Aus dem Inhalt Ausgabe vom 26. März 2015 24. Jahrgang Nr. 5 Seite Amtlicher Teil Wahl der ehrenamtlichen Richter 2 Bekanntmachungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände 2 Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen 6 Neuer Chef in der FriedensteinKaserne 12 Sternmarsch im Jonastal 13 Arbeitsbesuch: Ein Arbeitsbesuch führt Verdiente Ehrenamtler gesucht 14 Neuer Schutzzaun rettet Amphibien 16 Landrat Konrad Gießmann und dessen Beigeordnete am Montag, 30. März, in die Gemeinde Leinatal. Auf dem Programm stehen neben Abstechern in die lokale Wirtschaft auch eine Beratung mit dem Gemeinderat sowie ab 18.30 Uhr die für jedermann offene Bürgersprechstunde in der Gemeindeverwaltung, Ortsstraße 10 im Ortsteil Schönau vor dem Walde. Interessenten gesucht: Zur Gründung einer Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen und deren Angehörige werden noch Betroffene gesucht, die daran interessiert sind, sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen. Interessenten können sich an die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Hendrik Scheller, unter der 03621 214-870 oder per E-Mail an sozial@ kreis-gth.de wenden. Benefizkonzert: Den symbolischen Scheck überreichte Sozialdezernent Thomas Fröhlich an Sabrina Walle und HansGeorg Mächold (l.) Fördermittel sichern Arbeit der Schuldnerberatung Ursachengeflecht führt zu steigender Überschuldung Landkreis. Mit insgesamt 104.000 Euro fördert der Landkreis Gotha im Jahr 2015 die hiesige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungs stelle in Trägerschaft des Thüringer Arbeitslosen verbands. Sozialdezernent Thomas Fröhlich hat in der vergangenen Woche den symbolischen Zuwendungsbescheid an Sabrina Walle, Leiterin der Beratungsstelle, und Hans-Georg Mächold, den Vorsitzenden des Trägervereins, übergeben. Der Betrag dient zur Finanzierung von Lohn- und Sachkosten, damit die Einrichtung ihre Tätigkeit fortsetzen kann. Wie wichtig diese ist, zeigt der Bedarf: Die Beratungsstelle in der Kreisstadt hat 2014 insgesamt 845 und damit 16 Schuldnerhaushalte mehr als im Vorjahr betreut, die ihren Verbindlichkeiten kaum oder gar nicht mehr nachkommen konnten. Die Zahl der Schuldner, die mehr als elf Gläubiger aufweisen, ist gegenüber dem Vorjahr von 37,76 Prozent auf 40 Prozent aller Betroffenen gestiegen. Insgesamt standen 2014 nicht weniger als 1.762 persönliche Beratungsgespräche an. In 865 Fällen bezog sich die Arbeit der Einrichtung im vergangenen Jahr auf tatsächliche Insolvenzberatungen. Bei weiteren 877 Klienten leisteten die Mitarbeiterinnen allgemeine Schuldnerberatung. Gleichzeitig konnten mithilfe der Beratungsstelle 175 Familien das Kapitel Schuldendienst gänzlich hinter sich lassen (2013: 214); in 24 Fällen davon erzielten die Beraterinnen eine erfolgreiche Teilregulierung. Für den anhaltenden Trend zur Verschuldung sehen die Beraterinnen ein Ursachengeflecht, bei dem geringes Einkommen, Arbeitslosigkeit, Wissens- und Erfahrungsdefizite sowie über bordendes Konsumverhalten im Zusammenhang stehen. Häufig wird der Einstieg in die Überschul dung durch persönliche Probleme ausgelöst. Zur Überschuldung trägt unter anderem auch die Zunahme der Ausgaben für Wohnung und Lebenshaltung bei gleichzeitig stagnierendem Haushaltseinkommen bei. So liegen bspw. die Ausgaben der Ratsuchenden für deren Wohnungen wie im Vorjahr bei zwei Dritteln (2013: 65,58 Prozent, 2012: 43,96 Prozent) des Haushaltseinkommens. Die Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatung sind in der August-Creutzburg-Str. 17 sowie telefonisch unter der 03621 403208 oder 404507 erreichbar. Das Blechbläser ensemble der Thüringen Philharmonie Gotha spielt am Samstag, 18. April, in der Margarethenkirche Gotha ein Benefiz konzert zugunsten des Verbandes der Be hinderten e.V. Das Blechbläserensemble wird sein Publikum in diesem Konzert mit Originalmusik und Bearbeitungen aus unterschiedlichsten Epochen und Genres erfreuen und auf unterhaltsame Art und Weise nachvollziehbar machen, was den Reiz und die Faszination ausmacht, den ihre Instrumente seit Jahrhunderten auf ihre Zuhörer ausüben. Das Repertoire an diesem Tag reicht von Georg Friedrich Händel und Johann Sebastian Bach bis zu Andrew Lloyd Webber und John Lennon. Das Konzert beginnt 19 Uhr, Einlass ist ab 18 Uhr. Der Eintritt ist frei, am Ende des Konzerts wird um eine Spende für den Gothaer Kreisverband gebeten, der sich seit 25 Jahren mit und für Menschen mit Handicap engagiert. Bek anntm achu ng en Seite 2 Am tlicher Teil vom 26. M ärz 2015 Verordnung des Landkreises Gotha über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Friedrichroda aus besonderem Anlass Der Landkreis Gotha ist aufgrund des § 10 Abs. 3 Thüringer Laden öffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL.S.541), zuletzt geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011, ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche Öffnungszeiten aus besonderem Anlass durch Rechtsverordnung freizugeben. Entsprechend § 10 Abs.1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet: §1 In der Stadt Friedrichroda dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr geöffnet sein: Datum 29.03.2015 13.09.2015 06.12.2015 Anlass Familieneinkaufstag mit Ostereiersuchen Verkaufsoffener Sonntag mit Herbstfest Verkaufsoffener Sonntag mit Adventmarkt am 2. Advent §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. §3 Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. gez. i. V. Marx Gießmann Landrat Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sollen die Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen: • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. Anmerkung: Maßgeblich ist das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes, nicht der Kommunalvertretungen. Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a des Deutschen Richtergesetzes. Danach soll zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist. Die für die Berufung zuständige Stelle, im vorliegenden Fall der Präsident des Verwaltungsgerichts als Vorsitzender des Wahlausschusses, kann zu diesem Zwecke von dem Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihm diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Gotha, 17.03.2015 Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Amtszeit der 222 ehrenamtlichen Richter der allgemeinen Kammern bei den Verwaltungsgerichten endet in Thüringen mit Ablauf des 9. November 2015. Um die rechtzeitige Neuwahl der ehrenamtlichen Richter sicherzustellen, sind die Vorbereitungen des zeitlich sehr aufwändigen Wahlverfahrens angelaufen. Die Aufgabe der Landkreise ist es, eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen und Bewerbern aufzustellen, aus der ein Wahlausschuss bei dem zustän digen Verwaltungsgericht die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern wählt. Interessierte Bürger können sich in diesem Zusammenhang an eine im Kreistag vertretene Partei oder Wählergruppe wenden oder ihr Interesse im Landratsamt Gotha, Büro des 2. Beigeordneten, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214 167 bekunden. Letzter Abgabetermin für die Bewerbungsunterlagen ist der 8. Mai 2015. Die ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Aufstellung der Vorschlagslisten erfolgt nach Maßgabe des Kommunalrechts und unterliegt der Rechtsaufsicht der Kommunalaufsichtsbehörden nach den allgemeinen Bestimmungen. Voraussetzungen für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter: Zwingende Voraussetzung für die Wahl ist der Besitz der Deutschen Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen werden: • Mitglieder des Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, • Richter, • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. gez. Gießmann Landrat Gotha, 12.03.2015 Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra I. Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82, 83) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 19/2014 in seiner Verbandsversammlung am 17.12.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2015 *) wird hiermit festgesetzt: er schließt im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 4.722.071 € mit Aufwendungen in Höhe von mit einem Jahresverlust in Höhe von 4.772.079 € 50.008 € mit Einnahmen in Höhe von 5.813.778 € mit Ausgaben in Höhe von 5.813.778 € und im Vermögensplan ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.000.000 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 3.056.000 € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf 700.000 € festgesetzt. §5 Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung beträgt 198.315 €. Die verbandsangehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 18 Abs. 2 der Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den Zweckverband zu leisten. §6 Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft. Ohrdruf, den 13.03.2015 Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra gez. Reinhardt Verbandsvorsitzender – Siegel – Seite 3 förderungsmaßnahmen in Höhe von 2.000.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Aus gaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 3.056.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2015 nicht. II. Auslegungshinweise Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel städt-Ohra für das Haushaltsjahr 2015 – Betriebszweig Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 27.03.2015 bis 17.04.2015 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasser zweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. *) hier nicht abgedruckt Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden – Betriebszweig Wasserversorgung 1. Beschluss-Nr.: 01/2015 – Feststellung des Jahresabschlusses 2013 – Betriebszweig Wasserversorgung Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweck verbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde am 26.02.2015 folgender Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat für den Betriebszweig Wasserversorgung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes 2013, die Abschlussbilanz zum 31.12.2013, die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks vom 15.08.2014 der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsberatungsgesellschaft zum Abschluss zum 31.12.2013, den Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 und die Stellungnahme des Werkausschusses voll inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Der Jahresverlust im Betriebszweig Wasserversorgung in Höhe von 49.224,08 € wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und im Wirtschaftsjahr 2014 durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das Haushaltsjahr/ Wirtschaftsjahr 2013 die uneingeschränkte Entlastung erteilt. 2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr.: 19/2014 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 17.12.2014 die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 – Betriebszweig Abwasserbeseitigung beschlossen. Mit Schreiben vom 04.03.2015 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebs verordnung sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Bek anntm achu ng en A m t l i c h e r Teil v o m 2 6 . Mär z 2 015 Bek anntm achu ng en Seite 4 Am tlicher Teil vom 26. M ärz 2015 Erfurt, den 15. August 2014 3. Auslegungshinweise WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Der Jahresabschluss 2013 – Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Str. 188 in der Zeit vom 27.03.2015 bis 17.04.2015 öffentlich aus. gez. Rolf-Peter Stockmeyer Wirtschaftsprüfer gez. Volkmar Hädrich Wirtschaftsprüfer Gotha, 27.02.2015 3. Auslegungshinweise Der Jahresabschluss 2013 – Betriebszweig Wasserversorgung liegt in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Str. 188 in der Zeit vom 27.03.2015 bis 17.04.2015 öffentlich aus. – Siegel – Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden – Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1. Beschluss-Nr.: 02/2015 – Feststellung des Jahresabschlusses 2013 – Betriebszweig Abwasserbeseitigung Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweck verbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde am 26.02.2015 folgender Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat für den Betriebszweig Abwasser beseitigung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes 2013, die Abschlussbilanz zum 31.12.2013, die Wiedergabe des Bestätigungsver merks vom 15.08.2014 der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirt schaftsberatungsgesellschaft, zum Abschluss zum 31.12.2013, den Anhang mit Anlagennachweis zum Jahresabschluss zum 31.12.2013, den Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 und die Stellungnahme des Werkausschusses voll inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Der Jahresverlust im Betriebszweig Abwasserbeseitigung in Höhe von 566.037,03 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und im Wirtschaftsjahr 2014 durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2013 die uneingeschränkte Entlastung erteilt. 2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebs verordnung sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ I. Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden – Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992, Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, Nr. 8, S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl 2003, Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigen betriebsverordnung (ThürEBV) vom 15.07.1993 (GVBl. 1993, S. 432), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Eigenbetriebsverordnung vom 25.10.2013 (GVBl. 2013, Nr. 11, S. 325), hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden mit Beschluss Nr. 38/2014 in seiner Verbandsversammlung am 11.12.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2015*) wird hiermit festgesetzt: er schließt im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 22.058.955 € mit Aufwendungen in Höhe von mit einem Jahresverlust in Höhe von 22.058.955 € 0€ mit Einnahmen in Höhe von 27.942.182 € mit Ausgaben in Höhe von 27.942.182 € und im Vermögensplan ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 13.072.871 € festgesetzt. Erfurt, den 15. August 2014 WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Rolf-Peter Stockmeyer Wirtschaftsprüfer – Siegel – Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden Gotha, 27.02.2015 gez. Brand Verbandsvorsitzender gez. Brand Verbandsvorsitzender gez. Volkmar Hädrich Wirtschaftsprüfer §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 5.304.000 € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch für laufende Ausgaben) wird auf 3.500.000 € festgesetzt. §5 Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die Straßen oberflächenentwässerung beträgt 767.929 €. Die verbandsangehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 16 Abs. 2 der Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Betriebskosten für die Straßen oberflächenentwässerung an den Zweckverband zu leisten. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Gotha, 17.03.2015 Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden gez. Brand Verbandsvorsitzender – Siegel – Seite 5 Wichtige Information des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Einschränkung der Wasserversorgung Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, aufgrund von dringend erforderlichen Spül- und Reparaturmaßnahmen im Bereich der Thüringer Fernwasserversorgung ist am Samstag, 18.04.2015 zwischen 06:00 und 20:00 Uhr auch mit Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung in Teilen des Verbandsgebietes des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden zu rechnen. Auf § 14 Abs. 3 der Wasserbenutzungs satzung des Zweckverbandes wird verwiesen. Diese Einschränkungen können aufgrund von Netzumstellungen und Spülungen entstehen, welche Druckschwankungen, Einschränkungen und Versorgungsunterbrechungen zur Folge haben können. Dies kann insbesondere in folgenden Gebieten auftreten: II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk: Mit Beschluss-Nr.: 38/2014 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 11.12.2014 die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 – Betriebszweig Ab wasserbeseitigung beschlossen. Mit Schreiben vom 06.03.2015 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions förderungsmaßnahmen in Höhe von 13.072.871 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Aus gaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 5.304.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. • Westliches Stadtgebiet sowie die Ortsteile Sundhausen, Boilstädt und Uelleben der Stadt Gotha • Ortsteile Aspach, Trügleben, Mechterstädt, Fröttstädt, Hörselgau, Teut leben und Laucha der Gemeinde Hörsel • Gemeinde Emleben, Gemeinde Petriroda, Gemeinde Schwabhausen • Ortsteil Wahlwinkel der Stadt Waltershausen • Gräfenhain und Georgenthal OT Nauendorf Wir bitten Sie, Ihren Wasserverbrauch am 18.04.2015 in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Es wird darüber hinaus vorbeugend empfohlen, sich für den genannten Zeitraum mit ausreichend Wasser zu bevorraten. Nach Wiederinbetriebnahme sollten Sie das Wasser einige Minuten ablaufen lassen sowie ggf. Ihren Hausfilter reinigen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. gez. Kohlmann Werkleiter – Ende des Amtlichen Teils – Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2015 nicht. Landkreis Gotha III. Auslegungshinweise Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2015 – Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 27.03.2015 bis 24.04.2015 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushalts satzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Öffentliche Ausschreibung (VOL/A) Korrektur zum Amtsblatt vom 12.03.2015 Bearbeitungsnummer: 01/33523/2015 3. a) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Schmutzfang matten im Mietservice für Lieferstellen (Schulen und Verwaltungsgebäude) des Landkreises Gotha 4. b) Frist: 14.04.2015, 12:00 Uhr 5. a) Angebotsfrist: 14.04.2015, 12:00 Uhr gez. Gießmann Landrat *) hier nicht abgedruckt Gotha, 23.03.2015 Bek anntm achu ng en A m t l i c h e r u nd nic ht amt lic he r Teil vom 26. M ä rz 2015 Seite 6 A u sschrei bu ng en Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: „Mitarbeiter/-in Ausländerangelegenheiten/ Passersatzbeschaffung“ im Ordnungs-/ Ausländeramt, Sachgebiet Ausländerbehörde. Die Tätigkeit umfasst: • Antragsbearbeitung und Datenerfassung über Einreisen und Aufenthalte von Asylbewerbern und Flüchtlingen; • Durchführung von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen mit den Schwerpunkten der Beratung, Unterlagen- und Identitätsprüfungen, IDBehandlung, Zusammenarbeit mit zuständigen Botschaften und Ausländerbehörden sowie der Führung von Anhörungen; • Organisation, Zuführung und Teilnahme an Vorführungen von Ausländern in zuständigen Konsularabteilungen; • Durchführung von Fahndungsausschreibungen bei Neufällen bzw. Verlängerungen oder Löschungen von bestehenden Maßnahmen; • Vorbereitung des Widerrufes von Duldungen; • Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen im Bereitschafts dienst. Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbare Ausbildung; • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht; Internate im Landkreis Gotha GmbH Stellenausschreibung Die Internate im Landkreis Gotha GmbH sucht ab 01.06.2015 für die Berufsschulinternate des Landkreises Gotha ein/e Berufsschulinternatserzieher/in Zusätzlich zu Ihrem erfolgreich Abschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit oder Erziehungswissenschaften, als Fachkraft für Soziale Arbeit, als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-in oder in einer gleichartigen Bildungsrichtung, sollten Sie sich in der Lage fühlen, folgende Anforderungen erfüllen zu können: • Dienstabsicherung im Regeldienst lt. Dienstplan sowie von Vertre tungsdiensten im Krankheitsfall • die umfassende Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht, Durchsetzung von Regeln und Normen im Sinne eines angemessenen Zusammenlebens • Internatsalltag selbständig organisieren • pädagogische Gespräche mit Auszubildenden im Internatsalltag, sowie bei besonderen Vorkommnissen und Mietrückständen führen • Elterngespräche führen, • als Ansprech- und Kooperationspartner für Eltern, die Berufsschulen, sowie die Ausbildungsunternehmen der Internatsbewohner fungieren • teamorientiertes Arbeiten im Erzieherteam • gewissenhafte Führung des Dokumentationswesens der Gruppe • Einarbeitung von Praktikanten • Beteiligung an der Erarbeitung von Konzepten Vorkenntnisse und berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind wünschenswert. Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015 • Vertiefte Kenntnisse im Ausländer- und Asylrecht mit den entsprechenden DurchführungsVO sowie angrenzender Bestimmungen; • Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Fähigkeit zur Bewältigung von Konfliktsituationen; • Hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit gemäß den dienstlichen Erfordernissen; • Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik; • Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 09.04.2015 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 12.03.2015 Mitbringen sollten Sie darüber hinaus Organisationstalent, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Engagement sowie sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den Programmen der Microsoft Office „Familie“. Wir bieten Ihnen die Integration in ein motiviertes Team und eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit. Die Vergütung erfolgt nach betriebsinterner Eingruppierung. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Die Einsatzorte sind die Standorte der Berufsschulinternate. Ihre Bewerbungen mit ausführlichen Unterlagen (nur Kopien) richten Sie bitte bis zum 10.04.2015 an die Internate im Landkreis Gotha GmbH – Personalabteilung – Robert-Koch-Str. 1a 99880 Waltershausen Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Herr Kleinert-Friedemann Tel.: 03622 2084-410 www.ilg-internate.de gez. Nico Kleinert-Friedemann Geschäftsführer Waltershausen, 05.03.2015 Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewer bungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines frankierten Rückumschlages. Möchten Sie Ihre Zeit sinnvoll nutzen? • Wissen Sie noch nicht, welche Ausbildung zu Ihnen passt? • Haben Sie zwischen sechs und 18 Monaten Zeit, in der Sie sich für das Allgemeinwohl engagieren möchten? • Finden Sie zurzeit keinen geeigneten Ausbildungs- bzw. Studienplatz oder müssen noch darauf warten? • Sind Sie eine Weile aus dem Joballtag ausgestiegen, z.B. wegen einer Kinderpause, und möchten ohne Druck neue Erfahrungen und Referenzen sammeln? • Möchten Sie eine Lern- oder Alltagspause einlegen und diese praktisch füllen? • Haben Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt? Seite 7 Tätigkeitsbeschreibung: Der/die Baubetreuer/-in ist zuständig für die Wahrnehmung von Bau herrenfunktionen bei Baumaßnahmen des Zweckverbandes als erster Ansprechpartner für Planungsbüro, beauftragte Baufirma und sonstige an der Baumaßnahme Beteiligte. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden: http://www.wazv-gotha.de. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/-innen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Werden Sie Freiwillige/-r im Bundesfreiwilligendienst, denn… • Sie können wertvolle Erfahrungen sammeln, interessante Menschen kennenlernen und sich in Ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln! • Sie legen den ersten Stein für die Zukunft in einem sozialen Beruf, denn der Bundesfreiwilligendienst kann als Praktikum anerkannt werden! • Sie erhalten ein Taschengeld! und • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, es werden Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt! Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Referenzen, Zeitpunkt des frühestmöglichen Eintritts etc.) sind bis zum 09.04.2015 an die Werkleitung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden, z. Hd. Herrn Rainer Kohlmann, Kindleber Straße 188, 99867 Gotha zu richten. Das Landratsamt Gotha sucht für das Schuljahr 2015/ 2016 Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) im sozialen Bereich für die Einsatzstellen in den Regionalen Förderzentren „LucasCranach-Schule“ und „Regenbogenschule“. Ihre aussagefähige Bewerbung können Sie ab sofort richten an das gez. Rainer Kohlmann Werkleiter WAZV Gotha und Landkreisgemeinden Internate im Landkreis Gotha GmbH Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Öffentliche Ausschreibung (VOL/A) Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. m. § 30a BZRG wird im Falle des Abschlusses einer Verein barung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert. gez. Gießmann Landrat Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nur Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten. Gotha, 17.02.2015 WAZV Gotha und Landkreisgemeinden Stellenausschreibung Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden sucht für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für ein Jahr befristet ab dem 04.05.2015 eine/-n Baubetreuer/-in. Der Einsatz erfolgt mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Ggf. ist die Wahrnehmung von Terminen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erforderlich. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD. 1. Auftraggeber: Internate im Landkreis Gotha GmbH Robert-Koch-Str. 1a 99880 Waltershausen Bearbeitungsnummer: 01 ILG 2015 2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 2. b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag / Vertrag zur Essenversorgung 3. a) Art und Umfang der Leistung:Mittagsversorgung aller Internats schüler der Klassenstufen 5 bis 7 in der Mensa der Schule (ca. 80 – 130). Im Rahmen einer Vollverpflegung – die Versorgung aller Internatsschüler der Klassenstufen 8 bis 12 mit Frühstück, Mittag, und Abendbrot in der Mensa der Schule – inklusive Zwischenversorgung mit Getränken und Obst im Internat (ca. 150 – 210). Die Bereitstellung eines Mittagessen- angebotes für Nicht-Internatsschüler, Erzieher & Lehrkräfte und weiteres Personal (ca. 60 – 100). Die Versorgung von Gästen mit Früh- stück, und/oder Mittag, und/oder Abendbrot (ca. 0 – 20 täglich schwankend je nach Monatsplanung). 3. b)CPV-Nr: … jeweils für das Schuljahr 2015/2016 mit der Möglichkeit einer anschließen- den, jährlichen Vertragsverlängerung ./. A u sschrei bu ng en N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015 A u sschrei bu ng en Seite 8 Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015 3. c) Unterteilung in Lose: nein 4. a) Anforderung der Unterlagen: schriftlich, unter Vorlage des Ein- zahlungsbeleges (siehe 4. c) Internate im Landkreis Gotha GmbH Robert-Koch-Str. 1a 99880 Waltershausen oder per Fax: 03622 2084417 4. b) Frist: 4. c) Schutzgebühr: Empfänger Kontonummer BLZ Geldinstitut Verwendungszweck Zustellung: Standardpostversand oder Abholung nach telefonischer Terminvereinbarung Telefon: 03622 2084410 28.04.2015 – 13:00 Uhr 05,00 € Internate im Landkreis Gotha GmbH IBAN: DE94 8205 2020 0410 0033 52 BIC: HELADEF1GTH Kreissparkasse Gotha Auslagen Ausschreibung Essen- versorger SMS, 01 ILG 2015 5. a) Angebotsfrist: 30.04.2015 – 13:00 Uhr Im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift „Angebot für Essenversorgung SMS“ 5. b) Anschrift: siehe 4.a) 5. c) Sprache: Deutsch 6. Kautionen und Sicherheiten: keine 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend, Nen- nung eines bevollmächtigten Vertreters 9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): 9.a) Eigenerklärung gemäß VOL/A Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt: – Erklärung Bietergemeinschaft 9.b) fachspezifische Nachweise: – Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung – Referenzen / Nachweis vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren – Bestätigungsschreiben des Bieters, dass im Falle eines Zuschlages für alle vor Ort mit der Leistung betrauten Mitarbeiter eintragsfreie, erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer Frist folgende Unterlagen vorzulegen: – Handelsregister-/ Vereinsregisterauszug 9.c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen: – Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU – Erklärung des Nachunternehmers 10. Zuschlagsfrist / Bindefrist: 31.07.2015 11. Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, bezogen auf den Preis 12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen 13. Sonstige Angaben: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen. Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind die entsprechenden Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs, 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) dem Angebot bei zufügen. Für die Erbringung der Leistung ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn einzuhalten. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 – Vergabekammer Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: +49 (0)361 3773 7254 Fax: +49 (0)361 3773 9354 Einlegung von Rechtsbehelfen Auf folgende Punkte wird hingewiesen: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt- machung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftrag- gebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. gez. Kleinert-Friedemann Geschäftsführer Waltershausen, 17.03.2015 Landkreis Gotha ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber Name: Landkreis Gotha, Der Landrat Straße: 18.-März-Straße 50 PLZ/Ort: 99867 Gotha Telefon: 03621 214-245 Telefax: 03621 214-268 b) Gewähltes Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg entfällt d) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung Projekt (KBZ.): SH Eschleber Str., Sanierung Sozialtrakt Proj.-Nr.: 1500110 Bauvorhaben/: Staatl. Gymn. Arnoldischule Baustelle Sporthalle Eschleber Straße – Sanierung Sozialtrakt Eschleber Straße 17, 99867 Gotha f) Art und Umfang der Leistung A) Ausschreibung 01: Abbruch- und Rohbauarbeiten 54 m² U-Profil-Verglasung Lichtband abbrechen; 54 m² Licht- bandöffnung ausmauern, d= 24 cm; 54 m² Innenputz, Kalk-Gips Putz, auf Ausmauerung; 54 m² Außenputz, Wärmedämmputz, 55 mm dick, auf Ausmauerung; 701 m² Tapeten entfernen; 2 St. Türöffnungen in Stahlbetonwände einschneiden; 10 St. Türöffnungen auf Normmaß nachschneiden; 48 m² Stahlbeton-Innenwände, d= 15 cm, abbrechen; 21 m² Vormauerungen abbrechen; 212 m² Fußbodenaufbau bis OF Unterbeton abbrechen; 64 m² Unterbeton in Teilflächen ab brechen; 123 m neue Entwässerungsgrundleitung im Gebäude, PVC-KG, DN 100 bis 150; 4 St. Stahlbeton-Fertigteilträger, l = 1,80 m, einschl. Herrichten der Auflager; 64 m² Unterbeton ergänzen; 70 m² Innenputz als Ergänzung bzw. Ausbesserung; 140 m² Flächenbefestigungen aufnehmen; 90 m³ Grabenaushub im Außenbereich für Entwässerungsanschlüsse sowie Um- verlegung TW- und Fernwärmehausanschluss; 1 St. Entwäs- serungsschacht, DN 1000, im Außenbereich; 1 St. Außentreppe mit Rampe (L-Steine, Blockstufen, Pflaster, Stahlgeländer) her- stellen; 76 m² Pflasterflächen, Rechteckpflaster; 48 m² Gehweg- platten wieder verlegen B) Ausschreibung 02: Außen- und Innentüren 9 St. Innentüren, Holzwerkstoff mit Stahlumfassungszarge, HPL Oberfläche, 1,01 x 2,01 m; 2 St. Innentüren wie vor, jedoch feucht raumgeeignet; 1 St. Raumspartür, Holzwerkstoff mit Stahl umfassungszarge, HPL-Oberfläche, 1,01 x 2,01 m, nassraumgeeignet; 1 St. Innentüren, Holzwerkstoff mit Stahlblockzarge, HPL-Ober- fläche, 1,01 x 2,01 m; 1 St. Alu-Glas-Innentür, 2-flüglig, 1,76 x 2,10 m, mit Panikschloss und Sporthallenbeschlag; 1 St. Alu-Glas-Außentür, 2-flüglig, 1,76 x 2,10 m, mit Panikschloss und Obentürschließer; 64 St. Fräsungen 160 x 8 mm in Flügel und Rahmen von Alumini- umfenstern und -türen herstellen C) Ausschreibung 03: Gerüstarbeiten ca. 216 m² Innengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3, Breitenklasse W 06, Höhenklasse H1, einschl. Grundvorhaltung; ca. 432 m² Wo Vorhaltung Innengerüst; ca. 233 m² Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3, Breiten- klasse W 06, Höhenklasse H1, einschl. Grundvorhaltung; ca. 465 m² Wo Vorhaltung Fassadengerüst D) Ausschreibung 04: Erneuerung Dachdichtung/-verblechung ca. 18 m³ Dachbekiesung entfernen; ca. 397 m² Foliendichtung abbrechen; ca. 349 m³ Dachaufbau abbrechen (Bitumendichtung, 2-lagig, ca. 80 mm Dämmschicht), Abbruch Dacheinbauteile und Verblechungen; ca. 349 m² Flachdachabdichtung, bestehend aus Dampfsperre G 200 S4 + Al, 160 mm Dämmung EPS DAA 035, 2-lagige Dachdichtung aus Bitumenschweißbahnen DIN EN 13707; 3 St. Dachgullys DN 125; 3 St. Notabläufe DN 125; ca. 56 m Attikaabdeckung, Aluminium, eloxiert; ca. 36 m Wandan schlussblech, Titanzink g) Planungsleistungen entfällt h) Unterteilung in Lose Eine nochmalige Unterteilung der Ausschreibungen A bis D in Lose ist nicht vorgesehen. i) Ausführungsfristen A) Ausschreibung 01: 22.06.2015 bis 02.10.2015 B) Ausschreibung 02: 22.07.2015 bis 18.09.2015 C) Ausschreibung 03: 29.06.2015 bis 09.09.2015 D) Ausschreibung 04: 13.08.2015 bis 04.09.2015 j) Nebenangebote sind zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Ort: AIG Gotha GmbH, Gartenstraße 46 – 50, 99867 Gotha Telefon: 03621 356-0, Telefax: 03621 356-100, E-Mail: sekretariat@ aig-gotha.de Versand/Abholung ab: 26.03.2015 (um Voranmeldung unter vorgenan- nter Adresse wird gebeten) l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen A) Ausschreibung 01: Kostenpauschale 8,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand B) Ausschreibung 02: Kostenpauschale 6,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand Seite 9 C) D) Ausschreibung 03: Kostenpauschale 4,50 € zzgl. 3,00 € bei Postversand Ausschreibung 04: Kostenpauschale 6,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand Die Kostenpauschale gilt für 1fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für Postversand. Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei im Format GAEB 83 oder/und GAEB XML erfolgt per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail-Adresse und das GAEB-Format anzugeben. In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten. Die Zahlung kann direkt im Büro der AIG Gotha GmbH, per Ver- rechnungsscheck zugunsten der AIG Gotha GmbH oder durch Überweisung auf das Konto IBAN: DE98 8205 2020 0750 0377 50, BIC: HELADEF1GTH erfolgen. Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanfor derung beizufügen. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote A) Ausschreibung 01: 16.04.2015, 10.00 Uhr B) Ausschreibung 02: 16.04.2015, 10.15 Uhr C) Ausschreibung 03: 16.04.2015, 10.30 Uhr D) Ausschreibung 04: 16.04.2015, 10.45 Uhr beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, Emminghausstraße 8 (Beratungsraum Erdgeschoss, Raum 1.6), 99867 Gotha Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter anwesend sein. r) Geforderte Sicherheiten Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertrags- erfüllungen in Höhe von 5% der Auftragssumme und für Mängel- ansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu fordern, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen. t) Bietergemeinschaften werden entsprechend VOB/A zugelassen u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter Nachweise gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 und Nachweis, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den geltenden Rechtsvorschriften erfüllt hat. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau- unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nach- unternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auf Verlangen auch für die vorgesehenen Nach- unternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigen- erklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. A u sschrei bu ng en N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015 A u sschrei bu ng en Seite 10 Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015 v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist A) bis D) Ausschreibungen 01, 02, 03 und 04: 15.05.2015 w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar gez. i. V. Marx Gießmann Landrat Gotha, 17.03.2015 Landkreis Gotha ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A a)Öffentlicher Auftraggeber Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha Telefon: 03621/214-252, Telefax: 03621/214-410 b)Gewähltes Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg u. Verfahren der Ver- u. Entschlüsselung entfällt d)Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen nach VOB e)Ort der Ausführung Ersatzneubau 2-Feld-Sporthalle, Kindleber Str. 99 b, 99867 Gotha f) Art und Umfang der Leistung Los 26: Malerarbeiten Verschiedene Fenster und Türen mit Folie schützen; 450 m² Fußbodenschutz; 1.240 m² Wandputzgrundierung; 50 m Deckenfugen spachteln, 70 m Wandfugen spachteln; 140 m² Innenanstrich auf Betondecken; 400 m² Innenanstrich auf Betonwänden; 700 m² Innenanstrich auf Kalkzementputz; 14 St Stahlumfassungszargen streichen; 3 St Stahltore 2,00 x 2,00 m streichen; 12 St Stahlträger Brandschutzanstrich F 30 Los 27: Metallbauarbeiten-Alutüren 2 St Rauchschutztüren aus Alu-Glas, 1,50 x 2,50 m; 1 St Aluminium- außentür mit Seitenteil 4,50 x 2,35 m Los 28: Abklappbare Tribüne Falt-Klappbare Tribüne, bestehend aus 3 Sitzreihen in 6 Blöcken mit elektrischem Antrieb, Seitengeländer und Holzsitzauflagen für 207 Sitzplätze Los 29: Trockenbauarbeiten-ALU-Unterdecke 55 m² freitragende Unterdecke F 30; 2 St Brandschutzklappen; 380 m² Alu-Paneeldecke, ballwurfsicher, Modul 100 mit Rieselschutzvlies; 12 St Revisionsklappen 40 x 40 cm, 50 St Modulplatten für verschiedene Einbauten; 20 m Gipskarton- verkleidungen von verschiedenen Rohrleitungen g)Erbringen von Planungsleistungen entfällt h)Aufteilung in Lose Eine nochmalige Unterteilung der o.g. Ausschreibungen in Lose ist nicht vorgesehen. i) Ausführungsfristen Los 26 18.05.2015 – 03.07.2015 Los 27 02.06.2015 – 12.06.2015 Los 28 22.06.2015 – 26.06.2015 Los 29 26.05.2015 – 19.06.2015 j) Nebenangebote Sind entsprechend VOB zugelassen. Sie müssen als solche deutlich gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage gemacht werden k)Anforderung der Unterlagen bei: Architekturbüro Matthias Wohlleben, Behringer Weg 25, 99867 Gotha Telefon: 03621 73769-0; Telefax: 03621 7376929; E-Mail: [email protected]; um Voranmeldung unter vorgenannter Adresse wird gebeten Versand/Abholung: ab 30.03.2015 l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen Los 26 Kostenpauschale 10,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand Los 27 Kostenpauschale 7,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand Los 28 Kostenpauschale 7,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand Los 29 Kostenpauschale 12,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand Die Kostenpauschale gilt für 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für den Postversand. Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei in Format GAEB 83 erfolgt bei Bedarf per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail Adresse anzugeben. Um Bearbeitung des Angebotes in elektronischer Form (Rückgabe im Format GAEB 84) neben der Papierform wird gebeten. In allen Kostenpauschalen sind 19% Mehrwertsteuer enthalten. Die Zahlung kann direkt im Architekturbüro Wohlleben oder durch Überweisung erfolgen: Bankverbindung VR Bank Westthüringen eG IBAN:DE 26 8206 4038 0000 0190 46 BIC: GENODEF1MU2 Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung beizufügen! Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Der Betrag wird nicht zurück- erstattet. m) entfällt n)Frist für die Einreichung der Angebote Los 26 14.04.2015 um 13.00 Uhr Los 27 14.04.2015 um 13.15 Uhr Los 28 14.04.2015 um 13.30 Uhr Los 29 14.04.2015 um 13.45 Uhr o)Anschrift, an die Angebote zu richten sind Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha p)Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen – Deutsch – q)Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote Los 26 14.04.2015 um 13.00 Uhr Los 27 14.04.2015 um 13.15 Uhr Los 28 14.04.2015 um 13.30 Uhr Los 29 14.04.2015 um 13.45 Uhr beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude-und Straßenmanagement, Emminghausstr. 8 (Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 Gotha Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter. r) geforderte Sicherheiten Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertrags- erfüllungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme und für Mängel- ansprüche in Höhe von 3 v.H der Abrechnungssumme zu fordern, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatz- steuer beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassenen Kreditversicherers zugelassen. s) Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß VOB/B §16 Vorauszahlungen werden nicht vereinbart t) Rechtsform der Bietergemeinschaften selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u)Nachweise zur Eignung Nachweise gem. VOB/A § 6 ( 3 )Nr. 2 und die Unbedenklichkeits- bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbeschei- nigung der Krankenkassen aller Beschäftigten, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Die Nachweise der Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter und Nachunternehmer hat der Bieter nach Aufforderung durch den AG während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen, einzureichen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die entsprechenden Nachweise fehlen, ungültig bzw. unvollständig sind. Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi- kationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind ebensolche Nachweise zu erbringen. v)Zuschlagsfrist 08.05.2015 w)Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar Rechtsweg nach § 19 ThürVgG : Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 ThürVgG die Möglichkeit hat, die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu be anstanden. Diese ist an den Auftraggeber zu richten. Im Falle der Nichtabhilfe regelt sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG. gez. Gießmann Landrat Gotha, 17.03.2015 Landratsamt Gotha ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A a)Öffentlicher Auftraggeber Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Telefon: 03621 214-252, Telefax: 03621 214-410 b)Gewähltes Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: entfällt d)Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen nach VOB e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha Ertüchtigung Unterzüge in Teilbereichen des Gebäudes – 2. BA 2015 f) Art und Umfang der Leistung Los 1 Rohbauarbeiten ca. 10 m3 Stahlbetonfundament innerhalb Gebäude in Handarbeit incl. Aushub ca. 40 m Montageabstützungen innerhalb Gebäude ca. 30 m Abbruch Holzunterzüge ca. 2 Stk. Fachwerk-Innenwände über gesamte Raumhöhe öffnen, nach Einbau Stahlstütze Fachwerk an diese anschließen, ausmauern ca. 6 Stk. Öffnungen in Holzbalkendecken herstellen und wieder verschließen ca. 4 Stk. Fenstersicherung ca. 2 Stk. Holzstützen aus BSH einbringen ca. 15 m2 Zementestrich ca. 20 m2 Innenputz Los 2 Gerüstbauarbeiten ca. 60 m2 Fassadengerüst GK 5 ca. 4 Stk. Standgerüst fahrbar GK 3 innerhalb Gebäude ca. 20 m Bauzaun Los 3 Stahlbauarbeiten ca. 11 t Stahlrahmenkonstruktion (Unterzüge und Stützen Einzel längen bis ca. 9 m) innerhalb Gebäude über 3 Geschosse incl. Werkplanung, F 90 Brandschutzbeschichtung und Kranstellung Seite 11 Los 4 Trockenbauarbeiten ca. 50 m2 Stahlunterzugbekleidung F90-A ca. 40 m2 Stahlstützenbekleidung F90-A ca. 30 m2 Innenwandbekleidung F90-A Los 5 Malerarbeiten ca. 850 m2 Untergrund vorbereiten ca. 300 m2 Wand- und Deckenflächen spachteln ca. 850 m2 Innenwand- und Deckenflächen beschichten Los 6 Bodenbelagarbeiten ca. 10 m2 Linoleum-Bodenbelagergänzungen incl. Anschluss an vorhandene Beläge ca. 4 m2 Parkettergänzungen incl. Anschluss an vorh. Parkett g)Erbringen von Planungsleistungen: entfällt h)Unterteilung in Lose Eine nochmalige Unterteilung der o. g. Ausschreibung ist nicht vor gesehen. i) Ausführungsfristen Los 1: 15.06. – 07.08.2015 Los 2: 15.06. – 07.08.2015 Los 3: 06.07. – 24.07.2015 Los 4: 29.06. – 31.07.2015 Los 5: 27.07. – 14.08.2015 Los 6: 10.08. – 14.08.2015 j) Nebenangebote Sind entsprechend VOB zugelassen. Sie müssen als solche deutlich gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage gemacht werden. k)Anforderung der Unterlagen bei Planungs-ARGE T.S.K. – Thinschmidt GmbH, Ingenieurbüro für Hochbauplanung, Mönchallee 4, 99867 Gotha Tel. 03621 300153, Fax. 03621/300154, E-Mail: [email protected] um Voranmeldung unter v. g. Adresse wird gebeten Abholung / Versand: ab 07.04.2015, nach Zahlungseingang l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Los 1 Kostenpauschale 12,00 € (incl. 3,00 € Postversand) Los 2Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand) Los 3 Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand) Los 4 Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand) Los 5 Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand) Los 6 Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand)) Die Kostenpauschale gilt für die 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung ent- fallen die Gebühren für den Postversand. Versand nur auf Anforderung und auf eigene Gefahr. In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. ent halten. Der Versand der Leistungsbeschreibungen als Datei im GAEB 83-Format erfolgt bei Bedarf per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail Adresse anzugeben. Um Bearbeitung des Angebotes in elektronischer Form (Rückgabe im Format GAEB 84) neben der Papierform wird gebeten. Die Zahlung kann direkt im Büro der Thinschmidt GmbH oder durch Überweisung auf Konto der Thinschmidt GmbH, Mönchallee 4, 99867 Gotha bei der Kreissparkasse Gotha IBAN: DE75 8205 2020 0750 0420 44 BIC: HELADEF1GTH erfolgen. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen. Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m) entfällt n)Frist für die Einreichung der Angebote Los 1: 28.04.2015 13:00 Uhr Los 2: 28.04.2015 13:15 Uhr Los 3: 28.04.2015 13:30 Uhr Los 4 28.04.2015 13.45 Uhr Los 5: 28.04.2015 14.00 Uhr Los 6: 28.04.2015 14:15 Uhr A u sschrei bu ng en N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015 A u sschrei bu ng en Seite 12 o)Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Die Unterlagen müssen verschlossen mit dem Vermerk – ANGEBOT – versehen sein. p)Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen – Deutsch – q)Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote Los 1: 28.04.2015 13:00 Uhr Los 2: 28.04.2015 13:15 Uhr Los 3: 28.04.2015 13:30 Uhr Los 4 28.04.2015 13.45 Uhr Los 5: 28.04.2015 14.00 Uhr Los 6: 28.04.2015 14.15 Uhr beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, Emminghausstraße 8 (Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 Gotha Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter r) Geforderte Sicherheit keine s) Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß VOB/B § 16 Vorauszahlungen werden nicht vereinbart. t) Rechtsform der Bietergemeinschaften selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter: Nachweise gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 und die Unbedenklichkeits- bescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen der Beschäftigten. Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015 Der Nachweis der Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter und Nachunternehmer hat der Bieter nach Aufforderung durch den AG während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen, einzureichen. Den Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesem zu erbringen. v)Ablauf Zuschlags- und Bindfrist 27.05.2015 w)Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen: Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar Rechtsweg nach § 19 ThürVgG: Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 ThürVgG die Möglichkeit hat, die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu beanstanden. Diese ist an den Auftraggeber zu richten. Im Fall der Nichtabhilfe regelt sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG. gez. i. V. Marx Gotha, 19.03.2015 Gießmann Landrat La n d k reis aktuell L a n d k r e is a kt u e l l Neuer Chef in der Friedensteinkaserne Staffelstab geht nach zwei Jahren über an Wolfgang Gabriel Gotha. Das Aufklärungsbataillon 13 nicht Moderator, sondern hat seit zwei Wochen einen neuen vielmehr Motor gewesen sei, Chef: Oberstleutnant Wolfgang Gabriel bestätigten nicht zuletzt die hat die Verantwortung als Kommanfreiwilligen Feuerwehren der deur und Standortältester von seinem Region. Vorgänger Oberstleutnant Ingo Korzetz Auf den gebürtigen Rhein übernommen. Letzterer wechselt länder folgt mit Wolfgang nach knapp zwei Jahren Truppendienst Gabriel ein Oberpfälzer an in Gotha ins Bundesministerium der der Spitze der Panzerhusaren. Verteidigung und dient dort als Der 41-Jährige hat vor vier Länderreferent in der Abteilung Sicher Jahren bereits seinen familiheitspolitik. Korzetz geht, wie er sagt, ären Lebensmittelpunkt in mit zwei weinenden Augen: „Ich habe Gotha gefunden, wozu sich mein Herz nicht an Heidelberg, sonnun die berufliche Seite fügt. dern an den Thüringer Wald verloren“, Auch Gabriel, der das hiesige so der 42-jährige Offizier mit deutscher Bataillon aus seinen Tagen und französischer Generalstabs als Zugführer kennt, kann auf ausbildung. In seine Gothaer Zeit fielen eine Generalstabsausbildung sowohl der hoch gelobte Hochwasser verweisen sowie auf vereinsatz während der Elbe-Flut 2013 als schiedene Verwendungen, auch die organisatorische Regelung unter anderem im Heeresamt verschiedener Fragen, die sich mit der Köln, als Dozent an einer Integration des Truppenübungsplatzes Das Kommando übernommen hat Oberstleutnant Wolfgang Gabriel (l.) von seinem Truppenschule oder zuletzt Ohrdruf in die Zuständigkeit des Vorgäng, Oberstleutnant Ingo Korzetz. bei der Division „Schnelle Gothaer Bataillons ergaben. „So ist es Kräfte“ im hessischen Stadt vor allem seinem Engagement zu verdanken, Feuerwehren der Umgebung bis hin zu gemeinallendorf. Für die Zukunft möchte der Vater zweidass der Übergang des Brandschutzes im Ganzen samen Löschübungen auf dem neuen Terrain er Söhne an dem bewährten Konzept, erfolgreich gemeistert wurde. Ohne die wäre es dazu kaum gekommen“, bilanziert insbesondere an der Zusammenarbeit mit den Bereitstellung von Wege- und Lageplänen, Landrat Konrad Gießmann die gemeinsamen zivilen Verantwortungsträgern vor Ort, fest Schlüsseln und Einweisungen für die freiwilligen Anstrengungen. Dass Korzetz in diesem Prozess halten. Seite S III Todesmärsche – Nie wieder! Niemals vergessen! 13 Sternmarsch erinnert an unermessliches Leid vor 70 Jahren Crawinkel. Am 4. April wird mit einem Sternmarsch und ab 11 Uhr mit einer Gedenkveranstaltung am Jonastal-Denkmal an die Todesmärsche der Häftlinge im Außen kommando S III des Konzentrationslagers Buchenwald vor 70 Jahren erinnert. Eine Stunde vor Beginn setzen sich aus drei Richtungen Marschgruppen in Richtung Denkmal in Bewegung. Zuvor werden Busse in den Dörfern und Städten der Umgebung an Treffpunkten Teil nehmer abholen und zu den Startpunkten des Marsches fahren. Die Treffpunkte, Abfahrts- und Rückfahrtzeiten sowie andere aktuelle Informationen werden auf der Website www.sternmarsch-jonastal.de bekanntgegeben. Als Todesmärsche gingen Evakuierungen von Häftlingen aus den Außenkommandos sowie aus den Konzentrationslagern in Thüringen zum Ende des Zweiten Weltkrieges in die Landes geschichte ein, bei denen der Tod der Häftlinge billigend in Kauf genommen wurde. Geringe Überlebenschancen der Häftlinge basierten auf Gewalt, Gleichgültigkeit, Fanatismus, Rassismus sowie Antisemitismus der Aufseher und Verantwortlichen, körperlicher Überanstren gung, mangelnder Versorgung und Erholungs phasen. Das Stammlager Buchenwald war zudem nur eine Etappe auf dem langen Weg eines scheinbar unendlich wirkenden Marty riums. Thüringen wurde ursprünglich von der politischen und militärischen Führung des Dritten Reiches dazu auserkoren, als Rückzugs gebiet sowie Schutz- und Trutzgau das „Tausendjährige Reich“ der Nazis zu retten. Dazu wurden in Thüringen nicht nur kriegswichtige Untertageverlagerungen begonnen sondern auch der Ausbau einer neuen Unterkunft für ein Führerhauptquartier Ende 1944 befohlen. Dieses Sonderbauvorhaben sowie die damit in Verbin dung stehenden Häftlingslager trugen die geheime Abkürzung S III. Die Teillager für das Außenkommando S III des Konzentrationslagers Buchenwald befanden sich in Ohrdruf, Crawinkel und Espenfeld. Der amerikanischen Aufklärung waren die Häftlingstransporte, die Arbeiten und Verlagerungen rund um Ohrdruf nicht verborgen geblieben und so wurde die Stadt zum Hauptziel des blitzartigen Truppenvorstoßes. Ohrdruf wurde am Abend des 4. April 1945 erreicht. Während der Rest des Deutschen Reiches in einem Meer aus Trümmern, Blut und Tränen versank, versuchte die Verantwortlichen für die Gräueltaten und Verbrechen gegen die Mensch lichkeit sowie die SS auf Weisung des Reichs führers-SS Heinrich Himmler die Häftlinge zu verlagern und Spuren ihrer Taten zu beseitigen. Am 3. April 1945 begannen die Todesmärsche der Häftlinge aus S III beginnend mit der Evakuierung des Nordlagers Ohrdruf mit dem Ziel Buchenwald. Am 7. April 1945 wurde mit der Evakuierung des Stammlagers in Buchenwald begonnen und viele der S-III-Häftlinge, die teilweise mit letzter Kraft das Lagergelände erreichten, wurden erneut zu Fuß oder in Viehwaggons in Marsch gesetzt in Richtung der südlicheren Konzentrationslager Dachau, Flossenbürg und Theresienstadt. Tausende der S-III-Häftlinge überlebten diese zusätzliche Strapazen und Entbehrungen, das Kriegsende und die Befreiung nicht und wurden auf der Flucht durch ihre Peiniger ermordet oder starben an Entkräftung und Unterernährung. Seit Jahrzehnten fehlt vor Ort ein Dokumentations zentrum direkt vor den Stollen mit Stollen anschluss, welches Interessierten Einblicke in die Entstehung, die Geschichte und den Tatort Jonastal geben. Der 70. Jahrestag des Todes marsches soll daher auch ein geeigneter Anlass dafür sein, um über die Bedeutung des Jonastals für die Geschichte Thüringens und die Länder grenzen hinaus nachzudenken und dieser zukünftig in angemessener Art und Weise Rechnung direkt vor Ort zu tragen. Tag der offenen Tür im Landesamt für Vermessung und Geoinformation Gotha. Zum Tag der offenen Tür lädt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation am 24. April 2015 von 10 bis 18 Uhr interessierte Bürgerinnen und Bürger nach Erfurt in die Hohenwindenstraße 13 a und 14 ein. Vielfältige Einblicke in die Welt der Vermessung und Geoinformation (z. B. Führungen durch die Bereiche Photogrammetrie und Karto graphie sowie durch die Druckerei, Verkauf aktueller und historischer Karten, Vorführung von GPS-Messungen und historischen Vermessungs instrumenten) werden geboten. Geodaten kann man heute kostenfrei im Internet nutzen. Am 24. April finden mehrere Einführungen zum Webdienst Geoproxy statt. Interessenten haben dort die Gelegenheit, sich über diesen kostenfreien Dienst zu informieren. Zudem gibt es beim Tag der offenen Tür 20% Rabatt beim Erwerb historischer Karten. Neben sehr interessanten historischen Einzelkarten, z. B. der Zitadelle Petersberg, liegen für den Freistaat Thüringen flächendeckend mehrere Ausgaben historischer Karten im Maßstab 1:25 000 vor. Thüringen ist je- weils auf über 100 Kartenblättern als Feldoriginal (1853 bis 1857), als Urmesstischblatt (1868 – 1874) sowie als Messtischblatt (Anfang des 20. Jahrhunderts, teilweise auch aus den 20er und 30er Jahren) dargestellt. Informationen zu allen Produkten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation finden sich auf der Website www.thueringen.de/vermessung. Dort wird Anfang April ein detailliertes Programm für den Tag der offenen Tür im Landesamt für Vermessung und Geoinformation veröffentlicht. Vorschlagsfrist für Nachwuchsförderpreis läuft Landkreis. Sie kennen ein Kind oder einen Jugend lichen mit besonderen Begabungen? Ein Talent, welches sich bereits entfaltet hat? Ein Junge oder ein Mädchen mit besonderen Fähigkeiten, die unbedingt weiterentwickelt werden sollten? Dann nehmen Sie sich die Zeit, dies der Regional stiftung der Kreissparkasse Gotha mitzuteilen. Denn die Regionalstiftung vergibt den Nachwuchsförderpreis „Unser Talent in der Region“ für herausragende Leis tungen von Kindern und Jugendlichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Gruppe oder Einzelpersonen vorgeschlagen wird. Einzige zwingende Voraussetzung für die Auszeichnung ist der Hauptwohnsitz: Die vorgeschlagenen Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Gotha haben. Der Preis wird insbesondere für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports, der Kunst oder im außerschulischen Bereich verliehen. Und er hat ganz sicher nicht nur symbolischen Charakter: Der oder die Preisträger erhalten ein Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro. Der Vorschlag von potenziellen Preisträgern ist ein- fach: Er erfolgt über Teilnahmekarten, die in den Filialen der Kreissparkasse Gotha erhältlich bzw. über die Internetseite www.kreissparkasse-gotha.de/ regionalstiftung abrufbar sind. Bitte nicht vergessen: Die Vorschläge sollten die Biografie des „jungen Talentes“ sowie eine ausführliche Begründung enthalten. Die ausgefüllten Teilnahme karten können bis zum 10. Juni in allen Filialen der Kreissparkasse Gotha abgegeben oder auf dem Post weg an die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha, Lutherstraße 2 – 4, 99867 Gotha, geschickt werden. Landk rei s ak tu el l N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015 Seite 14 Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015 Landk rei s ak tu el l Vorstand der Kreissparkasse Gotha zieht positive Bilanz Landkreis. Mit einem guten Ergebnis hat die Kreissparkasse Gotha das Geschäftsjahr 2014 abgeschlossen. Darüber informierten die Sparkassen-Vorstände Jörg Krieglstein und Peter Rüsseler sowie der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Landrat Konrad Gießmann, kürzlich im Rahmen der jährlichen Bilanz pressekonferenz. Die Bilanzsumme konnte in 2014 um gut 9,4 Prozent auf rund 1,171 Milliarden Euro gesteigert werden. „Wir haben unsere Marktführerposition im Landkreis Gotha souverän verteidigt“, resümierte der Vorstandsvorsitzende Jörg Krieglstein. Sein Fazit: Die Kunden vertrauen ihrer Kreissparkasse Gotha mehr denn je. Im vergangenen Jahr legten sie mehr Geld als je zuvor bei der Kreissparkasse an. Die Einlagen stiegen um 17 Millionen Euro auf rund 946 Millionen Euro. Das ist für die Kreissparkasse Gotha ein Allzeit-Rekord – noch nie konnte das Institut in seiner 185-jährigen Geschichte einen solchen Wert vorweisen. Bemerkenswert ist, dass diese Zuwächse nicht auf einzelne Großanleger, sondern auf viele Anleger mit kleineren und mittleren Einlagen zurückzuführen sind. Die Anleger suchten dabei insbesondere sichere, kurzfristige und liquide Anlageformen. Die Darlehenszusagen im Kreditgeschäft sind gegenüber dem Jahr 2013 deutlich um rund 39 Prozent auf rund 83 Millionen Euro angestiegen. Viele Kunden nutzten also die derzeitige Phase von niedrigen Zinsen, um zu investieren und sich dadurch eigene Träume zu erfüllen. Die Zusagen an Unternehmen und Selbstständige haben sich mehr als verdoppelt. „Auch im Landkreis Gotha bleibt es dabei: Der klassische Hausbankkredit ist für die mittelständischen Unternehmen ein bewährtes Finanzierungs instrument“, betonte Vorstandsmitglied Peter Rüsseler. „Die Verdoppelung unserer Zusagen ist ein Beleg für die stabile wirtschaftliche Situation im Landkreis Gotha.“ Auch bei Privatkunden hat die Kreissparkasse Gotha ihre Position ausgebaut, was sich auch bei Mit der Jahresbilanz zufrieden sind Landrat Konrad Gießmann, die Sparkassen-Vorstände Jörg Krieglstein (2.v.l.) und Peter Rüsseler (r.) sowie Abteilungsdirektorin Claudia Hemmling. den Wohnungsbaukrediten zeigt. Die Kreis sparkasse Gotha hat ihre Kreditneuzusagen für private Wohnungsbaukredite um fünf Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Die Kreissparkasse Gotha weist einen unveränderten Jahresüberschuss von 1,8 Millionen Euro aus, „mit dem wir unsere gute Eigenkapitaldecke weiter stärken wollen“, betonte Jörg Krieglstein. „Wir spüren zwar auch in Gotha unverändert die Auswirkungen der europäischen Banken- und Staatsschuldenkrise. Die Kreissparkasse Gotha steht aufgrund besonnener und strategisch vorsichtiger, vorausschauender Geschäftspolitik – wie bereits schon in der Vergangenheit – auf einem unerschütterlichen, festen Fundament!“ Gemeinsam mit der Regionalstiftung der Kreis sparkasse Gotha unterstützte die Kreissparkasse Gotha Vereine und gemeinnützige Institutionen in Stadt und Landkreis Gotha im Jahr 2014 mit rund 571.000 Euro. Damit ist die Tätigkeit der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha weiterhin eine Erfolgsgeschichte. „Das ist unser aktiver Beitrag, im Sinne der Gemeinwohlförderung den Menschen in der Region wieder etwas zurückzugeben. Die Liste der geförderten Maßnahmen reicht von der Anschaffung neuer Spielgeräte für Spielplätze und Kindergärten über die Unterstützung von Schulprojekten und den Erhalt von Vereins- und Sportstätten, wie beispielsweise beim Sportplatz in Dachwig bis zur Unterstützung von kreisweiten Veranstaltungen, wie dem Kreisseniorentag, dem Kreiskarnevalsumzug oder der Sport-Gala“, freut sich Jörg Krieglstein. Die Vorstände Jörg Krieglstein, Peter Rüsseler sowie der Verwaltungsratsvorsitzende, Landrat Konrad Gießmann, bedankten sich auch im Namen des Verwaltungsrates bei allen Kunden für die stets gute und vertrauensvolle Zusam menarbeit. Verdiente Ehrenamtler gesucht Landkreis. Für eine Anerkennung können ab sofort wieder ehrenamtlich tätige Frauen und Männer aus dem Landkreis Gotha vorgeschlagen werden. Bis zum 31. März nimmt das Landratsamt Hinweise entgegen, welche verdienten Mitbürger mit dem Thüringer Ehrenbrief ausgezeichnet werden oder mithilfe der Thüringer Ehrenamtscard ein kleines Geld wertes Dankeschön erhalten sollten. Den Ehrenbrief erhalten Engagierte, die sich seit 1990 um die Gesellschaft verdient gemacht haben. Dabei kommt es darauf an, dass die Leistungen entweder in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise min- destens zehn Jahre lang unentgeltlich erbracht worden sind. Mit dem Ehrenbrief des Freistaats Thüringen wird eine Anstecknadel in Form eines Kreuzes mit integriertem Landeswappen überreicht. Der Vorschlag sollte ausreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular kann unter www.kreis-gth.de/index.php?id=158 heruntergeladen werden. Die Ehrenamtscard ist ein Bonussystem und ermöglicht ihren Inhabern ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbäder oder Bibliotheken und offeriert ebenso Rabatte bei Einkäufen in verschiedenen teilnehmenden Unternehmen. Und das sogar landesweit: Ein Ehrenamtlicher aus dem Landkreis Gotha kann somit auch im Altenburger Land vergünstigt teilnehmende Einrichtungen besuchen und umgekehrt. Allein im Landkreis Gotha existieren derzeit 27 Akzeptanzstellen für die Ehrenamtscard. Einzige Voraussetzung: Die oder der Betreffende muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren, seit fünf Jahren aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative im Landkreis Gotha mitarbeiten und dafür keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen. Für weitere Auskünfte zu beiden Ehrungen steht Inge Daniel (Tel. 03621 214-287 bzw. [email protected]) gern zur Verfügung. Schriftliche Vorschläge werden bitte adressiert an das Landratsamt Gotha, Büro Landrat/Steuerungsunterstützung, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha. Seite Aktuelle Fragen zum Thema Asyl Landkreis. Wie alle anderen Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland ist auch der Landkreis Gotha verpflichtet, Asylbewerbern und ausländische Flüchtlinge aufzunehmen. Deshalb sollen an dieser Stelle die häufigsten Fragen beantwortet werden: Warum werden Asylbewerber hier untergebracht? •Menschen, die in Deutschland um Asyl nachsuchen, werden nach bestimmten Schlüsselvorgaben auf die Bundesländer und von diesen weiter auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. •Über die Asylanträge entscheidet eine Bundesbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. •Bis die Anträge entschieden sind und damit feststeht, ob die Menschen bleiben können oder Deutschland verlassen müssen, sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung der Asylbewerber verantwortlich. •Der Landkreis Gotha setzt zur Bewältigung des Zustroms – aktuell werden pro Monat rund 60 Personen vom Freistaat Thüringen zur Unterbringung zugewiesen – auf die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen in verschiedenen Städten und Gemeinden. Wie löst der Landkreis die Frage der Unterbringung? •Die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe für die Landkreise, muss also umgesetzt werden. •Wie sie die Unterbringung organisieren, liegt in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. •Den Ausschlag hierfür gibt vor allem die Verfügbarkeit von passenden Immobilien. •Da es sich bei der Beschaffung von Unterkünften um privatrechtliche Vereinba rungen zwischen dem Käufer/Mieter und Verkäufer/Vermieter handelt, gibt es im Vorfeld kein Mitbestimmungsrecht für Dritte. •Das bedeutet: Der Vorgang ist analog eines Verkaufs oder einer Neuvermietung einer Wohnung/eines Hauses in Ihrer Nachbarschaft zu sehen. •Sie sollten wissen: Der Landkreis mietet ständig neue Objekte für die Unterbringung an, darunter zahlreiche Wohnungen für eine einstellige Anzahl Personen. Allein in der Stadt Gotha sind es aktuell 71 Wohnungen. Warum und wo entstehen Gemeinschafts unterkünfte? •Mittlerweile ist der verfügbare Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern ausgeschöpft, weshalb angesichts des anhaltenden Zustroms zwingend auch größere Objekte als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden müssen. •Notlösungen wie die Nutzung von Schulsporthallen versucht der Landkreis nach Möglichkeit zu vermeiden. •Aktuell werden zwei Gemeinschaftsunterkünfte im Stadtgebiet von Gotha vorbereitet (Kindleber Straße, Leinastraße), die im April und Mai in Nutzung gehen. •Mittelfristig werden auch in anderen Städten und Gemeinden des Objekte entstehen, in Anzahl Asylbewerber Dazu laufen derzeit u. Stadt Ohrdruf. 15 Landkreises weitere denen eine größere untergebracht wird. a. Gespräche mit der Wie werden die Menschen betreut? •Die soziale Betreuung der Heimbewohner wird in Gemeinschaftsunterkünften über einen freien Träger vor Ort abgesichert; für in Wohnungen Untergebrachte gibt es jeweils ausgewiesene Anlaufstellen. Wie gestalten die Asylbewerber ihren Tag? •Es gibt keine Vorschriften, wie die Bewohner ihren Tagesablauf einrichten. Wichtig in diesem Kontext ist zu wissen: Bis drei Monate nach ihrer Ankunft dürfen Asylbewerber in Deutschland nicht arbeiten. Wie viele Asylbewerber leben zurzeit im Landkreis Gotha? •Aktuell sind in Gotha 295 Asylsuchende untergebracht, ferner in Waltershausen 126, in Gierstädt 67, in Engelsbach 45, in Friedrichroda 37, in Tabarz 21, in Crawinkel 20, in Remstädt 14 sowie in Mechterstädt 7 und in Georgenthal 2. Insgesamt leben zum Stichtag 12. März insgesamt 634 Asylbewerber im Landkreis Gotha. Weitere Informationen rund um das Thema Asyl bietet die Broschüre „Flucht und Asyl in Thüringen“, die unter http://www.fluechtlingsrat-thr.de/index.php/downloads/34-ratge ber/490-neu-infoheft-qflucht-und-asyl-in-thueringenq heruntergeladen werden kann. Handwerk hat goldenen Boden Landkreis. Vom Wahrheitsgehalt dieses Sprichwortes überzeugten sich mehr als 200 Schülerinnen und Schüler am 11. März zum Tag der Berufe in Gotha. Die Kreishandwerkerschaft hatte im Ausbildungszentrum Bau am Ostbahnhof Ausbildungsberufe aus 15 Innungen vorgestellt. Vom Friseur- über das Zimmerer handwerk bis hin zu den Isolierern reichte das Spek trum. Die Siebt- bis Neuntklässler konnten vor allem mit aktiven Azubi, im Bild Shonu SinghSchulz von der Fleischerei Zink aus Waltershausen mit Kreishandw e rkerschaft-Ge schäftsführerin Sabine Walter und Landrat Konrad Gießmann, ins Gespräch kommen und sich aus erster Hand über die Berufsprofile informieren. Unterstützt wurde dieser bereits zweite Tag der Berufe von der Kreissparkasse Gotha. Für deren Zuwendung über 500 Euro konnte der Bustransfer für die interessierten Jugendlichen finanziert werden. Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Presse-stelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214283, E-Mail: presse[email protected] | Foto: Tilmann Graner (S.1, unten), Archiv | Gesamtproduktion: MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, 99867 Gotha | Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 Gotha | Druck: ORD Oberhessische RollenDruck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises Gotha. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51 (bei Abholung). Das nächste Amtsblatt des Land kreises Gotha erscheint voraussichtlich am 09.04.2015. Landk rei s ak tu el l N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015 Seite 16 Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015 Landk rei s ak tu el l Ne ue r S c h u t z z a u n r et tet Amp h ibien bei W ein gar t en Hörsel. Pünktlich zum Beginn der Amphi bienwanderung ist im Landkreis Gotha eine neue stationäre Leiteinrichtung unweit des Hörsel-Ortsteils Weingarten entstanden. Auf 150 Metern Länge wurden im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für das Windfeld Teut leben an beiden Straßenseiten Schutzzäune errichtet. Dank eines vorhandenen Durchlasses können die Amphibien vom Wald am Hainberg zu den Laichgebieten am Dorfteich als auch die retour zu den Winterlebensräumen unbehelligt von dem wachsenden Verkehr wandern. Die Baumaßnahme entstand in enger Kooperation mit dem Straßenbauamt Mittelthüringen, dem Träger der Straßenbaulast, und wurde vom nordfriesischen Planungsbüro GEWI finanziert. Diese stationäre Leiteinrichtung in Weingarten ist bereits die vierte ihrer Art im Landkreis Gotha. Feste Zäune stehen schon zwischen Luisenthal und der Wegscheide, an der B 88 bei der Marienglashöhle und im Leinatal bei Gospiteroda. In diesem Frühjahr wird erstmalig ein 200 Meter langer mobiler Zaun zwischen dem Gewerbegebiet Schwarzhausen und dem Ortseingang Winterstein aufgebaut, weil dort in Naturschutzbehörde bereitet die Projekte für den vergangenen Jahren immer wieder überfahdiese Wanderschwerpunkten vor, so dass sie rene Tiere festgestellt wurden. Der Testzaun bei künftigen Straßenbaumaßnahmen realisiert dient zunächst der Ermittlung der Tierzahlen, werden können. -arten und der Wanderrichtung. Das Ziel der unteren Natur schutzbehörde ist es, die noch vorhandenen mobilen Anlagen, die Jahr für Jahr von Freiwilligen aufwändig auf- und abgeba ut und täglich zur Leerung der Fangeimer aufgesucht werden müssen, schrittweise durch feste Zäune abzulösen. Das Über-die-StraßeTragen ist zudem gefährlich, denn trotz Warnschildern werden hohe Geschwindigkeiten gefahren. Bei einer Länge von insgesamt drei Kilometern Amphibien-Wander strecken an verschiedenen Straßen des Landkreises ist die Nachrüstung Gemeinsam habe sie den Schutzzaun abgenommen: Levke Hansen (GEWI, l.), Andreas Rink vom Planungsbüro Rink + mit festen Leiteinrichtungen allerKöchel sowie Petra Schache von der unteren dings eine große und kostenintenNaturschutzbehörde sive Aufgabe. Die untere V e r b i n d u n g n a c h E r n s t r o da en t fällt bis End e J u li Friedrichroda. Mehr Geduld aufbringen müssen die Autofahrer in Friedrichroda und dessen Ortsteil Ernstroda seit dieser Woche. An gleich zwei Baustellen lässt das Landratsamt Gotha die Kreisstraße 14 instand setzen, womit die Verbindung zwischen der Stadt und dem Ortsteil bis zum Sommer entfällt. Die umfangreichste Maßnahme stellt dabei die Hangsicherung der Straße außerorts dar. Im vergangenen Sommer war an der Böschung unterhalb der Straße der Boden auf 100 Metern weggerutscht in Richtung des Schilfwasser-Bachs. Die Strecke blieb seither an der besagten Stelle halbseitig gesperrt, um dem schwindenden Unterbau keine weiteren Belastungen zuzumuten. Nun beginnt die Strassing-Limes Bau GmbH Erfurt unter Vollsperrung mit der Instandsetzung des Teilstücks. Dazu werden die Straße und deren Unterbau komplett abgetragen, um an gleicher Stelle Platz zu schaffen für einen Neuaufbau. Der entsteht mittels mehrerer einzeln verdichteter Erdschichten inklusive Entwässerung. Bis Ende Juli entfällt die Verbindung FriedrichrodaErnstroda komplett. Die Baukosten veranschlagt der Landkreis mit 520.000 Euro, wobei er auf eine bereits Ende 2014 gewährte Landesför derung von mindestens 330.000 Euro setzen kann. Parallel zur Baustelle außerorts wird die Friedrichrodaer Bahnhofstraße, die ebenfalls zur K 14 zählt, weiter saniert. Bis Ende April wollen die Tiefbauarbeiter der Stregda Bau GmbH & Co. KG Eisenach den zweiten Bauab schnitt von der Tankstelle bis zum Ortsausgang bewältigt haben. Für diese Maßnahme werden rund 250.000 Euro fällig; insgesamt beläuft sich die im vergangenen Sommer begonnene Instandsetzung der Friedrichrodaer Bahnhof straße auf rund 630.000 Euro. Für die Bauzeit ist eine Umleitung von Ernstroda über Schönau v. d. W. und die Kreuzung Engelsbach eingerichtet. Ak t ue l le A n g eb ot e d er VHS Gesundheitsbildung Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44) Kultur – Gestalten – Freizeit Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41) Die „Fünf Tibeter“ – Basiskurs am 18.04.15, Sa, 09:00 – 15:30 Uhr Achtsamkeit im Berufsalltag am 25.04.15, Sa, 09:00 – 15:30 Uhr Abstrakte Malerei ab 29.04.15, Mi, 18:00 – 20:30 Uhr Arbeit – Beruf – EDV Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41) Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung am 14.04.15, Di, 19:00 – 21:15 Uhr Heimische Wildkräuter erkennen und sammeln; Schwerpunkt: Bärlauch am 14.04.15, Di., 18:00 – 19:30 Uhr Chinesisch kochen am 16.04.15, Do, 18:00 – 21:00 Uhr Arabisch kochen: Fischgerichte am 21.04.15, Di, 18:00 – 21:00 Uhr Alles rund um E-Mails ab 13.04.15, Mo, 14:00 – 17:15 Uhr Tabellenkalkulation mit Excel – Grundkurs ab 14.04.15, Di, 17:15 – 20:30 Uhr Einführungskurs: Mein neues Smartphone/ Tablet (Android 4.x) am 16. und 23.04.15, Do, 17:15 – 19:45 Uhr Einzelveranstaltung Wir bitten um verbindliche Voranmeldung! Hochsensibel – Und nun? am 27.04.15, Mo, 18:30 – 20:45 Uhr Der besondere Tipp Gehirntraining geistige Kapazitäten erhöhen Jeder kennt die Situationen im Alltag: man vergisst immer mehr, kann sich nicht mehr genau erinnern, die Konzentration lässt nach; Motorikund Koordinationsvermögen nehmen ab etc.. Gehirntraining ist generell keine Frage des Alters. In diesem Seminar werden jedoch gezielt Hinweise und praktische Übungen für die reifere Generation vermittelt, um etwas für die geistige Fitness zu tun und das Gehirn anzuregen. ab 13.04.15, Mo, 10:00 bis 11:00 Uhr Nähere Informationen/Anmeldungen: unter 03621 8230-49, Kreisvolkshochschule in der Schützen allee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite: www.vhs-gotha.de.
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