STELLENAUSSCHREIBUNG In der Stadtgemeinde Wolfsberg

STELLENAUSSCHREIBUNG
In der Stadtgemeinde Wolfsberg gelangt demnächst eine
Planstelle als Hochbautechniker
in der Abteilung Bauamtsangelegenheiten, Hochbau und Stadtplanung
vorläufig befristet für ein Jahr zur Besetzung.
Aufgabengebiet:
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Erstellen von Ausschreibungen für Bauvorhaben im Bereich Hochbau
Einholung div. Angebote im Rahmen der Direktvergabe
Kostenkontrolle betreffend der zugeteilten Bauvorhaben
Schriftverkehr für die administrative Abwicklung von Bauvorhaben
Kontrolle von Rechnungen
Ausarbeitung div. Entwürfe im Bereich Hochbau
Durchführung von Kostenschätzungen für Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen
Vorprüfung von Bauansuchen nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung
und sonstiger gesetzlichen Bestimmungen
Parteienverkehr
Voraussetzungen:
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Abschluss einer höheren, der Verwendung entsprechenden technischen Schule
oder einer vergleichbaren Ausbildung
mehrjährige Berufserfahrung erwünscht
sehr gute EDV-Kenntnisse
Verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit Organisationsvermögen, Durchsetzungsvermögen, Initiative, Entscheidungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Fähigkeit zur kooperativen Arbeit
Abgeleisteter Präsenzdienst bei männlichen Bewerbern
Österreichische Staatsbürgerschaft
Entlohnung:
Das Monatsbruttogehalt für diese Position (Gehaltsklasse 11 Stellenwert 45) beträgt mindestens € 2.455,18 und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal 6 Jahre). Es wird darauf hingewiesen, dass auf das Dienstverhältnis die
Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, anzuwenden
sind. Für diesbezügliche Fragen steht Ihnen die Personalabteilung, Herr Groß, Tel.
04352/537-327 zur Verfügung.
Auswahlverfahren:
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Nachweise über
den bisherigen Schul-, Bildungs- und Berufsweg, Nachweis über allfällige Dienst- und
Kurszeugnisse.
Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens.
BewerberInnen, welche die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen bis zum
Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Personalauswahlverfahren nicht einbezogen.
Im Bewerbungsschreiben sind die Gründe anzugeben, die den Bewerber/die Bewerberin
aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Berufslaufbahn zur Erfüllung der Tätigkeit als
befähigt ausweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Bewerbungsunterlagen einen Bestandteil der Beurteilung bildet. Ebenso wird das Abschneiden in einem schriftlichen
Fachtest sowie in einem Hearing bewertet.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Landesgleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1994, i. d. g. F.,
hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die
ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen angeführten Unterlagen bis spätestens 08.06.2015, 16.00 Uhr, bei der Stadtgemeinde Wolfsberg, Rathausplatz 1, 9400 Wolfsberg, eingelangt sind. Bewerbungen per E-Mail
([email protected]) sind erwünscht.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten
oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich
ist.
Wolfsberg, am 05.05.2015
Der Bürgermeister:
Hans-Peter Schlagholz e.h.