redstone GmbH Haferwende 1 28357 Bremen www.redstone.de Lieferant: Handelsnamen: Druckdatum EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 redstone Spezialkleber OC redstone GmbH redstone Spezialkleber OC 26.05.15, 16:22 überarbeitet am: 19.05.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator redstone Spezialkleber OC 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt. Bauprodukte. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: redstone GmbH Straße: Haferwende 1 Ort: 28357 Bremen Postfach: 33 05 44 Telefon/Notrufnummer: 0421 / 22 31 49 - 0 Telefax: 0421 / 22 31 49 - 90 Auskunftgebender Bereich: Abteilung Anwendungstechnik E-Mail: [email protected] Internet: www.redstone.de ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrenbezeichnungen: Xi - Reizend R-Sätze: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2 Gefahrenhinweise: Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Portlandzementklinker, Quarz, SiO2 Signalwort: Gefahr Piktogramme: GHS05 - GHS07 - GHS08 Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. EG-SDB Spezialkleber OC 2015-05 Seite 1/6 EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 redstone GmbH Haferwende 1 28357 Bremen www.redstone.de redstone Spezialkleber OC Lieferant: Handelsnamen: Druckdatum redstone GmbH redstone Spezialkleber OC 26.05.15, 16:22 überarbeitet am: 19.05.2015 Sicherheitshinweise P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Zementprodukt, bei dem der Gehalt an Chrom (VI) durch Reduktionsmittel < 0,0002% (bezogen auf das gesamte Trockengewicht) abgesenkt wurde. Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. Bezeichnung Anteil CAS-Nr. Einstufung EWG Einstufung CLP 266-043-4 Portlandzementklinker < 50 % 65997-15-1 Xi - Reizend R37/38-41 Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, STOT SE 3; H315 H318 H335 EG-Nr. Bezeichnung Anteil CAS-Nr. Einstufung CLP 238-878-4 Quarz, SiO2 < 20 % 14808-60-7 STOT RE 2; H373 (Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16) ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Ärztliche Behandlung notwendig. Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. EG-SDB Spezialkleber OC 2015-05 Seite 2/6 redstone GmbH Haferwende 1 28357 Bremen www.redstone.de Lieferant: Handelsnamen: Druckdatum EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 redstone Spezialkleber OC redstone GmbH redstone Spezialkleber OC 26.05.15, 16:22 überarbeitet am: 19.05.2015 ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Produkt selbst brennt nicht. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug. Zusätzliche Hinweise Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen, in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Staub nicht einatmen. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Angaben zur Handhabung Staub nicht einatmen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Zusammenlagerungshinweise Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich. 7.3. Spezifische Endanwendungen GISCODE/Produkt-Code: ZP 1 EG-SDB Spezialkleber OC 2015-05 Seite 3/6 redstone GmbH Haferwende 1 28357 Bremen www.redstone.de Lieferant: Handelsnamen: Druckdatum EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 redstone Spezialkleber OC redstone GmbH redstone Spezialkleber OC 26.05.15, 16:22 überarbeitet am: 19.05.2015 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. 65997-15-1 Bezeichnung Portlandzement (Staub, OLD) mg/m³ 5E 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Staub nicht einatmen. Schutz- und Hygienemaßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Augen-/Gesichtsschutz Bei Staubentwicklung. Dicht schließende Schutzbrille. Handschutz Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Körperschutz Nur passende, bequem sitzende und saubere Schutzkleidung tragen. Atemschutz Atemschutz ist erforderlich bei unzureichender Belüftung. Filtrierende Halbmaske (DIN EN 149). ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand fest Farbe hellgrau Geruch geruchlos Zustandsänderungen Entzündlichkeit Feststoff, nicht entzündbar. Explosionsgefahren Nicht explosionsgefährlich. Brandfördernde Eigenschaften Nicht brandfördernd. Schüttdichte 1,1 - 1,4 kg/m³ Wasserlöslichkeit praktisch unlöslich ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich 10.2. Chemische Stabilität Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 10.5. Unverträgliche Materialien Aluminium. Säure. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. EG-SDB Spezialkleber OC 2015-05 Seite 4/6 EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 redstone GmbH Haferwende 1 28357 Bremen www.redstone.de redstone Spezialkleber OC Lieferant: Handelsnamen: Druckdatum redstone GmbH redstone Spezialkleber OC 26.05.15, 16:22 überarbeitet am: 19.05.2015 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen, Toxikologische Prüfungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Es liegen keine Informationen vor. Akute Toxizität Es liegen keine Informationen vor. CAS-Nr. Bezeichnung 65997-15-1 Portlandzementklinker Expositionswege dermal Methode LD50 Dosis 2000 mg/kg Spezies Kaninchen Quelle Kietzmann et al 1999 Spezifische Wirkungen im Tierversuch Es liegen keine Informationen vor. Reiz- und Ätzwirkung Reizt die Augen. Gefahr ernster Augenschäden. Nach Einatmen: Lungenreizung. Husten. Atemnot. Nach Hautkontakt: reizend. Sensibilisierende Wirkungen Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Es liegen keine Informationen vor. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Keine Hinweise auf Reproduktionstoxizität am Menschen vorhanden. Spezifische Wirkungen im Tierversuch Es liegen keine Informationen vor. Sonstige Angaben zu Prüfungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar. Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht anwendbar. Dieses Produkt ist nach bisherigen Erfahrungen inert und nicht abbaubar. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Reichert sich in Organismen nicht an. 12.4. Mobilität im Boden Es liegen keine Informationen vor. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Inhaltsstoffe dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT oder vPvB. Weitere Hinweise Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. EG-SDB Spezialkleber OC 2015-05 Seite 5/6 redstone GmbH Haferwende 1 28357 Bremen www.redstone.de Lieferant: Handelsnamen: Druckdatum EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 redstone Spezialkleber OC redstone GmbH redstone Spezialkleber OC 26.05.15, 16:22 überarbeitet am: 19.05.2015 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Abfallschlüssel Produktreste 170107 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN); Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik; Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Wasser (mit Reinigungsmittel). Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend Status: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) EG-SDB Spezialkleber OC 2015-05 Seite 6/6
© Copyright 2024 ExpyDoc