STELLENAUSSCHREIBUNG In der Stadtgemeinde Wolfsberg gelangt demnächst eine Planstelle als Hochbautechniker in der Abteilung Bauamtsangelegenheiten, Hochbau und Stadtplanung vorläufig befristet für ein Jahr zur Besetzung. Aufgabengebiet: Erstellen von Ausschreibungen für Bauvorhaben im Bereich Hochbau Einholung div. Angebote im Rahmen der Direktvergabe Kostenkontrolle betreffend der zugeteilten Bauvorhaben Schriftverkehr für die administrative Abwicklung von Bauvorhaben Kontrolle von Rechnungen Ausarbeitung div. Entwürfe im Bereich Hochbau Durchführung von Kostenschätzungen für Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen Vorprüfung von Bauansuchen nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung und sonstiger gesetzlichen Bestimmungen Parteienverkehr Voraussetzungen: Abschluss einer höheren, der Verwendung entsprechenden technischen Schule oder einer vergleichbaren Ausbildung mehrjährige Berufserfahrung erwünscht sehr gute EDV-Kenntnisse Verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit Organisationsvermögen, Durchsetzungsvermögen, Initiative, Entscheidungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Fähigkeit zur kooperativen Arbeit Abgeleisteter Präsenzdienst bei männlichen Bewerbern Österreichische Staatsbürgerschaft Entlohnung: Das Monatsbruttogehalt für diese Position (Gehaltsklasse 11 Stellenwert 45) beträgt mindestens € 2.455,18 und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal 6 Jahre). Es wird darauf hingewiesen, dass auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, anzuwenden sind. Für diesbezügliche Fragen steht Ihnen die Personalabteilung, Herr Groß, Tel. 04352/537-327 zur Verfügung. Auswahlverfahren: Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Berufsweg, Nachweis über allfällige Dienst- und Kurszeugnisse. Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens. BewerberInnen, welche die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Personalauswahlverfahren nicht einbezogen. Im Bewerbungsschreiben sind die Gründe anzugeben, die den Bewerber/die Bewerberin aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Berufslaufbahn zur Erfüllung der Tätigkeit als befähigt ausweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Bewerbungsunterlagen einen Bestandteil der Beurteilung bildet. Ebenso wird das Abschneiden in einem schriftlichen Fachtest sowie in einem Hearing bewertet. Gemäß § 6 Abs. 2 des Landesgleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1994, i. d. g. F., hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen angeführten Unterlagen bis spätestens 08.06.2015, 16.00 Uhr, bei der Stadtgemeinde Wolfsberg, Rathausplatz 1, 9400 Wolfsberg, eingelangt sind. Bewerbungen per E-Mail ([email protected]) sind erwünscht. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist. Wolfsberg, am 05.05.2015 Der Bürgermeister: Hans-Peter Schlagholz e.h.
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