Fördermittel sichern Arbeit der Schuldnerberatung

Aus dem Inhalt
Ausgabe vom 26. März 2015
24. Jahrgang Nr. 5
Seite
Amtlicher Teil
Wahl der ehrenamtlichen Richter 2
Bekanntmachungen der
Wasser- und Abwasserzweckverbände 2
Nichtamtlicher Teil
Ausschreibungen
6
Neuer Chef in der FriedensteinKaserne
12
Sternmarsch im Jonastal
13
Arbeitsbesuch: Ein Arbeitsbesuch führt
Verdiente Ehrenamtler
gesucht
14
Neuer Schutzzaun rettet Amphibien
16
Landrat Konrad Gießmann und dessen
Beigeordnete am Montag, 30. März, in
die Gemeinde Leinatal. Auf dem Programm
stehen neben Abstechern in die lokale
Wirt­schaft auch eine Beratung mit dem
Gemeinderat sowie ab 18.30 Uhr die für
jedermann offene Bürger­sprech­stunde in
der Gemeinde­verwal­tung, Ortsstraße 10
im Ortsteil Schönau vor dem Walde.
Interessenten gesucht: Zur Gründung
einer Selbsthilfegruppe für Menschen mit
Depressionen und deren Angehörige werden noch Betroffene gesucht, die daran
interessiert sind, sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen. Interessenten können sich an die Kontaktstelle für Selbst­hilfegruppen, Hendrik Scheller, unter der
03621 214-870 oder per E-Mail an sozial@
kreis-gth.de wenden.
Benefizkonzert:
Den symbolischen Scheck überreichte Sozialdezernent Thomas Fröhlich an Sabrina Walle und HansGeorg Mächold (l.)
Fördermittel sichern Arbeit der Schuldnerberatung
Ursachengeflecht führt zu steigender Überschuldung
Landkreis. Mit insgesamt 104.000 Euro fördert
der Landkreis Gotha im Jahr 2015 die hiesige
Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratungs­
stelle in Trägerschaft des Thüringer Arbeitslosen­
verbands. Sozialdezernent Thomas Fröhlich hat
in der vergangenen Woche den symbolischen
Zuwendungs­bescheid an Sabrina Walle, Leiterin
der Beratungs­stelle, und Hans-Georg Mächold,
den Vorsitzenden des Trägervereins, übergeben.
Der Betrag dient zur Finanzierung von Lohn- und
Sachkosten, damit die Einrichtung ihre Tätigkeit
fortsetzen kann.
Wie wichtig diese ist, zeigt der Bedarf: Die
Beratungs­stelle in der Kreisstadt hat 2014 insgesamt 845 und damit 16 Schuldnerhaushalte mehr
als im Vorjahr betreut, die ihren Verbindlichkeiten
kaum oder gar nicht mehr nachkommen konnten. Die Zahl der Schuldner, die mehr als elf
Gläubiger aufweisen, ist gegenüber dem Vorjahr
von 37,76 Prozent auf 40 Prozent aller Betroffenen
gestiegen. Insgesamt standen 2014 nicht weniger als 1.762 persönliche Beratungsgespräche
an. In 865 Fällen bezog sich die Arbeit der
Einrichtung im vergangenen Jahr auf tatsächliche
Insolvenz­beratungen. Bei weiteren 877 Klienten
leisteten die Mitarbeiterinnen allgemeine
Schuldnerberatung. Gleichzeitig konnten mithilfe
der Beratungs­stelle 175 Familien das Kapitel
Schulden­dienst gänzlich hinter sich lassen (2013:
214); in 24 Fällen davon erzielten die Beraterinnen eine erfolgreiche Teilregulierung.
Für den anhaltenden Trend zur Verschuldung
sehen die Beraterinnen ein Ursachengeflecht, bei
dem geringes Einkommen, Arbeitslosigkeit,
Wissens- und Erfahrungsdefizite sowie über­
bordendes Konsum­verhalten im Zusammenhang
stehen. Häufig wird der Einstieg in die Überschul­
dung durch persönliche Probleme ausgelöst. Zur
Überschuldung trägt unter anderem auch die
Zunahme der Ausgaben für Wohnung und
Lebenshaltung bei gleichzeitig stagnierendem
Haushaltseinkommen bei. So liegen bspw. die
Ausgaben der Ratsuchenden für deren
Wohnungen wie im Vorjahr bei zwei Dritteln
(2013: 65,58 Prozent, 2012: 43,96 Prozent) des
Haushalts­einkommens.
Die Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatung sind
in der August-Creutzburg-Str. 17 sowie telefonisch unter der 03621 403208 oder 404507
erreichbar.
Das Blechbläser­
ensemble der Thüringen Philharmonie
Gotha spielt am Samstag, 18. April, in
der Margarethen­kirche Gotha ein Benefiz­
konzert zugunsten des Verbandes der Be­
hinderten e.V. Das Blechbläser­ensemble
wird sein Publikum in diesem Konzert mit
Originalmusik und Bearbei­tungen aus unterschiedlichsten Epochen und Genres erfreuen und auf unterhaltsame Art und
Weise nachvollziehbar machen, was den
Reiz und die Fas­zi­nation ausmacht, den
ihre Instrumente seit Jahrhunderten auf
ihre Zuhörer ausüben. Das Repertoire an
diesem Tag reicht von Georg Friedrich
Händel und Johann Sebastian Bach bis zu
Andrew Lloyd Webber und John Lennon.
Das Konzert beginnt 19 Uhr, Einlass ist ab
18 Uhr. Der Eintritt ist frei, am Ende des
Konzerts wird um eine Spende für den
Gothaer Kreisverband gebeten, der sich
seit 25 Jahren mit und für Menschen mit
Handicap engagiert.
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Seite
2
Am tlicher Teil vom 26. M ärz 2015
Verordnung
des Landkreises Gotha über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in der Stadt Friedrichroda aus besonderem Anlass
Der Landkreis Gotha ist aufgrund des § 10 Abs. 3 Thüringer Laden­
öffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL.S.541), zuletzt geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011, ermächtigt,
an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche Öffnungszeiten
aus besonderem Anlass durch Rechtsverordnung freizugeben.
Entsprechend § 10 Abs.1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet:
§1
In der Stadt Friedrichroda dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr geöffnet
sein:
Datum
29.03.2015
13.09.2015
06.12.2015
Anlass
Familieneinkaufstag mit Ostereiersuchen
Verkaufsoffener Sonntag mit Herbstfest
Verkaufsoffener Sonntag mit Adventmarkt am 2. Advent
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im
Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
§3
Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
gez. i. V. Marx
Gießmann
Landrat
Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sollen die Kandidaten das 25.
Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes
haben.
Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
• Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
• Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust
zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
• Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
• Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften
des Landes besitzen.
Anmerkung: Maßgeblich ist das Wahlrecht zu den gesetzgebenden
Körperschaften des Landes, nicht der Kommunalvertretungen.
Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a des Deutschen
Richtergesetzes. Danach soll zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters
nicht berufen werden, wer
• gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
• wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt
eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Die für die Berufung zuständige Stelle, im vorliegenden Fall der Präsident
des Verwaltungsgerichts als Vorsitzender des Wahlausschusses, kann zu
diesem Zwecke von dem Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung
verlangen, dass bei ihm diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Gotha, 17.03.2015
Wahl der ehrenamtlichen Richter in der
Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Amtszeit der 222 ehrenamtlichen Richter der allgemeinen Kammern
bei den Verwaltungsgerichten endet in Thüringen mit Ablauf des
9. November 2015.
Um die rechtzeitige Neuwahl der ehrenamtlichen Richter sicherzustellen,
sind die Vorbereitungen des zeitlich sehr aufwändigen Wahlverfahrens angelaufen.
Die Aufgabe der Landkreise ist es, eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen
und Bewerbern aufzustellen, aus der ein Wahlausschuss bei dem zustän­
digen Verwaltungsgericht die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen
Richtern wählt.
Interessierte Bürger können sich in diesem Zusammenhang an eine im
Kreistag vertretene Partei oder Wählergruppe wenden oder ihr Interesse im
Landratsamt Gotha, Büro des 2. Beigeordneten, 18.-März-Straße 50, 99867
Gotha, Tel. 03621/214 167 bekunden.
Letzter Abgabetermin für die Bewerbungsunterlagen ist der 8. Mai 2015.
Die ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten werden auf die
Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Aufstellung der Vorschlagslisten erfolgt
nach Maßgabe des Kommunalrechts und unterliegt der Rechtsaufsicht der
Kommunalaufsichtsbehörden nach den allgemeinen Bestimmungen.
Voraussetzungen für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter:
Zwingende Voraussetzung für die Wahl ist der Besitz der Deutschen
Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen werden:
• Mitglieder des Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaften eines
Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
• Richter,
• Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
• Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
• Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten
geschäftsmäßig besorgen.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 12.03.2015
Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra
I. Haushaltssatzung des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra
Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das
Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fassung
der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer
Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013,
Nr. 7 S. 194) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO),
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr.
2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom
20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82, 83) und der §§ 13 ff. der Thüringer
Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und
Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 19/2014 in
seiner Verbandsversammlung am 17.12.2014 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§1
Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2015 *)
wird hiermit festgesetzt:
er schließt
im Erfolgsplan
mit Erträgen in Höhe von
4.722.071 €
mit Aufwendungen in Höhe von
mit einem Jahresverlust in Höhe von
4.772.079 €
50.008 €
mit Einnahmen in Höhe von
5.813.778 €
mit Ausgaben in Höhe von
5.813.778 €
und
im Vermögensplan
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur
rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen
werden darf, wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 3.056.000 €
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von
Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf 700.000 € festgesetzt.
§5
Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die
Straßenoberflächenentwässerung beträgt 198.315 €. Die verbandsangehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 18 Abs. 2 der Verbandssatzung
vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Betriebskosten für die
Straßenoberflächenentwässerung an den Zweckverband zu leisten.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft.
Ohrdruf, den 13.03.2015
Wasser- und Abwasserzweckverband
Apfelstädt-Ohra
gez. Reinhardt
Verbandsvorsitzender
– Siegel –
Seite
3
förderungsmaßnahmen in Höhe von 2.000.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1
ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Aus­
gaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 3.056.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m.
§ 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung
2015 nicht.
II. Auslegungshinweise
Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel­
städt-Ohra für das Haushaltsjahr 2015 – Betriebszweig Wasserversorgung
liegt in der Zeit vom 27.03.2015 bis 17.04.2015 während der üblichen
Geschäfts­zeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasser­
zweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9
aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des
Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die
Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885
Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
*) hier nicht abgedruckt
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
Bekanntgabe der Feststellung
des Jahresabschlusses des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden – Betriebszweig Wasserversorgung
1. Beschluss-Nr.: 01/2015 – Feststellung des Jahresabschlusses 2013
– Betriebszweig Wasserversorgung
Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweck­
verbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde am 26.02.2015 folgender Beschluss gefasst:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden hat für den Betriebszweig Wasserversorgung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes 2013, die
Abschlussbilanz zum 31.12.2013, die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
vom 15.08.2014 der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsberatungsgesellschaft zum Abschluss zum 31.12.2013, den Lagebericht zum
Jahresabschluss zum 31.12.2013 und die Stellungnahme des Werkausschusses voll inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Der
Jahresverlust im Betriebs­zweig Wasserversorgung in Höhe von 49.224,08 €
wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und im Wirtschaftsjahr
2014 durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Dem
Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das Haushaltsjahr/
Wirtschaftsjahr 2013 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss-Nr.: 19/2014 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 17.12.2014 die
Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 – Betriebszweig
Abwasserbeseitigung beschlossen.
Mit Schreiben vom 04.03.2015 hat der Landrat des Landkreises Gotha
gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2
ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebs­
verordnung sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver­
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Bek anntm achu ng en
A m t l i c h e r Teil v o m 2 6 . Mär z 2 015
Bek anntm achu ng en
Seite
4
Am tlicher Teil vom 26. M ärz 2015
Erfurt, den 15. August 2014
3. Auslegungshinweise
WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Jahresabschluss 2013 – Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in
der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und
Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Str. 188 in der Zeit vom
27.03.2015 bis 17.04.2015 öffentlich aus.
gez. Rolf-Peter Stockmeyer
Wirtschaftsprüfer gez. Volkmar Hädrich
Wirtschaftsprüfer
Gotha, 27.02.2015
3. Auslegungshinweise
Der Jahresabschluss 2013 – Betriebszweig Wasserversorgung liegt in der
Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und
Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Str. 188 in der Zeit vom
27.03.2015 bis 17.04.2015 öffentlich aus.
– Siegel –
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
Bekanntgabe der Feststellung
des Jahresabschlusses des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden – Betriebszweig Abwasserbeseitigung
1. Beschluss-Nr.: 02/2015 – Feststellung des Jahresabschlusses 2013
– Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweck­
verbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde am 26.02.2015 folgender Beschluss gefasst:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden hat für den Betriebszweig Abwasser­
beseitigung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes 2013, die
Abschlussbilanz zum 31.12.2013, die Wiedergabe des Bestätigungsver­
merks vom 15.08.2014 der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirt­
schaftsberatungsgesellschaft, zum Abschluss zum 31.12.2013, den Anhang
mit Anlagennachweis zum Jahresabschluss zum 31.12.2013, den
Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 und die Stellungnahme
des Werkausschusses voll inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Der Jahresverlust im Betriebszweig Abwasserbeseitigung in Höhe
von 566.037,03 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und im Wirtschaftsjahr 2014 durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2013 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebs­
verordnung sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
I. Haushaltssatzung des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes Gotha und
Landkreisgemeinden – Betriebszweig
Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr
2015
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992, Nr. 14, S. 232) in der Fassung
der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, Nr. 8, S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer
Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013,
Nr. 7 S. 194) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl 2003, Nr.
2, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom
20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigen­
betriebsverordnung (ThürEBV) vom 15.07.1993 (GVBl. 1993, S. 432), zuletzt
geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer
Eigenbetriebsverordnung vom 25.10.2013 (GVBl. 2013, Nr. 11, S. 325), hat
der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
mit Beschluss Nr. 38/2014 in seiner Verbandsversammlung am 11.12.2014
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2015*)
wird hiermit festgesetzt:
er schließt
im Erfolgsplan
mit Erträgen in Höhe von
22.058.955 €
mit Aufwendungen in Höhe von
mit einem Jahresverlust in Höhe von
22.058.955 €
0€
mit Einnahmen in Höhe von
27.942.182 €
mit Ausgaben in Höhe von
27.942.182 €
und
im Vermögensplan
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur
rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen
werden darf, wird auf 13.072.871 € festgesetzt.
Erfurt, den 15. August 2014
WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Rolf-Peter Stockmeyer
Wirtschaftsprüfer
– Siegel –
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
Gotha, 27.02.2015
gez. Brand
Verbandsvorsitzender
gez. Brand
Verbandsvorsitzender
gez. Volkmar Hädrich
Wirtschaftsprüfer
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 5.304.000 €
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von
Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch für laufende
Ausgaben) wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
§5
Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die Straßen­
oberflächenentwässerung beträgt 767.929 €. Die verbandsangehörigen
Gemeinden haben in Anlehnung an § 16 Abs. 2 der Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Betriebskosten für die Straßen­
oberflächenentwässerung an den Zweckverband zu leisten.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Gotha, 17.03.2015
Wasser- und Abwasserzweckverband
Gotha und Landkreisgemeinden
gez. Brand
Verbandsvorsitzender
– Siegel –
Seite
5
Wichtige Information des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes Gotha und
Landkreisgemeinden
Einschränkung der Wasserversorgung
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund von dringend erforderlichen Spül- und Reparaturmaßnahmen im
Bereich der Thüringer Fernwasserversorgung ist
am Samstag, 18.04.2015 zwischen 06:00 und 20:00 Uhr
auch mit Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung in Teilen des
Verbandsgebietes des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und
Landkreisgemeinden zu rechnen. Auf § 14 Abs. 3 der Wasserbenutzungs­
satzung des Zweckverbandes wird verwiesen.
Diese Einschränkungen können aufgrund von Netzumstellungen und
Spülungen entstehen, welche Druckschwankungen, Einschränkungen und
Versorgungsunterbrechungen zur Folge haben können.
Dies kann insbesondere in folgenden Gebieten auftreten:
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Mit Beschluss-Nr.: 38/2014 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 11.12.2014
die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 – Betriebszweig Ab­
wasserbeseitigung beschlossen.
Mit Schreiben vom 06.03.2015 hat der Landrat des Landkreises Gotha
gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2
ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­
förderungsmaßnahmen in Höhe von 13.072.871 € wird gemäß § 36 Abs. 1
ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Aus­
gaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 5.304.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m.
§ 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
• Westliches Stadtgebiet sowie die Ortsteile Sundhausen, Boilstädt und
Uelleben der Stadt Gotha
• Ortsteile Aspach, Trügleben, Mechterstädt, Fröttstädt, Hörselgau, Teut­
leben und Laucha der Gemeinde Hörsel
• Gemeinde Emleben, Gemeinde Petriroda, Gemeinde Schwabhausen
• Ortsteil Wahlwinkel der Stadt Waltershausen
• Gräfenhain und Georgenthal OT Nauendorf
Wir bitten Sie, Ihren Wasserverbrauch am 18.04.2015 in der Zeit von 06:00
bis 20:00 Uhr auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Es wird darüber
hinaus vorbeugend empfohlen, sich für den genannten Zeitraum mit
­ausreichend Wasser zu bevorraten. Nach Wiederinbetriebnahme sollten Sie
das Wasser einige Minuten ablaufen lassen sowie ggf. Ihren Hausfilter
­reinigen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
gez. Kohlmann
Werkleiter
– Ende des Amtlichen Teils –
Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung
2015 nicht.
Landkreis Gotha
III. Auslegungshinweise
Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha
und Landkreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2015 – Betriebszweig
Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 27.03.2015 bis 24.04.2015 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867
Gotha, Kindleber Straße 188 aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des
Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushalts­
satzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in
99867 Gotha, Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)
Korrektur zum Amtsblatt vom 12.03.2015
Bearbeitungsnummer:
01/33523/2015
3. a) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Schmutzfang
matten im Mietservice für
Lieferstellen (Schulen und
Verwaltungsgebäude) des
Landkreises Gotha
4. b) Frist:
14.04.2015, 12:00 Uhr
5. a) Angebotsfrist:
14.04.2015, 12:00 Uhr
gez. Gießmann
Landrat
*) hier nicht abgedruckt
Gotha, 23.03.2015
Bek anntm achu ng en
A m t l i c h e r u nd nic ht amt lic he r Teil vom 26. M ä rz 2015
Seite
6
A u sschrei bu ng en
Landratsamt Gotha
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende
Stelle aus:
„Mitarbeiter/-in Ausländerangelegenheiten/
Passersatzbeschaffung“ im Ordnungs-/
Ausländeramt, Sachgebiet Ausländerbehörde.
Die Tätigkeit umfasst:
• Antragsbearbeitung und Datenerfassung über Einreisen und Aufenthalte
von Asylbewerbern und Flüchtlingen;
• Durchführung von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen mit den
Schwerpunkten der Beratung, Unterlagen- und Identitätsprüfungen, IDBehand­lung, Zusammenarbeit mit zuständigen Botschaften und
Ausländer­behörden sowie der Führung von Anhörungen;
• Organisation, Zuführung und Teilnahme an Vorführungen von Ausländern
in zuständigen Konsularabteilungen;
• Durchführung von Fahndungsausschreibungen bei Neufällen bzw.
Verlängerungen oder Löschungen von bestehenden Maßnahmen;
• Vorbereitung des Widerrufes von Duldungen;
• Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen im Bereitschafts­
dienst.
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
• Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder
ver­gleich­bare Ausbildung;
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht;
Internate im Landkreis Gotha GmbH
Stellenausschreibung
Die Internate im Landkreis Gotha GmbH sucht ab 01.06.2015 für die
Berufsschulinternate des Landkreises Gotha ein/e
Berufsschulinternatserzieher/in
Zusätzlich zu Ihrem erfolgreich Abschluss in einem Studiengang der
Sozialen Arbeit oder Erziehungswissenschaften, als Fachkraft für
Soziale Arbeit, als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, staatlich
anerkannte/r Heilpädagoge/-in oder in einer gleichartigen
Bildungsrichtung, sollten Sie sich in der Lage fühlen, folgende
Anforderungen erfüllen zu können:
• Dienstabsicherung im Regeldienst lt. Dienstplan sowie von Vertre­
tungsdiensten im Krankheitsfall
• die umfassende Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht,
Durchsetzung von Regeln und Normen im Sinne eines angemessenen Zusammenlebens
• Internatsalltag selbständig organisieren
• pädagogische Gespräche mit Auszubildenden im Internatsalltag,
sowie bei besonderen Vorkommnissen und Mietrückständen führen
• Elterngespräche führen,
• als Ansprech- und Kooperationspartner für Eltern, die Berufsschulen,
sowie die Ausbildungsunternehmen der Internatsbewohner fungieren
• teamorientiertes Arbeiten im Erzieherteam
• gewissenhafte Führung des Dokumentationswesens der Gruppe
• Einarbeitung von Praktikanten
• Beteiligung an der Erarbeitung von Konzepten
Vorkenntnisse und berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen
und jungen Erwachsenen sind wünschenswert.
Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015
• Vertiefte Kenntnisse im Ausländer- und Asylrecht mit den entsprechenden DurchführungsVO sowie angrenzender Bestimmungen;
• Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Fähigkeit zur Bewältigung
von Konfliktsituationen;
• Hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit gemäß den dienstlichen
Erfordernissen;
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik;
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen
Nutzung des privaten PKW.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen
sind bis einschließlich 09.04.2015 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen
ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten
gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen
ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 12.03.2015
Mitbringen sollten Sie darüber hinaus Organisationstalent, Flexibilität,
Einsatzbereitschaft und Engagement sowie sehr gute Kenntnisse und
Erfahrungen im Umgang mit den Programmen der Microsoft Office
„Familie“.
Wir bieten Ihnen die Integration in ein motiviertes Team und eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit. Die Vergütung erfolgt
nach betriebsinterner Eingruppierung.
Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Die Einsatzorte sind die
Standorte der Berufsschulinternate.
Ihre Bewerbungen mit ausführlichen Unterlagen (nur Kopien) richten Sie
bitte bis zum 10.04.2015 an die
Internate im Landkreis Gotha GmbH
– Personalabteilung –
Robert-Koch-Str. 1a
99880 Waltershausen
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Kleinert-Friedemann
Tel.: 03622 2084-410
www.ilg-internate.de
gez. Nico Kleinert-Friedemann Geschäftsführer
Waltershausen, 05.03.2015
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewer­
bungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten
wir um Beilage eines frankierten Rückumschlages.
Möchten Sie Ihre Zeit sinnvoll nutzen?
• Wissen Sie noch nicht, welche Ausbildung zu Ihnen passt?
• Haben Sie zwischen sechs und 18 Monaten Zeit, in der Sie sich für
das Allgemeinwohl engagieren möchten?
• Finden Sie zurzeit keinen geeigneten Ausbildungs- bzw. Studienplatz
oder müssen noch darauf warten?
• Sind Sie eine Weile aus dem Joballtag ausgestiegen, z.B. wegen
einer Kinderpause, und möchten ohne Druck neue Erfahrungen und
Referenzen sammeln?
• Möchten Sie eine Lern- oder Alltagspause einlegen und diese praktisch füllen?
• Haben Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt?
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7
Tätigkeitsbeschreibung:
Der/die Baubetreuer/-in ist zuständig für die Wahrnehmung von Bau­
herrenfunktionen bei Baumaßnahmen des Zweckverbandes als erster
An­sprech­partner für Planungsbüro, beauftragte Baufirma und sonstige an
der Baumaßnahme Beteiligte.
Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden:
http://www.wazv-gotha.de.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/-innen werden im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung und
Befäh­igung bevorzugt berücksichtigt.
Werden Sie Freiwillige/-r im Bundesfreiwilligendienst, denn…
• Sie können wertvolle Erfahrungen sammeln, interessante Menschen
kennenlernen und sich in Ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln!
• Sie legen den ersten Stein für die Zukunft in einem sozialen Beruf,
denn der Bundesfreiwilligendienst kann als Praktikum anerkannt
werden!
• Sie erhalten ein Taschengeld!
und
• Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem
Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, es werden Beiträge für Renten-,
Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt!
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften,
Referenzen, Zeitpunkt des frühestmöglichen Eintritts etc.) sind bis zum
09.04.2015 an die Werkleitung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden, z. Hd. Herrn Rainer Kohlmann, Kindleber
Straße 188, 99867 Gotha zu richten.
Das Landratsamt Gotha sucht für das Schuljahr 2015/ 2016 Freiwillige
im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) im sozialen
Bereich für die Einsatzstellen in den Regionalen Förderzentren „LucasCranach-Schule“ und „Regenbogenschule“. Ihre aussagefähige
Bewerbung können Sie ab sofort richten an das
gez. Rainer Kohlmann
Werkleiter
WAZV Gotha und Landkreisgemeinden
Internate im Landkreis Gotha GmbH
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten vom
Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir
nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf
eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss
des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.
Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz
(BZRG) i. V. m. § 30a BZRG wird im Falle des Abschlusses einer Verein­
barung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die Vorlage
eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.
gez. Gießmann
Landrat
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nur Bewerbungsunterlagen
zurückgesandt werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des
Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.
Gotha, 17.02.2015
WAZV Gotha und Landkreisgemeinden
Stellenausschreibung
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
sucht für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
für ein Jahr befristet ab dem 04.05.2015 eine/-n
Baubetreuer/-in.
Der Einsatz erfolgt mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40
Wochenstunden. Ggf. ist die Wahrnehmung von Terminen auch außerhalb
der üblichen Geschäftszeiten erforderlich. Die Vergütung erfolgt nach den
Bestimmungen des TVöD.
1. Auftraggeber:
Internate im Landkreis Gotha GmbH
Robert-Koch-Str. 1a
99880 Waltershausen
Bearbeitungsnummer: 01 ILG 2015
2. a) Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
2. b) Vertragsart:
Dienstleistungsauftrag / Vertrag zur
Essenversorgung
3. a) Art und Umfang der Leistung:Mittagsversorgung aller Internats­
schüler der Klassenstufen 5 bis 7 in
der Mensa der Schule (ca. 80 – 130).
Im Rahmen einer Vollverpflegung –
die Versorgung aller Internatsschüler
der Klassenstufen 8 bis 12 mit
Frühstück, Mittag, und Abendbrot in
der Mensa der Schule – inklusive
Zwischenversorgung mit Getränken
und Obst im Internat (ca. 150 – 210).
Die Bereitstellung eines Mittagessen-­
angebotes für Nicht-Internatsschüler,
Erzieher & Lehrkräfte und weiteres
Personal (ca. 60 – 100).
Die Versorgung von Gästen mit Früh-­
stück, und/oder Mittag, und/oder
Abend­brot (ca. 0 – 20 täglich schwankend je nach Monatsplanung).
3. b)CPV-Nr:
… jeweils für das Schuljahr 2015/2016
mit der Möglichkeit einer anschließen-­
den, jährlichen Vertragsverlängerung
./.
A u sschrei bu ng en
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015
A u sschrei bu ng en
Seite
8
Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015
3. c) Unterteilung in Lose:
nein
4. a) Anforderung der Unterlagen: schriftlich, unter Vorlage des Ein-­
zahlungs­beleges (siehe 4. c)
Internate im Landkreis Gotha GmbH
Robert-Koch-Str. 1a
99880 Waltershausen
oder
per Fax: 03622 2084417
4. b) Frist:
4. c) Schutzgebühr:
Empfänger
Kontonummer
BLZ
Geldinstitut
Verwendungszweck
Zustellung: Standardpostversand
oder Abholung nach telefonischer
Terminvereinbarung
Telefon: 03622 2084410
28.04.2015 – 13:00 Uhr
05,00 €
Internate im Landkreis Gotha GmbH
IBAN: DE94 8205 2020 0410 0033 52
BIC: HELADEF1GTH
Kreissparkasse Gotha
Auslagen Ausschreibung Essen-­
versorger SMS, 01 ILG 2015
5. a) Angebotsfrist:
30.04.2015 – 13:00 Uhr
Im verschlossenen Umschlag, mit der
Aufschrift
„Angebot für Essenversorgung SMS“
5. b) Anschrift:
siehe 4.a)
5. c) Sprache:
Deutsch
6. Kautionen und Sicherheiten:
keine
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung
annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend, Nen-­
nung eines bevollmächtigten Vertreters
9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des
Bewerbers):
9.a) Eigenerklärung gemäß VOL/A
Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt:
– Erklärung Bietergemeinschaft
9.b) fachspezifische Nachweise:
– Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
– Referenzen / Nachweis vergleichbarer Leistungen in den letzten
3 Jahren
– Bestätigungsschreiben des Bieters, dass im Falle eines Zuschlages
für alle vor Ort mit der Leistung betrauten Mitarbeiter eintragsfreie,
erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer Frist folgende
Unterlagen vorzulegen:
– Handelsregister-/ Vereinsregisterauszug
9.c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen:
– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen
auf NU
– Erklärung des Nachunternehmers
10. Zuschlagsfrist / Bindefrist:
31.07.2015
11. Zuschlagskriterien:
wirtschaftlichstes Angebot, bezogen
auf den Preis
12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge:
nicht zugelassen
13. Sonstige Angaben:
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
(§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§
11, 12 Abs. 2 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG –
Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG –
Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen.
Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind die entsprechenden Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
(§§ 10, 12 Abs, 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-
Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) dem Angebot bei­
zufügen.
Für die Erbringung der Leistung ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn
einzuhalten.
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 250 – Vergabekammer
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: +49 (0)361 3773 7254
Fax: +49 (0)361 3773 9354
Einlegung von Rechtsbehelfen
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an
die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information
per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-­
machung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-­
unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftrag-­
gebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
gez. Kleinert-Friedemann
Geschäftsführer
Waltershausen, 17.03.2015
Landkreis Gotha
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber
Name:
Landkreis Gotha, Der Landrat
Straße:
18.-März-Straße 50
PLZ/Ort: 99867 Gotha
Telefon: 03621 214-245
Telefax: 03621 214-268
b) Gewähltes Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg
entfällt
d) Art des Auftrages
Ausführung von Bauleistungen
e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung
Projekt (KBZ.): SH Eschleber Str., Sanierung Sozialtrakt
Proj.-Nr.: 1500110
Bauvorhaben/: Staatl. Gymn. Arnoldischule
Baustelle Sporthalle Eschleber Straße – Sanierung Sozialtrakt
Eschleber Straße 17, 99867 Gotha
f) Art und Umfang der Leistung
A) Ausschreibung 01: Abbruch- und Rohbauarbeiten
54 m² U-Profil-Verglasung Lichtband abbrechen; 54 m² Licht-­
bandöffnung ausmauern, d= 24 cm; 54 m² Innenputz, Kalk-Gips Putz, auf Ausmauerung; 54 m² Außenputz, Wärmedämmputz,
55 mm dick, auf Ausmauerung;
701 m² Tapeten entfernen; 2 St. Türöffnungen in Stahlbetonwände
einschneiden; 10 St. Türöffnungen auf Normmaß nachschneiden;
48 m² Stahlbeton-Innenwände, d= 15 cm, abbrechen; 21 m²
Vormauerungen abbrechen; 212 m² Fußbodenaufbau bis OF
Unter­beton abbrechen; 64 m² Unterbeton in Teilflächen ab brechen; 123 m neue Entwässerungsgrundleitung im Gebäude,
PVC-KG, DN 100 bis 150; 4 St. Stahlbeton-Fertigteilträger,
l = 1,80 m, einschl. Herrichten der Auflager; 64 m² Unterbeton
ergänzen; 70 m² Innenputz als Ergänzung bzw. Ausbesserung;
140 m² Flächenbefestigungen aufnehmen; 90 m³ Grabenaushub
im Außenbereich für Entwässerungsanschlüsse sowie Um-­
verlegung TW- und Fernwärmehausanschluss; 1 St. Entwäs-­
serungsschacht, DN 1000, im Außenbereich; 1 St. Außentreppe
mit Rampe (L-Steine, Blockstufen, Pflaster, Stahlgeländer) her-­
stellen; 76 m² Pflasterflächen, Rechteckpflaster; 48 m² Gehweg-­
platten wieder verlegen
B) Ausschreibung 02: Außen- und Innentüren
9 St. Innentüren, Holzwerkstoff mit Stahlumfassungszarge, HPL Oberfläche, 1,01 x 2,01 m; 2 St. Innentüren wie vor, jedoch feucht raumgeeignet; 1 St. Raumspartür, Holzwerkstoff mit Stahl­ umfassungszarge, HPL-Oberfläche, 1,01 x 2,01 m, nassraum­geeignet;
1 St. Innentüren, Holzwerkstoff mit Stahlblockzarge, HPL-Ober-­
fläche, 1,01 x 2,01 m;
1 St. Alu-Glas-Innentür, 2-flüglig, 1,76 x 2,10 m, mit Panikschloss
und Sporthallenbeschlag; 1 St. Alu-Glas-Außentür, 2-flüglig, 1,76 x
2,10 m, mit Panikschloss und Obentürschließer;
64 St. Fräsungen 160 x 8 mm in Flügel und Rahmen von Alumini-­
umfenstern und -türen herstellen
C) Ausschreibung 03: Gerüstarbeiten
ca. 216 m² Innengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3, Breitenklasse
W 06, Höhenklasse H1, einschl. Grundvorhaltung; ca. 432 m² Wo
Vorhaltung Innengerüst;
ca. 233 m² Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3, Breiten-­
klasse W 06, Höhenklasse H1, einschl. Grundvorhaltung; ca. 465 m²
Wo Vorhaltung Fassadengerüst
D) Ausschreibung 04: Erneuerung Dachdichtung/-verblechung
ca. 18 m³ Dachbekiesung entfernen; ca. 397 m² Foliendichtung
abbrechen; ca. 349 m³ Dachaufbau abbrechen (Bitumendichtung,
2-lagig, ca. 80 mm Dämmschicht), Abbruch Dacheinbauteile und
Verblechungen;
ca. 349 m² Flachdachabdichtung, bestehend aus Dampfsperre
G 200 S4 + Al, 160 mm Dämmung EPS DAA 035, 2-lagige
Dachdichtung aus Bitumenschweißbahnen DIN EN 13707; 3 St.
Dachgullys DN 125; 3 St. Notabläufe DN 125; ca. 56 m
Attikaabdeckung, Aluminium, eloxiert; ca. 36 m Wandan schlussblech, Titanzink
g) Planungsleistungen
entfällt
h) Unterteilung in Lose
Eine nochmalige Unterteilung der Ausschreibungen A bis D in Lose ist
nicht vorgesehen.
i) Ausführungsfristen
A) Ausschreibung 01: 22.06.2015 bis 02.10.2015
B) Ausschreibung 02: 22.07.2015 bis 18.09.2015
C) Ausschreibung 03: 29.06.2015 bis 09.09.2015
D) Ausschreibung 04: 13.08.2015 bis 04.09.2015
j) Nebenangebote
sind zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen
Ort: AIG Gotha GmbH, Gartenstraße 46 – 50, 99867 Gotha
Telefon: 03621 356-0, Telefax: 03621 356-100, E-Mail: sekretariat@
aig-gotha.de
Versand/Abholung ab: 26.03.2015 (um Voranmeldung unter vorgenan-­
nter Adresse wird gebeten)
l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen
A) Ausschreibung 01: Kostenpauschale 8,00 € zzgl. 3,00 € bei
Postversand
B) Ausschreibung 02: Kostenpauschale 6,00 € zzgl. 3,00 € bei
Postversand
Seite
9
C)
D)
Ausschreibung 03: Kostenpauschale 4,50 € zzgl. 3,00 € bei
Postversand
Ausschreibung 04: Kostenpauschale 6,00 € zzgl. 3,00 € bei
Postversand
Die Kostenpauschale gilt für 1fache Ausfertigung, bei Anforderung
in 2facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung
entfallen die Gebühren für Postversand.
Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei im Format GAEB
83 oder/und GAEB XML erfolgt per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung
eine E-Mail-Adresse und das GAEB-Format anzugeben.
In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten.
Die Zahlung kann direkt im Büro der AIG Gotha GmbH, per Ver-­
rech­­nungsscheck zugunsten der AIG Gotha GmbH oder durch
Überweisung auf das Konto IBAN: DE98 8205 2020 0750 0377 50,
BIC: HELADEF1GTH erfolgen.
Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanfor de­rung beizufügen.
Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind
Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote
A) Ausschreibung 01: 16.04.2015, 10.00 Uhr
B) Ausschreibung 02: 16.04.2015, 10.15 Uhr
C) Ausschreibung 03: 16.04.2015, 10.30 Uhr
D) Ausschreibung 04: 16.04.2015, 10.45 Uhr
beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,
Emminghausstraße 8 (Beratungsraum Erdgeschoss, Raum 1.6),
99867 Gotha
Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und bevollmächtigte
Vertreter der Bieter anwesend sein.
r) Geforderte Sicherheiten
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertrags-­
erfüllungen in Höhe von 5% der Auftragssumme und für Mängel-­
ansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu fordern, sofern
die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über
ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut
oder zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen.
t) Bietergemeinschaften
werden entsprechend VOB/A zugelassen
u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter
Nachweise gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 und Nachweis, dass der
Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den geltenden
Rechtsvorschriften erfüllt hat.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-­
unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nach-­
unternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur
Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die
Eigenerklärungen auf Verlangen auch für die vorgesehenen Nach-­
unternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind
präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der
die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigen-­
erklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen.
A u sschrei bu ng en
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015
A u sschrei bu ng en
Seite
10
Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist
A) bis D) Ausschreibungen 01, 02, 03 und 04: 15.05.2015
w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar
gez. i. V. Marx Gießmann
Landrat
Gotha, 17.03.2015
Landkreis Gotha
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A
a)Öffentlicher Auftraggeber
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50, 99867 Gotha
Telefon: 03621/214-252, Telefax: 03621/214-410
b)Gewähltes Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg u. Verfahren der Ver- u.
Entschlüsselung
entfällt
d)Art des Auftrages
Ausführung von Bauleistungen nach VOB
e)Ort der Ausführung
Ersatzneubau 2-Feld-Sporthalle, Kindleber Str. 99 b, 99867 Gotha
f) Art und Umfang der Leistung
Los 26: Malerarbeiten
Verschiedene Fenster und Türen mit Folie schützen; 450 m²
Fußbodenschutz; 1.240 m² Wandputzgrundierung; 50 m Deckenfugen
spachteln, 70 m Wandfugen spachteln;
140 m² Innenanstrich auf Betondecken; 400 m² Innenanstrich auf
Beton­wänden;
700 m² Innenanstrich auf Kalkzementputz; 14 St Stahlumfassungszargen
streichen; 3 St Stahltore 2,00 x 2,00 m streichen; 12 St Stahlträger Brandschutzanstrich F 30
Los 27: Metallbauarbeiten-Alutüren
2 St Rauchschutztüren aus Alu-Glas, 1,50 x 2,50 m; 1 St Aluminium-­
außentür mit Seitenteil 4,50 x 2,35 m
Los 28: Abklappbare Tribüne
Falt-Klappbare Tribüne, bestehend aus 3 Sitzreihen in 6 Blöcken mit
elektrischem Antrieb, Seitengeländer und Holzsitzauflagen für 207
Sitzplätze
Los 29: Trockenbauarbeiten-ALU-Unterdecke
55 m² freitragende Unterdecke F 30; 2 St Brandschutzklappen; 380 m²
Alu-Paneeldecke, ballwurfsicher, Modul 100 mit Rieselschutzvlies;
12 St Revisionsklappen 40 x 40 cm,
50 St Modulplatten für verschiedene Einbauten; 20 m Gipskarton-­
verkleidungen von verschiedenen Rohrleitungen
g)Erbringen von Planungsleistungen
entfällt
h)Aufteilung in Lose
Eine nochmalige Unterteilung der o.g. Ausschreibungen in Lose ist
nicht vorgesehen.
i) Ausführungsfristen
Los 26 18.05.2015 – 03.07.2015
Los 27 02.06.2015 – 12.06.2015
Los 28 22.06.2015 – 26.06.2015
Los 29 26.05.2015 – 19.06.2015
j) Nebenangebote
Sind entsprechend VOB zugelassen. Sie müssen als solche deutlich
gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage gemacht werden
k)Anforderung der Unterlagen
bei: Architekturbüro Matthias Wohlleben, Behringer Weg 25, 99867
Gotha
Telefon: 03621 73769-0; Telefax: 03621 7376929;
E-Mail: [email protected];
um Voranmeldung unter vorgenannter Adresse wird gebeten
Versand/Abholung: ab 30.03.2015
l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen
Los 26 Kostenpauschale 10,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand
Los 27 Kostenpauschale 7,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand
Los 28 Kostenpauschale 7,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand
Los 29 Kostenpauschale 12,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand
Die Kostenpauschale gilt für 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung in
2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich.
Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für den Postversand.
Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei in Format GAEB 83
erfolgt bei Bedarf per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail Adresse anzugeben.
Um Bearbeitung des Angebotes in elektronischer Form (Rückgabe im
Format GAEB 84) neben der Papierform wird gebeten.
In allen Kostenpauschalen sind 19% Mehrwertsteuer enthalten.
Die Zahlung kann direkt im Architekturbüro Wohlleben oder durch
Überweisung erfolgen:
Bankverbindung
VR Bank Westthüringen eG
IBAN:DE 26 8206 4038 0000 0190 46
BIC: GENODEF1MU2
Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung
beizufügen!
Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Der Betrag wird nicht zurück-­
erstattet.
m) entfällt
n)Frist für die Einreichung der Angebote
Los 26
14.04.2015 um 13.00 Uhr
Los 27
14.04.2015 um 13.15 Uhr
Los 28
14.04.2015 um 13.30 Uhr
Los 29
14.04.2015 um 13.45 Uhr
o)Anschrift, an die Angebote zu richten sind
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha
p)Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
– Deutsch –
q)Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote
Los 26
14.04.2015 um 13.00 Uhr
Los 27
14.04.2015 um 13.15 Uhr
Los 28
14.04.2015 um 13.30 Uhr
Los 29
14.04.2015 um 13.45 Uhr
beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude-und Straßenmanagement,
Emminghausstr. 8 (Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 Gotha
Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter.
r) geforderte Sicherheiten
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertrags-­
erfüllungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme und für Mängel-­
ansprüche in Höhe von 3 v.H der Abrechnungssumme zu fordern,
sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatz-­
steuer beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese
über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut
oder zugelassenen Kreditversicherers zugelassen.
s) Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß VOB/B §16
Vorauszahlungen werden nicht vereinbart
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften
selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u)Nachweise zur Eignung
Nachweise gem. VOB/A § 6 ( 3 )Nr. 2 und die Unbedenklichkeits-­
bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbeschei-­
nigung der Krankenkassen aller Beschäftigten, Unbedenklich­keits­beschei­nigung des Finanzamtes. Die Nachweise der Eignung und
Leistungsfähigkeit der Bieter und Nachunternehmer hat der Bieter nach
Aufforderung durch den AG während der Vergabephase umgehend,
innerhalb von 6 Kalendertagen, einzureichen. Ein Angebot kann von der
Wertung ausgeschlossen werden, wenn die entsprechenden
Nachweise fehlen, ungültig bzw. unvollständig sind.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifi­kation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi-­
ka­tions­verzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind ebensolche Nachweise zu
erbringen.
v)Zuschlagsfrist
08.05.2015
w)Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabe­bestim­mungen
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Rechtsweg nach § 19 ThürVgG :
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 ThürVgG
die Möglichkeit hat, die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu be anstanden. Diese ist an den Auftraggeber zu richten. Im Falle der
Nichtabhilfe regelt sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach
§ 19 Abs. 5 ThürVgG.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 17.03.2015
Landratsamt Gotha
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A
a)Öffentlicher Auftraggeber
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
Telefon: 03621 214-252, Telefax: 03621 214-410
b)Gewähltes Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg und Verfahren der
Ver- und Entschlüsselung:
entfällt
d)Art des Auftrages:
Ausführung von Bauleistungen nach VOB
e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung
Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha
Ertüchtigung Unterzüge in Teilbereichen des Gebäudes – 2. BA 2015
f) Art und Umfang der Leistung
Los 1 Rohbauarbeiten
ca. 10 m3 Stahlbetonfundament innerhalb Gebäude in Handarbeit
incl. Aushub
ca. 40 m
Montageabstützungen innerhalb Gebäude
ca. 30 m
Abbruch Holzunterzüge
ca. 2 Stk.
Fachwerk-Innenwände über gesamte Raumhöhe öffnen,
nach Einbau Stahlstütze Fachwerk an diese anschließen,
ausmauern
ca. 6 Stk.
Öffnungen in Holzbalkendecken herstellen und wieder
verschließen
ca. 4 Stk.
Fenstersicherung
ca. 2 Stk.
Holzstützen aus BSH einbringen
ca. 15 m2 Zementestrich
ca. 20 m2 Innenputz
Los 2 Gerüstbauarbeiten
ca. 60 m2 Fassadengerüst GK 5
ca. 4 Stk.
Standgerüst fahrbar GK 3 innerhalb Gebäude
ca. 20 m Bauzaun
Los 3
Stahlbauarbeiten
ca. 11 t
Stahlrahmenkonstruktion (Unterzüge und Stützen Einzel­
längen bis ca. 9 m) innerhalb Gebäude über 3 Geschosse
incl. Werkplanung, F 90 Brandschutzbeschichtung und
Kranstellung
Seite
11
Los 4 Trockenbauarbeiten
ca. 50 m2 Stahlunterzugbekleidung F90-A
ca. 40 m2 Stahlstützenbekleidung F90-A
ca. 30 m2 Innenwandbekleidung F90-A
Los 5 Malerarbeiten
ca. 850 m2 Untergrund vorbereiten
ca. 300 m2 Wand- und Deckenflächen spachteln
ca. 850 m2 Innenwand- und Deckenflächen beschichten
Los 6 Bodenbelagarbeiten
ca. 10 m2 Linoleum-Bodenbelagergänzungen incl. Anschluss an
vorhandene Beläge
ca. 4 m2
Parkettergänzungen incl. Anschluss an vorh. Parkett
g)Erbringen von Planungsleistungen: entfällt
h)Unterteilung in Lose
Eine nochmalige Unterteilung der o. g. Ausschreibung ist nicht vor gesehen.
i) Ausführungsfristen
Los 1:
15.06. – 07.08.2015
Los 2:
15.06. – 07.08.2015
Los 3:
06.07. – 24.07.2015
Los 4:
29.06. – 31.07.2015
Los 5:
27.07. – 14.08.2015
Los 6:
10.08. – 14.08.2015
j) Nebenangebote
Sind entsprechend VOB zugelassen. Sie müssen als solche deutlich
gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage gemacht werden.
k)Anforderung der Unterlagen
bei Planungs-ARGE T.S.K. – Thinschmidt GmbH, Ingenieurbüro für
Hochbauplanung, Mönchallee 4, 99867 Gotha
Tel. 03621 300153, Fax. 03621/300154,
E-Mail: [email protected]
um Voranmeldung unter v. g. Adresse wird gebeten
Abholung / Versand: ab 07.04.2015, nach Zahlungseingang
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Los 1 Kostenpauschale 12,00 € (incl. 3,00 € Postversand)
Los 2Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand)
Los 3 Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand)
Los 4 Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand)
Los 5 Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand)
Los 6 Kostenpauschale 9,00 € (incl. 3,00 € Postversand))
Die Kostenpauschale gilt für die 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung
in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung ent-­
fallen die Gebühren für den Postversand. Versand nur auf Anforderung
und auf eigene Gefahr. In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. ent halten.
Der Versand der Leistungsbeschreibungen als Datei im GAEB 83-Format
erfolgt bei Bedarf per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail Adresse anzugeben.
Um Bearbeitung des Angebotes in elektronischer Form (Rückgabe im
Format GAEB 84) neben der Papierform wird gebeten.
Die Zahlung kann direkt im Büro der Thinschmidt GmbH oder durch
Überweisung auf
Konto der Thinschmidt GmbH, Mönchallee 4, 99867 Gotha
bei der Kreissparkasse Gotha
IBAN: DE75 8205 2020 0750 0420 44
BIC: HELADEF1GTH erfolgen.
Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen.
Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
m) entfällt
n)Frist für die Einreichung der Angebote
Los 1: 28.04.2015
13:00 Uhr
Los 2: 28.04.2015
13:15 Uhr
Los 3: 28.04.2015
13:30 Uhr
Los 4 28.04.2015
13.45 Uhr
Los 5: 28.04.2015
14.00 Uhr
Los 6: 28.04.2015
14:15 Uhr
A u sschrei bu ng en
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015
A u sschrei bu ng en
Seite
12
o)Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
Die Unterlagen müssen verschlossen mit dem Vermerk – ANGEBOT –
versehen sein.
p)Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
– Deutsch –
q)Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote
Los 1: 28.04.2015
13:00 Uhr
Los 2: 28.04.2015
13:15 Uhr
Los 3: 28.04.2015
13:30 Uhr
Los 4 28.04.2015
13.45 Uhr
Los 5: 28.04.2015
14.00 Uhr
Los 6: 28.04.2015
14.15 Uhr
beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,
Emminghausstraße 8 (Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 Gotha
Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter
r) Geforderte Sicherheit
keine
s) Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß VOB/B § 16
Vorauszahlungen werden nicht vereinbart.
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften
selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter:
Nachweise gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 und die Unbedenklichkeits-­
bescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der
Krankenkassen der Beschäftigten.
Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015
Der Nachweis der Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter und
Nachunternehmer hat der Bieter nach Aufforderung durch den AG
während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen,
einzureichen.
Den Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis)
erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise
auch von diesem zu erbringen.
v)Ablauf Zuschlags- und Bindfrist
27.05.2015
w)Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Rechtsweg nach § 19 ThürVgG:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 ThürVgG die
Möglichkeit hat, die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu beanstanden.
Diese ist an den Auftraggeber zu richten. Im Fall der Nichtabhilfe regelt
sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5
ThürVgG.
gez. i. V. Marx
Gotha, 19.03.2015
Gießmann
Landrat
La n d k reis aktuell
L a n d k r e is a kt u e l l
Neuer Chef in der Friedensteinkaserne
Staffelstab geht nach zwei Jahren über an Wolfgang Gabriel
Gotha. Das Aufklärungsbataillon 13
nicht Moderator, sondern
hat seit zwei Wochen einen neuen
vielmehr Motor gewesen sei,
Chef: Oberstleutnant Wolfgang Gabriel
bestätigten nicht zuletzt die
hat die Verantwortung als Kommanfreiwilligen Feuerwehren der
deur und Standortältester von seinem
Region.
Vorgänger Oberstleutnant Ingo Korzetz
Auf den gebürtigen Rhein­
übernommen. Letzterer wechselt
länder folgt mit Wolfgang
nach knapp zwei Jahren Truppendienst
Gabriel ein Oberpfälzer an
in Gotha ins Bundesministerium der
der Spitze der Panzerhusaren.
Verteidigung und dient dort als
Der 41-Jährige hat vor vier
Länderreferent in der Abteilung Sicher­
Jahren bereits seinen familiheitspolitik. Korzetz geht, wie er sagt,
ären Lebens­mittel­punkt in
mit zwei weinenden Augen: „Ich habe
Gotha gefunden, wozu sich
mein Herz nicht an Heidelberg, sonnun die berufliche Seite fügt.
dern an den Thüringer Wald verloren“,
Auch Gabriel, der das hiesige
so der 42-jährige Offizier mit deutscher
Bataillon aus seinen Tagen
und französischer General­stabs­
als Zugführer kennt, kann auf
ausbildung. In seine Gothaer Zeit fielen
eine Generalstabsausbildung
sowohl der hoch gelobte Hochwasser­
verweisen sowie auf vereinsatz während der Elbe-Flut 2013 als
schiedene Verwendungen,
auch die organisatorische Regelung
unter anderem im Heeresamt
verschiedener Fragen, die sich mit der
Köln, als Dozent an einer
Integration des Truppen­übungsplatzes Das Kommando übernommen hat Oberstleutnant Wolfgang Gabriel (l.) von seinem Truppenschule oder zuletzt
Ohrdruf in die Zuständig­keit des Vorgäng, Oberstleutnant Ingo Korzetz.
bei der Division „Schnelle
Gothaer Bataillons ergaben. „So ist es
Kräfte“ im hessischen Stadt­
vor allem seinem Engagement zu verdanken,
Feuerwehren der Umgebung bis hin zu gemeinallendorf. Für die Zukunft möchte der Vater zweidass der Übergang des Brand­schutzes im Ganzen
samen Löschübungen auf dem neuen Terrain
er Söhne an dem bewährten Konzept,
erfolgreich gemeistert wurde. Ohne die
wäre es dazu kaum gekommen“, bilanziert
insbesondere an der Zusammenarbeit mit den
Bereitstellung von Wege- und Lageplänen,
Landrat Konrad Gießmann die gemeinsamen
zivilen Verantwortungsträgern vor Ort, fest­
Schlüsseln und Einweisungen für die freiwilligen
Anstrengungen. Dass Korzetz in diesem Prozess
halten.
Seite
S III Todesmärsche – Nie wieder! Niemals vergessen!
13
Sternmarsch erinnert an unermessliches Leid vor 70 Jahren
Crawinkel. Am 4. April wird mit einem
Sternmarsch und ab 11 Uhr mit einer Gedenk­veranstaltung am Jonastal-Denkmal an
die Todesmärsche der Häftlinge im Außen­
kommando S III des Konzentrationslagers
Buchenwald vor 70 Jahren erinnert. Eine Stunde
vor Beginn setzen sich aus drei Richtungen
Marsch­gruppen in Richtung Denkmal in
Bewegung. Zuvor werden Busse in den Dörfern
und Städten der Umgebung an Treffpunkten Teil­
nehmer abholen und zu den Startpunkten des
Marsches fahren. Die Treffpunkte, Abfahrts- und
Rückfahrtzeiten sowie andere aktuelle Infor­ma­tionen werden auf der Website www.sternmarsch-jonastal.de bekanntgegeben. Als
Todes­­märsche gingen Evakuierungen von
Häftlingen aus den Außenkommandos sowie
aus den Konzentrationslagern in Thüringen zum
Ende des Zweiten Weltkrieges in die Landes­
geschichte ein, bei denen der Tod der Häftlinge
billigend in Kauf genommen wurde. Geringe
Überlebens­chancen der Häftlinge basierten auf
Gewalt, Gleichgültigkeit, Fanatismus, Rassismus
sowie Antisemitismus der Aufseher und
Verantwortlichen, körperlicher Überan­stren­
gung, mangelnder Versorgung und Erho­lungs­
phasen. Das Stammlager Buchenwald war
zudem nur eine Etappe auf dem langen Weg
eines scheinbar unendlich wirkenden Marty­
riums. Thüringen wurde ursprünglich von der
politischen und militärischen Führung des
Dritten Reiches dazu auserkoren, als Rückzugs­
gebiet sowie Schutz- und Trutzgau das
„Tausendjährige Reich“ der Nazis zu retten.
Dazu wurden in Thüringen nicht nur kriegswichtige Untertageverlagerungen begonnen sondern
auch der Ausbau einer neuen Unterkunft für ein
Führerhauptquartier Ende 1944 befohlen. Dieses
Sonderbauvorhaben sowie die damit in Verbin­
dung stehenden Häftlingslager trugen die geheime Abkürzung S III. Die Teillager für das
Außenkommando S III des Konzentrationslagers
Buchenwald befanden sich in Ohrdruf, Crawinkel
und Espenfeld. Der amerikanischen Aufklärung
waren die Häftlingstransporte, die Arbeiten und
Verlagerungen rund um Ohrdruf nicht verborgen geblieben und so wurde die Stadt zum
Hauptziel des blitzartigen Truppenvorstoßes.
Ohrdruf wurde am Abend des 4. April 1945 erreicht. Während der Rest des Deutschen Reiches
in einem Meer aus Trümmern, Blut und Tränen
versank, versuchte die Verantwortlichen für die
Gräueltaten und Verbrechen gegen die Mensch­
lichkeit sowie die SS auf Weisung des Reichs­
führers-SS Heinrich Himmler die Häftlinge zu
verlagern und Spuren ihrer Taten zu beseitigen.
Am 3. April 1945 begannen die Todesmärsche
der Häftlinge aus S III beginnend mit der
Evakuierung des Nordlagers Ohrdruf mit dem
Ziel Buchenwald. Am 7. April 1945 wurde mit
der Evakuierung des Stammlagers in Buchenwald
begonnen und viele der S-III-Häftlinge, die teilweise mit letzter Kraft das Lagergelände erreichten, wurden erneut zu Fuß oder in
Viehwaggons in Marsch gesetzt in Richtung der
südlicheren Konzentrationslager Dachau,
Flossenbürg und Theresienstadt. Tausende der
S-III-Häftlinge überlebten diese zusätzliche
Strapazen und Entbehrungen, das Kriegsende
und die Befreiung nicht und wurden auf der
Flucht durch ihre Peiniger ermordet oder starben an Entkräftung und Unterernährung. Seit
Jahrzehnten fehlt vor Ort ein Dokumentations­
zentrum direkt vor den Stollen mit Stollen­
anschluss, welches Interessierten Einblicke in
die Entstehung, die Geschichte und den Tatort
Jonastal geben. Der 70. Jahrestag des Todes­
marsches soll daher auch ein geeigneter Anlass
dafür sein, um über die Bedeutung des Jonastals
für die Geschichte Thüringens und die Länder­
grenzen hinaus nachzudenken und dieser zukünftig in angemessener Art und Weise
Rechnung direkt vor Ort zu tragen.
Tag der offenen Tür im Landesamt für Vermes­sung und Geoinfor­mation
Gotha. Zum Tag der offenen Tür lädt das Landesamt
für Vermessung und Geoinformation am 24. April
2015 von 10 bis 18 Uhr interessierte Bürgerinnen
und Bürger nach Erfurt in die Hohenwindenstraße
13 a und 14 ein. Vielfältige Einblicke in die Welt der
Vermessung und Geo­informa­tion (z. B. Führungen
durch die Bereiche Photogrammetrie und Karto­
graphie sowie durch die Druckerei, Verkauf aktueller und historischer Karten, Vorführung von
GPS-Messungen und historischen Vermessungs­
instrumenten) werden geboten.
Geodaten kann man heute kostenfrei im Internet
nutzen. Am 24. April finden mehrere Einführungen
zum Webdienst Geoproxy statt. Interessenten
haben dort die Gelegenheit, sich über diesen kostenfreien Dienst zu informieren.
Zudem gibt es beim Tag der offenen Tür 20% Rabatt
beim Erwerb historischer Karten. Neben sehr interessanten historischen Einzelkarten, z. B. der Zitadelle
Petersberg, liegen für den Freistaat Thüringen flächendeckend mehrere Ausgaben historischer
Karten im Maßstab 1:25 000 vor. Thüringen ist je-
weils auf über 100 Kartenblättern als Feldoriginal
(1853 bis 1857), als Urmesstischblatt (1868 – 1874)
sowie als Messtischblatt (Anfang des 20.
Jahrhunderts, teilweise auch aus den 20er und 30er
Jahren) dargestellt.
Informationen zu allen Produkten des Landes­amtes
für Vermessung und Geoinfor­ma­tion finden sich auf
der Website www.thueringen.de/vermessung. Dort
wird Anfang April ein detailliertes Programm für den
Tag der offenen Tür im Landesamt für Vermes­sung
und Geoinformation veröffentlicht.
Vorschlagsfrist für Nachwuchsförderpreis läuft
Landkreis. Sie kennen ein Kind oder einen Jugend­
lichen mit besonderen Begabungen? Ein Talent, welches sich bereits entfaltet hat? Ein Junge oder ein
Mädchen mit besonderen Fähigkeiten, die unbedingt
weiterentwickelt werden sollten?
Dann nehmen Sie sich die Zeit, dies der Regional­
stiftung der Kreissparkasse Gotha mitzuteilen. Denn
die Regionalstiftung vergibt den Nachwuchs­förderpreis
„Unser Talent in der Region“ für herausragende Leis­
tun­gen von Kindern und Jugendlichen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Gruppe oder
Einzelpersonen vorgeschlagen wird. Einzige zwingende Voraussetzung für die Auszeichnung ist der
Hauptwohnsitz: Die vorgeschlagenen Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Gotha haben.
Der Preis wird insbesondere für herausragende
Leistungen auf dem Gebiet des Sports, der Kunst oder
im außerschulischen Bereich verliehen. Und er hat
ganz sicher nicht nur symbolischen Charakter: Der
oder die Preis­träger erhalten ein Preisgeld in Höhe von
1.500 Euro.
Der Vorschlag von potenziellen Preisträgern ist ein-
fach: Er erfolgt über Teilnahmekarten, die in den
Filialen der Kreissparkasse Gotha erhältlich bzw. über
die Internetseite www.kreissparkasse-gotha.de/
regionalstiftung abrufbar sind.
Bitte nicht vergessen: Die Vorschläge sollten die
Biografie des „jungen Talentes“ sowie eine ausführliche Begründung enthalten. Die ausgefüllten Teilnahme­
karten können bis zum 10. Juni in allen Filialen der
Kreis­sparkasse Gotha abgegeben oder auf dem Post­
weg an die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha,
Lutherstraße 2 – 4, 99867 Gotha, geschickt werden.
Landk rei s ak tu el l
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015
Seite
14
Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015
Landk rei s ak tu el l
Vorstand der Kreissparkasse Gotha zieht positive Bilanz
Landkreis. Mit einem guten Ergebnis hat die
Kreissparkasse Gotha das Geschäftsjahr 2014
abgeschlossen. Darüber informierten die
Sparkassen-Vorstände Jörg Krieglstein und Peter
Rüsseler
sowie
der
Vorsitzende
des
Verwaltungsrates, Landrat Konrad Gießmann,
kürzlich im Rahmen der jährlichen Bilanz­
pressekonferenz.
Die Bilanzsumme konnte in 2014 um gut 9,4
Prozent auf rund 1,171 Milliarden Euro gesteigert
werden. „Wir haben unsere Marktführer­position
im Landkreis Gotha souverän verteidigt“, resümierte der Vorstandsvorsitzende Jörg Krieglstein.
Sein Fazit: Die Kunden vertrauen ihrer
Kreissparkasse Gotha mehr denn je.
Im vergangenen Jahr legten sie mehr Geld als je
zuvor bei der Kreissparkasse an. Die Einlagen
stiegen um 17 Millionen Euro auf rund 946
Millionen Euro. Das ist für die Kreissparkasse
Gotha ein Allzeit-Rekord – noch nie konnte das
Institut in seiner 185-jährigen Geschichte einen
solchen Wert vorweisen. Bemerkenswert ist, dass
diese Zuwächse nicht auf einzelne Großanleger,
sondern auf viele Anleger mit kleineren und mittleren Einlagen zurückzuführen sind. Die Anleger
suchten dabei insbesondere sichere, kurzfristige
und liquide Anlageformen.
Die Darlehenszusagen im Kreditgeschäft sind gegenüber dem Jahr 2013 deutlich um rund 39
Prozent auf rund 83 Millionen Euro angestiegen.
Viele Kunden nutzten also die derzeitige Phase
von niedrigen Zinsen, um zu investieren und sich
dadurch eigene Träume zu erfüllen.
Die Zusagen an Unternehmen und Selbstständige
haben sich mehr als verdoppelt. „Auch im
Landkreis Gotha bleibt es dabei: Der klassische
Hausbankkredit ist für die mittelständischen
Unter­nehmen ein bewährtes Finanzierungs­
instrument“, betonte Vorstands­mitglied Peter
Rüsseler. „Die Verdoppelung unserer Zusagen ist
ein Beleg für die stabile wirtschaftliche Situation
im Landkreis Gotha.“
Auch bei Privatkunden hat die Kreissparkasse
Gotha ihre Position ausgebaut, was sich auch bei
Mit der Jahresbilanz zufrieden sind Landrat Konrad Gießmann, die Sparkassen-Vorstände Jörg Krieglstein
(2.v.l.) und Peter Rüsseler (r.) sowie Abteilungsdirektorin Claudia Hemmling.
den Wohnungs­bau­krediten zeigt. Die Kreis­
sparkasse Gotha hat ihre Kredit­neuzusagen für
private Woh­nungs­baukredite um fünf Millionen
Euro gegenüber dem Vorjahr gesteigert.
Die Kreissparkasse Gotha weist einen unveränderten Jahres­überschuss von 1,8 Millionen Euro
aus, „mit dem wir unsere gute Eigen­kapitaldecke
weiter stärken wollen“, betonte Jörg Krieglstein.
„Wir spüren zwar auch in Gotha unverändert die
Auswirkungen der europäischen Banken- und
Staatsschuldenkrise. Die Kreissparkasse Gotha
steht aufgrund besonnener und strategisch vorsichtiger, vorausschauender Geschäftspolitik –
wie bereits schon in der Vergangen­heit – auf
einem unerschütterlichen, festen Funda­ment!“
Gemeinsam mit der Regional­stiftung der Kreis­
sparkasse Gotha unterstützte die Kreissparkasse
Gotha Vereine und gemeinnützige Institutionen in
Stadt und Land­kreis Gotha im Jahr 2014 mit rund
571.000 Euro. Damit ist die Tätigkeit der
Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha weiterhin eine Erfolgs­geschichte.
„Das ist unser aktiver Beitrag, im Sinne der
Gemeinwohlförderung den Menschen in der
Region wieder etwas zurückzugeben. Die Liste
der geförderten Maßnahmen reicht von der
Anschaffung neuer Spielgeräte für Spielplätze
und Kindergärten über die Unterstützung von
Schulprojekten und den Erhalt von Vereins- und
Sportstätten, wie beispielsweise beim Sportplatz
in Dachwig bis zur Unterstützung von kreisweiten
Veranstaltungen, wie dem Kreisseniorentag, dem
Kreiskarnevalsumzug oder der Sport-Gala“, freut
sich Jörg Krieglstein.
Die Vorstände Jörg Krieglstein, Peter Rüsseler
sowie der Verwaltungsratsvorsitzende, Landrat
Konrad Gießmann, bedankten sich auch im
Namen des Verwaltungsrates bei allen Kunden
für die stets gute und vertrauensvolle Zusam­
menarbeit.
Verdiente Ehrenamtler gesucht
Landkreis. Für eine Anerkennung können ab
sofort wieder ehrenamtlich tätige Frauen und
Männer aus dem Landkreis Gotha vorgeschlagen
werden. Bis zum 31. März nimmt das Landratsamt
Hinweise entgegen, welche verdienten Mitbürger
mit dem Thüringer Ehrenbrief ausgezeichnet
werden oder mithilfe der Thüringer Ehrenamtscard
ein kleines Geld wertes Dankeschön erhalten
sollten.
Den Ehrenbrief erhalten Engagierte, die sich seit
1990 um die Gesellschaft verdient gemacht
haben. Dabei kommt es darauf an, dass die
Leistungen entweder in der kommunalen
Selbstverwaltung oder in kommunalen
Einrichtungen, in Vereinen mit kul­tu­rellen oder
sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise min-
destens zehn Jahre lang unentgeltlich erbracht
worden sind. Mit dem Ehrenbrief des Freistaats
Thüringen wird eine Anstecknadel in Form eines
Kreuzes mit integriertem Landeswappen überreicht. Der Vorschlag sollte ausreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular kann
unter www.kreis-gth.de/index.php?id=158 heruntergeladen werden.
Die Ehrenamtscard ist ein Bonussystem und ermöglicht ihren Inhabern ermäßigte Eintrittspreise
in Museen, Schwimmbäder oder Bibliotheken
und offeriert ebenso Rabatte bei Einkäufen in
verschiedenen teilnehmenden Unternehmen.
Und das sogar landesweit: Ein Ehrenamtlicher
aus dem Landkreis Gotha kann somit auch im
Altenburger Land vergünstigt teilnehmende
Einrichtungen besuchen und umgekehrt. Allein
im Landkreis Gotha existieren derzeit 27
Akzeptanzstellen für die Ehrenamtscard. Einzige
Voraussetzung: Die oder der Betreffende muss
das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren,
seit fünf Jahren aktiv (bzw. seit Gründung) in
einem Verein, einer Organisation oder einer
Initiative im Landkreis Gotha mitarbeiten und
dafür keine Aufwandsentschädigungen erhalten,
die über einen Auslagenersatz hinausgehen.
Für weitere Auskünfte zu beiden Ehrungen steht
Inge Daniel (Tel. 03621 214-287 bzw. [email protected]) gern zur Verfügung. Schriftliche Vorschläge
werden bitte adressiert an das Landratsamt
Gotha, Büro Landrat/Steuerungsunterstützung,
18.-März-Str. 50, 99867 Gotha.
Seite
Aktuelle Fragen zum Thema Asyl
Landkreis. Wie alle anderen Kommunen in der
Bundesrepublik Deutschland ist auch der
Landkreis Gotha verpflichtet, Asylbewerbern
und ausländische Flüchtlinge aufzunehmen.
Deshalb sollen an dieser Stelle die häufigsten
Fragen beantwortet werden:
Warum werden Asylbewerber hier untergebracht?
•Menschen, die in Deutschland um Asyl nachsuchen,
werden
nach
bestimmten
Schlüsselvorgaben auf die Bundesländer und
von diesen weiter auf die Landkreise und
kreisfreien Städte verteilt.
•Über die Asylanträge entscheidet eine
Bundesbehörde, das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge.
•Bis die Anträge entschieden sind und damit
feststeht, ob die Menschen bleiben können
oder Deutschland verlassen müssen, sind die
Landkreise und kreisfreien Städte für die
Unterbringung der Asylbewerber verantwortlich.
•Der Landkreis Gotha setzt zur Bewältigung des
Zustroms – aktuell werden pro Monat rund 60
Personen vom Freistaat Thüringen zur
Unterbringung zugewiesen – auf die
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
und Wohnungen in verschiedenen Städten
und Gemeinden.
Wie löst der Landkreis die Frage der
Unterbringung?
•Die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine
gesetzliche Pflichtaufgabe für die Landkreise,
muss also umgesetzt werden.
•Wie sie die Unterbringung organisieren, liegt in
der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.
•Den Ausschlag hierfür gibt vor allem die
Verfügbarkeit von passenden Immobilien.
•Da es sich bei der Beschaffung von
Unterkünften um privatrechtliche Vereinba­
rungen zwischen dem Käufer/Mieter und
Verkäufer/Vermieter handelt, gibt es im Vorfeld
kein Mitbestimmungsrecht für Dritte.
•Das bedeutet: Der Vorgang ist analog eines
Verkaufs oder einer Neuvermietung einer
Wohnung/eines Hauses in Ihrer Nachbarschaft
zu sehen.
•Sie sollten wissen: Der Landkreis mietet ständig neue Objekte für die Unterbringung an,
darunter zahlreiche Wohnungen für eine einstellige Anzahl Personen. Allein in der Stadt
Gotha sind es aktuell 71 Wohnungen.
Warum und wo entstehen Gemein­schafts­
unterkünfte?
•Mittlerweile ist der verfügbare Wohnraum zur
Unterbringung von Asylbewerbern ausgeschöpft, weshalb angesichts des anhaltenden
Zustroms zwingend auch größere Objekte als
Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden
müssen.
•Notlösungen
wie
die
Nutzung
von
Schulsporthallen versucht der Landkreis nach
Möglichkeit zu vermeiden.
•Aktuell werden zwei Gemeinschaftsunterkünfte
im Stadtgebiet von Gotha vorbereitet
(Kindleber Straße, Leinastraße), die im April
und Mai in Nutzung gehen.
•Mittelfristig werden auch in anderen Städten
und Gemeinden des
Objekte entstehen, in
Anzahl Asylbewerber
Dazu laufen derzeit u.
Stadt Ohrdruf.
15
Landkreises weitere
denen eine größere
untergebracht wird.
a. Gespräche mit der
Wie werden die Menschen betreut?
•Die soziale Betreuung der Heimbewohner wird
in Gemeinschaftsunterkünften über einen freien Träger vor Ort abgesichert; für in Wohnungen
Untergebrachte gibt es jeweils ausgewiesene
Anlaufstellen.
Wie gestalten die Asylbewerber ihren Tag?
•Es gibt keine Vorschriften, wie die Bewohner
ihren Tagesablauf einrichten. Wichtig in diesem Kontext ist zu wissen: Bis drei Monate
nach ihrer Ankunft dürfen Asylbewerber in
Deutschland nicht arbeiten.
Wie viele Asylbewerber leben zurzeit im
Landkreis Gotha?
•Aktuell sind in Gotha 295 Asylsuchende untergebracht, ferner in Waltershausen 126, in
Gierstädt 67, in Engelsbach 45, in Friedrichroda
37, in Tabarz 21, in Crawinkel 20, in Remstädt
14 sowie in Mechterstädt 7 und in Georgenthal
2. Insgesamt leben zum Stichtag 12. März insgesamt 634 Asylbewerber im Landkreis
Gotha.
Weitere Informationen rund um das Thema Asyl
bietet die Broschüre „Flucht und Asyl in
Thüringen“, die unter http://www.fluechtlingsrat-thr.de/index.php/downloads/34-ratge­
ber/490-neu-infoheft-qflucht-und-asyl-in-thueringenq heruntergeladen werden kann.
Handwerk hat goldenen Boden
Landkreis.
Vom Wahrheitsgehalt dieses
Sprichwortes überzeugten sich mehr als
200 Schülerinnen und Schüler am 11. März
zum Tag der Berufe in Gotha. Die Kreishandwerkerschaft hatte im Ausbildungs­zentrum
Bau am Ostbahnhof Aus­bildungsberufe aus
15 Innungen vorgestellt. Vom Friseur- über
das
Zimmerer­
handwerk bis hin
zu den Isolierern
reichte das Spek­
trum. Die Siebt- bis
Neunt­klässler konnten vor allem mit
aktiven Azubi, im
Bild Shonu SinghSchulz von der
Fleischerei Zink aus
Waltershausen mit
Kreishandw
­ e rkerschaft-Ge­
schäftsführerin
Sabine Walter und
Landrat
Konrad
Gießmann, ins Gespräch kommen und sich aus erster Hand
über die Berufsprofile informieren. Unterstützt
wurde dieser bereits zweite Tag der Berufe
von der Kreissparkasse Gotha. Für deren
Zuwendung über 500 Euro konnte der
Bustransfer für die interessierten Jugendlichen
finanziert werden.
Impressum:
Herausgeber:
Landkreis Gotha | Verantwort­lich
für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann
| Redaktion: Andrea Jäschke,
Landratsamt Gotha, Presse-stelle,
­18.-März-Straße 50, 99867 Gotha,
Tel. 03621/214172, Fax 03621/214283,
E-Mail: presse­[email protected] |
Foto: Tilmann Graner (S.1, unten),
Archiv | Gesamt­pro­duktion: MSB
Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH
& Co. KG, 99867 Gotha | Vertrieb:
Werbeverteilung Blitz, 99867 Gotha |
Druck: ORD Oberhessische RollenDruck GmbH, Alsfeld | Kostenlose
Verteilung an alle Haushalte
des
Landkreises
Gotha. Der
Abonnementpreis
beträgt
bei
Postversand 2,56  inkl. Porto.
Einzelbe­zug: 0,51  (bei Abholung).
Das nächste Amtsblatt des Land­
kreises Gotha erscheint vo­raussichtlich am 09.04.2015.
Landk rei s ak tu el l
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 2 6 . Mä rz 2015
Seite
16
Nichta m tlicher Teil vom 26. M ärz 2015
Landk rei s ak tu el l
Ne ue r S c h u t z z a u n r et tet Amp h ibien bei W ein gar t en
Hörsel. Pünktlich zum Beginn der Amphi­
bienwanderung ist im Landkreis Gotha eine
neue stationäre Leiteinrichtung unweit des
Hörsel-Ortsteils Weingarten entstanden. Auf
150 Metern Länge wurden im Rahmen einer
Ausgleichsmaßnahme für das Windfeld Teut­
leben an beiden Straßenseiten Schutzzäune errichtet. Dank eines vorhandenen Durchlasses
können die Amphibien vom Wald am Hainberg
zu den Laichgebieten am Dorfteich als auch die
retour zu den Winterlebensräumen unbehelligt
von dem wachsenden Verkehr wandern. Die
Baumaßnahme entstand in enger Kooperation
mit dem Straßenbauamt Mittelthüringen, dem
Träger der Straßenbaulast, und wurde vom
nordfriesischen Planungsbüro GEWI finanziert.
Diese stationäre Leiteinrichtung in Weingarten
ist bereits die vierte ihrer Art im Landkreis
Gotha. Feste Zäune stehen schon zwischen
Luisenthal und der Wegscheide, an der B 88 bei
der Marienglashöhle und im Leinatal bei
Gospiteroda. In diesem Frühjahr wird erstmalig
ein 200 Meter langer mobiler Zaun zwischen
dem Gewerbegebiet Schwarzhausen und dem
Ortseingang Winterstein aufgebaut, weil dort in
Naturschutzbehörde bereitet die Projekte für
den vergangenen Jahren immer wieder überfahdiese Wanderschwerpunkten vor, so dass sie
rene Tiere festgestellt wurden. Der Testzaun
bei künftigen Straßenbaumaßnahmen realisiert
dient zunächst der Ermittlung der Tierzahlen,
werden können.
-arten und der Wanderrichtung.
Das Ziel der unteren Natur­
schutzbehörde ist es, die noch
vorhan­denen mobilen Anlagen, die
Jahr für Jahr von Freiwilligen aufwändig auf- und abgeba ut und
täglich zur Leerung der Fangeimer
aufgesucht werden müssen,
schritt­weise durch feste Zäune abzulösen. Das Über-die-StraßeTragen ist zudem gefährlich, denn
trotz Warn­schildern werden hohe
Geschwindigkeiten gefahren. Bei
einer Länge von insgesamt drei
Kilo­metern Amphibien-Wander­
strecken an verschiedenen Straßen
des Landkreises ist die Nachrüstung
Gemeinsam habe sie den Schutzzaun abgenommen: Levke
Hansen (GEWI, l.), Andreas Rink vom Planungsbüro Rink +
mit festen Leiteinrichtungen allerKöchel sowie Petra Schache von der unteren
dings eine große und kostenintenNaturschutzbehörde
sive
Aufgabe.
Die
untere
V e r b i n d u n g n a c h E r n s t r o da en t fällt bis End e J u li
Friedrichroda. Mehr Geduld aufbringen müssen die Autofahrer in Friedrichroda und dessen
Ortsteil Ernstroda seit dieser Woche. An gleich
zwei Baustellen lässt das Landratsamt Gotha
die Kreisstraße 14 instand setzen, womit die
Verbindung zwischen der Stadt und dem Ortsteil
bis zum Sommer entfällt. Die umfangreichste
Maßnahme stellt dabei die Hangsicherung der
Straße außerorts dar. Im vergangenen Sommer
war an der Böschung unterhalb der Straße
der Boden auf 100 Metern weggerutscht in
Richtung des Schilfwasser-Bachs. Die Strecke
blieb seither an der besagten Stelle halbseitig
gesperrt, um dem schwindenden Unterbau
keine weiteren Belastungen zuzumuten. Nun
beginnt die Strassing-Limes Bau GmbH Erfurt
unter Vollsperrung mit der Instandsetzung des
Teilstücks. Dazu werden die Straße und deren
Unterbau komplett abgetragen, um an gleicher
Stelle Platz zu schaffen für einen Neuaufbau.
Der entsteht mittels mehrerer einzeln verdichteter Erdschichten inklusive Entwässerung. Bis
Ende Juli entfällt die Verbindung FriedrichrodaErnstroda komplett. Die Baukosten veranschlagt
der Landkreis mit 520.000 Euro, wobei er auf
eine bereits Ende 2014 gewährte Landesför­
derung von mindestens 330.000 Euro setzen
kann.
Parallel zur Baustelle außerorts wird die
Friedrichrodaer Bahnhof­straße, die ebenfalls
zur K 14 zählt, weiter saniert. Bis Ende April
wollen die Tiefbauarbeiter der Stregda Bau
GmbH & Co. KG Eisenach den zweiten Bauab­
schnitt von der Tankstelle bis zum Ortsausgang
bewältigt haben. Für diese Maßnahme werden
rund 250.000 Euro fällig; insgesamt beläuft sich
die im vergangenen Sommer begonnene
Instandsetzung der Friedrichrodaer Bahnhof­
straße auf rund 630.000 Euro.
Für die Bauzeit ist eine Umleitung von Ernstroda
über Schönau v. d. W. und die Kreuzung
Engelsbach eingerichtet.
Ak t ue l le A n g eb ot e d er VHS
Gesundheitsbildung
Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)
Kultur – Gestalten – Freizeit
Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)
Die „Fünf Tibeter“ – Basiskurs
am 18.04.15, Sa, 09:00 – 15:30 Uhr
Achtsamkeit im Berufsalltag
am 25.04.15, Sa, 09:00 – 15:30 Uhr
Abstrakte Malerei
ab 29.04.15, Mi, 18:00 – 20:30 Uhr
Arbeit – Beruf – EDV
Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,
Betreuungs­verfügung
am 14.04.15, Di, 19:00 – 21:15 Uhr
Heimische Wildkräuter erkennen und sammeln; Schwerpunkt: Bärlauch
am 14.04.15, Di., 18:00 – 19:30 Uhr
Chinesisch kochen
am 16.04.15, Do, 18:00 – 21:00 Uhr
Arabisch kochen: Fischgerichte
am 21.04.15, Di, 18:00 – 21:00 Uhr
Alles rund um E-Mails
ab 13.04.15, Mo, 14:00 – 17:15 Uhr
Tabellenkalkulation mit Excel – Grundkurs
ab 14.04.15, Di, 17:15 – 20:30 Uhr
Einführungskurs: Mein neues Smartphone/
Tablet (Android 4.x)
am 16. und 23.04.15, Do, 17:15 – 19:45 Uhr
Einzelveranstaltung
Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!
Hochsensibel – Und nun?
am 27.04.15, Mo, 18:30 – 20:45 Uhr
Der besondere Tipp
Gehirntraining geistige Kapazitäten erhöhen
Jeder kennt die Situationen im Alltag: man vergisst immer mehr, kann sich nicht mehr genau
erinnern, die Konzentration lässt nach; Motorikund Koordinationsvermögen nehmen ab etc..
Gehirntraining ist generell keine Frage des
Alters. In diesem Seminar werden jedoch gezielt
Hinweise und praktische Übungen für die reifere Generation vermittelt, um etwas für die geistige Fitness zu tun und das Gehirn anzuregen.
ab 13.04.15, Mo, 10:00 bis 11:00 Uhr
Nähere Informationen/Anmeldungen: unter 03621
8230-49, Kreisvolkshochschule in der Schützen­
allee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und
auf unserer Webseite: www.vhs-gotha.de.