EG-Sicherheitsdatenblatt redstone Spezialkleber OC

redstone GmbH
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Verordnung (EG) 1907/2006
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
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1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt. Bauprodukte.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname:
redstone GmbH
Straße:
Haferwende 1
Ort:
28357 Bremen
Postfach:
33 05 44
Telefon/Notrufnummer:
0421 / 22 31 49 - 0
Telefax:
0421 / 22 31 49 - 90
Auskunftgebender Bereich:
Abteilung Anwendungstechnik
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.redstone.de
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrenbezeichnungen: Xi - Reizend
R-Sätze: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenkategorien:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2
Gefahrenhinweise:
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Kann die Atemwege reizen.
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Portlandzementklinker, Quarz, SiO2
Signalwort: Gefahr
Piktogramme: GHS05 - GHS07 - GHS08
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
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Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Chemische Charakterisierung
Zementprodukt, bei dem der Gehalt an Chrom (VI) durch Reduktionsmittel < 0,0002% (bezogen auf
das gesamte Trockengewicht) abgesenkt wurde.
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
Bezeichnung
Anteil
CAS-Nr.
Einstufung EWG
Einstufung CLP
266-043-4
Portlandzementklinker
< 50 %
65997-15-1
Xi - Reizend R37/38-41
Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, STOT SE 3; H315 H318 H335
EG-Nr.
Bezeichnung
Anteil
CAS-Nr.
Einstufung CLP
238-878-4
Quarz, SiO2
< 20 %
14808-60-7
STOT RE 2; H373
(Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Ärztliche Behandlung notwendig.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser
spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Produkt selbst brennt nicht.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug.
Zusätzliche Hinweise
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt
sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen, in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Kontakt mit
Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Staub nicht einatmen.
Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute
Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Weitere Angaben zur Handhabung
Staub nicht einatmen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten. Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um
Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden.
Zusammenlagerungshinweise
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
7.3. Spezifische Endanwendungen
GISCODE/Produkt-Code: ZP 1
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
CAS-Nr.
65997-15-1
Bezeichnung
Portlandzement (Staub, OLD)
mg/m³
5E
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Staub nicht einatmen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Augen-/Gesichtsschutz
Bei Staubentwicklung. Dicht schließende Schutzbrille.
Handschutz Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.
Körperschutz
Nur passende, bequem sitzende und saubere Schutzkleidung tragen.
Atemschutz
Atemschutz ist erforderlich bei unzureichender Belüftung. Filtrierende Halbmaske (DIN EN 149).
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand fest
Farbe
hellgrau
Geruch
geruchlos
Zustandsänderungen
Entzündlichkeit
Feststoff, nicht entzündbar.
Explosionsgefahren
Nicht explosionsgefährlich.
Brandfördernde Eigenschaften
Nicht brandfördernd.
Schüttdichte
1,1 - 1,4 kg/m³
Wasserlöslichkeit praktisch unlöslich
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich
10.2. Chemische Stabilität
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
10.5. Unverträgliche Materialien
Aluminium. Säure.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen, Toxikologische Prüfungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es liegen keine Informationen vor.
Akute Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
CAS-Nr.
Bezeichnung
65997-15-1
Portlandzementklinker
Expositionswege
dermal
Methode
LD50
Dosis
2000 mg/kg
Spezies
Kaninchen
Quelle
Kietzmann et al 1999
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Es liegen keine Informationen vor.
Reiz- und Ätzwirkung
Reizt die Augen. Gefahr ernster Augenschäden. Nach Einatmen: Lungenreizung. Husten. Atemnot.
Nach Hautkontakt: reizend.
Sensibilisierende Wirkungen
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Es liegen keine Informationen vor.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Keine Hinweise auf Reproduktionstoxizität am Menschen vorhanden.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Es liegen keine Informationen vor.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG)
vorgenommen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.
Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen
nicht anwendbar. Dieses Produkt ist nach bisherigen Erfahrungen inert und nicht abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Reichert sich in Organismen nicht an.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Inhaltsstoffe dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT oder vPvB.
Weitere Hinweise
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG)
vorgenommen.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produktreste
170107 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN
STANDORTEN); Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik; Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und
Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Wasser (mit Reinigungsmittel). Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung
zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend
Status: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3
37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
41
Gefahr ernster Augenschäden.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
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