.00–19.30 Uhr
Kosten: keine, um Anmeldung wird gebeten
Ort:
DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Str. 34–38, Anmeldung und Infos:
40210 Düsseldorf
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/gew
FORENA
FORSCHUNGSSCHWERPUNKT RECHTSEXTREMISMUS / NEONAZISMUS
FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF
nds 3-2015 39
Studienfahrt: Jüdisches Leben
damals und heute
Das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk e. V. (IBB) bietet eine Studienfahrt
„Jüdisches Leben damals und heute im Dreiländereck Elsass, Deutschland, Schweiz“ an.
Zwei Nächte verbringen die Reisenden in
Obernai an der elsässischen Weinstraße und
erkunden von dort aus das jüdische Leben, unter anderem mit einem Besuch im jüdischen
Museum in Bouxwiller und einer Exkursion
nach Straßburg. Die zweite Unterkunft ist in
Lörrach, wo die dortige jüdische Gemeinde
besucht wird sowie das jüdische Museum mit
Synagoge in Basel.
Termin:14.–17.05.2015
Kosten: 450,- Euro für Busfahrt, Unterkunft
im DZ mit Halbpension, Programm
(EZ-Zuschlag: 45,- Euro)
Anmeldung und Infos: IBB e. V., Bornstr. 66,
44145 Dortmund, Tel.: 0231-952096-0, EMail: [email protected], www.ibb-d.de
Demokratie im Betrieb
Die Auszeichnung „Demokratie im Betrieb“
wird 2015 zum vierten Mal von Arbeit und Leben NRW vergeben. Ausgezeichnet werden Initiativen, Projekte, Personen oder Aktionen, die
in Betrieben und Verwaltungen Beteiligung
und Demokratie gefördert haben.
Vorschläge und Bewerbungen können
bis zum 30. Juni 2015 unter dem Stichwort
„Preis Demokratie im Betrieb 2015“ eingereicht werden bei: Arbeit und Leben DGB/VHS
NW, Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf, Tel.:
0211-9380011, [email protected]. Weitere Infos
unter: www.tinyurl.com/Preis-Demokratie-imBetrieb
GEW: MaiMeeting 2015
Das MaiMeeting ist die zentrale Bildungsveranstaltung der GEW für ihre Mitglieder
und ganz besonders für ihre FunktionärInnen.
Gerade der Austausch über die Grenzen von
Landesverbänden, Berufsfeldern und Organisationsbereichen hinweg wird von den Teilnehmenden sehr geschätzt. In diesem Jahr
lädt die GEW nach Oberbayern ein. Neben
den anspruchsvollen Workshops mit versierten
TrainerInnen werden kulturelle Highlights und
politische Abendveranstaltungen geboten.
Veranstaltungsort ist das ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg. Die tolle Bildungsstätte liegt am Fuße des Wendelsteinmassivs
inmitten der Natur der oberbayerischen
Voralpen.
Termin:14.–17.05.2015
Ort:ver.di-Bildungszentrum
Schrofenstraße 32
83098 Brannenburg
Workshops
◆◆In Bewegung kommen – ein theaterpädagogischer Workshop
◆◆Aufklärung und Ideologiekritik heute –
neue Anforderungen und alte Grenzen
◆◆Geschichte der Arbeiterbewegung
◆◆Jugendkulturen zwischen Islam und
Islamismus. Zum Umgang mit Fragen von
Religion und Identität in der Präventionsarbeit.
◆◆Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz –
wie geht das?
◆◆Grundlagen kritischer Bildungsarbeit
Infos zum Programm, zu den Teilnahmebedingungen und zur Anmeldung: www.gew.de/
Maimeeting_2015.html. Anmeldeschluss ist
der 19. April 2015. Kontakt für Nachfragen:
Nicole Lund, GEW-Hauptvorstand, Tel.: 06978973209, E-Mail: [email protected]
TANZPÄDAGOGE/IN
Zusatzqualifikation für Interessierte aus pädagogischen
und sozialen Berufen, Start: 17.04.2015
TANZIMPULSE – Institut für Tanzpädagogik, 0221-683691
[email protected], www.tanzimpulse-koeln.de
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Foto: ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg
neue deutsche schule – ISSN 0720-9673
Begründet von Erwin Klatt
Herausgeber
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Nünningstraße 11, 45141 Essen
nds-Redaktion
Anja Heifel (Tel. 02 01/2 94 03 55), Sherin Krüger,
Fritz Junkers (verantwortlich), Stefan Brackertz, Sabine
Flögel, Tanja Junkers, Klaus D. Lange, Carmen Tiemann
Freie Mitarbeit: Bert Butzke
Layout: Birte Prpitsch
E-Mail: [email protected]
GEW-Landesgeschäftsstelle und Kassenverwaltung
Nünning­­straße 11, 45141 Essen
Tel. 02 01/2 94 03 01, Fax 02 01/2 94 03 51
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Referat Rechtsschutz
Durchwahl 02 01/2 94 03 41
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Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH
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Geschäftsführer: Hartmut Reich
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Die neue deutsche schule erscheint monatlich.
Gültig ist Anzeigenpreisliste Nr. 51 (November 2014).
Für Mitglieder der GEW ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag
enthalten. Nichtmitglieder können die Zeitschrift beim Verlag
zum jährlichen Abonnement­preis von 35,- Euro (einschl. Porto)
bestellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.
Mit Namen gekennzeichnete Artikel müssen nicht mit der
Meinung der GEW oder der Redaktion übereinstimmen. Die
Redaktion behält sich bei allen Veröffentlichungen Kürzungen
vor.
Die Ein­sendung von Beiträgen muss vorher mit der Redaktion
verabredet werden. Unverlangt ein­gesandte Bücher und Beiträge
werden nur zurück­gesandt, wenn dies gewünscht wird.
nds-Titelfoto: earlysummer/photocase.de; Fotos im Inhaltsverzeichnis: A. Etges; J. Briese; dejanristovski / istockphoto.com;
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nds-Zeitschrift und NDS-Verlag im Internet: www.nds.gew-nrw.de, www.nds-verlag.de
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Sondertilgung jederzeit kostenfrei, keine Zusatzkosten,
keine Lebens-, Renten- oder Restschuldversicherung.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen,
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Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt
3-2015
Recht auf Bildung!
Flüchtlings- und Zuwanderungskinder
in internationalen Förderklassen in NRW
Foto: ovokuro / photocase.de
Fachtagung der GEW NRW am 9. Mai 2015,
9.00–15.00 Uhr iM DGB-HAUS in Düsseldorf
im Programm
Auswahl aus den workshops
◆◆ Begrüßung
◆◆ Anerkennung
durch Dorothea Schäfer, GEW NRW
◆◆ Referat und Diskussion: Geflüchtet nach Deutschland –
Geflüchtete und Einwanderer im deutschen Bildungssystem mit Referentin Monika Gessat, Bundesausschuss
der GEW für Migration, Diversity, Antidiskriminierung
◆◆ Podiumsdiskussion mit Christiane Bainski, Landesweite
Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren,
Volker Maibaum, GEW-Stadtverband Dortmund, und
Erden Ankay-Nachtwein, Fachgruppe Grundschule der
GEW NRW, sowie Morderator Sebatian Krebs, GEW NRW
Anmeldeschluss ist der 13. April 2015
Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Anmeldung und zu weiteren Workshops online unter Veranstaltungen: www.gew-nrw.de
von im Ausland erworbener Lehrbefähigung. Eingruppierung von HSU-Lehrkräften je nach
Einsatz in unterschiedlichen Schulformen und Schulstufen mit Referent Cetin Mogultay, GEW NRW
◆◆ Best practice in Internationalen Förderklassen mit Referentin Helena Rohm, Willy-Brandt-Gesamtschule, Köln
◆◆ Bildungsberatung für neu zugereiste SchülerInnen mit
den Referentinnen Irmgard Heitkemper-Nießen, Anja
Weier und Phyllis Paul, Dienstleistungszentrum Bildung
der Stadt Dortmund