April 2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachstehende Informationen möchte ich an Sie weitergeben: 1. Gemeinderatssitzung am 02. März 2015 1.1 Allgemeiner Bericht - Jahreshauptversammlung Waldrechtler Am 03.02.2015 fand die diesjährige Hauptversammlung statt. Folgendes ist daraus zu berichten: Eschenau Die Eschenau wird 2016 ausgegeben. Die Fläche der Eschenau beträgt 37 ha. Bisher wurde die Eschenau einmal in 3 Jahren und dann in 4 Jahren ausgeben. Nun wurde über einen regelmäßigen Holzausgabetermin entschieden und die Abstimmung ergab, dass die Eschenau nun alle 3 Jahre mit einer Umtriebszeit von 24 Jahren ausgegeben wird. -2- -3- Förderprogramm „WUM“ Das neue Förderprogramm „WUM“ wurde mit einer Laufzeit von 5 Jahren beantragt und die Richtlinien über Zuwendungen (VNPWaldR 2015) können nun dazu umgesetzt werden. Präsentation Dorferneuerung, Innenentwicklung, Nahwärme Am Samstag, 28.02.2015, war eine Abordnung von Bürgen aus Ickelheim in der Gemeinde zu Gast. Themen der Delegation waren der Erfahrungsaustausch und Information zur Innenentwicklung sowie Dorferneuerung und das Nahwärmenetz. Schlagflächen Die Versammlung legte für die nächsten 5 Jahre eine Schlagfläche von jährlich 10,33 ha fest. Dies entspricht einer Umtriebszeit von 30 Jahren. Verbissgutachten Ein Verbissgutachten wird durchgeführt. Wegebaumaßnahmen Der Bau und Verlauf eines befestigten Rückewegs wurde vorgestellt. Der Wegebau ist im VNP-Wald ein sensibles Thema, denn in diesem Gebiet wächst die unter Schutz stehende „Teufelskralle“. Ein Ortstermin mit der UNB muss vereinbart werden. Sollten Einwände der UNB gegen diesen Weg geltend gemacht werden, so muss die UNB Alternativen aufzeigen. Pflegehieb im Mittelwald Aufgabe der Waldrechtler sollte auch sein, die Dornen niedrig zu halten. Für den Pflegehieb beträgt die Förderung € 600,-- pro Hektar. Hier gilt „Wer Rechte hat, hat auch Pflichten“. - Bericht über das Gespräch mit Hans Herold Wie Sie bereits aus der Presse entnehmen konnten, besuchte uns Herr Hans Herold am 09.02.2915 im Gemeindezentrum in Ergersheim. Folgende Themen wurden u. a. angesprochen: - Sanierung St 2252 Ergersheim – Neuherberg Bau eines Begleitweges (Wirtschaftsweg) entlang der Staatstraße Geplanter Kreisverkehr im Verlauf der St 2252 Abwassersituation Kommunaler Finanzausgleich Demografischer Faktor Innenentwicklung ÖPNV - Öffentliche-Personen-Nahverkehr Kernwegenetz „Rollende Landstraße“ „Huckepack-Bahnhof“ Über das Nahwärmenetz informierte Herr Robert Förster und Bürgermeister Springmann berichtete über die Innenentwicklung sowie der Dorferneuerung. Alle Fragen wurden sogleich vor Ort beantwortet. 1.2 Haushalt 2014; - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Finanzplan der Gemeinde Ergersheim Zwischenzeitlich haben Sie sicherlich bereits der örtlichen Presse entnommen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 einstimmig vom Gemeinderat genehmigt worden ist. In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Springmann hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2015 erstellt. Dieser wurde mit der Sitzungseinladung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.133.500,-- Euro und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.000.000,-- Euro ab. Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen. Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Ergersheim den Haushaltsplan 2015 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen. Gleichzeitig mit dem Haushaltsplan beschließt der Gemeinderat Ergersheim, die Haushaltssatzung 2015 zu erlassen. Der Gemeinderat Ergersheim stimmt dem gesondert zu verabschiedenden Finanz- und Stellenplan zu. -4- -5- 1.3 Rabenstein Dirk, Ermetzhofen 129, 91465 Ergersheim; - Dachgeschossausbau mit Errichtung von 3 Schleppgauben - Errichtung Satteldach auf der Garage auf FlNr. 206/2, Gemarkung Ermetzhofen Bekanntmachung über das Auswahlverfahren. Nach Vorliegen der Angebote sind der Förderantrag zu stellen, die Bewilligung abzuwarten und anschließend der Kooperationsvertrag zur Verbesserung des Breitbandausbaus nach vorheriger Zustimmung der Bundesnetzagentur abzuschließen. Der Gemeinderat Ergersheim stimmt dem o.g. Bauvorhaben zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Gemeinderat beschließt nun das dargelegte vorläufige Ausbaugebiet für die Einleitung des Auswahlverfahrens so festzulegen. 1.4 Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Ergersheim; - Festlegung des vorläufigen Ausbaugebietes für das Förderverfahren - Zustimmung zur Einleitung des Auswahlverfahrens 1.5 Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Ergersheim; - Vereinbarung über die Bildung einer Einfachen Arbeitsgemeinschaft zur Abstimmung von Planungen beim Breitbandausbau der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens hat sich ergeben, dass kein Netzbetreiber in der Gemeinde Ergersheim einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Breitbandnetzes vorgesehen hat. Die Analyse der Ist-Versorgung in Bezug auf die Ergebnisse der Markterkundung hat einen Verbesserungsbedarf für die Ortsteile Ermetzhofen, Neuherberg und Seenheim sowie die Mühlenanwesen ergeben. In Ergersheim selbst würden sich lediglich geringe Verbesserungen gegenüber einem unverhältnismäßig hohen Investitions- und Betriebsaufwand der Netzbetreiber aufgrund technischer Abhängigkeiten zwischen Vermittlungsstelle und den Multifunktionsgehäusen (MFG) bzw. den aufzurüstenden Kabelverzweigern (KvZ) ergeben. Aufgrund der bestehenden Standorte der KvZ’s kann für die Siedlungsbereiche der Ortsteile Ermetzhofen mit Ausnahme des nördlichen Bereiches und der weiteren peripheren Randbereiche, Neuherberg und Seenheim ein Los für ein vorläufiges Ausbaugebiet gebildet werden. Für die Mühlen, Aussiedlerställe und Biogasanlagen kann ein 2. Los für ein vorläufiges Ausbaugebiet dargestellt werden. Diese Differenzierung schließt Synergieeffekte und Verbesserungen in den Randbereichen nicht aus. In gemeinsamer Abstimmung der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wurde die Beratungsfirma Dr. Först Consult, Würzburg, am 14.08.2014 mit den Unterstützungs- und Beratungsleistungen beauftragt. Im Rahmen verschiedener vorausgegangener Abklärungen und Abstimmungen wurde deutlich, die gemeindebezogenen Planungen zum Ausbau des Breitbandnetzes zur Erlangung von weiteren wirtschaftlichen Vorteilen aufeinander abzustimmen. Hierzu und als Nachweis und Bestätigung der interkommunalen Zusammenarbeit bietet sich an, eine Einfache Arbeitsgemeinschaft gern. Art. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit für diese Zwecke einzurichten. Dadurch wird u.a. auch der Nachweis für die in Aussicht gestellte Erhöhung des Förderhöchstbetrages erbracht. Ein Vereinbarungsentwurf wird seitens der Verwaltung jeder Mitgliedsgemeinde vorgelegt. Nach ergänzender Erläuterung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, dem vorgelegten Vereinbarungsentwurf zuzustimmen. Im weiteren Verfahren wird seitens des Büros Först Consult empfohlen, das dargelegte vorläufige Erschließungsgebiet festzulegen und für das Auswahlverfahren zur Ausschreibung der Verbesserung der Breitbandversorgung zugrunde zu legen. 1.6 FFW Ergersheim; - Antrag auf Beschaffung einer Atemschutzwerkstatt - Antrag auf Beschaffung einer Wärmebildkamera - Antrag auf Beschaffung von neuen Stahlschränken Auf dieser Grundlage erfolgt zunächst die Bekanntgabe des Ergebnisses auf der Internetplattform der Breitbandinitiative des Bay. Breitbandzentrums unter www.schnelles-internet-in-bayern.de und anschließend die Mit Schreiben vom 12.02.2015 beantragt die FFW Ergersheim die o. g Anschaffungen und der Gemeinderat stimmt den Anschaffungen zu. -6- -7- Begründung zur Anschaffung: Die Atemschutzmasken und Geräte müssen nach jedem Gebrauch und auch nach der turnusmäßigen Halbjahresprüfung geprüft und die Flaschen wieder neu mit Atemluft befüllt werden. Dies übernimmt aktuell die Atemschutzwerkstatt der FFW Uffenheim. Hier kommt es oft zu längeren Wartezeiten und Prüftermine sind oft erst nach 14 Tagen möglich. Zusätzlich muss die FFW Ergersheim vor jeder Übung Ersatzgeräte in Uffenheim organisieren, damit das FZG einsatzbereit bleibt. 1.7 Ausbau von Kernwegen in der Gemeinde Ergersheim; - Baumaßnahme Teilstücke Kernweg Nr. 190/1 und 190/3 der Gemarkung Ergersheim - „Gipsstaße“ - Baumaßnahme Teilstücke Kernweg Nr. 714/2, 714/3, 714/4, 714/5 der Gemarkung Ermetzhofen - Wald - Baumaßnahme Teilstücke Kernweg Nr. 704/2, 704/3 Seenheim Eine eigene Atemschutzwerkstatt bietet mehr Flexibilität und Selbstständigkeit in der Handhabung, Pflege, Reinigung und Befüllung der Flaschen. Auch die Einsatzbereitschaft ist umgehend wieder hergestellt. Die Beschaffungskosten der Atemschutzwerkstatt würden sich innerhalb 6 – 7 Jahren amortisieren. Die Anschaffungskosten belaufen sich für die Atemschutzwerkstatt lt. Angebot auf € 14.703,45 und die jährlichen Kosten auf ca. € 2.800,--. Wärmebildkamera: Begründung zur Anschaffung – Auszug aus dem Antrag: - Brandbekämpfung und Personensuche in verrauchten Räumen (Häusern, Industriehallen, etc.) - Eigensicherung der im Einsatz befindlichen - Erkennung von Brandherden und Gefahren (Kaminbrände) - Einsatz bei vermissten Personen im Freien, Personensuche - Auffinden von hilflosen Personen in verschlossenen Räumen und Häusern etc. (Wohnungsöffnungen) Die Zuwendungen des „Sonderförderprogramm für die Beschaffung von Wärmebildkameras" des Freistaates Bayern machen eine momentane Anschaffung noch attraktiver. Das Angebot hierfür beläuft sich auf € 2.283,70. Stahlschränke - Begründung: Die jetzigen Schränke sind speziell für die Atemschutzgeräteträger, mit den dicken Überjacken, Vollschalenhelmen und den Atemschutzmasken, zu schmal. Die „alten“ Stahlschränke finden wieder Verwendung in der FFW Neuherberg. Die Kosten für die Neuanschaffung der Stahlschränke betragen lt. Kostenangebote € 1.713,01. Die Gemeinde Ergersheim meldet die oben aufgeführten Teilstücke aus dem Kernwegenetz zum Ausbau über die Förderung von ländlichen Infrastrukturmaßnahmen zu einem Fördersatz von 75% an. Nach den aktuellen Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinRLE) ist die Planung und Herstellung von Feld- und Waldwegen förderfähig, soweit hierfür ein Gesamtkonzept vorliegt, welches interkommunal erstellt, abgestimmt und vom ALE anerkannt ist. Da diese Vorgaben zutreffen, überträgt die Gemeinde Ergersheim den Planungsauftrag dem Verband für Ländliche Entwicklung. Gemeinderat Horst Hupp verweist erneut auf die Südumgehung im Ortsteil Seenheim hin. Die Gemeinde als Träger der Maßnahme, stimmt der Beantragung des Ausbaus der oben aufgeführten Teilstücke aus dem Kernwegenetz zu. 1.8 Vollzug des Baugesetzes (BauGB); - Weiterbeauftragung der Ingenieursleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 HOAI für die Abwicklung des ersten Teilerschließungsabschnittes Bebauungsplan Nr. 7 „Knauf“ (Ansiedlung BayWa) Zur Klärung der grundsätzlichen Erschließungsvorgaben mit Kostenschätzung wurden zunächst die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) beauftragt. Nach Vorlage des Bauantrags und Zustimmung zum Baugesuch der BayWa werden zur Sicherstellung der rechtzeitigen Fertigstellung die weiteren Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 3 - 9 für die Abwicklung des ersten Teilerschließungsabschnittes erforderlich. Nach kurzer Aussprache und ergänzender Erläuterung seitens des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden die Weiterbeauftragung des Ingenieurbüros b-a-u mit den Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI. -8- -9- 1.9 Büro b-a-u Ingenieurbüro, Herr Ulf-Holger Horwath, Ansbach; - Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsanalyse „Kläranlage“ Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Bürgermeister Herrn Horwath sowie Herrn Döller begrüßen. Eine Gegenüberstellung vom Kläranlagenneubau in Ergersheim und die Einleitung in die Kläranlage Bad Windsheim erbrachte folgendes Ergebnis: Gruppenkläranlage Ergersheim (GKA) GKA Ergersheim 1600 EW Reine KA-kosten zuzügl. Pumpen/Druckleitungstrassen Gesamtkosten KA € 1.260.000,-€ 1.200.000,-€ 2.460.000,-- Jahresbetriebskosten € Kläranlage Bad Windsheim Reine Anschlusskosten ab Ergersheim zuzügl. Pumpen/Druckleitungstrassen Gesamtaufwand € 730.000,-€ 1.200.000,-€ 1.930.000,-- Jahresbetriebskosten € 131.344,-- 4. Flurgang Ergersheim 2015 Die Ergersheimer Siebner machen ihren Flurgang nach Ostern. Begangen wird die Flur südlich der Neuherberger und Windsheimer Straße. Es wird gebeten, alle Steine aufzudecken und fehlende Grenzsteine zu melden. gez. Ernst Weinmann, Obmann 5. Ferienprogramm 2015 Wie schon in den vergangenen Jahren, will die Gemeinde Ergersheim auch in diesem Jahr wieder ein umfangreiches und interessantes Ferienprogramm für alle Kinder und Jugendliche veranstalten. Wer hierzu noch Wünsche und Anregungen hat, oder selbst etwas dazu beitragen möchte, soll sich bitte an die Jugendbeauftragte Sonja Döbert, Tel. 09847/985647, wenden. Vielen Dank im Voraus. gez. Sonja Döbert, Jugendbeauftragte 6. Frühlingskonzert im Jubiläumsjahr des Posaunenchores Ermetzhofen/Neuherberg Anhand dieser Studie muss sich der Gemeinderat in den nächsten Sitzungen entscheiden. Am Sonntag, 19.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Heilig-Kreuz-Kirche in Ermetzhofen das Frühlingskonzert statt. Hierzu ergeht herzlich Einladung an alle! gez. Gernot Schwarz, Leiter In der nichtöffentlichen Sitzung waren 3 Tagesordnungspunkte zu beraten. 7. 174.427,- 2. Wertstoffhof Neuherberg In dem hier aufgestellten Elektroschrott-Container ist nur eine Entsorgung von Elektro- und Kleingeräten mit einer Größe bis zu 35 cm möglich. Größere Elektrogeräte müssen weiterhin in den Wertstoffhöfen Uffenheim oder Bad Windsheim entsorgt werden. Um Beachtung wird gebeten. gez. Konrad Centmayer 3. Flurgang Ermetzhofen 2015 Ab Freitag, 17. April 2015 findet der Flurgang des Siebenerkollegiums Ermetzhofen statt. Begangen wird die Gewanne östlich der Bergtshöfer Straße und der Bahnhofstraße. Bitte decken Sie alle Grenzsteine auf. Bei unklarem Grenzverlauf bin ich zur Klärung gerne bereit. gez. Friedrich Dehner, Obmann Frühjahrskonzert der BKE Am Samstag, den 25.04.2015, findet um 20.00 Uhr, in der Kantine der Fa. Mekra-Lang das diesjährige Frühjahrskonzert der Blaskapelle statt. Unter der Leitung unseres Dirigenten Herrn Gerd Gesell wird ein buntes Programm mit Schwerpunkt auf die böhmische Blasmusik geboten. Außerdem wirken mit der Männergesangverein Ergersheim. Wir laden herzlich dazu ein und freuen uns über zahlreiche Besucher zu diesem Konzert. gez. Kiesenbauer, 1. Vorst. BKE 8. Schulanmeldungen für Gymnasium und Realschule Bitte entnehmen Sie hierzu genauere Informationen aus den Aushängen in den jeweiligen Amtskästen. - 10 - 9. Beratungstag mit den Aktivsenioren für Unternehmer und Existenzgründer Eine Beratung der AKTIVSENIOREN BAYERN in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises findet statt im Landratsamt Neustadt a. d. Aisch, Zimmer A 100, am Dienstag, dem 14. April 2015, von 14.00 17.00 Uhr. Die AKTIVSENIOREN BAYERN e.V. sind ein gemeinnütziger Verein, der in allen Regierungsbezirken des Freistaates Bayern präsent ist. Es handelt sich dabei um ehemalige Führungskräfte, die in langjähriger Tätigkeit reichhaltige Berufs- und Lebenserfahrung gesammelt haben. Statt zu privatisieren, stellen sich die Experten im Ruhestand in den Dienst von Wirtschaft und Gesellschaft und geben Ihr Wissen ehrenamtlich und uneigennützig weiter. Im Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim steht ein starkes Team für Fragen zur Existenzgründung, Existenzerhaltung oder Unternehmensnachfolge insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zur Verfügung. Schwerpunkte liegen sowohl bei Planung und Finanzierung, Organisation und Rechnungswesen als auch Hilfestellung bei Problemen mit Produktion und Vertrieb, Absatz oder Marketing. Die AKTIVSENIOREN BAYERN verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sind bei der Beratung objektiv, unabhängig und ehrenamtlich tätig. Informationen und Anmeldung bitte bei der Wirtschaftsförderung unter Tel.: 09161/92-142 oder Email: [email protected]. 10. AdventureKids am 25. April Kinder zwischen 6 und 12 Jahren sind wieder herzlich eingeladen am 25. April Abenteuer zu erleben. Wir wollen unsere zweite Brücke fertigstellen und einige Dinge lernen, die für Abenteurer absolut wichtig sind. Von 10 Uhr bis 16 Uhr haben wir einen abenteuerlichen Tag zusammen. Wie immer gibt es Getränke, Mittagessen und auch einen Snack. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.evg-ergersheim.de Veranstalter: Evangelische Gemeinschaft Ergersheim - Kontakt: Rühl Christopher, 09847 9848 828, [email protected] gez. Christopher Rühl - 11 - 11. Wahlergebnisse der FFW-Ermetzhofen Am 03.03.2015 fanden in der FFW Ermetzhofen Neuwahlen statt und erbrachten folgendes Ergebnis: 1. Kommandant Johannes Hartmann 2. Kommandant Markus Hegwein 12. Einladung zu einem Spielenachmittag Am Sonntag, 26.04.2015 ab 14.30 Uhr findet im Turnraum des Ermetzhöfer Kindergartens ein Spielenachmittag statt. Dazu dürfen gerne Gesellschaftsspiele mitgebracht werden. Wir freuen uns auf viele kleine und große Mitspieler. Bei schönem Wetter werden wir die Spiele nach draußen verlegen. Fürs leibliche Wohl mit Kaffee und Kuchen ist ebenfalls gesorgt. gez. Margit Reinhardt 13. Einrichtungen der Abfallwirtschaften sind am Karsamstag geschlossen Das Landratsamt NEA informiert darüber, dass die Einrichtungen der Abfallwirtschaft am Karsamstag, 04.04.2015, geschlossen bleiben. Betroffen sind hiervon die Energie- und Verwertungsanlage Dettendorf sowie die direkt mit Landkreispersonal betriebenen Wertstoffhöfe und Kompostplätze. gez. Peter Kreß, Abfallwirtschaft LRA NEA 14. Theater – Theater – Theater Die Theatergruppe Ergersheim präsentiert Ihnen dieses Jahr wieder einen lustigen Drei-Akter mit dem Titel: „Polnische Wirtschaft“ und möchte Sie hierzu herzlichst einladen. Die Aufführungen finden an folgenden Tagen, in der Scheune der Fam. Herbolzheimer, statt: Freitag: 08. Mai 2015 – 20 Uhr Freitag: 15. Mai 2015 – 20 Uhr Samstag: 09. Mai 2015 – 20 Uhr Samstag: 16. Mai 2015 – 20 Uhr Sonntag: 10. Mai 2015 – 14.30 Uhr Am Sonntag, dem 26. April 2015, von 10 Uhr bis 18 Uhr und am Montag, dem 27. April 2015, von 18 Uhr bis 20 Uhr können Sie im Theaterhäusla (Seenheimer Straße 6) Karten im Vorverkauf erwerben. Nach diesen beiden Tagen sind Karten jederzeit in der Raiffeisenbank Ergersheim erhältlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. gez. Theatergruppe Ergersheim - 12 - - 13 - 15. Jahreshauptversammlung des Weinbauvereins Ergersheim 17. Seniorentagesstätte Herzliche Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung des Weinbauvereins Ergersheim und Umgebung. Am Freitag, dem 17.04.2015, um 20.00 Uhr, im Gasthaus „Zum Ross“ in Ergersheim. Jedes Kind hat Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Jeder Jugendliche hat die Pflicht zur Schule zu gehen und den Anspruch auf Bildung. Jeder arbeitsfähige Erwachsene hat das Recht auf Arbeit und den Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Dieser Anspruch kann immerhin zu über 90% erfüllt werden. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wünsche und Anträge 8. Sonstiges Alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. gez. Gerd Grötsch, Vorsitzender 16. Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes Wesentliche steuerrechtliche Änderungen: - Erhöhung des Steuerfreibetrags (sog. Übungsleiterpauschale) von bisher 2.100 Euro auf künftig 2.400 Euro - Erhöhung des Steuerfreibetrags (sog. Ehrenamtspauschale) von bisher 500 Euro auf künftig 720 Euro - Verlängerung der Frist zur zeitnahen Mittelverwendung von bisher einem auf künftig zwei Jahre - Erleichterung für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage - Gesetzliche Regelung einer Wiederbeschaffungsrücklage - Taggenaue Festlegung des Zeitraums, in dem steuerbegünstigte Körperschaften Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen dürfen - Einführung eines neuen Feststellungsverfahrens über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen - Vereinfachung des Nachweises der „wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit“ Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.stmf.bayern.de. Doch was kommt dann? Der Ruhestand ohne große Rechte. Im Gegenteil, hat man manchmal das Gefühl. Eine gute Rente, die man sich sein Leben lang erarbeitet hat, wird auf einmal besteuert und auch das Ersparte ist vor dem Finanzamt nicht sicher. Selbst Zinseinnahmen, die unterhalb der Inflationsrate von ca. 2 % liegen, werden besteuert. Wer spart, wird also ärmer. Doch wenn der Staat schon so wenig tut, braucht man das Volk. Die Senioren sind eine ständig wachsende Volksgruppe und da wurde die Idee geboren, sie doch wenigsten pro Forma zu berücksichtigen. Die Gemeinden sollten Seniorensprecher wählen. In unseren Nachbargemeinden, wie z. B. Bad Windsheim, gab es vorher schon Seniorenbeiräte, die sich um das Wohl der älteren Mitbewohner kümmern wollten. Hier in der Gemeinde Ergersheim war das neu und als ehemaliger aktiver Gemeinderat wurde ich angefragt, das übernehmen und sagte zu. Die letzten Monate habe ich damit verbracht Veranstaltungen zu besuchen und mich darüber zu informieren, was in anderen Orten so läuft. Das Mehrgenerationenhaus in Langenfeld z. B. dürfte wohl jedem ein Begriff sein. Ich wurde in letzter Zeit von einigen auf diese neue Aufgabe angesprochen, d. h. die Frage kam, was machst du überhaupt als Seniorensprecher und da war ich doch immer ein bisschen in Erklärungsnot. Doch vor ein paar Tagen kam ein anderer Anruf, ein Angebot zur Mithilfe. Ich war sehr angetan, zu hören, dass es im Gemeindebereich Ergersheim Räumlichkeiten gäbe, die mit der notwendigen Logistik wie Küche und WC Anlage ausgestattet seien. Die Schaffung einer Tagespflegestätte oder ambulanten Pflege ist nicht angedacht. Es geht einfach darum einen Treffpunkt für die ältere Generation zu schaffen, vielleicht an einem Tag in der Woche. Ein Tag, an dem man nicht kochen braucht, ein Tag an dem man mit anderen kommunizieren oder spielen kann. Schach, Billiard oder was auch immer. Und es ist immer jemand da, wenn es einem nicht so gut geht. Rollstuhl oder Rollator? Auch kein Problem. - 15 - 14 - Dieser Treffpunkt soll keine Konkurrenz zu den bestehenden Seniorenkreisen oder Seniorennachmittagen sein, die von den Kirchengemeinden angeboten werden. Im Gegenteil, es wäre eine Ergänzung und Bereicherung. Spruch des Monats: Wir werden die nächsten Wochen damit verbringen, auszuloten was machbar ist und am Ende werden wir eine Info-Veranstaltung durchführen. Jeder, der sich einbringen will, Tel: 1867, ich würde mich freuen. gez. Peter Neumann, Seniorensprecher Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können. 18. Die Gemeinde bittet um Mithilfe der Vereinsvorstände Um die Unterlagen in der Gemeindekanzlei zu vervollständigen, benötigen wir jeweils eine Kopie Ihrer Vereinssatzung. Bitte lassen Sie uns diese zukommen oder werfen Sie eine Ausfertigung in den gemeindlichen Briefkasten am Gemeindezentrum. (Jean Jaques Rousseau) Ihr Für Ihre Mithilfe vielen Dank im Voraus. gez. Dieter Springmann, 1. Bürgermeister 19. Bauschuttplatz Ergersheim wieder geöffnet Dieter Springmann 1. Bürgermeister Ab Samstag, dem 11.04.2015, bis Oktober ist der Schuttplatz in Ergersheim wieder von 9.00 bis 11.00 Uhr für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten. gez. Günther Scharf 20. Neue gemeindliche e-mail adr. Ab sofort gilt die neue gemeindliche e-mail adr.: [email protected] . die „alte“ e-mail ist außer Funktion. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. gez. Dieter Springmann, 1. Bürgermeister täglich von 8:00 bis 24:00 Uhr erreichbar
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